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Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023

Anlage · 19.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff’scher Bau des Rathauses m Aal 72 Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister TA qm, NUT. w Rathausplatz 2

Marcus König 7 TAZEnMEISTER 90403 Nürnberg

Rathausplatz 2 , Telefon: 0911 231-2907

90403 Nürnberg sed Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

10.07.2023 Antragsteller: Schuh

Wohnbauförderung / Baulandbeschluss

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dank der Wohnbau-Fördermittel des Freistaats Bayern konnten in den letzten Jahren zahlreiche leistbare neue Wohnungen geschaffen werden - sowohl im Mietwohnungsbau als auch bei Eigenheimen. Dabei spielt auch die seit Ende der 1990er Jahre bestehende Quote für den geförderten Wohnungsbau in Deutschland eine nicht zu unterschätzende Rolle. Diese Quotenregelung war seinerzeit eine Pionierleistung und wurde im Laufe der Jahre immer wieder den jeweiligen Erfordernissen angepasst, zuletzt im Jahr 2017 im Baulandbeschluss. Bislang beträgt die Quote 30% ab der Schaffung von 30 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau bzw. 30 Reihen- und / oder Doppelhäusern.

Der Bedarf nach leistbarem Wohnraum ist angesichts steigender Bevölkerungszahlen weiterhin hoch. Zudem laufen den nächsten Jahren viele vor Jahrzehnten gebaute, geförderte Wohnungen aus der Belegungs- und Mietpreisbindung aus. Daher werden neue geförderte Wohnungen dringend benötigt. Die richtige Antwort hierauf ist es, die Quote für den geförderten Wohnungsbau (ab 30 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau bzw. ab 30 Reihen- und / oder Doppelhäusern) von 30% auf 40% zu erhöhen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über den Einsatz der Wohnbaufördermittel in den letzten Jahren sowie die Baulandmobilisierung im Zuge der Umsetzung des Baulandbeschlusses seit 2017.

Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Baulandbeschlusses wird die Quote für den geförderten Wohnungsbau von 30% auf 40% erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

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Kr rar Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A23070500 Wohnbau.docx

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