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2022-02-14 Stellungnahme an Stadt Nürnberg

Anlage · 19.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Dutzendteich Stadtentwicklung & Planung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE · Hofgraben 4 · 80539 München

Kreisfreie Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde Sachgebiet Denkmalschutz Bauhof 5 90402 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM A III / KMr-CI 14.02.2022

Vollzug des Denkmalschutzgesetzes; Kreisfreie Stadt Nürnberg, Karl-Steigelmann-Straße/5 Max-Morlock-Platz 1,

Städtisches Stadion, Regierungsbezirk Mittelfranken, Denkmalnr.: D-5-64-000-713

Gebietsreferentin: Dr. Kathrin Müller, Oberkonservatorin

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem ersten Gespräch 2018 (Ortstermin am 10.01.2018) hat die Stadt Nürnberg erneut Kontakt mit dem BLfD aufgenommen, um das weitere Vorgehen für mögliche anstehende Baumaßnahmen am Nürnberger Fußballstadion zu besprechen (Videokonferenz am 19.01.22). Zum jetzigen Zeitpunkt geht es dabei lediglich um grundsätzliche Vorüberlegungen.

In den Vorgesprächen wurde erläutert, dass für eine zukünftige Nutzung des Stadions eine „Weiterentwicklung“ unabdingbar ist. In diesem Zusammenhang wurde das BLfD gebeten, in einer Stellungnahme die erhaltenswerten Bestandteile des Denkmals zu definieren, auf die im Zuge einer Neu- oder Umplanung aus denkmalfachlicher Sicht Rücksicht genommen werden muss. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE

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Dienststelle München: Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das mit folgendem Text in der Hofgraben 4 80539 München Postfach 10 02 03 bayerischen Denkmalliste verzeichnet ist: 80076 München

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Tel.: 089 2114-0 Fax: 089 2114-300

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www.blfd.bayern.de

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Dr. Kathrin Müller Tel.: 089 2114-396 Bayerische Landesbank München Abteilung A, Referat III Fax: 089 2114-404 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Oberkonservatorin Kathrin.Mueller@blfd.bayern.de BIC BYLADEMM

„Städtisches Stadion, Stadionbau über der Grundlinie des gestreckten Achtecks, mit Westtribüne in den Formen des Internationalen Stils, Stahlbeton- und Glaskonstruktion, und Erdwällen, von Otto Ernst Schweizer, 1926/28, erweitert 1963/65, umgebaut und teilweise erneuert 1987-91 […].“

Das Stadion liegt außerdem im Bereich des Flächendenkmals „Volkspark Dutzendteich“ (D-5-64-000-2367), das heute vor allem für die in den 1930er Jahren errichteten Kolossalbauten aus der Zeit der NS-Diktatur bekannt ist, dessen erste Gestaltung aber bereits weiter zurückreicht.

Zu seiner Bauzeit in den 1920er Jahren war das Stadion Teil einer künstlerisch angelegten Gesamtplanung, eines „Volksparks“ mit Sportstätten, Spielwesen, Bädern und Gastronomie. Diese von Adolf Hensel geplante Anlage fand bereits zu ihrer Entstehungszeit höchste Anerkennung in der Fachwelt und ist auch heute noch im Luftbild ablesbar.

Abbildung 3

Abbildung 2

Die Gesamtanlage ist L-förmig, im Nordwesten war eine große Festwiese geplant, im Südwesten Schwimm- und Sonnenbad. Das „Gelenk“ zwischen diesen Achsen bildet das schräg gestellte gestreckte Achteck des Stadions. Für Details zur Denkmalbewertung wird auf die Stellungnahmen des BLfD, zuletzt vom 17.10.2013 und vom 15.11.2000, verwiesen.

Das Stadion selbst wurde zwischen 1925 und 1928 nach Plänen des Architekten Otto Ernst Schweizer (1890-1965) in seiner ursprünglichen Form errichtet. Die damalige Gestalt des Baus sowie der anderen zur Gesamtanlage gehörigen Bauten ist durch historische Fotos relativ gut dokumentiert. Erste Veränderungen erfolgten bereits, als das Areal ab 1933 zum Reichsparteitagsgelände umgebaut wurde. Seitdem wurde das Stadion mehrfach modernisiert, der umfangreichste Umbau erfolgte 1987 bis 1991, und dann erneut vor der Fußball-WM 2006. Diese Umbauten wurden vom BLfD mitgetragen, da es gelungen ist, vor dem Hintergrund der notwendigen Maßnahmen die bauzeitliche Substanz weitgehend zu erhalten. Es ist also auch eine wechselhafte Geschichte der Weiternutzung und der Anpassung an neue Anforderungen, die die heutige Gestalt des Baudenkmals prägt. Insofern wäre auch die Beibehaltung des Ist- Zustands des gewachsenen Gebäudes ein denkmalpflegerisch adäquater Umgang mit der historischen Substanz. Allerdings sind die späteren Umbauten aus denkmalfachlicher Sicht nicht zwingend zu erhalten.

Sollte eine Neuplanung erforderlich sein, sind aus rein denkmalfachlicher Perspektive folgende Punkte besonders zu berücksichtigen, wobei in jedem Fall auch das Urheberrecht beachtet werden muss.

Abbildung 5

Abbildung 4

Den Kern des Baudenkmals bilden die erhaltenen, aktuell stark überformten aber dennoch weiterhin ablesbaren Strukturen der 1920er Jahre:

Noch heute ist vom Ursprungsbau die Zuschauertribüne an der westlichen Längsseite des Stadions weitgehend erhalten, die in den Neubau der 1980er Jahre integriert

wurde. Wieviel bauzeitliche Substanz in den Unterbauten des heutigen Stadionoktogons noch erhalten ist, ist noch zu verifizieren.

Von zentraler Bedeutung ist zudem der landschaftsplanerische Kontext, wie er in dem bauzeitlichen Lageplan und auch noch im aktuellen Luftbild deutlich wird. Dazu gehört insbesondere der gestreckt-achteckige Grundriss und die symmetrisch-axiale Anordnung sowie insgesamt die Situierung innerhalb des Flächendenkmals „Volkspark Dutzendteich“. Insbesondere auf das an der Südtribüne anschließende, ebenfalls als Einzeldenkmal gelistete Stadionbad (D-5-64-000-715) ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen. Die historische, 1926/28 zusammen mit dem Stadion errichtete Freibadanlage (Planung O. E. Schweizer) nimmt architektonisch und gestalterisch direkten Bezug auf das Stadion. Diesen städtebaulichen Bezügen muss auch im Zuge einer Weiterentwicklung des Geländes Rechnung getragen werden.

Eine Neuplanung, die den Anforderungen der Denkmalpflege genügt, muss die historischen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigen. Dazu ist zunächst eine Bestandsaufnahme zusammenzustellen, die dazu dient, die einzelnen Bauphasen im Detail zu differenzieren. Diese Bestandsaufnahme kann voraussichtlich weitestgehend auf bereits bekanntem historischen Plan- und Bildmaterial aufgebaut werden (ggf. unterstützt durch bauforscherische Sondierungen) und hat den Zweck, im Vorfeld einer weiteren Planung belastbare, präzise Aussagen über den genauen Umfang der erhaltenswerten historischen Substanz treffen zu können.

In jedem Fall ist aus denkmalfachlicher Sicht die historische Bausubstanz des Ursprungsbaus grundsätzlich zu erhalten und denkmalgerecht instand zu setzen. Für die Tribüne sind frühzeitig denkmalerfahrene Firmen zur Tragwerksplanung und Betonsanierung einzubeziehen. Das BLfD empfiehlt, für den Umbau einen Wettbewerb vorzusehen und die entsprechenden Anforderungen in die Auslobung aufzunehmen. Dabei ist unbedingt auch die geschilderte landschaftsplanerische Komponente mit zu berücksichtigen.

Das BLfD bedankt sich ausdrücklich für die frühzeitige Beteiligung. Es ist auch im Sinne der Denkmalpflege, dass das Denkmal weiterhin seinem ursprünglichen Zweck dienen kann, und wir begrüßen sehr die Bemühungen der Stadt Nürnberg, auch weiterhin

gemeinsam eine denkmalpflegerisch vertretbare Lösung zu finden. Sehr gerne stehen wir auch im Vorfeld der Machbarkeitsstudie beratend zur Verfügung.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhält die Heimatpflegerin Frau Dr. Maué.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.:

Dr. Kathrin Müller Oberkonservatorin

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