Beschlussvorlage H/034/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Umsetzungsplan für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 (dritte
Konkretisierungsstufe)
Anlagen: Sachverhaltsbeschreibung
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 die Szenarienbetrachtungen für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Umsetzungsfahrplan auszuarbeiten.
Dieser wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung am 26.10.2022 vorgelegt. Dort wurden die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des klimaneutralen städtischen Gebäudebestandes bis bzw. ab 2035 sowie die dafür notwendigen zusätzlichen Investitionskosten inkl. zusätzlichem Personalbedarf für die Jahre 2024 bis 2035 beschrieben.
Aus der Darstellung nach notwendigen zusätzlichen Investitionen wurde deutlich, dass die Umsetzung für viele Bestandteile nicht realistisch ist. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat einen, den finanziellen, personellen und strukturellen Rahmenbedingungen angepassten, Umsetzungsplan im ersten Halbjahr 2023 vorzulegen.
Diese nächste und den mit der aktuellen Gesetzgebung auch grundsätzlich geänderten Randbedingungen angepasste Konkretisierungsstufe des Umsetzungsplans wird hiermit vorgelegt. Der Umsetzungsplan soll Bestandteil des gesamtstädtischen Konzepts „klimaneutrale Stadtverwaltung“ werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
siehe Sachverhaltsdarstellung Kapitel 3
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja, Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Muss durch die Dienststellenleitung im Rahmen der Stellenbeantragungen erfolgen.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach vergaberechtlichen Grundlagen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II, Ref. III, BGA, N-ERGIE
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt:
-
Am Ziel des klimaneutralen städtischen Gebäudebestands wird festgehalten.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, die PV-Strategie zusammen mit den StWN und der N-ERGIE zielgerichtet umzusetzen, um den regionalen Ökostromanteil im lokalen Stromnetz sukzessive zu erhöhen und damit Versorgung der gesamten Stadtverwaltung mit regionalem Ökostrom zu unterstützen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine, mit den Geschäftsbereichen abgestimmte, Vorschlagsliste neu zu priorisierender Bauprojekte vorzulegen.
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Bei der energetischen Gebäudesanierung sollen die Liegenschaften priorisiert werden, bei denen eine Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung (z.B. Fernwärme oder Wärmepumpe) bis zum Jahr 2035 unwahrscheinlich ist.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Umsetzungsplan notwendigen Mittel zu den jeweiligen Haushaltsjahren anzumelden.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Baurichtlinien für den Bereich Hochbau
(BRL) um neue Verfahren zur Klimaneutralität zu ergänzen, die eine beschleunigte
Umsetzung des neuen Aufgabenpakets ohne Interessenskonflikte anderer Bedarfe aus den
Geschäftsbereichen erlaubt. Dies soll für bauliche Maßnahmen je Liegenschaft mit einer
Kostengröße zwischen 50.000 Euro und 2.000.000 Euro sowie für energetisch relevante
Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 2.000.000 Euro erfolgen.