Bericht
Klimaneutralität der Stadtverwaltung
Nürnberg –
Treibhausgasbilanz für das Jahr 2019 und
Handlungsempfehlungen für eine klima-
neutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr
2035
Gefördert durch den Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) im Rahmen des Umwelt-Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050
Impressum
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg –
Referat für Umwelt und Gesundheit
Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg
Autorenschaft:
Arqum GmbH
Leonrodstr. 54
80636 München
Jacqueline Gappa, Julia Hauk, Sarah Perchtold, Lisa Rummel
Publikation als pdf: www.wir-machen-das-klima.de
Stand: Mai 2023
Inhalt
Zusammenfassung ..................................................................................... 5 1 Hintergrund und Zielsetzung ................................................................. 14 2 Analyse der Ist-Situation ...................................................................... 15 3 Angewandte Bilanzierungsstandards und -methodik................................. 17 4 Organisations- und Systemgrenzen ....................................................... 19 4.1 Organisatorische Systemgrenze .............................................. 19 4.2 Operative Systemgrenze ........................................................ 19 5 Ergebnisse der Treibhausgasbilanz ........................................................ 21 5.1 Detailergebnisse ................................................................... 22 5.1.1 Wärmeverbrauch der Liegenschaften und Prozesse ................... 22 5.1.2 Stromverbrauch der Liegenschaften und Prozesse ..................... 23 5.1.3 Notstromversorgung ............................................................. 24 5.1.4 Fuhrpark .............................................................................. 24 5.1.5 Kältemittel ........................................................................... 25 5.1.6 Dienstreisen ......................................................................... 25 5.1.7 Eingekaufte Güter ................................................................. 26 5.2 Biogene CO -Emissionen ........................................................ 28 2 5.3 Emissionen durch Abfallverbrennung und Abwasserbehandlung (außerhalb der Systemgrenze) ................................................................ 28 5.4 Bewertung der Genauigkeit .................................................... 29 6 Maßnahmen zur Emissionsreduktion ...................................................... 32 6.1 Klimaneutraler Gebäudebestand und klimafreundliche Stromerzeugung & -bezug ...................................................................... 32 6.2 Prozessoptimierungen der Eigenbetriebe ASN und SUN .............. 34 6.3 Klimaneutraler Tiergarten ...................................................... 36 6.4 Energieeffiziente IT ............................................................... 37 6.5 Klimaneutraler städtischer Fuhrpark ........................................ 38 6.6 Klimafreundliche Beschaffung ................................................. 39 6.7 Dienstreisemanagement ........................................................ 40 6.8 Förderung emissionsarmer Arbeitsweg .................................... 41 6.9 Kultur und Veranstaltungen .................................................... 42 6.10 Verantwortlichkeiten & Organisation ........................................ 44
6.11 Mitarbeitendensensibilisierung ................................................ 45 7 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 .............. 47 8 Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen ........................................ 51 8.1 Funktionsweise und Projekttypen ............................................ 51 8.2 Standards, Kriterien und Kosten ............................................. 52 8.3 Problematik der Doppelzählung unter dem Pariser Klimaabkommen 53 8.4 Empfehlungen und Alternativen zur Kompensation .................... 53 8.5 Fazit und Vorgehensweise der Stadtverwaltung Nürnberg .......... 54 9 Fazit und Ausblick ............................................................................... 56 Tabellenverzeichnis .................................................................................. 58 Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 59 Glossar ................................................................................................... 60 Abkürzungsverzeichnis .............................................................................. 62
Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Nürnberg nimmt ihre Verantwortung und Vorbildfunktion im Bereich des Klimaschutzes wahr und hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 vollständig klimaneutral zu werden. Die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 ist Bestandteil des Klimaschutzfahrplans der Stadt Nürnberg 2020 – 2030. Der vorliegende Abschlussbericht diente dazu die Grundlagen für die künftige Klimaneutralität der Stadtverwaltung zu erarbeiten. Zentrale Meilensteine und Kernergebnisse des Projektes sind
(1) die erste Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung Nürnberg für das Basisjahr 2019,
(2) 13 Maßnahmensteckbriefe, die Klimaschutzmaßnahmen in emissionsrelevanten Kernbereichen der Stadtverwaltung bündeln,
(3) drei Zielszenarien, die den Weg bzw. die noch zu schließende Lücke zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 aufzeigen, sowie
(4) ein umfassender Überblick über derzeitige Rahmenbedingungen der freiwilligen Kompensation und eine empfohlene Vorgehensweise zum Umgang der Stadtverwaltung Nürnberg damit.
Zu Beginn des Projektes im November 2021 wurde zunächst eine Analyse der Ist- Situation durchgeführt (siehe Kapitel 2). Die Ist-Analyse umfasste die Sichtung zahlreicher Dokumente sowie Gespräche mit ca. 20 Dienststellen der Stadtverwaltung. Ziel war es eine Gesamtübersicht der bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz innerhalb der Stadtverwaltung zu erarbeiten (Ergebnisse in Kapitel 6). Dabei konnte festgestellt werden, dass in vielen Bereichen der Stadtverwaltung bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen umgesetzt oder geplant waren, aber bis dato keine zentrale Bündelung der Maßnahmen bestand.
Treibhausgasbilanz 2019
Die erste Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung Nürnberg wurde für das Basisjahr 2019 erstellt, um coronabedingte Veränderungen in der Bilanz des Basisjahres zu vermeiden. Die Bilanz wurde nach der Methodik und den Prinzipien des Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard1 erstellt, dem international führenden Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen für Unternehmen und Organisationen. Im Unterschied zur gesamtstädtischen Treibhausgasbilanz, bei der nach einem territorialen Ansatz die Treibhausgasemissionen
1 World Resources Institute and World Business Council for Sustainable Development, 2004, https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revised.pdf
im Stadtgebiet Nürnberg erfasst werden (BISKO-Standard), werden in der Bilanz der Stadtverwaltung nur die Emissionen bilanziert, die der Stadtverwaltung als Organisation zugeschrieben werden können und unter derer operativen Kontrolle stehen. Die Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung umfasst die drei Geschäftsbereiche des Oberbürgermeisters, der zweiten Bürgermeisterin und des dritten Bürgermeisters sowie die sechs Referate inklusive der dazugehörigen Dienststellen und Eigenbetriebe. Die städtischen Beteiligungen und Tochtergesellschaften sind nicht Gegenstand der Bilanzierung. Folgende Emissionsquellen der Stadtverwaltung wurden berücksichtigt:
Abbildung 1 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung
Im Jahr 2019 wurden durch die berücksichtigten Emissionsquellen insgesamt 61.168 t CO e (CO -Äquivalente) verursacht. Der Strombezug war dabei für 49%, 2 2 der Wärmeverbrauch für 41% und der Fuhrpark für 8% der Gesamttreibhausgasemissionen verantwortlich. Weitere 2% entstanden durch den Einkauf von Gütern, Dienstreisen, den Einsatz von Notstromaggregaten und Kältemittelleckagen. Zusätzlich wurden 20.047 t CO durch biogene Energieträger wie bspw. die Ver- 2 brennung von Holzpellets verursacht. Biogene CO -Emissionen werden nach den 2 Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols jedoch nicht in die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen eingerechnet. Bei der Bilanzierung der Emissionen durch eingekaufte Güter konnten mangels Datenverfügbarkeit nur ausgewählte Produkte berücksichtigt werden. Beispielsweise war es nicht möglich, Baustoffe und Baumaterialien zu bilanzieren, die sicher einen substanziellen Anteil an den Scope 3 Emissionen haben.
THG-Emissionen 2019
(Gesamt: 61.168 t CO e) 2
Diesel Benzin Erdgas (CNG) Eingekaufte Güter
4.77 8 2 % t CO 2 e313 1 t % CO 2 e 3 t 0 C % O 2 e 834 1 t % CO 2 e Dienstreisen
H 1 o 5 lz t p e C l O le e ts Kältemittel 184 0 t % CO 2 e
2 36 t CO e 0% 2 0%
Hackschnitzel
15 t CO e 2 0%
Heizöl
359 t CO e 2 1%
Klärgas
2.761 t CO e Strom 2 5% 29.759 t CO 2 e
Fernwärme 49%
8.368 t CO e 2 14%
Erdgas
13.657 t CO e 2 22%
Abbildung 2 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 - Detailergebnis
Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Um die Stadtverwaltung klimaneutral zu gestalten, liegt der Fokus auf der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Dazu wurden in Zusammenarbeit mit den Dienststellen über 200 Einzelmaßnahmen gesammelt bzw. weiterentwickelt. Die Einzelmaßnahmen wurden zu 13 Maßnahmensteckbriefen zusammengeführt, die unter anderem einen Überblick über Umsetzungsschritte, Einsparpotential, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse sowie Verantwortlichkeiten geben. Die Maßnahmensteckbriefe können außerdem zum fortlaufenden Monitoring der Maßnahmenumsetzung genutzt werden. Maßnahmensteckbriefe wurden zu folgenden Themenbereichen erarbeitet (siehe Kapitel 6):
Klimaneutraler Gebäudebestand Klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug Prozessoptimierung SUN Nachhaltiger Wertstoffhof & Fuhrpark des ASN Klimaneutraler Tiergarten Energieeffiziente IT Klimaneutraler städtischer Fuhrpark Klimafreundliche Beschaffung Dienstreisemanagement Förderung emissionsarmer Arbeitswege
Kultur & Veranstaltungen Sensibilisierung der Beschäftigten Verantwortlichkeiten & Organisation
Als zentrale Elemente sind hier außerdem das Konzept für den klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 des Kommunalen Energiemanagements im Planungs- und Baureferat sowie die klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug hervorzuheben, da diese große Hebel zur Reduktion der wesentlichen Emissionstreiber sind.
Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität 2035
Um festzustellen, ob die bereits laufenden und geplanten Maßnahmen und darüber hinaus getroffene Annahmen für die Zukunft ausreichen, die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 zu erreichen, wurden drei verschiedene Szenarien betrachtet.
- Maßnahmenpotentiale, die von der Stadt Nürnberg selbst umgesetzt
Szenario 1
werden können
- Maßnahmenpotentiale der Stadt Nürnberg wie in Szenario 1
- Marktentwicklung bei schweren Nutzfahrzeugen hin zu
Szenario 2 alternativen Antrieben
- Klimaneutrale Energiebereitstellung von Strom und
Fernwärme – Nachbildung der Entwicklung auf Bundesebene
- Maßnahmenpotentiale der Stadt Nürnberg und Marktentwicklung
bei schweren Nutzfahrzeugen wie in Szenario 2
Szenario 3
- Klimaneutrale Energiebereitstellung von Strom und Fernwärme
bis 2035 durch die N-ERGIE
Abbildung 3 Übersicht der drei Zielszenarien zur Klimaneutralität
Alle Szenarien beinhalteten die Umsetzung der Maßnahmen, welche die Stadtverwaltung selbständig umsetzen kann. Szenario 2 und 3 beinhalten zusätzlich unterschiedliche Maßnahmenpotentiale in Bezug auf eine zukünftige klimaneutrale Energiebereitstellung (Strom und Wärme) sowie die Verfügbarkeit von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen.
In den unterschiedlichen Szenarien verbleiben im Jahr 2035 Treibhausgasemissionen von etwa 48.800 t CO e (Szenario 1), 37.700 t CO e (Szenario 2) und 2 2
15.100 t CO e (Szenario 3) (siehe Abbildung 10). Dies entspricht einer Reduktion 2 von 20% (Szenario 1), 38% (Szenario 2) bzw. 75% (Szenario 3) der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 2019. Die größten Hauptemissionsquellen im Jahr 2035 kommen aus den Energieverbräuchen in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernwärme und Fuhrpark, sofern die Energie nicht klimaneutral gestellt wird.
70.000
Szenario1
61.168t Szenario2
| 46.315t | 44.937t | |
|---|---|---|
| 30.447t |
60.000
50.000
40.000
30.000
20.000
1t
10.000
0 2019 2025 2030 2035
Fuhrpark Strom Wärme Kältemittel Beschaffung
Dienstreisen Fernwärme Notstrom Erdgas Klärgas
Abbildung 4 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035 - bereichsspezifisch
Gerade im Bereich Strom zeigt sich, dass die klimaneutrale Bereitstellung entscheidend ist, da ansonsten nur wenig Einsparungen erzielt werden können. Während in Szenario 1 ca. 15% eingespart werden können, sind es in Szenario 2 immerhin 40%. Das liegt auch daran, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmeemissionen durch teilweise Umstellung der Energieträger zu einem erhöhten Strombedarf führen, beispielsweise durch den Einbau von Wärmepumpen. Durch die PV-Strategie der Stadt Nürnberg, bei der bis 2035 ein Zubau von ca. 17 MWp PV-Leistung geplant ist, leistet die Stadt Nürnberg schon heute einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der örtlichen erneuerbaren Energien. Die Stadtverwaltung sollte darauf achten, dass sie den notwendigen Reststrombedarf möglichst über konkrete Erneuerbare-Energien-Anlagen aus dem Umland bezieht oder selbst in Photovoltaik-, Windenergie- oder Wasserkraftanlagen investiert.
Auch im idealisierten Szenario 3 kann demnach nur eine Einsparung in Höhe von 75 % erzielt werden. Eine 90-prozentige Reduktion wie es nach dem Net Zero
Standard der Science Based Targets Initiative2 zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität erforderlich wäre, wird damit nicht erreicht. Dieser ist derzeit der einzige international gültige Standard, der Klimaneutralität auf Organisationsebene definiert. Demnach müssen zur Erreichung der Klimaneutralität zunächst die verursachten Emissionen aus dem Basisjahr um mindestens 90% reduziert werden. Maximal 10% der verursachten Treibhausgasemissionen dürfen laut diesem Standard am Ende durch Neutralisation über Senken ausgeglichen werden. Um diesen Wert zu erreichen sind also noch Entwicklungen auf dem Markt notwendig, die im Moment noch nicht prognostiziert und die von der Stadt Nürnberg auch nicht direkt beeinflusst werden können.
Die Szenarien-Betrachtung zeigt damit, dass eine Realisierung der von der Stadtverwaltung selbst umsetzbaren Maßnahmen unabdingbar ist. Andererseits zeigen die Ergebnisse aber auch deutlich, dass die Stadtverwaltung Nürnberg stark abhängig von ihrem Energieversorger und den Marktentwicklungen ist. Ein Erreichen der Klimaneutralität im Bereich Strom bis 2035 wird als realistisch und umsetzbar eingeschätzt. Problematisch ist hingegen der Bereich der Gebäudesanierung, da hier bisher notwendige finanzielle Mittel fehlen, um eine Klimaneutralität im Bereich des Gebäudebestands der Stadt Nürnberg zu erreichen. Als limitierender Faktor für schnellere Gebäudesanierung kommt zusätzlich der zunehmende Fachkräftemangel in den planenden Bereichen der Stadtverwaltung (insb. Hochbauamt) und bei den ausführenden Handwerksfirmen hinzu. Ebenfalls problematisch ist der Sektor Erdgas, da hier technische Umstellungen nur teilweise möglich sind und eine klimaneutrale Gasversorgung der Stadtverwaltung aktuell nicht absehbar ist.
Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen
Das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen dient dazu, nicht vermeidbare Emissionen über die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten, meist im globalen Süden, auszugleichen. Es handelt sich dabei um Projekte, die zum Aufbau von Kohlenstoffsenken führen, wie beispielsweise durch Aufforstung, oder zur Vermeidung von Emissionen, unter anderem durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Preise pro Zertifikat unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie der Qualität und Größe der Klimaschutzprojekte, Menge der gekauften Zertifikate und Region, in der die Umsetzung erfolgt. Die Kosten lagen im Februar 2023 zwischen 5 € und 80 € pro t CO .3 Im 2
2 Die Science Based Targets Initiative ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Carbon Disclosure Project (CDP), dem Global Compact der Vereinten Nationen, dem World Resources Institute (WRI) und dem World Wide Fund for Nature (WWF), der Unternehmen und Organisationen dabei helfen soll, sich Klimaziele zu setzen, die konform sind mit dem 1,5 Grad Ziel: https://sciencebasedtargets.org/ 3 Im Rahmen einer Online-Recherche wurden folgende Anbieter geprüft: atmosfair, myclimate, PRIMAKLIMA, NatureOffice, First Climate, MoorFutures.
Vergleich dazu liegen die Kosten im verpflichtenden Emissionshandel bei 30 € pro t CO für das Kalenderjahr 2023 im nationalen Emissionshandel nach dem BEHG. 2 Im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) wurden die Zertifikate im Februar 2023 erstmals zu einem Höchstpreis von 100,50 € gehandelt4.
Die zukünftige Preisentwicklung der Zertifikate im freiwilligen Markt ist ungewiss, da dem Markt einige grundlegende Änderungen infolge des Inkrafttretens des Pariser Klimaabkommens bevorstehen. Durch das Abkommen sind alle unterzeichnenden Länder dazu verpflichtet einen Beitrag zum globalen 1,5°C Ziel zu leisten, wodurch die Gefahr besteht, dass sämtliche Einsparungen aus Klimaschutzprojekten, die vorher in Form von Kompensationszertifikaten verkauft wurden, nun zur Erreichung der nationalen Klimaziele verwendet werden. Es ist zu erwarten, dass die Preise aufgrund steigender Nachfrage durch immer mehr Unternehmen mit Klimaneutralitätszielen und gleichzeitig geringerem Angebot durch die Problematik der Doppelzählung (siehe Kap. 8.3) steigen werden.
Bei der Annahme eines mittleren Zertifikatspreises von 50 € pro t CO für qualitativ 2 hochwertige Kompensationszertifikate würden zur Kompensation der berechneten THG-Emissionen der Stadtverwaltung Nürnberg aus dem Jahr 2019 Kosten in Höhe von ca. 3,1 Millionen Euro entstehen. Um glaubwürdigen Klimaschutz zu betreiben, steht jedoch die Vermeidung und Reduktion der Emissionen an erster Stelle, wozu sich auch die Steuerungsgruppe der Stadtverwaltung Nürnberg, die für die Projektumsetzung zuständig ist, klar positioniert hat. Zudem ist die Kompensation über internationale Klimaschutzprojekte mit verschiedenen Risiken verbunden, unter anderem, dass die versprochenen Einsparungen in der Praxis nicht erzielt werden oder eine Einsparung sowohl durch das Projektland als auch durch den Zertifikatekäufer für sich beansprucht wird. Es wird daher empfohlen, vor 2035 auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen zu verzichten und alle Ressourcen in die Vermeidung und Reduktion von Emissionen im Geltungsbereich der Stadtverwaltung bzw. in der Region zu investieren.
Weiterverfolgt werden sollte die Möglichkeit, einen stadtinternen Klimafonds zu schaffen, in den, gemessen an den jährlichen Emissionen, zusätzliche Mittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen der Stadtverwaltung fließen (Abbildung 5). Projekte zur Klimaanpassung sollten daraus jedoch nicht finanziert werden.
4 https://www.boerse.de/chart-tool/Co2-Emissionsrechtepreis/XC000A0C4KJ2, letzter Zugriff am 17.05.2023
(1) Ausweisung der jährlichen Klimafolgekosten auf Basis
der aktuellen Treibhausgasbilanz der Verwaltung
(2) Einzahlung der Klimafolgekosten der im Bilanzjahr
verursachten Emissionen in einen internen Klimaschutz-
Fonds zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen
(3) Berücksichtigung der Klimafolgekosten bei der
Investitionsplanung
(4) Bei Überschreiten des Reduktionspfades: Einzahlung
der Klimafolgekosten der Emissionen, die über dem
Einsparziel liegen, in den internen Klimafonds oder einen
gesonderten Fonds für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen
Abbildung 5 Einrichtung eines internen Klimafonds auf Basis der Umweltschadenskosten (Eigene Darstellung auf Basis von Reichsteiner & Hertle (ifeu), 2022)
Zur Festlegung der Höhe der finanziellen Mittel wird der Umweltschadenskostenansatz empfohlen, der auf eine Internalisierung aller Kosten abzielt, die durch Umweltschäden entstehen. Nach Bewertungen des Umweltbundesamt betrugen die Kosten im Jahr 2020 demnach 195 € pro t CO e.5 Für die Jahre 2030 und 2050 2 wird eine Steigerung auf 215 € bzw. 250 € pro t CO e erwartet. Setzt man Kosten 2 von 195 € pro t CO an, so hätte die Stadtverwaltung Nürnberg im Jahr 2019 rund 2 12 Millionen Euro an Umweltschadenskosten durch die verursachten 61.168 t CO e 2 verursacht. Diese wären entsprechend in einen stadtinternen Klimafonds für Klimaschutzmaßnahmen einzuzahlen. Erste Erfahrungen zur Berechnung der Klimafolgekosten liegen in der Stadtverwaltung im Kommunalen Energiemanagement bereits im Zuge des Klimachecks für städtische Hochbaumaßnahmen vor. Auch hier werden die Kostenwerte des Umweltbundesamts als Basis verwendet. Die Gelder aus dem stadtinternen Fonds können für eigene Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden, die den Treibhausgasausstoß der Stadtverwaltung reduzieren. Dies ist auch haushaltsrechtlich einfacher umzusetzen als in internationale Projekte zu investieren. Außerdem besteht bei dieser Lösung der Vorteil einer größtmöglichen Kontrolle über die Zweckbindung und Wirkung der eingesetzten Mittel.
5 Umweltbundesamt, 2020, Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-umweltkosten
Eine weitere Möglichkeit zur regionalen Klimafinanzierung ist eine Unterstützung des Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Die Stadt Nürnberg ist Mitgründerin und eines von derzeit ca. 40 Mitgliedern des Fonds, über den Klimaschutzprojekte in der Region aus Mitteln der Region finanziert werden sollen. Auch bei regionalen Projekten kann relativ verlässlich nachvollzogen werden, ob die Gelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.
Fazit & Ausblick
Die durchgeführte Studie soll wesentliche Grundlagen für die künftige Klimaneutralität der Stadtverwaltung legen. Zudem wurde ersichtlich, welch großer Anstrengungen es bedarf, um dem Ziel der klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 näher zu kommen. Neben umfassenden finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung eigener Maßnahmen sind auch externe technologische Entwicklungen erforderlich, um insbesondere die Energieversorgung der Gebäude und den kommunalen Fuhrpark klimaneutral zu gestalten.
Nun gilt es, die gelegten Grundlagen in ein kontinuierliches Klimamanagement zu überführen, um das Ziel der Klimaneutralität Schritt für Schritt zu erreichen. Hierzu sind insbesondere die genauen Verantwortlichkeiten sowie die Häufigkeit sämtlicher Arbeitsschritte, wie Maßnahmenentwicklung, Monitoring der Umsetzung, Fortführung der Treibhausgasbilanz und Berichterstattung festzulegen. Auch der Austausch innerhalb der Stadtverwaltung sowie ein Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen sollte etabliert werden. Nur so kann der Klimaschutz in der Organisationsstruktur verankert werden und zu einer langfristigen Reduktion der Treibhausgasemissionen führen.
1 Hintergrund und Zielsetzung
Die Stadtverwaltung Nürnberg bekennt sich bereits seit langem klar zum Klimaschutz und hat im Jahr 2019 den Klimaschutz zur zentralen Zukunftsaufgabe der Stadt Nürnberg ernannt. Ein zentraler Meilenstein ist der im Jahr 2014 beschlossene Klimafahrplan 2010 bis 2050, der ein strategisches Handlungskonzept für die Bereiche Klimaschutz und Klimaanpassung ist. Dieser wurde in Form des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 fortgeschrieben mit dem der Stadtrat Nürnberg auch erstmals ein verbindliches Ziel für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung beschlossen hat. Demnach erkennt die Stadtverwaltung Nürnberg ihre besondere Vorbildfunktion im Bereich Klimaschutz an und will deshalb bis spätestens 2035 vollständig klimaneutral werden.
Um dieses Ziel bis 2035 auf den Weg zu bringen, muss zunächst ein entsprechendes Handlungskonzept erstellt werden. Außerdem wurde eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe gegründet, um eine Einbindung aller relevanten Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung in den Prozess sicherzustellen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen dieses Projektes eine Treibhausgas(THG)-Startbilanz der Stadtverwaltung Nürnberg für das Jahr 2019 durch die Firma Arqum GmbH erstellt. Es ist zu betonen, dass es sich hierbei um die THG-Bilanz des Verwaltungshandelns der Stadt Nürnberg handelt. Somit grenzt sie sich ausdrücklich von der territorialen THG-Bilanz der Stadt Nürnberg ab, deren Systemgrenzen alle Emissionsquellen auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg umfasst. Die Bilanz wurde auf Basis des anerkannten Berechnungsstandards Greenhouse Gas Protocol erstellt. Das Jahr 2019 wurde gewählt, da es aufgrund Covid-19 Pandemie für die Verbräuche der Stadtverwaltung repräsentativer war als das Jahr 2020.
Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Projekt der Erstellung der THG-Bilanz für das Jahr 2019 und die Definition von Handlungsempfehlungen für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035.
Anhand der gewonnenen Erkenntnisse wurden Klimaschutzpotenziale identifiziert und gemeinsam mit den zuständigen Dienststellen entsprechende Maßnahmen zur künftigen Emissionsvermeidung und -reduktion entwickelt. Basierend auf den Maßnahmen und deren Einsparpotential wurden verschiedene Szenarien erarbeitet, die den Zielpfad auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung 2035 veranschaulichen. Ebenso wurde die freiwillige Kompensation als Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität diskutiert und eine vorläufige Vorgehensweise zum Umgang damit festgelegt.
Für den stadteigenen Gebäudebestand sowie für städtische Neubaumaßnahmen wurde bereits seitens des Kommunalen Energiemanagements im Hochbauamt ein eigenes Umsetzungskonzept vorgelegt, welches im Jahr 2022 vom Stadtrat beschlossen wurde und dessen Ergebnisse in das hier vorliegende Gesamtkonzept integriert wurden.
2 Analyse der Ist-Situation
Zur Analyse der Ist-Situation zu Projektbeginn wurden zahlreiche Dokumente und Studien, darunter z.B. Nachhaltigkeitsberichte, Energieberichte und Umwelterklärungen der Stadtverwaltung Nürnberg betrachtet. Zusätzlich wurden Gespräche mit den ca. 20 Dienststellen und Eigenbetrieben der Stadtverwaltung geführt. Ziel war es, Maßnahmen, die in den einzelnen Dienststellen und Eigenbetrieben geplant, beschlossen, in Umsetzung oder bereits abgeschlossen waren, zu sammeln und eine Gesamtübersicht dieser Maßnahmen zu erstellen.
Durch die Ist-Analyse wurde ersichtlich, dass in vielen Bereichen der Stadtverwaltung bereits Maßnahmen geplant und durchgeführt wurden. Allerdings existierte bis dato keine zentrale Bündelung und Organisation der Themen und auch kein Gesamtkonzept zur Klimaneutralität innerhalb der Stadtverwaltung. Ein Gesamtkonzept zur Klimaneutralität sollte nun durch dieses Projekt erstellt werden. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Projekte der Stadt Nürnberg innerhalb der Strategie zur klimaneutralen Gesamtstadt sowie eine Einordnung des Projekts der klimaneutralen Stadtverwaltung.
Abbildung 6 Strategie zur klimaneutralen Gesamtstadt
Im Rahmen der Ist-Analyse zeigte sich, dass bereits einige Bereiche der Stadtverwaltung im Klimaschutz besonders aktiv sind. Dazu gehören die folgenden laufenden bzw. angeschlossenen Maßnahmen:
Recyclingpapierstadt Nürnberg: Bereits seit 2009 wird in der Stadtverwaltung Nürnberg sowie im Schulbereich ausschließlich Recyclingpapier, zertifiziert mit dem Blauen Engel, verwendet. 2022 konnte sich die Stadt
Nürnberg unter 102 Groß- und Mittelstädten durchsetzen und wurde als Gewinner des Papieratlas-Wettbewerb 2022 zur recyclingpapierfreundlichsten Stadt Deutschlands gekürt.
Fairtrade Town Nürnberg: Seit 2010 ist die Stadt Nürnberg offiziell Fairtrade Town und fördert als solche gezielt den fairen Handel auf kommunaler Ebene. 2019 wurde die Stadt Nürnberg unter 100 teilnehmenden Kommunen mit dem dritten Platz im Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels 2019“ ausgezeichnet.
Ökostrombezug: Die Gesamtverwaltung bezieht seit 2020 ausschließlich Ökostrom.
Konzept für den klimaneutralen Gebäudebestand: 2021 wurde ein Konzept für den klimaneutralen Gebäudebestand ab 2035 formuliert und festgestellt, dass ein Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 im Bereich des Gebäudebestands sehr ambitioniert und unter den aktuellen Rahmenbedingungen eher unrealistisch ist. Das Kommunale Energiemanagement (KEM) arbeitet aktuell an einem konkreten Umsetzungsplan, der die Voraussetzungen und Maßnahmen sowie grundlegende Rahmenbedingungen enthält. Zusätzlich hat das KEM bereits erste Maßnahmen umgesetzt, um den Gebäudebestand nachhaltiger zu machen und arbeitet gemeinsam mit dem Energieversorger N-ERGIE an einer passenden PV-Strategie für die Stadtverwaltung.
Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung: 2021 wurde der Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V. gegründet. Mithilfe dieses regionalen Fonds, der sich durch freiwillige Zahlungen von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen finanziert, sollen Klimaschutzprojekte aus Landkreisen, Kommunen, Vereinen, gemeinnützigen Initiativen und Bürgerenergiegenossenschaften gefördert werden.
Eine detaillierte Beschreibung über laufende Maßnahmen, geplante Maßnahmen und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen ist in Kapitel 6 aufgeführt.
3 Angewandte Bilanzierungsstandards und -methodik
Die Bilanzierung der THG-Emissionen der Stadtverwaltung Nürnberg erfolgt in Anlehnung an die Methodik und Prinzipien des Greenhouse Gas (GHG) Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard6, dem international führenden Standard zur Bilanzierung von THG-Emissionen für Unternehmen und Organisationen. Die ermittelten THG-Emissionen werden in CO -Äquivalenten (CO e) bilanziert, welche 2 2 neben Kohlenstoffdioxid (CO ) sechs weitere Treibhausgase des Kyoto-Protokolls 2
- Methan (CH ), Distickstoffoxid (Lachgas, N O), teilhalogenierte Fluorkohlenwas-
4 2 serstoffe (H-FKW/HFCs), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFCs/FKW), Schwefelhexafluorid (SF ) und Stickstofftrifluorid (NF ) – berücksichtigen. 6 3
Gemäß dem GHG Protocol werden die Treibhausgase von Organisationen und Unternehmen in folgende drei Scopes unterteilt (siehe auch Abbildung 7):
Scope 1: Direkte THG-Emissionen aus eigenen Verbrennungsprozessen in statio-
nären Anlagen (beispielsweise aus eigener Strom- oder Wärmeproduktion) oder eigenen Fahrzeugen sowie aus direkten Emissionen, z.B. Prozessemissionen, Kältemittelleckagen.
Scope 2: Indirekte THG-Emissionen aus dem Verbrauch von leitungsgebundenen
Sekundärenergieträgern (Strom, Fernwärme, Fernkälte, Dampf etc.), die von der bilanzierenden Organisation eingekauft und innerhalb der organisatorischen Systemgrenze verbraucht werden.
Scope 3: Sonstige indirekte THG-Emissionen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette, die nicht an eigenen oder direkt kontrollierbaren Quellen anfallen. Das GHG Protocol unterscheidet acht Kategorien vorgelagerter und sieben Kategorien nachgelagerter Scope-3-Emissionen.
Darüber hinaus werden, gemäß den Anforderungen des GHG Protocol, CO -Emis- 2 sionen aus der Verbrennung oder dem Abbau biogener Quellen (z.B. Verbrennung von Biogas, Holzpellets, Hackschnitzeln oder aus der biologischen Abfallbehandlung), separat von den Emissionen in Scope 1, 2 und 3, berichtet.
Die Erhebung von THG-Emissionen in den Scopes 1 und 2 ist gemäß GHG Protocol verpflichtend. Um eine möglichst vollständige und repräsentative THG-Bilanz einer Organisation zu erstellen, sollten zudem die wesentlichen THG-Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten betrachtet werden. Aus diesem Grund ist es anzustreben, relevante und abgrenzbare THG-Emissionen in Scope 3 ebenfalls zu berücksichtigen.
6 World Resources Institute and World Business Council for Sustainable Development, 2004, https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revised.pdf
Abbildung 7 Emissionsquellen nach Scopes, eigene Darstellung nach GHG Protocol
Für die Berechnung der THG-Emissionen müssen zunächst die Aktivitätsdaten (wie bspw. der Energieverbrauch) erhoben werden. Die Aktivitätsdaten für die Startbilanz wurden in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen der Stadtverwaltung Nürnberg erhoben. Somit beruhen die Ergebnisse der Bilanz auf den zur Verfügung gestellten Daten. Sofern für die Aktivitätsdaten keine Primärdaten (z. B. Abrechnungen, Zählerstände) verfügbar waren, wurden Sekundärdaten (z. B. Hochrechnungen, Berechnungen, Schätzungen) herangezogen bzw. von Arqum berechnet. Eventuelle Ungenauigkeiten aufgrund von sekundären Aktivitätsdaten spiegeln sich daher auch in den Ergebnissen der Bilanz wider. Die erhobenen Aktivitätsdaten werden mit einem passenden Emissionsfaktor multipliziert, um die THG-Emissionen zu berechnen:
Aktivitätsdaten x Emissionsfaktor = THG-Emissionen
Als Emissionsfaktoren werden, wo möglich, anbieterspezifische Faktoren für Wärme und Strom verwendet, sowie Emissionsfaktoren aus öffentlich zugänglichen Datenbanken (wie bspw. GEMIS) oder wissenschaftlichen Studien.
Um die Ergebnisse der THG-Bilanz in Kapitel 5 einfacher darzustellen, werden die Emissionen aller Scopes zusammen ausgewertet.
4 Organisations- und Systemgrenzen
4.1 Organisatorische Systemgrenze
Die organisatorische Systemgrenze legt fest, welche Organisationseinheiten bzw. Standorte für die Bilanz berücksichtigt werden. Die organisatorische Systemgrenze der Stadtverwaltung Nürnberg betrachtet die drei Geschäftsbereiche des Oberbürgermeisters, der zweiten Bürgermeisterin und des dritten Bürgermeisters sowie die sechs Referate inklusive der dazugehörigen Dienststellen und Eigenbetriebe.
Städtische Beteiligungen und Tochtergesellschaften der Stadtverwaltung wurden explizit nicht betrachtet. Im Jahr 2019 betrug die Anzahl der Vollkraftstellen der Stadtverwaltung Nürnberg rund 10.7507.
4.2 Operative Systemgrenze
Die operative Systemgrenze gibt an, welche Emissionsquellen in der THG-Bilanz berücksichtigt werden. Sämtliche Emissionsquellen in Scope 1 und 2 sind gemäß GHG Protocol verpflichtend zu bilanzieren. Um die operative Systemgrenze in Scope 3 zu bestimmen, wurde durch die Steuerungsgruppe mit Unterstützung von Arqum eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse werden die relevanten Emissionsquellen der bilanzierenden Organisation identifiziert und ihre Wesentlichkeit anhand ausgewählter Kriterien bewertet. Ziel ist es, die Emissionsquellen in Scope 3 zu bestimmen, die zur Erstellung einer belastbaren und repräsentativen THG-Bilanz berücksichtigt werden sollen.
Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse waren die folgenden Kriterien: Quantität der THG-Emissionen Beeinflussbarkeit der THG-Emissionen durch die Stadtverwaltung Datenverfügbarkeit für die jeweilige Emissionsquelle
Die Wesentlichkeitsanalyse sollte im Rahmen der Erstellung von Folgebilanzen regelmäßig aktualisiert werden, um Veränderungen in der Quantität der Emissionen, der Beeinflussbarkeit und der Datenverfügbarkeit Rechnung zu tragen.
Abbildung 8 gibt einen Überblick der bilanzierten Emissionsquellen und fasst die operative Systemgrenze der Stadtverwaltung Nürnberg für die erste THG-Bilanz zusammen.
7 Referat für Finanzen, Personal und IT (2020), Personalbericht der Stadt Nürnberg: Basisdaten und Fakten zum Berichtsjahr 2019
Die festgelegte Systemgrenze entspricht den Mindestanforderungen, die der Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg8 an die Systemgrenzen von Treibhausgasbilanzen kommunaler Verwaltungen in Baden-Württemberg stellt bzw. übersteigt diese sogar im Bereich der eingekauften Güter und der Kältemittelverluste. Der Leitfaden wurde durch das ifeu Institut in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA- BW), dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden- Württemberg e.V. und KlimAktiv (gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des Klimaschutzes mbH) entwickelt. Er ist das erste Dokument, das die Anforderungen des GHG Protocols für Kommunalverwaltungen in Deutschland konkretisiert und wird daher auch außerhalb Baden-Württembergs als Orientierung genutzt.
Abbildung 8 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung (eigene Darstellung)
8 E. Rechensteiner & H. Hertle, 2022, Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg, ifeu-Institut, https://www.ifeu.de/publikation/leitfaden-klimaneutrale-kommunalverwaltung-baden-wuerttemberg/
5 Ergebnisse der Treibhausgasbilanz
Die bilanzierten Gesamtemissionen der Stadtverwaltung Nürnberg beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 61.168 t CO e in den berücksichtigten Emisionsquellen in 2 Scope 1,2 und 3. Die THG-Emissionen durch den Bezug von Strom (mit 48,7%) und Wärme (mit 41,2%) nahmen dabei den größten Anteil ein. Zusätzlich wurden 20.047 t CO durch biogene Energieträger verursacht, die gemäß den Vorgaben 2 des GHG Protocol separat berichtet und nicht in die Gesamtsumme eingerechnet werden.
In Tabelle 1 sind die Ergebnisse der THG-Bilanz nach den verschiedenen Emissionsquellen dargestellt. Neben den absoluten Werten der THG-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2019 sind die prozentualen Anteile an der Gesamtsumme angegeben.
| Emissionsquelle | THG-Emissionen | Anteil an Gesamt- |
|---|---|---|
| [t CO e] 2 | emissionen |
Strom 29.759 48,7%
Wärme 25.174 41,2%
Fuhrpark 5.088 8,3%
Eingekaufte Güter 834 1,4%
Dienstreisen 184 0,3%
Notstrom 93 0,2%
Kältemittel 36 0,1%
| Gesamt | 61.168 | 100% |
|---|---|---|
| Separate biogene | ||
| CO -Emissionen 2 |
CO -Emissionen 20.047 2 biogener Energieträger
Tabelle 1 Ergebnisse der THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg 2019 (eigene Darstellung)
Die nachfolgende Abbildung gibt zusätzlich einen Überblick über die Aufteilung der THG-Emissionen auf die unterschiedlichen Emissionsquellen. Detailliertere Auswertungen, beispielsweise nach Energieträger, sind in den nachfolgenden Unterkapiteln enthalten.
THG-Emissionen 2019
(Gesamt: 61.168 t CO e) 2
Diesel Benzin Erdgas (CNG) Eingekaufte Güter
4.77 8 2 % t CO 2 e313 1 t % CO 2 e 3 t 0 C % O 2 e 834 1 t % CO 2 e Dienstreisen
H 1 o 5 lz t p e C l O le e ts Kältemittel 184 0 t % CO 2 e
2 36 t CO e 0% 2 0%
Hackschnitzel
15 t CO e 2 0%
Heizöl
359 t CO e 2 1%
Klärgas
2.761 t CO 2 e Strom 5% 29.759 t CO e 2
Fernwärme 49%
8.368 t CO e 2 14%
Erdgas
13.657 t CO e 2 22%
Abbildung 9 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 – Detailergebnis (eigene Darstellung)
5.1 Detailergebnisse
5.1.1 Wärmeverbrauch der Liegenschaften und Prozesse
Ein Anteil von 41% (25.174 t CO e) an den gesamten THG-Emissionen 2019 der 2 Stadtverwaltung Nürnberg ist auf den Wärmebezug der Liegenschaften und Prozesse zurückzuführen. Erdgas verursachte dabei etwa die Hälfte der Emissionen (13.657 t CO e). Tabelle 2 zeigt die Verteilung der THG-Emissionen nach Scope 2 und Emissionsquelle.
Die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten wurden aus dem Energiebericht des Kommunales Energiemanagements (KEM) im Hochbauamt der Stadt Nürnberg übertragen9. Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen THG-Emissionen der einzelnen Emissionsquellen stammen aus der GEMIS 5.0 Datenbank und dem Klimaschutzplaner der Energieagentur Nordbayern.
9 Planungs- und Baureferat (2019), Energiebericht 2019
| Aktivitätsdaten | THG-Emissionen | Anteil an Ge- | |
|---|---|---|---|
| Emissionsquelle | |||
| [t CO e] 2 | samtemissionen | ||
| Scope 1 |
Erdgas 58.116.445 kWh 13.657 22,3%
Heizöl 1.142.000 kWh 359 0,6%
Hackschnitzel 567.000 kWh 15 0,0%
Holzpellets 403.000 kWh 15 0,0%
Klärgas 52.094.331 kWh 2.761 4,5%
Scope 2
Fernwärme 78.202.226 kWh 8.368 13,7%
| Gesamt Wärme | 190.525.002 kWh | 25.174 | 41,2% |
|---|
Tabelle 2 Wärmebezogene THG-Emissionen 2019 (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten)
Der Emissionsfaktor für Fernwärme stammt aus dem Klimaschutzplaner. Dieser Emissionsfaktor wurde auch für die Erstellung der gesamtstädtischen Bilanz verwendet. Die Emissionen werden dabei auf Basis des tatsächlichen Energieträgermixes berechnet. Im Gegensatz dazu kann der ausgegebene Emissionsfaktor der N-ERGIE für Fernwärme abweichen, da für diese Berechnung ein anderer Standard verwendet wird, die die Stromgutschriftmethode zulässt.
5.1.2 Stromverbrauch der Liegenschaften und Prozesse
Wie in Tabelle 3 dargestellt, ist der Stromverbrauch der Stadtverwaltung Nürnberg mit 29.759 t CO e für 49% der gesamten THG-Emissionen 2019 verantwortlich. 2
| Emissionsquelle | Aktivitätsdaten | THG-Emissionen | Anteil an Gesam- |
|---|---|---|---|
| [t CO e] 2 | temissionen | ||
| Scope 2 | |||
| Strom | 105.902.519 | 29.759 | 48,7% |
| kWh |
Tabelle 3 THG-Emissionen 2019 des Stromverbrauchs (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten)
Die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten wurden aus dem Energiebericht von KEM übertragen. Der Emissionsfaktor für das Stromprodukt der Stadtverwaltung Nürnberg wurde für die Startbilanz berechnet. Dieser setzt sich aus den direkten THG- Emissionen und den THG-Emissionen der Vorkette zusammen. Da der Emissionsfaktor vom Versorger ausschließlich für die direkten CO -Emissionen verfügbar 2
war, wurde dieser um 2%10 erhöht, um eine Abschätzung der THG-Emissionen zu erhalten. Um die vorgelagerten Emissionen (Scope 3) zu berechnen, wurde ein Emissionsfaktor anhand der Zusammensetzung des bezogenen Stroms der Stadtverwaltung Nürnberg berechnet. Es wurde angenommen, dass dieser zu 40% aus der Verbrennung von Erdgas und zu 60% aus erneuerbaren Energien stammt.
5.1.3 Notstromversorgung
Die Emissionsquelle der Notstromversorgung hat im Jahr 2019 93 t CO e verur- 2 sacht (Tabelle 4). Dies entspricht 0,2% der gesamten THG-Emissionen.
| Emissionsquelle | Aktivitätsdaten | THG-Emissionen | Anteil an Gesam- |
|---|---|---|---|
| [t CO e] 2 | temissionen | ||
| Scope 1 | |||
| Notstromversorgung | 304.921 kWh | 93 | 0,2% |
| (Diesel) |
Tabelle 4 THG-Emissionen 2019 der Notstromversorgung (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten)
Die zugrundeliegenden Aktivitätsdaten wurden dem Energiejahresbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) und der Umwelterklärung 2019 der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH entnommen. Verbräuche durch regelmäßige Testläufe weiterer Notstromaggregate konnten für die erste THG-Bilanz nicht erfasst werden. Der verwendete Emissionsfaktor stammt aus der GEMIS 5.0 Datenbank.
5.1.4 Fuhrpark
Die Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge der Stadtverwaltung sind mit 5.088 t CO e 2 für rund 8% der gesamten THG-Emissionen im Jahr 2019 verantwortlich. Tabelle 5 zeigt die Verteilung der THG-Emissionen nach Kraftstoffart.
Die Verbräuche wurden pro Geschäftsbereich bzw. Referat nach Antriebsart übermittelt. Die Verbräuche des Tiergartens und der Friedhofsverwaltung wurden von Arqum separat abgefragt. Die übermittelten Daten beider Einheiten umfassten auch die Verbräuche der eigenen Tankstellen. Die Friedhofsverwaltung lieferte darüber hinaus auch die Daten über den Verbrauch von Kleinbetriebsmittel.
10 Basierend auf dem prozentualen Unterschied in 2019 zwischen dem Bundesmix CO -Emissions- 2 faktor und THG-Emissionsfaktor aus der Studie Umweltbundesamt: Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2021
Für die Berechnung der THG-Emissionen wurden zunächst die Literverbräuche von Diesel und Benzin und die kg-Verbräuche von Erdgas in kWh umgerechnet. Die verwendeten Emissionsfaktoren stammen aus der GEMIS 5.0 Datenbank.
| Emissionsquelle | Aktivitätsdaten | THG-Emissionen [t CO e] 2 | Anteil an Ge- |
|---|---|---|---|
| samtemissio- | |||
| nen | |||
| Scope 1 | |||
| Diesel | 15.644.888 kWh | 4.772 | 7,8% |
| Benzin | 1.023.195 kWh | 313 | 0,5% |
| Erdgas (CNG) | 12.921 kWh | 3 | 0,0% |
| Gesamt Fuhrpark | 16.681.004 kWh | 5.088 | 8,3% |
Tabelle 5 THG-Emissionen 2019 des Fuhrparks (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten)
5.1.5 Kältemittel
Kältemittel werden vor allem in Kühl- und Klimaanlagen verwendet. Entweichen diese ungeplant aus den Anlagen, führen bereits geringe Mengen zur Entstehung großer Mengen von THG-Emissionen. Daher sind Kältemittelverluste sehr klimarelevant. Die Kälteanlagen der Stadt Nürnberg werden regelmäßig gewartet und geprüft, um Kältemittelverluste so weit wie möglich zu vermeiden. Trotzdem kommt es zu nicht vermeidbaren Verlusten. In der Stadtverwaltung Nürnberg verursachten Kältemittelverluste im Jahr 2019 36 t CO e und damit circa 0,1% der gesamten 2 THG-Emissionen.
Da keine Daten zu den Kältemittelverlusten aller Anlagen der Stadtverwaltung Nürnberg erhoben werden konnten, wurden von der Stadtverwaltung Nürnberg die Nachfüllmengen der acht größten Kältemittelanalgen ermittelt und der durchschnittliche prozentuale Verlust berechnet. Mit diesem wurde im Anschluss für alle Kältemittelanlagen der Stadtverwaltung (für die Kältemittelart und die insgesamte Menge an Kältemittel innerhalb der Anlage bekannt waren) ein Kältemittelverlust kalkuliert. Dies erfolgte auf Basis von Daten, die von KEM übermittelt wurden. Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung stammen aus Veröffentlichungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Umweltbundesamt.
5.1.6 Dienstreisen
Als Dienstreisen werden nur solche Reisen bezeichnet, die nicht mit den Fahrzeugen des Fuhrparks der Stadtverwaltung durchgeführt wurden. Darunter fallen Reisen mit dem Flugzeug, Zug, Reisebus, ÖPNV, Privat-PKW, Mietwagen, Taxi und Motorroller. Im Jahr 2019 verursachten Dienstreisen 184 t CO e, was 0,3% der 2 THG-Emissionen der Stadtverwaltung Nürnberg entspricht.
| Emissionsquelle | Aktivitätsda- | THG-Emissionen | Anteil an Gesamt- |
|---|---|---|---|
| ten | [t CO e] 2 | emissionen |
Flugzeug - Kurzstrecke 322.733 Pkm 56 0,1%
Flugzeug - Langstrecke 160.176 Pkm 34 0,1%
PKW/Mietwagen Taxi 191.739 km 40 0,1% Benzin
PKW/Mietwagen/Taxi 128.895 km 24 0,0% Diesel
Motorroller 174 km 0,03 0,0%
Bahn - Nahverkehr 474.017 Pkm 26 0,0%
Bahn - Fernverkehr 473.398 Pkm 5 0,0%
Reisebus 5.130 Pkm 0,2 0,0%
ÖPNV (Stadt-, Straße-, 377 Pkm 0,02 0,0% U-Bahn)
ÖPNV (Bus Diesel) 377 Pkm 0,02 0,0%
| Gesamt Dienstreisen | 184 | 0,3% |
|---|
Tabelle 6 THG-Emissionen 2019 durch Dienstreisen
Die durch Dienstreisen verursachten Emissionen wurden auf Basis der Personenkilometer berechnet. Hierzu wurde eine dezentrale Abfrage an alle Dienststellen durchgeführt, in der die gefahrenen Kilometer pro Transportmittel abgefragt wurden. Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen THG- Emissionen stammen aus der GEMIS 5.0 und der DEFRA 2020 Datenbank.
5.1.7 Eingekaufte Güter
Emissionen durch eingekaufte Güter entstehen vorgelagert in der Herstellungsphase der jeweiligen Produkte. Die eingekauften Güter waren für 834 t CO e und 2 somit 1,4% der gesamten THG-Emissionen 2019 verantwortlich.
Im Rahmen der Startbilanz für das Jahr 2019 war es hingegen mangels geeigneter Datengrundlagen nicht möglich weitere Güterarten zu bilanzieren. Dies gilt beispielsweise auch für den Bereich der eingekauften Baustoffe und Baumaterialien für städtische Bauvorhaben, die zweifelsohne eine große Menge Treibhausgasemissionen verursachen. Sollten zukünftig weitere Warengruppen bilanziert
werden, ist mit einer Zunahme der bilanzierten Treibhausgase in Scope 3 zu rechnen.
| Kategorie | Aktivitätsdaten | THG-Emissio- | Anteil an | |
|---|---|---|---|---|
| Emissions- | ||||
| nen | Gesamte- | |||
| quelle | ||||
| [t CO e] 2 | missionen |
Frischwasser Frischwasser 877.622 t 190 0,3%
Druckerzeugnisse Druckerzeug- 716.510 € 441 0,7% nisse
Papier Recyclingpapier 233 t 172 0,3% A4
Recyclingpapier 39 t 29 0,0% A3
Frischfaserpa- 2 t 2 0,0% pier A4
Frischfaserpa- 0,1 t 0,1 0,0% pier A3
Gesamt Papier 203 0,3%
| Gesamt eingekaufte Güter | 834 | 1,4% |
|---|
Tabelle 7 THG-Emissionen 2019 der eingekauften Güter
Die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten für Frischwasser wurden aus dem Energiebericht von KEM übertragen.
Die Bilanzierung der Druckerzeugnisse erfolgte auf Basis der Kosten, die von den Zentralen Dienste über eine Vergabeliste bereitgestellt wurde.
Für die Bilanzierung des Papierverbrauchs wurde nach Frischfaserpapier und Recyclingpapier unterschieden. Durch die Herstellung des 2019 eingekauften Recyclingpapiers wurden 201 t CO e verursacht, durch die Herstellung des Frischfaser- 2 papiers ca. 2 t CO e. Da die Stadtverwaltung bereits jetzt fast ausschließlich Re- 2 cyclingpapier verwendet, können die THG-Emissionen vor allem noch durch Papiersparmaßnahmen oder die Umstellung auf digitale Prozesse verringert werden.
Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen THG-Emissionen stammen aus der GEMIS 5.0 und der DEFRA 2020 Datenbank.
5.2 Biogene CO -Emissionen
2
Direkte CO -Emissionen aus der Verbrennung biogener Energieträger werden ge- 2 mäß den Vorgaben des GHG Protocol separat bilanziert und nicht in die Gesamtsumme der Emissionen eingerechnet. Emissionen anderer Treibhausgase, z. B. Methan oder Lachgas, die durch biogene Quellen entstehen, werden dabei weiterhin bilanziert. Bei der Stadtverwaltung Nürnberg entstehen biogene CO -Emissio- 2 nen bei der Verbrennung von Hackschnitzeln, Holzpellets und Klärgas. Die gesamten biogenen CO -Emissionen betragen 20.047 t CO . 2 2
| Aktivitätsdaten | CO -Emissionen 2 | |
|---|---|---|
| Emissionsquelle | ||
| [t CO ] 2 |
Klärgas (biogen) 52.094.331 t 19.692
Hackschnitzel (biogen) 567.000 kWh 209
Holzpellets (biogen) 403.000 kWh 147
| Gesamt Biogene CO -Emissionen 2 | 20.047 |
|---|
Tabelle 8 Biogene CO -Emissionen 2019 2
Die zugrundeliegenden Daten für Klärgas stammen aus dem Energiebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg. Die Daten für Hackschnitzel und Holzpellets wurden aus dem Energiebericht von KEM übertragen. Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen THG- Emissionen stammen aus einer Veröffentlichung des Umweltbundesamts.
5.3 Emissionen durch Abfallverbrennung und Abwasserbehandlung
(außerhalb der Systemgrenze)
Die direkten THG-Emissionen durch die Abfallverbrennung bei ASN und die Abwasserbehandlung durch SUN werden nur nachrichtlich erfasst und nicht der Stadtverwaltung zugerechnet. Es wurde entschieden, nur die Emissionen der Stadtverwaltung zuzuschreiben, die deren unmittelbarer Kontrolle unterliegen. Dies umfasst die Emissionen, die durch die Energieverbräuche der Gebäude und Anlagen von ASN und SUN entstehen, nicht jedoch direkte Emissionen durch die Verbrennung von Abfällen und die Behandlung des Abwassers.
Hinzu kommen diffuse Methanemissionen, die unter anderem bei der Abwasserableitung im Kanal oder durch die anaerobe Schlammbehandlung auf der Kläranlage entstehen. Diese Emissionen lassen sich nur pauschal erfassen und sind abhängig von der Abwassermenge. Die 313 Tonnen Methan für das Jahr 2019 wurden dem deutschen Pollutant Release and Transfer Register (Schadstofffreisetzungs- und
Verbringungsregister)11 entnommen, dass die Bevölkerung unter anderem über die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft informiert. SUN und ASN betreiben meldepflichtige Anlagen, sodass deren THG-Emissionen dort erfasst werden. Fossile und biogene CO -Emissionen durch die Abfallverbrennung bei ASN sind dort 2 ebenfalls ausgewiesen. Allerdings berechnen sich die Mengen anhand der Einwohnerzahl der Stadt, sodass die berechneten Emissionen nur eine Näherung darstellen.
Durch die Zugabe von Methanol im Abwasserreinigungsprozess wurden 2019 etwa 443 t CO e verursacht. Durch eine Anpassung des Reinigungsverfahrens könnte 2 dieser Wert perspektivisch verringert werden. Des Weiteren entstehen bei der biologischen Abwasserreinigung Lachgasemissionen, die bisher nicht genau quantifiziert werden können. Es wird jedoch bereits daran gearbeitet, diese Emissionen quantifizieren zu können, um auch hier über verfahrenstechnische Anpassungen Emissionsminderungen zu erzielen.
| Kategorie | Emissions- faktor | Quelle der | THG-Emissi- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Emissions- | Aktivitäts- | ||||
| Emissions- | onen | ||||
| quelle | daten | ||||
| faktoren | [t CO e] 2 |
Abwasserbe- Methan 313.000 kg 28 IPCC 5. Sach- 8.764 handlung standsbericht
Methanol 851 t 520 SUN 443
Abfallverbren- CO biogen 140.000 t 1 - 140.000 2 nung CO fossil 93.000 t 1 - 93.000 2
| Gesamt | 242.207 |
|---|
Tabelle 9 THG-Emissionen 2019 und Emissionsfaktoren der Emissionskategorien außerhalb der Systemgrenze
5.4 Bewertung der Genauigkeit
Die THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg wurde auf Basis der durch die Daten liefernden Personen zur Verfügung gestellten Aktivitätsdaten und der Emissionsfaktoren aus den genutzten Datenbanken und Studien erstellt. Das Vorgehen zur Berechnung von THG-Emissionen auf Grundlage von Emissionsfaktoren aus Datenbanken stellt grundsätzlich nur eine Näherungsberechnung dar. Es werden Durchschnittswerte für Prozesse und Materialien abgebildet, die die tatsächlich emittierten Treibhausgase nur näherungsweise abbilden können. Unsicherheiten
11 https://www.thru.de/thrude/
und Ungenauigkeiten bei den erfassten Daten oder den Emissionsfaktoren spiegeln sich somit auch in den Ergebnissen der THG-Bilanz wider.
Die Stadtverwaltung Nürnberg hat es sich innerhalb des Projektes zum Ziel gesetzt, eine möglichst genaue Bilanz für 2019 zu erstellen. Dabei lagen für die Mehrheit der bilanzierten Emissionsquellen die Verbrauchsdaten (Aktivitätsdaten) und die verwendeten Emissionsfaktoren in einer hohen Qualität und Genauigkeit vor. Somit stellt die THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg ein solides und belastbares Ergebnis dar.
Emissionsquellen mit schlechter Datenlage wurden bereits während der Wesentlichkeitsanalyse ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass die THG-Bilanz im Bereich der Scope 3 Emissionen (indirekte vor- und nachgelagerte Emissionen) unterrepräsentiert ist. In diesem Bereich soll in Zukunft die Datenlagen kontinuierlich verbessert werden, sodass die THG-Bilanz um neue Emissionsquellen erweitert werden kann. Dies unterstützt gleichzeitig ein zukünftiges Monitoring zur Zielerreichung der Nürnberger Stadtverwaltung bis 2035 klimaneutral zu werden.
Insgesamt betrachtet lagen die Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren in mittlerer bis hoher Genauigkeit vor. Dabei unterschied sich die Genauigkeit der einzelnen Emissionsquellen. Während die Genauigkeit von Wärme, Strom und Fuhrpark als hoch eingestuft werden kann, muss sie für die Notstromversorgung, eingekaufte Güter und Dienstreisen als mittel und für Kältemittelverluste als gering bewertet werden. Insgesamt stellt die THG-Bilanz ein belastbares Ergebnis dar.
Die Datenerhebung für die einzelnen Emissionsquellen kann an verschiedenen Stellen noch verbessert werden:
Für die Datenerhebung der Kältemittelverluste können in Zukunft Prüfprotokolle mit Nachfüllmengen digitalisiert und zentral abgelegt werden, sodass Verluste der Anlagen genau ermittelt werden können. Für das Bilanzierungsjahr 2019 mussten die Aktivitätsdaten über eine Schätzung dargestellt werden. Daher wurden sie in der Unsicherheitsbewertung mit einer geringen Genauigkeit bewertet.
Die Datenerhebung der Beschaffung von Druckerzeugnissen kann verbessert werden, indem ein mengenbasierter Emissionsfaktor für die Berechnung der THG-Emissionen angesetzt wird, sollte die genaue Menge der Druckerzeugnisse ermittelbar sein.
In der Datenerhebung der Notstromaggregate sollten in Zukunft auch die Verbräuche der Probeläufe umfassen. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass alle Notstromaggregate der Stadtverwaltung Nürnberg erfasst werden.
Für die Datenerhebung der Dienstreisen sollte ein zentrales System zur Erfassung der Dienstreisen eingeführt werden. Somit müssten Dienstreisen nicht mehr dezentral abgefragt werden und die Vollständigkeit der Daten könnte gewährleistet werden.
6 Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Wie bereits in Kapitel 2, der ausführlichen Analyse der Ist-Situation, beschrieben, wurden von der Stadtverwaltung Nürnberg bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduzierung der THG-Emissionen umgesetzt. Im Rahmen des Projekts wurden für die unterschiedlichen Handlungsbereiche der Stadtverwaltung Nürnberg Maßnahmensteckbriefe erstellt, die einen Überblick über laufende Maßnahmen, geplante Maßnahmen und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen geben sollen. Gekürzte Versionen der Maßnahmensteckbriefe für die unterschiedlichen Bereiche sind in den nachfolgenden Unterkapiteln aufgeführt.
6.1 Klimaneutraler Gebäudebestand und klimafreundliche Stromer-
zeugung & -bezug
| Klimaneutraler Gebäudebestand | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Gebäude | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissio- nen | Hoch |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Die Strom- und Wärmeversorgung der städtischen Gebäude macht ca. 57% der Treibhausgasbilanz von 2019 aus, daher ist die Umsetzung des klimaneutralen Gebäudebestands das Kern- stück für das gesamtstädtische Konzept der klimaneutralen Stadtverwaltung ab 2035. Durch die ING+ARCH Partnerschaft mbB wurde eine Szenariobe- trachtung durchgeführt für einen klimaneutralen Gebäudebestand der Stadtverwaltung Nürnberg. KEM hat hieraus einen Umset- zungsplan entwickelt, der die Voraussetzungen, notwendigen Schritte und Maßnahmen sowie die finanziellen, technischen und personellen Rahmenbedingungen enthält. Die tatsächliche Um- setzung wird stetig von KEM weiterentwickelt. Der zeitliche Rah- men ist sehr ambitioniert gewählt und kann mit den derzeit ver- fügbaren finanziellen und personellen Ressourcen nicht eingehal- ten werden. Übergreifend sind bauliche Maßnahmen des Wärmeschutzes zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie die Umstellung der Wärmeversorgung bisher gas- und ölversorgter Gebäude auf kli- maneutrale Wärmeenergieträger geplant. Zum Konzept gehören außerdem das Energiekonzept des Tier- gartens (wird im Maßnahmensteckbrief zum Tiergarten behan- delt) sowie die Erhöhung der Produktion von regionalem Ökostrom. Durch technische Neuerungen sowie die Umstellung auf Wärmepumpen wird ein erhöhter Stromverbrauch prognosti- ziert, daher ist die Produktion von regionalem Ökostrom umso wichtiger (siehe Steckbrief zur klimaneutralen Stromerzeugung). Im Umsetzungsplan sind keine Prozessenergien von SUN und ASN, sowie der Straßenbeleuchtung enthalten. |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissio-
nen
| Schritte zur Umset- zung (Einzelmaßnah- men) | Maßnahmen in der Verantwortung der Stadtverwaltung: Senkung des Energieverbrauchs durch energetische Sa- nierungen (inklusive notwendiger ergänzender Maßnah- men, wie WC-Sanierungen, Brandschutz, funktionale Ver- besserungen der Liegenschaften) bei fernwärme-, öl- und gasversorgten Liegenschaften Umstellung auf emissionsarme Energieträger durch: Umstellung der Gebäudeheizungen auf CO2-sparende Lö- sungen mittels Wärmepumpen Umstellung der Gebäudeheizungen auf hybride Lösungen mittels Blockheizkraftwerken und Wärmepumpen |
|---|
Tabelle 10 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler Gebäudebestand
| Klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Strom | Einsparpotenzial bezüg- | Hoch |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | lich Treibhausgasemissi- | |
| onen | |||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Die Stadtverwaltung Nürnberg bezieht bereits seit 2021 Ökostrom von der N-ERGIE. Zusätzlich setzt die Stadt Nürnberg durch ihre PV-Strategie auf den Ausbau von erneuerbaren Energien. Dies soll in Zukunft ausgeweitet werden, sodass regionaler Ökostrom ge- fördert wird. | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Die Stadtverwaltung wird auch zukünftig ihren Strombedarf über Ökostrom abdecken. Hierbei sollte erwogen werden, den Ökostromtarif umzustellen, sodass die bezogenen erneuerbare Energien aus den Anlagen der N-ERGIE selbst stammen und nicht durch Zertifikate grün gestellt werden. PV-Strategie (in Umsetzung): Eine 2020 durchgeführte Poten- zialanalyse hat ergeben, dass auf den Dächern städtischer Ge- bäude ein gut zu erschließendes Erzeugungspotenzial von etwa 15 Mio. kWh Strom pro Jahr besteht (etwa 320 Gebäude mit ca. 17 Megawatt peak (MWp) Gesamtleistung). Aus wirt- schaftlicher und ökologischer Sicht sollen die Potentialflächen im Wege einer Einlage dem StWN-Konzern zur Verfügung ge- stellt werden. Der Konzern wird über die N-ERGIE AG PV-Anla- gen installieren und betreiben und den darüber erzeugten Strom vollständig als „regionalen Ökostrom“ vermarkten. Vorschlag: Die Förderung von regionalem Ökostrom sollte über den eigenen PV-Anlagen-Bau hinaus forciert werden, bei- spielsweise durch Investitionen in Windräder in der Region. |
Tabelle 11 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug
6.2 Prozessoptimierungen der Eigenbetriebe ASN und SUN
| SUN Prozessoptimierung | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Gebäude, Mobilität, Pro- zessemissionen | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Hoch |
| Betroffener Bereich | SUN | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Direkte Emissionen, die während der Reinigung des Abwassers entstehen, sollen durch Prozessoptimierungen reduziert werden, genauso wie indirekte Emissionen, die für den Prozess entstehen (durch z.B. Strom/Wärme). Es sind Energieeffizienzmaßnahmen, die Nutzung von Wärme aus den Prozessen und der Ausbau von PV geplant, aber auch die Elektrifizierung der PKWs. Die Dekar- bonisierung im Betrieb der Sonderfahrzeuge erfolgt, sofern tech- nisch sinnvoll und kostenseitig möglich. Zur Verbesserung der Wasserreinigung wird eine vierte Reinigungsstufe gebaut, wodurch aufgrund erhöhter Stromverbräuche (ca. 6 GWh/a) ein Zielkonflikt zwischen der erhöhten Qualität des Wasserreini- gungsprozesses und der Reduktion der Treibhausgase entsteht. | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Reduzierung der direkten Prozessemissionen Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Verfahrenstechnische Verbesserung durch Umbau der Schlammbehandlungsanlage für Energieeinsparung bis 2023 Umrüstung von erdgasbasierter Wärmeerzeugung auf Abwasserwärmepumpe für Betriebsgebäude T70 und U60 Dekarbonisierung des Fuhrparks, insbes. PKWs Umgestaltung von Betriebshof, Verwaltung, Werkstät- ten und Zusammenführung der Labore 1 und 2 bis 2032 (rekoSUN) Ausbau der Eigenstromerzeugung KW1+2 auf 100% bis 2035 durch Verbesserung der Klärgasnutzung, mi- nimalem Gasfackelbetrieb, massiver Ausbau der Pho- tovoltaik und Steigerung der Energieeffizienz Reduzierung der indirekten Emissionen aus den Betriebsabläufen Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Erstellung und Umsetzung eines Systemsplans für die Abwasserreinigung Besseres Monitoring: Aufbau Energiecontrolling, Er- stellung einer THG-Bilanz nach GHG Protocol Sonstige Maßnahmen Bau einer vierten Reinigungsstufe (Mehrverbrauch von Strom zum Ziel der verbesserten Wasserreinheit) |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Tabelle 25 Maßnahmensteckbrief SUN Prozessoptimierung
| ASN Nachhaltiger Wertstoffhof und Fuhrpark | ||||
|---|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Mobilität/ Gebäude | Einsparpotenzial bezüg- | Hoch | |
| Betroffener Bereich | ASN | lich Treibhausgasemissi- | ||
| onen | ||||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | ||||
| Kurzbeschreibung | Der ASN strebt eine geringere Nutzung fossiler Energie durch die Reduzierung des Strombezugs und die Elektrifizierung des Fuhr- parks an. Der Neubau des Wertstoffhofs (in Planung) soll durch PV und Speicheranlagen energieautark sein. Die Reduzierung der Emissionen wird insbesondere durch Elektrifizierung der PKWs verfolgt, bei Sonderfahrzeugen erfolgt die Elektrifizierung (rein batterieelektrisch/Brennstoffzelle), wo technisch sinnvoll und kostenseitig möglich. | |||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: PKW-Elektrifizierung von z. Zt. 50% auf 100% bis 2030 erhöhen Außerbetriebnahme des alten Wertstoffhofs durch Neu- bau mit PV auf Dachflächen und Speicheranlagen EMAS-Einführung, um systematisches Umweltmanage- ment zu fördern Umrüstung aller ca. 70 (mittel-)schweren Nutzfahrzeuge auf mind. Euro 6 bis 2030, Zwischenziel 2025 80% (z. Zt. 60%) |
Tabelle 12 Maßnahmensteckbrief ASN Nachhaltiger Wertstoffhof und Fuhrpark
6.3 Klimaneutraler Tiergarten
| Pilotprojekt CO -neutraler Tiergarten bis 2030 2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Gebäude | Einsparpotenzial bezüg- | Hoch | |
| Betroffener Bereich | Tiergarten | lich Treibhausgasemissi- | ||
| onen | ||||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | ||||
| Kurzbeschreibung | Für den Tiergarten wurde unter Zusammenarbeit von KEM, N- ERGIE und des Tiergartens sowie externer Expertise ein Energie- konzept zur klimaneutralen Energieversorgung erstellt. Das Pi- lotprojekt „CO₂-neutraler Tiergarten“ birgt das Potenzial, dass der Tiergarten sich bis 2030 beinahe komplett selbst und regio- nal mit Energie versorgen kann. Auch wenn der zeitliche Rah- men sehr ambitioniert gewählt ist und voraussichtlich nicht ein- gehalten werden kann, kann diese Maßnahme als Leuchtturm- projekt mit Lerneffekten für die Stadtverwaltung angesehen werden. Auch die in Punkt 2 beschriebenen Einsparungen sind eine erste Schätzung, die tatsächlichen Verbräuche werden sich abhängig vom Projektverlauf voraussichtlich anders entwickeln. Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen. | |||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Projektphase 1: Errichtung eines Heizhauses inklusive Pelletkessel beim Giraffenhaus Errichtung eines BHKW bei der Lagune Nahwärmeleitung zur Lagune und Grundlage für gesam- tes Nahwärmenetz des Tiergartens (Netz von der Verwal- tung und dem Naturkundehaus über Giraffenhaus und La- gune bis zum Betriebshof und Wüstenhaus) Ersatz des Gasbrenners des Betriebshofs durch eine Hackschnitzelheizung und Anschluss des Nahwärmenet- zes an das Delphinarium (Wegfall des Gasbrenners) (be- reits in Sonderfond zur Energiemangelsituation ab 2023 in Planung) Beginn der energetischen Sanierung des Giraffenhauses PV-Anlage mit Speicher Projektphase 2: Ausbau des Nahwärmenetzes mit Möglichkeit des An- schlusses auch außerhalb des Tiergartens Errichtung einer Pyrolyseanlage (Bindung von Kohlenstoff - Kompensation) Erweiterungen bisheriger Anlagen aus Phase 1 |
Tabelle 13 Maßnahmensteckbrief Pilotprojekt CO -neutraler Tiergarten bis 2030 2
6.4 Energieeffiziente IT
| Energieeffiziente IT | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Informationstechnologie (IT)/ Beschaffung | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Mittel |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Im Bereich IT können Emissionen einerseits durch einen ener- gieeffizienten Betrieb, andererseits in der Herstellung durch nachhaltige Beschaffung gesenkt werden. Ein wichtiger Baustein für die Energieeffizienz im Betrieb ist die Beschaffung von energieeffizienten Geräten, damit während des Betriebs möglichst wenig Energie benötigt wird. Durch die zu- nehmende Digitalisierung wird dieser Ansatz immer relevanter, da zwar einerseits beispielsweise Papier durch digitale Prozesse gespart wird, aber der Strombedarf steigt. Ein zweiter Baustein ist zudem die Reduzierung der benötigten Geräte. Außerdem ist eine effiziente Serverstruktur entscheidend, bei der sowohl der Energieverbrauch für den Betrieb als auch für die Kühlung minimiert wird. In Kälteanlagen werden häufig Kälte- mittel mit hohem Treibhauspotenzial eingesetzt, die bei Undich- tigkeiten in die Atmosphäre entweichen. Hier sollte langfristig auf Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial oder auf natür- liche Kältemittel umgestellt werden. Als letzter Schritt muss auch die Sensibilisierung von Verant- wortlichen und MitarbeiterInnen bezüglich energieeffizienter und datenschonender Arbeit eine ständige Begleitmaßnahme sein. Im Bereich Beschaffung liegt der Fokus bisher auf einer sozial- verantwortlichen IT-Beschaffung. Hier spielen vor allem das Lie- ferkettengesetz- und die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen IKT-Be- schaffung eine Rolle. Das TCO-Prüfsiegel (Nachhaltigkeitslabel der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft Tjänstemännens Centralorganisation) wird bereits berücksich- tigt. Im Beschaffungsprozess sollten, sofern möglich, die Treib- hausgasemissionen in der Herstellungsphase berücksichtigt wer- den. Diese werden häufig bereits in Produktdatenblättern durch die Hersteller ausgewiesen. | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Umzug des städtischen Primärrechenzentrums Anfang 2024 – durch die Externalisierung des Rechenzentrums wird eine signifikante Einsparung der Energieverbräuche erwartet Digitalisierung der Eingangspost (Input-Output-Manage- ment) Beschaffung möglichst vieler virtueller Systeme, um den Einsatz von energieintensiver Hardware zu mindern Sukzessiver Austausch von stationären PCs gegen Note- books mit höherer Energieeffizienz. Alle MitarbeiterInnen, |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
die einen Homeoffice-Antrag gestellt haben, sollen mit ei- nem Notebook ausgestattet sein. Einführung eines Dokumenten-Management-Systems mit dem Ziel des papierlosen Büros Gemeinsame Nutzung von Multifunktionsgeräten/Dru- ckern zur Reduzierung der Anzahl der Geräte. Hierfür sind die Dienststellen angehalten ein Druckerkonzept an das Amt für IT zu senden. Standardeinstellungen beim Druck: Schwarz/Weiß-Modus und doppelseitiger Druck. Vorschläge: Berücksichtigung von verbindlichen Energie- und Nach- haltigkeitsstandards für die Beschaffung von IT-Ausstat- tung Mitarbeitersensibilisierung zum Thema Green IT zu den Themen energieeffizientes und datenschonendes Arbeiten sowie Vermeidung von Doppelnutzungen von vorhande- ner Hardware Beschaffung von Mini-PCs (energieeffizienter als Note- books)
Tabelle 14 Maßnahmensteckbrief Energieeffiziente IT
6.5 Klimaneutraler städtischer Fuhrpark
| Klimaneutraler städtischer Fuhrpark | ||||
|---|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Mobilität | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Mittel | |
| Gesamtverwaltung | ||||
| Betroffener Bereich | ||||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | ||||
| Kurzbeschreibung | Es wird die Dekarbonisierung des städtischen Fuhrparks ange- strebt, wobei der Fokus aktuell auf der Elektrifizierung des PKW- Fahrzeugpools liegt. Durch den Ausbau des Car-Sharings soll der stadteigene Fahrzeugpool personenbezogene Dienstwagen und dienstlich genutzte Privat-PKW ablösen. Sonderfahrzeuge sollen mittel- bis langfristig ebenfalls auf emissionsarme Antriebe um- gestellt werden, soweit es Kosten und technische Leistung zulas- sen. | |||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Eingeschränkte Genehmigung personengebundener Dienstwagen, Substitution durch Poolfahrzeuge Ausbau des städtischen Fahrzeugpools und effizientes Management über eine Car-Sharing-Software Sukzessive Neubeschaffung von Elektrofahrzeugen statt Verbrennern (unter Berücksichtigung der verpflichtenden Vorgaben durch die EU Clean Vehicles Directive) Elektrifizierung der Nutzfahrzeuge, wo möglich Ausbau von Fahrradstellplätzen und E-Ladeplätzen (Ei- genverantwortung der Dienststellen) |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Ladung der E-Fahrzeuge durch eigens gewonnenen Strom aus PV-Anlagen Vorschläge: Spritspartraining für Personen, die viele Dienstfahrten durchführen Erarbeitung einer verbindlichen Vorgabe (Dienstanwei- sung) für die Fahrzeugbeschaffung: Elektroantrieb als Standard, soweit technisch möglich und kostenseitig ver- tretbar Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen Mobili- tätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Aktivitäten im Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstrei- sen, Arbeitswege) Schulung der Beschäftigten zum Umgang mit E-Fahrzeu- gen
Tabelle 15 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler städtischer Fuhrpark
6.6 Klimafreundliche Beschaffung
| Klimafreundliche Beschaffung | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Beschaffung | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Mittel |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Im Bereich Beschaffung sollen Kriterien zur Nachhaltigkeit (Kli- maschutz inbegriffen) berücksichtigt werden, sofern die Möglich- keiten bestehen. Hierfür können von den Zentralen Diensten (ZD) in Abstimmung mit anderen Dienststellen (u.a. dem Rechtsamt) Hilfestellungen erarbeitet werden. Die Umsetzung im Rahmen jedes Ausschreibungsverfahrens liegt jedoch zum gro- ßen Teil bei den Bedarfsträgern. | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Einzelmaßnahmen, die sich bereits in Umsetzung befinden: Aufnahme eines Filters für nachhaltige Produkte in den e- Shop-Stadt Nürnberg (über Nachhaltigkeitslabels/Zertifizie- rungen) Durchführung von Pilotprojekten, bei denen Nachhaltigkeits- aspekte in den Beschaffungsprozess integriert werden Nachhaltigkeitschecklisten für Eignungs- und Leistungskrite- rien, die den Bedarfsträgern bereitgestellt werden Vorschläge für Einzelmaßnahmen: Bereitstellung von Textbausteinen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, die durch die Bedarfsträger zur Er- stellung der Ausschreibungsunterlagen genutzt werden kön- nen Sensibilisierung und Beratung der Bedarfsträger, Nachhaltig- keitsaspekte bei der Markterkundung zu berücksichtigen Anpassung des Beschaffungsdesigns: Begründung durch die Bedarfsträger, wenn keine Kriterien hinsichtlich Nachhaltig- keit angegeben wurden |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Ergänzung der regelmäßig stattfinden Schulungen zu nach- haltigem Konsum und Beschaffung durch Klimaschutzkrite- rien Handreichung für die Ausschreibung von klimafreundlichen Verpflegungsleistungen in städtischen Einrichtungen und Kantinen
Tabelle 16 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Beschaffung
6.7 Dienstreisemanagement
| Dienstreisemanagement | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Mobilität | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Mittel |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Durch Freigabeprozesse und Sensibilisierung sollen Dienstreisen auf ein notwendiges Minimum reduziert, sowie die Wahl emissi- onsarmer Transportmittel unterstützt werden. Hierzu müssen entsprechende Regelungen in einer Dienstreiserichtlinie festge- halten und Optionen gestellt werden, um eine emissionsarme Reise zu ermöglichen (Car-Sharing, Fahrrad, ÖPNV, Fahrgemein- schaften, Bahn). | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Anreize zur Fahrrad-/ÖPNV-Nutzung (z. B. ÖPNV-Arbeit- geberzuschuss über Firmen-Abo/Kilometerpauschale bei Dienstfahrten mit dem Fahrrad) Termine per Videokonferenz statt vor-Ort-Termine, wo möglich (z.B. Nutzung Veranstaltungs-Software für mobi- les Arbeiten) Vorschläge: Überarbeitung der Dienstreiserichtlinie: Einführung einer Freigabepflicht für Dienstreisen oder bestimmte Ver- kehrsmittel (PKW, Flug), Buchung von Hotels mit Um- welt-/Nachhaltigkeitszertifizierung Nutzung von städtischem Car-Sharing-Angeboten Prüfung der Wiedereinführung eines Zuschusses für eine BahnCard 100 Einführung eines digitalen Dienstreiseantrags (inkl. Ab- rechnung) und einer zentralen Erfassung aller Dienstrei- sen der Stadtverwaltung (genutzte Verkehrsmittel und zurückgelegte Kilometer), um die Emissionsbilanzierung und somit das Monitoring zu vereinfachen Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen Mobili- tätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Aktivitäten im Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstrei- sen, Arbeitswege) Einführung eines zentralen betrieblichen Mobilitätsmana- gements inklusive einer Online-Mobilitätsplattform für alle |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Mitarbeiter (u.a. Mobilitätsoptionen, Buchung von Fahr- zeugen, ÖPNV- und Bahntickets, Ausleihe von Dienst- & Transporträdern)
Tabelle 17 Maßnahmensteckbrief Dienstreisemanagement
6.8 Förderung emissionsarmer Arbeitsweg
| Förderung emissionsarmer Arbeitswege | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Mobilität | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Mittel |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Durch Anreize zur Nutzung emissionsarmer Transportmittel sol- len die Emissionen durch das Pendeln der Beschäftigten zwi- schen dem Wohnort und der Dienststelle minimiert werden. Da- bei steht die Reduzierung des PKW-Individualverkehrs und die verstärkte Nutzung von ÖPNV, Fahrrad und Fahrgemeinschaften im Fokus. Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens unterstützt zu- dem generell die Reduzierung der Anzahl der Fahrten. | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Arbeiten im Homeoffice, wo sinnvoll und möglich, im Sinne der Rahmendienstvereinbarung „Flexible Arbeits- formen“ Attraktivierung Radverkehr durch Fahrradleasing sowie Bereitstellung eines Fahrradladengutschein bei häufiger Nutzung des Fahrrads für Dienstwege Job-Ticket Förderungen für ÖPNV: Finanzieller Anreiz zur Nutzung des ÖPNV durch vergünstigtes Firmen-Abo für Beschäftigte der Stadt (zukünftig 49€ Ticket zu berück- sichtigen) Förderung DB-Abo: Beschäftigte, die ein DB-Jahres-Abo für den Arbeitsweg nutzen, können einen Arbeitgeberzu- schuss beantragen Vorschläge: Prüfung der Wiedereinführung der Bezuschussung der BahnCard 100 Fahrgemeinschaften bewerben (Einführung in Steckbrief Verantwortlichkeiten & Organisation), um stärkere Nut- zung der Mitfahrbörse im städtischen Intranet zu bewir- ken Ausbau Ladeinfrastruktur und Stellplätze für E-Bikes und E-PKW, ggf. Planungs- und Baureferat involvieren Quantitative Erfassung der Emissionen durch Arbeits- wege: Durchführung einer Umfrage zu Arbeitswegen (Distanz, Häufigkeit, Transportmittel) Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen Mobili- tätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Aktivitäten im Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstrei- sen, Arbeitswege) |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Einführung eines zentralen betrieblichen Mobilitätsmana- gements inklusive einer Online-Mobilitätsplattform für alle Mitarbeiter (u.a. Mobilitätsoptionen, Buchung von Fahr- zeugen, ÖPNV- und Bahntickets, Ausleihe von Dienst- & Transporträdern)
Tabelle 18 Maßnahmensteckbrief Förderung emissionsarmer Arbeitswege
6.9 Kultur und Veranstaltungen
| Klimaschutz im Kulturbereich | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Mobilität | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Niedrig-Mittel |
| Betroffener Bereich | - Projektbüro im Ge- schäftsbereich Kultur und KuKuQ - Amt für Kultur und Freizeit / KUF/3 - Kulturläden - Spielzeugmuseum | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Im Bereich Kultur hat die Stadt Nürnberg verschiedene Akteu- rInnen, die sich in unterschiedlicher Weise dem Thema Klima- schutz widmen und hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Au- ßenwirkung der Stadt Nürnberg leisten. Die Hauptthemen im Kulturbereich beziehen sich auf Abfall, Energie, Mobilität (v.a. der BesucherInnen), Catering, Beschaffung, Soziales und Kom- munikation. Ein Leitbild „Green Festivals Nürnberg“ unterstützt hierbei die Akteure schon bei einem nachhaltigen Veranstal- tungsmanagement. Die Kulturläden erarbeiten zudem eine Selbstverpflichtung zur ökologischen Nachhaltigkeit. | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Großveranstaltungen (Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur und KuKuQ): Energie: Einsatz von energieeffizienter Bühnentechnik (z.B. LED) (laufende Maßnahme) Mehr Großveranstaltungen, bei denen Ökostrom bezogen wird (teilweise schon in Umsetzung, ansonsten in Planung) Anreise der BesucherInnen: Installation von mobilen Fahrradständern um die jeweiligen Veranstaltungsorte zur Förderung der Fahrradmobilität, Kombitickets für den ÖPNV, Social Media Posts zur Anreise (laufende Maßnahmen) Besucherbefragung zu Mobilität bei den Veranstaltungen (geplante Maßnahme) Abfall: Mehrweg in der Gastronomie (laufende Maßnahme) Reduktion des Müllaufkommens beim Bardentreffen (ge- plante Maßnahme) Wasser: |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Verstärkter Einsatz von Trinkwasserbrunnen (geplante Maß- nahme) Catering: Sukzessive Erhöhung des vegetarischen Anteils, vor allem im Bereich des Künstlercatering (geplante Maßnahme) Beschaffung: Verleihverbund: Erstellung von Listen über Gebrauchsstoffe, um Materialeffizienz zu steigern (geplante Maßnahme) Kulturläden: Mobilität: Förderung der Besucheranreise durch Bereitstellung von Fahrradtouren über Komoot, Umwandlung von Autoparkplät- zen in Fahrradparkplätze, Besucherumfrage zur Anreise (lau- fende Maßnahmen bzw. teilweise abgeschlossen) Installation von Fahrradständern an nahezu allen Kulturlä- den inkl. Luftpumpen (in Umsetzung) Lastenradverleih von den Kulturläden (geplante Maßnahme) Beschaffung: Entwicklung eines Verleihsystems innerhalb der Kulturläden für Großveranstaltungen (in Umsetzung) Spielzeugmuseum: Fortlaufende qualitative Erhöhung der Nachhaltigkeitsstan- dards für Rohware, Produkte und Dienstleistungen für den Ausstellungsbereich (in Umsetzung) Kontinuierliche Optimierung der Nutzung von bereits ge- brauchtem Ausstellungsmobiliar bzw. der Wiederverwendung vorhandener bereits verwendeter Elemente (in Umsetzung) Engagement für den Einkauf zertifizierter nachhaltiger Pro- dukte über die Vergabe (in Umsetzung) Verpflichtung des Pächters des Cafés im Spielzeugmuseum für das Angebot von Produkten aus regionaler Produktion (in Umsetzung) Veröffentlichung der Gemeinwohl-Bilanz im Turnus von je- weils zwei Jahren (in Umsetzung) Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Spielzeugmuse- ums (laufende Maßnahme) Allgemein (Organisation): Erstellung von Materiallisten und nachhaltigen Anbietern mit Siegel zur Aufnahme in den kommunalen Onlineshop in Zu- sammenarbeit mit der Entwicklungsagentur Faire Metropol- region (Einarbeitung in Neuauflage eShop-Stadt Nürnberg ab 1. Quartal 2023) Durchführung von Pilotklimabilanzierungen für die weitere Entwicklung von Maßnahmenansätzen (Vorschlag) Etablierung eines Systems (einfaches Tool mit wenigen Ein- gaben) zur Klimabilanzierung aller städtischen Großveran- staltungen (Vorschlag) Etablierung eines übergreifenden Wissenstransfers zwischen den Kulturdienststellen zum Thema Nachhaltigkeit (Vor- schlag)
Einheitliches Monitoring der Nachhaltigkeitsaspekte im Ver- anstaltungsbereich, beispielsweise über eine digitale Check- liste. Hierdurch könnten auch wiederkehrende Themen bei den verschiedenen Dienststellen deutlich werden, worüber dann wiederum ein Austausch stattfinden kann. (Vorschlag) Nutzung einer Veranstaltungs-Software für mobiles Arbeiten (in Umsetzung durch IT/PM und externe Projektleitung)
Tabelle 19 Maßnahmensteckbrief Klimaschutz im Kulturbereich
6.10 Verantwortlichkeiten & Organisation
| Verantwortlichkeiten & Organisation | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Gebäude/ Mobilität/ Be- schaffung/ Veranstal- tungen | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Niedrig |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Um eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu erreichen, muss das Klimaschutzmanagement in der Organisation verankert werden. Verantwortlichkeiten und Prozesse, die die Umsetzung und Wei- terentwicklung des verwaltungsinternen Klimaschutzmanage- ments ermöglichen, müssen dafür klar geregelt werden. Neben den zentralen Klimaschutzbeauftragten des Referats für Umwelt und Gesundheit sollten weitere bereichsspezifische Klimaschutz- beauftragte benannt werden, die das Thema Klimaschutz in ih- rem Fachbereich (z.B. Beschaffung, Mobilität, Kommunikation) vorantreiben. Ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS) bie- tet eine sinnvolle Grundlage bzw. einen Rahmen zur Umsetzung eines fundierten Klimamanagements. | ||
| Schritte zur Umset- zung (Einzelmaß- nahmen) | Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Regelmäßige Fortschreibung der EMAS-Validierung des Eigenbetriebs Frankenstadion Vorschläge: Ernennung von Klimaschutzbeauftragten in allen Ge- schäftsbereichen der Stadtverwaltung Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen Mobilitätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Ak- tivitäten im Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhr- park, Dienstreisen, Arbeitswege) Einführung eines stadtinternen Gremiums über die Geschäftsbereiche und/oder Dienststellen zum ver- waltungsinternen Klimaschutz (AG Klimaschutz in der Verwaltung) Einführung eines Umweltmanagementsystems (z.B. EMAS) in der Kernverwaltung bzw. weiteren Eigen- betrieben Dienstreiserichtlinie überarbeiten: Freigabepflicht Dienstreisen, Buchung von Green Hotels, Flüge re- duzieren |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Einführung eines zentralen betrieblichen Mobilitäts- managements inklusive einer Online-Mobilitätsplatt- form für alle Mitarbeiter (u.a. Mobilitätsoptionen, Buchung von Fahrzeugen, ÖPNV- und Bahntickets, Ausleihe von Dienst- & Transporträdern) Ausbau von Ladeinfrastruktur (E-Bikes, E-Autos) und entsprechenden Stellplätzen, Lagermöglichkei- ten für Akkus Durchführung von Umfragen z.B. zum Thema Mitar- beitendenanreise/Arbeitswege Stadtinterne Umweltmaßnahmen kommunizieren (z.B. EMAS Zertifizierung Frankenstadion, KEiM-Pro- gramm, Gemeinwohlbilanz Spielzeugmuseum) Organisation von Fortbildungen für Mitarbeiter zu Umwelt- und Klimaschutz
Tabelle 20 Maßnahmensteckbrief Verantwortlichkeiten & Organisation
6.11 Mitarbeitendensensibilisierung
| Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten | |||
|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Gebäude/ Mobilität/ Be- schaffung/ Veranstaltun- gen | Einsparpotenzial bezüg- lich Treibhausgasemissi- onen | Niedrig |
| Betroffener Bereich | Gesamtverwaltung | ||
| 1. Maßnahmenbeschreibung | |||
| Kurzbeschreibung | Für die erfolgreiche Umsetzung einer klimaneutralen Stadtver- waltung muss bei allen Beschäftigten ein Bewusstsein geschaffen werden, welchen Beitrag jede und jeder Einzelne leisten kann. Insbesondere die Maßnahmen, die hauptsächlich über eine Ver- haltensänderung der Beschäftigten umgesetzt werden können, beispielsweise bei Arbeitswegen oder Dienstreisen, sollen daher durch Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden. Ebenso müssen verwaltungsintern die erforderlichen Kompetenzen auf- gebaut werden, um Klimaschutzmaßnahmen erfolgreich umset- zen sowie zukünftig neue Maßnahmen entwickeln zu können. | ||
| Schritte zur Um- setzung (Einzel- maßnahmen) | Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen: Die Mitarbeitenden werden regelmäßig zu nachhaltigem Konsum und Beschaffung geschult Frankenstadion: Regelmäßige Schulung des Eventperso- nals in GLT (Gebäudeleittechnik), um unnötige Beleuch- tungszeiten zu vermeiden Vorschläge: Bewusstseinsbildung für die Umsetzung einer klimaneut- ralen Stadtverwaltung bei den Beschäftigten ausbauen, z. B. durch regelmäßige Informationen im städtischen Intra- net und der Mitarbeiterzeitschrift Stadtinterne Umweltmaßnahmen kommunizieren (z.B. E- MAS Zertifizierung Frankenstadion, KEiM-Programm, Ge- meinwohlbilanz Spielzeugmuseum) |
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Benennung eines oder einer Klimaschutzbeauftragten im Bereich Kommunikation, die verwaltungsinternen Kom- munikationsmaßnahmen koordiniert und die Fachbereiche bei der Umsetzung berät (z.B. welche Kanäle sollen ge- nutzt werden, wie oft soll kommuniziert werden?) Regelmäßige Ermittlung des Schulungsbedarfs bzgl. Kli- maschutz (Wer muss wie oft zu welchen Themen geschult werden?) Ausbau der Angebote im städtischen Fortbildungspro- gramm
Tabelle 21 Maßnahmensteckbrief Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten
Neben der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter hat es sich die Stadtverwaltung Nürnberg außerdem zum Ziel gemacht die Bevölkerung für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Dieser wichtigen Aufgabe kommt das Amt für Kultur und Freizeit nach, indem es Mieter/innen, Kooperationspartner und Publika zu klimafreundlichem Verhalten, unter anderem in Bezug auf Licht, Heizen, Abfall, etc., verpflichtet. Auch die ASN trägt mit verschiedenen Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung bei, etwa durch das Informieren zu den Themen Plastikverpackungen und ressourcenschonender Konsum oder das Durchführen von Schulungen in Schulen und Kindergärten und dem Angebot der Bürgerberatungen. An den Schulen wird darüber hinaus seit 1999 das KEiM – Das Energie- und Wassersparprogramm an Nürnberger Schulen durchgeführt.
7 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneut-
ralität 2035
Um festzustellen, ob die bereits laufenden und geplanten Maßnahmen und darüber hinaus getroffene Annahmen für die Zukunft ausreichen, um eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 zu erreichen, wurde eine Szenarien-Betrachtung durchgeführt. Dazu wurden drei unterschiedliche Szenarien bis 2035 betrachtet. Als Ausgangspunkt für die Szenarienbetrachtung wurde das Basisjahr 2019 festgelegt.
In der folgenden Abbildung ist eine Übersicht der verwendeten Annahmen für die drei Szenarien.
Szenario 1 betrachtet ausschließlich bezifferbare Maßnahmen, die die Stadtverwaltung bereits geplant hat und selbst umsetzen kann.
In Szenario 2 und 3 sind jeweils ebenfalls die Maßnahmenpotentiale integriert. Es sind jedoch zusätzlich Annahmen zur Entwicklung einer klimaneutralen Energiebereitstellung aufgenommen, die abhängig sind vom Energieversorger und der Marktentwicklung und somit außerhalb des Handlungsbereichs der Stadt Nürnberg.
Szenario 2 orientiert sich dabei an prognostizierten Entwicklungen auf Bundesebene zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Stadtverwaltung Nürnberg hat zudem sehr viele Sonderfahrzeuge im Einsatz, bei der die Umstellung auf alternative Antriebe stark von der Marktentwicklung abhängig ist. Daher werden in Szenario 2 die Vorgaben der EU zu Flottengrenzwerten berücksichtigt.
In Szenario 3 werden verglichen mit Szenario 2 nur die Annahmen bezüglich der Entwicklung von Fernwärme und Strom verändert. Die Maßnahmenpotentiale und Annahmen zu den Sonderfahrzeugen sind gleich. Für Strom und Fernwärme wird in Szenario 3 aber die idealisierte Annahme getroffen, dass der regionale Energieversorger N-ERGIE Fernwärme und Strom bis 2035 klimaneutral bereitstellen kann. Die klimaneutrale Bereitstellung von Strom wird dabei als realistisch eingeschätzt. Die Stadt Nürnberg nutzt aktuell schon einen regionalen Ökostromtarif, jedoch wird dieser in den Szenarien nicht mit einem Emissionsfaktor von 0 bilanziert. Für die klimaneutrale Bereitstellung von Fernwärme wird die N-ERGIE in den nächsten Jahren einige Maßnahmen umsetzen. Auch sie ist für eine vollständig klimaneutrale Bereitstellung von Fernwärme jedoch stark abhängig von der Marktentwicklung sowohl im Bereich der Geothermie als auch bei der Verfügbarkeit von Wasserstoff. Dieser ist unabdingbar, um eine klimaneutrale Bereitstellung von Fernwärme zu ermöglichen. Eine ausreichende Bereitstellung von Wasserstoff ab 2035 scheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar.
Eine Übersicht über den Verlauf der einzelnen Szenarien ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Eine umfassende Aufstellung der in die Szenarien eingeflossenen Maßnahmen und Annahmen ist in Kapitel 6 aufgeführt.
Treibhausgas-Reduktionspfade der 3 Szenarien
80.000
60.000
e 2 O C n 40.000 e n n o T
20.000
0 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Ist-Werte (t CO2) Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Zielpfad Soll
Abbildung 10 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035: Reduktionspfade 1 - 3
Die Gesamtemissionen der Stadtverwaltung Nürnberg beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 61.168 t CO e. In den unterschiedlichen Szenarien verbleiben in 2 2035 THG-Emissionen von ca. 48.800 t CO e (Szenario 1), ca. 37.700 t CO e (Sze- 2 2 nario 2) und ca. 15.100 t CO e (Szenario 3). 2
In Szenario 1 können also bis 2035 durch derzeit geplante Maßnahmen, die selbstständig von der Stadt Nürnberg umgesetzt werden können, 20% der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2019 eingespart werden. Dies zeigt einerseits, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen unabdingbar ist, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Es muss daher durch personelle und finanzielle Ressourcen sichergestellt werden, dass die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden und zudem stetig weiterentwickelt werden. Im Moment sind die Maßnahmenpotentiale ausgeschöpft, es geht also bei der Weiterentwicklung vor allem darum, neue technische Möglichkeiten im Blick zu behalten.
Andererseits zeigen diese Zahlen auch deutlich, dass die Stadt Nürnberg über diese Maßnahmen hinaus stark abhängig ist von dem Energieversorger und den Marktentwicklungen. In Szenario 2 können bis 2035 ca. 38% der Treibhausgasemissionen eingespart werden, in Szenario 3 ca. 75% im Vergleich zu 2019.
Des Weiteren wird deutlich, dass auch im idealisierten Szenario 3 keine 90 % Einsparungen erzielt werden können, wie es derzeit beispielsweise durch den Net Zero
Standard der Science Based Targets Initiative12 vorgegeben wird. Dieser Standard ist derzeit der einzige international gültige Standard, der Klimaneutralität auf Organisationsebene definiert. Demnach müssen zur Erreichung der Klimaneutralität zunächst die verursachten Emissionen aus dem Basisjahr um mindestens 90% reduziert werden. Maximal 10% der verursachten Treibhausgasemissionen dürfen laut diesem Standard am Ende durch Neutralisation über Senken ausgeglichen werden. Um diesen Wert zu erreichen sind also noch Entwicklungen auf dem Markt notwendig, die im Moment noch nicht prognostiziert werden können.
In der folgenden Abbildung wird die Entwicklung der Emissionen nach den verschiedenen Bereichen aufgeteilt dargestellt.
70.000
Szenario1
61.168t Szenario2
60.000
| 46.315t | 44.937t | |
|---|---|---|
| 30.447t |
50.000
40.000
30.000
20.000
1t
10.000
0 2019 2025 2030 2035
Fuhrpark Strom Wärme Kältemittel Beschaffung
Dienstreisen Fernwärme Notstrom Erdgas Klärgas
Abbildung 11: Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035 - bereichsspezifisch
Die größten Hauptemissionsquellen im Jahr 2035 kommen aus den Energieverbräuchen in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernwärme und Fuhrpark, sofern die Energie nicht klimaneutral gestellt wird.
12 Die Science Based Targets Initiative ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Carbon Disclosure Project (DCP), dem Global Compact der Vereinten Nationen, dem World Resources Institute (WRI) und dem World Wide Fund for Nature (WWF), der Unternehmen und Organisationen dabei helfen soll, sich Klimaziele zu setzen, die konform sind mit dem 1,5 Grad Ziel: https://sciencebasedtargets.org/
Gerade im Bereich Strom zeigt sich, dass die klimaneutrale Bereitstellung entscheidend ist, da ansonsten nur wenig Einsparungen erzielt werden können. Während in Szenario 1 ca. 15% eingespart werden können, sind es in Szenario 2 immerhin 40%. Das liegt auch daran, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmeemissionen zu einem erhöhten Strombedarf führen, beispielsweise durch den Einbau von Wärmepumpen. Durch den Bau von PV-Anlagen auf den Dächern der Stadtverwaltung (es sind bis 2035 ca. 17MWp PV-Leistung Zubau geplant), deren erzeugte Energie dem Energieversorger N-ERGIE bereitgestellt wird, leistet die Stadt Nürnberg schon einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der regionalen erneuerbaren Energien. Dies sollte noch weiter vorangetrieben werden, sowohl im Solarbereich als auch ggf. durch die Förderung bzw. die Beteiligung an regionalen Windkraftprojekten. Es ist zudem in Erwägung zu ziehen, den seit 2021 bezogenen Ökostromtarif von der N-ERGIE so umzustellen, dass die erneuerbaren Energien nur aus den Anlagen der N-ERGIE selbst stammen.
Trotz des Einsatzes von Wärmepumpen und weiterer Maßnahmen im Erdgasbereich können nur ca. 50% der Erdgasemissionen eingespart werden. Daher muss hier in den nächsten Jahren das Marktgeschehen für weitere technische Lösungen intensiv verfolgt werden. Bei der Fernwärme können in Szenario 1 ca. 9% eingespart werden durch Maßnahmen, die die Stadt Nürnberg selbst umsetzt. Der Fokus der Maßnahmen im Bereich Wärme liegt jedoch auch im Bereich Erdgas und nicht bei der Fernwärme. Generell können die höchsten Einsparungen im Wärmebereich durch die Maßnahme des klimaneutralen Gebäudebestands (Kapitel 6.1) erzielt werden. Die bisher angenommen Zahlen für die Prognose dieser Maßnahme sind stark davon abhängig, ob genügend personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden.
Im Bereich des Fuhrparks ist in Szenario 1 eine Einsparung um 11% möglich. Dies wird erreicht durch eine fortschreitende Elektrifizierung des Fuhrparks. Im Moment beruht die Annahme auf einer 70%igen Umstellung der PKW auf Elektrofahrzeuge bis 2030. Diese Umstellung sollte noch stärker vorangetrieben werden. Hierbei sollte neben der Substitution von fossilen Kraftstoffen auch gleichzeitig die Reduzierung von Fahrzeugen geprüft werden. In Szenario 2 und 3 können mit den Annahmen zu einer Umstellung auf alternative Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen 34 % eingespart werden. An dieser Stelle ist zum jetzigen Zeitpunkt wenig Maßnahmenpotential für die Stadt Nürnberg selbst vorhanden. Eine Reduzierung der schweren Nutzfahrzeuge ist kaum möglich, da diese für die Dienste, die durch die Stadt Nürnberg bereitgestellt werden (Mülltransporte, Winterdienst u.ä.), benötigt werden. Ansonsten ist hier erneut die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf dem Markt gegeben.
8 Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen
Die freiwillige Kompensation ist ein Klimaschutzinstrument, das die Reduktion von Treibhausgasemissionen auf globaler Ebene unterstützen soll. Auf Unternehmensund Organisationsebene wird die Kompensation zur „Klimaneutralstellung“ genutzt. Auf Unternehmensebene ist der Begriff “klimaneutral” noch nicht klar ausdefiniert bzw. nicht rechtlich geschützt und wird derzeit in vielen unterschiedlichen Ausprägungen genutzt. Das Instrument der Kompensation ist daher sehr vorsichtig und mit strengen Qualitätskriterien zu verwenden, um sich nicht dem Vorwurf der Grünfärberei auszusetzen.
8.1 Funktionsweise und Projekttypen
Durch THG-Kompensation werden THG-Emissionen, die in einem Bereich ausgestoßen wurden, an anderer Stelle durch Klimaschutzprojekte (v.a. im globalen Süden) eingespart bzw. durch den Aufbau von Senken ausgeglichen. Für das globale Klima ist es unerheblich, an welcher Stelle Emissionen eingespart werden. Die Kompensation erfolgt über den Erwerb von Emissionszertifikaten, mit denen beispielsweise erneuerbare Energien gefördert oder Aufforstungsprojekte finanziert werden. Für jede eingesparte Tonne CO wird ein Zertifikat inklusive Kennnummer 2 generiert, das meist über Zwischenhändler verkauft und anschließend in einem Zertifikatsregister stillgelegt wird.13
Abbildung 12: Ablauf der freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen
13 UBA (2018): Freiwillige CO -Kompensation durch Klimaschutzprojekte 2
Grundsätzlich können Kompensationsprojekte können in zwei Projekttypen eingeteilt werden: (1) Kohlenstoffsenken und (2) Kohlenstoffvermeidung. Ersteres beschreibt die dauerhafte Bindung von Kohlenstoff in Senken, entweder durch technologischen oder durch und natürlichen Entzug aus der Atmosphäre. Die dauerhafte Bindung wird dabei durch technische Instrumente (z.B. direct air capture) bzw. durch natürliche Ressourcen, wie Waldbiomasse infolge von Aufforstung, erreicht.14 Kohlenstoffvermeidung bezieht sich auf die Vermeidung von THG-Emissionen von vornerein. Projekttypen umfassen beispielsweise erneuerbare Energien, Energieeffizienz- und Waldschutzprojekte.15
8.2 Standards, Kriterien und Kosten
Um Kompensationszertifikate zu generieren, muss jedes Klimaschutzprojekt nach einem anerkannten Standard zertifiziert und geprüft sein (bspw. nach dem Gold Standard for the Global Goals oder dem Verified Carbon Standard). Unterschiedliche Standards stellen unterschiedliche (Qualitäts-)Anforderungen an Kompensationsprojekte. Die genauen Zertifizierungskriterien werden individuell festgelegt. Dennoch gibt es einige übergeordnete Kriterien, die alle Projekte erfüllen müssen.16 Diese umfassen das Kriterium der Zusätzlichkeit, der Permanenz, der Transparenz, der Vermeidung von Carbon Leakage, der Vermeidung einer Doppelzählung. Viele Projekte leisten neben dem Klimaschutz auch einen weitergehenden Beitrag im Sinne der nachhaltigen Entwicklung.
Die Preise pro Zertifikat unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie der Qualität und Größe der Klimaschutzprojekte und aber auch je nach Region, in der die Umsetzung erfolgt. Die Kosten lagen im Februar 2023 bei zwischen 5 € und 80 € pro t CO .17 Bei der Annahme eines mittleren Zertifikatspreis von 50 € 2 pro t CO für qualitativ hochwertige Kompensationszertifikate würden Kosten in 2 Höhe von ca. 3,1 Millionen Euro entstehen, um die berechneten THG-Emissionen der Stadtverwaltung Nürnberg aus dem Jahr 2019 zu kompensieren.
14 Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima (2022): Was macht eine gute THG-Kompensation aus? 15 Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima (2022): Was macht eine gute THG-Kompensation aus? 16 Freiwillige CO -Kompensation durch Klimaschutzprojekte, Umweltbundesamt, 2018 2 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/ratgeber_freiwillige_co2_kompensation_final_internet.pdf 17 Im Rahmen einer Online-Recherche wurden folgende Anbieter geprüft: atmosfair, myclimate, PRIMAKLIMA, NatureOffice, First Climate, MoorFutures.
Die zukünftige Preisentwicklung ist ungewiss, es ist jedoch zu erwarten, dass die Preise aufgrund steigender Nachfrage durch immer mehr Unternehmen mit Klimaneutralitätszielen und gleichzeitig geringerem Angebot durch die Problematik der Doppelzählung (siehe Kap. 8.3) steigen werden.
8.3 Problematik der Doppelzählung unter dem Pariser Klimaabkom-
men
Die Ablösung des Kyotoprotokolls durch das Pariser Klimaabkommen am 01. Januar 2021 hat auch Auswirkungen auf den freiwilligen Kompensationsmarkt, da alle unterzeichnenden Länder dazu verpflichtet sind, nationale Klimaziele festzulegen und einen Beitrag zum globalen 1,5°C Ziel zu leisten. Es besteht daher die Gefahr, dass sämtliche Einsparungen aus Klimaschutzprojekten, die vorher in Form von Kompensationszertifikaten verkauft wurden, nun zur Erreichung der nationalen Klimaziele verwendet werden. Dadurch würde eine formale Doppelzählung der kompensierten THG-Emissionen entstehen, die nicht zulässig ist. Um in der Praxis eine Doppelzählung der erworbenen Zertifikate zu vermeiden, wird derzeit empfohlen, nur Zertifikate mit einem Ausstellungsdatum bis 2020 zu erwerben oder im Einzelfall zu prüfen, dass keine Doppelzählung besteht.
8.4 Empfehlungen und Alternativen zur Kompensation
Eine Alternative zur Kompensation stellt die Empfehlung des ifeu-Instituts dar. Die Empfehlung umfasst eine freiwillige Übernahme der Klimafolgekosten nach dem Umweltschadenskostenansatz, ohne dass dies auf die Treibhausgasbilanz angerechnet wird. In Bezug auf das Klima bedeutet das, dass Kosten, die durch Schäden aufgrund der emittierten Treibhausgase entstehen, den Verursachern der Treibhausgasemissionen angelastet werden. Somit entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz die eigenen Umweltauswirkungen zu reduzieren. Das Umweltbundesamt veröffentlicht regelmäßig Empfehlungen, welche Schadenskosten pro emittierter Tonne Treibhausgasen (in CO e) angesetzt werden sollten. Die letzte Bewertung 2 fand für das Preisniveau des Jahres 2020 statt.18 Die Kosten betrugen demnach 195 € pro t CO e.19 Für die Jahre 2030 und 2050 wird eine Steigerung auf 215 € 2 bzw. 250 € pro t CO e erwartet. 2
18 Umweltbundesamt, 2020, Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-umweltkosten 19 gemessen am Preisniveau des Jahres 2020 und bei Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger Generationen gegenüber künftigen Generationen. Dabei werden Schäden, die der nächsten Generation (in 30 Jahren) entstehen, nur zu 74%, die der übernächsten Generation (in 60 Jahren) entstehenden Schäden nur zu 55% berücksichtigt. Sofern die Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Generationen gleichgewichtet werden, ergeben sich Kosten von 680 € / t CO e. 2
Setzt man Kosten von 195 € pro t CO an, so hätte die Stadtverwaltung Nürnberg 2 im Jahr 2019 rund 12 Millionen Euro an Umweltschadenskosten durch die verursachten 61.168 t CO e verursacht. Diese wären entsprechend in einen internen 2 Klimafonds für Klimaschutzmaßnahmen einzuzahlen.
8.5 Fazit und Vorgehensweise der Stadtverwaltung Nürnberg
Die freiwillige Kompensation wurde in der Vergangenheit zur Klimaneutralstellung von Produkten und Unternehmen genutzt. Im Zuge des Übergangs vom Kyoto Protokoll zum Pariser Klimaabkommen und angesichts der zunehmenden Bedeutsamkeit der globalen Klimaschutzbestrebungen, scheinen die Risiken der Kompensation jedoch größer und die öffentliche Haltung dazu zunehmend kritischer. Gleichzeitig bietet die Kompensation weiterhin die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte andernorts zu unterstützen, die ansonsten nicht durchgeführt werden könnten. Dies ist im Sinne der globalen Klimagerechtigkeit ebenfalls ein Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Im Rahmen eines Workshops wurden die Rahmenbedingungen und Alternativen der freiwilligen Kompensation mit der Steuerungsgruppe der Stadtverwaltung Nürnberg diskutiert. Die Kosten für die Kompensation der verursachten THG-Emissionen (ca. 3,1 Mio € für 2019) liegen weit unter den Investitionen für eigene Klimaschutzmaßnahmen. Um einen wirksamen und langfristigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, soll der Fokus vorerst aber klar auf der Vermeidung und Reduktion der THG-Emissionen im eigenen Einflussbereich liegen. Dies soll durch die Umsetzung der in Kapitel 6 dargestellten Maßnahmen erreicht werden. In Abstimmung mit der Steuerungsgruppe der Stadtverwaltung Nürnberg wird empfohlen, vor 2035 nicht über internationale Klimaschutzprojekte zu kompensieren, insbesondere nicht solange die Gefahr der Doppelzählung aufgrund der Regulierungslücken unter dem Pariser Klimaabkommen bestehen. Ebenso bestehen derzeit keine klaren Regelungen von Seiten der bayerischen Staatsregierung, was die Anforderungen an die Kompensation an Kommunen angeht. Es gilt daher zunächst die nationalen und internationalen Entwicklungen abzuwarten, bevor das Instrument der Kompensation genutzt wird.
Weiterverfolgt werden sollte die Möglichkeit einen internen Klimafonds zu schaffen, in den, gemessen an den jährlichen Emissionen, zusätzliche Mittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen fließen. Die Gelder aus dem Fonds können dann entweder für eigene Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden oder als Klimafinanzierung in Projekte außerhalb der Systemgrenze der Stadtverwaltung. Hierbei wird bevorzugt, regionale Klimaschutzprojekte zu unterstützen, um einen Mehrwert für die Region zu schaffen. Dies ist auch haushaltsrechtlich einfacher umzusetzen als in internationale Projekte zu investieren. Zudem kann bei regionalen Projekten einfacher geprüft werden, ob die Gelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.
Eine Möglichkeit zur regionalen Klimafinanzierung ist eine Unterstützung des Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg.20 Der Fonds soll „Mittel aus der Region für die Region“ bereitstellen, damit zusätzliche Klimaschutzprojekte in der Region umgesetzt werden können, die zu den Zielen des Klimapaktes der Europäischen Metropolregion Nürnberg und damit zu den globalen Klimazielen beitragen. Die Stadt Nürnberg ist Mitgründerin und eines von derzeit ca. 40 Mitgliedern des Fonds. Der Fonds befindet sich noch in der Ausgestaltung. Es ist geplant, dass für die darüber finanzierten Projekte Urkunden ausgestellt werden, die den Klimaschutzbeitrag der Förderer bescheinigen. Diese sind jedoch keine zertifizierten Kompensationszertifikate, die zur Erreichung der Klimaneutralität angerechnet werden können. Sie können aber im Sinne eines „Contribution Claims“, also als Beitrag zu den regionalen bzw. nationalen Klimazielen, in der Kommunikation verwendet werden.
20 https://klimaschutz.metropolregionnuernberg.de/initiativkreise/fonds-fuer-klimaschutz-undnachhaltige-entwicklung
9 Fazit und Ausblick
Das durchgeführte Projekt diente dazu die Grundlagen für die künftige Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg zu erarbeiten. Zentrale Meilensteine und Kernergebnisse des Projektes sind
(1) die erste Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung Nürnberg für das Basisjahr 2019,
(2) 13 Maßnahmensteckbriefe, die Klimaschutzmaßnahmen in emissionsrelevanten Kernbereichen der Stadtverwaltung bündeln,
(3) drei Zielszenarien, die den Weg bzw. die noch zu schließende Lücke zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 aufzeigen, sowie
(4) ein umfassender Überblick über derzeitige Rahmenbedingungen der freiwilligen Kompensation und eine empfohlene Vorgehensweise zum Umgang der Stadtverwaltung Nürnberg damit.
Daneben ermöglichte das Projekt innerhalb der Stadtverwaltung einen Überblick über sämtliche emissionsrelevante Bereiche und bestehende Klimaschutzaktivitäten zu gewinnen und die verantwortlichen Personen in Austausch zu bringen. Nun gilt es die gelegten Grundlagen in ein kontinuierliches Klimamanagement zu überführen. Hierzu sind insbesondere die genauen Verantwortlichkeiten sowie die Häufigkeit sämtlicher Arbeitsschritte, wie Maßnahmenentwicklung, Monitoring der Umsetzung, Fortführung der Treibhausgasbilanz und Berichterstattung festzulegen. Es wird außerdem empfohlen, regelmäßige interne Kommunikationstermine, wie Arbeitsgruppensitzungen o.ä. zu etablieren, in denen sich die beteiligten Personen austauschen können.
Zur Erstellung der ersten Treibhausgasbilanz wurden die Systemgrenzen der Stadtverwaltung, also relevante Organisationseinheiten sowie Emissionsquellen, identifiziert. Hinsichtlich der Zielsetzung der Klimaneutralität 2035 muss nun ebenfalls noch definiert werden, auf welche Bereiche und Emissionsquellen sich diese beziehen soll.
Die Treibhausgasbilanz 2019 zeigte, dass Strom- und Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften zentrale Emissionsquellen sind, gefolgt von Emissionen des Fuhrparks. Folglich ist die Umsetzung des Konzeptes des KEM zum klimaneutralen Gebäudebestand das Herzstück des Maßnahmenpakets, das es mit finanziellen und personellen Ressourcen so schnell wie möglich umzusetzen gilt. Weiterhin haben die modellierten Zielszenarien gezeigt, dass die Stadtverwaltung mit den derzeit geplanten eigenen Maßnahmen ihre Emissionen um etwa 20% reduzieren kann. Dies unterstreicht zum einen nochmals, wie wichtig es ist, dass sämtliche Maßnahmen, die aus eigener Kraft umgesetzt werden können, auch umgesetzt werden.
Zudem wurde deutlich, wie stark die Stadtverwaltung auf die Bereitstellung emissionsarmer bzw. klimaneutraler Energie angewiesen ist. Umso wichtiger ist es, dass die Stadtverwaltung in engem Austausch mit Energieversorgern bleibt, um alle (technologischen) Möglichkeiten emissionsarmer Strom- und Wärmeversorgung auszuschöpfen. Zudem sollte die Stadtverwaltung selbst einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien, wie Photovoltaik und Windkraft, in der Region leisten.
Die erstellte Startbilanz 2019 stellt die Basis für ein zukünftiges Monitoring der THG-Emissionen der Stadtverwaltung dar. Mit dem eigenen Berechnungstool für die THG-Bilanz kann die THG-Bilanz regelmäßig fortgeschrieben werden, um zu überprüfen, ob der anvisierte Zielpfad eingehalten wird. Die entwickelten Maßnahmensteckbriefe unterstützen zudem die Nachverfolgung der gesetzten Ziele zur Reduzierung der THG-Emissionen in den unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung.
Hinsichtlich der Fortschreibung der THG-Bilanz wäre ein jährlicher Rhythmus ideal. Um den verwaltungsinternen Aufwand zu reduzieren, wäre aber auch eine Bilanzierung alle zwei Jahre ausreichend. So kann einerseits frühzeitig auf Abweichungen vom Zielpfad reagiert werden, andererseits benötigen einzelne Maßnahmen auch eine gewissen Laufzeit, um sich in der THG-Bilanz niederzuschlagen. Für die nächste THG-Bilanz wäre zunächst eines der „post-pandemischen“ Jahre 2022 oder 2023 empfehlenswert. Anschließend könnte die Fortschreibung dann alle zwei Jahr erfolgen, idealerweise im gleichen Rhythmus wie die Erstellung des Energieberichtes durch das KEM.
Der Fokus der Stadtverwaltung im Klimaschutz liegt in den nächsten Jahren ganz klar auf der Vermeidung und Reduktion der Treibhausgasemissionen. Es wird empfohlen, eine Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen erst 2035 in Erwägung zu ziehen, sofern sich die geltenden Regelungen in Bezug auf die freiwillige Kompensation bis dahin stabilisiert bzw. konkretisiert haben. Als Alternative sollte die Einrichtung eines internen Klimafonds geprüft werden. Die Höhe der Einzahlung in den Fonds berechnet sich an den Umweltschadenskosten (derzeit ca. 200€ pro t CO ) der jährlichen Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung. Die Mittel aus 2 dem Fonds können dann zur Finanzierung zusätzlicher eigener Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden. Ein Teil davon könnte auch in regionale Klimaschutzprojekte fließen, bevorzugt über den Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der europäischen Metropolregion Nürnberg.
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Ergebnisse der THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg 2019 (eigene Darstellung) 21 Tabelle 2 Wärmebezogene THG-Emissionen 2019 (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten) 23 Tabelle 3 THG-Emissionen 2019 des Stromverbrauchs (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten) 23 Tabelle 4 THG-Emissionen 2019 der Notstromversorgung (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten) 24 Tabelle 5 THG-Emissionen 2019 des Fuhrparks (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten) 25 Tabelle 6 THG-Emissionen 2019 durch Dienstreisen 26 Tabelle 7 THG-Emissionen 2019 der eingekauften Güter 27 Tabelle 8 Biogene CO -Emissionen 2019 28 2 Tabelle 9 THG-Emissionen 2019 und Emissionsfaktoren der Emissionskategorien außerhalb der Systemgrenze 29 Tabelle 10 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler Gebäudebestand 33 Tabelle 11 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Stromerzeugung und bezug 33 Tabelle 12 Maßnahmensteckbrief ASN Nachhaltiger Wertstoffhof und Fuhrpark 35 Tabelle 13 Maßnahmensteckbrief Pilotprojekt CO -neutraler Tiergarten bis 2 2030 36 Tabelle 14 Maßnahmensteckbrief Energieeffiziente IT 38 Tabelle 15 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler städtischer Fuhrpark 39 Tabelle 16 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Beschaffung 40 Tabelle 17 Maßnahmensteckbrief Dienstreisemanagement 41 Tabelle 18 Maßnahmensteckbrief Förderung emissionsarmer Arbeitswege 42 Tabelle 19 Maßnahmensteckbrief Klimaschutz im Kulturbereich 44 Tabelle 20 Maßnahmensteckbrief Verantwortlichkeiten & Organisation 45 Tabelle 21 Maßnahmensteckbrief Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten 46
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung 6 Abbildung 2 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 - Detailergebnis 7 Abbildung 3 Übersicht der drei Zielszenarien zur Klimaneutralität 8 Abbildung 4 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035 - bereichsspezifisch 9 Abbildung 5 Einrichtung eines internen Klimafonds auf Basis der Umweltschadenskosten (Eigene Darstellung auf Basis von Reichsteiner & Hertle (ifeu), 2022) 12 Abbildung 1 Strategie zur klimaneutralen Gesamtstadt 15 Abbildung 7 Emissionsquellen nach Scopes, eigene Darstellung nach GHG Protocol 18 Abbildung 8 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung (eigene Darstellung) 20 Abbildung 9 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 – Detailergebnis (eigene Darstellung) 22 Abbildung 10 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035: Reduktionspfade 1 - 3 48 Abbildung 11: Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035 - bereichsspezifisch 49 Abbildung 12: Ablauf der freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen 51
Glossar
Aktivitätsdaten Daten, die Informationen über eine bestimmte Aktivität oder Prozess liefern und zur Analyse und Bewertung von Prozessen sowie zur Planung und Steuerung von Aktivitäten verwendet werden.
Beschaffungsdaten Daten, die Information über den Beschaffungsprozess von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens liefern.
EEG Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt in Deutschland die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins Stromnetz.
Greenhouse Gas Protocol International anerkannter Standard zur Messung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen von Unternehmen und Organisationen.
Netto-Treibhausgasneutralität Emissionen werden vollständig ausgeglichen, sodass die Nettoemissionen Null betragen (Ziel für Klimaschutz)
Klimafolgekosten Kosten, die durch den Klimawandel und seine Auswirkungen verursacht und in Zukunft weiter steigen werden.
Klimaschutzfahrplan Strategischer Plan zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Kriterium der Permanenz Bei einer Kompensation muss die Einsparung von THG-Emissionen dauerhaft sein. Bei Waldprojekten besteht das Risiko, dass der Wald durch Rodung, energetische Nutzung etc. zerstört wird und gebundener Kohlenstoff zu großen Teilen wieder freigesetzt werden kann.
Kriterium der Zusätzlichkeit Bei einer Kompensation muss sichergestellt werden, dass die Reduktion, Vermeidung oder Speicherung von THG-Emissionen zusätzlich erfolgt ist und das Klimaschutzprojekt ohne den Geldfluss durch die vom Kompensationsprojekt generierten Klimaschutzzertifikate nicht verwirklicht worden wäre.
Kyoto Protokoll Internationales Abkommen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, das 1997 verabschiedet wurde und sich vor allem an Industrieländer richtet.
Ökostrom Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse.
Pariser Klimaabkommen Internationales Klimaabkommen, welches 2015 von der UN beschlossen wurde, das darauf abzielt, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen.
Personenkilometer Maßeinheit für die Beförderung von Personen über eine bestimmte Strecke. Ein Personenkilometer entspricht der Strecke von einem Kilometer, die von einer Person zurückgelegt wird.
Senke Eine Kohlenstoffsenke ist eine zeitweilige oder dauerhafte Speicherung von Kohlenstoff und bezieht sich auf die natürlichen Aufnahmeprozessen von Böden, Wälder und Ozeanen.
Treibhausgasbilanz Beschreibung der klimawirksamen Emissionen eines Unternehmens, eines Produkts oder einer Aktivität innerhalb eines Bilanzrahmens.
Treibhausgasemissionen Gase, die durch menschliche Aktivitäten wie Verbrennung fossiler Brennstoffe und Landnutzungsänderungen freigesetzt werden und zur Erderwärmung beitragen, indem sie Wärme in der Atmosphäre einfangen.
TREMOD Computermodell zur Berechnung von Verkehrsemissionen in Deutschland, das für die Erstellung von Emissionsinventaren und die Entwicklung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung verwendet wird.
Abkürzungsverzeichnis
AG Arbeitsgruppe ASN Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bspw. beispielsweise CDP Carbon Disclosure Project CH Methan 4 CNG Erdgas CO Kohlenstoffdioxid 2 CO e CO -Äquivalente 2 2 DEFRA Department for Environment, Food and Rural Affairs of the United Kingdom EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EMAS Eco-Management and Audit Scheme FKW perfluorierte Kohlenwasserstoffe GEMIS Globales Emissions-Modell Integrierter Systeme ggf. gegebenenfalls GHG Greenhouse Gas GWh/a Gigawattstunde pro Jahr IT Informationstechnologie KEM Kommunales Energiemanagement kWh Kilowattstunde LED Leuchtdiode MWp Megawatt Peak NF Stickstofftrifluorid 3 N O Lachgas 2 o.ä. oder ähnliche ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr PKW Personenkraftwagen Pkm Personenkilometer PV Photovoltaik SBTi Science Based Target Initiative SF Schwefelhexafluorid 6 SÖR Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum
SUN Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg THG Treibhausgas TREMOD Transport Emission Model UBA Umweltbundesamt u.a. und andere u.ä. und ähnliche v.a. vor allem WRI World Resources Institute WWF World Wide Fund for Nature z.B. zum Beispiel ZD Zentrale Dienste z. Zt. zur Zeit