Umsetzung Klimaschutzfahrplan der Stadt Nürnberg
Hier: Abschlussbericht zum Projekt klimaneutrale Stadtverwaltung
1. Hintergrund des Projekts klimaneutrale Stadtverwaltung
Bereits im Juli 2019 hat der Stadtrat erklärt, dass Klimaschutz eine zentrale Zukunftsaufgabe der Stadt Nürnberg ist und verschiedene Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/087/2019). Unter anderem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu erstellen. Im Mai 2022 wurden im Zuge der aktualisierten gesamtstädtischen Treibhausgasbilanzierung bis 2020 sowie einer erstmaligen Berechung des CO -Restbudgets neue Klimaschutzziele für die Gesamtstadt Nürnberg beschlossen (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/009/2022). Demnach setzt sich Nürnberg das Ziel, ein verbleibendes CO -Emissionsbudget von 23 Millionen Tonnen einzuhalten und außerdem als Gesamtstadt bis spätestens zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Den größten Einfluss kann die Stadt Nürnberg beim Klimaschutz vor allem auf ihre eigene Stadtverwaltung und ihre Eigenbetriebe nehmen. Dies gilt beispielsweise für die städtischen Gebäude und Liegenschaften (vgl. Umsetzungsplan zur Zielerreichung "Klimaneutraler städtischer Gebäudebestand" in der heutigen Stadtratssitzung), den städtischen Fuhrpark sowie die eigenen Beschaffungen. Beim Klimaschutz hat die Stadt Nürnberg außerdem eine gesamtgesellschaftliche Vorbildfunktion und sollte deshalb in ihrem eigenen Wirkungsbereich konsequent klimaneutral handeln. Aus diesen Gründen wurde im Rahmen des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis spätestens zum Jahr 2035 beschlossen (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/112/2020). Dieser Beschluss umfasst mangels Beschlusskompetenz des Stadtrats explizit keine Zielsetzung für die städtischen Töchter und Beteiligungen. Allerdings hat der Stadtrat im November 2021 deutlich die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass sich auch die städtischen Beteiligungen und Tochtergesellschaften dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 anschließen und die hierfür notwendigen Maßnahmen ergreifen und umsetzen sollen (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/011/2021). Ausgehend vom Beschluss zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 wurde zunächst eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe gegründet und anschließend mittels eines Vergabeverfahrens ein externer Dienstleister für die Erstellung einer Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung sowie eines Umsetzungskonzepts gefunden. Mit der Firma Arqum konnte im Sommer 2021 ein im Bereich Umwelt- und betrieblichen Klimaschutzmanagements sehr erfahrenes Unternehmen beauftragt werden, sodass im Oktober 2021 mit dem Projekt gestartet werden konnte. Für die Erstellung des Handlungskonzepts konnte durch die Stadtverwaltung erfolgreich eine Förderung in Höhe von 91.505 € im Rahmen Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingeworben werden. Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 bereits in Form eines Zwischenberichts (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/008/2022) über die allgemeine Vorgehensweise und den damaligen Projektzwischenstand informiert, weshalb an dieser Stelle auf eine erneute Schilderung der methodischen Herangehensweise im Projekt verzichtet wird. Nachfolgend sind deshalb nur die wesentlichen Inhalte und
Projektergebnisse kurz dargestellt. Eine ausführliche Darstellung ist dem beiliegenden Projektabschlussbericht der Firma Arqum zu entnehmen (siehe Anlage).
2. Zentrale Ergebnisse
Der vorliegende Abschlussbericht ist das Ergebnis eines etwa eineinhalbjährigen Prozesses, in den zahlreiche Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe der Nürnberger Stadtverwaltung aktiv eingebunden waren. Neben zahlreichen Gesprächen mit zentralen Akteuren in der Stadtverwaltung, berücksichtigt der Bericht auch mehrere Stadtratsbeschlüsse der vergangenen Jahre mit Bezug zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung. Beispielhaft seien hier die Beschlüsse aus dem Jahr 2022 für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand erwähnt. Die wesentlichen Ergebnisse des Abschlussberichts sind insbesondere:
Treibhausgasbilanzierung der Stadtverwaltung
In der erstmals vorliegenden Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2019 wurden durch die berücksichtigten Emissionsquellen in der Stadtverwaltung insgesamt 61.168 t CO - Äquivalente (kurz: CO e) verursacht. Der Strombezug war dabei für 49 %, der Wärmeverbrauch für 41 % und der Fuhrpark für 8 % der Gesamttreibhausgasemissionen verantwortlich. Die restlichen Treibhausgasemissionen entfallen auf die Bereiche Beschaffungen (Papier, Druckerzeugnisse und Frischwasser), Dienstreisen sowie Verbräuche in Notstromaggregaten und Kältemittelverluste.
13 Maßnahmensteckbriefe
Um die Tätigkeiten der Stadtverwaltung bis 2035 klimaneutral zu gestalten, liegt der Fokus auf der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Dazu wurden in Zusammenarbeit mit den Dienststellen und Eigenbetrieben über 200 Einzelmaßnahmen gesammelt und weiterentwickelt. Die zahlreichen Einzelmaßnahmen wurden zu 13 Maßnahmensteckbriefen zusammengeführt, die unter anderem einen Überblick über Umsetzungsschritte, Einsparpotentiale, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse sowie Verantwortlichkeiten geben. Die Maßnahmensteckbriefe können zukünftig außerdem zum fortlaufenden Monitoring der Maßnahmenumsetzung genutzt und fortgeschrieben werden.
Drei Zielszenarien bis 2035
Um festzustellen, ob die bereits laufenden sowie geplanten Maßnahmen und die darüber hinaus getroffenen Annahmen für die Zukunft ausreichen, um eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung zu erreichen, wurden drei verschiedene Szenarien auf dem Weg zu Klimaneutralität 2035 betrachtet (vgl. Abbildung 1). Alle Szenarien beinhalteten dabei die Umsetzung der Maßnahmen, welche die Stadtverwaltung selbständig umsetzen kann. Szenario 2 und 3 beinhalten zusätzlich unterschiedliche Maßnahmenpotentiale in Bezug auf eine zukünftige klimaneutrale Energiebereitstellung (Strom und Wärme) sowie die Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Nutzfahrzeugen. Die unterschiedlichen Szenarien verdeutlichen, dass in Abhängigkeit der jeweiligen Annahmen im Jahr 2035 Treibhausgasemissionen von etwa 48.800 t CO e (Szenario 1), 37.700 t CO e (Szenario 2) und 15.100 t CO e (Szenario 3) verbleiben. Dies entspricht einer 2 2 Reduktion von 20 % (Szenario 1), 38 % (Szenario 2) bzw. 75 % (Szenario 3) der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 2019.
Abbildung 1: Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035: Reduktionspfade 1 – 3; Quelle: Arqum GmbH Die erstellten drei Szenarien zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung zeigen, dass die aktuell geplanten und absehbaren Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden, um das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 zu erreichen. Ein Hauptgrund hierfür sind auch die zahlreichen äußeren Abhängigkeiten, beispielsweise hinsichtlich der mangelnden Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Nutzfahrzeugen, aktuell fehlender Planer- und Handwerkerkapazitäten oder der Bereitstellung von klimaneutraler Wärme durch externe Energieversorger. Umso wichtiger ist es, dass die Stadtverwaltung in den Bereichen mit großem eigenem Handlungsspielraum diesen auch konsequent nutzt und die entsprechenden Maßnahmen mit oberster Priorität umsetzt.
Überblick und Empfehlung zum Umgang mit der freiwilligen CO -Kompensation
Das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen dient dazu, nicht vermeidbare Emissionen über die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten auszugleichen. Es handelt sich dabei um Projekte, die zum Aufbau von Kohlenstoffsenken führen, wie beispielsweise durch Aufforstung, oder zur Vermeidung von Emissionen, unter anderem durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Um glaubwürdigen Klimaschutz zu betreiben, steht jedoch die Vermeidung und Reduktion der Emissionen an erster Stelle. Zudem ist die Kompensation über internationale Klimaschutzprojekte mit zahlreichen Risiken verbunden, unter anderem, dass die versprochenen Einsparungen in der Praxis nicht erzielt werden oder eine Einsparung sowohl durch das Projektland als auch durch den Zertifikatekäufer für sich beansprucht wird. Es wird daher empfohlen, vor 2035 auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen zu verzichten und alle Ressourcen in die Vermeidung und Reduktion von Emissionen im Geltungsbereich der Stadtverwaltung bzw. ggf. in der Region zu investieren.
3. Fazit und weiteres Vorgehen
Der Bericht zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg sowie die Treibhausgasbilanz für das Jahr 2019 sind wichtige Grundlagen auf dem Weg für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035. Im Rahmen des Erstellungsprozesses konnten gemeinsam mit den Dienststellen und Eigenbetrieben zahlreiche Maßnahmenvorschläge und
strategische Ansätze erarbeitet werden, die es in den kommenden Jahren konsequent und zügig umzusetzen gilt. Letztlich müssen langfristig alle städtischen Aktivitäten klimaneutral werden. Die Treibhausgasbilanzierung zeigt aber sehr deutlich, dass insbesondere die Maßnahmen für einen klimaneutralen Gebäudebestand bzw. die klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung der Gebäude oberste Priorität haben müssen. Das gleiche gilt auch für die Bereitstellung von klimaneutralen Prozessenergien (Strom und Wärme) bei den städtischen Energiegroßverbrauchern, wie zum Beispiel dem Klärwerk, der Müllverbrennungsanlage oder im Tiergarten. Auch die dienstliche Mobilität der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Treibstoffverbäuche der städtischen Nutzfahrzeuge tragen substanziell zum Treibhausgasausstoß der Verwaltung bei und müssen zukünftig klimaneutral werden. Das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 erfordert zweifelsohne zusätzliche Investionen und personelle Ressourcen. Aufgrund der allgemein angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg bedeutet dies, das zukünftig klare Priorisierungen zu Gunsten von besonders wirksamen bzw. mengenmäßig relevanten Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sein werden. Zur Verstetigung der im Projekt aufgebauten Netzwerkstrukturen und zur dauerhaften Begleitung der Maßnahmenumsetzung ist die Gründung einer verwaltungsinternen und geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Referats für Umwelt und Gesundheit geplant. Diese Arbeitsgruppe soll einen regelmäßigen Austausch zwischen den Geschäftsbereichen gewährleisten und den weiteren Umsetzungsprozess auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung begleiten. Ebenso wäre es sinnvoll, beim Thema Klimaschutz zukünftig verstärkt den Schulterschluss mit den städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen zu suchen und den Austausch zu intensivieren. Die vorliegende Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2019 ist ein wichtiger Ausgangspunkt für ein fortlaufendes Monitoring zur Zielkontrolle der Treibhausgasreduzierungen und muss deshalb regelmäßig fortgeschrieben werden. Als nächstes Bilanzierungsjahr ist deshalb das Jahr 2022 angedacht. Der Stadtrat soll regelmäßig über die Ergebnisse der Treibhausgasbilanzierungen sowie über den Stand der Maßnahmenumsetzungen informiert werden.