Beschlussvorlage Ref.III/018/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Klimaneutralität der Stadtverwaltung
Sachverhalt (kurz):
Im Juli 2019 hat der Stadtrat Klimaschutz zur zentralen Zukunftsaufgabe der Stadt Nürnberg erklärt. Im Zuge dieses Beschlusses wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, ein Konzept für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung zu erstellen. Im darauffolgenden Jahr hat der Stadtrat den Klimaschutzfahrplan 2020-2030 beschlossen und das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung nochmals mit dem Beschluss konkretisiert, dass die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben ist. Ausgehend von diesem Beschluss wurde zunächst eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe gegründet und ein Vergabeverfahren durchgeführt, um einen geeigneten externen Dienstleister für die Erstellung eines Umsetzungskonzepts für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung zu finden. Parallel dazu wurde erfolgreich ein Förderantrag im Rahmen des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Kommunen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für die Konzepterstellung eingereicht. Seit Oktober 2021 wurde gemeinsam mit der Firma Arqum GmbH zunächst eine Bestandsaufnahme der bereits laufenden Klimaschutzmaßnahmen der Verwaltung durchgeführt und erstmals eine Treibhausgasbilanzierung für die Verwaltung erstellt. Anschließend wurden in enger Abstimmung mit allen relevanten städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt und in Maßnahmengesteckbriefen thematisch gebündelt. Ein weiteres Ergebnis des Konzepts sind drei Szenarien zur Zielerreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung 2035 sowie eine intensive Auseinandersetzung und letztlich Empfehlung zum Umgang mit den Möglichkeiten der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen. Sämtliche Projektergebnisse wurden in einem Abschlussbericht anschaulich zusammengefasst (siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage). Das nun vorliegende Konzept ist der Ausgangspunkt für die weiteren Maßnahmen für eine klimaneutrale Stadtverwaltung und muss regelmäßig fortgeschrieben werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte zum Klimaschutz und ist ohne Diversity- Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
a) bekräftigt, dass die Stadt Nürnberg das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis spätestens zum Jahr 2035 konsequent weiterverfolgt.
b) beauftragt die Stadtverwaltung, die im Bericht dargestellten bereits geplanten Maßnahmen sowie die darüber hinausgehenden Handlungsempfehlungen konsequent umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Maßnahmen des Umsetzungsplans zur Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestands, da der Gebäudebestand eine zentrale Stellschraube für eine klimaneutrale Stadtverwaltung ist.
c) beauftragt die Stadtverwaltung, unter Federführung des Referats für Umwelt und Gesundheit, eine verwaltungsinterne und geschäftsbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „klimaneutrale Stadtverwaltung“ zur Begleitung der Maßnahmenumsetzung zu gründen.
d) beauftragt die Stadtverwaltung, den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung sowie die Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung regelmäßig zu bilanzieren und den Stadtrat über die Ergebnisse des Monitorings zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung regelmäßig zu informieren.
e) beauftragt die Stadtverwaltung, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für eine Umsetzung der im Konzept zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zu ermitteln und vor den Beratungen über den Haushalt 2024 dem Stadtrat vorzustellen.