← Sitzung des Stadtrates (19.07.2023)
Sitzung gesamt öffentlich (ohne Jahresabschlussberichte)
Flughafen
Boxdorf
Gostenhof
Personal- und Organisationsausschuss
Langwasser
Hauptmarkt
Katzwang
Kornburg
SPD-Stadtratsfraktion
Jugendhilfeausschuss
Dutzendteich
Altstadt
Mögeldorf
Erlenstegen
Ältestenrat und Finanzausschuss
Gerhard Groh
Großgründlach
Worzeldorf
Schweinau
Fischbach
Energie & Versorgung
Schule & Bildung
Stadtentwicklung & Planung
Wohnen & Bauen
Sportkommission
Kulturausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Weststadt
Eberhardshof
Schoppershof
Verkehr & Mobilität
Umwelt & Klima
Wirtschaft & Arbeit
Haushalt & Finanzen
Sicherheit & Ordnung
Soziales & Gesundheit
Rad- und Fußverkehr
Digitalisierung & Verwaltung
Kultur, Sport & Freizeit
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
19.07.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 5
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/001/2023 10
TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/002/2023 13
TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/003/2023 16
TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/004/2023 20
TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Sitzungsvorlage Rpr/005/2023 23
TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Sitzungsvorlage Rpr/006/2023 26
TOP Ö 9 Klimaneutralität der Stadtverwaltung
Sitzungsvorlage Ref.III/018/2023 29
Sachverhalt Ref.III/018/2023 33
Anlage 1 Abschlussbericht Klimaneutrale Stadtverwaltung Ref.III/018/2023 37
TOP Ö 10 Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
Sitzungsvorlage H/034/2023 100
Sachverhaltsbeschreibung H/034/2023 104
TOP Ö 13 Digitalisierung der Stadt(verwaltung) Nürnberg
Berichtvorlage DiP/011/2023 114
Sachbericht DiP/011/2023 118
Anlage 1 - Konzept „Digitale Stadtverwaltung“ DiP/011/2023 126
Anlage 2 - Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ Leitlinien DiP/011/2023 192
Anlage 3 - Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ Roadmap DiP/011/2023 261
Anlage 4 - Ergebnisbericht des Strategieprojekts 3 DiP/011/2023 338
TOP Ö 14 Grundstücksübertragungen sowie Grundstückskorrekturen der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Stk/005/2023 514
Sachverhaltsdarstellung Stk/005/2023 518
Lageplan Schwabacher Straße Stk/005/2023 521
Lageplan Veilhofstraße Gesamtüberblick Stk/005/2023 522
Lageplan zu Veilhofstraße Teilfläche 1 und 2 Stk/005/2023 523
Lageplan zu Veilhofstraße Teilfläche 3 und 4 Stk/005/2023 524
TOP Ö 15 Zweckentfremdungsverbotssatzung - ZwEVS
Sitzungsvorlage Ref.VII/005/2023 525
Entscheidungsvorlage Ref.VII/005/2023 529
TOP Ö 16 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern: Bestellung bzw. Benennung
einer weiteren stellvertretenden Verbandsrätin
Sitzungsvorlage OA/007/2023 536
TOP Ö 17 Wohnungs- und Haushaltserhebungensatzung - WoHausS
Sitzungsvorlage StA/004/2023 539
2
Satzung zur Änderung der Satzung über die Wohnungs- und Haushaltserhebungen der
Stadt Nürnberg (WoHausS) StA/004/2023
542
TOP Ö 18 Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Sitzungsvorlage OA/005/2023 543
Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung in der abgelaufenen Fassung (Anlage 1)
OA/005/2023
547
Entwurf der neuen Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung (Anlage 2)
OA/005/2023
548
TOP Ö 19 Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Sitzungsvorlage OA/006/2023 549
Begründung zur Volksfestverordnung OA/006/2023 553
Entwurf der neuen Volksfestverordnung mit Plan OA/006/2023 558
TOP Ö 20 Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten
und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS)
Sitzungsvorlage 2. BM/021/2023 563
01_Diversity Check 2. BM/021/2023 566
02_Änderungssatzung SeS_Entwurf 2. BM/021/2023 567
03 Satzung_aktueller Stand 2. BM/021/2023 568
TOP Ö 21 Gemeinschaftshaus Langwasser
Sitzungsvorlage KuF/002/2023 571
01_Mietpreistarife 2023_Erläuterungen KuF/002/2023 574
02_Mietpreistarife_Entwurf KuF/002/2023 576
03_Gegenüberstellung_MIETPR§EISTARIFE_2020-2023 KuF/002/2023 580
04_Mietpreistarife_aktueller Stand KuF/002/2023 583
TOP Ö 22 Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg
(Musikschulsatzung - MusS)
Sitzungsvorlage KuF/004/2023 587
01_Sachverhalt KuF/004/2023 590
02_Änderungsatzung_Entwurf KuF/004/2023 592
03_Überlassungsschein_Entwurf KuF/004/2023 598
04_Satzung_aktueller Stand KuF/004/2023 600
05_Überlassungsschein_aktueller Stand KuF/004/2023 605
TOP Ö 23 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung - MusGebS)
Sitzungsvorlage KuF/003/2023 607
01_Sachverhalt KuF/003/2023 610
02_Gebührensatzung_Musikschule_Entwurf KuF/003/2023 612
03_Gebührensatzung_Gegenüberstellung KuF/003/2023 615
04_Gebührensatzung_aktueller Stand KuF/003/2023 616
TOP Ö 24 Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen
Dringliche Anordnungen 618
TOP Ö 25 Investitionzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Sitzungsvorlage SpS/013/2023 620
Sachverhalt SpS/013/2023 623
Anlage 1 SpS/013/2023 624
Anlage 2 SpS/013/2023 626
TOP Ö 26 Jahr der Inklusion; Rückblick Host Town - Ausblick SPOD 2026
3
Sitzungsvorlage SpS/015/2023 631
Sachverhalt SpS/015/2023 634
TOP Ö 27 Auflage des Referates V: Erlass einer Satzung über die Erhebung von
Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg
(Kindertagespflegebeitragssatzung – KiTPflBS)
Sitzungsvorlage J/007/2023 638
1.1 Entscheidungsvorlage J/007/2023 642
1.2 Kindertagespflege Kostenbeitragssatzung J/007/2023 645
TOP Ö 28 Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1
Sitzungsvorlage LA/015/2023 649
Entscheidungsvorlage LA/015/2023 653
Änderungssatzung LA/015/2023 654
Entgeltverzeichnis privatrechtliche Sondernutzungen LA/015/2023 659
Gegenüberstellung der alten und neuen Sondernutzungsgebühren und Entgelte
LA/015/2023
661
TOP Ö 29 Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Sitzungsvorlage Geo/006/2023 666
Entscheidungsvorlage Geo/006/2023 669
4
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 19.07.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt
Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Groh, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Rpr/001/2023
2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt
Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Groh, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Rpr/002/2023
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Groh, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Rpr/003/2023
5
4. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Groh, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Rpr/004/2023
5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Groh, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Rpr/005/2023
6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Vorsitz: Bürgermeisterin Prof. Dr. Lehner (Art. 102 Abs. 3 GO)
Vortrag: Stadtrat Groh, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
Sachverständiger: Leitender Verwaltungsdirektor Berschneider,
Rpr
Beschluss
Rpr/006/2023
7. Jahresabschluss der Stadt Nürnberg 2022
Brehm, Thorsten
- Unterlagen werden nachgereicht -
Bericht
Stk/004/2023
8. Konsolidierter Jahresabschluss 2021
Brehm, Thorsten
- Unterlagen werden nachgereicht -
Bericht
Stk/003/2023
9. Klimaneutralität der Stadtverwaltung
Walthelm, Britta
Beschluss
Ref.III/018/2023
6
10. Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung
Nürnberg
hier: Umsetzungsplan für einen klimaneutralen städtischen
Gebäudebestand ab 2035 (dritte Konkretisierungsstufe)
Ulrich, Daniel
Beschluss
H/034/2023
11. Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Sportareals Dutzendteich
und des Stadions Nürnberg
hier: Ergebnisse und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
(Hinweis: Die Unterlagen stehen an dieser Stelle ab Fr.,
07.07.2023, 14 Uhr zur Verfügung!)
Vogel, Christian
- Unterlagen werden am 07.07.2023 nachgereicht -
Beschluss
FSN/001/2023
12. Weiterentwicklung Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg -
Optimierung der Verfahrensabläufe
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.11.2022
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
27.06.2023
Ulrich, Daniel
- Unterlagen werden nachgereicht –
Beschluss
Stpl/019/2023
13. Digitalisierung der Stadt(verwaltung) Nürnberg
hier: Rückblick, aktueller Sachstand und Ausblick
König, Marcus
Bericht
DiP/011/2023
14. Übertragung von drei Grundstücken der Stadt Nürnberg
(Kernstadt) in das bilanzielle Vermögen des Eigenbetriebs SÖR;
Korrektur des Grundstücksbestands zwischen der Stadt Nürnberg
(Kernstadt) und dem bilanziellen Vermögen des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Brehm, Thorsten
Beschluss
Stk/005/2023
15. Zweckentfremdungsverbotssatzung - ZwEVS
Neuerlass für weitere fünf Jahre
Fraas, Michael, Dr.
Beschluss
Ref.VII/005/2023
16. Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern: Bestellung
bzw. Benennung einer weiteren stellvertretenden Verbandsrätin
König, Marcus
Beschluss
OA/007/2023
7
Auflagen des OBM:
17. Wohnungs- und Haushaltserhebungensatzung - WoHausS
Beschluss-
Auflage
StA/004/2023
18. Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Neuerlass der Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und
Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg
(Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung – BKVerkVO)
Beschluss-
Auflage
OA/005/2023
19. Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Volksfestverordnung (VolksfestVO – VfVO)
Beschluss-
Auflage
OA/006/2023
Auflagen der 2. BM:
20. Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS –
SeS)
Beschluss-
Auflage
2. BM/021/2023
21. Gemeinschaftshaus Langwasser
hier: Neue Mietpreistarife
Beschluss-
Auflage
KuF/002/2023
22. Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg
(Musikschulsatzung - MusS)
Beschluss-
Auflage
KuF/004/2023
23. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule
Nürnberg (Musikschulgebührensatzung - MusGebS)
Beschluss-
Auflage
KuF/003/2023
24. Auflage des Referates I/II:
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art.
37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung
Kenntnisnahme
8
Auflagen des Referates IV:
25. Investitionzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Beschluss-
Auflage
SpS/013/2023
26. Jahr der Inklusion; Rückblick Host Town - Ausblick SPOD 2026
Beschluss-
Auflage
SpS/015/2023
27. Auflage des Referates V:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für
die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt
Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung – KiTPflBS)
Beschluss-
Auflage
J/007/2023
Auflagen des Referates VII:
28. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit
Anlage 1
- Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum
01.01.2024
Beschluss-
Auflage
LA/015/2023
29. Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Beschluss-
Auflage
Geo/006/2023
30. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.06.2023,
öffentlicher Teil
9
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg
Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Sachverhalt (kurz):
Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch
das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
vom 24.03.2023 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und
hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2020 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 1Ö 1
10
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
11
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 10.285.611.702,07 Euro.
Der Gesamtbilanzfehlbetrag beträgt 4.167.037,15 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum
31.12.2020 festgestellt.
12
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs-
ausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg die
Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2Ö 2
13
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
14
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten konsolidierten
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
15
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Rpr/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss insgesamt
ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Die Feststellung wird unter Beachtung der im beiliegenden
Gutachtensvorschlag dargelegten Auflage empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg vom 22.05.2023
wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2021 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 3Ö 3
16
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
17
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
18
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021
der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der
im Bericht über die Prüfung dieses Jahresabschlusses dargelegten Auflage (Abschnitt 2, Seite
90 „Zusammengefasstes Prüfungsergebnis“).
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 5.919.024.922,36 Euro.
Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 18.014.324,46 Euro und wird behandelt
entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2021 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2021 festgestellt.
19
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs-
ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu
erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 4Ö 4
20
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
21
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
22
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 rechtsfähige Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff.
GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse
ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen vom 16.05.2023 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes
zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der
Abschlüsse 2021 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 5Ö 5
23
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
24
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2021
der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Jahresabschlusszahlen 2021:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2021
Euro
Jahresergebnis
2021
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.079.561,15 544.835,20
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.787.615,33 130.703,98
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung
1.661.747,82 66.252,42
Kost-Pocher’sche Stiftung 13.666.382,55 106.959,52
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.598.681,59 56.696,45
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden und
Stipendienstiftung
189.608,54 3.156,09
Rudolf und Bertha Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
835.431,76 7.867,36
Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum
31.12.2021 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 werden
gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
festgestellt.
25
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsaus-
schuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 6Ö 6
26
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
27
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung.
28
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.III/018/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Klimaneutralität der Stadtverwaltung
Sachverhalt (kurz):
Im Juli 2019 hat der Stadtrat Klimaschutz zur zentralen Zukunftsaufgabe der Stadt Nürnberg
erklärt. Im Zuge dieses Beschlusses wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, ein Konzept
für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung zu erstellen. Im darauffolgenden Jahr hat der
Stadtrat den Klimaschutzfahrplan 2020-2030 beschlossen und das Ziel einer klimaneutralen
Stadtverwaltung nochmals mit dem Beschluss konkretisiert, dass die Klimaneutralität der
Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 anzustreben ist.
Ausgehend von diesem Beschluss wurde zunächst eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe
gegründet und ein Vergabeverfahren durchgeführt, um einen geeigneten externen Dienstleister
für die Erstellung eines Umsetzungskonzepts für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung zu
finden. Parallel dazu wurde erfolgreich ein Förderantrag im Rahmen des Förderschwerpunkts
„Klimaschutz in Kommunen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz für die Konzepterstellung eingereicht.
Seit Oktober 2021 wurde gemeinsam mit der Firma Arqum GmbH zunächst eine
Bestandsaufnahme der bereits laufenden Klimaschutzmaßnahmen der Verwaltung
durchgeführt und erstmals eine Treibhausgasbilanzierung für die Verwaltung erstellt.
Anschließend wurden in enger Abstimmung mit allen relevanten städtischen Dienststellen und
Eigenbetrieben konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt und in Maßnahmengesteckbriefen
thematisch gebündelt. Ein weiteres Ergebnis des Konzepts sind drei Szenarien zur
Zielerreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung 2035 sowie eine intensive
Auseinandersetzung und letztlich Empfehlung zum Umgang mit den Möglichkeiten der
freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen. Sämtliche Projektergebnisse wurden
in einem Abschlussbericht anschaulich zusammengefasst (siehe Anlage zu dieser
Beschlussvorlage). Das nun vorliegende Konzept ist der Ausgangspunkt für die weiteren
Maßnahmen für eine klimaneutrale Stadtverwaltung und muss regelmäßig fortgeschrieben
werden.
Ö 9Ö 9
29
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/018/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
30
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/018/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte zum Klimaschutz und ist ohne Diversity-
Relevanz.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
31
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/018/2023
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
a) bekräftigt, dass die Stadt Nürnberg das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis
spätestens zum Jahr 2035 konsequent weiterverfolgt.
b) beauftragt die Stadtverwaltung, die im Bericht dargestellten bereits geplanten Maßnahmen
sowie die darüber hinausgehenden Handlungsempfehlungen konsequent umzusetzen. Dies gilt
insbesondere für die Maßnahmen des Umsetzungsplans zur Klimaneutralität des städtischen
Gebäudebestands, da der Gebäudebestand eine zentrale Stellschraube für eine klimaneutrale
Stadtverwaltung ist.
c) beauftragt die Stadtverwaltung, unter Federführung des Referats für Umwelt und
Gesundheit, eine verwaltungsinterne und geschäftsbereichsübergreifende Arbeitsgruppe
„klimaneutrale Stadtverwaltung“ zur Begleitung der Maßnahmenumsetzung zu gründen.
d) beauftragt die Stadtverwaltung, den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung sowie die
Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung regelmäßig zu bilanzieren und
den Stadtrat über die Ergebnisse des Monitorings zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung
regelmäßig zu informieren.
e) beauftragt die Stadtverwaltung, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen
für eine Umsetzung der im Konzept zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung vorgeschlagenen
Maßnahmen zu ermitteln und vor den Beratungen über den Haushalt 2024 dem Stadtrat
vorzustellen.
32
1
Umsetzung Klimaschutzfahrplan der Stadt Nürnberg
Hier: Abschlussbericht zum Projekt klimaneutrale Stadtverwaltung
1. Hintergrund des Projekts klimaneutrale Stadtverwaltung
Bereits im Juli 2019 hat der Stadtrat erklärt, dass Klimaschutz eine zentrale Zukunftsaufgabe
der Stadt Nürnberg ist und verschiedene Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht
(vgl. Beschlussvorlage Ref.III/087/2019). Unter anderem wurde die Verwaltung beauftragt,
ein Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu erstellen. Im Mai 2022 wurden im
Zuge der aktualisierten gesamtstädtischen Treibhausgasbilanzierung bis 2020 sowie einer
erstmaligen Berechung des CO2-Restbudgets neue Klimaschutzziele für die Gesamtstadt
Nürnberg beschlossen (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/009/2022). Demnach setzt sich
Nürnberg das Ziel, ein verbleibendes CO2-Emissionsbudget von 23 Millionen Tonnen
einzuhalten und außerdem als Gesamtstadt bis spätestens zum Jahr 2040 klimaneutral zu
werden.
Den größten Einfluss kann die Stadt Nürnberg beim Klimaschutz vor allem auf ihre eigene
Stadtverwaltung und ihre Eigenbetriebe nehmen. Dies gilt beispielsweise für die städtischen
Gebäude und Liegenschaften (vgl. Umsetzungsplan zur Zielerreichung "Klimaneutraler
städtischer Gebäudebestand" in der heutigen Stadtratssitzung), den städtischen Fuhrpark
sowie die eigenen Beschaffungen. Beim Klimaschutz hat die Stadt Nürnberg außerdem eine
gesamtgesellschaftliche Vorbildfunktion und sollte deshalb in ihrem eigenen
Wirkungsbereich konsequent klimaneutral handeln. Aus diesen Gründen wurde im Rahmen
des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis
spätestens zum Jahr 2035 beschlossen (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/112/2020). Dieser
Beschluss umfasst mangels Beschlusskompetenz des Stadtrats explizit keine Zielsetzung für
die städtischen Töchter und Beteiligungen. Allerdings hat der Stadtrat im November 2021
deutlich die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass sich auch die städtischen Beteiligungen
und Tochtergesellschaften dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 anschließen und
die hierfür notwendigen Maßnahmen ergreifen und umsetzen sollen (vgl. Beschlussvorlage
Ref.III/011/2021).
Ausgehend vom Beschluss zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035
wurde zunächst eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe gegründet und anschließend
mittels eines Vergabeverfahrens ein externer Dienstleister für die Erstellung einer
Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung sowie eines Umsetzungskonzepts gefunden. Mit
der Firma Arqum konnte im Sommer 2021 ein im Bereich Umwelt- und betrieblichen
Klimaschutzmanagements sehr erfahrenes Unternehmen beauftragt werden, sodass im
Oktober 2021 mit dem Projekt gestartet werden konnte. Für die Erstellung des
Handlungskonzepts konnte durch die Stadtverwaltung erfolgreich eine Förderung in Höhe
von 91.505 € im Rahmen Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingeworben werden.
Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 bereits in Form eines
Zwischenberichts (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/008/2022) über die allgemeine
Vorgehensweise und den damaligen Projektzwischenstand informiert, weshalb an dieser
Stelle auf eine erneute Schilderung der methodischen Herangehensweise im Projekt
verzichtet wird. Nachfolgend sind deshalb nur die wesentlichen Inhalte und
Ö 9Ö 9
33
2
Projektergebnisse kurz dargestellt. Eine ausführliche Darstellung ist dem beiliegenden
Projektabschlussbericht der Firma Arqum zu entnehmen (siehe Anlage).
2. Zentrale Ergebnisse
Der vorliegende Abschlussbericht ist das Ergebnis eines etwa eineinhalbjährigen Prozesses,
in den zahlreiche Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe der Nürnberger
Stadtverwaltung aktiv eingebunden waren. Neben zahlreichen Gesprächen mit zentralen
Akteuren in der Stadtverwaltung, berücksichtigt der Bericht auch mehrere
Stadtratsbeschlüsse der vergangenen Jahre mit Bezug zur Klimaneutralität der
Stadtverwaltung. Beispielhaft seien hier die Beschlüsse aus dem Jahr 2022 für einen
klimaneutralen städtischen Gebäudebestand erwähnt.
Die wesentlichen Ergebnisse des Abschlussberichts sind insbesondere:
Treibhausgasbilanzierung der Stadtverwaltung
In der erstmals vorliegenden Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2019 wurden durch die
berücksichtigten Emissionsquellen in der Stadtverwaltung insgesamt 61.168 t CO2-
Äquivalente (kurz: CO2e) verursacht. Der Strombezug war dabei für 49 %, der
Wärmeverbrauch für 41 % und der Fuhrpark für 8 % der Gesamttreibhausgasemissionen
verantwortlich. Die restlichen Treibhausgasemissionen entfallen auf die Bereiche
Beschaffungen (Papier, Druckerzeugnisse und Frischwasser), Dienstreisen sowie
Verbräuche in Notstromaggregaten und Kältemittelverluste.
13 Maßnahmensteckbriefe
Um die Tätigkeiten der Stadtverwaltung bis 2035 klimaneutral zu gestalten, liegt der Fokus
auf der Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Dazu wurden in
Zusammenarbeit mit den Dienststellen und Eigenbetrieben über 200 Einzelmaßnahmen
gesammelt und weiterentwickelt. Die zahlreichen Einzelmaßnahmen wurden zu 13
Maßnahmensteckbriefen zusammengeführt, die unter anderem einen Überblick über
Umsetzungsschritte, Einsparpotentiale, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse sowie
Verantwortlichkeiten geben. Die Maßnahmensteckbriefe können zukünftig außerdem zum
fortlaufenden Monitoring der Maßnahmenumsetzung genutzt und fortgeschrieben werden.
Drei Zielszenarien bis 2035
Um festzustellen, ob die bereits laufenden sowie geplanten Maßnahmen und die darüber
hinaus getroffenen Annahmen für die Zukunft ausreichen, um eine Klimaneutralität der
Stadtverwaltung zu erreichen, wurden drei verschiedene Szenarien auf dem Weg zu
Klimaneutralität 2035 betrachtet (vgl. Abbildung 1). Alle Szenarien beinhalteten dabei die
Umsetzung der Maßnahmen, welche die Stadtverwaltung selbständig umsetzen kann.
Szenario 2 und 3 beinhalten zusätzlich unterschiedliche Maßnahmenpotentiale in Bezug auf
eine zukünftige klimaneutrale Energiebereitstellung (Strom und Wärme) sowie die
Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Nutzfahrzeugen.
Die unterschiedlichen Szenarien verdeutlichen, dass in Abhängigkeit der jeweiligen
Annahmen im Jahr 2035 Treibhausgasemissionen von etwa 48.800 t CO2e (Szenario 1),
37.700 t CO2e (Szenario 2) und 15.100 t CO2e (Szenario 3) verbleiben. Dies entspricht einer
Reduktion von 20 % (Szenario 1), 38 % (Szenario 2) bzw. 75 % (Szenario 3) der
Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 2019.
34
3
Abbildung 1: Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg
bis 2035: Reduktionspfade 1 – 3; Quelle: Arqum GmbH
Die erstellten drei Szenarien zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung zeigen,
dass die aktuell geplanten und absehbaren Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen
werden, um das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 zu erreichen. Ein
Hauptgrund hierfür sind auch die zahlreichen äußeren Abhängigkeiten, beispielsweise
hinsichtlich der mangelnden Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Nutzfahrzeugen, aktuell
fehlender Planer- und Handwerkerkapazitäten oder der Bereitstellung von klimaneutraler
Wärme durch externe Energieversorger. Umso wichtiger ist es, dass die Stadtverwaltung in
den Bereichen mit großem eigenem Handlungsspielraum diesen auch konsequent nutzt und
die entsprechenden Maßnahmen mit oberster Priorität umsetzt.
Überblick und Empfehlung zum Umgang mit der freiwilligen CO2-Kompensation
Das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen dient dazu, nicht
vermeidbare Emissionen über die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten
auszugleichen. Es handelt sich dabei um Projekte, die zum Aufbau von Kohlenstoffsenken
führen, wie beispielsweise durch Aufforstung, oder zur Vermeidung von Emissionen, unter
anderem durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Um glaubwürdigen Klimaschutz zu
betreiben, steht jedoch die Vermeidung und Reduktion der Emissionen an erster Stelle.
Zudem ist die Kompensation über internationale Klimaschutzprojekte mit zahlreichen Risiken
verbunden, unter anderem, dass die versprochenen Einsparungen in der Praxis nicht erzielt
werden oder eine Einsparung sowohl durch das Projektland als auch durch den
Zertifikatekäufer für sich beansprucht wird. Es wird daher empfohlen, vor 2035 auf die
Kompensation von Treibhausgasemissionen zu verzichten und alle Ressourcen in die
Vermeidung und Reduktion von Emissionen im Geltungsbereich der Stadtverwaltung bzw.
ggf. in der Region zu investieren.
3. Fazit und weiteres Vorgehen
Der Bericht zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürnberg sowie die Treibhausgasbilanz
für das Jahr 2019 sind wichtige Grundlagen auf dem Weg für eine klimaneutrale
Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035. Im Rahmen des Erstellungsprozesses konnten
gemeinsam mit den Dienststellen und Eigenbetrieben zahlreiche Maßnahmenvorschläge und
35
4
strategische Ansätze erarbeitet werden, die es in den kommenden Jahren konsequent und
zügig umzusetzen gilt.
Letztlich müssen langfristig alle städtischen Aktivitäten klimaneutral werden. Die
Treibhausgasbilanzierung zeigt aber sehr deutlich, dass insbesondere die Maßnahmen für
einen klimaneutralen Gebäudebestand bzw. die klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung
der Gebäude oberste Priorität haben müssen. Das gleiche gilt auch für die Bereitstellung von
klimaneutralen Prozessenergien (Strom und Wärme) bei den städtischen
Energiegroßverbrauchern, wie zum Beispiel dem Klärwerk, der Müllverbrennungsanlage
oder im Tiergarten. Auch die dienstliche Mobilität der städtischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie die Treibstoffverbäuche der städtischen Nutzfahrzeuge tragen substanziell
zum Treibhausgasausstoß der Verwaltung bei und müssen zukünftig klimaneutral werden.
Das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 erfordert zweifelsohne zusätzliche
Investionen und personelle Ressourcen. Aufgrund der allgemein angespannten
Haushaltslage der Stadt Nürnberg bedeutet dies, das zukünftig klare Priorisierungen zu
Gunsten von besonders wirksamen bzw. mengenmäßig relevanten Klimaschutzmaßnahmen
erforderlich sein werden.
Zur Verstetigung der im Projekt aufgebauten Netzwerkstrukturen und zur dauerhaften
Begleitung der Maßnahmenumsetzung ist die Gründung einer verwaltungsinternen und
geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Referats für Umwelt
und Gesundheit geplant. Diese Arbeitsgruppe soll einen regelmäßigen Austausch zwischen
den Geschäftsbereichen gewährleisten und den weiteren Umsetzungsprozess auf dem Weg
zur klimaneutralen Stadtverwaltung begleiten. Ebenso wäre es sinnvoll, beim Thema
Klimaschutz zukünftig verstärkt den Schulterschluss mit den städtischen
Tochtergesellschaften und Beteiligungen zu suchen und den Austausch zu intensivieren.
Die vorliegende Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2019 ist ein wichtiger Ausgangspunkt
für ein fortlaufendes Monitoring zur Zielkontrolle der Treibhausgasreduzierungen und muss
deshalb regelmäßig fortgeschrieben werden. Als nächstes Bilanzierungsjahr ist deshalb das
Jahr 2022 angedacht. Der Stadtrat soll regelmäßig über die Ergebnisse der
Treibhausgasbilanzierungen sowie über den Stand der Maßnahmenumsetzungen informiert
werden.
36
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 1 von 63
Bericht
Klimaneutralität der Stadtverwaltung
Nürnberg –
Treibhausgasbilanz für das Jahr 2019 und
Handlungsempfehlungen für eine klima-
neutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr
2035
Gefördert durch den Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz) im Rahmen des Umwelt-Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Kom-
munen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050
Ö 9Ö 9
37
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 2 von 63
Impressum
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg –
Referat für Umwelt und Gesundheit
Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg
Autorenschaft:
Arqum GmbH
Leonrodstr. 54
80636 München
Jacqueline Gappa, Julia Hauk, Sarah Perchtold, Lisa Rummel
Publikation als pdf:
www.wir-machen-das-klima.de
Stand: Mai 2023
38
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 3 von 63
Inhalt
Zusammenfassung ..................................................................................... 5
1 Hintergrund und Zielsetzung ................................................................. 14
2 Analyse der Ist-Situation ...................................................................... 15
3 Angewandte Bilanzierungsstandards und -methodik................................. 17
4 Organisations- und Systemgrenzen ....................................................... 19
4.1 Organisatorische Systemgrenze .............................................. 19
4.2 Operative Systemgrenze ........................................................ 19
5 Ergebnisse der Treibhausgasbilanz ........................................................ 21
5.1 Detailergebnisse ................................................................... 22
5.1.1 Wärmeverbrauch der Liegenschaften und Prozesse ................... 22
5.1.2 Stromverbrauch der Liegenschaften und Prozesse ..................... 23
5.1.3 Notstromversorgung ............................................................. 24
5.1.4 Fuhrpark .............................................................................. 24
5.1.5 Kältemittel ........................................................................... 25
5.1.6 Dienstreisen ......................................................................... 25
5.1.7 Eingekaufte Güter ................................................................. 26
5.2 Biogene CO2-Emissionen ........................................................ 28
5.3 Emissionen durch Abfallverbrennung und Abwasserbehandlung
(außerhalb der Systemgrenze) ................................................................ 28
5.4 Bewertung der Genauigkeit .................................................... 29
6 Maßnahmen zur Emissionsreduktion ...................................................... 32
6.1 Klimaneutraler Gebäudebestand und klimafreundliche
Stromerzeugung & -bezug ...................................................................... 32
6.2 Prozessoptimierungen der Eigenbetriebe ASN und SUN .............. 34
6.3 Klimaneutraler Tiergarten ...................................................... 36
6.4 Energieeffiziente IT ............................................................... 37
6.5 Klimaneutraler städtischer Fuhrpark ........................................ 38
6.6 Klimafreundliche Beschaffung ................................................. 39
6.7 Dienstreisemanagement ........................................................ 40
6.8 Förderung emissionsarmer Arbeitsweg .................................... 41
6.9 Kultur und Veranstaltungen .................................................... 42
6.10 Verantwortlichkeiten & Organisation ........................................ 44
39
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 4 von 63
6.11 Mitarbeitendensensibilisierung ................................................ 45
7 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 .............. 47
8 Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen ........................................ 51
8.1 Funktionsweise und Projekttypen ............................................ 51
8.2 Standards, Kriterien und Kosten ............................................. 52
8.3 Problematik der Doppelzählung unter dem Pariser Klimaabkommen
53
8.4 Empfehlungen und Alternativen zur Kompensation .................... 53
8.5 Fazit und Vorgehensweise der Stadtverwaltung Nürnberg .......... 54
9 Fazit und Ausblick ............................................................................... 56
Tabellenverzeichnis .................................................................................. 58
Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 59
Glossar ................................................................................................... 60
Abkürzungsverzeichnis .............................................................................. 62
40
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 5 von 63
Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Nürnberg nimmt ihre Verantwortung und Vorbildfunktion im
Bereich des Klimaschutzes wahr und hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 vollständig
klimaneutral zu werden. Die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 ist Be-
standteil des Klimaschutzfahrplans der Stadt Nürnberg 2020 – 2030. Der vorlie-
gende Abschlussbericht diente dazu die Grundlagen für die künftige Klimaneutra-
lität der Stadtverwaltung zu erarbeiten. Zentrale Meilensteine und Kernergebnisse
des Projektes sind
(1) die erste Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung Nürnberg für das Basis-
jahr 2019,
(2) 13 Maßnahmensteckbriefe, die Klimaschutzmaßnahmen in emissionsrele-
vanten Kernbereichen der Stadtverwaltung bündeln,
(3) drei Zielszenarien, die den Weg bzw. die noch zu schließende Lücke zur Er-
reichung der Klimaneutralität 2035 aufzeigen, sowie
(4) ein umfassender Überblick über derzeitige Rahmenbedingungen der freiwil-
ligen Kompensation und eine empfohlene Vorgehensweise zum Umgang der
Stadtverwaltung Nürnberg damit.
Zu Beginn des Projektes im November 2021 wurde zunächst eine Analyse der Ist-
Situation durchgeführt (siehe Kapitel 2). Die Ist-Analyse umfasste die Sichtung
zahlreicher Dokumente sowie Gespräche mit ca. 20 Dienststellen der Stadtverwal-
tung. Ziel war es eine Gesamtübersicht der bereits umgesetzten und geplanten
Maßnahmen zum Klimaschutz innerhalb der Stadtverwaltung zu erarbeiten (Er-
gebnisse in Kapitel 6). Dabei konnte festgestellt werden, dass in vielen Bereichen
der Stadtverwaltung bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemis-
sionen umgesetzt oder geplant waren, aber bis dato keine zentrale Bündelung der
Maßnahmen bestand.
Treibhausgasbilanz 2019
Die erste Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung Nürnberg wurde für das Basis-
jahr 2019 erstellt, um coronabedingte Veränderungen in der Bilanz des Basisjahres
zu vermeiden. Die Bilanz wurde nach der Methodik und den Prinzipien des Green-
house Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard 1 erstellt, dem
international führenden Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen für
Unternehmen und Organisationen. Im Unterschied zur gesamtstädtischen Treib-
hausgasbilanz, bei der nach einem territorialen Ansatz die Treibhausgasemissionen
1 World Resources Institute and World Business Council for Sustainable Development, 2004,
https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revised.pdf
41
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 6 von 63
im Stadtgebiet Nürnberg erfasst werden (BISKO-Standard), werden in der Bilanz
der Stadtverwaltung nur di e Emissionen bilanziert, die der Stadtverwaltung als
Organisation zugeschrieben werden können und unter derer operativen Kontrolle
stehen. Die Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung umfasst die drei Geschäfts-
bereiche des Oberbürgermeisters, der zweiten Bürgermeisterin und des dritten
Bürgermeisters sowie die sechs Referate inklusive der dazugehörigen Dienststellen
und Eigenbetriebe. Die städtischen Beteiligungen und Tochtergesellschaften sind
nicht Gegenstand der Bilanzierung. Folgende Emissionsquellen der Stadtverwal-
tung wurden berücksichtigt:
Abbildung 1 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung
Im Jahr 2019 wurden durch die berücksichtigten Emissionsquellen insgesamt
61.168 t CO2e (CO2-Äquivalente) verursacht. Der Strombezug war dabei für 49%,
der Wärmeverbrauch für 41% und der Fuhrpark für 8% der Gesamttreibhaus-
gasemissionen verantwortlich. Weitere 2% entstanden durch den Einkauf von Gü-
tern, Dienstreisen, den Einsatz von Notstromaggregaten und Kältemittelleckagen.
Zusätzlich wurden 20.047 t CO 2 durch biogene Energieträger wie bspw. die Ver-
brennung von Holzpellets verursacht. Biogene CO 2-Emissionen werden nach den
Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols jedoch nicht in die Gesamtsumme der
Treibhausgasemissionen eingerechnet. Bei der Bilanzierung der Emissionen durch
eingekaufte Güter konnten mangels Datenverfügbarkeit nur ausgewählte Produkte
berücksichtigt werden. Beispielsweise war es nicht möglich, Baustoffe und Bauma-
terialien zu bilanzieren, die sicher einen substanziellen Anteil an den Scope 3 Emis-
sionen haben.
42
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 7 von 63
Abbildung 2 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 - Detailergebnis
Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Um die Stadtverwaltung klimaneutral zu gestalten, liegt der Fokus auf der Vermei-
dung und Reduktion von Treibhausgasemissionen. Dazu wurden in Zusammenar-
beit mit den Dienststellen über 200 Einzelmaßnahmen gesammelt bzw. weiterent-
wickelt. Die Einzelmaßnahmen wurden zu 13 Maßnahmensteckbriefen zusammen-
geführt, die unter anderem einen Überblick über Umsetzungsschritte, Einsparpo-
tential, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse sowie Verantwortlichkeiten geben. Die
Maßnahmensteckbriefe können außerdem zum fortlaufenden Monitoring der Maß-
nahmenumsetzung genutzt werden. Maßnahmensteckbriefe wurden zu folgenden
Themenbereichen erarbeitet (siehe Kapitel 6):
Klimaneutraler Gebäudebestand
Klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug
Prozessoptimierung SUN
Nachhaltiger Wertstoffhof & Fuhrpark des ASN
Klimaneutraler Tiergarten
Energieeffiziente IT
Klimaneutraler städtischer Fuhrpark
Klimafreundliche Beschaffung
Dienstreisemanagement
Förderung emissionsarmer Arbeitswege
Strom
29.759 t CO2e
49%
Erdgas
13.657 t CO2e
22%
Fernwärme
8.368 t CO2e
14%
Klärgas
2.761 t CO2e
5%
Heizöl
359 t CO2e
1%
Hackschnitzel
15 t CO2e
0%
Holzpellets
15 t CO2e
0%
Diesel
4.772 t CO2e
8%
Benzin
313 t CO2e
1%
Erdgas (CNG)
3 t CO2e
0%
Eingekaufte Güter
834 t CO2e
1% Dienstreisen184 t CO2e
0%Kältemittel
36 t CO2e
0%
THG-Emissionen 2019
(Gesamt: 61.168 t CO2e)
43
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 8 von 63
Kultur & Veranstaltungen
Sensibilisierung der Beschäftigten
Verantwortlichkeiten & Organisation
Als zentrale Element e sind hier außerdem das Konzept für den klimaneutralen
städtischen Gebäudebestand ab 2035 des Kommunalen Energiemanagements im
Planungs- und Baureferat sowie die klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug
hervorzuheben, da diese große Hebel zur Reduktion der wesentlichen Emissions-
treiber sind.
Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität 2035
Um festzustellen, ob die bereits laufenden und geplanten Maßnahmen und darüber
hinaus getroffene Annahmen für die Zukunft ausreichen, die Klimaneutralität der
Stadtverwaltung bis 2035 zu erreichen, wurd en drei verschiedene Szenarien be-
trachtet.
Abbildung 3 Übersicht der drei Zielszenarien zur Klimaneutralität
Alle Szenarien beinhalteten die Umsetzung der Maßnahmen, welche die Stadtver-
waltung selbständig umsetzen kann. Szenario 2 und 3 beinhalten zusätzlich unter-
schiedliche Maßnahmenpotentiale in Bezug auf eine zukünftige klimaneutrale Ener-
giebereitstellung (Strom und Wärme) sowie die Verfügbarkeit von klimafreundli-
chen Nutzfahrzeugen.
In den unterschiedlichen Szenarien verbleiben im Jahr 2035 Treibhausgasemissi-
onen von etwa 48.800 t CO2e (Szenario 1), 37.700 t CO2e (Szenario 2) und
- Maßnahmenpotentiale, die von der Stadt Nürnberg selbst umgesetzt
werden können
- Maßnahmenpotentiale der Stadt Nürnberg wie in Szenario 1
- Marktentwicklung bei schweren Nutzfahrzeugen hin zu
alternativen Antrieben
- Klimaneutrale Energiebereitstellung von Strom und
Fernwärme – Nachbildung der Entwicklung auf Bundesebene
- Maßnahmenpotentiale der Stadt Nürnberg und Marktentwicklung
bei schweren Nutzfahrzeugen wie in Szenario 2
- Klimaneutrale Energiebereitstellung von Strom und Fernwärme
bis 2035 durch die N-ERGIE
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
44
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 9 von 63
15.100 t CO2e (Szenario 3) (siehe Abbildung 10). Dies entspricht einer Reduktion
von 20% (Szenario 1), 38% (Szenario 2) bzw. 75% (Szenario 3) der Treibhaus-
gasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 2019. Die größten Hauptemissionsquel-
len im Jahr 2035 kommen aus den Energieverbräuchen in den Bereichen Strom,
Erdgas, Fernwärme und Fuhrpark, sofern die Energie nicht klimaneutral gestellt
wird.
Abbildung 4 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürn-
berg bis 2035 - bereichsspezifisch
Gerade im Bereich Strom zeigt sich, dass die klimaneutrale Bereitstellung ent-
scheidend ist, da ansonsten nur wenig Einsparungen erzielt werden können. Wäh-
rend in Szenario 1 ca. 15% eingespart werden können, sind es in Szenario 2 im-
merhin 40%. Das liegt auch daran, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Wärme-
emissionen durch teilweise Umstellung der Energieträger zu einem erhöhten
Strombedarf führen, beispielsweise durch den Einbau von Wärmepumpen. Durch
die PV-Strategie der Stadt Nürnberg, bei der bis 2035 ein Zubau von ca. 17 MWp
PV-Leistung geplant ist, leistet die Stadt Nürnberg schon heute einen wichtigen
Beitrag zum Ausbau der örtlichen erneuerbaren Energi en. Die Stadtverwaltung
sollte darauf achten, dass sie den notwendigen Reststrombedarf möglichst über
konkrete Erneuerbare-Energien-Anlagen aus dem Umland bezieht oder selbst in
Photovoltaik-, Windenergie- oder Wasserkraftanlagen investiert.
Auch im idealisierten Szenario 3 kann demnach nur eine Einsparung in Höhe von
75 % erzielt werden. Eine 90 -prozentige Reduktion wie es nach dem Net Zero
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
2019 2025 2030 2035
Fuhrpark Strom Wärme Kältemittel Beschaffung
Dienstreisen Fernwärme Notstrom Erdgas Klärgas
55.679 t
52.372 t
46.315 t
52.420 t
44.937 t
30.447 t
48.799 t
37.680 t
15.051 t
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
61.168 t
45
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 10 von 63
Standard der Science Based Targets Initiative 2 zur Erreichung der Netto -Treib-
hausgasneutralität erforderlich wäre, wird damit nicht erreicht. Dieser ist derzeit
der einzige international gültige Standard, der Klimaneutralität auf Organisations-
ebene definiert. Demnach müssen zur Erreichung der Klimaneutralität zunächst
die verursachten Emissionen aus dem Basisjahr um mind estens 90% reduziert
werden. Maximal 10% der verursachten Treibhausgasemissionen dürfen laut die-
sem Standard am Ende durch Neutralisation über Senken ausgeglichen werden.
Um diesen Wert zu erreichen sind also noch Entwicklungen auf dem Markt notwen-
dig, die im Moment noch nicht prognostiziert und die von der Stadt Nürnberg auch
nicht direkt beeinflusst werden können.
Die Szenarien-Betrachtung zeigt damit, dass eine Realisierung der von der Stadt-
verwaltung selbst umsetzbaren Maßnahmen unabdingbar ist. Andererseits zeigen
die Ergebnisse aber auch deutlich, dass die Stadtverwaltung Nürnberg stark ab-
hängig von ihrem Energieversorger und den Marktentwicklungen ist. Ein Erreichen
der Klimaneutralität im Bereich Strom bis 2035 wird als realistisch und umsetzbar
eingeschätzt. Problematisch ist hingegen der Bereich der Gebäudesanierung, da
hier bisher notwendige finanzielle Mittel fehlen, um eine Klimaneutralität im Be-
reich des Gebäudebestands der Stadt Nürnberg zu erreichen. Als limitierender Fak-
tor für schnellere Gebäudesanierung kommt zusätzlich der zunehmende Fachkräf-
temangel in den planenden Bereichen der Stadtverwaltung (insb. Hochbauamt)
und bei den ausführenden Handwerksfirmen hinzu. Ebenfalls problematisch ist der
Sektor Erdgas, da hier technische Umstel lungen nur teilweise möglich sind und
eine klimaneutrale Gasversorgung der Stadtverwaltung aktuell nicht absehbar ist.
Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen
Das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen dient
dazu, nicht vermeidbare Emissionen über die finanzielle Unterstützung von Klima-
schutzprojekten, meist im globalen Süden, auszugleichen. Es handelt sich dabei
um Projekte, die zum Aufbau von Kohlenstoffsenken führen, wie bei spielsweise
durch Aufforstung, oder zur Vermeidung von Emissionen, unter anderem durch
den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Preise pro Zertifikat unterscheiden sich
aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie der Qualität und Größe der Klimaschutz-
projekte, Menge der gekauften Zertifikate und Region, in der die Umsetzung er-
folgt. Die Kosten lagen im Februar 2023 zwischen 5 € und 80 € pro t CO 2.3 Im
2 Die Science Based Targets Initiative ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Carbon Disclosure
Project (CDP), dem Global Compact der Vereinten Nationen, dem World Resources Institute (WRI)
und dem World Wide Fund for Nature (WWF), der Unternehmen und Organisationen dabei helfen
soll, sich Klimaziele zu setzen, die konform sind mit dem 1,5 Grad Ziel: https://sciencebasedtar-
gets.org/
3 Im Rahmen einer Online-Recherche wurden folgende Anbieter geprüft: atmosfair, myclimate,
PRIMAKLIMA, NatureOffice, First Climate, MoorFutures.
46
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 11 von 63
Vergleich dazu liegen die Kosten im verpflichtenden Emissionshandel bei 30 € pro
t CO2 für das Kalenderjahr 2023 im nationalen Emissionshandel nach dem BEHG.
Im europäischen Emissionshandel (EU -ETS) wurden die Zertifikate im Februar
2023 erstmals zu einem Höchstpreis von 100,50 € gehandelt4.
Die zukünftige Preisentwicklung der Zertifikate im freiwilligen Markt ist ungewiss,
da dem Markt einige grundlegende Änderungen infolge des Inkrafttretens des Pa-
riser Klimaabkommens bevorstehen. Durch das Abkommen sind alle unterzeich-
nenden Länder dazu verpflichtet einen Beitrag zum globalen 1,5°C Ziel zu leisten,
wodurch die Gefahr besteht, dass sämtliche Einsparungen aus Klimaschutzprojek-
ten, die vorher in Form von Kompensationszertifikaten verkauft wurden, nun zur
Erreichung der nationalen Klimaziele verwendet werden. Es ist zu erwarten, dass
die Preise aufgrund steigender Nac hfrage durch immer mehr Unternehmen mit
Klimaneutralitätszielen und gleichzeitig geringerem Angebot durch die Problematik
der Doppelzählung (siehe Kap. 8.3) steigen werden.
Bei der Annahme eines mittleren Zertifikatspreises von 50 € pro t CO2 für qualitativ
hochwertige Kompensationszertifikate würden zur Kompensation der berechneten
THG-Emissionen der Stadtverwaltung Nürnberg aus dem Jahr 2019 Kosten in Höhe
von ca. 3,1 Millionen Euro entstehen. Um glaubwürdigen Klimaschutz zu betreiben,
steht jedoch die Vermeidung und Reduktion der Emissionen an erster Stelle, wozu
sich auch die Steuerungsgruppe der Stadtverwaltung Nürnberg, die für die Projek-
tumsetzung zuständig ist, klar positioniert hat. Zudem ist die Kompensation über
internationale Klimaschutzprojekte mit verschiedenen Risiken verbunden, unter
anderem, dass die versprochenen Einsparungen in der Praxis nicht erzielt werden
oder eine Einsparung sowohl durch das Projektland als auch durch den Zertifika-
tekäufer für sich beansprucht wird. Es wird daher empfohlen, vor 2035 auf die
Kompensation von Treibhausgasemissionen zu verzichten und alle Ressourcen in
die Vermeidung und Reduktion von Emissionen im Geltungsbereich der Stadtver-
waltung bzw. in der Region zu investieren.
Weiterverfolgt werden sollte die Möglichkeit, einen stadtinternen Klimafonds zu
schaffen, in den, gemessen an den jährlichen Emissionen, zusätzliche Mittel zur
Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen de r Stadtverwaltung fließen ( Abbildung
5). Projekte zur Klimaanpassung sollten daraus jedoch nicht finanziert werden.
4 https://www.boerse.de/chart-tool/Co2-Emissionsrechtepreis/XC000A0C4KJ2, letzter Zugriff am
17.05.2023
47
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 12 von 63
Abbildung 5 Einrichtung eines internen Klimafonds auf Basis der Umweltschadenskosten (Eigene
Darstellung auf Basis von Reichsteiner & Hertle (ifeu), 2022)
Zur Festlegung der Höhe der finanziellen Mittel wird der Umweltschadenskosten-
ansatz empfohlen, der auf eine Internalisierung aller Kosten abzielt, die durch Um-
weltschäden entstehen. Nach Bewertungen des Umweltbundesamt betrugen die
Kosten im Jahr 2020 demnach 195 € pro t CO2e.5 Für die Jahre 2030 und 2050
wird eine Steigerung auf 215 € bzw. 250 € pro t CO2e erwartet. Setzt man Kosten
von 195 € pro t CO2 an, so hätte die Stadtverwaltung Nürnberg im Jahr 2019 rund
12 Millionen Euro an Umweltschadenskosten durch die verursachten 61.168 t CO2e
verursacht. Diese wären entsprechend in einen stadtinternen Klimafonds für Kli-
maschutzmaßnahmen einzuzahlen. Erste Erfahrungen zur Berechnung der Klima-
folgekosten liegen in der Stadtverwaltung im Kommunalen Energiemanagement
bereits im Zuge des Klimachecks für städtische Hochbaumaßnahmen vor. Auch
hier werden die Kostenwerte des Umweltbundesamts als Basis verwendet. Die Gel-
der aus dem stadtinternen Fonds können für eigene Klimaschutzmaßnahmen ge-
nutzt werden, die den Treibhausgasausstoß der Stadtverwaltung reduzieren. Dies
ist auch haushaltsrechtlich einfacher umzusetzen als in internationale Projekte zu
investieren. Außerdem besteht bei dieser Lösung der Vorteil einer größtmöglichen
Kontrolle über die Zweckbindung und Wirkung der eingesetzten Mittel.
5 Umweltbundesamt, 2020, Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostens-
ätze, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-umweltkosten
(1) Ausweisung der jährlichen Klimafolgekosten auf Basis
der aktuellen Treibhausgasbilanz der Verwaltung
(2) Einzahlung der Klimafolgekosten der im Bilanzjahr
verursachten Emissionen in einen internen Klimaschutz-
Fonds zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen
(3) Berücksichtigung der Klimafolgekosten bei der
Investitionsplanung
(4) Bei Überschreiten des Reduktionspfades: Einzahlung
der Klimafolgekosten der Emissionen, die über dem
Einsparziel liegen, in den internen Klimafonds oder einen
gesonderten Fonds für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen
48
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 13 von 63
Eine weitere Möglichkeit zur regionalen Klimafinanzierung ist eine Unterstützung
des Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metro-
polregion Nürnberg. Die Stadt Nürnberg ist Mitgründerin und eines von derzeit ca.
40 Mitgliedern des Fonds, über den Klimaschutzprojekte in der Region aus Mitteln
der Region finanz iert werden sollen. Auch bei regionalen Projekten kann relativ
verlässlich nachvollzogen werden, ob die Gelder tatsächlich für den vorgesehenen
Zweck eingesetzt werden.
Fazit & Ausblick
Die durchgeführte Studie soll wesentliche Grundlagen für die künftige Klimaneut-
ralität der Stadtverwaltung legen. Zudem wurde ersichtlich, welch großer Anstren-
gungen es bedarf, um dem Ziel der klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 nä-
her zu kommen. Neben umfassenden finanziellen und personellen Ressourcen für
die Umsetzung eigener Maßnahmen sind auch externe technologische Entwicklun-
gen erforderlich, um insbesondere die Energieversorgung der Gebäude und den
kommunalen Fuhrpark klimaneutral zu gestalten.
Nun gilt es, die gelegten Grundlagen in ein kontinuierliches Klimamanagement zu
überführen, um das Ziel der Klimaneutralität Schritt für Schritt zu erreichen. Hierzu
sind insbesondere die genauen Verantwortlichkeiten sowie die Häufigkeit sämtli-
cher Arbeitsschritte, wie Maßnahmenentwicklung, Monitoring der Umsetzung,
Fortführung der Treibhausgasbilanz und Berichterstattung festzulegen. Auch der
Austausch innerhalb der Stadtverwaltung sowie ein Erfahrungsaustausch mit an-
deren Kommunen sollte etabliert werden. Nur so kann der Klimaschutz in der Or-
ganisationsstruktur verankert werd en und zu einer langfristigen Reduktion der
Treibhausgasemissionen führen.
49
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 14 von 63
1 Hintergrund und Zielsetzung
Die Stadtverwaltung Nürnberg bekennt sich bereits seit langem klar zum Klima-
schutz und hat im Jahr 2019 den Klimaschutz zur zentralen Zukunftsaufgabe der
Stadt Nürnberg ernannt. Ein zentraler Meilenstein ist der im Jahr 2014 beschlos-
sene Klimafahrplan 2010 bis 2050, der ein strategisches Handlungskonzept für die
Bereiche Klimaschutz und Klimaanpassung ist. Dieser wurde in Form des Klima-
schutzfahrplans 2020 bis 2030 fortgeschrieben mit dem der Stadtrat Nürnberg
auch erstmals ein verbindliches Ziel für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung
beschlossen hat. Demnach erkennt die Stadtverwaltung Nürnberg ihre besondere
Vorbildfunktion im Bereich Klimaschutz an und will deshalb bis spätestens 2035
vollständig klimaneutral werden.
Um dieses Ziel bis 2035 auf den Weg zu bringen, muss zunächst ein entsprechen-
des Handlungskonzept erstellt werden. Außerdem wurde eine verwaltungsinterne
Steuerungsgruppe gegründet, um eine Einbindung aller relevanten Geschäftsbe-
reiche der Stadtverwaltung in den Prozess sicherzustellen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen dieses Projektes eine Treibhausgas(THG)-Start-
bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg für das Jahr 2019 durch die Firma Arqum
GmbH erstellt. Es ist zu betonen, dass es sich hierbei um die THG-Bilanz des Ver-
waltungshandelns der Stadt Nürnberg handelt. Somit grenzt sie sich ausdrücklich
von der territorialen THG-Bilanz der Stadt Nürnberg ab, deren Systemgrenzen alle
Emissionsquellen auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg umfasst. Die Bilanz wurde
auf Basis des anerkannten Berechnungsstandards Greenhouse Gas Protocol er-
stellt. Das Jahr 2019 wurde gewählt, da es aufgrund Covid -19 Pandemie für die
Verbräuche der Stadtverwaltung repräsentativer war als das Jahr 2020.
Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Projekt der Erstellung der THG-Bilanz
für das Jahr 2019 und die Definition von Handlungsempfehlungen für eine klima-
neutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035.
Anhand der gewonnenen Erkenntnisse wurden Klimaschutzpotenziale identifiziert
und gemeinsam mit den zuständigen Dienststellen entsprechende Maßnahmen zur
künftigen Emissionsvermeidung und -reduktion entwickelt. Basierend auf den
Maßnahmen und deren Einsparpotential wurden verschiedene Szenarien erarbei-
tet, die den Zielpfad auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung 2035 ver-
anschaulichen. Ebenso wurde die freiwillige Kompensation als Instrument zur Er-
reichung der Klimaneutralität diskutiert und eine vorläufige Vorgehensweise zum
Umgang damit festgelegt.
Für den stadteigenen Gebäudebestand sowie für städtische Neubaumaßnahmen
wurde bereits seitens des Kommunalen Energiemanagements im Hochbauamt ein
eigenes Umsetzungskonzept vorgelegt, welches im Jahr 2022 vom Stadtrat be-
schlossen wurde und dessen Ergebnisse in das hier vorliegende Gesamtkonzept
integriert wurden.
50
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 15 von 63
2 Analyse der Ist-Situation
Zur Analyse der Ist-Situation zu Projektbeginn wurden zahlreiche Dokumente und
Studien, darunter z.B. Nachhaltigkeitsberichte, Energieberichte und Umwelterklä-
rungen der Stadtverwaltung Nürnberg betrachtet. Zusätzlich wurden Gespräche
mit den ca. 20 Dienststellen und Eigenbetrieben der Stadtverwaltung geführt. Ziel
war es, Maßnahmen, die in den einzelnen Dienststellen und Eigenbetrieben ge-
plant, beschlossen, in Umsetzung oder bereits abgeschlossen waren, zu sammeln
und eine Gesamtübersicht dieser Maßnahmen zu erstellen.
Durch die Ist-Analyse wurde ersichtlich, dass in vielen Bereichen der Stadtverwal-
tung bereits Maßnahmen geplant und durchgeführt wurden. Allerdings existierte
bis dato keine zentrale Bün delung und Organisation der Themen und auch kein
Gesamtkonzept zur Klimaneutralität innerhalb der Stadtverwaltung. Ein Gesamt-
konzept zur Klimaneutralität sollte nun durch dieses Projekt erstellt werden. Die
nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Projekte der Stadt Nürnberg
innerhalb der Strategie zur klimaneutralen Gesamtstadt sowie eine Einordnung des
Projekts der klimaneutralen Stadtverwaltung.
Im Rahmen der Ist-Analyse zeigte sich, dass bereits einige Bereiche der Stadtver-
waltung im Klimaschutz besonders aktiv sind. Dazu gehören die folgenden laufen-
den bzw. angeschlossenen Maßnahmen:
Recyclingpapierstadt Nürnberg: Bereits seit 2009 wird in der Stadtver-
waltung Nürnberg sowie im Schulberei ch ausschließlich Recycling papier,
zertifiziert mit dem Blauen Engel, verwendet. 2022 konnte sich die Stadt
Abbildung 6 Strategie zur klimaneutralen Gesamtstadt
51
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 16 von 63
Nürnberg unter 102 Groß- und Mittelstädten durchsetzen und wurde als Ge-
winner des Papieratlas-Wettbewerb 2022 zur recyclingpapierfreundlichsten
Stadt Deutschlands gekürt.
Fairtrade Town Nürnberg: Seit 2010 ist die Stadt Nürnberg offiziell Fairt-
rade Town und fördert als solche gezielt den fairen Handel auf kommunaler
Ebene. 2019 wurde die Stadt Nürnberg unter 100 teilnehmenden Kommu-
nen mit dem dritten Platz im Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels
2019“ ausgezeichnet.
Ökostrombezug: Die Gesamtverwaltung bezieht seit 2020 ausschließlich
Ökostrom.
Konzept für den klimaneutralen Gebäudebestand: 2021 wurde ein
Konzept für den klimaneutralen Gebäudebestand ab 2035 formuliert und
festgestellt, dass ein Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 im Bereich des
Gebäudebestands sehr ambitioniert und unter den aktuellen Rahmenbedin-
gungen eher unrealistisch ist. Das Kommunale Energiemanagement (KEM)
arbeitet aktuell an einem konkreten Umsetzungsplan, der die Voraussetzun-
gen und Maßnahmen sowie grundlegende Rahmenbedingungen enthält. Zu-
sätzlich hat das KEM bereits erste Maßnahmen umgesetzt, um den Gebäu-
debestand nachhaltiger zu machen und arbeitet gemeinsam mit dem Ener-
gieversorger N-ERGIE an einer passenden PV-Strategie für die Stadtverwal-
tung.
Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung: 2021 wurde der
Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der E uropäischen Met-
ropolregion Nürnberg e.V. gegründet. Mithilfe dieses regionalen Fonds, der
sich durch freiwillige Zahlungen von Kommunen, Unternehmen und Privat-
personen finanziert, sollen Klimaschutzprojekte aus Landkreisen, Kommu-
nen, Vereinen, gemeinnützig en Initiativen und Bürgerenergiegenossen-
schaften gefördert werden.
Eine detaillierte Beschreibung über laufende Maßnahmen, geplante Maßnahmen
und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen ist in Kapitel 6 aufgeführt.
52
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 17 von 63
3 Angewandte Bilanzierungsstandards und -methodik
Die Bilanzierung der THG-Emissionen der Stadtverwaltung Nürnberg erfolgt in An-
lehnung an die Methodik und Prinzipien des Greenhouse Gas (GHG) Protocol Cor-
porate Accounting and Reporting Standard6, dem international führenden Standard
zur Bilanzierung von THG-Emissionen für Unternehmen und Organisationen. Die
ermittelten THG-Emissionen werden in CO2-Äquivalenten (CO2e) bilanziert, welche
neben Kohlenstoffdioxid (CO2) sechs weitere Treibhausgase des Kyoto -Protokolls
– Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwas-
serstoffe (H-FKW/HFCs), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFCs/FKW), Schwefelhexaf-
luorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) – berücksichtigen.
Gemäß dem GHG Protocol werden die Treibhausgase von Organisationen und Un-
ternehmen in folgende drei Scopes unterteilt (siehe auch Abbildung 7):
Scope 1: Direkte THG-Emissionen aus eigenen Verbrennungsprozessen in statio-
nären Anlagen (beispielsweise aus eigener Strom - oder Wärmeproduktion) oder
eigenen Fahrzeugen sowie aus direkten Emissionen, z.B. Prozessemissionen, Käl-
temittelleckagen.
Scope 2: Indirekte THG-Emissionen aus dem Verbrauch von leitungsgebundenen
Sekundärenergieträgern (Strom, Fernwärme, Fernkälte, Dampf etc.), die von der
bilanzierenden Organisation eingekauft und innerhalb der organisatorischen Sys-
temgrenze verbraucht werden.
Scope 3 : Sonstige indirekte THG-Emissionen in der vor - und nachgelagerten
Wertschöpfungskette, die nicht an eigenen oder direkt kontrollierbaren Quellen
anfallen. Das GHG Protocol unterscheidet acht Kategorien vorgelagerter und sie-
ben Kategorien nachgelagerter Scope-3-Emissionen.
Darüber hinaus werden, gemäß den Anforderungen des GHG Protocol, CO 2-Emis-
sionen aus der Verbrennung oder dem Abbau biogener Quellen (z.B. Verbrennung
von Biogas, Holzpellets, Hackschnitzeln oder aus der biologischen Abfallbehand-
lung), separat von den Emissionen in Scope 1, 2 und 3, berichtet.
Die Erhebung von THG-Emissionen in den Scopes 1 und 2 ist gemäß GHG Protocol
verpflichtend. Um eine möglichst vollständige und repräsentative THG-Bilanz einer
Organisation zu erstellen, sollten zudem die wesentlichen THG-Emissionen aus
vor- und nachgelagerten Aktivitäten betrachtet werden. Aus diesem Grund ist es
anzustreben, relevante und abgrenzbare THG-Emissionen in Scope 3 ebenfalls zu
berücksichtigen.
6 World Resources Institute and World Business Council for Sustainable Development, 2004,
https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revised.pdf
53
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 18 von 63
Abbildung 7 Emissionsquellen nach Scopes, eigene Darstellung nach GHG Protocol
Für die Berechnung der THG-Emissionen müssen zunächst die Aktivitätsdaten (wie
bspw. der Energieverbrauch) erhoben werden. Die Aktivitätsdaten für die Startbi-
lanz wurden in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen der Stadtver-
waltung Nürnberg erhoben. Somit beruhen die Ergebnisse der Bi lanz auf den zur
Verfügung gestellten Daten. Sofern für die Aktivitätsdaten keine Primärdaten (z. B.
Abrechnungen, Zählerstände ) verfügbar waren, wurden Sekundärdaten (z. B.
Hochrechnungen, Berechnungen, Schätzungen) herangezogen bzw. von Arqum
berechnet. Eventuelle Ungenauigkeiten aufgrund von sekundären Aktivitätsdaten
spiegeln sich daher auch in den Ergebnissen der Bilanz wider. Die erhobenen Ak-
tivitätsdaten werden mit einem passenden Emissionsfaktor multipliziert, um die
THG-Emissionen zu berechnen:
Als Emissionsfaktoren werden, wo möglich, anbieterspezifische Faktoren für
Wärme und Strom verwendet, sowie Emissionsfaktoren aus öffentlich zugängli-
chen Datenbanken (wie bspw. GEMIS) oder wissenschaftlichen Studien.
Um die Ergebnisse der THG-Bilanz in Kapitel 5 einfacher darzustellen, werden die
Emissionen aller Scopes zusammen ausgewertet.
Aktivitätsdaten x Emissionsfaktor = THG-Emissionen
54
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 19 von 63
4 Organisations- und Systemgrenzen
4.1 Organisatorische Systemgrenze
Die organisatorische Systemgrenze legt fest, welche Organisationseinheiten bzw.
Standorte für die Bilanz berücksichtigt werden. Die organisatorische Systemgrenze
der Stadtverwaltung Nürnberg betrachtet die drei Geschäftsbereiche des Oberbür-
germeisters, der zweiten Bürgermeisterin und des dritten Bürgermeisters sowie
die sechs Referate inklusive der dazugehörigen Dienststellen und Eigenbetriebe.
Städtische Beteiligungen und Tochtergesellschaften der Stadtverwaltung wurden
explizit nicht betrachtet. Im Jahr 2019 betrug die Anzahl der Vollkraftstellen der
Stadtverwaltung Nürnberg rund 10.7507.
4.2 Operative Systemgrenze
Die operative Systemgrenze gibt an, welche Emissionsquellen in der THG-Bilanz
berücksichtigt werden. Sämtliche Emissionsquellen in Scope 1 und 2 sind gemäß
GHG Protocol verpflichtend zu bilanzieren. Um die operative Systemgrenze in
Scope 3 zu bestimmen, wurde durch die Steuerungsgruppe mit Unterstützung von
Arqum eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Im Rahmen einer Wesentlich-
keitsanalyse werden die relevanten Emissionsquellen der bilanzierenden Organi-
sation identifiziert und ihre Wesentlichkeit anhand ausgewählter Kriterien bewer-
tet. Ziel ist es, die Emissionsquellen in Scope 3 zu bestimmen, die zur Erstellung
einer belastbaren und repräsentativen THG-Bilanz berücksichtigt werden sollen.
Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse waren die folgenden Kriterien:
Quantität der THG-Emissionen
Beeinflussbarkeit der THG-Emissionen durch die Stadtverwaltung
Datenverfügbarkeit für die jeweilige Emissionsquelle
Die Wesentlichkeitsanalyse sollte im Rahmen der Erstellung von Folgebilanzen re-
gelmäßig aktualisiert werden, um Veränderungen in der Quantität der Emissionen,
der Beeinflussbarkeit und der Datenverfügbarkeit Rechnung zu tragen.
Abbildung 8 gibt einen Überblick der bilanzierten Emissionsquellen und fasst die
operative Systemgrenze der Stadtverwaltung Nürnberg für die erste THG-Bilanz
zusammen.
7 Referat für Finanzen, Personal und IT (2020), Personalbericht der Stadt Nürnberg: Basisdaten
und Fakten zum Berichtsjahr 2019
55
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 20 von 63
Die festgelegte Systemgrenze entspricht den Mindestanforderungen, die der Leit-
faden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden -Württemberg8 an die System-
grenzen von Treibhausgasbilanzen kommunaler Verwaltungen in Baden-Württem-
berg stellt bzw. übersteigt diese sogar im Bereich der eingekauften Güter und der
Kältemittelverluste. Der Leitfaden wurde durch das ifeu Institut in Zusammenar-
beit mit der Klimaschutz - und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-
BW), dem Verband der regionalen En ergie- und Klimaschutzagenturen Baden -
Württemberg e.V. und KlimAktiv (gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des
Klimaschutzes mbH) entwickelt. Er ist das erste Dokument, das die Anforderungen
des GHG Protocols für Kommunalverwaltungen in Deutschland kon kretisiert und
wird daher auch außerhalb Baden-Württembergs als Orientierung genutzt.
Abbildung 8 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung (eigene Darstel-
lung)
8 E. Rechensteiner & H. Hertle, 2022, Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Würt-
temberg, ifeu-Institut, https://www.ifeu.de/publikation/leitfaden-klimaneutrale-kommunalverwal-
tung-baden-wuerttemberg/
56
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 21 von 63
5 Ergebnisse der Treibhausgasbilanz
Die bilanzierten Gesamtemissionen der Stadtverwaltung Nürnberg beliefen sich im
Jahr 2019 auf insgesamt 61.168 t CO2e in den berücksichtigten Emisionsquellen in
Scope 1,2 und 3 . Die THG-Emissionen durch den Bezug von Strom (mit 48,7%)
und Wärme (mit 41,2%) nahmen dabei den größten Anteil ein. Zusätzlich wurden
20.047 t CO2 durch biogene Energieträger verursacht, die gemäß den Vorgaben
des GHG Protocol separat berichtet und nicht in die Gesamtsumme eingerechnet
werden.
In Tabelle 1 sind die Ergebnisse der THG-Bilanz nach den verschiedenen Emissi-
onsquellen dargestellt. Neben den absoluten Werten der THG-Emissionen in Ton-
nen CO2-Äquivalenten im Jahr 2019 sind die prozentualen Anteile an der Gesamt-
summe angegeben.
Emissionsquelle THG-Emissionen
[t CO2e]
Anteil an Gesamt-
emissionen
Strom 29.759 48,7%
Wärme 25.174 41,2%
Fuhrpark 5.088 8,3%
Eingekaufte Güter 834 1,4%
Dienstreisen 184 0,3%
Notstrom 93 0,2%
Kältemittel 36 0,1%
Gesamt 61.168 100%
Separate biogene
CO2-Emissionen
CO2-Emissionen
biogener Energie-
träger
20.047
Tabelle 1 Ergebnisse der THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg 2019 (eigene Darstellung)
Die nachfolgende Abbildung gibt zusätzlich einen Überblick über die Aufteilung der
THG-Emissionen auf die unterschiedlichen Emissionsquellen . Detailliertere Aus-
wertungen, beispielsweise nach Energieträger, sind in den nachfolgenden Unter-
kapiteln enthalten.
57
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 22 von 63
Abbildung 9 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 – Detailergebnis (eigene Darstellung)
5.1 Detailergebnisse
5.1.1 Wärmeverbrauch der Liegenschaften und Prozesse
Ein Anteil von 41% (25.174 t CO2e) an den gesamten THG-Emissionen 2019 der
Stadtverwaltung Nürnberg ist auf den Wärmebezug der Liegenschaften und Pro-
zesse zurückzuführen. Erdgas verursachte dabei etwa die Hälfte der Em issionen
(13.657 t CO2e). Tabelle 2 zeigt die Verteilung der THG-Emissionen nach Scope
und Emissionsquelle.
Die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten wurden aus dem Energiebericht des Kom-
munales Energiemanagements (KEM) im Hochbauamt der Stadt Nürnberg über-
tragen9. Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen
THG-Emissionen der einzelnen Emissionsquellen stammen aus der GEMIS 5.0 Da-
tenbank und dem Klimaschutzplaner der Energieagentur Nordbayern.
9 Planungs- und Baureferat (2019), Energiebericht 2019
Strom
29.759 t CO2e
49%
Erdgas
13.657 t CO2e
22%
Fernwärme
8.368 t CO2e
14%
Klärgas
2.761 t CO2e
5%
Heizöl
359 t CO2e
1%
Hackschnitzel
15 t CO2e
0%
Holzpellets
15 t CO2e
0%
Diesel
4.772 t CO2e
8%
Benzin
313 t CO2e
1%
Erdgas (CNG)
3 t CO2e
0%
Eingekaufte Güter
834 t CO2e
1% Dienstreisen184 t CO2e
0%Kältemittel
36 t CO2e
0%
THG-Emissionen 2019
(Gesamt: 61.168 t CO2e)
58
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 23 von 63
Emissionsquelle Aktivitätsdaten THG-Emissionen [t CO2e] Anteil an Ge-samtemissionen
Scope 1
Erdgas 58.116.445 kWh 13.657 22,3%
Heizöl 1.142.000 kWh 359 0,6%
Hackschnitzel 567.000 kWh 15 0,0%
Holzpellets 403.000 kWh 15 0,0%
Klärgas 52.094.331 kWh 2.761 4,5%
Scope 2
Fernwärme 78.202.226 kWh 8.368 13,7%
Gesamt Wärme 190.525.002 kWh 25.174 41,2%
Tabelle 2 Wärmebezogene THG-Emissionen 2019 (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3
enthalten)
Der Emissionsfaktor für Fernwärme stammt aus dem Klimaschutzplaner . Dieser
Emissionsfaktor wurde auch für die Erstellung der gesamtstädtischen Bilanz ver-
wendet. Die Emissionen werden dabei auf Basis des tatsächlichen Energieträger-
mixes berechnet. Im Gegensatz dazu kann der ausgegebene Emissionsfaktor der
N-ERGIE für Fernwärme abweichen, da für diese Berechnung ein anderer Standard
verwendet wird, die die Stromgutschriftmethode zulässt.
5.1.2 Stromverbrauch der Liegenschaften und Prozesse
Wie in Tabelle 3 dargestellt, ist der Stromverbrauch der Stadtverwaltung Nürnberg
mit 29.759 t CO2e für 49% der gesamten THG-Emissionen 2019 verantwortlich.
Emissionsquelle Aktivitätsdaten THG-Emissionen
[t CO2e]
Anteil an Gesam-
temissionen
Scope 2
Strom 105.902.519
kWh
29.759 48,7%
Tabelle 3 THG-Emissionen 2019 des Stromverbrauchs (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope
3 enthalten)
Die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten wurden aus dem Energiebericht von KEM
übertragen. Der Emissionsfaktor für das Stromprodukt der Stadtverwaltung Nürn-
berg wurde für die Startbilanz berechnet. Dieser setzt sich aus den direkten THG-
Emissionen und den THG-Emissionen der Vorkette zusammen. Da der Emissions-
faktor vom Versorger ausschließlich für die direkten CO2-Emissionen verfügbar
59
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 24 von 63
war, wurde dieser um 2%10 erhöht, um eine Abschätzung der THG-Emissionen zu
erhalten. Um die vorgelagerten Emissionen (Scope 3) zu berechnen , wurde ein
Emissionsfaktor anhand der Zusammensetzung des bezogenen Stroms der Stadt-
verwaltung Nürnberg berechnet. Es wurde angenommen, dass dieser zu 40% aus
der Verbrennung von Erdgas und zu 60% aus erneuerbaren Energien stammt.
5.1.3 Notstromversorgung
Die Emissionsquelle der Notstromversorgung hat im Jahr 2019 93 t CO2e verur-
sacht (Tabelle 4). Dies entspricht 0,2% der gesamten THG-Emissionen.
Emissionsquelle Aktivitätsdaten THG-Emissionen
[t CO2e]
Anteil an Gesam-
temissionen
Scope 1
Notstromversorgung
(Diesel)
304.921 kWh 93 0,2%
Tabelle 4 THG-Emissionen 2019 der Notstromversorgung (Hinweis: Vorkettenemissionen von
Scope 3 enthalten)
Die zugrundeliegenden Aktivitätsdaten wurden dem Energie jahresbericht des Ei-
genbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) und der Um-
welterklärung 2019 der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH entnommen. Verbräu-
che durch regelmäßige Testläufe weiterer Notstromaggregate konnten für die erste
THG-Bilanz nicht erfasst werden. Der verwendete Emissionsfaktor stammt aus der
GEMIS 5.0 Datenbank.
5.1.4 Fuhrpark
Die Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge der Stadtverwaltung sind mit 5.088 t CO2e
für rund 8% der gesamten THG-Emissionen im Jahr 2019 verantwortlich. Tabelle
5 zeigt die Verteilung der THG-Emissionen nach Kraftstoffart.
Die Verbräuche wurden pro Geschäftsbereich bzw. Referat nach Antriebsart über-
mittelt. Die Verbräuche des Tiergartens und der Friedhofsverwaltung wurden von
Arqum separat abgefragt. Die übermittelten Daten beider Einheiten umfassten
auch die Verbräuche der eigenen Tankstellen. Die Friedhofsverwaltung lieferte dar-
über hinaus auch die Daten über den Verbrauch von Kleinbetriebsmittel.
10 Basierend auf dem prozentualen Unterschied in 2019 zwischen dem Bundesmix CO2-Emissions-
faktor und THG-Emissionsfaktor aus der Studie Umweltbundesamt: Entwicklung der spezifischen
Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2021
60
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 25 von 63
Für die Berechnung der THG-Emissionen wurden zunächst die Literverbräuche von
Diesel und Benzin und die kg -Verbräuche von Erdgas in kWh umgerechnet. Die
verwendeten Emissionsfaktoren stammen aus der GEMIS 5.0 Datenbank.
Emissionsquelle Aktivitätsdaten THG-Emissionen
[t CO2e]
Anteil an Ge-
samtemissio-
nen
Scope 1
Diesel 15.644.888 kWh 4.772 7,8%
Benzin 1.023.195 kWh 313 0,5%
Erdgas (CNG) 12.921 kWh 3 0,0%
Gesamt Fuhrpark 16.681.004 kWh 5.088 8,3%
Tabelle 5 THG-Emissionen 2019 des Fuhrparks (Hinweis: Vorkettenemissionen von Scope 3
enthalten)
5.1.5 Kältemittel
Kältemittel werden vor allem i n Kühl- und Klimaanlagen verwendet. Entweichen
diese ungeplant aus den Anlagen, führen bereits geringe Mengen zur Entstehung
großer Mengen von THG-Emissionen. Daher sind Kältemittelverluste sehr klimare-
levant. Die Kälteanlagen der Stadt Nürnberg werden regelmäßig gewartet und ge-
prüft, um Kältemittelverluste so weit wie möglich zu vermeiden. Trotzdem kommt
es zu nicht vermeidbaren Verlusten. In der Stadtverwaltung Nürnberg verursach-
ten Kältemittelverluste im Jahr 2019 36 t CO2e und damit circa 0,1% der gesamten
THG-Emissionen.
Da keine Daten zu den Kältemittelverlusten aller Anlagen der Stadtverwaltung
Nürnberg erhoben werden konnten, wurden von der Stadtverwaltung Nürnberg die
Nachfüllmengen der acht größten Kältemittelanalgen ermittelt und der durch-
schnittliche prozentuale Verlust berechnet. Mit diesem wurde im Anschluss für alle
Kältemittelanlagen der Stadtverwaltung (für die Kältemittelart und die insgesamte
Menge an Kältemittel innerhalb der Anlage bekannt waren) ein Kältemittelverlust
kalkuliert. Dies erfolgte auf Basis von Daten, die von KEM übermittelt wurden. Die
verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung stammen aus Veröffentlichungen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Umweltbundesamt.
5.1.6 Dienstreisen
Als Dienstreisen werden nur solche Reisen bezeichnet, die nicht mit den Fahrzeu-
gen des Fuhrparks der Stadtverwaltung durchgeführt wurden. Darunter fallen Rei-
sen mit dem Flugzeug, Zug, Reisebus, ÖPNV, Privat-PKW, Mietwagen, Taxi und
Motorroller. Im Jahr 20 19 verursachten Dienstreisen 184 t CO2e, was 0,3% der
THG-Emissionen der Stadtverwaltung Nürnberg entspricht.
61
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 26 von 63
Tabelle 6 THG-Emissionen 2019 durch Dienstreisen
Die durch Dienstreisen verursachten Emissionen wurden auf Basis der Personen-
kilometer berechnet. Hierzu wurde eine dezentrale Abfrage an alle Dienststellen
durchgeführt, in der die gefahrenen Kilometer pro Transportmittel abgefragt wur-
den. Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen THG-
Emissionen stammen aus der GEMIS 5.0 und der DEFRA 2020 Datenbank.
5.1.7 Eingekaufte Güter
Emissionen durch eingekaufte Güter entstehen vorgelagert in der Herstellungs-
phase der jeweiligen Produkte. Die eingekauften Güter waren für 834 t CO2e und
somit 1,4% der gesamten THG-Emissionen 2019 verantwortlich.
Im Rahmen der Startbilanz für das Jahr 2019 war es hingegen mangels geeigneter
Datengrundlagen nicht möglich weitere Güterarten zu bilanzieren. Dies gilt bei-
spielsweise auch für den Bereich der eingekauften Baustoffe und Baumaterialien
für stä dtische Bauvorhaben, die zweifelsohne eine große Menge Treibhaus-
gasemissionen verursachen. Sollten zukünftig weitere Warengruppen bilanziert
Emissionsquelle Aktivitätsda-ten THG-Emissionen [t CO2e] Anteil an Gesamt-emissionen
Flugzeug - Kurzstrecke 322.733 Pkm 56 0,1%
Flugzeug - Langstrecke 160.176 Pkm 34 0,1%
PKW/Mietwagen Taxi
Benzin
191.739 km 40 0,1%
PKW/Mietwagen/Taxi
Diesel
128.895 km 24 0,0%
Motorroller 174 km 0,03 0,0%
Bahn - Nahverkehr 474.017 Pkm 26 0,0%
Bahn - Fernverkehr 473.398 Pkm 5 0,0%
Reisebus 5.130 Pkm 0,2 0,0%
ÖPNV (Stadt-, Straße-,
U-Bahn)
377 Pkm 0,02 0,0%
ÖPNV (Bus Diesel) 377 Pkm 0,02 0,0%
Gesamt Dienstreisen 184 0,3%
62
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 27 von 63
werden, ist mit einer Zunahme der bilanzierten Treibhausgase in Scope 3 zu rech-
nen.
Kategorie Emissions-quelle Aktivitätsdaten THG-Emissio-nen [t CO2e] Anteil an Gesamte-missionen
Frischwasser Frischwasser 877.622 t 190 0,3%
Druckerzeugnisse Druckerzeug-
nisse
716.510 € 441 0,7%
Papier Recyclingpapier
A4
233 t 172 0,3%
Recyclingpapier
A3
39 t 29 0,0%
Frischfaserpa-
pier A4
2 t 2 0,0%
Frischfaserpa-
pier A3
0,1 t 0,1 0,0%
Gesamt Papier 203 0,3%
Gesamt eingekaufte Güter 834 1,4%
Tabelle 7 THG-Emissionen 2019 der eingekauften Güter
Die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten für Frischwasser wurden aus dem Ener-
giebericht von KEM übertragen.
Die Bilanzierung der Druckerzeugnisse erfolgte auf Basis der Kosten, die von den
Zentralen Dienste über eine Vergabeliste bereitgestellt wurde.
Für die Bilanzierung des Papierverbrauchs wurde nach Frischfaserpapier und Re-
cyclingpapier unterschieden. Durch die Herstellung des 2019 eingekauften Recyc-
lingpapiers wurden 201 t CO2e verursacht, durch die Herstellung des Frischfaser-
papiers ca. 2 t CO 2e. Da die Stadtverwaltung bereits jetzt fast ausschließlich Re-
cyclingpapier verwendet, können die THG-Emissionen vor allem noch durch Pa-
piersparmaßnahmen oder die Umstellung auf digitale Prozesse verringert werden.
Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen THG-Emis-
sionen stammen aus der GEMIS 5.0 und der DEFRA 2020 Datenbank.
63
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 28 von 63
5.2 Biogene CO2-Emissionen
Direkte CO2-Emissionen aus der Verbrennung biogener Energieträger werden ge-
mäß den Vorgaben des GHG Pr otocol separat bilanziert und nicht in die Gesamt-
summe der Emissionen eingerechnet. Emissionen anderer Treibhausgase, z. B.
Methan oder Lachgas, die durch biogene Quellen entstehen, werden dabei weiter-
hin bilanziert. Bei der Stadtverwaltung Nürnberg entstehen biogene CO2-Emissio-
nen bei der Verbrennung von Hackschnitzeln, Holzpellets und Klärgas. Die gesam-
ten biogenen CO2-Emissionen betragen 20.047 t CO2.
Emissionsquelle Aktivitätsdaten
CO2-Emissionen
[t CO2]
Klärgas (biogen) 52.094.331 t 19.692
Hackschnitzel (biogen) 567.000 kWh 209
Holzpellets (biogen) 403.000 kWh 147
Gesamt Biogene CO2-Emissionen 20.047
Tabelle 8 Biogene CO2-Emissionen 2019
Die zugrundeliegenden Daten für Klärgas stammen aus dem Energiebericht des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg. Die Daten für
Hackschnitzel und Holzpellets wurden aus dem Energiebericht von KEM übertra-
gen. Die verwendeten Emissionsfaktoren zur Berechnung der entstandenen THG-
Emissionen stammen aus einer Veröffentlichung des Umweltbundesamts.
5.3 Emissionen durch Abfallverbrennung und Abwasserbehandlung
(außerhalb der Systemgrenze)
Die direkten THG-Emissionen durch die Abfallverbrennung bei ASN und die Abwas-
serbehandlung durch SUN werden nur nachrichtlich erfasst und nicht der Stadt-
verwaltung zugerechnet. Es wurde entschieden, nur die Emissionen der Stadtver-
waltung zuzuschreiben, die deren unmittelbarer Kontrolle unterliegen. Dies um-
fasst die Emissionen, die durch die Energieverbräuche der Gebäude und Anlagen
von ASN und SUN entstehen, nicht jedoch direkte Emissionen durch die Verbren-
nung von Abfällen und die Behandlung des Abwassers.
Hinzu kommen diffuse Methanemissionen, die unter anderem bei der Abwasserab-
leitung im Kanal oder durch die anaerobe Schlammbehandlung auf der Kläranlage
entstehen. Diese Emissionen lassen sich nur pauschal erfassen und sind abhängig
von der Abwassermenge. Die 313 Tonnen Methan für das Jahr 2019 wurden dem
deutschen Pollutant Release and Transfer Register (Schadstofffreisetzungs- und
64
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 29 von 63
Verbringungsregister)11 entnommen, dass die Bevölkerung unter anderem über
die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft informiert. SUN und ASN betreiben
meldepflichtige Anlagen, sodass deren THG-Emissionen dort erfasst werden. Fos-
sile und biogene CO 2-Emissionen durch die Abfallverbrennung bei ASN sind dort
ebenfalls ausgewiesen. Allerdings berechnen sich die Mengen anhand der Einwoh-
nerzahl der Stadt, sodass die berechneten Emissionen nur eine Näherung darstel-
len.
Durch die Zugabe von Methanol im Abwasserreinigungsprozess wurden 2019 etwa
443 t CO 2e verursacht. Durch eine Anpassung des Rei nigungsverfahrens könnte
dieser Wert perspektivisch verringert werden. Des Weiteren entstehen bei der bi-
ologischen Abwasserreinigung Lachgasemissionen, die bisher nicht genau quanti-
fiziert werden können. Es wird jedoch bereits daran gearbeitet, diese Emissionen
quantifizieren zu können, um auch hier über verfahrenstechnische Anpassungen
Emissionsminderungen zu erzielen.
Kategorie Emissions-quelle Aktivitäts-daten Emissions-faktor Quelle der Emissions-faktoren THG-Emissi-onen [t CO2e]
Abwasserbe-
handlung
Methan 313.000 kg 28 IPCC 5. Sach-
standsbericht
8.764
Methanol 851 t 520 SUN 443
Abfallverbren-
nung
CO2 biogen 140.000 t 1 - 140.000
CO2 fossil 93.000 t 1 - 93.000
Gesamt 242.207
Tabelle 9 THG-Emissionen 2019 und Emissionsfaktoren der Emissionskategorien außerhalb der Sys-
temgrenze
5.4 Bewertung der Genauigkeit
Die THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg wurde auf Basis der durch die Daten
liefernden Personen zur Verfügung gestellten Aktivitätsdaten und der Emissions-
faktoren aus den genutzten Datenbanken und Studien erstellt. Das Vorgehen zur
Berechnung von THG-Emissionen auf Grundlage von Emissionsfaktoren aus Da-
tenbanken stellt grundsätzlich nur eine Näherungsberechnung dar. Es werden
Durchschnittswerte für Prozesse un d Materialien abgebildet, die die tatsächlich
emittierten Treibhausgase nur näherungsweise abbilden können. Unsicherheiten
11 https://www.thru.de/thrude/
65
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 30 von 63
und Ungenauigkeiten bei den erfassten Daten oder den Emissionsfaktoren spiegeln
sich somit auch in den Ergebnissen der THG-Bilanz wider.
Die Stadtverwaltung Nürnberg hat es sich innerhalb des Projektes zum Ziel ge-
setzt, eine möglichst genaue Bilanz für 2019 zu erstellen. Dabei lagen für die Mehr-
heit der bilanzierten Emissionsquellen die Verbrauchsdaten (Aktivitätsdaten) und
die verwendeten Emissionsfaktoren in einer hohen Qualität und Genauigkeit vor.
Somit stellt die THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg ein solides und belast-
bares Ergebnis dar.
Emissionsquellen mit schlechter Datenlage wurden bereits während der Wesent-
lichkeitsanalyse ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass die THG-Bilanz im Bereich
der Scope 3 Emissionen (indirekte vor - und nachgelagerte Emissionen) unterre-
präsentiert ist. In diesem Bereich soll in Zukunft die Datenlagen kontinuierlich ver-
bessert werden, sodass die THG-Bilanz um neue Emissionsquellen erweitert wer-
den kann. Dies unterstützt gleichzeitig ein zukünftiges Monitoring zur Zielerrei-
chung der Nürnberger Stadtverwaltung bis 2035 klimaneutral zu werden.
Insgesamt betrachtet lagen die Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren in mittlerer
bis hoher Genauigkeit vor. Dabei unterschied sich die Genauigkeit der einzelnen
Emissionsquellen. Während die Genauigkeit von Wärme, Strom und Fuhrpark als
hoch eingestuft werden kann, muss sie für die Notstromversorgung, eingekaufte
Güter und Dienstreisen als mittel und für Kältemittelverluste als gering bewertet
werden. Insgesamt stellt die THG-Bilanz ein belastbares Ergebnis dar.
Die Datenerhebung für die einzelnen Emissionsquellen kann an verschiedenen
Stellen noch verbessert werden:
Für die Datenerhebung der Kältemittelverluste können in Zukunft Prüfpro-
tokolle mit Nachfüllmengen digitalisiert und zentral abgelegt werden, sodass
Verluste der Anlagen genau ermittelt werden können. Für das Bilanzierungs-
jahr 2019 mussten die Aktivitätsdaten über eine Schätzung dargestellt wer-
den. Daher wurden sie in der Unsicherheitsbewertung mit einer geringen
Genauigkeit bewertet.
Die Datenerhebung der Beschaffung von Druckerzeugnissen kann verbes-
sert werden, indem ein mengenbasierter Emissionsfaktor für die Berech-
nung der THG-Emissionen angesetzt wird, sollte die genaue Menge der
Druckerzeugnisse ermittelbar sein.
In der Datenerhebung der Notstromaggregate sollten in Zukunft auch die
Verbräuche der Probeläufe umfassen. Außerdem sollte sichergestellt wer-
den, dass alle Notstromaggregate der Stadtverwaltung Nürnberg erfasst
werden.
66
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 31 von 63
Für die Datenerhebung der Dienstreisen sollte ein zentrales System zur Er-
fassung der Dienstreisen eingeführt werden. Somit müssten Dienstreisen
nicht mehr dezentral abgefragt werden und die Vollständigkeit der Daten
könnte gewährleistet werden.
67
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 32 von 63
6 Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Wie bereits in Kapitel 2, der ausführlichen Analyse der Ist-Situation, beschrieben,
wurden von der Stadtverwaltung Nürnberg bereits eine Vielzahl von Maßnahmen
zur Reduzierung der THG-Emissionen umgesetzt. Im Rahmen des Projekts wurden
für die unterschiedlichen Handlungsbereiche der Stadtverwaltung Nürnberg Maß-
nahmensteckbriefe erstellt, die einen Überblick über laufende Maßnahmen, ge-
plante Maßnahmen und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen geben sollen. Ge-
kürzte Versionen der Maßnahmensteckbriefe für die unterschiedlichen Bereiche
sind in den nachfolgenden Unterkapiteln aufgeführt.
6.1 Klimaneutraler Gebäudebestand und klimafreundliche Stromer-
zeugung & -bezug
Klimaneutraler Gebäudebestand
Handlungsfeld
Gebäude Einsparpotenzial bezüg-lich Treibhausgasemissio-
nen
Hoch Betroffener Bereich
Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Die Strom- und Wärmeversorgung der städtischen Gebäude
macht ca. 57% der Treibhausgasbilanz von 2019 aus, daher ist
die Umsetzung des klimaneutralen Gebäudebestands das Kern-
stück für das gesamtstädtische Konzept der klimaneutralen
Stadtverwaltung ab 2035.
Durch die ING+ARCH Partnerschaft mbB wurde eine Szenariobe-
trachtung durchgeführt für einen klimaneutralen Gebäudebestand
der Stadtverwaltung Nürnberg. KEM hat hieraus einen Umset-
zungsplan entwickelt, der die Voraussetzungen, notwendigen
Schritte und Maßnahmen sowie die finanziellen, technischen und
personellen Rahmenbedingungen enthält. Die tatsächliche Um-
setzung wird stetig von KEM weiterentwickelt. Der zeitliche Rah-
men ist sehr ambitioniert gewählt und kann mit den derzeit ver-
fügbaren finanziellen und personellen Ressourcen nicht eingehal-
ten werden.
Übergreifend sind bauliche Maßnahmen des Wärmeschutzes zur
Reduzierung des Energieverbrauchs sowie die Umstellung der
Wärmeversorgung bisher gas- und ölversorgter Gebäude auf kli-
maneutrale Wärmeenergieträger geplant.
Zum Konzept gehören außerdem das Energiekonzept des Tier-
gartens (wird im Maßnahmensteckbrief zum Tiergarten behan-
delt) sowie die Erhöhung der Produktion von regionalem
Ökostrom. Durch technische Neuerungen sowie die Umstellung
auf Wärmepumpen wird ein erhöhter Stromverbrauch prognosti-
ziert, daher ist die Produktion von regionalem Ökostrom umso
wichtiger (siehe Steckbrief zur klimaneutralen Stromerzeugung).
Im Umsetzungsplan sind keine Prozessenergien von SUN und
ASN, sowie der Straßenbeleuchtung enthalten.
68
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 33 von 63
Klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug
Handlungsfeld Strom Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Hoch
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Die Stadtverwaltung Nürnberg bezieht bereits seit 2021 Ökostrom
von der N-ERGIE. Zusätzlich setzt die Stadt Nürnberg durch ihre
PV-Strategie auf den Ausbau von erneuerbaren Energien. Dies soll
in Zukunft ausgeweitet werden, sodass regionaler Ökostrom ge-
fördert wird.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Die Stadtverwaltung wird auch zukünftig ihren Strombedarf
über Ökostrom abdecken. Hierbei sollte erwogen werden, den
Ökostromtarif umzustellen, sodass die bezogenen erneuerbare
Energien aus den Anlagen der N-ERGIE selbst stammen und
nicht durch Zertifikate grün gestellt werden.
PV-Strategie (in Umsetzung): Eine 2020 durchgeführte Poten-
zialanalyse hat ergeben, dass auf den Dächern städtischer Ge-
bäude ein gut zu erschließendes Erzeugungspotenzial von
etwa 15 Mio. kWh Strom pro Jahr besteht (etwa 320 Gebäude
mit ca. 17 Megawatt peak (MWp) Gesamtleistung). Aus wirt-
schaftlicher und ökologischer Sicht sollen die Potentialflächen
im Wege einer Einlage dem StWN-Konzern zur Verfügung ge-
stellt werden. Der Konzern wird über die N-ERGIE AG PV-Anla-
gen installieren und betreiben und den darüber erzeugten
Strom vollständig als „regionalen Ökostrom“ vermarkten.
Vorschlag: Die Förderung von regionalem Ökostrom sollte
über den eigenen PV-Anlagen-Bau hinaus forciert werden, bei-
spielsweise durch Investitionen in Windräder in der Region.
Tabelle 11 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Stromerzeugung und -bezug
Schritte zur Umset-
zung (Einzelmaßnah-
men)
Maßnahmen in der Verantwortung der Stadtverwaltung:
Senkung des Energieverbrauchs durch energetische Sa-
nierungen (inklusive notwendiger ergänzender Maßnah-
men, wie WC-Sanierungen, Brandschutz, funktionale Ver-
besserungen der Liegenschaften) bei fernwärme-, öl- und
gasversorgten Liegenschaften
Umstellung auf emissionsarme Energieträger durch:
Umstellung der Gebäudeheizungen auf CO2-sparende Lö-
sungen mittels Wärmepumpen
Umstellung der Gebäudeheizungen auf hybride Lösungen
mittels Blockheizkraftwerken und Wärmepumpen
Tabelle 10 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler Gebäudebestand
69
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 34 von 63
6.2 Prozessoptimierungen der Eigenbetriebe ASN und SUN
SUN Prozessoptimierung
Handlungsfeld Gebäude, Mobilität, Pro-zessemissionen Einsparpotenzial bezüg-lich Treibhausgasemissi-
onen
Hoch
Betroffener Bereich SUN
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Direkte Emissionen, die während der Reinigung des Abwassers
entstehen, sollen durch Prozessoptimierungen reduziert werden,
genauso wie indirekte Emissionen, die für den Prozess entstehen
(durch z.B. Strom/Wärme). Es sind Energieeffizienzmaßnahmen,
die Nutzung von Wärme aus den Prozessen und der Ausbau von
PV geplant, aber auch die Elektrifizierung der PKWs. Die Dekar-
bonisierung im Betrieb der Sonderfahrzeuge erfolgt, sofern tech-
nisch sinnvoll und kostenseitig möglich. Zur Verbesserung der
Wasserreinigung wird eine vierte Reinigungsstufe gebaut,
wodurch aufgrund erhöhter Stromverbräuche (ca. 6 GWh/a) ein
Zielkonflikt zwischen der erhöhten Qualität des Wasserreini-
gungsprozesses und der Reduktion der Treibhausgase entsteht.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Reduzierung der direkten Prozessemissionen
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Verfahrenstechnische Verbesserung durch Umbau der
Schlammbehandlungsanlage für Energieeinsparung
bis 2023
Umrüstung von erdgasbasierter Wärmeerzeugung auf
Abwasserwärmepumpe für Betriebsgebäude T70 und
U60
Dekarbonisierung des Fuhrparks, insbes. PKWs
Umgestaltung von Betriebshof, Verwaltung, Werkstät-
ten und Zusammenführung der Labore 1 und 2 bis
2032 (rekoSUN)
Ausbau der Eigenstromerzeugung KW1+2 auf 100%
bis 2035 durch Verbesserung der Klärgasnutzung, mi-
nimalem Gasfackelbetrieb, massiver Ausbau der Pho-
tovoltaik und Steigerung der Energieeffizienz
Reduzierung der indirekten Emissionen aus den Betriebsabläufen
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Erstellung und Umsetzung eines Systemsplans für die
Abwasserreinigung
Besseres Monitoring: Aufbau Energiecontrolling, Er-
stellung einer THG-Bilanz nach GHG Protocol
Sonstige Maßnahmen
Bau einer vierten Reinigungsstufe (Mehrverbrauch
von Strom zum Ziel der verbesserten Wasserreinheit)
Tabelle 25 Maßnahmensteckbrief SUN Prozessoptimierung
70
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 35 von 63
ASN Nachhaltiger Wertstoffhof und Fuhrpark
Handlungsfeld Mobilität/ Gebäude Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Hoch
Betroffener Bereich ASN
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Der ASN strebt eine geringere Nutzung fossiler Energie durch die
Reduzierung des Strombezugs und die Elektrifizierung des Fuhr-
parks an. Der Neubau des Wertstoffhofs (in Planung) soll durch
PV und Speicheranlagen energieautark sein. Die Reduzierung der
Emissionen wird insbesondere durch Elektrifizierung der PKWs
verfolgt, bei Sonderfahrzeugen erfolgt die Elektrifizierung (rein
batterieelektrisch/Brennstoffzelle), wo technisch sinnvoll und
kostenseitig möglich.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
PKW-Elektrifizierung von z. Zt. 50% auf 100% bis 2030
erhöhen
Außerbetriebnahme des alten Wertstoffhofs durch Neu-
bau mit PV auf Dachflächen und Speicheranlagen
EMAS-Einführung, um systematisches Umweltmanage-
ment zu fördern
Umrüstung aller ca. 70 (mittel-)schweren Nutzfahrzeuge
auf mind. Euro 6 bis 2030, Zwischenziel 2025 80% (z. Zt.
60%)
Tabelle 12 Maßnahmensteckbrief ASN Nachhaltiger Wertstoffhof und Fuhrpark
71
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 36 von 63
6.3 Klimaneutraler Tiergarten
Pilotprojekt CO2-neutraler Tiergarten bis 2030
Handlungsfeld Gebäude Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Hoch
Betroffener Bereich Tiergarten
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Für den Tiergarten wurde unter Zusammenarbeit von KEM, N-
ERGIE und des Tiergartens sowie externer Expertise ein Energie-
konzept zur klimaneutralen Energieversorgung erstellt. Das Pi-
lotprojekt „CO₂-neutraler Tiergarten“ birgt das Potenzial, dass
der Tiergarten sich bis 2030 beinahe komplett selbst und regio-
nal mit Energie versorgen kann. Auch wenn der zeitliche Rah-
men sehr ambitioniert gewählt ist und voraussichtlich nicht ein-
gehalten werden kann, kann diese Maßnahme als Leuchtturm-
projekt mit Lerneffekten für die Stadtverwaltung angesehen
werden. Auch die in Punkt 2 beschriebenen Einsparungen sind
eine erste Schätzung, die tatsächlichen Verbräuche werden sich
abhängig vom Projektverlauf voraussichtlich anders entwickeln.
Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Projektphase 1:
Errichtung eines Heizhauses inklusive Pelletkessel beim
Giraffenhaus
Errichtung eines BHKW bei der Lagune
Nahwärmeleitung zur Lagune und Grundlage für gesam-
tes Nahwärmenetz des Tiergartens (Netz von der Verwal-
tung und dem Naturkundehaus über Giraffenhaus und La-
gune bis zum Betriebshof und Wüstenhaus)
Ersatz des Gasbrenners des Betriebshofs durch eine
Hackschnitzelheizung und Anschluss des Nahwärmenet-
zes an das Delphinarium (Wegfall des Gasbrenners) (be-
reits in Sonderfond zur Energiemangelsituation ab 2023
in Planung)
Beginn der energetischen Sanierung des Giraffenhauses
PV-Anlage mit Speicher
Projektphase 2:
Ausbau des Nahwärmenetzes mit Möglichkeit des An-
schlusses auch außerhalb des Tiergartens
Errichtung einer Pyrolyseanlage (Bindung von Kohlenstoff
- Kompensation)
Erweiterungen bisheriger Anlagen aus Phase 1
Tabelle 13 Maßnahmensteckbrief Pilotprojekt CO2-neutraler Tiergarten bis 2030
72
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 37 von 63
6.4 Energieeffiziente IT
Energieeffiziente IT
Handlungsfeld Informationstechnologie (IT)/ Beschaffung Einsparpotenzial bezüg-lich Treibhausgasemissi-
onen
Mittel
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Im Bereich IT können Emissionen einerseits durch einen ener-
gieeffizienten Betrieb, andererseits in der Herstellung durch
nachhaltige Beschaffung gesenkt werden.
Ein wichtiger Baustein für die Energieeffizienz im Betrieb ist die
Beschaffung von energieeffizienten Geräten, damit während des
Betriebs möglichst wenig Energie benötigt wird. Durch die zu-
nehmende Digitalisierung wird dieser Ansatz immer relevanter,
da zwar einerseits beispielsweise Papier durch digitale Prozesse
gespart wird, aber der Strombedarf steigt. Ein zweiter Baustein
ist zudem die Reduzierung der benötigten Geräte.
Außerdem ist eine effiziente Serverstruktur entscheidend, bei
der sowohl der Energieverbrauch für den Betrieb als auch für die
Kühlung minimiert wird. In Kälteanlagen werden häufig Kälte-
mittel mit hohem Treibhauspotenzial eingesetzt, die bei Undich-
tigkeiten in die Atmosphäre entweichen. Hier sollte langfristig
auf Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial oder auf natür-
liche Kältemittel umgestellt werden.
Als letzter Schritt muss auch die Sensibilisierung von Verant-
wortlichen und MitarbeiterInnen bezüglich energieeffizienter und
datenschonender Arbeit eine ständige Begleitmaßnahme sein.
Im Bereich Beschaffung liegt der Fokus bisher auf einer sozial-
verantwortlichen IT-Beschaffung. Hier spielen vor allem das Lie-
ferkettengesetz- und die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen IKT-Be-
schaffung eine Rolle. Das TCO-Prüfsiegel (Nachhaltigkeitslabel
der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft
Tjänstemännens Centralorganisation) wird bereits berücksich-
tigt. Im Beschaffungsprozess sollten, sofern möglich, die Treib-
hausgasemissionen in der Herstellungsphase berücksichtigt wer-
den. Diese werden häufig bereits in Produktdatenblättern durch
die Hersteller ausgewiesen.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Umzug des städtischen Primärrechenzentrums Anfang
2024 – durch die Externalisierung des Rechenzentrums
wird eine signifikante Einsparung der Energieverbräuche
erwartet
Digitalisierung der Eingangspost (Input-Output-Manage-
ment)
Beschaffung möglichst vieler virtueller Systeme, um den
Einsatz von energieintensiver Hardware zu mindern
Sukzessiver Austausch von stationären PCs gegen Note-
books mit höherer Energieeffizienz. Alle MitarbeiterInnen,
73
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 38 von 63
die einen Homeoffice-Antrag gestellt haben, sollen mit ei-
nem Notebook ausgestattet sein.
Einführung eines Dokumenten-Management-Systems mit
dem Ziel des papierlosen Büros
Gemeinsame Nutzung von Multifunktionsgeräten/Dru-
ckern zur Reduzierung der Anzahl der Geräte. Hierfür
sind die Dienststellen angehalten ein Druckerkonzept an
das Amt für IT zu senden.
Standardeinstellungen beim Druck: Schwarz/Weiß-Modus
und doppelseitiger Druck.
Vorschläge:
Berücksichtigung von verbindlichen Energie- und Nach-
haltigkeitsstandards für die Beschaffung von IT-Ausstat-
tung
Mitarbeitersensibilisierung zum Thema Green IT zu den
Themen energieeffizientes und datenschonendes Arbeiten
sowie Vermeidung von Doppelnutzungen von vorhande-
ner Hardware
Beschaffung von Mini-PCs (energieeffizienter als Note-
books)
Tabelle 14 Maßnahmensteckbrief Energieeffiziente IT
6.5 Klimaneutraler städtischer Fuhrpark
Klimaneutraler städtischer Fuhrpark
Handlungsfeld Mobilität Einsparpotenzial bezüg-lich Treibhausgasemissi-
onen
Mittel
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Es wird die Dekarbonisierung des städtischen Fuhrparks ange-
strebt, wobei der Fokus aktuell auf der Elektrifizierung des PKW-
Fahrzeugpools liegt. Durch den Ausbau des Car-Sharings soll der
stadteigene Fahrzeugpool personenbezogene Dienstwagen und
dienstlich genutzte Privat-PKW ablösen. Sonderfahrzeuge sollen
mittel- bis langfristig ebenfalls auf emissionsarme Antriebe um-
gestellt werden, soweit es Kosten und technische Leistung zulas-
sen.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Eingeschränkte Genehmigung personengebundener
Dienstwagen, Substitution durch Poolfahrzeuge
Ausbau des städtischen Fahrzeugpools und effizientes
Management über eine Car-Sharing-Software
Sukzessive Neubeschaffung von Elektrofahrzeugen statt
Verbrennern (unter Berücksichtigung der verpflichtenden
Vorgaben durch die EU Clean Vehicles Directive)
Elektrifizierung der Nutzfahrzeuge, wo möglich
Ausbau von Fahrradstellplätzen und E-Ladeplätzen (Ei-
genverantwortung der Dienststellen)
74
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 39 von 63
Ladung der E-Fahrzeuge durch eigens gewonnenen Strom
aus PV-Anlagen
Vorschläge:
Spritspartraining für Personen, die viele Dienstfahrten
durchführen
Erarbeitung einer verbindlichen Vorgabe (Dienstanwei-
sung) für die Fahrzeugbeschaffung: Elektroantrieb als
Standard, soweit technisch möglich und kostenseitig ver-
tretbar
Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen Mobili-
tätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Aktivitäten im
Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstrei-
sen, Arbeitswege)
Schulung der Beschäftigten zum Umgang mit E-Fahrzeu-
gen
Tabelle 15 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler städtischer Fuhrpark
6.6 Klimafreundliche Beschaffung
Klimafreundliche Beschaffung
Handlungsfeld Beschaffung Einsparpotenzial bezüg-lich Treibhausgasemissi-
onen
Mittel
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Im Bereich Beschaffung sollen Kriterien zur Nachhaltigkeit (Kli-
maschutz inbegriffen) berücksichtigt werden, sofern die Möglich-
keiten bestehen. Hierfür können von den Zentralen Diensten
(ZD) in Abstimmung mit anderen Dienststellen (u.a. dem
Rechtsamt) Hilfestellungen erarbeitet werden. Die Umsetzung im
Rahmen jedes Ausschreibungsverfahrens liegt jedoch zum gro-
ßen Teil bei den Bedarfsträgern.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Einzelmaßnahmen, die sich bereits in Umsetzung befinden:
Aufnahme eines Filters für nachhaltige Produkte in den e-
Shop-Stadt Nürnberg (über Nachhaltigkeitslabels/Zertifizie-
rungen)
Durchführung von Pilotprojekten, bei denen Nachhaltigkeits-
aspekte in den Beschaffungsprozess integriert werden
Nachhaltigkeitschecklisten für Eignungs- und Leistungskrite-
rien, die den Bedarfsträgern bereitgestellt werden
Vorschläge für Einzelmaßnahmen:
Bereitstellung von Textbausteinen zur Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten, die durch die Bedarfsträger zur Er-
stellung der Ausschreibungsunterlagen genutzt werden kön-
nen
Sensibilisierung und Beratung der Bedarfsträger, Nachhaltig-
keitsaspekte bei der Markterkundung zu berücksichtigen
Anpassung des Beschaffungsdesigns: Begründung durch die
Bedarfsträger, wenn keine Kriterien hinsichtlich Nachhaltig-
keit angegeben wurden
75
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 40 von 63
Ergänzung der regelmäßig stattfinden Schulungen zu nach-
haltigem Konsum und Beschaffung durch Klimaschutzkrite-
rien
Handreichung für die Ausschreibung von klimafreundlichen
Verpflegungsleistungen in städtischen Einrichtungen und
Kantinen
Tabelle 16 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Beschaffung
6.7 Dienstreisemanagement
Dienstreisemanagement
Handlungsfeld Mobilität Einsparpotenzial bezüg-lich Treibhausgasemissi-
onen
Mittel
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Durch Freigabeprozesse und Sensibilisierung sollen Dienstreisen
auf ein notwendiges Minimum reduziert, sowie die Wahl emissi-
onsarmer Transportmittel unterstützt werden. Hierzu müssen
entsprechende Regelungen in einer Dienstreiserichtlinie festge-
halten und Optionen gestellt werden, um eine emissionsarme
Reise zu ermöglichen (Car-Sharing, Fahrrad, ÖPNV, Fahrgemein-
schaften, Bahn).
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Anreize zur Fahrrad-/ÖPNV-Nutzung (z. B. ÖPNV-Arbeit-
geberzuschuss über Firmen-Abo/Kilometerpauschale bei
Dienstfahrten mit dem Fahrrad)
Termine per Videokonferenz statt vor-Ort-Termine, wo
möglich (z.B. Nutzung Veranstaltungs-Software für mobi-
les Arbeiten)
Vorschläge:
Überarbeitung der Dienstreiserichtlinie: Einführung einer
Freigabepflicht für Dienstreisen oder bestimmte Ver-
kehrsmittel (PKW, Flug), Buchung von Hotels mit Um-
welt-/Nachhaltigkeitszertifizierung
Nutzung von städtischem Car-Sharing-Angeboten
Prüfung der Wiedereinführung eines Zuschusses für eine
BahnCard 100
Einführung eines digitalen Dienstreiseantrags (inkl. Ab-
rechnung) und einer zentralen Erfassung aller Dienstrei-
sen der Stadtverwaltung (genutzte Verkehrsmittel und
zurückgelegte Kilometer), um die Emissionsbilanzierung
und somit das Monitoring zu vereinfachen
Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen Mobili-
tätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Aktivitäten im
Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstrei-
sen, Arbeitswege)
Einführung eines zentralen betrieblichen Mobilitätsmana-
gements inklusive einer Online-Mobilitätsplattform für alle
76
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 41 von 63
Mitarbeiter (u.a. Mobilitätsoptionen, Buchung von Fahr-
zeugen, ÖPNV- und Bahntickets, Ausleihe von Dienst- &
Transporträdern)
Tabelle 17 Maßnahmensteckbrief Dienstreisemanagement
6.8 Förderung emissionsarmer Arbeitsweg
Förderung emissionsarmer Arbeitswege
Handlungsfeld Mobilität Einsparpotenzial bezüg-lich Treibhausgasemissi-
onen
Mittel
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Durch Anreize zur Nutzung emissionsarmer Transportmittel sol-
len die Emissionen durch das Pendeln der Beschäftigten zwi-
schen dem Wohnort und der Dienststelle minimiert werden. Da-
bei steht die Reduzierung des PKW-Individualverkehrs und die
verstärkte Nutzung von ÖPNV, Fahrrad und Fahrgemeinschaften
im Fokus. Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens unterstützt zu-
dem generell die Reduzierung der Anzahl der Fahrten.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Arbeiten im Homeoffice, wo sinnvoll und möglich, im
Sinne der Rahmendienstvereinbarung „Flexible Arbeits-
formen“
Attraktivierung Radverkehr durch Fahrradleasing sowie
Bereitstellung eines Fahrradladengutschein bei häufiger
Nutzung des Fahrrads für Dienstwege
Job-Ticket Förderungen für ÖPNV: Finanzieller Anreiz zur
Nutzung des ÖPNV durch vergünstigtes Firmen-Abo für
Beschäftigte der Stadt (zukünftig 49€ Ticket zu berück-
sichtigen)
Förderung DB-Abo: Beschäftigte, die ein DB-Jahres-Abo
für den Arbeitsweg nutzen, können einen Arbeitgeberzu-
schuss beantragen
Vorschläge:
Prüfung der Wiedereinführung der Bezuschussung der
BahnCard 100
Fahrgemeinschaften bewerben (Einführung in Steckbrief
Verantwortlichkeiten & Organisation), um stärkere Nut-
zung der Mitfahrbörse im städtischen Intranet zu bewir-
ken
Ausbau Ladeinfrastruktur und Stellplätze für E-Bikes und
E-PKW, ggf. Planungs- und Baureferat involvieren
Quantitative Erfassung der Emissionen durch Arbeits-
wege: Durchführung einer Umfrage zu Arbeitswegen
(Distanz, Häufigkeit, Transportmittel)
Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen Mobili-
tätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Aktivitäten im
Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhrpark, Dienstrei-
sen, Arbeitswege)
77
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 42 von 63
Einführung eines zentralen betrieblichen Mobilitätsmana-
gements inklusive einer Online-Mobilitätsplattform für alle
Mitarbeiter (u.a. Mobilitätsoptionen, Buchung von Fahr-
zeugen, ÖPNV- und Bahntickets, Ausleihe von Dienst- &
Transporträdern)
Tabelle 18 Maßnahmensteckbrief Förderung emissionsarmer Arbeitswege
6.9 Kultur und Veranstaltungen
Klimaschutz im Kulturbereich
Handlungsfeld Mobilität
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Niedrig-Mittel
Betroffener Bereich
- Projektbüro im Ge-
schäftsbereich Kultur
und KuKuQ
- Amt für Kultur und
Freizeit / KUF/3
- Kulturläden
- Spielzeugmuseum
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Im Bereich Kultur hat die Stadt Nürnberg verschiedene Akteu-
rInnen, die sich in unterschiedlicher Weise dem Thema Klima-
schutz widmen und hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Au-
ßenwirkung der Stadt Nürnberg leisten. Die Hauptthemen im
Kulturbereich beziehen sich auf Abfall, Energie, Mobilität (v.a.
der BesucherInnen), Catering, Beschaffung, Soziales und Kom-
munikation. Ein Leitbild „Green Festivals Nürnberg“ unterstützt
hierbei die Akteure schon bei einem nachhaltigen Veranstal-
tungsmanagement. Die Kulturläden erarbeiten zudem eine
Selbstverpflichtung zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Großveranstaltungen (Projektbüro im Geschäftsbereich
Kultur und KuKuQ):
Energie:
Einsatz von energieeffizienter Bühnentechnik (z.B. LED)
(laufende Maßnahme)
Mehr Großveranstaltungen, bei denen Ökostrom bezogen
wird (teilweise schon in Umsetzung, ansonsten in Planung)
Anreise der BesucherInnen:
Installation von mobilen Fahrradständern um die jeweiligen
Veranstaltungsorte zur Förderung der Fahrradmobilität,
Kombitickets für den ÖPNV, Social Media Posts zur Anreise
(laufende Maßnahmen)
Besucherbefragung zu Mobilität bei den Veranstaltungen
(geplante Maßnahme)
Abfall:
Mehrweg in der Gastronomie (laufende Maßnahme)
Reduktion des Müllaufkommens beim Bardentreffen (ge-
plante Maßnahme)
Wasser:
78
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 43 von 63
Verstärkter Einsatz von Trinkwasserbrunnen (geplante Maß-
nahme)
Catering:
Sukzessive Erhöhung des vegetarischen Anteils, vor allem
im Bereich des Künstlercatering (geplante Maßnahme)
Beschaffung:
Verleihverbund: Erstellung von Listen über Gebrauchsstoffe,
um Materialeffizienz zu steigern (geplante Maßnahme)
Kulturläden:
Mobilität:
Förderung der Besucheranreise durch Bereitstellung von
Fahrradtouren über Komoot, Umwandlung von Autoparkplät-
zen in Fahrradparkplätze, Besucherumfrage zur Anreise (lau-
fende Maßnahmen bzw. teilweise abgeschlossen)
Installation von Fahrradständern an nahezu allen Kulturlä-
den inkl. Luftpumpen (in Umsetzung)
Lastenradverleih von den Kulturläden (geplante Maßnahme)
Beschaffung:
Entwicklung eines Verleihsystems innerhalb der Kulturläden
für Großveranstaltungen (in Umsetzung)
Spielzeugmuseum:
Fortlaufende qualitative Erhöhung der Nachhaltigkeitsstan-
dards für Rohware, Produkte und Dienstleistungen für den
Ausstellungsbereich (in Umsetzung)
Kontinuierliche Optimierung der Nutzung von bereits ge-
brauchtem Ausstellungsmobiliar bzw. der Wiederverwendung
vorhandener bereits verwendeter Elemente (in Umsetzung)
Engagement für den Einkauf zertifizierter nachhaltiger Pro-
dukte über die Vergabe (in Umsetzung)
Verpflichtung des Pächters des Cafés im Spielzeugmuseum
für das Angebot von Produkten aus regionaler Produktion (in
Umsetzung)
Veröffentlichung der Gemeinwohl-Bilanz im Turnus von je-
weils zwei Jahren (in Umsetzung)
Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Spielzeugmuse-
ums (laufende Maßnahme)
Allgemein (Organisation):
Erstellung von Materiallisten und nachhaltigen Anbietern mit
Siegel zur Aufnahme in den kommunalen Onlineshop in Zu-
sammenarbeit mit der Entwicklungsagentur Faire Metropol-
region (Einarbeitung in Neuauflage eShop-Stadt Nürnberg ab
1. Quartal 2023)
Durchführung von Pilotklimabilanzierungen für die weitere
Entwicklung von Maßnahmenansätzen (Vorschlag)
Etablierung eines Systems (einfaches Tool mit wenigen Ein-
gaben) zur Klimabilanzierung aller städtischen Großveran-
staltungen (Vorschlag)
Etablierung eines übergreifenden Wissenstransfers zwischen
den Kulturdienststellen zum Thema Nachhaltigkeit (Vor-
schlag)
79
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 44 von 63
Einheitliches Monitoring der Nachhaltigkeitsaspekte im Ver-
anstaltungsbereich, beispielsweise über eine digitale Check-
liste. Hierdurch könnten auch wiederkehrende Themen bei
den verschiedenen Dienststellen deutlich werden, worüber
dann wiederum ein Austausch stattfinden kann. (Vorschlag)
Nutzung einer Veranstaltungs-Software für mobiles Arbeiten
(in Umsetzung durch IT/PM und externe Projektleitung)
Tabelle 19 Maßnahmensteckbrief Klimaschutz im Kulturbereich
6.10 Verantwortlichkeiten & Organisation
Verantwortlichkeiten & Organisation
Handlungsfeld
Gebäude/ Mobilität/ Be-
schaffung/ Veranstal-
tungen
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Niedrig
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Um eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu erreichen, muss das
Klimaschutzmanagement in der Organisation verankert werden.
Verantwortlichkeiten und Prozesse, die die Umsetzung und Wei-
terentwicklung des verwaltungsinternen Klimaschutzmanage-
ments ermöglichen, müssen dafür klar geregelt werden. Neben
den zentralen Klimaschutzbeauftragten des Referats für Umwelt
und Gesundheit sollten weitere bereichsspezifische Klimaschutz-
beauftragte benannt werden, die das Thema Klimaschutz in ih-
rem Fachbereich (z.B. Beschaffung, Mobilität, Kommunikation)
vorantreiben. Ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS) b ie-
tet eine sinnvolle Grundlage bzw. einen Rahmen zur Umsetzung
eines fundierten Klimamanagements.
Schritte zur Umset-
zung (Einzelmaß-
nahmen)
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Regelmäßige Fortschreibung der EMAS-Validierung
des Eigenbetriebs Frankenstadion
Vorschläge:
Ernennung von Klimaschutzbeauftragten in allen Ge-
schäftsbereichen der Stadtverwaltung
Ernennung einer bzw. eines verwaltungsinternen
Mobilitätsbeauftragten zur Bündelung sämtlicher Ak-
tivitäten im Bereich klimafreundliche Mobilität (Fuhr-
park, Dienstreisen, Arbeitswege)
Einführung eines stadtinternen Gremiums über die
Geschäftsbereiche und/oder Dienststellen zum ver-
waltungsinternen Klimaschutz (AG Klimaschutz in
der Verwaltung)
Einführung eines Umweltmanagementsystems (z.B.
EMAS) in der Kernverwaltung bzw. weiteren Eigen-
betrieben
Dienstreiserichtlinie überarbeiten: Freigabepflicht
Dienstreisen, Buchung von Green Hotels, Flüge re-
duzieren
80
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 45 von 63
Einführung eines zentralen betrieblichen Mobilitäts-
managements inklusive einer Online-Mobilitätsplatt-
form für alle Mitarbeiter (u.a. Mobilitätsoptionen,
Buchung von Fahrzeugen, ÖPNV- und Bahntickets,
Ausleihe von Dienst- & Transporträdern)
Ausbau von Ladeinfrastruktur (E-Bikes, E-Autos)
und entsprechenden Stellplätzen, Lagermöglichkei-
ten für Akkus
Durchführung von Umfragen z.B. zum Thema Mitar-
beitendenanreise/Arbeitswege
Stadtinterne Umweltmaßnahmen kommunizieren
(z.B. EMAS Zertifizierung Frankenstadion, KEiM-Pro-
gramm, Gemeinwohlbilanz Spielzeugmuseum)
Organisation von Fortbildungen für Mitarbeiter zu
Umwelt- und Klimaschutz
Tabelle 20 Maßnahmensteckbrief Verantwortlichkeiten & Organisation
6.11 Mitarbeitendensensibilisierung
Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten
Handlungsfeld
Gebäude/ Mobilität/ Be-
schaffung/ Veranstaltun-
gen
Einsparpotenzial bezüg-
lich Treibhausgasemissi-
onen
Niedrig
Betroffener Bereich Gesamtverwaltung
1. Maßnahmenbeschreibung
Kurzbeschreibung Für die erfolgreiche Umsetzung einer klimaneutralen Stadtver-
waltung muss bei allen Beschäftigten ein Bewusstsein geschaffen
werden, welchen Beitrag jede und jeder Einzelne leisten kann.
Insbesondere die Maßnahmen, die hauptsächlich über eine Ver-
haltensänderung der Beschäftigten umgesetzt werden können,
beispielsweise bei Arbeitswegen oder Dienstreisen, sollen daher
durch Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden. Ebenso
müssen verwaltungsintern die erforderlichen Kompetenzen auf-
gebaut werden, um Klimaschutzmaßnahmen erfolgreich umset-
zen sowie zukünftig neue Maßnahmen entwickeln zu können.
Schritte zur Um-
setzung (Einzel-
maßnahmen)
Bereits geplante bzw. fortlaufende Maßnahmen:
Die Mitarbeitenden werden regelmäßig zu nachhaltigem
Konsum und Beschaffung geschult
Frankenstadion: Regelmäßige Schulung des Eventperso-
nals in GLT (Gebäudeleittechnik), um unnötige Beleuch-
tungszeiten zu vermeiden
Vorschläge:
Bewusstseinsbildung für die Umsetzung einer klimaneut-
ralen Stadtverwaltung bei den Beschäftigten ausbauen, z.
B. durch regelmäßige Informationen im städtischen Intra-
net und der Mitarbeiterzeitschrift
Stadtinterne Umweltmaßnahmen kommunizieren (z.B. E-
MAS Zertifizierung Frankenstadion, KEiM-Programm, Ge-
meinwohlbilanz Spielzeugmuseum)
81
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 46 von 63
Benennung eines oder einer Klimaschutzbeauftragten im
Bereich Kommunikation, die verwaltungsinternen Kom-
munikationsmaßnahmen koordiniert und die Fachbereiche
bei der Umsetzung berät (z.B. welche Kanäle sollen ge-
nutzt werden, wie oft soll kommuniziert werden?)
Regelmäßige Ermittlung des Schulungsbedarfs bzgl. Kli-
maschutz (Wer muss wie oft zu welchen Themen geschult
werden?)
Ausbau d er Angebote im städtischen Fortbildungspro-
gramm
Tabelle 21 Maßnahmensteckbrief Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten
Neben der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter hat es sich die Stadtver-
waltung Nürnberg außerdem zum Ziel gemacht die Bevölkerung für das Thema
Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Dieser wichtigen Aufgabe kommt das Amt für Kultur und Freizeit nach, indem es
Mieter/innen, Kooperationspartner und Publika zu klimafreundlichem Verhalten,
unter anderem in Bezug auf Licht, Heizen, Abfall, etc., verpflichtet. Auch die ASN
trägt mit verschiedenen Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung bei ,
etwa durch das Informieren zu den Themen Plastikverpackungen und ressourcen-
schonender Konsum oder das Durchführen von Schulungen in Schulen und Kin-
dergärten und dem Angebot der Bürgerberatungen. An den Schulen wird darüber
hinaus seit 1999 das KEiM – Das Energie- und Wassersparprogramm an Nürnber-
ger Schulen durchgeführt.
82
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 47 von 63
7 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneut-
ralität 2035
Um festzustellen, ob die bereits laufenden und geplanten Maßnahmen und darüber
hinaus getroffene Annahmen für die Zukunft ausreichen, um eine Klimaneutralität
der Stadtverwaltung bis 2035 zu erreichen, wurde eine Szenarien -Betrachtung
durchgeführt. Dazu wurden drei unterschiedliche Szenarien bis 2035 betrachtet.
Als Ausgangspunkt für die Szenarienbetrachtung wurde das Basisjahr 2019 fest-
gelegt.
In der folgenden Abbildung ist eine Übersicht der verwendeten Annahmen für die
drei Szenarien.
Szenario 1 betrachtet ausschließlich bezifferbare Maßnahmen, die die Stadtver-
waltung bereits geplant hat und selbst umsetzen kann.
In Szenario 2 und 3 sind jeweils ebenfalls die Maßnahmenpotentiale integriert. Es
sind jedoch zusätzlich Annahmen zur Entwicklung einer klimaneutralen Energiebe-
reitstellung aufgenommen, die abhängig sind vom Energieversorger und der Mark-
tentwicklung und somit außerhalb des Handlungsbereichs der Stadt Nürnberg.
Szenario 2 orientiert sich dabei an prognostizierten Entwicklungen auf Bundes-
ebene zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Stadtverwaltung Nürnberg hat
zudem sehr viele Sonderfahrzeuge im Einsatz, bei der die Umstellung auf alterna-
tive Antriebe stark von der Marktentwicklung abhängig ist. Daher werden in Sze-
nario 2 die Vorgaben der EU zu Flottengrenzwerten berücksichtigt.
In Szenario 3 werden verglichen mit Szenario 2 nur die Annahmen bezüglich der
Entwicklung von Fernwärme und Strom verändert. Die Maßnahmenpotentiale und
Annahmen zu den Sonderfahrzeugen sind gleich. Für Strom und Fernwärme wird
in Szenario 3 aber die idealisierte Annahme getroffen, dass der regionale Energie-
versorger N -ERGIE Fernwärme und Strom bis 2035 klimaneutral bereitstellen
kann. Die klimaneutrale Bereitstellung von Strom wird dabei als realistisch einge-
schätzt. Die Stadt Nürnberg nutzt aktuell schon einen regionalen Ökostromtarif,
jedoch wird dieser in den Szenarien nicht mit einem Emissionsfaktor von 0 bilan-
ziert. Für die klimaneutrale Bereitstellung von Fernwärme wird die N-ERGIE in den
nächsten Jahren einige Maßnahmen umsetzen. Auch sie ist für eine vollständig
klimaneutrale Bereitstellung von Fernwärme jedoch stark abhängig von der Mark-
tentwicklung sowohl im Bereich der Geothermie als auch bei der Verfügbarkeit von
Wasserstoff. Dieser ist unabdingbar, um eine klimaneutrale Bereitstellung von
Fernwärme zu ermöglichen. Eine ausreichende Bereitstellung von Wasserstoff ab
2035 scheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar.
Eine Übersicht über den Verlauf der einzelnen Szenarien ist in der nachfolgenden
Abbildung dargestellt. Eine umfassende Aufstellung der in die Szenarien eingeflos-
senen Maßnahmen und Annahmen ist in Kapitel 6 aufgeführt.
83
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 48 von 63
Abbildung 10 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürn-
berg bis 2035: Reduktionspfade 1 - 3
Die Gesamtemissionen der Stadtverwaltung Nürnberg beliefen sich im Jahr 2019
auf insgesamt 61.168 t CO2e. In den unterschiedlichen Szenarien verbleiben in
2035 THG-Emissionen von ca. 48.800 t CO2e (Szenario 1), ca. 37.700 t CO2e (Sze-
nario 2) und ca. 15.100 t CO2e (Szenario 3).
In Szenario 1 können also bis 2035 durch derzeit geplante Maßnahmen, die selbst-
ständig von der Stadt Nürnberg umgesetzt werden können, 20% der Treibhaus-
gasemissionen im Vergleich zu 2019 eingespart werden. Dies zeigt einerseits, dass
die Umsetzung dieser Maßnahmen unabdingbar ist, um das Ziel der Klimaneutra-
lität zu erreichen. Es muss daher durch personelle und finanzielle Ressourcen si-
chergestellt werden, dass die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden und zu-
dem stetig weiterentwickelt werden. Im Moment sind die Maßnahmenpotentiale
ausgeschöpft, es geht also bei der Weiterentwicklung vor allem darum, neue tech-
nische Möglichkeiten im Blick zu behalten.
Andererseits zeigen diese Zahlen auch deutlich, dass die Stadt Nürnberg über diese
Maßnahmen hinaus stark abhängig ist von dem Energieversorger und den Markt-
entwicklungen. In Szenario 2 können bis 2035 ca. 38% der Treibhausgasemissio-
nen eingespart werden, in Szenario 3 ca. 75% im Vergleich zu 2019.
Des Weiteren wird deutlich, dass auch im idealisierten Szenario 3 keine 90 % Ein-
sparungen erzielt werden können, wie es derzeit beispielsweise durch den Net Zero
0
20.000
40.000
60.000
80.000
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Tonnen CO2e
Treibhausgas-Reduktionspfade der 3 Szenarien
Ist-Werte (t CO2) Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Zielpfad Soll
84
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 49 von 63
Standard der Science Based Targets Initiative12 vorgegeben wird. Dieser Standard
ist derzeit der einzige international gültige Standard, der Klimaneutralität auf Or-
ganisationsebene definiert. Demnach müssen zur Erreichung der Klimaneutralität
zunächst die verursachten Emissionen aus dem Basisjahr um mindestens 90% re-
duziert werden. Maximal 10% der v erursachten Treibhausgasemissionen dürfen
laut diesem Standard am Ende durch Neutralisation über Senken ausgeglichen
werden. Um diesen Wert zu erreichen sind also noch Entwicklungen auf dem Markt
notwendig, die im Moment noch nicht prognostiziert werden können.
In der folgenden Abbildung wird die Entwicklung der Emissionen nach den ver-
schiedenen Bereichen aufgeteilt dargestellt.
Abbildung 11: Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Nürn-
berg bis 2035 - bereichsspezifisch
Die größten Hauptemissionsquellen im Jahr 2035 kommen aus den Energiever-
bräuchen in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernwärme und Fuhrpark, sofern die
Energie nicht klimaneutral gestellt wird.
12 Die Science Based Targets Initiative ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Carbon Disclosure
Project (DCP), dem Global Compact der Vereinten Nationen, dem World Resources Institute (WRI)
und dem World Wide Fund for Nature (WWF), der Unternehmen und Organisationen dabei helfen
soll, sich Klimaziele zu setzen, die konform sind mit dem 1,5 Grad Ziel: https://sciencebasedtar-
gets.org/
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
2019 2025 2030 2035
Fuhrpark Strom Wärme Kältemittel Beschaffung
Dienstreisen Fernwärme Notstrom Erdgas Klärgas
55.679 t
52.372 t
46.315 t
52.420 t
44.937 t
30.447 t
48.799 t
37.680 t
15.051 t
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
61.168 t
85
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 50 von 63
Gerade im Bereich Strom zeigt sich , dass die klimaneutrale Bereitstellung ent-
scheidend ist, da ansonsten nur wenig Einsparungen erzielt werden können. Wäh-
rend in Szenario 1 ca. 15% eingespart werden können, sind es in Szenario 2 im-
merhin 40%. Das liegt auch daran, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Wärme-
emissionen zu einem erhöhten Strombedarf führen, beispielsweise durch den Ein-
bau von Wärmepumpen. Durch den Bau von PV -Anlagen auf den Dächern der
Stadtverwaltung (es sind bis 2035 ca. 17MWp PV-Leistung Zubau geplant), deren
erzeugte Energie dem Energieversorger N -ERGIE bereitgestellt wird, leistet die
Stadt Nürnberg schon einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der regionalen erneu-
erbaren Energien. Dies sollte noch weiter vorangetrieben werden, sowohl im So-
larbereich als auch ggf. durch die Förde rung bzw. die Beteiligung an regionalen
Windkraftprojekten. Es ist zudem in Erwägung zu ziehen, den seit 2021 bezogenen
Ökostromtarif von der N -ERGIE so umzustellen, dass die erneuerbaren Energien
nur aus den Anlagen der N-ERGIE selbst stammen.
Trotz des Einsatzes von Wärmepumpen und weiterer Maßnahmen im Erdgasbe-
reich können nur ca. 50% der Erdgasemissionen eingespart werden. Daher muss
hier in den nächsten Jahren das Marktgeschehen für weitere technische Lösungen
intensiv verfolgt werden. Bei der Fernwärme können in Szenario 1 ca. 9% einge-
spart werden durch Maßnahmen, die die Stadt Nürnberg selbst umsetzt. Der Fokus
der Maßnahmen im Bereich Wärme liegt jedoch auch im Bereich Erdgas und nicht
bei der Fernwärme. Generell können die höchsten Einsparungen im Wärmebereich
durch die Maßnahme des klimaneutralen Gebäudebestands (Kapitel 6.1) erzielt
werden. Die bisher angenommen Zahlen für die Prognose dieser Maßnahme sind
stark davon abhängig, ob genügend personelle und finanzielle Ressourcen bereit-
gestellt werden.
Im Bereich des Fuhrparks ist in Szenario 1 eine Einsparung um 11% möglich. Dies
wird erreicht durch eine fortschreitende Elektrifizierung des Fuhrparks. Im Moment
beruht die Annahme auf einer 70%igen Umstellung der PKW auf Elektrofahrzeuge
bis 2030. Diese Umstellung sollte noch stärker vorangetrieben werden. Hierbei
sollte neben der Substitution von fossilen Kraftstoffen auch gleichzeitig die Redu-
zierung von Fahrzeugen geprüft werden. In Szenario 2 und 3 können mit den An-
nahmen zu einer Umstellung auf alternative Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen
34 % eingespart werden. An dieser Stelle ist zum jetzigen Zeitpunkt wenig Maß-
nahmenpotential für die Stadt Nürnberg selbst vorhanden. Eine Reduzierung der
schweren Nutzfahrzeuge ist kaum möglich, da diese für die Dienste, die durch die
Stadt Nürnberg bereitgestellt werden (Mülltransporte, Winterdienst u.ä.), benötigt
werden. Ansonsten ist hier erneut die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf
dem Markt gegeben.
86
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 51 von 63
8 Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen
Die freiwillige Kompensation ist ein Klimaschutzinstrument, das die Reduktion von
Treibhausgasemissionen auf globaler Ebene unterstützen soll. Auf Unternehmens-
und Organisationsebene wird d ie Kompensation zur „Klimaneutralstellung“ ge-
nutzt. Auf Unternehmensebene ist der Begriff “klimaneutral” noch nicht klar aus-
definiert bzw. nicht rechtlich geschützt und wird derzeit in vielen unterschiedlichen
Ausprägungen genutzt. Das Instrument der Kompensation ist daher sehr vorsichtig
und mit strengen Qualitätskriterien zu verwenden, um sich nicht dem Vorwurf der
Grünfärberei auszusetzen.
8.1 Funktionsweise und Projekttypen
Durch THG-Kompensation werden THG-Emissionen, die in einem Bereich ausge-
stoßen wurden, an anderer Stelle durch Klimaschutzprojekte (v.a. im globalen Sü-
den) eingespart bzw. durch den Aufbau von Senken ausgeglichen. Für das globale
Klima ist es unerheblich, an welcher Stelle Emiss ionen eingespart werden . Die
Kompensation erfolgt über den Erwerb von Emissionszertifikaten, mit denen bei-
spielsweise erneuerbare Energien gefördert oder Aufforstungsprojekte finanziert
werden. Für jede eingesparte Tonne CO2 wird ein Zertifikat inklusive Kennnummer
generiert, das meist über Zwischenhändler verkauft und anschließend i n einem
Zertifikatsregister stillgelegt wird.13
Abbildung 12: Ablauf der freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen
13 UBA (2018): Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte
87
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 52 von 63
Grundsätzlich können Kompensationsprojekte können in zwei Projekttypen einge-
teilt werden: (1) Kohlenstoffsenken und (2) Kohlenstoffvermeidung. Ersteres be-
schreibt die dauerhafte Bindung von Kohlenstoff in Senken, entweder durch tech-
nologischen oder durch und natürlichen Entzug aus der Atmosphäre. Die dauer-
hafte Bindung wird dabei durch technische Instrumente (z.B. direct air capture)
bzw. durch natürliche Ressourcen, wie Waldbiomasse infolge von Aufforstung, er-
reicht.14 Kohlenstoffvermeidung bezieht sich auf die Vermeidung von THG-Emissi-
onen von vornerein. Projekttypen umfassen beispielsweise erneuerbare Energien,
Energieeffizienz- und Waldschutzprojekte.15
8.2 Standards, Kriterien und Kosten
Um Kompensationszertifikate zu generieren, muss jedes Klimaschutzprojekt nach
einem anerkannten Standard zertifiziert und geprüft sein (bspw. nach dem Gold
Standard for the Global Goals oder dem Verified Carbon Standard). Unterschiedli-
che Standards stellen unterschiedliche (Qualitäts-)Anforderungen an Kompensati-
onsprojekte. Die genauen Zertifizierungskriterien werden individuell festgelegt.
Dennoch gibt es einige übergeordnete Kriterien, die alle Projekte erfüllen müs-
sen.16 Diese umfassen das Kriterium der Zusätzlichkeit, der Permanenz, der Trans-
parenz, der Vermeidung von Carbon Leakage, der Vermeidung einer Doppelzäh-
lung. Viele Projekte leisten neben dem Klimaschutz auch einen weitergehenden
Beitrag im Sinne der nachhaltigen Entwicklung.
Die Preise pro Zertifikat unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Faktoren,
wie der Qualität und Größe der Klimaschutzprojekte und aber auch je nach Region,
in der die Umsetzung erfolgt. Die Kosten lagen im Februar 2023 bei zwischen 5 €
und 80 € pro t CO 2.17 Bei der Annahme eines mittleren Zertifikatspreis von 50 €
pro t CO 2 für qualitativ hochwertige Kompensationszertifikate würden Kosten in
Höhe von ca. 3,1 Millionen Euro entstehen, um die berechneten THG-Emissionen
der Stadtverwaltung Nürnberg aus dem Jahr 2019 zu kompensieren.
14 Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima (2022): Was macht eine gute THG-Kompensation aus?
15 Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima (2022): Was macht eine gute THG-Kompensation aus?
16 Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte, Umweltbundesamt, 2018
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/ratgeber_freiwil-
lige_co2_kompensation_final_internet.pdf
17 Im Rahmen einer Online-Recherche wurden folgende Anbieter geprüft: atmosfair, myclimate,
PRIMAKLIMA, NatureOffice, First Climate, MoorFutures.
88
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 53 von 63
Die zukünftige Preisentwicklung ist ungewiss, es ist jedoch zu erwarten, dass die
Preise aufgrund steigender Nachfrage durch immer mehr Unternehmen mit Kli-
maneutralitätszielen und gleichzeitig geringerem Angebot durch die Problematik
der Doppelzählung (siehe Kap. 8.3) steigen werden.
8.3 Problematik der Doppelzählung unter dem Pariser Klimaabkom-
men
Die Ablösung des Kyotoprotokolls durch das Pariser Klimaabkommen am 01. Ja-
nuar 2021 hat auch Auswirkungen auf den freiwilligen Kompensationsmarkt, da
alle unterzeichnenden Länder dazu verpflichtet sind, nationale Klimaziele festzule-
gen und einen Beitrag zum globalen 1,5°C Ziel zu leisten . Es besteht daher die
Gefahr, dass sämtliche Einsparungen aus Klimaschutzprojekten, die vorher in
Form von Kompensationszertifikaten verkauft wurden, nun zur Erreichung der na-
tionalen Klimaziele verwendet werden. Dadurch würde eine formale Doppelzählung
der kompensierten THG -Emissionen entstehen, die nicht zulässig ist. Um in der
Praxis eine Doppelzählung der erworbenen Zertifikate zu vermeiden, wird derzeit
empfohlen, nur Zertifikate mit einem Ausstellungsdatum bis 2020 zu erwerben
oder im Einzelfall zu prüfen, dass keine Doppelzählung besteht.
8.4 Empfehlungen und Alternativen zur Kompensation
Eine Alternative zur Kompensation stellt die Empfehlung des ifeu-Instituts dar. Die
Empfehlung umfasst eine freiwillige Übernahme der Klimafolgekosten nach dem
Umweltschadenskostenansatz, ohne dass dies auf die Treibhausgasbilanz ange-
rechnet wird. In Bezug auf das Klima bedeutet das, dass Kosten, die durch Schä-
den aufgrund der emittierten Treibhausgase entstehen, den Verursachern der
Treibhausgasemissionen angelastet werden. Somit ent steht ein wirtschaftlicher
Anreiz die eigenen Umweltauswirkungen zu reduzieren. Das Umweltbundesamt
veröffentlicht regelmäßig Empfehlungen, welche Schadenskosten pro emittierter
Tonne Treibhausgasen (in CO2e) angesetzt werden sollten. Die letzte Bewertung
fand für das Preisniveau des Jahres 2020 statt .18 Die Kosten betrugen demnach
195 € pro t CO2e.19 Für die Jahre 2030 und 2050 wird eine Steigerung au f 215 €
bzw. 250 € pro t CO2e erwartet.
18 Umweltbundesamt, 2020, Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostens-
ätze, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-umweltkosten
19 gemessen am Preisniveau des Jahres 2020 und bei Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger Ge-
nerationen gegenüber künftigen Generationen. Dabei werden Schäden, die der nächsten Genera-
tion (in 30 Jahren) entstehen, nur zu 74%, die der übernächsten Generation (in 60 Jahren) entste-
henden Schäden nur zu 55% berücksichtigt. Sofern die Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Genera-
tionen gleichgewichtet werden, ergeben sich Kosten von 680 € / t CO2e.
89
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 54 von 63
Setzt man Kosten von 195 € pro t CO2 an, so hätte die Stadtverwaltung Nürnberg
im Jahr 2019 rund 12 Millionen Euro an Umweltschadenskosten durch die verur-
sachten 61.168 t CO 2e verursacht. Diese wären entsprechend in einen internen
Klimafonds für Klimaschutzmaßnahmen einzuzahlen.
8.5 Fazit und Vorgehensweise der Stadtverwaltung Nürnberg
Die freiwillige Kompensation wurde in der Vergangenheit zur Klimaneutralstellung
von Produkten und Unternehmen genutzt. Im Zuge des Übergangs vom Kyoto Pro-
tokoll zum Pariser Klimaabkommen und angesichts der zunehmenden Bedeutsam-
keit der globalen Klimaschutzbestrebungen, scheinen die Risiken der Kompensa-
tion jedoch größer und die öffentliche Haltung dazu zunehmend kritischer. Gleich-
zeitig bietet die Kompensation weiterhin die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte an-
dernorts zu unterstützen, die ansonsten nicht durchgeführt werden könnten. Dies
ist im Sinne der globalen Klimagerechtigkeit ebenfalls ein Aspekt, der nicht außer
Acht gelassen werden sollte.
Im Rahmen eines Workshops wurden die Rahmenbedingungen und Alternativen
der fr eiwilligen Kompensation mit der Steuerungsgruppe der Stadtverwaltung
Nürnberg diskutiert. Die Kosten für die Kompensation der verursachten THG-Emis-
sionen (ca. 3,1 Mio € für 2019) liegen weit unter den Investitionen für eigene
Klimaschutzmaßnahmen. Um einen wirksamen und langfristigen Beitrag zum Kli-
maschutz zu leisten, soll der Fokus vorerst aber klar auf der Vermeidung und Re-
duktion der THG-Emissionen im eigenen Einflussbereich liegen. Dies soll durch die
Umsetzung der in Kapitel 6 dargestellten Maßnahmen erreicht werden. In Abstim-
mung mit der Steuerungsgruppe der Stadtverwaltung Nürnberg wird empfohlen,
vor 2035 nicht über internationale K limaschutzprojekte zu kompensieren, insbe-
sondere nicht solange die Gefahr der Doppelzählung aufgrund der Regulierungslü-
cken unter dem Pariser Klimaabkommen bestehen. Ebenso bestehen derzeit keine
klaren Regelungen von Seiten der bayerischen Staatsregierung, was die Anforde-
rungen an die Kompensation an Kommunen angeht. Es gilt daher zunächst die
nationalen und internationalen Entwicklungen abzuwarten, bevor das Instrument
der Kompensation genutzt wird.
Weiterverfolgt werden sollte die Möglichkeit einen internen Klimafonds zu schaffen,
in den, gemessen an den jährlichen Emissionen, zusätzliche Mittel zur Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen fließen. Die Gelder aus dem Fonds können dann ent-
weder für eigene Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden oder als Klimafinanzie-
rung in Projekte außerhalb der Systemgrenze der Stadtverwaltung. Hierbei wird
bevorzugt, regionale Klimaschutzprojekte zu unterstützen, um einen Mehrwert für
die Region zu schaffen. Dies ist auch haushaltsrechtlich einfacher umzusetzen als
in internationale Projekte zu inv estieren. Zudem kann bei regionalen Projekten
einfacher geprüft werden, ob die Gelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck
eingesetzt werden.
90
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 55 von 63
Eine Möglichkeit zur regionalen Klimafinanzierung ist eine Unterstützung des Fonds
für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion
Nürnberg.20 Der Fonds soll „Mittel aus der Region für die Region“ bereitstellen,
damit zusätzliche Klimaschutzprojekte in der Region umgesetzt werden können,
die zu den Zielen des Klimapaktes der Europäischen Metropolregion Nürnberg und
damit zu den globalen Klimazielen beitragen. Die Stadt Nürnberg ist Mitgründerin
und eines von derzeit ca. 40 Mitgliedern des Fonds. Der Fonds befindet sich noch
in der Ausgestaltung. Es ist gep lant, dass für die darüber finanzierten Projekte
Urkunden ausgestellt werden, die den Klimaschutzbeitrag der Förderer bescheini-
gen. Diese sind jedoch keine zertifizierten Kompensationszertifikate, die zur Errei-
chung der Klimaneutralität angerechnet werden können. Sie können aber im Sinne
eines „Contribution Claims“, also als Beitrag zu den regionalen bzw. nationalen
Klimazielen, in der Kommunikation verwendet werden.
20 https://klimaschutz.metropolregionnuernberg.de/initiativkreise/fonds-fuer-klimaschutz-und-
nachhaltige-entwicklung
91
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 56 von 63
9 Fazit und Ausblick
Das durchgeführte Projekt diente dazu die Grundlagen für die künftige Klimaneut-
ralität der Stadtverwaltung Nürnberg zu erarbeiten. Zentrale Meilensteine und
Kernergebnisse des Projektes sind
(1) die erste Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung Nürnberg für das Basis-
jahr 2019,
(2) 13 Maßnahmensteckbriefe, die Klimaschutzmaßnahmen in emissionsrele-
vanten Kernbereichen der Stadtverwaltung bündeln,
(3) drei Zielszenarien, die den Weg bzw. die noch zu schließende Lücke zur Er-
reichung der Klimaneutralität 2035 aufzeigen, sowie
(4) ein umfassender Überblick über derzeitige Rahmenbedingungen der freiwil-
ligen Kompensation und eine empfohlene Vorgehensweise zum Umgang der
Stadtverwaltung Nürnberg damit.
Daneben ermöglichte das Projekt innerhalb der Stadtverwaltung einen Überblick
über sämtliche emissionsrelevante Bereiche und bestehende Klimaschutzaktivitä-
ten zu gewinnen und die verantwortlichen Personen in Austausch zu bringen. Nun
gilt es die gelegten Grundlagen in ein kontinuierliches Klimamanagement zu über-
führen. Hierzu sind insbesondere die genauen Verantwortlichkeiten sowie die Häu-
figkeit sämtlicher Arbeitsschritte, wie Maßnahmenentwicklung, Monitoring der Um-
setzung, Fortführung der Treibhausgasbilanz und Berichterstattung festzulegen.
Es wird außerdem empfohlen, regelmäßige interne Kommunikationstermine, wie
Arbeitsgruppensitzungen o.ä. zu etablieren, in denen sich die beteiligten Personen
austauschen können.
Zur Erstellung der ersten Treibhausgasbilanz wurden die Systemgrenzen der
Stadtverwaltung, also relevante Organisationseinheiten sowie Emissionsquellen,
identifiziert. Hinsichtlich der Zielsetzung der Klimaneutralität 2035 muss nun eben-
falls noch definiert werden, auf welche Bereiche und Emissionsquellen sich diese
beziehen soll.
Die Treibhausgasbilanz 2019 zeigte, dass Strom- und Wärmeversorgung der städ-
tischen Liegenschaften zentrale Emissionsquellen sind, gefolgt von Emissionen des
Fuhrparks. Folglich ist die Umsetzung des Konzeptes des KEM zum klimaneutralen
Gebäudebestand das Herzstück des Maßnahmenpakets, das es mit finanziellen und
personellen Ressourcen so schnell wie möglich umz usetzen gilt. Weiterhin haben
die modellierten Zielszenarien gezeigt, dass die Stadtverwaltung mit den derzeit
geplanten eigenen Maßnahmen ihre Emissionen um etwa 20% reduzieren kann.
Dies unterstreicht zum einen nochmals, wie wichtig es ist, dass sämtliche Maßnah-
men, die aus eigener Kraft umgesetzt werden können, auch umgesetzt werden.
92
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 57 von 63
Zudem wurde deutlich, wie stark die Stadtverwaltung auf die Bereitstellung emis-
sionsarmer bzw. klimaneutraler Energie angewiesen ist. Umso wichtiger ist es,
dass die Stadtverwaltung in engem Austausch mit Energieversorgern bleibt, um
alle (technologischen) Möglichkeiten emissionsarmer Strom - und Wärmeversor-
gung auszuschöpfen. Zudem sollte die Stadtverwaltung selbst einen Beitrag zum
Ausbau erneuerbarer Energien, wie Photovoltaik und Windkraft, in der Region leis-
ten.
Die erstellte Startbilanz 2019 stellt die Basis für ein zukünftiges Monitoring der
THG-Emissionen der Stadtverwaltung dar. Mit dem eigenen Berechnungstool für
die THG-Bilanz kann die THG-Bilanz regelmäßig fortgeschrieben werden, um zu
überprüfen, ob der anvisierte Zielpfad eingehalten wird. Die entwickelten Maßnah-
mensteckbriefe unterstützen zudem die Nachverfolgung der gesetzten Ziele zur
Reduzierung der THG -Emissionen in den unte rschiedlichen Bereichen der Stadt-
verwaltung.
Hinsichtlich der Fortschreibung der THG-Bilanz wäre ein jährlicher Rhythmus ideal.
Um den verwaltungsinternen Aufwand zu reduzieren, wäre aber auch eine Bilan-
zierung alle zwei Jahre ausreichend. So kann einerseits frühzeitig auf Abweichun-
gen vom Zielpfad reagiert werden, andererseits benötigen einzelne Maßnahmen
auch eine gewissen Laufzeit, um sich in der THG-Bilanz niederzuschlagen. Für die
nächste THG-Bilanz wäre zunächst eines der „post-pandemischen“ Jahre 2022 o-
der 2023 empfehlenswert. Anschließend könnte die Fortschreibung dann alle zwei
Jahr erfolgen, idealerweise im gleichen Rhythmus wie die Erstellung des Energie-
berichtes durch das KEM.
Der Fokus der Stadtverwaltung im Klimaschutz liegt in den nächsten Jahren ganz
klar auf der Vermeidung und Reduktion der Treibhausgasemissionen. Es wird emp-
fohlen, eine Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen erst 2035 in Erwägung
zu ziehen, sofern sich die geltenden Regelungen in Bezug auf die freiwillige Kom-
pensation bis dahin stabilisiert bzw. konkretisiert haben. Als Alternative sollte die
Einrichtung eines internen Klimafonds geprüft werden. Die Höhe der Einzahlung in
den Fonds berechnet sich an den Umweltschadenskosten (derzeit ca. 200€ pro t
CO2) der jährlichen Trei bhausgasemissionen der Stadtverwaltung. Die Mittel aus
dem Fonds können dann zur Finanzierung zusätzlicher eigener Klimaschutzmaß-
nahmen genutzt werden. Ein Teil davon könnte auch in regionale Klimaschutzpro-
jekte fließen, bevorzugt über den Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwick-
lung der europäischen Metropolregion Nürnberg.
93
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 58 von 63
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Ergebnisse der THG-Bilanz der Stadtverwaltung Nürnberg 2019 (eigene
Darstellung) 21
Tabelle 2 Wärmebezogene THG-Emissionen 2019 (Hinweis: Vorkettenemissionen
von Scope 3 enthalten) 23
Tabelle 3 THG-Emissionen 2019 des Stromverbrauchs (Hinweis:
Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten) 23
Tabelle 4 THG-Emissionen 2019 der Notstromversorgung (Hinweis:
Vorkettenemissionen von Scope 3 enthalten) 24
Tabelle 5 THG-Emissionen 2019 des Fuhrparks (Hinweis: Vorkettenemissionen
von Scope 3 enthalten) 25
Tabelle 6 THG-Emissionen 2019 durch Dienstreisen 26
Tabelle 7 THG-Emissionen 2019 der eingekauften Güter 27
Tabelle 8 Biogene CO2-Emissionen 2019 28
Tabelle 9 THG-Emissionen 2019 und Emissionsfaktoren der Emissionskategorien
außerhalb der Systemgrenze 29
Tabelle 10 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler Gebäudebestand 33
Tabelle 11 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Stromerzeugung und -
bezug 33
Tabelle 12 Maßnahmensteckbrief ASN Nachhaltiger Wertstoffhof und Fuhrpark 35
Tabelle 13 Maßnahmensteckbrief Pilotprojekt CO2-neutraler Tiergarten bis
2030 36
Tabelle 14 Maßnahmensteckbrief Energieeffiziente IT 38
Tabelle 15 Maßnahmensteckbrief Klimaneutraler städtischer Fuhrpark 39
Tabelle 16 Maßnahmensteckbrief Klimafreundliche Beschaffung 40
Tabelle 17 Maßnahmensteckbrief Dienstreisemanagement 41
Tabelle 18 Maßnahmensteckbrief Förderung emissionsarmer Arbeitswege 42
Tabelle 19 Maßnahmensteckbrief Klimaschutz im Kulturbereich 44
Tabelle 20 Maßnahmensteckbrief Verantwortlichkeiten & Organisation 45
Tabelle 21 Maßnahmensteckbrief Schulung und Sensibilisierung der
Beschäftigten 46
94
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 59 von 63
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der
Stadtverwaltung 6
Abbildung 2 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 - Detailergebnis 7
Abbildung 3 Übersicht der drei Zielszenarien zur Klimaneutralität 8
Abbildung 4 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der
Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035 - bereichsspezifisch 9
Abbildung 5 Einrichtung eines internen Klimafonds auf Basis der
Umweltschadenskosten (Eigene Darstellung auf Basis von
Reichsteiner & Hertle (ifeu), 2022) 12
Abbildung 1 Strategie zur klimaneutralen Gesamtstadt 15
Abbildung 7 Emissionsquellen nach Scopes, eigene Darstellung nach GHG
Protocol 18
Abbildung 8 Operative Systemgrenze der Treibhausgasbilanz der
Stadtverwaltung (eigene Darstellung) 20
Abbildung 9 Aufteilung der THG-Emissionen 2019 – Detailergebnis (eigene
Darstellung) 22
Abbildung 10 Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der
Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035: Reduktionspfade 1 - 3 48
Abbildung 11: Szenarien-Betrachtung zur Erreichung der Klimaneutralität der
Stadtverwaltung Nürnberg bis 2035 - bereichsspezifisch 49
Abbildung 12: Ablauf der freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen 51
95
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 60 von 63
Glossar
Aktivitätsdaten Daten, die Informationen über eine bestimmte Ak-
tivität oder Prozess liefern und zur Analyse und
Bewertung von Prozessen sowie zur Planung und
Steuerung von Aktivitäten verwendet werden.
Beschaffungsdaten Daten, die Information über den Beschaffungspro-
zess von Waren und Dienstleistungen eines Unter-
nehmens liefern.
EEG Das Erneuerbare -Energien-Gesetz regelt in
Deutschland die Einspeisung von Strom aus er-
neuerbaren Energiequellen ins Stromnetz.
Greenhouse Gas Protocol International anerkannter Standard zur Messung
und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
von Unternehmen und Organisationen.
Netto-Treibhausgasneutralität Emissionen werden vollständig ausgeglichen, so-
dass die Nettoemissionen Null betragen (Ziel für
Klimaschutz)
Klimafolgekosten Kosten, die durch den Klimawandel und seine Aus-
wirkungen verursacht und in Zukunft weiter stei-
gen werden.
Klimaschutzfahrplan Strategischer Plan zur Reduzierung von Treib-
hausgasemissionen
Kriterium der Permanenz Bei einer Kompensation muss die Einsparung von
THG-Emissionen dauerhaft sein. Bei Waldprojek-
ten besteht das Risiko, dass der Wald durch Ro-
dung, energetische Nutzung etc. zerstört wird und
gebundener Kohlenstoff zu großen Teilen wieder
freigesetzt werden kann.
Kriterium der Zusätzlichkeit Bei einer Kompensation muss sichergestellt wer-
den, dass die Reduktion, Vermeidung oder Spei-
cherung von THG-Emissionen zusätzlich erfolgt ist
und das Klimaschutzprojekt ohne den Geldfluss
durch die vom Kompensationsprojekt generierten
Klimaschutzzertifikate nicht verwirklicht worden
wäre.
96
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 61 von 63
Kyoto Protokoll Internationales Abkommen zur Reduktion von
Treibhausgasemissionen, das 1997 verabschiedet
wurde und sich vor allem an Industrieländer rich-
tet.
Ökostrom Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind,
Wasser, Sonne oder Biomasse.
Pariser Klimaabkommen Internationales Klimaabkommen, welches 2015
von der UN beschlossen wurde, das darauf abzielt,
den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad
Celsius zu begrenzen.
Personenkilometer Maßeinheit für die Beförderung von Personen über
eine bestimmte Strecke. Ein Personenkilometer
entspricht der Strecke von einem Kilometer, die
von einer Person zurückgelegt wird.
Senke Eine Kohlenstoffsenke ist eine zeitweilige oder
dauerhafte Speicherung von K ohlenstoff und be-
zieht sich auf die natürlichen Aufnahmeprozessen
von Böden, Wälder und Ozeanen.
Treibhausgasbilanz Beschreibung der klimawirksamen Emissionen ei-
nes Unternehmens, eines Produkts oder einer Ak-
tivität innerhalb eines Bilanzrahmens.
Treibhausgasemissionen Gase, die durch menschliche Aktivitäten wie Ver-
brennung fossiler Brennstoffe und Landnutzungs-
änderungen freigesetzt werden und zur Erderwär-
mung beitragen, indem sie Wärme in der Atmo-
sphäre einfangen.
TREMOD Computermodell zur Berechnung von Ver-
kehrsemissionen in Deutschland, das für die Er-
stellung von Emissionsinventaren und die Entwick-
lung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung verwen-
det wird.
97
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 62 von 63
Abkürzungsverzeichnis
AG Arbeitsgruppe
ASN Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
bspw. beispielsweise
CDP Carbon Disclosure Project
CH4 Methan
CNG Erdgas
CO2 Kohlenstoffdioxid
CO2e CO2-Äquivalente
DEFRA Department for Environment, Food and Rural Affairs of the United
Kingdom
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
EMAS Eco-Management and Audit Scheme
FKW perfluorierte Kohlenwasserstoffe
GEMIS Globales Emissions-Modell Integrierter Systeme
ggf. gegebenenfalls
GHG Greenhouse Gas
GWh/a Gigawattstunde pro Jahr
IT Informationstechnologie
KEM Kommunales Energiemanagement
kWh Kilowattstunde
LED Leuchtdiode
MWp Megawatt Peak
NF3 Stickstofftrifluorid
N2O Lachgas
o.ä. oder ähnliche
ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr
PKW Personenkraftwagen
Pkm Personenkilometer
PV Photovoltaik
SBTi Science Based Target Initiative
SF6 Schwefelhexafluorid
SÖR Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum
98
26.05.2023 erstellt durch: Arqum GmbH Seite 63 von 63
SUN Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
THG Treibhausgas
TREMOD Transport Emission Model
UBA Umweltbundesamt
u.a. und andere
u.ä. und ähnliche
v.a. vor allem
WRI World Resources Institute
WWF World Wide Fund for Nature
z.B. zum Beispiel
ZD Zentrale Dienste
z. Zt. zur Zeit
99
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
H/034/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung Klimaschutzfahrplan bei der Stadtverwaltung Nürnberg
hier: Umsetzungsplan für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 (dritte
Konkretisierungsstufe)
Anlagen:
Sachverhaltsbeschreibung
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 die Szenarienbetrachtungen für einen
klimaneutralen städtischen Gebäudebestand zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, einen konkreten Umsetzungsfahrplan auszuarbeiten.
Dieser wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung am 26.10.2022 vorgelegt. Dort w urden die
notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des klimaneutralen städtischen Gebäudebestandes
bis bzw. ab 2035 sowie die dafür notwendigen zusätzlichen Investitionskosten inkl. zusätzlichem
Personalbedarf für die Jahre 2024 bis 2035 beschrieben.
Aus der Darstellung nach notwendigen zusätzlichen Investitionen wurde deutlich, dass die
Umsetzung für viele Bestandteile nicht realistisch ist. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt,
dem Stadtrat einen, den finanziellen, personellen und strukturellen Rahmenbedi ngungen
angepassten, Umsetzungsplan im ersten Halbjahr 2023 vorzulegen.
Diese nächste und den mit der aktuellen Gesetzgebung auch grundsätzlich geänderten
Randbedingungen angepasste Konkretisierungsstufe des Umsetzungsplans wird hiermit
vorgelegt. Der Umsetzungsplan soll Bestandteil des gesamtstädtischen Konzepts „klimaneutrale
Stadtverwaltung“ werden.
Ö 10Ö 10
100
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/034/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
siehe Sachverhaltsdarstellung Kapitel 3
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja, Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
101
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/034/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Muss durch die Dienststellenleitung im Rahmen der Stellenbeantragungen
erfolgen.
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach vergaberechtlichen Grundlagen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II, Ref. III, BGA, N-ERGIE
102
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/034/2023
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt:
1. Am Ziel des klimaneutralen städtischen Gebäudebestands wird festgehalten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die PV-Strategie zusammen mit den StWN und der N-ERGIE
zielgerichtet umzusetzen, um den regionalen Ökostromanteil im lokalen St romnetz
sukzessive zu erhöhen und damit Versorgung der gesamten Stadtverwaltung mit regionalem
Ökostrom zu unterstützen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine, mit den Geschäftsbereichen
abgestimmte, Vorschlagsliste neu zu priorisierender Bauprojekte vorzulegen.
4. Bei der energetischen Gebäudesanierung sollen die Liegenschaften priorisiert werden, bei
denen eine Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung (z.B. Fernwärme oder
Wärmepumpe) bis zum Jahr 2035 unwahrscheinlich ist.
5. Die Verwal tung wird beauftragt, die für den Umsetzungsplan notwendigen Mittel zu den
jeweiligen Haushaltsjahren anzumelden.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Baurichtlinien für den Bereich Hochbau
(BRL) um neue Verfahren zur Klimaneutralität zu ergänz en, die eine beschleunigte
Umsetzung des neuen Aufgabenpakets ohne Interessenskonflikte anderer Bedarfe aus den
Geschäftsbereichen erlaubt. Dies soll für bauliche Maßnahmen je Liegenschaft mit einer
Kostengröße zwischen 50.000 Euro und 2.000.000 Euro sowie für energetisch relevante
Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 2.000.000 Euro erfolgen.
103
1
Umsetzungsplan zur Zielerreichung "Klimaneutraler städtischer Gebäudebestand"
1. Einführung
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seine r Sitzung am 26.01.2022 die Szenarienbetrachtungen für einen
klimaneutralen städtischen Gebäudebestand zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die
Voraussetzungen, notwendigen Schritte und Maßnahmen sowie die finanziellen, technischen und
personellen Rahmenbedingungen zur Erreichung der Klimaneutralität für den städtischen Gebäudebestand
bis zum Jahr 2035 zu prüfen , zu beschreiben und einen konkreten Umsetzungsfahrplan inklusive
Monitoringkonzept auszuarbeiten.
Dem Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 26.10.2022 dieses Umsetzungskonzept vorgelegt.
SessionNet | Sitzung des Stadtrates - 26.10.2022 - 15:00 Uhr (nuernberg.de)
Dabei wurden die notwendigen Maßnahmen in der Stadtverwaltung zur energetischen Sanierung der Liegen-
schaften, Umstellung der Wärmeversorgung öl- und erdgasversorgter Liegenschaften sowie die Erhöhung
des Deckungsgrades der Stromversorgung mittels Photovoltaikanlagen (PV) auf stadteigenen Dächern sowie
die dafür notwendigen zusätzlichen Investitionskosten, inkl. zusätzlichem Personal- und Planungsbedarf be-
schrieben.
Für die städtische PV-Strategie, die die umfassende Nutzung von Dach- (ggf. Fassaden-) Flächen städtischer
Gebäude zum Bau von Photovoltaikanlagen (PV) und damit Stromerzeugung durc h erneuerbare Energien
zusammen mit den Städtischen Werken Nürnberg (StWN) und dem Energieversorger (N-ERGIE) vorsieht so-
wie die angedachten Maßnahmen der N-ERGIE zur Umstellung der Fernwärmeerzeugung auf klimaneutrale
Energieträger kann der Umsetzungsplan bis 2035 beschrieben werden.
Für die ebenfalls erforderliche Reduzierung der Wärmeenergieverbräuche durch energetische Sanierung der
städtischen Liegenschaften (Wärmeschutz, Lüftung, Gebäudeautomation) und die Umstellung bisher öl- und
erdgasversorgter Liegenschaften auf Wärmepumpenbeheizung, ggf. klimaneutrales Gas sowie vor allem den
Anschluss an das Fernwärmenetz ist eine vollständige Umsetzung bis 2035 jedoch nicht realistisch. Gründe
sind der sehr hohe zusätzliche Investitionsbedarf, der sich im städtischen Haushalt so nicht integrieren lässt,
aber auch der zusätzliche Personalbedarf, der ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen würde, jedoch auch
die hohe Zahl an Architekten- und Ingenieurstellen, die aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage nur schwer
zu besetzen sind. Gleiche Kapazitätsprobleme sind bei externen Planern, ausführenden Firmen und in der
Bauwirtschaft zu erwarten. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat einen, den finanziellen,
personellen und strukturellen Rahmenbedingungen angepassten, Umsetzungsplan im ersten Halbjahr 2023
vorzulegen. Zudem ändern sich mit der aktuellen Novelle des GEG und seiner Nebengesetze auch die recht-
lichen Rahmenbedingungen.
Diese nächste und den Randbedingungen angepasste Konkretisierungsstufe des Umsetzungsplans wird hier-
mit vorgelegt. Der Umsetzungsplan soll Bestandteil des gesamtstädtischen Konzepts „klimaneutrale
Stadtverwaltung“ werden.
2. Angepasster und konkretisierter Umsetzungsplan
2.1. Klimaneutraler Strom
Die städtische PV-Strategie sieht die sukzessive Belegung aller geeigneter Dachflächen städtischer Gebäude
im Zeitraum von 2023 bis etwa 203 8 vor. Eine Vereinbarung zwischen StWN und der Stadt Nürnberg zur
Umsetzung der Strategie wurde bereits unterzeichnet.
Ö 10Ö 10
104
2
Eine 2020 durchgeführte Potenzialanalyse hatte ergeben, dass auf den Dächern städtischer Gebäude ein
gut zu erschließendes Erzeugungspotenzial von etwa 15 Mio. kWh Strom pro Jahr besteht (etwa 320 Anla-
gen mit ca. 17 Megawatt peak (MWp) Gesamtleistung). Im Rahmen der Strategie ermöglicht die Stadt
Nürnberg den StWN die Nutzung städtischer Dachflächen. Diese wird dort über die N-ERGIE PV-Anlagen
installieren, betreiben und den dort erzeugten Strom vollständig als „regionalen Ökostrom“ in ihren Pro-
dukten vermarkten. Auf diese Weise trägt die Stadt Nürnberg gemeinsam mit der N-ERGIE zum lokalen Aus-
bau der erneuerbaren Energien bei.
Durch die Nutzung des regionalen Ökostroms der N -ERGIE, inkl. des erzeugten Stroms auf den städtischen
Gebäuden, ist die klimaneutrale Stromversorgung für die städtischen Liegenschaften selbst sowie für die Ei-
genbetriebe mit Prozessstrom (ASN, SUN, SÖR/Straßenbeleuchtung) ab 2035 gewährleistet.
2.2 Klimaneutrale Fernwärme
Aktuell werden 189 städtische Liegenschaften mit Fernwärme beheizt.
Die Fernwärmeerzeugung, die derzeit mit rund 7% Holz, rund 23% Müllverbrennung und rund 70% fossilem
Erdgas erfolgt, wird voraussichtlich bis zum Jahr 2035 für den Anteil der fernwärmeversorgten städtischen
Gebäude auf klimaneutrale Wärmequellen umgestellt. Die N-ERGIE wird bis voraussichtlich Ende 2024 ei-
nen Transformationsplan für ihr Fernwärmenetz erstellen und darin einen konkreten Pfad für die Dekarbo-
nisierung der Fernwärmeversorgung aufzeigen. Nach jetzigem Stand soll der Erzeugungsmix der Fernwärme
durch folgende Maßnahmen diversifiziert und klimafreundlicher werden:
Erhöhung des Holzanteils (Altholzkraftwerk Sandreuth),
weiterhin Einbindung der Abwärme der Müllverbrennung,
Bau von Groß-Wärmepumpen (Nutzung der Energie aus Abwasser und Geothermie),
ev. Nutzung von Tiefengeothermie (in Prüfung),
synthetisches Gas.
Zudem erfolgt ein Ausbau und eine Verdichtung des Fernwärmenetzes der N-ERGIE. 64 bisher öl- oder erd-
gasversorgte städtische Liegenschaften sollen sukzessive an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, vgl.
auch Abbildung 1.
Abb. 1: Stadt-
karte mit den Lie-
genschaften, die
von Öl- oder Erd-
gasversorgung
auf Fernwärme-
versorgung um-
gestellt werden
sollen (Quelle:
BatchGEO / ei-
gene Daten)
105
3
Dazu muss die N -ERGIE das Netz ausbauen , diese Liegenschaften anschließen und die Stadtverwaltung die
erforderlichen Fernwärmeübergabestationen in den Liegenschaften errichten. Dies wird bis voraussichtlich
2045 möglich sein. Eine Voraussetzung dafür wird die Sicherung eines CO2-neutralen Betriebs der Fernwär-
meerzeugungsanlagen sein, wobei die konkrete Ausgestaltung noch zu entwickeln sein wird.
Alle an das Fernwärmenetz angeschlossenen Liegenschaften erreichen, mit Umstellung der Fernwärmeer-
zeugung auf klimaneutrale Energieträger, eine CO 2-neutrale Wärmeversorgung, unabhängig von eventuell
bis dahin erfolgten energetischen Sanierungsmaßnahmen. Entsprechend sollen energetische Sanierungs-
maßnahmen an diesen Liegenschaften etwas niedriger priorisiert werden.
2.3 Umstellung öl- und erdgasversorgter Liegenschaften auf klimaneutrale Energieträger
Aktuell werden 183 städtische Liegenschaften mit Erdgas oder Öl beheizt. Davon werden, wie unter 2.2 be-
schrieben, 64 Liegenschaften bis etwa 2045 an das Fernwärmenetz angeschlossen.
Für die restlichen 119 Liegenschaften wird eine klimaneutrale Wärmeversorgung durch individuelle Lösungen
erreicht, die die konkreten baulichen und technischen Situationen und den energetischen Gebäudestandard
berücksichtigen. Dies werden insbesondere W ärmepumpen-, aber auch Hybridlösungen sein. Die Möglich-
keiten zur Bereitstellung klimaneutralen Gases, welches im bestehenden Erdgasnetz genutzt werden kann,
was ebenfalls von einer übergreifenden Wasserstoffstrategie für Deutschland abhängig ist, sind noch offen.
106
4
Abb. 2 und 3: Stadtkarten (Nord und Süd) mit den Liegenschaften, die von Öl- oder Erdgasversorgung auf Wärmepum-
penlösungen umgestellt werden sollen (Quelle: BatchGEO / eigene Daten)
Prognosen zum Umfang und den Zeiträumen für diese 119 Liegenschaften können derzeit mit dem Zieljahr
2050 grob abgeschätzt werden.
2.4 Energetische Sanierung der städtischen Liegenschaften
Rund 80 % der städtischen Liegenschaften sind Altbestand, un- oder teilsaniert (ca. 800.000 m² beheizte Net-
toraumfläche NRF). Rund 360 städtische Liegenschaften benötigen daher prinzipiell eine energetische Sanie-
rung, davon allein 264 Liegenschaften eine kosten - und zeitaufwändige Modernisierung der Gebäudehülle.
Priorisiert in der Sanierungskette sollen die Liegenschaften werden, die nicht an das Fernwärmenetz an-
schließbar sowie sogenannte „Worst Performing Building“ und / oder Großverbraucher sind.
Generell ist es sinnvoll, mindestens die Halbierung der Wärmeenergieverbräuche anzustreben, wobei für
Denkmäler nicht in jedem Fall eine Halbierung möglich sein wird, dafür ist i.d.R. in Gebäuden ohne Denkmal-
schutz eine größere Verbrauchsreduzierung erreichbar. Methoden dafür sind vor allem die wärmeschutz-
technische Sanierung der Gebäudehülle (Fassadendämmung, Dachdämmung oder oberste Geschossdecke,
Fenstertausch, ggf. Dämmung der Kellerdecken). Dieser Schritt ist vor der Umstellung insbesondere auf Wär-
mepumpenlösungen erforderlich, damit nicht zu hohe und stark überdimensionierte Wärmeleistungen auf
klimaneutrale Erzeugung vorgehalten werden müssen.
107
5
Aufgrund des großen Sanierungsbedarfes und einer durchschnittlichen, aufgrund von vielen Neubauprojek-
ten in den letzten Jahren, relativ niedrigen Sanierungsquote von rund 0,7% pro Jahr und des knappen Rest-
zeitbudgets ist dieser Ansatz nicht mehr bis 2035 umsetzbar.
Nach den gegenwärtigen liegenschaftsbezogenen Prognosen sowie unter Berücksichtigung der im MIP be-
reits aufgenommenen und im BIC-Verfahren vorgesehenen Neubaumaßnahmen wird dieses Maßnahmenpa-
ket erst etwa im Jahr 2080 abgeschlossen sein können. Dabei wird in Kauf genommen, dass Liegenschaften,
die mit klimaneutraler Fernwärme oder mit Wärmepumpen versorgt werden, nicht sofort eine energetische
Optimierung erhalten können.
3. Voraussetzungen
3.1 Umsetzung der energetischen Standards
Die im Stadtrat am 26.01.2022 beschlossenen „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nach-
haltigen Bauen und Sanieren bei städtischen Hochbaumaßnahmen“ müssen bei allen Neubaumaßnahmen
und umfassenden sowie Teilsanierungen an der Gebäudehülle und / oder der re levanten technischen Ge-
bäudeausstattung umgesetzt werden. Ggf. werden mit einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) ab 2024 Anpassungen für diese Leitlinien erforderlich. Dies wird im Bedarfsfalle dem Bau- und Verga-
beausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.2 Budget für den Umsetzungsplan klimaneutraler städtischer Gebäudebestand
Die unter Punkt 2 beschriebenen inhaltlichen und mit dem dargestellten Zeithorizont beschriebenen Maß-
nahmen erfordern zu den bereits finanzierten Maßnahmen des MIP zusätzliche Investitionsmittel und Per-
sonalkapazitäten. Dies kann durch Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel und Personalkapazitäten erfol-
gen oder durch Verschiebung und Neu-Priorisierung anderer Projekte oder einer Mischung aus beiden. In
nachfolgender Tabelle sind diese Ansätze für die zusätzlich benötigten Investitionsmittel und Personalkapa-
zitäten des Aufgabenpaketes „klimaneutraler städtischer Gebäudestand“ zusammengefasst:
2024 2025 2026 2027 ff
Investitionsmittel 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 20 Mio. EUR jeweils 20 Mio. EUR
Personalkapazitä-
ten
10 Architekten- / In-
genieurstellen
10 Architekten- / In-
genieurstellen
5 Architekten- / In-
genieurstellen
/
Zur Umsetzung der städtischen Aufgaben im Rahmen der PV-Strategie mit den STWN werden Finanzmittel
für vorbereitende Arbeiten an den Gebäuden und Dächern benötigt, auf denen die StWN von der N-ERGIE
eine PV-Anlage errichten lassen. Die voraussichtlichen Kosten, zunächst bis 2037, werden wie folgt prog-
nostiziert:
2024 2025 2026 2027 2028 bis 2037
Investitionsmittel 50.000 EUR 50.000 EUR 70.000 EUR 95.000 EUR jeweils 150.000
EUR
Maßnahmen in den Liegenschaften, für die NürnbergBad und NürnbergStift hausverwaltende Einheiten
sind, sind im Punkt 2 und unter 3.2 integriert.
Nicht integriert sind: Maßnahmen in den Eigenbetrieben SUN, ASN, FSN, SÖR/Straßenbeleuchtung sowie an
den Wohn- und Nichtwohngebäuden in Verwaltung von LA und Liegenschaften der Stiftungen. Dort müssen
jeweils gesonderte Finanzierungspläne erstellt werden.
108
6
Die neue zusätzliche Aufgabe der Klimaneutralität, stellt für das Hochbauamt eine enorme Herausforderung
(technisch und kapazitativ) dar. Bisher war der Fokus vor allem darauf gelegt, den Bedürfnissen einer wach-
senden Großstadt gerecht zu werden und Maßnahmen zur gesetzlich verpflichtenden Kinderbetreuung, Bil-
dung, Einrichtungen zur Daseinsvorsorge und soziokulturelle Vorhaben umzusetzen.
Bereits heute sind die personellen Kapazitäten des Hochbauamtes durch die hohe Anzahl von laufenden
und anstehenden Baumaßnahmen ausgeschöpft. Zusätzlich sind die Auswirkungen des Fachkräftemangels
bei der Personalgewinnung deutlich zu spüren.
Mit den neuen zusätzlichen Aufgaben verstärkt sich der Druck auf die zur Verfügung stehenden Ressour-
cen. Um keine konkurrierende Situationen zu schaffen, müssen die Planungsprozesse optimiert und die Pri-
orisierung aller Maßnahmen auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen angepasst werden. Dies kann
durch restriktivere Regelungen für die Aufnahme in den BIC-Prozess oder eine Ausweitung der finanziellen
und personellen Kapazitäten erreicht werden.
Deshalb sind (Neu-)Priorisierungen bei Projekten erforderlich, um dadurch die nötigen Investitionsmittel und
Personalkapazitäten für das neue Aufgabenpaket bereitzustellen und / oder zusätzliche Personalkapazitäten
und Investitionsmittel im städtischen Haushalt einzustellen.
Der hiermit vorgestellte Umsetzungsfahrplan sieht keinen zeitlichen Aufschub vor, denn bereits mit diesem
- den Rahmenbedingungen angepassten - Plan werden die städtischen Klimaschutzbeschlüsse nicht mehr
fristgerecht umgesetzt werden können. Darüber hinaus würden auch die rechtlich bindenden Anforderungen
aus den Klimaschutzgesetzen des Landes und des Bundes nicht fristgerecht eingehalten werden können.
3.3 Verfahren zur Mittelbereitstellung
Gegenwärtig sehen die Baurichtlinien der Stadt Nürnberg für den Bereich Hochbau (BRL) zwei verschiedene
Verfahren vor, um Hochbaumaßnahmen in den Haushalt einzubringen und mit den notwendigen Haushalts-
mitteln auszustatten:
1. BIC-Verfahren (siehe Abschnitt 3 BRL)
Anwendung: Baumaßnahmen ab einer Kostengröße von 500.000 Euro
Bedarfsanmeldung: Bedarfsträger
2. Jahresprogramm Hochbau-Baupauschale (siehe Abschnitt 4.3 BRL)
Anwendung: Baumaßnahmen mit einer Kostengröße 50.000 bis 500.000 Euro
Bedarfsanmeldung: Bedarfsträger und Hochbauamt
Aus Sicht des Hochbauamtes sind beide Verfahren allein nicht ausreichend geeignet, um die in 2.3 und 2.4
beschriebenen baulichen Maßnahmen zielgerichtet in den Haushalt einzubringen. Außerdem werden für die
energetischen Sanierungen sowie für die Umstellung der öl- und gasbetriebenen Liegenschaften eine Vielzahl
an baulichen Maßnahmen erforderlich, die über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten abgearbeitet
werden müssen. Dies macht eine Aufstellung von Jahresprogrammen notwendig, die separat von den beiden
genannten Verfahren erfolgen müssen.
Würde man die erforderlichen Maßnahmen zur Klimaneutralität in die bestehenden Verfahren integrieren,
bestünde ein Interessenskonflikt zwischen Neubauten (BIC) und Sanierungsmaßnahmen (Hochbau-Baupau-
schale), die mit den baulichen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität (siehe 2.3 und 2.4) keine Ge-
meinsamkeiten haben.
Übersteigen die Gesamtkosten einer Baumaßnahme zur Klimaneutralität eine Gesamtsumme von
500.000 Euro, so müsste diese nach den gegenwärtigen Regelungen der BRL zum BIC-Verfahren angemeldet
werden. Diese Anmeldung erfolgt jedoch nicht zentral durch das Hochbauamt, sondern durch den jeweiligen
Bedarfsträger, in dessen Geschäftsbereich die betroffene Baumaßnahme verortet ist. Zusätzlich ist eine hohe
109
7
Priorisierung innerhalb der BIC-Anmeldung notwendig, die durch den jeweiligen Geschäftsbereich vorgege-
ben wird. Bei der Hochbau -Baupauschale kommt hinzu, dass nur Maßnahmen bis zu einer Gesamtko sten-
summe von 500.000 Euro aufgenommen werden können und Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesse-
rung der Gesamthülle von Gebäuden diese Grenze schnell übersteigen.
Damit die unter 2.3 und 2.4 beschriebenen Maßnahmen zielgerichtet und ohne Interessenskonf likte in den
Haushalt eingebracht werden können, sollten angepasste Verfahren zum Aufgabenpaket k limaneutraler
städtischer Gebäudebestand entwickelt werden.
Der Anwendungsbereich für diese neu zu entwickelnden Verfahren bezieht sich auf bauliche Maßnahmen
zur Herstellung der Klimaneutralität des betroffenen Gebäudes mit einer Kostengröße zwischen 50.000 und
2.000.000 Euro sowie auf energetisch relevante Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 2.000.000
Euro. Eine Ergänzung der städtischen Baurichtlinien für den Hochbaubereich wäre diesbezüglich erforder-
lich.
3.4 Möglichkeiten zur Integration von Fördermitteln zur Reduzierung des städtischen Investitionsbedarfes
Derzeit gibt es verschiedene Förderprogramme, die im Rahmen der Maßnahmen in Anspruch genommen
werden können. Hierzu gehört beispielsweise das durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAfA) aufgelegte BEG-Förderprogramm (Bundesförde-
rung energieeffiziente Gebäude). Dieses kann sowohl für die Sanierung der Gebäudehülle als auch den Aus-
tausch der Wärmeerzeuger genutzt werden. Aufgrund der aktuellen Situation, in der sich die Förderpro-
gramme und Förderbedingungen häufig ändern, kann allerdings im Moment keine verlässliche Aussage be-
züglich möglicher Förderquoten getätigt werden.
Wenn davon ausgegangen wird, dass sich die Förderbedingungen zukünftig nicht weiter verschlechtern, kann
auf Basis von aktuellen Förderprogrammen von einer Förderquote von ca. 10 bis 20 % der energetisch rele-
vanten Kosten ausgegangen werden, immer jedoch vorbehaltlich der konkreten Projektzusagen.
Im Sofortprogramm der Bundesregierung vom 13.07.2022 für den Gebäudesektor wird dr ingender und zu-
sätzlicher Handlungsbedarf analysiert. Geplante Verschärfungen werden bei der gesetzlichen Anforderung,
dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)
soll die neuen GEG -Vorgaben flankieren und neu ausgerichtet werden. Angekündigt w urden zudem Förde-
rungen für serielle Sanierungen, für effiziente Wärmenetze (erforderlich für den Energieversorger), für kom-
munale Wärmeplanung (interessant für gesamtstädtische Betrachtungen), eine Qualifizierungsoffensive
„Wärmepumpen“ und insbesondere eine „Initiative öffentliche Gebäude“. Mittels neuer Fördermaßnahmen
zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden sollen die notwendigen Schritte hin zu ei-
nem klimaneutralen Gebäudebestand unterstützt werden. Der dafür erforderliche Dialog mit den Bundes-
ländern und Kommunen sollte noch im 2. Halbjahr 2022 gestartet werden; bisher gibt es dazu keine weiteren
Informationen.
110
8
4. Zusammenfassung
Alle beschriebenen Bestandteile des Umsetzungsplanes, d.h. die direkt durch die Stadtverwaltung umzuset-
zenden Maßnahmen sowie die Maßnahmen de r N-ERGIE sind zur Zielerreichung unabdingbar. Jede Ein-
schränkung oder Verlangsamung der Maßnahmen hat unmittelbare Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Zie-
lerreichung.
Abb. 4 zeigt zusammengefasst, d en unter Punkt 2 beschriebenen Umsetzungsplan zur Erreichung der Kli-
maneutralität für den städtischen Gebäudebestand mit den jeweiligen Jahren der Zielerreichung.
Abb. 4: Zielerreichung Klimaneutralität je Energieträger / Maßnahmenpaket
Die Klimaneutralität für den städtischen Gebäudebestand wird durch die Umstellung der Energieträger etwa
im Jahr 2050 erreicht werden, auch wenn dann noch nicht alle Gebäude energetisch saniert sind
In Abb. 5 ist die Entwicklung der Anteile der Energieträger zur Wärmeversorgung mit einer Prognose bis
2050 auf Basis des unter Punkt 2 beschriebenen Umsetzungsplans dargestellt.
Abb. 5: Anteil der Wärmeversorgung städtischer Liegenschaften bis 2020 und Prognose bis 2050
Die Anteilserhöhung bei der Fernwärme wird deutlich. Der Anteil der wärmepumpenversorgten bzw. vo-
raussichtlich in geringem Umfang der mit synthetischem Gas versorgten Liegenschaften nimmt langsam zu.
Im Gegenzug nimmt der Anteil der öl- und erdgasversorgten Liegenschaften entsprechend ab. Der Anteil
2035
2035
2045
2050
2080
2010 2020 2030 2040 2050 2060 2070 2080 2090
Strom
Fernwärme
Gas an Fernwärme
Gas zu Wärmepumpe
energ. Sanierung Gebäude
Zielerreichung Klimaneutralität je Energieträger / Maßnahmenpaket
0
20
40
60
80
100
2000 2010 2020 2030 2040 2050
Anteile an der Wärmeversorgung bis 2020 - Prognose bis 2050
(in Prozent)
Fernwärme Strom Erdgas Öl Holz CO2-neutrales Gas
111
9
der mit Biomasse (Holzpellets oder Holzhackschnitzel) beheizten Gebäude ist relativ gering und wird es vo-
raussichtlich auch bleiben.
Abb. 6 zeigt die Abnahme der CO2-Emissionen der Wärmeversorgung städtischer Liegenschaften mit einer
Prognose bis 2050 auf Basis des unter Punkt 2 beschriebenen Umsetzungsplans.
Abb. 6: Anteil der CO2-Emissionen der Wärmeversorgung städtischer Liegenschaften bis 2020 und Prognose bis 2050
In dieser Betrachtung hinterlegt ist die Erreichung der Klimaneutralität bei der Fernwärmeerzeugung, der
Anschluss von bisher noch öl- und erdgasversorgten Liegenschaften an das Fernwärmenetz sowie die Um-
stellung der restlichen Wärmeerzeugungsanlagen auf Wärmepumpen- bzw. Hybrid-Lösungen und voraus-
sichtlich in geringem Umfang auf synthetisches Gas. Dadurch wird die Klimaneutralität für den städtischen
Gebäudebestand etwa im Jahr 2050 erreicht werden können.
In Abb. 7 und 8 sind die Mittelabflussplanung der zusätzlichen Investitionen sowie der zusätzliche Personal-
bedarf für Planung und Bau dargestellt, die für den beschriebenen Umsetzungsplan hinterlegt und unter
Punkt 3.2 beschrieben sind.
Abb. 7: Zusätzliche energetisch relevante Sanierungskosten für den Teil der wärmeschutztechnischen Sanierungen so-
wie für den Teil der anlagentechnischen Sanierungen
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
2000 2010 2020 2030 2040 2050
CO2-Emissionen durch Wärmeerzeugung bis 2020 - Prognose bis 2050
(in Tonnen)
Fernwärme Strom Erdgas Öl Holz CO2-neutrales Gas
112
10
Abb. 8: Zusätzliche Personalkapazitäten Planung und Bau für den Umsetzungsplan
Der dargestellte Investitions- und Personalbedarf ist eine zwingende Voraussetzung für den Umsetzungs-
plan.
113
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
DiP/011/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Digitalisierung der Stadt(verwaltung) Nürnberg
hier: Rückblick, aktueller Sachstand und Ausblick
Anlagen:
Sachbericht
Anlage 1 - Konzept „Digitale Stadtverwaltung„
Anlage 2 - Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ Leitlinien
Anlage 3 - Dachstrategie „Digitales Nürnberg„ Roadmap
Anlage 4 - Ergebnisbericht des Strategieprojekts 3
Bericht:
Die digitale Transformation der Stadt Nürnberg stellt seit Jahren große Herausforderungen an
die Stadtverwaltung. Gemeinsam mit dem Schlüsselpartner, dem Amt für
Informationstechnologie (IT) unterstützt das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
(DiP) die Dienststellen und Eigenbetriebe bei der Bewältigung der damit einhergehenden
Veränderungen und treibt die Digitalisierung der Stadt Nürnberg voran.
Es wird ein Überblick über abgeschlossene, laufende und geplante Digitalisierungsvorhaben
gegeben. Ziel des Berichtes ist es darzustellen,
1. welche strategischen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen zur Digitalisierung
bisher geschaffen wurden (Rückblick),
2. welche Projekte derzeit bearbeitet werden (aktueller Sachstand) und
3. welche Vorhaben zukünftig angedacht sind (Ausblick).
Der vorliegende Bericht dient zur Kenntnisnahme. DiP wird zukünftig regelmäßig über den Stand
der Digitalisierung der Stadt(verwaltung) berichten.
Ö 13Ö 13
114
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage DiP/011/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
115
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage DiP/011/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Digitalisierung von Leistungen verringert den Aufwand für die
Antragstellenden und kann daher hinsichtlich Inklusion Potenziale für
Chancengleichheit erschließen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
IT, Ref. I/II
116
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage DiP/011/2023
Seite 4 von 4
117
Seite 1 von 8
Stadtrat
vom 19.07.2023
110-10.00.30-1/15/2
Digitalisierung der Stadt(verwaltung) Nürnberg
hier: Rückblick, aktueller Sachstand und Ausblick
I. Bericht
Die digitale Transformation der Stadt Nürnberg stellt seit Jahren große Herausforderun gen an die
Stadtverwaltung. Gemeinsam mit dem Schlüsselpartner, dem Amt für Informationstechnologie (IT),
unterstützt das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (im Folgenden: DiP) die Dienststel-
len und Eigenbetriebe bei der Bewältigung der damit einhergehenden Veränderungen und treibt die
Digitalisierung der Stadt Nürnberg voran . Im Folgenden wird ein Überblick über abgeschlossene,
laufende und geplante Digitalisierungsvorhaben gegeben. Ziel des Berichtes ist es darzustellen,
1. welche strategischen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen zur Digitalisierung bis-
her geschaffen wurden (Rückblick),
2. welche Projekte derzeit bearbeitet werden (aktueller Sachstand) und
3. welche Vorhaben zukünftig angedacht sind (Ausblick).
1. Rückblick
1.1 Schaffung strategischer und struktureller Rahmenbedingungen
Bereits 2017 wurde mit der Entwicklung übergeordneter Digitalstrategien sowie der Neuausrichtung
des damaligen Amts für Organisation und Informationsverarbeitung (OrgA) begonnen. Konkret ent-
standen das Konzept „Digitale Stadtverwaltung“, die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ und das
Strategieprojekt 3 zur „Struktur und Organisation der neuen Dienststelle DIP und Neuausrichtung
OrgA/1“. Diese drei Konzepte bilden den strategischen Rahmen für die Digit alisierung der Stadt
Nürnberg (vgl. Abbildung 1):
Abbildung 1: Überblick der strategischen Rahmenbedingungen
Dachstrategie
„Digitales Nürnberg“
Konzept
„Digitale Stadtverwaltung“
Neustrukturierung
OrgA
Ö 13Ö 13
118
Seite 2 von 8
Konzept „Digitale Stadtverwaltung“: Das Konzept stellt ein wesentliches Ergebnis des Stra-
tegieprojektes 2 „Digitalisierung / IT“ dar, welches von Referat I/II initiiert wurde.1 Für die „Digitale
Stadtverwaltung“ wurden im Jahr 2017, im Rahmen der Jahrestagung der Dienststellenleitun-
gen, erste Ideen gesammelt, die durch unterschiedliche Beteiligungsformate konkretisiert wur-
den und in folgende sechs Handlungsfeldern mündeten:
1. Umgang mit Veränderung,
2. Kundenperspektive,
3. Mitarbeitende und Führungskräfte,
4. IT-Infrastruktur,
5. Prozess- und Organisationsmanagement und
6. Regelungen und Rahmenbedingungen.
Das Konzept wurde im Juni 2019 durch den Stadtrat beschlossen. Die Handlungsfelder bein-
halten dabei übergreifende Ziele sowie Leitlinien und sind somit richtungsweisend für die Digi-
talisierung der Stadtverwaltung.2
Dachstrategie „Digitales Nürnberg“: Unter Federführung von Referat VII wurde das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Digitales Nürnberg“ entwickelt. Es enthält strategische Leit-
linien für die Digitalisierung der Stadt Nürnberg und definiert Handlungsfeld er für eine digitale
Stadt. Das Konzept wurde im Oktober 2019 durch den Stadtrat beschlossen. Als zweiter Bau-
stein wurde eine Roadmap für die Umsetzung der Handlungsfelder abgeleitet und im März 2020
ebenfalls vom Stadtrat beschlossen. In diesem Zuge ging auch die Umsetzung der Dachstrategie
von Referat VII in die Zuständigkeit von DiP über. Die Roadmap konkretisiert mögliche Projekte,
formuliert Handlungsempfehlungen und umfasst folgende fünf Themenkomplexe:
1. Mobilität, Energie und Umwelt,
2. Quartier, Familie, Pflege und Gesundheit,
3. Bildung, Innovation und Forschung,
4. Kultur und Freizeit und
5. Daten, Infrastrukturen, Prozessautomatisierung und kommunale Online-Dienste.
Die Themenkomplexe beinhalten z. B. Anforderungen an künftige Daten - und Kommunikati-
onsinfrastrukturen sowie digitale Bürgerdienste. Aber auch die gesetzlich vorgeschriebene Um-
setzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die reallaborbasierte Verknüpfung nachhaltiger
kommunaler Entwicklungen mit der Nürnberger Forschungslandschaft sind Bestandteil der The-
menbereiche.3 Sowohl die in den strategischen Leitlinien formulierten Handlungsfelder als auch
die aus dem Strategieprozess abgeleiteten Handlungsempfehlungen der Roadmap sind weiter-
hin valide und werden künftig in einer „Digitalen Agenda“ regelmäßig fortgeschrieben.
Neustrukturierung OrgA: Im Einklang mit den übergeordneten strategischen Rahmenbedingen
wurde von Referat I/II im Strategieprojekt 3 „Struktur und Organisation der neuen Dienststelle
DIP und Neuausrichtung OrgA/1“ ein Umsetzungskonzept erarbeiten, um das damalige Amt für
Organisation und Informationsverarbeitung (OrgA) zu m neuen Amt für Digitalisierung, IT und
Prozessorganisation (DIP)4 zu entwickeln und damit veränderten Anforderungen gerecht zu wer-
den. Das Konzept wurde im Dezember 2019 durch den Personal- und Organisationsausschuss
(POA) beschlossen. Hauptaufgabe des neuen DiP ist es, Wegbereiter und Innovationstreiber für
die Digitalisierung der Stadt Nürnberg zu sein.
1 Insgesamt wurden drei Strategieprojekte angestoßen. Neben den Strategieprojekten 2 und 3, welche DiP direkt betroffen haben, wurde zusätzlich das Strategiepro-
jekt 1 „Personal“ umgesetzt. Dieses umfasste Personalmarketing,-bindung, -entwicklung, -controlling und
-bedarfsplanung sowie die Überprüfung der Strukturen des Personalamtes.
2 Vgl. Anlage 1 für das Konzept „Digitale Stadtverwaltung“.
3 Vgl. Anlage 2 für die Leitlinien der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ und Anlage 3 für die Roadmap der „Digitales Nürnberg“.
4 Zum 01.09.2020 wurde DIP geteilt: Die Dienststelle „Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation“ (DiP) ist seitdem dem Direktorium Bürgerservice, Digitales und
Recht zugeordnet. Das „Amt für Informationstechnologie“ (IT) gehört weiterhin zu Referat I/II.
119
Seite 3 von 8
Dies spiegelt sich auch organisatorisch wieder in einer stärkeren Ausrichtung der Dienststelle
auf Projekt- und Prozessmanagement, die Unterstützung der Dienststellen bei der Entwicklung
von digitalen Fachstrategien und der Gliederung in die Abteilungen „Prozesse und Organisation“
(DiP/PrO), „Strategie, Kommunikation und Steuerung“ (DiP/SKS), sowie „Online -Services“
(DiP/OS). Aktuell arbeiten rund 48 Kolleginnen und Kollegen im DiP (entspricht: 41,76 Ist-VK).
Um die veränderten Anforderungen zu bewältigen, setzt DiP außerdem auf ein sogenanntes
Sourcing-Konzept. DiP hat mit verschiedenen externen Dienstleistern eine Rahmenvereinba-
rung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Projekt - und Prozessmanage-
ment abgeschlossen. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann DiP über eine Laufzeit von drei
Jahren Unterstützungsleistungen im Umfang bis zu ca. 1.400 Personentage abrufen. Es hat sich
gezeigt, dass damit flexibel auf Belastungsspitzen reagiert werden kann, wodurch Verzögerun-
gen von Projekten bzw. Maßnahmen verhindert werden können. Aufgrund dieses sowie zahlrei-
cher weiterer Vorteile, soll die Rahmenvereinbarungen – unter Berücksichtigung der Maßnah-
men zur Haushaltskonsolidierung – auch zukünftig fortgeführt werden.
Zur kulturellen Verankerung der Neuausrichtung hat sich die DiP außerdem ein Zielbild gegeben,
welches das Selbstverständnis der Dienststelle wiederspiegelt und Leitplanken für künftige Ak-
tivitäten setzt. Im Vordergrund steht dabei der Wandel von DiP weg vom „Sparkommissar“ hin
zu einem Dienstleister. Die Kernbotschaft des Zielbilds ist, dass DiP als zuverlässiger Partner
für seine Kunden (Dienststellen, Eigenbetriebe, Bürgerschaft) fungiert. Prozesse und Technolo-
gie werden gemeinsam gestaltet und Leistungen transparent sowie ergebnisorientiert erbracht.
Um diesen Qualitätsanspruch fassbar zu machen, hat DiP konkrete Serviceversprechen entwi-
ckelt und kommuniziert. Mithilfe regelmäßiger Kundenbefragungen wird erhoben, ob Dienststel-
len und Eigenbetriebe mit den durch DiP e rbrachten Services zufrieden sind oder Verbesse-
rungspotenziale bestehen. Ebenso führt DiP regelmäßig Strategieworkshops durch, um das Rol-
lenbild und seine Handlungsagenda bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Abgeleitete Maßnah-
men werden bei DiP in konkreten Zielvereinbarungen verankert.
1.2 Gestaltung notwendiger Strukturen zur Digitalisierung der Stadt Nürnberg
Durch die Verabschiedung der strategischen Konzepte hat die Stadt Nürnberg d ie Digitalisierung
umfassend konzeptionell aufgesetzt und Weichen für eine erfolgreiche digitale Transformation ge-
stellt. Im nächsten Schritt wurden weitere Rahmenbedingungen für eine effektive Durchführung von
Digitalisierungsprojekten gestaltet. DiP hat dazu folgende Maßnahmen umgesetzt:
Es wurde frühzeitig damit begonnen, gemeinsam mit der IT und den Dienststellen bzw. Eigen-
betrieben digitale Fachstrategien zu entwickeln. Sie dienen einem Herunterbrechen der überge-
ordneten Digitalisierungsstrategien auf die Ebene der Dienststellen. Zudem beinhalten sie kon-
krete Maßnahmen. Durch deren Priorisierung entstehen planbare Zeiträume und Meilensteine
für realistische Umsetzungen. Davon profitieren die Dienstst ellen ebenso wie IT und DiP. DiP
treibt die Nachverfolgung im Zusammenspiel mit de n Dienststellen und der IT. Auch hier findet
eine regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung durch Workshops und Kundenfeedbacks
statt. Stand heute wurden bereits mit 26 Dienststellen / Eigenbetrieben digitale Fachstrategien
erstellt.
Ab Mai 2020 wurde auf Dienststellenebene mit dem Aufbau eines Netzwerks von Digitalkoordi-
natorinnen und Digitalkoordinatoren (kurz: DiKos) begonnen. Diese bringen die Digitalisierung
in die Breite. Die DiKos unterstützen dezentral bei digitalen Fachstrategien, Prozessorganisation,
Projekten im Zuge von Online -Diensten und/oder der IT -Koordination. DiP unterstützt die Ver-
netzung der Di Kos, um den Austausch und das Teilen von Erfahrungen zu ermöglichen. Die
Schaffung der Stellen kapazitäten verteilt sich aus Haushaltgründen über die Jahre 2020 bis
2023. Stand Juni 2023 nehmen 24 Di Kos ihre neue Rolle wahr, weitere 12 kommen in den
nächsten Monaten hinzu. Erste Evaluationen zeigen sehr positive Erfahrungen.
Im Januar 2022 beschloss der POA die Umsetzung des Projekts „Digitalisierungscheck“. Seither
werden städtische Regelungen (Satzungen, Verordnungen…) gemeinsam mit den Dienststellen
120
Seite 4 von 8
und Eigenbetrieben auf digitalisierungshemmende Formvorschriften (z.B. Originalunterschriften)
hin überprüft und bereinigt. Hierzu wurde auch ein Prüfschema eingeführt, welches künftig die
Aufnahme von nicht zwingend notwendigen Formerfordernissen in städt ische Regelungen ver-
meidet. Das Schema ist seit 01.05.2023 bei städtischen Regeländerungen verpflichtend zu be-
arbeiten.
Im Februar 2022 trat die Rahmendienstvereinbarung (RDV) Digitalisierung in Kraft, welche unter
Mitarbeit von DiP, GPR und IT erarbeitet wurde. Sie regelt stadtweit und verbindlich wesentliche
Grundsätze digitaler Datenverarbeitung (v.a. Prozesse, Einführung / Einsatz von Soft- und Hard-
ware bei der Stadt Nürnberg) im Hinblick auf Auswirkungen auf Arbeitsplätze und -bedingungen
der Mitarbeitenden. Diese bildet die Klammer für die bereits bestehenden und künftig noch ab-
zuschließenden besonderen Dienstvereinbarungen.
Seit September 2022 wird das Kollaborationstool „Stackfield“ zur digitalen, teamübergreifenden
Zusammenarbeit stadtweit eingesetzt. Dies ist besonders wichtig, da Aufgaben, Projekte und
Veränderungsprozesse zunehmend dienststellenübergreifend zu lösen sind . Ebenso erfordert
der Wandel der Arbeitswelt, hin zu mehr Homeoffice und mobilem Arbeiten, die Möglichkeit zu
digitalem und ortsunabhängigem Arbeiten . Eine solche digitale Kollaboration ermöglichen DiP
und IT gemeinsam durch die Bereitstellung entsprechender Tools. Zu den Tools gehören neben
Stackfield auch das digitale Whiteboard-Tool „Conceptboard“, welches derzeit erprobt wird. Mit
„ADONIS NP“ steht bereits länger eine Geschäftsprozessmodellierungssoftware zur Verfügung.
Diese ermöglicht eine vollständig digitale Abbildung städtischer Prozesse und schafft somit die
Grundlage für jede Prozessoptimierung.
DiP beteiligt sich gezielt an ausgewählten Digitalisierungsnetzwerken. Zum einen entstand im
Bereich der Verwaltungsdigitalisierung in den letzten Jahren eine hohe Dynamik, die zu neuen
Handlungsansätzen, gesetzlichen Vorgaben und mitbestimmenden Akteuren wie der Föderalen
IT-Kooperation (FITKO) oder der BayKommun Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) führten.
Um sich bei abzeichnenden Entwicklungen frühzeitig zu positionieren, beteiligt sich DiP an aus-
gewählten Digitalisierungsnetzwerken und -gremien. Beispiele dafür sind die sog. „MAN-Koope-
ration“ (München -Augsburg-Nürnberg), de r „Expertenkreis Verw altungsdigitalisierung“ sowie
das „Netzwerk EfA + OZG 2.0“ des Deutschen Städtetages. Im Expertengremium „Sum -up IT-
PL“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) stimmt sich DiP
mit weiteren Städten über Folgen und die Beeinflussung sich abzeichnender Beschlüsse des IT-
Planungsrates von Bund und Ländern ab. Auch nimmt DiP regelmäßig an verschiedenen Ar-
beitskreisen (AK) und Veranstaltungen des Bayerischen und Deutschen Städtetags (AK Mo-
derne Verwaltung, AK Digitalisierung) teil.
2. Aktueller Sachstand
Neben der Gestaltung von Rahmenbedingen für eine erfolgreiche Digitalisierung tritt DiP auch als
Impulsgeber auf, welcher eigenständig verschiedene (Digitalisierungs-)Projekte initiiert und umsetzt.
Dabei steht stets im Vordergrund, dass digitale Technologien und Prozesse gem einsam gedacht
werden. Diese Ausrichtung hat sich bisher als ausgesprochen erfolgreich erwiesen. So belegte die
Stadt Nürnberg im Bitkom Smart City Index des Jahres 2022 mit Rang 6 von 81 deutschen Groß-
städten einen Spitzenplatz. Laufende bzw. kürzlich abgeschlossene Projekte sind u. a.:
Integriertes digitales Entwicklungskonzept Reallabor Lichtenreuth
Ziel des Förderprojekts war es, in Form eines integrierten digitalen Entwicklungskonzeptes
(IDEK) eine umfassende Digitalisierungsstrategie zu entwickeln. Diese soll integrierte und stadt-
entwicklungsbezogene Aspekte betrachten. Für den in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil
Lichtenreuth wurden Strategien und Projekte zur digitalen Entwicklung, in enger Zusammenar-
beit mit den beteiligten Fachdienststellen sowie den städtischen Töchtern (u. a. VAG, N-Ergie),
erarbeitet, bewertet und in einem Handlungskonzept gebündelt. Das Projekt wurde im Zeitraum
April 2021 bis Oktober 2022 (vgl. Stadtrat vom 26.04.2023) durchgeführt.
twi.N City – Pilotierung eines digitalen Zwillings
121
Seite 5 von 8
Im Rahmen des Vorhabens, welches durch die Europäische Union und aus Mitteln des Europä-
ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird, entsteht ein digitaler Zwilling5 der
Nürnberger Innenstadt. Ziel ist es dabei, belastbare Aussagen zur Frequentierung und Attrakti-
vität der Innenstadt zu liefern und diese Daten für die Innenstadtbelebung einzusetzen.
Machbarkeitsstudie Living Lab
Ziel dieses Vorhabens ist die dreistufige Prüfung eines möglichen „Living Labs“ für die Erprobung
von Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber - und Finanzierungsmo-
dells, unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden
könnte. (vgl. Detailbeschreibung der IDEK Leitprojekte, Stadtrat vom 26.04.2023).
The Q – Teilprojekt Inputmanagement
Im Rahmen des Gesamtprojekts The Q übernahm DiP die L eitung für das Teilprojekt Inputma-
nagement. Vor dem Hintergrund, dass in den neuen Räumlichkeiten nur noch wenig Platz für
die Lagerung von Papierdokumenten vorhanden sein wird, sollte der Fokus des Projektes darauf
liegen, die Papierpost künftig zu digitalisieren. Ziel war somit die Erstellung eines nachhaltigen
und geeigneten Konzeptes von der Entgegennahme der Papierpost, über die Digitalisierung des
Schriftgutes bis zur digitalen Adressierung an die Sachbearbeitung. Nach einer umfangreichen
Analyse wurde vom Gesamtprojekt The Q entschieden, dass die für The Q eingehende Post
durch einen externen Dienstleister digitalisiert werden soll. Mit der Leistungsausschreibung
Ende 2022 und der daran anschließenden Auftragserteilung an die DATEV eG, konnte der Pro-
jektauftrag von DiP erfolgreich abgeschlossen werden. Die weitere Umsetzung des Projektes
erfolgt nun durch die zuständige Dienststelle Zentrale Dienste (ZD). DiP begleitet und unterstützt
weiterhin.
Payment Nürnberg – digitaler Ausbau (PaNda)
Moderne Zahlungsmethoden wie Paypal werden zunehmend von der Bürgerschaft gewünscht,
sind aber bisher nur vereinzelt bei der Bezahlung städtischer Leistungen verfügbar. Im Rahmen
des Projekts "PaNda" wird daher die umfassende Modernisierung des gesamten Zahlungssys-
tems der Stadt Nürnberg, sowohl online als auch vor Ort an den Kassenautomaten in den
Dienststellen, angestrebt. Ziel des Projekts ist es, das Payment der Stadt Nürnberg durch die
Erweiterung und Vereinheitlichung der Bezahlmethoden6 sowie die Optimierung von Bezahl-
und Verrechnungsprozesse zu verbessern. Das Projekt soll bis zum Einzug in „The Q“ umge-
setzt werden.
Geschäftsprozessmanagement
Das Geschäftsprozessmanagements (GPM) wird aktuell eingeführt und ist ein dezentrales Steu-
erungsinstrument zur systematischen und kontinuierlichen Dokumentation der wesentlichen Ar-
beitsabläufe sowie zur Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung. Dabei
werden Transparenz und Kollaboration zwischen den Dienststellen gestärkt und die Prozess -
und Kundenorientierung in der Verwaltung gefördert (vgl. POA vom 25.04.2023). Ziel ist, dass
das GPM ein integraler Bestandteil der Verwaltung wird, um klassisches Bereichsdenken zu
überwinden, zugunsten eines gesamtstädtischen „Konzerndenkens“. Derzeit wird das von DiP
entwickelte Konzept anhand zwei bereichsübergreifender Pilotprozesse „Stellenbesetzung“ und
„Baugenehmigung“ erprobt.
Prozessautomatisierung
Als Baustein des Geschäftsprozessmanagements wird die Automatisierung verwaltungsinterner
Prozesse betrachtet. Derzeit erprobt DiP u. a. folgende drei Arten der Prozessautomatisierung
1. Robotic Process Automation (RPA)
5 Ein digitaler Zwilling ist ein virtuelles / digitales Modell z.B. eines Prozesses, eines Produkts oder einer physischen Umgebung. Digitale Zwillinge verwenden reale
Daten von installierten Sensoren, welche z.B. die Position von Maschinen repräsentieren. Diese Kopplung der virtuellen und realen Welten ermöglicht die Analyse
von Daten und die Überwachung von Systemen (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon).
6 Bezahlmethoden wie z.B. Kreditkarte, Giropay oder Paypal.
122
Seite 6 von 8
2. Fachverfahrensanbindungen
3. Chatbots
Ziel ist es, die sich stetig erhöhende Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung
abzufedern, Mitarbeitende spürbar zu entlasten und Stellenmehrbedarfe zu reduzieren. Dies ist
insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und des zunehmenden
Fachkräftemangels essenziell.
Im Rahmen einer Erprobung von RPA wurden erste Erkenntnisse hinsichtlich der Software, der
Einbindung der RPA-Software in unsere IT-Infrastruktur sowie der Entwicklung, Implementierung
und des Betriebs automatisierter Prozesse gewonnen (vgl. POA vom 25.04.2023) . Als Erpro-
bung wurden die Kennzahlenerfassung für den Produkthaushalt bei der Stadtkämmerei, die Kar-
teikartenabschrift für andere Führerscheinbehörden beim Ordnungsamt sowie die Eingangser-
fassung des Antrags auf Wohnungsvermittlung beim Sozialamt (SHA) exemplarisch automati-
siert. Ende 2022 wurde der Prozess Wohnungsvermittlung bei SHA mithilfe von RPA automati-
siert. Nach der mittlerweile erfolgten Vergabe soll die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und
dem Betrieb von Software -Robotern zukünftig unter Einbez ug der Dienststellen und Eigenbe-
triebe i n einem „Prozess - und Automatisierungslabor“ organisiert werden. Dort werden Stan-
dards entwickelt und die dafür erforderlichen Kompetenzen aufgebaut. Seit erfolgreicher Pilotie-
rung und Vergabe sind bei DiP bereits etliche Anfragen für den Einsatz von RPA a us unter-
schiedlichen Stellen in der Stadtverwaltung eingegangen, was die hohe Nachfrage der Dienst-
stellen nach der Technologie verdeutlicht.
Ein weiterer Ansatzpunkt zur Automatisierung ist die Anbindung von Fachverfahren an Online-
Dienste. Durch die medienbruchfreie Integration wird sowohl eine Erhöhung der Effizienz (Ar-
beitsentlastung) als auch der Kundenfreundlichkeit (rasche Rückmeldezeiten für die Nutzenden)
angestrebt. Vor dem Start einer Vielzahl solcher Anbindungsv orhaben, wurden gezielt Piloten
identifiziert, um Know-how und Strukturen stadtweit zu etablieren. So ist seit dem 31.05.2023 im
Amt für Migration und Integration die Fachverfahrensanbindung eines Online -Assistenten für
Verpflichtungserklärungen7 realisiert.
Im Zuge des Projekts The Q – Teilprojekt Inputmanagement wurde auch die Steuerung und
Bearbeitung telefonischer Anfragen vom Jugend - und Sozialamt hinsichtlich einer möglichen
Zentralisierung geprüft. Die Analyse ergab unter anderem, dass der Einsatz d igitaler Lösungen
wie z.B. Chatbot oder Voicebot zur Entlastung der Sachbearbeitung und einer schnelleren Be-
antwortung von Anfragen beitragen könnte. Auch andere Dienststellen haben dies bereits er-
kannt und Bedarfe gemeldet. Eine Pilotierung ist bereits in Planung und wird hinsichtlich einer
stadtweiten Lösung vom Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) und DiP beglei-
tet.
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Wie in allen Kommunen konnten die OZG -Anforderungen auch in Nürnberg noch nicht vollum-
fänglich erfüllt werden. Um dies zu erreichen, müssen Bund und Länder u. a. noch fachrechtliche
Hürden beseitigen oder Leistungen zentral bereitstellen (vgl. POA vom 18.10.2022). Das E-
Government-Angebot der Stadt Nürnberg schneidet im Vergleich mit allen deutsche n Kommu-
nen jedoch ausgesprochen positiv ab. Mit Stand Mai 2023 werden 268 OZG -relevante Online-
Dienste angeboten, weitere sind in Umsetzung. Ebenso steigen die Zugriffszahlen kontinuierlich
und haben im Jahr 2022 mit insgesamt 1.263.107 Zugriffen einen neu en Höchstwert erreicht.
Die Kundenbewertungen der Online-Dienste fallen mit 4,3 von 5 möglichen Punkten sehr positiv
aus (bei durchschnittlich 500 monatlichen Kundenfeedbacks, vgl. Abbildung 2).
7 Verpflichtungserklärung - Migration und Integration (nuernberg.de)
123
Seite 7 von 8
Abbildung 2: Online-Dienste werden rege genutzt und haben eine hohe Kundenzufriedenheit
Dies ist v. a. darauf zurückzuführen, dass bei der Umsetzung des OZGs von Anfang an drauf
geachtet wurde, Leistungen nicht nur online anzubieten, sondern
1. gleichzeitig die internen Prozesse zu optimieren,
2. digitale Anträge bürgerfreundlich und verständlich zu gestalten sowie
3. die Navigation und Kommunikation der Internetauftritte zu vereinheitlichen.
Letztlich hat sich dieser Zusatzaufwand gelohnt: Fachrankings und Medienberichte sehen Nürn-
berg übereinstimmend als E-Government-Vorreiter8 mit einem sehr breiten und kundenfreund-
lichen Angebot für Bürgerinnen und Bürger, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. So titelte z. B. das
auflagenstärkste deutsche Computermagazin c’t in seiner Ausgabe 4/2023 „Vorbild Nürnberg –
Digitalisierung der Verwaltung: 32 Städte im c’t -Ranking“. Mehrere lokale Nachrichten wie der
Bayerische Rundfunk9 griffen das Ranking positiv auf, nachdem zuvor bereits RTL10 und n-tv in
Fernsehbeiträgen entsprechend berichteten. Außerdem erhielt das Team Online-Services von
DiP im Mai 2023 den Bayerischen Digitalpreis „B.Digital“. Sie erhielten die Auszeichnung für ihr
gemeinsames Engagement mit den Dienststellen und Eigenbet rieben rund um die Online -
Dienste der Stadt Nürnberg.11 Um diese Positionierung auszubauen , wird derzeit im Rahmen
des „Zielbilds Mein Nürnberg“ die technische Basis des Serviceportals „Mein Nürnberg“ moder-
nisiert sowie Möglichkeiten zur funktionellen Weiterentwicklung des Portals eruiert.
Registermodernisierung
Unter dem Stichwort „Registermodernisierung“ 12 setzt Deutschland aktuell eine EU -Richtlinie
um, die es Bürgerinnen und Bürgern zukünftig erlaubt, die Verwaltung anzuweisen, bereits an-
derweitig vorhandene Nachweise selbstständig einzuholen. Hierzu sind komplexe technische
und organisatorische Anpassungen im Verwaltungsablauf nötig. Als Mitglied und zeitweise Vor-
sitz des Beirates zur Registermoderni sierung berät Nürnberg das federführende Bundesminis-
terium des Innern sowie die beteiligten Länder, um kommunale Belange frühzeitig und effektiv
bei der Umsetzungsplanung zu berücksichtigen.
3. Ausblick
Gerade im Hinblick auf die sich schneller wandelnden Anforderungen an Stadtverwaltung, Mitarbei-
tenden und Gesellschaft, wird DiP Rahmenbedingungen für die Digitalisierung konsequent verbes-
sern und Anwendungspotenziale neuartiger Technologien erproben. Hierzu sind u. a. folgende Vor-
haben geplant:
In Abstimmung mit dem Fraunhofer IIS soll ein erster Anwendungsfall im Bereich der Künstlichen
Intelligenz (KI) realisiert werden, bei dem eingehendes Kundenfeedback zu Online-Diensten zu-
künftig vollautomatisch klassifiziert wird.
8 Vgl. Bericht von heise online zur c’t-Analyse 2022
9 Vgl. BR-Artikel „Digitale Verwaltung: Nürnberg Platz 1 unter den Großstädten“
10 Vgl. RTL-Beitrag „Das Rathaus Nürnberg ist digitaler Vorreiter“
11 Vgl. Bayrischer Digitalpreis
12 Vgl. Registermodernisierung
Rang Onlinedienst Häufigkeit 2022
1 Corona-Assistent 68.900
2 Meldung positives Schnelltestergebnis 46.500
3 Antrag Aufenthaltstitel 26.700
4 Bewohnerparkausweis 15.300
5 Urkundenbestellung 15.300
124
Seite 8 von 8
Gemeinsam mit der IT werden Grundlagen für ein umfassendes Datenmanagement erarbeitet,
indem die technische Infrastruktur aufgebaut und erste Pilotprojekte umgesetzt werden. Konkret
engagiert sich DiP gemeinsam mit der Feuerwehr bereits im Förderprojekt „Heuristische Resili-
enzanalysen für Kommunen mittels Datenraumfunktionalitäten“ (Heraklion) des Fraunhofer EMI.
In Kooperation mit der TH Nürnberg finden erste Gespräche bezüglich eines Einsatzes von Virtual
Reality (VR) statt.
Bestehende Projekte und Programme wie der Ausbau des Geschäftsprozessmanagements und
der verstärkte Einsatz von Automatisierungslösungen sollen forciert werden. Dies ist umso wich-
tiger, als diese elementaren Werkzeuge zur Reduzierung der Überlastung von Mitarbeitenden
und zur Bewältigung des Fachkräftemangels, v. a. mit Blick auf den fortschreitenden demografi-
schen Wandel, darstellen.
Schließlich sei angemerkt, dass sich DiP selbst durch folgende Maßnahmen an die stetig verändern-
den Umweltbedingungen anpassen wird:
Schärfung der Struktur von DiP in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement.
Neuausrichtung der Ab teilung Online Services mi t einem stärkeren Schwerpunkt in den Berei-
chen Datenmanagement und E-Government.
Stärkere Einbindung der städtischen Tochterunternehmen in die Digitalisierungsbemühungen ,
um somit die Digitalisierung auch im Kontext des Gesamtkonzerns Stadt Nürnberg abzubilden.
Der vorliegende Bericht dient zur Kenntnisnahme . DiP wird z ukünftig regelmäßig über den Stand
der Digitalisierung der Stadt(verwaltung) berichten.
II. Laufweg im DMS
OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung
DiP 26.06.2023 Latus, Matthias, Dr. Schlusszeichnen
BDR 27.06.2023 Kuch, Olaf Genehmigung
Nürnberg, 26.06.2023
Amt für Digitalisierung und
Prozessorganisation
gez. Dr. Latus (2 15 23)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen
Anlage 1 - Konzept „Digitale Stadtverwaltung“
Anlage 2 - Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ Leitlinien
Anlage 3 - Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ Roadmap
Anlage 4 - Ergebnisbericht des Strategieprojekts 3
125
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
digital.stadt.nürnberg
Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
Version 1.03
Stand: 11.06.2019
Ö 13Ö 13
126
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
2
1 Zusammenfassung ........................................................................................................................................................ 3
2 Digitale Stadtverwaltung .............................................................................................................................................. 5
2.1 Eine digitale Stadt braucht eine digitale Stadtverwaltung .............................................................................. 5
2.2 Ziel der Strategie ................................................................................................................................................... 6
2.3 Digitale Stadtverwaltung im digitalen Nürnberg .............................................................................................. 6
3 Handlungsfelder und Zielsetzungen ........................................................................................................................... 8
3.1 Handlungsfeld 1: Umgang mit Veränderung .................................................................................................. 10
3.2 Handlungsfeld 2: Kundenperspektive ............................................................................................................. 12
3.3 Handlungsfeld 3: Mitarbeitende und Führungskräfte ................................................................................... 14
3.4 Handlungsfeld 4: IT-Infrastruktur ..................................................................................................................... 15
3.5 Handlungsfeld 5: Prozess- und Organisationsmanagement ........................................................................ 18
3.6 Handlungsfeld 6: Regelungen und Rahmenbedingungen ............................................................................ 20
3.7 Die Prinzipien der digitalen Stadtverwaltung ................................................................................................. 23
4 Umsetzung der Strategie ........................................................................................................................................... 24
4.1 <digital.heute> .................................................................................................................................................... 25
4.2 <digital.normal>.................................................................................................................................................. 30
4.3 <digital.vernetzt> ................................................................................................................................................ 36
4.4 Zeitliche Grobplanung (Roadmap) ................................................................................................................... 42
4.5 Personal- und Sachmittel .................................................................................................................................. 43
4.6 Weiteres Vorgehen ............................................................................................................................................ 45
Glossar .................................................................................................................................................................................... 46
Quellenverzeichnis ................................................................................................................................................................ 50
Anhang A: Steckbriefe <digital.heute> ................................................................................................................................ 51
Anhang B: Schwerpunktprojekte der digitalen Bürgerkommunikation ......................................................................... 63
127
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
3
1 Zusammenfassung
Die Digitalisierung ist eine der zentralen Herausforderungen an die Stadtverwaltung1 Nürnberg und erfordert so-
wohl eine Anpassung der Organisation als auch der Denk- und Arbeitsweise von Führungskräften und Mitarbeiten-
den.
Aufbauend auf den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen aus den Umwälzungen, die die Digitalisierung in Wirt-
schaft und Gesellschaft mit sich bringt, werden in dem vorliegenden Konzept Handlungsfelder definiert, um die
Chancen der Digitalisierung aufzugreifen und Nutzen daraus zu ziehen sowie unerwünschte Begleiterscheinungen
zu minimieren.
Dabei sind es keineswegs die konkreten technischen Möglichkeiten, die den Schwerpunkt ausmachen, sondern die
Gesamtwirkung der Digitalisierung der Gesellschaft auf die Stadtverwaltung als Organisation und ihre Funktion für
die Stadtgesellschaft. Die Digitalisierung Nürnbergs im Gemeinwesen bildet den Schwerpunkt der Dachstrategie
„digitales Nürnberg“, die in Form eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) erarbeitet wird. Das vor-
liegende Konzept konzentriert sich mit der digitalen Stadtverwaltung auf eine der unverzichtbaren Grundlagen
hierfür. Es ist somit nicht isoliert, sondern als integraler Teil der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ zu ver-
stehen.
Die identifizierten Handlungsfelder sind:
Umgang mit Veränderung,
Kundenperspektive,
Mitarbeitende und Führungskräfte,
IT-Infrastruktur,
Prozess- und Organisationsmanagement,
Regelungen und Rahmenbedingungen.
In der Folge werden hieraus strategische Ziele und Leitlinien abgeleitet. Sie geben die Richtung vor, die die Stadt-
verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung einschlagen und konsequent verfolgen muss oder will.
Für die digitale Transformation der Stadtverwaltung bedeutet das insbesondere, dass Arbeitsorganisation sowie
die Prozessausgestaltung an den Anforderungen der Kunden ausgerichtet und die hierfür erforderlichen Prozesse
optimal IT-unterstützt ausgestaltet werden müssen. Die im Leitbild der Stadt genannten Zielsetzungen sind nach
wie vor gültig, werden aber ergänzt um die Ziele und Handlungsfelder, die im INSEK „Digitales Nürnberg“ definiert
werden.
Parallel dazu müssen die städtischen Mitarbeitenden in die Lage versetzt werden, in diesen Prozessen mit den er-
forderlichen Freiräumen im Interesse der Kunden zu agieren. Die Digitalisierung bedeutet einen Paradigmenwech-
sel, der nur erfolgreich gemeistert werden kann, wenn er von einem Kulturwandel positiv begleitet wird.
1 Unter Stadtverwaltung wird das umfassende Dienstleistungsangebot der Stadt – unabhängig ob Pflichtaufgabe oder freiwil-
lige Leistung – verstanden. Die „digitale Stadtverwaltung“ arbeitet nicht ausschließlich digital, sondern schöpft das Potential der
Digitalisierung dort aus, wo es sinnvoll und gewollt ist.
128
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
4
Die Umsetzung der vorliegenden Strategie kann nur gelingen, wenn sie von allen Fachdienststellen und den Quer-
schnittsdienststellen gemeinsam getragen wird. Während Grundlagen durch das Referat für Finanzen, Personal,
IT und Organisation geschaffen werden müssen, sind die konkreten fachlichen Digitalisierungskonzepte in Form
eigener Fachstrategien zu entwickeln. Hier kann der Querschnitt die Rahmenbedingungen schaffen, beraten und
unterstützen. Die Umsetzung selbst muss in den Fachbereichen geschehen.
Diesem Gedankengang folgend, werden drei Programme definiert:
<digital.heute> mit dem Fokus auf bereits laufende Aktivitäten,
<digital.normal>, um die digitale Arbeit innerhalb der Stadtverwaltung zu etablieren,
<digital.vernetzt> für die Unterstützung und Umsetzung der Fachstrategien.
Während das Programm <digital.heute> im Wesentlichen eine Klammer um die bereits laufenden Aktivitäten bil-
det, bedürfen die anderen Programme noch einer Vorbereitungsphase, weil sich sowohl das Amt für Digitalisie-
rung, IT und Prozessorganisation (DIP) als auch das Personalamt (PA) im Rahmen der Strategieprojekte und der
Umsetzung ihrer Ergebnisse selbst in die Lage versetzen muss, die benötigten Unterstützungsleistungen auch er-
bringen zu können.
Die Umsetzung dieser Strategie und damit die Bewältigung der technologiegetriebenen gesellschaftlichen Verän-
derungen stellt die größte Herausforderung seit langer Zeit für die Stadtverwaltung dar. Sie erfordert einen nach-
haltig hohen Einsatz, ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft, Kreativität und Managementkompetenz aller
daran Beteiligten. Daneben sind die Unterstützung des Stadtrates und der Stadtspitze sowie hohe Investitionen
und finanzielle Aufwendungen zur Bewältigung dieser Herausforderung unabdingbar. Das Gelingen des Vorhabens
ermöglicht es der Stadtverwaltung die Chancen der Digitalisierung, die tiefgreifende gesellschaftliche Veränderun-
gen mit sich bringt, zu nutzen. Damit erhält sie ihre Handlungsfähigkeit und somit das Vertrauen der Bürgerschaft
in eine moderne Stadtverwaltung.
129
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
5
2 Digitale Stadtverwaltung
2.1 Eine digitale Stadt braucht eine digitale Stadtverwaltung
Nürnberg wird auch in Zukunft „bunter, älter und größer“2. Neben der stetigen Urbanisierung der Gesellschaft,
dem demografischen Wandel sowie den Folgen von Energiewende und Migrationsbewegungen sind auch Auswir-
kungen der Digitalisierung im Alltag bereits spürbar.
Die Kraft und Dynamik dieser Entwicklung wird in Begriffen wie „digitaler Tsunami, digitale Revolution, digitales
Zeitalter“ deutlich. Zeitgleich erreicht die Entwicklung durch die Vernetzung von Prozessen, Systemen, Daten und
Dingen eine neue Qualität. Es werden nicht mehr nur möglichst viele Computer, Sensoren und Maschinen mitei-
nander vernetzt. Auch die damit entstehenden Schnittstellen selbst sind Gegenstand der computerbasierten Au-
tomatisierung: Im „Internet of Everything“ interagieren Maschinen, Bauteile, Autos, Ampeln ohne weiteres
menschliches Zutun miteinander. Hinzu kommt, dass Technologien, die in enger Verbindung zur Digitalisierung ste-
hen – Schlagworte sind Big Data, künstliche Intelligenz; Robotik oder Miniaturisierung –, in ihrem Zusammenwirken
die Dynamik weiter befeuern.
Politik und Verwaltung müssen hier den verfügbaren Gestaltungsspielraum nutzen, um die bereits laufende digitale
Transformation der Stadtgesellschaft positiv zu beeinflussen. Ziele und Handlungsfelder hierzu werden in dem ge-
schäftsbereichsübergreifend besetzten INSEK-Team „Digitales Nürnberg“ im Rahmen der Entwicklung der Dach-
strategie erarbeitet. Klar ist allerdings bereits heute:
Für eine positive Entwicklung der Digitalisierung unserer Stadtgesellschaft ist eine digitale Transformation3 der
Stadtverwaltung mit ihren vielfältigen Aufgaben Voraussetzung und Herausforderung zugleich. Wesentlich ist da-
bei, die Rahmenbedingungen der Veränderungen klug mit zu gestalten, denn aufgrund der auch in Zukunft zu er-
wartenden knappen öffentlichen Ressourcen müssen alle Handlungsspielräume genutzt werden, um die verän-
derte und teils steigende Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können. Alle
Akteure in der Stadtverwaltung müssen bereit und in der Lage sein, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und
ihre Herausforderungen zu bewältigen.
2 „Bunter“ bezieht sich auf die größere Vielfalt von Menschengruppen durch Zuwanderung, „älter“ auf den demographischen
Wandel und „größer“ auf das Bevölkerungswachstum in Nürnberg. (Vgl. u.a. Pietzcker 2012, S. 2; https://www.nuern-
berg.de/internet/stadtportal/bevoelkerungsprognose.html Stand Mai 2019)
3 Gemeint ist der Übergang in eine Gesellschaft, in der die digitalen Veränderungen akzeptiert und normal geworden sind.
130
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
6
2.2 Ziel der Strategie
Die im vorliegenden Konzept formulierte Strategie „Digitale Stadtverwaltung“ beschreibt die wesentlichen Hand-
lungsfelder für einen erfolgreichen Weg der Stadt Nürnberg in die digitale Zukunft. Sie formuliert hierin strategische
Zielsetzungen, die als Orientierung, Richtungs- und Impulsgeber für das konkrete Handeln im Rahmen des Trans-
formationsprozesses dienen sollen.
Mit den Programmen zur Umsetzung der Strategie beinhaltet dieses Konzept eine Beschreibung vorgesehener
Maßnahmen, mit denen die Fachbereiche in die Lage versetzt werden sollen, ihren Beitrag zum „Digitalen Nürn-
berg“ zu definieren und umzusetzen.
2.3 Digitale Stadtverwaltung im digitalen Nürnberg
Die Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes für die digitale Stadtverwaltung liegt im Verantwortungsbereich
des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation (Ref. I/II). Ref. I/II sieht es diesbezüglich als seine Kernauf-
gabe für die nächsten Jahre an, die Stadtverwaltung mit ihren Dienststellen und Einrichtungen zu unterstützen bei
ihrem Weg, den digitalen Wandel zu verstehen und die vorhandenen Gestaltungsspielräume bestmöglich zu nut-
zen.
Die Geschäftsbereiche und Dienststellen der Stadtverwaltung müssen hierzu die Auswirkungen der digitalen Trans-
formation auf das Leistungsspektrum sowie die veränderten Anforderungen der Kundinnen und Kunden verstehen
und entsprechende Lösungsansätze für sich entwickeln und vollziehen. Ref. I/II fungiert dabei als gesamtstädti-
scher, zentraler Partner für die Geschäftsbereiche und Dienststellen rund um Organisationsfragen, neue bzw. ver-
änderte Arbeitsformen und -prozesse sowie IT-Themen. Darüber hinaus übernimmt es federführend die Rolle des
IT-Strategen im Rahmen der Digitalisierung der Stadtverwaltung. Dies umfasst die Unterstützung und Beratung der
Fachbereiche bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer (digitalen) Fachstrategien.
Die vorliegende Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung ist integraler Bestandteil des InSEK „Digitales Nürn-
berg“. Für die Koordination der digitalen Stadtverwaltung ist Ref. I/II bzw. DIP der zentrale Ansprechpartner/Koor-
dinator. Ref. VII und Ref. I/II stimmen sich hinsichtlich der Konsistenz von „Digitales Nürnberg“ und „digitale Stadt-
verwaltung“ ab. Die Stadtverwaltung muss sich, als wesentlicher Aspekt eines Gemeinwesens, mit ihrem Konzept
für eine digitale Verwaltung einbringen und widerspiegeln. Das folgende Schaubild zeigt schematisch die Verzah-
nung der beiden Aktivitäten.
131
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
7
Abb. 1: Strukturelle Verzahnung von Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ und „digitale Stadtverwaltung“
Die Digitale Transformation erfordert sowohl eine intensive organisatorische Betrachtung der bisherigen Abläufe
als auch die Bereitstellung lösungsorientierter IT-Leistungen auf Basis leistungsfähiger Informations- und Kommu-
nikationsinfrastrukturen. Die gemeinsame Betrachtung und Gestaltung von Prozessen und IT ist dabei unerlässlich.
Abb. 2: Aufgaben des Ref. I/II im Rahmen der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
Dienstleistungs-
angebot nach
innen
interner Treiber
der
Digitalisierung
von
Verwaltungs-
prozessen
Rahmen-
bedingungen
der
Digitalisierung
setzen
Dienstleistungs-
angebot nach
aussen
I n f r a st r u k t u r
digitale Stadtverwaltung
Bürgerschaft, Unternehmen, Wissenschaft, Com-
munity
F a c h s t r a t e g i e n
Stadtgesellschaft
Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
132
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
8
3 Handlungsfelder und Zielsetzungen
Die Entwicklung der digitalen Gesellschaft ist heute nur schwer vorherzusagen. Klar ist aber, dass sich die Geschwin-
digkeit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen durch die Digitalisierung immer noch erhöht4. So ist die
durchschnittliche „Lebensdauer“ von Unternehmen drastisch kürzer als noch vor wenigen Jahren5. EU, Bund und
Länder haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die öffentliche Verwaltung „fit für die
Digitalisierung“ zu machen. Dennoch hat der Abstand gegenüber der Wirtschaft in Bezug auf den Reifegrad der
Digitalisierung weiter zugenommen6.
Die öffentliche Verwaltung ist von jeher auf Stabilität und Verlässlichkeit ausgelegt. Sie wird die Veränderungsge-
schwindigkeit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht erreichen können. Andererseits muss sie als
Anker einer funktionierenden, rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung die Anschluss- und Kommunikationsfähig-
keit mit der Bevölkerung erhalten, um den demokratisch legitimierten Gestaltungsauftrag der Politik erfüllen zu
können.
Deshalb ist es unverzichtbar, sich als Kommunalverwaltung weit über die heutigen technischen Aspekte mit den
grundlegenden Fragen der Veränderung von Arbeits- und Sichtweisen konstruktiv auseinanderzusetzen. Im Fol-
genden werden die Handlungsfelder hergeleitet, die sich aus heutiger Sicht für die erfolgreiche „digitale Transfor-
mation“ der Verwaltung ergeben.
Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft in immer kürzeren Innovationszyklen. Diese Entwicklung wird weiter
anhalten, was zu Unwägbarkeiten und Unsicherheit führt. Was heute richtig erscheint, kann sich morgen als falsch
herausstellen. Wir müssen lernen, damit umzugehen. Es geht nicht darum, aus einem derzeitigen stabilen Zustand
in einen anderen stabilen Zustand zu gelangen, sondern den Prozess der andauernden Veränderung unter ver-
gleichsweise unsicheren Annahmen zu beherrschen. Nicht die Unsicherheit zu beseitigen versuchen, sondern sie
zu bewältigen, lautet die Devise. Der bewusste Umgang mit Veränderung definiert das umfassende erste Hand-
lungsfeld.
Dabei stehen die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen Nürnbergs mit ihren Erwartungen und
Anforderungen im Mittelpunkt. Aus ihrer Perspektive muss die Stadtverwaltung ihre Leistungen gestalten. Auch
neue Formate müssen erprobt und angewendet werden, um den „Perspektivwechsel“ tatsächlich vorzunehmen.
Die Kundenperspektive bildet das zweite große Handlungsfeld.
Für die Mitarbeitenden verändert sich die Arbeitswelt: Was heute noch an Wissen und Qualifikation richtig und gut
ist, wird morgen seine Bedeutung vielleicht verloren haben7. Eigenverantwortung weiter stärken und die erhöhte
Bereitschaft Wissen zu teilen sind wesentliche Elemente einer guten Arbeitskultur im Zeitalter der Digitalisierung8.
Den Führungskräften in der Verwaltung kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Sie sind als Change-Ma-
nager, Coach und Vorbild künftig deutlich stärker gefragt. Auch das beste Fachwissen genügt hier nicht. Personal
ist das dritte Handlungsfeld der Strategie zur digitalen Stadtverwaltung.
4 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 19.
5 Vgl. https://boerse.ard.de/boersenwissen/boersengeschichte-n/s-und-p-immer-schnellerer-wandel100.html, 2017.
6 Vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/digitale-agenda.html (Stand Mai 2019).
7 Vgl. Daheim & Wintermann 2016, S. 17f.
8 Vgl. Daheim et al. 2017, S. 14.
133
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
9
Digitalisierung ist nicht nur IT, aber ohne IT gibt es keine Digitalisierung. Deshalb spielt die IT eine unverzichtbare
Rolle. Derzeit wird mit externer Unterstützung intensiv daran gearbeitet, die IT der Stadt Nürnberg auf Dauer
schneller, flexibler und stärker zu machen, damit sie den steigenden Anforderungen u.a. an Mobilität, Kommuni-
kation und Sicherheit gerecht werden kann. Die Informationstechnik selbst stellt Handlungsfeld 4 dar.
Prozesse und IT künftig immer zusammen zu denken und zu gestalten, ist bereits im neuen Namen der Dienststelle
DIP verankert. Serviceorientierung und die Möglichkeiten der Automatisierung stellen neue Anforderungen an die
Ausgestaltung der Prozesse. Das Prozess- und Organisationsmanagement definiert das fünfte Handlungsfeld.
Schließlich sind unsere internen Regelungen in die Jahre gekommen. Vieles, was früher selbstverständlich war, ist
heute nicht mehr zeitgemäß. Weniger Regeln und diese dafür gut und wirksam zu gestalten ist die konsequente
Antwort auf den zunehmenden Abstand zwischen „vorschriftsmäßigem Handeln“ und einer bedarfsgerechten,
funktionierenden Verwaltung. Ausreichend Handlungsspielräume ermöglichen Flexibilität und Geschwindigkeit.
Das führt zum sechsten Handlungsfeld: Regelungen und Rahmenbedingungen.
Abb 3: Überblick und Zusammenhang der Handlungsfelder
134
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
10
3.1 Handlungsfeld 1: Umgang mit Veränderung
Die VUCA-Welt
„Die Welt in 100 Jahren“, herausgegeben von Arthur Bremer, ist eine Zukunftsvision aus dem Jahr 1910. Sie be-
schreibt das Jahr 2010 aus einer Perspektive, in der eine ähnliche technologische Aufbruchsstimmung herrschte
wie heute. Vieles wird darin zutreffend vorhergesagt: Ein Telefonapparat im Westentaschenformat, drahtlose Bild-
übertragung, die Nutzung des Luftraums als Verkehrsfläche, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder
die Einigung Europas. Aber in vielen Einschätzungen lagen die Autoren auch völlig falsch. So wurde etwa beschrie-
ben, dass es im Jahr 2010 keine Straßenlaternen mehr gäbe, weil die Häuser mit einer selbstleuchtenden Radium-
Farbe bestrichen seien, oder freischwebende Wohnräume in 2000 m über den Feldern der deutschen Kolonien in
Afrika... Und wichtige Entwicklungen sind überhaupt nicht thematisiert worden: Zwei Weltkriege, Umweltver-
schmutzung, Computer oder Gentechnik, um nur einige Beispiele zu nennen.
Wir trauen uns heute nicht, eine Prognose für die nächsten 100 Jahre abzugeben. Wir sind schon mit den nächsten
10 Jahren überfordert: Die Generation der „digital natives“ legt heute zunehmend weniger Wert auf ein eigenes
Auto. Benutzen statt besitzen, heißt die Devise. Aber wird das auch noch so sein, wenn sie 40 sind? Wir wissen es
nicht. Während Eltern heranwachsender Kinder sich mit Facebook beschäftigen, sind diese längst zu Instagram
weitergezogen. Was hat Bestand, was nicht? Ist die Blockchain-Technologie vielleicht das Radium unserer Zeit:
Nützlich für einen bestimmten Einsatzzweck, aber in einer euphorischen Sicht völlig überschätzt?
Für eine solche Welt der Unsicherheit und Unbestimmtheit wurde in den 1990er Jahren der Begriff „VUCA-World“
geprägt. VUCA steht für Volatility, Uncertainty, Complexity & Ambiguity (Flüchtigkeit, Unsicherheit, Komplexität
und Mehrdeutigkeit)9. Wie kann eine öffentliche Verwaltung damit umgehen, deren Paradigma Stabilität und Ver-
lässlichkeit darstellt?
Die intelligente Antwort auf die Herausforderungen der VUCA-Welt wird im sogenannten VOPA-Prinzip gesehen.
VOPA steht für Vernetzung, Offenheit, Partizipation, Agilität. Konsequent an diesen Prinzipien ausgerichtet, kann
eine Organisation lernen, ihre Entscheidungs-, Organisations- und Handlungsstrukturen schneller und flexibler zu
gestalten. Für Unternehmen entscheidet dieser Kulturwandel oft über das Überleben in einem sich dramatisch
verändernden Marktumfeld10.
Auch für die Fachbereiche der Stadt Nürnberg, die dem Wettbewerb ausgesetzt sind, wird dieser Kulturwandel
entscheidend sein, um mit ihren Angeboten attraktiv zu bleiben. Und selbst in den Bereichen, in denen (vermeint-
lich) kein Wettbewerbsdruck herrscht, wie etwa im Ordnungs- oder Planungsbereich, verändert sich die Umwelt
derart schnell, dass die traditionellen Denk- und Arbeitsweisen einer Verwaltung zunehmend zu einer Belastung in
der Kommunikation mit den anderen Akteuren der Gesellschaft werden.
9 Vgl. Scheller 2017, S. 20ff.
10 Vgl. https://www.steinbeis-bmi.de/blog/vopa-die-antwort-auf-vuka-teil-1.html (Stand Mai 2019)
135
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
11
Von der Veränderung der Routine zur Routine der Veränderung
Die technologischen und in der Folge auch die gesellschaftlichen Veränderungen finden schneller statt, als die Ver-
waltung sie nachvollziehen oder gar antizipieren kann. Daraus lassen sich gleich drei notwendige Paradigmenwech-
sel ableiten:
Während sich Routineprozesse immer mehr automatisieren lassen, werden Veränderungsprozesse im-
mer häufiger auftreten. Es ist zu vermuten, dass bereits in einigen Jahren der personelle Arbeitsaufwand,
der in Veränderungsprozesse investiert werden muss, in der Gesamtsumme den (menschlichen) Arbeits-
aufwand übersteigt, der für Routineprozesse aufzuwenden ist11.
Wir brauchen die Fähigkeit zu springen. Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Entwicklungsschritt der Di-
gitalisierung mitmachen können. Sie muss dafür aber in der Lage sein, auf neuen Entwicklungen aufsetzen
zu können, auch wenn diese nicht den nächsten Schritt in einer evolutionären Abfolge darstellen. Das er-
fordert den Mut zu experimentieren, aber auch den Mut, etwas zu beenden, wenn es sich überholt hat.
Statt flächendeckender Standard-Lösungen für IT-Infrastruktur wird es zu einer Mehr-Generationen-IT-
Architektur kommen müssen, weil es nicht mehr möglich ist, ein System für die gesamte Verwaltung zu
etablieren, bevor eine völlig neue Generation von Anwendungen ihre Einsatzmöglichkeiten sucht.
Vor dem Hintergrund dieser anstehenden Paradigmenwechsel ist der kompetente und insbesondere effiziente
Umgang mit Veränderungsprozessen eine Aufgabe, die sich durch alle Bereiche der Verwaltung und durch alle Di-
gitalisierungsvorhaben zieht.
3.1.1 Strategische Ziele zum Umgang mit Veränderungen
Um Veränderungen als Chance zu begreifen und den Wandel aktiv gestalten zu können, werden folgende strate-
gischen Ziele für den Umgang mit Veränderung gesetzt:
Methoden zur effizienten Steuerung und Begleitung von Veränderungen sind etabliert,
Veränderungsprozesse werden als Normalfall und nicht als Ausnahmefall behandelt,
Prozesse sind grundsätzlich für die digitale Bearbeitung ausgelegt. Analoge Anforderungen werden, falls
erforderlich, daraus abgeleitet („digital-first-Prinzip“),
Führungskräfte und Projektverantwortliche gestalten und begleiten Veränderungsprozesse systematisch
und kompetent,
Mitarbeitende sind gegenüber Veränderungen aufgeschlossen, weil sie die mit den Veränderungen ver-
bundenen Chancen für sich und die Stadt Nürnberg schätzen.
Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie werden Maßnahmen definiert, die zum Erreichen dieser strategi-
schen Ziele dienen.
11 Vgl. Balka et al. 2018, S. 6.
136
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
12
3.1.2 Leitlinien für Veränderungsprozesse
Trotz der angestrebten Routine werden Veränderungsprozesse immer zu Verunsicherungen und Fragen führen.
Deshalb sollen sie sich im Rahmen folgender Leitlinien bewegen:
Wir begreifen Veränderung als Chance zur nachhaltigen Weiterentwicklung und gehen mit Risiken be-
wusst um,
Wir erproben Neues stets zum Wohl der Allgemeinheit ohne dabei die berechtigten Interessen Einzelner
zu missachten,
Wir akzeptieren, dass wir dabei Fehler machen und lernen daraus,
Wir fördern Vertrauen durch Offenheit und Transparenz,
Wir gehen auf Unsicherheiten und Vorbehalte bei Veränderungen ein,
Agilität ist der Schlüssel um Veränderungsanforderungen zu bewältigen,
Veränderung ist anstrengend – Veränderungsprozesse können nur erfolgreich sein, wenn sie mit genü-
gend Energie versorgt werden,
Wir unterstützen diejenigen, die Veränderung positiv mitgestalten,
Wir stellen die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung und die Rechtssicherheit immer sicher – sie sind
der Anker in dem Kontinuum der Veränderung.
3.2 Handlungsfeld 2: Kundenperspektive
„Sehr geehrte Frau S. , das unter dem o.a. Aktenzeichen eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde ge-
mäß § 37 (1) Satz 2 OWiG, obwohl hinreichender Tatverdacht besteht, im pflichtgemäßen Ermessen eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen ...“
Was sich fast wie Satire liest, ist tatsächlich der Originaltext eines ‚behördlichen’ Schreibens. Wer, ohne Ausbildung
in Verwaltungsrecht, spricht eine solche Sprache?
Oft verstehen wir als Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Verwaltung nicht mehr – im wörtlichen wie im über-
tragenen Sinn12. Und wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen den Zugang zu ihrer Stadt Nürnberg ver-
lieren, wird sie ihren Anspruch auf eine gesellschaftliche Wirkung einbüßen. Wenn gesellschaftliche Diskussionen
und Aktivitäten im Netz ohne die Einbeziehung der Stadtverwaltung stattfinden13, dann wird nicht die Bevölkerung,
sondern die Verwaltung abgehängt.
12 Vgl. Fluck 2017
13 Bsp: in Internet-Foren wird über das Reichsparteitagsgelände diskutiert. Die Stadt Nürnberg kann hier nur die Deutungshoheit
behalten, wenn sie selbst partizipiert!
137
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
13
Die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einzunehmen und die unterschiedlichen Le-
benslagen und deren Anforderungen als Maßstab für die Qualität der Leistungen der Stadt Nürnberg zu erheben,
sind Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Beziehung zwischen der Verwaltung und der Stadtgesellschaft.
Nur das direkte Einbeziehen der Kunden in den Gestaltungsprozess kommunaler Angebote und andere noch zu
entwickelnde Instrumente können diesen Blick schärfen und der Kundenperspektive Geltung verschaffen. „Digital
Labs“ und „Think-Tanks“ könnten zum Beispiel geeignete Formate sein, die, wenn sie in der Verwaltungspraxis
etabliert werden, eine aktive Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen. So kann Transparenz im Verwaltungshan-
deln gefördert und unterstützt werden.
Dabei wird die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen nicht nur digital sein. „Digital
first“ heißt nicht „digital only“. Im Gegenteil: Die Digitalisierung ermöglicht es, sich auf zwei Kanäle zu konzentrieren:
die digitalen Angebote einerseits und den persönlichen Kontakt auf Augenhöhe andererseits. Die Stadt Nürnberg
soll auch künftig ein Gesicht aus Fleisch und Blut haben. Nicht aus Mangel an Vertrauen in die Technologie, sondern
als Konsequenz des Selbstverständnisses der Stadt Nürnberg und ihrer Beziehung zur Bürgerschaft.
3.2.1 strategische Handlungsfeldziele
Prozesse werden aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger neu gestaltet,
Bürgerinnen und Bürger sind systematisch aktiv in den Gestaltungsprozess kommunaler Dienstleistun-
gen eingebunden,
Die digitalen Angebote verfolgen nach Möglichkeit die Prinzipien „Once-Only“ und „One-Stop-Govern-
ment“. Dazu wird verstärkt mit Dritten zusammengearbeitet (Partnern, anderen öffentlichen Stellen).
3.2.2 Leitlinien
Wir orientieren uns an Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger statt an organisatorischen Gegebenhei-
ten,
User Experience ist Qualitätsmaßstab für Bürgerdienste,
Die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen folgt grundsätzlich dem 2-Kanal-
Prinzip: digital und persönlich.
138
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
14
3.3 Handlungsfeld 3: Mitarbeitende und Führungskräfte
Während der digitale Service der Verwaltung rund um die Uhr zur Verfügung steht, tun dies die Mitarbeitenden,
Fach- und Führungskräfte der Stadtverwaltung nicht. Sie möchten ihre individuelle Arbeits- und Erreichbarkeitszeit
auf einen Konsens zwischen den dienstlichen Anforderungen und den privaten Ansprüchen ausrichten14.
Die Arbeitswelt wird sich grundlegend verändern: Was heute noch an Wissen und Qualifikation richtig und gut ist,
könnte morgen seine Bedeutung vielleicht schon verloren haben15. Digitalisierung heißt aber nicht, dass Fachkräfte
nicht mehr benötigt werden. Durch die Digitalisierung von Prozessen werden Mitarbeitende, Fach- und Führungs-
kräfte von Routinetätigkeiten entlastet16. Dies bietet die Chance, mehr Zeit in komplexere Aufgaben zu investieren
und sich weiter zu qualifizieren.
Lernbereitschaft, eigenverantwortliches Arbeiten, Problemlösungs- und soziale Kompetenzen sind in der digitalen
Welt Schlüsselqualifikationen17. Hieraus ergeben sich flachere Hierarchien und verstärktes Arbeiten im Team. Eine
Führungskultur im klassischen Hierarchiedenken ist nicht mehr zukunftsfähig18.
Der kompetente Umgang mit digitalen Werkzeugen ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit und kein herausra-
gendes Merkmal mehr. Die Arbeitsplätze werden weniger ortsgebunden. Klare Regelungen bezüglich der „Nicht-
Erreichbarkeit“, den Arbeitszeitregelungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind hierzu nötig19.
3.3.1 Attraktive Arbeitgeberin Stadt Nürnberg
Mitarbeitende und Führungskräfte müssen bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg die bestmöglichen Rahmenbe-
dingungen vorfinden. Vor dem Hintergrund des sich immer schärfer abzeichnenden Fachkräftemangels und des
dadurch entstehenden Wettbewerbs, ist dies eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Personalge-
winnung und -bindung. Nur wenn es gelingt, auch in Zukunft geeignetes Personal zu gewinnen und zu halten, kann
den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich begegnet werden.
14 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 32ff und 73ff.
15 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 5 und 152.
16 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 47 und 69f.
17 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 70 und Daheim et al. 2017, S. 13ff.
18 Vgl. Daheim et al. 2017, S. 13ff.
19 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017, S. 119ff; Daheim et al. 2017, S. 13ff und Daheim & Wintermann 2016,
S. 13.
139
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
15
3.3.2 Strategische Handlungsfeldziele
Trotz der sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen neuen An-
forderungen, hat sich die Stadtverwaltung folgende Ziele in Bezug auf das Personal (Mitarbeitende, Fach- und Füh-
rungskräfte) gesetzt.
Moderne Instrumente der Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung sind etabliert,
Mitarbeitende identifizieren sich mit der Stadt Nürnberg und arbeiten engagiert, kompetent und gerne
für ihre Arbeitgeberin,
Die Beschäftigten erhalten ihren Fähigkeiten und Aufgaben entsprechende Verantwortung und Frei-
räume,
Zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden hat sich eine starke Vertrauensbasis etabliert,
Führungskräfte können die Veränderungsprozesse, die die Digitalisierung mit sich bringt, kompetent be-
gleiten und mit den Mitarbeitenden gemeinsam etablieren.
3.3.3 Leitlinien
Wir gestalten die Arbeitszeit so flexibel wie möglich und so strukturiert wie nötig,
Wir überwinden organisatorische Grenzen der Kommunikation und vernetzen uns,
Wir teilen Wissen und holen es aktiv ein,
Wir lernen und nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um uns auf neue Herausforde-
rungen und Anforderungen vorzubereiten,
Wir kennen die Risiken einer Vermischung von Arbeit und Privatleben und respektieren deren individu-
elle Grenzen.
3.4 Handlungsfeld 4: IT-Infrastruktur
Die IT ist das erste, was mit Digitalisierung in Verbindung gebracht wird. Sie ist die Grundlage und der Treiber für
Veränderungen. Veränderte Erwartungen an Abläufe oder die Arbeitsumgebung wurden durch neue Möglichkei-
ten der Informationstechnologie aufgebaut und müssen in der IT der Stadtverwaltung entsprechend angepasst
werden, um Veränderungen in der Verwaltung vorantreiben zu können.
Die Geschwindigkeit von Neuentwicklungen wird weiter zunehmen und neue Technologiegenerationen werden
bestehende verdrängen, bevor sie sich etablieren konnten20. Die Vernetzung und Verknüpfung von Daten bietet
20 Vgl. OECD 2019, S. 40.
140
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
16
neue Möglichkeiten und schafft neue Werte, weshalb die Unterstützung der Vernetzung und des automatisierten
Datenaustauschs von immer größerer Bedeutung wird21.
Es geht zukünftig nicht mehr nur um Informationsaustausch, sondern auch um gemeinsamen, bedarfsgerechten
und leicht steuerbaren Zugriff auf bzw. Vernetzung von Informationen. Aus diesem Grund liegt ein weiterer Fokus
der digitalen Verwaltung im Aufbau neuartiger Informations- und Kommunikationsarchitekturen. Es wird eine IT-
Strategie benötigt, die der Digitalisierungsstrategie folgt. Sie wird wesentliche strukturelle Änderungen sowohl in
der IT-Infrastruktur als auch im IT-Service beinhalten, um die zukünftigen Anforderungen zu bedienen und dabei
gleichzeitig das erforderliche Maß an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Mobile Endgeräte müssen, je nach Einsatzbereich den erforderlichen Funktionsumfang bereitstellen, stets verfüg-
bar sein und ortsungebunden zuver-
lässig betrieben werden können. In
diesem Sinne müssen auch flexible
Möglichkeiten der Kommunikation
zur Verfügung gestellt werden. Der
Zielkonflikt zwischen einer offenen
und diskriminierungsfreien Nutzung
aller zur Aufgabenerfüllung benötig-
ten Formate, Kommunikationskanäle
und Dienste einerseits und der Auf-
rechterhaltung der erforderlichen In-
formationssicherheit andererseits
muss intelligent aufgelöst werden.
Abb. 4: Arbeitsplatz – heute und morgen
Dementsprechend sind Neuerungen in der IT nötig. Jedoch wird auch der tägliche Betrieb weiterhin viel Zeit in
Anspruch nehmen, da die städtische IT für das Funktionieren der Verwaltung sorgt. Ohne eine funktionierende IT-
Infrastruktur wäre die Stadt Nürnberg nicht mehr handlungsfähig. Die öffentliche Ordnung ließe sich nicht mehr
aufrechterhalten. Einen funktionierenden „manuellen Plan B“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Entsprechend
bedeutend ist es, die Verfügbarkeit der IT sicherzustellen.
3.4.1 Strategische Ziele:
Für eine zukunftsfähige Unterstützung der Digitalisierung durch die IT und die Beibehaltung der Handlungsfähig-
keit der Stadtverwaltung werden folgende strategische Ziele gesetzt:
DIP/IT ist kompetenter und leistungsfähiger Partner und Wegbereiter der Digitalisierung für die Dienst-
stellen der Stadt Nürnberg,
Die technischen Lösungen sind robust, mobil, sicher, vernetzt und intuitiv nutzbar,
Der Datenaustausch zwischen Mitarbeitenden untereinander, Mitarbeitenden und Bürgerinnen und
Bürgern sowie Mitarbeitenden und anderen Externen erfolgt sicher, zuverlässig und komfortabel,
21 Vgl. Hulverscheidt & Schmieder 2019.
141
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
17
Mobilität, User Experience und multilaterale Kommunikation sind die Grundsätze bei der Weiterent-
wicklung der IT-Infrastruktur,
Verwaltungsaufgaben werden durchgängig elektronisch und medienbruchfrei bearbeitet,
Daten sind von hoher Qualität, in dem sie korrekt, aktuell und authentisch sind,
Der Schutz der Privatsphäre ist nach bestem Stand sichergestellt,
Daten werden, soweit sie veröffentlicht werden dürfen, für die Nutzung freigegeben, bei kommerzieller
Nutzung unter Einforderung eines fairen Anteils der Wertschöpfung.
3.4.2 Leitlinien:
Um die strategischen Ziele erreichen zu können, sollten neue Projekte und Maßnahmen sich im Rahmen der fol-
genden Leitlinien bewegen:
Integration ist Pflicht: Keine Silos22, keine Inseln,
Usability vor Funktionsumfang: Benutzeroberflächen sollen schlank und einfach bedienbar sein,
IT-Nutzung so offen wie möglich und so restriktiv wie nötig,
Automatisierbarkeit immer mitdenken,
Mobil zu 100%: Mobile Arbeitsplätze werden so gestaltet, dass möglichst alle anfallenden Aufgaben erle-
digt werden können,
Eine Datenrichtlinie steckt einen Handlungsrahmen ab, um Daten einen (Mehr-)Wert zu geben,
Daten gehören der Stadt Nürnberg, nicht einzelnen Dienststellen,
Daten sind grundsätzlich verwaltungsintern für alle frei und mehrfach verwendbar, es sei denn, ihre Nut-
zung ist aus Schutzgründen nicht zulässig (z.B. personenbezogene Daten),
Daten sollen möglichst automatisiert entstehen und nicht manuell erhoben werden.
22 Als „Silo“ wird hier ein isolierter Datenbestand bezeichnet, der über keine Schnittstellen verfügt und auch in berechtigten Situ-
ationen keinen Datenaustausch ermöglicht.
142
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
18
Exkurs: Datenschutz und Informationssicherheit
Der Schutz personenbezogener Daten nimmt gerade in der öffentlichen Verwaltung einen besonders ho-
hen Stellenwert ein. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Einrichtungen vertrauen darauf,
dass die öffentliche Hand besonders sorgsam mit den Daten umgeht. So wird die digitale Stadtverwaltung
nicht jede Nutzung zulassen können und dürfen, die im Zeitalter von „Big Data“ möglich und – im Sinne einer
effizienten Nutzung – vielleicht sogar sinnvoll wäre. Gleichwohl können und müssen aber Regelungen hin-
terfragt werden, die sich in der Gesellschaft längst als obsolet herausgestellt haben. Mit dem Einverständnis
der Betroffen für eine Weiterverwendung ihrer Daten lassen sich viele Ansätze des „Once-Only“-Prinzips
umsetzen.
Die Anforderungen an die Informationssicherheit steigen insbesondere durch die Öffnung der Netze, die
Ausbreitung des „Internet der Dinge“ und durch immer ausgefeiltere und professionellere Angriffsszenarien
rasant an. Diesen Herausforderungen muss konsequent begegnet werden, auch in der Erkenntnis, dass es
eine 100%ige Sicherheit nicht geben kann. Strategien und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines der öf-
fentlichen Hand angemessen hohen Sicherheitsniveaus werden gesondert betrachtet. Im Rahmen der Di-
gitalisierung ist die Informationssicherheit daher kein eigenständiges Ziel, sondern eine Rahmenbedingung.
Ziel ist es, das erforderliche Sicherheitsniveau mit möglichst wenig Einschränkungen in der Nutzbarkeit der
Technologien zu erreichen.
3.5 Handlungsfeld 5: Prozess- und Organisationsmanagement
Digitalisierung ist nicht gleichbedeutend mit einer einfachen „Elektrifizierung“ bestehender Prozesse und Organi-
sationsformen. Sie setzt bei den tatsächlichen Anforderungen an und erfordert, Prozesse unabhängig von Zustän-
digkeitsgrenzen und hierarchischen Strukturen neu zu gestalten23. Mit der Digitalisierung sind auch Chancen zur
Vereinfachung gegeben. Die Prüfung, ob Prozesse oder Prozessteile noch in der bisherigen Form erforderlich sind,
muss konsequent und durchgängig erfolgen.
Auch wird der Wandel von eindimensionalen zu mehrdimensionalen Organisationsformen ermöglicht. Die erfor-
derliche Flexibilität und Agilität braucht weniger zentrale und starre, sondern mehr flach organisierte und adaptive
Strukturen, verbunden mit richtigen Rahmenvorgaben und Steuerung24. Die jeweils geeignete Organisationsform
ist von fachspezifischen Anforderungen und dem Aufgabenspektrum abhängig. In diesem Zusammenhang gilt es
Regelungen zu finden, die die notwendige Verantwortung für die Aufgabenerfüllung klar definieren und verbindlich
23 Vgl. http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-methoden/Informatik--Grundlagen/digitalisie-
rung/index.html?searchterm=Digita (Stand Mai 2019).
24 Vgl. Daheim et al. 2017 S. 10.
143
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
19
festschreiben. Wenn Aufgaben über Zuständigkeitsgrenzen hinweg wahrgenommen werden, müssen auch die Zu-
ständigkeitsgrenzen selbst hinterfragt werden. Das Denken und Arbeiten in den „Silos“ des Aufgabengliederungs-
planes muss einer kooperativen, ganzheitlichen Betrachtung der Aufgabenerledigung weichen.
Die Digitalisierung bringt eine Vielzahl von Innovationen hervor. Es ist nicht Anspruch der Stadtverwaltung, sämtli-
che Entwicklungen zu adaptieren. Die kurzen Innovationszyklen und komplexen Aufgabenstellungen erfordern
aber, sich mit Themen frühzeitig auseinander zu setzen, experimentell auf ihren Nutzen für die Stadtverwaltung zu
evaluieren und Erfahrungswissen zu sammeln. Im Rahmen zu definierender Experimentierräume können innova-
tive Lösungsansätze schnell, unbürokratisch und ergebnisoffen u.a. in Pilotprojekten „ausprobiert“ werden. Ein
Scheitern wird dabei nicht als Fehler verstanden, sondern als Chance, aus wertvollen Erfahrungen zu lernen. Dies
muss Teil der Verwaltungskultur werden. Für solche Experimentierräume gibt es in allen Geschäftsbereichen Be-
darf.
Die Fachdienststellen und Eigenbetriebe haben die verantwortliche Aufgabe, die digitale Transformation ihrer Or-
ganisation zu erreichen. Hierbei werden sie von Ref.I/II unterstützt. Für die Dienststellen wird es erforderlich sein,
im eigenen Haus „Kümmerer“ und Ansprechpartner für das Thema Digitalisierung zu benennen, die die spezifi-
schen Herausforderungen ihres Fachbereichs kennen und mit den Dienstleistungen des Querschnitts in Überein-
stimmung bringen.
3.5.1 Strategische Ziele:
Für das Handlungsfeld Prozess- und Organisationsmanagement sind folgende strategische Ziele aufgestellt wor-
den:
Entwicklung hin zu einer lernenden Organisation wird konsequent verfolgt, z.B. durch Multiplikation/Kom-
munikation von Best Practice und Lessons Learned-Beispielen in die Stadtverwaltung hinein,
Moderne Arbeitsplätze mit weitgehend digitalisierten Abläufen, neuen Werkzeugen, verstärkter digitaler
Kooperation und Kommunikation sind bereitgestellt,
Prozessoptimierung geschieht unter Berücksichtigung aller technischen Möglichkeiten,
Aufbauorganisation orientiert sich an Prozessen und nicht umgekehrt. Kommunikation erfolgt analog zu
Prozessen über Bereichsgrenzen hinweg,
Entscheidungen werden möglichst am Ort der Wertschöpfung getroffen. Die Entscheidungsprozesse sind
so kurz wie möglich,
Die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch mit externen
Partnern, wird strukturell gefördert,
Professionelles Projekt- und Prozess-Know-How steht in ausreichender Kapazität zur Verfügung,
Fachliche IT-Koordinatoren sind in den Fachdienststellen etabliert.
3.5.2 Leitlinien zur Prozessgestaltung:
Um eine optimale Prozessgestaltung durchführen zu können und diese im Sinne der strategischen Ziele zu gestal-
ten, sollten die entstehenden Prozesse folgenden Leitlinien folgen:
Umfassend und integriert
o Ende-zu-Ende-Betrachtung ist der Grundsatz,
o Die Kombination aus fachlicher, organisatorischer und technischer Sicht ist berücksichtigt,
144
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
20
o Prozesse werden bereichsübergreifend gedacht.
verankert und nachhaltig
o Verantwortlichkeiten und Rollen sind klar definiert,
o Klare Zielsetzung, transparent, mit etabliertem Prozessmanagement,
o Prozessbeschreibungen sind transparent und allen zugänglich,
o Ganzheitliche Steuerung durch Etablierung eines Reifegradmodells,
o Berücksichtigung des erweiterten Wirtschaftlichkeitsbegriffs (Geschwindigkeit, Flexibilität und
Qualität neben der Kosteneffizienz).
kundenorientiert und wertschöpfend
o messbar, schlank, mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger,
o Konsequente Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse,
o die User Experience steht dabei im Fokus.
innovativ und serviceorientiert
o Serviceorientierte Aufgabenteilung statt funktionsorientiertem Workflow,
o Differenzierte Blickwinkel: Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende, Automatisierung,
o Technische Möglichkeiten werden soweit möglich genutzt.
3.6 Handlungsfeld 6: Regelungen und Rahmenbedingungen
„Wollen“, „Können“ und „Dürfen“ sind die zentralen Voraussetzungen für jeden Umsetzungsprozess. Im Folgen-
den werden diesbezügliche Ziele, Leitlinien und Anforderungen beschrieben, die sich sowohl auf die Ausgestaltung
der digitalen Stadtverwaltung, als auch auf den Transformationsprozess selbst beziehen.
3.6.1 Bereitschaft und Umsetzungskraft
Die digitale Transformation der Stadtverwaltung kann nur gelingen, wenn sie
auf die notwendige Offenheit und Veränderungsbereitschaft bei allen Beteiligten trifft,
von allen Führungskräften unterstützt,
von der obersten Leitungsebene aktiv eingefordert und
mit ausreichend Energie ausgestaltet wird.
Das mag zunächst selbstverständlich klingen. Es handelt sich aber um kritische Erfolgsfaktoren, die in der Praxis oft
vernachlässigt werden. Nicht selten scheitern große Initiativen, weil ihnen letztlich die „Energie“ ausgeht.
3.6.2 Ressourcen
Ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Qualifikation und ausreichende finanzielle Mittel müs-
sen für die Zukunft bereitstehen, um die Digitalisierungsvorhaben auch umsetzen zu können.
145
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
21
An dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ändert auch die Digitalisierung nichts. Absehbar ist jedoch, dass es zunächst
erheblicher Investitionen bedarf, um langfristig einen wirtschaftlichen Nutzen erkennbar zu machen. Experimen-
tieren und wirtschaftliches Handeln schließen sich auch keineswegs aus: Jedes innovative Unternehmen muss Ver-
fahren oder Produkte testen und evaluieren, bevor aus vielen Versuchen ein Erfolgsmodell wird
3.6.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Nicht nur die Technik hat sich hinsichtlich der Digitalisierung und E-Government über die Jahre geändert, sondern
auch das Recht. Mittlerweile vom Bremser zum Treiber des Transformationsprozesses gewandelt schreibt u.a. das
Bayerische E-Government-Gesetz25 die elektronische Prozessabwicklung sogar explizit vor.
Auch der Bund hat neben seinem E-Government-Gesetz mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu
Verwaltungsleistungen26 (OZG) Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistun-
gen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und einen Portalverbund sowie Servicekonten nor-
miert. Diese grundlegenden Regelungen für das Verwaltungsverfahren werden zunehmend auch in den Fachge-
setzen umgesetzt.
Parallel werden die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Algorithmen und eines dadurch möglichen au-
tomatisierten Verwaltungsaktes erarbeitet.
Anhand dieser gesetzlichen Grundlagen sind auch städtische Vorschriften und Dienstvereinbarungen zu überprü-
fen und zu ändern. Ziel ist es dabei insbesondere, dass möglichst viele Verwaltungsverfahren online-fähig werden
und in Zukunft medienbruchfrei abgewickelt werden können.
3.6.4 Strategische Handlungsfeldziele:
Die Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewußt und bringen die digitale Transformation aktiv
voran.
Die zur Umsetzung benötigten Ressourcen stehen auf langfristige Sicht zur Verfügung.
Städtische Regelungen sind überprüft und angepasst. Dazu müssen wir:
o Hemmnisse und Hindernisse zur Digitalisierung aufspüren,
o auf die Anforderungen der digitalen Stadtverwaltung so anpassen, dass sie
o digitales Arbeiten nicht nur zulassen, sondern einfordern.
hinderliche gesetzliche Regelungen werden erkannt und Anpassung initiiert.
3.6.5 Leitlinien:
Der Begriff Wirtschaftlichkeit bezieht Chancen, Umsetzungsaufwand und –Geschwindigkeit mit ein.
25 siehe www.gesetze-bayern.de
26 siehe www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html
146
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
22
Künftige Regelungen27 sollen einen definierten Gestaltungsspielraum eröffnen und Experimente zulas-
sen.
Künftige Regelungen sollen so offen wie möglich und so restriktiv wie nötig formuliert werden.
Sie geben Orientierung und Anleitung, aber sie bevormunden nicht, wo es nicht nötig ist.
27 verwaltungsinterne Regelungen und Regelungen des Ortsrechts
147
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
23
3.7 Die Prinzipien der digitalen Stadtverwaltung
Aus den strategischen Zielen und Leitlinien der beschriebenen Handlungsfelder lassen sich folgende Prinzipien
ableiten:
Die digitale Stadtverwaltung ist
für Bürgerinnen und Bürger
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die digitale Stadtverwaltung richtet sich an den Bedürfnissen
und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen Nürnbergs
aus und nicht primär an den technischen Möglichkeiten.
digital und persönlich
Die Stadt Nürnberg bietet die Wahl zwischen digitalen Angeboten und dem persönlichen Kontakt
von Mensch zu Mensch.
innovativ und agil
Die Stadtverwaltung ist neuen technischen und sozialen Entwicklungen gegenüber aufgeschlos-
sen. Sie sucht die Chancen und bewertet die Risiken. Sie geht mit Veränderungen routiniert um.
kompetent und verlässlich
Die Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg arbeiten engagiert, gerne und kompetent in der digitalen
Stadtverwaltung. Mit dem Einsatz digitaler Technologien behält diese die Zuverlässigkeit und
Rechtssicherheit, die die Bürger von ihrer Stadt Nürnberg erwarten.
vertrauensfördernd und transparent
Gute Zusammenarbeit benötigt Vertrauen. Die Digitalisierung soll es fördern und erhalten. Ent-
scheidungswege und –kriterien werden, auch bei automatisierten Abläufen, stets nachvollzieh-
bar bleiben.
dem Schutz der Privatsphäre verpflichtet
Der Schutz der Privatsphäre als Grundrecht nimmt im Rahmen der digitalen Stadtverwaltung ei-
nen besonderen Stellenwert ein.
integraler T eil des digitalen Nürnberg
Die digitale Stadtverwaltung bildet eine infrastrukturelle umfassende, strategische Grundlage für
kommunales Handeln im Rahmen der Stadtentwicklung Nürnbergs
148
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
24
4 Umsetzung der Strategie
Die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie bedeutet einen Paradigmenwechsel für die gesamte Stadtverwaltung.
Es ist daher ein breit gefächerter Ansatz erforderlich, damit die eingeleiteten Maßnahmen und Projekte ihre ange-
strebte Wirkung möglichst gut entfalten können. Gleichzeitig ist eine Fokussierung auf Schlüsselthemen notwendig,
um die verfügbaren Möglichkeiten optimal einzusetzen.
Zur Umsetzung der Strategie werden drei Programme definiert:
<digital.heute>
fasst die Digitalisierungsvorhaben zusammen, die bereits in Betrieb oder einem fortgeschrittenem Pro-
jektstadium befinden, sowie Maßnahmen, die unmittelbar angegangen werden sollen und noch in 2019
wirksam werden,
<digital.normal>
Digitales Arbeiten soll der Normalfall in der Stadtverwaltung werden. Dieses Programm enthält die Maß-
nahmen, die notwendig sind, damit die Stadtverwaltung auch künftig zeitgemäß arbeitet,
<digital.vernetzt>
setzt die Stadtverwaltung in den gesellschaftlichen Kontext des Digitalen Nürnberg.
Die Initialisierung, Koordinierung und Fortschreibung der digitalen Stadtverwaltung sowie der daraus abgeleiteten
Programme erfolgt durch ein einzurichtendes Programm-Büro bei der DIP-Leitung (CDO).
Vom planen zur Umsetzung: KANBAN als eine Methode des agilen Projektmanagements
149
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
25
4.1 <digital.heute>
Die Entwicklung zur digitalen Stadtverwaltung beginnt in Nürnberg nicht bei Null. Bereits in den letzten Jahren wur-
den zahlreiche wegweisende Projekte durchgeführt, die Nürnberg zu den führenden der deutschen Städte im
eGovernment28 zählen lassen. Im Folgenden werden zunächst exemplarisch einige aktuelle bereits erfolgreich um-
gesetzte Vorhaben beschrieben. Anschließend sind Projekte dargestellt, an denen derzeit intensiv gearbeitet wird.
Schließlich werden noch Maßnahmen benannt, die unmittelbar in Vorbereitung sind und in diesem Jahr noch zum
Einsatz kommen sollen.
Bereits im praktischen Einsatz bewährt haben sich insbesondere:
Online-Beantragungen mit universeller eGovernment-Plattform
Aktuell (Stand: Mai 2019) stehen für 235 unterschiedliche Bürgeranliegen interaktive Online-Angebote
rund um die Uhr zur Verfügung. Im Gegensatz zu reinen „Download-Formularen“ sind diese Assistenten-
gestützten Web-Anwendungen – je nach konkretem Bedarf - mit elektronischer Unterschrift und/oder
Online-Bezahlfunktion ausgestattet und können Anträge oder Aufträge medienbruchfrei bis zur zuständi-
gen Sachbearbeitung leiten. Sehr gut nachgefragt werden z.B. die angebotenen Online-Assistenten zum
Bewohnerparken, der Meldebescheinigung, der Urkundenbestellung beim Standesamt oder der Aus-
kunft aus der Bodenrichtwertkarte. In Zusammenhang mit dem Bürgerportal „Mein Nürnberg“ lässt sich
auch der elektronische Kanal zu den Bürgerinnen und Bürgern realisieren. (siehe unten).
Online-Terminreservierung
In zahlreichen Dienststellen der Stadt Nürnberg können Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Online-Ter-
minreservierung Wartezeiten vermeiden. Dieser Dienst wird sehr gut angenommen und trägt somit so-
wohl zum Komfort für Bürgerinnen und Bürger als auch zur Planungssicherheit für die Ämter der Stadt
Nürnberg bei.
ePartizipation
Für ausgewählte Themen werden seit 2015 Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern über die zentrale
Beteiligungsplattform onlinebeteiligung.nuernberg.de eingeholt. Pro Jahr werden zwischen zwei und vier
neue ePartizipationsvorhaben durchgeführt, wie z.B. bei der Standortwahl von Mobilitätsstationen im
Stadtgebiet oder bei der Gestaltung des Quartierparks in Eberhardshof.
(Weitere Informationen in Anhang A.1)
digitale Gremienarbeit
Die 2018 neu eingeführte zweite Generation des elektronischen Ratsinformationssystems ermöglicht eine
digitale und papierlose Gremienarbeit mit mobilen Endgeräten. Eine verbesserte Such-funktionalität und
zusätzliche informative Inhalte erhöhen die Nutzerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger.
(Weitere Informationen in Anhang A.2)
28: Quelle: McKinsey & Co: Studie „Die kommunale E-Government-Landschaft in Deutschland“, 2012.
150
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
26
Kita-Portal Nürnberg
Im Jahr 2019 findet die Anmeldung über das Kita-Portal erstmalig für alle Kinderkrippen und Häuser für
Kinder mit Plätzen für Kinder unter 3 Jahren statt. In der Endausbaustufe sollen über das Kita-Portal Info-,
Such- und Anmeldevorgänge für Kita-Plätze in allen Nürnberger Kindertageseinrichtungen bequem online
abgewickelt werden können. Zudem profitieren Eltern durch eine deutlich höhere Transparenz des An-
meldeprozesses.
(Weitere Informationen in Anhang A.3)
Online-Module Kfz-Zulassung
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind bereits insgesamt sieben Online-Module eingeführt, über die die Bür-
gerinnen und Bürger unter anderem Termine vereinbaren, Kennzeichen reservieren oder ihr Fahrzeug
abmelden können. Ab 2019/2020 soll auch die Neuanmeldung von Fahrzeugen online durchgeführt wer-
den können.
(Weitere Informationen in Anhang A.4)
WLAN-Ausbau
Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher können sich in Nürnberg bereits an vielen
Standorten in das freie WLAN #nue_freewifi einwählen, zum Beispiel rund um den Hauptmarkt. Durch
eine Bündelung des WLAN-Ausbaus in der Initiative WLAN 2020 soll die WLAN-Vernetzung der städti-
schen Verwaltungsgebäude mit zusätzlicher Dynamik vorangetrieben werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.5)
DMS-Einführung
Mit der Fabasoft eGov-Suite steht der Stadt Nürnberg ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zur
Verfügung, das eine einheitliche, strukturierte sowie rechts- und revisionssichere Aktenführung ermög-
licht. Durch eine integrierte Workflow-Komponente ergibt sich zudem die Möglichkeit, Geschäftsprozesse
zu digitalisieren und zu optimieren.
(Weitere Informationen in Anhang A.6)
Derzeit in der Projektphase befinden sich:
digitales Langzeit-Archiv
Mit dem Einsatz eines digitalen Langzeitarchivs wird das Stadtarchiv künftig auch archivwürdige digitale
Unterlagen sichern, erhalten, erschließen und Bürgerinnen und Bürgern für die Nutzung bereitstellen. Ein
entsprechendes System soll noch im Jahr 2019 eingeführt werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.7)
151
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
27
„virtuelle Schatzkammer“
Durch den Aufbau einer „virtuellen Schatzkammer“ will die Stadtbibliothek einen weltweiten und dauer-
haften Zugang zu den in der Stadtbibliothek aufbewahrten schriftlichen Kulturdenkmälern sowie lokalge-
schichtlich bedeutenden Schriften in digitaler Form oder zu elektronischen Publikationen städtischer
Dienststellen ermöglichen.
(Weitere Informationen in Anhang A.8)
Digitalisierung an Nürnbergs Schulen
Durch die Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen
Zeitalter“ soll der Schulbereich in die Lage versetzt werden, den Nürnberger Schülerinnen und Schülern
die kritische und sachgerechte Nutzung digitaler Inhalte und der verfügbaren technischen Möglichkeiten
zu vermitteln. Die Umsetzung des ganzheitlichen Ansatzes (Aus- und Fortbildung, techn. Ausstattung,
WLAN, Anbindung an Glasfasernetz) ist in vollem Gange und soll bis 2026 abgeschlossen werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.9)
eRecruiting
Schon lange auf der Wunschliste, wird es in Kürze möglich sein, sich online bei der Stadt Nürnberg zu be-
werben. Damit geht auch eine systematische Unterstützung bei der internen Bearbeitung einher, was
Stellenbesetzungsverfahren deutlich beschleunigen wird. Im Rahmen des Strategieprojektes „Personal“
hat das Personalamt in Zusammenarbeit mit DIP/IT die Beauftragung zur Einrichtung einer eRecruiting-
Plattform für die Stadt Nürnberg erteilt. Diese Plattform wird derzeit eingerichtet und soll noch in diesem
Jahr ihren Betrieb aufnehmen.
eBeschaffung: eVergabe, eBestellung, eRechnung
Die Beschaffung umfasst alle Prozesse zur Versorgung der Bedarfsträger mit benötigten Lieferungen und
Dienstleistungen. Beschaffungsprozesse sind in der Regel gleichartig und massenhaft ablaufende Vor-
gänge mit erheblicher finanzieller und personeller Kapazitätsbindung, die für eine Umsetzung in einem
durchgängigen elektronischen Prozess prädestiniert sind. Neben den bereits in Betrieb befindlichen An-
wendungen eVergabe und eBestellung wird derzeit intensiv an der Umsetzung der eRechnung gearbei-
tet.
(Weitere Informationen in Anhang A.10)
Digitale Kundenkommunikation beim Bildungscampus Nürnberg
Mit einem digitalen Kommunikationskonzept will der Bildungscampus Nürnberg bestehende Kunden-
gruppen festigen und vor allem neue und junge erschließen, die bislang mit Print-Kommunikationsinstru-
menten kaum mehr erreicht wurden. Über ein Reifegradmodell sollen die Digitalaktivitäten für die beiden
Marken „Bildungszentrum“ und die „Stadtbibliothek Nürnberg“ künftig gesteuert werden.
(Weitere Informationen in Anhang A.11)
Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde
Bis April 2020 soll das an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtetes Dienstleistungsan-
gebot der Ausländerbehörde voll umfänglich im Bürgerportal „Mein Nürnberg“ angeboten werden, zum
Beispiel die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse.
152
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
28
(Weitere Informationen in Anhang A.12)
Weitere Vorhaben, die noch in diesem Jahr zum Einsatz gebracht oder zumindest begonnen werden sollen:
Konsolidierung des Auskunftsportals (Kundenperspektive; IT-Infrastruktur)
Als gemeinsame Grundlage der verschiedenen Auskunftskanäle (www.nürnberg.de, Telefon-Auskunft
und Bürger-Informationszentrum) werden die bisher unterschiedlichen Quellen zu einer gemeinsamen
Datenbasis konsolidiert.
Führungskräfteentwicklung (Mitarbeitende und Führungskräfte)
Das Personalamt überarbeitet derzeit die gesamtstädtische Führungskräfteentwicklung, mit der zukünf-
tige, neue und erfahrene Führungskräfte gleichermaßen in ihrem täglichen Handeln unterstützt werden
sollen. Bereits ab Herbst 2019 wird das Personalamt einen Kurs für Abteilungs- und Dienststellenleitungen,
die ab dem 01.01.2018 erstmalig eine Führungsposition eingenommen haben, anbieten. Um die Füh-
rungskräfte beim für die Digitalisierung notwendigen Kulturwandel zu unterstützen, wird das in vier Pha-
sen unterteilte Qualifizierungsprogramm auch die Themen „Teams fördern“, „Veränderung managen“
sowie „Prozesse gestalten“ umfassen.
IT-gestütztes Wissensmanagement (Mitarbeitende und Führungskräfte)
Fach- und Prozesswissen, das im Arbeitsalltag nicht ständig benötigt wird, soll in einer leicht zugänglichen
Form verfügbar gemacht werden. Dazu bietet sich der Aufbau eines Wikis an. Gebündelte Redaktion und
Moderation stellen Qualität und Umfang sicher. Im Rahmen einer Erprobung soll ein zukunftsfähiger Nuk-
leus ausgebildet werden, der in den Fachdienststellen weiter ausgebaut wird.
Messenger-Erprobung (Mitarbeitende und Führungskräfte; IT-Infrastruktur)
Einführung eines Messenger-Dienstes für dienstliche Zwecke. Derzeit wird ein Pilotbetrieb vorbereitet. Bei
positiver Erfahrung soll dieser Dienst verwaltungsweit bereitgestellt werden.
Mobiler Arbeitsplatz (IT-Infrastruktur; Mitarbeitende und Führungskräfte)
Vom Schreibtisch zum Tablet und zurück - Neue Technologien ermöglichen das Arbeiten in der gewohn-
ten Benutzerumgebung auf jedem Endgerät. So wird mobiles Arbeiten effizient. Noch in diesem Jahr soll
ein erster Pilotversuch gestartet werden.
Beschleunigte Bereitstellung von IT-Services innerhalb der Stadtverwaltung ( IT-Infrastruktur)
Auf Einzelfall-Freigaben für die Nutzung allgemein verfügbarer IT-Services soll verzichtet werden, wo dies
unter Einhaltung der Informationssicherheit möglich ist: Etwa beim Internet-Zugang, telefonischen Umlei-
tungen auf Mobiltelefone, Nutzung von Apps auf dienstlichen Mobilgeräten usw.
153
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
29
Aufbau und Bereitstellen eines Innovationslabors (Umgang mit Veränderung)
Es besteht aus (physischen) Räumen, die zum kreativen Denken inspirieren, den Technologien, die dort
vorgestellt und „ausprobiert“ werden können, sowie der Moderation durch geschultes Personal, welches
die Technologien und die Methoden des Design Thinking beherrscht. Neben dem Aufbau eigener physi-
scher und auch virtueller Innovationsräume bietet sich auch an, Kooperationen mit bestehenden Innova-
tionslabors, etwa dem JOSEPHS®, zu suchen.
Rahmendienstvereinbarung „Digitale Stadtverwaltung“ (Regelungen und Rahmenbedingungen)
Mit der Personalvertretung soll eine Rahmendienstvereinbarung zur Umsetzung der Digitalisierung bei
der Stadt Nürnberg abgeschlossen werden. Damit wird eine Grundlage für die Weiterentwicklung der
Stadtverwaltung im digitalen Zeitalter geschaffen und alle Mitarbeitenden können sich darauf verlassen,
von der Digitalisierung zu profitieren.
154
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
30
4.2 <digital.normal>
In diesem Programm finden sich die Maßnahmen, die dazu führen, dass „digital“ in der Stadtverwaltung der Nor-
malfall wird. Es beinhaltet auch Vorhaben, die bereits laufen, aber durch die strukturierte programmatische Bear-
beitung neue Impulse erfahren. Das Programm umfasst sieben Kernthemen, zu denen sich mehrere Einzelmaß-
nahmen bündeln lassen.
#digiReady: Fit für die Digitalisierung werden,
#digiFach: Fachstrategien der Dienststellen,
#digiKom: digitale Außenkommunikation,
#digiCol: Förderung der elektronischen Zusammenarbeit,
#digiAkt: Vervollständigung der elektronischen Schriftgutverwaltung,
#digiProc: digitale Umsetzung der (verwaltungs-)internen Unterstützungsprozesse,
#digiLaw: Reform des städtischen Regelwerkes.
4.2.1 #digiReady: Digitale Fitness herstellen (Umgang mit Veränderung)
Der „digitale Reifegrad“, also die organisatorische, technische und mentale Vorbereitung auf die Veränderungen
durch die Digitalisierung ist in den Dienststellen der Stadt Nürnberg sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während ei-
nige Vorreiter bereits ihre fachspezifischen Digitalisierungsstrategien umsetzen, sind anderen Orts oftmals selbst
die bereits bestehenden digitalen Möglichkeiten und Angebote in der Sachbearbeitung nicht ausreichend bekannt.
Eine breit angelegte Informations- und Kommunikationsinitiative wird die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten
und strategischen Zielsetzungen in die operativen Einheiten tragen. Nur so kann die notwendige Offenheit und
Veränderungsbereitschaft in der Mitarbeiterschaft der Stadt Nürnberg auf eine breite Basis gestellt werden.
Bereits durchgeführte Veranstaltungen in einzelnen Fachbereichen wie „Digital-Tage“ in modernen Formaten wie
„Barcamps“, haben sich als sehr wertvoll und zielführend erwiesen. Ergänzt um Praxisbeispiele „zum Anfassen“
sollen nicht nur Offenheit und Kreativität gefördert werden, sondern auch die bereits bestehenden Möglichkeiten
der Verwaltung zugänglich gemacht werden.
4.2.2 #digiFach: Entwicklung von Fachstrategien unter dem Dach „Digitales Nürnberg“
(Umgang mit Veränderung)
Möglichst rasch sollen die Dienststellen bei der Erstellung ihrer spezifischen Fachstrategie zur Digitalisierung Un-
terstützung von DIP erhalten.
155
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
31
Analog zu anderen strategischen Managementprozessen verstehen wir unter einer digitalen Fachstrategie
ein strategisches Zielbild, das auf den Zielen der digitalen Stadtverwaltung aufsetzt (interne Wirkung) und
die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ trägt (Wirkung in die Stadtgesellschaft),
ein Maßnahmenpaket, welches die Erreichung des Zielbildes ermöglicht und
einen regelmäßig zu aktualisierenden Aktionsplan, um die beschriebenen Maßnahmen konsequent um-
zusetzen.
Um den Aspekt der dienststellenübergreifenden Prozesse von Beginn an intensiv mit zu betrachten, werden die
Dienststellen nicht separat, sondern, nach strukturell ähnlichem Aufgabenprofil gegliedert. Auf diese Weise lassen
sich innere Zusammenhänge in den digitalen Fachstrategien erkennen, abbilden und gemeinsam gestalten. Ein
Wissenstransfer zwischen den Dienststellen kann bei der Strategieentwicklung mit Unterstützung von DIP zielge-
richtet stattfinden. Durch die Bildung von Profilen können somit Synergien leichter nutzbar gemacht werden. Fol-
gende Profile29 („Cluster“) sind derzeit angedacht:
Ordnung und Sicherheit,
Dienst am Menschen,
Bildungsauftrag,
Öffentlicher Raum,
Angebote im Wettbewerb,
Querschnittsaufgaben.
Um die Dienststellen bei der Erstellung der spezifischen Fachstrategien zu unterstützen, sollten insbesondere fol-
gende Maßnahmen durchgeführt werden:
Etablierung von Fachliche IT-Koordinatoren vor Ort in den Fachbereichen,
Durchführung von „Digitaltagen“ für alle o.g. Cluster,
Verankerung der Kundenperspektive in den Aktionsplan,
Ein fachbereichsspezifisches Normenscreening, um ggf. regulatorische Hemmnisse (insb. Im Ortsrecht)
frühzeitig erkennen und beseitigen zu können.
Die fachlichen IT-Koordinatoren haben die Aufgabe, die digitale Fachstrategien in den Dienststellen mit zu erstellen
und deren Umsetzung voran zu bringen. Dazu müssen sie einerseits die Aufgabenstellungen des Fachbereiches gut
kennen, andererseits über die erforderliche Neugier, digitale Affinität und Fantasie verfügen, um genügend Offen-
heit in den Gestaltungsprozess einzubringen. Als verantwortliche Koordinatoren steuern sie und treiben sie den
Digitalisierungsprozess in unmittelbarem Auftrag der Dienststellenleitungen voran.
29 Dabei ist zu berücksichtigen, dass etliche Dienststellen Aufgaben aus mehreren Profilen zu erfüllen haben. Sie sind somit meh-
reren Clustern zuzuordnen. In diesen Fällen wird deren Fachstrategie die Anforderungen von mehreren Clustern zu berücksichti-
gen haben.
156
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
32
Zunächst ist angedacht, je Cluster eine Person als fachliche IT-Koordinatorin/fachlicher IT-Koordinator zu etablieren.
Sie sollen vor Ort in den betreffenden Dienststellen / Geschäftsbereichen tätig sein.
Angedacht ist, für jedes der Cluster ein oder mehrere „Digitaltage“ zu veranstalten, wie dies in einigen Dienststellen
und Geschäftsbereichen bereits erfolgreich praktiziert wurde. Diese Vorreiter nehmen dabei mit ihren Erfahrungen
und Ideen eine Schlüsselrolle ein. Sie können wertvolle „Best Practice“-Erfahrungen in den Gesamtprozess einbrin-
gen.
Um die Kundenperspektive in den Gestaltungsprozess einzubeziehen, werden unterschiedliche Methoden er-
probt: Das Bürgerpanel, das Personas-Konzept, Design Thinking und Service-Design.
Das Konzept eines Bürgerpanels sieht vor, für eine konkrete Design- und Prozessentwicklungsphase Bürgerinnen
und Bürger einzuladen, um in einem innovativen Format (z.B. Barcamp) Vorstellungen, Anforderungen und Lö-
sungsideen zu skizzieren sowie prototypische Realisierungen mit realen Anwendern zu evaluieren.
Die Persona stellt einen Prototyp für eine Gruppe von Nutzern dar, mit konkret ausgeprägten Eigenschaften und
einem konkreten Nutzungsverhalten30. Personas werden stellvertretend für echte Nutzer herangezogen, um aus
deren Perspektive Bedürfnisse, Anforderungen formulieren und Ergebnisse zielgruppenspezifisch bewerten zu
können.
4.2.3 #digiKom: Digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft
(Kundenperspektive)
Die digitale Kommunikation stellt einen Umsetzungsschwerpunkt für die nächsten Jahre dar. Folgende Vorhaben
haben hier eine Schlüsselfunktion:
die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG),
Ausbau und Etablierung von „Mein Nürnberg“ als Servicekonto und zentrale Registrierungs- und Authen-
tifizierungskomponente für alle städtischen Dienstleistungen,
Ausbau der Social-Media-Aktivitäten und Etablierung neuer Informations- und Kommunikationswege und
-formate zwischen der Stadt Nürnberg und der Bürgerschaft.
Nach dem Online-Zugangs-Gesetz sind bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienste Online zur Verfügung zu stellen.
Zwar ist Nürnberg im bundesweiten Vergleich hier mit weit vorne31, aber um nachhaltigen Nutzen für Bürgerinnen
und Bürger sowie die Verwaltung zu erzeugen, müssen die relevanten Prozesse nicht nur mit einer Online-Oberflä-
che ausgestattet werden, sondern systematisch bis in die Verarbeitungsprozesse medienbruchfrei abgearbeitet
werden können. Hier ist noch erheblicher Handlungsbedarf. (siehe Anhang B.1)
„Mein Nürnberg“, das für Privatpersonen und Organisationen verfügbare Servicekonto im Internetangebot der
Stadt Nürnberg, soll als gerne und häufig genutzte Einrichtung für möglichst alle Online-Dienstleistungen der Stadt
Nürnberg ausgebaut werden. Perspektivisch könnten alle Angebote des Konzerns Stadt Nürnberg (z.B. N-Ergie, Kli-
nikum, VGN) integriert werden.
30 Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Persona_(Mensch-Computer-Interaktion) (Stand Mai 2019).
31 Quelle: Eigene Analyse.
157
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
33
Die Nutzung von „Mein Nürnberg“ bleibt derzeit deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Hier gilt es, die Attrak-
tivität des Angebotsportfolios deutlich zu steigern, Nutzungsanreize zu schaffen und mit geeigneten Marketing-
maßnahmen den Bekanntheits- und Nutzungsgrad signifikant zu verbessern. Tel Aviv gilt hier als leuchtendes Vor-
bild, wo es gelungen ist, weit mehr als die Hälfte der Einwohner als Nutzer der kommunalen Plattform „DigiTel“ zu
gewinnen32.(siehe Anhang B.2)
Neben dem Ausbau der Social-Media-Aktivitäten werden auch neue Informations- und Kommunikationswege
und -formate (z.B. sprachgesteuerte Bot-Systeme) zwischen der Stadt Nürnberg und der Bürgerschaft künftig er-
probt werden. Ziel ist es, mobiler, schneller und dezentraler zu informieren und kommunizieren. Die Federführung
im Bereich der digitalen Bürgerkommunikation liegt beim Presseamt. Um die erforderliche Qualität in der Außen-
wirkung der Stadt Nürnberg sicher zu stellen, verfolgt das Presseamt den Ansatz, die Dienststellen selbst in die Lage
zu versetzen, Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit schnell, zielorientiert und professionell vor-
nehmen zu können.
Dazu müssen insbesondere auch die funktionalen (Bilderdatenbank, Video-Streaming) und organisatorischen (me-
dientechnische Fachkompetenz) Voraussetzungen zeitnah geschaffen werden.
Die digitale Kommunikation soll jedoch nicht der einzige Kommunikationskanal zu den Bürgerinnen und Bürgern
werden. Die angestrebte 2-Kanal-Strategie sieht dabei den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch als ent-
scheidendes Merkmal einer bürgernahen Verwaltung an. Dieser Aspekt wird im Programm <digital.vernetzt> nä-
her betrachtet.
4.2.4 #digiCol: Unterstützung der elektronischen Zusammenarbeit
(Mitarbeitende und Führungskräfte; IT-Infrastruktur)
Für eine moderne Unternehmenskommunikation und gemeinsames Arbeiten in Teams gibt es heute andere
Werkzeuge und Plattformen als die klassische E-Mail. Solche Werkzeuge zur Unterstützung von Projekt- und Team-
arbeit sollen erprobt und bereitgestellt werden.
Das DMS verfügt bereits über eine Standardfunktionalität zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten und
steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Für weitergehende Funktionalitäten gibt es unterschiedliche Plattfor-
men (z.B. „Slack“, „Teams“ u.a.). Allerdings wird bewusst darauf verzichtet, ein Werkzeug als einheitlichen Standard
für die gesamte Stadtverwaltung auszuwählen, weil gerade in diesem Bereich die Innovationsgeschwindigkeit im
Markt sehr hoch ist. Dies wird vermutlich dazu führen, dass mehrere Systeme mit ähnlicher Funktion gleichzeitig
genutzt werden, was die Zusammenarbeit behindern könnte. Deshalb wird es nach einer Phase der Verbreiterung
auch wieder zu einer Konsolidierungsphase kommen, sei es aufgrund der Marktentwicklung oder eigenen Konso-
lidierungserfordernissen.
Elektronische Workflow-Systeme bilden formale Prozesse ab. SAP, DMS, die Online-Plattform „Mein Nürnberg“
und verschiedene Fachverfahren verfügen über Workflow-Komponenten, die es ermöglichen, Prozesse vollständig
elektronisch abzubilden. Aus Sicht der Anwender ist allerdings die Bedienung mehrerer unterschiedlicher Work-
flow-Systeme eine mentale Last, die in der IT-Architektur bei der Lösungserstellung künftig stärker berücksichtigt
werden muss.
32 Vgl. https://smartregiobasel.ch/news/digi-tel-aviv--die-brger-app, 2018.
158
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
34
4.2.5 #digiAkt: Vervollständigung der elektronischen Schriftgutverwaltung
(IT-Infrastruktur; Prozess- und Organisationsmanagement)
Ohne eine vollständig elektronische Aufbewahrung der Dokumentation des Verwaltungshandelns ist die digitale
Transformation nicht möglich. Papier als Langzeitspeicher ist nicht mehr tauglich. Auch wenn der klassische Akten-
begriff in Zeiten des „Big Data“ mehr und mehr in Frage gestellt wird, ist die Verwaltung verpflichtet, ihr Handeln
nachvollziehbar und überprüfbar zu dokumentieren. Datenbanken, einfache Dateiablagen, E-Mail-Archive oder
Kollaborationswerkzeuge können eine gut strukturierte und vollständige elektronische Dokumentation nicht ge-
währleisten. Ein fachverfahrensunabhängiges, strukturiertes Ablage- und Recherchesystem, wie es das bei der
Stadt Nürnberg eingesetzte Dokumentenmanagement-System (DMS) bietet, ist auch in Zeiten von „Big Data“ un-
verzichtbar.
In Bezug auf die Einführung der elektronischen Aktenführung ist die Stadt Nürnberg im Vergleich zu anderen Städ-
ten recht weit. So werden aktuell über 1,2 Mio. Akten im städtischen DMS gehalten. Dennoch muss die Vervoll-
ständigung der elektronischen Aktenablage forciert werden. Dabei gilt es insbesondere, die hybriden und individu-
ellen Ablagestrukturen der Sachbearbeitung zu konsolidieren.
4.2.6 #digiProc: Digitalisierung verwaltungsinterner Prozesse (Prozess- und Organisationsmanagement)
Zusätzlich zu den Prozessen, die im Rahmen der Umsetzung des OZG zu digitalisieren sind, gehört auch noch die
Umsetzung der dienststellenübergreifenden, verwaltungsinternen Prozesse zum Pflichtprogramm einer digitalen
Stadtverwaltung. Fortbildungen, Mittelbeantragungen, Stellenbesetzungsverfahren usw. werden heute noch nicht
medienbruchfrei elektronisch bearbeitet. Diese Prozesse müssen im Rahmen des Programms <digital.normal> di-
gitalisiert werden.
Die Gestaltung von Prozessen wird sich in der digitalisierten Welt grundlegend verändern. Wo bislang vor allem die
Effizienz im Routinefall als Designziel im Vordergrund stand, muss die Prozessgestaltung in Zukunft folgende As-
pekte berücksichtigen:
Die Kundenperspektive mit der „User Experience“ als Maßstab,
Die nachhaltige Prozessoptimierung, welche die Geschwindigkeit, Flexibilität und Qualität neben Kosten-
effizienz in einem erweiterten Wirtschaftlichkeitsbegriff berücksichtigt,
Die abteilungs-, dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifende Optimierung der Prozesse mit den
neuen technologischen Möglichkeiten,
Die Serviceorientierung aus Sicht der beteiligten Mitarbeitenden,
Die exakte Beschreibbarkeit aus Sicht möglicher Automatisierung.
Um dies bestmöglich zu unterstützen, sind strukturierte Methoden auf Basis agiler Prinzipien noch zu entwickeln,
um die Effizienz des Gestaltungsvorgangs selbst zu gewährleisten.
Um diese neuen Methoden der Prozessgestaltung zu evaluieren und ggf. zu verbessern, sollen zunächst geeignete
Beispielprozesse grundlegend neu entwickelt werden.
159
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
35
4.2.7 #digiLaw: Reform des städtischen Regelwerkes (Regelungen und Rahmenbedingungen)
Beginnend mit der Allgemeinen Dienstordnung (ADON) der Stadt Nürnberg sind eine ganze Reihe innerdienstli-
cher Vorschriften grundsätzlich zu überarbeiten. Konsequent ausgerichtet an den oben aufgeführten strategi-
schen Zielen und Leitlinien werden diese überprüft und reformiert. Dabei sollen weniger, dafür aber anwendbare
Regelungen entstehen, die die digitale Bearbeitung als Regelfall betrachten.
Darüber hinaus muss auch das Ortsrecht dort angepasst werden, wo es eine digitale Bearbeitung erschwert oder
sogar verhindert. Im Rahmen der Erarbeitung der Fachstrategien ist hierfür ein sog. „Normenscreening“ vorgese-
hen.
160
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
36
4.3 <digital.vernetzt>
Das Programm <digital.vernetzt> greift die längerfristige Perspektive auf, in der die Stadtverwaltung als Teil der
Stadtgesellschaft an den „Communities“ partizipiert. Es wird sich deshalb mit der Entwicklung der Gesellschaft
und der Verwaltung verändern und erweitern. Dennoch sind unter dieser Überschrift schon heute konkrete Maß-
nahmen zu fassen. Mit einigen wurde bereits begonnen, einige sollen bereits ab 2020 beginnen.
Während <digital.normal> federführend von den Querschnittsdienststellen vorangetrieben wird, kann die Quer-
schnittsverwaltung bei <digital.vernetzt> nur unterstützend und koordinierend wirken. Hier sind die Dienststellen
und Fachbereiche gefordert, neue Wege zu definieren, um im Gesamtkontext der Stadtgesellschaft die Funktion
der Stadtverwaltung zu bestimmen und zu erfüllen. Das Programm <digital.vernetzt> ist daher besonders eng
verzahnt mit Prozess und Ergebnis der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“.
konkret benennbare und geplante Maßnahmen:
o Reputationsmanagement,
o Innovative IT,
o Datenrichtlinie,
o Anpassung der Netztopologie,
o Social Intranet,
o Pilotierung des Once-Only-Prinzips.
weitergehende Maßnahmenpakete, die im Rahmen der Entwicklung der Fachstrategien und der Dach-
strategie Digitales Nürnberg zu konkretisieren sind:
o Effiziente und konsequente Unterstützung der digitalen Fachstrategien,
o Übergreifendes Datenmanagement,
o Maßnahmen zur Organisationsentwicklung.
4.3.1 Reputationsmanagement
Ein guter Ruf im Internet ist in Zeiten des Web 2.0 und wachsender Social-Media Plattformen wichtiger denn je.
Das gilt natürlich auch für eine kommunale Stadtverwaltung. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber oder Tou-
risten, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger, informieren sich auf Tourismus-, Recruiting- oder Bewertungs-
plattformen über Dienstleistungen und Angebote der Kommune und finden dort bewertende "Testimonials" von
Menschen, die die Leistung der städtischen Verwaltung öffentlich kommentieren. Schlechte Bewertungen oder
sogar falsche Information können der Stadt schaden, z.B. Interessierte bei der Bewerbung abschrecken oder ins-
gesamt das Bild einer für die Bürgerinnen und Bürger sorgenden Stadtverwaltung beeinträchtigen.
Wir müssen unsere (Online-)Reputation selbst steuern und dürfen solche Bewertungen auf Dauer nicht unbeant-
wortet lassen. Dazu sind zwei wesentliche Schritte notwendig:
Regelmäßiges Monitoring mit modernen Online-Tools, um "Bewertungen / Kommentare" auf den wich-
tigen Plattformen zu finden (Google, Xing, LinkedIN, Facebook, usw.),
161
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
37
Aktive Präsenz auf den Plattformen mit eigenen Aktionen. Das könnte die Beantragung der Löschung von
verleumderischen Kommentaren, die Kommentierung negativer Kommentare oder die Unterstützung
positiver Einträge sein.
4.3.2 Innovative IT
Um die Fachdienststellen optimal in der Umsetzung ihrer digitalen Fachstrategie unterstützen zu können, sind um-
fangreiche Veränderungen33 im Bereich der zentralen IT-Organisation bei DIP nötig. Im Rahmen des IT-Sollkonzep-
tes werden hierzu drei Schwerpunkte gebildet:
Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Personalkapazität,
Modernisierung der Betriebs-, Projekt- und Managementprozesse,
technologische Weiterentwicklung einer gesamtstädtischen IT-Architektur.
Die erforderliche Personalkapazität wird einerseits durch einen Zuwachs an internen Stellen für IT-Fachpersonal,
aber insbesondere durch die wesentlich verstärkte Inanspruchnahme externer Dienstleistungen erfolgen (z.B. Pro-
jekt- und Unterstützungsleistungen sowie Cloud-Leistungen in unterschiedlichen Ausprägungen).
Die Modernisierung der Prozesse beinhaltet Strukturen für eine intensivere, partnerschaftliche Zusammenarbeit
mit den Fachdienststellen und eine engere Verzahnung mit der Prozessorganisation.
Die technologische Weiterentwicklung der IT-Architektur lässt mehr Spielraum für innovative Ansätze und intensi-
viert die Nutzung von Lösungsplattformen zur Beherrschung der zunehmenden Komplexität.
In einem ersten Schritt sind die vorhandenen Infrastruktur-Anwendungen (SAP, DMS, CMS, GIS und der Plattform
für Online-Dienste) zielgerichtet zu integrieren. Ausgangspunkt ist dabei eine Ziel-Architektur, die die künftigen An-
forderungen schneller und effizienter bereitstellen hilft, als dies heute der Fall ist.
Abb 5: IT-Architektur-Schema
33 siehe „Neuaufstellung der zentralen IT der Stadt Nürnberg“
technische Integrationsschicht
Bedienoberfläche
Identitätsmanement
Schnittstellen nach außen
Arbeitsplatz-Integrationsschicht
SAP
DMS
Fach-
anwen-
dungen
Fachoberfläche
Kommunikation
Ablaufsteuerung
Zusammenarbeit
Wissens-
management
Automati-
sierung
GIS
CMS
Online-
Plattform
162
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
38
Auf diese Weise werden auch Möglichkeiten geschaffen, innovative Ansätze, etwa im Bereich der robotergestütz-
ten Prozessautomatisierung (RPA), Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (z.B. Chatbots), einem innovativen
Datenmanagement oder der koordinierten Nutzung von IoT-Systemen zu evaluieren und in die Gesamtarchitek-
tur zu integrieren.
Exkurs: Neuaufstellung der zentralen IT der Stadt Nürnberg
Im Rahmen des Strategieprojektes 2 wurde ein externes Beratungskonsortium (arf GmbH und Accenture)
mit der Entwicklung eines strategischen IT-Konzeptes beauftragt. Ziel war es, ein zukunftsfähiges Gesamt-
konzept zu entwickeln, sowie einen Migrationspfad dahin, ausgehend vom gegenwärtigen Zustand aufzu-
zeigen.
Im Ergebnis liegt ein Sollkonzept und ein Umsetzungsplan vor, mit dem DIP/IT sich vom „IT-Lieferanten“ zu
einem strategischen Partner und Wegbereiter für die Fachdienststellen entwickeln soll. Dies ist unabdingbar
für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes zur digitalen Stadtverwaltung, aber auch für sich genom-
men eine große Herausforderung.
Das Konzept umfasst die Handlungsfelder,
- Kundenorientierung,
- Projektportfolio,
- IT-Architektur-Management,
- IT-Servicemanagement,
- Projektmanagement,
- organisatorische Entwicklung.
Das Umsetzungsprogramm ist auf etwa 2 Jahre veranschlagt. Während der „Umbauphase“ wird der lau-
fende Betrieb die höchste Priorität haben müssen und Innovationen noch an den Begrenzungen der derzei-
tigen Kapazitäten orientiert bleiben müssen.
4.3.3 Weiterentwicklung des städtischen Datennetzes
Die Anforderungen an organisationsübergreifender Kommunikation sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen
und werden weiter rasant steigen. Umgekehrt sind auch die Sicherheitsanforderungen, aufgrund verstärkt auftre-
tender und immer ausgefeilter werdender Angriffsmuster, immer komplexer geworden (siehe Exkurs auf Seite 18).
Benötigt wird daher eine geänderte Netzwerkstruktur, die unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung
trägt: Die derzeitige einstufige Trennung zwischen dem „gefährlichen“ Internet und dem als „sicher“ eingestuften
internen Netzwerk muss zu einer Multi-Zonen-Struktur weiterentwickelt werden, bei der es möglich ist, externe
Zugriffe im Rahmen der Zusammenarbeit mit dritten zulassen zu können, ohne den besonderen Schutzbedarf ins-
besondere personenbezogener Datenbestände zu vernachlässigen.
163
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
39
4.3.4 Social Intranet
„Ein Social Intranet ist eine Softwareplattform, die den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in Unter-
nehmen fördern soll. Wie ein Intranet ist es nur für einen bestimmten Personenkreis verfügbar und kann unab-
hängig vom öffentlichen Netz benutzt werden. Es ergänzt das klassische Intranet jedoch um Elemente der Sozia-
len Netzwerke.“34
Das Intranet als Informations-Plattform für Mitarbeitende sowohl in Bezug auf Funktionalität und Inhalt, als auch
in Bezug auf die Unterstützung der Zusammenarbeit nicht mehr zeitgemäß. Moderne Ansätze gehen hier deut-
lich weiter, wobei unterschiedliche Lösungsansätze konkurrieren. Hier stehen etwa Reichweite und Sicherheitsan-
forderungen sowie Fragen der IT-Gesamtarchitektur im Fokus.
Gemeinsam mit dem Presseamt, welches dafür zuständig ist, soll in einem ersten Schritt ein Konzept erarbeitet
werden, wie das Intranet zukünftig einen wesentlich höheren Beitrag zur organisationsübergreifenden Zusam-
menarbeit leisten kann.
4.3.5 Das „Once-Only-Prinzip“
Unter dem „Once-Only-Prinzip“ wird verstanden, dass jemand seine persönlichen Daten bei einer Einrichtung der
Stadt Nürnberg nur einmal angibt und diese bei weiteren Vorgängen genutzt werden können35. Das erfolgt stets
auf freiwilliger Basis, bietet aber eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger und enthält die Chance auf
Effizienzerhöhung bei der Bearbeitung durch die Verwaltung.
Aus der Perspektive von Bürgerinnen und Bürger soll das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ beispielhaft umgesetzt
werden. Die Lebenslage „erwachsen werden, sich im Leben einrichten“ eignet sich hierfür besonders gut: Die Ziel-
gruppe sind junge Menschen, die über eine hohe Online-Affinität verfügen, in der genannten Lebenslage relativ
viele Behördenkontakte haben und über eine hohe Gestaltungsbereitschaft verfügen. Sie sollen aktiv in den Ge-
staltungsprozess einbezogen werden.
Weiterentwickelt werden kann dieser Ansatz anschließend mit der Lebenslage „junge Familie“ – aus Anwender-
sicht würde dies den Erwartungen an eine moderne Stadtverwaltung am ehesten gerecht werden.
4.3.6 Datenmanagement
Daten sind wertvoll. Um den damit erzielbaren Mehrwert für die Stadtverwaltung, aber auch für die Bürgerinnen
und Bürger erschließen zu können, aber auch um unberechtigte Nutzung oder Missbrauch zu verhindern, wird
ein integriertes Datenmanagement aufgebaut. Dies besteht aus den folgenden Komponenten:
einer für alle Fachbereiche der Stadt Nürnberg verbindliche Datenrichtlinie,
ein fachbereichsübergreifendes Management verwertbarer Daten unter Beachtung des Datenschutzes
und der Informationssicherheit,
der technischen Integrationsschicht, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen effi-
zient und sicher zu ermöglichen.
34 Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Intranet (Stand Mai 2019).
35 Vgl. https://www.bundesdruckerei.de/de/Newsroom/Pressemitteilungen/Beim-Once-only-Prinzip-muessen-Buerger-die-
Hoheit-ueber-ihre-Daten-behalten 2018.
164
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
40
Die Datenrichtlinie beschreibt Rahmenbedingungen der Erzeugung, Speicherung und Verwendung von Daten
durch Einrichtungen der Stadt Nürnberg oder Dritten. „Open Data“ ist hierbei nur ein Aspekt, den es zu beachten
gilt. Daneben spielen der Nachweis der Echtheit und Korrektheit der Daten, Nutzungsbeschränkungen sowie
kommerzielle Aspekte eine entscheidende Rolle.
Damit Daten nicht nur bereichsspezifisch nutzbar sind, müssen die übergreifenden Aspekte der Verarbeitung von
Daten im Sinne der o.g. Richtlinie gewährleistet werden. Hierfür wird ein organisatorisches Konzept erarbeitet.
Mittels einer technischen Integrationsschicht wird die übergreifende Nutzung dezentral gepflegter Daten ermög-
licht. Anstelle einer „zentralen Datenbank“ werden hierbei die Datenbestände über automatisierte Systeme (sog.
„Bots“) miteinander vernetzt.
Besondere Bedeutung hat dabei die Geo-Referenzierung, d.h. der Ortsbezug von Detaildaten. Die hierfür vom
Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo) bereitgestellte Geodateninfrastruktur und der Geodaten-Ser-
vice werden künftig eine weit größere Rolle spielen, als dies bislang schon der Fall ist. Dementsprechend muss
diese Technik weiter ausgebaut werden.
4.3.7 Effiziente und konsequente Unterstützung der digitalen Strategien der Fachbereiche
Neben den generischen Maßnahmen, die die gesamte Stadtverwaltung adressieren, wird DIP die in den Dienst-
stellen erarbeiteten Fachstrategien bestmöglich unterstützen.
Daher ist vorgesehen, die für Projektarbeit verfügbaren Personalkapazitäten signifikant zu erhöhen, indem ver-
stärkt auf Leistungen Dritter zurückgegriffen wird und damit mehr eigene Personalkapazität für Innovationspro-
jekte eingesetzt werden kann. Abb. 7 stellt die vorgesehene Entwicklung der Projektkapazität dar.
Um die Zusammenarbeit mit den Dienststellen bei der Entwicklung von Lösungen – insbesondere auch im Um-
feld der Digitalisierung – möglichst effizient zu gestalten, wird sich DIP so organisieren, dass die Betrachtung von
Prozessen und IT optimal verzahnt erfolgen kann.
Dienststellen und Fachbereiche werden bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten vorankommen: Es gibt bereits jetzt Vorreiter, die mit ihren Digitalisierungsansätzen bundes-
weit große Beachtung finden. Der Großteil der Dienststellen und Fachbereiche wird sich entlang ihrer internen
und äußeren Gegebenheiten in einem mittleren Tempo digital entwickeln und es wird auch „Nachzügler“ geben,
die, aus welchen Gründen auch immer, sich relativ spät mit der Umsetzung der für sie relevanten Fachstrategien
beschäftigen.
Diesen unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten Rechnung tragend, setzt sich die Querschnittsverwal-
tung (Organisation/IT, Personal, Finanzen) die folgenden Schwerpunkte:
Die Pioniere zu fördern, in dem Hemmnisse beseitigt werden (insbesondere Kapazitätsengpässe im
Querschnitt).
Dienststellen strukturiert zu begleiten, indem DIP Handlungsempfehlungen und Unterstützungsleistun-
gen sowie vor allem die notwendigen projektbezogenen Personalkapazitäten fachbereich- aber auch
DIP-seitig verpflichtend bereitstellt.
Um die begrenzten Kapazitäten am wirkungsvollsten einsetzen zu können, ist die Bereitstellung der erforderli-
chen Ressourcen (Finanzmittel, Prozess- und IT-Unterstützung) zu priorisieren.
165
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
41
4.3.8 Maßnahmen zur Organisationsentwicklung
Die Querschnittsverwaltung kann die organisatorische Entwicklung in den Fachbereichen nicht vorgeben. Sie
kann und muss jedoch durch Herstellen geeigneter Rahmenbedingungen (wie z.B. gemeinsame Organisationsleit-
linien) und Beratung, Diskussion und Überzeugungsarbeit den erforderlichen Paradigmenwechsel unterstützen.
Dazu werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
Prozessdenken verankern:
In den Dienststellen ist die Haltung und das Know-how stärker zu entwickeln, wie Prozesse künftig –
auch übergreifend und durchgängig – ausgestaltet werden können und sollten,
Teamstrukturen fördern:
Selbstorganisation und Ergebnisverantwortung in Teams zu etablieren, erfordert Mut und methodisches
Wissen,
Hierarchische Denkweisen überprüfen und anpassen:
Regelmäßige Fortbildungs- und Coaching-Maßnahmen für Führungskräfte sollen dazu beitragen, traditi-
onelles Führungsverhalten auf die Erfordernisse der Digitalisierung hin nachhaltig zu verändern,
Interdisziplinäre Zusammenarbeit forcieren:
Damit Lösungsorientierung das Zuständigkeitsprinzip überwinden kann, müssen organisationsübergrei-
fende Prozesse nicht nur ermöglicht werden, sondern aktiv eingefordert und verbindlich vorgegeben
werden,
Digitalisierungsrendite realisieren:
Unbestritten muss für eine erfolgreiche Digitalisierung kräftig investiert werden. Allerdings ist es wirt-
schaftlich notwendig, veraltete Vorgehensweisen und Leistungen perspektivisch zurück zu bauen. So
sieht das 2-Kanal-Prinzip den digitalen und persönlichen Kontakt vor. Fax, Papier oder auch das Telefon
als Kanal können entsprechend reduziert werden.
166
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
42
4.4 Zeitliche Grobplanung (Roadmap)
Zu Beginn der Umsetzung liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten und damit auch der Ressourceneinsatz bei der
Entwicklung von DIP als Partner der Dienststellen und Wegbereiter für die Digitalisierung. Das betrifft das Pro-
zessmanagement ebenso wie die IT. Der IT-Maßnahmenstau muss strukturell bewältigt werden können, damit
neue Ideen eine Chance auf Verwirklichung haben. Methodenkompetenz in Bezug auf Prozessdesign, agile Ar-
beitsformen und eine optimierte Aufgabenverteilung müssen noch auf- und ausgebaut werden.
Zu dem Programm <digital.heute> zählen Maßnahmen, die sich bereits in Bearbeitung befinden oder sofort be-
gonnen werden. Das Programm beinhaltet Maßnahmen, die trotz der Schwerpunktsetzung auf die Veränderun-
gen innerhalb DIP geleistet werden können und soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein.
Das Programm <digital.normal> beinhaltet bereits laufende Aktivitäten (z.B. E-Government, E-Akte). Es wird ab
2020 zunehmend ausgebaut und mit dann verfügbaren Kapazitäten versehen. Bis 2025 soll es weitestgehend
abgeschlossen sein.
<digital.vernetzt> beinhaltet ebenfalls einige Aktivitäten, die bereits unmittelbar anstehen. Ab 2021 wird es einen
breiten Raum einnehmen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Unterstützung der Dienststellen zur Umsetzung ih-
rer Fachstrategien. Ein Abschluss des Programmes ist derzeit noch nicht planbar.
Abb 6: Roadmap digital.stadt.nürnberg
2019 2020 2021 2025
digital.heute
Online-Assistenten
Terminreservierung
ePartizipation
Gremienarbeit
Kita-Portal
Langzeit-Archiv
Dig. an Schulen
eRecruiting
neuer Behörden-
wegweiser
digital.normal
Fachstrategien
entwickeln
Bürger-
kommunikation
E-Akte
vervollständigen
el.
Zusammenarbeit
Regeln
überarbeiten
digital.vernetzt
Reputationsmanagement
Innovative IT
Social Intranet
Once-Only-Prinzip
Fachstrategien umsetzen
Datenmanagement
Organisationsentwicklung
167
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
43
4.5 Personal- und Sachmittel
4.5.1 Personal für die Arbeit an Digitalisierungsprojekten
Um die Dienststellen optimal bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer digitalen Fachstrategie unterstützen zu kön-
nen, müssen bei DIP zunächst die Grundlagen geschaffen oder deutlich verbessert werden. Sowohl technische als
auch methodische Kompetenzen, Strukturen und Ressourcen sind derzeit noch nicht auf die künftige Rolle als Part-
ner und Wegbereiter vorbereitet. Darum wird in den Jahren 2019 und 2020 ein hoher Anteil der für Innovations-
projekte verfügbaren Projektkapazität im Aufbau der eigenen Kompetenzen und Ressourcen gebunden sein. Die
verbleibenden Kapazitäten werden im Wesentlichen für die bereits definierten IT-Maßnahmen sowie die oben ge-
nannten Programme <digital.heute> und <digital.normal> benötigt.
Durch Ausnutzen einer sog. „Sourcingstrategie“, d.h. die Inanspruchnahme von mehr und höherwertigen Dienst-
leistungen Dritter, sollen mittelfristig die für Projektarbeit verfügbaren Personalkapazitäten deutlich angehoben
werden. Da im Zuge der Umsetzung des IT-Sollkonzeptes der „Eigenbedarf“ für DIP sinkt, steht zunehmend mehr
Projektkapazität für Dienststellenprojekte zur Verfügung, sodass die Digitalisierungsstrategien der Dienststellen sei-
tens DIP zunehmend besser unterstützt werden können. Die folgende Grafik veranschaulicht die angestrebte Ent-
wicklung.
Abb. 7: angestrebte Entwicklung der für die Digitalisierung einzusetzenden Personalkapazität
Zudem werden die fachlichen IT-Koordinatoren vor Ort in den Fachbereichen die digitalen Aktivitäten aus Sicht der
Fachdienststellen anstoßen, koordinieren und in Zusammenarbeit mit DIP die Umsetzung unterstützen.
4.5.2 Finanzbedarf
Im vorliegenden Konzept wird davon ausgegangen, dass die bereits zum Haushalt 2019 erfolgte Stellenschaffung
für die Umsetzung der Digitalisierung mittelfristig nicht in erforderlichem Ausmaß erhöht werden kann. Um den-
noch eine ausreichend hohe Wirkung erzielen zu können, muss verstärkt Dienstleistung zugekauft werden. Das
0
20
40
60
80
100
120
140
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
angestrebte Entwicklung der Projektkapazität
DIP Eigenbedarf digital.heute digital.normal digital.vernetzt
168
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
44
betrifft insbesondere den IT-Bereich mit dem hohen Bedarf an IT-Fachkräften in einem äußerst schwierigen Ar-
beitsmarkt. Mit dem Zukauf von Dienstleistungen erhöhen sich die Sachkosten in erheblichem Umfang.
Nicht ausreichend vorhandene Projektkapazitäten müssen zunächst durch Zukauf von Projektleistungen abge-
deckt werden. Wenn es gelingt, in den kommenden fünf Jahren jährlich etwa 10 - 15 % der für den laufenden Be-
trieb gebundenen Personalkapazitäten für Projektarbeit zur Verfügung zu stellen, indem sie durch Zukauf externer
Leistungen36 entlastet wird, ist mit einer Mehrung von etwa 3,5 Mio € (brutto) in 2020 bis zu 13 Mio. € (brutto)
jährlich im Jahr 2025 zu rechnen. Dabei wird von Ausgaben für zugekaufte Projektleistungen im Umfang von bis zu
3 Mio € jährlich und Leistungen im IT-Betrieb von etwa 10 Mio. € jährlich ausgegangen.
Abb. 8 erforderliche Entwicklung der bei DIP verfügbaren Personalkapazität für Projektarbeit
Die Sachkosten für Projekte der Dienststellen sind hierbei noch nicht berücksichtigt und müssen gesondert finan-
ziert werden. Der Finanzbedarf für diese Projekte kann erst valide geschätzt werden, wenn die jeweiligen Fachstra-
tegien ausgearbeitet und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt sind.
Diesem Aufwand gegenüber steht letztlich der Wert der Erhaltung der Handlungsfähigkeit und des Vertrauens der
Bürgerschaft in die Stadtverwaltung, der Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und der Bewältigung der
Herausforderungen die durch die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen entstehen. Nur so lassen sich
die Nutzenpotenziale der Digitalisierung erschließen und damit die dringend benötigten Produktivitätsverbesse-
rungen erreichen, um mit den knapper werdenden personellen Ressourcen die Leistungsfähigkeit und Verlässlich-
keit der Stadtverwaltung nachhaltig aufrecht zu erhalten.
Die benötigten Finanzmittel werden separat im Rahmen der Haushaltsanmeldung behandelt und zur Beschluss-
fassung vorgelegt werden.
36 Zukauf von Leistungen über den derzeitigen Umfang hinaus.
eigenes Personal
Betrieb
eigenes Personal
Projektarbeit
Zukauf Projektarbeit
Zukauf Betrieb
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Projekt- und Betriebskapazität bei DIP
(qualitative Veranschaulichung)
eigenes Personal zugekaufte Leistung
169
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
45
4.6 Weiteres Vorgehen
Das Programm <digital.heute> bedarf keiner besonderen Initialisierung. Es beinhaltet Maßnahmen, die bereits
aktiv bearbeitet werden oder im Rahmen der Strategieprojekte zeitnah umgesetzt werden.
Für das Programm <digital.normal> gilt:
Die bereits laufenden Vorhaben werden ohne Unterbrechung weitergeführt,
Die konkrete Umsetzungsplanung des Programmes (Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Kapazitäten)
wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ergebnisse aus den Strategieprojekten von Ref. I/II in den
kommenden Monaten erarbeitet,
Das Programm startet, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, voraussichtlich im 2. Quartal
2020.
Auch das Programm <digital.vernetzt> enthält Maßnahmen, die zunächst unverändert weitergeführt oder bereits
beschlossen sind. Diese Maßnahmen werden wie vorgesehen weitergeführt. Parallel zur Initialisierung von <digi-
tal.normal> werden die Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Programmes geschaffen, insbesondere die be-
nötigten Personalkapazitäten bereitgestellt und die benötigten Haushaltsmittel. Es startet, sobald die Vorausset-
zungen dafür vorliegen. Voraussichtlich Anfang 2021.
Die in diesem Dokument aufgeführten Maßnahmen und Programme sind aus aktuellen Überlegungen und Gege-
benheiten entwickelt worden und sind nicht als abschließend anzusehen. Die Strategie wird sich im Laufe der Zeit
weiterentwickeln und die abgeleiteten Programme werden entsprechend fortgeschrieben.
Nürnberg, den 11.06.2019
Amt für Digitalisierung, IT
und Prozessorganisation
170
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
46
Glossar
Agilität:
„Agilität ist die Gewandtheit, Wendigkeit oder Beweglichkeit von Organisationen und Personen bzw. in Strukturen
und Prozessen. Man reagiert flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse und neue Anforderungen. Man ist, etwa in
Bezug auf Veränderungen, nicht nur reaktiv, sondern auch proaktiv.“ (Quelle:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/agilitaet-99882/version-368852)
Bar Camp:
Workshop-Methode, bei der vor der Veranstaltung kein festes Programm entwickelt wird, sondern die Teilnehmer
selbst spontan z.B. Vorträge, Workshops oder Unterhaltungen durchführen. (vgl. https://www.event-
brite.de/blog/barcamp-methode-definition-ablauf-regeln/)
Big Data:
„Big Data beschreibt Datenbestände, die aufgrund ihres Umfangs, Unterschiedlichkeit oder ihrer Schnelllebigkeit
nur begrenzt durch aktuelle Datenbanken und Daten-Management-Tools verarbeitet werden können.“ (Quelle:
http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/daten-wissen/Datenmanagement/Datenmanage-
ment--Konzepte-des/Big-Data/index.html/?searchterm=big data)
Bot-System:
System von Programmen, das sich wiederholende Aufgaben ohne menschliche Interaktion abarbeitet (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bot).
CMS:
Content-Management-Systeme sind Software-Systeme, welche die Erstellung, Speicherung und Publikation von
Inhalten unterstützen. Die Ausgabe der Inhalte ist dabei über das Web oder über Printmedien möglich. Ihr elemen-
tares Charakteristikum ist die Trennung von Inhalt und Form (medienneutrale Speicherung). (Quelle: http://enzyk-
lopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/daten-wissen/Informationsmanagement/Informationsmanage-
ment--Konzepte-des/Content-Management-System-/index.html/?searchterm=cms)
Design-Thinking:
Methode, bei der Bedürfnisse von Nutzern im Zentrum stehen und bei der nutzerorientierte Erfindungen entwi-
ckelt werden (vgl. https://hpi-academy.de/design-thinking/was-ist-design-thinking.html).
Digital First:
„digital-first“ weist darauf hin, dass bei einer Neuausrichtung z.B. von Prozessen zuerst der digitale Kanal ausge-
baut werden soll und andere Kanäle zweitrangig betrachtet werden.
Digital Lab:
Physischer oder virtueller Raum, in dem digitale Ideen in einem geschützten Umfeld getestet und umgesetzt wer-
den können (vgl. https://www.etventure.de/digital-lab/).
Digital only:
Der Begriff beschreibt, dass der digitale Zugang der einzige Zugang ist, der zur Verfügung steht.
171
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
47
Digitalisierung:
Digitalisierung wird hier als Synonym für den Begriff „Digitale Transformation“ verwendet und bezeichnet den
durch Informationstechnologien hervorgerufenen Wandel der Gesellschaft und der Verwaltung. Sie betrifft die Ge-
samtheit aller Produkte, Prozesse und Denkweisen, ausgerichtet an den Möglichkeiten moderner Informations-
technik.
DMS:
Dokumentenmanagementsystem, eine Software zur elektronischen Verwaltung von Schriftgut (https://de.wikipe-
dia.org/wiki/Dokumentenmanagement).
Geodateninfrastruktur:
Eine standardübergreifende Vernetzung raumbezogener Daten (Geodaten) auf der Basis von Internetdiensten.
Damit werden die Voraussetzungen geschaffen für die Gewinnung, Auswertung und Anwendung von Geoinfor-
mationen in öffentlichen Verwaltungen, Wirtschaft, Wissenschaft und im privaten Bereich.
GIS:
Geographische Informationssysteme erfassen, speichern, prüfen, manipulieren, integrieren, analysieren
Daten, die sich auf räumliche Objekte beziehen und stellen diese Daten dar.
Internet der Dinge:
„Internet der Dinge“ (engl. „Internet of Things“ oder kurz IoT) – „bezeichnet die Idee eines erweiterten Internet,
welches neben klassischen Rechnern und mobilen Endgeräten auch beliebige physische Gegenstände mittels Sen-
soren und Aktuatoren in seine Infrastruktur einbindet und so zu Anbietern bzw. Konsumenten verschiedenster digi-
taler Dienste macht.“ (Quelle: http://enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-metho-
den/Rechnernetz/Internet/Internet-der-Dinge/index.html/?searchterm=internet der dinge)
Internet of Everything:
Abgeleitet aus dem Begriff „Internet of Things“, welches das Phänomen der Vernetzung scheinbar banaler Gegen-
stände beschreibt, weitet sich dieser Begriff auf Menschen und Prozesse aus und versucht zu umschreiben, dass es
überhaupt keine Schranken der Vernetzung mehr gibt. (Vgl. https://www.itwissen.info/IoE-Internet-of-everyth-
ing.html)
Künstliche Intelligenz:
„Künstliche Intelligenz soll Maschinen in die Lage versetzen, menschliche Tätigkeiten zu übernehmen. Dabei soll
das menschliche Gedächtnis, sein Lernverhalten und seine Entwicklung nachgebildet werden.“ (Quelle: http://en-
zyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/technologien-methoden/KI-und-Softcomputing/Kunstliche-In-
telligenz/index.html/?searchterm=künstliche Intelligenz)
Lernende Organisation:
d.h. Fähigkeit, Veränderungen wahrzunehmen, sich schnell und flexibel auf die notwendigen Anpassungen einzu-
lassen und das Verwaltungshandeln zukunftsorientiert auszurichten
Miniaturisierung:
Herstellung immer kleinerer technischer Komponenten
Normenscreening:
Systematische Überprüfung verwaltungsrechtlicher Vorschriften
172
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
48
Once-Only-Prinzip:
Engl. „nur-einmal“ – Der Begriff steht für Erleichterungen in Bezug auf die Dateneingabe, die nur einmal
erfolgen muss um unterschiedliche Dienste in Anspruch nehmen zu können.
One-Stop-Government:
Engl., „Ein-Stopp-Verwaltung“ – Der Begriff beschreibt das Prinzip, nach dem für einen Verwaltungsvorgang nur
ein einziger (persönlicher) Kontakt erforderlich ist.
Open Data:
„Der Begriff „Open Data” (deutsch offene Daten) beschreibt ein Konzept, bei dem diese maschinenlesbaren und
strukturierten Informationen durch die Verwendung offener Nutzungsrechte von jedermann frei verwendet, nach-
genutzt und verbreitet werden können. Die Nutzung dieser offenen Daten darf laut der Open-Definition nur einge-
schränkt werden, um den Ursprung durch Quellennennung und die Offenheit der in ihnen enthaltenen Informatio-
nen sicherzustellen. Diese offenen Daten dürfen jedoch keine personenbezogenen Daten oder Daten, die dem Da-
tenschutz unterliegen, beinhalten. Open Data folgt hier der Maxime der „Hackerethik“: öffentliche Daten nützen,
private Daten schützen. Im Gegensatz zu bereits verarbeiteten und meist rechtlich geschützten Informationen han-
delt es sich bei diesen Daten oft nicht nur um Text- oder Bildmaterial, sondern um Tabellen, Karten oder Datenban-
ken. In diesem Zusammenhang wird auch von „Rohdaten” gesprochen, die als Grundlage für die letztendlich auf-
bereitete Information dienen. Diese Daten können aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft stam-
men: Geodaten, Kulturdaten, Daten aus Wissenschaft und Forschung sowie Wetter- und Umweltdaten.“ (Quelle:
https://www.kas.de/wf/de/71.15333)
Ortsrecht:
Ortsrecht (Synonym Kommunalrecht oder Stadtrecht): „Das „Nürnberger Stadtrecht“ ist eine Sammlung der vom
Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbstständige Bedeutung haben.“ Quelle:
https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/.
Reifegradmodell:
Mit Hilfe von Reifegradmodellen wird die Arbeitsweise von Unternehmen oder Projekten vor allem bei der Ent-
wicklung von Software und Systemen bewertet. Die Modelle bieten dabei eine Unterteilung in unterschiedliche
Reifegrade. Die Reifegrade werden als Vergleichswert (Benchmark) für die Reife eines Unternehmens verwendet.
(Quelle: http://www.enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/is-management/Systementwick-
lung/reifegradmodelle)
Robotik:
„Die Robotik oder Robotertechnik beschäftigt sich mit dem Entwurf, der Gestaltung, der Steuerung, der Produktion
und dem Betrieb von Robotern, z.B. von Industrie- oder Servicerobotern.“ (Quelle: https://wirtschaftslexikon.gab-
ler.de/definition/robotik-54198)
SAP:
Ist eine Enterprise-Resource-Planning Software. Diese unterstützt Organisationen bei der Planung und Steuerung
von Ressourcen, wie z.B. Kapital, Personal oder Betriebsmittel.
Service-Design:
Dienstleistungsgestaltungsprozess aus Kundenperspektive.
Serviceorientierung:
ausliefern der gefragten Leistung von einer Stelle aus. Für die Serviceerbringung werden ggf. weitere Services in
Anspruch genommen, nicht jedoch unvollständige Teilergebnisse übergeben.
173
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
49
Testimonial:
„zu Werbezwecken (in einer Anzeige, einem Prospekt o. Ä.) verwendetes Empfehlungsschreiben eines zufriedenen
Kunden, besonders eines Prominenten“ (Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Testimonial)
Think-Tank:
auch Denkfabrik genannt, ist ein Konzept bei dem sich interdisziplinäre Teams sich mit zukunftsorientierten Frage-
stellungen auseinandersetzen (vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/corporate-think-tank-54074)
Usability:
„Fähigkeit eines Techniksystems, sich durch eine simple und intuitive Anwendung an die jeweiligen Nutzerbedürf-
nisse anzugleichen“ (Quelle: https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/usability)
User Experience:
„Wahrnehmungen und Reaktionen einer Person, die aus der tatsächlichen und/oder der erwarteten Benutzung
eines Produkts, eines Systems oder einer Dienstleistung resultieren. [...] Dies umfasst alle Emotionen, Vorstellun-
gen, Vorlieben, Wahrnehmungen, physiologischen und psychologischen Reaktionen, Verhaltensweisen und Leis-
tungen, die sich vor, während und nach der Nutzung ergeben.“ (DIN ISO 9241-210)
174
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
50
Quellenverzeichnis
Balka, K.; Daub, M. & Pflanzer A. (2018). Automatisierung im öffentlichen Sektor. Bessere Prozesse für Behörden,
schnellere Abläufe für Bürger. McKinsey & Company.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017). Weißbuch: Arbeiten 4.0. Berlin: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales.
Daheim, C.; Korn, J. & Wintermann, O. (2017). Mittelstand in der digitalen Transformation. Warum der Wandel
nur mit einer neuen Arbeitskultur gelingen kann. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung.
Daheim, C.; Wintermann, O. (2017). 2050: Die Zukunft der Arbeit. Ergebnisse einer internationalen Delphi-Studie
des Millennium Project. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung.
Fluck, H. R.(2017). 21. Verwaltungssprache und Staat-Bürger- Interaktion. In Ekkehard Felder, Friedemann Vogel
(Hrsg.), Handbuch Sprache im Recht (S. 425–440). Berlin, Boston: De Gruyter.
Hulverscheidt, C.; Schmieder, J. (2019). Vernetzung ist alles. (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/daten-
daten-daten-vernetzung-ist-alles-1.4280540).
OECD (2019). OECD Employment Outlook 2019: The Future of Work. Paris: OECD Publishing.
Pietzcker, E. (2012). Alter, Migration und Gesundheit. Leitfaden und Projektdokumentation aus dem Mehrgenera-
tionenhaus Nürnberg-Schweinau. Nürnberg. (https://www.nuernberg.de/imperia/md/seniorenamt/doku-
mente/programmhefte/leitfaden_alter_migration_gesundheit.pdf)
Scheller, T. (2017). Auf dem Weg zur agilen Organisation. München: Verlag Franz Vahlen GmbH.
175
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
51
Anhang A: Steckbriefe <digital.heute>
A.1 ePartizipation
Status: in Betrieb seit 2013
Die Stadt Nürnberg führt seit 2013 ePartizipationsvorhaben und diese seit 2016 auf der zentralen Beteiligungsplattform on-
linebeteiligung.nuernberg.de durch. Es ist das Ziel der ePartizipation für ausgewählte Themen Anregungen von Bürgerinnen
und Bürgern einzuholen, die Akzeptanz des jeweiligen Vorhabens zu fördern, die Entscheidungsgrundlage für die politischen
Gremien zu verbessern und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu gestalten.
Seit 2013 werden pro Jahr zwischen zwei und vier neue ePartizipationsvorhaben durchgeführt, wie z.B. bei der Standortwahl
von Mobilitätsstationen im Stadtgebiet oder bei der Gestaltung des Quartierparks in Eberhardshof. Im Jahr 2018 wurde auf
den Seiten der laufenden ePartizipationen eine Besucherzahl von insgesamt 9.430 erreicht, wobei ca. 31.000 Aktionen (z.B.
Seite ansehen, Beiträge schreiben, Beiträge kommentieren, etc.) ausgeführt wurden.
Bei der Durchführung der ePartizipationen hat sich die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit von Bürgermeisteramt,
Presseamt und dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation besonders bewährt und dient als Vorbild für agile
Teams, die in der Stadtverwaltung künftig vermehrt zum Einsatz kommen sollen.
Das Aufgabenspektrum des Teams reicht von Beratung, Konzeption, Öffentlichkeitsarbeit, bis hin zu Moderation und Redakti-
onsunterstützung. Ein 2x pro Jahr tagender Steuerungskreis, bestehend aus den persönlichen Mitarbeitenden der Referenten
sowie weiteren Know-how-Trägern, sichert den stadtweiten Informationsfluss und die strategische Ausrichtung.
Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung werden auch 2019 vier neue ePartizipationen, u.a. zum Thema „Mein digitales Nürn-
berg“ und zur Neukonzeption des Gemeinschaftshauses Langwasser, durchgeführt.
176
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
52
A.2 Digitale Gremienarbeit
Status: in Betrieb seit 2018
Im Jahr 2018 wurde das zuvor eingesetzte elektronische Ratsinformationssystem nach 16-jährigem Betrieb durch ein neues
Ratsinformationssystem abgelöst, das eine digitale und papierlose Gremienarbeit mit mobilen Endgeräten ermöglicht.
Im Rahmen des Projekts konnten auch die Arbeitsprozesse beschleunigt und transparenter gestaltet werden. So ermöglicht
das neue System die elektronische Abbildung der Abläufe, von der Erstellung einer Vorlage bis zum Beschluss. Schnittstellen
zum Dokumentenmanagementsystem und zu SAP sollen in Zukunft zudem eine medienbruchfreie Aktenablage und Abrech-
nung ermöglichen.
Die Stadträtinnen und Stadträte können das neue System auf mobilen Endgeräten nutzen und dies auch, wenn zum Beispiel
unterwegs keine Internetverbindung verfügbar ist. Dies führt letztendlich zu einer Ersparnis von Druck- und Versandkosten,
die bis zur Einführung des neuen Systems ca. 80.000 Euro pro Jahr betrugen.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger, von denen bereits das abgelöste System gut angenommen wurde, ergeben sich Vorteile.
Durch eine verbesserte Suchfunktion und tiefergehende Informationen, zum Beispiel über die Zusammensetzung der einzel-
nen Gremien, konnte die Nutzerfreundlichkeit weiter gesteigert werden.
Derzeit sind im neuen Ratsinformationssystem bereits ca. 100.000 Dokumente eingestellt.
177
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
53
A.3 Kita-Portal Nürnberg
Status: in Betrieb - weitere Umsetzung geplant bis 2021
Ziel des Projekts ist die Einführung eines trägerübergreifenden Kita-Portals für Nürnberg, das künftig als online-gestütztes Sys-
tem zur Suche, Vergabe und Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) dienen soll.
Das System soll im Endausbau alle Träger und somit knapp 500 Nürnberger Kindertageseinrichtungen umfassen.
Durch das Kita-Portal kann die Benutzerfreundlichkeit für Familien im Vergleich zum alten Anmeldeverfahren (Anmeldung für
Eltern nur dezentral über die die jeweilige Einrichtung möglich) deutlich gesteigert werden, da der Info-, Such- sowie Anmel-
devorgang für einen Kita-Platz in allen Nürnberger Einrichtungen (Endausbau) bequem online abgewickelt werden kann. Zu-
dem wird durch das Portal der Anmeldeprozess für die Eltern deutlich transparenter.
Durch die zentrale Stammdatenbank wird der Aufwand für den Anmeldeprozess deutlich reduziert, da die Anmeldedaten
durch die Eltern nur noch zentral im Kita-Portal gepflegt werden müssen. Doppelt- und Mehrfachanmeldungen können zudem
sofort festgestellt und bereinigt werden, was auch verwaltungsseitig den Aufwand reduziert.
Die zentrale Pflege der Daten führt ferner zu einer genaueren und schnelleren Ermittlung der tatsächlichen Nachfrage nach
Kita-Plätzen. Auf dieser Datenbasis lässt sich die Bedarfs- und Jugendhilfeplanung durch die Verwaltung weiter optimieren.
Im Jahr 2019 findet die Anmeldung über das Kita-Portal erstmalig für alle Kinderkrippen und Häuser für Kinder mit Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren statt. Die Anmeldung für die Altersgruppen 3-6 Jahre (Kindergarten) und 6-10 Jahre (Kinderhort) wird im
Jahrestakt bis 2021 freigeschaltet.
178
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
54
A.4 Online-Module Kfz-Zulassung
Status: in Betrieb - weiterer Umsetzungsschritt 2019 / 2020 geplant
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind bereits insgesamt sieben Online-Module eingeführt, über die die Bürgerinnen und Bürger
folgende Leistungen abrufen können:
Fahrzeug-Abmeldung,
Fahrzeug-Wiederzulassung,
Terminvereinbarung,
Kennzeichenreservierung,
Bankbriefauskunft,
Feinstaubplakette,
Halterauskunft.
Großer Beliebtheit erfreuen sich die Module zur Termin- und Kennzeichenreservierung, die durchgängig digital abgewickelt
werden. Eine weitere Sachbearbeitung durch die Beschäftigten der Kfz-Zulassungsbehörde ist also nicht erforderlich. Gleiches
gilt für die Bankbriefauskunft, über die der Eingang von Zulassungsbescheinigungen abgerufen werden kann, die als Finanzie-
rungssicherheit bei einer Bank hinterlegt sind.
Für Abfragen zu einem Fahrzeughalter (Halterauskunft) und zum Erhalt einer Feinstaubplakette können Online-Anträge ge-
stellt werden. Bei beiden Vorgängen schließt sich nach dem Eingang des Online-Antrags die manuelle Bearbeitung durch die
Kfz-Zulassungsbehörde an.
Als direkt fahrzeugbezogene Leistungen lassen sich von den Kundinnen und Kunden derzeit die Fahrzeug-Abmeldung und die
Wiederzulassung online initialisieren. Hier ist jeweils der elektronische Personalausweis erforderlich. In beiden Fällen ist nach
der Antragstellung eine Sachbearbeitung durch die Kfz-Zulassungsbehörde erforderlich, die teils mit erheblichem Aufwand
verbunden ist. Am Gesamtaufkommen der Kfz-Zulassungsbehörde haben die beiden bundesweit eingesetzten Module derzeit
jedoch nur einen Anteil von deutlich unter 1%.
Die Einführung eines Online-Moduls für die Leistung „Fahrzeug-Neuanmeldung“ ist für die Jahre 2019 / 2020 geplant.
179
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
55
A.5 WLAN-Ausbau
Status: in Umsetzung (s. Initiative WLAN 2020)
Die städtische Verwaltung beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Einführung von freiem WLAN sowohl in Ämtern und Be-
hörden als auch im öffentlichen Raum (City WLAN). Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besucherinnen und Besuchern
soll an möglichst vielen Orten in Nürnberg die Möglichkeit gegeben werden, sich über den in der ganzen Stadt einheitlichen
WLAN Netzwerknamen #nue_freewifi kostenlos und anonym mit dem Internet zu verbinden.
Neben der Steigerung der Standortattraktivität durch freies WLAN bietet der WLAN-Ausbau, gerade in städtischen Gebäuden,
noch weitere Vorteile. So lassen sich zum Beispiel zusätzlich technische Netze zur Steuerung der Haustechnik oder Netze für
Mobiltelefone, die an die städtische Telefonanlage angebunden sind, einrichten. In Zukunft wird in der Gebäudeautomation
die Einbindung von IoT("Internet of things")-Geräten oder auch Feldgeräten per Funk ein sehr relevantes Thema werden, da
damit u.a. eine kostengünstige Aufrüstung von Bestandsgebäuden möglich wird.
Der WLAN-Ausbau in städtischen Gebäuden ist mittlerweile in der Initiative WLAN 2020 gebündelt, um die WLAN-Vernetzung
mit zusätzlicher Dynamik voranzutreiben. Die WLAN-Projekte aller Dienststellen werden im Rahmen der Initiative zentral ge-
plant und finanziert. Hiervon ausgenommen sind aufgrund ihrer Größe der Schulbereich sowie das Jugendamt, deren WLAN-
Projekte separat finanziert und geplant werden. Hierbei wird es darum gehen, dass alle Einrichtungen, die künftig an den Start
gehen, entsprechend ausgestattet sind und Bestandseinrichtungen nachgerüstet werden.
Freies WLAN im öffentlichen Raum wird aktuell rund um den Hauptmarkt angeboten. Zusätzlich steht Besucherinnen und
Besuchern sowie Mitarbeitenden freies WLAN mittlerweile in 71 städtischen Gebäuden, z.B. in der Kfz-Anmeldung am
Rathenauplatz oder im Einwohneramt, zur Verfügung. Im Laufe des Jahres 2019 sollen noch viele weitere Standorte angebun-
den werden, wie zum Beispiel die Meistersingerhalle.
Die Nutzungszahlen von #nue_freewifi steigen mit dem Ausbau kontinuierlich an. So konnte im März 2019 ein Tagesdurch-
schnittswert von 964 gleichzeitig eingeloggten Nutzerinnen und Nutzern festgestellt werden (vgl. April 2018: 323 gleichzeitig
eingeloggte Nutzerinnen und Nutzer).
180
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
56
A.6 DMS-Einführung
Status: in Betrieb - DMS Basis-Rollout in Umsetzung
Bei der Stadt Nürnberg steht mit dem Produkt eGov-Suite der Firma Fabasoft ein Dokumentenmanagementsystem zur Ver-
fügung, das von den Dienststellen der Stadt Nürnberg als Basis-Infrastruktur für eine einheitliche, strukturierte, rechts- und
revisionssichere elektronische Aktenführung genutzt werden kann. Durch die Möglichkeit des DMS auch Geschäftsprozesse
elektronisch abzubilden und abzuwickeln, bietet sich zudem die Chance einer Optimierung, vor allem wenn auch Fachsoftware
der Dienststellen integriert wird.
Seit Beginn der Einführung wurden im Rahmen zahlreicher fachlicher Projekte, z.B. im Vormund- und Beistandschaftswesen
beim Jugendamt oder der Kfz-Zulassung beim Ordnungsamt, ca. 2.200 städtische Mitarbeitende an das DMS angeschlossen.
Insgesamt wurden ca. 10 Millionen Dokumente in 1,2 Millionen elektronischen Akten abgelegt oder erzeugt. Zudem wurden
zahlreiche Fachverfahren, wie z.B. PROSOZ beim Jugendamt oder IKOL-KFZ beim Ordnungsamt, an das DMS angeschlossen
und ermöglichen eine rein elektronische und medienbruchfreie Bearbeitung von Geschäftsprozessen.
Seit 2018 wird neben den rein fachlich orientierten DMS-Projekten der sogenannte DMS Basis-Rollout durchgeführt. Dessen
Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden DMS-Basis-Infrastruktur durch eine zügige und standardisierte Anbindung
aller Referate, Dienststellen und Eigenbetriebe im fachneutralen Aufgabenbereich.
181
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
57
A.7 Digitales Langzeitarchiv
Status: in Umsetzung bis 2019
Im Zuge der Digitalisierung liegen die bei der Verwaltungsarbeit entstehenden digitalen Daten zunehmend ausschließlich in
Fachverfahren vor und die Aktenführung erfolgt vermehrt digital im künftig stadtweit strategisch ausgerollten Dokumenten-
managementsystem (DMS).
Endet die Aufbewahrungsfrist digitaler Unterlagen, sind diese aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Datenschutzes aus
den jeweiligen Systemen auszusondern und dem Stadtarchiv anzubieten. Die Stadt Nürnberg ist gesetzlich verpflichtet, archiv-
würdige digitale Unterlagen ebenso wie z. B. Papierakten dem Stadtarchiv zu übergeben, zu sichern, zu erhalten, zu erschließen
und für die Benutzung auch durch Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.
Beispiele für digitale Unterlagen, die sich bereits in der Verantwortung des Stadtarchivs befinden und gesichert sind, aber in
Ermangelung eines entsprechenden Systems aktuell noch nicht langzeitarchiviert werden können, sind:
Digitale Bauakten (z. B. Brücken- und Straßenbauakten, Wasserwirtschaftsakten),
Unstrukturierte Daten (z.B. Dateiablagen des Staatstheaters oder des Projektbüros BgA),
Digitale Fotografien, Tonaufnahmen und audiovisuelles Archivgut, z. B. Tonaufnahmen der Stadtrats- und Ausschuss-
sitzungen 1999-2014 oder Zeitzeugeninterviews (z.B. Oral History Projekt des Stadtarchivs zur Migration).
Unmittelbar bevor stehen verschiedene Übernahmen digitaler Unterlagen, wie z. B. Einwohnermelde- und Passdaten (ca. 1,5
Mio. strukturierte Dateien seit 1982) oder digitale Ausländerakten aus dem DMS (ca. 6.000 Akten).
Ziel des Projekts zur Digitalen Langzeitarchivierung, welches 2016 gestartet wurde, war daher zunächst die Auswahl einer kon-
kreten Soft- und Hardwarelösung unter Berücksichtigung der Anforderungen und Systemlandschaft des Stadtarchivs und der
städtischen IT. Insbesondere sollte im Rahmen des Projekts auch geklärt werden, wie künftig Daten aus dem städtischen Do-
kumentenmanagementsystem in das digitale Langzeitarchiv übertragen werden können. Im Anschluss an das Projekt gilt es,
die Schnittstellen (z.B. DMS, Gewerberegister GEWAN, Melderegister MESO etc.) zum ausgewählten Archivierungssystem zu
realisieren.
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens wurde 2018 die Entscheidung getroffen, sich der etablierten Verbundlösung DIPS.kom-
munal anzuschließen. Die Lösung wurde bereits erfolgreich getestet und soll noch im Laufe dieses Jahres eingeführt und pro-
duktiv gesetzt werden.
182
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
58
A.8 Virtuelle Schatzkammer
Status: in Umsetzung ab 2019
Die Historisch-Wissenschaftliche Stadtbibliothek verfügt seit der Eröffnung der Bibliothek im Zentrum über ein Ausstellungs-
kabinett. Die Aura wertvoller Originale können den Besucherinnen und Besuchern in Ausstellungen erfahren und viele Aus-
stellungen, wie z. B. zur Naturforscherin Sybilla Merian waren Publikumsmagneten. Längst hat sich jedoch das Digitalisat als
Surrogat seiner Vorlage etabliert und gilt unter Forschenden und Kultur- sowie Geschichtsinteressierten als selbstverständli-
ches Angebot und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt bei der Bewilligung von Projektanträgen voraus, dass die
betroffenen Quellen frei und dauerhaft im Netz bereitgestellt werden.
Gegenwärtig ist die Stadtbibliothek mit den wertvollen alten Drucken und Handschriften mit Unikatcharakter im Internet nicht
präsent. Ziel ist es eine „virtuelle Schatzkammer“ aufzubauen, die einen weltweiten und dauerhaften Zugang zu den in der
Stadtbibliothek aufbewahrten schriftlichen Kulturdenkmälern sowie lokalgeschichtlich bedeutenden Schriften in digitaler
Form oder zu elektronischen Publikationen städtischer Dienststellen ermöglicht.
Des Weiteren sollen die Katalogisierung der rund 400.000 Magazinmedien, die noch nicht einmal zur Hälfte erfasst sind, be-
schleunigt und ausgewählte Objekte als Digitalisate in einer signifikanten und für die Zielgruppen attraktiven Menge als bedeu-
tender Teil des Nürnberger Kulturerbes im Internet präsentiert werden.
Die Einrichtung einer virtuellen Schatzkammer ist vor allem auch im Umfeld der Kulturhauptstadtbewerbung ein nicht zu un-
terschätzender Bewerbungsfaktor, die die historische Bedeutung der Stadt Nürnberg und ihrer Region in ihren verschiedenen
Facetten am Beispiel der in der Stadtbibliothek vor Ort erhaltenen Originale erfahrbar und sichtbar macht.
Der Auf- und Ausbau einer solchen „virtuellen Schatzkammer“ ist eine dauerhafte Aufgabe, die Kapazitäten in der Fotostelle,
der Restaurierung (Detailprüfung, Schadensdokumentation, Restaurierungen) und der Katalogisierung (kein Digitalisat ohne
beschreibende und strukturierende Metadaten) bindet. Benötigt werden zusätzliche Personalkapazitäten, die ab Anfang 2019
bereitgestellt werden sowie eine adäquate Ausstattung der Fotostelle, die eine produktive Digitalisierung der wertvollen alten
Drucke und Handschriften mit Unikatcharakter schonend erlaubt. Zum anderen wird eine zusätzliche Software eingesetzt, die
Volldigitalisate und Metadaten miteinander verknüpft und im Internet präsentiert.
183
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
59
A.9 Digitalisierung an Nürnbergs Schulen
Status: in Umsetzung bis 2026
Anfang 2017 wurde vom Stadtrat die Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im
Digitalen Zeitalter“ beschlossen. Ein zentrales Ziel der Strategie ist es, den Schulbereich in die Lage zu versetzen, den Nürnber-
ger Schülerinnen und Schülern die kritische und sachgerechte Nutzung digitaler Inhalte und der verfügbaren technischen Mög-
lichkeiten zu vermitteln.
Der Geschäftsbereich Schule und Sport und seine pädagogischen Ämter sowie das IPSN verfolgen bei der Umsetzung der Stra-
tegie einen ganzheitlichen Ansatz, der neben der Lehreraus- und -fortbildung, auch die Ausstattung der Schulen mit Hard- und
Software sowie Investitionen in die Infrastruktur umfasst. So werden für die ca. 65.000 Schülerinnen und Schüler und ca. 5000
Lehrkräfte in 143 Schulen u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
Veränderungen des Aus- und Fortbildungskonzepts des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie,
Ausstattungsstandards im Bereich Hardware und Software, die einerseits den pädagogischen Anforderungen genü-
gen, andererseits effizient und kostengünstig beschafft und gewartet werden können. Anpassung der Klassenräume
an die durch die Digitalisierung möglichen neuen Formen des Unterrichts,
Zentrale Verwaltung von Daten zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit unter Berücksichti-
gung der Ressourcen- und Verwaltungseffizienz,
Aufbau einer strukturierten LAN- und WLAN-Vernetzung in Nürnberger Schulen,
Anbindung an das leistungsfähige Glasfasernetz der Stadt Nürnberg.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist derweil in vollem Gange. So konnten zum Beispiel bereits 45 Schulstandorte an das Glas-
fasernetz der Stadt Nürnberg angebunden werden (weitere 32 Standorte befinden sich in der Umsetzung). Auch wurden be-
reits Rahmenverträge, zum Beispiel für interaktive Tafelsysteme oder Beamer und Dokumentenkameras abgeschlossen, aus
denen für die Schulen Leistungen abgerufen werden können (siehe „standardisierter Warenkorb“).
Es ist geplant, die Maßnahmenumsetzung bis zum Jahr 2026 abzuschließen.
184
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
60
A.10 eBeschaffung – eVergabe, eBestellung, eRechnung
Status: in Umsetzung
Im Rahmen der Digitalisierung der Stadtverwaltung wird zunehmend mehr Wert auf eine ganzheitliche Ende-zu-Ende-Be-
trachtung von Prozessen gelegt, auch über Dienststellen- oder Referatsgrenzen hinweg. Dabei zeigt sich, dass der Beschaf-
fungsprozess nicht mit der Bestellung beginnt und auch nicht mit der Lieferung endet, sondern Teil eines übergreifenden
Gesamtprozesses ist, der auch als Purchase-to-Pay oder Procure-to-Pay bezeichnet wird. Dieser Prozess umfasst alle Aktivitä-
ten von der Bestellanforderung bis zur Bezahlung.
Bereits in Benutzung befindet sich die eVergabe, bei der der Prozess formaler Ausschreibungen von der Veröffentlichung bis
zur Vergabe online durchgeführt wird. Die Nutzung dieses Dienstes soll sukzessive auf alle beschaffenden Bereiche der Stadt-
verwaltung ausgedehnt werden.
Mit dem EKV-Shop und dem SAP Modul Material Management sind bereits heute Instrumente für eine Bestellanlage in SAP
im Einsatz, die das Potential haben, zu einem stadtweit standardisierten Beschaffungssystem von der Bestellanforderung,
Bestellgenehmigung, Bestellanlage und -übermittlung weiterentwickelt zu werden. Budgetverantwortliche erhalten damit
direkt im SAP-System eine frühzeitige und umfassende Steuerungsmöglichkeit über den Mitteleinsatz und eingehende Rech-
nungen können anhand eines Bestellbezugs in SAP schneller und einfacher bearbeitet werden. Wenn haushaltsrechtlich ein-
mal die Bestellgenehmigung als Anordnung und die Buchung des Wareneingangs als Feststellung anerkannt werden, könnte
ein solches System eines Tages auch für Direktbuchungen von eingehenden Rechnungen eingesetzt werden.
Durch die EU-Richtlinie RL 2014/55/EU und das Bayerische E-Government-Gesetz sind öffentliche Auftraggeber in Bayern ab
dem 18.04.2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Die Stadt Nürn-
berg arbeitet seit Oktober 2016 im Rahmen eines eigenen eRechnungsprojekts für die gesamte Stadtverwaltung einschließlich
der Eigenbetriebe an der Umsetzung.
Weitere Ziele des Digitalisierungsprojekts sind Effizienzsteigerungen durch eine Ersparnis von Dateneingaben, die Reduktion
des Papiereinsatzes, die Beschleunigung der Rechnungsfreigabe, eine digitale Aufrufmöglichkeit von Rechnungsdokumenten
durch eine elektronische Archivierung sowie eine insgesamt höhere Qualität und Transparenz des Gesamtprozesses.
Die Projektinitialisierung und die Grundinstallation des eRechnungs-Tools (VIM) wurden bereits erfolgreich abgeschlossen.
Noch im Laufe des Jahres 2019 werden die Workflows fachlich konzipiert, Tests durchgeführt und organisatorische Festlegun-
gen getroffen. Anfang 2020 soll mit einem Pilotbetrieb begonnen werden. Parallel dazu starten die Schulungen für die Anwen-
derinnen und Anwender des neuen Systems, welches stadtweit ab Mitte 2020 produktiv gesetzt werden soll.
Mit der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung wird der Abrechnungsprozess aktuell grundlegend digitalisiert.
Um eine durchgängige Prozesskette aufzubauen, ist jedoch ein größerer Ansatz über den gesamten Purchase-to-Pay-Prozess
erforderlich, der die volle Wirkungsfähigkeit der IT zur Entfaltung bringt.
185
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
61
A.11 Digitale Kundenkommunikation beim Bildungscampus Nürnberg
Status: in Umsetzung ab 2019
Der Bildungscampus Nürnberg (BCN) ist mit Bildungszentrum (BZ) und Stadtbibliothek (StB) eine Dienststelle, die freiwillige
Leistungen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge anbietet und somit im Wettbewerb steht. Kundenbedarfe müssen
deshalb schneller und zielgerichteter erschlossen werden. Kundenorientierung wird von dem Hintergrund der Digitalisierung
zur Kundenzentrierung. Mit einer detaillierten Zielgruppensegmentierung mit Hilfe von Personas-Profilen und UX (=User Ex-
perience)-Tools können punktgenaue Bildungsangebote für spezifische Kundenbedürfnisse geschnürt werden und über digi-
tale Kommunikationskonzepte crossmedial und individualisiert den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden.
Eine professionelle Kundenkommunikation und deren Steuerung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für den BCN, da nur
dadurch Einnahmen für den BCN erwirtschaftet werden können. Digitale und analoge Kommunikation ist in der Alltagswelt
selbstverständlich und wird auch für kommunale Leistungen erwartet. Der Anteil der Bevölkerung, die nur über Print-Medien
erreicht wird, sinkt stetig. Der BCN wird deshalb verstärkt ab Mitte 2019 mit einem digitalen Kommunikationskonzept beste-
hende Kundengruppen festigen und vor allem neue und junge Zielgruppen – die „digitale natives“ – erschließen, die bislang
mit Print-Kommunikationsinstrumenten kaum mehr erreicht wurden.
In Kooperation mit Experten hat der BCN ein digitales Kundenkommunikationskonzept entwickelt, das über ein Reifegradmo-
dell die Digitalaktivitäten für die beiden Marken „Bildungszentrum“ und die „Stadtbibliothek Nürnberg“ selbst steuern kann.
Die Funktionsweise des bereits erprobten Modells sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über SEA (=Search-
Engine-Advertising), Banner- und Facebook-Werbung auf die reichweitenstarken Websites der Dienststellen aufmerksam ge-
macht werden, um einen gezielten Website-Besuch zu initiieren.
Voraussetzung für den Erfolg ist, dass der Inhalt der Internetseiten suchmaschinenoptimiert ist und die Usability, z. B. Seiten-
geschwindigkeit, URL-Struktur und Responsivität, gegeben ist. Denn alles was Suchmaschinen nicht finden, ist in der digitalen
Welt nicht existent. Suchergebnisse sind personalisiert, was bedeutet, dass auf Basis verschiedenster Faktoren bei der Suche
nach dem gleichen Suchbegriff unterschiedliche Ergebnisse erscheinen können, je nach geografischen Standort, Endgerät oder
Such- und Browser Historie. Durch Analyseprogramme und das sog. „Retargeting“ werden Werbemaßnahmen optimiert und
die sog. Konversionsraten gesteigert. Ein professionelles Newsletter-Angebot und das sog. „Micro Influencer Marketing“ er-
gänzen das digitale Kommunikationsmodell.
Dieses digitale Kundenkommunikationsmodell kann jeder Zeit auch auf andere Dienststellen der Stadt übertragen werden.
Mit den zur Verfügung gestellten Personalressourcen kann der BCN als stadtinternes Kompetenzzentrum für digitale Kunden-
kommunikation – neben dem städtischen Presseamt – Hilfestellung zum Aufbau eines passgenauen Konzeptes auch für an-
dere Dienststellen geben.
186
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
62
A.12 Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde
Status: in Umsetzung bis 2020
Seit Februar 2019 wird in Zusammenarbeit zwischen dem Einwohneramt und dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessor-
ganisation das Projekt „Neue Kommunikation bei der Ausländerbehörde“ durchgeführt. Ziel des Projekts ist es, ein an den
Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtetes Dienstleistungsangebot der Ausländerbehörde voll umfänglich im
Bürgerportal „Mein Nürnberg“ anzubieten.
Dies bedeutet, dass künftig alle der ca. 130.000 (Stand 11/2018) in Nürnberg lebenden Ausländerinnen und Ausländer alle
Leistungen der Ausländerbehörde, wie z.B. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse (ca. 17.500 Fälle pro Jahr) oder die
Prüfung und Beglaubigung von Verpflichtungserklärungen (ca. 3.600 Fälle pro Jahr), über „Mein Nürnberg“ abrufen können.
Durch eine konsequent kundenorientierte Ausrichtung der angebotenen Dienstleistungen sollen zudem die Arbeitsabläufe
und Prozesse beschleunigt und die Transparenz des Verwaltungshandelns erhöht werden. Neben Verbesserungen der Quali-
tät und des Kundenservice soll zudem die Attraktivität der Arbeitsbedingungen bei der Ausländerbehörde gesteigert werden.
Im Rahmen der Projektarbeit werden zudem neue Formen der kollaborativen und agilen Zusammenarbeit erprobt, die für
künftige Projekte als „Blaupausen“ dienen sollen.
Das Projekt soll bis zum 30.04.2020 abgeschlossen sein.
187
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
63
Anhang B: Schwerpunktprojekte der digitalen Bürgerkommunikation
B.1 Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes
Status: in Planung
Ausgangssituation
„Bund und Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes fol-
genden Kalenderjahres (d.h. 31.12.2022, Anm. der Red.) ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwal-
tungsportale anzubieten (§ 1 Abs. 1 Online-Zugangsgesetz - OZG). Es verpflichtet auch die Kommunen im Rahmen
ihrer Zuständigkeit.
Basis der Umsetzung ist der „OZG Leistungskatalog“ des Bundes mit priorisierten 575 Leistungsbündeln, die eine un-
terschiedliche Anzahl von Einzelleistungen enthalten. Die Priorisierungen wurden auf Basis einer TOP 100 Bürgerstu-
die, einer TOP 100 Wirtschaftsstudie, der Häufigkeit von Anrufen bei der Behördenrufnummer D115, Vorgaben der
EU und weiteren Datenquellen vorgenommen.
Für die Stadt Nürnberg wurden daraus bisher über 800 Leistungen ermittelt und es wird von ca. 250 weiteren dort
nicht enthaltenen Leistungen ausgegangen, die umzusetzen sind.
Die folgende „Roadmap“ bildet grob die Umsetzungsschritte ab, soweit dies aktuell planbar ist. Sie enthält noch etli-
che Unwägbarkeiten wie die letztendliche Zahl der Verwaltungsleistungen, Komplexität sowie rechtliche und techni-
sche Umsetzbarkeit der einzelnen Verwaltungsleistungen, Vorgaben von Bund und Freistaat Bayern, rechtliche Än-
derungen, Verwertbarkeit der Ergebnisse aus Bundes- und Landesprojekten, weitere Anforderungen von Bund und
Freistaat Bayern, etc.
Herangehensweise, Verantwortung und Mitwirkung
Die Umsetzung des OZG in einer sowohl für die Bürgerschaft als auch die Verwaltung nutzbringenden Art und Weise
ist eine außerordentlich anspruchsvolle und gleichzeitig unverzichtbare Aufgabe. Ein bloßes Anbieten elektronisch
abrufbarer Formulare könnte vielleicht die formalen Anforderungen des OZG erfüllen, würde seiner Intention aber
in keiner Weise gerecht werden. Es ist deshalb vorgesehen, die gelisteten Leistungen mit Online-Assistenten umzu-
setzen und zumindest elektronisch anschlussfähig an die stadtinternen Prozesse zu gestalten. Soweit möglich, ist
auch eine direkte Prozesskopplung an die jeweilige Fachanwendung vorgesehen.
Die Federführung für dieses Vorhaben liegt beim E-Government-Büro (DIP/IT-EGB). Die Herausforderung kann aber
nur bewältigt werden, wenn die jeweils zuständigen Fachdienststellen jeweils ihren notwendigen fachlichen Beitrag
leisten. Insofern ist mit dem Beschluss zur Umsetzung des vorliegenden Konzeptes auch eine Mitwirkungspflicht der
Fachdienststellen verbunden.
Die Vielzahl der umzusetzenden Maßnahmen bedingt ein außerordentlich auf Effizienz ausgelegtes Vorgehen. Daher
sollen bei der Analyse der Einzelleistungen die Zuordnung zu Lebenslagen und die Querbeziehungen zu anderen
Fachbereichen erfasst und dokumentiert werden. Die Umsetzung der Leistungen soll allerdings dienststellenweise
erfolgen, damit der Realisierungsprozess auch für die Dienststellen gut strukturiert und planbar wird.
188
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
64
Umsetzungsplanung
2019 2020 2021 2022
Nachhaltigkeit
Durch gesetzliche Änderungen, Leistungsanpassungen oder Verbesserungen entstehen dauerhaft Aufwände in der
Pflege der Online-Dienste. Erfahrungsgemäß wird sich daher der Projektaufwand im Laufe der Umsetzung hin zu ei-
nem Pflegeaufwand verschieben, aber insgesamt nicht geringer werden. Verringern werden sich jedoch die Auf-
wände für Ein- und Ausgangspost, Papiervordrucke, das Erstellen von Rechnungen und Buchungen, manuelle Daten-
erfassung, sowie Liege- und Transportzeiten.
Wesentliche Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung sind:
• konsequente strategische Ausrichtung
Die Stadt Nürnberg bietet erfolgreich bereits rund 250 Online-Dienste an. Das Angebot wird laufend erweitert.
Der zusätzliche beschleunigte Ausbau basierend auf dem OZG-Katalog und seinen Priorisierungen bis 2022 wird
damit synchronisiert und von der jeweiligen Dienststelle fachlich vorbereitet und koordiniert.
• systematische Berücksichtigung von Kunden- und Mitarbeiterperspektive
Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen erfordert Kreativität, Kooperation und Akzeptanz aller beteiligten
Mitarbeitenden und Führungskräfte. Sie brauchen dazu Information, Anleitung, Ermutigung und Freiräume, um
Prozesse neu zu denken und erproben. Die Beteiligten müssen den Mehrwert erkennen, statt Befürchtungen
wegen evtl. Fehler, Gesetzesverstößen oder Stellenkürzungen zu hegen.
Durch aktive Information über das Angebot der Stadtverwaltung, einfache, mobil nutzbare und sichere Online-
Dienste wird der Mehrwert sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung erkennbar.
Nutzungsanreize erhöhen Akzeptanz und Nutzungszahlen.
Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 1 und 2 (sowie 3 und 4) 602
Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 3 (sowie 4) 189
Dienststellen mit Leistungen mit Priorität 4 33
Anpassung bereits digitalisierter Leistungen an OZG-Vorgaben ca. 250
und Übernahme in Mein Nürnberg mit Gastzugang
Leistungen, die im OZG-Katalog fehlen (mit Priorität noch zu ermitteln) ca. 250
189
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
65
• schlanke und effiziente Organisation in der Umsetzung
DIP ist zentraler Ansprechpartner und Berater der Dienststellen bei Prozessorganisation und technischer Umset-
zung. Bisher verteilte Kompetenzen und Zuständigkeiten der technischen Umsetzung bei DIP/IT werden gebün-
delt. Die Umsetzung folgt einer 80/20-Regel, d.h. nicht jeder selten vorkommende Spezialfall muss sofort im On-
line-Angebot abgebildet werden.
• Prozesse werden neu gedacht
Verwaltungsleistungen werden vor der technischen Umsetzung analysiert, kunden- und mitarbeiterorientiert
vereinfacht und neugestaltet.
Prozessergebnisse aus OZG-Projekten des Bundes und des Freistaates Bayern werden zur technischen Umset-
zung übernommen.
Formulare zum Herunterladen und Ausdruck werden ersetzt durch Online-Dienste, neue Formulare werden
nicht mehr erstellt.
• Recht
Das Bundes-, Landes- und Ortsrecht lassen die Digitalisierung der Leistungen zu. Das städtische Ortsrecht wird
hinsichtlich entbehrlicher Formvorschriften und Hindernisse einer Digitalisierung überarbeitet.
• Technische Infrastruktur
Die vorhandene Online-Plattform, insb. „Mein Nürnberg“ mit Servicekonto und Serviceplattform, elektronische
Identität, E-Payment, etc. sind für die Stadtverwaltung verbindlicher Standard. Proprietäre Online-Funktionalitä-
ten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
• Information, Kommunikation und Marketing extern und intern
Verfügbare elektronische Angebote, Nutzenpotenziale, Nutzungsanreize werden extern und extern intensiv
kommuniziert. Das Vorgehen, die vorhandene technische Infrastruktur, DIP-Leistungen, Nutzenpotenziale wer-
den top down bei Dienststellen kommuniziert.
• Finanzen, Personal
Um die gesetzliche Verpflichtung und den eignen Anspruch der Digitalisierung der Stadtverwaltung zu erfüllen
werden die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt. Darüberhinaus können für die
Umsetzung extern zu beschaffende Dienstleistungen und Produkte in Anspruch genommen werden.
190
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
66
B.2 Mein Nürnberg 2026
Status: in Planung
Mit der Plattform „Mein Nürnberg“ steht eine Registrierungs- und Kommunikationsplattform zur Verfügung, die
auch den Anforderungen an eine sichere rechtsverbindliche Online-Abwicklung genügt. Diese wird z.B. im Rahmen
der Weiterentwicklung der Bürgerkommunikation der Ausländerbehörde (EP/2) zur bidirektionalen Kommunikation
in komplexen Situationen des Aufenthaltsrechts eingesetzt.
Das Servicekonto schöpft damit jedoch seine Potentiale nicht aus. Gerade im Hinblick auf die Nutzung von Online-
Plattformen in der Gesellschaft kann auf dieser Basis eine Identifikation mit der Stadt Nürnberg erreicht werden. So
ist es der Stadt Tel Aviv gelungen, mit geeigneten Angeboten eine Bindung der Bevölkerung an ihre kommunale Platt-
form „DigiTel“ zu erreichen, die als beispielhaft gilt. (siehe z.B. https://youtu.be/w9_mnbcLKto )
Voraussetzung für eine Identifikation der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit dieser Platt-
form ist, dass sie deutlich über das umfassende Angebot städtischer Leistungen hinausgeht. Idealerweise sollten auch
Angebote der kommunalen Unternehmen (VGN, N-Ergie, Klinikum) oder anderer Behörden und öffentlicher Einrich-
tungen mit einbezogen werden. Dass eine organisationsübergreifende, regionale Kooperation durchaus gelingen
kann, zeigt das Beispiel „Kita-Portal“, bei dem neben dem Jugendamt der Stadt Nürnberg die meisten freien Träger
von Kindertagesstätten in Nürnberg beteiligt sind.
Um dieser Vorstellung näher zu kommen, müssen das Angebot ausgebaut, Nutzungsanreize geschaffen und Hürden
abgebaut werden. Je mehr Bürgerinnen und Bürger mit diesem Angebot erreicht werden können, desto leichter ge-
lingt es, weitere Partner zu gewinnen.
„Mein Nürnberg“ ist bereits heute ein integraler Teil des Internet-Auftritts der Stadt Nürnberg. Seine Potenziale kann
es aber nur erschließen, wenn es gelingt, möglichst viele Nutzer zu gewinnen.
191
Ö 13Ö 13
192
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 2
193
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 3
Digitale Dachstrategie /
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
Digitales Nürnberg
TEIL 1: STRATEGISCHE LEITLINIEN
194
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 4
Impressum
Herausgeber
Stadt Nürnberg Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg
Koordination und Konzept
Wirtschaftsreferat, Wirtschaftsförderung Nürnberg Daniela Förtsch
Bearbeitung und Layout
Ramboll Management Consulting GmbH Saarbrücker Straße 20/21, 10405 Berlin
Dr. Astrid Könönen
Claudia Krahe
Yolanda Arias Jiménez
Anna Bilger
Vanessa Schlüter/ Martina Wende
INSEK-Team Digitales Nürnberg
Stadtverwaltung
Wirtschaftsförderung Nürnberg Daniela Förtsch (Leitung des INSEK-Teams)
Dr. Silvia Kuttruff
Wirtschaftsreferat Florian Gräf
Ingmar Schellhas
Bürgermeisteramt Dr. Stefan Bege
Presseamt Robert Hackner
Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation Dr. Matthias Latus
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation André Knabel
Uwe Schmalfeld
Klaus Eisele
Geschäftsbereich des 2. Bürgermeisters Uwe-André Bauer
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters Dr. Christian Büttner
Umweltamt Harald Kretz
KunstKulturQuartier Michael Bader
Referat für Jugend, Familie und Soziales Sabrina Havlitschek/ Elisabeth Fuchsloch
Planungs- und Baureferat Andrew Schneider
Stadtplanungsamt Frank Weyherter
Verkehrsplanungsamt Andrea Meier
Hochbauamt Frank Belzer
Amt für Geoinformation und Bodenordnung Frank Seidler
Städtische Tochtergesellschaften
VAG Frederik Noeth
N-ERGIE Bernhardt Baum
Nürnberg, September 2019
195
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 5
Grußwort
Die Digitale Transformation ist ein umfassender Prozess. Sie betrifft nicht nur die Stadtverwaltung,
Wirtschaft oder Wissenschaft, sondern die gesamte Stadtgesellschaft und alle Lebensbereiche. Da es
sich bei der Digitalen Transformation um ein äußerst umfangreiches Thema mit weitreichenden Folgen
für die Stadtgesellschaft handelt, wurde die Erarbeitung einer digitalen Dachstrategie unter Fe derfüh-
rung des Wirtschaftsreferats aufgesetzt. Die Dachstrategie wird in Form eines integrierten Stadtent-
wicklungskonzeptes (INSEK) „Digitales Nürnberg“ entwickelt. Die Strategie „digital.stadt.nürnberg –
Konzept für eine digitale Stadtverwaltung“ des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation ist
dabei integraler Bestandteil der Dachstrategie und bildet das nötige Fundament, auf dem die Fachstra-
tegien unter dem Dach „Digitales Nürnberg“ entwickelt und umgesetzt werden können.
Digitalisierung soll dabei nicht als Selbstzweck verstanden werden. Vielmehr soll mit dem Einsatz digi-
taler Technologien die Stadt nachhaltiger, energie - und ressourceneffizienter, technologisch innovati-
ver, wirtschaftlich wettbewerbsfähiger und sozial inklusiver gestaltet werden, um die Lebensqualität für
die Menschen zu heben. Die Digitale Dachstrategie / INSEK Digitales Nürnberg soll insbesondere einen
Orientierungsrahmen und ein Koordinatensystem in dem umfassenden und weitreichenden Prozess
der Digitalen Transformation bieten.
Die hier vorgelegten Leitlinien sind der verbindliche Rahmen für die Ausgestaltung einer Digitalen
Transformation in Nürnberg. In deren Erarbeitung wurden Wissenschaft und Wirtschaft durch entspre-
chende Beteiligungsformate eingebunden. Die Herausforderung ist groß. Nürnberg ist dafür hervorra-
gend aufgestellt. Die Stadt arbeitet bereits in zahlreichen Projekten mit Wirtschaft und Wissenschaft
zusammen und beteiligt sich beispielsweise am Zollhof – Tech Incubator und an Formaten wie dem
Nürnberg Digital Festival. Die Leitlinien sind der erste Teil der Digitalen Dachstrategie / INSEK Digitales
Nürnberg. Diese werden im Jahr 2020 u m eine Roadmap ergänzt, in der Themenfelder mit konkreten
Projekten benannt und schrittweise umgesetzt werden.
Unser Dank gilt all jenen, die dazu beigetragen haben, dass diese Leitlinien nun als wichtige Voraus-
setzung und Weichenstellung für eine positive Digitale Transformation in Nürnberg vorliegen.
Dr. Michael Fraas
Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg
Harald Riedel
Referent für Finanzen, Personal, IT und Orga-
nisation der Stadt Nürnberg
196
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 6
Inhaltsverzeichnis
0 Unser Leben wird digitaler und „smarter“ ............................................................................................. 7
1 Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ ........................................................................................ 8
1.1 Motivation und Ziele – Warum braucht die Stadt Nürnberg eine digitale Dachstrategie? ............ 8
1.1.1 Adressaten – Für wen erarbeitet die Stadt Nürnberg die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“?
......................................................................................................................................................... 9
1.1.2 Ausgangslage – Auf welchen Potenzialen kann die Stadt Nürnberg aufbauen?................... 9
1.2 Entstehung – Wie hat die Stadt Nürnberg die digitale Dachstrategie erarbeitet? ...................... 11
1.2.1 Grundlagen – Welchen Rahmen hat sich die Stadt Nürnberg für die digita le Dachstrategie
gegeben? ....................................................................................................................................... 11
1.2.2 Erarbeitung – Wie entsteht die digitale Dachstrategie? ....................................................... 13
1.2.3 Einbettung – Wie spielen Dachstrategie und die Fachstrategien der einzelnen
Geschäftsbereiche zusammen? .................................................................................................... 16
2 Vision, Mission und Prinzipien ........................................................................................................... 18
2.1 Eine gemeinsame Vision und Mission ........................................................................................ 18
2.2 Handlungsleitende Prinzipien ..................................................................................................... 18
3 Strategische Dimensionen ................................................................................................................. 20
3.1 Strategische Dimension I – Innovation und Kompetenz ............................................................. 22
3.1.1 Handlungsfeld I.A – Innovation in der Stadtgesellschaft ...................................................... 22
3.1.2 Handlungsfeld I.B – Kompetenzen in der digitalen Stadtgesellschaft ................................. 24
3.1.3 Handlungsfeld I.C – Formelle Bildung .................................................................................. 26
3.1.4 Handlungsfeld I.D – Mitarbeitende, Führungskräfte und Arbeitskultur ................................ 28
3.2 Strategische Dimension II – Daten und Infrastruktur .................................................................. 32
3.2.1 Handlungsfeld II.A – Daten .................................................................................................. 32
3.2.2 Handlungsfeld II.B – Infrastrukturen ..................................................................................... 35
3.2.3 Handlungsfeld II.C – Städtische IT-Infrastruktur .................................................................. 37
3.3 Strategische Dimension III – Städtische Produkte, Angebote und Dienstleistungen ................. 41
3.3.1 Handlungsfeld III.A – Kundenorientierung ........................................................................... 41
3.3.2 Handlungsfeld III.B – Kommunikation, Interaktion und Partizipation ................................... 43
3.4 Strategische Dimension IV – Städtische Rahmenbedingungen, Prozesse und Strukturen ....... 48
3.4.1 Handlungsfeld IV.A – Strategische Verzahnung .................................................................. 48
3.4.2 Handlungsfeld IV.B – Interne Strukturen, Prozess- und Organisationsmanagement .......... 50
3.4.3 Handlungsfeld IV.C – Regelungen und Rahmenbedingungen ............................................ 52
3.5 Auf einen Blick ............................................................................................................................ 56
Beteiligte Dienststellen .......................................................................................................................... 61
Glossar .................................................................................................................................................. 62
Quellenverzeichnis ................................................................................................................................ 69
197
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 7
0 Unser Leben wird digitaler und „smarter“
Die digitale Transformation ist ein umfassender Prozess, der die gesamte Gesellschaft betrifft. Sie ver-
ändert Produkte, Prozesse und Haltungen. Digitale Technologien entwickeln sich rasant weiter und
werden in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens vielfältig eingesetzt. Die digitale Trans-
formation verändert das ökonomische, ökologische und soziale Stadtgefüge und kann erheblich zur
Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Daher müssen die Menschen im Mittelpunkt aller Überle-
gungen und Vorhaben stehen. Digitale Transformation bedeutet nur zu einem Teil Technik, aber zu
einem großen Teil Mensch.
Für die Stadt Nürnberg gilt es, die digitale Transformation von den Bürgerinnen und Bürgern her zu
denken und sie als eine Chance zu begreifen, die Stadt für alle attraktiver zu gestalten. Aber welche
spezifischen Chancen gibt es in und für Nürnberg? Wo liegen die Herausforderungen? Welche Schritte
sind zu gehen – welche digitalen Lösungen sollten kurzfristig entwickelt werden und welche Prozesse
sind langfristige Aufgaben? Auf diese Fragen Antworten zu finde n und den digitalen Transformations-
prozess anzustoßen, stellt eine gesamtstädtische Herausforderung dar. Die digitale Dachstrategie, auf-
gesetzt als Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Digitales Nürnberg“, widmet sich dieser
Aufgabe. Die Dachstrategie wird von allen Geschäftsbereichen und Dienststellen getragen und vom
Wirtschaftsreferat koordiniert.
Die Stadt Nürnberg legt mit der digitalen Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ den Schwerpunkt
auf das Gemeinwesen und wird geschäftsbereichsübergreifend und im aktiven Dialog mit der Stadtge-
sellschaft erarbeitet. Die Dachstrategie gibt Orientierung für das zukünftige Vorgehen, bündelt bereits
entwickelte Ansätze und bestehende bzw. künftige digitale Fachstrategien und vernetzt die Stadtge-
sellschaft mit der Verwaltung. Sie macht Innovationen , neue Ideen und Nürnberg als digitale Stadt für
alle sichtbar.
Aufbau und Struktur der digitalen Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“
Die digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1: „Strategische Leitlinien“ – sie werden in diesem Dokument dargestellt;
- Teil 2: „Roadmap“ – sie ist derzeit in Arbeit und wird im Jahr 2020 vorgelegt.
Abb. 1: Die zwei Teile der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
198
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 8
1 Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“
1.1 Motivation und Ziele – Warum braucht die Stadt Nürnberg eine digitale Dachstrategie?
Die digitale Transformation hat Einzug in Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und alle Lebensberei-
che gehalten. Um die digitale Transformation in Nürnberg zu gestalten, gibt sich die Stadt Nürn-
berg eine digitale Dachstrategie in Form des INSEK „Digitales Nürnberg“.
Unser Antrieb: Die Stadt Nürnberg will die vielfaltigen Chancen, die sich aus der digitalen Transforma-
tion ergeben, nutzen: für mehr Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung, für die Stärkung und Siche-
rung des Wohlstandes vor Ort und nicht zuletzt für eine nachhaltige und ressourcenschonende Stadt-
entwicklung.
Gleichzeitig kommen mit der zunehmenden Digitalisierung neue Herausforderungen auf, wenn es bei-
spielsweise darum geht, digitale Kompetenzen aufzubauen, Datenschutz , Datensouveränität und IT-
Sicherheit zu gewährleisten, Services und Produkte an neue Erfordernisse anzupassen oder der Stadt-
verwaltung die richtigen Rahmenbedingungen zu geben. Diesen Herausforderungen will sich die Stadt
Nürnberg aktiv stellen und die sich daraus ergebenden Chancen ergreifen.
Digitalstrategien helfen Städten dabei, sich auf zukunftsweisende Technologien, Kompetenzen und Inf-
rastrukturen festzulegen. Ein integriertes , strategisches Vorgehen unterstützt dabei nachhaltige Ent-
scheidungen zu treffen und Synergieeffekte zu erzielen.
Mit der digitalen Dachstrategie bündelt die Stadt Nürnberg die bisherigen strategischen Aktivitäten im
digitalen Kontext (siehe Kapitel 1.1.2). Sie schafft durch die Formulierung gemeinsamer Ziele und Leit-
planken einen Orientierungsrahmen für künftige digitale Fachstrategien (siehe Kapitel 1.2.3) und künf-
tiges Handeln im digitalen Kontext . Zudem macht sie Nürnberg als digitale Stadt besser sichtbar. Die
digitale Dachstrategie vernetzt sowohl Akteurinnen und Akteure der Stadtgesellschaft untereinander
als auch die Bürgerinnen und Bürger mit der Stadtverwaltung und strebt eine partizipative Ausgest al-
tung und Umsetzung des digitalen Nürnbergs an. Nürnberg erhält durch die Dachstrategie eine ver-
nehmbare und einheitliche Stimme zur digitalen Transformation, sowohl gegenüber der Stadtgesell-
schaft als auch im nationalen und internationalen Kontext.
Abb. 2: Funktionen der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“
199
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 9
1.1.1 Adressaten – Für wen erarbeitet die Stadt Nürnberg die Dachstrategie „Digitales Nürn-
berg“?
Mit der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ gibt sich die Stadt einen verbindlichen Rahmen für
die digitale Transformation. Sie will damit beste Bedingungen für alle Akteurinnen und Akteure der
Stadtgesellschaft schaffen, d. h. für
die Bürgerinnen und Bürger
Die digitalen Alltagserfahrungen, die viele Menschen bereits heute in Bezug auf Verfügbark eit,
Geschwindigkeit, Transparenz, Interaktion und Kommunikation machen, werden zur Erwartungs-
haltung auch der Verwaltung und dem öffentlichen Leben gegenüber. Für die Nürnbergerinnen
und Nürnberger gibt es dabei viele Potenziale und auch einige Herausford erungen. Die Bürge-
rinnen und Bürger können von verbesserten digitalen Infrastrukturen (z. B. öffentliches WLAN),
E-Government-Angeboten (z. B. Antragstellungen per Web) und von mehr Mitbestimmung pro-
fitieren (z. B. Online -Beteiligung). Sie sind aber auch d urch die Digitalisierung herausgefordert.
So werden immer wieder neue Kompetenzen im Alltag und im Beruf nötig. Nicht alle Menschen
sind gleichermaßen offen für digitale Angebote , oder sie verfügen über keinen ausreichenden
Zugang zu der nötigen Ausstattung.
die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Nürnberg
Unternehmen stehen in einem mehrfachen Spannungsverhältnis im Kontext der Digitalisierung:
In Zeiten äußerst dynamische r Entwicklungen und disruptiver Innovationen müssen sie Schritt
halten und ihre Angebote und Geschäftsmodelle entsprechend weiter entwickeln , aber auch
Fachkräfte zu gewinnen und an sich zu binden . Sie erwarten ein ebenso dynamisches Gegen-
über in der Stadtverwaltung.
Darüber hinaus gilt es ansässigen Unternehmen Innovationsökosysteme zu bieten1.
die Wissenschaftseinrichtungen und weitere Institutionen in Nürnberg
Forschung und Entwicklung bieten Chancen für neue Einsichten, Technologien und Denkweisen,
die helfen können, die digitale Transformation positiv zu gestalten. Institutionen (z. B. Sozialver-
bände, Kirchen etc.) sind Teil der Stadtgesellschaft und müssen sich ebenfalls an den digitalen
Wandel anpassen. Darüber hinaus gilt es , neuen Erkenntnissen Raum zu bieten, Experimente
zuzulassen und so frühzeitig neue Potenziale für Nürnberg zu erkennen.
Stadtverwaltung und städtische Tochtergesellschaften
Digitale Lösungen bieten große Chancen Verwaltungshandeln zu beschleunigen, transparenter
und kundenorientierter zu gestalten. Dafür gilt es die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Das beginnt mit der technischen Ausstattung und Infrastruktur und führt über Kompetenzaufbau
bei den Beschäftigten bis hin zu einem neuen Verständnis von Arbeitsweisen. Es gilt das Selbst-
verständnis von Stadtverwaltung unter digitalen Vorzeichen neu zu denken und weiterhin zu ge-
währleisten, dass sie eine aktive und positive Rolle für die Lebensqualität in unserer Stadt aus-
füllt. Hierbei bieten die vorliegenden Strategischen Leitlinien Unterstützung und Orientierung.
1.1.2 Ausgangslage – Auf welchen Potenzialen kann die Stadt Nürnberg aufbauen?
Die Stadt Nürnberg ist bereits heute eine digitale Stadt. Bei der Erstellung der Dachstrategie / INSEK
„Digitales Nürnberg“ war es daher möglich , auf digitale Kompetenzen in der Verwaltung und Stadtge-
sellschaft zurückzugreifen, diese einzubinden und von guten Beispielen zu lernen.
1 In einem Innovationsökosystem arbeiten unterschiedliche Institutionen zusammen. Es entsteht so ein Klima, in dem Innovatio-
nen schneller entstehen und umgesetzt werden können. In einem Innovationsökosystem kooperieren z. B. Unternehmen, Netz-
werke, Forschungseinrichtungen und Gründerzentren.
200
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 10
Digitale Strategien und Projekte in der Stadtverwaltung
Bereits heute ist die Stadtverwaltung in vielen Bereichen digital. Es bestehen zahlreiche Produkte und
Dienstleistungen, die das Angebot und die Servicequalität verbessern, die Bürgerinnen und Bürger im
Alltag unterstützen und sich insgesamt auf die Entwic klung der Stadt Nürnberg auswirken, wie z. B.
das Online-Portal der Kindertagesstätten oder das Bürgerportal „Mein Nürnberg“ mit seinen zahlreichen
Behördenleistungen, die von der Antragstellung bis zur Bezahlung durchgängig digital abgewickelt wer-
den können (siehe Kapitel 3.3 „Städtische Produkte, Angebote und Dienstleistungen“).
In einzelnen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung wurden bereits ambitionierte digitale Strategien
erarbeitet. Dazu zählen sowohl digitale Strategien von Fachreferaten und Dienststellen (sog. Fachstra-
tegien) als auch übergreifende digitale Strategien der Querschnittsverwaltung . Folgende digitale Stra-
tegien gibt es bereits:
„digital.stadt.nürnberg“ (Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation)
IT-Strategie (Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation)
Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter
(Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters)
Agenda Digitalisierung (Wirtschaftsreferat)
Nürnberg bietet ein ausgezeichnetes Ökosystem für die digitale Transformation
Nürnberg ist schon jetzt ein leistungsstarker digitaler Wirtschafts - und Wissenschaftsstandort und hat
ein ausgezeichnetes Ökosystem für die digitale Transformation. Das ist für die Dachstrategie wichtig.
Denn so ist es möglich , fachliche Inputs aus Wirtschaft und Wissenschaft wie aus der digitalen Com-
munity zu erhalten und zu berücksichtigen. Auch wenn es an die Umsetzung der Dachstrategie „Digi-
tales Nürnberg“ geht, gibt es vielfältige Kompetenzen und Expertise, auf die zurückgegriffen werden
kann.
Digitalstandort: Im „Digitalisierungskompass 2018“ der Prognos AG erreicht Nürn-
berg Platz 10 aller 401 untersuchten Landkreise und kreisfreien Städte in Deutsch-
land. Nürnberg gehört zu den Top-Ten und damit laut Handelsblatt zu den „Leucht-
türmen mit den besten Chancen“.
Wirtschaftskraft: Nürnberg ist mit München und Bonn unter den 20 größten Städ-
ten in Deutschland beim Beschäftigtenanteil im IT - und Kommunikationssektor an
der Gesamtbeschäftigung unter den Top 3. In der Städteachse Nürnberg – Fürth –
Erlangen arbeiten ca. 30.000 Beschäftigte in Unternehmen, die die digitalisierte Pro-
duktion vorantreiben.
Gründung und Startups: Nürnberg hat eine starke und vielfältige digitale Grün-
derszene. K ristallisationskern für digitale Gründungen sind der ZOLLHOF Tech
Incubator der bereits zu den zwölf digitalen Hubs im Rahmen der Digital Hub - Initi-
ative der Bundesregierung gehört, und die Initiative „Startup.Digital.Nürnberg“.
Forschung und Innovation: Nürnberg verfü gt über profiliert e und anwendungs-
nahe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für digitale Technologien, darun-
ter die Friedrich -Alexander-Universität Erlangen -Nürnberg und die Technische
Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg. Ein wichtiger Taktgeber ist auch das
Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS mit 1.000 Forscherinnen und For-
schern in der Region und einem starken Standort in Nürnberg.
Im offenen Innovationslabor J OSEPH‘S erhalten etablierte Unternehmen ebenso
wie junge Startups die Gelegenheit, neue Entwicklungen von den Menschen testen
und kommentieren zu lassen
201
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 11
Digitale Community: Digitales Leitevent der Region ist das zehntägige „Nürnberg
Digital Festival“ mit knapp 200 Einzelveranstaltungen und über 12.000 Besuchern.
Künstliche Intelligenz: Nürnberg ist Hauptsitz des neuen Forschungs - und Ent-
wicklungszentrums für Analytics Data Application (ADA-Center), in dem das Fraun-
hofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS seine Kompetenzen im Bereich künstli-
cher Intelligenz (KI) bündelt. Es erarbeitet u. a. Lösungen für Unternehmen zur Be-
herrschung großer Datenmengen, deren Analyse und Auswertung.
IT-Sicherheit: In Nürnberg findet die it-sa, die weltweit führende Messe zur IT-Si-
cherheit, statt. Mit dem neuen bayerischen Landesamt für IT-Sicherheit (mit 200 IT-
Spezialisten bis 2025) wird Nürnberg zum Leitstandort für die IT -Sicherheit in Bay-
ern.
Eingebettete Systeme: Nürnberg ist ein führender Standort für das Thema „Einge-
bettete Systeme“ (embedded systems). Hier sitzt das Anwendungszentrum der Em-
bedded Systems Initiative, eine gemeinsame Einrichtung der Friedrich -Alexander-
Universität und des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen IIS. In Nürnberg
findet zudem die embedded world , die Weltleitmesse für eingebettete Systeme,
statt.
Digitale Stadt: Nürnberg engagiert sich bereits als digitale Stadt, z. B. mit der Aus-
richtung der Tagung „Digitale Transformation in Städten“ im Rahmen von „Connec-
tive Cities“, einer internationalen Städteplattform der Entwicklungszusammenarbeit,
oder bei der „Digital Cities Challenge“ der Europäischen Union.
Diese hervorragenden Ausgangsbedingungen bilden eine starke Basis, um die digitale Innovationkraft
Nürnbergs mit der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ auf ein neues Level zu heben und wei-
tere Innovationsprojekte gezielt umzusetzen.
1.2 Entstehung – Wie hat die Stadt Nürnberg die digitale Dachstrategie erarbeitet?
1.2.1 Grundlagen – Welchen Rahmen hat sich die Stadt Nürnberg für die digitale Dachstrategie
gegeben?
Es gibt viele Wege, um eine digitale Dachstrategie zu schaffen. Die Stadt Nürnberg lässt sich von drei
Grundsätzen bei der Erstellung der Strategie leiten. Nürnberg will damit sicherstellen, dass der Prozess
handhabbar bleibt. Trotzdem soll gewährleistet sein, dass die Strateg ie eine klare Nürnberger Hand-
schrift erhält, aber auch übergreifenden Standards entspricht.
Grundsätze bei der Erstellung der Dachstrategie „Digitales Nürnberg“:
Smart City Charta als Basis,
Integriertes Stadtentwicklungskonzept als Format und
Beteiligung als Prinzip.
Smart City Charta als Basis
Das Fundament für die Entwicklung der Dachstrategie bildet die „Smart City Charta – Digitale Trans-
formation in den Kommunen nachhaltig gestalten“. Die Charta gibt Leitlinien für die Gestaltung von
Digitalstrategien in deutschen Kommunen.
Damit ist sichergestellt, dass die Nürnberger Strategie sich gut in den bundesdeutschen Rahmen ein-
fügt und mit anderen Städten vergleichbar ist.
202
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 12
Die „Smart City Charta“2 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesinstituts für Bau -, Stadt- und Raumfor-
schung (BBSR) benennt das Werte- und Zielverständnis für die Entwicklung smarter
Städte in Deutschland sowie Chancen, Herausforderungen und Leitlinien.
Die vier Leitlinien der Smart City Charta:
Digitale Transformation braucht Ziele, Strategien und Strukturen.
Digitale Transformation braucht Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung.
Digitale Transformation braucht Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen.
Digitale Transformation braucht Ressourcen, Kompetenzen und Kooperatio-
nen.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept als Format
Die Dachstrategie wird in Nürnberg als I ntegriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) erarbeitet. Ein
INSEK bietet einen bewährten Rahmen für die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit bei so lch
vielschichtigen Fragestellungen, wie sie sich im Rahmen der digitalen Transformation stellen: sie betrifft
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verwaltung , Institutionen und Verbände gleichermaßen. Sie
findet in Prozessen, Produkten, Haltungen ihren Niederschlag. Sie erfordert entsprechende technische
und prozessuale, aber auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
Durch die Entscheidung, die digitale Dachstrategie als INSEK zu erarbeiten, wird auf bewährten Struk-
turen aufgesetzt und ein effektiver Prozess sichergestellt.
Die „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ 3 von 2007 bildet die
Grundlage des Nürnberger integrierten Stadtentwicklungsansatzes. INSEKs werden
in Nürnberg grundsätzlich von einem geschäftsbereichsübergreifenden Team erar-
beitet und in der Umsetzung begleitet.
Das Forum SE als stadtinternes Gremium für Stadtentwicklung berät sich regelmä-
ßig zu allen Fragestellungen rund um die INS EKs und andere Stadtentwicklungs-
themen und wird vom Stab Stadtentwicklung, der direkt beim Bürgermeisteramt an-
gesiedelt ist, geführt. Seit 2012 wurden bereits fünf integrierte Stadtteilentwicklungs-
konzepte erarbeitet und befinden sich derzeit in der Umsetzung:
INSEK „Altstadt Nürnberg“
INSEK „Weststadt“
INSEK „Nürnberger Süden“
INSEK „Nürnberg am Wasser“
INSEK „Nürnberg Südost“
Mit den aktuell in Arbeit befindlichen INSEKs „Hochschul- und Forschungsstandort
Nürnberg“ und „Digitales Nürnberg“ erweitert sich der Nürnberger Ansatz weiter von
der räumlichen Bertachtung auch zu funktionalen Stadtentwicklungsthemen ohne
direkten räumlichen Bezug.
2Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 2017, Smart City Charta, Digitale Transformation in den Kommunen
nachhaltig gestalten.
3Bundesinstitut für Bau -, Stadt - und Raumforschung (BBSR) 2010, Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt,
S. 315-319.
203
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 13
Beteiligung als Prinzip
Eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und weitere r Akteurinnen und Akteuren aus der
Stadtgesellschaft ist Leitprinzip für die Erstellung der Dachstrategie. Die Maßnahmen und Projekte der
Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ sollen Nutzen für die gesamte Stadtgesellschaft entfalten. Über die
breite Bürgerbeteiligung werden Transparenz und Akzeptanz sichergestellt.
Damit diese Bürgerorientierung auch umgesetzt werden kann, werden in verschiedenen Phasen in der
Strategieerstellung bedarfsgerechte Formate eingesetzt. Digitale Formate können beispielsweise On-
line-Kurzbefragungen oder E-Partizipationen sein. A naloge Formate sind insbesondere Veranstaltun-
gen, die einen Dialog und das Einbringen der Ideen, Wünsche und Anregungen d er Bürgerschaft för-
dern. Mit einem Mix aus digitalen und analogen Beteiligungsformaten stellt die Stadt Nürnberg auch
sicher, dass sowohl bereits digital aktive als auch analog anzutreffende Bürgerinnen und Bürger sich
gleichstark mit einbringen können.
1.2.2 Erarbeitung – Wie entsteht die digitale Dachstrategie?
Bei der Erarbeitung der Dachstrategie fließen Anforderungen und Wünsche ein aus:
allen Bereichen der Stadtverwaltung,
der Bürgerschaft, Unternehmen, Forschung und Wissenschaft.
Einen Überblick über die Erarbeitung der Dachstrategie gibt die folgende Abbildung.
204
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 14
Abb. 3: Zeitplan zur Erarbeitung der Strategischen Leitlinien und der Roadmap
Erarbeitung der Strategischen Leitlinien (= Teil 1 der digitalen Dachstrategie / INSEK)
Die Stadt Nürnberg hat die Leitlinien in einem iterativen Prozess mit allen Verwaltungsbereichen erar-
beitet. Der Prozess lief von Winter 2017 bis Frühjahr 2019. Dazu wurde ein verwaltungsübergreifendes
INSEK-Team für die digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ gebildet. Verantwortliche aus
allen Geschäftsbereichen der Stadt Nürnberg hatten darüber hinaus die Möglichkeit, sich und ihre Ideen
bei zwei Dienststellen-Workshops im Sommer und Herbst 2018 einzubringen.
205
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 15
Das INSEK-Team steuert die Erarbeitung der digit alen Dachstrategie und gibt den
notwendigen fachlichen Input für die Verwaltung. Dem INSEK-Team gehören Ver-
treterinnen und Vertreter aus allen Geschäftsbereichen und von Tochtergesellschaf-
ten der Stadt Nürnberg an:
Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung
Presseamt
Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
Geschäftsbereich des 2. Bürgermeisters
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters
Umweltamt
KunstKulturQuartier
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Planungs- und Baureferat
Stadtplanungsamt
Verkehrsplanungsamt
Hochbauamt
Wirtschaftsreferat
Wirtschaftsförderung Nürnberg
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
VAG
N-ERGIE
Dieses Team wird von der Wirtschaftsförderung Nürnberg geleitet.
Die Ergebnisse wurden mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und
einer Realitätsprüfung unterzogen . H ierzu wurde ein beratendes Gremium , die „Digital Stakeholder
Group“, ins Leben gerufen. Die Mitglieder der „Digital Stakeholder Group“ gaben in zwei Workshops im
Sommer 2018 und Frühjahr 2019 wichtige Empfehlungen für die Strategie. Um die einzelnen Akteurs-
gruppen stärker miteinander zu verschneiden, wurde n die Mitglieder der „Digital Stakeholder Group“
zusätzlich zum Dienststellen -Workshop mit eingeladen. Die Zusammenarbeit zwischen stadtinternen
und stadtexternen Akteurinnen und Akteuren hat einen guten Anklang gefunden und die Diskussionen
bereichert.
Die „Digital Stakeholder Group“ begleitet die Erarbeitung der digitalen Dachstrategie
/ INSEK „Digitales Nürnberg“ und gibt den notwendigen fachlichen Input aus Sicht
von Wirtschaft und Wissenschaft.
Die Mitglieder dieses beratenden Gremiums sind Treiber der digitalen Transforma-
tion und aus folgenden Bereichen:
Wissenschaft und Forschung
Unternehmen und Startups
digitale Community
Medien
Infrastrukturanbieter für Informations- und Kommunikationstechnologien
Die „Digital Stakeholder Group“ wird von der Wirtschaftsförderung Nürnberg geleitet.
206
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 16
Erarbeitung der Roadmap (= Teil 2 der digitalen Dachstrategie / INSEK)
Die Roadmap für die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ basiert auf den Strategischen Leitlinien und
wird gegenwärtig erarbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger werden bei der Gestaltung der Roadmap für
ihre „Digitale Stadt“ aktiv eingebunden.
In Online- und Offline-Formaten werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt (siehe Kapitel 1.2.1). Die
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden in der Roadmap ausführlich dargestellt und fließen in die
Empfehlungen mit ein. Die Inputs aus Wirtschaft und Wissenschaft fließen über die „Digital Stakeholder
Group“ ebenfalls in die Roadmap mit ein.
Die Erarbeitung der Roadmap startete im Herbst 2018 und wird im Jahr 2020 abgeschlossen.
1.2.3 Einbettung – Wie spielen Dachstrategie und die Fachstrategien der einzelnen Geschäfts-
bereiche zusammen?
In vielen Geschäftsbereichen der Stadt Nürnberg gibt es bereits Fachs trategien für den Umgang mit
dem digitalen Wandel. Weitere Fachstrategien sind in Arbeit.
Mit der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ soll v. a. sichergestellt werden, dass einzelne Fach-
strategien nicht nur ineinandergreifen, sondern auch, dass in allen Bereichen der Stadt Nürnberg ein
gemeinsames Verständnis von Digitalisierung herrscht und die digitale Transformation mit den gleichen
Werten und Zielvorstellunge n verbunden wird . Die Dachstrategie ist die übergreifende Klammer für
bestehende und künftige Fachstrategien und Richtschnur für Stadtverwaltung bei ihrem Handeln im
digitalen Kontext (siehe Kapitel 1.1).
Der Strategie „digital.stadt.nürnberg – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung “ des Referats für Fi-
nanzen, Personal, IT und Organisation der Stadt Nürnberg kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie
ist integraler Bestandteil der Dachstrategie . Sie betrifft die personellen und technischen Ressourcen,
die digitale Infrastruktur, die Organisation sowie die Prozesse . Sie bildet damit das Fundament, auf
dem die Fachstrategien unter dem Dach der digitalen Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ ent-
wickelt und umgesetzt werden können.
Die digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ und die Strategie des Referats für Finanzen,
Personal, IT und Organisation „digital.stadt.nürnberg“ wurden komplementär entwickelt. Beide sind eng
aufeinander abgestimmt und miteinander verflochten. So wird sicher gestellt, dass die Umsetzung in
den Dienststellen hinaus auf denselben Grundlagen erfolgt.
Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der digitalen Dachstrategie /
INSEK „Digitales Nürnberg“ und den einzelnen Fachstrategien.
207
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 17
Abb. 4: Strukturelle Verzahnung der digitalen Strategien
208
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 18
2 Vision, Mission und Prinzipien
Neben einer klaren Vision und Mission werden am Ende des vorliegenden Kapitels handlungsleitende
Prinzipien formuliert. Diese liegen jeder der im nachfolgenden Kapitel 3 vorgestellten vier strategischen
Dimensionen zugrunde und müssen bei der Umsetzung der zugehörigen Handlungsfelder beachtet
werden. Die handlungsleitenden Prinzipien bilden zusammen mit den strategischen Dimensionen und
ihren Handlungsfeldern die strategischen Leitlinien.
2.1 Eine gemeinsame Vision und Mission
Um die gesamte Stadt für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begeistern, braucht es zuerst eine
Vision, die Orientierungspunkte setzt. Im Dialog aller Fachbereiche und unter Beteiligung der St adtge-
sellschaft ist das gewünschte Zukunftsbild des digitalen Nürnberg entstanden:
„Wir wollen die Lebensqualität der Menschen heben.
Dabei nutzen wir neue digitale Lösungen,
um Wohlstand zu sichern und die Stadt zukunftsfähig zu machen.“
Zur Realisierung der Vision gilt es, Verantwortung zu übernehmen, die richtigen Impulse zu setzen und
Prozesse aktiv zu begleiten. Die Mission beschreibt präzise den Handlungsauftrag:
„Wir wollen gemeinsam mit Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft
konkrete Ideen diskutieren, erproben
und die für Nürnberg passenden Lösungen finden.
Verwaltung und Unternehmen sollen sich dabei gegenseitig inspirieren
und gemeinsam kommunal handhabbare Wege finden.
Ein digitales Nürnberg wird ein Nürnberg bleiben,
welches das Gemeinwohl in den Mittelpunkt allen Handelns stellt.“
2.2 Handlungsleitende Prinzipien
Die Stadt Nürnberg stellt sich mit großer Offenheit den Herausforderungen der Zukunft und nimmt den
in der Mission formulierten klaren Handlungsauftrag a n. Nürnberg – das sind all jene, die für die Erfül-
lung kommunaler Aufgaben zum Wohle der Menschen in Nürnberg verantwortlich sind.
Es ist wichtig, dass Nürnberg mit den Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zi-
vilgesellschaft zusammenarbeitet. Denn diese agieren als Impulsgeber, Begleiter, Kooperationspartner
und Resonanzkörper zahlreicher Projekte der digitalen Transformation. Kontinuierlicher Austausch, of-
fener Dialog und Zusammenwirken aller „Digital Stakeholder“ sind daher wichtige U msetzungsbedin-
gungen für die digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“.
Die nachfolgenden handlungsleitenden Prinzipien sind Ausdruck des gemeinsamen Grundverständnis-
ses der Ansprüche an ein „Digitales Nürnberg“ im Sinne der integrierten Stadtentwicklung.
209
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 19
210
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 20
3 Strategische Dimensionen
Nürnberg hat vier strategische Dimensionen zur systematischen Zielentwicklung definiert (vgl. Abb. 5).
Sie basieren auf dem Zielsystem, das das INSEK-Team entwickelt hat. Sie zeigen Chancen und Her-
ausforderungen der digitalen Transformation für die Stadt Nürnberg sowie die sich daraus ableitenden
Handlungserfordernisse auf und beschreiben klare Handlung sfelder und Handlungsfeldziele. Die je-
weils beteiligten und federführenden Dienststellen sind in der Übersicht auf Seite 61 dargestellt.
Abb. 5: Gesamtübersicht Aufbau der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“
211
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 21
212
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 22
3.1 Strategische Dimension I – Innovation und Kompetenz
In der strategischen Dimension I werden vier Handlungsfelder und entsprechende Handlungsfeldziele
zur Förderung von Innovation und des Kompetenzerwerbs definiert.
Abb. 6: Handlungsfelder der strategischen Dimension I
3.1.1 Handlungsfeld I.A – Innovation in der Stadtgesellschaft
Digitale Innovationen müssen sichtbar und erlebbar sein. Sie in virtuellen, sozialen oder physischen
Räumen zu verankern, lässt neue Ideen reifen, ermöglicht den Technologietransfer und bringt digitale
Lösungen in reale Bezüge . Diese Erprobungsorte können auch eine Kombination verschiedener
„Raumarten“ sein. Sie bilden die Basis eines innovativen urbanen Umfelds für Unternehmen, Wissen-
schaft sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
In Innovationsräumen müssen neue Ideen und Technologien getestet werden können, um möglichst
schnell, zielgerichtet und unbürokratisch erkennen zu lassen, wie groß der versprochene Nutzen wirk-
lich ist, welche weiteren Schritte in der Entwicklung nötig sind und wie Akzeptanz bei möglichen Nutze-
rinnen und Nutzern geschaffen werden kann.
213
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 23
Folgende Arten von Innovationsräumen kommen in Betracht:
Virtuelle Innovationsräume, in denen beispielsweise Prototypen von Anwendungen Nutzerin-
nen und Nutzern zum Test zur Verfügung stehen oder geplante bauliche Maßnahmen durch VR-
Brillen (virtuelle Realität) in 3D-Modellen visualisiert werden.
Soziale Innovationsräume wie Netzwerkstrukturen, Plattformen und Veranstaltungen zu Inno-
vationsinfrastrukturen ermöglichen Vernetzung und Austausch zwischen Akteuren.
Physische Experimentierräume sind ein wichtiger und in Städten bereits vielfach erprobter und
bewährter Ansatz (z. B. Innovationslabore, Living Labs, FabLabs, Modellquartiere etc.).
Zum Teil sind solche Räume in der Stadt Nürnberg bereits vorhanden, beispielsweise der ZOLLHOF
Tech Incubator. Er ist die zentrale Anlaufstelle für digitale Start-ups und Corporate Innovators in Nürn-
berg. Start-ups und etablierte Unternehmen werden dort bei der Verwirklichung ambitionierter und in-
novativer digitaler Geschäftsideen unterstützt.
Im Sinne einer Usability-Orientierung müssen bestehen Ansätze weiterentwickelt werden, um zu ver-
deutlichen, wie Innovation für die Bürgerinnen und Bürger erfahrbar werden kann und was es braucht,
um Interesse und Begeisterung für Innovation und neue Ideen noch stärker in die gesamte Stadtgesell-
schaft zu tragen.
Chancen und Herausforderungen
Eine Chance, Innovation für die Stadtgesellschaft und hierbei insbesondere für Bürgerinnen und Bürger
erlebbar und sichtbar zu machen, besteht in der Förderung neuer Technologien, die auf Ebene der
Stadtentwicklung von Bedeutung sind. Dazu zählen etwa sog. energetische Nachbarschaften, in denen
Lösungen z. B. für ein intelligentes Last - und Beschaffungsmanagement, nachhaltige Mobilitätslösun-
gen oder neue Geschäftsmodelle zur Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner erprobt werden
können. Die Stadt Nürnberg schafft so Raum für neue Formen der Kooperation zwischen Wissenschaft,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf Quartiersebene. Indem sie hierbei nicht die Technologien, sondern
die Menschen vor Ort und ihre Bedürfnisse und Gewohnheiten in den Vord ergrund rückt, fördert sie
nicht zuletzt auch das Engagement und Empowerment von Bürgerinnen und Bürgern und stärkt deren
Selbstverständnis als aktive und profitierende Akteure des digitalen Wandels.
Nicht nur hinsichtlich einer höheren Lebensqualität, sondern auch in Bezug auf die Standortattraktivität
bietet die (Weiter-)Entwicklung von Innovationsräumen vielfältige Chancen für die Stadt Nürnberg. Für
Unternehmen stellt ein innovatives urbanes Umfeld einen wichtigen Standortfaktor dar: Einerseits be-
deutet die Nähe zu Innovationsräumen einen Vorteil für den eigenen Technologietransfer und somit für
die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten. Zum anderen ergeben sich daraus auch Synergieeffekte mit
anderen Unternehmen, der Wissenschaft oder der Bevölkerung vor Ort. Der Vorteil von Technologie-
transfer für Unternehmen (und weitere Beteiligte) liegt in der Kombination von unterschiedlichen Kom-
petenzen, mit denen neue Lösungen entwickelt werden, die jeder einzelne so nicht vorantreiben könnte.
Das gilt für Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse. Darüber hinaus steigert ein innovatives Umfeld
auch die Attraktivität Nürnbergs als Arbeits- und Lebensort für Fachkräfte, was wiederum den ansässi-
gen Unternehmen zugutekommt.
Sind jedoch Rahmenbedingungen für solche Testräume oder auch Genehmigungen für neue Entwick-
lungen und technologische Innovationen nicht anschlussfähig, droht eine Abwanderung von innovati-
ven Unternehmen und Forschungsinstituten sowie von Fachkräften. Auch auf gesellschaftlicher Ebene
braucht es eine Integration von technologischen Neuerungen in den gelebten Alltag. Außerdem bedarf
es einer innovationsfreundlichen Kultur, damit der gesellschaftliche Mehrwert deutlich wird und techno-
logische Neuerungen als Unterstützung für den Lebensalltag sichtbar werden.
214
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 24
Handlungsfeldziele
Das Schaffen von Innovationsräumen wird viele Fragen aufwerfen. Deshalb sollen sich die städtischen
Unterstützungsleistungen im Rahmen folgender Handlungsfeldzielsetzungen bewegen:
Die Stadt fördert soziale, virtuelle und physisch verankerte Innovationsorte.
Ideen und Pilotprojekte, die für die Stadtentwicklung als positiv eingeschätzt
werden, erfahren aktive Unterstützung bei der Erprobung.
Die Stadt Nürnberg schaf ft Rahmenbedingungen für digitale Entwicklungen
und die Ansiedlung entsprechender Institutionen.
3.1.2 Handlungsfeld I.B – Kompetenzen in der digitalen Stadtgesellschaft
Die Digitalisierung läutet eine neue Stufe auf dem Weg zur modernen Wissensgesellschaft ein. Sie
verändert das Handeln des Einzelnen sowohl im Privaten als auch im Arbeitskontext und erfordert den
Erwerb neuer Kompetenzen. Es werden einige Tätigkeiten durch Automatisierung und Digitalisierung
entfallen, während gleichzeitig neue Tätigkeiten und Berufsbilder entstehen. Für in Nürnberg ansässige
Unternehmen ist der Zugang zu Personal mit digitalen Kompetenzen ausschlaggebend und ein we-
sentliches Element des Fachkräftemangels.
Nicht nur im beruflichen Kontext ergeben sich ver änderte Anforderungen, auch die Nutzung und Ein-
schätzung von digitalen Dienstleistungen oder Angeboten im Alltag erfordert neue Fertigkeiten und
Wissen. Medienkompetenz in unterschiedlicher Hinsicht wird zur grundlegenden Kulturkompetenz bei
Erziehung, Recherche und im Berufsalltag. Digitales Empowerment in allen gesellschaftlichen Berei-
chen ist eine der Grundkompetenzen, die den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt gewährleis-
ten wird und eine entscheidende Voraussetzung für gesamtgesellschaftliche Te ilhabe darstellt. Ein
nicht ausreichender Kompetenzaufbau in der Stadtgesellschaft stellt ein wesentliches Risiko für die
digitale Spaltung und ein Abhängen ganzer Bevölkerungsgruppen mit den entsprechenden Folgen dar.
215
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 25
Chancen und Herausforderungen
Der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung einer digital kompetenten Stadtgesellschaft bietet die Chance
einer nachhaltigen Förderung von gesellschaftlic hem Zusammenhalt und wirtschaftlicher Prosperität.
Vorhandene digitale Kompetenzen in der Bevölkerung sind somit ein wichtiger Standortfaktor. Mit einer
Förderung ebendieser steigert die Stadt Nürnberg ihre Attraktivität als Wirtschafts- und Wissenschafts-
standort. Zugleich stärkt die Stadt die digitale Mündigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger, damit sich diese
sicher in der digitalen Welt bewegen, selbstbestimmt handeln und entscheiden sowie die sich bietenden
Möglichkeiten im Sinne eines digitalen Empowerments voll ausschöpfen können. Durch die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen kann die Nürnberger Stadtgesellschaft in die Lage versetzt werden,
neue digitale Kompetenzen optimal auszubilden und weiterzuentwickeln. Die Basis hierfür stellt eine
enge Vernetzung zwischen ansässigen Unternehmen, Stadtverwaltung sowie freien und städtischen
Bildungsträgern dar. Eine dynamische Reaktion auf Änderungen in den Bedarfen ist für einen erfolg-
reichen und effizienten Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Bewältigung de s demografischen Wan-
dels im Kontext der Digitalisierung eine entscheidende Herausforderung. Hierbei kann auf dem vorhan-
denen Potenzial der bereits vernetzten städtischen Bildungslandschaft aufgebaut werden.
Besonderes Augenmerk bei der Qualifizierung der Stadtgesellschaft für die digitale Transformation
muss auf bestehende strukturelle Ungleichheiten für Menschen mit sozial schwachem oder Migrations-
hintergrund gelegt werden. Der Erwerb digitaler Kompetenzen soll für alle Altersstufen und unabhängig
vom sozialen Hintergrund möglich sein. Dies bedeutet nicht allein die Ausstattung mit entsprechender
Hard- und Software. Es muss um die Ausbildung von Medienkompetenz im weiteren Sinne und um den
richtigen Methodenmix aus digitalen Tools und Offline -Erlebnissen gehen (z. B. haptische und senso-
rische Erfahrungen). Insbesondere junge Menschen müssen bei der Entwicklung von Medienkompe-
tenz unterstützt werden.
Durch die große Bandbreite der Adressaten (sozial benachteiligte Familien, Migrantinnen und Migran-
ten, ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger, Kinder und Jugendliche, Menschen mit geringer digitaler
Grundbildung, Erwerbstätige mit einfachen Tätigkeiten, die durch die Digitalisierung künftig wegfallen
könnten, Abgängerinnen und Abgänger von Förderzentren) besteht eine weitere Herausforderung da-
rin, zielgruppengerechte Ansprachen und Angebote – insbesondere im Hinblick auf soziale und demo-
grafische Herausforderungen – zu etablieren. Eine zu starre Konzeption und Organisation von Ange-
boten kann zu mangelnder Anschlus sfähigkeit führen und somit letztlich zu einem ineffizienten Res-
sourceneinsatz seitens der Stadtverwaltung.
In der Umsetzung wird es entscheidend sein, Angebote und Infrastrukturen für den digitalen Kompe-
tenzaufbau an den Bedarfen der Zielgruppen auszurichten.
216
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 26
Handlungsfeldziele
Im Rahmen der Weiterentwicklung von Kompetenzen im Digitalisierungskontext sollen sich die städti-
schen Unterstützungsleistungen im Rahmen folgender Handlungsfeldzielsetzungen bewegen:
Kompetenzen in der Stadtgesellschaft werd en im Digitalisierungskontext
aufgebaut bzw. weiterentwickelt.
Unternehmen, Stadtverwaltung sowie städtische und freie Bildungsträger
werden im Digitalisierungskontext miteinander vernetzt.
Medienkompetenzentwicklung wird in Konzepte und Angebote der frühen
Bildung integriert.
3.1.3 Handlungsfeld I.C – Formelle Bildung
Schulische Bildung stellt die Grundlage für den erfolgreichen Eintritt in das Berufsleben dar und soll
junge Menschen befähigen, souverän mit den an sie gestellten Herausforderungen umzugehen und
aktiv an der modernen Gesellschaft teilzuhaben. Die digitale Transformation verändert ebenso die ge-
stellten Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten junger Menschen w ie an die Ausstattung
von Schulgebäuden und an die Lehrkräfte. Die Stadt Nürnberg hat diese komplexen Herausforderun-
gen erkannt und mit ihrer IT-Strategie für Nürnberger Schulen „Lernen und Lehren an städtischen und
staatlichen Schulen in Nürnberg im Digit alen Zeitalter“ bereits ein ausgearbeitetes Konzept zum Um-
gang mit der digitalen Transformation im schulischen Kontext vorgelegt. Diese umfasst nicht nur die
technische Ausstattung mit angemessener Hard - und Software, sondern auch eine entsprechende di-
gitale Infrastrukturanbindung, Medienbildung und die Anwendung eines Methodenmixes. Neben an-
wendungsorientierten Lehrinhalten und dem Umgang mit moderner Technik stehen die Medienkompe-
tenz und deren verantwortungsvolle Nutzun g im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung der jung en
Menschen besonders im Fokus.
Chancen und Herausforderungen
Eine formelle Bildung, die den Erfordernissen der Digitalisierung entspricht und junge Menschen darauf
vorbereitet, mit den Anforderungen umgehen zu können, ist ein wesentlicher Baustein der erfolgreichen
217
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 27
Bewältigung der digitalen Transformation. Formelle Bildung ist das einzige Element, das es erlaubt, alle
jungen Menschen gleichermaßen zu erreichen. Es ist damit von höchster Bedeutung bei der Umset-
zung von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit im digitalen Kontext.
Eine zeitgemäße formelle Bildung leistet des Weiteren einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau und zur
Gewährleistung eines attraktiven Fachkräftepools vor Ort. Dieser Umstand zusammen mit der Nähe zu
modernen Bildungseinrichtungen ist für die ansässigen Unternehmen bzw. für Unternehmensansie d-
lungen ein wichtiger Standortfaktor.
Um den Herausforderungen durch die Digitalisierung in der formellen Bildung zu begegnen, gilt es, auf
den in der IT -Strategie für Nürnberger Schulen erarbeiteten Inhalten aufzubauen, diese kontinuierlich
weiterzuentwickeln und an die digitale Dynamik in sinnvollem Maße anzupassen. In diesem Zusam-
menhang sind auch die technische Ausstattung der Schulgebäude sowie die flankierende Unterstüt-
zung der Lehrkräfte in personeller, sächlicher und räumlicher Art weiter voranzutre iben, um die Chan-
cen der Digitalisierung des Unterrichts voll auszuschöpfen. Darüber hinaus soll ein multilaterales Netz-
werk für Bildung geschaffen werden, welches sowohl städtische Bildungsträger als auch solche in Un-
ternehmen und freien Organisationen umfasst. Es ist zu gewährleisten, dass in diesem agilen Feld der
Digitalisierung auch die Bildung eine adäquate Dynamik entwickeln kann und relevante Inhalte und
Kompetenzen ihren Weg in die formelle Bildung finden. Dies gilt für alle Schulformen, ist aber in beson-
derem Maße für die Berufsschulen von höchster Bedeutung. Es ist zu prüfen, in welchem Maße die
vorhandenen Strukturen geeignet sind und wie diese weiterentwickelt werden können.
Durch Kompetenzverteilung zwischen Bund, Länd ern und Kommunen ist eine direkte städtische Ein-
flussnahme auf die formelle Bildung nicht immer möglich. Insbesondere hinsichtlich der vermittelten
Lehrinhalte fehlt weitestgehend eine städtische Handhabe. Es gilt daher , den vorhandenen Rahmen
zur Mitgestaltung der digitalen Bildungslandschaft seitens der Stadtverwaltung gründlich zu prüfen und
ausgiebig zu nutzen.
Nürnberg mangelt es an Absolventinnen und Absolventen wissenschaftlicher Hochschulen. Sie ist
deutschlandweit bislang die einzige Großstadt ohne eigene Universität. Mit Gründung der neuen tech-
nischen Universität gilt es , dafür Sorge zu tragen, eine zukunftsfähige Ausrichtung zu befördern und
eine enge Verknüpfung der Universität mit der gesamten Bildungslandschaft sowie weitreichende
Schnittstellen mit Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung insgesamt herzustellen.
Die Herausforderungen und die Bedeutung dieses Handlungsfeldes sind enorm und nicht von den ein-
zelnen Akteuren allein zu bewältigen. Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sons-
tige Bildungs- und Kompetenzträger müssen daher ein unterstützendes Netzwerk erhalten.
Veränderungen im Bildungssektor haben sich in der Vergangenheit als sehr zäh und langwierig erwie-
sen. Daher sollten insbesondere beweglichere Strukturen und Ansätze fokussiert, entwickelt und ge-
stärkt werden. Die nötigen Maßnahmen sind von einem sehr großen Investitionsbedarf gekennzeichnet.
In der Umsetzung wird es entscheidend sein, vorhandene und neue finanzielle, personelle, räumliche
und strukturelle Gestaltungsspielräume gut auszuloten, um optimale Grundlagen für digitale formell e
Bildungsangebote zu schaffen.
218
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 28
Handlungsfeldziele
Um die Weiterentwicklung der formellen Bildung im Digitalisierungskontext zu fördern, sollen sich die
städtischen Unterstützungsleistungen im Rahmen folgender Handlungsfeldzielsetzungen bewegen:
Nürnberg nutzt seine Spielrä ume, um Lehrinhalte an den Schulen hinsichtlich
digitaler und/oder Medienkompetenzen in die Schulen zu tragen.
Nürnberg unterstützt die Lehrkräfte bei der Bewältigung neuer
Herausforderungen im Kontext der Digitalisierung.
Nürnberg versetzt seine Schulgebäude technisch in die Lage, den digitalen
Anforderungen zu entsprechen.
3.1.4 Handlungsfeld I.D – Mitarbeitende, Führungskräfte und Arbeitskultur
Die Stadt Nürnberg befindet s ich gleichermaßen im Wettbewerb um die besten Köpfe und digitalen
Kompetenzträger wie Unternehmen. Der bereits heute in Bereichen spürbar werdende Fachkräfteman-
gel verstärkt diesen Kampf noch weiter . Durch den anstehenden Ruhestand der Baby -Boomer-Gene-
ration müssen in den nächsten Jahren viele Stellen nachbesetzt werden.
Hinzu kommt, dass neue technische Möglichkeiten die Inhalte und Formen der Arbeit verändern. Die
Geschwindigkeit und Komplexität der Kommunikation vervielfachen sich und es ist eine zunehmende
Entgrenzung von Ort, Zeit und sozialem Rahmen der Arbeit zu beobachten. Die Personalarbeit muss
die Themen Mobilität, Flexibilität und Innovationsfähigkeit von Arbeitsmodellen wie von Mitarbeitenden
neu bewerten und anpassen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitszeitregelungen o der das
„Recht auf Nichterreichbarkeit“ sind Themen, die es zu bearbeiten gilt. Es muss in diesem Sinne der
Anspruch der Stadt Nürnberg sein, auch in Zukunft eine attraktive Arbeitgeberin zu sein.
Chancen und Herausforderungen
Digitalisierung erfordert einen Wandel in der Arbeitskultur der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter, der organisationsweit zu verankern ist. Notwendig sind vor allem zeitgemäße Arbeitsumgebun-
gen und -bedingungen, dauerhafte und systematische Weite rbildungsmöglichkeiten und flexible Ar-
beitszeitmodelle. Insbesondere eine den Aufgaben in der Stadt entsprechende Weiterqualifizierung der
219
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 29
Mitarbeitenden und das Anbieten der Übernahme größerer Verantwortung kann gut qualifiziertes Per-
sonal binden.
Auch die sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitsbedingungen stellen neue Anforderungen
an das Zusammenspiel von Mitarbeitenden, Führungskräfte sowie Personalverwaltung. Das Prinzip
„Digital First But Not Only“ stellt einen umfassenden Paradigmenwechsel dar und muss als Handlungs-
maxime in der Organisation von internen Arbeitsabläufen und Kommunikationsprozessen in d er Ver-
waltung etabliert werden.
Die Chance liegt darin Mitarbeitenden für eine moderne Stadtverwaltung zu begeistern und sie für neue
Aufgaben zu befähigen. Dank automatisierter Prozesse haben sie mehr Zeit, Kunden individuell zu
beraten und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Diese Entlastung schafft Freiräume für Eigen-
initiative und Kreativität und wirkt sich positiv auf die Arbeitsmotivat ion und Zufriedenheit aus. Neue
agile Arbeitsstrukturen und -prozesse ermöglichen zudem orts - und zeitflexiblere Arbeitsmodelle und
erleichtern das interdisziplinäre Zusammenarbeiten zwischen Abte ilungen und Ämtern. Dieses gilt es,
möglichst institutionell zu verankern und zu fördern. Führungskräfte müssen im Rahmen der digitalen
Transformation Veränderungsprozesse kompetent initiieren und begleiten. Der digitale Wandel in der
Verwaltung wird so vo n den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Chance begriffen. Das Image der
Stadt als attraktive Arbeitgeberin steigt.
Ein Wandel in der Arbeitswelt und die damit einhergehenden Veränderungen in der Arbeitsweise und
der Arbeitsumgebung kann in Strukturen, die über sehr lange Zeit gelebt wurden und sich manifestiert
haben, schwer umsetzbar sein. Es besteht das Risiko, dass Mitarbeitende sowie Führungskräfte wieder
in alte Gewohnheiten verfallen. Es muss daher eine dauerhafte Akzeptanz von Veränderungen in den
Arbeitsbereichen erzielt werden.
Gelingen kann dies, indem der individuelle Mehrwert der Veränderungen und neuen Arbeitsweisen für
die Mitarbeitenden erlebbar gemacht und damit große Akzeptanz und Gestaltungswillen für neues Ver-
waltungshandeln sowie den fachbereichsübergreifenden Austausch erreicht wird.
Handlungsfeldziele
Um Mitarbeitende und Führungskräfte sowie die Arbeitskultur im Digitalisierungskontext optimal zu un-
terstützen, werden sich städtischen Leistungen im Rahmen folgender Handlungsfeldzi elsetzungen be-
wegen:
Moderne Arbeitsplätze mit weitgehend digitalisierten Abläufen, neuen
Werkzeugen sowie einer verstärkten digitalen Kooperation und Kommunikation
sind bereitgestellt.
Führungskräfte und Projektverantwortliche gestalten und begleiten
Veränderungsprozesse systematisch und kompetent und etablieren diese
gemeinsam mit den Mitarbeitenden.
Führungskräfte und Mitarbeitende übe rwinden organisatorische Grenzen der
Kommunikation, vernetzen sich und teilen Wissen.
Zwischen Führungskräften un d Mitarbeitenden hat sich eine starke
Vertrauensbasis etabliert.
Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und bringen die digitale
Transformation aktiv voran.
220
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 30
Abb. 7: Gesamtübersicht Strategische Dimension I
221
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 31
222
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 32
3.2 Strategische Dimension II – Daten und Infrastruktur
In der strategischen Dimension II werden drei Handlungsfelder und entsprechende Handlungsfeldziele
zum Umgang mit Daten und Infrastrukturen definiert.
Abb. 8: Handlungsfelder der strategischen Dimension II
3.2.1 Handlungsfeld II.A – Daten
Daten sind der Rohstoff der Digitalisierung. Die Ausschöpfung der neuen Potenziale ist abhängig da-
von, welche Daten in entsprechender Qualität, Menge und Geschwindigkeit zur Verfügung stehen. Das
gilt sowohl innerhalb der Kommune als auch zwischen Kommune und Stadtgesellschaft. In vielen Be-
reichen (z. B. Umweltanalytik) werden die Möglichkeiten , Daten zu erheben durch entsprechend kos-
tengünstigere und bedienerfreundlichere Sensoren zunehmend einfacher, so dass sich im Rahmen der
Digitalisierung auch die Frage nach der Datengenerierung und aller damit verbundenen Folgen (Veröf-
fentlichung etc.) stellt.
Die Erschließung neuer Datenquellen, etwa durch Nutzung autonomer Systeme mit dezentraler Sen-
sorik, Croudsourcing und die Verschränk ung von Daten unterschiedlicher Quellen etwa durch Ergän-
zung von Orts- und Zeitangaben generiert völlig neue Wertschöpfungsmöglichkeiten, an die heute viel-
leicht noch gar nicht gedacht wird. Damit ist ein immenses Innovationspotenzial gegeben, mit dem aber
auch erhebliche Risiken verknüpft sind.
223
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 33
Die Stadt Nürnberg misst dem verantwortungsvollen Umgang mit Daten große Bedeutung bei und
nimmt für sich ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein, insbesondere für personenbezogene Da-
ten, in Anspruch. Daher ergreift sie eine Vielzahl von Maßnahmen, um den datenschutzrechtlichen
Anforderungen gerecht zu werden.
In wie weit die zur Veröffentlichung zulässigen Datenbestände zur Sekundärnutzung der Öffentlichkeit
kostenfrei bereitgestellt werden sollten (Stichwor t „Open Data“) oder aber als Wert gegen Entgelt zur
Verfügung gestellt werden sollten, ist Teil eines Diskussionsprozesses, der in der öffentlichen Verwal-
tung derzeit im Gange ist und der auch innerhalb der Stadt Nürnberg noch geführt werden muss.
Chancen und Herausforderungen
Die einheitliche, strukturierte und systematische Erhebung, Nutzung und Ablage von Daten sind Grund-
lage einer dauerhaften und kontinuierlichen Steigerung der Nutzerfreundlichkeit von Angeboten und
Dienstleistungen (siehe auch Kapitel 3.3.1) der Stadt Nürnberg. Intern sind sie die Basis für die Opti-
mierung von Prozessen und die Weiterentwicklung für die Erledigung zahlreicher Fachaufgaben. Daran
anknüpfend gilt es, das interne Datenmanagement weiter zu vereinheitlichen (z. B. Metadaten) und zu
interoperationalisieren. Bei der Bereitstellung von Daten ist die Verbesserung der Anwenderfreundlich-
keit, z. B. hinsichtlich der Maschinenlesbarkeit, als eine weitere Zielsetzung zu nennen. Die genannten
Maßnahmen führen zu neuen Synergieeffekten zwischen den Fachabteilungen und somit zu effizien-
teren Arbeitsabläufen.
Ein transparenter Umgang mit „Open Data“ und ein möglichst einfacher Zugriff auf solche Daten stellen
einen wichtigen Baustein hin zu einer offenen und bürgernahen Stadtverwaltung dar. Auch die Integra-
tion von sogenannten Citizen-Science-Ansätzen, in denen städtische Daten durch nutzergenerie rte
bzw. von interessierten Laien erhobenen Daten ergänzt werden, hebt den Austausch der Stadtbevöl-
kerung und ihrer Akteure mit der Stadtverwaltung auf eine neue Ebene . In Bezug auf die Öffnung in-
teroperabler Schnittstellen zur Einspeisung nutzergenerierte r Daten gilt es, u. a. festzustellen, wann
daraus positive Effekte resultieren und Bürgerinnen und Bürger gegebenenfalls stärker in die „Erfor-
schung“ ihrer Stadt eingebunden werden können und wann eher negative Entwicklungen zu erwarten
sind (Qualitätsverlust, nicht vergleichbare Daten etc.).
Die stringente Verfolgung einer Open Data Politik wird es der Stadt Nürnberg ermöglichen, in einen
Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der lokalen Wirtschaft zu treten und vielfältige positive Ef-
fekte zu erzielen. Die Öffnung der städtischen Daten für die Stadtgesellschaft führt u. a. zu mehr Trans-
parenz und somit zu mehr Akzeptanz von Verwaltungsprozessen, das Vertrauen in die Ordnungsmä-
ßigkeit wird gestärkt, der Eingang von Bürgeranfragen reduziert und der Weg fü r neue Geschäftsmo-
delle und Beteiligungsmöglichkeiten bereitet. Durch den Zugang zu Daten im Sinne von Informationen
fühlen sich Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Meinungsbildung unterstützt. Das Bild der Stadt Nürnberg
als Möglichmacherin wird geschärft, d enn sie kann dadurch sichtbar die Basis für die aktive Teilhabe
am politischen Diskurs und mehr Chancengerechtigkeit verbessern.
Die Stadtverwaltung selbst erschließt sich durch das Konzept „Open Data“ neue Ressourcen, indem
Bürgerinnen und Bürger Daten kommentieren, selbst online stellen oder weiterverarbeiten. Darüber
hinaus steigert die Bereitstellung offener Daten (insbesondere Geodaten) die Attraktivität der Stadt
Nürnberg für Unternehmen und versc hafft ihr einen Standortvorteil. Dabei ist darauf zu achten, dass
die Stadt nicht durch die Herausgabe kommunaler Daten anderen Unternehmen und Institutionen wirt-
schaftliche Optionen öffnet, ohne selbst davon angemessen zu profitieren. Die grundsätzliche R epro-
duzierbarkeit von Daten erschwert außerdem die Verwendung durch zuvor eingegrenzte Gruppen.
Gleichwohl ist zu bedenken , dass ein gewisser gesellschaftlicher Anspruch auf kommunal erhobene
Daten durchaus zu Recht besteht (Open-Data-Gesetz).
Der Umgang mit Daten – insbesondere mit personenbezogenen – steht stark im Fokus des öffentlichen
Interesses und wird mit höchster Aufmerksamkeit verfolgt. Insofern stellt es für die Stadt Nürnberg eine
große Herausforderung dar, einerseits sicherzustellen, dass jegl icher Missbrauch ausgeschlossen ist
und sich andererseits zu öffnen, um die – ebenfalls durch die Stadtgesellschaft eingeforderten – Po-
tenziale der Digitalisierung zu nutzen.
224
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 34
Die Vielschichtigkeit des Themas und die Vielfalt an Möglichkeiten, die mit der Verwendung von Daten
einhergeht, macht das Thema unübersichtlich. Aufgrund der komplexen rechtlichen Regelungen kommt
es derzeit immer wieder zur Verunsicherung bei den Mitarbeitenden der Stadt Nürn berg im Umgang
mit Daten. Im Zweifelsfall wird restriktiv entschieden, ohne dass letztlich klar ist, ob ein sachlicher Hin-
derungsgrund vorliegt oder nicht. Es ist daher notwendig, ein Risikomanagement zu etablieren, das
den hohen Anforderungen der Stadt Nü rnberg entspricht und gleichzeitig sowohl die Transparenz der
rechtlichen Regelungen als auch das bestmögliche Ausschöpfen digitaler Möglichkeiten sicherstellt.
Ein zentrales Ziel muss es dabei sein, Datenschutz und Datensicherheit nachhaltig zu gewährleis ten
und weiterzuentwickeln und dabei sowohl den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen als auch die
allgemeine Datensicherheit zu forcieren. Durch die Einführung eines solchen nach innen und nach au-
ßen transparenten Datenschutz-Managementsystems leitet die Stadtverwaltung einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess im Umgang mit Daten ein. Die Mitarbeitenden fühlen sich sicher in der Anwen-
dung datenschutzrechtlicher Regelungen, die Vorgaben der Verordnung werden effizienter realisiert
und zuverlässiger eingehalten.
Handlungsfeldziele
Um den Umgang mit Daten und eine leistungsstarke städtische IT-Infrastruktur zu sichern, werden sich
die städtischen Leistungen im Rahmen folgender Handlungsfeldzielsetzungen bewegen:
Datenschutz und Datensicherheit sind nach bestem Stand sichergestellt.
Die Bedingungen der Zugänglichkeit von Daten sowie der Umgang mit
nutzergenerierten Daten wird transparent und nachvollziehbar geklärt.
Der Datenaustausch zwischen Mitarbeitenden und Stadtgesellschaft sowie
Mitarbeitenden und anderen Externen erfolgt sicher, zuverlässig und
komfortabel.
Die An wenderfreundlichkeit bei bereit gestellten Daten (Maschinen -lesbarkeit
etc.) wird erhöht.
225
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 35
3.2.2 Handlungsfeld II.B – Infrastrukturen
Infrastrukturen bilden gemeinsam mit Daten die Grundlage der digitalen Transformation und sind hierfür
der erforderliche „technische Rohstoff“. Neben einer flächendeckenden und leistungsfähigen Breitband-
ausstattung, WLAN-Verfügbarkeit, einer guten Netzabdeckung für Mobilfunk als Basis für die Anwe n-
dung vieler digitaler Technologien und dem Einsatz eines Funkstandards (wie z. B. LoRaWAN) zur
zukünftigen Nutzung von IoT -Anwendungen spielt auch der Zugang für alle Akteure der Stadtgesell-
schaft eine herausragende Rolle und umfasst damit eine entsprechende Hard- und Softwareverfügbar-
keit. Infrastrukturen bzw. deren Verfügbarkeit umfassen allerdings nicht nur die Kommunikationsnetz-
werke, sondern auch den Zugriff auf technische Dienste, Schnittstellen und Anwendungen.
Infrastrukturen und ihre Zugänglichkeit sind für alle Akteurinnen und Akteure von höchster Wichtigkeit:
Für Unternehmen bedeuten sie einen wesentlichen Standortfaktor, für die Stadtverwaltung sind sie Vo-
raussetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für die Bürgerinnen und Bürger sind sie Zugan g zu digi-
talen Angeboten und Dienstleistungen und daher insbesondere im Hinblick auf Teilhabe essentiell. Inf-
rastrukturen und der Zugang zu Technologien sind fester Bestandteil der Lebensqualität sowie harter
und weicher Standortfaktor und damit ein Pull-Faktor für Unternehmen und Fachkräfte.
Der größte Teil des Nürnberger Stadtgebietes ist mit leistungsstarken Datenleitungen gut versorgt. Um
auch in den Gebieten, in denen nur geringe Bandbreiten zur Verfügung stehen, die Versorgungssitua-
tion zu verbessern, nutzt die Stadt Nürnberg alle derzeit zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten
des Landes und des Bundes. Zusätzlich erfolgt derzeit seitens der Deutschen Telekom AG ein soge-
nannter „eigenwirtschaftlicher Ausbau“. Hierbei werden auf eigene Kosten und ohne Inanspruchnahme
von Fördermitteln Breitbandlücken im Stadtgebiet geschlossen. Nach Abschluss aller Maßnahmen soll-
ten in Nürnberg weitestgehend Bandbreiten von 50 - 100 MBit/s zur Verfügung stehen.
Bei der Mobilfunkversorgung liegt eine gute Abdeckung im Nürnberger Stadtgebiet vor. In vielen Dienst-
stellen der Stadt Nürnberg steht ein freies WLAN zur Verfügung, das allerdings nur eingeschränkt für
die öffentliche Nutzung vorgesehen ist und in erster Linie zur Überbrückung von Wartezeiten oder zur
Steigerung der Aufenthaltsqualität gedacht ist. Freies WLAN im öffentlichen Raum wird im Nürnberger
Stadtgebiet nur begrenzt bereitgestellt.
Hingegen ist in Bibliotheken, Kulturläden, Volkshochschulen und anderen Kultur - und Bildungsorten –
sogenannte „Dritte Orte“ – die öffentliche WLAN-Nutzung insbesondere zu kulturellen und Bildungs-
zwecken erklärtes Ziel der Ausstattung. Häufig besteht auch die Möglichkeit, an Computerplätzen digi-
tale Angebote zu nutzen. Des Weiteren findet als zentraler Baustein der Strategi e „Lernen und Lehren
an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ derzeit ein Ausbau der digi-
talen Infrastruktur an den Nürnberger Schulen statt.
Chancen und Herausforderungen
Eine gute Infrastrukturausstattung und eine möglichst hohe Zugänglichkeit zu Technologien sowie
Hard- und Software ist die Grundvoraussetzung für die digitale Stadtgesellschaft von morgen. Ein zent-
raler Schritt in diese Richtung ist der Aufbau eines WLAN-Netzes. Die Stadt Nürnberg schafft damit die
Basis zur Nutzung von Angeboten rund um das Thema digitale Stadt und tritt in einen Dialog mit Bür-
gerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Die Stadt Nürnberg kann hierbei auf ihrem bereits vorhan-
denen WLAN-Angebot aufbauen, um im Rahmen eines abgestimmten, ganzheitlichen Ansatzes den
226
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 36
Zugang zu freiem WLAN an weiteren Orten im Stadtgebiet, vorrangig mit hoher Aufenthaltsqualität
auszubauen.
Durch die verbesserte Qualität der öffentlichen digitalen Infrastruktur erzielt Nürnberg einen Mehrwert
für den kommunalen Lebensraum. Öffentliche Plätze und Gebäude gewinnen durch kostenloses WLAN
für die Stadtgesellschaft an Attraktivität und können – durch die Stadtverwaltung gesteuert – eine ge-
zielt höhere Frequentierung und Belebung erfahren. Mit dem Aufbau einer öffentlichen WLAN-Struktur
als „öffentliches Gut“ positioniert sich die Stadt im Wettbewerb zur Ansiedlung von Industrie, Gewerbe
und Bildung. Nicht zuletzt wird auch die touristische Attraktivität Nürnbergs dadur ch erhöht.
Eine besondere Herausforderung bei der Infrastrukturausstattung liegt in der Leistungsfähigkeit der
Komponenten, die regelmäßig und in immer kürzeren Abständen signifikant erhöht wird. Das hat zur
Folge, dass die vorhandene Technik immer schnell er veraltet. Die digitale Infrastruktur muss daher
nicht nur in der Fläche verfügbar, sondern auch möglichst schnell zu erneuern und anzupassen sein.
Und nicht zuletzt muss diese auch den angesetzten Nachhaltigkeitsaspekten gerecht werden. Es gilt
demnach, die Flexibilität und die zügige Reaktion auf veränderte Anforderungen einerseits mit der Be-
schaffung möglichst langlebiger Technik sowie der Wirtschaftlichkeit und flächendeckender Verfügbar-
keit andererseits in Einklang zu bringen.
Die Diskussion um die Zukunftstechnologie 5G , welche für das Internet of Things (IoT), autonomes
Fahren, Sicherung von Großveranstaltungen etc. von grundlegender Bedeutung ist, ist bereits ange-
schoben und muss nun zuku nftsfähig begleitet werden. Ein abgestimmter gesamtstädtischer Ansatz
zum Umgang mit der neuen Infrastruktur wird hierbei als gewinnbringend angesehen. Zu klären sind in
einem ersten Schritt insbesondere die Zuständigkeiten und deren Ausstattung mit entsprechenden per-
sonellen Ressourcen.
Handlungsfeldziele
Um digitale Infrastruktur als Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge bereitzustellen, werden sich
entsprechende Unterstützungsleistungen im Rahmen folgender Handlungsfeldzielsetzungen bewegen:
Ausreichend performante Infrastrukturen sollen flächendeckend bereitgestellt
werden.
Technologien, Angebote und Dienstleistungen sollen im öffentlichen Raum
leicht zugänglich gemacht werden.
227
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 37
3.2.3 Handlungsfeld II.C – Städtische IT-Infrastruktur
In der Arbeitswelt von morgen geht es vor allem um gemeinsamen, bedarfsgerechten und leicht steu-
erbaren Zugriff auf Informationen und Vernetzung. Aus diesem Grund liegt ein weiterer Fokus der digi-
talen Verwaltung im Aufbau neuartiger Informations - und Komm unikationsarchitekturen. Ohne eine
funktionierende IT -Infrastruktur wäre die Stadt Nürnberg nicht mehr handlungsfähig. Die öffentliche
Ordnung ließe sich nicht mehr aufrechterhalten. Entsprechend bedeutend ist es, die Verfügbarkeit einer
leistungsstarken IT sicherzustellen. Selbst für den Katastrophenfall wird ein Notfallbetrieb mit den not-
wendigen Daten und Werkzeugen aufrechterhalten.
Chancen und Herausforderungen
Eine über alle städtischen Einrichtungen hinweg gut vernetzte IT -Infrastruktur ermöglicht der Stadt
Nürnberg die ganzheitliche Betrachtung und Umsetzung ihrer verwaltungstechnischen Abläufe und Zu-
sammenhänge, um agile Problemlösungen zu generieren. Voraussetzung hierfür ist der Aufbau neuar-
tiger Informations- und Kommunikationsarchitekturen. Die notwendige IT-Strategie folgt den Grundsät-
zen und Leitlinien der Dachstrategie und dem Konzept „digital.stadt.nürnberg – Konzept für eine digitale
Stadtverwaltung" des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation. Sie beinhaltet wesentliche
strukturelle Änderungen sowohl in der IT -Infrastruktur als auch im IT -Service, um die zukünftigen An-
forderungen zu bedienen und dabei gleichzeitig das erforderliche Maß an Sicherheit und Wirts chaft-
lichkeit zu gewährleisten.
Für den Wandel hin zu einer digitalen Stadtverwaltung ist eine entsprechende Ausstattung der Arbeits-
plätze mit Hard- und Software unerlässlich. Mobile Endgeräte müssen je nach Ei nsatzbereich den er-
forderlichen Funktionsumfang bereitstellen, stets verfügbar sein und zuverlässig betrieben werden kön-
nen. Die moderne Ausstattung der städtischen Arbeitsplätze mit Hard - und Software macht die Stadt
zu einer attraktiven Arbeitgeberin für gegenwärtige und künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier-
bei können insbesondere mobile Endgeräte die Flexibilisierung der Arbeitsmodelle für Mitarbeitende
unterstützen, indem sie ortsunabhängiges Arbeiten ermöglichen.
Durch den Fokus auf Usability von Anwendungen kann der Schulungsaufwand der Mitarbeitenden ver-
ringert und rasch auf neue Anwendungen umgestiegen werden. Dies ermöglicht eine schnellere Reak-
tion auf Veränderungen. Bei der Einführung von digitalen Werkzeugen soll u. a. eine gute User Experi-
ence im Vordergrund stehen. Diese sorgt für eine schnellere Akzeptanz im Umgang mit neuen Tech-
nologien. Städtische Angestellte werden motiviert , ihr Wissen zu teilen, was wiederum neue Innovati-
onsräume schafft und Innovationspotenzial freisetzt.
228
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 38
Handlungsfeldziele
Um einen leistungsstarken, sicheren und vernetzten Zugriff auf Informationen zu steuern, werden sich
Unterstützungsleistungen im Rahmen folgender Handlungsfeldzielsetzungen bewegen:
Mobilität, User Experience (Anwendererlebnis) und multilaterale Kommunika-
tion stehen im Vordergrund bei der Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur.
Verwaltungsaufgaben werden durchgängig elektronisch und medienbruchfrei
bearbeitet.
Daten sind von hoher Qualität, indem sie korrekt, aktuell und authentisch sind.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Anliegen und nach bestem Stand
sichergestellt.
Daten werden, soweit sie veröffentlicht werden dürfen, für die Nutzung freige-
geben, bei kommerzieller Nutzung unter Einforderung eines fairen Anteils der
Wertschöpfung.
229
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 39
Abb. 9: Gesamtübersicht Strategische Dimension II
230
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 40
231
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 41
3.3 Strategische Dimension III – Städtische Produkte, Angebote und Dienstleistungen
In der strategischen Dimension III werden zwei Handlungsfelder und entsprechende Handlungsfeld-
ziele im Kontext der Entwicklung von städtischen Produkten, Angeboten und Dienstleistungen definiert.
Abb. 10: Handlungsfelder der strategischen Dimension III
3.3.1 Handlungsfeld III.A – Kundenorientierung
Der Stadt Nürnberg ist es ein großes Anliegen, adäquat auf die Bedürfnisse und Anliegen ihrer Bürger-
schaft zu reagieren. Das Spektrum ihrer Angebote, Dienstleistungen und Produkte in den unterschied-
lichsten Bereichen reicht von hoheitlichen Aufgaben bis hin zu kulturellen Angeboten. Bereits heute
verfügt Nürnberg über das E-Government-Portal „Mein Nürnberg“, das über 400 Angebote online zur
Verfügung stellt und zahlreiche Behördengänge für Bürgerinnen und Bürger überflüssig macht. Die
digitalen Möglichkeiten und die durch die Digitalisierung veränderte Erwartungshaltung bzw. veränder-
ten Bedarfe erfordern es allerdings, die Angebotspalette insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.
Verwaltungshandeln gleicht zudem für viele Kundinnen und Kunden immer noch einer Black Box, da
für sie Entscheidungsprozesse oder der aktuelle Bearbeitungsstand von Anliegen nicht nachvollziehbar
sind bzw. die Art und Weise der Aufbereitung nicht ihren Bedürfnissen entspricht. In der Regel treten
die Kundinnen und Kunden frageorientiert an die Stadtverwaltung heran und erwarten eine Lösung aus
einer Hand – unabhängig davon, wie viele Dienststellen an der Bearbeitung beteiligt sind. Ein systema-
tischer, strukturell verankerter Austausch mit den Zielgruppen zur Einbeziehung in die Gestaltung von
232
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 42
Produkten, Dienstleistungen und Angeboten der Stadt Nürnberg fehlt jedoch bislang. Eine Prozessbe-
trachtung erfolgt in der Regel nur aus dem Blickwinkel der Behörde selbst und mögliche Optimierungen
werden lediglich intern durchgeführt. Eine Ausnahme bilden die Tät igkeitsfelder der Stadtverwaltung,
die mit ihrem Angebot einem unmittelbaren Wettbewerb ausgesetzt sind. Eine kundenorientierte Aus-
gestaltung der Angebotspalette gehört hier zwar längst zur gängigen Praxis, doch es fehlt ebenfalls der
strukturell eingebundene Blick von außen. Deshalb meint die Begrifflichkeit der Kundenorientierung hier
auch immer die Einbeziehung der Kundenperspektive, also einen systematisch verankerten Perspek-
tivwechsel.
Der jederzeit und überall verfügbare Zugang zu Informationen im Internet verändert die Erwartungshal-
tung der Kundinnen und Kunden („Digital Mindset“). So ist auch die reine Verfügbarmachung von Infor-
mation kein ausreichendes Konzept mehr. Vielmehr bringt d ieser Umstand das Bedürfnis mit sich, ge-
filterte Informationen zu erhalten, die auf die jeweilige Fragestellung zugeschnitten sind. Die Persona-
lisierung von Angeboten, Produkten und Dienstleistungen ist damit ein Kernpotenzial der Digitalisie-
rung. Ein besonderer Aspekt der Ausrichtung auf persönliche Bedarfe durch digitale Möglichkeiten be-
steht in der Gewährleistung von Barrierefreiheit. Die ortsunabhängige Zugänglichkeit und Verfügbarkeit
von Angeboten, Produkten und Dienstleistungen im digitalen Kontext b edeutet erhöhte Teilhabemög-
lichkeiten (siehe nachfolgendes Kapitel 3.3.2).
Chancen und Herausforderungen
Verwaltung wird in Nürnberg neu gedacht und der digitale Wandel als Chance begriffen, die Bedürfnisse
und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt aller Digitalisierungsmaßnahmen zu
stellen. Dazu muss das bereits hochwertige E -Government-Portal der Stadt „Mein Nürnberg“ konse-
quent weiterentwickelt werden. Ziel ist es, nicht nur den Umfang der digitalisierten Verwaltungspro-
zesse, sondern insbesondere auch den Bekanntheitsgrad von „Mein Nürnberg“ und den bereitgestell-
ten Anwendungen in der Stadtgesellschaft zu erhöhen. Derzeit befinden sich die Online-Angebote noch
auf sehr unterschiedlichem Niveau und reichen von der komplett medienbruchfreien Abwicklung inklu-
sive Bezahlmöglichkeit bis hin zu nicht editierbaren PDF-Formularen, die ausgedruckt und wieder hän-
disch eingescannt werden müssen. Um den Nutzen des E -Governments für beide Seiten – Stadtge-
sellschaft und Verwaltung – unmittelbar spürbar zu machen und einheitliche Standards nach außen zu
kommunizieren, muss der Digitalisierungsgrad der einzelnen Angebote so weit wie mö glich angegli-
chen werden. Bürokratie wird abgebaut, Wartezeiten und Bearbeitungszeiträume verkürzt und freiwer-
dende Personalkapazitäten für eine intensivere persönliche Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter vor Ort genutzt. Die Stadt wird zur Beraterin auf Augenhöhe.
Darüber hinaus liegt eine große Chance für mehr Bürgernähe und Transparenz in der Beachtung der
beiden Prinzipien „Once-Only“ und „One-Stop-Government“. Die Stadtverwaltung muss ihre Dienstleis-
tungen und Produkte zukünftig losgelöst v on Verwaltungsstrukturen an den individuellen Kundenbe-
darfen ausrichten und entwickeln. Dadurch wird sie als Ansprechpartnerin wahrgenommen, die den
Menschen lösungsorientiert bei allen Alltagsfragen zur Seite steht und mittels digitaler Technologien
dabei hilft, das Leben und Zusammenleben in Nürnberg besser zu gestalten.
Durch die Digitalisierung können zudem neue Angebote mit Funktionen oder Funktionskombinationen
entwickelt werden, die bisher nicht möglich waren. Ein zunehmend personalisiertes Onlineangebot geht
noch gezielter auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ein. Bürge-
rinnen und Bürger sowie Unternehmen erfahren eine neue Servicequalität.
Als bürger- und unternehmenszentrierte Verwaltung der Zukunft muss die digitale Architektur darauf
ausgerichtet sein, die Online -Erlebnisse stetig zu optimieren und positive Erfahrungen zu kreieren.
Dadurch stärkt die Stadtverwaltung ihr Image als Innovationstreiberin und erhöht die Wettbewerbsfä-
higkeit ihrer kommunalen Dienstleistungen.
Die gezielte Orientierung an den Kundenbedürfnissen stellt aufgrund der Heterogenität des Kunden-
spektrums auch eine enorme Herausforderung dar. Nicht zuletzt erfordert dies ein starkes Commitment
der Entscheidungsträger, die daraus resultierenden Anforderungen in einem adäquaten Maß umzuset-
zen.
233
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 43
Handlungsfeldziele
Um bei den städtischen Produkten und Dienstleistungen die Kundenorientierung noch stärker in den
Vordergrund zu stellen, werden sich Maßnahmen innerhalb folgender Handlungsfeldzielsetzungen be-
wegen:
E-Government-Angebote werden hinsichtlich Funktionalität und
Medienbruchfreiheit ausgebaut.
Die Teilhabe an sowie die Barrierearmut von Angeboten, Dienstleistungen und
Produkten der Stadt Nürnberg werden erhöht.
Angebote, Produkte und Dienstleistungen der Stadt Nürnberg werden in ihrer
Erlebnisqualtität gesteigert sowie in ihrer Funktionalität erweitert.
In die Entwicklung von Angeboten, Dienstleistungen und Produkten der Stadt
Nürnberg werden Zielgruppen stärker einbezogen.
3.3.2 Handlungsfeld III.B – Kommunikation, Interaktion und Partizipation
Kommunikation, Interaktion und Partizipation haben durch die digitalen Möglichkeiten einen Bedeu-
tungsgewinn erfahren. Dieses neue Verständnis ist bereits fest in das Alltagsleben der Menschen inte-
griert und setzt als Teil des digitalen Mindsets Maßstäbe an die Kommunikation mit der Stadtverwaltung
– sowohl hinsichtlich Reaktionszeiten sowie genutzter Kanäle und Technologien als auch hinsichtlich
der Interaktivität, Transparenz und Partizipation. Die Bürgerinformation findet zu einem wichtigen und
weiter zunehmenden Teil online statt und nicht mehr vorrangig über Printmedien. Allerdings bildet der
Onlineauftritt im Wesentlichen die Verwaltungsstruktur nach, die für Externe irrelevant und häufig nicht
nachzuvollziehen ist.
Partizipation gilt als komplexe Form der Kommunikation. Sie stellt eine Verzahnung zwischen gewähl-
ten Vertreterinnen und Vertretern, kommunalem Sachverstand und der gesellschaftlichen Basis her.
Hier gibt es in der Stadt Nürnberg bereits weitreichende Aktivitäten, die teils überregionalen Vorbild-
charakter (z. B. laut!, E-Partizipationsleitfaden) haben. Die E-Partizipationsplattform der Stadt Nürnberg
wird von Bürgerinnen und Bürgern sowie Dienststellen sehr gut angenommen, was sich in einer regen
und erfolgreichen Nutzung äußert. Im Bereich der Bauleitplanung ( Flächennutzungsplanung und Be-
bauungsplanung) werden sowohl die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Beteiligungsschritte als
auch die ergänzenden freiwilligen bzw. informellen Partizipationsformate (z. B. Runde Tische, Bürger -
Workshops) in der Regel online unterstützt.
234
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 44
Chancen und Herausforderungen
Mit den digitalen Medienkanälen und -plattformen ist ein sehr zielgruppenbezogenes Marketing bei
teilweise geringen Kosten möglich. Es stehen hier bereits wertvolle Daten zur Verfügung, die zur Eva-
luation der Nutzung eingesetzter Kanäle und Plattformen herangezogen werden können. Wichtige Ele-
mente einer erfolgreichen Informations- und Kommunikationspolitik sind d abei die zielgruppenspezifi-
sche Bedienung der richtigen Social-Media-Kanäle, Video-Portale, Bild- und/oder Videonetzwerke, die
Generierung von suchmaschinenoptimierten Websites und ein funktionales, auch auf mobile Endgeräte
ausgelegtes Design. Das diesbezüglich in Nürnberg vorhandene Know-how sowie die erforderlichen
Strukturen müssen in möglichst kurzer Zeit gestärkt und weiter ausgebaut werden. Dies gilt prioritär für
die im Wettbewerb stehenden Dienststellen.
Für die Kommunikation transparenter Prozesse ist es außerdem wichtig, dass nicht nur einzelne High-
lights berichtet werden, sondern Threads nachzuverfolgen sind, die den weiteren Verlauf von Projekten
und Entscheidungsfindungsprozessen kompakt darstellen. Zur Verfügung gestellte Daten und Informa-
tionen sind so aufzubereiten und thematisch einzubetten, dass Informationen und Daten nicht nur prin-
zipiell verfügbar sind, sondern sie von der Stadtgesellschaft auch als transparent wahrgenommen wer-
den. Es gilt also , Inhalte erklärend und ansprechend zu präsentieren. Gerade durch einen stärkeren
Einsatz von Geodaten zur verbesserten räumlichen Orientierung kann dabei ein maßgeblicher Quali-
tätssprung erzielt werden. Standardmäßig sollte jede Abfrage, die eine räumliche Dimensi on umfasst,
auch durch eine ge ografische Verortung mittels GIS (Geoinformationssystem)-Schnittstelle begleitet
werden.
Niederschwellige Online -Services schaffen neue Formen der Teilhabe und stärken die Chancenge-
rechtigkeit der Menschen in Nürnberg – insbesondere auch im Hinblick auf die Herausforderungen des
demographischen Wandels. Angebote, Produkte und Dienstleistungen müssen nicht länger physisch
vor Ort verfügbar sein und werden durch die Digitalisierung für Menschen mit Einschränkungen oder in
besonders anspruchsvollen Lebensumständen besser oder sogar erst nutzbar. Die Stadt Nürnberg hat
bereits Standards zur Gewährleistung von Barrierearmut auf ihren Websites eingeführt. Darüber hinaus
ist bei allen Angeboten, Produkten und Dienstleistungen darauf zu achten, das digitale Potenzial so
weit wie möglich zu nutzen, um Einschränkungen zumi ndest teilweise zu kompensieren. Die Stadt
Nürnberg sollte die Chance ergreifen und insbesondere in Bezug auf Teilhabe und Barrierefreiheit ihrer
Funktion als Möglichmacherin stärken.
Für (Stadtentwicklungs -)Themen, die eine intensive fachliche Auseinandersetzung der Öffentlichkeit
und somit eine zeit - und ressourcenaufwändige Aufarbeitung komplizierter Sachverhalte seitens der
Stadtverwaltung erfordern, sind Online-Formate nur bedingt zielführend. In Abwägung jedes Einzelfalls
kann die Anwendung von analogen Formaten sinnvoller sein.
Bei im Wettbewerb stehenden Dienststellen bietet die digitale Kommunikation, Interaktion und Partizi-
pation grundsätzlich die Möglichkeit, näher an Kundinnen und Kunden heranzurücken und so Le istun-
gen zielgruppenorientiert zu optimieren und bedarfsgerechter zu arbeiten. Doch insbesondere im par-
tizipativen Bereich bleibt die Stadt hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Beteiligung von Kundinnen
und Kunden an Entwicklungsprozessen bei innovativen Leistungen erfolgt kaum. Die Endnutzerzent-
rierung bzw. radikale Kundenorientierung spielen jedoch gerade bei allen Online-Angeboten eine große
Rolle, um mögliche Vorteile im Wettbewerb voll ausschöpfen zu können. Aber auch abseits des Wett-
bewerbs ergibt s ich durch die systematische und aktive Einbindung der Stadtgesellschaft in den Ge-
staltungsprozess kommunaler Dienstleistungen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf Zeit, die ein
hohes kreatives Potenzial birgt und zu Innovationen führt.
Generell ist zu beachten, dass digitale Kommunikation und Interaktion nicht jeden persönlichen Kontakt
ersetzen kann und darf, sondern eine sinnvolle Ergänzung darstellen soll. Der kluge Einsatz von digi-
taler Kommunikation schafft zwischen Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft – auch über das reine
Marketing hinaus – Zufriedenheit auf beiden Seiten, da mehr Zeit für den anspruchsvollen Austausch
bleibt, der in der Regel persönlich geführt wird. Die breite Kommunikation auf allen Kanälen ermöglicht
235
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 45
zudem eine hohe Transparenz und stärkt das erforderliche Vertrauen der Stadtgesellschaft in die Stadt-
verwaltung. Insgesamt führt die konsequente Anwendung von crossmedialen und partizipativen Ele-
menten zu einer Erhöhung der Qualität des Austausches, weil zielgerichteter und zielgruppengerechter
das 2-Kanal-Prinzip (digital und persönlich) eingesetzt wird.
Im Sinne einer kontinuierlichen Entwicklung und Ausschöpfung aller partizipativen Möglichkeiten ist für
die Stadtverwaltung eine Prüfung weiterer digitaler Beteiligungsformate wünschenswert, dabei sind
auch experimentelle Ansätze einzubeziehen. Allgemein ist darauf zu achten, dass auch di e Bevölke-
rungsgruppen angesprochen werden, die nicht über digitale Instrumente zu erreichen sind.
Bisher noch nicht genutzt werden die Beteiligungsspielräume der Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg.
Hier gibt es noch erhebliches Ausbaupotenzial.
Handlungsfeldziele
Um optimale Rahmenbedingungen für adressatengerechte Kommunikation, Interaktion und Partizipa-
tion zu schaffen, werden sich Unterstützungsleistungen innerhalb folgender Handlungsfeldzielsetzun-
gen bewegen:
Digitale Kommunikation wird zur Stärkung der zielgruppenspezifischen
Ansprache und des Servicegedankens genutzt.
Interaktive und partizipative Elemente in der Kommunikation zwischen
Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft werden ausgebaut.
Interaktive und partizipative Elemente werden z ur Gestaltung von Angeboten,
Produkten und Dienstleistungen der Stadt Nürnberg genutzt.
Interaktive und partizipative Elemente werden zur Einbeziehung der
Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg eingesetzt.
Digitale Kommunikation sowie der Einsatz von interaktiven und partizipativen
Elementen schaffen mehr Transparenz über städtische Produkte, Angebote
und Dienstleistungen.
236
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 46
Abb. 11: Gesamtübersicht Strategische Dimension III
237
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 47
238
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 48
3.4 Strategische Dimension IV – Städtische Rahmenbedingungen, Prozesse und Strukturen
In der strategischen Dimension IV werden drei Handlungsfelder und entsprechende Handlungsfeldziele
als Grundlage für das Verständnis einer Stadtverwaltung in einer digitalen Stadtgesellschaft definiert.
Abb. 12: Handlungsfelder der strategischen Dimension IV
3.4.1 Handlungsfeld IV.A – Strategische Verzahnung
Bisher gibt es in den einzelnen Geschäftsbereichen und Dienststellen nur vereinzelt Digitalisierungs-
strategien. Zudem ist der jeweilige Bearbeitungsstand und Detaillierungsgrad sehr unterschiedlich. Bei-
spielsweise wurde das Konzept im Bildungsbereich „Lernen und Lehren an Nürnberger Schulen im
Digitalen Zeitalter“ im Februar 2017 vom Stadtrat verabschiedet und befindet sich bereits in der Um-
setzungsphase. Andere umfangreiche digitale Teilstrategien befinden sich wiederum in der Erarbei-
tung. Besonders hervorzuheben ist das Konzept „digital.stadt.nürnberg – Konzept für eine digitale
Stadtverwaltung", das parallel zur Dachstrategie im Verantwortungsbereich des Referats für Finanzen,
Personal, IT und Organisation erarbeitet wird. Gemeinsam mit der Dachstrategie / INSEK „Digitales
Nürnberg“ bildet es die zentrale Klammer für das Gelingen der digitalen Transformation in Nürnberg.
Daneben gibt es Geschäftsbereiche und Dienststel len, die digitalisierungsrelevante Papiere für ein-
zelne Aspekte erstellt oder digitale Dimensionen bei der Erarbeitung ihrer Fachstrategien berücksichtigt
239
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 49
haben. Diese digitalisierungsrelevanten Beschlüsse und Papiere werden jedoch verwaltungsintern häu-
fig noch nicht effizient kommuniziert und sind dadurch schwach in der Umsetzung. Dies trifft insbeson-
dere dann zu, wenn eine integrierte Bearbeitung erforderlich ist.
Chancen und Herausforderungen
Vor dem Hintergrund der aufgeführten bestehenden und sich in Erarbeitung befindenden digitalen Teil-
strategien einzelner Geschäftsbereiche und Dienststellen wird deutlich, dass e ine gute Verzahnung
ebendieser mit der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ Grundvoraussetzung für das Gelinge n
einer schlüssigen Umsetzungsplanung ist. Dies ist Chance und Herausforderung zugleich.
Die Vorleistungen ermöglichen es , im Sinne eines ganzheitlichen integrierten Konzeptes bereits ein
breites Spektrum an fachlichen Kompetenzen zu bündeln und in die Dac hstrategie einzubetten. Dar-
über hinaus können existierende S trategien Vorbild für neu zu erarbeitend e digitale Fachstrategien
sein.
Vor allem bei Themen mit hohem Integrationsbedarf von mehreren Geschäftsbereichen können diver-
gente Zielstellungen vorliegen und eine rasche Umsetzung von digitalen Fachstrategien erschweren.
Hier bietet eine konsequente strategische Verzahnung der Ansätze im Digitalisierungskontext auf allen
Ebenen der Stadtverwaltung die Chance, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, um digi talisie-
rungsrelevante Projekte und Maßnahmen im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung gemeinsam
zu fördern.
Die Formulierung von übergreifenden und gemeinsam getragenen Zielen und Leitlinien in den Ge-
schäftsbereichen und Dienststellen helfen, innerhalb der großen Dynamik der digitalen Transformation
schnell entscheidungsfähig zu sein. Auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und Führungskräfte wird
sich hierdurch erhöhen, da ein kohärentes Handeln auf strategischer Ebene die Ausrichtung der ope-
rativen Ebene vereinfacht. Ein weiterer positiver Effekt, der durch gute strategische Verzahnung erzielt
werden kann, ist ein verbesserter – auch ressortübergreifender – Zugang der Mitarbeitenden und Füh-
rungskräften zu Innovationen.
Es muss dabei grundsätzlich gewährleistet werden, dass eine Kohärenz auf übergeordneter Ebene
(Gesamtleitbild der Stadt Nürnberg) und auf der Ebene der Geschäftsbereiche gesichert wird. Nur so
können digitale Potenziale einen positiv wirkenden Paradigmenwechsel auf verschiedenen Ebenen des
kommunalen Handelns erzielen.
Eine entscheidende Herausforderung stellt die Implementierung eines zentralen Monitoring s von digi-
talisierungsrelevanten Strategien und deren Umsetzung dar. Insbesondere vor dem Hintergrund des
Anspruchs auf eine gute V erzahnung der strategischen Ansätze ist ein geeignetes Monitoringsystem
und Indikatorenset unverzichtbar. In Bezug auf die Kompetenzen der städtischen Mitarbeitenden kön-
nen diese nicht immer das erforderliche Know-how vorweisen, um die Digitalisierung in allen ihren Fa-
cetten (regulatorisch, strukturell, prozessual) selbständig zu bearbeiten, so dass zum Teil hierfür ex-
terne Expertise hinzugezogen werden muss.
In der Umsetzung der Handlungsfeldziele wird es entscheidend sein, eine geschäftsbereichs-übergrei-
fende Kommunikation und intensiven Austausch über digitale Ziele und Maßnahmen zu intensivieren.
Eine Gesamtkoordination sowie eine fachliche Unterstützung hinsichtlich digitaler Expertise muss ge-
währleistet werden, um den Geschäftsbereichen die eigene Weiterentwicklung zu ermöglichen.
240
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 50
Handlungsfeldziele
Zur Optimierung von Rahmenbedingungen, Prozessen und Strukturen werden auf den verschiedenen
Ebenen der Stadtverwaltung viele Fragen aufkommen. Deshalb sollen sich die Handlungsa nsätze im
Rahmen folgender Ziele bewegen:
In den Geschäftsbereichen und Dienststellen werden digitalisierungs-
relevante Ziele identifiziert.
In strategierelevanten Aspekten funktionieren Kommunikation und Moni -
toring.
Die Umsetzungsunterstützung wird gewährleistet.
3.4.2 Handlungsfeld IV.B – Interne Strukturen, Prozess- und Organisationsmanagement
Durch die digitale Transformation wird sich die Nürnberger Verwaltung auf veränderte Kernprozesse
einstellen (sei es im Hinblick auf Effizienz oder auch Kundenorientierung) und mit veränderten Schnitt-
stellen zum Kunden sowie übergreifend mit ihren Organisationsstrukturen beschäftigen müssen, um
Serviceorientierung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Anforderungen werden dabei immer komplexer,
variabler und kurzfristiger und erfordern adaptive, kooperative und mehrdimensionale Organisations-
formen. Neben dem Einsatz digitaler Innovationen wird darüber hinaus ein Neudenken von hierarchi-
schen Strukturen und ein Aufbrechen von Zuständigkeitsgrenzen erforderlich sein sowie die Einrichtung
von Managementstrukturen, die ihnen helfen, die Chancen und Risiken des digitalen Wandels sys te-
matisch bewältigen zu können.
Prozesse und IT in einem Zusammenhang zu denken, manifestiert sich bereits heute durch den neuen
Namen der Dienststelle: Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation. Um die Anforderungen an
eine verbesserte Serviceorientierung und die Nutzung der Möglichkeiten von Automatisierung zu kon-
kretisieren, bildet das Prozess- und Organisationsmanagement ein zentrales Handlungsfeld im Konzept
für eine digitale Stadtverwaltung des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation. 4
4 Stadt Nürnberg, Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation 2019 , digital.stadt.nürnberg, Konzept für eine digitale Stadtverwaltung, S. 9
241
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 51
Chancen und Herausforderungen
Vereinzelt gibt es in der Stadtverwaltung Nürnberg bereits Entwicklungen bei Prozessen, Strukturen
und Organisationsformen, die die Herausforderungen der digitalen Transformation aufgegriffen haben.
Grundsätzlich liegen jedoch häufig noch gewachsenen Strukturen vor, die insbesondere bei Aufgaben-
stellungen, die ein geschäftsbereichsübergreifendes Denken und Handeln sowie zügige Reaktionen
oder Schnittstellen zur Stadtgesellschaft erfordern , an ihre Grenzen stoßen. Vielschichtige Entschei-
dungsprozesse in der Stadtverwaltung sind häufig nicht dazu geeignet, neue Ansätze, Innovationen
und Experimentierfreude zu unterstützen. Um zu flexibleren und entscheidungsstärkeren Abläufen zu
kommen, ist eine Überwindung von aufwändigen Abstimmungstraditionen nötig. Ver waltungsinterne
Abläufe folgen noch nicht immer konsequent der digitalen Prämisse. Zuständigkeitsgrenzen und Hie-
rarchieebenen stellen noch häufig Sollbruchstellen in der lösungsorientierten, effizienten und die digi-
talen Möglichkeiten ausschöpfenden Herangehen sweise dar. Dies verdeutlich t die tiefe Verankerung
der hierarchischen und sektoralen Ausrichtung in der DNS der Stadtverwaltung.
Die mit der Digitalisierung einhergehenden kurzen Innovationszyklen erfordern jedoch Rahmenbedin-
gungen, die es ermöglichen, sich frühzeitig und pragmatisch mit neuen Entwicklungen auseinanderzu-
setzen, diese zu prüfen und damit zu experimentieren. Durch erweiterte Kompetenzen der Mitarbeiten-
den und Führungskräfte (siehe auch Kapitel -3.1.4) sowie ein verändertes Verständnis vo m Scheitern
hin zu einer wertvollen Lernerfahrung kann die Stadt Nürnberg eine wichtige Grundlage für eine neue
Verwaltungskultur schaffen, die zur Gestaltung neu zu definierender Experimentierräume erforderlich
ist. In neu zu definierenden Experimentierräu men können Innovative Lösungsansätze unbürokratisch
und ergebnisoffen ausprobiert werden. Sie erhalten als „Modell - oder Pilotprojekt“ die erforderlichen
Sonderregelungen für die Erprobung.
Die erweiterten Kompetenzen der Mitarbeitenden und Führungskräfte bieten zudem die Chance, in-
terne Prozesse, Strukturen und Organisationsmanagement passgenau und flexibel zu steuern. Die Zu-
sammenarbeit in interdisziplinären Teams innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch mit externen Part-
nern, wird strukturell gefördert. Die Flexibilität und Agilität in den Organisationsformen werden einen
verbesserten Zugang zu Innovationen schaffen sowie Risiken finanzieller Art minimieren.
Eine ganzheitliche, kundenorientierte Bearbeitung von Aufgabenstellung en sowie eine Öffnung der
Stadtverwaltung hin zur Stadtgesellschaft wird noch nicht überall optimal durch die nötigen Strukturen
unterstützt (siehe auch Kapitel 3.2.3 und Kapitel 3.3.1). Auch hier werden die schlankeren und stärker
vernetzten internen Abläufe zu einer größeren Kundenzufriedenheit beitragen.
Besondere Bedeutung haben hierbei auch interne Dienstleistungsstrukturen (z. B. für Online -Beteili-
gungen oder Geodaten-Service), die zentral verschiedene Dienststellen unterstützen und daher beson-
ders gut in übergreifende Prozesse integriert werden müssen und besonderer Beachtung bedürfen.
Georeferenzierte Daten in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen (webbasierte Dienste, 3D-Mo-
delle etc.) sowie interaktive Module in der Kundenkommunikation sind dab ei zentrale Ausprägungen
von querschnittsorientierten internen Dienstleistungen. Die Einbindung in Prozesse und die Stärkung
dieser Bereiche werden aufgrund der technischen Möglichkeiten und vor dem Hintergrund des „Digital
Mindsets“ eine wesentlich größer e Bedeutung bekommen als bisher und müssen entsprechend ge-
stärkt werden.
In den einzelnen Dienststellen liegen nicht immer die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen vor,
um das Thema Digitalisierung in allen seinen Facetten selbständig zu bearbeiten. Es kann daher erfor-
derlich sein, externe Expertise hinzuzuziehen und den Austausch zwischen den Fachbereichen zu in-
tensivieren. Dies kann auch die gemeinsame Nutzung personeller Ressourcen bedeuten. Darüber hin-
aus werden die Möglichkeiten zur Aufnahme des I nnovationspotenzials der Stadtgesellschaft (siehe
auch Kapitel 3.3.2) sowie aus der internen Generierung von innovativen Lösungen und Verbesserungs-
möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.
Diese zum Teil grundlegenden Veränderungen machen ein hervorragendes Change-Management not-
wendig und müssen zum integralen Bestandteil einer digitalen Stadtverwaltung werden. Es ist der Wille
erforderlich, Veränderungen voranzutreiben.
242
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 52
Handlungsfeldziele
Bei der Optimierung von Schnittstellen zwischen Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft im Kontext un-
terschiedlichster Interaktionen werden auf den verschiedenen Ebenen der Stadtverwaltung viele Fra-
gen aufkommen. Deshalb sollen sich die Handlungsansätze im Rahmen folgender Ziele bewegen:
Bestehende Strukturen, Prozesse un d Organisationsformen werden an die
Bedarfe einer innovationsfreundlichen Stadtverwaltung, insbesondere an der
Schnittstelle zur Stadtgesellschaft, angepasst.
Statt einer kleingliedrigen Arbeitsteilung wird ein serviceorientiertes
Prozessdesign etabliert.
Organisationsentwicklung wird dauerhaft die immer kürzer werdenden
Veränderungszyklen aufgreifen.
3.4.3 Handlungsfeld IV.C – Regelungen und Rahmenbedingungen
Nicht nur die Technik hat sich hinsichtlich der Digitalisierung und E-Government über die Jahre geän-
dert, sondern auch das Recht. Das Bayerische E-Government-Gesetz schreibt die elektronische Pro-
zessabwicklung sogar explizit vor 5. Auch der Bund hat neben seinem E-Government-Gesetz mit dem
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen6 (OZG) Bund und Länder ver-
pflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten und einen
Portalverbund sowie Servicekonten normiert. Diese grundlegenden Regelungen für das Verwaltungs-
verfahren werden zunehmend auch in den Fachgesetzen umgesetzt. Parallel werden die rechtlichen
Voraussetzungen des Einsatzes von Algorithmen und eines dadurch möglichen automatisiert en Ver-
waltungsaktes erarbeitet.
Anhand der gesetzlichen Grundlagen sind auch städtische Vorschriften und Dienstvereinbarungen zu
überprüfen und zu ändern. Ziel ist es dabei insbesondere, dass möglich st viele Verwaltungsverfahren
onlinefähig werden und in Zukunft medienbruchfrei abgewickelt werden können.
5Bayerische Staatskanzlei, Bayern.Recht 2019 , Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern , https://www.gesetze-bayern.de/Con-
tent/Document/BayEGovG?hl=true.
6 Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz 2019 , Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu
Verwaltungsleistungen, http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/.
243
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 53
Regelwerke und Vorgaben werden häufig als zu komplex empfunden. Das hat zur Folge, dass manche
Regeln als Behinderung der eigenen Arbeit wahrgenommen werden. Regelungen, die wie Black Boxes
erscheinen, laden zum Übertreten ein. Sie werden insbesondere im Außenkontakt als Ausflucht ver-
standen und können intern zu übersteigerter Furcht vor Fehlern führen, die zu einer Art Läh mung und
restriktiver Grundhaltung führen.
Chancen und Herausforderungen
Verschlankte Regelungen, die den Anforderungen einer digitalen Stadtverwaltung entsprechen und di-
gitales Arbeiten einfordern, helfen auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst , diese leichter zu
überblicken, nachzuvollziehen und einzuhalten. Die Gestaltung von Regeln folgt dem Grundsatz „so
offen wie möglich – so restriktiv wie nötig“. Führungskräfte müssen dabei im Sinne eines transformati-
onalen Führungsstils mit gutem Beispiel vorangehen, eine Vision vermitteln und die eigenen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter motivieren. Insbesondere Letzteres ist von besonderer Bedeutung, denn die
notwendige Vereinfachung von Prozessen und Abläufen stellt hohe Anforderungen an die Offenheit
und Veränderungsbereitschaft aller Beteiligten innerhalb der Stadtverwaltung. Zusätzlich bieten Leitli-
nien eine Orientierung und ermöglichen es, Entwicklungen zielgerichtet voran zu bringen.
Darüber hinaus sollten künftige verwaltungsinterne Regelungen und Regelungen des Ortsrechts einen
definierten Gestaltungsspielraum eröffnen, um Experimente zuzulassen. Insgesamt würde diese Vor-
gehensweisen die Bereitschaft der Mitarbeitenden stärken, digitalisierungsorientiert zu arbeiten. Gleich-
zeitig trägt sie dazu bei, dass notwendige Experimentierräume für Innovation und Kom petenzerwerb
zugelassen werden. Das Einfordern digitaler Arbeitsweisen muss dabei immer auch den Mitarbeiten-
dendatenschutz berücksichtigen und keine unzulässige Verhaltens- oder Leistungskontrolle herbeifüh-
ren, was in einer Dienstvereinbarung festgehalten werden sollte.
In Bezug auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit ändert auch die Digitalisierung nichts. Absehbar ist je-
doch, dass es zunächst erheblicher Investitionen bedarf, um langfristig einen wirtschaftlichen Nutzen
erkennbar zu machen. Ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Qualifikation und aus-
reichende finanzielle Mittel müssen für die Zukunft bereitgestellt werden. Erfolgt dies nicht in notwendi-
gem Umfang, können nachhaltige Effekte ausbleiben. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass vor-
handene Regelungen aufgrund alter Denkmodelle in den Köpfen der Mitarbeitenden und Führungs-
kräfte nicht konsequent und zukunftsfähig ausgerichtet werden.
244
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 54
Handlungsfeldziele
Im Rahmen der Überprüfung und bedarfsgerechten Anpassung von Regelungen und Rahmenbedin-
gungen werden auf den verschiedenen Ebenen der Stadtverwaltung viele Fragen aufkommen. Deshalb
sollen sich die Handlungsansätze innerhalb folgender Zielsetzungen bewegen:
Städtische Regelungen sind überprüft und angepasst:
- Hemmnisse und Hindernisse zur Digitalisierung werden aufgespürt,
- auf die Anforderungen der digitalen Stadtverwaltung angepasst,
- digitales Arbeiten wird nicht nur zugelassen, sondern auch eingefordert.
Hinderliche gesetzliche Regelungen werden erkannt und Anpassung initiiert.
Erforderliche Ressourcen und Finanzen werden bereitgestellt.
Städtische Unternehmen werden zu digitalen Flag gschiffen weiterentwickelt
(Kooperationen beim Flottenmanagement, optimierte digitale Kommunika tion,
gemeinsame vertrauensbildende Maßnahmen zur Datennutzung).
Open-Innovation-Wettbewerbe liefern mögliche Antworten auf städtische
Fragestellungen.
245
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 55
Abb. 13: Gesamtübersicht Strategische Dimension IV
246
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 56
3.5 Auf einen Blick
Als Abschluss des dritten Kapitels folgt eine zusammenfassende Übersicht der grafischen Darstellun-
gen zum Aufbau der Dachstrategie und zu den vier strategischen Dimensionen:
Gesamtübersicht Aufbau der Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“
247
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 57
Gesamtübersicht Strategische Dimension I
248
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 58
Gesamtübersicht Strategische Dimension II
249
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 59
Gesamtübersicht Strategische Dimension III
250
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 60
Gesamtübersicht Strategische Dimension IV
251
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 61
Beteiligte Dienststellen
Dimension I „Innovation & Kompetenz“
Handlungsfeld Dienststellen
I.A „Innovation in der digitalen Stadtgesellschaft“ WiF, Stpl, Vpl, SÖR, UwA, Ref V (Dienst-
stellen), SenA, NüSt
I.B „Kompetenzen in der digitalen Stadtgesellschaft“ Ref. V (Geschäftsbereich), BCN, BB,
WiF, KuKuQ
I.C “Formelle Bildung” 3. BM, Fw, DIP
I.D „Mitarbeitende, Führungskräfte und Arbeitskultur“ PA, DIP, alle Dienststellen
Dimension II „Daten & Infrastrukturen“
Handlungsfeld Dienststellen
II.A „Daten“ DIP, StA, Geo, SUN, BoB, J, SHA, JCN
II.B „Infrastrukturen“ WiF, DIP, LA, Fw, UwA
II.C “Städtische IT-Infrastrukturen” DIP
Dimension III „Städtische Produkte, Angebote und Dienstleistungen“
Handlungsfeld Dienststellen
III.A „Kundenorientierung“ alle Dienststellen
III.B „Kommunikation, Interaktion und Partizipation“ Pr, DIP-IT/ EGB, alle Dienststellen
Dimension IV „Städtische Rahmenbedingungen, Prozesse und Strukturen“
Handlungsfeld Dienststellen
IV.A „Strategische Verzahnung“ DIP, alle Dienststellen
IV.B „Interne Strukturen, Prozesse & Organisationen“ DIP, alle Dienststellen
IV.C “Regelungen und Rahmenbedingungen” DIP, städtische Töchter, Eigenbetriebe,
alle Dienststellen
Die federführende Dienststelle wird fett dargestellt.
252
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 62
Glossar
Von Digitales Empowerment bis Open Data: Das nachfolgende Glossar erläutert die wichtigsten Digi-
talisierungsbegriffe im kommunalen Umfeld und sorgt knapp und verständlich für eine erste Orientie-
rung bei relevanten digitalen Trends im Zusammenhang mit der Dachstrategie INSEK „Digitales Nürn-
berg“. Gleichzeitig soll das Glossar als Ressource dienen, um Fachbegriffe im Kontext der integrierten
Stadtentwicklung sowie Begrifflichkeiten, die für das Verständnis des Aufbaus und der Zielsetzung des
vorliegenden Dokuments notwendig sind, für alle Leserinnen und Leser zu erläutern.
Die ausgewählten Begriffsdefinitionen werden im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge und mit Ver-
weis auf die herangezogenen Quellen aufgeführt.
Agilität
Unter dem Begriff „Agilität“ versteht man die Gewandtheit, Wendigkeit oder Beweglichkeit von Organi-
sationen und Personen bzw. in Strukturen und Prozessen. Beispielsweise wird flexibel auf unvorherge-
sehene Ereignisse und neue Anforderungen reagiert. In Bezug auf Veränderungen ist das Verhalten
nicht nur reaktiv, sondern auch proaktiv.
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/agilitaet-99882/version-368852
(letzter Zugriff: 11.06.2019).
Barrierefreiheit (barrierefreies Webdesign, Design for All)
Die EU-Richtlinie 2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen An wendungen
öffentlicher Stellen“ verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Internetangebote und Apps zukünftig barrierefrei
zu gestalten. Barrierefrei im digitalen Kontext bedeutet, dass Internetangebote und Apps so gestaltet
und technisch umgesetzt werden, dass sie von allen Nutzergruppen (Design for All) – z. B. Menschen
mit unterschiedlichen Behinderungen (blind, sehbehindert, gehörlos, motorisch eingeschränkt usw.),
ältere Menschen oder Nicht-Muttersprachler – nutzbar sind.
Webauftritte, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen laut Richtlinie ab September
2019 barrierefrei zugänglich gestaltet sein, vor September 2018 bestehende Websites ab September
2020. Für Apps gilt dies ab Juni 2021. Intranet-Auftritte müssen ab September 2019 barrierefrei werden,
zuvor veröffentlichte Intranet-Angeboten betrifft dies erst bei grundlegender Überarbeitung.
Als Standard für Barrierefreiheit dient die europäische Norm EN 301 549, die sich wiederum auf die
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 bezieht. Die WCAG sind der weltweite Standard für
barrierefreies Webdesign. Basis der Richtlinie sind vier globale Prinzipien: Internet -Auftritte müssen
wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In Deutschland setzt die sogenannte Barriere-
freie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) die WCAG in Bundesrecht um.
Quelle: BIK für alle, http://www.bik-fuer-alle.de/kommunen-und-soziale-organisationen.html, (letzter Zugri ff:
11.06.2019).
253
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 63
Bayerisches E-Government-Gesetz
Das „Bayerische E-Government-Gesetz“, das am 8. Dezember 2015 im Landtag verabschiedet wurde,
zielt auf den flächendeckenden Ausbau des E-Governments. Rechtliche Hürden für das E-Government
sollen beseitigt und Anreize zum Ausbau des E -Governments in Bayern geschaffen werden. Das Ge-
setz ist zum E -Government-Gesetz des Bundes kompatibel. Es setzt jedoch eigene, weitergehende
Akzente.
Quelle: Broschüre „Bayerisches E-Government-Gesetz“,
https://www.google.com/url?sa=tundrct=jundq=undesrc=sundsource=webundcd=2undcad=rjaunduact=8und-
ved=2ahUKEwjpo6epgpvjAhUj06YKHQltAQwQFjABegQIBxA-
Cundurl=https%3A%2F%2Fwww.eggstaett.de%2Fbroschuere-bayerisches-e-government-gesetzun-
dusg=AOvVaw33L58qXSuZ-TKJkwGFADfL (letzter Zugriff: 04.07.2019).
Black Box
Der Begriff „Black Box “ (englisch für „schwarzer Kasten“) stammt aus dem Behaviorismus und be-
schreibt die kognitiven Prozesse, die sich nicht objektiv messen, beschreiben und reproduzieren las-
sen, während sowohl die Eingabe (input) und Ausgabe (output) bekannt sind.
Allgemein bezeichnet die Black -Box ein System, von dem man nur die Eingangssignale und die Aus-
gangssignale kennt bzw. kontrollieren kann, während der Inhalt der Black Box bzw. die dort ablaufen-
den Prozesse oder Mechanismen nicht beobachtbar oder unbekannt sind.
Quelle: Online Lexikon für Psychologie und Pädagogik, https://lexikon.stangl.eu/4186/black-box/, (letzter Zugriff:
27.06.2019)
Citizen Science
Der Begriff „Citizen Science“ stammt aus dem englischsprachigen Raum und wird häufig mit Bürger-
wissenschaft, Bürgerforschung oder ehrenamtliche Forschung übersetzt. Die vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Online-Plattform „Bürger schaffen Wissen“ definiert Citi-
zen Science als „die Beteiligung von Personen an wissenschaftlichen Prozessen, die nicht in diesem
Wissenschaftsbereich institutionell gebunden sind. Dabei kann die Beteiligung in der kurzzeitigen Er-
hebung von Daten bis hin zu einem intensiven Einsatz von Freizeit bestehen, um sich gemeinsam mit
Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern und/oder anderen Ehrenamtlichen in ein Forschungs-
thema zu vertiefen. Obwohl viele ehrenamtliche Forscherinnen und Forscher eine a kademische Aus-
bildung aufweisen, ist dies keine Voraussetzung für die Teilnahme an Forschungsprojekten. Wichtig ist
allerdings die Einhaltung wissenschaftlicher Standards, wozu vor allem Transparenz im Hinblick auf die
Methodik der Datenerhebung und die öffentliche Diskussion der Ergebnisse gehören“.
Initiiert werden Citizen Science -Projekte teils von der institutionellen Wissenschaft selbst, aber auch
Behörden und Schulen greifen immer häufiger auf diese Form der offenen Wissenschaft zurück. Initia-
tor können darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger sein, die sich eines speziellen Themas prob-
lemorientiert annehmen und zu einem bestimmten Zeitpunkt die professionelle Wissenschaft hinzuzie-
hen.
Quelle: Online-Plattform Bürger schaffen Wissen, https://www.buergerschaffenwissen.de/citizen-science/hand-
buch/was-ist-citizen-science,(letzter Zugriff: 11.06.2019).
Digital First But Not Only
Das Prinzip „Digital First But Not Only“ weist darauf hin, dass bei einer Neuausrichtung, z. B. von Pro-
zessen innerhalb der Verwaltung, in erster Linie der digitale Kanal zur Kommunikation und Interaktion
mit Kundinnen und Kunden bzw. Bürgerinnen und Bürgern ausgebaut werden soll und andere Kanäle
zweitrangig betrachtet werden.
Quelle: digital.stadt.nürnberg, Konzept für eine digitale Stadtverwaltung, Stand 27.05.2019.
254
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 64
Digital Mindset
Unter „Digital Mindset“ wird eine mentale Grundhaltung verstanden, die sich durch ein grundlegendes
Verständnis sowie Offenheit, Leidenschaft, Risikobereitschaft und Neugier gegenüber der Digitalisie-
rung und den damit verbundenen neuen Technologien und ihrem Einfluss auf die Ges ellschaft sowie
Arbeitswelt auszeichnet. Bestehende traditionelle Denkmuster und -strukturen erfahren einen Wandel.
Digital Mindset als Geisteshaltung begreift die Digitalisierung hierbei als Chance, den Herausforderun-
gen rasant voranschreitender Veränderungsprozesse durch schnelles und agiles Denken und Handeln
sowie neue Geschäftsmodellen begegnen zu können.
Quelle: t3n – digital pioneers/yeebase media, https://t3n.de/news/digital-leadership-mitarbeiter-831277/ (letzter Zu-
griff: 11.06.2019).
Digitale Spaltung (auch digitale Kluft oder Digital Gap)
Mit dem Begriff „digitale Spaltung“ wird generell die ungleiche Verteilung des Zugangs zu und der Nut-
zung von digitalen Information s- und Kommunikationstechnologien in der Gesellschaft aufgrund tech-
nischer und sozioökonomischer Faktoren beschrieben. Im Fokus der Diskussion stehen dabei die un-
gleichen Zugangsmöglichkeiten zum Internet, infolgedessen es zu einer Aufteilung in eine sogenannte
Online- und Offline-Gesellschaft kommt. Mit Online-Gesellschaft ist der Teil der Bevölkerung gemeint,
der Zugang zu neuen Medien bzw. insbesondere zum Internet hat und sich diese Instrumente aufge-
schlossen zunutze macht. Die Offline -Gesellschaft hingegen hat teilweise keinen Zugang, Vorbehalte
gegenüber der Internetnutzung sowie unzureichende digitale Kompetenzen. Dementsprechend wird
diese Gruppe von zahlreichen Inhalten und Anwendungsbereichen ausgeschlossen.
Quelle: Wirtschaftslexikon24.com, http://www.wirtschaftslexikon24.com/e/digitale-spaltung/digitale-spaltung.htm
(letzter Zugriff: 11.06.2019).
Digitales Empowerment
„Digitales Empowerment“ (englisch für „Teilhabe/ Ermächtigung“) beschreibt die Idee, dass die Vermitt-
lung von digitalen Kompetenzen Personen einen eigenständigen Zugang zu Informationen, Orientie-
rung, Beratung und Bildung ermöglicht.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/werkstatt/268674/digital-
empowerment-good-practice-projekt (letzter Zugriff; 27.06.2019).
Dritte Orte
Der Begriff „Dritter Ort“ wurde ursprünglich von dem amerikanische n Stadtsoziologen Ray Oldenburg
geprägt. Im Gegensatz zum Zuhause als Erster Ort und zum Arbeitsort oder zur Schule als Zweiter Ort
ist für den Dritten Ort charakterisierend, dass er nicht nur privat, aber au ch nicht rein öffentlich ist.
Möglichst viele Teile der demokratischen Öffentlichkeit sollen sich an dieser weiteren dritten Klasse von
Orten ungezwungen und ohne Vorgaben austauschen können.
Quelle: wb-web, https://wb-web.de/material/lehren-lernen/dritte-orte-fur-die-erwachsenenbildung.html (letzter Zu-
griff: 04.07.2019).
E-Government
Unter „E-Government“ versteht man die Vereinfachung, Durchführung und Unterstützung von Prozes-
sen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen und sonstigen
behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bevölkerung bzw . Unternehmen
durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.
Quelle: Ramboll Management Consulting GmbH.
255
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 65
Energetische Nachbarschaften
Das Konzept der „energetischen Nachbarschaften“ basiert auf dem Prinzip, dass im zukünftigen Ener-
giesystem Energiedomänen -übergreifend ein Austausch und Verbrauch von Energie stattfindet und
somit mehrere Energiedomänen (z. B. Strom, Wärme, Kälte) parallel in einem sogenannten Hybridnetz
zur Auswahl stehen. Energetische Nachbarschaften ermögl ichen Unternehmen und Haushalten, die
sich in räumlicher Nähe zueinander befinden, Energie und Energieüberschüsse so untereinander aus-
zutauschen, dass insgesamt weniger Primärenergie verbraucht wird.
Quelle: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, 2015, Technische und ökonomische Machbarkeit energetischer
Nachbarschaften, http://en.offis.de/files/Studie_Energetische_Nachbarschaften_Web.pdf (letzter Aufruf
28.06.2019).
Endnutzerzentrierung (nutzerorientierte Gestaltung, engl. User Centered Design)
„Endnutzerzentrierung“ zielt darauf ab eine Website bzw. Produkt so zu gestalten, dass es möglichst
überall ohne Problem genutzt werden kann. Im Fokus steht die Ausrichtung auf den Anwender und die
Gebrauchstauglichkeit des Produkts.
Quelle: Designbote, https://designbote.com/was-bedeutet-eigentlich-user-centered-design/ (letzter Zugriff:
27.06.2019)
FabLab (Maker Space)
Ein „FabLab“ (Abkürzung von fabrication laboratory, englisch für „Fabrikationslabor“ ) ist eine offene
Werkstatt, die auf computergesteuerte Fertigung ausgerichtet ist. Ziel eines FabLabs ist es, Räume und
Maschinen zur Verfügung zu stellen, die es Menschen ermöglichen, eigene Ideen umzusetzen und
Projekte durchzuführen.
Quelle: Arbeits abc, https://arbeits-abc.de/maker-spaces/ (letzter Zugriff: 27.06.2019).
5G
Der Mobilfunkstandard „5G“ ist der Nachfolgestandard von LTE. Erste 5G Netze sollen ab 2020 für
mobile Nutzer verfügbar sein. Ziel der 5G-Netze ist nicht nur eine verbesserte Mobilfunk -Zukunft, son-
dern die umfassende und globale Standardisierung drahtloser Kommunikationssysteme. Di e Treiber
dieses neuen Standards für drahtlose Netzwerke sind Technologietrends wie Industrie 4.0, vernetzte
Mobilität und Internet of Things (IoT). Im Mittelpunkt steht die intelligente Vernetzung von Dingen. Sie
ermöglicht die Kommunikation zwischen Objekten und deren automatisierte Steuerung.
Quelle: Fraunhofer IIS, https://www.iis.fraunhofer.de/de/ff/kom/mobile-kom/5G.html (letzter Zugriff, 28.06.2019).
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)
Das am 14. August 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwal-
tungsleistungen“ – kurz Onlinezugangsgesetz – verpflichtet alle Verwaltungen in Deutschland bis Ende
2022 ihre Online-Dienste elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-ver-
waltung/verwaltungsmodernisierung/portalverbund/portalverbund-node.html (letzter Zugriff, 04.07.2019).
256
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 66
Handlungsfelder
„Handlungsfelder“ sind systematisch dargelegte Handlungsbedarfe und Teilziele zur Erreichu ng des
übergeordneten strategischen Ziels in der jeweiligen strategischen Dimension.
Pro strategischer Dimension gibt es zwei bis vier Handlungsfelder. Aus ihnen werden die Kriterien zur
Compliance-Prüfung und der Priorisierung von Projekten abgeleitet.
Integrierte Stadtentwicklung
Das Konzept der „integrierten Stadtentwicklung“ sieht es als Notwendigkeit an, Planungsprozesse nicht
sektoral, sondern ganzheitlich zu gestalten.
Ganzheitlich bedeutet hierbei beispielsweise bei der Stadtentwicklung Siedlungsstruktur, Verkehr, Um-
welt und soziale Belange im Zusammenhang zu betrachten. Ziel ist, trotz immer schnellerer Verände-
rung von Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Stadt eine nachhaltige Entwicklung von
Stadtquartieren zu gestalten. Förderprogramme setzen heute in der Regel voraus, dass für die Planun-
gen integrierte Konzepte vorgelegt werden.
Quelle: Heinrich Böll Stiftung, http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Integrierte_Stadtentwicklung (letzter Zugriff
11.06.2019).
Internet of Things (IoT)
Im Allgemeinen wird der Begriff „Internet of Things“ (englisch für „Internet der Dinge“) für die Vernetzung
von Gegenständen des Alltags oder von Maschinen im industriellen Umfeld per Internet verwendet.
Geräte bekommen eine eindeutige Identität (Adresse) im Netzwerk und werden mit elektronischer In-
telligenz ausgestattet. Dadurch sind sie in der Lage, über das Internet zu kommunizieren und Aufgaben
voll automatisiert auszuführen. Die intelligenten Geräte werden oft auch als Smart Devices bezeichnet.
Anwendungsbereiche sind zum Beispiel das Smart Home, mit Kü hlschränken, die selbstständig Le-
bensmittel nachbestellen oder Jalousien und Lichtern, die per App gesteuert werden können. In der
Industrie findet das Internet of Things bei der Vernetzung von Maschinen und der Automatisierung von
Industrieprozessen Anwendung.
Quelle: BigData -Insider, https://www.bigdata-insider.de/was-ist-das-internet-of-things-a-590806/ (letzter Zugriff
28.06.2019).
Interoperabilität
„Interoperabilität“ ist die Fähigkeit eines Systems (dessen Schnittstellen vollständig offengelegt sind)
mit anderen gegenwärtigen oder zukünftigen Produkten oder Systemen ohne Einschränkungen hin-
sichtlich Zugriff oder Implementierung zusammenzuarbeiten bzw. zu interagier en.
Quelle: Interoperability Working Group, http://interoperability-definition.info/de/, (letzter Zugriff 28.06.2019).
Living Labs/ Reallabore
„Reallabore“ bieten die Gelegenheit, neue Technologien in einem geschützten Umfeld aber unter Re-
albedingungen zu testen und sie dadurch in marktfähige Anwendungen zu überführen.
Quelle: Ramboll Management Consulting GmbH.
257
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 67
Medienkompetenz
Unter „Medienkompetenz“ versteht man im Allgemeinen die Fähigkeit, Medien den eigenen Bedürfnis-
sen und den eigenen Zwecken entsprechend zu nutzen und mit ihnen verantwortungsvoll umgehen zu
können.
Der Begriff besteht aus den vier Säulen Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestal-
tung. Ziel einer ausgewogenen Medienkompetenz ist es, die verschiedenen Mediensysteme und ihre
wichtigsten Angebote zu kennen und kritisch mit ihnen umgehen zu können.
Quelle: Bildungsexperten, https://www.bildungsxperten.net/wissen/was-ist-medienkompetenz/ (letzter Zugriff
28.06.2019)
Once Only
Der Begriff „Once Only“ (englisch für „nur einmal“) steht für Erleichterungen in Bezug auf die Datenein-
gabe, die nur einmal erfolgen muss um unterschiedliche Dienste in Anspruch nehmen zu können.
Quelle: digital.stadt.nürnberg, Konzept für eine digitale Stadtverwaltung, Stand 27.05.2019.
One-Stop-Government
Der Begriff „One-Stop-Government“ (englisch für „Ein-Stopp-Verwaltung“) beschreibt das Prinzip, nach
dem für einen Verwaltungsvorgang nur ein einziger (persönlicher) Kontakt erforderlich ist.
Quelle: digital.stadt.nürnberg, Konzept für eine digitale Stadtverwaltung, Stand 27.05.2019.
Open Data
Der Begriff „Open Data“ (englisch für „offene Daten“) beschreibt ein Konzept, bei dem diese maschi-
nenlesbaren und strukturierten Informationen durch die Verwendung offener Nutzungsrechte von je-
dermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können.
Die Nutzung dieser offenen Daten darf laut der Open -Definition nur eingeschränkt werden, um den
Ursprung durch Quellennennung und die Offenheit der in ihnen enthaltenen Informationen sicherzu-
stellen. Diese offenen Daten dürfen jedoch keine personenbezogenen Daten oder Daten, die dem Da-
tenschutz unterliegen, beinhalten. Open Data folgt hier der Maxime der „Hackerethik“: öffentliche Daten
nutzen, private Daten schützen. Im Gegensatz zu bereits verarbeiteten und meist rechtlich geschützten
Informationen handelt es sich bei diesen Daten oft nicht nur um Text - oder Bildmaterial, sondern um
Tabellen, Karten oder Datenbanken. In diesem Zusammenhang wird auch von „Rohdaten” gesprochen,
die als Grundlage für die letzt endlich aufbereitete Information dienen. Diese Daten können aus den
unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft stammen: Geodaten, Kulturdaten, Daten aus Wissen-
schaft und Forschung sowie Wetter- und Umweltdaten.
Quelle: Konrad Adenauer Stiftung, https://www.kas.de/statische-inhalte-detail/-/content/was-ist-open-data- (letzter
Zugriff: 11.06.2019).
Open-Data-Gesetz
Das sogenannte „Open-Data-Gesetz“ wurde im Januar 2017 vom Bundestag verabschiedet. Es besagt,
dass digitale Behördendaten maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden
sollen.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemittei-
lungen/DE/2017/01/open-data-gesetz.html (letzter Zugriff 28.06.2019).
258
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 68
Strategische Dimension
Eine strategische Dimension stellt die oberste Gliederungsebene des Zielsystems dar.
Die strategische Dimension umfasst ein strategisches Ziel, die zugehörigen Handlungsfelder, Hand-
lungsfeldziele sowie Chancen und Risiken. Es wurden für die Dachstrategie INSEK „Digitales Nürn-
berg“ vier strategis che Dimensionen entwickelt, die alle wichtigen Aspekte von Digitalisierung für die
Stadtverwaltung und ihre Töchter abdecken sollen.
Usability
Unter dem Begriff „Usability“ (englisch für „Benutzerfreundlichkeit“) versteht man im Allgemeinen die
Nutzungs- oder Gebrauchstauglichkeit digitaler Produkte, wie z. B. Websites, Online-Shops oder Apps.
Im Fokus der Usability stehen dabei stets die entsprechenden Zielgruppen und Nutze r. Was für den
einen Nutzer einfach und intuitiv ist, kann und darf für den anderen kompliziert und unverständlich sein.
Quelle: Fokus UX, https://fokus-ux.de/usability-user-experience (letzter Zugriff 28.06.2019).
User Experience
Der Begriff „User Experience“ (englisch für „Benutzererfahrung“) beinhaltet nicht nur die Usability, die
Kunden während der Nutzung erfahren, sondern auch die Erwartungen und Vorstellungen, die vor der
Nutzung des Produktes vorhanden waren und ob diese nach der Nutzung erfüllt oder sogar übertroffen
wurden.
Die User Experience geht auf die subjektiven Empfindungen des Nutzers ein. Diese umfassen alle
Emotionen, Vorstellungen, Vorlieben, Wahrnehmungen, physiologischen und psychologischen Reakti-
onen, Verhaltensweisen und Leistungen, die sich vor, während und nach der Nutzung ergeben.
Quelle: Fokus UX, https://fokus-ux.de/usability-user-experience (letzter Zugriff 28.06.2019).
VR-Brillen
„VR“ steht für virtuelle Realität (s. u.) . „VR-Brillen“ ermöglichen das „Eintauchen“ in die virtuelle Welt.
Sie werden nicht nur in der Unterhaltungsbranche genutzt, sondern finden jetzt schon Anwendung bei
Medizinern, Architekten und Designern.
Mit virtueller Realität ist hier eine computergenerierte Umgebung gemeint, in der wir uns bewegen und
mit der wir interagieren können. Virtuelle Realität kann echte Situation nachahmen, wie z. B. Flugsimu-
latoren bei der Ausbildung von Pilotinnen und Piloten. Virtuelle Realität kann aber auch Umgebungen
erschaffen, die unserer Welt nur bedingt ähnlich sind, z. B. in Computerspielen, die mit VR -Brillen ge-
spielt werden.
Quellen: Ramboll Management Consulting GmbH und ARD, http://www.ard.de/home/ard/Was_ist_Virtual_Rea-
lity/3364362/index.html (letzter Zugriff 28.06. 2019).
Zielsystem
Das „Zielsystem“ ist die Grundlage der Strategischen Leitlinien und wurde im geschäftsbereichsüber-
greifenden INSEK -Team erarbeitet. Hier wurden bereits die Strategischen Dimensionen, die Hand-
lungsfelder und Handlungsfeldziele angelegt.
259
Digitale Dachstrategie / INSEK „Digitales Nürnberg“ | Teil 1: Strategische Leitlinien | 11.07.2019 69
Quellenverzeichnis
Bayerische Staatskanzlei, Bayern.Recht (2019): Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern
(Bayerisches E -Government-Gesetz – BayEGovG) vom 22. Dezember 2015, unter: https://www.ge-
setze-bayern.de/Content/Document/BayEGovG?hl=true (letzter Zugriff 13.06.2019).
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2017): Digitale Transf ormation der Verwaltung, Empfehlungen für eine
gesamtstaatliche Strategie, 1. Auflage. Gütersloh.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raum-
ordnung (BBR) (2010): Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, Informationen zur Raum-
entwicklung, Anhang Heft 4.2010, Seite 315 -319. http://www.bbr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichun-
gen/IzR/2010/4/Inhalt/DL_LeipzigCharta.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2 (letzter Zugriff
04.07.2019).
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raum-
ordnung (BBR) (Hrsg.) (2017): Smart City Charta, Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig
gestalten. Bonn.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raum-
ordnung (BBR) (Hrsg.) (2019): Nachdenken über die Stadt von übermorgen. BBSR -Online-Publikation
11/2019, Bonn. (letzter Zugriff 13.06.2019: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichun-
gen/BBSROnline/2019/bbsr-online-11-2019-dl.pdf?__blob=publicationFileundv=4)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucher-
schutz (2019): Gesetz zur Verbesser ung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezu-
gangsgesetz – OZG), unter http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/ (letzter Zugriff 13.06.2019).
Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wie sbaden GmbH (2019): Definition Cluster vom
19.02.2018, unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cluster-30562/version-254140 (letzter
Zugriff 13.06.2019).
Niehaves, B./ Röding, K./ Oschinsky, F./ Klein, H. C./ Weigel, A./ Hoffmann, J. (2018): Digitalisierungs-
strategien für Kommunen - Studie im Rahmen des Projekts „Digitale Modellkommunen“ in Nordrhein -
Westfalen. Forschungskolleg Siegen (Hrsg.), Siegen.
Stadt Nürnberg (2018): Zwischenbericht zur Dachstrategie / Integriertes Stadtentwicklungskonzept "Di-
gitales Nürnberg", Beilage zur Ratsvorlage, Mai 2018, Nürnberg. (letzter Zugriff 13.06.2019:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/digitales_nuernberg/dokumente/stadtratsvorlage_180509_in-
sek_digitalesnuernbergziele_oeffentlich.pdf)
Stadt Nürnberg, Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation (2019): digital.stadt.nürnberg, Kon-
zept für eine digitale Stadtverwaltung, Version 1.01, Stand 27.05.2019. Nürnberg.
260
1
Digitales Nürnberg
Digitale Dachstrategie /
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
TEIL 2: ROADMAP – PERSPEKTIVEN FÜR
DIE WEITERENTWICKLUNG
Ö 13Ö 13
261
2
Digitales Nürnberg
Digitale Dachstrategie /
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
TEIL 2: ROADMAP – PERSPEKTIVEN FÜR
DIE WEITERENTWICKLUNG
262
3
Herausgeber
Stadt Nürnberg Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg
Koordination
Wirtschaftsreferat, Wirtschaftsförderung Nürnberg Daniela Förtsch
Konzept, Bearbeitung und Layout
Ramboll Management Consulting GmbH Saarbrücker Str. 20/21, 10405 Berlin
Dr. Astrid Könönen
Dr. Anja Durdel / Claudia Krahe
Yolanda Arias Jiménez
Anna Bilger
Lisa Lobeck (Gestaltung und Design)
INSEK-Team Digitales Nürnberg
Stadtverwaltung
Wirtschaftsförderung Nürnberg Daniela Förtsch (Leitung des INSEK-Teams)
Dr. Silvia Kuttruff
Rahel Baier
Wirtschaftsreferat Florian Gräf
Ingmar Schellhas
Bürgermeisteramt Dr. Stefan Bege
Presseamt Robert Hackner / Berlind Bernemann
Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation Dr. Matthias Latus
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation André Knabel
Uwe Schmalfeld
Klaus Eisele
Geschäftsbereich des 2. Bürgermeisters Uwe-André Bauer / Dr. Christian Pröbiuß
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters Dr. Christian Büttner
Umweltamt Harald Kretz
KunstKulturQuartier Michael Bader
Referat für Jugend, Familie und Soziales Sabrina Havlitschek / Elisabeth Fuchsloch
Planungs- und Baureferat Andrew Schneider
Stadtplanungsamt Frank Weyherter
Verkehrsplanungsamt Andrea Meier
Hochbauamt Frank Belzer
Amt für Geoinformation und Bodenordnung Frank Seidler
Städtische Tochtergesellschaften
VAG Frederik Nöth
N-ERGIE Bernhardt Baum
Nürnberg, Dezember 2019
Impressum
263
4
Die digitale Transformation ist ein umfassender Prozess, der uns alle betrifft – nicht nur die Stadtverwaltung,
Wirtschaft oder Wissenschaft, sondern die gesamte Stadtgesellschaft und alle Lebensbereiche. Aufgrund des
Umfangs des Themas und der weitreichenden Folgen für die Stadtgesellschaft wird die Digitale Dachstra-
tegie, aufgesetzt in Form eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), unter Federführung des
Wirtschaftsreferats / der Wirtschaftsförderung Nürnberg entwickelt. Die Strategie »digital.stadt.nürnberg –
Konzept für eine digitale Stadtverwaltung« des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation ist dabei
integraler Bestandteil der Dachstrategie.
Die »Strategischen Leitlinien« als erster Teil der Digitalen Dachstrategie / INSEK »Digitales Nürnberg« wurden
im Oktober 2019 bereits vom Stadtrat beschlossen. Dort stehen die strategischen Aspekte im Vordergrund:
gemeinsame Ziele, Handlungsfelder und Prinzipien, die gewährleisten sollen, dass Digitalisierung kein Selbst-
zweck ist, sondern dem Wohl der Menschen dient.
Die Stadt Nürnberg will den Prozess auch in der Umsetzung aktiv gestalten und dabei vor allem die beteilig-
ten Akteurinnen und Akteure zusammenführen. Der vorliegende Teil 2 der Digitalen Dachstrategie / INSEK
»Digitales Nürnberg« trägt den Untertitel Roadmap. Aufbauend auf den »Strategischen Leitlinien« und
vielen Anregungen sowohl von Fachleuten als auch aus der Stadtgesellschaft, werden hier Themenfelder
benannt, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Dies insbesondere mit der Unterstützung der städtischen
Beteiligungsunternehmen. Die Roadmap gibt daneben einen Ausblick auf bereits umgesetzte, geplante und
mögliche Maßnahmen. Es wird dabei deutlich, wo wir in Nürnberg stehen, welchen Herausforderungen wir
uns gegenübersehen und wie die weiteren Schritte aussehen könnten.
Unser Dank gilt all jenen, die dazu beigetragen haben, dass die Roadmap Perspektiven auf die Weiterentwick-
lung von »Digitales Nürnberg« eröffnet und damit einen wichtigen Baustein für die gemeinsame Arbeit an
der digitalen Zukunft Nürnbergs darstellt.
Dr. Michael Fraas
Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg
Harald Riedel
Referent für Finanzen, Personal, IT
und Organisation der Stadt Nürnberg
Grußwort
264
5
Inhaltsverzeichnis
ZUSAMMENFASSUNG 6
0 UNSER LEBEN WIRD DIGITALER UND SMARTER 9
1 KONZEPTIONELLE AUSRICHTUNG DER ROADMAP:
INTERDISZIPLINÄR, WEGWEISEND, PARTIZIPATIV 10
2 UNSER »DIGITALES NÜRNBERG«
DIGITALE PERSPEKTIVEN IN FÜNF THEMENKOMPLEXEN 15
2.1 MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT 16
Nachhaltig mobil 17
Energie, Klima- und Umweltschutz 21
2.2 QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT 25
Zusammenleben in den Quartieren 26
Familien stärken 29
Gesund und lange leben 32
2.3 BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG 35
Zukunftsorientierte Bildung 36
Innovationsökosysteme als Entwicklungs- und Wachstumsmotoren 39
Wissenschaft und Forschung 42
2.4 KULTUR UND FREIZEIT 45
Digitale Kultur- und Freizeitkommunikation 46
Kultur und Freizeit digital erleben 49
2.5 DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE 52
Daten und »Digitales Nürnberg« 53
Leistungsfähige digitale Infrastrukturen 56
Prozessautomatisierung und kommunale Online-Dienste 59
3 DIE DIGITALE ZUKUNFT WEITER GEMEINSAM GESTALTEN
AUSBLICK 62
ANHANG
PROJEKT-KURZBESCHREIBUNGEN AUS KAPITEL 2.1. BIS 2.5 68
ENDNOTEN 73
265
6
Die Roadmap – Perspektiven für die Weiterentwicklung von »Digitales Nürnberg« ist der zweite
Teil der Digitalen Dachstrategie / INSEK »Digitales Nürnberg«. Mit der Digitalen Dachstrategie
ergreift die Stadt Nürnberg die Chancen der digitalen Transformation, um die Lebensqualität
für alle Bewohnerinnen und Bewohner mithilfe neuer Technologien zu heben und die Position
Nürnbergs als Wirtschafts- und Innovationsstandort mit überregionaler Strahlkraft zu stärken.
Während die »Strategischen Leitlinien« als erster Teil der Digitalen Dachstrategie vier strategische
Dimensionen als Basis für die systematische Zielentwicklung und die daraus abgeleiteten über-
geordneten Handlungsfelder und Handlungsfeldziele definieren, zeigt die Roadmap als zweiter
Teil übergreifende Innovationspotenziale und konkrete Umsetzungsoptionen in fünf Themen-
komplexen. Dabei greift die Roadmap in Beteiligungsprozessen entstandene Impulse der Stadt-
gesellschaft auf und lenkt den Blick auf die bestehende gute Praxis in der Stadt Nürnberg. Diese
ist so reich und vielfältig, dass sie sowohl im zweiten Kapitel als auch im Anhang der vorliegen-
den Roadmap entsprechend gewürdigt wird. Zudem werden im Kontext von Impulsen aus der
Stadtgesellschaft, von gesellschaftlichen Trends sowie von guten Smart-City-Praxisbeispielen aus
anderen (inter-)nationalen Städten mögliche Entwicklungskorridore aufgezeigt (Kapitel 2).
Die Roadmap macht somit Innovationspotenziale der digitalen Transformation für die Stadt, für
ihre Beteiligungsunternehmen sowie für Wirtschaft und Wissenschaft sichtbar und dient als Kom-
pass für alle Gestalterinnen und Gestalter von »Digitales Nürnberg«. Sie ist das Ergebnis eines
zwölfmonatigen Prozesses, den die Stadtverwaltung mit Unterstützung von Ramboll Manage-
ment Consulting gestaltet hat. In einer öffentlichen Veranstaltung, in vier Fokusgruppenwork-
shops mit Expertinnen und Experten sowie durch Online-Befragungen, E-Partizipation und Exper-
teninterviews entstand im Wechselspiel zwischen Diskurs und fachlicher Expertise ein Produkt,
das die vorhandenen Ressourcen in der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft als Kapital der
Zukunft erkennt und einen Rahmen für zukünftige Entscheidungen im Rahmen von »Digitales
Nürnberg« liefert. Die zentralen Erträge der Roadmap sind 13 Handlungsempfehlungen (Kapitel 2)
und fünf strategische Eckpfeiler (Kapitel 3), die in einem partizipativen und iterativen Prozess
entstanden sind und in dieser Kultur zukünftig genutzt und auch weiterentwickelt werden sollen.
Die verschiedenen Handlungsempfehlungen sind von der Grunderkenntnis getragen, dass gerade
digitale Innovationen nicht auf einzelne Akteursgruppen, Disziplinen oder Geschäftsbereiche
beschränkt sind, sondern komplexe Kompetenzfelder betreffen und vernetztes Handeln un-
terschiedlicher Beteiligter erfordern. Insbesondere vor dem Hintergrund des Wettbewerbs um
innovative Unternehmen und Fachkräfte ist es notwendig, die Standort- und Rahmenbedingun-
gen kontinuierlich zu verbessern. Das Spektrum der aufgreifbaren Themen ist vielfältig und reicht
vom Aufbau eines Reallabors zur Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von sektoren-
übergreifenden Ansätzen bis hin zum Ausbau von Pflegeinnovationen in der Modellstadt Nürn-
berg. Durch die enge Verzahnung von Handlungsempfehlungen, die Benennung von Projekten,
Themen und Ideen sowie durch das Aufzeigen übergeordneter, zu berücksichtigender Eckpfeiler
sind gute Voraussetzungen für die Konkretisierung der nächsten Umsetzungsschritte geschaffen.
Im Folgenden werden die 13 Handlungsempfehlungen zusammengefasst dargestellt:
Zusammenfassung
ZUSAMMENFASSUNG
266
7
ZUSAMMENFASSUNG
Mobilität, Energie und Umwelt
Quartier, Familie, Pflege und Gesundheit
Bildung, Innovation und Forschung
#1: Aufbau einer digitalen Mobilitätsplattform
Entwicklung und Etablierung einer digitalen Mobilitätsplattform zur anbieterunabhängigen Vernetzung von Informationen
und Buchungsmöglichkeiten bestehender Mobilitätsangebote in Nürnberg. Eine Weiterentwicklung zur verbundweiten
Mobilitätsplattform ist anzustreben.
#2: Nürnberg als Vorzeigestadt für einen sektorenübergreifenden Klimaschutz etablieren
Bildung von Fokusgruppen mit städtischen und externen Akteuren, um einen von digitalen Innovationen getragenen
»Sektoren über grei fen den Maßnahmenplan für effektiven Klimaschutz Nürnberg« zu erarbeiten. Etablierung eines
geeigneten Umsetzungsgremiums für den Maßnahmenplan.
#3: Smarte, koordinierte Vernetzung für den sozialen Zusammenhalt
Initiierung eines runden Tisches, an dem die Stadt Nürnberg, Plattform-Anbieter sowie Interessierte gemeinsam erarbeiten,
wie ein vernetzter digitaler barrierefreier Service entsteht, der Angebote optimal bündelt und stadtbekannt macht.
#4: Familien als Experten in eigener Sache – Digitalforum
Jährliche Ausrichtung von »Digitalforen Familien« durch die Stadt Nürnberg nach dem Vorbild von »Familien Laboren«, bei
denen Familien als Experten in eigener Sache im Dialog mit Digitalisierungsexperten und Stadtverwaltung Wünsche zur
digitalen Alltagsunterstützung mit existierenden und entwickelbaren Lösungen abgleichen.
#5: Nürnberg als Modellregion für Pflegeinnovation ausbauen
Sicherung der strukturellen Weiterentwicklung und Verstetigung der bisher mit Bundesmitteln projektfinanzierten Kooperations-
und Innovationsstruktur in engem Schulterschluss mit den am Pflegepraxiszentrum Nürnberg beteiligten Organisationen.
#6: Digitale Bildungsleuchttürme als vernetzte Lern- und Begegnungsstätten stärken
Ausbau einzelner Schulen und Bildungseinrichtungen zu »Digitalen Bildungsleuchttürmen Nürnberg«, damit Kollegien
anderer Schulen, Eltern und Bildungspartner den Mehrwert für die Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung
von digitaler Bildung erleben können.
#7: Branchenübergreifende Innovationslabore durch Anlaufstelle zwischen Stadt und Unternehmen fördern
Bearbeitung relevanter Aktionsfelder in Innovationslaboren und Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zwischen Stadtverwaltung und
Unternehmen, um zwischen Herausforderungen und Bedarfen der Stadtgesellschaft und möglichen Problemlösenden zu vermitteln.
#8: Reallabore verbinden Nürnberger Forschungslandschaft mit nachhaltiger kommunaler Entwicklung
Erforschung und wissenschaftliche Begleitung in Reallaboren innerhalb des Nürnberger Stadtgebiets mit transdisziplinärer
Forschung zu nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsformen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen
unterstützt durch die Stadtverwaltung.
267
8
Kultur und Freizeit
Daten, Infrastrukturen, Prozessautomatisierung und kommunale Online-Dienste
#9: Kuratierte Informationsangebote zu Kultur und Freizeit kooperativ entwickeln
Einbindung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit externen Partnern zur strategischen Entwicklung kuratierter
Informationsangebote im Kultur- und Freizeitbereich.
#10: »Fahrplan Kultur und Freizeit digital in Nürnberg«
Priorisierung notwendiger digitaler Projekte und Veränderungen sowie Festlegung von Zielen in einem ressortübergreifenden
»Fahrplan Kultur und Freizeit digital in Nürnberg«.
#11: Aufbau und Etablierung eines fachübergreifenden Datenmanagements
Aufbau eines Datenmanagements innerhalb der Stadtverwaltung, das unter Beachtung der Vorgaben von Datenschutz und
IT-Sicherheit Mehrwerte aus der fachübergreifenden Nutzung von Daten schafft. Einbeziehung städtischer Unternehmen und
weiterer Partner zur Entwicklung »kommunaler Datenräume«.
#12: Ausbau der Netzinfrastruktur weiter vorantreiben und durch Kooperationen fördern
Weiterführung des Ausbaus der Netzinfrastruktur in Form freier WLAN-Zugänge in öffentlichen Gebäuden und Anbindung von
Schulen an das Glasfasernetz. Flächendeckender Zugang zu WLAN im öffentlichen Raum durch Kooperationen mit städtischen
Tochterunternehmen und weiteren Partnern.
#13: Digitalisierte Verwaltungsprozesse als Grundlage für Online-Dienste und neue Kommunikationswege
Einbezug der »Kundenperspektive« in die Gestaltung digitalisierter Verwaltungsprozesse, um den veränderten Ansprüchen an die
Leistungserbringung gerecht zu werden. Ausbau der darauf basierenden Online-Dienste und digitalen Kommunikation in bereits
definierten Projekten.
Die strategischen Eckpfeiler beschreiben strukturelle und prozessuale Rahmungen, die die Umset zung der
Handlungsempfehlungen für ein »Digitales Nürnberg« flankieren sollten. Sie sind in fünf Dimen sionen gefasst:
Abb. 1: Strategische Eckpfeiler der Roadmap
ZUSAMMENFASSUNG
Strategische Eckpfeiler »Digitales Nürnberg«
Strukturelle Rahmungen Prozessuale Rahmungen
Passgenaue
Organisations strukturen
etablieren
1
Crossinnovative
Ansätze in Koope -
rationen fördern
2 3
Crossmediale
Beteiligung
ausbauen
4
Digitale
Leuchtturm projekte
umsetzen
5+ + + +
Digitalisierung als Teil
der integrierten Stadt -
entwicklung gestalten
268
9
0
Abb. 2: Die zwei Teile der Dachstrategie »Digitales Nürnberg«
TEIL 1
STRATEGISCHE LEITLINIEN
Mit den »Strategischen Leitlinien«
werden Ziele und Handlungsfelder für
Nürnberg und die Leitplanken für eine
digitale Stadt definiert.
TEIL 2
ROADMAP
Im Jahr 2020 wird die Digitale Dachstra-
tegie um eine Roadmap ergänzt, die auf
den »Strategischen Leitlinien« aufbaut.
Die Roadmap zeigt die Themen und
Maßnahmen auf, die Nürnberg als digi-
tale Stadt voranbringen – die Marsch-
route für eine digitale Stadt.
Nachdem der Stadtrat die »Strategischen Leitlinien« als ersten Teil der Digitalen Dachstrategie / INSEK
»Digitales Nürnberg« am 23.10.2019 beschlossen hat, folgt mit der Roadmap – Perspektiven für die Weiter-
entwicklung von »Digitales Nürnberg« nun eine Handreichung, die den Fokus auf die Potenziale und Heraus-
forderungen in den verschiedenen Lebensbereichen legt. Die Stadt ergreift damit frühzeitig die Chance, die
digitale Transformation von den Bürgerinnen und Bürgern her zu denken und die Attraktivität und Lebens-
qualität Nürnbergs für alle weiter zu steigern.
Die Digitale Dachstrategie / INSEK »Digitales Nürnberg« besteht damit aus zwei Teilen:
Wie kann ein »Digitales Nürnberg« im Alltag aussehen? Welche Wünsche und Bedarfe gibt es aus der Sicht
der Stadtgesellschaft? Wo werden bereits gute Praxisbeispiele zu ähnlichen Fragestellungen umgesetzt? Und
welche Partner aus dem Umfeld von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung braucht es für die erforderliche
branchen- und ressortübergreifende Zukunftsgestaltung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung?
Auf vielfältige Fragen gute Antworten zu finden und den digitalen Transformationsprozess anzugehen, stellt
eine gesamtstädtische Herausforderung dar. Die Roadmap der Digitalen Dachstrategie widmet sich dieser
Aufgabe. Ihre Entstehung wurde vom Wirtschaftsreferat unter Einbindung aller Geschäftsbereiche sowie der
Stadtgesellschaft koordiniert. Die Roadmap gibt Orientierung für das zukünftige Vorgehen für eine positive
digitale Transformation in Nürnberg. Sie zeigt vorhandene Ansätze, Projekte und Maßnahmen in verschie-
denen Themenkomplexen auf, benennt Potenziale und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie das
»Digitale Nürnberg« weiterentwickelt werden kann.
UNSER LEBEN
WIRD DIGITALER
UND SMARTER
269
10
1
KONZEPTIONELLE
AUSRICHTUNG
DER ROADMAP
In Kapitel 1 wird die konzeptionelle Ausrichtung der
Roadmap dargestellt. Es gibt eine kurze Einführung zum
Charakter der Roadmap und eine Erläuterung, wie sie für
weitere Umsetzungsschritte als Grundlage dienen kann.
Im Anschluss wird das methodische Vorgehen in den
crossmedialen Beteiligungsformaten erläutert, deren Ziel
es war, vielfältige Impulse aus der Stadtgesellschaft für das
»Digitale Nürnberg« und diese Roadmap zu erhalten.
Interdisziplinär: Eine
integrierte Dachstrategie
In den »Strategischen Leitlinien« ist die Mission beschrieben,
mit der die Vision von einer hohen Lebensqualität für die
Menschen, von Wohlstand und Zukunftsfähigkeit umgesetzt
werden soll: Gemeinsam mit Gesellschaft, Wirtschaft und
Wissenschaft sollen konkrete Ideen diskutiert werden, um
handhabbare digitale Lösungen zu finden: »Verwaltung und
Unternehmen sollen sich dabei gegenseitig inspirieren.«1
Die Roadmap zeigt dafür nun die Marschroute auf, und
diese ist interdisziplinär und integrierend. Denn die Stadt
Nürnberg muss sich im Kontext treibender Innovationen
in branchenübergreifenden Kompetenzfeldern weiter
profilieren, um als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig
zu bleiben und Lebensqualität und Wohlstand für alle zu
sichern. Und Politik und Stadtverwaltung müssen in enger
Zusammenarbeit mit Start-ups und anderen Wirtschafts-
akteuren, der Wissenschaft und der Stadtgesellschaft zur
raschen Realisierung von Digitalisierungsprojekten mit
Leuchtturmcharakter kommen, um ein sichtbares und
aktivierendes Signal in die Öffentlichkeit zu senden.
Die parallele Strategieentwicklung »digital.stadt.nürnberg –
Konzept für eine digitale Stadtverwaltung« des Referats für
Finanzen, Personal, IT und Organisation ist dabei integraler
Bestandteil der Dachstrategie »Digitales Nürnberg«. Bereits
existierende Fach- und Digitalstrategien von Nürnberger
Fachreferaten werden in den »Strategischen Leitlinien« und
in den Themenkomplexen der Roadmap berücksichtigt.
Wegweisend: Eine
Orientierung für alle Akteure
des digitalen Wandels
Die Roadmap hat einen konkreten und damit wegweisen-
den Anspruch: Sie benennt in fünf Themenkomplexen
bereits Geleistetes und empfiehlt, welche Vorhaben
schrittweise umgesetzt werden sollten.
Um dabei sicher und in die richtige Richtung zu navigie-
ren, werden ergänzend Zukunftstrends mit Digitalisie-
rungsbezug und hoher Relevanz für die Entwicklung einer
digitalen Stadt beschrieben. Außerdem illustrieren gute
Praxisbeispiele aus anderen Städten, die sich mit ähnlichen
Fragestellungen beschäftigten, welche Lösungen dort
gewählt wurden. Daneben bilden die Ergebnisse aus den
crossmedialen Beteiligungsformaten eine weitere solide
Grundlage für die Ableitung von Handlungsempfehlun-
gen in jedem Themenkomplex. Die Roadmap wird mit
dieser Datengrundlage und ihren Inhalten somit zu einer
Handreichung für alle Gestalterinnen und Gestalter von
»Digitales Nürnberg«.
INTERDISZIPLINÄR, WEGWEISEND,
PARTIZIPATIV
270
11
KONZEPTIONELLE AUSRICHTUNG DER ROADMAP: INTERDISZIPLINÄR, WEGWEISEND, PARTIZIPATIV
Bildung, Innovation
und Forschung
Mobilität, Energie
und Umwelt
Quartier, Familie, Pflege
und GesundheitKultur und
Freizeit
Daten, Infrastrukturen,
Prozessautomatisierung und
kommunale Online-Dienste
ROADMAP
Blitzumfrage im Vorfeld
der Auftaktveranstaltung E-Partizipation
Online
Offline
Auftaktveranstaltung
»Mein digitales Nürnberg«
Fokusgruppen -
workshops
Experte n-
interviews
Partizipativ: Gemeinsam
das »Digitale Nürnberg«
gestalten
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist eine we-
sen tliche Voraussetzung für das Gelingen der digi talen
Transformation. Digitale Technologien schaffen neue
Möglichkeiten für die Stadt, das Wissen und die Wünsche
der Stadtgesellschaft in Planungen einzubeziehen. Soziale
Netzwerke, Webplattformen oder Kurznachrichtendienste
haben das Potenzial, die Kommunikation über die Stadt
und ihre Entwicklung auf neue Füße zu stellen. Mit dem
technisch Machbaren stellt sich immer auch die Frage nach
dem Mehrwert technischer Lösungen für den Lebens-
alltag – und damit verbunden auch die Frage, welche
Themenkomplexe im »Digitalen Nürnberg« aus der Sicht
der Stadtgesellschaft besonders wichtig sind. Vor diesem
Hintergrund waren die Nürnbergerinnen und Nürnberger
eingeladen, sich über digitale Chancen und Herausforde-
rungen für Nürnberg zu äußern. Leitfragen der crossme-
dialen Beteiligung waren dabei unter anderem: Welche
Themenfelder sind für Ihren Alltag relevant? Wo sehen Sie
Bedarfe und Entwicklungen im digitalen Bereich? Was be-
deuten diese Themen ganz konkret für Ihre Lebenswelt?
Crossmediale
Partizipation als
Grundprinzip
Im Rahmen der Erarbeitung der Roadmap wurden zwei
Online- sowie drei analoge Formate durchgeführt. Dabei
bauten die Formate aufeinander auf, indem die jewei-
ligen Erkenntnisse aus einem Beteiligungsformat in das
darauffolgende als Ausgangslage und Basis für die Weiter-
arbeit überführt wurden.
Die Ergebnisse der Blitzumfrage wurden genutzt, um
die Auftaktveranstaltung inhaltlich vorzubereiten. Die
E-Partizipation diente dazu, der breiten Bevölkerung über
die Ergebnisse der bisherigen Beteiligung zu berichten
und nochmals die Chance zu bieten, die eigenen Ideen,
Abb. 3: Die fünf Themenkomplexe der Roadmap
Abb. 4: Crossmedialer Partizipationsprozess
271
12
KAPITELBEZEICHNUNG
Abb. 5:
Impressionen von der
Auftaktveranstaltung am
11.04.2019 in Nürnberg
© Stadt Nürnberg
Meinungen und Vorschläge einzubringen. In vier thema-
tischen Fokusgruppenworkshops kamen Expertinnen und
Experten aus der Stadtverwaltung sowie den Bereichen
Wissenschaft, Wirtschaft und Beteiligungsunternehmen
zusammen, um eine fachliche Einschätzung zu den gesam-
melten Impulsen und Bedarfen der Stadtgesellschaft zu
geben und weitere Themen und Ideen für die Roadmap
einzubringen. In insgesamt sieben Experteninterviews
wurden erste Handlungsansätze der Roadmap validiert.
Die Durchführungszeiträume waren:
• Online-Blitzumfrage: 20.02. bis 10.04.2019
• Analoge Auftaktveranstaltung: 11.04.2019
• E-Partizipation: 17.04. bis 17.05.2019
• Analoge Fokusgruppenworkshops: 16.09. bis 19.09.2019
• Analoge Experteninterviews: 23.09. bis 02.10.2019
Wer wurde beteiligt?
Die digitale Beteiligung über die »Blitzumfrage« und die
E-Partizipation stand grundsätzlich allen Personen offen.
Für die Teilnahme an der analogen Auftaktveranstaltung
»Mein digitales Nürnberg« konnte man über eine Online-
Anmeldemaske sein Interesse bekunden und teilnehmen.
Zu den thematischen Fokusgruppenworkshops lud die
Wirtschaftsförderung Nürnberg verschiedene Vertreterin-
nen und Vertreter aus der Stadtverwaltung und der Stadt-
gesellschaft sowie aus den Beteiligungsunternehmen ein.
Die interviewten Expertinnen und Experten kamen aus den
Bereichen Verwaltung (Gesundheit, Verkehrsplanung und
Stadtarchiv), aus dem Beteiligungsunternehmen Airport
Nürnberg, einem Kulturbetrieb (Haus des Spiel(en)s) sowie
aus der Metropolregion Nürnberg (Medical Valley e. V.).
Wie wurde beteiligt?
In der »Blitzumfrage« hatten die Teilnehmenden die
Möglichkeit, anzugeben, welche Themen eine wichtige
Rolle für die zukünftige digitale Entwicklung der Stadt
Nürnberg spielen sollten. Die Teilnehmenden durften bis
zu drei Themen auswählen, um sicherzustellen, dass auch
wirklich die wichtigsten gewählt wurden. Anschließend
wurden die Teilnehmenden offen gefragt, was ihnen in
den ausgewählten Themenfeldern am wichtigsten ist.
Dabei wurde nicht vorgegeben, ob Ideen und Vorschläge,
Kritik, Lob oder Wünsche anzubringen sind. Entsprechend
breit war das Spektrum an Antworten. Insgesamt wurden
401 Antworten berücksichtigt.
Zur Auswahl standen folgende Themenkomplexe:
1. Mobilität, Energie und Umwelt
2. Zusammenleben im Quartier, Familie, Leben im Alter,
Pflege und Gesundheit
3. Daten, Infrastrukturen und kommunale Dienste
4. Bildung, Innovation und Forschung
5. Kultur und Freizeit
Für die Auftaktveranstaltung wurden die Ergebnisse aus
der Blitzumfrage aufbereitet und an fünf dazu vorberei-
teten thematischen Dialoginseln zur Verfügung gestellt,
um weiterführende und konkrete Ideen für ein »Digitales
Nürnberg« zu entwickeln. Insgesamt nahmen 104 Perso-
nen an der Auftaktveranstaltung teil. Neben inspirieren-
den Impulsbeiträgen kam es zu einem intensiven Aus-
tausch an den fünf Dialoginseln. Zum Abschluss erfolgte
eine Fish-Bowl-Diskussion zu den gewonnenen Erkennt-
nissen aus der Veranstaltung.
272
13
KONZEPTIONELLE AUSRICHTUNG DER ROADMAP: INTERDISZIPLINÄR, WEGWEISEND, PARTIZIPATIV
401
104 7 48
66 25
TEILNEHMENDE BEI DER
ONLINE-BLITZUMFRAGE
TEILNEHMENDE BEI DER
ANALOGEN VERANSTALTUNG
EXPERTENINTERVIEWS
TEILNEHMENDE
IN 4 FOKUSGRUPPENWORKSHOPS
BEI DER E-PARTIZIPATION*
BEWERTUNGEN* + 388
BEITRÄGE KOMMENTARE
Abb. 6: Teilnahme am crossmedialen Partizipationsprozess
Im Rahmen der vierwöchigen E-Partizipation hatten die
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, analog zur
»Blitzumfrage« einen Beitrag einzureichen. Dafür erfolgte
eine Aufbereitung der Ergebnisse aus der Blitzumfrage und
der Auftaktveranstaltung auf der Beteiligungs- Website der
Stadt Nürnberg. Insgesamt wurden 66 Beiträge gepostet und
25 Kommentare abgegeben. 388-mal wurde ein »Daumen
hoch« für die Beiträge gegeben. Die zusammenfassende
Beschreibung der Beiträge und Kommentare (nicht wer-
tend) erfolgte ebenfalls auf der städtischen Website.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Roadmap erfolgte
die Durchführung von thematischen Fokusgruppenwork-
shops mit dem Ziel, erste Schlussfolgerungen über die
dringlichsten nächsten Schritte für das »Digitale Nürnberg«
zu ziehen. Im Mittelpunkt der Workshops standen der
interdisziplinäre Austausch und die branchenübergrei-
fende Vertiefung von Aspekten, die in den verschiedenen
Themenkomplexen für ein »Digitales Nürnberg« aus der
Sicht der Teilnehmenden zu berücksichtigen sind.
Im Nachgang zu den Fokusgruppenworkshops erfolgten
sieben gezielte Experteninterviews, um weitere fachliche
Perspektiven einzuholen, die auf dem Weg zur Roadmap
unerlässlich waren. Als Grundlage für die Interviews dien-
te ein Gesprächsleitfaden.
Abb. 7: Auftaktveranstaltung
am 11.04.2019 in Nürnberg
© Stadt Nürnberg
273
14
KONZEPTIONELLE AUSRICHTUNG DER ROADMAP: INTERDISZIPLINÄR, WEGWEISEND, PARTIZIPATIV
Aussagekraft der einge-
brachten Impulse aus der
Stadtgesellschaft
Die Beiträge aus den Online- und Offline-Beteiligungsfor-
maten gaben einen Einblick in die Ideen, Wünsche und
Sorgen derjenigen, die an den Beteiligungsformaten teil-
genommen haben. Die eingereichten Meinungen in der
Kurzbefragung und im Rahmen der E-Partizipation sind
dabei kein Abbild der Meinung aller Nürnbergerinnen
und Nürnberger, sondern ein Ausschnitt. Nichtsdestotrotz
liefern die eingereichten Meinungen einen wichtigen
Beitrag, um die Wünsche, Ideen und Verbesserungspoten-
ziale für die Stadt Nürnberg zu verstehen. Denn es ist da-
von auszugehen, dass vor allem jene mitgemacht haben,
denen konkret »etwas unter den Nägeln« brennt, wenn
es um ein »Digitales Nürnberg« geht.
Bei allen Beteiligungsformaten wurde von Beginn an
keine Repräsentativität angestrebt. Bei der Beteiligung
für die Dachstrategie »Digitales Nürnberg« ging es vor
allem darum zu erfahren, welche Themen den Menschen
besonders wichtig sind. Es ging explizit nicht um eine Kon-
sensbildung oder Entscheidungsfindung. Entsprechend
stand es allen, die Interesse hatten, teilzunehmen, frei,
ihre Meinung einzureichen. Es ist davon auszugehen, dass
von diesen Möglichkeiten einige Bevölkerungsgruppen
eher Gebrauch gemacht haben als andere (Effekte der
Selbstselektion). Allein durch das Online-Format waren
z. B. sogenannte Offliner ausgeschlossen.
Eine Anmeldung war weder bei der Blitzumfrage noch bei
der E-Partizipation nötig. Dementsprechend konnte nicht
garantiert werden, dass einzelne Personen nicht mehrfach
ihre Meinung abgegeben haben. Durch die inhaltliche Ana-
lyse der Beiträge spielte jedoch die Menge an Nennungen
eine weniger starke Rolle – alle Beiträge wurden betrachtet
und in der zusammenfassenden Auswertung berücksichtigt.
Für die Roadmap wurden illustrierend Beispielbeiträge in
das Kapitel 2 aufgenommen, die zu Themen abgegeben
wurden, die mehreren Personen wichtig waren.
Methodisches Vorgehen
für die Auswertung der Bei-
träge in den Online-Formaten
Um einen Überblick über die Ergebnisse der Online-
Beteiligungsformate zu erhalten, wurde folgendes
methodisches Vorgehen gewählt:
Für die Auswertung wurden zunächst alle Beiträge
von der Online-Plattform exportiert und in eine
Inhaltsanalyse- Software eingefügt. Im nächsten Schritt
wurde pro Themen komplex ein Zuordnungsschema ent-
lang der drei Kategorien »Lob«, »Kritik« und »konkrete
Vorschläge« erarbeitet. Dabei fungierten die drei Kate-
gorien als Oberkategorien, zu denen für jeden Themen-
komplex thematisch passende Unterkategorien aus den
Bürgerbeiträgen abgeleitet wurden. Beispiele für Unter-
kategorien sind »nachhaltige und umweltfreundliche Ge-
staltung des Verkehrs« sowie »Kultur durch digitale Tools
greifbarer machen«. Falls ein Thema vermehrt vorkam,
das nicht mit den vorhandenen Kategorien erfasst werde
konnte, wurde eine neue Kategorie erstellt (deduktiv-
induktives Vorgehen). Im nächsten Schritt wurden die
Kategorien exportiert und nochmals auf Schnittstellen zu
anderen Themenkomplexen überprüft. Pro Unterkategorie
wurden die Beiträge inhaltlich zusammengefasst, um
eine gebündelte Auswertung zu ermöglichen.
274
15
2
Quartier, Familie, Pflege und Gesundheit
Mobilität, Energie und Umwelt
Kultur und Freizeit
Daten, Infrastrukturen, Prozessautomatisierung
und kommunale Online-Dienste
Bildung, Innovation und Forschung
UNSER
»DIGITALES
NÜRNBERG«
Nürnberg ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität. Bei Um-
fragen wie etwa der Unternehmensberatung Mercer liegt
Nürnberg im nationalen und internationalen Vergleich
regelmäßig vorn.2 Das ist ein wesentlicher Standortfaktor.
Allein zwischen 2010 und 2018 wuchs die Stadtbevölke-
rung um 6,4 Prozent auf 535.746 Einwohnerinnen und
Einwohner.3 Auch hinsichtlich der geschaffenen Wirt-
schaftsleistung ist Nürnberg auf einem stetigen Wachs-
tumskurs. Mit einem BIP von 28 Mrd. Euro (Stand 2016)
rangiert die Stadt unter den ersten zehn der zwanzig
größten deutschen Städte und weist mit 4,4 Prozent ein
stärkeres BIP-Wachstum als der deutsche Durchschnitt
(3,2 Prozent) auf.4 Die positive Entwicklung der letzten
Jahre fußt auf mehreren starken Säulen: Angefangen bei
Nürnberg als starker Hightech-, Industrie- und Dienstleis-
tungsstandort über die Positionierung als eine der führen-
den Innovationsregionen nach Patentanmeldungen je Ein-
wohner (europaweitweit auf Rang 3) bis hin zu Nürnberg
als eine der sichersten deutschen Großstädte.5
Das alles gilt es im Rahmen von »Digitales Nürnberg«
weiterzuentwickeln und durch intelligente Technologien
zukunftsgerichtete, integrierte Lösungsansätze für die
ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen
Herausforderungen Nürnbergs zu finden. Vor diesem
Hintergrund zeigt das vorliegende Kapitel 2 die wichtig-
sten Themen, Potenziale und Herausforderungen für
Nürnberg im Hinblick auf die digitale Transformation
entlang der nachfolgenden fünf Themenkomplexe auf:
DIGITALE PERSPEKTIVEN IN
FÜNF THEMENKOMPLEXEN
Jeder Themenkomplex setzt sich aus mehreren Themen
zusammen, die in ihrer Bedeutung und Ausprägung für das
»Digitale Nürnberg« einzeln betrachtet werden. Zunächst
werden für jedes Thema die derzeit maßgeblichen Trends
und Einflussfaktoren mit Bezug zur Digitalisierung heraus-
gearbeitet. Im Kontext dieser Trendanalyse werden die im
Rahmen des bisherigen Beteiligungsprozesses eingebrach-
ten Impulse der Stadtgesellschaft für die Weiterentwicklung
von »Digitales Nürnberg« in verschiedenen Themenberei-
chen aufgeführt und so ein aktuelles Stimmungsbild ge zei-
chnet. Anschließend erfolgt im Hinblick auf das jeweilige
Thema eine Darstellung des Status quo in der Stadt Nürn-
berg. Hierfür wird die bestehende gute Praxis vor Ort
anhand ausgewählter Initiativen, Projekte und Ideen mit
Digitalisierungsbezug veranschaulicht und eine Einordnung
der Ergebnisse in die derzeitigen Smart-City-Diskussionen
vorgenommen. Der nachfolgende Blick auf erfolgreiche
Praxisbeispiele aus anderen (inter-) nationalen Städten soll
Orientierung für denkbare Umsetzungswege sein und die
Möglichkeit bieten, von den Erfahrungen anderer Städte
zu profitieren. Für jedes Thema wird abschließend eine
konkrete Handlungsempfehlung benannt, die besondere
Entwicklungspotenziale für das »Digitale Nürnberg«
auf deckt und mögliche Wege zur Entfaltung aufzeigt.
275
KAPITELBEZEICHNUNG
Digitales Nürnberg STRATEGISCHE LEITLINIEN
16
2.1
MOBILITÄT, ENERGIE
UND UMWELT
In Nürnberg lässt es sich gut arbeiten: 25.000 Unternehmen bieten
rund 400.000 Arbeitsplätze in verschiedenen Branchen – nie zuvor
waren so viele Menschen im Stadtgebiet Nürnbergs sozialversicherungs-
pflichtig beschäftigt.6 Damit und mit der anhaltend wachsenden Bevöl-
kerungszahl sowie steigenden Besucherzahlen gehen aber auch Klima-
und Umweltbelastungen einher. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, ein
zunehmender Energieverbrauch und ein steigendes Müllaufkommen
sind nur einige der enormen Herausforderungen, denen Nürnberg wie
alle Städte weltweit derzeit gegenübersteht. Allein der Verkehr ist in
der Europäischen Metropolregion Nürnberg für rund 30 Prozent des
Endenergieverbrauchs verantwortlich.7 Die fortschreitende Digitalisie-
rung eröffnet ein großes Potenzial, diese Herausforderungen zu adres-
sieren und die Sektoren Mobilität und Energie durch eine intelligente
Vernetzung noch stärker zu verzahnen. Damit leistet die Stadt einen we-
sentlichen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und ergreift mit dem
digitalen Wandel somit auch die Chancen eines ökologischen Wandels.
NACHHALTIG MOBIL
ENERGIE, KLIMA- UND
UMWELTSCHUTZ
276
MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT IN NÜRNBERG – NACHHALTIG MOBIL IN DEN STADTGEBIETEN NÜRNBERGS
17
»Ich wünsche mir eine intelligente
App, die alle Angebote des öffent-
lichen Nahverkehrs in der Stadt
Nürnberg und Region miteinander
verbindet und mit der ich auch
direkt buchen und bezahlen kann.
Gibt man die gewünschte Strecke
ein, bekommt man ein optimiertes
Ergebnis über alle verfügbaren
Verkehrsmittel inklusive Echtzeitin-
formationen z. B. zu der aktuellen
Auslastung und dem Standort des
jeweiligen Verkehrsmittels.«16
Nachfrage nach digital vernetzten, inter- und multimoda-
len Mobilitätslösungen steigen.13 Insbesondere im urba-
nen Raum wird das Auto seine dominierende Stellung zu-
gunsten von integrierten Mobilitätskonzepten verlieren.
Eine zentrale Rolle spielt dabei der Aufschwung digitaler
Mobilitätsdienstleistungen nach der Devise »nutzen statt
besitzen«, die aktuell von Car- und Bikesharing bis hin zu
Ridepooling reichen.14 Bequemlichkeit und Zeitautono-
mie werden als Entscheidungsfaktoren für die Wahl des
Verkehrsmittels immer bedeutender. Der Wunsch nach
persönlicher, flexibler Mobilität aus einer Hand wird sich
in Zukunft festigen. Der Trend geht in Richtung eines
»One-Stop-Shop«, der ortsunabhängig auf dem mobilen
Endgerät anbieterneutrale, transparente Vergleiche ver-
schiedener Routen, Verkehrsmittel und Preise bietet. Die
intensiven Bemühungen um Klimaschutz, Inklusion und
Verkehrssicherheit lassen gleichzeitig gewollte Entschleu-
nigung mit dem Wunsch nach Erfahrung von Sinnhaf-
tigkeit und Nutzen von Mobilität in den Vordergrund
rücken. Vor allem die Attraktivität des Fahrrads als Fort-
bewegungsmittel steigt. Laut dem Meinungsforschungsin-
stitut Infas sind die bundesweit per Fahrrad zurückgeleg-
ten Kilometer gegenüber 2002 um ein Viertel gestiegen.15
Daneben gewinnen umweltfreundliche Alternativen zu
konventionellen Antrieben an Bedeutung, allen voran die
gerade beginnende Elektrifizierung des Straßenverkehrs.
Elektromobilität allein wird jedoch die zentralen Heraus-
forderungen, wie etwa immer mehr Menschen in kurzer
Zeit verlässlich zu transportieren, nicht lösen können.
Als zweitgrößte Stadt Bayerns und zukunftsweisendes
Zentrum der gleichnamigen Europäischen Metropolregion
kommt Nürnberg im Bereich Mobilität eine besondere
Bedeutung zu. Mit U-Bahn, S- und R-Bahnen sowie mit
Bussen pendeln an Werktagen ca. 149.000 Menschen in das
städtische Kerngebiet.8 Per Rad kommen täglich weitere
rund 10.000 Pendler hinzu.9 Der Verkehrsverbund Großraum
Nürnberg (VGN) ist mit über 14.000 km² flächen mäßig der
drittgrößte Verkehrsverbund Deutschlands und befördert
jährlich über 200 Millio nen Fahrgäste.10 Ein ebenfalls hohes
Aufkommen zeigt sich beim motorisierten Individual-,
Liefer- und Wirtschaftsverkehr: Werktäglich passieren
rund 600.000 Kraftfahrzeuge die Stadtgrenze in beiden
Richtungen.11 Gleichzeitig steigen durch diese Entwicklun-
gen die Umwelt- und Gesundheitsbelastungen wie Lärm,
Luftschadstoff- und Klimagasemissionen weiter an. Auch
Verkehrsunfälle und der Flächenverbrauch neh men zu. Um
die Mobilität in Nürnberg bedarfsgerecht, effizient und
umweltfreundlich zu gestalten, nutzt die Stadt vorhan-
dene Potenziale sowie digitale Lösungen, um intelligente
Mobilitätskonzepte als eine zentrale Voraussetzung für die
gesellschaftliche Teilhabe von morgen voranzutreiben.
Zukunftstrends
Die Zukunft der Mobilität wird nicht nur durch
einen wachsenden Bedarf, sondern vor allem durch eine
zunehmende Vielfalt neuer Fortbewegungsformen ge-
prägt.12 Die Grenzen zwischen individuellem und öffentli-
chem Verkehr verschwimmen zunehmend und lassen die
NACHHALTIG MOBIL
Abb. 8: Nürnberger Mobilpunkt an der U-Bahn-Station Wöhrder Wiese © Uwe Niklas
277
18
MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT – NACHHALTIG MOBIL
Stimme 1: Frühzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen und
Infrastrukturen in der Stadt schaffen, die sicherstellen, dass automati-
siertes und autonomes Fahren in Nürnberg umgesetzt werden kann.
Stimme 2: Autonomes Fahren entsprechend dem Ziel fördern, den
Verkehr zu reduzieren und einem Anstieg des Verkehrsaufkommens
gezielt entgegenzuwirken.
Stimme 1: Eine übergreifende Plattform bzw. App schaffen, die ver-
schiedene öffentliche und private Mobilitätsanbieter/-dienste in und
um Nürnberg für eine multimodale Wegeplanung intelligent miteinan-
der verknüpft. Zusätzliche Funktionen wie Echtzeitinformationen zu
den Verkehrsmitteln sowie Online-Buchungs- und Bezahlmöglich keiten
integrieren und dabei stets Barrierefreiheit und Inklusion mitdenken.
Stimme 2: Intelligente Ticketing-Konzepte nutzen, z. B. Seamless-pay-
as-you-go-Lösungen, Check-in- / Be-out-Verfahren.
In zehn Beiträgen schlagen Bürgerinnen und
Bürger vor, das Thema autonomes Fahren gezielt
voranzutreiben:
In 43 Beiträgen wünschen sich Bürgerinnen und
Bürger eine stärkere Vernetzung von bestehenden
Beförderungsangeboten und den entsprechenden
Informationsmöglichkeiten:
In 90 Beiträgen sprechen sich die Bürgerinnen und
Bürger für die Reduzierung des Individualverkehrs
aus und damit einhergehend für den Ausbau und
die Schaffung von Alternativen zum (eigenen) Auto.
Dahinter verbirgt sich zum überwiegenden Teil der
Wunsch nach einer umweltfreundlichen und nach-
haltigen Mobilität in Nürnberg:
Stimme 1: Den Pkw-Verkehr und dessen Verbrauch von Parkfläche ins-
besondere in der Innenstadt reduzieren (z. B. durch autofreie Zonen).
Stimme 2: Die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs durch Digitali-
sierung erhöhen (z. B. durch Echtzeitinformationen, WLAN-Ausbau) und
neue Mobilitätsangebote (z. B. Sharing-Konzepte) fördern. Stimme 3:
Den Ausbau von Fahrradwegen gezielt vorantreiben und Konzepte wie
Protected Bike Lanes einbeziehen. Stimme 4: Umweltfreundliche Formen
der Mobilität erproben und fördern, z. B. Elektromobilität für verschiede-
ne Verkehrsmittel inklusive der notwendigen Ladeinfrastruktur.
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Was gibt es schon in Nürnberg?
Ausgewählte Beispiele
In der Europäischen Metropolregion Nürnberg ist das Thema
Mobilität durch die Innovations- und Wachstumsbranchen
»Automotive, Verkehr und Logistik« traditionell stark ver-
wurzelt. Mehrere Hochschulen mit verkehrs- und mobili-
täts bezogenen Lehrstühlen und namhafte Forschungs-
einrichtungen, wie das Fraunhofer-Institut für Integrierte
Schaltungen IIS, bilden zusammen mit global aktiven
Leitunternehmen sowie einer Vielzahl hoch innovativer
kleinerer und mittlerer Betriebe wichtige Treiber für die
Entwicklung innovativer Verkehrstechnik und Mobilitäts-
systeme am Standort.17 Die technologischen Kompeten-
zen liegen in den Themenfeldern Antriebstechnik (u. a.
Antriebe für Nutz- und Schienenfahrzeuge), Automotive
(u. a. Motorenbau, Fahrzeugelektronik), Bahntechnik,
intelligente Verkehrssteuerung (u. a. Verkehrsleit-, Tele-
matik- und Informationssysteme).18 Nicht nur die Metropol-
region, auch Nürnberg ist über die eigenen Stadtgrenzen
hinaus für seine innovativen, zum Teil digitalen Ansätze
im Nahverkehr bekannt. Neben zukunftsträchtigen Bus-
antrieben hat sich die Stadt als Pionier bei dem Betrieb
von voll automatisiert fahrenden U-Bahnen hervorgetan.19
Seit 2008 wird die fahrerlose U-Bahn auf der Linie U3 und
seit 2010 auch auf der Linie U2 eingesetzt. Erfolgreich ist
ebenfalls das seit 2006 bestehende Verkehrsleitsystem für
das Umfeld von Messe und Stadion, das künftig erweitert
werden soll und die Anschlussstellen Nürnberg-Langwasser
und Nürnberg-Fischbach einbeziehen wird. Derzeit treibt
die Stadt die Digitalisierung im Bereich Mobilität weiter
voran, wie aktuelle Förderanträge im Rahmen des Pro-
gramms »Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme«
verdeutlichen.20 Dabei zielen die geplanten Maßnahmen
unmittelbar auf die übergeordnete Zielsetzung der Ver-
kehrsplanung ab, den Anteil der Fahrten mit dem Auto
so weit wie möglich zu reduzieren und auf umwelt-
verträg liche Verkehrsmittel zu verlagern.
Darüber hinaus sind weitere Projekte und Maßnahmen
hervorzuheben:
278
19
MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT – NACHHALTIG MOBIL
»Mobilpunkte Nürnberg«
Im Juni 2019 hat das Verkehrsplanungsamt mit der Umset-
zung der zweiten Ausbaustufe der Mobilitätsstationen nach
dem Vorbild der Bremer Mobilpunkte begonnen: Insgesamt
gibt es aktuell 29 Mobilpunkte, an denen die Verknüpfung
verschiedener Mobilitätsangebote und Verkehrsarten er-
folgt. Die Stationen befinden sich an Straßenbahn- oder
U-Bahn-Haltestellen und bestehen aus Stellplätzen für
Carsharing-Fahrzeuge und Radständern. Soweit möglich
findet die Integration von Taxis statt.
nuernberg.de
Dynamische Fahrgastinformation in Echtzeit
Über dynamische Fahrgast-Informationsanzeiger (DFI) bietet
die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft bereits an vielen Halte-
stellen Echtzeitinformationen zu Abfahrtszeiten. Der Ausbau
wird bis Ende 2020 mit insgesamt 57 neuen DFI-Anzeigern
für Straßenbahnhaltestellen fortgeführt. In Planung ist die
Versorgung der Fahrgäste auf der U-Bahn linie 1. Auf den
Bildschirmen in den meisten Bussen, Straßen- und U-Bahnen
bekommen Fahrgäste ebenfalls alle Umsteigemöglichkeiten
in Echtzeit angezeigt. Darüber hinaus können Echtzeitinfor-
mationen auch mobil über start.vag.de abgerufen werden.
vag.de/fahrplan
Flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur
für Elektromobilität
Zusammen mit der N-ERGIE hat die Stadt Nürnberg ein Kon-
zept für den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur
im Stadtgebiet entwickelt. An zentralen Stand orten sind der-
zeit insgesamt 25 Ladesäulen aufgebaut, die mit 100 Prozent
Ökostrom versorgt werden. Diese sind in den Ladeverbund
Franken+ eingebunden, der ein für die Metropolregion Nürn-
berg einheitliches System gewährleistet. Auf der Website von
Ladeverbund Franken+ ermöglicht der »Ladesäulenfinder«
eine schnelle und einfache Suche von Ladestationen, deren
Bedienung über das Mobiltelefon erfolgt.
ladeverbundplus.de
Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) mit
Einführung des VGN-eTickets im Verkehrsverbund
Großraum Nürnberg (VGN)
Seit Juni 2018 hat die VAG den Verkauf von Abos auf ein
neues E-Ticket umgestellt. Eine Chipkarte ersetzt den bishe-
rigen Verbundpass mit Wertmarke. Die Umstellung wurde
Anfang 2020 abgeschlossen, ein weiterer Ausbau hinsichtlich
der Erweiterung des Sortiments und der Bezahlverfahren
sowie eine automatische Fahrpreiserrechnung sind geplant.
vag.de/tickets-abo
Digitalisierung und Elektrifizierung
von Parkräumen
Mit dem Projekt verfolgt der Energieversorger N-ERGIE in
Kooperation mit den Fürther Stadtwerken infra fürth und
dem Unternehmen für Solartechnologie solid das Ziel, durch
dynamische Preisgestaltung in Parkräumen den Fahrer zu
motivieren, sein Fahrzeug abzustellen und das bereitstehen-
de emissionsarme Alternativangebot wie ÖPNV, Sharing etc.
zu nutzen. Durch Kopplung mit den Daten über Immissionen
in der Stadt Nürnberg kann bei Grenzwertüberschreitung
eine zielgerichtete Steuerung des Verkehrs über das Preis-
signal stattfinden. Hierzu werden verschiedene Parkräume
in Nürnberg und Fürth mit Parkdetektoren und ein Teil der
Parkplätze auch mit Ladestationen ausgestattet.
n-ergie.de
Aufbau einer Mobilitätsplattform
Die VAG entwickelt eine Plattform zur Bündelung verschie-
de ner Mobilitätsservices. Durch die Kombination von ver -
kehrsmittelübergreifenden Auskünften werden mit einfachen
und übersichtlichen Buchungsmodellen wesentliche Nutzungs-
hürden und Zugangsbarrieren für die Kunden beseitigt. Bis
Mitte 2020 sollen Fahrgastinformation in Echtzeit, Störungs-
informationen, ein Aufzugservice, der Kauf von Einzeltickets
und multimodale Komponenten durch die Anbindung des
VAG_Rads und eines integrierten Taxirufs umgesetzt werden.
vag.de
VAG_Rad
Seit Juni 2019 bietet die VAG in einer Flexzone in der Innen-
stadt sowie an 20 festen Stationen im Stadtgebiet insgesamt
500 Leihfahrräder an. Mittels Smartphone-App erfolgt die
Buchung über den Scan eines QR-Codes am Fahrrad, durch das
Auflegen des VGN-eTickets am hinteren Schutzblech oder per
Telefon. Das Fahrradleihsystem ist in das bestehende Tarifsys-
tem der VAG integriert (monatlich 600 Freiminuten für Kun-
den mit einem VAG-Abo) und wird 2020 weiter ausgebaut.
vagrad.de
Blindeninformationssystem (BLIS) für
Fahrgastinformationen
Die VAG plant, eine neue App für sehbehinderte und blinde
Menschen im Apple-Store bereitzustellen. Fahrgastinforma-
tionen stehen dann auch akustisch zur Verfügung.
vag.de
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
Parkhaus der Zukunft
Der Energieversorger N-ERGIE baut auf seinem Betriebs-
gelände im Nürnberger Stadtteil Sandreuth ein innovatives
Parkhaus mit 340 Stellplätzen und 138 Elektro-Ladepunkten.
Sensoren sollen den Nutzern mitteilen, wo freie Ladeplätze
zu finden sind. Zudem sind ein digitales Parkmanagement
mit Buchung und Abrechnung über eine App und ein Park-
leitsystem mit Nummernschilderkennung vorgesehen.
n-ergie.de
279
20
MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT – NACHHALTIG MOBIL
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Ob und wie der öffentliche Nahverkehr vom auto-
nomen Fahren profitieren kann, erproben derzeit
verschiedene deutsche Städte. In Hamburg testet die
Hamburger HOCHBAHN im Rahmen des Forschungs-
projektes HEAT (Hamburg Electric Autonomous
Transportation) elektrisch automatisiert fahrende
Kleinbusse im neuen Stadtteil HafenCity. Bis zum
Herbst 2021 sollen die Kleinbusse mit bis zu 1 6 Passa-
gieren komplett autonom mit bis zu 50 Kilometern
pro Stunde auf einer 3,6 Kilometer langen Strecke
verkehren.21 Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) tes-
ten ebenfalls bis Ende 2019 im Ortsteil Tegel den Ein-
satz eines elektronischen Shuttle- Busses im normalen
Straßen verkehr.22 Der Probebetrieb soll zeigen, wie
sich das Fahrzeug verhält und wie das autonome
Fahren bei den Fahr gästen ankommt. Weitere Städte
treiben derzeit ähnliche Projekte voran. Beispielswei-
se testet die Stadt Mainz den autonom fahrenden
Kleinbus »EMMA« (Elektro-Mobilität Mainz Auto-
nom) des französischen Herstellers Navya entlang
des Rhein ufers, der 2020 in den Regelbetrieb gehen
soll.23 Darüber hinaus finden sich Praxisbeispiele in
den Städten Monheim oder Bad Birnbach.
Ein Beispiel zum Aufbau einer Mobilitätsplattform
zur Vernetzung der Beförderungs- und Informations -
angebote findet sich in der finnischen Hauptstadt
Helsinki, die umfassende Services entlang der Mobili-
tätskette aus einer Hand anbietet. Hierfür greift die
Stadt auf die von dem Unternehmen MaaS Global
entwickelte App »Whim« zurück. Über die App kann
eine Strecke über einzelne Verkehrsmittel hinweg
geplant werden. Dabei berücksichtigt sie u. a. Busse,
Straßenbahnen, Carsharing, Mietwagen, Leihräder
und Taxis und zeigt nicht nur die schnellste, sondern
auch die preisgünstigste Verbindung an. Nach der
Wahl der gewünschten Route bucht und bezahlt die
App automatisch das Ticket für den öffentlichen Nah-
verkehr oder bestellt das benötigte Taxi. Kom bi niert
wird das multimodale Angebot mit verschiedenen
Flatrates. Beispielsweise kann man für rund 50 Euro
monatlich den öffentlichen Nahverkehr unbegrenzt
nutzen und erhält pro Fahrt neben einer halben
Stunde kostenloser Nutzung eines Leihfahrrads auch
Rabatte auf Taxis oder Mietautos. Für den knapp
zehnfachen Preis pro Monat kann man alle Angebote
als Flatrate ohne weitere Extrakosten nutzen.24
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #1
Erkenntnis
Deutlich wird die hohe Bedeutung der städtischen Töch-
ter für eine erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung der
»Smart-City-Strategie«. Die entsprechende Beteiligung
liegt somit im städtischen Interesse. Die Stadt Nürnberg
besitzt aufgrund ihrer gut ausgebauten Verkehrsinfra-
struktur sowie der vorhandenen regionalen Kompetenzen
im Bereich Mobilität – von Forschung und Entwicklung
über Herstellung und Anwendung bis hin zu vielfältigen
Mobilitätsanbietern – eine gute Basis für einen erfolgrei-
chen Transformationsprozess in eine stadtgerechte Mobi-
litätswelt. Vielfältige Maßnahmen und Initia ti ven sind auf
den Weg gebracht oder befinden sich derzeit in Planung.
Bewährte Ansätze wie der Ausbau von »Mobil punkten«
oder der Ladeinfrastruktur werden gezielt vorangetrieben.
Handlungsnotwendigkeit
Um das digitale Potenzial auf dem Weg zu einer emissions-
freien und stadtverträglichen Mobilität vollumfänglich zu
heben, ist es notwendig, die bereits vorhandenen Mobili-
tätsangebote deutlich sichtbar zu machen, zu vergleichen
und zu bündeln.
Ansatz
Es empfiehlt sich daher der Aufbau einer digitalen Mo-
bilitätsplattform zur anbieterunabhängigen Vernetzung
von Informationen und Buchungsmöglichkeiten der
in Nürnberg bestehenden und neu hinzukommenden
Mobilitätsangebote vom ÖPNV über Carsharing bis zum
Radverleih. Ziel ist dabei die Förderung der multimodalen
Verkehrsmittelnutzung, die davon ausgeht, dass nicht für
jeden Weg automatisch das private Kfz genutzt wird. Mit
der Mobilitätsplattform soll deshalb schnell und bequem
das für den jeweiligen Weg und Fahrtzweck geeignete
Verkehrsmittel aufgezeigt werden und Buchung und
Bezahlung soll unabhängig vom gewählten Verkehrsmit-
tel möglich sein. Eine Weiterentwicklung der Mobilitäts-
plattform für das gesamte Gebiet des Verkehrsverbundes
Großraum Nürnberg ist anzustreben.
Aufbau einer digitalen
Mobilitätsplattform
280
21
KAPITELBEZEICHNUNG
»Smarte Laternen dimmen das Licht zu
den verkehrsarmen Zeiten auto matisch
und werden dann heller, wenn sich
Fahrzeuge, Fahrräder oder Fußgänger
nähern. Das spart Energie und damit
Kosten, schont die Umwelt (z. B. Insek-
ten, Lichtverschmutzung) und erhöht
das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen
und Bürger im öffentlichen Raum.«33
Mobilität zusammenzudenken und intelligent zu verzah-
nen, um sie im Gesamtsystem zu optimieren. Hinsichtlich
der Sektorkopplung wird im Ausbau von Kooperationen
zwischen Städten und kommunalen Versorgern bzw.
Stadtwerken ein wichtiger Hebel gesehen. Kommunale
(Energieversorgungs-)Unternehmen gelten als zentrale
Wegbereiter für eine Smart City.27 Hier spielen neben
klimafreundlichen Mobilitätslösungen künftig vor allem
verknüpfte Angebote bei Energie und Wohnen eine be-
sondere Rolle. Auf der Gebäudeebene liegt das Potenzial
digitaler Technologien in der individuellen Steuerbarkeit
des Verbrauchs. Stromnetze wandeln sich zu intelligenten
Energieinformationsnetzen, die in Zukunft nicht nur Ener-
gie transportieren, sondern auch Daten über Verbrauch
und Verfügbarkeit verarbeiten.28 Intelligente Stromzähler,
sogenannte Smart Meter, werden dem Verbraucher ver-
mehrt ermöglichen, in Echtzeit seinen Stromverbrauch je
nach Tarifhöhe flexibel zu gestalten.29 Als Schlüssel auf
Quartiers- und gesamtstädtischer Ebene werden dezen-
trale Energielösungen gesehen, die es ermöglichen, Strom
und Wärme da zu erzeugen und zu speichern, wo Bedarf
besteht. Digitale Technologien und Vernetzung sind dafür
Grundvoraussetzung, wie sie z. B. durch Smart Grids im
Sinne einer kommunikativen Vernetzung und Steuerung
von Stromerzeugern, -speichern und elektrischen Ver-
brauchern in Energieübertragungs- und -verteilungsnet-
zen der Energieversorgung ermöglicht werden.30 Nur
wenige mittelgroße Städte und Großstädte können ihren
Energie bedarf zukünftig aus eigener Kraft vollständig mit
erneuerbaren Energien decken.31 Daher rücken Stadt-
Land-Partnerschaften, in denen ländliche Regionen zu
Energielieferanten für Ballungsräume werden, stärker in
den Fokus. Im Bereich Rohstoffverbrauch zeichnet sich ein
klarer Trend weg vom linearen Modell der Ressourcen-
ausbeutung hin zu einem regenerativen Modell der
Ressourcennutzung ab: Stoffströme werden zu Kreisläu-
fen geschlossen und Abfall selbst wieder zur Ressource.32
Die Digitalisierung unterstützt dabei, die erforderlichen
Daten für die Kreislaufwirtschaft, die Circular Economy,
zu erfassen und nutzbar zu machen.
Für ein gesundes Stadtleben und eine hohe Lebensqualität
gestaltet Nürnberg den Umwelt- und Klimaschutz aktiv. Im
»Klimafahrplan 2010 – 2050« hat sich die Stadt Nürnberg
das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die CO2-Emissionen
gegenüber dem Jahr 1990 um 80 Prozent zu reduzieren.25
Um die dazu notwendige drastische Reduktion des Ener-
gie- und Ressourcenverbrauchs zu realisieren, müssen
der Aus bau erneuerbarer Energien, die Verbesserung der
Energie effizienz von Gebäuden sowie die klimafreundliche
Gestaltung von industrieller und gewerblicher Produktion
und Mobilität weiter vorangetrieben werden. Bei der
Umsetzung sollen digitale Anwendungen unterstützen,
die aktuell in verschiedenen Bereichen entwickelt werden;
wie etwa per App bedienbare Heizungen und Kühlschränke
oder Smart Meter zur intelligenten Regelung von Energie-
und Wasserverbräuchen. Digitale Technologien bieten
vielfältige Chancen, die Energieversorgung in der Stadt
Nürnberg grundlegend zu optimieren und den privaten
und öffentlichen Verbrauch vom einzelnen Gebäude
über das Quartier bis hin zur Gesamtstadt intelligent zu
steuern sowie dezentral und erneuerbar erzeugte Energie
zu vernetzen. Eine weitere Chance zum Schutz des städti-
schen Lebensraums liegt in der Nutzung digitaler Umwelt-
daten. So können beispielsweise Schadstoffe in Luft,
Wasser und Boden sowie Belastungen durch Hitze und
Lärm und de ren Einfluss auf Gesundheit und biologische
Vielfalt über wacht und die Ergebnisse für Planungs- und
Entscheidungs prozesse genutzt werden.
Zukunftstrends
Städte sind für Energiewende und Klimaschutz
von entscheidender Bedeutung, denn hier leben und
arbeiten die meisten Menschen und hier wird weltweit
der Großteil an Energie und Ressourcen verbraucht.26 Die
Diskussion um den Trend der »Urbanen Energiewende«
wird häufig nur mit Blick auf das Thema Strom geführt.
Stattdessen gilt es, die Sektoren Strom, Wärme und
ENERGIE, KLIMA- UND
UMWELTSCHUTZ
Abb. 9: Öffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge am Kesslerplatz in Nürnberg © Uwe Niklas
281
22
MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT – ENERGIE, UMWELT- UND KLIMASCHUTZ
Stimme 1: Digitales Gießmanagement für Bäume in der Stadt etablie-
ren. Als Beispiel kann die Landwirtschaft im Knoblauchsland34 dienen.
Dort wird die Bewässerung per Smartphone gesteuert. Stimme 2: Intel-
ligentes Abfallmanagement (z. B. mit Sensoren ausgestattete Abfallbe-
hälter, digital optimierte Tourenplanung der Entsorgungsfahrzeuge)
einführen und innovative Recycling- und Upcycling-Ansätze aufgreifen.
Stimme 1: Zur Erreichung der Klimaschutzziele die Elektromobilität
im Individualverkehr durch entsprechenden Infrastrukturausbau at-
traktiver gestalten und als Baustein für eine nachhaltige Mobilität im
öffentlichen Personennahverkehr vorantreiben. Stimme 2: Möglich-
keiten zur Energieeinsparung durch moderne Technologien ergreifen,
z. B. durch intelligente Straßenbeleuchtung.
In 16 Beiträgen sprechen sich Bürgerinnen und
Bürger dafür aus, digitale Unterstützung für die
Pflege der Grünflächen in der Stadt zu fördern
sowie innovative Ansätze zur Entsorgung, Wie-
derverwertung und Vermeidung von Abfällen:
In zehn Beiträgen sprechen sich Bürgerinnen
und Bürger für eine Förderung der Elektrifizie-
rung in der Mobilität und Teilen der Verkehrs-
infrastruktur aus:
In 57 Beiträgen wünschen sich Bürgerinnen und
Bürger vor allem eine umweltfreundliche Energie-
erzeugung und eine höhere Energie einsparung
durch ein digital gestütztes Energie management:
Stimme 1: Emissionen durch den Ausbau erneuerbarer Energien und
den Rückzug aus fossilen Energieträgern vermeiden und reduzieren.
Stimme 2: Den Einsatz von Smart Metern für Strom, Wasser und
Wärme vorantreiben, um Bürgerinnen und Bürgern die Optimierung
des Verbrauchs zu ermöglichen. Stimme 3: Vorhandene Möglichkeiten
der Digitalisierung zur Förderung einer dezentralen, effizienten und
ressourcenschonenden Struktur von Energieerzeugung, -verbrauch und
-verteilung ausschöpfen. Stimme 4: Die Stadt soll mit gutem Beispiel
vorangehen und alle städtischen und öffentlichen Gebäude so weit wie
möglich und sinnvoll mit Solar- und Photovoltaikanlagen ausstatten.
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Was gibt es schon in Nürnberg?
Ausgewählte Beispiele
Die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) ist ein
deutschlandweit anerkannter starker Standort für Energie-
wirtschaft und -technik. Mit dem ENERGIEregion Nürnberg
e. V. gibt es zudem einen zentralen Energietechnik- Cluster
in der Metropolregion. Mehr als fünf Prozent der sozial-
versicherungspflichtigen Beschäftigten in der Region sind
dem Energiesektor zuzuordnen.35 Die technologischen
Kernkompetenzen liegen u. a. in Kraftwerks- und Netzleit-
technik, Leistungselektronik, Mess-, Steuer- und Regeltech-
nik sowie energieeffizienter Antriebstechnik. Im Bereich
Forschung und Entwicklung sind die Hochschulen in der
Region mit energiewirtschaftlichen und technologischen
Studiengängen hervorzuheben sowie ein dichtes Netz an
außeruniversitären Forschungseinrichtungen.36 Der Energie
Campus Nürnberg bündelt als etabliertes Zentrum für
Energieforschung in Nordbayern die besten Forschenden
entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Energie.37
Nürnberg befasst sich seit Langem mit den Themen
Energie einsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und
initiiert entsprechende Strategien und Maßnahmen
sowohl über geordnet als auch für einzelne Fachbereiche
von der Bauleitplanung, Gesundheitsvorsorge, Grün- und
Freiraum planung bis zum Katastrophenschutz. Zu nennen
sind etwa die vom Referat für Umwelt und Gesundheit
erarbeiteten Klimaschutzfahrpläne für die Zeiträume
»1990 – 2000« und »2000 – 2010« sowie der im Jahr 2012
verfasste »Energienutzungsplan 2030« und die »Energie-
effizienzstrategie Nürnberg 2050«.38 Letztere bildeten
die Grundlage für den im Jahr 2014 verabschiedeten,
lang fristig angelegten »Klimafahrplan 2010 – 2050«.39 Seit
dem Jahr 2014 wird die Umsetzung der Klimaschutzmaß-
nahmen zudem durch eine neu geschaffene Stelle eines
Klimaschutzbeauftragten beim Referat für Umwelt und
Gesundheit der Stadt Nürnberg unterstützt.
282
23
MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT – ENERGIE, UMWELT- UND KLIMASCHUTZ
Augmented Reality zur Darstellung von
Energieflüssen
Gemeinsam mit Unternehmen arbeitet der Energie Campus
Nürnberg (EnCN) in Forschungsprojekten, um Lösungen für
die Energie von morgen zu entwickeln. In dem Referenz-
projekt zur Darstellung von Energieflüssen geht es um die
Projektion von Wärmeemissionen auf die Oberfläche von
3-D-Rekonstruktionen mittels Augmented Reality. Dies
erlaubt die Darstellung von Energieflüssen direkt in der
Anwendungsumgebung und kann z. B. im Gebäudesanie-
rungssektor helfen, Schwachstellen zu identifizieren und
effizientere Lösungen zu finden.
encn.de/referenzprojekte
Optimierung im Energieverbrauch der
Nürnberger U-Bahn
Zur Senkung des Energieverbrauchs des Nürnberger U-Bahn-
Verkehrs haben Experten des ADA-Centers in einer Studie
ein Optimierungsverfahren entwickelt, das auf der Basis von
Big Data Analysen erstellt und den Energiebedarf optimiert,
sodass die Bremsenergie der einen U-Bahn zum Anfahren
der anderen U-Bahn genutzt werden kann. So wird die Last
im Bahnstromnetz besser über die Zeit ausgeglichen. Darauf
aufbauend konnte zudem die Optimierung des Fahrverhal-
tens der Züge miteinbezogen werden, um den Gesamtener-
gieverbrauch zu reduzieren. Im Jahr 2020 arbeiten VAG und
ADA-Center an der Umsetzung zur Integration der energeti-
schen Optimierung in die tägliche Fahrplanerstellung.40
scs.fraunhofer.de/de/referenzen
Messung der Feinstaubbelastung an
viel befahrenen Straßen
Im Rahmen der Umweltschutz-Aktionen von BLUEPINGU
wird unter anderem bereits ein Citizen-Science-Projekt zur
Messung der Feinstaubbelastung in viel befahrenen Straßen
umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger messen mit selbst
gebauten Messgeräten die Belastung und übertragen die
Daten zur Veröffentlichung auf eine zentrale Website.
bluepingu.de DKL – Digitale Kundenlösungen
Im Rahmen eines Smart-Meter-Gateway-Rollouts des regiona-
len Versorgungsunternehmens N-ERGIE wurden erste Haus-
halte mit Smart Metern ausgestattet. Auf Basis der erfassten
Daten bietet N-ERGIE den Kundinnen und Kunden eine Visua-
lisierung im unternehmenseigenen Internetportal an.
n-ergie.de/n-ergie/unternehmen
Virtuelles Kraftwerk
Das Projekt der N-ERGIE vernetzt digital Erzeugungsanla-
gen aller Größenordnungen und Formen (z. B. Kraftwerke,
landwirtschaftliche Anlagen oder Industriebetriebe) mit den
Verbrauchern. Der dezentral erzeugte Strom wird gebün-
delt und je nach Bedarf ins Stromnetz eingespeist. Das alles
geschieht voll automatisiert und digitalisiert. Dadurch schafft
das virtuelle Kraftwerk die Voraussetzungen für eine regio-
nale Stromversorgung aus erneuerbaren Energien und leistet
einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende.
n-ergie.de/stadtwerke-kommunen
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
Seit dem Klimabeschluss im Juli 2019 ist der Klimaschutz
eine zentrale Aufgabe der Stadt Nürnberg. Mit der
N-ERGIE hat Nürnberg außerdem ein großes Energie ver-
sorgungsunternehmen, das in den Bereichen Sektoren-
kopplung und Elektromobilität sehr aktiv ist. Beispielhaft
werden darüber hinaus folgende Maßnahmen und Pro-
jekte aufgeführt:
283
24
MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT – ENERGIE, UMWELT- UND KLIMASCHUTZ
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Wie ein ganzer Stadtteil zum Leuchtturm der urba-
nen Energiewende werden kann, zeigt die Wiener
Seestadt Aspern. Der neue Stadtteil im Nordosten
der Stadt ist als Urban Lab eines der Vorzeigepro-
jekte der Smart City Wien. Die Seestadt entsteht
etappenweise bis 2028 und soll zukünftig Wohn-
oder Arbeitsplatz für rund 20.000 Menschen sein.
Verschiedene vorbildhafte Initiativen werden in
den Bereichen Mobilität, Stadtplanung, Innovation
und Energie – häufig miteinander vernetzt – nach
neuesten Erkenntnissen in Energieeffizienz, Gebäu-
de standards und Mischnutzung umgesetzt. Ein Bei-
spiel dafür ist die von der Stadt Wien gemeinsam
mit ihren Versorgungsunternehmen Wien Energie
und Wiener Netze und der Siemens AG gegründete
Aspern Smart City Research GmbH & Co KG (ASCR),
die das Thema Energieeffizienz anhand realer Ge-
bäude im Stadtteil erforscht und umsetzt. Langfris-
tig sollen außerdem 80 Prozent des Verkehrsauf-
kommens umweltfreundlich abgewickelt werden.
Dafür wurde ein Mobilitätsfonds ins Leben gerufen.
Seit 2017 beschäftigt sich das Team des aspern.mobil
LAB unter der Federführung der TU Wien mit der
Anwendbarkeit, Akzeptanz und Verbreitung von
Mobilitätsinnovationen im Alltag.41
Im Rahmen des interdisziplinären Projekts »ENaQ –
Energetisches Nachbarschaftsquartier Fliegerhorst
Oldenburg« entsteht auf dem ehemaligen Mili tär -
gelände Fliegerhorst Oldenburg ein klima neu tra les
Wohnquartier mit ca. 110 Wohn ein heiten. Im Mittel -
punkt steht die Entwicklung eines Infra struk tur-
kon zepts, das die Sektoren Strom, Wärme/Kälte
und Elektromobilität zu einem sektorenüber grei-
fenden Versorgungsnetz koppelt. Die Anwohner
werden über ein Community-Portal als Energie-
produzenten und -verbraucher an der Ausgestal-
tung von Anreizmodellen für die Bildung lokaler
Energie genossenschaften beteiligt. Zudem werden
sie in die sich daraus abgeleiteten Geschäftsmodel-
le für Dienstleister zum Aufbau und Betrieb von
weiteren energetischen Nachbarschaftsquartieren
einbezogen. Das vom Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie (BMWi) und Bundes ministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte
ENaQ-Projekt soll nach erfolgreichem Abschluss als
Konzept für die Entwicklung weiterer Smart-City-
Quartiere dienen.42
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #2
Erkenntnis
Ein zentraler Baustein für mehr Lebensqualität und
wirt schaftliches Wachstum im Kontext von »Digitales
Nürnberg« ist eine sektorenübergreifende Energiewende.
Nur im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes, der digital
verknüpfte Lösungen über die Sektoren Strom, Wärme
und Mobilität hinweg forciert, können die gesetzten
Klimaschutzziele erreicht werden. Als ausgewiesene
Energiere gion und europaweit anerkannter Standort
für Energietechnologie bietet die Europäische Metropol-
region Nürnberg ein enormes Potenzial zur erfolgreichen
Umsetzung.
Handlungsnotwendigkeit
Um für Nürnberg umfassende und ineinander übergrei fende
Lösungen zu entwickeln, müssen städtische Vertreter, Indus-
trie- und Mittelstandsvertreter sowie Stakeholder aus den
Sektoren Strom, Wärme und Mobilität zusammenarbeiten.
Neben einem weiteren Ausbau der Kooperationen zwischen
der Stadt Nürnberg und den kommunalen Versorgungsun-
ternehmen gilt es auch, die vorhandene Expertise von Unter-
nehmen und Forschungseinrichtungen sowie Kammern und
Verbänden in den regionalen Netzwerken einzubeziehen.
Ansatz
Im Rahmen einer neu zu gründenden Fokusgruppe, beste-
hend aus den genannten städtischen und externen Akteu-
ren, wird ein »sektorenübergreifender Maßnahmenplan
für effektiven Klimaschutz Nürnbergs« entwickelt. Der
Einsatz digitaler Innovationen sollte in der Ausarbeitung
einen wesentlichen Schwerpunkt bilden und mit Entwick-
lungsanreizen hinterlegt werden. Eine solche Maßnahme
kann z. B. die Bestimmung eines geeigneten Modellquar-
tiers sein, um im Rahmen eines Reallabors neue Techno-
logien für eine sektorenübergreifende Energiewende
zu erproben. Für die Koordinierung der Umsetzung und
strategische Weiterentwicklung der erarbeiteten Maß-
nahmen empfiehlt es sich, ein eigenes Umsetzungsgre-
mium zu etablieren. Die Stadt Nürnberg sollte dabei eine
koordinierende und steuernde Funktion einnehmen. Mit
dem Maßnahmenplan schafft Nürnberg ein zielführendes
Instrument für den Klimaschutz und ergreift damit die
Chance, sich zur Vorzeigestadt zu entwickeln.
Nürnberg als Vorzeigestadt für
einen sektorenübergreifenden
Klimaschutz etablieren
284
KAPITELBEZEICHNUNG
25
2.2
QUARTIER, FAMILIE,
PFLEGE UND GESUNDHEIT
Eine wachsende Stadt bedeutet auch eine wachsende urbane und so-
ziale Vielfalt. Wie in allen europäischen Großstädten gibt es in Nürn-
berg neben einer höheren Anzahl an Zuzügen auch einen steigenden
Anteil älterer Menschen. Kurze Wege zum Einkaufen, zu kulturellen
Einrichtungen oder die Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen, sind gute
Argumente, im Alter im gewohnten Wohnumfeld zu bleiben oder zu-
zuziehen. Für die Jüngeren wachsen beispielsweise Leben und Arbeiten
stärker zusammen und es werden vielfältige Familienformen gelebt. Bei
der Gestaltung von »Digitales Nürnberg« ist es daher ein zentrales An-
liegen, alle Bevölkerungsgruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürf-
nissen gleichermaßen zu berücksichtigen, um die Lebensqualität für
alle Menschen in Nürnberg noch weiter zu steigern.
ZUSAMMENLEBEN IN DEN QUARTIEREN
FAMILIEN STÄRKEN
GESUND UND LANGE LEBEN
285
26
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – ZUSAMMENLEBEN IN DEN QUARTIEREN
Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier noch besser
zu vernetzen, die lokale Identität zu stärken und so auch
der Anonymität und Vereinsamung entgegenzuwirken.
Eine im Auftrag des Bundesverbandes für Stadtentwick-
lung und Wohnen e. V. erstellte Studie spricht in diesem
Zusammenhang von der »digitalen Renaissance der
Nachbarschaft«. So stärken soziale Medien und digitale
Nachbarschaftsplattformen die nachbarschaftliche Selbst-
organisation, das zivilgesellschaftliche Engagement und
die Teilhabe vor Ort.45 Dabei spielt der Trend der »Sharing
Economy« eine wichtige Rolle. Laut der Studie nutzen 75
Prozent der Befragten digitale Nachbarschaftsplattformen
in diesem Sinne zum Tauschen und Teilen und für gegen-
seitige Hilfeleistungen.46
Nürnberg ist eine verdichtete, kompakte Stadt, in der
vergleichsweise viele Menschen auf kleiner Fläche leben.43
Die Quartiere und Nachbarschaften sind Orte der Begeg-
nung. Hier treffen sich Nürnbergerinnen und Nürnberger,
tauschen sich aus und vernetzen sich miteinander. Der so-
ziale Zusammenhalt zeigt sich auch im bürgerschaftlichen
Engagement: Bereits jeder fünfte in Nürnberg lebende
Mensch über 18 Jahren ist ehrenamtlich aktiv.44
Zukunftstrends
Digitale Technologien können die Vielfalt des
Engagements strukturieren helfen und für alle zugänglich
machen, die sich in die Stadtgesellschaft aktiv einbringen
wollen. Sie schaffen Möglichkeiten, die unterschiedlichen
ZUSAMMENLEBEN
IN DEN QUARTIEREN
Die digitale Vernetzung lokaler Nachbarschaften
wurde auch von den befragten Personen als
wichtiger Faktor nachhaltiger Quartiers ent wicklung
gesehen. Den Nürnbergerinnen und Nürnbergern
waren zwei Themen besonders wichtig:
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
»Ältere Menschen sollten über
digitale Tools in das Quartiersleben
eingebunden werden. Auf diese
Weise könnten auch Angebote zur
Freizeitgestaltung besser verbreitet
und ein Beitrag gegen die Vereinsa-
mung im Alter geleistet werden.«47
Stimme 1: Kontaktaufnahme und Vernetzung zur Freizeitgestaltung
er leichtern sowie einfachen Zugang zu Informationen über quartiersbe-
zogene Aktivitäten gewährleisten. Stimme 2: Digital unterstützte Tausch-
systeme schaffen, bei denen jeder seine Fähigkeiten anbietet.
Stimme 1: Einfache Organisation von Straßenfesten und Nachbarschafts-
austausch ermöglichen. Stimme 2: Persönlichen Austausch und sozialen
Zusammenhalt fördern und dafür digitale Technologien nutzen, zum
Beispiel für Sharing Economy.
In 22 Beiträgen schlagen Bürgerinnen und Bürger
eine digitale Plattform zur nachbarschaftlichen
Vernetzung vor:
In 21 Beiträgen schlagen Bürgerinnen und Bürger
vor, durch digitale Lösungen den sozialen Zusam-
menhalt im Quartier zu stärken:
Abb. 10: Integreat-App © Uwe Niklas
286
2727
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – ZUSAMMENLEBEN IN DEN QUARTIEREN
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
Tauschring Nürnberg
Seit 1995 werden Dienstleistungen, Erfahrungen, Wissen und
Waren getauscht und geteilt. Neben der Bereitstellung einer
Homepage mit integrierter Tauschdatenbank organisiert der
Verein auch monatliche analoge Treffen.
tauschring-nuernberg.de
»Nebenan.de«
Die Internet-Plattform ist ein Nürnberger Produkt des
Müller verlags, das Dienstleistungen zum Aufbau und zur
Förderung von Nachbarschaften anbietet. Das Amt für
Kultur und Freizeit nutzt die Plattform ebenso wie das
Online-Büro des Presseamtes.
nebenan.de
»Meine wbg«-App
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft wbg informiert und
vernetzt mit ihrer App Mieterinnen und Mieter und ermög-
licht auf diese Weise die Koordination von nachbarschaftli-
chen Dienstleistungen. Die App fördert explizit die Teilhabe
älterer Menschen sowie inklusive Angebote.
wbg.nuernberg.de
»Integreat«-App
Die kostenlose Integrationsplattform bietet in sieben ver-
schie denen Sprachen auf Nürnberg zugeschnittene Informa-
tionen zum Alltag in Deutschland, u. a. zu Kinderbetreuung,
lokalen Wohn- und Freizeitangeboten oder ausländerrecht-
lichen Fragen.
integreat.app
»Bürgernetz Nürnberg«
Seit 2008 können sich Interessierte in der »Bürgernetz-Daten-
bank« des Zentrums Aktiver Bürger (ZAB) über Möglichkei-
ten des Engagements im Großraum Nürnberg informieren.
Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stieg kontinuierlich an:
Im Jahr 2009 wurden 13.000 Zugriffe registriert, im Jahr 2017
waren es bereits 171.000.
iska-nuernberg.de/zab
Partizipationsprojekt »laut!«
Jugendliche und junge Erwachsene können sich über
verschiedene Online- und Offline-Formate aktiv in die Ge-
staltung ihrer Stadt mit einbringen. Das Projekt ist seit 2013
fester Bestandteil der Nürnberger Jugendarbeit.
laut-nuernberg.de
Spendenplattform »Gut für Nürnberg«
Die Spendenplattform für soziale Projekte ist eine Initiative
von betterplace.org und der Sparkasse Nürnberg. Als starker
und verlässlicher Partner engagiert sich die Sparkasse bereits
seit vielen Jahren für soziale und kulturelle Projekte im
Raum Nürnberg und wird dabei von der kommunalen Stabs-
stelle für bürgerschaftliches Engagement und Corporate
Citizenship unterstützt.
gut-fuer-nuernberg.de
Verschiedene Projekte zeigen die gute Ausgangs situation
Nürnbergs, durch neue Technologien die Stadtgesellschaft
noch stärker zu informieren und zu vernetzen und so die
Lebensqualität in den Quartieren weiter zu steigern. Auch
die Idee der Sharing Economy wird praktiziert: Nach dem
Motto »nutzen statt besitzen« können bereits Hilfs- und
Unterstützungsleistungen, Lebensmittel, Gebrauchsge-
genstände oder auch Räume mittels Plattform oder App
online von der Quartiersbewohnerschaft angeboten und
geteilt werden.48 Zudem wird neuen digitalen Beteili-
gungs möglichkeiten Rechnung getragen, indem sich
Nürnbergerinnen und Nürnberger abseits der traditio-
nellen Formate auch in direkte Dialogverfahren zu loka-
len Belangen einbringen können.
Die nach folgende Projektauswahl zeigt die bestehende
gute Praxis in Nürnberg:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
287
28
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – ZUSAMMENLEBEN IN DEN QUARTIEREN
Auch in anderen Städten wird der Trend der
digitalen Nachbarschaftsvernetzung genutzt. Ein
Beispiel ist die »Schwabinger-Tor-App« der Jost
Hurler Gruppe, die in Kooperation mit einem
Start-up-Unternehmen für das neue gleichnamige
Münchner Stadtquartier entwickelt wurde. Die
digitale Service-Plattform verbindet das Quartiers-
management direkt mit den Bewohnerinnen und
Bewohnern. Im Mittelpunkt steht der Leitgedanke
der Sharing Economy: Die Bewohnerinnen und
Bewohner haben die Möglichkeit, Autos, Büro-
arbeitsplätze, Gegenstände, Mahlzeiten oder
Hilfsdienste miteinander zu teilen. Gleichzeitig
informiert die App laufend über Quartiersnews
und lokale Gewerbeangebote.49
Wie Bürgerinnen und Bürger aktiv und digital
gestützt in die Quartiersentwicklung einbezogen
werden können, zeigt das Projekt »Digital Neigh-
bourhood« der dänischen Stadt Aarhus. In ihrer
Smart-City-Strategie setzt die Stadt vor allem auf
Kooperationen und hat das Projekt gemeinsam mit
dem Alexandra Institut für IT-Forschung und Inno-
vation entwickelt. Durch kreative digitale Installa-
tionen (Kombination aus Telefonzelle und digitaler
Ideentafel) im Quartier können die Bürgerinnen
und Bürger Kontakt mit der Stadtverwaltung auf-
neh men und durch ihren Meinungsbeitrag die Ent-
scheidungsfindung bei Stadtentwicklungs t he men
beeinflussen.50
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #3
Erkenntnis
Im dicht besiedelten Stadtgebiet Nürnbergs mit dem brei-
ten bürgerschaftlichen Engagement der Bewohnerinnen
und Bewohner können digitale Lösungen einen entschei-
denden Beitrag dazu leisten, dass Kontakt und Unterstüt-
zung gesucht und gefunden werden. Die Vernetzung von
Bürgerinnen und Bürgern im Quartier findet zunehmend
und bereits jetzt digital statt. Ein großes Potenzial haben
soziale Medien und Nachbarschaftsplattformen mit ihren
vielfältigen Angeboten.
Handlungsnotwendigkeit
Um sicheres Suchen und Finden zu gewährleisten, sind
möglichst wenige virtuelle Anlaufstellen hilfreich. Diese
sollten den Bürgerinnen und Bürgern bekannt sein und
die wichtigsten Informationen und Funktionen gut auf-
bereitet bündeln. Dabei ist zu prüfen, inwiefern die Stadt
Nürnberg ihre eigenen Informationen und Dienstleistun-
gen mit einer solchen Nachbarschaftsplattform verbindet,
beispielsweise an thematischen Schnittstellen.
Ansatz
An einem runden Tisch sollten die Stadt Nürnberg, Platt-
form-Anbieter sowie Interessierte gemeinsam erarbeiten,
wie ein vernetzter digitaler Service entsteht, der Angebote
optimal bündelt und stadtbekannt macht. In allen Überle-
gungen ist stets die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Smarte, koordinierte
Vernetzung für den
sozialen Zusammenhalt
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
288
29
KAPITELBEZEICHNUNG
»Das Kita-Portal ist ein wichtiger erster
Schritt! Wie wäre es zum Beispiel, wenn
weitere Module wie Terminverwaltung o. Ä.
eingebaut werden? So würde sich für Eltern
der Kommunikations- und Organisations-
aufwand deutlich verringern.«53
Abb. 11: Zwei spielende Kinder © pixabay
Zukunftstrends
An den verschiedenen Lebenslagen orientierte,
digitale Dienstleistungen helfen, Alltagssituationen best-
möglich zu bewältigen und individuelle Lebensentwürfe
zu verwirklichen. Insbesondere für Familien steigen die
Anforderungen, eine Vielzahl von beruflichen und pri-
vaten Aufgaben zu koordinieren. Die Forschung sieht in
diesem Zusammenhang einen Trend hin zum Outsourcing
von Alltagsaufgaben52, wie Einkaufen, Kochen oder Put-
zen. Eine schnelle Orientierung und digitale Verfügbarkeit
von benötigten Informationen gewinnt dabei an Bedeu-
tung. Transparenz über bestehende öffentliche und priva-
te Angebote, z. B. im Schul- und Kinderbetreuungsbereich,
wird zu einem wichtigen Standortfaktor.
Nürnberg ist eine familienfreundliche Stadt. Mit 5.553 Ge-
burten verzeichnete Nürnberg im Jahr 2018 den höchsten
Wert seit den frühen 1970ern.51 Gleichzeitig wird durch
die zunehmende Individualisierung und Pluralisierung von
Lebensformen Familie heute vielfäl tiger gelebt. Die un-
terschiedlichen Bedürfnisse von etwa Alleinerziehenden,
Mehrgenerationenfamilien oder Familien mit Migrations-
hintergrund stellen neue Herausforderungen an die Aus-
gestaltung der städtischen und sozialen Infrastruktur.
FAMILIEN STÄRKEN
289
30
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – FAMILIEN STÄRKEN
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
Kita-Portal Nürnberg
Das Jugendamt hat ein trägerübergreifendes Online-Portal
zur Anmeldung von Kindern in Nürnberger Kindertages-
einrichtungen initiiert. Das webgestützte System bietet
Eltern den Service, die Suche einer Kita und die Anmeldung
ihrer Kinder zu optimieren. Den beteiligten Nürnberger
Kitas bietet das Portal über eine Planungs- und Verwaltungs-
software die Möglichkeit, die Vergabe und Verwaltung von
Kinderbetreuungsplätzen zu erledigen.
kita-portal.nuernberg.de
Baby-App des Klinikums Nürnberg
Mütter und Väter erhalten auf einer App des Klinikums
Nürnberg jeweils auf sie zugeschnittene Informationen,
z. B. welche Vorsorge zu welchem Zeitpunkt angebracht ist.
Darüber hinaus werden Hinweise und Links zu Nürnberger
Angeboten für die Schwangerschaftsphase und nach der
Geburt bereitgestellt, wie z. B. Adressen von Beratungs-
stellen und Wickelplätzen in und um Nürnberg.
klinikum-nuernberg.de
Familienblog Nürnberg
Neben vielfältigen Anregungen für das Familienleben auf
der Homepage des Netzwerks »Bündnis für Familie« gibt
es ergänzend einen Familienblog, der zusätzliche Informa-
tionen rund um den familiären Alltag vom Ausflug bis zum
Zeitmanagement bereitstellt. Eltern berichten über ihre
Erfahrungen und geben Tipps weiter. Betreut wird der Blog
von der Geschäftsstelle des »Bündnisses für Familie«, die
bei der Stadt Nürnberg im Referat für Jugend, Familie und
Soziales angesiedelt ist.
bff-nbg.de
Nürnberg hat eine vielfältige soziale Träger landschaft,
die eine stabile Basis für die Weiterentwicklung digi-
taler Unterstützung für Familien bildet. Mit dem im
Jahr 2001 gestarteten »Bündnis für Familie«54 wurden
die Lebensbedingungen von Familien stärker in den
Mittelpunkt kommunalpolitischen Handelns gerückt.
Es existieren bereits einige digitale Angebote, die an
die unter schiedlichen Lebenslagen und Lebens formen
der Nürnbergerinnen und Nürnberger angepasst sind.
Die nach folgende Projektauswahl zeigt die bestehende
gute Praxis in Nürnberg:
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Für die befragten Personen stand die Entlastung von
Familien durch digitale Lösungen im Mittelpunkt.
Gewürdigt wurde die bereits hohe Qualität des
be ste henden Kita-Portals des Jugendamtes. Den
Nürn ber gerinnen und Nürnbergern waren zwei
Themen besonders wichtig:
Stimme 1: Digitale Anmeldemöglichkeiten (Kindergarten, Kita, Hort)
und die Kooperationen und Zusammenarbeit mit anderen Trägern
weiter ausbauen. Stimme 2: Erweiterung des Kita-Portals um zusätzli-
che Module, z. B. Terminverwaltungsfunktionen (Feste, Elternabende
etc.) oder Erinnerungsfunktionen (Impf- und Arzttermine etc.).
Stimme 1: Informationen zum »Medienkonsum von Kindern« online
bereitstellen. Stimme 2: Informationen zum »Umgang mit Daten im
Internet« online bereitstellen.
In elf Beiträgen schlagen Bürgerinnen und
Bürger vor, Familien durch digitale Lösungen
und entsprechende familienfreundliche
Rahmenbedingungen zu stärken:
In drei Beiträgen wünschen sich die Bürge-
rinnen und Bürger Unterstützung bei der
digitalen Vermittlung von Werten:
Was gibt es schon in Nürnberg?
Ausgewählte Beispiele
290
31
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – FAMILIEN STÄRKEN
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Wie kann es weitergehen?
Empfehlungen für das »Digitale Nürnberg«
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #4
Familien als Experten
in eigener Sache –
Digitalforum
Wie digitale Lösungen Familien dabei helfen kön-
nen, ihren Alltag zu organisieren und Familie und
Beruf besser zu vereinbaren, erforscht das vom
Bundesfamilienministerium initiierte Workshop-
format »FamilienLabor«. Das Konzept wurde vom
Open Knowledge Foundation e. V. und dem Design
Research Lab entwickelt. Es bringt Technologie-
fachleute mit Familien und weiteren Interessierten
zusammen, die gemeinsam überlegen, wo Verbes-
serungsmöglichkeiten bestehen und wie digitale
Hilfsmittel zu einem gelingenden Familien leben
beitragen können. Das erprobte Workshopkonzept
ist frei verfügbar und so können z. B. lokale Bündnis-
se für Familie den Workshop selbst durchführen.55
Die Stadt Kiel hat gemeinsam mit der Fachhoch-
schule Kiel die »Kieler Familien-App« entwickelt.
Die Konzeption geht auf die 3. Kieler Bildungs-
konferenz und den anschließenden Bildungsdialog
zurück. Das zentrale Ergebnis war, dass sich wer-
dende Eltern sowie Familien mehr und gebündelt
Informationen über alle Angebote in der Stadt
Kiel wünschen. In den rund einjährigen Entwick-
lungsprozess der App waren Eltern und Fachkräfte
von Beginn an eingebunden und konnten Impulse
geben. Das Ergebnis ist eine App, die werdenden
Eltern und Eltern mit Kindern im Alter bis zu sechs
Jahren einen unkomplizierten Überblick über
Freizeit-, Beratungs-, Betreuungs- und Bildungs-
angebote für Familien gibt.56
Erkenntnis
Leicht zugängliche Informationen zu städtischen Hilfs-
angeboten und Dienstleistungen auf der einen Seite
sowie gebündelte kuratierte Informationen über Ange-
bote in der Stadt auf der anderen Seite unterstützen das
Nürnberger Image als familienfreundliche Stadt. Sowohl
die Informationsbasis für Familien in Nürnberg als auch
konkrete digitale Tools werden von der Stadtgesellschaft
positiv eingeschätzt. Zukunftsweisend ist es, diese gute
Basis auszubauen und weitere Tools für die Alltagsunter-
stützung zu erschließen.
Handlungsnotwendigkeit
Die Stadt Nürnberg, interessierte Familien, potenzielle
Plattform-Anbieter und Vertreterinnen und Vertreter aus
Wissenschaft und Forschung sollten die vorhandenen Wün-
sche von Familien und mögliche digitale Unterstützungs-
formate regelmäßig proaktiv abgleichen und überprüfen,
ob es weiterführende digitale Lösungen der Alltagsunter-
stützung für Familien gibt. Dabei werden die Familien als
Experten in eigener Sache ins Gespräch mit Digitalisie-
rungsexperten und der Stadtverwaltung gebracht.
Ansatz
Die Stadt Nürnberg sollte ein »Digitalforum Familien« aus-
richten, welches ähnlich wie die FamilienLabore des Bun-
desfamilienministeriums mit breiter Familienbeteiligung
arbeitet. In die Ausgestaltung der beispielsweise jährlich
stattfindenden Digitalforen sollten bestehende städtische
Institutionen, wie der Bildungscampus Nürnberg und das
Bündnis für Familie, eingebunden werden.
291
32
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – GESUND UND LANGE LEBEN
Zukunftstrends
Tief greifende Fortschritte in der Informa tions-
und Kommunikationstechnologie, der künstlichen Intelli-
genz und der Robotik bieten zahlreiche Möglich keiten für
die Weiterentwicklung von Angeboten im Gesundheits-
und Pflegebereich. Telemedizin ermöglicht beispielsweise,
Patientinnen und Patienten aus der Ferne zu betreuen und
Arztbesuche zu reduzieren. Technologien wie »Ambient
Assisted Living« (ALL) und »Smart Home« eröffnen älte-
ren oder erkrankten Menschen neue Wege für ein selbst-
bestimmtes Leben im gewohnten Umfeld. Darüber hinaus
schaffen neue Technologien im Bereich E-Health Perspek-
tiven für die aktive Gestaltung und das Management von
Digitalisierungsprozessen in Krankenhäusern und anderen
Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens.59
Die Lebenserwartung der Menschen in Nürnberg ist wie
im übrigen Bundesgebiet in den letzten Jahrzehnten
gestiegen. Jeder Fünfte ist 65 Jahre und älter und circa
jeder Zwanzigste zählt zur Altersgruppe 80 plus.57 Diese
positive Entwicklung bringt gleichzeitig eine steigende
Zahl pflegebedürftiger Menschen mit sich. Im Jahr 2017
bezogen 14.814 Menschen in Nürnberg Leistungen aus
der Pflegeversicherung.58 Das sind 14 Prozent mehr als
zu Beginn der Datenerhebung im Jahr 1999. Damit steigt
in Nürnberg der Bedarf an altersgerechter medizinischer
und pflegerischer Versorgung.
GESUND UND
LANGE LEBEN
»Es sollte eine zentrale Online-
Platt form zur Vermittlung von
Seniorenheimplätzen geben. Dabei
könnte die Stadt den nötigen Rah-
men schaffen, der dann von den
Dienstleistern ausgestaltet wird.
Das Kita-Portal Nürnberg wäre
hierfür ein gutes Vorbild.«60
Abb. 12: Seniorengerechte Nutzung digitaler Tools © pixabay
Die Optimierung der Versorgungsprozesse durch digitale
Lösungen wurde auch von den befragten Personen als
zentraler Baustein eines zukunftsorientierten und men-
schenzentrierten Gesundheits- und Pflegewesens gesehen.
Den Nürnbergerinnen und Nürnbergern waren zwei
Themen besonders wichtig:
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Stimme 1: Digitalisierung nutzen, um medizinisches und pflegerisches
Personal in Sachen Bürokratie zu entlasten. Stimme 2: Digitalisierung
von Patientendaten, robotische Systeme und Vernetzung von Versor-
gungspfaden zum Wohle des Patienten vorantreiben.
In 17 Beiträgen schlagen Bürgerinnen und Bür-
ger digitale Informationsangebote und Tools
speziell für ältere Menschen vor:
Stimme 1: Leicht zu bedienende Apps im Bereich Pflege und
Gesundheit schaffen und entsprechende Beratung für ältere
Menschen zum Umgang mit den digitalen Angeboten anbieten.
Stimme 2: Digitale Tools in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
stärker in den Alltag älterer Menschen integrieren, z. B. Tablets zur
Unterhaltung und Akti vierung in Pflegeeinrichtungen, und ent-
sprechende Pilotprojekte fördern.
In zehn Beiträgen schlagen Bürgerinnen und
Bürger vor, digitale Tools zur Vereinfachung von
Abläufen einzusetzen und hierdurch Personal
und zu behandelnde Personen zu entlasten:
292
33
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – GESUND UND LANGE LEBEN
Digitaler Gesundheitswegweiser
In der Datenbank des kommunalen Gesundheits wegweisers
»Gesundheit aktuell« sind Arztpraxen und andere Einrich-
tungen aufgelistet, in denen hilfesuchenden Migrantinnen
und Migranten in ihrer Muttersprache weitergeholfen
werden kann.
nuernberg.de/internet/gesundheitsamt
Testprojekte des PPZ Nürnberg
Derzeit befinden sich drei Projekte am PPZ Nürnberg in der
Testung: Das NürnbergStift erprobt ein Virtual-Reality-Spiel
als Unterhaltungsangebot für Menschen, die im Pflegeheim
leben. Wie Sensorik dabei hilft, das Risiko der Dehydrierung
zu senken, untersucht die Diakonie Neuendettel sau. Und
das Klinikum Nürnberg testet eine mehr sprachige App, die
Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund oder
anderen Sprachbarrieren die Kommunikation erleichtert.
ppz-nuernberg.de
wbg AAL-Musterwohnungen
Um das selbstbestimmte Leben im Alter in der eigenen
Woh nung zu fördern, befasst sich das städtische Woh-
nungsunter nehmen wbg mit verschiedenen Smart-Home-
Tech no logien und hat mehrere Musterwohnungen mit
alters gerechten Assistenzsystemen (Ambient Assisted
Living – AAL) ausgestattet.
wbg.nuernberg.de
Die Metropolregion Nürnberg verfügt mit dem Cluster
»Medical Valley Europäische Metropolregion Nürnberg
e. V.« im Bereich Medizintechnik, Medizin und Gesund-
heit über eine international einzigartige Kon zen tration
von Herstellern, Forschungs- und Bildungseinrich tungen,
Kliniken und Dienstleistern. Beinahe jede vierte beschäf-
tigte Person arbeitet im Bereich Medizin und Gesundheit
an Forschungseinrichtungen internationaler Unternehmen
und bei Gesundheitsversorgern.61 Wie heraus ragend die-
ser Cluster ist, wurde im Januar 2010 durch die Ernennung
zum nationalen Spitzencluster durch das Bundesminis-
terium für Bildung und Forschung (BMBF) betont.62
Gesundheitsversorgung und Krankenhaus management
sind wichtige Schwerpunkte des Kompetenzfelds. Jährlich
werden rund eine halbe Million Patientinnen und Patien-
ten nach neuesten Erkenntnissen und mit den moderns-
ten medizinischen Geräten in über 40 Einrichtungen
behandelt.63 Auch durch die Entscheidung, das Staatsmi-
nisterium für Gesundheit und Pflege von München nach
Nürnberg zu verlagern, wird die Stadt als Gesundheits-
standort weiter gestärkt.
2017 hat das Bundesministerium für Bil dung und For-
schung (BMBF) das Cluster »Zukunft der Pflege« gestartet,
in dem vier Pflegepraxiszentren (PPZ) mit einem Pflege-
innovationszentrum (PIZ) zusam men wirken.
Für das PPZ Nürnberg hat sich ein Konsortium aus sechs
Einrichtungen der Metropolregion Nürnberg gebildet:
• Stadt Nürnberg – NürnbergStift (Verbundkoordinator),
• Diakonie,
• Forum MedTechPharma e. V. Nürnberg,
• IDC – Forschungsinstitut der Wilhelm Löhe Hochschule
(WLH) für angewandte Wissenschaften Fürth,
• IREM – Institut Rettungswesen, Notfall- und
Katastrophenmanagement der Hochschule für
angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt,
• Klinikum Nürnberg.
Im Rahmen des Projekts werden neue Pflegetechnologien
in unterschiedlichen Bereichen der beteiligten Einrich-
tungen erprobt und ausgewertet. Die wissenschaft liche
und methodische Begleitung der Testungen erfolgt dabei
durch die Institute IDC und IREM. Dem Prinzip »Betroffene
zu Beteiligten machen« folgend, wird besonderer Wert auf
die frühzeitige, intensive Einbindung der zu Pflegenden
und des Pflegepersonals gelegt. Ziel ist es, deren Situation
durch die technischen Lösungen nachhaltig zu verbessern.
Die im PPZ gewonnenen Erkenntnisse werden regelmäßig
publiziert und in die pflegerische Aus-, Fort- und Weiter-
bildung integriert, um die getesteten Innovationen erleb-
und erlernbar zu machen sowie die zur Anwendung
benötigten technischen Kompetenzen zu fördern.
Die nachfolgende Projektauswahl zeigt die beste hende
gute Praxis im Gesundheitswesen in Nürnberg:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
293
34
QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT – GESUND UND LANGE LEBEN
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #5
Nürnberg als Modellregion
für Pflegeinnovation
ausbauen
Erkenntnis
Das interdisziplinäre Netzwerk von Partnern aus der
Wirtschaft, Forschung, Gesundheitsversorgung und Politik
in der Metropol region Nürnberg schafft beste Vorausset-
zungen, den Nürnbergerinnen und Nürnbergern schon
heute und in Zukunft innovative Lösungsansätze in der
Gesundheitsversorgung zu bieten. Auf dieses starke Netz
sollte aufgebaut werden. Mit dem Pflege praxiszentrum
Nürnberg existiert bereits ein innovativer Partner verbund
für die alltagsnahe Erprobung von digitalen Innovationen
im Bereich Pflege und Gesundheit mit hohem Renommee.
Er kann durch Innovationspraxis und Begleitforschung
weiter dazu beitragen, dass digitale Technolo gien im Real-
betrieb erprobt, bekannt und akzeptiert werden, und so
nachhaltig zur Lösung der Gesundheits- und Pflege fragen
der Gegenwart und Zukunft beitragen.
Handlungsnotwendigkeit
Nürnberg sollte seine hervorstechende Positionierung
als Modellstadt für Pflegeinnovation stärken und aus-
bauen. Sie kann sich so zu einem überregionalen Forum
für den Theorie-Praxis-Transfer im Bereich digitaler
Pflege weiterentwickeln.
Ansatz
Zukunftsaufgabe für die Stadt Nürnberg ist es, in engem
Schulter schluss mit den am Pflegepraxiszentrum Nürnberg
beteiligten Organisationen die strukturelle Weiterent-
wicklung und Verste ti gung der bisher mit Bundesmitteln
projektfinanzierten Koope rations- und Innovationsstruktur
zu sichern. Dabei geht es um die Unterstützung der weite-
ren Vernetzung mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
genauso wie um die langfristige finanzielle Absicherung
des entwickelten Know-hows.
Wie beispielsweise ein digitales Überleitungs mana ge-
ment von Kliniken in die Kurzzeit pflege funktionieren
kann, erforscht das vom Bayerischen Wirtschaftsminis-
terium geförderte Projekt »Digital Care«. Zu den
Pro jektpartnern gehören neben der Augsburger C&S
Computer und Software GmbH als Projektleiter das
Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS
Erlangen, das Forschungsinstitut IDC und die Wilhelm
Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften in
Fürth. Entwickelt wurde eine skalierbare, cloudbasierte
digitale Infrastruktur für Pflege, Betreuung und Ge-
sundheit. Auf dieser Basis sollen Akteure in der Sozial-
und Gesundheitswirtschaft zukünftig digitale Infor-
mations- und Geschäftsprozesse abwickeln können.
Der praktische Betrieb wurde in der Stadt Augsburg
getestet und gleichzeitig die gesundheitsökonomi-
schen Auswirkungen erforscht. Seit Mai 2019 können
weitere Einrichtungen am Probebetrieb der Plattform
partizipieren.64
Wie Angehörige und Pflegebedürftige bei der oft
kurzfristigen Suche nach Pflegeplätzen gezielt durch
digitale Lösungen unterstützt werden können, zeigt
seit Oktober 2017 die »Pflegefinder-App« des Rhein-
Kreises Neuss.65 Um sich in den kreisweit 46 verschie-
denen Seniorenhäusern einen schnellen Überblick zu
verschaffen, können Funktionen wie Umkreis suche,
Übersichtskarte, Kontaktdaten und Internetadressen
der Heime sowie die Anzeige der freien Bettkapazi-
täten unterteilt nach Kurzzeit- und Langzeitpflege-
plätzen genutzt werden. Die erfolgreiche App wurde
bereits vom Nachbarn Rhein-Erft-Kreis übernommen.66
294
KAPITELBEZEICHNUNG
35
Eine zukunftsweisende Bildungs-, Forschungs- und Inno va tions -
landschaft profitiert vom digitalen Wandel. Daten werden übergreifend
genutzt und ihre maschinelle Auswertung verändert die Entstehung
des Wissens und das Wissen selbst. Datenvisualisierungen unterstützen
die Menschen in Lern- und Kreationsprozessen. Simu la tionen gestatten
einen Blick in eine mögliche Zukunft. Die Vernetzung von Menschen,
Organisationen und Technologien lassen neue Lern- und Innovations-
gemein schaften entstehen, bei denen regionale Kooperationen und
internationaler Austausch voneinander profitieren. Gute Bildung und
Wissenschaft tragen nicht zuletzt dazu bei, sich auch bei komplexen
Informationslagen ein fundiertes eigenes Urteil bilden zu können, und
stärken so das Zusammenleben in der Demokratie.
ZUKUNFTSORIENTIERTE BILDUNG
INNOVATIONSÖKOSYSTEME ALS
ENTWICKLUNGS- UND WACHSTUMSMOTOREN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
2.3
BILDUNG, INNOVATION
UND FORSCHUNG
295
36
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – ZUKUNFTSORIENTIERTE BILDUNG
Zukunftstrends
Der Umgang mit digitalen Medien und die Ausbil-
dung kritischer Urteilskompetenz werden schon vom frühen
Kindesalter an zu einer Schlüsselkompetenz. Lehrkräfte und
sozialpädagogische Fachkräfte haben zunehmend die Auf-
gabe, Lernumgebungen zu designen, in denen analoge und
digitale Bildungsbausteine sinnvoll gekoppelt werden. Dabei
ermöglichen digitale Lernplatt formen eine Anpassung an
Lernherausforderungen, die auf den individuellen Leistungs-
raum einer Person abgestimmt sind. Spielerische Lern set-
tings68 arbeiten ergänzend ohne vorgegebene Lösungen
und bieten die Möglichkeit, hohe Komplexitäten bewälti-
gen zu lernen.69 Neben der sinkenden Halbwertszeit von
Fachwissen und dem gleichzeitig wachsenden Fachkräfte-
mangel ge winnt die Frage nach der »richtigen« Gestaltung
eines zukunfts fähigen Bildungs- und Kompetenzkanons eine
zunehmende Be deu tung für die Gesellschaft. Private und
öffentliche Bildungs akteure werden deshalb künftig noch
passgenauere und stärker individualisierte Lösungen zur
lebenslangen Kompetenzentwicklung anbieten. Hierdurch
soll der digitale Kompetenzdruck abgemildert werden.70
Der digitale Wandel stellt neue Anforderungen an den
Bildungsstandort Nürnberg. Heraus for derungen, Rah-
menbedingungen und Um set zungsschritte für die Wei-
terentwicklung einer digitalen Bildung in Schulen und
beim le bens langen Lernen hat die Stadt in verschie dene
Strategien und Konzepte gefasst. Auch Bildungsorte für
alle, wie z. B. die Nürn berger Stadtbibliothek, stellen
sich darauf ein, den weiteren Kompetenzerwerb für alle
Alters gruppen mit Blick auf die Digitalisierung zu beglei-
ten. Gleichzeitig werden Schulgebäude für Bürgerinnen
und Bürger immer mehr als An laufpunkt und Veranstal-
tungsort im Quartier geöffnet. Dadurch steigt zusätzlich
der An spruch an eine moderne Infrastruktur zur Präsen-
tation und Kommunikation.67
ZUKUNFTSORIEN-
TIERTE BILDUNG
Stimme 1: Ergänzend zu ortsgebundenen Angeboten verstärkt
E-Learning-Angebote ausbauen. Stimme 2: Informationsplattfor -
men zu Bildungsangeboten in mehreren Sprachen und in einfacher
Sprache anbieten. Stimme 3: Breitbandanbindung aller Nürnber-
ger Schulen vorantreiben und digitale Lernplattformen einführen.
Stimme 4: Digitalisierung nicht nur auf technische Ausstattung
beschränken, sondern diese als wesentlichen Bestandteil der Lehr-
pläne etablieren. Stimme 5: Digitalisierung der Schulen noch stärker
vorantreiben, obwohl Nürnberg hier schon viel tut: großes Lob!
Stimme 1: Schaffung und kontinuierliche Weiterentwicklung bedarfs-
gerechter Bildungs- und Fortbildungsangebote für berufstätige Men-
schen. Stimme 2: Kurse anbieten, um digitale Kompetenzen zu fördern.
In 38 Beiträgen fordern Bürgerinnen und
Bürger, dass Angebote digitaler Bildung für
alle Alters- und Bevöl ke rungsgruppen zu-
gänglich sein müssen:
In sieben Beiträgen wird eine staatlich aner-
kannte Weiterbildung gewünscht, um den sich
ändernden Anforderungen der Arbeitswelt
gerecht zu werden:
»Bevor Schule immer nur
irgendwie digita lisiert wird,
sollten vorher ge nauer der
tatsächliche Nutzen und die
praktische Anwendung getes-
tet und durchdacht werden.«71
Abb. 13: Digitale Bildung ermöglichen © gorodenkoff
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
296
37
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – ZUKUNFTSORIENTIERTE BILDUNG
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
Kommunale Bildungsstrategie »Lehren und
Lernen an städtischen und staat lichen Schulen
in Nürnberg im digitalen Zeitalter«
Die Bildungsstrategie wird bis 2026 umgesetzt. Dazu werden
pädagogische, bauliche und finanzielle Voraussetzungen für
Bildung im Digitalisierungskontext geschaffen.
nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/it_strategie.html
Virtueller Bildungscampus Nürnberg
Dahinter verbirgt sich die Digitalisierungsstrategie des
Bildungscampus Nürnberg (BCN), die schrittweise umgesetzt
wird. Der BCN hat als Bildungseinrichtung den Auftrag,
Menschen Medienkompetenz als eine Grundkompetenz zu
vermitteln, um neue Formen von Ausgrenzungen (»digital
divide«) zu verhindern und Teilhabe zu ermöglichen.
bildungscampus.nuernberg.de
Digitale Angebote der Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek bietet Zugriff auf attraktive externe
Medienportale und Wissensdatenbanken, die online und
mobil von den Nutzenden mit Bibliotheksausweis jederzeit
abrufbar sind. Auch der Zugriff auf 20.000 E-Medien, die
direkt am PC, per E-Reader, auf dem Smartphone oder dem
Tablet ausgeliehen werden können, ist möglich.
nuernberg.de/internet/stadtbibliothek
Ausbildungskonzept
»Lehrer 2020 in der Lernwelt 2030«
Die Medienkompetenzentwicklung ist ein Schwer punkt
des Fortbildungsangebots des Instituts für Pädagogik und
Schulpsychologie (IPSN). Allen Lehrkräften an Nürnberger
Schulen wird die Möglichkeit geboten, sich mit digitalen
Themen auseinanderzusetzen und so auf den päda gogi -
schen und didaktischen Wandel zu reagieren und sich
weiterzuentwickeln.
nuernberg.de/internet/paedagogisches_institut
»Digital School Days«72
Mit dem »Digital School Day« ist 2019 im Rahmen des Digital
Festivals Nürnberg ein offenes Netzwerk ins Leben gerufen
worden, das zum Teilen von Wissen über digitale Bildung
zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und frei-
willigen Referentinnen und Referenten einlädt.
nuernberg.digital/schulen
Wichtige Umsetzungsschritte im Rahmen von Digitali-
sierungsstrategien in der formalen und non-formalen
Bildung sind in Nürnberg bereits getan. Zusätzlich
werden flankierende Maßnahmen im Bereich der
Medienkompetenzentwicklung von Lehrkräften und
des Ausbaus von digitalen Angeboten in den Stadt-
bibliotheken realisiert. Darüber hinaus steht die Etab-
lierung von Netzwerken im Fokus, die digitale Bildung
in und für Bildungseinrichtungen befördern:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
297
38
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – ZUKUNFTSORIENTIERTE BILDUNG
Smarte Bildungsräume der Zukunft vernetzen unter
Zuhilfenahme von Informations- und Kommunika-
tionstechnologien systematisch physische Lernorte
formaler, informeller und non-formaler Bildung. Ein
Beispiel hierfür ist die »Bildungslandschaft Altstadt
Nord« in der Stadt Köln. Es handelt sich um einen Bil-
dungsverbund von sieben Einrichtungen in städtischer
und freier Trägerschaft. Sie besteht aus einer Kinder-
tagesstätte, einer Grundschule, einer Realschule, zwei
Gymnasien und zwei Freizeiteinrichtungen. Anhand
von zehn päda gogischen Zielen entstehen gemeinsa-
me Räume – im baulichen und pädagogischen Sinn.
Die partizipierenden Schulen haben sich außerdem
von den klassischen Klassen raumstrukturen verabschie-
det. Das moderne Lernen findet in modular verän-
derbaren Räumlichkeiten statt, die flexibel genutzt
werden können. Tafeln werden abgelöst durch White-
boards, die anhand von Füh rungssystemen flexibel an
den Wänden positioniert werden können und damit
den Schülergruppen bei Partnerarbeiten genauso zur
Verfügung stehen wie den Lehrkräften. Diese pädago-
gischen Überlegungen werden durch entsprechende
IT-Lösungen unterstützt.73
Als ein »Experimentierfeld für die Welt von morgen«
versteht sich das Verschwörhaus in Ulm. Es ist eines
der Leuchtturmprojekte im Rahmen des vom Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung geförderten
Pro gramms »Zukunftsstadt 2030«. Das Ver schwörhaus
will bei Bürgerinnen und Bürgern digitale Mün digkeit
fördern, ohne zu be lehren. Com puter, Smartphones und
Tablets werden zu Gegenständen im freien und ex pe-
ri men tellen Spiel, sodass ihre technischen Funk tions -
weisen genauso erfahrbar werden wie ihre sozia len
und ethischen Dimensionen. Indem die Teilnehmen-
den selbstbestimmt ihrem »Spieltrieb« nachgehen,
entstehen neue Projekte, die mitunter in die Stadtge-
sellschaft hineinwirken. Das offene Spiel- und Ge stal-
tungs angebot wird ergänzt durch Veran staltungen,
beispielsweise zu 3-D-Druck oder Code-Poetry-Work-
shops (»Goethe meets Big Data«).74
Erkenntnis
Der in der IT-Strategie »Lernen und Lehren an städtischen
und staatlichen Schulen in Nürnberg im digitalen Zeitalter«
vorgezeichnete Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur
sowie eine in verschiedenen Bildungseinrichtungen bereits
gelebte digitale Praxis bilden eine gute Grundlage, um
das Voneinander-Lernen zwischen Bildungseinrichtungen
systematisch auszubauen. Dass Schulen von Schulen lernen,
ist bundesweit ein zunehmend favorisierter Ansatz, um
notwendige Entwicklungsprozesse praxisnah und an-
schlussfähig zu gestalten.75
Handlungsnotwendigkeit
Mit Vernetzungsansätzen wie den »Digital School Days«
werden unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zu
Fragen der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen in
einen Austausch gebracht. Dieser Weg sollte fortgesetzt
und forciert werden. Dabei wird aufgezeigt, wie Lernen
im digitalen Zeitalter so gestaltet werden kann, dass mög-
lichst alle von den Chancen neuer Lernformate profi tieren.
Davon sollten öffentlichkeitswirksame Signale in die Stadt-
gesellschaft ausgehen, aber auch in andere Regionen.
Ansatz
Schulen, die bereits über breite Erfahrungen im Ein satz
von digitalen Medien verfügen und sich durch Inno va -
tionsbereitschaft auszeichnen, sollten ihre Ex zellenz weiter
ausbauen und sich schul- und schulform über greifend sowie
mit weiteren Einrichtungen der Nürnberger Bildungsland-
schaft vernetzen. Dafür sollten sie auf zusätz liche Unter-
stützung – etwa in Form von Fach beglei tung sowie
Kommunikations- und Veranstaltungsmitteln – zugreifen
können. Die Schulen können als »Digitale Bildungsleucht-
türme Nürnberg« zu Bildungsorten ausge baut werden, an
denen für Kollegien anderer Schulen sowie für Eltern und
Bildungspartner der Mehrwert für die Unterrichts-, Orga-
nisations- und Personalentwicklung von digitaler Bildung
erlebbar wird.
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #6
Digitale Bildungsleuchttürme
als vernetzte Lern- und
Begegnungsstätten stärken
298
39
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – INNOVATIONSÖKOSYSTEME ALS ENTWICKLUNGS- UND WACHSTUMSMOTOREN
Raum unter Einbindung von Expertinnen und Experten
aus anderen Systemen neue Ideen und neue Wege für
den eigenen Innovationsprozess ausprobieren. Der
Open- Innovation-Ansatz verbreitet sich in allen Branchen.
Damit einhergehend verändern sich nicht nur einzelne
Prozesse, sondern die ganze Produktionslogik: Entschei-
dend für die Wettbewerbsfähigkeit sind nicht mehr die
Neuerungen bei der arbeitsteiligen Produktion und ihren
Produkten innerhalb einer festen Unternehmensorga-
nisation – sondern offene und kollaborative Problemlö-
sungen mit tatsächlichen oder potenziellen Kunden und
anderen Akteuren.77 Vor allem die digitale Transforma-
tion erfordert neue Denkansätze in der auf Innovation
zielenden Forschungs- und Unternehmenswelt. Gleichzei-
tig eröffnet sie Chancen, intensive internationale Koope-
rationen mit lokalen und regionalen Konzentrationen
zu verbinden. Die Trendforschung sieht in urbanen und
stadtnahen Regionen demzufolge die »Innovationslabore
für die Weltwirtschaft«78. Die räumliche Konzentration
von Humankapital, Informationen und Finanzflüssen
macht Innovation erst möglich und stärkt das Wirtschafts-
wachstum.79 In Netzwerken werden »Vergleichs-, Lern-,
Kopier- und Querdenkeffekte« beschleunigt.80
Nürnberg ist Hightech-, Industrie- und moderner Dienstleis-
tungsstandort und hat sich bei der Entwicklung von Infor-
mations- und Kommunikationstechnik einen Namen erar-
beitet. Industrielle Stärken liegen in der Entwicklung von
Lösungen für technische und gesellschaftliche Fragestel-
lungen in den Bereichen intelligente Mobilität, digitale Ge-
sundheitswirtschaft, vernetzte Produktion und nachhaltige
Energiesysteme. In diesen Branchen ist ein aktives Ökosys-
tem für neue Innovationsimpulse entstanden. Im produzie-
renden Gewerbe gehört Nürnberg im Großstadtvergleich
zu den wichtigsten Industriestandorten in Deutschland.
Die Stärke Nürnbergs liegt im IT-Standort mit Kern kompe-
tenzen in Steuerung, Software-Entwicklung und Systemin-
tegration. Damit ist Nürnberg Wegbereiter hin zur ver-
netzten Produktion. Die digitale Transformation erfordert
dabei ein zunehmend offenes Innovationsökosystem, das
gleichermaßen Hochschulen, For schungseinrichtungen,
Unternehmen und kreative Persönlichkeiten einbezieht.76
Zukunftstrends
Ob Innovation Labs, Forschungscampusse oder
Makerspaces: Sie alle verfolgen das Ziel, dass Unterneh-
men in einem vom operativen Geschäft abgetrennten
INNOVATIONSÖKOSYSTEME
ALS ENTWICKLUNGS- UND
WACHSTUMSMOTOREN
Was wünscht sich die Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
»Der ZOLLHOF ist bereits ein guter An-
satz, um jungen Unternehmen mit neuen,
krea ti ven Ideen eine Plattform zu geben.
Von derartigen Ansätzen dürfte es gerne
mehr in Nürnberg geben. Dafür muss aber
auch eine entsprechend attraktive Infra-
struktur mit schneller Internetanbindung
geschaffen werden.«81
Stimme 1: Kooperationen und regionalen Wissensaustausch zwischen Firmen, Universitäten und Start-ups fördern. Stimme 2: Innovations- und
Forschungsökosysteme für Themen mit Bezug zur Digitalisierung aufbauen, z. B. Mobilität und Internet of Things. Stimme 3: Nürnberg soll sein
Profil als Spitzenstandort für die Digitalwirtschaft weiter schärfen.
In 38 Beiträgen sprechen sich die Bürgerinnen und Bürger dafür aus, Nürnberg als attraktiven Standort
für Unternehmen und Wissenschaft und damit für Innovationen und digitale Forschung zu stärken:
Abb. 14: ZOLLHOF-Veranstaltung für junge Unternehmerinnen und Unternehmer © ZOLLHOF
299
40
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – INNOVATIONSÖKOSYSTEME ALS ENTWICKLUNGS- UND WACHSTUMSMOTOREN
Agenda Digitalisierung Nürnberg
Das Wirtschaftsreferat setzt mit der Agenda Maßnahmen zur
Förderung eines positiven digitalen Strukturwandels in der
Nürnberger Wirtschaft um. Dabei werden Unter nehmen im
Zuge des digitalen Wandels gezielt unterstützt.
wirtschaft.nuernberg.de
JOSEPHS®
In dem offenen Innovationslabor können Besucherinnen
und Besucher auf 400 m² Fläche Innovationsansätze von
Unternehmen mit- und weiterentwickeln. Ziel ist es, Ideen
in Prototypen zu übersetzen, Feedback von Kunden zu
er halten und hierdurch Fehlerkosten schon in frühen Inno-
vationsphasen zu vermeiden. Die JOSEPHS GmbH ist eine
Tochter der Leistungszentrum Elektroniksysteme GmbH (LZE)
mit ihren Gesellschaftern, der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Fraunhofer-Institut für
Integrierte Schaltungen (IIS).
josephs-innovation.de
ZOLLHOF Tech Incubator
Das Gründerzentrum wurde mit der Uni Erlangen-Nürnberg
und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet. Es
fördert digitale Start-ups aus den Bereichen Urban Mobility,
E-Mobility, Internet of Things, Artificial Intelligence (AI), Big
Data, Digital Health, Virtual Reality (VR) und Augmented
Reality (AR). Diese werden mittels eines Coaching- und
Mento renprogramms unterstützt. Zudem werden die Start-
ups mit innovativen Methoden, Arbeitsweisen und Technolo-
gien mit Akteuren der Wissenschaft und Wirtschaft vernetzt.
2017 wurde das Gründerzentrum vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie als eines von zwölf »Digital Hubs«
in Deutschland ausgezeichnet.
zollhof.de
Digital Festival Nürnberg
Die seit 2012 jährlich stattfindende Veranstaltungsreihe ist
eines der größten gesamtgesellschaftlichen Digital-Festivals
Deutschlands und verbindet die digitale Community aus
Wirtschaft, Technologie, Bildung und Kultur. Mehr als 1.000
Akteurinnen und Akteure aus allen Bereichen der Metropol-
region Nürnberg, wie z. B. Unternehmen, Start-ups oder
Bildungs- und Kultureinrichtungen, tragen das Festival als
offenes Netzwerk und bringen sich in Veranstaltungen ein.
Alle teilen die Vision von Nürnberg als einer wirtschaftlich,
kreativ und kulturell lebendigen, sozialen Stadt, welche
die digitale Transformation als umfassenden gesellschaftli-
chen Wandel für sich nutzt. 2019 wurden den rund 16.000
Teilnehmenden im Zeitraum von zehn Tagen insgesamt 330
Events rund um das Thema digitale Transformation geboten.
Die Formate reichten dabei von Workshops und Vorträgen
bis hin zu Hackathons.
nuernberg.digital
NürnbergMesse
Der Standort fungiert mit Fachmessen wie der Embedded
World (eingebettete Systeme), der it-sa (IT-Sicherheit), der
developer week (Softwareentwicklung), der SPS (industriel-
len Automation) oder der MedTech Life (Medizin technik)
als nationaler und internationaler Branchentreffpunkt.
nuernbergmesse.de
Die Stadt Nürnberg fördert den Technologietransfer
zwi schen Wirtschaft und Einrichtungen für Forschung
und Entwicklung bereits auf vielfältige Weise. Sie fungiert
dabei als Netzwerkknoten, der neue Kooperationen unter
den Akteurinnen und Akteuren ermöglicht und Innova-
tionen unterstützt.
Erfolgreiche Leuchttürme sind z. B. das Innovations-
projekt »Road to Digital Production« des Nürnberger
Siemens-Werks. Ferner ist das Test- und Anwendungs-
zentrum L.I.N.K. des Fraunhofer IIS zu benennen, das den
Unter nehmen am Standort Nürnberg ein einzigartiges
»Inno vationslabor Industrial IoT« zur Verfügung stellt. Es
handelt sich dabei um ein Testumfeld für Industrie- 4.0-
Anwendungen und deren Implementierung.
Zur Vernetzung von Forschung und Wissenschaft hat das
Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS mit
seiner Arbeitsgruppe für Supply Chain Services SCS in
Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg, der Ludwig-Maximilians-Universität
München und der Fraunhofer-Institute für Eingebettete
Systeme und Kommunikationstechnik ESK und für Inte-
grierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB das
ADA-Center for Analytics, Data and Application geschaf-
fen. Dieses stellt eine besondere Forschungsinfrastruktur
dar: Unternehmen mit führenden nationalen und inter-
nationalen Forschenden aus dem Bereich künstliche
Intel ligenz kommen auf Zeit zusammen, um gemein-
sam an konkreten Projekten zu arbeiten. So entstehen
innerhalb kürzester Zeit in konkreten Anwendungen
neue Data-Analytics-Verfahren und Algorithmen – mit
entsprechendem Mehrwert für Industrie, Dienstleistung
und Forschung. Derzeit wird eine Erlebniswelt der Daten
konzipiert, in der Partner und Interessierte künstliche
Intelligenz hautnah erleben können – somit entsteht ein
idealer Showroom für Brainstorming und Projektentwick-
lung.82 Diese systematische Verzahnung von Wissenschaft
und Wirtschaft wird flankiert durch strategische Rahmen-
setzungen und weitere konkrete Projekte, darunter z. B.:
Was gibt es schon
in Nürnberg?
Ausgewählte Beispiele
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
300
41
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – INNOVATIONSÖKOSYSTEME ALS ENTWICKLUNGS- UND WACHSTUMSMOTOREN
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Im Rahmen der sogenannten »Wissensworkshops«
in Aarhus begeben sich zweimal in der Woche Stu-
dierende, Forschende und Vertretungen der Indus-
trie auf einen gemeinsamen »Tieftauchgang« zu
einem technischen Thema. Der Themenwahl wird
dabei keine Grenze gesetzt: Von IoT, künstlicher
Intelligenz, Unternehmertum bis hin zum Cloud
Computing kann alles diskutiert und erforscht
werden. Organisiert werden die Workshops von
teilnehmenden Wissensinstituten und kommer-
ziellen Akteuren.83
Die Deutsche Bahn ist im Rahmen der »DB Inno va-
tions LABs« im Jahr 2014 mit sechs 4.0-Initiativen
analog den Geschäftsbereichen (Logistik, Mobi-
lität und Infrastruktur) auf Digitalisierungsreise
gegangen und hat zudem die wichtigsten Quer-
schnittsfunktionen aufgenommen (Produktion,
IT und Arbeitswelten). Daraus sind beispielsweise
Labs wie das d.lab und das Skydeck sowie der
Start-up-Hub DB mindbox mit DB Accelerator
sowie weitere neue Projekte und konkrete
Produkte hervorgegangen.84
Branchenüber greifende
Inno vationslabore durch
Anlaufstelle zwischen Stadt
und Unternehmen fördern
Erkenntnis
Es ist erforderlich, sich mit Unternehmen aus anderen
Branchen, mit Dienstleistern sowie der Wissenschaft zu
verbinden, um komplexe Heraus for derungen mit den
notwendigen Technologien und Geschäftsmodellen
bearbeiten zu können. In Nürnberg gibt es bereits viele
Ansätze, um Innovation in den unterschiedlichen The-
menkomplexen zu fördern.
Handlungsnotwendigkeit
Um die Vorteile von Open Innovation und somit die
verschiedenen Perspektiven und Expertisen für »Digitales
Nürnberg« zu nutzen, muss die Stadt gezielt Innovations-
räume und -prozesse in sozialen, virtuellen und physischen
Räumen fördern und unterstützen. Open Innovation bie-
tet darüber hinaus ein hohes Potenzial für öffentliche För-
derungen durch die Zusammenarbeit in F&E-Konsortien.
Ansatz
Um Kreativität, Geschwindigkeit und Spezialwissen für
den Innovationserfolg zu generieren, sollte die Stadt
Nürnberg Themen mit gesamtstädtischer Relevanz
identifizieren und diese zu Aktionsfeldern verdichten.
Eine zentrale Anlaufstelle zwischen Stadtverwaltung und
Unternehmen könnte dabei helfen, im Kontext dieser
Aktionsfelder und den Bedarfen der Stadtgesellschaft
an mögliche Problemlösende heranzutreten, und dafür
einen entsprechenden Rahmen und die erforderliche
Bühne entwickeln.
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #7
301
42
KAPITELBEZEICHNUNG
Zukunftstrends
Der Wissensaustausch zwischen Hochschulen
und Forschungseinrichtungen mit Wirtschaft und Ge-
sellschaft ist ein wesentlicher Baustein, um innovative
Forschung in die Praxis zu überführen. Anwendungs-
orientierte Forschung zielt auf die Generierung neuen
Wissens, neuer Technologien und Verfahren mit direkter
Ausrichtung auf die Anwendung.88 Dabei hat sich die
Idee des Open Access – des unentgeltlichen, digitalen
Zugangs zu wissenschaft lichen Publikationen – in der
Wissenschaft entwickelt. Open Access ist Teil des um-
fassenderen Wandels zu einer digitalen Wissenschaft.
Aufseiten der Wirtschaft profitieren insbesondere kleine
und mittlere Unternehmen von der Zusammenarbeit
mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Nicht
zuletzt werden zunehmend Bürgerinnen und Bürger in
Forschungs vorhaben eingebunden, weil sie selbst For-
schung betreiben wollen (Citizen Science).89
Nürnberg ist ein Wissenschaftsstandort mit einem breit
gefächerten Forschungs- und Studienangebot, das neben
Naturwissenschaft und Technik auch Wirtschaft, Medien,
Soziales und die freien Künste abdeckt. Dabei sind die
anwendungsnahe Forschung und die intensive Vernet-
zung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein
Markenzeichen Nürnbergs. In einem Umkreis von 100 km
von Nürnberg entfernt befinden sich 30 Universitäten
und Hochschulen mit einer weiten Palette an Studienfä-
chern und mit über 180.000 Studierenden.85 Die Zahl der
Beschäftigten in den wissensintensiven Branchen wächst
kontinuierlich. Aktuell werden wissenschaftliche Schwer-
punkte in den Forschungsfeldern Digitalisierung, Industrie
4.0, Energietechnik und zukunftsfähige städtische Infra-
strukturen ausgebaut.86
Die Hochschullandschaft Nürnbergs stößt in Zeiten großer
Studierneigung mittlerweile an Kapazitätsgrenzen. Die
geplante Neugründung der eigenständigen Technischen
Universität Nürnberg mit interdisziplinären Forschungsde-
partments soll den Wissenschafts- und Hochschulstandort
Nürnberg weiter stärken.87
WISSENSCHAFT
UND FORSCHUNG
Abb. 15: Fraunhofer-Institut für integrierte Schaltungen ILS in Nürnberg © Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen ILS
»In Nürnberg sollten an hochschul-
ähnlichen Bildungs einrichtungen
mehr Studiengänge zum Thema
Digi talisierung angeboten und die
Forschung in den Themenfeldern
E-Mobilität, Energie und Umwelt
sowie Engineering gefördert
werden.«90
302
43
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
»Smarte Dienstleistungsfabrik (SmartDiF)«
Die Fraunhofer Arbeitsgruppe SCS entwickelt neue Lösungen
für datengetriebene Geschäftsmodelle und Organisationen,
indem sie das Zusammenspiel von technischen Trends,
IoT-Innovationen und dem Faktor Mensch gleichermaßen
berücksichtigt und in Unternehmen einbringt. Das Projekt
bietet damit kleinen und mittelständischen Unternehmen
die Möglichkeit, die Digitalisierung für die eigene Innova-
tionskraft zu nutzen.
scs.fraunhofer.de
Diversitätsfreundliche digital gestützte Lehre
An der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
werden im Rahmen der Zielvereinbarung Diversity-Kompe-
tenzen für eine diversitätsfreundliche digital gestützte Lehre
ausgebaut – und zwar bei Studierenden wie Lehrenden glei-
chermaßen. Denn »new literacies« werden benötigt, wenn
via Social-Software Menschen und Netzwerke neu interagie-
ren, um aktiv an Lehre und Forschung teilzunehmen.
th-nuernberg.de
LEONARDO Connect
Bei diesem Vorhaben befassen sich die Hochschule für Musik
Nürnberg, die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon
Ohm sowie die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg ge-
meinsam mit musikalischer Mensch-Maschine-Interaktion. In
multifunktionalen Labors werden Ideen prototypisch getestet.
Die Hochschule für Musik Nürnberg richtete dazu das Music
Interaction Research and Audio Creation Lab (MIRACL) ein.
leonardo-zentrum.de
»IIP-Ecosphere«
Ein leichterer Zugang zu KI-basierten Prozessen und
Geschäfts modellen für Industrieunternehmen – das ist das
Ziel des Verbundvorhabens »IIP-Ecosphere«. Im Rahmen
der KI-Initiative des Bundes wird es in den kommenden drei
Jahren gefördert. Insgesamt besteht das Konsortium aus 17
Partnern. Aus der Industrie sind Anwenderunternehmen
ebenso beteiligt wie Software-Anbieter und Hersteller von
Elektroniksystemen, aus der Wissenschaft der Lehrstuhl für
Wirtschaftsinformatik der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg (FAU). »Predictive Maintenance«, also
die vorausschauende Wartung von Maschinen in Unterneh-
men, ist das Ziel.
iip-ecosphere.eu
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nürn-
bergs befassen sich in vielfältigen Projekten mit neuen
digitalen Lösungen und Fragen zu Wechselwirkungen
zwischen gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen
Technologien sowie digitaler Lehre und Forschung.
Neben der vielfältigen Praxis an Hochschulen und
Instituten werden Kooperationsprojekte zwischen
Forschungseinrichtungen sowie nicht universitäre
Forschungsprojekte umgesetzt, z. B.:
Was wünscht sich die Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Stimme 1: Nürnberg zu einem attraktiven Forschungsstandort im
Bereich Digitalisierung ausbauen. Stimme 2: Digitalisierung als
(Querschnitts-)Thema für alle Studienfächer an den Nürnberger
Hochschulen fördern und den Schwerpunkt an der neuen Nürnber-
ger Universität gezielt auf IT legen. Stimme 3: Den freien Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen für alle Nürnbergerinnen und
Nürnberger durch Open-Access-Initiativen fördern.
Stimme 1: Anwendungsorientierte Wissenschaft: Digitale Lösungen für
das städtische Leben entwickeln. Stimme 2: Ergebnisse schnell nutzbar
machen und nicht in der Schublade verschwinden lassen. Stimme 3:
Daten erheben, mit denen Verhalten erforscht und digitale Dienste
geschaffen werden können. Voraussetzungen für eine (echte) Smart
City schaffen.
In elf Beiträgen befürworten Bürgerinnen und
Bürger die Stärkung des Hochschulstandortes
Nürnberg insbesondere im Hinblick auf einen
digitalen und nachhaltigen Schwerpunkt:
In weiteren neun Beiträgen stellen Bürgerinnen
und Bürger die Frage, inwiefern Digitalisierung
konkret den Alltag verbessert. Damit ver bun den
ist u. a. auch der Wunsch nach einer an wendungs-
orientierten Forschung, deren Nutzen in der
Öffentlichkeit sichtbar gemacht wird:
303
44
BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG – WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Das CityScienceLab der HafenCity Universität Ham-
burg erforscht mit Partnerinnen und Partnern aus
der Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissen-
schaft die Veränderung von Städten im Kontext der
Digitalisierung. Es verfolgt eine dezidiert inter- und
transdisziplinäre Perspektive durch die Verbindung
technischer Fragestellungen mit gesellschaftlichen
und kulturellen Entwicklungen.91
Das Projekt »Sharing Cities« zielt darauf ab, die
Rolle der digitalen Technologie in Städten zu hin-
terfragen und zu klären, wie alle Stadtbewohner
von diesem Transformationsprozess profitieren
und gleichzeitig dazu beitragen können. In den
drei Städten London, Lissabon und Mailand wird
die Effektivität neuer Technologien anhand von
verbesserten urbanen Mobilitätsstrukturen, gestei-
gerter Energieeffizienz von Gebäuden sowie einer
Verringerung des gesamten Schadstoffausstoßes
demonstriert. Das Projekt zielt darauf ab, die Stadt-
gesellschaft zu verpflichten, sich als aktiver Akteur
bei der Transformation der Städte und Kommunen
einzubringen. Gemeinsam soll eine dynamischere,
lebenswürdigere, ökonomisch aktivere sowie res-
sourceneffizientere Stadt geformt werden.92
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #8
Reallabore verbinden Nürnberger
Forschungslandschaft mit
nach haltiger kommunaler
Entwicklung
Erkenntnis
Ein breit gefächertes Studienangebot, innovative und
vernetzte Hochschul- und Forschungseinrichtungen und
die hohe Lebensqualität in Nürnberg bilden ein ideales
Umfeld zum Studieren, Forschen und Leben. Das Thema
Nachhaltigkeit bzw. ökologisch bewusstes Leben hat für
die Stadtgesellschaft im Kontext von Digitalisierung eine
hohe Relevanz und kann für den Wissenschaftsstandort
profilbildend und für Nürnberg zukunftsweisend werden.
Handlungsnotwendigkeit
Im Rahmen der weiteren Profilierung Nürnbergs gilt es,
die Kräfte für die wissenschaftliche Begleitung eines
nachhaltigen Wachstums und guter Lebensbedingungen
in »Digitales Nürnberg« zu bündeln. In Abgrenzung zu
»Innovationslaboren«, wo Ideation-Prozesse und Customer-
Feedback erfolgen, werden in »Reallaboren« Anwendun-
gen unter Realbedingungen getestet werden können, die
auf eine Umsetzung im Stadtraum abzielen.
Ansatz
Exzellente anwendungsorientierte Forschung könnte sich
über die Themenfelder Digitalisierung und Nachhaltigkeit
profilieren und dabei regionale und internationale Pers-
pektiven verknüpfen. In Reallaboren innerhalb des Nürn-
berger Stadtgebiets kann mit transdisziplinärer Forschung
die Erprobung nachhaltiger Lebens- und Wirtschaftsfor-
men durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
wissenschaftlich begleitet werden, unterstützt durch die
Stadtverwaltung.
304
KAPITELBEZEICHNUNG
45
Nürnberg ist eine lebendige Großstadt mit mittelalterlichem Flair, histo-
risch relevanten Stätten und einer aktiven Kunst- und Kulturszene. Ob
ausgedehnte Parks, ruhige Gärten, Seen oder Flussauen – quer durch die
Stadt bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zu entspannen. Rund 500
Sportvereine im Ballungsraum ermöglichen ein attraktives Freizeitpro-
gramm.93 Nicht nur Bürgerinnen und Bürger schätzen dieses vielfältige
Angebot, auch die 3,6 Mio. Übernachtungen im Jahr 2018 verdeutlichen,
wie attraktiv Nürnberg für Menschen aus dem In- und Ausland ist.94
»Digitales Nürnberg« vernetzt diese einzigartige Kultur- und Freizeit-
landschaft und ihre Akteurinnen und Akteure durch digitale Angebote
noch stärker und verbindet die Förderung des Tourismusstandorts mit
der Steigerung der Lebensqualität für die Menschen vor Ort.
DIGITALE KULTUR- UND
FREIZEITKOMMUNIKATION
KULTUR UND FREIZEIT DIGITAL ERLEBEN
2.4
KULTUR UND FREIZEIT
305
46
KAPITELBEZEICHNUNG
»Auf einen Blick digital sämtliche Restau-
rants, Hotels, Bars, Freizeitaktivitäten und
Eventmöglichkeiten in Nürnberg sehen zu
können wäre großartig! Am besten noch
unterteilt nach Themen und Zielgruppen.«98
kann diese digitale Verzahnung auch zu einer besseren
Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Einrich-
tungen der Nürnberger Kultur- und Freizeitlandschaft
beitragen.
Zukunftstrends
Ein aktueller Trend in der Kommunikation von
Kultur- und Freizeitangeboten ist die individualisierte
Kundenorientierung. Waren bislang standardisierte Ange-
bote das Maß der Dinge, kann mit der Digitalisierung der
Kundenwunsch nach Individualität auf effiziente Weise
erfüllt werden.96 Mit optimierten Customer-Relationship-
Managementsystemen (CRM) werden künftig noch
stärker die Voraussetzungen für eine datenbasierte und
personalisierte Medienausspielung geschaffen.97
Nürnberg bietet eine über die Stadtgrenzen hinaus be-
deutsame, sehr gut aufgestellte Kultur- und Freizeitinfra-
struktur. Charakteristisch sind die hohe Dichte an Museen
und das lebendige Angebot von Theatern, insbesondere
von Kindertheatern. Mit 14 Theater- und Opernsitzplät-
zen pro 1.000 Einwohner liegt Nürnberg bundesweit auf
dem dritten Platz.95 Auf dieses vielfältige Kultur- und
Freizeitangebot macht eine Vielzahl von Akteurinnen
und Akteuren auf ganz unterschiedlichen analogen und
digitalen Wegen aufmerksam. Für Nürnberg ergeben sich
durch den digitalen Wandel neue Gestaltungsmöglich-
keiten, diese komplexe Informationsfülle zu reduzieren.
Übersichtliche, individualisierbare digitale Informations-
angebote können sowohl für Bürgerinnen und Bürger als
auch für Touristen neue Mehrwerte schaffen. Nicht zuletzt
DIGITALE KULTUR- UND
FREIZEITKOMMUNIKATION
Abb. 16: TOPORAZ-Projekt © Matthias Razum
306
47
KULTUR UND FREIZEIT – DIGITALE KULTUR- UND FREIZEITKOMMUNIKATION
Der Online-Dienst www.nordbayern.de
Der Online-Dienst der Nürnberger Nachrichten (NN) und der
Nürnberger Zeitung (NZ) bietet in seiner Rubrik Kultur und
Freizeit Veranstaltungstipps für die Region.
nordbayern.de/kultur
Der Kulturkalender des Kulturreferats
Der Kalender bietet eine Übersicht über die rein städtischen
Angebote hinaus und ermöglicht zudem das Einpflegen
von Veranstaltungen durch externe Anbieter. Der Erfolg des
Veranstaltungskalenders bestätigt die Stadt Nürnberg in
ihrer Rolle als vertrauenswürdiger Vermittler bei Kunst-
und Kulturangeboten.
nuernbergkultur.de
Stadtportal Nürnberg
Auf der Website der Stadt gibt es neben einem gesamt-
städtischen Veranstaltungskalender ebenso thematische
Rubriken und Hilfen für die Planung von Kultur- und
Freizeitaktivitäten.
nuernberg.de/internet/stadtportal/kultur_freizeit.html
Website der Congress- und
Tourismus-Zentrale Nürnberg
Die Congress- und Tourismuszentrale ist mit der Vermarktung
der Destination beauftragt. Auf ihren Internetseiten bringt sie
verschiedene Informationen für Besucherinnen und Besucher
der Stadt zusammen. Dabei werden die Sehenswürdigkeiten
der Stadt genauso inszeniert wie die regionalen Spezialitäten,
Restaurants oder Veranstaltungen.
tourismus.nuernberg.de
Was wünscht sich die Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Stimme 1: Zentrale Online-Plattform, die umfassend und gebün-
delt Informationen zu aktuellen Kultur- und Freizeitangeboten
bereitstellt, inklusive einer Verknüpfung mit weiteren Themen, wie
insbesondere An- und Abreisemöglichkeiten mit dem öffentlichen
Nahverkehr. Stimme 2: Eine Online-Plattform sollte individualisierbare
Funktionen bieten, z. B. das Filtern nach Genre oder Zielgruppen.
Stimme 1: Einfache und intuitive Buchung auf allen digitalen
Geräten über ein zentrales Portal aller städtischen (und regionalen)
Kultur- und Freizeitangebote ermöglichen. Stimme 2: Ein stadtweit
einheitliches Buchungssystem nach neuesten digitalen Standards
einführen.
In 23 Beiträgen wünschen sich Bürgerinnen
und Bürger eine zentrale und kompakte Infor-
mationsübersicht über tagesaktuelle Kultur-
und Freizeitmöglichkeiten inklusive verschie-
dener ergänzender Funktionen:
In elf Beiträgen wünschen sich Bürgerinnen
und Bürger die Einführung von zentralen
Online-Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
Nürnberg bietet eine Vielzahl an Websites, die über das
Kultur- und Freizeitangebot in der Stadt informieren. Die
meisten kulturellen und freizeitorientierten Einrichtungen
haben einen eigenen Internetauftritt mit einrichtungsbe-
zogenen Informationen, größtenteils ist auch die direkte
Ticketbuchung möglich. Einen kooperativen Ansatz ver-
folgen bereits die Museen der Stadt. Ihre Kommunika tion
erfolgt gebündelt, z. B. über die Website www.museen.
nuernberg.de oder über gemeinsame Printmedien-
Veröffentlichungen.99
Darüber hinaus bieten folgende Websites einen
breiteren Überblick:
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
307
48
KULTUR UND FREIZEIT – DIGITALE KULTUR- UND FREIZEITKOMMUNIKATION
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
In der deutsch-dänischen Kulturregion Sønderjylland-
Schleswig wurde die grenz über schreitende elektro-
nische Plattform »Kulturfokus« eingerichtet. Ziel
der gemeinsamen Plattform ist es, den Kulturak-
teuren aus der gesamten Region die Möglichkeit
zu geben, ihre Veranstaltung zu platzieren und
Kulturkonsumenten einen Überblick über Ange-
bote zu bieten. Zudem gibt es für Veranstalter und
Kulturakteure spezielle Fachseiten, die u. a. Tipps
zur Vermarktung von Veranstaltungen bereithal-
ten. Über eine Online-Redaktion können diese
auch Artikel mit relevanten Informationen und
Fotos einstellen lassen.100
Die App »Kulturpunkte« ist das erste mobile
Kulturportal Hamburgs. Sie liegt auch in engli-
scher Sprache vor. Die Sprache richtet sich nach der
jeweiligen Systemeinstellung des Mobilgerätes. Die
App ist zur Vorbereitung eines Besuchs der Stadt,
als Begleiter auf einer kulturellen Entdeckungs-
tour und zur bequemen Recherche von zu Haus
oder unterwegs geeignet. Neben den Theatern
und Museen stellen sich auch Bibliotheken, Kino,
Kunst-, Musik- und weitere Orte wie Stadtteilkul-
turzentren und Erlebnisorte vor. Die Texte stammen
in der Regel von den Einrichtungen selbst. Jeder
Kulturpunkt ist mit einer Detailansicht verknüpft.
Ebenso ist das schnelle Aufrufen des Routenplaners
zu einzelnen Institutionen möglich. Ausgewählte
Tourenvorschläge, inklusive zwei Audioguides zur
Kunst in Hamburg, ergänzen das Angebot. Links
zu allen Kultureinrichtungen ermöglichen tagesak-
tuelle Informationen und Zugang zum Ticketing.
Aus der App ist der Veranstaltungskalender von
hamburg.de aufrufbar.101
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #9
Kuratierte Informationsangebote
zu Kultur und Freizeit kooperativ
entwickeln
Erkenntnis
Durch den digitalen Wandel verändern sich die Informa-
tions- und Kommunikationswege auch im Bereich der
Kultur- und Freizeitangebote. Immer mehr Informationen
werden von immer mehr Institutionen und Personen ge-
streut, wobei analoge und digitale Formate miteinander
konkurrieren. Bislang fehlt in Nürnberg eine serviceorien-
tierte, übergreifende Informationsaufbereitung zu aktu-
ellen Kultur- und Freizeitangeboten. Diese Fest stellung
wird von den Aussagen der befragten Stadtgesellschaft
bekräftigt. Gewünscht wird eine zentrale digitale Platt-
form, die übersichtlich Angebote bündelt und darüber
hinaus weitere nützliche Funktionen bietet.
Handlungsnotwendigkeit
In »Digitales Nürnberg« von morgen werden Informatio-
nen sowohl zu den städtischen als auch nicht städtischen
Angeboten in den Bereichen Kultur, Kunst und Freizeit
digital zusammengeführt und gleichzeitig durch spezifisch
zugeschnittene Inhalte individuell erfahrbar gemacht. Spe-
zielle Angebote für Museen oder Kulturveranstaltungen
gehen service- und nutzerorientiert Hand in Hand mit an-
deren Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, wie etwa
Informationen zu Mobilitäts- oder Gastronomieangeboten.
Ansatz
Aufbauend auf dem Erfolg des Kulturkalenders des Kul-
tur referats sollten städtische und nicht städtische Insti-
tu tionen aus dem Kultur- und Freizeitbereich in einem
kooperativen Ansatz die bereits bestehenden digitalen
Informationsmöglichkeiten in der Stadt Nürnberg bündeln,
Synergieeffekte identifizieren und das Angebot systema-
tisch weiterentwickeln. Ziel ist es, der Stadtgesellschaft ein
kuratiertes, digitales Informationsangebot aus einer Hand
zugänglich zu machen.
308
49
KAPITELBEZEICHNUNG
Zukunftstrends
Es gibt eine Reihe von Ansätzen, mit denen das
Kultur- und Freizeiterleben durch digitale Technik wei-
terentwickelt wird. Einer davon ist Augmented Reality,
die sogenannte »erweiterte Realität«: z. B. Kunstwerke
können mittels der Nutzung von Apps über das Smartpho-
ne oder Tablet umgedeutet und um digitale Elemente er-
weitert werden.105 Mit dieser Technik werden die Grenzen
zwischen real und virtuell stets neu ausgelotet. Im Gegen-
satz dazu wird bei der Virtuellen Realität (VR) eine ganz
neue, künstliche Wirklichkeit mittels Hard- und Software
erschaffen, die z. B. über VR-Brillen erlebt werden kann.
So wird etwa der Eindruck erzeugt, sich selbst in dieser
künstlichen Realität – z. B. in der Rekonstruktion zerstörter
Gebäude – zu bewegen.106
In der Kulturstrategie für die Stadt Nürnberg107 werden
unter der Überschrift »Digitalisierung und Medialisierung«
als Techniken, die den Kunst- und Kulturbetrieb verän dern
werden, außerdem der 3-D-Druck sowie neue Visualisie-
rungsmöglichkeiten wie digitale Bühnenbilder genannt.
Außerdem wird darauf verwiesen, dass Digi talisierung als
Themenfeld künstlerischer Auseinan der setzung relevant
sei und dass es gelte, einen Beitrag zur Schaffung eines
kritischen Bewusstseins im Umgang mit digitalen Medien
zu schaffen. Außerdem müssten neue Genres gefördert
werden, wie Videokunst oder Games.108
»Gamification« ist ein weiterer Trend, der den Kultur- und
Freizeitbereich erobert. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass
Spaß am Spiel motiviert und Motivation wiederum die
Konzentration fördert. In Kulturinstitutionen beispielswei-
se werden diese Ansätze des spielerischen Lernens in ganz
unterschiedlicher Form analog und digital implementiert.
Sie reichen von Suchspielen, Bilderrätseln bis hin zu multi-
medialen Angeboten.
Mit neuen technologischen Anwendungen erweitert sich
die Erlebbarkeit von Kunst und Kultur. Auch Nürnbergs
Geschichte wird hierdurch auf einer neuen Ebene erfahr-
bar: Ein interdisziplinäres Wissenschaftsnetzwerk hat
dreidimensionale, digitale Modelle geschaffen, die den
Nürnberger Stadtraum von der Barockzeit bis zur Gegen-
wart erlebbar machen. Die Modelle werden mit histori-
schen Karten, Forschungsliteratur und ganz unterschied-
lichen Quellen vernetzt. Ergänzt wird das Angebot durch
Suchfunktionen, die Antworten auf unterschiedliche Fra-
gen ermöglichen: Wie hat sich der Stadtraum über die Zeit
verändert? Wer lebte in den Häusern, und was wissen wir
über ihre Bewohner? Antworten, die nicht nur Forschen-
de, sondern auch die Öffentlichkeit interessieren.102
Auch die Digitalisierung im Freizeitbereich schreitet rasant
voran, wie etwa das Beispiel E-Sport – das turnierbasier-
te Computerspielen – zeigt. E-Sport ist imstande, ganze
Arenen zu füllen, während an den Bildschirmen teilweise
Millionen Zuschauer mitfiebern. Auch der 1. FC Nürnberg
bietet seit dem Jahr 2017 E-Sport innerhalb seiner Vereins-
strukturen an, um das Kerngeschäft im Stadion mit der
virtuellen Welt zu verbinden.103 Das digitalisierte Freizeit-
angebot schafft zudem neue Betätigungsfelder, wie z. B.
das Streaming und Kommentieren von Turnieren.104
KULTUR UND
FREIZEIT DIGITAL
ERLEBEN
»Digitalisierung sollte für
den Kultur bereich nutzbar
gemacht werden (z. B. Museen).
Freizeitange bote sollten auch
einbezogen werden. Nürnberg
könnte hier nationale Vorreite-
rin und internatio nale Partnerin
werden, wenn früh das Potenzi-
al von z. B. E-Sport erkannt und
gefördert wird«109
Abb. 17: Digitale Freizeit im Haus des Spiel(en)s © Haus des Spiel(en)s
309
50
KULTUR UND FREIZEIT – KULTUR UND FREIZEIT DIGITAL ERLEBEN
EMPAMOS
Das Forschungsprojekt der Technischen Hochschule Nürnberg
entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Spielearchiv. Ziel ist es, herauszufinden, welche motivieren-
den Elemente gute Spiele enthalten und diese dann zu
kombinieren. Parallel dazu werden Spielanleitungen digital
so aufbereitet, dass Machine-Learning-Algorithmen diese
Elemente identifizieren und in den über 30.000 Spielen des
Archivs auch nach neuen Mustern und Zusammenhängen
suchen können.
empamos.in.th-nuernberg.de
Haus des Spiel(en)s
Bis 2025 soll das historische Pellerhaus zu einem überregio-
nal wahrgenommenen, zukunftsorientierten Leuchtturm der
Spiel- und Stadtkultur entwickelt werden, zu einem aktiven,
ganz-heitlichen Impuls-, Innovations- und Ermöglichungs-
raum rund um die vielfältigen Facetten und Formen des
Themas »Spiel« – analog und digital.
TOPORAZ
Ein interdisziplinäres Wissenschaftlernetzwerks hat den
Nürnberger Stadtraum von der Barockzeit bis zur Gegen-
wart als dreidimensionales digitales Modell rekonstruiert.
Das Modell wurde mit zahlreichen historischen Quellen
und Bildern vernetzt. Mit diesem Projekt ist eine virtuelle
Forschungsumgebung entstanden, die nicht nur neue Ein-
blicke für die interessierte Öffentlichkeit ermöglicht, sondern
auch innovatives Arbeiten und Publizieren in den digitalen
Geistes wissenschaften erlaubt.
b-u-b.de/toporaz
Stadtarchiv Nürnberg
Das »Haus der Nürnberger Geschichte« gehört mit seinen um-
fangreichen Beständen, vor allem aus dem 19. Jahrhundert
und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, zu den größten
Kommunalarchiven Deutschlands und hat eine umfangrei-
che Datenbank. Ein Teil davon ist für eine Online-Recherche
freigeschaltet, unterteilt nach Archivalien, Archivbibliothek
sowie Stadtlexikon.
nuernberg.de/internet/stadtarchiv
Was wünscht sich die Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Stimme 1: Digitale Partizipationsräume im Bereich des selbstentde-
ckenden Lernens und der Kulturaneignung in Bezug auf den Stadt-
raum schaffen. Stimme 2: Kulturangebote sollten digitale Angebote
integrieren. Als erfolgreiches Beispiel kann das Angebot der Stadt-
bibliothek genannt werden.
Stimme 1: Mit Blick auf die Bewerbung als »Kulturhauptstadt Europas
2025« sollte ein wegweisender Beitrag geleistet werden, dass Kultur-
institutionen auch in Zeiten der Digitalisierung ihre Relevanz behalten
und die digitale Transformation aktiv mitgestalten können. Stimme 2:
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung dürfen Traditionen und
Stadtkultur nicht vergessen werden und müssen auch weiterhin durch
analoge Angebote bewahrt werden.
In elf Beiträgen regen Bürgerinnen und Bürger
an, vielfältige Möglichkeiten der Digitalisierung
in die Kultur- und Freizeitangebote der Stadt zu
integrieren:
In sieben Beiträgen weisen Bürgerinnen und
Bürger auf die Notwendigkeit hin, trotz aller
digitalen Möglichkeiten die traditionellen
Angebote im Blick zu behalten:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
Mit der partizipativ erarbeiteten Kulturstrategie110 haben
sich die Aktiven und Verantwortlichen der Stadt Nürn-
berg unter anderem auch mit den Chancen und Gestal-
tungsaufgaben der Digitalisierung im Kulturbe reich be-
fasst. Auch die Kultur- und Freizeiteinrichtungen selbst
setzen sich zum Teil sehr offensiv mit Digitalisierung
auseinander und realisieren entsprechende Angebote:
Beispielsweise veranstaltete das Staatstheater Nürnberg
im Rahmen des Nürnberg Digital Festivals im Juli 2019
ein Barcamp mit dem Titel »Kunst & Kultur in der Digital-
gesellschaft«111. Bei der »Blauen Nacht Nürnberg« im Mai
2019 fand die Gaming-Szene im Künstlerhaus im Kunst-
KulturQuartier unter dem Titel »Let's play Showmasters!
Videospiele mit Livemusik« ein entsprechendes Angebot.
Beispielhaft sollen darüber hinaus folgende Initiativen
genannt werden:
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
310
51
KULTUR UND FREIZEIT – KULTUR UND FREIZEIT DIGITAL ERLEBEN
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Bereits seit einigen Jahren bietet »Google Arts &
Culture« in Kooperation mit Kultureinrichtungen
die Möglichkeit, Kulturorte oder Museen virtuell zu
erkunden. Es gibt 360-Grad-Videos, etwa aus dem
Royal Museums of Fine Arts in Brüssel, in dem Nut-
zerinnen und Nutzer virtuell in das Bild »The Fall of
the Rebel Angels« von Bruegel (1562) eintauchen
können. Auch Street-View-Touren durch das British
Museum in London oder durch das MoMa in New
York sind hierüber möglich, bei denen sich der
virtuelle Gast durch die digital abgebildeten Räume
bewegen kann. artsandculture.google.com
In der niederländischen Kremer Collection wurde
statt eines physischen Museumsneubaus gleich ein
digitales Museumsgebäude geschaffen, durch das
sich die Besucherin oder der Besucher dank Virtual
Reality bewegen kann. Neben den Gemälden er-
scheint darüber hinaus der Sammlungsgründer
George Kremer zusammen mit seiner Frau Ilone
als Hologramm und erzählt (als Audioguide ein-
gesprochen) Hintergründe zur Sammlung.
thekremercollection.com/the-kremer-museum
In Wien fand das zweite Electronic Sports Festival
in einer 3.000 m² großen Diskothek statt: Nach
Aussagen des Veranstalters machten die 25.000
Besucherinnen und Besucher und die 400 Turnier-
teilnehmenden Wien ein Wochenende lang zur
europäischen Hauptstadt des E-Sports.
esports-festival.com
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #10
Fahrplan Kultur
und Freizeit digital
in Nürnberg
Erkenntnis
Wenige andere Städte in Deutschland haben ein so rei-
ches und vielfältiges kulturelles Erbe und eine so aktive
Stadtgesellschaft wie Nürnberg. Digitale Technologien
bergen Chancen, breite Zugänge zu diesem Reichtum zu
ebenen. In der Kulturstrategie der Stadt Nürnberg wurden
als Maßnahmenvorschläge unter anderem festgehalten,
dass ein Diskurs über Digitalisierung und entsprechende
Veränderungen zu führen sei und dass die Digitalisierung
des Kulturerbes vorangetrieben werden solle.112
Handlungsnotwendigkeit
Die Digitalisierung des kulturellen Erbes und die Nutzbar-
machung digitaler Technologien für Kultur und Freizeit
in Nürnberg sind ein großes sowie kosten- und zeitauf-
wendiges Aufgabenfeld, das von einigen Spannungen
geprägt ist. So ist etwa die Balance zwischen Innovation
und Tradition zu wahren, sind die Bedürfnisse der Genera-
tionen abzuwägen und sind im Kontext der Positionierung
Nürnbergs möglichst vollständige versus ausgewählte
digitale Archivierungsansätze zu entscheiden. Außerdem
ist die Qualität digitaler Angebote zu gewährleisten, bei-
spielsweise bei digitalen Guides.
Ansatz
Der in der Kulturstrategie benannte notwendige Diskurs
zur Digitalisierung sollte mit den für Kultur, Freizeit sowie
für Marketing zuständigen städtischen Verantwortungs-
trägerinnen und -trägern sowie mit Vertreterinnen und
Vertretern von Kultureinrichtungen geführt werden, um
notwendige Veränderungen und Investitionen zu bestim-
men. Ziel kann ein »Fahrplan Kultur und Freizeit digital
in Nürnberg« sein, der dazu beiträgt, Spannungsfelder zu
bearbeiten, bereits verabredete Digitalisierungsprojekte
zeitlich zu staffeln und digitale Leuchtturmprojekte zu
identifizieren. Der Fahrplan kann so die Grundlage für
ressortübergreifendes Handeln bilden.
311
KAPITELBEZEICHNUNG
52
Das Fundament von »Digitales Nürnberg« bildet eine digitale Stadt-
verwaltung. Mit diesem Wissen hat Nürnberg einen Handlungsrahmen
für die digitale Transformation der Stadtverwaltung geschaffen. Mit
dem Ziel, die Lebensqualität weiter zu verbessern, werden Dienstleis-
tungen an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet und als »Service
aus einer Hand« entwickelt. Entsprechende Prozesse sollen einfach, kun-
denzentriert und digital gestaltet werden. Gleichzeitig soll der Kultur-
wandel innerhalb der Stadtverwaltung aktiv gestaltet werden. Vertrauen
in Angebote und Dienstleistungen ist in der digitalen Welt essenziell:
Daten- und Informationssicherheit haben daher auf allen Ebenen und
in allen Anwendungsfeldern der Stadt Nürnberg höchste Priorität.
LEISTUNGSFÄHIGE DIGITALE
INFRASTRUKTUREN
DATEN UND »DIGITALES NÜRNBERG«
PROZESSAUTOMATISIERUNG UND
KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE
2.5
DATEN, INFRASTRUK-
TUREN, PROZESS AUTO-
MATISIERUNG UND KOM-
MUNALE ONLINE-DIENSTE
312
53
KAPITELBEZEICHNUNG
Neben mehr Transparenz werden auch neue Möglichkeiten
der Teilhabe an Planungs- und Entscheidungsprozessen
geschaffen. Der Schutz der Menschen vor Missbrauch ihrer
personenbezogenen Daten und die Informationssicherheit
stehen dabei immer mit an erster Stelle.
Zukunftstrends
Angesichts von Big Data113 gewinnt das Prinzip
»Open Data« bei der Verwaltung, Organisation und
Durchführung kommunaler Aufgaben eine immer größe-
re Bedeutung: Frei verfügbare und unbearbeitete Daten
lassen sich über ihren ursprünglichen Erhebungszweck
hinaus verwenden und können zur Entwicklung neuer
Dienstleistungen (z. B. Apps) und Schonung der natürli-
chen Ressourcen genutzt werden. Neben mehr Transpa-
renz nach außen kann Open Data nach innen dazu beitra-
gen, interne Datensilos der Verwaltung aufzubrechen und
den Austausch über Fachbereiche hinweg zu fördern.114
Städte wie auch Bund und Länder sind angehalten, ihr
Regierungs- und Verwaltungshandeln sowie Entschei-
dungsprozesse durch Kooperation und Partizipation zu
öffnen.115 Offene Daten sind hierbei ein wesentlicher
Bestandteil für eine moderne und offene Form des Re-
gierungshandelns im Sinne des »Open Government« und
Grundvoraussetzung für eine digitale, smarte Stadt.
Nürnberg verfügt bereits heute über eine große und
schnell wachsende Menge an Daten. Neben personenbezo-
genen Informationen gehören dazu Daten aus den Berei-
chen Energie, Verkehr, Verwaltung, Gesundheit, Wirtschaft
und Bildung. Um alle Potenziale von »Digitales Nürnberg«
auszuschöpfen, steht die Stadtverwaltung vor der Heraus-
forderung, digitale Datenbestände sowohl für die Nürnber-
gerinnen und Nürnberger als auch für die Wissenschaft und
Wirtschaft zugänglich zu machen. Die bisherigen Ansätze,
Daten in Open-Data-Plattformen öffentlich zugänglich zu
machen, haben allerdings bislang noch nicht zur erhofften
Entwicklung von Mehrwertdiensten geführt, wohingegen
der bislang oft manuell zu unterstützende Pflegeaufwand
erheblich ist. Was die interne Verschränkung der unter-
schiedlichen, fachspezifischen Datenbestände sowie die
Zurverfügungstellung von Daten in maschinenlesbarer
Form für die Öffentlichkeit anbelangt, steht die Stadt Nürn-
berg daher noch am Anfang. Hier wird der Ansatz weiter-
verfolgt, die Daten über Open-Data-Portale und Schnitt-
stellen öffentlich bereitzustellen, wenn die rechtlichen
und organisatorischen Voraussetzungen dafür gegeben
sind und die Daten auf technischem Weg aus den Bearbei-
tungsprozessen automatisiert übertragen werden können.
DATEN UND »DIGITALES NÜRNBERG«
»Durch Aggregierung und
Auswertung der kommunal
anfallenden Daten lassen
sich mit Sicherheit unzählige
Effizienzgewinne heben.«116
Abb. 18: Daten im »Digitalen Nürnberg« © Nicolas Herrbach
313
54
DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE – DATEN UND »DIGITALES NÜRNBERG«
Digitales Langzeitarchiv
Mit dem Anschluss an ein kommunenübergreifendes digitales
Langzeitarchiv besteht die Möglichkeit, sowohl digitale Daten-
bestände direkt aus der Aktenführung der Stadtverwaltung als
auch digitalisierte Dokumente und Materialien aus den Bestän-
den des Stadtarchivs dauerhaft für die Nachwelt zu erhalten.
Digitale Gremienarbeit
Öffentliche Sitzungsunterlagen des Stadtrates und seiner
Ausschüsse werden bereits seit 2006 über ein Ratsinformations-
system digital bereitgestellt. Mittlerweile ist bereits die zweite
Generation der digitalen Gremienunterstützung im Einsatz,
sodass auch die Stadträtinnen und Stadträte digital arbeiten.
nuernberg.de/internet/stadtportal/stadtrat.html
Was wünscht sich die Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Stimme 1: Nutzung der unendlichen Möglichkeiten von Daten zur
Schaffung neuer Dienstleistungsangebote, Bildungsangebote usw.
Stimme 2: Der Bürgerkomfort sollte hier im Vordergrund stehen.
»Bürgerstammdaten« können von der Stadt zentral verwaltet und
für einzelne Dienste und Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Hier ist die Transparenz der Datennutzung besonders wichtig, um
die notwendige Akzeptanz zu erreichen.
In neun Beiträgen schlagen die Beteiligten vor,
städtisch erhobene Daten frei zugänglich zu
machen und für die Stadt und den Bürgerkom-
fort einzusetzen:
Für die befragten Personen standen die Nutzbarmachung
städtischer Daten im Sinne von Open Data und eine effizi-
entere Nutzung von Bürgerdaten durch digitale Lösungen
im Mittelpunkt. Unterschiedliche Meinungen gab es in
Bezug auf die Wahl der technischen Umsetzung. Hier wur-
de der Wunsch nach Bürgerbefragungen geäußert, um
darauf aufbauend bedarfsgerechte Lösungen zu finden.
Von zentraler Bedeutung war für alle befragten Personen
der Schutz ihrer persönlichen Daten in allen Bereichen.
Den Nürnbergerinnen und Nürnbergern war dabei
besonders wichtig:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
Das Konzept zur digitalen Stadtverwaltung »digital.
stadt.nürnberg« des Referats für Finanzen, Personal,
IT und Organisation, das integraler Bestandteil der
Dachstrategie »Digitales Nürnberg« ist, sieht vor, ein
integriertes Datenmanagement aufzubauen. Die-
ses beinhaltet eine verbindliche Datenrichtlinie, das
Management von fachübergreifend verwertbaren
Daten unter Beachtung des Datenschutzes und der
Informa tionssicherheit sowie eine technische Integ-
rationsschicht, die den Datenaustausch effizient und
sicher gestaltet. Die Datenrichtlinie beschreibt die
Rahmenbedingungen der Erzeugung, Speicherung
und Verwendung von Daten durch Einrichtungen der
Stadt Nürnberg oder Dritte. Hier ist Open Data nur ein
Aspekt, neben dem Nachweis der Echt- und Korrektheit
der Daten, Nutzungsbeschränkungen sowie kommer-
ziellen Gesichtspunkten. Durch die technische Integra-
tionsschicht wird die übergreifende Nutzung dezentral
gepflegter Daten ermöglicht.
Dabei ist die Ausgangslage in Bezug auf eine zukunftsfä-
hige, übergreifende Nutzung des Rohstoffs »Daten« von
punktuell sehr fortgeschrittenen Beispielen geprägt. So ist
ein Thema von besonderer Relevanz bereits in einem kon-
kreten Service etabliert: Mit der Bereitstellung einer fach-
übergreifenden konsolidierten Geodaten-Infrastruktur
wird der herausragenden Bedeutung georeferenzierter
Daten Rechnung getragen. Darüber hinaus sind weitere
Projekte und Maßnahmen hervorzuheben:
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
314
55
DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE – DATEN UND »DIGITALES NÜRNBERG«
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Ein Überblick, welche Daten derzeit von deutschen
Städten als Open Data veröffentlicht werden,
existiert derzeit noch nicht. Das KDZ-Zentrum für
Verwaltungsforschung in Wien hat deshalb im
Auftrag der Bertelsmann Stiftung und GovData,
dem Datenportal für offene Daten in Deutschland,
einen Musterdatenkatalog über offene Daten erar-
beitet. In Kooperation mit den Städten Bonn, Düs-
seldorf, Köln und Moers sowie dem IT-Dienstleister
kdvz Rhein-Erft-Ruhr wurde in einem ersten Schritt
ein Musterdatenkatalog für Nordrhein-Westfalen
erarbeitet. In einem folgenden Schritt helfen diese
Erfahrungen dabei, den Musterdatenkatalog um
Kommunen in ganz Deutschland zu erweitern.
Durch diese Expertise soll es deutschen Städten
zukünftig leichter fallen, Daten zu veröffentlichen.
So gibt der Musterdatenkatalog Hinweise, welche
Daten wie als Open Data veröffentlicht werden
sollten. Der Musterdatenkatalog basiert auf Er-
fahrungen mit der Erstellung des österreichischen
Musterdatenkatalogs.117, 118
Die Stadt Köln widmet sich seit 2012 dem Thema
Open Data und gehört zu den Vorreiterstädten in
Nordrhein-Westfalen. Sie ist sowohl Modellkommu-
ne des Bundes als auch Pilotkommune des Landes
Nordrhein -Westfalen für Open Government. Unter
»Offene Daten Köln« stellt Köln Daten in insgesamt
13 verschiedenen Kategorien frei zur Verfügung.
Dafür greift sie auf das Open -Source-Portal DKAN
zurück, das sukzessive erweitert und den Bedürf nis en
der Bürgerinnen und Bürger sowie der städ tischen
Verwaltung angepasst wurde. Die Stadt Köln stellt
dieses Portal mehreren Kommunen in Nordrhein-
Westfalen zur Verfügung, darunter z. B. Essen und
Münster. Die darin enthaltenen einheit lichen Stan-
dards machen die Daten aus Köln, Münster, Essen
und weiteren Städten auch für die Open-Data-
Portale von Land, Bund und EU verfügbar.119, 120
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #11
Aufbau und Etablierung
eines fachübergreifenden
Daten managements
Erkenntnis
Der Mehrwert von Daten als Rohstoff lässt sich nur
erschließen, indem bislang separat betrachtete Datenbe-
stände algorithmisch verknüpft werden. Das ist Grundla-
ge für viele Geschäftsmodelle der digitalen Gesellschaft.
Für kommunale Daten liegt der Fokus eindeutig auf dem
Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und nicht auf einer Ge-
winnmaximierung für Großkonzerne. Wenn der Mehrwert
durch Verschränkung bislang separat gehaltener Datenbe-
stände gehoben werden soll, gilt es, erhebliche rechtliche,
organisatorische und technische Hürden zu überwinden. Die
derzeitigen fachspezifischen und unvernetzten Datenbe-
stände lassen die Entwicklung von Mehrwertdiensten kaum
zu. Insbesondere die rechtliche Stellung einzelner Ämter der
Stadt Nürnberg als eigenständige Behörden erlaubt eine
Verschränkung personenbezogener Daten nur dann, wenn
eine spezifische Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
Handlungsnotwendigkeit
Das Potenzial, das sich insbesondere durch die automa-
tisierte Entstehung großer Datenmengen etwa aus dem
Bereich der Sensorik (»Internet of Things«) ergibt, lässt
sich nur mittels eines fachbereichsübergreifenden Daten-
managements erschließen. Ansätze zur Zentralisierung
können dies nicht leisten, es geht vielmehr um die orga-
nisatorische, rechtliche und insbesondere auch technische
Vernetzung mittels offener und verbindlicher Standards.
Ansatz
Es gilt, ein fachübergreifendes Datenmanagement aufzu-
bauen und zu etablieren. Dabei liegt der Fokus zunächst
auf der Stadtverwaltung. In einem zweiten Schritt sollen
die städtischen Tochterunternehmen einbezogen werden
mit der Perspektive, weitere privatwirtschaftliche oder
öffentliche Partner aufzunehmen.
315
56
DATEN, INFRASTRUKTUREN UND KOMMUNALE DIENSTE – LEISTUNGSFÄHIGE DIGITALE INFRASTRUKTUREN FÜR NÜRNBERG
Maschinen zu vernetzen, die wiederum Daten direkt in die
IT der Verwaltung einspeisen. Diese können z. B. zur Opti-
mierung bestehender Dienstleistungen, der strategischen
Planung und vorausschauenden Datenanalyse im Sinne
einer Frühwarnung (z. B. Wartungs- oder Reparaturbedarfe)
genutzt werden.121 Aber auch der städtische Verkehr kann
durch die Nutzung der IoT-Technologie sicherer und um-
weltfreundlicher werden. Zukünftig werden daher neben
der Internetversorgung über das Festnetz insbesondere
neue Standards im Bereich der Mobilfunknetze eine zentra-
le Rolle spielen. So ist eine gesteigerte Leistungsfähigkeit
des Mobilfunks für den Trend der Massenkonnektivität im
IoT-Bereich oder die Realisierung von Echtzeit-Anwendun-
gen unerlässlich.122 Zu nennen sind hier die 5G-Technologie
oder alternativ der Ausbau von LoRaWAN (Long Range
Wide Area Network). Bei Letzterem handelt es sich um lo-
kale Funknetze auf der Basis von lizenzfreien Frequenzen,
die zur Datenübertragung weniger Energie verbrauchen als
beispielsweise Mobilfunknetze und dabei eine vergleichs-
weise hohe Reichweite aufweisen. Ein weiterer Trend ist
die Konnektivität der sogenannten Third Places, also alle
halb öffentlichen Orte außerhalb der eigenen vier Wände
(erster Ort) und dem Arbeitsplatz (zweiter Ort). Dazu gehö-
ren z. B. Bahnhöfe, Flughäfen, Shoppingumgebungen, Ca-
fés. Die hoch mobile und vernetzte Gesellschaft stellt neue
Anforderungen an diese Orte des Transits. Ausgestattet mit
den neusten digitalen Technologien sollen sie zu Orten der
Begegnung, des Erlebnisses und des Verweilens werden.
Leistungsfähige Informations- und Kommunikationsinfra-
strukturen sowie qualitativ hochwertige Softwarearchitek-
turen und -systeme werden das Rückgrat von »Digitales
Nürnberg« bilden. Derzeit werden 96 Prozent des Nürn-
berger Stadtgebiets mit einer Internetgeschwindig keit
von 50 Megabit pro Sekunde abgedeckt. Neue Heraus-
forderungen wie das »Internet of Things« (IoT) und
Mobilfunknetze der nächsten Generation verlangen den
Ausbau entsprechend starker IT-Infrastrukturen. Bis 2022
sollen mindestens 50 Prozent der Schul- und Verwaltungs-
gebäude über Glasfaseranschlüsse der neusten Generation
verfügen. Der Breitbandausbau für Haushalte und Unter-
nehmen obliegt den Telekommunikationsunternehmen.
Die Stadt Nürnberg unterstützt den Ausbau durch die
Teilnahme an Förderprogrammen. Gleichzeitig wird der
Bereitstellung von kostenlosem, frei zugänglichem WLAN
im öffentlichen Raum sowie in Schulen und Einrichtungen
für Kinder und Jugendliche, Kultur und Verwaltung eine
besondere Bedeutung zukommen.
Zukunftstrends
Die Voraussetzung für intelligente Anwendungen
in allen Kernbereichen einer digitalen Stadt ist eine geeig-
nete Kommunikationsinfrastruktur zur Vernetzung und
Datenübertragung. Eine wichtige Rolle spielt dies z. B. in
Bezug auf das »Internet of Things«. Vorwiegend wird es
darum gehen, den öffentlichen Raum und Infrastrukturen
durch eingebettete Sensoren sowie Geräte, Anlagen oder
»Schön wäre es, wenn es auch in
Nürnberg an öffentlichen Plätzen,
z. B. in Parks oder der Innenstadt, frei
zugängliches WLAN gäbe. Auch für
Pendler wäre WLAN z. B. in der S-Bahn
eine tolle Sache. So könnte man auch
Arbeitswege sinnvoll nutzen.«123
LEISTUNGSFÄHIGE DIGITALE
INFRA STRUKTUREN
Abb. 19: WLAN im öffentlichen Nahverkehr in Nürnberg © Uwe Niklas
316
57
DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE – LEISTUNGSFÄHIGE DIGITALE INFRASTRUKTUREN
Digitale Infrastruktur an Schulen
Entsprechend der Strategie »Lernen und Lehren an städtischen
und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter«
erhalten alle Schulen bis 2026 die notwendige technische
Ausstattung und erforderliche Infrastruktur (z. B. Glasfaser-
netzanbindung, WLAN). Siehe hierzu Kapitel 2.3.
LoRaWAN im Stadtgebiet Nürnberg
Mit dem Projekt wurde das primäre Ziel verfolgt, bis Ende
2018 ein funktionierendes IoT-Kommunikationsnetzwerk,
basierend auf LoRaWAN, im Stadtgebiet aufzubauen und
erfolgreich selbstständig zu betreiben. Hintergrund war ein
Anliegen des Messstellenbetriebes der N-ERGIE Kundenservice
GmbH: Sie wollte Wasserzähler, die sich in Kundenschächten
befinden, aus der Ferne ablesen, um Prozesskosten zu reduzie-
ren. Bis August 2019 wurden im Stadtgebiet neun LoRaWAN-
Empfangsstationen verbaut und in Betrieb genommen.
WLAN @mobiconnect
Ergänzend wird derzeit der öffentliche Nahverkehr über die
Ini tiative @mobiconnect mit WLAN versorgt. Neben Halte-
stellen und U-Bahnhöfen werden auch Fahrzeuge (U-Bahn,
Straßenbahn und Bus) mit öffentlichem WLAN ausgestattet.
vag.de/ihre-vag/service/wlan
WLAN 2020
Der WLAN-Ausbau in städtischen Gebäuden ist mittlerweile in
der Initiative WLAN 2020 gebündelt, um die WLAN-Vernetzung
mit zusätzlicher Dynamik voranzutreiben. Die WLAN-Projekte
aller Dienststellen werden im Rahmen der Initiative zentral
geplant und finanziert.
Weitere Informationen zu
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Stimme 1: Der Glasfaserausbau für alle Haushalte in und um Nürn-
berg ist absolut essenziell und daher voranzutreiben. Stimme 2: Die
Versorgung mit schnellem Internet auch flächendeckend in den länd-
lichen Gebieten gewährleisten. Stimme 3: Den Ausbau des sicheren,
kostenlosen, frei zugänglichen WLAN im öffentlichen Raum vorneh-
men. Stimme 4: Die Schaffung einer modernen und sicheren digitalen
Infra struktur ist für die Erhöhung der Standortattraktivität zwingend
nötig und muss gefördert werden.
In 35 Beiträgen thematisieren Bürgerinnen
und Bürger das Erfordernis eines flächen-
deckenden Breitbandausbaus im Stadtgebiet
und den verstärkten Ausbau im angrenzenden
ländlichen Raum:
Neben einem raschen Glasfaserausbau war die Auswei-
tung des offenen und frei zugänglichen WLAN auf das
gesamte Nürnberger Stadtgebiet ein zentraler Wunsch
der befragten Personen. Auch beim Thema Surfen im
öffentlichen WLAN hat der Schutz der persönlichen Daten
oberste Priorität. Den Nürnbergerinnen und Nürnbergern
war dabei Folgendes besonders wichtig:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
Die Stadtverwaltung beschäftigt sich seit längerer
Zeit mit der Einführung von freiem WLAN sowohl in
Ämtern und Behörden als auch im öffentlichen Raum
(City-WLAN). Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Besucherinnen und Besuchern soll an möglichst vielen
Orten in Nürnberg die Gelegenheit gegeben wer-
den, sich über den in der ganzen Stadt einheitlichen
WLAN-Netzwerknamen #nue_freewifi kostenlos und
anonym mit dem Internet zu verbinden. Freies WLAN
im öffentlichen Raum wird aktuell rund um den Haupt-
markt angeboten. Zusätzlich steht Besucherinnen und
Besuchern sowie Mitarbeitenden freies WLAN mittler-
weile in 86 städtischen Gebäuden zur Verfügung, zum
Beispiel in der Kfz-Anmeldung am Rathenauplatz oder
im Einwohneramt. Im Laufe des Jahres 2019 wurden
unter anderem die Meistersingerhalle, das Bürgeramt
Nord und der Eingangsbereich des Tiergartens angebun-
den. Die Nutzungszahlen von #nue_freewifi steigen mit
dem Ausbau kontinuierlich an. So konnte im Oktober
2019 ein Tagesdurchschnittswert von 1.306 gleichzeitig
eingeloggten Nutzerinnen und Nutzern festgestellt
werden (vgl. März 2019: 964, April 2018: 323 gleichzeitig
eingeloggte Nutzerinnen und Nutzer). Darüber hinaus
sind weitere Maßnahmen hervorzuheben:
317
58
DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE – LEISTUNGSFÄHIGE DIGITALE INFRASTRUKTUREN
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Einen integrierten Ansatz der digitalen Infrastruk-
tur verfolgt Darmstadt mit einer übergreifenden
städtischen Datenplattform. In Kooperation mit dem
Energieversorgungsunternehmen ENTEGA AG wurde
in weiten Teilen der Stadt ein LoRaWAN- Netzwerk
aufgebaut. Gemeinsam mit der Softwareplattform
LORIOT des gleichnamigen Schweizer Technologie-
unternehmens soll diese Netzwerkarchitektur die
Voraussetzungen für inno vative Anwendungen im
Bereich des Internet of Things (IoT) schaffen. Die
Softwareplattform ist das Netzwerkbetriebssys-
tem für die Verbindung zwischen IoT-Endgeräten
(beispielsweise Sensoren), Zentralrechnern und
Endanwendungen über LoRaWAN. Betrieben wird
die Cloud-Lösung von Count+Care, einer Tochter-
gesellschaft der ENTEGA AG, in deren eigener
Datacenter-Infrastruktur. Durch die Verarbeitung
von Sensordaten entsteht ein für alle frei verfügba-
res Abbild der Stadt. In der Folge greifen Bürgerin-
nen und Bürger, Unter nehmen und die Verwaltung
auf den gleichen Informationsstand zurück, was
den Austausch untereinander intensivieren soll.
Ein besonderer Fokus des Projektes liegt auf hohen
Standards bei Datensicherheit und Vertraulichkeit.124
Seit 2015 wurde in Wien der WLAN-Ausbau stark
vorangetrieben. Mittlerweile gibt es mehr als 400
Gratis-WLAN-Hotspots in der Stadt. Der Zugang
zum freien WLAN kann im Netzwerk »wienat-
PublicWLAN« über die Startseite der Stadt oder
über die »Wien.at-live-App« erfolgen. Bei beiden
Zugangsmöglichkeiten werden den Nutzerinnen
und Nutzern alle WLAN-Standorte aufgelistet. Die
Stadt Wien bietet dabei nicht nur eigene Access-
Points an, sondern listet auch die offenen WLAN-
Netze von Hotels, Restaurants und sonstigen Ein-
richtungen auf. Daneben können Nutzerinnen und
Nutzer auf weitere Funktionen wie Wetter updates
oder Meldungen zu Verkehrsstörungen zugreifen.125
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #12
Ausbau der Netzinfrastruktur
weiter vorantreiben und durch
Kooperationen fördern
Erkenntnis
Hochleistungsfähige Internetanschlüsse sind sowohl
im privaten als auch im gewerblichen Bereich zu einer
zentralen Frage der Zukunftsfähigkeit einer jeden Stadt
geworden. Sie sind eine Voraussetzung für die erfolgrei-
che Umsetzung der digitalen Transformation und damit
ein entscheidender Faktor für den Wirtschaftsstandort
Nürnberg. In Bezug auf den Ausbau der Netzinfrastruk-
tur mit WLAN und LoRaWAN entwickelt sich Nürnberg
kontinuierlich weiter. Einzelne Akteure (Stadtverwaltung,
N-ERGIE, VAG) nutzen die in ihrem Verantwortungsbe-
reich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten schon
heute gut aus.
Handlungsnotwendigkeit
Um zukünftige innovative Nutzungen der guten Infra-
struktur zu ermöglichen, sollten übergreifende Koopera-
tionen (zum Beispiel mit der Bahn und anderen Mobili-
tätsträgern) forciert und strukturell unterstützt werden.
Ansatz
Zunächst sollen die sich im Aufbau befindlichen Koopera-
tionen der Stadt Nürnberg mit den Tochterunternehmen
institutionalisiert und verfestigt werden. Auf dieser Basis
sollten weitere kooperative Initiativen angegangen wer-
den. Dadurch entsteht die Möglichkeit, sich gemeinsam an
Förderprogrammen zu beteiligen und so die Entwicklung
weiter zu beschleunigen. Durch die Kooperation mit den
Städten München und Augsburg ergeben sich weitere
Ansatzpunkte für Modellvorhaben.
318
59
DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE – PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE
den Jahren alle Verwaltungsdienstleistungen online
zugänglich machen. Digitale Verwaltungsangebote wer-
den damit zu einem wichtigen Standortfaktor.126 Durch
private Gewohnheiten und Erfahrungen kommt es bei
Bürgerinnen und Bürgern auch zu einer erhöhten Erwar-
tungshaltung in Bezug auf Zugänglichkeit und Transpa-
renz der digitalen Interaktion mit der Stadt: Eine gute
Servicekultur und hohe Kundenorientierung rücken in
den Vordergrund. Bestehende E-Government-Angebote
müssen daher kontinuierlich an den verschiedenen Le-
benslagen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet und
mit Blick auf die User Experience weiterentwickelt wer-
den. Hier gilt es, den Zugang zu digitalen Produkten und
Dienstleistungen so einfach wie möglich zu gestalten
und Barrieren abzubauen. Das Thema Sprachsteuerung
wird in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewinnen.
Aber auch das Bedürfnis nach mehr Zeitsouveränität
wird die kundenorientierte Gestaltung von kommuna-
len Diensten beeinflussen. Durch die Intensivierung der
Arbeit und die schwierige Vereinbarkeit von Familie und
Beruf suchen Menschen aktiv nach neuen Methoden, im
Alltag Zeit zu gewinnen und über deren Verwendung
selbst zu bestimmen.127
Mit dem Serviceportal »Mein Nürnberg« stellt die Stadt
bereits heute mehr als 600 Angebote für Bürgerinnen und
Bürger online zur Verfügung. Zukünftig wird es vor allem
darum gehen, durch eine noch stärkere Serviceorientie-
rung und Transparenz der Verwaltung sowie durch weitere
digitale Dienstleistungen lebenslagenorientiert »Services
aus einer Hand« anzubieten. Geplant ist, weitere Leistungs-
angebote zu entwickeln, die heute noch ausschließlich
»klassisch« – also analog – zur Verfügung stehen. Hand-
lungsleitend soll dabei das »Once-only-Prinzip« sein, das
heißt, Daten werden nur einmal eingegeben und – das
Einverständnis vorausgesetzt – bei weiteren Vorgängen ge-
nutzt. So könnten Online-Assistenten mit den dann bereits
bekannten Daten vorausgefüllt werden. Ein weiterer Kom-
fortgewinn kann durch den Einsatz im Internet üblicher Be-
zahlverfahren erreicht werden. Um neue Services gezielt an
den Bedürfnissen der Menschen in Nürnberg auszurichten,
sollten Bürgerinnen und Bürger außerdem verstärkt aktiv
in die Entwicklung der Bürgerdienste einbezogen werden.
Zukunftstrends
Auf Basis des Online-Zugangsgesetzes (OZG)
werden Bund, Länder und Gemeinden in den kommen-
»Bürgerämter und Behörden könnten in
meiner Vorstellung von ›Digitales Nürnberg‹
deut lich effizienter arbeiten – hier ist so viel
Luft nach oben. Video-Ident, Beauftragung
von Services, digitale Beratung per Video-
chat, Bezahlung per PayPal und Co.: Es gibt
unend lich viele Möglichkeiten, die Bürger-
innen und Bürger und den kommunalen
Haushalt entlasten könnten.«128
PROZESSAUTOMATISIERUNG
UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE
Was wünscht sich die
Stadt gesell schaft?
Eingefangene Stimmen
Der Wunsch nach mehr E-Government-Angeboten und ei-
ner bürgernahen, schnell zu erreichenden Verwaltung, die
bürokratische Prozesse vereinfacht und beschleunigt, stand
für die befragten Personen im Vordergrund. Ein weiteres
Anliegen war, bei allen städtischen Angeboten die Gefahr
der Diskriminierung derjenigen im Blick zu behalten, die
nicht online sind oder sein können. Den Nürnbergerinnen
und Nürnbergern waren die nachfolgenden Themen be-
sonders wichtig:
Stimme 1: Konsequente Fortführung von E-Government-Lösungen im
städtischen Bereich. Stichwort: »Die Verwaltung zum Bürger bringen«.
Stimme 2: Digitale Nutzung und Zugriff auf Anträge, Formulare und
Verfahren ermöglichen. Stimme 3: Durch Automatisierung von wieder-
kehrenden kommunalen Aufgaben schnellere Arbeitsprozesse erzielen.
In 70 Beiträgen wünschen sich Bürgerinnen und
Bürger eine verstärkte Digitalisierung der kom-
munalen Dienstleistungen und Prozesse:
Abb. 20: Online abrufbare städtische Dienstleistungen in Nürnberg © Uwe Niklas
319
60
DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE – PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE
E-Partizipation
Die Stadt Nürnberg führt seit 2013 Online-Beteiligungen
durch. Der Zugang zu allen aktuellen Beteiligungsangebo-
ten, Informationen oder Veranstaltungshinweisen ist über
eine zentrale Plattform möglich. Bürgerinnen und Bürger
können sich zu ausgewählten Themen, beispielsweise zu der
Umgestaltung von Grünanlagen und zu anderen stadtpla-
nerischen Vorhaben, direkt äußern. Auf diese Weise lässt
sich die Entscheidungsgrundlage für politische Gremien
verbessern und der Dialog mit der Bürgerschaft transparen-
ter gestalten. Ein Projektarchiv gewährt Zugang zu bereits
abgeschlossenen Beteiligungsverfahren.
onlinebeteiligung.nuernberg.de
»Mein Nürnberg«
Der persönliche, digitale Zugang zur Stadtverwaltung bietet
den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, online sowie
unabhängig von Öffnungszeiten schnell mit der Verwaltung
zu kommunizieren. Mit »Mein Nürnberg« eröffnen sich Opti-
onen für eine transparente und medienbruchfreie Abwick-
lung von städtischen Dienstleistungen. Der Zugang ist für die
Nutzung durch mobile Endgeräte optimiert.
nuernberg.de/internet/mein_nuernberg
Neue Kundenkommunikation bei der
Ausländerbehörde
In diesem Projekt im Einwohneramt der Stadt Nürnberg
entsteht ein Vorreiter des digitalen Dialogs zwischen der
Stadtverwaltung und der Bürgerschaft. Mit dem Ziel einer
workflowgesteuerten Antragsbearbeitung bis hin zur
Verwaltungsentscheidung werden verschiedene Kommuni-
kationswege in einer sicheren digitalen Plattform gebündelt.
Dabei werden bestehende Abläufe nicht einfach technisch
abgebildet, sondern die Leistungsprozesse werden durch
Anpassung und Verbesserung so gestaltet, dass sie schneller,
effizienter und kundenfreundlicher werden. Gleichzeitig
bleiben die Grundsätze ordnungsgemäßen Verwaltungshan-
delns gewahrt. Es findet eine Ende-zu-Ende-Betrachtung der
Prozesse statt, die von der Antragstellung über die Bearbei-
tung mit Rückfragen und notwendigen Nachweisen bis zur
Übermittlung der Verwaltungsentscheidung reicht.
Stimme 1: Die Möglichkeiten, die die Stadt bereits zur Online-Beteili-
gung bietet, sind überwiegend gut. Stimme 2: Die Kommunikation zu
den Beteiligungsmöglichkeiten sollte (noch) stärker und gezielter statt-
finden: Beteiligung heißt nicht nur, die Meinung zu Entscheidungen
und Entwicklungen beizutragen, sondern auch, bei der Gestaltung und
Verbesserung der Stadt eingebunden zu werden.
Stimme 1: Erweiterung des digitalen Bürgerkontos, um eine transpa-
rentere Nutzung und den Abruf der persönlichen Daten, Bescheide
und Dokumente zu gewährleisten. Stimme 2: Die Nutzung der e-ID bei
allen Vorgängen ermöglichen, um Behördengänge und Wartezeiten
zu vermeiden. Stimme 3: Den Austausch von Bürgerdaten zwischen
städtischen Ämtern gewährleisten, um Synergien zu nutzen und z. B.
Antragsprozesse einfacher zu gestalten.
In weiteren sieben Beiträgen würdigen die Bür-
gerinnen und Bürger existierende Formate der
digitalen Bürgerbeteiligung und unterbreiten
Vorschläge zu deren Weiterentwicklung, wie
z. B. mit Schadensmeldungen über eine App:
Darüber hinaus ist den Bürgerinnen und Bür-
gern in 15 Beiträgen wichtig, dass ihre Daten
sicher und transparent erhoben und gespeichert
sowie effi zient verknüpft und genutzt werden:
Was gibt es schon in
Nürnberg? Ausgewählte
Beispiele
Für 250 unterschiedliche Bürgeranliegen stehen aktuell
(Stand: Mai 2019) interaktive Online-Angebote rund
um die Uhr zur Verfügung. Im Gegensatz zu reinen
»Download-Formularen« sind diese assistentengestützten
Webanwendungen – je nach Bedarf – mit elektronischer
Unterschrift und / oder Online-Bezahlfunktion ausgestattet
und können Anträge oder Aufträge medienbruchfrei bis
zur zuständigen Sachbearbeitung leiten. Stark nachgefragt
werden zum Beispiel die angebotenen Online-Assistenten
zum Bewohnerparken, der Meldebescheinigung, der
Urkundenbestellung oder der Auskunft aus der Boden-
richtwertkarte. Die Nutzung von »Mein Nürnberg« bleibt
derzeit noch deutlich hinter den Möglichkeiten zurück.
Hier gilt es, die Attraktivität des Angebots zu steigern und
den Bekanntheitsgrad signifikant zu verbessern.
Die Stadt Nürnberg beteiligt seit vielen Jahren intensiv
und erfolgreich ihre Bürgerschaft. Steigende Nachfragen
nach mehr Teilhabe und Transparenz – auch im Online-
Bereich – haben dazu geführt, dass die Verwaltung einen
Leitfaden zur Durchführung von E-Partizipationen ent-
wickelte. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen
und die Festlegung auf eine standardisierte, stadtweite
Vorgehensweise, die keinen neuen Verwaltungsaufwand
für die Bürgerinnen und Bürger oder die Stadt schafft. Der
bundesweit beachtete Leitfaden bietet eine erste Orien-
tierung und klärt schnell die Frage, ob ein Thema für eine
E-Partizipation überhaupt geeignet ist. Darüber hinaus
sind weitere Maßnahmen hervorzuheben:
Informationen zu weiteren
Projekten, Themen und
Ideen im Anhang.
320
61
DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE – PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE
Was machen andere?
Ideen aus der
Smart-City-Praxis
Seit Ende 2014 stellt das Bürgerbeteiligungsportal
»Bonn macht mit!« für die Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Möglichkeiten bereit, sich in das kommu-
nale Leben einzubringen. Einfluss auf kommunale
Entscheidungen bzw. den städtischen Haushalt
gehört ebenso dazu wie Diskussionen über rele-
vante Themen oder Informationen zu geplanten
Vorhaben. Um die Umsetzung reibungsfrei zu
gewährleisten, hat die Stadt Bonn bei Projektstart
begleitend »Leitlinien für die Bürgerbeteiligung«
veröffentlicht. Das Portal bündelt außerdem neben
den Beteiligungsangeboten auf dem Dialogportal
wichtige Informationen, insbesondere zu folgen-
den Themen: Bauleitverfahren, Bürgertelefon/
Bürgerberatungsstellen, Bürgerbriefe, Unterrichts-
rechte, Veröffentlichungen der Stadt Bonn, Ein-
wohnerfragestunde, Informationsfreiheitsgesetz,
Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinforma-
tionsgesetz. Zudem können Bürger- und Einwoh-
neranträge sowie Bürgerbegehren und Bürgerent-
scheide eingebracht werden. Die entsprechenden
Informationen zum Ablauf der unterschiedlichen
Verfahren stehen ebenfalls online zur Verfügung.129
Eine digitale Lösung zur unkomplizierten Mel-
dung von Missständen im Straßenraum hat die
Stadt Dresden mit ihrer »Dreck-weg-App« ent-
wickelt. Dresdnerinnen und Dresdner können so
»Dreck- und Müllecken« per Smartphone mit Bild
und Kommentar direkt an die richtige Adresse im
Ortsamt der Landeshauptstadt melden. Die App ist
Teil der offiziellen städtischen Bürgerservice-App,
in die noch weitere Angebote der Stadtverwaltung
integriert sind. Das Pilotprojekt zwischen der Stadt
Dresden und dem Freistaat Sachsen soll nicht das
einzige dieser Art sein. Möglichst viele Kommunen
sollen ermuntert werden, die App zu übernehmen.
Die Technik stellt die E-Government-Plattform des
Freistaates Sachsen. Die Entwicklungskosten von
etwa 5000 Euro und die jährlichen Lizenzgebühren
in gleicher Höhe würden vorerst größtenteils vom
Land getragen.130
Wie kann
es weitergehen?
Handlungsempfehlung #13
Digitalisierte Verwaltungs-
prozesse als Grundlage für
Online-Dienste und neue
Kommunikationswege
Erkenntnis
Durch die rasante digitale Entwicklung verbunden mit
Veränderungen in der Denk-, Lebens- und Arbeitsweise
der Menschen, insbesondere der jungen Generationen,
ergeben sich steigende und neue Ansprüche an die
Infrastrukturen und die Leistungserbringung durch die
Stadtverwaltung. Auch und insbesondere die städtischen
Einrichtungen müssen bei der Erledigung ihrer vielfälti-
gen Aufgaben willens und in der Lage sein, die Chancen
der Digitalisierung zu nutzen und ihre Herausforderun-
gen zu bewältigen.
Handlungsnotwendigkeit
Die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen einzunehmen und deren unterschiedliche
Lebenslagen zum Qualitätsmaßstab zu erheben, sind
Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Bezie-
hung zwischen der Verwaltung und der Stadtgesellschaft.
»Digital Labs« und »Think Tanks« können hierfür
geeignete Formate sein.
Ansatz
Die digitale Kommunikation stellt einen Umsetzungs-
schwerpunkt für die nächsten Jahre dar. Als Schlüssel sind
die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG), der
Ausbau und die Etablierung von »Mein Nürnberg« als
Servicekonto und zentrale Registrierungs- und Authenti-
fizierungskomponenten für alle städtischen Dienstleis tun-
gen sowie der Ausbau der Social-Media-Aktivitäten bzw.
die Etablierung neuer Informations- und Kommunikations-
wege und -formate zwischen der Stadt Nürnberg und der
Bürgerschaft identifiziert.
321
62
3
Strategische Eckpfeiler »Digitales Nürnberg«
Strukturelle Rahmungen Prozessuale Rahmungen
Passgenaue
Organisations strukturen
etablieren
1
Crossinnovative
Ansätze in Koope -
rationen fördern
2 3
Crossmediale
Beteiligung
ausbauen
4
Digitale
Leuchtturm projekte
umsetzen
5+ + + +
Digitalisierung als Teil
der integrierten Stadt -
entwicklung gestalten
DIE DIGITALE
ZUKUNFT WEITER
GEMEINSAM
GESTALTEN
Das Kapitel 2 stellt in fünf Themenkomplexen vielfältige
bestehende Projekte und Initiativen im Hinblick auf die
digitale Transformation der Stadt Nürnberg vor. Neben
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung dieser Projekte wur-
den zudem Potenziale für neue Lösungen aufgezeigt und
Chancen der Vernetzung zwischen den einzelnen Themen-
komplexen aufgedeckt. Im Rückgriff auf die Ergebnisse
aus den Beteiligungsformaten und auf das Wissen aus der
Smart-City-Praxis andernorts wurden insgesamt 13 Hand-
lungsempfehlungen für ein »Digitales Nürnberg« formu-
liert. Über die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen
gilt es in naher Zukunft zu entscheiden.
Für die weitere Ausgestaltung von »Digitales Nürnberg«
ist es von entscheidender Bedeutung, übergeordnete
strukturelle und prozessuale Rahmenbedingungen zu
schaffen, die sowohl die strategische Steuerung der digi-
talen Transformation als auch eine erfolgreiche Umset-
zung der fachlich orientierten Handlungsempfehlungen
sicherstellen. Im abschließenden Ausblick werden deshalb
fünf übergeordnete Eckpfeiler als tragende Kraft zur Reali-
sierung der Digitalen Dachstrategie / Integriertes Stadtent-
wicklungskonzept (INSEK) »Digitales Nürnberg« erläutert:
AUSBLICK
Abb. 21: Strategische Eckpfeiler der Roadmap
322
63
DIE DIGITALE ZUKUNFT WEITER GEMEINSAM GESTALTEN – AUSBLICK
1
Um die Chancen der Digitalisierung für die zielgerichtete
Weiterentwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes
Nürnberg zu nutzen, müssen öffentliche und private Ak-
teure zusammenwirken. Denn Impulse für »Digitales Nürn-
berg« kommen vor allem aus den digitalen Fachstrategien,
die von den zuständigen Geschäftsbereichen verantwortet
werden, aus den städtischen Beteiligungs unternehmen,
der Wirtschaft, Forschung und der Zivilgesellschaft. Um bei
den vielfältigen Impulsen im Sinne der Digitalen Dachstra-
tegie eine abgestimmte Entwicklung zu gestalten, wird es
sich für Nürnberg als zielführend erweisen, eine zentrale,
leistungsfähige Organisationseinheit zu etablieren, die
vor allem das Zusammenwirken der Geschäftsbereiche
der Nürnberger Verwaltung und der städtischen Beteili-
gungsunternehmen forciert. Dabei stellt das Amt für
Digitalisierung, IT und Prozessorganisation (DIP) bereits
eine strukturelle Basis dar, die mit einem zentralen Digi-
talisierungsbüro unter Leitung eines Chief Digital Officers
die Umsetzung der Digitalen Strategie gestalten, koordi-
nieren und unterstützen kann. Die Strategie »digital.stadt.
nürnberg – Konzept für eine digitale Stadtverwaltung«
des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organisation
hat vorbereitend ein konzeptionelles Fundament geschaf-
fen, auf das das Digitalisierungsbüro aufsetzen kann.
Es gilt jedoch nicht nur, die digitalen Entwicklungen der
Verwaltung und der Beteiligungsunternehmen in einen
gemeinsamen strategischen Rahmen zu setzen und dabei
zusammenzuwirken, sondern auch die Anliegen und
Potenziale relevanter Akteure außerhalb der Verwaltung
für ein »Digitales Nürnberg« zu nutzen und deren An-
liegen in strategischen und operativen Entscheidungen
zu berücksichtigen. Denn gute Governance zeichnet sich
dadurch aus, dass es eine geregelte, aber flexible Form
kooperativer Politik gibt, bei der Perspektiven der Kom-
mune, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammen-
geführt werden.131 Eine adäquate Form, die Stimmen aus
Wirtschaft und Forschung (siehe Eckpfeiler 2) sowie der
der integrierten Stadtentwicklung und der Zivilgesellschaft
(siehe Eckpfeiler 3) verlässlich in verwaltungsinterne und
städtische digitale Entwicklungen einzubinden, kann eine
Steuerungsgruppe sein. Neben dem Chief Digital Officer
arbeiten in der Steuerungsgruppe das Referat für Finan-
zen, Personal, IT und Organisation, das Wirtschaftsreferat
sowie das Bürgermeisteramt zusammen. Bedarfs weise kön-
nen weitere Referate der Stadt Nürnberg oder Expertin-
nen und Experten aus der Stadtgesellschaft hinzu gezogen
werden. Absprachen auf der Arbeitsebene werden in Jour
Fixes getroffen. Die Wirtschafsförderung Nürnberg, der
Stab Stadtentwicklung beim Bürgermeister amt und das
Digitalisierungsbüro könnten sich dort zu Belangen der
Umsetzung abstimmen und sich vor allem zum Gelingen
von crosssektoralen Verfahren und Projekten beraten.
Insbesondere, wenn es um die Anpassung der notwen-
digen infrastrukturellen Voraussetzungen einer Smart
City geht, ist schnelles Handeln gefragt. In diesem Zu-
sammenhang zeigt der internationale Smart-City-Index
von 2019: Städte, die ein zentrales Entscheidungsorgan
wie die Smart City Agency in Wien oder den Chief Digital
Officer in London haben, sind erfolgreich in der Umset-
zung ihrer Digitalen Agenda und stehen im Ranking der
Smart Cities ganz vorn.132 Auch die teilnehmenden Städte
am Smart-City-Atlas des Bitkom e. V. bieten Orientierung,
wie eine zentrale Steuerung organisiert werden kann.
Viele Städte haben dort eine dezidierte Rolle in Form eines
Chief Digital Officer (CDO, z. B. Aachen, Bonn, Hamburg)
oder eines Chief Information Officer (CIO, z. B. Cottbus,
Darmstadt) definiert und mit Verantwortlichkeiten etwa
für Konzept entwicklung, die Umsetzung von Projekten
oder die Moderation von Beteiligungsprozessen belegt.133
Nürnberg selbst gibt im Smart-City-Atlas als wichtigstes
Ziel ihrer Digitalisierungsstrategie an, die einzelnen digi-
talen Fachstrategien der Geschäftsbereiche bündeln zu
wollen.134 Insofern ist es zielführend, einen Chief Digital
Officer mit einer integrierenden und moderierenden Rolle
zu be trauen, der selbst innerhalb der Struktur der Stadt-
verwaltung verortet ist.
Eckpfeiler
Passgenaue Organisationsstrukturen
etablieren
Zentrale Umsetzungskoordination von »Digitales
Nürnberg« durch ein Digitalisierungsbüro
323
64
2
DIE DIGITALE ZUKUNFT WEITER GEMEINSAM GESTALTEN – AUSBLICK
Akteure aus Wirtschaft und Forschung sind Innovations-
treiber bei der digitalen Entwicklung. Um ihre Potenziale
für »Digitales Nürnberg« zum Tragen zu bringen, sollte be-
gleitend eine verlässliche Schnittstelle zwischen Stadtver-
waltung, Wirtschaft und Forschung genutzt werden. Denn
eine interdisziplinäre Kooperation von öffentlichen und
privaten Partnern geht mit einem Kennenlern-, Verstän-
digungs- und Koordinationsaufwand für alle Beteiligten
einher und benötigt initiale und stabilisierende Anreize
sowie feste Ansprechpersonen. Über eine entsprechende
Schnittstelle wird einerseits gewährleistet, dass Know-how
und Interessen aus Wirtschaft und Forschung angemessen
in den Umsetzungsvorhaben berücksichtigt werden. Ande-
rerseits wird dafür gesorgt, dass der Stadtverwaltung ein
aktueller Überblick über digitalisierungsrelevante Aktivi-
täten im lokalen und regionalen Umfeld aus Wirtschaft
und Forschung vorliegt. Diese Schnittstellenfunktion »nach
außen« kann durch das Wirtschaftsreferat adäquat abge-
bildet werden.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg sollte deshalb An-
liegen aus Wirtschaft und Forschung vertreten und zur
Identifizierung von Handlungsfeldern beitragen, die
durch co-produktive Prozesse mit der Stadtverwaltung
oder Zivilgesellschaft ausgestaltet werden. Sie bringt
unter anderem Impulse aus vorhandenen Innovations-
räumen und -formaten ein und regt die Kooperation
mit Wissenschaft und Forschung an.
Die »Smart City Charta« der Bundesregierung beschreibt
die intelligente, zukunftsorientierte Stadt als aufgeschlos-
sen und innovativ, indem sie Lösungen zur Sicherung kom-
munaler Aufgaben entwickelt, schnell auf Veränderungs-
prozesse reagiert und in Co-Produktion mit Wirtschaft,
Wissenschaft und Forschung innovative, maßgeschneiderte
Lösungen vor Ort erarbeitet.135 Voraussetzung hierfür ist
ein integrierter Smart-City-Ansatz im Sinne einer themen-
feldübergreifenden Herangehensweise und einer inter-
disziplinären Bearbeitung.136 Veränderte Arbeitskulturen
und fachliches »Querdenken« brauchen Erprobungsräume,
damit mögliche Fehlentwicklungen und Umsetzungs-
probleme sowie deren Ursachen frühzeitig erkannt und
im Sinne einer »positiven Fehlerkultur« im stadtpolitischen
Dialog abgeändert werden können. Virtuelle, soziale und
physische Innovationsräume ermöglichen die Bearbeitung
komplexer Themen und setzen digitale Lösungen in reale
Bezüge.137 Die Chancen der digitalen Transformation Nürn-
bergs werden dadurch auch für Bürgerinnen und Bürger
erlebbar gemacht. Die vielfältigen kreativen Nürnberger
Orte, Netzwerke und Veranstaltungen sowie Inkubatoren,
Acceleratoren und Co-Working-Spaces sind eine wichtige
Basis von »Digitales Nürnberg«: Sie sind von Interdiszipli-
narität geprägt, stellen gemeinsame Ressourcen bereit
und bieten Potenziale für Cross Innovation.
Eckpfeiler
Crossinnovative Ansätze in
Kooperationen befördern
»Digitales Nürnberg« nutzt die Chancen der digitalen
Transformation für co-produktive Prozesse von öffentlicher
Hand, Wirtschaft und Forschung
324
65
3
DIE DIGITALE ZUKUNFT WEITER GEMEINSAM GESTALTEN – AUSBLICK
Nürnberg hat sich der integrierten Stadtentwicklung
verpflichtet.138 Denn die Umsetzung ganzheitlicher, an der
Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger ausgerichteter
Strategien und Vorhaben erfordert, alle vorhandenen
Ressourcen zu nutzen und sie zu verknüpfen. Ziel ist es,
unterschiedliche Bereiche des Zusammenlebens und ihre
Wechselwirkungen untereinander zu bedenken und zum
Beispiel Siedlungsstruktur, Mobilität, Digitalisierung und
soziale Belange in planerische Zusammenhänge zu setzen.
Anspruch muss es sein, dass unter Federführung des CDO
eine integrierte Strategie mit dem Fokus Digitalisierung
über alle Geschäftsbereiche hinweg weiterentwickelt und
umgesetzt wird (Eckpfeiler 1). Zusätzlich gilt es, diese the-
matische Perspektive mit allen anderen raumbezogenen
und thematischen strategischen Vorhaben in Beziehung
zu setzen, um dem Anspruch einer ganzheitlichen Stadt-
entwicklung gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass das Bürger-
meisteramt mit dem Überblick über alle Stadtentwick-
lungsvorhaben Teil der Steuerungsgruppe ist. Der Stab
Stadtentwicklung im Bürgermeisteramt bringt dabei
sowohl Anliegen und Perspektiven von Bürgerinnen und
Bürgern und zivilgesellschaftlichen Akteuren ein, die an
das Amt herangetragen werden. Außerdem stellt es die
Bezüge und Synergien zu anderen Stadtentwicklungs-
vorhaben her.
Neben dem Megatrend der Digitalisierung konkretisie-
ren sich in Kommunen parallel andere Megatrends wie
Globalisierung, demographischer Wandel, Migration oder
Klimawandel und müssen konstruktiv gestaltet werden.
Vor diesem Hintergrund suchen Kommunen in den letzten
Jahren verstärkt nach ganzheitlichen Steuerungsmodellen
wie der integrierten Stadtentwicklung oder auch der Aus -
richtung an den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung,
die soziale, ökonomische und ökologische Dimensionen
enthalten.139 Nürnberg nutzt bezogen auf ganzheitliche
Stadtentwicklung bereits gutes Handwerkszeug, das auch
für »Digitales Nürnberg« fruchtbar gemacht werden kann:
So richtet sich der regelmäßig vorgelegte »Bericht zur
nach haltigen Entwicklung der Stadt Nürnberg« an den
UN-Nachhaltigkeitszielen aus.140 Mit »Integriert planen –
integriert handeln. Stadtentwicklung Nürnberg 2016«
wurde ein Überblick über die zu diesem Zeitpunkt aktuel len
Ansätze von Fachplanungen und von Integrierten Stadt-
entwicklungskonzepten gegeben und für die breite
Öffentlichkeit transparent gemacht.141
Eckpfeiler
Digitalisierung als Teil der integrierten
Stadtentwicklung gestalten
Strategie und Maßnahmen für »Digitales Nürnberg« müssen mit der
gesamtstädtischen Perspektive und den verschiedenen räumlichen
sowie thematischen Strategien abgeglichen werden
325
66
4
DIE DIGITALE ZUKUNFT WEITER GEMEINSAM GESTALTEN – AUSBLICK
Für Nürnberg legt der Stadtrat fest, dass eine kontinuierli-
che Beteiligung geplant ist: »Für die Zukunft ist weiterhin
ein dauerhafter Austausch zu digitalen Themen mit Fach-
leuten, aber auch der Stadtgesellschaft geplant, um deren
Schwarmintelligenz und Innovationskraft zu nutzen.«142
Der für die Erarbeitung der Digitalen Dachstrategie ge-
wählte Ansatz des »Zwei-Kanal-Prinzips«, d. h. die Kombi-
nation von analogen Formaten (Ideensammlung mit brei-
ter Öffentlichkeit, vertiefende Fokusgruppenworkshops
mit Expertinnen und Experten) und digitalen Formaten
(Online-Kurzbefragung, E-Partizipation) hat sich bewährt
und sollte fortgesetzt werden. Dabei ist auf die richtige
Mischung aus Informationsvermittlung, Ideengenerierung
und Akteursvernetzung im Prozessverlauf zu achten.
Perspektivisch sollte die Stadt Nürnberg verstärkt innovative
Formate wie Hackathons oder Barcamps nutzen, um vor
allem jüngere Zielgruppen für den Prozess zu gewinnen. Bei
analogen Formaten ist zu prüfen, ob neben den klassischen
Foren und Workshops auch Pop-up-Stores oder Roadshows
eingerichtet werden können, bei denen sich Menschen
direkt mit digitalen Lösungen vertraut machen. Koopera-
tionen der Stadt mit vielfältigen Akteuren, z. B. bei dem
jährlich stattfindenden »Nürnberg Digital Festival«, sind
zukunftsweisende Formate und sollten ausgebaut werden.
Beteiligungsfenster sollten anlassbezogen für verschie-
dene Personengruppen geschaffen werden. Mal ist die
Beteiligung verschiedener Geschäftsbereiche der Stadtver-
waltung und der kommunalen Beteiligungsunternehmen
zielführend, mal eine breite Befragung von Bürgerinnen
und Bürgern, mal die Einbindung von Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Die
Perspektiven und Bedarfe der Zielgruppen können in die
Steuerungsgruppe eingebracht werden und das jeweils
passende Zielgruppen- und Methodenset erörtert werden.
Die Mehrheit der untersuchten Städte im Smart-City-Atlas
des Bitkom e. V. sieht die Beteiligung verschiedener Ak-
teure bei der Entwicklung und Umsetzung einer digitalen
Agenda als zentrale Aufgabe an. Erst dadurch können
die Bedürfnisse der von den Digitalisierungsvorhaben
betroffenen Bürgerschaft, Unternehmen, Institutionen,
aber auch von Vertretungen der Politik und Verwaltung
auf adäquate Weise berücksichtigt werden. Partizipa-
tion schafft zudem eine positive Grundhaltung für ein
»Digitales Nürnberg«, indem über Chancen und Risiken
transparent informiert und eine aktive Teilhabe an den
Veränderungen im Rahmen der digitalen Transformation
ermöglicht wird.143
Eckpfeiler
Crossmediale Beteiligung ausbauen
In »Digitales Nürnberg« ist die kontinuierliche digitale und
analoge Partizipation der Stadtgesellschaft verankert
326
67
5
DIE DIGITALE ZUKUNFT WEITER GEMEINSAM GESTALTEN – AUSBLICK
Für die Stadt Nürnberg bietet die digitale Transforma-
tion die Chance, digitale Leuchtturmprojekte von hoher
gesamtstädtischer Relevanz zu definieren. Sie sind inno-
vative Vorzeigebeispiele für die Übertragung digitaler
Lösungen in die Praxis. Durch ihre Signalwirkung und
Strahlkraft über die Stadtgrenzen hinaus stärken sie die
Position und Sichtbarkeit Nürnbergs als digitale Stadt im
nationalen und internationalen Kontext weiter. Die in die-
ser Roadmap im Kapitel 2 formulierten 13 Handlungsemp-
fehlungen können den Ausgangspunkt für die Festlegung
digitaler Leuchtturmprojekte bilden.
Der Entscheidungsprozess, welche Leuchtturmprojekte in
der Ressourcenallokation und Kommunikation herausge-
hoben werden, sollte geschäftsbereichsübergreifend und
im Abgleich mit weiteren strategischen Schwerpunkten
Nürnbergs »nach innen« in die Stadtverwaltung sowie
»nach außen« in die Stadtgesellschaft gestaltet werden
und ein Commitment für das Ergebnis erzeugen. Eine
entsprechende beteiligungsorientierte Moderation
er folgt durch den CDO und wird von der Steuerungs -
gruppe prozessorientiert flankiert.
Digitale Leuchtturmprojekte sind ein ausgezeichnetes
Instrument, um die Vision und Mission für ein »Digitales
Nürnberg« in der Öffentlichkeit zu kommunizieren und
das Anliegen über konkretes Handeln und einen unmit-
telbar erfahrbaren Mehrwert für die Stadtgesellschaft
erlebbar zu machen. Durch die Würdigung von Entschei-
dungs- und Entwicklungsprozessen innerhalb der Leucht-
turmprojekte in öffentlichkeitswirksamen Veranstaltun-
gen wird der Dialog mit der Stadtgesellschaft gestärkt.
Darüber hinaus werden die Akteure hinter den Leucht-
turmprojekten und ihr Beitrag für die digitale Transfor-
mation Nürnbergs sichtbar gemacht.
EU, Bund und Länder fördern derzeit mit Programmen
und Wettbewerben digitale Entwicklung in den Städten,
bei denen die Fördersummen für Leuchtturmprojekte bis
zu einer mehrjährigen Unterstützung in Millionenhöhe
reichen.144 Der Smart-City-Atlas des Bitkom e. V. weist aus,
dass in vielen Städten die Entwicklung einer digitalen
Agenda bereits von der Umsetzung einzelner Smart-City-
Maßnahmen begleitet wird, die als Leuchtturmprojekte
verstanden werden. So gibt es beispielsweise eine Vielfalt
an Leuchtturmprojekten im Bereich Mobilität, Energie
und Umwelt – also Themenfeldern, die in dieser Roadmap
bearbeitet wurden. Die diesbezüglich im Smart-City-Atlas
zu findenden Leuchttürme reichen von der intelligenten
Verkehrssteuerung, über das Parkraummanagement und
die Unterstützung bei der Parkplatzsuche bis hin zur
Erforschung innovativer Mobilitätskonzepte für den
Luftraum und KI-basierte Mobilität.145
Eckpfeiler
Digitale Leuchtturmprojekte umsetzen
In »Digitales Nürnberg« tragen digitale Leuchtturm-
projekte dazu bei, Ressourcen zu bündeln und
Sichtbarkeit zu erhöhen
327
68
ANHANG – PROJEKT-KURZBESCHREIBUNGEN KAPITEL 2.1
2.1 MOBILITÄT, ENERGIE UND UMWELT
Titel / Bezeichnung Projektstatus Ansprechpartner
NACHHALTIG MOBIL
Kontinuierliche Weiterentwicklung der Website in Richtung Platt-
form: Integration weiterer Daten aus anderen digitalen Anwendungen mit
dem Ziel, Informationen für den Kunden (Parkplatzsuchsoftware, Nürnberg-
Skill, Flugplan-Daten etc.) zu verbinden.
in Umsetzung Airport Nürnberg
Sprachassistenten (Voice): Passagiere und Abholer am Flughafen Nürn-
berg erhalten zentrale Auskünfte über Flughafen-Nürnberg-Skill und Alexa.
in Umsetzung Airport Nürnberg
Location Based Services: Leistungsstarke digitale Infrastruktur in den
Messehallen zur Nutzung von standortbezogenen Diensten. Diese werden
verknüpft mit weiteren Informationen, z. B. über Aussteller und Produktda-
ten, um einen hohen Mehrwert für den Messebesucher zu generieren.
in Planung NürnbergMesse
Wegeleitsystem MyLocation: Organisation, Kommunikation und Aus-
zeichnung der Infrastruktur wird hierdurch erleichtert. Das System erlaubt
der NürnbergMesse sowie den Gastveranstaltern auf Statusänderungen in
Echtzeit zu reagieren.
ist umgesetzt NürnbergMesse
Passagierführung: Self-Bag-Drop zur Erleichterung des Gepäcktransports
für Passagiere
in Planung Airport Nürnberg
Autonomes Fahren: Shuttle am Vorfeld, z. B. für den Crew-Transport bis
zur Flugmaschine
in Planung Airport Nürnberg
Digitalisierung Fahrdienst: Schneller und zielgerichteter Zugang zu Infor-
mationen für die Mitarbeiter der VAG
in Umsetzung VAG Nürnberg
ENERGIE, KLIMA- UND UMWELTSCHUTZ
Energetische Quartiers- und Mobilitätskonzepte: Entwicklung in
Kooperation mit VAG und Greenwheels, Elektrofahrzeuge im eigenen
Fuhrpark, Datennetzwerk für Smart Metering mit intelligenten Zählern
in Umsetzung wbg Nürnberg GmbH
Immobilienunternehmen
Kraftwärmekopplung, CO2 Neutralität: Ziel ist, die Einrichtung
CO2-neutral zu betreiben. Hierzu sind erste Gespräche mit N-ERGIE
geführt worden.
in Planung Noris Inklusion
Das Kompetenzzentrum für Energiemanagement innerhalb
der Stadt Nürnberg (KEM) ist wichtiger Bestandteil des technischen
Ge bäudemanagaments. Betreut werden alle städtischen Liegenschaften
(ca. 1.900 Stück).
in Umsetzung Hochbauamt
Digitale niedrigschwellige und barrierefreie Energieberatung: In
Kooperation mit dem Jobcenter und dem Online-Büro soll für Leistungsemp-
fänger und Geringverdiener ein solches Online-Angebot eingerichtet wer-
den. Perspektivisch soll es auch für weitere Zielgruppen geöffnet werden.
Zukunftsthema Sozialamt
Projekt-Kurzbeschreibungen aus Kapitel 2.1 bis 2.5
ANHANG
328
69
2.2 QUARTIER, FAMILIE, PFLEGE UND GESUNDHEIT
Titel / Bezeichnung Projektstatus Ansprechpartner
ZUSAMMENLEBEN IN DEN QUARTIEREN
Bürgerstadtteilportale: In Anlehnung an das Portal Online-Beteiligung
Nürnberg könnten hier Anregungen, Wünsche und Kritik zu jeweils
aktuellen Themen zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung moderiert
und diskutiert werden.
Zukunftsthema Amt für Kultur und Freizeit
Analoge u. digitale Vernetzung für Information und Organisation
von Ehrenamt: Newsletter, Facebook, Themenportal, Bürgernetz
in Umsetzung Stabsstelle für bürger-
schaftliches Engagement
und Corporate Citizenship
Weiterentwicklung eines Online-Auftritts und von Social Media
zur Stadterneuerung: Geplant sind Brainstorming und Ideenfindung
im Dialog mit Online-Büro und E-Government-Büro.
Zukunftsthema Stadtplanungsamt
FAMILIEN STÄRKEN
My Real ID: Projekt in Kooperation mit dem Bereich Wohnungsvermitt-
lung des Sozialamtes; Transparenz bei der Vermittlung geförderter und frei
finanzierter Wohnungen für Bewerber. Virtuelle Immobilienrundgänge sind
in Planung.
in Umsetzung wbg Nürnberg GmbH
Immobilienunternehmen
GESUND UND LANGE LEBEN
DigiDEM: Einrichtung eines digitalen Demenzregisters in Bayern mit
flächendeckenden Langzeitdaten zur Behandlung, Versorgung und
Angebotsnutzung in allen Regierungsbezirken Bayerns. Bausteine sind
u. a. eine Plattform für Bürger zur Studienteilnahme, Trainingsangebote
für Demenzkranke, Informationen zu Unterstützung.
in Umsetzung
(im Aufbau)
Medical Valley
Medical Valley Digital Health Application Center: Das digital-medizini-
sche Anwendungszentrum moderiert Entwicklungsprozesse und übernimmt
eine Institutsfunktion: Ziel ist es, Digital Health erlebbar zu machen und die
Netzwerkarbeit in der Metropolregion Nürnberg zu unterstützen.
in Umsetzung
(im Aufbau)
Medical Valley
ANHANG – PROJEKT-KURZBESCHREIBUNGEN KAPITEL 2.2
329
70
2.3 BILDUNG, INNOVATION UND FORSCHUNG
Titel / Bezeichnung Projektstatus Ansprechpartner
ZUKUNFTSORIENTIERTE BILDUNG
Bildungsberatung im Verbund zwischen dem Zentrum für
Fachkräfte management (ZFM) und dem Bildungscampus Nürnberg
(BCN): Das ZFM wird Fachkräfte im Rahmen des Programmbereichs »Beruf
und Karriere« des BCN hinsichtlich der Weiterentwicklung von digitalen
Kompetenzen beraten.
in Planung Bildungscampus Nürnberg
INNOVATIONSÖKOSYSTEME ALS ENTWICKLUNGS- UND WACHSTUMSMOTOREN
Einrichtung eines Reallabors: Nutzung eines Quartiers für die Erprobung
innovativer Ideen, Produkte und Angebote unter Realbedingungen. Aktuell
ergibt sich durch die Entwicklung am ehem. Südbahnhof/Brunecker Straße
ein Gelegenheitsfenster, Zugang zu einer geeigneten Fläche zu erhalten. Die
genaue Ausgestaltung ist noch in der Diskussion.
Zukunftsthema Wirtschaftsförderung
Nürnberg
Kooperation mit einem Technologiezentrum (z. B. ZOLLHOF – Tech
Incubator), um Ideenreichtum ins Unternehmen zu bringen und in einen
interdisziplinären Austausch zu treten.
in Planung Airport Nürnberg
Offene Denkfabrik: Eventformat, um innovationsrelevante Projekte in
die Öffentlichkeit zu tragen. Angedacht ist, das Format um die Themen
Digitalisierung, New Work auszubauen, z. B. durch Einbinden von TED-Talks
und das Streaming von Podcasts während der Veranstaltungen.
in Umsetzung JOSEPHS
Energie und Wohnen: Austausch zwischen der wbg, dem Verein
Energieregion und dem Energie Campus über Innovationen zu diesem
Thema. Pilotprojekte können bei der wbg umgesetzt werden.
in Umsetzung wbg Nürnberg GmbH
Immobilienunternehmen
Installation einer Denkfabrik (Think Tank) zur Entwicklung von
Innovationen des Airport Nürnberg, inkl. der Testung von Prototypen.
in Planung Airport Nürnberg
ANHANG – PROJEKT-KURZBESCHREIBUNGEN KAPITEL 2.3
330
71
2.4 KULTUR UND FREIZEIT
Titel / Bezeichnung Projektstatus Ansprechpartner
DIGITALE KULTUR- UND FREIZEITKOMMUNIKATION
Online-Ticketverkauf für Flughafenführungen, damit die Sonntags-
führungen auch online angeboten werden können. Derzeit müssen die
Tickets am Flughafen gekauft werden.
in Umsetzung Airport Nürnberg
Ticketing Online-Anmeldung Kurse: Da es in den Kulturläden
momentan kein medienbruchfreies digitales Ticketing gibt, ist es das
Ziel, hierfür ein möglichst einheitliches System in allen städtischen
Einrichtungen zu installieren.
Zukunftsthema Amt für Kultur und Freizeit
Print@home-Ticket: Ab Jan. 2020 löst das System den aktuellen
städtischen Online-Ticketshop ab. Die Print@home-Tickets werden
mit einem QR- oder Barcode in Echtzeit generiert, können aber auch
weiterhin als hochwertiger Gutschein zugeschickt werden.
in Umsetzung Tiergarten
Aufbau des Zukunftsmuseums und Vernetzung aller musealer
Einrichtungen Nürnbergs.
in Umsetzung Deutsches Museum
Revitalisierung des Volksbads: Das Projekt soll auch digital begleitet
werden, z. B. durch eine digitale Begehbarkeit mit 360-Grad-Ansichten,
Instagram und Internetseite.
in Planung Geschäftsbereich des
2. Bürgermeisters
KULTUR UND FREIZEIT DIGITAL ERLEBEN
Digitale Ausstellungen: Über Beacons im Stadtteil können die Nutzenden
digitale Kunst im öffentlichen Raum an verschiedenen Orten im Stadtteil
abrufen – von der Stadtteilerzählung durch Bewohner bis hin zu Wand-
gestaltungen. Kooperation mit freien Künstlern ist angedacht.
in Planung Amt für Kultur und Freizeit
Begleitete Spiele im Loni-Übler-Haus im Rahmen des offenen
Jugendtreffs und Anleitung bei der Nutzung eines PCs.
in Planung Amt für Kultur und Freizeit
Digitaler Stadtrundgang – Spaziergang durch die EU: Die Nutzenden
konnten sich ein Hörspiel auf das eigene Handy laden und den Stadtteil
erkunden.
ist umgesetzt Amt für Kultur und Freizeit
Online-Datenbank und Collection: Onlinestellung der Sammlung des
Deutschen Spielearchivs auf Objektbasis (Online-Collection) als synergetisch
organisierte Gesamtdatenbank, die als Forschungsinstrument und Recher-
chedatenbank dienen soll. Dieses Projekt findet in Kooperation mit Hoch-
schulen im Kontext von (Brett-)Spielforschung statt.
Zukunftsthema Haus des Spiel(en)s
ANHANG – PROJEKT-KURZBESCHREIBUNGEN KAPITEL 2.4
331
72
2.5 DATEN, INFRASTRUKTUREN, PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE
Titel / Bezeichnung Projektstatus Ansprechpartner
DATEN IM »DIGITALEN NÜRNBERG«
Virtuelle Schatzkammer: Durch den Aufbau einer »virtuellen Schatzkam-
mer« will die Stadtbibliothek einen weltweiten und dauerhaften Zugang zu den
in der Stadtbibliothek aufbewahrten schriftlichen Kulturdenkmälern sowie
lokalgeschichtlich bedeutenden Schriften in digitaler Form oder zu elektroni-
schen Publikationen städtischer Dienststellen ermöglichen.
in Umsetzung Stadtbibliothek
E-Rechnung: Mit der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung
wird der Abrechnungsprozess aktuell grundlegend digitalisiert. Vorrangig
ist zunächst die Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtung, elektronische
Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
in Umsetzung Referat für Finanzen, Per-
sonal, IT und Organisation
LEISTUNGSFÄHIGE DIGITALE INFRASTRUKTUREN
Messenger-Erprobung: Für die Einführung eines Messenger-Dienstes für
dienst liche Zwecke wird derzeit ein Pilotbetrieb vorbereitet. Bei positiver
Erfahrung soll dieser Dienst verwaltungsweit bereitgestellt werden.
in Umsetzung Amt für Digitalisierung, IT
und Prozessorganisation
Mobiler Arbeitsplatz: Vom Schreibtisch zum Tablet und zurück – neue
Technologien ermöglichen das Arbeiten in der gewohnten Benutzerumge-
bung auf jedem Endgerät. So wird mobiles Arbeiten effizient. Noch in
diesem Jahr soll ein erster Pilotversuch gestartet werden.
in Umsetzung Amt für Digitalisierung, IT
und Prozessorganisation
PROZESSAUTOMATISIERUNG UND KOMMUNALE ONLINE-DIENSTE
Online-Terminreservierung: In zahlreichen Dienststellen der Stadt Nürnberg
können Bürgerinnen und Bürger mithilfe der Online-Termin reservierung War-
tezeiten vermeiden. Dieser Dienst wird sehr gut angenommen und trägt somit
sowohl zum Komfort für Bürgerinnen und Bürger als auch zur Planungssicherheit
für die Ämter der Stadt Nürnberg bei.
in Betrieb Verschiedene Ämter der
Stadt Nürnberg
Online-Module Kfz-Zulassung: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde sind bereits
insgesamt sieben Online-Module eingeführt, über die die Bürgerinnen und
Bürger unter anderem Termine vereinbaren, Kennzeichen reservieren oder ihr
Fahrzeug abmelden können. Ab 2020 soll auch die Neuanmeldung von Fahr-
zeugen online durchgeführt werden können.
in Betrieb –
weiterer Ausbau
in Umsetzung
Ordnungsamt
Dokumentenmanagement: Mit der Fabasoft eGov-Suite steht der Stadt
Nürnberg ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zur Verfügung, das eine
einheitliche, strukturierte sowie rechts- und revisionssichere Aktenführung
ermöglicht. Durch eine integrierte Workflow-Komponente ergibt sich zudem die
Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu optimieren.
in Betrieb –
weiterer Ausbau
in Umsetzung
Amt für Digitalisierung, IT
und Prozessorganisation
E-Recruiting: Die Plattform wurde eingerichtet und hat ihren Betrieb
aufgenommen. Damit ist es möglich, sich online bei der Stadt Nürnberg zu
bewerben und die interne Bearbeitung systematisch zu unterstützen, was
Stellenbesetzungsverfahren deutlich beschleunigen wird.
in Betrieb Personalamt
Digitale Kundenkommunikation beim Bildungscampus Nürnberg:
Mit einem digitalen Kommunikationskonzept will der Bildungscampus Nürnberg
bestehende Kundengruppen festigen und vor allem neue und junge erschließen,
die bislang mit Print-Kommunikationsinstrumenten kaum mehr erreicht wurden.
Über ein Reifegradmodell sollen die Digitalaktivitäten für die beiden Marken
»Bildungszentrum« und »Stadtbibliothek Nürnberg« künftig gesteuert werden.
in Umsetzung Bildungscampus
ANHANG – PROJEKT-KURZBESCHREIBUNGEN KAPITEL 2.5
332
73
FUSSNOTEN
1 Stadt Nürnberg (2019): Digitale Dachstrategie / Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) »Digitales Nürnberg«, Teil 1: Strategische Leitlinien. Online verfüg-
bar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/digitales_nuernberg/dokumente/insek_digitales_nurnberg_teil_1_strategische_leitlinien.pdf, S. 18. Abruf 23.10.2019.
2 Im Mercer »Quality of Living«-Ranking 2019 belegt Nürnberg im internationalen Vergleich Platz 23 und im nationalen Vergleich Platz 6. Mercer (2019). München
bietet die beste Lebensqualität in Deutschland. Online verfügbar unter: www.mercer.de/newsroom/quality-of-living-2019.html, Abruf 12.11.2019.
3 Stadt Nürnberg (2019): Wirtschaftsstandort Nürnberg Positionsbestimmung 2019. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/wirtschaft/dokumente/
publikationen/positionsbestimmung_2019.pdf, Abruf 16.10.2019.
4 Ebd.
5 Stadt Nürnberg (2019): Kenndaten für Investoren, Zahlen und Fakten zum Wirtschaftsstandort Nürnberg. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/
md/wirtschaft/dokumente/publikationen/kenndaten_fuer_investoren_nuernberg.pdf, Abruf 12.11.2019.
6 Stand Juni 2018: 311.312 Beschäftigte. Stadt Nürnberg (2019): Wirtschaftsstandort Nürnberg Positionsbestimmung 2019. Online verfügbar unter: www.nuernberg.
de/imperia/md/wirtschaft/dokumente/publikationen/positionsbestimmung_2019.pdf, Abruf 16.10.2019.
7 Metropolregion Nürnberg; N-ERGIE; Aktiengesellschaft (2018): Klimaschutzziele 2030: Metropolregion Nürnberg legt Maßnahmenpaket vor. Online verfügbar
unter: www.n-er-gie.de/public/remotemedien/media/n_ergie/internet/die_n_ergie/unternehmen_1/publikationen/Accelerator_Zusammenfassung_kurz_final.pdf,
Abruf 21.10.2019.
8 Stadt Nürnberg (2019): Mobilität in Nürnberg. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/mobilitaet.html, Abruf 16.10.2019.
9 Stadt Nürnberg (2019): Daten zum Verkehr. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/daten.html, Abruf 16.10.2019.
10 Marketingverein der Europäischen Metropolregion Nürnberg e. V. (2019): Verkehrsverbund in der Metropolregion. Online verfügbar unter: www.metropolregion-
nuernberg.de/leben-arbeiten/mobilitaet/verkehrsverbund-in-der-metropolregion.html, Abruf 16.10.2019.
11 Stadt Nürnberg (2019): Mobilität in Nürnberg. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/mobilitaet.html, Abruf 16.10.2019.
12 Zukunftsinstitut GmbH (2018): Aufbruch in ein neues Zeitalter der Mobilität. Online verfügbar unter: www.zukunftsinstitut.de/artikel/aufbruch-in-ein-neues-
zeitalter-der-mobilitaet, Abruf 16.10.2019.
13 Ebd.
14 Ebd.
15 Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaften GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (2019): Mobilität in
Deutschland, Kurzreport, Verkehrsaufkommen – Struktur – Trends. Online verfügbar unter: www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/infas_Mobilitaet_in_Deutsch-
land_2017_Kurzreport.pdf, Abruf 16.10.2019.
16 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
17 Stadt Nürnberg (2019): Innovative Verkehrstechnik und Mobilitätssysteme. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/verkehrstechnik.html,
Abruf 24.10.2019.
18 Ebd.
19 Greenpeace (2017) Städte-Ranking zur nachhaltigen Mobilität. Online verfügbar unter: www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publica-
tions/20170322_greenpeace_mobilitaetsranking_staedte.pdf, Abruf 17.10.2019.
20 Darunter z. B. Digitalisierung U-Bahn-Linie U1 (Stadt Nürnberg), NürnbergMOBIL (Plattform / App / eTarif) (VAG), Dynamische Fahrgastinformationssysteme / Ausbau
der DFIS-Anzeiger (VAG), Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkräumen (N-ERGIE), Datenerhebung zentrale P+R-Hintergrundsystem (VGN).
21 Hamburger Hochbahn AG (2019): Projekt HEAT. Online verfügbar unter: www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Naechster_Halt/Ausbau_und_Projekte/
projekt_heat, Abruf 24.10.2019.
22 BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG (2019): BVG schickt selbstfahrenden Bus durch Tegel. Online verfügbar unter: www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/
nachrichten/5867859-4357821-bvg-schickt-selbstfahrenden-bus-durch-te.html, Abruf 24.10.2019.
23 Mainzer Stadtwerke AG (2019): Kompetenzzentrum Intelligente Mobilität bündelt Projekte. Online verfügbar unter: www.mainzer-stadtwerke.de/medien/presse-
forum/pressemitteilungen/pressemitteilung/kompetenzzentrum-intelligente-mobilitaet-buendelt-projekte, Abruf 24.10.2019.
24 MaaS Global Oy (2019): All your journeys, one app for all your transport needs. Online verfügbar unter: whimapp.com, Abruf 17.10.2019.
25 Stadt Nürnberg (2019): An morgen denken: Nürnbergs Strategie zum Klimaschutz. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/klimaschutz.html,
Abruf 21.10.2019.
26 Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (2019): Zukunftslabor Stadt. Online verfügbar unter: www.dena.de/newsroom/zukunftslabor-stadt, Abruf 21.10.2019.
27 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH (2019): Smart City – Chancen für EVU? Online verfügbar unter: www.euwid-energie.de/smart-city-chancen-fuer-evu,
Abruf 21.10.2019.
28 Klima Bündnis (2015): Der Smart-City-Ansatz, Chance und Herausforderung für Städte und Gemeinden. Online verfügbar unter: www.klimabuendnis.org/filead-
min/Inhalte/7_Downloads/Informationspapier_Smart_Cities_201601.pdf, Abruf 21.10.2019.
29 Fraunhofer FOKUS Zentrum für Smart Cities (2019): ENERGIE. Online verfügbar unter: www.ict-smart-cities-center.com/smart-cities/energie, Abruf 21.10.2019.
30 Klima Bündnis (2015): Der Smart-City-Ansatz, Chance und Herausforderung für Städte und Gemeinden. Online verfügbar unter: www.klimabuendnis.org/filead-
min/Inhalte/7_Downloads/Informationspapier_Smart_Cities_201601.pdf, Abruf 21.10.2019.
31 Agentur für Erneuerbare Energien (2013): Regionale Energie für die Stadt. Online verfügbar unter: www.unendlich-viel-energie.de/erneuerbare-energie/biomas-
se2/regionale-energie-fuer-die-stadt, Abruf 11.11.2019.
32 Zukunftsinstitut GmbH (2018): Megatrend Neo-Ökologie. Online verfügbar unter: www.zukunftsinstitut.de/artikel/mtglossar/neo-oekologie-glossar, Abruf
23.10.2019.
33 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
34 Das Knoblauchsland ist die Bezeichnung eines Gemüseanbaugebietes in der Mitte des Städte-Dreiecks Nürnberg-Fürth-Erlangen. Wikipedia (2019). Knoblauchs-
land. Online verfügbar unter: www.de.wikipedia.org/wiki/Knoblauchsland, Abruf 22.10.2019.
35 Stadt Nürnberg (2019): Energiesektor. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/energie.html, Abruf 22.10.2019.
36 Ebd.
37 Energie Campus Nürnberg (2019): Forschung. Online verfügbar unter: www.encn.de, Abruf 22.10.2019.
38 Stadt Nürnberg (2019): Klimaschutz in Nürnberg. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/klimaschutz_nbg.html, Abruf 22.10.2019.
39 Stadt Nürnberg (2019): Klimafahrplan, Integrierter Klimafahrplan Nürnberg 2010 – 2050. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/klima-
fahrplan.html, Abruf 22.10.2019.
40 Fraunhofer ISS (2019). KI in Transport und Mobilität: Fahrerassistenzsysteme im Schienenverkehr. Online verfügbar unter: www.scs.fraunhofer.de/de/referenzen/
ada-center/fahrerasssistenzsysteme-schienenverkehr.html, Abruf 12.11.2019.
41 Stadt Wien (2019): aspern Seestadt – ein »Urban Lab« der Smart City Wien. Online verfügbar unter: www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/aspern-seestadt/
urban-lab.html, Abruf 24.10.2019.
42 OFFIS e. V. (2019): Energetisches Nachbarschaftsquartier Fliegerhorst Oldenburg. Online verfügbar unter: www.enaq-fliegerhorst.de, Abruf 24.10.2019.
43 Nürnberg hat etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Bremen und Leipzig, ist aber von der Fläche her kleiner. Stadt Nürnberg (2011). Rahmenbedingungen und
Fachplanungen Grundlage für die Stadtplanung. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/stadtplanung/broschueren/rahmenbedingungen_stadt-
planung_afs_20111110.pdf, Abruf 19.09.2019.
ENDNOTEN
333
74
FUSSNOTEN
44 Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (2015): Statistischer Monatsbericht für Mai 2015 – Ehrenamtliche Tätigkeit in Nürnberg, M449.
Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/berichte/monatsberichte/2015/monatsbericht_2015_05.pdf,
Abruf 22.09.2019.
45 Becker, A. / Göppert, H. / Schnur, O. / Schreiber, F. (2018): Die digitale Renaissance der Nachbarschaft, Soziale Medien als Instrument postmoderner Nachbarschafts-
bildung. In: vhw FWS 4.
46 Becker, A. / Krüger, K. / Schnur, O. (2018): Vernetzte Nachbarn – wie wirken digitale Medien auf analoge Nachbarschaft? In: Nachrichten der ARL. Online verfügbar
unter: shop.arl-net.de/media/direct/pdf/nachrichten/2018-2/nr_2-18_becker-etal.pdf, Abruf 24.09.2019.
47 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
48 Bluepingu (2019). Das LeihBu Nürnberg. Online verfügbar unter: www.bluepingu.de/blog/453-das-leihbu-nuernberg, Abruf 21.10.2019.
49 Schwabinger Tor / Jost Hurler Beteiligungs und Verwaltungs GmbH & Co. KG (2019): Wohnen im Quartier Schwabinger Tor. Online verfügbar unter:
www.schwabinger-tor.de/de, Abruf 23.09.2019.
50 The City of Aarhus (2019): Digital Neighbourhood. Online verfügbar unter: www.smartaarhus.eu/projects/digital-neighbourhood, Abruf 23.09.2019.
51 Stadt Nürnberg (2019): Nürnberg in Zahlen: Daten und Fakten. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/stadtportal/daten_und_fakten.html, Abruf
24.09.2019.
52 Zukunftsinstitut (2019): Individualisierung Glossar. Online verfügbar unter: www.zukunftsinstitut.de/artikel/mtglossar/individualisierung-glossar, 24.09.2019.
53 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
54 Stadt Nürnberg (2019): Bündnis für Familie – Wir über uns. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/buendnis_fuer_familie, Abruf 24.09.2019.
55 Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. (2019): Familienlabore. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Online
verfügbar unter: www.familienlabore.de, Abruf 24.09.2019.
56 Landeshauptstadt Kiel, Dezernat für Bildung, Jugend und Kreative Stadt (2019): Die Kieler Familien-App. Online verfügbar unter: www.kiel.de/de/gesundheit_so-
ziales/kinder_familie/familienapp.php, Abruf 26.09.2019.
57 Stadt Nürnberg – Referat für Jugend, Familie und Soziales – Bereich Demografie und Generationenfragen (2017): Nürnberger Seniorinnen und Senioren in Zah-
len. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/seniorenamt/dokumente/fachliche_informationen/senioren_in_zahlen.pdf, Abruf 24.09.2019.
58 Mit einem Anteil von 64 Prozent werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt, entweder von Angehörigen, die Pflegegeld erhalten (6.030), oder von
den 99 ambulanten Pflegediensten (3.426). 5.574 Pflegebedürftige werden stationär, darunter 226 teilstationär, in einem der 64 Pflegeheime betreut. Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth (2015): Statistischer Monatsbericht für Juni 2019 – Pflegebedürftige in Nürnberg und Fürth, M498. Online
verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/berichte/monatsberichte/2019/mb2019_06_internet_bericht.pdf, Abruf
23.09.2019.
59 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2019): ZukunftsForum I: Gesundheit neu denken. Online verfügbar unter: www.zukunft-verstehen.de/zukunftsfo-
ren/zukunftsforum-1/themen, Abruf 23.09.2019.
60 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
61 Wirtschaftsförderung Nürnberg (2019): Erste Klasse in Medizin und Gesundheit. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/medizin_gesund-
heit.html, Abruf 23.09.2019.
62 Medical Valley EMN e. V. (2019): Spitzencluster. Online verfügbar unter: medical-valley-emn.de/projekte/spitzencluster, Abruf 23.09.2019.
63 Wirtschaftsförderung Nürnberg (2019): Erste Klasse in Medizin und Gesundheit. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/medizin_gesund-
heit.html, Abruf 23.09.2019
64 Bruno Ristol (2019): DigitalCare, Digitale Infrastruktur für Pflege, Betreuung und Gesundheit. Online verfügbar unter: www.digitalcare.bayern, Aufruf 23.09.2019.
65 Rhein-Kreis Neuss (2019): Pflegefinder. Online verfügbar unter: pflegefinder.rhein-kreis-neuss.de, Abruf 23.09.2019.
66 Rhein-Kreis Neuss (2019): Rhein-Erft-Kreis übernimmt Heimfinder-App vom Rhein-Kreis Neuss, Pressemitteilung vom 01.02.2019. Online verfügbar unter:
www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2019/058-2019-rhein-erft-kreis-uebernimmt-heimfinder-app-vom-rhein-kreis-neuss.html,
Abruf 23.09.2019.
67 Stadt Nürnberg (2017): Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/
imperia/md/schulen_in_nuernberg/dokumente/qualitaetsmanagement/strategie_digitale_bildung_3bm_stadtnuernberg.pdf, Abruf 02.10.2019.
68 If Institute for Future Design (2018): Bildung 2030 – Sieben Trends, die die Schule und das Bildungssystem revolutionieren. Online verfügbar unter: www.if-future-
design.de/2018/03/22/bildung-2030-sieben-trends-die-die-schule-und-das-bildungssystem-revolutionieren, Abruf 01.10.2019.
69 Breidenbach, S. / Ben Larbi, M. / Fischer, M. (2019): TREND: Gamification. Online verfügbar unter: trendreport-bildung.de/trend-gamification, Abruf 01.10.2019.
70 Innovationsbegleitung und Innovationsberatung der VDI Technologiezentrum GmbH (2015): Gesellschaftliche Veränderungen 2030, Ergebnisband 1 zur Suchpha-
se von BMBF-Foresight Zyklus II. Düsseldorf, S. 38.
71 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
72 NUE digital GmbH (2019): Digital School Days. Online verfügbar unter: nuernberg.digital/schulen, Abruf 01.10.2019.
73 Bildungslandschaft Altstadt Nord e. V. (2019): Wir über uns. Online verfügbar unter: www.ban-koeln.de/faq, Abruf 15.10.2019.
74 Stadt Ulm (2019). Verschwörhaus. Online verfügbar unter: www.ulm.de/leben-in-ulm/digitale-stadt/verschwörhaus, Abruf 01.10.2019.
75 Vgl. als ein überzeugendes selbstorganisiertes Beispiel, wie Schulen von anderen Schulen lernen, den 1989 gegründeten Schulverbund »Blick über den Zaun.«
Schulverbund Blick über den Zaun (2019). Blick über den Zaun. Online verfügbar unter: www.blickueberdenzaun.de, Abruf 01.10.2019.
76 Stadt Nürnberg (2019). Das Innovations-Ökosystem in Nürnberg wächst weiter. Online verfügbar unter: wirtschafts-blog.nuernberg.de/2019/02/13/das-innovations-
oekosystem-in-nuernberg-waechst-weiter, Abruf 13.11.2019.
77 Zukunftsinstitut (2015). Open Innovation: Ko-Kreation. Online verfügbar unter: www.zukunftsinstitut.de/artikel/open-innovation-ko-kreation, Abruf 13.11.2019
78 VDI Technologiezentrum (2015): Gesellschaftliche Veränderungen 2030, Ergebnisband 1 zur Suchphase von BMBF-Foresight Zyklus II, S. 138.
79 Ebd.
80 Ebd.
81 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
82 Fraunhofer ISS. (2019): Neues Kompetenzzentrum für Data Analytics und KI in der Industrie. Online verfügbar unter: www.scs.fraunhofer.de/de/referenzen/ada-
center.html, Abruf 13.11.2019.
83 The City of Aarhus (2019): Projects. Online verfügbar unter: www.smartaarhus.eu/projects, Abruf 01.10.2019.
84 Deutsche Bahn AG (2019): Programme der DB mindbox. Online verfügbar unter: www.dbmindbox.com, Abruf 01.10.2019.
85 Stadt Nürnberg – Wirtschaftsförderung (2019): Wissenschaftsstandort Nürnberg – Überblick über die wissenschaftlichen Einrichtungen. Online verfügbar unter:
www.nuernberg.de/imperia/md/stadtportal/dokumente/nuernberg_wissenschaftsstandort1.pdf, Abruf 02.10.2019.
334
75
FUSSNOTEN
86 Ebd.
87 Stadt Nürnberg (2017): Bildungsbericht Nürnberg 2017, Vierter Bildungsbericht der Stadt Nürnberg. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/bil-
dungsbuero/dokumente/bb171207_01.pdf, S. 311 ff, Abruf 02.10.2019.
88 Müller-Prothmann, T. & N. Dörr (2014): Innovationsmanagement. Strategien, Methoden und Werkzeuge für systematische Innovationsprozesse, Pocket Power
Qualitätsmanagement, München: Hanser, 3. Auflage.
89 VDI Technologiezentrum: Gesellschaftliche Veränderungen 2030, Ergebnisband 1 zur Suchphase von BMBF-Foresight Zyklus II, 2015, S. 40 f.
90 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
91 Hafen City Universität Hamburg: CityScienceLab, eine Kooperation mit dem MIT Media Lab. Online verfügbar unter: www.hcu-hamburg.de/research/csl, Abruf
01.10.2019.
92 Eurocites (2019): Building Smart Cities together. Online verfügbar unter: www.sharingcities.eu, Abruf 01.10.2019.
93 Stadt Nürnberg – Wirtschaftsförderung (2019): Kenndaten für Investoren. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/wirtschaft/dokumente/publika-
tionen/kenndaten_fuer_investoren_nuernberg.pdf, Abruf 04.10.2019.
94 Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (2017): Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Nürnberg 2017. Online verfügbar unter: www.tourismus.nuernberg.
de/fileadmin/user_upload/2017_Wirtschaftsfaktor.pdf, Abruf 04.10.2019.
95 Stadt Nürnberg – Bewerbungsbüro Kulturhauptstadt Europas 2025 (2018): Das Bid Book in Kurzform. Online verfügbar unter: n2025.eu/N2025_BidBook_Zusam-
menfassung.pdf, Abruf 04.10.2019.
96 Finance Business (2018): Vier Trends bei der Kundenorientierung. Online verfügbar unter: www.financebusiness.afb.de/2018/04/23/trends-bei-der-kundenorientie-
rung, Abruf 05.10.2019.
97 Zukunftsinstitut (2019): Triggerbasierte Interaktion und neue Marketingkompetenzen. Online verfügbar unter: www.zukunftsinstitut.de/artikel/marketing/
triggerbasierte-interaktion-und-neue-marketingkompetenzen, Abruf 05.10.2019.
98 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
99 Kulturreferat (2019): Kulturreferat der Stadt Nürnberg. Online verfügbar unter: www.nuernbergkultur.de/fileadmin/editors/pdf/Kulturstrategie_der_Stadt_Nuern-
berg.pdf, Abruf 04.10.2019.
100 Kulturfokus (2019): Über Kulturfokus. Online verfügbar unter: www.kulturfokus.de/ueber-kulturfokus, Abruf 04.10.2019.
101 Stadt Hamburg (2019): Kulturpunkte-App, Mobiles Kulturportal für Hamburg. Online verfügbar unter: www.hamburg.de/bkm/4374978/kulturpunkte, Abruf
06.11.2019.
102 Forum Bibliothek und Information (2019): TOPORAZ. Der historische Stadtraum von Nürnberg wird interaktiv erlebbar. Online verfügbar unter: b-u-b.de/
toporaz/#!prettyPhoto, Abruf 05.10.2019.
103 Nordbayern (2019): Zwei Fifa-Profis verpflichtet: FCN steigt in eSports ein. Online verfügbar unter: www.nordbayern.de/sport/zwei-fifa-profis-verpflichtet-fcn-
steigt-in-esports-ein-1.6706246, Abruf 05.10.2019.
104 Ramboll Management Consulting: Experteninterview mit Sebastian Pfaller, Haus des Spiel(en)s, am 26.09.2019.
105 Zukunftsinstitut (2019): Augmented Reality: Die erweiterte Welt. Online verfügbar unter: www.zukunftsinstitut.de/artikel/augmented-reality-die-erweiterte-welt,
Abruf 05.10.2019.
106 Zukunftsinstitut (2019): Virtual Reality: Die Erschaffung neuer Welten. Online verfügbar unter: www.zukunftsinstitut.de/artikel/virtual-reality-die-erschaffung-
neuer-welten, Abruf 05.10.2019.
107 Netzwerk Kulturberatung (2018): Abschlussbericht zur Kulturstrategie der Stadt Nürnberg. Im Auftrag der Stadt Nürnberg und des Kulturreferats der Stadt
Nürnberg. S. 19 f. Online verfügbar unter www.nuernbergkultur.de/fileadmin/editors/pdf/kultura_2018-01-31_TOP_1_Anlage_3_oeffentlich_100654.pdf, Abruf
05.10.2019.
108 Ebd. S. 54 f.
109 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
110 Netzwerk Kulturberatung (2018): Abschlussbericht zur Kulturstrategie der Stadt Nürnberg. Im Auftrag der Stadt Nürnberg und des Kulturreferats der Stadt
Nürnberg, S. 19 f. Online verfügbar unter: www.nuernbergkultur.de/fileadmin/editors/pdf/kultura_2018-01-31_TOP_1_Anlage_3_oeffentlich_100654.pdf, Abruf
05.10.2019.
111 Staatstheater Nürnberg (2019): Barcamp – Kunst & Kultur in der Digitalen Gesellschaft. Online verfügbar unter: www.staatstheater-nuernberg.de/spielplan-18-19/
barcamp-kunst-kultur-in-der-digitalen-gesellschaft/19-07-2019/1200, Abruf 06.10.2019.
112 Netzwerk Kulturberatung (2018): Abschlussbericht zur Kulturstrategie der Stadt Nürnberg. Im Auftrag der Stadt Nürnberg und des Kulturreferats der Stadt
Nürnberg. S. 80. Online verfügbar unter: www.nuernbergkultur.de/fileadmin/editors/pdf/kultura_2018-01-31_TOP_1_Anlage_3_oeffentlich_100654.pdf, Abruf
05.10.2019.
113 Der Begriff Big Data umschreibt zum einen die immer rasanter wachsenden Datenmengen und zum anderen geht es auch um neue und explizit leistungsstarke
IT-Lösungen und -systeme, mit denen Städte und Unternehmen die Informationsflut mit Mehrwert verarbeiten können – Stichwort Machine Learning.
114 Krabina, B. / Wiedemann, M. (2019): Open Data in Kommunen. Welche Daten stellen Kommunen als Open Data zur Verfügung? Ein Musterdatenkatalog für
Nordrhein-Westfalen. In: Bertelsmann Stiftung (Hrsg): LebensWerte Kommune, Ausgabe 2/2019, S. 1. Online verfügbar unter: www.bertelsmann-stiftung.de/
fileadmin/files/Projekte/Smart_Country/AK_2_2019_05_08_ONLINE.pdf, Abruf 30.09.2019.
115 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2019): Open Government. Online verfügbar unter: www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-
government/open-government-node.html, Abruf 01.10.2019.
116 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
117 KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung (2019): KDZ erstellt Musterdatenkatalog für Kommunen. Online verfügbar unter: www.kdz.eu/de/content/kdz-erstellt-
musterdatenkatalog-für-kommunen, Abruf 01.10.2019.
118 Bertelsmann Stiftung (2019): Musterdatenkatalog: Welche offenen Daten stellen Kommunen zur Verfügung? Online verfügbar unter: www.bertelsmann-stiftung.de/
de/unsere-projekte/smart-country/projektnachrichten/musterdatenkatalog-welche-offenen-daten-stellen-kommunen-zur-verfuegung, Abruf 01.10.2019.
119 Stadt Köln (2019): Offene Daten Köln. Online verfügbar unter: www.offenedaten-koeln.de, Abruf 01.10.2019.
120 Krabina, B. / Wiedemann, M. (2019): Open Data in Kommunen. Welche Daten stellen Kommunen als Open Data zur Verfügung? Ein Musterdatenkatalog für
Nordrhein-Westfalen. In: Bertelsmann Stiftung (Hrsg): LebensWerte Kommune, Ausgabe 2/2019, S. 11. Online verfügbar unter: www.bertelsmann-stiftung.de/
fileadmin/files/Projekte/Smart_Country/AK_2_2019_05_08_ONLINE.pdf, Abruf 30.09.2019.
121 Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (2016): Public IoT – Das Internet der Dinge im öffentlichen Raum, S. 9 ff. Online verfügbar unter:
cdn0.scrvt.com/fokus/36c5e4909a46af02/982714594f78/WP_Public_Internet_of_Things_web.pdf, Abruf 30.09.2019.
122 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2017): 5G-Strategie für Deutschland. Online verfügbar unter: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikatio-
nen/DG/098-dobrindt-5g-strategie.pdf?__blob=publicationFile, Abruf 01.10.2019.
123 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
335
76
FUSSNOTEN
124 Digitalstadt Darmstadt GmbH (2018): LoRaWAN-Softwareplattform für das Internet der Dinge in der Digitalstadt Darmstadt. Online verfügbar unter:
www.digitalstadt-darmstadt.de/news/lorawan-softwareplattform, Abruf 01.10.2019.
125 Stadt Wien (2019): wien.at Public WLAN. Online verfügbar unter: www.wien.gv.at/ikt/egov/wlan/index.html, Abruf 02.10.2019.
126 Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (2019): Zum Stand der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleis-
tungen. Online verfügbar unter: www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-Stand-Digitalisierung-Verwaltungsdienstleistungen, Abruf 02.10.2019
127 Innovationsbegleitung und Innovationsberatung der VDI Technologiezentrum GmbH (2015): Gesellschaftliche Veränderungen 2030, Ergebnisband 1 zur Such-
phase von BMBF-Foresight Zyklus II. Düsseldorf, S. 52.
128 Stadt Nürnberg (2019): Zahlen und Fakten zur E-Partizipation »Mein digitales Nürnberg«. Online verfügbar unter: www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/sites/
default/files/unit/files/final_epa_auswertung_mein_digitales_nue.pdf, Abruf 21.10.2019.
129 Wegweiser Media & Conferences (2019): Digitale Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Online verfügbar unter: www.verwaltung-der-zukunft.org/transfor-
mation/digitale-buergerbeteiligung-auf-kommunaler-ebene, Abruf 02.10.2019.
130 Dresden Informations GmbH: Dresden Apps. Online verfügbar unter: www.dresden.de/de/tourismus/information/dresden-mobil.php, Abruf 02.10.2019.
131 Sinning, Heidi: Urban Governance und Stadtentwicklung – Zur Rolle des Bürgers als aktiver Mitgestalter und Koproduzent. vhw FW 1 / Januar – Februar 2006,
S. 87. Online verfügbar unter www.vhw.de//fileadmin/user_upload/08_publikationen/verbandszeitschrift/2000_2014/PDF_Dokumente/2006/FW_1_2006_Sinning_
Urban_Governance_und_Stadtentwicklung_Zur_Rol.pdf, Abruf 24.01.2020.
132 Roland Berger (2019): Smart City Strategy Index: Wien und London weltweit fortschrittlichste Städte. Online verfügbar unter: www.rolandberger.com/de/Publica-
tions/Smart-City-Strategy-Index-Wien-und-London-weltweit-fortschrittlichste-Städte.html, Abruf 23.10.2019.
133 Bitkom e. V. (2019): Smart-City-Atlas – die kommunale digitale Transformation in Deutschland. Online verfügbar unter: www.bitkom.org/sites/default/
files/2019-03/190318-Smart-City-Atlas.pdf, S. 177f., Abruf 23.10.2019.
134 Ebd. S. 131. Abruf 25.01.2020.
135 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.) (2017): Smart City Charta, Digitale Trans-
formation in den Kommunen nachhaltig gestalten. Online verfügbar unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/
smart-city-charta-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 9, Abruf 23.10.2019.
136 Bitkom e. V. (2019): Smart-City-Atlas – die kommunale digitale Transformation in Deutschland. Online verfügbar unter: www.bitkom.org/sites/default/
files/2019-03/190318-Smart-City-Atlas.pdf, S. 36., Abruf 23.10.2019.
137 Stadt Nürnberg (2019). Digitale Dachstrategie / INSEK »Digitales Nürnberg«, Teil 1: Strategische Leitlinien. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/
digitales_nuernberg/dokumente/insek_digitales_nurnberg_teil_1_strategische_leitlinien.pdf, S.22, Abruf 23.10.2019.
138 Vgl. www.nuernberg.de/imperia/md/stadtentwicklung/dokumente/publikationen/stadtentwicklungsbericht.pdf, Abruf 25.01.2020.
139 Vgl. beispielsweise Bertelsmann Stiftung: SDG-orientierte Stadtentwicklung. Gütersloh 2020. Online verfügbar unter www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/
Projekte/Monitor_Nachhaltige_Kommune/AK_SDG-Stadtentwicklung_1_2020_final.pdf, Abruf 25.01.2020.
140 Vgl. www.nuernberg.de/imperia/md/umweltreferat/dokumente/4_nachhaltigkeitsbericht.pdf, Abruf 25.01.2020.
141 Vgl. www.nuernberg.de/imperia/md/stadtentwicklung/dokumente/publikationen/stadtentwicklungsbericht.pdf, Abruf 25.01.2020.
142 Stadtratsbeschluss vom 23.10.2019, Beilage zur Entscheidungsgrundlage, S. 3. Stadt Nürnberg (2019). Bekanntmachung der Tagesordnung am 23.10.2019. Sitzung
des Stadtrates (ö / nö). Online verfügbar unter: www.online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0040.asp?__cjahr=2019&__cmonat=10&__canz=1&__cselect=0,
Abruf 23.10.2019.
143 Bitkom e. V. (2019): Smart-City-Atlas – die kommunale digitale Transformation in Deutschland. Online verfügbar unter: www.bitkom.org/sites/default/
files/2019-03/190318-Smart-City-Atlas.pdf, S. 178, Abruf 28.01.2020.
144 Ebd. S. 17.
145 Ebd. S. 176.
336
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
337
Gesamtbericht
Strategieprojekt 3 –
Struktur und Organisation der neuen Dienststelle
DIP (Digitalisierung, IT und Prozessorganisation)
und Neuausrichtung DIP/1 (Allgemeine Organisation) der
Stadt Nürnberg
11.10.2019
Ö 13Ö 13
338
Inhaltsverzeichnis
II
1. Aufgabenstellung und Projektrahmen 18
2. Teilprojekt 1: Strategische Ausrichtung,
Rollenverständnis und Vision 20
2.1 Ausgangslage und Zielsetzung Teilprojekt 1 20
2.2 Grundlagen und inhaltliche Themen 20
2.3 Kundenkonferenz 21
2.3.1 Durchführung der Kundenkonferenz 21
2.3.2 Aufbereitung der Kundenkonferenz 23
2.3.3 SWOT-Analyse nach Clustern 24
2.3.4 Rolle DIP 28
2.3.5 Ergebnis Kundenkonferenz 29
2.4 Strategieklausur 1 & 2 29
2.4.1 Strategisches Zielbild von DIP 30
2.4.2 Rolle von DIP 31
2.4.3 Der Strategische Handlungsrahmen und Initiativen 31
2.4.4 Handlungsfeld „Kundenperspektive“ 33
2.4.5 Handlungsfeld „Personalressourcen“ 34
2.4.6 Handlungsfeld „Prozesse / Organisation / Infrastruktur“ 36
339
Inhaltsverzeichnis
III
2.4.7 Handlungsfeld „Schlüsselpartner“ 37
2.4.8 Handlungsfeld „Rahmenbedingungen und Regelungen“ 39
2.4.9 Umsetzung der DIP-Strategie mit agilen Arbeitsformen 39
2.4.10 Einstieg in die Umsetzung – Auswahl von Initiativen für den ersten Sprint 41
2.4.11 Umsetzungsempfehlung 43
3. Teilprojekt 2: Portfoliomanagement 46
3.1 Grundlagen und inhaltliche Themen 46
3.2 Vorgehensweise im Teilprojekt 2 47
3.3 Derzeitiges Aufgabenportfolio von DIP/1 48
3.3.1 Aufgabenbereich „Führung und Verwaltung“ 49
3.3.2 Aufgabenbereich „Stellenplanangelegenheiten“ 49
3.3.3 Aufgabenbereich „Steuerungsunterstützung“ 50
3.3.4 Aufgabenbereich „Organisationsberatung und –entwick lung außerhalb von
Projekten“ 51
3.3.5 Aufgabenbereich „Prozessmanagement / ADONIS“ 51
3.3.6 Aufgabenbereich „Nürnberger Ideenmanagement“ 52
3.3.7 Aufgabenbereich „Controlling“ 52
3.3.8 Aufgabenbereich „Haushaltskonsolidierung und Umsetzungscontrolling“ 53
3.3.9 Aufgabenbereich „Projekte“ 53
340
Inhaltsverzeichnis
IV
3.3.10 Aufgabenbereich „DMS“ 54
3.4 Portfolioanalyse DIP/1 54
3.5 Künftige Aufgaben von DIP/1 56
3.5.1 Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwick lung von
Fachdigitalisierungsstrategien 56
3.6 Aufgaben mit Änderungen 56
3.6.1 Prozessmanagement 56
3.6.2 Projektmanagement 56
3.7 Zu übertragende Aufgaben 57
3.7.1 Stellenplanangelegenheiten 57
3.7.2 Controlling 59
3.7.3 Haushaltskonsolidierung 60
3.7.4 Verlagerung von Aufgaben aus dem Bereich Steuerungs unterstützung auf die
Fachdienststellen 60
3.8 Serviceversprechen 60
3.9 Umsetzungsempfehlung 62
4. Teilprojekt 3: Vorschläge zur Optimierung
der Aufgaben 64
4.1 Grundlagen und inhaltliche Themen 64
4.2 Führung 64
341
Inhaltsverzeichnis
V
4.2.1 Erarbeitung eines Führungsleitbildes für DIP 65
4.2.2 Vorgehen für die Erarbeitung eines Führungsleitbildes DIP 66
4.2.3 Wesentliche Führungsaufgaben und notwendige Kompete nzen als Führungskraft
bei DIP 66
4.2.4 Abgeleitete Kompetenzen 67
4.2.5 Umsetzungsempfehlung 69
4.3 Projektmanagement 70
4.3.1 Ausgangslage 70
4.3.2 Ist-Analyse 70
4.3.3 Bewertung 72
4.3.4 Künftiges Projektmanagement bei DIP – Projektinitialisierung 73
4.3.5 Etablierung eines „Kümmerer-Prinzips“ bei DIP 75
4.3.6 Entscheidungsbaum zur Festlegung von Zuständigkeiten 76
4.3.7 Einheitlicher Projektsteckbrief für DIP/1 und DIP/IT 77
4.3.8 Projektmanagementinstrumente 79
4.3.9 Klare Rollenabgrenzung in DIP für das Projektmanagement 81
4.3.10 Rolle Stabstelle Strategie, Kommunikation und Steuerung (SKS) 81
4.3.11 Rolle Projektleitung DIP/1 für übergreifende Projekte 82
342
Inhaltsverzeichnis
VI
4.3.12 Rolle Bereichsbetreuung DIP/1 82
4.3.13 Rolle der Fachdienststellen 82
4.3.14 Umsetzungsempfehlung 83
4.4 Fachdigitalisierungsstrategie 84
4.4.1 Vorgehensweise bei der Entwicklung einer Fachdigitalisierungsstrategie 84
4.4.2 Ermittlung des strukturellen Reifegrades 85
4.4.3 Umsetzungsempfehlung 90
4.5 Prozessmanagement 91
4.5.1 Ist-Analyse des Prozessmanagements 91
4.5.1.1 Ausgangslage und Zielsetzung 91
4.5.1.2 Evaluierung des bestehenden Prozessmanagement-Konzepts 92
4.5.2 Ausgestaltung des Zukünftigen Prozessmanagements 93
4.5.2.1 Weiterentwicklung der Prozessmanagementstrukturen in der Stadt Nürnberg und bei
DIP/1 94
4.5.2.1.1 Rolle Prozesssponsor 95
4.5.2.1.2 Rolle Prozessverantwortlicher Unterstützungs- und Managementprozesse (CPO) 96
4.5.2.1.3 Rolle Prozessberater DIP/1 96
4.5.2.1.4 Rolle Bereichsbetreuung DIP/1 97
343
Inhaltsverzeichnis
VII
4.5.2.1.5 Rolle Prozessverantwortliche/r Fachdienststelle 97
4.5.2.1.6 Rolle Prozessexperte Fachdienststelle 98
4.5.2.2 Zusammenarbeit DIP/IT-EGB, DIP/IT-DMS und DIP/1 98
4.5.3 Wesentliche Arbeitsgrundlagen 100
4.5.3.1 Standardisierte Übersicht über die Prozesse schaffen 102
4.5.3.2 Priorisierung der ausgewählten Prozesse 103
4.5.3.3 Optimierung von Prozessen 106
4.5.3.4 Laufende Optimierung und Evaluation von Prozessen – Process Mining 107
4.5.4 Umsetzung und Verteidigung des Prozessmanagements 1 09
4.5.4.1 Change Story 109
4.5.4.2 Erfolgsfaktoren der Verstetigung 112
4.5.4.3 Systematisierte Veränderung initiieren 113
4.5.5 Umsetzungsempfehlung 116
4.6 Digitalisierungscheck 118
4.6.1 Ausgangslage 118
4.6.2 Identifizierte Handlungsfelder der Strategie „digitales Nürnberg“ 119
4.6.3 Kriterien für den Digitalisierungscheck 119
4.6.4 Umsetzungsempfehlung 121
344
Inhaltsverzeichnis
VIII
4.7 Stellenplanangelegenheiten 121
4.7.1 Ist-Analyse der Stellenplanangelegenheiten 122
4.7.1.1 Aufgaben und wesentliche Aufgabeninhalte 122
4.7.1.2 Analytischer Befund 126
4.7.2 Soll-Konzeption der Stellenplanangelegenheiten 127
4.7.2.1 Grundsätzliche Ausrichtung 127
4.7.2.2 Rollen im neuen Modell 128
4.7.2.3 Rollen in den Prozessen 128
4.7.2.4 Wesentliche Veränderungen in den einzelnen Prozessen 128
4.7.2.4.1 Soll-Prozess Stellenschaffung 129
4.7.2.4.2 Soll-Prozess Stellenhebung der Beamten 129
4.7.2.4.3 Soll-Prozess Stellenanpassung 130
4.7.2.4.4 Soll-Prozess Kapazitätsausweitung I (BFB) 130
4.7.2.4.5 Soll-Prozess Kapazitätsausweitung II (ÜPL) 131
4.7.2.4.6 Soll-Prozess Stellenplan 131
4.7.2.4.7 Soll-Sub-Prozess Stellenbewertung 131
4.7.2.4.8 Soll-Sub-Prozess Arbeitsplatzbeschreibung 132
4.7.2.4.9 Regel-Soll-Prozess Arbeitsplatzbeschreibung Aktualisieren 132
345
Inhaltsverzeichnis
IX
4.7.2.4.10 Soll-Prozess Stellenwertüberprüfung im Tarif-Bereich 133
4.7.2.4.11 Soll-Prozess Wiederbesetzung 133
4.7.2.4.12 Soll-Prozess Klageverfahren 134
4.7.3 Umsetzungsempfehlungen 134
5. Teilprojekt 4: Aufbauorganisation 138
5.1 Ausgangslage 138
5.2 Zielsetzung 138
5.3 Aktuelle Aufbauorganisation 139
5.4 Aufgabengebiete 139
5.5 Beurteilung der Ist-Situation und Veränderungen 140
5.6 Künftige Aufbauorganisation DIP 143
5.6.1 LEITUNG VON DIP/PRO 143
5.6.2 AUFGABEN VON DIP/PRO GRUNDLAGEN UND ÜBERGREIFENDE A UFGABEN
145
5.6.3 AUFGABEN VON DIP/PRO BEREICHSBETREUUNG 146
5.6.4 AUFGABEN SKS 146
5.6.5 ROLLE DER FACHDIENSTSTELLEN 147
5.7 Zielerreichung durch neue Aufbauorganisation und Risiken 149
5.8 Implikationen für die Ablauforganisation 151
5.9 Umsetzungsempfehlung 152
346
Inhaltsverzeichnis
X
6. Teilprojekt 5: Ressourcenmanagement
154
6.1 Ausgangslage 154
6.2 Zielsetzung 154
6.3 Vorgehensweise und Datengrundlage 154
6.4 Ermittlung des Soll-Personalbedarfs 155
6.4.1 Aufgabenbereich „Führung und Verwaltung“ 157
6.4.2 Aufgabenbereich „Stellenplanangelegenheiten“ 157
6.4.3 Aufgabenbereich „Steuerungsunterstützung“ 159
6.4.4 Aufgabenbereich „Organisationsberatung und –Entwick lung außerhalb von
Projekten“ 159
6.4.5 Aufgabenbereich „Prozessmanagement / ADONIS“ 160
6.4.6 Aufgabenbereich „Nürnberger Ideenmanagement“ 160
6.4.7 Aufgabenbereich „Haushaltskonsolidierung und Umsetzungscontrolling“ 161
6.4.8 Aufgabenbereich „Projekte“ 161
6.4.9 Aufgabenbereich „DMS“ 162
6.4.10 Aufgabenbereich „Fachdigitalisierungsstrategie“ 162
6.4.11 Aufgabenbereich „Sonstiges“ 162
6.5 Möglichkeiten des Sourcing und Auswirkungen auf den Soll-Personalbestand 163
6.6 Benötigter Qualifikationsbedarf 165
347
Inhaltsverzeichnis
XI
6.7 Exkurs: Soll-Personalbedarf CC 166
6.8 Umsetzungsempfehlung 167
7. Teilprojekt 6: Umsetzungskonzept 169
7.1 Darstellung und Analyse der Gesamtmaßnahmen 169
7.2 Veränderungsmanagement und Kommunikation als Säulen für den
Umsetzungserfolg 172
8. Zusammenfassung 174
348
Abbildungsverzeichnis
XII
Abbildung 1: Projektaufbau ................................................................................... 18
Abbildung 2: Methodisches Bild zur Kundenkonferenz am 10.12.2018 ............... 21
Abbildung 3: Diskussionsrunden in der Kundenkonferenz ................................... 22
Abbildung 4: Erstes Clustern durch die Mitarbeiter/innen von DIP ....................... 23
Abbildung 5: Auswertung der Cluster nach Häufigkeit der Nennung ................... 23
Abbildung 6: Auswertung der Cluster – Beispiel Stärken ..................................... 24
Abbildung 7: Auswertung der Cluster – Beispiel Schwächen ............................... 25
Abbildung 8: Auswertung der Cluster – Beispiel Chancen ................................... 26
Abbildung 9: Auswertung der Cluster – Beispiel Risiken ...................................... 27
Abbildung 10: Rolle DIP ........................................................................................ 28
Abbildung 11: Zusammenfassung strategisches Zielbild von DIP ........................ 30
Abbildung 12: Rolle DIP nach Abstimmung Leitungskreis.................................... 31
Abbildung 13: Strategischer Handlungsrahmen ................................................... 32
Abbildung 14: Gesamtstrategie DIP inkl. Handlungsfelder ................................... 33
Abbildung 15: Priorisierung Handlungsfeld Kundenperspektive ........................... 34
Abbildung 16: Priorisierung Handlungsfeld Personalressourcen ......................... 36
Abbildung 17: Priorisierung Handlungsfeld Prozesse / Organisation / Infrastruktur
.............................................................................................................................. 37
Abbildung 18: Priorisierung Handlungsfeld Schlüsselpartner ............................... 38
Abbildung 19: Priorisierung Handlungsfeld Rahmenbed ingungen und Regelungen
.............................................................................................................................. 39
Abbildung 20: Umsetzung der DIP-Strategie mit agilen Arbeitsformen ................ 40
Abbildung 21: Diskussion von Initiativen im Rahmen der Strategieklausur .......... 42
Abbildung 22: Auswahl der Initiativen für den 1ten Sprint .................................... 43
Abbildung 23: Maßnahmensteckbrief "Umsetzung des strategischen Zielbildes" 44
Abbildung 24: Struktur und Leistungsumfang des TP 2 Portfoliomanagement .... 46
Abbildung 25: Untersuchungskriterien für die strukturierte Interviewsequenz ...... 47
Abbildung 26: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Führung und Verwaltung“ ... 49
349
Abbildungsverzeichnis
XIII
Abbildung 27: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „St ellenplanangelegenheiten"
.............................................................................................................................. 50
Abbildung 28: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Steuerungsunterstützung" .. 50
Abbildung 29: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Or ganisationsberatung und -
entwicklung außerhalb von Projekten" .................................................................. 51
Abbildung 30: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Pr ozessmanagement /
ADONIS" ............................................................................................................... 51
Abbildung 31: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Nürnberger Ideenmanagement"
.............................................................................................................................. 52
Abbildung 32: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Controlling" .......................... 53
Abbildung 33: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Ha ushaltskonsolidierung und
Umsetzungscontrolling" ........................................................................................ 53
Abbildung 34: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Projekte" .............................. 53
Abbildung 35: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „DMS" ................................... 54
Abbildung 36: Ausschnitt Portfolioanalyse ............................................................ 55
Abbildung 37: Portfolioanalyse ............................................................................. 55
Abbildung 38: Übersicht über Verlagerungsmöglichkeiten für DIP/1 .................... 57
Abbildung 39: SOLL-Prozess Stellenhebungsverfahren ...................................... 58
Abbildung 40: Ausschnitt aus der Erarbeitung von Serviceversprechens je Aufgabe
- WS Servicekatalog .............................................................................................. 62
Abbildung 41: Maßnahmensteckbrief "Transparenzoffensive" ............................. 62
Abbildung 42: Führungsleitbild der Stadt Nürnberg - ENTWURF......................... 65
Abbildung 43: Beispiel für eine Rollen- und Aufgabe nbeschreibung der
Führungskräfte ...................................................................................................... 66
Abbildung 44: Überfachlicher Kompetenzkatalog der Stadt Nürnberg ................. 68
Abbildung 45: Zentrale Führungsaufgaben und nötige Kompetenzen ................. 68
Abbildung 46: Maßnahmensteckbrief "Führungsleitbild und -kräfteentwicklung" . 69
Abbildung 47: Projektmanagement bei DIP/1 ....................................................... 71
Abbildung 48: Projektablauf DIP ........................................................................... 73
Abbildung 49: Prozessdarstellung in der DEMI-Matrix ......................................... 74
350
Abbildungsverzeichnis
XIV
Abbildung 50: Zusammenarbeit der Bereiche IT und Organisation ...................... 75
Abbildung 51: Prüfschema Auftragszuständigkeiten ............................................ 76
Abbildung 52: Muster Projektsteckbrief ................................................................ 79
Abbildung 53: Toolbox für Projektmanagement-Instrumente ............................... 79
Abbildung 54: Beispiel Toolsteckbrief mit Template für das Tool "Projektsteckbrief"
.............................................................................................................................. 80
Abbildung 55: Strukturbild Projektmanagement bei DIP....................................... 81
Abbildung 56: Maßnahmensteckbrief "Projektmanagemen t" ............................... 83
Abbildung 57: Reifegradermittlungstool Ausschnitt .............................................. 85
Abbildung 58: Reifegradermittlungstool Beispiel für strukturelle Gesamtauswertung
.............................................................................................................................. 89
Abbildung 59: Maßnahmensteckbrief "Fachdigitalisierungsstrategie" .................. 90
Abbildung 60: Umsetzungshürden Prozessmanagement-Konzept ...................... 92
Abbildung 61: Strukturbild Prozessmanagement bei DIP ..................................... 94
Abbildung 62: Zusammenarbeit EGB, DMS und DIP/1 ........................................ 98
Abbildung 63: SMART-Formel ............................................................................ 101
Abbildung 64: Vom Aufgabenkatalog zur Prozess-Priorisierung ........................ 101
Abbildung 65: Prozessregister ............................................................................ 102
Abbildung 66: Prozesslandkarte ......................................................................... 103
Abbildung 67: ABC-Analyse ................................................................................ 104
Abbildung 68: Portfolio-Diagramm zur Prozess-Priorisierung ............................ 105
Abbildung 69: Prozesssteckbrief ......................................................................... 106
Abbildung 70: Process Mining ............................................................................ 108
Abbildung 71: Kommunikationsstrategie: Warum machen wir das? .................. 110
Abbildung 72: Kommunikationsstrategie: Was nehmen wir uns vor? ................. 110
Abbildung 73: Kommunikationsstrategie: Wo liegt die zentrale Herausforderung
............................................................................................................................ 111
Abbildung 74: Kommunikationsstrategie: Wie sieht das Ergebnis aus? ............. 111
351
Abbildungsverzeichnis
XV
Abbildung 75: Veränderungskurve nach Elisabeth Kübler-Ross ........................ 115
Abbildung 76: Maßnahmensteckbrief "Prozessmanagemen t"............................ 116
Abbildung 77: Maßnahmenplanung - Schaffung der tech nischen Rahmenbe-
dingungen für städt. Prozessmanagement ......................................................... 118
Abbildung 78: Maßnahmensteckbrief "Digitalisierungscheck" ............................ 121
Abbildung 79: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „St ellenplanangelegenheiten"
............................................................................................................................ 124
Abbildung 80: Vernetzung der Aufgabenbereiche .............................................. 126
Abbildung 81: Soll-Prozess Stellenschaffung ..................................................... 129
Abbildung 82: Soll-Prozess Stellenhebung Beamten ......................................... 129
Abbildung 83: Soll-Prozess Stellenanpassung ................................................... 130
Abbildung 84: Soll-Prozess Kapazitätsausweitung I ........................................... 130
Abbildung 85: Soll-Prozess Kapazitätsausweitung II .......................................... 131
Abbildung 86: Soll-Prozess Stellenplan .............................................................. 131
Abbildung 87: Soll-Sub-Prozess Stellenbewertung ............................................ 131
Abbildung 88: Soll-Sub-Prozess Arbeitsplatzbeschreibung ................................ 132
Abbildung 89: Regel-Soll-Prozess Arbeitsplatzbeschreibung aktualisieren ....... 132
Abbildung 90: Soll-Prozess Stellenwertüberprüfung im Tarif-Bereich ................ 133
Abbildung 91: Soll-Prozess Wiederbesetzung .................................................... 133
Abbildung 92: Soll-Prozess Klageverfahren ....................................................... 134
Abbildung 93: Maßnahmensteckbrief "Umsetzung CC-Stellenbewertung" ........ 136
Abbildung 94: Organigramm Stand 19.12.2017 ................................................. 139
Abbildung 95: Aufbauorganisation DIP IT (1. Schritt), SP 2 ............................... 141
Abbildung 96: Künftige Aufbauorganisation DIP (1. Schritt) ............................... 143
Abbildung 97: Vergleich von Varianten für die Abteilungsgliederung ................. 144
Abbildung 98: Maßnahmensteckbrief "Künftige Aufbauorganisation DIP" ......... 152
Abbildung 99: Ausschnitt des Erhebungsbogens ............................................... 155
Abbildung 100: Ist-/ Soll-VZÄ-Ausstattung .......................................................... 157
352
Abbildungsverzeichnis
XVI
Abbildung 101: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Führung und Verwaltung" ......... 157
Abbildung 102: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Stellenplanangelegenheiten" .... 159
Abbildung 103: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Steuerungsunterstützung" ........ 159
Abbildung 104: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Orga nisationsberatung und -
entwicklung außerhalb von Projekten" ................................................................ 160
Abbildung 105: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Proz essmanagement / ADONIS"
............................................................................................................................ 160
Abbildung 106: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Nürn berger Ideenmanagement"
............................................................................................................................ 161
Abbildung 107: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Haus haltskonsolidierung und
Umsetzungscontrolling" ...................................................................................... 161
Abbildung 108: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Projekte" ................................... 162
Abbildung 109: Ist-/ Soll-Personalausstattung "DMS" ....................................... 162
Abbildung 110: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Fachdigitalisierungsstrategie" .. 162
Abbildung 111: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Sonstiges" ................................ 163
Abbildung 112: Externer Beratungsbedarf nach Aufgabenbereichen ................ 165
Abbildung 113: Ist-/Soll Personalausstattung CC ............................................... 167
Abbildung 114: Maßnahmensteckbrief "Personalbedarfsplanung" .................... 167
Abbildung 115: Umsetzungsplanung - Anzahl der Arbeitspakete pro Quartal ... 170
Abbildung 116: Umsetzungsplanung - Personalaufwand intern und extern pro
Maßnahme .......................................................................................................... 171
Abbildung 117: Umsetzungsplanung - Kategorisierung je Maßnahme .............. 171
Abbildung 118: Ausschnitt Übersicht zur Umsetzungsplanung .......................... 172
353
Abkürzungsverzeichnis
XVII
APB Arbeitsplatzbeschreibung
CC Competence Center
CPO Chief Process Officer
DEMI D: Durchführungsverantwortung, E: Ergebnisvera ntwortung, M: Mitar-
beit, I: informieren
DIP Dienststelle Digitalisierung, IT und Prozesso rganisation
FDSt Fachdienststelle
GPM Geschäftsprozessmanagement
KVP Kontinuierlicher Veränderungsprozess
OKR Objectives and Key Results
OZG Online-Zugangsgesetz
PA Personalamt
PBB Personalbedarfsbemessung
PDCA P: Plan, D: Do, C: Check, A: Act
Stk Stadtkämmerei
VZÄ Vollzeitäquivalente
WBA Wiederbesetzungsanfrage
WiBe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
354
18
1. AUFGABENSTELLUNG UND PROJEKT-
RAHMEN
Mit der Neuausrichtung des Referats für Finanzen, P ersonal, IT und Organisation wurden drei
übergeordnete Strategieprojekte gestartet. Das Stra tegieprojekt 3 befasst sich mit der Struktur
und Organisation der neuen Dienststelle DIP (Digita lisierung, IT und Prozessorganisation) und
der Neuausrichtung von DIP/1 („Allgemeine Organisation“).
Das Ziel des Projekts ist es DIP zum Partner sowie zur aktiv treibenden Einheit für Digitalisie-
rung, IT, Prozesse und Organisation zu entwickeln, denn die künftige Aufgabe von DIP wird es
sein, gemeinsam mit allen städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben die Voraussetzungen
zu schaffen, um künftig die Chancen der Digitalisierung für die Stadt Nürnberg und ihrer Bürge-
rinnen und Bürger zu nutzen. Dabei wird neben der IT auch das Prozessmanagement eine grö-
ßere Bedeutung einnehmen. Diese beiden Aufgaben gem einsam zu denken und zu gestalten
ist der beste Hebel für die digitale Transformation. Dazu gehört, dass Know-How und Methodik
den Dienststellen und Eigenbetrieben bereit gestell t werden und andererseits die entsprechen-
den Kapazitäten für die nötige Verbindung zwischen Digitalisierung, IT-Technik, Prozessma-
nagement und Organisation sichergestellt sind.
Der Projektrahmen lässt sich in sechs Teilprojekte untergliedern. Ziel des Projektes ist, eine
neue Struktur und Organisation der Dienststelle DIP unter Einbeziehung der Ergebnisse der
beiden anderen Strategieprojekte zu erarbeiten. Die neue Aufbauorganisation soll sich an Lean
Prinzipien orientieren. Besonderer Fokus vor dem Hi ntergrund der Digitalisierung liegt auf den
Aufgabenbereichen Projektmanagement und Prozessmanagement.
Im Fokus der Neuausrichtung von DIP steht die Schaf fung einer Organisation, die gemeinsam
mit den städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben die Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Umsetzung der Digitalisierung sicherstellt.
Abbildung 1: Projektaufbau
Teilprojekt 1: Strategische Ausrichtung, Rollenver ständnis und Zielbild
Das Teilprojekt 1 umfasst die Themen der digitalen Transformation und einer damit ver-
bundenen Vision der Stadtverwaltung sowie der Frage stellung, welchen Beitrag DIP
dazu beitragen kann. Dazu gehören auch die künftige Ausrichtung der Dienststelle DIP
355
19
und die wesentlichen Aufgaben von DIP unter Berücksichtigung der Wahrnehmung und
Anforderungen der Kunden.
Teilprojekt 2: Portfoliomanagement (neue Aufgaben, Aufgabenkritik)
In Teilprojekt 2 wird ein vollständiger Überblick ü ber die in DIP wahrgenommenen Auf-
gaben bzw. über die künftig von DIP wahrzunehmenden neuen Aufgaben geschaffen.
Im Rahmen von strukturierten Interviewsequenzen ergibt sich ein vertieftes Verständnis
über die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Dienstst elle, welches die Grundlage für
die Erarbeitung der künftigen Aufgabenstruktur bildet.
Teilprojekt 3:
o Führung
o Fachdigitalisierungsstrategie
o Projektmanagement
o Prozessmanagement
o Digitalisierungscheck
o Stellenplanangelegenheiten
Im Rahmen von Teilprojekt 3 werden die Themen des P rozess- und Projektmanagements aus
derzeitiger Sicht und mit Blick auf die künftigen Anforderungen behandelt. Dabei geht es um die
Prozessorganisation und welche Standards, Methoden und Instrumente dafür erforderlich sind,
sowie welche Prozessschritte und Schnittstellen optimiert oder angepasst werden müssen. Wei-
tere Themen in diesem Teilprojekt, wie die Erarbeitung einer Fachdigitalisierungsstrategie oder
der künftigen Bearbeitung der Stellenplanangelegenh eiten, resultieren aus den Ergebnissen
des Teilprojekts 2.
Teilprojekt 4: Struktur Aufbauorganisation
Das 4. Teilprojekt befasst sich insbesondere mit der Frage der Aufbauorganisation und
der Struktur von DIP in Abgrenzung zu anderen Berei chen. Dabei geht es um die opti-
male Ablauforganisation hinsichtlich der Gesamtorganisation, internen Aufgabenzuord-
nungen und Schnittstellen innerhalb der Organisatio n, zu anderen Bereichen der Ver-
waltung sowie zu externen Akteuren. Ein weiteres Thema ist die Organisation von Füh-
rungs- und Leitungsspannen auf den verschiedenen Hierarchieebenen.
Teilprojekt 5: Ressourcenmanagement
Gegenstand des Teilprojektes 5 ist Frage des notwen digen Personalressourcen- und
Qualifikationsbedarfs für die Erfüllung der zuvor d efinierten strategischen Ausrichtung,
Aufgaben und Schnittstellen.
Teilprojekt 6: Erstellung eines Konzepts zur Umset zung
In Teilprojekt 6 werden verschiedene Maßnahmen je A ufgabenbereich inklusive Auf-
wands- und Kostenschätzung erarbeitet. Hinter den M aßnahmen verbergen sich zahl-
reiche einzelne Arbeitspakete. Diese umfassen nicht nur die fachliche Umsetzung son-
dern auch entsprechende Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsformate. Die
Umsetzung muss so gestaltet werden, dass weder die Produktivität leidet, noch Wün-
sche oder Anforderungen von Kunden abgewiesen werden.
356
20
2. TEILPROJEKT 1: STRATEGISCHE AUS-
RICHTUNG, ROLLENVERSTÄNDNIS UND VI-
SION
2.1 Ausgangslage und Zielsetzung Teilprojekt 1
Die neue Dienststelle DIP soll fachlich, organisatorisch und kapazitativ fähig sein, die zu erbrin-
genden Dienstleistungen bedarfsgerecht, zügig und m it stetiger Kundenorientierung zu erbrin-
gen. Dafür ist herauszuarbeiten, inwiefern die Aufg aben-, Kompetenz- und Verantwortungsab-
grenzung zwischen DIP und den Kunden gestaltet werd en soll. Dafür bedarf es einer strategi-
schen Ausrichtung der gesamten Dienstelle DIP sowie der einzelnen Abteilungen und Bereiche.
Mit dem Kick-off der Projektgruppe am 19. November 2018 nahmen das Projektteam sowie die
externe Beratung, die das Projekt begleitet, die Ar beit auf. Die neue Ausrichtung soll und wird
sich an den Bedarfen und Erwartungen der Fachdienst stellen und Eigenbetriebe orientieren.
Daher fand am 10. Dezember 2018 eine Kundenkonferen z statt, zu welcher Leiter/innen aller
Dienststellen und Eigenbetriebe eingeladen waren, u m ihr Feedback zur bisherigen sowie ihre
Anregungen und Bedürfnisse für die künftige Zusammenarbeit einzubringen und zu diskutieren.
Mitarbeiter/innen von DIP/1 und DIP/IT waren ebenfalls vor Ort, um als Beobachter den Diskus-
sionsrunden zu folgen und die eingebrachten Punkte zu dokumentieren.
2.2 Grundlagen und inhaltliche Themen
Das Teilprojekt 1 legt für alle anderen Teilprojekt e den Grundstein und die entscheidende Ori-
entierung für den gesamten Projektverlauf. Es werde n grundlegende Fragen beantwortet und
die strategische Ausrichtung definiert:
Wo wollen wir als Stadtverwaltung zukünftig hin (V ision – Digitale Transformation) und
welchen Beitrag will DIP dafür leisten (Rolle, Zweck)?
Welche großen Themen müssen dafür angepackt werden (strategische Handlungsfel-
der)?
Wie will DIP sich prinzipiell aufstellen?
Welche Aufgaben liegen damit im Wesentlichen bei D IP und welche nicht?
Darauf aufbauend muss die strategische Ausrichtung und Rolle der künftigen Dienststelle DIP
aus den Bedürfnissen der internen Kunden plausibel abgeleitet werden.
im Sinne der Wirtschaftlichkeit klar positioniert und fokussiert werden.
überprüft sein auf eine organisatorische und resso urcentechnische Machbarkeit.
357
21
am Anfang des Prozesses stehen und schnell genug a bgeschlossen sein, um für alle
weiteren Aktivitäten als „Fixstern“ zu dienen.
mit der Handschrift der Entscheider geschrieben wo rden sein, um ein klares „Ow-
nership“ für die Ausrichtung zu bekommen.
unter Einbezug der Mitarbeiter/innen der Dienstste lle gestaltet worden sein, um die mo-
tivatorische Wirkung der Ausrichtung zu untermauern.
unter Nutzung innovativer Formate entwickelt werde n, so dass bereits der Beratungs-
prozess für DIP einen Prototyp liefert wie DIP für andere Dienststellen im Zuge der di-
gitalen Transformation wichtige strategische Beratu ngs- und Unterstützungsarbeit leis-
ten kann.
2.3 Kundenkonferenz
2.3.1 DURCHFÜHRUNG DER KUNDENKONFERENZ
Um die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe die Kundenorientierung der DIP Mitarbei-
ter/innen von vorneherein spüren zu lassen, gilt es , sowohl die Mitarbeiter/innen und Entschei-
der/innen in den Prozess der Bedürfnisanalyse zu involvieren, als auch die internen Kunden als
Resonanzkörper der formulierten Rolle und Leistungs angebote/Aufgaben zu nutzen. Als Alter-
native zu Interviews und Fokusgruppen wurde als For mat eine ganztägige Kundenkonferenz
gewählt, die am 10.Dezember 2018 stattfand.
Diese stellt ein geeignetes Format dar, um in einer ersten Phase Kundenbedürfnisse zu verste-
hen und mit der Kundensicht zu starten. Die Kundenk onferenz ist ein gut strukturierter Dialog,
in dem sich interne Kunden bzw. Prozesspartner über relevante Fragen zu ihren Bedürfnissen
unterhalten und ausgewählte Mitarbeiter/innen der D ienstelle DIP (=“Gastgeber“) dabei zuhö-
ren, die Erkenntnisse sammeln und unmittelbar danach auswerten („Fish Bowl“-Methode).
Abbildung 2: Methodisches Bild zur Kundenkonferenz am 10.12.2018
Der Fokus dieser Kundenkonferenz lag besonders auf bisherigen Erfahrungen aus der gemein-
samen Zusammenarbeit, auf Anforderungen, die die Di enststellen und Eigenbetriebe in den
358
22
kommenden Jahren zu bewältigen haben und welche Unt erstützung für sie dabei dringend er-
forderlich und hilfreich wäre. Ebenso beleuchteten die Moderatoren, welche Rolle das neue Amt
DIP aus Sicht der Dienststellen und Eigenbetriebe einnehmen sollte, um sie bei der Bewältigung
Ihrer Aufgaben bestmöglich zu unterstützen.
Abbildung 3: Diskussionsrunden in der Kundenkonfere nz
Während der Kundenkonferenz haben die Führungskräft e von DIP bewusst eine eher passive
Rolle eingenommen und sich einen Eindruck über die Bedürfnisse und Anforderungen der in-
ternen Kunden machen können. Gleiches galt für die Mitarbeiter/innen von DIP. Die Vertreter
der Kunden und Fachdienststellen hingegen haben die aus ihrer Sicht relevanten Leistungsan-
forderungen und Bedürfnisse formuliert und über die bisherigen Erfahrungen aus der gemein-
samen Zusammenarbeit berichtet.
An der Kundenkonferenz haben über 40 Vertreterinnen und Vertreter der Fachdienststellen und
Eigenbetriebe teilgenommen. Folgende Themencluster und Fragen wurden von den Teilnehme-
rinnen und Teilnehmern diskutiert und behandelt:
Standortbestimmung DIP/1
Wie nehmen Sie DIP/1 derzeit wahr?
Wo gibt es Probleme in der Zusammenarbeit? Was seh en Sie als verbesserungswür-
dig?
Was schätzen Sie an DIP/1? Was muss aus den positi ven Erfahrungen zwingend be-
wahrt werden?
Zukünftige Rolle DIP/1 in der Dienststelle DIP
Was sind in Ihrer Dienststelle die zukünftigen Her ausforderungen/Anforderungen/Ver-
änderungen, bei denen DIP/1 eine Rolle spielen könnte?
Welche Rolle als Unterstützer erwarten Sie dabei z ukünftig von DIP/1 und DIP?
359
23
Wie könnten DIP/1 und DIP diese Rolle so ausfüllen , dass Sie daraus wirklich Wert
ziehen?
Zukünftige konkrete Anforderungen und Wünsche an DIP
Welche konkreten Leistungen erwarten Sie von DIP, um Ihre Herausforderungen/Anfor-
derungen/Veränderungen besser zu bewältigen?
Was möchte Ihre Dienststelle selbst leisten bzw. i n die eigene Hand nehmen?
Wie sollte die Zusammenarbeit mit der Dienststelle DIP gestaltet sein, damit Ihre Dienst-
stelle die Leistungen von DIP wirksam einsetzen kann?
Welche Haltung/Fähigkeit/Verhalten wünschen Sie si ch dazu von DIP?
Bezogen auf die Themen und Fragen fand im Anschluss an die Kundenkonferenz eine erste
Clusterbildung der Antworten durch die Mitarbeiter/innen von DIP statt.
Abbildung 4: Erstes Clustern durch die Mitarbeiter/innen von DIP
2.3.2 AUFBEREITUNG DER KUNDENKONFERENZ
Die Vielzahl der Hinweise und Anregungen aus der Ku ndenkonferenz machte eine systemati-
sche Aufbereitung für die weitere Bearbeitung und Ableitung von strategischen Zielen und eines
Rollenbildes für DIP notwendig. Insgesamt wurden ca . 1.100 Antworten abgegeben, die in ca.
60 Cluster kategorisiert wurden. Das Ergebnis finde t sich nachfolgend. Die Größe der Begriffe
spiegelt in diesem Fall die Häufigkeit der Nennungen wider:
Abbildung 5: Auswertung der Cluster nach Häufigkeit der Nennung
360
24
2.3.3 SWOT-ANALYSE NACH CLUSTERN
Die Antworten sind daraufhin durch Rödl & Partner n ach der SWOT-Methode aufbereitet und
klassifiziert worden.
Die SWOT- Analyse (S-Strengths - Stärken, W-Weaknes ses - Schwächen, O-Opportunities -
Chancen, T-Threats - Risiken) ist ein Instrument de s strategischen Managements und dient
dazu, aus den Stärken und Schwächen einer Organisation (interne Sicht) und den Chancen und
Risiken der Umwelt (externe Sicht) geeignete strate gische Lösungsalternativen für die Errei-
chung der Ziele der Organisation abzuleiten. Die SWOT-Analyse ist ein einfaches Werkzeug zur
Untersuchung und zur Standortbestimmung einer gesam ten Organisation, aber auch einzelner
Prozesse, Produkte, Teams oder anderer Betrachtungs objekte und zur Entwicklung von Lö-
sungsalternativen. 1
Zu den Stärken (Strengths) sind 102 Antworten gegeben worden.
Abbildung 6: Auswertung der Cluster – Beispiel Stärken
Die folgenden Aussagen sind exemplarisch:
Fachkompetenz
Viel Sachverstand bei DIP/1
Gute Beratung in passendem Zeitrahmen
Zuverlässigkeit; Aussagen werden eingehalten
Fester Bereichsbetreuer von DIP
Ein fester Berater ist wichtig: Vieles ist nur aus dem Zusammenhang zu verste-
hen
Bereichsbetreuung wird sehr geschätzt
1 Quelle: Bundesministerium des Inneren (2018); Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfser-
mittlungen, S. 287ff
361
25
Ansprechpartner für die Dienststellen kennen sich gut aus
Flexibilität & Engagement
Große Kreativität und Flexibilität
Hohes persönliches Engagement der einzelnen Bereic hsbetreuer/innen
lösungsorientiertes Handeln
Insgesamt 303 Antworten wurden bei den Schwächen (Weaknesses) erfasst.
Abbildung 7: Auswertung der Cluster – Beispiel Schw ächen
Dazu zählen beispielsweise:
Leistungsspektrum DIP (Bekanntheit)
Werbeblock: viele Mitarbeiter/innen kennen DIP/1 n icht
Strategische Personalplanung und -entwicklung fehl t
Abgrenzung der Aufgaben - für was ist DIP zuständi g, für was die Fachdienst-
stelle?
Kapazität
DIP/1 hat zu wenig Kapazität, um Projekte stetig z u begleiten
zwingend: mehr Kapazität für DIP/1, da vieles nich t angegangen werden kann
DIP/1 kann aufgrund Überlastung nicht aktiv genug sein
IT
Zusammenspiel DIP/1 - IT verbesserungswürdig; künf tig besser „verzahnen“
Stärkere Einbindung der Dienststellen hinsichtlich Realisierung von Projekten
Digitalisierung der Prozesse muss besser werden
362
26
Stellenplan / Stellenbewertung (Gestaltung)
Information gewünscht, ab wann Stellen nach Schaff ung besetzbar sind
Intransparenz bei Stellenbewertungen (insb. Analyt ik)
Strategische Personalplanung und -entwicklung -> P lanung muss atmen kön-
nen
Im Kontext der Chancen (Opportunities) sind insgesamt 562 Antworten abgegeben worden.
Abbildung 8: Auswertung der Cluster – Beispiel Chancen
Dazu zählen exemplarisch diese Inhalte:
Prozesse
Digitale Arbeitsprozesse entwickeln
Mehr Unterstützung in Organisationsprozessen anbie ten
Organisation dienststellenübergreifender Prozesse übernehmen
Rolle
Ideen einbringen
Partner / Unterstützer sein
Balance zwischen zentraler und dezentraler Aufgabe nwahrnehmung schaffen
IT
Mehr Innovation bei IT und proaktiv auf Dienststel len zugehen
Übersetzungsleistung „Was bedeutet das Projekt für uns?“, z.B. DMS, E-Rech-
nung
IT-Kompetenz in der Dienststelle als Bindeglied zw ischen Dienststellen und DIP
nutzen
363
27
DIP/1 als Berater
Organisationsberatung zur Digitalisierung und dere n Auswirkung
DIP als „Treiber“ für neue Entwicklungen
Unterstützung in der strategischen Zielbildung anb ieten
Personal
Personalakquise und –entwicklung; Änderung der Auf gaben; Digitalisierung
Personalentwicklung
Neue Berufsfelder schaffen
Zu den Risiken (Threats) sind 159 Antworten erfasst worden.
Abbildung 9: Auswertung der Cluster – Beispiel Risiken
Die folgenden Aussagen sind beispielhaft:
Personal
Demografischer Wandel
Fluktuation der Mitarbeiter/innen
Personalgewinnung schwierig
IT
Einrichtung von IT-Plätzen dauert zu lange
bessere Ausfallsicherheit erforderlich
Fachanwendungen in den Ämtern veraltet --> Leistun gsstarke neue Lösungen
Stellenplan / Stellenbewertung (Gestaltung)
Befristete Stellen nicht besetzbar
364
28
Stellenwerte zu niedrig, hohe Fluktuation junger M itarbeiter/innen
Standards bzgl. Anforderungen von Stellen anpassen ; diese sind nicht mehr
zeitgemäß
Zeit
Schnellere Krankheitsvertretung
Verkürzung der Vakanz bei Fluktuation
Kürzere Prozesse für IT-Ausstattung
DIP als Treiber
OZG 2022! DIP als Akteur oder Getriebener
Zeit, um aus „Abwehrhaltung“ gegenüber Dienststell en herauszukommen fehlt
Keine Zukunftsplanung, da immer nur reaktiv tätig
2.3.4 ROLLE DIP
Mit den aus der Kundenkonferenz stammenden Antworten konnte ein Rollenbild von DIP abge-
leitet werden, dass sich aus den „Profilen“ Dienstleister/Unterstützer, Berater/Partner, Wegbe-
reiter und Steuerer zusammensetzt.
Abbildung 10: Rolle DIP
Anhand der abgebildeten „Profillinienarten“ lassen sich IST- und SOLL-Zustand des Rollenver-
ständnisses von DIP gut nachvollziehen. So lässt sich erkennen, dass die Rolle des Dienstleis-
ters und Unterstützers aus Sicht der Kunden bereits gut ausgeführt wird und wenig Veränderung
bis zum gewünschten Status nötig ist.
365
29
Mehr Aktivitäten und Optimierungspotenziale wünsche n sich die Kunden hinsichtlich der ande-
ren Rollen wie Berater/Partner und Wegbereiter, die die Dienststelle einnimmt. Die Funktion des
Steuerers wird hingegen so eingeschätzt, dass sich die Dienststellen diese Rolle weniger aus-
geprägt wünschen.
2.3.5 ERGEBNIS KUNDENKONFERENZ
Mithilfe der Auswertung von Antworten der Kundenkonferenz konnte eine Standortbestimmung
von DIP/1 erreicht werden, die auf positive Erfahrungen, Probleme und Verbesserungspotenzi-
ale schließen lassen. Des Weiteren ergeben sich Erk enntnisse darüber, inwiefern die zukünfti-
gen Herausforderungen der verschiedenen Dienststellen DIP/1 tangieren und welche unterstüt-
zende Rolle die Dienststelle dafür einnehmen sollte, damit diese möglichst wertbringend ist.
Die Kunden schätzen beispielsweise die hohe Fach- u nd Beratungskompetenz sowie das per-
sönliche Engagement der einzelnen Bereichsbetreuer/ innen. Gleichzeitig wünschen sie sich
aber auch, dass die Projekte stetiger begleitet wer den und mehr Kapazitäten seitens DIP/1 be-
reitstehen. Insgesamt werden von den Kunden viele C hancen und Möglichkeiten gesehen, wie
sich die Dienststelle in Zukunft einbringen kann, z .B. in der Entwicklung von digitalen Arbeits-
oder Organisationsprozessen. Risiken werden vor all em in den Bereichen ‚Personal‘ und ‚IT‘
benannt, etwa in der Mitarbeitergewinnung oder IT-Ausstattung.
2.4 Strategieklausur 1 & 2
Die abgeleiteten Kundenbedürfnisse bilden die Grund lage für die Definition der strategischen
Ausrichtung der Dienststelle. Diese Ausrichtung wur de gemeinsam mit den Entscheidungsträ-
gern in zwei Strategieklausuren erarbeitet. Dabei w urde folgendes aufeinander aufbauendes
Vorgehen gewählt:
(1) Diskussion zum Entwurf des strategischen Zielbi lds von DIP
(2) Einordnung der künftigen Rolle DIP
(3) Gemeinsame Sichtung der Ergebnisse der Kundenko nferenz und Zuordnung zu Hand-
lungsfeldern
(4) Erarbeitung und Priorisierung strategischer Han dlungsfelder
(5) Zwischenstand mit Referent rückkoppeln und klär en
(6) Ziele und Initiativen des SP 2 und der Digitali sierungsstrategie in die strategischen
Handlungsfelder DIP integrieren
(7) Priorisierung der Initiativen
Für die Bearbeitung sind die folgenden Aspekte wichtig:
Die Ergebnisse der Kundenkonferenz mussten bewerte t, kategorisiert und eingearbeitet
werden
Einarbeitung von ersten Vorüberlegungen aus dem DI P-Leitungskreis
366
30
Um ein vollständiges und umfassendes Bild über die Initiativen von DIP zu erhalten,
mussten die Initiativen und Maßnahmen der IT-Strategie und der Digitalisierungsstrate-
gie mit denen aus dem SP3 zusammengeführt werden
Umsetzung handhabbar machen (Wie steuern wir diese Initiativen?, In welchem Rhyth-
mus reviewen wir?, etc.)
2.4.1 STRATEGISCHES ZIELBILD VON DIP
Zur besseren Orientierung und Vermittlung wurde ein strategisches Zielbild von DIP erarbeitet.
Das finale strategische Zielbild lässt sich wie folgt darstellen:
Abbildung 11: Zusammenfassung strategisches Zielbil d von DIP
DIP ist Partner und treibende Einheit für Digitalis ierung, IT-Einsatz, Prozess- und Organisati-
onsgestaltung in der Stadtverwaltung. Die Leistungen erbringt DIP kompetent, lösungsorientiert,
zeitgerecht und endnutzerorientiert sowie entsprech end der vereinbarten Servicestandards auf
dem jeweiligen Stand der Technik.
Als Innovationstreiber und Wegbereiter nimmt DIP se ine Rolle partnerschaftlich und proaktiv
wahr. Die technologischen und prozessualen Chancen werden dabei auf wirtschaftliche Weise
konsequent genutzt. Wirtschaftlichkeit aus gesamtstädtischer Perspektive berücksichtigt neben
der Kosteneffizienz, Flexibilität, Prozessgeschwind igkeit auch die Qualität bedarfsgerechter
Leistungen für Bürger/innen sowie für Unternehmen. Prozesse werden dienststellenübergrei-
fend und vollständig gestaltet. DIP ermöglicht dabei den technologischen und organisatorischen
Zusammenhalt.
367
31
Offene Kommunikation und Transparenz gegenüber den Partnern genießen einen hohen Stel-
lenwert. In enger Zusammenarbeit mit den Dienststel len und Eigenbetrieben steht DIP für die
Erarbeitung von Digitalisierungsstrategien, Strateg ieentwicklung im Allgemeinen und Umset-
zungsunterstützung als kompetenter Partner bereit.
DIP bietet allen Mitarbeitenden ein motivationsförd erndes Arbeitsumfeld. Dazu gehören insbe-
sondere Führungskultur, Personalentwicklung und Arbeitsplatzausstattung.
2.4.2 ROLLE VON DIP
Gemeinsam mit den Führungskräften wurde das Rollenb ild von DIP weiterentwickelt und hin-
sichtlich der Erreichbarkeit des Zielzustandes in den kommenden zwei Jahren bewertet:
Abbildung 12: Rolle DIP nach Abstimmung Leitungskreis
Die Abbildung, nun um die „grob gestrichelte Profil linie“ erweitert, weist zusätzlich den SOLL-
Zustand nach Vorstellungen des Leitungskreises in d en nächsten zwei Jahren aus. Insgesamt
besteht weitestgehend Übereinstimmung mit den im Rahmen der Kundenkonferenz geäußerten
Kundenwünschen. Lediglich die Umsetzbarkeit in den kommenden zwei Jahren (Einleitung ei-
nes Imagewandels, etc.) wurde als längerfristig erachtet.
2.4.3 DER STRATEGISCHE HANDLUNGSRAHMEN UND INITIAT IVEN
Das strategische Zielbild von DIP musste im Rahmen der Strategieklausuren weiter operationa-
lisiert werden und auf konkrete Initiativen und Maß nahmen heruntergebrochen werden. Der
dazu geschaffene Handlungsrahmen hilft dabei, alle relevanten Punkte im „Geschäftsmodell“
368
32
von DIP im Blick zu behalten. Als Handlungsrahmen w urde das Business Model Canvas 2 ge-
wählt und auf die kommunalen Anforderungen angepasst (Ziel: Anwendbarkeit).
Darüber hinaus müssen auch die Initiativen und Maßn ahmen der IT-Strategie und der Digitali-
sierungsstrategie von DIP integrierbar sein. Insbesondere in der Digitalisierungsstrategie wurde
in einem Ordnungsrahmen mit einer Unterteilung in H andlungsfelder gearbeitet. Diese Hand-
lungsfelder hatten eine inhaltliche Nähe zum Business Model Canvas und konnten daher prob-
lemlos integriert werden.
Abbildung 13: Strategischer Handlungsrahmen
Der strategische Handlungsrahmen für DIP wurde in d ie strategischen Handlungsfelder Kun-
denperspektive, Personalressourcen, Schlüsselpartner, Prozesse/Orga/Infrastruktur und Rege-
lungen & Rahmenbedingungen gegliedert und mit strategischen Fragestellungen für DIP hinter-
legt.
Die Gesamtübersicht zeigt die Handlungsfelder und d ie dazu festgelegten Ziele sowie detail-
lierte Maßnahmenschritte pro Initiative. Außerdem wird die Quelle der Initiative sowie die Priori-
sierung, die Kapazität in Personentagen und der Zielzeitraum abgebildet. Daraus lässt sich eine
erste Bewertung des geschätzten Aufwands für die Umsetzung der Initiativen und Maßnahmen
ableiten.
2 Unterstützung bei der Visualisierung von Geschäftsmodellen
369
33
Abbildung 14: Gesamtstrategie DIP inkl. Handlungsfelder
Insgesamt wurde für die Umsetzung aller Initiativen und Maßnahmen ein Aufwand in Höhe von
ca. 3.860 Personentagen geschätzt. Aufgrund der hoh en Ressourcenaufbringung ist eine Prio-
risierung der Initiativen notwendig.
Die im Folgenden dargestellten Handlungsfelder inklusive der Initiativen wurden im Rahmen der
Strategieklausur in Bezug auf deren „Wirkung“ und „Aufwand“ von Teilnehmern bewertet.
2.4.4 HANDLUNGSFELD „KUNDENPERSPEKTIVE“
Über folgende Initiativen 3 konnte abgestimmt werden:
Initiativen Maßnahmen
Kundentransparenzinitiative („Was“) Kommunikations- und Leistungsportfolio am Kun-
dencluster ausrichten
Aufbau Kundenmanagement („Wie“) Detaillierung der Aufgaben des Kundenmanage-
ments
Detailkonzept Zusammenarbeit Kundencenter
Feindefinition von Arbeitshilfen für das Bedarfs-
management, die Anwendungsbetreuung und das
Servicemanagement
Einführung einer Kundenzufriedenheitsmessung
<digital.normal> #digiFACH (digitale Fachstrate-
gie)
Digitales Arbeiten sollte der Normalfall in der
Stadtverwaltung werden
3 Die Bezeichnung der Initiativen entsprechen dem da maligen Projektstand zum Zeitpunkt der
Strategieklausur vom 20.03.2019. Die finalen Bezeichnungen der Initiativen, wie im Konzept für
eine Digitale Stadtverwaltung verwendet, sind in den nachfolgenden Tabellen in kursiver Schrift
dargestellt.
370
34
<digital.normal> #digiFACH: Fachstrategien der
Dienststellen
Unterstützung der Dienststellen bei der Erstellung
ihrer spezifischen Fachstrategien
<digital.normal> #digiKOM (OZG + „Mein Nürn-
berg“)
<digital.normal> #digiKOM: digitale Außenkom-
munikation
Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes
Erweiterung der digitalen Außenkommunikation
Ausbau und Etablierung von „Mein Nürnberg“
Das Thema „Aufbau Kundenmanagement“ wurde dabei mit der höchsten Wirkung beurteilt, dicht
gefolgt von den Initiativen „digitale Fachstrategie “ und „OZG“ + „Mein Nürnberg“, wobei diese
zwei Themen auch mit dem höchsten Aufwand einhergehen. Im Mittelfeld von Wirkung und Auf-
wand landet die „Kundentransparenzinitiative“, wohi ngegen das Thema „Aufbau Kundenzufrie-
denheitsmessung“ mit dem geringsten Aufwand aber auch der geringsten Wirkung eingeschätzt
wird.
Abbildung 15: Priorisierung Handlungsfeld Kundenper spektive
2.4.5 HANDLUNGSFELD „PERSONALRESSOURCEN“
Das Handlungsfeld umfasst insgesamt neun Initiativen, die wie folgt lauten:
Initiativen Maßnahmen
Verbindliche Führungskräfteentwicklung Kompetenzmodell
Konzept für Personalakquise
Sitzungskultur optimieren Personalentwicklung als Führungsaufgabe
<digital.startup> # WhatsDIP
<digital.heute> Messenger-Erprobung
Einführung eines Messenger-Dienstes für dienstli-
che Zwecke
371
35
<digital.startup> # Claro (Veränderungstraining)
<digital.heute> Führungskräfteentwicklung
Entwicklung eines Praxistrainings zur Begleitung
von Veränderungsprozessen gemeinsam mit PA
Einführung Wissensmanagement mit Hilfe von
#Wiki
<digital.heute> IT-gestütztes Wissensmanage-
ment
Erprobung eines Wikis
Aufbau vollständiger IT-Rollenbeschreibungen Zwei Termine zum kollegialen Austausch zum
Thema IT-Rollenbeschreibungen mit der Landes-
hauptstadt München
Erstellung rollenbasierter Stellenbeschreibungen,
Kompetenzkataloge
Abteilung von Kompetenzprofilen
Steigerung Arbeitgeberattraktivität Definition, Etablierung und Ausweitung von IT-
Fachkarrieren zw. Spezialistenförderung inkl.
Qualifizierungspfad
Steuerung durch die Etablierung von Zielverein-
barungen
Definition und Festlegung von Rahmenbedingun-
gen
Coaching der Führungskräfte
Erprobung und wenn möglich, Etablierung der Ziel-
vereinbarungen
Teamentwicklung und agile Zusammenarbeits-
kultur
Agilität und Innovation qualifizieren und fördern
Teambuilding DIP
Ableitung und Etablierung von Grundsätzen zu
Kultur, Führung und Zusammenarbeit in der IT
Die Initiative „Steigerung Arbeitgeberattraktivität “ wurde mit der höchsten Wirkung und dem
höchsten Aufwand bewertet. Mit gleich hohem Aufwand, allerdings mit etwas weniger Wirkung,
wurde das Thema „Aufbau vollständiger IT-Rollenbesc hreibungen“ beurteilt. Die zweithöchste
Wirkung und mit ebenfalls recht hohem Aufwand wurde das Thema „Teamentwicklung und agile
Zusammenarbeitskultur“ klassifiziert. Die Maßnahme „Sitzungskultur optimieren“ wurde hinge-
gen mit dem niedrigsten Aufwand und der geringsten Wirkung eingestuft.
372
36
Abbildung 16: Priorisierung Handlungsfeld Personalr essourcen
2.4.6 HANDLUNGSFELD „PROZESSE / ORGANISATION / INF RASTRUKTUR“
Dieses Handlungsfeld umfasst insgesamt 16 Initiativ en. Die wichtigsten sollen kurz aufgezählt
und dann nach Ausprägung beschrieben werden:
Initiativen Maßnahmen
Etablierung der Aufbauorganisation und neue Ab-
läufe
Feinabstimmung von Verantwortlichkeiten und
Abläufen in der neuen Organisation
Schrittweise Etablierung der neuen Abläufe
<digital.normal> #digiProc und #digiAkt
<digital.normal> #digiProc: digitale Umsetzung
der (verwaltungs-)internen Unterstützungspro-
zesse und <digital.normal> #digiAkt: Vervollstän-
digung der elektronischen Schriftgutverwaltung
Digitalisierung verwaltungsinterner Prozesse
Vervollständigung der elektronischen Schriftgut-
verwaltung
Optimierung des Maßnahmenmanagements Erhebung Bedarfe / Maßnahmen (kurz- und mittel-
fristig)
Aufbau Projektportfolio- und Programmmanage-
ment
Planung Abbau des Maßnahmenstaus
Optimierung des Maßnahmenmeldungsprozesses
Strukturierung der Ressourcenplanung
Definition der Maßnahmenpriorisierung
Professionalisierung des Projektmanagements Einheitliche Projektinitialisierung und –steuerung
Toolbox für Projektmanagement schaffen
373
37
Schaffung von Standards zur Projektleitung und
dem Projektmanagement
Einführung eines Portfolio-, Programm- und Pro-
jektmanagementsystems
Kostenmanagement Identifizierung aller in der IT entstehenden Koste n
Zuordnung der Kosten in Einzel- und Gemeinkos-
ten und Verrechnung
Entwicklung eines Kostenmodells für jeden IT-Ser-
vice
Analyse historischer Kosten und Kostenentwick-
lung
<digital.startup> #digiReady
<digital.normal> #digiReady: Fit für die Digitali-
sierung werden
Informations- und Kommunikationsinitiative
„Fit für die Digitalisierung werden“
<digital.startup> #releaseIT und #digiCol
<digital.heute> Beschleunigte Bereitstellung von
IT-Services innerhalb der Stadtverwaltung und
<digital.normal> #digiCol: Förderung der elektro-
nischen Zusammenarbeit
Generelle Freigaben allgemein verfügbarer IT-Ser-
vices (z.B. Internet)
Förderung der elektronischen Zusammenarbeit
Die Initiative „Etablierung der Aufbauorganisation und neue Abläufe“ wurde mit einer hohen Wir-
kung und dem höchsten Aufwand klassifiziert. Ähnlich wurden die Themenbereiche „Professio-
nalisierung des Projektmanagements“ und „Optimierung des Maßnahmenmanagements“ einge-
stuft. Die Maßnahmen „Kostenmanagement“ und „<digit al.startup> #releaseIT und #digiCol“
wurden hingegen mit geringer Wirkung und einem vergleichbar geringen Aufwand eingeschätzt.
Abbildung 17: Priorisierung Handlungsfeld Prozesse / Organisation / Infrastruktur
2.4.7 HANDLUNGSFELD „SCHLÜSSELPARTNER“
Das Handlungsfeld Schlüsselpartner umfasst insgesamt vier Initiativen:
374
38
Initiativen Maßnahmen
Klärung der Zuständigkeiten (DIP, PA, Stk, ZD,
Externe, etc.)
Servicevereinbarungen mit Schlüsselpartnern
Übergreifenden Prozesse vereinbaren
Lieferantenbeziehungsmanagement Zwei Workshops mit der Beschaffung zum zu-
künftigen Zusammenarbeitsmodell
Erstellung Skillübersicht für operatives und strat e-
gisches Lieferantenmanagement
Erstellung einer Sourcing Strategie
Marktanalyse zur Identifizierung von passenden
Sourcingpartnern
Erstellung einer Entscheidungsmatrix für die rich-
tige Art der Sourcingleistung
Evaluierung passender Kennzahlen zur Überwa-
chung / Evaluierung von Lieferantenleistungen
Im Handlungsfeld Schlüsselpartner sind die Initiati ven „übergreifende Prozesse vereinbaren“
und „Lieferantenbeziehungsmanagement“ mit der höchsten Wirkung und mittleren Aufwand ein-
gestuft worden. Deutlich geringerer Aufwand wird be im Thema „Klärung der Zuständigkeiten
(DIP, PA, Stk, ZD, Externe, etc.)“ gesehen, wobei d ie eingeschätzte Wirkung leicht unter den
erstgenannten Initiativen liegt. Eine etwas niedrigere Wirkung, dafür deutlich mehr Aufwand wird
dem Thema „Servicevereinbarungen mit Schlüsselpartnern“ beigemessen.
Abbildung 18: Priorisierung Handlungsfeld Schlüssel partner
375
39
2.4.8 HANDLUNGSFELD „RAHMENBEDINGUNGEN UND REGELUN GEN“
Das Handlungsfeld umfasst insgesamt zwei Initiativen, die wie folgt lauten:
Initiativen Maßnahmen
Digitalisierungscheck
<digital.startup> #rdv.digital
<digital.heute> Rahmendienstvereinbarung „Di-
gitale Stadtverwaltung“
Erstellung einer Rahmendienstvereinbarung zur
Digitalisierung
Reform des städtischen Regelwerks
Vervollständigung der elektronischen Schriftgut-
verwaltung
In Bezug auf dieses Handlungsfeld galt es zwei Init iativen zu beurteilen, einerseits das Thema
„Digitalisierungscheck“ und andererseits die „Erste llung einer Rahmendienstvereinbarung zur
Digitalisierung (<digital.startup> #rdv.digital)“. Erstgenannte Initiative wird hierbei mit einer hö-
heren Wirkung und einem höheren Aufwand beurteilt.
Abbildung 19: Priorisierung Handlungsfeld Rahmenbed ingungen und Regelungen
2.4.9 UMSETZUNG DER DIP-STRATEGIE MIT AGILEN ARBEI TSFORMEN
Auf Basis des erarbeiteten strategischen Zielbildes für DIP konnten strategische Handlungsfel-
der und umzusetzende Initiativen und Maßnahmen definiert werden. Anhand der vorgenomme-
nen Priorisierung und der daraus folgenden Ableitun g der Initiativen für einen ersten Sprint er-
folgt die erste Phase der Umsetzung des strategischen Zielbildes gemäß der Darstellung in Ka-
pitel 2.4.10.
Die Umsetzung der DIP-Strategie und in diesem Fall der benannten Initiativen und Maßnahmen
birgt folgende Risiken:
Hoher Aufwand, um alle Themen umzusetzen (Konflikt zwischen Veränderung des Ta-
gesgeschäfts vs. Strategieumsetzung)
376
40
Fokus auf die erste Führungsebene erzeugt Flaschen hals
Künftiges Arbeitsumfeld von DIP wird laufend von V eränderungen gekennzeichnet sein
(z.B. digitale Transformation)
Die Minimierung der Umsetzungsrisiken kann nur geli ngen, wenn das Umsetzungskonzept für
die DIP-Strategie folgende agile Elemente beinhaltet:
Notwendige Schwerpunktsetzung und gezielte Bearbei tung der Initiativen sowie eine in
kurzen Abständen stattfindende Steuerungskontrolle. Das umfasst auch ein nachhalti-
ges und stetiges Controlling der Umsetzungsergebnisse.
Stetige Einbindung der Mitarbeiter/innen sowie ein e transparente Kommunikation, um
einerseits den Fokus nicht komplett auf die Führungskräfte zu richten, andererseits um
die inhaltlichen Arbeiten breit zu verteilen und jeden partizipieren zu lassen.
Inhaltliche Flexibilität der Initiativen, um auf V eränderungen im Arbeitsumfeld kurzfristig
reagieren zu können.
Für die konkrete Umsetzung der DIP-Strategie empfehlen wir ein Umsetzungskonzept mit agilen
Elementen in Form eines iterativen Prozesses. Nachf olgende Abbildung gibt einen Überblick
über das Umsetzungskonzept für die DIP-Strategie:
Abbildung 20: Umsetzung der DIP-Strategie mit agilen Arbeitsformen
Das strategische Zielbild und die strategischen Han dlungsfelder wurden in den zwei Strategie-
klausuren analytisch abgeleitet, konkretisiert und priorisiert. Die strategischen Handlungsfelder
mit den erarbeiteten Initiativen und Maßnahmen fungieren als Ideen-Speicher für die Erreichung
des Zielbildes DIP und zahlen hierauf ein.
Im Rahmen von regelmäßigen unterjährigen Sprints we rden durch den DIP-Leitungskreis wei-
tere Initiativen (aus dem Ideen-Speicher oder neue Initiativen) bestimmt und zur Bearbeitung
frei gegeben. Durch die Sprints ergibt sich der Vor teil eines deutlich schnelleren Handlungs-
spielraums der Beteiligten. Zu Beginn werden die Vo raussetzungen des Sprints erarbeitet und
definiert, dazu gehören beispielsweise die Vision und das Ziel des jeweiligen Sprints. Daraufhin
erfolgt eine genauere Planung und die Festlegung de r Verantwortlichkeiten und Feedbackpha-
377
41
sen. Durch die stetige und zügige Reaktionsfähigkei t aller Beteiligten können schnell Änderun-
gen und Anpassungen in den einzelnen Projekten, abe r auch in den künftigen Sprints inhaltli-
cher und struktureller Art vorgenommen werden. Erste Initiativen wurden bereits im Rahmen der
zweiten Strategieklausur festgelegt und für einen e rsten Sprint ausgewählt. Diese werden im
Rahmen von Sprints nach dem PDCA-Zyklus mit folgend er gleichbleibender Schrittfolge bear-
beitet:
Zu Beginn steht der Plan , bei dem die Zielsetzung für die einzelnen Initiativen und Maß-
nahmen konkretisiert und die Verantwortlichkeiten f estlegt werden. Ebenso wird be-
stimmt, inwiefern die Initiative sowohl qualitativ als auch quantitativ messbar ist. („Wo
wollen wir hin und wie messen wir ob das Ziel erreicht wurde?“)
In der Phase Do erfolgt die Umsetzung der Initiativen / Maßnahmen unter Leitung der
Initiativen-Verantwortlichen. Die Umsetzung und Bearbeitung erfolgt dabei nicht im Tref-
fen des Leitungskreises, sondern in eigenen Arbeits gruppen. („Welche Aktivitäten sind
anzugehen und wen braucht es hierfür?“)
Der Check findet im Rahmen des nächsten Treffens des Leitung skreises statt, indem
die Zielerreichung bzw. auch die Zielabweichung bes prochen werden, welche Dinge
während des Sprints gut und schlecht gelaufen sind und was künftig in den Sprints an-
ders gemacht werden solle. („Was wurde erreicht und was ist noch offen?“)
Die letzte Phase Act umfasst eine Rückkopplung zum Ideen-Speicher sowie die Anpas-
sung der Zielsetzungen und Maßnahmen für die jeweil ige, aber auch für die kommen-
den Initiativen. („Was hat sich im Ideen-Speicher verändert?“)
Der Vorgang wiederholt sich in regelmäßigen Abständ en von 4 Monaten. Auf Grund der Dyna-
misierung (Aufnahme von neuen Initiativen) setzt si ch die Strategieumsetzung als rollierendes
System fort.
2.4.10 EINSTIEG IN DIE UMSETZUNG – AUSWAHL VON INI TIATIVEN FÜR DEN ERSTEN SPRINT
Um in eine agile Strategiebearbeitung für DIP einzu steigen, wurden im Rahmen der zweiten
Strategieklausur die Vorbereitungen für einen erste n Sprint vorgenommen. Zusammenfassend
aus den Priorisierungen sind die Handlungsfelder mi t dem Leitungskreis sortiert und bewertet
worden.
378
42
Abbildung 21: Diskussion von Initiativen im Rahmen der Strategieklausur
Die Auswahl der Initiativen im Rahmen der Strategie klausur fand unter Anwendung folgender
Kriterien statt:
Aufwand/Wirkung: Hohe Wirkung mit vergleichsweise geringem Aufwand
Grundlegende Voraussetzungen für andere: Berücksic htigung von gegenseitigen Ab-
hängigkeiten
Wenig Abhängigkeiten: Direkte Umsetzbarkeit
Was sowieso schon läuft: Bereits in der Umsetzung
Folgende Initiativen wurden ausgewählt und mit Verantwortlichkeiten hinterlegt:
Handlungsfelder Initiativen
Prozesse / Organisation / Infrastruktur Professionalisierung des Projektmanage-
ments
Prozesse / Organisation / Infrastruktur Prozessmanagement 4.0
Prozesse / Organisation / Infrastruktur Aufbau Organisation
Schlüsselpartner Lieferantenbeziehungs-Management.
Prozesse / Organisation / Infrastruktur Governance Strukturen
379
43
Personalressourcen WhatsDIP
Messenger-Erprobung
Personalressourcen Einführung Wissensmanagement mit Hilfe
von WiKi
IT-gestütztes Wissensmanagement
Prozesse / Organisation / Infrastruktur Mobile Arbeitsplatzkonfiguration (Mobit)
Mobiler Arbeitsplatz
Prozesse / Organisation / Infrastruktur Architektur-Management.
Prozesse / Organisation / Infrastruktur IT-Service Katalog
Personalressourcen Steigerung der AG-Attraktivität
Schlüsselpartner Klärungszuständigkeit
Abbildung 22: Auswahl der Initiativen für den 1ten Sprint
Die gewählten Initiativen sind innerhalb des ersten Sprintzeitraums zu bearbeiten. Zum Fort-
schritt ist entsprechend des oben beschriebenen Konzepts zu berichten.
Darüber hinaus wurden die folgende Implementierungs - und Kommunikationsmaßnahmen ver-
einbart:
Abstimmung mit der Themenliste von Ref. I/II,
Erarbeitung einer Change-Story für DIP,
Veröffentlichung des Zielbilds,
Übersicht der Initiativen als langfristige Roadmap .
2.4.11 UMSETZUNGSEMPFEHLUNG
In der Umsetzung des strategischen Zielbildes ist vor allem das Ziel zu sehen, ein einheitliches
und grundlegendes Verständnis über die zukünftige Ausrichtung der Dienststelle zu schaffen.
380
44
Abbildung 23: Maßnahmensteckbrief "Umsetzung des st rategischen Zielbildes"
Mit einzelnen Arbeitspaketen soll ein aktiver Strategieumsetzungsprozess in Gang gesetzt wer-
den, der alle Mitarbeiter/innen der Dienststelle mi teinbezieht und diese zu aktiven Beteiligten
macht. Dafür ist ein Zeitraum von vier Monaten vorgesehen.
Die einzelnen Arbeitspakete samt Beschreibungen sollen im Folgenden dargestellt werden:
(1) AP_01 Review zum ersten Sprint
Im Review soll der Umsetzungsstand aus der 2ten Str ategieklausur besprochen und
das weitere Vorgehen (z.B. Themen für den nächsten Sprint) festgelegt werden.
(2) AP_02 Einrichtung KANBAN
In diesem Arbeitspaket geht es darum, einen Ort für eine KANBAN-Wand zu finden und
diese zu gestalten, sei es eine physische oder virtuelle Umgebung.
(3) AP_03 Aufsetzen der weiteren Sprintumsetzung in KANBAN
Die verantwortliche Führungskraft für den Sprint un d die entsprechende Umsetzung
zeichnet sich für die Ausgestaltung in KANBAN verantwortlich.
(4) AP_04 Information und Bewerbung durch Mitarbeit er/innen
Alle Mitarbeiter/innen von DIP werden eingeladen, u m durch die Amtsleitung einen
Überblick über den Strategiestand und über die Themen des 1ten Sprints zu erhalten.
(5) AP_05 Teamfestlegung durch verantwortliche Führ ungskraft
Die verantwortliche Führungskraft trifft eine Auswahl der Bewerbungen aus dem Bewer-
berpool und kommuniziert die Termine eines ersten Treffens.
(6) AP_06 Schulung zum Thema agiles Arbeiten und KANBAN
Die Führungskräfte und Mitarbeiter/innen sollen ein e Schulung zum Thema KANBAN
und agiles Arbeiten erhalten.
(7) AP_07 Bearbeitung der Teilaktivitäten
Die Sprintteams steigen in die inhaltliche Bearbeit ung in (gemischten) Kleingruppen
bzw. Tandems ein.
(8) AP_08 Laufender Bericht in Führungsrunde und Festlegung der nächsten Sprints
381
45
Treffen der Führungsrunde mit Retroperspektive und Beratung im PDCA-Format, wobei
Erfahrungswerte darüber ausgetauscht werden, was geändert werden muss und welche
Themen für den nächsten Sprint in Frage kommen.
(9) AP_09 Laufende Information der Mitarbeiter/innen zum Stand
Die laufenden Aktivitäten werden mittels KANBAN dok umentiert und Berichtsteile wer-
den in Qualitätszirkeln und Austauschrunden besprochen.
382
46
3.
TEILPROJEKT 2: PORTFOLIOMANAGEMENT
Nach Abschluss des Teilprojekts 1, in dem die strategische Ausrichtung, ein gemeinsames Rol-
lenverständnis und eine Vision für DIP erarbeitet wurde, steht im Teilprojekt 2 das Thema Port-
foliomanagement im Fokus.
3.1 Grundlagen und inhaltliche Themen
Das Teilprojekt 2 beschäftigt sich insbesondere mit der Thematik der künftigen Aufgabenwahr-
nehmung. Folgend ergeben sich Fragen, die im Projekt zu beantworten sind:
Welche neuen Aufgaben kommen (aus den Strategiepro jekten 1 und 2) hinzu?
Welche bestehenden Aufgaben sollen verändert werde n?
Welche bestehenden Aufgaben sollen beibehalten wer den?
Welche Aufgaben werden innerhalb von DIP oder zwis chen den Dienststellen verlagert?
Wie soll die Aufgabenverlagerung ablaufen?
Welche Auswirkungen ergeben sich für den Ressource neinsatz und die notwendigen
Mitarbeiterkompetenzen?
Die Struktur und der Leistungsumfang für das Teilprojekt lassen sich wie folgt abbilden:
Abbildung 24: Struktur und Leistungsumfang des TP 2 Portfoliomanagement
Im Rahmen des Teilprojektes 2 war zu Beginn die Ers tellung des Aufgabenkataloges mit aktu-
ellen und zukünftigen Aufgaben von Bedeutung. Darauf aufbauend konnten Prozesse modelliert
werden und Optimierungen definiert werden. Diese Arbeitsschritte erfolgten unter Einbeziehung
der Kunden, der Mitarbeiter/innen sowie der Führungskräfte von DIP. Die Ausarbeitung der künf-
tigen Aufgaben und Zuständigkeiten geschah stets vo r dem Hintergrund der erarbeiteten Stra-
tegie in TP 1 und der vorangegangenen Strategieprojekte.
383
47
Damit die oben genannten Fragen hinreichend beantwortet werden können, ist ein vollständiger
Überblick über die von DIP wahrgenommen Aufgaben bz w. über die künftig von DIP wahrzu-
nehmenden neuen Aufgaben wichtig. Dazu diente ein Musteraufgabenkatalog, der durch Orga-
nisationsuntersuchungen in vergleichbaren Projekten entwickelt wurde. Dieser Aufgabenkatalog
wurde auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten anhand von Stellenbeschreibungen, Detailorga-
nigrammen usw. sowie den Ergebnisberichten der Strategieprojekte 1 und 2 der Stadt Nürnberg
angepasst.
3.2 Vorgehensweise im Teilprojekt 2
Im Rahmen von strukturierten Interviewsequenzen wurden die vorab erstellten Muster nochmal
überarbeitet und um folgende Punkte ergänzt:
Spezifikationen, d.h. eine Beschreibung nach Art, Verantwortungsumfang und Intensi-
tät, wie derzeit die einzelnen Aufgaben wahrgenommen werden,
Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in w elchen Bereichen Handlungsbedarf
besteht,
Hinweise zu ersten Umsetzungsbarrieren und Widerst änden bei einer Veränderung.
Die Hinweise wurden in einer von uns standardisiert en Vorgehensweise nach verschiedenen
Kriterien strukturiert:
Abbildung 25: Untersuchungskriterien für die strukturierte Interviewsequenz
Während der Interviews konnte seitens Rödl & Partne r ein vertieftes Verständnis über die der-
zeitige Aufgabenwahrnehmung gewonnen sowie eine Ide ntifizierung der Handlungsfelder vor-
genommen werden. Diese Erkenntnisse dienen ebenso d er Vorbereitung für erste Ansätze der
Optimierungsmöglichkeiten im TP 3 Prozessmanagement.
Durch die stetige Beteiligung war es möglich den Aufgabenkatalog immer weiter zu entwickeln,
zu überarbeiten und zu konkretisieren. Dies geschah stets vor dem Hintergrund, Klarheit über
die zukünftige Aufgabenstruktur zu erhalten. Die Aufgabenbereiche sind der folgenden Struktur
zugeführt worden:
Aufgabenbereiche
Aufgaben
Tätigkeiten
384
48
Spezifikationen
Die Aufgabenbereiche umfassen mehrere Aufgaben eine s arbeitsorganisatorisch festgelegten
Themengebietes. In diesem Zusammenhang wird die Aufgabe als eine Zusammenfassung von
Tätigkeiten, die durch klare Aufgabenziele ergänzt werden, definiert. Eine Tätigkeit wird als eine
regelmäßig auszuführende Aktivität, um das Tagesges chäft zu erledigen, verstanden. Spezifi-
kationen haben als Merkmal, bei Tätigkeiten, die vo n mehreren Personen ausgeführt werden,
eine gleichbleibende Qualität zu sichern. Dabei bez iehen sie sich immer auf die Durchführung
einer Tätigkeit und beantworten die Frage „Wie soll die Tätigkeit stets ausgeführt werden?“.
3.3 Derzeitiges Aufgabenportfolio von DIP/1
Um die Struktur und Organisation der neuen Dienststelle DIP weiterzuentwickeln, sollen die In-
formationen aus der Interviewsequenz und den erhobe nen Daten (Unterlagen, Erhebungsbo-
gen, etc.) dienen. Anhand der dort erhaltenen Ergeb nisse ergibt sich ein Überblick der derzeit
von DIP/1 wahrgenommenen Aufgaben.
Mit der Aufstellung einer Übersicht aller bestehenden Aufgabenbereiche, Aufgaben, Tätigkeiten,
Schnittstellen und deren Personalbindung ist eine Arbeitsgrundlage geschaffen, auf der weiter-
gehende Entscheidungen getroffen werden konnten.
Im Jahr 2018 wurden in DIP/1 die folgenden Aufgaben bereiche mit einer Personalbindung von
17,3 VZÄ wahrgenommen:
Führung und Verwaltung
Stellenplanangelegenheiten
Steuerungsunterstützung
Organisationsberatung und –entwicklung außerhalb v on Projekten
Prozessmanagement / ADONIS
Nürnberger Ideenmanagement
Controlling
Haushaltskonsolidierung und Umsetzungscontrolling
Projekte
DMS
Sonstige Aufgaben
Die größten Anteile entfallen auf die Aufgabenberei che Stellenplanangelegenheiten und Pro-
jekte. Zum erst genannten Thema gehören u.a. die Au fgaben Stellenschaffungsverfahren, Zu-
ordnung der Aufgaben und Tätigkeiten zu Plan-Stelle n (Arbeitsplatzbeschreibungen), Stellen-
bewertung und Beratung in Eingruppierungs- und Bewertungsfragen. Dem Bereich Projekte sind
z.B. die Aufgaben Leitung von Projekten und Mitwirkung in Projekten zugeordnet.
Im nachfolgenden werden die einzelnen Aufgabenberei che, die Aufgaben und Tätigkeiten, die
Personalbindung in VZÄ und Mengengerüsten sowie die identifizierten Handlungsfelder aus der
Interviewsequenz dargestellt:
385
49
3.3.1 AUFGABENBEREICH „FÜHRUNG UND VERWALTUNG“
Der Aufgabenbereich „Führung und Verwaltung“ bindet 2018 0,86 VZÄ und umfasst klassische
Führungs- und interne Verwaltungsaufgaben von DIP/1 , die nicht den originären Aufgaben zu-
geordnet werden können.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tä- tigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Führungsaufgaben Abteilungsziele festlegen und
verfolgen
0,65 Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter: 19,22 VK, davon 3,0 VK für DMS
Projekte
Personalbetreuung/ -ent-
wicklung
Planen des Personalbedarfs 0,06
Leistungsdatenbank
DIP/1 führen
Leistungserfassung durchführen 0,10
Standards Erarbeiten, Weiterentwickeln,
Durchführen Handlungsrahmen
0,05
Abbildung 26: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Fü hrung und Verwaltung“
Folgende Optimierungspotenziale wurden im Rahmen de r Interviewsequenz und aus der Kun-
denkonferenz identifiziert:
Überprüfung eigener Standards auf Digitalisierungs hemmnisse
Erhöhung der Transparenz führt zu Arbeitserleichte rung bei Dienststellen
Weiterentwicklung von Fach- und Führungskenntnisse n
3.3.2 AUFGABENBEREICH „STELLENPLANANGELEGENHEITEN“
Der Bereich „Stellenplanangelegenheiten“ umfasst 20 18 insgesamt 5,17 VZÄ und beinhaltet
Stellenplanthemen jeder Art.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Stellenschaffungsverfahren Sondierungsgespräche
mit den Geschäftsberei-
chen
0,98 Anzahl Anträge:
Ca. 453 VK
Stellenhebungsverfahren Anträge mit Begründun-
gen und Zusatzinformati-
onen kommen von den
Geschäftsbereichen
0,42 Anzahl Anträge: 110,00 VK
Stellenanpassungsverfahren Erstellung POA-Vorlage 0 ,08
Unterjährige Kapazitätsauswei-
tung I (BFB)
Eingang, Prüfung und
Weitergabe des Antrags
0,33
Unterjährige Kapazitätsauswei-
tung II (ÜPL)
Eingang, Prüfung des
Antrags, Erstellung eines
Gutachtens
0,05 Anzahl Anträge:
Ca. 10
Bewirtschaftung des (SOLL-)
Stellenverteilungsplans
Pflege der Stellen in SAP
HCM
0,34 Anzahl Stellen in SAP HCM: 11.639
Zuordnung der Aufgaben und Tä-
tigkeiten zu Plan-Stellen (Ar-
beitsplatzbeschreibungen)
Verteilung der Dienst-
stellenaufgaben auf
Planstellen
1,58
Stellenbewertung, Beratung in
Eingruppierungs- und Bewer-
tungsfragen
Bewertung im 4-Augen-
Prinzip
0,49 Anzahl APB: 427
Stellenplanmäßige Umsetzung
von Gesetzen/Tarifverträgen
Beobachtung der Ent-
wicklung
0,09
386
50
Kapazitäts-/ Stellenbemessun-
gen
Analyse, Auswertung
und Aufbereitung der Da-
ten (Mengengerüst)
0,16
Prüfung der Freigabe Wiederbe-
setzung (WBA)
Prüfung Stellenplan 0,32 Anzahl WBAs 637
Sonstige Aufgaben Klärung von Einzel und
Grundsatzfragen zum
Stellenplan
0,32
Abbildung 27: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „St ellenplanangelegenheiten"
Aus den Interviewsequenzen und der Kundenkonferenz konnten folgende Optimierungspoten-
ziale identifiziert werden:
Geringe Transparenz der Prozesse und ihrer Ergebni sse
Zusammenarbeit mit PA in Bezug auf den Stellenwert und die Besetzungsentscheidung
Unvollständigkeit von eingehenden Anträgen
Fehlende IT-Unterstützung und daraus resultierende Medienbrüche
Keine flächendeckenden und fortschreibungsfähigen Kapazitätsermittlungen
3.3.3 AUFGABENBEREICH „STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG“
Der Aufgabenbereich „Steuerungsunterstützung“ zählt 2018 1,61 VZÄ und beinhaltet die The-
men Verwaltungs- und Aufgabengliederung sowie Grundsatzfragen.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Änderung und Ergänzung Geschäfts-
verteilung, Verwaltungsgliederung,
Aufgabengliederung; Zuständigkeits-
regelungen
Klärung und Zuordnung von
Aufgaben zu Organisations-
einheiten und Änderungen
der Organisationsstruktur
0,43
Erstellung, Fortführung bzw. Mitwir-
kung bei der Fortführung von inner-
dienstlichen Vorschriften und Rege-
lung grundsätzlicher Fragen des all-
gemeinen Arbeitsablaufs und
Dienstbetriebs
Erstellen und Fortschreibung
Vorschriften
0,55
Grundsatzfragen der Mitarbeit in
überörtlichen Arbeitskreisen und dgl.,
Verbindung zur KGSt, Interkommu-
nale Zusammenarbeit (Anfragen im
Rahmen der Zusammenarbeit beant-
worten)
Mitarbeit in überörtlichen Ar-
beitskreisen und Vereinigun-
gen
0,35
Grundsatzfragen Formulare (über-
holt nur noch Pflege der eigenen For-
mulare im Rahmen der Verwaltung)
Ausgestaltung von Formula-
ren
0,07
Gremienarbeit Vorlagen und Gutachten er-
stellen
0,20 Anzahl Vorlagen/ Gutach-
ten:
33 Vorlagen
Auflagen zu
Stellenplanan-
gelegenheiten
93
Abbildung 28: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „St euerungsunterstützung"
Im Rahmen der Interviewsequenzen und der Kundenkonf erenz sind die weiteren Themen dis-
kutiert worden:
387
51
Regelmäßige Aktualisierungen gewünscht
Kenntnis über relevante Regeln, aber Wunsch nach w eniger Kontrolle und Vorgaben
3.3.4 AUFGABENBEREICH „ORGANISATIONSBERATUNG UND – ENTWICKLUNG AUßERHALB
VON PROJEKTEN“
Der Aufgabenbereich „Organisationsberatung und -ent wicklung außerhalb von Projekten“ um-
fasst 2018 insgesamt 1,86 VZÄ, wobei die wesentlich en Themen die Beratungs- und Einfüh-
rungsunterstützung zu neuen Arbeitsmethoden und -techniken und die Bearbeitung von Aufträ-
gen zu Ist-Aufnahmen und Problemanalysen darstellen.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tä- tigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Organisationsberatung Beratung zu geplanten Organi-
sationsveränderungen und
Problemen
1,28
Bearbeitung von Aufträ-
gen
z.B. Methodische Organisati-
onsuntersuchungen oder Ein-
zelmodule (Ist-Aufnahme und
Problemanalyse, integrierte
Lösungskonzepte, Umset-
zungsunterstützung) durchfüh-
ren Einzelmodule
0,58
Abbildung 29: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Or ganisationsberatung und -entwicklung außerhalb von Projekten"
Weitere Optimierungspotenziale wurden dann aus den Interviewsequenzen und der Kunden-
konferenz gewonnen:
DIP/1 als Impulsgeber und Treiber für neue Entwick lungen
Etablierung von agilen Arbeitsmethoden
3.3.5 AUFGABENBEREICH „PROZESSMANAGEMENT / ADONIS“
Dem Aufgabengebiet „Prozessmanagement / ADONIS“ wer den 2018 insgesamt 0,23 VZÄ zu-
gerechnet. Zentrale Themen sind die Prozessbetracht ung und Prozessoptimierung außerhalb
von Projekten sowie die Durchführung von ADONIS Schulungen.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tä- tigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Prozessmanagement
(Rahmen schaffen)
Beratungsgespräch zur Infor-
mation interessierter Dienst-
stellen in Bezug auf ADONIS
0,05 Anzahl Beratungsgespräche: 2
Weiterentwicklung der
Fachanwendung ADO-
NIS
Umstellung auf BPMN 2.0 0,03 Anzahl an bestehende P rozessen:
2094; 305 abgestimmt
Durchführung ADONIS
Schulungen
ADONIS Einführung 0,01 Anzahl durchgeführter Schulu ngen: 2
Prozesse betrachten und
optimieren (außerhalb
von Projekten)
Prozessbetrachtungen bei
Fachämtern
0,14
Abbildung 30: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Pr ozessmanagement / ADONIS"
388
52
Die Kundenkonferenz und Interviewsequenzen haben we itere Optimierungsthemen hervorge-
bracht:
Abbau von Umsetzungsdefiziten (Weiterentwicklung u nd Umsetzung des bestehenden
Konzeptpapiers)
Prozessbetrachtung in der Bereichsbetreuung und in den Fachämtern integrieren
Weiterentwicklung des Schulungsangebots
Verknüpfung von Digitalisierung und Prozessoptimie rung
3.3.6 AUFGABENBEREICH „NÜRNBERGER IDEENMANAGEMENT“
Der Aufgabenbereich „Nürnberger Ideenmanagement“ umfasst 2018 insgesamt 0,22 VZÄ.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Vorschläge bearbeiten Vorschläge gehen
ein
0,18 Anzahl eingegangener Vorschläge: 47
NIM-Datenbank administrieren Stammdatenpflege 0,01
Prämierung NIM-Vorschlag
(Sachprämie)
Geldprämie 0,02
NIM-Steuer Weiterleitung der
Listen an Stk
0,01
Abbildung 31: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Nü rnberger Ideenmanagement"
Die folgenden Optimierungspotenziale wurden aus den Interviewsequenzen und der Kunden-
konferenz gewonnen:
Ressourceneinsatz innerhalb der Sachbearbeitung
Teilweise Demotivation der Einreicher/innen durch lange Bearbeitungszeiten
Wachsende Zahl an Einsprüchen durch einzelnen Einr eicher
3.3.7 AUFGABENBEREICH „CONTROLLING“
Der Bereich „Controlling“ zählt 2018 insgesamt 0,41 VZÄ und umfasst klassische Controlling-
Themen.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Beratung, Unterstützung und Weiterent-
wicklung bei Aufbau und Pflege eines
Controllingsystems
Beratung und Unter-
stützung bei der Ziel-
formulierungen
0,04
Zentrale Pflege SAP/BW unterjährige Verän-
derungen im Perso-
nalbudget einarbei-
ten
0,09 Volumen Personalbudget in Mio.
EUR: 423
Mitwirkung bei Richtlinien und Grund-
satzentscheidungen für Controlling,
Budgetierung und Berichtswesen
Anlassbezogener
Austausch zu
Budgetierungsände-
rungen
0,01
Auswertung der Controllingberichte der
Dienststellen, Mitwirkung beim zentralen
Controlling
Controllingberichte
der Dienststellen
auswerten
0,16 Anzahl auszuwertender Control-
lingberichte: 2 pro Dst. p. a.
389
53
Mitwirkung bei der erweiterten Budget-
verantwortung im Rahmen des Produkt-
haushalts insbesondere im Hinblick auf
die Stellenkapazität und das daraus re-
sultierende Personalkostenbudgets
0,11
Abbildung 32: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Co ntrolling"
Ein Optimierungsfeld konnte aus den Interviewsequenzen und der Kundenkonferenz gewonnen
werden:
Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Kennzahlen findet nur im Rahmen
der Aufgabe „Zentrale Pflege der Ziele und Kennzahlen“ statt
3.3.8 AUFGABENBEREICH „HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG UND UMSETZUNGSCONTROL-
LING“
Das Thema „Haushaltskonsolidierung und Umsetzungscontrolling“ umfasst 2018 0,11 VZÄ.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Umsetzungscontrolling zur
Haushaltskonsolidierung
durchführen
Mitwirkung bei der Erar-
beitung von neuen Maß-
nahmen
0,11
Abbildung 33: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Ha ushaltskonsolidierung und Umsetzungscontrolling"
Im Rahmen der Kundenkonferenz und Interviewsequenzen wurde deutlich:
Aufgabenwahrnehmung wirkt sich negativ auf die Rol le als Berater und Unterstützer aus
3.3.9 AUFGABENBEREICH „PROJEKTE“
Der Aufgabenbereich „Projekte“ bindet 2018 4,72 VZÄ und umfasst u.a. die Themen Vorberei-
tung, Leitung und Mitwirkung in Projekten.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Vorbereitung von Projekten Klärung und Abstimmung
der wesentlichen Inhalte
des Projektsteckbriefs
0,26
Leitung von Projekten Operative Projektdurchfüh-
rung
3,24 Anzahl der Projekte, die unter die Be-
richterstattungspflicht fallen: 8
Mitwirkung in Projekten Teilnahme an Projektgre-
mien
1,19
Moderation Moderation von Workshops 0,03
Abbildung 34: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „Pr ojekte"
Folgende Optimierungspotenziale wurden im Rahmen de r Interviewsequenzen und der Kun-
denkonferenz deutlich:
Langwierige Phase der Projektinitialisierung
Fehlende Standardisierung und Professionalisierung der Projektarbeit
Fehlende Unterstützung der Projektleitung
390
54
3.3.10 AUFGABENBEREICH „DMS“
Das Aufgabenpaket „DMS“ zählt 2018 1,00 VZÄ.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Stadtweite Einführung des
DMS
Gesamtprojektleitung 0,47
Basis Roll-Out Umsetzung DMS im fachneut-
raler Aktenbereich
0,20
Betreuung des eigenen DMS Pflege Aktenplan 0,05
Konzeption und Umsetzung
eines zentralen Scankonzep-
tes
Konzeption und Umsetzung
eines Scankonzeptes
0,06
weitere Aufgaben Interkommunaler Erfahrungs-
austausch
0,22
Abbildung 35: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „DM S"
Die folgenden Optimierungspotenziale wurden aus den Interviewsequenzen und der Kunden-
konferenz gewonnen:
Verbesserung der Zusammenarbeit von DIP/1 und DIP/ IT-DMS
Einbindung der Bereichsbetreuung in die Prozesse z ur Einführung und Weiterentwick-
lung von DMS bei den Fachdienststellen wünschenswert
3.4 Portfolioanalyse DIP/1
Anhand der definierten Aufgabenbereiche (auch Portfolios genannt) wurde eine Analyse erstellt,
wonach für jeden Aufgabenbereich die folgenden Feld er befüllt wurden und dann eine Auswer-
tung nach den Kriterien „ zukünftige Personalkapazitäten“ und „strategische B edeutung“ erstellt
werden konnte:
Aufgabe: Auflistung aller Aufgaben der jeweiligen Aufgabenbereiche
Kategorisierung nach „unverändert“, „hat Optimieru ngsbedarf“, „wird verlagert“ 4
Strategische Bedeutung: Einordnung der strategisch en Bedeutung für DIP nach den
Kategorien „hoch“, „mittel“, „gering“
Zukünftige Personalkapazitäten: Einschätzung bzgl. zukünftige Bindung von Personal-
kapazitäten je Aufgabe, gegliedert nach „hoch“, „mittel“, „gering“
4 „Unverändert“: hinsichtlich dieser Aufgabe besteht kein Veränderungsbedarf in der SOLL-Konzeption
„Hat Optimierungsbedarf“: Aufgabe wird in der SOLL-Konzeption neu definiert bzw. anders bearbeitet
„Wird verlagert“: Aufgabe wird ganz oder tlw. In der SOLL-Konzeption von anderen Organisationseinheiten o.Ä.
übernommen
391
55
Abbildung 36: Ausschnitt Portfolioanalyse
Die Auswertung nach den Kriterien zukünftige Personalkapazitäten und strategische Bedeutung
ergab folgendes Bild:
Abbildung 37: Portfolioanalyse
Die Abbildung zeigt, dass dem Aufgabenbereich Organ isationsberatung und -entwicklung und
dem Thema Projekte die höchsten personellen Kapazit äten zugerechnet werden und auch die
höchste strategische Bedeutung beigemessen wird.
Die niedrigste Bedeutung erfährt die Aufgabe Nürnbe rger Ideenmanagement mit dem gerings-
ten Personaleinsatz und der geringsten strategischen Bedeutung.
Neben der Einordnung nach strategischer Bedeutung und zukünftigen Personalkapazitäten wur-
den pro Aufgabenbereich weitere Handlungsthemen zu den jeweiligen Aufgaben identifiziert so-
wie über kurzfristige Optimierungsmöglichkeiten dis kutiert. Dadurch sind die Tätigkeiten noch-
mal erweitert bzw. differenzierter ausgearbeitet worden und können entsprechend in den nächs-
ten Teilprojekten umfassender behandelt werden.
Die Auswertung macht deutlich, dass eine Veränderung der priorisierten Tätigkeiten bevorsteht
und insbesondere die Themen Organisationsberatung und -entwicklung außer halb von Projek-
ten sowie die Themen Projekt- und Prozessmanagement in den Fokus rücken. Zur zukünftigen
Aufgabenbewältigung und Themenschwerpunktsetzung mu ss dadurch die Personalstruktur
bzw. der Personaleinsatz verändert werden, um die D ienststelle organisatorisch richtig aufzu-
stellen. Damit geht die Neuorganisation der Dienstelle einher.
392
56
3.5 Künftige Aufgaben von DIP/1
3.5.1 UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERARBEITUNG UND WEITER ENTWICKLUNG VON FACHDI-
GITALISIERUNGSSTRATEGIEN
Im Strategieprojekt 2 wurden Rahmenbedingungen und Umsetzungsnotwendigkeiten definiert,
damit eine flächendeckende Realisierung der Digitalisierungsstrategie stadtweit gelingen kann.
Neben spezifischen IT-Fachthemen wurde auch erarbeitet, welche Rollen von DIP/1 im Kontext
der Bereichsbetreuung wahrgenommen werden müssen, damit das Zusammenspiel Dienststel-
len, DIP/IT und DIP/1 von allen Akteuren als zielfü hrend und gelingend wahrgenommen wird.
Dies bezieht sich insbesondere darauf, wenn es darum geht, für die Dienststellen und Eigenbe-
triebe ausgehend von der städtischen Digitalisierungsstrategie eine eigene Fachdigitalisierungs-
strategie mit Unterstützung von DIP zu erarbeiten.
Jede Strategieentwicklung lebt im Kern davon, dass neben der Definition der zukünftig ge-
wünschten Zielzustände auch klar identifiziert wird, wo die zu entwickelnde Organisationseinheit
gegenwärtig steht. Diese Kernelemente müssen auch b ei der Umsetzung der Digitalisierungs-
strategie der Stadt Nürnberg im Fokus stehen.
3.6 Aufgaben mit Änderungen
3.6.1 PROZESSMANAGEMENT
Derzeit bewegt sich die Stadt Nürnberg überwiegend im Bereich des operativen Prozessmana-
gements. In rund sieben Dienststellen wurden Prozes se bisher umfassend gemeinsam mit
DIP/1 und der Fachanwendung ADONIS dokumentiert und gestaltet. Strategische Komponen-
ten des Prozessmanagements wie Risikomanagement, Ch ange- und Maßnahmenmanage-
ment, Controlling-Aspekte sowie die Einführung prozessbezogener Rollen und prozessübergrei-
fende Qualitätsstrukturen (Reifegradmodell) werden dabei kaum genutzt bzw. implementiert.
2016 wurde ein konzeptioneller Ansatz entwickelt, um ein kontinuierliches stadtweites Prozess-
management mit dezentraler Prozessverantwortung und anlassbezogener zentraler Steuerung
(strategisches Prozessmanagement) zu etablieren. Ei ne flächendeckende Umsetzung dieses
Ansatzes erfolgte bisher nicht.
Im Ergebnis wurden die folgenden Lösungsansätze erarbeitet:
DIP/1 muss Prozessmanagement als verbindlichen Bau stein der Organisationsarbeit
verstehen
Es müssen ausreichend Ressourcen für den Aufbau vo n Prozessmanagement-Kompe-
tenzen geschaffen werden
Die Fachdienststellen benötigen Anreize um Nutzen des Prozessmanagements zu er-
kennen und um Informationen mit DIP/1 zu teilen
3.6.2 PROJEKTMANAGEMENT
Basierend auf dem aktuellen Projektmanagement-Ansatz von DIP/1 und den sich verändernden
Aufgaben und Rahmenbedingungen ist eine Neuausrichtung des Projektmanagements bei DIP
notwendig.
393
57
Im Rahmen der durchgeführten Workshops wurde vor al lem an den folgenden Punkten gear-
beitet:
Wie definiert sich ein Projekt und wer trifft die Entscheidung darüber?
Wie sieht der Ablauf der Projektinitialisierung au s?
Wo sind Probleme in der Projektinitialisierung?
Wie ist eine sinnvolle Abgrenzung zwischen Bereich sbetreuung, Projektleitung und
übergeordneten Projektmanagement herzustellen?
Weitere Schwerpunkte in den Workshops und Terminen im Rahmen des Projektmanagements
waren die Themen der Abgrenzung von Projekt- und Li nienarbeiten, eines einheitlichen und
eindeutigen Formats zur Überprüfung und weiteren Be arbeitung von Projektaufträgen und vor
allem die Erarbeitung einer Projektablauforganisation, die die eindeutige Definition eines Auftra-
ges beinhaltet und durch die die Abstimmung innerhalb von DIP/1 vereinfacht wird.
Des Weiteren wird sich zum Ziel gesetzt, den Ressou rcenbedarf besser zu steuern und die
Priorisierung von Projekten zu verbessern, sodass die Machbarkeit und die Auswirkungen trans-
parenter kommuniziert werden können.
3.7 Zu übertragende Aufgaben
Um sich auf die originären Aufgaben konzentrieren z u können, sollte sich DIP/1 um folgende
„fachfremde“ Aufgaben entlasten:
Abbildung 38: Übersicht über Verlagerungsmöglichkei ten für DIP/1
3.7.1 STELLENPLANANGELEGENHEITEN
Die vollständige Aufgabenwahrnehmung in einer Hand durch DIP/1 führt bereits heute zu Rol-
lenkonflikten. Auf Grund der veränderten Rolle von DIP/1 als Unterstützer und Berater wird sich
bei gleichbleibender Aufgabenwahrnehmung dieser Rollenkonflikt noch weiter verschärfen.
394
58
Aus den genannten Gründen wurde der Aufgabenbereich „Stellenplanangelegenheiten“ aus der
Kundensicht betrachtet. Die wahrgenommenen Aufgaben lassen sich dabei nach den folgenden
Verantwortlichkeiten/Zielsetzungen unterscheiden und strukturieren:
(1) Verantwortung für die Ermittlung der Kapazität
(2) Verantwortung für den Wert der Stelle
(3) Verantwortung für die Personalbeschaffung
Im Rahmen der Neuaufstellung und geänderten Aufgabenverteilung wird eine Stabstelle „Com-
petence Center Stellenbewertung“ (CC Stellenbewertu ng) mit direkter Anbindung an das Ref.
I/II geschaffen. Künftig werden einige Aufgaben von DIP bezüglich Stellenplanangelegenheiten
von dem CC Stellenbewertung übernommen. Davon ausge hend wurden in Workshopsequen-
zen SOLL-Prozesse zu den Aufgaben erarbeitet, die k ünftig größtenteils durch „CC Stellenbe-
wertung“ übernommen werden. Diese definierten Prozesse sind dahingehend abgestimmt, dass
die Schnittstellen zwischen DIP/1, „CC Stellenbewertung“ und PA klar abgegrenzt sind. Zudem
wird bei der Integration der Kunden in die Prozesse auf Transparenz geachtet.
Nachfolgend ist der SOLL-Prozess zur Aufgabe „Stell enhebungsverfahren“ beispielhaft darge-
stellt:
Abbildung 39: SOLL-Prozess Stellenhebungsverfahren
Die Zielsetzung für den Aufgabenbereich Stellenplan angelegenheiten umfasst die folgenden
Punkte, unter der Berücksichtigung, dass Teile des Prozesses bei DIP verbleiben und andere
in andere Einheiten übergehen:
(1) Klar definierte Prozesse mit eindeutigen Anspre chpartnern und Verantwortlichkeiten
(2) Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird für de n Kunden (FDSt, Antragssteller, etc.)
durch laufende Informationen verbessert (Prinzip: Wissen, wo sich der Antrag befindet)
(3) Abgabe der konfliktträchtigen Aufgabe Stellenbe wertung an Competence Center Stel-
lenbewertung (CC)
(4) Klare Rollenabgrenzung für die Organisationsein heiten:
DIP/1: Kapazitätsermittlung und Erstellung der AP B
CC: Bewertung und Kommunikation (DIP/1 – PA; POA)
PA: Personalbeschaffung
(5) Verbesserung der Qualität der Dateninformatione n in SAP HCM soll mittelfristig die Pro-
zesse weiter beschleunigen
(6) Entlastung DIP/1 und CC um „unnötige“ Aufgaben bzw. Prozessschritte (z. B. WBA)
(7) PA wird in den Soll-Prozessen frühzeitig eingeb unden und informiert (Prinzip: zielge-
richtete Information statt Informationsüberfrachtung)
Die Tätigkeiten, die im Rahmen der „Stellenbewertun g“ auf das CC Stellenbewertung überge-
hen, umfassen u.a. die Durchführung der Stellenbewertung und die Kommunikation des Ergeb-
nisses sowie Anregungen zur Überarbeitung des Formulars zur Arbeitsplatzbeschreibung.
395
59
Im Zuge der Übertragung der Aufgabe „Aufstellen des Stellenplans“ werden die Tätigkeiten be-
züglich der Erstellung des Stellenplans und die politische Begleitung bei DIP/1 entfallen.
Die Prozessverantwortung für die Aufgabe „Stellenhe bungsverfahren“ wird beim Competence
Center Stellenbewertung verortet. Es entfallen für DIP/1 beispielsweise die inhaltliche Bearbei-
tung, die Durchführung der Bewertungsgespräche und die Aufbereitung der Hebungsliste.
Der Prozess des „Stellenschaffungsverfahren“ wird k ünftig nach einem abgestuften Prozess
über den Bereichsbetreuer DIP/1 zu CC Stellenbewertung laufen. Hierbei soll CC Stellenbewer-
tung eine „Scharnierfunktion“ zwischen DIP/1 und PA übernehmen, um bei der Ermittlung des
Stellenwerts frühzeitig auch die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt einbinden zu können.
Ausführliche und weitergehende Erläuterungen sind d em Teilbericht Stellenplanangelegenhei-
ten zu entnehmen.
3.7.2 CONTROLLING
Aus dem Aufgabenbereich Controlling werden zukünfti g Tätigkeiten von DIP/1 an Stk übertra-
gen. Diese umfassen:
Beratung, Unterstützung und Weiterentwicklung bei Aufbau und Pflege eines Control-
lingsystems
Zentrale Pflege SAP/BW
Mitwirkung bei Richtlinien und Grundsatzentscheidu ngen für Controlling, Budgetierung
und Berichtswesen
Auswertung der Controllingberichte der Dienststell en, Mitwirkung beim zentralen Con-
trolling
Mit der Aufgabe „Beratung, Unterstützung und Weiterentwicklung bei Aufbau eines Controlling-
systems“ entsteht die Notwendigkeit bei Stk, Zugang zu den Ergebnissen der Organisationsun-
tersuchungen zu erhalten und Informationen, beispielsweise über Projektabschlüsse, durch die
Fachdienststellen, aber auch durch die DIP/1-Bereic hsbetreuer/innen zu erhalten. Für DIP/1
wird es hingegen wichtig sein, weiterhin Zugang zu dem Vergleichsring „strategische Haushalts-
steuerung“ und Informationen von Stk über die Änder ungen von Zielen und Kennzahlen zu er-
halten. Dadurch kann das Controllingsystems mit ein em ganzheitlichen Ansatz betrachtet wer-
den.
Im Rahmen der Tätigkeit „zentrale Pflege SAP/BW“ gehen die Tätigkeiten der laufenden Pflege
von Zielen und Kennzahlen in SAP/BW sowie die Prüfu ng der Ziele und Kennzahlen während
der Haushaltsplanung über. Gegenüber Stk sollten di e Dokumentationsstandards übergeben
werden und für die verantwortlichen Mitarbeiter/inn en Schulungen durchgeführt werden. Den
Bereichsbetreuern bei DIP/1 sollten weiterhin Leser echte und Zugriffe auf die Controllingbe-
richte gewährt werden.
Mit dem Übergang der Aufgabe „Mitwirkung bei Richtl inien und Grundsatzentscheidungen für
Controlling, Budgetierung und Berichtswesen“ wird e ine Tätigkeit organisatorisch übertragen,
die bereits aktuell schwerpunktmäßig durch Stk ausgeübt wird.
Ebenfalls wird die Aufgabe „Auswertung der Controll ingberichte der Dienststellen, Mitwirkung
beim zentralen Controlling“ übergehen, sodass Tätigkeiten wie die Auswertung der Controlling-
berichte und die Berichterstattungen an verschieden e Stakeholder zu Stk übergehen. Für Stk
sollte sichergestellt werden, dass ein anlassbezogener Austausch mit DIP/1 zu aufkommenden
396
60
Fragestellungen möglich ist. DIP/1 sollte allerding s weiterhin Zugriffsrechte auf die Berichte er-
halten. Durch den Übergang soll die Weiterentwicklung des Berichtswesens verstärkt betrieben
werden.
Die übergehenden Tätigkeiten und die künftigen Notw endigkeiten für Stk und DIP/1 wurden in
einem Übergabegespräch definiert und verortet.
3.7.3 HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG
Bei der Aufgabe „Umsetzungscontrolling zur Haushalt skonsolidierung“ handelt es sich um die
Überprüfung der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnah men aus Haushaltskonsolidierungs-
programmen der Stadt Nürnberg der Vorjahre. Durch d ie fortschreitende Realisierung der offe-
nen Maßnahmen, nimmt der Aufwand bei DIP/1 ab.
Unter Berücksichtigung der Prozessoptimierung und der bevorstehenden Veränderungen in der
Dienststelle, sollen nur noch Abschlussarbeiten der letzten Konsolidierungsphase bearbeitet
werden.
Es besteht Einigkeit darüber, dass sich das bisherige Vorgehen bei der Erarbeitung von Konso-
lidierungsmaßnahmen künftig verändern muss. Diese A ufgabe soll in diesem Zusammenhang
nicht mehr im Aufgabenportfolio von DIP/1 wahrgenom men werden. Sollte es erneut zu einem
solchen Prozess kommen, ist dieser neu aufzubereiten, allerdings künftig im Rahmen des The-
mas Prozessoptimierung.
3.7.4 VERLAGERUNG VON AUFGABEN AUS DEM BEREICH STE UERUNGSUNTERSTÜTZUNG
AUF DIE FACHDIENSTSTELLEN
Wunsch der Fachdienststellen ist es, in die Wahrneh mung von Aufgaben stärker eingebunden
zu werden bzw. diese Aufgaben auch stärker zu übernehmen. Hier wurden genannt:
Beschleunigung des Freigabeprozesses für Wiederbes etzungsanfragen
Verzicht auf unnötige Freigabeprozesse bei städtis chen Regelungen (z.B. Schließung
in Einzelfällen)
Die erst genannten Themen aus dem Aufgabenbereich S tellenplanangelegenheiten umfassen
die Prüfung der unterjährigen Kapazitätsausweitung und die Prüfung der Freigabe von Wieder-
besetzungen durch DIP/1. Für beide Aufgaben besteht der Wunsch der Fachdienststellen und
die Möglichkeit unter gewissen Auflagen den Prozess ohne DIP/1-Einbindung durchlaufen zu
lassen. Dies bringt eine Reduktion des Arbeitsaufko mmens bei DIP/1 und eine Prozessbe-
schleunigung für die beantragende Fachdienststelle mit sich. Die SOLL-Prozesse werden im
Teilbericht Stellenplanangelegenheiten näher erläutert.
Eine stärkere Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit der Fachdienststellen bei der Anwendung
von städtischen Regelungen, z.B. bislang Freigabe d urch DIP/1 bei Schließtagen für Personal-
versammlungen in der Fachdienststelle, sollte angestrebt werden. Auch dies bringt eine Reduk-
tion des Arbeitsaufkommens bei DIP/1 und eine Proze ssbeschleunigung für die beantragende
Fachdienststelle mit sich.
3.8 Serviceversprechen
Das strategische Zielbild von DIP definiert: „ DIP ist Partner und treibende Einheit für Digitalisie-
rung, IT, Prozess- und Organisationsgestaltung in der Stadtverwaltung. Die Leistungen erbringt
397
61
DIP kompetent, zeitgerecht, lösungs- und endnutzero rientiert sowie entsprechend vereinbarter
Servicestandards auf dem jeweiligen Stand der Technik.“
Ein Servicestandard oder -versprechen ist eine Zusi cherung von DIP/1 an die Kunden (Fach-
dienststellen und Eigenbetriebe), dass eine Leistun g in einer vorab definierten Art und Weise
erbracht wird.
Zunächst wird den Fachdienststellen und Eigenbetrie ben ein Leistungskatalog inklusive Be-
schreibungen angeboten.
In einem zukünftigen Schritt werden dann die konkre ten Serviceversprechen für die angebote-
nen Leistungen sukzessive ergänzt.
Ein Serviceversprechen schützt den Kunden und ist e in Ausdruck von Fairness gegenüber je-
nem. Gegenstand der Vereinbarungen kann sein:
Konkrete Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Qualität und Voraussetzungen
Erreichbarkeit und Reaktionszeiten
Störungen
Evaluation
Ggf. Laufzeitvereinbarung
Im Rahmen des Workshops Leistungskatalog und Servic eversprechen wurden die Aufgaben
von DIP/1 hinsichtlich der Möglichkeit ein Servicev ersprechen zu definieren bearbeitet. Dabei
wurde für die wesentlichen Aufgaben erarbeitet:
(1) In welcher Form kann ein Serviceversprechen abg egeben werden?
(2) Welcher Teil der Aufgaben ist nicht vom Service versprechen umfasst?
(3) Wie kann die Einhaltung des Serviceversprechens gemessen und evaluiert werden?
(4) Was muss getan werden, um das Serviceverspreche n abzugeben?
Die erarbeiteten Ergebnisse des Workshops zeigen sich ausschnittsweise in der nachfolgenden
Abbildung:
Aufgaben/
Leistung
Servicever-
sprechen
Abgrenzung
(nicht beinhal-
tet):
Messbarkeit/
Evaluation Was braucht es?
Bearbeitung Schaf-
fungsantrag
Transparenz; hin-
sichtlich Entschei-
dung Berücksichti-
gung aller Argu-
mente
Keine „Schaffungsga-
rantie“
Angemessene Info
u. Begründung
Kapazität für
intensivere
Bearbeitung u.
Info
Vollständige und
ausführlich be-
gründete An-
träge
√
Bearbeitung He-
bungsantrag
Transparenz;
Berücksichtigung
aller Faktoren
Keine „Hebungsgaran-
tie“
APBs sind
ausführlich
und verständ-
lich formuliert
√
Info der Ent-
scheidungsträ-
ger
Kapazitäts-/ Stellen-
bemessung
Transparenz;
Abgestimmte Me-
thode; Termintreue
Fortschreibung
↕
Neuanlage/ -ausrich-
tung
Abgestimmtes Er-
gebnis (Abnahme)
Konsensual
Evtl. Unterschrift
Know-How
DIP/1 (Fortbil-
dungen)
vollständige
Infos
√
WBAs Prüfung/Reaktion
innerhalb von x Ar-
beitstagen
Andere Beteiligte Stk,
PA, CC
Anteil WBAs inner-
halb von x Arbeits-
tagen
Aktuelle APB
und Bewer-
tung
√
Unterjährige Kapazi-
tätsausweitung (BFB
u. UPL)
Anteil Vollständige Unterlagen √
Bewirtschaftung
SOLL-Stellenplan
Aktualität
-Zeitnahe Ein-
pflege der Ände-
rungen
Aktualität
Kapazität; er-
forderliche In-
fos
√
398
62
APBs Aktualität Auch anlassfrei, ggf. Im- puls durch DIP Vollständiger, aktu- eller APB-Bestand im DMS Mitwirkungs- bereitschaft der Dienst- stelle √
Analyse der Problem-
stellung
Fahrplan gemein-
sam mit Dst entwi-
ckeln und festlegen
mit Zeitplan
Erfolgreiche Um-
setzung des Fahr-
plans
(lesson learned)
Bespre-
chungsräume
mit entspre-
chender Aus-
stattung
Ressourcen
Erarbeitung von Mög-
lichkeiten (inhaltlich
und methodisch)
Lösungsstrategie ge-
meinsam mit Dst
Unter Einbringung
der Kompetenzen
von DIP/1; II; + Hin-
zuziehung anderer
Kompetenzen +
Beteiligung
Strategische stadtweite
Vorgaben / Ziele zu än-
dern
Problem gelöst, Si-
tuation verbessert?
Mobile Endge-
räte, etc.,
Technik
Überlegung Ti-
cket-System
Begleitung der Um-
setzung
Z.B.:
Prozessmanage-
ment; Changema-
nagement; Orgaer-
fahrung; Gesamt-
städt. Interessen;
Zeitmanagement
Zeitplan eingehal- ten?
Personelle Ka-
pazität, Quali-
fikation, Know-
How
√
Keine Relevanz bzw.
keine klassischen
Kunden:
Aufstellung Stellen-
plan und Stellenan-
passungsverfahren
Stellenplanmäßige Um-
setzung von Gesetzen /
Tarifverträgen
Stellenbewertung;
Beratung in Bewer-
tungsfragen
Neue Aufgaben Digitale Fachstra- tegien entwickeln Organisationsberatung
Abbildung 40: Ausschnitt aus der Erarbeitung von Se rviceversprechens je Aufgabe - WS Servicekatalog
3.9 Umsetzungsempfehlung
Die Maßnahme Transparenzoffensive soll dazu dienen, die Serviceversprechen, wie im vorhe-
rigen Kapitel dargestellt, nochmals genauer zu definieren.
Abbildung 41: Maßnahmensteckbrief "Transparenzoffen sive"
Die Fachdienststellen sollen darüber informiert sei n, was DIP/PRO zur Unterstützung anbietet
und wer als Ansprechpartner für die Fachdienststellen fungiert. Der Umsetzungszeitraum beläuft
sich auch einen längeren Zeitraum auf insgesamt 14 Monate, also bis zum 31.12.2020.
Die einzelnen Arbeitspakete zu dieser Maßnahme lauten wie folgt:
(1) AP_01 Festlegung der Serviceversprechen
In diesem Arbeitspaket geht es darum, die Form des Serviceversprechens auszuarbei-
ten, Aufgabenteile festzulegen, die Einhaltung und die Aufgabenfelder der Servicever-
sprechen zu bestimmen.
399
63
(2) AP_02 Kommunikationskonzept erarbeiten
Zur gezielteren Kommunikation soll ein Workshop zum Thema Transparenzoffensive
durchgeführt werden und daraus sollen konkrete Idee n zur Ansprache abgeleitet wer-
den.
(3) AP_03 Information der Fachdienststellen
Die Fachdienststellen bekommen mittels Texten und Berichten Informationen zum Pro-
jekt bereitgestellt, wie z.B. „Was ändert sich für den Kunden?“.
(4) AP_04 Abstimmung Leistungs- und Servicekatalog mit DIP/IT
Gemeinsam mit DIP/IT sollen mögliche Definitionen f ür Serviceversprechend geprüft
werden.
(5) AP_05 Bereitstellung Leistungs- und Servicekatalog im Intranet
Hierbei geht es um die Einarbeitung des Leistungs- und Servicekatalogs im Intranet.
(6) AP_06 Befragung ausgewählter Fachdienststellen zum wahrgenommenen Service
Durch die Befragung ausgewählter Fachdienststellen wird Feedback eingeholt.
(7) AP_07 Laufende Aktualisierung
In der laufenden Aktualisierung geht es um die Bear beitung von Verbesserungs- und
Veränderungswünschen.
400
64
4. TEILPROJEKT 3: VORSCHLÄGE ZUR OPTI-
MIERUNG DER AUFGABEN
4.1 Grundlagen und inhaltliche Themen
Das Teilprojekt 3 dreht sich insbesondere um die Fr age der Ausgestaltung der Bereiche Pro-
zess- und Projektmanagement sowie in diesem Zusammenhang auch um die Ausarbeitung und
Dokumentation der Kernprozesse bei DIP. Darüber hin aus wurden Themen bezüglich neuer
Aufgabenbereiche oder solche, die aufgrund Aufgaben verlagerungen neu zugeschnitten wer-
den, im Rahmen des Teilprojektes 3 erarbeitet. Daraus sind folgende Fragen entstanden, die im
Projekt behandelt wurden:
Welche sinnvollen alternativen Modelle existieren für die Bereiche Prozess- und Pro-
jektmanagement?
Wie sollen die Bereiche Prozess- und Projektmanage ment in der Stadtverwaltung Nürn-
berg ausgestaltet sein?
Wie sieht die Prozessorganisation in diesen Bereic hen aus? (standardisiertes Ablauf-
schema für Projektantrag, Projektplanung, etc.)
Welche Standards, Methoden und Instrumente sind da für erforderlich?
Welche Prozessschritte sind zu optimieren?
Müssen Schnittstellen angepasst werden?
Ausgehend von diesen Fragestellungen werden nachfol gend die einzelnen Teilbereiche des
Teilprojektes 3, zu denen jeweils auch ein oder meh rere Workshopsequenzen stattfanden, be-
schrieben:
Führung
Fachdigitalisierungsstrategie
Projektmanagement
Prozessmanagement
Digitalisierungscheck
Stellenplanangelegenheiten
4.2 Führung
Im Zuge der organisatorischen und strukturellen Ver änderungen der Dienststelle DIP wird ein
gemeinsames und geteiltes Führungs- und Verantwortungsverständnis erforderlich.
401
65
Gute Führung ist ein wesentliches Element, um das im strategischen Zielbild von DIP formulierte
Ziel „DIP bietet allen Mitarbeitenden ein motivatio nsförderndes Arbeitsumfeld“ zu erreichen.
Dazu gehören insbesondere die Themen Führungskultur , Personalentwicklung und Arbeits-
platzausstattung. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Fragestellungen zu klären:
Welches Führungsverständnis benötigt DIP?
Wie sehen Rolle und Aufgaben aus?
Welche Kompetenzen werden benötigt?
Mit welchen Instrumenten können die Führungsaufgab en umgesetzt werden?
Wie gewinne ich mehr Zeit für Führung?
Im Rahmen eines Workshops wurden die Fragestellungen vor dem Hintergrund der allgemeinen
Führungsaufgaben der DIP-Führungskräfte gemeinsam m it PA bearbeitet.
4.2.1 ERARBEITUNG EINES FÜHRUNGSLEITBILDES FÜR DIP
Das Personalamt hat im Zuge des Strategieprojekt 1 „Personal“ die Weiterentwicklung der Füh-
rungskräfteentwicklung begonnen und ein Führungsleitbild für die Stadt Nürnberg unter Beteili-
gung der Dienststellen erarbeitet.
Abbildung 42: Führungsleitbild der Stadt Nürnberg - ENTWURF
Das städtische Führungsleitbild muss auf die einzelnen Dienststellen angepasst und weiter kon-
kretisiert werden. Auch für DIP wird dieses notwendig sein, da ein spezifisches Führungsleitbild
für DIP bislang nicht vorliegt.
Hierfür sind weitere Grundlagen vorhanden wie:
das Leitbild der Stadt Nürnberg
402
66
der Sozialkodex der Stadt Nürnberg und
der überfachliche Kompetenzkatalog
4.2.2 VORGEHEN FÜR DIE ERARBEITUNG EINES FÜHRUNGSL EITBILDES DIP
Folgendes Vorgehen wird empfohlen:
(1) Sichtung des Führungsleitbilds der Stadt Nürnbe rg im Entwurf und eines bereits opera-
tionalisierten Führungsleitbildes einer Dienststelle (z.B. BCN oder Ordnungsamt)
(2) Zusammenführung und Evaluation
(3) Workshop im Leitungskreis mit Klärung der Frage n:
o Was können wir übernehmen?
o Was müssen wir erarbeiten?
(4) Gruppenarbeit zu Themen mit den Mitarbeiter/inn en aufsetzen
(5) Evaluation der Ergebnisse und Verschriftlichung
4.2.3 WESENTLICHE FÜHRUNGSAUFGABEN UND NOTWENDIGE KOMPETENZEN ALS FÜH-
RUNGSKRAFT BEI DIP
Im Vergleich zu den operativen Aufgaben sind in vie len Kommunen die Führungsaufgaben gar
nicht oder nicht hinreichend beschrieben und auch n icht mit entsprechenden abgeleiteten Zeit-
bedarfen hinterlegt. Nachfolgende Abbildung zeigt e ine solche Definition mit Ressourcenbin-
dung:
Abbildung 43: Beispiel für eine Rollen- und Aufgabenbeschreibung der Führungskräfte
In der Abbildung wurde eine beispielhafte Einteilun g vorgenommen, wie sich die Aufgaben auf
die einzelnen Führungskräfte-Ebenen aufteilen könnten.
Im Rahmen des durchgeführten Workshops mit dem DIP-Leitungskreis wurden die wesentlichen
Aufgaben einer Führungskraft bei DIP gesammelt und gegliedert. Von der Gruppe wurden die
folgenden Aufgaben als die wesentlichen Führungsaufgaben definiert:
403
67
(1) Mitarbeiter/innen entwickeln und Kommunikations - / Feedbackkultur etablieren
Hierzu gehören Aufgaben wie:
Mitarbeiter/innen begeistern
Mitarbeiter/innen weiterentwickeln
Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Stärken förde rn und fordern
Kontinuierlichen Dialog mit Mitarbeiter/innen führ en
Mitarbeiter/innen zur Umsetzung städtischer Ziele motivieren
Feedback geben, konstruktive Kritik üben
Auswahl & „Coaching“ der nächsten Führungsebenen
(2) Ziele setzen, Aufgabenbereiche steuern und mana gen
Hierzu gehören Aufgaben wie:
Ergebnisse in seinem Verantwortungsbereich erziele n und Rahmenbedingungen schaf-
fen
Ziele, Fristen und Zuständigkeiten setzen und kont rollieren (inkl. Kommunikation) und
Verantwortlichkeiten festlegen
Organisation des Aufgabenbereichs
Verantwortung und Entscheidungsfreiheit auf die nä chsten Führungsebenen delegieren
Sicherstellung der technologischen Weiterentwicklu ng des IT-Services
(3) Arbeitsbedingungen (Ressourcen, Personal) schaf fen
Hierzu gehören Aufgaben wie:
Schaffung von optimalen Arbeitsbedingungen für die Aufgabenerledigung
Ressourcen, Kapazitäten, Personal und Finanzen pla nen und steuern
(4) Selbstführung organisieren
Hierzu gehören Aufgaben wie:
Eigene Führungskompetenz erhalten und fördern
Intrinsische Motivation und eigene Organisation st ärken und weiterentwickeln
(5) Veränderungen managen und Orientierung geben
Hierzu gehören Aufgaben wie:
Akzeptanz für Entscheidungen (die von übergeordnet en Ebenen kommen) herstellen
Auswirkungen und Veränderungen transparent machen und Betroffene rechtzeitig mit-
einbeziehen
4.2.4 ABGELEITETE KOMPETENZEN
Damit künftig die Aufgaben entsprechend der gemeins amen Vorstellungen ausgeführt werden
können, sind bestimmte Kompetenzen innerhalb der Dienststelle erforderlich. Dafür müssen ei-
nige vorhandene Kompetenzen wieder stärker fokussiert und andere innerhalb der Dienststelle
noch entwickelt und verbreitet werden.
404
68
Das Personalamt hat die Grundlagen der Führungskräf teentwicklung der Stadt Nürnberg neu
erarbeitet und in diesem Zusammenhang einen überfac hlichen Kompetenzkatalog erarbeitet
und mit den Dienststellen abgestimmt. Dieser Katalog umfasst die folgenden Kompetenzen:
Abbildung 44: Überfachlicher Kompetenzkatalog der S tadt Nürnberg
Die Kompetenzen aus dem überfachlichen Kompetenzkatalog wurden im Rahmen eines Work-
shops mit den Führungskräften von DIP und PA den wesentlichen Aufgaben einer Führungskraft
bei DIP zugeordnet. Hier ergibt sich folgende Zuordnung:
Abbildung 45: Zentrale Führungsaufgaben und nötige Kompetenzen
405
69
Die Abbildung lässt erkennen, dass für mehrere zentrale Führungsaufgaben die ähnlichen oder
gleichen Kompetenzen benötigt werden. Diese Mehrfachnennungen sind Kernkompetenzen ei-
ner DIP-Führungskraft. Zu nennen sind hier insbeson dere eine hohe Kommunikationsfähigkeit
und die Förderung einer Fehler- und Entwicklungskultur. Des Weiteren sollte bei den Führungs-
kräften eine erhöhte Zielorientierung ausgeprägt sein, sowie digitale und soziale Fähigkeiten.
Mehrfach beschriebene Kompetenzen sind als künftige Pflichtbestandteile für Führungskräfte
bei DIP anzusehen, die übrigen als solche, die in freiwilligen Schulungen vermittelt werden.
4.2.5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNG
Ziel der Maßnahmen zum Thema Führung ist im Wesentl ichen die Erarbeitung eines klar defi-
nierten Führungsleitbildes, dass unter den Mitarbei ter/innen eine gleiche Akzeptanz wie unter
den Führungskräften hat. Durch ein eindeutiges Führ ungsleitbild wissen die Mitarbeiter/innen,
was sie von den Führungskräften erwarten können und gleichzeitig herrscht Transparenz dar-
über, welche Kompetenzen und Qualifikationen nötig sind, um bei DIP eine Führungsrolle be-
gleiten zu können.
Abbildung 46: Maßnahmensteckbrief "Führungsleitbild und -kräfteentwicklung"
Der Umsetzungszeitraum hat bereits begonnen, ist für das gesamte Jahr 2020 vorgesehen und
sollte bis Ende Januar 2021 abgeschlossen sein.
Die einzelnen Arbeitspakete beinhalten die folgenden Themen:
(1) AP_01 Ableitung Führungsleitbild aus städtischem Leitbild und BCN
Gemeinsam mit den Führungskräften wird ein gemeinsa mes Führungsverständnis er-
arbeitet.
(2) AP_02 Umsetzung auf DIP/PRO im Rahmen eines FK-Workshops
Etablierung eines Führungsleitbildes unter den Führungskräften und im Falle der Nicht-
einhaltung des Leitbildes werden Eskalationsroutine n auf Ebene der DIP-Leitung etab-
liert.
(3) AP_03 Vorstellung vor der Mitarbeiterschaft DIP
406
70
Im Rahmen einer Ergebnisvorstellung vor den Mitarbe itern/innen soll Feedback für die
Über- bzw. Weiterbearbeitung gesammelt werden.
(4) AP_04 Überarbeitung
Nach dem Einholen des Feedbacks steht die Überarbei tung bzw. die Umsetzung von
Verbesserungs- und Veränderungsvorschlägen.
(5) AP_05 Identifizierung von Qualifikationsbedarf für die einzelnen Führungskräfte und po-
tenziellen Führungskräfte
Im Rahmen von jährlich stattfindenden Mitarbeiterge sprächen findet eine Abstimmung
und Zielvereinbarung statt.
(6) AP_06 Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen
Abgestimmte Zielvereinbarungen werden umgesetzt.
(7) AP_07 Durchführung MA-Befragung zur Evaluation
Durch das Einholen von Feedback werden die Ideen stetig evaluiert.
4.3 Projektmanagement
4.3.1 AUSGANGSLAGE
Basierend auf dem aktuellen Projektmanagement-Ansatz von DIP/1 und den sich verändernden
Aufgaben und Rahmenbedingungen ist eine Neuausrichtung des Projektmanagements bei DIP
notwendig.
Die abgehaltenen Workshops und Termine im Rahmen de s Projektmanagements ging es im
Wesentlichen darum, eindeutige Formate in der Proje ktarbeit zu implementieren, Projekt- von
Linienarbeiten zu differenzieren und ein eindeutiges Vorgehen von der Projektidee über die Pro-
jektorganisation bis zur eigentlichen Durchführung zu etablieren. Dazu gehörte auch die Erar-
beitung einer Definition, wie zwischen einem Auftrag und einem Projekt zu unterscheiden ist.
Weitere Themen waren die Ressourcensteuerung und di e Priorisierung von Projekten zu ver-
bessern.
4.3.2 IST-ANALYSE
Unter das Aufgabenpaket Projektmanagement fallen bei DIP/1 die Vorbereitung, die Leitung und
die Mitwirkung in Projekten. Im Jahr 2018 sind bei DIP/1 darauf 4,72 VZÄ entfallen. Der bisherige
Projektablauf bei DIP/1 ist wie folgt strukturiert 5:
5 Alle nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschlie ßlich auf Projekte, die DIP/1 betreffen
und gelten nicht für Projekte von DIP/IT.
407
71
Abbildung 47: Projektmanagement bei DIP/1
In der Vorbereitung von Projekten fallen Tätigkeiten im Entstehungsprozess der Projektidee an.
Die Eingangsmöglichkeiten einer Projektidee sind br eit gefächert. Der Auftraggeber kann eine
Dienststelle oder ein Gremium sein. Auch im Rahmen der Bereichsbetreuung kann eine Idee
aus erkannten Potenzialen entstehen, ebenso wie z.B. die Änderung rechtlicher Rahmenbedin-
gungen zu einem Projekt führen kann. Des Weiteren sind wesentliche Inhalte des Projektsteck-
briefs, wie zu beteiligende Personen, Mittelverfügbarkeit und Dauer des Projekts, zu klären und
abzustimmen.
Die Aufgabe „Projektleitung“ nahm 2018 mit 3,24 VZÄ und zehn beteiligten Mitarbeiter/innen
den wesentlichen Anteil des Personaleinsatzes ein. Dazu ist der Projektsteckbrief zu befüllen
und die dafür notwendigen Punkte des Auftrages zu k lären. In der Projektplanung, die mit den
Projektbeteiligten stattfindet, werden Zeit-, Aktiv itäten-, und Meilensteinplanung, die Mittelan-
meldung sowie in Teilen eine Kapazitätsplanung durchgeführt. 6 Je nach Projekt ist die Erstellung
eines Leistungsverzeichnisses sowie die Ausschreibu ng und Auftragserteilung an externe Be-
rater notwendig. Nach der Durchführung der Kick-off-Veranstaltung folgt die Phase der operati-
ven Projektdurchführung. Hier werden Workshops durc hgeführt, Datenanalysen vorgenommen
und Prozesse erhoben und optimiert. Im Rahmen des b is Mitte 2018 bestehenden Projektcon-
trollings wurde bei DIP/1 geleiteten Projekten standardisiert an die Dienststellenleitung berichtet.
Die durchgeführten und vorgestellten Projekte waren sowohl dienstellenspezifische, als auch
stadtweite Projekte. Während des Projektverlaufs er folgt laufend ein Projektcontrolling, durch
das Zeit, Kosten und Ressourcen überwacht werden. Weitere Aufgaben wie das Berichtswesen
oder Entscheidungsvorbereitungen ergeben sich aus d er laufenden Projektgremienarbeit zum
Projektfortschritt. Als finaler Schritt ist nach Beendigung eines Projekts der Abschlussbericht zu
erstellen.
6 Zusätzlich erfolgt - bei IT-Projekten verbindlich - die Planung im WiBe-Tool.
408
72
Wenn in Projekten mitgewirkt wird, ist an Projektgremien teilzunehmen, in der die Mitarbeiter/in
ihre / seine Organisationsexpertise einbringt. Eben so ergibt sich die Projektbeteiligung aus der
Funktion der Vertretung des Querschnitts, um die ge samtstädtische Perspektive in ein Projekt
miteinzubringen. Im Rahmen dieser Projektarbeit erfolgen zum Beispiel Zuarbeiten, wie die Lie-
ferung von Daten. Die Mitwirkung an Projekten band 2018 1,19 VZÄ und betraf 14 Mitarbeiter/in-
nen bei DIP/1. 7
Eine zusätzliche Aufgabe ist die Moderation von Wor kshops. Dies kann auf Anfrage einer
Dienststelle erfolgen. Die Moderation erfolgt auf Grundlage der Methodenkompetenz insbeson-
dere bei Prozess-Workshops. Diese Aufgabe nahm mit 0,03 VZÄ in 2018 nur einen kleinen Teil
des Personaleinsatzes ein und wurde nur von zwei Mitarbeitern wahrgenommen.
4.3.3 BEWERTUNG
Im Rahmen der Kundenkonferenz und der Workshops zum Thema Projektmanagement konnten
u.a. die folgenden Inhalte identifiziert werden:
Der dargestellte Soll-Prozess des Projektmanagemen ts bei DIP/1 wird in der Praxis
nicht eingehalten. In der Vergangenheit wurden Proj ekte häufig als Aufträge deklariert,
um den formellen und aufwendigen Projektinitialisie rungsprozess und das umfangrei-
che Projektcontrolling und -berichtswesen zu vermei den. Das bestehende Schema zur
Abgrenzung zwischen Projekt und Auftrag wird nicht genutzt. Dies führt dazu, dass für
die Steuerung keine gesicherten Informationen über Kapazitätsbindung und Auslastung
zu Projekten und Aufträgen vorliegen.
Die Fachdienststellen wünschen sich mehr erfahrene Beratung im Vorfeld der Projekt-
anmeldung durch DIP.
Für die Projektanträge existieren eine Vielzahl an Zugangskanälen (Bereichsbetreuung,
Projektmanagement, Leitung DIP/1, Leitung DIP, Refe rat I/II, Gremien, etc.), dies führt
zu unterschiedlichen Informationsständen und fehlen den Ansprechpartner auf der Auf-
traggeberseite zur Auftragsklärung.
Der bestehende Projektsteckbrief ist sehr umfangre ich und in der Praxis schwer zu be-
füllen. Zusätzlich mangelt es an der Qualität und V erfügbarkeit der Informationen, die
für die Erstellung des Projektsteckbriefes erforder lich sind, sodass die Auftragserklä-
rung erheblichen Zeitaufwand einnimmt. Auch die Qualität der Informationen im Projek-
tantrag ist in Teilen nicht aussagekräftig genug.
Die Frage der Verantwortung für die Projektleitung ist nicht eindeutig geklärt. Dies führt
häufig zu Doppelleitungsspitzen und -zuständigkeiten in DIP/1 und der Fachdienststelle.
Eine klare Festlegung von Rolle, Kompetenz und Inst rumenten im städtischen Projekt-
management existiert nicht.
Das genutzte WiBe-Tool, das offizielle Konzept für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von
(IT-) Projekten in der Öffentlichen Verwaltung, erw eist sich für die Stadt Nürnberg als
nicht praktikabel, da es stark IT-lastig und überdimensional konzeptioniert ist.
7 Zu berücksichtigen sind Sondereffekte im Jahr 2018, die zu einem geringeren Personaleinsatz
geführt haben. Zu nennen sind hier z.B. der Leitungswechsel in DIP/1 und damit einhergehende
vakante Führungspositionen oder die neue Entgeltordnung.
409
73
Das bestehende Projektvorgehen ist eher klassisch und phasenorientiert und beinhaltet
kaum agile Formate, abgesehen von einer regelmäßig wöchentlich stattfindenden Be-
sprechung. Für die digitale Transformation werden solche agileren Formate als notwen-
dig erachtet.
Die Fachdienststellen wünschen sich aktive Beratun g und Begleitung durch DIP/1 bei
der Organisation von referatsübergreifenden Projekten und Prozessen und die Möglich-
keit für fachdienststellenbezogene Projekte punktue ll und bedarfsorientiert Unterstüt-
zungsleistungen bei DIP/1 abrufen zu können.
4.3.4 KÜNFTIGES PROJEKTMANAGEMENT BEI DIP – PROJEK TINITIALISIERUNG
Die bisherige Prozessinitialisierung war geprägt du rch u.a. unklare Zugangskanäle, fehlende
Qualität der Informationen und einer unklaren Auftr agslage. Dadurch gestaltete sich diese
Phase des Projektmanagements der Stadt Nürnberg als zu zeitintensiv und aufwendig. Für ei-
nen effizienteren und effektiveren Ablauf direkt zu Beginn des Projektmanagements wurde ein
neuer Prozess zur Projektinitialisierung erarbeitet, der in der Zukunft die Entscheidung über ein
Projekt herbeiführen soll.
Abbildung 48: Projektablauf DIP
Ein Auftrag geht in der Regel bei der zuständigen B ereichsbetreuung bei DIP/1 ein, wobei ein
Projekt auch anders starten kann, z.B. dann, wenn auf politische Initiative ein stadtweites Projekt
beschlossen wird. Dabei werden die folgenden Mindes tinformationen mitgeteilt: Ziele, Auftrag-
geber, zeitliche und inhaltliche Erwartungen sowie ggf. rechtliche Rahmenbedingungen. Fehlen
diese Informationen bzw. werden diese nicht in ausr eichender Präzision mitgeliefert, besteht
das Risiko, dass bereits frühzeitig der Prozess verzögert wird bzw. es zu Störungen im Prozess-
ablauf kommt.
Die zuständige Bereichsbetreuung bei DIP/1 nimmt diesen entgegen und führt – zusammen mit
dem Kundenmanager – mit dem Auftraggeber ein Gesprä ch zur Auftragsklärung, um den Auf-
tragsgegenstand und offene Fragen zu klären.
Die systematische Bewertung des Auftrages durch das Tandem (Bereichsbetreuung/Kunden-
management) erfolgt anhand eines zur Verfügung steh enden Entscheidungsbaums, mit dem
auch der IT-Bezug des Auftrages geprüft wird. Im Er gebnis ist ein Auftrag als Projekt definiert
oder wird in der Linie bearbeitet.
410
74
Sofern ein Projekt als solches qualifiziert wird, ist der Projektsteckbrief zu erstellen. Er dient der
Konkretisierung der Projektinhalte. Als Vorlage existiert ein einheitliches Projekt-Steckbrief-For-
mular für DIP/1 und DIP/IT, welches gemeinsam von B edarfsträgern und Bereichsbetreuung/
Kundenmanagement befüllt wird.
Die Festlegung der Projektleitung sollte an zentral er Stelle in DIP erfolgen, um eine bessere
Übersicht innerhalb von DIP über Ressourceneinsatz, Kompetenzerfordernisse, Beteiligungs-
notwendigkeiten etc. zu haben. Dies erfolgt durch einen Sachbearbeiter in der Stabstelle „Stra-
tegie, Kommunikation und Steuerung“ (SKS) dem zentralen Projektmanagement. Der ernannte
Projektleiter nimmt die Übertragung der Rolle im An schluss an. Daran anschließend erfolgt der
Projekt-Kickoff und gemeinsam mit dem Auftraggeber wird eine detaillierte Planung des Projek-
tes beschlossen.
Eine Darstellung des Prozessablaufs in der DEMI-Mat rix legt den Fokus der Visualisierung auf
die Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure.
Abbildung 49: Prozessdarstellung in der DEMI-Matrix
Die dargestellte Matrix bezieht sich auf solche Pro jekte, die einen organisatorischen Schwer-
punkt haben. Würde der Schwerpunkt auf einem IT-Thema liegen, kann die Durchführungs- und
Ergebnisverantwortung bei DIP/IT übernommen werden. In der Abbildung lässt sich dennoch
die enge Zusammenarbeit zwischen Bereichsbetreuung DIP/1, der in der Durchführungs- und
Ergebnisverantwortung steht, und Kundenmanagement D IP/IT erkennen. Dies gilt für die Auf-
gaben: Auftrag bewerten, Auftragsklärung und der Er stellung des Projektsteckbriefs. Die zuvor
aufgeführten Aufgaben können auch verantwortlich durch das Kundenmanagement betreut wer-
den.
Die Sacharbeiter/innen der Fachdienststellen werden im Rahmen der Auftragsannahme und -
bewertung sowie bei der Festlegung und Bestätigung der Projektleitung informiert. Bei dem Ge-
spräch zur Auftragsklärung sowie der Erstellung des Projekt-Steckbriefes wirken sie aktiv mit.
Die Sachbearbeiter/innen des Programm- und Projektm anagements werden hinsichtlich der
Auftragsbewertung, der Auftragsklärung sowie der Er stellung des Projekt-Steckbriefes infor-
miert. Das Vorschlagsrecht für die Festlegung der P rojektleitung liegt vollständig bei der Stab-
stelle SKS (Strategie, Kommunikation und Steuerung) 8, die Entscheidung erfolgt letztlich durch
den DIP-Leitungskreis .
8 Vgl. Kapitel 5.6, künftige Aufbauorganisation DIP
411
75
Die beschriebenen Maßnahmen führen zu einem klaren Prozess der Projektinitialisierung und
sorgen künftig dafür, dass das „Einzelkämpfertum“ h insichtlich der Wahrnehmung von Projekt-
leitungen und der Mitarbeit in Projekten abgelöst wird und stattdessen eine teamorientierte und
lösungsorientierte Zusammenarbeit mit dem Kundenman agement und innerhalb von DIP im
Vordergrund steht. Exemplarisch dafür steht der Tandem-Ansatz.
Anschließend an die Entscheidungen über die Projekt leitung stehen im weiteren Projektma-
nagementprozess die Schritte Detailplanung und Projektvertrag, Kick-Off Veranstaltung und die
operative Durchführung an. Gerade in Bezug auf den Projektvertrag gilt, dass dieser von allen
Beteiligten abgestimmt und mitgetragen wird. Zum Ab schluss eines jeden Projektes steht eine
Evaluierung, analog dem Tool „Lessons learned“ aus der Toolbox, um die positiven wie negati-
ven Erfahrungen zu teilen und für die Zukunft Verbesserungsmaßnahmen ergreifen zu können.
Dieses Verfahren muss für jeden potentiellen Projektauftraggeber bekannt sein.
4.3.5 ETABLIERUNG EINES „KÜMMERER-PRINZIPS“ BEI DI P
Da eine trennscharfe Abgrenzung von Bedarfen hinsic htlich IT und Prozessen nicht möglich
bzw. nicht sinnvoll erscheint, müssen DIP/IT und DI P/1 zukünftig so stark zusammenarbeiten,
dass sie von den Dienststellen als Team wahrgenomme n werden. Mit der Abgabe eines Antra-
ges durch die Dienststelle sollen sowohl Kundenmana gement auf Seiten von DIP/IT und Be-
reichsbetreuung seitens DIP/1 direkt informiert werden und sich bezüglich der Zuständigkeit und
weiteren Vorgehensweise abstimmen. Diese Tandems bi lden fortan das sogenannte Bedarfs-
management.
Abbildung 50: Zusammenarbeit der Bereiche IT und Or ganisation
Das Bedarfsmanagement arbeitet nach dem „Kümmerer“ – Prinzip, d.h. dass derjenige inner-
halb von DIP der Ansprechpartner für den Kunden ist und bleibt bis eine eindeutige Person
innerhalb von DIP gefunden ist, die den Bedarf über nimmt. Der Kümmerer zeigt sich dafür ver-
antwortlich, dass die Anliegen der Kunden direkt au fgenommen und weiterverarbeitet werden.
Der Kümmerer …
… ist immer der erste Ansprechpartner des Kunden
412
76
… übernimmt Verantwortung für die Bearbeitung des Bedarfs
… sorgt für optimale Zusammenarbeit
…sorgt für eine exakte, bedürfnisorientierte, inha ltliche und organisatorische Ausrich-
tung eines Projekts
… denkt über den Tellerrand, sprich die Bedeutung eines Bedarfs, hinaus
… setzt sich mit den entsprechenden Spezialisten ( innerhalb DIP und dem Querschnitt)
in Verbindung
… gibt regelmäßig Rückmeldung an den Kunden, z.B. an wen der Bedarf übergeben
wurde
Kundenmanagement und Bereichsbetreuung tauschen sic h somit zu folgenden Themen aus
bzw. bearbeiten einige Aufgaben gemeinsam:
• Regelmäßiger Austausch und gemeinsamer Überblick zu IT-Projekten und Organisati-
ons-Projekten in der Fachdienststelle
• Gemeinsamer Auftritt und Jahresplanung bei den Fa chdienststellen
• Erarbeitung, Überarbeitung und Umsetzung digitale r Fachstrategien
• Erstellung und Bearbeitung von Projektsteckbriefe n in Zusammenarbeit mit Fachdienst-
stellen
• Gemeinsame Umsetzung von Projekten (bzw. mindeste ns Austausch zu Projektstand
bei kleineren Projekten)
• Priorisierung von Maßnahmen/ Projekten mit dem Zi el eines gemeinsamen Vorschlages
4.3.6 ENTSCHEIDUNGSBAUM ZUR FESTLEGUNG VON ZUSTÄND IGKEITEN
Für die Klärung, ob es sich um ein Projekt oder einen Auftrag im Rahmen der Bereichsbetreuung
handelt, soll der nachfolgend dargestellte Entschei dungsbaum dienen. In der Abbildung wird
geprüft, ob ein Vorhaben nach den beschriebenen Pro jektmethoden erfolgt (z.B. Einbindung
Stabstelle SKS in ein Projekt, Controlling, etc.) o der ob die Bereichsbetreuung die Anfrage als
Auftrag im Rahmen der Bereichsbetreuung bearbeitet:
Abbildung 51: Prüfschema Auftragszuständigkeiten
413
77
In einem ersten Schritt ist festzustellen, wie groß der Aufwand laut Projektantrag für DIP/1 ist.
Ist er kleiner als zehn Personentage, fällt die Ent scheidung hinsichtlich der Zuständigkeit auf
den Bereichsbetreuer. Ist der Aufwand größer zehn P ersonentage, ist in einem zweiten Schritt
zu prüfen, ob mehr als eine Dienststelle durch den Auftrag betroffen ist. Wenn ja, entscheidet
die Stabstelle SKS über die Zuständigkeit. Wenn nur eine Dienststelle tangiert ist, gilt es weiter-
gehend zu prüfen, ob im Rahmen des Auftrages hoher interner oder externer Steuerungsauf-
wand notwendig ist und wie hoch die Bedeutung des A uftrages im Gesamtkontext ist. Grund-
sätzlich entscheidet die Stabstelle SKS bei Projekt en über die Projektleitung. Sofern die Be-
reichsbetreuung über ausreichend freie Kapazitäten verfügt, kann ihr die Projektleitung übertra-
gen werden. Bei Aufträgen übernimmt die zuständige Bereichsbetreuung die Leitung und Bear-
beitung des Auftrags.
4.3.7 EINHEITLICHER PROJEKTSTECKBRIEF FÜR DIP/1 UN D DIP/IT
Ein einheitlicher Projektsteckbrief für DIP/1 und DIP/IT soll eine Verbindlichkeit in der Projektar-
beit unterstützen und dafür sorgen, dass die angeno mmenen Aufträge in ein einheitliches For-
mat übertragen und fortan im bekannten Muster weite rverarbeitet werden können. Durch den
Projektsteckbrief gibt es eine eindeutige Projektde finition, die es möglich macht, Ressourcen,
Projektziele usw. von Beginn an festzulegen.
Durch die Schaffung von Standards für die Projektbe arbeitung wird zudem bestimmt, wie der
zeitliche Rahmen aussieht, welche Fachbereiche betroffen sind, wo fachliche Risiken liegen und
welche Bedingungen für die Umsetzung gelten müssen.
Die Erstellung des Projektsteckbriefs liegt zunächs t in der Verantwortung der jeweiligen Fach-
dienststelle und wird bei Bedarf von DIP unterstützt:
414
78
415
79
Abbildung 52: Muster Projektsteckbrief
4.3.8 PROJEKTMANAGEMENTINSTRUMENTE
In einer sogenannten Toolbox sollen den DIP-Mitarbe iter/innen gemeinsame Instrumente zur
Verfügung gestellt werden, die ihnen während eines Projekts in den verschiedenen Phasen Un-
terstützung und Anleitung leisten sollen 9. Die Tools aus der Toolbox stellen ein Angebot an In-
strumenten für die Projektbeteiligten dar, das je nach Bedarf genutzt werden soll.
Abbildung 53: Toolbox für Projektmanagement-Instrum ente 10
9 Die Instrumente der Toolbox sind nicht nur in der Projektarbeit, sondern generell für Ideenfin-
dung, Analysen und Problemlösung einsetzbar.
10 Tools, die umrandet sind, könnten als Pflichtbestandteile kategorisiert werden.
416
80
Die Instrumente sind den verschiedenen Projektphase n (Projektanbahnung, Projektinitialisie-
rung, IST-Analyse, SOLL-Konzeption und Umsetzung) z ugeordnet und sind nach den Kriterien
Projektmanagement, Führungskräfte-Einbindung, Mitar beiter/innen-Beteiligung, Kommunika-
tion, Qualifizierung und Monitoring sortiert.
Aus jedem Instrument soll ein Toolsteckbrief entstehen, der als Vorlage für die Anwendung des
Tools dienen soll. Einige Tools werden in der künftigen Projektarbeit verpflichtende Bestandteile,
die mit versehenen Standards aufzubereiten sind, wi e z.B. der Projektsteckbrief. Andere Tools
hingegen sind freiwillig einsetzbar und können als hilfreicher Bestandteil in der Projektbearbei-
tung genutzt werden (Werkzeugkoffer). Zusätzlich er halten die Nutzer des Tools ein Template,
in dem sie die Anwendung systematisch dokumentieren.
Abbildung 54: Beispiel Toolsteckbrief mit Template für das Tool "Projektsteckbrief"
Ein klassisches Tool in der Projektanbahnungsphase für den oben bereits dargestellten „Pro-
jektsteckbrief“. Er ist Checkliste zur Auftragsklär ung: Mit Hilfe dieser Liste kann diejenige Per-
son, welche ein Auftragsklärungsgespräch führt, sys tematisch an das Gespräch herangehen,
sodass am Ende keine offenen Punkte zur Abstimmung verbleiben.
Für die Praxistauglichkeit der Toolbox wird es wich tig sein nach jedem Projekt einen Lessons-
Learned-Workshop abzuhalten. Anhand dessen wird dokumentiert, welche Tools im Projekt ein-
gesetzt wurden und inwiefern das Template für ein bestimmtes Tool überarbeitet werden sollte.
Es entsteht ein kontinuierlicher Verbesserungsproze ss für die Toolbox, indem die Tools nach
Anwendung angepasst und für die weitere Nutzung optimiert bzw. neue Tools ergänzt werden.
417
81
4.3.9 KLARE ROLLENABGRENZUNG IN DIP FÜR DAS PROJEK TMANAGEMENT
In der Struktur des Projektmanagements bei DIP wird zwischen der strategischen und operati-
ven Ebene unterschieden.
Abbildung 55: Strukturbild Projektmanagement bei DIP
Die strategische Ebene bildet die Leitung DIP und die Stabsstelle Strategie, Kommunikation und
Steuerung (SKS). Die Stabsstelle SKS berichtet an d en DIP-Leiter sowie die Leitungen von
DIP/1 und DIP/IT.
Die operative Ebene umfasst die Leitung DIP/1 und DIP/IT sowie die operativen Projektleitungen
(Bereichsbetreuung, Kundenmanagement, Projektmanage ment, Projektleitung DIP/1 für über-
greifende Projekte).
4.3.10 ROLLE STABSTELLE STRATEGIE, KOMMUNIKATION U ND STEUERUNG (SKS) 11
Die Stabsstelle Strategie, Kommunikation und Steuerung (SKS) unterstützt die DIP-Leitung und
dient als Ansprechpartner für alle Projektmitarbeit er/innen. Beispielhafte Aufgaben in diesem
Zusammenhang sind:
Wahrnehmung der Aufgabe Steuerung und Controlling des Projektbestandes bei DIP
(Multiprojektmanagement)
Pflege der Projektmanagement-Toolbox (Einarbeitung der Rückmeldungen)
Impulsgeber durch eine neutrale, nicht fachgebunde ne Sicht bei Problemen in Projekten
11 Vgl. Kapitel 5.6, künftige Aufbauorganisation DIP
418
82
Durchführung des übergreifenden Qualitätsmanagemen ts, wobei das Qualitätsmanage-
ment des IT-Bereichs in die Zuständigkeit des IT-Service Managements fällt
Erhalt der Daten zu einzelnen Projekten aus IT und Organisation/Prozesse sowie die
Auswertung der Projektstände (Berichtspflichten sind bedarfsgerecht abzustimmen)
Zusammenarbeit und laufende Abstimmung mit DIP/1 u nd DIP/IT
Bereitstellung spezifischer Projektmanagementkompe tenzen, welche die operative Pro-
jektleitung bei Bedarf aufrufen kann (z.B. Coaching) sowie
Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Verwalt ung von Rahmenverträgen mit ex-
terner Dienstleistern
Projektassistenz (ggf. auch Koordination) bzw. Unt erstützung in der Projektarbeit (Ter-
minplanung und –findung, etc.)
4.3.11 ROLLE PROJEKTLEITUNG DIP/1 FÜR ÜBERGREIFEND E PROJEKTE
Die Übernahme der Projektleitung durch DIP/1 erfolgt hauptsächlich bei stadtweiten- und dienst-
stellenübergreifenden Projekten. Hierzu zählen das Setzen der Rahmenbedingungen der Pro-
jektarbeit, die Projektdurchführung, die Kommunikat ion sowie die Unterstützung des Projekt-
teams. Die Projektleitung kümmert sich um die notwe ndigen Ressourcen für dienststellenüber-
greifende Projekte sowie die laufende Einbindung vo n relevanten Ansprechpartnern innerhalb
von DIP und dem Querschnitt.
4.3.12 ROLLE BEREICHSBETREUUNG DIP/1
Die Bereichsbetreuung DIP/1 soll künftig an dienste llenübergreifenden Projekten als Teil des
Projektteams fachlich mitarbeiten und bei dienststellenbezogenen Projekten bedarfsgerecht als
Berater und Unterstützer ihre Projekt- und Methoden kompetenz einbringen. Sofern die Be-
reichsbetreuung über ausreichend freie Kapazitäten verfügt, kann ihr die Projektleitung übertra-
gen werden.
Des Weiteren bearbeitet sie, wie bisher, die verein barten und abgestimmten Organisationsauf-
träge der Fachdienststellen.
4.3.13 ROLLE DER FACHDIENSTSTELLEN
Wesentliche Aufgabe der Fachdienststelle ist es ein e Leitung von dienststelleninternen Projek-
ten zu benennen. Hierzu zählt auch die Erstellung der jeweiligen Projektsteckbriefe, das Schaf-
fen von Rahmenbedingungen für die Projektarbeit, die Projektdurchführung, die Kommunikation
sowie die Unterstützung des Projektteams.
Der Projektleiter der Fachdienststelle informiert d ie Bereichsbetreuung DIP/1 laufend über den
Fortgang der Projektarbeit und fordert bedarfsgerecht Unterstützungsleistungen zu Projekt- und
Methodenkompetenz an.
419
83
4.3.14 UMSETZUNGSEMPFEHLUNG
Ziele der Maßnahmen zum Thema Projektmanagement ist zum einem die Etablierung von ver-
besserten und effizienteren Abläufen, zum anderen d ie Sicherstellung eines routinierten Um-
gangs der DIP-Mitarbeiter/innen mit der Toolbox. Dabei soll die Toolbox den DIP-Mitarbeiter/in-
nen gemeinsame Projektmanagement-Instrumente zur Verfügung stellen.
Abbildung 56: Maßnahmensteckbrief "Projektmanagemen t"
Der Umsetzungszeitraum umfasst die Monate angefangen ab Oktober 2019 bis Januar 2020.
Die einzelnen Arbeitspakete beinhalten die folgenden Themen:
(1) AP_01 Erstellung Schulungskonzept
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten soll ein Schulungskonzept für die
Mitarbeiter/innen erarbeitet werden.
(2) AP_02 Vorstellung der Toolbox und des neuen Ablaufs vor Bereichsbetreuer/innen und
Kundenmanager/innen
Zur Einführung in die Arbeit mit der Toolbox werden die Projektmanagement-Instru-
mente vorgestellt und eine Einstiegsschulung zu den Themen Change Management
und agile Methoden wird abgehalten.
(3) AP_03 Etablierung SKS und DIP/PRO in Gremien ei nplanen
Für die Planung der Etablierung von SKS und DIP/PRO in Gremien ist eine Verbindung
zum SP 2 notwendig.
(4) AP_04 Arbeitsgruppe als Qualitätszirkel etablieren
Schaffung einer hierarchieübergreifenden gemeinsame n Arbeitsgruppe aus DIP/PRO
und DIP/IT.
(5) AP_05 Anwendung bestehender Pflichtmodule (Projektsteckbrief, Entscheidungsbaum,
etc.)
Die verpflichtenden Bestandteile werden im Rahmen dieses Arbeitspakets mit versehe-
nen Standards aufbereitet. Ebenso findet eine Begleitung in der Einübung statt.
420
84
(6) AP_06 Auswahl eines freiwilligen Elements je Bereichsbetr euer/in und Anwendung in
einem Projekt/Auftrag
Um die Projektarbeit zu erleichtern, werden freiwillige Tools etabliert.
(7) AP_07 Bericht zum Tooleinsatz im nächsten Qualitätszirkel
Im Rahmen einer Evaluation wird zum Tooleinsatz ein Kurzbericht je Anwender ver-
fasst.
(8) AP_08 ggf. Anpassung des Toolsteckbriefs und Templates in der Toolbox
Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherzustellen, wird nach jedem Pro-
jekt ein „Lessons-Learned-Workshop“ durchgeführt.
(9) AP_09 Evaluation der Pflichtmodule
Kern des letzten Arbeitspakets ist es, Erfahrungen auszutauschen und zu sammeln und
damit einhergehend Tools zu verbessern.
(10) AP_10 Einführung Ticket System
Umsetzung eines Ticket-Systems für Aufgaben und Anfragen der Fachdienststellen, die
keine Projekte sind. Damit soll sichergestellt werd en, dass die Abteilungsleitung einen
Überblick bezüglich der aktuell benötigten Kapazitä ten auch für kleinere Themen und
Aufträge erhält.
4.4 Fachdigitalisierungsstrategie
Im Strategieprojekt 2 wurden Voraussetzungen hinsic htlich Rahmenbedingungen und Umset-
zungsnotwendigkeiten geschaffen, damit eine stadtweite Digitalisierungsstrategie realisiert wer-
den kann. In diesem Kontext wurde auch erarbeitet, inwiefern die Aufgaben und Rollen von
DIP/1 unter dem Aspekt der Bereichsbetreuung neben spezifischen IT-Fachthemen wahrge-
nommen werden müssen, um ein gelungenes Zusammenspi el zwischen Dienststellen, DIP/IT
und DIP/1 herbeizuführen, das für alle Akteure ein zufriedenstellendes Ergebnis darstellt.
Strategieentwicklungen sollen neben der Projektion von zukünftig gewünschten Zielzuständen
auch die aktuelle Situation der Organisationseinheit betrachten. Die Berücksichtigung der Kern-
elemente ist auch im Rahmen der Umsetzung der Digit alisierungsstrategie der Stadt Nürnberg
zu berücksichtigen.
Die künftige Neuaufstellung von DIP/1 sieht als eine Kernaufgabe vor, die Dienststellen bei der
Erstellung und Weiterentwicklung der jeweiligen Fachdigitalisierungsstrategien zu unterstützen.
4.4.1 VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG EINER FAC HDIGITALISIERUNGSSTRATE-
GIE
Damit eine transparente Standortbestimmung der Dien ststellen erfolgen kann, wurde im Rah-
men des Projekts ein Reifegradermittlungsmodell ent wickelt, das in einem Vorgehen in drei
Schritten eine Standortbestimmung der Dienststellen im Hinblick auf die Digitalisierungsstrate-
gie vornimmt. Nach der Standortbestimmung erfolgt a ls Schritt drei die Ableitung eines meilen-
steinbasierten Vorgehens. Die Schritte im Überblick:
Das Vorgehen in drei Schritten:
421
85
(1) Ermittlung des strukturellen Reifegrades
(2) Ermittlung des qualitativen Reifegrades
(3) Entwicklung einer Meilensteinplanung
4.4.2 ERMITTLUNG DES STRUKTURELLEN REIFEGRADES
Der strukturelle Reifegrad wird in einem ersten Sch ritt im Rahmen einer Analyse nach „Akten-
lage“ oder etwa dem Wissen von Bereichsbetreuern un d Kundenmanagern bzw. den Gesprä-
chen mit den Dienststellen vollzogen. Hierzu bilden Bereichsbetreuer/in DIP/1 und Kundenbe-
treuer/in DIP/IT ein Tandem, das eine qualifizierte Sichtung der vorhandenen Unterlagen durch-
führt. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass sic h das Analysetandem gemeinsam in einem
intensiven Prozess mit den formellen und damit objektiv nachvollziehbaren Gegebenheiten aus-
einandersetzen müssen und können. Diese analytische Auseinandersetzung findet ihren Nie-
derschlag in der Beantwortung der standardisierten Fragen im Reifegradermittlungstool. Fol-
gende Abbildung zeigt einen Ausschnitt des Reifegradermittlungstools:
Abbildung 57: Reifegradermittlungstool Ausschnitt
Die Reifegradermittlung wurde inhaltlich aus der Dachstrategie „Digitale Stadtverwaltung“ abge-
leitet, sodass die Anschlussfähigkeit zur übergeordneten und damit maßgeblichen Strategie ge-
währleistet wird. Die tatsächliche Ermittlung des Reifegrades der Dienststellen erfolgt durch die
Beantwortung gezielter Fragestellungen entlang folgender Dimensionen:
Veränderung und Ziele
Kundenperspektive
Personal
Prozess- und Organisationsmanagement
IT-Infrastruktur
Rahmenbedingungen
Die Inhalte der einzelnen Dimensionen werden nachfolgend dargestellt:
422
86
Veränderung und Ziele
Die Dienststelle hat ein Bewusstsein dafür, dass V eränderungen unausweichlich bewäl-
tigt werden müssen
Methoden (Know-How) zur effizienten Steuerung und Begleitung von Veränderungen
sind vorhanden
Führungskräfte und Projektverantwortliche gestalte n bzw. begleiten Veränderungspro-
zesse systematisch und kompetent
Die notwendigen Veränderungen wurden systematisch in Fachstrategien dargestellt
Die entwickelten Fachstrategien wurden systematisc h mit Zielen ausgestattet
Die entwickelten Ziele wurden mit vorhandenen Proz essen verbunden und zeitlich be-
plant
Die Prozessziele sind eindeutig, messbar und werde n einem Ziel-Controllingsystem zu-
geführt
Digitalisierungsbeauftragte („Digital-Lotsen“) sin d in den Fachdienststellen etabliert
Der Einsatz agiler Methodik/Herangehensweisen erfo lgt/ist geplant und Knowhow
ist/wird aufgebaut. Innovationslabor/Kundenpanels/K undenwerkstätten werden syste-
matisch eingesetzt
Zielführende Fehlerkultur ist etabliert. Fehler we rden als Chance zur Verbesserung ver-
standen und genutzt
Kundenperspektive
Kundenorientierung steht ganz oben auf der Priorit ätenliste. Der Kunde und seine Be-
dürfnisse stehen im Zentrum des Denkens und Handeln s der Führungskräfte und der
Mitarbeiter
User-Experience ist der Qualitätsmaßstab für digit ale Angebote und Kommunikation
Auch interne Dienstleistungsempfänger werden als K unden betrachtet und behandelt
Kundinnen und Kunden sind systematisch aktiv in de n Gestaltungsprozess kommunaler
Dienstleistungen eingebunden
Die digitalen Angebote verfolgen nach Möglichkeit das Prinzip „Once-Only“
Die zukünftigen Anforderungen der Kunden sind erho ben, analysiert und dargestellt
Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Unter nehmen folgt grundsätzlich dem
2-Kanal-Prinzip: digital und persönlich
Personal
Das Potenzial der Mitarbeiter wird durch Delegatio n von Verantwortung sowie direkte
Beteiligung am Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsvorbereitung systema-
tisch genutzt
423
87
Ergebnisorientierung und Kostenbewusstsein sind in der ganzen Verwaltung stark ent-
wickelt. Es wird generell ziel- und ergebnisorienti ert geführt. Auch auf den unteren,
nichtleitenden Ebenen engagieren sich die Mitarbeiter für die Zielerreichung und helfen
aktiv mit, die Kosten niedrig zu halten
Es wird auf allen Ebenen offen und unkompliziert z usammengearbeitet. Teamarbeit hat
einen hohen Stellenwert. Weder Hierarchieebenen noc h Ressortgrenzen wirken als
Barrieren. Man arbeitet nach Gesichtspunkten des ge sunden Menschenverstands mit
Blick auf den Kundennutzen (Wirkung) und nicht primär nach Gesichtspunkten formaler
Zuständigkeiten zusammen
Die Qualifikation der Mitarbeiter wird als zentral es Effizienz- und Kreativitätspotenzial
begriffen und durch entsprechende Programme der For t- und Weiterbildung sowie der
Personal- und Organisationsentwicklung systematisch gefördert
Kommunikation und Wissensmanagement sorgen für Tra nsparenz und werden abtei-
lungsübergreifend betrieben
Netzwerkstrukturen z.B. für Innovation sind etabli ert
Moderne Instrumente der Personalgewinnung, -entwic klung und -bindung sind etabliert
Prozess- und Organisationsmanagement
Prozessmanagement und das Denken in Prozessen ist in der Organisation verankert
bzw. es existiert ein Maßnahmenplan, um das zu erreichen
Prozessmanagement wird systematisch betrieben - En d-to-End-Betrachtung
Aufbauorganisation orientiert sich an Prozessen un d nicht umgekehrt
Für jeden Prozess existiert ein Prozessverantwortl icher
Eine Prozesslandkarte mit definierten Kernprozesse n ist vorhanden
Die definierten Kernprozesse sind entlang des Mode llierungsstandards dargestellt
Prozessbeschreibungen sind transparent und allen z ugänglich
Die Kombination aus fachlicher, organisatorischer und technischer Sicht (Multiperspek-
tive) wird bei Prozessgestaltung systematisch berücksichtigt
Prozesse sind grundsätzlich für die digitale Bearb eitung gestaltet/ausgelegt. Analoge
Anforderungen werden, falls erforderlich, daraus abgeleitet („digital-first-Prinzip“)
Möglichkeiten der Automatisierung werden systemati sch gedacht/genutzt
Die Stellenbeschreibungen sind aus den Prozessbesc hreibungen abgeleitet
Sowohl die Veränderung der Kundenangebote als auch die Auswirkung auf die Kern-
prozesse sind transparent dargestellt
Projektstrukturen sind neben der Linie etabliert
424
88
Flache Hierarchien, Aufgabe, Verantwortung und Kom petenzspielraum sind ausrei-
chend auf die Teams am Ort der Wertschöpfung delegiert
Teams nutzen die Freiräume und erarbeiten selbstän dig Lösungen. Die Beschäftigten
erhalten ihren Fähigkeiten und Aufgaben entsprechende Verantwortung und Freiräume
IT-Infrastruktur
Prozesse werden durchgängig elektronisch und medie nbruchfrei gestaltet
Die technischen Lösungen sind robust, mobil, siche r, vernetzt und intuitiv nutzbar
Der Datenaustausch zwischen Mitarbeitenden und Bür gerinnen und Bürgern und ande-
ren Externen erfolgt sicher, zuverlässig und komfortabel
Der Schutz der Privatsphäre ist nach bestem Stand sichergestellt
Mobilität, User Experience und multilaterale Kommu nikation sind die Grundsätze bei der
Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur
Eine Datenrichtlinie steckt einen Handlungsrahmen ab, um Daten einen (Mehr-)Wert zu
geben. Kundendaten werden soweit rechtlich möglich strategisch genutzt
Daten sind von hoher Qualität, in dem sie korrekt, aktuell und aufgabenbezogen sind
Rahmenbedingungen
Ein lebendiges Leitbild und klare Grundwerte schaf fen in der Dienststelle Identifikation
mit dem Aufgabenspektrum und Motivation für ihre digitale Weiterentwicklung. Sie sind
Grundlage der jährlichen Zielvereinbarungen auf allen Stufen der Organisation
Sowohl bei der Analyse als auch beim Einleiten von Veränderungsmaßnahmen wird
ganzheitlich gedacht. Führung und Zusammenarbeit, M otivation und Qualifikation, Ar-
beitsklima und Verwaltungskultur werden genauso sys tematisch untersucht und entwi-
ckelt wie die Produkte und Leistungen und deren effiziente Erbringung
Sowohl bei der Analyse als auch beim Einleiten von Veränderungsmaßnahmen wird
ganzheitlich gedacht. Führung und Zusammenarbeit, M otivation und Qualifikation, Ar-
beitsklima und Verwaltungskultur werden genauso sys tematisch untersucht und entwi-
ckelt wie die Produkte und Leistungen und deren effiziente Erbringung
Entwicklung und Veränderung werden nicht als Ausna hmezustand, sondern als Dauer-
aufgabe verstanden. Dienststellenleitung, Führungsk räfte und Mitarbeiter überlegen
laufend, was man optimieren könnte. Die Organisatio nsstruktur und die Arbeitsabläufe
werden flexibel immer wieder an die aktuellen Anforderungen angepasst
Die Dienststellenleitung befasst sich regelmäßig u nd intensiv mit der mittel- und länger-
fristigen Zukunft der Organisation. Sie entwickelt und realisiert Strategien der Zukunfts-
sicherung, die von allen Mitarbeitern verstanden und mitgetragen werden
Nachdem alle Fragen des Reifegradermittlungstools b eantwortet wurden, ergibt sich ein erster
und nicht abschließender Eindruck bzgl. der in den Dienststellen vorherrschenden Begebenhei-
ten. An dieser Stelle ist es wichtig klarzustellen, dass zu diesem Zeitpunkt kein abschließendes
425
89
Bild, sondern lediglich eine Momentaufnahme entlang der vorliegenden Unterlagen gezeichnet
wird. Die Auswertung erfolgt entlang der Reifegraddimensionen:
Abbildung 58: Reifegradermittlungstool Beispiel für strukturelle Gesamtauswertung
Wie der Abbildung zu entnehmen ist, wird entlang der Reifegraddimensionen ein relativer punk-
tebasierter Wert ermittelt, der im Rahmen des zweiten Schrittes weiter konkretisiert und bei Be-
darf auch korrigiert wird.
Da die Reifegradermittlung in einem gemeinsamen Pro zess zwischen Fachdienststelle, Be-
reichsbetreuer DIP/1 und Kundenmanager DIP/IT erfolgen soll, werden als nächstes die Ergeb-
nisse des strukturellen Reifegradscans in einem gemeinsamen Termin
vorgestellt
erläutert
diskutiert
Als Ergebnis dieses Termins ist anzustreben, dass e ine gemeinsam geteilte und akzeptierte
Sicht auf die bisher ermittelten Ergebnisse hergestellt ist.
Im nächsten Schritt werden auf Basis der vorherigen Analyse und des ermittelten Bedarfs po-
tentielle Maßnahmen und Projekte identifiziert, die in den kommenden fünf Jahren angegangen
werden können, um die Digitalisierung in der Fachdi enstelle voranzutreiben. Diese werden mit
Hilfe einer Roadmap abgebildet, die durch die Fachd ienststelle gemeinsam mit dem Tandem,
bestehend aus Bereichsbetreuung und Kundenmanagemen t, zu erarbeiten ist. Zudem werden
zu erreichende Meilensteine definiert.
100%
88%
86%
47%
57%
75%
0% 20% 40% 60% 80% 100% 120%
VERÄNDERUNG UND ZIELE
KUNDENPERSPEKTIVE
PERSONAL
PROZESS - UND
ORGANISATIONSMANAGEMENT
IT -INFRASTRUKTUR
RAHMENBEDINGUNGEN
426
90
4.4.3 UMSETZUNGSEMPFEHLUNG
Die Fachdigitalisierungsstrategie hat als Zielsetzung die Umsetzung der stadtweiten Digitalisie-
rungsstrategie.
Abbildung 59: Maßnahmensteckbrief "Fachdigitalisier ungsstrategie"
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es notwendig, d ass jede Fachdienststelle eine klare Vor-
stellung des Zielzustandes besitzt.
Die einzelnen Arbeitspakete samt Beschreibungen sollen im Folgenden dargestellt werden:
(1) AP_01 Feinplanung des Konzepts
Um eine detaillierte Planung des Konzepts sicherzus tellen, ist es wichtig der Frage
nachzugehen, welche Fachdienststellen sollen in den 3 Jahren der Umsetzung zu wel-
chem Zeitpunkt angegangen werden.
(2) AP_02 Gemeinsame Schulung Bereichsbetreuer/in und K undenmanager/in zum Vor-
gehen
Im Rahmen von einer gemeinsamen Schulung werden Tan dems zwischen DIP/IT und
DIP/1 gebildet.
(3) AP_03 Ermittlung des strukturellen Reifegrades bei Dienststellen, die für das erste Jahr
ausgewählt wurden
Für die Ermittlung des strukturellen Reifegrades si nd zum einem Informationen der
Fachdienststellen, zum anderen die Beschaffung von Unterlagen vonnöten. Abschlie-
ßend wird das Reifegradmodell angewendet.
(4) AP_04 Ableitung und Definition einer Fachdigitalisierungsstrategie
Die Entwicklung der Fachdigitalisierungsstrategie s etzt eine Berücksichtigung des zu-
künftigen Zielzustandes und des IST-Zustandes vorau s. Die Unterstützung durch Ex-
terne wird in der Anlaufphase empfohlen.
(5) AP_05 Entwicklung einer Meilensteinplanung
Im Kontext der Meilensteinplanung wird die zeitliche Erreichung von (Zwischen-) Ergeb-
nissen definiert. Ebenso wird hier die Unterstützun g durch Externe in der Anlaufphase
empfohlen.
427
91
(6) AP_06 Regelmäßiger Austausch zum Umsetzungsstand
Zur Besprechung des Status quo finden gemeinsame Treffen mit den FDSt statt, in dem
die Meilensteinplanung aktualisiert wird.
(7) AP_07 ggf. Unterstützung bei Prozessaufnahme und Optimierung
Um die Prozesse stetig zu optimieren, werden Unterstützungswünsche identifiziert und
weitergegeben.
(8) AP_08 Wiederholung AP_03 bis AP_07
Die AP_03 bis AP_07 werden so lange wiederholt, bis für alle FDSt ein Reifegrad ermit-
telt wurde und die Meilensteinplanung vorliegt.
(9) AP_09 Anpassung Konzept und Instrumente
Im Rahmen einer Evaluation, werden ggf. das Konzept oder die Instrumente in der Tool-
box angepasst.
4.5 Prozessmanagement
4.5.1 IST-ANALYSE DES PROZESSMANAGEMENTS
4.5.1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
Im Zuge der organisatorischen und strukturellen Ver änderungen der Dienststelle DIP wird die
Weiterentwicklung des bisher verfolgten Prozessmanagement-Ansatzes erforderlich.
Derzeit bewegt sich die Stadt Nürnberg überwiegend im Bereich des operativen Prozessmana-
gements. In rund sieben Dienststellen wurden Prozes se bisher umfassend gemeinsam mit
DIP/1 und der Fachanwendung ADONIS dokumentiert und gestaltet. Strategische Komponen-
ten des Prozessmanagements wie Risikomanagement, Ch ange- und Maßnahmenmanage-
ment, Controlling-Aspekte sowie die Einführung prozessbezogener Rollen und prozessübergrei-
fende Qualitätsstrukturen (Reifegradmodell) werden dabei kaum genutzt bzw. implementiert.
2016 wurde ein konzeptioneller Ansatz entwickelt, um ein kontinuierliches stadtweites Prozess-
management mit dezentraler Prozessverantwortung und anlassbezogener zentraler Steuerung
(strategisches Prozessmanagement) zu etablieren. Ei ne flächendeckende Umsetzung dieses
Ansatzes erfolgte bisher nicht. Um dem im strategis chen Zielbild formulierten Ziel eines „ Pro-
zessmanagement 4.0 “ einen geeigneten konzeptionellen Rahmen zu geben, wurden die folgen-
den Themen bearbeitet:
Evaluierung des Prozessmanagement-Konzepts
Zusammenarbeit EGB, DMS und DIP/1
Verstetigung des Prozessmanagements
428
92
4.5.1.2 Evaluierung des bestehenden Prozessmanagem ent-Konzepts
Das bestehende Prozessmanagement-Konzept von DIP/1 formuliert das Ziel, die Stadt Nürn-
berg langfristig zu einer prozessorientierten Organ isation zu entwickeln. Neben der strategi-
schen Zielformulierung umfasst das Konzept Ideen zum operativen Einsatz von Prozessbetrach-
tungen und -optimierungen in Dienststellen und Proj ekten, die Zuordnung von Rollen und Ver-
antwortlichkeiten sowie die Nutzung der Geschäftspr ozessmanagement (GPM)-Software Ado-
nis.
Abbildung 60: Umsetzungshürden Prozessmanagement-Ko nzept
Eine Umsetzung der hier beschriebenen Konzeptionen konnte in der Praxis nicht erfolgen. Zur
Identifikation von Umsetzungshürden wurde das beste hende Konzept mit Vertretern/innen von
DIP/1 in einer Workshop-Sequenz evaluiert. Darauf a ufbauend wurden Lösungsansätze ermit-
telt und Anpassungen am Konzept formuliert.
Als zentrale Umsetzungshürden wurden identifiziert:
Prozessmanagement wird von DIP/1 zu wenig in die Bereichsbetreuung integriert
Fehlende Ressourcen zum Kompetenzaufbau bei DIP/1 und den Fachdienststellen
Nutzen des Prozessmanagements (auch unter Controlling- und Steuerungsaspekten)
wird nicht von allen Fachdienststellen erkannt
Fehlende Bereitschaft seitens der Fachdienststellen Prozesse zu teilen
Im Ergebnis wurden die folgenden Lösungsansätze erarbeitet:
DIP/1 muss Prozessmanagement als verbindlichen Baustein der Organisationsar-
beit verstehen
Es müssen ausreichend Ressourcen für den Aufbau von GPM-Kompe tenzen ge-
schaffen werden
429
93
Die Fachdienststellen benötigen Anreize, um Nutzen des Prozessmanagements zu erkennen
und um Informationen mit DIP/1 und anderen Dienststellen zu teilen.
4.5.2 AUSGESTALTUNG DES ZUKÜNFTIGEN PROZESSMANAGEM ENTS
Ohne institutionalisierte Prozesspflege verändern s ich Prozesse auf vielschichtige Weise. Die
Einflussfaktoren können dabei in vier wesentliche Gruppen unterteilt werden: menschliche, tech-
nologische, organisatorische und mechanische Einflü sse. […]. .“: 12 Prozesse sollten nicht sich
selbst überlassen werden. Aktuelle Einflussfaktoren auf Prozesse und das Prozessmanagement
sind: 13
Überblick über die relevanten und wertschöpfenden Prozesse geht zunehmend ver-
loren und damit auch die erforderliche Fokussierung auf die Verbesserung der wert-
schöpfenden Leistung. Die Verwaltung von mehreren h undert Prozessen sind keine
Seltenheit.
Die Digitalisierung beschleunigt die Prozessoptimierung, aber sie ersetzt die Optimie-
rung von Prozessen nicht. Eine enge Verknüpfung von Digitalisierung und Prozessop-
timierung ist dabei zwingend, um die einmalige Chan ce zur Effizienz- und Effektivitäts-
steigerung von Abläufen bestmöglich zu nutzen. Durch die Erarbeitung und Umsetzung
einer digitalen Fachstrategie kann dieses Vorhaben noch zielgerichteter erfolgen.
Prozessorientierung löst ein Silodenken in Organisationseinheiten ab un d fördert
zwangsläufig das Arbeiten in Netzwerken. Sie verlan gt eine ganzheitliche, systemati-
sche und vernetzte Sicht und auch eine Anpassung de r Führungskultur. Führungsstile,
die Ziele, Aufgaben und Lösungswege vorgeben, werde n von transformationellen Füh-
rungssystemen abgelöst. Sie setzen auf höhere Eigenverantwortung und -motivation.
Zunahme von Projektarbeit im Arbeitsalltag. Dies wird durch die Prozessorien tierung
weiter zunehmen. Problematisch ist eine nicht durch gängige mit Prozessen integrierte
IT, veraltete Technologie, stark spezialisiertes Wi ssen, ineffiziente Arbeitsteilung, un-
scharfe Rollenabgrenzung. Klassisches Projektmanage ment stößt an Grenzen und er-
fordert mehr Agilität (Ziel und Weg sind nicht von Anfang an bekannt, Umsetzung was-
serfallartig, neue Anforderungen und Informationen müssen berücksichtigt werden).
Process Mining 14 gewinnt an Bedeutung. Dabei handelt es sich um ein e Disziplin des
Dataminings, die sich mit der Auswertung und Analys e von Ereignisdaten befasst. Aus
Ereignisdaten wird ein Prozessmodell abgeleitet, Is t-Daten werden mit dem Modell ab-
12 Hierzer, Rupert (2017): „Prozessmanagement 4.0 – Den digitalen Wandel als Chance nutzen“,
S. 106.
13 Hierzer, Rupert (2017): „Prozessmanagement 4.0 – Den digitalen Wandel als Chance nutzen“,
S. 73 ff.
14 Process Mining ist eine Methode der Prozessanalyse, um bestehende Prozesse grafisch dar-
zustellen, zu analysieren und zu optimieren. Durch die Process-Mining Technologie können z.B.
Ist- mit Soll-Zuständen leichter abgeglichen werden.
430
94
geglichen und eine Diagnose erstellt, Sollprozesse werden auf Verbesserungspotenzi-
ale untersucht und ggf. angepasst. Wichtig ist es, Ereignisdaten aufzuspüren, zusam-
menzuführen und aufbereiten zu können.
Kriterien der Nachhaltigkeit sollen erfüllt werden. Zu diesen zählt, dass der Prozess in
seiner Ganzheitlichkeit gedacht wird – d.h. von Beginn zu Ende sowie in seiner Einbin-
dung in den Gesamtprozess. Darüber hinaus gilt es, sich bei der Behebung von Prob-
lemen nicht auf die Symptome, sondern auf deren Urs prung sowie ihr Entstehungsum-
feld zu konzentrieren. Grundsätzlich ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen auf-
gewendeten Ressourcen (Kosten) und der zu erzielend en Leistungssteigerung (Nut-
zen) zu achten. 15
4.5.2.1 Weiterentwicklung der Prozessmanagementstr ukturen in der Stadt Nürnberg und bei DIP/1
Die nachfolgende Abbildung stellt die Struktur des Prozessmanagements bei der Stadt Nürn-
berg und die beteiligten Akteure in Ihrer Rolle dar:
Abbildung 61: Strukturbild Prozessmanagement bei DIP
Grundsätzlich wird für die Wahrnehmung des Prozessm anagements bei der Stadt Nürnberg
eine Unterscheidung nach übergreifenden Unterstützu ngs- und Managementprozessen sowie
fachdienststelleninterne Kernprozesse vorgenommen. Dem liegt folgende Unterscheidung zu
Grunde:
15 Hierzer, Rupert (2017): „Prozessmanagement 4.0 – Den digitalen Wandel als Chance nutzen“,
S. 236ff.
431
95
Übergreifende Managementprozesse bilden die Voraussetzungen für die Erstellung von Leis-
tungen der gesamten Organisation. Sie bestimmen die generelle Ausrichtung der Verwaltung
und legen z.B. Standards, Ziele und Rahmenbedingungen fest. Über Unterstützungsprozesse
werden hingegen die Ressourcen für die Kernprozesse (z.B. Haushaltsmittel, Personal, etc.)
bereitgestellt. 16 Diese Prozesse sind wichtig für das gemeinsame Mit einander und die Zusam-
menarbeit innerhalb der Stadtverwaltung.
In der Regel findet sich für diese Prozesse in gro ßen Organisationseinheiten kein „klas-
sischer“ Prozessverantwortlicher. Aufgabe von DIP/1 soll es sein Steuerer und Kümme-
rer für diese wichtigen übergreifenden Unterstützun gs- und Managementprozesse zu
sein.
In den fachdienststelleninternen Kernprozessen wird die eigentliche Leistungser-
bringung einer Organisation erbracht, indem z.B. di e Bearbeitung eines Antrags, o.Ä.
bearbeitet wird. Die Kernprozesse beinhalten die we rtschöpfende Arbeit einer Organi-
sation bzw. der Fachdienststellen und sind eng mit ihrem Zweck bzw. der jeweiligen
Aufgabe verknüpft 17 . Prozessverantwortlicher ist hier die Fachdienstst ellenleitung oder
Abteilungsleitung. Aufgabe von DIP/1 (Bereichsbetreuung) soll es sein bei der Optimie-
rung aktiv zu unterstützen und zu beraten. Um die Übertragung der Prozessverantwort-
lichkeit an die Dienststelle zu ermöglichen gilt es , den Dienststellen die benötigten Ka-
pazitäten für die Erfüllung dieser Rolle bereitzust ellen. Zudem ist in den Dienststellen
die Verfügbarkeit des Know-hows sicherzustellen, we lches für die Wahrnehmung der
Verantwortung erforderlich ist.
Folgende Rollen sind im Strukturbild vorgesehen und übernehmen die dargestellten Aufgaben:
4.5.2.1.1 Rolle Prozesssponsor
Der Prozesssponsor ist zentraler „Repräsentant“ des städtischen Prozessmanagements. Über-
nommen werden sollte diese Rolle vom Referenten. Er ist für eine nachhaltige Prozessorientie-
rung und deren Etablierung in der Verwaltung verant wortlich. Dabei gilt es die Strategie zur
Umsetzung des Prozessmanagements und deren Auswirku ng auf die Organisation zu berück-
sichtigen. Zu den Aufgaben des Prozesssponsors zählen beispielsweise:
Repräsentiert das Prozessmanagement in der Stadt N ürnberg (ggü. Politik, anderen
Referenten etc.)
Etablierung einer prozessorientierten Stadtverwalt ung, indem dieses Thema offensiv
in die gesamte Verwaltung kommuniziert wird
Nimmt die Ergebnisse für stadtweite- und dienstste llenübergreifende Unterstützungs-
und Managementprozesse ab
16 Bundesministerium des Innern / Bundesverwaltungsam t (2018): „Handbuch für Organisati-
onsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung“, S. 123
17 Bundesministerium des Innern / Bundesverwaltungsam t (2018): „Handbuch für Organisati-
onsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung“, S. 123
432
96
4.5.2.1.2 Rolle Prozessverantwortlicher Unterstütz ungs- und Managementprozesse (CPO)
Die Übernahme der Prozessverantwortung durch DIP/1 erfolgt hauptsächlich bei ausgewiese-
nen stadtweiten- und dienststellenübergreifenden Pr ozessen (übergreifende Unterstützungs-
und Managementprozesse). Die Dienststellenleitung v on DIP und die Abteilungsleitung von
DIP/1 (DIP/1-L) trägt für diese Prozesse die zentra le Prozessverantwortung. Folgende weitere
Aufgaben werden u.a. wahrgenommen:
Definiert und reflektiert die Vision und Strategie sowie das abgeleitete Ziele für das Pro-
zessmanagement
Festlegung von Methodenstandards/ -anforderungen
Sicherstellung der Einhaltung von Rahmenbedingunge n im Prozessmanagement und
verantwortlich für die zur Verfügung Stellung der n ötigen Ressourcen (z.B. Personal,
Finanzmittel, etc.)
Agiert als Ansprechpartner für den Prozessverantwo rtlichen der Unterstützungs- und
Managementprozesse
trägt die Verantwortung für die Verbesserung und W eiterentwicklung des Prozessma-
nagements der Stadt Nürnberg
koordiniert stadtweite und dienststellenübergreife nde Unterstützungs- und Manage-
mentprozesse
verantwortet strategische Prozessänderungen in sta dtweiten und dienststellenübergrei-
fenden Unterstützungs- und Managementprozessen
4.5.2.1.3 Rolle Prozessberater DIP/1
Der Prozessberater DIP/1 unterstützt den Prozessverantwortlichen für Unterstützungs- und Ma-
nagementprozesse und dient als Ansprechpartner für alle Bereichsbetreuer/innen sowie die Pro-
zessverantwortlichen und die Prozessexperten in den Fachdienststellen. Beispielhafte Aufga-
ben in diesem Zusammenhang sind:
unterstützt und berät den Prozess
modelliert stadtweite und dienststellenübergreifen de Unterstützungs- und Manage-
mentprozesse
koordiniert die Umsetzung dieser stadtweiten und d ienststellenübergreifenden Unter-
stützungs- und Managementprozesse in den Fachdienststellen (Rollout)
gibt methodische Unterstützung bei der Modellierun g und Optimierung der fachdienst-
internen Kernprozesse
dient als Ansprechpartner für die Bereichsbetreuer /innen
dient als Ansprechpartner für die Prozessverantwor tlichen und die Prozessexperten in
den Fachdienststellen
nimmt fachlichen Input zu den stadtweiten und dien ststellenübergreifenden Unterstüt-
zungs- und Managementprozessen auf und entwickelt diese Prozesse weiter
unterstützt strategische Prozessänderungen in stad tweiten und dienststellenübergrei-
fenden Unterstützungs- und Managementprozessen
erstellt, überwacht (stichprobenartig) und entwick elt die Modellierungsvorgaben der
Stadt Nürnberg weiter
433
97
4.5.2.1.4 Rolle Bereichsbetreuung DIP/1
Die Bereichsbetreuung DIP/1 soll künftig fachlichen Input zu dienststellenübergreifenden Unter-
stützungs- und Managementprozessen geben und bei di enststellenbezogenen Kernprozessen
bedarfsgerecht als Berater und Unterstützer seine P rozess- und Methodenkompetenz einbrin-
gen. Sofern die Bereichsbetreuung über ausreichend freie Kapazitäten verfügt, kann ihr die Pro-
jektleitung 18 übertragen werden. Beispielhafte Aufgaben in diesem Zusammenhang sind:
bewahrt einen Überblick über die fachdienststellen internen Kernprozesse (Prozess-
landkarte)
kennt die relevanten und ressourcenbindenden Kernp rozesse der Fachdienststelle und
unterstützt bei der Optimierung dieser Prozesse
achtet auf die Einhaltung der Modellierungsvorgabe n der Stadt Nürnberg
gibt Input für die Geschäftsprozessmodellierung un d führt sie in Ausnahmen selbst
durch
leitet Änderungsnotwendigkeiten für die Fachdienst stelle ab und spricht Empfehlungen
aus (Qualifizierungsbedarf, Veränderungen in den Arbeitsplatzbeschreibungen, etc.)
achtet auf die Realisierung von Optimierungszielen für die relevanten und ressourcen-
bindenden Kernprozesse der Fachdienststelle
gibt fachlichen Input zur Umsetzung von dienststel lenübergreifenden Unterstützungs-
und Managementprozessen
4.5.2.1.5 Rolle Prozessverantwortliche/r Fachdiens tstelle
Wesentliche Aufgaben der Fachdienststelle ist es ei ne/n Verantwortliche/n (process owner) für
jeden fachdienststelleninternen Kernprozess zu bene nnen. Beispielhafte Aufgaben in diesem
Zusammenhang sind:
besitzt den Überblick über die fachdienststellenin ternen Kernprozesse (Aktualisierung
der Prozesslandkarte + modellierte Kernprozesse)
ist für ausgewählte Kernprozesse der Fachdienstste lle verantwortlich
ist verantwortlich für die Realisierung von Optimi erungszielen für die relevanten und
ressourcenbindenden Kernprozesse der Fachdienststelle
überwacht die Einhaltung der Soll-Prozesse der Fac hdienststelle (innerhalb seines Ver-
antwortungsbereichs)
Der Prozessverantwortliche der Fachdienststelle inf ormiert die Bereichsbetreuung DIP/1 im
Rahmen des künftigen jährlich stattfindenden strate gischen Planungsgesprächs über Ideen zu
neuen Prozessoptimierungsvorhaben und fordert bedar fsgerecht Unterstützungsleistungen zu
Prozess- und Methodenkompetenz an.
18 Insbesondere bei übergreifenden Managementprozesse n und dienststelleninternen Pro-
zessoptimierungen
434
98
4.5.2.1.6 Rolle Prozessexperte Fachdienststelle
Eine Fachdienststelle verfügt in der Regel über meh rere Prozessexperten. Diese unterstützen
die/den Prozessverantwortliche/n der Fachdienststel le und dienen als Ansprechpartner für alle
Prozessmitarbeiter/innen sowie der Bereichsbetreuun g. Beispielhafte Aufgaben in diesem Zu-
sammenhang sind:
unterstützt und berät die/den Prozessverantwortlic he/n in der Fachdienststelle
besitzt ein tiefes Know-how eines fachdienststelle ninternen Kernprozesses
denkt prozessbezogen
kennt und wendet die Modellierungsvorgaben der Sta dt Nürnberg an
modelliert fachdienststelleninterne Kernprozesse
achtet auf die Realisierbarkeit von Optimierungsan sätzen für die relevanten und res-
sourcenbindenden Kernprozesse der Fachdienststelle
Die Prozessexperten der Fachdienststelle informiere n die Bereichsbetreuung DIP/1 laufend
über den Fortgang der Prozessoptimierung und forder t bedarfsgerecht Unterstützungsleistun-
gen zu Prozess- und Methodenkompetenz an.
Im Rahmen des SP2 wurden in den Dienststellen fachl iche Koordinierungsstellen (FKS) ge-
schaffen. Der Prozessexperte kann von diesen bestimmt werden. Bei wesentlichen Kernprozes-
sen kann die FKS auch selbst die Rolle des Prozessexperten übernehmen, nachdem die Einar-
beitung in den jeweiligen Prozess erfolgt ist.
4.5.2.2 Zusammenarbeit DIP/IT-EGB, DIP/IT-DMS und DIP/1
Neben DIP/1 werden Prozessbetrachtungen und -optimi erungen mit gesamtstädtischer Per-
spektive auch von den Organisationseinheiten DIP/IT -EGB und DIP/IT-DMS durchgeführt. Die
nachfolgende Abbildung zeigt eine systematische Gegenüberstellung der Prozessmanagement-
Aktivitäten dieser drei zentralen Bereiche:
Abbildung 62: Zusammenarbeit EGB, DMS und DIP/1
435
99
Im Rahmen des durchgeführten Workshops mit den Vertreter/innen der Dienststelle DIP wurden
die Ist-Situation im Hinblick auf die konzeptionell en Grundlagen, die methodischen Vorgehens-
weisen sowie die eingesetzten IT-Systeme zur Prozes sbetrachtungen und -optimierungen re-
flektiert. Darauf aufbauend wurde ein perspektivisches Zielbild erarbeitet.
(1) Ist-Situation
Keine Prozesssicht: häufig führt bei übergreifenden Prozessen das Denke n in festen
Bereichsstrukturen dazu, dass Fachdienststellen in ihrer Flexibilität stark eingeschränkt
sind und somit eine effiziente Prozessausführung be hindern. Nicht alle Prozesse wer-
den dadurch kundenorientiert und End-to-End betrachtet.
Fehlende Vernetzung: die Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch zwischen
den Bereichen DIP/1, EGB und DMS in operativen und strategischen Prozessmanage-
ment-Aktivitäten ist nur schwach ausgeprägt.
Fehlende Digitalisierung: Prozessoptimierung wird derzeit nicht konsequent un ter
dem Aspekt der Prozessautomatisierung durch digitale Lösungen betrachtet.
Geringe Priorisierung: die Dokumentation, Gestaltung und Verbesserung von Prozes-
sen hat in den Fachdienststellen, teilweise auch no ch innerhalb von DIP keinen hohen
Stellenwert – Chancen werden nicht erkannt bzw. konsequent genutzt.
Uneinheitliche Methodik: EGB nutzt derzeit eine andere Modellierungssoftware zur
Abbildung von Prozessen als DIP/1.
(2) Zielbild
Digitale Prozesssicht unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen IT-Architek-
tur: Implementierung und Optimierung von Prozessen wird konsequent unter dem As-
pekt der Automatisierung von Prozessabläufen betrie ben, d.h. es findet eine stärkere
Betrachtung der IT-Systeme statt. Die Optimierung v on Prozessabläufen wird flexibel
und losgelöst von Bereichsstrukturen vorgenommen. S peziell bei referatsübergreifen-
den Prozessen und deren Änderung bzw. Anpassung füh rt dies zu großen Herausfor-
derungen.
Laufender Informationsaustausch: Informationen über geplante und laufende DIP-
Projekte werden transparent zur Verfügung gestellt. Die Bereiche bieten sich gegensei-
tig inhaltliche Unterstützung an. Es findet ein regelmäßiger Austausch zu methodischen
und konzeptionellen Fragestellungen statt.
Austauschplattform für Prozesse: mittelfristig soll es eine zentrale Datenablage ge-
ben, in der alle vorhandenen Prozesse zum Abruf zur Verfügung stehen. Damit wird ein
lückenloser Austausch und ein transparenter Informa tionsfluss gesichert und bietet
stadtweit die Möglichkeit, auf vorhandenes Wissen ( Prozesse) zurückzugreifen und
Mehrarbeit zu vermeiden.
Definierte Modellierungsstandards: die Dokumentation, Gestaltung und Verbesse-
rung von Prozessen erfolgt in einem einheitlichen Standard. DIP/1, DMS und EGB ver-
wenden die gleiche Modellierungsmethode und mittelf ristig auch die gleiche Software
zur Prozessmodellierung, wobei z.B. Schnittstellen zwischen der Workflowmodellierung
und der Prozessmodellierung berücksichtigt werden.
436
100
End-to-End-Betrachtung: durch die Berücksichtigung des End-to-End Gedankens
steht das Kundenbedürfnis in jedem Teilprozess im Mittelpunkt. Dadurch wird bewusst,
dass der Prozess vom Bedarf des Kunden bis zur Leis tungserbringung gedeckt sein
muss.
Bei einem flächendeckenden Prozessmanagement in der Stadt Nürnberg ist besonders zu be-
rücksichtigen, dass DIP/1 lediglich koordinierende Funktionen bei den Wertschöpfungsprozes-
sen der Dienststellen übernimmt. Der Prozessowner muss auf Seiten der Fachdienststellen be-
stimmt werden. DIP/1 wird lediglich für die ureigen en DIP/1 Prozesse Prozessowner. Für die
bereichsübergreifenden Prozesse empfiehlt Rödl & Pa rtner, die nachfolgenden Instrumente in
die Toolbox für das Projektmanagement aufzunehmen u nd deren Nutzung verbindlich zu ma-
chen.
Für die künftige Zusammenarbeit von DIP/1 und DIP/IT-EGB, aber auch mit DIP/IT-DMS ist eine
deutlich stärke Vernetzung zwischen den jeweiligen Bereichen vorgesehen. Entsprechendes
lässt sich am aktuellen Beispiel „Umsetzung des OZG“ wahrnehmen. Die strategische und ope-
rative Projektsteuerung obliegt DIP/IT-EGB, allerdings wird DIP/1 sowohl in der stadtweiten Um-
setzung, als auch in der Umsetzung je Dienststelle und im Arbeitsschritt Digitalisierung der Pro-
zesse mitarbeiten und somit am Informationsfluss be teiligt sein. Insbesondere wird die Unter-
stützung von DIP/1 in den Bereichen Prozessanalyse und Optimierung sowie in der Erarbeitung
von Umsetzungsalternativen liegen. Die Projektleitu ng ist nach erforderlicher Kompetenz, Ver-
fügbarkeit und Reichweite individuell festzulegen.
Durch diese Form der Zusammenarbeit sollen die zuvo r angeführten Zielbilder verwirklicht und
verstetigt werden.
4.5.3 WESENTLICHE ARBEITSGRUNDLAGEN
Ein Ziel des Prozessmanagements ist es, organisatio nsweit eine prozessorientierte Sicht bei
der Erbringung von Verwaltungsleistungen zu entwick eln. Diese übergeordnete Zielstellung
muss mithilfe der spezifischen Rahmenbedingungen un d Anforderungen der Organisation her-
ausgearbeitet und konkretisiert werden.
Ausgangspunkt für die Einführung des Prozessmanagem ents kann ein konkreter Handlungs-
bedarf (z. B. Überlastungssituationen von Beschäftigten o der Etablierung einer kennzahlenba-
sierten Verwaltungssteuerung bei der Personalbedarfsplanung) sein. Vor dem Hintergrund die-
ses Anlasses sind zunächst die Vorgaben der Organisation zu identifizieren und zu analysieren.
Anschließend sind die konkreten Prozessmanagementzi ele zu erarbeiten. Dies kann bspw. im
Rahmen moderierter Workshops, in denen Vertreter der Führungsebene und fachlicher Organi-
sationseinheiten zusammenarbeiten, erfolgen. Eine f rühzeitige Einbindung verschiedener Sta-
keholder erhöht die Möglichkeit einer späteren Akzeptanz der Zielvorgaben und der im Rahmen
des Prozessmanagements durchzuführenden Veränderungen.
Bei der Formulierung der Ziele ist zu berücksichtig en, dass die Ziele nach der SMART-Formel
formuliert werden. SMART steht dabei für spezifisch , messbar, angemessen, realistisch und
terminiert.
437
101
Abbildung 63: SMART-Formel
Ausgangssituation ermitteln
Ein wesentlicher Schritt zum Aufbau des Prozessmana gements in den Dienststellen ist die Er-
mittlung der Ausgangssituation. Dies ist wichtig, u m bereits vorhandene Vorarbeiten in die Pla-
nung und dem Aufbau einfließen zu lassen. Auch Schnittstellen, z. B. zu externen Partnern (po-
tenzielle Prozessbeteiligte), sollten analysiert we rden. Ist die Ausgangssituation bekannt und
analysiert worden, kann der Gesamtaufwand für die E inführung von Prozessmanagement ein-
geschätzt werden.
Prozesse erfassen und priorisieren
Für ein strukturiertes und planbares Vorgehen muss eine Übersicht über die Aufgaben und Pro-
zesse in der Organisation entwickelt werden. Anschl ießend ist festzulegen, welche Aufgaben
bzw. Prozesse oder Prozessbereiche als erste einem kontinuierlichen Prozessmanagement un-
terworfen werden sollen. Diese Festlegung ist abhän gig von der Zieldefinition zur Einführung
eines Prozessmanagements. Darauf aufbauend lässt si ch eine Zeit- und Ressourcenplanung
zur Einführung des Prozessmanagements ableiten.
Die Ermittlung der Prozesse, die als erstes in ein Prozessmanagement einbezogen werden sol-
len, erfolgt in drei Schritten.
Abbildung 64: Vom Aufgabenkatalog zur Prozess-Priorisierung
438
102
In einem ersten Schritt ist ein Aufgabenkatalog zu erstellen, d. h. eine Liste aller Aufgaben und
Prozesse, die in der zur Erfüllung der jeweiligen T ätigkeiten durchgeführt werden. Für die Er-
stellung dieser Liste sollte geprüft werden, ob bes tehende Dokumentationen hierfür wichtige
Informationen enthalten.
Mit der Erstellung des Aufgabenkataloges sollte ein e Zweckkritik einhergehen. Das bedeutet,
die Aufgaben werden dahingehend überprüft, ob sie z ukünftig ganz oder teilweise erforderlich
oder entbehrlich sind. Der Fokus dieser Zweckkritik sollte sich nach der langfristigen Ausrichtung
der Dienststellen richten. Die Strategie der Dienststellen muss hier vordergründig sein. Dadurch
lässt sich der Aufwand für die Erfassung der Prozesse um die Aufgaben reduzieren, die künftig
ganz oder in Teilen entfallen können.
Im Prozessmanagement wird ein übergeordneter Blick auf die Prozesslandschaft einer Organi-
sation sowie ihre vielen verschiedenen Prozesse und deren Zusammenhänge eingenommen.
Hierfür wird die Erstellung eines Prozessregisters und/oder einer Prozesslandkarte empfohlen.
4.5.3.1 Standardisierte Übersicht über die Prozess e schaffen
Prozessregister werden in der Regel als eine tabellarische Übersic ht über die Prozesse einer
Organisation umgesetzt. Dabei werden die einzelnen Prozesse mit wenigen Kerninformationen
beschrieben (z. B. Name, Fallzahlen, Input, Output):
Abbildung 65: Prozessregister
Diese Form der Darstellung hilft, einen Überblick ü ber die Prozesslandschaft der Fachdienst-
stellen zu erhalten.
Ausgehend von dem Prozessregister kann eine Prozesslandkarte dazu dienen, die Informati-
onen spezifischer und umfangreicher abzubilden. Dabei sollten die erhobenen Prozesse in Ma-
nagement-, Kern- und Unterstützungsprozesse unterschieden und klassifiziert werden.
Die Prozesslandkarte sollte neben der Klassifizieru ng, soweit möglich, Zusammenhänge und
Abläufe berücksichtigen. Ein Beispiel für eine Prozesslandkarte zeigt die folgende Abbildung.
439
103
Abbildung 66: Prozesslandkarte
Durch die Nutzung einer Prozesslandkarte gelingt es, einen Überblick darüber zu erhalten, wel-
che Prozessschnittstellen es gibt und wie verschied ene Prozesse miteinander verknüpft sind.
Durch die Zusammenstellung aller identifizierbaren Prozesse und der Kategorisierung der Pro-
zesse bzw. auch der Berücksichtigung der unterschie dlichen Stakeholder können darauf auf-
bauend weitere Schritte, wie die Auswahl der zu übe rarbeitenden Prozesse, die Priorisierung
derer und eine abschließende Evaluation der neuen Prozesse vorgenommen werden.
4.5.3.2 Priorisierung der ausgewählten Prozesse
Für die Prozesse ist zudem eine Priorisierung vorzunehmen. Dies ist notwendig, um sich bei der
Einführung des Prozessmanagements zunächst auf die „wichtigsten“ Aufgaben und Prozesse
zu konzentrieren. Für eine Priorisierung können viele verschiedene Kriterien herangezogen wer-
den.
Möglich ist eine Abstufung durch die Anwendung einer sogenannten ABC-Analyse, aus der die
Prioritätenliste abgeleitet werden kann. Die Einstufung bei der ABC-Analyse erfolgt in die Kate-
gorien A, B oder C, wobei A für sehr wichtig, B für wichtig und C für weniger wichtig steht.
Erfahrungsgemäß entsteht eine Aufteilung, wonach die sehr wichtigen Prozesse einen Gesamt-
aufwandsanteil von 60-80% einnehmen, allerdings nur 10-20% aller Prozesse ausmachen. 19
Die folgende Abbildung verdeutlicht die Zahlen:
19 Vgl. Hierzer, Rupert (2017): „Prozessmanagement 4. 0 – Den digitalen Wandel als Chance
nutzen“, S. 117ff.
440
104
Abbildung 67: ABC-Analyse
Um die ABC-Analyse anwenden zu können, stellt Rödl & Partner DIP im Rahmen der Toolbox
für das Projektmanagement einen entsprechenden Tool steckbrief sowie ein entsprechendes
Template zur Verfügung. Ebenfalls kann ein Portfolio-Diagramm genutzt werden, um eine Prio-
risierung der Projekte in Abhängigkeit von erhobene n Attributen zu vollziehen. Um eine zweidi-
mensionale Darstellung zu ermöglichen, muss sich hi erbei auf zwei Kriterien begrenzt werden.
Als praktisch sinnvoll haben sich die folgenden Kri terien erwiesen, aus denen gewählt werden
kann:
Strategische Bedeutung 20
Verbesserungspotenzial 21
Reichweite 22
Fallzahl
Ressourcenbindung
Politische Relevanz
Die Kernprozesse werden bezüglich der beiden gewähl ten Vergleichsmerkmale in der Matrix
(Portfolio-Diagramm) abgebildet. Je nach Quadrant, in welchem der Prozess eingeordnet wird,
ergibt sich die Priorität für eine detaillierte Betrachtung des Prozesses.
20 gemessen an Beitrag des Prozesses zur Erreichung von wichtigen Zielen und zur Umsetzung
von Strategien
21 gemessen an Art, Umfang und Umsetzbarkeit von Maßnahmen zur Prozessverbesserung
22 Wie viele der mit dem Prozess befassten Mitarbeite r sind indirekt oder direkt von Verände-
rungen im Prozess betroffen?
441
105
Abbildung 68: Portfolio-Diagramm zur Prozess-Priorisierung
Aufbauend auf der zuvor beschriebenen ABC-Analyse b zw. der Prioritätenmatrix sollten Pro-
zesse, deren Priorität bei allen Kriterien als hoch eingestuft werden, dabei als erstes in ein Pro-
zessmanagement übernommen werden. Werden hingegen a lle Kriterien mit geringer Priorität
eingestuft, können diese vorerst unberücksichtigt b leiben. Zumindest bei den Prozessen, die
unmittelbar in ein Prozessmanagement aufgenommen werden, ist es sinnvoll, die wesentlichen
Kerninformationen, Metadaten oder Attribute zu erfassen.
Die grobe Beschreibung der priorisierten Prozesse k ann in Form eines Prozesssteckbriefes er-
folgen:
442
106
Abbildung 69: Prozesssteckbrief
4.5.3.3 Optimierung von Prozessen
Wenn man Prozesse in einem neuen Kontext denkt und neu aufsetzen möchte, spricht man von
„Process Reengineering“. Daraus resultierend sollte n Verbesserungen hinsichtlich verschiede-
ner Kenngrößen (z.B. Qualität und Zeit), aber auch in der Zusammenarbeit der Betroffenen und
im Einsatz der Technik folgen.
Im Rahmen der Prozessüberarbeitung und -optimierung gibt es verschiedene Ansätze, an de-
nen man sich künftig orientieren kann. Einerseits g ibt es die klassische „Reorganisation von
Prozessen“ mit den Schwerpunkten
Veränderungen in der Organisation
Überarbeitung der Kernprozesse
Bestimmung von Prozess-Teams und Prozess-Ownern
443
107
Eine andere Herangehensweise verfolgt die sogenannt e Triage Idee. Diese Methode verfolgt
den Ansatz, Prozesse und Aufgaben zu segmentieren u nd daraufhin zu priorisieren und aufzu-
teilen. Die Einteilung erfolgt zumeist nach den folgenden Kriterien:
funktionale Segmentierung - hierbei werden die unterschiedlichen Funktionen eines
Prozesses segmentiert. Dabei kann es je nach Prozes s häufig zu Überschneidungen
kommen, da sich Prozesse nicht immer in klar trennbare Funktionsschritte aufteilen las-
sen.
Segmentierung nach Komplexität - hierbei werden die Aufgaben und Schritte eines
Prozesses nach der Schwierigkeit und hierarchischer Verantwortlichkeit segmentiert.
Entsprechend erfolgt die Aufgabenverteilung zwischen Führungskräften und den Mitar-
beiter/innen bei komplexeren Sachverhalten.
Segmentierung nach Kundengruppen - hierbei sollen zunächst alle potenziellen Kun-
dengruppen ermittelt werden. Anschließend werden die Aufgaben entlang der Kunden-
gruppen verteilt. Dadurch kann von Seiten der ausfü hrenden Mitarbeiter/innen spezifi-
scher auf die Anforderungen der verschiedenen Kunde nkreise eingegangen werden,
was eine erhöhte Kundenfreundlichkeit sowie effizienteres Arbeiten nach sich zieht.
Für die Stadt Nürnberg würde das im konkreten Anwen dungsfall bedeuten, analog des neuen
Zielbildes auch im künftigen Prozessmanagement eine noch stärkere Kundenorientierung und
–bindung herzustellen und in Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen entsprechend die Pro-
zessaufnahmen zu gestalten. Dieser Ansatz findet si ch beispielsweise auch in der Toolbox in
Form des Tools „Nutzer/innenprofile (Personas)“ wie der, indem Nutzer/innengruppen zusam-
mengefasst werden.
4.5.3.4 Laufende Optimierung und Evaluation von Pr ozessen – Process Mining
Eine stetige Optimierung von Prozessen kann mittelf ristig durch sogenanntes Process Mining
erfolgen. Mit dieser Methode ist es möglich, einen schnellen und umfassenden Überblick über
die Prozesse zu erhalten und gleichzeitig solche zu identifizieren, die optimierungswürdig sind.
Wird dies kontinuierlich verfolgt, kann dem Risiko einer Reduktion der Prozessleistung entge-
gengewirkt werden. Verantwortlich für die Modellierung der Kernprozesse und Realisierung der
Optimierungsziele der Soll-Prozesse ist hierbei der Prozessowner.
Process Mining folgt dabei folgendem Ansatz:
444
108
Abbildung 70: Process Mining
Die Grundlage des Process Mining bilden Daten aus d en vorhandenen Fachsystemen. Die
extrahierten bzw. aufbereiteten Daten können in der Regel individuell aufbereitet und „sortiert“
werden.
Daraus resultierend sind einige Vorteile und Verbesserungen in Bezug auf die Auswertung von
Prozessen. Durch die Analyse großer Datenmengen, also vieler Prozesse, entsteht eine deutlich
größere Transparenz, wodurch bestimmte präzise Hand lungsmöglichkeiten innerhalb kurzer
Zeit vorliegen können. Ebenso ermöglichen die Datenauswertungen einen gezielteren Einblick,
sodass für ganz bestimmte Prozessabläufe Optimierun gen nach Maß erreichbar sind. Ein wei-
teres Merkmal des Process Mining liegt in der fortl aufenden Verbesserung, sodass stetig und
nachhaltig Optimierungen eingearbeitet werden könne n. Insgesamt bietet sich demnach die
Möglichkeit, Verbesserungen in Prozessen jederzeit umzusetzen.
Durch die Automatisierung können aufwandsärmer und laufend Analysen, Visualisierungen und
Optimierungen von ausgewählten Prozessen durchgeführt werden.
Ein anderer Trend in Bezug auf den Einsatz neuartiger Technik im Prozessmanagement ist das
sogenannte „Robotic Process Automation“ (RPA). Darunter versteht man die vollautomatisierte
Bearbeitung von Prozessen mit Unterstützung von Software bzw. von digitalen Robotern (Bots).
Diese Technologie kann vor allem dann unterstützend sein, wenn es sich um standardisierte,
gleichartige Prozesse handelt. RPA automatisierte Prozesse sollten folgende Eigenschaften ha-
ben:
Regelbasiert
ohne menschliches Ermessen beurteilbar sein
durch digitale Daten unterstützt werden
einen Standardisierungsfaktor haben
sich durch wenig Anpassungsbedarf auszeichnen
Eine zentrale Herausforderung für den Einsatz diese r Technologie ist die technische Umset-
zung. So gilt es Fragen hinsichtlich der Programmie rung, Wartung, Updates und der Sicherheit
445
109
zu klären. Für die Anwendung der RPA muss ein stimm iges und abgestimmtes Umsetzungs-
konzept erarbeitet und zwischen den betroffenen Mitarbeiter/innen innerhalb DIP und dann auch
mit den Fachdienststellen diskutiert werden. Unter anderem muss dabei geklärt werden, in wel-
cher Abteilung von DIP damit verbundene Aufgaben zu Analyse, Beratung und Betrieb angesie-
delt werden. Darüber hinaus ist im Vorfeld zu kläre n, in welcher Form und in welchen Dienst-
stellen eine Verwirklichung sinnvoll ist.
4.5.4 UMSETZUNG UND VERTEIDIGUNG DES PROZESSMANAGE MENTS
Die Einführung des Prozessmanagementgedankens stellt in der Stadt Nürnberg keine neue Si-
tuation dar. Sowohl auf der konzeptionellen, als auch auf der instrumentellen Ebene wurden von
DIP bereits substanzielle Beiträge für die Etablier ung des Prozessmanagements in der Stadt-
verwaltung erarbeitet. Diese Bemühungen können im „ Kontext Veränderungsarbeit“ der
Sachebene zugeordnet werden. Damit die gesamtstädti sche Etablierung des Themas gelingt,
sind neben der Sachebene künftig stärker die
Verhaltensebene
Kommunikationsebene
Evaluationsebene
zu berücksichtigen.
4.5.4.1 Change Story
Um diesem Ziel näher zu kommen, wurden im Rahmen eines Workshops die inhaltlichen Leitli-
nien der Change Story „Prozessmanagement“ erarbeite t. Die Change Story bietet die Grund-
lage, auf der die Vision, die hinter den Veränderungen steckt, präsentiert wird. Schließlich erfolgt
keine Veränderung ohne Grund. Doch dieser ist nicht für alle gleichermaßen ersichtlich und wird
auf unterschiedliche Weise wahrgenommen und bewerte t. Eine Change Story hilft, hier einen
Konsens zu schaffen. Es sollen die aktuelle Situati on, die Entscheidung und der Weg der Ver-
änderung zu diesem Ziel in einen logischen Gesamtzu sammenhang gebracht werden. Dabei
gilt es, die komplexe Realität in nachvollziehbare Bilder zu übertragen. So hilft die Change Story
schon frühzeitig, Betroffene und Treiber der Veränderung für diese zu sensibilisieren, indem die
Notwendigkeit der Veränderung verständlich erklärt wird.
Im Rahmen des Workshops wurden folgende Fragestellungen bearbeitet und diskutiert:
Warum machen wir das?
Was nehmen wir uns vor?
Wo liegt die zentrale Herausforderung?
Wie sieht das Ergebnis aus?
Nachfolgend werden die erarbeiteten Ergebnisse dargestellt:
446
110
Warum machen wird das?
Abbildung 71: Kommunikationsstrategie: Warum machen wir das?
Was nehmen wir uns vor?
Abbildung 72: Kommunikationsstrategie: Was nehmen w ir uns vor?
447
111
Wo liegt die zentrale Herausforderung?
Abbildung 73: Kommunikationsstrategie: Wo liegt die zentrale Herausforderung
Wie sieht das Ergebnis aus?
Abbildung 74: Kommunikationsstrategie: Wie sieht da s Ergebnis aus?
Die von den Mitarbeiter/innen gewonnenen Erkenntnis se werden im weiteren Projektverlauf zu
einer Change Story zusammengefasst, die als wichtig es Element der Kommunikationsbemü-
hungen anzusehen ist.
448
112
4.5.4.2 Erfolgsfaktoren der Verstetigung
Die Change Story stellt einen ersten Schritt dar, mehr als nur die Sachebene bei der Einführung
des Prozessmanagements zu berücksichtigen. Ferner m uss von den handelnden Akteuren bei
DIP auch berücksichtigt werden, durch welche thematischen Verzahnungen regelhafte Attrakti-
vität für die Dienststellen der Stadt Nürnberg gene riert werden kann. Es gilt also für DIP/1 her-
auszufinden, wie durch Prozessmanagement für die Di enststellen ein aus deren Sicht erkenn-
barer Mehrwert erzeugt wird. Diese Attraktivität kann nur durch ehrliche Kommunikation mit den
Dienststellen erzeugt werden. Folgende pauschale Er folgsfaktoren wurden im Rahmen des
Workshops erarbeitet:
Rollen definieren, mit Kapazitäten ausstatten, Pro zessverantwortliche in den Dienststel-
len
Einbettung in den größeren Kontext der Strategie
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) mit Pr ozessmanagement verbinden
Rahmenverträge um Kapazitätsengpässe schnell lösen zu können
Verbindlichkeit erhöhen und Durchführung nachhalte n: APB, Kontrakte, Kennzahlen
Kommunikation von erfolgreichen Projekten
Leitlinien und Arbeitshilfen (z.B. Modellierungsle itfaden, Beispielprozesse usw.) zur Ver-
fügung stellen/ etablieren
Freiräume für Mitarbeiter/innen schaffen: Erlaubni s, Zeit Verpflichtung der Führungs-
kräfte
Qualifizierung der Führungskräfte über Ausbildung um Veränderungsthemen anzurei-
chern
Standardisierung des Vorgehens bei der Unterstützu ng der Dienststelle
Best Practice Kultur (auch Fehlervermeidung) zwisc hen den Dienststellen durch regel-
hafte Austausche etablieren
Schnelle Umsetzung der Veränderungsmaßnahmen (=Pot enziale heben)
Qualifizierung der DIP Mitarbeitenden intern im Be reich Change-Management voran-
treiben
Mentalität anpassen – keine 100% Lösungen notwendi g
Kulturwandel über Leitbild und strategische Ziele (Vernetzung bis in die Prozesse) ein-
leiten
CPO + Prozesssponsor etablieren
Netzwerkstruktur schaffen (personenunabhängiger Er folg)
Know-how Transfer gezielt sicherstellen
449
113
Ressourcen zur Verfügung stellen
Kundensicht, Bürgersicht, Unternehmersicht und Beh ördensicht in den Lösungsprozess
integrieren
Bei den genannten Themen handelt es sich um eine Da rstellung der Erfolgsfaktoren aus zent-
raler Sicht. Im Weiteren gilt es für alle Bereichsbetreuer, die Erfolgsfaktoren für jede Dienststelle
individuell zu identifizieren, damit Prozessmanagement entlang für die Dienststellen interessan-
ter Themen etabliert werden kann. Nur die erfolgrei che Mitnahme jeder einzelnen Dienststelle
führt in Summe zum Gelingen auf Ebene der Gesamtorganisation.
4.5.4.3 Systematisierte Veränderung initiieren
Nachhaltige Veränderung ist in vielen Fällen kein S elbstläufer. Die bisherigen Bemühungen im
Prozessmanagement in der Stadt Nürnberg attraktiv z u gestalten, zielten vornehmlich auf in-
haltliche Themen ab. Um die nächsten wichtigen Schr itte in der flächendeckenden Etablierung
des Themas zu erreichen, müssen im Zuge der Umsetzung eine ausgewogene Vorgehensweise
entlang aller dargestellten Dimensionen erarbeitet werden:
Sachdimension
Verhaltensdimension
Kommunikationsdimension
Evaluierungsdimension
Sachdimension
Veränderungsprozesse starten zwingend mit der Sache bene. Für die geplante Einführung des
Prozessmanagements werden die Ziele der gewünschten Veränderung entwickelt. Hierzu wur-
den unter Punkt 4.5.1.2 die ersten Inhalte dargestellt. Erst, wer weiß, wohin der Weg gehen soll,
kann ihm folgen. Die Analyse der bisherigen Bemühun gen zur Etablierung des Prozessmana-
gements haben gezeigt, dass es der genaueren, sicht bareren Beschreibung für folgende Fra-
gestellungen braucht:
Was wollen wir erreichen?
Was müssen wir tun?
Was müssen wir einsetzen?
Wie müssen wir etwas tun?
Diese Fragestellungen müssen von DIP grundsätzlich und von den Bereichsbetreuern individu-
ell im Kontext der grundsätzlichen Festlegungen beantwortet werden.
Verhaltensdimension
Eine wesentliche Erkenntnis aus vielen Veränderungs prozessen lautet: Sachlich richtige Pro-
jekte allein führen nicht zum Erfolg. Die Umsetzung von Zielen, Strategien, Führungskonzepten,
Prozessen und Systemen setzt immer die „richtige“ H altung und die notwendigen Fähigkeiten
450
114
der Beschäftigten voraus, damit sie ihr Verhalten verändern, Neues im Alltag konkret anwenden
und so neue Gewohnheitsmuster bilden. Dafür ist es notwendig, sie schon zu Beginn des Ver-
änderungsvorhabens „abzuholen und mitzunehmen“. Selbst wenn die Sachdimension klar defi-
niert und formuliert ist, stellen sich die Beschäft igten eigene Fragen und sind mit ihren Emotio-
nen beschäftigt. Sie fragen sich skeptisch: „Warum und wozu das Ganze?“ oder sorgenvoll:
„Kann ich das?“ und auch kritisch: „Will ich das? Was habe ich davon?“.
Warum und wozu das Ganze?
o Was ist das Ziel der Veränderung und erscheint es mir plausibel?
o Sind alle Dinge der Veränderung schon transparent oder wird mir etwas ver-
schwiegen?
o Muss es gerade diese Veränderung sein, gibt es nic hts Wichtigeres?
Kann ich das?
o Bin ich dem, was auf mich zukommt, gewachsen?
o Kann ich die zusätzlichen Aufgaben erfüllen?
o Wie stehen meine Chancen auf gute Arbeitsergebniss e und persönlichen Er-
folg?
Will ich das?
o Was bringt mir das Ganze?
o Ist meine neue Aufgabe gut angesehen, mit welchen Leuten komme ich
dadurch in Kontakt?
o Was gewinne/verliere ich mit der Veränderung?
Widerstand gegen Veränderung
Fehlendes Wissen und Qualifikationen, das Gefühl, allein gelassen zu werden und unbeantwor-
tete Fragen führen schnell zu berechtigten Widerständen. In vielen Veränderungsprojekten wer-
den diese Widerstände ignoriert, meist indem beharrlich sachorientierte Projektarbeit praktiziert
wird. Hinzu kommt: Viele Führungskräfte haben oft r egelrecht Angst vor dem Widerstand ihrer
Mitarbeiter/innen, denn sie fürchten, dass ihre Sachprojekte dann gar nicht mehr gelingen. Doch
alle Erfahrungen zeigen, dass solch ein Vorgehen ni cht erfolgreich ist. Zumal die Befindlichkeit
der Betroffenen bei gravierenden Veränderungsprozes sen einem Kurvenverlauf folgt, der nicht
ausgehebelt werden kann. Menschen können aber mit e iner entsprechenden Herangehens-
weise unterstützt werden. Die Erfahrungen zeigen, wer im Veränderungsprozess begleitet wird,
kann mit den Zuständen im Kurvenverlauf bewusster u nd konstruktiver umgehen und sie so
schneller durchleben.
451
115
Abbildung 75: Veränderungskurve nach Elisabeth Kübl er-Ross
Kommunikationsdimension
Kommunikation ist der „Transmissionsriemen“, mit dem zum Veränderungsvorhaben überhaupt
erst informiert, motiviert, ausgetauscht und daran beteiligt wird. Wirkungsvolle Kommunikation
schafft gerade bei den Beschäftigten – als Träger/i nnen der Vorhaben – Bewusstsein und Ver-
ständnis für die Notwendigkeit und den Nutzen einer geplanten Veränderung. Darüber hinaus
ist Kommunikation auch außerhalb der Organisation wichtig, um beispielsweise Entscheider/in-
nen und auch externe Betroffene für die Veränderung zu gewinnen. Besonders zu berücksich-
tigen sind die Wechselwirkungen. Planvolle Kommunikation ist ein entscheidender Erfolgsfaktor
für erfolgreiche Prozessmanagement-Einführungsprozesse.
Evaluierungsdimension
Um ein Prozessmanagement erfolgreich umzusetzen, we rden von Beginn an alle eingeleiteten
Maßnahmen und Prozesse kontinuierlich und systemati sch überprüft. Nur so lässt sich sicher-
stellen, dass der Veränderungsprozess tatsächlich z ielorientiert und wirksam umgesetzt wird.
Werden Abweichungen von den gewünschten Zielen erka nnt, können Führung und Projektver-
antwortliche korrigierend eingreifen. Die Evaluierung ist eine zwingende Voraussetzung, um von
der Umsetzung der Veränderung in die Verstetigung zu kommen. Hierzu empfehlen wir DIP den
Einsatz eines flächendeckenden Feedbacksystems, das entlang eines definierten Feedback-
prozesses alle vier Wochen von den Beteiligten (Mit arbeitende und Führungskräfte) aktuelle
Rückmeldungen sichtbar macht. Diese Rückmeldungen m üssen im Anschluss bewertet und
ggfs. in Interventionen überführt werden.
Darüber hinaus stellt Rödl & Partner im Rahmen der Toolbox dem DIP ein Steckbrief sowie ein
Template für die Neuaufnahme eines Prozesses nach der SIPOC-Analyse sowie der Identifika-
tion der Stärken und Schwächen eines aktuellen Proz esses anhand der Ishikawa-Analyse zur
Verfügung.
452
116
Mit der SIPOC-Analyse kann ein Prozess unter Einbeziehung der Supplier, Inputs, des Process,
Output sowie der Customer übersichtlich dargestellt werden. 23 Die Ishikawa-Analyse dient dazu,
die Optimierungspotenziale bei den relevanten Einflussgrößen auf die Prozessleistung zu iden-
tifizieren. 24 In einem zweiten Schritt können Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um die
Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
4.5.5 UMSETZUNGSEMPFEHLUNG
Zielsetzung des Prozessmanagements ist es, die Stad t Nürnberg zu einer prozessorientierten
Organisation zu entwickeln. Damit einhergehend ist die Etablierung von Konzeptideen zum ope-
rativen Einsatz von Prozessbetrachtungen und –optim ierungen und eine dezentrale Prozess-
verantwortung. Als Resultat sollen verbesserte und dezentral verantwortete Kernprozesse ent-
stehen, und ein besserer Überblick über relevante fachdienststellenübergreifende Prozesse ge-
währleistet werden.
Abbildung 76: Maßnahmensteckbrief "Prozessmanagemen t"
Der Zeitraum umfasst das vierte Quartal 2019 und erstreckt sich bis in den Juni des kommenden
Jahres.
Die einzelnen Arbeitspakete beinhalten die folgenden Themen:
(1) AP_01 Ausschreibung von Rahmenverträgen
Zur Umsetzung dieses Themas wird die Erstellung ein es Leistungsverzeichnisses vo-
rausgesetzt, die Verhinderung von Wissensverlust is t entscheidend, dass ein Termin
mit ZD im Oktober vereinbart werden soll, um Bedarfe aufzunehmen und ein Leistungs-
verzeichnis zu erstellen.
23 Hierzer, Rupert (2017): „Prozessmanagement 4.0 – Den digitalen Wandel als Chance nutzen“,
S. 153ff.
24 Hierzer, Rupert (2017): „Prozessmanagement 4.0 – Den digitalen Wandel als Chance nutzen“,
S. 174ff.
453
117
(2) AP_02 Gemeinsamer Workshop mit EGB und DMS zur Nutzung des Tool
Festlegung von künftigen Instrumenten, Software und Modellierungssprachen.
(3) AP_03 Erstellung Qualifizierungskonzept
Erarbeitung eines Schulungskonzepts für die Mitarbe iter/innen unter Berücksichtigung
der Kapazitäten.
(4) AP_04 Gemeinsame Schulung zum Prozessmanagement für EGB, Kundenmanager/in,
DMS und PRO
Durchführung eines Workshops, um Umsetzungshürden z u vermeiden bzw. zu verhin-
dern.
(5) AP_05 Bewerbung bei Fachdienststellen mittels Change Story
Mittels der Change Story soll die Notwendigkeit der Veränderung deutlich gemacht wer-
den und die Wünsche und Ideen der Fachdienststellen aufgenommen werden.
(6) AP_06 Identifizierung von Leuchttürmen je Refer at
In diesem Paket sollen die wichtigsten Elemente kenntlich gemacht werden.
(7) AP_07 Umsetzung Prozessoptimierung in den Leuch ttürmen
Im Zuge der Umsetzung wird das Prozessmanagement al s Organisationsarbeit von
DIP/1 etabliert.
(8) AP_08 Evaluation
Um die Umsetzung/Konzeption zu bewerten, werden die Leuchttürme befragt.
(9) AP_09 Anpassung Konzept und Instrumente
Erhaltene Verbesserungswünsche werden ggf. im Konze pt oder den Instrumenten in
der Toolbox eingearbeitet und die Change Story wird angepasst.
(10) AP_10 Kommunikation Erfolgsgeschichten
Im Rahmen eines Austausches mit den Leuchttürmen, in AL-Runden und Publikationen
wird die Erfolgsgeschichte kommuniziert.
Darüber ist dem Bereich Prozessmanagement noch die Maßnahme Schaffung der technischen
Rahmenbedingungen für das städtische Prozessmanagem ent zugeordnet. Hierbei geht es im
Wesentlichen um die Schaffung von aktuellen technischen Modellierungsmöglichkeiten, sodass
u.a. z.B. ein besserer Zugriff auf die Prozessdaten bank ermöglicht wird. Ebenso soll dadurch
eine bessere Vergleichbarkeit der eigenen Prozesse mit Prozessen anderer Städte und womög-
lich auch der Privatwirtschaft erzielt werden.
454
118
Abbildung 77: Maßnahmenplanung - Schaffung der tech nischen Rahmenbedingungen für städt. Prozessmanagem ent
Die Arbeitspakete dieser Maßnahme umfassen die folgenden Inhalte:
(1) AP_01 Einführung ADONIS NP
In diesem Arbeitspaket geht es um die Erstellung ei ner Projektfeinplanung und die an-
schließende Umsetzung.
(2) Überarbeitung des städtischen Modellierungsleitfadens
Im Zentrum der Überarbeitung steht die Anpassung de s Handbuchs und des Modellie-
rungsleitfadens auf BPMN 2.0.
(3) Schulung zum neuen Standard
Mittels eines Webinars soll ein Schulungsangebot für DIP und die Fachdienststellen auf-
gesetzt werden.
4.6 Digitalisierungscheck
4.6.1 AUSGANGSLAGE
Die Stadt Nürnberg steht, wie alle anderen Stadtverwaltungen auch, vor der großen Herausfor-
derung, das weitreichende Thema der Digitalisierung innerhalb der Stadt und ihrer Verwaltung
umzusetzen. Dafür sind Anpassungen einerseits in der Organisation vorzunehmen, andererseits
ist auch eine Anpassung der Arbeitsweise aller Mitarbeiter/innen erforderlich.
Die Gesamtwirkung der Digitalisierung umfasst neben technischen Möglichkeiten vor allem die
Organisation und ihre Funktionen für die Stadtverwaltung und deren Aufgaben für die Bürger/in-
nen der Stadt Nürnberg.
Für die Umsetzung wurde die Dachstrategie „digitales Nürnberg“ initiiert, die in Form eines inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes erarbeitet wurd e. Anhand dieser Strategie und der identi-
fizierten Handlungsfelder werden strategische Ziele und Leitlinien hergeleitet, die die Stadtver-
waltung als Grundlage für die Umsetzung der digitalen Transformation nutzt.
Im Rahmen des Strategieprojektes 2 (SP2) wurden Rahmenbedingungen und Umsetzungsnot-
wendigkeiten definiert, damit eine flächendeckende Realisierung der Digitalisierungsstrategie
455
119
stadtweit gelingen kann. Neben spezifischen IT-Fachthemen wurde auch erarbeitet, welche Auf-
gaben und Rollen von DIP/1 im Kontext der Bereichsb etreuung wahrgenommen werden müs-
sen, damit das Zusammenspiel Dienststellen, DIP/IT und DIP/1 von allen Akteuren als zielfüh-
rend und gelingend wahrgenommen wird.
Ausgehend von unterschiedlichen Arbeitsschritten un d –prozessen sollen diese künftig durch
gezielte Überprüfungen auf Digitalisierungshemmniss e untersucht werden. Durch die Ergeb-
nisse erhofft man sich Potenziale und Möglichkeiten aufzuspüren, die innerhalb der Verwaltung
für Optimierungen durch die Digitalisierung sorgen.
Das damit verbundene Ziel ist die Untersuchung und daran anschließend mögliche Anpassung
von Regelungen und Vorschriften, die auf Hemmnisse bezüglich der Digitalisierung geprüft wer-
den.
4.6.2 IDENTIFIZIERTE HANDLUNGSFELDER DER STRATEGIE „DIGITALES NÜRNBERG“
Im Rahmen der Ausarbeitung zur Dachstrategie „digit ales Nürnberg“ wurden Handlungsfelder
erarbeitet, die als Grundlage der künftigen Ausrich tung und Arbeitsweise der Stadtverwaltung
dienen sollen:
Umgang mit Veränderung
Kundenperspektive
Mitarbeitende und Führungskräfte
IT-Infrastruktur
Prozess- und Organisationsmanagement
Regelungen und Rahmenbedingungen
4.6.3 KRITERIEN FÜR DEN DIGITALISIERUNGSCHECK
Bereits in der Digitalisierungsstrategie des Strate gieprojekt 2 wurden Themen hinsichtlich der
strategischen Ziele des Handlungsfelds Regelungen u nd Rahmenbedingungen beleuchtet, die
sich auf den Digitalisierungscheck auswirken. Dazu kommen nun Bestandteile des Digitalisie-
rungschecks. Insgesamt umfassen diese Inhalte die folgenden Punkte:
Die Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und bringen die digitale
Transformation aktiv voran
Die zur Umsetzung benötigten Ressourcen steht auf langfristige Sicht zur Verfügung
Städtische Regelungen sind/werden überprüft und an gepasst, wozu
o Hemmnisse und Hindernisse zur Digitalisierung aufg espürt werden müssen
o Die Anforderungen an die digitale Stadtverwaltung so angepasst werden muss,
dass digitales Arbeiten nicht nur zugelassen, sondern eingefordert wird
Hinderliche gesetzliche Regelungen werden erkannt und Anpassungen initiiert
Regelungsorientierter Ansatz
ADON
Handbuch der Verwaltung
IT-Vorschrift (100 XYZ)
456
120
Darüber hinaus wurden Kriterien im Strategieprojekt 3 für den Check definiert, die z.B. in Form
einer Stichwortliste in einer automatisierten Texta nalyse helfen können, Digitalisierungshemm-
nisse in unterschiedlichen Regelungen identifizieren zu können.
Mit der erarbeiteten Kriterien-Übersicht ist eine V orlage geschaffen worden, die künftig für die
Prüfung auf Digitalisierungshemmnisse genutzt werden kann.
Die folgende Abbildung könnte als Checkliste genutz t werden, um anhand dieser Vorlage
Hemmnisse zu identifizieren und zu dokumentieren.
In einem ersten Aufschlag wurden die nachfolgenden Kategorien, Kriterien und Stichworte in
einem Workshop zusammengetragen. Die Kategorien erg eben sich unter anderem z.B. aus
möglichen Medienbrüchen. Die Kriterien bzw. Stichwo rte sind zunächst als Beispiele und erste
Ideen anzusehen und sollten nach den ersten Erfahrungen in jedem Fall evaluiert werden.
Lfd.
Nr.
Kategorie Kriterien / Stichworte
(Beispiele)
Hemmnis gefunden Anmerkungen
Ja Nein
1 Datenschutz
(Schnittstelle au-
ßerhalb der Stadt)
DSGVO, personenbe-
zogene Daten; Daten-
schutz, Datenspeiche-
rung, …
☐ ☐
2 Persönliches Er-
scheinen
Vorsprache, Antrag-
stellung, vor Ort, Voll-
macht, Erscheinen,
persönlich,…
☐ ☐
3 Unterschrift Signatur, Unterzeich-
nung, Mitzeichnung,
Unterschrift, Zeich-
nung, …
☐ ☐
4 Originaldokument Urkunde, beglaubigtes
Dokument, Ausweis,
Original, …
☐ ☐
5 Vorgabe zum Pa-
pierlaufweg
Ausdruck, Abdruck, in
Papierform, Post, Lauf-
weg, Umlauf, Versand,
…
☐ ☐
6 Endprodukt Übergabe, Aushändi-
gung, Abholung, Aus-
gabe, …
☐ ☐
7 Rechtevergabe Zugriffspunkte, Bestäti-
gung, Vertraulichkeit,
Zugriff, Rechte,
→ Gibt es eine rechtli-
che Grundlage?
→ Was sagt diese
rechtliche Grundlage?
☐ ☐
8 Korruptionspräven-
tion
4-Augen-Prinzip, Rota-
tionen, Prävention,
Korruption, …
☐ ☐
457
121
9 Bargeld Zahlungsart, Bar,
Handkasse, Kassen-
automat, EC Karte,
Geld, Banknoten, …
☐ ☐
4.6.4 UMSETZUNGSEMPFEHLUNG
Der Digitalisierungscheck hat zur Aufgabe mögliche Digitalisierungshemmnisse zu beseitigen,
und wird dabei auf alle Regelungen und Richtlinien der Stadt Nürnberg angewendet.
Abbildung 78: Maßnahmensteckbrief "Digitalisierungs check"
Die Inhalte der Arbeitspakete stellen sich wie folgt dar:
(1) AP_01 Rückmeldung zum Test des Kriterienkatalogs
Die Workshop-Teilnehmer geben Rückmeldung zum vereinbarten Test des Kriterienka-
talogs.
(2) AP_02 Flächendeckende Umsetzung des Digitalisierungschecks
Der Digitalisierungscheck wird auf Regelungen und R ichtlinien der Stadt Nürnberg an-
gewendet (Übergreifend – DIP, Fachlich - FDSt)
(3) AP_03 Priorisierung der zu bearbeitenden Regelungen
Hier wird eine Priorisierung und Fokussierung auf d ie wesentlichen Hemmnisse vorge-
nommen.
(4) AP_04 Überarbeitung
Im Rahmen einer Überarbeitung werden Digitalisierun gshemmnisse unter fachlichen,
rechtlichen und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten angeschaut.
4.7 Stellenplanangelegenheiten
458
122
4.7.1 IST-ANALYSE DER STELLENPLANANGELEGENHEITEN
4.7.1.1 Aufgaben und wesentliche Aufgabeninhalte
Der Bereich „Stellenplanangelegenheiten“ umfasst 20 18 insgesamt 5,17 VZÄ und beinhaltet
Stellenplanthemen jeder Art.
Aufgaben Ausschnitt aus den Tätigkeiten VZÄ in 2018 Mengengerüste 2018
Aufstellen Stellenplan
Erstellung Stellenplan AdO
0,01
Erstellung Stellenplanentwurf
Erste Kostenschätzung
HH-Planberatungen
Erstellung Stellenplan für
Haushaltsplan
Stellenschaffungsverfahren
Sondierungsgespräche mit
den Geschäftsbereichen
0,98
Anzahl der Sondierungsgespräche:
zwei mit jedem Geschäftsbereich
Anträge mit Begründungen
und Zusatzinformationen
kommen von den Geschäfts-
bereichen
Anzahl der Anträge: 452,57 VK
Erstellung POA-Vorlage "1 POA und 1 Stadtrat"
Import der neugeschaffenen
Planstellen in SAP HCM
Anzahl der neugeschaffene Planstel-
len: 375,67 VK
Vollzug des Stadtratsbe-
schlusses zu den Stellenneu-
schaffungen
Stellenhebungsverfahren
Anträge mit Begründungen
und Zusatzinformationen
kommen von den Geschäfts-
bereichen
0,42
Anzahl der Anträge: 110,00 VK
Erfassung der Anträge in der
Hebungsliste
Terminierung und Durchfüh-
rung der Bewertungsgesprä-
che
Anzahl der Bewertungsgespräche:
118,00 VK
Berechnung der Stellenober-
grenzen
Hebungsrunden Anzahl der Stellenhebungsverfahren: einmal pro Jahr
Stellenanpassungsverfahren
laufende unterjährige Vormer-
kungen für Anpassungsliste
0,08
Anzahl der Stelleanpassungsverfah-
ren: 1
Erstellung Liste mit "Rohda-
ten"
Liste mit PA-Daten bearbei-
ten
Erstellung POA-Vorlage
zentrale Erfassung der Daten
in SAP HCM
459
123
Unterjährige Kapazitätsauswei-
tung I (BFB)
Eingang, Prüfung und Weiter-
gabe des Antrags 0,33
Unterjährige Kapazitätsauswei-
tung II (ÜPL)
Eingang und Prüfung des An-
trags 0,05 Anzahl der Anträge: ca. 10
Erstellung eines Gutachtens
Bewirtschaftung des (SOLL-)
Stellenverteilungsplans
Pflege der Stellen in SAP
HCM
0,34
Anzahl Stellen in SAP HCM: 11.639
Befristung/Verlängerung von
befristeten Stellen
Anzahl befristeter Stellen: 529
Fortführung befristeter Stellen: 103
Pflege, Einrichtung/Änderung
von Organisationseinheiten
Verschiebung/Änderung VK-
Anteil von Stellen ohne Aus-
weitung/Reduzierung des
Stellenplans
Erforderliche Änderungen auf
Grund andere Aufgaben/Pro-
zessen
Zuordnung der Aufgaben und
Tätigkeiten zu Plan-Stellen (Ar-
beitsplatzbeschreibungen)
Verteilung der Dienststellen-
aufgaben auf Planstellen
1,58
Schlüssigkeit der Aufgaben-
verteilung prüfen
Erarbeitung von Alternativen
Stellenbewertung, Beratung in
Eingruppierungs- und Bewer-
tungsfragen
Entwurf APB überprüfen
0,49
Anzahl der Arbeitsplatzbeschreibun-
gen: 427
APB inhaltlich verifizieren
Bewertung im 4-Augen-Prin-
zip
Anzahl der Bewertungen:
tariflich: 352, analytisch: 75 (ohne He-
bungsrunde)"
Bearbeitung von Beschwer-
den
Arbeitsplatzbeschreibungen
(APB): 1. Ausfertigung; 2. in-
haltliche Gestaltung"
Stellenplanmäßige Umsetzung
von Gesetzen/Tarifverträgen
Beobachtung der Entwicklung
0,09
Prüfung der Relevanz
Aufbereitung von Umset-
zungsvorschlägen
Herbeiführung der Entschei-
dung
Umsetzung der Änderungen
Kapazitäts-/ Stellenbemessun-
gen
Analyse, Auswertung und
Aufbereitung der Daten (Men-
gengerüst)
0,16
Abstimmung mit der Dienst-
stelle
Festlegung der Ressourcen
Fortschreibung der Bemes-
sungsgrundlage
Berichterstattung im Aus-
schuss
WBA Eingang 0,32 Anzahl der WBAs: 637
460
124
Prüfung der Freigabe Wieder-
besetzung (WBA)
Prüfung Stellenplan
Beschaffung und Prüfung der
Arbeitsplatzbeschreibung
Anzahl der Arbeitsplatzbeschreibun-
gen: 427
Stellenfreigabe durchführen
Vakanz anlegen
Einzel- und Grundsatzfragen
Klärung von Einzel- und
Grundsatzfragen zum Stellen-
plan
0,32
Abbildung 79: Ist-Stand 2018 im Aufgabenbereich „St ellenplanangelegenheiten"
Zu den Aufgaben im Bereich der Stellenplanangelegenheiten gehört das Thema Aufstellung des
Stellenplans, was eine VZÄ-Bindung von 0,01 in 2018 ausmachte. Zu dieser Aufgabe zählen
Tätigkeiten wie die Erstellung des Stellenplanentwurfs und einer ersten Kostenschätzung sowie
HH-Planberatungen.
Die Aufgabe Stellenschaffungsverfahren umfasst u.a. die Tätigkeiten Sondierungsgespräche
mit den Geschäftsbereichen zu führen, Anträge mit Begründungen und Zusatzinformationen der
Geschäftsbereiche zu bearbeiten, eine POA-Vorlage z u erstellen, indem Listen und Stellung-
nahmen der Datenbank entnommen werden und den Impor t neugeschaffener Planstellen im
Programm SAP HCM durchzuführen. Des Weiteren werden Stadtratsbeschlüsse zu Stellenneu-
schaffungen bearbeitet, indem Schreiben über die Stellenneuschaffungen mit detaillierten Stel-
lendaten verfasst werden. Diese Aufgabe wurde in 2018 mit 0,98 VZÄ bearbeitet.
Im Rahmen der Aufgabe Stellenhebungsverfahren wird sich um die Anträge mit Begründungen
und Zusatzinformationen der Geschäftsbereiche gekümmert, welche in einem Standardformular
mit APB eingereicht werden. Im Anschluss werden die Anträge in einer zentralen Hebungsliste
(Excelliste) erfasst. Einmal im Jahr finden Hebungsrunden statt. Darüber hinaus werden Bewer-
tungsgespräche durchgeführt. Insgesamt bindet die A ufgabe Stellenhebungsverfahren 0,42
VZÄ.
Lediglich einen kleinen VZÄ-Anteil von 0,08 VZÄ nim mt die Aufgabe des Stellenanpassungs-
verfahrens ein. Tätigkeiten im Rahmen dieser Aufgab e sind u.a. die laufende unterjährige Vor-
merkung für die Anpassungsliste in Form einer E-Mai l an den Querschnittsbeauftragten, die
Erstellung einer Liste mit "Rohdaten“ mit Unterschieden zum „Ist“ und „Soll“ und die Bearbeitung
dieser mit den Personalamtsdaten.
Eine weitere Aufgabe ist die unterjährige Kapazitätsausweitung. Der Teil I budgetfinanzierte Be-
schäftigung (BFB) bindet 0,33 VZÄ. Diese Aufgabe beinhaltet die Tätigkeiten Eingang, Prüfung
und Weitergabe der eingegangenen BFB-Formulare. Gleiche Arbeiten werden in Bezug auf die
unterjährige Kapazitätsausweitung II (ÜPL) erledigt . Mit 0,05 VZÄ nimmt diese Aufgabe aller-
dings einen wesentlich kleineren Anteil im Vergleic h zum Teil 1 ein. Darüber hinaus erfolgt die
ÜPL im Gegensatz zum BFB formfrei.
Um der Personalplanung gerecht zu werden, wird der Stellenverteilungsplan mit 0,34 VZÄ be-
wirtschaftet. Arbeitsschritte in diesem Zusammenhan g sind u.a. die Pflege der Stellen in SAP
HCM (z.B. Änderung der Produktzuordnung, Klärung un d Pflege der Budgetrelevanz von Stel-
lenänderungen, usw.), die Einrichtung und/oder Ände rung von Organisationseinheiten wie z.B.
Änderung der Teambezeichnung, sowie die Befristung von Stellen oder die Verlängerung von
befristeten Stellen.
461
125
Die meiste anteilige Arbeitszeit von 1,58 VZÄ wird in die Zuordnung der Aufgaben und Tätigkei-
ten zu Planstellen investiert. Darunter fallen u.a. die Tätigkeiten der Verteilung der Dienststel-
lenaufgaben auf Planstellen und die Aufgabenverteilung auf Schlüssigkeit zu prüfen, sowie mög-
liche Alternativen zu prüfen. In Bezug auf die Verteilung der Dienststellenaufgaben auf Planauf-
gaben dient der Aufgabengliederungsplan als Grundla ge, während bei der Prüfung der Aufga-
benverteilung der Auslöser für die gewünschte Veränderung betrachtet wird.
Die Aufgabe der Stellenbewertung und Beratung in Ei ngruppierungs- und Bewertungsfragen
war in 2018 mit 0,49 VZÄ besetzt. Darunter fallende Tätigkeiten sind die Überprüfung des Ent-
wurfs zur APB hinsichtlich inhaltlicher und formaler Anforderungen. Die inhaltliche Verifizierung
der APB erfolgt in Abstimmung mit der Dienststelle. Als Vergleichsgrundlage für die Bewertung
können Werte anderer APB (z.B. DSt-Werte, intra- oder interkommunal) dienen. Die Bewertung
findet aktuell im 4-Augen-Prinzip statt.
Die stellenplanmäßige Umsetzung von Gesetzen und Ta rifverträgen bindet 0,09 VZÄ. Dabei
wird die Relevanz der Gesetze unter Gesichtspunkten des Geltungsbereichs und der Betroffen-
heit geprüft. Mögliche Umsetzungsvorschläge für die Bedürfnisse der Stadt Nürnberg werden
aufbereitet, Entscheidungsgrundlagen für die politischen Gremien vorbereitet und die beschlos-
senen Änderungen umgesetzt.
Die Kapazitäts- und Stellenbemessung umfasst 0,16 V ZÄ, wobei Tätigkeiten wie die Beschaf-
fung und Auswahl der relevanten Daten, die Plausibilisierung und Verifizierung dieser nach der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanag ement (KGSt) bzw. Werte der Stadt-
kämmerei (StK), sowie die Abstimmung mit der Dienststelle dazugehören.
Die Prüfung und Freigabe der Wiederbesetzung (WBA) wurden im Jahr 2018 mit einem VZÄ-
Anteil von 0,32 VZÄ bearbeitet, wozu die Bearbeitung der WBA Eingänge, das Prüfen des Stel-
lenplans in Form eines Abgleiches, die Beschaffung und Prüfung der Arbeitsplatzbeschreibung
und eine mögliche Stellenbewertung gehört.
Zu weiteren und sonstigen Arbeitsschritten im Berei ch der Stellenplanangelegenheiten zählen
u.a. die Klärung von Einzel- und Grundsatzfragen zum Stellenplan. Im Jahr 2018 wurden diese
Aufgaben mit 0,32 VZÄ besetzt.
Die Aufgaben im Aufgabenbereich Stellenplanangelege nheiten zeichnen sich durch einen ho-
hen Grad der Vernetzung innerhalb des bisherigen Au fgabenportfolios von DIP/1 aus. Diese
Vernetzung und Verbindung innerhalb des bisherigen Aufgabenportfolios von DIP/1 zeigt die
nachfolgende Abbildung:
462
126
Abbildung 80: Vernetzung der Aufgabenbereiche
Insbesondere die Aufgaben Stellenbemessung und Arbeitsplatzbeschreibung haben eine inten-
sive Verknüpfung zu den Kernaufgaben der Bereichsbe treuung (Auftragsbearbeitung). So wird
eine Arbeitsplatzbeschreibung als Grundlage für die Ermittlung des Stellenwertes benötigt (z.B.
im Rahmen eines Stellenhebungsverfahrens) während die Stellenbemessung die Grundlage für
Prozesse, in denen die Notwendigkeit von Personalka pazitäten ermittelt oder bestätigt werden
muss, bildet (z.B. im Rahmen eines Stellenschaffung sverfahrens). Es empfiehlt sich daher die
Aufgaben/Prozesse nicht isoliert zu betrachten, sondern immer im Zusammenhang mit den vor-
gelagerten oder anschließenden Arbeitsschritten.
4.7.1.2 Analytischer Befund
Im Bereich Stellenplanangelegenheiten wurden die folgende Defizite erfasst und bearbeitet
(1) Klare Kundenausrichtung herstellen: Den Kunden ist zum Teil nicht klar, welcher
Bereich im Querschnitt für welches Thema erster Ans prechpartner ist und wer sich
schwerpunktmäßig um sein Anliegen kümmert.
(2) Transparenz für den Kunden (FDSt, Antragssteller, etc.) schaffen und laufend in-
formieren: Die Fachdienststellen und Eigenbetriebe haben gera de für die im Aufga-
benbereich Stellenplanangelegenheiten angesiedelten Aufgaben und Prozesse rückge-
meldet, dass für die „Antragsteller“ wenig transpar ent ist wie der Arbeitstand bei der
Bearbeitung ist und an welcher Stelle im Prozess de r Antrag abgelehnt worden ist.
Ebenfalls Unklarheit herrscht bei dem Kunden darüber, welcher Bereich im Querschnitt
für welches Thema der erste Ansprechpartner ist.
463
127
(3) Image von DIP/1 verbessern: Das Thema Stellenbewertung ist auf Grund der Vergan-
genheit (städtische Haushaltskonsolidierung) und se ines Charakters (Bewertung einer
Stelle anhand von messbaren Kriterien) ein Aufgaben feld, das dem neuen Image von
DIP/1 als Berater und Unterstützer entgegenläuft.
(4) Sinnvolle Prozess- und Aufgabenbündelung in den Organisationseinheiten (DIP/1
und CC): Wie bereits erläutert, dürfen die Aufgaben/Prozess e nicht isoliert betrachtet
werden, sondern müssen im Zusammenhang mit den vorg elagerten oder anschließen-
den Arbeitsschritten gesehen werden. Aufwendige Abs timmungsprozesse oder Kom-
petenz- und Verantwortungsstreitigkeiten sollen vermieden werden.
(5) Prozesse innerhalb von DIP/1 und CC (z.B. durch die Vermeidung von „unnötigen“
Schritten) beschleunigen: Die erhobenen Prozesse zeigen Möglichkeiten zur Optimie-
rung der Prozesse auf. Dies manifestiert sich in fe hlenden Standards (Gestaltung von
Arbeitsplatzbeschreibungen, Methoden bei der Kapazitätsermittlung, etc.), Ablagestruk-
turen (eine einheitliche Ablage von finalen Arbeits platzbeschreibungen, etc. wird nicht
von allen Bereichsbetreuer/innen verfolgt).
(6) Entlastung DIP/1 und CC um „unnötige“ Aufgaben bzw. Prozessschritte: Zu nen-
nen ist hier beispielsweise die generelle Einbindung von DIP/1 bei der Bearbeitung von
Wiederbesetzungsverfahren.
(7) PA in den Stellenschaffungs-, Stellenhebungs- und S tellenanpassungsprozess
sowie in die Stellenwertermittlung frühzeitig einbinden und informieren: Im Status
quo wird PA gar nicht oder erst relativ spät in die Prozesse eingebunden. Das führt zum
Teil dazu, dass POA-Beschlüsse rückabgewickelt oder geändert werden müssen z.B.,
wenn bei der Personalbeschaffung klar wird, dass zu der erstellten APB und dem ermit-
telten Stellenwert auf dem Arbeitsmarkt keine geeig neten Bewerber gefunden werden
könnten oder können.
4.7.2 SOLL-KONZEPTION DER STELLENPLANANGELEGENHEIT EN
4.7.2.1 Grundsätzliche Ausrichtung
Folgende wesentliche Veränderungen sind für die beschriebenen Soll-Prozesse maßgebend
(1) Klar definierte Prozesse mit eindeutigen Anspre chpartnern und Verantwortlichkeiten
(2) Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird für de n Kunden (FDSt, Antragssteller, etc.)
durch laufende Informationen verbessert (Prinzip: Wissen, wo der Antrag sich befindet)
(3) Abgabe der konfliktträchtigen Aufgabe Stellenbe wertung an CC
(4) Klare Rollenabgrenzung für die Organisationsein heiten:
Verbesserung der Qualität der Dateninformationen in SAP HCM soll mittelfristig die
Prozesse weiter beschleunigen
(5) Entlastung DIP/1 und CC um „unnötige“ Aufgaben bzw. Prozessschritte (WBA)
(6) PA wird in den Soll-Prozessen frühzeitig und ab gestimmter Form eingebunden und in-
formiert (Prinzip: zielgerichtete Information statt Informationsüberfrachtung)
464
128
4.7.2.2 Rollen im neuen Modell
Künftig werden die Aufgaben des Aufgabenbereichs St ellenangelegenheiten auf die folgenden
Akteure mit einer entsprechenden Aufgabenverantwortung zugeordnet werden:
(1) DIP/1: Auf Grund der Prozess- und Organisationsverantwort ung übernimmt DIP/1
und hier insbesondere die Bereichsbetreuung die Auf gaben der Kapazitätsermitt-
lung und Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen.
(2) Competence-Center Stellenbewertung: Für die Bewertung und die Kommunika-
tion (u.a. zwischen DIP/1 und PA sowie zum POA) wir d ein neues Competence-
Center Stellenbewertung geschaffen und direkt als S tabstelle beim Referat I/II an-
gesiedelt. Dies soll als Bindeglied oder Scharnier zwischen den Beteiligten Akteuren
wirken und arbeiten.
(3) Personalamt: PA soll in seiner Beschaffungsverantwortung mit de n zugeordneten
Aufgaben weiter gestärkt werden.
4.7.2.3 Rollen in den Prozessen
Prozessvisualisierungen in der Stadt Nürnberg werde n mit der Software Adonis dargestellt. Je
Aktivität lassen sich für einen Prozess-Akteur verschiedene Rollen festlegen.
Durchführungsverantwortung: Zuständig für die eige ntliche Durchführung der Aktivität,
bzw. der Akteur, der die Initiative für die Durchführung ergreift.
Ergebnisverantwortung: Verantwortlich im Sinne von „genehmigen“, „billigen“ oder „un-
terschreiben“. Der Akteur, der im rechtlichen oder kaufmännischen Sinne die Verant-
wortung trägt.
Mitarbeit: Ein Akteur, der nicht zwingend unmittel bar an der Umsetzung beteiligt ist. Da
dieser jedoch relevante Informationen für die Umset zung bereithält, sollte er in den
Kommunikations- und/oder Arbeitsprozess miteingebunden werden.
Information: Ein Akteur, der Informationen über de n Verlauf bzw. das Ergebnis der Tä-
tigkeit erhält oder die Berechtigung besitzt, Einsicht zu nehmen.
Dies ermöglicht eine präzise Darstellung der Rollen der Akteure für jede Aktivität.
4.7.2.4 Wesentliche Veränderungen in den einzelnen Prozessen
Nachfolgend sind die Soll-Prozesse aus dem Bereich Stellenplanangelegenheiten im Überblick
dargestellt. Die detaillierten Prozessdarstellungen sind dem Anhang zu entnehmen.
Dabei werden jeweils die zentralen Auswirkungen der angestrebten Veränderungen im Soll-
Prozess erläutert.
465
129
4.7.2.4.1 Soll-Prozess Stellenschaffung
Abbildung 81: Soll-Prozess Stellenschaffung
PA wird in den Prozess frühzeitig und abgestimmter Form eingebunden und informiert
Die Antragsteller werden im Prozess zum Stand der Bearbeitung informiert z.B. bei ei-
nem Wechsel der Zuständigkeit
Nach einer positiven Ersteinschätzung zum Kapazitä tsbedarf wird der Prozess zwi-
schen DIP/1 und CC parallelisiert und im Weiteren b is zum POA-Beschluss von CC
koordiniert und geleitet
Perspektivisch soll der Prozess vollständig digita lisiert werden d.h. von der Online-An-
tragsstellung bis zur Mitteilung über das Ergebnis
4.7.2.4.2 Soll-Prozess Stellenhebung der Beamten
Abbildung 82: Soll-Prozess Stellenhebung Beamten
CC übernimmt primär die Durchführungsverantwortung im Prozessablauf
Das Personalamt und die Fachdienststelle werden fr ühzeitig informiert
Die Aktivitäten „Stellenbewertung“ und „Personalda ten in die Hebungsliste aufnehmen“
finden parallel statt, da auf eine gemeinsame Liste zugegriffen wird
Perspektivisch soll der Prozess vollständig digita lisiert werden
466
130
4.7.2.4.3 Soll-Prozess Stellenanpassung
Abbildung 83: Soll-Prozess Stellenanpassung
Der Prozess wird durch PA/2, das die Listen anford ert, angestoßen und geht dann im
weiteren Prozessverlauf über zu CC
Langfristig soll für alle Stellen eine alternative Stellenbewertung erstellt werden
4.7.2.4.4 Soll-Prozess Kapazitätsausweitung I (BFB )
Abbildung 84: Soll-Prozess Kapazitätsausweitung I
Mit der Überarbeitung des Ist-Prozesses und der Vis ualisierung eines Sollprozesses ergeben
sich keine wesentlichen Änderungen. Einzige Ausnahme bildet hiervon die Neuerung, dass eine
eventuell erforderliche Stellenbewertung künftig von CC durchgeführt wird.
467
131
4.7.2.4.5 Soll-Prozess Kapazitätsausweitung II (ÜP L)
Abbildung 85: Soll-Prozess Kapazitätsausweitung II
Mit der Überarbeitung des Ist-Prozesses und der Vis ualisierung eines Sollprozesses ergeben
sich keine wesentlichen Änderungen. Einzige Ausnahme bildet hiervon die Neuerung, dass eine
eventuell erforderliche Stellenbewertung künftig von CC durchgeführt wird.
4.7.2.4.6 Soll-Prozess Stellenplan
Abbildung 86: Soll-Prozess Stellenplan
Der Prozess, der zur Erstellung des Stellenplans fü hrt, wird durch CC und DIP/1 durchgeführt,
die in einem engen Austausch miteinander stehen. Die Wahrnehmung des Datenmanagements
einschließlich –pflege für den Stellenplan erfolgt durch DIP/V.
4.7.2.4.7 Soll-Sub-Prozess Stellenbewertung
Abbildung 87: Soll-Sub-Prozess Stellenbewertung
468
132
Die Durchführungsverantwortung für Stellenbewertun gen liegt bei CC
Ein 4-Augen-Prinzip innerhalb von CC ist nicht not wendig und kann durch die beschrie-
bene Aufgabentrennung (APB erstellen, Stelle bewerten und über Bewertung entschei-
den) ersetzt werden.
PA ist bei der Stellenwert-Festlegung beteiligt, s ofern es sich hierbei um eine Stellen-
beschaffung oder eine konkrete Person handelt
4.7.2.4.8 Soll-Sub-Prozess Arbeitsplatzbeschreibun g
Abbildung 88: Soll-Sub-Prozess Arbeitsplatzbeschreibung
Die Durchführungsverantwortung für den Prozessabla uf liegen bei DIP/1 und der Fach-
dienststelle; CC wird zur Feststellung der Endfassung informiert
Die Arbeitsplatzbeschreibungen, die von DIP an CC weitergeleitet werden, gelten als
abgestimmt und von DIP anerkannt
Ggf. ist das Formular der APB anzupassen / zu erwe itern, um dem CC eine geeignete
Grundlage für die Bewertung zur Verfügung zu stellen
4.7.2.4.9 Regel-Soll-Prozess Arbeitsplatzbeschreib ung Aktualisieren
Abbildung 89: Regel-Soll-Prozess Arbeitsplatzbeschr eibung aktualisieren
Für das Startereignis gilt: Die Aktualisierung der Arbeitsplatzbeschreibung soll mindes-
tens bei Aufgabenveränderungen, Prozessbetrachtungen, Stellenausschreibungen und
Stellenbemessungen angestoßen werden
469
133
Zudem sollen keine APBs vorliegen, die älter als z ehn Jahre sind. Hierbei handelt es
sich um eine aktuelle Regelung der Stadt Nürnberg. Gegebenenfalls wird dieser Zeit-
raum künftig verkürzt werden
4.7.2.4.10 Soll-Prozess Stellenwertüberprüfung im Tarif-Bereich
Abbildung 90: Soll-Prozess Stellenwertüberprüfung im Tarif-Bereich
Die Kommunikation des Ergebnisses der Stellenwertüb erprüfung erfolgt durch CC, bei organi-
satorischen Veränderungen durch DIP in einem gemeinsamen Gespräch (bei Bedarf).
4.7.2.4.11 Soll-Prozess Wiederbesetzung
Abbildung 91: Soll-Prozess Wiederbesetzung
Langfristig soll der Wiederbesetzungsantrag wegfal len
Dafür muss eine APB-Inventur durchgeführt werden, um festzustellen, welche APBs
älter als zehn Jahre sind. Bei dieser zehn Jahresre gelung handelt es sich um einen
aktuellen internen Standard. Ggf. wird dieser künft ig nach unten (in Richtung weniger
Jahre) korrigiert
470
134
4.7.2.4.12 Soll-Prozess Klageverfahren
Abbildung 92: Soll-Prozess Klageverfahren
Die Koordinator-Funktion im Prozessverlauf wird en tsprechend des Schwerpunktes der
Klage an CC, DIP/1 oder PA übergeben
4.7.3 UMSETZUNGSEMPFEHLUNGEN
In der Umsetzungsphase müssen sowohl die Prozesse implementiert als auch die neuen Rollen
eingeführt werden.
Grundsätzlich sollte hinsichtlich der Umsetzung der Soll-Prozesse eine Priorisierung stattfinden,
um eine Reihenfolge für die Umsetzung festlegen zu können. Die Priorisierung sollte dabei so-
wohl den Umsetzungsaufwand für die Implementierung des Soll-Prozesses (Prozesslänge, und
-komplexität, Anzahl der Beteiligten) als auch die Dringlichkeit der Reformierung des Prozesses
berücksichtigen. Der neue Prozessablauf sollte in e inem ersten Schritt an mehreren unter-
schiedlichen Fallbeispielen getestet werden. Nach e inem solchen Testlauf sollte ein Abgleich
des geplanten und des tatsächlichen Prozessablaufs stattfinden, um bewerten zu können, in-
wiefern der Ablauf des Soll-Prozesses bereits den Anforderungen entspricht und welche Aktivi-
täten und Kommunikationswege noch Optimierungsbedarf aufweisen.
In die Reformierung der Ist-Prozesse werden automat isch auch die neuen bzw. veränderten
Rollen miteinbezogen. Deshalb ist es wichtig, vorab die Rollenveränderungen zu kommunizie-
ren, um für Verständnis für die Aufgaben und Berech tigungen der Akteure in den neuen Pro-
zessabläufen zu sorgen. Erfolgt vor den Prozessanpassungen eine klare Rollendefinition für das
Personalamt, DIP/1 und das Competence Center Stelle nbewertung, lassen sich die Soll-Pro-
zesse aufwandsärmer einführen, als wenn die Klärung der neuen Rollen erst später im Verlauf
der Prozessumstellung erfolgt. Da gerade die Rollen von DIP/1 und CC Berührungspunkte auf-
weisen, ist eine unmissverständliche Abgrenzung dieser beiden Rollen erforderlich.
471
135
Eine erste Reflexion der Maßnahmenumsetzung ist nac h einem Jahr angedacht. Eine Evalua-
tion der Maßnahmenumsetzung ist nach zwei Jahren angedacht. Die Evaluation wird dabei zwi-
schen der Strukturveränderung (Bildung CC) und den beschriebenen Prozessoptimierungen un-
terscheiden müssen. Sinnvoll ist die differenzierte Betrachtung vor dem Hintergrund, dass beide
Elemente prinzipiell unabhängig voneinander umgeset zt werden können. Bei der Evaluation ist
darauf zu achten, dass Zielverfehlungen der strukturellen Veränderung nicht dazu führen, dass
ggf. positive Prozessoptimierungen rückgängig gemacht werden.
Für den Erfolg und die Umsetzung ist es daher wicht ig eine Vervollständigung und Aktualisie-
rung der APBs im Umsetzungskonzept einzuplanen. Hinsichtlich der Aktualisierung der Arbeits-
platzbeschreibungen empfiehlt Rödl & Partner, eine Meilensteinplanung durchzuführen. Sie be-
schreibt einzelne Zielpunkte hin bis zu dem Zielzus tand, in dem alle (oder ein definierter Pro-
zentsatz der) APBs auf einem aktuellen Stand sind. Damit der Aufwand dieses Projekts ab-
schätzbar wird und damit ein realistisches Ziel (Zeithorizont, personelle Kapazitäten) für die Ak-
tualisierung der APBs formuliert werden kann, ist e ine APB-Inventur erforderlich. Sie ist einer
der ersten Zielpunkte in der Meilensteinplanung. Zur Näherung und besseren Aufwandsabschät-
zung wurde im Rahmen der Untersuchung eine repräsentative Stichprobe von 50 Stellen gezo-
gen. Daraus lässt sich ableiten, dass:
in 46 % der Fälle keine APB vorhanden ist
bei 24 % der fehlenden, jedoch erforderlichen APB bereits ein Entwurf vorhanden ist
44 % der vorhandenen APB nicht älter als 3 Jahre s ind
17 % der vorhandenen APB sind älter als 10 Jahre
bei 9 % der vorhandenen APB kein Erstellungsdatum angegeben ist
ca. 18 % der Stellennummern APB erfordern, die nic ht nur für eine, sondern für mehrere
Stellen gelten
Darauf aufbauend ist ein stadtinterner Standard zu setzen, wie alt eine APB sein darf, um die
Menge an APB bestimmen zu können, die gemäß dieses Standards zu aktualisieren ist. Zeit-
gleich kann bei Bedarf eine Regel festgelegt werden, welche Bedingungen die Nicht-Einhaltung
dieses Standards rechtfertigen. Hierfür bietet sich eine ABC-Analyse an. Da es sich nach Schät-
zung der Stadt Nürnberg um eine sehr hohe Zahl an z u aktualisierenden APB handeln könnte,
ist die weitere, Kapazitäten schonende Vorgehenswei se nach Feststellung des Handlungsbe-
darfs zu planen. Die Idee, andere Projekte wie Aufg abenveränderungen, Prozessbetrachtun-
gen, Stellenausschreibungen und Stellenbemessungen als Anlass zu nehmen, die in diesem
Fall betrachteten APB zu aktualisieren, wird als ein effektives Vorgehen erachtet.
472
136
Abbildung 93: Maßnahmensteckbrief "Umsetzung CC-Ste llenbewertung"
Auch hier lassen sich Arbeitspakete identifizieren und benennen.
(1) AP_01 Abstimmung mit Sponsor etablieren
Zunächst geht es darum, Rollen zu klären, Zielbilde r abzugleichen, Risiken zu bespre-
chen und auch künftige Austauschroutinen zeitlich und inhaltlich festzulegen.
(2) AP_02 Übergabegespräch mit DIP
Im Übergabegespräch findet eine Abstimmung darüber statt, welche Aufgaben in der
Übergangsphase weiter wahrgenommen werden, wie der genaue Umsetzungsplan
aussieht und welche Unterstützung von DIP/PRO notwendig ist. Finale Klärung an wel-
chen Stellen „Prüfung der unterjährigen Kapazitätsa usweitung“ und die „Prüfung der
Freigabe von Wiederbesetzungen“ ohne DIP/1-Einbindung läuft.
(3) AP_03 Evaluationskonzept entwickeln
Definierung von Inhalten, Ziele messbar machen und Ablaufprozesse festlegen.
(4) AP_04 Roadmap DIP/PRO entwickeln
Hierbei werden Struktur und Inhalte der Roadmap festgelegt und das Format sowie der
Ablaufplan erarbeitet.
(5) AP_05 Kommunikationskonzept erarbeiten
In der Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes geht es darum, Ziele und Zielgrup-
pen zu definieren, Themen und Botschaften inhaltlic h zu schärfen und die Zeitplanung
festzulegen.
(6) AP_06 Qualifikation der Mitarbeiter/innen von D IP/PRO
Die Qualifikation muss zeitlich, inhaltlich und fac hlich geklärt werden, ebenso die Form
der Qualifikation.
(7) AP_07 APB sichtbar machen
In AP_07 wird eine einheitliche Namenskonvention fe stgelegt, vorhandene und abge-
stimmte APB von DIP/PRO werden in einer definierten Struktur hinterlegt.
(8) AP_08 APB Instrument weiterentwickeln
473
137
Bei diesem Arbeitspaket werden zusätzlich notwendig e Inhalte definiert, eine Struktur
und Handreichung aufgebaut sowie der Schulungsplan für die Dienststellen entwickelt.
(9) AP_09 Roadshow durchführen
Zur Durchführung der Roadshow müssen Termine werden und im Nachgang das Feed-
back aufbereitet werden.
(10) AP_10 Datenbankstruktur definieren
Zur Definition der Datenbankstruktur müssen die nötigen Inhalte identifiziert, die Quellen
sichtbar gemacht werden und notwendige Formulare bz w. Eingabemöglichkeiten fest-
gelegt werden.
(11) AP_11 Onlineverfahren erarbeiten
Identifizierung von Prozessen und Klärung von Onlin e-Möglichkeiten, sodann Überfüh-
rung und Go-Live der Onlineverfahren sowie Klärung von Möglichkeiten der stärkeren
Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit der Fachdie nststellen bei der Anwendung von
städtischen Regelungen.
(12) AP_12 APB aktualisieren und vervollständigen
Da hoher Vervollständigungs- und Aktualisierungsbedarf festgestellt, Aktualisierung der
APB.
474
138
5. TEILPROJEKT 4: AUFBAUORGANISATION
5.1 Ausgangslage
Ausgehend von der Entscheidung die Dienststelle strategisch neu auszurichten und auf die The-
men Digitalisierung, IT und Prozessmanagement zu fo kussieren, sind Veränderungen der Auf-
bauorganisation in personeller und struktureller Hi nsicht erforderlich. DIP soll als Partner und
treibendende Einheit für Digitalisierung, IT und Prozess- sowie Organisationsgestaltung fungie-
ren.
5.2 Zielsetzung
Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und Aufgaben sowie der Ergebnisse des Strate-
gieprojekts 2 und der dort entwickelten Struktur fü r DIP/IT soll die Aufbauorganisation derart
konfiguriert sein, dass zukünftigen Herausforderungen und Wünschen der Kunden entsprochen
wird und somit die Leistungen entsprechend agil und transparent erbracht werden.
Die neue Aufbauorganisation sollte dahingehend aufgestellt sein, dass die Zusammenarbeit von
Abteilungen und Bereichen (Schnittstellen) nach Lea n Prinzipien und agilen Herangehenswei-
sen ausgearbeitet ist.
Die Ergebnisse der Kundenkonferenz zeigen, dass sich die Kunden einen festen Ansprechpart-
ner innerhalb von DIP und eine Verbesserung der Zusammenarbeit von DIP/1 und DIP/IT wün-
schen.
Weitere Anforderungen hinsichtlich der künftigen Aufbauorganisation ergeben sich auch aus der
Strategieklausur, hierzu zählen u.a. die engere Zus ammenarbeit von DIP mit den Dienststellen
und den Eigenbetrieben. Außerdem soll ein motivationsförderndes Arbeitsumfeld innerhalb von
DIP geboten werden.
Mit der Neuausrichtung der Struktur und Aufbauorgan isation sollte ein verbesserter Überblick
über die gebundenen Ressourcen, eine sinnvolle Proz ess- und Aufgabenbündelung in den Or-
ganisationseinheiten sowie die Bündelung von steuerungsrelevanten, operativen und unterstüt-
zenden Aufgaben erfolgen.
475
139
5.3 Aktuelle Aufbauorganisation
Abbildung 94: Organigramm Stand 19.12.2017
Gemäß dem abgebildeten Organigramm weist die derzei tige Struktur eine klare Trennung der
Bereiche OrgA/1 Allgemeine Organisation und OrgA/IT Informations- und Kommunikationstech-
nik aus, die sich dann wiederum in verschiedene Abteilungen gliedern.
5.4 Aufgabengebiete
Den Bereichen DIP/1-1 (SG Projekte und sonstige Fachaufgaben) und DIP/1-2 (SG Bereichsbe-
treuung) sind die Themengebiete Führung und Verwalt ung, Stellenplanangelegenheiten, Steu-
erungsunterstützung, Organisationsberatung und -ent wicklung außerhalb von Projekten, Pro-
zessmanagement / ADONIS, Nürnberger Ideenmanagement , Controlling, Haushaltskonsolidie-
rung und Umsetzungscontrolling, Projekte, DMS, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und sonstige
476
140
Aufgaben zugeordnet. In den Aufgaben sind unterschiedliche VZÄ-Anteile gebunden, wobei die
Themen Stellenplanangelegenheiten und Projekte die vergleichsweise größten Anteile binden.
5.5 Beurteilung der Ist-Situation und Veränderun-
gen
Durch die derzeitige Aufbauorganisation werden die Informationen und die bearbeiteten Pro-
jekte innerhalb von DIP teilweise unvollständig kom muniziert und nicht mit allen nötigen Infor-
mationsträgern geteilt, sodass für die betroffenen Dienststellen ein unvollständiger Eindruck in
der Bearbeitung und Kommunikation zwischen organisa torischen bzw. prozessualen und IT-
Themen entstehen kann. Das Ziel „One-Face-To-The-Cu stomer“ hinsichtlich interner Kunden
sollte hierbei Richtlinie sein und kann gegenwärtig auch durch die organisatorische Trennung
der Aufgabeninhalte von DIP/1 und DIP/IT nicht optimal umgesetzt werden.
Zudem ist im Bereich Projektmanagement momentan ein e den unterschiedlichen Umfängen,
Tragweiten und Wirkungsdimensionen nicht entsprechende Trennung von Fachlichkeit und Pro-
jektmanagementkompetenz erkennbar. In dieser Konsequenz entsteht ein Nadelöhr von umfas-
sender Akteurseinbindung, Zuständigkeitsfragen und teils ineffektiver Informationsflüsse. Dabei
hängt die konkrete Bearbeitung der Projekte zunächs t von ihrem Status und ihrer Wirkungsdi-
mension ab, also der Bewertung, ob es sich überhaupt um ein Projekt handelt oder nicht.
Fraglich ist ebenso die derzeitige und zukünftige Zuständigkeit in Bezug auf DMS-Projekte. Hier-
bei ist vorgesehen, ab dem Jahr 2021 nach Abschluss des „Basis Roll-Outs“ die Verantwortung
im Regelbetrieb in ein Kompetenzzentrum „DMS“ bei d er IT zu verorten. Auch der Bereich
eGovernmentbüro (EGB) bildet innerhalb von DIP/IT e in eigenes Kompetenzzentrum. Die bei-
den Bereiche haben dabei sowohl eine hohe prozessuale Ausrichtung als auch einen hohen IT-
Bezug. Für den Gesamtaufbau von DIP müssen mindestens folgende Punkte umgesetzt werden
(strukturell im Rahmen der Aufbauorganisation oder prozessual im Rahmen der Ablauforgani-
sation):
(1) Gemeinsame Prozessgrundlage muss geschaffen wer den, d.h. Erkenntnisse aus allen
Bereichen (DIP/1, EGB und DMS) müssen in eine gemei nsame Prozesslandkarte für
die wesentlichen Kernprozesse in der jeweiligen Fac hdienststelle eingehen und allen
Bereichen zugänglich gemacht werden (gemeinsame Plattform)
(2) Keine Digitalisierung ohne Optimierung, d.h. be stehende Abläufe sollen nicht einfach
digitalisiert werden, sondern im Zuge dessen sollen Optimierungsmöglichkeiten identi-
fiziert und gehoben werden (Digitalisierungsrendite)
(3) Gemeinsame Modellierungssprache für die Darstel lung der Soll-Prozesse
Weitere Ausführungen hierzu sind dem Berichtsteil Prozessmanagement zu entnehmen.
Planungen zufolge werden Teile des Aufgabenbereichs Stellenplanangelegenheiten und der
Aufgabenbereich Controlling zukünftig in anderen Ämtern bzw. Dienststellen bearbeitet und so-
mit organisatorisch umgesiedelt.
Im Rahmen des Strategieprojekts 2 wurden bereits vorgesehene Änderungen konzeptionell er-
arbeitet und eine aufbauorganisatorische Konfigurat ion in Form einer schrittweisen Organisati-
onsempfehlung für den Bereich DIP/IT vorgenommen. D er erste Umsetzungsschritt wird nach-
folgend dargestellt:
477
141
Abbildung 95: Aufbauorganisation DIP IT (1. Schritt ), SP 2
Der Bereich IT Management untergliedert sich in 4 T eams: Team Enterprise Architektur, Team
Projektmanagement, Team Service Management und Team IT-Sicherheit.
Im Kundencenter werden die Funktionen Kundenmanagem ent/ Anforderungsmanagement, IT-
Sicherheit, Projektmanagement, Anwendungsbetreuung (nach Erprobung in Schritt zwei), IT-
Lösungs- und Architekturberatung sowie Servicemanag ement und operatives Lieferantenma-
nagement wahrgenommen.
Für den Bereich SAP ist vorgesehen, einen eigenen Bereich zu bilden. Das Competence Center
SAP spiegelt die Querschnittsfunktionen der SAP-Plattform über alle Bereiche der Stadt wider.
Darüber hinaus gibt es vier weitere kundenorientier te Servicebereiche: „Service Desk | Anwen-
derbetreuung“, „Fachverfahren“, „DMS“ und das „eGov ernmentbüro (EGB)“. Aufgrund der an-
stehenden Aufgaben rund um das Onlinezugangsgesetz sollte das EGB zumindest bis 2022 in
seiner jetzigen Aufstellung bestehen bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist, auch wenn der Zuschnitt noch keinem finalen Stand entspricht, das
vordergründige Leitbild eines serviceorientierten i nternen Dienstleisters, der entsprechend „be-
weglich“ und verbindlich den Großteil eingehender Anfragen innerhalb der Organisationseinhei-
ten abschließend bearbeiten kann, erkennbar. 25
Als Ziele für die neue Aufbauorganisation DIP und i m Besonderen DIP/1 wurden vor diesem
Hintergrund definiert:
25 Vgl. Strategieprojekt 2 (2019): SOLLKONZEPT: Neuer Ansatz für die IT der Stadt Nürnberg,
S. 84f.
478
142
(1) Zusammenarbeit von Abteilungen und Bereichen (Schnittstellen) der neuen Dienststelle
soll nach Leanprinzipien und agilen Herangehensweisen ausgearbeitet werden
(2) Durch die Bereichsbetreuer/innen und Kundenmana ger/innen festen Ansprechpartner
für Fachdienststellen bei DIP stärken (Kundenkonfer enz) sowie enge Zusammenarbeit
mit den Dienststellen und Eigenbetrieben (Strategieklausur)
(3) Bereichsbetreuer/innen und Kundenmanager/innen verbessern die Zusammenarbeit
von DIP/1 und DIP/IT (Kundenkonferenz) -> Verbesserung Schnittstellen Schlüsselpart-
ner
(4) DIP ist Partner und die treibende Einheit für D igitalisierung, im Sinne einer gemeinsa-
men IT, Prozess- und Organisationsgestaltung (Strategieklausur)
(5) DIP bietet allen Mitarbeitenden ein motivations förderndes Arbeitsumfeld (Strategieklau-
sur)
(6) Besserer Überblick über die gebundenen Ressourc en schaffen (Führungs-Workshops)
(7) Sinnvolle Prozess- und Aufgabenbündelung in den Organisationseinheiten (allgemein)
(8) Keine Atomisierung von Aufgaben (allgemein)
(9) Bündelung von steuerungsrelevanten Aufgaben, op erativen Aufgaben und Unterstüt-
zungsaufgaben (allgemein)
In Form dieser Ziele ergibt sich ein Bedingungsgerü st für die Beurteilung eines neuen aufbau-
organisatorischen Zuschnitts für DIP.
479
143
5.6 Künftige Aufbauorganisation DIP
Abbildung 96: Künftige Aufbauorganisation DIP (1. Schritt)
Die neue Aufbauorganisation DIP sieht auf Ebene der Referatsleitung des Ref. I / II zwei neue
Stabsstellen mit direkter Anbindung an die Referats leitung vor, einerseits mit dem Thema Da-
tenschutz und Informationssicherheit und andererseits mit dem Kompetenzcenter Stellenbewer-
tung. Hinzu kommt auf Ebene der DIP-Leitung mit der Stabsstelle Strategie, Kommunikation und
Steuerung (SKS 26 ) ein weiterer exponierter Bereich. Der DIP-Leitung sind darüber hinaus die
Abteilungen DIP/V (Verwaltung), DIP/PRO (Prozesse u nd Organisation) und DIP/IT (Informa-
tions- und Kommunikationstechnik) zugeordnet. Eine zentrale Aufgabe der DIP-Leitung besteht
in der Steuerung und dem Controlling der wesentlichen Projekte von DIP/PRO und DIP/IT sowie
der DIP-übergreifenden Projekte. Diese Aufgaben erfolgen künftig durch die geschaffene Stabs-
stelle SKS.
Die Abteilung DIP/PRO untergliedert sich sodann wieder in die zwei Fachbereiche/Sachgebiete
(Grundlagen und übergreifende Aufgaben sowie Bereichsbetreuung) mit den unterschiedlichen
Aufgaben der Abteilung.
5.6.1 LEITUNG VON DIP/PRO
Die Struktur der Binnenorganisation DIP/PRO und der notwendigen Leitungsebenen wurde im
Rahmen der Aufbauorganisation intensiv diskutiert. Hier wurden insbesondere die Mehrarbeit
26 Die nachfolgend genannten Begriffe sind aktuelle Arbeitstitel.
480
144
durch wiederholende Tätigkeiten bei der Delegation von Aufgaben, und teilweise unklare Kom-
munikations- und Berichtswege in der derzeitigen Or ganisation angeführt. Zur Verbesserung
der Ist-Situation wurden drei Ausgestaltungsformen erarbeitet. Dies sind:
(1) Optimierung des derzeitigen Status Quo durch ei ne klare Aufgabenabgrenzung zwi-
schen Abteilungsleitung und Leitung Sachgebiet 2 (B ereichsbetreuung) sowie klaren
Kommunikationsregeln
(2) Bildung von 2 Abteilungen mit eigenen Verantwor tlichkeiten
(3) Bildung von einer Abteilung mit einem dauerhaft en Vertreter und selbstorganisierten
Teams
Die drei Organisationsvarianten wurden einer Stärken-/ und Schwächenanalyse unterzogen und
die erarbeiteten Argumente mit höchster Gewichtung herausgearbeitet. Die Ergebnisse sind in
der nachfolgenden Abbildung dargestellt sowie die j eweiligen Argumente mit der höchsten Ge-
wichtung sind blau und mit * hervorgehoben worden:
Abbildung 97: Vergleich von Varianten für die Abteilungsgliederung
Variante 2 wurde als nicht praxistauglich verworfen. Zwei eig enständige Abteilungen erschei-
nen vor dem Ziel als Dienststelle zusammenzuwachsen und als eine Organisationseinheit von
den Fachdienststellen wahrgenommen zu werden als ko ntraproduktiv. Auf Grund der derzeiti-
gen Größe besteht zudem die Gefahr der Atomisierung von Aufgaben (kleine Einheiten, feh-
lende Vertretungsmöglichkeiten, etc.).
Das in Variante 3 dargestellte Modell von selbstorganisierten Teams innerhalb der Abteilung
soll mittel- bis langfristig in DIP/PRO realisiert werden. Es sollte aber nicht sofort angegangen
werden. Diese Variante erfordert im bisher hierarchischen System der Stadt Nürnberg den größ-
ten kulturellen Wandel für die Mitarbeiter/innen be i DIP/PRO. Auf Grund der notwendigen und
resultierenden Veränderungen aus den drei Strategieprojekten (Imagewandel DIP, neue Aufga-
ben DIP/PRO, intensivere Zusammenarbeit im Querschnitt, agile Projektarbeitsmethoden, etc.)
erscheint das in einem ersten Schritt nicht umsetzbar und könnte zu einer Überforderung führen.
Empfohlen wird in einem ersten Schritt die Umsetzun g von Variante 1 . Diese Organisations-
empfehlung zielt auf die Optimierung des derzeitigen Status Quo durch eine klare Aufgabenab-
grenzung zwischen Abteilungsleitung und Leitung Sachgebiet 2 sowie klare Kommunikationsre-
geln ab. Diese Variante sollte in einem zweiten Schritt in die Variante 3 weiterentwickelt werden.
481
145
Die Aufgabenabgrenzung zwischen den Bereichen ist i n den Abschnitten 5.6.2 und 5.6.3.
dargestellt. Hierbei handelt es sich um die Verantw ortung der operativen Aufgaben in den je-
weiligen Bereichen.
Zu den Aufgaben der Abteilungsleitung gehören zusätzlich zur Leitungsaufgabe folgende Funk-
tionen:
Direkter Ansprechpartner für die Referatsleitung u nd Amtsleitung zu den steuernden
und übergreifenden Aufgaben in DIP/PRO „Grundlagen und übergreifende Aufgaben“
Klärung bei Fragen zu fachbereichsspezifischen und operativen Aufgaben
Zu den Aufgaben der Sachgebietsleitung gehören zusä tzlich zur Leitungsaufgabe folgende
Funktion:
Direkter Ansprechpartner für die Referatsleitung u nd Amtsleitung zu den fachbereichs-
spezifischen und operativen Aufgaben in DIP/PRO „Bereichsbetreuung“
Für die Kommunikation und das Berichtswesen wurden weitere nachfolgende Festlegungen ge-
troffen:
(1) Abstimmung zwischen Amtsleitung DIP und Abteilu ngsleitung DIP/PRO zu den The-
men:
Bedarfe abstimmen (Kapazitäten, Methoden, Qualifiz ierung)
Berichte zu wichtigen Ergebnissen (Einhaltung des „klassischen“ Dienstwegs)
Abstimmung zu politischen Themen (Einhaltung des „ klassischen“ Dienstwegs)
Abstimmung zu Schwierigkeiten bei wichtigen Themen (Einhaltung des „klassischen“
Dienstwegs)
(2) Abstimmung zwischen Abteilungsleitung DIP/PRO u nd Sachgebietsleitung zu den The-
men:
Austausch zu Projekten, Aufträgen und Kapazitäten
Interne Priorisierung von Aufträgen und Projekten
Entscheidung zu Sourcing
Abstimmung zu wichtigen Ergebnissen, politischen T hemen und Schwierigkeiten
5.6.2 AUFGABEN VON DIP/PRO GRUNDLAGEN UND ÜBERGREI FENDE AUFGABEN
Im Bereich „Grundlagen und übergreifende Aufgaben“ sollen künftig die folgenden wesentlichen
grundlegenden und übergreifenden Aufgaben wahrgenommen werden:
Projektmanagement (inkl. Projektvorbereitung) von Projekten mit stadtweiter Bedeu-
tung
Projektmanagement (inkl. Projektvorbereitung) über Kundencluster hinweg
Wahrnehmung von Tätigkeiten im Projektmanagement m it speziellen Kompetenzen
(Bündelung Bedarfe und Unterstützung der Bereichsbetreuung)
Service Owner Adonis
Angebot von Schulungen in Adonis
Unterstützung beim DMS Roll-Out (bis 2021)
Rahmen/ Konzept Prozessmanagement (Modellierungssp rache, ABC-Analyse, etc.)
Controlling und Optimierung von übergreifenden stä dtischen Kernprozessen (als aktive
und steuernde Rolle)
482
146
NIM-Weiterentwicklung, Datenbankbetreuung und Bear beitung von Vorschlägen
Steuerungsunterstützung (Aufgabengliederungsplan, Stellenplan aufstellen, etc.)
Erfahrungen mit der Toolbox für das DIP-Projektman agement sammeln und weiterge-
ben
Die Übernahme der Projektleitung (Organisationsentw icklungen, Prozessoptimierungen, etc.)
erfolgt hauptsächlich bei stadtweiten- und dienstst ellenübergreifenden Projekten und Prozes-
sen. Hierzu zählen das Setzen der Rahmenbedingungen der Projektarbeit, die Projektdurchfüh-
rung, die Kommunikation sowie die Unterstützung des Projektteams. Die Projektleitung kümmert
sich um die notwendigen Ressourcen für dienststellenübergreifende Projekte sowie die laufende
Einbindung von relevanten Ansprechpartnern innerhalb von DIP und dem Querschnitt.
5.6.3 AUFGABEN VON DIP/PRO BEREICHSBETREUUNG
Die Bereichsbetreuung bei DIP/PRO sollen künftig an dienstellenübergreifenden Projekten als
Teil des Projektteams fachlich mitarbeiten und bei dienststellenbezogenen Projekten bedarfs-
gerecht als Berater und Unterstützer seine Projekt- und Methodenkompetenz einbringen.
Des Weiteren bearbeitet sie, wie bisher, die vereinbarten und abgestimmten Aufträge der Fach-
dienststellen vor dem Hintergrund einer prozessorientierten Organisationsgestaltung.
Außerdem erfolgt ein regelmäßiger Informationsausta usch bzgl. der Beratung und Unterstüt-
zung in der Erarbeitung einer digitalen Fachstrategie der einzelnen Dienststellen.
Im Bereich „Bereichsbetreuung“ sollen künftig die f olgenden wesentlichen fachbereichsspezifi-
schen und operativen Aufgaben wahrgenommen werden:
Regelmäßige Abstimmung mit den Fachdienststellen
Kontinuierlicher und intensiver Austausch mit den Kundenmanagern bei DIP/IT
Erarbeitung digitaler Fachstrategien unterstützen/ bewerten/ treiben
(Strategische) Prozessberatung/ -entwicklung mit F DSt-Leitung (Prozesshandbuch,
Aufnahme, Optimierung)
Operative Unterstützung bei FDSt bei der Prozessop timierung (Kenntnis der Prozess-
landkarte, Kenntnis der Kernprozesse, etc.)
Ermittlung der Kapazitätsbedarfe in den Fachdienst stellen
Unterstützung der FDSt bei der Erstellung von Arbe itsplatzbeschreibungen (APB)
Bearbeitung Hebungs-, Schaffungs- und Anpassungsve rfahren in Abstimmung mit dem
Kompetenzcenter und der jeweiligen FDSt
Organisationsberatung/ -entwicklung im Rahmen von Auftragsbearbeitungen
Einbringung von Kompetenzen in FDSt-Projekte
NIM Bearbeitung von Vorschlägen
Sonderaufträge
Erfahrungen mit der Toolbox für das DIP-Projektman agement sammeln und weiterge-
ben
5.6.4 AUFGABEN SKS
Die Stabsstelle Strategie, Kommunikation und Steuer ung unterstützt die DIP-Leitung und dient
als Ansprechpartner für alle Projektmitarbeitenden. Beispielhafte Aufgaben sind:
483
147
Betreuung Managementsystem (OKR, Strategieworkshop s, Nachhalten Umsetzung) 27
Fortschreiben der Digitalisierungsstrategie
Kommunikation von Maßnahmen im Rahmen der Transpar enzoffensive (z.B. zu Be-
kanntheit und Unterstützungsangebote von DIP)
Konzeption und Implementierung Innovationslabor 28
Wahrnehmung der Aufgabe Steuerung und Controlling des Projektbestandes bei DIP
(Multiprojektmanagement)
Pflege der Projektmanagement-Toolbox (Einarbeitung der Rückmeldungen aus
DIP/PRO)
Wissensmanagement
Impulsgeber durch seine neutrale, nicht fachgebund ene Sicht bei Problemen in Projek-
ten
Durchführung des übergreifenden Qualitätsmanagemen ts
Erhalt der Daten zu einzelnen Projekten aus IT und Organisation/Prozesse sowie die
Auswertung der Projektstände (Berichtspflichten sind bedarfsgerecht abzustimmen)
Kooperation mit DIP/PRO
Bereitstellung spezifischer Projektmanagementkompe tenzen, welche die operative Pro-
jektleitung bei Bedarf aufrufen kann (z.B. Coaching)
Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Verwalt ung von Rahmenverträgen mit ex-
terner Dienstleistern
Projektassistenz, ggf. auch Koordination der Proje ktassistenz bzw. Unterstützung in der
Projektarbeit (Terminplanung und -findung, etc.)
Mit den beschriebenen Aufgaben wird SKS insbesonder e für die Umsetzung der Maßnahmen
aus dem Strategieprojekt 2 und 3 eine wichtige Bedeutung zukommen. Eine grobe Abschätzung
zum benötigten Personalbedarf geht von 2 VZÄ für di e Umsetzungssteuerung und -begleitung
(vgl. Teilprojekt 6: Umsetzungskonzept) sowie 1 VZÄ für Kommunikation und 1 VZÄ für Fort-
schreibung der städtischen Digitalisierungsstrategie aus.
5.6.5 ROLLE DER FACHDIENSTSTELLEN
Die Fachdienststelle trägt die fachliche Verantwort ung für die eigenen Kern- und Unterstüt-
zungsprozesse im eigenen Wirkungskreis. Prozessland karten und weiterführende Informatio-
nen zu den Kernprozessen (Prozessdarstellungen, Dig italisierungsüberlegungen, Prozessopti-
mierungen) werden mit der zuständigen Bereichsbetre uung DIP/PRO und den Kundenmana-
gern von DIP/IT geteilt.
Aufgabe der Fachdienststelle ist es eine Leitung vo n dienststelleninternen Projekten zu benen-
nen. Hierzu zählt auch die Erstellung der jeweilige n Projektsteckbriefe, das Schaffen von Rah-
menbedingungen für die Projektarbeit, die Projektdu rchführung, die Kommunikation sowie die
Unterstützung des Projektteams.
27 Vgl. Bericht SP 3 Teilprojekt 1
28 Vgl. Strategieprojekt 2 (2019): SOLLKONZEPT: Neuer Ansatz für die IT der Stadt Nürnberg,
S. 85
484
148
Der Projektleiter der Fachdienststelle informiert d ie Bereichsbetreuung DIP/PRO laufend über
den Fortgang der Projektarbeit und fordert bedarfsgerecht Unterstützungsleistungen zu Projekt-
und Methodenkompetenz an.
Des Weiteren besitzt jede Dienststelle bzw. jeder Geschäftsbereich bzw. jedes Cluster (je nach
Größe festzulegen) eine Fachliche Koordinierungsste lle (FKS), in der die Facharchitekten,
Fachanalysten und die Projektleitung für Fachprojekte bzw. den fachlichen Anteil von IT-Projek-
ten angesiedelt sind, welche die folgenden Aufgaben wahrnimmt. 29
Qualitätssicherung (Prüfung/ Test, Freigabe/ Abnah me) von Konzepten, Lösungen und
Anwendungen
Aufnehmen, Bündeln und Priorisieren von Anforderun gen, übergreifend über alle nut-
zenden Abteilungen im Rahmen der Anforderungserhebung
Bearbeitung komplexer Anfragen im Rahmen der Anwen derbetreuung (Fachlicher 2nd-
Level Support)
Ansprechpartner im Sinne der Koordination der ausf ührenden Einheiten im Kundencen-
ter. Darunter fallen Planung und Koordinierung der Systemwartung, Erstellung und Ko-
ordinierung der Änderungsaufträge (Change Requests) , Prüfung von Änderungen und
fachliche Tests, fachliche Abnahme von Änderungen, Prüfung, dass die angeforderten
Änderungen im Geschäftsprozess zur Anwendung kommen
Steuerung/ Koordinierung von Maßnahmen. Darunter f allen Analyse und Prüfung von
Anforderungen und Konzepten, Steuerung der Entwickl ung und Optimierung der Lö-
sungskonzepte, Mitwirkung bei Entwicklung und Optim ierung der Anwendungen sowie
Steuerung und Planung der internen Ressourcen (Abnahmetest, Rollout, Schulung)
Unterstützung bei der Erstellung der Business Stra tegie der Dienststellen/ Geschäfts-
bereiche durch Bedarfserhebung in den Abteilungen, Informationen zu Produktentwick-
lungen, gemeinsame Bewertung von Produktentwicklungen mit der IT, Abstimmung der
Business Strategie mit der IT-Strategie (inkl. Mitwirkung), übergreifendes Geschäftspro-
zessmanagement, Mitwirkung bei der Erstellung von t echnischen Roadmaps für die
wichtigen Anwendungen, Erstellung der fachlichen Ro admaps im Hinblick auf die Wei-
terentwicklung der Businessprozesse (abgestellt auf die Business Strategie) und Ein-
bringen von Maßnahmen
Planung von Budgets für Maßnahmen, Projekte und Ro admap Aktivitäten
Fachliche Koordinierungsstelle (FKS) sollte zentral er Ansprechpartner und Kümmerer auf Sei-
ten der Fachdienststelle für DIP sein.
Die Fachliche Koordinierungsstelle (FKS) ist nicht gleichzusetzen mit der verantwortlichen Per-
son für die eigenen Kern- und Unterstützungsprozess e im eigenen Wirkungskreis und der Lei-
tung von dienststelleninternen Projekten. In der Regel empfiehlt es sich je nach Größe der Fach-
dienststelle die Prozessverantwortung bei der Amtsleitung oder Abteilungsleitung anzusiedeln.
Hinsichtlich der Projektverantwortung kann und soll te durchaus Personalidentität (FKS) beste-
hen, z.B. bei Projekten, in denen Prozesse optimiert und digitalisiert werden sollen.
29 Vgl. Strategieprojekt 2 (2019): SOLLKONZEPT: Neuer Ansatz für die IT der Stadt Nürnberg,
S. 64f.
485
149
5.7 Zielerreichung durch neue Aufbauorganisation
und Risiken
Die neue Aufbauorganisation leitet sich aus den vorgenannten Zielsetzungen ab und sollte diese
erfüllen. Schlagwortartig sollen die definierten Zi ele für die neue Aufbauorganisation von DIP
und DIP/PRO den Veränderungen gegenübergestellt werden:
(1) Zusammenarbeit von Abteilungen und Bereichen (S chnittstellen) der neuen
Dienststelle soll nach Leanprinzipien und agilen Herangehensweisen ausgearbei-
tet werden
Die künftige Aufbauorganisation bildet Leanprinzipi en und agile Herangehensweisen auf allen
Organisationsebenen (Amtsleitung, Abteilungsleitung und Mitarbeiterschaft) ab und hat dadurch
Auswirkungen auf die Steuerung von DIP (agile Umsetzung der strategischen Ausrichtung DIP),
die Leitung von DIP, die Zusammenarbeit innerhalb von DIP (z.B. Tandems im Projektmanage-
ment und der Fachdigitalisierungsstrategie) und in der Struktur von DIP/PRO (mittelfristig in
Form dezentraler Verantwortungen durch selbstorganisierte Teams).
(2) Festen Ansprechpartner bei DIP stärken sowie en ge Zusammenarbeit mit den
Dienststellen und Eigenbetrieben
Die neue Aufbauorganisation soll sicherstellen, dass in der Kundenkommunikation ein einheitli-
ches und strukturiertes Auftreten sichergestellt ist. Das bedeutet die interne Kommunikation da-
hingehend zu ordnen, dass reine Prozess- oder IT-Th emen zwar den richtigen fachlichen An-
sprechpartner („Schlüsselpartner“) erreichen, gleic hzeitig aber auch die DIP-internen Schnitt-
stellen funktionieren. Dies soll durch die Bildung von Tandems, bestehend aus einer Be-
reichsbetreuerin / einem Bereichsbetreuer und einer Kundenmanagerin / einem Kundenmana-
ger, verbessert werden. Gemäß dem „Kümmerer-Prinzip “ sollen die zentrale Kommunikation
und Koordination nach außen von demjenigen übernommen werden, bei dem innerhalb von DIP
die Anfrage eingeht. Die vernetzte Arbeit von Berei chsbetreuung und Kundenmanagement ist
eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung d er Ziele durch die neue Aufbauorganisa-
tion.
(3) Zusammenarbeit von DIP/PRO und DIP/IT verbesser n -> Verbesserung Schnitt-
stellen Schlüsselpartner
Hinsichtlich der Zusammenarbeit von DIP/PRO und DIP /IT besteht die zentrale Frage darin,
inwiefern eine Verbesserung der Schnittstellen bei den Schlüsselpartnern möglich ist. Dies kann
einerseits dadurch erfolgen, dass die Zuständigkeit innerhalb von DIP geklärt wird, andererseits
indem externe Schnittstellen optimiert werden. In d er Frage bzgl. der Stärkung der Kompetenz
von Fachdienststellen ist zu diskutieren, ob bei re inen Fachamtsprojekten eine Doppelstruktur
mit Leitung durch das Amt selbst und durch DIP nötig ist oder ob DIP eine rein beisitzende Rolle
einnimmt. Sinnvoll wäre, dass die Fachdienststellen bei eigenen Projekten den Projektleiter
selbst stellen (DIP dann „lediglich Projektbeteiligter“) und bei mehreren beteiligten Dienststellen
oder Projekten mit besonderer stadtweiter/ strategischer Relevanz die Leitung durch DIP erfolgt.
Somit wären bei den übrigen Projekten durch „Emanzipation“ der Fachdienststellen idealtypisch
eine stärkere Fokussierung auf das fachliche Ergebn isziel und eine Beschleunigung des Pro-
jektfortschritts ermöglicht, da bislang notwendige Schnittstellen, Abstimmungsprobleme und Zu-
ständigkeitsfragen verringert würden.
486
150
Darüber hinaus sollen regelmäßige feste Abstimmungs routinen zwischen FDSt, DIP, PA und
Stk z.B. im Rahmen der strategischen Planungsgesprä che den Austausch im Querschnitt for-
dern und fördern. Eine entsprechend gute Vorbereitung und Abstimmung ist hierfür erforderlich.
Erste Erfahrungen werden zurzeit in Tests gesammelt.
Empfohlen wird die Ausrichtung der Kunden- und Bere ichsbetreuung innerhalb von DIP nach
sogenannten Kundencluster auch in den anderen Quers chnittsbereich (Stk und PA) umzuset-
zen. Damit soll die Zahl der einzubindenden Akteure im Querschnitt Ref. I / II reduziert werden
(Leitziel einer 1:1:1 Beziehung, d.h. jeweils ein fester Ansprechpartner bei DIP, Stk und PA und
keine Matrixlösungen).
(4) Partner und die treibende Einheit für Digitalis ierung, IT, Prozess- und Organisati-
onsgestaltung
DIP soll zukünftig als Partner der Fachdienststelle n und treibende Einheit für die Themen Digi-
talisierung, IT, Prozess- und Organisationsgestaltung wahrgenommen werden, wobei der Fokus
auf die Inhalte Projekt- und Prozessmanagement gerichtet sein soll. Wie diese Rolle in Zusam-
menarbeit mit den Fachdienststellen und Eigenbetrie ben wahrgenommen werden kann, wurde
im Rahmen einer Strategiesitzung mit einigen Dienststellen als interne Kunden bewertet:
Zur Verfügung Stellen von Kompetenzen
Proaktiv eine laufende Einbindung der IT sicherste llen
Methodische Unterstützung
Unterstützung bei der Prozessoptimierung
Berater bei Harmonisierung von Fachstrategie und d igitalen Belangen
Kapazitätsermittlungen
Beratung der Fachdienststellen bei Umsetzungsprobl emen und der Suche nach alter-
nativen Lösungen
Usw.
(5) DIP bietet allen Mitarbeitenden ein motivations förderndes Arbeitsumfeld
Klare Aufgabenzuschnitte und die Umsetzung agiler A rbeitstechniken sollen sich auf die Mitar-
beiter motivationsfördernd auswirken.
Gleichzeitig werden durch zentrale Unterstützungsan gebote (Rahmenverträge bei SKS, Tool-
box zum Projektmanagement, etc.) Methoden und Kompe tenzen angeboten, die insbesondere
die Bereichsbetreuung in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und entlasten soll.
(6) Besserer Überblick über die gebundenen Ressourc en schaffen
Die internen Projektmanager sollen möglichst autark und damit flexibel und nah am internen
Kunden wertschöpfend agieren können, andererseits m üssen Informationen über Fortschritt,
etwaige Probleme und Auslastung über die einzelnen Hierarchieebenen hinweg jederzeit abruf-
bar sein (Bündelung steuerungsrelevanter Aufgaben h in zu einem effektiveren Führungshan-
deln). Die künftige Aufbauorganisation sieht die St abstelle SKS als zentrale Controllingeinheit
vor, die einen solchen Überblick schafft, Ressourcenengpässe identifiziert und Lösungen anbie-
tet.
(7) Sinnvolle Prozess- und Aufgabenbündelung in den Organisationseinheiten
487
151
Wie auch der Organisationsvorschlag aus SP 2, setzt die empfohlene Prozess- und Aufgaben-
bündelung innerhalb von DIP/PRO auf eine Bündelung nach fachbereichsspezifischen und ope-
rativen Aufgaben sowie steuernden und übergreifenden Aufgaben.
(8) Keine Atomisierung von Aufgaben
Die SOLL-Struktur sieht keine weitere Unterteilung von DIP/PRO vor. Empfohlen wird die Um-
setzung von Variante 1. Diese zielt auf die Optimie rung des derzeitigen Status Quo durch eine
klare Aufgabenabgrenzung zwischen Abteilungsleitung und Leitung Sachgebiet 2 sowie klaren
Kommunikationsregeln ab.
(9) Bündelung von steuerungsrelevanten Aufgaben, op erativen Aufgaben und Unter-
stützungsaufgaben
Durch die neue Aufbauorganisation wird die jetzige Organisation in der Hinsicht verändert, dass
es klare Kompetenzabgrenzungen zwischen der Abteilu ngsleitung und der Sachgebietsleitung
gibt. Darüber hinaus sind einheitliche und eindeutige Kommunikationsgrundlagen vereinbart.
5.8 Implikationen für die Ablauforganisation
Die Auswirkungen einer nach Leanprinzipien und agil en Herangehensweisen ausgerichteten
Organisation werden in vielen Bereichen der Zusamme narbeit innerhalb der Dienststelle, aber
auch im Kontakt mit den Kunden Veränderungen hervor bringen. Die Ablauforganisation wird
sich dahingehend auszeichnen, dass künftig deutlich stärker abteilungsübergreifend und
schnittstellenbezogenen zusammengearbeitet wird. Du rch die Schaffung einer Arbeitsumge-
bung, die von Vertrauen, Transparenz und einer offe nen Fehlerkultur geprägt ist, können Infor-
mationen, Ideen und Lösungen der Mitarbeiter einfacher kommuniziert, diskutiert und umgesetzt
werden. Folgende Implikationen ergeben sich daraus für die Ablauforganisation von DIP:
(1) Durch die veränderte Arbeitsweise müssen Arbeit sprozesse über- oder neu gedacht
und neue, bisher in dieser Form nicht existierende Teams zusammenarbeiten. Die
Frage nach Kompetenzen (z.B. im Projektsteckbrief) wird künftig die Grundlage bilden,
welche Teams gebildet werden, wie Fachwissen gebündelt und weitergegeben werden
kann und welche Methoden bzw. Tools eine konsistente Umsetzung in Projekten sicher-
stellen. Dazu zählt auch, dass Plattformen geschaff en werden, die einen Austausch,
z.B. von Prozessen, ermöglichen.
(2) Ebenso muss die Zusammenarbeit mit Kunden in Be zug auf eine transparente, und
inhaltlich besser abgestimmte Art und Weise gewährl eistet sein. Durch die Durchfüh-
rung von Sprints und kurzen Projektzyklen mit regelmäßig stattfindenden Abstimmungs-
runden können die Kundenwünsche schnell und punktue ll umgesetzt werden. Die er-
probten Testphasen sollten künftig feste Bestandtei le einer jeden Organisationsunter-
suchung sein. Darüber hinaus werden sich größere Synergien für den Kunden ergeben,
indem die Themen Organisationsuntersuchung und Digi talisierung zusammengedacht
werden.
(3) Die Arbeitsgrundlage für regelmäßige interne Te amsitzungen wird die Anwendung und
Weiterentwicklung agiler Arbeitsmethoden, wie z.B. KANBAN, sein. Nach internen
Tests werden diese Methoden dann auch bei Kunden, a lso Dienststellen und Eigenbe-
trieben, etabliert.
488
152
(4) Bei der Umsetzung von agilen Formaten ist die K ommunikation ein zentraler und wich-
tiger Bestandteil. Transparente Kommunikation gegen über Kunden und innerhalb von
DIP ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
(5) Der agile Managementansatz unter Berücksichtigu ng von OKR, also von festgelegten
Ergebniskennzahlen, und PDCA-Zyklus 30 muss die Anwendung und Nutzung von agilen
Arbeitsformen in den Fokus (Nachhaltigkeit) nehmen.
5.9 Umsetzungsempfehlung
Ziel der Umstrukturierung der Organisation DIP ist es primär eine klare Aufgabenabgrenzung
(Führung) zu etablieren und als Folge eine effektiv ere und zielgerichtete Aufgabenbewältigung
zu schaffen.
Abbildung 98: Maßnahmensteckbrief "Künftige Aufbauo rganisation DIP"
Dabei lassen sich die Inhalte der Arbeitspakete wie folgt beschreiben:
(1) AP_01 Organisationsverfügung erstellen sowie Au fgabenzuschnitt Bereichsbetreuung
festlegen
Es wird eine formelle Umorganisation sowie der Aufgabenzuschnitt der Bereichsbetreu-
ung festgelegt und durchgeführt.
(2) AP_02 Aufgabenabgrenzung (Führung) erproben
Hierbei werden Vereinbarungen zur Aufgabenabgrenzung, die Einbindung und Kommu-
nikation in einem Zeitraum von 60 Tagen erprobt. Im Anschluss werden Verbesserungs-
möglichkeiten identifiziert und umgesetzt.
(3) AP_03 SKS implementieren, Kooperation mit IT fö rdern
Hier ist die Verbindung zum SP2 von Bedeutung.
30 Vgl. Kapitel 2.4.9
489
153
(4) AP_04 Teambuilding-Maßnahme durchführen
Teambuilding-Maßnahmen sollen dazu dienen, in der n euen Struktur den Zusammen-
halt zu stärken. Dies kann z.B. in Form eines Besuches eines Klettergartens stattfinden.
(5) AP_05 Selbstorganisierte Teams festlegen
Der Schwung aus den Teamevents soll genutzt werden, um selbstorganisierte Teams
und Test-Teams bis fünf Personen zu bilden.
(6) AP_06 Austauschformate entwickeln und schulen
Die gesammelten Erfahrungen aus den Test-Teams sollen genutzt werden, um Verbes-
serungsvorschläge zu identifizieren und umzusetzen.
(7) AP_07 Austauschformate erproben
Es werden weitere Teams gebildet und diese mit bewährten Formaten getestet. Im An-
schluss soll ein Bericht erstellt werden, in dem eine qualitative Einschätzung erfolgt.
(8) AP_08 Erfahrungsaustausch innerhalb DIP/PRO
Zum Jahresabschluss erfolgt eine Großveranstaltung, um einen Erfahrungsaustausch
zu gewährleisten.
490
154
6. TEILPROJEKT 5: RESSOURCENMANAGE-
MENT
6.1 Ausgangslage
In Teilprojekt 5 stehen die Themen Personalressourc en- und Qualifikationsbedarf im Mittel-
punkt. Diese bauen auf den Ergebnissen der vorherge gangenen Teilprojekte sowie der Aus-
gangssituation auf, die Dienststelle strategisch ne u auszurichten und auf die Themen Digitali-
sierung, IT und Prozessmanagement zu fokussieren. Die Funktion der Dienststelle DIP als Part-
ner und treibende Einheit bei eben genannten Themen bereichen wird im Rahmen des Teilpro-
jektes Ressourcenmanagements gestärkt.
6.2 Zielsetzung
Unter Berücksichtigung der Neuausrichtung und Neustrukturierung der Aufbauorganisation und
auch der zuvor erarbeiteten Ergebnisse der neuen strategischen Ausrichtung und Aufgabenzu-
schnitte, sollen im Teilprojekt 5 die folgenden Fragen beantwortet werden:
Welcher Ressourcenbedarf ist für die Erfüllung der zuvor definierten strategischen Aus-
richtung, Aufgaben und Schnittstellen notwendig?
Welcher Qualifikationsbedarf ist für die Erfüllung der zuvor definierten strategischen
Ausrichtung, Aufgaben und Schnittstellen notwendig?
Welche Stellenprofile ergeben sich hieraus?
Mit welchen konkreten Maßnahmen kann der Ressource n- und Qualifikationsbedarf ge-
deckt werden? (Qualifizierungsmaßnahmen, Recruiting maßnahmen, externe Koopera-
tion, etc.)
Unter Einbeziehung der gewonnenen Daten aus den vorangegangenen Teilprojekten und unter
Berücksichtigung der übergeordneten Aufgabenstellun g „Digitale Transformation der Stadt
Nürnberg“ wird eine wirtschaftliche und fortschreib ungsfähige Personalbedarfsermittlung er-
stellt.
Mithilfe der Personalbedarfsermittlung wird ein Soll-Personalbestand für die laufenden Tätigkei-
ten ermittelt, der die Auswirkungen von Maßnahmen z ur Prozessoptimierungen und der künfti-
gen Struktur berücksichtigt. Darin nicht enthalten sind die Ressourcen für die Umsetzung der
geplanten Maßnahmen.
6.3 Vorgehensweise und Datengrundlage
Die Ermittlung des künftigen Personalbedarfs erfolgte auf Grundlage eines standardisierten Er-
hebungsbogens, der durch die Mitarbeiter/innen von DIP/PRO befüllt wurde. Die abgefragten
Informationen umfassen Tätigkeiten, aufwandsprägende Fallzahlen und den Personaleinsatz in
Vollzeitäquivalenten (VZÄ), Gegliedert wurde hierbe i nach Aufgabenbereichen sowie den je-
weils zugehörigen Tätigkeiten. Durch dieses struktu rierte Vorgehen wurden Informationen zu
den Aufwandstreibern der einzelnen Aufgaben und Tät igkeiten generiert. Ebenfalls gewonnen
wurden Daten bzgl. der VZÄ-Anteile aller Mitarbeiter/innen pro Aufgabenbereich / Aufgabe.
491
155
Die aufgabenbezogene Erhebung stellt die Grundlage des Ist-Personalbestandes dar.
Abbildung 99: Ausschnitt des Erhebungsbogens
Aus den zusammengetragenen Informationen ergibt sic h für das Jahr 2018 eine Personalbin-
dung von 17,3 VZÄ für alle Aufgaben, die von DIP/PRO wahrgenommen werden.
Mithilfe dieser Informationen konnten für die Jahre 2016 bis 2018 (sofern Jahresfallzahlen für
die einzelnen Jahre und Aufgaben vorliegen) die Ressourcenbindung bzw. die Bearbeitungszeit
pro Aufgabe in Tagen, Stunden und Minuten sowie in VZÄ-Anteilen ermittelt werden.
Die Datenauswertung erfolgt anhand einer empirische n Bemessung. Der erhobene Personal-
einsatz wurde in Relation zu den aufwandstreibenden Fallzahlen gesetzt und anhand von Ver-
gleichszahlen bewertet. Als Vergleichswerte dienten sowohl Benchmarking-Werte als auch Er-
fahrungswerte von Rödl & Partner.
Anhand dieser Datengrundlage erfolgt die Ermittlung des zukünftigen Personalbedarfs. Die Er-
gebnisse der empirischen Bemessung wurden hierbei im Hinblick auf bestehende Besonderhei-
ten in der (qualitativen) Aufgabenerfüllung, wie z. B. Einmaleffekte oder besondere Anmerkun-
gen im Erhebungsbogen, betrachtet und ggf. plausibi lisiert. Künftige Aufgabenverlagerungen
und –veränderungen wurden berücksichtigt.
6.4 Ermittlung des Soll-Personalbedarfs
Ziel ist die Ermittlung der künftigen und laufenden Soll-Personalausstattung. Die Ermittlung von
befristeten Personalbedarfen für den Abbau von soge nannten Altlasten (z.B. Zusammentragen
von bestehenden Arbeitsplatzbeschreibungen und Ablage in einer Datenbankstruktur) sowie die
Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen (z.B. die Toolbox für das Projektmanagement imple-
mentieren und zugänglich machen) aus den TP 1 bis 4 sind Einmaleffekte (mit zeitlicher Befris-
tung) und als Aufwand in Teilprojekt 6 „Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung der Projekter-
gebnisse“ ausgewiesen.
Ausgehend von den Erläuterungen (unter 6.3) wird di e Ermittlung der Personalausstattung pro
Aufgabenbereich und Aufgabe durchgeführt. Die Erheb ung erfolgt unter Berücksichtigung der
492
156
Verschiebung von Aufgaben(bestandteilen) 31 , Mehr- oder Minderbedarfe aufgrund anderer Auf-
gabenwahrnehmung in einigen Tätigkeiten 32 und aufgrund veränderter, künftiger Herausforde-
rungen für die Dienstelle in interner Hinsicht, aber auch in Zusammenarbeit mit den Fachdienst-
stellen und Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg 33 .
Die Ermittlung der Soll-Personalausstattung basiert auf Ist-Daten und der Steuerung über zwei
Kenngrößen. Einerseits können die Soll-Personalzahl en über Jahresfallzahlen, andererseits
über Prämissen, also zu erwartende künftige Ereigni sse, Umstände oder Begebenheiten ge-
steuert werden.
Es existieren mehrere mögliche Grundlagen, anhand d eren die Bestimmung der Jahresfallzahl
und ihrer Auswirkung auf den Soll-Personalbestand e rfolgen kann. Möglich ist zum einen, sich
auf den Mittelwert der Jahre 2016 bis 2018 zu berufen. Ebenfalls legitim ist es, eine Fallzahl aus
einem der vergangenen Jahre als Richtwert festzuleg en. Auch ein individueller Wert kann be-
stimmt werden, sofern dieser mit gewisser Sicherheit für das nächste Jahr vorhergesagt werden
kann.
Der zweite Einflussfaktor auf den Soll-Wert ist die Veränderung der mittleren Bearbeitungszeit
(mBz). Dieser berechnet sich auf Grundlage von gesc hätzten Tagen für die künftige Aufga-
benerledigung, welche wiederum mit der bisherigen A rbeitszeit in Relation gesetzt wird. Der
Faktor kann sich sowohl reduzieren als auch erhöhen . Mögliche Gründe für eine Reduzierung
können u.a. in einer Effizienzsteigerung oder Stand ardisierung liegen. Eine Erhöhung des Be-
darfs kann beispielsweise auf intensivere Abstimmun gen mit den FDSt oder höhere Qualitäts-
standards zurückzuführen sein.
Der Personalbestand und damit zusammenhängend auch die Soll-Bearbeitungszeit der einzel-
nen Aufgaben kann sowohl über die Veränderung der J ahresfallzahl, als auch über den Faktor
verändert werden.
Nach Beurteilung der Veränderungen und künftigen Au fgabenlandschaft von DIP/PRO ergibt
sich ein Soll-Personalbedarf von 25,40 VZÄ, was ein em Stellenmehrbedarf von 8,52 VZÄ ent-
spricht.
31 Z.B. Aufgabenverlagerung zur neu geschaffenen Stabstelle CC Stellenbewertung
32 Zeigt sich vor allem in den Aufgaben im „Prozessmanagement“ oder in der „Organisationsbe-
ratung“
33 Äußert sich z.B. im Aufgabenbereich „Projekte“, oder auch im „Prozessmanagement“ hinsicht-
lich der geplanten Nutzung von ADONIS
493
157
Abbildung 100: Ist-/ Soll-VZÄ-Ausstattung
Die wesentlichen Veränderungen werden in den folgen den Abschnitten pro Aufgabenbereich
dargestellt und erläutert.
6.4.1 AUFGABENBEREICH „FÜHRUNG UND VERWALTUNG“
Im Aufgabenbereich „Führung und Verwaltung“ ergibt sich ein Soll-Stellenbedarf von 1,06 VZÄ.
Ein leichter Anstieg von 0,19 VZÄ im Vergleich zur Ist-Ausstattung ist zu verzeichnen.
Der leichte Anstieg ergibt sich im Tätigkeitsfeld d er „Führungsaufgaben“, der auf der Annahme
eines Anstiegs von einigen Vollzeitkräften beruht.
Abbildung 101: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Führ ung und Verwaltung"
6.4.2 AUFGABENBEREICH „STELLENPLANANGELEGENHEITEN“
Im Bereich der „Stellenplanangelegenheiten“ wird ei n Rückgang von 5,17 VZÄ auf 4,54 VZÄ
erwartet, was einer Reduzierung von 0,63 VZÄ entspr icht. Dieser Rückgang resultiert aus der
Auslagerung der Stellenbewertungsaufgaben in das ne u geschaffene „CC Stellenbewertung“.
Minimale Veränderungen, zum Teil durch Aufgabenteil ungen mit dem CC oder durch keine er-
494
158
wartbaren Mehr- bzw. Minderbedarfe, entstehen in de n Aufgaben „Unterjährige Kapazitätsaus-
weitungen“ (BFB und ÜPL), „Bewirtschaftung des Soll-Stellenverteilungsplans“, der „stellenplan-
mäßigen Umsetzung von Gesetzen und Tarifverträgen“ sowie in den „Kapazitäts- und Stellen-
bemessungen“ und „sonstigen Aufgaben“.
Neu hinzukommen wird die Aufgabe der „strategischen Personalplanungsgespräche“, die einen
VZÄ-Anteil von 0,37 ausmacht.
Insbesondere von der Schaffung des CC Stellenbewert ung und Aufgabenverlagerungen zum
PA und damit einhergehenden Veränderungen sind die folgenden Aufgaben betroffen:
„Aufstellung des Stellenplans“
„Stellenbewertung“
„Stellenschaffungsverfahren“
„Stellenhebungsverfahren“
„Zuordnung der Aufgaben und Tätigkeiten zu Plan-St ellen“ (APB)
„Prüfung der Freigabe der Wiederbesetzung“ (WBA)
Die Aufgabe „Stellenschaffungsverfahren“ wird künft ig 0,80 VZÄ binden, wobei ca. 30 Prozent
des Arbeitsaufwands bei DIP/PRO verbleiben.
Hinsichtlich der „Stellenbewertung“ plant man in 20 19 mit ca. 400 Stellenbewertungen, wobei
ein Großteil dieser Aufgabe zum CC Stellenbewertung ausgelagert wird und nur noch ein kleiner
Teil der Tätigkeiten bei DIP/PRO verbleibt. Die künftige VZÄ-Ausstattung beläuft sich in diesem
Bereich auf 0,04 VZÄ.
Das Thema „Stellenhebungsverfahren“ soll in Zukunft hälftig von CC und hälftig von DIP/PRO
bearbeitet werden, wodurch sich der VZÄ-Anteil im Soll auf 0,21 reduziert.
Im Bereich der „Zuordnung der Aufgaben und Tätigkei ten zu Plan-Stellen“ (APB) wird ein er-
höhter Bedarf aufgrund von zusätzlichen Abstimmunge n und einer geplanten Qualitätssteige-
rung erwartet. Zudem wurde bei einer Stichprobenzie hung ein deutlicher Vervollständigungs-
und Aktualisierungsbedarf der APB identifiziert. In 48 Prozent der ausgewerteten Fälle ist eine
erste Erstellung der APB erforderlich. Nahezu ein F ünftel der vorliegenden APB sind älter als
10 Jahre. 34 Gemäß der internen Richtlinie sind diese APB zu aktualisieren.
Werden die Ergebnisse der Stichprobe auf die 8.990 Stellen hochgerechnet, so ergibt sich ins-
gesamt bei 4.405 Stellen ein Erstellungsbedarf sowi e bei 719 Stellen ein Aktualisierungsbe-
darf. 35 Hingegen ist bei DIP/PRO die Tätigkeit „Zuordnung der Aufgaben und Tätigkeiten zu
Plan-Stellen“ (APB) künftig mit 1,78 VZÄ statt 1,58 VZÄ zu besetzen.
34 Für eine detailliertere Auswertung der Stichprobe siehe SP3 TP3 „Stellenplanangelegenhei-
ten“, Kapitel 3.5 „Umsetzungsempfehlung“.
35 Nicht berücksichtigt bei der Stichprobenbeziehung und der Hochrechnung wurden die 1.408
Stellen in den Schulen sowie die 377 Stellen des Fe uerwehr-Einsatzdienstes. In diesen Berei-
chen sind die APB weitestgehend durch allgemeine un d überkommunalen Dienstordnungen
festgelegt. Folglich ist hier von keinem erheblichen Erstellungs- oder Aktualisierungsbedarf aus-
zugehen.
495
159
Ebenfalls entsteht eine Aufgabenverschiebung bei der Aufgabe „Prüfung der Freigabe von Wie-
derbesetzungen“ (WBA). In Folge dieser Verschiebung wird eine Reduzierung des Bedarfs um
0,28 VZÄ kalkuliert.
Abbildung 102: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Stellenplanangelegenheiten"
6.4.3 AUFGABENBEREICH „STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG“
Im Aufgabengebiet „Steuerungsunterstützung“ ist ein leichter Anstieg der Personalausstattung
in Höhe von 0,05 VZÄ zu erwarten. Dieser ergibt sich aus einem leicht gestiegenen Arbeitsauf-
wand in Bezug auf die Aufgabe „Änderung und Ergänzung der Geschäftsverteilung und Verwal-
tungsgliederung“ (0,04 VZÄ) und in Bezug auf die Tätigkeit der „Gremienarbeit“ (0,01 VZÄ).
Abbildung 103: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Steu erungsunterstützung"
6.4.4 AUFGABENBEREICH „ORGANISATIONSBERATUNG UND – ENTWICKLUNG AUßERHALB
VON PROJEKTEN“
Für den Aufgabenbereich Organisationsberatung und - entwicklung außerhalb von Projekten ist
ein künftiger Personalbestand von 2,04 VZÄ vorgeseh en. Die Aufgaben wurden dabei gesam-
melt betrachtet. Künftig wird der Fokus auf der Tät igkeit „Organisationsberatung“ mit einem
VZÄ-Anteil von 2,04 liegen. Die bisherigen Aufgaben „Bearbeitung von Aufträgen“, wie z.B. die
methodische Organisationsuntersuchung, und „Beratun gs- und Einführungsunterstützung zu
neuen Arbeitsmethoden“ wird unter der Organisationsberatung subsumiert.
Der Aufbau wird u.a. damit begründet, dass eine int ensivere Betreuung der Fachdienststellen
geplant ist, wobei ein pauschaler Ansatz von 0,2 VZ Ä pro Bereichsbetreuer bzw. einem Tag in
der Woche vorausgesetzt wird.
496
160
Abbildung 104: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Organisationsberatung und -entwicklung außerhalb von Pr ojekten"
6.4.5 AUFGABENBEREICH „PROZESSMANAGEMENT / ADONIS“
Der mit Abstand größte Personalaufbau ist im Bereich des Prozessmanagements / ADONIS zu
erwarten. Aufgrund der Neuausrichtung des Prozessma nagements und der hinzukommenden
Aufgaben ergibt sich eine personelle Ausstattung von 4,66 VZÄ. Die Weiterentwicklung der Pro-
zessmanagementstrukturen bei DIP/PRO, aber auch in der gesamten Stadt Nürnberg, machen
diesen Personalaufbau erforderlich.
Der künftige Soll-Personalbestand berücksichtigt di e koordinierende Funktion von DIP/PRO in
den Wertschöpfungsprozessen der Dienststellen und a uch die geplante Zusammenarbeit von
DIP/PRO, DIP/IT-EGB und DIP/IT-DMS.
Durch die Neustrukturierung des Prozessmanagements entstehen neue Aufgaben. Dazu gehö-
ren die Themen „Begleitung des Basis-Rollouts DMS“, „Mitwirkung an fachlich übergreifenden
DMS-Projekten“, „Mitarbeit im Team OZG je Dienststelle“ und „Mitarbeit bei der Prozessoptimie-
rung von Kernprozessen“. Für die Erfüllung dieser Aufgabenbereiche sind insgesamt 2,61 VZÄ
vorgesehen.
Vor allem im Rahmen der Umsetzung des OZGs werden die Schnittstellen zwischen DIP/PRO,
DIP/IT-EGB und DIP/IT-DMS deutlich, aber auch die a ufkommenden Ressourcen speziell bei
DIP/PRO, da die Mitarbeiter/innen sowohl in der stadtweiten Umsetzung, als auch umsetzungs-
begleitend in den Fachdienststellen beteiligt sind.
Abbildung 105: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Proz essmanagement / ADONIS"
6.4.6 AUFGABENBEREICH „NÜRNBERGER IDEENMANAGEMENT“
Eine leichte Reduzierung von 0,03 VZÄ-Anteilen ist im Bereich des Nürnberger Ideenmanage-
ments geplant. Bezogen auf die Aufgaben sind keine Mehrbedarfe, sondern konstante Entwick-
lungen bzw. leichte Rückgänge gemessen an den Vorja hren zu erwarten, sodass im Rahmen
der Tätigkeit des Nürnberger Ideenmanagements eine VZÄ-Bindung von 0,18 zu erwarten ist.
497
161
Abbildung 106: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Nürnberger Ideenmanagement"
6.4.7 AUFGABENBEREICH „HAUSHALTSKONSOLIDIERUNG UND UMSETZUNGSCONTROL-
LING“
Die Aufgabe „Umsetzungscontrolling zur Haushaltkonsolidierung durchführen“ wird in ihrer Aus-
übung und in der VZÄ-Bindung mit 0,11 unverändert b estehen bleiben, bis die bestehenden
offenen Maßnahmen abgearbeitet sind.
Abbildung 107: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Haus haltskonsolidierung und Umsetzungscontrolling"
6.4.8 AUFGABENBEREICH „PROJEKTE“
Neben dem Bereich Prozessmanagements sind es Tätigk eiten aus dem Aufgabenbereich der
„Projekte“, die durch verändernde und zusätzliche A rbeiten einen Personalaufbau erfordern.
Insgesamt wächst der Personalbestand von 4,72 VZÄ auf 7,75 VZÄ.
Zukünftig soll die Aufgabe „Vorbereitung von Projek ten“ mit 0,61 VZÄ statt bisher 0,26 VZÄ
bearbeitet werden. Im Wesentlichen ist dieser Aufstockungsbedarf den intensiveren Abstimmun-
gen zwischen Bereichsbetreuer/in und Kundenmanager/ in geschuldet. Durch die Etablierung
des Kümmerer-Prinzips bei DIP erfolgt eine detailli ertere und häufigere Abstimmung zwischen
DIP/PRO und DIP/IT.
Auch die VZÄ-Ausstattung in den Aufgaben „Leitung von Projekten“ (4,13 VZÄ statt bisher 3,24
VZÄ), „Mitwirkung in Projekten“ (2,46 VZÄ statt bis her 1,19 VZÄ) und „Methodenkompetenz“
(0,25 VZÄ statt bisher 0,03 VZÄ) steigt an. Grundsä tzlich wird davon ausgegangen, in Zukunft
mehr Projekte durchzuführen. Hinsichtlich der Leitung von Projekten wird diese Rolle DIP/PRO
bei übergreifenden Projekten einnehmen, ansonsten o bliegt die Leitung der Fachdienststelle,
sodass diesbezüglich ein Rückgang in der eigenen Projektarbeit bei DIP/PRO entsteht.
Darüber hinaus ergibt sich ein erhöhter Bedarf im Rahmen der Aufgabe „Methodenkompetenz“.
Die Ursache für den Mehrbedarf liegt in der Etablierung und Pflege der initiierten Tool-Box.
498
162
Abbildung 108: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Projekte"
6.4.9 AUFGABENBEREICH „DMS“
In Bezug auf Aufgaben aus dem Bereich „DMS“ sind ke ine Veränderungen zu erwarten. Statt-
dessen wird mit konstanten Fallzahlen geplant. Dabe i wird sich auf die Fallzahlen des Jahres
2018 berufen. Folglich bleibt die VZÄ-Ausstattung analog dem Vorjahr bei 1,0.
Abbildung 109: Ist-/ Soll-Personalausstattung "DMS"
6.4.10 AUFGABENBEREICH „FACHDIGITALISIERUNGSSTRATE GIE“
Der Aufgabenbereich „Fachdigitalisierungsstrategie“ ist im Rahmen der Überarbeitung des Auf-
gabenportfolios neu hinzugekommen und umfasst im Wesentlichen die Aufgaben der „Entwick-
lung einer digitalen Fachstrategie“ und der „Prozes soptimierung“. Für diese Aufgaben ist ein
Personalaufbau von 1,28 VZÄ vorgesehen, wobei die Bearbeitung pro Fachdienststelle (geplant
sind 17 Fachdienststellen im Jahr) mit 15 Tagen veranschlagt wird.
Abbildung 110: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Fachdigitalisierungsstrategie"
6.4.11 AUFGABENBEREICH „SONSTIGES“
Für den Bereich „sonstige Aufgaben“ sind keine Veränderungen vorgesehen. Daher ist der VZÄ-
Anteil von 1,11 auch in der Soll-Personalausstattung vorgesehen.
499
163
Abbildung 111: Ist-/ Soll-Personalausstattung "Sonstiges"
6.5 Möglichkeiten des Sourcing und Auswirkungen
auf den Soll-Personalbestand
An den ermittelten Soll-Personalbestand von 25,40 V ZÄ ist ein Personalaufbau von 8,52 VZÄ
gebunden.
Alternativ zu einem reinen Stellenaufbau mit der Schaffung neuer Stellen gibt es zwei Optionen ,
die Erhöhung des Personalkörpers entsprechend zu begrenzen.
Einerseits besteht die Möglichkeit, die geplanten V eränderungen und Mehrbedarfe für die ver-
schiedenen Aufgaben, nicht im vollen Umfang und im vorgesehenen Zeitrahmen anzugehen,
sondern stattdessen eine Priorisierung der geplanten Änderungen in den Aufgabenberei-
chen vorzunehmen. Anhand der höchst priorisierten T ätigkeiten kann der Personalaufbau suk-
zessive angegangen werden. Verbunden hiermit wäre eine verlangsamte Umsetzung für die bei
DIP/PRO künftig vorgesehenen Anforderungen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme externer Unterstützung , einen
derart großen Personalaufbau in Teilen zu umgehen. Das sogenannte Sourcing von Beratungs-
leistungen kann für gewisse Tätigkeiten bei DIP/PRO genutzt werden, sodass wie geplant, alle
neuen und überarbeiteten Aufgaben in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht realisiert werden kön-
nen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich einers eits nicht jede Aufgabe dazu eignet, extern
bearbeitet zu werden und andererseits, dass auch bei den fremd vergebenen Aufträgen ein Teil
der Arbeit bei DIP/PRO verbleibt.
Durch die Inanspruchnahme von Sourcing können Umset zungsgeschwindigkeit und Wirkung
erhöht werden. Das hilft DIP, die teilweise benötigte fachliche Kompetenz in der laufenden Arbeit
der zuvor genannten Bereiche einzuholen, um qualitativ besser und sicherer in der Bearbeitung
zu agieren. Darüber hinaus lässt sich dadurch siche r stellen, in der Erledigung schneller und
wirksamer zu werden, was gerade bei dringend anstehenden Themen unablässig erscheint.
Für den Einkauf externer Beratungsleistungen sollte SKS auf Seiten von DIP eng mit der Verga-
bestelle der Stadt zusammenarbeiten. Mit der Nutzun g von Rahmenverträgen und standardi-
sierten Kriterien für die Auswahl von Externen, sol l der Prozess beschleunigend und effizient
gestaltet werden. Ebenso sollen die Rahmenverträge den Ausschreibungsaufwand reduzieren.
Neben der organisatorischen Unterstützung von SKS gehört auch dazu, die inhaltlichen Themen
der Ausschreibungen mit zu begleiten und zu unterstützen.
Aufbauend auf Workshop-Ergebnissen, bei denen festgelegt wurde, für welche Aufgaben Sour-
cing in Frage kommt, werden die einzelnen Funktionen dahingehend bewertet, in welchem Um-
fang externe Unterstützung in Anspruch genommen wer den kann. Insbesondere in den Aufga-
benbereichen „Organisationsberatung“, „Prozessmanag ement“ und „Projekte“ ist die Einbezie-
hung externer Dritte denkbar. In diesen Bereichen w erden die größten Bedarfe externer Dritter
identifiziert. Knapp über 90 Prozent der insgesamt 1.570 empfohlenen Beratertage entfallen auf
einen der drei genannten Bereiche.
500
164
Die meisten Tage werden dabei im Bereich „Projekte“ kalkuliert. Grund hierfür ist die Annahme
steigender Projektfallzahlen, die höheren Qualitäts ansprüche sowie der in Zuge dessen neu
entstehenden Aufgaben (z.B. Anwendung der Toolbox). Als besonders unterstützungsintensiv
wird hierbei in erster Linie die Aufgabe „Leitung v on Projekten“ sowie die damit verbundene
Unterstützung der Projektleitung, die Moderation un d Durchführung von Workshops oder das
Coaching von bestimmten Kompetenzen, erachtet. Für eine effiziente Unterstützung der Mitar-
beiter/innen von DIP empfiehlt Rödl & Partner für d en genannten Aufgabenbereich 720 Bera-
tungstage. Zudem wird generell eine höhere Mitwirkung von Externen an Projekten vorgeschla-
gen. Als sinnvoll wird hierbei eine Größenordnung v on 100 Beratertage erachtet. Ebenfalls be-
trachtet werden sollte in Zuge des externen Unterst ützungsbedarfs der Bereich Methodenkom-
petenz. Auch hier können Beratungsleistungen zur Mo deration von Workshops oder der Wei-
terentwicklung von Kompetenzen in Form von Coachings o.ä. in Anspruch genommen werden.
Ein Umfang von 30 Beratertagen erscheint hier sinnvoll, sodass sich insgesamt für den Bereich
„Projekte“ ein Bedarf von 850 Beratertagen ergibt.
Hinsichtlich der Organisationsberatung können Exter ne in der Abarbeitung von Rückständen,
bei Auftragsklärungen und der Erstellung von Leistu ngsverzeichnissen miteinbezogen werden.
Auch wenn es sich um Spezial Know-how bei gewissen Themen, wie z.B. der Anwendung spe-
zieller Techniken oder Formaten handelt, kann eine solche Leistung genutzt werden. In diesem
Bereich erachtet Rödl & Partner 200 Beratertage als effizient.
Externe Unterstützung ist auch im Prozessmanagement denkbar, beispielsweise um die Imple-
mentierung oder Anwendung innovativer Verfahren (Instrumente und Process Mining) voranzu-
treiben. Als besonders zielführend erweisen sich di e Aufgaben „Prozesse betrachten und opti-
mieren (außerhalb von Projekten)“ und „Mitarbeit be i der Prozessoptimierung von Kernprozes-
sen“. Extern Beauftragte können unterstützen, indem sie Prozesse aufnehmen und erfassen. In
Folge dessen wird ein Empfehlungswert von 370 Beratertagen festgelegt. Um dem Prozessma-
nagement allgemein einen „Rahmen zu schaffen“, bietet sich die Inanspruchnahme weiterer 20
Tage an. Ebenfalls denkbar ist die Hinzuziehung Dri tter bei der Weiterentwicklung der Fachan-
wendung und der Durchführung von Schulungen zu ADONIS. Rödl & Partner erachtet 10 Bera-
tertage als sinnvoll, sodass sich insgesamt für den Bereich „Prozessmanagement / ADONIS“
ein Empfehlungswert von 400 Tagen ergibt.
Grundsätzlich gilt für die Zeit, nachdem externe Partner für die Stadt Nürnberg gearbeitet haben,
dass das über- bzw. vermittelte Wissen konserviert und sauber dokumentiert wird, um Wissens-
verluste zu vermeiden.
Neben den soeben erörterten 1.330 Beratertagen werd en weitere 120 Bedarfstage für die Be-
reiche Steuerungsunterstützung und Bewerkstelligung der Stellenplanangelegenheiten ange-
setzt. Insgesamt resultiert eine Empfehlung von 1.570 Tagen externer Beratungsleistungen, was
einer VZÄ-Ausstattung von ca. 7,72 entspricht.
501
165
Abbildung 112: Externer Beratungsbedarf nach Aufgabenbereichen
6.6 Benötigter Qualifikationsbedarf
Durch die neue strategische Ausrichtung, den daraus abgeleiteten Aufgaben und sich ergeben-
den Schnittstellen erwachsen neue Anforderungen an die Dienstelle DIP und deren Mitarbei-
ter/innen. Dies bezieht sich zum einen auf die Zusammenarbeit innerhalb von DIP, z.B. zwischen
Bereichsbetreuer/in und Kundenmanager/in, zum anderen aber auch auf die Interaktion mit an-
deren Dienststellen und Eigenbetrieben.
Um diesen Herausforderungen und Ansprüchen zukünfti g gerecht zu werden, liegt die Grund-
lage auch in einer erfolgreichen Personalpolitik, was u.a. ausreichende Ressourcen, eine stetige
und zügige Nachbesetzung, transparente Mitarbeiter/ innenführung und offene Kommunikation
gegenüber den Mitarbeiter/innen umfasst. Dies setzt aber auch voraus, geeignetes Personal für
die inhaltliche und fachliche Bearbeitung zu finden oder zu entwickeln.
Damit dies fortan gelingt, ist bei der Schaffung un d Ausgestaltung neuer Stellen darauf zu ach-
ten, die benötigen Voraussetzungen so zu formulieren, dass nach Möglichkeit Personal anhand
der niedergeschriebenen Bedingungen gefunden (rekru tiert) und eingestellt werden kann. Für
die kommenden Aufgaben und Inhalte, die von Mitarbe itenden bei DIP/PRO betreut werden,
sind vor allem folgende Qualifizierungen relevant:
Erfahrung im Projektmanagement: dazu zählt die Fähigkeit, in Projekten die Koordi-
nation, Planung und Steuerung zu übernehmen und dam it verbunden Führungsaufga-
ben, den Einsatz geeigneter Techniken und Arbeitsmethoden und die ressourcenorien-
tierte (z.B. Zeitraum, Kosten) Durchführung eines P rojektes zu gewährleisten. Beson-
ders die Bereichsbetreuer/innen sollte umfassende P rojekt- und Methodenkompetenz
mitbringen, um ihre Rolle als Berater und Unterstüt zer als Teil des Projektteams wahr-
nehmen zu können. Außerdem ist die Kommunikation un d Einbeziehung aller relevan-
ten Stakeholder unverzichtbar. Zudem gilt es an dieser Stelle Wissen über sogenannte
„lessons learned“ zu berücksichtigen, um aus gewonn enen Erkenntnissen in Projekten
richtige Rückschlüsse zu ziehen.
Kenntnisse im Prozessmanagement: dies umfasst eine eigenständige Durchführung
von Workshops zur Prozesserhebung, -analyse, -optim ierung und –harmonisierung.
Stadt Nürnberg - DIP/Prozesse und Organisation
Bereich IST-VZÄ SOLL-VZÄ Delta VZÄ Anmerkung
Externe Beratungs-
unterstützung in
Tagen
Soll-VZÄ mit externer
Beratung Delta 2 VZÄ
1. Führung und Verwaltung 0,86 0,92 0,06 Anstieg der Anzahl von Vollzeitkräften in 2019 0 0,92 0,06
2. Stellenplanangelegenheiten 5,17 4,54 -0,63
Sinkende VZÄ-Ausstattung aufgrund Aufgabenv erlagerung zu
CC Stellenbewertung
Anstieg durch Gespräche zur strategischen Personalplanung
(SP 1)
20 4,44 -0,73
3. Steuerungsunterstützung 1,61 1,66 0,06
Leichte Erhöhung des Personalbedarfs resultiert aus den
Aufgaben Änderung und Ergänzung der Geschäftsverteilung
und der Verwaltungsgliederung
100 1,17 -0,44
4. Organisationsberatung und -entwicklung außerhalb von Projekten 1,86 2,04 0,18
Aufgabenbündelung in der Tätigkeit Organisationsberatung;
Personalaufbau ist in der intensiv eren Betreuung der
Fachdienststellen begründet
200 1,06 -0,80
5. Prozessmanagement / ADONIS 0,23 4,66 4,44
Neuaufbau der Prozessmanagementstrukturen bei DIP/1, aber
auch bezogen auf die Stadt Nürberg. Mehrbedarf wegen neuer
Aufgaben und v erstärkte Wahrnhemung bisheriger Aufgaben
400 3,09 2,86
6. Nürnberger Ideenmanagement 0,21 0,18 0,03 Annahme konstanter Fallzahlenentwicklung bzw. Durchschnittsbetrachtung, die zu leichtem Rückgang führt 0 0,18 -0,03
7. Haushaltskonsolidierung und Umsetzungscontrolling 0,11 0,11 0,00 Gleichbleibende Tätigkeit mit gleicher Personalausstattung 0 0,11 0,00
8. Projekte 4,72 6,89 2,17
Mehrbedarfe in allen Aufgaben identifiziert; mehr Projekte
stadtweit geplant, daher höherer Aufwand bei DIP/1; zusätzlich
neue Aufgaben im Rahmen der Toolbox
730 4,72 -0,01
9. DMS 1,00 1,00 0,00 Keine Veränderungen in Bezug auf Aufgaben und personeller Besetzung 0 1,00 0,00
10. Fachdigitalisierungsstrategie 0,00 1,28 1,28 Neuer Aufgabenbereich, der im Rahmen des SP 3 identifiziert wurde 0 1,28 1,28
11. Sonstiges 1,11 1,11 0,00 Keine Veränderungen in Bezug auf Aufgaben und personeller Besetzung 0 1,11 0,00
Summe 16,88 24,41 7,52 1.450 19,09 2,20
502
166
Des Weiteren zählt dazu die Etablierung von Prozessen im Rahmen des Konflikt-, Prob-
lem- und Änderungsmanagements, sowie die Sicherstel lung der Prozessqualität. Be-
sonders umfangreich sollten die fachlichen und meth odischen Kenntnisse bei den Pro-
zessmanager/innen ausgeprägt sein.
Change-Management-Wissen: vor allem die zukünftigen Projekt- und Prozessmana-
ger/innen von DIP/PRO sollten im Optimalfall Fähigk eiten des Veränderungsmanage-
ments mitbringen, um bei den anstehenden Herausford erungen die Prozesse entspre-
chend begleiten zu können. Insbesondere bei den bev orstehenden Aufgaben, wie z.B.
der Umsetzung von Fachdigitalisierungsstrategien oder der stadtweiten Einführung des
Prozessmanagements, sind Kenntnisse über das gezielte, aktive, strategische und wir-
kungsvolle Eingreifen hilfreich.
IT-Know-How: sämtliche Prozessoptimierungen, Organisationsberatu ngen – bzw. or-
ganisatorischen Konzeptionen, etc., die von DIP/PRO Mitarbeiter/innen begleitet wer-
den, erfordern ein gewisses Verständnis der Informationstechnologie. Auch in der Wei-
terentwicklung von IT-Verfahren bei Einrichtungen u nd Verfahren ist dieses Wissen
nützlich, u.a. um ein solides Wissensfundament für den erfolgreichen Austausch zwi-
schen der Bereichsbetreuung und dem Kundenmanagemen t bei DIP/IT vorhalten zu
können.
Kommunikations-Stärke: vor dem Hintergrund der anstehenden Veränderungen u nd
der Kundenanforderungen gegenüber DIP, ist bei der zukünftigen Bearbeitung von Pro-
jekten oder Prozessoptimierungen eine transparente und stimmige Kommunikation er-
forderlich. Damit einher geht die Berücksichtigung aller relevanten Kommunikationsteil-
nehmer/innen und auch die richtige und rechtzeitige Wahl der Kommunikationsform.
Entscheidend ist diese Fähigkeit vor allem in der Bereichsbetreuung, da hier eine enge
Kooperation mit den Fachdienststellen gewünscht ist.
Anwendung agiler Methoden (u.a. moderne Mitarbeiter/innenführung, Einsatz von
Management-Zielerreichungssystemen): unter Berücksichtigung der zukünftigen Ar-
beitsweise von DIP und der stetigen Weiterentwicklu ng der genutzten Tools und Tech-
niken beispielsweise in der Projekterfahrung, sind bereits vorhandene Kenntnisse über
agile Methoden (z.B. KANBAN, SCRUM, usw.) sowie auc h der Einsatz von OKR hilf-
reich und von großem Vorteil. Besonders die Projektmanager/innen bei DIP sollten dazu
befähigt sein, die Tools erklären und anwenden zu können.
Fachliche Expertise: Aufgrund des engen Austausches der Bereichsbetreue r/innen
mit den Fachdienststellen steht für die Bereichsbetreuer zusätzlich der Aufbau von fach-
licher Expertise im Vordergrund, sodass der Hinterg rund der Bedarfe der Fachdienst-
stellen nicht missverstanden wird.
Insgesamt sollte die Strategie hinsichtlich der For mulierung der zukünftigen Qualifikationsbe-
darfe für Angestellte bei DIP/PRO immer berücksicht igen, dass Fähigkeiten einzelner Mitarbei-
ter/innen entwickelt und verbessert, Kompetenzen in der Regel „nur“ geschärft werden können.
6.7 Exkurs: Soll-Personalbedarf CC
In einem kleinen Exkurs sollen die Ergebnisse der Soll-Personalbedarfsplanung für die neu ge-
schaffene Stabsstelle „CC“ vorgestellt werden.
Für die Aufgaben „Führung und Verwaltung“, „Stellenplanangelegenheiten“ und „Grundlagenar-
beit und Kommunikation“ werden 2,75 – 3,03 VZÄ eingeplant, was auch gleichzeitig den Perso-
nalaufbau für die neu geschaffenen Stellen bedeutet.
503
167
Den größten Anteil in diesem Aufgabenbereich nimmt die Aufgabe „Stellenplanangelegenhei-
ten“ mit 1,98 VZÄ ein.
Abbildung 113: Ist-/Soll Personalausstattung CC
6.8 Umsetzungsempfehlung
Ziel für die Personalbedarfsplanung soll sein, eine n besseren Überblick über die Ressourcen-
verfügbarkeit bzw. -bedarfs zu besitzen. Ableitend daraus soll es u.a. eine beschleunigte Stel-
lenschaffung aus dem Delta SOLL/IST geben, und den Bewerbungsprozess sowohl für interne
als auch für externe zu verbessern.
Abbildung 114: Maßnahmensteckbrief "Personalbedarfs planung"
Die Inhalte der Arbeitspakete lassen sich nachfolgend so beschreiben:
(1) AP_01 Stellenschaffung
Die Stellenschaffung für das Delta aus SOLL/IST soll effizienter gestaltet werden.
(2) AP_02 Festlegung von Sourcing und Ausschreibung von Rahmenverträgen
Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und Verein barung eines Termins mit ZD im
Oktober, um Bedarfe aufzunehmen und ein Leistungsverzeichnis zu erstellen.
(3) AP_03 Rahmenbedingungen schaffen
Für zusätzliche Stellen muss die Arbeitsplatzsituat ion und der Raumbedarf geklärt und
geschaffen werden.
(4) AP_04 Aktualisierung der Stellenprofile
504
168
Die bestehenden Stellenprofile sollen im Zuge einer Aktualisierung um aktuelle Arbeits-
platzbeschreibungen betreffend neuer Aufgaben und e rforderlichen Qualifikationen er-
gänzt werden.
(5) AP_05 Interner Bewerbungsprozess
Ziel ist es, den DIP-Mitarbeiter/innen die Bewerbung auf „neue“ Stellenprofile zu ermög-
lichen.
(6) AP_06 Festlegung von Qualifikationsbedarf je Mi tarbeiter/in
Um den Qualifikationsbedarf eindeutig zu definieren, soll ermittelt werden, welche Kom-
petenzen dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin fehlen und noch benötigt werden. Anschlie-
ßend soll ein Fortbildungsfahrplan im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs erfolgen.
(7) AP_07 Stellenbeschreibung
Hier soll die Durchführung der Stellenbeschreibung sichergestellt werden.
(8) AP_08 Kontrolle der Einhaltung des jeweiligen F ortbildungsfahrplans
Um eine Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungspotentialen zu gewährleisten,
wird die Einhaltung des jeweiligen Fortbildungsfahrplans kontrolliert.
(9) AP_09 Stellenbesetzung
Als Abschluss erfolgt eine Stellenbesetzung und Einarbeitung.
505
169
7. TEILPROJEKT 6: UMSETZUNGSKONZEPT
7.1 Darstellung und Analyse der Gesamtmaßnah-
men
Mit der Umsetzung und Konkretisierung des SP3 und d amit einer grundlegenden Veränderung
der Kultur innerhalb von DIP, aber auch in Zusammen arbeit mit den innerstädtischen Kunden
stehen alle Führungskräfte und Mitarbeiter/innen vor einer großen Herausforderung. Damit han-
delt es sich um ein komplexes und ehrgeiziges Vorha ben. Nachweislich hat sich bei ähnlichen
Veränderungsprozessen in Großorganisationen als wes entliche Lernerfahrung gezeigt, dass
nicht allein sachlich richtige Projekte zum Erfolg führen.
Daher ist von Beginn an in der Bearbeitung des Proj ektes darauf geachtet worden, eine Ver-
knüpfung zwischen der Sach- und Veränderungsebene h erzustellen. Das Ziel der Umsetzung
aller zuvor beschriebenen Maßnahmen und der darin e nthaltenen Arbeitspakete sollte daher
sein, neben den im Veränderungsprozess zielführende n Inhalten und einer professionellen
Steuerung, vor allem die rationale und emotionale A kzeptanz der betroffenen Führungskräfte,
Beschäftigten sowie der relevanten Stakeholder für die unterschiedlichen Inhalte zu fördern. Je
schneller alle Beteiligten sich der neuen Struktur annehmen, desto besser wachsen die neuen
Teams und die Organisation insgesamt zusammen und w erden dadurch schneller produktiv.
Ein weiterer Aspekt der in der Umsetzung zu beachten ist, dass die DIP Mitarbeiter neben dem
laufendem Betrieb ebenfalls bei der Umsetzung der M aßnahmen mit 152 Personentagen inte-
griert sind. Der Verantwortungsbereich erstreckt si ch dabei von Qualifikationsmaßnahmen bis
zur fachlichen Bearbeitung. Die größte Einbindung d er DIP Mitarbeiter wird nach aktueller Auf-
wandsschätzung im Bereich Umsetzung des strategischen Zielbildes prognostiziert.
Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung zu der Umsetzu ng der Projektergebnisse und ihrer Doku-
mentation. Die Dokumentation erfolgt in einer Umsetzungsplanung (in Excel) und es findet eine
Differenzierung der verschiedenen Inhalte durch Maßnahmensteckbriefe statt.
Die einzelnen Maßnahmensteckbriefe enthalten eine tabellarische Unterteilung nach Arbeitspa-
keten („AP“). Diese werden dann wiederum kurz beschrieben und nach Kategorien, Verantwort-
lichkeiten und erforderlichen Maßnahme sowie nach Z eitraum, Budget und Aufwand unterglie-
dert, wobei beim Aufwand nochmal separat nach internen und externen Ressourcen unterschie-
den wird. Zudem werden die Ziele der Maßnahmen, die Wirkung, die Risiken, Projektbeteiligte
und Abhängigkeiten zu anderen Projekten und laufenden Aktivitäten genannt.
Für das Verständnis sind aber noch folgende Hinweis e zum Lesen dieser Steckbriefe notwen-
dig:
Projektmitwirkende : Als gesetzt, und deshalb nicht aufgeführt, gilt DIP/PRO. Zu jeder
Maßnahme sind die Projektbeteiligten außerhalb von DIP/PRO beschrieben.
Umsetzung : In den Eckdaten zu jeder Maßnahme ist eine Empfeh lung zur Umset-
zungsdurchführung angegeben. Hierbei werden folgend e Umsetzungsvarianten unter-
schieden:
o intern (= Umsetzung sollte vorwiegend intern durch geführt werden)
506
170
o intern, externe Unterstützung möglich (=Umsetzung sollte intern durchgeführt
werden, eine externe Unterstützung aufgrund fehlend er Kapazitäten bzw.
Know-How ist möglich)
o externe Unterstützung empfohlen (=Umsetzung sollte extern begleitet werden,
umzusetzende Inhalte sollten durch externes Know-How unterstützt werden)
Aufwand: Bei der Aufwandsschätzung wird zwischen intern und extern unterschieden.
Werden Maßnahmen, bei denen externer Aufwand kalkuliert ist, intern durchgeführt, so
sind die extern kalkulierten Aufwände natürlich auc h als interne Aufwände zu berück-
sichtigen.
Ableitend aus den Maßnahmensteckbriefen lassen sich folgende Erkenntnisse übergreifend
festhalten:
51 der insgesamt 89 Arbeitspakete beginnen bereits im vierten Quartal dieses Jahres. Nur we-
nige dieser Arbeitspakete sollen erst im Jahr 2021 bzw. 2022 vollständig abgeschlossen sein.
Abbildung 115: Umsetzungsplanung - Anzahl der Arbei tspakete pro Quartal
Im Zeitraum des vierten Quartals 2019 und des erst en Quartals 2020 laufen die meisten
Maßnahmen an bzw. werden die meisten Arbeitspakete bearbeitet. Insbesondere die
Maßnahmen des strategischen Zielbildes, der Transparenzoffensive und des Führungs-
leitbildes bzw. der Führungskräfteentwicklung sind bereits gestartet oder beginnen di-
rekt im vierten Quartal des Jahres 2019 und haben e inen maximalen Umfang bis zum
Jahresende 2020.
Die Maßnahmen und darunter fallende Arbeitspakete der Themen Fachdigitalisierungs-
strategie und Digitalisierungscheck haben die längste Laufzeit bis ins Jahr 2022 hinein.
Der mit Abstand größte Personalaufwand steckt in de r Aufgabe Fachdigitalisierungsstrategie
mit insgesamt 384 Personentagen. Die Maßnahme Digit alisierungscheck bindet hingegen mit
26 Personentagen die wenigsten Ressourcen.
507
171
Abbildung 116: Umsetzungsplanung - Personalaufwand intern und extern pro Maßnahme
Der interne Personalaufwand (in Tagen) ist deutlic h größer als der externe mit 918 Ta-
gen interner Ressourcen und 312 Tagen externer Unterstützung.
Die Arbeitspakete sind nach verschiedenen Kriterien und nach ihrer Ausprägung kategorisiert
worden, sodass die inhaltliche Bearbeitung aber auch die Zuständigkeiten eindeutig zugeordnet
werden können. Die absoluten Anteile der jeweiligen Kategorien pro Maßnahme sind der nach-
folgenden Grafik zu entnehmen.
Abbildung 117: Umsetzungsplanung - Kategorisierung je Maßnahme
Prozentual zeigt sich ebenso, dass die fachliche Be arbeitung über alle Maßnahmen hinweg ei-
nen Anteil von 45 % ausmacht, gefolgt von der Evalu ation und der Qualifikation mit 15 % bzw.
13 %.
Jeder Maßnahmensteckbrief enthält die wichtigsten E ckdaten. Alle relevanten Kennzahlen zur
entsprechenden Maßnahme werden gebündelt dargestellt, ebenso die einzelnen Arbeitspakete
inkl. kurzer Erläuterungen. Durch die Vergabe von Verantwortlichkeiten je Arbeitspaket sind die
Zuständigkeiten eindeutig festgelegt und jeder der dort genannten Personen kann im ebenfalls
508
172
festgelegten Zeitraum die Ressourcen einplanen und die Umsetzung der einzelnen Themen
angehen.
Die Übersichts- und Zeitplan-Seite eignet sich zum Tracking der einzelnen Maßnahmen, sodass
die Führungskräfte in regelmäßigen Treffen über den jeweils aktuellen Stand diskutieren kön-
nen.
Abbildung 118: Ausschnitt Übersicht zur Umsetzungsplanung
Insgesamt beläuft sich das geplante Budget auf 305 TEUR und der gesamte Umsetzungszeit-
raum ist von Oktober 2019 bis in das vierte Quartal des Jahres 2022 geplant.
An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, d ass für alle zuvor genannten Maßnahmen
inklusive der Arbeitspakete zusätzliche Ressourcen innerhalb von DIP bzw. der weiteren be-
troffenen Fachdienststellen vorzuhalten sind. Die E rledigung aller geplanten Inhalte erfolgt ne-
ben der laufenden Arbeit, sodass die nötigen Kapazi täten zur Umsetzung einzuplanen und zu
berücksichtigen sind.
Auch im Rahmen der Maßnahmenumsetzung wird empfohle n an einigen Punkten auf externe
Unterstützung zurückzugreifen. Dadurch werden einer seits die Mitarbeiter/innen bei DIP in ge-
wisser Weise entlastet, andererseits können die geplanten Veränderungen schneller und effizi-
enter durchgeführt und abgearbeitet werden.
7.2 Veränderungsmanagement und Kommunika-
tion als Säulen für den Umsetzungserfolg
Durch die Veränderungen in der Aufbau- und Ablaufor ganisation kommt es zu Aufgabenverla-
gerungen zwischen den Fachdienststellen und Abteilungen bzw. neue Aufgaben kommen hinzu
und andere werden von DIP ausgelagert. Die sogenannte Aufgabentransition sollte so gestaltet
werden, dass die Produktivität aller Betroffenen möglichst hoch und stabil bleibt und keine Wün-
sche bzw. Anforderungen der Kunden aufgrund fehlend er oder falscher Zuständigkeiten unbe-
arbeitet bleiben. Auftretende Unklarheiten oder Konflikte sollten nur intern bearbeitet und besei-
tigt werden. Ebenso gilt, umso früher in der neuen Organisationsstruktur gedacht wird, desto
reibungsloser und effizienter verläuft der Veränderungsprozess.
Um die Gestaltung des Veränderungsprozesses genauso konsequent wie bedacht durchzufüh-
ren, sind die folgenden Punkte besonders zu berücksichtigen:
509
173
Klare Orientierung zur Zielrichtung und Verständni s für die zu erreichenden Maßnah-
men sowie Einsicht in die Notwendigkeit der Veränderung
Nachvollziehbarkeit der konkreten Veränderungsausw irkungen für den Einzelnen
Rationale Akzeptanz für konkrete Inhalte und das V orgehen
Vermittlung des Gefühls von „eingebunden sein“ bzw . der Mitverantwortung für die kon-
krete Ausgestaltung und gleichzeitige Erwartungslenkung der Betroffenen
Abbau von spezifischen emotionalen Barrieren (Veru nsicherung, Ängste, Blockaden)
Umsetzungsmaßnahmen mit allen Mitteln (Training, C oaching, Anerkennung, Beloh-
nung, Fokussierung auf erste Schritte) fördern, fordern und anstoßen
Öffnung von neuen Perspektiven zu den positiven Ef fekten der Umsetzungsschritte und
Vernetzung der Lernerfahrungen
Spürbarkeit und Verbreitung von Erfolgen bzw. Bewu sstsein für den konkreten persön-
lichen Nutzen
Um möglichen Barrieren, die den Veränderungsprozess behindern könnte, frühzeitig vorzubeu-
gen, sollten die nachfolgenden Lösungsansätze berüc ksichtigt werden. Es sollte ein hoher Fo-
kus auf den bereits gestarteten oder zeitnah beginnenden Maßnahmen liegen, damit diese früh-
zeitig in der Maßnahmenumsetzung als „Quick Wins“ in 2019 abgeschlossen und kommuniziert
werden können. Darüber hinaus ist eine deutliche Präsenz des Referenten sowie der Führungs-
kräfte wichtig, um immer wieder auf die Sinnhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Strategieprojektes
3 hinzuweisen. Auch der Hinweis auf „harte Fakten“, die dieses Projekt begründen und gleich-
zeitig den Nutzen aufweisen, ist eine geeignete Met hode, um den Willen und die Bereitschaft
zur Veränderung aller Betroffenen anzustoßen.
Wie bereits geplant, sollten umfassende Mitarbeiter /innenbeteiligungsformate genutzt werden
und die Projektsteuerung sollte so agil sein, dass die Projekte bzw. Maßnahmen schnell umge-
setzt werden können, aber auch schnelle Reaktionen auf Problemstellungen oder Veränderun-
gen möglich sind.
510
174
8. ZUSAMMENFASSUNG
Die digitale Transformation der Stadt Nürnberg ist eine der größten, wenn nicht sogar die größte
Herausforderung für die Stadtverwaltung. Dabei wird das Referat für Finanzen, Personal, IT und
Organisation neu ausgerichtet und es wurden drei üb ergreifende Strategieprojekte gestartet.
Das hier thematisierte Strategieprojekt 3 umfasst d ie Struktur und Organisation der neuen
Dienststelle DIP (Digitalisierung, IT und Prozessorganisation) und die Neuausrichtung von DIP/1
(„Allgemeine Organisation). Die Fachdienststellen w ünschen sich zur Bewältigung der Heraus-
forderungen DIP als Partner und aktiv treibende Einheit für Dig italisierung, IT, Prozesse
und Organisation . Nur so kann sichergestellt werden, dass die Digitalisierung aller städtischen
Dienststellen und Eigenbetriebe erfolgreich gelingt . Die neue Ausrichtung der Dienststelle DIP
richtet sich dabei deutlich stärker an den Kundenbe dürfnissen aus. Statt die Rolle eines „Steu-
erers“ einzunehmen, sieht sich die Dienststelle kün ftig stärker als „Unterstützer“ und als „Küm-
merer“. Zusätzlich wird DIP den Kunden gegenüber kl arer kommunizieren und seine Leistung
verbindlicher machen.
Die künftigen Arbeitsschwerpunkte von DIP/PRO werden hauptsächlich in den Bereichen des
Prozess- und Projektmanagements sowie in der Unterstützung der Fachdienststellen bei der
Erarbeitung und Umsetzung ihrer Fachdigitalisierungsstrategien liegen. In diesen Bereichen
ist ein Mehrpersonalbedarf deutlich erkennbar. Die künftige Aufbauorganisation DIP/PRO (Pro-
zesse und Organisation) untergliedert sich dabei künftig in die Sachgebebiete „Grundlagen und
übergreifenden Aufgaben“ und „Bereichsbetreuung“.
Mit dem Kümmerer-Prinzip , also der Verzahnung der Arbeitsbereiche DIP/PRO u nd DIP/IT
wird eine deutlich verbesserte Kundenorientierung u nd -kommunikation sichergestellt. Dabei
wird die enge Zusammenarbeit von Bereichsbetreuer u nd Kundenmanager als „Tandem“ ein
entscheidendes Element sein. Die neuen Formen der Z usammenarbeit innerhalb der Dienst-
stelle sollen kürzere und transparente Abläufe sicherstellen. Ein wesentlicher Bestandteil in der
künftigen Aufgabenerledigung ist die verbesserte Ausgestaltung der Schnittstellen innerhalb der
Dienststelle, etwa zwischen Abteilungen und Bereich en, andererseits aber auch zwischen
DIP/PRO und DIP/IT und dem Auftritt gegenüber den Auftraggebern.
Das Projektmanagement wird sich künftig durch klare Strukturen, schnelle Entscheidungswege
sowie verbesserte und einheitliche Standards auszei chnen. Der Prozess von der Auftragsklä-
rung bis zur Projektinitialisierung wurde definiert und aufwandsreduziert aufgesetzt. Die Projekt-
leitung und Projektbeteiligten erhalten durch eine Toolbox gemeinsame Projektmanagement-
Instrumente. Abzuschließende Rahmenverträge sollen methodische und fachspezifische Unter-
stützungsangebote ermöglichen.
Prozessmanagement muss stärker in die Bereichsbetreuung und in die Fa chdienststellen im-
plementiert werden. Die Wahrnehmung und Unterstützung durch DIP/PRO unterscheidet dabei
zwischen übergreifenden Unterstützungs- und Managementprozessen und FDSt-internen Kern-
prozessen. In der Regel findet sich für diese Proze sse in großen Organisationseinheiten kein
„klassischer“ Prozessverantwortlicher. Die zukünfti ge Aufgabe von DIP/PRO ist es, Steuerer
und Kümmerer für diese wichtigen übergreifenden Unt erstützungs- und Managementprozesse
zu sein. Die FDSt-internen Kernprozesse umfassen im Wesentlichen die wertschöpfenden Ab-
läufe der Fachdienststellen. Aufgabe von DIP/PRO so ll es sein bei der Optimierung aktiv zu
511
175
unterstützen und zu beraten. Um eine Implementierun g des Prozessmanagements in die Be-
reichsbetreuung und in die Fachdienststellen zu gew ährleisten, wurde ein Weg aufgesetzt, um
das erarbeitete Konzept auch wirksam umzusetzen.
Die Fachdienststellen sollen bei der stadtweiten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie un-
terstützt werden. Dabei muss die Digitalisierung in allen Fachdienststellen vollzogen werden.
Damit die Unterstützung von DIP/PRO in der heteroge nen Landschaft der Fachdienststellen
passgenau erfolgen kann, muss zunächst der digitale Reifegrad je Fachdienststelle ermittelt
werden. Für die Umsetzung ist ein abgestuftes und s tandardisiertes Verfahren notwendig. Das
entwickelte Modell zur Ermittlung des strukturellen Reifegrades bei den Fachdienststellen wurde
im Rahmen des Pilotprojektes mit BCN erprobt und ermöglicht eine schnelle und gute Einschät-
zung sowie Empfehlungen für die Fachdienststellen zu geben.
Um die zukünftigen Herausforderungen und Anforderun gen der Kunden bei DIP/PRO bewälti-
gen zu können, soll eine agile Aufbauorganisation entstehen. Dabei werden die bewusstere
Kommunikation und der Austausch aller relevanten Informationen immer wichtiger. Nur so kön-
nen die betroffenen und handelnden Personen schnell und zielgerichtet operieren und entschei-
den.
Mit der Neustrukturierung von DIP verändern sich Au fgabenschwerpunkte bzw. verlagern sich
Aufgaben. Für die für bessere Steuerung, Koordination und Kommunikation werden zwei Stab-
stellen geschaffen. Die Stabstelle Strategie, Kommunikation und Steuerung (SKS) auf
Ebene der DIP-Leitung soll die Umsetzung der Strate gieprojekte (SP 2 und SP 3) koordinieren
und überwachen, bei der Projektarbeit aktiv unterst ützen sowie die Kommunikation innerhalb
der Dienststelle und mit den Kunden professionalisieren.
Das Competence Center Stellenbewertung übernimmt als Spezialist die Bewertung der Stel-
len und die Kommunikation der Ergebnisse, um DIP/PRO künftig von diesen Tätigkeiten zu ent-
lasten und den damit einhergehenden Rollenkonflikt zu vermeiden. Darüber hinaus dient das
Competence Center als „Bindeglied“ zwischen DIP und PA auf Ebene der Referatsleitung für
alle bewertungsrelevanten Aufgaben im Bereich „Stellenplanangelegenheiten“.
Die digitale Transformation der Stadt kann nur dann gelingen, wenn ausgehend von DIP sowohl
Know-How als auch die entsprechenden personellen Re ssourcen zur Verfügung gestellt wer-
den. Dadurch wird die notwendige Verknüpfung zwischen den Themen Digitalisierung, IT-Tech-
nik und Prozess- und Projektmanagement gewährleiste t. Insgesamt ergibt sich ein laufender
personeller Mehrbedarf in Höhe von 8,5 VZÄ bei DIP/PRO. Daneben sind ein verbindlicher Kom-
petenzaufbau und Qualifizierungsangebote wichtige Bausteine.
Durch die Inanspruchnahme von Sourcing können Umsetzungsgeschwindigkeit und Wirkung
erhöht werden. Insbesondere in den Aufgabenbereichen „Organisationsberatung“, „Prozessma-
nagement“ und „Projekte“ ist die Einbeziehung externer Dritte denkbar und sinnvoll. Damit kann
sichergestellt werden, dass diese Aufgaben sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht
realisiert werden können. Außerdem bietet die Inanspruchnahme von Sourcing die Möglichkeit,
zusätzliche fachliche Kompetenz einzuholen und durch die Erhöhung der zur Verfügung stehen-
den Personalressourcen eine schnelle und wirksame E rledigung bei dringenden Aufgaben si-
cherzustellen.
Für die Umsetzung der elf Maßnahmen mit den 85 Arbeitspaketen ist in den kommenden drei
Jahren ein Gesamtaufwand von ca. 1.230 Personentagen erforderlich, der neben den laufenden
Tätigkeiten anfällt. Grundsätzlich sollen die „betr offenen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
512
176
DIP/PRO zu aktiven Beteiligten werden und sich nach Interessenslagen in die Umset zung
einbringen.
513
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stk/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Übertragung von drei Grundstücken der Stadt Nürnberg (Kernstadt) in das bilanzielle
Vermögen des Eigenbetriebs SÖR;
Korrektur des Grundstücksbestands zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem
bilanziellen Vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen:
Sachverhaltsdarstellung
Lageplan Schwabacher Straße
Lageplan Veilhofstraße Gesamtüberblick
Lageplan zu Veilhofstraße Teilfläche 1 und 2
Lageplan zu Veilhofstraße Teilfläche 3 und 4
Sachverhalt (kurz):
Drei Grundstücke (Schwabacher Straße 15 und 17, Gem. Gostenhof und An der Schwabacher
Straße, Gem. Schweinau) sollen von der Stadt Nürnberg (Kernstadt) an den Eigenbetrieb SÖR
übertragen werden, da diese für die Realisierung der neuen Zentrale betriebsnotwendig sind.
Außerdem soll der Grundstücksbestand zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem
bilanziellen Vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) korrigiert werden. Davon sind
vier Grundstücksteilflächen der Gemarkung Schoppershof betroffen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 14Ö 14
514
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/005/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Grundstücksübertragungen berühren keine diversity-relevanten
Fragestellungen.
515
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/005/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
516
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/005/2023
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Folgenden Grundstücksübertragungen zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem
Eigenbetrieb SÖR wird zugestimmt:
Drei Grundstücke (FlNrn. 214/4 und 214/5, Gem. Gostenhof und FlNr. 176/29, Gem. Schwei-
nau) sollen aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) in das Betriebs-
vermögen des Eigenbetriebs SÖR übertragen werden. Fläche 4.063 m², Wert: 93.500 €,
Stichtag: 01.08.2023.
2. Folgenden Grundstücksbestandskorrekturen zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und
dem Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) wird zugestimmt:
Erfassung der Teilflächen 1 und 2 (FlNrn. 333 und 334/1, Gem. Schoppershof) im bilanziellen
Vermögen von NüSt. Flächen: 3.539 m² (1) und 1.813 m² (2), Wert: 1.485.000 € (1) und
760.000 € (2), Stichtag: 01.08.2023.
Erfassung der Teilflächen 3 und 4 (FlNrn. 333 und 343/1, Gem. Schoppershof) im bilanziellen
Vermögen der Stadt Nürnberg (Kernstadt). Flächen: 1.100 m² (3) und 250 m² (4), Wert:
11.248,20 € (3) und 12.463,83 (4), Stichtag 01.08.2023.
Der aus der Verrechnung der vier Transaktionen verbleibende Restbetrag von 2.221.287,97 €
erfolgt als Kapitaleinlage der Kernstadt bei NüSt.
517
1) Übertragung von drei Grundstücken der Stadt Nürnberg (Kernstadt) in das bilanzielle
Vermögen des Eigenbetriebs SÖR
Sachverhalt:
Für die Grundstücke FlNr. 214/4, Gem. Gostenhof (Schwabacher Straße 15 / Auto Weller GmbH),
FlNr. 214/5, Gem Gostenhof (An der Schwabacher Straße 15 / Schlütter Nbg. Bratwurst GmbH)
und FlNr. 176/29, Gem. Schweinau (Schwabacher Straße 17 / Schlütter Nbg. Bratwurst GmbH)
endete die Erbbaurechtsvergabe der Stadt Nürnberg zum 31.12.2021. Aktuell befinden sich darauf
noch Gebäude. Diese werden bis Ende August 2023 rückgebaut.
Die Grundstücksflächen sollen nun aus dem Vermögen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) in das
Betriebsvermögen des Eigenbetriebs SÖR übertragen werden, da diese für die Realisierung der
neuen Betriebszentrale betriebsnotwendig sind. Diese Flächen werden als Parkanlagen angelegt
und dienen gleichzeitig als ökologische Ausgleichsflächen für das geplante Vorhaben.
Das Amt für Geoinformation und Bodenordnung hat hierfür einen Verkehrswert in Höhe von 23
€/m² ermittelt, wonach sich der Wert der oben genannten Gesamtfläche (4.063 m²) auf 93.500 €
beläuft. Für die Bewertung wurde die zukünftige Nutzung als öffentliche Grünfläche herangezogen.
Der Buchwert beträgt 589.135,00 €.
Die Übertragung erfolgt zum 01.08.2023.
Bilanzielle Auswirkungen der Transaktionen bei SÖR und im Kernhaushalt der Stadt Nürnberg:
Bei der Kernstadt führt der Abgang des Buchwerts der Grundstücke zu einem Aufwand in der
Ergebnisrechnung von 495.686,00 €. Der Betrag von 93.500 € wird der Kernstadt über das
Betriebsmittelkonto des SÖR gutgeschrieben. Beim SÖR erhöht sich der Grundstücksbestand um
93.500 €.
2) Korrektur des Grundstücksbestands zwischen der Stadt Nürnberg (Kernstadt) und dem
bilanziellen Vermögen des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Sachverhalt:
Ein Abgleich des Grundstücksbestands zwischen dem Eigenbetrieb NürnbergStift und der Stadt
Nürnberg hat ergeben, dass die Aufteilung der städtischen Grundstücke zwischen der Kernstadt
und NüSt im Bereich der Veilhofstraße (Gemarkung Schoppershof) nicht mehr der tatsächlichen
Nutzung entspricht. Die bisher im Vermögen von NüSt befindlichen Flächenanteile in der
Gemarkung Schoppershof wurden 1999 bei der Gründung von NüSt in das Vermögen des
Eigenbetriebs eingelegt und - mit Ausnahme der Rückübertragung des Grundstücksanteils der
Hochschule für Musik an die Stadt Nürnberg - seitdem nicht verändert. Die in der Anlage
„Gesamtüberblick“ rot umrandete Fläche stellt die bei NüSt-Gründung in den Eigenbetrieb
eingelegte Fläche dar. Damit sichergestellt ist, dass die Vermögensausstattung des Eigenbetriebs
NüSt sämtliche betriebsnotwendigen Grundstücke umfasst und eine an der Nutzung orientierte
Zuordnung der städtischen Grundstücke gewährleistet ist, sollen die nachfolgend beschriebenen
Flächenzuordnungen zwischen NüSt und der Kernstadt vorgenommen werden. Die
Veränderungen sind in der Anlage grafisch dargestellt. Dabei sind die Zugänge bei NüSt blau und
die Abgänge bei NüSt grün gekennzeichnet.
Ö 14Ö 14
518
2a) Korrektur einer Grundstücks-Teilfläche (1) der Stadt Nürnberg (Kernstadt) an der
Veilhofstraße (Fl.Nr. 333, Gem. Schoppershof) in das bilanzielle Vermögen des
Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Die Größe des Grundstücks mit der FlNr. 333, Gem. Schoppershof betrug ursprünglich insgesamt
29.808 m². Davon waren 24.769 m² dem NüSt zugeordnet; die verbleibende Fläche von 5.039 m²
(südlicher Teil/blau schraffiert und Kinderhort östliche Grundstücksgrenze) ist noch bei der
Kernstadt bilanziert. Von dem NüSt zugeordneten Anteil wurden im Zuge der Verstaatlichung der
Hochschule für Musik diverse Flurnummern herausgemessen. In Summe wurde in 2017 ein
Grundstücksteil in Höhe von 5.577 m² inklusive des Gebäudes Veilhofstr. 34 an die Stadt
Nürnberg zurückübertragen. Im Folgejahr wurden die Immobilien an den Freistaat Bayern zum
Betrieb der Hochschule für Musik übereignet. Die bei NüSt zu erfassende Grundstücksfläche (blau
markiert) mit ca. 3.539 m² entspricht dem Streifen am südlichen Grundstücksende, der durch das
Fritz-Hintermayr-Heim verläuft. Diese soll im Vermögen von NüSt erfasst werden.
Nicht bei Nüst erfasst werden soll die Teilfläche an der östlichen Grundstücksseite, auf dem sich
seit einiger Zeit der Kinderhort Veilhofstr. 40 befindet (Gesamtfläche für Kinderhort inkl.
Außenanlagen ca. 2.600 m² - davon ca. 1.500 m² bereits bei Kernstadt unter FlNr. 333, Gem.
Schoppershof bilanziert).
Entsprechend der steuerlichen Maßgaben erfolgt die Korrekturmaßnahme hier zum historischen
Einlagezeitpunkt. Dieser beträgt bei Gründung des Eigenbetriebs NüSt (01.01.1999) 1.485.000 €.
Die Korrektur erfolgt zum 01.08.2023.
2b) Korrektur einer Grundstücks-Teilfläche (2) der Stadt Nürnberg (Kernstadt) an der
Veilhofstraße (FlNr. 334/1, Gem. Schoppershof) in das bilanzielle Vermögen des
Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Das westlich gelegene Grundstück mit der FlNr. 334/1, Gem. Schoppershof (Grundstücksgröße
gesamt 2.904 m²), welches nahezu vollständig mit dem sogenannten Sparkassenhaus von NüSt
bebaut ist, ist derzeit nur zu 1.091 m² dem NüSt zugeordnet. Der verbleibende Flächenanteil in
Höhe von 1.813 m² wird aktuell noch bei der Kernstadt geführt. Dieser soll ebenfalls in das
Vermögen von NüSt eingebracht werden. Entsprechend der steuerlichen Maßgaben erfolgt die
Korrekturmaßnahme hier zum historischen Einlagezeitpunkt. Dieser beträgt bei Gründung des
Eigenbetriebs NüSt (01.01.1999) 760.000 €.
Die Korrektur erfolgt zum 01.08.2023.
2c) Korrektur einer Grundstücks-Teilfläche (3) des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) in der
Veilhofstraße (FlNr. 333, Gem. Schoppershof) in das bilanzielle Vermögen der Stadt
Nürnberg (Kernstadt)
Beim Eigenbetrieb Nürnberg Stift sollen drei Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.100 m²
an der östlichen Grundstücksseite der FlNr. 333, Gem. Schoppershof (grün markiert) berichtigt
werden.
Diese waren seit der Gründung von NüSt nicht betriebsnotwendig und für hoheitliche Zwecke in
städtischer Nutzung vorgesehen. 2011 wurde hier der Kinderhort Veilhofstr. 40 errichtet. Die
519
Gesamtfläche des Kinderhorts inkl. Außenanlagen, Parkplätzen und Zufahrt beträgt ca. 2.600 m².
Ca. 1.500 m² davon sind bereits bei der Kernstadt bilanziert (siehe auch 2a). Die Teilflächen von
insgesamt ca. 1.100 m² für die Außenanlagen (ca. 700 m²), Parkplätze (ca. 100 m²) und Zufahrt
(ca. 300 m²) sind zu korrigieren und bei der Stadt Nürnberg (Kernstadt) zu erfassen.
Entsprechend der steuerlichen Maßgaben erfolgt die Berichtigung hier zum Buchwert. Dieser
beträgt 11.248,20 €.
Die Korrektur erfolgt zum 01.08.2023.
2d) Korrektur einer Grundstücks-Teilfläche (4) des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt) in
der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 50/52 (FlNr. 343/1, Gem. Schoppershof) in das bilanzielle
Vermögen der Stadt Nürnberg (Kernstadt)
Außerdem wurde eine Arrondierung berücksichtigt, die aufgrund der zwischenzeitlichen Nutzung
des östlichen gelegenen Nachbargrundstücks mit der FlNr. 343/1, Gem. Schoppershof durch die
Kinderkrippe und den Kindergarten in der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 50/52 notwendig ist.
Diese Grundstücksfläche (ca. 250 m²) wird bei NüSt noch unter FlNr. 333 geführt und war seit der
Gründung von NüSt nicht betriebsnotwendig. Diese Fläche wird ebenfalls korrigiert, bei NüSt
bereinigt (grün markiert) und bei der Stadt Nürnberg (Kernstadt) erfasst.
Entsprechend der steuerlichen Maßgaben erfolgt die Berichtigung hier zum Buchwert. Dieser
beträgt 12.463,83 €.
Die Korrektur erfolgt zum 01.08.2023.
Bilanzielle Auswirkungen der Transaktionen 2a) bis 2d) beim Eigenbetrieb Nürnberg Sitft (NüSt)
und im Kernhaushalt der Stadt Nürnberg:
Die aufgeführten Grundstückstransaktionen werden gesondert dargestellt und im Saldo
miteinander verrechnet. Der aus der Verrechnung der vier Transaktionen verbleibende Restbetrag
von 2.221.287,97 € erfolgt als Kapitaleinlage der Kernstadt bei NüSt.
Ein Zahlungsmittelabfluss erfolgt daher nicht.
520
1 Schwabacher Straße 15 und 17, An der Schwabacher Straße 15
FlNr.
214/4
FlNr.
176/29
FlNr.
214/5
Ö 14Ö 14
521
Ö 14Ö 14
522
Ö 14Ö 14
523
Ö 14Ö 14
524
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.VII/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zweckentfremdungsverbotssatzung - ZwEVS
Neuerlass für weitere fünf Jahre
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Die Sicherung bestehenden Wohnraums ist neben dem Wohnungsneubau eine wichtige
Aufgabe, um für leistbaren Wohnraum zu sorgen. Daher hat der Stadtrat am 22.05.2019 die
Zweckentfremdungsverbotsatzung beschlossen, die am 30.05.2019 im Kraft getreten ist. Sie
gilt für fünf Jahre und tritt damit mit Ablauf des 29.05.2024 außer Kraft.
Die Satzung hat sich als Instrument zum Erhalt bestehenden Wohnraums bewährt. Da die
Einwohnerzahl weiter steigt und neue Wohnungen trotz aller Anstrengungen nicht in
ausreichender Zahl entstehen, ist absehbar, dass der Nürnberger Wohnungsmarkt auch in den
nächsten Jahren angespannt bleiben wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Satzung
sind weiter gegeben. Daher soll die Zweckentfremdungssatzung für weitere fünf Jahre ab
30.05.2024 beschlossen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 15Ö 15
525
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/005/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten 383.797 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 383.797 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Thema Wohnen betrifft Menschen unterschiedlichen Alters und
Lebenssituationen. Dazu zählen auch Familien in unterschiedlichen
Lebenslagen und differenzierten Konstellationen.
526
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/005/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
527
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/005/2023
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der beiliegenden Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Zweckentfremdungsverbotssatzung) wird beschlossen.
Für die vier bis 31.12.2024 befristeten Stellen (4,0 VK) für den Vollzug der Satzung ist eine
entsprechende Fristverlängerung zu beantragen.
528
- 2 -
Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS
Neuerlass für weitere fünf Jahre
Entscheidungsvorlage
1. Ausgangssituation
1.1. Status Quo
Die Sicherung bestehenden Wohnraums ist neben dem Wohnungsneubau eine wichtige Aufgabe,
um für leistbaren Wohnraum zu sorgen. Daher hat der Stadtrat am 22.05.2019 die
Zweckentfremdungsverbotsatzung (ZwEVS) beschlossen, die am 30.05.2019 in Kraft getreten ist.
Sie gilt nach ihrem § 15 für fünf Jahre und damit bis einschließlich 29.05.2019.
Der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII/SW) ist neben seiner Funktion
als Bewilligungsstelle für den geförderten Wohnungsbau unter anderem für die
Wohnraumsicherung zuständig und vollzieht die Satzung. Da Ref. VII/SW keinen eigenen
Außendienst hat, wird die Außendienst-Funktion vom Zentralen Außendienst bei ZD
(Geschäftsbereich Ref. I/II) wahrgenommen (vgl. StR vom 22.05.2019).
1.2. Rechtsgrundlage
Art. 1 des bayerischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Zweckentfremdungsgesetz – ZwEWG) ermöglicht einer Gemeinde für Gebiete, in der die
ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen
besonders gefährdet ist, durch Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu
bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken
zugeführt werden darf, wenn sie dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren
Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere
vor, wenn der Wohnraum
1. zu mehr als 50 % der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet
oder überlassen wird,
2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht
mehr geeignet ist,
3. mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung
genutzt wird,
4. länger als drei Monate leer steht oder
5. beseitigt wird.
Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 ZwEG darf die Geltungsdauer der Satzung höchstens fünf Jahre betragen.
Daher kann die bestehende Satzung nicht verlängert werden. Allerdings kann bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen eine neue Satzung erlassen werden. Dies ist in Nürnberg der Fall.
2. Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 1 ZwEWG (Wohn-
raummangellage, Subsidiarität der Satzung)
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung liegen
weiterhin vor.
2.1. Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Insbesondere die
Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt regelmäßig das vorhandene Angebot.
Immer mehr Haushalte haben Probleme, sich in Nürnberg angemessen mit Wohnraum zu
versorgen. Nürnberg wird daher zuletzt in der Mieterschutzverordnung der Bayerischen
Staatsregierung vom 14. Dezember 2021, die am 01. Januar 2022 in Kraft getreten ist, als Gebiet
Ö 15Ö 15
529
aufgeführt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
angemessenen Bedingungen im Sinne von §§ 556d, 558 und 577a BGB besonders gefährdet ist.
Als Grundlage für diese Einordnung wurde gutachterlich u.a. festgestellt, dass in Nürnberg ein
überdurchschnittlich hohes Wohnungsdefizit verbunden mit einer niedrigen Leerstandsquote
vorliegen und die Mietbelastungsquote überdurchschnittlich hoch ist.1
Bestätigt wurde die Einordnung von Nürnberg als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt
durch die Verordnungsermächtigungen der §§ 201a BauGB und 250 BauGB. Mit dem am 23. Juni
2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz sind neue Instrumente zur kommunalen
Wohnraumschaffung in das Baugesetzbuch eingeführt worden. Voraussetzung der Anwendung
einiger Paragraphen ist die Bestimmung zum Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten durch
die jeweilige Landesregierung. Das ist für das Stadtgebiet Nürnberg der Fall.
Die Verordnungen sind ein Indiz dafür, dass Nürnberg zu den Gebieten im Sinne des Art. 1
ZwEWG gehört. Dieses wird durch eigene Untersuchungen (Wohnungsmarktbeobachtung 2021,
Wohnungsberichte 2020, 2021), die detailliert Aufschluss über die aktuelle und künftig zu
erwartende Entwicklung des bezahlbaren Wohnungsangebots geben, bestätigt.
Wichtigste Ursachen für den angespannten Wohnungsmarkt sind:
2.2. Einwohnerentwicklung
Nürnberg verzeichnet in den letzten 10 Jahren einen stetigen Bevölkerungszuwachs mit einem
Plus von mehr als 32.000 Personen (Stand 2022) gegenüber dem Jahr 2012. Pandemiebedingt
war die Bevölkerung zuletzt leicht rückläufig mit zuletzt 530.222 Personen im Jahr 2021 (2019:
535.886 Personen). Die aktuelle Bevölkerungszunahme auf 541.103 Personen im Jahr 2022
schließt demgegenüber an die Bevölkerungsentwicklung vor der Corona-Pandemie und damit der
letzten 10 Jahre an und setzt den Trend einer stetigen Bevölkerungszunahme fort.
Die Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik aus dem Jahr
2022 geht davon aus, dass die Bevölkerung Nürnbergs bis zum Jahr 2035 weiter auf rd. 553.300
Einwohnerinnen und Einwohner wächst 2, was den Druck auf den Wohnungsmarkt intensivieren
wird.
2.3. Erhöhter Flächenbedarf und steigende Zahl von Haushalten
Einhergehend mit der steigenden Einwohnerentwicklung ist auch die Zahl der Haushalte in den
letzten Jahren angestiegen (2022: 288.413). Grund dafür ist auch der Trend zur zunehmenden
Singularisierung der Gesellschaft, die sich in der Zahl der Einpersonenhaushalte und im
zunehmenden Flächenbedarf pro Kopf widerspiegelt:
- Einpersonenhaushalte: 3
2000: 25 % 2012: 50,1 % 2019: 50,2% 2022: 55,3 %
- zunehmender Flächenbedarf pro Kopf:4
2003: 39,2 m² 2011: 41,7 m² 2019: 42,5 m² 2021: 42,8 m²
1 vgl. Gutachten zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern –
Fortschreibung 2021: S.69.
2 vgl. Stadt Nürnberg - Amt für Stadtforschung und Statistik (2022): Kleinr äumige
Bevölkerungsvorausberechnung Nürnberg 2022-2035. In: Berichte aus Stad tforschung und Statistik (M529),
S.18 f.
3 vgl. Stadt Nürnberg - Amt für Stadtforschung und Statistik, StatistikMonitor: Haushalte nach Haushaltsgröße
und Staatsangehörigkeit im Haushalt 2022:
http://sta0mv99/ASW/ASW.dll?aw=/WP_Zeitreihen/WPZ_BBSH_01_si
4 vgl. Stadt Nürnberg - Amt für Stadtforschung und Statistik , StatistikMonitor: Kennzahlen für den
Wohnungsbestand nach Gebäudeart und Baualtersklassen: Fläche je Person 2021: https://online-
service2.nuernberg.de/asw/aswn.dll?aw=GBW_J05
530
2.4 Wohnungsneubau - Baufertigstellungen
Die Bautätigkeit ist trotz des stärkeren Bevölkerungswachstums seit dem Jahr 2010 nicht merklich
angestiegen. Grund hierfür sind vor allem der Mangel an verfügbaren Wohnbaugrundstücken und
spekulative Bodenbevorratung. Trotz zahlreicher Bemühungen lagen die jährlichen
Baufertigstellungen im Wohnungsbau in den letzten Jahren immer unter dem im
Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025“ bestimmten und in den
Wohnungsmarktbeobachtungen von 2019 und 2021 bestätigten Zielwert von 2.000 Wohnungen5.
Der Durchschnittswert der Fertigstellungen für die Jahre 2019- 2022 beträgt 1.532 Wohnungen.
Damit sind allein in dem Zeitraum von 2019 bis 2022 rd. 1.400 Wohnungen weniger gebaut
worden, als es dem Bedarf entspricht. Die fehlende Möglichkeit, das Wohnungsangebot durch eine
gesteigerte Bautätigkeit entsprechend der wachsenden Nachfrage zu erweitern, ist einer der
zentralen Gründe für die seit mehreren Jahren anhaltende Anspannung des Nürnberger
Wohnungsmarktes.
2.5. Steigende Miet- und Kaufpreise
Durch die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum sind die Mietpreise in den letzten Jahren
weiter gestiegen. Eine inserierte Bestandsmietwohnung kostete im Jahr 2020 im Mittel 10,00 € /m²
(Angebotsmiete) und damit 36 % mehr als noch im Jahr 2012 (Median 2012: 7,35 €/m²)6. Vor
Erlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung lag der Wert der Durchschnittsmieten im
freifinanzierten Wohnungsbau (nach Mietenspiegel) 2017/2018 bei 7,98 Euro/m². Im Mietenspiegel
2019/2020 stiegen die Wiedervermietungsmieten um 7 % auf 8,54 €/m² und im aktuellen
Mietenspiegel 2022/2023 um weitere 7,5 % auf 9,18 Euro/m²7. Die Dynamik der Preisentwicklung
ist damit weiter auf hohem und vor allem steigendem Niveau.
Relevant für die Betrachtung der Situation auf dem Wohnungsmarkt ist, wie diese
Preisentwicklungen sich auf die Bezahlbarkeit des Wohnens ausgewirkt haben. Der Anstieg der
durchschnittlichen Mieten führte insgesamt zu einer Verschiebung des Mietpreisgefüges hin zu
einem höheren Preisniveau. Während in den Jahren 2013/2014 noch mehr als die Hälfte der
Bestandswohnungen zu einem Mietpreis von unter 8 €/m² angeboten wurden, ist dieses
Preissegment im Jahr 2020 auf einen Marktanteil von unter 10 % geschrumpft. Lagen im Jahr
2013/14 noch über 90 % der Wohnungsangebote unter einem Quadratmeterpreis von 10 €, so
waren es in im Jahr 2019/20 nur noch 50 %. Der Großteil der Mietpreise bei Neubauwohnungen
liegt mittlerweile bei über 12 €/m². Lagen im Jahr 2013/14 noch 50 % der Neubauangebote unter
die Schwelle von 10 Euro/m², waren es in den Jahren 2019/20 unter 10 %.8 Durch diese
Entwicklung wird das Wohnangebot für Haushalte mit geringem Einkommen immer weiter
eingeschränkt.
Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen (Bestand und Neubau) stiegen seit 2012 um 41 % von
1.870 Euro/m² auf 2.630 Euro/m² im Jahr 20179. Im Jahr 2022 lagen die Kaufpreise in diesem
Segment bei rund 4.200 Euro/m²10. Dies ist ein Anstieg seit 2012 von über 120 %.
2.6 Leerstand
Die Leerstandsquote gilt als weiterer wichtiger Indikator für einen angespannten Wohnungsmarkt.
Sie lag im Jahr 2020 bei 1,8 %11 und ist damit deutlich zu gering. Für einen funktionierenden
Wohnungsmarkt wird in der Fachliteratur von einem Wert von 3,0 bis 5,0 % ausgegangen, um eine
marktübliche notwendige Fluktuation gewährleisten zu können.
2.7. Zahl der Wohnungsvermittlungen, Vormerkungen für Sozialwohnungen und Rückgang der
belegungsgebundenen Wohnungen
5 vgl. Wohnungsmarktbeobachtung (WMB) 2019: S.19; WMB 2021: S.10
6 vgl. WMB 2021: S.24.
7 vgl. Wohnungsbericht 2021: S.25; Wohnungsbericht 2022: S.23 (noch nicht veröffentlicht)
8 vgl. WMB 2021: S.30 ff.
9 vgl. WMB 2017: S.36.
10 vgl. Wohnungsbericht 2022: S.10 (noch nicht veröffentlicht)
11 vgl. WMB 2021: S.19
531
Die starken Preissteigerungen auf dem freien Wohnungsmarkt führen zu einem steigenden Druck
auf bezahlbare, insbesondere geförderte Mietwohnungen. Zum Jahresende 2022 waren 6.855
Haushalte für die Vermittlung einer geförderten Wohnung gemeldet, für die keine Wohnung zur
Verfügung gestellt werden konnte. Davon sind rund 51% als besonders dringlich eingestuft. 1.416
wohnungssuchende Haushalte mit Berechtigungsschein konnten im Jahr 2022 mit einer Wohnung
versorgt werden.
Der Rückgang des belegungsgebundenen Wohnungsbestands durch Ablauf der Sozialbindung
wird dieses Phänomen noch weiter verschärfen. Seit den 1980er Jahren verringert sich der Anteil
der belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen kontinuierlich von 65.568 im Jahr 1980 auf
35.178 im Jahr 2000, 18.133 im Jahr 2019 auf 17.194 zum 31.12.2022. Bis 2035 werden für
mindestens weitere 3.760 Wohnungen die Bindungen auslaufen.
2.8. Wohnungslose Personen
Trotz intensiver Bemühungen der Stadt beträgt die Zahl der Wohnungslosen derzeit 2.469
Personen (Stand 31.12.2022), mit steigender Tendenz.
2.9. Subsidiarität - Bestehende Wohnungspolitische Maßnahmen
Die Stadt Nürnberg ist seit Jahren bemüht, der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt
mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzuwirken. Ein großer Schwerpunkt liegt dabei in der
Realisierung neuen Wohnraums. Sowohl freifinanziert als auch gefördert, im Mietwohnungsbau
und zum Eigentum. Die Rahmenbedingungen liefert das Handlungsprogramm Wohnen (AfS-
Beschluss vom 28.04.2016) mit den wohnungspolitischen Leitzielen der Stadt Nürnberg und den
entsprechenden Instrumenten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsangebots sind bezüglich des Neubaus
das Sonderprogramm Wohnen, die Quotenregelung für den geförderten Wohnungsbau, die
Ausweisung zusätzlicher Baugebiete, die Priorisierung von Flächenpotenzialen und Umsetzung
eines optimierten Workflows sowie die verstärkte Vermarktung städtischer Flächen.
Trotz der Vielzahl dieser Maßnahmen ist auch künftig nicht zu erwarten, dass die erhebliche Lücke
zwischen Wohnungsbedarf und Fertigstelllungen geschlossen und die Wohnraummangellage auf
diesem Wege beseitigt werden kann. Die Subsidiarität als Voraussetzung für den Satzungserlass
ist damit nachgewiesen.
Weitere Analysen zur Wohnungsbautätigkeit und Auswertungen zu den Themenbereichen der
Leitziele des Handlungsprogramm Wohnen sind der Wohnungsmarktbeobachtung zu entnehmen,
die regelmäßig erscheint. Zudem informiert der jährliche Wohnungsbericht des Stabs Wohnen im
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat über die Ergebnisse der Wohnungsbauförderung und der
Wohnungsvermittlung12.
3. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung im Vollzug
Die Zweckentfremdungsverbotssatzung wird seit dem 01.11.2019 durch ein mittlerweile
vierköpfiges Team bei Ref.VII/SW umgesetzt, darunter drei Sachbearbeiterinnen der dritten QE
sowie eine Juristin. Seit Beginn der Umsetzung der Satzung in die Verwaltungspraxis profitiert der
Vollzug zunehmend von den mittlerweile aufgebauten Strukturen. Durch sie stehen erprobte
Abläufe und bewährte Routinen für eine effiziente und qualifizierte Fallbearbeitung zur Verfügung.
Umfang/ Zuordnung
Seit Einführung der Zweckentfremdungsverbotssatzung im Jahr 2019 gingen bei SW mit Stichtag
31.12.2022 insgesamt 1.398 Anträge und Meldungen zu zweckfremder Nutzung von Wohnraum
ein.
Für 226 Wohneinheiten liegen bzw. lagen Anträge, für 1.172 Wohneinheiten Meldungen aufgrund
vermuteter Zweckentfremdung (sog. Verdachtsmeldungen) vor.
12 vgl. Website Stab Wohnen, Publikationen: https://www.nuernberg.de/internet/wohnen/publikationen.html.
532
Für 221 Wohneinheiten wurde die zweckfremde Nutzung unterbunden bzw. verhindert und die
Wohnungen wurden wieder regulären Wohnzwecken zugeführt. Die 221 Wohneinheiten
entsprechen einer Gesamtwohnfläche von 11.863 m². Die Herstellungskosten für geförderte
Mietwohnungen mit dieser Fläche würden rund 53,3 Mio. Euro betragen.
Für weitere 54 Wohneinheiten wurden Negativatteste erteilt, d.h. zweckentfremdungsrechtliche
Bestimmungen fanden für diese Wohnungen keine Anwendung. In weiteren 38 Fällen wurden
Nutzungsänderungen genehmigt. 182 Verdachtsfälle erwiesen sich als unbegründet.
Derzeit laufen für 274 Wohneinheiten zweckentfremdungsrechtliche Verfahren. Die Bearbeitung
von Verdachtsmeldungen für 712 Wohneinheiten steht noch aus.
Die Anzahl vermuteter zweckentfremdeter Wohnungen steigt seit Inkrafttreten der ZwEVS am
30.05.2019 kontinuierlich an.
Entwicklung der Anträge und Meldungen
Die folgende Grafik zeigt die Themenfelder der eingegangenen Anträge und Meldungen.
Thematische Zuordnung der Anträge und Meldungen
305
821
1.048
1.398
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022
Anzahl Wohneinheiten
Stichtag
3
69
126
159
445
596
0 100 200 300 400 500 600 700
derzeit nicht zuordenbar
Abbruch
Gewerbliche bzw.
berufliche Zwecke…
Gewerblicher Zweck:
Arbeiterunterkunft
Leerstand
Fremdenbeherbergung
Anzahl Wohneinheiten
533
Zu diesen Zahlen ist anzumerken, dass aufgrund der Vielzahl der eingegangenen und daher
vorrangig zu bearbeitenden Fälle bislang noch keine proaktiven Maßnahmen wie
Internetrecherche, verstärkte Informationsarbeit etc. durchgeführt werden konnten. Es ist daher
davon auszugehen, dass die Zahl der nicht gemeldeten zweckentfremdeten Wohnungen noch
weitaus höher liegt.
Der Entschluss, von der Möglichkeit eines Satzungserlasses Gebrauch zu machen, war im Jahr
2019 vorrangig durch die Zunahme an Fremdbeherbergungen in Privatwohnungen über
Internetportale (zum Beispiel „Airbnb“) motiviert. Damals hatten geschätzte 600 Wohnungen13, die
durch die Nutzung als Ferienwohnung nicht zur Verfügung standen, die Entscheidungsgrundlage
für den Satzungserlass dargestellt. Bis zum 31.12.2022 waren tatsächlich 596 Meldungen und
Anträge zur Fremdenbeherbergung eingegangen. Die aktuelle thematische Zuordnung der rd.
1.400 Verdachtsmeldungen und Anträge zeigt jedoch, dass im Rahmen des Satzungsvollzugs
weitere zweckfremd genutzte Wohnungen in noch größerem Umfang (ca. 800) festgestellt werden
konnten, die wieder dem freien Wohnungsmarkt zugeführt werden, sollte ein Verstoß gegen die
Satzung festgestellt werden.
Durch zunehmend routiniertere Verfahrensabläufe und die Optimierung des Ermittlungsdienstes
können künftig noch mehr Meldungen wegen des Verdachts auf zweckentfremdete Wohnungen
überprüft und im Ergebnis mehr Bestandswohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung
gestellt werden.
Zum Satzungsvollzugs gilt es auch die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Der
Satzungsvollzug stößt bei informierten Bürgerinnen und Bürgern meist auf großes Verständnis und
wird als sehr geeignetes und notwendiges Mittel zur Wohnraumbeschaffung angesehen. Durch
zusätzliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit soll zukünftig präventiv verhindert werden, dass
satzungswidrige Zweckentfremdungen erfolgen
4. Personalausstattung
Die vier (4,0 VK) für den Vollzug der Satzung geschaffenen Stellen sind bis 31.12.2024 befristet.
Die bisherige Zuordnung des Außendienstes bei ZD hat sich als nicht praktikabel erwiesen. DiP
hat daher im Mai 2023 eine Kapazitätsbegutachtung durchgeführt und infolge der Notwendigkeiten
des Vollzugs eine Stelle (1,0 VZÄ) direkt bei Ref. VII/SW für die Außendienst-Funktion
begutachtet. Diese Stelle wird im Stellenschaffungsverfahren beantragt.
5. Fazit
Die derzeitige Phase eines angespannten Wohnungsmarktes wird auf Grund des anhaltenden
Bevölkerungswachstums, der Abnahme des belegungsgebundenen Wohnungsbestandes und des
kontinuierlich hohen Preisniveaus aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren weiter andauern
und sich schrittweise verschärfen. Der benötige Wohnungsbedarf wird mit ca. 2.000
Wohneinheiten jährlich auf hohem Niveau verbleiben.
Trotz aller Bemühungen wird der Nürnberger Wohnungsmarkt auch künftig ein erhebliches Defizit
an bezahlbarem Wohnraum aufweisen, sodass ein konsequenter Erhalt bestehenden Wohnraums
unverzichtbar ist. Daher ist es auch künftig erforderlich, neben der Schaffung neuen Wohnraums
auch bestehenden Wohnraum zu erhalten. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung stellt das
Instrument zum Erhalt von Wohnraum in Nürnberg dar, das sich in der Praxis als sehr geeignet
und wirkungsvoll erwiesen hat.
13 vgl. WMB 2017: S.30
534
Es wird daher vorgeschlagen die Satzung neu zu erlassen und zwar mit Wirkung vom 30.05.2024
bis 29.05.2029. Dies bedingt auch die Verlängerung der vier befristeten Stellen der
Sachbearbeiterinnen und der Sachgebietsleitung für die Umsetzung der ZwEVS.
535
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
OA/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern: Bestellung bzw. Benennung einer
weiteren stellvertretenden Verbandsrätin
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg ist Mitglied im Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern (TBN) und
wird dabei von der bestellten Verbandsrätin Katrin Kurr, Leiterin des Ordnungsamts, vertreten.
Mit Stadtratsbeschluss vom 18.12.2019 wurde Frau Dr. Daniela Rickert (Ordnungsamt, Leiterin
des Sachgebiets Veterinäramt) als stellvertretende Verbandsrätin benannt. Die weitere
stellvertretende Verbandsrätin Frau Dr. Sonja Forster ist mittlerweile zu einem anderen
Dienstherren gewechselt, so dass zur Sicherung der Beschlussfähigkeit des TBN vorgeschlagen
wird, Frau Muriel Frach als weitere stellvertretende Verbandsrätin zu benennen.
Frau Muriel Frach ist Veterinärin im Ordnungsamt/Sachgebiet Veterinäramt und verfügt über
langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz im Bereich der Fleischhygiene und
Tierkörperbeseitígung.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 16Ö 16
536
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/007/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
537
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/007/2023
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Frau Muriel Frach wird als weitere stellvertretende Verbandsrätin für den Zweckverband
Tierkörperbeseitigung ernannt.
538
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
StA/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
28.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Wohnungs- und Haushaltserhebungensatzung - WoHausS
Anlagen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Wohnungs- und Haushaltserhebungen der Stadt
Nürnberg (WoHausS)
Sachverhalt (kurz):
Die Änderungen im Mietspiegelreformgesetz (MsRG) und der Mietspiegelverordnung (MsV),
die im Sommer 2022 in Kraft getreten sind, haben umfassende und weitreichende
Auswirkungen auf die Erstellung von Mietspiegeln. Da in Nürnberg die Erhebung der Daten für
die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels im Rahmen der großen Bürgerumfrage "Leben in
Nürnberg" (Wohnungs- und Haushaltserhebung) erfolgt, muss auf die Auskunftspflicht für die
Angaben zur Erstellung des Mietspiegels hingewiesen werden. Dies macht eine Änderung des
§ 3 der Satzung notwendig. Darüber hinaus erfolgen redaktionelle Anpassungen zur Form der
Erhebung.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 17Ö 17
539
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/004/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
540
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/004/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die Änderungen der beiliegenden Wohnungs- und
Haushaltserhebungensatzung (WoHausS) und empfiehlt dem Stadtrat, den Änderungen an
dieser Satzung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom
28.06.2023 wird der Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Wohnungs- und
Haushaltserhebungen der Stadt Nürnberg (WoHausS) beschlossen.
541
Anlage
Satzung zur Änderung der Satzung über die Wohnungs- und Haushaltserhebungen
der Stadt Nürnberg (WoHausS) vom 2. Oktober 1991 (Amtsblatt S. 350), zuletzt
geändert durch Satzung vom 11. Oktober 2017 (Amtsblatt S. 417)
Vom ........................
Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(BayRS 2020-1-1), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674)
und des Art. 23 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10. August 1990 (GVBl. S. 270),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2021 (GVBl. S. 349), folgende Satzung:
Art. 1
1. § 3 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Erhebungen werden bei einer repräsentativen Auswahl von Wohnungen, Haushalten und
Personen durch persönliche, schriftliche oder elektronische Interviews durchgeführt.“
2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„Angaben zur Erstellung des Mietspiegels unterliegen gem. Art. 238 Abs.1 und 2 EGBGB der
Auskunftspflicht. Weitere Angaben sind freiwillig.“
3. § 3 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
„Angaben über Gebäude und Wohnungen sowie von Kosten, die für die Aufstellung des Mietspiegels
benötigt werden, können auch bei den Eigentümern oder Verwaltern der Gebäude und Wohnungen
schriftlich, mündlich oder elektronisch erhoben werden. Gleiches gilt für Angaben, die zur
Fortschreibung der Statistischen Gebäudedatei des Amts für Stadtforschung und Statistik dienen.
Angaben zur Erstellung des Mietspiegels unterliegen gem. Art. 238 Abs. 1 und 2 EGBGB der
Auskunftspflicht, weitere Angaben sind freiwillig.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 17Ö 17
542
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
OA/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
28.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Neuerlass der Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren an Sonn- und
Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg (Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung –
BKVerkVO)
Anlagen:
Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung in der abgelaufenen Fassung (Anlage 1)
Entwurf der neuen Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung (Anlage 2)
Sachverhalt (kurz):
Nach § 12 Abs. 2 Satz 3 LadSchlG i. V. m. § 11 Nr. 2 der Delegationsverordnung können die
Kreisverwaltungsbehörden die Lage der zugelassenen Öffnungszeiten für die Verkaufstellen für
Bäcker- und Konditorenwaren unter Berücksichtigung der Zeit des Hauptgottesdienstes durch
Rechtsverordnung festsetzen.
Die bisherige Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung ist durch Zeitablauf außer Kraft
getreten. Der Inhalt der Verordnung bleibt unverändert.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 18Ö 18
543
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/005/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Sonderöffnung an Sonntagen betrifft Verkaufstellen für Bäcker- und
Konditorenwaren und keine Personen.
544
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/005/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
545
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/005/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über den Verkauf von Bäcker - und
Konditorwaren an Sonn - und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg (Bäcker - und
Konditorwarenverkaufsverordnung – BKVerkVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung
zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 28.06.2023
wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren
an Sonn - und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg (Bäck er- und
Konditorwarenverkaufsverordnung – BKVerkVO) beschlossen.
546
Bäcker- und Konditor-
warenverkaufsVO
320.048
Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditor-
waren an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg
(Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung -
BKVerkVO)
Vom 12. Dezember 1996 (Amtsblatt S. 564)
Die Stadt Nürnberg erläßt aufgrund von § 12 Abs. 2 Satz
3 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. Novem-
ber 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1186), in Verbindung mit
der Verordnung über den Verk auf bestimmter Waren an
Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 (BGBl. I
S. 1881), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli
1996 (BGBl. I S. 1186) und § 4 Nr. 2 der Verordnung ü-
ber Z uständigkeiten und Aufgaben auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik vom 02. Au-
gust 1994 (BayRS 805-2-A) folgende Verordnung:
§ 1
(1) In Verkaufsstellen, die Bäcker- und Konditorw aren
herstellen, dürfen diese an Sonn- und Feiertagen im Zeit-
raum zwischen 8.00 und 17.00 Uhr während 3 Stunden
abgegeben werden. Dies gilt nicht für den zw eiten Weih-
nachts-, Oster- und Pfingstfeiertag.
(2) Die Öffnungszeiten sind im jew eiligen Betrieb am
Eingang deutlich sichtbar bekanntzugeben. Bei der F est-
legung der Öffnungszeit ist die Zeit des örtlichen Haupt-
gottesdienstes zu berücksichtigen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am T age nach ihrer Bekanntma-
chung* im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft und am
31. Dezember 2016 außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten
dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Verkauf
von Konditorwaren an Sonn- und F eiertagen im Stadtge-
biet Nürnberg vom 4. Nove mber 1993 (Amtsblatt S. 410)
außer Kraft.
* Tag der Bekanntmachung: 18.12.1996
______________________
25. Nachtrag Januar 1997 1
Ö 18Ö 18
547
Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren
an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg
(Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung – BKVerkVO)
Vom .......................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 12 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über den Laden-
schluß in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geän-
dert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit
der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn - und Feiertagen vom 21. De-
zember 1957 (BGBl. I S. 1881), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 30. Juli 1996
(BGBl. I S. 1186) , in Verbindung mit § 11 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zum
Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22) , zuletzt geändert durch
Verordnung vom 21. März 2023 (GVBl. S. 104), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Öffnungszeit
§ 2 Inkrafttreten
§ 1
Öffnungszeit
(1) In Verkaufsstellen für Bäcker- und Konditorwaren dürfen diese an Sonn - und Feiertagen
im Zeitraum zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr während drei Stunden abgegeben werden. Dies
gilt nicht für den zweiten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag.
(2) Die Öffnungszeiten sind im jeweiligen Betrieb am Eingang deutlich sichtbar bekanntzuge-
ben. Bei der Festlegung der Öffnungszeit ist die Zeit des örtlichen Hauptgottesdienstes zu
berücksichtigen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 18Ö 18
548
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
OA/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
28.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Volksfestverordnung (VolksfestVO – VfVO)
Anlagen:
Begründung zur Volksfestverordnung
Entwurf der neuen Volksfestverordnung mit Plan
Sachverhalt (kurz):
Nach Art. 23 Abs. 1 LStVG können Gemeinden z ur Verhütung von Gefahren für Leben,
Gesundheit, Sittlichkeit, ungestörte Religionsausübung, Eigentum oder Besitz für
Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen, insbesondere bei religiösen Feiern,
Volksfesten und Sportveranstaltungen, Verordnungen erlassen.
Die bisherige Volksfestverordnung vom 24.06.2003 tritt mit Ablauf des 02.07.2023 nach 20
Jahren außer Kraft. Ein Neuerlass der Verordnung wird als erforderlich angesehen. Gegenüber
der derzei tigen Verordnung soll es eine feingliedriger e Unterscheidung der Altersstufen für
Kinder und Jugend liche geben, bis wann sie sich auf dem Festgelände zur späteren Uhrzeit
aufhalten dürfen. Der vulnerabelsten Gruppe der Kinder unter 12 Jahren wird aus Schutzgründen
der Aufenthalt auf dem Fest gelände ab 20 Uhr nur noch in Begleitung
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen gestattet. Erweitert wurde
außerdem das Verbot zum Mitführen von Gas - oder Pfeffer sprühdosen sowie ätzende oder
färbende Substanzen um sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer).
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 19Ö 19
549
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/006/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Volksfestverordnung gilt für alle Personen unabhängig von Geschlecht,
Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen.
550
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/006/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ML
J
551
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/006/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Volksfestverordnung (VfVO) und empfiehlt dem
Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 28.06.2023
wird der Erlass der beiliegenden Volksfesterordnung (VfVO) beschlossen.
552
1
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 28.06.2023
Vollzug des Landes-Straf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Volksfestverordnung (VolksfestVO - VfVO)
Begründung zur Verordnung
Für das Nürnberger Frühlings- und Herbstvolksfest wurde bis zum Jahr 2003 nur ein Erlaub-
nisbescheid zum Veranstalten einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 Abs. 5 LStVG er-
lassen. Da sich Nebenbestimmungen im Erlaubnisbescheid nur an den Veranstalter richten,
aber keine Verhaltensregeln für Besucher enthalten können, wurde eine Verordnung zur Ge-
fahrenabwehr bei Menschenansammlungen erlassen. Die bisherige Volksfestverordnung
vom 24.06.2003 tritt mit Ablauf des 02.07.2023 nach 20 Jahren kraft Gesetz außer Kraft. Ein
Neuerlass der Verordnung wird als erforderlich angesehen, da sich die Gefahrenlage nicht
reduziert und die Volksfestverordnung in den letzten 20 Jahren bewährt hat.
Die Ermächtigung zum Erlass der Verordnung ergibt sich aus Art. 23 Abs. 1 LStVG. Danach
können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, un-
gestörte Religionsausübung, Eigentum oder Besitz für Ansammlungen einer größeren An-
zahl von Menschen, insbesondere bei religiösen Feiern, Volksfesten und Sportveranstaltun-
gen, Verordnungen erlassen. Der Erlass einer solchen Verordnung ist Angelegenheit des
übertragenen Wirkungskreises (Art. 42 Abs. 1 Satz 2 LStVG).
Gegenüber der derzeitigen Verordnung soll es eine feingliedrigere Unterscheidung der Al-
tersstufen für Kinder und Jugendliche geben, bis wann sie sich auf dem Festgelände zur
späteren Uhrzeit aufhalten dürfen (siehe zu § 5). Erweitert wurde außerdem das Verbot zum
Mitführen von Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen um
sonstige gefährliche Gegenstände (siehe zu § 3). Die Ordnungswidrigkeitenregelung wurde
an diese Änderungen angepasst (siehe zu § 8).
Der Verordnungsentwurf wurde mit der Polizei, dem Süddeutschen Verband reisender
Schausteller und Handelsleute e.V., dem Jugendamt, dem Marktamt, dem Amt für Digitalisie-
rung und Prozessorganisation und dem Rechtsamt abgestimmt.
Zu §§ 1-2 VfVO
Keine Änderungen. Diese Vorschriften haben sich bewährt und sollen so erhalten bleiben.
Zu § 3 VfVO
Neu in Abs. 1 Nr. 2 wurden „sonstige gefährliche Gegenstände“ aufgenommen. Aus Klarstel-
lungsgründen wurde das Wort „Laserpointer“ als Beispiel für einen „sonstigen gefährlichen
Gegenstand“ ergänzt. In den vergangenen Jahren konnte eine Zunahme an Fällen festge-
stellt werden, bei denen Laserpointer als Waffe genutzt wurden, um andere Personen zu
blenden. Dies kann zu erheblichen Sehschäden führen. Eine solche Gefahr besteht auch auf
dem Volksfestgelände, auf dem sich eine Vielzahl von Personen aufhalten. Auch ein leicht-
fertiger Gebrauch eines Laserpointers kann bei einer so großen Anzahl an Personen schnell
das Auge Einzelner treffen. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der
Stadt Nürnberg auch Laserpointer als gefährliche Gegenstände eingestuft werden. Ansons-
ten bleibt die Vorschrift unverändert.
Zu § 4 VfVO
Keine Änderungen. Diese Vorschrift hat sich bewährt und soll so erhalten bleiben.
Ö 19Ö 19
553
2
Zu § 5 VfVO
Abs. 1
Abs. 1 entspricht Abs. 2 der alten Verordnung. Abs. 1 Nummer 1 der alten Verordnung
wurde herausgenommen, da das Bierzelt ein gaststättenrechtlicher Betrieb ist und insofern §
4 JuSchG anwendbar ist. Auf die Geltung des Jugendschutzgesetzes wird in Abs. 3 aus-
drücklich hingewiesen.
Abs. 2
Abs. 2 dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Beim Erlass einer Volksfestverordnung sind stets individuelle Veranstaltungscharakteristika,
die Publikumszusammensetzung, die Lage, die Größe sowie die jeweiligen Angebote der
verschiedenen Formate zu berücksichtigen.
Das Nürnberger Volksfest ist eines der größten Volksfeste in Bayern und überregionaler An-
ziehungspunkt insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien sowie junge Erwachsene,
die die Unterhaltung suchen. Die Besucherstruktur setzt sich aus Personen zusammen, die
in der Gesamtheit keinen persönlichen Bezug zueinander haben. Als Anziehungspunkt für
Jugendliche dient das Volksfest sowohl als Treffpunkt, als auch als Ort des Verweilens. Die
gehobene Preis- und die offene Gesamtstruktur (teils unkontrollierte Zugänge) animieren
gleichwohl zum Verbringen und Konsumieren selbstmitgebrachter alkoholischer Getränke.
Bei Volksfesten, Kirmessen und vergleichbaren Veranstaltungen, die der Belustigung der Be-
suchenden dienen, konsumieren die Gäste in der Regel nicht unerhebliche Alkoholmengen,
was oftmals zu Ausfallerscheinungen und teilweise auch aggressiven Konflikten unter den
Besuchenden führt. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, die sich durch ihre Ange-
botsvielfalt (Fahr- und Belustigungsgeschäfte, Unterhaltungsdarbietungen in Festzelten) vor-
wiegend an ein jüngeres Zielpublikum richten. Die Wahrscheinlichkeit für genannte Ereig-
nisse ist umso höher, je länger sich die Veranstaltung in die Abend- und Nachtstunden aus-
dehnt.
Die zeitliche und altersmäßige Begrenzung des Volksfestes für ein unbegleitetes minderjähri-
ges Publikum - insbesondere jüngere Kinder - ist ein geeignetes Mittel, um teilnehmende
Minderjährige vor diesen Gefahrensituationen zu schützen. Denn insbesondere Kinder (per
Gesetz jede/r Minderjährige bis 14 Jahre) können Gefährdungslagen meist noch nicht hinrei-
chend einschätzen und bedürfen angemessenen Schutz vor gefährdenden Einflüssen.
Gleichwohl kann das Gefährdungspotenzial durch die Begleitung einer erziehungsbeauftrag-
ten oder personensorgeberechtigten Person minimiert werden. Auch muss stets entspre-
chend des Alters- und Entwicklungsstands Minderjähriger unterschieden werden.
In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen von Jugendschutzkontrollen u.a. festgestellt,
dass
• in den späten Abend- und Nachtstunden Gruppen Jug endlicher und junger Erwachsener
unterschiedlichen Alters und auch entgegen der bisherigen Altersgrenzen (unter 16 Jah-
ren nach 22.00 Uhr) unbegleitet auf dem Festgelände verweilen,
• auf dem Festplatz sowie innerhalb der Schankfläch en mitgebrachte alkoholische Ge-
tränke durch Minderjährige entgegen der Altersgrenzen konsumiert wurden,
• es vermehrte verbale und/oder körperliche Auseina ndersetzungen innerhalb größerer
Gruppen Jugendlicher und junger Erwachsener gab,
• alkoholbedingte Ausfallerscheinungen unter den Be suchenden zu verzeichnen waren.
554
3
Die Entwicklungen hinsichtlich Problemlagen auf Volksfesten sind in Bayern allgemein zu be-
obachten, weshalb in anderen Kommunen in den vergangenen Jahren nach und nach An-
passungen und Verschärfungen - auch zum Schutz anwesender Minderjähriger - sowie an-
dere präventive Maßnahmen vorgenommen wurden (z.B. Verstärkte Zugangs- und Taschen-
kontrollen an allen Zugängen).
Das Zielpublikum auf dem Volksfest setzt sich aus einem untereinander nicht bekannten Per-
sonenkreis zusammen. Es ist ferner Anziehungspunkt für Unterhaltungs-Tourismus und
weist eine im Vergleich zu anderen bayrischen Volksfesten eine größere Gesamtveranstal-
tungsfläche auf.
Aufkommende Problemlagen werden insbesondere in den späteren Abendstunden mit dem
zunehmendem Grad der Alkoholisierung und individuellen Unterhaltungsdarbietungen (Fest-
zelt-Bands) verstärkt.
Die Stadt Nürnberg hat nach dem § 7 (jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe)
JuSchG die Verpflichtung, Einzelfallprüfungen hinsichtlich einer zu erwartenden Jugendge-
fährdung auf Veranstaltungen und in Betrieben vorzunehmen sowie aktuellen Entwicklungen
gerecht zu werden. Nur so wird dem § 7 JuSchG i. V. m. insbesondere den § 4 (Gaststätten),
§ 5 (Tanzveranstaltungen) und § 9 (Alkohol) JuSchG Rechnung getragen.
Unter Berücksichtigung der Formate als „traditionelle Volksbelustigung“ im Gesamtsozialge-
füge und der Gefährdungspotenziale für Minderjährige werden unter Abwägung der Verhält-
nismäßigkeit die Änderung der Jugendschutzauflagen in der Volksfestverordnung nach dem
§ 7 JuSchG festgelegt.
Bislang durften sich gemäß § 7 JuSchG Minderjährige unter 16 Jahren ab 22.00 Uhr nur
noch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
auf dem Festgelände aufhalten. Die Entwicklungen und Feststellungen hinsichtlich Problem-
lagen auf dem Nürnberger Volksfest (eine Entwicklung, die ebenfalls in anderen vergleichba-
ren bayrischen Städten festzustellen ist) begründen eine Anpassung der Bestimmungen, die
dem Schutze junger Minderjähriger unter 12 Jahren ab den Abendstunden gerecht wird.
Es ist davon auszugehen, dass Kinder unter 12 Jahren aufgrund ihres alterstypischen Ent-
wicklungsstands und deren Erfahrungen oft noch nicht in der Lage sind, mögliche negative
Geschehnisse (wie z.B. derbe, diskriminierende oder homophobe Sprache, aggressive
Grundstimmung, alkoholisierte Personen mit Ausfallerscheinungen, unübersichtliche Men-
schenmengen) kritisch einzuordnen, sich zu distanzieren und bei Bedarf Hilfe durch Dritte
einzufordern, sodass keine Überforderung für sie zu befürchten ist. Die eingeschränkte ei-
genständige Mobilität im öffentlichen Raum sowie zu erwartende Gefährdungslagen auf dem
Heimweg müssen berücksichtigt werden, was zeitliche Einschränkungen für die o.g. unbe-
gleitete Altersgruppe zusätzlich rechtfertig.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass der Veranstalter gemeinsam mit der Stadt Nürnberg
in den „goldenen Volksfestregeln“ (https://www.volksfest-nuernberg.de/infos/11-volksfest-re-
geln/) deutlich strengere Jugendschutzregelungen festgelegt hat, als in der bisherigen und
neuen Volksfestverordnung festgelegt sind. Die Besuchenden werden bislang vom Veran-
stalter sowohl in seiner Internetpräsentation, als auch per Plakaten und deutlichen Aushän-
gen auf dem Volksfestgelände über diese Regelungen informiert. Demzufolge dürfen sich
Minderjährige unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erzie-
hungsbeauftragten Person auf dem Festgelände aufhalten.
555
4
Aus den vorgenannten Gründen wird beim Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in § 5
nun feingliedriger zwischen drei Altersstufen unterschieden. Der vulnerabelsten Gruppe der
Kinder unter 12 Jahren wird aus Schutzgründen der Aufenthalt auf dem Festgelände ab 20
Uhr nur noch in Begleitung personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Perso-
nen gestattet. Die Gruppe der Jugendlichen zwischen dem 12. bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres verfügt schon über mehr Reflexionskraft und Einsichtsfähigkeit, so dass ihnen
ein Aufenthalt nach Abs. 2 Nummer 2 bis um 22 Uhr gestattet werden soll. Danach darf sich
auch diese Altersgruppe nur noch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erzie-
hungsbeauftragten Person auf dem Festgelände aufhalten.
§ 5 Kinder- und Jugendschutz
Bisherige Regelung Neue Regelung
(1) Kindern und Jugendlichen unter 16 Jah-
ren ohne Begleitung einer personensorge-
berechtigten oder erziehungsbeauftragten
Person
1. darf der Aufenthalt in Bierzelten nur bis
22:00 Uhr und nur dann gestattet werden,
wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk
einnehmen;
2. ist die Anwesenheit auf dem Volksfest-
platz ab 22:00 Uhr nicht gestattet.
Jetzt Abs. 2 mit neuer Differenzierung:
(2) Auf dem gesamten Festgelände darf die
Anwesenheit von
1. Kindern bis zur Vollendung des 12. Le-
bensjahrs ab 20.00 Uhr,
2. Kindern und Jugendlichen zwischen 12
Jahren und bis zur Vollendung des 16. Le-
bensjahrs ab 22.00 Uhr
nur in Begleitung von personensorgeberech-
tigten oder erziehungsbeauftragten Perso-
nen gestattet werden.
(2) Kindern unter 6 Jahren darf auch in Be-
gleitung von personensorgeberechtigten o-
der erziehungsbeauftragten Personen der
Aufenthalt in Bierzelten ab 20:00 Uhr nicht
gestattet werden.
Jetzt Abs. 1 in unveränderter Form:
(1) Kindern unter sechs Jahren darf auch in
Begleitung von personensorgeberechtigten
oder erziehungsbeauftragten Personen der
Aufenthalt in Festzelten Bierzelten nach
20.00 Uhr nicht gestattet werden.
Neu:
(3) Im Übrigen bleiben das Jugendschutz-
gesetz und andere gesetzliche Regelungen
zum Kinder- und Jugendschutz unberührt
Abs. 3
Abs. 3 weist zur Klarstellung auf die grundsätzliche Geltung der Vorschriften des Jugend-
schutzgesetzes hin.
Zu §§ 6-7 VfVO
Keine Änderungen. Diese Vorschriften haben sich bewährt und sollen so erhalten bleiben.
Zu § 8 VfVO
Nach Art. 23 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer einer auf Grund der Ab-
sätze 1 oder 2 erlassenen Verordnung oder vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. Um
Verstöße mit einer Geldbuße ahnden zu können, muss die Volksfestsverordnung die Tatbe-
stände mit Verweis auf die zugrundeliegende Bußgeldvorschrift selber bestimmen (Art. 4
Abs. 1 LStVG).
Der Text wurde entsprechend der Änderungen angepasst.
556
5
Zu § 9 VfVO
Keine Änderungen. Diese Vorschrift hat sich bewährt und soll so erhalten bleiben.
Zu § 10 VfVO
In jeder Verordnung muss der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Eine mit
Geldbuße bewehrte Verordnung soll ihre Geltungsdauer festsetzen, jedoch in keinem Fall
auf mehr als 20 Jahre (Art. 50 Abs. 1 und 2 LStVG).
Nürnberg, 12.06.2023
Ordnungsamt
i. V. Pollack (5330)
557
___________________________________________________ _____ 1
Volksfestverordnung
(VfVO)
Vom ............................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Ab s. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das
Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Si cherheit und Ordnung (Landesstraf- und
Verordnungsgesetz 3 LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098),
zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Verhalten auf dem Volksfestplatz; Rettungsweg e
§ 3 Verbote
§ 4 Verkehr auf dem Volksfestplatz
§ 5 Kinder- und Jugendschutz
§ 6 Lärmschutz
§ 7 Meldung von Unfällen
§ 8 Zuwiderhandlungen
§ 9 Ausnahmeregelungen
§ 10 Inkrafttreten; Geltungsdauer
Anlage (Lageplan)
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt jeweils für den Zeitraum des Nürnberger Frühlingsfestes und des Nürnberger
Herbstvolksfestes.
(2) Der räumliche Geltungsbereich (Volksfestplatz) ergibt sich aus der Karte des Ordnungsamtes vom
05.06.2023 (Maßstab 1:5.000), die als Anlage Bestan dteil dieser Verordnung ist. Maßgeblich ist die
Innenkante der Begrenzungslinie.
§ 2
Verhalten auf dem Volksfestplatz; Rettungswege
(1) Auf dem Volksfestplatz hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Den erforderlichen
Anordnungen der Polizei ist Folge zu leisten.
(2) Alle Zugänge und Ausgänge des Volksfestplatzes sowie die festgelegten Rettungswege sind ständig
freizuhalten.
(3) Unbefugten ist es untersagt, sich zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Volksfestplatz aufzuhalten oder
diesen zu betreten.
Ö 19Ö 19
558
___________________________________________________ _____ 2
§ 3
Verbote
(1) Auf dem Volksfestplatz ist insbesondere untersagt,
1. Waffen jeder Art sowie Sachen, die dazu geeignet bzw. bestimmt sind, als Waffen oder Wurfgeschosse
Verwendung zu finden, mitzuführen;
2. Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder f ärbende Substanzen oder sonstige gefährliche
Gegenstände (z. B. Laserpointer) mitzuführen;
3. erkennbar nicht für Besucher zugelassene Bereich e, wie Wohnwagen- oder Lagerplätze, zu betreten;
4. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verricht en;
5. bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder We ge zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
6. alkoholische Getränke aller Art mitzubringen;
7. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene b auliche Anlagen oder Anlagenteile, insbesondere
Fassaden, Zäune, Mauern und andere Begrenzungen zu besteigen oder zu übersteigen;
8. Feuer zu machen oder leicht brennbare Stoffe sow ie pyrotechnische Gegenstände mitzuführen oder
abzubrennen;
9. außerhalb der genehmigten Flächen Waren feilzubi eten oder Werbematerial aller Art zu verteilen, zu
betteln und zu hausieren, sowie musikalische und künstlerische Darbietungen vorzuführen.
(2) Es ist untersagt, auf den Volksfestplatz Tiere mitzubringen. Ausgenommen sind Behindertenbegleithunde.
§ 4
Verkehr auf dem Volksfestplatz
(1) Während der Betriebszeiten der Volksfeste ist auf dem Volksfestplatz der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art
sowie mit rollenden Sportgeräten (z. B. Inlineskates, Skateboards, Rollschuhe, Roller) und das Mitführen von
Fahrrädern verboten. Fahrräder sind außerhalb des V olksfestplatzes an den dafür vorgesehenen Stellen
abzustellen.
(2) Abweichend von Abs. 1 sind der Lieferverkehr mit Ausnahmegenehmigung und der Notfallverkehr zulässig.
(3) Die Nutzung von Fahrzeugen, die der Fortbewegun g von Behinderten dienen (z. B. Rollstühle), ist
zugelassen.
§ 5
Kinder- und Jugendschutz
(1) Kindern unter sechs Jahren darf auch in Begleit ung von personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Personen der Aufenthalt in Bierzelten nach 20.00 Uhr nicht gestattet werden.
(2) Auf dem gesamten Festgelände ist die Anwesenheit von
1. Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs a b 20.00 Uhr,
2. Kindern und Jugendlichen zwischen 12 Jahren und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs
ab 22.00 Uhr
nur in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen gestattet.
(3) Im Übrigen bleiben das Jugendschutzgesetz und a ndere gesetzliche Regelungen zum Kinder- und
Jugendschutz unberührt.
559
___________________________________________________ _____ 3
§ 6
Lärmschutz
Durch Musikdarbietungen, Lautsprecherdurchsagen und sonstige akustische Signale oder Geräusche darf ein
gemäß VDI-Richtlinie 2058 zu bestimmender Wirkpegel von max. 85 dB(A), gemessen direkt vor dem
jeweiligen Geschäft, nicht überschritten werden.
§ 7
Meldung von Unfällen
Unfälle, die sich in einem Festbetrieb ereignen, sind von der jeweiligen Betriebsinhaberin bzw. dem jeweiligen
Betriebsinhaber oder einer Vertreterin bzw. einem V ertreter unverzüglich der Volksfestwache der Polize i zu
melden.
§ 8
Zuwiderhandlungen
(1) Nach Art. 23 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen
1. § 2 Abs. 2 Zu- und Ausgänge des Volksfestplatz es oder Rettungswege verstellt;
2. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Waffen, Wurfgeschosse oder al s solche verwendbare Gegenstände mitführt;
3. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Gas- oder Pfeffersprühdosen s owie ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige
gefährliche Gegenstände mitführt;
4. § 3 Abs. 1 Nr. 3 für den Besucher nicht zugela ssene Bereiche betritt;
5. § 3 Abs. 1 Nr. 4 außerhalb von Toiletten seine Notdurft verrichtet;
6. § 3 Abs. 1 Nr. 5 bauliche Anlagen, sonstige Ei nrichtungen oder Wege beschriftet, bemalt oder beklebt;
7. § 3 Abs. 1 Nr. 6 alkoholische Getränke mitbrin gt;
8. § 3 Abs. 1 Nr. 7 nicht für die allgemeine Benu tzung vorgesehene bauliche Anlagen oder Anlagenteile
besteigt oder übersteigt;
9. § 3 Abs. 1 Nr. 8 Feuer entzündet oder leicht b rennbare Stoffe oder pyrotechnische Gegenstände
mitführt oder abbrennt;
10. § 3 Abs. 1 Nr. 9 außerhalb der genehmigten Fläc hen Waren feilbietet oder Werbematerial verteilt,
bettelt, hausiert oder musikalische und künstlerische Darbietungen vorführt;
11. § 3 Abs. 2 Tiere mitführt;
12. § 4 Abs. 1 den Volksfestplatz mit Fahrzeugen od er rollenden Sportgeräten befährt oder Fahrräder
mitführt;
13. § 5 Abs. 1 Kindern unter sechs Jahren den Aufen thalt in Bierzelten nach 20.00 Uhr gestattet;
14. § 5 Abs. 2 den Aufenthalt von Kindern oder Juge ndlichen gestattet;
15. § 6 durch Musikdarbietungen, Lautsprecherdurchs agen oder sonstige akustische Signale bzw.
Geräusche die festgesetzte Höchstlautstärke überschreitet;
16. § 7 einen Unfall nicht oder verspätet meldet.
(2) Personen, die gegen diese Verordnung verstoßen, können vom Volksfestplatz verwiesen und mit einem
Zutrittsverbot belegt werden.
560
___________________________________________________ _____ 4
§ 9
Ausnahmeregelungen
Die Stadt kann im Einzelfall Ausnahmen von Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.
§ 10
Inkrafttreten; Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
561
562
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
2. BM/021/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und
Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS)
Anlagen:
01_Diversity Check
02_Änderungssatzung SeS_Entwurf
03 Satzung_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz):
Die Ausstellung „Krone - Macht - Geschichte“ wird nun auch so in der
Sehenswürdigkeitensatzung benannt (bisher: „Reichskleinodien“).
Die Lochgefängnisse werden aufgrund eines neuen Betreibermodells der
Sehenswürdigkeitensatzung entnommen.
In § 4 Abs. 3 erfolgt eine Anpassung im Rahmen des Digitalisierungschecks („Einwilligung in
Textform“ statt „schriftliche Einwilligung“).
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 20Ö 20
563
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/021/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Sehenswürdigkeitensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in
unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
564
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/021/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die
städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS) und
empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und
Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS) beschlossen.
565
Diversity-Check Stadt Nürnberg
Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt
sich das Vorhaben
nach Einschätzung der
Verwaltung auf unter-
schiedliche Personen-
gruppen aus?
Die ˜nderung der Sehenswürdigkeitensatzung betrifft alle
Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und
individuellen Lebenssituationen, die das beschriebene
kulturelle Angebot wahrgenommen haben bzw. künftig
wahrnehmen werden.
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
2. Auf welchen nach den
Diversity-Dimensionen
differenzierten Daten,
Informationen oder
Schätzungen basiert
das Vorhaben?
Angebotsanpassung. relevant
teilweise relevant
nicht relevant
3. Kann das Vorhaben
zur Gleichberechtigung
/ Gleichstellung und
Chancengleichheit bei-
tragen?
Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je
nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu
ermöglichen.
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
4. Welche Auswirkungen
auf bestimmte Perso-
nengruppen sind mit
dem Einsatz öffentli-
cher Mittel zu erwar-
ten?
Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese
bisher nicht genutzt haben.
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
Gesamt-
relevanz
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
Ö 20Ö 20
566
_________________________________________________________ 1
Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und
Ausstellungen ( SehenswürdigkeitenS – SeS) vom 31 . Juli 20 00 (Amtsblatt S. 406),
zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 407)
Vom ……..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassun g der Bekanntmachung vom
22. August 1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember
2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Art. 1
1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „SehenswürdigkeitenS“ durch die
Kurzbezeichnung „Sehenswürdigkeitensatzung“ ersetzt.
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Geltungsbereich
Die Stadt Nürnberg unterhält und betreibt die folgenden städtischen Sehenswürdigkeiten
und Ausstellungen als öffentliche Einrichtungen:
1. Albrecht-Dürer-Haus,
2. Stadtmuseum im Fembo-Haus,
3. Stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien („Krone - Macht -
Geschichte“),
4. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal,
5. Museum Industriekultur,
6. Spielzeugmuseum,
7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände,
8. Memorium Nürnberger Prozesse,
9. Kunsteinrichtungen (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) im KunstKulturQuartier,
10. Planetarium.“
3. § 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Auf Verlangen müssen Stöcke, Schirme, Aktentaschen und ähnliche Gegenstände an
der Garderobe abgeben werden. Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ sowie
Videoaufnahmen sind für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Der anderweitige Gebrauch
sowie das Fotografieren mit Blitz und Stativ bedarf d er Einwilligung der Leitung der
jeweiligen Einrichtung in Textform.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Ö 20Ö 20
567
SehenswürdigkeitenS
002.690
___________________________
72. Nachtrag August 2020 1
Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten
und Ausstellungen
(SehenswürdigkeitenS – SeS)
Vom 31. Juli 2000 (Amtsblatt S. 406),
zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 407)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 28. März 2000 (GVBl. S. 136) folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gemeinnützigkeit
§ 3 Öffnungszeiten
§ 4 Hausordnung
§ 5 Haftung
§ 6 Fundsachen
§ 7 Inkrafttreten
§ 1
Geltungsbereich
Die Stadt Nürnberg unterhält und betreibt die folgende n städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen
als öffentliche Einrichtungen:
1. Albrecht-Dürer-Haus,
2. Stadtmuseum Fembohaus,
3. Stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien,
4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal,
5. Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus,
6. Museum Industriekultur,
7. Spielzeugmuseum,
8. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände,
9. Memorium Nürnberger Prozesse,
10. Kunsteinrichtungen (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) im KunstKulturQuartier,
11. Planetarium.
Ö 20Ö 20
568
SehenswürdigkeitenS
002.690
__________________________
2 72. Nachtrag August 2020
§ 2
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb dieser Einrichtungen ausschließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO)
durch Förderung von Kunst und Kultur (§ 1 Nrn. 1 – 10) und durch Förderung von Bildung und Erziehung,
Wissenschaft und Forschung (§ 1 Nr. 11).
(2) Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für Zwecke der jeweiligen städtischen Sehenswürdigkeit und Ausstel-
lung verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigen-
tümerin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstel-
lungen.
(4) Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung der öffentlichen Einrichtungen nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Darüber hin-
ausgehende Vermögenswerte werden nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet.
(5) Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Betriebs der städtischen Se-
henswürdigkeiten und Ausstellungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begüns-
tigt werden.
§ 3
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden für die Lochgefängnisse vom Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und
Zentrale Dienste, für das Planetarium vom Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg, für die Kunstein-
richtungen im KunstKulturQuartier vom KunstKulturQuartier, im Übrigen von den Museen der Stadt Nürnberg
festgesetzt und am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.
§ 4
Hausordnung
(1) Das Rauchen in den Räumen und das Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Behinderten begleit-
hunden sind untersagt.
(2) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Kommt ein Besucher ihnen nicht nach oder
erregt er durch sein Verhalten Anstoß, so kann ihn das Aufsichtspersonal aus den Räumen weisen. Die Ge-
bühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
(3) Auf Verlangen müssen Stöcke, Schirme, Aktentaschen und ähnliche Gegenstände an der Garderobe
abgeben werden. Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ sowie Videoaufnahmen sind für den persönlichen
Gebrauch erlaubt. Der anderweitige Gebrauch sowie das Fotografieren mit Blitz und Stativ bedarf der schrift-
lichen Einwilligung der Leitung der jeweiligen Einrichtung.
§ 5
Haftung
(1) Die Stadt Nürnberg haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahr-
lässigkeit.
569
SehenswürdigkeitenS
002.690
___________________________
72. Nachtrag August 2020 3
(2) Für Personen- oder Sachschäden, die den Besuchern durch Dritte zugefügt werden, haftet die Stadt
Nürnberg nicht.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6
Fundsachen
(1) Gegenstände, die in den Räumen der Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen der Stadt Nürnberg ge-
funden werden, sind beim Aufsichtspersonal abzugeben.
(2) Der Verlierer haftet für jeden Schaden, der durch die Fundsache verursacht wird.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft .
Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Sammlungen
vom 08. August 1989 (Amtsblatt S. 250) außer Kraft.
____________________________________
* Tag der Bekanntmachung: 09.08.2000
570
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
KuF/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Gemeinschaftshaus Langwasser
hier: Neue Mietpreistarife
Anlagen:
01_Mietpreistarife 2023_Erläuterungen
02_Mietpreistarife_Entwurf
03_Gegenüberstellung_MIETPR§EISTARIFE_2020-2023
04_Mietpreistarife_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz):
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2021.
Durch die Preissteigerungen der letzten Monate ist eine Anpassung der Mietpreistarife
notwendig geworden. In Absprache mit Stk erfolgt i.d.R. eine Erhöhung der Preise um ca. 8 %,
um die allgemeinen Preissteigerungen seit 2020 abzubilden. Um glatte Beträge zu benennen
wurden Auf- und Abrundungen vorgenommen.
Kalkuliert werden Mehreinnahmen von ca. 5.000 € jährlich.
Vorgelegt werden zur Begutachtung die aktualisierten Mietpreistarife.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 5.000 € werden erwartet.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 21Ö 21
571
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/002/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
572
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/002/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss stimmt den neuen Mietpreistarifen für das Gemeinschaftshaus
Langwasser zu und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 werden die
aktualisierten Mietpreistarifen für das Gemeinschaftshaus Langwasser ab 01.09.2023
beschlossen.
573
KUF: Gemeinschaftshaus Langwasser / 00896831.docx / 06.07.23 / Seite 1 von 2
Mietpreistarife 2023 Gemeinschaftshaus Langwasser
Entscheidungsvorlage
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2021.
Durch die Preissteigerungen der letzten Monate ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig
geworden. In Absprache mit Stk erfolgt i.d.R. eine Erhöhung der Preise um ca. 8 %, um die
allgemeinen Preissteigerungen seit 2020 abzubilden. Um glatte Beträge zu benennen wurden Auf-
und Abrundungen vorgenommen. Die Preise von 2020 stehen in Klammern.
Änderungen im Detail:
1.2 Der Passus „Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola
u.ä.) erzielt werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig.“ wurde auf Anraten
von KaSt entfernt, da nicht mehr zutreffend.
2.5. „für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig“
Steuerbarkeit nach Anraten von KaSt angepasst.
2.5.1 bis 2.5.6 Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = wie 2020 mit geringfügiger Erhöhung, ca.
63 % von I (bisher ca. 65 %)
Begründung: Tarif II soll bei den Saalmieten nur leicht erhöht werden, weil sich viele gemeinnützig
orientierte Mieter*innen schon bisher über zu hohe Mieten beschwert haben. Zudem soll neu
eingeführt werden, dass eine Veranstaltungsleitung bereits für den Aufbau gebucht werden muss
(siehe Tz. 4.1.1). Dadurch entstehen für die Mieter*innen zusätzliche Kosten.
2.5.1. Bisherige Privatfeiern in Raum 11 entfallen, da zu aufwändig
2.5.6 neu
2.6. Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = 50 % von I, Tarif III = 22 % von I (bisher 20 %; wegen
gestiegener Betriebskosten, insbes. Energie, Reinigung stärkere proportionale Erhöhung,
langfristig werden 25 % von Tarif I angestrebt)
2.6.4. erhöhter Aufwand
2.7. Erhöhung um 8 %
2.8. keine Erhöhung, da keine Kostensteigerung
2.9. entspricht besser den Anfordernissen in der Praxis
2.11. neu, analog Meistersingerhalle
3.1. erhöhter Aufwand
3.2. Erhöhung um 8 %
3.3. Erhöhung um 8 %
3.4. erhöhter Aufwand
3.5. erhöhter Aufwand
3.6. erhöhter Aufwand
3.7. neu
3.8. erhöhter Aufwand
3.9. erhöhter Aufwand
3.10. erhöhter Aufwand
3.11. erhöhter Aufwand
3.12. neu
3.13. neu
3.14. Erhöhung um 8 %
3.15. Erhöhung um 8 %
3.16 Erhöhung um 8 %
Ö 21Ö 21
574
KUF: Gemeinschaftshaus Langwasser / 00896831.docx / 06.07.23 / Seite 2 von 2
3.17 Erhöhung um 8 %
3.18 Erhöhung um 8 %
3.19 der Praxis angepasst
3.20. erhöhter Aufwand
3.23. Erhöhung um 8 %
3.24. erhöhter Aufwand
3.25. erhöhter Aufwand
3.26. Erhöhung um 8 %
3.27 Erhöhung um 8 %
3.28 neu
3.29 neu
4.1.1. Reduzierung des Stundensatzes, weil Marktpreis günstiger,
neu: verpflichtend auch bei Auf- und Abbau. Die Veranstaltungsleitung muss bereits beim Aufbau
beurteilen können, ob die Aufbauten VStättV-konform sind. Kurz vor Beginn der Veranstaltung
kann hier u.U. nicht mehr eingegriffen werden.
4.1.2. nur geringfügige Erhöhung, weil Marktpreis günstiger
4.1.3. nur geringfügige Erhöhung, weil Marktpreis günstiger
4.1.4. keine Erhöhung, weil Marktpreis günstiger
4.2. Die bisherige Garderobenpflicht wird eingestellt. Die neue Regelung ist praxisgerechter.
Ergänzung am Dokumentende: „Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer
nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden Steuersatzes erhoben.“
575
Amt für Kultur und Freizeit
Gemeinschaftshaus Langwasser
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09
E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser
MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind
Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom xxx ab 01.09.2023
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif
Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind.
1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif
Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und
Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien
mit Sitz in Nürnberg.
1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen
Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstal-
ter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglie-
der (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.
2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume
2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III)
trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1.
2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit
gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus ge-
hende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet.
2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probe-
zeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalte-
rin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, wer-
den je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Ta-
rifs berechnet.
Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen
und abgesperrt werden kann.
Ö 21Ö 21
576
Seite 2 von 4
2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume
für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig
Grundmiete
für Veranstaltungszeiten
bis zu 3 Stunden
zusätzliche Miete ab
4. Veranstaltungsstunde
pro Stunde
I II I II
2.5.1. Großer Saal (400 m²) 715 € 450 € 72 € 45 €
2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m² 490 € 310 € 49 € 33 €
2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) 250 € 150 € 25 € 16 €
2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) 360 € 230 € 36 € 23 €
2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/
140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger
Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum.
135 € 85 € 14 € 10 €
2.5.6. Barfoyer (190 m²) 100 € 65 € 10 € 6 €
Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton inkl. 2 Mikros) so-
wie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen
werden gesondert berechnet. Beim Rednerpult sind 2 Mikros enthalten.
Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung.
In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne ent-
halten.
Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß
Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert
berechnet.
2.5 NUTZUNGSENTGELT für Räume (umsatzsteuerfrei)
I II III I II III
2.6.1. RÄUME mit ca. 100 m²
Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte)
Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt)
130 € 65 € 29 € 13 € 8 € 3 €
2.6.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m²
Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und
Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt)
86 € 43 € 19 € 9 € 4 € 2 €
2.6.3. Räume mit ca. 25 m²
Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum)
33 € 16 € 8 € 3 € 2 € 1 €
2.6.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m²
Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl.
Küchennutzung)
200 € Pauschale Miete für eine Feier inkl. Geschirr
Dauer nach Absprache
Eigenbewirtung möglich
2.6.5. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m²
Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz
140 € 90 € 45 € 30 € 20 € 15 €
Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit
vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein.
Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet.
577
Seite 3 von 4
2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den
Raummieten je Veranstaltungstag:
großer Saal
kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer
Gruppenraum
135 €
90 €
40 €
2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf
Wunsch des Mieters/der Mieterin
20 €
2.8 Nummerierte Plätze (Platznummern bei Stuhlreihenbestuhlun und Tischnummer bei
Tischbestuhlung)
Pauschal
50 €
2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag:
Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend
berechnet.
2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für
mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag
um 20 %
2.11 Am 01. Januar, 01. Mai und jeweils an den beiden Oster-, Pfingst- und Weihnachts-
feiertagen wird auf die Mieter der unter Tz. 2.4 und 2.5 genannten Säle und Räume
ein Zuschlag von 50 % erhoben, an den sonstigen gesetzlichen Feiertagen ein Zu-
schlag von 30 %
2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über
den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Auf-
wand angepasste Miete berechnet.
2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung
verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart.
3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und
sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig)
Miete je
Nutzung
3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²)
bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal!
130 €
3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m 120 €
3.3. Einzelpodien, pro Element 11 €
3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal 70 €
3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung
2 x 200 W, incl.CD, 16-Kanal-Mischpult, inkl. 2 Mikrofone, oder Rednerpult, 2 Laut-
sprecher auf Stativ. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung
ohne Veränderung während der Veranstaltung.
100 €
3.6. Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung
incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und außen
(nicht im Großen Saal). Lautstärke regelbar.
50 €
3.7. Aktivlautsprecher
Für Musik, Zuspieler von Handy oder Laptop mit 3,5mm Klinkenkabel-An-
schluss.
15 €
3.8. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ oder als Funk-Mikrofon,
Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück
10 €
3.9. Tisch-Mikrofone 10 €
3.10. Grenzflächen-Mikron (u.a. zur Verstärkung des Flügels) 10 €
3.11. Drum-Mikrofone (Audix, 5-teilig) 50 €
3.12. Mikrofonierung Chor (zur Verstärkung von Chören auf der Bühne, 4 Deckenmikro-
fone)
40 €
3.13. Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) 20 €
578
Seite 4 von 4
3.14. Monitoring 2- Wege 20 €
3.15. Monitoring 4-Wege 40 €
3.16. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird
zusätzlich berechnet)
82 €
3.17. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) 38 €
3.18. Garderobe- und Umkleideräume im Keller für Mitwirkende Kleiner Saal 22 €
3.19. Zusätzliche Garderobe- und Umkleideräume für Mitwirkende analog Tz. 2.5.
3.20. Teeküche (ohne Geschirr) 40 €
3.21. Flip-Chart (ohne Papier) 7 €
3.22. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel 7 €
3.23. CD-Player (Portable) 11 €
3.24. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Kinoprojektionen
geeignet)
120 €
3.25. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal 55 €
3.26. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) 44 €
3.27. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) 32 €
3.28. Videokamera (Sony FDR-AX53, 4K, inkl. Stativ und 2 Akkus) 50 €
3.29. TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine) 35 €
Geräte, die in der hauseigenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen
Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)
4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Ge-
meinschaftshauses disponiert.
Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur
durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kos-
ten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen.
Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in
vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden.
4.1.1 Veranstaltungsleitung
bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Abbau-
zeiten)
pro Stunde 31 €
4.1.2 Beleuchter/in
bei wechselnder Bühnenbeleuchtung verpflichtend
pro Stunde 42 €
4.1.3 Tontechniker/in
bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforder-
lich
pro Stunde 42 €
4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe, etc.) pro Stunde 22 €
4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum
4.2.1 Der/die Mieter*in bewirtschaftet die Garderobe mit eigenem Personal:
Mietpauschale für die Garderobe
50 €
4.2.2 Das Garderobenpersonal wird vom Gemeinschaftshaus gestellt.
Einschließlich Bewachung und Versicherung.:
Mietpauschale für die Garderobe
zzgl. Servicepersonal nach Tz. 4.1.4
pro Stunde
50 €
22 €
Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstal-
tungstag geltenden Steuersatzes erhoben.
579
GEGENÜBERSTELLUNG DER MIETPREISTARIFE 2020-2023
für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2021.
Durch die Preissteigerungen der letzten Monate ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig
geworden. In Absprache mit Stk erfolgt i.d.R. eine Erhöhung der Preise um ca. 8 %, um die allge-
meinen Preissteigerungen seit 2020 abzubilden. Um glatte Beträge zu benennen wurden Auf- und
Abrundungen vorgenommen. Die Preise von 2020 stehen in Klammern.
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif
Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind.
1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif
Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und
Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien
mit Sitz in Nürnberg.
1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen
Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstal-
ter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglie-
der (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
2 Mieten für Säle und dazugehörige Nebenräume
für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig
Die Mietpreise ab 2023 sind in Klammern rot gesetzt.
2.5.1 bis 2.5.6 Erläuterung
Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = wie 2020 mit
geringfügiger Erhöhung, ca. 63 % von I (bisher
ca. 65 %)
Begründung: Tarif II für gemeinnützig orientierte
Mieter*innen soll bei den Saalmieten nur leicht
erhöht werden.
Grundmiete
für Veranstaltungszeiten
bis zu 3 Stunden
zusätzliche Miete ab
4. Veranstaltungsstunde
pro Stunde
I II
I II
2.5.1. Großer Saal (400 m²) (715 €)
660 €
(450 €)
440 €
(72 €)
70 €
(45 €)
46 €
2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m² (490 €)
450 €
(310 €)
300 €
(49 €)
48 €
(33 €)
33 €
2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) (250 €)
230 €
(150 €)
145 €
(25 €)
24 €
(16 €)
16 €
2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) (360 €)
330 €
(230 €)
220 €
(36 €)
34 €
(23 €)
23 €
2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/
140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger
Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum.
(135 €)
125 €
(85 €)
80 €
(14 €)
14 €
(10 €)
10 €
2.5.6. Barfoyer (190 m²)
in 2020 nicht einzeln vermietet
(100 €) (65 €) (10 €) (6 €)
Ö 21Ö 21
580
Seite 2 von 3
NUTZUNGSENTGELT für Räume (umsatzsteuerfrei)
2.6. Erläuterung
Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = 50 % von I, Ta-
rif III = 22 % von I (bisher 20 %; wegen gestiege-
ner Betriebskosten, insbes. Energie, Reinigung
stärkere proportionale Erhöhung, langfristig wer-
den 25 % von Tarif I angestrebt)
I II III I II III
2.6.1. RÄUME mit ca. 100 m²
Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte)
Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt)
(130 €)
120 €
(65 €)
60 €
(29 €)
25 €
(13 €)
12 €
(8 €)
8 €
(3 €)
3 €
2.6.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m²
Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und
Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt)
(86 €)
80 €
(43 €)
40 €
(19 €)
15 €
(9 €)
8 €
(4 €)
4 €
(2 €)
2 €
2.6.3. Räume mit ca. 25 m²
Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum)
(33 €)
30 €
(16 €)
15 €
(8 €)
7 €
(3 €)
3 €
(2 €)
2 €
(1 €)
1 €
2.6.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m²
Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl.
Küchennutzung)
(200 €)
150 €
Pauschale Miete für eine Feier inkl. Geschirr
Dauer nach Absprache
Eigenbewirtung möglich
2.6.5. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m²
Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz
(140 €)
130 €
(90 €)
85 €
(45 €)
45 €
(30 €)
30 €
(20 €)
20 €
(15 €)
15 €
2.4 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu
den Raummieten je Veranstaltungstag:
großer Saal
kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer
Gruppenraum
(135 €) 125 €
(90 €) 80 €
(40 €) 35 €
2.5 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung
auf Wunsch des Mieters/der Mieterin
(20 €) 20 €
2.6 Nummerierte Plätze (Platznummern bei Stuhlreihenbestuhlun und Tischnum-
mer bei Tischbestuhlung) in 2020 je Tisch-/Stuhlnummer berechnet
Pauschal
(50 €)
3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstru-
mente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig)
Miete je Nut-
zung
3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²)
bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal!
(130 €) 110 €
3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m (120 €) 110 €
3.3. Einzelpodien, pro Element (11 €) 10 €
3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal (70 €) 50 €
3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung
2 x 200 W, incl.CD, 16-Kanal-Mischpult, inkl. 2 Mikrofone, oder Rednerpult, 2
Lautsprecher auf Stativ. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grund-
einstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung.
(100 €) 50 €
3.6. Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedie-
nung
incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und au-
ßen (nicht im Großen Saal). Lautstärke regelbar.
(50 € neu)
3.7. Aktivlautsprecher
Für Musik, Zuspieler von Handy oder Laptop mit 3,5mm Klinkenkabel-
Anschluss.
(15 € neu)
581
Seite 3 von 3
3.8. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ oder als Funk-Mikrofon,
Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro
Stück
(10 €) 7 €
3.9. Tisch-Mikrofone (10 € neu)
3.10. Grenzflächen-Mikron (u.a. zur Verstärkung des Flügels) (10 € neu
3.11. Drum-Mikrofone (Audix, 5-teilig) (50 € neu)
3.12. Mikrofonierung Chor (zur Verstärkung von Chören auf der Bühne, 4 De-
ckenmikrofone)
(40 € neu)
3.13. Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) (20 € neu)
3.14. Monitoring 2- Wege (20 €) 18 €
3.15. Monitoring 4-Wege (40 €) 35 €
3.16. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen
wird zusätzlich berechnet)
(82 €) 75 €
3.17. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) (38 €) 35 €
3.18. Garderobe- und Umkleideräume im Keller für Mitwirkende Kleiner Saal (22 €) 20 €
3.19. Zusätzliche Garderobe- und Umkleideräume für Mitwirkende analog Tz.
2.5.
3.20. Teeküche (ohne Geschirr) (40 €) 20 €
3.21. Flip-Chart (ohne Papier) (7 €) 6 €
3.22. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel (7 €) 6 €
3.23. CD-Player (Portable) (11 €) 10 €
3.24. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Kinopro-
jektionen geeignet)
(120 €) 100 €
3.25. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal (55 €) 50 €
3.26. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) (44 €) 40 €
3.27. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) (32 €) 30 €
3.28. Videokamera (Sony FDR-AX53, 4K, inkl. Stativ und 2 Akkus) (50 € neu)
3.29. TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine) (35 € neu)
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)
hier fand eine Reduzierung des Stundensatzes oder ggf. eine geringfügige Er-
höhung statt, da der Marktpreis günstiger geworden ist.
4.6.1 Veranstaltungsleitung
bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Ab-
bauzeiten)
pro
Stunde
(31 €) 41 €
4.6.2 Beleuchter/in
bei wechselnder Bühnenbeleuchtung verpflichtend
pro
Stunde
(42 €) 41 €
4.6.3 Tontechniker/in
bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erfor-
derlich
pro
Stunde
(42 €) 41 €
4.6.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe, etc.) pro Stunde (22 €) 22 €
4.7 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publi-
kum
4.7.1 Der/die Mieter*in bewirtschaftet die Garderobe mit eigenem Personal:
Mietpauschale für die Garderobe
(50 € neu)
4.7.2 Das Garderobenpersonal wird vom Gemeinschaftshaus gestellt.
Einschließlich Bewachung und Versicherung.:
Mietpauschale für die Garderobe
zzgl. Servicepersonal nach Tz. 4.1.4
pro
Stunde
(50 €) 32 bzw.
64 €
(22 €) 22 €
582
Amt für Kultur und Freizeit
Gemeinschaftshaus Langwasser
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09
E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser
MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind
Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.10.2020 ab 01.01.2021
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif
Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind.
1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif
Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und
Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien
mit Sitz in Nürnberg.
Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola u.ä.) erzielt
werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig.
1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen
Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und
Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte
ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.
2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume
2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III)
trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1.
2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit
gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus
gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden
berechnet.
2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten,
Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der
Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt
werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des
jeweiligen Tarifs berechnet.
Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen
und abgesperrt werden kann.
Ö 21Ö 21
583
Seite 2 von 4
2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume (umsatzsteuerpflichtig, siehe Tz. 1)
Grundmiete
für Veranstaltungszeiten
bis zu 3 Stunden
zusätzliche Miete ab
4. Veranstaltungsstunde
pro Stunde
I II
I II
2.5.1. Großer Saal (400 m²) 660,00 € 440,00 € 70,00 € 46,00 €
2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m²) 450,00 € 300,00 € 48,00 € 33,00 €
2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) 230,00 € 145,00 € 24,00 € 16,00 €
2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) 330,00 € 220,00 € 34,00 € 23,00 €
2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/
140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger
Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum.
125,00 € 80,00 € 14,00 € 10,00
€
Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton) sowie die
Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden
gesondert berechnet.
Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung.
In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne
enthalten.
Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß
Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert
berechnet.
2.5 Nutzungsentgelt für Räume (umsatzsteuerfrei)
I II III I II III
2.5.1. Räume mit ca. 100 m²
Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte)
Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt)
120,00 € 60,00 € 25,00 € 12,00 € 8,00 € 3,00 €
2.5.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m²
Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und
Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt)
80,00 € 40,00 € 15,00 € 8,00 € 4,00 € 2,00 €
2.5.3. Räume mit ca. 25 m²
Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum)
30,00 € 15,00 € 7,00 € 3,00 € 2,00 € 1,00 €
2.5.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m²
Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl.
Küchennutzung) oder
Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte (inkl.
Küchennutzung)
150,00 € Pauschale Miete für eine Feier
Dauer nach Absprache
ohne Geschirr
im Nebengebäude 1: Eigenbewirtung möglich
im Nebenzimmer Gaststätte: Die Bewirtung ist mit
der Gaststätte abzusprechen
2.5.5. wie 2.5.4 170,00 € zzgl. mit Geschirr für 60 Personen
2.5.6. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m²
Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz
130,00 € 85,00 € 45,00 € 30,00 € 20,00 € 15,00 €
Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit
vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein.
Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet.
584
Seite 3 von 4
2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den
Raummieten je Veranstaltungstag:
großer Saal
kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer
Gruppenraum
125,00 €
80,00 €
35,00 €
2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf
Wunsch des Mieters/der Mieterin
20,00 €
2.8 Nummerierte Plätze:
je Platznummer (Stuhlreihenbestuhlung
je Tischnummer (Tischbestuhlung)
0,20 €
0,70 €
2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag:
Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend
berechnet.
2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für
mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag
um 20 %
2.11 Bei Nutzungszeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von
10 % zuzüglich Umsatzsteuer (entsprechend den Bestimmungen der Tz. 1.1 bis 1.3)
berechnet.
2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über
den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem
Aufwand angepasste Miete berechnet.
2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung
verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart.
3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und
sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig)
Miete je
Nutzung
3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²)
bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal!
110,00 €
3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m 110,00 €
3.3. Einzelpodien, pro Element 10,00 €
3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal 50,00 €
3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung
2 x 200 W, incl.CD, MD, MP3, 8-Kanal-Mischpult, 1 Mikrofon, 2 Lautsprecher auf
Stativ, Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung
ohne Veränderung während der Veranstaltung.
50,00 €
3.6. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ, Anzahl abhängig von Art der
Tonanlage pro Stück
7,00 €
3.7. Monitoring 2- Wege 18,00 €
3.8. Monitoring 4-Wege 35,00 €
3.9. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird
zusätzlich berechnet)
75,00 €
3.10. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) 35,00 €
3.11. Zusätzliche Umkleideräume für Mitwirkende pro Raum 20,00 €
3.12. Teeküche 20,00 €
3.13. AV-Wiedergabegeräte (Video, CD oder DVD) mit Fernseher 20,00 €
3.14. Overhead-Projektoren 15,00 €
3.15. Flip-Chart (ohne Papier) 6,00 €
3.16. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel 6,00 €
585
Seite 4 von 4
3.17. CD-Player (Portable) 10,00 €
3.18. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Filmprojektionen
geeignet)
100,00 €
3.19. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal 50,00 €
3.20. Beamer (mind. 3500 ANSI-Lumen), mobil, nicht für die Säle 45,00 €
3.21. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) 40,00 €
3.22. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) 30,00 €
3.23. Geschirrbox für 50 Personen (Kaution erforderlich) 35,00 €
Geräte, die in der vorhandenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen
Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)
4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des
Gemeinschaftshauses disponiert.
Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur
durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden
Kosten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen.
Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in
vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden.
4.1.1 Veranstaltungsleitung
bei Saal-Veranstaltungen obligatorisch
pro Stunde 41,00 €
4.1.2 Beleuchter/in
bei wechselnder Bühnenbeleuchtung erforderlich
pro Stunde 41,00 €
4.1.3 Tontechniker/in
bei Bedienung der PA-Anlage während der
Veranstaltung erforderlich
pro Stunde 41,00 €
4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, etc.) pro Stunde 22,00 €
4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum
einschließlich Bewachung und Versicherung.
Bei Saalveranstaltungen im Hauptgebäude mit mehr als 100 (kleiner Saal) bzw. 150
Besucher/innen (großer Saal) besteht die Verpflichtung zur
Garderobenbewirtschaftung durch das Gemeinschaftshaus während der kalten
Jahreszeit vom 1. Oktober bis 30. April.
Die Mieterin/der Mieter setzt die Höhe der Gebühr fest, kann aber auch auf die
Gebühr verzichten. Das Gemeinschaftshaus vereinnahmt ggf. die Gebühr vom
Publikum und zahlt diese nach Kassenschluss an den/die Mieter/in aus.
Die von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzenden Kosten sind:
Die Personalkosten für die Nutzungszeit zuzüglich 1 Std. Vorbereitungs- und
Aufräumzeit (je 30 Min. vor Einlassbeginn und nach Ende der Nutzungszeit) und
einer Versicherungspauschale.
4.2.1 Bei Veranstaltungen mit bis zu 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern
Grundbetrag (1 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 10,00 € Versicherungspauschale.)
und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende)
32,00
22,00
4.2.2 Bei Veranstaltungen mit mehr als 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern
Grundbetrag (2 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 20,00 € Versicherungspauschale)
und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende)
64,00
42,00
586
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
KuF/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung - MusS)
Anlagen:
01_Sachverhalt
02_Änderungsatzung_Entwurf
03_Überlassungsschein_Entwurf
04_Satzung_aktueller Stand
05_Überlassungsschein_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz):
Die Satzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt 2018 geändert. Es sind nun
umfangreiche Anpassungen erforderlich.
Aus diesem Grund wird eine neue Satzung vorgeschlagen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 22Ö 22
587
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/004/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
588
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/004/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die
Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung - MusS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung
zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulsatzung – SeS) beschlossen.
589
1
Satzung der Musikschule Nürnberg
(MusikschulS-MusS)
Sachverhalt:
Die Satzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt zum September 20 18 geändert. In Ab-
sprache mit Stk und 2. BM wurden während der Coronazeit keine Änderungen durchgeführt.
Es sind nun aktuelle Anpassungen erforderlich.
Die Coronazeit war eine große Belastung, sowohl für die Schülerinnen und Schüler der Mu-
sikschule Nürnberg als auch für die Musikschule Nürnberg selbst. Aber gerade hier hat sich
die Bedeutung der musikalischen Bildung und des sozialen Miteinanders in der Musikschule
gerade für Kinder und Jugendliche noch einmal in besonderem Maße gezeigt.
Am 8.7.2022 wurde dem Kulturausschuss das Konzept der „Musikschule für alle“ vorgelegt,
das sich der Bildungsgerechtigkeit verpflichtet sieht. Es basiert auf wohnortnahem Unterricht
in den Nürnberger Schulen, insbesondere den Grundschulen. Nur so ist ein breites Angebot
für alle Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Die Nutzung dieser breiten Palette von Klas-
senzimmern in der ganzen Stadt ist u.a. eine Voraussetzung zur Erreichung des städtischen
Einnahmeziels.
Eine weitere Grundlage ist die Möglichkeit, qualifiziertes Fachpersonal einstellen zu können.
Die Anforderung an die Musikschullehrkräfte ergibt sich aus der Sing- und Musikschulverord-
nung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Angesichts der derzei-
tigen Wiederbesetzungssperre im Bereich 2. BM und der Tatsache, dass bisher nicht extern
ausgeschrieben werden durfte, waren freigewordene Stellen nicht mehr besetzbar. Sollte das
Angebot nicht aufrechterhalten werden können, bedeutet das auch, dass diese Schülerinnen
und Schüler nicht mehr bei Ensembles der Musikschule mitspielen können. Es ist davon aus-
zugehen, dass dies auch Kinder aus sozial schwachen Familien trifft, die sich nur aufgrund
der Nutzung von entsprechenden Ermäßigungen der Musikschule Musikunterricht leisten kön-
nen. Daher ist die Musikschule auf die Möglichkei t einer externen Besetzung frei werdender
Stellen angewiesen. Folgen sind sonst nicht nur e ine dauerhafte Abwanderung langjähriger
Schülerinnen und Schüler, sondern auch eine Verringerung der Gebühreneinnahmen.
Die Änderungen der Musikschulsatzung im Einzelnen:
Auf alle Formulierungen wurde der sog. Digitalisierungscheck angewandt. Dadurch wurde ins-
besondere die Formulierung „in Textform“ aufgenommen, die die Möglichkeit „schriftlich als E-
Mail“, und „schriftlich auf Papier“ impliziert.
Ebenso kommt nun durchgängig die Formulierung „Schülerinnen und Schüler“ zur Anwen-
dung. Auf diesem Wege wurden auch Formulierungen vereinheitlicht. In allen Regelungen
wurde der einheitliche Terminus „Musikschuljahr“, „Fachlehrkraft“, „Leitung der Musikschule
Nürnberg“ sowie „Musikschule Nürnberg“ eingesetzt.
In § 2 (Aufgaben und Ziele) Abs. 1 Satz 2 und 3 soll nun deutlich aufgezeigt werden, dass die
Musikschule eine „Musikschule für alle“ ist. Ausdrücklich werden nun die Dezentralität sowie
die kulturelle Offenheit und Nachhaltigkeit erwähnt.
§ 4 (Musikschulforum) wurde in der bisherigen Fassung gestrichen, da dieses Gremium in der
bisherigen Vielzahl der geforderten Teilnehmer nicht mehr tagen konnte.
Die neue Fassung lautet: Zur Unterstützung der Musikschularbeit und zur Wahrung von Inte-
ressen können beratende Vereinigungen wie Elternvertretung, Förderverein, Stiftung oder Bei-
rat gebildet werden.
In der Auflistung von § 6 (Angebot) Abs. 1 Nr. 6 wurde „Förderklasse und Frühförderung“ in
„Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)“ geändert.
Ö 22Ö 22
590
2
In § 7 (Unterricht im Elementarbereich) wurde nun deutlicher formuliert, dass zum Unterricht
auch Zeit zum Austausch mit den Erziehungsberechtigten gehört. Außerdem wurde das neue
Unterrichtsfach „Elementare Musikpädagogik für Erwachsene“ aufgenommen, da in der Ver-
gangenheit zunehmend Anfragen nach Kursen speziell für Erwachsene gekommen waren.
In § 8 (Vokalunterricht) und § 11 (Ensemble- und Ergänzungsfächer) wurden Formulierungen
deutlicher gestaltet.
Bei § 10 (Klassenmusizieren) wurde eine Mindesteilnehmerzahl von 15 Kindern einer Klasse/
Jahrgangsstufe eingefügt, da ansonsten das Zusammenspiel wenig Sinn macht, aber auch
die Personalkosten der Musikschule Nürnberg unverhältnismäßig hoch wären.
In § 11 (Ensemblefächer) wurde eingefügt, dass die Einteilung durch die Schulleitung der Mu-
sikschule erfolgt. Dies soll deutlich machen, dass kein Rechtsanspruch auf Einteilung in ein
bestimmtes Ensemble besteht. In Abs. 3 (Ergänzungsfächer) wurden insbes. Beispiele aufge-
nommen.
In § 12 (Begabtenförderung) wurden die bisher detaillierten Einzelheiten der Begabten förde-
rung (Frühförderung und Förderklasse) gestrichen, da sich diese nach den Vorgaben des Ver-
bands deutscher Musikschulen (VdM) richten und die Musikschule Nürnberg keinen Einfluss
darauf hat. Etwaige Änderungen der VdM-Richtlinien könnten sonst nur durch eine Änderung
der Satzung der Musikschule Nürnberg umgesetzt werden.
§ 13 (Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen) wurde komplett neu gefasst. Er
zeigt exemplarisch auf, wie der kontinuierliche Musikschulunterricht durch z.B. kürzere Pro-
jekte ergänzt werden kann. Auch aufgenommen wurde, dass die Teilnahme an Veranstaltun-
gen Bestandteil des Unterrichtes ist.
In § 15 (Anmeldung) wurde die Möglichkeit einer online -Anmeldung aufgenommen, die ab
September 2023 eingeführt wird.
§ 18 (Unterrichtsausfall) Abs. 3 wurde deutlicher gefasst. Unterrichtsstunden, die durch unver-
meidliche Verhinderung (z. B. Konzerttätigkeit) der Fachlehrkraft ausfallen, werden unverän-
dert vor- bzw. nachgegeben. Neu geregelt ist nun, dass bei von der Musikschu le Nürnberg
angeordneten Ausfällen (z. B. bei Schulveranstaltungen, schulinternen Konzerten, Weiterbil-
dung) oder Ausfall durch Unterrichtsbefreiung gem. TVöD (z.B. Dienstjubiläum) der Unterricht
nicht vor- bzw. nachgeholt werden muss. Ansprüche auf Erstatt ung daraus regelt die Musik-
schulgebührensatzung.
§ 19 (Unterrichtsstätten) wurde komplett überarbeitet und ergänzt. Dies betrifft insbes. die Auf-
sichtspflicht der Fachlehrkräfte der Musikschule Nürnberg.
Außerdem wurde hier nun die Möglichkeit zu digital gestütztem Unterricht aufgenommen. Dies
darf allerdings nu r in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, da Präsenzunterricht weiterhin
an oberster Stelle steht.
§ 20 (Datenschutz) wurde neu aufgenommen. Die bisherigen Regelungen von § 20 ff rücken
um eine Ziffer nach hinten (§ 21 ff).
„Die Musikschule Nürnberg erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer
Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung
in die Erhebung und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale Technologien,
erteilt.“
Der nun § 25 (Gesundheitsbestimmungen) wurde dahingehend ergänzt, dass auch der jeweils
geltende Hygieneplan der Musikschule Nürnberg bzw. des Unterrichtsortes anzuwenden ist.
Dem Kulturausschuss wird die mit dem Rechtsamt abgestimmte Satzung zur Begutachtung
vorgelegt.
591
Satzung der Musikschule Nürnberg
(Musikschulsatzung – MusS)
Vom .....................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9.
Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
Abschnitt I Struktur und Angebot
§ 1 Name und Zweck
§ 2 Aufgabe und Ziele
§ 3 Leitung der Musikschule
§ 4 Unterstützende Gremien
§ 5 Pflichten der Schülerinnen und Schüler
§ 6 Angebot
§ 7 Unterricht im Elementarbereich
§ 8 Vokalunterricht
§ 9 Instrumentalunterricht
§ 10 Klassenmusizieren
§ 11 Ensemble- und Ergänzungsfächer
§ 12 Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
§ 13 Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen
§ 14 Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“
Abschnitt II Organisation
§ 15 Anmeldung und Aufnahme
§ 16 Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss
§ 17 Gebühren
§ 18 Unterrichtsausfall, Abwesenheit der Schülerin / des Schülers
§ 19 Unterrichtsstätten
§ 20 Datenschutz
§ 21 Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen
§ 22 Öffentliches Auftreten
§ 23 Instrumente
§ 24 Bescheinigung
§ 25 Gesundheitsbestimmungen
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage zu § 23
Abschnitt I Struktur und Angebot
§ 1
Name und Zweck
(1) Die Musikschule Nürnberg ist eine gemeinnützige Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt und trägt den Namen „Mu-
sikschule Nürnberg“.
(2) Die Stadt verfolgt mit dem Betrieb der Musikschule Nürnberg durch Förderung von Bildung und Erziehung ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(3) Die Stadt ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Die Mittel der Musikschule Nürnberg dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt erhält bei
Auflösung der Musikschule Nürnberg nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrichtungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Musikschule Nürnberg ist das Vermögen ausschließlich zur Förderung von musikalischer
Ausbildung und musikalischer Erziehung zu verwenden.
§ 2
Aufgabe und Ziele
(1) Die Musikschule Nürnberg ist Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens der Stadt. Sie pflegt und vermittelt
das Kulturgut Musik. Aufgabe der Schule ist es, eine Musikschule für alle zu sein: vorrangig Kinder und Jugendliche an die Musik
heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu fördern und besonders Interessierte auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Ziel der Mu-
sikschule Nürnberg ist die dezentrale Bereitstellung von Unterrichtsorten und dadurch die Teilnahme möglichst wohnortn ah zu
ermöglichen; dazu gehören auch kulturelle Offenheit und Nachhaltigkeit.
Die Musikschule Nürnberg führt ihre Schülerinnen und Schüler zum eigenen Singen und Musizieren und leistet somit einen Beitrag
zur Persönlichkeitsbildung und zur sozialen Erziehung. Sie schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsaus-
bildung (Studienvorbereitende Ausbildung).
Ö 22Ö 22
592
Die Musikschule Nürnberg pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikali-
schen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Als Mitglied im Verband deutscher Musikschulen ist die Musikschule Nürnberg
nach den Richtlinien dieses Verbandes ausgerichtet; die Lehrpläne des Verbandes sind verbindlich.
(2) Ausbildungsziel der Musikschule Nürnberg ist n eben einer musikalischen Grundausbildung die Vermittlung von instrumen-
talen und vokalen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine hohe, den individuellen Begabungsvoraussetzungen entsprechende
Ensemblefähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
(3) Voraussetzung für eine Unterrichtstätigkeit an der Musikschule Nürnberg ist ein qualifizierender Abschluss an einer Musik-
hochschule, einer Universität oder einer vergleichbaren Einrichtung . Im Einzelfall kann hiervon aus fachlichen Gründen bei Vor-
liegen einer der Tätigkeit entsprechenden musikpädagogischen Befähigung abgewichen werden.
(4) Im Zusammenwirken von Fachlehrkräften, Schülerinnen und Schüler n und Erziehungsberechtigten trägt die Musikschule
Nürnberg Verantwortung dafür, dass die musikalischen Ausbildungsziele erreicht werden.
§ 3
Leitung der Musikschule
Die Musikschule Nürnberg wird von einer Fachlehrkraft mit einer § 2 Abs. 3 Satz 1 entsprechenden Qualifikation geleitet. Die
Leitung der Musikschule Nürnberg wird vom Stadtrat ernannt.
§ 4
Unterstützende Gremien
Zur Unterstützung der Musikschularbeit und zur Wahrung von Interessen können beratende Vereinigungen wie Elternvertretung,
Förderverein, Stiftung oder Beirat nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gebildet werden.
§ 5
Pflichten der Schülerinnen und Schüler
Die gesetzlichen Vertreter der an der Musikschule Nürnberg aufgenommenen Schüler innen und Schüler verpflichten sich, für
deren regelmäßigen und gewissenhaften Unterrichtsbesuch zu sorgen. Die Schüler innen und Schüler sollen den Anweisungen
der Fachlehrkraft entsprechend üben. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal im Schuljahr zum Zwecke eines Leistungsnach-
weises an einem Vortragsabend , Klassenabend oder Schülervorspiel der Musikschule Nürnberg teilzunehmen. Die Anmeldung
hierzu erfolgt durch die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern. Um die Ausbildungsziele aus § 2 zu
erreichen, sollen Schülerinnen und Schüler in instrumentalen oder vokalen Ensembles, Bands oder Combos sowie in einem der
Orchester mitwirken und im Sinne der Musikschule Nürnberg an zusätzlichen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 6
Angebot
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet kontinuierlichen Unterricht in folgenden Bereichen an:
1. Unterricht im Elementarbereich;
2. Vokalunterricht;
3. Instrumentalunterricht;
4. Klassenmusizieren;
5. Ensemble- und Ergänzungsfächer;
6. Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
7. musikalische Projekte nach Bedarf.
(2) Über Form und Umfang des Unterrichts entscheidet die Musikschule Nürnberg. Ein Anspruch auf Einzelunterricht, eine
bestimmte Unterrichts stätte, eine bestimmte Unterrichtsdauer, eine bestimmte Gruppengröße oder die Einteilung in eine be-
stimmte Gruppe besteht nicht.
§ 7
Unterricht im Elementarbereich
(1) Der Unterricht im Elementarbereich vermittelt die Grundlagen der musikalischen Erziehung.
Er umfasst:
1. Musik für die Kleinsten
Dieser Kurs wird in Mutter/Vater-Kind-Gruppen für Kinder im Alter ab 18 Monaten angeboten und dauert zwei Jahre.
Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen
den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft.
2. Musikalische Früherziehung
In die Musikalische Früherziehung werden Kinder im Vorschulalter aufgenommen. Der Kurs dauert zwei Jahre. Der
Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen den
Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft.
Für Kinder ein Jahr vor der Einschulung wird zusätzlich ein einjähriger Kurs angeboten. Satz 3 gilt entsprechend.
3. Musikalische Grundausbildung
Der Kurs der Musikalischen Grundausbildung wird für Kinder im Grundschulalter eingerichtet. Er dauert zwei Jahre.
Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen
den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft.
593
4. Instrumentenkarussell
Dieser Kurs bietet Kindern ab sechs Jahren (in der Regel nach der Musikalischen Früherziehung) die Möglichkeit, im
Turnus von mehreren Wochen verschiedene Instrumente auszuprobieren und dabei Vorlieben und besondere Eig-
nungen zu entdecken und zu entwickeln. Es werden musikalische Grundbegriffe gefestigt, die einen Einstieg in den
Instrumentalunterricht erleichtern. Der Kurs dauert ein Jahr. Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in
Gruppen erteilt. Die Auswahl der Instrumente obliegt der Musikschule Nürnberg.
5. Elementare Musikpädagogik für Erwachsene
Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in Gruppen erteilt.
(2) Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende eines Kurses im Elementarbereich nach Nr. 1-4 ist nicht erforder-
lich.
§ 8
Vokalunterricht
(1) Das Unterrichtsfach Solo - und Ensemblegesang wird in Einzel - und Gruppenunterricht erteilt. Bei Bedarf kann das Fach
Korrepetition angeboten werden.
(2) Die Chorabteilung der Musikschule Nürnberg besteht aus jungerChor nürnberg, Chorklassen und weiteren Chorangeboten.
Der jungeChor nürnberg verbindet die Bestandteile Singen im Chor, Stimmbildung und eine musiktheoretische Ausbildung. Die
Teilnahme an allen Unterrichtsteilen ist verpflichtend. Die Stimmbildung wird dabei in der Regel als Gruppenunterricht du rchge-
führt.
§ 9
Instrumentalunterricht
(1) In den Instrumentalunterricht werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgenommen. Bei Kindern soll einer instrumen-
talen Ausbildung der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein.
(2) Der Unterricht erstreckt sich auf alle Instrumentalfächer, die von der Musikschule Nürnberg angeboten werden. Bei Bedarf
werden die Schülerinnen und Schüler bei der Instrumentenwahl beraten.
(3) Der Unterricht wird in der Regel als Gruppenunterricht von 45 Minuten Dauer oder als Einzelunterricht von 30 Minuten Dauer
wöchentlich angeboten. Bei entsprechender Eignung und Leistung der Schülerin/des Schülers kann im Einzelfall seitens der
Musikschule Nürnberg ein individueller Einzelunterricht von 45 oder 60 Minuten Dauer je Woche angeboten werden.
Der Gruppenunterricht wird nach Alter und Vorbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zusammengesetzt, dass die be-
sonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können. Über die Zusammensetzung von Gruppen und deren Än-
derung entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft in Rücksprache mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern oder deren ge-
setzlichen Vertretern.
§ 10
Klassenmusizieren
(1) Die Musikschule Nürnberg betreibt in Kooperation mit den Regelschulen Bläserklassen, Streicherklassen, Blockflötenklas-
sen und Chorklassen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens 15 Kinder einer Klasse / Jahrgangsstufe beteiligen. Der Unterricht
findet in Kooperation in und mit den jeweiligen Regelschulen in der Regel zweimal wöchentlich statt.
(2) Das Klassenmusizieren dauert zwei Jahre. Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende der beiden Jahre ist
nicht erforderlich. Wenn der Unterricht danach in anderer Form fortgeführt werden soll, ist eine erneute Anmeldung nötig.
§ 11
Ensemble- und Ergänzungsfächer
(1) Ensemblefächer dienen der Erweiterung und Vertiefung des im Unterricht Gelernten. Zu diesen Fächern gehören Instru-
mentalensembles, Kammermusikgruppen, Orchester, Chor und Gesangsensembles.
(2) Die Fähigkeit des Musizierens im Ensemble gehört zu den Ausbildungszielen der Musikschule Nürnberg. Der Besuch eines
geeigneten Ensemblefaches ist daher sinnvoll, um bisher Erlerntes in steter Zusammenarbeit und nach Möglichkeit durch regel-
mäßige Auftritte zu vertiefen. D ie Schülerin/der Schüler wird von der Fachlehrkraft bei der Auswahl des passenden Ensembles
beraten. Die Einteilung erfolgt durch die Schulleitung der Musikschule Nürnberg.
(3) Ergänzungsfächer sind zum einen kontinuierliche Unterrichtsfächer zur inhaltlichen Bereicherung des instrumentalen und
vokalen Bildungsangebots, insbesondere Gehörbildung, Musiklehre, Musiktheorie. Zum andern stellen sie auch eine Ergänzung
des Musikschulangebotes dar, wie z. B. Tanz, Rhythmik oder Musiktheater. Über die Einteilung zum Ergänz ungsunterricht ent-
scheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg in Absprache mit der Fachlehrkraft.
§ 12
Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern in der Begabtenförde-
rung (Frühförderung und Förderklasse) eine vertiefte Musikausbildung an. In dieser Ausbildung ist es gezielt möglich, sich stu-
dienvorbereitend auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe vorzubereiten.
(2) Die Aufnahme, der Umfang und die Durchführung richten sich nach de n jeweils geltenden Vorgaben des Verbands Deut-
scher Musikschulen (VdM).
§ 13
Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen
594
Projekte, z. B. Kurse, Workshops oder Exkursionen, sind weitere musikpädagogische Angebote der Musikschule Nürnberg. Ver-
anstaltungen gehören einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen
Erscheinungsbild der Musikschule Nürnberg. Vorspiele und Konzerte sind für Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Lerner-
fahrung; die Teilnahme daran ist Bestandteil des Unterrichts.
§ 14
Regionalwettbewerb „Jugend musiziert”
Die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert” ist Teil des Aufgabengebie-
tes der Musikschule Nürnberg.
Abschnitt II Organisation
§ 15
Anmeldung und Aufnahme
(1) Zur Anmeldung ist die von der Musikschule Nürnberg bereitgestellte online-Anmeldung oder das Anmeldeformular zu ver-
wenden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Änderungen von Kontaktdaten sind umgehend mitzuteilen.
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Auf-
nahmen sind nach Kapazität der Musikschule Nürnberg möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme richtet sich nach der
Reihenfolge der Anmeldung, der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazität, der Schulorganisation sowie der musikalischen
Eignung und Vorbildung der Schülerin/des Schülers. Vorabsprachen mit einzelnen Fachlehrkräften sind nicht bindend.
(2) Die Aufnahme in eines der angebotenen Fächer in der Musikschule Nürnberg ist in der Regel nur zu Beginn des Musik-
schuljahres möglich.
(3) Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Alters und ihres persönlichen und
musikalischen Entwicklungsstandes in der Lage sind, am Unterricht der jeweiligen Unterrichtsstufe teilzunehmen:
1. Unterricht im Elementarbereich:
In die Mutter/Vater-Kind-Kurse werden Kinder im Alter ab 18 Monaten, in die Musikalische Früherziehung Kinder im
Vorschulalter, in die Musikalische Grundausbildung Kinder im Grundschulalter und in das Instrumentenkarussell Kinder
ab sechs Jahren aufgenommen.
2. Instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht:
Über die Aufnahme in den instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht entscheidet die Leitung der Musikschule
Nürnberg nach Eignung und Befähigung der Schülerinnen und Schüler.
Kinder können in der Regel mit Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden. Einer instrumentalen Ausbildung soll
der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder der Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. Kinder,
die bereits Unterricht an der Musikschule hatten (Unterricht im Elementarbereich oder im Klassenmusizieren), werden
vorrangig eingeteilt.
3. Ensemblefächer:
In die bestehenden Ensembles werden Schüler innen und Schüler entsprechend ihrer Eignung durch die Schulleitung
der Musikschule eingeteilt.
(4) Wurde eine Schülerin/ein Schüler in der Vergangenheit bereits vom Unterricht ausgeschlossen oder das Unterrichtsverhält-
nis seitens der Musikschule Nürnberg beendet, entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg über eine erneute Aufnahme.
§ 16
Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss
(1) Das Schuljahr der Musikschule Nürnberg beginnt am 1. September und endet am 31. A ugust des darauffolgenden Jahres.
Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestim-
mungen in Bayern. Der Unterricht der Musikschule Nürnberg findet auch b ei außerplanmäßigen Unterrichtsausfällen in den all-
gemeinbildenden Schulen (insbesondere Gewährung von „hitzefrei“) statt.
(2) Eine Schülerin/ein Schüler scheidet aus der Musikschule Nürnberg durch Abmeldung aus. Die Abmeldung wird zum Ende
des laufenden Schuljahres (31. August) wirksam. Sie muss der Leitung der Musikschule Nürnberg spätestens bis 15. Juni des
Schuljahres in Textform zugehen. Ein Ausscheiden innerhalb von vier Wochen ab Unterrichtsbeginn ist möglich, sofern die Ab-
meldung der Leitung der Musikschule Nürnberg innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn in Textform zugeht. In diesem
Fall werden die ersten vier Unterrichtswochen als Schnupperunterricht bezeichnet. Bei Minderjährigen muss die Abmeldung durch
die gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine mündliche Abmeldung ist ebenso wenig wirksam wie eine Erklärung gegenüber einer
Fachlehrkraft.
(3) Beim Unterricht, der auf zwei Jahre ausgelegt ist (Musik für die Kleinsten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grund-
ausbildung und Klassenmusizieren) ist eine vorzeitige Abmeldung gemäß Abs. 2 zum Ende des ersten Schuljahres grundsätzlich
nicht möglich.
(4) Ein Ausscheiden während des Musikschuljahres beziehungsweise ein vorzeitiges Ausscheiden bei Kursen, die auf zwei
Jahre ausgelegt sind, kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Leitung der Musikschule Nürnberg genehmigt werden. Der
Antrag bedarf der Textform.
(5) Die Musikschule Nürnberg kann das Unterrichtsverhältnis auch während eines Musikschuljahres aus folgenden Gründen
beenden:
1. bei ungenügender Leistung;
2. bei schwerwiegenden Verfehlungen (insbesondere wenn Schülerinnen/Schüler beziehungsweise Eltern trotz schriftli-
cher Abmahnung den Unterricht nachhaltig stören);
595
3. soweit der Gebührenschuldner mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten der für den Unterricht der Schülerin/des
Schülers geschuldeten Jahresgebühr im Verzug ist;
4. wenn im Einzelfall auf Grund unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schülerin/dem Schüler oder
den Eltern und der Musikschule Nürnberg über Unterrichtsinhalte und Ausbildungsziele der Musikschule Nürnberg (§
2) eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist.
Die Entscheidung trifft die Leitung der Musikschule Nürnberg im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft. Vor einem Ausschluss sind
die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schülerinnen/Schüler oder bei Volljährigkeit die Schülerin/der Schüler schriftlich zu hö-
ren. Der Ausschluss ist der Schülerin/dem Schüler, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren gesetzlichen Vertreter
gegenüber schriftlich zu erklären. Wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, wird er mit dem Ersten des auf den Zugang der Erklä-
rung folgenden Monats wirksam.
(6) Die Änderung einer Gebühr auf Gr und einer geänderten Gruppenstärke stellt keinen besonderen Ausnahmefall im Sinne
des Abs. 4 dar.
§ 17
Gebühren
Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg werden Gebühren nach der Musikschulgebührensatzung in der jeweils geltenden
Fassung erhoben.
§ 18
Unterrichtsausfall, Abwesenheit der Schülerin / des Schülers
(1) Kann die Schülerin/der Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen, muss die Musikschule Nürnberg davon unverzüglich ver-
ständigt werden. Die Schülerin/der Schüler hat keinen Anspruch auf Nachholung dieses Unterrichts.
(2) Auf begründeten Antrag, der mindestens sechs Wochen im Voraus bei der Musikschule Nürnberg eingehen muss, kann
eine Beurlaubung für maximal drei Monate im Musikschuljahr erfolgen (insbesondere für einen Auslandsaufenthalt oder einen
Schüleraustausch). Der Antrag bedarf der Textform. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. Bezüglich der Gebühren gilt
§ 5 Abs. 5 der Musikschulgebührensatzung.
(3) Unterrichtsstunden, die durch unvermeidliche Verhinderung (z. B. Konzerttätigkeit) der Fachlehrkraft ausfallen, werden vor-
bzw. nachgegeben. Dies gilt nicht bei Erkrankung der Fachlehrkraft, ausdrücklich von der Musikschule Nürnberg angeordneten
Ausfällen (z. B. Schulveranstaltungen, schulinterne Konzerte, Weiterbildung) oder Ausfall durch Unterrichtsbefreiung gem. TVöD.
§ 19
Unterrichtsstätten
(1) Der Unterricht findet grundsätzlich in den von der Musikschule Nürnberg zur Verfügung gestellten Räumen statt. Eine Auf-
sichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum.
(2) Der Unterricht der Musikschule Nürnberg findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Die Musikschule Nürnberg behält
sich vor, in begründeten Fällen, in denen der Musikschulunterricht nicht als Präsenzunterricht erteilt werden kann, den Unterricht
durch eine digitale Unterrichtsform durchführen zu lass en. Das hierbei zu verwendende Format gibt die Musikschule Nürnberg
vor.
§ 20
Datenschutz
Die Musikschule Nürnberg erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden
nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit der Anmeldung wird
die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale Technologien, erteilt.
§ 21
Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Veranstaltungen der Musikschule Nürnberg sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Un-
terrichts. Die Teilnahme und Mithilfe der Schülerinnen und Schüler kann im Bedarfsfall durch die Leitung der Musikschule Nürn-
berg oder die Fachlehrkraft angeordnet werden. Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Ver-
anstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung zu verwenden,
soweit die volljährigen Schülerinnen und Schüler oder die gesetzlichen Vertrete r der minderjährigen Schülerinnen und Schüler
dem zugestimmt haben.
§ 22
Öffentliches Auftreten
Öffentliches Auftreten der Schülerinnen und Schüler sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der Musikschule Nürnberg
belegten Fächern müssen der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich gemeldet werden. Die Leitung der Musikschule
Nürnberg ist berechtigt, Auftritte von Schülerinnen und Schülern bei Veranstaltungen zu untersagen, die eine Schädigung des
öffentlichen Ansehens der Musikschule Nürnberg befürchten lassen.
§ 23
Instrumente
Grundsätzlich soll die Schülerin/der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichtes ein Instrument besitzen. Auf Antrag können
Instrumente der Musikschule Nürnberg (im Rahmen der Bestände) von Schülerinnen und Schülern gemäß den Überlassungsbe-
dingungen, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind, genutzt werden. Die anfallende Gebühr richtet sich nach § 1 Abs. 7
der Musikschulgebührensatzung.
596
§ 24
Bescheinigung
Den Schülerinnen und Schülern wird auf Wunsch durch die Leitung der Musikschule Nürnberg eine Bescheinigung über den
Besuch der Musikschule Nürnberg ausgestellt.
§ 25
Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen sowie der jeweils gel-
tende Hygieneplan der Musikschule Nürnberg bzw. des Unterrichtsortes anzuwenden.
§ 26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung – MusS)
vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 290), geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 276) außer Kraft.
597
Musikschule Nürnberg
Anlage zu § 23 der Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS)
Überlassungsbedingungen für Instrumente der Musikschule Nürnberg
Vor der Überlassung hat sich die Schülerin / der Schüler oder haben sich die gesetzlichen Ver-
treter vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Instrumente zu überzeugen. Festge-
stellte Mängel sind im Überlassungsschein festzuhalten. Der Empfang der Instrumente ist schrift-
lich zu bestätigen.
Die überlassenen Instrumente sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung, Be-
schädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
Die Instrumente dürfen außer im Fall einer notwendigen Reparatur nicht an Dritte weitergegeben
werden.
Wird das Instrument nach Ende der Überlassungsdauer nicht zurückgegeben, ist die Schülerin /
der Schüler oder sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes zu zahlen.
Die Schülerin / der Schüler oder die gesetzlichen Vertreter haftet/haften für jede schuldhafte, über
übliche Abnutzungserscheinungen hinausgehende Beschädigung und jeden schuldhaften Ver-
lust. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungs-wert
und bei Beschädigung nach den Reparaturkosten. Für bereits bei der Ausgabe vorhandene Män-
gel besteht keine Haftungspflicht.
Beschädigungen an den überlassenen Instrumenten sind der Leitung der Musikschule Nürnberg
unverzüglich zu melden. Notwendige Reparaturen be ziehungsweise eine Wiederbeschaffung
sind mit der Leitung der Musikschule Nürnberg abzusprechen und gehen zulasten der Schülerin
/ des Schülers. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fachfirmen durchgeführt werden.
Die Musikschule Nürnberg ist berechtig t, die überlassenen Instrumente jederzeit zurückzu -for-
dern. Spätestens mit Beendigung des Unterrichtsverhältnisses ist das überlassene Instrument
zurückzugeben.
Die Musikschule Nürnberg kann im Einzelfall verlangen, dass für überlassene Instrumente eine
Versicherung abgeschlossen wird.
Ö 22Ö 22
598
Musikschule Nürnberg
in der Kulturwerkstatt Auf AEG
Fürther Str. 244d
90429 Nürnberg
Tel. 0911/231-30 23
Fax 0911/231-30 25
musikschule.nuernberg@stadt.nuernberg.de
Überlassungsschein
Name der Schülerin / des Schülers ggf. gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter
_________________________________ ________________________________
Anschrift__________________________________________________________________
hat zur Benutzung nach den Überlassungsbedingungen folgendes Instrument erhalten:
___________________________ Zubehör ______________________________________
Inventar-Nr. _________________ Serien-Nr._____________________________________
O Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,-- Euro, d.h. monatlich 10,-- Euro
O Die Überlassungs beim Instrumentenkarussell ist gebührenfrei.
O Die Überlassung ist gebührenfrei.
Die Ausgabe erfolgt am _____________ über die Fachlehrkraft ___________________________
Festgestellte Mängel:_____________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Außer den festgestellten Mängeln befand sich das Instrument bei der Ausgabe in einwandfreiem Zu-
stand.
Nürnberg, ___________ _______________________________________________
Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers
(bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
________________________________________________________________
Die Rückgabe erfolgt am _______________
O Das Instrument ist im gleichen Zustand wie bei der Ausgabe.
O Das Instrument weist gegenüber der Ausgabe folgende zusätzliche, leichte Abnutzungs-er-
scheinungen auf: ________________________________________________________
O Das Instrument hat folgende Beschädigungen: __________________________________
________________________________________________________________________
Nürnberg, ________________
___________________________ _________________________________________________
Unterschrift der Fachlehrkraft Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers
(bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
599
Satzung der Musikschule Nürnberg
(Musikschulsatzung – MusS)
Vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 290),
zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 276)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bay-
ern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des G esetzes vom
22. März 2018 (GVBl. S. 145), folgende Satzung :
Inhaltsübersicht:
Abschnitt I Struktur und Angebot
§ 1 Name und Zweck
§ 2 Aufgabe und Ziele
§ 3 Leitung der Musikschule
§ 4 Musikschulforum
§ 5 Pflichten des Schülers
§ 6 Angebot
§ 7 Unterricht im Elementarbereich
§ 8 Vokalunterricht
§ 9 Instrumentalunterricht
§ 10 Klassenmusizieren
§ 11 Ensemble- und Ergänzungsfächer
§ 12 Förderklasse und Frühförderung
§ 13 Ergänzende Einrichtungen und Projekte
§ 14 Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“
Abschnitt II Organisation
§ 15 Anmeldung und Aufnahme
§ 16 Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältniss es, Ausscheiden und Ausschluss
§ 17 Gebühren
§ 18 Unterrichtsausfall, Abwesenheit des Schülers
§ 19 Unterrichtsstätten
§ 20 Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen
§ 21 Öffentliches Auftreten
§ 22 Instrumente
§ 23 Bescheinigung
§ 24 Gesundheitsbestimmungen
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt I Struktur und Angebot
§ 1
Name und Zweck
(1) Die Musikschule Nürnberg ist eine gemeinnützige Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt und t rägt den Namen
Musikschule Nürnberg.
(2) Die Stadt verfolgt mit dem Betrieb der Musikschul e Nürnberg durch Förderung von Bildung und Erziehung ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(3) Die Stadt ist selbstlos tätig, sie verfolgt nich t in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Die Mittel der Musikschule Nürnberg dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Di e Stadt erhält bei
Auflösung der Musikschule Nürnberg nicht mehr als i hre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wer t ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwe ck der Einrichtungen fremd sind, oder durch unverhäl tnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Musikschule Nür nberg ist das Vermögen ausschließlich zur Förderung von musikali-
scher Ausbildung und musikalischer Erziehung zu verwenden.
§ 2
Aufgabe und Ziele
(1) Die Musikschule Nürnberg ist Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens der Stadt. Sie pflegt und vermit-
telt das Kulturgut Musik. Aufgabe der Schule ist es, vorrangig Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen
frühzeitig zu fördern und besonders Interessierte auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Erwachsenen steht das Angebot der Mu-
sikschule Nürnberg offen, soweit die Kapazitäten nicht durch Anmeldung en von Kindern und Jugendlichen erschöpft sind. Die
Musikschule Nürnberg führt ihre Schüler zum eigenen Singen und Musizieren und leistet somit einen Beitrag zur Persönlich-
keitsbildung und zur sozialen Erziehung. Sie schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Be rufsausbildung (Stu-
dienvorbereitende Ausbildung). Die Musikschule Nürn berg pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten d er Musik und
arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturel len Einrichtungen zusammen. Als Mitglied im Verband deutscher Musik-
schulen ist die Musikschule Nürnberg nach den Richt linien dieses Verbandes ausgerichtet; die Lehrpläne des Verbandes sind
verbindlich.
(2) Ausbildungsziel der Musikschule Nürnberg ist ne ben einer musikalischen Grundausbildung die Vermittl ung von instrumen-
talen und vokalen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowi e eine hohe, den individuellen Begabungsvoraussetzu ngen entsprechende
Ensemblefähigkeit der Schüler.
Ö 22Ö 22
600
(3) Voraussetzung für eine Unterrichtstätigkeit an d er Musikschule Nürnberg ist ein qualifizierender Abschluss an einer Musik-
hochschule, einer Universität oder einer vergleichb aren Einrichtung . Im Einzelfall kann hiervon aus fachlichen Gründen bei Vor-
liegen einer der Tätigkeit entsprechenden musikpädagogischen Befähigung abgewichen werden.
(4) Im Zusammenwirken von Fachlehrkräften, Schülern und Erziehungsberechtigten trägt die Musikschule Nü rnberg Verant-
wortung dafür, dass die musikalischen Ausbildungsziele erreicht werden.
§ 3
Leitung der Musikschule
Die Musikschule Nürnberg wird von einer Fachkraft mit einer dem § 2 Abs. 3 Satz 1 entsprechenden Qualifikation geleitet. Die
Leitung wird vom Stadtrat ernannt.
§ 4
Musikschulforum
(1) An der Musikschule Nürnberg besteht ein Musikschulforum. Es berät die Leitung de r Musikschule Nürnberg in grundsätzli-
chen Angelegenheiten, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.
(2) Mitglieder des Schulforums sind:
1. Schulleitung und Stellvertretung;
2. ein Vertreter des Amtes für Kultur und Freizeit;
3. drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte ;
4. drei vom Musikschulbeirat bestimmte Elternvertret er;
5. drei von der Lehrerkonferenz gewählte Schülervert reter unter 18 Jahren;
6. zwei von einer Versammlung der erwachsenen Schüler gewählte Schülervertreter;
7. zwei Vertreter der zuständigen Personalvertretung;
8. zwei vom Förderverein der Musikschule bestimmte Vertreter.
(3) Vorsitzender des Musikschulforums ist der Vertre ter des Amtes für Kultur und Freizeit.
§ 5
Pflichten der Schüler
Die gesetzlichen Vertreter der an der Musikschule Nü rnberg aufgenommenen Schüler verpflichten sich, für deren regelmäßigen
und gewissenhaften Unterrichtsbesuch zu sorgen. Die Schüler sollen den Anweisungen der Fachlehrkraft en tsprechend üben.
Sie sind verpflichtet, mindestens einmal im Schuljah r zum Zwecke eines Leistungsnachweises an einem Vor tragsabend der
Musikschule Nürnberg teilzunehmen. Die Anmeldung hierzu erfolgt durch die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit dem Schüler.
Um die Ausbildungsziele aus § 2 zu erreichen, solle n Schüler in instrumentalen oder vokalen Ensembles, Ba nds oder Combos
sowie in einem der Orchester mitwirken und im Sinne der Musikschule Nürnberg an zusätzlichen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 6
Angebot
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet kontinuierlichen Unterricht in folgenden Bereichen an:
1. Unterricht im Elementarbereich;
2. Vokalunterricht;
3. Instrumentalunterricht;
4. Klassenmusizieren;
5. Ensemble- und Ergänzungsfächer;
6. Förderklasse und Frühförderung;
7. musikalische Projekte nach Bedarf.
(2) Über Form und Umfang des Unterrichts entscheide t die Musikschule. Ein Anspruch auf Einzelunterricht, eine bestimmte
Unterrichtsstätte, eine bestimmte Unterrichtsdauer, eine bestimmte Gruppengröße oder die Einteilung in eine bestimmte Gruppe
besteht nicht.
§ 7
Unterricht im Elementarbereich
(1) Der Unterricht im Elementarbereich vermittelt d ie Grundlagen der musikalischen Erziehung.
Er umfasst:
1. Musik für die Kleinsten
Dieser Kurs wird in Mutter/Vater-Kind-Gruppen für Kinder im Alter ab 18 Monaten angeboten und dauert zwei Jahre.
Der Unterricht wird einmal wöchentlich 60 Minuten in Gruppen erteilt.
2. Musikalische Früherziehung
In die Musikalische Früherziehung werden Kinder im Vorschulalter aufgenommen. Der Kurs dauert zwei Jahre, wobei
der Unterricht einmal wöchentlich 60 Minuten in Gruppen erteilt wird.
Für Kinder ein Jahr vor der Einschulung wird zusätzlich ein einjähriger Kurs angeboten. Nr. 2 Satz 2 gilt entspre-
chend.
3. Musikalische Grundausbildung
Der Kurs der Musikalischen Grundausbildung wird für Kinder im Grundschulalter eingerichtet. Er dauert zwei Jahre,
wobei der Unterricht einmal wöchentlich 60 Minuten in Gruppen erteilt wird.
4. Instrumentenkarussell
Dieser Kurs bietet Kindern ab sechs Jahren (in der Regel nach der Musikalischen Früherziehung) die Möglichkeit, im
Turnus von mehreren Wochen verschiedene Instrumente auszuprobieren und dabei Vorlieben und besondere Eig-
601
nungen zu entdecken und zu entwickeln. Es werden musikalische Grundbegriffe gefestigt, die einen Einstieg in den
Instrumentalunterrricht erleichtern. Der Kurs dauert ein Jahr. Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in
Gruppen erteilt. Die Auswahl der Instrumente obliegt der Musikschule Nürnberg.
(2) Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am En de eines Kurses im Elementarbereich ist nicht erforderlich.
§ 8
Vokalunterricht
(1) Das Unterrichtsfach Stimmbildung für Solo- und Ens emblegesang wird in Einzel- und Gruppenunterricht e rteilt. Bei Bedarf
wird das Fach Korrepetition angeboten.
(2) Der Konzertchor der Musikschule Nürnberg - junge rChor nürnberg - verbindet die Bestandteile Singen i m Chor und
Stimmbildung. Die Teilnahme an beiden Unterrichtstei len ist verpflichtend. Die Stimmbildung wird dabei i n der Regel als Grup-
penunterricht durchgeführt.
§ 9
Instrumentalunterricht
(1) In den Instrumentalunterricht werden Kinder, Jug endliche und Erwachsene aufgenommen. Bei Kindern soll einer instru-
mentalen Ausbildung der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein.
(2) Der Unterricht erstreckt sich auf alle Instrume ntalfächer, welche von der Musikschule Nürnberg angeboten werden. Bei
Bedarf werden die Schüler bei der Instrumentenwahl beraten.
(3) Der Unterricht wird in der Regel als Gruppenunt erricht von 45 Minuten Dauer oder als Einzelunterric ht von 30 Minuten
Dauer wöchentlich angeboten. Bei entsprechender Eignung und Leistung des Schülers kann im Einzelfall seitens der Schule ein
individueller Einzelunterricht von 45 oder 60 Minuten Dauer je Woche angeboten werden.
Der Gruppenunterricht wird nach Alter und Vorbildung der Teilnehmer so zusammengesetzt, dass die besond eren Qualitäten
des Gruppenunterrichtes genutzt werden können. Über die Zusammensetzung von Gruppen und deren Änderung entscheidet
die jeweilige Fachlehrkraft in Rücksprache mit den betreffenden Schülern beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter.
§ 10
Klassenmusizieren
(1) Die Musikschule Nürnberg betreibt in Kooperation mit den Regelschulen Bläserklassen, Streicherklassen , Blockflötenklas-
sen und Chorklassen. Der Unterricht findet in Absprache mit den Regelschulen mindestens zweimal wöchentlich statt.
(2) Das Klassenmusizieren dauert zwei Jahre. Eine ges onderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende der beid en Jahre ist
nicht erforderlich. Wenn der Unterricht danach in anderer Form fortgeführt werden soll, ist eine erneute Anmeldung nötig.
§ 11
Ensemble- und Ergänzungsfächer
(1) Ensemblefächer dienen der Erweiterung und Vertief ung des im Unterricht Gelernten. Zu diesen Fächern gehören Instru-
mentalensembles, Kammermusikgruppen, Orchester, Chor und Gesangsensembles.
(2) Die Fähigkeit des Musizierens im Ensemble gehört zu den Ausbildungszielen der Musikschule Nürnberg, der Besuch ei-
nes geeigneten Ensemblefaches ist daher sinnvoll, um bisher Erlerntes in steter Zusammenarbeit und nach Möglichkeit durch
regelmäßige Auftritte zu vertiefen. Der Schüler wird von der Fachlehrkraft entsprechend der Eignung in e in bestimmtes Ensem-
ble eingeteilt.
(3) Das Ergänzungsfach Musiktheorie beinhaltet in ve rschiedenen Kursen Allgemeine Musiklehre, praxisbez ogene Analyse
von Form und Harmonie sowie Musikgeschichte.
§ 12
Förderklasse und Frühförderung
(1) Die Förderklasse bietet besonders begabten Schü lerinnen und Schülern zur Förderung ihrer Begabung e ine vertiefte mu-
sikalische Ausbildung. In die Förderklasse können Ki nder ab der 6. Klasse aufgenommen werden. Die maxima le Verweildauer
endet ein Jahr nach Abschluss an einer allgemein bi ldenden oder berufsbildenden Schule. Die Förderklass e beinhaltet die Vor-
bereitung für eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule für Musik.
(2) Die Pflichtfachbelegung umfasst folgende Fächer pro Woche
1. vokales/instrumentales Hauptfach, 60 Minuten;
2. instrumentales Nebenfach, 30 Minuten;
3. Ensemblefach, d. h. Mitwirkung in einem Ensemble, Orchester oder Chor, ca. 150 Minuten;
4. Musiktheorie.
Soweit Klavier nicht bereits Hauptfach ist, ist Klavier in der Regel als Nebenfach zu belegen.
(3) Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderklas se ist die in Theorie und Hauptfach bestandene D2-Aufnahmeprüfung.
(4) Die Schüler der Förderklasse müssen in Leistungs überprüfungen ihre Fortschritte nachweisen. Dies er folgt im Hauptfach
durch die Mitwirkung an einem öffentlichen Konzert sowie einer Technikprüfung pro Jahr. Im Nebenfach w irkt der Schüler ein-
mal jährlich an einem Vortragsabend oder Konzert der Musikschule Nürnberg mit. Im Fach Musiktheorie fin den pro Jahr min-
destens zwei Leistungskontrollen statt.
(5) Die Schüler der Förderklasse erhalten am Schulja hresende eine Beurteilung über ihre Leistungen und e rbrachten Fort-
schritte. In der Beurteilung wird den Schülern mitgeteilt, ob sie die Förderklasse weiterhin besuchen können.
(6) Die Schüler der Förderklasse sind verpflichtet, bei Bedarf an Veranstaltungen der Musikschule Nürnbe rg oder an Veran-
staltungen im Auftrag der Musikschule Nürnberg für Dritte mitzuwirken. Die Einteilung hierzu nimmt die Fachlehrkraft vor.
602
(7) Die Schüler der Förderklasse sind zum regelmäßig en Besuch aller Unterrichtsfächer und gewissenhafter Vorbereitung
derselben verpflichtet. Bei mehrmaligem unentschuldi gten Fehlen oder unzureichenden Fortschritten in au ch nur einem der Fä-
cher kann der Schüler nach schriftlicher Abmahnung von der Förderklasse ausgeschlossen werden.
(8) Vor dem Eintritt in die Förderklasse besteht für besonders begabte Kinder die Möglichkeit der Frühför derung. Sie dauert
längstens bis zur Beendigung der 5. Klasse. Der Unter richt im Haupt- und Nebenfach beträgt zusammen mind estens 75 Minu-
ten.
§ 13
Ergänzende Einrichtungen und Projekte
Ergänzende Einrichtungen oder Projekte sind Angebote, welche wegen ihrer besonderen inhaltlichen, struktu rellen, organisato-
rischen und finanziellen Formen und Erfordernisse in den Rahmen der §§ 7 bis 10 nicht eingefügt werden können. Die Zu-
gangs- und Unterrichtsbedingungen werden jeweils gesondert festgelegt.
§ 14
Regionalwettbewerb „Jugend musiziert”
Die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert” ist Teil des Aufgabengebie-
tes der Musikschule Nürnberg.
Abschnitt II Organisation
§ 15
Anmeldung und Aufnahme
(1) Anmeldungen sind schriftlich an die Musikschule Nürnberg zu richten. Hierbei ist das von der Schule bereitgestellte An-
meldeformular zu verwenden.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Aufnahmen sind nach
Kapazität der Musikschule Nürnberg möglich. Die Entsc heidung über die Aufnahme richtet sich nach der Rei henfolge der An-
meldung, der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapa zität, der Schulorganisation sowie der musikalischen Eignung und
Vorbildung des Schülers. Vorabsprachen mit einzelnen Lehrkräften sind nicht bindend.
(2) Die Aufnahme in eines der angebotenen Fächer in der Musikschule Nürnberg ist in der Regel nur zu Beginn des Schuljah-
res möglich.
(3) Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Sch üler aufgrund seines Alters und seines persönlichen und musikalischen
Entwicklungsstandes in der Lage ist, am Unterricht der jeweiligen Unterrichtsstufe teilzunehmen:
1. Unterricht im Elementarbereich:
In die Mutter/Vater-Kind-Kurse werden Kinder im Alter ab 18 Monaten, in die Musikalische Früherziehung im Vorschul-
alter, in die Musikalische Grundausbildung im Grundschulalter und in das Instrumentenkarussell Kinder ab sechs Jah-
ren aufgenommen.
2. Instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht:
Über die Aufnahme in den instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft nach
Eignung und Befähigung des Schülers.
Kinder können in der Regel mit Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden. Einer instrumentalen Ausbildung soll
der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder der Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. Kinder,
die bereits Unterricht an der Musikschule hatten (Unterricht im Elementarbereich oder im Klassenmusizieren), werden
vorrangig eingeteilt.
3. Ensemblefächer:
In die bestehenden Ensembles werden Schüler entsprechend ihrer Eignung durch die jeweilige Lehrkraft eingeteilt.
(4) Wurde ein Schüler in der Vergangenheit bereits v om Unterricht ausgeschlossen oder das Unterrichtsverhältnis seitens der
Musikschule Nürnberg beendet, entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg über eine erneute Aufnahme.
§ 16
Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss
(1) Das Schuljahr der Musikschule Nürnberg beginnt a m 1. September und endet am 31. August des darauffol genden Jahres.
Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden S chulen geltenden Best-
immungen in Bayern. Der Unterricht der Musikschule N ürnberg findet auch bei außerplanmäßigen Unterricht sausfällen in den
allgemeinbildenden Schulen (insbesondere Gewährung von „hitzefrei“) statt.
(2) Ein Schüler scheidet aus der Musikschule Nürnberg durch Abmeldung aus. Die Abmeldung wird zum Ende de s laufenden
Schuljahres (31. August) wirksam. Sie muss schriftlic h erfolgen und der Leitung der Musikschule Nürnberg spätestens bis 15.
Juni des Schuljahres zugehen. Ein Ausscheiden innerha lb von vier Wochen ab Unterrichtsbeginn ist möglich , sofern die Abmel-
dung der Leitung der Musikschule Nürnberg innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn zugeht. In diesem Fall werden
die ersten vier Unterrichtswochen als Schnupperunter richt bezeichnet. Bei Minderjährigen muss die Abmel dung durch die ge-
setzlichen Vertreter erfolgen. Eine mündliche Abmeldu ng ist ebenso wenig wirksam wie eine Erklärung gegen über einer Lehr-
kraft.
(3) Beim Unterricht, der auf zwei Jahre ausgelegt is t (Musik für die Kleinsten, Musikalische Früherziehu ng, Musikalische
Grundausbildung und Klassenmusizieren) ist eine vorz eitige Abmeldung gemäß Abs. 2 zum Ende des ersten Sch uljahres
grundsätzlich nicht möglich.
(4) Ein Ausscheiden während des Schuljahres beziehung sweise ein vorzeitiges Ausscheiden bei Kursen, die a uf zwei Jahre
ausgelegt sind, kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag durch die Schulleitung genehmigt werden.
603
(5) Die Musikschule Nürnberg kann das Unterrichtsverhältnis auch während eines Sc huljahres aus folgenden Gründen been-
den:
1. bei ungenügender Leistung;
2. bei schwerwiegenden Verfehlungen (insbesondere we nn Schüler beziehungsweise Eltern trotz schriftlicher Abmah-
nung den Unterricht nachhaltig stören);
3. soweit der Gebührenschuldner mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten der für den Unterricht d es Schülers
geschuldeten Jahresgebühr im Verzug ist;
4. wenn im Einzelfall auf Grund unüberbrückbarer Mei nungsverschiedenheiten zwischen dem Schüler oder den Eltern
und der Musikschule Nürnberg über Unterrichtsinhalt e und Ausbildungsziele der Musikschule Nürnberg (§ 2) eine
weitere Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist.
Die Entscheidung trifft die Leitung der Musikschule Nürnberg im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft. Vor einem Aus schluss
sind die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schüle r beziehungsweise bei Volljährigkeit der Schüler sch riftlich zu hören. Der
Ausschluss ist dem Schüler, bei minderjährigen Schül ern deren gesetzlichen Vertreter gegenüber schriftli ch zu erklären. Wenn
nicht etwas anderes bestimmt ist, wird er mit dem Ersten des auf den Zugang der Erklärung folgenden Monats wirksam.
(6) Die Änderung einer Gebühr auf Grund einer geänd erten Gruppenstärke stellt keinen besonderen Ausnah mefall im Sinne
des Abs. 4 dar.
§ 17
Gebühren
Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg werd en Gebühren nach der Musikschulgebührensatzung in d er jeweils gelten-
den Fassung erhoben.
§ 18
Unterrichtsausfall, Abwesenheit des Schülers
(1) Kann der Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen , muss die Musikschule Nürnberg davon unverzüglich verständigt wer-
den. Der Schüler hat keinen Anspruch auf Nachholung dieses Unterrichts.
(2) Auf schriftlich begründeten Antrag, der mindest ens sechs Wochen im Voraus bei der Musikschule Nürnb erg eingehen
muss, kann eine Beurlaubung für maximal drei Monate im Schuljahr erfolgen (insbesondere für einen Auslan dsaufenthalt oder
einen Schüleraustausch). Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.
(3) Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden nach Möglichkeit vor- bzw.
nachgegeben. Dies gilt nicht bei Erkrankung der Lehrkraft.
§ 19
Unterrichtsstätten
Der Unterricht findet ausschließlich in den von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellten Räumen statt.
§ 20
Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Veranstaltungen der Musikschule Nürnberg sind ei nschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitung en Bestandteil des
Unterrichtes. Die Teilnahme und Mithilfe der Schüler kann im Bedarfsfall durch die Schulleitung oder Fac hlehrer angeordnet
werden. Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bil d- und Tonaufzeichnun-
gen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihr e Selbstdarstellung zu verwenden, soweit die volljä hrigen Schüler bezie-
hungsweise die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Schüler dem zugestimmt haben.
§ 21
Öffentliches Auftreten
Öffentliches Auftreten der Schüler sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der Musikschule Nürnberg belegten Fächern
müssen der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzü glich gemeldet werden. Die Leitung der Musikschule Nürnberg ist be-
rechtigt, Auftritte von Schülern bei Veranstaltungen zu untersagen, welche eine Schädigung des öffentli chen Ansehens der Mu-
sikschule befürchten lassen.
§ 22
Instrumente
Grundsätzlich soll der Schüler bei Beginn des Instrum entalunterrichtes ein Instrument besitzen. Auf Antr ag können Instrumente
der Musikschule Nürnberg (im Rahmen der Bestände) vo n Schülern gemäß den dieser Satzung beiliegenden Übe rlassungsbe-
dingungen (Anlage) genutzt werden. Die Überlassungsbedingungen sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 23
Bescheinigung
Den Schülern wird auf Wunsch durch die Leitung der M usikschule eine Bescheinigung über den Besuch der Mu sikschule aus-
gestellt.
§ 24
Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.
§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2014 in Kraft. Gleichzei tig tritt die Satzung der Musikschule Nürnberg (Mus ikschulS – MusS) vom
25. Mai 2010 (Amtsblatt S. 168) außer Kraft.
604
Musikschule Nürnberg
Anlage zu § 22 der Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS)
Überlassungsbedingungen für Instrumente der Musikschule Nürnberg
Vor der Überlassung hat sich der Schüler beziehungs weise haben sich die gesetzlichen
Vertreter vom ordnungsgemäßen Zustand der überlasse nen Instrumente zu überzeugen.
Festgestellte Mängel sind im Überlassungsschein fes tzuhalten. Der Empfang der Instrumente
ist schriftlich zu bestätigen.
Die überlassenen Instrumente sind sorgfältig zu beh andeln und vor Verlust, Beschmutzung,
Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
Die Instrumente dürfen außer im Fall einer notwendi gen Reparatur nicht an Dritte
weitergegeben werden.
Der Schüler haftet für jede Beschädigung und jeden Verlust. Die Höhe des Schadenersatzes
richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffung swert und bei der Beschädigung nach den
Reparaturkosten. Für bereits bei der Ausgabe vorhan dene Mängel besteht keine
Haftungspflicht.
Beschädigungen an den überlassenen Instrumenten sin d der Leitung der Musikschule
Nürnberg unverzüglich zu melden. Notwendige Reparat uren beziehungsweise eine
Wiederbeschaffung sind mit der Schulleitung abzuspr echen und gehen zulasten des Schülers.
Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fachfirmen durchgeführt werden.
Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, die überla ssenen Instrumente jederzeit
zurückzufordern.
Die Musikschule Nürnberg kann im Einzelfall verlang en, dass für überlassene Instrumente eine
Versicherung abgeschlossen wird.
Ö 22Ö 22
605
Musikschule Nürnberg
in der Kulturwerkstatt Auf AEG
Fürther Str. 244d
90429 Nürnberg
Tel. 0911/231-30 23
Fax 0911/231-30 25
musikschule.nuernberg@stadt.nuernberg.de
Überlassungsschein
Schülername ggf. gesetzlicher Vertreter
_________________________________ ________________ ________________
Anschrift__________________________________________________________________
hat zur Benutzung nach den Überlassungsbedingungen folgendes Instrument erhalten:
___________________________ Zubehör ______________________________________
Inventar-Nr. _________________ Serien-Nr._____________________________________
O Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,-- Eu ro, d.h. monatlich 10,-- Euro
O Die Überlassungsgebühr (Streicher- und Bläserklas sen, Instrumentenkarussell) ist
gebührenfrei.
O Die Überlassung ist gebührenfrei.
Die Ausgabe erfolgt am _____________ über die Fachlehrkraft ___________________________
Festgestellte Mängel:_____________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Außer den festgestellten Mängeln befand sich das Instrument bei der Ausgabe in einwandfreiem
Zustand.
Nürnberg, ___________ _____________________________ __________________
Unterschrift des Benutzers bzw. des gesetzlichen Vertreters
xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx
xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx
Die Rückgabe erfolgt am _______________
O Das Instrument ist im gleichen Zustand wie bei de r Ausgabe.
O Das Instrument weist gegenüber der Ausgabe folgen de zusätzliche, leichte Abnutzungs-
erscheinungen auf: ________________________________________________________
O Das Instrument hat folgende Beschädigungen: _____ _____________________________
________________________________________________________________________
Nürnberg, ________________
___________________________ _______________________ __________________________
Unterschrift der Lehrkraft Unterschrift des Benutz ers bzw. des gesetzlichen Vertreters
606
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
KuF/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung - MusGebS)
Anlagen:
01_Sachverhalt
02_Gebührensatzung_Musikschule_Entwurf
03_Gebührensatzung_Gegenüberstellung
04_Gebührensatzung_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz):
Entsprechend der Vorgabe, Gebühren und Entgelte regelmäßig zu überprüfen, soll eine
moderate Erhöhung der Musikschulgebühren zum Schuljahr 2023/24 erfolgen. Auch weiterhin
sollen alle Bevölkerungsteile in den Genuss von günstigem Musikunterricht kommen. Die
Ermäßigung für Inhaber des Nürnberg Passes beträgt deshalb weiterhin rund 50%. Aus der
Gebührenerhöhung können Mehreinnahmen von jährlich 24.800 Euro erwartet werden. Sie
werden nach erfolgtem Stadtratsbeschluss in den Haushaltsentwurf für 2024 aufgenommen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 23Ö 23
607
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/003/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
608
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/003/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung – MusGebS) und empfiehlt dem
Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung - MusGebS) beschlossen.
609
1
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung – MusGebS)
Sachverhalt:
Die Gebührensatzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt zum September 2018 geän-
dert. In Absprache mit Stk und 2. BM wurden während der Corona-Zeit keine Gebührenerhö-
hungen geplant, um die Familien finanziell nicht noch weiter zu belasten. Dies hätte möglich-
erweise zur Auflösung des Unterrichtsverhältnisses durch die Eltern geführt.
Die Corona-Zeit war eine große Belastung, sowohl für die Schülerinnen und S chüler der Mu-
sikschule Nürnberg als auch für die Musikschule Nürnberg selbst. Aber gerade hier hat sich
auch die Bedeutung der Musik und der Musikschule Nürnberg gezeigt. Die Musik war ein ent-
scheidender Faktor, gerade wenn andere Sozialkontakte weggefalle n waren. Die Förderung
der sozialen Kompetenzen gerade in Krisenzeiten hat sich einmal mehr als überaus wichtig
erwiesen.
Am 8.7.2022 wurde dem Kulturausschuss das Konzept der „Musikschule für alle“ vorgestellt,
das sich insbesondere auch der Verpflichtung zur Förderung der musikalischen Bildung von
Kindern verschrieben hat. Um Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen basiert das Konzept der
Musikschule Nürnberg wie auch in anderen Städten auf dezentraler wohnortnaher Beschu-
lung. Nur so ist ein breites Angebot für alle Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Die Nut-
zung einer breiten Palette von Klassenzimmern in Grundschulen ist daher Voraussetzung,
dieses Ziel zu erreichen und zudem die kalkulierten Einnahmen erzielen zu können.
Eine weitere Grundlage ist die Möglichkeit, qualifiziertes Fachpersonal einstellen zu können.
Die Anforderung an die Musikschullehrkräfte ergibt sich aus der Sing- und Musikschulverord-
nung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Angesichts der derzei-
tigen Wiederbesetzungssperre im Bereich 2. BM und der Tatsache, dass bisher nicht extern
ausgeschrieben werden durfte, waren freigewordene Stellen nicht mehr besetzbar. Sollte das
Angebot nicht aufrechterhalten werden können, bedeutet das auch, dass diese Schülerinnen
und Schüler nicht mehr bei Ensembles der Musikschule mitspielen können. Es ist davon aus-
zugehen, dass dies auch Kinder aus sozial schwachen Familien trifft, die sich nur aufgrund
der Nutzung von entsprechenden Ermäßigungen der Musikschule Musikunterricht leisten kön-
nen. Daher ist die Musikschule auf die Möglichkei t einer externen Besetzung frei werdender
Stellen angewiesen. Folgen sind sonst nicht nur eine dauerhafte Abwanderung langjähriger
Schülerinnen und Schüler, sondern auch eine Verringerung der Gebühreneinnahmen.
1. Haushaltssituation der Musikschule
Wie im letzten „Jahreskontrakt“ von KUF dargestellt, ist es der Musikschule durch Spar-
maßnahmen gelungen, das Budget 2022 einzuhalten.
2020 und 2021 erhielt die Musikschule durch den Freistaat Bayern aus dem Sonderfonds
Corona-Pandemie zusätzliche Mittel i. H. v. 173.500,00 €. Der „normale“ Staatszuschuss
ist allerdings weiterhin an der Obergrenze bei 320.000,00 € „gedeckelt“.
2. Änderung der Gebührensatzung
Es sind nun aktuelle Anpassungen erforderlich.
Als Teil der Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung schlägt der Geschäftsbereich 2. BM
eine Änderung bzw. Neufassung der Gebührensatzung vor. Erwartet werden dadurch
Mehreinnahmen von ca. 24.800 € pro Jahr, die in vollem Umfang erst im Haushaltsjahr
2024 wirksam werden.
In diese Kalkulation wurden Mindereinnahmen durch Nürnberg -Pass (50 % Gebührener-
mäßigung) i. H. v. 42.000,00 € mit einbezogen.
Die jetzt vorgeschlagene Erhöhung beträgt durchschnittlich 7 %, ist aber trotzdem so sozi-
alverträglich wie möglich geplant. Bei einer höheren Steigerung wäre auch eine höhere Zahl
Ö 23Ö 23
610
2
an Schülereltern zu erwarten, die sich dann den Musikschulunterricht nicht mehr leisten
können.
Neu eingeführt wird eine jährliche Verwaltungsgebühr von 10 € (bisher nur für die erstma-
lige Anmeldung).
3. Die Änderungen der Musikschulgebührensatzung im Einzelnen:
Auf alle Formulierungen wurde der sog. Digitalisierungscheck angewandt. Dadurch wurde
insbesondere die Formulierung „in Textform“ aufgenommen, die die Möglichkeit „schriftlich
als E-Mail“, und „schriftlich auf Papier“ impliziert.
Ebenso kommt nun durchgängig die Formulierung „Schülerinnen und Schüler“ zur Anwen-
dung. Auf diesem Wege wurden auch Formulierungen vereinheitlicht. In allen Regelungen
wurde der einheitliche Terminus „Musikschuljahr“, „Fachlehrkraft“, „Leitung der Musikschule
Nürnberg“ sowie „Musikschule Nürnberg“ eingesetzt.
Weitere Änderungen:
§ 1 Abs. 1 enthält nun eine jährliche Verwaltungspauschale von 10,00 € statt der bisherigen
einmaligen Aufnahmegebühr.
Insofern wurden auch alle diesbezüglichen Formulierungen in der Gebührensatzung von
„Aufnahmegebühr“ in „Verwaltungspauschale“ geändert.
In § 1 Abs. 2 (Tabelle) wurden nun neu aufgenommen: die Gebühr der Elem entaren Mu-
sikpädagogik für Erwachsene sowie die Gebühr für weitere Ergänzungsfächer.
Die bisherige Gebühr für Bläser - und Streicherklassen beinhaltete auch die Überlassung
von Instrumenten. Dies wurde nun getrennt, in der Tabelle stehen die reinen Unterrichtsge-
bühren.
Begriffliche Formulierungen zu einzelnen Unterrichtsangeboten wurden gem. Änderungen
in der Musikschulsatzung angepasst.
Die Formulierungen in § 3 zum Entstehen der Gebü hrenschuld wurden dahingehend kon-
kretisiert, dass die Gebührenschuld bei der Instrumentenüberlassung mit dem ersten Über-
lassungstag entsteht.
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 (Sozialermäßigung) wurde konkretisiert, nun können Nürnberg-Pässe auch
rückwirkend anerkannt werden. Hintergrund ist, dass Bedürftige ihre Nürnberg-Pässe teil-
weise erst stark verspätet (und dann rückwirkend) erhalten.
Neu aufgenommen wurde, dass die Ermäßigung nur für die Belegung eines instrumentalen
oder vokalen Hauptfachs gilt und falls weitere Fächer belegt werden, dann eine Ermäßigung
nur durch die Entscheidung der Leitung der Musikschule Nürnberg erfolgt.
In § 5 Abs. 2 Nr. 3 (Mehrfachermäßigung) wurde aufgenommen, dass die Ermäßigung für
das günstigste Unterrichtsfach gilt.
§ 5 Abs. 4 wurde konkretisiert. Bei Ermäßigungen auf die Verwaltungspauschale, die In-
strumenten-Überlassungsgebühr und den Ensemble- bzw. Ergänzungsunterricht würde der
Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis mehr stehen.
In § 6 (Rückerstattung) wird ein neuer Abs. 2 aufgenommen. Dort wird geregelt, dass auch
wenn der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt oder Schließung der Musikschule
Nürnberg aufgrund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben durch eine digitale Unterrichts-
form ersetzt wird, die Zahlungspflicht bestehen bleibt. Eine eventuelle Rückerstattung rich-
tet sich nach Abs. 1, wie jeglicher anderer Unterricht auch.
Dem Kulturausschuss wird daher die mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmte Sat-
zung zur Begutachtung vorgelegt.
611
________________________________________________________ 1
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung – MusGebS)
Vom .............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) folgende
Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehen der Gebühr
§ 4 Fälligkeit
§ 5 Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
§ 6 Rückerstattung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1
Gebührenpflicht
(1) Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg ist eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € zu entrichten.
(2) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Musikschul-Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauf-
folgenden Jahres). Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
Jahresgebühr mtl. Rate Jahresgebühr mit
Nürnberg Pass
mtl. Rate mit
Nürnberg Pass
1. Musikalische Früherziehung 324,00 € 27,00 € 162,00 € 13,50 €
Musikalische Grundausbildung 324,00 € 27,00 € 162,00 € 13,50 €
Musik für die Kleinsten 372,00 € 31,00 € 186,00 € 15,50 €
Elementare Musikpädagogik für Erwachsene 372,00 € 31,00 € 186,00 € 15,50 €
2. Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) 612,00 € 51,00 € 306,00 € 25,50 €
3. Gruppenunterricht
im Instrumental- oder Vokalbereich
a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern 600,00 € 50,00 € 300,00 € 25,00 €
45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern 468,00 € 39,00 € 234,00 € 19,50 €
b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern 768,00 € 64,00 € 384,00 € 32,00 €
60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern 648,00 € 54,00 € 324,00 € 27,00 €
4. Einzelunterricht
im Instrumental- und Vokalbereich
a) Einzelunterricht (30 Min.) 768,00 € 64,00 € 384,00 € 32,00 €
b) Einzelunterricht (45 Min.) 1.164,00 € 97,00 € 582,00 € 48,50 €
c) Einzelunterricht (60 Min.) 1.560,00 € 130,00 € 780,00 € 65,00 €
5. Musiktheorie (45 Min.) 480,00 € 40,00 € 240,00 € 20,00 €
6. Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN)
a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor 504,00 € 42,00 € 252,00 € 21,00 €
b) JCN Mini-Chor 360,00 € 30,00 € 180,00 € 15,00 €
c) JCN Vor-Chor 324,00 € 27,00 € 162,00 € 13,50 €
7. Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför-
derung) und Studienvorbereitende Ausbildung 1.164,00 € 97,00 € 582,00 € 48,50 €
8. Klassenmusizieren
im Instrumental- oder Vokalbereich
a) Streicherklasse (zzgl. Instrument) 432,00 € 36,00 € 216,00 € 18,00 €
b) Bläserklasse (zzgl. Instrument) 432,00 € 36,00 € 216,00 € 18,00 €
c) Blockflötenklasse 432,00 € 36,00 € 216,00 € 18,00 €
d) Chorklasse mit Stimmbildung 264,00 € 22,00 € 144,00 € 11,00 €
9. Ensemble
a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht 240,00 € 20,00 € 240,00 € 20,00 €
b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern
ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht
120,00 € 10,00 € 120,00 € 10,00 €
c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei
(3) Die Jahresgebühr ist in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten.
(4) Bei Aufnahme während des Musikschuljahres errechnet sich die Unterrichtsgebühr anteilig von dem ersten Unterrichtsmonat
bis zum Ende des Musikschuljahres. Beim erstmaligen Unterrichtsbeginn ab dem Monat Mai wird der August dieses Jahres nicht
berechnet. Scheidet die Schülerin/der Schüler nach dem Schnupperunterricht aus, beträgt die Unterrichtsgebühr ein Zwölftel der
Jahresgebühr der gewählten Unterrichtsart.
Ö 23Ö 23
612
________________________________________________________ 2
(5) Ändert sich die Gruppenstärke im Verlauf eines Musikschuljahres aus Gründen, die die Musikschule Nürnberg nicht zu
vertreten hat, so wird am Ersten des auf die Veränderung folgenden Monats die Gebühr der neuen Gruppenstärke entsprechend
angepasst.
(6) Die Kosten für Instrumente und Notenmaterial tragen die Schülerinnen/Schüler selbst.
(7) Auf Antrag können Instrumente der Musikschule (im Rahmen der Bestände) von Schülerinnen/Schülern gemäß § 23 MusS
genutzt werden. Die Überlassungsgebühr beträgt 120,00 Euro pro Musikschuljahr für jedes überlassene Instrument. Die Überlas-
sungsgebühr ist in zwölf gleichen monatlichen Raten zu entrichten. Werden Instrumente einmalig im Musikschuljahr für einen
Zeitraum von bis zu drei Monaten überlassen, ist die Überlassung gebührenfrei. Gleiches gilt für die Überlassung von Instrumen-
ten im Instrumentenkarussell.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist die Schülerin/der Schüler der Musikschule Nürnberg. Bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern sind
daneben deren gesetzliche Vertreter Gebührenschuldner.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3
Entstehen der Gebühr
Die Gebührenschuld entsteht bei der Verwaltungspauschale und der Jahresgebühr mit dem ersten Unterrichtstag, die Gebühren-
schuld bei der Überlassungsgebühr beginnt mit dem ersten Überlassungstag.
§ 4
Fälligkeit
(1) Die Verwaltungspauschale wird am Ersten des auf den Unterrichtsbeginn folgenden Monats fällig. Die zwölf Monatsraten
für die Jahresgebühr und die Überlassungsgebühr werden jeweils am Ersten des Monats im Voraus fällig.
(2) Kommt eine Schülerin/ein Schüler mit zwei Monatsraten der Jahresgebühr in Verzug oder bleibt eine Schülerin/ein Schüler
vor Ablauf des Musikschuljahres ohne Austrittsgenehmigung aus Gründen, die sie bzw. er oder die gesetzlichen Vertreter zu
vertreten haben, mehr als dreimal unentschuldigt dem Unterricht fern, so wird die Gebühr für das restliche Unterrichtsjahr sofort
zur Zahlung fällig.
(3) Scheidet eine Schülerin/ein Schüler während des Musikschuljahres mit Genehmigung der Leitung der Musikschule Nürnberg
aus (§ 16 Abs. 4 MusS), ist die Gebühr bis zum Ablauf des Monats zu entrichten, der dem Eingang der Abmeldung folgt. Entspre-
chendes gilt bei einem Ausschluss eine Schülerin/ein Schüler gemäß § 16 Abs. 5 MusS.
§ 5
Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
(1) Der Unterricht in den Ensemblefächern ist gebührenfrei, wenn gleichzeitig gebührenpflichtiger Unterricht in einem Hauptfach
an der Musikschule Nürnberg belegt wird. Belegt eine Schülerin/ein Schüler mehrere Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfach-
unterricht, ist die Ensemblegebühr für das erste Ensemble zu entrichten, alle weiteren Ensembles sind dann kostenfrei. Bei zeit-
gleicher Anmeldung mehrerer Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht ist die Ensemblegebühr gemäß § 1 Abs. 2 Satz
2 Nr. 9 Buchst. a) zu entrichten.
(2) Folgende Gebührenermäßigungen werden gewährt:
1. Sozialermäßigung:
Bei sozialer Bedürftigkeit wird auf Antrag eine Ermäßigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Tabellenspalten „Jahresgebühr mit
Nürnberg-Pass“ und „mtl. Rate mit Nürnberg-Pass“ gewährt. Der Antrag bedarf der Textform. Die Bedürftigkeit ist unver-
züglich durch die Vorlage eines gültigen Nürnberg -Passes nachzuweisen. Sie endet, sobald der vorgelegte Nürn berg-
Pass seine Gültigkeit verliert, spätestens aber nach Ablauf eines Jahres. Eine Verlängerung ist unter den Voraussetzun-
gen des Satzes 1 möglich. Sie muss vor Ablauf der geltenden Ermäßigung durch Vorlage des neuen Nürnberg-Passes
unaufgefordert bei der Musikschule Nürnberg beantragt werden. Im Übrigen gilt Abs. 3 Satz 1.
Die Ermäßigung gilt nur für die Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfachs. Werden weitere Fächer belegt,
erfolgt eine Ermäßigung nur durch die Entscheidung der Leitung der Musikschule Nürnberg.
2. Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie den gebührenpflichtigen Instrumental- oder Vokalunterricht, so wird für das
dritte Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 15 % gewährt, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder wird eine
Ermäßigung in Höhe von 25 % gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für die niedrigste Gebühr, die bei dem betreffenden
Gebührenschuldner und dessen gesetzlichen Vertretern anfällt.
3. Mehrfächerermäßigung:
Belegt eine Schülerin/ein Schüler mehrere gebührenpflichtige Fächer, so kann bei besonderer musikalischer Begabung
für das zweite und jedes weitere belegte Fach eine Ermäßigu ng von 15 % gewährt werden. Die Ermäßigung gilt dann
für das günstigste Unterrichtsfach.
(3) Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, der dem Antrag in Textform folgt, gewährt und auf volle Euro-Beträge aufgerun-
det. Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Fällt der Grund der Ermäßigung weg, ist
dies der Musikschule Nürnberg unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(4) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt für die Verwaltungspauschale, den Ergänzungs - und Ensembleunterricht, Workshops
sowie die Überlassungsgebühr.
613
________________________________________________________ 3
(5) Im Falle einer Beurlaubung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 MusS kann für die Zeit der Beurlaubung eine Ermäßigung in Höhe von
50 % der anteiligen Musikschulgebühr gewährt werden.
§ 6
Rückerstattung
(1) Fallen mehr als vier Unterrichtsstunden im laufenden Musikschuljahr aus, so werden die Gebühren ab der fünften Stund e
anteilig zurückerstattet. Dies gilt sowohl bei Krankheit oder unvermeidlicher Verhinderung der Fachlehrkraft als auch bei längerer
Krankheit der Schülerin/des Schülers. Schülerinnen/Schüler müssen eine ordnungsgemäße Entschuldigung und ein ärztliches
Attest vorgelegt haben. Die anteilige Rückerstattung muss nach Ablauf des Musikschuljahres in Textform beantragt werden. Der
Antrag muss spätestens zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem das betroffene Musikschuljahr geendet hat, bei der Musikschule
Nürnberg eingegangen sein. Darüber hinaus werden Gebühren nicht erstattet.
(2) Wird der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt oder Schließung der Musikschule Nürnberg aufgrund infektionsschutz-
rechtlicher Vorgaben durch eine digitale Unterrichtsform ersetzt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Ein Rückerstattung richtet
sich nach Abs. 1.
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.20 23 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg ( Musikschulge-
bührensatzung – MusGebS) vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 295), geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 274),
außer Kraft.
614
Gegenüberstellung der Gebühren für die Musikschule Nürnberg
(Die neuen Gebühren sind in Klammern rot gesetzt.)
Jahresgebühr mtl. Rate Jahresgebühr mit
Nürnberg Pass
mtl. Rate mit
Nürnberg Pass
1. Musikalische Früherziehung 300,00 €
(324,00 €)
25,00 €
(27,00 €)
150,00 €
(162,00 €)
12,50 €
(13,50 €)
Musikalische Grundausbildung 300,00 €
(324,00 €)
25,00 €
(27,00 €)
150,00 €
(162,00 €)
12,50 €
(13,50 €)
Mutter/Vater-Kind-Gruppe
Musik für die Kleinsten
348,00 €
(372,00 €)
29,00 €
(31,00 €)
174,00 €
(186,00 €)
14,50 €
(15,50 €)
Elementare Musikpädagogik für Erwachsene (372,00 €) (31,00 €) (186,00 €) (15,50 €)
2. Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) 564,00 €
(612,00 €)
47,00 €
(51,00 €)
282,00 €
(306,00 €)
23,50 €
(25,50 €)
3. Gruppenunterricht
im Instrumental- oder Vokalbereich
a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern 564,00 €
(600,00 €)
47,00 €
(50,00 €)
282,00 €
(300,00 €)
23,50 €
(25,00 €)
45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern 432,00 €
(468,00 €)
36,00 €
(39,00 €)
216,00 €
(234,00 €)
18,00 €
(19,50 €)
b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern 720,00 €
(768,00 €)
60,00 €
(64,00 €)
360,00 €
(384,00 €)
30,00 €
(32,00 €)
60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern 600,00 €
(648,00 €)
50,00 €
(54,00 €)
300,00 €
(324,00 €)
25,00 €
(27,00 €)
4. Einzelunterricht
im Instrumental- und Vokalbereich
a) Einzelunterricht (30 Min.) 720,00 €
(768,00 €)
60,00 €
(64,00 €)
360,00 €
(384,00 €)
30,00 €
(32,00 €)
b) Einzelunterricht (45 Min.) 1.080,00 €
(1.164,00 €)
90,00 €
(97,00 €)
540,00 €
(582,00 €)
45,50 €
(48,50 €)
c) Einzelunterricht (60 Min.) 1.440,00 €
(1.560,00 €)
120,00 €
(130,00 €)
720,00 €
(780,00 €)
60,00 €
(65,00 €)
5. Musiktheorie (45 Min.) 432,00 €
(480,00 €)
36,00 €
(40,00 €)
216,00 €
(240,00 €)
18,00 €
(20,00 €)
6. Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN)
a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor 468,00 €
(504,00 €)
39,00 €
(42,00 €)
234,00 €
(252,00 €)
19,50 €
(21,00 €)
b) JCN Mini-Chor 336,00 €
(360,00 €)
28,00 €
(30,00 €)
168,00 €
(180,00 €)
14,00 €
(15,00 €)
c) JCN Vor-Chor 300,00 €
(324,00 €)
25,00 €
(27,00 €)
150,00 €
(162,00 €)
12,50 €
(13,50 €)
7. Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför-
derung) und Studienvorbereitende Ausbildung
1.080,00 €
(1.164,00 €)
90,00 €
(97,00 €)
540,00 €
(582,00 €)
45,00 €
(48,50 €)
8. Klassenmusizieren
im Instrumental- oder Vokalbereich
a) Streicherklasse
Streicherklasse (zzgl. Instrument)
504,00 €
(432,00 €)
42,00 €
(36,00 €)
252,00 €
(216,00 €)
21,00 €
(18,00 €)
b) Bläserklasse
Bläserklasse (zzgl. Instrument)
504,00 €
(432,00 €)
42,00 €
(36,00 €)
252,00 €
(216,00 €)
21,00 €
(18,00 €)
c) Blockflötenklasse 408,00 €
(432,00 €)
34,00 €
(36,00 €)
204,00 €
(216,00 €)
17,00 €
(18,00 €)
d) Chorklasse mit Stimmbildung 240,00 €
(264,00 €)
20,00 €
(22,00 €)
120,00 €
(144,00 €)
10,00 €
(11,00 €)
9. Ensemble
a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht 240,00 € 20,00 € 240,00 € 20,00 €
b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern
ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht
120,00 € 10,00 € 120,00 € 10,00 €
c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei
Ö 23Ö 23
615
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung – MusGebS)
Vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 295),
zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fas sung der Be-
kanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 351) fol-
gende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehen der Gebühr
§ 4 Fälligkeit
§ 5 Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
§ 6 Rückerstattung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1
Gebührenpflicht
(1) Bei der erstmaligen Anmeldung an der Musikschule Nürnberg ist für jeden Schüler / jede Schülerin ei ne Aufnahmegebühr
von 10 Euro zu entrichten.
(2) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren u nd beziehen sich auf ein Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden
Jahres). Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
Jahresgebühr mtl. Rate Jahresgebühr mit
Nürnberg Pass
mtl. Rate mit
Nürnberg Pass
1. Musikalische Früherziehung 300,00 € 25,00 € 150, 00 € 12,50 €
Musikalische Grundausbildung 300,00 € 25,00 € 150, 00 € 12,50 €
Mutter/Vater-Kind-Gruppe 348,00 € 29,00 € 174,00 € 1 4,50 €
2. Instrumentenkarussell (45 Min.) 564,00 € 47,00 € 282,00 € 23,50 €
3. Gruppenunterricht
im Instrumental- oder Vokalbereich
a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern 564, 00 € 47,00 € 282,00 € 23,50 €
45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern 432,00 € 36,00 € 216,00 € 18,00 €
b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern 720, 00 € 60,00 € 360,00 € 30,00 €
60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern 600,00 € 50,00 € 300,00 € 25,00 €
4. Einzelunterricht
im Instrumental- und Vokalbereich
a) Einzelunterricht (30 Min.) 720,00 € 60,00 € 360, 00 € 30,00 €
b) Einzelunterricht (45 Min.) 1.080,00 € 90,00 € 54 0,00 € 45,00 €
c) Einzelunterricht (60 Min.) 1.440,00 € 120,00 € 7 20,00 € 60,00 €
5. Musiktheorie (45 Min.) 432,00 € 36,00 € 216,00 € 18,00 €
6. Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN)
a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor 468,00 € 39,00 € 234 ,00 € 19,50 €
b) JCN Mini-Chor 336,00 € 28,00 € 168,00 € 14,00 €
c) JCN Vor-Chor 300,00 € 25,00 € 150,00 € 12,50 €
7. Förderklasse und Frühförderung 1.080,00 € 90,00 € 540,00 € 45,00 €
8. Klassenmusizieren
im Instrumental- oder Vokalbereich
a) Streicherklasse 504,00 € 42,00 € 252,00 € 21,00 €
b) Bläserklasse 504,00 € 42,00 € 252,00 € 21,00 €
c) Blockflötenklasse 408,00 € 34,00 € 204,00 € 17,0 0 €
d) Chorklasse mit Stimmbildung 240,00 € 20,00 € 120 ,00 € 10,00 €
9. Ensemble
a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht 240,00 € 20,00 € 240,00 € 20,00 €
b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern
ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht
120,00 € 10,00 € 120,00 € 10,00 €
c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht gebühren -frei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei
(3) Die Jahresgebühr ist in zwölf gleichen Monatsra ten zu entrichten.
(4) Bei Aufnahme während des Schuljahres errechnet s ich die Unterrichtsgebühr anteilig von dem ersten Unterrichtsmonat bis
zum Schuljahresende. Beim erstmaligen Unterrichtsbegi nn ab dem Monat Mai wird der August dieses Jahres n icht berechnet.
Scheidet der Schüler / die Schülerin nach dem Schnuppe runterricht aus, beträgt die Unterrichtsgebühr ein Zwölftel der Jahres-
gebühr der gewählten Unterrichtsart.
(5) Ändert sich die Gruppenstärke im Verlauf eines Sc huljahres aus Gründen, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, so
wird am Ersten des auf die Veränderung folgenden Monats die Gebühr der neuen Gruppenstärke entsprechend angepasst.
(6) Die Kosten für Instrumente und Notenmaterial tra gen die Schüler / Schülerinnen selbst.
Ö 23Ö 23
616
(7) Auf Antrag können Instrumente der Musikschule ( im Rahmen der Bestände) von Schülern gemäß § 22 MusS genutzt wer-
den. Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,00 Euro für jedes überlassene Instrument. Die Überlass ungsgebühr ist in 12
gleichen monatlichen Raten zu entrichten. Werden In strumente einmalig im Schuljahr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten
überlassen, ist die Überlassung gebührenfrei. Das G leiche gilt für die Überlassung von Instrumenten in Streicher- und Bläser-
klassen sowie im Instrumentenkarussell.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist der Schüler/ die Schüleri n der Musikschule Nürnberg. Bei minderjährigen Schül ern / Schülerinnen
sind daneben deren gesetzliche Vertreter Gebührenschuldner.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3
Entstehen der Gebühr
Die Gebührenschuld entsteht bei der Aufnahme-, Jahres- und Überlassungsgebühr mit dem ersten Unterrichtstag.
§ 4
Fälligkeit
(1) Die Aufnahmegebühr wird am Ersten des auf den Un terrichtsbeginn folgenden Monats fällig. Die zwölf Monatsraten für die
Jahresgebühr und die Überlassungsgebühr werden jeweils am Ersten des Monats im Voraus fällig.
(2) Kommt ein Schüler / eine Schülerin mit zwei Monats raten der Jahresgebühr in Verzug oder bleibt ein Sch üler / eine Schü-
lerin vor Ablauf des Schuljahres ohne Austrittsgeneh migung aus Gründen, die er oder die gesetzlichen Ver treter zu vertreten
haben, mehr als dreimal unentschuldigt dem Unterric ht fern, so wird die Gebühr für das restliche Unter richtsjahr sofort zur Zah-
lung fällig.
(3) Scheidet der Schüler / die Schülerin während des Schuljahres mit Genehmigung der Leitung der Musiksch ule Nürnberg
aus (§ 16 Abs. 4 MusS), ist die Gebühr bis zum Ablau f des Monats zu entrichten, der dem Eingang der schr iftlichen Abmeldung
folgt. Entsprechendes gilt bei einem Ausschluss des Schülers / der Schülerin gemäß § 16 Abs. 5 MusS.
§ 5
Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
(1) Der Unterricht in den Ensemblefächern ist gebühr enfrei, wenn gleichzeitig gebührenpflichtiger Unter richt in einem Haupt-
fach an der Musikschule Nürnberg belegt wird. Belegt ein Schüler / eine Schülerin mehrere Ensembles ohne g leichzeitigen
Hauptfachunterricht, ist die Ensemblegebühr für das erste Ensemble zu entrichten, alle weiteren Ensemble s sind dann kosten-
frei. Bei zeitgleicher Anmeldung mehrerer Ensembles o hne gleichzeitigen Hauptfachunterricht ist die Ensemblegebühr gemäß §
1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 Buchst. a) zu entrichten.
(2) Folgende Gebührenermäßigungen werden gewährt:
1. Sozialermäßigung:
Bei sozialer Bedürftigkeit gilt ab dem Monat nach Vorl age des gültigen Nürnberg-Passes des Schülers / der S chülerin auf
Antrag eine Ermäßigung gemäß § 1 Abs. 2. Sie endet, s obald der vorgelegte Nürnberg-Pass seine Gültigkeit verliert, spä-
testens aber nach Ablauf eines Jahres. Eine Verlängerung ist unter den Voraussetzungen des Satzes 1 möglich. Sie muss
vor Ablauf der geltenden Ermäßigung durch Vorlage des neuen Nürnberg-Passes unaufgefordert bei der Musiks chule
Nürnberg schriftlich beantragt werden. Im Übrigen gilt Abs. 3 Satz 1.
2. Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie den gebührenpf lichtigen Instrumental- oder Vokalunterricht, so wir d für das dritte
Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 15 v. H. ge währt, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder w ird 25 v. H.
Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für die niedrigste Gebühr, die bei dem betreffenden Gebührenschuldner und
dessen gesetzlichen Vertretern anfällt.
3. Mehrfächerermäßigung:
Belegt ein Schüler / eine Schülerin mehrere gebührenpf lichtige Fächer, so kann bei besonderer musikalisch er Begabung
für das zweite und jedes weitere belegte Fach eine Ermäßigung von 15 v. H. gewährt werden.
(3) Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, der dem s chriftlichen Antrag folgt, gewährt und auf volle Eur o-Beträge aufge-
rundet. Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Fällt der Grund der Ermäßigung weg,
ist dies unverzüglich der Musikschule schriftlich mitzuteilen.
(4) Für die einmalige Aufnahmegebühr sowie die Über lassungsgebühren für Instrumente werden keine Ermäßi gungen ge-
währt.
(5) Im Falle einer Beurlaubung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 der MusS kann für die Zeit der Beurlaubung eine Ermäßigung in Höhe
von 50 v. H. der anteiligen Musikschulgebühr gewährt werden.
§ 6
Rückerstattung
Fallen mehr als vier Unterrichtsstunden im laufende n Schuljahr aus, so werden die Gebühren ab der fünft en Stunde anteilig zu-
rückerstattet. Dies gilt sowohl bei Krankheit oder u nvermeidlicher Verhinderung der Lehrkraft als auch b ei längerer Krankheit
des Schülers / der Schülerin. Schüler / Schülerinnen mü ssen eine ordnungsgemäße Entschuldigung und ein ärzt liches Attest
vorgelegt haben. Die anteilige Rückerstattung muss schriftlich nach Ablauf des Schuljahres beantragt werden. Der Antrag muss
spätestens zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem da s betroffene Schuljahr geendet hat, bei der Musiksch ule eingegangen
sein. Darüber hinaus werden Gebühren nicht erstattet.
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2014 in Kraft. Gleichzei tig tritt die Gebührensatzung für die Musikschule N ürnberg (Musikschul-
GebS – MusGebS) vom 25. Mai 2010 (Amtsblatt S. 171) außer Kraft.
617
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3
der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 19.07.2023
Haushaltsjahr 2022
213300 "HVE Schule & Sport - Grund-/Mittelschulen"
101.123 € bei IA C2130320021B "Oedenberger Str. 135: Sanierung TH-Boden"
Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
46.000 € aus IA C2130321034B " husneldastr. 5 Uhrenturm Betonsanierung"
Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
55.123 € aus IA C2310321017B "BBZ, Bauteil G, Sanierung Aufzug"
Kostenart 62320102 "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 15.05.2023
Haushaltsjahr 2023
1. 126100 "Brandschutz und Gefahrenabwehr"
1.285.000 € bei IA P1262200000U "Feuerwehr: Spezialfahrzeuge"
Kostenart 69920000 "Aufwendungen für immaterielles Vermögen"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Deckung:
1.285.000 € aus IA E2110080402U "Fürreuthweg 95: Neubau GS Kombieinrichtung"
Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 17.05.2023
2. 414040 "Prävention und Gesundheitsförderung"
38.800 € bei 414040 Kst. Z414040006 "AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V."
Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
Deckung:
38.800 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze"
Kostenart 63121300 "Zuweisung an Zweckverbände Art 1"
Datum: 16.06.2023
- 2 -
Ö 24Ö 24
618
- 2 -
3. 551000 "Öffentliches Grün"
850.000 € bei IA K5510120300U "Grünanlage Hesperidengarten Abriss"
Kostenart 62330006 "Tiefbau - Einzelmaßnahmen (konsumtiv)"
Deckung:
500.000 € aus IA P2110700000U "GS West Neubau (Bezirk)"
Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
350.000 € aus 541000 Kst. L541000001 "Verkehrsflächen/Straßen"
Kostenart 62550910 "Erstattungen an SÖR (Infrastrukturvermögen)"
Datum: 19.06.2023
619
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
SpS/013/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 14.07.2023 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Investitionzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Sachverhalt (kurz):
Für das Jahr 2023 stehen im Haushalt durch eine pauschale Kürzung insgesamt 1.063.000
EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung (vgl. RWA 24.05.2023).
Unter Berücksichtigung der in der Sportkommission am 10.03.2023 beschiedenen
Auszahlungen stehen noch Restmittel in Höhe von 453.000 EUR zur Verfügung. Eine
Verteilung der Mittel entsprechend Anlage 4.2 wird vorgeschlagen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 338.800 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 119.800 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 219.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 25Ö 25
620
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/013/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die geförderten, gemeinnützigen Vereine haben eine breites Angebot, dass
sich an alle Bürger:innen richtet, vom Grundsatz allen zugänglich ist und
Vielfalt, Inklusion, Chancengleichheit etc fördert.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
621
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/013/2023
Seite 3 von 3
Empfehlungsvorschlag:
Für das Jahr 2023 stehen unter Berücksichtigung der in der Sportkommission am 10.03.2023
beschiedenen Auszahlungen noch 453.000 Euro an Zuschüssen für vereinseigene
Sportanlagen zur Verfügung. Eine Verteilung der Mittel entsprechend Anlage 4.2 wird
vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Empfehlungsvorschlag aus der Sportkommission vom 14.07.2023 wird zum Beschluss
erhoben.
622
Anlage 4.1
Investitionzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Entscheidungsvorlage
Der Planansatz in Höhe von regulär 1.100.000 EUR reduziert sich durch eine pauschale Kürzung
des investiven Anteils in Höhe von 15% um 37.000 EUR . Demnach stehen f ür das Jahr 2023 im
Haushalt 1.063.000 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Im Rah-
men der Sitzung der Sportkommission vom 10.03.2023 wurden Zuschüsse für vereinseigene Sport-
anlagen in Höhe von 610.000 EUR bewilligt und ausgezahlt.
Haushaltsmittel 1.100.000 EUR
abzgl. pauschale Kürzung des investiven Anteils - 37.000 EUR
Verfügbare Zuschussmittel in 2023 1.063.000 EUR
Zahlungen gemäß Beschluss der Sportkommission am 10.03.2023 610.000 EUR
Bewilligungen gemäß Anlage 4.2 338.800 EUR
Restmittel 114.200 EUR
In der Anlage 4.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse
bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits
vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilli-
gungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind.
Bei einigen Vereinen, für die ein Zuschuss für das Jahr 2023 vorgesehen ist, fehlen noch erforderli-
che Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden, so dass der städtische Zu-
schuss hierfür in der Sitzung der Sportkommission im Winter 2023 zur Bewilligung vorgelegt werden
kann. Es stehen dann noch 114.200 EUR zur Verfügung.
Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – bei neueren Maßnah-
men (Stichtag Antragstellung: 13.02.2019) pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000
EUR ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 EUR liegt, erfolgt die Auszahlung
über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für ältere Maßnahmen gilt, dass maximal 50 .000
EUR pro Jahr und Maßnahme ausgezahlt werden können, bei über 300.000 EUR Gesamtzuschuss
erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser
Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebe-
nenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.
Ö 25Ö 25
623
Anlage 4.2
Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Empfehlung
der Sportkommission vom 14.07.2023
- öffentlich -
I. Aus Mitteln des Sachkontos "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" werden bewilligt:
Vorhaben- Verein
Nr. Maßnahme Zuschuss
008_22 ASC Boxdorf 1933 e.V. 2.250 €
Sanierung Rasenplatz (B-Platz)
011_34 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. 3.650 €
Bestandsicherung Tennisplätze
061_24 Club am Marienberg e.V. 3.650 €
Sanierung Vorraum Tennishalle und Wege zum Tennisplatz
082_493 DJK BFC e.V. 2.400 €
Anschaffung Traktormähwerk
091_21 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. 48.300 €
Generalsanierung Rasenspielfelder und Einbau Beregnungsanlage
091_22 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. 39.550 €
Generalsanierung B-Platz
123_292 ESV Flügelrad Nürnberg e.V. 21.800 €
Sanierung Kegelbahnsteuerung
322_299c Post-SV Nürnberg e.V. 10.800 €
Errichtung einer Dirtbike-Anlage
322_299d Post-SV Nürnberg e.V. 15.000 €
Bestandssicherung Hallenbad
330_45 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 8.800 €
Anschaffung Häcksler zur Pflege sportlich genutzter Waldfläche
354_23 Reitclub Fischbach e.V. 3.400 €
Kanalsanierung
356_20 Reitclub Tattersall Nürnberg e.V. 3.650 €
Sanierung Außenplatz Dressur
408_44 SC Worzeldorf 1949 e.V. 3.800 €
Neuanschaffung Tennisplatzwalze
435_49 Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. 11.200 €
Ersatzanschaffung Mähtraktor
498_493 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 3.750 €
Anschaffung Poolsauger
498_494 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 1.300 €
Pumpen für Beckenwartung
498_495 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 350 €
Hochdruckreiniger
498_496 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 2.250 €
Anschaffung Sandreinigungsgerät
498_497 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 1.450 €
Einbau Chlorpumpen
527_20 TC Großgründlach e.V. 18.000 €
Sanierung Toilettenanlage
530_30 TC Goldbach e.V. 4.100 €
Sanierung Ballfangzaun
Seite 2
Ö 25Ö 25
624
Seite 2
Vorhaben- Verein
Nr. Maßnahme Zuschuss
563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. 70.000 €
Umbau Waldsportanlage Erlenstegen
563_38 TSV 1846 Nürnberg e.V. 2.600 €
Sanierung Duschen und Umkleiden
567_23 TSV Falkenheim Nürnberg e.V. 19.550 €
Kanalsanierung
569_392 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. 3.700 €
Einbau Wasserpumpe
570_23 TSV Katzwang 1905 e.V. 30.000 €
Flutlichtumrüstung
570_37 TSV Katzwang 1905 e.V. 2.450 €
Austausch Warmwasserspeicher
572_39 TSV Kornburg 1932 e.V. 1.050 €
Erneuerung Garagentore (Sportgerätelager)
Gesamtsumme 338.800 €
625
Sportkommissionssitzung am 14.07.2023 Anlage 4.3
neu zu bewilligende Investitionszuschüsse Seite: 1
008_22 ASC Boxdorf 1933 e.V. Antrag SpS: 28.03.2022 Kosten: 18.488 €
Sanierung Rasenplatz (B-Platz) Antrag BLSV: 12.04.2022 zuwendungsfähig: 18.329 €
Renovierung B-Platz und Pflege A-Platz Gen. BLSV: 26.04.2022 Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: 27.02.2023 Zuschuss: 8.250 €
Verw.Nachweis: 23.05.2022 bisher bewilligt: 6.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.250 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
011_34 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 08.03.2023 Kosten: 8.076 €
Bestandsicherung Tennisplätze Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 8.076 €
Die in die Jahre gekommenen Tennisplätze müssen über die Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
Jahrespflege hinaus instandgesetzt werden, um den Spielbetrieb zu Bewillig. BLSV: Zuschuss: 3.650 €
gewährleisten. Verw.Nachweis: 27.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.650 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
061_24 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 26.03.2021 Kosten: 65.806 €
Sanierung Vorraum Tennishalle und Wege zum Antrag BLSV: 22.03.2021 zuwendungsfähig: 30.327 €
Tennisplatz
Sanierung des Vorraumes der Tennishalle und Pflasterung des Zugangs Gen. BLSV: 13.10.2021 Fördersatz: 45%
zu Tennisplatz und Vereinstafel.
Bewillig. BLSV: 27.02.2023 Zuschuss: 13.650 €
Verw.Nachweis: 14.06.2022 bisher bewilligt: 10.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.650 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
082_493 DJK BFC e.V. Antrag SpS: 24.08.2022 Kosten: 5.106 €
Anschaffung Traktormähwerk Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 4.780 €
Ersatzanschaffung eines Mähwerks für den vorhandenen Traktor zur Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
Pflege der Rasenflächen. Das vorhandene Mähwerk ist nicht
vollumfänglich einsatzfähig für die alltäglichen Arbeiten auf den Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.400 €
Sportplätzen, eine Reparatur nicht wirtschaftlich.
Verw.Nachweis: 21.12.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.400 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
091_21 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. Antrag SpS: 15.05.2017 Kosten: 114.190 €
Generalsanierung Rasenspielfelder u. Einbau Antrag BLSV: 12.02.2020 zuwendungsfähig: 107.373 €
Beregnungsanlage
Da in den letzten Jahren die beiden Rasenspielfelder des Vereins durch Gen. BLSV: 02.04.2020 Fördersatz: 45%
zahlreiche Mannschaften sehr stark beansprucht worden sind und auch
eine ausreichende Bewässerung nicht gegeben ist, sollen nun zwei Bewillig. BLSV: 18.04.2023 Zuschuss: 48.300 €
Beregnungsanlagen eingebaut werden. Danach werden die beiden
Rasenplätze generalsaniert und nachgesät. Verw.Nachweis: 23.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 48.300 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
091_22 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.04.2020 Kosten: 95.549 €
Generalsanierung B-Platz Antrag BLSV: 02.09.2020 zuwendungsfähig: 87.921 €
Generalsanierung des Hartplatzes mit Stützmauer als Abgrenzung zum Gen. BLSV: 08.09.2020 Fördersatz: 45%
Kleinspielfeld.
Bewillig. BLSV: 18.04.2023 Zuschuss: 39.550 €
Verw.Nachweis: 23.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 39.550 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
Ö 25Ö 25
626
Sportkommissionssitzung am 14.07.2023 Anlage 4.3
neu zu bewilligende Investitionszuschüsse Seite: 2
123_292 ESV Flügelrad Nürnberg e.V. Antrag SpS: 22.09.2020 Kosten: 49.782 €
Sanierung Kegelbahnsteuerung Antrag BLSV: 02.09.2020 zuwendungsfähig: 48.415 €
Erneuerung der Kegelbahnsteuerung, In diesem Zuge sollen auch Gen. BLSV: 08.09.2020 Fördersatz: 45%
Reparaturarbeiten an Decke und Wänden der Kegelbahnanlage
durchgeführt werden. Bewillig. BLSV: 11.05.2023 Zuschuss: 21.800 €
Verw.Nachweis: 22.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 21.800 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
322_299c Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 11.03.2022 Kosten: 32.014 €
Errichtung einer Dirtbikeanlage Antrag BLSV: 12.03.2021 zuwendungsfähig: 32.014 €
Errichtung einer Dirtbikeanlage zur Überführung der ZABO-Trails in Gen. BLSV: 28.07.2021 Fördersatz: 45%
den organisierten Sport.
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 14.400 €
Verw.Nachweis: 09.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 10.800 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.600 €
322_299d Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 25.03.2022 Kosten: 45.071 €
Bestandssicherung Hallenbad Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 44.717 €
Verschiedene dringend notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
Hallenbads.
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 20.100 €
Verw.Nachweis: 09.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 15.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 5.100 €
330_45 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 Antrag SpS: 23.04.2022 Kosten: 19.452 €
Anschaffung Häcksler zur Pflege sportlich genutzter Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 17.589 €
Waldfläche
Zur Pflege der sportlich genutzten Waldflächen (u.a. Bogenparcours) Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
des Vereins und auf Basis eines forstwissenschaftlichen Gutachtens zur
Verkehrssicherheit muss ein mobiler Häcksler zur Beseitigung von Tot- Bewillig. BLSV: Zuschuss: 8.800 €
und Schadholz beschafft werden.
Verw.Nachweis: 10.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 8.800 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
354_23 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 19.11.2021 Kosten: 10.049 €
Kanalsanierung Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 7.600 €
Kanalsanierung nach Feststellung von Mängeln bei Prüfung Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 3.400 €
Verw.Nachweis: 14.04.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.400 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
356_20 Reitclub Tattersall Nürnberg e.V. Antrag SpS: 21.12.2021 Kosten: 29.259 €
Sanierung Außenplatz Dressur Antrag BLSV: 02.08.2021 zuwendungsfähig: 29.259 €
Sanierung des Außenplatzes Dressur 25m x 65m Gen. BLSV: 16.12.2021 Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: 13.01.2023 Zuschuss: 13.150 €
Verw.Nachweis: 09.09.2022 bisher bewilligt: 9.500 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.650 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
627
Sportkommissionssitzung am 14.07.2023 Anlage 4.3
neu zu bewilligende Investitionszuschüsse Seite: 3
408_44 SC Worzeldorf 1949 e.V. Antrag SpS: 23.06.2022 Kosten: 7.619 €
Neuanschaffung Tennisplatzwalze Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 7.619 €
Neuanschaffung einer Tennisplatzwalze mit Hydraulikantrieb als Ersatz Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
für defekte Walze, die seit 30 Jahren im Betrieb ist.
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 3.800 €
Verw.Nachweis: 27.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.800 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
435_49 Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. Antrag SpS: 17.03.2022 Kosten: 22.372 €
Ersatzanschaffung Mähtraktor Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 22.372 €
Reparatur des Altgerätes ist nicht mehr wirtschaftlich, daher wird ein Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
Ersatzgerät angeschafft.
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 11.200 €
Verw.Nachweis: 23.12.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 11.200 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
498_493 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 02.11.2020 Kosten: 28.968 €
Anschaffung Poolsauger Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 25.500 €
Kauf eines Absauggerätes / Poolsaugers für die Wartung und Pflege der Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
Schwimmbecken
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 12.750 €
Verw.Nachweis: 15.06.2021 bisher bewilligt: 9.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.750 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
498_494 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 09.01.2021 Kosten: 11.114 €
Pumpen für Beckenwartung Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 9.783 €
Ersatzbeschaffung von drei Mastpumpen und zwei Tauchpumpen als Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
Pflegegeräte zur Entleerung und Reinigung der Becken
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 4.900 €
Verw.Nachweis: 07.06.2021 bisher bewilligt: 3.600 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 1.300 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
498_495 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 04.01.2021 Kosten: 3.024 €
Hochdruckreiniger Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 2.662 €
Ersatzbeschaffung von zwei Hochdruckreinigungsgeräten, da eine Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
Reparatur der Altgeräte nicht wirtschaftlich ist.
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 1.350 €
Verw.Nachweis: 04.05.2021 bisher bewilligt: 1.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 350 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
498_496 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 16.05.2022 Kosten: 17.548 €
Anschaffung Sandreinigungsgerät Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 17.548 €
Anschaffung einer Sandreinigungsmaschine zu Pflege, Säuberung und Gen. BLSV: Fördersatz: 50%
Einebnung der Felder der Beachvolleyballabteilung.
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 8.750 €
Verw.Nachweis: 03.08.2022 bisher bewilligt: 6.500 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.250 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
628
Sportkommissionssitzung am 14.07.2023 Anlage 4.3
neu zu bewilligende Investitionszuschüsse Seite: 4
498_497 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 04.06.2022 Kosten: 13.804 €
Einbau Chlorpumpen Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 12.151 €
Aufgrund gesetzlicher Änderung muss jeweils eine neue Chlorpumpe Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
für das Nichtschwimmerbecken und das Schwimmerbecken angeschafft
werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 5.450 €
Verw.Nachweis: 04.08.2022 bisher bewilligt: 4.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 1.450 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
527_20 TC Großgründlach e.V. Antrag SpS: 31.12.2022 Kosten: 55.000 €
Sanierung Toilettenanlage Antrag BLSV: 18.01.2023 zuwendungsfähig: 55.000 €
Renovierung der 40 Jahre alten Sanitäranlagen dringend notwendig. Gen. BLSV: 30.01.2023 Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 24.750 €
Verw.Nachweis: 15.05.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 18.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 6.750 €
530_30 TC Goldbach e.V. Antrag SpS: 29.12.2022 Kosten: 9.092 €
Sanierung Ballfangzaun Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 9.092 €
Notwendige Erneuerung des Ballfangzauns am Tennisplatz Nr.1. Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 4.100 €
Verw.Nachweis: 04.04.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 4.100 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
563_24 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 03.08.2018 Kosten: 1.274.288 €
Umbau Waldsportanlage Erlenstegen Antrag BLSV: 18.10.2018 zuwendungsfähig: 1.068.959 €
Das Vereinsgelände in Erlenstegen soll saniert werden. In diesem Zuge Gen. BLSV: 14.11.2018 Fördersatz: 45%
werden Dach, EG und UG des Vereinsheims sowie Spielfelder saniert
und ein Lichthof gebaut. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 481.050 €
Verw.Nachweis: 15.05.2023 bisher bewilligt: 29.750 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 70.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 381.300 €
563_38 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 23.11.2022 Kosten: 5.953 €
Sanierung Duschen und Umkleiden Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 5.763 €
Austausch der Duschpanelen in der Turnhalle in der Fuggerstraße Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
notwendig.
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.600 €
Verw.Nachweis: 07.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.600 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
567_23 TSV Falkenheim Nürnberg e.V. Antrag SpS: 18.02.2022 Kosten: 87.997 €
Kanalsanierung Antrag BLSV: 21.04.2022 zuwendungsfähig: 43.482 €
Kanalsanierung nach Prüfungsanfrage durch Stadtentwässerungsamt Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: 18.04.2023 Zuschuss: 19.550 €
Verw.Nachweis: 27.03.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 19.550 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
569_392 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 09.08.2022 Kosten: 8.229 €
Einbau Wasserpumpe Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 8.229 €
Einbau einer Unterwasserpumpe und Errichtung dreier Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
Wasserentnahmestellen zur Bewässerung des B-Platzes und
Kleinspielfelds. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 3.700 €
Verw.Nachweis: 17.04.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.700 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
629
Sportkommissionssitzung am 14.07.2023 Anlage 4.3
neu zu bewilligende Investitionszuschüsse Seite: 5
570_23 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 12.11.2020 Kosten: 95.495 €
Flutlichtumrüstung Antrag BLSV: 20.10.2020 zuwendungsfähig: 95.495 €
Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED am Hartplatz, Gen. BLSV: 21.12.2020 Fördersatz: 45%
Kleinfeld und Beachvolleyballplatz. In diesem Zuge werden auch die
Flutlichtmaste erneuert. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 42.950 €
Verw.Nachweis: 10.05.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 30.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 12.950 €
570_37 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 13.02.2020 Kosten: 8.296 €
Austausch Warmwasserspeicher Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 5.404 €
Austausch defekter Boiler Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.450 €
Verw.Nachweis: 10.05.2023 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.450 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
572_39 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 20.06.2022 Kosten: 6.307 €
Erneuerung Garagentore Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 6.307 €
Erneuerung der Garagentore zur sicheren Unterbringung von Pflege- Gen. BLSV: Fördersatz: 45%
geräten. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.850 €
Verw.Nachweis: 09.09.2022 bisher bewilligt: 1.800 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 1.050 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
Summe neu zu bewilligende Zuschüsse: 338.800 €
630
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
SpS/015/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 14.07.2023 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Jahr der Inklusion; Rückblick Host Town - Ausblick SPOD 2026
Sachverhalt (kurz):
Die Gastgeberrolle für die Delegation aus Österreich im Rahmen der Special Olympics World
Games, hat Nürnberg hervorragend gemeistert und Special Olympics Deutschland (SPOD) ist
auf die Stadt aufmerksam geworden. Nürnberg wurde seitens SPOD aktiv angefragt, ob die
Stadt sich die Ausrichtung der nationalen Spiele 2026 vorstellen kann.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 26Ö 26
631
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/015/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Wie dargestellt, werden ein Großteil der Kosten von SPOD getragen.
Für die Deckung der restlichen Summe werden öffentliche Mittel von
Bund, Land und Kommune benötigt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die SPOD werden als Großevent für geistg und mehrfach behinderte
Menschen einen großen Beitrag zur Inklusion auch über die
Veranstaltungswoche hinaus leisten.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
632
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/015/2023
Seite 3 von 3
Empfehlungsvorschlag:
Die Sportkommission begrüßt das Bestreben, die nationalen Spiele von Special Olympics
Deutschland in Nürnberg auszurichten zu wollen. Weiterhin wird empfohlen, die Verwaltung zu
beauftragen, Verhandlungen mit Bund, Freistaat und SPOD zur Klärung der Ausrichtung und
Finanzierung aufzunehmen und sich nach Klärung dieser Fragen bis zum 23. Oktober 2023 für
die Ausrichtung der Spiele zu bewerben.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission wird zum Beschluss erhoben.
633
Anlage 6.1
Jahr der Inklusion
Rückblick Host Town – Ausblick SPOD 2026
Sachverhalt
Mit dem Host Town Program der Special Olympics World Games Berlin 2023 hat sich Nürnberg im
Hinblick auf die Inklusion im Sport neu aufgestellt. Der Sportservice hat für Nürnberg nicht nur die
erfolgreiche Rolle als Gastgeberin organisiert, sondern im Rahmen der Vorbereitung ein großes
Netzwerk initiiert, um den inklusiven Gedanken sichtbarer und erlebbarer zu machen, damit
Menschen mit kognitiven oder körperlichen Einschränkungen am alltäglichen Leben der
Stadtgesellschaft teilhaben können.
Nürnberg hat als Host Town vom 12. bis 15. Juni 2023 die Delegation aus Österreich empfangen
und den 111 Sportlerinnen und Sportlern, den Unified Partnerinnen und Partnern sowie dem
Betreuungsteam einen erlebnisreichen und unvergesslichen Aufenthalt bereitet.
Es ist aber nicht nur der viertägige Besuch, der Nürnberg zur Host Town macht. Mit dem Host
Town Program wurden schon vor dem Delegationsbesuch Projekte und Maßnahmen unterstützt
und initiiert, die die Inklusion in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft sichtbar machten
und neue Impulse setzten.
Die vielen positiven Erfahrungen und die sich zeigende Relevanz dieser Arbeit hat auch nach den
vier Tagen Gastgeberrolle tiefe Spuren hinterlassen:
Das Ziel: Inklusives Handeln im Sportbereich in der Stadt verstetigen
Zugänge erleichtern - Teilhabe ermöglichen - Netzwerke stärken - Öffentlichkeit schaffen!
Inklusion im Sport wird in den verschiedenen Aufgabenbereichen von SpS mitgedacht.
Die Umsetzung:
Sportangebote: Verschiedene Sportvereine wie der Behinderten- und
Versehrtensportverein (BVSV) oder der Gehörlosen Sport Club bieten Sport für Menschen
mit Beeinträchtigung an. Auch viele andere Vereine haben ihre Sportangebote inklusiv
geöffnet. Sie lassen sich über die Online-Sportsuche des SportService finden (über die
Auswahl "Auch für Menschen mit Handicap geeignet").
Ö 26Ö 26
634
- 2 -
- 3 -
Sportförderung: Inklusive Angebote im Sportverein – vom Sporttag bis hin zu barrierefreien
Baumaßnahmen – werden über verschiedene Fördermöglichkeiten finanziell und
konzeptionell unterstützt.
Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg: Der SportService unterstützt das
Freizeitnetzwerk Sport, um Menschen mit Beeinträchtigung den Zugang zum organisierten
Sport zu erleichtern und möglich zu machen. Grundsätzlich werden die inklusiven
Sportangebote durch das Freizeitnetzwerk Sport fachlich begleitet und unterstützt. Auch im
Host Town Program übernimmt das Freizeitnetzwerk Sport durch seine Expertise eine
tragende Rolle.
Sportveranstaltungen: Im Rahmen verschiedener Sportveranstaltungen wird das Thema
Inklusion mitgedacht (z. B. Sportehrung, Team Nürnberg, Sportabzeichen inklusiv). Von
besonderer Strahlkraft ist die Schwerpunktveranstaltung des Jahres 2023.
Rahmenprogramm/ -aktivitäten:
Stadtweites „Netzwerk Host Town Program“ mit regelmäßigen Treffen. Aktuell engagieren
sich hier über 60 Personen aus Einrichtungen und Initiativen der Behindertenarbeit, von
verschiedenen städtischen Dienststellen, Schulen und/oder Vereinen sowie aus der
Kommunalpolitik.
Teilnahme als Host Town Team beim 4. Nürnberger Nachtschwimmen
Mottospieltag (8. April 2023) und Aktionswoche „Inklusion“ beim 1. FCN mit dem Ziel, mehr
Barrierefreiheit im Stadion zu schaffen.
Mottospieltag „Inklusion“ beim HC Erlangen am 3. Mai 2023.
Gemeinsame Teilnahme von SpS, Freizeitnetzwerk Sport Nürnberg und Special Olympics
Bayern am Straßenfest im Rahmen des Nürnberger UN-Zug: Breites Bündnis für Inklusion
im Sport
Installation von Kommunikationstafeln an stark frequentierten Spiel- und
Begegnungsplätzen für Kinder.
In Kooperation mit anderen Dienststellen die erste Auflage eines Stadtführers in leichter
Sprache
Begehung der Arena Nürnberger Versicherung zusammen mit dem BRN, den Ice Tigers,
dem HC Erlangen und der Geschäftsführung der Arena um die Arena und dort verortete
Sportveranstaltungen barrierefreier zu machen.
SportService
Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in den Bereichen
Projektplanung (Besuch am Erfahrungsfeld der Sinne und Stadtführungen) und Volunteers.
Workshops und Schulungen für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Volunteers
durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband und KulTouren für Alle
Informationsveranstaltung der Städteachse zusammen mit Special Olympics für
Nürnberger, Erlanger und Fürther Sportvereine zum Thema „Wir gehören dazu – Hinein in
den Sportverein“, mit über 100 Interessierten
Teilnahme an der Nürnberger Inklusionskonferenz: Präsentation des Handlungsfeldes
Sport
Verschiedene Auftritte des inklusiven Tanzprojekts „EveryBody“ (Susanna Curtis).
Nachhaltige Impulse für den inklusiven Sport in Nürnberg
Inklusion im und durch Sport soll auch nach den Weltspielen in Berlin ein wichtiges Thema in
Nürnberg bleiben. Das bestehende große Netzwerk zu Aktivitäten rund um inklusiven Sport soll
gestärkt und weiterentwickelt, Kommunikationsstrukturen sollen ausgebaut werden. Dadurch, dass
„Sport für alle“ mehr und mehr im gesamten gesellschaftlichen Zusammenleben sichtbar ist und
Menschen vor Ort begeistert, wächst das gegenseitige Verständnis von Menschen mit und ohne
Beeinträchtigung. Vorurteile und Berührungsängste werden leicht und „nebenbei“ abgebaut.
635
- 3 -
- 4 -
All diese positiven Erfahrungen wirken nachhaltig in die Stadtgesellschaft und können Impulsgeber
für eine mögliche Bewerbung zu einer Ausrichtung einer inklusiven Großveranstaltung sein. Dies
könnten im Jahr 2026 die Special Olympic Games auf nationaler Ebene sein.
Eckdaten nationale Spiele SPOD
Veranstaltungsdauer: eine Woche
4.000 - 4.800 Athletinnen und Athleten
ca. 1.700 Coaches
ca. 2.200 freiwillige Helferinnen und Helfer, ca. 1.000 Personen im Fanprojekt
ca. 500 Offizielle, Kampf- und Schiedsrichter/-innen
ca. 3.000 Tagesteilnehmerinnen und –teilnehmer des wettbewerbsfreien Angebots
fünf ausländische Gastdelegationen mit jeweils zehn Athleten/innen, zwei Coaches und
einem(r) Delegationsleiter/in
ca. 1.500 Familienmitglieder
Es werden knapp 20 verschiedene Disziplinen / Wettbewerbssportarten durchgeführt
Finanzierung
Die Vorbereitungs- und Durchführungskosten beliefen sich bei den vergangenen Veranstaltungen
durchschnittlich auf insgesamt 1,8 Millionen Euro (ohne städtische Sportstättenmiete und den
organisierten Angeboten der Ausrichterstadt). Davon übernahm Special Olympics Deutschland
eine Million Euro, ca. € 800.000 waren Zuwendungsmittel öffentlicher Geldgeber der
verschiedenen politischen Ebenen (Bund/Land/Kommune).
Personal
Bei einer positiven Entscheidung für die Ausrichtung der nationalen Spiele von SPOD wird mit der
ausgewählten Ausrichterstadt ein Vertag abgeschlossen und ein gemeinsames Organisations-
Komitee gebildet. Für dieses Organisations-Komitee muss die Ausrichterstadt einen
Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin exklusiv zur Verfügung stellen. Weitere personelle
Unterstützungsleitungen der Stadt sind noch nicht genau definiert.
Beurteilung einer Bewerbung
Die Stadt Nürnberg hatte sich bereits 2017, nach positiver Bewertung durch SpS, für die
Austragung der Special Olympics Bayern beworben. Damals allerdings erfolglos. Grundsätzlich
sind die nationalen Spiele von Special Olympics Deutschland aus Sicht von SpS eine
hervorragende Veranstaltung, die zu unserem eingeschlagenen Weg hin zu einer inklusiveren
Stadt mit den Möglichkeiten des Sports sehr gut passt.
Die Ausrichtung der nationalen Spiele von SPOD würde, wie oben dargestellt, sehr viele Bereiche
in der Stadt tangieren und müsste daher auch gesamtstädtisch unterstützt und mitgetragen
werden. Angefangen von den Sportstätten (Stadion, KIA Arena, BBS u. v. a.), der Unterbringungs-
möglichkeiten, der Transportwege, über Terminabstimmungen im Vorfeld (DTM, RiP), bis hin zu
den einzelnen Veranstaltungs-Designs sind sehr viele Einzelheiten zu koordinieren. Diese Rolle
kann SpS bei entsprechender Ressourcenkapazität professionell ausführen.
Die Bewerbung hat zwei offizielle Bestandteile:
1. Übermittlung einer Interessenbekundung inkl. Kontaktinformationen und Kurzinformation
zum Interessenten (bis zum 30. Juni 2023).
2. Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (bis zum 23.Oktober 2023).
636
- 4 -
Beschlussvorschlag
Die Sportkommission begrüßt das Bestreben, die nationalen Spiele von Special Olympics
Deutschland in Nürnberg auszurichten. Weiterhin wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen,
Verhandlungen mit Bund, Freistaat und SPOD zur Klärung der Ausrichtung und Finanzierung
aufzunehmen und sich bis zum 23. Oktober 2023 für die Ausrichtung der Spiele zu bewerben.
637
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
J/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in
qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung –
KiTPflBS)
Anlagen:
1.1 Entscheidungsvorlage
1.2 Kindertagespflege Kostenbeitragssatzung
Sachverhalt (kurz):
Bisher werden die Elternbeiträge für die Betreuung in der Nürnberger Tagespflege in § 14 der
Satzung zum Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen (KitaS) mit einem Verweis auf
die gesetzlichen Regelungen des BayKiBiG und dem entsprechenden Ausführungsgesetz
geregelt.
Nach der Empfehlung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales soll zur Regelung der
Elternbeiträge eine eigenständige Kostenbeitragssatzung erlassen werden. Rechtsgrundlage
ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) und das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB
VIII).
Im Gegensatz zu Regelungen zum Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen ist es
nicht erforderlich, neben einer Gebührensatzung eine Satzung mit Benutzungsregelungen zu
erlassen. Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Tagespflegeperson ist privatrechtlicher
Natur und kann nicht mittels Satzung geregelt werden.
Durch die nun vorliegende Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in
qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung –
KiTPflBS) sollen die Elternbeiträge künftig per eigenständiger Satzung geregelt werden. Dies
führt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Die Höhe der Kostenbeiträge (zuletzt
geändert zum 01.02.2022, s. JHA vom 16.12.2021) bleibt unverändert.
Ö 27Ö 27
638
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/007/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
639
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/007/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Entgelte werden erhoben unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht,
sexueller Orientierung bzw. seelischen/körperlichen Beeinträchtigungen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
640
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/007/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss begutachtet den vorliegenden Entwurf der Satzung über die
Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt
Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung – KiTPflBS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese
Satzung zu erlassen.
641
1
Beilage 1.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.06.2023
Entscheidungsvorlage
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen
für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg
(Kindertagespflegebeitragssatzung - KiTPflBS)
Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Er-
ziehung und wird seit dem 2005 in Kraft getretenen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreu-
ungsgesetzes (BayKiBiG) gesetzlich gefördert. Nach Art. 2 Abs. 4 des BayKiBiG wird Kinder-
tagespflege definiert als „die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Ta-
gespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro
Kind in geeigneten Räumlichkeiten“.
Tagespflegepersonen sind qualifizierte, vom Jugendamt anerkannte Tagesmütter oder -väter.
Mit ihrem familiennahen und flexiblen Angebot von der Einzelbetreuung von Kindern bis hin
zur Betreuung in Großtagespflegestellen leisten sie gerade für Eltern von kleineren Kindern
einen sehr wichtigen Beitrag, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Zu den Vorteilen
bei der Tagespflege gehört die Betreuung in der Kleingruppe, die hohe Flexibilität der Betreu-
ung in einem familiären bzw. familienähnlichen Betreuungssetting, die individuellere Betreu-
ung und eine konstante Betreuungsperson.
Seit 2018 wurde der Qualifizierungsstandard in Nürnberg erheblich verbessert. Der Umfang
der Neuqualifizierungen der Tagespflegepersonen wurde von 160 auf nun 3001Unterrichts-
einheiten angehoben und die Nachqualifizierung aller bisher und aktuell tätigen Tagespflege-
personen ist weitgehend abgeschlossen. Eltern betrachten die Tagespflege verstärkt als
gleichwertige Betreuungsform alternativ zur Krippe. Für die Betreuung schließen die Eltern
einen privatrechtlichen Vertrag mit der Tagespflegeperson und entrichten Kostenbeiträge an
die Kommune. Die Tagespflegeperson wird wiederum von der Kommune bezahlt. Die Kos-
tenbeteiligung der Eltern ist für die Kindertagespflege in § 90 SGB VIII grundlegend geregelt.
Bisher werden die Kostenbeiträge für die Betreuung in der Nürnberger Tagespflege in § 14
der Satzung zum Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen (KitaS) mit einem Ver-
weis auf die gesetzlichen Regelungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsge-
setzes (BayKiBiG) und dem entsprechenden Ausführungsgesetz geregelt.
Nach der Empfehlung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales soll zur Regelung der
Elternbeiträge eine eigenständige Beitragssatzung erlassen werden. Rechtsgrundlage ist das
Kommunalabgabengesetz (KAG) und das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII).
Im Gegensatz zu Regelungen zum Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen ist es
nicht erforderlich, neben einer Kostenbeitragssatzung eine Satzung mit Benutzungsregelun-
gen zu erlassen. Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Tagespflegeperson ist privat-
rechtlicher Natur. Durch die nun vorliegende Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für
die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg sollen die Kostenbei-
träge (zuletzt geändert zum 01.02.2022, s. JHA vom 16.12.2021) auch aus Gründen der
Transparenz und Rechtssicherheit über eine entsprechende Kostenbeitragssatzung geregelt
werden.
Das Tagespflegeentgelt hingegen muss nicht über eine Satzung geregelt werden. Es gibt
diesbezüglich keine rechtlichen Vorgaben.
1 s. JHA vom 04.10.2018
Ö 27Ö 27
642
2
Da auch bisher die Abwicklung der Tagespflegeverhältnisse in aller Regel ohne große Prob-
leme verläuft, erscheint es hier nicht nötig, weitergehende Satzungsregelungen neben dem
hier vorliegenden Entwurf der Kostenbeitragssatzung zu erlassen.
Insgesamt werden die im Entwurf dargelegten Regelungen auch bisher bereits im Jugendamt
und in der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten (Eltern, Tagespflegepersonen, Tages-
pflege-Vermittlungsstellen in Nürnberg) praktiziert. Durch den Erlass der Kostenbeitragssat-
zung werden keine inhaltlichen Änderungen festgelegt, die Kostenbeitragshöhe ist gleichblei-
bend und das Verfahren wird auch bereits seit vielen Jahren so praktiziert.
Erläuterung der Regelungen im Entwurf der vorliegenden Kostenbeitragssatzung:
§ 1 Kostenbeitragspflicht
§ 1 regelt aufgrund der entsprechenden Rechtsgrundlage die grundsätzliche Verpflichtung der Eltern,
für die Betreuung der Kinder in der qualifizierten Tagespflege auf Grundlage des zwischen der Tages-
pflegeperson und den Eltern geschlossenen Betreuungsvertrages einen Kostenbeitrag zu leisten.
§ 2 Beitragspflichtiger Personenkreis
§ 2 regelt die Beitragspflicht der Eltern bzw. der Personen, die an deren Stelle beitragspflichtig werden
und die Haftung als Gesamtschuldner.
§ 3 Beitragsmaßstab und Beitragssatz
§ 3 regelt die Höhe der Beträge nach der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen Betreuungs-
zeit pro Woche bei der Tagespflegeperson (Buchungszeit). Im Unterschied bspw. zu einem Monats-
beitrag bei städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Buchungszeiten sehr individuell an die
jeweiligen Betreuungsbedarfe der Eltern angepasst.
Es sind täglich wechselnde Betreuungszeiten in der Woche oder auch z. B. bei Schichtdienst wö-
chentlich wechselnde Betreuungsstunden im Monat möglich. Grundsätzlich wird bei wechselnden Be-
treuungsstunden ein Mittelwert über die Woche bzw. den unterschiedlichen Betreuungswochen er-
rechnet. Daraus leitet sich dann die jeweilige Buchungskategorie pro Woche und der dann festge-
setzte Elternbeitrag ab. Dieser wird dann nach der wöchentlichen Buchungszeit mit einem 4,3fachen
Faktor auf den Monat umgerechnet. Diese einheitliche Festlegung der Umrechnung dient der Verwal-
tungsvereinfachung – Hintergrund ist die unterschiedliche Anzahl der Tage in den Kalendermonaten
sowie der Wochen im Jahr.
Zur Beitragsübersicht siehe Anlage 1 zur Kostenbeitragssatzung.
§ 4 Entstehung und Fälligkeiten
§ 4 regelt die Entstehung und Fälligkeiten des Kostenbeitrages sowie Regelungen zur Ausnahmen
in der Eingewöhnungszeit. Die Kostenbeiträge werden jeweils bis zum 15. des Monats fällig unabhän-
gig davon, an wie vielen Tagen die Betreuung in der qualifizierten Kindertagespflege erfolgt. Die Bei-
tragspflicht endet gemäß der vertraglichen Verpflichtung zwischen der Tagespflegeperson und den
Eltern.
Absatz 2 regelt den Ausnahmetatbestand bei erstmaliger Eingewöhnung. Bei nicht gelungener Einge-
wöhnung wird nur für die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden ein Kostenbeitrag erhoben.
Des Weiteren werden Regelungen zu höherer Gewalt oder Regelungen zu möglichen Pandemien ge-
troffen und den entsprechenden Erstattungsregelungen bei Schließungen und möglichen Erstattungen
durch Dritte wie die in 2020 erfolgte Beitragsentlastung.
643
3
§ 5 Erlass
In § 5 wird geregelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. finanzielle Leistungsfähigkeit oder
soziale Gründe) den Eltern der Kostenbeitrag erlassen werden kann. Es wird dabei auf die gesetzli-
chen Vorgaben in § 90 SGB VIII verwiesen.
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflichten
Hier wird festgelegt, welche Mitteilungspflichten zur Bearbeitung, Berechnung oder Anpassung des
Kostenbeitrages erforderlich sind. Daneben werden möglicherweise bestehende Schadensersatzan-
sprüche bei fehlender Mitwirkung geregelt.
§ 7 Inkrafttreten
Es wird ein Inkrafttreten zum Beginn des neuen Betriebsjahres zum 01.09.2023 vorgeschlagen.
Gutachtenvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss begutachtet den vorliegenden Entwurf der Satzung über die
Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der
Stadt Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung-KiTPflBS) und empfiehlt dem Stadtrat,
diese Satzung zu erlassen.
644
___________________________________________________________ 1
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen
für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in
der Stadt Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung
-KiTPflBS)
Vom …...........................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabenge-
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert
durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91), und auf Grund von § 90 Abs. 1 Nr.
3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I 2022), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824, ber. 2023 Nr. 19) folgende
Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Kostenbeitragspflicht
§ 2 Beitragspflichtiger Personenkreis
§ 3 Beitragsmaßstab und Beitragssatz
§ 4 Entstehung und Fälligkeit des Kostenbeitrages
§ 5 Erlass
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflichten
§ 7 Inkrafttreten
Anlage (Kostenbeitragstabelle)
§ 1
Kostenbeitragspflicht
Die Stadt Nürnberg erhebt für die Inanspruchnahme der Betreuung in Kindert agespflege nach §§ 23,
24 SGB VIII auf der Grundlage von § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII Kostenbeiträge nach dieser Satzung.
§ 2
Beitragspflichtiger Personenkreis
(1) Beitragspflichtig sind die Eltern, mit denen das Kind zusammenlebt. Lebt das Kind nur mit einem
Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
Ö 27Ö 27
645
___________________________________________________________ 2
(2) Erziehungsberechtigte, Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahre, die
aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht
nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnehmen und für das Kind qualifizierte
Kindertagespflege beantragen und einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, treten an die Stelle
der Eltern.
(3) Beitragsschuldner sind die Personen nach Abs. 1 und 2. Mehrere Beitrags schuldner haften als
Gesamtschuldner.
§ 3
Beitragsmaßstab und Beitragssatz
(1) Die Höhe der Kostenbeiträge bemisst sich nach der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen
Betreuungszeit pro Woche (Buchungszeit). Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Wochen-
durchschnitt eines Monats umgerechnet.
(2) Grundlage für die Berechnung der Buchungszeiten ist die individuell vereinbarte Betreuungszeit
zwischen den Eltern und der qualifizierten Tagespflegeperson.
(3) Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus der Kostenbeitragstabelle , die als Anlage Bestandteil
dieser Satzung ist.
§ 4
Entstehung und Fälligkeit des Kostenbeitrages
(1) Die Beitragspflicht entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in der qualifizierten Kindertages-
pflege, im Übrigen jeweils fortlaufend mit Beginn eines Kalendermonats. Sie bleibt auch bei Abwesen-
heit des betreuten Kindes (wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub) bestehen. Die Beitragspflicht en-
det mit Beendigung des der Kindertagespflege zu Grunde liegenden privatre chtlichen Betreuungsver-
hältnisses zwischen der qualifizierten Tagespflegeperson und den Eltern.
(2) Bei der erstmaligen Eingewöhnung eines Kindes kann von den Regelungen nach Abs. 1 abgewi-
chen werden, sollte die Eingewöhnung in der Kindertagespflege abgebrochen werden müssen. In die-
sem Fall wird der Kostenbeitrag über die tatsächlich erfolgten Betreuungsstunden erhoben.
(3) D ie monatlichen Kostenbeiträge sind spätestens bis zum 15. des Monats unabhängig davon zur
Zahlung fällig, an wie vielen Tagen die Betreuung in der qualifizierten Kindertagespflege erfolgt.
(4) Bei nicht nur vorübergehenden, unvorhersehbaren Schließungen der Kindertagepflegestellen we-
gen höherer Gewalt oder aufgrund von Verfügungen durch öffentlich-rechtliche Institutionen (wie etwa
Verfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Pandemien) ist der Kostenbei-
trag dann weiter zu entrichten, wenn diese Schließungen nicht durch die Stadt Nürnberg zu vertreten
sind. Soweit möglich, wird in Einzelfällen eine Ersatzbetreuung angeboten. Werden durch Dritte die
Leistungen an die Stadt Nürnberg erstattet, entfällt im Umfang der Erstattung der Kostenbeitrag.
(5) Die Festsetzung des Kostenbeitrags erfolgt durch Bescheid. Barzahlungen sind nicht möglich.
646
___________________________________________________________ 3
§ 5
Erlass
(1) Der Kostenbeitrag wird auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe
erlassen, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge den Eltern oder dem Kind nicht zuzumuten ist.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern . Für die Fest-
stellung der zumutbaren Belastung gelten die Regelungen des § 90 Abs. 4 SGB VIII entsprechend.
(2) Auf Antrag der Personensorgeberechtigten und des Allgemeinen Sozialdienstes können für die
Dauer eines Betriebsjahres (01.09. eines Jahres bis 31.08. des Folgejahres) die Kostenbeiträge für die
Betreuung in qualifizierter Kindertagespflege ganz oder teilweise durch den Träger der Jugendhilfe er-
lassen werden, wenn der Aufenthalt bei der qualifizierten Tagespflegeperson aus sozialpädagogischen
Gründen dringend erforderlich ist und das Kind ansonsten nicht betreut werden könnte.
§ 6
Auskunfts- und Anzeigepflichten
(1) Die Beitragsschuldner sind während des gesamten Bewilligungszeitraumes verpflichtet, der Tages-
pflegeperson sowie der Stadt Nürnberg, Jugendamt Veränderungen der für die Bemessung des Kos-
tenbeitrags maßgeblichen Tatsachen unverzüglich mitzuteilen und die erforderlichen Nachweise vorzu-
legen. Eine meldepflichtige Veränderung liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Wohnanschrift än-
dert, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändern oder sich die familiären Verhältnisse
ändern (z. B. Geburt von Geschwisterkindern, Zu- oder Wegzug von Elternteilen).
(2) Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, Änderungen der Buchungszeit spätestens zum 15. des Vor-
monats des Monats, in dem die Änderung wirksam werden soll, mitzuteilen. In begründeten Ausnahme-
fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
(3) Kommen die Beitragsschuldner vorsätzlich oder fahrlässig ihrer Auskunfts - und Informationspflicht
nach Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind sie zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
647
___________________________________________________________ 4
Anlage zur Kindertagespflegebeitragssatzung
Kostenbeitragstabelle für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege
Kostenbeitragssätze ab 01.09.2023
Kostenbeitragssätze (für Tages- und Nachtzeitenbetreuung)
Kategorie Buchungszeit (pro Woche) Kostenbeitrag
pro Woche monatlich
1 Ergänzende Kindertagespflege bis 5 Stunden 11,00 € 47,30 €
2 mehr als 5 bis einschließlich 10 Stunden 22,00 € 94,60 €
3 mehr als 10 bis einschließlich 15 Stunden 33,00 € 141,90 €
4 mehr als 15 bis einschließlich 20 Stunden 44,00 € 189,20 €
5 mehr als 20 bis einschließlich 25 Stunden 55,00 € 236,50 €
6 mehr als 25 bis einschließlich 30 Stunden 66,00 € 283,80 €
7 mehr als 30 bis einschließlich 35 Stunden 77,00 € 331,10 €
8 mehr als 35 bis einschließlich 40 Stunden 88,00 € 378,40 €
9 mehr als 40 bis einschließlich 45 Stunden 99,00 € 425,70 €
10 mehr als 45 bis einschließlich 50 Stunden 110,00 € 473,00 €
11 mehr als 50 bis einschließlich 55 Stunden 121,00 € 520,30 €
12 mehr als 55 bis einschließlich 60 Stunden 132,00 € 567,60 €
Sollten darüber hinaus weitergehende Buchungszeiten anfallen, so wird je weiterer 5 Stunden Betreu-
ung zusätzlich ein Kostenbeitrag in Höhe der Kategorie 1 fällig.
Grundsätzlich fallen Monatsbeiträge an . Diese werden berechnet, indem man den jeweiligen Kosten-
beitrag pro Woche mit dem Faktor 4,3 multipliziert. Mit dem Faktor 4,3 wird die unterschiedlichen Anzahl
an Tagen je Monat bzw. Wochen im Jahr ausgeglichen.
648
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
LA/015/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
28.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1
- Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2024
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Änderungssatzung
Entgeltverzeichnis privatrechtliche Sondernutzungen
Gegenüberstellung der alten und neuen Sondernutzungsgebühren und Entgelte
Sachverhalt (kurz):
Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind gemäß Gutachten des RWA vom 05.04.2017
und Beschluss des Stadtrates vom 26.04.2017 zu erhöhen, wenn eine vorausgeschaltete
Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom
13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel
ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist.
Gemäß Gutachten des RWA vom 22.09.2021 und gemäß Beschluss des Stadtrats vom
29.09.2021 wird als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der
Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen
Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Vorjahr.
Eine Überprüfung ergab eine Veränderung um 8,3 Prozentpunkte (Vergleichswerte 2021 zu
2022). Dies ist eine Erhöhung von 8,07 %. Eine Erhöhung der Gebühren und Entgelte um 8,07
% zum 01.01.2024 ist mithin erforderlich.
Ö 28Ö 28
649
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/015/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
650
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/015/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu
erwarten.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
BANOS
651
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage LA/015/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind gemäß Gutachten des RWA vom 05.04.2017
und Beschluss des Stadtrates vom 26.04.2017 zu erhöhen, wenn eine vorausgeschaltete
Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom
13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel
ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist.
Gemäß Gutachten des RWA vom 22.09.2021 und gemäß Beschluss des Stadtrats vom
29.09.2021 wird als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der
Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen
Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Vorjahr.
Eine Überprüfung ergab eine Veränderung um 8,3 Prozentpunkte (Vergleichswerte 2021 zu
2022). Dies ist eine Erhöhung von 8,07 %. Eine Erhöhung der Gebühren und Entgelte um 8,07
% zum 01.01.2024 ist mithin erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom
28.06.2023 wird beschlossen:
1. Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung
der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS – SNutzGebS).
2. Das beiliegende Entgeltverzeichnis.
3. Folgende Vorgabe für eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren und des
Entgeltverzeichnisses:
Die nächste turnusmäßige Anpassung zum 01.01. des darauffolgenden Jahres erfolgt wieder,
sobald die jährliche Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um
mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen)".
652
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1
– Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2024
Entscheidungsvorlage
Ausgangslage
Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind gemäß Gutachten des RWA vom
05.04.2017 und Beschluss des Stadtrats vom 26.04.2017 zu erhöhen, wenn eine
vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß
Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen
Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist.
Gemäß Gutachten des RWA vom 22.09.2021 und Beschluss des Stadtrats vom 29.09.2021
wird als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der
Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen
Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Jahr vor der
Prüfung.
Die letzte Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und der zugehörigen Entgelte der Stadt
Nürnberg erfolgte zum 01.01.2023. In den Jahren 2020 und 2021 erfolgte jeweils eine Über-
prüfung der Indexwerte. Aber es ergab sich keine Erhöhung der Gebühren und Entgelte, weil
die prozentuale Steigerung des Indexwerts nicht mehr als 1 % betrug.
Anhebung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte mit Wirkung zum 01.01.2024
Die Überprüfung der o. g. Indexwerte im Jahr 2023 ergab eine Veränderung um 8,3
Prozentpunkte (Vergleichswert 2021 zu 2022)1. Dies bedeutet eine Erhöhung um 8,07 %.
Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sollen deshalb zum 01.01.2024 angehoben
werden.
Vorgeschlagen wird eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und der zugehörigen Ent-
gelte um jeweils 8,07 %, verbunden mit einer sachgerechten Rundung der jeweiligen Werte,
wie sie aus der Gegenüberstellung (vgl. Anlage) hervorgehen.
Zur dargestellten Anhebung der Sondernutzungsgebühren ist die Sondernutzungsgebühren-
satzung mit ihrer Anlage 1 (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) zu ändern. Ebenso zu än-
dern ist das Entgeltverzeichnis für die privatrechtlich zu regelnden Sondernutzungen.
Aus verwaltungstechnischen Gründen tritt die Satzung bereits mit Wirkung bereits zum
01.11.2023 in Kraft, die Erhöhungen erfolgen mit Wirkung zum 01.01.2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung der Gebühren und Entgelte führt zu einer Erhöhung der Einnahmen. Unter
Rückgriff auf die Jahreswerte aus dem Jahr 2022 und auf die zuletzt erfolgte Gebührenerhö-
hung zum 01.01.2023 kann mit der gebotenen Vorsicht von Mehreinnahmen in Höhe von
173.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 ausgegangen werden2.
1 Index der Einzelhandelspreise - Statistisches Bundesamt (destatis.de) Mit der Basis 100 (2015) liegen die Jah-
resdurchschnittswerte im Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) für das Jahr 2021 bei 102,9 und für
das Jahr 2022 bei 111,2 Indizes.
2 Einnahmen Sondernutzungen bei LA betrugen im Jahr 2022 etwa 2,05 Mio. Euro Euro aus Gebühren und Ent-
gelten. Hinzu kommt die Erhöhung der Gebühren und En tgelte zum 01.01.2023 um knapp 4 %. Zudem gibt es
noch Gebühren und Entgelte in geringer(er) Höhe, die von BANOS bzw. direkt von SÖR vereinnahmt werden,
diese wurden hier nicht berücksichtigt.
Ö 28Ö 28
653
_______________________________________________________ 1
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg
(SondernutzungsGebS – SNutzGebS) vom 17. März 1977 (Amtsblatt S. 64), zuletzt
geändert durch Satzung vom 22. Juli 2022 (Amtsblatt S. 309)
Vom ..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen - und
Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448),
zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 22), und auf Grund
von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom
22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88), folgende Satzung:
Art. 1
Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung
Sondernutzungsgebührenverzeichnis
Soweit Gebühren mit einem dreiteiligen Betrag aufgeführt sind, gilt
– der erstgenannte für die Straßengruppe 1
– der zweitgenannte für die Straßengruppe 2
– der letztgenannte für die Straßengruppe 3
Die Straßengruppen und die jeweils zugehörigen Straßen sind in der Anlage 2 zur
Sondernutzungsgebührensatzung - Straßengruppenverzeichnis - aufgeführt.
Ö 28Ö 28
654
_______________________________________________________ 2
Pos.
Nr.
Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeit-
einheit
Betrag
in Euro
1a Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von
Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen,
Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen,
Lagerung von Baustoffen, -materialien und
Gegenständen aller Art; Aufgrabungen,
Rohrdurchpressungen u. ä.
je angefangene
25 m²
je ange-
fangene
Woche
18,00
1b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund
einer Jahreserlaubnis
Stück Monat 84,80
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 11,70
3 Überspannungen kurzfristig (auch für
Baustellen)
pro
Überquerung
Monat 27,60
4 Keller-, Licht-, Luft- und Ladeschächte und
Gruben größer 1 m²
pro Mauer-
oder
Bodenöffnung
Jahr 5,30 / 10,50 /
16,30
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 11,80 / 19,70 /
27,60
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 16,90
7 Masten Stück Jahr 21,00 / 38,00 /
56,20
Stück Monat 2,90 / 4,40 / 5,90
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen,
Blumentrögen, Fahrradständer, etc.
Stück Jahr
9,20 / 15,80 /
23,60
oder Pflanzbeete m² Jahr
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m2 Saison
(01.02.
bis
15.11.)
16,30 / 23,60 /
30,40
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m2 Tag 0,39 / 0,65 / 0,79
11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm
Tiefe
lfd. Meter Jahr 30,20 / 41,90 /
53,60
655
_______________________________________________________ 3
11b
Warenautomaten im Luftraum
bis 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 13,50
über 0,4 m Breite lfd. Meter Jahr 27,00
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm
Tiefe kurzfristig
lfd. Meter Tag 0,26 / 0,26 / 0,39
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm
Tiefe
m2 Jahr 52,30 / 75,90 /
98,30
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm
Tiefe kurzfristig
m2 Tag 0,39 / 0,65 / 0,79
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkaufs-
person
Monat 38,00
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 23,60
17 Brezenverkaufsstände
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 168,60
- im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 112,40
18 Heringsbratstände Stück Monat 32,60
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 153,40 / 222,50 /
307,90
20 Zeitungsverkaufsstände m2 Monat 9,80 / 19,20 /
29,20
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 60,10
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten,
Verkaufscontainer anlässlich Geschäfts-
/Ladenumbau
m2 Monat 23,60 / 37,70 /
54,00
22a Container anlässlich Ladenumbau, die nicht
Verkaufszwecken dienen
m² Monat 11,80 / 18,90 /
27,00
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten
kurzfristig
Frontmeter Tag von 4,20
bis 55,10
24 Veranstaltungen je nach Art und
Umfang der
Flächen-
inanspruch-
nahme
Tag von 14,10
bis 1.405,00
656
_______________________________________________________ 4
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 27,60 / 52,30 /
75,30
26 Werbeaktionen (gewerblich) je nach Art und
Umfang der Flächeninanspruchnahme der
Grundfläche (Promotion einschließlich einer
Person Standpersonal)
m2 Tag 11,20
Mindestgebühr Tag 45,00
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner),
Hostessen, Miniroboter, sonst. bewegliche
Werbemaßnahmen
pro Person
oder Figur
Tag 45,00
27 Schaufenstervitrinen m2 Monat 19,70 / 23,60 /
28,80
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht
gewerblich)
Stück Tag 13,70
28a Aufstellen von Informationsständen (nicht
gewerblich) einschließlich Werbung von
Mitgliedschaften
Stück Tag 27,50
29 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen
(größer 0,5 m² = DIN A0) auf Dreiecksständer
und Klappständer (nur kurzfristig) bis 3 m²
Gesamtansichtsfläche
Stück Tag 5,60
30 Aufstellen/Anbringen von
Großflächenwerbung bis einschließlich 10 m²
Ansichtsfläche (nur kurzfristig)
(z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung,
Bauzaunwerbung)
m2 Tag 1,74
Aufstellen/Anbringen von
Großflächenwerbung ab mehr als 10 m²
Ansichtsfläche (nur kurzfristig)
(z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung,
Bauzaunwerbung)
m2 Tag 0,86
31 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf
Dreiecksständer bis 0,5 m² und Klappständer
bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur
kurzfristig)
Stück Tag 2,25
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter
Gleisstrecke
Jahr 20,90
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro
m² Ansichtsfläche (z. B. Plakatwerbung,
Symbolwerbung, Klappständer)
m2 Jahr 427,00
657
_______________________________________________________ 5
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und
Preisanzeigen
Stück Jahr 424,00
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m2 Januar
bis Mai
342,70
m2 Juni bis
Novem-
ber
466,30
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18
fallend)
- innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m2 Monat 269,70
- im übrigen Stadtgebiet m2 Monat 23,60 / 38,20 /
55,10
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m²
Ansichtsfläche
m² Jahr 143,80
38 unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder
und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum
Zweck der Werbung
Fahrzeug Tag 61,80
39 unerlaubte Lichtprojektionswerbung,
Sprühschablonenwerbung und Streetbranding
bzw. reverse graffiti
Werbung Tag 61,80
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 150,60
41 unerlaubte gewerbliche Plakatierung
(einschließlich Planen, etc.)
- DIN A1 oder kleiner Stück Tag 28,10
- größer DIN A1 bis einschließlich DIN A0 Stück Tag 56,20
- größer DIN A0 Stück Tag 84,30
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht
zugelassenen Fahrzeugen
Fahrzeug Tag 28,10“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.11.2023 in Kraft.
658
Entgeltverzeichnis für privatrechtlich zu regelnde Sondernutzungen
Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Betrag
Nr.
50 Überbauungen (außer Vordächer, Trittstufen,
freistehende Säulen, Stützpfeiler)
Fläche, Nutzwert,
Verwendungszweck
einmalig Ermittlung durch
Geo im Einzelfall
52 Überbrückungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch
Geo im Einzelfall
53 Kabel- und Rohrleitungen (unterirdisch) lfd. Meter Jahr 1,30 €
pauschal mindestens 42,70 €
54 Kanäle lfd. Meter Jahr 1,30 €
pauschal mindestens 42,70 €
55 Aufgrabungen und Verlegung von
Grundstücksanschlüssen gemäß
Entwässerungssatzung
pro Anschluss einmalig 179,80 €
55a Anker (temporär oder dauerhaft) Stück, Nutzwert einmalig Ermittlung durch
SÖR im Einzelfall
56 Fernheizleitungen lfd. Meter je nach
Lage und
Verwendungszweck
Rahmen je
Jahr von…
3,50 €
… bis… 30,40 €
Pauschal jedoch
mindestens
48,90 €
57 Unterkellerungen Fläche, Nutzwert einmalig Ermittlung durch
Geo im Einzelfall
58 unterirdische Tanks Stück ( je
angefangene 20.000 l
Lagermenge)
Jahr
- gewerblich 303,70 €
- nicht gewerblich 150,80 €
60 Altstadtfest je nach Art und
Umfang der
Flächeninanspruchna
hme Berechnung im
Einzelfall bis
pauschal 24.608,00 €
61 Kirchweihgeschäfte aller Art (außer Pos. Nrn. 62 - 64) Frontmeter,
Durchmesser
Tag 3,80 €
62 Kleinkinderfahrgeschäfte Frontmeter,
Durchmesser
Tag 3,50 €
63 Imbissstände Frontmeter Tag 5,60 €
64 Zeltaufstellungen m² Tag 0,66 €
65 Großveranstaltungen je nach Art und
Umfang der Flächen-
inanspruchnahme
pauschal bis 10 % der
Einnahmen aus
Eintrittsgeldern
Ö 28Ö 28
659
66 Veranstaltungen im Bereich des Volkspark
Dutzendteich einschl. Zeppelintribüne und
Stadionumfeld
je nach Art und
Umfang der Flächen-
inanspruchnahme
Berechnung im
Einzelfall bis
pauschal 137.300,00 €
660
Sondernutzungsgebührenverzeichnis - Gegenüberstellung der aktuellen und neuen Beträge ab 01.01.2024
Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit aktueller
Betrag
Neuer Betrag
nach
Erhöhung um
8,07 %
Neuer Betrag
nach
Rundung
Prozentuale
Erhöhung
nach Rundung
Nr.
1 a
Baustelleneinrichtung mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten,
Aufzügen, Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen, Lagerung von Baustoffen, -
materialien und Gegenständen aller Art; Aufgrabungen, Rohrdurchpressungen
u.ä.
je angefangene 25
m²
je
angefangene
Woche
16,65 € 17,99 € 18,00 € 8,11%
1 b Aufstellen von Schutt-Containern aufgrund einer Jahreserlaubnis Stück Monat 78,50 € 84,83 € 84,80 € 8,03%
2 Überspannungen dauernd lfd. Meter Jahr 10,85 € 11,73 € 11,70 € 7,83%
3 Überspannungen kurzfristig (auch für Baustellen) pro Überquerung Monat 25,50 € 27,56 € 27,60 € 8,24%
4 Keller-, Licht,- Luft und Ladeschächte und Gruben größer 1 m² pro Mauer- oder Bodenöffnung Jahr 4,90 € 5,30 € 5,30 € 8,16%
9,70 € 10,48 € 10,50 € 8,25%
15,10 € 16,32 € 16,30 € 7,95%
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 10,95 € 11,83 € 11,80 € 7,76%
18,20 € 19,67 € 19,70 € 8,24%
25,50 € 27,56 € 27,60 € 8,24%
6 Treppen, Trittstufen ab der 1. Stufe Jahr 15,60 € 16,86 € 16,90 € 8,33%
7 Masten Stück Jahr 19,40 € 20,97 € 21,00 € 8,25%
35,15 € 37,99 € 38,00 € 8,11%
52,00 € 56,20 € 56,20 € 8,08%
Monat 2,70 € 2,92 € 2,90 € 7,41%
4,05 € 4,38 € 4,40 € 8,64%
5,40 € 5,84 € 5,90 € 9,26%
8 Aufstellen von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen, Fahrradständern etc. Stück Jahr 8,55 € 9,24 € 9,20 € 7,60%
oder 14,60 € 15,78 € 15,80 € 8,22%
Hinweis: Bei Gebühren mit einen dreiteiligen Betrag beziehen sich diese auf die im Straßengruppenverzeichnis genannten Straßengruppen
Seite 1/5
Ö 28Ö 28
661
Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit aktueller
Betrag
Neuer Betrag
nach
Erhöhung um
8,07 %
Neuer Betrag
nach
Rundung
Prozentuale
Erhöhung
nach Rundung
Nr.
Pflanzbeete m² 21,85 € 23,61 € 23,60 € 8,01%
9 Tisch- und Stuhlaufstellung m² Saison 15,10 € 16,32 € 16,30 € 7,95%
(01.02. bis
15.11.)
21,85 € 23,61 € 23,60 € 8,01%
28,10 € 30,37 € 30,40 € 8,19%
10 Tisch- und Stuhlaufstellung kurzfristig m² Tag 0,36 € 0,39 € 0,39 € 8,33%
0,60 € 0,65 € 0,65 € 8,33%
0,73 € 0,79 € 0,79 € 8,22%
11a Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfd. Meter Jahr 27,90 € 30,15 € 30,20 € 8,24%
38,80 € 41,93 € 41,90 € 7,99%
49,60 € 53,60 € 53,60 € 8,06%
11b Warenautomaten im Luftraum Jahr
¬ bis 0,4 m Breite lfd. Meter 12,50 € 13,51 € 13,50 € 8,00%
¬ über 0,4 m Breite lfd. Meter 24,95 € 26,96 € 27,00 € 8,22%
12 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe kurzfristig lfd. Meter Tag 0,24 € 0,26 € 0,26 € 8,33%
0,24 € 0,26 € 0,26 € 8,33%
0,36 € 0,39 € 0,39 € 8,33%
13 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe m² Jahr 48,35 € 52,25 € 52,30 € 8,17%
70,20 € 75,87 € 75,90 € 8,12%
91,00 € 98,34 € 98,30 € 8,02%
14 Warenausstellungsvorrichtungen über 60 cm Tiefe kurzfristig m² Tag 0,36 € 0,39 € 0,39 € 8,33%
0,60 € 0,65 € 0,65 € 8,33%
0,73 € 0,79 € 0,79 € 8,22%
15 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkäufer Monat 35,15 € 37,99 € 38,00 € 8,11%
16 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfd. Meter Tag 21,85 € 23,61 € 23,60 € 8,01%
17 Brezenverkaufsstände
¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) Stück Monat 156,00 € 168,59 € 168,60 € 8,08%
¬ im übrigen Stadtgebiet Stück Monat 104,00 € 112,39 € 112,40 € 8,08%
Seite 2/5
662
Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit aktueller
Betrag
Neuer Betrag
nach
Erhöhung um
8,07 %
Neuer Betrag
nach
Rundung
Prozentuale
Erhöhung
nach Rundung
Nr.
18 Heringsbratstände Stück Monat 30,15 € 32,58 € 32,60 € 8,13%
19 Lotterieverkaufsstände Stück Jahr 141,95 € 153,41 € 153,40 € 8,07%
205,90 € 222,52 € 222,50 € 8,06%
284,90 € 307,89 € 307,90 € 8,07%
20 Zeitungsverkaufsstände m² Monat 9,05 € 9,78 € 9,80 € 8,29%
17,80 € 19,24 € 19,20 € 7,87%
27,05 € 29,23 € 29,20 € 7,95%
21 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 55,65 € 60,14 € 60,10 € 8,00%
22 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten, Verkaufs-container anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau m² Monat 21,85 € 23,61 € 23,60 € 8,01%
34,85 € 37,66 € 37,70 € 8,18%
49,95 € 53,98 € 54,00 € 8,11%
22 a Container anlässlich Geschäfts-/Ladenumbau, die nicht Verkaufszwecken dienen m² Monat 10,95 € 11,83 € 11,80 € 7,76%
17,45 € 18,86 € 18,90 € 8,31%
24,95 € 26,96 € 27,00 € 8,22%
23 Verkaufsstände, Verkaufsautomaten kurzfristig Frontmeter Rahmen je Tag von… 3,85 € 4,16 € 4,20 € 9,09%
… bis… 50,95 € 55,06 € 55,10 € 8,15%
24
Veranstaltungen je nach Art und
Umfang der
Flächeninan-
spruchnahme
Rahmen je Tag
von…
13,00 € 14,05 € 14,10 € 8,46%
… bis… 1.300,00 € 1.404,91 € 1.405,00 € 8,08%
25 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen - Stunde 25,50 € 27,56 € 27,60 € 8,24%
48,35 € 52,25 € 52,30 € 8,17%
69,70 € 75,32 € 75,30 € 8,03%
Seite 3/5
663
Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit aktueller
Betrag
Neuer Betrag
nach
Erhöhung um
8,07 %
Neuer Betrag
nach
Rundung
Prozentuale
Erhöhung
nach Rundung
Nr.
26
Werbeaktionen (gewerblich) ja nach Art und Umfang der
Flächeninanspruchnahme der Grundfläche (Promotion einschließlich einer
Person Standpersonal)
m² Tag 10,40 € 11,24 € 11,20 € 7,69%
Mindestgebühr 41,60 € 44,96 € 45,00 € 8,17%
Promoter, Plakatträger (Sandwichmänner), Hostessen, Miniroboter, sonst.
bewegliche Werbemaßnahmen
pro Person oder
Figur
Tag 41,60 € 44,96 € 45,00 € 8,17%
27 Schaufenstervitrinen m² Monat 18,20 € 19,67 € 19,70 € 8,24%
21,85 € 23,61 € 23,60 € 8,01%
26,65 € 28,80 € 28,80 € 8,07%
28 Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) Stück Tag 12,70 € 13,72 € 13,70 € 7,87%
28a Aufstellen von Informationsständen (nicht gewerblich) inkl. Werbung von Mitgliedschaften Stück Tag 25,40 € 27,45 € 27,50 € 8,27%
29
Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen (größer 0,5 m² = DIN A0) auf
Dreiecksständer und Klappständer (kurzfristig) bis 3 m² Gesamtansichtsfläche
Stück Tag 5,20 € 5,62 € 5,60 € 7,69%
30
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung pro m² bis zu 10 m²
Ansichtsfläche (kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung,
Bauzaunwerbung)
m² Tag 1,61 € 1,74 € 1,74 € 8,07%
Aufstellen/Anbringen von Großflächenwerbung ab 10 m² Ansichtsfläche
(kurzfristig) (z. B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Bauzaunwerbung)
m² Tag 0,80 € 0,86 € 0,86 € 7,50%
31
Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen auf Dreiecksständer bis 0,5 m² und
Klappständer bis 1,5 m² Gesamtansichtsfläche (jeweils nur kurzfristig)
Stück Tag 2,08 € 2,25 € 2,25 € 8,17%
32 Industrie- und Rollgleise pro Anschlussfirma lfd. Meter Gleisstrecke Jahr 19,35 € 20,91 € 20,90 € 8,01%
33 Aufstellen/Anbringen von Werbeflächen pro m² Ansichtsfläche (z.B. Plakatwerbung, Symbolwerbung, Klappständer) m² Jahr 395,10 € 426,98 € 427,00 € 8,07%
34 Tankstellenstelen mit Werbeflächen und Preisanzeigen Stück Jahr 392,00 € 423,63 € 424,00 € 8,16%
Seite 4/5
664
Pos. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit aktueller
Betrag
Neuer Betrag
nach
Erhöhung um
8,07 %
Neuer Betrag
nach
Rundung
Prozentuale
Erhöhung
nach Rundung
Nr.
35 Modeschmuckstände auf der Museumsbrücke m² Januar bis Mai 317,15 € 342,74 € 342,70 € 8,06%
m² Juni bis
November
431,50 € 466,32 € 466,30 € 8,06%
36 Imbissstände (soweit nicht unter Nrn. 17, 18 fallend)
¬ innerhalb der Altstadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SNS) m² Monat 249,55 € 269,69 € 269,70 € 8,07%
¬ im übrigen Stadtgebiet m² Monat 21,85 € 23,61 € 23,60 € 8,01%
35,35 € 38,20 € 38,20 € 8,06%
50,95 € 55,06 € 55,10 € 8,15%
37 Werbefahnen an Fahnenmasten pro m² Ansichtsfläche m² Jahr 133,10 € 143,84 € 143,80 € 8,04%
38 Unerlaubt abgestellte Kfz-Anhänger, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge jeglicher Art zum Zwecke der Werbung Fahrzeug Tag 57,20 € 61,82 € 61,80 € 8,04%
39 Unerlaubte Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung und Streetbranding bzw. reverse graffiti Werbung Tag 57,20 € 61,82 € 61,80 € 8,04%
40 Postablage-, Verteiler-, Stromkästen Stück Jahr 139,35 € 150,60 € 150,60 € 8,07%
41 Unerlaubte gewerbliche Plakatierung (inkl. Planen etc.)
¬ DIN A 1 oder kleiner Stück Tag 26,00 € 28,10 € 28,10 € 8,08%
¬ DIN A 0 oder kleiner Stück Tag 52,00 € 56,20 € 56,20 € 8,08%
¬ größer DIN A 0 Stück Tag 78,00 € 84,29 € 84,30 € 8,08%
42 Abstellen von Autowracks und sonstigen nicht zugelassenen Fahrzeugen ("Rot-Punkt-Fahrzeuge") Fahrzeug Tag 26,00 € 28,10 € 28,10 € 8,08%
Seite 5/5
665
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Geo/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Herr Vermessungsdirektor Wilhelm-Ulrich Gerke und Herr Rechtsdirektor Klaus Stengl sollen
für weitere 3 Jahre als Mitglied, Frau Rechtsdirektorin Verena Militzer für weitere 3 Jahre als
stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses berufen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 29Ö 29
666
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Neben Herrn Gerke, Herrn Stengl und Frau Militzer stehen keine weiteren
Personen zur Verfügung, die die Kriterien der
Umlegungsausschussverordnung erfüllen könnten.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
667
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Dem Vorschlag, Herrn Vermessungsdirektor Gerke und Herrn Rechtsdirektor Stengl zum
Mitglied und Frau Rechtsdirektorin Militzer zum stellvertretenden Mitglied im
Umlegungsausschuss zu berufen, wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 19.07.2023 wird
die Wiederberufung von Herrn Rechtsdirektor Stengl und Herrn Vermessungsdirektor Gerke als
Mitglied des Umlegungsausschusses und von Frau Rechtsdirektorin Militzer als
stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses beschlossen.
668
Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Entscheidungsvorlage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Ver-
ordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsange-
legenheiten vom 18.01.1961 Herr Vermessungsdirektor Wilhelm-Ulrich Gerke und Herr
Rechtsdirektor Klaus Stengl als Mitglieder und Frau Rechtsdirektorin Verena Militzer als
stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von 3 Jahren
berufen.
Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Wilhelm-Ulrich Gerke, Herrn Klaus Stengl und Frau
Verena Militzer enden am 21.07.2023.
Die zur Wiederberufung anstehenden Mitglieder des Umlegungsausschusses erfüllen die
Kriterien und haben einer erneuten Berufung zugestimmt.
Ö 29Ö 29
669