Haushaltssperre

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Sachverhalt

Anlage · 14.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 4.1

Investitionzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen

Entscheidungsvorlage

Der Planansatz in Höhe von regulär 1.100.000 EUR reduziert sich durch eine pauschale Kürzung des investiven Anteils in Höhe von 15% um 37.000 EUR. Demnach stehen für das Jahr 2023 im Haushalt 1.063.000 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Im Rahmen der Sitzung der Sportkommission vom 10.03.2023 wurden Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen in Höhe von 610.000 EUR bewilligt und ausgezahlt.

Haushaltsmittel 1.100.000 EUR

abzgl. pauschale Kürzung des investiven Anteils - 37.000 EUR

Verfügbare Zuschussmittel in 2023 1.063.000 EUR

Zahlungen gemäß Beschluss der Sportkommission am 10.03.2023 610.000 EUR Bewilligungen gemäß Anlage 4.2 338.800 EUR Restmittel 114.200 EUR

In der Anlage 4.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Bei einigen Vereinen, für die ein Zuschuss für das Jahr 2023 vorgesehen ist, fehlen noch erforderliche Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden, so dass der städtische Zuschuss hierfür in der Sitzung der Sportkommission im Winter 2023 zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Es stehen dann noch 114.200 EUR zur Verfügung. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – bei neueren Maßnahmen (Stichtag Antragstellung: 13.02.2019) pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 EUR ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 EUR liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für ältere Maßnahmen gilt, dass maximal 50.000 EUR pro Jahr und Maßnahme ausgezahlt werden können, bei über 300.000 EUR Gesamtzuschuss erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.

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