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02 Mietpreistarife Entwurf

Anlage · 07.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Langwasser Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser

Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom xxx ab 01.09.2023

1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume

Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen

1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.

Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.

2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume

2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann.

Amt für Kultur und Freizeit

Gemeinschaftshaus Langwasser

90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser

2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig
Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde
I II I II
2.5.1. Großer Saal (400 m²) 715 € 450 € 72 € 45 €
2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m² 490 € 310 € 49 € 33 €
2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) 250 € 150 € 25 € 16 €
2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) 360 € 230 € 36 € 23 €
2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. 135 € 85 € 14 € 10 €
2.5.6. Barfoyer (190 m²) 100 € 65 € 10 € 6 €
Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton inkl. 2 Mikros) so- wie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden gesondert berechnet. Beim Rednerpult sind 2 Mikros enthalten. Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung. In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne ent- halten. Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert berechnet.
2.5 NUTZUNGSENTGELT für Räume (umsatzsteuerfrei)
I II III I II III
2.6.1. RÄUME mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) 130 € 65 € 29 € 13 € 8 € 3 €
2.6.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) 86 € 43 € 19 € 9 € 4 € 2 €
2.6.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) 33 € 16 € 8 € 3 € 2 € 1 €
2.6.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) 200 € Pauschale Miete für eine Feier inkl. Geschirr Dauer nach Absprache Eigenbewirtung möglich
2.6.5. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz 140 € 90 € 45 € 30 € 20 € 15 €
Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein. Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet.
2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum 135 € 90 € 40 €
2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin 20 €
2.8 Nummerierte Plätze (Platznummern bei Stuhlreihenbestuhlun und Tischnummer bei Tischbestuhlung) Pauschal 50 €
2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet.
2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 %
2.11 Am 01. Januar, 01. Mai und jeweils an den beiden Oster-, Pfingst- und Weihnachts- feiertagen wird auf die Mieter der unter Tz. 2.4 und 2.5 genannten Säle und Räume ein Zuschlag von 50 % erhoben, an den sonstigen gesetzlichen Feiertagen ein Zu- schlag von 30 %
2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Auf- wand angepasste Miete berechnet.
2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart.
3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) Miete je Nutzung
3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! 130 €
3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m 120 €
3.3. Einzelpodien, pro Element 11 €
3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal 70 €
3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, 16-Kanal-Mischpult, inkl. 2 Mikrofone, oder Rednerpult, 2 Laut- sprecher auf Stativ. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. 100 €
3.6. Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Lautstärke regelbar. 50 €
3.7. Aktivlautsprecher Für Musik, Zuspieler von Handy oder Laptop mit 3,5mm Klinkenkabel-An- schluss. 15 €
3.8. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ oder als Funk-Mikrofon, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück 10 €
3.9. Tisch-Mikrofone 10 €
3.10. Grenzflächen-Mikron (u.a. zur Verstärkung des Flügels) 10 €
3.11. Drum-Mikrofone (Audix, 5-teilig) 50 €
3.12. Mikrofonierung Chor (zur Verstärkung von Chören auf der Bühne, 4 Deckenmikro- fone) 40 €
3.13. Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) 20 €
3.14. Monitoring 2- Wege 20 €
3.15. Monitoring 4-Wege 40 €
3.16. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) 82 €
3.17. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) 38 €
3.18. Garderobe- und Umkleideräume im Keller für Mitwirkende Kleiner Saal 22 €
3.19. Zusätzliche Garderobe- und Umkleideräume für Mitwirkende analog Tz. 2.5.
3.20. Teeküche (ohne Geschirr) 40 €
3.21. Flip-Chart (ohne Papier) 7 €
3.22. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel 7 €
3.23. CD-Player (Portable) 11 €
3.24. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Kinoprojektionen geeignet) 120 €
3.25. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal 55 €
3.26. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) 44 €
3.27. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) 32 €
3.28. Videokamera (Sony FDR-AX53, 4K, inkl. Stativ und 2 Akkus) 50 €
3.29. TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine) 35 €

Geräte, die in der hauseigenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.

4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)

4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Ge- meinschaftshauses disponiert. Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kos- ten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden.
4.1.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Abbau- zeiten) pro Stunde 31 €
4.1.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung verpflichtend pro Stunde 42 €
4.1.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforder- lich pro Stunde 42 €
4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe, etc.) pro Stunde 22 €
4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum
4.2.1 Der/die Mieter*in bewirtschaftet die Garderobe mit eigenem Personal: Mietpauschale für die Garderobe 50 €
4.2.2 Das Garderobenpersonal wird vom Gemeinschaftshaus gestellt. Einschließlich Bewachung und Versicherung.: Mietpauschale für die Garderobe zzgl. Servicepersonal nach Tz. 4.1.4 pro Stunde 50 € 22 €

Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden Steuersatzes erhoben.

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