Mietpreistarife 2023 Gemeinschaftshaus Langwasser
Entscheidungsvorlage
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2021. Durch die Preissteigerungen der letzten Monate ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig geworden. In Absprache mit Stk erfolgt i.d.R. eine Erhöhung der Preise um ca. 8 %, um die allgemeinen Preissteigerungen seit 2020 abzubilden. Um glatte Beträge zu benennen wurden Aufund Abrundungen vorgenommen. Die Preise von 2020 stehen in Klammern.
Änderungen im Detail:
1.2 Der Passus „Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola u.ä.) erzielt werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig.“ wurde auf Anraten von KaSt entfernt, da nicht mehr zutreffend.
2.5. „für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig“ Steuerbarkeit nach Anraten von KaSt angepasst.
2.5.1 bis 2.5.6 Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = wie 2020 mit geringfügiger Erhöhung, ca. 63 % von I (bisher ca. 65 %) Begründung: Tarif II soll bei den Saalmieten nur leicht erhöht werden, weil sich viele gemeinnützig orientierte Mieter*innen schon bisher über zu hohe Mieten beschwert haben. Zudem soll neu eingeführt werden, dass eine Veranstaltungsleitung bereits für den Aufbau gebucht werden muss (siehe Tz. 4.1.1). Dadurch entstehen für die Mieter*innen zusätzliche Kosten.
2.5.1. Bisherige Privatfeiern in Raum 11 entfallen, da zu aufwändig
2.5.6 neu
2.6. Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = 50 % von I, Tarif III = 22 % von I (bisher 20 %; wegen gestiegener Betriebskosten, insbes. Energie, Reinigung stärkere proportionale Erhöhung, langfristig werden 25 % von Tarif I angestrebt) 2.6.4. erhöhter Aufwand
2.7. Erhöhung um 8 % 2.8. keine Erhöhung, da keine Kostensteigerung 2.9. entspricht besser den Anfordernissen in der Praxis 2.11. neu, analog Meistersingerhalle
3.1. erhöhter Aufwand 3.2. Erhöhung um 8 % 3.3. Erhöhung um 8 % 3.4. erhöhter Aufwand 3.5. erhöhter Aufwand 3.6. erhöhter Aufwand 3.7. neu 3.8. erhöhter Aufwand 3.9. erhöhter Aufwand 3.10. erhöhter Aufwand 3.11. erhöhter Aufwand 3.12. neu 3.13. neu 3.14. Erhöhung um 8 % 3.15. Erhöhung um 8 % 3.16 Erhöhung um 8 %
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3.17 Erhöhung um 8 % 3.18 Erhöhung um 8 % 3.19 der Praxis angepasst 3.20. erhöhter Aufwand 3.23. Erhöhung um 8 % 3.24. erhöhter Aufwand 3.25. erhöhter Aufwand 3.26. Erhöhung um 8 % 3.27 Erhöhung um 8 % 3.28 neu 3.29 neu
4.1.1. Reduzierung des Stundensatzes, weil Marktpreis günstiger, neu: verpflichtend auch bei Auf- und Abbau. Die Veranstaltungsleitung muss bereits beim Aufbau beurteilen können, ob die Aufbauten VStättV-konform sind. Kurz vor Beginn der Veranstaltung kann hier u.U. nicht mehr eingegriffen werden. 4.1.2. nur geringfügige Erhöhung, weil Marktpreis günstiger 4.1.3. nur geringfügige Erhöhung, weil Marktpreis günstiger 4.1.4. keine Erhöhung, weil Marktpreis günstiger
4.2. Die bisherige Garderobenpflicht wird eingestellt. Die neue Regelung ist praxisgerechter.
Ergänzung am Dokumentende: „Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden Steuersatzes erhoben.“
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