MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.10.2020 ab 01.01.2021
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola u.ä.) erzielt werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.
2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume
2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann.
Amt für Kultur und Freizeit
Gemeinschaftshaus Langwasser
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser
| 2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume (umsatzsteuerpflichtig, siehe Tz. 1) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden | zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde | |||
| I | II | I | II | |
| 2.5.1. Großer Saal (400 m²) | 660,00 € | 440,00 € | 70,00 € | 46,00 € |
| 2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m²) | 450,00 € | 300,00 € | 48,00 € | 33,00 € |
| 2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) | 230,00 € | 145,00 € | 24,00 € | 16,00 € |
| 2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) | 330,00 € | 220,00 € | 34,00 € | 23,00 € |
| 2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. | 125,00 € | 80,00 € | 14,00 € | 10,00 € |
| Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton) sowie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden gesondert berechnet. Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung. In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne enthalten. Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert berechnet. |
| 2.5 Nutzungsentgelt für Räume (umsatzsteuerfrei) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| I | II | III | I | II | III | |
| 2.5.1. Räume mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) | 120,00 € | 60,00 € | 25,00 € | 12,00 € | 8,00 € | 3,00 € |
| 2.5.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) | 80,00 € | 40,00 € | 15,00 € | 8,00 € | 4,00 € | 2,00 € |
| 2.5.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) | 30,00 € | 15,00 € | 7,00 € | 3,00 € | 2,00 € | 1,00 € |
| 2.5.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) oder Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte (inkl. Küchennutzung) | 150,00 € | Pauschale Miete für eine Feier Dauer nach Absprache ohne Geschirr im Nebengebäude 1: Eigenbewirtung möglich im Nebenzimmer Gaststätte: Die Bewirtung ist mit der Gaststätte abzusprechen | ||||
| 2.5.5. wie 2.5.4 | 170,00 € | zzgl. mit Geschirr für 60 Personen | ||||
| 2.5.6. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz | 130,00 € | 85,00 € | 45,00 € | 30,00 € | 20,00 € | 15,00 € |
| Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein. Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet. |
| 2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum | 125,00 € 80,00 € 35,00 € |
|---|---|
| 2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin | 20,00 € |
| 2.8 Nummerierte Plätze: je Platznummer (Stuhlreihenbestuhlung je Tischnummer (Tischbestuhlung) | 0,20 € 0,70 € |
| 2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet. | |
| 2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 % | |
| 2.11 Bei Nutzungszeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 10 % zuzüglich Umsatzsteuer (entsprechend den Bestimmungen der Tz. 1.1 bis 1.3) berechnet. | |
| 2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Aufwand angepasste Miete berechnet. | |
| 2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart. |
| 3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) | Miete je Nutzung |
|---|
| 3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! | 110,00 € |
|---|---|
| 3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m | 110,00 € |
| 3.3. Einzelpodien, pro Element | 10,00 € |
| 3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal | 50,00 € |
| 3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, MD, MP3, 8-Kanal-Mischpult, 1 Mikrofon, 2 Lautsprecher auf Stativ, Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. | 50,00 € |
| 3.6. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück | 7,00 € |
| 3.7. Monitoring 2- Wege | 18,00 € |
| 3.8. Monitoring 4-Wege | 35,00 € |
| 3.9. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 75,00 € |
| 3.10. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 35,00 € |
| 3.11. Zusätzliche Umkleideräume für Mitwirkende pro Raum | 20,00 € |
| 3.12. Teeküche | 20,00 € |
| 3.13. AV-Wiedergabegeräte (Video, CD oder DVD) mit Fernseher | 20,00 € |
| 3.14. Overhead-Projektoren | 15,00 € |
| 3.15. Flip-Chart (ohne Papier) | 6,00 € |
| 3.16. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel | 6,00 € |
| 3.17. CD-Player (Portable) | 10,00 € |
|---|---|
| 3.18. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Filmprojektionen geeignet) | 100,00 € |
| 3.19. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal | 50,00 € |
| 3.20. Beamer (mind. 3500 ANSI-Lumen), mobil, nicht für die Säle | 45,00 € |
| 3.21. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) | 40,00 € |
| 3.22. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) | 30,00 € |
| 3.23. Geschirrbox für 50 Personen (Kaution erforderlich) | 35,00 € |
Geräte, die in der vorhandenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)
| 4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Gemeinschaftshauses disponiert. Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kosten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden. | ||
|---|---|---|
| 4.1.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen obligatorisch | pro Stunde | 41,00 € |
| 4.1.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung erforderlich | pro Stunde | 41,00 € |
| 4.1.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforderlich | pro Stunde | 41,00 € |
| 4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, etc.) | pro Stunde | 22,00 € |
| 4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum einschließlich Bewachung und Versicherung. Bei Saalveranstaltungen im Hauptgebäude mit mehr als 100 (kleiner Saal) bzw. 150 Besucher/innen (großer Saal) besteht die Verpflichtung zur Garderobenbewirtschaftung durch das Gemeinschaftshaus während der kalten Jahreszeit vom 1. Oktober bis 30. April. Die Mieterin/der Mieter setzt die Höhe der Gebühr fest, kann aber auch auf die Gebühr verzichten. Das Gemeinschaftshaus vereinnahmt ggf. die Gebühr vom Publikum und zahlt diese nach Kassenschluss an den/die Mieter/in aus. Die von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzenden Kosten sind: Die Personalkosten für die Nutzungszeit zuzüglich 1 Std. Vorbereitungs- und Aufräumzeit (je 30 Min. vor Einlassbeginn und nach Ende der Nutzungszeit) und einer Versicherungspauschale. | |
|---|---|
| 4.2.1 Bei Veranstaltungen mit bis zu 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (1 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 10,00 € Versicherungspauschale.) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) | 32,00 22,00 |
| 4.2.2 Bei Veranstaltungen mit mehr als 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (2 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 20,00 € Versicherungspauschale) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) | 64,00 42,00 |