Beschlussvorlage KuF/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung - MusGebS)
Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Gebührensatzung_Musikschule_Entwurf 03_Gebührensatzung_Gegenüberstellung 04_Gebührensatzung_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz): Entsprechend der Vorgabe, Gebühren und Entgelte regelmäßig zu überprüfen, soll eine moderate Erhöhung der Musikschulgebühren zum Schuljahr 2023/24 erfolgen. Auch weiterhin sollen alle Bevölkerungsteile in den Genuss von günstigem Musikunterricht kommen. Die Ermäßigung für Inhaber des Nürnberg Passes beträgt deshalb weiterhin rund 50%. Aus der Gebührenerhöhung können Mehreinnahmen von jährlich 24.800 Euro erwartet werden. Sie werden nach erfolgtem Stadtratsbeschluss in den Haushaltsentwurf für 2024 aufgenommen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/003/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/003/2023
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung – MusGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung - MusGebS) beschlossen.