Musikschule Nürnberg
Anlage zu § 23 der Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS)
Überlassungsbedingungen für Instrumente der Musikschule Nürnberg
Vor der Überlassung hat sich die Schülerin / der Schüler oder haben sich die gesetzlichen Vertreter vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Instrumente zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind im Überlassungsschein festzuhalten. Der Empfang der Instrumente ist schriftlich zu bestätigen.
Die überlassenen Instrumente sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
Die Instrumente dürfen außer im Fall einer notwendigen Reparatur nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wird das Instrument nach Ende der Überlassungsdauer nicht zurückgegeben, ist die Schülerin / der Schüler oder sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu zahlen.
Die Schülerin / der Schüler oder die gesetzlichen Vertreter haftet/haften für jede schuldhafte, über übliche Abnutzungserscheinungen hinausgehende Beschädigung und jeden schuldhaften Verlust. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungs-wert und bei Beschädigung nach den Reparaturkosten. Für bereits bei der Ausgabe vorhandene Mängel besteht keine Haftungspflicht.
Beschädigungen an den überlassenen Instrumenten sind der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich zu melden. Notwendige Reparaturen beziehungsweise eine Wiederbeschaffung sind mit der Leitung der Musikschule Nürnberg abzusprechen und gehen zulasten der Schülerin / des Schülers. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fachfirmen durchgeführt werden.
Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, die überlassenen Instrumente jederzeit zurückzu-fordern. Spätestens mit Beendigung des Unterrichtsverhältnisses ist das überlassene Instrument zurückzugeben.
Die Musikschule Nürnberg kann im Einzelfall verlangen, dass für überlassene Instrumente eine Versicherung abgeschlossen wird.
Musikschule Nürnberg
in der Kulturwerkstatt Auf AEG Fürther Str. 244d 90429 Nürnberg Tel. 0911/231-30 23 Fax 0911/231-30 25 musikschule.nuernberg@stadt.nuernberg.de
Überlassungsschein
Name der Schülerin / des Schülers ggf. gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter _________________________________ ________________________________
Anschrift__________________________________________________________________
hat zur Benutzung nach den Überlassungsbedingungen folgendes Instrument erhalten:
___________________________ Zubehör ______________________________________
Inventar-Nr. _________________ Serien-Nr._____________________________________
O Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,-- Euro, d.h. monatlich 10,-- Euro O Die Überlassungs beim Instrumentenkarussell ist gebührenfrei. O Die Überlassung ist gebührenfrei.
Die Ausgabe erfolgt am _____________ über die Fachlehrkraft ___________________________ Festgestellte Mängel:_____________________________________________________________ ______________________________________________________________________________
Außer den festgestellten Mängeln befand sich das Instrument bei der Ausgabe in einwandfreiem Zustand.
Nürnberg, ___________ _______________________________________________ Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers (bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
________________________________________________________________
Rückgabe
Die erfolgt am _______________ O Das Instrument ist im gleichen Zustand wie bei der Ausgabe. O Das Instrument weist gegenüber der Ausgabe folgende zusätzliche, leichte Abnutzungs-erscheinungen auf: ________________________________________________________ O Das Instrument hat folgende Beschädigungen: __________________________________ ________________________________________________________________________
Nürnberg, ________________
___________________________ _________________________________________________ Unterschrift der Fachlehrkraft Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers (bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)