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05 Überlassungsschein aktueller Stand

Anlage · 07.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Musikschule Nürnberg

Anlage zu § 22 der Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS)

Überlassungsbedingungen für Instrumente der Musikschule Nürnberg

Vor der Überlassung hat sich der Schüler beziehungsweise haben sich die gesetzlichen Vertreter vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Instrumente zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind im Überlassungsschein festzuhalten. Der Empfang der Instrumente ist schriftlich zu bestätigen.

Die überlassenen Instrumente sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.

Die Instrumente dürfen außer im Fall einer notwendigen Reparatur nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Schüler haftet für jede Beschädigung und jeden Verlust. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert und bei der Beschädigung nach den Reparaturkosten. Für bereits bei der Ausgabe vorhandene Mängel besteht keine Haftungspflicht.

Beschädigungen an den überlassenen Instrumenten sind der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich zu melden. Notwendige Reparaturen beziehungsweise eine Wiederbeschaffung sind mit der Schulleitung abzusprechen und gehen zulasten des Schülers. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fachfirmen durchgeführt werden.

Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, die überlassenen Instrumente jederzeit zurückzufordern.

Die Musikschule Nürnberg kann im Einzelfall verlangen, dass für überlassene Instrumente eine Versicherung abgeschlossen wird.

Musikschule Nürnberg

in der Kulturwerkstatt Auf AEG Fürther Str. 244d 90429 Nürnberg Tel. 0911/231-30 23 Fax 0911/231-30 25 musikschule.nuernberg@stadt.nuernberg.de

Überlassungsschein

Schülername ggf. gesetzlicher Vertreter _________________________________ ________________________________

Anschrift__________________________________________________________________

hat zur Benutzung nach den Überlassungsbedingungen folgendes Instrument erhalten:

___________________________ Zubehör ______________________________________

Inventar-Nr. _________________ Serien-Nr._____________________________________

O Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,-- Euro, d.h. monatlich 10,-- Euro O Die Überlassungsgebühr (Streicher- und Bläserklassen, Instrumentenkarussell) ist gebührenfrei. O Die Überlassung ist gebührenfrei.

Die Ausgabe erfolgt am _____________ über die Fachlehrkraft ___________________________ Festgestellte Mängel:_____________________________________________________________ ______________________________________________________________________________

Außer den festgestellten Mängeln befand sich das Instrument bei der Ausgabe in einwandfreiem Zustand.

Nürnberg, ___________ _______________________________________________

Unterschrift des Benutzers bzw. des gesetzlichen Vertreters

xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx

Rückgabe

Die erfolgt am _______________ O Das Instrument ist im gleichen Zustand wie bei der Ausgabe. O Das Instrument weist gegenüber der Ausgabe folgende zusätzliche, leichte Abnutzungserscheinungen auf: ________________________________________________________ O Das Instrument hat folgende Beschädigungen: __________________________________ ________________________________________________________________________

Nürnberg, ________________

___________________________ _________________________________________________ Unterschrift der Lehrkraft Unterschrift des Benutzers bzw. des gesetzlichen Vertreters

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