Beschlussvorlage J/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in
qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung –
KiTPflBS)
Anlagen: 1.1 Entscheidungsvorlage 1.2 Kindertagespflege Kostenbeitragssatzung
Sachverhalt (kurz): Bisher werden die Elternbeiträge für die Betreuung in der Nürnberger Tagespflege in § 14 der Satzung zum Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen (KitaS) mit einem Verweis auf die gesetzlichen Regelungen des BayKiBiG und dem entsprechenden Ausführungsgesetz geregelt. Nach der Empfehlung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales soll zur Regelung der Elternbeiträge eine eigenständige Kostenbeitragssatzung erlassen werden. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) und das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII).
Im Gegensatz zu Regelungen zum Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen ist es nicht erforderlich, neben einer Gebührensatzung eine Satzung mit Benutzungsregelungen zu erlassen. Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Tagespflegeperson ist privatrechtlicher Natur und kann nicht mittels Satzung geregelt werden.
Durch die nun vorliegende Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung – KiTPflBS) sollen die Elternbeiträge künftig per eigenständiger Satzung geregelt werden. Dies führt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Die Höhe der Kostenbeiträge (zuletzt geändert zum 01.02.2022, s. JHA vom 16.12.2021) bleibt unverändert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entgelte werden erhoben unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung bzw. seelischen/körperlichen Beeinträchtigungen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss begutachtet den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Nürnberg (Kindertagespflegebeitragssatzung – KiTPflBS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.