Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1
– Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2024
Entscheidungsvorlage
Ausgangslage
Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind gemäß Gutachten des RWA vom 05.04.2017 und Beschluss des Stadtrats vom 26.04.2017 zu erhöhen, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist. Gemäß Gutachten des RWA vom 22.09.2021 und Beschluss des Stadtrats vom 29.09.2021 wird als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Jahr vor der Prüfung.
Die letzte Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und der zugehörigen Entgelte der Stadt Nürnberg erfolgte zum 01.01.2023. In den Jahren 2020 und 2021 erfolgte jeweils eine Überprüfung der Indexwerte. Aber es ergab sich keine Erhöhung der Gebühren und Entgelte, weil die prozentuale Steigerung des Indexwerts nicht mehr als 1 % betrug.
Anhebung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte mit Wirkung zum 01.01.2024
Die Überprüfung der o. g. Indexwerte im Jahr 2023 ergab eine Veränderung um 8,3 Prozentpunkte (Vergleichswert 2021 zu 2022)1. Dies bedeutet eine Erhöhung um 8,07 %. Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sollen deshalb zum 01.01.2024 angehoben werden.
Vorgeschlagen wird eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und der zugehörigen Entgelte um jeweils 8,07 %, verbunden mit einer sachgerechten Rundung der jeweiligen Werte, wie sie aus der Gegenüberstellung (vgl. Anlage) hervorgehen.
Zur dargestellten Anhebung der Sondernutzungsgebühren ist die Sondernutzungsgebührensatzung mit ihrer Anlage 1 (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) zu ändern. Ebenso zu ändern ist das Entgeltverzeichnis für die privatrechtlich zu regelnden Sondernutzungen.
Aus verwaltungstechnischen Gründen tritt die Satzung bereits mit Wirkung bereits zum 01.11.2023 in Kraft, die Erhöhungen erfolgen mit Wirkung zum 01.01.2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung der Gebühren und Entgelte führt zu einer Erhöhung der Einnahmen. Unter Rückgriff auf die Jahreswerte aus dem Jahr 2022 und auf die zuletzt erfolgte Gebührenerhöhung zum 01.01.2023 kann mit der gebotenen Vorsicht von Mehreinnahmen in Höhe von 173.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 ausgegangen werden2.
1 Index der Einzelhandelspreise - Statistisches Bundesamt (destatis.de) Mit der Basis 100 (2015) liegen die Jahresdurchschnittswerte im Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) für das Jahr 2021 bei 102,9 und für das Jahr 2022 bei 111,2 Indizes. 2 Einnahmen Sondernutzungen bei LA betrugen im Jahr 2022 etwa 2,05 Mio. Euro Euro aus Gebühren und Entgelten. Hinzu kommt die Erhöhung der Gebühren und Entgelte zum 01.01.2023 um knapp 4 %. Zudem gibt es noch Gebühren und Entgelte in geringer(er) Höhe, die von BANOS bzw. direkt von SÖR vereinnahmt werden, diese wurden hier nicht berücksichtigt.