Beschlussvorlage LA/015/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 28.06.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage 1
- Erhöhung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte zum 01.01.2024
Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Entgeltverzeichnis privatrechtliche Sondernutzungen Gegenüberstellung der alten und neuen Sondernutzungsgebühren und Entgelte
Sachverhalt (kurz):
Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind gemäß Gutachten des RWA vom 05.04.2017 und Beschluss des Stadtrates vom 26.04.2017 zu erhöhen, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist.
Gemäß Gutachten des RWA vom 22.09.2021 und gemäß Beschluss des Stadtrats vom 29.09.2021 wird als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Vorjahr.
Eine Überprüfung ergab eine Veränderung um 8,3 Prozentpunkte (Vergleichswerte 2021 zu 2022). Dies ist eine Erhöhung von 8,07 %. Eine Erhöhung der Gebühren und Entgelte um 8,07 % zum 01.01.2024 ist mithin erforderlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
BANOS
Gutachtenvorschlag:
Die Sondernutzungsgebühren und Entgelte sind gemäß Gutachten des RWA vom 05.04.2017 und Beschluss des Stadtrates vom 26.04.2017 zu erhöhen, wenn eine vorausgeschaltete Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.05.2015 festgelegten Indexzahlen (Index des Statistischen Bundesamtes "Einzelhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen") um mehr als 1 % erfolgt ist.
Gemäß Gutachten des RWA vom 22.09.2021 und gemäß Beschluss des Stadtrats vom 29.09.2021 wird als Berechnungsgrundlage und als Bezug für die zu prüfende Änderung der Jahresdurchschnittswert des Index verwendet. Verglichen werden das letzte Jahr, dessen Index durch die letzte Gebührenerhöhung miterfasst wurde, mit dem jeweiligen Vorjahr.
Eine Überprüfung ergab eine Veränderung um 8,3 Prozentpunkte (Vergleichswerte 2021 zu 2022). Dies ist eine Erhöhung von 8,07 %. Eine Erhöhung der Gebühren und Entgelte um 8,07 % zum 01.01.2024 ist mithin erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 28.06.2023 wird beschlossen:
-
Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SondernutzungsGebS – SNutzGebS).
-
Das beiliegende Entgeltverzeichnis.
-
Folgende Vorgabe für eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren und des Entgeltverzeichnisses: Die nächste turnusmäßige Anpassung zum 01.01. des darauffolgenden Jahres erfolgt wieder, sobald die jährliche Überprüfung ergeben hat, dass eine Veränderung der Indexzahlen um mehr als 1 % erfolgt ist. Bemessungsmaßstab ist der Index "Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)".