Beschlussvorlage OA/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 28.06.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Volksfestverordnung (VolksfestVO – VfVO)
Anlagen: Begründung zur Volksfestverordnung Entwurf der neuen Volksfestverordnung mit Plan
Sachverhalt (kurz):
Nach Art. 23 Abs. 1 LStVG können Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, ungestörte Religionsausübung, Eigentum oder Besitz für Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen, insbesondere bei religiösen Feiern, Volksfesten und Sportveranstaltungen, Verordnungen erlassen.
Die bisherige Volksfestverordnung vom 24.06.2003 tritt mit Ablauf des 02.07.2023 nach 20 Jahren außer Kraft. Ein Neuerlass der Verordnung wird als erforderlich angesehen. Gegenüber der derzeitigen Verordnung soll es eine feingliedrigere Unterscheidung der Altersstufen für Kinder und Jugendliche geben, bis wann sie sich auf dem Festgelände zur späteren Uhrzeit aufhalten dürfen. Der vulnerabelsten Gruppe der Kinder unter 12 Jahren wird aus Schutzgründen der Aufenthalt auf dem Festgelände ab 20 Uhr nur noch in Begleitung personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen gestattet. Erweitert wurde außerdem das Verbot zum Mitführen von Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen um sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Volksfestverordnung gilt für alle Personen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ML
J
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Volksfestverordnung (VfVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 28.06.2023 wird der Erlass der beiliegenden Volksfesterordnung (VfVO) beschlossen.