Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage OA/005/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 28.06.2023 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)

Neuerlass der Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg (Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung –

BKVerkVO)

Anlagen: Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung in der abgelaufenen Fassung (Anlage 1) Entwurf der neuen Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung (Anlage 2)

Sachverhalt (kurz):

Nach § 12 Abs. 2 Satz 3 LadSchlG i. V. m. § 11 Nr. 2 der Delegationsverordnung können die Kreisverwaltungsbehörden die Lage der zugelassenen Öffnungszeiten für die Verkaufstellen für Bäcker- und Konditorenwaren unter Berücksichtigung der Zeit des Hauptgottesdienstes durch Rechtsverordnung festsetzen.

Die bisherige Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung ist durch Zeitablauf außer Kraft getreten. Der Inhalt der Verordnung bleibt unverändert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sonderöffnung an Sonntagen betrifft Verkaufstellen für Bäcker- und Konditorenwaren und keine Personen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg (Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung – BKVerkVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 28.06.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Nürnberg (Bäcker- und Konditorwarenverkaufsverordnung – BKVerkVO) beschlossen.

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