Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-8/2/4
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2023
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2021
der Stadt Nürnberg
Mai 2023
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2021 und Planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 6
1.3.1 Formelle Feststellungen 6 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 7 1.3.3 Ergebnisrechnung 53 1.3.4 Finanzrechnung 71 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 76 1.3.6 Bürgschaften 77 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2021 78 1.3.8 Anhang 78 1.3.9 Rechenschaftsbericht 78
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 79
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021 79 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) 82 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 84 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2021 85 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2021 86 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 87 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 88 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2021 89
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 90
Seite 2 von 90 Inhaltsverzeichnis
1 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2021 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg- Bad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2022 begutachtet und vom Stadtrat am 14.12.2022 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushaltsund Wirtschaftsjahres 2021 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2021 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2022 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt.
Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg werden im vorliegenden Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Der vorliegende Bericht dient somit der Darstellung der Ergebnisse aus der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieses Jahresabschlusses und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2021 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2021 hat die Stadt Nürnberg eine Haushaltssatzung erlassen.
Die in der Sitzung am 19.11.2020 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 10.12.2020 vorgelegt. Es wurden je eine Übersicht über den Gesamtergebnis- und den Gesamtfinanzhaushalt sowie eine Einschätzung der Auswirkungen des Finanzhaushaltes und der Investitionen für die Jahre 2021 bis 2030 als Anlage beigefügt.
Der Stellenplan und die Aufstellung der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten wurden der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 16.12.2020 nachgereicht. Ebenso lagen die Einzelermächtigungen zu den Teilbudgets K5 (Sonstiges) bei. Der Wirtschaftsplan des Klinikum Nürnberg wurde ebenfalls mit gleichem Schreiben eingereicht.
Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 01.02.2021 die für den Haushalt 2021 nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Im Bescheid der Rechtsaufsicht wurden keine Auflagen festgesetzt.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 17.02.2020. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.
Die Regierung von Mittelfranken kritisiert in ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung, dass die Gesamttilgungsausgaben der Stadt nicht durch den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt ausgeglichen werden können. Damit ist eine Bildung zusätzlicher Eigenmittel als „freie Finanzspanne“ zur Finanzierung von Investitionen auch nicht möglich.
Bei der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit anhand des amtlichen Haushaltsmusters „Übersicht der dauernden Leistungsfähigkeit“ kam die Regierung gleichfalls zu dem Ergebnis, dass das hieraus ermittelte „bereinigte Zahlungsergebnis“ weder einen Überschuss und damit „freie Finanzspanne“ noch eine ordentliche Kredittilgung aus den laufenden Einnahmen ermöglicht. Die in der Übersicht nicht berücksichtigten Ausgaben für die Tilgung der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte würden das negative Berechnungsergebnis weiter vergrößern. Trotz der nach Auffassung der Rechtsaufsicht in der Haushaltsplanung 2021 nicht erreichten Kredittilgung aus den laufenden Einnahmen kann die dauerhafte Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr durch den geplanten Anfangsbestand an liquiden Mitteln sichergestellt werden. Die Regierung sieht daher die dauernde Leistungsfähigkeit als (noch) gegeben an.
Die Rechtsaufsicht führt weiter aus, dass der im Ergebnishaushalt prognostizierte Jahresfehlbetrag durch die Ergebnisrücklage gedeckt werden kann sowie die Liquidität über den Kassenbestand und die in der vorhandenen Rücklage enthaltenen flüssigen Mittel gegeben ist.
Die im Haushaltsjahr 2021 eingeplanten Kreditaufnahmen können nach Auffassung der Regierung somit rechtsaufsichtlich genehmigt werden.
Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen werden als genehmigungsfähig erachtet, da die entsprechenden Ausgleiche über die Ergebnisrücklage und den Bestand an liquiden Mitteln erreicht werden können.
Im Hinblick auf die - zumindest auflagenfreien – Genehmigungen künftiger Haushalte, wird eine zurückhaltende Ausgabenplanung als erforderlich gesehen.
Die Obergrenzen im Stellenplan für die städtischen Beamtinnen und Beamten werden nach Auffassung der Regierung eingehalten.
In der letzten amtlichen statistischen Erhebung zum Schuldenstand der Landkreise und kreisfreien Städte wurde die Stadt Nürnberg mit Abstand als die kreisfreie Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner aufgeführt und die 2 Mrd. Euro-Grenze der Verschuldung wird unter Berücksichtigung der Eigenbetriebe erreicht.
In der Schlussbemerkung zur Haushaltsgenehmigung wird auf die in allen drei Kenngrößen festgestellten negativen Vorzeichnen nochmals ausdrücklich hingewiesen:
- Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und der negative Saldo des Gesamtfinanzhaushaltes können nur durch die Inanspruchnahme der Ergebnisrücklage und der liquiden Mittel ausgeglichen werden. 2. Die Tilgung der Kredite und kreditähnlichen Geschäfte kann nicht aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt geleistet werden. Ein Eigenfinanzierungsanteil für Investitionen kann nicht erwirtschaftet werden. 3. Die städtische Gesamtverschuldung wird bis zum Planungsjahr 2024 bei über 2,5 Mrd. Euro liegen.
Die Regierung ist der Auffassung, dass eine auf Haushaltskonsolidierung gerichtete tragfähige Planungsstrategie auf einer Reduzierung der Ausgaben fußen muss. Das Augenmerk sollte auf einer kritischen Überprüfung der finanziellen Spielräume sowohl für freiwillige Aufgaben als auch bei der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben (ggfs. zeitliche Priorisierung) liegen. Die Finanzierung der Vielzahl von Investitionen und sonstiger Maßnahmen zu Lasten künftiger Generationen kann nach Auffassung der Rechtsaufsicht keine Option sein.
Die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzelstadträte wurden schriftlich mit Schreiben vom 03.02.2021 über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert.
Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft.
Eine Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Sitzung des Stadtrates vom 27.10.2021 erlassen.
Der Nachtragshaushalt impliziert eine Änderung weder der geplanten Kreditaufnahmen noch der Verpflichtungsermächtigungen und erfordert somit keine haushaltsrechtliche Genehmigung. In der Beschlussvorlage für den Stadtrat wird ausgeführt, dass der Nachtragshauhalt Ansatzänderungen für bereits genehmigte investive Mehraufwendungen in Höhe von 1.115.036,00 Euro für bewegliches Vermögen (Luftreinigungsgeräte) enthält. Diese Veränderungen können durch Mehreinzahlungen (Zuweisungen des Freistaates Bayern) sowie Einsparungen bei anderen Investitionsmaßnahmen saldoneutral ausgeglichen werden.
Des Weiteren sind redaktionelle Änderungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Franken-Station Nürnberg enthalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 08.11.2021 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtragshaushaltssatzung erhoben.
Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 vom 24.11.2021.
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2021
1.3.1 Formelle Feststellungen
Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kontenrahmen entspricht allerdings nicht dem kommunalen Kontenrahmen Bayern (KommKR) und steht insofern im Widerspruch zu der seit 01.01.2007 geltenden Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik). Die Stadt Nürnberg beantragte folglich mit Schreiben vom 28.09.2010 eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für ihren Kontenrahmen sowie eine einstweilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und die Anwendung der Haushaltsmuster. Der Stadt Nürnberg wurde eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung nach VVKommH-Syst-Doppik für ihren abweichenden Kontenplan mit Schreiben der Regierung vom 31.10.2011 erteilt. Zudem wurde eine bis 31.12.2014 befristete Ausnahmegenehmigung für die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsgliederung rechtsaufsichtlich genehmigt. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die produktorientierte Haushaltsgliederung.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) kritisierte bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, einheitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenmanagementsystem (DMS) erreichen.
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| AKTIVA | ||||||
| Langfristig | ||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen | 4.324.420 | 73,0 | 4.297.266 | 74,2 | 27.154 | 0,6 |
| Finanzanlagen | 886.345 | 15,0 | 754.558 | 13,0 | 131.787 | 17,5 |
| 5.210.765 | 88,0 | 5.051.824 | 87,2 | 158.941 | 3,1 | |
| Kurzfristig | ||||||
| Vorräte | 40.722 | 0,7 | 40.033 | 0,7 | 689 | 1,7 |
| Forderungen | 216.387 | 3,7 | 239.822 | 4,1 | -23.435 | -9,8 |
| Flüssige Mittel | 413.790 | 7,0 | 426.506 | 7,4 | -12.716 | -3,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 37.361 | 0,6 | 31.678 | 0,6 | 5.683 | 17,9 |
| 708.260 | 12,0 | 738.039 | 12,8 | -29.779 | -4,0 | |
| Summe | 5.919.025 | 100,0 | 5.789.863 | 100,0 | 129.162 | 2,2 |
| PASSIVA | ||||||
| Langfristig | ||||||
| Eigenkapital | 929.470 | 15,7 | 906.680 | 15,7 | 22.790 | 2,5 |
| Sonderposten | 1.054.203 | 17,8 | 1.074.067 | 18,6 | -19.864 | -1,8 |
| Rückstellungen | 1.663.393 | 28,1 | 1.647.744 | 28,4 | 15.649 | 0,9 |
| Verbindlichkeiten | 1.510.002 | 25,5 | 1.510.988 | 26,1 | -986 | -0,1 |
| 5.157.068 | 87,1 | 5.139.479 | 88,8 | 17.589 | 0,3 | |
| Kurzfristig | ||||||
| Rückstellungen | 299.261 | 5,1 | 254.108 | 4,4 | 45.153 | 17,8 |
| Verbindlichkeiten | 420.821 | 7,1 | 367.884 | 6,3 | 52.937 | 14,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 41.875 | 0,7 | 28.392 | 0,5 | 13.483 | 47,5 |
| 761.957 | 12,9 | 650.384 | 11,2 | 111.573 | 17,2 | |
| Summe | 5.919.025 | 100,0 | 5.789.863 | 100,0 | 129.162 | 2,2 |
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 129,16 Mio. Euro oder 2,2 % auf 5,92 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 158,94 Mio. Euro auf 5,21 Mrd. Euro. Die kurzfristigen Aktiva sanken um 29,78 Mio. Euro auf 708,26 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt wie im Vorjahr bei 15,7 % der Bilanzsumme. Dabei stieg das Eigenkapital 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % auf 929,47 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Lizenzen | 57.971,00 | 6.122,00 | |||
| EDV-Software | 4.870.144,00 | 5.603.217,00 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen | 229.541.947,00 | 224.421.569,00 | |||
| Summe | 234.470.062,00 | 230.030.908,00 |
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,44 Mio. Euro bzw. 1,9 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 9,66 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 10,25 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 15,47 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software hat sich um 733 TEuro auf 4,87 Mio. Euro verringert. Die Zugänge in Höhe von 1,47 Mio. Euro entfallen zu großen Teilen auf Nachaktivierungen bzgl. SAP BW/4 HANA (413 TEuro) und auf SAP Business Suite Professional Lizenzen (158 TEuro).
Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 18,39 Mio. Euro zurückzuführen. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen (u.a. KiTa Fuggerstraße 31b in Höhe von 1,93 Mio. Euro, KiTa Großgründlacher Straße 41 in Höhe von 1,92 Mio. Euro und KiTa Hohenbuckstraße 11 in Höhe von 1,86 Mio. Euro) sowie Zuwendungen für das Digitale Gründerzentrum Zollhof in Höhe von 2,21 Mio. Euro.
Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 1,80 Mio. Euro Zuschüsse an die SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V., mit 800 TEuro den Lärmschutzwall an der A73 Nürnberg-Hafen-Süd und mit 360 TEuro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn.
| II. | Sachanlagen | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 256.437.521,80 | 249.638.307,83 | ||
| 2. | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 1.329.129.284,41 | 1.316.673.323,63 | ||
| 3. | Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch | 1.689.630.223,86 | 1.705.681.838,38 | ||
| 4. | Bauten auf fremdem Grund und Boden | 9.677.098,00 | 9.928.059,00 | ||
| 5. | Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 395.332.319,90 | 394.708.992,80 | ||
| 6. | Fahrzeuge | 7.020.458,00 | 6.709.242,00 | ||
| 7. | Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung | 94.753.946,02 | 91.367.602,02 | ||
| 8. | Anlagen im Bau | 307.969.208,55 | 292.528.249,99 | ||
| Summe | 4.089.950.060,54 | 4.067.235.615,65 |
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich trotz außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 97,2 Mio. Euro insgesamt um 22,71 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau). Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen Gebäude aus der kameralen Vermögensrechnung. Hintergrund war die Bereinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung des kaufmännischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips ausgegangen werden konnte.
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro |
|---|---|---|
| Grünflächen | 27.055.347,80 | 23.989.504,59 |
| Ackerland | 52.979.656,67 | 48.179.368,53 |
| Wald, Forst | 20.141.905,40 | 21.415.295,94 |
| Sonstige unbebaute Grundstücke | 144.331.955,55 | 144.125.482,39 |
| Ruhende und fließende Gewässer | 11.928.656,38 | 11.928.656,38 |
| Summe | 256.437.521,80 | 249.638.307,83 |
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 6,80 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (8,00 Mio. Euro) und Umbuchungen (434 TEuro) Wertminderungen durch Abgänge (1,63 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (3,07 Mio. Euro) und Ackerland (4,80 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in Mooswiesen (865 TEuro) und Moosespan (865 TEuro). Die wesentlichen Zugänge beim Ackerland betreffen das Gewerbegebiet „Schmalau Ost“ (1,06 Mio. Euro) und die Grundstückkäufe „Binsengarten“ (2,74 Mio. Euro) und „Ebene“ (536 TEuro).
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Kindertageseinrichtungen | 161.843.638,00 | 153.278.449,00 |
| Schulen | 368.048.788,00 | 399.043.528,00 |
| Wohnbauten | 8.439.093,00 | 14.795.305,00 |
| Verwaltungsgebäude | 54.113.092,00 | 62.694.264,00 |
| Betriebsgebäude | 4.660.831,00 | 7.890.415,00 |
| Sonstige Bauten | 371.558.132,00 | 319.431.534,00 |
| Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 360.465.710,41 | 359.539.828,63 |
| Summe | 1.329.129.284,41 | 1.316.673.323,63 |
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Berichtsjahr um 12,46 Mio. Euro bzw. 1,0 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 138,32 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (2,45 Mio. Euro) und Abschreibungen (123,41 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 138,32 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 34,99 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen mit 2,15 Mio. Euro auf Verwaltungsgebäude und mit 98,52 Mio. Euro auf sonstige Bauten.
Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (insgesamt 21,59 Mio. Euro) entfallen auf den Kindergarten in der Großreuther Straße 115c
(4,49 Mio. Euro), den Kindergarten in der Zugspitzstraße 175 (4,41 Mio. Euro), die Kindertageseinrichtung in der Forchheimer Straße 85 (3,96 Mio. Euro) sowie auf die Kinderhorte in der Gaulnhofer Straße 4a (3,58 Mio. Euro) und in der Hugo-Distler-Straße 34 (3,32 Mio. Euro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 13,40 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertiggestellte Baumaßnahme an der Volksschule Ludwig-Uhland-Schule (4,87 Mio. Euro) und auf Nachaktivierungen bzgl. der Grundschule Thoner Espan (2,31 Mio. Euro).
Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf Baumaßnahmen am Amtsgebäude in der Äußeren Laufer Gasse 27 (1,25 Mio. Euro) und am Familienzentrum (439 TEuro).
Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der Baumaßnahmen „Feuerwache 1“ (50,28 Mio. Euro), „Kia Metropol Arena“ (33,75 Mio. Euro) und „Gebäude für Kultur Gemeinschaftshaus“ (10,14 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Verkauf des Gebäudes Rothenburger Straße 10 an den Eigenbetrieb NüBad (Mehrerlös 5,75 Mio. Euro), die Übertragung des bebauten Grundstücks Kirchenweg 56 (Mehrerlös 6 TEuro) und den Abriss des Gebäudes Am Stadtpark 94 (Mindererlös 155 TEuro).
Die im Vorjahr in Teilen bemängelten Zugangsbewertungen der bebauten Grundstücke aus der Vermögensrechnung der Kameralistik wurden im Jahresabschluss 2021 bereinigt.
Die fehlerhafte Zugangsbewertung war darauf zurückzuführen, dass in der Vermögensrechnung der Kameralistik (vor 2005) sämtliche Baukosten pro Jahr erfasst wurden und nicht pro Gebäude. Diese Jahresbaukosten wurden mit Einführung der Doppik im Jahr 2005 auf die einzelnen Gebäude aufgeteilt und auf Unternummern pro Jahr unterteilt. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, auf welcher Basis die Aufteilung erfolgte. Darüber hinaus wurde bei den Baukosten pro Jahr in der Kameralistik nicht zwischen tatsächlichen Baukosten (aktivierbar) und Instandhaltungskosten (nicht aktivierbar) unterschieden. Dadurch sind die mit Einführung der Doppik 2005 aktivierten Werte aufgrund der nicht mehr vollständig nachvollziehbaren Aufteilung und auch hinsichtlich ihrer Aktivierungsfähigkeit fraglich.
Aufgrund dessen wurden sämtliche Jahresbaukosten kleiner als 500 TEuro, deren Erstaktivierung vor 1963 datierte und deren Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten somit zum 31.12.2021 vollständig abgelaufen ist, außerplanmäßig abgeschrieben. Der Einbezug der Wertgrenze von 500 TEuro unterstellt, dass diese Jahresbaukosten größer 500 TEuro die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert haben und zum 31.12.2021 noch eine Restnutzungsdauer aufweisen. Entsprechend handelt es sich bei den Jahresbaukosten kleiner als 500 TEuro entweder um Baukosten, die die Nutzungsdauer nicht verlängert haben, oder um nicht aktivierungsfähige Erhaltungsaufwendungen.
Der außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 96,79 Mio. Euro stehen Erträge aus er Auflösung zugehöriger Sonderposten in Höhe von 37,03 Mio. Euro gegenüber.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass 2,49 Mio. Euro zu wenig außerplanmäßig abgeschrieben wurden. Hintergrund war ein technischer Fehler aufgrund zu hoher Datenmengen bei Ermittlung der abzuschreibenden Anlagen. Die fehlenden außerplanmäßigen Abschreibungen werden im Jahresabschluss 2022 nachgeholt.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass während die außerplanmäßigen Abschreibungen als ordentlicher Aufwand unter der Position „Planmäßige Abschreibungen“ in der Ergebnisrechnung
dargestellt sind, werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als außerordentliche Erträge ausgewiesen. Auf diese Diskrepanz weist auch die Stadtkämmerei im Anhang hin.
Der Ausweis in der Ergebnisrechnung ist u.E. nicht ordnungsgemäß und auch die Positionsbezeichnung „planmäßige Abschreibungen“ ist hier irreführend. Da es sich bei den Abschreibungen und Erträgen aus Auflösung von Sonderposten um dieselben Sachverhalte handelt, wären die Aufwendungen und Erträge gleich als ordentlich oder außerordentlich zu qualifizieren. Zudem wäre eine Abweichung von der Positionsbezeichnung des Gliederungsschemas laut KommHV- Doppik („Planmäßige Abschreibungen“) hin zur Positionsbezeichnung laut Zuordnungsvorschrift zum kommunalen Kontenrahmen Bayern („Bilanzielle Abschreibungen“) mittels einer Ausnahmegenehmigung im obigen Fall sinnvoll.
Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Abschreibungen) bleibt auch im Jahresabschluss 2021 noch ungelöst. Die Abschreibungsdauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Stk befindet sich derzeit mit Rpr im Austausch, um eine einheitliche Abschreibung pro Gebäude und nicht pro Baumaßnahme umzusetzen. Korrekturmaßnahmen diesbezüglich sind für den Jahresabschluss 2023 vorgesehen.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
| Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro | ||
|---|---|---|---|---|
| meingebrauch | ||||
| Grund und Boden des Infrastrukturvermögens | 860.647.664,47 | 857.357.408,99 | ||
| Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens | 568.111.643,39 | 584.421.292,39 | ||
| Gleisanlagen mit Streckenausrüstung | 92.177.442,00 | 93.385.918,00 | ||
| Versorgungsnetze | 948.986,00 | 1.037.091,00 | ||
| Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen | 167.744.488,00 | 169.480.128,00 | ||
| Summe | 1.689.630.223,86 | 1.705.681.838,38 |
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerte sich insgesamt um 16,05 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
| Euro | |
|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2021 | 1.705.681.838,38 |
| + Zugänge/Nachaktivierungen | 26.409.379,21 |
| - Abgänge | 4.207.602,60 |
| +/- Umbuchungen | 11.634.149,18 |
| - Abschreibungen | 49.993.587,31 |
| + Zuschreibungen | 0,00 |
| Endbestand 31.12.2021 | 1.689.630.223,86 |
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 38,25 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (11,41 Mio. Euro), „Gleisanlagen mit Streckenausrüstung“ (9,94 Mio. Euro) und „sonstige Bauten“ (8,57 Mio. Euro).
Bei den Anlagenklassen „Brücken“, „Tunnel“ und „Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ ergab sich ein Rückgang von insgesamt 16,31 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind Inventurdifferenzen im Bereich der U-Bahn. Betroffen waren Vermögensgegenstände aus der kameralen Vermögensrechnung, die nicht mehr zugeordnet bzw. bestätigt werden konnten. Dies führt zu Abgängen in Höhe von 17,47 Mio. Euro.
Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens haben sich aufgrund des hohen Investitionsvolumens um 3,49 Mio. Euro auf 49,99 Mio. Euro erhöht.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
| Bauten auf fremdem Grund und Boden | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 9.677.098,00 | 9.928.059,00 |
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 251 TEuro und ist ausschließlich auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
| Kunstgegenstände und Baudenkmäler | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Kunstgegenstände | 394.673.967,35 | 394.050.640,25 | ||
| Baudenkmäler | 658.352,55 | 658.352,55 | ||
| Summe | 395.332.319,90 | 394.708.992,80 |
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 623 TEuro auf 395,33 Mio. Euro erhöht. Hierbei stehen den Zugängen und Nachaktivierungen in Höhe von 643 TEuro Wertminderungen durch Abgänge in Höhe von 20 TEuro gegenüber.
Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurde bereits nachgeholt. Die körperliche Bestandsaufnahme der Kunst- und Sammlungsgegenstände wurde im August 2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Inventur wurden im Jahresabschluss 2020 bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr 2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach dem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten zu bewerten. Die Neubewertung wurde im Jahr 2021 abgeschlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegenstände bereits im Jahresabschluss 2020 dargestellt.
Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschriften und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die weiteren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollständig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemängelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass auch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten
entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bilanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln.
Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen.
Zu 6. Fahrzeuge
| Fahrzeuge | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Pkw | 638.226,00 | 777.549,00 | ||
| Lkw | 301.676,00 | 370.021,00 | ||
| Spezialfahrzeuge | 4.244.258,00 | 4.243.096,00 | ||
| Sonstige Fahrzeuge | 1.836.298,00 | 1.318.576,00 | ||
| Summe | 7.020.458,00 | 6.709.242,00 |
Der Bilanzposten Fahrzeuge erhöhte sich im Berichtsjahr um 311 TEuro bzw. 4,6 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 1,98 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,66 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 6 TEuro gegenüber.
Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 1,16 Mio. Euro auf Spezialfahrzeuge, mit 79 TEuro auf PKW und mit 741 TEuro auf sonstige Fahrzeuge.
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
| Maschinen, technische Anlagen, BGA | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Maschinen | 4.099.311,00 | 4.305.433,00 | ||
| Technische Anlagen | 4.776.307,00 | 5.439.728,00 | ||
| Betriebsvorrichtungen | 22.271.991,00 | 21.920.686,00 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 63.053.597,02 | 57.405.712,02 | ||
| GWG | 552.740,00 | 2.296.043,00 | ||
| Summe | 94.753.946,02 | 91.367.602,02 |
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,39 Mio. Euro auf 94,75 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfangreiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage und dem Ausbau des Schwachstromkabelnetzes zu verzeichnen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich stark um 1,74 Mio. Euro auf 553 TEuro. Die Entwicklung ist auf fehlende wesentliche Zugänge zurückzuführen. Hintergrund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und
immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann.
Zu 8. Anlagen im Bau
| Anlagen im Bau | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro |
|---|---|---|
| 307.969.208,55 | 292.528.249,99 |
Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 15,44 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 156,42 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Baumaßnahmen in Höhe von 140,98 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. 34,39 Mio. Euro auf die Erweiterung der U- Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf und 8,78 Mio. Euro auf die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof. Desweiteren entfallen 5,61 Mio. Euro auf den Erwerb großer Teile des Prinovis-Areals im Stadtteil Langwasser zur Errichtung eines Schulzentrums, 4,73 Mio. Euro auf den Ersatzneubau der Brücke der Münchener Straße sowie 4,09 Mio. Euro auf den Bauabschnitt 3 des Künstlerhauses in der Königstraße 93.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entsprechenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Schulen und Straßenbau. Darüber hinaus wurde die Feuerwache 1 sowie die Ballsporthalle Kia Metropol Arena am Tillypark fertiggestellt und in die entsprechende Anlageklasse umgebucht.
Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2021 mit 89,72 Mio. Euro auf die U-Bahninfrastruktur, und mit 73,89 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen.
| III. | Finanzanlagen | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro |
|---|---|---|---|
| 1. | Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen | 798.756.616,36 | 667.167.530,39 |
| 2. | Wertpapiere | 21.589.920,90 | 19.270.339,51 |
| 3. | Versorgungsrücklage | 34.957.636,16 | 34.957.636,16 |
| 4. | Ausleihungen | 31.041.317,22 | 33.162.209,24 |
| Summe | 886.345.490,64 | 754.557.715,30 |
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Verbundene Unternehmen | 609.329.132,10 | 489.059.044,13 | ||
| Beteiligungen | 147.228.662,41 | 147.229.912,41 | ||
| Sondervermögen | 42.198.821,85 | 30.878.573,85 | ||
| Summe | 798.756.616,36 | 667.167.530,39 |
Verbundene Unternehmen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2020 489.059.044,13 Euro
Zugänge 120.270.087,97 Euro
Stand am 31.12.2021 609.329.132,10 Euro
Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2021 um 120,27 Mio. Euro. Davon entfallen 117,32 Mio. Euro auf die Anteile an der wbg. Mit Vertrag vom 28. Oktober 2021 hatte die Stadt Nürnberg weitere 15 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der wbg beläuft sich damit zum 31.12.2021 auf 239.834.362,14 Euro.
Die verbleibende Erhöhung von 2,95 Mio. Euro betrifft die Einlage eines Grundstücks durch die Stadt Nürnberg in das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg. Dabei wurden stille Reserven in Höhe von 2,30 Mio. Euro aufgedeckt. In dieser Höhe wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet, da der BKPV im Rahmen der vorangegangenen Prüfung die Werthaltigkeit von Einlagen in das Klinikum verneint hatte. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht nach wie vor aus. Im städtischen Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird der Beteiligungsbuchwert des Klinikums unter den Finanzanlagen daher mit 127,71 Mio. Euro ausgewiesen.1 Unter Berücksichtigung der korrespondierenden Rückstellung ergibt sich ein Wert von 15,97 Mio. Euro.
Beteiligungen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2020 147.229.912,41 Euro
Abgänge -1.250,00 Euro
Stand am 31.12.2021 147.228.662,41 Euro
Der Beteiligungsbuchwert verminderte sich in 2021 um 1 TEuro, da die EnergieRegion GmbH liquidiert wurde.
1 Im Anhang, der Rpr zur Prüfung vorgelegt worden war, war der Beteiligungsbuchwert des Kommunalunternehmens Klinikum mit 124.761.026,32 Euro ausgewiesen. Die Werterhöhung durch die Einlage auf 127.713.198,53 Euro war versehentlich unterblieben. Dies wurde im Rahmen der Prüfung korrigiert.
Sondervermögen
Die Veränderung des Buchwertes stellt sich wie folgt dar:
Stand am 31.12.2020 30.878.573,85 Euro
Zugänge 11.320.248,00 Euro
Stand am 31.12.2021 42.198.821,85 Euro
Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital von SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit der Einlage hatte, ist die korrespondierende Erhöhung des Sondervermögens umstritten und derzeit in Klärung. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde für dieses Risiko in Vorjahren eine Rückstellung in gleicher Höhe gebildet. Diese besteht auch in 2021 fort.
In 2021 hat die Stadt Nürnberg Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt zum Verkehrswert eingebracht. Lt. Beschluss vom 21.10.2020 soll das Volksbad saniert und wieder in Betrieb genommen werden. Daher wurde das zugehörige Grundstück samt Gebäude in NüBad eingelegt. Die Einlage in NüSt betrifft zwei Grundstücke, die für den Neubau des August-Meier-Hauses erforderlich sind. Durch die Einbringung erhöhte sich das Sondervermögen in Summe um 11,32 Mio. Euro. Bei NüBad und NüSt handelt es sich um strukturelle Verlustbetriebe. Der Vorgang der Einlagen ist daher vom Grundsatz her vergleichbar mit der Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital bei SÖR in 2016. Da dessen abschließende Beurteilung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch aussteht, wurde auch für die Einlagen in NüBad und NüSt aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Diese bemisst sich nach der Höhe der aufgedeckten stillen Reserven. Unter Berücksichtigung der korrespondierenden Rückstellungen ergibt sich für NüBad ein Bilanzansatz von 3,07 Mio. Euro bzw. für NüSt von 17,18 Mio. Euro.2
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds.
Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versorgungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2021 betrug 51,77 Mio. Euro.
2 Ohne Berücksichtigung der Rückstellung belaufen sich die Finanzanlagen NüBad auf 8,00 Mio. Euro und NüSt auf 21,22 Mio. Euro.
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei handelt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihung an Sondervermögen.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehensforderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2021 beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 511 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 370 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe (511 TEuro) eine entsprechende Verbindlichkeit.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2021 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen reduziert. Zugleich wurde in 2021 ein neues Darlehen in Höhe von 300 TEuro ausgereicht. Zum 31.12.2021 belaufen sie sich in Summe auf 10,59 Mio. Euro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2021 mit 5,35 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2021 ein Ertrag von 85 TEuro.
Im Rahmen der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Anlagenspiegel hinsichtlich der Vorjahreswerte der Ausleihungen fehlerhaft war. Die erforderlichen Korrekturen wurden zwischenzeitlich vorgenommen.
B. Umlaufvermögen
| I. | Vorräte | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Rohstoffe | 111.975,00 | 116.770,50 | |||
| Hilfsstoffe | 16.823,83 | 11.712,28 | |||
| Betriebsstoffe | 43.213,06 | 40.151,64 | |||
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 386.577,49 | 369.690,49 | |||
| Grundstücke des Umlaufvermögens | 40.162.925,83 | 39.494.991,76 | |||
| Summe | 40.721.515,21 | 40.033.316,67 |
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt rund 172 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbauamtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe) sowie der Feuerwehr (Betriebsstoffe). Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine war wie in den Vorjahren im Rahmen der Inventur auch für das Jahr 2021 höher als der tatsächlich vorhandene Bestand. Eine entsprechende Korrektur dieser Inventurdifferenz in Höhe von 1.447,00 Euro wurde allerdings mit Wirkung zum 31.12.2021 erstmalig vorgenommen, wodurch der Buch- mit dem Istbestand übereinstimmt.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 387 TEuro handelt es sich zum großen Teil (303 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Zugangs von Beständen der städtischen Museen erhöhte sich der Bilanzwert der Handelswaren bis Ende 2021 insgesamt um knapp 17 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2021 auf rund 83 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 2 TEuro resultierte. Auch hier wurden Korrekurbuchungen vorgenommen.
Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2021 in Summe nun wieder ein Anstieg um 688 TEuro auf 40,72 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2021 insgesamt eine Zunahme von 668 TEuro größtenteils aufgrund von Umbuchungen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs-, Büro- und Präsentations- sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Baumaterial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV- Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
Die Inventur wurde mittels vor- bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor.
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Abgabenforderungen | 84.385.255,88 | 78.408.898,79 | ||
| 2. | Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen | 3.915.822,45 | 3.620.653,88 | ||
| 3. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen | 39.883.772,05 | 47.574.952,30 | ||
| 4. | Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen | 33.388.417,42 | 36.993.313,56 | ||
| 5. | Sonstige Vermögensgegenstände | 54.813.653,11 | 73.224.197,61 | ||
| Summe | 216.386.920,91 | 239.822.016,14 |
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe wieder um 23,44 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2021 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum 31.12.2021 im Vergleich zum Vorjahr um 2,35 Mio. Euro auf insgesamt 48,83 Mio. Euro zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 46,09 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr uneinbringliche Forderungen in Höhe von 1,80 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,81 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (19,22 Mio. Euro), Beiträgen (2,68 Mio. Euro), Steuern (60,07 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (2,42 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2021 im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 5,98 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich an der Zunahme der Steuerforderungen um 6,15 Mio. Euro sowie am Anstieg der Gebührenforderungen (+1,32 Mio. Euro). Die Beitragsforderungen hingegen sanken im Gegensatz zum Vorjahr wieder um 1,70 Mio. Euro. Die höheren Gebührenforderungen resultieren wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen KiTa-Gebühren (+1,12 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Bei den gesunkenen Beitragsforderungen waren nun geringere Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge von 522 TEuro vorhanden (Vorjahr: 1,71 Mio. Euro). Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 42,84 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2021 eine Gesamthöhe von 51,22 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Vermietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2021 einen Gesamtsaldo von insgesamt 3,92 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,31 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 382 TEuro.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthalten. Diese weisen mit 35,08 Mio. Euro nach wie vor einen hohen Bestand aus (Vorjahr: 44,23 Mio. Euro). Der Rückgang um insgesamt 9,15 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Kontenbewegungen des Flughafens Nürnberg (-18,0 Mio. Euro), des Eigenbetriebs NürnbergBad (-3,60 Mio. Euro), der noris inklusion
gGmbH (-2,42 Mio. Euro), der Noris-Arbeit gGmbH (-0,33 Mio. Euro), des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Großraum Nürnberg (-0,31 Mio. Euro) sowie der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH (-0,11 Mio. Euro). Dem stehen Zuwächse bei den Konten der WBG KommunalGmbH (+12,14 Mio. Euro), der Eigenbetriebe SUN (+2,03 Mio. Euro) und SÖR (+1,55 Mio. Euro) entgegen. Die Abnahme der gesamten Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen in 2021 um insgesamt 7,69 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit weitgehend auf die in Summe geringere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurückzuführen. Dieser Rückgang wird teilweise kompensiert durch den zwischenzeitlichen Ausgleich von zwei im Vorjahr noch verbuchten kreditorischen Debitoren bei SÖR in Höhe von 2,29 Mio. Euro. Die von ASN zum Bilanzstichtag teilweise bereits seit dem Jahr 2017 ausstehenden Verwaltungskostenerstattungen erhöhten sich zusätzlich um 480 TEuro auf nunmehr 2,16 Mio. Euro.
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 3,60 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forderungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 3,88 Mio. Euro auf insgesamt 16,99 Mio. Euro ab. Die Forderungen gegen das Land erhöhten sich im Vergleich zu den Vorjahren nur relativ moderat um 409 TEuro. Die vormals noch hohen Bestände aus den Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nehmen mittlerweile nur noch einen geringeren Anteil ein. Zum 31.12.2021 belaufen sie sich auf 1,86 Mio. Euro. Der größte Teil der Forderungen gegen das Land (7,78 Mio. Euro) setzt sich nun aus ausstehenden Erstattungen für den Neubau sowie Betrieb von Schulen und KiTas zusammen. Die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen reduzierten sich im Gegensatz zum Vorjahr wieder um 1,0 Mio. Euro. Die Ende 2020 noch vorhandenen Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit aus Mieterträgen für das Telekommunikationsnetz (knapp 320 TEuro), gegen das Siedlungswerk Nürnberg aus Erschließungsbeiträgen und Grundsteuer (166 TEuro) sowie gegenüber der NürnbergMesse GmbH im Zusammenhang mit der Grundsteuer B (knapp 476 TEuro) wurden zwischenzeitlich ausgeglichen. Bei den Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen ist der Bestand mittlerweile sogar auf 6,05 Mio. Euro angewachsen. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2021 auf 827 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,06 Mio. Euro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war auch für das Jahr 2021 möglich. Es mussten hier keine Abweichungen festgestellt werden. Zudem wurden die im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren im Hauptbuch (SAP FI) weitestgehend korrekt in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Lediglich bei den Beitragsforderungen resultierte diesbezüglich eine geringfügige und somit aber unwesentliche Differenz.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Forderungen gegen Mitarbeitende | 61.522,50 | 337.595,10 | ||
| Andere sonstige Vermögensgegenstände | 46.938.716,90 | 63.656.252,91 | ||
| Umsatzsteuerforderungen | 2.758.630,34 | 5.608.183,57 | ||
| Durchlaufende Gelder | 14.244,08 | 14.306,58 | ||
| Verrechnungskonten | 5.040.539,29 | 3.607.859,45 | ||
| Summe | 54.813.653,11 | 73.224.197,61 |
Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vorschusszahlungen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich diese Position hauptsächlich bei den Vorschüssen in Summe wieder um 276 TEuro.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Nach dem bedeutsamen Zuwachs im Vorjahr (25,41 Mio. Euro) nahmen diese Posten in 2021 wieder um 16,87 Mio. Euro auf 46,47 Mio. Euro ab. Ende 2020 war hier noch die Einbringung von Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH abgegrenzt. Entsprechende Posten sind zum 31.12.2021 jedoch nicht mehr vorhanden, was den Rückgang hauptsächlich verursacht hat. Diese Abnahme der anderen sonstigen Vermögensgegenstände wurde durch die Ende 2021 erfolgten Abgrenzungen der aus den Eröffnungsbilanzen der nichtrechtsfähigen Stamm-Schmitt Stiftung und Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg resultierenden Posten von zusammen 4,57 Mio. Euro betragsmäßig teilweise kompensiert.
In dieser Bilanzposition ist zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2021 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 2,23 Mio. Euro und für die Beihilfeleistungen 637 TEuro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (479 TEuro) sowie die Beteiligung der Stadt Nürnberg an der Umsatz- und an der Einkommensteuer (2,80 Mio. Euro) abgegrenzt. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen für Übergangswohnungen (157 TEuro) ausgewiesen.
Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund von geringeren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um 2,85 Mio. Euro auf insgesamt 2,76 Mio. Euro. In dieser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folgejahres fällig sind.
Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 14 TEuro.
Die für das Jahr 2021 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teilweise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren unter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit insgesamt 848 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsoberkasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von rund 140 TEuro, durchlaufende Posten der Friedhofsverwaltung von 156 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohnraum (287 TEuro) zu nennen.
| III. | Liquide Mittel | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Kassenbestand | 1.014.466,53 | 837.980,73 | ||
| 2. | Bankguthaben | 412.775.140,71 | 425.667.728,67 | ||
| Summe | 413.789.607,24 | 426.505.709,40 |
Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 503,9 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wurden mit rd. 252,1 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 257,4 TEuro bilanziert. Unbare Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den liquiden Mitteln mit rd. 0,1 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel noch nicht ausgeglichene Verrechnungskonten (Barkasse, IPSN, KoM, KuF, KuM, SHA etc.) mit rd. 1,0 TEuro enthalten.
Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest- und Tagesgeldanlagen von insgesamt 41,6 Mio. Euro. Basis der zum 31.12.2021 vorhandenen Beträge waren die zum Tagesabschluss 30.12.2021 ausgewiesenen Werte. Die Stadtkasse war am Bilanzstichtag 31.12. geschlossen, so das kein Tagesabschluss für diesen Tag erstellt wurde. Bei einer Geldanlage wurden die zum 31.12.2021 auf dem Anlagekonto gutgeschriebenen Zinsgutschriften mit der Wertstellung erst in den folgenden Bankbelegen des Jahres 2022 aufgeführt und sind daher zum Bilanzstichtag nicht berücksichtigt. Bereits in den Vorjahren wurde dieser Sachverhalt festgestellt. Der Beanstandung des Rpr wurde auch im Jahr 2021 nicht nachgekommen. Die Stadtkasse hat künftig auch die am letzten Tag des Jahres gutgeschriebenen Zinsen auf den Festgeldern auszuweisen. Dies wäre möglich gewesen, da der Buchungsschluss zeitlich nach dem Bilanzstichtag folgt.
Die Guthabensalden der verschiedenen städtischen Geschäftskonten beliefen sich auf insgesamt rd. 371,0 Mio. Euro.
Enthalten sind hier Bankkonten bei der Sparkasse Nürnberg, welche in der Finanzbuchhaltung auf dem Konto Nr. 28830000 „Girokonten außerhalb SAP Sparkasse" (z.B. Jugendamt, Schulen etc.) mit 336.924,38 Euro ausgewiesen werden. Diese Konten werden teilweise nicht über Zahlstellen und unter Verstoß gegen das Bruttoprinzip geführt. Gegenüber Rpr wurden die Kontensalden per 31.12.2021 in einer Liste der Sparkasse Nürnberg nachgewiesen. Der in dieser Liste von Rpr kumulierte Betrag von 305.823,97 Euro weicht vom gebuchten Wert ab. Die von Rpr in Gang gesetzten Recherchen bei KaSt ergaben als Ursache, dass z.B. Bestände bereits aufgelöster Bankkonten nicht ausgebucht waren und z.B. Differenzen auf Bankkonten,
welche von der WBG extern geführt wurden, nicht mehr nachvollzogen werden konnten. KaSt hat hier bereits Maßnahmen eingeleitet und gegenüber Rpr Korrekturbuchungen angekündigt.
Der Anteil dieser nicht über SAP geführten Bankkonten ist im Verhältnis zur Gesamtsumme der liquiden Mittel verhältnismäßig gering. Rpr weist aber darauf hin, dass bei der Verwaltung liquider Mittel ein hoher Maßstab anhand der gesetzlichen Vorgaben zur Kassensicherheit und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung (Bruttoprinzip) anzulegen ist.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
| C. | Aktive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| 1. | Disagio | 128.150,00 | 221,350,00 | |
| 2. | Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2022 | 17.673.893,87 | 17.569.503,19 | |
| 3. | Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII | 5.808.965,34 | 5.968.128,54 | |
| 4. | Leistungen nach dem SGB II | 9.410,33 | -2.262,11 | |
| 5. | sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 13.740.846,28 | 7.921.453,14 | |
| Summe | 37.361.265,82 | 31.678.172,76 |
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Wertgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird.
Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 5,68 Mio. Euro ist insbesondere auf den Anstieg der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (+5,82 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich hierfür waren insbesondere die nach SGB II im Dezember 2020 gewährten Hilfen im Zusammanhang mit den Kosten der Unterkunft für Januar 2021 (7,55 Mio. Euro), welche im Vorjahr erst im Januar geleistet wurden.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2022 wurde wie üblich der auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie der auf die verbundenen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N-ERGIE, Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg) entfallende Anteil von insgesamt 323 TEuro umgebucht und als Forderung gegen diese Unternehmen ausgewiesen.
Die Position „Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält die entsprechenden Gelder, die im Dezember 2021 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 27.12. und 29.12.2021) im Voraus für den Monat Januar 2022 ausbezahlt wurden.
Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betreffen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2021 angeforderten Mittel für Januar 2022.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten:
SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2022 rd. 7,55 Mio. Euro
Erstattungen an die VAG rd. 1,35 Mio. Euro
Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2022 rd. 1,13 Mio. Euro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2021 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
| A. | Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| I. | Basiskapital | 698.539.520,14 | 693.357.558,94 | ||
| II. | Rücklagen | 244.635.068,48 | 223.291.622,13 | ||
| III. | Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) | -13.704.802,88 | -9.969.158,65 | ||
| Summe | 929.469.785,74 | 906.680.022,42 |
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
| I. | Basiskapital | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Basiskapital Stadt | 665.278.406,28 | 665.278.406,28 | ||
| 2. | Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage | 993.351,40 | 993.351,40 | ||
| 3. | Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen | 21.110.736,11 | 16.426.254,12 | ||
| 4. | Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen | 6.797.606,73 | 6.331.500,13 | ||
| 5. | Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts- fähigen Stiftungen | 2.572.614,86 | 2.389.232,52 | ||
| 6. | Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen | 1.786.804,76 | 1.938.814,49 | ||
| Summe | 698.539.520,14 | 693.357.558,94 |
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Gegensatz zu den Vorjahren mussten zum 31.12.2021 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden.
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wurden auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 4.684.481,99 Euro auf 21.110.736,11 Euro. Diese Veränderung resultiert aus der Aufstockung des Basiskapitals der Georg und Gisela Gottschalk Stiftung (Gründung im Jahr 2020) um 115.000,00 Euro sowie aus der Einstellung des Grundstockvermögens zweier im Jahr 2021 neu gegründeter Stiftungen in das Basiskapital der Stadt.
| Neue Stiftung | Grundstockvermögen | |
|---|---|---|
| Euro | ||
| Pocket-Opera-Company Stiftung | 2.381.920,17 | |
| Stamm-Schmitt-Stiftung | 2.187.561,82 | |
| Summe | 4.569.481,99 |
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 466.106,60 Euro auf 6.797.606,73 Euro. Diese Erhöhung erfolgte für fünf Stiftungen.
| Stiftung | Vermögenszugang | Bemerkung | |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Heinrich und Amalie Lang-Stiftung | 73.106,60 | Zustiftung aus Nachlass | |
| Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung | 40.000,00 | Zustiftung durch zwei Überwei- sungen des Stifters in Höhe von jeweils 20.000,00 Euro | |
| Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung | 100.000,00 | Durch eine Stifterin drei Über- weisungen in Höhe von 40.000,00 Euro, 50.000,00 Euro und 10.000,00 Euro | |
| Johann und Liselotte Lehner Stiftung | 250.000,00 | Zustiftung aus Nachlass | |
| Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung | 3.000,00 | Geldüberweisung durch Zustif- ter | |
| Summe | 466.106,60 |
Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 183.382,34 Euro auf 2.572.614,86 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu.
Im Vorjahr waren nur rd. 1,0 TEuro aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in Anlagevermögen investiert worden. Im Jahr 2021 hat die Stiftungsverwaltung ihre Investitionstätigkeit wieder verstärkt. Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:
| Stiftung | Zuführungen zum Grund- | |
|---|---|---|
| stockvermögen | ||
| Euro | ||
| Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ | 20.346,98 | |
| Otto Lauterbach-Stiftung | 7.694,95 | |
| Marie-Hack-Stiftung | 110.402,82 | |
| Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung | 6.250,45 | |
| Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung | 61,97 | |
| Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung | 3.610,75 | |
| Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten | 71,24 | |
| Auxiliar-Stiftung | 15,18 | |
| Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung | 4.983,30 | |
| Margarete-Weigel-Stiftung | 20.656,14 | |
| Leonhard Wagner Stiftung | 15,18 | |
| Ernst und Berta Wurzer Stiftung | 4.845,18 | |
| Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung | 1.938,40 | |
| Erich und Grete Berwind Stiftung | 2.489,80 | |
| Summe | 183.382,34 |
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten verminderte sich um 152.009,73 Euro auf 1.786.804,76 Euro. Die Veränderung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie den tatsächlich realisierten Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Anlagevermögen. Berücksichtigt sind auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über pari entsprechend der den stiftungsrechtlichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik gebildet wurden.
| II. | Rücklagen | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Ergebnisrücklage | 242.555.817,11 | 221.458.515,08 | ||
| 2. | Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) | 1.375.682,74 | 1.110.421,82 | ||
| 3. | Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen | 703.568,63 | 722.685,23 | ||
| Summe | 244.635.068,48 | 223.291.622,13 |
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2021 auf einen Stand von 242,56 Mio. Euro. Der Anstieg um 21,10 Mio. Euro entspricht dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerblicher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in 2021 in Höhe von 21,10 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+387 TEuro), der Kostendecker Marktamt (+105 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-3,58 Mio. Euro).
Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2021 nahmen diese Mittel um 265 TEuro auf 1,38 Mio. Euro zu.
Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten verminderte sich um 19.116,60 Euro auf 703.568,63 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so rd. 164,3 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wurden 183,4 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.
Auf Grund der Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2021 für 26 der inzwischen 34 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Für eine dieser Stiftung wurde die steuerlich höchstmöglich unschädliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage zwar geringfügig unterschritten, kann aber unter Berücksichtigung der in den Vorperioden eingestellten Mittel als sichergestellt angesehen werden. Bei drei dieser Stiftungen konnte die aus dem Vorjahr zulässige Einstellung nachgeholt werden, so dass hier nachträglich auch für das Jahr 2020 der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angesehen werden kann.
Bei den beiden im Laufe des Bilanzjahres gegründeten Stiftungen erübrigt sich eine Beurteilung des Kapitalerhaltes, da die für die Bewirtschaftung der Stiftungen notwendigen Mittel noch nicht zur Verfügung standen.
Bei sechs Stiftungen konnte der Kapitalerhalt über die Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage im Bilanzjahr nicht als erwirtschaftet gewertet werden. Auch konnte der Inflationsausgleich für diese Stiftungen über die Entwicklung des Eigenkapitals im Jahr 2021 nicht erreicht werden. Der Differenzbetrag zur steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellung (und damit die Erwirtschaftung des Kapitalerhaltes) kann für die betreffenden Stiftungen gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO noch bis in das Bilanzjahr 2023 nachgeholt werden.
| III. | Verlustvortrag | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) | -3.548.518,62 | -3.653.170,22 | ||
| 2. | Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) | -10.156.284,26 | -6.315.988,43 | ||
| Summe | -13.704.802,88 | -9.969.158,65 |
Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ reduzierte sich aufgrund des Überschusses in 2021 um knapp 105 TEuro auf 3,55 Mio. Euro. Für das Jahr 2021 musste für den externen Kostendecker Friedhofsverwaltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortrages um 3,84 Mio. Euro auf 10,16 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich aus dem Verlust von Frh für 2021 nach Ergebnisverwendung (3,58 Mio. Euro) sowie der Zuführung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (265 TEuro).
B. Sonderposten
| B. | Sonderposten | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Sonderposten aus Zuwendungen | 898.842.369,55 | 931.252.177,38 | ||
| 2. | Sonderposten aus Beiträgen | 106.160.345,79 | 98.228.339,58 | ||
| 3. | Sonderposten aus Gebührenausgleich | 0,00 | 0,00 | ||
| 4. | Sonderposten aus Kostenerstattungen | 28.808.059,37 | 28.639.558,56 | ||
| 5. | Sonstige Sonderposten | 20.391.838,48 | 15.946.695,15 | ||
| Summe | 1.054.202.613,19 | 1.074.066.770,67 |
Die Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um insgesamt 19,86 Mio. Euro bzw. 1,8 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 71,49 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 86,96 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 4,40 Mio. Euro.
Der Rückgang der Sonderposten ist im Wesentlichen auf die Bereinigung der aktivierten Baukosten aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken zurückzuführen. Aufgrund dessen wurden zugehörige Sonderposten in Höhe von 37,03 Mio. Euro aufgelöst.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als außerordentliche Erträge ausgewiesen werden, während die außerplanmäßigen Abschreibungen als ordentlicher Aufwand unter der Position „Planmäßige Abschreibungen“ in der Ergebnisrechnung dargestellt werden. Auf diese Diskrepanz weist auch Stk im Anhang hin.
Der Ausweis in der Ergebnisrechnung ist u.E. nicht ordnungsgemäß. Da es sich bei den Abschreibungen und Erträgen aus Auflösung von Sonderposten um dieselben Sachverhalte handelt, wären die Aufwendungen und Erträge gleichlaufend als ordentlich oder außerordentlich zu qualifizieren.
Die Sonderposten aus Zuwendungen verringerten sich um 32,41 Mio. Euro auf 898,84 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 51,26 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 80,03 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 3,64 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 636,55 Mio. Euro (Vj.: 672,06 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 120,40 Mio. Euro (Vj.: 117,66 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im Wesentlichen Zuweisungen vom Land (40,68 Mio. Euro) bzw. vom Bund (7,26 Mio. Euro). Die Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 18,12 Mio. Euro sowie die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,51 Mio. Euro aus.
Die Sonderposten aus Beiträgen erhöhten sich um 7,93 Mio. Euro bzw. 8,1 % auf 106,16 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 13,25 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 5,32 Mio. Euro gegenüber.
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 169 TEuro auf 28,81 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 2,43 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,26 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sonstiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der bisherigen Inventuren und im Rahmen der Berichtigung der aktivierten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter bereinigt werden.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 333 TEuro Kostenbeteiligungen nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 18,12 Mio. Euro Sonderposten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.
C. Rückstellungen
| C. | Rückstellungen | 31.12.2021 | 31.1.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Pensions- und Beihilferückstellungen | 1.647.953.152,00 | 1.632.940.366,00 | ||
| 2. | Rückstellungen für Altersteilzeit | 9.941.298,00 | 8.180.377,00 | ||
| 3. | Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung | 14.996.000,00 | 15.873.000,00 | ||
| 4. | Rückstellung für Altlasten | 5.498.500,00 | 6.623.500,00 | ||
| 5. | Bezirksumlagerückstellung | 511.000,00 | 2.884.000,00 | ||
| 6. | Steuerrückstellungen | 1.765.405,79 | 1.811.780,33 | ||
| 7. | Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken | 2.305.763,00 | 2.222.599,11 | ||
| 8. | Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter- nehmen | 4.577.000,00 | 10.000.000,00 | ||
| 9. | Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen | 159.146,90 | 207.772,48 | ||
| 10. | Rückstellungen für Urlaub | 10.992.134,36 | 9.968.946,73 | ||
| 11. | Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte | 62.898,59 | 70.628,60 | ||
| 12. | Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik | 263.891.963,31 | 211.069.527,61 | ||
| Summe | 1.962.654.261,95 | 1.901.852.497,86 |
Durch die Verwaltungsvorschriften vom 26. März 2018, geändert durch Bekanntmachung vom 28. Januar 2020 (VV-Mu-KommHV-Doppik), wurden die Muster zum kommunalen Haushalts- , Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2021 für verbindlich erklärt. Damit verbunden ist eine leicht geänderte Gliederung der Rückstellungen, die insbesondere die Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen betrifft.
Mit dem Übergang auf diese Neuregelung wurde lediglich der Ausweis der Werte geändert, nicht aber die Wertansätze selbst. Abweichend zu den Vorjahresabschlüssen werden die Beihilferückstellungen nicht mehr mit den Urlaubsrückstellungen, sondern mit den Pensionsrückstellungen in einer Position zusammengefasst, die Urlaubsrückstellungen hingegen werden separat ausgewiesen. Zudem wurde der Ausweis der Vorjahrespositionen angepasst, so dass die Werte insoweit vergleichbar sind.
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut erhöht. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,96 Mrd. Euro und sind um 60,80 Mio. Euro höher als per Ende 2020. Dies entspricht einem Anstieg um 3,2 %. Damit machen die Rückstellungen 33,1 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 32,9 %) aus.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2021 um 15,01 Mio. Euro bzw. 0,9 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich auf 84,0 % der Rückstellungen.
Der größte Anstieg erfolgte erneut bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik (+52,82 Mio. Euro bzw. +25,0 %). Damit erhöhte sich deren Anteil an der Summe der Rückstellungen von 11,1 % auf 13,5 %. In den sonstigen Rückstellungen sind Zuführungen in Höhe von 70,5 Mio. Euro enthalten, die künftige Kapitaleinlagen in die NürnbergMesse GmbH bzw. die Flughafen GmbH betreffen. Diese Einlagen sollen bis Ende 2025 bzw. 2026 geleistet werden. Stk geht davon aus, dass diese Einlagen voraussichtlich nicht
werthaltig sein werden, so dass bereits zum 31.12.2021 eine Rückstellung in Höhe dieser Einlageverpflichtung gebildet wurde.
Dieser Auffassung schließt sich Rpr nicht an. In Betracht kommt allenfalls eine Verbindlichkeitsrückstellung. Dazu dürfen allerdings die künftigen Ausgaben ihrer Art nach nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu qualifizieren sein. Zudem muss die Verbindlichkeit wirtschaftlich verursacht sein. Diese Voraussetzungen sind zum 31.12.2021 nicht erfüllt. Die Verluste der Jahre 2020 und 2021, die vorrangig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, wurden bereits über entsprechende Rückstellungen abgebildet. Mögliche künftige Verluste der Gesellschaften können nicht durch Rückstellungen vorweggenommen werden. Denkbar wäre in diesem Fall allenfalls eine außerordentliche Abschreibung auf die Finanzanlage aufgrund dauernder Wertminderung. Diese liegt zum 31.12.2021 aber nicht vor.3
Des Weiteren sind in den sonstigen Rückstellungen 3,3 Mio. Euro für eine drohende Finanzierungslücke der Noris inklusion gGmbH enthalten. Auch diese Rückstellung ist nach Auffassung von Rpr nicht in 2021 wirtschaftlich verursacht und hätte daher nicht gebildet werden dürfen. Im Ergebnis sind daher die Rückstellungen zum 31.12.2021 um 73,8 Mio. Euro zu hoch.
Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellung für aktive Beamte | 228.758.545,00 | 230.152.573,00 | ||
| Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte | 182.157.680,00 | 187.496.538,00 | ||
| Rückstellung für Beamte im Ruhestand | 452.518.083,00 | 438.943.814,00 | ||
| Rückstellung für ehemals städtische Beamte | 46.669.226,00 | 45.376.821,00 | ||
| Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand | 456.532.602,00 | 443.438.649,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten | 463.465,00 | 432.043,00 | ||
| Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand | 46.533.768,00 | 51.334.892,00 | ||
| Summe | 1.413.633.369,00 | 1.397.175.330,00 |
Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2021 in Summe um 16,46 Mio. Euro bzw. um 1,2 %.
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband
3 Im Vorfeld der geplanten Kapitalzuführungen wurden sowohl für die NürnbergMesse als auch für die Flughafen Nürnberg GmbH jeweils ein Private Investor Test durchgeführt. Diese gehen für beide Gesellschaften von einer deutlich positiven Entwicklung des Eigenkapitalwertes ab 01.01.2022 aus.
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern enthalten.
Im Einzelnen entfallen die Pensions-/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen:
| Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| schäftigungsgruppen | Euro | Euro | |||
| Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter | 1.366.964.143,00 | 1.351.798.509,00 | |||
| Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) | 41.021.226,00 | 39.351.821,00 | |||
| Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern | 5.648.000,00 | 6.025.000,00 | |||
| Summe | 1.413.633.369,00 | 1.397.175.330,00 |
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen mit 6 % sind die Pensionsrückstellungen vor dem Hintergrund des Zinsniveaus in 2021 deutlich unterbewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutachten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2021 auf 34,95 Mio. Euro.
Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausgewiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
| Beihilferückstellungen | 31.12.2021 | 31.12.2020 Euro | |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte | 41.134.126,00 | 42.643.038,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte | 31.251.773,00 | 32.484.563,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte | 81.123.777,00 | 81.082.754,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte | 78.088.350,00 | 76.595.734,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer | 23.961,00 | 22.121,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN | 2.405.796,00 | 2.628.346,00 | |
| Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner | 292.000,00 | 308.480,00 | |
| Summe | 234.319.783,00 | 235.765.036,00 |
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Versorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2021 sind die Beihilferückstellungen leicht gesunken und zwar um 1,45 Mio. Euro bzw. 0,6 %.
Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 292 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klinikums. In 2019 hatte die Stadt Nürnberg Teile der Pensions- und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen.
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
| Beihilferückstel- | Beihilferückstellung | Veränderung zum Vorjahr | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| lung | Euro | Euro | zum Vorjahr % | |||
| 2017 | 192.571.651,00 | 7.083.741,00 | 3,8 | |||
| 2018 | 203.859.002,00 | 11.287.351,00 | 5,9 | |||
| 2019 | 220.279.568,00 | 16.420.566,00 | 8,1 | |||
| 2020 | 235.765.036,00 | 15.485.468,00 | 7,0 | |||
| 2021 | 234.319.783,00 | -1.445.253,00 | -0,6 |
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
| Rückstellungen für Altersteilzeit | 31.12.2021 | 31.12.2020 Euro | |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Beamte | 2.145.624,00 | 1.779.533,00 | |
| Beamte Lehrkräfte | 1.915.288,00 | 1.829.059,00 | |
| Arbeitnehmer | 5.880.386,00 | 4.571.785,00 | |
| Summe | 9.941.298,00 | 8.180.377,00 |
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathematischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die
Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM erzeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Nachdem mehrere Jahre ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen war, haben sich die Rückstellungen in 2019 erstmals wieder erhöht. Nach 2020 setzte sich die Erhöhung auch in 2021 fort. Dabei fiel die Zunahme in 2021 mit 1,8 Mio. Euro bzw. 21,5 % schwächer aus als im Vorjahr (+2,7 Mio. Euro bzw. +50,1 %).
Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 15,00 Mio. Euro betreffen mit 4,85 Mio. Euro den Hoch- und mit 10,15 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Der Rückgang der Rückstellung um 0,88 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2021 fortgeführt.
Zu 4. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verringerten sich im Berichtsjahr um 1,13 Mio. Euro auf 5,50 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme der im Vorjahr eingestellten Altlastenrückstellung wegen voraussichtlicher Weiterverrechnungen von Altlasten-Sanierungskosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen
Für die Bezirksumlage 2022 war im Vorjahr aufgrund der vergleichsweise geringen Umlagekraftentwicklung der Stadt Nürnberg keine Rückstellung zu bilden gewesen. Anders stellt sich die Situation für die Bezirksumlage 2023 dar. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs 2023 erwartungsgemäß besser entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist mit einer Nachzahlung in Höhe von 511 TEuro zu rechnen. In dieser Höhe wurde deshalb eine Rückstellung aufwandswirksam gebildet.
Die in 2019 gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2021 konnte in 2021 entsprechend ihrer Zweckbestimmung aufgelöst werden.
Zu 6. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,77 Mio. Euro. Sie entfallen zu 599 TEuro auf voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.
Die verbleibenden Steuerrückstellungen in Höhe von 1,17 Mio. Euro entfallen auf zu erwartende Ertragsteuerzahlungen. Davon betreffen 152 TEuro den laufenden Veranlagungszeitraum 2021. Weitere 129 TEuro entfallen auf 2020, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die Veranlagung noch nicht erfolgt war. 885 TEuro resultieren aus der laufenden Betriebsprüfung.
Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt (2,10 Mio. Euro), andererseits das Jugend- und das Sozialamt (60 TEuro). Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt.
Von den Verfahren des Rechtsamtes entfallen, wie bereits in den Vorjahren, rd. 260 TEuro auf den Bau der Delfinlagune. Weitere 1,48 Mio. Euro betreffen zwei Verfahren zu Entgeltforderungen aus Beherbergungsverfahren für Asylbewerber. Zwischenzeitlich wurde das eine Verfahren endgültig zu Lasten der Stadt Nürnberg entschieden. Aufgrund dessen hat die Stadt auch die Berufung im zweiten Verfahren aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten zurückgenommen.
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürgschaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2021 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 382 Mio. Euro (+20 Mio. Euro) ausgewiesen.
Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtlichen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
| Rückstellung für Verlustausgleiche | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| noris inklusion gGmbH für 2020 | 0,00 | 1.000.000,00 | ||
| noris inklusion gGmbH für 2021 | 1.000.000,00 | 0,00 | ||
| Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2021 | 615.000,00 | 0,00 | ||
| NürnbergBad für 2020 | 2.000.000,00 | 2.000.000 | ||
| NürnbergStift Service GmbH für 2021 | 382.000,00 | 0,00 | ||
| Frankenstadion Nürnberg für 2021 | 580.000,00 | 0,00 | ||
| Flughafen Nürnberg GmbH | 0,00 | 7.000.000,00 | ||
| Summe | 4.577.000,00 | 10.000.000,00 |
Für den jährlichen Verlustausgleich der noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 2020 wurde in Höhe von 344 TEuro für die Auszahlung verwendet und in Höhe von 656 TEuro ertragswirksam aufgelöst.
Die in 2020 gebildete Rückstellung für NüBad besteht zum 31.12.2021 fort. Da in den Jahren 2020 und 2021 geringere Verluste als geplant erzielt wurden, wird die Rückstellung in 2022 aufgelöst.
Der erforderliche Verlustausgleich für die NürnbergStift Service GmbH resultiert aus den Feststellungen der Betriebsprüfung. Durch die zu erwartenden Steuernachzahlungen ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet, so dass seitens der Stadt ein Verlustausgleich erfolgen wird.
Die Rückstellung für den Eigenbetrieb FSN betrifft den Jahresverlust 2021. Da sich die Deckungslücke auf ca. 120 TEuro beläuft, erfolgt in 2021 eine ertragswirksame Auflösung in Höhe von rd. 460 TEuro.
In 2020 wurde eine Verlustausgleichsrückstellung für die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe von 7 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstellung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 3,54 Mio. Euro verbraucht. Der verbleibende Betrag (3,46 Mio. Euro) wurde ertragswirksam aufgelöst.
Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 49 TEuro auf 159 TEuro.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Überschüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Insgesamt wiesen 19 der insgesamt 34 Stiftungen zum Jahresendbestand niedrigere Beträge an Zweckausrichtungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand aus. Hiervon wurden bei sechs Stiftungen die vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellungen vollständig ausgereicht und keine neuen mehr gebildet.
Bei zwei Stiftungen lag kein Anfangsbestand an Zweckausrichtungsrückstellungen vor und es wurden keine gebildet. Diese Stiftungen waren Mitte und Ende des Berichtsjahres neu gegründet worden und die Vermögen konnten daher im Jahr 2021 noch nicht bewirtschaftet werden.
Bei den restlichen 13 Stiftungen wurden höhere Zweckausrichtungsrückstellungen als zum Anfangsbestand ausgewiesen. Hiervon waren bei drei Stiftungen keine Anfangsbestände eingestellt. Bei einer dieser Stiftungen wurde aus dem vorhandenen Anfangsbestand nicht ausgereicht und zusätzliche Mittel eingestellt.
Seit dem 29.12.2020 gilt für Stiftungen, welche keine Einnahmen über 45 TEuro erzielen, der Ausnahmetatbestand des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO. Für diese Stiftungen müssen die für die Ausrichtung vorgesehenen Mittel nicht mehr innerhalb der Zweijahresfrist gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO zeitnah ausgereicht werden. Die Betragsgrenze für Einnahmen von 45 TEuro wurde nur bei der Marie-Hack-Stiftung und bei der Johann und Liselotte-Lehner- Stiftung überschritten. Die bei diesen Stiftungen in der Vorperiode gebildeten Rückstellungen wurden vollständig ausgereicht, so dass eine zeitnahe Verwendung der Ausrichtungsmittel bestätigt werden kann.
Zu 10. Rückstellungen für Urlaub
| Urlaubsrückstellungen | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Rückstellungen für Urlaub Beamte | 3.937.222,02 | 3.785.872,15 | ||
| Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer | 7.054.912,34 | 6.183.074,58 | ||
| Summe | 10.992.134,36 | 9.968.946,73 |
Die Urlaubsrückstellungen sind in 2021 um 1.023 TEuro bzw. 10,3 % gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des festgestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2021 eine Rückstellung in Höhe von 63 TEuro gebildet.
Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik
| Sonstige Rückstellungen | 31.12.2021 | 31.1.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR | 6.700.000,00 | 6.700.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV | 111.745.000,00 | 109.445.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV | 8.970.000,00 | 0,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Flughafen und Messe | 0,00 | 25.000.000,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh- rungen Flughafen 2023-2026 | 40.500.000,00 | 0,00 | ||
| Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse | 60.000.000,00 | 50.000.000,00 | ||
| Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer | 17.700.000,00 | 18.350.000,00 | ||
| Drohende Rückzahlung wegen Abmietung von Gemein- schaftsunterkünften | 9.445.000,00 | 0,00 | ||
| Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver- trag | 4.700.000,00 | 0,00 | ||
| Drohende Finanzierungslücke noris inklusion gGmbH | 3.300.000,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges | 831.963,31 | 1.574.527,61 | ||
| Summe | 263.891.963,31 | 211.069.527,61 |
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigenkapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rückstellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutreffend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Zum 31.12.2019 wurde diese Position um weitere 46,20 Mio. Euro auf 109,45 Mio. Euro erhöht. Hintergrund war die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Klinikums durch die Stadt Nürnberg, die zu einer Erhöhung der Bilanzposition Finanzanlage bei der Stadt führte. Da auch
in diesem Fall das Risiko einer abweichenden Rechtsauffassung des BKPV besteht, war in 2019 aufgrund des Vorsichtsprinzips die Rückstellung entsprechend erhöht worden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde seitens der Stadt ein Grundstück am Kirchenweg 50/56 in das Klinikum Nürnberg eingelegt, wodurch sich die Finanzanlage um weitere 2,95 Mio. Euro erhöhte. Bis zur abschließenden Klärung wurde eine Rückstellung in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven – 2,30 Mio. Euro – gebildet. Diese beläuft sich damit in Summe zum 31.12.2021 auf 111,75 Mio. Euro.
Des Weiteren hat die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt eingebracht. Lt. Beschluss vom 21.10.2020 soll das Volksbad saniert und wieder in Betrieb genommen werden. Daher wurde das zugehörige Grundstück samt Gebäude in den Eigenbetrieb NüBad eingelegt. Die Einlage in den Eigenbetrieb NüSt betrifft zwei Grundstücke, die für den Neubau des August-Meier-Hauses erforderlich sind. Die Einlage erfolgte zum Verkehrswert, das Sondervermögen erhöhte sich damit um 11,32 Mio. Euro. Auch wenn es sich bei den Sondervermögen um strukturelle Verlustbetriebe handelt, geht die Stadt Nürnberg dennoch von einer Werthaltigkeit der Einlage aus, da die laufenden Verluste der Gesellschaften regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden. Da der BKPV jedoch in der vorangegangenen überörtlichen Prüfung eine abweichende Rechtsauffassung bei einem vergleichbaren Sachverhalt – Trägerdarlehen SÖR – vertreten hatte und die abschließende Klärung noch aussteht, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven von 8,97 Mio. Euro gebildet.
In 2020 waren Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro gebildet worden. Diese betrafen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte sich deren wirtschaftliche Lage verschlechtert, was auch den Unternehmenswert negativ beeinflusste. Da aber vor allem aufgrund der Einlagen in 2020 und 2021 von einer baldigen Wertaufholung auszugehen war, wurde das Risiko über eine entsprechende Rückstellung abgebildet. In 2021 wurden die Rückstellungen in Höhe von 20 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro verbraucht. Zugleich wurde für zukünftige Einlagen, die in einem Zeitraum bis 2025 bzw. 2026 zu erbringen sind, neue Rückstellungen in Höhe von 30 Mio. Euro für die NürnbergMesse GmbH bzw. 40,5 Mio. Euro für die Flughafen Nürnberg GmbH aufwandswirksam gebildet.
Wie bereits oben dargestellt, hält Rpr diese Rückstellungsbildung für nicht zulässig. In Betracht kommt allenfalls eine Verbindlichkeitsrückstellung. Dazu dürfen die künftigen Ausgaben ihrer Art nach nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu qualifizieren sein. Zudem muss die Verbindlichkeit wirtschaftlich verursacht sein. Diese Voraussetzungen sind u.E. zum 31.12.2021 nicht erfüllt. Zum einen ist offen, ob die Einlagen in Zukunft als Aufwendungen oder Herstellungskosten zu qualifizieren sind. Die Frage der Werthaltigkeit kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Zum anderen lässt sich nicht quantifizieren, inwieweit künftige Ergebnisse bzw. Verluste auf die Corona-Pandemie des Jahres 2021 und nicht auf andere Vorkommnisse zurückzuführen sind.
Die Rückstellung für drohende Steuerrückzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr vermindert. Grund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in 2021, dass aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ab 2019 die gesetzliche Verzinsung mit 6 % verfassungswidrig sei. Für Rückstellungszwecke wurde daher für Zeiträume ab 2019 eine Verzinsung mit 1,8 % zugrunde gelegt.
Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung in Höhe von 9,45 Mio. Euro gebildet. Diese betrifft die Rückzahlung von Vorschüssen nach Endabrechnung der Kosten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U-Bahn-Pachtvertrag berührt Zahlungen an die Stadt Fürth für U-Bahnleistungen.
Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung für eine drohende Finanzierungslücke bei Baumaßnahmen der noris inklusion gGmbH in Höhe von 3,30 Mio. Euro gebildet. Da die Finanzierungslücke zum einen künftige Nachfinanzierungen betrifft und zum anderen die Frage, ob und inwieweit sich die Stadt daran beteiligt, erst Anfang 2022 entschieden wurde, ist die Rückstellungsbildung nach Auffassung von Rpr zum 31.12.2021 nicht zulässig.
In der Position „Sonstiges“ ist unter anderem die Rückstellung für die überörtliche Prüfung in Höhe von 700 TEuo enthalten. Diese betrifft die Jahre 2017 bis 2021.
Im Ergebnis wurden zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von 73,80 Mio. Euro ohne ausreichende Rechtsgrundlage gebildet. Die Rückstellungen sind u.E. folglich um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.
D. Verbindlichkeiten
| 1. | Anleihen | 31.12.20201 Euro | 31.12.2020 Euro |
|---|---|---|---|
| Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 | |
| Summe | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 |
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherungen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
| 2. | Verbindlichkeiten aus Krediten | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro |
|---|---|---|---|
| Investitionskredite | |||
| ο vom Land | 1.065,79 | 1.598,77 | |
| ο von Kreditinstituten | 1.061.069.288,87 | 1.066.027.462,59 | |
| ο vom sonstigen inländischen Bereich | 241.420.398,18 | 252.074.419,80 | |
| ο vom sonstigen ausländischen Bereich | 25.000.000,00 | 0,00 | |
| Kassenkredite | 0,00 | 0,00 | |
| Zwischensumme | 1.327.490.752,84 | 1.318.103.481,16 | |
| Kontokorrentkonten | 1.185,56 | 458.875,70 | |
| Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen | 92.759.881,49 | 74.961.234,42 | |
| Summe | 1.420.251.819,89 | 1.393.523.591,28 |
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 1 TEuro betreffen ein Darlehen des Bayerischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten verringerten sich tilgungsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,96 Mio. Euro auf nunmehr 1,06 Mrd. Euro. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite verringerte sich das Kreditvolumen um rd. 10,65 Mio. Euro auf nunmehr 241,42 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite besteht erstmals ein Kreditvolumen von 25,0 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um ein Schuldscheindarlehen für Investitionen bei einer ausländischen Lebensversicherung.
Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse wurden 2021 keine Kassenkredite in Anspruch genommen.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen weist die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen in Höhe von 92,76 Mio. Euro aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassenund Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stiftungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2021 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2009:
| HJ | Schuldenstand 01.01. Mio. Euro | Netto-Neuver- | Schuldenstand 31.12. Mio. Euro | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|---|---|
| schuldung | |||||
| Mio. Euro | |||||
| 2009 | 1.005,7 | 49,4 | 1.055,1 | +4,9 | |
| 2010 | 1.055,1 | 71,1 | 1.126,2 | +6,7 | |
| 2011 | 1.126,2 | 87,8 | 1.214,0 | +7,8 | |
| 2012 | 1.214,0 | 2,0 | 1.216,0 | +0,2 | |
| 2013 | 1.216,0 | -8,8 | 1.207,2 | -0,7 | |
| 2014 | 1.207,2 | 28,9 | 1.236,1 | +2,4 | |
| 2015 | 1.236,1 | 10,0 | 1.246,1 | +0,8 | |
| 2016 | 1.246,1 | 39,8 | 1.285,9 | +3,2 | |
| 2017 | 1.285,9 | -29,0 | 1.256,9 | -2,3 | |
| 2018 | 1.256,9 | 51,5 | 1.308,4 | +4,1 | |
| 2019 | 1.308,4 | 66,0 | 1.374,4 | +5,0 | |
| 2020 | 1.374,4 | 23,7 | 1.398,1 | +1,7 | |
| 2021 | 1.398,1 | 9,4 | 1.407,5 | +0,7 |
Veränderung
in %
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 9,4 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Verschuldung im Kernhaushalt 1.509,4 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen. So erhöhen insbesondere Verbindlichkeiten aus dem ÖPP-Projekt Schulzentrum Berthold-Brecht i. H. v. 151 Mio. Euro den Schuldenstand entsprechend.
Aufgrund der städtischen Verschuldungsentwicklung spricht zwischenzeitlich bereits die Aufsichtsbehörde von einer „gravierenden Verschuldungsproblematik“. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben. Auch u. E. sind deshalb umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen unabdingbar.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufgestellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).
| Schulden 2019 | Schulden 2020 | Schulden 2021 | Euro | Euro | Euro | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pro | pro | pro | |||||||||||
| Einw. | Einw. | Einw. | |||||||||||
| 2019 | 2020 | 2021 | |||||||||||
| München | 636.056.000 | 1.544.341.000 | 1.536.300.000 | 431 | 1.040 | 1.033 | |||||||
| Nürnberg | 1.498.807.000 | 1.510.437.000 | 1.509.375.000 | 2.887 | 2.922 | 2.847 | |||||||
| Augsburg | 403.437.000 | 395.853.000 | 395.645.000 | 1.365 | 1.340 | 1.334 | |||||||
| Regensburg | 79.159.000 | 77.852.000 | 77.852.000 | 520 | 512 | 507 | |||||||
| Ingolstadt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Würzburg | 200.065.000 | 199.865.000 | 204.585.000 | 1.570 | 1.570 | 1.612 | |||||||
| Fürth | 192.219.000 | 187.193.000 | 182.181.000 | 1.501 | 1.455 | 1.411 | |||||||
| Erlangen | 131.749.000 | 94.927.000 | 92.237.000 | 1.176 | 845 | 814 | |||||||
| Hannover | 1.694.674.000 | 1.796.781.000 | 1.991.525.000 | 3.161 | 3.365 | 3.728 | |||||||
| Braunschweig | 150.520.000 | 236.782.000 | 296.887.000 | 606 | 953 | 1.200 | |||||||
| Dortmund | 1.938.930.000 | 1.930.615.000 | 2.253.560.000 | 3.306 | 3.289 | 3.846 | |||||||
| Essen | 2.641.295.000 | 2.490.225.000 | 3.018.373.000 | 4.538 | 4.273 | 5.205 | |||||||
| Leipzig | 478.190.000 | 533.511.000 | 597.121.000 | 812 | 900 | 832 | |||||||
| Dresden | 0 | 15.137.000 | 29.986.000 | 0 | 27 | 98 | |||||||
| Frankfurt | 1.967.680.574 | 2.426.278.465 | 2.498.436.394 | 2.597 | 3.174 | 3.308 | |||||||
| Kassel | 568.664.291 | 549.496.826 | 514.964.141 | 2.823 | 2.730 | 2.572 | |||||||
| Stuttgart | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Mannheim | 499.194.000 | 500.593.000 | 501.973.000 | 1.615 | 1.617 | 1.619 | |||||||
| Mainz | 1.181.600.000 | 1.170.700.000 | 921.000.000 | 5.416 | 5.397 | 4.250 | |||||||
| Ludwigshafen | 1.207.200.000 | 1.232.500.000 | 1.212.000.000 | 7.048 | 7.143 | 7.062 |
Schulden
2019
Schulden
2020
Schulden
2021
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf- Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.493 Euro über dem Durchschnitt der vergleichbaren Städte Bayerns und ist damit fast dreimal so hoch wie in München und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemeinden bundesweit 47,57 Mrd. Euro, was zum 31.12.2021 einer Verschuldung von 1.679 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche Pro-Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um rd. 32 Euro verringert. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner um 75 Euro auf nunmehr 2.847 Euro pro Einwohner zurückgegangen. Nürnberg gehört aber weiterhin auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten.
| Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im | |
|---|---|
| Kalenderjahr 2021 um 0,6 % beziehungsweise 0,8 Milliarden Euro an. Mit einem Anstieg der | |
| städtischen Schulden von 0,7 % bewegt sich die Stadt Nürnberg im Durchschnittsbereich. | Was |
| die erreichte Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen trotz des leichten Rückgangs lediglich | |
| die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und | |
| Rheinland-Pfalz ein noch höheres Schuldenniveau aus. |
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist mit einer Verbesserung im Ranking nicht zu rechnen.
| 3. | Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- men | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen | 510.930,32 | 880.591,59 | |||
| Leibrentenverpflichtungen | 65.015,04 | 68.115,23 | |||
| Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte | 101.934.831,01 | 111.935.638,22 | |||
| Summe | 102.510.776,37 | 112.884.345,04 |
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank veräußert wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 370 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2021 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb erfolgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28.10.2020 zum Kapitalwert entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 29.09.2020 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2021.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 15 kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public- Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichtigung der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein um rund 9,99 Mio. Euro geringerer Saldo von 101,88 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nachgewiesen ist.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (52 TEuro).
| 4. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro | ||
|---|---|---|---|---|---|
| gegenüber | |||||
| 1. | inländischen Kreditoren | 42.669.915,85 | 45.759.352,02 | ||
| 2. | verbundenen Unternehmen | 136.643.315,66 | 72.805.734,28 | ||
| 3. | Beteiligungen | 21.158,97 | 6.960,00 | ||
| 4. | Sondervermögen | 3.856.944,64 | 2.764.218,85 | ||
| 5. | ausländischen Kreditoren | 996.026,77 | 219.592,09 | ||
| Summe | 184.187.361,89 | 121.555.857,24 |
Die Bestände zum 31.12.2021 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals bedeutsam um 62,63 Mio. Euro gestiegen. Dies ist zum größten Teil auf den Zuwachs um 63,84 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen stiegen (+1,09 Mio. Euro) sowie die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren (+776 TEuro). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren hingegen war eine Abnahme um 3,08 Mio. Euro zu verzeichnen. Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2021 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,99 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2021 knapp 3.400 Kreditoren ausgewiesen. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2021 auf 42,67 Mio. Euro (Vorjahr: 45,76 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninfrastruktur) summieren sich auf 11,49 Mio. Euro und liegen damit 953 TEuro unter dem Niveau des Vorjahres (12,44 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2021 des Weiteren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Rohbaumaßnahmen für die U-Bahninfrastruktur (3,07 Mio. Euro) und Grundstückserwerbe in Nürnberg-Langwasser (2,03 Mio. Euro), im Tiefen Feld (1,75 Mio. Euro) sowie in St. Johannis (1,09 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind hier Zahlungsverpflichtungen aus dem Betrieb des Impfzentrums (1,10 Mio. Euro) und ein Baukostenzuschuss für eine Kindertageseinrichtung in der Zollhausstraße (850 TEuro) enthalten. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2021 auf 3,19 Mio. Euro. Für den Schulbereich werden zum 31.12.2021 Zahlungsverpflichtungen von 2,79 Mio. Euro ausgewiesen. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2021 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 4,24 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (6,02 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 1,78 Mio. Euro abgenommen.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr bis zum 31.12.2021 in Summe nochmals massiv um 63,84 Mio. Euro. Hierbei wurde die dritte Rate aus dem bereits im Jahr 2019 erfolgten Anteilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürnberg in Höhe von 26,72 Mio. Euro in 2021 beglichen. Ein weiterer aus 2020 stammender und bis zum 01.01.2022 gestundeter Anteilsrückkauf wurde bereits im Jahresverlauf 2021 mit einem Teilbetrag von 23,67 Mio. Euro ausgeglichen. Neu hinzugekommen ist in 2021 jedoch ein zusätzlicher Anteilsrückkauf an der wbg in Summe von 117,26 Mio. Euro, welcher in drei Tranchen bezahlt werden soll. Diese wurden bis zum 01.01.2022, 01.01.2023 und 01.01.2024 gestundet. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG im Rahmen des U-Bahnbaus wieder um 3,90 Mio. Euro auf 3,21 Mio. Euro und gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH um 1,62 Mio. Euro auf 0,51 Mio. Euro. Diese beiden Rückgänge werden durch den zum 31.12.2021 noch nicht geleisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürnberg für den Zeitraum November und Dezember 2021 in Höhe von 3,52 Mio. Euro betragsmäßig teilweise kompensiert. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungs-GmbH (NOA) sowie der Noris inklusion gGmbH stiegen zusammen um 0,85 Mio. Euro.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Im Saldo in Höhe von 21 TEuro sind Ende 2021 Zahlungsverpflichtungen hauptsächlich gegenüber der NürnbergMesse GmbH ausgewiesen. Diese resultieren größtenteils aus der Überlassung von Arbeitnehmern für November 2021.
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Dieser Bilanzposten erhöhte sich um 1,09 Mio. Euro auf 3,86 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 2021 sind hier wie auch in den Vorjahren Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 2,64 Mio. Euro vorhanden (u.a. die Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2021 in Höhe von knapp 758 TEuro sowie die Zahlungsverpflichtung aus den Planungsleistungen zur Sanierung der Hafenbrücken in Höhe von 617 TEuro). Des Weiteren werden hier Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergStift aus einem Grundstückserwerb im Zusammenhang mit der Erschließung des sogenannten Regensburger Viertels (803 TEuro) ausgewiesen. Wie auch für die Vorjahre sind zudem Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad enthalten. Diese resultieren hauptsächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice Nürnberg für die Nutzung der städtischen Bäder durch Vereine im Jahr 2021 (161 TEuro).
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kreditoren
In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2021 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Weichen für die U-Bahn (559 TEuro), dem Kauf eines Bücherbusses für die Fahrbibliothek (265 TEuro) und von Software für den Personalbereich (34 TEuro) sowie die Miete von Räumlichkeiten für den Schulbereich (37 TEuro) verbucht.
| 5. | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 934.713,64 | 686.699,27 |
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sachverhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbereich (277 TEuro) sowie um noch zu leistende Erstattungen an das Jobcenter Nürnberg- Stadt (412 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr um 248 TEuro zu.
| 6. | Sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land | 55.529.140,75 | 45.481.546,84 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer | 4.346.993,62 | 7.964.232,53 | ||
| 3. | Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende | 46.609,34 | 26.771,97 | ||
| 4. | Durchlaufende Gelder | 15.253.375,89 | 20.862.947,84 | ||
| 5. | Sicherheitseinbehalte | 159.919,44 | 161.733,46 | ||
| 6. | Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten | 19.109.880,86 | 50.539.386,48 | ||
| 7. | Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften | 17.000 | 0,00 | ||
| 8. | Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen | 4.334.541,08 | 3.858.266,70 | ||
| 9. | Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen | 8.873.835,03 | 8.606.786,81 | ||
| 10. | Verbindlichkeiten aus Sonderposten | 3.426.554,05 | 3.906.615,47 | ||
| 11. | Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder | 4.472.714,46 | 4.571.831,68 | ||
| 12. | Verrechnungskonten | 21.173.286,40 | 17.884.491,98 | ||
| 13. | Verbindlichkeiten aus Nachlässen | 5.419.551,21 | 5.671.090,43 | ||
| 14. | Verbindlichkeiten aus Kautionen | 703.543,28 | 626.616,23 | ||
| 15. | Andere sonstige Verbindlichkeiten | 71.248,53 | 59.437,47 | ||
| Summe | 142.938.193,94 | 170.221.755,89 |
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2021 ausgewiesene Saldo in Höhe von 55,53 Mio. Euro (Vorjahr: 45,48 Mio. Euro) entfällt mit 6,23 Mio. Euro (Vorjahr: 6,55 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 49,30 Mio. Euro (Vorjahr: 38,93 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um rund 315 TEuro ab und betragen zum 31.12.2021 noch 6,23 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zuwendungen für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (3,65 Mio. Euro) und für die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (1,29 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 10,36 Mio. Euro auf 49,30 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen.
Die Fördermittel des Landes beinhalten unter anderem mit 3,63 Mio. Euro (Vorjahr: 4,22 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen
und Schulen) sowie mit 8,62 Mio. Euro (Vorjahr: 5,53 Mio. Euro) Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Der größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) in Höhe von 28,39 Mio. Euro (Vorjahr: 17,10 Mio. Euro).
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von Angestellten und Arbeitern für Dezember 2021 (2,97 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern (1,24 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens reduzierte sich zum Bilanzstichtag um 3,62 Mio. Euro auf 4,35 Mio. Euro. Im Vorjahr waren hier noch die Beiträge zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern für das gesamte Jahr 2021 (4,66 Mio. Euro) verbucht. Ende 2021 resultieren nur die Beiträge für das erste Quartal 2022 (1,13 Mio. Euro).
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuordenbare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2021 größtenteils aus Verwahrgeldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte er sich Ende 2021 wieder deutlich um 5,61 Mio. Euro auf 15,25 Mio. Euro. Der Rückgang bis zum Bilanzstichtag 31.12.2021 ist zum einen auf die geringeren Einzahlungen bei den Verwahrgeldkonten des Schulbereichs (-7,69 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem stehen zum Teil höhere Einzahlungen im Jugendhilfebereich entgegen (+3,97 Mio. Euro). Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen. Auch für den Eigenbetrieb SÖR wurden höhere Verwahrgelder im Zusammenhang mit Zahlungen des Bundes für den Straßenbau vereinnahmt (+1,91 Mio. Euro). Zum anderen sind Einzahlungen im Rahmen der wiederkehrenden Einnahmen (größtenteils Gewerbesteuer, darüber hinaus Grundabgaben, Friedhofsgebühren, KiTa-Gebühren usw.) verbucht, bei denen jedoch auch eine Abnahme um 3,94 Mio. Euro realisiert wurde. Bei all den vorgenannten Sachverhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren größtenteils erst Anfang 2022, zum Teil sogar erst 2023 durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn vorhanden.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2021 rund 18.000 Aufwandspositionen (Vorjahr: knapp 15.900) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2021 im Vergleich zum Vorjahr nochmals wesentlich um 31,43 Mio. Euro auf insgesamt 19,11 Mio. Euro ab.
Der starke Rückgang dieser Bilanzposition ist dadurch bedingt, dass Ende 2020 bei den Abgrenzungen noch mehrere betragsmäßig bedeutsame Geschäftsvorfälle enthalten waren, welche Anfang 2021 wieder aufgelöst wurden. Dies waren hauptsächlich die Einbringung von Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH oder auch die abgegrenzten Aufwendungen der Stadt Nürnberg aus der Beteiligung an der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für das vierte Quartal 2020 von zusammen 4,41 Mio. Euro. Des Weiteren waren die Planungsleistungen für die Errichtung der Ballsporthalle am Tillypark (2,65 Mio. Euro), für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (1,16 Mio. Euro) sowie für die Sanierung von Brücken im Hafenbereich (534 TEuro) abgegrenzt. Zudem waren Ende 2020 hier noch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Summe von 2,55 Mio. Euro und die Erstattung aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe in Höhe von 625 TEuro ausgewiesen.
Zum Stichtag 31.12.2021 enthält dieser Bilanzposten die Abgrenzungen des Einkommensteuerersatzes und der Gewerbesteuerumlage nach 2021 (3.26 Mio. Euro) sowie die Planungsleistungen von SÖR im Zusammenhang mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (1,18 Mio. Euro). Des Weiteren sind hier Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg im Zusammenhang mit dem Verkauf der Sozialtickets für Dezember 2021 von insgesamt 2,02 Mio. Euro abgegrenzt.
Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 4,71 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 243 TEuro niedriger als noch im Jahr 2020 (4,95 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften
Im Gegensatz zu den Vorjahren ist zum 31.12.2021 wieder eine Zahlungverpflichtung aus einem Ratengeschäft ausgewiesen. Dabei handelt es sich um die zweite Rate eines Portraitkaufes für die städtischen Museen in Höhe von 17 TEuro.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) erhöhten sich im Berichtsjahr um 476 TEuro auf 4,33 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,60 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2021 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden liegt mit insgesamt 8,87 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres
(8,61 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2021 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen sich auf insgesamt 4,13 Mio. Euro.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung erfolgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Diese entfallen mit 179 TEuro auf noch nicht zu Sonderposten umgebuchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 1,57 Mio. Euro auf Ablösebeträge für Stellplätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,68 Mio. Euro auf Einzahlungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausgereicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewiesenen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 auf insgesamt rund 4,46 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayerischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2021 jedoch 4,47 Mio. Euro. Zwar belaufen sich die Tilgungen der Darlehen wie auch der Verbindlichkeiten jeweils auf 99 TEuro. Bei den Verbindlichkeiten wurde in 2021 hierbei allerdings die im Vorjahr nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro nachgeholt, eine Tilgungsrate des Berichtsjahres von ebenfalls rund 11 TEuro steht jedoch noch aus. Diese wäre im Folgejahr nachzuholen.
Zu 12. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2021 um 3,29 Mio. Euro auf insgesamt 21,17 Mio. Euro.
Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr zum 31.12.2021 die Verrechnungen im Rahmen des Monitorings bei städtebaulichen Verträgen dar. Deren Konto weist Ende 2021 einen Saldo von 15,41 Mio. Euro aus und beinhaltet noch die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth. Der Bestand des Kontos erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,54 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Verrechnung der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel. Diese Sachverhalte sind somit prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungskonten. Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von mittlerweile rund 1,68 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (440 TEuro), wirtschaftlicher Jugendhilfe (620 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (623 TEuro). Zum 31.12.2021 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit Ausbildungsförderung BAföG (841 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (264 TEuro)
zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage (273 TEuro).
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sachkontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerechter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wäre beispielsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit rund 267.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit knapp 162.000 offenen Posten, Stand Ende Februar 2023) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemseitige Anpassungen vorgenommen werden.
Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskonten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fokus einbezogen werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 belaufen sich diese Sachverhalte in Summe auf 1,11 Mio. Euro. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente und zeitnahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser Altbestände erfolgen nach Aussage der Stadtkämmerei mit Wirkung zum 31.12.2022. Noch während der laufenden Prüfung wurden die betreffenden Altbestände auf den Verrechnungskonten Showsoft (6.870,71 Euro), Kulturinfo (-113.674,61 Euro) und Mündelgelder (-382.624,06 Euro) ausgebucht.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entsprechenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2021 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgelegten Zweckbindung zugeführt. Dadurch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 252 TEuro auf 5,42 Mio. Euro reduziert.
Zu 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, hauptsächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen (523 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Vermietung städtischer Liegenschaften (24 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Übergangswohnungen im Sozialbereich (157 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo stieg im Berichtsjahr insgesamt um 77 TEuro auf knapp 704 TEuro.
Zu 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusammenhang mit Pfändungen.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
| E. | Passive Rechnungsabgrenzung | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| 41.875.395,75 | 28.391.914,25 |
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,48 Mio. Euro. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor allem die Abgrenzung der Erträge aus der Veräußerung der Teilfläche Großreuth bei Schweinau von 2021 nach 2022 (8,64 Mio. Euro). Ansonsten handelt es sich bei den Abgrenzungsposten um Gewerbesteuervorauszahlungen (14,44 Mio. Euro), Gebühren für Kindertagesstätten (7,88 Mio. Euro) und KiTa-Verpflegungsentgelte (5,47 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr aufweisen.
Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2021 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
1.3.3 Ergebnisrechnung
| Gesamtergebnisrechnung | 2021 | 2020 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | ||
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 1.104.331.411,23 | 948.757.685,15 | 155.573.726,08 | 16,4 |
| 2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 606.752.743,63 | 603.119.438,61 | 3.633.305,02 | 0,6 |
| 3 | Sonstige Transfererträge | 7.766.943,60 | 6.994.042,29 | 772.901,31 | 11,1 |
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 72.147.371,47 | 71.777.450,82 | 369.920,65 | 0,5 |
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 53.972.548,61 | 55.861.297,46 | -1.888.748,85 | -3,4 |
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 36.135.652,01 | 34.264.487,05 | 1.871.164,96 | 5,5 |
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 313.984.055,23 | 308.581.079,16 | 5.402.976,07 | 1,8 |
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 79.494.907,69 | 83.205.520,93 | -3.710.613,24 | -4,5 |
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 6.936.499,80 | 7.444.640,18 | -508.140,38 | -6,8 |
| 10 | Bestandsveränderungen | 101.426,79 | 92.543,25 | 8.883,54 | 9,6 |
| Ordentliche Erträge | 2.281.623.560,06 | 2.120.098.184,90 | 161.525.375,16 | 7,6 | |
| 11 | Personalaufwendungen | 590.766.367,91 | 574.787.236,36 | 15.979.131,55 | 2,8 |
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 94.435.499,68 | 116.628.527,25 | -22.193.027,57 | -19,0 |
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 272.907.058,08 | 283.400.491,36 | -10.493.433,28 | -3,7 |
| 14 | Planmäßige Abschreibungen | 208.498.669,70 | 106.502.399,46 | 101.996.270,24 | 95,8 |
| 15 | Transferaufwendungen | 890.694.912,13 | 815.405.980,18 | 75.288.931,95 | 9,2 |
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 232.177.653,96 | 212.082.896,07 | 20.094.757,89 | 9,5 |
| Ordentliche Aufwendungen | 2.289.480.161,46 | 2.108.807.530,68 | 180.672.630,78 | 8,6 | |
| Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit | -7.856.601,40 | 11.290.654,22 | -19.147.255,62 | -169,6 | |
| 17 | Finanzerträge | 24.518.009,66 | 9.147.948,70 | 15.370.060,96 | 168,0 |
| 18 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 28.499.838,95 | 32.646.977,55 | -4.147.138,60 | -12,7 |
| Finanzergebnis | -3.981.829,29 | -23.499.028,85 | 19.517.199,56 | 83,1 | |
| Ordentliches Jahresergebnis | -11.838.430,69 | -12.208.374,63 | 369.943,94 | 3,0 | |
| 19 | Außerordentliche Erträge | 38.575.859,29 | 623.728,97 | 37.952.130,32 | >1000 |
| 20 | Außerordentliche Aufwendungen | 8.723.104,14 | 1.275.074,71 | 7.448.029,43 | 584,1 |
| Außerordentliches Ergebnis | 29.852.755,15 | -651.345,74 | 30.504.100,89 | >1000 | |
| Jahresergebnis | 18.014.324,46 | -12.859.720,37 | 30.874.044,83 | 240,1 |
Während im Vorjahr noch ein Jahresfehlbetrag von 12,86 Mio. Euro ausgewiesen werden musste, ergibt sich für 2021 ein Überschuss von 18,01 Mio. Euro. Diese Ergebnisverbesserung von 30,87 Mio. Euro war dabei insbesondere der Verbesserung beim außerordentlichen Jahresergebnisses (+30,50 Mio. Euro) geschuldet. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit verschlechterte sich dagegen um 19,15 Mio. Euro und schloss erstmals mit einem negativen Ergebnis von 7,86 Mio. Euro ab. Beim Finanzergebnis (-3,98 Mio. Euro) ergab sich dagegen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr.
Im Berichtsjahr sind die ordentlichen Erträge um 161,53 Mio. Euro angestiegen, während die ordentlichen Aufwendungen, im Vorjahresvergleich, um 180,67 Mio. Euro angestiegen sind. Der Anstieg der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf ein höheres Steueraufkommen bei der Gewerbesteuer (+131,20 Mio. Euro) und auf höheren Einkommensteueranteile (+23,90 Mio. Euro) zurückzuführen. Die höheren ordentlichen Aufwendungen (+180,67 Mio. Euro) beruhen maßgeblich auf höheren Abschreibungen (+102,00 Mio. Euro) sowie gestiegenen Transferaufwendungen (+75,29 Mio. Euro).
Das städtische Finanzergebnis (-3,98 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (+19,52 Mio. Euro) ist insbesondere auf deutlich gestiegene Finanzerträge zurückzuführen. Diese Mehrerträge stammen insbesondere aus der höheren Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen (+18,00 Mio. Euro).
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2021 ergab einen positiven Betrag von 29,85 Mio. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verbesserung von 30,50 Mio. Euro.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2021 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2021 den gesamten Jahresüberschuss von 18,01 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 12,86 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist:
| Teilhaushalt/Geschäftsbereich | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -43.728.398,01 | -31.659.711,98 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -83.761.288,96 | -72.121.780,73 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -176.472.564,86 | -174.565.349,29 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) | -42.872.732,47 | -27.877.614,92 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | -63.816.413,91 | -33.278.362,67 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -168.420.357,15 | -181.865.371,61 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -350.186.166,47 | -343.043.538,43 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -48.658.198,73 | -48.896.544,69 | ||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) | -14.340.656,51 | -8.516.680,02 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 1.010.271.101,53 | 908.965.233,97 | ||
| Gesamt | 18.014.324,46 | -12.859.720,37 |
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergebnissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Gesamtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2021 Übereinstimmung festgestellt.
Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2021: 1.104,33 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2021: 54,3% von 606,75 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.
Laut Mitteilung von Stk/2 gab es „bei den Teilergebnisrechnungen … zwischen 2020 und 2021 organisatorische Veränderungen (Verschiebung von Profitcentern zwischen den genannten Geschäftsbereichen, z.B. die Profitcenter von BANOS und das Profitcenter 111210 „Digitalisierung und Prozessorganisation“). Die Daten der Teilergebnisrechnungen 2021 wurden (auch für das Vorjahr 2020) an die neue Organisationsstruktur angepasst.“ Die genannten Veränderungen der Organisationsstruktur beziehen sich auf die Geschäftsbereiche Oberbürgermeister, 3. Bürgermeister sowie Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I/II). Diese Strukturanpassungen finden sich somit auch bei den Teilfinanzrechnungen (siehe hierzu die entsprechenden Ausführungen zur Finanzrechnung).
Da diese „Verschiebung“ zwischen einzelnen Geschäftsbereichen auch für das Vorjahr (2020) technisch vollzogen wurde, korrespondieren die betreffenden Werte nun nicht mehr mit dem Vorjahresabschluss, der allerdings bereits testiert wurde. Durch das Testat sind die entsprechenden Beträge des Jahres 2020 nicht mehr veränderbar. Somit dürfen die sich aufgrund der organisatorischen Veränderung ergebenden neuen Werte des Vorjahres nicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ausgewiesen werden. Bei den betreffenden Werten in obiger Tabelle handelt es sich um die testierten Beträge des Vorjahres vor der genannten organisatorischen Veränderung.
Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 näher beleuchtet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
Ordentliche Erträge
Steuern und ähnliche 6,50% Abgaben 1,58% 13,76% 3,16% Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche 48,40% Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte 26,59% Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 31.12.2021 Euro | 31.12.2020 Euro | je Einwohner | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | |||||||
| 2021 | 2021 | ||||||
| Stadt | LD4 | ||||||
| Grundsteuer A | 291.070,58 | 294.942,92 | 0,58 | 0,42 | |||
| Grundsteuer B | 122.703.917,08 | 122.400.656,62 | 240,51 | 218,41 | |||
| Gewerbesteuer | 552.214.850,81 | 421.013.582,85 | 994,70 | 1.492,09 | |||
| Gemeindeanteil an der Einkom- mensteuer | 331.560.329,00 | 307.658.323,00 | 637,73 | 762,04 | |||
| Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer | 94.451.631,00 | 94.527.995,00 | 180,49 | 207,40 | |||
| Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen | 3.109.612,76 | 2.862.184,76 | 5,99 | 6,00 | |||
| Summe | 1.104.331.411,23 | 948.757.685,15 | 2.059,98 | 2.686,36 |
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
4 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 80,0 % der städtischen Steuererträge ergeben. Aufgrund von Nachholzahlungen aus den finanzkräftigeren Vorjahren erhöhten sich die städtischen Steuererträge 2021 um rund 16,4 % auf 1,104 Mrd. Euro. Da landesweit die Steuererträge jedoch stärker angestiegen sind, hat sich der bestehende Rückstand zum Pro-Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte im Berichtsjahr erhöht. Die Differenz liegt in etwa auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Anstieg pro Einwohner von +245,69 Euro unter dem durchschnittlichen Anstieg der vergleichbaren bayerischen kreisfreien Städte (+615,33 Euro).
Das Gewerbesteueraufkommen 2021 ist mit Beendigung der Pandemie um 131,20 Mio. Euro angestiegen. Für 2022 kann erfreulicherweise mit weiter leicht ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 07.03.2023 Erträge von 557,18 Mio. Euro (+4,97 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2022 ausgewiesen, was einen neuen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2021 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträgen aus der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.
| Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes- | 20215 | 20206 | 2021 LD7 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ätze | ||||||
| Realsteuerkraft8 | ||||||
| Grundsteuer A | 0,17 | 0,17 | 0,11 | |||
| Grundsteuer B | 41,70 | 41,43 | 41,86 | |||
| Gewerbesteuer | 223,01 | 176,93 | 334,57 | |||
| insgesamt | 264,88 | 217,53 | 376,54 | |||
| Finanzkraft9 | 1.375 | 1.377 | 1.489 | |||
| Hebesätze10 | ||||||
| Grundsteuer A | 332 | 332 | 394 | |||
| Grundsteuer B | 555 | 555 | 523 | |||
| Gewerbesteuer | 467 | 467 | 472 |
Die Realsteuerkraft ist im Vergleich zum Vorjahr um 47,35 Euro pro Einwohner angestiegen.
Damit konnten die im Vorjahr pandemiebedingten Mindereinnahmen (-32,88 Euro pro Einwoh-
5 Ergebnisse der Finanzrechnung 6 Ergebnisse der Finanzrechnung 7 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 8 Grundbeträge in Euro je Einwohner 9 in Euro je Einwohner 10 in v. H.
ner) kompensiert werden. Da sich beim Landesdurchschnitt der Realsteuerkraft die Verbesse-
rung bei der Gewerbesteuer jedoch deutlich stärker bemerkbar machte, vergrößerte sich der
Rückstand bei dieser Kennzahl auf 111,66 Euro pro Einwohner (+88,41 Euro).
Des Weiteren ist bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.626) und Erlangen (1.450) für Nürnberg ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser unterdurchschnittliche Wert bei der Finanzkraft vergrößerte sich im Berichtsjahr um 18 Punkte auf nunmehr 114 Punkte.
Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhöhung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte nahezu erreicht werden.
| 2 | Zuweisungen und allgemeine Umlagen | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Schlüsselzuweisungen | 234.302.324,00 | 249.455.864,00 | |||
| Verwaltungsaufwand | 19.097.929,68 | 19.097.708,64 | |||
| Ausgleich Gewerbesteuer Mindereinnahmen | 0,00 | 61.731.703,00 | |||
| Grunderwerbsteuer | 43.121.799,34 | 33.883.882,74 | |||
| Familienleistungsausgleich | 23.219.511,00 | 21.591.722,00 | |||
| Corona Testzentren | 24.100.418,00 | 0,00 | |||
| Gesundheitsamt | 4.333.573,20 | 4.333.531,40 | |||
| Öffentlicher Personennahverkehr | 7.757.916,19 | 7.684.621,70 | |||
| Kraftfahrzeugsteuer | 8.217.500,00 | 8.217.500,00 | |||
| Lehr-/Kinderbetreuungspersonal | 102.001.772,74 | 81.176.009,14 | |||
| Schülerbeförderung | 4.920.667,00 | 6.693.682,00 | |||
| Kindertageseinrichtungen | 87.748.324,74 | 71.466.732,50 | |||
| sonstige Zuweisungen und Zuschüsse | 47.931.007,74 | 37.786.481,49 | |||
| Summe | 606.752.743,63 | 603.119.438,61 |
Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen erhöhten sich leicht um rd. 3,63 Mio. Euro und bleiben damit in etwa auf Vorjahresniveau. Zwar ist der im Vorjahr vom Bund gewährte Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen (61,73 Mio. Euro) im Berichtsjahr weggefallen, dies konnte jedoch durch gestiegene Zuweisungen vom Land, insbesondere durch eine Kostenerstattung für die Corona Testzentren (24,10 Mio. Euro) teilweise ausgeglichen werden. Weitere Mehrerträge wurden bei der Grunderwerbsteuer, den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal, den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen sowie den sonstigen Zuweisungen und Zuschüsse erzielt. Bei den Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für die Schülerbeförderung waren dagegen Mindererträge zu verzeichnen.
Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen um 15,15 Mio. Euro auf 234,30 Mio. Euro ist insbesondere auf einen Rückgang der zu verteilenden Schlüsselmasse zurückzuführen. So verringerten sich im Jahr 2021 die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel um
rund 120 Mio. Euro (-2,69 %). Darüber hinaus stieg im Vorjahr die Steuerkraft der Stadt Nürnberg überproportional, weshalb sich die Schlüsselzuweisungen für Nürnberg überdurchschnittlich um rund 6,1 % verringerten.
Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,24 Mio. Euro angestiegen. Die Erträge liegen mit 43,12 Mio. Euro weiterhin auf einem hohen Niveau, was auf die hohe Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Die Mehrerträge bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal sind insbesondere auf im Vorjahr verspätet gebuchten Lehrpersonalzuschüsse i.H.v. 7,85 Mio. Euro zurückzuführen, die erst 2021 ertragswirksam wurden.
Da auch in 2021 nicht alle Lehrpersonalkostenzuschüsse gebucht werden konnten, sind diese 2021 um rund 849 TEuro zu gering dargestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde festgestellt, dass die in 2021 erfolgte Abschlusszahlung für das Bertolt-Brecht-Gymnasium bis zum Prüfungszeitpunkt nicht gebucht war. Die Ertragsbuchung für dieses Verwahrgeld erfolgte erst im Zuge unserer Prüfung, weshalb dieser Zuschuss erst im Haushaltsjahr 2023 ertragswirksam wird.
Der Anstieg der Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen in 2021 um rund 16,28 Mio. Euro ist insbesondere auf den Umstand zurückzuführen, dass nun hier die bis 2020 noch bei den Kostenerstattungen ausgewiesenen Finanzierungsbeiträge des Freistaates für das Personal der Kindergärten freier Träger ausgewiesen werden. Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisungen Zuschüssen um rd. 10,15 Mio. Euro war insbesondere auf Zuweisungen des Bundes für die technische Ausstattung der Schulen (5,24 Mio. Euro) zurückzuführen.
| 3 | Sonstige Transfererträge | 2021 Euro | 2020 Euro |
|---|---|---|---|
| Transfererträge außerhalb von Einrichtungen | 3.295.193,57 | 3.016.177,23 | |
| Transfererträge innerhalb von Einrichtungen | 3.803.200,24 | 3.529.770,27 | |
| Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge | 668.549,79 | 448.094,79 | |
| Summe | 7.766.943,60 | 6.994.042,29 |
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2021 rund 773 TEuro über dem Vorjahreswert.
| 4 | 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 2021 Euro | 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Euro | ||||
| Verwaltungsgebühren | 19.877.705,22 | 17.909.481,44 | ||
| Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen | 20.080.777,11 | 20.441.201,52 | ||
| Bestattungsgebühren | 3.182.555,56 | 2.767.959,88 | ||
| Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren | 8.237.811,42 | 10.679.613,20 | ||
| Eintrittsgelder | 6.913.487,62 | 7.231.361,48 | ||
| Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten | 5.298.420,99 | 4.874.011,67 | ||
| Sonstige öffentliche Leistungsengelte | 8.556.613,55 | 7.873.821,63 | ||
| Summe | 72.147.371,47 | 71.777.450,82 |
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte bewegen sich in etwa auf Vorjahresniveau, sie sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 370 TEuro angestiegen. Erwähnenswerte Veränderungen ergaben sich dabei bei den Verwaltungsgebühren, welche um 1,97 Mio. Euro anstiegen und bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (-2,44 Mio. Euro).
Ursache für den Anstieg bei den Verwaltungsgebühren (+1,97 Mio. Euro) waren insbesondere Mehrerträge bei der Kfz-Zulassung (+304 TEuro), der Meldebehörde (+900 TEuro) sowie im Bereich der Bauordnungsbehörde (+ 706 TEuro).
Die Wohn- und Verpflegungsgebühren verringerten sich um 2,44 Mio. Euro, verantwortlich für diese Mindererträge war ein Rückgang der anerkannten Asylbewerber, die als sogenannte „Fehlbeleger“ weiterhin in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben.
| 5 | 5 | Auflösung von Sonderposten | 2021 Euro | 2020 Euro |
|---|---|---|---|---|
| Zuwendungen | 46.663.575,51 | 47.754.265,10 | ||
| Beiträge | 5.336.157,36 | 4.798.301,14 | ||
| Kostenerstattungen | 1.911.137,74 | 2.079.379,45 | ||
| sonstige Sonderposten | 61.678,00 | 1.229.351,77 | ||
| Summe | 53.972.548,61 | 55.861.297,46 |
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen Anlagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden Investitionen.
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 2021 Euro | 2020 Euro |
|---|---|---|---|
| Erträge aus Verkauf | 6.138.674,25 | 5.576.249,09 | |
| Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen | 18.645.862,61 | 18.535.144,41 | |
| Werbeerträge | 1.319.518,83 | 1.228.953,77 | |
| Ersatzleistungen | 1.991.425,32 | 1.909.088,96 | |
| Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen | 392.333,16 | 379.615,63 | |
| Teilnehmerbeiträge | 2.314.040,84 | 2.166.790,61 | |
| Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte | 5.333.797,00 | 4.468.644,58 | |
| Summe | 36.135.652,01 | 34.264.487,05 |
Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten bewegen sich in etwa auf Vorjahresni-
veau (+1,87 Mio. Euro). Erwähnenswerte Mehrerträge ergaben sich bei den Erträgen aus Ver-
kauf und den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten.
Die Erträge aus Verkauf konnten im Vergleich zum Vorjahr um rund 562 TEuro gesteigert wer-
den. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge beim städtischen Bestattungsdienst
(+281 TEuro) sowie dem Betrieb des Krematoriums (+222 TEuro). Aufgrund der auch im Jahre
2021 bestehenden Corona-Einschränkungen bewegen sich die Erträge aus Eintrittsgeldern
und Veranstaltungen im Berichtsjahr weiterhin auf niedrigem Niveau.
Die Mehrerträge bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten von rd. 865 TEuro be-
ruhen insbesondere auf erhöhte Materialgelder (+721 TEuro), welche auf gestiegene Erträge
aus dem Verkauf von Zahngold beruhen.
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Erstattung vom Bund | |||||
| Grundsicherung im Alter o | 45.413.951,60 | 40.702.459,39 | |||
| Grundsicherung bei Erwerbsminderung o | 16.568.356,80 | 15.557.088,65 | |||
| Kosten der Unterkunft (SGB II) o | 75.704.850,94 | 73.032.044,45 | |||
| sonstige o | 499.025,29 | 474.601,27 | |||
| Erstattung vom Land | |||||
| Sozialleistungen für Asylbewerber o | 60.003.541,08 | 55.897.157,08 | |||
| Kinderbetreuung o | 0,00 | 14.105.400,00 | |||
| sonstige o | 19.749.856,86 | 10.568.827,25 | |||
| Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler | 20.306.313,48 | 20.518.050,13 | |||
| Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) | 15.883.555,00 | 18.656.432,82 | |||
| Kostenersatz für Jobcenter | 10.929.058,09 | 11.045.992,04 | |||
| Erstattungen | |||||
| Verbundene Unternehmen/Beteiligungen o | 941.404,19 | 758.308,44 | |||
| Klinikum o | 5.776.722,86 | 6.974.155,77 | |||
| Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) o | 6.245.124,32 | 5.996.354,15 | |||
| Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe o | 9.114.411,00 | 9.114.411,00 | |||
| Sonderrechnungen o | 2.715.593,14 | 2.799.771,51 | |||
| Staatstheater Nürnberg o | 513.118,61 | 526.346,82 | |||
| andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen | 23.619.171,97 | 21.853.678,39 | |||
| Summe | 313.984.055,23 | 308.581.079,16 |
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 5,40 Mio. Euro auf 313,98 Mio. Euro angestiegen. So konnten bei den Erstattungen für die Grundsicherung im Alter, den Sozialleistungen für Asylbewerber und den sonstigen Erstattungen des Landes Mehrerträge erzielt werden. Nachdem die Anteilsfinanzierung des Landes für die Kindergärten freier Träger nunmehr unter den Zuweisungen und Zuschüssen ausgewiesen wird, fallen Kostenerstattungen für die Kinderbetreuung hier künftig nicht mehr an. Die Erstattungen des Landes liegen mit 79,95 Mio. Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Mehrerträge ergaben sich bei den Kostenerstattungen für Asylbewerber (+4,11 Mio. Euro) und bei den sonstigen Erstattungen des Landes (+9,18 Mio. Euro).
Die Erstattungen des Bundes stiegen um rund 8,42 Mio. Euro und betrugen 138,19 Mio. Euro. Die Mehrerträge beruhen dabei insbesondere auf höheren Erstattungen der gestiegenen Aufwendungen bei der Grundsicherung im Alter (+4,71 Mio. Euro) sowie den Kosten der Unterkunft im SGB II (+2,67 Mio. Euro).
Der Anstieg der Kostenerstattungen für Asylbewerber beruht auf entsprechend steigenden Aufwendungen für diesen Personenkreis. Die Ursache für die Mehrerträge bei den sonstigen
Erstattungen des Landes war insbesondere eine Kostenerstattung für Aufwendungen des Katastrophenschutzes von 6,52 Mio. Euro.
Bei den Erstattungen des Bezirks für Sozialleistungen waren Mindererträge (-2,77 Mio. Euro) zu verzeichnen, was insbesondere auf den Übergang von Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk zurückzuführen ist. Dagegen waren bei den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mehrerträge von 1,77 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere 1.42 Mio. Euro höhere Personalkostenerstattungen, welche auf die aufgrund der Corona-Pandemie deutlich längeren erstattungsfähigen Zeiträume im Rahmen des Beschäftigungsverbotes von Schwangeren zurückzuführen waren.
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 2021 Euro | 2020 |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Konzessionsabgabe | 39.194.324,00 | 40.072.577,01 | |
| Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen | 16.301.838,70 | 18.147.031,26 | |
| Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen | 16.604.848,76 | 17.862.667,62 | |
| Aktivierte Bauzeitzinsen | 502.945,79 | 251.221,68 | |
| andere sonstige ordentliche Erträge | 6.891.084,96 | 6.872.224,00 | |
| Umsatzsteuerkorrektur ILV | -134,52 | -200,64 | |
| Summe | 79.494.907,69 | 83.205.520,93 |
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 3,71 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf Mindererträge bei den Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und geringeren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.
Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen fielen insbesondere aufgrund 1,85 Mio. Euro geringerer Erträge aus Grundstückverkaufen auf 16,30 Mio. Euro. Daneben waren noch Mindererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen (-1,26 Mio. Euro) zu verzeichnen.
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 2021 Euro | 2020 |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Aktivierte Eigenleistungen | 6.936.499,80 | 7.444.640,18 |
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
| 10 | 10 | Bestandsveränderungen | 2021 Euro | 2020 Euro |
|---|---|---|---|---|
| Bestandsveränderungen | 101.426,79 | 92.543,25 |
Der leichte Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf Bestandserhöhung bei der Feuerwehr und dem Dokuzentrum.
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 68,8 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 180,67 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere höhere Abschreibungen (+102,00 Mio. Euro) sowie gestiegene Transferaufwendungen (+75,29 Mio. Euro).
OrdentlichelAufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. 10,14% Dienstleistungen 29,93% Abschreibungen
Transferaufwendungen
38,90% 11,92% Sonstige ordentliche Aufwendungen 9,11%
| 11 | Personalaufwendungen | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Personalaufwendungen | 590.766.367,91 | 574.787.236,36 |
Die Personalaufwendungen sind um rund 15,98 Mio. Euro auf nunmehr 590,77 Mio. Euro angestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die aufgrund Tariferhöhungen gestiegenen Bezüge und Vergütungen (jeweils +1,4%).
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Versorgungsaufwendungen | 94.435.499,68 | 1 1 6 . 6 2 8 . 5 2 7 , 2 5 |
Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen um rd. 22,20 Mio. Euro auf 94,43 Mio. Euro ist
insbesondere auf deutlich geringere Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger zurück-
zuführen.
| Stellen | Tatsächlich besetzte Stellen am | Zahl der VK 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.06.2021 | 30.06.2020 | |||||
| Kämmereihaushalt | ||||||
| Beamte | 2.683,07 | 2.646,49 | 2.831,30 | |||
| Tarifbeschäftigte | 5.178,09 | 5.060,47 | 5.937,24 | |||
| Stellen insgesamt | 7.861,16 | 7.706,96 | 8.768,54 | |||
| Stadtentwässerung und Umweltanalytik | ||||||
| Beamte | 16,31 | 15,66 | 17,87 | |||
| Tarifbeschäftigte | 382,60 | 370,52 | 416,55 | |||
| Stellen insgesamt | 398,91 | 386,18 | 434,42 | |||
| NürnbergStift | ||||||
| Beamte | 6,39 | 6,39 | 5,76 | |||
| Tarifbeschäftigte | 449,71 | 460,10 | 477,67 | |||
| Stellen insgesamt | 456,10 | 466,49 | 483,43 | |||
| Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg | ||||||
| Beamte | 9,79 | 9,91 | 12,00 | |||
| Tarifbeschäftigte | 399,59 | 407,68 | 428,02 | |||
| Stellen insgesamt | 409,38 | 417,59 | 440,02 | |||
| Franken-Stadion Nürnberg | ||||||
| Beamte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
| Tarifbeschäftigte | 2,00 | 1,00 | 2,25 | |||
| Stellen insgesamt | 2,00 | 1,00 | 2,25 | |||
| NürnbergBad | ||||||
| Beamte | 0,00 | 1,00 | 0,00 | |||
| Tarifbeschäftigte | 74,82 | 73,49 | 89,70 | |||
| Stellen insgesamt | 74,82 | 74,49 | 89,70 | |||
| Servicebetrieb Öffentlicher Raum | ||||||
| Beamte | 70,99 | 70,09 | 75,33 | |||
| Tarifbeschäftigte | 830,81 | 836,88 | 931,15 | |||
| Stellen insgesamt | 901,80 | 906,97 | 1.006,48 | |||
| Klinikum | ||||||
| Beamte | 23,81 | 27,91 | 30,10 | |||
| Staatstheater | ||||||
| Beamte | 3,00 | 3,00 | 4,00 | |||
| Gesamtsumme | 10.130,98 | 9.990,59 | 11.258,94 |
Im Zeitraum vom 30.06.2020 bis 30.06.2021 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Vollkraftstellen (VK) um 140,39 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2021 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.258,94 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 252,81 VK ausgeweitet. Allein 101,28 Vollkraftstellen wurden dabei für Digitalisierungsbedarfe geschaffen. Weitere nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Kinderbetreuung (+35,51 VK), Schule und Bildung (29,51 VK) sowie aufgrund der Corona-Pandemie (+25,51 VK).
| Personalausgaben im bayernweiten Vergleich11 | 2021 Euro | 2020 Euro |
|---|---|---|
| Stadt Nürnberg je Einwohner | 1.308 | 1.249 |
| Landesdurchschnitt je Einwohner | 1.434 | 1.402 |
Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, haben sich die städtischen Personalausgaben je Einwohner 2021 deutlich um 59 Euro erhöht. Die städtischen Personalausgaben je Einwohner sind damit um rund 4,72 % auf 1.308 Euro pro Einwohner angestiegen.
Da sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personalausgaben je Einwohner durchschnittlich nur um rd. 2,28 % erhöhten, hat sich der Rückstand zum Landesdurchschnitt verkleinert. Die städtischen Personalkosten liegen allerdings auch 2021 unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Der Abstand beträgt 126 Euro pro Einwohner bzw. 8,79 %.
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 2021 Euro | 2020 Euro |
|---|---|---|---|
| Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf | 4.577.091,54 | 10.516.956,87 | |
| Energie, Wasser, Abwasser | 20.065.932,74 | 19.606.273,23 | |
| Gebäudeunterhalt | 33.059.995,62 | 40.815.709,62 | |
| Unterhalt unbebauter Grundstücke | 4.340.256,45 | 3.409.128,77 | |
| Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke | 23.865.833,72 | 23.545.766,71 | |
| Zuführung zu Rückstellungen | 15.036.515,19 | 17.116.958,12 | |
| Schulische Aufwendungen | 17.050.217,76 | 17.555.232,92 | |
| Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand | 6.310.090,86 | 6.512.070,10 | |
| Kostenerstattungen | 148.601.124,20 | 144.322.395,02 | |
| Summe | 272.907.058,08 | 283.400.491,36 |
| sind im Berichtszeitraum um rd. | |||
|---|---|---|---|
| 10,49 Mio. Euro auf 272,91 Mio. Euro zurückgegangen. Wesentliche Ursachen hierfür waren | |||
| Minderaufwendungen im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ (-5,94 Mio. Euro), ein | |||
| Rückgang beim Gebäudeunterhalt | (-7,76 Mio. Euro) sowie eine | um rund 2,08 Mio. Euro gerin- | |
| gere Zuführung zu Rückstellungen. Mehraufwendungen ergaben sich dagegen bei den Kos- | |||
| tenerstattungen (+4,28 Mio. Euro). |
Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund 5,94 Mio. Euro gesunken, was insbesondere auf Minderaufwendungen von 1,99 Mio. Euro für Gebrauchsgegenstände zurückzuführen ist. Nachdem dort im Vorjahr im großen Umfang Gegenstände mit Bezug zur Corona-Pandemie wie Universalspender, Luftreinigungsgeräte, aber auch Headsets und Webcams für Videokonferenzen angeschafft wurden, waren solche Aufwendungen in 2021 nur noch im geringeren Umfang erforderlich.
11 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
Die Minderaufwendungen beim Gebäudeunterhalt betrugen 7,76 Mio. Euro und waren insbesondere aufgrund von Rückständen bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstanden. Ursache für diese Rückstände war neben einen Personalmangel auch die Corona-Pandemie.
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+4,28 Mio. Euro) beruht insbesondere auf um 7,07 Mio. Euro auf nunmehr 101,11 Mio. Euro angestiegene Kostenerstattung an SÖR für das Infrastrukturvermögen. Ursache hierfür waren Kostensteigerungen im operativen Betrieb des Bereichs „Grün- und Grau“-Infrastrukturvermögen der Stadt.
| 14 | Abschreibungen | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Forderungen | 1.796.122,29 | 1.805.950,59 | |||
| Immateriellen Vermögensgegenständen | 15.475.345,95 | 14.835.322,24 | |||
| Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude- einrichtungen | 26.876.052,35 | 25.052.544,01 | |||
| Außerplanmäßig auf Gebäude und -einrichtungen | 96.790.407,00 | 0,00 | |||
| Infrastrukturvermögen | 49.993.587,31 | 46.507.622,37 | |||
| Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen | 4.423.403,01 | 4.579.644,70 | |||
| Fahrzeugen | 1.658.969,27 | 1.689.366,22 | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.741.196,68 | 9.261.996,34 | |||
| Geringwertigen Wirtschaftsgütern | 1.743.585,84 | 2.769.952,99 | |||
| Summe | 208.498.669,70 | 106.502.399,46 |
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund des unverändert hohen Investitionsniveaus und insbesondere aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen (96,79 Mio. Euro) im Vergleich zum Vorjahr um 102,00 Mio. Euro angestiegen.
Hintergrund für die außerplanmäßige Abschreibung war eine Bereinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung des kaufmännischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips ausgegangen werden konnte. Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
| 15 | Transferaufwendungen | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen | 175.264.757,10 | 168.723.713,25 | |||
| Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg | 21.128.281,00 | 21.128.281,00 | |||
| Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen | 65.522.524,90 | 11.585.676,03 | |||
| Krankenhausumlage | 13.712.494,00 | 12.744.814,00 | |||
| Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | 109.786.819,75 | 105.528.337,49 | |||
| Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) | 62.860.388,46 | 57.319.839,54 | |||
| Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) | 4.879.489,26 | 4.885.904,98 | |||
| Hilfe zur Pflege (SGB XII) | 9.181,24 | 51.802,82 | |||
| Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) | 4.379.874,71 | 5.699.688,51 | |||
| Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit | 47.862.897,66 | 61.666.448,65 | |||
| Bildungs- und Teilhabepaket | 6.470.688,49 | 6.380.326,51 | |||
| Jugendhilfe | 86.539.594,97 | 87.123.707,57 | |||
| Gewerbesteuerumlage | 41.147.013,00 | 31.438.477,00 | |||
| Bezirksumlage | 213.031.825,30 | 203.441.575,99 | |||
| Zuführung verschiedene Rückstellungen | 4.019.157,46 | 11.000.701,33 | |||
| Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche | -6.709.676,51 | -1.415.734,94 | |||
| sonstige Transferleistungen | 40.789.601,34 | 28.102.420,45 | |||
| Summe | 890.694.912,13 | 815.405.980,18 |
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um rd. 75,29 Mio. Euro auf den Rekordwert von 890,69 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diesen Anstieg war insbesondere der Anstieg bei den geleisteten Zuschüssen an die kommunale Sonderrechnung (+53,94 Mio. Euro). Daneben waren auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (+4,26 Mio. Euro), den Sozialleistungen nach SGB XII (+5,54 Mio. Euro), der Gewerbesteuerumlage (+9,71 Mio. Euro) sowie bei der Bezirksumlage (+9,59 Mio. Euro) Mehraufwendungen zu verzeichnen. Zu Minderaufwendungen führten dagegen geringere Asylbewerberleistungen sowie ein Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen.
Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen um 6,54 Mio. Euro ist maßgeblich auf den weiter anhaltenden Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger zurückzuführen. Weitere Mehraufwendungen entstanden durch den erheblichen Anstieg der Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen um rund 53,94 Mio. Euro. Die Ursache hierfür lag insbesondere an der Übernahme der coronabedingten Verluste der Flughafen Nürnberg GmbH (28 Mio. Euro) sowie der NürnbergMesse GmbH (20 Mio. Euro). Darüber hinaus entstand auch bei NüBad aufgrund von pandemiebedingten Schließungen ein höherer Verlust.
Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sowie bei den Leistungen nach dem SGB XII beruhen auf dem Umstand, dass sich sowohl die Anzahl der Leistungsberechtigten als auch die Höhe der Leistungsbezüge im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben.
Die Aufwendungen für Asylbewerber reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,80 Mio. Euro, was auf die geringere Anzahl von Leistungsbeziehern zurückzuführen ist. Für 2022 ist hier allerdings wieder mit einem Anstieg der Aufwendungen zu rechnen.
| Jugendhilfe | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Leistungen außerhalb von Einrichtungen | 21.567.352,76 | 21.156.203,08 | ||
| Leistungen in Einrichtungen | 64.972.242,21 | 65.967.504,49 | ||
| Summe | 86.539.594,97 | 87.123.707,57 |
| Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 584 TEuro zu- | |
|---|---|
| rückgegangen. Während sich bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrich- | |
| tungen ein Mehraufwand von 411 TEuro | ie Leistungen in Einrichtungen um rund |
| 995 TEuro |
Aufgrund von Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer ist die Gewerbesteuerumlage um rund 9,71 Mio. Euro auf 41,15 Mio. Euro angestiegen. Auch die Bezirksumlage wurde erneut erhöht (+9,59 Mio. Euro), was ebenfalls zum Anstieg der Transferaufwendungen beitrug. Ursache hierfür war insbesondere die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürnberg.
Der Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen beruht insbesondere auf einer erheblich geringeren Zuführung zur Rückstellung für Verlustausgleiche verbundener Unternehmen (-7,42 Mio. Euro). Hier belastete den Haushalt 2020 eine Rückstellung für erwartete Verluste des Flughafens von 7,00 Mio. Euro.
Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+12,69 Mio. Euro) beruht insbesondere auf erheblich gestiegene Zuweisungen zu Zweckverbänden (+14,56 Mio. Euro). Ursache hierfür war insbesondere die Refinanzierung des 365 Euro Tickets für Schüler und Studenten sowie die weitere Umsetzung des VGN-Innovationspaketes, was zu einem entsprechenden Anstieg der Verbandsumlage für den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg führte.
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | 60.805.479,37 | 55.070.616,81 | |||
| Geschäftsaufwendungen | 88.812.781,74 | 44.602.558,57 | |||
| Aufwendungen für Beiträge | 7.993.433,00 | 8.385.548,46 | |||
| Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen | 4.967.164,85 | 5.156.200,27 | |||
| Verluste aus Finanzanlagen | 0,00 | 33.597,06 | |||
| Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen | 2.398.390,45 | 1.190.721,42 | |||
| Betriebliche Steueraufwendungen | 1.210.871,82 | 703.753,45 | |||
| Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag | 3.282.065,81 | 4.798.145,46 | |||
| andere sonstige ordentliche Aufwendungen | 108.676.607,43 | 91.821.905,10 | |||
| Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf- wendungen | -45.969.140,51 | -319.849,47 | |||
| Summe | 232.177.653,96 | 212.082.896,07 |
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 20,10 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um 44,21 Mio. Euro höhere Geschäftsaufwendungen. Außerdem war bei der Inanspruchnahme der von Rechten und Diensten und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ein Anstieg der Aufwendungen zu verzeichnen. Minderaufwendungen ergaben sich bei den Steuern vom Einkommen/Ertrag. Die Erträge aus der Neutralisierung von Rückstellungen für sonstige ordentliche Aufwendungen erhöhten sich dagegen erheblich.
Die Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+5,73 Mio. Euro) waren insbesondere auf den Anstieg der Miet- und Pachtaufwendungen (+6,08 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursache hierfür war insbesondere die aufgrund der Corona-Pandemie erforderliche Anmietung von Räumen für Impfzentren in der Messe und im Citypoint (+4,43 Mio. Euro).
Der Anstieg bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 44,21 Mio. Euro war maßgeblich auf höhere Vergütungen für Leistungen Dritter (+42,77 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich hierfür war der pandemiebedingte Betrieb von Corona-Impfzentren (17,05 Mio. Euro), Corona- Testzentren (22,28 Mio. Euro) sowie der mobilen Impfteams (12,39 Mio. Euro).
Für die Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+16,85 Mio. Euro) waren insbesondere die erneut gestiegenen Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (+22,76 Mio. Euro) verantwortlich. Hier wurden insbesondere Rückstellungen für zugesagte Kapitalzuführungen für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,50 Mio. Euro) sowie die NürnbergMesse GmbH (30,00 Mio. Euro) gebildet.
Bei der Neutralisierung der Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen fielen 2021 Erträge von 45,97 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich um die Inanspruchnahme der 2020 gebildeten Rückstellungen für die coronabedingten Kapitalzuführungen an die Töchter Nürnberg- Messe GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH.
1.3.3.3 Finanzergebnis
| Finanzergebnis | 2021 | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||
| Zinserträge | 1.621.448,97 | 1.804.700,69 | |||
| Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen | 21.983.792,56 | 3.977.378,79 | |||
| Gewinnanteile aus Beteiligungen | 518.739,09 | 3.310.259,68 | |||
| Sonstige Finanzerträge | 394.029,04 | 55.609,54 | |||
| 17 | Finanzerträge | 24.518.009,66 | 9.147.948,70 | ||
| Zinsaufwendungen | 21.537.522,55 | 23.522.821,40 | |||
| Sonstige Kreditbeschaffungskosten | 224.868,64 | 719.254,60 | |||
| Zinsaufwand für Kassenkredite | 0,00 | -83.556,92 | |||
| Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen | 6.589.876,00 | 8.270.718,00 | |||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 147.571,76 | 217.740,47 | |||
| 18 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 28.499.838,95 | 32.646.977,55 | ||
| Finanzergebnis | -3.981.829,29 | -23.499.028,85 |
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis um 19,52 Mio. Euro verbessert. Während die Finanzerträge um 15,37 Mio. Euro
auf rd. 24,52 Mio. Euro angestiegen sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um 4,15 Mio. Euro.
Ursache für den Anstieg der Finanzerträge sind insbesondere um 18,00 Mio. Euro höhere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen waren dagegen Mindererträge von 2,79 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere das Fehlen einer Gewinnausschüttung der Sparkasse Nürnberg sowie die Tatsache, dass die Beteiligungserträge der KVÜ für das 2. Halbjahr 2021 erst 2022 ertragswirksam gebucht wurden.
Insbesondere aufgrund der weiterhin gesunkenen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (-1,56 Mio. Euro) sowie geringeren Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen (-1,68 Mio. Euro) war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ein Rückgang von 4,15 Mio. Euro festzustellen.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
| Außerordentliches Jahresergebnis | 2021 Euro | 2020 Euro | |
|---|---|---|---|
| Schadenersatzleistungen und andere | |||
| außerordentliche Erträge | 37.248.569,41 | 451.860,23 | |
| periodenfremde Erträge | 1.327.289,88 | 171.868,74 | |
| 19 | außerordentliche Erträge | 38.575.859,29 | 623.728,97 |
| Schadenersatzleistungen und andere | |||
| außerordentliche Aufwendungen | 9.623,41 | 75.679,64 | |
| periodenfremde Aufwendungen | 8.713.480,73 | 1.199.395,07 | |
| 20 | außerordentliche Aufwendungen | 8.723.104,14 | 1.275.074,71 |
| außerordentliches Jahresergebnis | 29.852.755,15 | -651.345,74 |
Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 30,50 Mio. Euro verbessert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Anstieg der außerordentlichen Erträge um 37,95 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen. Hierbei handelt es sich um die korrespondierende Ertragsposition zur außerplanmäßigen Abschreibung von Gebäuden aus der kameralen Vermögensrechnung.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ebenfalls ein Anstieg feststellbar. So sind diese um 7,45 Mio. Euro auf 8,72 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf höhere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.
1.3.3.5 Jahresergebnis
| Jahresergebnis | 2021 Euro | 2020 Euro |
|---|---|---|
| 18.014.324,46 | -12.859.720,37 |
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städtischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwaltungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haushaltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Salden für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkredite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
| Finanzrechnung | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | ||||
| +/- | Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit | +148.074 | +130.663 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -195.131 | -179.473 | ||
| +/- | Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -604 | +94.762 | ||
| = | Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | -47.661 | +45.952 | ||
| +/- | Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen | +9.647 | -55.695 | ||
| = | Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge | -38.014 | -9.743 | ||
| +/- | Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | +397.553 | +407.296 | ||
| = | Finanzmittelbestand am Ende der Periode | +359.539 | +397.553 |
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 38,01 Mio. Euro auf 359,54 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit stieg im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder in Summe um 17,41 Mio. Euro auf 148,07 Mio. Euro. Die Zunahme des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem sehr starken Anstieg der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 181,23 Mio. Euro sowie aus einer ebenfalls massiven Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 163,82 Mio. Euro. Auf Seiten der Einzahlungen ist im Gegensatz zum Vorjahr die größte Zunahme bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden (+148,26 Mio. Euro). Hier stiegen die Gewerbesteuerzahlungen nun wieder um 129,54 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 18,34 Mio. Euro. Lediglich der Anteil an der Umsatzsteuer reduzierte sich leicht um 1,72 Mio. Euro. Die Einzahlungen aus Zuwendungen gingen anders als in 2020 nun in Summe wieder um 1,55 Mio. Euro zurück. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab es jedoch teilweise größere Veränderungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen im Gegensatz zu den Vorjahren wieder um 15,15 Mio. Euro ab. Der Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 in Höhe von 61,73 Mio. Euro ist für 2021 zwar nicht mehr enthalten. Dafür
stieg der Kommunalanteil an der Grunderwerbssteuer um 9,24 Mio. Euro an. Weitere Zuweisungen vom Land beinhalten unter anderem Kostenerstattungen für den Betrieb der Corona- Testzentren von insgesamt 26,80 Mio. Euro. Die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal stiegen im Gegensatz zum Vorjahr wieder an (+17,53 Mio. Euro). Die vom Staat gewährten Mittel im Rahmen des Sozialtransfers (Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) wiesen insgesamt Mehreinzahlungen in Höhe von 16,86 Mio. Euro aus. Des Weiteren erhöhten sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 3,0 Mio. Euro. Die Verwaltungsgebühren stiegen dabei um 2,39 Mio. Euro und die Benutzungsgebühren um 613 TEuro. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte erhöhten sich um 2,68 Mio. Euro. Die Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattungen und -umlagen verzeichneten in Summe eine Zunahme um 14,61 Mio. Euro. So erhöhten sich die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 4,49 Mio. Euro sowie für die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) um 14,38 Mio. Euro. Eine weitere Zunahme findet sich bei den Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von 1,58 Mio. Euro. Dabei handelt es sich weitgehend um Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Personalkostenerstattung im Jugendhilfebereich. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asylbewerberleistungen) waren hingegen um 1,51 Mio. Euro rückläufig. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Gemeindeverbänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge, nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 3,50 Mio. Euro ab, ebenso die Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (-1,24 Mio. Euro). Bei Letztgenannten handelt es sich größtenteils um Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben. Die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nahmen im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 13,60 Mio. Euro zu. Dies resultiert hauptsächlich aus dem bedeutsamen Anstieg bei den Einzahlungen aus der Verzinsung der Nachforderungen von Steuern nach § 233a EStG (unter anderem im Bereich der Gewerbesteuer). Dieser beläuft sich für 2021 auf 17,56 Mio. Euro. Dem stehen Rückgänge bei den Konzessionsabgaben von 2,72 Mio. Euro sowie geringere Gewinnausschüttungen von Beteiligungen (-2,79 Mio. Euro) entgegen.
Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 26,09 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Besoldungserhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Stellenneuschaffungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Die weitaus größten Zuwächse der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finden sich jedoch im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Anstieg für 2021 auf 89,51 Mio. Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderungen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets sowie der Verbandsumlage (+14,56 Mio. Euro). Des Weiteren erhöhten sich die Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen massiv um 55,71 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund der pandemiebedingten Ausgleichszahlungen an die Flughafen Nürnberg GmbH sowie die Nürnberg- Messe GmbH. Ein weiterer Zuwachs findet sich bei den Zuschüssen an soziale und ähnliche Einrichtungen. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse (+3,71 Mio. Euro). Darüber hinaus resultierten höhere Auszahlungen im Rahmen der Sozialhilfe (+4,53 Mio. Euro) sowie bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+11,67 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierte nun wieder ein Anstieg (+6,11 Mio. Euro) sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage; +9,59 Mio. Euro). Dem stehen unter anderem Rückgänge bei den Leistungen für Asylbewerber um 12,22 Mio. Euro entgegen. Auch die Zuweisungen an übrige Bereiche waren um 5,0 Mio. Euro rückläufig. Dies lag größtenteils an der Zahlung des Betriebsmittelzuschusses an das Staatstheater Nürnberg für die Monate November und Dezember 2021 erst Anfang 2022. Ähnlich wie der Transferbereich verzeichneten auch die sonstigen Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit einen enormen Zuwachs um 54,57 Mio. Euro. Hierbei waren größtenteils die Zahlungen im Rahmen der Durchführung von Corona-Abstrichen im Testzentrum am Flughafen (+50,93 Mio. Euro) sowie die Mieten und Pachten, unter anderem für den Betrieb des Impfzentrums in der Nürnberg Messe (+6,50 Mio. Euro) ursächlich. Die Auszahlungen für die Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer reduzierten sich hingegen wieder um 2,98 Mio. Euro. Auch die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen gingen im Gegensatz zu den Vorjahren in Summe nun wieder um 3,12 Mio. Euro zurück. Dies lag hauptsächlich an den gesunkenen Auszahlungen für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude. Zudem sanken auch die Zinsauszahlungen hauptsächlich an inländische Kreditinstitute für Darlehen sowie die Erstattungszinsen für von den Steuerschuldnern zu viel bezahlte Gewerbesteuer in Summe um 3,23 Mio. Euro.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich in 2021 ähnlich wie in den Vorjahren von 179,47 Mio. Euro nochmals um 15,66 Mio. Euro auf nun insgesamt 195,13 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe wieder um 10,40 Mio. Euro zu. Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um 26,06 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Gegensatz zu 2020 nun höheren Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (+32,98 Mio. Euro), welche auf insgesamt 72,63 Mio. Euro anwuchsen. In dieser Summe sind im Zusammenhang mit dem Rückkauf von Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg zwei Teilbeträge in Höhe von 26,33 Mio. Euro sowie 23,67 Mio. Euro enthalten. Des Weiteren ist hier auch die Kapitaleinlage in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH im Rahmen der Einbringung von Grundstücken in der Züricher Straße und in St. Johannis in Summe von 19,49 Mio. Euro ausgewiesen. Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, wie zum Beispiel in den Stadtteilen Langwasser (ehemaliges Prinovis-Areal), Fischbach, Gibitzenhof, Wetzendorf und Ziegelstein erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls (+5,01 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Baumaßnahmen waren hingegen insgesamt rückläufig (-6,67 Mio. Euro). Dies ist auf den bedeutsamen Rückgang bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (-18,28 Mio. Euro). So beliefen sich zum Beispiel die Auszahlungen für den Neubau der Ballsporthalle am Tillypark nach dem Vorjahr (21,77 Mio. Euro) für 2021 auf nur noch 11,84 Mio. Euro. Die Tiefbaumaßnahmen stiegen in Summe um 11,61 Mio. Euro. Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen speziell im Straßen- und Brückenbau erhöhten sich hierbei im Vergleich zum Vorjahr um 2,75 Mio. Euro. Der größte Teil der Mehrauszahlungen resultiert allerdings wieder aus den Bautätigkeiten für die U-Bahninfrastruktur (+8,86 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen reduzierten sich insgesamt um 3,36 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Nennenswert ist hier unter anderem der Erwerb von Luftreinigungsgeräten für den Schulbereich (5,16 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen hingegen sanken in Summe wieder um 1,25 Mio. Euro auf 19,95 Mio. Euro. Im Vorjahr war hier noch ein Infrastrukturzuschuss „Thon - Am Wegfeld“ in Höhe von 3,25 Mio. Euro ausgewiesen. Die größtenteils für Kindertageseinrichtungen gewährten Baukostenzuschüsse sowie die Finanzhilfen zur Erneuerung von Schulsportanlagen erhöhten sich nochmals um 2,92 Mio. Euro auf 16,89 Mio. Euro.
Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszuweisungen und -beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein Rückgang von insgesamt 5,66 Mio. Euro auf 83,20 Mio. Euro gegeben. Hierbei nahmen die vom Bund gewährten Finanzhilfen, unter anderem zur Förderung im Kulturbereich (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Künstlerhaus, Kulturwerkstatt auf AEG) um 1,86 Mio. Euro ab. Födermittel für vorgenannte Zwecke im Kulturbereich sind auch bei den Zuwendungen vom Land zu finden. Darüber hinaus enthalten diese Landesmittel auch Zuwendungen für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung sowie für die pandemiebedingte Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten im Schulbereich. Im Gegensatz zum Vorjahr waren diese Gelder in Summe jedoch rückläufig (-6,78 Mio. Euro). Weitere staatliche Fördergelder für Baumaßnahmen von Schulen und Straßen fielen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls geringer aus (-4,71 Mio. Euro).
Zudem reduzierten sich die Investitionszuweisungen vom Land im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) wieder um insgesamt 9,40 Mio. Euro. Die vorgenannten Mindereinzahlungen wurden jedoch teilweise durch den Zuwachs von vor allem im Baubereich eingenommenen Beiträgen für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzablösungen kompensiert (insgesamt +13,31 Mio. Euro). Weitere Mehreinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus gestiegenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen, unter anderem in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau, St. Johannis, Gostenhof, Gleißhammer, Erlenstegen und Wetzdendorf (+14,17 Mio. Euro). Auch durch den Verkauf von Wertpapieren wurden im Gegensatz zum Vorjahr nun Mehreinzahlungen erzielt (+2,35 Mio. Euro).
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Einzahlungen (+100,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-100,60 Mio. Euro) im Rahmen der Kreditaufnahme für Investitionskredite ein Auszahlungsüberschuss von 0,60 Mio. Euro. In dieser Höhe wurden mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen. Im Gegensatz zu den beiden Vorjahren sind hier keine Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten, welche in Investitionskredite umgewandelt wurden, mehr vorhanden.
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2021 auf insgesamt 9,65 Mio. Euro (Vorjahr: -55,70 Mio. Euro). Darin sind fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 3,6 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist-Werte im Jahr 2021 war festzustellen, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüberschuss von 148,07 Mio. Euro um rund 122,95 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als geplant ausgefallenen Steuern (+112,0 Mio. Euro) und Zuwendungen (+62,35 Mio. Euro). Zudem lagen die Kostenerstattungen um 43,52 Mio. Euro über den jeweiligen Ansätzen. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übertrafen den entsprechenden Planwert allerdings ebenfalls um 88,85 Mio. Euro. Hier waren neben den Transferauszahlungen (+23,80 Mio. Euro) auch die sonstigen Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit (+69,76 Mio. Euro) im Gegensatz zu den Vorjahren höher als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (195,13 Mio. Euro) um 136,79 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 50,11 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen um 45,90 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen lagen.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhanden. Für das Jahr 2021 beträgt diese 14 TEuro. Des Weiteren musste beim Finanzmittelbestand im Jahr 2021 eine technisch falsch abgeleitete Zahlung korrigiert werden. Dabei handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Tagespflege im Jugendhilfebereich für das erste Quartal im Jahr 2022 in Höhe von 127 TEuro.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2021 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2021 überein. Die
Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 359,54 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.
| Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Geschäftsbereich Oberbürgermeister | -46.956.272,36 | -33.629.275,20 | ||
| Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin | -59.605.642,26 | -67.220.870,29 | ||
| Geschäftsbereich 3. Bürgermeister | -158.199.857,38 | -190.318.418,68 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) | -89.254.099,25 | -186.978.431,01 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) | -52.616.974,99 | -23.142.490,55 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) | -140.875.902,95 | -160.571.551,88 | ||
| Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) | -313.152.399,68 | -315.830.975,88 | ||
| Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) | -75.810.329,42 | -60.807.243,00 | ||
| Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) | -70.273.304,84 | -53.606.646,28 | ||
| Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes | 1.366.283.344,80 | 1.489.659.076,59 | ||
| Gesamt | 359.538.561,67 | 397.553.173,82 |
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transferauszahlungen mit 511,76 Mio. Euro (Vorjahr: 502,90 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 1.095,99 Mio. Euro (Vorjahr: 947,74 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlungen aus Zuwendungen (54,8 % von 598,70 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allgemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 897,0 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
Wie bereits im Rahmen der Ergebnisrechnung erläutert wurde, gab es laut Mitteilung von Stk/2 „bei den Teilergebnisrechnungen … zwischen 2020 und 2021 organisatorische Veränderungen (Verschiebung von Profitcentern zwischen den genannten Geschäftsbereichen, z.B. die Profitcenter von BANOS und das Profitcenter 111210 „Digitalisierung und Prozessorganisation“). Die Daten der Teilergebnisrechnungen 2021 wurden (auch für das Vorjahr 2020) an die neue Organisationsstruktur angepasst.“ Die genannten Veränderungen der Organisationsstruktur beziehen sich auf die Geschäftsbereiche Oberbürgermeister, 3. Bürgermeister sowie Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I/II). Diese Strukturanpassungen finden sich somit auch bei den Teilfinanzrechnungen (vergleiche hierzu die entsprechenden Ausführungen zur Ergebnisrechnung).
Da diese „Verschiebung“ zwischen einzelnen Geschäftsbereichen auch für das Vorjahr (2020) technisch vollzogen wurde, korrespondieren die betreffenden Werte nun nicht mehr mit dem Vorjahresabschluss, der allerdings bereits testiert wurde. Durch das Testat sind die entsprechenden Beträge des Jahres 2020 nicht mehr veränderbar. Somit dürfen die sich aufgrund der organisatorischen Veränderung ergebenden neuen Werte des Vorjahres nicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ausgewiesen werden. Bei den betreffenden Werten in obiger Tabelle handelt es sich um die testierten Beträge des Vorjahres vor der genannten organisatorischen Veränderung.
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Haushaltssatzung 2021 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 890.844.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 27.11.2020, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, für den Rückkauf der wbg-Anteile sowie für die Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).
Als Besonderheit wurde für die Zahlung der Bareinlage an die Nürnberg-Messe für die Jahre 2022 bis zum Jahr 2025 (über drei Folgejahre hinaus), ein Betrag von 40 Mio. Euro (10 Mio. Euro p.a.) eingeplant. Die Regierung wertet dies als genehmigungsfähig, da hier nach Ihrer Auffassung der Ausnahmefall gemäß Art. 67 Abs. 2 Satz 2 GO gegeben ist. Zum einen handelt es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme (über den Finanzplanungszeitraum hinaus), zum anderen werden keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass hierdurch der Haushaltsausgleich künftiger Haushaltsperioden gefährdet sei.
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
1.087.060.000,00 Euro bzw. 341.544.000,00 Euro
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
395.060.902,00 Euro (=36,3 %) bzw. 76.957.527,00 Euro (=22,5 %)
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
neu freigegeben.
Im Vorjahr wurden 36,9% des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 27.11.2020, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 42,7 % freigegeben.
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürgschaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:
| HJ | Stand 31.12.2021 | urspr. verbürgter Gesamtbetrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Verpflichtungsbe- | |||||
| trag | ||||||
| Mio. Euro | Mio. Euro | |||||
| 2005 | 85 | 412,869 | 459,197 | |||
| 2006 | 77 | 233,574 | 266,723 | |||
| 2007 | 75 | 217,418 | 247,240 | |||
| 2008 | 74 | 204,356 | 243,911 | |||
| 2009 | 74 | 193,616 | 243,564 | |||
| 2010 | 71 | 170,794 | 211,064 | |||
| 2011 | 60 | 155,321 | 202,822 | |||
| 2012 | 58 | 137,253 | 192,520 | |||
| 2013 | 52 | 114,418 | 177,309 | |||
| 2014 | 44 | 102,751 | 174,429 | |||
| 2015 | 45 | 316,056 | 367,218 | |||
| 2016 | 34 | 238,279 | 265,395 | |||
| 2017 | 32 | 216,369 | 245,875 | |||
| 2018 | 31 | 253,839 | 283,506 | |||
| 2019 | 34 | 416,591 | 449,231 | |||
| 2020 | 36 | 245,162 | 347,602 | |||
| 2021 | 36 | 282,439 | 369,927 |
urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Wie bereits im Jahr 2020 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG. Es wurde hier eine weitere Bürgschaft für die VAG-Straßenbahn in Höhe von 22,4 Mio. Euro übernommen, so dass auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg (VAG inkl. Straßenbahn) nunmehr rd. 46,28% der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge entfallen.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkautionen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestanden noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Mietverhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg wurde im Jahr 2021 nur aus diesen Mietverhältnissen, für zwei Bürgschaften, mit einem Betrag von insgesamt 987,72 Euro in Anspruch genommen.
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2021
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2021 hätten auf Grund nicht ausgeschöpfter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 83.839.674,07 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 46,18 % / weitere konsumtive Aufwendungen 53,82%) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 518.019.493,87 Euro
Durch die Stadtkämmerei (I2-Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 01.09.2022 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haushalts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2022 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 48.974.276,31 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 70,77 % / weitere konsumtive Aufwendungen 29,23 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 392.230.488,59 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden. Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 werden nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Verfügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Haushaltsresten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in den Händen des Ältestenrates und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2-Teilbudget nicht als Haushalts- sondern als Budgetreste, für welche die unter Nr. 5 und Nr. 8.5 des Budgethandbuches vorgesehenen Beschlüsse nicht eingeholt werden müssen. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 26.10.2022 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2021 auf das Jahr 2022 vorgelegt.
Rpr war in den Vorjahren der Auffassung, sollte Änderungsbedarf an der im Budgethandbuch festgesetzten Regelung bestehen, so wäre dieser durch den Stadtrat zu beschließen. Die Stadtkämmerei vertritt hier eine andere Auffassung und wird dies daher auch künftig nicht umsetzen.
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürn-
berg
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2021 der Stadt
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
Folgende Prüfungen wurden dargestellt im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.11.2022:
- 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA) Prüfung der Wirtschaftsführung,
insbesondere in den Bereichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtentwicklung
- 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt) Ordnungsgemäße Verwal-
tung von Durchlaufdebitoren/ Verwahrgeldern
- 111520 Amt für Informationstechnologie (IT) Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten-
und Leistungsrechnung sowie des Controllings
- 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA) Prüfung der Fahrerlaub-
nisangelegenheiten
- 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf Überlassung / Vermietung,
Vergabe von Sporthallen und Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport (Ref. IV) Prüfung der Sporthalle am Flughafen, der KIA Metropol Arena, der Stadionhalle und der Vermietung / Überlassung von Sporthallen
-
252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunstvilla
-
311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für Existenzsicherung und soziale
Integration - Sozialamt (SHA) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
-
365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
-
Jugendamt (J) Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger
-
547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahnbauamt Prüfung der Vertrags-
beziehungen mit der VAG, deren Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die Abrechnung der festgelegten Kostenträgerschaft
- 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg) Prüfung des Forstwirtschaftlichen
Betriebes beim Tiergarten
- Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich – Referat für Jugend, Familie und
Soziales (SHA) Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger
- Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürgermeisterin Prüfung der Gewäh-
rung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürberg
Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
- Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)Ordnungsgemäße Bewirtschaftung
des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB)
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
IuK-Prüfungen
-
Mitarbeit in zentralen IT-Projekten
-
Begleitende Prüfung der Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgepro-
dukt SAP BW/4 HANA
-
Begleitende Prüfung Vorstudie für das S/4 HANA-Migrationsprojekt
-
Prüfung der Elektronischen Rechnungsverarbeitung der Stadt Nürnberg
-
Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-Rechnungswesen
-
Vergabeprüfungen im IT-Bereich
-
Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen
Technische Prüfungen
- Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,
U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
-
Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)
-
Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung
Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh-
men bzw. Beteiligungen)
Klinikums-Prüfung
- Jahresabschluss 2021 – Prüfung/Analyse
Prüfung Staatstheater Nürnberg
- Jahresabschlussprüfung 2020/2021
Auftragsprüfungen
- Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2021 in verschiedenen externen Ein-
richtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V. (HdH) u.a.)
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-
Zuschüsse
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle
für Korruptionsprävention“
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt
Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
| 31.12.2021 A K T I V A in € | 31.12.2020 in € | |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1.Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3.Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4.Bauten auf fremden Grund und Boden 5.Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6.Fahrzeuge 7.Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.Anlagen in Bau III. Finanzanlagen 1.Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2.Wertpapiere 3.Versorgungsrücklage 4.Ausleihungen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.Abgabenforderungen 2.Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4.Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 5.Sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere des Umlaufvermögens IV. Liquide Mittel 1.Kassenbestand 2.Bankguthaben C. Aktive Rechnungsabgrenzung | 5.210.765.613,18 234.470.062,00 4.089.950.060,54 256.437.521,80 1.329.129.284,41 1.689.630.223,86 9.677.098,00 395.332.319,90 7.020.458,00 94.753.946,02 307.969.208,55 886.345.490,64 798.756.616,36 21.589.920,90 34.957.636,16 31.041.317,22 670.898.043,36 40.721.515,21 216.386.920,91 84.385.255,88 3.915.822,45 39.883.772,05 34.645.914,42 33.388.417,42 54.813.653,11 0,00 413.789.607,24 1.014.466,53 412.775.140,71 37.361.265,82 | 5.051.824.238,95 230.030.908,00 4.067.235.615,65 249.638.307,83 1.316.673.323,63 1.705.681.838,38 9.928.059,00 394.708.992,80 6.709.242,00 91.367.602,02 292.528.249,99 754.557.715,30 667.167.530,39 19.270.339,51 34.957.636,16 33.162.209,24 706.361.042,21 40.033.316,67 239.822.016,14 78.408.898,79 3.620.653,88 47.574.952,30 41.805.743,95 36.993.313,56 73.224.197,61 0,00 426.505.709,40 837.980,73 425.667.728,67 31.678.172,76 |
| S U M M E D E R A K T I V A | 5.919.024.922,36 | 5.789.863.453,92 |
| 31.12.2021 P A S S I V A in € | 31.12.2020 in € | |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital I. Basiskapital 1.Basiskapital Stadt 2.Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 3.Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 4.Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 5.Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen II. Rücklagen 1.Ergebnisrücklage 2.Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 3.Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen III. Verlustvortrag B. Sonderposten 1.Sonderposten aus Zuwendungen 2.Sonderposten aus Beiträgen 3.Sonderposten aus Gebührenausgleich 4.Sonderposten aus Kostenerstattungen 5.Sonstige Sonderposten C. Rückstellungen 1.Pensions- und Beihilferückstellungen 2.Rückstellungen für Altersteilzeit 3.Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 4.Rückstellungen für Altlasten 5.Bezirksumlagerückstellung 6.Steuerrückstellungen 7.Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 8.Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 9.Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 10.Rückstellungen für Urlaub 11.Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 12.Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik D. Verbindlichkeiten 1.Anleihen 2.Verbindlichkeiten aus Krediten davon: I n v e s t i t io n s k r e d i t e v o m L a n d Investitionskredite von Kreditinstituten Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich Kontokorrentkonten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- m ögen und rechtsfähigen Stiftungen 3.Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 6.Sonstige Verbindlichkeiten E. Passive Rechnungsabgrenzung | 929.469.785,74 698.539.520,14 665.278.406,28 895.122.771,91 993.351,40 21.110.736,11 6.797.606,73 34.347.013,83 2.572.614,86 1.786.804,76 895.122.771,91 244.635.068,48 242.555.817,11 1.375.682,74 703.568,63 -13.704.802,88 1.054.202.613,19 898.842.369,55 106.160.345,79 0,00 28.808.059,37 20.391.838,48 1.962.654.261,95 1.647.953.152,00 9.941.298,00 14.996.000,00 5.498.500,00 511.000,00 1.765.405,79 2.305.763,00 4.577.000,00 159.146,90 10.992.134,36 62.898,59 263.891.963,31 1.930.822.865,73 80.000.000,00 1.420.251.819,89 1.065,79 1.061.069.288,87 241.420.398,18 25.000.000,00 1.185,56 92.759.881,49 102.510.776,37 1.500.251.819,89 184.187.361,89 934.713,64 142.938.193,94 41.875.395,75 | 906.680.022,42 693.357.558,94 665.278.406,28 877.761.114,11 993.351,40 16.426.254,12 6.331.500,13 28.918.908,31 2.389.232,52 1.938.814,49 877.761.114,11 223.291.622,13 221.458.515,08 1.110.421,82 722.685,23 -9.969.158,65 1.074.066.770,67 931.252.177,38 98.228.339,58 0,00 28.639.558,56 15.946.695,15 1.901.852.497,86 1.632.940.366,00 8.180.377,00 15.873.000,00 6.623.500,00 2.884.000,00 1.811.780,33 2.222.599,11 10.000.000,00 207.772,48 9.968.946,73 70.628,60 211.069.527,61 1.878.872.248,72 80.000.000,00 1.393.523.591,28 1.598,77 1.066.027.462,59 252.074.419,80 0,00 458.875,70 74.961.234,42 112.884.345,04 1.473.523.591,28 121.555.857,24 686.699,27 170.221.755,89 28.391.914,25 |
| S U M M E DER P A S S I V A | 5.919.024.922,36 | 5.789.863.453,92 |
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
| Ergebnisrechnung | IST Haushaltsjahr 2021 | Ansatz Haushalts- jahr | übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) | Fortgeschriebener Planansatz | IST Haushaltsjahr 2020 | VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 Steuern und ähnliche Abgaben | -1.104.331.411,23 | -983.990.000,00 | -983.990.000,00 | -948.757.685,15 | -120.341.411,23 | |
| 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -606.752.743,63 | -536.378.864,68 | 124.001,69 | -536.254.862,99 | -603.119.438,61 | -70.497.880,64 |
| 3 + Sonstige Transfererträge | -7.766.943,60 | -6.167.437,97 | -6.167.437,97 | -6.994.042,29 | -1.599.505,63 | |
| 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | -72.147.371,47 | -83.362.021,66 | -83.362.021,66 | -71.777.450,82 | 11.214.650,19 | |
| 5 + Auflösung von Sonderposten | -53.972.548,61 | -48.347.713,50 | -48.347.713,50 | -55.861.297,46 | -5.624.835,11 | |
| 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte | -36.135.652,01 | -42.060.945,77 | 6.816,00 | -42.054.129,77 | -34.264.487,05 | 5.918.477,76 |
| 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen | -313.984.055,23 | -278.015.998,30 | 255.523,00 | -277.760.475,30 | -308.581.079,16 | -36.223.579,93 |
| 8 + Sonstige ordentliche Erträge | -79.494.907,69 | -43.847.241,00 | -43.847.241,00 | -83.205.520,93 | -35.647.666,69 | |
| 9 + Aktivierte Eigenleistungen | -6.936.499,80 | -7.228.113,48 | -7.228.113,48 | -7.444.640,18 | 291.613,68 | |
| 10 +/- Bestandsveränderungen | -101.426,79 | -92.543,25 | -101.426,79 | |||
| S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) | -2.281.623.560,06 | -2.029.398.336,36 | 386.340,69 | -2.029.011.995,67 | -2.120.098.184,90 | -252.611.564,39 |
| 11 - Personalaufwendungen | 590.766.367,91 | 601.890.000,00 | 598.443,07 | 602.488.443,07 | 574.787.236,36 | -11.722.075,16 |
| 12 - Versorgungsaufwendungen | 94.435.499,68 | 95.129.300,00 | 95.129.300,00 | 116.628.527,25 | -693.800,32 | |
| 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen | 272.907.058,08 | 275.917.556,06 | 22.624.504,28 | 298.542.060,34 | 283.400.491,36 | -25.635.002,26 |
| 14 - Planmäßige Abschreibungen | 208.498.669,70 | 106.301.728,67 | 106.301.728,67 | 106.502.399,46 | 102.196.941,03 | |
| 15 - Transferaufwendungen | 890.694.912,13 | 870.313.526,08 | 511.187,44 | 870.824.713,52 | 815.405.980,18 | 19.870.198,61 |
| 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen | 232.177.653,96 | 113.902.071,65 | 27.052.122,14 | 140.954.193,79 | 212.082.896,07 | 91.223.460,17 |
| S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) | 2.289.480.161,46 | 2.063.454.182,46 | 50.786.256,93 | 2.114.240.439,39 | 2.108.807.530,68 | 175.239.722,07 |
| S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) | 7.856.601,40 | 34.055.846,10 | 51.172.597,62 | 85.228.443,72 | -11.290.654,22 | -77.371.842,32 |
| 17 + Finanzerträge | -24.518.009,66 | -14.829.514,24 | -14.829.514,24 | -9.147.948,70 | -9.688.495,42 | |
| 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 28.499.838,95 | 32.460.490,00 | 50.756,00 | 32.511.246,00 | 32.646.977,55 | -4.011.407,05 |
| S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) | 3.981.829,29 | 17.630.975,76 | 50.756,00 | 17.681.731,76 | 23.499.028,85 | -13.699.902,47 |
| S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) | 11.838.430,69 | 51.686.821,86 | 51.223.353,62 | 102.910.175,48 | 12.208.374,63 | -91.071.744,79 |
| 19 + Außerordentliche Erträge | -38.575.859,29 | -3.267.440,09 | -3.267.440,09 | -623.728,97 | -35.308.419,20 | |
| 20 - Außerordentliche Aufwendungen | 8.723.104,14 | 361.130,03 | 32.465,14 | 393.595,17 | 1.275.074,71 | 8.329.508,97 |
| S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) | -29.852.755,15 | -2.906.310,06 | 32.465,14 | -2.873.844,92 | 651.345,74 | -26.978.910,23 |
| S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) | -18.014.324,46 | 48.780.511,80 | 51.255.818,76 | 100.036.330,56 | 12.859.720,37 | -118.050.655,02 |
-
Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2020 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken).
-
Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes.
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2021
| Finanzrechnung | IST Haushaltsjahr 2021 | Ansatz Haushalts- jahr 2021 | übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) | Fortgeschriebener Planansatz | IST Haushaltsjahr 2020 | VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 Steuern und ähnliche Abgaben | -1.095.992.372,00 | -983.990.000,00 | -983.990.000,00 | -947.735.264,00 | -112.002.372,00 | |
| 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -598.703.543,00 | -536.355.538,00 | 124.002,00 | -536.231.536,00 | -600.256.390,00 | -62.472.007,00 |
| 3 + Sonstige Transfereinzahlungen | -7.473.072,00 | -6.167.438,00 | -6.167.438,00 | -6.644.243,00 | -1.305.634,00 | |
| 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt | -71.748.403,00 | -83.312.022,00 | -83.312.022,00 | -68.745.372,00 | 11.563.619,00 | |
| 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte | -35.633.993,00 | -41.710.391,00 | 6.816,00 | -41.703.575,00 | -32.951.793,00 | 6.069.581,00 |
| 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen | -321.539.310,00 | -278.015.998,00 | 255.523,00 | -277.760.475,00 | -306.930.241,00 | -43.778.835,00 |
| 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung | -68.696.945,00 | -59.122.729,00 | -59.122.729,00 | -55.094.358,00 | -9.574.216,00 | |
| 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen | -1.694.050,00 | -1.005.800,00 | -1.005.800,00 | -1.897.609,00 | -688.250,00 | |
| S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) | -2.201.481.687,00 | -1.989.679.915,00 | 386.341,00 | -1.989.293.575,00 | -2.020.255.270,00 | -212.188.113,00 |
| 9 - Personalauszahlungen | 545.352.043,00 | 548.982.019,00 | 598.443,00 | 549.580.462,00 | 522.568.193,00 | -4.228.418,00 |
| 10 - Versorgungsauszahlungen | 123.063.874,00 | 120.841.000,00 | 120.841.000,00 | 119.761.581,00 | 2.222.874,00 | |
| 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. | 293.226.839,00 | 293.483.821,00 | 36.300.414,00 | 329.784.235,00 | 296.345.436,00 | -36.557.396,00 |
| 12 - Transferauszahlungen | 896.999.430,00 | 873.197.526,00 | 510.148,00 | 873.707.675,00 | 807.489.726,00 | 23.291.756,00 |
| 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung | 165.434.282,00 | 95.673.146,00 | 13.863.176,00 | 109.536.322,00 | 110.865.879,00 | 55.897.960,00 |
| 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen | 29.331.362,00 | 32.382.190,00 | 50.756,00 | 32.432.946,00 | 32.561.808,00 | -3.101.584,00 |
| S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) | 2.053.407.831,00 | 1.964.559.701,00 | 51.322.938,00 | 2.015.882.639,00 | 1.889.592.622,00 | 37.525.191,00 |
| S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) | -148.073.857,00 | -25.120.214,00 | 51.709.279,00 | 26.589.065,00 | -130.662.648,00 | -174.662.922,00 |
| 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen | -61.154.402,00 | -100.408.558,00 | -100.408.558,00 | -79.928.350,00 | 39.254.156,00 | |
| 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten | -22.048.985,00 | -5.335.000,00 | -5.335.000,00 | -8.938.326,00 | -16.713.985,00 | |
| 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen | -30.138.555,00 | -8.000.000,00 | -8.000.000,00 | -16.028.656,00 | -22.138.555,00 | |
| 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen | -5.856.458,00 | -4.326.000,00 | -4.326.000,00 | -3.506.368,00 | -1.530.458,00 | |
| 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. | -2.119.164,00 | -2.475.000,00 | -2.475.000,00 | -2.516.978,00 | 355.836,00 | |
| S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) | -121.317.564,00 | -120.544.558,00 | -120.544.558,00 | -110.918.679,00 | -773.006,00 | |
| 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken | 18.850.503,00 | 35.144.000,00 | 15.711.887,00 | 50.855.887,00 | 13.838.108,00 | -32.005.384,00 |
| 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen | 186.395.321,00 | 236.502.451,00 | 302.168.538,00 | 538.670.989,00 | 193.068.289,00 | -352.275.667,00 |
| 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen | 18.322.136,00 | 33.378.142,00 | 19.505.858,00 | 52.884.000,00 | 21.677.189,00 | -34.561.865,00 |
| 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen | 72.634.573,00 | 118.534.600,00 | 73.000,00 | 118.607.600,00 | 39.654.552,00 | -45.973.027,00 |
| 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen | 19.946.252,00 | 27.380.000,00 | 6.879.624,00 | 34.259.624,00 | 21.192.614,00 | -14.313.372,00 |
| 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. | 300.000,00 | 1.525.000,00 | 990.000,00 | 2.515.000,00 | 960.500,00 | -2.215.000,00 |
| S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) | 316.448.785,00 | 452.464.194,00 | 345.328.906,00 | 797.793.100,00 | 290.391.251,00 | -481.344.315,00 |
| S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) | 195.131.221,00 | 331.919.636,00 | 345.328.906,00 | 677.248.542,00 | 179.472.573,00 | -482.117.321,00 |
| S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) | 47.057.364,00 | 306.799.421,00 | 397.038.185,00 | 703.837.606,00 | 48.809.925,00 | -656.780.242,00 |
| 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen | -100.000.000,00 | -280.000.000,00 | -280.000.000,00 | -170.000.000,00 | 180.000.000,00 | |
| 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. | ||||||
| S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) | -100.000.000,00 | -280.000.000,00 | -280.000.000,00 | -170.000.000,00 | 180.000.000,00 | |
| 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung | 90.612.728,00 | 70.160.800,00 | 70.160.800,00 | 63.963.727,00 | 20.451.928,00 | |
| 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg | 9.991.060,00 | 9.992.000,00 | 9.992.000,00 | 11.273.790,00 | -940,00 | |
| S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) | 100.603.789,00 | 80.152.800,00 | 80.152.800,00 | 75.237.517,00 | 20.450.989,00 | |
| S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) | 603.789,00 | -199.847.200,00 | -199.847.200,00 | -94.762.483,00 | 200.450.989,00 | |
| S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) | 47.661.153,00 | 106.952.221,00 | 397.038.185,00 | 503.990.406,00 | -45.952.558,00 | -456.329.253,00 |
| 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser | ||||||
| 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve | ||||||
| S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) | ||||||
| 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten | -94.500.000,00 | |||||
| 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten | 178.000.000,00 | |||||
| 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. | -3.643.842.340,00 | -3.882.586.894,00 | -3.643.842.340,00 | |||
| 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. | 3.634.195.799,00 | 3.854.782.175,00 | 3.634.195.799,00 | |||
| S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) | -9.646.541,00 | 55.695.280,00 | -9.646.541,00 | |||
| 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln | -397.553.174,00 | -270.000.000,00 | -270.000.000,00 | -407.295.896,00 | -127.553.174,00 | |
| S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) | -359.538.562,00 | -163.047.779,00 | 397.038.185,00 | 233.990.406,00 | -397.553.174,00 | -593.528.968,00 |
| 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. | ||||||
| S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) | -359.538.562,00 | -163.047.779,00 | 397.038.185,00 | 233.990.406,00 | -397.553.174,00 | -593.528.968,00 |
- Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2020 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste)
und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
- Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung
des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2021
| Arten der Forderungen | Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2021 | Veränderung im Haushaltsjahr +/i | mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren | mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren | Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen | 78.408.898,79 | 5.976.357,09 | 84.375.718,59 | 9.514,29 | 23,00 | 84.385.255,88 |
| 1.1 Gebührenforderungen | 17.894.652,94 | 1.323.540,52 | 19.214.981,01 | 3.189,45 | 23,00 | 19.218.193,46 |
| 1.2 Beitragsforderungen | 4.373.958,86 | -1.698.382,60 | 2.669.251,42 | 6.324,84 | 0,00 | 2.675.576,26 |
| 1.3 Steuerforderungen | 53.918.033,44 | 6.152.189,62 | 60.070.223,06 | 0,00 | 0,00 | 60.070.223,06 |
| 1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen | 2.222.253,55 | 199.009,55 | 2.421.263,10 | 0,00 | 0,00 | 2.421.263,10 |
| 2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. | 3.620.653,88 | 295.168,57 | 3.882.204,95 | 33.617,50 | 0,00 | 3.915.822,45 |
| 3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift | 47.574.952,30 | -7.691.180,25 | 39.883.772,05 | 0,00 | 0,00 | 39.883.772,05 |
| 3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 4.362.328,28 | -3.026.202,75 | 1.336.125,53 | 0,00 | 0,00 | 1.336.125,53 |
| 3.2 Forderungen gegen Beteiligungen | 327.214,95 | -318.046,48 | 9.168,47 | 0,00 | 0,00 | 9.168,47 |
| 3.3 Forderungen gegen Sondervermögen | 42.792.693,09 | -4.316.931,02 | 38.475.762,07 | 0,00 | 0,00 | 38.475.762,07 |
| 3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften | 92.715,98 | -30.000,00 | 62.715,98 | 0,00 | 0,00 | 62.715,98 |
| 4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei | 36.993.313,56 | -3.604.896,14 | 33.388.417,42 | 0,00 | 0,00 | 33.388.417,42 |
| 5. sonstige Vermögensgegenstände | 73.224.197,61 | -18.410.544,50 | 54.813.653,11 | 0,00 | 0,00 | 54.813.653,11 |
| Summe aller Forderungen | 239.822.016,14 | -23.435.095,23 | 216.343.766,12 | 43.131,79 | 23,00 | 216.386.920,91 |
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021
| Verbindlichkeiten | Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2021 | Veränderung im Haushaltsjahr +/- | mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren | mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren | Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Anleihen | 80.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 80.000.000,00 | 0,00 | 80.000.000,00 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten | 1.318.103.481,16 | 9.387.271,68 | 90.551.704,48 | 259.084.262,90 | 952.854.785,46 | 1.327.490.752,84 |
| 2.1 vom Bund | ||||||
| 2.2 vom Land | 1.598,77 | -532,98 | 532,98 | 532,81 | 0,00 | 1.065,79 |
| 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich | ||||||
| 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen | ||||||
| 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen | ||||||
| 2.6 vom Kreditmarkt | 1.066.027.462,59 | -4.958.173,72 | 69.827.149,88 | 220.707.643,61 | 770.534.495,38 | 1.061.069.288,87 |
| 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich | 252.074.419,80 | -10.654.021,62 | 20.724.021,62 | 38.376.086,48 | 182.320.290,08 | 241.420.398,18 |
| 2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich | 25.000.000,00 | 25.000.000,00 | 25.000.000,00 | |||
| 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung | 75.420.110,12 | 17.340.956,93 | 92.761.067,05 | 0,00 | 0,00 | 92.761.067,05 |
| 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.2 Kontokorrentkonten | 458.875,70 | -457.690,14 | 1.185,56 | 0,00 | 0,00 | 1.185,56 |
| 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen | 74.961.234,42 | 17.798.647,07 | 92.759.881,49 | 0,00 | 0,00 | 92.759.881,49 |
| 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen | 112.884.345,04 | -10.373.568,67 | 102.510.776,37 | |||
| 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden | 880.591,59 | -369.661,27 | 510.930,32 | |||
| 4.2 Leibrentenverträge | 68.115,23 | -3.100,19 | 65.015,04 | |||
| 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte | 111.935.638,22 | -10.000.807,21 | 101.934.831,01 | |||
| 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung | 121.555.857,24 | 62.631.504,65 | 184.187.361,89 | |||
| 5.1 von Sondervermögen | 2.764.218,85 | 1.092.725,79 | 3.856.944,64 | |||
| 5.2 von verbundenen Unternehmen | 72.805.734,28 | 63.837.581,38 | 136.643.315,66 | |||
| 5.3 von Beteiligungen | 6.960,00 | 14.198,97 | 21.158,97 | |||
| 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich | 45.759.352,02 | -3.089.436,17 | 42.669.915,85 | |||
| 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich | 219.592,09 | 776.434,68 | 996.026,77 | |||
| 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 686.699,27 | 248.014,37 | 934.713,64 | |||
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 170.221.755,89 | -27.283.561,95 | 142.938.193,94 | |||
| 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung | 45.481.546,84 | 10.047.593,91 | 55.529.140,75 | |||
| 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich | 124.740.209,05 | -37.331.155,86 | 87.409.053,19 | |||
| 8. Summe Verbindlichkeiten | 1.878.872.248,72 | 51.950.617,01 | 1.930.822.865,73 |
Nachrichtlich:
| 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung | |||
|---|---|---|---|
| 1.1 aus Krediten 1) | 319.551.865,01 | 2.471.313,35 | 322.023.178,36 |
| 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften | 8.044.380,00 | -578.560,00 | 7.465.820,00 |
- Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2021: 7,6 Mio. €).
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
| etrewhcuB | d n a t s d n E 1202.21.13 | € ni | 00,260.074.432 | 45,060.059.980.4 | 08,125.734.652 | 14,482.921.923.1 | 68,322.036.986.1 | 00,890.776.9 | 09,913.233.593 | 00,854.020.7 | 20,602.102.49 | 00,047.255 | 55,802.969.703 | 46,094.543.688 | 63,616.657.897 09,029.985.12 61,636.759.43 22,713.140.13 | 81,316.567.012.5 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dnatssgnafnA 1202.10.10 | € ni | 00,809.030.032 | 56,516.532.760.4 | 38,703.836.942 | 36,323.376.613.1 | 83,838.186.507.1 | 00,950.829.9 | 08,299.807.493 | 00,242.907.6 | 20,955.170.98 | 00,340.692.2 | 99,942.825.292 | 03,517.755.457 | 93,035.761.766 15,933.072.91 61,636.759.43 42,902.261.33 | 59,832.428.150.5 | |
| negnubierhcsbA | dnatsdnE 1202.21.13 | € ni | 02,514.835.461- | 33,194.101.087.2- | 94,544.201- | 74,881.915.218- | 05,287.394.117.1- | 75,761.651.3- | 00,399.994.2- | 57,337.229.82- | 29,905.577.571- | 36,076.136.54- | 00,0 | 91,740.075.57- | 37,890.408.17- 27,926.374.1- 00,0 47,813.292.2- | 27,359.902.020.3- |
| negnubierhcsuZ + | € ni | 00,0 | 76,477.601 | 47,174 | 00,740.601 | 00,0 | 00,0 | 39,552 | 00,0 | 00,0 | 22,543.102 | 00,0 90,338.611 00,0 31,215.48 | 98,911.803 | |||
| -eivitkahcaN n e g n u r + | € ni | 00,0 | 49,123.432- | 00,0 | 00,0 | 69,828.902- | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 89,294.42- | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 49,123.432- | |
| negnuhcubmU - / + | € ni | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 49,960.2- | 49,960.2 | 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 00,0 | |
| gnagbA - | € ni | 96,331.643 | 33,807.337.45 | 00,0 | 57,315.511.4 | 84,627.185.62 | 00,0 | 00,0 | 12,640.453 | 35,401.055.32 | 63,713.231 | 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 20,248.970.55 | |
| negnubierhcsbA JG mi + | € ni | 59,543.574.51- | 64,102.722.191- | 00,651.3- | 53,243.214.321- | 13,785.399.94- | 00,169.052- | 00,0 | 72,969.856.1- | 96,995.461.41- | 48,585.347.1- | 00,0 | 28,289.194- | 00,0 28,289.194- 00,0 00,0 | 32,035.491.702- | |
| dnatssgnafnA 1202.10.10 | € ni | 49,202.904.941- | 39,054.084.346.2- | 94,982.99- | 16,138.222.396- | 17,931.879.786.1- | 75,602.509.2- | 00,399.994.2- | 96,018.716.72- | 77,707.431.581- | 90,274.220.44- | 00,0 | 95,904.972.57- | 37,890.408.17- 99,974.890.1- 00,0 78,038.673.2- | 64,360.961.868.2- | |
| netsoksgnulletsreH dnu -sgnuffahcsnA | dnatsdnE 1202.21.13 | € ni | 02,774.800.993 | 78,155.150.078.6 | 92,769.935.652 | 88,274.846.141.2 | 63,600.421.104.3 | 75,562.338.21 | 09,213.238.793 | 57,191.349.53 | 49,517.679.962 | 36,014.481.64 | 55,802.969.703 | 38,735.519.169 | 90,517.065.078 26,055.360.32 61,636.759.43 69,536.333.33 | 09,665.579.032.8 |
| -eivitkahcaN negnur + | € ni | 00,0 | 21,313.368.1 | 00,0 | 00,4 | 22,052.724.1 | 00,0 | 29,198.943 | 00,0 | 89,661.68 | 00,0 | 00,0 | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 21,313.368.1 | |
| negnuhcubmU - / + | € ni | 74,807.252.01 | 58,858.153.12- | 42,468.334 | 86,663.507.501 | 81,941.436.11 | 00,0 | 00,085.2 | 64,251.725 | 47,481.623.1 | 49,922.2- | 12,629.879.041- | 00,0 | 00,0 00,0 00,0 00,0 | 83,051.990.11- | |
| gnagbA - | € ni | 96,804.643- | 98,167.775.36- | 07,933.136.1- | 84,794.565.6- | 80,923.987.03- | 00,0 | 58,536.91- | 12,290.063- | 12,055.970.42- | 63,713.231- | 00,0 | 57,101.641.8- | 00,052.1- 06,744.936.5- 00,0 51,404.505.2- | 33,272.070.27- | |
| g n a g u Z + | € ni | 84,660.266.9 | 19,297.104.242 | 34,548.999.7 | 44,444.216.23 | 59,759.191.52 | 00,0 | 30,194.092 | 18,870.944.1 | 46,746.734.81 | 48,244 | 77,488.914.651 | 96,415.422.041 | 79,533.095.131 27,871.433.8 00,0 00,000.003 | 80,473.882.293 | |
| dnatssgnafnA 1202.10.10 | € ni | 49,011.044.973 | 85,660.617.017.6 | 23,795.737.942 | 42,551.698.900.2 | 90,879.956.393.3 | 75,562.338.21 | 08,589.802.793 | 96,250.723.43 | 97,662.602.472 | 90,515.813.64 | 99,942.825.292 | 98,421.738.928 | 21,926.179.837 05,918.863.02 61,636.759.43 11,040.935.53 | 14,203.399.919.7 | |
| ednätsnegegsnegömreV elleiretammI .I | negalnahcaS .II | hcuarbegniemeG dnu dnu ekcütsdnurG ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu ekcütsdnurG ethceR ehcielgskcütsdnurg dnu negömrevrutkurtsarfnI dnurG medmerf dnu ednätsnegegtsnuK ,negalnA .nhcet gnuttatssuastfähcseG etuabebnU etuabeB mi negalnahcaS fua netuaB nedoB relämkneduaB eguezrhaF ,nenihcsaM dnu -sbeirteB ereiT ,GWG uaB ni negalnA .1 .2 .3 .4 .5 .6 .7 .8 .9 | negalnaznaniF .III | negömrevrednoS ,nemhenretnU elietnastfahcsnessoneG egalkcürsgnugrosreV dnu enednubreV negnugilieteB ereipaptreW /negnuhielsuA .1 .2 .3 .4 | negömrevegalnA emmuS |
-sruK netreisilaer ieb ruN .netnoksdnatseB fua hcis theizllov gnussapnA eid ;gnuhcuB emaskriwsglofre eniek tglofre dnehcerpstnE .thcubrev "negnuthcihcsmusnegömreV sua essinbegrE" noitisoP-latipaknegiE eid rebü negnutfitS negihäfsthcerthcin ned ieb nedrew ereipaptreW fua negnubierhcsbA dnu -uZ etreisilaer thciN)1 .gnuhcubreV emaskriwsglofre enie tglofre netsulrevsruK .wzb nenniweg .lluN uz remmi hcilrhäj thets dnatsebdnE dnu -sgnafnA reD .nehets gnahnemmasuZ netkerid mi egalnA reniek tim eid ,egnägrovsgnuhcuB relleizeps gnunhcerbA ruz tnemurtsnisfliH sehcsinhcet sla gnutlahhcubnegalnA red tneid eiS .tethciregnie 8102 edruw 89999990 essalkegalnA eiD)2
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresab-
schluss 2021
| Rücklagen- und Rückstellungen | Stand zum 31.12.2019 | Stand zum 31.12.2020 | Veränderung im Haushaltsjahr +/- | Stand zum 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) | 647.309.120,28 | 665.278.406,28 | 0,00 | 665.278.406,28 |
| 2. Ergebnis-Rücklage | 230.932.409,77 | 221.458.515,08 | 21.097.302,03 | 242.555.817,11 |
| 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) | -6.254.807,51 | -9.969.158,65 | -3.735.644,23 | -13.704.802,88 |
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.593.593.994,00 | 1.641.120.743,00 | 16.773.707,00 | 1.657.894.450,00 |
|---|---|---|---|---|
| 1.1. Pensionsverpflichtungen | 1.367.862.539,00 | 1.397.175.330,00 | 16.458.039,00 | 1.413.633.369,00 |
| Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte | 236.806.575,00 | 230.152.573,00 | -1.394.028,00 | 228.758.545,00 |
| Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte | 191.383.660,00 | 187.496.538,00 | -5.338.858,00 | 182.157.680,00 |
| Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer | 627.157,00 | 432.043,00 | 31.422,00 | 463.465,00 |
| Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte | 414.268.049,00 | 438.943.814,00 | 13.574.269,00 | 452.518.083,00 |
| Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG | 40.672.460,00 | 39.351.821,00 | 1.669.405,00 | 41.021.226,00 |
| Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. | 422.974.219,00 | 443.438.649,00 | 13.093.953,00 | 456.532.602,00 |
| Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer | 55.268.219,00 | 51.334.892,00 | -4.801.124,00 | 46.533.768,00 |
| Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner | 5.862.200,00 | 6.025.000,00 | -377.000,00 | 5.648.000,00 |
| 1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen | 225.731.455,00 | 243.945.413,00 | 315.668,00 | 244.261.081,00 |
| Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte | 1.582.554,00 | 1.779.533,00 | 366.091,00 | 2.145.624,00 |
| Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte | 1.782.424,00 | 1.829.059,00 | 86.229,00 | 1.915.288,00 |
| Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer | 2.086.909,00 | 4.571.785,00 | 1.308.601,00 | 5.880.386,00 |
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte | 43.405.130,00 | 42.643.038,00 | -1.508.912,00 | 41.134.126,00 |
| Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte | 30.837.152,00 | 32.484.563,00 | -1.232.790,00 | 31.251.773,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte | 75.703.510,00 | 81.082.754,00 | 41.023,00 | 81.123.777,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer | 67.947.044,00 | 76.595.734,00 | 1.492.616,00 | 78.088.350,00 |
| Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer | 26.780,00 | 22.121,00 | 1.840,00 | 23.961,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer | 2.359.952,00 | 2.628.346,00 | -222.550,00 | 2.405.796,00 |
| Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner | 0,00 | 308.480,00 | -16.480,00 | 292.000,00 |
| 2. Altlasten | 6.094.500,00 | 6.623.500,00 | -1.125.000,00 | 5.498.500,00 |
| 3. Unterlassenene Instandhaltung | 16.062.000,00 | 15.873.000,00 | -877.000,00 | 14.996.000,00 |
| 4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse | 7.258.249,11 | 4.695.780,33 | -2.419.374,54 | 2.276.405,79 |
| 5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. | 1.743.914,02 | 2.222.599,11 | 83.163,89 | 2.305.763,00 |
| 6. Sonstige Rückstellungen | 144.818.915,77 | 231.316.875,42 | 48.366.267,74 | 279.683.143,16 |
| Rückstellungen für Urlaub Beamte | 3.260.741,76 | 3.785.872,15 | 151.349,87 | 3.937.222,02 |
| Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer | 5.718.200,20 | 6.183.074,58 | 871.837,76 | 7.054.912,34 |
| Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. | 1.000.000,00 | 10.000.000,00 | -5.423.000,00 | 4.577.000,00 |
| Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen | 100.795,32 | 207.772,48 | -48.625,58 | 159.146,90 |
| Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge | 34.655,05 | 70.628,60 | -7.730,01 | 62.898,59 |
| Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) | 134.704.523,44 | 211.069.527,61 | 52.822.435,70 | 263.891.963,31 |
| 7. Summe aller Rückstellungen | 1.769.571.572,90 | 1.901.852.497,86 | 60.801.764,09 | 1.962.654.261,95 |
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage. Bezüglich der Ertragslage kommen wir zu dem Ergebnis, dass der aufgestellte Jahresabschluss nicht gänzlich ein zutreffendes Bild der Ertragslage gibt. Denn die sonstigen Rückstellungen, die für künftige Verluste der Töchter NürnbergMesse GmbH, Flughafen Nürnberg GmbH und noris inklusion gGmbH gebildet wurden, sind in Höhe von 73,8 Mio. Euro zu hoch im Jahresabschluss 2021 ergebniswirksam angesetzt worden. Denn eine wirtschaftliche Verursachung ist durch die Corona-Pandemie aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht ausreichend nachweisbar. Das positive Jahresergebnis würde sich demnach auf rund 91,8 Mio. Euro belaufen. Daher empfehlen wir unter diesen Umständen dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Stadtrat, die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit der Auflage zu verbinden, die erforderlichen Korrekturen (ergebniswirksame Auflösung der sonstigen Rückstellungen in entsprechender Höhe, wenn nicht in 2022 verbraucht) im Jahresabschluss 2022 vorzunehmen. Mit dem Finanzreferat wurde verwaltungsintern bereits vereinbart, dass für den Jahresabschluss 2022 nach den sich zum 31.12.2022 darstellenden Verhältnissen eine Auflösung von 50,395 Mio. Euro vorgesehen ist.
Nachdem im Vorjahr noch ein Fehlbetrag von 12,9 Mio. Euro zu verzeichnen war, schloss das Jahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von 18 Mio. Euro ab. Die Verschuldung im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP liegt wie im Vorjahr fast unverändert bei 1,51 Mrd. Euro. Mit allen Eigenbetrieben beläuft sie sich auf 1,83 Mrd. Euro. Der Schlussbemerkung der Regierung von Mittelfranken zur Haushaltsgenehmigung 2023 ist zu entnehmen, dass die Regierung bei der Stadt Nürnberg aufgrund der in den Haushaltsberatungen beschlossenen Sparbeschlüsse einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung sieht. Weiterhin weist die Regierung in diesem Schreiben aber eindringlich darauf hin, dass trotzdem weitere Einsparungen im konsumtiven Bereich erforderlich sind. Auch eine deutlich verbesserte Priorisierung von Investitionen im mittelfristigen Investitionsplan fordert die Regierung ein.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss unter Beachtung der oben ausgeführten Auflage festzustellen und dann Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 22.05.2023 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Seite 90 von 90 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis