Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-7/2/2
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 23.06.2023
öffentlich
über die Prüfung des
konsolidierten
Jahresabschlusses 2020
der Stadt Nürnberg
März 2023
Inhaltsverzeichnis
1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2020 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Einführung 3
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.3 Vermögens- und Ertragslage 4
1.3.1 Vermögenslage 4 1.3.2 Ertragslage 9
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 12
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 12 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 13 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 15 1.4.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 16 1.4.5 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 22 1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 23 1.4.7 Kapitalflussrechnung 25 1.4.8 Konsolidierungsbericht 30
2 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 32
3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 34
Seite 2 von 34 Inhaltsverzeichnis
1 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt
Nürnberg
1.1 Einführung
Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum 31.12.2020.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2020 wäre somit der 30.06.2022 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jahresabschluss erst am 20.07.2022 im Stadtrat vorgestellt und am 09.08.2022 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Beeinflusst wurde die verspätete Vorlage sicherlich auch durch die bereits seit dem Jahr 2020 bestehende Ausnahmesituation aufgrund der Corona- Pandemie. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses erfolgte mit Unterbrechungen im Zeitraum November 2022 bis Januar 2023.
Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2020 gliedert sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:
-
Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik),
-
Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV-
Doppik),
-
Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik,
-
Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie
-
Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV-
Doppik).
Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses.
Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren
-
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der Abgleich der Meldeberichte in doppik al dente mit den geprüften Jahresab-
schlüssen der Konzernunternehmen,
-
die Aufwands-und Ertragskonsolidierung,
-
die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg GmbH,
-
die konzerninternen Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH,
-
die At-Equity-Konsolidierung sowie
-
die Kapitalflussrechnung.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen und Eliminierungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung korrekt wiedergegeben sind.
1.3 Vermögens- und Ertragslage
1.3.1 Vermögenslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2020 gezeigt:
| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | 31.12.2020 | Vorjahr | Bilanzposten | 31.12.2020 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||||
| A. | Anlagevermögen | 8.672.872.734,36 | 8.377.736.105,82 | A. | Eigenkapital | 1.818.561.712,53 | 1.795.357.306,32 |
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | 208.563.755,22 | 206.168.097,57 | I. | Allgemeine Rücklage (Nettoposition) | 688.000.849,53 | 670.065.709,52 |
| 1. | Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte | 15.844.877,02 | 14.625.692,80 | II. | Rücklagen aus nicht ertragswirksam | 2.631.467,61 | 2.631.467,61 |
| 2. | Geleistete Zuwendungen für Investitionen | 184.782.020,38 | 182.179.273,70 | aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen | |||
| 3. | Anzahlungen auf immaterielle | 2.833.513,92 | 4.490.863,96 | III. | Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen | 844.685.410,55 | 741.070.411,49 |
| Vermögensgegenstände | IV. | Ergebnisvortrag | 58.288.861,21 | 43.052.729,88 | |||
| 4. | Geschäfts- oder Firmenwert | 5.103.343,90 | 4.872.267,11 | V. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -4.167.037,15 | 105.052.633,10 |
| II. | Sachanlagen | 7.645.721.478,04 | 7.300.549.885,53 | VI. | Ausgleichsposten für Anteile anderer | 224.271.569,07 | 228.633.763,01 |
| 1. | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche | 284.501.809,35 | 259.165.701,15 | Gesellschafter | |||
| Rechte | VII. | Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung | 4.850.591,71 | 4.850.591,71 | |||
| 2. | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche | 2.531.557.146,80 | 2.454.817.730,03 3.206.241.717,94 16.684.665,96 383.638.668,19 203.988.988,49 142.676.281,89 633.336.131,88 871.018.122,72 0,00 4.600.962,31 646.597.034,73 5.192.930,84 37.879.357,49 | VIII. | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 0,00 |
| Rechte | B. | Sonderposten | 1.757.128.853,72 | 1.709.129.599,99 | |||
| 3. | Infrastrukturvermögen | 3.355.017.857,25 | |||||
| 4. | Bauten auf fremdem Grund und Boden | 14.653.299,43 | I. | Sonderposten aus Zuwendungen | 1.477.859.337,91 | 1.423.262.484,19 | |
| 5. | Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler | 394.736.535,73 | II. | Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen | 213.634.792,96 | 210.229.493,88 | |
| 6. | Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge | 230.330.638,47 | Entgelten | ||||
| 7. | Betriebs- und Geschäftsausstattung | 147.505.637,73 | III. | Sonstige Sonderposten | 15.946.829,85 | 15.180.794,92 | |
| 8. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 687.418.553,28 | IV. | Gebührenausgleich | 49.687.893,00 | 60.456.827,00 | |
| III. | Finanzanlagen | 818.587.501,10 | V. | Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse | 0,00 | 0,00 | |
| 1. | Sondervermögen | 0,00 | C. | Rückstellungen | 2.828.785.042,70 | 2.719.828.413,19 | |
| 2. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.619.018,31 | I. | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche | 2.332.646.819,93 | 2.258.077.661,66 | |
| 3. | Anteile an assoziierten Unternehmen | 586.259.459,48 | |||||
| Verpflichtungen | |||||||
| 4. | Sonstige Beteiligungen | 5.250.430,84 | II. | Umweltrückstellungen | 31.238.752,00 | 30.152.637,00 | |
| 5. | Ausleihungen | 36.659.183,31 | III. | Instandhaltungsrückstellungen | 28.691.928,61 | 28.677.701,10 | |
| 6. | Wertpapiere des Anlagevermögens | 185.799.409,16 | 176.747.837,35 | IV. | Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs | 8.750.698,68 | 10.028.222,19 |
| B. | Umlaufvermögen | 1.576.473.417,88 | 1.500.038.275,46 | und von Steuerschuldverhältnissen | |||
| I. | Vorräte | 239.863.750,73 | 191.819.806,48 | V. | Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten | 0,00 | 0,00 |
| 1. | Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren | 96.699.684,23 | 76.537.509,85 | Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- | |||
| 2. | Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige | 68.111.818,99 | 39.653.094,18 | und Widerspruchsverfahren | |||
| Erzeugnisse und Leistungen | VI. | Sonstige Rückstellungen | 427.456.843,48 | 392.892.191,24 |
| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzposten | 31.12.2020 | Vorjahr | Bilanzposten | 31.12.2020 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||||
| 3. | Grundstücke als Vorräte (unbebaute und | 72.765.886,38 | 73.660.428,87 | D. | Verbindlichkeiten | 3.841.965.420,43 | 3.656.598.902,32 |
| bebaute) | |||||||
| 4. | Sonstige Vorräte | 2.271.047,13 | 1.934.963,83 | I. | Anleihen | 80.000.000,00 | 80.000.000,00 |
| 5. | Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 15.314,00 | 33.809,75 | II. | Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen | 2.793.931.963,36 | 2.658.081.103,01 |
| II. | Forderungen und sonstige | 781.638.800,50 | 710.188.913,36 | III. | Verbindlichkeiten aus Krediten zur | 123.334.523,74 | 85.021.589,82 |
| Vermögensgegenstände | Liquiditätssicherung | ||||||
| 1. | Öffentlich-rechtliche Forderungen und | 155.196.892,36 | 172.456.834,47 | IV. | Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen | 120.971.425,98 | 133.247.932,03 |
| Forderungen aus Transferleistungen | wirtschaftlich gleichkommen | ||||||
| 2. | Privatrechtliche Forderungen | 412.919.329,34 | 386.719.353,32 | V. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 363.037.145,85 | 334.476.396,31 |
| 3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 148.852.372,57 | 104.685.671,65 | VI. | Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 39.270.819,81 | 30.703.789,95 |
| 4. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen, | 32.609.835,40 | 13.266.287,83 | VII. | Sonstige Verbindlichkeiten | 321.419.541,69 | 335.068.091,20 |
| Beteiligungen, Sondervermögen | E. | Passive Rechnungsabgrenzung | 39.170.672,69 | 40.053.787,57 | |||
| 5. | Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und | 32.060.370,83 | 33.060.766,09 | ||||
| Transferforderungen | F. | Treuhandkapital | 0,00 | 0,00 | |||
| III. | Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | 0,00 | ||||
| IV. | Liquide Mittel | 554.970.866,65 | 598.029.555,62 | ||||
| C. | Aktive Rechnungsabgrenzung | 36.265.549,83 | 43.193.628,11 | ||||
| D. | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | ||||
| E. | Treuhandvermögen | 0,00 | 0,00 | ||||
| Summe Aktiva (Bilanzsumme) | 10.285.611.702,07 | 9.920.968.009,39 | Summe Passiva (Bilanzsumme) | 10.285.611.702,07 | 9.920.968.009,39 |
Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh)
Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2020 konzentriert.
Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonsolidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Buchwerten angesetzt.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.673 Mio. Euro bzw. 84,3 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 1.576 Mio. Euro (15,3 %) und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 36 Mio. Euro (0,4 %).
Mehr als die Hälfte des Konzern-Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (51,3 %). Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über rund drei Viertel des Anlagevermögens (76,7 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:
| Zusammensetzung Anlagevermögen „Konzern“ Stadt Nürnberg | Absoluter Anteil | Anteil in % | |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 208.563.755 | 2,4 | |
| Sachanlagen | 7.645.721.478 | 88,2 | |
| Finanzanlagen | 818.587.501 | 9,4 | |
| Summe Anlagevermögen | 8.672.872.734 | 100,0 |
Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (88,2 %). Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5.737 Mio. Euro bzw. 75,0 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungsgebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs- Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanlagevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen der N-ERGIE AG enthalten.
Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 87,2 % (714 Mio. Euro) der gesamten Konzern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwaltung sind dies mit 109 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert des Finanzanlagevermögens um 52,4 Mio. Euro bzw. 6,02 % reduziert. Dies ist zum großen Teil auf die Wertentwicklung der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH zurückzuführen.
Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:
| Zusammensetzung Passivseite „Konzern“ Stadt Nürnberg | Absoluter Anteil | Anteil in % | |
|---|---|---|---|
| Euro | |||
| Eigenkapital | 1.818.561.713 | 17,7 | |
| Sonderposten | 1.757.128.854 | 17,1 | |
| Rückstellungen | 2.828.785.043 | 27,5 | |
| Verbindlichkeiten | 3.841.965.420 | 37,3 | |
| Passive Rechnungsabgrenzung | 39.170.673 | 0,4 | |
| Summe Passivseite Konzernbilanz | 10.285.611.702 | 100,0 |
Das Eigenkapital beläuft sich auf 17,7 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von rund 224 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG beteiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf 15,5 %.
Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapitalzuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen.
Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen mit 2.333 Mio. Euro (82,5 %) und davon 95,0 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht auf die Anpassung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedessen wurden die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung analog zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.
Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3.842 Mio. Euro. Der Großteil, 2.794 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 363 Mio. Euro. Hierbei sind die Verbindlichkeiten aus konzerninternen Leistungsbeziehungen bereits abgezogen.
1.3.2 Ertragslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt:
| Ertrags- und Aufwandsarten | Ergebnis des | Ergebnis des | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||||
| Euro | Euro | ||||||||
| 1 | + | Steuern und ähnliche Abgaben | 941.652.786,03 | 1.001.470.685,09 | |||||
| 2 | + | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 664.007.908,35 | 549.546.371,27 | |||||
| 3 | + | Sonstige Transfererträge | 6.989.907,55 | 6.125.550,28 | |||||
| 4 | + | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 3.989.894.437,53 | 3.907.919.470,89 | |||||
| 5 | + | Auflösung von Sonderposten | 89.285.697,07 | 75.797.945,96 | |||||
| 6 | + | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 236.997.487,76 | 242.402.501,31 | |||||
| 7 | + | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 324.667.746,15 | 319.470.758,89 | |||||
| 8 | + | Sonstige ordentliche Erträge | 81.619.043,11 | 123.361.867,82 | |||||
| 9 | + | Aktivierte Eigenleistungen | 125.062.966,66 | 136.768.104,86 | |||||
| 10 | +/- | Bestandsveränderungen | -2.805.376,88 | 4.656.607,09 | |||||
| S1 | = | Ordentliche Gesamterträge | 6.457.372.603,33 | 6.367.519.863,46 | |||||
| 11 | - | Personalaufwendungen | 1.519.253.362,37 | 1.499.865.707,53 | |||||
| 12 | - | Versorgungsaufwendungen | 187.416.809,17 | 194.174.844,71 | |||||
| 13 | - | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 2.888.297.763,97 | 2.764.982.754,65 | |||||
| 14 | - | Bilanzielle Abschreibungen | 324.097.782,52 | 313.634.398,87 | |||||
| 15 | - | Transferaufwendungen | 792.373.345,78 | 815.800.098,91 | |||||
| 16 | - | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 652.992.008,55 | 600.945.951,45 | |||||
| S2 | = | Ordentliche Gesamtaufwendungen | 6.364.431.072,36 | 6.189.403.756,12 | |||||
| S3 | = | Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit | 92.941.530,97 | 178.116.107,34 | |||||
| 17 | + | Finanzerträge | 56.804.903,12 | 70.394.050,87 | |||||
| 18 | + | Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern | 0,00 | 2.821.116,68 | |||||
| 19 | - | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 125.892.382,23 | 135.774.434,15 | |||||
| 20 | - | Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) | 55.926.850,04 | 1.048.645,69 | |||||
| S4 | = | Gesamtfinanzergebnis | -125.014.329,15 | -63.607.912,29 | |||||
| S5 | = | Ordentliches Gesamtergebnis | -32.072.798,18 | 114.508.195,05 | |||||
| 21 | + | Außerordentliche Erträge | 38.123.819,63 | 3.790.651,39 | |||||
| 22 | - | Außerordentliche Aufwendungen | 7.492.999,31 | 10.478.723,82 | |||||
| S6 | = | Außerordentliches Gesamtergebnis | 30.630.820,32 | -6.688.072,43 | |||||
| S7 | = | Gesamtjahresergebnis | -1.441.977,86 | 107.820.122,62 | |||||
| 23 | +/- | Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis | -2.725.059,29 | -2.767.489,52 | |||||
| 24 | +/- | Ergebnisvortrag | 0,00 | 0,00 | |||||
| 25 | +/- | Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen | 0,00 | 0,00 | |||||
| S8 | = | Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag | -4.167.037,15 | 105.052.633,10 |
Mit einem konsolidierten Jahresfehlbetrag von 4,17 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss von 105,05 Mio. Euro) wurde für das Jahr 2020 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg erstmals ein negatives Ergebnis erzielt. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf 109,22 Mio. Euro. Hierbei stehen den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von knapp 6,46 Mrd. Euro (Vj.: 6,37 Mrd. Euro) ordentliche Gesamtaufwendungen von rund 6,36 Mrd. Euro (Vj.: 6,19 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus resultiert zwar ein Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 92,94 Mio. Euro (Vj.: 178,12 Mio. Euro). Dieses wird jedoch vollständig kompensiert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von -125,01 Mio. Euro (Vj.: -63,61 Mio. Euro). Somit liegt das ordentliche Gesamtergebnis mit -32,07 Mio. Euro erstmalig im negativen Bereich (Vj.: positives ordentliches Gesamtergebnis von 114,51 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des außerordentlichen Gesamtergebnisses in Höhe von 30,63 Mio. Euro (Vj.: -6,69 Mio. Euro) und Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von -2,73 Mio. Euro (Vj.: -2,77 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresfehlbetrag.
Die ordentlichen Gesamterträge (6,46 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil (61,8 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,99 Mrd. Euro) zusammen. Für die ordentlichen Gesamtaufwendungen (6,36 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2,89 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,52 Mrd. Euro) ursächlich.
Das negative Gesamtfinanzergebnis von 125,01 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 125,89 Mio. Euro. Die Finanzerträge von 56,80 Mio. Euro sowie die Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen von assoziierten Unternehmen von 55,93 Mio. Euro kompensieren sich weitgehend.
Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses weist für das Jahr 2020 nach einem Fehlbetrag von 6,69 Mio. Euro nun wieder einen Überschuss von 30,63 Mio. Euro aus.
Abschließend wird die Ertragslage – nach Konsolidierungsteilbereichen gegliedert – dargestellt, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ertragslage zu verdeutlichen. Ausgangspunkt ist der Summenabschluss, auf diesen setzen die Konsolidierungsbuchungen auf.
| Ergebnis Gesamtabschluss | 2020 Euro | 2019 Euro | Veränderung Euro |
|---|---|---|---|
| Ergebnis lt. Summenabschluss | -1.424.247 | 136.167.479 | -137.591.726 |
| Buchungen auf Gesamtabschlussebene | 52.553.423 | -32.665.683 | 85.219.106 |
| Ergebnisveränderung assoziierte Unternehmen | -55.926.850 | 1.788.670 | -57.715.520 |
| Zurechnung an außenstehende Gesellschafter | 630.637 | -237.833 | 868.470 |
| Gesamtabschlussergebnis | -4.167.037 | 105.052.633 | -109.219.670 |
Das Ergebnis lt. Summenabschluss resultiert aus den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüssen der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um 137,59 Mio. Euro verschlechtert. Die meisten Gesellschaften weisen ein negatives Jahresergebnis aus. Nennenswerte positive Jahresergebnisse konnten die Teilkonzerne StWN (11,69 Mio. Euro) und wbg (17,10 Mio. Euro) sowie der Eigenbetrieb SUN (8,08 Mio. Euro) erzielen, wobei der Jahresüberschuss der StWN maßgeblich auf konzerninterne Anteilsveräußerungen zurückzuführen ist. Deutlich verschlechtert hingegen hat sich das Jahresergebnis lt. Einzelabschluss der Stadt Nürnberg. Dieses beläuft sich in 2020 auf -12,86 Mio. Euro (i. Vj.: 61,83 Mio. Euro).
Ursache für den starken Ergebnisrückgang sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie, von der nahezu alle Gesellschaften – wenn auch unterschiedlich stark – betroffen waren. Eine Ausnahme bildet der Teilkonzern wbg, der von der Corona-Pandemie kaum beeinflusst wurde.
Im Ergebnis lt. Summenabschluss in Höhe von -1,42 Mio. Euro sind hohe Zuschüsse und Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Corona enthalten. Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse an das Klinikum, Zuschüsse aus dem Rettungsschirm an den Teilkonzern StWN, insbesondere die VAG, sowie Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Allein an diese drei Gesellschaften bzw. Teilkonzerne wurden vor allem von Bund und Land Ausgleichszahlungen und Zuschüsse in Höhe von rund 155 Mio. Euro geleistet.
Durch Buchungen auf Gesamtabschlussebene wurden konzerninterne Erträge und Aufwendungen eliminiert, wodurch sich das Ergebnis der Einzelabschlüsse um 52,55 Mio. Euro erhöhte. Als wesentliche Vorgänge in 2020 sind die Eliminierung gebildeter Rückstellungen bei der Stadt Nürnberg für Corona-Ausgleichsmaßnahmen der NürnbergMesse GmbH und der Flughafen Nürnberg GmbH (+75,00 Mio. Euro) sowie die Eliminierung des Gewinns aus der konzerninternen Veräußerung von wbg-Anteilen bei der StWN (-23,47 Mio. Euro) zu nennen.
Auch die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH waren durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt. Durch die Fortschreibung der Beteiligungsansätze mit den anteiligen Jahresergebnissen verschlechterte sich das Gesamtergebnis um weitere 55,93 Mio. Euro. Im Vorjahr waren aus den assoziierten Unternehmen noch Erträge in Höhe von 1,79 Mio. Euro erzielt worden. Dies bedeutet eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von 57,72 Mio. Euro. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen durch Corona wird noch deutlicher, wenn als Vergleichswert 2018 herangezogen wird. Da Messen grundsätzlich im Zweijahresturnus stattfinden, ist der Vergleich des Jahresergebnisses 2018 aussagekräftiger. In 2018 trugen die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH noch 15,01 Mio. Euro zum Gesamtergebnis bei.
Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dargestellt. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im Anschluss die im Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt.
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-
schlusses 2020
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der konsolidierte Jahresabschluss 2020 demnach bis spätestens 31. Oktober 2021 aufgestellt und dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 20.07.2022 mit all seinen relevanten Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 26.07.2022 mit der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Stadt Nürnberg die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat. Zudem war das Jahr 2022 wie schon die beiden Vorjahre stark durch die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie geprägt.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt. Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselbständigten Aufgabenträger.
Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Konsolidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Art der Beteiligung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammenzustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für die Jahre 2018 und 2019 auch für 2020 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder neue Gesellschaften gegründet werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig angelegt werden.
Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochtergesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemeldeten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Einzelsachverhalte und Problemstellungen (zum Beispiel die Bezuschussung von Projekten, zeitversetzte Buchungen und Abgrenzungen, Behandlung der Umsatzsteuer sowie konzerninterne Sachverhalte wie die Übernahme der Pensionsrückstellungen des Klinikums und die konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile) zu klären.
Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielmehr hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten
1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25.
Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden.
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-
kreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufgabenträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2020 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen, brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeutung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen insgesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteriums aufweisen.
Eine Konsolidierung „At-Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeblichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden folgende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen. Des Weiteren sind noch die sogenannten „At-Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.
Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidierungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Bedeutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI) und Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA). Darüber hinaus wurde die am 23. April 2020 gegründete Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100%-Tochterunternehmen der NOI erstmalig in den Konsolidierungskreis mit einbezogen. Mangels eines Teilkonzernabschlusses der NOI werden die beiden Gesellschaften NOI und NIK anhand ihrer Einzelabschlüsse vollkonsolidiert.
| Konsolidierungskreis | Einbezug | Konsolidierung |
|---|---|---|
| Stadt Nürnberg (Konzernmutter) | Pflicht | Vollkonsolidierung |
| Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN | Pflicht | Vollkonsolidierung |
| Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN | Pflicht | Vollkonsolidierung |
| wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) – TEILKONZERN | Pflicht | Vollkonsolidierung |
| Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) | Pflicht | Vollkonsolidierung |
| NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) | Pflicht | At-Equity |
| Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) | Pflicht | Vollkonsolidierung |
| Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) | Pflicht | At-Equity |
| Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
| Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
| Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
| Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
| noris inklusion gGmbH (NOI) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
| Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
| Noris Arbeit gGmbH (NOA) | freiwillig | Vollkonsolidierung |
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab-
schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten
1.4.3.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-
nen Aufgabenträger
Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender Anwendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen.
Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der wesentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung.
1.4.3.2 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschlüssen
Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wurde die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss geprüft. Hierzu wurden die mittels standardisierter Berichtspakete (Reporting Package) gemeldeten und in das Konsolidierungsprogramm Doppik al Dente (DaD) übernommenen Daten mit den testierten Jahresabschlüssen abgestimmt. Neben den üblichen Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Gliederungsschemata ergaben sich wie bereits im Vorjahr insbesondere Differenzen beim Abgleich der Meldedaten des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR). So weicht die Bilanzsumme des Einzelabschlusses mit der Bilanzsumme der in DaD übernommen Werte um 66.348,28 Euro ab. Die Differenz ist wieder auf manuelle Umgliederungen von SÖR ohne tatsächliche Buchung in SAP zurückzuführen. Die Umgliederungen betreffen die Bereiche Forderungen und Verbindlichkeiten und lassen sich laut SÖR technisch nicht in SAP abbilden. Durch die fehlende Buchung in SAP enthält die übermittelte Summen- und Saldenliste regelmäßig die für den Jahresabschluss notwendigen Umgliederungen nicht. Um dem künftig vorzubeugen, wird SÖR die aus SAP nach Excel exportierte Summen- und Saldenliste mit den entsprechenden Umgliederungen versehen und diese so in das Reporting Package einfließen lassen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird dann vom jeweiligen Abschlussprüfer im Rahmen einer prüferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungsstandards IDW PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ noch einmal geprüft.
| Abweichung Meldedaten von testierten Jahresabschlüssen | 31.12.2020 Euro | 31.12.2019 Euro |
|---|---|---|
| Bilanzsumme SÖR gemäß Meldebericht Doppik al dente | 79.045.371,44 | 68.877.153,18 |
| Bilanzsumme SÖR gemäß testiertem Jahresabschluss | 79.111.719,72 | 68.907.564,95 |
| Betragsmäßige Abweichung | 66.348,28 | 30.411,77 |
1.4.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
1.4.4.1 Allgemeine Ausführungen zur Aufwands- und Ertragskonsoli-
dierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und ihren vollkonsolidierten Tochtergesellschaften sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, resultieren.
Um konzerninterne Aufwendungen und Erträge eliminieren zu können, müssen diese in einem ersten Schritt im Sinne der Einheitsfiktion korrigiert werden. Dabei sind konzerninterne Vorgänge, die unter der Einheitsfiktion nicht gebucht worden wären, durch Buchung auf Gesamtabschlussebene rückgängig zu machen. Dies betrifft beispielsweise konzerninterne Rückstellungen oder konzerninterne Veräußerungen.
In einem zweiten Schritt werden die durch Konzernbuchungen angepassten Aufwendungen und Erträge im Rahmen des Klärungsdialogs gegenüberstellt. Sofern sich die Soll- und Habenbeträge aus den gegenseitigen Erträgen und Aufwendungen entsprechen, werden diese mittels Aufrechnung eliminiert.2
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr einer vertieften Prüfung unterzogen. Dazu haben wir uns die wesentlichen Buchungen auf Gesamtabschlussebene sowie die Durchführung des Klärungsdialogs in Stichproben angesehen. Zudem haben wir die Erträge und Aufwendungen sowie deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr auf Plausibilität geprüft. Unsere Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben.
2 Es gilt eine Toleranzgrenze in Höhe von 100 TEuro pro Konzernbeziehung.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung stellt sich für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:
| Bezeichnung / Position | Summen- werte3 Euro | Konzern- buchungen Euro | Konzernauf- rechnungen4 Euro | Summe Aufwands- und Ertrags- konsolidierung Euro | Summe Aufwands- | Ergebnis nach | Anteil der | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| und Ertrags- | Aufwands- und | Aufrech- | ||||||||
| konsolidierung | Ertragskonsolidie- | nung | ||||||||
| Euro | rung | |||||||||
| Euro | % | |||||||||
| Ordentliche Gesamterträge | 6.773.735.818 | -42.791.315 | -273.571.900 | -316.363.215 | 6.457.372.603 | -4,67 | ||||
| Finanzerträge | 63.350.819 | -5.236.699 | -1.309,217 | -6.545.916 | 56.804.903 | -10,33 | ||||
| Außerordentliche Erträge | 44.666.029 | -317.348 | -6.224.862 | -6.542.210 | 38.123.820 | -14,65 | ||||
| Erträge | 6.881.752.667 | -48.345.362 | -281.105.978 | -329.451.341 | 6.552.301.326 | |||||
| Ordentliche Gesamtaufwendungen | 6.743.085.924 | -100.266.665 | -278.388.187 | -378.654.852 | 6.364.431.072 | -5,62 | ||||
| Finanzaufwendungen | 127.868.817 | 65.102 | -2.041.536 | -1.976.435 | 125.892.382 | -1,55 | ||||
| Außerordentliche Aufwendungen | 8.866.477 | -697.222 | -676.256 | -1.373.478 | 7.492.999 | -15,49 | ||||
| Aufwendungen | 6.879.821.218 | -100.898.785 | -281.105.978 | -382.004.764 | 6.497.816.454 | |||||
| Anderen Gesellschaften zuzurech- nendes Ergebnis5 | -3.355.696 | -3.355.696 | ||||||||
| Summe | -1.424.247 | 52.553.423 | 0 | 52.553.423 | 51.129.176 |
3 Die Summenwerte ermitteln sich aus den Meldedaten der Aufgabenträger zuzüglich der ggf. von der Stadtkämmerei vorgenommenen Anpassungsbuchungen. 4 Die Konzernaufrechnung erfolgt im Rahmen des Klärungsdialogs. 5 Diese Position betrifft die Thüga AG, die Minderheitsgesellschafterin bei der StWN ist.
Die Summe der gemeldeten Jahresergebnisse beläuft sich auf -1,42 Mio. Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Meldeergebnisse um 137,59 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gesunken. Allein das Ergebnis der Stadt Nürnberg reduzierte sich um 74,69 Mio. Euro.
Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erhöhte sich das Ergebnis um 52,55 Mio. Euro. Diese Ergebniserhöhung resultiert aus Buchungen auf Gesamtabschlussebene und betrifft überwiegend folgende Bereiche:
| Wesentliche Konzernbuchungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung | 2020 | Position Ergebnisrechnung | |
|---|---|---|---|
| TEuro | |||
| Eliminierung der Gewinne aus konzerninternen Veräußerungen und Einlagen | |||
| Veräußerung wbg-Anteile | -23.471 | Sonstige ordentliche Erträge | |
| Einlage Grundstücke in wbg-B - Großweidenmühlstraße - Züricher Straße | -3.052 -3.212 | Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge | |
| Veräußerung Althausbestand an wbg | -5.802 | Sonstige ordentliche Erträge | |
| -35.618 | Ordentliche Gesamterträge | ||
| Eliminierung der Rückstellungen aufgrund des drohenden Verlustes der Stammkapitaleinlagen | |||
| NürnbergMesse GmbH | 50.000 | Sonstige ordentlichen Aufwen- dungen | |
| Flughafen Nürnberg GmbH | 25.000 | Sonstige ordentliche Aufwendun- gen | |
| 75.000 | Ordentliche Gesamtaufwen- dungen | ||
| Eliminierung Aufwendungen für Corona-Aus- gleichsmaßnahmen und Verlustausgleiche | |||
| Corona-Ausgleichsmaßnahme Flughafen | 7.000 | Transferaufwendungen | |
| Verlustausgleich NüBad 2020 | 8.674 | Transferaufwendungen | |
| Verlustausgleich NOI 2020 | 1.000 | Transferaufwendungen | |
| 16.674 | Ordentliche Gesamtaufwen- dungen | ||
| Summe | 56.137 | Ergebniserhöhung |
In 2020 veräußerte die StWN weitere 4,32 % ihrer Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Der aus der Veräußerung resultierende Veräußerungsgewinn wurde für Konzernwecke in Höhe von 23,47 Mio. Euro eliminiert. Aus der Einlage bzw. konzerninternen Veräußerung von Grundstücken resultieren weitere Erträge in Höhe von 12,07 Mio. Euro, die für Konzernzwecke ebenfalls zu korrigieren waren.
Aufgrund von Corona hatte sich insbesondere die wirtschaftliche Situation der NürnbergMesse GmbH bzw. des Flughafen Nürnberg GmbH massiv verschlechtert. Wegen des drohenden Abschreibungsbedarfs auf die Beteiligungen wurde im Einzelabschluss der Stadt aufwandswirksam eine Rückstellung in Höhe von 75,00 Mio. Euro gebildet. Für Gesamtabschlusszwecke wurde diese Rückstellungsbildung rückgängig gemacht.
Über die Position Transferaufwendungen wurden weitere konzerninterne Aufwendungen in Höhe von 16,67 Mio. Euro gekürzt. Dies führte zu einer Ergebniserhöhung von 16,67 Mio. Euro. Die gekürzten Aufwendungen betreffen Verlustausgleiche an die vollkonsolidierten Aufgabenträger NOI und NüBad sowie die Rückstellung für die Corona-Ausgleichsmaßnahme an den Flughafen Nürnberg.
Die verbleibenden konzerninternen Aufwendungen und Erträge – nach Durchführung der Konzernbuchungen – wurden im Anschluss mittels Klärungsdialog gegenübergestellt und automatisiert aufgerechnet.
| Konzernaufrechnungen | 2020 Euro | in % | |
|---|---|---|---|
| der eliminierten | |||
| Erträge bzw. | |||
| Aufwendungen | |||
| Ordentliche Gesamterträge | -272.205.930 | ||
| Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung | -1.365.969 | 0,49 | |
| Finanzerträge | -1.309.217 | ||
| Außerordentliche Erträge | -6.228.862 | ||
| Summe eliminierte Erträge | -281.105.978 | ||
| Ordentliche Gesamtaufwendungen | 277.214.712 | ||
| Differenzen aus Aufwand- und Ertragskonsolidierung | 1.173.475 | 0,42 | |
| Finanzaufwendungen | 2.041.536 | ||
| Außerordentliche Aufwendungen | 676.256 | ||
| Summe eliminierte Aufwendungen | 281.105.978 |
Im Ergebnis wurden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge des Konzerns um weitere 281,11 Mio. Euro gekürzt.
Für die Aufrechnung gilt pro Intercompany-Beziehung eine Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro. Differenzen unterhalb dieser Grenze werden grundsätzlich nicht nachverfolgt, sondern als Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgewiesen. Diese belaufen sich im Gesamtabschluss auf 0,49 % bzw. 0,42 % der eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen.
Durch die Konzernaufrechnung ändert sich das Gesamtabschlussergebnis nicht, da Erträge und Aufwendungen gleichermaßen gekürzt werden. Es kommt lediglich zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Aufgabenträgern.
| Aufgaben- träger | Summen- werte6 Euro | Konzern- Buchungen Euro | Konzern- | Zwischen- summe Euro | Zwischen- | Konzernauf- rechnungen Euro | Ergebnis nach | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchungen | summe | Aufwands- und | ||||||
| Ertragskonsoli- | ||||||||
| dierung | ||||||||
| Euro | Euro | |||||||
| Euro | ||||||||
| Stadt Nürn- berg | -12.859.720 | 71.545.195 | 58.685.474 | 58.685.474 | 65.011.101 | 123.696.576 | ||
| ASN | -8.666.107 | 52.664 | -8.613.443 | 6.945.372 | -1.686.070 | |||
| FSN | -2.157.313 | 0 | -2.157.313 | 152.057 | -2.005.256 | |||
| KH | -2.529.918 | 2.306.511 | -233.407 | 10.863.466 | 10.640.060 | |||
| NOA | -750.820 | 0 | -750.820 | -2.798.378 | -3.549.198 | |||
| NOI | 389.125 | -713.511 | -324.386 | -858.374 | -1.182.759 | |||
| NüBad | -7.924.001 | -79.709 | -8.003.710 | 1.727.133 | -6.276.576 | |||
| NüSt | -975.546 | 213.589 | -761.957 | 863.604 | 101.647 | |||
| StWN | 11.687.806 | -26.420.500 | -14.732.747 | -21.025.290 | -35.758.038 | |||
| SUN | 8.076.806 | 156.976 | 8.233.782 | -4.250.190 | 3.983.592 | |||
| SÖR | -2.810.845 | 39.296 | -2.771.549 | -75.802.015 | -78.573.564 | |||
| WBG | 17.096.338 | 5.452.911 | 22.549.249 | 19.171.513 | 41.720.763 | |||
| Summe | -1.424.247 | 52.553.423 | 51.129.176 | 0 | 51.129.176 |
Durch die Konzernaufrechnungen verbessert sich das Teilergebnis der Stadt Nürnberg um 65,01 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür sind zum großen Teil die Beziehungen zu SÖR. Die Leistungen des Eigenbetriebs, insbesondere für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur in Nürnberg, werden maßgeblich durch Zuschüsse der Stadt finanziert. Für Zwecke des Konzernabschlusses sind diese Aufwendungen (rund 90 Mio. Euro) zu eliminieren; gleiches gilt für die zugehörigen Erträge bei SÖR.
Des Weiteren werden mittels Konzernaufrechnung auf Ebene Stadt die Konzessionsabgabe der N-ERGIE AG und VAG AG (14,56 Mio. Euro) sowie die von der wbg erhaltenen Erträge für Grundsteuer, Schmutz- und Niederschlagswasser, Abfall- und Straßenreinigungsgebühr (rund 9 Mio. Euro) eliminiert. Bei der StWN bzw. der wbg hingegen führt die Kürzung des korrespondierenden Aufwands zu einer entsprechenden Ergebniserhöhung.
Die deutliche Ergebnisverbesserung auf Ebene des Teilkonzerns Klinikums sowie wbg ist maßgeblich durch die Eliminierung der konzerninternen Zahlungen für Strom, Fernwärme, Heizung, Erdgas und Waser begründet. Die Kürzung der konzerninternen Erträge aus diesen verbrauchsabhängigen Leistungen führt im Gegenzug bei der StWN zu deutlich geminderten Ergebnissen.
1.4.4.2 Aufwands- und Ertragskonsolidierung der Energielieferungen
In den Vorjahren waren von Stk vielfältige Anstrengungen unternommen worden, um die Differenzen zwischen den Töchtern des Stadtwerkekonzerns (StWN), insbesondere der N-ERGIE AG, und den anderen vollkonsolidierten Unternehmen aus den Verbrauchsabrech-
6 Die Summenwerte ermitteln sich aus den Meldedaten der Aufgabenträger zzgl. der ggf. von der Stadtkämmerei vorgenommenen Anpassungsbuchungen. Sie resultieren aus den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüssen.
nungen im Gas-, Strom-, Wasser und Fernwärmebereich aufzuklären. Zwar konnten verschiedene Ursachen für die Differenzen identifiziert werden (unter anderem Brutto-/Nettomeldung, Abschlagszahlung vs. Hochrechnung auf Vertragskontenebene zwecks Jahresabgrenzung), dennoch war es nicht möglich, die Differenzen so weit zu bereinigen, dass sie für alle Vertragsbeziehungen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro liegen.
Lt. Tz 96 des Konsolidierungsleitfadens können im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuchten Werten der Kommune und bei den nachgeordneten Aufgabenträgern aus Vereinfachungsgründen die bei der Kommune gebuchten Salden zugrunde gelegt werden. Seit 2019 nimmt die Stadt Nürnberg diese Vereinfachungsmöglichkeit für konzerninterne Energielieferungen (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme) in Anspruch.
Die Inanspruchnahme beschränkt sich dabei nicht nur auf Energielieferungen zwischen der Kommune und der StWN – wie in Tz. 96 des Konsolidierungsleitfadens geregelt –, sondern wird auch für Energielieferungen zwischen der StWN und anderen vollkonsolidierten Gesellschaften angewandt, soweit die Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro überschritten wird.
Mit Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 02. Februar 2018 hat die Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen dem Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Änderungsvorschläge für eine Anpassung des Konsolidierungsleitfadens unterbreitet. Demnach soll die Vereinfachungsregelung der Tz. 96 auch auf Beziehungen zu bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern Anwendung finden. Das Schreiben liegt Rpr vor. Bis Abschluss der Prüfung ist keine Stellungnahme des Staatsministeriums eingegangen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher unklar, ob eine Anpassung des Leitfadens erfolgen wird.
Für 2020 wurde die Vereinfachungsregelung im Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg für Energielieferungen der StWN an folgende Konzerngesellschaften bzw. Teilkonzerne in Anspruch genommen: Stadt Nürnberg, Klinikum und wbg sowie die Eigenbetriebe ASN, NüBad, NüSt, SÖR und SUN. Auf Ebene der N-ERGIE AG werden die gemeldeten Erträge aus Strom, Gas, Wasser und Fernwärme durch zusätzliche Meldungen korrigiert, so dass diese den Aufwendungen für Energielieferungen bei der Stadt bzw. den vollkonsolidierten Tochtergesellschaften entsprechen. Infolgedessen ergeben sich keine Differenzen aus Energielieferungen mehr.
Ohne die Ausdehnung dieser Vereinfachungsregelung auch auf Tochtergesellschaften der Stadt Nürnberg wären die Differenzen aus der Aufwands- und Ertragseliminierung deutlich höher ausgefallen7:
| Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidie- | Erträge | Aufwendungen | ||
|---|---|---|---|---|
| rung | Euro | Euro | ||
| Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung lt. Gesamtabschluss | -1.365.969 | 1.173.475 | ||
| Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung | -633.766 | -633.766 | 983.570 | 983.570 |
| aus Energielieferungen ohne Anwendung der Verein- | ||||
| fachungsregelung | ||||
| Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidie- | -1.999.755 | -1.999.755 | 2.157.045 | 2.157.045 |
| rung (korrigiert) | ||||
| Korrigierte Summe der Erträge / Aufwendungen | -281.743.764 | 282.089.549 | ||
| In % der eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen | 0,71 | 0,77 |
7 Die Differenzen wurden auf Basis der Bruttowerte (incl. Umsatzsteuer) ermittelt.
| in % der elimi- nierten Er- träge bzw. Aufwen- dungen | in % | Korrigiert8 | in % der elimi- nierten Er- träge bzw. Aufwen- dungen | in % | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| der elimi- | der elimi- | |||||||
| Differenzen aus Aufwands- und | lt. Gesamtab- | nierten Er- | nierten Er- | |||||
| Ertragskonsolidierung | schluss | träge bzw. | träge bzw. | |||||
| Aufwen- | Aufwen- | |||||||
| Euro | ||||||||
| dungen | dungen | |||||||
| Differenzen aus Aufwands- und Er- tragskonsolidierung - Erträge | -1.365.989 | 0,49 | -1.999.755 | 0,71 | ||||
| Differenzen aus Aufwands- und Er- | 1.173.475 | 1.173.475 | 0,42 | 0,42 | 2.157.045 | 2.157.045 | 0,77 | 0,77 |
| tragskonsolidierung - Aufwendungen |
Rpr empfiehlt daher, bis zur abschließenden Klärung im Anhang die Höhe der Differenzen anzugeben, die sich ohne Übernahme der Vereinfachungsegelung auf die Tochtergesellschaften ergeben hätten.
1.4.5 Wesentliche konzerninterne Vorgänge
1.4.5.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile
Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH (wbg) zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des Gesamtabschlusses werden die Anteile an der wbg daher vollkonsolidiert.
In 2020 veräußerte die StWN weitere 4,32 % ihrer Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg und erzielte daraus einen Veräußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonzernabschluss der StWN auf 23,47 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zutreffend erfolgt. Da die Anteile an der wbg im Teilkonzernabschluss der StWN at Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortgeschrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um rund 4,50 Mio. Euro geringer als im Einzelabschluss.9
1.4.5.2 Konzerninterne Einlagen bzw. Veräußerungen von Grundstü-
cken
Ende 2019 brachte die Stadt Nürnberg das Grundstück Großweidenmühlstraße zum aktuellen Wert (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ein. Der Buchwert belief sich auf rd. 603 TEuro. Bei der wbg-B erhöhten sich in Folge das Anlagevermögen und die Kapitalrücklage um 3,70 Mio. Euro.
Für Zwecke des Gesamtabschlusses 2019 wurden die Erhöhung des Grundstückswertes aus dem Einzelabschluss der wbg-B eliminiert, da es sich aus Konzernsicht um einen internen Vorgang handelte. Das eingebrachte Grundstück ist auch in 2020 weiterhin mit 603 TEuro im Gesamtabschluss berücksichtigt.
8 Ohne Anwendung der Vereinfachungsregelung lt. Tz. 96 des Konsolidierungsleitfadens 9 Im Einzelabschluss der StWN war aus der Veräußerung der wbg-Anteile ein Gewinn in Höhe von 27,92 Mio. Euro ausgewiesen.
Bei der Stadt Nürnberg wurde aufgrund der Einlage ein Ertrag in Höhe von 3,05 Mio. Euro erzielt, der aber erst im Einzelabschluss 2020 verbucht wurde. Infolgedessen wurde der Ertrag aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2020 eliminiert.
In 2020 brachte die Stadt Nürnberg ein weiteres Grundstück in die wbg-B ein. Aus der Einlage dieses Grundstücks in der Züricher Straße wurde im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg ein Ertrag in Höhe von 3,21 Mio. Euro erzielt. Auch dieser Ertrag war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu eliminieren.
Des Weiteren veräußerte die Stadt in 2020 Althausbestände in Höhe von 7,51 Mio. Euro an ihre Tochtergesellschaft wbg Nürnberg GmbH (wbg). Der bei der Stadt realisierte Veräußerungsgewinn in Höhe von 5,80 Mio. Euro wurde für Gesamtabschlusszwecke zutreffend eliminiert.
1.4.6 At-Equity-Konsolidierung
1.4.6.1 Grundlagen
Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At-Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At- Equity-Methode ist damit erfolgsneutral.
In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben.
1.4.6.2 Folgekonsolidierung
Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH10 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgenkonsolidierung durchgeführt.
10 Grundlage für die Einbeziehung at Equity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des Flughafen Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse GmbH bzw. Flughafen Nürnberg GmbH sind damit nicht die Einzelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint.
Im Gesamtabschluss 2020 entfallen auf die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH 108,80 Mio. Euro. Die Prüfung durch Rpr hat ergeben, dass die Veränderungen aus der Währungsumrechnung nicht zutreffend erfasst wurden, so dass die Anteile an assoziierten Unternehmen um 457 TEuro zu hoch ausgewiesen sind. Tatsächlich würde der Ansatz nur 108,35 Mio. Euro betragen. Da die Veränderungen aus der Währungsumrechnung erfolgsneutral zu berücksichtigen sind, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Der Bilanzausweis hingegen wird im Folgejahr korrigiert.
Zum 31.12.2020 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar:
| Anteile Kernstadt | Ansatz Ge- | Ansatz nach | Differenz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| samtabschluss | Prüfung | ||||||
| Euro | Euro | Euro | |||||
| Bewertung zum 31.12.2019 | 154.753.616 | 154.753.616 | 0 | ||||
| Bewertung zum 31.12.2020 | |||||||
| NürnbergMesse | 92.586.423 | 92.129.282 | 457.141 | ||||
| Flughafen Nürnberg | 16.217.563 | 16.217.563 | 0 | ||||
| Bewertung zum 31.12.2020 | 108.803.985 | 108.346.844 | 457.141 | ||||
| Veränderung zum Vorjahr | |||||||
| NürnbergMesse | |||||||
| Jahresergebnis 2020 (anteilig) | -34.289.335 | -34.289.335 | 0 | ||||
| Abschreibung Geschäfts- und Firmen- wert 2020 | -1.032.447 | -1.032.447 | 0 | ||||
| Kapitaleinlage | 10.000.000 | 10.000.000 | 0 | ||||
| Erfolgsneutrale Veränderungen (v.a. aus Währungsrumrechnung) | -22.780 | -479.921 | 457.141 | ||||
| NürnbergMesse | -25.344.562 | -25.801.703 | 457.141 | ||||
| Flughafen Nürnberg | -20.605.068 | -20.605.068 | 0 | ||||
| Summe der Veränderungen in 2020 | -45.949.631 | -46.406.771 | 457.141 | ||||
| davon erfolgswirksam | -55.926.850 | -55.926.850 | 0 | ||||
| davon erfolgsneutral | 9.977.220 | 9.520.079 | 457.141 |
Lt. Gesamtabschluss 2020 haben sich die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH um 25,3411 bzw. 20,61 Mio. Euro verringert. Im Vorjahr war noch eine Erhöhung um 10,26 Mio. Euro bzw. 1,50 Mio. Euro zu verzeichnen gewesen. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr in Summe einem Rückgang des Beteiligungswertes in Höhe von 46,41 Mio. Euro nach Prüfung.
Lässt man die ergebnisneutralen Veränderungen außer Betracht, hat sich das Gesamtergebnis um 55,93 Mio. Euro verschlechtert (i.Vj.: + 1,79 Mio. Euro).
11 Dies entspricht dem Ausweis im Gesamtabschluss. Tatsächlich hat sich die Beteiligung an der NürnbergMesse um 25,80 Mio. Euro verringert.
Dieser starke Rückgang ist maßgeblich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Sowohl die Jahresergebnisse der NürnbergMesse als auch des Flughafen Nürnberg sind stark eingebrochen.
Die Kapitaleinlage betrifft die Einlage der Stadt Nürnberg in die NürnbergMesse lt. Konsortialvertrag.
1.4.7 Kapitalflussrechnung
Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deutsche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert darzustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgswirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der direkten Methode.
Die auch oft als „Cashflow-Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Finanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwendung für zahlungswirksame Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit.
Die Summe der Cashflows aus laufender Geschäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 im Gegensatz zum Vorjahr für 2020 eine Abnahme der Finanzmittel aus allen zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen um 81,37 Mio. Euro (Vorjahr: Zunahme 77,39 Mio. Euro). Der Finanzmittelfonds zum 31.12.2020 sank somit von 513,01 Mio. Euro auf 431,64 Mio. Euro und beinhaltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkonten). Im Vergleich zum 31.12.2019 reduzierte er sich um 15,9 %.
| Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) | Ergebnis des | Ergebnis des | Veränderung Euro | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||
| Euro | Euro | ||||||
| 1 | Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) | -1.441.977,86 | 107.820.122,62 | -109.262.100,48 | |||
| 2 | +/- | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 372.877.167,96 | 303.705.458,57 | 69.171.709,39 | ||
| 3 | +/- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 108.956.629,51 | 95.600.276,60 | 13.356.352,91 | ||
| 4 | +/- | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -71.522.187,65 | -73.140.874,34 | 1.618.686,69 | ||
| 5 | -/+ | Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -119.713.217,71 | -57.967.634,62 | -61.745.583,09 | ||
| 6 | +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 11.827.181,01 | -2.363.813,84 | 14.190.994,85 | ||
| 7 | -/+ | Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -1.241.506,40 | -424.389,30 | -817.117,10 | ||
| 8 | +/- | Zinsaufwendungen/Zinserträge | 84.222.877,90 | 79.141.068,93 | 5.081.808,97 | ||
| 9 | - | Sonstige Beteiligungserträge | -15.135.398,79 | -13.760.685,65 | -1.374.713,14 | ||
| 10 | +/- | Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten | -30.630.820,32 | 6.688.072,43 | -37.318.892,75 | ||
| 11 | +/- | Ertragssteueraufwand/-ertrag | 13.752.706,33 | 10.200.280,63 | 3.552.425,70 | ||
| 12 | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 38.123.819,63 | 3.790.651,39 | 34.333.168,24 | ||
| 13 | - | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | -7.492.999,31 | -10.478.723,82 | 2.985.724,51 | ||
| 14 | -/+ | Ertragssteuerzahlungen | -13.752.706,33 | -10.200.280,63 | -3.552.425,70 | ||
| 15 | = | Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) | 368.829.567,97 | 438.609.528,97 | -69.779.961,00 |
Veränderung
Euro
| Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) | Ergebnis des | Ergebnis des | Veränderung Euro | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||
| Euro | Euro | ||||||
| 16 | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens | 9.070,00 | 1.021.004,16 | -1.011.934,16 | ||
| 17 | - | Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -17.040.615,68 | -23.079.532,95 | 6.038.917,27 | ||
| 18 | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 84.462.126,22 | 42.143.030,04 | 42.319.096,18 | ||
| 19 | - | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -729.952.171,93 | -520.851.138,02 | -209.101.033,91 | ||
| 20 | + | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens | 42.433.777,26 | 14.733.030,56 | 27.700.746,70 | ||
| 21 | - | Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -47.068.554,07 | -17.578.265,19 | -29.490.288,88 | ||
| 22 | + | Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 23 | - | Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 24 | + | Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | 148.053.884,80 | 84.750.587,33 | 63.303.297,47 | ||
| 25 | - | Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | 0,00 | -6.716.830,68 | 6.716.830,68 | ||
| 26 | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 27 | - | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 28 | + | Erhaltene Zinsen | 10.053.618,91 | 24.549.540,91 | -14.495.922,00 | ||
| 29 | + | Erhaltene Dividenden | 46.751.284,21 | 45.844.509,96 | 906.774,25 | ||
| 30 | = | Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) | -462.297.580,28 | -355.184.063,88 | -107.113.516,40 |
Veränderung
Euro
| Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) | Ergebnis des | Ergebnis des | Veränderung Euro | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltsjahres | Vorjahres | ||||||||||
| Euro | Euro | ||||||||||
| 31 | + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 32 | + | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern | 16.464.636,67 | 6.092.069,48 | 10.372.567,19 | ||||||
| 33 | - | Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 34 | - | Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter | -4.362.193,94 | 0,00 | -4.362.193,94 | ||||||
| 35 | + | Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten | 136.987.462,16 | 81.953.522,08 | 55.033.940,08 | ||||||
| 36 | - | Auszahlungen aus d. Tilgung Anleihen u. (Finanz-) Krediten | -12.276.506,00 | -13.683.565,00 | 1.407.059,00 | ||||||
| 37 | + | Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 38 | + | Einzahlungen aus außerordentlichen Posten | 1.052.979,53 | 850.865,80 | 202.113,73 | ||||||
| 39 | - | Auszahlungen aus außerordentlichen Posten | 122.393,23 | 543.887,72 | -421.494,49 | ||||||
| 40 | - | Gezahlte Zinsen | -94.276.496,81 | -103.690.609,84 | 9.414.113,03 | ||||||
| 41 | - | Gez. Dividenden an Gesellschafter d. Mutterunternehmens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 42 | - | Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter | -31.615.885,42 | -32.083.824,31 | 467.938,89 | ||||||
| 43 | = | Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) | 12.096.389,42 | -60.017.654,07 | 72.114.043,49 | ||||||
| 44 | Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) | -81.371.622,89 | 23.407.811,02 | -104.779.433,91 | |||||||
| 45 | +/- | Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 46 | +/- | Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||
| 47 | + | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 513.007.965,80 | 489.600.154,78 | 23.407.811,02 | ||||||
| 48 | = | Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) | 431.636.342,91 | 513.007.965,80 | -81.371.622,89 |
Veränderung
Euro
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (368,83 Mio. Euro) wird maßgeblich beeinflusst vom Saldo aus Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (372,88 Mio. Euro), den Salden aus Ab- und Zunahme der Rückstellungen (108,96 Mio. Euro) sowie der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-119,71 Mio. Euro). Diese zuvor abgezogenen Salden mussten dem Periodenergebnis wieder hinzugerechnet werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten. Im Vorjahr war hier auch noch der Konzernjahresüberschuss (107,82 Mio. Euro) maßgeblich. Das Periodenergebnis reduzierte sich allerdings um 109,26 Mio. Euro, so dass für das Jahr 2020 anstatt eines Überschusses nun ein Konzernjahresfehlbetrag von 1,44 Mio. Euro ausgewiesen wird. Während sich die Abschreibungen des Anlagevermögens um 69,17 Mio. Euro und die Rückstellungen um 13,36 Mio. Euro erhöhten, nahmen die Vorräte sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen pandemiebedingt um 61,75 Mio. Euro ab. Dem wirkt eine Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 14,19 Mio. Euro entgegen. Hauptsächlich diese Entwicklungen führten letztlich zu einem Rückgang des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit um 69,78 Mio. Euro.
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-462,30 Mio. Euro) sind die Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen (-729,95 Mio. Euro) die bestimmende Größe. Dem stehen unter anderem Einzahlungen aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens (84,46 Mio. Euro) sowie aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition (Sonderposten aus Zuwendungen) von insgesamt 148,05 Mio. Euro gegenüber. Auch erhaltene Dividenden von 46,75 Mio. Euro (Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) stellen hier eine bedeutsame Einflussgröße dar. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich dennoch in Summe um 107,11 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr, was hauptsächlich an den gestiegenen Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen (+209,10 Mio. Euro) lag. Durch höhere Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen (+42,32 Mio. Euro) konnte nur ein Teil hiervon kompensiert werden. Eine weitere Teilkompensation erfolgte durch Mehreinzahlungen für Zuwendungen (+63,30 Mio. Euro). Die Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Finanzanlagevermögens verhielten sich weitgehend saldoneutral.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird größtenteils von den Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten (136,99 Mio. Euro) sowie von gezahlten Zinsen (-94,28 Mio. Euro) und Dividenden (-31,62 Mio. Euro) geprägt. Dieser Finanzmittelfonds weist im Gegensatz zum Vorjahr (-60,02 Mio. Euro) für 2020 einen Einzahlungsüberschuss von 12,10 Mio. Euro aus, welcher größtenteils aus der Zunahme der Verbindlichkeiten für Kredite um 55,03 Mio. Euro resultiert. Getilgt wurde in diesem Zusammenhang lediglich ein Betrag in Höhe von 12,28 Mio. Euro. Auch die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern stiegen um 10,37 Mio. Euro auf 16,46 Mio. Euro. Die Zinszahlungen reduzierten sich hingegen um 9,41 Mio. Euro.
Wie auch schon in den Vorjahren waren auch für 2020 bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalflussrechnung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen vorgenommen werden, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 84,22 Mio. Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätigkeit) umgegliedert. Dabei handelt es sich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 10,05 Mio. Euro, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von 94,28 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind.
Weitere Umbuchungen erfolgten unter anderem von den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens hin zu den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen. Der aus der Neubewertung von Kunstgegenständen hervorgegangene
Wertzuwachs in Höhe von 17,97 Mio. Euro stellt keine zahlungswirksame Komponente dar, wodurch die entsprechende Umgliederung erforderlich war. Ebenfalls als nicht zahlungswirksam einzustufen sind die Abschreibungen der Geschäfts- oder Firmenwerte der Konzerntöchter noris inklusion, Klinikum und wbg von zusammen 4,33 Mio. Euro. Diese Posten wurden folglich in die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen umgegliedert. Bei der StWN waren noch die Anteile der Thüga in den Meldungen und Buchungen bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens enthalten. Folglich waren die betreffenden Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter als Kapitalentnahme auf die Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter in Höhe von -4,36 Mio. Euro umzubuchen, um die Ergebnisverwendung zurückzudrehen. Vergleichbares war für die wbg erforderlich. Hier mussten die Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (wbg Immohold) als Kapitalzuführung (16,46 Mio. Euro) auf die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern umgegliedert werden.
Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anlagenspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalflussrechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjahres, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Musteraufbau der Kapitalflussrechnung.
1.4.8 Konsolidierungsbericht
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Die Prüfung ergab, dass im Konsolidierungbericht sämtliche Pflichtangaben enthalten sind.
Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögenssowie in der Ergebnisrechnung korrekt dargestellt sind. Hierbei war festzustellen, dass die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen differenziert nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften größtenteils nachvollziehbar wiedergegeben wurden. Die Veränderungen der jeweiligen Werte der Gesellschaften gegenüber dem Vorjahr wurden in den meisten Fällen in absoluten und teilweise auch in prozentualen Werten angegeben. Hierbei konnte die rechnerische Richtigkeit weitgehend bestätigt werden.
Zudem sind in den Erläuterungen des Konsolidierungsberichtes die im Rahmen der Konsolidierung eliminierten Posten beziehungsweise deren Summen bei den betreffenden Positionen und teilweise differenziert nach Gesellschaften dargestellt. Diese Werte wurden rechnerisch überprüft. Die Analyse der eliminierten Posten umfasste die systemseitig berücksichtigten Beträge wie auch die manuell ausgebuchten Geschäftsvorfälle.
Hierbei war festzustellen, dass bei mehreren Positionen entweder nur automatisch vom System generierte (Bsp.: Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen) oder nur manuell erfasste Werte (Bsp.: sonstige Vermögensgegenstände) als „eliminiert“ ausgewiesen wurden. In einigen Fällen wurde die Vorgehensweise innerhalb einer
Position je nach Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Als Beispiele wären hier die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte oder die Kostenerstattungen und Kostenumlagen zu nennen. Bei diesen Positionen wurden für die Kernstadt nur die vom System eliminierten und für StWN bzw. SÖR neben den systemseitigen auch die manuell eliminierten Posten erfasst.
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wird zudem eine zu niedrige Summe an eliminierten Posten erwähnt. Während im Konsolidierungsbericht von einem Betrag in Höhe von 115,08 Mio. Euro an herausgerechneten Posten gesprochen wird, beläuft sich der vollumfängliche Wert hingegen auf 124,34 Mio. Euro.
Die uneinheitliche Vorgehensweise führt letztlich dazu, dass die Beträge der jeweiligen Eliminierungen im Konsolidierungsbericht in vielen Fällen als zu gering dargestellt werden. Am deutlichsten wird dies bei der Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen. Hier waren als Summe der Eliminierungen 278,39 Mio. Euro aufgeführt. Die Summe aus systembedingten und manuellen Buchungen beläuft sich hier allerdings auf 378,65 Mio. Euro und liegt somit um 100,27 Mio. Euro höher. Auf Empfehlung von Rpr wurden von Stk noch während der Prüfung im Konsolidierungsbericht die Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen mit dem vollständigen Wert ausgewiesen sowie weitere Konkretisierungen hinsichtlich der jeweils vorliegenden manuellen Ausbuchungen beziehungsweise systembedingten Eliminierungen im Text vorgenommen.
Künftig sollte eine einheitliche und somit auch nachvollziehbare Darstellung erfolgen. Dabei sollten alle relevanten Werte, also grundsätzlich neben den vom System automatisch erzeugten auch alle manuellen Buchungen in die Ermittlung der jeweiligen Summen an eliminierten Posten einfließen. Gegebenenfalls könnten die unterschiedlichen Arten an Eliminierungen der jeweiligen Positionen von Vermögens- und Ergebnisrechnung künftig im Konsolidierungsbericht gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert aufbereitet werden. Dadurch wäre eine umfassendere, kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sachverhalte möglich.
2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wiedergegeben:
- Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 wurde am 20. Juli 2022 im Stadtrat vorgelegt.
Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2021) nicht eingehalten. Hingewiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt hat und damit eine gewisse Vorreiterfunktion erfüllt. Zudem war das Jahr 2022 wie schon die beiden Vorjahre durch die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie geprägt.
- Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von SÖR und der in DaD übernommenen
Daten wurde in den Bereichen Forderungen und Verbindlichkeiten wie schon im Vorjahr Abweichungen festgestellt. Diese belaufen sich für das Jahr 2020 auf insgesamt 66 TEuro (Vorjahr: 30 TEuro). Diese resultieren aus manuellen Umgliederungen im Einzelabschluss von SÖR ohne tatsächliche Buchungen im System.
- Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erhöhte sich das Gesamtergebnis gegen-
über dem Summenabschluss um 52,55 Mio. Euro. Die Erhöhung betrifft konzerninterne Vorgänge, die unter der Einheitsfiktion des Konzerns nicht gebucht worden wären. Die Erhöhung konnte nachvollzogen werden.
- Ergebnismindernd wirkte sich die Eliminierung der Erträge aus der konzerninternen Ver-
äußerung der wbg-Anteile in Höhe von 23,47 Mio. Euro aus. Des Weiteren wurden Erträge aus konzerninternen Einlagen bzw. Veräußerungen von Grundvermögen in die wbgbzw. wbg-B in Höhe von 12,07 Mio. Euro eliminiert.
- Im Gegenzug erhöhte sich durch die Ausbuchung konzerninterner Rückstellungen für Ein-
lagen und Verlustausgleiche das Ergebnis um rund 92 Mio. Euro. Davon betreffen 82 Mio. Euro die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH, deren Ergebnisse aufgrund von Corona stark eingebrochen waren.
- Im Anschluss wurden die gegenseitigen Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt
und aufgerechnet. Dabei wurden 281,11 Mio. Euro eliminiert. Für die Aufrechnung galt pro Intercompany-Beziehung eine Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro. Differenzen unterhalb dieser Grenze werden grundsätzlich nicht nachverfolgt, sondern als Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgewiesen.
- In der Gesamtergebnisrechnung sind an Differenzen in den Erträgen 1,37 Mio. Euro und
in den Aufwendungen 1,17 Mio. Euro enthalten. Damit belaufen sich die Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Gesamtabschluss auf 0,49 % bzw. 0,42 % der eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen.
- Regelmäßig über der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro sind die Differenzen zwi-
schen den Töchtern des Stadtwerkekonzerns (StWN), insbesondere der N-ERGIE AG, und den anderen vollkonsolidierten Unternehmen. Trotz vielfältiger Anstrengungen in den vergangenen Jahren konnten diese Differenzen bis heute nicht hinreichend geklärt werden. Seit 2019 nimmt die Stadt daher für konzerninterne Energielieferungen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) eine Vereinfachungsmöglichkeit des Konsolidierungsleitfadens in Anspruch, soweit die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird. In der Folge werden bei
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Unstimmigkeiten die bei der Kommune gebuchten Salden zugrunde gelegt, so dass im Ergebnis aus den Energielieferungen keine Differenzen mehr resultieren.
- Die Vereinfachungsmöglichkeit des Konsolidierungsleitfadens wird nicht nur im Verhältnis
zur Kommune, sondern auch für weitere vollkonsolidierte Gesellschaften in Anspruch genommen. Vom Wortlaut des Konsolidierungsfadens ist dies nicht gedeckt. Zwar wurde in 2018 über den Bayerischen Städtetag beim Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr eine Änderung des Leitfadens dahingehend beantragt, dass diese Regelung auch für nachgeordnete Gesellschaften angewandt werden kann. Eine Rückantwort steht aber bis heute aus. Rpr empfiehlt daher, bis zur abschließenden Klärung die Höhe der Differenzen nachrichtlich im Anhang anzugeben, die sich ohne Anwendung der Vereinfachungsregelung ergeben hätten, soweit nachgeordnete Gesellschaften betroffen sind. Für 2020 belaufen sich diese Differenzen auf 2,00 Mio. Euro bei den Erträgen bzw. 2,16 Mio. Euro bei den Aufwendungen. Dies sind 0,71 % der eliminierten Erträge bzw. 0,77 % der eliminierten Aufwendungen.
- Die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon-
solidierten Jahresabschluss einbezogen. Ihr Wertansatz hat sich in 2020 um 45,95 Mio. Euro vermindert. Ihr Wertansatz beläuft sich zum 31.12.2020 auf 108,80 Mio. Euro. Da die Ergebnisse aus der Währungsrumrechnung bei der NürnbergMesse GmbH nicht zutreffend berücksichtigt wurden, ist der Wertansatz um 457 TEuro zu hoch. Die Korrektur erfolgt in 2021.
- Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21
erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermöglichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalflussrechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes.
- Im Konsolidierungsbericht sind die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Ver-
änderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung größtenteils korrekt dargestellt. Die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen werden differenziert nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften weitgehend nachvollziehbar wiedergegeben.
- Bei den im Rahmen der Konsolidierung eliminierten Posten findet sich jedoch eine unein-
heitliche Vorgehensweise. Teilweise werden nur systemseitig oder nur manuell erfasste Beträge eliminiert, so dass letztlich die Summen der jeweiligen Eliminierungen im Konsolidierungsbericht in vielen Fällen als zu niedrig ausgewiesen werden. So ist beispielsweise die Summe der tatsächlich eliminierten ordentlichen Gesamtaufwendungen um rund 100 Mio. Euro höher. Dies wurde allerdings noch während der Prüfung korrigiert und zudem wurde der Bericht an den betreffenden Stellen konkretisiert. Künftig sollten im Konsolidierungsbericht für eine umfassendere, kompaktere und transparentere Darstellung die unterschiedlichen Arten an Eliminierungen der jeweiligen Positionen von Vermögensund Ergebnisrechnung gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert aufbereitet werden.
- Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt weiterhin deren Einführung.
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 33 von 34
3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 wurde gemäß Art. 103 GO durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss, die Aufwandsund Ertragskonsolidierung, die At-Equity-Konsolidierung, die Kapitalflussrechnung sowie den Konsolidierungsbericht.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Berücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prüfungsergebnis:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden weitgehend beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“.
Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss 2020 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 24.03.2023 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
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