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Sachverhalt

Anlage · 14.06.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Wohnen & Bauen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Änderung des Gesellschaftsvertrages der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen

Die wbg hat im Rahmen ihrer Digitalisierungsmaßnahmen und der Einführung der Software Session/Mandatos Aktualisierungsvorschlage für eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages erarbeitet. Der Aufsichtsrat der wbg hat am 20.10.2021 bereits über die nachfolgenden Anpassungsvorschläge einen Beschluss gefasst und dem Gesellschafter die entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages empfohlen (in der Anlage rot hervorgehoben):

Verwaltungsgesellschaft mbH (nur GesV) wegen Erledigung.

Die tatsächliche notarielle Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages sollte erst nach Abschluss des Anteilsrückerwerbs durch die Stadt Nürnberg erfolgen, weil durch das Ausscheiden der StWN GmbH als Gesellschafterin eine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates erforderlich würden.

Wie im Stadtrat vom 14.12.2022 berichtet, konnte der wbg Anteilsrückkauf im Jahr 2022 abgeschlossen werden, sodass die StWN GmbH nunmehr keine Anteile der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen besitzt. Infolgedessen kann nun aus dem Gesellschaftsvertrag das Recht der StWN GmbH gestrichen werden, zwei stimmberechtigte Aufsichtsratsmandate zu benennen.

Dementsprechend hat der Aufsichtsrat der wbg nun am 22.05.2023 den notwendigen weiteren Änderungen sowie redaktionellen Korrekturen des Gesellschaftsvertrages zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zum Beschluss empfohlen (in der Anlage grün hervorgehoben):

 Streichung der Aufsichtsratsmandate der StWN in § 13.  Redaktionelle Korrekturen in §§ 14 und 16.

Der Wortlaut der Änderungen ist in der Anlage dargestellt und farblich hervorgehoben. Nach Zustimmung des Stadtrates erfolgt die Umsetzung in einer notariell beurkundeten Gesellschafterversammlung.

Beschluss:

  1. Den beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen wird zugestimmt.

  2. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Nürnberg in der Gesellschafterversammlung der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen werden ermächtigt, alle hierzu erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Erklärungen im Namen der Stadt Nürnberg abzugeben.

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