Umsetzung KlimaEntscheid: Statusbericht Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg
Sachverhalt
Im Zuge des mit den Vertreter/innen des Nürnberger KlimaEntscheids im vergangenen Jahr ausgehandelten Kompromisses wurde neben der zügigen Erstellung eines neuen Integrierten Klimaschutzkonzepts ebenfalls vereinbart, dass die Stadtverwaltung auf Basis von Berichten aus den Geschäftsbereichen einen ersten Statusbericht zu den bisher ungesetzten Klimaschutzmaßnahmen erstellt. Dieser Bericht soll auch Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke nehmen, einen Ausblick auf bereits beschlossene und für 2023 geplante Maßnahmen geben sowie ggf. auch sofort zu ergreifende Zusatzmaßnahmen identifizieren.
Im Zeitraum Februar bis März 2023 wurde durch das Referat für Umwelt und Gesundheit eine systematische Abfrage der Klimaschutzmaßnahmen in den Geschäftsbereichen durchgeführt. Zusätzlich wurde die Abfrage auch auf die städtischen Beteiligungen ausgedehnt. Die Ergebnisse der Erhebung wurden tabellarisch (siehe Anlage 2) sowie in Berichtsform zusammengefasst (siehe Anlage 1).
Der vorliegende Statusbericht enthält eine detaillierte Übersicht über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Nürnberg. Dies können sowohl kleinere und größere Einzelprojekte, Maßnahmenbündel als auch langfristig angelegte strategische Maßnahmen sein. Im Fokus des Statusberichts stehen Strategien und Maßnahmen, welche zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet und somit zur angestrebten Klimaneutralität Nürnbergs beitragen. Maßnahmen, die ausschließlich der Klimaanpassung dienen, werden in diesem Bericht explizit nicht berücksichtigt.
Neben einer Auflistung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen bietet der Statusbericht auch eine kompakte Übersicht zu den aktuellen Klimaschutzzielen der Stadt Nürnberg, bereits vorliegenden Konzepten mit Klimaschutzbezug sowie zu klimaschutzrelevanten Stadtratsbeschlüssen der letzten Jahre. Zusätzlich werden auch die geplanten finanziellen Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen im städtischen Haushalt kurz dargestellt.
Was im Rahmen des Statusberichts jedoch nicht möglich ist, sind direkte Rückschlüsse über die Wirkungen einzelner Klimaschutzmaßnahmen in Bezug auf die gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen. Für bestimmte städtische Effizienzmaßnahmen liegen zwar detaillierte Informationen über Einspareffekte vor (z. B. für die Erneuerung von Gebäudetechnik), die für sich betrachtet deutlich zur Reduzierung der stadteigenen Treibhausgasemissionen beitragen, bezogen auf die Menge der Treibhausgasemissionen im gesamten Stadtgebiet aber statistisch einen sehr geringen Anteil aufweisen, da auf
kommunale Einrichtungen in der Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2020 lediglich 2,1 % der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet Nürnberg entfallen. Aus diesem Grund ist eine rechnerische bzw. grafische Darstellung von Reduktionseffekten und Umsetzungslücken auf die gesamtstädtische Treibhausgasbilanz einzelner städtischer Maßnahmen nicht zielführend. Im Zuge dieses Statusberichts erfolgt deshalb in erster Linie eine Einordnung der laufenden, geplanten und ggf. bisher nicht umgesetzten Klimaschutzaktivitäten anhand eines Ampelsystems.
Mögliche Klimaschutzsofortmaßnahmen
Der Stadtratsbeschluss aus dem Dezember 2022 sieht für den Statusbericht der Klimaschutzmaßnahmen auch die Identifikation von zu ergreifenden Sofortmaßnahmen vor. Aus den vorliegenden Rückmeldungen der Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung sowie der städtischen Beteiligungen lassen sich allerdings nur eingeschränkt direkt Bedarfe für Sofortmaßnahmen ableiten. So wurden von den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung und den Beteiligungen nur sehr wenige konkrete Maßnahmen gemeldet, die bisher nicht umgesetzt wurden. Im Bericht wurden daher nur erste Vorschläge für mögliche Sofortmaßnahmen gemacht, die es zu diskutieren und ggf. weiter zu konkretisieren gilt.
Konkret enthält der Bericht die folgenden Vorschläge für zusätzlich zu ergreifende Maßnahmen: Kommunales Förderprogramm für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare
Energien
Mittlerweile haben viele Kommunen eigene Programme zur Förderung von Effizienzmaßnahmen und zum Einsatz von Erneuerbaren Energien aufgelegt. Die Stadt Nürnberg hat bisher noch kein derartiges Förderprogramm. Dabei ist allerdings zu beachten, dass kommunale Förderprogramme nur bei einer ausreichenden Mittelausstattung sinnvoll sind, was angesichts der aktuellen Haushaltssituation fraglich erscheint. Außerdem verursacht die Abwicklung von Förderanträgen einen hohen Verwaltungsaufwand, der mit zusätzlichen Personalbedarfen einhergeht. Auch sind Fragen einer einkommensorientierten Förderung und der Vermeidung von Mitnahmeeffekten zu klären. Ebenso müssen kommunale Förderungen mit bereits existierenden Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene kompatibel sein. Auf Bundesebene werden die Förderbedingungen für Klimaschutz und Effizienzmaßnahmen derzeit in vielen Bereichen grundsätzlich überarbeitet, weshalb auch hier Aussagen über ggf. sinnvolle Ergänzungen durch kommunale Förderprogramme schwierig sind. Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten für Bestandsquartiere
Auch hier wäre zu diskutieren, ob zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen eingesetzt werden können, um systematisch in die Umsetzung von energetischen Quartierskonzepten einzusteigen. Die Erstellung und Umsetzung dieser Konzepte würde insbesondere nach Vorliegen der geplanten kommunalen Wärmeleitplanung Sinn ergeben, da in deren Rahmen eine kleinräumliche Identifikation von zukünftigen Wärmeversorgungsoptionen und Fokusgebieten stattfindet. Stadtweite Klimaschutzkampagne Trotz zahlreicher bestehender Beratungs-, Informations- und Veranstaltungsangebote zu den Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Klimaschutz fehlt bisher eine stadtweite und groß angelegte Klimaschutzkampagne, die breite Bevölkerungsschichten erreicht. Sinnvollerweise sollte eine solche Kampagne nicht nur als einmalige und zeitlich begrenzte Aktion sondern dauerhaft angelegt sein. Ein möglicher Einstieg in eine Klimaschutzkampagne bietet sich mit der geplanten Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) an. Im Zuge der Konzepterstellung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Des Weiteren ist die Entwicklung einer Kommunikationskampagne Bestandteil des IKSK. Deren kontinuierliche Umsetzung wird jedoch ebenfalls nur mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen möglich sein. Fonds für Klimaschutzsofortmaßnahmen Hinsichtlich möglicher Sofortmaßnahmen könnte auch der im Jahr 2022 geschaffene Sonderfonds Energiemangellage als Blaupause dienen. Es wäre zu diskutieren, ob ein solcher Fonds im städtischen Haushalt im Sinne eines dauerhaften Klimaschutzfonds verstetigt werden kann, um zusätzliche Finanzmittel für kurzfristig und besonders wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dies würde aber klimapolitisch nur Sinn ergeben, wenn die Maßnahmen tatsächlich zusätzlich bzw. beschleunigt umgesetzt werden und mit den vorhandenen personellen Ressourcen der betroffenen Dienststellen tatsächlich realistisch umsetzbar sind.