Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
14.06.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 2 Zusammensetzung des Stadtrats Sitzungsvorlage OBM/016/2023 7 Schreiben Stadträtin Eichelsdörfer vom 15.05.2023 OBM/016/2023 10 TOP Ö 3 Umsetzung KlimaEntscheid: Statusbericht Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg Berichtvorlage Ref.III/015/2023 11 Sachverhalt Ref.III/015/2023 14 Anlage 1 Statusbericht Klimaschutzmassnahmen Ref.III/015/2023 17 Anlage 2 Gesamttabelle der gemeldeten Klimaschutzmaßnahmen der Geschäftsbereiche 60 Ref.III/015/2023 TOP Ö 4 Abordnung von Stadtratsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH sowie in die Projektentwicklungsgesellschaft Stadt Nürnberg mbH Sitzungsvorlage OBM/013/2023 64 Antrag Bündnis 90/Grüne vom 10.05.2023 bezügl. Änderung Abordnung 68 TOP Ö 5 Personelle Veränderungen externer Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sowie in der Integrationskommission Sitzungsvorlage J/006/2023 69 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.05.2023 (Änderung beratender Mitglieder der 72 IntegrK) TOP Ö 6 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen - Änderung des Gesellschaftsvertrages Sitzungsvorlage Ref.I/II/018/2023 73 Sachverhalt Ref.I/II/018/2023 76 Anlage_Übersicht Änderungen des Gesellschaftsvertrages Ref.I/II/018/2023 77 TOP Ö 7 Auflage des OBM: Wahlhelferentschädigungssatzung Sitzungsvorlage StA/001/2023 84 Sachverhalt StA/001/2023 87 Wahlhelferentschädigungssatzung StA/001/2023 88 TOP Ö 8 Auflage des BDR: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Sitzungsvorlage OA/004/2023 90 Begründung OA/004/2023 94 Entwurf der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) OA/004/2023 99 TOP Ö 9 Auflage der 2. BM: Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) Sitzungsvorlage 2. BM/007/2023 101 01_Diversity-Check 2. BM/007/2023 105 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 2. BM/007/2023 106 03_SeGebS_aktueller Stand 2. BM/007/2023 110 04_Übersicht Gebührenänderungen 2. BM/007/2023 119 TOP Ö 10 Auflage des Referates I/II: Dringliche_Anordnungen 120
TOP Ö 11 Auflage des Referates IV: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS) Sitzungsvorlage Ref.IV/015/2023 125 Sachverhalt ÄnderungSchulS Ref.IV/015/2023 128 TOP Ö 12 Änderung Sondernutzungssatzung/Wahlwerbung Sitzungsvorlage LA/011/2023 129 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2023 LA/011/2023 133 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2023 LA/011/2023 134 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2023 LA/011/2023 135 Entscheidungsvorlage LA/011/2023 137 Änderungssatzung LA/011/2023 141 Lesefassung mit neuer und bisheriger Regelung LA/011/2023 142 TOP Ö 13 Satzung Feldgeschworene Sitzungsvorlage ML/002/2023 143 Entscheidungsvorlage ML/002/2023 146 Änderungssatzung ML/002/2023 147
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 14.06.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Einführung in den Stadtrat und Vereidigung von Frau Aynur Kir
König, Marcus
2. Zusammensetzung des Stadtrats Beschluss
hier: Niederlegung des Mandats durch Frau Daniela Eichelsdörfer OBM/016/2023
König, Marcus
3. Umsetzung KlimaEntscheid: Bericht
Statusbericht Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg Ref.III/015/2023
Walthelm, Britta
4. Abordnung von Stadtratsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Beschluss
Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH sowie in die OBM/013/2023
Projektentwicklungsgesellschaft Stadt Nürnberg mbH
König, Marcus
5. Personelle Veränderungen externer Mitglieder im Beschluss
Jugendhilfeausschuss sowie in der Integrationskommission J/006/2023
König, Marcus
6. wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen - Änderung des Beschluss
Gesellschaftsvertrages Ref.I/II/018/2023
Brehm, Thorsten
7. Auflage des OBM: Beschluss-
Auflage
Wahlhelferentschädigungssatzung StA/001/2023
8. Auflage des BDR: Beschluss-
Auflage
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) OA/004/2023
Neuerlass der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
9. Auflage der 2. BM: Beschluss-
Auflage
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die 2. BM/007/2023
städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen
(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)
10. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen gemäß Art. 37
Abs. 3 GO
11. Auflage des Referates IV: Beschluss-
Auflage
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Ref.IV/015/2023
Schulen (Schulsatzung – SchulS)
Auflagen des Referates VII:
12. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom Beschluss-
15.12.2016 Auflage
hier: Wahlwerbung für ausländische Parteien und LA/011/2023
Wählergruppierungen für Wahlen und Abstimmungen anderer
Staaten
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2023
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2023
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
02.05.2023
13. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg Beschluss-
für die Feldgeschworenen Auflage
ML/002/2023
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2023,
öffentlicher Teil
OBM/016/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zusammensetzung des Stadtrats
hier: Niederlegung des Mandats durch Frau Daniela Eichelsdörfer
Anlagen: Schreiben Stadträtin Eichelsdörfer vom 15.05.2023
Sachverhalt (kurz):
Frau Daniela Eichelsdörfer teilt mit beiliegendem Schreiben vom 15.05.2023 mit, ihr Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen zum 31.07.2023 niederzulegen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung, dass Frau Daniela Eichelsdörfer ihr Mandat als ehrenamtliche Stadträtin des Nürnberger Stadtrats aus persönlichem Grund mit Wirkung zum 31. Juli 2023 niederlegt.
Stadt Nürnberg OB Marcus König Bürgermeisteramt
Nürnberg, 15. Mai 2023
Niederlegung Stadtratsmandat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit teile ich mit, dass ich aus persönlichen Gründen mein Amt als Stadtratsmitglied mit Wirkung zum 31. Juli 2023 niederlege.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Eichelsdörfer
Berichtsvorlage Ref.III/015/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Umsetzung KlimaEntscheid: Statusbericht Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg
Bericht:
Am 14.12.2022 hat der Stadtrat einen Kompromissvorschlag zur Umsetzung der Forderungen des KlimaEntscheids Nürnberg beschlossen. Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass die Stadtverwaltung auf Basis von Berichten aus den Geschäftsbereichen einen ersten Statusbericht zu den bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen erstellt. Dieser Bericht soll außerdem Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke nehmen, einen Ausblick auf bereits beschlossene und für 2023 geplante Maßnahmen geben sowie ggf. auch sofort zu ergreifende Zusatzmaßnahmen identifizieren.
Im Zeitraum Februar bis März wurde durch das Referat für Umwelt und Gesundheit eine systematische Abfrage der Klimaschutzmaßnahmen in den Geschäftsbereichen durchgeführt. Zusätzlich wurde die Abfrage auch auf die städtischen Beteiligungen ausgedehnt. Die Ergebnisse der Erhebung wurden tabellarisch (Anlage 2) sowie in Berichtsform zusammengefasst (Anlage 1).
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/015/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte zum Klimaschutz und ist ohne Diversity- Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
Ref. VII
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/015/2023
Umsetzung KlimaEntscheid: Statusbericht Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg
Sachverhalt
Im Zuge des mit den Vertreter/innen des Nürnberger KlimaEntscheids im vergangenen Jahr ausgehandelten Kompromisses wurde neben der zügigen Erstellung eines neuen Integrierten Klimaschutzkonzepts ebenfalls vereinbart, dass die Stadtverwaltung auf Basis von Berichten aus den Geschäftsbereichen einen ersten Statusbericht zu den bisher ungesetzten Klimaschutzmaßnahmen erstellt. Dieser Bericht soll auch Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke nehmen, einen Ausblick auf bereits beschlossene und für 2023 geplante Maßnahmen geben sowie ggf. auch sofort zu ergreifende Zusatzmaßnahmen identifizieren.
Im Zeitraum Februar bis März 2023 wurde durch das Referat für Umwelt und Gesundheit eine systematische Abfrage der Klimaschutzmaßnahmen in den Geschäftsbereichen durchgeführt. Zusätzlich wurde die Abfrage auch auf die städtischen Beteiligungen ausgedehnt. Die Ergebnisse der Erhebung wurden tabellarisch (siehe Anlage 2) sowie in Berichtsform zusammengefasst (siehe Anlage 1).
Der vorliegende Statusbericht enthält eine detaillierte Übersicht über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Nürnberg. Dies können sowohl kleinere und größere Einzelprojekte, Maßnahmenbündel als auch langfristig angelegte strategische Maßnahmen sein. Im Fokus des Statusberichts stehen Strategien und Maßnahmen, welche zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet und somit zur angestrebten Klimaneutralität Nürnbergs beitragen. Maßnahmen, die ausschließlich der Klimaanpassung dienen, werden in diesem Bericht explizit nicht berücksichtigt.
Neben einer Auflistung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen bietet der Statusbericht auch eine kompakte Übersicht zu den aktuellen Klimaschutzzielen der Stadt Nürnberg, bereits vorliegenden Konzepten mit Klimaschutzbezug sowie zu klimaschutzrelevanten Stadtratsbeschlüssen der letzten Jahre. Zusätzlich werden auch die geplanten finanziellen Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen im städtischen Haushalt kurz dargestellt.
Was im Rahmen des Statusberichts jedoch nicht möglich ist, sind direkte Rückschlüsse über die Wirkungen einzelner Klimaschutzmaßnahmen in Bezug auf die gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen. Für bestimmte städtische Effizienzmaßnahmen liegen zwar detaillierte Informationen über Einspareffekte vor (z. B. für die Erneuerung von Gebäudetechnik), die für sich betrachtet deutlich zur Reduzierung der stadteigenen Treibhausgasemissionen beitragen, bezogen auf die Menge der Treibhausgasemissionen im gesamten Stadtgebiet aber statistisch einen sehr geringen Anteil aufweisen, da auf
kommunale Einrichtungen in der Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2020 lediglich 2,1 % der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet Nürnberg entfallen. Aus diesem Grund ist eine rechnerische bzw. grafische Darstellung von Reduktionseffekten und Umsetzungslücken auf die gesamtstädtische Treibhausgasbilanz einzelner städtischer Maßnahmen nicht zielführend. Im Zuge dieses Statusberichts erfolgt deshalb in erster Linie eine Einordnung der laufenden, geplanten und ggf. bisher nicht umgesetzten Klimaschutzaktivitäten anhand eines Ampelsystems.
Mögliche Klimaschutzsofortmaßnahmen
Der Stadtratsbeschluss aus dem Dezember 2022 sieht für den Statusbericht der Klimaschutzmaßnahmen auch die Identifikation von zu ergreifenden Sofortmaßnahmen vor. Aus den vorliegenden Rückmeldungen der Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung sowie der städtischen Beteiligungen lassen sich allerdings nur eingeschränkt direkt Bedarfe für Sofortmaßnahmen ableiten. So wurden von den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung und den Beteiligungen nur sehr wenige konkrete Maßnahmen gemeldet, die bisher nicht umgesetzt wurden. Im Bericht wurden daher nur erste Vorschläge für mögliche Sofortmaßnahmen gemacht, die es zu diskutieren und ggf. weiter zu konkretisieren gilt.
Konkret enthält der Bericht die folgenden Vorschläge für zusätzlich zu ergreifende Maßnahmen: Kommunales Förderprogramm für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare
Energien
Mittlerweile haben viele Kommunen eigene Programme zur Förderung von Effizienzmaßnahmen und zum Einsatz von Erneuerbaren Energien aufgelegt. Die Stadt Nürnberg hat bisher noch kein derartiges Förderprogramm. Dabei ist allerdings zu beachten, dass kommunale Förderprogramme nur bei einer ausreichenden Mittelausstattung sinnvoll sind, was angesichts der aktuellen Haushaltssituation fraglich erscheint. Außerdem verursacht die Abwicklung von Förderanträgen einen hohen Verwaltungsaufwand, der mit zusätzlichen Personalbedarfen einhergeht. Auch sind Fragen einer einkommensorientierten Förderung und der Vermeidung von Mitnahmeeffekten zu klären. Ebenso müssen kommunale Förderungen mit bereits existierenden Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene kompatibel sein. Auf Bundesebene werden die Förderbedingungen für Klimaschutz und Effizienzmaßnahmen derzeit in vielen Bereichen grundsätzlich überarbeitet, weshalb auch hier Aussagen über ggf. sinnvolle Ergänzungen durch kommunale Förderprogramme schwierig sind. Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten für Bestandsquartiere
Auch hier wäre zu diskutieren, ob zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen eingesetzt werden können, um systematisch in die Umsetzung von energetischen Quartierskonzepten einzusteigen. Die Erstellung und Umsetzung dieser Konzepte würde insbesondere nach Vorliegen der geplanten kommunalen Wärmeleitplanung Sinn ergeben, da in deren Rahmen eine kleinräumliche Identifikation von zukünftigen Wärmeversorgungsoptionen und Fokusgebieten stattfindet. Stadtweite Klimaschutzkampagne Trotz zahlreicher bestehender Beratungs-, Informations- und Veranstaltungsangebote zu den Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Klimaschutz fehlt bisher eine stadtweite und groß angelegte Klimaschutzkampagne, die breite Bevölkerungsschichten erreicht. Sinnvollerweise sollte eine solche Kampagne nicht nur als einmalige und zeitlich begrenzte Aktion sondern dauerhaft angelegt sein. Ein möglicher Einstieg in eine Klimaschutzkampagne bietet sich mit der geplanten Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) an. Im Zuge der Konzepterstellung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Des Weiteren ist die Entwicklung einer Kommunikationskampagne Bestandteil des IKSK. Deren kontinuierliche Umsetzung wird jedoch ebenfalls nur mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen möglich sein. Fonds für Klimaschutzsofortmaßnahmen Hinsichtlich möglicher Sofortmaßnahmen könnte auch der im Jahr 2022 geschaffene Sonderfonds Energiemangellage als Blaupause dienen. Es wäre zu diskutieren, ob ein solcher Fonds im städtischen Haushalt im Sinne eines dauerhaften Klimaschutzfonds verstetigt werden kann, um zusätzliche Finanzmittel für kurzfristig und besonders wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dies würde aber klimapolitisch nur Sinn ergeben, wenn die Maßnahmen tatsächlich zusätzlich bzw. beschleunigt umgesetzt werden und mit den vorhandenen personellen Ressourcen der betroffenen Dienststellen tatsächlich realistisch umsetzbar sind.
Stadt Nürnberg Referat für Umwelt und Gesundheit Statusbericht Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg Berichtsjahr 2023
17
Impressum:
Herausgeber: Stadt Nürnberg | Referat für Umwelt und Gesundheit Hauptmarkt 18 90403 Nürnberg Telefon: 0911 – 231 49 77 E-Mail: umweltreferat@stadt.nuernberg.de
Redaktion: Referat für Umwelt und Gesundheit | Stab Klimaschutz Tomas Hefter Christian Winterhalter E-Mail: klimaschutz@stadt.nuernberg.de Homepage: www.wir-machen-das-klima.de
Titelfotos: Stadt Nürnberg; außer links unten: Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg – CO Challenge
Nürnberg, Mai 2023
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung ....................................................................................................................... 4 2. Bisherige Konzepte und Beschlüsse zum Klimaschutz in Nürnberg ............................... 6 2.1. Ausgaben und Investitionsbedarfe für den Klimaschutz .............................................. 9 3. Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Nürnberg (Stand 2020) ............................11 3.1. Effekte von Klimaschutzaktivitäten auf die Treibhausgasbilanz ..................................13 4. Aktueller Umsetzungsstatus nach Handlungsfeldern .....................................................16 4.1. Gebäude und Energieeffizienz ...................................................................................19 4.2. Energieversorgung ....................................................................................................25 4.3. Mobilität .....................................................................................................................28 4.4. Wirtschaft, Handwerk und Industrie ...........................................................................31 4.5. Klimaschutz im Alltag .................................................................................................33 4.6. Strategische und regulatorische Maßnahmen ............................................................36 5. Fazit und Ausblick .........................................................................................................39
1. Einleitung
Im November 2022 haben die Vertreter/innen des Nürnberger KlimaEntscheids mehr als 13.000 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht, das insbesondere die zügige Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts fordert. Des Weiteren soll die Stadt Nürnberg jährlich über die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Entwicklung der gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen berichten.
Im Anschluss an die Einreichung der Unterschriften hat die Stadt Nürnberg, vertreten durch das Referat für Umwelt und Gesundheit, mit den Initiatoren des KlimaEntscheids ausführliche Gespräche geführt und sich auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket geeinigt, das am 14.12.2022 vom Stadtrat beschlossen wurde. Als eine Sofortmaßnahme sieht das Paket unter anderem vor, dass die Stadtverwaltung auf Basis von Berichten aus den Geschäftsbereichen einen ersten Statusbericht zu den bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen erstellt. Dieser Bericht soll außerdem Bezug auf die Ambitions- und Umsetzungslücke nehmen, einen Ausblick auf bereits beschlossene und für 2023 geplante Maßnahmen geben sowie ggf. auch sofort zu ergreifende Zusatzmaßnahmen identifizieren. Daneben wurde die Stadtverwaltung mit dem Beschluss vom 14.12.2022 damit beauftragt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen. Dieses Konzept soll auch ein Controlling- und Kommunikationskonzept enthalten. Der vorliegende Bericht ist damit auch ein erster Einstieg in ein regelmäßiges Monitoring der Nürnberger Klimaschutzmaßnahmen sowie gleichzeitig eine erste Bestandsaufnahme und damit auch ein erster Baustein für die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts.
Im Zeitraum Februar bis März wurde durch das Referat für Umwelt und Gesundheit eine systematische Abfrage der Klimaschutzmaßnahmen in den Geschäftsbereichen durchgeführt. Zusätzlich wurde die Abfrage auch auf die städtischen Beteiligungen ausgedehnt. Die Ergebnisse der Erhebung wurden sowohl tabellarisch (siehe Anlage) sowie in Berichtsform zusammengefasst.
Der vorliegende Statusbericht enthält eine detaillierte Übersicht über abgeschlossene, laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Nürnberg. Dies können sowohl kleinere und größere Einzelprojekte als auch langfristig angelegte strategische Maßnahmen sein. Im Fokus des Statusberichts stehen Strategien und Maßnahmen, welche zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet und somit zur angestrebten Klimaneutralität Nürnbergs beitragen. Maßnahmen, die ausschließlich der Klimaanpassung dienen, werden in diesem Bericht explizit nicht berücksichtigt.
Der Nürnberger Stadtrat hat für die Stadtverwaltung inklusive der städtischen Eigenbetriebe das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ausgegeben. Außerdem hat der Stadtrat im November
2021 die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass sich auch die städtischen Beteiligungen und Tochtergesellschaften dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 anschließen und die hierfür notwendigen Maßnahmen ergreifen und umsetzen sollen. Aus diesem Grund enthält der Statusbericht neben den Maßnahmen im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung zusätzlich auch Informationen zu den Klimaschutzaktivitäten der städtischen Töchter und Beteiligungen.
Neben einer Auflistung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen bietet der Statusbericht auch eine kompakte Übersicht zu den aktuellen Klimaschutzzielen der Stadt Nürnberg, bereits vorliegenden Konzepten mit Klimaschutzbezug sowie zu klimaschutzrelevanten Stadtratsbeschlüssen der letzten Jahre. Zusätzlich werden auch die geplanten finanziellen Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen im städtischen Haushalt kurz dargestellt.
Ein regelmäßiges energiebasiertes Treibhausgasmonitoring ist eine wichtige Grundlage, um die Entwicklung der gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen im Blick zu behalten und abschätzen zu können, inwieweit zusätzliche Anstrengungen beim Klimaschutz notwendig sind. Der Bericht greift hierbei auf Ergebnisse der letzten Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2020 zurück. Jedoch ist es methodisch nicht möglich, die im Bericht dargestellten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit zu beurteilen und daraus Umsetzungslücken abzuleiten. Der Statusbericht bietet aber dennoch erstmals eine umfassende und über die Vielzahl und Vielfältigkeit der laufenden und geplanten Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg. Er zeigt aber genauso auch Handlungsfelder bzw. Themenbereiche in denen zusätzliche Maßnahmen möglich oder erforderlich sind.
2. Bisherige Konzepte und Beschlüsse zum Klimaschutz in Nürnberg
Durch die Stadtverwaltung wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Konzepte und Studien zu verschiedenen Handlungsfeldern des Klimaschutzes erstellt, die eine wichtige Grundlage für eine Vielzahl an städtischen Klimaschutzmaßnahmen darstellen. Nachfolgend sind die wichtigsten Konzepte aufgelistet: Klimaschutzbericht Stadt Nürnberg (2006) Klimaschutzfahrplan 2010/2020 (2007) Energienutzungsplan 2030 (2011) Energieeffizienzstrategie 2050 (2012) Klimafahrplan Nürnberg 2010 bis 2050 (2014) Klimaschutzfahrplan Nürnberg 2020 bis 2030 (2020) „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (2021) Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand ab 2035 (1/2022) Umsetzungsplan für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand (10/2022)
Der Klimaschutz hat in den letzten Jahren sowohl gesamtgesellschaftlich als auch politisch deutlich an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Beschlüssen des Nürnberger Stadtrats bzw. der jeweiligen Fachausschüsse wider. Insbesondere seit dem Jahr 2019, in dem Klimaschutz vom Stadtrat als zentrale Zukunftsaufgabe für die Stadt Nürnberg anerkannt wurde, sind zahlreiche Beschlüsse zur Intensivierung der Klimaschutzaktivitäten erfolgt. Im Handlungsfeld Mobilität sind insbesondere durch den erfolgreichen Radentscheid Nürnberg und den daraus folgenden „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ bzw. „Masterplan nachhaltige Mobilität“ sowie mit dem „ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030“ und dem „Masterplan ÖPNV-Beschleunigung“ weitere Impulse für den Klimaschutz ausgegangen.
Auswahl an zentralen Beschlüssen mit Klimaschutzrelevanz:
28.07.2017: Radschnellverbindungen: Grundsatzbeschluss
24.07.2019: Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe
22.01.2020: Bürgerbeteiligung für Klimaoffensive für Nürnberg
17.06.2020: Beschluss Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030
20.09.2020: Radvorrangroutennetz Grundsatzbeschluss
16.12.2020: Beitritt „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ der EMN
27.01.2021: „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
09.02.2021: Handlungsplan Umsetzung klimaneutrale Stadtverwaltung
22.07.2021: Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung
22.07.2021: ÖPNV- Maßnahmenpaket 2030
29.09.2021: Klimaneutralität bei Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt
Nürnberg
14.10.2021: 2. Stufe Fahrradstraßenkonzept
26.01.2022: Konzept für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand
26.01.2022: Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen
und Sanieren bei städt. Hochbaumaßnahmen
26.01.2022: Nachhaltigkeitscheck bei städtischen Hochbaumaßnahmen
09.02.2022: Entwicklung der Solarenergie und Erstellung eines Solardachkatasters
07.04.2022: Konzept zur Parkraumbewirtschaftung in den altstadtangrenzenden
Bewohnerparkgebieten
18.05.2022: Vorlage THG-Bilanz und Beschluss Klimaschutzziele anhand CO -Budget 2
22.09.2022 Masterplan ÖPNV-Beschleunigung
26.10.2022: Umsetzungsplan für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand
14.12.2022: Umsetzung KlimaEntscheid
Wegweisend für die aktuellen und zukünftigen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg sind dabei insbesondere die Beschlüsse zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung (inkl. Eigenbetrieben und städtischer Beteiligungen) bis 2035 sowie der Gesamtstadt bis spätestens zum Jahr 2040. Damit gehört Nürnberg hinsichtlich seiner Klimaschutzziele zwar nicht zu den Vorreiterkommunen in Deutschland, ist aber deutlich ambitionierter als die Bundesregierung und im Einklang mit dem im Dezember 2022 novellierten bayerischen Klimaschutzgesetz.
Stadtverwaltung: 2035
(inklusive aller städtischen Töchter)
Gesamtstadt Nürnberg: 2040
(Zwischenziel 2030: -65% CO)
Freistaat Bayern: 2040
(Zwischenziel 2030: -65% CO)
Bundesrepublik Deutschland: 2045
2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Abbildung 1: Übersicht Klimaschutzziele Stadt Nürnberg, Freistaat Bayern, Bundesrepublik Quelle: Eigene Darstellung
Mit der im Mai 2022 durch den Nürnberger Stadtrat beschlossenen Zielsetzung der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis spätestens zum Jahr 2040 ist auch das Ziel verbunden, dass Nürnberg sein rechnerisch verbleibendes CO -Restbudget von 23 Mio. Tonnen einhalten will. Dieses Ziel leitet sich aus Nürnbergs bevölkerungsmäßigem Anteil am durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung errechneten nationalen CO -Restbudget der Bundesrepublik Deutschland ab und ist als Beitrag der Stadt Nürnberg zu verstehen, die Erderwärmung mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit auf 1,5 Grad zu begrenzen. Zusätzlich wurde im Mai 2022 auch das Zwischenziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 auf minus 65 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 verschärft.
2.1. Ausgaben und Investitionsbedarfe für den Klimaschutz
Die gestiegene Bedeutung des Klimaschutzes schlägt sich auch zunehmend im städtischen Haushalt nieder. Dies zeigt sich exemplarisch durch das in den kommenden Jahren vorgesehene Investitionsvolumen der Stadt Nürnberg in klimaschutzrelevanten Handlungsfeldern. Eine aktuelle Schätzung des Referats für Finanzen, Personal und IT (Referat I/II) aus dem Jahr 2022 beziffert die Investitionssumme (brutto) bis zum Jahr 2031 allein in den Bereichen ÖPNV-Stärkung, Radverkehrsförderung sowie Stadtgrün und Projekte/Organisationsstrukturen auf über 1,2 Milliarden Euro (vgl. Abbildung 2).
Gesamtausgaben für Klimaschutzmaßnahmen 2022- 2031
(Klima, Umwelt, Mobilität)
Projekte und
Förderung des Organisationsstrukturen;
Radverkehrs; 926.086 €
105.233.879 €
Grün in der Stadt/
im Stadtgebiet;
145.525.162 €
insgesamt
1,211 Mrd. €
Investitionen Stärkung des ÖPNV; bis 2031
959.946.936 €
Datengrundlage: SzenariorechnungRef I/II:2022-2031
Abbildung 2: Projektion der Gesamtausgaben in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes für die Jahre 2022 bis 2031 (Stand 2022) Quelle: Referat für Finanzen, Personal und IT der Stadt Nürnberg
In dieser Schätzung noch nicht enthalten sind weitere städtische klimaschutzrelevante Investitionen, beispielweise für den Bau von Schulen, Kindertagesstätten und energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden. Auch hier gehen die Projektionen von Referat I/II in den nächsten zehn Jahren von Gesamtinvestitionen von über zwei Milliarden Euro aus. Erste Schätzungen des kommunalen Energiemanagements im Hochbauamt der Stadt Nürnberg beziffern allein die Umsetzung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 mit ca. 1,1 Milliarden Euro (vgl. Beschlussvorlage H/040/2022). Diese Investitionssummen sind darüber hinaus verbunden mit einem erheblichen zusätzlichen Personalbedarf in der Stadtverwaltung.
Die dargestellten projektierten Investitionsbedarfe in zentralen Handlungsfeldern des kommunalen Klimaschutzes verdeutlichen, dass die Stadt Nürnberg in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor einer finanziellen Mammutaufgabe steht. Die gestiegenen Investitionsbedarfe für Klimaschutzmaßnahmen treffen dabei auf einen nach wie vor sehr angespannten städtischen Haushalt. Eine sinnvolle Prioritätensetzung der Maßnahmen ist deshalb unausweichlich. Neben der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für den Klimaschutz wird auch der Fachkräftemangel immer mehr zu einem Flaschenhals für die Durchführung von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen. Dies gilt sowohl für die Stadtverwaltung, beispielhaft ist hier zum Beispiel die sehr hohe Anzahl an unbesetzten Stellen im Hochbauamt, als auch für die fehlenden Kapazitäten im Handwerk.
3. Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Nürnberg (Stand 2020)
Für die Stadt Nürnberg wird seitens des Referats für Umwelt und Gesundheit bereits seit vielen Jahren regelmäßig eine gesamtstädtische Bilanzierung der Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Die Bilanzierung erfolgt dabei nach dem für kommunale Treibhausgasbilanzen anerkannten BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) und wurde bisher von der Energieagentur Nordbayern alle zwei Jahre erstellt. Zukünftig soll die gesamtstädtische Treibhausgasbilanzierung in einem jährlichen Turnus erstellt werden. Die letzte Bilanzierung für die Jahre 2019 und 2020 wurde dem Stadtrat im Mai 2022 vorgelegt. Eine Fortschreibung der Bilanzierung für die Jahre 2021 und 2022 ist für Ende 2023 geplant. Da die benötigten Grundlagendaten für das jeweilige Vorjahr erst im Herbst des darauffolgenden Jahres verfügbar sind ist eine frühere Bilanzierung für das Jahr 2022 nicht möglich. Daher kann in diesem Bericht nur auf die bereits vorliegenden Bilanzwerte zurückgegriffen werden.
Wie die letzte Treibhausgasbilanzierung für die Gesamtstadt Nürnberg zeigt (siehe Abbildung 3), hat sich die Menge der jährlich ausgestoßenen Treibhausgase im Stadtgebiet (gemessen in energiebedingten CO -Äquivalenten) zwischen dem Ausgangsjahr 1990 und dem Jahr 2020 um mehr als 40 % reduziert. Das Zwischenziel aus dem Klimaschutzfahrplan 2010/2020 einer Treibhausgasreduzierung bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 % konnte somit erreicht werden. Aufgrund der Corona bedingten Entwicklungen insbesondere im Sektor Mobilität ist für 2020 eine außergewöhnlich starke Abnahme der Treibhausgasemissionen zu erkennen. Inwieweit dieser Trend nachhaltig ist, kann erst nach Vorliegen der Daten für die Jahre 2021 und 2022 beurteilt werden.
Entwicklung der Treibhausgasemissionen Nürnbergs
6.000.000 120%
| 5.658.700 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100,0% | 4.136.500 3.983.100 3.948.200 | ||||||||||
| 73,1% | 70,4% | 69,8% | 3.774.600 3.731.000 3.674.300 3.432.800 3.117.100 66,7% 65,9% | ||||||||
| 66,7% | 65,9% | ||||||||||
| 64,9% | 60,7% | 55,1% |
5.000.000 100%
4.000.000 80%
3.000.000 60%
2.000.000 40%
1.000.000 20%
0 0% 1990 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
THG-Emissionen in t CO2e Prozentuale Entwicklung
Abbildung 3: Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet Nürnberg Quelle: Eigene Darstellung nach Daten der Energieagentur Nordbayern (2021)
Neben der Entwicklung der Treibhausgasemissionen wurde im Zuge der letzten Bilanzierung erstmals das CO -Restbudget für Nürnberg ermittelt. Hierbei wurde sehr deutlich, dass das für Nürnberg verbleibende CO -Restbudget bereits in wenigen Jahren aufgebraucht ist, wenn die Treibhausgasemissionen nicht deutlich schneller zurückgehen als im Durchschnitt der letzten Jahre. Aus diesem Grund wurden die Nürnberger Klimaschutzziele nochmals verschärft und die Klimaneutralität der Gesamtstadt soll bis spätestens zum Jahr 2040 erreicht werden. Damit verbunden ist das Ziel, dass Nürnberg ein verbleibendes CO - Emissionsbudget von 23 Millionen Tonnen einhält (abgeleitet aus Nürnbergs bevölkerungsmäßigem Anteil am nationalen CO -Restbudget der Bundesrepublik Deutschland). Dieses Ziel ist als Beitrag der Stadt Nürnberg zu verstehen, die Erderwärmung mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit auf 1,5 Grad zu begrenzen. Der vollständige Bericht zur aktuellen Treibhausgasbilanzierung bis zum Jahr 2020 (inkl. CO -Restbudgetberechnung) kann auf der Homepage des Referats für Umwelt und Klima unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/co2_monitoring.html.
3.1. Effekte von Klimaschutzaktivitäten auf die Treibhausgasbilanz
Der Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 sieht für die Erstellung des vorliegenden Statusberichts auch die Identifikation von Ambitions- und Umsetzungslücken in Bezug auf die städtischen Klimaschutzziele vor. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Analyse von Ursache-Wirkung-Zusammenhängen zwischen einzelnen städtischen Klimaschutzaktivitäten und einer Reduzierung der gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen nicht oder selbst mit erheblichem Aufwand nur näherungsweise möglich ist. Für bestimmte städtische Effizienzmaßnahmen liegen zwar detaillierte Informationen über Einspareffekte vor (z. B. für die Erneuerung von Gebäudetechnik), die für sich betrachtet deutlich zur Reduzierung der stadteigenen Treibhausgasemissionen beitragen, bezogen auf die Menge der Treibhausgasemissionen im gesamten Stadtgebiet aber statistisch einen sehr geringen Anteil aufweisen, da auf kommunale Einrichtungen in der Treibhausgasbilanzierung für das Jahr 2020 lediglich 2,1 % der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet Nürnberg entfallen. Aus diesem Grund ist eine rechnerische bzw. grafische Darstellung von Reduktionseffekten auf die gesamtstädtische Treibhausgasbilanz einzelner städtischer Maßnahmen nicht zielführend. Im Zuge dieses Statusberichts erfolgt deshalb in erster Linie eine qualitative Bewertung der laufenden, geplanten und ggf. bisher nicht umgesetzten Klimaschutzaktivitäten (vgl. Kapitel 4).
Im Rahmen des Konzepts für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung wird darüber hinaus aktuell ein konkreter Reduktionspfad erarbeitet, indem die aktuellen Klimaschutzmaßnahmen der Stadtverwaltung – soweit möglich – quantifiziert und im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 bewertet werden. Das Konzept zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung wird dem Stadtrat in einer gesonderten Vorlage voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2023 vorgelegt werden.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Stadtverwaltung nur einen begrenzen direkten und indirekten Einfluss auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet Nürnberg hat. Während die Stadt Nürnberg beispielsweise unmittelbaren bzw. direkten Einfluss auf die Klimaneutralität der Stadtverwaltung sowie eingeschränkt auch der städtischen Beteiligungen und Töchter (über Sitze in den Verwaltungs- und Aufsichtsgremien) nehmen kann, kann sie das allgemeine Wirtschaftshandeln oder das klimarelevante Verhalten der Stadtbevölkerung im privaten Umfeld nur indirekt beeinflussen (z. B. durch Förderprogramme, Beratungen, Informationsangebote und ihre Vorbildfunktion).
Eine aktuelle Studie für die Stadt Münster1 beziffert die unmittelbaren, direkten und indirekten kommunalen Einflussbereiche beim Klimaschutz beispielsweise zwischen 15 und 50 Prozent (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4: Berechnung der kommunalen Einflussbereiche im Klimaschutz für Münster Quelle: Jung Stadtkonzepte mit Gertec (2021): Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030. Ergebnisdokumentation.
Die Studie verortet im unmittelbar umsetzbaren kommunalen Einflussbereich u.a. alle direkten oder indirekten Maßnahmen des Konzerns Stadt Münster (z.B. verbindliche energetische Standards, Festsetzungen in Bebauungsplänen) aber auch Aktivitäten, die das Handeln der Stadtgesellschaft adressieren (z.B. Förderprogramme für energetische Maßnahmen, Mobilitätsprojekte). Dem zusätzlichen kommunalen Einflussbereich werden Maßnahmen zugeordnet, die der Konzern Stadt Münster direkt oder indirekt mit der Stadtgesellschaft umsetzen kann. Hierbei spielt auch die Mitwirkungsbereitschaft der Stadtgesellschaft eine wichtige Rolle. Daneben gibt es außerdem die Bereiche, in denen der kommunale Einflussbereich endet und andere Akteure (EU, Bund, Land und Marktakteure) ihren Einfluss zur Erreichung der Klimaschutzziele nutzen müssen (z.B. gesetzliche Regelungen, Förderprogramme).
Diese Betrachtung verdeutlicht, dass die Klimaneutralität Nürnbergs nur erreichbar ist, wenn auch die Handlungsspielräume und Rahmenbedingungen auf Ebene der Landesregierung, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union konsequent im Sinne des Klimaschutzes genutzt bzw. gestaltet werden. Daneben müssen auch sämtliche Marktakteure, also sowohl die Wirtschaft als auch die Privathaushalte, das Ziel der Klimaneutralität aktiv mittragen und entsprechend handeln. Hierbei ist die Kommune zweifelsfrei ein wichtiger Impulsgeber, kann allerdings in vielen Bereichen nur bedingt
1 Jung Stadtkonzepte mit Gertec (2021): Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030. Ergebnisdokumentation.
direkten Handlungsdruck erzeugen. Dennoch müssen die kommunalen Handlungsspielräume beim Klimaschutz weiterhin konsequent genutzt werden.
4. Aktueller Umsetzungsstatus nach Handlungsfeldern
Zur Ermittlung der städtischen Klimaschutzaktivitäten wurde durch das Referat für Umwelt und Gesundheit im Februar und März 2023 eine systematische Abfrage mittels einer standardisierten Erhebungstabelle bei allen städtischen Geschäftsbereichen und Eigenbetrieben (siehe Abbildung 5) durchgeführt. Im Zuge der Erhebung erfolgte von allen Geschäftsbereichen eine Rückmeldung, wobei anzumerken ist, dass die Relevanz und die Handlungsmöglichkeiten im Bereich Klimaschutz in den Geschäftsbereichen aufgrund der jeweiligen Aufgabenbereiche insgesamt sehr unterschiedlich ist. Aus diesem Grund sind Quervergleiche zwischen den Geschäftsbereichen nicht zielführend.
Abbildung 5: Organigramm der Stadt Nürnberg (Stand 2020)
Zusätzlich wurden durch das Beteiligungsmanagement auch sämtliche städtische Beteiligungen und Tochterunternehmen in die Befragung mit einbezogen, um einen möglichst vollständigen Überblick zum Status der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Nürnberg zu erhalten. So enthält der Statusbericht auch die gemeldeten Maßnahmen der folgenden städtischen Beteiligungen: N-ERGIE Aktiengesellschaft VAG – Verkehrs-Aktiengesellschaft NürnbergMesse GmbH
Flughafen Nürnberg GmbH Klinikum Nürnberg wbg Nürnberg GmbH IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH
Von den Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung und den Beteiligungen wurden sowohl Maßnahmen gemeldet, welche direkt in den jeweiligen Organisationen wirken (z.B. energetische Sanierungen von eigenen Verwaltungsgebäuden) als auch Maßnahmen, die den gesamtstädtischen Klimaschutz adressieren (z.B. Masterplan Mobilität). Insgesamt wurden über 250 Maßnahmen aufgelistet, deren Status im Folgenden vermerkt ist.
Für eine sinnvolle Gliederung der vielfältigen Klimaschutzaktivitäten, werden die Aktivitäten in sechs Handlungsfelder eingeteilt. Da manche Klimaschutzaktivitäten mehr als ein Handlungsfeld adressieren, konnten je Maßnahme bis zu zwei Handlungsfelder angegeben werden. Um inhaltliche Wiederholungen im Statusbericht zu vermeiden, werden nun die gemeldeten Maßnahmen in Kapitel vier nur anhand des jeweils ersten genannten Handlungsfelds sortiert und dargestellt. Eine vollständige Übersicht über die Zuordnung der Maßnahmen zu den Handlungsfeldern ist der vollständigen Übersichtstabelle im Anhang des Berichts zu entnehmen.
Übersicht über die Handlungsfelder der städtischen Klimaschutzaktivitäten:
| Handlungsfelder | Erläuterung | |
|---|---|---|
| Gebäude & Energieeffizienz | Alle Maßnahmen, die der energetischen Sanierung von Gebäuden oder der allgemeinen Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Prozesse) dienen und Treibhausgase reduzieren. | |
| Energieversorgung | Alle Maßnahmen, die sich auf den Ausbau der erneuerbaren bzw. klimafreundliche Energien beziehen (z.B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Abwärmenutzung, Biogas, Wasserstoff). | |
| Mobilität | Alle Maßnahmen, die zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität in Nürnberg beitragen (u. a. Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Carsharing, E- Mobilität). | |
| Wirtschaft, Handwerk & Industrie | Alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verbreitung der Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft beitragen. | |
| Klimaschutz im Alltag | Beinhaltet alle Maßnahmen, die das Verhalten der Bürgerinnen und | |
| Bürger sowie von speziellen Zielgruppen adressieren und zum | ||
| Klimaschutz motivieren sollen (z. B. durch Informationsveranstaltungen, | ||
| Kampagnen, Aktionen und Wettbewerbe, Broschüren, Förderungen). | ||
| Dies schließt auch die Themen Ernährung und nachhaltiger Konsum | ||
| mit ein. |
Alle Maßnahmen, die der energetischen Sanierung von Gebäuden oder
der allgemeinen Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Prozesse)
dienen und Treibhausgase reduzieren.
Gebäude &
Energieeffizienz
Alle Maßnahmen, die zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität in
Nürnberg beitragen (u. a. Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Carsharing, E-
Mobilität).
Klimaschutz im
Alltag
| Strategische & regulatorische Maßnahmen | Alle Maßnahmen, die Klimaschutz planerisch aufgreifen, die Klimaschutz über städtische Vorgaben sicherstellen (z.B. Satzungen) sowie die Strategien für die klimafreundliche Energieversorgung und den Klimaschutz allgemein enthalten. |
|---|
Wie bereits in Kapitel 3 beschrieben, erfolgt die Bewertung des Umsetzungsstatus der von den Geschäftsbereichen und Beteiligungen gemeldeten Aktivitäten qualitativ anhand einer Abstufung nach Planungs- bzw. Umsetzungsstatus der jeweiligen Maßnahme. Für die Statusbewertung wird die folgende Einteilung vorgenommen:
| Status der Umsetzung | Erläuterung |
|---|---|
| in Planung | Die Maßnahme ist geplant, die Umsetzung hat aber noch nicht begonnen. |
| in Umsetzung | Die Maßnahme wurde begonnen ist aber noch nicht abgeschlossen bzw. die Fertigstellung der Maßnahme läuft über einen längeren Zeitraum. |
| bereits abgeschlossen | Die Maßnahme ist komplett abgeschlossen. |
| Dauerhafte Maßnahme | Es handelt sich um eine wiederkehrende Maßnahme, die auch zukünftig fortgesetzt werden soll. |
| Bisher nicht umgesetzt | Die Maßnahmenidee (u.a. aus dem Klimaschutzfahrplan 2020-2030) wurde mittlerweile nicht mehr weiterverfolgt oder noch nicht umgesetzt. Bitte kurz begründen (z.B. Finanzierung/Personal fehlt, keine Sinnhaftigkeit mehr). |
| Status unbekannt | Es fehlen die notwendigen Informationen, um den Status der Maßnahmenumsetzung zu beurteilen. |
Im Zuge der Abfrage wurden bei den Geschäftsbereichen und Beteiligungen außerdem ergänzende Informationen wie die Projektlaufzeit, ggf. zugrundeliegende Stadtratsbeschlüsse oder die geschätzte jährliche CO -Einsparung (sofern eine Abschätzung möglich war) abgefragt. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit sind die Tabellen in der nachfolgenden Betrachtung nach Handlungsfeldern sortiert und verkürzt dargestellt. Die vollständige Erhebungstabelle inklusive aller Angaben der Geschäftsbereiche und Beteiligungen findet sich als Anlage zu diesem Bericht in einem separaten Dokument.
Die Geschäftsbereiche sind in den Tabellen wie folgt abgekürzt:
| Geschäftsbereich | Bezeichnung | ||
|---|---|---|---|
| Oberbürgermeister | Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters | ||
| 2. Bürgermeisterin | Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin | ||
| 3. Bürgermeister | Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters | ||
| Referat I/II | Referat für Finanzen, Personal und IT | ||
| Referat III | Referat für Umwelt und Gesundheit | ||
| Referat IV | Referat für Schule und Sport | ||
| Referat V | Referat für Jugend, Familie und Soziales | ||
| Referat VI | Planungs- und Baureferat | ||
| Referat VII | Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat |
4.1. Gebäude und Energieeffizienz
Zuständige
Status der
Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme Geschäfts-
Umsetzung
bereiche
| 4.1.1 | Vortragsreihe zur energetischen Gebäudesanierung im Bildungszentrum Nürnberg | 2. Bürgermeisterin / Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
|---|---|---|---|
| in Umsetzung | |||
| 4.1.3 | Kostenloses städtisches Energieberatungsangebot "SAMS - Sanieren und Bauen mit System" | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.5 | Durchführung von Stadtteilaktionen zur Motivierung von Eigentümern zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.7 | Systematische Erstellung und Umsetzung von energetischen Sanierungskonzepten für bestehende Stadtquartiere (z.B. nach KfW 432) | unklare Zuständigkeit | Bisher nicht umgesetzt |
| in Planung | |||
| 4.1.9 | Gemeinsame Nutzung von Multifunktionsgeräten/Druckern, sodass die Anzahl der Geräte in der Stadtverwaltung sukzessive reduziert werden kann | Referat I/II | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.11 | EMAS-Zertifizierung des Eigenbetriebs Frankenstadion | 3. Bürgermeister | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.13 | Klärwerk: Umbau der Schlammbehandlungsanlage führt zu Energieeinsparungen (Ertüchtigung und Umbau) | Referat III | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.15 | Klärwerk: Ausbau des Energiemanagementsystems, Energieverbräuche werden transparenter, Aufbau eines Energiecontrollingsystems | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| in Planung | |||
| 4.1.17 | Bewerbung Klärwerk im Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2023 in der Kategorie Ressourcen und Energieeffizienz mit dem Projekt "Erneuerung der Belüftung der Schwachlastbelebung" | Referat III | bereits abgeschlossen |
Bürgermeisterin /
Referat III
Vortragsreihe zur energetischen Gebäudesanierung im Bildungszentrum
Nürnberg
Dauerhafte
Maßnahme
Kostenloses städtisches Energieberatungsangebot "SAMS - Sanieren und
Bauen mit System"
Dauerhafte
Maßnahme
Durchführung von Stadtteilaktionen zur Motivierung von Eigentümern zur
energetischen Sanierung ihrer Immobilien
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Systematische Erstellung und Umsetzung von energetischen
Sanierungskonzepten für bestehende Stadtquartiere (z.B. nach KfW 432)
unklare
Zuständigkeit
Bisher nicht
umgesetzt
Gemeinsame Nutzung von Multifunktionsgeräten/Druckern, sodass die
Anzahl der Geräte in der Stadtverwaltung sukzessive reduziert werden kann
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Klärwerk: Umbau der Schlammbehandlungsanlage führt zu
Energieeinsparungen (Ertüchtigung und Umbau)
Klärwerk: Ausbau des Energiemanagementsystems, Energieverbräuche
werden transparenter, Aufbau eines Energiecontrollingsystems
Dauerhafte
Maßnahme
Bewerbung Klärwerk im Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2023 in der
Kategorie Ressourcen und Energieeffizienz mit dem Projekt "Erneuerung
der Belüftung der Schwachlastbelebung"
bereits
abgeschlossen
| in Planung | |||
|---|---|---|---|
| 4.1.19 | ASN: Umstellung der Beleuchtung Fahrzeughalle auf LED | Referat III | in Planung |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.21 | Einsatz Turbo- statt E-Pumpen in Müllverbrennungsanlage | Referat III | in Planung |
| in Planung | |||
| 4.1.23 | Vorfeldbeleuchtung Umrüstung auf LED | Flughafen Nürnberg GmbH | in Planung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.25 | Abflughalle 2 Energetische Modernisierung der RLT-Anlage UA1 | Flughafen Nürnberg GmbH | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.27 | Energetische Modernisierung weiterer Lüftungsanlagen im Terminal (Gesamtluftmenge 240.000 cbm/h) | Flughafen Nürnberg GmbH | in Planung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.29 | Umsetzung von Photovoltaik bei Neubauten (wenn möglich) | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.31 | Verwendung von schadstoffarmen Produkten (z.B. Baumaterialien wie Beton u. Holz) und besonders schadstoff- und emissionsarmen Produkten (bei Farben, Lacken, Böden inkl. Kleber) | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.33 | Klinikum Nürnberg Nord, Haus 47, Erneuerung der Hörsaallüftung, vorher Dauerläufer jetzt bedarfsoptimiert mit Wärmerückgewinnung und Steuerung über CO2 Regelung | Klinikum Nürnberg | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.35 | Klinikum Nürnberg Nord und Süd, Laufende Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel | Klinikum Nürnberg | in Umsetzung |
| Dauerhafte Maßnahme |
Flughafen
Nürnberg GmbH
bereits
abgeschlossen
Flughafen
Nürnberg GmbH
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Energetische Modernisierung weiterer Lüftungsanlagen im Terminal
(Gesamtluftmenge 240.000 cbm/h)
Flughafen
Nürnberg GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
Klinikum
Nürnberg
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Verwendung von schadstoffarmen Produkten (z.B. Baumaterialien wie
Beton u. Holz) und besonders schadstoff- und emissionsarmen Produkten
(bei Farben, Lacken, Böden inkl. Kleber)
Klinikum
Nürnberg
Dauerhafte
Maßnahme
Klinikum Nürnberg Nord, Haus 47, Erneuerung der Hörsaallüftung, vorher
Dauerläufer jetzt bedarfsoptimiert mit Wärmerückgewinnung und Steuerung
über CO2 Regelung
Klinikum
Nürnberg
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Klinikum Nürnberg Nord und Süd, Laufende Umrüstung der Beleuchtung auf
LED-Leuchtmittel
Klinikum
Nürnberg
Dauerhafte
Maßnahme
| 4.1.37 | Teilnahme an dem Projekt KLIK Green und Qualifizierung einer Klimamanagerin. Ziel des Projektes war, den Klimaschutz in den Krankenhäusern zu verankern. | Klinikum Nürnberg | bereits abgeschlossen |
|---|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.39 | Maßnahmen zur Instandsetzung und zum Ausbau der Kongresshalle für Kulturentwicklungsmaßnahmen einschl. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Energieversorgung | Referat VI | in Planung |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.41 | Implementierung einer Softwarelösung zur Wahrnehmung von Beurteilungen der Arbeitsbedingen gemäß §§ 5, 6 - ArbSchG (Ressourceneinsparung, v.a. Papier) | Referat I/II | in Umsetzung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.43 | Stadtweite Einführung von Sfirm (=Online-Banking) für papierlose Kontoauszüge | Referat I/II | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.45 | Einkauf von teilweise recycelten, nachhaltigen Werbemitteln im Personalmarketing (z. B. wiederverwendbare Gemüse- und Obstbeutel, Kugelschreiber aus 75 % nachwachsenden, kompostierbaren Werkstoffen usw.) | Referat I/II | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.47 | Willkommensmappe und Unterlagen für neue Mitarbeitende nur noch per USB-Stick (Ressourceneinsparung, v.a. Papier) | Referat I/II | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.49 | Winterschließzeit im „Cube 600“, Memorium Nürnberger Prozesse (Fürther Straße 104) | 2. Bürgermeisterin | in Umsetzung |
| in Planung | |||
| 4.1.51 | Umstellung der gesamten Museumsbeleuchtung (Innenräume) des Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal auf LED (BU seit 2019, größtenteils 2022 umgesetzt, Rest in Planung) | 2. Bürgermeisterin | in Umsetzung |
| in Planung | |||
| 4.1.53 | Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Hochbaupauschale | 2. Bürgermeisterin, Referat VI | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.55 | Bayerisches Wohnungsbauprogramm - Neubau von Mietwohnraum- Nachhaltigkeitszuschuss | Ref VII | Dauerhafte Maßnahme |
Teilnahme an dem Projekt KLIK Green und Qualifizierung einer
Klimamanagerin. Ziel des Projektes war, den Klimaschutz in den
Krankenhäusern zu verankern.
Klinikum
Nürnberg
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
Maßnahmen zur Instandsetzung und zum Ausbau der Kongresshalle für
Kulturentwicklungsmaßnahmen einschl. Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz und zur Energieversorgung
Implementierung einer Softwarelösung zur Wahrnehmung von
Beurteilungen der Arbeitsbedingen gemäß §§ 5, 6 - ArbSchG
(Ressourceneinsparung, v.a. Papier)
bereits
abgeschlossen
Stadtweite Einführung von Sfirm (=Online-Banking) für papierlose
Kontoauszüge
Einkauf von teilweise recycelten, nachhaltigen Werbemitteln im
Personalmarketing (z. B. wiederverwendbare Gemüse- und Obstbeutel,
Kugelschreiber aus 75 % nachwachsenden, kompostierbaren Werkstoffen
usw.)
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Willkommensmappe und Unterlagen für neue Mitarbeitende nur noch per
USB-Stick (Ressourceneinsparung, v.a. Papier)
Dauerhafte
Maßnahme
Winterschließzeit im „Cube 600“, Memorium Nürnberger Prozesse (Fürther
Straße 104)
Bürgermeisterin
Umstellung der gesamten Museumsbeleuchtung (Innenräume) des
Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal auf LED (BU seit 2019,
größtenteils 2022 umgesetzt, Rest in Planung)
Bürgermeisterin
Bürgermeisterin,
Referat VI
Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der
Hochbaupauschale
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Bayerisches Wohnungsbauprogramm - Neubau von Mietwohnraum-
Nachhaltigkeitszuschuss
Dauerhafte
Maßnahme
| Dauerhafte Maßnahme | |||
|---|---|---|---|
| 4.1.57 | PV-Anlage auf den Großmarkt-Dächern | Referat VII / Referat VI | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.59 | Umstellung der Beleuchtung auf LED am Großmarkt, auf dem Volksfestplatz und der Weihnachtsbeleuchtung in der Altstadt | Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.61 | Kontinuierliche Reduzierung des Energie- & Wasserverbrauchs im Tiergarten | 3. Bürgermeister | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.63 | Sukzessive Umstellung der Gebäudebeleuchtung in den Bädern auf LED- Leuchtmittel bei Nürnberg Bad | 3. Bürgermeister | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.1.65 | Gespräch mit HVE/Hochbauamt anlässlich der notwendigen Dachsanierung im Treff Bleiweiß, um die Möglichkeit einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen der Sanierung zu sondieren und damit den Treff (u.a. Cafeteria mit Küche, Aufzug, Belüftung etc.) evtl. autark mit Strom zu versorgen | Referat V | in Planung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.67 | Sonderfonds Energiemangellage: Energieaudit / Effizienzmaßnahme, Umrüstung allgemeine Bereiche auf LED im Heilig-Geist-Spital | Referat V, VI | in Umsetzung |
| in Planung | |||
| 4.1.69 | Umstellung aller Hallen und Außenbereiche auf LED-Beleuchtung | NürnbergMesse | in Umsetzung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.71 | Austausch Leuchtmittel in LED | IGZ | in Umsetzung |
| in Planung | |||
| 4.1.73 | (Dauerhafte) Senkung des Heizverbrauches durch Abstellung der Heizkörper in den Allgemeinflächen | IGZ | in Umsetzung |
Dauerhafte
Maßnahme
Referat VII /
Referat VI
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Umstellung der Beleuchtung auf LED am Großmarkt, auf dem Volksfestplatz
und der Weihnachtsbeleuchtung in der Altstadt
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Kontinuierliche Reduzierung des Energie- & Wasserverbrauchs im
Tiergarten
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Sukzessive Umstellung der Gebäudebeleuchtung in den Bädern auf LED-
Leuchtmittel bei Nürnberg Bad
Gespräch mit HVE/Hochbauamt anlässlich der notwendigen Dachsanierung
im Treff Bleiweiß, um die Möglichkeit einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen
der Sanierung zu sondieren und damit den Treff (u.a. Cafeteria mit Küche,
Aufzug, Belüftung etc.) evtl. autark mit Strom zu versorgen
bereits
abgeschlossen
Sonderfonds Energiemangellage: Energieaudit / Effizienzmaßnahme,
Umrüstung allgemeine Bereiche auf LED im Heilig-Geist-Spital
Dauerhafte
Maßnahme
(Dauerhafte) Senkung des Heizverbrauches durch Abstellung der
Heizkörper in den Allgemeinflächen
| in Umsetzung | |||
|---|---|---|---|
| 4.1.75 | Einbau von energieeffizienten Fenstern | IGZ | in Planung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.77 | Fernwärme: Sämtliche Contractinganlagen der Wohnanlage Nordostbahnhof mit ca. 690 WE sollen in den nächsten fünf Jahren von Gas auf Fernwärme umgerüstet werden. | wbg | in Planung |
| in Planung | |||
| 4.1.79 | PV-Anlagen: Im letzten Jahr wurden zwei Eigenstromanlagen mit 47 kWp und drei Mieterstromanlagen mit 80 kWp Leistung auf wbg Dächern realisiert. | wbg | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.81 | Nahwärme: Die Wärme für den 2. BA Rieterbogen (Kornburg Nord) mit ca. 100 WE wird durch eine oberflächennahe Geothermie (Kaltnetz) zentral, regenerativ erzeugt. | wbg | in Umsetzung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.83 | Einbau und Nutzung der Gebäudeleittechnik. Damit lässt sich der Umgang mit Energieressourcen optimieren. | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.85 | Optimierter Einsatz der Rasenheizung verbunden mit konstanter Abstimmung mit den Greenkeepern. | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.87 | Optimales Management des Flutlichts durch Überwachung der Lastspitze | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.1.89 | Optimierung der Wärmeversorgung des Stadionbads | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.1.91 | Austausch der Röhrenmonitore gegen LCD-Bildschirme, Austausch der Videorekorder gegen digitale Speichermedien | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen |
bereits
abgeschlossen
Fernwärme: Sämtliche Contractinganlagen der Wohnanlage
Nordostbahnhof mit ca. 690 WE sollen in den nächsten fünf Jahren von Gas
auf Fernwärme umgerüstet werden.
PV-Anlagen: Im letzten Jahr wurden zwei Eigenstromanlagen mit 47 kWp
und drei Mieterstromanlagen mit 80 kWp Leistung auf wbg Dächern
realisiert.
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Nahwärme: Die Wärme für den 2. BA Rieterbogen (Kornburg Nord) mit ca.
100 WE wird durch eine oberflächennahe Geothermie (Kaltnetz) zentral,
regenerativ erzeugt.
Dauerhafte
Maßnahme
Einbau und Nutzung der Gebäudeleittechnik. Damit lässt sich der Umgang
mit Energieressourcen optimieren.
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Optimierter Einsatz der Rasenheizung verbunden mit konstanter
Abstimmung mit den Greenkeepern.
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Austausch der Röhrenmonitore gegen LCD-Bildschirme, Austausch der
Videorekorder gegen digitale Speichermedien
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
| 4.1.93 | Energetisch optimierte Steuerung der Gasthermen in den Kiosken. | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme | |
|---|---|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme | ||||
| 4.1.95 | Sanitäranlagen: Einbau von Sensorarmaturen bei Neubeschaffung | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme | |
| bereits abgeschlossen | ||||
| 4.1.97 | Verbesserung der Papiertrennung (2010) sowie weitere Optimierung der | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | bereits abgeschlossen | |
| Abfalltrennung zur Verringerung der Restmüllmenge (2013), 5 zusätzliche | ||||
| Kunststofftonnen wurden beschafft (2018/19), Müllaufkleber angebracht | ||||
| (2021) | ||||
| Dauerhafte Maßnahme | ||||
| 4.1.99 | Beibehaltung von Homeoffice - Einsparung von Energie am Arbeitsplatz im Stadion | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme | |
| bereits abgeschlossen | ||||
| 4.1.101 | Optimierte Einschaltzeiten der Heizungsanlage | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme | |
| Dauerhafte Maßnahme |
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Sanitäranlagen: Einbau von Sensorarmaturen
bei Neubeschaffung
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
Beibehaltung von Homeoffice - Einsparung von Energie am Arbeitsplatz im
Stadion
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Einordnung aktueller Status:
Im Handlungsfeld Gebäude und Energieeffizienz wurden insgesamt über 100
Einzelmaßnahmen genannt. Wobei zu berücksichtigen ist, dass einige der genannten
Maßnahmen mit einer Vielzahl an Einzelvorhaben verbunden ist. Dies gilt beispielsweise
für die Vorhaben zur Erreichung eines klimaneutralen städtischen Gebäudebestands, zur
Umstellung auf LED-Leuchtmittel oder die Projekte im Sonderfonds Energiemangellage.
Für die Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestands sei an dieser Stelle auch auf
die aktuellen Stadtratsvorlagen des Hochbauamts verwiesen.
Für die gesamtstädtische Klimaneutralität ist der Gebäudebestand sicher eines der
zentralen Handlungsfelder, weshalb auch die bereits vorhandenen Vortrags- und
Beratungsangebote eine wichtige Rolle spielen, um Gebäudeeigentümer anzusprechen.
Bei den nicht umgesetzten Maßnahmen sticht vor allem der Umstand heraus, dass bisher
noch nicht systematisch energetische Sanierungskonzepte für einzelne Quartiere erstellt
und umgesetzt werden.
4.2. Energieversorgung
Zuständige
Status der
Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme Geschäfts-
Umsetzung
bereiche
| 4.2.1 | Umsetzung der Photovoltaikstrategie der Stadt Nürnberg zur Maximierung des eigenproduzierten Solarstroms auf städtischen Gebäuden | Referat VI | in Umsetzung |
|---|---|---|---|
| in Planung | |||
| 4.2.3 | Einsatz und Ausbau der Solarthermie- und Photovoltaiknutzung in den städtischen Hallen- und Freibädern | 3. Bürgermeister | in Umsetzung |
| in Planung | |||
| 4.2.5 | Umstellung auf Ökostrom | Flughafen Nürnberg GmbH | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.2.7 | Umstellung herkömmliches Heizöl auf GTL-Heating | Flughafen Nürnberg GmbH | Bisher nicht umgesetzt |
| Bisher nicht umgesetzt | |||
| 4.2.9 | Hydraulischer Abgleich des Wärmenetzes | Flughafen Nürnberg GmbH | bereits abgeschlossen |
| in Planung | |||
| 4.2.11 | Errichtung PV-Anlage Südwestlich Gelände (Landseite) | Flughafen Nürnberg GmbH | in Planung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.2.13 | Errichtung PV Anlage auf Parkhaus 4 | Flughafen Nürnberg GmbH | bereits abgeschlossen |
| in Umsetzung | |||
| 4.2.15 | Versorgung des gesamten Klinikums Nord und Süd mit Fernwärme (auch bei der Umsetzung von Neubauten) Primärenergiefaktor f P,FW = 0,00 | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.2.17 | Ausbau der Ladepunkte für Elektromobilität im öffentlichen Raum im Jahr 2022. Ausbau von 96 Ladesäulen (=192 Ladepunkten) | N-ERGIE | bereits abgeschlossen |
Umsetzung der Photovoltaikstrategie der Stadt Nürnberg zur Maximierung
des eigenproduzierten Solarstroms auf städtischen Gebäuden
Einsatz und Ausbau der Solarthermie- und Photovoltaiknutzung in den
städtischen Hallen- und Freibädern
Flughafen
Nürnberg GmbH
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Flughafen
Nürnberg GmbH
Bisher nicht
umgesetzt
Bisher nicht
umgesetzt
Flughafen
Nürnberg GmbH
bereits
abgeschlossen
Flughafen
Nürnberg GmbH
bereits
abgeschlossen
Flughafen
Nürnberg GmbH
bereits
abgeschlossen
Versorgung des gesamten Klinikums Nord und Süd mit Fernwärme
(auch bei der Umsetzung von Neubauten) Primärenergiefaktor f P,FW =
0,00
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Ausbau der Ladepunkte für Elektromobilität im öffentlichen Raum im Jahr
- Ausbau von 96 Ladesäulen (=192 Ladepunkten)
bereits
abgeschlossen
| bereits abgeschlossen | |||
|---|---|---|---|
| 4.2.19 | Altholzkraftwerk am Standort Sandreuth zur Substitution von Erdgas | N-ERGIE | in Planung |
| in Planung | |||
| 4.2.21 | Belegung der Dächer städtischer Gebäude mit Photovoltaik | N-ERGIE | in Umsetzung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.2.23 | Projekt Großwärmepumpe im Abwasserstrom der städtischen Kläranlage | N-ERGIE | in Planung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.2.25 | Inbetriebnahme der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Martinsheim/Marktbreit und Röthlein | N-ERGIE | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.2.27 | Energiesparberatung für Kunden | N-ERGIE | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.2.29 | Einstellung der Beleuchtung von historischen Gebäuden, Denkmälern und Fassaden vor Einbruch der Dunkelheit bis 23 Uhr | Oberbürgermeister | in Umsetzung |
| in Planung | |||
| 4.2.31 | Umstellung der Beheizung im Doku-Zentrum | 2. Bürgermeisterin | Bisher nicht umgesetzt |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.2.33 | Photovoltaik-Anlage | IGZ | in Planung |
| in Umsetzung | |||
| 4.2.35 | Einsatz erneuerbarer Energien: Photovoltaikanlage sowie Einsatz des Blockheizkraftwerkes seit 2017. | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen |
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Inbetriebnahme der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in
Martinsheim/Marktbreit und Röthlein
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Einstellung der Beleuchtung von historischen Gebäuden, Denkmälern und
Fassaden vor Einbruch der Dunkelheit bis 23 Uhr
Bisher nicht
umgesetzt
Dauerhafte
Maßnahme
Einsatz erneuerbarer Energien: Photovoltaikanlage sowie Einsatz des
Blockheizkraftwerkes seit 2017.
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Einordnung aktueller Status:
Für das Handlungsfeld Energieversorgung wurden insgesamt über 30 Maßnahmen
gemeldet. Bei der Stadtverwaltung Nürnberg kommt vor allem der Umsetzung der
Photovoltaikstrategie eine wichtige Rolle bei der verstärkten Nutzung erneuerbarer
Energien zu. Eine weitere wichtige Maßnahme ist das Pilotprojekt für einen klimaneutralen
Tiergarten Nürnberg. Auch die Projekte zur verstärkten Nutzung von Klärgasen zur
Eigenstromversorgung der Stadtentwässerung tragen signifikant zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen bei.
Daneben wurden auch von den städtischen Beteiligungen zahlreiche Maßnahmen für eine
klimafreundlichere Energieversorgung gemeldet. Hier fallen insbesondere die zahlreichen
Projekte zum Ausbau der Photovoltaik ins Auge.
Deutliche Handlungsbedarfe zeigen sich vor allem im Bereich der klimaneutralen
Wärmeversorgung, wobei hier die teilweise unklaren technischen Alternativen zu fossilen
Wärmeerzeugern sicher der größte Hinderungsgrund für eine schnellere Umsetzung sind.
Bei den durch die N-ERGIE gemeldeten Maßnahmen wird deutlich, dass die
Energiewende in vielen Bereichen stattfindet und mittels unterschiedlicher Technologien
vorangetrieben wird (z.B. Altholzverbrennungsanlage, Großwärmepumpe, Elektrolyseur,
PV-Ausbau). Ein bedeutendes Handlungsfeld für das Stadtgebiet ist dabei die
Treibhausgasneutralität des Wärmenetzes.
4.3. Mobilität
Zuständige
Status der
Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme Geschäfts-
Umsetzung
bereiche
| 4.3.1 | Kontinuierliche Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks (SÖR) | 3. Bürgermeister | in Umsetzung |
|---|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.3.3 | Städtisches Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern | Referat III | bereits abgeschlossen |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.5 | Masterplan nachhaltige Mobilität - ÖPNV: u.a. Ausbau des Straßenbahnnetzes, schnelle und pünktliche Busse und Bahnen, dichterer Takt bei Bussen und Straßenbahnen | Referat VI | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.7 | Masterplan nachhaltige Mobilität - Pkw-Verkehr: u.a. Ausbau Mobilpunkte, Ausbau E-Ladeinfrastruktur, Kfz-Pendlerverkehre minimieren, Quartiersparkhäuser | Referat VI | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.9 | "Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV": Maßnahmen zur Bevorrechtigung des ÖPNV, Konkretisierung der Zielsetzung und Maßnahmen aus dem "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" | Referat VI | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.11 | Fußverkehrsstrategie für Nürnberg, Konkretisierung der Zielsetzung und Maßnahmen aus dem "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" | Referat VI | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.13 | Ausweitung der Bewohnerparkplätze und kostenpflichtigen Parkplätze in den an die Altstadt angrenzenden Gebieten zur Verhinderung von Verdrängungseffekten aus der Altstadt | Referat VI | in Umsetzung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.3.15 | Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebe (Batterie, Brennstoffzelle) beim Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg | Referat III | in Planung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.3.17 | Errichtung von Schnelladestationen am Vorplatz des Flughafens | Flughafen Nürnberg GmbH | in Planung |
| Dauerhafte Maßnahme |
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Masterplan nachhaltige Mobilität - ÖPNV: u.a. Ausbau des
Straßenbahnnetzes, schnelle und pünktliche Busse und Bahnen, dichterer
Takt bei Bussen und Straßenbahnen
Masterplan nachhaltige Mobilität - Pkw-Verkehr: u.a. Ausbau Mobilpunkte,
Ausbau E-Ladeinfrastruktur, Kfz-Pendlerverkehre minimieren,
Quartiersparkhäuser
"Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV": Maßnahmen zur
Bevorrechtigung des ÖPNV, Konkretisierung der Zielsetzung und
Maßnahmen aus dem "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg"
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg, Konkretisierung der Zielsetzung und
Maßnahmen aus dem "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg"
Ausweitung der Bewohnerparkplätze und kostenpflichtigen Parkplätze in
den an die Altstadt angrenzenden Gebieten zur Verhinderung von
Verdrängungseffekten aus der Altstadt
Dauerhafte
Maßnahme
Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebe (Batterie, Brennstoffzelle) beim
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg
bereits
abgeschlossen
Flughafen Nürnberg
GmbH
Dauerhafte
Maßnahme
| 4.3.19 | Angebot des Fahrradleasings (Ausschreibung gemeinsam mit der Stadt Nürnberg) | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.3.21 | Planung von E-Ladestationen für Fahrräder im Klinikum Nürnberg Süd | Klinikum Nürnberg | in Planung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.3.23 | Zurverfügungstellung eines firmeneigenen E-Autos mit einer eigenen E- Ladesäule für betriebliche Fahrten | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.25 | Anschluss an Mitmachaktion "Mit dem Rad zur Arbeit" (über AOK) und "Stadradeln Nürnberg" (über Stadt Nürnberg) | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.3.27 | Umstellung der VAG-Busflotte auf E-Busse; insgesamt wurden 39 zusätzliche Elektrobusse in den Fahrdienst überführt. Ende 2022 sind somit 46 Elektrobusse im Regelbetrieb | VAG | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.3.29 | Energieeffizienzmanagement | VAG | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.31 | Erneuerung einer U-Bahninfrastruktur (Planung und Baudurchführung) | Referat VI | Dauerhafte Maßnahme |
| in Planung | |||
| 4.3.33 | StUB - Stadt-Umland-Bahn | Oberbürgermeister, Ref. VI | in Planung |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.35 | Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten der Stadt Nürnberg inkl. Eigenbetriebe | Referat I/II | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.3.37 | Kontinuierliche Elektrifizierung des Fuhrparks (Tiergarten) | 3. Bürgermeister | Dauerhafte Maßnahme |
Angebot des Fahrradleasings (Ausschreibung gemeinsam mit der Stadt
Nürnberg)
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Zurverfügungstellung eines firmeneigenen E-Autos mit einer eigenen E-
Ladesäule für betriebliche Fahrten
Dauerhafte
Maßnahme
Anschluss an Mitmachaktion "Mit dem Rad zur Arbeit" (über AOK) und
"Stadradeln Nürnberg" (über Stadt Nürnberg)
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Umstellung der VAG-Busflotte auf E-Busse; insgesamt wurden 39
zusätzliche Elektrobusse in den Fahrdienst überführt. Ende 2022 sind
somit 46 Elektrobusse im Regelbetrieb
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Oberbürgermeister,
Ref. VI
Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten der Stadt Nürnberg inkl.
Eigenbetriebe
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
| in Planung | |||
|---|---|---|---|
| 4.3.39 | bedarfsgerechte Erweiterung der E-Ladesäulen auf dem NM Gelände | NürnbergMesse | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.3.41 | Eigene Fahrzeuge: Der Fahrzeugpool der wbg wird in den nächsten Jahren kontinuierlich auf Elektromobilität umgestellt. Ende 2022 waren 37% E-/Hybrid Fahrzeuge (28/9). Die internen Ladepunkte werden parallel zur Umstellung ausgebaut. | wbg | in Umsetzung |
| dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.3.43 | Dynamisches Verkehrs- und Parkleitsystem bei Großveranstaltungen: Verminderung von Lärm- und Abgasemissionen durch weitgehende Vermeidung von Staus und Suchverkehr | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | dauerhafte Maßnahme |
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Eigene Fahrzeuge: Der Fahrzeugpool der wbg wird in den nächsten
Jahren kontinuierlich auf Elektromobilität umgestellt. Ende 2022 waren
37% E-/Hybrid Fahrzeuge (28/9). Die internen Ladepunkte werden parallel
zur Umstellung ausgebaut.
dauerhafte
Maßnahme
Dynamisches Verkehrs- und Parkleitsystem bei Großveranstaltungen:
Verminderung von Lärm- und Abgasemissionen durch weitgehende
Vermeidung von Staus und Suchverkehr
Stadion Nürnberg
Betriebs-GmbH
dauerhafte
Maßnahme
Einordnung aktueller Status:
Im Handlungsfeld Mobilität wurden über 40 unterschiedliche Maßnahmen gemeldet.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich hinter den Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Umsetzung des „Mobilitätsbeschlusses für Nürnberg“ jeweils eine Vielzahl von
Einzelprojekten verbergen. Am 23.03.2023 wurde im Verkehrsausschuss ein eigener
Reporting-Bericht zum „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ vorgelegt (vgl. Beschlussvorlage
Vpl/010/2023), weshalb an dieser Stelle auf eine vertiefende Bewertung der
entsprechenden Maßnahmen verzichtet wird.
Für die Gesamtstadt Nürnberg haben insbesondere die geplanten Großvorhaben (z.B. die
Stadt-Umland-Bahn nach Erlangen/Herzogenaurach) zum weiteren Ausbau des ÖPNV
eine enorme Bedeutung zur Reduzierung der Treibhausgase im Verkehrssektor.
Insgesamt spielt die zunehmende Elektrifizierung der Fahrzeugflotten sowohl der
Stadtverwaltung als auch der Beteiligungen eine wichtige Rolle. Hiermit einher geht auch
der Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Daneben zeigen die gemeldeten Maßnahmen auch ein breites Spektrum an
Anreizstrukturen für die eigenen Mitarbeiter/innen (z.B. Job-Tickets,
Fahrradleasingangebote, „Mit dem Fahrrad zur Arbeit“), um zum Umstieg auf den
Umweltverbund zu motivieren.
4.4. Wirtschaft, Handwerk und Industrie
Zuständige
Status der
Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme Geschäfts-
Umsetzung
bereiche
| 4.4.1 | Kostenlose Solar-Gründach-Check-Aktion für Nürnberger Unternehmen und Vereine | Referat III / Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.3 | Soweit möglich, Einsatz wiederaufbereitbarer Mehrwegartikel | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.5 | Museumsshop im Spielzeugmuseum bietet ausschließlich regional und nachhaltig (ökol., ökon., sozial) hergestellte Waren an; Händler gehören i.d.R. zur Fair Toys Organisation | 2. Bürgermeisterin | in Umsetzung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.7 | Kostenfreie Beratungstage für Nürnberger Unternehmen zu Ressourcen- und Energieeffizienz | Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.9 | Beratungsangebote des Innovations- und Gründerzentrums NKubator | Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.11 | Mehrweg-Gebot auf den Nürnberger Märkten | Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.13 | Bio-Anteil auf den Nürnberger Märkten | Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.15 | Christkindlesmarkt: umweltfreundliche Papiertüten (kein Plastik), Girlanden aus echtem Tannengrün (nachwachsend, kein Plastik), Buden aus einheimischen Hölzern, | Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.4.17 | Wochen- und Stadtteilmärkte fußläufig erreichbar, daher klimaneutral | Referat VII | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme |
Kostenlose Solar-Gründach-Check-Aktion für Nürnberger Unternehmen und
Vereine
Referat III /
Referat VII
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Klinikum
Nürnberg
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Museumsshop im Spielzeugmuseum bietet ausschließlich regional und
nachhaltig (ökol., ökon., sozial) hergestellte Waren an; Händler gehören
i.d.R. zur Fair Toys Organisation
Bürgermeisterin
Dauerhafte
Maßnahme
Kostenfreie Beratungstage für Nürnberger Unternehmen zu Ressourcen- und
Energieeffizienz
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Christkindlesmarkt: umweltfreundliche Papiertüten (kein Plastik), Girlanden
aus echtem Tannengrün (nachwachsend, kein Plastik), Buden aus
einheimischen Hölzern,
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
| 4.4.19 | Förderung von Landwirten mit eigener Biogasanlage, die anstelle Mais eine mehrjährige Blühpflanzenmischung (Veitshöchheimer Hanfmix) anbauen und das Substrat in der Biogasanlage zur Energieerzeugung einsetzen. Steigerung der Biodiversität, Verbesserung der Böden. Trinkwasserschutz. | N-ERGIE | bereits abgeschlossen |
|---|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme |
Förderung von Landwirten mit eigener Biogasanlage, die anstelle Mais eine
mehrjährige Blühpflanzenmischung (Veitshöchheimer Hanfmix) anbauen und
das Substrat in der Biogasanlage zur Energieerzeugung einsetzen.
Steigerung der Biodiversität, Verbesserung der Böden. Trinkwasserschutz.
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
Einordnung aktueller Status:
Für das Handlungsfeld Wirtschaft, Handwerk und Industrie wurden 20
Klimaschutzmaßnahmen gemeldet. Eine Vielzahl der Maßnahmen betrifft verschiedene
Beratungs- und Checkangebote für Unternehmen.
Daneben werden auch im Zuge der Nürnberger Märkte zahlreiche Maßnahmen zur
Vermeidung von unnötigen Verpackungen ergriffen. Dies zielen u.a. auf die Stärkung der
regionalen Kreislaufwirtschaft und die Vermeidung von unnötigen Verpackungen.
Die Rückmeldungen zeigen, dass im Handlungsfeld Wirtschaft, Handel und Industrie der
kommunale Einflussbereich, insbesondere jenseits der städtischen Beteiligungen,
begrenzt ist und außerdem keine systematische Übersicht über die Klimaschutzaktivitäten
der Wirtschaft vorliegt. Allerdings war dies im Rahmen des vorliegenden Statusberichts
auch nicht vollumfänglich möglich.
4.5. Klimaschutz im Alltag
Zuständige
Status der
Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme Geschäfts-
Umsetzung
bereiche
| 4.5.1 | Agenda 21 Fonds: Stadt Nürnberg stellt jedes Jahr einen Zuschuss von 50.000 Euro bereit, um damit nachhaltige Projekte in Nürnberg zu fördern | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
|---|---|---|---|
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.5.3 | EnergieSparProjekt (ESP) der Stadt Nürnberg für Empfänger/innen von Sozialleistungen sowie Geringverdiener/innen | Referat V | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.5.5 | Mitorganisation der CO2-Challenge des Initiativkreises der Klimaschutzmanager/innen der Metropolregion Nürnberg | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.5.7 | Veröffentlichung der Broschüre "Energieeffizienz, Sanieren und Bauen. So wird's gemacht" | Referat III | bereits abgeschlossen |
| in Umsetzung | |||
| 4.5.9 | Beteiligungs- und Informationsformat "Runder Tisch Energie und Klima" | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Bisher nicht umgesetzt | |||
| 4.5.11 | Durchführung von Klimaschutzrundgängen als niederschwelliges Angebot zur Sensibilisierung für den Klimaschutz | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Bisher nicht umgesetzt | |||
| 4.5.13 | BioMetropole Nürnberg zur Förderung der regionalen und biologischen Landwirtschaft (u.a. "Bio erleben") | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.5.15 | Information der Belegschaft über Maßnahmen des Klinikums, Tipps zum Energiesparen am Arbeitsplatz (auch zu Hause anwendbar) und Aufruf Ideen zum Energiesparen an zentrale Stelle zu richten | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.5.17 | Angebot zweier vegetarischer Gerichte (statt eines vegetarischen Gerichts) für Patienten und Beschäftigte | Klinikum Nürnberg | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme |
Agenda 21 Fonds: Stadt Nürnberg stellt jedes Jahr einen Zuschuss von
50.000 Euro bereit, um damit nachhaltige Projekte in Nürnberg zu fördern
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
EnergieSparProjekt (ESP) der Stadt Nürnberg für Empfänger/innen von
Sozialleistungen sowie Geringverdiener/innen
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Mitorganisation der CO2-Challenge des Initiativkreises der
Klimaschutzmanager/innen der Metropolregion Nürnberg
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Veröffentlichung der Broschüre "Energieeffizienz, Sanieren und Bauen. So
wird's gemacht"
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
Bisher nicht
umgesetzt
Durchführung von Klimaschutzrundgängen als niederschwelliges Angebot
zur Sensibilisierung für den Klimaschutz
Dauerhafte
Maßnahme
Bisher nicht
umgesetzt
BioMetropole Nürnberg zur Förderung der regionalen und biologischen
Landwirtschaft (u.a. "Bio erleben")
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Information der Belegschaft über Maßnahmen des Klinikums, Tipps zum
Energiesparen am Arbeitsplatz (auch zu Hause anwendbar) und Aufruf
Ideen zum Energiesparen an zentrale Stelle zu richten
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Angebot zweier vegetarischer Gerichte (statt eines vegetarischen Gerichts)
für Patienten und Beschäftigte
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
| 4.5.19 | CO2-Minderungsprogramm 2022. Förderung einer Vielzahl von Maßnahmen der Bürger*innen | N-ERGIE | Dauerhafte Maßnahme |
|---|---|---|---|
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.5.21 | Schulkooperationen zu Energie- und Mobilitätsthemen mit ca. 10 Schulen. Unterstützung von Projekttagen, P-Seminaren, Lehrer*innenfortbildung | N-ERGIE | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.5.23 | Einsparungen an Wasser, Personalkosten, Treibstoffen usw. durch intelligente Bewässerungs- und Müllentleerungskonzepte/-maßnahmen (IDEK) | Oberbürgermeister, 2. Bürgermeisterin | in Planung |
| in Umsetzung | |||
| 4.5.25 | Organisation und Durchführung von Bürgerentscheiden etc., die sich dem Thema „Klima“ | Oberbürgermeister | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.5.27 | „Drachentour“ im Besucherbereich des Spielzeugmuseums vermittelt leicht verständlich und vergnüglich die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) | 2. Bürgermeisterin | in Planung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.5.29 | Flächen werden z.B. an Vereine, die im Bereich der Umweltbildung tätig sind, überlassen. Auf diesen Flächen wird der Bürgerschaft Wissen zu Umweltthemen vermittelt bzw. Anregungen für eine nachhaltige Lebensweise aufgezeigt | Referat VII | in Umsetzung |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.5.31 | Bewerbung des EnergieSparProjekts (ESP) der Stadt Nürnberg bei Seniorinnen und Senioren über die Seniorennetzwerke | Referat V | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen |
CO2-Minderungsprogramm 2022. Förderung einer Vielzahl von
Maßnahmen der Bürger*innen
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Schulkooperationen zu Energie- und Mobilitätsthemen mit ca. 10 Schulen.
Unterstützung von Projekttagen, P-Seminaren, Lehrer*innenfortbildung
Dauerhafte
Maßnahme
Einsparungen an Wasser, Personalkosten, Treibstoffen usw. durch
intelligente Bewässerungs- und Müllentleerungskonzepte/-maßnahmen
(IDEK)
Oberbürgermeister,
- Bürgermeisterin
Organisation und Durchführung von Bürgerentscheiden etc., die sich dem
Thema „Klima“
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
„Drachentour“ im Besucherbereich des Spielzeugmuseums vermittelt leicht
verständlich und vergnüglich die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten
Nationen (SDGs)
Dauerhafte
Maßnahme
Flächen werden z.B. an Vereine, die im Bereich der Umweltbildung tätig
sind, überlassen. Auf diesen Flächen wird der Bürgerschaft Wissen zu
Umweltthemen vermittelt bzw. Anregungen für eine nachhaltige
Lebensweise aufgezeigt
Dauerhafte
Maßnahme
Bewerbung des EnergieSparProjekts (ESP) der Stadt Nürnberg bei
Seniorinnen und Senioren über die Seniorennetzwerke
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Einordnung aktueller Status:
Ein klimafreundliches Alltagshandeln der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger ist
maßgeblich für die Erreichung der Nürnberger Klimaschutzziele. Mit 32 gemeldeten
Einzelmaßnahmen gibt es bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Angeboten,
überwiegend im Bereich Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, die direkt die
Stadtbevölkerung ansprechen. Dabei fällt auf, dass bereits ein breites Spektrum an
Angeboten existiert mit denen sehr unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden.
Während die Stadt Nürnberg im Gegensatz zu vielen Städten noch kein kommunales
Förderprogramm für Energieeffizienzmaßnahmen hat, werden durch die N-ERGIE im
Rahmen des CO -Minderungsprogramms bereits unterschiedliche Effizienzmaßnahmen 2
gefördert.
4.6. Strategische und regulatorische Maßnahmen
Zuständige
Status der
Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme Geschäfts-
Umsetzung
bereiche
| 4.6.1 | Aufbau einer Stabsabteilung Klimaschutz und personelle Aufstockung des Klimaschutzmanagements | Referat III | in Umsetzung |
|---|---|---|---|
| in Planung | |||
| 4.6.3 | Kommunales Energiemanagement im Hochbauamt, u. a. Monitoring und Maßnahmenumsetzung zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz städtischer Gebäude | Referat VI | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.6.5 | Einführung eines Nachhaltigkeitschecks bei städtischen Hochbaumaßnahmen | Referat VI | in Umsetzung |
| in Umsetzung | |||
| 4.6.7 | Regelmäßiges Monitoring der Entwicklung der Solarenergie in Nürnberg | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.6.9 | Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg | Referat VI | in Umsetzung |
| in Planung | |||
| 4.6.11 | Einführung eines Klima-Baukastens für die Nürnberger Bauleitplanung | Referat VI | Dauerhafte Maßnahme |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.6.13 | Mitwirkung an Initiativkreisen der Metropolregion Nürnberg zu Energie- und Klimaschutzthemen: u.a. zu KWK, Wohnungswirtschaft, erneuerbaren Energien | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| in Umsetzung | |||
| 4.6.15 | Einführung eines "Klima-Checks" (Auswirkungen auf den Klimaschutz) für sämtliche Stadtratsvorlagen | Referat III | Bisher nicht umgesetzt |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.6.17 | Mitgliedschaft und aktive Gremienarbeit im Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e.V. | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme |
Aufbau einer Stabsabteilung Klimaschutz und personelle Aufstockung des
Klimaschutzmanagements
Kommunales Energiemanagement im Hochbauamt, u. a. Monitoring und
Maßnahmenumsetzung zur kontinuierlichen Verbesserung der
Energieeffizienz städtischer Gebäude
Dauerhafte
Maßnahme
Einführung eines Nachhaltigkeitschecks bei städtischen
Hochbaumaßnahmen
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen
und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Mitwirkung an Initiativkreisen der Metropolregion Nürnberg zu Energie- und
Klimaschutzthemen: u.a. zu KWK, Wohnungswirtschaft, erneuerbaren
Energien
Dauerhafte
Maßnahme
Einführung eines "Klima-Checks" (Auswirkungen auf den Klimaschutz) für
sämtliche Stadtratsvorlagen
Bisher nicht
umgesetzt
bereits
abgeschlossen
Mitgliedschaft und aktive Gremienarbeit im Klima-Bündnis der
europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del
Clima e.V.
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
| 4.6.19 | Internationale Zusammenarbeit: Unterstützung der Allianz für Entwicklung und Klima | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.6.21 | Gremienarbeit im Ausschuss für Klima und Umwelt des Deutschen Städtetags sowie im Umweltausschuss des Bayerischen Städtetags | Referat III | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.6.23 | Erstellung eines Baumkatasters zur Grundlage einer CO2-Bewertung aller Bäume im Umgriff des Konzernstandortes (ggf. zur Anerkennung als zukünftige Kompensation) | Flughafen Nürnberg GmbH | bereits abgeschlossen |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.6.25 | Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie inkl. Festlegung von Prioritäten | Klinikum Nürnberg | in Umsetzung |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.6.27 | Projekt zur Fortentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements sowie zur Vorbereitung auf die Berichtspflichten aus der Taxonomie-Gesetzgebung | N-ERGIE | bereits abgeschlossen |
| bereits abgeschlossen | |||
| 4.6.29 | Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichtes | N-ERGIE | bereits abgeschlossen |
| in Umsetzung | |||
| 4.6.31 | Reduzierung von Dienstreisen DiP intern | Oberbürgermeister | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.6.33 | Bereitstellung von Tools für das digitale Arbeiten (z.B. Kanban-Tool, Whiteboard-Tool) zur Ressourceneinsparung (v.a. Papier) | Oberbürgermeister | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.6.35 | Beachtung von ökologischen, sozialen und ethischen Nachhaltigkeitskriterien bei Finanzanlagen in der Stiftungsverwaltung | Referat I/II | Dauerhafte Maßnahme |
| Dauerhafte Maßnahme | |||
| 4.6.37 | Planung und Umsetzung von Desk-Sharing-Konzepten (Einsparung von Büroflächen) | Referat I/II | in Planung |
Internationale Zusammenarbeit: Unterstützung der Allianz für Entwicklung
und Klima
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Gremienarbeit im Ausschuss für Klima und Umwelt des Deutschen
Städtetags sowie im Umweltausschuss des Bayerischen Städtetags
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Erstellung eines Baumkatasters zur Grundlage einer CO2-Bewertung aller
Bäume im Umgriff des Konzernstandortes (ggf. zur Anerkennung als
zukünftige Kompensation)
Flughafen Nürnberg
GmbH
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
bereits
abgeschlossen
Projekt zur Fortentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements sowie zur
Vorbereitung auf die Berichtspflichten aus der Taxonomie-Gesetzgebung
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
bereits
abgeschlossen
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Bereitstellung von Tools für das digitale Arbeiten (z.B. Kanban-Tool,
Whiteboard-Tool) zur Ressourceneinsparung (v.a. Papier)
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Beachtung von ökologischen, sozialen und ethischen
Nachhaltigkeitskriterien bei Finanzanlagen in der Stiftungsverwaltung
Dauerhafte
Maßnahme
Dauerhafte
Maßnahme
Planung und Umsetzung von Desk-Sharing-Konzepten (Einsparung von
Büroflächen)
| in Planung | |||
|---|---|---|---|
| 4.6.39 | Energiemanagement DIN ISO 50001 | NürnbergMesse | Dauerhafte Maßnahme |
| in Planung | |||
| 4.6.41 | Kampagne Energieoffensive Laufende Energie-Einsparung durch organisatorische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Kunden z.B. herabsetzen der Hallentemperaturen, weniger Außenbeleuchtung,… | NürnbergMesse | Dauerhafte Maßnahme |
Dauerhafte
Maßnahme
Kampagne Energieoffensive
Laufende Energie-Einsparung durch organisatorische Maßnahmen in
Zusammenarbeit mit den Kunden z.B. herabsetzen der
Hallentemperaturen, weniger Außenbeleuchtung,…
Dauerhafte
Maßnahme
Einordnung aktueller Status:
Sowohl viele Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung als auch einige städtische
Beteiligungen haben verschiedene strategische und regulatorische
Klimaschutzmaßnahmen zurückgemeldet. Insgesamt gibt es 41 Rückmeldungen. Zu den
häufiger genannten Maßnahmen gehören z.B. die Einführung von
Umweltmanagementsystemen, Treibhausgasbilanzierungen oder
Nachhaltigkeitsberichten.
Daneben zeigt sich, dass für einzelne Handlungsfelder vermehrt strategische Konzepte
(z.B. Wärmeleitplanung, klimaneutrale Stadtverwaltung, städtischer Gebäudebestand)
oder konkrete Planungsvorgaben gemacht werden (Klima-Baukasten für die
Bauleitplanung).
Darüber hinaus ist die Stadt Nürnberg auch in diversen regionalen und überregionalen
Gremien vertreten und setzt sich dort für mehr Klimaschutz ein.
Der gestiegene Wert des kommunalen Klimaschutzes in Nürnberg findet auch in der
personellen Aufstockung des Klimaschutzmanagements seinen Ausdruck.
5. Fazit und Ausblick
Der Bericht zeigt, dass sich die Stadtverwaltung Nürnberg und ihre Eigenbetriebe sowie die städtischen Beteiligungen bereits seit vielen Jahren in den unterschiedlichen Handlungsfeldern für den Klimaschutz engagieren. Ebenfalls deutlich wird, dass diese Aktivitäten seit etwa 2020 ausgebaut wurden.
Bei näherer Betrachtung zeigen die von den Geschäftsbereichen und Beteiligungen gemeldeten Strategien und Maßnahmen anschaulich, an wie vielen unterschiedlichen Stellen Ansatzpunkte für eine verbesserte Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibausgasemissionen bestehen. Deutlich wird aber auch, wie schwierig es in der Praxis ist, die Wirksamkeit der Maßnahmen quantitativ zu erfassen. Zwar wurden für einzelne Maßnahmen durchaus Angaben zu Energie- und CO -Einsparungen gemacht, eine Gesamtbetrachtung der Klimaschutzeffekte der städtischen Maßnahmen lässt sich hieraus aber nicht ableiten. Es bleibt abzuwarten, inwieweit dies ggf. zukünftig im Rahmen eines regelmäßigen Controllings besser möglich sein wird. Ein entsprechendes Controlling- Konzept soll als Teil des Integrierten Klimaschutzkonzepts entwickelt werden. Zusätzlich soll außerdem die gesamtstädtische Treibhausgasbilanzierung ab 2023 jährlich erstellt werden, weshalb zukünftig zeitnähere Aussagen zur Entwicklung der CO -Emissionen möglich sein werden.
Für die gesamtstädtische Klimaneutralität ist der Gebäudebestand eines der zentralen Handlungsfelder. Hier wurde eine Vielzahl an Maßnahmen gemeldet, die von energetischen Gebäudesanierungen, der Erneuerung von Haustechnik bis hin zu vielfältigen Beratungsangeboten für private Immobilienbesitzer reichen. Durch den Sonderfonds Energiemangellange werden bei der Stadt Nürnberg aktuell zahlreiche zusätzliche Effizienzmaßnahmen umgesetzt. Eine Umsetzungslücke gibt es derzeit bei der Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten für Stadtquartiere.
Im Handlungsfeld Energieversorgung liegt ein Schwerpunkt der gemeldeten Aktivitäten beim zunehmenden Ausbau von Photovoltaikanlagen. Bei der Wärmeversorgung sind hingegen noch große Handlungsbedarfe vorhanden. Die gemeldeten Maßnahmen der N-ERGIE verdeutlichen, dass die anstehende Energie- und Wärmewende nur durch einen breiten Technologiemix möglich ist.
Die von den Geschäftsbereichen und Beteiligungen gemeldeten Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität zeigen das die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten bereits voll im Gange ist. Auf gesamtstädtischer Ebene sind neben der Umsetzung des Masterplans nachhaltige Mobilität auch die geplanten Großprojekte zur Stärkung des ÖPNV wichtige Bausteine auf dem Weg zur gesamtstädtischen Klimaneutralität. Ebenso zu nennen sind
aber auch die Maßnahmen, die zum Umstieg auf den Umweltverbund motivieren sollen (z.B. Job-Ticket, Fahrradleasing für Beschäftigte).
Eine Vielzahl der Maßnahmen im Handlungsfeld Wirtschaft, Handwerk und Industrie betrifft vorhandene Beratungs- und Checkangebote für Unternehmen. Daneben gibt es auch verschiedene Aktivitäten durch städtische Dienststellen zur Stärkung der regionalen Kreislaufwirtschaft (z.B. im Rahmen des Marktwesens), die ebenfalls zum Klimaschutz beitragen. Dieser Statusbericht kann jedoch nur die Aktivitäten der Stadtverwaltung und der Beteiligungen abbilden und bietet deshalb keine Übersicht über die tatsächlich im Bereich Wirtschaft, Handwerk und Industrie stattfindenden Effizienz- und Klimaschutzaktivitäten der lokalen Unternehmen.
Im Handlungsfeld Klimaschutz im Alltag sind überwiegend Aktivitäten aufgeführt, welche die Stadtbevölkerung ansprechen und zu einem klimafreundlicheren Verhalten motivieren sollen. Der Schwerpunkt dieser Aktivitäten liegt dabei im Bereich Beratung und Öffentlichkeitsarbeit für unterschiedlichste Zielgruppen. Auffallend ist die große Bandbreit an bereits vorhandenen Angeboten in unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Was es in Nürnberg hingegen aktuell nicht gibt, ist ein kommunales Programm zur Förderung von Effizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien (vgl. Abschnitt mögliche Klimaschutzmaßnahmen).
Neben konkreten Projekten verfolgen viele der befragten Geschäftsbereiche und Beteiligungen auch strategische Klimaschutzansätze. Auf Seiten der Stadtverwaltung sind dies u.a. Leitbilder und Strategien für den eigenen Wirkungsbereich (z.B. den städtischen Gebäudebestand, nachhaltige Beschaffung) aber auch gesamtstädtisch wirksame Ansätze, wie z.B. der Klima-Baukasten für die Bauleitplanung. Aber auch die Beteiligungen verfolgen strategische Ansätze beim Klimaschutz, beispielsweise durch Umweltmanagementsysteme und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Viele der im Statusbericht dargestellten Maßnahmen liegen im direkten Wirkungskreis der Stadtverwaltung Nürnberg. Diese Maßnahmen sind auch Gegenstand des aktuell im Abschluss befindlichen Konzeptes für eine klimaneutrale Stadtverwaltung. Im Rahmen dieses Konzepts werden auch Szenarien erstellt, die eine Wirkungsabschätzung der bereits geplanten Maßnahmen aufzeigen werden. Das Konzept für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2023 im Stadtrat vorgestellt werden.
Mögliche Klimaschutzsofortmaßnahmen
Der Stadtratsbeschluss aus dem Dezember 2022 sieht für den Statusbericht der Klimaschutzmaßnahmen auch die Identifikation von zu ergreifenden Sofortmaßnahmen vor. Aus den vorliegenden Rückmeldungen der Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung sowie der städtischen Beteiligungen lassen sich allerdings nur eingeschränkt direkt Bedarfe für Sofortmaßnahmen ableiten. So wurden nur sehr wenige konkrete Maßnahmen gemeldet, die bisher nicht umgesetzt wurden. An dieser Stelle können daher nur erste Vorschläge für mögliche Sofortmaßnahmen gegeben werden, die es zu diskutieren und ggf. weiter zu konkretisieren gilt.
Bei der Betrachtung der bisher nicht umgesetzten Maßnahmen fällt unter anderem auf, dass die Stadt Nürnberg im Gegensatz zu zahlreichen anderen Kommunen bisher kein kommunales Förderprogramm für Bürger/innen zur Förderung von energetischen Effizienzmaßnahmen oder Erneuerbaren Energien aufgelegt hat. Es wäre daher zu diskutieren, ob hier zukünftig ein eigenes kommunales Förderprogramm aufgelegt werden sollte. Dabei ist allerdings zu beachten, dass kommunale Förderprogramme nur bei einer ausreichenden Mittelausstattung sinnvoll sind, was angesichts der Nürnberger Haushaltssituation derzeit fraglich erscheint. Außerdem verursacht die Abwicklung von Förderanträgen einen hohen Verwaltungsaufwand, der mit zusätzlichen Personalbedarfen einhergeht. Auch wären Fragen einer einkommensorientierten Förderung und der Vermeidung von Mitnahmeeffekten zu klären. Ebenso müssen kommunale Förderungen mit bereits existierenden Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene kompatibel sein. Auf Bundesebene werden die Förderbedingungen für Klimaschutz und Effizienzmaßnahmen derzeit in vielen Bereichen grundsätzlich überarbeitet, weshalb auch hier derzeit Aussagen über ggf. sinnvolle Ergänzungen durch kommunale Förderprogramme schwierig sind.
Ebenfalls bisher nicht systematisch genutzt wird das Instrument der energetischen Sanierungskonzepte für bestehende Stadtquartiere. Auch hier wäre zu diskutieren, ob zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen eingesetzt werden können, um systematisch in die Umsetzung von energetischen Quartierskonzepten einzusteigen. Die Erstellung und Umsetzung dieser Konzepte würde insbesondere nach Vorliegen der geplanten kommunalen Wärmeleitplanung Sinn ergeben, da in deren Rahmen eine kleinräumliche Identifikation von zukünftigen Wärmeversorgungsoptionen und Fokusgebieten stattfindet.
Ein weiterer Bereich in dem umfangreichere Anstrengungen sinnvoll wären, ist die gezielte Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für die Notwendigkeit und die Möglichkeiten zum Klimaschutz. Wie der Statusbericht deutlich zeigt, gibt es seitens der städtischen Dienststellen und Beteiligungen zwar bereits zahlreiche Beratungs-, Informations- und Veranstaltungsangebote zu den Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und
Klimaschutz, jedoch fehlt eine groß angelegte Klimaschutzkampagne, die breite Bevölkerungsschichten erreicht. Wie auch die aktuellen bundespolitischen Diskussionen zum Klimaschutz zeigen, werden Klimaschutzvorgaben zukünftig im Alltag der Bürgerinnen und Bürger immer mehr spürbar. Umso wichtiger ist es, die gesamte Stadtgesellschaft bei der anstehenden Transformation zur Klimaneutralität mitzunehmen. Ein möglicher Einstieg in eine größer angelegte Klimaschutzkampagne bietet sich mit der geplanten Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) an. Im Zuge der Konzepterstellung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Des Weiteren ist die Entwicklung einer Kommunikationskampagne Bestandteil des IKSK. Deren kontinuierliche Umsetzung wird jedoch ebenfalls nur mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen möglich sein.
Hinsichtlich möglicher Sofortmaßnahmen könnte auch der im Jahr 2022 geschaffene Sonderfonds Energiemangellage als Blaupause dienen. In Anbetracht der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise wurden in vielen Geschäftsbereichen kurzfristig wirksame Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung identifiziert und durch einen Sonderfonds in Höhe von fünf Millionen Euro finanziert. Es wäre zu diskutieren, ob ein solcher Fonds im städtischen Haushalt im Sinne eines dauerhaften Klimaschutzfonds verstetigt werden kann, um zusätzliche Finanzmittel für kurzfristig und besonders wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dies würde aber klimapolitisch nur Sinn ergeben, wenn die Maßnahmen tatsächlich zusätzlich bzw. beschleunigt umgesetzt werden und mit den vorhandenen personellen Ressourcen tatsächlich realistisch umsetzbar sind.
Stadt Nürnberg Referat für Umwelt und Gesundheit Hauptmarkt 18 | 90403 Nürnberg www.wir-machen-das-klima.de
Stand: 22.05.2023
Übersicht über die Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Nürnberg und der städtischen Beteiligungen
Nr. Handlungsfeld 1 Handlungsfeld 2 Kurzbezeichnung Maßnahme g B g e f s . c D h a l t u u s m s Ges Z c u h s ä t f ä ts n b d e ig re e i che Zuständige Diensstellen Begin M n a u ß n n d a h E m nd e e der Status der Umsetzung CO2-Einsparung p.a. Anmerkungen
| 1 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Aufbau einer Stabsabteilung Klimaschutz und personelle Aufstockung des Klimaschutzmanagements Referat III Referat III-KS 2021-2023 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
|---|---|---|
| in Planung | ||
| 3 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Erstellung eines Konzepts zur Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 09.02.2021 Referat III Referat III-KS 2021-2023 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 5 Klimaschutz im Alltag Agenda 21 Fonds: Stadt Nürn n b a e c r h g h s a t lt e ig llt e j e P d r e o s je J k a te h i r n e N in ü e r n n b Z e u r s g c z h u u s fö s r v d o e n rn 50.000 Euro bereit, um damit Referat III Referat III seit 1997 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 7 Klimaschutz im Alltag Veranstaltungsreihe "Clever durch den Winter" zum Thema Energiesparen im Haushalt 2. Bürgerm R ei e s f t e e r r a in t V / Referat III / KuF / SHA / Ref. III-KS 2022 | bereits abgeschlossen | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht ggf. Wiederholung in 2023 |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 9 Klimaschutz im Alltag Energieversorgung Solarinitiative Nürnberg als ko S s o te la n r l e o n s e e r s g i B e e im ra t S un ta g d s t - g e u b n i d e t I n N f ü o r rm nb a e ti r o g nsangebot zur Förderung der Referat III Referat III-KS seit 2010 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 11 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Monitoring der Treibhausgasemissionen für das Stadtgebiet Nürnberg Referat III Referat III-KS seit 2015 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht Bisher 2-Jahres-Turnus; zukünftig jährlicher möglich Bericht geplant |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 13 Klimaschutz im Alltag Mitorganisation der CO2-Challenge des Initiativk N re ü is rn e b s e d r e g r Klimaschutzmanager/innen der Metropolregion Referat III Referat III-KS seit 2017 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 15 Klimaschutz im Alltag Gebäude & Energieeffizienz Veröffentlichung der Broschüre "Energieeffizienz, Sanieren und Bauen. So wird's gemacht" Referat III Referat III-KS 2020 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 17 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Sonderfonds Energiemangell N ag ü e B : a D d i , v S er Ö se R z , u K s u ä F tz , l K ic u h K e u E Q ff , i z J i , e B nz C m N a , ß H n V a E hm S e u n S und PV-Anlagen bei u.a. Frh, 28.09.2022 Referat VI Diverses Dienststellen 2022-2024 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 19 Klimaschutz im Alltag Energieversorgung Einführung eines stadtweiten Solar- und Gründachkatasters 09.02.2022 Referat III Referat III-KS, UwA 2023 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 21 Energieversorgung Umsetzung Pilotprojekt "Klimaneutraler T H i a e c rg k a s r c t h en n it 2 z 0 e 3 l- 0 B " H ( K u. W a. ) Ausbau Nahwärmenetz, Umstellung auf 26.10.2022 3. Bürgermeister Tg 2023-2030 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 23 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Einführung eines Klimabeirats zu K r l E im in a b n i e n u d t u r n al g it ä d t e N r Z ür iv n i b lg e e r s g e s llschaft in die Transformation zur 18.05.2022 Referat III Referat III-KS 2023 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 25 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Einführung eines Klima-Baukastens für die Nürnberger Bauleitplanung 22.07.2021 Referat VI Stpl 2021 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 27 Gebäude & Energieeffizienz Sukzessive Umstellung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet auf LED-Leuchtmittel 3. Bürgermeister SÖR seit 2011 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 29 Gebäude & Energieeffizienz Klimaschutz im Alltag Sonderaktionen zur kostenlosen Ene N rg ü i r e n b b e e r r a g t e u r n B g ü in g e K r o /in op n e e r n ation mit der Verbraucherzentrale für Referat III Referat III-KS seit 2021 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht Ausweitung abhängig von den Kapazitäten der möglich Energieberater bei der Verbraucherzentrale |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 31 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Leitbild "Green Festivals Nürnberg" zum nachhaltigen Veranstaltungsmanagement 2. Bürgermeisterin, Referat III Pb, KuF seit 2020 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 33 Energieversorgung Einsatz und Ausbau der Solarthermie- und F P re h ib o ä to d v e o r l n taiknutzung in den städtischen Hallen- und 3. Bürgermeister NüBad | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Bisher nicht umgesetzt | ||
| 35 Klimaschutz im Alltag Eigenes städtisches E F ff ö iz r i d e e n r z p m ro a g ß r n a a m h m m e fü n r u B n ü d r g E e r r n /i e n u n e e r n b a z r u e r n F E ör n d e e r r g u ie n n g von energetischen Referat III Referat III-KS | Bisher nicht umgesetzt | Quantifizierung nicht Aktuell keine finanziellen und personellen möglich Ressourcen vorhanden |
| bereits abgeschlossen | ||
| 37 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Klimaschutz im Alltag Fonds für Klimaschutz und nachh K a l l i t m ig a e s E c n h t u w tz ic p k r l o u j n ek g t e in n d in e r d M er e R tro e p g o io lr n egion Nürnberg zur Förderung von 16.12.2020 Referat III Referat III-KS seit 2022 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 39 Klimaschutz im Alltag Umfassende Klimaschutzkampagne zur Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für den Klimaschutz Referat III Referat III-KS | Bisher nicht umgesetzt | Quantifizierung nicht Letzte Kampagne 2015; aktuell keine finanziellen möglich und personellen Ressourcen vorhanden |
| in Umsetzung | ||
| 41 Mobilität Masterplan nachhaltige S M tad o t b g il e it b ä i t e - t, R d a u d rc v h e g r ä k n e g h ig r: e s u . u a n . d ko k n o t m in f u o ie rt r a li b c l h e e s r R A a u d s w b e a g u e d n e e r t z Fahrradabstellplätze im 27.01.2021 Referat VI Vpl seit 2021 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 43 Mobilität Masterplan nachhaltige Mobilität - F fü u r ß F v u e ß rk g e ä h n r g : e u ri . n a n . e fu n ß u g n ä d n g F e u r ß fr g e ä u n n g d e li r che Stadtteilprojekte, sichere Wege 27.01.2021 Referat VI Vpl seit 2021 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 45 Mobilität "ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030 "M ": o A b u il s it b ä a ts u b d e e sc s h Ö lu P s N s V fü , r K N o ü n r k n r b e e tis rg ie " rung der Maßnahmen aus dem 22.07.2021 Referat VI Vpl seit 2021 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 47 Mobilität Radverkehrsstrategie "Nürnberg steigt F a ö u rd f" e , r F u o n r g ts d c e h s r e R ib a u d n v g e r 2 k 0 e 2 h 2 rs : Auflistung geplanter Maßnahmen zur 07.07.2022 Referat VI Vpl seit 2022 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 49 Mobilität Umstellung Parkraumb ö ew ffe ir n ts tl c ic h h a e ft n u n S g te in llp d lä e t r z e A l i t n s t k a o d s t: t e U n m pf w lic a h n t d ig lu e n S g t a e l l l l e p r lä k tz o e stenfreien Stellplätze im 13.12.2018 Referat VI Vpl 2021 - 2022 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 51 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Einführung eines "Klima-Checks" (Auswirkungen auf den Klimaschutz) für sämtliche Stadtratsvorlagen Referat III Referat III-KS | Bisher nicht umgesetzt | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht Nachhal B tig C e k i h e H e it c o s k c c h h d b e e a c rz u k e m b it a e i ß r n e n i V t a s o h r o m b b e e li r g n e a i i t s t u o t n r e i g s in c h; SDG- |
| bereits abgeschlossen | ||
| 53 Gebäude & Energieeffizienz Signifikante Energieeffizienzsteigerung durch Umzug des städtischen Rechenzentrums (Primärzentrum) Referat I/II IT 2024 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 55 Gebäude & Energieeffizienz Stadtverwaltung: Sukzessiver Austaus E ch n e v r o g n ie s e t f a fi t z io ie n n ä z ren PCs gegen Notebooks mit höherer Referat I/II IT | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 57 Gebäude & Energieeffizienz Einkauf von Recyclingpapier ("Blauer S E t n ad g t e v l" e - r z w e a rt l i t f u iz n ie g r t) für alle Standarddruckprodukte der Referat I/II ZD seit 2009 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 59 Energieversorgung Klärwerk: Ausbau der Eigenstromer m ze in u i g m u a n l g e m au G f a 8 s 5 f a % c k d e u lb rc e h tr i V eb e . rbesserung der Klärgasnutzung und Referat III SUN bis 2030 | in Planung | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht Einsparung ca. 4.136 Mwh/a |
| in Umsetzung | ||
| 61 Gebäude & Energieeffizienz Klärwerk: Ausbau des Energieman e a i g n m es e n E t n sy e s rg te ie m c s o , n E tr n ol e li r n g g ie s v y e s r te b m rä s uche werden transparenter, Aufbau Referat III SUN | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| in Planung | ||
| 63 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Mitgliedschaft und aktive Gremien d a e r r b R ei e t g im en K w l ä im ld a e - r B /A ü l n ia d n n z is a d d e e r l C eu li r m o a p ä e is .V c . h en Städte mit indigenen Völkern Referat III Referat III-KS seit 1994 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 65 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Internationale Zusammenarbeit: Unterstützung der Allianz für Entwicklung und Klima Referat III Referat III-KS | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 67 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Gremienarbeit im Au U ss m c w h e u l s ta s u f s ü s r c K h l u im s a s u de n s d B U a m y w er e is lt c d h e e s n D S e tä u d ts t c e h ta e g n s Städtetags sowie im Referat III Referat III | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 69 Klimaschutz im Alltag BioMetropole Nürnberg zur Förderung zur Förd "B e i r o u n e g rl e d b e e r n r " e ) gionalen und biologischen Landwirtschaft (u.a. Referat III Referat III seit 2003 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 71 Klimaschutz im Alltag Umweltbildung: Energie- und Umweltstation Nürnberg am Wöhrder See Referat III, Referat IV Referat III, IPSN seit 2020 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 73 Gebäude & Energieeffizienz Bewer E bu n n er g g K ie l e ä f r f w iz e ie rk n z im m W it d e e tt m be P w r e o r j b e k K t l " im Er a n a e k u ti e v r e u n K g o m de m r u B n e e lü 2 ft 0 u 2 n 3 g in de d r e S r c K h a w te a g c o h r l i a e s R tb e e s le s b o u u n rc g e " n und Referat III SUN 2023 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| in Planung | ||
|---|---|---|
| 75 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung ASN: Umstellung der Beleuchtung Fahrzeughalle auf LED Referat III ASN 2026 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 77 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Einsatz Turbo- statt E-Pumpen in Müllverbrennungsanlage Referat III ASN offen | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Planung | ||
| 79 Mobilität Mobilität Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebe (Batterie, Brennstoffzelle) Referat III ASN Test ab 2023 | in Planung | ca. 20 t je Fahrzeug und Jahr |
| bereits abgeschlossen | ||
| 81 Mobilität Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Einführung alternativer Kraftstoffe, hier F : l E ot r t s e a n t f z a h D r i z e e s u e g l/ e Benzin gegen GTL Fuel für unsere 400 Flughafen Nürnberg GmbH C C e e n n t C t e e e r r n K B t o e e n r tr z U ie e m b rn s w e te e in c lt k h a n u ik f 2021 | bereits abgeschlossen | Shell GTL Fuel ist ein synthetischer Dieselkraftstoff, der aus 500 t her E kö rd m g m as li c g h e e w r o D n i n es e e n l w u i n rd d . h E il r f t v s e o rb , r lo e k n a n l t e s E a m ub is e s re io r n a e l n s zu reduzieren. Bei der Verbrennung entstehen weniger |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| Center Elektro- und 83 Energieversorgung Umstellung auf Ökostrom Flughafen Nürnberg GmbH Kommunikationstechnik 2018 FNEG | bereits abgeschlossen | 10.000 t Die Emissionen V w er e s r o d r e g n e r d s u a rc u h sg K e l g im lic a h s e c n h . u tzprojekte des |
| bereits abgeschlossen | ||
| 85 Energieversorgung Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Umstelllung herkömmliches Heizöl auf GTL-Heating Flughafen Nürnberg GmbH C C e e n n t C t e e e r r n K B t o e e n r tr z U ie e m b rn s w e te e in c lt k h a n u ik f 2024 | Bisher nicht umgesetzt | Prüfung vorhandener Geräte auf Verträglichkeitläuft 500 t bereits, erste Prüfungen ergaben keine Kompatilität z. B. in Brennern der Energiezentrale |
| Bisher nicht umgesetzt | ||
| Center Elektro- und 87 Gebäude & Energieeffizienz Vorfeldbeleuchtung Umrüstung auf LED Flughafen Nürnberg GmbH Kommunikationstechnik ab 2023 FNEG | in Planung | 168 t ca. 400.000kWh Stro k m W e h in sparung, 420g co² / |
| bereits abgeschlossen | ||
| Center Elektro- und 89 Mobilität Errichtung von Schnelladestationen am Vorplatz des Flughafens Flughafen Nürnberg GmbH Kommunikationstechnik 2023 FNEG | in Planung | Quantifizierung nicht 2 Doppellader mit je 150kW im öffentlichen möglich Bereich zur Förderung der E-Mobilität |
| bereits abgeschlossen | ||
| 91 Gebäude & Energieeffizienz Transfer Control Terminal Energetische Modernisierung der RLT-Anlage TC3 Flughafen Nürnberg GmbH Center Betriebstechnik 2022 | bereits abgeschlossen | 36 t Einsparung wird dauerhaft erwartet |
| in Planung | ||
| 93 Energieversorgung Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Hydraulischer Abgleich des Wärmenetzes Flughafen Nürnberg GmbH Center Betriebstechnik 2022-2023 | bereits abgeschlossen | 70 t Einsparung wird dauerhaft erwartet |
| in Planung | ||
| Center Elektro- und 95 Energieversorgung Errichtung PV-Anlage Südwestlich Gelände (Landseite) Flughafen Nürnberg GmbH Kommunikationstechnik 2022-2025 FNEG | in Planung | Genehmigungsrechtlich in Planung 2.130 t ca. 5.072.000 kWh/a |
| bereits abgeschlossen | ||
| Center Elektro- und 97 Energieversorgung Errichtung PV Anlage auf Parkhaus 4 Flughafen Nürnberg GmbH Kommunikationstechnik 2022 FNEG | bereits abgeschlossen | 357 t ca. 851.000 kWh/a |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 99 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Umsetzung von Photovoltaik bei Neubauten (wenn möglich) Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 2011 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht Bei dauerhaften Maßnahmen ist der jeweils möglich frühere Beginn benannt |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| Verwendung von schadstoffarmen Produkten (z.B. Baumaterialien wie Beton u. Holz) und besonders 101 Gebäude & Energieeffizienz schadstoff- und emmissionsarmen Produkten Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 2004 (bei Farben, Lacken, Böden inkl. Kleber) | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht Bei dauerhaften Maßnahmen ist der jeweils möglich frühere Beginn benannt |
| in Umsetzung | ||
| Klinikum Nürnberg Nord, Haus 47, Erneuerung der Hörsaallüftung, vorher Dauerläufer jetzt 103 Gebäude & Energieeffizienz bedarfsoptimiert mit Wärmerückgewinnung und Steuerung über CO2 Regelung Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg 2021-2022 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| bereits abgeschlossen | ||
| 105 Gebäude & Energieeffizienz Klinikum Nürnberg Nord und Süd, Laufende Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg 2020-2025 | in Umsetzung | ca. 940 Tonnen CO2/a |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 107 Gebäude & Energieeffizienz Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische T Z e i i e ln l a d h e m s e P r a o n je d k e te m s P w r a o r j , e d kt e n K L K I l K im G a r s e c e h n u t u z n i d n Q de u n a l K ifi r z a ie n r k u e n n g h ä e u in s e e r r K n l z im u a v m er a a n n a k g e e r r n in . . Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg 2019-2022 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 109 Energieversorgung (auc V h e b r e s i o d rg e u r n U g m d s e e s t z g u e n s g a m vo te n n N K e l u in b ik a u u m te s n ) N P o r r i d m u ä n re d n S er ü g d ie m fa it k t F o e r r f n P w ,F ä W rm = e 0 ,00 Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 1997 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht Bei dauerhaften Maßnahmen ist der jeweils möglich frühere Beginn benannt |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 111 Mobilität Angebot des Fahrradleasings (Ausschreibung gemeinsam mit der Stadt Nürnberg) Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 2022 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 113 Mobilität Planung von E-Ladestationen für Fahrräder im Klinikum Nürnberg Süd Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg 2023 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 115 Mobilität Zurverfügungstellung eines firmeneigenen E-Autos mit einer eigenen E-Ladesäule für betriebliche Fahrten Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 2020 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 117 Mobilität Anschluss an Mitmachaktion "Mit dem Rad zur A N r ü b r e n it b " e ( r ü g b ) er AOK) und "Stadradeln Nürnberg" (über Stadt Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit über 20 Jahren | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht Bei dauerhaften Maßnahmen ist der jeweils möglich frühere Beginn benannt |
| bereits abgeschlossen | ||
| 119 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Bezug regionaler Lebensmittel sowie Lebensmittel in Bioqualität Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg se v it e m rs e tä h r r k e t r e a n b J 2 a 0 h 1 r 8 en, | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 121 Klimaschutz im Alltag Inform (a a u t c io h n z d u e H r B au e s le e g a s n c w ha e f n t d ü b b a e r r ) M un a d ß n A a u h fr m u e f n Id d e e e s n K zu lin m ik E u n m e s r , g T ie i s p p p a s r z e u n m a n E z n e e n rg tr i a e l s e p S ar t e e n lle a z m u A ric rb h e te it n sp latz Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 2022 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 123 Klimaschutz im Alltag Angebot zweier vegetarischer Gerichte (statt eines vegetarischen Gerichts) für Patienten und Beschäftigte Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 2022 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 125 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie inkl. Festlegung von Prioritäten Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnberg seit 2020 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| bereits abgeschlossen | ||
| 127 Energieversorgung Mobilität Ausbau der Ladepunkte für Elek L t a ro d m es o ä b u il l i e tä n t ( im =1 ö 8 f 2 fe L n a tl d c e ih p e u n n R kt a e u n m ) im Jahr 2021. Ausbau von 91 N-ERGIE N-ERGIE 2021 | bereits abgeschlossen | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht auch außerhalb des Stadtgebietes |
| bereits abgeschlossen | ||
| Bau und Inbetriebnahme des "Parkhauses der Zukunft" in Sandreuth. Quartiersparkhaus mit 128 AC- 129 Energieversorgung Mobilität Ladepunkten für Elektrofahrzeugen, PV-Dachanlage mit 99 kWp, Batteriespeicher mit 112 kWh Kapazität N-ERGIE N-ERGIE 2019-2021 sowie DC-Ladepunkten | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht zus#tzlich noch Ladepunkte für 20 E-Bikes und 5 möglich E-Roller |
| in Planung | ||
| 131 Energieversorgung Energieversorgung Elektrolyseur am Standort Sandreuth N-ERGIE N-ERGIE ab 2022 | in Planung | Quantifizierung nicht Entscheidung über weiteres Vorgehen vermutlich möglich Ende 2023; abhängig von Förderzuschüssen |
| in Umsetzung | ||
| 133 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Energieversorgung Projekt zur Fortentwi B ck e l r u ic n h g t s d p e f s li c N h a te c n h h a a u l s ti g d k e e r i t T s a m x a o n n a o g m e i m e- e G n e ts s e s t o z w ge ie b u zu n r g Vorbereitung auf die N-ERGIE N-ERGIE 2022 | bereits abgeschlossen | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht K B ri e P te r r i r c o ie h je n t k s t d w d u e i r s e c e n h n t d d T e e a n r x V G o o n e r o s b m e e t r i z e e g i n t e u a b n c e g h r z b D u is e m f E i n A n it d u io e fb n 2 a d 0 u e 2 r 4 |
| bereits abgeschlossen | ||
| 135 Mobilität Mobilität Umstellung F d a e h r r V d A ie G ns -B t ü u b s e s r fl f o ü t h te rt . a E uf n E de -B 2 u 0 s 2 s 2 e ; s i i n n s d g s e o s m am it t 4 w 6 u E rd le e k n tr o 3 b 9 u z s u s s e ä i t m zl ic R h e e g e E l l b e e k t t r r i o e b b usse in den VAG VAG 2021 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht Umstellung Busflotte wird in Folgejahren möglich fortgesetzt |
| bereits abgeschlossen | ||
| 137 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Energieversorgung Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichtes N-ERGIE N-ERGIE 2022 | bereits abgeschlossen | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht unter www.n-ergie.de abrufbar |
| bereits abgeschlossen | ||
| 139 Energieversorgung Energieversorgung Austausch/Ersatz von Turbinen und A T nl u a r g b e in n e te n c - h H ni 2 k - i r m ea K d r y aftwerk Sandreuth. Einbau modernster N-ERGIE N-ERGIE 2021-2022 | bereits abgeschlossen | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht Erhöhung der Leistung. Erhöhung der Effizienz. |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 141 Klimaschutz im Alltag Klimaschutz im Alltag Projekt "Schüler*innen erforschen Elektromobilität" N-ERGIE N-ERGIE 2022 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht In Kooperation mit der Deutschen Umwelt-Aktion möglich e.V. |
| in Planung | ||
| 143 Klimaschutz im Alltag Klimaschutz im Alltag Schulkooperationen P zu ro E je n k e tt r a g g ie e - n u , n P d -S M e o m b i i n li a tä re ts n th , e L m eh e r n e r m *in it n c e a n . f 1 o 0 rr t S b c ild h u u n le g n. Unterstützung von N-ERGIE N-ERGIE ab 2013 | Dauerhafte Maßnahme | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht Schulen in Nürnberg und der Region |
| bereits abgeschlossen | ||
| 145 Energieversorgung Energieversorgung Inbetriebnahme der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Martinsheim/Marktbreit und Röthlein N-ERGIE N-ERGIE 2022 | bereits abgeschlossen | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht installierte Leistung (Anteil N-ERGIE): 30,3 MWp |
| bereits abgeschlossen | ||
|---|---|---|
| 147 Energieversorgung Energieversorgung Energiesparberatung für Kunden N-ERGIE N-ERGIE | Dauerhafte Maßnahme | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht In Kooperation mit der Stadt Nürnberg |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 149 Mobilität Gebäude & Energieeffizienz Energieeffizienzmanagement VAG VAG | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 151 Gebäude & Energieeffizienz Klimaschutz im Alltag BoB ist nach § H 9 e 7 iz G un E g G s a v n e l r a p g fl e ic n h z te u t , v v e o rf n o l d g e e r n S ,g c g h f. o m rn i s t t V e e in r f w e a g l e tu rn n g g s e z m w e a l n d g e t d e u M rc ä h n z g u e s l e a tz n e R n. egelungen der Referat VI BoB seit 2022 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 153 Mobilität Erneuerung einer U-Bahninfrastruktur (Planung und Baudurchführung) Referat VI UB seit den 1980-er Jahren | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| in Planung | ||
| 155 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Maßnah e m in e s n c z h u l. r M In a s ß ta n n a d h s m e e tz n u n zu g r u V n e d r b z e u s m s e A r u u s n b g a d u e d r e E r n K e o rg n i g e r e e f s fi s z h ie a n ll z e u fü n r d K z u u l r t u E r n e e n r t g w i i e c v k e lu rs n o g r s g m u a n ß g nahmen 15.12.2021 Referat VI Ref.VI/PBD 2021 - 2025 | in Planung | in Ermitlung |
| in Umsetzung | ||
| 157 Mobilität Klimaschutz im Alltag StUB - Stadt-Umland-Bahn 16.04.2016 Oberbürgermeister, Ref. VI BgA fortlaufend | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 159 Klimaschutz im Alltag Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Einsparungen an Wasser, M P ü e ll r e s n o t n le a e lk re o u s n te g n s , k T o r n e z ib e s p t t o e f / f - e m n a u ß s n w a . h d m u e r n ch ( I i D nt E e K lli ) gente Bewässerungs- und Obe B r ü b r ü g r e g r e m rm ei e st is e t r e in r, 2. BgA/SE, DIP, SÖR Frühjahr 2023 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 161 Klimaschutz im Alltag Organisation und Durchführung von Bürgerentscheiden etc., die sich dem Thema „Klima“ Oberbürgermeister StA/2 laufend | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 163 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Reduzierung von Dienstreisen DiP intern Oberbürgermeister DiP | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 165 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Bereitstellung von Tools für R d e a s s s o d u ig r i c ta e l n e e A in r s b p e a it r e u n n ( g z . ( B v. . a K . a P n a b p a ie n r - ) Tool, Whiteboard-Tool) zur Oberbürgermeister DiP | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 167 Energieversorgung Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Einstellung der Beleuchtung von historisc D h u e n n k G elh e e bä it u b d is e n 2 , 3 D U e h n r kmäler und Fassaden von Einbrauch der 2 R 8. e 0 f 9 e J . r u 2 e l 0 n i 2 2 te 2 0 n 2 S r 2 u t , a n d d t e ra ; t Oberbürgermeister BgA/2 ab 19.07.2022 b.a.W. | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 169 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Beachtung von ökologischen, sozialen un S d t e ift t u h n is g c s h v e e n r w N a a lt c u h n h g altigkeitskriterien bei Finanzanlagen in der Referat I/II Stk seit … | Dauerhafte Maßnahme | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht Grundsatzbeschluss ÄR und FA am 22.03.2017 |
| in Umsetzung | ||
| 171 Gebäude & Energieeffizienz Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Einführung der stadtweiten eRechnung Referat I/II KaSt seit 2021 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 173 Mobilität Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten der Stadt Nürnberg inkl. Eigenbetriebe Referat I/II PA seit 15.09.2022 | Dauerhafte Maßnahme | 117,09 t (CO2-Einsparung hochgerechnet für das Jahr 2023 aus der |
| in Umsetzung | ||
| 175 Gebäude & Energieeffizienz Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Digitalisierung HR-Arbeit (Einführung ePersonalakte, Einführung Learning Managament-System) Referat I/II PA seit … | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 177 Gebäude & Energieeffizienz Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Bewerbermanagementsoftware BeeSite seit 2020 P a a ls p i d e a r) uerhafte Maßnahme (Ressourceneinsparung, v.a. Referat I/II PA seit 2020 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 179 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Möglichkeit zur Nutzung und Verstärkung von Homeoffice (Einsparung von Auto-km beim Pendeln) Referat I/II Ref I/II seit … | Dauerhafte Maßnahme | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht u A .a rb f . l e e "R i x ts i a b f h o le m r m A e e r n b n d e i b i e t e s n i f s o d t r v e m e r e r S e n t in ) a b d v a t o r m N u ü n 1 r g 7 n b . ü 0 e b 5 r e g .2 r " 0 f ( le 2 R x 2 D ib V le |
| in Planung | ||
| 181 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung M B u a se u u lic m h s e g u e n b d ä u e d n e e r ( g A e u t s is t c a h u e s c S h a F n e ie n r s u t n e g r, d D e ä s m M m u u s n e g u m de s s I n D d a u c s h tr s ie , k P u h lt o u to r v im ol t d a e ik n k a m uf a d lg a e s s D ch a ü c t h z t e e t n c .) 2. Bürgermeisterin, Referat VI KuM + H 2023-2025 | in Umsetzung | C 30 O E 2 t n e C e q O r /a g 2 ; . e P S q V a /a n - ; A . : z n u c l a a sä . g 9 e tz : l t i c c a h . Erweite u r n un d g E d in e s r p P e V is u ü n b g e r i n d a s s tä g d a t. n S ze tr o D m a n c e h t z möglich |
| bereits abgeschlossen | ||
| 183 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Winterschließzeit im „Cube 600“, Memorium Nürnberger Prozesse (Fürther Straße 104) 2. Bürgermeisterin KuM 2023-2024 | in Umsetzung | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht Das 0 M 2. e O m k o t r o R iu b a m e h r m N 2 e ü 0 n r 2 n 3 e b i e b n r i e s g r e 2 „ r 9 r e P . g F r r o e e z b s e r s s u i s v a e e r n s 2 c 0 h 2 l 4 ie ß im t von |
| in Planung | ||
| 185 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Klimaschutz im Alltag Museumsshop h i e m r g S e p s i t e e l l z lt e e u W gm a u re s n e u a m n; b H ie ä t n e d t l a e u r s g s e c h h ö li r e e ß n l ic i.d h . R re . g z io u n r a F l a u ir n T d o n y a s c h O h rg a a lti n g i s ( a ö t k io o n l., ökon., sozial) 2. Bürgermeisterin KuM laufend | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Planung | ||
| 187 Gebäude & Energieeffizienz Umste H llu ir n s g v o d g e e r l s g a e a s l a a m u t f e L n E M D u ( s B e U um se sb it e 2 le 0 u 1 c 9 h , t g u r n ö g ß t ( e In n n te e i n ls r ä 2 u 0 m 22 e ) u d m e g s e M se u t s z e t, u R m e s T t u i c n h P e l r a s n c u h n lo g ss und 2. Bürgermeisterin KuM seit 2019 | in Umsetzung | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht größten teils in 2022 umgesetzt, Rest in Planung |
| in Planung | ||
| 189 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Sanierung und Umnutzung Bahnhof Dutzendeteich 2. Bürgermeisterin 2. BM / St R ab P s T s G telle ehem. | in Planung | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht en D e M a r s g it e G d ti e e s r b c S ä h u e a d n S e ie a w r n u i i r n e d r g u g u n e n g g d e f ü n U r w m d ä e n r n t u ig t W z m u ä u it r n m G g e a w s s i c r b h d e u e h t i z e n i e u z n t. d |
| Bisher nicht umgesetzt | ||
| 191 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Hochbaupauschale 2. Bürgermeisterin, Referat VI ZD/1 D i ( e H n V st E s ) t , e d lle iv n erse fortlaufend | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 193 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Kostenfreie Nachhaltigkeits-Checks für KMU in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network Referat VII WiF seit 2022 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 195 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Energieversorgung Innovationsberatungstage Nürnberg Referat VII WiF seit 2017 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 197 Gebäude & Energieeffizienz Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Bayerisches Modernisierung M sp ie r t o w g o ra h m nr m au - m F ö - r N d a e c ru h n h g a l v ti o g n ke M its o z d u e s r c n h is u ie s r s ung und Instandsetzung von Ref VII SW seit 2022 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 199 Gebäude & Energieeffizienz Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Ökozulage städtischer Zuschuss "100 Häuser für 100 Familien"-Programm Ref VII SW P Ö r k o o g z r u a l m ag m e s s e e it it 1 2 9 0 9 0 9 6 ; | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 201 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Klimaschutz im Alltag Mehrweg-Gebot auf den Nürnberger Märkten Referat VII ML | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 203 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Klimaschutz im Alltag Bio-Anteil auf den Nürnberger Märkten Referat VII ML 2003 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 205 Gebäude & Energieeffizienz Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Energetische Sanierung der Ladenzeile und der Dächer der Mietwohnungen am Großmarkt Referat VII / Referat VI ML und H | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 207 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Klimaschutz im Alltag Grüne Stoffbeutel auf dem Wochenmarkt Referat VII ML | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 209 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Klimaschutz im Alltag Geringerer Gebührentarif für regionale Anbieter von Obst und Gemüse Referat VII ML | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 211 Energieversorgung Gebäude & Energieeffizienz Handwerkerhof Nürn H be e r i g zu , E ng n s e a rg n e la ti g s e c h (F e e S rn a w ni ä e r r m un e g s d ta e t r t z B w e e s i t a G n a d s g t e h b e ä rm ud e e n und Optimierung der Referat VII / Referat VI LA | Dauerhafte Maßnahme | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht Optim d g e i e e r p r u G rü n e f g t b s u ä m n u ö d d g e e b li n c e t h s s k t p a e r n e it d c e h n w e z i n r u d d r e s E u M n k e z a r e ß g s n i s e a i e v h i e n m s a e p u n a f rung |
| in Umsetzung |
| 213 Mobilität Kontinuierliche Elektrifizierung des Fuhrparks (Tiergarten) 3. Bürgermeister Tg seit 2018 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
|---|---|---|
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 215 Gebäude & Energieeffizienz Kontinuierliche Reduzierung des Energie- & Wasserverbrauchs 3. Bürgermeister Tg seit 2006 | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 217 Gebäude & Energieeffizienz Sukzessive Umstellung der Gebäudebeleuchtung in den Bädern auf LED-Leuchtmittel 3. Bürgermeister NüBad seit 2021 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 219 Gebäude & Energieeffizienz Klimaschutz im Alltag Studie "WohnLb" zur Erfassung der tatsäc g h e li r c in h g e e n m W E o i h n n ko s m itu m at e io n n von Haushalten mit Leistungsbezug und Referat V SHA 01.01.23 bis 31.08.23 | in Umsetzung | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht tatsä D c S i h e l a i S c n h t i u e e r d n u i e n W g e o s rm z h u n ö s s g t i a l t i u c n a h d t t e i o d s n i e d , e d E r e r s f H a a G s u s e s u b h n ä a g u l t d d e e e - r und |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 221 Klimaschutz im Alltag Ehrenamtlichentreffen z A u n m sp T re h c e h m p a a r E tn n e e r r g fü ie r s S p e a n re io n r i m nn it e E n h u re n n d a S m e t n lic io h r e e n n als Multiplikatoren und Referat V SenA 2022 | bereits abgeschlossen | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht ggf. Wiederholung in 2023 |
| in Planung | ||
| 223 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Erhöhu P n h g o t d o e v s o l G ta e ik b a ä n u la d g e e s t ( a 2 n 1 d 0 a r k d W s p v ) o , n B K a f tt w e r 4 ie 0 s a p u ei f c K h f e w r ( 4 2 0 6 8 P l k u W s i ) . , V N .m eu . S ba o u le A -W ug ä u rm st e -M pu e m ie p r- e H ( a 2 u 1 s 0 kW), Referat V NüSt 2020-2023 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 225 Gebäude & Energieeffizienz Sonderfonds E L n E er D gi - e T m ec a h n n g i e k l l u ag n e d : E E r n n e e r u g e ie ru a n u g d it d / e E r H ffi e z i i z e u n n z g m s a re ß g n e a l h u m ng e n im , U S m eb rü a s s t t u ia n n g s p B i e ta le l uchtungen auf 28.09.2022 Referat V, VI NüSt 2023-2024 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Planung | ||
| 227 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Klimaschutz im Alltag Wo k r o k n s k h r o e p te m r p it ä a d ll . e A n u F ft ü ra h g ru l n ei g te s t k r s ä ic ft h e n d a d r e a r u s s t ä a d b M t ? i a s W ß ch n a e a s n h m t K u e n it n a w ? s i “ r : b „K er li e m it a s w u a n n d d w el a f s ä n s g in t d in w d e e it r e K re it a S c a h n r i – tt e w u e n lc d h er Referat V J 06.07.2023 | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 229 Energieversorgung Gebäude & Energieeffizienz Modul 1 des wasserstoffbasierten Hybridkraftwerks - Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher 24.06.2022 NürnbergMesse NürnbergMesse 2023-2024 | in Umsetzung | 7.200 to "Spatenstich" am 2 M 4. P 03 S .2 ö 0 d 2 e 3 r mit OB König und |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 231 Strategis M ch a e ß n & a r h e m gu e l n atorische Gebäude & Energieeffizienz Einführung Umweltmanagement DIN ISO 14001 NürnbergMesse NürnbergMesse 2023 | in Planung | Quanti m fiz ö ie g r li u c n h g nicht erstes Audit ist für Ende 2023 geplant |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 233 Mobilität bedarfsgerechte Erweiterung der E-Ladesäulen auf dem NM Gelände NürnbergMesse NürnbergMesse laufend | Dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 235 Mobilität Bau einer E-Lade-Station IGZ IGZ 2022-2023 | bereits abgeschlossen | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 237 Energieversorgung Photovoltaik-Anlage IGZ IGZ | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Planung | ||
| 239 Gebäude & Energieeffizienz (Dauerhafte) Senkung des Heizverbrauches durch Abstellung der Heizkörper in den Allgemeinflächen IGZ IGZ seit 2022 | in Umsetzung | Quantifizierung nicht möglich |
| in Umsetzung | ||
| 241 Gebäude & Energieeffizienz Einbau von energieeffizienten Fenstern IGZ IGZ | in Planung | Quantifizierung nicht möglich |
| bereits abgeschlossen | ||
| 243 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Fernwärme: Sä d m e t n lic n h ä e c C hs o t n e t n ra f c ü t n in f g J a a n h la re g n e n v o d n e r G W as o h a n u a f n F l e a r g n e w N är o m rd e o u st m ba g h e n rü h s o t f e t m w it e c r a d . e 6 n 9 . 0 WE sollen in wbg wbg 2023-27 | in Planung | ca. 820 T/a |
| in Planung | ||
| 245 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung PV-Anlagen: Im letzten Jahr wu 8 r 0 d e k n W z p w L e e i E is i t g u e n n g s a tr u o f m w a b n g la D ge ä n c h m e i r t n 4 r 7 e a k l W isi p e r u t. nd drei Mieterstromanlagen mit wbg wbg 2022 | bereits abgeschlossen | ca. 38 T/a |
| in Umsetzung | ||
| 247 Gebäude & Energieeffizienz Energieversorgung Nahw H ä o rm lzp e e : l D le i t e a n W la ä g r e m + e e fü in r e d m en G 1 a . s B s A pi t R ze ie n t l e a r s b t o k g e e s n se ( l K z o e r n n t b ra u l r , g w N ei o tg rd e ) h m en it d c r a e . g 7 e 0 n W er E at i w v ir e d r z d e u u r g c t h . eine wbg wbg bis 2022 | bereits abgeschlossen | ca. 70 T/a |
| in Umsetzung | ||
| Mobilitätspunkte: Mit dem Projekt "bewegt.wohnen" bieten wir unseren Mieter:innen an verschiedenen 249 Mobilität Punkten im Stadtgebiet ein attraktives Mobilitätskonzept als Alternative zum eigenen Auto. Es kombiniert wbg wbg öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing und Leihfahrräder. | dauerhafte Maßnahme | Quantifizierung nicht möglich |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 251 Gebäude & Energieeffizienz Einbau und Nutzung der Gebäudeleittechnik o . p D tim am ie i r t e l n ä . sst sich der Umgang mit Energieressourcen Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- seit 2006 | Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | ||
| 253 Gebäude & Energieeffizienz Optimierter Einsatz der Rasenheizung verbunden mit konstanter Abstimmung mit den Greenkeepern. Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- seit 2013 | Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 255 Gebäude & Energieeffizienz M Ab ü f l a lp ll r v e e s r s m e e n i d s u o n w g ie u G nd la E sb n e ts h o ä r l g te u r n , g E : i n Ü f b ü e h r r e w u r n a fo c g l h g v u t o n i n n g M P d E e e s h T r - A w F b e la f g a s b l c l e k h c o e h n n e z e rn p , t s A f u ü s r g F a r b e e m d d e f r ir m alk e o n h , o A l n fr s e c ie h n a f G fu e n tr g ä v n o k n e Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- seit 2006 | Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 257 Energieversorgung Mobilität Einbau (und Nutzung) von Stromtankstellen Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- 2020 | bereits abgeschlossen | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 259 Gebäude & Energieeffizienz Kälte S ei p n i r e ic le h n t , u T ng ie e fk n ü : h R lc e o d K n u ü t z a h ie i l n s r e u c r n h g r w ä u d n r e k d s e e n S d t a u r u o rc f m h A v T b e s r ie b c f r h k a a ü u l h t c u l h z n s e g ll d e d u e e r r c r s h T e h k t e z o t r n m ( s 2 o e 0 s q 1 t u a 3 e t ) e n , t Ü ( e 2 b s 0 e A 1 r 3 p b r ) s ü c f h u a n l g te v n o z n w m is o c b h i e le n n desn Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- seit 2007 | Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 261 Gebäude & Energieeffizienz Energieoptimierte Vorschaltgeräte für die Flutlicht und Rangbeleuchtung Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- 2011-2012 | bereits abgeschlossen | nicht quantifiziert |
| bereits abgeschlossen | nicht quantifiziert | |
| 263 Gebäude & Energieeffizienz Fassade in Logeng ve ä r n m g e e i n d e w n u r e d b e e n g s e o s c w h i l e o s d s ie e n S , p u r m ink W ler ä a r n m la e g v e e r v lu o s r t F z r u o s v t e z rh u i n s d ch e ü rn tz u e n n d . Wassereintritt zu Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- 2014 | bereits abgeschlossen | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 265 Gebäude & Energieeffizienz Caterer konzentriert seine Ware A n n a la u g f e e n in s ig o e lle w n e a n u ig s e g e K s ü c h h l a a l n te la t g w e e n r , d d e i n e . dauerhaft laufen müssen. 75% Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- seit 2016 | Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 267 Gebäude & Energieeffizienz Sanitäranlage b n e : i N Ei e n u b b a e u s v c o h n a f S fu e n n g sorarmaturen Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- | Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
| bereits abgeschlossen | nicht quantifiziert | |
| 269 Gebäude & Energieeffizienz V d e e rb r e R s e s s e t r m un ü g llm d e e n r g P e a p (2 ie 0 r 1 tr 3 e ) n , n 5 u z n u g s ( ä 2 t 0 zl 1 ic 0 h ) e s K o a w n u g i n e e s b w ts r e a to i c t f e h f r t t o e ( n 2 O n 0 p e 2 t n i 1 m w ) ie u r r u d n e g n d b e e r s c A h b a fa ff l t l t ( r 2 e 0 nn 18 un /1 g 9 z ), u M r V ü e lla rr u in fk g l e e r b u e n r g Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- U Z n e t i K t e r l r ä a s u m c m h m i e e e d s r l n i i e c h h e e | bereits abgeschlossen | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 271 Wirtsch I a n f d t, u H st a r n ie dwerk & Mitarbeiter werden im Rahmen der EM in A t S er - n Z e e n rt i A fiz u i d e i r t u s n g g e s p e rü n f s t ibilisiert, Fremdfirmen im Rahmen des Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- 2006 | Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert | |
| 273 Gebäude & Energieeffizienz Türdichtleisten anbringen um Wärmeverluste zu senken Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- Stadion Nü G rn m b b e H rg Betriebs- 2021-2022 | bereits abgeschlossen | nicht quantifiziert |
| Dauerhafte Maßnahme | nicht quantifiziert |
OBM/013/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Abordnung von Stadtratsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Landesgartenschau Nürnberg
2030 GmbH
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat am 26.04.2023 die Gründung einer Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH beschlossen. Der Aufsichtsrat dieser gemeinnützigen Gesellschaft umfasst zwölf Personen. Die Stadt Nürnberg ist durch den Oberbürgermeister sowie je ein Mitglied der vier Stadtratsfraktionen und der beiden Ausschussgemeinschaften, also mit insgesamt sieben Personen, vertreten. Die Bayerische Landesgartenschau GmbH ist durch vier Aufsichtsratsmitglieder, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit einem Aufsichtsratsmitglied vertreten. Eine Stellvertretung ist jeweils nicht vorgesehen. Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats erfolgt ehrenamtlich.
Als städtische Mitglieder des Aufsichtsrates dieser GmbH werden für die Wahlperiode 2020/2026 folgende ehrenamtliche Mitglieder abgeordnet:
Herr Oberbürgermeister Marcus König Herr Otto Heimbucher, Stadtratsfraktion der CSU Frau Christine Kayser, Stadtratsfraktion der SPD Herr Marc Schüller, Stadtratsfraktion Bündis 90/Die Grünen Herr Roland Hübscher, Stadtratsfraktion der AfD Frau Inga Hager, Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026 Frau Kathrin Flach Gomez, Ausschussgemeinschaft "Bunte AG"
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen werden bei der Planung für eine Urbane Gartenschau Nürnberg 2030 berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Beschlussvorschlag:
Als städtische Mitglieder des Aufsichtsrates der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH werden für die Wahlperiode 2020/2026 folgende ehrenamtliche Mitglieder abgeordnet:
Oberbürgermeister Marcus König Herr Otto Heimbucher, Stadtratsfraktion der CSU Frau Christine Kayser, Stadtratsfraktion der SPD Herr Marc Schüller, Stadtratsfraktion Bündis 90/Die Grünen Herr Roland Hübscher, Stadtratsfraktion der AfD Frau Inga Hager, Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026 Frau Kathrin Flach Gomez, Ausschussgemeinschaft "Bunte AG"
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus TeL: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg OBERB Üf^GERMEISTER Fax:(0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
1 ß. Mk1 2023
/........Nr........... Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
Ot'k Zur Ste^ungnahrT-.s U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
■jf j-
I2, ~ " duag verlegen Nürnberg, 10. Mai 2023
j y \ ' 7 ■ " j
Iz.wY \ schrift varlegen |
Antrag zur Behandlung im Stadtrat am 14. Juni2023: Wechsel in der Besetzung der
Projektentwicklungsgesellschaft Stadt Nürnberg mbH
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in der Besetzung der Projektentwicklungsgesellschaft Stadt Nürnberg mbH an.
Projektentwicklungsgesellschaft Stadt Nürnberg mbH
Mitglied
1 Cengiz Sahin
Mit freundlichen Grüßen
O'-
Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
J/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz Frau Heike Kilian, Fachbereichsleitung Soziale Dienste des Caritasverband Nürnberg e.V. wird für Frau Christine Dambacher als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Herr Tobias Jenner.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/006/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/006/2023
Beschlussvorschlag: Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz Frau Heike Kilian, Fachbereichsleitung Soziale Dienste des Caritasverband Nürnberg e.V. wird für Frau Christine Dambacher als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Herr Tobias Jenner.
CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGER ; ,1 C ! Q ER 90403 Nürnberg Vs I— S Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907
0 3. MAI 2023
90403 Nürnberg Telefax: 0911231-4051 /........Nr. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 0 Zur SleTjngnahrr www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
03.05.2023
'/fz.w.V. schnrt voneoe
Beratende Mitglieder der Kommission für Integration
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die Besetzung der beratenden, von den Fraktionen benannten Mitgliedern der Kommission für Integration möchten wir folgende Personen neu benennen:
Ramazan Avci Christina Burgardt
Wir bitten, in der nächsten Sitzung des Stadtrates einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A23050300 Beratende Mitgl Integrationskommission.docx
Ref.I/II/018/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen - Änderung des Gesellschaftsvertrages
Sachverhalt (kurz):
Der Aufsichtsrat der wbg hat dem Gesellschafter verschiedene Änderungen des Gesellschaftsvertrages empfohlen. Sie betreffen insbesondere die Digitalisierung der Gremiensitzungen und Beschlussfassungen sowie die Änderungen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates im Zuge des Anteilsrückkaufs durch die Stadt Nürnberg. Die Umsetzung der Empfehlung setzt die Zustimmung des Stadtrates voraus.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Erleichterung der digitalen Teilhabe an Gremiensitzungen verringert die Hürden für die Teilhabe an Entscheidungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/018/2023
Beschlussvorschlag:
-
Den beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen wird zugestimmt.
-
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Nürnberg in der Gesellschafterversammlung der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen werden ermächtigt, alle hierzu erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Erklärungen im Namen der Stadt Nürnberg abzugeben.
Änderung des Gesellschaftsvertrages der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
Die wbg hat im Rahmen ihrer Digitalisierungsmaßnahmen und der Einführung der Software Session/Mandatos Aktualisierungsvorschlage für eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages erarbeitet. Der Aufsichtsrat der wbg hat am 20.10.2021 bereits über die nachfolgenden Anpassungsvorschläge einen Beschluss gefasst und dem Gesellschafter die entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages empfohlen (in der Anlage rot hervorgehoben):
-
Zulassung einer digitalen Gremiensitzung nach schriftlicher Zustimmung aller Mitglieder
-
Zulassung einer elektronischen Beschlussfassung (über Sessions/Mandatos)
-
Streichen des § 20 zur Nachschussverpflichtung mit Bezug zur Halde neunzigste
Verwaltungsgesellschaft mbH (nur GesV) wegen Erledigung.
- Präzisierung im Rahmen der Befreiung der Geschäftsführer vom Wettbewerbsverbot
Die tatsächliche notarielle Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages sollte erst nach Abschluss des Anteilsrückerwerbs durch die Stadt Nürnberg erfolgen, weil durch das Ausscheiden der StWN GmbH als Gesellschafterin eine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates erforderlich würden.
Wie im Stadtrat vom 14.12.2022 berichtet, konnte der wbg Anteilsrückkauf im Jahr 2022 abgeschlossen werden, sodass die StWN GmbH nunmehr keine Anteile der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen besitzt. Infolgedessen kann nun aus dem Gesellschaftsvertrag das Recht der StWN GmbH gestrichen werden, zwei stimmberechtigte Aufsichtsratsmandate zu benennen.
Dementsprechend hat der Aufsichtsrat der wbg nun am 22.05.2023 den notwendigen weiteren Änderungen sowie redaktionellen Korrekturen des Gesellschaftsvertrages zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zum Beschluss empfohlen (in der Anlage grün hervorgehoben):
Streichung der Aufsichtsratsmandate der StWN in § 13. Redaktionelle Korrekturen in §§ 14 und 16.
Der Wortlaut der Änderungen ist in der Anlage dargestellt und farblich hervorgehoben. Nach Zustimmung des Stadtrates erfolgt die Umsetzung in einer notariell beurkundeten Gesellschafterversammlung.
Beschluss:
-
Den beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen wird zugestimmt.
-
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Nürnberg in der Gesellschafterversammlung der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen werden ermächtigt, alle hierzu erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Erklärungen im Namen der Stadt Nürnberg abzugeben.
Darstellung der zu beschließenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages
Rot: Änderungen, denen der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der wbg am 20.10.2021 bereits
zugestimmt haben.
Grün: Änderungen anlässlich des Ausscheidens der StWN als Gesellschafterin der wbg sowie redaktionelle
Änderungen, die der Aufsichtsrat der wbg am 22.05.2023 empfohlen hat.
Gesellschaftsvertrag der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
| Fassung gemäß Gesellschafterbeschluss vom 23.05.2016 | Vorgeschlagene Änderungen |
|---|---|
| § 1 bis § 8 keine Änderungen V. Gesellschafterversammlung § 9 Einberufung (1) Die Gesellschafterversammlung wird durch den oder die Geschäftsführer einberufen. (2) Innerhalb der ersten 8 Monate eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt. (3) Außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen ist eine Gesellschafterversammlung auch dann einzuberufen, wenn ein Gesellschafter dies beantragt. (4) Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung der Gesellschafter mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung. Versammlungen, die unter Verletzung dieser Vorschriften berufen wurden, sind nur dann beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind und kein Gesellschafter widerspricht. | § 1 bis § 8 keine Änderungen V. Gesellschafterversammlung § 9 Einberufung (1) Die Gesellschafterversammlung wird durch den oder die Geschäftsführer einberufen. (2) Innerhalb der ersten 8 Monate eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt. (3) Außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen ist eine Gesellschafterversammlung auch dann einzuberufen, wenn ein Gesellschafter dies beantragt. (4) Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung der Gesellschafter mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung. Versammlungen, die unter Verletzung dieser Vorschriften berufen wurden, sind nur dann beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind und kein Gesellschafter widerspricht. |
| (5) Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn sich sämtliche Gesellschafter schriftlich mit der schriftlichen Stimmabgabe einverstanden erklären. Dies gilt nicht für Änderungen des Gesellschaftsvertrags und sonstige beurkundungspflichtige Beschlussfassungen. § 10 bis § 12 keine Änderungen | (5) Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn sich sämtliche Gesellschafter schriftlich mit der schriftlichen Stimmabgabe einverstanden erklären (sog. Umlaufbeschluss). Gleiches gilt, wenn sich sämtliche Gesellschafter digital mit der elektronischen Stimmabgabe einverstanden erklären. Dies gilt nicht für Änderungen des Gesellschaftsvertrags und sonstige beurkundungspflichtige Beschlussfassungen. Stimmt ein Gesellschafter diesem Abstimmungsverfahren nicht zu, so haben die Beratung und Abstimmung in einer unverzüglich einzuberufenden Gesellschafterversammlung zu erfolgen. (6) Die Abhaltung einer rein digitalen Gesellschafterversammlung (Audio- und Bildübertragung) ist grundsätzlich zulässig, soweit die Audio- und Bildübertragung in angemessener Qualität und Sicherheit gewährleistet ist. Die Sitzung kann nur dann vollständig digital abgehalten werden, wenn sämtliche Gesellschafter bis 3 Tage vor der geplanten Sitzung dem schriftlich zustimmen. In diesem Fall erfolgt die Stimmabgabe per Video- /Audiomeldung (bzw. weiterer geeigneter Abstimmungstools) und wird dementsprechend im Protokoll festgehalten. Die Beschlussergebnisse werden vor dem Ende der Sitzung nochmals zusammenfassend vorgelesen. (7) Jedem Gesellschafter steht es frei, an Präsenzversammlungen digital teilzunehmen (hybride Versammlung), soweit die Audio- und Bildübertragung in angemessener Qualität und Sicherheit gewährleistet ist. In diesem Fall erfolgt die Stimmabgabe per Video-/Audiomeldung (bzw. weiterer geeigneter Abstimmungstools) und wird dementsprechend im Protokoll festgehalten. Die Beschlussergebnisse werden vor dem Ende der Sitzung nochmals zusammenfassend vorgelesen. § 10 bis § 12 keine Änderungen |
|---|
| § 13 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Von den 7 stimmberechtigten Mitgliedern entsenden die Stadt Nürnberg den Oberbürgermeister sowie 4 weitere Mitglieder und die Städtische Werke Nürnberg GmbH 2 Mitglieder. Die von der Städtische Werke Nürnberg GmbH entsandten Aufsichtsratsmitglieder besitzen doppeltes Stimmrecht. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates ohne Stimmrecht sind das für den Geschäftsbereich Wohnen zuständige berufsmäßige Stadtratsmitglied der Stadt Nürnberg, das für den Geschäftsbereich Soziales zuständige berufsmäßige Stadtratsmitglied der Stadt Nürnberg, der Geschäftsführer der wbg Immohold Verwaltungs GmbH sowie der/die jeweilige Betriebsratsvorsitzende bzw. der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im Verhinderungsfall. § 14 Ordnung des Aufsichtsrats (1) Der Aufsichtsrat wählt für seine Amtszeit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter während seiner Amtsdauer aus seinem Amt aus, nimmt der Aufsichtsrat eine Neuwahl vor. Der Stellvertreter hat die Rechte des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist. (2) Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Schriftliche Abstimmungen ohne Einberufung einer Sitzung sind zulässig, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats hiergegen unverzüglich Einspruch erhebt. | § 13 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Von den 5 stimmberechtigten Mitgliedern entsendet die Stadt Nürnberg den Oberbürgermeister sowie 4 weitere Mitglieder und die Städtische Werke Nürnberg GmbH 2 Mitglieder. Die von der Städtische Werke Nürnberg GmbH entsandten Aufsichtsratsmitglieder besitzen doppeltes Stimmrecht. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates ohne Stimmrecht sind das für den Geschäftsbereich Wohnen zuständige berufsmäßige Stadtratsmitglied der Stadt Nürnberg, das für den Geschäftsbereich Soziales zuständige berufsmäßige Stadtratsmitglied der Stadt Nürnberg, der Geschäftsführer der wbg Immohold Verwaltungs GmbH sowie der/die jeweilige Betriebsratsvorsitzende bzw. der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im Verhinderungsfall. § 14 Ordnung des Aufsichtsrats (1) Der Aufsichtsrat wählt für seine Amtszeit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter während seiner Amtsdauer aus seinem Amt aus, nimmt der Aufsichtsrat eine Neuwahl vor. Der Stellvertreter hat die Rechte des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist. (2) Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Schriftliche oder elektronische Abstimmungen ohne Einberufung einer Sitzung sind zulässig (sog. Umlaufbeschluss), wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats hiergegen unverzüglich Einspruch erhebt. Im Falle der elektronischen Stimmabgabe gilt für den Einspruch eine Frist von 3 Werktagen ab Zugang. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind über schriftliche bzw. elektronische Beschlussfassungen zu informieren, gefasste Beschlüsse sind ihnen zur Kenntnis zu bringen. |
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| (3) Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unter Mitteilung der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Die Unterlagen sollen mindestens eine Woche vorher übersandt werden. Sitzungen des Aufsichtsrats sind abzuhalten, wenn es die Belange der Gesellschaft erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr einberufen werden. Die Einberufung kann von mindestens zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats oder von einem Geschäftsführer verlangt werden. Der Aufsichtsrat muss ferner zu einer Sitzung berufen werden, wenn es das gesetzlich zuständige Prüfungsorgan zur Erörterung des Prüfungsberichtes oder der Lage der Gesellschaft verlangt. (4) Der Aufsichtsrat setzt seine Geschäftsordnung selbst fest. | (3) Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unter Mitteilung der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Die Unterlagen sollen mindestens eine Woche vorher übersandt werden. Sitzungen des Aufsichtsrats sind abzuhalten, wenn es die Belange der Gesellschaft erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr einberufen werden. Die Einberufung kann von mindestens zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats oder von einem Geschäftsführer verlangt werden. Der Aufsichtsrat muss ferner zu einer Sitzung berufen werden, wenn es das gesetzlich zuständige Prüfungsorgan zur Erörterung des Prüfungsberichtes oder der Lage der Gesellschaft verlangt. (4) Die Abhaltung einer rein digitalen Aufsichtsratssitzung (Audio- und Bildübertragung) ist grundsätzlich zulässig, soweit die Audio- und Bildübertragung in angemessener Qualität und Sicherheit gewährleistet ist. Die Sitzung kann nur dann vollständig digital abgehalten werden, wenn sämtliche Aufsichtsratsmitglieder bis 3 Tage vor der geplanten Sitzung dem schriftlich oder per Email zustimmen. In diesem Fall erfolgt die Stimmabgabe per Video-/Audiomeldung (bzw. weiterer geeigneter Abstimmungstools) und wird dementsprechend im Protokoll festgehalten. Die Beschlussergebnisse werden vor dem Ende der Sitzung nochmals zusammenfassend vorgelesen. (5) Jedem Aufsichtsratsmitglied steht es frei, an Präsenzversammlungen digital teilzunehmen (hybride Versammlung), soweit die Audio- und Bildübertragung in angemessener Qualität und Sicherheit gewährleistet ist. In diesem Fall erfolgt die Stimmabgabe per Video-/Audiomeldung (bzw. weiterer geeigneter Abstimmungstools) und wird dementsprechend im Protokoll festgehalten. Die Beschlussergebnisse werden vor dem Ende der Sitzung nochmals zusammenfassend vorgelesen. (6) Der Aufsichtsrat setzt seine Geschäftsordnung selbst fest. |
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| (5) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn seine sämtlichen Mitglieder eingeladen sind und wenn durch anwesende Mitglieder mindestens die Hälfte der Stimmrechte vertreten ist. Ist ein Mitglied des Aufsichtsrats an der Beschlussfassung verhindert, kann es sich durch ein von ihm schriftlich oder sonst in Textform (z.B. per Telefax oder E-Mail) bevollmächtigtes anderes Mitglied des Aufsichtsrats vertreten lassen. Die Gültigkeit einer schriftlichen Abstimmung setzt voraus, dass sich mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt hat. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Über die Beschlüsse ist, soweit sie in Sitzungen gefasst werden, eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und von den Geschäftsführern zu unterzeichnen ist. (6) Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft sein. (7) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Entschädigung, die durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt wird. § 15 keine Änderungen § 17 - 19 keine Änderungen | (7) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn seine sämtlichen Mitglieder eingeladen sind und wenn durch anwesende Mitglieder mindestens die Hälfte der Stimmrechte vertreten ist. Ist ein Mitglied des Aufsichtsrats an der Beschlussfassung verhindert, kann es sich durch ein von ihm schriftlich oder sonst in Textform (z.B. per Telefax oder E-Mail) bevollmächtigtes anderes stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats vertreten lassen. Die Gültigkeit einer schriftlichen oder elektronischen Abstimmung setzt voraus, dass sich mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt hat. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Über die Beschlüsse ist, soweit sie in Sitzungen gefasst werden, eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und von den Geschäftsführern zu unterzeichnen ist. (8) Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft sein. (9) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Entschädigung, die durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt wird. § 15 keine Änderungen § 16 (neu) = Abschlussprüfung: Der Abschlussprüfer ist verpflichtet, die Prüfung auch im Hinblick auf die Erfordernisse des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und – soweit erforderlich – nach der Makler- und Bauträgerverordnung durchzuführen und in den jeweiligen Prüfungsberichten auszuweisen. § 17 - 19 keine Änderungen |
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| § 20 Nachschussverpflichtung (1) Der Gesellschafter Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) verpflichtet sich zu einem Nachschuss bis zu einem Betrag von 10 Mio. EUR in die Gesellschaft, sollte sich herausstellen, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die aus der Übernahme der Verbindlichkeiten der Halde Neunzigste Verwaltungsgesellschaft mbH (Halde GmbH) im Wege der Verschmelzung der Halde GmbH auf die Gesellschaft resultierenden Finanzierungslasten zu tragen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die für die Finanzierung übernommenen Lasten (Zins und Tilgung) nicht mehr im Rahmen einer ordentlichen Wirtschaftsführung, welche einen nachhaltigen Bestand der Gesellschaft sichert, bedient werden können. (2) Der Gesellschafter Stadt Nürnberg (Stadt) verpflichtet sich zu einem Nachschuss bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR in die Gesellschaft, sollte sich herausstellen, dass die Gesellschaft auch nach der Einforderung und Einzahlung eines Nachschusses gemäß Absatz 1 nicht in der Lage ist, die aus der Übernahme der Verbindlichkeiten der Halde GmbH im Wege der Verschmelzung der Halde GmbH auf die Gesellschaft resultierenden Finanzierungslasten zu tragen. (3) Die Nachschusspflicht gemäß der Absätze 1 und 2 ist spätestens bis zum 31.12.2018 in einer Gesellschafterversammlung festzustellen. Die Gesellschafter beschließen über einen Vorschlag der Geschäftsführung. (4) Die Einforderung eines von den Gesellschaftern nach Absatz 3 beschlossenen Nachschusses erfolgt durch die Geschäftsführung. Der Nachschuss ist innerhalb von vier Wochen nach seiner Einforderung zu leisten, sofern die Gesellschafter nicht eine andere Frist festlegen. (5) Ein eingezahlter Nachschuss ist handelsrechtlich in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB auszuweisen. In der Rechnungslegung der Gesellschaft | § 20 Nachschussverpflichtung (1) Der Gesellschafter Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) verpflichtet sich zu einem Nachschuss bis zu einem Betrag von 10 Mio. EUR in die Gesellschaft, sollte sich herausstellen, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die aus der Übernahme der Verbindlichkeiten der Halde Neunzigste Verwaltungsgesellschaft mbH (Halde GmbH) im Wege der Verschmelzung der Halde GmbH auf die Gesellschaft resultierenden Finanzierungslasten zu tragen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die für die Finanzierung übernommenen Lasten (Zins und Tilgung) nicht mehr im Rahmen einer ordentlichen Wirtschaftsführung, welche einen nachhaltigen Bestand der Gesellschaft sichert, bedient werden können. (2) Der Gesellschafter Stadt Nürnberg (Stadt) verpflichtet sich zu einem Nachschuss bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR in die Gesellschaft, sollte sich herausstellen, dass die Gesellschaft auch nach der Einforderung und Einzahlung eines Nachschusses gemäß Absatz 1 nicht in der Lage ist, die aus der Übernahme der Verbindlichkeiten der Halde GmbH im Wege der Verschmelzung der Halde GmbH auf die Gesellschaft resultierenden Finanzierungslasten zu tragen. (3) Die Nachschusspflicht gemäß der Absätze 1 und 2 ist spätestens bis zum 31.12.2018 in einer Gesellschafterversammlung festzustellen. Die Gesellschafter beschließen über einen Vorschlag der Geschäftsführung. (4) Die Einforderung eines von den Gesellschaftern nach Absatz 3 beschlossenen Nachschusses erfolgt durch die Geschäftsführung. Der Nachschuss ist innerhalb von vier Wochen nach seiner Einforderung zu leisten, sofern die Gesellschafter nicht eine andere Frist festlegen. (5) Ein eingezahlter Nachschuss ist handelsrechtlich in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB auszuweisen. In der Rechnungslegung der Gesellschaft |
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| ist der Anteil an der Kapitalrücklage, der auf Einzahlungen aufgrund der Nachschusspflicht entfällt, in Form einer statistischen Nebenrechnung betragsmäßig zu erfassen und gesondert für jeden Gesellschafter auszuweisen. (6) Der von dem Gesellschafter StWN gehaltene Geschäftsanteil ist mit einem Vorzug dergestalt ausgestattet, dass der von der StWN eingezahlte Nachschuss im Falle der Liquidation, einer Abfindung der StWN bei Ausscheiden oder im Falle der Rückzahlung von Einlagen vorab vor allen anderen Ansprüchen der Gesellschafter ausschließlich der StWN zurückzugewähren ist. Satz 1 gilt für einen von der Stadt eingezahlten Nachschuss für den von der Stadt gehaltenen Geschäftsanteil entsprechend. Untereinander sind diese Ansprüche der Gesellschafter gleichrangig. § 21 Schlussbestimmungen (1) Geschäftsführer unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Durch Gesellschafterbeschluss kann Gesellschaftern und Geschäftsführern Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot erteilt werden. Für die Tätigkeit in Tochtergesellschaften gilt die Befreiung von dem Wettbewerbsverbot als erteilt. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. | ist der Anteil an der Kapitalrücklage, der auf Einzahlungen aufgrund der Nachschusspflicht entfällt, in Form einer statistischen Nebenrechnung betragsmäßig zu erfassen und gesondert für jeden Gesellschafter auszuweisen. (6) Der von dem Gesellschafter StWN gehaltene Geschäftsanteil ist mit einem Vorzug dergestalt ausgestattet, dass der von der StWN eingezahlte Nachschuss im Falle der Liquidation, einer Abfindung der StWN bei Ausscheiden oder im Falle der Rückzahlung von Einlagen vorab vor allen anderen Ansprüchen der Gesellschafter ausschließlich der StWN zurückzugewähren ist. Satz 1 gilt für einen von der Stadt eingezahlten Nachschuss für den von der Stadt gehaltenen Geschäftsanteil entsprechend. Untereinander sind diese Ansprüche der Gesellschafter gleichrangig. § 20 Schlussbestimmungen (1) Geschäftsführer unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann den Durch Gesellschafterbeschluss kann Gesellschaftern und Geschäftsführern im Einzelfall Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot erteilent werden. Er wird den Aufsichtsrat über eine erteilte Befreiung informieren. Für die Tätigkeit in Tochtergesellschaften gilt die Befreiung von dem Wettbewerbsverbot als erteilt. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. |
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StA/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Wahlhelferentschädigungssatzung
Sachverhalt (kurz):
Der anhaltenden Inflation muss auch ín der Wahlhelferentschädigungssatzung (WES) Rechnung getragen werden. Außerdem wird § 2 klarer formuliert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 50.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 50.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/001/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entschädigung wird unabhängig von Diversity-Themen gewährt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
StK
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/001/2023
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) beschlossen.
Anlage 1
Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide; Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WES)
Auch wenn Wahlhelfende ehrenamtlich tätig sind, spielt für die meisten von ihnen auch die Höhe der Entschädigung dafür eine beachtliche Rolle. Seit der letzten Anpassung der WES (Inkrafttreten am 08.07.2021) ist der Verbraucherpreisindex von 109,1 (6/2021) auf 120,6 (12/2022) gestiegen. Das entspricht einer Preissteigerung von 10,5 Prozent. Dem soll mit einer Anpassung der Entschädigungsbeträge (auch sog. Erfrischungsgeld bzw. Aufwendungsersatz für Wahlhelfende) Rechnung getragen werden.
Anlass zur Überarbeitung haben auch die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Wiederholung verschiedener Wahlen in Berlin gegeben. Die dortige Landeswahlleitung hat die Wahlhelferentschädigung aus der Erkenntnis heraus erhöht, dass dies: „… für die langfristige Gewinnung einer ausreichenden Anzahl an Wahlhelfenden für alle zukünftigen regulären Wahl- und Abstimmungsereignisse …“ zweckmäßig erscheint.
Für Nürnberg ist seit einiger Zeit ein signifikanter Rückgang der Wahlhelfenden in der Altersgruppe von 30 bis 59 Jahren festzustellen. Im Jahr 2002 waren noch 77,4 Prozent der Wahlhelfenden in dieser Altersgruppe, im Jahr 2021 waren es nur noch 60,3 Prozent. Erfreulicherweise kann dies zum Teil durch jüngere Menschen kompensiert werden, leider müssen dafür aber auch mehr Menschen mit über 65 Jahren bei den Wahlen in Nürnberg helfen.
Die Wahlhelfenden sind das Rückgrat unserer Demokratie. Sie handeln und entscheiden autark anhand der einschlägigen Gesetze und Regelungen. Sie sind die Gesichter der Demokratie gegenüber den Wählenden. Es ist Aufgabe der Stadt Nürnberg durch adäquate Entschädigung, neue motivierte und qualifizierte Wahlhelfende zu gewinnen, aber auch die Bereitschaft gerade bei den 30 bis 59 Jährigen zu erhalten. Letztere haben in der Regel bereits Erfahrung mit dem Ehrenamt und einen beträchtlichen Wissensschatz, der honoriert werden sollte.
Es wird daher empfohlen, die Wahlhelferentschädigung pro Person um 10,- EUR anzuheben. Das entspricht bei der kommenden Landtags- und Bezirkswahl einer Erhöhung um 10,8 Prozent. Das entspricht bei 5.000 Wahlhelfenden einem Betrag von 50.000 EUR. Die Mittel sind nach Rücksprache mit Stk im Haushalt vorhanden.
C:\Users\sopperpe\AppData\Local\somacos\0001\00893662.docx
Anlage 2ÖÖ 77
Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von
allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
(Wahlhelferentschädigungssatzung – WES)
Vom ...........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 20a Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Entschädigung § 2 Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal § 3 Inkrafttreten
§ 1
Entschädigung
(1) Wahlvorstandsmitglieder erhalten eine Entschädigung. Diese beträgt 1. einmalig für die wahrgenommene Funktion als a) Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher sowie Schriftführerin oder Schriftführer 40,-- €, b) deren Stellvertreterin oder Stellvertreter 30,-- €, c) Beisitzerin oder Beisitzer 20,-- €;
- zusätzlich je Wahl für a) die unter Nr. 1 Buchst. a und b Genannten
-
bei der Europawahl 40,-- €,
-
bei der Bundestagswahl 40,-- €,
-
bei der Landtagswahl 35,-- €,
-
bei der Bezirkswahl 35,-- €,
-
bei der Stadtratswahl 35,-- €,
-
bei der Oberbürgermeisterwahl 35,-- €,
-
bei anderen Wahlen oder Abstimmungen 40,-- €;
b) die unter Nr. 1 Buchst. c Genannten
-
bei der Europawahl 30,-- €,
-
bei der Bundestagswahl 30,-- €,
-
bei der Landtagswahl 30,-- €,
-
bei der Bezirkswahl 30,-- €,
-
bei der Stadtratswahl 30,-- €,
-
bei der Oberbürgermeisterwahl 30,-- €,
-
bei anderen Wahlen oder Abstimmungen 30,-- €;
-
für die Abholung von Wahlunterlagen vom Wahlamt 20,-- €;
-
für die Überbringung von Wahlunterlagen zum Wahlamt 10,-- €.
Bei miteinander verbundenen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden werden nur die Beträge gemäß Satz 2 Nr. 2 jeweils gesondert berechnet.
(2) Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird, erhalten zusätzlich zu der in Abs. 1 genannten Entschädigung einen Betrag von 50,-- €. Wahlvorstandsmitgliedern, die bei der Stadt beschäftigt sind, steht dieser Betrag dann zu, wenn sie auf den freien Tag verzichtet haben.
§ 2
Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal
Personen, die keinem Wahlvorstand angehören, bei einer Wahl aber Hintergrundarbeiten verrichten und hierbei nicht dienst- oder arbeitsrechtlich tätig sind, erhalten je Einsatz eine Entschädigung nach den für Beisitzerinnen und Beisitzer geltenden Regelungen des § 1.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WES) vom 29. Juni 2021 (Amtsblatt S. 361) außer Kraft.
OA/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Anlagen: Begründung Entwurf der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Sachverhalt (kurz):
Nach Art. 27 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Die Stadt Nürnberg hat hiervon mit der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) Gebrauch gemacht, die gemäß Art. 50 Abs. 2 LStVG nach 20 Jahren außer Kraft getreten ist. Sie soll neu erlassen werden.
Dabei sollen die bisherigen Regelungen mit folgenden Änderungen beibehalten werden: In der Norikusbucht soll die Beschränkung des Badens vom 15. Mai bis 15. September entfallen (§ 1 Nr. 1). Der Flachweiher und die Nummernweiher Ost und West sollen in das Badeverbot aufgenommen werden (§ 1 Nr. 7 und 8). Neu aufgenommen werden soll eine Ausnahmeregelung für Rettungs-, Ausbildungs- und Übungszwecke sowie andere begründete Einzelfälle (§ 3).
Die Verordnung wurde mit Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Service Öffentlicher Raum, Umweltamt, Wasserwacht und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft abgestimmt. Das Gesundheitsamt hat aufgrund der schwankenden Wasserqualität und dem häufigen Auftreten von Zerkarien Bedenken gegen das Baden in der Norikusbucht eingebracht. Das Umweltamt hat keine Widersprüche zu der in Überarbeitung befindlichen Gewässerbenutzungsverordnung (GewBenO) gesehen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Regelungen betreffen alle Personen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gh
SÖR
UwA
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) beschlossen.
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 24.05.2023
Vollzug des Landes-Straf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Die bisherige Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) ist gemäß Art. 50 Abs. 2 LStVG nach 20 Jahren außer Kraft getreten und soll neu erlassen werden.
Dabei sollen die bisherigen Regelungen mit folgenden Änderungen beibehalten werden:
- In der Norikusbucht soll die Beschränkung des Badens vom 15. Mai bis 15. September entfallen
(§ 1 Nr. 1).
- Der Flachweiher und die Nummernweiher Ost und West sollen in das Badeverbot aufgenom-
men werden (§ 1 Nr. 7 und 8). -
Neu aufgenommen werden soll eine Ausnahmeregelung für Rettungs-, Ausbildungs- und
Übungszwecke sowie andere begründete Einzelfälle (§ 3).
Die Verordnung wurde mit Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Service Öffentlicher Raum, Umweltamt, Wasserwacht und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft abgestimmt. Das Gesundheitsamt hat aufgrund der Wasserqualität Bedenken gegen das Baden in der Norikusbucht eingebracht. Das Umweltamt hat keine Widersprüche zu der in Überarbeitung befindlichen Gewässerbenutzungsverordnung gesehen. Die Möglichkeit, die Regelungen der Bade- und Eislaufverordnung in die Gewässerbenutzungsverordnung (GewBenO) zu überführen, bleibt unberührt.
Begründung
| Nach Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) besteht ein Gemeingebrauchsrecht für | ||
|---|---|---|
| oberirdische Gewässer, ausgenommen kleine Weiher und Teiche mit | wasserwirtschaftlich unterge- | |
| ordneter Bedeutung, | das auch das Baden und Eislaufen umfasst. Danach darf jede Person unter | |
| den Voraussetzungen des § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und soweit es ohne rechtswidrige | ||
| Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung | ||
| des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb | ||
| von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, | ||
| Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, | ||
| Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. Der Betrieb von | ||
| Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, | ||
| Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende naturschutzrechtli- | ||
| che Bestimmungen bleiben unberührt. | ||
| Der Gemeingebrauch kann nach Art. 18 Abs. 3 BayWG oder Art. 27 Abs. 1 LStVG geregelt, be- schränkt oder verboten werden. Die beiden Ermächtigungen stehen selbständig nebeneinander | ||
| (Art. 27 Abs. 3 LStVG). Regelungen nach Art. 18 Abs. 3 BayWG können aber nur Gewässer um- | ||
| fassen, die unter das BayWG fallen, eine Verordnung nach Art. 27 Abs. 1 LStVG kann auch Ge- | ||
| wässer umfassen kann, die nicht unter das BayWG fallen, sowie Badeanstalten. Die Stadt Nürn- | ||
| berg hat von beiden Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht und sich für eine Zweiteilung | ||
| entschieden: |
Nach Art. 18 Abs. 3 BayWG kann die Kreisverwaltungsbehörde durch Rechtsverordnung, Allge-
meinverfügung oder Anordnung im Einzelfall Gewässer oder Gewässerteile nach Abs. 1 Satz
bestimmen sowie die Ausübung des Gemeingebrauchs regeln, beschränken oder verbieten, um
Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, eigentumsgleiche Rechte oder Besitz zu verhüten
die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten, die Natur, insbesondere die Tier- und
Pflanzenwelt oder das Gewässer und seine Ufer zu schützen, den Erholungsverkehr zu regeln
oder die Benutzung eines Gewässers auf Grund von Erlaubnissen, Bewilligungen, alten Rech
ten und alten Befugnissen oder den Eigentümer- und Anliegergebrauch sicherzustellen. Auf die-
ser Grundlage regelt die städtische Gewässerbenutzungsordnung (GewBenO) das
mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft, das Einleiten von Grund-, Quell- und
Niederschlagswasser und das Waschen von Motorfahrzeugen in und an Gewässern. Die GewBenO liegt in der Zuständigkeit des Umweltamtes und wird derzeit überarbeitet
| - | Nach Art. 27 Abs. 1 LStVG | können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben oder | |
|---|---|---|---|
| Gesundheit durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befah- | |||
| ren von Eisflächen verbieten. | Auf dieser Grundlage regelt die BEVO das Baden in Gewässern | ||
| sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen im Stadtgebiet Nürnberg. |
Nach Art. 27 Abs. 1 LStVG kann das Baden in Gewässern und das Betreten und Befahren von Eisflächen nur zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit verboten werden. Andere Rechtsgüter können nicht herangezogen werden. Dabei reicht eine abstrakte Gefahrenlage aus. Eine konkrete Gefahrenlage für ein bestimmtes Gewässer oder Abschnitte von Gewässern muss nicht nachgewiesen werden. Die allgemeinen Gefahren, die beim Baden in offenen Gewässern bestehen, reichen jedoch nicht aus, um das Baden in oberirdischen Gewässern im gesamten Gemeindegebiet zu verbieten.
Bei den Verboten wurden das Gemeingebrauchsrecht und die bestehenden Gefahren für Leben oder Gesundheit abgewogen. Beim Baden in den aufgeführten Gewässern bestehen besondere Gefahren, die über die allgemeinen Gefahren beim Baden in offenen Gewässern hinausgehen. Außerdem besteht für Kinder und Jugendliche eine erhöhte Gefahr, da sie die Gefahren von Gewässern häufig nicht richtig einschätzen können. Viele in der Stadt aufgewachsene Kinder und Jugendliche haben keinerlei Erfahrungen mit dem Baden in offenen Gewässern ohne eine Badeaufsicht. Kinder und Jugendliche halten sich aufgrund der Bevölkerungsdichte und der Nähe zu den Gewässern dort im Stadtgebiet zahlreicher auf als in ländlicheren Gebieten.
Die Verbote sind auch verhältnismäßig. Sie sind geeignet, die besonderen Gefahren zu beseitigen. Diese können auch nicht durch ein milderes Mittel beseitigt werden. Art. 27 Abs. 1 LStVG lässt nur ein Verbot zu. Ein zeitlich oder altersmäßig beschränktes Verbot ist nicht geeignet, die Gefahren zu beseitigen, da diese unabhängig von Jahres- oder Tageszeiten bestehen. Die Gefahren bestehen auch nicht ausschließlich für Kinder und Jugendliche. Die Verbote sind auch angemessen. Durch die Verordnung werden nicht alle oberirdischen Gewässer im Stadtgebiet mit einem Badeverbot belegt. Zudem stehen mehrere Hallen- und Freibäder sowie ein Naturbad (Langsee) zur Verfügung, so dass in Nürnberg ausreichend Bademöglichkeiten, auch kostenfreie, zur Verfügung stehen. Die Beschränkung des Gemeingebrauchs und der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) steht deshalb nicht außer Verhältnis zum Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere dem von Kindern und Jugendlichen.
Zu § 1 Baden in Gewässern
Für folgende oberirdischen Gewässer wird ein Badeverbot für erforderlich erachtet, da dort erhöhte Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen.
1. Pegnitz
Das bisherige durchgehende Badeverbot mit Ausnahme der Norikusbucht im Wöhrder See soll beibehalten werden.
Zur Wasserqualität der Pegnitz liegen keine Angaben vor. Insgesamt überwiegen Abschnitte mit erhöhtem Gefahrenpotential im Bereich der Wehre, Stromschnellen, steilen und verwachsenen Uferzonen und innerhalb der Mauereinfassungen in der Innenstadt. Es gibt keine längeren Abschnitte mit flachen Uferzonen, so dass beim Einstieg mögliche andere Ausstiegsstellen vorher nicht einsehbar sind und eingeschätzt werden können. Eine Zerstückelung in kurze erlaubte und längere verbotene Bereiche ist verwirrend zu beschildern und kaum einzuhalten. Zudem fließt die Pegnitz außerhalb der Innenstadt durch die Landschafts- und Naturschutzgebiete Pegnitztal-Ost und Pegnitztal-West.
Wöhrder See
Der Wöhrder See ist gewässerrechtlich Teil der Pegnitz. Er unterliegt schwankenden Pegelständen, nicht sichtbaren Strömungen, schwankenden Wasserqualitäten und führt viel Treibgut mit. Durch die geringe Wassertiefe, geringe Fließgeschwindigkeit und große Wasserfläche unterliegt er einer starken Erwärmung, welche die Wasserqualität schnell beeinträchtigt. Das Badeverbot für die Pegnitz soll deshalb auch den Wöhrder See mit Ausnahme der Norikusbucht einschließen.
Die Norikusbucht ist vom übrigen See durch einen Damm getrennt und hat deshalb eine geringere Gefahrenlage. Sie wurde unter anderem geschaffen, um dort ein Baden zu ermöglichen. Hierzu wurden ein Strandbereich, eine Liegewiese und eine Regenerationszone mit Schilf angelegt, das als natürlicher Pflanzenfilter das ankommende Wasser reinigen soll. Im Internetangebot der Stadt Nürnberg wird auf die Bademöglichkeit hingewiesen, die von zahlreichen Menschen genutzt wird.
Dadurch ist dort eine Badestelle an einem Badegewässer im Sinne der EU-Richtlinie 2006/7/EG (EU-Badegewässerrichtlinie) und der Bayerischen Badegewässerverordnung (Art. 1 Abs. 2 BayBadeGewV) entstanden, jedoch kein Naturbad. Die Stadt Nürnberg muss deshalb die in der BayBadeGewV vorgeschriebenen Überwachungsmaßnahmen und Meldungen zur Wasserqualität durchführen, u.a. muss von 15. Mai bis 15. September mindestens eine monatliche Wasserprobe entnommen werden. Mit der Entstehung einer Badestelle ergeben sich Verkehrssicherungspflichten aus § 823 Abs. 1 BGB, um die Besucher der Badestelle vor Schaden zu bewahren. Unter anderem sind Informationsschilder über die Badezone, die Wassertiefe, das Wasserqualitätsrisiko und die nicht vorhandene Wasseraufsicht aufzustellen, die Gewässerbodenfläche ist in angemessenen Zeiträumen zu kontrollieren, an der angrenzenden Ufer- und Landfläche sind gesundheitsgefährdende Verunreinigungen zu entfernen und bei Bedarf sind entsprechende Verhaltensregeln und Verbote zu erlassen. Die Grünanlagensatzung, die für diesen Bereich gilt, enthält solche Verhaltensregeln und Verbote. Eine Badeaufsicht und Rettungsvorhaltung wie bei Naturbädern ist nicht erforderlich und soll auch weiterhin nicht vorgehalten werden. Wer in offenen Gewässern kostenlos baden will, muss auch die damit verbundenen besonderen Gefahren berücksichtigen.
Die Wasserqualität wird durch ein starkes Aufheizen in heißen und trockenen Wetterphasen stark beeinträchtigt. Häufig treten Zerkarien auf, die bei Menschen eine Badedermatitis verursachen können. Hohe Wassertemperaturen, lange Sonnenscheinperioden, geringe Wassertiefe, geringer r r
Durchfluss und das Vorhandensein vieler Wasservögel haben einen Einfluss auf die Anzahl de
von Süßwasserschnecken als Zwischenwirt ausgeschiedenen Zerkarien.
| or allem von Juni bis September mit einem Maximum im Juli bis Anfang August zu rechnen, mit | |
|---|---|
| der Folge, dass die Infektionsgefahr für badende Personen steigt. Eine Gefährdung der Wasser- | |
| qualität stellt auch die hohe Anzahl der sich dort durchgehend aufhaltenden Wildgänse dar, die | |
| Endwirte für die Zerkarien bildenden Saugwürmer sind und deren Eier neben weiteren Keimen | |
| über den Kot abgeben werden. |
der Norikusbucht eingebracht. Nachdem es sich bislang um kurze und vorübergehende Beeinträchtigungen der Wasserqualität handelte, die auch an anderen Seen auftreten und auf die mit Warnhinweisen oder vorübergehenden Badeverboten reagiert werden kann, wird ein generelles Badeverbot nicht für verhältnismäßig angesehen. Die Wasserqualität muss aber im Blick behalten werden.
Die bisherige Begrenzung des Badens vom 15. Mai bis zum 15. September in Anlehnung an die Überwachungspflicht der Wasserqualität nach der Bayerischen Badegewässerverordnung wird nicht für erforderlich gehalten, da der Gemeingebrauch nach Art. 18 Abs. 1 BayWG eine solche zeitliche Beschränkung nicht beinhaltet, eine solche Beschränkung in der Regel auch bei anderen Badegewässern nicht besteht und außerhalb dieser Zeit kaum gebadet wird.
Am Nordufer wurde ebenfalls ein Strandabschnitt angelegt, jedoch kein durch einen Damm be-
grenzter Wasserbereich. Ein schmaler Wasserstreifen ist durch eine Leine abgegrenzt, der haupt-
sächlich zum stehenden Aufenthalt im Wasser für Kinder gedacht ist und bislang nicht zum Baden
freigegeben war. Das Badeverbot soll beibehalten werden, da bei einer Aufhebung die Gefahr be-
steht, dass dort so viele Menschen baden, dass der Bereich für Kinder nicht mehr nutzbar ist und
die Badenden aus dem Stehbereich in den See hinausschwimmen und dieser Bereich bereits im
Nahbereich des Wehres liegt.
Surfanlage
Für den Bereich der Surfanlage ist keine Ausnahme erforderlich, da das Surfen kein Baden darstellt.
2. Rednitz
Das bisherige durchgehende Badeverbot soll beibehalten werden. Zur Wasserqualität liegen keine Angaben vor. Die Rednitz hat einige Wehre, ist in vielen Abschnitten sehr schmal mit vielen Biegungen und Engstellen, an denen Treibgut angestaut wird. Die Uferbereiche sind überwiegend stark bewachsen, ohne ufernahe Wege und meist nicht einsehbar. Eine Zerstückelung in kurze erlaubte und weitgehend verbotene Bereiche ist verwirrend und nicht einzuhalten. Zudem fließt die die Rednitz durch das Landschaftsschutzgebiet Rednitztal.
3. Ludwig-Donau-Main-Kanal (LDMK)
Das bisherige durchgehende Badeverbot soll beibehalten werden. Zur Wasserqualität liegen keine Angaben vor. Der LDMK hat eine geringe Wassertiefe, starken Unterwasserbewuchs und ist sehr trüb. Es besteht deshalb eine erhöhte Gefahr von Verletzungen und einem Verfangen beim Schwimmen.
4. Unterbürger Weiher
Das bisherige Badeverbot soll beibehalten werden. Der Unterbürger Weiher ist ein stehendes, sehr flaches Gewässer, weist einen starken Unterwasser- und Uferbewuchs auf und ist sehr trüb. Vom starken Randbewuchs der Bäume liegen viele abgebrochene Äste im Wasser. Es besteht deshalb eine erhöhte Gefahr von Verletzungen und einem Verfangen beim Schwimmen. Er liegt zudem im Naturschutzgebiet Pegnitztal-Ost.
5. Großer Dutzendteich
Das bisherige Badeverbot soll beibehalten werden. Er wird sehr stark mit Booten des Bootsverleihs, Kanu- und Segelvereins befahren. Der starke Bootsverkehr stellt aufgrund der kleinen Wasserfläche eine erhebliche Gefahr für schwimmende Personen dar. Aufgrund der geringen Wassertiefe besteht außerdem eine schnelle Beeinträchtigung der Wasserqualität.
6. Silbersee
Das bisherige Badeverbot soll beibehalten werden. Der Silbersee ist hochgradig mit diversen Giftstoffen belastet.
7. und 8. Flachweiher, Nummernweiher Ost und West
Für sie bestand bisher kein Badeverbot. Aufgrund der geringen Tiefe von unter 1 m, der geringen Wasserfläche und der geringen Wasserzufuhr besteht eine erhöhte Gefahr der Erwärmung und Beeinträchtigung der Wasserqualität.
Der benachbarte Kleine Dutzendteich soll weiterhin nicht im Badeverbot aufgenommen werden. Er ist als zugelassene Badestelle bekannt und veröffentlicht. Am Ufer unterhält die Wasserwacht Nürnberg eine zeitweise besetzte Wasserrettungsstation. Er ist bis zu 1,5 m tief und wesentlich größer als der Flachweiher und die Nummernweiher. Zwar treten regelmäßig Ende Juli/Anfang August Blaualgen auf, weshalb eine Badewarnung aufgestellt und in der Presse veröffentlicht wird. Die Belastung bleibt dann bis Ende des Sommers erhalten. Die Handhabung mit einer saisonalen Badewarnung wird weiterhin für vertretbar gehalten.
- Main-Donau-Kanal einschließlich der Hafenanlagen von der Stadtgrenze Nürnberg/Fürth
bis zum Südende des Schleusenbereichs Eibach
Das bisherige Badeverbot mit Ausnahme des Bereichs zwischen dem südlichen Ende der Schleuse Eibach und der Stadtgrenze bei Katzwang soll beibehalten werden.
Nach § 2 der Verordnung über das Baden und Schwimmen in den Bundeswasserstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd (BadeVOBWStrSued) ist das Baden und Schwimmen im Main-Donau-Kanal verboten von 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb von Wehr- und Schleusenanlagen einschließlich Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen, Hafeneinfahrten und Brücken, sowie von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Sperrtoren, Schiffsliegeplätzen, Parallelhäfen, Umschlagstellen, Anlegestellen, Schiffswerften und Fähranlagen. Dies betrifft die Schleusenbereiche Eibach und Nürnberg, den Hafen Nürnberg, den Sportboothafen und mehrere Brücken in relativ kurzen Abständen. Die Bereiche zwischen diesen Zonen sind überwiegend von Mauern eingefasst, die einen Ausstieg nur über Leitern ermöglichen. Längere Bereiche ohne Verbotszonen nach der BadeVOBWStrSued und offenen flachen Ufern befinden sich nur zwischen dem südlichen Ende der Schleuse Eibach und der Stadtgrenze bei Katzwang. Für diesen Bereich soll deshalb außerhalb der Verbotsbereiche nach der BadeVOBWStrSued weiterhin kein Badeverbot festgelegt werden.
Zu § 2 Betreten und Befahren von Eisflächen
Das Betreten und Befahren von Eisflächen soll weiterhin nur nach Freigabe durch Beschilderung zulässig sein. Durch die höheren Temperaturen und kurzen Kältephasen im Winter frieren die Gewässer im Stadtgebiet kaum mehr ausreichend zu. Gleichzeitig besteht bei vielen Menschen in den kurzen Kältephasen ein Drang, Eisflächen zu früh zu betreten. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die durch die Nähe von Wohnbebauung oft auch ohne Begleitung durch Erwachsene unterwegs sind.
Zu § 3 Ausnahmen
Neu aufgenommen werden soll eine Ausnahmeregelung für Rettungs-, Ausbildungs- und Übungs-
zwecke sowie andere begründete Einzelfälle. Rettungs-, Ausbildungs- und Übungszwecke der Po-
lizei, Feuerwehr, Rettungsorganisationen und ähnlichen Zwecke werden von der Verordnung nicht
umfasst. Für andere begründete Nutzungen kann eine Ausnahmegenehmigung durch das Ord-
nungsamt erteilt werden, wenn keine Gefahren für Leben und Gesundheit entgegenstehen (z.B.
abgesicherte Sportveranstaltungen).
Zu § 4 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 27 Abs. 4 Nr. 1 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer einem durch Verordnung
angeordneten Verbot des Badens an bestimmten Orten oder des Betretens oder Befahrens von
Eisflächen zuwiderhandelt. Die Bußgeldbewehrung muss in der Verordnung aufgenommen wer-
den. Da im LStVG keine Höhe der Geldbuße bestimmt ist, beträgt die Geldbuße nach § 17 Abs. 1
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwischen fünf und eintausend Euro.
Zu § 5 Inkrafttreten
Nach Art. 50 Abs. 1 und 2 LStVG muss in der Verordnung das Inkrafttreten bestimmt werden. Eine
mit Geldbuße bewehrte Verordnung soll ihre Geltungsdauer festsetzen, jedoch in keinem Fall auf
mehr als 20 Jahre.
Nürnberg, 20.04.2023 Ordnungsamt gez. Pollack (5330)
Verordnung über das Baden im Freien und das Betreten und Befahren von Eisflächen
(Bade- und Eislaufverordnung – BEVO)
Vom ...............................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 27 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Baden in Gewässern § 2 Betreten und Befahren von Eisflächen § 3 Ausnahmen § 4 Ordnungswidrigkeiten § 5 Inkrafttreten, Geltungsdauer
§ 1
Baden in Gewässern
Das Baden in den nachstehend aufgeführten Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg ist verboten:
- Pegnitz, ausgenommen der durch den Damm eingefasste Bereich der Norikusbucht; 2. Rednitz; 3. Ludwig-Donau-Main-Kanal; 4. Unterbürger Weiher; 5. Großer Dutzendteich; 6. Silbersee; 7. Flachweiher; 8. Nummernweiher Ost und West; 9. Main-Donau-Kanal (einschließlich der Hafenanlagen) von der Stadtgrenze Nürnberg/Fürth bis 100 m vor dem südlichen Beginn der Schleusenanlage Eibach; im übrigen Bereich des Main- Donau-Kanals bleiben die Regelungen zum Baden und Schwimmen in der Verordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd über das Baden und Schwimmen in den Bundeswasserstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd vom 29. Juli 1993 (Verkehrsblatt S. 658) unberührt.
§ 2
Betreten und Befahren von Eisflächen
Das Betreten und Befahren von Eisflächen auf Gewässern ist nur erlaubt, wenn sie zu dem Zweck durch die Stadt Nürnberg freigegeben werden. Die Freigabe wird durch entsprechende Beschilderung bekanntgegeben.
§ 3
Ausnahmen
(1) §§ 1 und 2 gelten nicht für die Benutzung der Gewässer zu Rettungs-, Ausbildungs- und
Übungszwecken durch Personen der Polizei, Feuerwehr, Rettungsorganisationen und ähnlichen
Zwecken.
(2) Ausnahmen im Einzelfall können auf Antrag erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an
der Benutzung besteht und keine Gefahren für Leben oder Gesundheit entgegenstehen.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Mit Geldbuße kann gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 1 LStVG belegt werden, wer 1. entgegen § 1 in den genannten Gewässern badet, 2. entgegen § 2 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt.
§ 5
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt 20 Jahre, sofern sie nicht aus anderem Grund vorher außer Kraft tritt.
- BM/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)
Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 03_SeGebS_aktueller Stand 04_Übersicht Gebührenänderungen
Sachverhalt (kurz): Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. Für den Bereich der Nürnberger Museen wurden zur Erreichung der Gesamtsumme aus den genannten Beschlüssen Mehreinnahmen von 550.000 Euro, für die Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers 5.000 Euro und für das Planetarium im Bildungscampus Nürnberg 66.000 Euro zu Grunde gelegt. Die Gebührenerhöhungen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsbereich 2.BM und Stk nach bestem Wissen und Gewissen berechnet und abgestimmt. Insbesondere bei den Museen bestehen jedoch Risiken bezüglich künftiger Entwicklungen der Besucherzahlen bzw. der Preiselastizität des jeweiligen Kulturangebots. Entsprechend bedarf es einer engmaschigen Überprüfung der Maßnahmen in den Controllinggesprächen zwischen Stk und den Kulturdienststellen.
§ 7 soll künftig eine Möglichkeit vorsehen die Eintrittsgebühren in teilgeschlossenen Häusern (z.B. aufgrund von Umbaumaßnahmen) vorübergehend zu senken. In diesem Zuge konnte mit Stk abgestimmt werden, die Eintrittsgebühren des Fembohauses noch für das gesamte Jahr 2023 auf dem bisherigen Stand zu belassen, so dass dort die Erhöhung faktisch erst ab 2024 wirksam wird. Im Dokuzentrum bleiben die Eintrittspreise noch bis Mitte 2024 auf dem aktuellen Niveau.
Die Ausstellung "Krone - Macht - Geschichte" wird nun auch so in der Sehenswürdigkeitengebührensatzung benannt (bisher: "Reichskleinodien").
Die Lochegfängnisse werden aufgrund eines neuen Betreibermodells der Sehenswürdigkeitengebührensatzung entnommen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig in den Einrichtungen der Nürnberger Museen zu erfassen, wie viele Personen nach Tarif 2 diese besuchen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, bis spätestens Ende des Jahres 2024 das Tarifsystem der Sehenswürdigkeitengebührensatzung mit dem Ziel der Vereinfachung und ggfs. Vereinheitlichung grundlegend zu überarbeiten und dem Kulturausschuss entsprechende Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 12.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) beschlossen.
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Die Änderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung betreffen alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die eine dort geregelte kulturelle Einrichtung besuchen möchten. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Es werden Preisanpassungen durchgeführt | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | relevant teilweise relevant nicht relevant |
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung –
SeGebS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom
27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)
Vom ……..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBI. S. 91), folgende Satzung:
Art. 1
- § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1
Gebührenpflicht
(1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses; 2. des Stadtmuseums im Fembo-Haus; 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien (Krone – Macht – Geschichte); 4. des Museums Tucherschloss und Hirsvogelsaal; 5. des Museums Industriekultur; 6. des Spielzeugmuseums; 7. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände; 8. des Memoriums Nürnberger Prozesse; 9. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 10. des Planetariums werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben.“
- In § 7 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Für Einrichtungen, die aufgrund von Bauarbeiten, Teilschließungen oder vergleichbarer Beeinträchtigungen temporär ein reduziertes Angebot aufweisen, können für die Dauer der Beeinträchtigung von der Satzung abweichende Gebühren festgesetzt werden.“
- § 8 wird wie folgt gefasst:
„§ 8
Gebühren
Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in
-
Tarif 1: 6,00 Euro; 2. Tarif 2: freier Eintritt; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 6,00 Euro; 6. Tarif 6: 12,00 Euro; 7. Tarif 7: freier Eintritt; 8. Tarif 8: 4,00 Euro.“
-
§ 9 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird die Angabe „3,00 Euro“ durch die Angabe „4,00 Euro“ ersetzt.
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 werden die Angabe „85,00 Euro“ durch die Angabe „105,00 Euro“ und die Angabe „100,00 Euro“ durch die Angabe „120,00 Euro“ ersetzt.
bb) In Nr. 2 werden die Angabe „120,00 Euro“ durch die Angabe „140,00 Euro“ und die Angabe „140,00 Euro“ durch die Angabe „160,00 Euro“ ersetzt.
- § 10 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Gebühr beträgt 9,00 Euro für Tarif 1 und 5,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“
- § 11 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Gebühr beträgt 35,00 Euro für Tarif 1 und 20,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“
- § 14 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für
- Albrecht-Dürer-Haus 7,50 Euro; 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus 7,50 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien (Krone – Macht – Geschichte) 4,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal 7,50 Euro; 5. Museum Industriekultur 7,50 Euro; 6. Spielzeugmuseum 7,50 Euro; 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 7,50 Euro; 8. Memorium Nürnberger Prozesse 7,50 Euro.
(2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, und 4 bis 8 betragen die Gebühren in
-
Tarif 2: 2,50 Euro; 2. Tarif 3: 2,50 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 8,00 Euro;
-
Tarif 6: 15,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 7,00 Euro.
(3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in
- Tarif 2: 2,00 Euro; 2. Tarif 3: 2,00 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 5,00 Euro; 5. Tarif 6: 9,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro.“
(4) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, und 4 bis 8 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen.
(5) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 30,00 Euro, in Tarif 4 beträgt 7,00 Euro und in Tarif 6 beträgt 50,00 Euro.“
- § 15 wird wie folgt gefasst:
„§ 15
Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und
Memorium Nürnberger Prozesse
„(1) Die Gebühren für Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) betragen
-
in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die ersten beiden Stunden 120,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;
-
in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.
(2) Die Gebühren für Gruppenführungen betragen
-
in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die erste Stunde 80,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;
-
in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die erste Stunde 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.
(3) Die Gebühren für die 90-minütigen Gruppenführungen im Memorium Nürnberger Prozesse betragen
-
in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 100,00 Euro;
-
in den Tarifen 2 bis 4 und 7 70,00 Euro.
(4) Für Online-Seminare und befristete oder zu erprobende pädagogische Formate können abweichende Gebühren erhoben werden.
(5) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in allen Tarifen ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.“
- § 17 wird wie folgt gefasst:
„§ 17
Gebühren
Die Gebühren betragen in
-
Tarif 1 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;
-
Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen und Vorträge 6,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;
-
Tarif 4 für: a) Vorführungen und Vorträge 3,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 1,00 Euro;
-
Tarif 5 und Tarif 6 für: jede Person der Kleingruppe erhält eine Ermäßigung von 2,00 Euro auf den jeweiligen Tarif.
-
Tarif 7 für: a) Vorführungen und Vorträge 4,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;
-
Tarif 8 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro.“
-
Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen
(Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS)
Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251),
zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBI. S. 70), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
I. Allgemeines
§ 1 Gebührenpflicht § 2 Tarifgruppen § 3 Freier Eintritt § 4 Kulturkarte für Schüler § 5 Kulturkarte für Senioren § 6 Kulturkarte für Behinderte § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten
II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) § 8 Gebühren § 9 Führungen § 10 Tageskarte KunstKulturQuartier § 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier § 12 (aufgehoben) § 13 Freier und vergünstigter Eintritt
III. Museen der Stadt einschließlich Lochgefängnisse
§ 14 Gebühren § 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse § 16 Freier Eintritt
IV. Planetarium
§ 17 Gebühren § 18 Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen § 19 Bildungscampus-Card
V. Schlussbestimmungen
§ 20 Übergangsregelung § 21 Inkrafttreten
I. Allgemeines
§ 1
Gebührenpflicht
(1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses; 2. des Stadtmuseums Fembohaus; 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien; 4. des Museums Tucherschloss mit Hirsvogelsaal; 5. der Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus; 6. des Museums Industriekultur; 7. des Spielzeugmuseums; 8. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände; 9. des Memoriums Nürnberger Prozesse; 10. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 11. des Planetariums werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Ausstellungen bekannt gegeben.
§ 2
Tarifgruppen
-
Tarif 1: Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr; 2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler); 3. Tarif 3: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, b) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten; 4. Tarif 4: Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen;
-
Tarif 5: a) Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 6. Tarif 6: a) Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) zwei Elternteile bzw. Großelternteile mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen; 7. Tarif 7: a) Schüler im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler; 8. Tarif 8: Gruppen ab 15 Personen.
§ 3
Freier Eintritt
Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten: 1. Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson; 2. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind; 3. Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen; 4. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen angewiesen sind; 5. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; 6. Kindergartengruppen (ausgenommen Planetarium).
§ 4
Kulturkarte für Schüler
(1) Die Kulturkarte für Schüler berechtigt 1. Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler) städtischer, staatlicher und privater Schulen und deren Lehrpersonen; 2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.
§ 5
Kulturkarte für Senioren
(1) Die Kulturkarte für Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 60. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 9,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.
§ 6
Kulturkarte für Behinderte
(1) Die Kulturkarte für Behinderte berechtigt schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 6,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB-Museums und des Museums für Kommunikation.
§ 6a
Bayerische Ehrenamtskarte
Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte entrichten gegen entsprechenden Nachweis in den Kunsteinrichtungen des KunstKulturQuartiers sowie den Museen der Stadt Nürnberg eine Eintrittsgebühr nach Tarif 3.
§ 7
Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten
(1) Für besonders kostenaufwändige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrichtungen höhere Gebühren festsetzen. (2) Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Partnern Verbund- und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den Allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden.
II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)
§ 8
Gebühren
Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 5,00 Euro; 2. Tarif 2: frei; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 5,00 Euro; 6. Tarif 6: 10,00 Euro; 7. Tarif 7: frei; 8. Tarif 8: 3,00 Euro.
§ 9
Führungen
(1) Für Regelführungen wird zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis von 3,00 Euro pro Person erhoben. (2) Die Gebühren für Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers zusätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe: 1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 85,00 Euro und für 90 Minuten 100,00 Euro; 2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 120,00 Euro und für 90 Minuten 140,00 Euro. Zusätzlich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben.
§ 10
Tageskarte KunstKulturQuartier
(1) Die Tageskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen für einen Tag zum einmaligen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 8,00 Euro für Tarif 1 und 4,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.
§ 11
Jahreskarte KunstKulturQuartier
(1) Die Jahreskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen einjährig ab Ausstellungsdatum den beliebig häufigen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 30,00 Euro für Tarif 1 und 15,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.
§ 12
[aufgehoben]
§ 13
Freier und vergünstigter Eintritt
(1) Freien Eintritt in die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Partner und Leihgeber der jeweiligen Ausstellung; 2. Mitglieder des Fördervereins der Kunsthalle (Contemporaries e. V.) gegen entsprechenden Nachweis; 3. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM) sowie des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker gegen entsprechenden Nachweis; 4. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis; 5. Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“; 6. alle Besucher jeden Mittwoch von 18 bis 20 Uhr; 7. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; 8. Mitglieder des Fördervereins der Kunstvilla (Die Kunstvilligen e. V.) gegen entsprechenden Nachweis. (2) Die Gebühr für Teilnehmende an Kursen des Bildungszentrums im Rahmen der jeweils in den Arbeitsplänen ausgedruckten Führungen beträgt pauschal 2,50 Euro.
III. Museen der Stadt einschließlich der Lochgefängnisse
§ 14
Gebühren
(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für: 1. Albrecht-Dürer-Haus 6,00 Euro; 2. Stadtmuseum Fembohaus 6,00 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien 3,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 6,00 Euro; 5. Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus 4,00 Euro; 6. Museum Industriekultur 6,00 Euro; 7. Spielzeugmuseum 6,00 Euro; 8. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 6,00 Euro; 9. Memorium Nürnberger Prozesse 6,00 Euro. (2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 6,50 Euro; 5. Tarif 6: 12,50 Euro;
- Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 5,00 Euro. (3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 3,50 Euro; 5. Tarif 6: 6,50 Euro; 6. Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro. (4) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 5 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 7: 1,50 Euro; 5. Tarif 8: 3,00 Euro. (5) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einrichtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (6) Eine Jahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 28,00 Euro, in Tarif 4 5,00 Euro und in Tarif 6 42,00 Euro.
§ 15
Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse
(1) Die Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrums betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 6 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Gruppenführungen in den Tarifen 1 und 5 bis 8 90,00 Euro (2 Stunden) und 120,00 Euro (3 Stunden), in den Tarifen 2 bis 4 60,00 Euro (2 Stunden) und 80,00 Euro (3 Stunden). (2) Die Gebühren für Bildungsangebote im Memorium Nürnberger Prozesse betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Einzel- und Gruppenführungen (Dauer 1 ½ Stunden) 60,00 Euro. (3) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in den Tarifen 1 und 5 bis 8 ein Aufschlag von 20,00 Euro, in den Tarifen 2 bis 4 ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.
§ 16
Freier Eintritt
Freien Eintritt in den städtischen Museen und Ausstellungen haben neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Spender und Leihgeber, die eine Freikarte für die jeweiligen Einrichtungen besitzen; 2. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM); 3. Besitzer der „Nürnberg-Card“;
- Lehrer zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule.
IV. Planetarium
§ 17
Gebühren
Die Gebühren betragen in 1. Tarif 1 für: a) Vorführungen 8,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,50 Euro; c) Fachvorträge 8,00 Euro.
-
Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen 5,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,00 Euro; c) Fachvorträge 5,50 Euro.
-
Tarif 4 für: a) Vorführungen 2,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 0,80 Euro; c) Fachvorträge 2,70 Euro.
-
Tarif 5 für: a) Vorführungen 13,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 4,00 Euro.
-
Tarif 6 für: a) Vorführungen 19,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 5,00 Euro.
-
Tarif 7 für: a) Vorführungen 3,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,80 Euro; c) Fachvorträge 3,70 Euro.
-
Tarif 8 a) Erwachsenengruppen erhalten pro Person eine Ermäßigung von 1,00 Euro auf den Tarif 1. b) Von Personen, die unter die Regelungen des § 2 Nrn. 2 und 3 fallen, wird eine Gebühr nach Tarif 7 erhoben.
§ 18
Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen
Für den Besuch von gesonderten Vorführungen des normalen Planetariumsprogramms beträgt die Gebühr für
- Schülergruppen und Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler pro Person nach Tarif 7, mindestens jedoch 200,00 Euro; 2. Erwachsenengruppen und gemischte Gruppen pro Person nach Tarif 8, mindestens jedoch die Gebühr für 100 Personen, wobei bei teilweiser Ermäßigung innerhalb einer Gruppe anteilig zu verfahren ist.
§ 19
Bildungscampus-Card
(1) Die Bildungscampus-Card berechtigt zum einmaligen kostenlosen Besuch einer Planetariumsvorführung (Themenshow). (2) Hiervon ausgenommen sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie die bayerischen Schulferien. (3) Die Bildungscampus-Card kann gegen Zahlung einer Gebühr als Jahreskarte für das Planetarium genutzt werden. Der Inhaber erhält ab Ausstellung der Jahreskarte Planetarium zwölf Monate freien Eintritt in alle Planetariumsvorführungen (Themenshows) und Live-Vorführungen. Die Jahreskarte Planetarium gilt nicht für Vorträge oder Sonderveranstaltungen. (4) Die Gebühr für die Jahreskarte Planetarium beträgt 1. für Inhaber der Bildungscampus-Card ohne Nürnberg-Pass 40,00 Euro; 2. für Inhaber der Bildungscampus-Card mit Nürnberg-Pass 25,00 Euro.
V. Schlussbestimmungen
§ 20
Übergangsregelung
Kulturkarten für Schüler, Senioren und Behinderte, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.
§ 21
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenGebS – SeGebS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 393), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 399), außer Kraft.
___________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 09.07.2014
Überblick über die wichtigsten Gebührenänderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung
| Kunstein- richtungen KuKuQ | Albrecht Dürer Haus, Fembohaus, Tucherschloss, Museum Industriekultur, Spielzeugmueseum, Dokuzentrum, Memorium | Krone Macht Geschichte | Planetarium Vorführungen (ggf. Zuschlag für bes. Aufwand) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bisher | neu | bisher | neu | bisher | neu | bisher | neu | |
| Tarif 1 (ab 18. Lebensjahr) | 5,00 € | 6,00 € | 6,00 € | 7,50 € | 3,00 € | 4,00 € | 8,00 € | 1 0,00 € |
| Tarif 2 Kinder, Jugendliche Schüler | - € | - € | 1,50 € | 2,50 € | 1,50 € | 2,00 € | 5,50 € | 6,50 € |
| Tarif 3 Wehrdienst, Freiwilligendienste, Studierende | 2,50 € | 2,50 € | 1,50 € | 2,50 € | 1,50 € | 2,00 € | 5,50 € | 6,50 € |
| Tarif 4 Nürnberg-Passs | 1,00 € | 1,00 € | 1,50 € | 2,00 € | 1,50 € | 2,00 € | 2,70 € | 3,00 € |
| Tarif 5 Kleingruppen mit 1 Erwachsenen (Pauschale) | 5,00 € | 6,00 € | 6,50 € | 8,00 € | 3,50 € | 5,00 € | 1 3,00 € | 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif |
| Tarif 6 Kleingruppen mit 2 Erwachsenen (Pauschale) | 1 0,00 € | 1 2,00 € | 1 2,50 € | 1 5,00 € | 6,50 € | 9,00 € | 1 9,50 € | 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif |
| Tarif 7 Schüler im Klassenverband / Integrationskurse (Preis je Person) | - € | - € | 1,50 € | 2,00 € | 1,50 € | 2,00 € | 3,70 € | 4 ,50 € |
| Tarif 8 Gruppen ab 15 Personen (Preis je Person) | 3,00 € | 4,00 € | 5,00 € | 7,00 € | 3,00 € | 3,00 € | 7,00 € oder 3,70 € | 1 0,00 € |
-
Keine Änderungen unter anderem bei den beliebten Kulturkarten für Senioren, Schülerinnen und Schüler sowie für Menschen mit Behinderung
-
unverändert freier Eintritt für Lehrpersonal und notwendige Aufsichts- und Begleitpersonen sowie grundsätzlich Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 1100
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 14.06.2023
Haushaltsjahr 2022
- 122210 "Melde-/Passangelegenheiten, Bürgerservice"
617.707 € bei 122210 Kst. V122210002 "Bürgerdienste" Kostenart 60121000 "Regelzahlung (Arbeitnehmer)"
Deckung:
617.707 € aus 122310 Kst. V122310001 "Dienststellenleitung" Kostenart 60121000 "Regelzahlung (Arbeitnehmer)"
Datum: 03.04.2023
- 213300 "HVE Schule & Sport - Grund/Mittelschulen"
11.639 € bei IA E2130056100U "Uhlandstr. 33: Umbau" Kostenart 69923001 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen (640)"
607.749 € bei IA E2130056100U "Uhlandstr. 33: Umbau" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
19.076 € bei E2130056100U "Uhlandstr. 33: Umbau" Kostenart 69961000 "Aufwand aus sonstiger aktivierter Eigenleistung"
Deckung:
638.464 € aus IA E4240107802U "Ballsporthalle Tillypark: Kia Metropol Arena" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
Datum: 10.05.2023
- 251010 "Hochschule für Musik - 2. BM Kultur"
170.076 € bei IA E2510001400Z "Sebastianspital: Um-/Abbruchmaßnahmen f. d. HfM" Kostenart 69946102 "Zuweisungen für Investitionen an das Land (640)"
Deckung:
170.076 € aus IA E4240107802U "Ballsporthalle Tillypark: Kia Metropol Arena" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
Datum: 17.04.2023
- 365200 "Kommunale Kinderhorte"
56.099 € bei IA K3650121400U "Brand KiHo Grünewaldstraße" Kostenart 62320106 "Unterhalt Gebäudetechnik (konsumtive MIP- Maßnahme)"
168.985 € bei IA K3650121400U "Brand KiHo Grünewaldstraße" Kostenart 62476001 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget-640)"
Deckung:
225.084 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 54270000 "Erstattungen von privaten Unternehmen"
Datum: 15.05.2023
Haushaltsjahr 2023
- 126120 "Integrierte Leitstelle (ILS)"
167.000 € bei IA E1260122100U "ILS Kältetechnik" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Deckung:
167.000 € aus IA E1260089901U "Neubau FWGH Gartenstadt" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 04.04.2023
- 210300 "HVE Schule & Sport - Gebäudemanagement"
256.152 € bei IA P2103500000U "Beseitigung Sicherheitsmängel an Schulen" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
Deckung:
256.152 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
Datum: 02.05.2023
- 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"
127.723 € bei IA C2110323040B "Knauerstraße 20, Sanierung Fassade zu Pausenhof" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
127.723 € aus IA C2110323023B "Siedlerstr. 37 Haupthaus: Erneuerung Fenster" Kostenart 62320002 "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Datum: 17.04.2023
- 212100 "Sachaufwand für staatliche Mittelschulen"
309.052 € bei IA K2120084411U "KIP'S Hintere Insel Schütt Bestand SchA" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Deckung:
309.052 € aus IA K2180015303U "BBS Ausstattung 0000 (HVE SuS)" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Datum: 11.05.2023
- 261002 "Kultur und Theater (Beteiligung)"
11.450.000 € bei IA E2610114800U "Ergänzungsbau Oper an der Kongresshalle" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Deckung:
11.450.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Datum: 13.04.2023
- 421010 "Sportförderung"
1.219.000 € bei IA E4210123900Z "Bayern 07 Generalsanierung: Zuschuss" Kostenart 69946800 "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
2.438.000 € bei IA E4210123900Z "Bayern 07 Generalsanierung: Zuschuss" Kostenart 69946800 "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
4.308.000 € bei IA E4210123900Z "Bayern 07 Generalsanierung: Zuschuss" Kostenart 69946800 "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Deckung:
1.219.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
2.438.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
4.308.000 € aus IA P6120700000U "Planungsmittel Ref. I/II" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Datum: 19.04.2023
- 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
317.000 € bei IA E5410117520U "Scheurlstraße 2. BA" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Deckung:
317.000 € aus IA P5419200000U "Förderung des Fußgängerverkehrs" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
Datum: 17.04.2023
- 571100 "Wirtschaftsförderung"
70.000 € bei 571100 Kst. Z571100010 "WiFö-Projekte mit EMN-Bezug" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"
Deckung:
35.000 € aus 111720 Kst. V111720005 "Unbebauter Besitz sonstiges Grundvermögen" Kostenart 62320800 "Aufwendungen zur Sanierung von Altlasten"
35.000 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 63121300 "Zuweisung an Zweckverbände Art 1"
Datum: 18.04.2023
- 575100 "Tourismusentwicklung"
31.020 € bei 575100 Kst. Z575100003 "Weihnachtsbeleuchtung" Kostenart 63125800 "Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5"
Deckung:
31.020 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 63121300 "Zuweisung an Zweckverbände Art 1"
Datum: 05.05.2023
Ref.IV/015/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 28.04.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung –
SchulS)
Sachverhalt (kurz):
Die (neue) Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie in der Fachrichtung Laboratoriumsanalytik und die Erweiterung der Ausbildungsschwerpunkte an der Städtischen Fachakademie für Wirtschaft erfordern entsprechende Anpassungen in der Schulsatzung der Stadt Nürnberg.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/015/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderung der Schulsatzung hat keine Diversity-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/015/2023
Gutachtenvorschlag:
Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 28.04.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung - SchulS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg für die Schulen (Schulsatzung – SchulS) vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 26), zuletzt geändert durch Satzung vom
28. Oktober 2022 (Amtsblatt S. 456)
Vom ………………………..
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308), folgende Satzung:
Art. 1
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
-
In Nr. 6 Buchst. b werden die Wörter „Schwerpunkt Außenwirtschaft“ durch die Wörter „Schwerpunkte Außenwirtschaft, Personalwirtschaft und Informationswirtschaft“ ersetzt.
-
Nr. 8 wird wie folgt geändert:
a) In Buchst. b wird der Strichpunkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Nach Buchst. b wird folgender Buchst. c angefügt:
„c) Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik;“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
LA/011/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom 15.12.2016
hier: Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppierungen für Wahlen und
Abstimmungen anderer Staaten
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2023
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2023
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2023
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2023 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2023 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2023 Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Lesefassung mit neuer und bisheriger Regelung
Sachverhalt (kurz):
Die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung von Wahlen (zuletzt geändert durch Beschluss des RWA vom 09.06.2021), die u.a. den an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmenden Parteien bzw. Wählerguppen für die letzten 43 Tage vor der Wahl bis zu 500 gebührenfreie Plakatierungen im öffentlichen Raum gestattet, gilt nicht für die Wahlwerbung ausländischer Parteien bzw. Wählerguppen bei Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten.
Haben aber in Nürnberg anssässige natürliche oder juristische Personen in der Vergangenheit Plakataufstellungen für ausländische Parteien anlässlich von Wahlen im Ausland beantragt, wurde dies als nichtkommerzielle Plakatierung gewertet. Für nichtkommerzielle Plakatierungen werden nach Verwaltungspraxis ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 gebührenpflichtige Plakatierungen im öffentlichen Raum (ohne die Alstadt, in der grundsätzlich keine Plakatierungen zulässig sind) gestattet.
Um künftig Plakataufstellungen, Wahlkampfstände und sonstige Wahlwerbung für ausländische Parteien für Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten künftig rechtssicher untersagen zu können, wird eine Änderung der Sondernutzungssatzung vorgeschlagen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zwar wird die Werbung für ausländische Parteien oder Wählergruppen für Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten beschränkt. Allerdings ist diese Beschränkung insbes. durch Art. 21 GG gerechtfertigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BDR
BgA
Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 24.05.2023):
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg (SNutzS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 14.06.2023):
Entsprechend des Gutachtens des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg (SNutzS) beschlossen.
Fraktion der
CSU
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffs cher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBURGERM El 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 0 2 90403 Nürnberg l lr Telefax: 0911231-4051 T E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 1/il www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
02.05.2023 Antragsteller: Krieglstein
Wahlwerbung ausländischer Parteien - notwendige Anpassung der Rechtsgrundlage
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am Wochenende vor dem 1. Mai 2023 tauchten im Nürnberger Stadtgebiet zahlreiche Plakate mit Wahlwerbung für den türkischen Präsidenten und seine Partei auf; dies vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen in der Türkei, bei der auch bereits aktuell im Ausland lebende Türken teilnehmen können. Dies hat überregional für Irritationen gesorgt, es gab zahleiche Beschwerden, besorgte Nachfragen und empörte Kommentare.
Ausländische Gruppierungen und Parteien, die für einen Wahlkampf im Ausland werben wollen, fallen in Deutschland nicht unter das Parteienprivileg des Grundgesetzes, Wahlkampf-Auftritte ausländischer Politiker/innen fallen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch nicht unter die Meinungsfreiheit. Unser Ziel sollte demnach sein, ausländische Wahlkämpfe, noch dazu stark polarisierende, nicht auf unseren Straßen zuzulassen, um den sozialen Frieden hier vor Ort nicht zu gefährden.
Nach der bisherigen Genehmigungspraxis für solche Sondernutzungen wie Plakatierungen im öffentlichen Raum sind diese Wahlplakate aber nicht zu verhindern, sie stören z.B. den Verkehrsfluss nicht, beinhalten nichts straf bares. U.a. aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes können solche Aktionen also nicht unterbunden werden. Grundlage für die Genehmigungen ist die städtische Sondernutzungssatzung auf Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), die bisher keine Regelung zum Umgang mit politischer Werbung ent hält.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung ergänzt in einem Entwurf die bisherige Sondernutzungssatzung in den dortigen §§ 6-8 um eine Grundlage zur Versagung der Erlaubnis bei Sondernutzungsanträgen, die politische Werbung anlässlich aus schließlich im Ausland stattfindender Wahlen und Abstimmungen zum Inhalt hat.
Mit,^reundlichen Grüßen
mtf/c
-Andre!aass IKCrriieeggll;stein Fraktionsvorsitzender
A23050200 Ausländische Wahlwerbung.docx
SPD spd@staclt.n uernberg.d e U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911/231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion,nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion| R athaus| 9 0403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBURGERMEiSTilH der Stadt Nürnberg Marcus König Ü 3. Rathaus 90403 Nürnberg k'
- n " 'c so
. ; • n n J.iT'i:.--
Nürnberg, 3. Mai 2023 Antragsteller; Liberova
Ausländische Wahlplakate im öffentlichen Raum
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Plakate, die anlässlich den Wahlen in der Türkei genehmigt wurden, sorgten in der Be völkerung und auch bundesweit in der Presse für Irritationen. Auch uns erreichten viele kriti sche Stimmen. Wir sehen den hoffentlich einmaligen Vorgang kritisch.
Vor allem finden wir es befremdlich bis nicht akzeptabel, dass auf den Straßen Nürnbergs für Wahlen in anderen Ländern geworben wird. Die politischen Diskussionen und Wahlen in anderen Ländern sind aus unserer Sicht in Deutschland maximal zu kritischen Auseinander setzungen mit der Bedeutung diverser Wahlausgänge für unsere internationalen Beziehun gen zum jeweiligen Land von Bedeutung. Eine Übertragung der ausländischen Wahlkämpfe auf die deutschen Straßen erachten wir als kritisch.
Uns allen ist es sehr wichtig, dass Menschen in Deutschland im Bewusstsein der Bedeutung und Wahrung von Demokratie leben. Deswegen konzentrieren wir uns auf die Beteiligung bei den Wahlen in Deutschland und setzen uns auf allen Ebenen für das kommunale Wahl recht, schnellere Einbürgerungen und die doppelte Staatsbürgerschaft ein.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden
Antrag:
Die Stadt Nürnberg entwickelt auf der Grundlage der Regelungen anderer Städte eine An passung der Satzung zum öffentlichen Plakatieren und stellt sicher, dass Wahlwerbung für den Wahlkampf im Ausland nicht mehr möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser Fraktionsvorsitzende
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FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König ima 90403 Nürnberg
Rathaus OBERBÜRGER'v'EIG ( lRI
Tel:( 0911) 231-5091 90403 Nürnberg 0 3. i iA. gruene@stadt.nuernberg.de Nj " 7 . . C • •• Bus; Linie 36. 46, 47 (Rathaus) l/;i Zur U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
')c
Nürnberg, 2. Mai 2023 "uer- >V.V, I A-'" r.\ien
Bitte um Aufklärung: Wahlplakate der türkischen AKP und Recep 1 Erdogan
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
die Stadt trägt für die SoLidargemeinschaft die grundlegende Verantwortung, um die demokratischen Grundprinzipien der Gesellschaft einzuhalten. Das ist auch in den Leitlinien der T Stadt Nürnberg manifestiert und geregelt - insbesondere vor dem Hintergrund der {• Integrationspolitik.
Allein wegen unserer geschichtlichen Verantwortung verpflichten wir uns der Bekämpfung von allen Formen von Rassismus und Diskriminierung. Wir treten diesen mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
I I Gerade diese freiheitlich demokratischen Werte, die wir in unserer Gesellschaft pflegen, werden von Erdogan und der AKP-Regierung in der Türkei mit Füßen getreten. Daher verwundern die Wahlplakate der türkischen AKP von Präsident Recep T. Erdogan auf den Straßen von Nürnberg umso mehr. Die von der Stadt Nürnberg genehmigte Plakatierung hat sowohl in der türkischen Community, als auch in Kreisen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft überregional Kritik ausgelöst.
Deshalb stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet,
- welche und wie viele Plakate, aber auch Plakate von welchen Organisationen und mit
welchen Auflagen die Stadt Nürnberg rund um die Wahlen in der Türkei genehmigt hat
- a ufgrund welcher Gesetzeslage dies geschah.
'S
inwieweit der Inhalt der WahLplakate vorab geprüft wurde. inwieweit die Plakatierung grundsätzlich zu ausländischen Wahlen erlaubt ist und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. wer die politische Verantwortung 'ür die Genehmigung von Wahlplakaten trägt und welche Kontrollgremien es hierzu gibt, inwieweit unparteiische Gleichbefandlung gewährleistet wird, inwieweit alle Parteien über die Möglichkeit einer Plakatierung informiert wurden, worin der Unterschied zu anderen bayerischen (Groß-)Städten wie München und Augsburg liegt, in denen eine Plakatierung nicht erlaubt wurde. welche Möglichkeiten die Stadt Nürnberg hat, um Plakatierung zu Wahlen im Ausland zu
unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin Reka Lörincz Stadtrat Stadträtin
Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom 15.12.2016
hier: Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppen für Wahlen und
Abstimmungen anderer Staaten
Entscheidungsvorlage
1. Ausgangslage
a) Plakatwerbung (auf Plakatständern, Plakatwänden, Dreieckständern etc.), Wahlkampfstände und sonstige Wahlwerbung im öffentlichen Raum sind Sondernutzungen, die sich nach den gesetzlichen Regelungen der Art. 18 ff. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) richten.
Grundsätzlich steht die Gewährung von Sondernutzungen im Ermessen der Stadtverwaltung. In die Ermessensausübung dürfen dabei grundsätzlich nur Gesichtspunkte der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie städtebauliche Gesichtspunkte einbezogen werden.
Zudem wird das Ermessen konkretisiert bzw. gebunden durch ausdrückliche Regelungen wie
-
die Sondernutzungssatzung vom 15.12.2016;
-
die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung von Wahlen (zuletzt geändert durch RWA-
Beschluss vom 09.06.2021);
- die Sondernutzungsrichtlinie Altstadt (Beschluss des RWA vom 16.10.2019 und des
Stadtrates vom 23.10.2019);
- die auf Grundlage des Art. 28 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
erlassene Verordnung über öffentliche Anschläge (Anschlägeverordnung – ÖAVO) vom 22.06.2020 (Beschluss des Stadtrats vom 22.05.2020);
und durch die Verwaltungspraxis.
b) Demnach gilt für Plakatwerbung:
- Plakatierungen im öffentlichen Raum haben grundsätzlich auf den Anschlagstafeln,
Litfaßsäulen und sonstigen Werbeanlagen etc. der Stadtreklame Nürnberg GmbH zu erfolgen, der die Stadt insoweit vertraglich das Recht zur Aufstellung derartiger Vorrichtungen im öffentlichen Raum übertragen hat.
- Darüber hinaus sind nur ausnahmsweise Plakatierungen im öffentlichen Raum
aufgrund der o.g. Regelungen und der Verwaltungspraxis möglich:
- Die an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmenden Parteien
bzw. Wählergruppen dürfen in den letzten 43 Tagen vor der Wahl jeweils bis zu 500 gebührenfreie Plakatierungen im öffentlichen Raum aufstellen;
- für sonstige Plakatierungen für nichtkommerzielle Zwecke werden grundsätzlich
nur bis zu 25 Plakataufsteller im Stadtgebiet (mit Ausnahme der Altstadt, wo gemäß Sondernutzungsrichtlinie Altstadt Plakataufstellungen etc. grundsätzlich nicht zulässig sind) gestattet, die gebührenpflichtig sind. Eng begrenzte Ausnahmen hiervon gibt es für die Ankündigung städtischer Veranstaltungen (z.B. Frühlingsfest, Volksfest, Stadtteilkirchweihen etc.) oder sonstiger im öffentlicher
Interesse stehender Belange wie z.B. Ankündigungsplakate für die Kundgebung des DGB zum 1 Mai.
c) Für Informationsstände gilt demnach:
-
Es werden nur nicht-kommerzielle Informationsstände genehmigt.
-
Der Informationsstand darf maximal eine Fläche von 9 m² einnehmen. Nicht
erlaubt sind Verkaufstätigkeiten und Vertragsabschlüsse (ausgenommen Fördermitgliedschaften) sowie Werbetätigkeiten und das Verteilen von Druckerzeugnissen, die der Wirtschaftswerbung dienen. Es dürfen keine Transparente, Plakate oder Flugschriften verteilt werden, deren Inhalt gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die Strafgesetze verstößt.
- Für Informationsstände aus Anlass von Wahlen gelten keine besonderen
Regelungen.
2. Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppen für Wahlen und
Abstimmungen in anderen Staaten
a) Konkrete Fälle im Jahr 2023
Am 27.03.2023 ging eine Plakatierungsanfrage eines in Nürnberg ansässigen Kulturvereins (eingetragen im Vereinsregister des AG Nürnberg) für Wahlwerbung der „Yesil Sol Parti“ („Grüne Linke Partei“) ein, die sich selbst als grüne, linksliberale Partei definiert. Die Stadt Nürnberg hat diesen Antrag nach den o.g. Vorgaben und der Verwaltungspraxis rechtlich bewertet, zumal auch im Jahr 2018 Plakatierungen für die Wahlen in der Türkei gestattet worden waren. Am 17.04.2023 erging demgemäß ein Bescheid über die gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für 25 Plakataufsteller DIN A1 auf stadteigenen öffentlichen Verkehrsflächen (ausgenommen Altstadtbereich) für den Zeitraum vom 22.04.2023 bis 05.05.2023. Hierfür wurden Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 800 EUR berechnet.
Am 24.04.2023 wurde ein weiterer Plakatierungsantrag durch eine die AKP unterstützende, in Nürnberg gemeldete Privatperson gestellt. Mit Bescheid vom 27.04.2023 erging ein Bescheid über die gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis für 25 Plakataufsteller DIN A1 auf stadteigenen öffentlichen Verkehrsflächen (ausgenommen Altstadtbereich) für den Zeitraum vom 27.04.2023 bis 11.05.2023. Hierfür wurden Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 800 EUR berechnet.
b) Erwägungen
Die o.g. Anträge wurden in dem einen Fall von einer in Nürnberg ansässigen natürlichen Person und einer in Nürnberg ansässigen inländischen juristischen Person gestellt. Beide genießen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG, insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung. Insofern hat eine hier ansässige Person das Recht zu einer politischen Frage wie zur Wahl in der Türkei eine Meinung zu äußern. Dies kann auch darin bestehen, zur Wahl einer bestimmten ausländischen Partei aufzurufen oder ihre Gegnerschaft zu einer Partei auszudrücken.
Unter Berücksichtigung der o.g. Rechtsgrundlagen, der vorgenannten Gesichtspunkte und der bisherigen Genehmigungspraxis hatte die Stadt Nürnberg keine rechtliche Grundlage, die beiden Anträge ermessensfehlerfrei ablehnen zu können. Vielmehr musste sie den Anträgen stattgeben. Die Äußerungen auf den Plakaten waren nicht strafbar und haben auch in sonstiger Weise die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 GG nicht
überschritten. Etwaige außenpolitische oder völkerrechtliche Erwägungen zu Wahlkampfhandlungen in Deutschland im Hinblick auf ausländische Wahlen stünden allein der Bundesregierung im Rahmen ihrer Einschätzungsprärogative zu. Solche Erwägungen sind allerdings nicht bekannt.
Die städtische Anschlägeverordnung wurde dabei ebenfalls berücksichtigt. Anzeichen für eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbilds oder den notwendigen Schutz von Denkmälern lagen hier nicht vor. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geringe Zahl der Plakate (Begrenzung auf 25), die kurze Genehmigungsdauer, den Ausschluss der Altstadt und die sonstigen Auflagen.
Folglich wurden höchstens 25 Plakataufsteller im Stadtgebiet (mit Ausnahme der Altstadt) genehmigt, für die Sondernutzungsgebühren entsprechend der Sondernutzungsgebührensatzung zu entrichten waren.
3. Wahlkampf-Informationsstände für ausländische Parteien und Wählergruppen für
Wahlen und Abstimmungen in anderen Staaten
Mit Bescheid vom 17.04.2023 wurden 5 Informationsstände zur Information über die Wahlen in der Türkei für folgende Standorte und Tage genehmigt:
Königstraße 21, am 22.04.2023 in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr Aufseßplatz (Standort D), am 23.04.2023 in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr Am Plärrer / Ecke Gostenhofer Hauptstraße, am 29.04., 30.04. und 06.05.2023 in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr
Antragsteller war eine in Nürnberg ansässige, die AKP unterstützende natürliche Person.
Unter Berücksichtigung der o.g. Rechtsgrundlagen, der vorgenannten Gesichtspunkte und der bisherigen Genehmigungspraxis hatte die Stadt Nürnberg keine rechtliche Grundlage, die Anträge ermessensfehlerfrei ablehnen zu können. Vielmehr musste sie den Anträgen stattgeben.
Von der Genehmigung für den Informationsstand am 06.05.2023 wurde schließlich kein Gebrauch gemacht.
4. Änderung der bisherigen Praxis
Um Plakataufstellungen, Wahlkampfstände oder sonstige Wahlwerbung im öffentlichen Raum für ausländische Parteien und Wählergruppen zu ausländischen Wahlen und Abstimmungen künftig rechtssicher versagen zu können, sollte angesichts der Grundrechtsrelevanz eine klare und für jedermann ersichtliche Regelung erfolgen. Daher soll die Sondernutzungssatzung vom 15.12.2016 durch die vorliegende Änderungssatzung geändert werden. § 8 Absatz 1 der Satzung, der einen Katalog von Tatbeständen enthält, bei denen eine Sondernutzungserlaubnis nicht gewährt wird, soll um eine zusätzliche Ziffer 9 ergänzt werden. Demnach wird künftig eine Sondernutzungserlaubnis nicht erteilt werden
„für Plakatierung, Informationsstände und sonstige Formen der
Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppen zu Wahlen
und Abstimmungen anderer Staaten.“
Diese Änderung der bisherigen Praxis ist sinnvoll und auch gerechtfertigt. Eine Wahl oder eine Abstimmung in einem anderen Staat ist ein Hoheitsakt dieses Staates und betrifft allein diesen Staat. Selbst wenn Wahlberechtigte aus diesem Staat in Nürnberg wohnen und eine Teilnahme an der Wahl in Deutschland in den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen möglich ist, ist das öffentliche Interesse an der Wahlwerbung für eine an einer
Wahl oder Abstimmung in einem anderen Staat teilnehmende Partei geringer zu bewerten als für eine inländische Partei, die an Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt. Eine etwaige Ungleichbehandlung ausländischer Parteien oder Wählergruppen mit inländischen Parteien oder Wählergruppen wäre durch Art. 21 GG gerechtfertigt, der ein Privileg zugunsten inländischer Parteien und Wählergruppen enthält. Damit wäre auch eine etwaige Ungleichbehandlung der hier lebenden Anhänger ausländischer Parteien im Vergleich zu den Anhängern inländischer Parteien gerechtfertigt. Zudem wird die Meinungsäußerungsfreiheit der hier lebenden Anhänger ausländischer Parteien nicht in unzulässiger Weise beschränkt. Sie dürfen weiter ihre Meinung für oder gegen ausländische Parteien, die sich an Wahlen oder Abstimmungen in anderen Staaten beteiligen, kundtun, aber nicht in Form von Wahlwerbung im öffentlichen Raum.
Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist Diversity-Relevant: Zwar wird die Werbung für ausländische Parteien oder Wählergruppen für Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten beschränkt. Allerdings ist diese Beschränkung insbesondere durch Art. 21 GG gerechtfertigt.
Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg (SNutzS) vom
15. 12. 2016 (Amtsblatt S. 437)
Vom ..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 364 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237), folgende Satzung:
Art. 1
§ 8 Absatz 1 (Versagung der Erlaubnis) wird wie folgt geändert:
-
In Ziffer 8 wird am Ende des Textes der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
-
Es wird eine neue Ziffer 9 eingefügt mit folgendem Text:
„9. für Plakatierung, Informationsstände und sonstige Formen der Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppen zu Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Lesefassung mit Änderungen
Bisherige Fassung des § 8 Absatz 1 der Sondernutzungssatzung vom 15.12.2016
§ 8 Versagung der Erlaubnis
(1) Eine Erlaubnis wird nicht erteilt,
-
wenn durch die Sondernutzung oder eine Häufung von Sondernutzungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist oder die Straßenreinigung erheblich erschwert wird und die Beeinträchtigung auch durch Bedingungen oder Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann;
-
wenn die Art der Sondernutzung gegen andere Rechtsvorschriften verstößt oder die Beseitigung der Sondernutzung auf Grund anderer Rechtsvorschriften verlangt werden kann;
-
für die Verteilung von Druckerzeugnissen, die der Wirtschaftswerbung dienen;
-
für das Nächtigen oder Lagern in den Fußgängerzonen und in der Fußgängerunterführung am Hauptbahnhof;
-
für das Verweilen zum Zwecke des Genusses alkoholischer Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb der Nürnberger Altstadt (begrenzt durch den historischen Mauerring, in Höhe Rathenauplatz bis einschließlich Laufertormauer) sowie in sämtlichen Fußgängerzonen und der Fußgängerunterführung am Hauptbahnhof;
-
für das Betteln in jeglicher Form;
-
für das Abstellen von Kfz-Anhängern, Fahrrädern und sonstigen Fahrzeugen jeglicher Art zum Zwecke der Werbung;
-
für Lichtprojektionswerbung, Sprühschablonenwerbung oder Streetbranding bzw. reverse graffiti;
-
für Plakatierung, Informationsstände und sonstige Formen der Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppen zu Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten.
ML/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die Feldgeschworenen
Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung
Sachverhalt (kurz):
Die Gebühren für die Nürnberger Feldgeschworenen sollen angepasst werden, diese wurden zuletzt im Jahr 2014 erhöht. Für die städtischen Finanzen hat dies keine Auswirkungen, da die Kosten von den Veranlasserinnen und Veranlassern der Abmarkung an die Stadt zurückerstattet werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ML/002/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ausübung der Feldgeschworenentätigkeit ist ein Ehrenamt und steht allen offen. Es erschließt dadurch Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ML/002/2023
Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 24.05.2023):
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die Feldgeschworenen und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 14.06.2023):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die Feldgeschworenen beschlossen.
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die
Feldgeschworenen
Entscheidungsvorlage:
In Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke (AbmG) ist festgelegt, dass die Grenzen der Grundstücke durch Marken (Grenzzeichen) örtlich erkennbar zu bezeichnen sind. Zuständig hierfür sind die staatlichen Vermessungsbehörden sowie die Feldgeschworenen, die im Rahmen eines kommunalen Ehrenamtes tätig werden.
Im Bereich der Stadt Nürnberg sind derzeit insgesamt 64 Feldgeschworene eingesetzt. Sie leisteten im Jahr 2022 insgesamt ca. 1.700 Stunden Dienst.
Nach Art. 19 Abs. 1 AbmG erhalten die Feldgeschworenen Gebühren nach einer Gebührenordnung. Diese hat der Stadtrat am 15.04.1985 erlassen und zuletzt durch Satzung vom 07.04.2014 geändert.
Die aktuelle Regelung sieht je angefangene Stunde eine Gebühr von 14 Euro vor.
Nachdem die letzte Gebührenerhöhung neun Jahre zurückliegt und zudem in umliegenden Gemeinden neben den Gebühren teilweise Sachleistungen gewährt werden, ist für die in Nürnberg tätigen Feldgeschworenen eine Erhöhung um 21 % auf 17 Euro gerechtfertigt. In Erlangen beispielsweise wurde die Gebühr zuletzt im Jahr 2020 um 33 % auf 16 Euro erhöht.
Die Erhöhung hat keinerlei Auswirkung auf die städt. Finanzen, da die Veranlasserinnen und Veranlasser der Abmarkung die Gebühren an die Stadt zurückerstatten müssen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Einsatz von Feldgeschworenen in jedem Fall günstiger als der alternativ denkbare Einsatz von Vermessungsbeamten des einfachen Dienstes. Deren Kostensätze sind um ein Vielfaches höher als die Gebühren der Feldgeschworenen.
Die vorgesehene Änderung ist mit dem Vorstand der Feldgeschworenen-Vereinigung Nürnberg einvernehmlich erörtert.
Die Ausübung der Feldgeschworenentätigkeit ist ein Ehrenamt und steht allen Bürgerinnen und Bürgern Nürnbergs offen.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die
Feldgeschworenen vom 15. April 1985 (Amtsblatt S. 80), zuletzt geändert durch Satzung
vom 7. April 2014 (Amtsblatt S. 155)
Vom ……………......……..
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 6. August 1981 (GVBI. S. 318), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 182 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S.°98), folgende Satzung:
Art. 1
In § 1 wird die Zahl „14“ durch die Zahl „17“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.