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Änderungssatzung

Anlage · 24.05.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg (SNutzS) vom

15. 12. 2016 (Amtsblatt S. 437)

Vom ..........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 364 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237), folgende Satzung:

Art. 1

§ 8 Absatz 1 (Versagung der Erlaubnis) wird wie folgt geändert:

  1. In Ziffer 8 wird am Ende des Textes der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.

  2. Es wird eine neue Ziffer 9 eingefügt mit folgendem Text:

„9. für Plakatierung, Informationsstände und sonstige Formen der Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppen zu Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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