Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg (SNutzS) vom
15. 12. 2016 (Amtsblatt S. 437)
Vom ..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 364 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), und auf Grund von § 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237), folgende Satzung:
Art. 1
§ 8 Absatz 1 (Versagung der Erlaubnis) wird wie folgt geändert:
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In Ziffer 8 wird am Ende des Textes der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
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Es wird eine neue Ziffer 9 eingefügt mit folgendem Text:
„9. für Plakatierung, Informationsstände und sonstige Formen der Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppen zu Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.