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FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König ima 90403 Nürnberg
Rathaus OBERBÜRGER'v'EIG ( lRI
Tel:( 0911) 231-5091 90403 Nürnberg 0 3. i iA. gruene@stadt.nuernberg.de Nj " 7 . . C • •• Bus; Linie 36. 46, 47 (Rathaus) l/;i Zur U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
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Nürnberg, 2. Mai 2023 "uer- >V.V, I A-'" r.\ien
Bitte um Aufklärung: Wahlplakate der türkischen AKP und Recep 1 Erdogan
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
die Stadt trägt für die SoLidargemeinschaft die grundlegende Verantwortung, um die demokratischen Grundprinzipien der Gesellschaft einzuhalten. Das ist auch in den Leitlinien der T Stadt Nürnberg manifestiert und geregelt - insbesondere vor dem Hintergrund der {• Integrationspolitik.
Allein wegen unserer geschichtlichen Verantwortung verpflichten wir uns der Bekämpfung von allen Formen von Rassismus und Diskriminierung. Wir treten diesen mit Entschiedenheit entgegen, um Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
I I Gerade diese freiheitlich demokratischen Werte, die wir in unserer Gesellschaft pflegen, werden von Erdogan und der AKP-Regierung in der Türkei mit Füßen getreten. Daher verwundern die Wahlplakate der türkischen AKP von Präsident Recep T. Erdogan auf den Straßen von Nürnberg umso mehr. Die von der Stadt Nürnberg genehmigte Plakatierung hat sowohl in der türkischen Community, als auch in Kreisen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft überregional Kritik ausgelöst.
Deshalb stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet,
- welche und wie viele Plakate, aber auch Plakate von welchen Organisationen und mit
welchen Auflagen die Stadt Nürnberg rund um die Wahlen in der Türkei genehmigt hat
- a ufgrund welcher Gesetzeslage dies geschah.
'S
inwieweit der Inhalt der WahLplakate vorab geprüft wurde. inwieweit die Plakatierung grundsätzlich zu ausländischen Wahlen erlaubt ist und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. wer die politische Verantwortung 'ür die Genehmigung von Wahlplakaten trägt und welche Kontrollgremien es hierzu gibt, inwieweit unparteiische Gleichbefandlung gewährleistet wird, inwieweit alle Parteien über die Möglichkeit einer Plakatierung informiert wurden, worin der Unterschied zu anderen bayerischen (Groß-)Städten wie München und Augsburg liegt, in denen eine Plakatierung nicht erlaubt wurde. welche Möglichkeiten die Stadt Nürnberg hat, um Plakatierung zu Wahlen im Ausland zu
unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin Reka Lörincz Stadtrat Stadträtin