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Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2023

Anlage · 24.05.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Marcus König

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Fraktion der

CSU

Christlich-Sozialen Union

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffs cher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBURGERM El 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907

0 2

90403 Nürnberg l lr Telefax: 0911231-4051 T E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de 1/il www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

02.05.2023 Antragsteller: Krieglstein

Wahlwerbung ausländischer Parteien - notwendige Anpassung der Rechtsgrundlage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Wochenende vor dem 1. Mai 2023 tauchten im Nürnberger Stadtgebiet zahlreiche Plakate mit Wahlwerbung für den türkischen Präsidenten und seine Partei auf; dies vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen in der Türkei, bei der auch bereits aktuell im Ausland lebende Türken teilnehmen können. Dies hat überregional für Irritationen gesorgt, es gab zahleiche Beschwerden, besorgte Nachfragen und empörte Kommentare.

Ausländische Gruppierungen und Parteien, die für einen Wahlkampf im Ausland werben wollen, fallen in Deutschland nicht unter das Parteienprivileg des Grundgesetzes, Wahlkampf-Auftritte ausländischer Politiker/innen fallen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch nicht unter die Meinungsfreiheit. Unser Ziel sollte demnach sein, ausländische Wahlkämpfe, noch dazu stark polarisierende, nicht auf unseren Straßen zuzulassen, um den sozialen Frieden hier vor Ort nicht zu gefährden.

Nach der bisherigen Genehmigungspraxis für solche Sondernutzungen wie Plakatierungen im öffentlichen Raum sind diese Wahlplakate aber nicht zu verhindern, sie stören z.B. den Verkehrsfluss nicht, beinhalten nichts straf bares. U.a. aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes können solche Aktionen also nicht unterbunden werden. Grundlage für die Genehmigungen ist die städtische Sondernutzungssatzung auf Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), die bisher keine Regelung zum Umgang mit politischer Werbung ent hält.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung ergänzt in einem Entwurf die bisherige Sondernutzungssatzung in den dortigen §§ 6-8 um eine Grundlage zur Versagung der Erlaubnis bei Sondernutzungsanträgen, die politische Werbung anlässlich aus schließlich im Ausland stattfindender Wahlen und Abstimmungen zum Inhalt hat.

Mit,^reundlichen Grüßen

mtf/c

-Andre!aass IKCrriieeggll;stein Fraktionsvorsitzender

A23050200 Ausländische Wahlwerbung.docx

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