Haushaltssperre

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Sitzungsvorlage

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CSU-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage LA/011/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom 15.12.2016

hier: Wahlwerbung für ausländische Parteien und Wählergruppierungen für Wahlen und

Abstimmungen anderer Staaten

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2023

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2023

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2023

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.05.2023 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2023 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2023 Entscheidungsvorlage Änderungssatzung Lesefassung mit neuer und bisheriger Regelung

Sachverhalt (kurz):

Die Vollzugsrichtlinie zur Plakatierung von Wahlen (zuletzt geändert durch Beschluss des RWA vom 09.06.2021), die u.a. den an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmenden Parteien bzw. Wählerguppen für die letzten 43 Tage vor der Wahl bis zu 500 gebührenfreie Plakatierungen im öffentlichen Raum gestattet, gilt nicht für die Wahlwerbung ausländischer Parteien bzw. Wählerguppen bei Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten.

Haben aber in Nürnberg anssässige natürliche oder juristische Personen in der Vergangenheit Plakataufstellungen für ausländische Parteien anlässlich von Wahlen im Ausland beantragt, wurde dies als nichtkommerzielle Plakatierung gewertet. Für nichtkommerzielle Plakatierungen werden nach Verwaltungspraxis ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 gebührenpflichtige Plakatierungen im öffentlichen Raum (ohne die Alstadt, in der grundsätzlich keine Plakatierungen zulässig sind) gestattet.

Um künftig Plakataufstellungen, Wahlkampfstände und sonstige Wahlwerbung für ausländische Parteien für Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten künftig rechtssicher untersagen zu können, wird eine Änderung der Sondernutzungssatzung vorgeschlagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zwar wird die Werbung für ausländische Parteien oder Wählergruppen für Wahlen und Abstimmungen anderer Staaten beschränkt. Allerdings ist diese Beschränkung insbes. durch Art. 21 GG gerechtfertigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BDR

BgA

Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 24.05.2023):

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg (SNutzS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen

Beschlussvorschlag (Stadtrat am 14.06.2023):

Entsprechend des Gutachtens des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg (SNutzS) beschlossen.

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