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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (24.05.2023)

Berichtvorlage

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CSU-Stadtratsfraktion Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage ML/003/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Nürnberger Märkte - zwischen Tradition und neuen Herausforderungen

hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 23.01.2023

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.05.2022

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.01.2023 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.05.2022 Sachverhalt Markttermine Wochenmärkte

Bericht:

Die Nürnberger Märkte (ML) organisieren 11 Wochenmärkte und die Spezialmärkte Christkindlesmarkt, Ostermarkt, Herbstmarkt, Trempelmarkt, Christbaummarkt und Kunsthandwerkermarkt. Sie betreiben außerdem den Nürnberger Großmarkt und sind Genehmigungsbehörde nach Landpacht- und Grundstücksverkehrsgesetz sowie Betreuungsstelle für Feldgeschworene. Zudem ist ML der Volksfestplatz ist vermögensmäßig zugeordnet.

Die Corona-Pandemie war eine Zäsur für das gesamte Marktwesen in Deutschland. Einerseits haben viele alteingesessen Händlerinnen und Händler ihr Geschäft aufgegeben oder keine geeignete Nachfolge gefunden. Andererseits kämpfen die Marktkaufleute derzeit mit Personalmangel, steigenden Energiekosten und Marktgebühren. In diesem Spannungsfeld bewegen sich auch die Nürnberger Märkte. So lag z.B. die Zahl der zugelassenen Händlerinnen und Händler am Oster- und Herbstmarkt vor der Pandemie noch bei über 100. Am Ostermarkt 2023 nahmen dann nur noch 72 Marktkaufleute teil. Diese Entwicklung ist auch auf den Wochenmärkten zu erkennen.

Angesichts dieser Herausforderungen müssten die Nürnberger Märkte in Infrastruktur, Marketing, Personal und die Akquisition neuer Marktkaufleute investieren mit dem Ziel, das städtische Marktwesen zukunftsfähig weiterzuentwickeln Gleichzeitig muss aber ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von EUR 500.000 bis zum Jahr 2026 erbracht werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vor allem Wochenmärkte dienen der Nahversorgung und sind insbesondere Menschen mit Behinderung, älteren Menchen und Familien mit Kindern wichtig.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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