Beschlussvorlage FW/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Worzeldorf
hier: Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters
Anlagen: Sachverhalt_Worzeldorf_2023
Sachverhalt (kurz): In der Dienstversammlung vom 16.03.2023 wurden Herr Martin Metz zum Kommandanten und Herr Christian Erb zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg
- Worzeldorf gewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung
durch die Gemeinde.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/001/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zur/m (stellvertretende/r) Kommandant/in richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger/innen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/001/2023
Beschlussvorschlag: Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden Herr Martin Metz, wh. Gustav-Zindel-Straße 29, 90455 Nürnberg, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Worzeldorf und Herr Christian Erb, wh. Am Wiesengrund 41, 90455 Nürnberg als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Worzeldorf in ihrem Amt bestätigt.