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Sachverhalt

Anlage · 24.05.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 1

Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide; Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WES)

Auch wenn Wahlhelfende ehrenamtlich tätig sind, spielt für die meisten von ihnen auch die Höhe der Entschädigung dafür eine beachtliche Rolle. Seit der letzten Anpassung der WES (Inkrafttreten am 08.07.2021) ist der Verbraucherpreisindex von 109,1 (6/2021) auf 120,6 (12/2022) gestiegen. Das entspricht einer Preissteigerung von 10,5 Prozent. Dem soll mit einer Anpassung der Entschädigungsbeträge (auch sog. Erfrischungsgeld bzw. Aufwendungsersatz für Wahlhelfende) Rechnung getragen werden.

Anlass zur Überarbeitung haben auch die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Wiederholung verschiedener Wahlen in Berlin gegeben. Die dortige Landeswahlleitung hat die Wahlhelferentschädigung aus der Erkenntnis heraus erhöht, dass dies: „… für die langfristige Gewinnung einer ausreichenden Anzahl an Wahlhelfenden für alle zukünftigen regulären Wahl- und Abstimmungsereignisse …“ zweckmäßig erscheint.

Für Nürnberg ist seit einiger Zeit ein signifikanter Rückgang der Wahlhelfenden in der Altersgruppe von 30 bis 59 Jahren festzustellen. Im Jahr 2002 waren noch 77,4 Prozent der Wahlhelfenden in dieser Altersgruppe, im Jahr 2021 waren es nur noch 60,3 Prozent. Erfreulicherweise kann dies zum Teil durch jüngere Menschen kompensiert werden, leider müssen dafür aber auch mehr Menschen mit über 65 Jahren bei den Wahlen in Nürnberg helfen.

Die Wahlhelfenden sind das Rückgrat unserer Demokratie. Sie handeln und entscheiden autark anhand der einschlägigen Gesetze und Regelungen. Sie sind die Gesichter der Demokratie gegenüber den Wählenden. Es ist Aufgabe der Stadt Nürnberg durch adäquate Entschädigung, neue motivierte und qualifizierte Wahlhelfende zu gewinnen, aber auch die Bereitschaft gerade bei den 30 bis 59 Jährigen zu erhalten. Letztere haben in der Regel bereits Erfahrung mit dem Ehrenamt und einen beträchtlichen Wissensschatz, der honoriert werden sollte.

Es wird daher empfohlen, die Wahlhelferentschädigung pro Person um 10,- EUR anzuheben. Das entspricht bei der kommenden Landtags- und Bezirkswahl einer Erhöhung um 10,8 Prozent. Das entspricht bei 5.000 Wahlhelfenden einem Betrag von 50.000 EUR. Die Mittel sind nach Rücksprache mit Stk im Haushalt vorhanden.

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