Beschlussvorlage OA/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Anlagen: Begründung Entwurf der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Sachverhalt (kurz):
Nach Art. 27 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Die Stadt Nürnberg hat hiervon mit der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) Gebrauch gemacht, die gemäß Art. 50 Abs. 2 LStVG nach 20 Jahren außer Kraft getreten ist. Sie soll neu erlassen werden.
Dabei sollen die bisherigen Regelungen mit folgenden Änderungen beibehalten werden: In der Norikusbucht soll die Beschränkung des Badens vom 15. Mai bis 15. September entfallen (§ 1 Nr. 1). Der Flachweiher und die Nummernweiher Ost und West sollen in das Badeverbot aufgenommen werden (§ 1 Nr. 7 und 8). Neu aufgenommen werden soll eine Ausnahmeregelung für Rettungs-, Ausbildungs- und Übungszwecke sowie andere begründete Einzelfälle (§ 3).
Die Verordnung wurde mit Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Service Öffentlicher Raum, Umweltamt, Wasserwacht und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft abgestimmt. Das Gesundheitsamt hat aufgrund der schwankenden Wasserqualität und dem häufigen Auftreten von Zerkarien Bedenken gegen das Baden in der Norikusbucht eingebracht. Das Umweltamt hat keine Widersprüche zu der in Überarbeitung befindlichen Gewässerbenutzungsverordnung (GewBenO) gesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Regelungen betreffen alle Personen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) beschlossen.