Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2022 Berichtvorlage OA/003/2023 5 Jahresbericht des Ordnungsamts/Lebensmittelüberwachung 2022 OA/003/2023 8 TOP Ö 2 Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Sitzungsvorlage OA/004/2023 20 Begründung OA/004/2023 24 Entwurf der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) OA/004/2023 29 TOP Ö 3 Wahlhelferentschädigungssatzung Sitzungsvorlage StA/001/2023 31 Sachverhalt StA/001/2023 34 Wahlhelferentschädigungssatzung StA/001/2023 35 TOP Ö 4 Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Worzeldorf Sitzungsvorlage FW/001/2023 37 Sachverhalt_Worzeldorf_2023 FW/001/2023 40 TOP Ö 5 Satzung Feldgeschworene Sitzungsvorlage ML/002/2023 41 Entscheidungsvorlage ML/002/2023 44 Änderungssatzung ML/002/2023 45 TOP Ö 6 Nürnberger Märkte - zwischen Tradition und neuen Herausforderungen Berichtvorlage ML/003/2023 46 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.01.2023 ML/003/2023 50 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.05.2022 ML/003/2023 51 Sachverhalt ML/003/2023 53 Markttermine Wochenmärkte ML/003/2023 69 TOP Ö 7 Wirtschaftsstandort Nürnberg - Positionsbestimmung 2023 Berichtvorlage WiF/010/2023 70 Sachverhalt WiF/010/2023 74 Positionsbestimmung 2023 WiF/010/2023 77 TOP Ö 8 Tourismusentwicklung 2022 Berichtvorlage WiF/009/2023 93 Sachverhalt WiF/009/2023 97 TOP Ö 9.1 Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen Sitzungsvorlage SpS/006/2023 101 Sachverhalt SpS/006/2023 104 6_2_Investitionszuschüsse_Auszahlung_Anlage_2 SpS/006/2023 105 6_3_Investitionszuschüsse_Auszahlung_Anlage_3 SpS/006/2023 107 TOP Ö 9.2 Metropolmarathon Fürth-Nürnberg: aktualisierte Finanzplanung Sitzungsvorlage SpS/005/2023 113 Sachverhalt SpS/005/2023 116 TOP Ö 9.3 Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände; Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze Sitzungsvorlage SpS/008/2023 118
8_1_Zuschüsse_Entscheidungsvorlage SpS/008/2023 122 8_2_Zuschüsse_Sachverhalt SpS/008/2023 124 8_3_Zuschüsse_Fördersätze SpS/008/2023 133 8_4_Zuschüsse_Ausnahmen SpS/008/2023 134
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 24.05.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2022 Bericht
OA/003/2023 König, Marcus
2. Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Gutachten
Neuerlass der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) OA/004/2023
König, Marcus
3. Wahlhelferentschädigungssatzung Gutachten
StA/001/2023 König, Marcus
4. Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Worzeldorf Beschluss
hier: Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters FW/001/2023
Vogel, Christian
5. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg Gutachten
für die Feldgeschworenen ML/002/2023
Fraas, Michael, Dr.
6. Nürnberger Märkte - zwischen Tradition und neuen Bericht
Herausforderungen ML/003/2023
hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 23.01.2023
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
18.05.2022
Fraas, Michael, Dr.
7. Wirtschaftsstandort Nürnberg - Positionsbestimmung 2023 Bericht
Fraas, Michael, Dr.
8. Tourismusentwicklung 2022 Bericht
Fraas, Michael, Dr.
9. Auflagen Referat IV
9.1 Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen Beschluss-
Auflage Trinkl, Cornelia SpS/006/2023
9.2 Metropolmarathon Fürth-Nürnberg: aktualisierte Finanzplanung Beschluss-
Auflage Trinkl, Cornelia SpS/005/2023
9.3 Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände; Verteilung der Beschluss-
Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Auflage
Fördersätze SpS/008/2023
Trinkl, Cornelia
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2023,
öffentlicher Teil
OA/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2022
Anlagen: Jahresbericht des Ordnungsamts/Lebensmittelüberwachung 2022
Bericht:
Das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamts stellt den Jahresbericht 2022 vor und gibt damit insbesondere einen Überblick zu den Betriebskontrollen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/003/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht geht ausführlich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Betriebe sowie von Verbrauchern ein. Im Übrigen handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe mit klaren Vorgaben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM/SÖR
Ref. V
Ref. VI/Stpl
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/003/2023
Lebensmittelüberwachung
Stadt Nürnberg Ordnungsamt
Jahresbericht 2022
Gliederungsverzeichnis
-
Allgemeines
-
Betriebskontrollen
2.1 Plankontrollen 2.2 Anlassbezogene Kontrollen 2.3 Cross-Compliance 2.4 Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Einzelhandel 2.5 Hygienekontrollen aufgrund der Corona-Pandemie
-
Probenahmen
-
Verbraucherschutz und Verbraucherinformation – Beratung
-
Ahndung - Verfolgung
5.1 Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln oder Produkten 5.2 Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen 5.3 Bußgeldverfahren und Strafverfahren 5.4 Sonstige Verwaltungsmaßnahmen 5.5 Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB 5.6 BELA-Team – lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
- Verbraucherbeschwerden und Verbrauchereinlieferungen
6.1 Beispiele für Produktmängel 6.2 Beispiele für Verbraucherhinweise
- Zusammenarbeit mit anderen Fachdienststellen und Behörden
7.1 Sachgebiet - Veterinäramt 7.2 Sachgebiet – Gewerbe- und Gaststättenwesen 7.3 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 7.4 Zollbehörden 7.5 Polizei 7.6 Meldungen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems
-
Sonstige Aktivitäten der Lebensmittelkontrolleure und des Sachgebietes
-
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen - Fachvorträgen
-
Presseberichte und Öffentlichkeitsarbeit
-
Ausblick
Aufgaben der Lebensmittelüberwachung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
1. Allgemeines und Trends
Die Lebensmittelüberwachung (LÜ) der Stadt Nürnberg, angesiedelt beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90402 Nürnberg, besteht zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Täuschung und Irreführung beim Verkehr mit Lebensmitteln, Mittel zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Spiel- und Tabakwaren sowie der Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten. Sie wird dabei im übertragenen Wirkungskreis des Staates tätig. Hierfür erhält die Stadt Nürnberg gegenwärtig jährlich eine besondere Finanzzuweisung in Höhe von 0,28 € je Einwohner (Art. 9 Abs. 5 FAG) vom Freistaat Bayern.
Die Lebensmittelkontrolleure führen Betriebs- und Produktkontrollen durch und gehen Verbraucherbeschwerden nach. Die Betriebskontrollen finden immer unangemeldet und in unregelmäßigen Abständen statt; sie umfassen die Überprüfung der Betriebs- und Personalhygiene, die Warenvorräte, die Produktionsprozesse, die Lieferfahrzeuge, die betriebseigenen Qualitätssicherungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme, die Dokumentation und die Produktkennzeichnung.
Planprüfungen für Neu- oder Umbauten von Lebensmittelbetrieben und
Baubegehungen, sowie der Vollzug der Preisangabenverordnung, gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung. Auch die Kontrolle der freiverkäuflichen Arzneimittel ist der Lebensmittelüberwachung zugeordnet.
Lebensmittelkontrolleure entnehmen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen (Erzeuger – Endverbraucher, einschließlich der Einfuhr) Proben zur Untersuchung und Begutachtung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben Lebensmittelkontrolleure uneingeschränkten Zugang zu allen Betriebsteilen und Aufzeichnungen, Eingriffsmöglichkeiten in Betriebsabläufe und können Betriebe bei gesundheitlichen Gefahren für Verbraucher sofort schließen.
Das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung umfasst z. Zt. 1 Sachgebietsleiter, 12
Lebensmittelkontrolleure und 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen. Um den gestiegenen Aufgaben in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht auch in Zukunft gerecht werden zu können, hat der Stadtrat zum Haushalt 2023 zwei zusätzliche Stellen im Bereich der Lebensmittelkontrolle beschlossen. Diese sollen zum Ende des 1. Halbjahres 2023 neu besetzt werden.
Im Stadtgebiet werden ca. 7.550 Betriebe überwacht; dies bedeutet, dass jeder Kontrolleur ca. 620-680 Betriebe in seinem Überwachungsbereich zu überprüfen hat. Die Kontrollbereiche werden im 5-Jahres-Turnus gewechselt und neu zugeteilt (letzte Rotation 01.09.2020).
58 % der Betriebe sind Gaststätten, Kantinen, Cateringbetriebe und ähnliche
Dienstleistungsbetriebe. Bei einer Vielzahl großer und kleiner Veranstaltungen im Stadtgebiet, im Messezentrum, in den Stadien und am Zeppelinfeld wird vor allem an den Wochenenden und in den Abendstunden die Einhaltung des EU-Rechts für Lebensmittel (einschließlich Wein), Zusatzstoffe, Tabakwaren, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Haushaltswaren, Bekleidung, Spielwaren) und der hierzu ergangenen Bundesgesetze und Spezialverordnungen überwacht.
Einen immer größer werdenden Arbeitsaufwand stellt der Onlinehandel dar. Frische Nürnberger Bratwürste, frisches Hackfleisch oder frischer Spargel aus dem Knoblauchsland
können heute bequem im Internet neben zum Teil bedenklichen Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und Tabakwaren online erworben werden.
Neue Onlinesupermärkte, überwiegend mit Sitz in Berlin, haben sich im Nürnberger Stadtgebiet angesiedelt. Diese liefern ihr gesamtes Warensortiment von 05:00 Uhr früh bis 23:00 Uhr abends mit ihren Lieferflotten (Fahrrad, Roller oder PKW) innerhalb von 10 Minuten an die Haustür.
Mehrere neue 24/7-Läden bieten ihre Produkte täglich rund um die Uhr aus Automaten an und erreichen somit Kunden, die sich auch gerne nachts und an Sonn- und Feiertagen mit Lebensmitteln, Tabakwaren und Kosmetikprodukten eindecken. In der Innenstadt vermieten Ladenbesitzer Stellflächen für Lebensmittelautomaten. Hier bieten teilweise bis zu 10 verschiedene Anbieter ihre selbsterzeugten oder zugekauften Produkte an, ohne dass Personal vorgehalten werden muss. Auch die Anzahl der Direktvermarkter (Landwirte mit Hofläden oder Selbstbedienungsautomaten direkt am Hof) steigt im Stadtgebiet kontinuierlich an.
Neben dem Obst- und Gemüsegroßmarkt und den landwirtschaftlichen Erzeugern im Gemüseanbaugebiet „Knoblauchsland“ haben zahlreiche industrielle Lebensmittelhersteller aus den Sortimentsbereichen Backwaren, Fleischerzeugnisse, Catering, Bier, Glühwein und Weinerzeugnisse ihren Sitz im Stadtgebiet. Ebenso haben sich eine Vielzahl von in- und ausländischen Import-, Export- und Großhandelsbetrieben, die neben Lebensmitteln auch kosmetische Mittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Tabakwaren, Spielwaren und Bedarfsgegenstände vertreiben, in Nürnberg niedergelassen.
Weiter zugenommen hat auch die Zahl der Hotels und der Gästebetten mit den dazugehörigen Restaurants und Veranstaltungsräumen.
Täglich werden in Nürnberg ca. 100.000 Portionen Speisen in Großküchen hergestellt und abgegeben. Insgesamt werden im Stadtgebiet jeden Tag ca. 750.000 Verbraucher mit Lebensmitteln versorgt.
Ca. 1.800.000 Portionen an verschiedenen Lebensmitteln in den unterschiedlichsten Angebotsformen werden täglich im Verantwortungsbereich der Lebensmittelüberwachung verzehrt. Bei großen Veranstaltungen und Messen wird diese Zahl um ein Vielfaches überschritten.
Der Qualitätsmanagementbeauftragte der Lebensmittelüberwachung ist für die
Einhaltungen der Standards in den Sachgebieten Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen verantwortlich.
Corona-Auswirkungen
Auch die Lebensmittelüberwachung war von der Corona-Pandemie betroffen, 2 Mitarbeiter mussten in häusliche Quarantäne.
Hier wurde einerseits mobiles Arbeiten eingeführt und andererseits arbeitete die Lebensmittelüberwachung zeitversetzt in 2 Kontrollteams im Büro und Außendienst, um einen Komplettausfall der Abteilung vorzubeugen.
Aufgrund der sich abzeichnenden Besserung der Corona-Lage im 2. Halbjahr konnte die Effektivität und die Anzahl der Kontrollen und Probenahmen bei der Lebensmittelüberwachung wieder gesteigert werden, sodass hier wieder annähernd das gleiche, hohe Niveau wie „vor Corona“ erreicht werden konnte.
2. Betriebskontrollen
2.1 Betriebskontrollen
Diese finden als Plankontrollen in festgelegten Abständen von wöchentlich bis zu 3 Jahren statt. Die Abstände ergeben sich aus einer Risikobewertung, die für jeden Betrieb erstellt wird. Bewertungsmerkmale sind z. B. die Betriebsart, die Betriebsgröße und Bedeutung des Betriebes, das Verbreitungsgebiet der Produkte, die Verlässlichkeit des Unternehmers, dessen funktionierendes Eigenkontrollsystem, das Hygienemanagement und das Produktrisiko. Bei Bedarf werden Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. Die Hälfte der 7.567 Betriebe in unserem Stadtgebiet unterliegen einem Kontrollintervall von 12 Monaten oder darunter. Bei Auffälligkeiten und Beanstandungen wird der betroffene Betrieb einer neuen Risikobewertung unterzogen und der Kontrollintervall verkürzt.
2.2 Anlassbezogene Kontrollen
Nachkontrollen finden nach Beanstandungen oder veranlassten Zwangsmaßnahmen statt.
Anlassbezogene Kontrollen sind auch Kontrollen bei einer Vielzahl von (Groß-
)Veranstaltungen (z. B. Christkindlesmarkt, Rock im Park, Norisringrennen, Fußballspiele im Stadion, Eishockeyspiele, Volksfeste, Bardentreffen, Altstadtfest, Südstadtfest, Bierfest, Stadtstrand, Klassik-Open Air, Märkten, Messen, Konzerten, Kirchweihen). Diese Kontrollen waren 2022 aufgrund von Corona teilweise auf wenige Einsätze beschränkt.
An 51 Wochenenden oder Feiertagen waren Lebensmittelkontrolleure im Dienst.
Anlassbezogene Kontrollen werden ferner aufgrund des Europäischen
Schnellwarnsystems auf Veranlassung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt.
1.043 Mails oder andere Benachrichtigungen mussten hierzu verwaltungstechnisch
abgearbeitet und die Versender über das Veranlasste informiert werden. Diese Arbeit bindet mittlerweile sehr viel Personal und es ist dafür ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich. Hier sieht die Lebensmittelüberwachung einen dringenden Verbesserungsbedarf bei den übergeordneten Fachbehörden, die Flut der Meldungen zu minimieren und auf die Mitteilung tatsächlicher Gefahren und Probleme zu beschränken.
Kontrollen aufgrund von Verbraucherhinweisen oder -beschwerden zählen ebenso
dazu. Diese Kontrollen haben absolute Priorität und werden umgehend durchgeführt.
2022 wurden insgesamt 8.225 Kontrollen in 5.306 Betrieben durchgeführt. Alle erforderlichen Nachkontrollen im Groß- und Einzelhandel, von Aufsichtsbehörden angeordnete Kontrollen und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden konnten vorgenommen werden. An 70 Tagen wurden Gaststättenbetriebe mit einer Öffnungszeit nach 18:00 Uhr kontrolliert. An 22 Tagen wurden Betriebe mit einer Öffnungszeit vor 06:00 Uhr (Bäckereien, Speditionen, Gemüsegroßmarkt) kontrolliert.
Mit den Mitarbeitern der Spezialeinheit des LGL und der Regierung von Mittelfranken wurden zusätzlich und außerhalb der durch die Risikobeurteilung festgelegten Kontrollfristen Betriebe überprüft. Außergewöhnliche oder gravierende Mängel konnten dabei nicht festgestellt werden und es mussten keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden. Dies macht deutlich, dass die Lebensmittelüberwachung die Kontrollen sorgfältig und verantwortungsbewusst durchführt.
Die Lebensmittelüberwachung führte auch Betriebskontrollen und Probenahmen im Rahmen des europäischen Programmes „Operation Opson“ - Lebensmittelbetrug durch.
Übergeordnetes Ziel ist hierbei die ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene zur Bekämpfung von irreführenden und betrügerischen Praktiken. Letztes Jahr wurde der Schwerpunkt der Fahndungen auf „Verfälschungen“ gelegt: So wurden „gemahlene Haselnüsse“ und Haselnusszubereitungen mit anderen Schalenfrüchten und Erdnüssen versetzt, um höhere Preise zu erzielen. Überprüft wurden weiterhin potenzielle Verfälschungen von Olivenölen, Kaffee, vanillehaltige Erzeugnissen, Honig, Fehldeklaration und Fremdwasserzusatz bei Fisch und Fischerzeugnissen.
Verstöße, die auf irreführende und betrügerische Praktiken zurückgehen, sind auch in der
Lebensmittelbranche keine Seltenheit. Derartig festgestellte Verstöße mit
grenzübergreifendem Charakter werden seit Ende 2015 über das behördeninterne
Administrative-Assistance-and-Cooperation-System (AAC) in der Rubrik „Food Fraud“ (FF)
kommuniziert. So ist ein Informationsaustausch zwischen den betroffenen EU-
Mitgliedstaaten und der EU-Kommission möglich. Drittstaaten werden durch die EU-
Kommission informiert.
Für die Kontrollen und die tägliche Arbeit ist eine ständige Aktualisierung des Fachwissens für alle Lebensmittelkontrolleure erforderlich. Dazu nehmen alle Mitarbeiter jährlich an mindestens 2 Fortbildungsveranstaltungen teil. Neben der vollzugsrechtlichen Aufarbeitung eigener Kontrollergebnisse durch Erteilen von Anordnungen zur Mängelbeseitigung, Durchführung von Zwangsmaßnahmen oder der Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren müssen hier auch Beanstandungen auswärtiger Behörden abgearbeitet und geahndet werden, wenn die betroffenen Betriebe ihren Sitz in Nürnberg haben. Beratungs- und kontrollaufwendig sind immer wieder die schon beschriebenen zahlreichen Großveranstaltungen mit der Verpflegung von großen Besuchermassen unter oft provisorischen Bedingungen und den unterschiedlichsten Wetterbedingungen. In Vorgesprächen mit den Veranstaltern werden hygienische Mindeststandards, die sich von der Schulung des Personals über bauliche Voraussetzungen der Verkaufsstände bis hin zu ausreichender Kühlung und Wasserversorgung erstrecken, festgelegt und während der Veranstaltung kontrolliert.
Fallen bei den durchgeführten Kontrollen immer wieder die gleichen Mängel auf, wird versucht, durch die Festlegung von Schwerpunkthemen frühzeitig entgegen zu wirken. Für das Jahr 2022 wurde dazu verstärkt überprüft:
1. mikrobiologische Probenahmen bei Caterern und Gastronomie
2. Hygiene bei Liefer-, Bring- und Onlinediensten
3. persönliche Hygiene/Handhygiene bei der Abgabe von offenen
Lebensmitteln
4. Heiße Theken – Hygiene, Temperatur und Produktqualität
Es wurden verstärkt Lebensmittelproben aus Küchen von Gaststätten- und Cateringbetrieben entnommen und mikrobiogisch untersucht. Hierbei wurden bis auf einige kleinere mikrobiologische Abweichungen keine Mängel festgestellt.
Die verstärkten Kontrollen von Liefer- und Bringdiensten und deren Fahrzeugen ergaben keine nennenswerten Beanstandungen. Es mussten lediglich mündliche Belehrungen ausgesprochen werden.
Bei den Kontrollen der Personalhygiene ergaben sich nur mündliche Belehrungen.
Geringe Beanstandungen ergaben sich bei der Hygiene und der Produktqualität von heißen Theken. Mündliche Belehrungen und Bußgeldverfahren wurden ausgesprochen bzw. eingeleitet.
Immer mehr Aufwand verursachen seit Jahren Nachkontrollen und Berichtspflichten bei
Rückrufaktionen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems. Jede erforderliche
Nachkontrolle reduziert die Möglichkeit für planmäßige Kontrollen, erzeugt zusätzlichen Verwaltungsaufwand und bindet zunehmend Personal.
In einer Vielzahl von Fällen war zu überprüfen, ob nicht verkehrsfähige Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakwaren, Bekleidung, Spielwaren und kosmetische Mittel tatsächlich aus dem Verkauf genommen wurden.
Der Zeitaufwand für die immer umfangreicher werdende Berichterstattung an die übergeordneten Behörden (Regierung von Mittelfranken, StMUV, LGL, BVL) vergrößert sich immens und bindet zusehends Personal. Die Einführung eines mobilen EDV- Systems für die Lebensmittelkontrolleure konnte hier zur Entlastung beitragen. Die papiermäßige Bearbeitung von Vorgängen konnte z. T. erheblich reduziert werden. Für die Zukunft wird die Einführung der elektronischen Betriebsakte angestrebt.
2.3 Cross-Compliance
Die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen
Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz wird als Cross-
Compliance bezeichnet.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft die sogenannten anderweitigen Verpflichtungen der Landwirte im Bereich der pflanzlichen Lebensmittelerzeugung zusammen mit der Regierung von Oberbayern (zuständig für Futtermittelrecht).
2.4 Überwachung von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im
Einzelhandel
2022 wurde hier 1.136 Kontrollen durchgeführt.
2.5 Hygienekontrollen aufgrund der Corona-Pandemie
Über 250 Corona-Kontrollen wurden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels, Friseurhandwerk und Gastronomie durchgeführt. Überprüft wurde das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Abstandsregelung, die Quadratmeterzahl der Räume und das Vorhandensein von Corona-Hygienekonzepten in den Betrieben.
3. Probenahmen
Proben werden nicht nur von Lebensmitteln genommen, sondern auch bei Bedarfsgegenständen wie z. B. Haushaltswaren, Geschirr, Verpackung, Bekleidung, Spielwaren, Mittel zum Tätowieren, Tabakwaren und kosmetischen Mitteln.
Die Probenahmen erfolgen:
- Nach einem vom LGL vorgegebenen Monitoring- und Überwachungsplan, mit dem eine
landeseinheitliche Übersicht über das Produktangebot und das jeweilige Gefährdungspotential gewonnen und bewertet werden soll
-
Bei Beanstandungen und Feststellungen während der Betriebskontrollen
-
Anlassbezogenen Vorfällen nach Festlegung der Aufsichtsbehörden
-
Aufgrund von Verbraucherbeschwerden
Ein Teil der Probenahmen liegt in der freien Entscheidung des Kontrolleurs; hier kann er seine Vorortkenntnisse über die einzelnen Betriebssparten und das vorhandene Sortiment einbringen. Diese Probeentnahmen führen auch meist zu Beanstandungen. Leider führen diese Erkenntnisse nach wie vor nicht dazu, dass die Probenpläne des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Hier verursacht die zunehmende Konzentration im Einzelhandel mit zum Teil identischem Warensortiment immer größere Beschaffungsprobleme, um die geforderten Probenmengen zu erbringen.
Im Jahr 2022 wurden 1.343 Proben entnommen.
Davon wurden 136 Proben (10%) beanstandet. Von den vorgegebenen Planproben musste lediglich 1% beanstandet werden.
35% wegen Mängel bei der Kennzeichnung oder Aufmachung 35% wegen Verunreinigungen und falscher Zusammensetzung 26% wegen mikrobiologischer Verunreinigungen 4% wegen anderer Mängel
4. Verbraucherschutz und Verbraucherinformation - Beratung
Einen hohen Stellenwert hat der präventive Verbraucherschutz in Form von:
-
ca. 780 telefonischen Beratungen von Verbrauchern und Gewerbetreibenden
-
Entgegennahme von Beschwerde- bzw. Verdachtsproben von Verbrauchern
5. Ahndung - Verfolgung
Mängel werden je nach Schwere, Anzahl, Häufigkeit und Risiko geahndet durch:
-
Mündliche Belehrung
-
Schriftliche Anordnung
-
Schließung von Betriebsteilen, des Gesamtbetriebes oder Produktionsuntersagung (in
der Regel bis zur Mängelbeseitigung)
-
Zwangsgeldfestsetzung
-
Bußgeldbescheid (ergänzend zu Anordnungen und Schließungen)
-
Strafanzeige (ergänzend zu Anordnungen und Schließungen)
-
Widerruf der Gewerbeerlaubnis (bei fortgesetzter gewerblicher Unzuverlässigkeit)
5.1 Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln oder Produkten
Die Mehrzahl der Betriebe arbeitete ordentlich. Wegen kleinerer Mängel wurden bei ca. 3.600 Kontrollen nur mündliche, kostenfreie Belehrungen ausgesprochen.
Bei 1.408 Kontrollen mussten aufgrund der Schwere der vorgefundenen Mängel schriftliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden.
205 Sicherstellungen oder Beseitigungen von Produkten waren erforderlich. 93 Betriebe oder Betriebsteile mussten vorübergehend geschlossen werden.
Die Beanstandungsquote war bei den einzelnen Gewerbezweigen sehr unterschiedlich.
Landwirtschaftliche Erzeuger (Urproduktion) 0 % der Anordnungen Großhersteller und Abpacker 1 % der Anordnungen Vertriebsunternehmer, Im- u. Exporteure und Großhändler 1 % der Anordnungen Einzel-, Versand-, Automaten- und Internethandel 16 % der Anordnungen Metzgereien, Bäckereien und Direktvermarkter 12 % der Anordnungen Gaststätten, Imbissbetriebe, Kantinen, Caterer und Eisdielen 70 % der Anordnungen
Die in den letzten Jahren stetig steigende Zahl der Beanstandungen bei Gaststätten und Imbissbetrieben ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in den fehlenden Ausbildungsvoraussetzungen und Qualifikationen für die Betriebsinhaber, der fehlenden Kenntnis beim Umgang mit den Produkten und dem fehlenden Grundwissen über hygienische Anforderungen begründet. Hier sieht der Gesetzgeber leider bis heute keinen Handlungsbedarf, eine Ausbildung für Gastronomen vorzuschreiben. Das Grundsatzproblem ist ein fehlendes Qualitätsmanagement und nicht vorhandene Mittel im Vergleich zu großen Unternehmen. Deshalb wird sich die Situation auch in Zukunft wohl nicht verbessern.
5.2 Schließungen von Betrieben und Betriebsteilen
Bei der Schließung von 93 Betrieben und Betriebsteilen wurden derart gravierende Mängel festgestellt, dass eine gesundheitliche Gefahr für die Verbraucher nicht auszuschließen war.
Betroffen waren:
44 Gaststätten 17 Imbissbetriebe 3 Shisha-Cafes 17 Lebensmitteleinzelhandel 5 Metzgereien/-abteilung 2 Bäckereien, Backshops 2 Küchen/Kantinen 3 Großhandelsbetriebe
5.3 Bußgeldverfahren und Strafanzeigen
Wegen der Schwere der vorgefundenen Mängel in den Bereichen Hygiene, Zusammensetzung, Kennzeichnung, Beschaffenheit und Betriebstechnik mussten 59 Bußgeldverfahren und 25 Strafverfahren eingeleitet werden. Des Weiteren wurden 97 Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen zur weiteren Verfolgung an andere Behörden weitergeleitet. Bei 6 Gerichtsverhandlungen vor dem Amtsgericht wurden Lebensmittelkontrolleure vorgeladen.
5.4 Sonstige Verwaltungsmaßnahmen
238 Schreiben zu erforderlichen Verbesserungen (Belehrungen) und Informationen zu Beanstandungen und Rechtsänderungen wurden an Betroffene verschickt. 528 Anordnungen und Zwangsgeldandrohungen nach § 39 LFGB ergingen an die Betroffenen 190 Zwangsgelder wurden fällig. 273 Kostenbescheide für Nachkontrollen wurden erstellt. 150 Exportbescheinigungen für verschiedene Produktgruppen Nürnberger Betriebe wurden ausgestellt.
5.5 Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes müssen Betriebe mit gravierenden Mängeln und einer zu erwartender Bußgeldhöhe von mindestens 350,- € oder einem anhängenden Strafverfahren auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) durch die Lebensmittelüberwachung veröffentlicht werden.
Im Jahr 2022 wurde hier 46 Lebensmittelbetriebe aus dem Stadtgebiet Nürnberg für
die Dauer von 6 Monaten veröffentlicht.
5.6 BELA-Team – lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
Die Lebensmittelüberwachung wurde aufgrund der steigenden Anzahl von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen (z. B. EHEC-Ausbruch, Bacillus cereus in Speisen von Kitas) mit der Aufgabe ein BELA-Team zu gründen beauftragt und hat damit die Leitung übernommen.
Das Team arbeitet, um stadtweite und landkreisübergreifende lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche zu bewerten, zu analysieren und Handlungsanweisungen für die zuständigen Dienststellen (Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt, Gesundheitsamt) zu beschließen und anzuweisen.
2022 wurden ca. 50 Verdachtsfälle bearbeitet, von denen sich 10 Fälle bestätigten.
6. Verbraucherbeschwerden und Verbrauchereinlieferungen
Von Verbrauchern gingen 248 Beschwerden zu den unterschiedlichsten Feststellungen (z. B. Schädlingsbefall, Hygienemängel, abweichende Beschaffenheit, nicht zum Verzehr geeignete Produkte, Erkrankungen) ein.
17 Produkte wurden wegen festgestellter Mängel zur Begutachtung dem LGL zur
Untersuchung vorgelegt. Bei 10 Beschwerdeproben stellte sich heraus, dass die Hinweise und Beschwerden der Bürger berechtigt waren und die vorgelegten Produkte als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden.
6.1 Beispiele für Produktmängel:
Fremdkörper im Speiseeis Metalldraht im TK-Gemüse Schimmel in Obst Reinigungsmittel in Getränken Geschmacksabweichungen in zubereiteten Speisen und abgepackten Lebensmitteln
6.2 Beispiele für Verbraucherhinweise:
Bierleitungen und Gläser unsauber Mäuse in den Betriebsräumen von Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften u. Imbissen Obst und Gemüse sind verfault unsachgemäße Mülllagerung Betriebsräume und Einrichtung unsauber Mangelnde Personalhygiene im Verkauf irreführende oder fehlende Preisauszeichnung
Erkrankungen oder Unwohlsein nach Verzehr von Lebensmitteln freiverkäufliche Arzneimittel ohne Zulassung Novel-Food, Verkauf von nicht zugelassenen Lebensmitteln
7. Zusammenarbeit mit anderen Fachdienststellen und Behörden
7.1 Sachgebiet - Veterinäramt
Mit den tierärztlichen Sachverständigen des Veterinäramtes wurden gemeinsame Kontrollen in fleisch-, milch- und fischverarbeitenden Betrieben durchgeführt. Mehrere Großküchen- und Cateringbetriebe wurden auf eine erforderliche EU- Zulassung hingewiesen, die Schaffung der Voraussetzungen wurde angeordnet und geprüft.
Zwei Lebensmittelkontrolleure unterstützen das Veterinäramt als "Inspektor in Charge" bei zwei großen Bratwurstproduzenten und führen Kontrollen durch, um die Einhaltung der Anforderungen der "USA-Zulassung" zu überwachen.
7.2 Sachgebiet – Gewerbe- und Gaststättenwesen
Mit dem Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenwesen erfolgt eine enge Zusammenarbeit bei Neu- und Wiedereröffnungen von Gaststätten sowie bei fortdauernden Verstößen und bei Hinweisen auf gewerbe- sowie gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit. Gegebenenfalls wird dort ein Widerruf der Gaststätten- oder der Gewerbeerlaubnis geprüft. Außerdem meldet die Lebensmittelüberwachung Verstöße gegen das Gesundheitsschutzgesetz („Nichtraucherschutzgesetz“ dem zuständigen Sachgebiet im Ordnungsamt..
7.3 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Dem LGL wurden 1.343 Proben zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt, die in Hersteller-, Import-, Export-, Großhandels-, Einzelhandels- und Verarbeitungsbetrieben der Bereiche Lebensmittel, Wein, Tabakwaren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände anlässlich von Betriebskontrollen oder gezielten Überprüfungen entnommen oder von Verbrauchern reklamiert wurden. Mit Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen des LGL wurden mehrere anlassbezogene Kontrollen durchgeführt.
7.4 Zollbehörden
In Zusammenhang mit Zoll- und Einfuhrbestimmungen war eine Vielzahl von Anfragen von Gewerbetreibenden zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, des Tabakrechts, beim Import von Waren, vor allem aus Drittländern, zu beantworten. Mit den Zollämtern Nürnberg-Flughafen, Nürnberg-Hafen und Hauptzollamt-Nürnberg wurden behördliche Maßnahmen bei der Einfuhr abgestimmt und durchgeführt.
241 Kontrollmitteilungen vom Zoll zur Überlassung in den zollrechtlichen freien Verkehr wurden beurteilt.
Die Anzahl der Kontrollmitteilungen hat sich aufgrund der Anweisungen der Generalzolldirektion und des StMUV über verstärkte Einfuhrkontrollen in den letzten beiden Jahren verzehnfacht.
Die Zollbehörden wurden angewiesen, die Waren freizugeben, zu sperren oder zu vernichten. Bei den Produkten handelte es sich meist um falsch oder ungenügend gekennzeichnete Waren, die weltweit online eingekauft und überwiegend über Großbritannien eingeführt
werden sollten (Nahrungsergänzungsmittel, Potenzmittel, CBD-haltige Produkte, Liquids, Tabakwaren, Kosmetika usw.).
7.5 Polizei
Von verschiedenen Polizeidienststellen gingen Meldungen über hygienische Missstände und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung ein, die während polizeilicher Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, Gaststätten oder bei Lebensmitteltransporten festgestellt wurden. In Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei (K12) wurden bei verschiedenen Gewerbebetrieben Ermittlungen zu Straftatbeständen durchgeführt. Entsprechende Anordnungen, Bußgeldund Strafverfahren wurden eingeleitet.
7.6 Meldungen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems
Wie bereits in den Vorjahren, ist auch 2022 die Zahl der durchgeführten Kontrollen und Ermittlungen im Vollzug des EU-Schnellwarnsystems erneut gestiegen.
Aufgrund von 820 Meldungen mussten zusätzlich Rückrufaktionen wegen fehlerhafter
Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetischer Mittel überwacht werden. Es wurden beanstandete Erzeugnisse aus dem Verkauf genommen, Warenvertriebswege ermittelt, Abnehmerlisten erstellt und eigene Schnellwarnungen verfasst. Zahlreiche Berichte wurden an die Regierung von Mittelfranken übermittelt.
8. Sonstige Aktivitäten der Lebensmittelkontrolleure und des Sachgebietes
Funktionärsarbeit in der Vorstandschaft des Berufsverbandes der Lebensmittelkontrolleure Mittelfranken e. V. Mitarbeit in 2 Arbeitskreisen der Lebensmittelkontrolleure im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Schulung von Gastronomen für den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg. Einführung von Praktikanten und Studenten der Veterinärmedizin und angehende Lebensmittelchemiker in die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln. Fachvorträge bei Innungen und Verbänden des Nahrungsmittelgewerbes. Fachvortrag bei der Fortbildungsveranstaltung für Leiterinnen und Leiter von Kinderkrippen und -horten beim Jugendamt der Stadt Nürnberg und Amt für Landwirtschaft und Forsten.
9. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen/Fachvorträgen zu den Themen
Qualitätsmanagement in der Lebensmittelüberwachung Neues bei der Zustellung und Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen QM-Auditoren und QM-Beauftragten Schulung Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft – Grundlagen der Vernehmungslehre Fachtagung des StMUV Fachtagungen der Berufsverbände für Lebensmittelkontrolleure
10. Presseberichte und Öffentlichkeitsarbeit
Übertragungswege – Verdachtsfall, angeblicher Zusammenhang Anstieg der Corona- Infektionszahlen aufgrund von ungenügend gereinigten Biergläsern beiGroßveranstaltungen Bis zu sechs Kinder in Nürnberg an EHEC erkrankt- Catering-Firma im Verdacht
Kita wegen EHEC geschlossen Nach EHEC: Kritik an Behörden Unhygienische Zustände – Betriebsschließungen
11. Ausblick
Fachlich: Die Lebensmittelüberwachung wird sich den ständig verändernden Märkten des Lebensmittelhandels stellen und sich verstärkt um den Onlinehandel, neue Lieferdienstsysteme und 24/7-Läden kümmern. Nicht aus dem Augen zu lassen ist die Gastronomie mit ihrem schwierigen Umfeld in Bezug auf Personal und Kostenexplosion und die daraus resultierenden Mängel bei der Betriebs- u. Produkthygiene.
Eine große Herausforderung stellt die Überwachung neuer Produkte (neue Lebensmittel aus dem arabischen Raum, zulassungspflichtige Lebensmittel, CBD-Produkte, Einweg-E- Shishas, Liquids, Insekten als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und nachgemachte Lebensmittel und Kosmetika) dar.
Organisatorisch: Auch der Bereich der Lebensmittelüberwachung steht nunmehr vor demografischen Herausforderungen. Viele erfahrene Lebensmittelkontrolleure wechseln die nächsten Jahre in den Ruhestand, so dass der Ausbildungsbedarf sowohl hier als auch in den Nachbargemeinden oder –landkreisen hoch sein wird. Auch wenn der Beruf des Lebensmittelüberwachers inhaltlich durchaus attraktiv ist, fällt die Nachwuchsgewinnung zunehmend schwer – dem hohen Anspruch an das Berufsprofil (z.B. Innehaben eines Meistertitels), den inhaltlich immens gestiegenen rechtlichen Anforderungen und Erwartungen an eine schnelle und dennoch rechtssichere Entscheidungsfähigkeit stehen zunächst Eingruppierungen in A 8 gegenüber. Um hier den Fachkräftemangel und die Abwanderung in attraktivere Eingruppierungen in Nachbarstädte zu verhindern, erarbeitet OA derzeit ein Fachkarriere-Konzept, das 2023 dem POA vorgelegt wird.
Nürnberg, 13.04.2023 Ordnungsamt i. A.
Gruber (25 24) Sachgebietsleitung
OA/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Anlagen: Begründung Entwurf der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Sachverhalt (kurz):
Nach Art. 27 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Die Stadt Nürnberg hat hiervon mit der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) Gebrauch gemacht, die gemäß Art. 50 Abs. 2 LStVG nach 20 Jahren außer Kraft getreten ist. Sie soll neu erlassen werden.
Dabei sollen die bisherigen Regelungen mit folgenden Änderungen beibehalten werden: In der Norikusbucht soll die Beschränkung des Badens vom 15. Mai bis 15. September entfallen (§ 1 Nr. 1). Der Flachweiher und die Nummernweiher Ost und West sollen in das Badeverbot aufgenommen werden (§ 1 Nr. 7 und 8). Neu aufgenommen werden soll eine Ausnahmeregelung für Rettungs-, Ausbildungs- und Übungszwecke sowie andere begründete Einzelfälle (§ 3).
Die Verordnung wurde mit Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Service Öffentlicher Raum, Umweltamt, Wasserwacht und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft abgestimmt. Das Gesundheitsamt hat aufgrund der schwankenden Wasserqualität und dem häufigen Auftreten von Zerkarien Bedenken gegen das Baden in der Norikusbucht eingebracht. Das Umweltamt hat keine Widersprüche zu der in Überarbeitung befindlichen Gewässerbenutzungsverordnung (GewBenO) gesehen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Regelungen betreffen alle Personen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gh
SÖR
UwA
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) beschlossen.
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 24.05.2023
Vollzug des Landes-Straf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Bade- und Eislaufverordnung (BEVO)
Die bisherige Bade- und Eislaufverordnung (BEVO) ist gemäß Art. 50 Abs. 2 LStVG nach 20 Jahren außer Kraft getreten und soll neu erlassen werden.
Dabei sollen die bisherigen Regelungen mit folgenden Änderungen beibehalten werden:
- In der Norikusbucht soll die Beschränkung des Badens vom 15. Mai bis 15. September entfallen
(§ 1 Nr. 1).
- Der Flachweiher und die Nummernweiher Ost und West sollen in das Badeverbot aufgenom-
men werden (§ 1 Nr. 7 und 8). -
Neu aufgenommen werden soll eine Ausnahmeregelung für Rettungs-, Ausbildungs- und
Übungszwecke sowie andere begründete Einzelfälle (§ 3).
Die Verordnung wurde mit Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Service Öffentlicher Raum, Umweltamt, Wasserwacht und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft abgestimmt. Das Gesundheitsamt hat aufgrund der Wasserqualität Bedenken gegen das Baden in der Norikusbucht eingebracht. Das Umweltamt hat keine Widersprüche zu der in Überarbeitung befindlichen Gewässerbenutzungsverordnung gesehen. Die Möglichkeit, die Regelungen der Bade- und Eislaufverordnung in die Gewässerbenutzungsverordnung (GewBenO) zu überführen, bleibt unberührt.
Begründung
| Nach Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) besteht ein Gemeingebrauchsrecht für | ||
|---|---|---|
| oberirdische Gewässer, ausgenommen kleine Weiher und Teiche mit | wasserwirtschaftlich unterge- | |
| ordneter Bedeutung, | das auch das Baden und Eislaufen umfasst. Danach darf jede Person unter | |
| den Voraussetzungen des § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und soweit es ohne rechtswidrige | ||
| Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung | ||
| des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb | ||
| von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, | ||
| Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, | ||
| Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. Der Betrieb von | ||
| Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, | ||
| Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende naturschutzrechtli- | ||
| che Bestimmungen bleiben unberührt. | ||
| Der Gemeingebrauch kann nach Art. 18 Abs. 3 BayWG oder Art. 27 Abs. 1 LStVG geregelt, be- schränkt oder verboten werden. Die beiden Ermächtigungen stehen selbständig nebeneinander | ||
| (Art. 27 Abs. 3 LStVG). Regelungen nach Art. 18 Abs. 3 BayWG können aber nur Gewässer um- | ||
| fassen, die unter das BayWG fallen, eine Verordnung nach Art. 27 Abs. 1 LStVG kann auch Ge- | ||
| wässer umfassen kann, die nicht unter das BayWG fallen, sowie Badeanstalten. Die Stadt Nürn- | ||
| berg hat von beiden Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht und sich für eine Zweiteilung | ||
| entschieden: |
Nach Art. 18 Abs. 3 BayWG kann die Kreisverwaltungsbehörde durch Rechtsverordnung, Allge-
meinverfügung oder Anordnung im Einzelfall Gewässer oder Gewässerteile nach Abs. 1 Satz
bestimmen sowie die Ausübung des Gemeingebrauchs regeln, beschränken oder verbieten, um
Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, eigentumsgleiche Rechte oder Besitz zu verhüten
die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten, die Natur, insbesondere die Tier- und
Pflanzenwelt oder das Gewässer und seine Ufer zu schützen, den Erholungsverkehr zu regeln
oder die Benutzung eines Gewässers auf Grund von Erlaubnissen, Bewilligungen, alten Rech
ten und alten Befugnissen oder den Eigentümer- und Anliegergebrauch sicherzustellen. Auf die-
ser Grundlage regelt die städtische Gewässerbenutzungsordnung (GewBenO) das
mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft, das Einleiten von Grund-, Quell- und
Niederschlagswasser und das Waschen von Motorfahrzeugen in und an Gewässern. Die GewBenO liegt in der Zuständigkeit des Umweltamtes und wird derzeit überarbeitet
| - | Nach Art. 27 Abs. 1 LStVG | können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben oder | |
|---|---|---|---|
| Gesundheit durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befah- | |||
| ren von Eisflächen verbieten. | Auf dieser Grundlage regelt die BEVO das Baden in Gewässern | ||
| sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen im Stadtgebiet Nürnberg. |
Nach Art. 27 Abs. 1 LStVG kann das Baden in Gewässern und das Betreten und Befahren von Eisflächen nur zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit verboten werden. Andere Rechtsgüter können nicht herangezogen werden. Dabei reicht eine abstrakte Gefahrenlage aus. Eine konkrete Gefahrenlage für ein bestimmtes Gewässer oder Abschnitte von Gewässern muss nicht nachgewiesen werden. Die allgemeinen Gefahren, die beim Baden in offenen Gewässern bestehen, reichen jedoch nicht aus, um das Baden in oberirdischen Gewässern im gesamten Gemeindegebiet zu verbieten.
Bei den Verboten wurden das Gemeingebrauchsrecht und die bestehenden Gefahren für Leben oder Gesundheit abgewogen. Beim Baden in den aufgeführten Gewässern bestehen besondere Gefahren, die über die allgemeinen Gefahren beim Baden in offenen Gewässern hinausgehen. Außerdem besteht für Kinder und Jugendliche eine erhöhte Gefahr, da sie die Gefahren von Gewässern häufig nicht richtig einschätzen können. Viele in der Stadt aufgewachsene Kinder und Jugendliche haben keinerlei Erfahrungen mit dem Baden in offenen Gewässern ohne eine Badeaufsicht. Kinder und Jugendliche halten sich aufgrund der Bevölkerungsdichte und der Nähe zu den Gewässern dort im Stadtgebiet zahlreicher auf als in ländlicheren Gebieten.
Die Verbote sind auch verhältnismäßig. Sie sind geeignet, die besonderen Gefahren zu beseitigen. Diese können auch nicht durch ein milderes Mittel beseitigt werden. Art. 27 Abs. 1 LStVG lässt nur ein Verbot zu. Ein zeitlich oder altersmäßig beschränktes Verbot ist nicht geeignet, die Gefahren zu beseitigen, da diese unabhängig von Jahres- oder Tageszeiten bestehen. Die Gefahren bestehen auch nicht ausschließlich für Kinder und Jugendliche. Die Verbote sind auch angemessen. Durch die Verordnung werden nicht alle oberirdischen Gewässer im Stadtgebiet mit einem Badeverbot belegt. Zudem stehen mehrere Hallen- und Freibäder sowie ein Naturbad (Langsee) zur Verfügung, so dass in Nürnberg ausreichend Bademöglichkeiten, auch kostenfreie, zur Verfügung stehen. Die Beschränkung des Gemeingebrauchs und der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) steht deshalb nicht außer Verhältnis zum Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere dem von Kindern und Jugendlichen.
Zu § 1 Baden in Gewässern
Für folgende oberirdischen Gewässer wird ein Badeverbot für erforderlich erachtet, da dort erhöhte Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen.
1. Pegnitz
Das bisherige durchgehende Badeverbot mit Ausnahme der Norikusbucht im Wöhrder See soll beibehalten werden.
Zur Wasserqualität der Pegnitz liegen keine Angaben vor. Insgesamt überwiegen Abschnitte mit erhöhtem Gefahrenpotential im Bereich der Wehre, Stromschnellen, steilen und verwachsenen Uferzonen und innerhalb der Mauereinfassungen in der Innenstadt. Es gibt keine längeren Abschnitte mit flachen Uferzonen, so dass beim Einstieg mögliche andere Ausstiegsstellen vorher nicht einsehbar sind und eingeschätzt werden können. Eine Zerstückelung in kurze erlaubte und längere verbotene Bereiche ist verwirrend zu beschildern und kaum einzuhalten. Zudem fließt die Pegnitz außerhalb der Innenstadt durch die Landschafts- und Naturschutzgebiete Pegnitztal-Ost und Pegnitztal-West.
Wöhrder See
Der Wöhrder See ist gewässerrechtlich Teil der Pegnitz. Er unterliegt schwankenden Pegelständen, nicht sichtbaren Strömungen, schwankenden Wasserqualitäten und führt viel Treibgut mit. Durch die geringe Wassertiefe, geringe Fließgeschwindigkeit und große Wasserfläche unterliegt er einer starken Erwärmung, welche die Wasserqualität schnell beeinträchtigt. Das Badeverbot für die Pegnitz soll deshalb auch den Wöhrder See mit Ausnahme der Norikusbucht einschließen.
Die Norikusbucht ist vom übrigen See durch einen Damm getrennt und hat deshalb eine geringere Gefahrenlage. Sie wurde unter anderem geschaffen, um dort ein Baden zu ermöglichen. Hierzu wurden ein Strandbereich, eine Liegewiese und eine Regenerationszone mit Schilf angelegt, das als natürlicher Pflanzenfilter das ankommende Wasser reinigen soll. Im Internetangebot der Stadt Nürnberg wird auf die Bademöglichkeit hingewiesen, die von zahlreichen Menschen genutzt wird.
Dadurch ist dort eine Badestelle an einem Badegewässer im Sinne der EU-Richtlinie 2006/7/EG (EU-Badegewässerrichtlinie) und der Bayerischen Badegewässerverordnung (Art. 1 Abs. 2 BayBadeGewV) entstanden, jedoch kein Naturbad. Die Stadt Nürnberg muss deshalb die in der BayBadeGewV vorgeschriebenen Überwachungsmaßnahmen und Meldungen zur Wasserqualität durchführen, u.a. muss von 15. Mai bis 15. September mindestens eine monatliche Wasserprobe entnommen werden. Mit der Entstehung einer Badestelle ergeben sich Verkehrssicherungspflichten aus § 823 Abs. 1 BGB, um die Besucher der Badestelle vor Schaden zu bewahren. Unter anderem sind Informationsschilder über die Badezone, die Wassertiefe, das Wasserqualitätsrisiko und die nicht vorhandene Wasseraufsicht aufzustellen, die Gewässerbodenfläche ist in angemessenen Zeiträumen zu kontrollieren, an der angrenzenden Ufer- und Landfläche sind gesundheitsgefährdende Verunreinigungen zu entfernen und bei Bedarf sind entsprechende Verhaltensregeln und Verbote zu erlassen. Die Grünanlagensatzung, die für diesen Bereich gilt, enthält solche Verhaltensregeln und Verbote. Eine Badeaufsicht und Rettungsvorhaltung wie bei Naturbädern ist nicht erforderlich und soll auch weiterhin nicht vorgehalten werden. Wer in offenen Gewässern kostenlos baden will, muss auch die damit verbundenen besonderen Gefahren berücksichtigen.
Die Wasserqualität wird durch ein starkes Aufheizen in heißen und trockenen Wetterphasen stark beeinträchtigt. Häufig treten Zerkarien auf, die bei Menschen eine Badedermatitis verursachen können. Hohe Wassertemperaturen, lange Sonnenscheinperioden, geringe Wassertiefe, geringer r r
Durchfluss und das Vorhandensein vieler Wasservögel haben einen Einfluss auf die Anzahl de
von Süßwasserschnecken als Zwischenwirt ausgeschiedenen Zerkarien.
| or allem von Juni bis September mit einem Maximum im Juli bis Anfang August zu rechnen, mit | |
|---|---|
| der Folge, dass die Infektionsgefahr für badende Personen steigt. Eine Gefährdung der Wasser- | |
| qualität stellt auch die hohe Anzahl der sich dort durchgehend aufhaltenden Wildgänse dar, die | |
| Endwirte für die Zerkarien bildenden Saugwürmer sind und deren Eier neben weiteren Keimen | |
| über den Kot abgeben werden. |
der Norikusbucht eingebracht. Nachdem es sich bislang um kurze und vorübergehende Beeinträchtigungen der Wasserqualität handelte, die auch an anderen Seen auftreten und auf die mit Warnhinweisen oder vorübergehenden Badeverboten reagiert werden kann, wird ein generelles Badeverbot nicht für verhältnismäßig angesehen. Die Wasserqualität muss aber im Blick behalten werden.
Die bisherige Begrenzung des Badens vom 15. Mai bis zum 15. September in Anlehnung an die Überwachungspflicht der Wasserqualität nach der Bayerischen Badegewässerverordnung wird nicht für erforderlich gehalten, da der Gemeingebrauch nach Art. 18 Abs. 1 BayWG eine solche zeitliche Beschränkung nicht beinhaltet, eine solche Beschränkung in der Regel auch bei anderen Badegewässern nicht besteht und außerhalb dieser Zeit kaum gebadet wird.
Am Nordufer wurde ebenfalls ein Strandabschnitt angelegt, jedoch kein durch einen Damm be-
grenzter Wasserbereich. Ein schmaler Wasserstreifen ist durch eine Leine abgegrenzt, der haupt-
sächlich zum stehenden Aufenthalt im Wasser für Kinder gedacht ist und bislang nicht zum Baden
freigegeben war. Das Badeverbot soll beibehalten werden, da bei einer Aufhebung die Gefahr be-
steht, dass dort so viele Menschen baden, dass der Bereich für Kinder nicht mehr nutzbar ist und
die Badenden aus dem Stehbereich in den See hinausschwimmen und dieser Bereich bereits im
Nahbereich des Wehres liegt.
Surfanlage
Für den Bereich der Surfanlage ist keine Ausnahme erforderlich, da das Surfen kein Baden darstellt.
2. Rednitz
Das bisherige durchgehende Badeverbot soll beibehalten werden. Zur Wasserqualität liegen keine Angaben vor. Die Rednitz hat einige Wehre, ist in vielen Abschnitten sehr schmal mit vielen Biegungen und Engstellen, an denen Treibgut angestaut wird. Die Uferbereiche sind überwiegend stark bewachsen, ohne ufernahe Wege und meist nicht einsehbar. Eine Zerstückelung in kurze erlaubte und weitgehend verbotene Bereiche ist verwirrend und nicht einzuhalten. Zudem fließt die die Rednitz durch das Landschaftsschutzgebiet Rednitztal.
3. Ludwig-Donau-Main-Kanal (LDMK)
Das bisherige durchgehende Badeverbot soll beibehalten werden. Zur Wasserqualität liegen keine Angaben vor. Der LDMK hat eine geringe Wassertiefe, starken Unterwasserbewuchs und ist sehr trüb. Es besteht deshalb eine erhöhte Gefahr von Verletzungen und einem Verfangen beim Schwimmen.
4. Unterbürger Weiher
Das bisherige Badeverbot soll beibehalten werden. Der Unterbürger Weiher ist ein stehendes, sehr flaches Gewässer, weist einen starken Unterwasser- und Uferbewuchs auf und ist sehr trüb. Vom starken Randbewuchs der Bäume liegen viele abgebrochene Äste im Wasser. Es besteht deshalb eine erhöhte Gefahr von Verletzungen und einem Verfangen beim Schwimmen. Er liegt zudem im Naturschutzgebiet Pegnitztal-Ost.
5. Großer Dutzendteich
Das bisherige Badeverbot soll beibehalten werden. Er wird sehr stark mit Booten des Bootsverleihs, Kanu- und Segelvereins befahren. Der starke Bootsverkehr stellt aufgrund der kleinen Wasserfläche eine erhebliche Gefahr für schwimmende Personen dar. Aufgrund der geringen Wassertiefe besteht außerdem eine schnelle Beeinträchtigung der Wasserqualität.
6. Silbersee
Das bisherige Badeverbot soll beibehalten werden. Der Silbersee ist hochgradig mit diversen Giftstoffen belastet.
7. und 8. Flachweiher, Nummernweiher Ost und West
Für sie bestand bisher kein Badeverbot. Aufgrund der geringen Tiefe von unter 1 m, der geringen Wasserfläche und der geringen Wasserzufuhr besteht eine erhöhte Gefahr der Erwärmung und Beeinträchtigung der Wasserqualität.
Der benachbarte Kleine Dutzendteich soll weiterhin nicht im Badeverbot aufgenommen werden. Er ist als zugelassene Badestelle bekannt und veröffentlicht. Am Ufer unterhält die Wasserwacht Nürnberg eine zeitweise besetzte Wasserrettungsstation. Er ist bis zu 1,5 m tief und wesentlich größer als der Flachweiher und die Nummernweiher. Zwar treten regelmäßig Ende Juli/Anfang August Blaualgen auf, weshalb eine Badewarnung aufgestellt und in der Presse veröffentlicht wird. Die Belastung bleibt dann bis Ende des Sommers erhalten. Die Handhabung mit einer saisonalen Badewarnung wird weiterhin für vertretbar gehalten.
- Main-Donau-Kanal einschließlich der Hafenanlagen von der Stadtgrenze Nürnberg/Fürth
bis zum Südende des Schleusenbereichs Eibach
Das bisherige Badeverbot mit Ausnahme des Bereichs zwischen dem südlichen Ende der Schleuse Eibach und der Stadtgrenze bei Katzwang soll beibehalten werden.
Nach § 2 der Verordnung über das Baden und Schwimmen in den Bundeswasserstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd (BadeVOBWStrSued) ist das Baden und Schwimmen im Main-Donau-Kanal verboten von 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb von Wehr- und Schleusenanlagen einschließlich Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen, Hafeneinfahrten und Brücken, sowie von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Sperrtoren, Schiffsliegeplätzen, Parallelhäfen, Umschlagstellen, Anlegestellen, Schiffswerften und Fähranlagen. Dies betrifft die Schleusenbereiche Eibach und Nürnberg, den Hafen Nürnberg, den Sportboothafen und mehrere Brücken in relativ kurzen Abständen. Die Bereiche zwischen diesen Zonen sind überwiegend von Mauern eingefasst, die einen Ausstieg nur über Leitern ermöglichen. Längere Bereiche ohne Verbotszonen nach der BadeVOBWStrSued und offenen flachen Ufern befinden sich nur zwischen dem südlichen Ende der Schleuse Eibach und der Stadtgrenze bei Katzwang. Für diesen Bereich soll deshalb außerhalb der Verbotsbereiche nach der BadeVOBWStrSued weiterhin kein Badeverbot festgelegt werden.
Zu § 2 Betreten und Befahren von Eisflächen
Das Betreten und Befahren von Eisflächen soll weiterhin nur nach Freigabe durch Beschilderung zulässig sein. Durch die höheren Temperaturen und kurzen Kältephasen im Winter frieren die Gewässer im Stadtgebiet kaum mehr ausreichend zu. Gleichzeitig besteht bei vielen Menschen in den kurzen Kältephasen ein Drang, Eisflächen zu früh zu betreten. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die durch die Nähe von Wohnbebauung oft auch ohne Begleitung durch Erwachsene unterwegs sind.
Zu § 3 Ausnahmen
Neu aufgenommen werden soll eine Ausnahmeregelung für Rettungs-, Ausbildungs- und Übungs-
zwecke sowie andere begründete Einzelfälle. Rettungs-, Ausbildungs- und Übungszwecke der Po-
lizei, Feuerwehr, Rettungsorganisationen und ähnlichen Zwecke werden von der Verordnung nicht
umfasst. Für andere begründete Nutzungen kann eine Ausnahmegenehmigung durch das Ord-
nungsamt erteilt werden, wenn keine Gefahren für Leben und Gesundheit entgegenstehen (z.B.
abgesicherte Sportveranstaltungen).
Zu § 4 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 27 Abs. 4 Nr. 1 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer einem durch Verordnung
angeordneten Verbot des Badens an bestimmten Orten oder des Betretens oder Befahrens von
Eisflächen zuwiderhandelt. Die Bußgeldbewehrung muss in der Verordnung aufgenommen wer-
den. Da im LStVG keine Höhe der Geldbuße bestimmt ist, beträgt die Geldbuße nach § 17 Abs. 1
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwischen fünf und eintausend Euro.
Zu § 5 Inkrafttreten
Nach Art. 50 Abs. 1 und 2 LStVG muss in der Verordnung das Inkrafttreten bestimmt werden. Eine
mit Geldbuße bewehrte Verordnung soll ihre Geltungsdauer festsetzen, jedoch in keinem Fall auf
mehr als 20 Jahre.
Nürnberg, 20.04.2023 Ordnungsamt gez. Pollack (5330)
Verordnung über das Baden im Freien und das Betreten und Befahren von Eisflächen
(Bade- und Eislaufverordnung – BEVO)
Vom ...............................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 27 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Baden in Gewässern § 2 Betreten und Befahren von Eisflächen § 3 Ausnahmen § 4 Ordnungswidrigkeiten § 5 Inkrafttreten, Geltungsdauer
§ 1
Baden in Gewässern
Das Baden in den nachstehend aufgeführten Gewässern im Stadtgebiet Nürnberg ist verboten:
- Pegnitz, ausgenommen der durch den Damm eingefasste Bereich der Norikusbucht; 2. Rednitz; 3. Ludwig-Donau-Main-Kanal; 4. Unterbürger Weiher; 5. Großer Dutzendteich; 6. Silbersee; 7. Flachweiher; 8. Nummernweiher Ost und West; 9. Main-Donau-Kanal (einschließlich der Hafenanlagen) von der Stadtgrenze Nürnberg/Fürth bis 100 m vor dem südlichen Beginn der Schleusenanlage Eibach; im übrigen Bereich des Main- Donau-Kanals bleiben die Regelungen zum Baden und Schwimmen in der Verordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd über das Baden und Schwimmen in den Bundeswasserstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd vom 29. Juli 1993 (Verkehrsblatt S. 658) unberührt.
§ 2
Betreten und Befahren von Eisflächen
Das Betreten und Befahren von Eisflächen auf Gewässern ist nur erlaubt, wenn sie zu dem Zweck durch die Stadt Nürnberg freigegeben werden. Die Freigabe wird durch entsprechende Beschilderung bekanntgegeben.
§ 3
Ausnahmen
(1) §§ 1 und 2 gelten nicht für die Benutzung der Gewässer zu Rettungs-, Ausbildungs- und
Übungszwecken durch Personen der Polizei, Feuerwehr, Rettungsorganisationen und ähnlichen
Zwecken.
(2) Ausnahmen im Einzelfall können auf Antrag erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an
der Benutzung besteht und keine Gefahren für Leben oder Gesundheit entgegenstehen.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Mit Geldbuße kann gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 1 LStVG belegt werden, wer 1. entgegen § 1 in den genannten Gewässern badet, 2. entgegen § 2 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt.
§ 5
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt 20 Jahre, sofern sie nicht aus anderem Grund vorher außer Kraft tritt.
StA/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Wahlhelferentschädigungssatzung
Sachverhalt (kurz):
Der anhaltenden Inflation muss auch ín der Wahlhelferentschädigungssatzung (WES) Rechnung getragen werden. Außerdem wird § 2 klarer formuliert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 50.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 50.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/001/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entschädigung wird unabhängig von Diversity-Themen gewährt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
StK
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage StA/001/2023
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) beschlossen.
Anlage 1
Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide; Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WES)
Auch wenn Wahlhelfende ehrenamtlich tätig sind, spielt für die meisten von ihnen auch die Höhe der Entschädigung dafür eine beachtliche Rolle. Seit der letzten Anpassung der WES (Inkrafttreten am 08.07.2021) ist der Verbraucherpreisindex von 109,1 (6/2021) auf 120,6 (12/2022) gestiegen. Das entspricht einer Preissteigerung von 10,5 Prozent. Dem soll mit einer Anpassung der Entschädigungsbeträge (auch sog. Erfrischungsgeld bzw. Aufwendungsersatz für Wahlhelfende) Rechnung getragen werden.
Anlass zur Überarbeitung haben auch die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Wiederholung verschiedener Wahlen in Berlin gegeben. Die dortige Landeswahlleitung hat die Wahlhelferentschädigung aus der Erkenntnis heraus erhöht, dass dies: „… für die langfristige Gewinnung einer ausreichenden Anzahl an Wahlhelfenden für alle zukünftigen regulären Wahl- und Abstimmungsereignisse …“ zweckmäßig erscheint.
Für Nürnberg ist seit einiger Zeit ein signifikanter Rückgang der Wahlhelfenden in der Altersgruppe von 30 bis 59 Jahren festzustellen. Im Jahr 2002 waren noch 77,4 Prozent der Wahlhelfenden in dieser Altersgruppe, im Jahr 2021 waren es nur noch 60,3 Prozent. Erfreulicherweise kann dies zum Teil durch jüngere Menschen kompensiert werden, leider müssen dafür aber auch mehr Menschen mit über 65 Jahren bei den Wahlen in Nürnberg helfen.
Die Wahlhelfenden sind das Rückgrat unserer Demokratie. Sie handeln und entscheiden autark anhand der einschlägigen Gesetze und Regelungen. Sie sind die Gesichter der Demokratie gegenüber den Wählenden. Es ist Aufgabe der Stadt Nürnberg durch adäquate Entschädigung, neue motivierte und qualifizierte Wahlhelfende zu gewinnen, aber auch die Bereitschaft gerade bei den 30 bis 59 Jährigen zu erhalten. Letztere haben in der Regel bereits Erfahrung mit dem Ehrenamt und einen beträchtlichen Wissensschatz, der honoriert werden sollte.
Es wird daher empfohlen, die Wahlhelferentschädigung pro Person um 10,- EUR anzuheben. Das entspricht bei der kommenden Landtags- und Bezirkswahl einer Erhöhung um 10,8 Prozent. Das entspricht bei 5.000 Wahlhelfenden einem Betrag von 50.000 EUR. Die Mittel sind nach Rücksprache mit Stk im Haushalt vorhanden.
C:\Users\luberja\AppData\Local\somacos\0001\00893662.docx
Anlage 2ÖÖ 33
Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von
allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
(Wahlhelferentschädigungssatzung – WES)
Vom ...........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 20a Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Entschädigung § 2 Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal § 3 Inkrafttreten
§ 1
Entschädigung
(1) Wahlvorstandsmitglieder erhalten eine Entschädigung. Diese beträgt 1. einmalig für die wahrgenommene Funktion als a) Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher sowie Schriftführerin oder Schriftführer 40,-- €, b) deren Stellvertreterin oder Stellvertreter 30,-- €, c) Beisitzerin oder Beisitzer 20,-- €;
- zusätzlich je Wahl für a) die unter Nr. 1 Buchst. a und b Genannten
-
bei der Europawahl 40,-- €,
-
bei der Bundestagswahl 40,-- €,
-
bei der Landtagswahl 35,-- €,
-
bei der Bezirkswahl 35,-- €,
-
bei der Stadtratswahl 35,-- €,
-
bei der Oberbürgermeisterwahl 35,-- €,
-
bei anderen Wahlen oder Abstimmungen 40,-- €;
b) die unter Nr. 1 Buchst. c Genannten
-
bei der Europawahl 30,-- €,
-
bei der Bundestagswahl 30,-- €,
-
bei der Landtagswahl 30,-- €,
-
bei der Bezirkswahl 30,-- €,
-
bei der Stadtratswahl 30,-- €,
-
bei der Oberbürgermeisterwahl 30,-- €,
-
bei anderen Wahlen oder Abstimmungen 30,-- €;
-
für die Abholung von Wahlunterlagen vom Wahlamt 20,-- €;
-
für die Überbringung von Wahlunterlagen zum Wahlamt 10,-- €.
Bei miteinander verbundenen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden werden nur die Beträge gemäß Satz 2 Nr. 2 jeweils gesondert berechnet.
(2) Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird, erhalten zusätzlich zu der in Abs. 1 genannten Entschädigung einen Betrag von 50,-- €. Wahlvorstandsmitgliedern, die bei der Stadt beschäftigt sind, steht dieser Betrag dann zu, wenn sie auf den freien Tag verzichtet haben.
§ 2
Entschädigung für sonstiges Wahlpersonal
Personen, die keinem Wahlvorstand angehören, bei einer Wahl aber Hintergrundarbeiten verrichten und hierbei nicht dienst- oder arbeitsrechtlich tätig sind, erhalten je Einsatz eine Entschädigung nach den für Beisitzerinnen und Beisitzer geltenden Regelungen des § 1.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WES) vom 29. Juni 2021 (Amtsblatt S. 361) außer Kraft.
FW/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Worzeldorf
hier: Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters
Anlagen: Sachverhalt_Worzeldorf_2023
Sachverhalt (kurz): In der Dienstversammlung vom 16.03.2023 wurden Herr Martin Metz zum Kommandanten und Herr Christian Erb zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg
- Worzeldorf gewählt. Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung
durch die Gemeinde.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/001/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zur/m (stellvertretende/r) Kommandant/in richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger/innen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/001/2023
Beschlussvorschlag: Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) werden Herr Martin Metz, wh. Gustav-Zindel-Straße 29, 90455 Nürnberg, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Worzeldorf und Herr Christian Erb, wh. Am Wiesengrund 41, 90455 Nürnberg als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Worzeldorf in ihrem Amt bestätigt.
Anlage zur Anmeldung vom 27.03.2023 zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirt-
schaft und Arbeit (Sitzungsdatum 24.05.2023)
Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg - Worzeldorf hier: Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters
Sachverhalt:
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Worzeldorf, Herr Martin Metz und dessen Stellvertreter, Herr Christian Erb wurden am 05.04.2017 auf sechs Jahre gewählt. Die Wahlperioden beider enden daher mit Ablauf des 04.04.2023. Seitens der Stadt Nürnberg waren daher für diese Funktionen Neuwahlen anzuberaumen.
In einer Dienstversammlung am 16.03.2023 wurden Herr Martin Metz zum Kommandan-
ten und Herr Christian Erb zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Nürnberg – Worzeldorf gewählt. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Ihre sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 05.04.2023.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 Satz 2 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend.
§ 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten und seinen Stellvertreter zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).
Die Gewählten sind nach Auffassung von FW aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihr durch Wahl verliehenen Funktion geeignet.
FW schlägt daher vor, dem Kommandanten sowie seinem Stellvertreter in der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg - Worzeldorf die für deren Amtsführung notwendigen Bestätigungen zu erteilen.
ML/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die Feldgeschworenen
Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderungssatzung
Sachverhalt (kurz):
Die Gebühren für die Nürnberger Feldgeschworenen sollen angepasst werden, diese wurden zuletzt im Jahr 2014 erhöht. Für die städtischen Finanzen hat dies keine Auswirkungen, da die Kosten von den Veranlasserinnen und Veranlassern der Abmarkung an die Stadt zurückerstattet werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ML/002/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ausübung der Feldgeschworenentätigkeit ist ein Ehrenamt und steht allen offen. Es erschließt dadurch Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ML/002/2023
Gutachtenvorschlag (Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 24.05.2023):
Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die Feldgeschworenen und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 14.06.2023):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 24.05.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die Feldgeschworenen beschlossen.
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die
Feldgeschworenen
Entscheidungsvorlage:
In Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke (AbmG) ist festgelegt, dass die Grenzen der Grundstücke durch Marken (Grenzzeichen) örtlich erkennbar zu bezeichnen sind. Zuständig hierfür sind die staatlichen Vermessungsbehörden sowie die Feldgeschworenen, die im Rahmen eines kommunalen Ehrenamtes tätig werden.
Im Bereich der Stadt Nürnberg sind derzeit insgesamt 64 Feldgeschworene eingesetzt. Sie leisteten im Jahr 2022 insgesamt ca. 1.700 Stunden Dienst.
Nach Art. 19 Abs. 1 AbmG erhalten die Feldgeschworenen Gebühren nach einer Gebührenordnung. Diese hat der Stadtrat am 15.04.1985 erlassen und zuletzt durch Satzung vom 07.04.2014 geändert.
Die aktuelle Regelung sieht je angefangene Stunde eine Gebühr von 14 Euro vor.
Nachdem die letzte Gebührenerhöhung neun Jahre zurückliegt und zudem in umliegenden Gemeinden neben den Gebühren teilweise Sachleistungen gewährt werden, ist für die in Nürnberg tätigen Feldgeschworenen eine Erhöhung um 21 % auf 17 Euro gerechtfertigt. In Erlangen beispielsweise wurde die Gebühr zuletzt im Jahr 2020 um 33 % auf 16 Euro erhöht.
Die Erhöhung hat keinerlei Auswirkung auf die städt. Finanzen, da die Veranlasserinnen und Veranlasser der Abmarkung die Gebühren an die Stadt zurückerstatten müssen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Einsatz von Feldgeschworenen in jedem Fall günstiger als der alternativ denkbare Einsatz von Vermessungsbeamten des einfachen Dienstes. Deren Kostensätze sind um ein Vielfaches höher als die Gebühren der Feldgeschworenen.
Die vorgesehene Änderung ist mit dem Vorstand der Feldgeschworenen-Vereinigung Nürnberg einvernehmlich erörtert.
Die Ausübung der Feldgeschworenentätigkeit ist ein Ehrenamt und steht allen Bürgerinnen und Bürgern Nürnbergs offen.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Stadt Nürnberg für die
Feldgeschworenen vom 15. April 1985 (Amtsblatt S. 80), zuletzt geändert durch Satzung
vom 7. April 2014 (Amtsblatt S. 155)
Vom ……………......……..
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 6. August 1981 (GVBI. S. 318), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 182 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S.°98), folgende Satzung:
Art. 1
In § 1 wird die Zahl „14“ durch die Zahl „17“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
ML/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Nürnberger Märkte - zwischen Tradition und neuen Herausforderungen
hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 23.01.2023
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.05.2022
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.01.2023 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.05.2022 Sachverhalt Markttermine Wochenmärkte
Bericht:
Die Nürnberger Märkte (ML) organisieren 11 Wochenmärkte und die Spezialmärkte Christkindlesmarkt, Ostermarkt, Herbstmarkt, Trempelmarkt, Christbaummarkt und Kunsthandwerkermarkt. Sie betreiben außerdem den Nürnberger Großmarkt und sind Genehmigungsbehörde nach Landpacht- und Grundstücksverkehrsgesetz sowie Betreuungsstelle für Feldgeschworene. Zudem ist ML der Volksfestplatz ist vermögensmäßig zugeordnet.
Die Corona-Pandemie war eine Zäsur für das gesamte Marktwesen in Deutschland. Einerseits haben viele alteingesessen Händlerinnen und Händler ihr Geschäft aufgegeben oder keine geeignete Nachfolge gefunden. Andererseits kämpfen die Marktkaufleute derzeit mit Personalmangel, steigenden Energiekosten und Marktgebühren. In diesem Spannungsfeld bewegen sich auch die Nürnberger Märkte. So lag z.B. die Zahl der zugelassenen Händlerinnen und Händler am Oster- und Herbstmarkt vor der Pandemie noch bei über 100. Am Ostermarkt 2023 nahmen dann nur noch 72 Marktkaufleute teil. Diese Entwicklung ist auch auf den Wochenmärkten zu erkennen.
Angesichts dieser Herausforderungen müssten die Nürnberger Märkte in Infrastruktur, Marketing, Personal und die Akquisition neuer Marktkaufleute investieren mit dem Ziel, das städtische Marktwesen zukunftsfähig weiterzuentwickeln Gleichzeitig muss aber ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von EUR 500.000 bis zum Jahr 2026 erbracht werden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vor allem Wochenmärkte dienen der Nahversorgung und sind insbesondere Menschen mit Behinderung, älteren Menchen und Familien mit Kindern wichtig.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Fraktion der CSC# Christlich-Sozialen Urion im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister 2\ ia Rathausplatz 2
i
Marcus König —___ 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de ß 23.01.2023
X
Pirner
Situation der Nürnberger Märkte
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Nürnberger Märkte veranstalten nicht nur 11 Wochenmärkte (darunter den Wochenmarkt Hauptmarkt) und diverse Spezialmärkte (darunter den weltberühmten Nürnberger Christkindlesmarkt, der der größte von der Stadt veranstaltete touristische Reiseanlass ist), sondern auch den Großmarkt in der Leyher Straße. Letzterer ist inzwischen in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Außerdem ist den Nürnberger Märkten seit vielen Jahren auch der Volksfestplatz zugeordnet, für dessen Unterhalt sie damit zuständig sind.
Damit organisieren die Nürnberger Märkte eine Fülle an Märkten und Veranstaltungen, die für viele Menschen in der Stadt selbstverständlich sind. Allerdings wird der dahinterstehende Aufwand nicht gesehen, solange alles funktioniert. Gleichzeit gelten die Nürnberger Märkte haushälterisch als sog. externer Kostendecker, d.h. es wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Kosten durch ihre Einnahmen, insbesondere Gebühren, erwirtschaften.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Nürnberger Märkte (ML) berichten über ihre Lage, insbesondere ihre aktuellen und künftigen Herausforde rungen bei der Veranstaltung von Märkten und bei der dringend gebotenen Sanierung des Großmarktes.
r-r 1 ~
i
Fraktionsvorsitzender
A23012200 Nürnberger Märkte.docx
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus i 1I\ Tel: (0911) 231-5091 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930
1 8. MAI 2022 gruene@stadt.nuernberg.de
/........Nr.......... 1 Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) 3 Zur Stellungnahme WL, Zur U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. 4 Antwort vor Ahcen- 2 \/ dung vorlegen X Nürnberg, 18. Mai 2022 .5 Antwort zur Unter Z.W.V. schrift vorlegen
Monatlicher Bauernmarkt-Tag auf dem Hauptmarkt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Wochenmarkt auf dem Hauptmarkt verfügt über ein solides Angebot, das viele Bürgerinnen zwar nutzen, jedoch lädt er nur bedingt zum Flanieren und spontanen Einkäufen ein. Hinzu kommt, dass die Beteiligung umliegender Direktvermarkter beispielsweise aus dem Knoblauchsland eher gering ist.
Dabei setzen Faktoren wie Corona und die Inflation vielen Direktvermarkter*innen und Erzeugerinnen zum Teil massiv zu, sodass die Präsenz auf einem Bauernmarkt eine Möglichkeit wäre, mehr Kundinnen für einen nachhaltigen Einkaufzu gewinnen. Die Stadt Nürnberg könnte hier unterstützen, indem sie einen Markt nach Vorbild von Freiburg, Münster und Erfurt initiiert. In diesen Städten befinden sich jeweils 130 bis 150 Marktstände mit einem sehr umfangreichen Angebot, das von Obst, Gemüse, Käse, Fleisch- und Wurstwaren über Pflanzen und internationalen Spezialitäten hin zu Kunsthandwerk, Haushaltswaren und Textilien reicht. Dabei sind die Märkte interregional bekannt, verzeichnen einen hohen Besucher*innenandrang und unterstützen somit die regionalen Händlerinnen sowie Hersteller*innen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Stadt Nürnberg initiiert einen monatlich stattfindenden großen Bauernmarkt auf dem
Nürnberger Hauptmarkt nach den Vorbildern der Wochenmärkte in Münster, Erfurt und Freiburg. Dabei soll das bestehende Angebot der täglichen Marktstände an den Bauernmarkttagen auf ein üppiges Angebot von Obst und Gemüse, Fisch und Meeresfrüchte, Gewürze, Öl und Antipasti, Käse, Honig, Brot und Kuchen, Fleisch und Wurst, Wild und
Geflügel sowie Blumen, Pflanzen, aber auch Kunsthandwerk ausgeweitet werden. Vor allem unsere Direktvermarkter*innen im Umland sollen hier eine regelmäßige Gelegenheit bekommen, ihre regionalen Waren im Herzen der Stadt direkt anzubieten.
- Je nach Erfolg soll das Angebot des Marktes unter Einbeziehung der Händlerinnen nach
einer Anlauf-/Probephase auf einen zweiwöchigen oder gar wöchentlichen Rhythmus erweitert werden können. Natürlich sollen und müssen aber weiterhin die bisherigen regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt Vorrang haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Küfner Achim Mletzko Stadtrat Fraktionsvorstand
Nürnberger Märkte - zwischen Tradition und neuen Herausforderungen
1. Executive Summary
Die Nürnberger Märkte (ML) organisieren 11 Wochenmärkte sowie die Spezialmärkte Nürnberger Christkindlesmarkt, Ostermarkt, Herbstmarkt, Trempelmarkt, Christbaummarkt (mit 22 Verkaufsstellen) und Kunsthandwerkermarkt. Sie betreiben außerdem den Nürnberger Großmarkt und sind Genehmigungsbehörde nach dem Landpacht- und Grundstücksverkehrsgesetz sowie Betreuungsstelle für Feldgeschworene. Zudem ist den Nürnberger Märkten der Volksfestplatz vermögensmäßig zugeordnet. Die Nürnberger Märkte (ML) verstehen sich als Unternehmen, das in erster Linie Märkte betreibt. Als sog. externer Kostendecker muss ML seine Kosten größtenteils über Gebühreneinnahmen erwirtschaften. Das Team der Nürnberger Märkte erledigt seine Aufgaben mit Einsatzwillen und pragmatischer, lösungsorientierter Arbeitsweise. Dazu gehört es auch, vor Ort selbst mit anzupacken („hands on“), wenn es notwendig ist. Das Aufgabenspektrum reicht vom kleineren Stadtteilwochenmarkt bis hin zum Nürnberger Christkindlesmarkt mit seinem einzigartigen Ruf und bedeutender internationaler Ausstrahlung. Hinzu kommt der Betrieb des Großmarkts (der einzige seiner Art in Nordbayern), der die Metropolregion mit frischen Lebensmitteln versorgt und an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden geöffnet ist. Außenstehende sehen in der Regel lediglich das „Endprodukt“ eines Marktes, nicht aber den Einsatz, die Vorbereitung, den Planungs- und Abstimmungsaufwand, den eine Marktveranstaltung erfordert. Eine Marktveranstaltung funktioniert nicht lediglich durch die formale Ausweisung eines Marktes und die Bereitstellung der Fläche und Infrastruktur. Vielmehr müssen Marktkaufleute mit einem qualitätsvollen Angebot gewonnen werden. Marktkaufleute beschicken einen Markt nur, wenn sie attraktive Rahmenbedingungen vorfinden und die sichere Erwartung haben, auf dem Markt Geld verdienen zu können. Während dies bei Spezialmärkten wie dem Christkindlesmarkt, dem Herbst- oder Ostermarkt (noch) relativ unproblematisch ist, bedarf die Gewinnung von Händlerinnen und Händlern für Wochenmärkte eines erheblichen Personal- und Zeitaufwands. Hier müssen Marktkaufleute zunächst einmal ausfindig gemacht werden und dann intensive „Überzeugungsgespräche“ geführt werden. Allerdings sinkt die Zahl der Marktkaufleute. Denn viele alteingesessene Händlerinnen und Händler haben infolge Corona, Energiekrise und steigender Kosten ihr Geschäft aufgegeben. Andere finden keine geeignete Nachfolge. Angesichts dieser Herausforderungen müssten die Nürnberger Märkte in Infrastruktur, Marketing, Personal und die Gewinnung neuer Händlerinnen und Händler investieren mit dem Ziel, das städtische Marktwesen zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Gleichzeitig muss ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von EUR 500.000 bis zum Jahr 2026 erbracht werden. Dies kann nicht allein durch Gebührenerhöhungen erfolgen. Denn im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden in der Region liegen die Marktgebühren der Stadt Nürnberg im oberen Bereich. Marktkaufleute müssen in diesen angespannten Zeiten mit spitzem Stift ihre Betriebskosten kalkulieren. Städte oder Gemeinden, die für ihre Wochenmärkte geringere Marktgebühren verlangen werden von den Marktkaufleuten deshalb bevorzugt angefahren.
2. Organisation der Nürnberger Märkte
ML ist in die beiden Abteilungen „Allgemeines Marktwesen“ und „Großmarkt“ untergliedert. Die grundsätzlichen Aufgaben des Marktwesens sind die Vergabe von Marktflächen und Verkaufsständen nach den Grundsätzen des Gewerberechts und der städtischen Vorgaben, die Rekrutierung und Betreuung der Marktkaufleute, die Überwachung des Ablaufs der Märkte und die Erarbeitung von Konzepten zur Entwicklung der Märkte zusammen mit Marktkaufleuten, Schaustellerinnen und Schaustellern sowie anderen Partnern. Als Landwirtschaftsbehörde wirkt ML bei landwirtschaftlichen Erhebungen mit, ist Genehmigungsbehörde nach Landpachtund Grundstücksverkehrsgesetz und betreut die Feldgeschworenen im Stadtgebiet Nürnberg. Die Nürnberger Märkte haben sich in den letzten Jahren zu einem modernen Dienstleister für die Stadt und für ihre Stakeholder (Marktkaufleute, Schaustellerbetriebe, Bevölkerung etc.) entwickelt. Unternehmerisches Handeln wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich gelebt und umgesetzt. Die Nürnberger Märkte beschäftigen 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stellenanteil 23,73 Vollzeit-Kräfte), davon 13 Personen in der Verwaltung, 2 Personen in der Marktaufsicht für die Spezialmärkte und die Wochen- und Stadtteilmärkte, am Großmarkt 4 Personen in der Marktaufsicht und 6 Personen im technischen Dienst.
3. Finanzierung
a) Allgemeines
Die Nürnberger Märkte müssen als (aus haushalterischer Sicht) sog. externer Kostendecker ihre Kosten insbesondere mittels Gebühreneinnahmen selbst erwirtschaften und daher wie ein Unternehmen agieren. Es besteht theoretisch das Ziel, eine Kostendeckung von 100 % zu erreichen. Grundlage der Berechnung ist jeweils die Kalkulation der Finanzen aus den Vorjahren. Gebührenanpassungen werden bei ML auf Basis der Vergangenheit geplant, damit die Erhöhungen in maßvollen Schritten erfolgen. Anpassungen finden in der Regel in einem Turnus von drei Jahren statt (vgl. KAG, Art. 8). Die jüngste Erhöhung der Marktgebühren erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2022 (vgl. RWA vom 22.09.2021). Um die Attraktivität der Nürnberger Märkte für die Bevölkerung auch zukünftig zu erhalten, liegt das Hauptaugenmerk von ML vor allem auf hochwertigen Anbieterinnen und Anbietern, z.B. aus dem kunsthandwerklichen Bereich. Werden die Marktgebühren „ohne Maß“ angepasst, um damit einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen, werden viele Händlerinnen und Händler aus finanziellen Gründen nicht mehr nach Nürnberg kommen und sich alternative Märkte suchen. Das Ziel sollten Gebühren sein, die von den Marktkaufleuten finanzierbar sind, damit auch in Zukunft ein vielfältiges, individuelles und hochwertiges Warenangebot auf den Spezialmärkten angeboten werden kann.
b) Marktnahe Toiletten
ML muss Kosten übernehmen, auf die es keinen Einfluss hat. Hierzu gehören insbesondere die sog. marktnahen Toilettenanlagen. So wurden im Finanzplan 2000/2003 bestimmte städtische öffentliche Toilettenanlagen in Nürnberg als „marktnah“ definiert und dem Kostendecker Nürnberger Märkte zugeordnet. Demgemäß hat ML für die Wochenmärkte am Hauptmarkt, am Aufseßplatz und am Schillerplatz einen Anteil an den Unterhaltskosten der vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum betriebenen städtischen Toilettenanlagen zu tragen. Gleiches gilt für die Toilettenanlage am Volksfestplatz während der Zeit des Christkindlesmarkts. Die jährlichen Beträge, die ML für die marktnahen Toilettenanlagen zu zahlen hatte, beliefen sich im Jahr 2018 auf 148.500 €, im Jahr 2019 auf 160.700 € und im Jahr 2020 auf 155.800 € und im Jahr 2022 auf 134.166 € (zum Vergleich: 2004: 71.982 €, 2009: 85.064 €, 2014: 102.258 €, 2015: 135.198, 2016: 121.115 €, 2017: 128.055 €).
Der Wochenmarkt am Schillerplatz ist ein fragwürdiges Beispiel für die Kostenteilung von ML an den marktnahen Toiletten: Er liegt knapp 500m von der nächstgelegenen Toilettenanlage im Stadtpark entfernt. ML erzielte 2022 für diesen Markt Einnahmen i. H. v. 5.669 €, die Ausgaben zur Finanzierung der „marktnahen“ Toilette beliefen sich im selben Jahr auf 8.427 €. Betriebswirtschaftlich betrachtet erwirtschaftet dieser Wochenmarkt ein negatives Ergebnis. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht müsste ML diesen Wochenmarkt somit einstellen.
c) Einsparungen
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 wurde beschlossen, dass ML bis zum Jahr 2026 einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 500.000 € zu erbringen hat. Dies kann entweder über Einnahmesteigerungen, also Gebührenerhöhungen - oder durch Ausgabenreduzierung erfolgen. Beides ist nur bedingt möglich. Aufwendungen fallen vor allem für die Organisation und Durchführung der Spezialmärkte an (z.B. Bewachung, Strom etc.). ML ist daher auch von den allgemeinen Preissteigerungen in allen Bereichen betroffen, die größere Einsparungen erschweren. Des Weiteren sollte auf kurzfristige Gebührenerhöhungen verzichtet werden, um die Marktkaufleute weiterhin an die Nürnberger Märkte zu binden.
4. Nürnberger Großmarkt
a) Allgemeines
Der Nürnberger Großmarkt liegt im Nürnberger Westen und hat eine Gesamtfläche von 160.000 m². Es stehen den ca. 150 gewerblichen Großhändlerinnen und -händlern 88 Verkaufsboxen (feste, überdachte Verkaufseinrichtungen) und 280 Verkaufsplätze (teils überdacht, teils unter freiem Himmel) für den Verkauf zur Verfügung. Etwa 2.000 gewerbliche Wiederverkäuferinnen und -verkäufer, gewerbliche Verbraucherinnen und Verbraucher und Großabnehmerinnen und -abnehmer sind für den Einkauf am Großmarkt zugelassen. Diese versorgen die gesamte Metropolregion - und teils darüber hinaus - mit ca. 3,5 Mio. Menschen. Der Zutritt zum Großmarkt ist grundsätzlich nur Gewerbetreibenden möglich. Privatpersonen haben, von wenigen Ausnahmen (Fleischmarkt, griechische Feinkost) abgesehen, keinen Zutritt. Das Warenangebot am Großmarkt umfasst Obst, Gemüse, Fleisch und Blumen, Fisch und internationale Feinkost. Auch eine Bananenreiferei ist beim Unternehmen Kupfer & Sohn angesiedelt. Der Großmarkt ist ganzjährig, 24 Stunden täglich für den Lieferverkehr geöffnet, Verkaufszeiten sind Montag bis Freitag von 05:00 – 11:00 Uhr.
b) Aufgaben von ML
ML nimmt als Betreiber des Großmarkts insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Zulassung zum Großmarkt und Zuweisung von Verkaufsplätzen; Einlasskontrollen und Verrechnung der Wareneinfuhr; Sicherstellung des Marktbetriebs; Sicherheit; Marktordnung inkl. Verkehrssicherheit; Abfallentsorgung und Sauberkeit; Gebäude- und Flächenmanagement; Bereitstellung und Instandhaltung der Infrastruktur; Akquise neuer Händlerinnen und Händler; Ansprechpartner für alle Beteiligten.
c) Herausforderungen
Der Großmarkt wurde im Jahr 1959 eröffnet. In den vergangenen Jahrzehnten wurden keine größeren Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Nach mehr als 60 Jahren ist die Infrastruktur mittlerweile veraltet bzw. marode. Für den Abbau des entstandenen Investitionsstaus sind in den kommenden Jahren investive und konsumtive Ausgaben im mittleren einstelligen Millionenbereich notwendig. Beispielsweise sind die Dächer der Verkaufsboxen undicht, sodass Regenwasser in die Hallen eintritt. Die Kosten für Notreparaturen belaufen sich auf ca. 15.000 € p.a., die Sanierung der Dächer ist mit 1.200.000 € veranschlagt. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die geschätzten Kosten für den Sanierungsbedarf am Großmarkt (investiv).
| Maßnahme | Kostenschätzung | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Fertigstellung Ladenzeile | 470.000 € | Baupauschale von 2020/2021 |
| Fertigstellung Stromtrasse | 1.161.300 € | Nachtrags BRL wegen Erhöhung der Kosten |
| Umgestaltung Recyclinghof - neues Zelt für Abfallfraktionen | 800.000 € | Wesentliche Zeitverzögerung: BIC-Verfahren im September 2023; Architekturbüro bereits beauftragt |
| Kanalsanierung | 350.000 € | neue Befahrung und Erstellung eines Sanierungs- konzeptes mit Kostenangaben - Gespräch im Feb- ruar 2023 mit Hochbauamt; Kosten 2010 ~250.000 €; Schätzung für 2024 ca. 350.000 - 400.000 € |
| Erschließung Fläche südlicher Großmarkt | 1.500.000 € | Bedarf nach Lagerflächen und Anfragen nach Erb- pacht von Seiten der Händler steigen. Kostenschät- zung wird mit dem Hochbauamt in 2024 geprüft. ge- schätzte Kosten100€/m², Gesamt ca. 15.000m² |
| Summe (Schätzung) | 4.281.300 € |
Tab 1. Sanierungsbedarf 2023-2025 am Großmarkt (investiv)
Werden benötige Bauleistungen nicht umgesetzt bzw. verschoben, steigen mit jedem weiteren Jahr ohne Bautätigkeit die Kosten. In der letzten Anpassung der Gebührenordnung wurde die Miete für die Verkaufsboxen aufgrund der maroden Dächer nicht angepasst. Forderungen nach Mietminderungen sind bereits an ML herangetragen worden. Die Händlerinnen und Händler lagern in den Verkaufsboxen ihre Waren. Eintretendes Regenwasser kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Lebensmittelbehörde eine weitere Lagerung untersagt. Dies hätte zur Folge, dass die Verkaufsboxen nicht mehr benutzt werden können. Des Weiteren mindert die schlechte Bausubstanz die Attraktivität des Nürnberger Großmarkts. Eine zeitnahe Sanierung der Infrastruktur ist daher umso wichtiger. Personal- und Materialmangel erschweren zudem eine kurzfristige Instandsetzung der Infrastruktur, zum Beispiel die Reparatur von Schlaglöchern auf den Fahrbahnen am Großmarkt.
Tabelle 2 listet die konsumtiven Reparaturmaßnahmen bis zum Jahr 2025 auf.
| Maßnahme | Kosten- schätzung | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Sanierung Dächer (60 Verkaufsboxen) | 1.200.000 € | Zunächst Sanierung bei einer „Probebox“; Erfah- rungen daraus fließen ins Projekt-Freeze ein; wich- tig: Planungsmittel für Probebox müssen zur Verfü- gung gestellt werden. |
| Notreparatur Dächer Verkaufsbo- xen | ca. 15.000 €/Jahr | |
| Gebäudeunterhalt - Repara- tur/Wartung der Toranlagen der Verkaufsboxen | ca. 4.000 bis 5.000 € pro Toranlage = 25.000 € p.a. für 5 Toranlagen | 15 Toranlagen |
| Straßenunterhalt Straßen, Wege, Plätze | Kosten ~ 15.000 - 40.000 €/Jahr | Ausbesserungsarbeiten Betonfläche – Straße zwi- schen den Verkaufsboxen, Ladezone - nicht über- dachte Freiflächen, notwendige Markierungsarbei- ten |
Tab 2: Reparaturkosten an Gebäude- und Straßenunterhalt am Großmarkt 2023 bis 2025 (konsumtiv)
5. Spezialmärkte
a) Allgemeines
Die Spezialmärkte Ostermarkt, Herbstmarkt, Trempelmarkt und Christkindlesmarkt existieren zum Teil seit dem Mittelalter in Nürnberg und gehören damit zur Stadtkultur. Sie sind geprägt von einem traditionellen Erscheinungsbild, das an die heutigen Gegebenheiten angepasst wurde. Für alle Spezialmärkte ergeben sich die unter a) gelisteten Aufgaben. Darüber hinaus sind für die einzelnen Märkte noch weitere, spezifischere Aufgaben zu erledigen, die unter dem jeweiligen Spezialmarkt aufgelistet sind.
b) Aufgaben von ML
ML nimmt als Betreiber der Spezialmärkte insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Zulassungen und Zuweisungen (außer Trempelmarkt); Finanzierung; Sicherstellung des Marktbetriebs; Bereitstellung der Infrastruktur; Sicherstellung des Marktbetriebs; Sicherheit; Marktordnung inkl. Verkehrssicherheit; Marktkontrollen; Abfallentsorgung und Sauberkeit; Werbung und Marketing; Akquisition neuer Händlerinnen und Händler; Ansprechpartner für alle Beteiligten.
c) Herausforderungen
Die Infrastruktur des Hauptmarkts als Veranstaltungsort für Spezialmärkte ist längst nicht mehr zeitgemäß. In vielen deutschen Städten ist es Standard, Wasser- und Abwasseranschlüsse für jeden Verkaufsstand bereitzustellen. Das Stromnetz ist alt. Das Kopfsteinpflaster und die
erheblichen Unebenheiten sind für die Marktkaufleute wie für die Kundinnen und Kunden suboptimal. Der Zustand des Platzes erschwert die Gewinnung neuer Händlerinnen und Händler erheblich, da vor allem Stände für Frischeprodukte und Kulinarik Wasser- und Abwasseranschlüsse benötigen. Selbst am Christkindlesmarkt erfolgt die Wasserversorgung der Buden nur über Kanister. Hierfür wird das Wasser aus der öffentlichen Toilette im Rathaus beschafft. Eine Verbesserung der Infrastruktur ist dringend notwendig. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sind weiterhin spürbar. Die Marktkaufleute sowie Schaustellerinnen und Schausteller waren eine der Berufsgruppen, die durch die diversen Lockdowns, Marktabsagen, Beschränkungen und Auflagen die größten wirtschaftlichen Einbußen zu verkraften hatten. Die Branche befindet sich im Umbruch, viele der Betroffenen haben den Berufsstand aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation oder aus Altersgründen (bzw. einer Kombination aus beiden) verlassen. Für die Nürnberger Märkte hat diese Entwicklung einen quantitativen wie qualitativen Verlust zur Folge. Viele Spezialmärkte mussten während der Pandemie abgesagt werden. Geplante Gebühreneinnahmen konnten dadurch nicht realisiert werden. Gleichzeitig ist ML der Branche soweit wie möglich entgegengekommen und verschaffte den Händlerinnen und Händlern neue Absatzmöglichkeiten. Ein Beispiel ist der Christkindlesmarkt 2021, der - wie alle Weihnachtsmärkte in Bayern - kurz vor Eröffnung durch die Bayerische Staatsregierung abgesagt wurde. ML übernahm daraufhin für die Händlerinnen und Händler die Kosten für die bereits bestellten Stromanschlüsse. Ebenso erstattete ML die bereits entrichteten Marktgebühren zurück. Als Ergebnis standen den Aufwendungen keine Erträge gegenüber.
5.1 Nürnberger Christkindlesmarkt
a) Allgemeines
Der Nürnberger Christkindlesmarkt ist der größte von der Stadt selbst organisierte Reiseanlass und touristisches Highlight im Jahresverlauf. Er ist einer der ältesten Weihnachtsmärkte in Deutschland (erster Nachweis stammt aus dem Jahr 1628), die bedeutendste Traditionsveranstaltung in Nürnberg und damit ein wichtiger Imagefaktor für die Stadt. Der Christkindlesmarkt findet jährlich vom Freitag vor dem ersten Advent bis zum Heiligen Abend mit ca. 200 Händlerinnen und Händlern statt. Der Schwerpunkt liegt auf traditionellen weihnachtlichen Produkten, vor allem ist es ein Warenmarkt (ca. 180 Verkaufsstände – davon 80 % Waren und 20 % Essen / Getränke, darunter 8 Glühweinstände). Der Markenkern wird ständig, aber behutsam weiterentwickelt. Ca. 2 Mio. Menschen aus nah und fern besuchen pro Jahr den Christkindlesmarkt. Der Umsatz- und Kaufkraftzufluss für Handel, Hotellerie, Gastronomie und Dienstleistungsgewerbe beträgt nach vorsichtigen Schätzungen mindestens 180 Mio. €.
b) Weitere Aufgaben von ML
Über die oben bei Ziff. 4.a) beschriebenen Aufgaben hinaus nimmt ML als Betreiber des Nürnberger Christkindlesmarkts u.a. folgende weiteren Aufgaben wahr:
Zulassungsprozess; Planung des Budenaufbaus; Auf- und Abbau der Buden; Sicherheitskonzept; Koordination und Steuerung der stadtinternen Aufgaben, z.B. Eröffnungsveranstaltung mit BgA, Verkehrsregelung mit SÖR und Polizei, touristische Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit mit CTZ und KoM, Sondernutzungen mit LA, Sicherheitsaufgaben mit OA Polizei und FW, u.v.m.; Abstimmung mit IB bzgl. Markt der Partnerstädte; Installation der Weihnachtsbeleuchtung am Hauptmarkt; Lizenzverträge für offizielle Christkindlesmarkt-Produkte; Bearbeitung einer Vielzahl an Presse- und Bürgeranfragen.
Mit der Organisation des Nürnberger Christkindlesmarkts ist bei ML eine Vollzeitkraft das gesamte Jahr beschäftigt.
c) Ausgewählte Aufwendungen
Allgemeine Preissteigerungen bei Dienstleistungen, Personal und Material sind derzeit die größten Herausforderungen. Die fünf betragsmäßig höchsten Aufwendungen machten im Jahr 2022 einen Anteil von knapp 56 % aller Aufwendungen des Christkindlesmarkts aus.
| Bewachung der Buden | 95.430 € |
|---|---|
| Auf- und Abbau der Buden durch SÖR | 88.478 € |
| Reinigung der Marktfläche durch SÖR | 38.447 € |
| Weihnachtsbeleuchtung und Dekoration am Hauptmarkt | 43.360 € |
| Werbemaßnahmen – CTZ | 25.500 € |
| Kosten TOP 5 gesamt | 295.782 € |
Die Bewachungskosten sind abhängig von der Marktdauer. Vergleicht man die Jahre 2016 und 2022 (Marktdauer jeweils 30 Tage), stiegen die Bewachungskosten um 40 %, d.h. von 68.000 € (2016) auf 95.430 € (2022).
d) Herausforderungen
Die Bewerbungen für den Nürnberger Christkindlesmarkt übersteigen immer noch die Anzahl der zu vergebenen Standplätze bzw. Buden. Allerdings ist ein Rückgang an qualitätsvollen Bewerbungen zu verzeichnen. Gingen bei ML im Jahr 2019 noch 421 Anträge für den Christkindlesmarkt ein, sind es für das Jahr 2023 nur noch 343 Bewerbungen. Während die Bewerbungen im Kulinarik-Bereich stabil geblieben sind, ist die Anzahl bei den Bewerbungen in den Warengruppen non-food bzw. im kunsthandwerklichen Bereich rückläufig.
Abb. 1 Marktkaufleute und Marktgebühren am Christkindlesmarkt 2012 - 2022
5.2 Ostermarkt und Herbstmarkt
a) Allgemeines
Der Ostermarkt ist der Älteste der Nürnberger Märkte und existiert seit dem Jahr 1424. Osterund Herbstmarkt finden auf dem Hauptmarkt statt. Beide sind typische Waren- und Krämermärkte vor allem mit Haushaltsgegenständen und werden deshalb beide auch als „Häferlesmarkt“ bezeichnet. Sie sind in ihrem Konzept und Angebot in Deutschland mittlerweile einzigartig. Vor Corona präsentierten bis zu 100 Marktkaufleute ein buntes Angebot an traditionellen Geschirr-, Korb- und Haushaltswaren, Dingen des täglichen Bedarfs als auch nachhaltige Waren aus Holz und Bekleidung aus eigener Herstellung.
b) Weitere Aufgaben
Über die oben bei Ziff. 4.a) beschriebenen Aufgaben hinaus nimmt ML als Betreiber des Osterund Herbstmarkts u.a. folgende weiteren Aufgaben wahr:
Markierung der Standplätze; Stromabrechnung für die Marktkaufleute (neu ab dem Jahr 2022)
c) Herausforderungen
Ostermarkt und Herbstmarkt sind vom Wegfall von Marktkaufleuten aus dem Bereich non-food und Kunsthandwerk besonders betroffen. Zum Ostermarkt 2023 nahmen nur noch 72 Händlerinnen und Händler teil (drei Marktkaufleute hatten ihre Teilnahme kurz vor der Eröffnung abgesagt). Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht die Entwicklung der Teilnehmenden an den beiden Spezialmärkten.
Abb. 2 Anzahl der Marktkaufleute und Entwicklung der Gebührenhöhe auf Oster- und Herbstmarkt
Der Anteil an Bewerbungen bzw. Teilnahmen aus dem Kulinarikbereich ist im Vergleich zum Jahr 2019 gleichgeblieben. Der Markenkern der beiden Spezialmärkte ist jedoch der Warenbereich. Um neue Händlerinnen und Händler und damit auch ein jüngeres Publikum anzusprechen, bedarf es Investitionen. So könnte z.B. ein Zelt für Künstlerinnen und Künstler aus dem
Kultur- und Kreativbereich für eine tageweise Anmietung von ML zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird sowohl von den Marktkaufleuten als auch den Besucherinnen und Besuchern ein Rahmenprogramm gewünscht.
5.3 Trempelmarkt
a) Allgemeines
Der Trempelmarkt wurde im Dürer-Jahr 1971 als neue Attraktion eingeführt. Er umfasst in der Altstadt die öffentlichen Flächen am Hauptmarkt, der Kaiser-, der Karolinen- und der Königstraße sowie die Flächen rund um die Lorenzkirche. Er findet jeweils im Mai und September eines Jahres statt. Marktzeiten sind am Freitag von 16 Uhr bis 24 Uhr und am Samstag von 7 Uhr bis 20 Uhr. Etwa 1.000 Tremplerinnen und Trempler auf ca. 600 Verkaufsplätzen locken im Durchschnitt 200.000 Besucherinnen und Besucher pro Trempelmarkt in die Innenstadt. Kinder und Jugendliche von 7 bis 15 Jahren kommen mit typischen Kinderartikeln kostenlos in den Kindertrempelzonen am Fünferplatz und im Schmuckhof unter.
b) Weitere Aufgaben
Über die oben bei Ziff. 4.a) beschriebenen Aufgaben hinaus nimmt ML als Betreiber des Trempelmarkts u.a. folgende weiteren Aufgaben wahr:
Platzvergabe (über Online-Buchungssystem in Kooperation mit KuKuQ); Flächenmanagement (z.B. wegen Baustellen) inkl. Markierung der Standplätze; Ansprechpartner für alle Beteiligten (u.a. auch stationärer Einzelhandel); Beschwerdemanagement, ständiger Austausch mit der Polizei während des Markts; Entsorgung von Sperrmüll (bei ASN/SÖR keine Kapazitäten vorhanden).
c) Herausforderungen
Der Trempelmarkt hat die Corona-Krise relativ schadlos überstanden. Seit der Wiederaufnahme im Frühjahr 2022 sind die zur Verfügung stehenden Trempelplätze jedes Mal innerhalb weniger Tage ausverkauft. Die Tremplerinnen und Trempler beschweren sich regelmäßig über die zu hohen Gebühren für den Trempelmarkt. Auch fehlende Anfahrts- und Parkmöglichkeiten werden kritisiert – allerdings kann ein Markt im historischen Herzen einer Großstadt nicht unbegrenzt Parkraum bieten.
5.4 Christbaummarkt
a) Allgemeines
Der Christbaummarkt umfasst 22 Verkaufsplätze im gesamten Stadtgebiet. Die Verkaufszeit richtet sich nach dem Christkindlesmarkt, in diesem Jahr vom 01.12. bis 24.12.2023. Der Verkauf findet werktags von 7 bis 19 Uhr, sonntags von 10:30 bis 19 Uhr und am 24.12. von 7 bis 14 Uhr statt. Zum Angebot auf den dafür gewidmeten Verkaufsplätzen gehören hochwertige Weihnachtsbäume und Schmuckreisig, Mistelzweige sowie Artikel des Blumenbindereigewerbes mit Beziehung zu Weihnachten.
b) Weitere Aufgaben
Über die oben bei Ziff. 4.a) beschriebenen Aufgaben hinaus nimmt ML als Betreiber des Christbaummarkts u.a. folgende weitere Aufgaben wahr:
Vermessungen der Standgrößen und ggf. Anpassung der Gebühren;
Koordination bei wegfallenden Flächen.
c) Herausforderungen
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Christbaumverkaufsplätze in Nürnberg um die Hälfte auf nunmehr 22 reduziert. Gründe hierfür sind die gesteigerte Konkurrenzsituation durch den stationären Einzelhandel (v.a. Billig-Produkte der Baumärkte und Supermärkte), anderweitige Nutzung der Flächen (SÖR/Grün) und die Altersstruktur der Marktkaufleute. Der Erhalt der Christbaumverkaufsplätze unter Berücksichtigung der Kostendeckung ist daher eine besondere Herausforderung. ML erreichen vermehrt Vorgaben von SÖR/Grün, dass Christbaum-Verkaufsplätze aufgrund neuer oder bestehender Anpflanzungen (Bäume, Rasen, etc.) nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Verkaufsplätze bestehen teils seit mehreren Jahrzehnten, die Marktkaufleute haben sich an den Standorten ihre Stammkundschaft aufgebaut. Fehlen alternative Flächen in Sichtnähe, lehnen die Händlerinnen und Händler eine Versetzung an einen neuen Platz meist ab und entscheiden sich dafür, den Verkaufsplatz aufzugeben. Dadurch gehen ML zunehmend Einnahmen verloren.
5.5 Kunsthandwerkermarkt
Der Kunsthandwerkermarkt war früher Teil des Ostermarkts. Aufgrund der gestiegenen Zahl Marktkaufleute ist er seit dem Jahr 2017 eine eigenständige Veranstaltung. Er findet an einem Samstag im Monat von 10 bis 19 Uhr parallel zum Wochenmarkt Hauptmarkt statt. Um die 20 Kunsthandwerkerinnen und -handwerker nehmen daran teil, die an diesem Tag auch die Herstellung ihrer Produkte vorführen.
a) Weitere Aufgaben
Über die oben bei Ziff. 4.a) beschriebenen Aufgaben hinaus nimmt ML als Betreiber des Kunsthandwerkermarkts u.a. folgende weiteren Aufgaben wahr:
Planung und Kontrolle der Vorführungen; Werbung und Marketing.
b) Herausforderungen
Der Kunsthandwerkermarkt ist bei Marktkaufleuten sehr beliebt. Künftige Aufgabe wird sein, das stimmige Gesamtbild zu erhalten und den Markt zukunftsfähig zu gestalten. Die Gebühren sollten nur moderat erhöht werden, um die Kunsthandwerkerinnen und -handwerker weiterhin an die Veranstaltung zu binden. Die Nachfrage nach Verkaufsplätzen ist derzeit höher als die zur Verfügung stehenden Plätze. Das Konzept für diese eintägige Veranstaltung wird von ML derzeit überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Eine Ausweitung der Marktfläche ist wegen des parallel auf dem Hauptmarkt stattfindenden Wochenmarkts nicht möglich. Eine Marktverlegung des Wochenmarkts aufgrund einer eintägigen Veranstaltung ist wiederum den Wochenmarkt-Kaufleuten nicht zumutbar.
6. Wochen- und Stadtteilmärkte
a) Allgemeines
Wochenmärkte sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und eine wichtige Ergänzung der Nahversorgung, besonders auch angesichts von Schließungen stationärer Einzelhandelsgeschäfte. Sie sind zudem Orte der Begegnung für die Bürgerschaft und die Gäste. Neben dem werktags (Montag bis Samstag) stattfindenden Wochenmarkt Hauptmarkt gibt es 10 Stadtteilmärkte, die jeweils an einem oder mehreren Wochentagen stattfinden (siehe Anlage). Die Kundinnen und Kunden finden vom regionalen Gemüse aus dem Knoblauchsland bis hin zu exotischen Produkten aus aller Welt sowie Feinkost, Brot, Fisch, Wurst und Käse die ganze Vielfalt an Lebensmitteln. Kräuter und Blumen runden das Angebot ebenso ab, wie frisch zubereitete Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort.
b) Aufgaben
Als Betreiber der Wochenmärkte nimmt ML u.a. folgende Aufgaben wahr:
Zulassungen und Zuweisungen; Finanzierung; Sicherstellung des Marktbetriebs; Bereitstellung der Infrastruktur; Sicherheit und Marktordnung inkl. Verkehrssicherheit; Marktkontrollen; Abfallentsorgung und Sauberkeit; Akquise neuer Händlerinnen und Händler; Werbung und Marketing; Ansprechpartner für alle Beteiligten.
c) Herausforderungen
Die Akquise neuer Marktkaufleute wird zunehmend schwieriger. Viele Händlerinnen und Händler sind bereits ausgelastet oder haben andere, seit längerem etablierte Vertriebswege bzw. finden kein zusätzliches Verkaufspersonal. Während der Corona-Pandemie erreichten ML viele Anfragen zur Einrichtung neuer Wochenmärkte im Stadtgebiet. Meist scheiterte dies an einer ausreichenden Anzahl an Marktkaufleuten, vor allem in den Bereichen Obst/Gemüse, Brot und Wurstwaren.
6.1 Wochenmarkt Hauptmarkt
a) Allgemeines
Der Wochenmarkt Hauptmarkt ist der größte der Nürnberger Wochen- und Stadtteilmärkte. Je nach Auslastung sind bis zu 40 Marktstände gleichzeitig am Markt, wobei die Teilnahme im Frühjahr / Sommer und am Wochenende am größten ist. Er findet an sechs Tagen pro Woche, d.h. von Montag bis Samstag, statt. Dem Markt wurden in der Vergangenheit gute Qualität durch die Kundschaft und hohe Attraktivität durch die Marktkaufleute bescheinigt. Im Gegensatz dazu steht das Bild des Wochenmarkts Hauptmarkt in der öffentlichen Diskussion. Da die letzte Befragung der Passanten und der Marktkaufleute im Jahr 2016 erfolgte (zu den Ergebnissen vgl. RWA vom 05.04.2017), ist eine neue Befragung geplant. Es ist wichtig, vom Wochenmarkt Hauptmarkt ein Stimmungsbild „nach Corona“ zu erhalten, um auf dieser Grundlage weitere Schritte zur Weiterentwicklung zu entwickeln.
b) Weitere Aufgaben
Über die oben bei Ziff. 5.a) beschriebenen Aufgaben hinaus nimmt ML als Betreiber des Wochenmarkts Hauptmarkt folgende weiteren Aufgaben wahr:
Organisation der Marktverlegungen in die Fußgängerzone; Finanzierung und Organisation des „mobilen Grüns“; tägliche Aktualisierung der Homepage nuernberger-wochenmarkt.de zur Anwesenheit der Marktkaufleute.
c) Herausforderungen
Infrastruktur Die Infrastruktur des Hauptmarkts ist für einen Wochenmarkt längst nicht mehr zeitgemäß. In vielen deutschen Städten ist es Standard, Wasser- und Abwasseranschlüsse für jeden Verkaufsstand bereitzustellen. Das Stromnetz ist in die Jahre gekommen. Das Kopfsteinpflaster und die erheblichen Unebenheiten sind für die Marktkaufleute wie für die Kundinnen und Kunden suboptimal. Infrastruktur und Zustand des Platzes erschwert die Gewinnung neuer Händlerinnen und Händler erheblich, da vor allem Stände für Frischeprodukte und Kulinarik Wasserund Abwasseranschlüsse benötigen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Ziffer 4.c) verwiesen. Für den Wochenmarkt Hauptmarkt ist die seit Jahren aufgeschobene Hauptmarktsanierung dringend notwendig, um ihn für qualitativ hochwertige Kulinarik, aber auch die übrigen Wochenmarktangebote attraktiver zu machen. Im Zuge der Sanierung müssten ein neues Stromnetz sowie ein Wasser- und Abwassernetz mit Bodenhülsen an jedem Stand (wie es auf Marktplätzen anderer Städte üblich ist) verlegt werden. Wird diese grundlegende Infrastruktur, die für einen Marktplatz Standard sein sollte, geboten, könnte der Wochenmarkt sein Angebot erweitern. Marktverlegungen Der Hauptmarkt ist der angestammte Platz für den Wochenmarkt. Allerdings ist er auch Multifunktionsfläche für weitere Veranstaltungen wie die Spezialmärkte und Sondernutzungen (z.B. Red Bull District Ride, Blaue Nacht, Bardentreffen, etc.) und wird deshalb regelmäßig in die Fußgängerzone verlegt (zur Belegung des Hauptmarkts und den Marktverlegungen im Jahr 2023 und in den Vorjahren vgl. RWA vom 08.03.2023). Der Wochenmarkt Hauptmarkt ist also nicht ortsfest. Für fixe Verkaufseinrichtungen ist der Hauptmarkt damit nicht geeignet. Auch Verkaufsstände in Cadolto-Containern, wie z.B. auf dem Wochenmarkt in Fürth, kommen nicht in Betracht. Denn während in Fürth die Cadolto-Container nur einmal im Jahr mit einem Schwerlastkran für die Dauer der Fürther Kirchweih abtransportiert werden, müssten in Nürnberg mehrere Schwerlastkräne mehrmals pro Jahr anrücken (im Jahr 2023: 6 Marktverlegungen). Durch die Verlegungen entstehen den Marktkaufleuten zusätzliche Personal- und Stromanschlusskosten. Zudem muss sich die Kundschaft regelmäßig auf andere Marktstandorte einstellen. Um die Suche nach den passenden Produkten und Händlerinnen und Händlern zu erleichtern, stellt ML im digitalen Plan unter https://www.nuernberger-wochenmarkt.de tagesaktuell ein, welche Marktkaufleute am Wochenmarkt am jeweiligen Tag auf dem Hauptmarkt bzw. bei Marktverlegung in der Fußgängerzone präsent sind und wo ihr Standplatz ist. Auch eine Suche nach Produkten, Marktkaufleuten und Stichworten ist möglich. In der Zeit der Verlegungen kommt es immer wieder zu Beschwerden durch den stationären Einzelhandel, der sich durch die Marktstände beeinträchtigt sieht. Hier ist ML stets gefordert, die Konflikte zu moderieren und um Verständnis für die Belange des Wochenmarkts zu werben. Zudem stehen in der Verlegung weniger Marktflächen zur Verfügung, sodass neu hinzugekommenen Ständen oft kein Platz in der Fußgängerzone gewiss ist (vor allem zur Advents-
und Weihnachtszeit). Verschärft wird das Problem, wenn aufgrund Baustellen in der Altstadt Ausweichflächen wegfallen. Während der Marktverlegung muss auch das mobile Grün in der Regel vom Hauptmarkt auf einen anderen Platz, möglichst in der Altstadt, versetzt werden. Die Versetzung muss jeweils im Einzelfall geprüft (verfügbare Ausweichflächen sind in der Altstadt rar) und koordiniert werden. Jede Verlegung des mobilen Grünes kostet bis zu 4.500 €. Sonstiges Neubewerbungen von Anbieterinnen und Anbietern von Obst, Gemüse, Backwaren und Metzgereiartikeln nach Plätzen auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt gibt es derzeit keine, da viele Betriebe vor allem Personalprobleme haben, aber auch andere Vertriebswege wie z.B. den Großmarkt oder Hofläden bevorzugen. Hingegen gibt es stets Neubewerbungen für Kulinarikangebote (für zubereitete Speisen und Getränke).
Abb. 3 Anzahl der Marktkaufleute und Gebührenentwicklung
Trotz aller Herausforderungen ist es in den letzten Jahren gelungen, diverse neue Angebote zu gewinnen. Jüngstes Beispiel ist der hochwertige Wein- und Kulinarikstand des Restaurants / Bar „Heinrichs“, der jedoch aus logistischen Gründen nicht an der Marktverlegung teilnimmt.
d) Monatlicher Bauernmarkt auf dem Hauptmarkt
ML hat in den letzten Jahren die Zahl der Selbsterzeuger/-innen auf den Nürnberger Wochenmärkten erhöht. Schon heute sind 7 Selbsterzeuger/-innen auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt und 46 Selbsterzeuger/-innen auf 9 der 10 Stadtteilmärkte. Die Wochenmärkte am Heinrich Böll-Platz, Koberger Platz und Erlenstegen sind im wesentlichen Bauern- bzw. Selbsterzeugermärkte. Ein Bauernmarkt als Ergänzung zum Wochenmarkt Hauptmarkt ist denkbar, jedoch Einschränkungen unterworfen. Ein monatlich stattfindender Bauernmarkt ist organisatorisch nicht möglich, da sich der Wochenmarkt an durchschnittlich circa 130 Tagen pro Jahr in der Verlegung in der Fußgängerzone befindet. Für weitere Stände ist auf den Marktverlegungsplätzen in der Innenstadt kein Platz. Die Akquise geeigneter Marktkaufleute wird dadurch erschwert. Im Übrigen richten sich viele der Direkterzeuger/-innen nach bestimmten Jahreskalendern und beschicken regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen nach einer klaren Regelmäßigkeit. Aus den laufenden Kontakten weiß ML zudem, dass viele der Direkterzeuger/-innen „ausgebucht“
sind und aufgrund Personalproblemen keine weiteren Märkte beschicken können. Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen zudem erwarten, dass sich eher Händlerinnen und Händler bewerben, die Alltagwaren (z.B. Körbe, Seifen etc.) anbieten. Für einen klassischen Bauernmarkt ist aber ein Angebot an Wurst, Geflügel und Backwaren essentiell. Ins Bild passt, dass selbst die vom Bayerischen Bauernverband veranstaltete Bauernmarktmeile im Jahr 2023 mangels ausreichender Teilnahme abgesagt wurde. Bei den im Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beschriebenen Wochenmärkten in Freiburg, Münster und Erfurt handelt es sich um historisch gewachsene Selbsterzeuger-Märkte in Städten, die zudem erheblich kleiner sind als Nürnberg. Auch in Gemeinden um Nürnberg gibt es Bauernmärkte, z.B. in Feucht (wöchentlich). Gerade in kleineren Städten ist ein Bauernmarkt konkurrenzlos (im Gegensatz zu einer Großstadt mit einer Vielzahl von Märkten, Veranstaltungen und zahlreichen Einzelhandelsgeschäften) und kann leichter eine starke Stammkundschaft aufbauen. Dies zeigt in Nürnberg die starke Präsenz von Direkterzeugern auf den Stadtteilwochenmärkten: Hier ist der Wochenmarkt ein sozialer Treffpunkt im Stadtteil, man kennt sich, es besteht oft ein langjähriger persönlicher Kontakt zwischen Marktkaufleuten und Kundschaft. Daher bevorzugen nach den Erfahrungen von ML Selbsterzeuger/-innen Märkte in kleineren Städten und die Stadtteilwochenmärkte in größeren Städten. ML wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um weitere Selbsterzeuger/-innen auf den Nürnberger Wochenmärkten bemühen, vor allem auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt. Bei ML steht allerdings nur eine Person für den Wochenmarkt Hauptmarkt zur Verfügung, die parallel die Spezialmärkte Ostermarkt, Herbstmarkt und Trempelmarkt organisiert.
6.2 Stadtteilmärkte
a) Allgemeines
Die 10 Nürnberger Stadtteilmärkte verteilen sich im Stadtgebiet auf einzelne Wochentage. Nur der Wochenmarkt Schillerplatz ist an sechs Tagen pro Woche geöffnet. Die Stadtteilmärkte sind klassische Nahversorger, bei denen vor allem die jeweilige Wohnbevölkerung vor Ort fußläufig einkauft. Sie sind auch sozialer Treffpunkt. Die Betreuung der Stadtteilmärkte ist an die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Märkte angepasst. Die Konzepte und Öffnungszeiten unterscheiden sich daher zum Teil deutlich. Während beispielsweise der Wochenmarkt am Schillerplatz aus einem bis max. zwei Marktstände täglich besteht, sind auf dem samstags stattfindenden Bauernmarkt in Langwasser bis zu sechs Stände für vier Stunden vor Ort. Ein weiteres positives Beispiel ist der Wochenmarkt in Erlengenstegen. Dort treffen sich immer donnerstags bis zu 14 Marktkaufleute. Neben dem klassischen Warenangebot gibt es auch eine Aufenthaltsfläche zum Verweilen. Zudem organisiert der Bürgerverein jedes Jahr zwei Marktfeste.
b) Weitere Aufgaben
Über die oben bei Ziff. 5.a) beschriebenen Aufgaben hinaus nimmt ML als Betreiber des der Stadtteilwochenmärkte folgende weiteren Aufgaben wahr:
Marktspezifische Anforderungen (z.B. Marktverlegung in Gostenhof wegen Baustelle); Zusammenarbeit mit den ansässigen Bürgervereinen Marktkontrollen im Stadtgebiet und am Wochenende
c) Herausforderungen
Für etablierte und erfolgreiche Stadtteilmärkte sind Anfragen neuer Händlerinnen und Händler bzw. nach Tagesplätzen größer als das bestehende Platzangebot. Geringer ist das Interesse der Marktkaufleute an den weniger bekannten bzw. weniger etablierten Wochenmärkten. Vor allem Marktkaufleuten, die Fleisch und Wurst, Käse, Backwaren, Fisch sowie Obst und Gemüse anbieten, sind hierfür schwer zu finden. Bei den Stadtteilwochenmärkten gibt es des Öfteren Interessenskonflikte mit anderen städtischen Belangen, bzgl. Grünanlagen und Baumschutz, Fahrradständern oder Flächenentsiegelung. Diese hat ML mit den betroffenen städtischen Dienststellen und den Marktkaufleuten zu moderieren. So richtig Flächenentsiegelung ist, so wird sie für die Stadtteilmärkte zunehmend zur Herausforderung. Eine Reduzierung der Verkaufsflächen (wie sie z.B. am Wochenmarkt Erlenstegen erfolgen soll) bedeutet nicht nur einen quantitativen wie qualitativen Verlust an Marktkaufleuten, mit der dadurch drohenden Abwärtsspirale der Marktattraktivität. Dies kann zu einem kompletten Ausdünnen des Wochenmarkts und dadurch dessen Ende führen. Es bedeutet zudem die Reduzierung der Einnahmen für ML, der die auferlegten Einsparziele entgegenstehen.
7. Volksfestplatz
a) Allgemeines
Der Volksfestplatz ist den Nürnberger Märkten vermögensrechtlich zugeordnet. Die Zuweisung des Volksfestplatzes ins Betriebsvermögen von ML erfolgte aufgrund einer finanziellen Überdeckung in den 1990iger Jahren und aus steuerrechtlichen Gründen, denn ML ist als Betrieb gewerblicher Art vorsteuerabzugsberechtigt. Von ML selbst wird der Platz aber nicht genutzt.
b) Aufgaben
ML hat beim Volksfestplatz u.a. folgende Aufgaben:
Koordinierung von Infrastrukturmaßnahmen mit Hilfe von Fachdienststellen; Prüfung von Reparatur- oder Unterhaltsmaßnahmen unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften; finanzielle Abwicklung; Organisation und Veranlassung von größeren Reparaturleistungen; betriebsspezifische Kosten- und Leistungsrechnung (inkl. Aufbereitung der Finanzen für Steuererklärung/Bilanzen) inkl. Haushaltsplanung, Jahresabschluss und Bewirtschaftung; Ad-hoc Lösungen bei kurzfristigen Problemen, z.B. bei Volks- und Frühlingsfest.
c) Herausforderungen
Obwohl ML den Volksfestplatz nicht selbst nutzt, ist ML aufgrund der vermögensmäßigen Zuordnung für den Platz, seine Infrastruktur und den Unterhalt verantwortlich. Mangels fachlicher Kompetenz bzw. Expertise in Bau- und Infrastrukturthemen und fachlicher personeller Ressourcen können die erforderlichen Leistungen größtenteils nicht selbst erbracht oder vergeben werden. ML ist in vielen Fällen, u.a. bei Elektroarbeiten, Bauleistungen, Kanalarbeiten etc. auf die Unterstützung anderer Fachdienststellen und externer Dienstleister angewiesen. Die dadurch entstehenden Abstimmungsprozesse nehmen viel Zeit in Anspruch, was ML bei schnell zu entscheidenden Aufgaben regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Teilsanierung des Volksfestplatzes, die seit Anfang 2023 durchgeführt wird und bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein soll, verdichtet diese Herausforderungen – auch wenn
die unterstützenden Fachdienststellen, das beauftragte Generalunternehmen und das externe Projektmanagement beratend agieren. Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen und solche, die dem Bauherrn obliegen, muss letztendlich ML als Eigentümer des Volksfestplatzes treffen. ML entzieht sich dieser Herausforderung jedoch nicht und entscheidet, die aufgeworfenen Fragen und Problemstellungen stets im Sinne der städtischen Finanzen in Abwägung mit den zu erbringenden (Reparatur-)Leistungen.
8. Fazit
Die Herausforderungen, die ML zu meistern hat, werden zunehmen. Zum einen müssen immer mehr Aufgaben selbst erledigt werden, da städtisches und externes Personal fehlt. Auch Engpässe bei der Lieferung von Material führen immer häufiger zu Verzögerungen bei der Durchführung von Arbeiten. Dies zu kompensieren, erfordert zusätzlichen Kosten- und Personalaufwand bei ML.
Auf der anderen Seite haben die Folgen der Corona-Pandemie, die Energiekrise und der demografische Wandel dazu geführt, dass viele alteingesessene Händlerinnen und Händler ihr Geschäft aufgegeben haben oder keine geeignete Nachfolge finden. Somit besteht zusätzlicher Handlungsbedarf, um die Nürnberger Märkte in gewohntem Maße und gewohnter Qualität durchführen zu können. Reduziert sich die Anzahl der Marktkaufleute auf einem Markt, führt dies zu einem Attraktivitätsverlust für die übrigen Händlerinnen und Händler und damit für den gesamten Markt. Eine Abwärtsspirale mit immer geringeren Einnahmen droht dann einzusetzen. Dem entgegenzusteuern, erfordert einen erhöhten finanziellen Einsatz für Infrastruktur, Marketing, Personal und vor allem die Gewinnung neuer Händlerinnen und Händler- mit dem Ziel, das städtische Marktwesen zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Ferner sind auf dem Großmarkt Investitionen in die alte Infrastruktur dringend notwendig, um auch weiterhin die Attraktivität zu erhalten.
Die im Zuge der Haushaltskonsolidierung zu erbringende Einsparung in Höhe von 500.000 € bis zum Jahr 2026 ist eine zusätzliche Herausforderung, auch angesichts der allgemeinen Preissteigerungen, auf die ML keinen Einfluss hat. Es wäre nicht ratsam, den Sparbeitrag allein durch eine Erhöhung der Marktgebühren zu erbringen. Übermäßige Gebührenerhöhungen können eher dazu führen, dass Marktkaufleute den Marktveranstaltungen fernbleiben und somit weniger Gebühreneinnahmen erzielt werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Wirtschaftsstandort Nürnberg - Positionsbestimmung 2023
Bericht:
Mit der Auswertung „Wirtschaftsstandort Nürnberg - Positionsbestimmung 2023“ legt das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat wie in jedem Jahr Daten und Indikatoren zum Wirtschaftsstandort vor, um einzuordnen, wie sich Nürnberg als Wirtschaftsstandort entwickelt und im Wettbewerb der Standorte positioniert.
Die Nürnberger Wirtschaft hat sich vor dem Hintergrund großer Herausforderungen im zurückliegenden Jahr gut entwickelt. Der Wirtschaftsstandort konnte seine Wettbewerbsposition als bedeutender Standort wissensintensiver Industrien, Hochburg für Digitalwirtschaft oder als beliebte Einkaufsstadt im Vergleich der größten deutschen Städte halten. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nürnberg erreichte einen historischen Höchststand bei gleichzeitig nur geringem Anstieg der Arbeitslosigkeit, der aber auf den Zustrom Geflüchteter aus der Ukraine zurückzuführen ist. Nürnbergs Wirtschaftskraft ist überdurchschnittlich stark, der Bestand an offenen Stellen ist hoch und die erfolgreichen Nürnberger Unternehmen leisten über die Gewerbesteuer einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung der gesamten Stadt.
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat hat - zusammen mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg als zuständiger Fachdienststelle - auch im Jahr 2022 bedarfsgerechte Services für Unternehmen vorgehalten, auf aktuelle Herausforderungen für die Wirtschaft reagiert (Energiepreise, Transformation der Automobilwirtschaft) und wichtige Projekte für die Zukunftsfestigkeit des Wirtschaftsstandortes Nürnberg auf den Weg gebracht, so z.B. Bestandsqualifizierung im Gewerbegebiet, neuer Innovationsort für Unternehmensgründungen aus der Kreativwirtschaft und weitere Projekte zur Stärkung der Innenstadt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bestimmte Personengruppen bevorteilt oder benachteiligt werden. Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
23_bs0417b
Wirtschaftsstandort Nürnberg - Positionsbestimmung 2023
Sachverhaltsdarstellung:
1. Wirtschaftsentwicklung am Standort Nürnberg im Jahr 2022
Die Nürnberger Wirtschaft hat sich vor dem Hintergrund großer Herausforderungen im zurückliegenden Jahr gut entwickelt. Der Wirtschaftsstandort konnte seine gute Wettbewerbsposition als bedeutender Standort wissensintensiver Industrien (s. S. 11 der Positionsbestimmung), Hochburg für Digitalwirtschaft (s. S. 12) oder als beliebte Einkaufsstadt (s. S. 13) im Vergleich der größten deutschen Städte halten. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nürnberg erreichte einen historischen Höchststand (s. S. 5) bei gleichzeitig nur geringem Anstieg der Arbeitslosigkeit, der aber auf den Zustrom Geflüchteter aus der Ukraine zurückzuführen ist (s. S. 8). Nürnbergs Wirtschaftskraft ist überdurchschnittlich stark (s. S. 10), der Bestand an offenen Stellen ist hoch (s. S. 9) und die erfolgreichen Nürnberger Unternehmen leisten über die Gewerbesteuer einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung der gesamten Stadt (s. S. 14).
2. Standortentwicklung im Jahr 2022
Im Jahr 2022 gingen relevante Immobilienprojekte an den Start bzw. wurden fertig gestellt. Mit dem Spatenstich zum Bürokomplex „The One“ startete die umfassende Revitalisierung der ehemaligen Straßenbahn-Wendeschleife in Thon. Mit dem Einzug der ersten Mieter in den „Gewerbepark Am Leonhardspark“ wurde ein weiterer Meilenstein der Quartiersentwicklung auf dem früheren Schlachthof-Areal erreicht. Ein wichtiges Signal für Frequenz und Belebung der westlichen Altstadt war 2022 die Wiedereröffnung des ehemaligen Wöhrl-Sportkaufhauses, nun als Premium-Modehaus mit Eventbereichen und hochwertiger Gastronomie (vor kurzem als „Store of the Year“ vom Handelsverband Deutschland ausgezeichnet). Die genannten Entwicklungen stehen für 25.000 m² hochwertige Flächen im Bereich Büro, Services und Einzelhandel.
Neue Impulse für die Lebensqualität und Wirtschaftskraft gaben im Jahr 2022 zudem hochwertige Quartierentwicklungen. Nach dem „Orange Campus“ im Vorjahr konnte im Jahr 2022 die umfassende Revitalisierung des ehem. Güterbahnhofsgebäudes unter dem Titel „Kohlektiv“ (Bürogebäude mit 3.500 m²) als weiterer Meilenstein der Entwicklung des 13 ha großen Kohlenhof-Areals abgeschlossen werden. Der Spatenstich für das „UmweltHaus“, der neuen Konzernzentrale der UmweltBank AG (Bürogebäude mit 11.000 m²) bildete den Auftakt zur Entwicklung des „UmweltQuartiers“ auf dem ehem. GfK-Standort am Nordwestring. Hier entsteht ein gemischtes Quartier mit Wohnraum für 750 Menschen und 19.000 m² Gewerbefläche.
Signalwirkung für den Industriestandort hatte die Entscheidung am Nürnberger Werk von MAN Truck & Bus, 100 Millionen Euro in die Großserienproduktion von Batterien für Lastkraftwagen zu investieren. Flankierend startete die Forschungskooperation „Campus Future Driveline“. In einem innovativen Konzept arbeiten auf dem Werksgelände Forscherinnen und Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm zusammen mit MAN Truck & Bus an der Zukunft der Schwerlastmobilität. Diese Entwicklungen festigen die Leitwerksfunktion des MAN-Standortes Nürnberg.
Der Ausbau des Wissenschaftsstandortes Nürnberg nahm im Jahr 2022 konkrete Form an. So begannen die Bauarbeiten am ersten Gebäude der Technischen Universität Nürnberg (UTN), dem ‚Cube One‘. In den kommenden Jahren entsteht mit der UTN eine Universität mit Modellcharakter für bis zu 6.000 Studierende. Der erste Masterstudiengang an der UTN beginnt im Herbst 2023. Ebenfalls startete der Bau des ‚TechnologieCampus‘ der Technischen Universität Nürnberg Georg Simon Ohm auf dem ehem. AEG-Nordareal. Es entsteht ein
Forschungsgebäude mit 6.600 m². Rund um den Energie Campus Nürnberg ist ein vitales Wissensquartier mit Forschung und Entwicklung, High-Tech-Unternehmen und Kultur entstanden, das mit dem ‚TechnologieCampus‘ nun weiter anwächst. Bis zum Jahr 2030 fließen insgesamt über 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau des Wissenschaftsstandortes Nürnberg.
3. Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Nürnberg im Jahr 2022
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat setzt mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg als zuständiger Fachdienststelle wichtige Maßnahmen für die Entwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Nürnberg um.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg versteht sich als Partnerin der Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen und als Zukunftsgestalterin des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Nürnberg. Sie bietet bedarfsgerechte Services für Unternehmen in den Phasen Gründung, Wachstum, Veränderung und Krise an. Zudem gestaltet sie die Rahmenbedingungen am Standort durch die Entwicklung von Wirtschaftsräumen (im Einzelnen: Gewerbegebiete, Quartiere, Innenstadt) und den Ausbau des Innovations-Ökosystems mit Innovationsorten (z.B. Forschungseinrichtungen, Inkubatoren, Clustern, etc.) und Formaten (z.B. Events, Networking, Matching, etc.).
3.1 Partnerin der Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen Die hohe Servicequalität und niederschwellige Erreichbarkeit der Wirtschaftsförderung Nürnberg schlägt sich in über 1.300 Kontakten zu Unternehmen in über 650 Wirtschaftsförderungsfällen im Jahr 2022 nieder, davon über 80 Standortanfragen. Flankierend wird ein kostenfreies Beratungsportfolio für Nürnberger Unternehmen vorgehalten - mit Angeboten im Bereich Gründung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bildete im Jahr 2022 das Thema Energiekosten. Hier stellte die Wirtschaftsförderung Nürnberg bedarfsgerecht Fachinformationen in Web, Social Media und in digitalen Veranstaltungsformaten bereit. Zudem startete im Jahr 2022 auch das Verbundprojekt transform_EMN zur Transformation der Fahrzeugzulieferindustrie in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (vgl. Stadtrat vom 26.10.2022). Das Projekt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus der Metropolregion Nürnberg dabei, die Herausforderungen der Transformation zu meistern und sich zukunftsfähig aufzustellen. Um Produktionsstandorte und Beschäftigung zu sichern und Unternehmen beim Mobilitätswandel zu begleiten, etabliert das Projekt transform_EMN ein Netzwerk mit kostenfreien Maßnahmen zu Wissens- und Technologietransfer, Beschäftigtenqualifikation und zur Erschließung neuer Geschäftsfelder. Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat war an der Antragstellung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Höhe von 6,5 Millionen Euro beteiligt. Der Wirtschaftsförderung Nürnberg obliegt die fachliche Leitung des Gesamtprojektes.
3.2 Zukunftsgestalterin des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Nürnberg Die Wirtschaftsförderung Nürnberg gab im Jahr 2022 wichtige Anstöße zur Entwicklung von Wirtschaftsräumen in Nürnberg.
Der Fokus der Aktivitäten lag auf der Stärkung der Vitalität der Nürnberger Innenstadt und dem Leitprojekt Nürnberger City Werkstatt. Die Nürnberger City Werkstatt ist eine gemeinsame Initiative des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates und der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken zur Belebung und Weiterentwicklung der Nürnberger Altstadt. Bereits zum zweiten Mal fand von April bis Oktober 2022 die „Summer Street“ in der Adlerstraße zur Aufwertung dieser Nebenstraße statt. Der Verkehr in der Straße wurde beruhigt und neue Flächen für Begrünung, Bespielung und Außengastronomie geschaffen. Beauftragt wurde zudem eine Machbarkeitsstudie für eine Mixed-Use-Immobilie mit permanenter Pop- Up-Verkaufsfläche in der City („Pop-Up-Center“). Inzwischen gibt es auch einen Pop-Up-Store in der Hans-Sachs-Gasse 9 zum Ausprobieren neuer Konzepte für Handel und Dienstleistungen (vgl. RWA vom 08.03.2023). Ebenfalls im Jahr 2022 wurde ein umfassendes softwaregestütztes Leerstandsmanagement für die Nürnberger Altstadt etabliert.
Die Weiterentwicklung der bestehenden Gewerbegebiete ist eines der Hauptziele des im Jahr 2020 erarbeiteten und im Stadtrat beschlossenen Masterplans Gewerbeflächen des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats (vgl. Stadtrat vom 21.10.2020). Im Jahr 2022 fiel das Augenmerk dabei auf das Gewerbegebiet Schafhof/Klingenhof im Nordosten der Stadt. Im Rahmen einer umfassenden Strukturanalyse wurden die ansässigen Unternehmen erfasst und die planungsrechtlichen, städtebaulichen und strukturellen Gegebenheiten vor Ort untersucht (vgl. RWA vom 25.01.2023). Die Analyse wurde mit den Akteuren vor Ort verifiziert und mit den betroffenen Dienststellen der Stadt Nürnberg diskutiert. Handlungsbedarfe im Gewerbegebiet Schafhof/Klingenhof bestehen bei der Aktivierung von Flächenpotenzialen, bei der Förderung nachhaltiger Mobilität und zukunftsfähiger Energiekonzepte sowie bei der Klimaanpassung (z.B. mit Begrünung und Entsiegelung). Die Wirtschaftsförderung Nürnberg forciert den Aufbau eines Standortnetzwerkes der Unternehmen vor Ort, um eine Standortidentität zu entwickeln und die vorgenannten Handlungsfelder anzugehen.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg entwickelte im Jahr 2022 das Innovations-Ökosystem am Standort weiter: Highlight war die Eröffnung des OM7 Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen der Kreativwirtschaft in der Obermaierstraße 7. Mit dem OM7 haben Gründungsinteressierte, Startups und junge Unternehmen nun eine Anlaufstelle für kreative und innovative Geschäftsideen. Zudem fördert das OM7 offene Innovationsprozesse. Im Rahmen der sog. Cross-Innovation öffnen sich Unternehmen aller Branchen und nutzen den Input von Kreativschaffenden, um neue Ideen zu entwickeln und schneller in Umsetzung zu bringen (vgl. RWA vom 11.05.2022). Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat das Konzept für das OM7 zusammen mit dem Netzwerk der Digitalwirtschaft NIK e.V. erstellt und die Finanzierung für die ersten fünf Jahre über einen städtischen Zuschuss gesichert. Weitere Unterstützung für digitale Gründungen und Geschäftsmodelle und für nachhaltige Gründungen und nachhaltige Geschäftsmodelle bieten die Tech-Inkubatoren ZOLLHOF Tech Incubator und NKubator - Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit, die ebenfalls von der Wirtschaftsförderung Nürnberg betreut werden.
Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft mit großem wirtschaftlichen Potenzial und ist für die Energiewende unerlässlich. Im Jahr 2022 ließ das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat in einer Machbarkeitsstudie untersuchen, wo konkret wirtschaftliche Chancen für die Metropolregion Nürnberg bei Wasserstoff-Technologien liegen und wie sie aktiviert werden können. Die Studie „Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg - Analyse der Kompetenzen, Chancen und Herausforderungen“, die vom Energie Campus Nürnberg im Auftrag der Wirtschaftsförderung Nürnberg erarbeitet wurde, attestiert der Metropolregion gute Chancen, Innovationszentrum für Wasserstoff-Technologien zu werden und beziffert die spezifischen Potenziale für Wachstum und Beschäftigung (vgl. Stadtrat vom 15.03.2023).
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
541 103 Bevölkerung mit Hauptwohnung in Nürnberg 535 886 532 331 535 746 532 194 529 407 530 222 526 920
516 770 513 339 509 005
Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Dez 16 Dez 17 Dez 18 Dez 19 Dez 20 Dez 21 Dez 22
zialversicherungspflichtig Beschäftigte in Nürnbe
294 200
269 483
264 202 187 265 288
254 599 252 469
Beschäftigte ils am 30.06.
So rg 318 346 314 648 305 674 312 129 309 094
276 599
SVjewe
Veränderungder GesamtbeschäftigungzumVorjahr
2 2
2 2,6 2,2% 2,1% 2,0% 2,0% 2,0% 1,9% 1,9% 1,7% 1,7% 1,7% 0,9% 1,6% … 1,5% 2,0%
Berlin 4,5% Essen 3,5% München 3,4% Bonn 3,0% Hamburg 3,0% Dortmund ,8% Leipzig ,7% Münster ,7% Köln % Frankfurt a M Bielefeld Nürnberg Düsseldorf Dresden Stuttgart Hannover Wuppertal Durchschnitt der 20 Bochum Bremen größten deutschen Duisburg Städte: 2,9 % Mittelfranken Metropolregion Bayern Deutschland 1,9%
Bruttoinlandsprodukte der größten deutschen Städte zu Marktpreisen
Anteil der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe an der Gesamtbeschäftigung Duisburg 18,3% Stuttgart 18,3% Wuppertal 18,1% Bremen 16,3% Bielefeld 15,6% Nürnberg 13,9% Hannover 12,3% Dresden 11,8% München 10,7% Hamburg 10,0% Dortmund 9,8% Bochum 9,6% Leipzig 8,6% Köln 8,4% Düsseldorf 7,4% Durchschnitt der 20 Münster Durchsc7h,n0it%t der 20 größten deutschen Berlin größte6n, 5d%eutschen Essen Städ6te,:3 9%,8 % Städte: 9,8 % Frankfurt a M 5,7% Bonn 4,4%
Anteil der wissensintensiven Industrie am gesamten 69,4% verarbeitenden Gewerbe 61,1% 51,2% 48,8% 45,5% 41,0%
Deutschland Bayern Europäische Mittelfranken ø der 20 größten Stadt Nürnberg Metropolregion deutschen Städte Nürnberg
38% 39%
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Tourismusentwicklung 2022
Bericht:
Mit mehr als 3 Mio. Übernachtungen und 1,6 Mio. Gästen hat sich der Tourismus in Nürnberg nach den Pandemie-Jahren 2020 und 2021 im vergangenen Jahr wieder sichtlich erholt. Die Gäste kommen rascher und in größerer Zahl als erwartet zurück, auch wenn das Vorpandemieniveau noch nicht wieder erreicht werden konnte. Die Zahl der Übernachtungen stieg um 106,1 Prozent und die Gästezahlen haben um 107,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen.
Außerdem haben in der Flusskreuzfahrtsaison 2022 wieder 701 Flusskreuzfahrtschiffe an dem von der Wirtschaftsförderung Nürnberg betriebenen Personenschifffahrtshafen Nürnberg festgemacht. Diese Entwicklungen zeigen, dass Nürnberg als Städtereiseziel attraktiv geblieben ist.
Der Wirtschaftsmotor Tourismus hat wieder Fahrt aufgenommen. Ein wichtiges Signal aus dem Jahr 2022 für viele Branchen am Wirtschaftsstandort Nürnberg, denn als Querschnittsbranche sorgt der Tourismus für eine hohe Umwegrentabilität, schafft und sichert Arbeitsplätze, die nicht verlagerbar sind, und trägt zu Sichtbarkeit des Standorts Nürnberg bei. Die gute Zusammenarbeit am Standort, intensives Marketing und intelligente Weichenstellungen für den Standort, wie der Tourismusfonds, zahlen sich aus.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben hat keine diskriminierenden Auswirkungen, vielmehr erschließt es Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Tourismusentwicklung 2022
Sachverhaltsdarstellung:
Mit über 3 Millionen Übernachtungen ist das Tourismusergebnis 2022 deutlich positiver als erwartet ausgefallen und das, obwohl die Corona-Beschränkungen bis ins Frühjahr den Reiseverkehr gebremst hatten. Das lässt auf eine kontinuierliche Erholung des Städtetourismus in Nürnberg für 2023 schließen.
1. Kennzahlen zur Tourismusentwicklung 2022
Die statistischen Zahlen für das Jahr 2022 machen die Aufwärtstrend der Branche deutlich: mit knapp 3,1 Millionen Übernachtungen konnte das Vorjahresergebnis verdoppelt werden, lag aber noch 13 % unter dem Vorkrisenjahr 2019. Mehr als 1,6 Millionen Gäste reisten an. Das war ein Plus von knapp 108 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. Somit wurden sämtliche Prognosen bezüglich der Erholung des Tourismus in Nürnberg mehr als deutlich übertroffen, die Gäste kamen trotz hoher Energiepreise, Inflation und Ukraine-Krise schneller und zahlreicher als erwartet zurück. Grund hierfür waren unter anderem die in den Sommer verschobenen Messen und die tourismusrelevanten Punkt-zu-Punkt-Verbindungen des Flughafens Nürnberg. Die positive Entwicklung im Privattourismus konnte die pandemiebedingte Schwächung im Geschäftsreisesegment abfedern, allerdings nicht völlig auffangen.
Abbildung 1: Entwicklung von Bettenauslastung und Übernachtungen
2010-2019: +47,6%
4.000.000 60
n 3.500.000 e 50 g n u 3.000.000 % th 40 n c a 2.500.000 i g n n r e 2.000.000 30 u b ts Ü a r e 1.500.000 20 ls u d a lh 1.000.000 n e a z 10 tte n 500.000 B A 0 0 2010 2015 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Übernachtungen insg. Bettenauslastung in %
Quelle: CTZ Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg, Bay. Landesamt für Statistik
Der deutliche Anstieg der Bettenkapazität auf über 20.000 Betten in der Hotellerie (vgl. 2019: 17.847 Betten) als Folge der langjährigen positiven Entwicklung zeigt sich in einer geringeren Bettenauslastung.
2. Neuer Übernachtungsrekord im Sommer, Erholung im Städtetourismus
Bedingt durch die Corona-Einschränkungen im 1. Quartal hat das touristische Jahr 2022 erst im Frühjahr begonnen. Im April wurde mit 221.518 Übernachtungen ein deutlicher Aufwärtstrend in Nürnberg verzeichnet (Minus 18,4 Prozent zu 2019). Der Mai war mit 290.380 Übernachtungen und einem Plus von 0,4 Prozent stärker als 2019 und der Juni übertraf mit 312.692 Übernachtungen das Vor-Corona-Jahr 2019 sogar deutlich (Plus 5,7 Prozent). Der August verbucht insgesamt 327.799 Übernachtungen und einen Zuwachs von 3,6 Prozent im Vergleich zu 2019. Er gilt somit als erfolgsreichster August seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen. Drittstärkster Monat im Jahresverlauf war der Dezember mit 323.995 Übernachtungen. Das unterstreicht die Anziehungskraft des Christkindlesmarktes und seine touristische Bedeutung für die Destination.
3. Internationaler Tourismus wächst wieder, USA und Niederlande stark
Nach wie vor ist Deutschland der wichtigste Quellmarkt für Nürnberg mit insgesamt 2.135.576 Übernachtungen. Mit einem Minus von 9,6 Prozent im Vergleich zu 2019 (2.362.132 Übernachtungen) konnte das Vor-Corona-Niveau fast wieder erreicht werden. Die europäischen Übernachtungen stiegen auf 701.627 (2019: 815.428 Übernachtungen), auf das gesamte Ausland bezogen wurden 949.186 Übernachtungen verzeichnet. Hervorragend entwickelte sich – nach Aufhebung der Reisebeschränkungen – der US-amerikanische Markt. Somit bleibt die USA mit 120.765 Übernachtungen – trotz eines Minus von 12 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 - weiterhin der wichtigste Auslandsmarkt für Nürnberg. Es folgten Italien mit 77.715 Übernachtungen, Österreich mit 68.880 Übernachtungen, Großbritannien mit 62.820 Übernachtungen und die Niederlande mit 61.118 Übernachtungen. Letztere erreichten knapp das Niveau von 2019 (Minus 2,6 Prozent). Der Blick auf die internationalen Gäste unterstreicht die Relevanz von Punkt-zu-Punkt Flugverbindungen für den Standort.
Abbildung 2: Übernachtungen nach Herkunftsländern
Quelle: CTZ Congress- und Tourismus Zentrale Nürnberg
4. Starkes Comeback der Flusskreuzfahrten in Nürnberg
In der Flusskreuzfahrtsaison 2022 haben 701 Schiffe am Personenschifffahrtshafen Nürnberg, der von der Wirtschaftsförderung Nürnberg betrieben wird, festgemacht. Damit wurden aus dem Stand knapp vier Fünftel der Anlegevorgänge der Zeit vor Corona erreicht. Besonders beliebt waren die Flusskreuzfahrten 2022 bei amerikanischen Gästen (56 Prozent der Passagiere in 2022), gefolgt von Reisenden aus Deutschland und den Nachbarländern (19 Prozent) sowie Großbritannien mit elf Prozent. Gäste aus Australien und Asien waren auf Grund der anhaltenden Reisebeschränkungen unterrepräsentiert (neun Prozent).
5. Lebendige Innenstadt als Basis für einen erfolgreichen Tourismus
Nürnberg ist attraktiv für Gäste aus dem In- und Ausland. Damit das so bleibt, wird daran gearbeitet, mehr Grün, Aufenthaltsqualität, Erlebnisqualität, aber auch Innovationen und immer wieder Überraschendes in der Innenstadt umzusetzen. Das Motto ‚einfach machen‘ treibt die Initiative Nürnberger City Werkstatt (vgl. RWA vom 2.12.22), ein gemeinsames Projekt der Stadt Nürnberg, der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der Congress- und Tourismus-Zentrale, an. Eine Quartiers-App, mobiles Grün auf verschiedenen Plätzen, bis hin zur ‚Grünen Klara‘, einer verkehrsberuhigten und begrünten Straße mit viel Aufenthaltsqualität, das sind Beispiele für Projekte, die bereits in der Nürnberger City Werkstatt umgesetzt wurden - für Gäste gleichermaßen wie für die Nürnbergerinnen und Nürnberger.
Ein weiteres gutes Beispiel dafür ist auch die Web-App „Nürnberger Quartiere“ (Link: https://quartiere-nuernberg.de/). Sie bedient den Trend die Innenstadt lebendiger zu gestalten. Seit August 2022 sind die vorerst sechs geplanten Quartiere online und laden mit der eigens dafür entwickelten Web-App ein, entdeckt zu werden. In diesem Jahr rücken die Nürnberger Quartiere sowohl im nationalen als auch im internationalen Marketing der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg in den Fokus.
6. Multifunktionalität der Stadt als Zukunftsfaktor – auch für den Tourismus
Abbildung 3: Multifunktionalität der Stadt als Zukunftsfaktor
Der Wirtschaftsmotor Tourismus hat wieder Fahrt aufgenommen. Nürnberg funktioniert als Städtereiseziel – ein wichtiges Ergebnis aus dem Jahr 2022 für viele Branchen am Wirtschaftsstandort Nürnberg. Die gute Zusammenarbeit am Standort, intensives Marketing und intelligente Weichenstellungen für den Standort, wie der Tourismusfonds, zahlen sich aus. Dies ist angesichts des Verschwimmens der Grenzen zwischen touristischem Raum und Freizeitraum für Einheimische umso wichtiger. Der ganzheitliche Ansatz zur Weiterentwicklung Nürnbergs als „Lebendige Stadt“, der seitens des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates vorangetrieben wird, stärkt die Destination.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Als Lizenznehmer des Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ arbeitet die CTZ kontinuierlich daran, eine bessere Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen zu ermöglichen. Die Maßnahme hat keine diskriminierende Auswirkungen und erschließt in Teilbereichen Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 10.03.2023 öffentlich Empfehlung
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Arbeit
Betreff:
Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Sachverhalt (kurz):
Für das Jahr 2023 stehen insgesamt 1.063.000 Euro an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Eine Verteilung der Mittel entsprechend Anlage 7.2 wird vorgeschlagen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.371.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 885.650 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 485.350 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die Zuschüsse werden wie in Anlage 6.2 vorgeschlagener Höhe und Verteilung empfohlen
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission vom 10.03.2023 wird zum Beschluss erhoben.
Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Entscheidungsvorlage
Für das Jahr 2023 stehen im Haushalt 1.063.000 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Der Planansatz reduziert sich durch eine pauschale Kürzung des investiven Anteils um 15% (rd. 37.000 €).
Haushaltsmittel in 2023 1.100.000 EUR
abzgl. pauschale Kürzung des investiven Anteils - 37.000 EUR
Verfügbare Zuschussmittel 1.063.000 EUR
Bewilligungen gemäß Anlage 617.700 EUR Restmittel 445.300 EUR
In der Anlage 7.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Bei einigen Vereinen, deren Zuschuss für das Jahr 2023 vorgesehen ist, fehlen noch erforderliche Unterlagen. Diese sollen im Laufe des Jahres vorgelegt werden, so dass der städtische Zuschuss hierfür in der Sitzung der Sportkommission im Sommer bzw. Herbst 2023 zur Bewilligung vorgelegt werden kann. Es stehen dann noch 445.300 Euro zur Verfügung. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – bei neueren Maßnahmen (Stichtag Antragstellung: 13.02.2019) pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 Euro ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 Euro liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für ältere Maßnahmen gilt, dass maximal 50.000 Euro pro Jahr und Maßnahme ausgezahlt werden können, bei über 300.000 Euro Gesamtzuschuss erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.
Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Empfehlung
der Sportkommission vom 10.03.2023
- öffentlich -
I. Aus Mitteln des Sachkontos "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" werden bewilligt:
Vorhaben Verein
Nr. Maßnahme Zuschuss
008_22 ASC Boxdorf 1933 e.V. 6.000 € Sanierung Rasenplatz (B-Platz) 008_44 ASC Boxdorf 1933 e.V. 7.300 € Traktor 010_47 ASV Buchenbühl e.V. 4.250 € Anschaffung Nullwendekreismäher 013_492 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. 1.100 € Aufsitzmäher 061_24 Club am Marienberg e.V. 10.000 € Sanierung Vorraum Tennishalle und Wege zum Tennisplatz 082_492 DJK BFC e.V. 3.550 € Anschaffung Spindelmäher 091_23 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. 7.250 € Umrüstung Trainingsbeleuchtung 123_49e ESV Flügelrad Nürnberg e.V. 16.800 € Anschaffung Rasentraktor 137T_27 Tennis-Club 1. FC Nürnberg e.V. 55.650 € Renovierung Tennishalle 165_17 FC Bayern-Kickers 1907 Nürnberg e.V. 50.000 € Neubau Allwetterplätze und Bestandssicherung Vereinsheim 202_25 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. 35.000 € Sanierung Flutlichtanlage 322_296 Post-SV Nürnberg e.V. 50.000 € Sanierung Leichtathletikanlage 322_299b Post-SV Nürnberg e.V. 13.050 € Kanalsanierung Schwimmbad 322_299e Post-SV Nürnberg e.V. 6.850 € Instandsetzung Mess- und Regeltechnik 330_21 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 130.000 € Einhausung Kurzwaffenschießstand 330_44 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 2.350 € Nassreinigungsgerät für Raumschießanlagen 356_20 Reitclub Tattersall Nürnberg e.V. 9.500 € Sanierung Außenplatz Dressur 367_34 Ruderverein Nürnberg 1880 e.V. 4.300 € Sanierung Sportboden 398_45 SC Germania Nürnberg e.V. 11.400 € Anschaffung eines Rasentraktors 409_49 SF Großgründlach e.V. 1.250 € Heckschlegelmäher 415_24 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. 10.000 € Umrüstung Flutlichtanlage LED 435_13 Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. 115.600 € Neubau Sanitär- und Umkleidegebäude
Seite 2
Vorhaben Verein
Nr. Maßnahme Zuschuss
498_493 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 9.000 € Anschaffung Poolsauger 498_494 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 3.600 € Pumpen für Beckenwartung 498_495 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 1.000 € Hochdruckreiniger 498_496 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 6.500 € Anschaffung Sandreinigungsgerät 498_497 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. 4.000 € Einbau Chlorpumpen 561_492 TSV Altenfurt e.V. 2.900 € Granulat-Reinigungsmaschine Tennis 563_37 TSV 1846 Nürnberg e.V. 2.350 € Erneuerung Hallenanzeige 570_24 TSV Katzwang 1905 e.V. 6.000 € Sanierung B-Platz und Leichtathletikanlage 572_26 TSV Kornburg 1932 e.V. 2.600 € Generalsanierung Rasenplatz 572_39 TSV Kornburg 1932 e.V. 1.800 € Erneuerung Garagentore 575_23 TSV Südwest Nürnberg e.V. 8.600 € Umrüstung Flutlicht auf LED 575_38 TSV Südwest Nürnberg e.V. 2.350 € Toilettensanierung 580_41 TV Glaishammer 1862 e.V. 4.900 € Anschaffung Rasentraktor 591_34 VfL Nürnberg e.V. 4.150 € Kanalsanierung 591_35 VfL Nürnberg e.V. 4.200 € Erneuerung Wegebeleuchtung Sportgelände 591_44 VfL Nürnberg e.V. 2.550 € Holzhäcksler
Gesamtsumme 617.700 €
Sportkommissionssitzung am 10.03.2023 Anlage 6.3
008_22 ASC Boxdorf 1933 e.V. Antrag SpS: 28.03.2022 Kosten: 18.488 €
Sanierung Rasenplatz (B-Platz) Antrag BLSV: 12.04.2022 zuwendungsfähig: 18.329 €
Renovierung B-Platz und Pflege A-Platz Gen. BLSV: 26.04.2022 Fördersatz: 45% Bewillig. BLSV: Zuschuss: 8.250 € Verw.Nachweis: 23.05.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 6.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.250 €
008_44 ASC Boxdorf 1933 e.V. Antrag SpS: 28.10.2021 Kosten: 15.470 €
Traktor zuwendungsfähig: 14.647 €
Anschaffung eines Traktors zur Pflege der Sportplätze und des Fördersatz: 50% Sportgeländes. Zuschuss: 7.300 € Verw.Nachweis: 12.01.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 7.300 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
010_47 ASV Buchenbühl e.V. Antrag SpS: 26.04.2021 Kosten: 9.560 €
Anschaffung Nullwendekreismäher zuwendungsfähig: 8.542 €
Ersatzanschaffung eines modernen Rasentraktors (sog. Fördersatz: 50% Nullwendekreismäher) mit breitem Mähwerk für eine Zuschuss: 4.250 € umweltfreundlichere und schnellere Pflege des großflächigen Sportgeländes. Die Reparatur des Altgerätes ist nicht mehr Verw.Nachweis: 14.05.2021 bisher bewilligt: 0 € wirtschaftlich.
neu zu bewilligender Zuschuss: 4.250 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
013_492 ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. Antrag SpS: 16.07.2021 Kosten: 2.499 €
Aufsitzmäher zuwendungsfähig: 2.207 €
Anschaffung eines Aufsitzmähers zur Pflege der sportlich genutzten Fördersatz: 50% Rasenflächen des Vereins Zuschuss: 1.100 € Verw.Nachweis: 05.08.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 1.100 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
061_24 Club am Marienberg e.V. Antrag SpS: 26.03.2021 Kosten: 65.806 €
Sanierung Vorraum Tennishalle und Wege zum Antrag BLSV: 22.03.2021 zuwendungsfähig: 30.327 €
Tennisplatz
Sanierung des Vorraumes der Tennishalle und Pflasterung des Gen. BLSV: 13.10.2021 Fördersatz: 45% Zugangs zu Tennisplatz und Vereinstafel. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 13.650 € Verw.Nachweis: 14.06.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 10.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.650 €
082_492 DJK BFC e.V. Antrag SpS: 25.09.2017 Kosten: 7.140 €
Anschaffung Spindelmäher zuwendungsfähig: 7.140 €
Der alte Spindelmäher ist kaputt und kann nicht mehr repariert Fördersatz: 50% werden. Es soll ein gebrauchter Spindelmäher angeschafft werden. Zuschuss: 3.550 € Verw.Nachweis: 08.09.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.550 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
091_23 DJK Sparta Noris Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.04.2020 Kosten: 40.512 €
Umrüstung Trainingsbeleuchtung Antrag BLSV: 12.02.2020 zuwendungsfähig: 40.512 €
Umrüstung auf LED-Beleuchtung bei B-Platz und Kleinspielfeldern. Gen. BLSV: 02.04.2020 Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: 02.06.2022 Zuschuss: 18.250 € Verw.Nachweis: 12.01.2021 bisher bewilligt: 11.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 7.250 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
123_49e ESV Flügelrad Nürnberg e.V. Antrag SpS: 03.05.2022 Kosten: 34.451 €
Anschaffung Rasentraktor zuwendungsfähig: 33.561 €
Neuanschaffung für die Pflege des Vereinsgeländes, da das Altgerät Fördersatz: 50% (11 Jahre) reparaturanfällig geworden ist. Zuschuss: 16.800 € Verw.Nachweis: 28.11.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 16.800 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
137T_27 Tennis-Club 1. FC Nürnberg e.V. Antrag SpS: 19.09.2019 Kosten: 411.410 €
Renovierung Tennishalle Antrag BLSV: 14.12.2020 zuwendungsfähig: 345.927 €
Sanierung des undichten Tennishallendachs und Erneuerung der Gen. BLSV: 22.01.2021 Fördersatz: 45% Hallenwand. Bewillig. BLSV: 31.01.2022 Zuschuss: 155.650 € Verw.Nachweis: 21.10.2021 bisher bewilligt: 100.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 55.650 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 € 165_17 FC Bayern-Kickers 1907 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 11.08.2020 Kosten: 170.765 € Neubau Allwetterplätze und Bestandssicherung Antrag BLSV: 11.08.2020 zuwendungsfähig: 170.765 €
Vereinsheim
Nach Übernahme des ans Vereinsgelände angrenzenden Tennisclubs Gen. BLSV: 16.09.20200 Fördersatz: 45% sollen die Tennisplätze zur zwei Allwetterplätzen mit Flutlichtanlage umgerüstet werden. Zusätzlich wird die Heizung des ehemaligen Bewillig. BLSV: Zuschuss: 76.850 € Tennisclub-Vereinsheims erneuert sowie Sanitär- und Duschräume saniert. Verw.Nachweis: 15.06.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 26.850 € 202_25 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. Antrag SpS: 16.11.2021 Kosten: 110.027 €
Sanierung Flutlichtanlage Antrag BLSV: 16.10.2021 zuwendungsfähig: 108.509 €
Sanierung der Flutlichtanlagen auf beiden Kunstrasenplätzen auf Gen. BLSV: 24.02.2022 Fördersatz: 45% energieeffiziente LED Technologie Bewillig. BLSV: Zuschuss: 48.850 € Verw.Nachweis: 05.09.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 35.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 13.850 €
322_296 Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.06.2018 Kosten: 383.424 €
Sanierung Leichtathletikanlage Antrag BLSV: 12.07.2018 zuwendungsfähig: 369.232 € Die Leichtathletikanlage auf dem Sportgelände in Mögeldorf soll Gen. BLSV: Fördersatz: 45% saniert werden. Dabei werden in erster Linie die Sportbeläge erneuert. Darüber hinaus soll eine Outdoor-Fitness-Anlage für funktionelles Bewillig. BLSV: 14.10.2020 Zuschuss: 166.150 € Athletiktraining errichtet werden zur Erschließung neuer Zielgruppen in den Trendsportarten Calisthenics und Freeletics. Die bisherigen Verw.Nachweis: 17.08.2020 bisher bewilligt: 100.000 € Weit- und Hochsprunganlagen sind stark veraltet.
neu zu bewilligender Zuschuss: 50.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
322_299b Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 02.07.2021 Kosten: 29.226 €
Kanalsanierung Schwimmbad Antrag BLSV: 14.03.2021 zuwendungsfähig: 29.040 €
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kanalsanierung der Gen. BLSV: 31.05.2021 Fördersatz: 45% Abwasserleitungen des Hallenbades am Sportpark Ebensee. Bewillig. BLSV: 20.01.2022 Zuschuss: 13.050 € Verw.Nachweis: 23.11.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 13.050 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
322_299e Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 18.05.2022 Kosten: 21.477 €
Instandsetzung Mess- und Regeltechnik Antrag BLSV: 05.04.2022 zuwendungsfähig: 20.311 € Instandsetzung der Mess- und Regeltechnik in der Sportstätte am Gen. BLSV: 17.05.2022 Fördersatz: 45% Hummelsteiner Weg 56 Bewillig. BLSV: Zuschuss: 9.150 € Verw.Nachweis: 20.12.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 6.850 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.300 €
330_21 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 Antrag SpS: 06.07.2014 Kosten: 1.336.482 € Einhausung Kurzwaffenschießstand Antrag BLSV: 12.02.2018 zuwendungsfähig: 1.280.000 € Durch eine Einhausung der Schießstände soll der Immissionsschutz Gen. BLSV: Fördersatz: 45% und die Sicherheit der Anlage verbessert werden. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 576.000 € Verw.Nachweis: bisher bewilligt: 320.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 130.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 126.000 € 330_44 Privil. Hauptschützenges. Nbg. 1429 Antrag SpS: 11.06.2021 Kosten: 4.948 €
Nassreinigungsgerät für Raumschießanlagen zuwendungsfähig: 4.711 €
Zur sachgerechten Reinigung der neuen Kurzwaffenschießhalle wird Fördersatz: 50% aus sportfachlicher Sicht und gemäß den Anforderungen des bayer. Landesamts für Umwelt ein adäquates Nassreinigungsgerät Bewillig. BLSV: Zuschuss: 2.350 € (handgeführte Scheuersauger) benötigt. Verw.Nachweis: 07.07.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.350 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
356_20 Reitclub Tattersall Nürnberg e.V. Antrag SpS: 21.12.2021 Kosten: 29.259 €
Sanierung Außenplatz Dressur Antrag BLSV: 02.08.2021 zuwendungsfähig: 29.259 €
Sanierung des Außenplatzes Dressur 25m x 65m Gen. BLSV: 16.12.2021 Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: Zuschuss: 13.150 € Verw.Nachweis: 09.09.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 9.500 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.650 €
367_34 Ruderverein Nürnberg 1880 e.V. Antrag SpS: 08.06.2021 Kosten: 9.567 €
Sanierung Sportboden zuwendungsfähig: 9.567 €
Die geplante Sanierung des flächenelastischen Sportparketts umfasst Fördersatz: 45% das Abschleifen in mehreren Schleifgängen sowie die Neuversiegelung. Zuschuss: 4.300 € Verw.Nachweis: 20.01.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 4.300 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
398_45 SC Germania Nürnberg e.V. Antrag SpS: 28.03.2022 Kosten: 25.800 €
Anschaffung eines Rasentraktors zuwendungsfähig: 22.752 €
Nach Motorschaden des Altgeräts ist die Anschaffung eines neuen Fördersatz: 50% Rasentraktors notwendig Zuschuss: 11.400 € Verw.Nachweis: 26.06.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 11.400 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
409_49 SF Großgründlach e.V. Antrag SpS: 30.06.2021 Kosten: 2.500 €
Heckschlegelmäher zuwendungsfähig: 2.500 €
Anschaffung eines Pflegegeräts für die sportlich genutzten Rasenplätze Fördersatz: 50%
Zuschuss: 1.250 € Verw.Nachweis: 16.11.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 1.250 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 € 415_24 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. Antrag SpS: 16.12.2021 Kosten: 50.087 €
Umrüstung Flutlichtanlage LED Antrag BLSV: 07.12.2021 zuwendungsfähig: 44.089 €
Umrüstung der Flutlichtanlagen von zwei weiteren Rasenfeldern (A2 Gen. BLSV: 24.01.2022 Fördersatz: 45% und A3) auf LED-Technik Bewillig. BLSV: Zuschuss: 19.850 € Verw.Nachweis: 06.10.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 10.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 9.850 €
435_13 Sportvereinigung Mögeldorf 2000 e.V. Antrag SpS: 26.03.2019 Kosten: 790.534 € Neubau Sanitär- und Umkleidegebäude Antrag BLSV: 08.07.2019 zuwendungsfähig: 777.912 € Der Verein plant den Neubau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes Gen. BLSV: 30.03.2020 Fördersatz: 45% mit acht Kabinen. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 350.050 € Verw.Nachweis: 21.10.2022 bisher bewilligt: 118.800 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 115.600 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 115.650 €
498_493 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 02.11.2020 Kosten: 28.968 €
Anschaffung Poolsauger zuwendungsfähig: 25.500 €
Kauf eines Absauggerätes / Poolsaugers für die Wartung und Pflege Fördersatz: 50% der Schwimmbecken Zuschuss: 12.750 € Verw.Nachweis: 15.06.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 9.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 3.750 €
498_494 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 09.01.2021 Kosten: 11.114 €
Pumpen für Beckenwartung zuwendungsfähig: 9.783 €
Ersatzbeschaffung von drei Mastpumpen und zwei Tauchpumpen als Fördersatz: 50% Pflegegeräte zur Entleerung und Reinigung der Becken Zuschuss: 4.900 € Verw.Nachweis: 07.06.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 3.600 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 1.300 €
498_495 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 04.01.2021 Kosten: 3.024 €
Hochdruckreiniger zuwendungsfähig: 2.662 €
Ersatzbeschaffung von zwei Hochdruckreinigungsgeräten, da eine Fördersatz: 50% Reparatur der Altgeräte nicht wirtschaftlich ist. Zuschuss: 1.350 € Verw.Nachweis: 04.05.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 1.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 350 €
498_496 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 16.05.2022 Kosten: 17.548 €
Anschaffung Sandreinigungsgerät zuwendungsfähig: 17.548 €
Anschaffung einer Sandreinigungsmaschine zu Pflege, Säuberung und Fördersatz: 50% Einebnung der Felder der Beachvolleyballabteilung. Zuschuss: 8.750 € Verw.Nachweis: 03.08.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 6.500 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.250 €
498_497 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 04.06.2022 Kosten: 13.804 €
Einbau Chlorpumpen zuwendungsfähig: 12.151 €
Aufgrund gesetzlicher Änderung muss jeweils eine neue Chlorpumpe Fördersatz: 45% für das Nichtschwimmerbecken und das Schwimmerbecken angeschafft werden. Zuschuss: 5.450 € Verw.Nachweis: 04.08.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 4.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 1.450 €
561_492 TSV Altenfurt e.V. Antrag SpS: 30.06.2021 Kosten: 6.872 €
Granulat-Reinigungsmaschine Tennis zuwendungsfähig: 5.775 €
Anschaffung eines neuen Pflegegeräts zur Reinigung der Tennishalle. Fördersatz: 50% Eine Reparatur des Altgeräts ist nicht wirtschaftlich. Zuschuss: 2.900 € Verw.Nachweis: 13.09.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.900 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
563_37 TSV 1846 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 04.10.2021 Kosten: 5.204 €
Erneuerung Hallenanzeige zuwendungsfähig: 5.204 €
Erneuerung der defekten Hallenanzeige Fördersatz: 45%
Zuschuss: 2.350 € Verw.Nachweis: 22.12.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.350 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
570_24 TSV Katzwang 1905 e.V. Antrag SpS: 22.07.2021 Kosten: 18.469 €
Sanierung B-Platz und Leichtathletikanlage Antrag BLSV: 24.06.2021 zuwendungsfähig: 18.469 € Oberflächen-Beton-Sanierungsarbeiten am B-Platz sowie an der Gen. BLSV: 12.07.2021 Fördersatz: 45% Kugel-Steinstoß-Anlage und Diskus-Abwurfkreis Bewillig. BLSV: Zuschuss: 8.300 € Verw.Nachweis: 01.02.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 6.000 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.300 €
572_26 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 06.07.2020 Kosten: 22.784 €
Generalsanierung Rasenplatz Antrag BLSV: 04.08.2020 zuwendungsfähig: 19.146 €
Instandsetzung der defekten Drainage am A-Platz Gen. BLSV: 10.08.2020 Fördersatz: 45%
Bewillig. BLSV: 16.03.2022 Zuschuss: 8.600 € Verw.Nachweis: 01.07.2021 bisher bewilligt: 6.000 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.600 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
572_39 TSV Kornburg 1932 e.V. Antrag SpS: 20.06.2022 Kosten: 6.307 €
Erneuerung Garagentore zuwendungsfähig: 5.300 €
Erneuerung der Garagentore zur sicheren Unterbringung von Fördersatz: 45% Pflegegeräten Zuschuss: 2.400 € Verw.Nachweis: 09.09.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 1.800 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 600 €
575_23 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 16.04.2021 Kosten: 28.370 €
Umrüstung Flutlicht auf LED Antrag BLSV: zuwendungsfähig: 25.700 €
Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage mit vier Maste auf LED, Gen. BLSV: 24.01.2022 Fördersatz: 45% dimmbar und inkl. Blendschutz-Vorrichtung. Im Zuge der Umrüstung erfolgt eine Prüfung der Standsicherheit bestehender Maste. Bewillig. BLSV: Zuschuss: 11.550 € Verw.Nachweis: 08.12.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 8.600 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 2.950 €
575_38 TSV Südwest Nürnberg e.V. Antrag SpS: 28.02.2022 Kosten: 15.048 €
Toilettensanierung zuwendungsfähig: 5.223 €
Erneuerung der Toiletten im Vereinsheim Fördersatz: 45%
Zuschuss: 2.350 € Verw.Nachweis: 15.08.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.350 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
580_41 TV Glaishammer 1862 e.V. Antrag SpS: 13.07.2021 Kosten: 9.799 €
Anschaffung Rasentraktor zuwendungsfähig: 9.799 €
Anschaffung eines Mähtraktors zur Pflege der Sportplätze. Das Fördersatz: 50% Altgerät ist in die Jahre gekommen und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich. Zuschuss: 4.900 € Verw.Nachweis: 31.08.2021 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 4.900 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
591_34 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 10.11.2021 Kosten: 9.252 €
Kanalsanierung zuwendungsfähig: 9.252 €
Kanalsanierung Entwässerungskanal Fördersatz: 45%
Zuschuss: 4.150 € Verw.Nachweis: 25.07.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 4.150 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
591_35 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 15.02.2022 Kosten: 9.439 €
Erneuerung Wegebeleuchtung Sportgelände zuwendungsfähig: 9.303 €
Sanierung/ Instandhaltung der Beleuchtungsanlage auf dem Fördersatz: 45% Sportgelände (Wege von der Umkleide zum Sportgelände) Zuschuss: 4.200 € Verw.Nachweis: 13.10.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 4.200 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
591_44 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 22.06.2022 Kosten: 5.153 €
Holzhäcksler zuwendungsfähig: 5.084 €
Der Häcksler wird benötigt zum häckseln großer Mengen Strauch-, Fördersatz: 50% Baum-, Totholzabschnitten zur Sicherung des Vereins- und Sportgeländes. Gehäckseltes Holz wird als Mull zur Wiederanpflanzung oder als Zuschuss: 2.550 € Belag für Gehwege benutzt. Verw.Nachweis: 17.11.2022 bisher bewilligt: 0 €
neu zu bewilligender Zuschuss: 2.550 €
Restzuschuss nach neuer Bewilligung: 0 €
Summe: 617.700 €
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 10.03.2023 öffentlich Beschluss
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Arbeit
Betreff:
Metropolmarathon Fürth-Nürnberg: aktualisierte Finanzplanung
Sachverhalt (kurz):
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Metropolmarathons Fürth-Nürnberg haben sich durch diverse Einflussfaktoren verändert, die entsprechende Auswirkungen auf die Finanzierung der Veranstatlung haben. Ging man im Mai 2022 noch davon aus, dass der Marathon annähernd kostendeckend veranstaltet werden kann, so ist aktuell von einem Defizit in Höhe von 113.000 EURO (545.000 EURO Ausgaben und 432.000 EURO Einnahmen) auszugehen, das jeweils zur Hälfte von den Städten Nürnberg und Fürth zu decken ist.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die notwendigen Mittel müssen für den HH 24 nach Beschlusslage angemeldet werden; Begründung s. Entscheidungsvorlage.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
Die Sportkommission begrüßt das Konzept des städteübergreifenden Metropolmarathons und empfiehlt die gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in den Jahren 2024 und 2025 durch die Städte Fürth und Nürnberg. Das notwendige Budget für die Veranstaltung und für die Vergabe von Aufgaben an externe Dienstleister (Ausgaben in Höhe von 272.500 EURO pro Kommune und Einnahmen in Höhe von 216.000 EURO pro Kommune) wird jeweils in den Haushalten der Jahre 2024 und 2025 der Stadt Nürnberg eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission vom 10.03.2023 wird zum Beschluss erhoben.
TOP 5.1
Metropolmarathon Fürth-Nürnberg
Gemeinsame Durchführung 2024 und 2025: Aktualisierte Finanzplanung
Am 16. Juni 2024 soll der Metropolmarathon erstmalig die beiden Städte Fürth und Nürnberg läuferisch verbinden, (siehe Beschluss im Ältestenrat und Finanzausschuss am 18.05.2022.) Seit 2007 fand die Veranstaltung ausschließlich in Fürth statt.
Neben der Schaffung einer Sportveranstaltung für die Metropolregion und der Stärkung des freundschaftlichen Verhältnisses der Nachbarstädte sollen durch die Zusammenarbeit die Strahlkraft der Veranstaltung noch weiter erhöht und so die Teilnahmezahlen sowie die Reichweite gesteigert werden. In Vorbereitung auf die gemeinsame Veranstaltung wurde hierfür zwischenzeitlich die kommunale Arbeitsgemeinschaft „Metropolmarathon Fürth-Nürnberg“ (ARGE) zwischen den Kommunen gegründet.
Es wird für die Veranstaltung mit ca. 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, 1.300 Helferinnen und Helfern sowie zwischen 10.000 und 20.000 Besucherinnen und Besuchern gerechnet. Die Teilnehmenden messen sich in verschiedenen Läufen wie z. B. dem Marathon, dem Halbmarathon und dem 10-km-Lauf. Außerdem wird neben dem Kinderlauf am Samstag in Fürth, neu der Schülermarathon (ab 5. Klasse) eingeführt.
Ursprünglich war die Premiere des Events bereits für Juni 2023 geplant, allerdings wurde nach gemeinsamer Absprache in der ARGE eine Verschiebung des Termins um ein Jahr auf Juni 2024 beschlossen. Ausschlaggebend dafür waren weitere Großveranstaltungen, die bereits für den Juni 2023 geplant sind. (Evangelischer Kirchentag in Nürnberg, sowie Programm Host Town“ für die Special Olympics in Nürnberg und Fürth, beide Veranstaltungen im Juni 2023). Für eine optimale Vorbereitung und eine gelungene Laufveranstaltung sollte sich deshalb ein Jahr mehr Zeit genommen werden.
Neue finanzielle Rahmenbedingungen
Der Marathon 2022 in Fürth hat gezeigt, dass sich Großsportveranstaltungen finanziell nicht mehr verlässlich planen lassen. Dies hat damit zu tun, dass Marktteilnehmer und Dienstleister durch die Corona-Pandemie aus dem Markt ausgeschieden sind und sich damit das Angebot verknappt hat, was zu stark steigenden Preisen führt. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Inflation mit einer Inflationsrate von über 7%. Deshalb musste bereits die Veranstaltung in Fürth (Juni 2022) mit einem größeren Defizit (> 100.000 EURO) abschließen.
Diese veränderten Rahmenbedingungen haben die Verwaltung dazu veranlasst, aktualisierte Szenarien zu entwickeln, um die zu erwartende finanzielle Belastung der beiden Kommunen besser einschätzen zu können. Für das Jahr 2024 ergeben sich drei Szenarien:
- Negatives Szenario (die Rahmenbedingungen verschlechtern sich in der Zukunft/ Sponsoren sind sehr zurückhaltend) Defizit: bis zu 250.000 EURO (für beide Kommunen) 2. Trendszenario (Rahmenbedingungen sind stabil/ erwartete Sponsoren werden gefunden) Ausgaben: 545.000 EURO Einnahmen: 432.000 EURO Defizit: 113.000 EURO (für beide Kommunen) 3. Positives Szenario (deutlich verbesserte Rahmenbedingungen zu den Vorjahren/ sehr guter Absatz der Sponsorenpakete – eher unrealistisch)
Defizit: nahezu kostendeckend
Aus heutiger Sicht kristallisiert sich das Trendszenario als wahrscheinlichstes Szenario.
Empfehlungsvorschlag
Die Sportkommission begrüßt das Konzept des städteübergreifenden Metropolmarathons und empfiehlt die gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in den Jahren 2024 und 2025 durch die Städte Fürth und Nürnberg. Das notwendige Budget für die Veranstaltung und für die Vergabe von Aufgaben an externe Dienstleister (Ausgaben in Höhe von 272.500 EURO pro Kommune und Einnahmen in Höhe von 216.000 EURO pro Kommune) wird jeweils in den Haushalten der Jahre 2024 und 2025 der Stadt Nürnberg eingeplant.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sportkommission 10.03.2023 öffentlich Empfehlung
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 24.05.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Arbeit
Betreff: Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände; Verteilung der Haushaltsmittel auf die
Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze
Anlagen: 8_1_Zuschüsse_Entscheidungsvorlage 8_2_Zuschüsse_Sachverhalt 8_3_Zuschüsse_Fördersätze 8_4_Zuschüsse_Ausnahmen
Sachverhalt (kurz):
Nach Nr. 1.3 der Sportförderrichtlinien (SpR) beschließt der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) auf Empfehlung der Sportkommission zu Beginn des Jahres über die Verteilung der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Sportfördermittel auf die Förderungsarten sowie über die Festlegung der Fördersätze. Die Einzelbewilligungen im Rahmen dieser Festlegung erteilt der SportService Nürnberg. Insgesamt stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2023 für Zuschüsse an Vereine und Verbände rund 2,97 Mio. EUR zur Verfügung.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 2.971.289 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die bezuschussten Vereine mit ihren Mitgliedern bilden die Vielfalt der Nürnberger Bevölkerung ab. Der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung fördert explizit auch inklusiven Sport und Seniorensport.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die Zuschüsse werden wie in Anlage 8.1 vorgeschlagener Höhe und Verteilung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission vom 10.03.2023 wird zum Beschluss erhoben.
Entscheidungsvorlage Anlage 8.1
Nach Nr. 1.3 der Sportförderrichtlinien (SpR) beschließt der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) auf Empfehlung der Sportkommission zu Beginn des Jahres über die Verteilung der vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Sportfördermittel auf die Förderungsarten sowie über die Festlegung der Fördersätze. Die Einzelbewilligungen im Rahmen dieser Festlegung erteilt der SportService Nürnberg.
Insgesamt stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2023 für Zuschüsse an Vereine und Verbände rund 2,97 Mio. EUR zur Verfügung.
1. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände 2.971.289 EUR
Die Stadt Nürnberg unterstützt förderfähige Sportvereine im Rahmen der Sportförderung unter anderem durch direkte Bezuschussung im Bereich der Förderpositionen Betriebszuschuss, Investitionszuschuss und Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen. Die Förderfähigkeit eines Sportvereins bestimmt sich dabei nach den in den städtischen Sportförderrichtlinien verankerten Förderungsvoraussetzungen.
1.1 Betriebszuschuss 1.437.289 EUR
Die im Haushalt 2022 für Zuschüsse an Vereine zur Verfügung stehenden Mittel werden für die in den Sportförderrichtlinien aufgeführten Förderungszwecke voraussichtlich in folgender Höhe benötigt, wobei die tatsächlichen Ausgaben abhängig sind von den Berechnungsmerkmalen und den eingereichten Anträgen:
1.1.1 Mitgliederzuschuss 41.000 EUR Zuschuss je Mitglied 0,70 EUR, aber nur, wenn der Verein Sportanlagen unterhält und über einen Jugendanteil von mind. 20 % verfügt
1.1.2 Jugendzuschuss 84.000 EUR Fördersatz pro jugendlichem Mitglied bei einem Jugendlichenanteil: von 0,01 % - 10 % 1,50 EUR von 10,01 % - 20 % 1,75 EUR von 20,01 % - 30 % 2,50 EUR über 30 % 3,50 EUR
1.1.3 Unterhaltszuschuss 874.000 EUR Fördersätze siehe Anlage 1.3 Bei Spielfeldern in Freisportanlagen gilt das Linienmaß für die Berechnung der Spielfeldgröße
1.1.4 Übungsleiterzuschuss 394.000 EUR Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter Übungsleiterlizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Summe der anerkannten und gewichteten Übungsleiterlizenzen für die nach den städtischen Kriterien förderungsfähigen Vereine geteilt.
1.1.5 Fahrtkostenzuschuss 25.000 EUR Fördersatz 0,03 EUR je km und Teilnehmenden
1.1.6 Jubiläumszuschuss 6.500 EUR Fördersatz 10 EUR je Jahr des Bestehens, höchstens 1.500 EUR
1.1.7 Veranstaltungszuschuss 2.000 EUR
1.1.8 Stadtmeisterschaften 0 EUR
-
2 -
-
2 -
1.1.9 Projektförderung und Beratungsleistungen 5.189 EUR
1.1.10 Sonstige Zuschüsse 5.600 EUR
-
BVSV Nürnberg 2.600 EUR
-
Boxclub 1. FCN 1.200 EUR
-
- FCN Handball 1.800 EUR
1.2 Zuschuss an Verbände 13.000 EUR
Der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, erhält für seine Arbeit, unter anderem die Herausgabe der Monatszeitschrift „Sport in Nürnberg", für die Vorbereitung und Durchführung der Sportabzeichenabnahme, für Lehrgangsarbeit sowie für den Geschäftsstellenbetrieb einen Zuschuss aus Sportfördermitteln als Institutionelle Förderung.
1.3 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung 210.000 EUR
Im Rahmen des Sonderzuschusses zur Vereinsentwicklung können Maßnahmen zur strategischen Weiterentwicklung des Vereins (z. B. Personalkostenzuschuss, Anschubfinanzierung für Projekte, Beratungsleistungen) sowie Maßnahmen zur Förderung des inklusiven Sports und des Seniorensports gefördert werden. Auch zur Prävention von Krisensituationen kann in Einzelfällen durch den Sonderzuschuss unterstützt werden.
1.4 Investitionszuschuss 1.063.000 EUR
Maßnahmen der Bestandssicherung und Bestandserweiterung werden mit 45 % und die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Kontext einer Fusion oder bei gemeinsamer Nutzung kann ein um 10%-Punkte, im Katastrophenfall ein um bis zu 20%-Punkte erhöhter Fördersatz bewilligt werden. Der Planansatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro reduziert sich im Jahr 2023 um eine Kürzung der des investiven Zuschussanteiles in Höhe von 37.000 Euro.
1.5 Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen (Bäderzuschuss) 248.000 EUR
Förderung von 60 % der den Vereinen in Rechnung gestellten Kosten für die Nutzung der städtischen Bäder sowie für die Nutzung von Bädern in Nürnberg, in die Vereine aufgrund von Engpässen in städtischen Bädern ausweichen müssen.
2. Befreiung von Förderungsvoraussetzungen
siehe Liste der Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen (Anlage 4.4)
3. Gültigkeit der Förderungsvoraussetzungen
Die Förderungsvoraussetzungen müssen für den gesamten Zeitraum gelten, für den ein Zuschuss gewährt wird.
Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände
Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze
1. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände
Insgesamt stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2023 für Zuschüsse an Vereine und Verbände insgesamt rund 2,97 Mio. EUR zur Verfügung.
1.1 Betriebszuschuss
Zur Förderung des Sportbetriebs stehen für die Nürnberger Sportvereine in 2023 insgesamt Betriebszuschüsse in Höhe von 1.437.289 EUR bereit.
1.1.1 Mitgliederzuschuss
Nach Nr. 3.1.1 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes Mitglied. Er kann begrenzt werden auf Vereine, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diesen Zuschuss erhalten nur Vereine, die eigene Sportanlagen besitzen und mindestens 20 % jugendliche Mitglieder haben. Jugendliche Mitglieder sind solche, die am Jahresanfang das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Fördersatz beträgt 0,70 EUR pro Mitglied.
Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine zum Stichtag 01.01. des Förderjahres an die Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB), wenn sie diesen angehören, ansonsten die Meldung an den SportService Nürnberg über den von allen Vereinen einzureichenden Berichtsbogen. In den Jahren 2021 und 2022, in welchen der organisierte Sportbetrieb aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen nicht vollumfänglich möglich war und dies mit Mitgliederkündigungen einherging, war eine geringere Mitgliederzahl als in den Vorjahren zu verzeichnen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der förderungsfähigen Mitglieder wieder stabilisiert, daher wird das Jahr 2020 als Referenzjahr herangezogen und für das Jahr 2023 ein Betrag von
41.000 EUR
veranschlagt. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 42.051 EUR 2020: 40.891 EUR 2018: 40.275 EUR 2021: 36.709 EUR 2019: 41.226 EUR 2022: 36.485 EUR
1.1.2 Jugendzuschuss
Nach Nr. 3.1.2 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes jugendliche Mitglied. Der Zuschuss wird wie bisher gestaffelt nach dem Anteil der Jugendlichen (unter 18 Jahren) an der Gesamtmitgliederzahl. Der Fördersatz beträgt bei einem Jugendanteil von
-
bis 10 % 1,50 EUR
-
von 10,01 % - 20 % 1,75 EUR
-
von 20,01 % - 30 % 2,50 EUR
-
über 30 % 3,50 EUR
pro jugendlichem Mitglied. Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine an die Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB), wenn sie diesen angehören, sonst die Meldung an den SportService Nürnberg über den von allen Vereinen einzureichenden Berichtsbogen.
Die Ausgaben für diese Zuschussart lagen in den letzten beiden Jahren 2021 und 2022 aufgrund der Corona-Pandemie und den negativen Auswirkungen auf die Mitgliederentwicklung, insbesondere im Kinder- und Jugendalter, deutlich niedriger als in den Vorjahren. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass sich die Mitgliederzahlen wieder stabilisieren und an den Wert im Jahr 2020 annähern, sodass ein Betrag von
84.000 EUR
eingeplant wird. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 82.496 EUR 2020: 85.102 EUR 2018: 81.968 EUR 2021: 74.079 EUR 2019: 84.448 EUR 2022: 76.627 EUR
1.1.3 Unterhaltszuschuss
Nach Nr. 3.1.3 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine, die eigene Sportanlagen betreiben und unterhalten, einen Zuschuss, der sich an der Zahl und der Größe der Sportanlagen orientiert. Sportanlagen, die sich außerhalb des Stadtgebiets befinden, werden nur gefördert, wenn mindestens 50 % der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben.
Die Fördersätze für den Unterhaltszuschuss sind in der Anlage 8.3 dargestellt. Berechnungsgrundlage sind die beim SportService Nürnberg vorliegenden Informationen über den Sportstättenbestand der Vereine.
Neu in die Liste der Fördersätze aufgenommen wurden die Dirtbikeanlage des Post Sportvereins Nürnberg, die im Laufe des vergangenen Jahres neu hinzugekommen ist und relevante Betriebskostenaufwendungen erzeugt. Für diese Anlage ist ab dem ersten Jahr des ganzjährigen Betriebes in 2023 eine Förderung aus dem Unterhaltszuschuss gemäß Sportförderrichtlinien vorzusehen. Auf Basis vorliegender Betriebskostenaufstellungen der Vereine wird analog der bestehenden Fördersätze ein Fördersatz von etwa 10% vorgeschlagen. Dies entspricht 4.400 Euro für die Dirtbikeanlage. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass weitere Vereinsanlagen neu hinzukommen, für die es bereits einen definierten Fördersatz gibt. Insgesamt wird also eine Zunahme des Mittelbedarfs innerhalb dieser Förderposition erwartet, die durch Umschichtungen aus vorhandenen Mitteln bei SpS für Betriebszuschüsse gedeckt werden muss.
Unter Zugrundelegung der Fördersätze werden in 2023 Mittel in Höhe von
874.000 EUR
benötigt.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 849.518 EUR 2020: 872.453 EUR 2018: 849.287 EUR 2021: 865.200 EUR 2019: 864.966 EUR 2022: 866.866 EUR zzgl. 100.183 EUR
Seit der letzten Erhöhung der zur Förderung des Unterhalts und des Betriebs von Vereinssportanlagen bereitstehenden Zuschussmittel im Jahr 2012 (Erhöhung um 85.000 EUR) wurden bis zum Jahr 2018 durchschnittlich 850.000 EUR pro Jahr für diese Zuschussart an die Nürnberger Vereine ausgeschüttet.
Im Jahr 2019 stiegen die Ausgaben aus verschiedenen Gründen an. Für die von der Stadt Nürnberg übernommenen Sportanlagen erhalten drei Vereine einen erhöhten Betriebszuschuss in Höhe von insgesamt 14.287 EUR. Hierfür stand bisher schon an anderer Stelle Budget bereit. Durch eine Mittelumschichtung im Jahr 2019 kann der Zuschuss nun im Zuge der regulären Auszahlung der Betriebszuschüsse ausgezahlt werden. Im Jahr 2019 stiegen somit sowohl der Haushaltsansatz als auch die Ausgaben im Unterhaltszuschuss um diesen Betrag an. Darüber hinaus sind in den Jahren 2019 und 2020 neue vereinseigene Sportanlagen hinzugekommen, beispielsweise durch Neubau oder Umgestaltung von Vereinssportanlagen oder durch Fusion, die zu erhöhten Ausgaben führten.
Im Jahr 2021 lagen die Ausgaben in dieser Zuschussart niedriger als in den Vorjahren, da der Betrieb einzelner Vereinssportanlagen bzw. -sportanlagenteilen dauerhaft eingestellt wurde (z. B. zwei Räumlichkeiten des Ballettförderzentrums, reduzierte Anzahl betriebsfähiger Schießstände der Hauptschützengesellschaft). Zudem waren Sportanlagen durch Nutzungsumwandlung und geringeren Betriebskosten einer anderen Förderkategorie zuzuordnen (z. B. Umwandlung Rasenzu Hartplatz). Im Laufe des Jahres 2021 und 2022 kamen jedoch auch Sportanlagen hinzu, die sich auf die Förderung der Folgejahre auswirken (oben beschrieben).
Mit Ausnahme einer Erhöhung der Fördersätze für vereinseigene Sportanlagen mit hoher Energiekostenintensität (gedeckte Sportstätten und Bäder) im Jahr 2013, die durch interne Umschichtung aufgrund des Rückgangs der Zahl förderfähiger Vereine als Folge der geänderten Sportförderrichtlinien finanziert werden konnte, wurden die Fördersätze seitdem konstant gehalten.
Im Jahr 2022 wurden einmalig zusätzlich 100.000 EUR als Energiekostenzuschuss für besitzende Vereine bereitgestellt und ausgezahlt.
1.1.4 Übungsleiterzuschuss
Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je anerkannter Übungsleiterlizenz. Dabei wird auf die Feststellungen im Rahmen des staatlichen Zuwendungsverfahrens (sog. „Vereinspauschale“) zurückgegriffen. Der Vollzug der staatlichen Förderung wird auf der Grundlage von Abschnitt B der staatlichen Sportförderrichtlinien vom SportService als Kreisverwaltungsbehörde abgewickelt. Ein gesonderter Antrag für den städtischen Zuschuss ist nicht erforderlich.
Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter Lizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Summe der anerkannten und gewichteten Übungsleiterlizenzen (1 Punkt pro Voll- Lizenz, 0,5 Punkte pro Zusatzlizenz) für die nach den städtischen Kriterien förderungsfähigen Vereine geteilt. Für Tätigkeiten in Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport nach 1, Sport in Schule und Verein“ (SAGs) werden Übungsleiterlizenzen zusätzlich gewichtet (0,25 Punkte für einstündige SAGs, 0,5 Punkte für zweistündige SAGs). Grundlage hierfür bilden die von der Landesstelle für den Schulsport (LASPO) übermittelten Daten zu durchgeführten SAGs. Im Jahr 2022 lag der Fördersatz für eine vollwertige Übungsleitungslizenz bei 204,17 EUR (dabei handelt es sich um eine pauschale Förderung pro Jahr).
Für die Übungsleiterförderung 2023 stehen
394.000 EUR
zur Verfügung.
In 2022 standen einmalig Sondermittel in Höhe von rund 100.000 Euro zur Verfügung, die als Unterstützung an alle besitzenden Vereine aufgrund gestiegener Energiekosten verteilt wurden.
Durch die Zunahme der Lizenzen bei annähernd gleichbleibendem Budget sinkt der Wert pro Lizenz seit einigen Jahren kontinuierlich. Zum Vergleich: der Fördersatz lag im Jahr 2006 noch bei 261 Euro und im Jahr 2014 bei 225 Euro pro Volllizenz.
1.1.5 Fahrtkostenzuschuss
Nach Nr. 3.1.5 SpR können Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.3 SpR erfüllen, Zuschüsse für Fahrtkosten erhalten. Die Zuschüsse werden gewährt für Fahrtkosten zu deutschen Meisterschaften und zu Wettkämpfen von Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ihres Sportfachverbandes bzw. der höchsten Jugendklasse der jeweiligen Altersstufe. Der Fördersatz beträgt 0,03 EUR pro km.
Für 2023 stehen für diesen Zweck
25.000 EUR
zur Verfügung. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 26.253 EUR 2020: 22.337 EUR 2018: 25.734 EUR 2021: 11.272 EUR 2019: 28.421 EUR 2022: 22.911 EUR
Der Zuschuss wird auf Antrag vom SportService Nürnberg gewährt. Anträge für Wettkämpfe, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Den Fahrtkostenzuschuss können mit Aktualisierung der Sportförderrichtlinien zum 31.12.2018 auch Sportvereine erhalten, die nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllen (Gemeinnützigkeit muss nach wie vor gewährleistet sein). Ohnehin kann nur in den Genuss des Fahrtkostenzuschusses kommen, wer die Stadt Nürnberg durch sportliche Leistung auf höchstem nationalen Niveau repräsentiert. Die sportliche Leistung soll an dieser Stelle ausschlaggebend für eine Förderung sein.
1.1.6 Jubiläumszuschuss
Nach Nr. 3.1.6 SpR erhalten Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.4 SpR erfüllen, für Jubiläumsveranstaltungen im 25-jährigen Turnus (25 Jahre, 50 Jahre usw.) einen Zuschuss, dessen Höhe von der Sportkommission festgesetzt wird. Der Zuschuss sollte wie bisher 10 EUR für jedes Jahr des Bestehens eines Sportvereins betragen und generell auf höchstens 1.500 EUR begrenzt werden.
Im Jahr 2023 stehen nach oben genannten Kriterien nachfolgende Jubiläen an, für die ein Zuschuss in Höhe von insgesamt
6.500 EUR
veranschlagt werden soll.
| Verein | Gründung | Jubiläum | |||
|---|---|---|---|---|---|
| ATV 1873 Frankonia Nbg | 1873 | 150 | |||
| Schachclub Noris-Tarrasch 1873 e.V. Nürnberg | 1873 | 150 | |||
| CVJM Nürnberg e.V. | 1898 | 125 | |||
| DJK Nürnberg-Eibach e. V. | 1923 | 100 | |||
| Sportfreunde Großgründlach e.V. | 1948 | 75 | |||
| Art of Dart Nürnberg | 1998 | 25 | |||
| Sport-Schützen-Vereinigung Worzeldorf e.V. | 1998 | 25 |
Der Zuschuss wird in der Regel anlässlich der Jubiläumsfeier überreicht. Sollte die Durchführung der Jubiläumsfeier im laufenden Jahr aufgrund von Restriktionen oder besonderen Gründen nicht möglich sein und ins Folgejahr verschoben werden müssen, kann der Zuschuss dennoch im eingeplanten Förderjahr ausgezahlt werden.
1.1.7 Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen von förderungsfähigen Sportvereinen und Sportverbänden, die über den regelmäßigen Spielbetrieb hinausgehen, können durch Zuschüsse zu den Veranstaltungskosten, durch unentgeltliche Überlassung städtischer Sportstätten (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie durch die anteilige Förderung für die Beschaffung von Ehrenpreisen gefördert werden. Um wirklich herausragende Großsportveranstaltungen nach Nürnberg zu holen, bedarf es aber eines Stadtratsbeschlusses im Einzelfall, bei dem auch über die Mittelbereitstellung entschieden werden muss.
Nach den eingeschränkten Möglichkeiten des Sportbetriebes in den Pandemiejahren 2020 und 2021 wird für das Jahr 2022 wieder von mehr Veranstaltungen ausgegangen. Für Zuschüsse zu Sportveranstaltungen und die Beschaffung von Ehrenpreisen werden daher
2.000 EUR
eingeplant.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür:
2017: 1.907 EUR 2020: 0 EUR 2018: 3.170 EUR 2021: 0 EUR 2019: 3.750 EUR 2022: 425 EUR
1.1.8 Stadtmeisterschaften
Nach Nr. 3.1.8 SpR stellt die Stadt Nürnberg für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeisterschaften kostenlos die städtischen Sportanlagen (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie Urkunden und Medaillen zur Verfügung. Bei Sportarten, für die bei der Durchführung der Stadtmeisterschaften besondere Kosten anfallen (Miete, Fahrtkosten) kann darüber hinaus auch ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.
Der Bestand an Plaketten und Medaillen konnte in den vergangenen Jahren aus Restmitteln kontinuierlich aufgestockt werden, sodass für 2022 ausreichend Kontingent vorhanden ist. Deshalb muss hier in diesem Jahr kein Betrag vorgehalten werden.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 9.135 EUR 2020: 229 EUR 2018: 8.244 EUR 2021: 9.318 EUR 2019: 0 EUR 2022: 1.500 EUR
1.1.9 Projektförderung und Beratungsleistungen
Die gezielte zusätzliche Förderung von Vereinen mit eigenen Sportstätten verbessert zwar den Status quo, dient aber nicht primär der Weiterentwicklung der Vereine im Sinne der Zukunftsfähigkeit. Aus diesem Grund werden nach Nr. 3.1.9 SpR Mittel zur Unterstützung einer strategisch nachhaltigen Vereinsentwicklung bereitgestellt.
Um Sportvereine zukunftsfähig zu gestalten, ist in der Regel eine gewisse Innovationsfähigkeit der Vereine gefordert. Aufgrund dessen gibt es im Rahmen der Vereinsentwicklung die Möglichkeit zur Förderung von Aktivitäten und innovativen Projekten von Sportvereinen unter anderem in den Bereichen Integration, Gesundheits-, Behinderten-, Senioren- und Nachwuchsleistungssport.
An dieser Stelle wurde darüber hinaus eine Fördermöglichkeit für Projekte im Sinne einer vereinsübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg geschaffen. Daneben können im Rahmen dieser Fördermöglichkeit auch Beratungsangebote für Vereine, bspw. zur strategischen Vereinsentwicklung oder Energieeffizienz von Sportanlagen, ins Leben gerufen bzw. finanziert werden.
Von dieser Fördermöglichkeit hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Vereinen profitiert. Für entsprechende Maßnahmen im Sinne einer positiven und nachhaltigen Entwicklung der Sportvereine sollen in 2023 aus den genannten Gründen
5.189 EUR
bereitgestellt werden.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür:
2017: 9.769 EUR 2020: 4.000 EUR 2018: 16.705 EUR 2021: 4.678 EUR 2019: 4.418 EUR 2022: 9.493 EUR
Daneben gibt es mit dem Sonderzuschuss Vereinsentwicklung (siehe 1.3) eine weitere Fördermöglichkeit für Maßnahmen der strategischen Vereinsentwicklung.
1.1.10 Sonstige Zuschüsse
Der Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e.V. erhält zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports einen jährlichen Zuschuss. Für 2023 wird wie im Vorjahr ein Zuschuss von 2.600 EUR vorgeschlagen.
Die Teilvereine des 1. FCN müssen sich an den Kosten für die beim 1. FCN (Fußball) verbliebene Sporthalle beteiligen. Der Anteil der einzelnen Vereine richtet sich nach den Nutzungszeiten und orientiert sich an den Entgelten, die die Stadt für die Nutzung städtischer Sporthallen verlangt. Die beiden Vereine mit den weitaus meisten Nutzungszeiten, der Box-Club 1. FCN und der 1. FCN Handball 2009 (Nachfolgeverein des 1. FCN Handball) sind nicht in der Lage, die relativ hohen Kosten alleine zu tragen. Es wird daher vorgeschlagen, ihnen wie in den Vorjahren einen
Sonderzuschuss zu bewilligen. Für 2023 sind analog zum Vorjahr folgende Zuschüsse vorgesehen: 1.200 EUR für den Box-Club 1. FCN und 1.800 EUR für den 1. FCN Handball 2009.
1.2 Zuschuss an Verbände
Der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, erhält für seine Arbeit, u. a. die Herausgabe der Monatszeitschrift „Sport in Nürnberg", die Durchführung und Abnahme von Sportabzeichen sowie für Lehrgangs- und Schulungsarbeit seit Jahren einen Zuschuss aus Sportfördermitteln. Im Jahr 2019 wurde der Zuschuss um 5.000 EUR auf insgesamt 13.000 EUR erhöht, um dem Verband auch personell einen effektiven Geschäftsstellenbetrieb zu ermöglichen. Für 2023 ist analog zum Vorjahr ein Zuschuss in Höhe von 13.000 EUR als institutionelle Förderung vorgesehen.
1.3 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung
Im Haushaltsjahr 2023 steht ein Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen für Sportvereine der Stadt Nürnberg in Höhe von
210.000 EUR
zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Förderung des Sonderzuschusses liegt auf der Qualität der Vereinsarbeit. Außerdem sollen Anreize dort gesetzt werden, wo sie im Hinblick auf anzustrebende Fusionen und Kooperationen sinnvoll sind. Im Einzelnen verteilen sich die Unterstützungsleistungen auf folgende Bereiche:
- Vereinsberatung: Beim SportService ist seit Mai 2016 eine zusätzliche Stelle zur Betreu-
ung der Sportvereine eingerichtet. Darüber hinaus werden Beratungsleistungen externer Experten zur strategischen Ausrichtung eines Vereins mit einem Fördersatz von bis zu 75 % unterstützt.
- Personalqualität: Zur Erhöhung der Hauptamtlichkeitsquote und damit zur Entlastung eh-
renamtlicher Vorstände kann Sportvereinen, die erstmals mit einer hauptamtlichen Kraft in der Vereinsverwaltung arbeiten oder die Arbeitszeit der hauptamtlichen Kräfte signifikant erhöhen, ein Personalkostenzuschuss gewährt werden. Bei Kooperationen oder Fusionen von Vereinen ist ein erhöhter Personalkostenzuschuss möglich. Um auch das Ehrenamt zu stärken, kann die Ausbildung lizensierter Vereinsmanager mit 50 % der Lehrgangskosten bezuschusst werden.
- Zukunftsfähigkeit: Bei Fusionen von Sportvereinen kann ein Sonderzuschuss gewährt
werden. Zusätzlich kann zur Initiierung zukunftsorientierter Vereinsprojekte, die über den regulären Vereinsbetrieb hinausgehen, eine Anschubfinanzierung aus Zuschussmitteln erfolgen.
- Krisenintervention: Zur Prävention von Krisensituationen kann ein Sonderzuschuss dann
gezahlt werden, wenn sich der Verein unverhältnismäßigen oder unvorhersehbaren Aufgaben und Ausgaben, die er nicht selbst verschuldet hat, gegenübersieht. Dabei kann es sich auch um einen existenzbedrohenden Schaden durch Auswirkungen der Corona-Pandemie handeln.
- Bezuschussung von Großgeräten: Geräte und Materialien, die einmalig angeschafft und
regelmäßig für überregional bedeutsame Veranstaltungen (z. B. Deutsche Meisterschaften, Länderspiele, Wettkämpfe auf überregionaler Ebene, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen) verwendet werden, können ggfs. mit einem Sonderzuschuss gefördert werden.
- Inklusion und Senioren: Für bestimmte Ausbildungslehrgänge in diesen Bereichen kann
ein Zuschuss gewährt werden. Zudem ist für den inklusiven Sport eine Förderung von speziellen Baumaßnahmen und ein Zuschuss für die Anschaffung benötigter Materialien möglich. Im Bereich Seniorensport können Vereine einen einmaligen Zuschuss für den Erwerb des Qualitätssiegels „Seniorenfreundlicher Verein“ erhalten. Auch bestimmte Maßnahmen der indirekten Vereinsunterstützung können gefördert werden.
1.4 Investitionszuschuss
Förderungsfähige Sportvereine können Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen erhalten. Für Maßnahmen der Bestandserweiterung und Bestandssicherung gilt ein Fördersatz von 45 %. Die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen wird mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Kontext einer Fusion oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte bzw. eines Pflegegerätes kann ein um 10%-Punkte, im anerkannten Katastrophenfall ein um bis zu 20%-Punkte erhöhter Fördersatz bewilligt werden.
Der Planansatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro reduziert sich im Jahr 2023 um eine Kürzung der des investiven Zuschussanteiles in Höhe von 37.000 Euro. Insgesamt stehen im Haushalt 2023 für Investitionszuschüsse
1.063.000 EUR
zur Verfügung.
Durch die Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionszuschüsse von bislang 550.000 Euro auf 1.100.000 Euro seit dem Jahr 2019 konnte die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung der ersten Zuschussrate begrenzt werden. Im Jahr 2022 ist das Budget zum zweiten Jahr in Folge bereits mit den Auszahlungen in der ersten Sitzung der Sportkommission vollständig ausgeschöpft. In 2023 scheint sich dieser Trend des sehr früh ausgeschöpften Budgets wieder etwas zu stabilisieren. Nach Auszahlung der vorgeschlagenen Bewilligungen im Investitionszuschuss (s. separater TOP Investitionszuschüsse) sind noch Restmittel vorhanden, die in der darauffolgenden Sportkommissionssitzung im Sommer verteilt werden können. Ob sich dieser Trend weiter fortsetzen wird, muss weiterhin beobachtet werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Großbauprojekte von Vereinen bereits in der Planung sind, für die nach Sportförderrichtlinien Zuschüsse zur Investition vorzusehen sind, die das jährlich zur Verfügung stehende Budget von 1,1 Mio. Euro über Jahre hinweg im Voraus binden würden, sofern keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit gefunden wird. Ziel sollte es weiterhin sein, diese Großbauprojekte außerhalb des bei SpS veranschlagten Budgets für Investitionszuschüsse zu fördern, wie dies bereits bei der Fuchslochwelle und dem Wiederaufbau des Yachtclubs Nürnberg durch Stadtratsbeschluss entschieden wurde.
1.5 Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen (Bäderzuschuss)
Förderungsfähige Sportverbände und Sportvereine zahlen ermäßigte Gebühren für die Nutzung der städtischen Freisportanlagen sowie ermäßigte Entgelte für die Nutzung der städtischen Sporthallen für sportliche Zwecke.
Für die Nutzung der städtischen Bäder für sportliche Zwecke erhalten förderungsfähige Sportverbände und förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss aus Sportförderungsmitteln, der vom SportService direkt mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad verrechnet wird. Vereine, die aufgrund
von Engpässen in städtischen Bädern auf andere Bäder in Nürnberg ausweichen müssen, um ihren Schwimmsportbetrieb im erforderlichen Umfang durchführen zu können, erhalten zu den Mietkosten ebenfalls einen Zuschuss, bezogen auf vergleichbare Gebühren der städtischen Bäder.
Im Jahr 2023 stehen für Bäderzuschüsse
248.000 EUR
zur Verfügung.
Aufgrund der pandemiebedingten Nutzungseinschränkungen im Vereins- und Bäderbetrieb stehen aus dem Vorjahr noch Restmittel in Höhe von rund 88.000 Euro zur Verfügung und erhöhen damit den Budgetansatz des Bäderzuschusses auf insgesamt 336.000 Euro. Die letzte Gebührenerhöhung durch NüBad in einer Größenordnung von rund 2 % für Vereinsnutzungen erfolgte im Mai 2022, eine weitere Erhöhung für das Jahr 2023 ist nach Rücksprache mit NüBad nicht zu erwarten.
In den Jahren 2008 und 2009 belief sich der Fördersatz des Bäderzuschusses auf 75 % und ist seitdem kontinuierlich bis auf unter 50 % gesunken. In 2022 standen in dieser Förderposition rund 450.000 Euro aufgrund eines unerwartet hohen Restmittelübertrags aus 2021 aufgrund von pandemiebedingten Bäderschließungen zur Verfügung, sodass in 2022 auf ein höheres Niveau zurückgekehrt werden konnte (68%). Dieses Niveau kann in 2023 aufgrund des nur sehr geringen Restmittelübertrages nicht mehr gehalten werden.
Für das Jahr 2023 wird ein Fördersatz von
60 %
vorgeschlagen.
Für die Folgejahre ist zu erwarten, dass der Fördersatz mit der derzeitigen Mittelausstattung nicht gehalten werden kann und weiter sinken wird. Ziel sollte es sein, einen Fördersatz von mindestens 50% nachhaltig zu gewährleisten. Dass erhöhte Fördermöglichkeiten in der Bädernutzung auch zu einer größeren Nachfrage nach Nutzungszeiten führen könnte, ist nur bedingt anzunehmen, da zusätzliche Vereinsnutzungen in den städtischen Bädern aufgrund der sehr hohen Auslastung nur noch punktuell möglich sind.
Fördersätze zum Unterhalt und Betrieb von Vereinssportanlagen
Art der Sportstätte Fördersatz 2022 (in €)
- Gedeckte Sportstätten
Sporthallen 16,00 / qm Reit- und Tennishallen 3,20 / qm Kegelbahnen 65,00 / Bahn Flugzeughallen 320,00 / Halle
- Bäder
Hallenbäder 28,50 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – öffentlich - 15,00 / cbm Ws Freibäder mit Wasseraufbereitung – nichtöffentlich - 3,70 / qm Wfl. Naturbäder – öffentlich - 4.000,00 / Bad
- Freisportanlagen
Rasenspielfelder 0,32 / qm Tennenspielfelder und abgespielte Rasenspielfelder 0,16 / qm Kunststofffelder und Kunstrasenplätze 0,16 / qm Bogenschießanlagen 0,16 / qm Leichtathletik-100-m-Bahnen 37,00 / Bahn Leichtathletik-Rundbahnen 140,00 / Bahn Sonstige Leichtathletikanlagen 28,00 / Anlage Tennisplätze 207,00 / Platz Beachfelder 62,00 / Platz Reitanlagen 616,00 / Anlage Rollsportanlagen 310,00 / Anlage Dirt-Bike-Bahnen 207,00 / Anlage Segelflugplätze 616,00 / Anlage Modellflugplätze 310,00 / Platz Stockbahnen 31,00 / Bahn Boule-Bahnen 31,00 / Bahn Bootshafen (Marina) 1.232,00 / Marina Bootsstege 616,00 / Anlage Bootsanlegeplätze 62,00 / Anlage Bootshäuser 310,00 / Bootshaus Kunsteislauffläche 1.200,00 / Anlage Surfwelle 4.500,00 / Anlage
Dirtbikeanlage 4.400,00 / Anlage
- Schießanlagen
Schießstände 62,00 / Stand
Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinien
Bisher gelten folgende Ausnahmen von den Förderungsvoraussetzungen:
a) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, Mitglied bei den Dachorganisatio-
nen des bayerischen Sports zu sein (Nr. 2.1.4):
Allgemeiner Sportverein Solidarität Nürnberg 1904 e. V. Casting-Verein Nürnberg e. V. Nürnberger Casting-Club 1972 e. V. Sportgemeinschaft Sonnenfreunde e. V.
b) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung, dass bestimmte Mindestbeiträge
erhoben werden (Nr. 2.1.6):
Aktiv-Reha-Sportverein Nürnberg e. V. Familiensportgruppe der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Nürnberg e. V. Gehörlosen-Sport-Club Nürnberg 1911 e. V. Rollstuhlsportclub Nürnberg e. V. Tandemclub Franken e. V. Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e. V.
nur für Übungsleiterzuschuss: Sportvereinen, die bis zum Jahr 2005 einen städtischen Übungsleiterzuschuss erhalten haben, obwohl sie nicht förderungsfähig waren, wird auf der Grundlage der Feststellungen im staatlichen Bewilligungsverfahren ein Übungsleiterzuschuss gewährt (Besitzstandswahrung). DAV Sektion Nürnberg e. V.
c) Befreiung von der Förderungsvoraussetzung der aktiven Jugendarbeit (Nr. 2.1.7):
Rosa Panther Schwul-Lesbischer Sportverein (SLSV) Nürnberg e. V. Verein Sportplatz Nürnberg-Reichelsdorfer Keller 1903 e. V.
d) Ausnahme von der Fördervoraussetzung, wonach Sportanlagen, die sich außer-
halb des Stadtgebietes befinden, nur gefördert werden, wenn mindestens 50%
der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben (Nr. 3.1.3):
TSC Rot-Gold-Casino Nürnberg e.V.
e) Sonderfälle:
Bayerisches Rotes Kreuz – Wasserwacht, Ortsgruppe Nürnberg-Stadt Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Ortsverband Nürnberg
Diese beiden Gruppen sind wegen ihrer besonderen Aufgabenstellung bei der
Lebensrettung von allen Förderungsvoraussetzungen befreit.
f) Die Sportgruppen des evangelischen Jugendwerks – Eichenkreuz Nürnberg –
sind zwar grundsätzlich nicht förderungsfähig, weil fast alle Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, bei der Überlassung städtischer Sportanlagen werden sie aber dennoch den förderungsfähigen Sportvereinen gleichgestellt.