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Sachverhalt

Anlage · 03.05.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhalt

Aus Sicht der Verwaltung ist festzustellen, dass der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) aus dem Jahr 2006 als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage der Stadtentwicklung und den Rahmen des Verwaltungshandelns im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung bildet. Wenngleich auch die Umsetzung des FNP im Einzelfall eine Flächenneuinanspruchnahme bedeutet, so geht die Stadt Nürnberg sehr sparsam mit Flächen um (vgl. Berichte aus Stadtforschung und Statistik zur Flächennutzung vom 20.10.2020). Kennwerte wie das "5-Hektar-Ziel" werden in Nürnberg seit langer Zeit problemlos erreicht (vgl. Vorlage AfS vom 08.03.2018).

Nürnberg ist eine kompakte Stadt. Besonders der Stadtkern ist von stark verdichteten Siedlungsflächen geprägt. Das Stadtgebiet ist zu etwa zwei Dritteln bereits als Siedlungsfläche genutzt. Im FNP sind ca. ein Drittel der Gesamtfläche als Landwirtschafts-, Wald- und Wasserfläche dargestellt.

Die bauliche Entwicklung Nürnbergs ist seit langem vorrangig auf die Innenentwicklung fokussiert. Sie fand in den letzten Jahrzehnten zu einem großen Teil auf Konversionsflächen statt. Diese Strategie diente dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und dem Ziel, wertvolle Flächen in den Außenbereichen wie Reichswald, Knoblauchsland und die verbliebenen Talauen von Pegnitz und Rednitz etc. baulich nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Über 25 Prozent der Fläche des Stadtgebietes in Nürnberg sind bereits heute als Schutzgebiete ausgewiesen. Einen Meilenstein stellte die Ausweisung des Pegnitztal-Ost mit dem höchsten verfügbaren Schutzstatus, als Naturschutzgebiet, dar. Hier wurden 2018 rund 2.210.000 qm Fläche unter Naturschutz gestellt.

Mit dem Konzept "grüne Finger" und dem Masterplan Freiraum sichert die Verwaltung im Auftrag des Rates zusammen mit anderen Planwerken schon heute in besonderer Weise den Erhalt und die Entwicklung von Grünflächen. Dabei geht es nicht allein um den Bestand sondern auch - wie die umgesetzten Projekte des Masterplanes und weiterer Planungen zeigen - um die Neuschaffung von qualifizierten Freiräumen aller Art zu Lasten auch von Brachen und versiegelten Flächen.

In der Summe wurden in Nürnberg 2009 bis 2019 über 800.000 qm Grün- und Freiraumflächen im Zuge von Bauleitplanverfahren gesichert. Diese Flächen sind noch nicht vollständig realisiert. Im Rahmen des Masterplans Freiraum konnten 14.700 m² neue öffentliche Grünflächen, zum Großteil über Entsiegelung, geschaffen werden. In der Umsetzung befinden sich sieben Projekt bei denen 33.600 m² neue öffentliche Grünflächen geschaffen werden.

Insbesondere der Wohnungsbau, der in den letzten Jahren dynamischer voranschritt, findet in weiten Teilen innerhalb des Rings der B4R statt - auch mit der Folge, dass dort Brach- und Freiflächen verloren gehen, jedoch nicht öffentliche Grünanlagen, Parks oder Kleingartenanlagen.

Das dynamische Voranschreiten der Stadtentwicklung in den letzten Jahren hat zu einer höheren Sensibilität der Bevölkerung gegenüber weiterer Siedlungsentwicklung geführt.

Um den Antrag der Fraktionen zu entsprechen, wird empfohlen, das Bekenntnis zu den Grenzen des aktuellen Flächennutzungsplans formell im Rahmen eines Stadtratsbeschlusses zu bekräftigen.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte herauszustellen:

 Der Nürnberger Stadtrat bekennt sich weiter dazu, saldiert weder Wald noch landwirtschaftliche Nutzflächen über die aktuelle Beschluss- und Rechtslage hinaus für Wohnungs- oder Gewerbebauprojekte in Anspruch zu nehmen.  In besonderer Weise ist dabei der Schutz des Bannwaldes im Reichswald ebenso wie das klare Bekenntnis zum Schutz der Landwirtschaft im Knoblauchsland enthalten.  Naturschutzrechtlich nicht nur lokal bedeutsame Flächen werden nicht in Anspruch genommen, ebenso bleibt es beim (saldierten) Verzicht auf Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope.  Für jedes relevante Bauleitplanverfahren sind zudem stadtklimatische Untersuchungen selbstverständlich Teil der nötigen Verfahren. Vorhaben dürfen Kaltluftentstehungsgebiete und – kaltluftbahnen nicht wesentlich beeinträchtigen, insbesondere solche Gebiete, die der Kaltluftversorgung der Kernstadt dienen.  ein Eingriff in bestehende Recht privater Dritter ist mit dem Beschluss nicht verbunden.

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