Beschlussvorlage Ref.VI/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 03.05.2023 öffentlich Beschluss
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nürnberg grün und lebenswert
hier: gemeins. Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD u. Bündnis 90/Die Grünen vom
02.05.2023
- T I S C H V O R L A G E -
Sachverhalt (kurz):
Mit Ihrem Antrag vom 02.05.2023 begehren die Fraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen grundsätzlichen Beschluss zur zukünftigen Flächenneuinanspruchnahme im Rahmen der Bauleitpläne auf dem Nürnberger Stadtgebiet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VI/007/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
III, VI
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VI/007/2023
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Nürnberg bekennt sich dazu, im Rahmen der Bauleitpläne Festsetzungen zur Eindämmung des Flächenfraßes und der weiteren Bodenversiegelung zu treffen.
Sie verfolgt dabei insbesondere folgende Ziele: Reduzierung der Umwandlung von Grünflächen, landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Wald; Erhalt des Reichswaldes, des Knoblauchslandes, des Moorenbrunnfeldes und der landwirtschaftlichen Flächen im Nürnberger Süden; Erhalt gesetzlich geschützter Biotope, sowie von Flächen, die im Stadtklimagutachten als für den Klimaschutz relevant (z.B. als Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete) erfasst wurden; Erhalt von innerstädtischen Freiflächen und Freiräumen.