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Sachverhalt

Anlage · 26.04.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Gostenhof Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Integration des „Deutschlandtickets“ in das Nürnberger Sozialticket-Modell

1. Sachverhalt

Das Nürnberger Sozialticket eröffnet NürnbergPass-Inhaber*innen die Möglichkeit einer verbilligten ÖPNV-Nutzung im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth. Bis 2020 war das Sozialticket als eigenständiger Tarif für zuletzt 32,40 € pro Monat erhältlich. Das derzeit gültige Modell baut seit 2021 auf dem VGN-Tarif „Solo 31“ auf und wird für 15,- € pro Monat angeboten. Anders als bei der vorherigen Variante, entrichtet die Stadt Nürnberg der VAG hierbei pro verkauften Sozialticket den Differenzbetrag zum jeweils gültigen Tarifvollpreis (derzeit 82,50 €). Im Falle einer Fortführung dieses Modells, würde sich der prognostizierte städtische Zuschussbedarf bis 2027 um knapp 10 Mio. € auf ca. 29,5 Mio. € pro Jahr erhöhen.

Nun haben der Bund und die Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen, zum 1. Mai 2023 ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für die Nutzung des ÖPNV einzuführen. Dieses wird mit einem Einführungspreis von 49,- € pro Monat starten und im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich sein.

Für die Stadt Nürnberg ergibt sich durch diesen neuen Tarif die Möglichkeit, das geltende Sozialticket-Modell umzugestalten und zukünftig für die Berechtigten auf Basis des „Deutschlandtickets“ anzubieten. Eine Integration des „Deutschlandtickets“ in das Nürnberger Sozialticket-Modell bringt klare Vorteile mit sich:

Ab Einführung stünde mit einem Sozialticket der Zugang zur deutschlandweiten ÖPNV-Nutzung offen. Statt wie bisher nur im Tarifgebiet Nürnberg-Fürth geltend, erweitert sich der städtisch unterstützte Nutzungsumfang des Sozialtickets damit auf das gesamte Bundesgebiet und stärkt so spürbar die Teilhabe an Mobilität. Gleichzeitig könnte der notwendige städtische Zuschussbetrag signifikant reduziert werden und den angespannten Stadthaushalt entlasten.

2. Besonderheiten des Deutschlandtickets als Sozialticket

Da es sich beim Deutschlandticket um kein eigenes Tarifprodukt des VGN handelt, werden die Rahmenbedingungen für das Produkt bundesweit bestimmt und unterliegen aufgrund der überregionalen Geltungs- und Vertriebsbestimmung den standardisierten und deutschlandweit abgestimmten Tarif- und Benutzungsbestimmungen. Auch um die Erstattung der Einnahmeverluste nicht zu gefährden, muss es sich bei dem dann als Sozialticket verkauften Ticket auch tatsächlich und vollumfänglich um ein Deutschlandticket im Sinne der geltenden übergreifenden Regularien handeln – hierbei besteht für die Stadt Nürnberg kein Gestaltungsspielraum.

Deutschlandticket- Bedingungen Bedeutung für das Sozialticket
Digitales Ticketing = rein digitaler Antragsprozess.  Kein Verkauf an Automaten möglich.  Bestell-/Kaufprozess nur digital über Onlineportal meinabo.vag.de oder App NürnbergMobil möglich.  Kunde wählt Ticketnutzung entweder als Chipkarte (physisch) oder auf seinem Smartphone.
 Bestellung/Verkauf im VAG-Kundencenter und pri- vaten Verkaufsstellen wie für alle weiteren Kun- dengruppen auch beim Sozialticket nicht vorgese- hen (konsequente Digitalisierungsstrategie).
Keine Barzahlung möglich, ausschließlich SEPA-Lastschrift oder zu einem späteren Zeit- punkt PayPal.  Sozialverträglicher Umgang mit Bonitätsprüfung bei NürnbergPass-Inhabern.  Schaffung einer abschließenden Einstandspflicht der Stadt Nürnberg im Forderungsmanagement.
Abonnement-Charakter  Dauerticket ohne zeitliche Limitierung der Ticketgültig- keit, insbesondere kein klas- sisches Monatsticket.  Aber: aktive Kündigung (bis zum 10. eines Monats) mög- lich.  Fortlaufende Überprüfung der Berechtigung für den NürnbergPass.  Wegfall der Berechtigung unter Einsatz einer Ka- renzzeit von voraussichtlich 3 Monaten.

3. Technische und zeitliche Umsetzung inklusive Übergangsphase

Zur Integration des Deutschlandtickets in das Sozialticket, ist zwischen VAG und Stadt Nürnberg eine automatisierte, elektronische Berechtigungsprüfung (Nürnberg-Pass-Inhaber) auf Basis bestehender Schnittstellen (analog Semesterticket) zu implementieren. Mit Abschluss dieser technischen Maßnahme soll das neue Angebot für die Berechtigten verfügbar sein – als Ziel wird hierfür Juli 2023 angestrebt.

Aus Rücksicht auf den Nutzerkreis wird es eine mehrmonatige Übergangsphase geben: In diesem Zeitraum kann zwischen dem bisherigen Sozialticket-Tarif (Nutzungsumfang Tarifgebiet Nürnberg/Fürth auf Basis des Tarifs Solo 31) parallel zum neuen Sozialticket-Tarif (Deutschlandticket) frei gewählt werden.

Mit Abschluss der Übergangsphase soll es das Sozialticket ab 01.01.2024 jedoch ausschließlich nur noch als Deutschlandticket geben.

4. Zugang zum Deutschlandticket

Die Besonderheiten des Deutschlandtickettarifs können soziale Hürden für die Kundengruppe des Sozialtickets darstellen. Durch eine mehrmonatige Übergangsphase, in der das Sozialticket in der bisherigen und der neuen Variante parallel angeboten wird, sollen aber mögliche Probleme des Kundenstamms im Umstellungsprozess, weg von einem Monats- hin zu einem rein digital zugänglichen Abo-Produkt, sozialverträglich abgefedert werden.

 In der Übergangsphase sollen zur Unterstützung und zum Kompetenzerwerb für den digitalen Kauf-, Bestell und ggf. Kündigungsprozess in Zusammenarbeit des Sozialamts (SHA) und der VAG Unterstützungsangebote (Hilfe bei der Online-Beantragung in städtischen Einrichtungen)1 für diese Kundengruppe angeboten werden.

 Die grundsätzliche Möglichkeit einer Girokontoeröffnung (soweit noch nicht vorhanden) als Basis für ein SEPA-Lastschrift-Mandat besteht für alle Privatpersonen z.B. bei der Sparkasse Nürnberg. Etwaige Ablehnungsgründe ergeben sich dabei nur in schweren Fällen aus dem sog. „Zahlenkontengesetz“ (ZKG) (z.B. bereits bestehendes Basiskonto gem. ZKG, Konflikt mit Geldwäschegesetz, kein Aufenthaltsrecht in der EU).

5. Finanzierung und Preisgestaltung

Mit dem Angebot des Deutschlandtickets als Sozialticket bietet die Stadt Nürnberg allen NürnbergPass-Besitzenden ein innovatives und zeitgemäßes ÖPNV-Angebot, mit dem auch Fahrten im deutschlandweiten ÖPNV-Netz gefahren werden können, für die bisher außerhalb des Angebots in Nürnberg-Fürth zusätzliche Ticketkäufe notwendig gewesen wären.

Daneben ergeben sich aufgrund der niedrigeren Basis des aktuellen Tarifpreises des Deutschlandtickets im Vergleich zur Solo 31 deutliche Zuschusseinsparungen für den angespannten städtischen Haushalt und dies trotz der starken Vergrößerung des Berechtigtenkreises durch die Wohngeldreform (siehe Anlage). Unter der Voraussetzung, dass Bund/Land die Differenz zwischen den Kosten des Deutschlandtickets und dem bisherigen Referenztarif (hier: Solo 31) auskömmlich erstatten, entstehen der VAG keine Mindereinnahmen.

Aufgrund des stark erweiterten Nutzungsumfangs im gesamtdeutschen ÖPNV soll der Bezugspreis des Sozialtickets als Deutschlandticket ab technischer Verfügbarkeit bei nunmehr 25,- € pro Monat liegen. Der dadurch entstehende Differenzbetrag zum Tarif-Vollpreis (Deutschlandticket) wird auch weiterhin durch städtische Zuschüsse ausgeglichen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung und die VAG werden beauftragt, die Umstellung des Nürnberger Sozialticket- Modells auf das „Deutschlandticket“ zum monatlichen Preis von 25,- € wie beschrieben umzusetzen.

1 Dies stellt allerdings kein dauerhaftes Angebot dar. Vorhandene dauerhafte Angebote wie bspw. das digitale Bürgerbüro im Nachbarschaftshaus Gostenhof oder entsprechende Angebote in den Stadtteilläden von SHA, können nur den technischen Zugang gewährleisten. Eine dauerhafte Kompensation fehlender technischer Kompetenzen kann mangels entsprechender Beratungsressourcen nicht sichergestellt werden.

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