Beschlussvorlage DiP/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth„
hier: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg wurde als eine von elf Modellkommunen in Bayern vom Bayerischen
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities
Smart Regions" für die Erstellung eines integrierten digitalen Entwicklungskonzept (IDEK) für
den Stadtteil Lichtenreuth mit einem Zuschuss in Höhe von 119.500 Euro gefördert.
Zielsetzung des Förderprojekts war es, aufbauend auf dem Prinzip eines Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) eine integrierte und städtebaulich-/
stadtentwicklungsbezogene Aspekte umfassende Digitalisierungsstrategie in Form eines
integrierten digitalen Entwicklungskonzeptes (IDEK) zu entwickeln. Dabei wurden Strategien und
Projekte zur digitalen Entwicklung für den in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth
im Zeitraum April 2021 bis Oktober 2022 erarbeitet, bewertet und in einem Handlungskonzept
gebündelt.
Hinsichtlich der integrierten digitalen Entwicklung des Quartiers Lichtenreuth wird vorgeschlagen
auf Basis der Ergebnisse des IDEK die vier Leitprojekte (Quartiersbüro, Testfeld für
Sensortechnik, Machbarkeitsstudie Quartiersschule und Machbarkeitsstudie Living Lab) weiter
zu entwickeln und die Arbeitsstrukturen umzusetzen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Umsetzung der Leitprojekte betrifft alle Bürger und Bürgerinnen und ist somit nicht Diversity relevant.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse des IDEK zustimmend zur Kenntnis Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse und Vorschläge für die weitere IDEK - Umsetzung anhand der vier Leitprojekte weiter zu entwickeln und Vorschläge für die Umsetzung einschließlich Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu erarbeiten (und dem Stadtrat jeweils zum Beschluss vorzulegen)