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Sachverhaltsdarstellung

Anlage · 26.04.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Südstadt Altstadt Stadtentwicklung & Planung Galgenhof Steinbühl Umwelt & Klima Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

„Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen –

Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte

1. Bewerbung und Zuschlag

Am 23. Juni 2021 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH das Interesse der Stadt Nürnberg zu bekunden, 2030 die Jubiläums-Landesgartenschau auszurichten. Am 18. Mai 2022 beschloss der Stadtrat die Bewerbung mit dem Konzept „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ (UGS), die am 20. Mai 2022 eingereicht wurde. Im August 2022 erhielt die Stadt Nürnberg den Zuschlag, die Landesgartenschau im Jahr 2030 auszurichten.

Bestandteil des Bewerbungsprozesses war von Anfang an die Einbindung der Bürgerschaft. Zum einen geschah dies gezielt mit der Einladung spezieller Nutzergruppen und Akteure (z.B. Bürgervereine, IHK, Schrebergärtner oder laut!). Zum anderen richteten sich Veranstaltungen und Formate an die breite Öffentlichkeit. Ziel war, die Nürnbergerinnen und Nürnberger über die UGS zu informieren und sie zum Einbringen eigener Ideen zu motivieren. Die Rückmeldungen waren größtenteils positiv. Die Mehrheit sieht in der UGS eine Chance für Nürnberg und einen wichtigen Schritt in die Zukunft.

Grund für den Zuschlag an Nürnberg war auch, dass die erste urbane Landesgartenschau in Bayern als Verstärker für zukunftsorientierte Ansätze wie Schwammstadtprinzipien, Klimatolerante Pflanzen, Multifunktionale Räume oder ein integriertes Wassermanagement angesehen wurde und wird. Dem Konzept wurde bescheinigt, sehr gut geeignet zu sein zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und für eine hohe Sichtbarkeit in Bayern.

2. Ziel und Inhalte des Konzeptes

Das Konzept einer Urbanen Gartenschau in Nürnberg ist eingebunden in die verschiedenen Anstrengungen der Stadt, mehr Grün im Stadtgebiet zu schaffen und erlebbar zu machen. Beispiele für diese Anstrengungen sind der Masterplan Freiraum seit 2014, das Freiraumkonzept Nürnberger Süden, die Bemühungen für mehr Bäume in der Stadt oder auch die verschiedenen Förderprogramme dazu. „Mehr Grün für Nürnberg“ ist daher auch der Leitsatz der UGS. Die Gartenschau im unmittelbaren Stadtzentrum ist eine bewusste Entscheidung, um das Grün zu den Menschen zu bekommen und nicht umgekehrt.

Ein wesentliches Projekt aus dem Masterplan Freiraum ist der Nürnberger Stadtgraben. Seine Aufwertung bildet das Rückgrat der UGS. Er soll durchgängig erlebbar werden und mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Gleichzeitig fungiert er als Ausstellungsgelände während der Gartenschau selbst. Weiterhin sollen der Äußere Laufer Platz und der Maxplatz temporär für diesen Zeitraum als Ausstellungsfläche genutzt werden.

Darüber hinaus soll die Urbane Gartenschau in die Altstadt und die umliegenden Stadtteile ausstrahlen. In Form von sieben sog. Impulsprojekten sollen Plätze und Straßenräume in und außerhalb der Altstadt dauerhaft umgestaltet werden. In der Altstadt sind das die Grasersgasse, die Insel Schütt und der Theresienplatz mit der Perspektive Egidienplatz. Zusätzlich gibt es je ein Projekt in jeder Himmelsrichtung um den Stadtgraben herum: Das Maxtor, der Keßlerplatz, die sog. Südstadt.Klima.Meile vom Südstadtpark über Karl-Bröger-Straße bis zum Kopernikusplatz sowie im Westen der „JohannisBoulevard“. Diese ausgewählten Flächen liegen zentral im Stadtraum und haben ein großes Umnutzungs-, Aufwertungs- und Umgestaltungspotential. Sie strahlen als verbindende Elemente auf angrenzende Frei- oder Aufenthaltsräume aus.

Hinzu kommt als zentrale Idee das „Labor der Bürgerschaft“: Neben den städtischen Projekten wird ein Wettbewerb für Bürgerprojekte ausgelobt. Ideen zur Begrünung, Entsiegelung, aber

auch zu stadtverträglicher Mobilität, Sharingkonzepten, nachhaltigen Geschäftsideen, Klimaschutz, Umnutzung von Stadträumen oder zur sozialen Teilhabe sollen gezielt finanziell gefördert und professionell begleitet werden. Wichtig ist dabei, die UGS als Teil eines Prozesses zu sehen, der 2030 noch nicht abgeschlossen sein wird. Die Stadt Nürnberg wird in den kommenden Jahren Stadträume intensiv umgestalten: Neue Grünflächen sollen geschaffen und vorhandene besser vernetzt werden. Sie sollen mehr Aufenthaltsqualität und Funktionalität erhalten sowie die biologische Vielfalt in der Stadt erhöhen. Die Neuverteilung des öffentlichen Raums zu Gunsten von mehr und anderen Nutzungen soll angestoßen werden. Die UGS soll zusätzliche Grünimpulse in der Stadt setzen und (auch für laufende Stadterneuerungsmaßnahmen) zum entscheidenden Prozessverstärker werden. Sie leistet als Labor für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele. Die Bürgerschaft gestaltet diesen Prozess von Anfang an aktiv mit.

Der Klimawandel ist eine der größten und brennendsten globalen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Daher wird er zur thematischen Klammer aller Maßnahmen. Die UGS leistet einen wichtigen Beitrag, um die Stadt an die klimatischen Änderungen anzupassen. Sie festigt die bereits unternommenen Anstrengungen in Nürnberg auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen, lebenswerten und resilienten Stadt. Dabei existieren viele Berührungspunkte und Synergieeffekte mit laufenden und geplanten Projekten. Die UGS kann hier eine wichtige Klammerfunktion einnehmen.

3. Projektgesellschaft

Während bis Sommer 2022 die konzeptionelle Arbeit an der Bewerbung im Mittelpunkt stand, liegt der Fokus seit Herbst 2022 auf den konkreten Schritten zur Vorbereitung der Umsetzung dieses Konzeptes. Der erste Schritt ist die Gründung einer gemeinnützigen Projektgesellschaft „Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH“ (Projekt gGmbH) zur Durchführung der UGS. Gesellschafter sind die Stadt Nürnberg (60%) und die Bayerische Landesgartenschau GmbH (40%), die beide jeweils einen Geschäftsführer stellen. Hierzu haben in den letzten Monaten eine Reihe von Abstimmungen stattgefunden und zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis geführt. Auf den Tagesordnungspunkt zur Gründung der Projekt GmbH im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26. April 2023 wird verwiesen.

Abbildung 1

Organigramm Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH

Die Projekt gGmbH verantwortet die Vorbereitung und Durchführung der Urbanen Gartenschau Nürnberg 2030. Sie koordiniert und steuert die einzelnen Planungsprozesse, schafft

Struktur und Rahmenbedingungen, stellt Zeit- und Finanzierungspläne auf, steuert Wettbewerbs- und/oder Planungsverfahren, führt Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durch und definiert Zuständigkeiten und Schnittstellen, um als Bauherr erfolgreich zu sein. Dementsprechend umfassen die Arbeitsschwerpunkte der Projekt gGmbH die Bereiche Projektsteuerung, Finanzwesen, Marketing, Ausstellung und Betrieb sowie Veranstaltungen. Im Einzelnen erfüllt die Projekt gGmbH folgende Aufgaben:  Projektsteuerung in der Investition und der Durchführung  Bauherrneigenschaft  Bauvergabemanagement  Qualitätssicherung  Finanzen- und Controlling  Fördermittelmanagement  Organisationsaufbau und Prozessmanagement  Sicherheitskonzept  Ausstellungskonzept  Veranstaltungskonzeption und –koordinierung  Ticketing  Marketing  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  Bürgerbeteiligung  Gremienarbeit  Vernetzung in die Landespolitik

Eine gute, funktionierende Schnittstelle zur Nürnberger Kernverwaltung ist unabdingbar. Entsprechende Kapazitäten sind auf städtischer Seite zu definieren und vorzuhalten. Diese wird im weiteren Verlauf über regelmäßige Abstimmungen und die Einbindung in die Projektstruktur sichergestellt. Zum anderen werden die Schnittstellen über den Abschluss von vier Verträgen definiert und gesichert:  Gesellschaftsvertrag  Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat  Geschäftsordnung für die Geschäftsführung  Rahmenvertrag zur Durchführung der Landesgartenschau Nürnberg

Diese Verträge wurden von Januar bis Februar 2023 zwischen der Verwaltung (Geschäftsbereiche OBM/BgA, 3. BM, Ref. I/II, Ref. III, Ref. VI, Ref. VII) abgestimmt und sind Gegenstand im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26. April 2023.

a) Gesellschaftsvertrag und Governance

Der Gesellschaftsvertrag regelt im wesentlichen Zweck und Gegenstand der Gesellschaft, deren Gemeinnützigkeit, Stammkapital und innere Struktur sowie Zusammensetzung und Kompetenzen des Aufsichtsrates. Danach ist der Aufsichtsrat für die wesentlichen Entscheidungen des laufenden Geschäfts inklusive der Wirtschaftsplanung zuständig.

Der Aufsichtsrat der Projekt gGmbH umfasst zwölf Personen. Die Stadt Nürnberg ist durch den Oberbürgermeister sowie je ein noch zu benennendes Mitglied der vier Stadtratsfraktionen und der beiden Ausschussgemeinschaften, also mit insgesamt sieben Personen, vertreten. Die Bayerische Landesgartenschau GmbH ist durch vier Aufsichtsratsmitglieder, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit einem Aufsichtsratsmitglied vertreten. Eine Stellvertretung ist jeweils nicht vorgesehen. Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats erfolgt ehrenamtlich. Die Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch gesonderten Stadtratsbeschluss am 14. Juni 2023.

Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung regelt im Wesentlichen die Aufgaben der Geschäftsführung, die Geschäftsverteilung und zustimmungsbedürftige Geschäfte. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates.

b) Städtische Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Projekt gGmbH wird von zwei Geschäftsführenden gebildet, einem Geschäftsführer der BYLGS GmbH und einem Geschäftsführer der Stadt Nürnberg.

c) Rahmenvertrag zur Durchführung der Landesgartenschau Nürnberg

Der Durchführungsvertrag regelt die grundsätzliche Durchführung der Landesgartenschau einschließlich deren Struktur, Leistungen, Finanzierung und wesentlicher Verfahrensschritte.

4. Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit dem Start der eigentlichen Bewerbung im Juli 2021 begann auch ein Prozess intensiver Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit Stadt(graben)spaziergängen, Onlinebeteiligung und der Einbindung von Initiativen und Nutzenden konnte eine breite Öffentlichkeit angesprochen und eingebunden werden. Bei der Onlinebeteiligung im Spätherbst 2021 wurden beispielsweise 500 Ideen, Wünsche und Vorstellungen formuliert. Diese flossen in die Bewerbung ein und führten z.B. dazu, dass mit Unterstützung der beteiligten Bürger- und Vorstadtvereine Impulsprojekte in den angrenzenden Stadtteilen definiert und in das Konzept integriert wurden.

Seit Juli 2021 fanden zudem etwa fünfzig Veranstaltungen, Informations- und Abstimmungsgespräche mit Initiativen, Nutzenden, Anliegern und Interessensgruppen statt, die in Präsenz bzw. online durchgeführt wurden. Dabei wurde deutlich, dass das der UGS zugrundeliegende Ziel, mehr Grün in die Innenstadt zu bringen, ausgesprochen unterstützt wird.

Dementsprechend wird die Fortführung und Intensivierung des Beteiligungsprozesses ein Kernbestandteil der Arbeit der Projekt gGmbH sein. Aber auch die Stadtverwaltung wird abgestimmt mit der Projekt gGmbH die Einbindung der Öffentlichkeit fortführen; so findet z.B. die erste Mobile Bürgerversammlung 2023 unter dem Thema „Mehr Grün für Nürnberg: Masterplan Freiraum, Urbane Gartenschau & Co“ am 21. Juni 2023 statt. Gleichzeitig wird auch sichergestellt, dass die bereits vorliegenden Erkenntnisse des Beteiligungsprozesses z.B. aus der Onlinebeteiligung konkretisiert werden und in die Planungen einfließen.

5. Nächste Schritte nach Gründung der Projektgesellschaft und Zeitplan

Parallel zur Gründung der Projekt gGmbh wurde mit der Vorbereitung der planerischen Aufgaben (s. Pkt. 2) begonnen. Dazu gehört als nächster Schritt eine Konkretisierung des am 18. Mai 2022 im Stadtrat beschlossenen Masterplans. Dieser Schritt, der bis Sommer 2023 erfolgt, ist Grundlage für die Erarbeitung einer Auslobung für den Landschaftsplanerischen Wettbewerb, der 2024 geplant ist.

Der unter Pkt. 2 erwähnte Wettbewerb für Bürgerprojekte ist davon getrennt zu betrachten und nicht vor 2027/28 sinnvoll. Da es hierbei um konkrete Projekte und nachbarschaftliche Initiativen geht, wäre ein zu großer zeitlicher Vorlauf kontraproduktiv.

2023 Gründung der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH ab 2023 Stadtlabor: Beteiligungen, Dialog- und Werkstattverfahren etc. 2024 Freiraumplanerischer Wettbewerb Stadtgraben und Impulsprojekte 2024/25 Verhandlungsverfahren 2025 – 2026 Planung, Ausschreibung und Vergabe 2027 – 2029 Bau- und Entwicklungsphase Grün 2027/28 Wettbewerb Bürgerprojekte Frühjahr 2030 Eröffnung der UGS

6. Personal und Finanzen

Eine Gartenschau kann nicht ohne zusätzliche personelle Ressourcen gestemmt werden. Daher wird die Projekt gGmbH auch entsprechendes Personal am Markt rekrutieren und einstellen. Der Pool der Mitarbeitenden wird schrittweise aufgebaut und bereits vor dem Durchführungsjahr seine vollständige Größe erreichen. In den Ansätzen des der Bewerbung zugrundeliegenden Investitions- und des Durchführungshaushalts (vgl. nachfolgende Tabelle auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 18.05.2022) sind bereits Kosten für Personal enthalten. Über die Bedarfe der Projekt gGmbH hinaus ist sicherzustellen, dass die Umsetzung der Maßnahmen auch von den beteiligten Fachdienststellen begleitet wird und die Maßnahmen in den jeweiligen Jahresbauprogrammen in die notwendige Priorisierung gehoben werden. Zwar kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Verschiebungen für einzelne Projekte erforderlich werden. Jedoch wiegt die Aussicht auf eine schnellere, verlässliche Projektrealisierung vor 2030 durch die UGS so schwer, dass dies verkraftbar ist: Die UGS bietet die einmalige Chance auf eine beschleunigte Projektrealisierung und neue Dynamik und kommt daher auch bestehenden gesamtstädtischen Fachkonzepten wie z.B. dem Masterplan Freiraum zugute.

Die Gesamtinvestition für die Urbane Gartenschau werden bis 2030 mit 46 bis 51 Mio. € veranschlagt, darin sind prognostizierte Baukostensteigerungen analog der letzten Jahre in Höhe von durchschnittlich rund 3% enthalten und indiziert. Dem stehen Einnahmen und Refinanzierungsmöglichkeiten über Fördermittel, Sponsoring und Eintrittsgelder gegenüber. Mit Beschluss des Stadtrats vom 18. Mai 2022 wurde der städtische Eigenanteil auf 24 Mio. € (ebenfalls indiziert) festgeschrieben. Die jährlichen Unterhaltskosten nach der Gartenschau sind mit 3,5 Mio. € veranschlagt.

Die Einstellung von Mitteln in den städtischen Haushalt sowie die mittelfristige Finanzplanung obliegen im Rahmen der Haushaltsaufstellung weiterhin dem Stadtrat.

Bei den für eine Bezuschussung aus der Städtebauförderung geeigneten Maßnahmen besteht die Möglichkeit einer Mitfinanzierung aus den jeweiligen MIP-Ansätzen der tangierten Stadterneuerungsgebiete. Grundsätzlich sind jedoch die Laufzeiten der jeweiligen Stadterneuerungsgebiete zu beachten. Die Durchführungsfristen der Gebiete Altstadt-Süd und Nördliche Altstadt sind gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 mit 2032 und 2031 passgenau für die Durchführung von UGS-Maßnahmen bis 2030 bemessen. Zwar endet die Durchführungsfrist des Gebietes Galgenhof/Steinbühl erst Ende 2026, aufgrund des ausgelaufenen Förderprogramms „Soziale Stadt“ sind in diesem Gebiet aber keine Bezuschussungen von UGS-Maßnahmen mehr möglich. Zur Unterstützung insbesondere von Teilprojekten der „Südstadt.Klima.Meile“ mit hoher Umsetzungspriorisierung bietet sich die Neuausweisung eines Gebietes in der Südstadt (Arbeitstitel „Quartier Annapark“, AfS 23.03.2023) an.

Wird die Projekt gGmbH nach Abschluss der Landesgartenschau aufgelöst, regelt der Gesellschaftsvertrag, dass das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile (Stammeinlagen) der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Nürnberg zurück fällt, die es ausschließlich und unmittelbar für die gemeinnützigen Zwecke der Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Kunst oder der Volksbildung selbstlos zu verwenden hat.

Abbildung 2

Kostenübersicht (Quelle: Bewerbung Mai 2022 auf Basis des Stadtratsbeschlusses am 18.05.2022)

7. Sonstiges

In der Stadtratssitzung am 18. Mai 2022 musste die Frage nach den Kosten der Bewerbung unbeantwortet bleiben, da sie noch nicht abgerechnet war. Mittlerweile ist dies erfolgt. Für die Bewerbung standen 70.000 € zur Verfügung. Die Gesamtkosten beliefen sich auf gut 54.000 €. Abzüglich der Städtebaufördermittel in Höhe von 32.000 € wurden somit 22.000 € aus dem städtischen Haushalt finanziert. Somit war eine finanziell gesehen ausgesprochen schlanke Bewerbung erfolgreich.

8. Fazit

Mit der Gründung der Projekt gGmbH erfolgt der nächste Schritt, mit der UGS als Prozessverstärker und -beschleuniger die Transformation unserer Stadt in Richtung mehr Grün und Lebensqualität, mehr nutzbaren öffentlichen Räumen und mehr qualitätvollen Freiräumen voran zu bringen. Dies gilt vor allem für die angrenzenden Stadtteile, in die eine Urbane Gartenschau Nürnberg 2030 ausgehend vom Ausstellungsgelände im Stadtgraben ausstrahlt, indem Plätze und Straßenräume neu genutzt, miteinander verbunden und als Grünräume gestaltet werden. So bietet die UGS eine enorme Chance, weil viele Handlungsfelder miteinander verbunden werden – von der klimaresilienten Stadt, des Stadtumbaus in Stadterneuerungsgebieten, der Mobilitätswende über Inklusion hin zu sozialen Fragen der Teilhabe im öffentlichen Raum. Damit wird eine Nürnberger Gartenschau zum 50jährigen Jubiläum der Bayerischen Landesgartenschau etwas Besonderes sein – mit spürbarem Mehrwert für Alle.

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