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Sicherheitsbericht 2022

Anlage · 26.04.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Plärrer Gostenhof Marcus König Hauptbahnhof Stadtentwicklung & Planung St. Leonhard Wöhrder See Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

S i c h e r h e i t s b e r i c h t

d e r

S t a d t N ü r n b e r g

2 0 2 2

Inhalt

I. Vorwort ..................................................................................................................................... 4 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes ................................................................................. 6 1. Lageberichte (insb. des AK SiSa) ........................................................................................... 7 1.1. Demonstrationen/Kundgebungen ........................................................................................ 7 1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen ............................................................. 8 1.3. Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte ........................................................................ 9 1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ..................................................................................... 9 1.5. Betteln ................................................................................................................................10 1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit ..................................................................11 1.7. Vermüllung .........................................................................................................................11 1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................12 1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene ..............................................................................13 1.10. Graffiti .................................................................................................................................13 2. Runde Tische ..........................................................................................................................14 2.1 Königstorpassage ...............................................................................................................14 2.2 Aufseßplatz ........................................................................................................................15 2.3 Jamnitzerplatz ....................................................................................................................16 2.4 St. Leonhard .......................................................................................................................17 2.5 Norikusbucht ......................................................................................................................18 2.6 Melanchthonplatz ...............................................................................................................18 2.7 Hohe Marter .......................................................................................................................19 Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz / Hohe Marter ..................................................................19 III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle ...............................................................................................21 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2022 .............................................................................21 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen: ..............................................................21 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Auswahl anhand der Tatbestände ......................22 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ...........................24 4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie ..........................................................24 4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO) .................................................................24 4.3. Schulschwänzer .................................................................................................................24 4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns ....................24 4.5. Straßenverkehrsrecht .........................................................................................................24 4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung.........................................................................24 4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen ............................................................25

  1. Bescheide – Einspruchsquote ...............................................................................................26 6. Erledigung der Einsprüche.....................................................................................................27 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden ..............................................................................27 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth ..................................................................................27 7.2. Amtsgericht Nürnberg .........................................................................................................27 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren ..............................................................................28 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht .................................................................................................29 7.5. Polizeidienststellen .............................................................................................................29 8. Stadtinterne Zusammenarbeit ................................................................................................30 9. Einnahmen ...............................................................................................................................30 10. Meldungen an das Gewerbezentralregister ...........................................................................31 11. Fazit und Ausblick ..................................................................................................................31 IV. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) ................................................................34 1. Einleitung .................................................................................................................................34 2. Bisherige Leistungen ..............................................................................................................35 3. Reaktionen ...............................................................................................................................39 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .........................................................39 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..................................................................40 6. Hintergrund .............................................................................................................................40 7. Fazit ..........................................................................................................................................41 V. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum .........................................................................43 1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander) ..................................................................................43 1.1. Ausgangssituation ..............................................................................................................43 1.2. Dialog und Prävention ........................................................................................................44 1.3. Konkrete Einsatzorte ..........................................................................................................45 1.4. Fazit & Herausforderungen .................................................................................................46 2. KoKoMa ...................................................................................................................................47 2.1. Einleitung ...........................................................................................................................47 2.2. Über das Bundesprojekt .....................................................................................................47 2.3. Nürnberg – Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum ..........................................................48 2.4. Bisherige Aktivitäten am Standort Nürnberg .......................................................................48 2.5. Fazit ...................................................................................................................................49

I. Vorwort

Der vorliegende Sicherheitsbericht der Verwaltung erscheint zum vierten Mal in dieser Form und wird zusammen mit dem polizeilichen Bericht, der die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet Nürnberg vorstellt, vorgetragen.

Enthalten sind die Teilberichte des Ordnungsamts, hier insbesondere die markanten Lagebilder des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit, des Rechtsamts (Zentrale Bußgeldstelle), und des ADN, angesiedelt beim 3. BM. Der im letzten Sicherheitsbericht vorgestellte Jahresrückblick der Lebensmittelüberwachung wird nunmehr separat im RWA behandelt.

Neu ist in diesem Zusammenhang die Vorstellung der durch den Stadtrat geschaffenen und bei BgA/MRB angesiedelten Stelle des allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“ (vom Konflikt zum Miteinander) sowie ein Kurzbericht über die Beteiligung der Stadt Nürnberg am vom Bund geförderten Projekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanagement), das letzendlich die Ausbildung Kommunaler Konfliktmanagerinnen und –manager zum Ziel hat und damit eine optimale Begleitung in der Einführungsphase gewährleistet.

Dem Thema „Vermittlung von gegenläufigen Nutzungsinteressen“ wird somit durch die Stadt Nürnberg besondere Aufmerksamkeit gewidmet:

In Umsetzung der Anträge der Stadtratsfraktionen von CSU (v. 20.07.2020) und Bündnis90/Die Grünen (v. 26.08.2020) wurde in Kooperation von OA, SHA und dem Menschenrechtsbüro (MRB) ein erstes Konzept eines Allparteilichen Konfliktmanagements für Nürnberg entwickelt. Für den Haushalt 2022 genehmigte der Stadtrat Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 EUR. Diese wurden für eine TZ-Stelle, die ab 1. September 2022 zur Implementierung der ersten Schritte geschaffen wurde, verwendet. Welchen großen Stellenwert der Stadtrat dieser Aufgabenstellung einräumt, ersieht man daran, dass trotz der angespannten Haushaltslage die für den Haushalt 2023 beantragte TZ-Stelle im Umfang von 25 WAS genehmigt wurde.

Neben den Sitzungen des Sicherheitsrats, der die gemeinsame strategische Ausrichtung bei übergeordneten Sicherheitslagen durch Stadt Nürnberg und Polizei unter Begleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festlegt, konnten in den monatlichen Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit (AK SiSa) aktuelle Sicherheitsfragen in enger Vernetzung der teilnehmenden Dienststellen und der Polizei besprochen werden. Hierzu werden gelegentlich auch Experten von außen hinzugezogen, wie z.B. Mitarbeitende der MUDRA, die über aktuelle Entwicklungen in der Drogenszene berichten. Das allparteiliche Konfliktmanagement ist mittlerweile fester Bestandteil des AK SiSa.

Das vergangene Jahr war – wie schon die beiden Vorjahre – zumindest in den ersten Monaten geprägt von coronabedingten Einschränkungen mit einer Vielzahl von Auswirkungen auf Einzelne und die (Stadt-)Gesellschaft.

Im Rahmen der sukzessiven Lockerungen und dem Wegfall der meisten Maßnahmen im Laufe des Jahres bestand ein enormes Nachholbedürfnis im Bereich der Gastronomie sowie vor allem bei Großveranstaltungen, was sowohl intern als auch extern einen kurzfristigen sowie aufwändigen Beratungs- und Bearbeitungsbedarf auslöste.

Die Gesamtzahl der Demonstrationen nahm dabei zwar ab, blieb aber dennoch auf sehr hohem Niveau. Die hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei muss hierbei gesondert erwähnt werden. Sowohl bei der Vielzahl der Demonstrationen als auch bei der Bewältigung der zahlreichen Großveranstaltungen führte eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durchgängig zu sehr guten Ergebnissen, d.h. einer problemlosen Abwicklung der Veranstaltungen.

Zugleich ließ der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum spürbar nach, was sich in der Beschwerdelage unmittelbar bemerkbar machte. Hier spielten sicherlich auch die zahlreichen (Groß-) Veranstaltungen eine erhebliche Rolle, da durch sie gerade an den Wochenenden das Feierpublikum aus den öffentlichen Grünanlagen heraus auf die Veranstaltungsflächen umzog. Auch bei den Veranstaltungen war die Beschwerdelage sehr begrenzt, was auf eine gute Planung seitens der Veranstaltenden, aber auch eine gute Begleitung der Veranstaltungen durch die städtischen Behörden schließen lässt.

Bei dem bereits im letzten Sicherheitsbericht vorgestellten Projekt „Wöhrder Seewärts“ des Wasserwirtschaftsamts, das zusammen mit der Evangelischen Hochschule und dem Kooperationspartner Stadt Nürnberg initiiert wurde, konnten seitens der Projektleitung an einem Informationsabend, an dem auch Herr Oberbürgermeister Marcus König teilnahm, erste Zwischenergebnisse vorgestellt und weitere Planungsschritte diskutiert werden. Die Veranstaltung fand in Hybridform in der Evangelischen Hochschule statt, wobei sich Interessierte auch online zuschalten konnten. Die hierbei zurückhaltende Bürgerbeteiligung kann auch in der bereits geschilderten, etwas entspannteren Situation in den Grünanlagen ihren Ursprung haben. Das Projekt wird auch mit dem Ziel der Übertragbarkeit der Lösungsansätze auf andere Grünanlagen fortgeführt.

II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes

Zusätzlich zu den – aufgrund des Umfanges – nur schwer- und stichpunktartig dargestellten Arbeitsinhalten des AK SiSa soll hier auch noch kurz auf die durch die Infektionsschutzbestimmungen bedingten, zusätzlich zu bewältigenden Aufgaben eingegangen werden:

Während im Berichtsjahr 2021 noch

ger Amtsblatt und

ziehungsweise Gebotsflächen (Maskenpflicht), Testpflicht, Regelung bestimmter Gewerbe (Prostitutionsbetriebe), zum Böllerverbot und anderen Bereichen

getroffen werden mussten, waren im Jahr 2022 nur noch Veröffentlichungen in insgesamt sechs Sonderamtsblättern erforderlich. Hier wurden

Mit fortschreitender Lockerung der Corona-Einschränkungen wurden aber auch wieder Veranstaltungen möglich, so dass im Jahr 2022 insgesamt 117 Erlaubnisse für Veranstaltungen erteilt wurden. Hierbei sind neben den Volksfesten besonders erwähnenswert Rock im Park, das Bardentreffen, Klassic Open Air, Tanz im Grünen, die Super Sommer Sause, Garlicland, das Latin Airport Festival, Hip Hop Garden, Container Love, das Brückenfestival und das Altstadt- sowie das Bierfest. Eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis ist hierbei nur dann erforderlich, wenn die Veranstaltung von mehr als 1.000 Personen besucht wird. Bei einer geringeren Besucherzahl ist eine Anzeige der Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde ausreichend.

1. Lageberichte (insb. des AK SiSa)

1.1. Demonstrationen/Kundgebungen

Die Zahl der Demonstrationen sank 2022 im Vergleich zu den Vorjahren zwar erheblich ab, erreichte aber bei weitem nicht das niedrigere Niveau der Zahl vor Beginn der „Corona-Demos“. Nach 1.191 Demonstrationen 2021 ging sie zwar auf 887 im Jahr 2022 zurück, lag dabei aber immerhin noch mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2018.

Abbildung 1

Abbildung 3

DEMONSTRATIONEN / KUNDGEBUNGEN

1191

887

Abbildung 2

621 524 437

2018 2019 2020 2021 2022

Die hohe Zahl stellte besondere Anforderungen an die vorhandenen Personalkapazitäten, da im Jahresverlauf allein schon 117 Erlaubnisse für Großveranstaltungen zu erteilen waren. Diese stellen – insbesondere die Veranstaltung Rock im Park – ganz besondere Anforderungen an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.

Abbildung 4

Die weiterhin sehr hohe Anzahl an Demonstrationen resultiert nicht zuletzt aus der Tatsache, dass auch mit dem Auslaufen der einzelnen Corona-Beschränkungen die Demonstrationen nicht eingestellt wurden, sondern die Veranstalterinnen und Veranstalter teilweise auf andere Themen auswichen.

Eine ganz besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die „Klebeaktionen“ von Klimaaktivisten dar, die nicht als Demonstrationen angezeigt werden, aber vor allem die Polizei wegen der damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und der potentiellen Gefährdung der an der Aktion Beteiligten sowie der Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer vor große Probleme stellen. Die Gefährdungspotenziale derartiger Veranstaltungen werden auch Gegenstand der Sitzungen des dem Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit übergeordneten Gremiums, des Sicherheitsrats, in dem auch die Staatsanwaltschaft vertreten ist, die letztendlich die strafrechtliche Einordnung derartiger Taten zu bewerten hat.

Es fanden zwei große „Klebeaktionen“ statt:

Die erste betraf am 22.02.2022 den Frankenschnellweg, wobei im Nachgang vier Beteiligte in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die zweite Aktion fand am 16.08.2022 vor dem Nürnberger Hauptbahnhof statt. Hier sind (noch) keine Urteile ergangen.

Die entstandenen Kosten für das Loslösen von der Straße durch die Feuerwehr und die Einsatzkosten der Polizei wurden den Verursachern von der Polizei in Rechnung gestellt.

1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen

Der Druck auf den öffentlichen Raum ließ im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach. Grund hierfür dürfte neben der Wiedereröffnung der (Außen-)Gastronomie sowie von Clubs, Bars und Diskotheken auch die „Neuauflage“ von Großveranstaltungen und zahlreichen kleineren Events sein.

Als besonders betroffener Bereich war die Wöhrder Wiese im Fokus der Stadt Nürnberg. Hier war insbesondere bei Kontrollen eine Verdrängung von Gruppen mit störendem Verhalten in den neugestalteten Cramer-Klett-Park und umgekehrt festzustellen. Auch aufgrund der Beschwerdelage wird dieser Bereich in Zukunft einen der zentralen Bearbeitungspunkte der Stadtverwaltung darstellen und wurde als erster Einsatzort für die Konfliktmediation ausgewählt (siehe hierzu auch Bericht KoMit).

Ob und wie die größeren Neubauvorhaben, z.B. an der Tafelhalle, den Druck auf die Grünanlagen weiterhin erhöhen werden, wird sich zeigen.

Das zwischenzeitlich im zweiten Jahr laufende Projekt „Summerstreet“ in der Adlerstraße zog wieder zahlreiche Feiernde an. Aus den gewonnenen Erfahrungen des Vorjahres konnte insbesondere ein modifiziertes Müllkonzept zu einem reibungsloseren Ablauf beitragen. Durch ein erhöhtes Kontrollaufkommen der Polizei konnten auch die zahlreichen Autoposer in dem Bereich zumindest zu einem guten Teil abgeschreckt werden.

Die Beschwerdelagen verlagerten sich partiell aus den Grünanlagen hin zu einigen Diskotheken in der Innenstadt, vor denen sich längere Warteschlangen und Menschenansammlungen bildeten. In diesen wurde häufig „vorgeglüht“, was nicht nur zu Ausfallerscheinungen bis hin zu Körperverletzungen führte, sondern vor allem am massiv gestiegenen Müllaufkommen in diesen Bereichen deutlich erkennbar war.

Ein besonderes Problem stellten in den Grünanlagen und im Innenstadtbereich nach wie vor Einwegverpackungen und anderer Müll dar. SÖR erhöhte nicht nur die Reinigungsfrequenz, sondern versuchte auch durch Aufstellen größerer Müllbehältnisse und Sammelstellen für Pizzakartons der Müllberge Herr zu werden, jedoch ohne einschneidenden Erfolg.

1.3. Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte

Die Anzahl der Spielhallenstandorte im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den Jahren 2021 bis 2022 leicht von 90 auf 86 Spielhallenstandorte reduziert. Hervorzuheben ist hierbei vor allem die Aufgabe und Schließung zweier großer Spielhallenkomplexe am Nürnberger Plärrer.

Bedingt durch das Auslaufen des „alten“ Glücksspielstaatsvertrags im Juni 2021 und durch den Abschluss des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021), der zum 01.07.2021 in Kraft trat, benötigen alle Spielhallen neue Erlaubnisse. Das Erlaubnisverfahren konnte im Sommer 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Somit verfügen alle Spielhallen über befristete Erlaubnisse nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021. Kernstück des neuen Glücksspielstaatsvertrags ist u.a. die Einführung des Spielersperrsystems OASIS. OASIS sieht vor, dass gesperrte Spieler bundesweit in keiner Spielhalle mehr spielen können.

Abbildung 5

In den Gaststätten ist die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte im Vergleich zum Jahr 2021 unverändert: Aktuell werden in circa 500 Gaststätten Geldspielgeräte aufgestellt und betrieben. Nachdem Ende 2019 durch eine Gesetzesänderung ein drittes Geldspielgerät aus den Gaststätten entfernt werden musste (sofern vorhanden), ist leider der Trend zu beobachten, dass das dritte Geldspielgerät durch unzulässige Spielgeräte in den Gaststätten „ersetzt“ wird (sogenannte „Fun-Gamer“). Die Stadt Nürnberg hat die Regierung von Mittelfranken und das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf diese Problematik hingewiesen und wartet noch auf entsprechende Richtlinien, um die Problematik zielgerichtet angehen zu können. Unabhängig davon finden hierzu konzertierte Überprüfungsaktionen gemeinsam mit Polizei, Zoll und Steuerfahndung in regelmäßigen Abständen statt.

1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

Exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt nicht nur zu einer Einschränkung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung, sondern auch zu einer unter Umständen massiven Einschränkung der objektiven Sicherheit, da er mit Pöbeleien, Raufereien (Körperverletzungen), Ruhestörungen und anderen Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Urinieren in der Öffentlichkeit verbunden ist. Dabei kann in besonderen Problemzonen festgestellt werden, dass hier die Hemmschwelle, was „Hinterlassenschaften“ betrifft, auch bei der Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamten abnimmt.

Abbildung 6

In Nürnberg gibt es eine aufgrund des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Alkoholverbotsverordnung der Stadt. Durch diese wird ein Alkoholkonsumverbot im Umgriff des Hauptbahnhofs, insbesondere der Königstorpassage ausgesprochen. Dieses wurde 2020 um vier Jahre verlängert und mit der Deutschen

Bahn abgestimmt, die gleichzeitig ein Alkoholverbot im Bahnhof erließ. Da das städtische Alkoholverbot bußgeldbewehrt ist, werden regelmäßig Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet. In der Regel werden Alkohol konsumierende Personen von der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte, die hierfür über eine besondere Einheit BAO verfügt, aber auch in Einzelfällen von der Bundespolizei angezeigt. Der Anteil der Wiederholungstäterinnen und -täter ist hierbei sehr hoch; es handelt sich um das in jedem größeren Bahnhof anzutreffende Trinker- und Obdachlosenmilieu. Auf die Zahlen hierzu im Bericht des Rechtsamtes darf verwiesen werden. Auffällig ist z.B. eine Suchtabhängige, für die im Jahr 2022 nicht weniger als 51 Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet werden mussten. Letztendlich können diese jedoch nicht weiter verfolgt werden, da die Betroffene ihr Handeln aufgrund ihrer Suchtproblematik nicht mehr selbst steuern kann.

Über die alkoholpräventiven Maßnahmen der Sozialverwaltung wurde dem Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit im Januar berichtet.

1.5. Betteln

Jedes Jahr führt die Stadt Nürnberg auf Einladung des Ordnungsamtes einen „Bettel- Jour-Fixe“ zusammen mit der Polizei, dem ADN, dem Rechtsamt und dem Liegenschaftsamt durch. Dieser findet vor Beginn der „Bettelsaison“ statt. Hier werden neue Entwicklungen in der Szene besprochen, das vergangene Jahr reflektiert und die Vorgehensweisen abgestimmt.

In der Hochphase der Corona-Pandemie zeigte sich, dass das Bettleraufkommen stark von der Frequentierung der jeweiligen Bereiche abhängig ist. Besonders während der Ladenschließungen waren kaum Bettelnde in der Innenstadt anzutreffen, während mit zunehmender Normalisierung der Einkaufsmöglichkeiten auch die Zahl der Bettelnden wieder stieg. Besonders beim Christkindlesmarkt war zu beobachten, dass sich das Aufkommen an Bettlern wieder an den Vorjahren orientiert.

Neue Bettelformen waren insbesondere das Betteln bei Fahrzeugen an roten Verkehrsampeln. Hier fielen insgesamt fünf Bettlerinnen und Bettler aus dem osteuropäischen Raum auf, die als Figur „Charlie Chaplin“ verkleidet waren. Diese waren insgesamt sehr mobil und entfernten sich sobald sie ein Polizeifahrzeug erkannten. Der Polizei gelang es dennoch, die Betroffenen anzutreffen und ihre Kostüme sicherzustellen. Auch der „Krückenmann“ wurde wieder kontrolliert, eine Strafanzeige wegen Betrugs (nachdem der Betroffene nicht behindert ist) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, nachdem keine Geschädigten ermittelt werden konnten.

1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit

Das im Rahmen des SiSa vereinbarte Konzept zur Beurteilung und Räumung von Lagern hat sich in der Vergangenheit sehr gut bewährt.

Probleme bestehen vor allem mit den bisweilen extrem hohen Kosten bei Räumung von Lagerstätten durch SÖR, die über einen gewissen Zeitraum unentdeckt blieben. Auch muss der Reinigungs- und Räumungsaufwand durch das normale Reinigungspersonal im Rahmen der regulären Arbeitsstunden erbracht werden. Dies schränkt die Kapazitäten des SÖR bei der Lagerräumung zum Teil erheblich ein. Zudem werden bei der Lagerräumung bisweilen stark unhygienische Zustände angetroffen, bei denen die Mitarbeitenden an die Zumutbarkeitsgrenze stoßen.

Abbildung 7

Selbst in den Wintermonaten war es der zuständigen Stelle beim Sozialamt möglich, allen berechtigten Obdachlosen zumindest eine (Not-)Schlafstelle anzubieten.

Um auch Wohnungslose mit Haustieren, in der Regel Hunden, ein Unterkommen zu ermöglichen, ohne dass diese sich von ihrem Tier trennen mussten, wurde in der Bucher Str. eine Unterbringungsmöglichkeit für Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihren Tieren geschaffen. Diese wurde erst zögerlich, bei weiterem Bekanntwerden dann doch besser angenommen.

In den Wintermonaten wurde, wie in den Vorjahren, insbesondere das Lagern in der Königstorpassage geduldet. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Nürnberg informiert die Betroffenen dabei regelmäßig über bestehende (Not-)Schlafplätze und Aufenthaltsmöglichkeiten und stellt ihr Informationsmaterial auch dem ADN und der Polizei zur Verfügung.

1.7. Vermüllung

Wo immer die Nutzungsfrequenz in Nürnberg steigt, ist auch die Vermüllung des Umfeldes ein großes Problem:

Sei es aufgrund der zusätzlichen Außengastronomie oder durch die Wiedereröffnung der Discos und dem damit verbundenen großen Andrang mit langen Warteschlangen oder einfach aufgrund schönen Wetters und der intensiven und extensiven Nutzung von Grünanlagen. Schließlich tragen auch die Hinterlassenschaften von Obdachlosenlagern zur Vermüllung bei und binden zusätzlich Arbeitskräfte.

Sonstige Verunreinigungen: Ein weiteres, bekanntes Problem am Wöhrder See ist der Kot, den die Kanadagänse hinterlassen. Zu dessen Beseitigung hat SÖR mobile Kotsauger angeschafft, um die Liegewiesen zugänglich zu erhalten. Schließlich werden immer wieder Rabenvögel beobachtet, wie sie Mülleimer plündern und die dort abgelegten Essensreste aus den Verpackungen herausholen.

Für SÖR bedeutet dies eine ständige Steigerung der zu entfernenden Müllmengen:

Abbildung 8

Abbildung 9

Waren es im Jahr 2019 noch 5.300 Kubikmeter, so wuchs diese Menge im Jahr 2020 auf 6.000 Kubikmeter an. Im Jahr 2021 stieg das Müllaufkommen nochmals um 14,7% auf fast 7.000 Kubikmeter an. 2022 gingen die Müllmengen zwar marginal zurück, bewegen sich aber nach den deutlichen Zunahmen der Vorjahre weiter auf hohem Niveau bei rund 7.000 Kubikmeter.

1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum

Grundsätzlich ist der Handel mit Betäubungsmitteln strafbar, somit liegt die Zuständigkeit zur Aufklärung bei der Polizei. Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit beschäftigt sich dennoch mit diesem Aufgabenfeld, denn die Begleitumstände, also das öffentliche Wahrnehmen von Drogenhandel und vor allem das Hinterlassen von (gebrauchten) Drogenutensilien, haben einen massiven Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung. Daneben stellen diese unter Umständen auch eine Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder dar. Beachtlich ist hierbei auch die Müllproblematik: Heroinabhängige injizieren in der Regel dreimal täglich. Hierzu sollten sie jedesmal frische Spritzen verwenden, da dadurch nicht nur die Infektionsgefahr, sondern auch die Gefahr von Venenverletzungen minimiert werden kann. Hier dient das Aufstellen von Safer Use-Automaten zur Gesundheitsvorsorge.

Abbildung 10

Wenn aufgrund einer besonderen Beschwerdelage, Beobachtungen der Suchtbeauftragten oder des ADN ein neuer Drogenumschlags- oder Konsumplatz festgestellt wird, behandelt der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit dieses Thema. Im Rahmen von Ortsterminen werden gemeinsam Mittel und Wege besprochen,um der Lage Herr zu werden, z.B. durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen oder die Beleuchtung von sonst sehr schwer einsehbaren Abgängen im Innenstadtbereich.

1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene

Abbildung 11

Die Szene hat sich in den letzten Jahren insgesamt verändert: Bildeten ursprünglich getunte Autos den Schwerpunkt der Szene, so hat sich dies zunehmend gewandelt hin zu „Autoposern“ und dem begleitenden Partypublikum. Autoposer fahren in der Regel hochpreisige Fahrzeuge mit hoher Motorleistung, die – wenn überhaupt

aber eine derartige Veränderung nicht einmal notwendig, weil sogenannte Klappenauspuffanlagen entweder serienmäßig verbaut sind oder deren Nachrüstung zulässig ist.

In der Innenstadt waren der Kornmarkt, die Brunnengasse, aber vor allem während der Außenbewirtschaftung die Adlerstraße, beliebte Ziele der Autoposer.

An der „Steintribüne“ wurde im Bereich der Spiegelwiese und westlich der Arena über „Beschleunigungsrennen“ berichtet. Durch die von der Verkehrsbehörde angeordnete und von SÖR zwischenzeitlich umgesetzte Sperrung der Hermann-Böhm-Straße mit Hilfe von physischen Absperrungen konnte dies wirksam verhindert werden. Im Veranstaltungsfall kann die Sperre befristet für Berechtigte geöffnet werden.

Insgesamt haben die Kontrollen der Polizei und der damit verbundene Druck auf die einzelnen Poser und Tuner in Nürnberg zu einer Zersplitterung bzw. Verdrängung der Szene ins Umland geführt, auch wenn es natürlich weiterhin zu Belästigungen – allerdings nicht wie in dem Umfang der Vorjahre – kommt.

Mit der Polizei wurde vereinbart, dass bei beharrlichem Autoposing, das trotz mehrerer Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird, seitens der Stadt Nürnberg der Erlass von Zwangsgeldbescheiden, die eine schnellere direktere Verhaltensänderung erzwingen sollen, geprüft wird.

1.10. Graffiti

Abbildung 12

Wie berichtet, werden Schmierereien an öffentlichen Gebäuden nur dann entfernt, wenn sie rassistische oder politische Aussagen treffen. Bei Privatgebäuden obliegt es der/dem jeweiligen Verfügungsberechtigten, für die Entfernung von Schmierereien zu sorgen. Lediglich bei strafbewehrten Graffiti (z.B. Hakenkreuz) erlässt das Ordnungsamt eine Anordnung, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin sich weigern, diese zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

Die bereits 2021 beobachteten Schmierereien der Unterstützerkreise des 1.FCN sind noch immer vorhanden und weithin sichtbar. Da diese Sachbeschädigungen in der Regel strafrechtlich relevant sind, werden sie im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit nur behandelt, wenn eine der teilnehmenden Parteien ein besonderes Interesse an der

o

Entfernung hat, zum Beispiel, weil weitergehende Schmierereien befürchtet werden (broken-windows-Theorie).

Besonders leiden musste unter fortwährenden Schmierereien ein Gastwirt im Stadtteil Gostenhof. Mit diesem fand ein Ortstermin durch die Polizei und die Stadt Nürnberg statt. Letztendlich besteht hier immer das Problem, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wobei wohl auch eine eventuell zulässige Videoüberwachung nicht zielführend sein dürfte, da davon auszugehen ist, dass die Täter vermummt vorgehen.

2. Runde Tische

Häuft sich in einem eng umgrenzten Gebiet massiv die Beschwerdelage oder sinkt das subjektive Sicherheitsgefühl stark ab, so wird ein Runder Tisch eingerichtet, dessen Leitung OA übernimmt. Beteiligt werden normalerweise neben den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die Bürgervereine, sowie betroffene Organisationen und Dienststellen. Zunächst wird versucht, ein gemeinsames und von allen Beteiligten anerkanntes Lagebild zu erstellen und dann von diesem ausgehend einzelne Lösungsschritte festzusetzen sowie deren Umsetzung zu evaluieren. Berücksichtigt werden hierbei die Themenfelder „Gestaltung“, „Sicherheit und Sauberkeit“ sowie „soziale Ansprache“. Da die Ursachen für Beschwerdelagen häufig Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum sind, ist eine sofortige Problemlösung kaum möglich. Alle Beteiligten müssen sich daher darauf einstellen, dass ein Prozess angestoßen wird, der sich über längere Zeiträume erstreckt und womöglich auch nicht zu einer endgültigen Lösung der Probleme für alle Beteiligten führen wird. Gerade bei sich widersprechenden Interessenlagen wird die Lösung letztendlich einen Kompromiss darstellen müssen, allerdings einen Kompromiss, mit dem alle Beteiligten leben können. Problematisch bei der Umsetzung ist es auch, dass in der Regel die „Störenden“ nicht am Runden Tisch teilnehmen, weil sie dies entweder ablehnen, die betroffenen Gruppen zu heterogen oder auch nicht in der Lage sind, sich und ihre Probleme zu artikulieren. In diesem Fall wird versucht, „Repräsentanten“, zum Beispiel aus der Streetwork, zu finden, die mit den Problemen der Störergruppen vertraut sind.

2.1 Königstorpassage

Besonders in den Wintermonaten werden Aufklärungskampagnen für Obdachlose über Notschlafstellen und Tagesunterkünfte gefahren. Auch wird ausnahmsweise das Nächtigen in der Königstorpassage geduldet.

Im Bahnhof und im Umfeld des Bahnhofs sind die verschiedensten Einrichtungen, Ordnungskräfte und Streetwork im Einsatz: Neben der Landespolizei ist im Bahnhof, unterstützend auch außerhalb des Bahnhofs, die Bundespolizei tätig, ebenso wie die Mitarbeitenden der DB Sicherheit. Daneben wird das das Sucht-Klientel von der Streetwork der Wärmestube, der Mudra, Lilith und weiteren betreut.

In enger Kooperation mit der Polizei werden Betretungsverbote für Störende ausgesprochen, die beharrlich gegen Nutzungsregeln verstoßen und/oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Bahnhofsumgriff begehen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt zwölf Betretungsverbote für die Königstorpassage ausgesprochen. Diese geben der Polizei die Möglichkeit, im Falle eines Verstoßes sofort einen Platzverweis auszusprechen. In einem weiteren Fall konnte das Betretungsverbot nicht bekanntgegeben werden, da der Betroffene mit Haftbefehl gesucht wird. Zwei von mit Betretungsverboten belegten Personen verstarben im Jahr 2022.

Abbildung 13

Daneben wurden insgesamt 1.087 Bußgelder vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg wegen Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg verhängt. In vielen Fällen sind dabei die Betroffenen Mehrfachtäter/-innen und in den meisten Fällen dem Trinker-/Drogen-/Wohnungslosenmilieu zuzuordnen.

2.2 Aufseßplatz

Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aufgrund massiver Anwohnerbeschwerden im Jahr 2015 durch das Ordnungsamt initiiert. Anlass war eine ausufernde Trinkerszene sowie Spritzenfunde in der öffentlichen Toilette.

Durch den Abriss des Kaufhof und die damit verbundene Großbaustelle hat sich die Lage auf dem Platz grundlegend verändert. Durch den Nutzraumverlust haben die „Randgruppen“ weniger Platz, um sich zu verteilen und fallen so wesentlich stärker auf, was wiederum zu einem verringerten Sicherheitsempfinden bei der Anwohnerschaft führt. Gleichzeitig verstärkt sich auch aufgrund des engeren Raumes die Lärmbelastung. Dem wird unter anderem versucht zu begegnen, indem der Platz mit gastronomischen Angeboten stärker genutzt werden darf und somit eine „Bespielung“ durch die Allgemeinheit verstärkt wird.

Abbildung 14

Im vergangenen Jahr fanden zwei Runde Tische statt. Insgesamt hat sich die Beschwerdelage grundlegend verändert: Zum einen bestehen Anwohnerbeschwerden jetzt am Kopernikusplatz. Hier wird vor allem das Überfahren des Platzes als Abkürzung zwischen Humboldt- und Wölckernstraße bemängelt, sowie das wilde Parken auf dem Platz, vor allem an Wochenenden. Im Rahmen einer konzertierten Aktion mit Vpl, FW, dem Bürgerverein, ZV KVÜ, der Polizei u.a. wurde beschlossen, die Durchfahrt künftig zu verhindern, indem an der Nordseite des Platzes Sperrpfosten angebracht werden. Gleichzeitig werden die zuständigen Stellen versuchen, den Kontrolldruck zu erhöhen und durch Bußgelder, die jetzt nach dem neuen Bußgeldkatalog wesentlich höher ausfallen, die Autofahrer zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen.

Am Aufseßplatz musste der Spielplatz zeitweilig wegen Ungezieferbefalls gesperrt werden; ansonsten beruhigte sich die Lage hinsichtlich des Problemklientels ein wenig. Die Ausweitung der Baustelle führte letztendlich bei einem Gewerbetreibenden zu Problemen bei der Müllentsorgung. Seine Müllcontainer wurden zur Abholung auf den Platz verbracht und dort zur allgemeinen Müllentsorgung genutzt. Durch Kennzeichnung und weitere Maßnahmen konnte diesem entgegengewirkt werden. In der Breitscheidstraße wurden wegen der Sperrmüllentsorgung rund um die Altglascontainer multilinguale Informationsbroschüren zum Entsorgungsangebot des ASN verteilt. Eine Aktion „kehrd wird“ war in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement geplant. Außerdem wurde an das Schulamt herangetreten, mit dem Wunsch, die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich Müllvermeidung beziehungsweise des Wegwerfverhaltens zu sensibilisieren.

Nach wie vor bleibt abzuwarten, wie der Neubau das Umfeld am Platz verändert und inwiefern hier auch die Platzumgestaltung beitragen wird. Dies lässt sich angesichts der zur Zeit vorhandenen Großbaustelle nur sehr schwer abschätzen.

2.3 Jamnitzerplatz

Der Platz wurde im Jahr 2021 komplett umgestaltet. Da hierbei eine Komplettsperrung erfolgte, konnte der Platz nicht bespielt werden.

Bereits kurz nach der Neueröffnung wurde die Toilette mehrfach durch Graffiti und Vandalismus beschädigt.

Abbildung 15

Seitens der Polizei liegt der Platz immer noch verstärkt im Fokus der Überwachung. Außerdem wird der Platz auch von der Streetwork frequentiert. Eine Verbesserung der Platzsituation erbrachte die Ausdehnung der Streifen der privaten Security auf Einsatzzeiten nach 22:00 Uhr.

Insgesamt wird der Platz sehr gut angenommen. Gerade für Kinder und auch Kindergärten stellen die Spielmöglichkeiten eine willkommene Abwechslung im Viertel dar. Durch die im Frühjahr noch nicht ausgeblühte Bepflanzung wurde der Platz zunächst als lauter empfunden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Allerdings spielt hier natürlich auch die verstärkte Nutzung sicherlich eine Rolle.

Es konnten nach den Aussagen der Anrainerinnen und Anreiner um den Platz mehrere Gruppen mit störendem Verhalten identifiziert werden, die allerdings den Platz nicht kontinuierlich nutzten. Hier änderten sich die hauptsächlich am Platz frequentierten Orte ebenso wie die Gruppenzusammensetzungen. Die aktuelle Situation wird jeweils von der Nachbarschaft direkt an OA herangetragen oder bei den Runden Tischen im Rahmen der Lagebilderstellung ermittelt und diskutiert.

Durch eine weitere Intensivierung der Platznutzung besteht die Möglichkeit, dass Störergruppen als solche nicht mehr so intensiv wahrgenommen werden.

2.4 St. Leonhard

Abbildung 16

Im Jahr 2022 fanden insgesamt drei Runde Tische statt.

Die angesprochenen Themen und die Lösungsansätze konnten in der Folgezeit nicht alle umgesetzt werden:

Die Einfriedungen der Pflanzbeete konnten nicht angebracht werden, da die beauftragte Fachfirma aus Materialengpässen heraus nicht in der Lage war, diese anzubringen.

Ein in der Fußgängerzone durch das StPl / Quartiersmanagement veranstalteter Flohmarkt stieß auf verhältnimäßig wenig Interesse. Primär war dieser angedacht, um mit der Nachbarschaft ins Gespräch zu kommen und die Kommunikation zu diesen zu verbessern.

Zwar konnten hinsichtlich der Aufstellung zusätzlicher Pflanztröge Fortschritte gemacht werden. Die Anschaffung der Tröge bereitet aber nach wie vor Probleme. Die Idee war, durch zusätzliche Bepflanzung die Sichtachse zwischen Leopold- und Grünstraße zu brechen. Dies könnte zu einer verringerten Einfahrquote führen, da für rechtswidrig Einfahrende dann nicht klar ist, ob sich in der Nähe der Grünstr. nicht doch Polizei oder Ordnungskräfte befinden.

Die Begehung des „Störerhauses“ mit Unterstützung von Mietgliedern des Integrationsrats wurde auf den Zeitraum nach der Neuwahl dieser Institution verlegt und soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden.

Die neuinstallierten Mülleimer werden gut angenommen. Insbesondere die Möglichkeit, dort auch Zigarettenkippen zu entsorgen, findet Anklang bei den Nutzerinnen und Nutzern.

UwA konnte einen Hauseigentümer dazu bringen, eine größere Mülltonne für seinen Hof zu beantragen und damit zur Entspannung der Müllsituation beitragen. In einem anderen Fall musste nur der Hausmeister sensibilisiert werden.

Weiterhin bleibt das Parken in der Fußgängerzone ein großes Ärgernis.

Die Gaststättenabteilung des OA führte ein Gespräch mit der Pächterin einer Gaststätte. Die Beschwerden über laute Gäste im Außenbereich nahmen in der Folgezeit anscheinend ab.

Auch hier ist die Beschwerdelage stets veränderlich, so dass bei jedem neuen Runden Tisch zunächst ein aktualisiertes Lagebild erstellt werden muss.

2.5 Norikusbucht

Abbildung 17

Im November 2021 startete das Projekt „Wöhrder Seewärts“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg, finanziert durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg trat diesem Projekt als Kooperationspartner bei.

Über das Projekt „Wöhrder Seewärts“ wurde am 24.11.2021 erstmals medial informiert. Dabei waren die Teilnehmenden des seinerzeit von OA initiierten Runden Tisches eingeladen.

Höhepunkt des Projekts im Jahr 2022 war die öffentliche Infoveranstaltung in der Evangelischen Hochschule am 09.12.2022, die als Hybridveranstaltung durchgeführt wurde, d.h., die Teilnehmenden konnten wählen, ob sie in Präsenz in der Hochschule oder zu Hause am PC an der Veranstaltung teilnehmen wollten. Trotz diesser Möglichkeiten hielt sich das Interesse an der Veranstaltung in Grenzen, was auch Herr Oberbürgermeister König, der an der Podiumsdiskussion teilnahm, bedauernd feststellte.

Angesprochen wurden hier die Problemfelder Lärm, Verschmutzung, Gänse.

Postiven Anklang fanden dabei die Bemühungen des SÖR hinsichtlich der Reinigung und auch der Einsatz einer in gewaltfreier Kommunikation geschulten Security, die die Nutzenden auf Augenhöhe anspricht und zu einem Perspektivenwechsel einlädt.

Herr OBM verwies in diesem Zusammenhang auch auf die vom Stadtrat dauerhaft geschaffene Stelle KoMit (vom Konflikt zum Miteinander), die sich künftig strategisch und auch operativ mit Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum beschäftigen soll.

2.6 Melanchthonplatz

Abbildung 18

Im Rahmen eines Kooperationsprojektes der TH Nürnberg, der Gemeinwesenarbeit und des OA konnten seitens der TH mehrere Studentinnen gewonnen werden, die in den Sommermonaten den Platz frequentierten, ein umfassendes Lagebild erstellten und zu den einzelnen Nutzergruppen Kontakt aufnahmen und auch deren Wünsche und Bedürfnisse abfragten.

Der große Unterschied zu anderen Plätzen / RundenTischen besteht hierbei darin, dass die Nutzergruppen hier sehr statisch auftreten, d.h. die Platzsituation ist nicht ständigen Änderungen unterworfen.

Die Studentinnen präsentierten ihre Ergebnisse am 27.10.2022 im Ordnungsamt, wobei neben ihren Hochschulprofessorinnen auch Vertreterinnen und Vertreter von städtischen Dienststellen, wie SÖR, ADN, BgA, SHA und der Polizei anwesend waren.

Es wurde sowohl mit einem „Wunschbaum“ als auch mit Kaffee und Kuchen die Kommunikation zu den verschiedenen Nutzungsgruppen erschlossen und vertieft. Schließlich wurden Wünsche und Kritikpunkte der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner aufgelistet und daraus Empfehlungen abgeleitet.

Die Ergebnisse wurden zunächst von den drei Projektbeteiligten intern diskutiert. Es wurde dann mit BgA vereinbart, das Projekt fortzuführen, wobei zunächst ein klarer Projektauftrag zu formulieren und die finnzielle Ausstattung zu sichern ist.

2.7 Hohe Marter

Im Laufe des Jahres entwickelte sich hinsichtlich der Grünanlage Hohe Marter eine stetig wachsende Beschwerdesituation. Zur Erstellung eines einheitlichen Lagebildes initiierte OA am 23.11.2022 zusammen mit zahlreichen Anrainerinnen und Anrainern der Grünanlage und der Polizei sowie SÖR einen Gesprächsabend in der Aula des Berufsschuzentrums der B10. Dort wurden zunächst die Beschwerdepunkte gesammelt. Diese werden dann von den Fachdienststellen bewertet und abgearbeitet. Für Juni 2023 ist ein erneutes Treffen geplant, bei dem eine erste Evaluation der seitens der Dienststellen getroffenen bzw. durchgeführten oder auch abgeschlossenen Maßnahmen stattfinden soll und auch nochmals das Lagebild aktualisiert werden soll.

Abbildung 19

Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz / Hohe Marter

Alle dargestellten „Problemorte“ sind sowohl im Lagebild als auch in den dadurch zu veranlassenden Maßnahmen grundverschieden. Lediglich am Melanchthonplatz liegt ein statisches Lagebild vor. Die übrigen Orte sind sowohl vom Lagebild als auch von den zu ergreifenden Maßnahmen her völlig unterschiedlich und erfordern somit auch unterschiedliche Herangehensweisen. Dabei beinhalten die klassischen Runden Tische eine wichtige Form der Bürgerbeteiligung. Besonders wichtig ist dabei, das Verwaltungshandeln zu jeder Zeit transparent zu machen und stets zu versuchen – auch wenn es oft nur sehr schwer oder gar nicht gelingt, alle beteiligten Gruppen einzubinden.

Eines der Ziele ist es, aus den Runden Tischen heraus diejenigen, die unter den Störungen leiden, zu ermuntern, selbst aktiv zu werden und an der Umgestaltung des Umfeldes aktiv teilzunehmen. Dies ist kurzfristig nicht zu erreichen, sondern bedarf auch der immer wiederkehrenden Wiederholung des Wunsches nach aktiver (Mit-)Arbeit. Gute Stakeholder hierfür sind die Quartiersmanagerinnen und –manager, die aber nicht immer für jedes Quartier verfügbar sind und auch nur über beschränkte Zeitkontingente verfügen. Nicht zuletzt hierdurch wird verständlich, dass Prozesse, die im Rahmen eines Runden Tisches angestoßen werden, nicht kurzfristig lösbar sind.

Die Stadt Nürnberg vernetzt sich im Rahmen des AKIM-Projektes in München bzw. der Mitgliedschaft bei DEFUS (Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V.) auch mit den anderen dort teilnehmenden Kommunen. Auch diese stellen fest, dass eine kurzfristige

„Problemlösung“ nicht erzielbar ist. Die Stadt Augsburg stellte in diesem Zusammenhang vor kurzem ein Projekt vor und führte zur Projektdauer aus, dass man hierbei in Fünf-Jahres- Schritten denke.

Eine lange Umsetzungszeit von beschlossenen Einzelschritten kann aber auch zu einem gewissen Frust bei den Beteiligten – und hier nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern – führen.

Aus Sicht OA ist es daher unverzichtbar, beim Maßnahmen- und Lösungsmix Flexibilität und Mut zuzulassen, Fehler oder Fehleinschätzungen zu akzeptieren und weiterhin eine Vielzahl von Beteiligten aus Verwaltung und Gesellschaft zu motivieren, Sicherheit (objektiv und subjektiv) als Aufgabe aller zu betrachten und hierfür auch Verantwortung zu übernehmen.

(Fotos Robert Peter)

III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle

1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2022

Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2022 7.451 Anzeigen erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2022 hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr (14.990) um knapp 50% verringert, liegt jedoch noch immer deutlich über dem Durchschnitt der Anzeigenzahlen der 3 Jahre vor der Pandemie (6.048).

Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 42 Rechtsgebiete und 164 Tatbestände.

Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.

Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung:

16000 14000 12000 10000 8000 Anzeigen 6000 4000 2000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022

  1. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen:

Anzeigenzahl 2018 bis 2022

Bereiche 2018 2019 2020 2021 2022
Abfallrecht 49 50 80 80 54
AlkVVO 17 848 713 510 1087
Ausländerrecht 4 6 1 1 2
Artenschutz/Tier- schutzG/TierGesG 67 55 27 40 126
BayBO/DSchG/En EV/SchfHwG 45 86 37 96 42
BayEUG 763 816 757 937 1441
BayStrWG 1.506 874 790 281 510
BayVersG - 12 7 37 9
BMG 514 519 367 896 609
FTG 8 26 19 7 8
GastG/SperrzeitVO 292 239 139 30 105
GewO/SpielV/AGGlüStV 189 230 157 52 81
GO/GrünanlagenS/HVO 118 128 120 48 60
GSG/BNichtrSchG 218 153 55 6 12
Bereiche 2018 2019 2020 2021 2022
GüKG 20 26 15 36 13
HwO/Schwarz- ArbG 14 9 13 1 4
IfSG/GDVG/PfleWoqG 28 32 4.578 10.317 1.797
JuSchG 22 27 6 5 17
LadSchlG 13 18 2 - 7
Lebensmittelrecht 128 127 59 53 73
LStVG/AnschlägeVO 62 42 42 41 38
OWiG 293 338 408 278 223
PAuswG/PassG 566 763 158 3 0
PBefG/TaxiO-TO 7 13 26 7 5
ProstSchG 4 19 8 13 2
SGB XI 399 426 276 227 155
StrRVO/TBenS 103 118 108 122 159
StVG - 14 518 364 347
VolksfestVO/StadionVO/ SilVO 6 40 1 1 3
U-Bahn-BrSchVO 86 83 140 32 38
UVG - 11 142 202 182
VVB 45 32 22 18 13
WaffG/SprengG 48 61 27 20 33
WoGG/BayWoFG/ WoVermRG 233 181 95 189 171
Sonstige 35 20 43 40 25
Gesamtzahl 5.920 6.446 9.956 14.990 7.451

Bei genauerer Betrachtung entfallen 5.655 Anzeigen auf sonstige Ordnungswidrigkeiten, die bereits in den Jahresberichten vor 2020 abgebildet waren. Die Zahl entspricht gut 91% des Durchschnitts der Anzeigenzahlen, die in den der Pandemie vorausgehenden Kalenderjahren (2018 und 2019) eingegangen sind.

  1. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit:

Auswahl anhand der Tatbestände

Dieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten – rund 164 Tatbestände –, die von Verwaltungsbehörde und Polizei aufgegriffen und bearbeitet wurden (Häufigkeit ≥10).

Gesetz Tatbestand 2021 2022
BayEUG Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler 715 982
IfSG Kontaktbeschränkung 3.076 523
AlkVVO Alkoholgenuss 331 514
BMG Verspätete Anmeldung 868 487
StVG Kraftfahrzeug in Fußgängerzone 276 254
IfSG Maskenpflicht in Gebäuden - 209
BayEUG Unterrichtsversäumnis - Erziehungsberech- tigte 184 238
BayStrWG Betteln 90 76
UVG anderer Elternteil - Auskunftsersuchen missachtet 160 182
SGB XI Prämienverzug 221 132
OWiG Belästigung der Allgemeinheit 136 123
IfSG Mund-Nasen-Bedeckung öffentl. Plätze u. Verkehrsmittel 1.296 96
StrRVO Verunreinigen allgemein/Urinieren 81 86
IfSG Ausgangssperre 1.086 83
WoGG fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung 71 76
BayStrWG Lagern 60 74
IfSG Verstoß Einreisebestimmungen/Nachweise 59 58
StVG Radfahren in Fußgängerzone 27 53
IfSG Verstoß verantwortlich Gastrobetriebe 73 45
IfSG Verlassen der Wohnung 131 40
KrWG Sonst. Abfälle - 40
IfSG Teiln. Versammlung/Veranstaltung oh. Ab- stand/MNB 79 39
StVG E-Scooter in Fußgängerzone 58 37
OWiG Ruhestörung 30 34
AlkVVO Alkohol mitführen 36 33
BayStrWG sonstige Sondernutzung 57 28
U-Bahn- BrSchVO Feuer/Rauchen 28 28
BayEUG Anmeldung unterlassen 19 27
GastG Auflagenverstoß - 27
BayBO bauliche Anlage ungenehmigt 34 25
Grünanla- genS Notdurft verrichten 17 24
TierGesG Verbringen privat EU-Land ohne Impfung/ Ausweis 11 20
TBenS Unbefugtes Benutzen 28 19

Bei 2.213 Anzeigen (unabh. von der Häufigkeit) ist die Sachbearbeitung noch offen. Von diesen Anzeigen betreffen 448 Verstöße das IfSG und 1.765 Verstöße die sonstigen Rechtsgrundlagen.

4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten

Bereichen

4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie

Nur noch 24% der im Berichtsjahr eingegangenen Anzeigen sind dem Infektionsgeschehen zuzuordnen. Von den bearbeiteten Vorgängen gehören 632 Anzeigen zu den abgebildeten Tatbeständen mit Anzeigenzahlen über 100. Weitere 448 Anzeigen liegen noch zur Bearbeitung vor und sind daher nicht in der Tabelle berücksichtigt. 4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO)

Die im Berichtszeitraum kaum noch bestehenden Kontaktbeschränkungen wirkten sich auf die Anzeigen wegen Verstoßes gegen die AlkVVO aus: Die Anzahl der Anzeigen den Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsflächen bzw. das Mitführen von Alkohol betreffend sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen und liegen sogar über dem Niveau vor der Pandemie.

4.3. Schulschwänzer

Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rund 54% erhöht. Bei den Schulpflichtigen lag der Anstieg bei 37%. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten haben sich um rund 29% erhöht. Die Beschulung war im Berichtszeitraum nicht mehr eingeschränkt.

4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns

Während im Jahr 2021 noch ein Anzeigenrückgang beim Betteln von 73% zu verzeichnen war, betrug dieser im Berichtszeitraum nur noch 16% gegenüber dem Vorjahr.

4.5. Straßenverkehrsrecht

Die Anzeigenzahlen nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone durch den Außendienst Nürnberg haben sich im Berichtsjahr kaum verändert (Rückgang um knapp 4%). Die festgestellten Zuwiderhandlungen belegen, dass es weiterhin einer ernsten Pflichtenmahnung dieses Betroffenenkreises bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger festgelegten Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist.

4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung

Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum mit Bezug zum Lockdown-Geschehen um rund 31% erhöht. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Befahren der Fußgängerzonen) sind leicht angestiegen. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholge-

nuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rund 40% erhöht. Erhöht haben sich ebenso die Fallzahlen im Bereich Ruhe um 32% und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Ablagerung von Abfällen, Beseitigung pflanzlicher Abfälle und Verunreinigungen) um 18%.

Bereich 2018 2019 2020 2021 2022
Sauberkeit 244 236 252 121 143
Ruhe 87 70 93 34 45
Sicherheit 1916 2.265 2148 1.274 1.782
Ordnung der Stra- ßenflächen 472 542 876 494 552
Gesamt: 2.719 3.113 3.369 1.923 2.522

4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen

Für den Berichtszeitraum können die Arten der Verstöße für die Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten begangen wurden, nicht konkret benannt werden. Ursächlich hierfür ist die weiter bestehende Schwerpunktsetzung auf die Bearbeitung der IfSG-Anzeigen.

Anordnungen der Zugangsbeschränkung des Geschäftsbetriebes zur Kontaktreduzierung haben sich in diesen Bereichen ausgewirkt. Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe.

Aufgrund der geringen Anzahl der Anzeigen wird auf den Vergleich mit den Vorjahren verzichtet.

104 Fallzahlen

GastG

GSG

SpielV 27 45 JuSchG 2 OWiG 12 VVB 15 IfSG 1 2

5. Bescheide – Einspruchsquote

Mit insgesamt 6.407 Bußgeldbescheide wurden 6.677 Zuwiderhandlungen geahndet.

Betroffene legten in 724 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt rund 11,3%. Sie hat um gut 34% gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Gegen rund jeden 8. Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet.

Anzeigen 2020 2021 2022
(B) (E) (EQ) (B) (E) (EQ) (B) (E) (EQ)
AlkVVO 590 17 2,88 218 3 1,38 186 3 1,61
Baurecht 27 8 29,6 47 6 12,76 55 17 30,91
BayEUG 643 56 8,71 706 52 7,36 1.012 52 5,14
BayStrWG 594 13 2,19 131 2 0,65 86 7 8,14
BayVersG 5 1 20,0 31 24 44,42 1 - -
BMG 345 20 5,8 824 32 3,88 418 14 3,35
FTG 13 1 7,69 4 - - - - -
GastG 83 8 9,64 3 1 33,33 - - -
GewO 78 5 6,41 17 2 11,76 30 1 3,33
GrünanlagenS 100 10 10,0 56 3 5,35 25 2 8
GSG 39 3 7,69 3 - - - - -
GüKG 12 1 8,33 - - - - - -
IfSG 2.887 350 12,12 5.234 884 16,89 3.704 563 15,20
JuSchG 5 2 40,0 - - - 4 2 50,00
KrWG 70 6 8,57 4 - - 97 10 10,31
Lebensmittel- recht 47 11 23,4 13 1 7,69 7 1 14,29
OWiG 277 33 11,91 137 15 14,95 136 6 4,41
PAuswG 204 7 3,41 2 - - - - -
SGB XI 267 10 3,76 238 18 7,56 120 7 5,83
SpielV 32 4 12,5 1 - - 17 2 11,76
StadionVO - - - 1 - - 1 - -
StrRVO 80 2 2,5 60 3 5,0 57 12 21,05
StVG 106 17 16,04 113 16 14,15 65 6 9,09
UVG 134 10 7,46 176 8 4,54 164 6 3,66
WoGG 98 91 9,18 171 9 5,26 144 7 4,86
Summe 6.736 601 8.190 1.079 6.329 718
Sonstige 2.581 31 110 13 78 6
Insgesamt 6.989 635 9,08 8.300 1.092 13,16 6.407 724 11,30

Die Quote der Einsprüche ist gegenüber dem Vorjahr um 14,13% zurückgegangen. Im Wesentlichen beruht dies auf den verringerten Einsprüchen bei Verstößen gegen das BayVersG, die GewO und das IfSG. Die hohe Einspruchsquote bei den JuSchG Verfahren ist bei den geringen Bescheidzahlen zu vernachlässigen.

Die Quote bei den sonstigen Verfahren – mit Ausnahme von Baurecht, StrRVO und Lebensmittelrecht – liegt im Bereich des langjährigen Durchschnitts.

Niedrige Einspruchsquoten sind wie in den Vorjahren bei Verfahren wegen Verstößen gegen AlkVVO, BMG, UVG und WoGG belegt. Sie liegen auch bei den fortdauernden Corona geprägten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr im Durchschnitt weiterhin bei unter 5%.

6. Erledigung der Einsprüche

Im Berichtsjahr wurden rund 53,18% der Einsprüche (385) im Hause (sog. Zwischenverfahren) – also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes – beendet. Bei 23,65% der Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen. In rund 33,33% der Fälle oblag die Entscheidung dem Gericht.

Bearbeitungsstand absolut in Prozent
AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung) 3 0,41
AG: Rücknahme 65 8,99
AG: Einstellung 49 6,78
AG: Geldbuße 38 5,26
AG: Freispruch 1 0,14
AG: Verwerfung 11 1,52
Einspruch-Rücknahme 126 17,43
Einspruch-Verwerfung 76 10,51
Einspruch-Einstellung 127 17,57
Einspruch Geldbuße reduziert 3 0,41
Neuer Bescheid 53 7,33
Offen 171 23,65

7. Zusammenarbeit mit externen Behörden

7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth

Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dieses ist 2022 (Stand 31.12.2021) bei 241 Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamts auf diese über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens.

7.2. Amtsgericht Nürnberg

Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle – als Vertreter der Verwaltungsbehörde bei wichtigen Verhandlungen zugegen.

Hier die Ergebnisse in 2018 - 2022 in absoluten Zahlen:

Art der Erledigung: 2018 2019 2020 2021 2022
Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung 3 2 3 11 3
Einspruchsrücknahme vor dem AG 20 45 43 62 65
Einstellungen durch das AG 8 23 21 101 49
Verwerfungsurteile durch das AG 4 9 9 15 11
Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil 12 12 8 23 38
Freisprüche - 2 - 4 1
noch offene anhängige AG - Verfahren 42 49 84 107 74
Gesamt: 95 142 168 323 241

7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren

In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt.

Erzwingungshaft-Verfahren 2018 2019 2020 2021 2022
Bearbeitungsvorgänge 1166 1283 1347 1396 1.114
davon
offen 529 570 649 547 538
erledigt nach
Einsitzen 23 23 71 104 12
erledigt durch
Zahlung 264 295 260 307 197
Teilzahlung 262 284 228 356 233
Vollstreckungshindernisse 41 24 32 37 42
erfolglose Vollstreckung 47 87 107 45 92

Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden. Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab, führt aber auch zu beträchtlichen kassentechnischem Aufwand bei der Sachbearbeitung.

7.4. Amtsgericht/Jugendgericht

Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest.

JG-Verfahren 2018 2019 2020 2021 2022
Bearbeitungsvorgänge 582 588 797 1262 1.805
davon
offen 191 161 434 639 576
erledigt durch
Zahlung 128 144 146 263 135
Teilzahlung 85 113 83 158 498
Sozialstunden 72 78 47 101 278
Arrest 23 21 17 20 100
Teilnahme Maßnahme 34 37 35 42 157
erfolglose Vollstreckung 49 34 35 39 58

Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die jugendgerichtliche Maßnahme konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird.

7.5. Polizeidienststellen

Im Jahr 2022 lag bei 58% der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von Landes- und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren:

Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspakts für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen.

8. Stadtinterne Zusammenarbeit

Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid – einschließlich Bußgeldvorschlag – gestellt.

Rund 42% der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit.

Das Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“ konnte im Berichtsjahr im Hinblick auf den Personalstand der Zentralen Bußgeldstelle in Pandemiezeiten erneut nicht angeboten werden. Die Vermittlung der Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren mit den spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat bei Bedarf in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen stattgefunden.

Im Berichtszeitraum wurden 6.407 Bescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen. In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Sachbearbeitung. Es werden Teilzahlungen vereinbart, die nicht eingehalten werden. Nach Beitreibungshandlungen werden Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt.

9. Einnahmen

Ist – Einnahmen

In 2022 wurden 6.407 Bußgeldbescheide erlassen. Die jeweilige Forderung wurde mit einer Kassenübergabedatei eingebucht.

58% der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“. Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene mit geringen Einkünften ist die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid oft nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie

stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Bei individuell dargelegter Zahlungsunfähigkeit bezogen auf die Gesamtgeldbuße muss eine Zahlungserleichterung gewährt werden. Zudem gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet.

Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm.

1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 Ist-Einnahme

10. Meldungen an das Gewerbezentralregister

Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister, geführt beim Bundesamt für Justiz in Bonn, zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben. Im Berichtsjahr erfolgten in 70 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Anzahl der Verfahren liegt damit weiterhin deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019: 456 Verfahren).

11. Fazit und Ausblick

Im Berichtsjahr sind die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der Corona-Pandemie gegenüber den Anzeigen des Vorjahres um knapp 50% verringert. Im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen vor der Pandemie (2018 und 2019) liegt die Erhöhung jedoch immer noch bei gut 23%.

Der

steigenden jugendgerichtlichen Maßnahmen,

konnte auch mit überplanmäßigem Personal nicht aufgefangen werden.

Der Datenaustausch zwischen Polizei und Verwaltungsbehörde erfolgt trotz Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren aufgrund der fehlenden technischen Infrastruktur bei der Verwaltungsbehörde noch immer papierhaft.

Die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren bis Ende 2025 ist mit der vorhandenen Datenbankanwendung nicht möglich. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation und dem Amt für Informationstechnologiesoll daher eine neue Fachanwendung eingeführt werden, die eine ganzheitliche Ordnungswidrigkeitssachbearbeitung ohne System- und Medienbrüche ermöglichen soll und gleichzeitig der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dient. In diesem Zusammenhang wird zudem erstmals eine Anbindung an das Datenmanagementsystem (DMS) erfolgen und Schnittstellen zu SAP, Avviso und EWO Vois im neuen Fachverfahren eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund sowie den noch andauernden Nachwirkungen der IfSG-Verfahren, insbesondere der aufwändigen Sachbearbeitung i.R.v. Erzwingungshaft und jugendgerichtlicher Maßnahmen, sowie der laufenden Sachbearbeitung ohne Pandemiebezug erfordern Personlaressourcen.

Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet.

Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Mittelfranken Abteilung Einsatz

Umweltamt ­ Ordnungs- und Schutzaufgaben Servicebetrieb KrWG, BayWG, BayIm- ­ Kriminalitätsbekämpfung Öffentlicher Raum SchG, WHG Baum- StrRVO, TBenS, SchVO usw. BayStrWG, GrünanlagenS

Abbildung 21

Ordnungsamt GewO, AlkVVO, HwO GastG, FTG, LFGB, WaffG, MaBV, GSG, OBM/ Jugendamt PAngV,GüKG, Kassen- und Steueramt Bürgermeister- JuSchG, UVG WoVermRG TierSchG, KaSt/2, KaSt/4 amt TierGesG, ProstSchG usw. Bauordnungsbe- Amt für Informationshörde Liegenschaftsamt t t e io c n h n P o o lo rt g f i o e l , i o M Ap an p a li g ca e -

BayStrWG , Sondernut- ment DSchG, EnEV, SchzungsS, AnschlägeVO A Ze m n t t ra Z l e e n r tra E l r e m i D tt i l e u n n s g t s e - , BDR/ f HwG Direktorium Bürdienst SUN gerservice, Digi- EWS tales und Recht A ch m e t r u f n ü g r E u x n i d st e s n o zs zi i- ale Integration Amt für Migration und – Sozialamt Integration WoBindG, WoGG AsylG, AufenthG, Frei- WiStrG, USG Rechtsamt zügG/EU

Abbildung 20

Zentrale Bußgeldstelle BAM im Rechtsamt Feuerwehr Meldewesen/Pass- u. der Stadt Nürnberg VVB Ausweiswesen OWiG , BayDSG, U-Bahn-BrSchVO BMG, PAuswG, PassG BNichtrSchG, StVG Versicherungsamt SGB XI Gesundheitsamt Gewerbezentralreg. IfSG, GVDG, Tauben- Handelsregister Kassen- und Steuer- Rundfunk- Grundbuchamt f A ü M tte G r , u A ng p s o v G e , r b otsVO, amt Amtsgericht -Betreustaatsvertrag ProstSchG KAG, HStS ungsstelle

Nürnberger Märkte Friedhofsverwaltung Marktsatzungen KFVO BFS, BestV

Landesunte ämter Gewerbeauf Arbeitsamt, rsuchungs- sichtsamt Finanzämter

Handwerkskammer Berufs-, Grund-, Mit- SchwarzarbG tel- und Förderschu- HwO len, Realschulen Justiz

Abbildung 22

SchA, SchB, private/ - Amtsgericht Außendienst Nürnöffentl. Schulträger berg BayEUG Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren Stand 14.03.2023 Erzwingungshaft

IV. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN)

1. Einleitung

Seit Dezember 2018 ist der Kommunale Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Grünanlagen und auf Spielplätzen Nürnbergs unterwegs. Der ADN ist eine Stabsstelle des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters.

Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von Präsenz versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht in der Bevölkerung zur Einhaltung u.a. der Regelungen der kommunalen Satzungen und Verordnungen herzustellen. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht. Der ADN ermittelt für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe und ist die "Außenwahrnehmung" der Stadtverwaltung Nürnbergs. Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen leitet der ADN im Rahmen seiner Befugnisse die Ahndung - zumeist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein.

Daneben werden vom ADN im öffentlichen Bereich festgestellte Mängel an die jeweils zuständigen städtischen oder staatlichen Dienststellen (z. B. Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) sowie an die zuständigen Polizeiinspektionen (z.B. bei strafrechtlicher Relevanz) gemeldet.

Abbildung 23

Grafik: Stefan Grötsch, 2022

Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkt der ADN der aggressiven Bettelei entgegen und nimmt sich der Obdachlosenthematik zusammen mit weiteren städtischen Dienststellen, Hilfsorganisationen sowie der Polizei an.

Die Erkenntnisse aus der Streifentätigkeit des ADN werden im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Nürnberg besprochen und ausgewertet. Anschließend werden die Handlungsoptionen ausgelotet und die erforderlichen Vorgehensweisen festgelegt. Weitere Einsatzschwerpunkte erfolgen im Austausch mit städtischen Dienststellen und der Polizei.

Nachdem der ADN im Dezember 2018 seinen Dienst mit sieben Außendienstmitarbeitenden aufgenommen hat kamen am 01.03.2020 weitere sechs und am 01.01.2022 weitere acht Außendienstmitarbeitende hinzu. Nach Abgängen sind zurzeit 19 Personen im aktiven Außendiensteinsatz und drei in der Verwaltung tätig.

Dabei ist anzumerken, dass die Bewerberauswahl für die zuletzt durchgeführte Einstellung abgenommen und die Rate der Kündigungen in der Probezeit wegen Ungeeignetheit zugenommen hat.

Der Berichtszeitraum des Jahres 2022 war von folgenden Faktoren geprägt: a) ausklingende Corona-Pandemie b) u.a. dadurch bedingt: hohe Fehlzeiten der Mitarbeitenden auf Grund von Erkrankungen und c) reduzierte Streifengänge auf Grund zwingend notwendiger Schulbesuche (Einführungslehrgang sowie Beschäftigtenlehrgang bzw. Zertifikatslehrgang).

Einige Stellen im Außendienst konnten nicht dauerhaft besetzt werden, da a) es an geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gemangelt hat, b) bereits eingestellte Mitarbeitende sich während der Probezeit beruflich umorientierten oder c) sich bereits eingestellte Mitarbeitende während der Probezeit nicht als geeignet erwiesen.

Damit trifft auch für den ADN die bereits in den Medien thematisierte Problematik der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst, der Polizei und im Sicherheitsgewerbe zu.

2. Bisherige Leistungen

Das oberste Ziel war und ist es, die Bürgerinnen und Bürger auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider, die im Jahr 2021 – nach 2020 – wiederum entscheidend von der Covid-19-Pandemie geprägt waren und sich somit von der Vor-Corona-Zeit erheblich unterscheiden:

Insgesamt wurden nahezu über 15.000 Maßnahmen (mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügtes Diagramm) durchgeführt:

menhang mit der Covid-19-Pandemie. Durch die geringeren Maßnahmen in diesem Bereich verringert sich auch die Gesamtanzahl der Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr. Hauptsächlich wurde die Maskenpflicht überwacht und zur Tragung einer FFP2-Maske angehalten.

stößen gegen städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der Fußgängerzone im fließenden Verkehr.

Abbildung 25

schiedlichster Art für die Bürgerinnen und Bürger (Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben, etc.).

Auf dem Foto rechts ist beispielsweise eine gemeinsame Hilfeleistung der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes sowie des ADN für Foto: ADN, 2023 eine ältere Dame dokumentiert. Die Bürgerin wurde orientierungslos durch ADN-Mitarbeitende angetroffen. Während die Feuerwehr sowie der Rettungsdienst die Bürgerin versorgen, kümmert sich der ADN- Mitarbeiter um ihren Hund. Anschließend wird die Dame und ihr Hund gemeinsam vom ADN und dem Rettungsdienst nach Hause gefahren.

lagen und von Spielplätzen sowie im Rahmen der Bettelei und bei Lagern im öffentlichen Raum enthalten.

Abbildung 24

bracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentlichem Grund),

Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖR-Abteilung („Straßen- und Verkehrsrecht“).

Foto: ADN, 2022

fallablagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen, Betteln, etc.) und viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt).

Abbildung 27

Foto: ADN, 2022

Auf dem Foto oben ist beispielsweise zu sehen, wie Mitarbeitende eine sog. wilde Abfallablagerung nach Hinweisen auf den oder die Verursacher durchsuchen. Lassen z.B. Schriftstücke wie die unten abgebildeten Rückschlüsse auf die Herkunft des Abfalls zu, wird der Vorgang vom ADN nicht nur dem ASN zur Beseitigung sondern auch dem Umweltamt als Fachdienststelle zur Verfolgung von Verstößen gegen das Abfallrecht zugeleitet.

Abbildung 26

Foto: ADN, 2022

stößen gegen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu nicht erlaubten Zeiten, Befahren mit E-Scootern oder Kfz).

Abbildung 28

Foto: ADN, 2022

Auf dem Foto oben ist zu sehen, wie eine Einfahrt in die neue Fußgängerzone in der Königstraße durch einen Mitarbeiter des ADN kontrolliert wird.

kehrszeichen)

Abbildung 29

Foto: ADN, 2021

Hierunter sind Verwarnungen zu verstehen, die (zuerst) keine Kosten für die Betroffenen bedeuten, wenn sie den Anweisungen der ADN-Mitarbeitenden Folge leisten. Die Personalien werden aufgenommen, da bei einem wiederholten Verstoß ein höheres Buß- bzw. Verwarnungsgeld verhängt werden kann, da – bei gleichem Tatbestand – von Vorsatz ausgegangen und nachgewiesen werden kann.

3. Reaktionen

Der ADN genießt nach den vorliegenden Rückmeldungen auch in seinem vierten Jahr der Tätigkeit eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft.

Belegen lässt sich das u.a. wie folgt:

Mitarbeitenden, die strafrechtlich verfolgt werden mussten

tätlichen Angriffs), kein Einsatz des Abwehrstocks notwendig

rung mit dem Außendienst (siehe auch Berichte aus Stadtforschung und Statistik des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth vom 07.12.2022 | M532)

tenden

4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert?

Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit sich gebracht:

aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat

zungserlaubnis hat sich weiter vergrößert

Sicherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen

den

chen Regeln in der Fußgängerzone kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Insbesondere bei der Einrichtung der neuen Fußgängerzonen (u.a. in der Königstraße) wurde nach einer Karenzzeit zusammen mit der Polizei häufig kontrolliert um die neuen Regelungen durchzusetzen.

und weiter ausgebaut

weiter optimiert. Für neue Prozesse wurde eine Zustimmung des Stadtrates herbeigeführt und die Gründung entsprechender Arbeitsgruppen angeregt

stellten Mitarbeitenden umfassend auf den Außendienst vorbereiten. Zeitgleich konnte die Stadtverwaltung mit dem ADN schnell auf die oft kurzfristig in Kraft getretenen und ebenso kurzfristig sich ändernden Regelungen (z.B. neue Fußgängerzonen (s.o.) reagieren

der Corona-Pandemie verschont. Impfdurchbrüche, Impfnebenwirkungen und Corona-Erkrankungen führten zu erhöhten Abwesenheitszeiten und dezimierten zeitweise nicht unerheblich die Personalressourcen

5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?

Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen:

werber (Stichwort: Fachkräftemangel)

lichkeit eröffnen soll Verwarnungsgeldverfahren „vor Ort“ mit Aushändigung eines „Strafzettels“ abzuschließen sowie Verstöße im ruhenden Verkehr zur Ahndung dem ZV KVÜ melden zu können

Ende 2021 wird bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ein erhöhtes Konfliktpotenzial festgestellt. Generell ist in der Bevölkerung ein erhöhtes Aggressionspotential wahrzunehmen. So musste der ADN-Einsatz in den sog. Böllerverbotszonen an Silvester kurz vor Mitternacht abgebrochen werden, da die Eigensicherung des ADN-Personals nicht mehr zu gewährleisten war. Hier müssen sich die Rahmenbedingungen ändern, damit der ADN weiterhin seinen Aufgaben nachkommen kann

leme lösen zu können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten der Jugend, etc.) darf nicht zur Überfrachtung führen

6. Hintergrund

Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor

das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat von Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen.

Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.

Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten.

Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN zukünftig Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie oben beschrieben) weiterleitet, die dann vom ZV KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Im eng umgrenzten Bereich (hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Radverkehr und der Fußgängerzone) wurde die Stadt Nürnberg und damit der ADN durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 im Jahr 2018 ermächtigt, neben der Polizei Ahndungen im fließenden Verkehr durchzuführen.

7. Fazit

In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich die Schaffung des ADN weiterhin als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Partner der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen. Er legt häufig die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland.

Abbildung 30

Grafik: Stefan Grötsch

V. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum

Neuer Ansatz im Bereich Prävention: Allparteiliches Konflikt-

management

1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander)

1.1. Ausgangssituation

Grünflächen, Plätze und Straßen sind urbane Begegnungsräume für alle. Die Stadt Nürnberg hat einige davon in den letzten Jahren aufwändig neugestaltet, um die Lebensqualität im urbanen Raum zu verbessern. Immer mehr Menschen nutzen mittlerweile das Pegnitzufer, die städtischen Parks und andere öffentliche Plätze als Gartenersatz, Erholungsraum oder auch Bühne zur Selbstdarstellung. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene ist dies ein wesentlicher Teil ihrer Identitätsfindung, sie wollen und müssen gesehen werden. Wie den Berichten von OA, ADN und Polizei zu entnehmen ist, führt die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums aber auch zu einem erhöhtem Konfliktpotential zwischen unterschiedlichen Gruppen von Nutzenden (s. St. Leonhard, Norikusbucht). Bei den dortigen Einsätzen geht es mit steigender Tendenz um die Themen Müll und Lautstärke, aber auch ganz grundsätzlich um sozial verträgliches Verhalten bei divergierenden Interessen.

Mit ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen kann häufig nur eine kurzfristige Befriedung oder die Verlagerung der Problematik erreicht werden. Die in den vergangenen Jahren dokumentierten Erfahrungen an vielen öffentlichen Plätzen (s. auch Aufseßplatz, Jamnitzerplatz, Cramer-Klett-Park) zeigen, dass vor dem Hintergrund der Verdichtung und klimatischen Entwicklung des Lebensraums Stadt auch in Nürnberg weiterer Handlungsbedarf besteht. Wie unter einem Brennglas werden im öffentlichen Raum Konfliktlinien sichtbar, die gesellschaftliche Entwicklungen und Verwerfungen abbilden. So ergibt sich genau hier die Chance, durch allparteiliche Herangehensweise und Einbeziehung aller Beteiligten, demokratische Werte im besten Sinne praktisch umzusetzen und zu stärken.

Pilotprojekte in anderen deutschen Städten (z.B. München, Hannover, Augsburg) zeigen, dass der allparteiliche Ansatz neue, partizipative Wege für die Konfliktprävention und -bearbeitung eröffnet und von Bürgerinnen und Bürgern positiv wahr- und angenommen wird. Auch in Nürnberg bereits durchgeführte Maßnahmen mit allparteilichem Ansatz – die teilnehmende Beobachtung durch Studierende der Sozialen Arbeit am Melanchthonplatz 2022 sowie die sozial- und funktionsräumliche Begehung nach allparteilichem Ansatz in St. Leonhard 2019 – ha-

ben gezeigt, dass die Menschen grundsätzlich offen auf diese Art der Kontaktaufnahme reagierten und dabei gleichzeitig vielfältigen Unterstützungsbedarf formulierten.1

Bereits 2020 wurden von zwei Nürnberger Stadtratsfraktionen diesbezüglich Anträge gestellt (14.02.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Runde Tische in St. Leonhard

zung des öffentlichen Raums“ und 26.08.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Einsatz von Allparteiliche[m] Konfliktmanagement (AKIM) für Nürnberg“). Im Juni 2021 wurden in einer Stadtratsvorlage von OA, BgA und Ref. V entsprechende Leitgedanken formuliert und im September 2022 konnte schließlich eine zunächst bis August 2023 befristete Stelle mit 25 WAS für Allparteiliches Konfliktmanagement geschaffen werden. Diese ist angesiedelt bei BgA/MRB, um zum Ausdruck zu bringen: Der öffentliche Raum ist für alle da, die ihn (legal) nutzen möchten, es soll keine Verdrängung bestimmter Nutzergruppen erfolgen. Eine ausgebildete Mediatorin ist hier nun damit betraut, in diesem Sinne ein allparteiliches Konfliktmanagementsystem für den öffentlichen Raum in Nürnberg aufzubauen. Im November 2022 schuf der Stadtrat mit einer VK-Planstelle im Haushalt die Grundlage für eine Verstetigung dieser Arbeit.

Gleichzeitig konnten dank der Förderung durch das BMFSFJ als eine von bundesweit 14 Modellkommunen voraussichtlich bis Ende 2023 weitere Personalressourcen für den Aufbau eines kommunalen Konfliktmanagements gewonnen werden. Den Förderrichtlinien des Bundes entsprechend wurden diese bei einem freien Träger (AWO) angesiedelt.

1.2. Dialog und Prävention

Der neue Name dafür lautet KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander; früher AKIN). KoMit steht also für einen Prozess, der immer individuell und ergebnisoffen ist, abhängig von den konkreten Orten und beteiligten Personen. Da die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raumes witterungsbedingt erst im Frühjahr wieder anzutreffen sein werden, lag der Fokus von KoMit zunächst auf der Erfassung von bereits erfolgten Maßnahmen, Vernetzung mit Einsatzkräften und Fachstellen sowie erste konzeptionellen Überlegungen.

KoMit identifiziert bestehende Strukturen und Ressourcen, vernetzt unterschiedliche Stellen und Projekte und sucht aktiv den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen. Eine regelmäßige Teilnahme am AK SiSa, den Treffen des Netzwerks Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum (koordiniert von AKIM) und der Steuerungsgruppe KoKoMa sowie die Koordinierung des Ehrenamts-Netzwerks Gemeinwesen-Mediation sind fester Bestandteil

1 Im Bericht der mit der Begehung beauftragten AKIM-Mediatorinnen und -Mediatoren in St. Leonhard heißt es beispielsweise: „Die angesprochenen Personen, sowohl Mädchen und Frauen, als auch Jungen und Männer, haben einen großen Bedarf angezeigt, bei ihrem Integrationsprozess und ihrem Selbstverständnis als gleichberechtigte Bürger*innen der Stadt Nürnberg unterstützt zu werden.“

der Arbeit und stellen den Kontakt zu vielen bereits involvierten Akteurinnen und Akteuren sicher.

Es gilt nun, die Menschen am jeweiligen Ort nicht nur als Störerende zu sehen, sondern vielmehr, sie in ihrer Lebenssituation zu erfassen und einzubinden. Gleichzeitig müssen vorhandene (oder durch Aktionen geweckte) Erwartungen realistisch beantwortet werden. Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums sollen genau wie Anwohnende durch KoMit grundsätzlich dazu angeregt werden, sich für ein friedliches Miteinander auch selbst verantwortlich zu fühlen und andere Perspektiven zu berücksichtigen. Präsenz vor Ort und Kommunikation auf Augenhöhe mit allen Beteiligten sind dafür ebenso unerlässlich wie klare Aufgaben und Zuständigkeiten.

1.3. Konkrete Einsatzorte

Das Clearing für Konfliktfälle im öffentlichen Raum liegt bei OA. Wenn ordnungsrechtliche und/oder polizeiliche Interventionen (allein) nicht ausreichen bzw. keine nachhaltige Entspannung der Situation erreichen können, ist der allparteiliche Ansatz gefragt. KoMit übernimmt dann die weitere Konfliktanalyse – hierzu gehört auch die Prüfung von Zuständigkeiten – erarbeitet Lösungswege und sorgt für deren Umsetzung. Hier ist anzumerken, dass Konflikte durch allparteiliche Konfliktbearbeitung nicht zum Verschwinden gebracht, sondern vielmehr als Chance für notwendige Veränderungsprozesse begriffen werden. Das Ziel ist, alle Beteiligten einzubeziehen, mögliche Verbesserungen anzustoßen und gleichzeitig die Menschen vor Ort in ihrer Eigenverantwortung und urbanen Toleranz zu stärken.

Die Einsatzmöglichkeiten von KoMit sind im ersten Jahr entsprechend der Personalkapazität mit einer Person in Teilzeit und der aktuell noch unsicheren Haushaltslage begrenzt, es können unmöglich alle Konfliktorte bearbeitet werden, auch wenn dies natürlich wünschenswert wäre.

Als ersten Einsatzort für konkrete Maßnahmen in 2023 wurde in Abstimmung mit BgA und OA die Wöhrder Wiese ausgewählt. Aus den Protokollen des AK SiSa, Anrainerinnen- und Anrainer-Beschwerden von 2020 und 2021 und einer Begehung mit dem ADN ergibt sich hier bisher folgendes Lagebild:

Akteurinnen und Akteure:

Feste Gruppe aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Steubentunnel (ganzjährig)

wiegend in den Sommermonaten), Teile davon sind Feiernde (z.B. Schulabschlussfeiern)

Die wesentlichen Konfliktthemen sind Müll, Lautstärke und teilweise aggressives Verhalten.

KoMit erarbeitet auf dieser Basis ein erstes Konzept für 2023, das folgende Punkte beinhalten soll:

Sa 18-0 Uhr) als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort präsent sind, in Kontakt zu den verschiedenen Gruppen treten und die Interessen anderer Nutzende und/oder der Anwohnerinnen und Anwohner mit einbringen, ggf. auch Unterstützung anbieten.

bzw. Abgrenzung zu anderen dort aktiven Einsatzkräften (ADN, SÖR, Polizei, Streetwork und Wöhrder Seewärts) sind zu klären, ein Konzept zur Schulung der Honorarkräfte im Sinne der Allparteilichkeit muss erarbeitet und umgesetzt werden.

zeptioniert und in Zusammenarbeit mit ausgewählten Schulen erprobt werden

Was davon mit den derzeitigen Personal- und Finanzressourcen in welchem Zeitraum umgesetzt werden kann, ist noch offen. Für ein nachhaltiges Konzept wird eine enge Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren (z.B. soziale Arbeit) nötig sein. Auf Grund der örtlichen Nähe und thematischen Überschneidungen erscheint es auch sinnvoll, die Erfahrungen aus dem Projekt Wöhrder Seewärts (s. Norikusbucht) einzubeziehen und ggf. Synergien zu nutzen.

Gleichzeitig soll das in 2021 mit der TH begonnene Pilotprojekt am Melanchthonplatz (s. dort) fortgeführt und von KoMit begleitet werden. Außerdem ergab sich aus dem AK SiSa heraus zusätzlich noch die Unterstützung von SHA und SÖR bei der möglichen Entwicklung weiterer Maßnahmen bzw. eines Alternativkonzepts für ZOB/Plärrer/ U-Bahn-Ausgang Wöhrder Wiese bezüglich BTM- Konsum/Spritzenfunde. KoMit bringt hier die allparteiliche Perspektive mit ein und vermittelt den Kontakt zum Büro für kommunale Prävention in Augsburg, deren Konzept am Helmut-Haller-Platz eventuell als Vorbild dienen könnte.

1.4. Fazit & Herausforderungen

Es zeigt sich ein großer und vielfältiger Bedarf an allparteilichen Konzepten. In 2023 kann KoMit lediglich an ausgewählten Orten mit ersten Maßnahmen sichtbar werden. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung wird die VK-Stelle ab dem Sommer ausgeschöpft.

2. KoKoMa

2.1. Einleitung

Konflikte sind Teil unseres Alltags und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie stellen uns immer wieder vor neue Herausforderungen und Spannungen, die sich zu Konflikten entwickeln können und im öffentlichen Raum ausgetragen werden. Der Umgang mit diesen Konflikten ist dabei nicht immer leicht, da diese komplex sein können und neben den jeweiligen Interessen und Bedürfnissen auch politische, soziale oder kulturelle Aspekte berücksichtigt werden müssen. Kommunale Konflikte können z.B. mit Diskriminierungserfahrungen einhergehen, von unterschiedlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben beeinflusst werden oder politisch polarisieren. Daher braucht es Strukturen und Methoden, um mit diesen Konflikten umzugehen und den Dialog in der Gemeinschaft aufrechtzuerhalten. Auch im Zeichen einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung ist es daher wichtig, Konflikte konstruktiv und allparteilich zu behandeln, auch wenn nicht jeder Konflikt gelöst werden kann. Letztendlich geht es um nachhaltige und langfristige Strategien, mit denen auch zukünftige Konflikte bearbeitet werden können.

2.2. Über das Bundesprojekt

Im Bundesprojekt „Kommunales Konfliktmanagement“, kurz KoKoMa, werden Kommunen mithilfe einer auf die lokalen Bedingungen ausgerichteten Unterstützungsstruktur bei der Bearbeitung von Konflikten begleitet. Das Projekt richtet sich an Kommunen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden. Diese Kommunen stehen Konflikten gegenüber, die das Potential haben ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt sowie freiheitlich demokratische Prinzipen zu bedrohen. Das Projekt startete im November 2021 und läuft bis Ende 2023. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« (Stiftung SPI) die projektbegleitende “Servicestelle Kommunales Konfliktmanagement“ um.

Konflikte werden im Projekt grundlegend als Chance des Austauschs und der Aushandlung begriffen. Das Projekt verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliche und kommunale Akteurinnen und Akteure in den beteiligten Kommunen aktiv einzubeziehen und zu befähigen, Konflikte lösungsorientiert und konstruktiv zu bearbeiten. Dazu sollen Kommunikation, Kooperation und Handlungssicherheit der beteiligten Akteurinnen und Akteure gestärkt werden. Weitere Ziele im Projekt sind die Entwicklung von Verfahren und Strukturen der Konfliktbearbeitung sowie der Austausch auf interkommunaler und strukturübergreifender Ebene. Darüber hinaus sollen erarbeitete Modelle auch auf andere Kommunen übertragbar sein. Dadurch werden Prinzipien des demokratischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Vielfalt verankert.

Konkret arbeiten im Projekt Prozessbegleitungs-Tandems, welche für jede Kommune aus einer lokalen Prozessbegleitung vor Ort und einer externen Prozessbegleitung der Stiftung SPI zusammengesetzt ist. Das Tandem führt Analysen

durch und unterstützt die Kommune in der Bearbeitung und Prävention von Konflikten. Die Konfliktbearbeitung und Umsetzung der jeweiligen Ziele in den Kommunen wird durch eine lokale Steuerungsgruppe unterstützt.

2.3. Nürnberg – Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum

Verschiedene Interessensgruppen, wie zum Beispiel Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Freizeitnutzerinnen und -nutzer, haben oft unterschiedliche Vorstellungen und Bedürfnisse wenn es um die Verwendung des öffentlichen Raums geht. Diese Differenzen können zu Konflikten führen, die sich auf die Lebensqualität der Betroffenen auswirken. In Nürnberg umfassen die Nutzungskonflikte u.a.:

späten Nachtstunden,

Hinzu kommen vermehrt Konflikte im sozialen Nahraum, von der Ruhestörung bis hin zu eskalierenden Nachbarschaftsstreitigkeiten. Diese Konflikte tragen das Potential demokratiegefährdend zu sein, wenn z.B. Konflikte oder Handlungsmuster ausschließlich durch eine kulturelle bzw. kulturalisierende Brille gelesen werden, Teilhabe und Nutzung des öffentlichen Raums nicht allen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gewährleistet wird oder der Prozess der Ausgestaltung des sozialen Miteinanders im öffentlichen Raum nicht mit demokratischen Mitteln geführt wird. Daneben kann eine Beeinträchtigung des (subjektiven) Sicherheitsgefühls Nährboden für demokratiegefährdende Prozesse sein.

Für das Jahr 2023 wurde sich in der Steuerungsgruppe schließlich auf die zwei Orte Melanchthonplatz und Wöhrder Wiese geeinigt, welche beispielhaft und gemeinsam mit KoMit bearbeitet werden. Es handelt sich beim Melanchthonplatz um einen öffentlichen Platz mit festen Nutzerinnen- und Nutzergruppen, zu dem bereits ein skizziertes Konzept vorliegt. Die Wöhrder Wiese hingegen wird als städtische Grünanlage von einem stets wechselnden Publikum genutzt. Es zeigt sich bisher ein noch geringes Konfliktpotential, weswegen Prävention hier das Schlüsselelement ist.

2.4. Bisherige Aktivitäten am Standort Nürnberg

Im Juli 2022 begann mit der Stellenbesetzung der lokalen Prozessbegleitung und aufbauend auf einem gemeinsamen „Memorandum of Understanding“ (MoU) die Arbeit im Projekt. Das MoU beinhaltet u.a. die Vereinbarung über die erfolgreiche Projektumsetzung sowie die zentralen Ziele des Projekts. Neben dem Aufbau und der Konzeptualisierung der KoMit-Stelle soll auch deren Verstetigung unterstützt werden. Darüber hinaus wurde vereinbart den Methodenkoffer zur Konfliktbearbeitung für relevante Akteurinnen und Akteure des kommunalen Konfliktmanagements auszubauen, sowie die Sichtbarkeit der städtischen Konfliktbearbeitungsmaßnahmen zu verbessern.

Eine Steuerungsgruppe wurde gebildet, welche den Strukturaufbau sowie den Konfliktbearbeitungsprozess kritisch begleitet und die strategische Ausrichtung des Projekts festlegt. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Bereiche zusammen: Leitung des Bürgermeisteramtes, Stabstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle, Stabstelle Sozialraumentwicklung des Sozialreferats, Leitung des Ordnungsamts sowie Koordination öffentliche Sicherheit und Ordnung des OA, Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ sowie Geschäftsbereichsleitung Migration und Integration des AWO Kreisverbands Nürnberg e.V. Die Mitglieder agieren dabei als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in die relevanten kommunalen und zivilgesellschaftlichen Strukturen und kommunizieren die Entwicklungen und Ergebnisse im Projekt nach außen. Ihre Aufgabe ist zudem, die Qualität der Projektumsetzungen zu evaluieren.

Die Erarbeitung eines Konzepts sowie eines Handlungsleitfadens für das allparteiliche Konfliktmanagement der Stadt Nürnberg begann mit der Kontaktaufnahme zu wichtigen Akteurinnen und Akteuren und Stellen. Damit wurde ein Grundstein für die Analyse gelegt und die Datenerhebung begonnen, da neben der Sichtung und Auswertung vorliegender Materialien auch die Durchführung von Interviews mit relevanten Akteurinnen und Akteuren Teil der Bestandsaufnahme ist. Erste Interviews wurden daraufhin bereits durchgeführt. Im Fortlauf des Projekts sind weitere Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener städtischer Stellen geplant, um möglichst vielseitige Perspektiven auf den Aufgabenbereich und die Erwartungen an KoMit einzubeziehen und Ableitungen für das Konzept sowie den Handlungsleitfaden zu machen. Die Analyse soll aber auch dazu dienen, die bisherigen Strukturen und Verfahren der Konfliktbearbeitung zu eruieren, wie z.B. der AK SiSa.

Auch die methodische Arbeit wurde durch den Austausch und die Vernetzung mit anderen lokalen Prozessbegleitungen sowie der Teilnahme an inhaltlich relevanten Workshops vorangetrieben. Die Methoden des Konfliktmanagements sollen aber auch den Akteurinnen und Akteuren der Kommune nähergebracht werden. Dafür wurde eine Qualifizierungsreihe unter Durchführung der Stiftung SPI geplant, welche im Januar 2023 mit dem ersten Modul startete.

2.5. Fazit

Als erster Erfolg in der Projektumsetzung lässt sich die abgeschlossene Organisation und Planung der Qualifizierungsreihe zum kommunalen Konfliktmanagement verzeichnen, welche seit Anfang 2023 in vollem Gange ist. Dabei lief die Organisation von Räumlichkeiten und die Werbung für Teilnehmende gemeinsam mit KoMit reibungslos ab, so dass sich eine heterogene Gruppe von 22 Teilnehmenden aus den folgenden Tätigkeitsbereichen der Stadt bilden ließ: Gemeinwesen-Mediation, Quartiersmanagement, Integrationsrat, Menschenrechtsbüro, Migrationsberatung AWO Nürnberg, NEST – Nürnberger Elternbüro, Kindertagesstätte, Sozialamt, Gesamtpersonalrat sowie Personalrat SÖR und Ref. V, Zentrale Anlaufstelle für Migration (ZAM). Das große Interesse zur Teilnahme an der Qualifizierung sendet ein zusätzlich positives Signal. Die Teilnehmenden können ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten neben dem öffentlichen Raum

auch auf den eigenen Aufgabenbereich anwenden. Die ausgebildeten Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanager erfüllen damit eine Multiplikatorfunktion. Wegen des großen Interesses und Bedarfs ist eine Öffnung der Schulung denkbar, um weiterhin von der Heterogenität der Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanager zu profitieren. Eine wichtige Frage muss dabei noch geklärt werden: Wie können die ausgebildeten Kompetenzen nachhaltig für die Stadt eingesetzt werden?

Nach den ersten Schritten im Projekt ist die Analyse noch in der Bearbeitung. Erste Erkenntnisse lassen sich jedoch schon festhalten. Es ist z.B. noch deutlicher geworden, dass Konfliktbearbeitung und die Erarbeitung eines passgenauen Konzeptes stets prozesshaft ist und Zeit für Vernetzung und Beziehungsarbeit braucht. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Strukturen und Akteurinnen und Akteure, welche in der Stadt Nürnberg an der Bearbeitung von Konflikten bereits beteiligt sind oder in Zukunft beteiligt werden müssen, als Ressource gebündelt und besser miteinander vernetzt werden.

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