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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
26.04.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente
TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2022
Berichtvorlage OA/002/2023
Sicherheitsbericht 2022 OA/002/2023
TOP Ö 2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg für 2022
Berichtvorlage OA/001/2023
Sicherheitsbericht 2022 OA/001/2023
TOP Ö 3 „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ im Rahmen Bayerischer
Landesgartenschauen – Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte
Berichtvorlage OBM/010/2023
Sachverhaltsdarstellung OBM/010/2023
TOP Ö 4 200 Jahre Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Berichtvorlage WiF/006/2023
TOP Ö 5 Lage in Charkiw ein Jahr nach russischer Invasion in die Ukraine
Berichtvorlage IB/002/2023
Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023 IB/002/2023
Bericht zu Charkiw IB/002/2023
Übersicht Hilfsprojekte für Charkiw im Krieg IB/002/2023
TOP Ö 6 Benennung der Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen
Burgundenstraße und Huldstraße
Sitzungsvorlage Geo/004/2023
Entscheidungsvorlage Geo/004/2023
Kartenausschnitt Geo/004/2023
Straßenbenennungsstatistik Geo/004/2023
TOP Ö 7 Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“
Sitzungsvorlage DiP/006/2023
Sachverhaltsdarstellung DiP/006/2023
Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte DiP/006/2023
Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation DiP/006/2023
TOP Ö 8 ePartizipation 2023
Sitzungsvorlage DiP/005/2023
Sachverhaltsdarstellung DiP/005/2023
Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation
in 2022 DiP/005/2023
TOP Ö 9 Integration des Deutschlandtickets in das Nürnberger Sozialticket-Modell
Sitzungsvorlage Ref.I/II/015/2023
Sachverhalt Ref.I/II/015/2023
Anlage 1_Modellbetrachtung Ref.I/II/015/2023
TOP Ö 11 Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg
(Frauenpreissatzung – FPrS)
Sitzungsvorlage MRB-GST/002/2023
Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis MRB-GST/002/2023
TOP Ö 12 GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH
Sitzungsvorlage 2. BM/009/2023
2
4
7
10
168
171
221
224
231
235
238
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246
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252
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401
405
409
410
413
416
417
421
423
TOP Ö 13 Auflage des OBM: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über
den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März
2022 (Amtsblatt S. 129)
Sitzungsvorlage OBM/001/2023
Sachverhalt OBM/001/2023
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und
Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129)
OBM/001/2023
Antrag_Integrationsrat stärken_CSU_SPD_Bündnis90/Die Grünen vom 30.01.2023
OBM/001/2023
Antrag_Die Linke_Antrag zur Änderung der Integrationsratssatzung vom 30.01.203
OBM/001/2023
Dringlichkeitsantrag_Die Linke vom 30.01.2023 OBM/001/2023
Antrag Die Linke Aufforderung zum Rücktritt 16.02.2023_inhaltsgleich mit
Dringlichkeitsantrag vom 30.01.23 OBM/001/2023
TOP Ö 14 Auflage des Referates I/II:
Dringliche Anordnungen des Oberbürgermeisters
3
426
431
434
435
437
438
439
441
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 26.04.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2022
Bericht
OA/002/2023
Sachverständige:
Herr Polizeipräsident Adolf Blöchl, Polizeipräsidium Mittelfranken,
Herr Leitender Polizeidirektor Herbert Donner, Polizeipräsidium
Mittelfranken,
Herr Leitender Kriminaldirektor Dr. Holger Plank, Polizeipräsidium
Mittelfranken,
Herr Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium Mittelfranken
König, Marcus
2.
Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg für 2022
Bericht
OA/001/2023
König, Marcus
3.
„Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ im Rahmen Bayerischer
Landesgartenschauen – Aktueller Projektfortschritt und nächste
Schritte
Bericht
OBM/010/2023
König, Marcus
(Unterlagen werden nachgereicht)
4.
200 Jahre Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Sachverständiger: Prof. Niels Oberbeck - Präsident der OhmHochschule Nürnberg
Fraas, Michael, Dr.
4
Bericht
WiF/006/2023
5.
Lage in Charkiw ein Jahr nach russischer Invasion in die Ukraine
hier: Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023
Bericht
IB/002/2023
König, Marcus
6.
Benennung der Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen
Burgundenstraße und Huldstraße nach dem Nürnberger NSUOpfer Abdurrahim Özüdogru
Beschluss
Geo/004/2023
Fraas, Michael, Dr.
7.
Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor
Lichtenreuth“
hier: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren
Vorgehen
Beschluss
DiP/006/2023
König, Marcus
8.
ePartizipation 2023
hier: ePartizipationen (Onlinebeteiligungen) 2023 in Nürnberg
Beschluss
DiP/005/2023
König, Marcus
9.
Integration des Deutschlandtickets in das Nürnberger SozialticketBeschluss
Modell
Ref.I/II/015/2023
Riedel, Harald
10.
Sachstand und Auswirkungen der Stelleneinsparungen im
Geschäftsbereich Planen und Bauen
Bericht
Ref.VI/002/2023
Ulrich, Daniel
(Unterlagen werden nachgereicht)
11.
Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der
Stadt Nürnberg (Frauenpreissatzung – FPrS)
Beschluss
MRBGST/002/2023
König, Marcus
12.
GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH
hier: Änderung der Abordnungen für den Aufsichtsrat der GkF
Lehner, Julia, Prof. Dr.
5
Beschluss
2. BM/009/2023
13.
Auflage des OBM:
Beschluss-Auflage
OBM/001/2023
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über
den Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022
(Amtsblatt S. 129)
- hier: Anträge von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
und der Linken sowie Dringlichkeitsantrag der Linken,
jeweils vom 30.01.2023
14.
Auflage des Referates I/II:
Kenntnisnahme
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen gemäß
Art. 37 Abs. 3 GO
15.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2023,
öffentlicher Teil
6
Ö 1
Berichtsvorlage
OA/002/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2022
Sachverständige:
Herr Polizeipräsident Adolf Blöchl, Polizeipräsidium Mittelfranken,
Herr Leitender Polizeidirektor Herbert Donner, Polizeipräsidium Mittelfranken,
Herr Leitender Kriminaldirektor Dr. Holger Plank, Polizeipräsidium Mittelfranken,
Herr Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium Mittelfranken
Anlagen:
Sicherheitsbericht 2022
Bericht:
Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für das Jahr 2022 wird vorgestellt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
7
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/002/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
8
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/002/2023
Seite 3 von 3
9
Polizeipräsidium
Mittelfranken
SICHER BERICHT
HEITS 2022
10
Ö 1
0911 21 12-0
In Notfällen bitte Notruf 110 wählen!
pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de
www
www.polizei-mittelfranken.de
www.facebook.com/polizeimittelfranken
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
IMPRESSUM
Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
V. i. S. d. P.:
Patrick Weeger,
Leiter Präsidialbüro
Redaktion
Polizeipräsidium Mittelfranken –
Präsidialbüro; Abteilung Einsatz,
E 2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben),
E 3 (Kriminalitätsbekämpfung) und
E 4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben)
Grafische Gesamtherstellung
Moritz Bohner,
Präsidialbüro
Fotonachweis
Wenn nicht anders angegeben:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Druck
Druckerei Stock GmbH, Eschenbach
Auflage: 350 Stück
Erscheinungsweise: jährlich
ISSN: 2513-034X
Alle Rechte vorbehalten. Jede Form
der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung
durch den Herausgeber.
© Polizeipräsidium Mittelfranken
Stand: 15. März 2023
11
Ihre Sicherheit. Unser Ansporn.
Wir für Mittelfrankens Bürger.
Polizeipräsidium
Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
12
VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Beginn des Jahres 2022 zeichnete sich ab, dass die
Corona-Pandemie, die unser aller Leben in den vorangegangenen Jahren in einer bislang nicht gekannten Art und Weise dominierte, weitgehend unter
Kontrolle gebracht werden konnte. Diese positiven
Aussichten ließen uns alle aufatmen und hoffen.
mit der Pandemie bzw. der Überwachung und Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen.
Leider war diese Entspannung nur von kurzer Dauer
und nahm mit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 ein jähes Ende. Der seitdem währende Krieg mitten in Europa nahm und nimmt wiederrum erheblichen Einfluss auf unseren Alltag und
sorgt für viel Verunsicherung.
So werden Sie sicherlich nachvollziehen können, dass
wir in unserem Sicherheitsbericht oftmals nicht auf
das vorangegangene Jahr 2021, sondern häufig auf
das Jahr 2019 – das letzte Jahr ohne coronabedingte Auswirkungen – Bezug nehmen werden, um eine
realistische Einwertung der vorgelegten Zahlen zu ermöglichen.
Umso wichtiger ist es, auf verlässliche Konstanten
vertrauen zu können. Wir als Polizei Mittelfranken
stellen eine solche Konstante für die uns anvertrauten
Bürgerinnen und Bürger dar, für deren Schutz und
Sicherheit wir 365 Tage im Jahr einstehen.
Obgleich sich Sicherheit nicht ausschließlich in Zahlen messen bzw. widerspiegeln lässt, so bietet der
Sicherheitsbericht 2022 unser Einschätzung nach
dennoch einen guten Überblick über die objektive Sicherheitslage in Mittelfranken, die sich aus den drei
Themenfeldern Kriminalität, Einsatz und Verkehr
zusammensetzt.
Selbstverständlich können und wollen wir nicht beschönigen, dass es im Jahr 2022 in allen drei vorgenannten Bereichen zu Steigerungen im Vergleich zu
den Vorjahren 2020 und 2021 kam.
Es genügt jedoch nicht, nur die aktuellen Zahlen zu
betrachten; diese sind vielmehr in Kontext zu den
genannten Vergleichsjahren zu setzen. Aufgrund
der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie kam es zu erheblichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Die Schließungen
von Geschäften des Einzelhandels, der Gastronomie
sowie auch von Diskotheken und Bars bedingten
selbstverständlich auch einen Rückgang insoweit einschlägiger Delikte.
Aufgrund der Beschränkungen sowie auch der vermehrten Wahrnehmung von Home Office reduzierte
sich zwangsläufig die Zahl der Verkehrsteilnehmer,
was unmittelbar positive Auswirkungen auf die Verkehrsunfallstatistik zur Folge hatte.
Das polizeiliche Feld „Einsatz“, das typischerweise
von Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder
Sportveranstaltungen geprägt ist, kam in Zeiten des
pandemischen Geschehens ebenfalls weitestgehend
zum Erliegen und wich der Betreuung von Demonstrationen und „Spaziergängen“ im Zusammenhang
4
Mit Wiederaufnahme des Alltags kehren aber natürlich auch insgesamt all jene Umstände zurück, die
Einfluss auf die Sicherheitslage nehmen.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken, der mit dem Regierungsbezirk Mittelfranken nahezu deckungsgleich ist, registrierten wir im
Jahr 2022 78.262 (bzw. 82.120 mit ausländerrechtlichen Verstößen) Straftaten.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden 80.904 (bzw.
84.256 mit ausländerrechtlichen Verstößen) Straftaten in Mittelfranken erfasst.
Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2022 bei beachtlichen 66,8 Prozent (68,3 Prozent mit ausländerrechtlichen Verstößen) und damit über dem bayernweiten
Durchschnitt, der 64,4 Prozent beträgt.
Diese in der Gesamtschau erfreuliche Kriminalitätsentwicklung hat jedoch keinerlei Bedeutung für all
jene Menschen, die Opfer einer Straftat geworden
sind. Denn schon eine Straftat allein kann ausreichen, um einem oder vielen Menschen erheblich zu
schaden und deren Leben für immer zu verändern.
Freilich wird es uns als Institution Polizei nie möglich
sein, dem Opfer einer Straftat jegliche ganzheitliche
Betreuung zukommen zu lassen, die es unter Umständen benötigt. Wir sind jedoch sehr froh, dass wir
es unter anderem durch die Polizeiliche Betreuungsgruppe beim PP Mittelfranken vermögen, die Leidtragenden in professioneller und zugewandter Weise
ein Stück auf ihrem beschwerlichen Weg der Bewältigung und Aufarbeitung zu begleiten.
Wir werden auch in Zukunft alles daransetzen, Kriminalitätsopfer zu unterstützen und insbesondere
auch durch unterschiedlichste Präventionsangebote
dafür Sorge tragen, dass möglichst wenig Menschen
Geschädigte einer Straftat werden.
Das polizeiliche Einsatzgeschehen nahm 2022 – wie
zu erwarten – wieder „volle Fahrt“ auf. So betreuten
unsere Kolleginnen und Kollegen im vergangenen
Jahr rund 3.733 Veranstaltungen und VersammlunPolizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
13
VORWORT
Adolf Blöchl und
Gernot Rochholz (v. l. n. r)
gen. Besonders hervorheben möchten wir hier die
Anzahl an Versammlungen, die im Vergleich zu 2019
um beachtliche 145,9 Prozent auf insgesamt 2.439
anstieg.
Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken insgesamt 48.426 Verkehrsunfälle erfasst. Auch hier ist
im Langzeitvergleich eine positive Tendenz zu erkennen.
Leider müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen,
dass im vergangenen Jahr 60 Menschen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ihr Leben verloren
haben. Auch wenn hier ein Rückgang um sieben Unfallopfer festzustellen ist, ist es nicht angebracht, von
einer „erfreulichen“ Entwicklung zu sprechen, denn
jeder Mensch, der sein Leben lassen musste, ist einer
zu viel. Daher werden wir auch weiterhin einen Fokus
auf den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer sowie auch die Kontrolle und konsequente Verfolgung
unfallursächlichen Verhaltens legen. Die Bekämpfung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
wird dabei weiterhin ein Schwerpunkt sein. Genauso
müssen und wollen wir als Polizei der Verkehrswende Rechnung tragen und werden uns verstärkt mit
dem Radverkehr befassen.
Neben der objektiven Sicherheitslage müssen wir
selbstverständlich auch immer das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Blick behalten, da
das eigene Empfinden von Sicherheit bzw. Unsicherheit teils erheblichen Einfluss auf unsere Lebensqualität nimmt. Somit berücksichtigen wir bei all unserem
polizeilichen Handeln auch immer die mitunter nicht
in Zahlen darstellbaren Faktoren, die auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Einfluss nehmen. Ein
zentraler Aspekt ist zweifellos die Wahrnehmbarkeit
polizeilicher Präsenz; durch unsere unterschiedlichen Fortbewegungsmittel, die sich mittlerweile vom
PKW über Motorräder, Boote und Fahrräder bis hin
zu Dienstpferden erstrecken, ist es uns möglich, in allen Bereichen des öffentlichen Raums sichtbare poli-
zeiliche Präsenz zu gewährleisten. Dies ist für uns auch
im kommenden Jahr wichtig.
Bei Betrachtung aller vorgenannten Aspekte sind wir
einmal mehr sehr stolz und dankbar gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen, die den ausschlaggebenden Beitrag dazu leisten, dass die Bürgerinnen und
Bürger in Mittelfranken sich auch weiterhin nicht nur
sicher fühlen, sondern vor allem auch tatsächlich sicher
leben können.
Wir wissen um die große Motivation unserer Kolleginnen und Kollegen in all ihren unterschiedlichen
Funktionen, die jeden Tag in verantwortungsvoller und
professioneller Weise für die mittelfränkische Bevölkerung einstehen. Auch wissen wir, dass die Rahmenbedingungen für unsere Polizeiarbeit zunehmend anspruchsvoller und komplexer werden; zugleich haben
wir keinen Zweifel daran, dass wir diesen Herausforderungen gewachsen sind, mit den Entwicklungen Schritt
halten und somit auch in Zukunft unsere erfolgreiche
Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung werden
fortsetzen können. Wir werden weiterhin alles daran
setzen, etwaige Schwerpunkte frühzeitig zu erkennen,
um entsprechend reagieren zu können.
Unterstützung und Rückendeckung erhalten wir hierbei von zahlreichen Behörden und Institutionen, die
tagtäglich professionell und mit vollem Engagement
mit uns zusammenarbeiten, um Mittelfranken noch
sicherer zur machen. Dafür bedanken wir uns herzlich.
Auch im Jahr 2023 wird Ihre Sicherheit unser Ansporn
sein.
Ihr
Adolf Blöchl
Polizeipräsident
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
14
Gernot Rochholz
Leiter Einsatz
5
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
SICHERHEIT
IN MITTELFRANKEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
STRAFTATEN
82.120
AUFKLÄRUNGSQUOTE
66,8 %
VERKEHRSUNFÄLLE
48.426
EINSÄTZE
288.410
NOTRUFE
236.190
(2022)
72.845 (2021)
84.256 (2019)
(2022)
69,2 % (2021)
67,1 % (2019)
ohne ausländerrechtliche Verstöße
Über dem
bayerischen
t
Durchschnit
von 64,4 %
(2022)
46.799 (2021)
54.107 (2019)
(2022)
260.473 (2021)
282.665 (2019)
(2022)
234.278 (2021)
251.459 (2019)
Die vergangenen Jahre waren aufgrund der Covid19-Pandemie in nahezu allen Lebensbereichen eine besondere Herausforderung für Behörden, Institutionen und nicht zuletzt für die gesamte Bevölkerung. Diese Auswirkungen waren auch im polizeilichen Bereich spürbar. Aus diesem Grund werden wir im diesjährigen Sicherheitsbericht nicht
nur einen Vergleich des aktuellen Berichtszeitraumes 2022 mit dem Vorjahr 2021 anstellen, sondern auch immer
wieder Vergleiche mit dem „Vor-Corona-Jahr“ 2019 heranziehen. Diese relationale Betrachtung im Mehrjahresvergleich macht insofern Sinn, weil dadurch ein valider Blick auf die Kriminalitätsentwicklung möglich wird.
6
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
15
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
KRIMINALITÄT
IN MITTELFRANKEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
+12,7 %
82.120
GEWALTKRIMINALITÄT
+29,4 %
3.165 (2022)
STRAẞENKRIMINALITÄT
+11,0 %
13.815 (2022)
ROHHEITSDELIKTE
+22,7 %
13.945 (2022)
RAUSCHGIFTDELIKTE
+4,1 %
DELIKTE-GESAMT
mit ausländerrechtlichen Verstößen
(2022)
72.745 (2021), 84.256 (2019)
2.445 (2021), 3.233 (2019)
12.447 (2021), 15.239 (2019)
11.360 (2021), 13.767 (2019)
6.599 (2022)
6.341 (2021), 7.935 (2019)
HÄUFIGKEITSZAHL
+11,9 %
4.404
CALLCENTER-BETRUG
+97,5 %
158
WOHNUNGSEINBRUCH
+34,3 %
525
ohne ausländerrechtliche Verstöße
VOLLENDETE TATEN
(2022)
3.937 (2021), 4.570 (2019)
(2022)
80 (2021), 5 (2019)
(2022)
391 (2021), 789 (2019)
16,6 %
AUFKLÄRUNGSQUOTE
WOHNUNGSEINBRUCH
(2022)
28,1 % (2021), 26,9 % (2019)
KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 18
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
16
7
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
EINSATZ
ORDNUNGS- UND
SCHUTZAUFGABEN
IN MITTELFRANKEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
3.733 (2022)
VERANSTALTUNGEN
3.288 (2021), 3.177 (2019)
VERSAMMLUNGEN
2.439 (2022)
SONST. VERANSTALTUNGEN
1.071 (2022)
SPORTVERANSTALTUNGEN
223 (2022)
EINGESETZTE BEAMTE
31.033 (2022)
2.381 (2021), 992 (2019)
771 (2021), 1.961 (2019)
136 (2021), 224 (2019)
24.076 (2021), 30.319 (2019)
KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 100
8
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
17
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
VERKEHR
IN MITTELFRANKEN
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
+3,48 %
48.426
UNTER ALKOHOLEINFLUSS
+10,16 %
629
UNTER DROGENEINFLUSS
+28,77 %
94
GETÖTETE
-10,45 %
60
VERLETZTE
+10,44 %
8.142
VERKEHRSUNFÄLLE
(2022)
46.799 (2021), 54.107 (2019)
(2022)
571 (2021), 588 (2019)
(2022)
73 (2021), 69 (2019)
(2022)
67 (2021), 67 (2019)
(2022)
7.372 (2021), 8.954 (2019)
KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 112
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
18
9
INHALT
2.2.19.7 Reichsbürger/Selbstverwalter
43
2.2.19.8 Hasskriminalität 44
2.2.19.9 Protest gegen staatliche
Infektionsschutzmaßnahmen 44
2.2.20 Organisierte Kriminalität
44
2.2.20.1 Kriminalitätsphänomen Rocker
44
2.2.20.2 Menschenhandel/Prostitution
46
2.2.21 Prävention 46
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.1
1.2
1.3
Daten und Zahlen
Unsere Dienststellen
Unsere Einsatzzentrale
12
14
16
KRIMINALITÄT
2.3
Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank
19
2.1
Begriffserläuterungen
20
2.2
Kriminalitätslage
Regierungsbezirk Mittelfranken 22
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
Gesamtentwicklung
22
Aufklärungsquote 23
Häufigkeitszahl 23
Tatverdächtige 24
Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz
24
Jugendliche Intensivtäter 26
2.2.6
Kriminalität durch Nichtdeutsche
26
Reisende Täter 27
2.2.7
Kriminalitätsopfer 27
2.2.8
Straftaten gegen das Leben
29
2.2.9
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung 29
2.2.10 Rohheitsdelikte 30
2.2.11 Eigentumsdelikte 30
2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte
33
2.2.12.1 Callcenterbetrug 34
2.2.12.2 Enkeltrick/
Schockanruf per Messenger
34
2.2.13 Sachbeschädigung 35
2.2.14 Aufenthaltsgesetz 35
2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität/
Rauschgifttote 36
2.2.16 Gewaltkriminalität/
Häusliche Gewalt
36
2.2.17 Straßenkriminalität 37
2.2.18 Cybercrime und
Straftaten Tatmittel Internet
38
2.2.19 Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
40
2.2.19.1 Entwicklung der PMK – Gesamt
40
2.2.19.2 Entwicklung der PMK – Links
40
2.2.19.3 Entwicklung der PMK – Rechts
41
2.2.19.4 Entwicklung der PMK –
Ausländische Ideologie 42
2.2.19.5 Entwicklung der PMK –
Religiöse Ideologie 42
2.2.19.6 Entwicklung der PMK –
Sonstige/nicht zuzuordnen 43
10
2.3.6
2.3.7
2.3.8
2.3.9
2.3.10
2.3.11
2.3.12
2.3.13
2.3.14
2.3.15
2.3.16
2.3.17
2.3.18
2.3.19
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
2.4.8
2.4.9
2.4.10
2.4.11
Kriminalitätsbericht
Stadt Nürnberg 48
Gesamtentwicklung 48
Aufklärungsquote
48
Häufigkeitszahl 48
Tatverdächtige 50
Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz
50
Jugendliche Intensivtäter
51
Kriminalität durch Nichtdeutsche
52
Reisende Täter 53
Kriminalitätsopfer 53
Straftaten gegen das Leben
55
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
56
Rohheitsdelikte 58
Eigentumsdelikte 59
Vermögens- und Fälschungsdelikte
60
Sachbeschädigung 60
Aufenthaltsgesetz 61
Betäubungsmittelkriminalität
61
Rauschgifttote 62
Gewaltkriminalität 63
Straßenkriminalität 63
Cybercrime und Straftaten
Tatmittel Internet 63
Politisch motivierte Kriminalität/
Hasskriminalität 65
Kriminalitätslage
regional 67
Kriminalitätsbericht Stadt Fürth
67
Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen
70
Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach
73
Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach
76
Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach
79
Kriminalitätsbericht Landkreis
Erlangen-Höchstadt 82
Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth
85
Kriminalitätsbericht Landkreis
Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
88
Kriminalitätsbericht Landkreis
Nürnberger-Land 91
Kriminalitätsbericht Landkreis Roth
94
Kriminalitätsbericht Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
97
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
19
INHALT
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.2.1
3.2.2.2
3.2.3
EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben
4.2.6
4.2.7
Besondere Risikogruppen
Herausragende Verkehrsunfälle
Vorwort PD Andreas Belger
101
4.3
Einsatzgeschehen Mittelfranken 102
4.3.1
4.3.2
4.3.3
Verkehrsunfallentwicklung
Stadt Nürnberg 131
Einsatzstatistik 102
Klimaaktivistische Aktionen
103
Informations- und Begegnungsreise
des Bundespräsidenten 104
Einsatzgeschehen Silvester
104
Einsatzgeschehen
Nürnberg & Fürth 105
Einsatzgeschehen regional
108
3.4
Einsatzgeschehen Sport
109
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
4.4.6
4.4.7
4.4.8
4.4.9
Versammlungsgeschehen 108
Musikfestivals 108
Volksfeste und Kirchweihen
108
3.4.1
3.4.2
3.4.3
Fußball 109
Eishockey 109
Handball 110
3.5
Besonderes aus
dem Einsatzbereich 110
3.5.1
3.5.2
3.5.3
4.4
Versammlungsgeschehen 105
Veranstaltungsgeschehen 105
Rock im Park & Eventbühne A.-Dürer-Airport 105
Volksfeste und Kirchweihen
106
Königstorpassage 106
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.4.10
4.4.11
4.5
4.5.1
4.5.2
4.5.3
Reiterstaffel 110
Unterstützung d. Regierung v. Mittelfranken 111
Sicherheitswacht 111
4.5.4
VERKEHR
Vorwort PD Ingo Lieb
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.5.5
4.5.5.1
4.5.5.2
113
Begriffsdefinition und
Strukturdaten 114
Begriffe 114
Strukturdaten 115
4.5.5.3
4.5.5.4
4.5.5.5
4.5.5.6
4.5.6
4.5.6.1
4.5.6.2
4.5.6.2
Verkehrsunfallentwicklung
Regierungsbezirk Mittelfranken 116
Unfallbilanz und -entwicklung
116
Entwicklung der Personenschäden
117
Örtliche und zeitliche Verteilung
der Verkehrsunfälle 118
Allgemeine Unfallursachen 120
Besondere Unfallursachen
122
4.5.6.3
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
20
125
130
Unfallbilanz und -entwicklung
131
Entwicklung der Personenschäden
132
Örtliche und zeitliche Verteilung
der Verkehrsunfälle 133
Besondere Unfallarten
134
Verkehrsunfallfluchten 137
Besondere Risikogruppen 137
Herausragende Verkehrsunfälle
140
Verkehrsunfallentwicklung
regional 141
Stadt Fürth 141
Stadt Erlangen 142
Stadt Schwabach
143
Stadt Ansbach 144
Landkreis Ansbach
145
Landkreis Erlangen-Höchstadt
146
Landkreis Fürth 147
Landkreis Nürnberger Land
148
Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 149
Landkreis Roth 150
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
151
Maßnahmen und Tätigkeiten
im Verkehrsdienst 152
Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
152
Einsatz der Messgeräte
152
Gurtanlegepflicht und Benutzung von
Mobiltelefonen 153
Überwachung des Güter- und
Personenverkehrs 153
Schwerpunktaktionen 154
24-Stunden-Blitzmarathon
154
Landesweite Schwerpunktaktionen
„Fahrtüchtigkeit“/ bundesweiter
Aktionstag „sicher.mobil.leben –
Fahrtüchtigkeit im Blick“ 154
Aktionstage Gurtanlege- und
Kindersicherungspflicht 154
Kontrollaktion „Truck & Bus“
155
Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken
155
Kontrollgruppe CarTuning Mittelfranken 155
Verkehrsprävention/-erziehung
156
Polizeipuppenfestival 156
Verkehrserziehung
156
Präventionsveranstaltung zu verbotenen
Kraftfahrzeugrennen 157
Sicher zur Schule – Sicher nach Hause
157
11
21
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.1 Daten und Zahlen
Personal
4.253 Polizeivollzugsbeamte/
-beamtinnen
Reiterstaffel
19 Polizeireiter/
-innen
666 Polizeiangestellte
183 Verwaltungsbeamte/
-beamtinnen
Stand: 31.12.2022
20 Pferde
Diensthundestaffel
50 Diensthundeführer/-innen
53 Hunde
Fahrzeuge
1.259
davon:
427 Pkw uniformiert
788 Pkw neutral
39 Motorräder
5 Boote
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
22
13
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.2 Unsere Dienststellen
POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN
Personalvertretungen
Polizeipräsident
Präsidialbüro
Abteilung Personal
Abteilung Einsatz
Abteilung Versorgung
P1
P2
P3
E1
E2
E3
E4
SCHUTZPOLIZEI
KRIMINALPOLIZEI
PI Altdorf b. Nürnberg
KFD 1 Nürnberg
PI Ansbach
KFD 2 Nürnberg
PI Bad Windsheim
KFD 3 Nürnberg
PI Dinkelsbühl
KFD 4 Nürnberg
PI Erlangen-Land
KFD 5 Nürnberg
PI Erlangen-Stadt
KPI Ansbach
PI Feuchtwangen
KPI Erlangen
PI Fürth
KPI Fürth
PI Gunzenhausen
KPI Schwabach
EZ
V1
V2
V3
V4
V5
V6
Landkreis
Neustadt a. d. AischBad Windsheim
Bad
Windsheim
Rothenburg
o. d. Tauber
PI Heilsbronn
PI Hersbruck
PI Herzogenaurach
VERKEHRSPOLIZEI
PI Hilpoltstein
VPI Ansbach
PI Höchstadt a. d. Aisch
VPI Erlangen
PI Lauf a. d. Pegnitz
VPI Feucht
PI Neustadt a. d. Aisch
VPI Fürth
PI Nürnberg-Mitte
VPI Nürnberg
Landkreis
Ansbach
Feuchtwangen
PI Nürnberg-Ost
PI Nürnberg-Süd
PI Nürnberg-West
PI Roth
PI Rothenburg o. d. Tauber
PI Schwabach
SPEZIALKRÄFTE
PI Zentrale Einsatzdienste
Mittelfranken
PI Spezialeinheiten
Nordbayern
PI Stein
PI Treuchtlingen
PI Weißenburg i. Bay.
GRENZPOLIZEI
PI Zirndorf
GPI Nürnberg-Flughafen
14
Dinkelsbühl
EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken
GPI Grenzpolizeiinspektion mit
schutzpolizeilichen Aufgaben
PI Polizeiinspektion
KFD Kriminalfachdezernat
KPI Kriminalpolizeiinspektion
VPI Verkehrspolizeiinspektion
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
23
POLIZEI MITTELFRANKEN
Wir sind eines von zehn
bayerischen Landespolizeipräsidien.
Der Zuständigkeitsbereich
deckt sich mit dem Gebiet
des Regierungsbezirks
Mittelfranken.
Höchstadt
a. d. Aisch
Landkreis
ErlangenHöchstadt
Neustadt
a. d. Aisch
Herzogenaurach
Erlangen- ErlangenStadt
Land
Stadt
Erlangen
Landkreis
Nürnberger Land
Stadt
Fürth
Landkreis
Fürth
Fürth
Zirndorf
-Flughafen
-Ost
-Mitte
-West
Nürnberg
-Süd
Stein
Stadt
Nürnberg
Stadt
Schwabach
Stadt
Ansbach
Heilsbronn
Lauf
a. d. Pegnitz
Feucht
Hersbruck
Altdorf
b. Nürnberg
Schwabach
Ansbach
Roth
Landkreis Roth
Hilpoltstein
Landkreis
WeißenburgGunzenhausen
Stand: 31.12.2022
Gunzenhausen
Weißenburg
i. Bay.
Wir betreuen ca.
1,77 Mio.
Einwohner und eine
Fläche von
Treuchtlingen
ca.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
24
7.243 km2.
15
POLIZEI MITTELFRANKEN
1.3 Unsere Einsatzzentrale
Die polizeiliche Einsatzzentrale steht
allen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort
ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 650 Hilfesuchenden täglich.
Unser Ziel ist es, den Anrufern
schnellstmöglich und umfassend Hilfe und Unterstützung zukommen zu
lassen. Aus diesem Grund werden die
eingehenden Notrufe systematisch bewertet und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen veranlasst.
Im Zusammenwirken mit den Polizeiund Kriminaldienststellen des Schutzbereichs Mittelfranken wurden 2022
288.410 Einsätze gesteuert und koordiniert. Das Spektrum reicht hierbei
von der verparkten Ausfahrt bis zum
Tötungsdelikt.
Die Top 5 der Einsatzanlässe sind:
1.
2.
3.
4.
5.
16
Verkehrsunfälle
verdächtige Wahrnehmungen
Verkehrsbehinderungen
Streitigkeiten
Ruhestörungen
236.190
Notrufe
(2022)
365 Tage
24 Stunden
erreichbar
Daneben hat die Einsatzzentrale eine
Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispielhaft
hierfür ist die Verständigung von Abschleppdiensten (8.623), Stadtreinigung,
Ärzten und Bestattern, der Autobahnmeisterei und sonstiger Notfalldienste.
Weiterhin werden hier Verkehrsdurchsagen und Warnmeldungen an
die Bevölkerung gesteuert und angeschlossene Alarmanlagen (7.978
Alarmmeldungen) betreut, Mobiltelefone von vermissten oder hilflosen Personen geortet (214) und vieles mehr.
Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt
außerhalb der Geschäftszeiten die Behördenleitung. Er ist somit Dienstvorgesetzter aller zur Zeit eingesetzten
Polizeibeamtinnen und -beamten.
288.410
Einsätze
(2022)
Herausragende Einsatzlagen werden
vom ihm geführt. Zur Bewältigung dieser Aufgaben kommt modernste Technik zum Einsatz. Neben dem Digitalfunk und dem Einsatzleitsystem steht
mit dem digitalen Sprachkommunikationssystem eine hervorragende Infrastruktur zur Verfügung.
So können beispielsweise medizinische Notfälle unmittelbar an die zuständige Integrierte Leitstelle weitergeleitet werden. Von dort erfolgen
weitere erforderliche Alarmierungen,
insbesondere der Feuerwehr oder des
Rettungsdienstes. Die Zusammenarbeit mit den Integrierten Leitstellen
Nürnberg, Ansbach und Mittelfranken
Süd (Standort Schwabach) ist hervorragend. ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
25
2018
2019
2020
2021
2022
275.350
251.459
227.594
234.278
236.190
267.916
282.665
265.452
260.473
288.410
POLIZEI MITTELFRANKEN
350.000
Statistik
der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Notrufe 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 227.594 234.278 236.190
Einsätze 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 265.452 260.473 288.410
Zusätzlich verfügt die Einsatzzentrale über einen eigenen Arbeitsplatz
zur Recherche in sozialen Medien. So
können, insbesondere bei Vermisstenfällen oder Suizidandrohungen,
weitere Kontaktdaten oder Lichtbilder
der Betroffenen in frei zugänglichen
Quellen des Internets nachgeforscht
und den eingesetzten Kräften via
mpolice-Chat zur Verfügung gestellt
werden. Bereits bei 134 Einsätzen wurde diese Möglichkeit im Jahr 2022 genutzt und zeigt die Vielseitigkeit der
Einsatzzentrale.
Der Rückgang der Einsätze und eingegangenen Notrufe in den Jahren 2020
und 2021 dürfte auf die zurückliegende
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
26
Pandemielage und die damit verbundene Bekämpfungsstrategie zurückzuführen sein. Im Jahr 2022 konnte
wieder, durch den Wegfall von pandemiebedingten Beschränkungen, ein
deutlicher Anstieg der Einsatzzahlen
um 10,7 % festgestellt werden.
17
27
2
KRIMINALITÄT
D
ie mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit
für Sie da!“ Das bewährte regionale Sicherheitsnetzwerk trägt auch über die CoronaPandemie hinaus.
Wie in der gesamten Republik stiegen die Fallzahlen
im ersten PKS-Jahr nach den pandemiebedingten
Einschränkungen der Freizügigkeit auch in Mittelfranken z. T. signifikant (vgl. Tabellenteil Sicherheitsbericht). Schon wegen des außergewöhnlich hohen
Rückgangs der Zahlen im letzten Berichtsjahr bedarf
das Zahlenwerk daher einer jahresübergreifenden
Einordnung. Das gilt sowohl für den Langzeitvergleich (zehn Jahre: 2013-2022) als auch in Gegenüberstellung zu 2019, dem Jahr unmittelbar vor Beginn
der Pandemie. Betrachtet man die „Langstrecke“,
ging die Fallzahl im Regierungsbezirk Mittelfranken
über alle Deliktsgruppen hinweg um stattliche 11.480
Delikte zurück (= 12,3%; Nürnberg: 5.850 = 13,1%).
Im Vergleich 2019/2022 beträgt der Rückgang 2.136
Fälle (= 2,5%; Nürnberg: 599 = 1,5%). Der Jahresvergleich 2019/2022 fügt sich damit kontinuierlich in die
insgesamt erfreuliche Langzeitentwicklung ein, wenn
man die „Covid-19-Einschränkungen“ mit ihren nur
bedingt einschätzbaren kriminoresistenten Wirkungen gedanklich ausblendet. Der positive Langzeittrend bekräftigt sich zusätzlich bei der Aufklärungsquote, die seit 2013 um 4,1% (Nürnberg: 4,8%) auf
aktuell 68,3% (Nürnberg: 67,4%) angewachsen ist.
Setzt man die Entwicklung noch dazu über die Häufigkeitszahl in Bezug zur um fast 70.000 Einwohner
beachtlich angewachsenen Bevölkerung im Regierungsbezirk (Nürnberg: +31.346, Stand 31.12.2021;
damit ist der starke Zuzug nach Beginn des UkraineKrieges noch gar nicht berücksichtigt), dann wird der
beschriebene Befund sogar noch deutlicher (2022:
4.404, 2019: 4.570, 2013: 5.429/-18,9%; Nürnberg
2022: 7.393, 2019: 7.423, 2013: 8.902/-16,9%).
Wir können festhalten: In Mittelfranken sinkt das Viktimisierungsrisiko stetig und die Entdeckungswahrscheinlichkeit für Straftäter steigt fortwährend. In der
Langzeitbetrachtung zeigt sich deutlich: Die Menschen im Regierungsbezirk leben immer sicherer!
Dennoch gibt es einige Phänomene, die uns in ihrer Entwicklung Sorge bereiten. Ich will nur zwei
davon herausgreifen: Der allgemeine Trend, dass
sich die Kriminalität in nahezu allen Deliktsfeldern
deutlich in den digitalen Raum verlagert (Tatmittel
Internet), hält an. Zudem ist bei diesem Phänomen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
28
Zuständiges Sachgebiet:
E 3 Kriminalitätsbekämpfung
von einem bedeutsamen Dunkelfeld auszugehen. Die
Bedrohung für uns alle ist gerade hier latent hoch.
Deshalb ist jeder/jede zum Selbstschutz aufgefordert. Aktivieren sie alle technischen Vorsorgemaßnahmen, agieren sie in der digitalen Sphäre mit ihrer
spezifischen Anonymität besonders vorsichtig und
sorgen sie so für die stetige Verbesserung der eigenen
„Cybersecurity-Awareness“! Das Phänomen fordert
die gesamte Polizei, z. B. bei der Beweiserhebung (digitale Forensik), Ermittlung (z. B. Analyse von Massendaten) und Kriminalprävention. Das führte v. a.
bei der Kriminalpolizei zu einigen aufbau- und ablauforganisatorischen Anpassungen, da wir gerade
hier unsere Kräfte bündeln müssen.
Trotz nachhaltiger Bemühungen und einiger beachtlicher Ermittlungserfolge hält auch das Phänomen „Callcenter-, Messengerdienstebetrug“ bzw.
„Schockanrufe“, v. a. zum Nachteil älterer Menschen,
mit im Einzelfall hohen Schadenssummen nach wie
vor an. Gerade diese Bevölkerungsgruppe wird durch
sehr professionelles Täterhandeln stark verunsichert.
Das fordert die Polizei sowohl repressiv als auch bei
der nachhaltigen Prävention des Phänomens sowie
der erforderlichen Opferbetreuung.
Wir werden unsere Nachhaltigkeitsstrategie zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit
auch im neuen Jahr konsequent fortsetzen. Sicherheit
ist ein elementares Grundbedürfnis der Menschen
und gleichzeitig ein bedeutsamer weicher Standortfaktor, der die Attraktivität der Region mitprägt. Jedes Verbrechen weniger bedeutet einen Zuwachs an
Lebensqualität.
Ihr
Holger Plank
LKD Dr. jur. Holger Plank
Leiter Sachgebiet E 3
19
KRIMINALITÄT
2.1 Begriffserläuterungen
2.1.1 Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS)
In der Polizeilichen Kriminalstatistik
werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und
dem Nebenstrafrecht, die innerhalb
eines Jahres bekannt wurden, registriert und statistisch aufbereitet. Die
PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie auch
einzelner Delikte bzw. Deliktsgruppen.
Nicht in der PKS enthalten sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte.
2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ)
Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der
bekannt gewordenen Fälle insgesamt
oder innerhalb einzelner Deliktsarten,
errechnet auf 100.000 Einwohner einer
bestimmten Region. Sie ist ein Index
der Kriminalitätsbelastung in Relation
zur Wohnbevölkerung und dient bundesweit als gebräuchlicher und griffiger Vergleichswert.
2.1.3 Tatverdächtige (TV)
Tatverdächtig ist jeder, der nach dem
polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest hinreichend verdächtig ist,
eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen.
2.1.4 Jugendliche
Intensivtäter (JUIT)
Jugendlicher Intensivtäter ist weder
eine Zuschreibung noch ein Persönlichkeitsmerkmal. Unter diese Bezeichnung fallen junge Menschen (bis
zum 21. Lebensjahr), um die sich die
Sicherheitsbehörden in einem hohen
20
Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht
nur eine konsequente Strafverfolgung,
sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermittlung von Hilfsangeboten vor.
2.1.5 Nichtdeutsche und
Zuwanderer
Nichtdeutsche TV sind Personen mit
ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose.
Als Zuwanderer werden bundesweit
einheitlich diejenigen nichtdeutschen
TV bezeichnet, bei denen folgende
Aufenthaltsgründe erfasst wurden:
unerlaubter Aufenthalt, Asylbewerber,
Kontingent-/ Bürgerkriegsflüchtling,
Duldung und international/national
Schutzberechtigte sowie Asylberechtigte.
2.1.6 Kriminalitätsopfer
Opfer sind natürliche Personen, gegen
die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar gerichtet hat. Hierbei
ist zu erwähnen, dass die Opferzahlen
in der PKS nur bei Straftaten gegen das
Leben, Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung, Raub- und Körperverletzungsdelikten, Nötigung und
Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie
Widerstandshandlungen
statistisch
ausgewiesen werden.
2.1.7 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Unter dem Begriff „Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung“ werden
unter anderem die Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung, sexuelle Missbrauchshandlungen, der Menschenhandel und exhibitionistische Handlungen erfasst. ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
29
KRIMINALITÄT
2.1.8 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Zu den Vermögens- und Fälschungsdelikten werden u.a. Betrugsdelikte, Untreue, Geld- und Wertzeichenfälschung
sowie die Urkundenfälschung gezählt.
2.1.9 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität umfasst u.a.
folgende Delikte: Straftaten gegen das
Leben, Vergewaltigung und sexuelle
Nötigung, Raubdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und
schwere Körperverletzung, erpresserischen Menschenraub sowie Geiselnahme.
2.1.10 Häusliche Gewalt
Hierbei handelt es sich um angezeigte
Vorgänge von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen
oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie wenn sie sich nach
einer Trennung ereignen oder noch im
direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.
2.1.11 Straßenkriminalität
Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen z.B. Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen (auch Graffiti), Diebstahls- und Raubdelikte sowie
Sexualdelikte, die sich im öffentlichen
Raum zutragen oder sich dort fortsetzen.
2.1.12 Cybercrime
Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst
sämtliche Straftaten, die sich gegen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
30
das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder
deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände,
die als Cybercrime im engeren Sinn
bezeichnet werden. Lediglich diese
Straftatbestände werden in der PKS als
Cybercrime geführt. Daneben umfasst
Cybercrime auch solche Straftaten, die
mittels Informations- und Kommunikationstechnik (Tatmittel Internet) begangen werden, z. B. Rauschgifthandel
im Darknet, Beleidigung in sozialen
Netzwerken.
2.1.13 Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
Der Politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen
Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86 a, 89 a,b, 129 a,b StGB, auch
Delikte zugeordnet, bei denen in
Würdigung der Tatumstände und/oder
der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung
gegeben war. Demzufolge ist jedes
Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung aus einer
politischen Motivation heraus begehbar.
Das Definitionsfeld der Politisch motivierten Kriminalität differenziert dabei
zwischen den Phänomenbereichen
„links“, „rechts“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ und „nicht
zuzuordnen“.
2.1.14 Prävention
In der polizeilichen Kriminalprävention
wird zwischen der verhaltensorientierten und der sicherungstechnischen
Prävention unterschieden.
21
KRIMINALITÄT
Rothenburg o. d. Tauber. Foto: ARochau - stock.adobe.com
Stand: 31.12.2022
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierungsbezirk
Mittelfranken
1.777.143
Einwohner
Bevölkerungsdichte
82.120
245 Einwohner je km
2
Straftaten 2022
Häufigkeitszahl
4.404
Aufklärungsquote
66,8 %
15,1 %
Ausländeranteil
Allgemeines
7.243,69 km²
dadurch ein valider Blick auf die Kriminalitätsentwicklung möglich wird.
2.2.1 Gesamtentwicklung
Fläche
Die vergangenen Jahre waren aufgrund
der Covid19-Pandemie in nahezu allen
Lebensbereichen eine besondere Herausforderung für Behörden, Institutionen und nicht zuletzt für die gesamte Bevölkerung.
Diese Auswirkungen waren auch im polizeilichen Bereich spürbar. Aus diesem
Grund werden wir im diesjährigen Sicherheitsbericht nicht nur einen Vergleich
des aktuellen Berichtszeitraumes 2022
mit dem Vorjahr 2021 anstellen, sondern
auch immer wieder Vergleiche mit dem
„Vor-Corona-Jahr“
2019 heranziehen.
Straftaten in Mittelfranken
Diese relationale
Betrachtung im Mehr10-Jahres-Vergleich
jahresvergleich macht insofern Sinn, weil
120.000
Im Regierungsbezirk Mittelfranken haben wir im Jahr 2022 82.120 Straftaten in
der PKS erfasst. Dies bedeutet einen Anstieg um 9.275 Delikte (12,7 %). Trotzdem
liegt diese Zahl unter dem Wert des VorCorona-Jahres 2019, als wir noch 84.256
Straftaten zur PKS gemeldet hatten.
Im Jahr 2022 stellen wir in nahezu allen
Deliktsbereichen Fallzahlensteigerungen
fest.
Wie bereits in den Vorjahren angemerkt,
werden die Fallzahlen von der Flüchtlingsund Zuwanderersituation mitbeeinflusst.
Im Bereich der Straftaten gegen das Aufenthalts- bzw. Asylverfahrensgesetz
wurden im abgelaufenen Jahr erneut ▶
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken
100.000
Fallzahlen
80.000
60.000
40.000
20.000
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Gesamt
93.600
93.682
94.462
95.260
90.498
87.792
84.256
78.745
72.845
82.120
ohne AufenthG
92.207
91.582
90.985
91.846
86.149
83.942
80.904
76.714
69.917
78.262
geklärte Fälle ohne AufenthG
58.687
57.796
57.722
58.945
57.798
56.345
54.258
52.244
48.411
52.274
22
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
31
KRIMINALITÄT
mehr Delikte – insgesamt 3.858 – registriert (31,8 %). Natürlich wirkt sich dies
auch in der PKS aus und beeinflusst u.a.
die Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Allerdings handelt es sich in der
überwiegenden Mehrzahl um Delikte, die
juristisch nur von Nichtdeutschen begangen werden und es in der Folge zu statistischen Verzerrungen kommen kann. Aus
diesem Grund wird darauf hingewiesen,
dass die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten des Sicherheitsberichts 2022 wie in
den Vorjahren ohne ausländerrechtliche
Verstöße (PKS-Schlüssel *890000) dargestellt werden.
Bei der Betrachtung der in der PKS registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein Anstieg
von 69.917 auf 78.262 Fälle zu verzeichnen (11,9 %). Für das Jahr 2019 wurden
hier 80.904 Fälle ausgewiesen.
AQ (in Prozent) –Regierungsbezirk
Bezirk Mittelfranken
Mittelfranken AQ in %
70
69,2
69
68,1
68
67
67,1
67,1
67,1
2017
2018
2019
66,8
66
65
63,6
64
63
64,2
63,4
63,1
62
61
60
2013
2014
2015
2016
2020
Häufigkeitszahlen
Regierungsbezirk Mittelfranken
HZ
– Bezirk Mittelfranken
7.000
6.000
5.000
5.429 5.364 5.305 5.282
4.923 4.770
4.570 4.322
4.000
2021
3.937
2022
4.404
3.000
2.2.2 Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße sank um 2,4 Prozentpunkte auf 66,8 %. Sie liegt jedoch
weiterhin deutlich über dem bayernweiten Durchschnittswert von 64,4 %. Die
mittelfränkische Polizei hat durch ihre
professionelle Ermittlungsarbeit somit
auch 2022 wieder mehr als zwei von drei
Straftaten aufgeklärt. 2019 betrug die AQ
noch 67,1 %.
2.000
1.000
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken
2.2.3 Häufigkeitszahl
Auch die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichbarer Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer bestimmten
Region ist ohne ausländerrechtliche
Verstößeberechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken stieg die HZ im Vergleich zum Jahr 2021 um 11,9 % von
3.937 auf 4.404 bei einer nahezu gleichbleibenden Einwohnerzahl (Stand:
31.12.2021). Im Vergleich der bayerischen Polizeipräsidien hat Mittelfranken
nach München (4.951) und Oberfranken
(4.445) die dritthöchste Häufigkeitszahl.
Sie liegt aber nur knapp über dem bayerischen Durchschnittswert von 4.260.
Hier spielt sicherlich die urbane Prägung
Mittelfrankens eine Rolle.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
32
23
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.4 Tatverdächtige
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 40.602
Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies bedeutet eine Zunahme um 4.961 TV
(13,9 %). Ohne Berücksichtigung der
ausländerrechtlichen Verstöße veränderte sich deren Anzahl um 12,6 % von
33.119 auf nun 37.289 (28.133 männlich/9.156 weiblich). Im Jahr 2019 wurden noch 38.144 Tatverdächtige zur
PKS gemeldet.
Den größten Teil der TV stellen mit
77,4 % die Erwachsenen (Personen
über 21 Jahre).
2.2.5 Jugendkriminalität/
Kinderdelinquenz
Die Anzahl der in der PKS erfassten
delinquenten Kinder, tatverdächtiger
Jugendlicher sowie Heranwachsender
(also Personen unter 21 Jahren) beträgt zusammen 8.428 Personen. Sie
ist im Vergleich zum Vorjahr (6.874) um
22,6 % gestiegen und erreicht damit
ein Fünfjahreshoch. Im Jahr 2019 betrug die Anzahl 8.234 Personen.
Personen unter 21 Jahren waren an
insgesamt 12.004 Straftaten beteiligt.
(41,6 %) auf 1.722 und bewegt sich
damit ebenfalls über dem Wert des
Jahres 2019 (1.294). Die Delinquenten waren vor allem an Eigentums-,
Rohheits- und Gewaltdelikten sowie ▶
Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) stieg um 506
Entwicklung der Tatverdächtigen
50.000
Entwicklung
der TV – Bezirk Mittelfranken
45.000
40.000
35.000
Anzahl TV
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
TV
41.601
41.362
42.627
43.326
43.937
42.061
40.978
36.884
35.641
40.602
TV *890000
40.606
39.898
39.768
40.549
40.146
38.785
38.144
35.271
33.119
37.289
24
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
33
KRIMINALITÄT
Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken
Kinder / Jugendliche / Heranwachsende
Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende – Bezirk Mittelfranken
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2018
2019
2020
2021
2022
Kinder
1.309
1.294
1.096
1.216
1.722
Jugendliche
3.222
3.521
2.988
2.888
3.636
Heranwachsende
3.654
3.428
3.136
2.770
3.070
Sachbeschädigungen, aber auch an
Sexualstraftaten beteiligt.
Im Bereich der Jugendkriminalität
(Personen zwischen 14 und 18 Jahren)
wurden 3.636 Tatverdächtige zur PKS
gemeldet. Dies bedeutet einen Anstieg
um 748 bzw. 25,9 % und den höchsten
Wert seit 2013.
Die tatverdächtigen Jugendlichen wurden vor allem bei der Straßenkriminalität, den Rohheits- und Gewaltdelikten,
Eigentumsdelikten, der Leistungserschleichung sowie den Sexualdelikten
und bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig.
Bei der Anzahl der Straftaten, die durch
unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige unter 21 Jahren begangen
wurden, messen wir einen geringfügigen Rückgang von 10,1 % auf 9,8 %.
Dies ist der niedrigste Wert der letzten
fünf Jahre.
fluss harter Drogen standen, ging um
2,2 Prozentpunkte zurück. Im ZehnJahresvergleich ist das der geringste
Wert. Die Zahl der Tatverdächtigen
unter 21 Jahren, die unter dem Einfluss
harter Drogen standen, verringerte sich
von 4,4 % auf 3,6 %. ▶
Die Anzahl der Tatverdächtigen, die
bei Tatbegehung unter dem Ein-
Straftaten unterStraftaten
Alkoholeinfluss
Prozent)
– Bezirk(in
Mittelfranken
begangen(in
unter
Alkoholeinfluss
%)
16
14
12
Bei den Heranwachsenden, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, stieg
die Anzahl der registrierten TV von
2.770 auf 3.070 (10,8 %). 2019 zählten
wir noch 3.428 Personen.
10
Im Vergleich zum Vorjahr (11,9 %) stieg
die Zahl der Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden, auf
13,3 %. Dieser Wert lag 2019 allerdings
noch bei 14,5 %.
2
8
6
4
0
2018
2019
2020
2021
2022
gesamt
14,6
14,5
14,2
11,9
13,3
unter 21 Jahren
12,6
11,9
13,3
10,1
9,8
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
34
25
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Jugendliche Intensivtäter
Jugendliche Intensivtäter nach Wohnorten
JUIT nach Wohnorten – Bezirk Mittelfranken
Junge Menschen bis zum 21.
Lebensjahr werden entsprechend
einer bayernweit verbindlichen konzeptionellen Vorgabe als jugendliche
Intensivtäter (JUIT) geführt, wenn nach
intensiver Fall- und biografischer Analyse damit gerechnet werden kann,
dass sie weiterhin eine Vielzahl von
Delikten in einer kurzen zeitlichen Abfolge begehen oder in der Zukunft
schwerwiegende Straftaten verüben
werden. Dann wird durch einen personenorientierten Ermittlungsansatz
versucht, dieser prognostisch ungünstigen Entwicklung interdisziplinär vorzubeugen.
2.2.6 Kriminalität
durch Nichtdeutsche
Die Anzahl der als JUIT geführten Personen beläuft sich in Nürnberg auf
insgesamt 70. In den anderen Kommunen des PP Mittelfranken sind weitere
39 Personen dieser Kategorie zugeordnet. Diese verteilen sich u.a. auf die
Polizeiinspektionen Fürth (zehn Personen), Ansbach (fünf) und Weißenburg
(fünf).
(ohne ausländerrechtliche Verstöße)
genden Zahl aller Tatverdächtigen.
Zuwanderer sind eine Teilmenge der
Gruppe der nichtdeutschen TV.
Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) stieg auf 38,4 %. Das ist
der Höchstwert der letzten zehn Jahre.
Der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe stieg in Mittelfranken zugleich von
14,8 % im Vorjahr auf aktuell 15,1 %.
Die Anzahl der nichtdeutschen TV erhöhte sich parallel zur ebenfalls stei-
Der Anteil der Zuwanderer an der
Gesamtzahl der TV beträgt aktuell
11,0 % (Vorjahr: 9,8 %). Er stieg ebenfalls parallel zur steigenden Zahl aller
Tatverdächtigen. Der Status „Zuwanderer“ wird von den Meldebehörden
allerdings nicht gesondert erfasst, sodass zu ihrem Bevölkerungsanteil ▶
sonst. MFR
22%
Nürnberg
67%
PI Fürth
9%
PI Erlangen-Stadt
2%
Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken
Tatverdächtige (TV) – Bezirk
Mittelfranken
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
26
2018
2019
2020
2021
2022
TV gesamt
38.785
38.144
35.271
33.119
37.289
deutsche TV
24.218
24.321
22.516
21.126
22.981
TV nichtdeutsch
14.597
13.844
12.776
12.021
14.329
TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer
10.849
10.484
9.681
9.147
10.707
TV Zuwanderer
4.112
3.731
3.505
3.248
4.105
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
35
KRIMINALITÄT
TV Tatort
TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscher
Täter-Wohnort-Beziehung
– Bezirk Mittelfranken- nichtdeutscher Täter
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2018
2019
2020
2021
2022
TV gesamt
14.597
13.844
12.776
12.021
14.329
Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde/TOLandkreis)
8.050
7.726
7.410
7.141
8.527
Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW)
7.692
7.193
6.397
5.804
7.285
und damit zu den üblichen Relationen
innerhalb der statistischen Indexwerte
keine exakte Aussage getroffen werden
kann. Nach einer vorläufigen Statistik
des Ausländerzentralregisters leben
in Mittelfranken derzeit ca. 58.500 Zuwanderer. Etwa 23.000 Personen stammen aus der Ukraine. Im Vorjahr, also
vor Beginn des russischen Angriffskrieges, belief sich deren Zahl noch auf ca.
2.800 Personen.
Auf der Grundlage dieses statistisch
allerdings „nicht amtlichen“ Wertes ergibt sich bei den Zuwanderern ein Bevölkerungsanteil von ca. drei Prozent.
Nähere Auswertungen, insbesondere
zur Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen, sind jedoch nicht möglich.
Der Anteil der deutschen TV an der
Gesamtzahl der TV beträgt 61,6 %. In
Relation hierzu liegt der Bevölkerungsanteil Deutscher in Mittelfranken bei
84,9 %.
Reisende Täter
Von den 14.329 nichtdeutschen Tatverdächtigen hatten lediglich 8.135 einen
Wohnsitz mit örtlichem Bezug zum Tatort (56,8 %).
2.2.7 Kriminalitätsopfer
Im Berichtszeitraum wurden im Regierungsbezirk Mittelfranken 17.613 Personen als Kriminalitätsopfer registriert.
Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies
eine Steigerung von 18,4 % (2.744 Personen). Das ist der höchste Wert seit
2016.
Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind
Erwachsene (13.273), die meisten von
ihnen sind männlich. Der Anteil der Heranwachsenden beträgt 1.431, der Jugendlichen 1.523 und der Kinder 1.386
Personen.
Im Bereich der Sexualstraftaten (und
hier hauptsächlich beim sexuellen
Missbrauch, der sexuellen Belästigung
sowie der Kinderpornografie) wurden
282 Kinder Opfer. Im Vorjahr registrierten wir hier noch 336 und 2019 319
Kinder.
Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken
Straftaten insgesamt
Straftaten gegen das Leben
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Gewaltkriminalität
Straßenkriminalität
Raub, räuberische Erpressung
Körperverletzungsdelikte
Anzahl Opfer
17.613
86
männlich
10.660
62
weiblich
6.953
24
1.119
128
991
3.529
1.624
461
10.752
2.390
970
324
6.876
1.139
654
137
3.876
Wie die nachfolgende Grafik im Mehrjahresvergleich zeigt, wohnte nahezu
jeder zweite in der mittelfränkischen
PKS erfasste nichtdeutsche Straftäter
nicht in der jeweiligen Tatortgemeinde.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
36
27
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Ausgewählte Deliktsbereiche
PKS-Entwicklung – Bezirk Mittelfranken
PKS-Entwicklung RB Mittelfranken
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
87.792
84.256
78.745
72.845
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ von
890000
83.942
67,1
80.904
67,1
76.714
68,1
69.917
69,2
Mord
Vermögens- und
Cybercrime
Fälschungsdelikte; 15,2%
28
36
1.196
200
264
122
157
152
13.956
405
117
10.801
26.341
17.661
6.944
880
8.680
794
267
4.056
1.521
886
13.509
10.027
2.425
1.260
23
16
15
41
29
33
1.309
1.321
1.728
172
142
150
276
223
237
118
158
141
164
175
139
201
257
671
13.767
12.882
11.360
416
369
319
123
103
95
10.479
9.751
8.099
24.550
22.464
18.678
15.907
13.782
11.722
6.100
5.456
4.879
829
723
379
8.643
8.682
6.956
610
739
429
265
184
187
4.533
4.224
3.233
1.418
1.158
1.064
789
810
391
12.108
11.548
11.690
9.147
8.704
8.465
Vermögensund2.844
2.242
2.551
Fälschungsdelikte; 15,2%
977
937
925
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Vermögens- und
Straßenkriminalität
Fälschungsdelikte; 15,2%
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
1.687
7.571
15.673
3.850
2.203
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fälschungsdelikte; 15,2%
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Vermögens- und
Fälschungsdelikte; 15,2%
Leistungserschleichung
Sachbeschädigung
Eigentumsdelikte; 28,5%
28
9.275
12,7%
78.262
66,8
8.345
-2,4
11,9%
13
41
2.058
209
308
135
164
816
13.943
407
98
10.182
23.398
15.805
6.984
593
7.593
481
230
3.881
1.464
525
12.521
8.835
2.451
1.201
-2
8
330
59
71
-6
25
145
2.583
88
3
2.083
4.720
4.083
2.105
214
637
52
43
648
400
134
831
370
-393
276
-13,3%
24,2%
19,1%
39,3%
30,0%
-4,3%
18,0%
21,6%
22,7%
27,6%
3,2%
25,7%
25,3%
34,8%
43,1%
56,5%
9,2%
12,1%
23,0%
20,0%
37,6%
34,3%
7,1%
4,4%
-13,8%
29,8%
-24
10.091
9.915
9.882
9.600
9.576
Anteil der Deliktsgruppen
an den
Gesamtstraftaten
1.446
7.935
15.239
3.352
1.997
1.727
7.217
14.546
2.031
2.203
1.773
6.341
12.447
2.928
2.807
1.713
6.599
13.815
3.858
3.246
-60
258
1.368
930
439
-0,3%
-3,4%
4,1%
11,0%
31,8%
15,6%
22,0%
sonst. Straftaten gem. StGB;
22,0%
sonst. Straftaten gem. StGB;
22,0%
sonst. Straftaten gem. StGB;
22,0%
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
Anteil
der
Deliktsgruppen– an
denMittelfranken
Gesamtstraftaten
Anteil der Deliktsgruppen
an den
Gesamtstraftaten
Bezirk
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
Vermögens- und
Fälschungsdelikte; 15,2%
Vermögens- und
Fälschungsdelikte; 15,2%
Straftaten gem. NebenG;
14,6%
sonst.
Straftaten
gem. StGB;
sonst. Straftaten
gem. StGB;
22,0%
Straftaten
gem.
NebenG;
22,0%
14,6%
Straftaten gem. NebenG;
14,6%
Straftaten
gem.das
NebenG;
Straftaten
gem. NebenG;
Straftaten
gegen
Leben;
14,6%
14,6%
0,1%
Straftaten gegen das Leben;
0,1%
Straftaten gegen das Leben;
Straftaten
gegen das Leben;
Sexualstraftaten;
2,5%
0,1%
0,1%
Eigentumsdelikte; 28,5%
Eigentumsdelikte; 28,5%
82.120
Verlauf
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
sonst. Straftaten gem. StGB;
Vermögens- und
Wohnungseinbruch
Vermögens- und
Fälschungsdelikte; 15,2%
in %
Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Betrug
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
Eigentumsdelikte; 28,5%
Eigentumsdelikte;
28,5%
Sexualstraftaten; 2,5%
Sexualstraftaten; 2,5%
Straftaten gem. NebenG;
Sexualstraftaten;
2,5%
14,6%
Rohheitsdelikte; 17,0%
Straftaten
gegen das
Leben;
Rohheitsdelikte;
17,0%
0,1%
Rohheitsdelikte; 17,0%
Eigentumsdelikte; 28,5%
Polizeipräsidium Mittelfranken Rohheitsdelikte;
· Sicherheitsbericht
17,0% 2022
37
Sexualstraftaten; 2,5%
KRIMINALITÄT
2.2.8 Straftaten
gegen das Leben
Im Jahr 2022 erfassten wir 73 Fälle von
Straftaten gegen das Leben. Die Aufklärungsquote (AQ) stieg auf 90,4 %. Bei
Mord registrieren wir einen erneuten
Rückgang von 15 auf 13 Fälle bei einer
AQ von 100 %. Bei den Totschlagsdelikten messen wir eine Steigerung von 33
auf 41 Fälle (AQ 97,6 %). Im Jahr 2019
meldeten wir noch 79 Tötungsdelikte
zur PKS.
2.2.9 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Bei den Sexualdelikten messen wir
einen Anstieg um 19,1 % (von 1.728
Fällen auf 2.058 Fälle). Im Jahr 2019 registrierten wir 1.309 Delikte.
Die Aufklärungsquote sank um 5,1 Prozentpunkte von 91,1 % auf 86,0 %.
Wir konnten 1.594 Tatverdächtige ermitteln (2021: 1.397). Hiervon hatten
1.094 die deutsche (1.021) Staatsangehörigkeit und 500 waren nichtdeutsch
(376). Unter den 500 nichtdeutschen
Tatverdächtigen waren wiederum 155
Zuwanderer (136). Deren Anteil an der
2019 kam es zu 53 Vergewaltigungen
im öffentlichen Raum.
Gesamtzahl der im Bereich der Sexualdelikte erfassten Tatverdächtigen beträgt somit 9,7 %.
Ein Anstieg (29,9 %) ist auch bei der sexuellen Belästigung festzustellen. Hier
stiegen die Fallzahlen von 237 auf 308
(2019: 276). Wir messen auch einen
Anstieg bei den exhibitionistischen
Handlungen (von 115 auf 130 Delikte,
13,0 %). Im Jahr 2019 haben wir noch
143 Fälle gemeldet.
In Mittelfranken registrierten wir 2022
1.119 Personen als Opfer von Sexualstraftaten. Davon waren 88,6 % weiblich und 11,4 % männlich. 27,5 %
der Opfer hatten eine familiäre bzw.
verwandtschaftliche Beziehung zum
Tatverdächtigen, 22,9 % hatten erweiterte Vorbeziehungen, gehörten
bspw. zum Freundeskreis oder zum
beruflichen Umfeld. Der Rest (49,6 %)
hatte keinerlei Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bzw. ließ sich dies nicht
feststellen.
Niedrigere Fallzahlen messen wir beim
sexuellen Missbrauch von Kindern
(16,9 %, von 249 auf 207 Delikte).
Bei der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz
und der Herstellung (kinder-)pornografischer Schriften stellen wir erneut
eine Steigerung fest. Allein die Straftaten der Kinderpornografie stiegen um
21,6 % (671 auf 816). Diese Taten werden größtenteils mit dem Tatmittel
Internet bzw. über die sozialen Medien
(WhatsApp, Instagram etc.) begangen. Diese Steigerung resultiert sehr
wahrscheinlich aus einer Dunkelfeldaufhellung, die vor allem, aber nicht
ausschließlich auf die stetig intensivierte technische Ermittlungsarbeit der
Polizei gerade in diesem Deliktsfeld
zurückzuführen ist.
Von den insgesamt 2.058 Sexualstraftaten ereigneten sich 619 Fälle im öffentlichen Raum (30,1 %).
Die Anzahl der gemeldeten Vergewaltigungen/sexuellen Übergriffe stieg um
39,3 % von 150 auf 209 Delikte. Die AQ
sank um 3,1 Prozentpunkte auf 90,9 %.
Im Jahr 2019 wurden 172 Vergewaltigungen/sexuelle Übergriffe zur PKS gemeldet.
Im aktuellen Berichtszeitraum ereigneten sich 61 Vergewaltigungen im öffentlichen Raum (Vorjahr: 19). Im Jahr
Sexualstra�aten
- PKS-Entwicklung RB Mi�elfranken
Sexualstraftaten – PKS-Entwicklung
– Bezirk Mittelfranken
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung
1.196
1.309
1.321
1.728
Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung
unter Gewaltanwendung
591
588
460
Vergewal�gung u. sexuelle Nö�gung/Übergriffe
200
172
Vergewal�gung §177 Abs. 6,7,8 StGB
151
Sexueller Übergriff und sexuelle Nö�gung
Veränderung 2021/2022
Anzahl
in %
2.058
330
19,1%
485
631
146
30,1%
142
150
209
59
39,3%
156
134
140
202
62
44,3%
49
16
8
10
7
-3
-30,0%
sexuelle Beläs�gung
264
276
223
237
308
71
30,0%
Beleidigung auf sexueller Grundlage
122
118
158
141
135
-6
-4,3%
exhibi�onis�sche Handlungen
157
164
175
139
164
25
18,0%
Verbreitung pornografischer Schri�en
228
297
375
836
1.002
166
19,9%
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schri�en
152
201
257
671
816
145
21,6%
sexueller Missbrauch
374
419
481
398
377
-21
-5,3%
sexueller Missbrauch von Kindern
208
248
279
249
207
-42
-16,9%
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
38
Verlauf
29
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: Andrey Popov - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.10 Rohheitsdelikte
Die Rohheitsdelikte (hierunter werden
u.a. Raub und Körperverletzungen subsumiert) nahmen von 11.360 auf 13.943
(22,7 %) zu. Hierfür sind überwiegend
die Steigerungen bei den Körperverletzungsdelikten um 2.083 Fälle (25,7 %)
sowie den Raubstraftaten um 88 Fälle
(26,6 %) ausschlaggebend. Im Jahr 2019
wurden 13.767 Rohheitsdelikte zur PKS
gemeldet. Im Vergleich mit dem aktuellen Jahr ist das ein Anstieg um 1,3 %.
Die AQ sank auf 90,3 % (Vorjahr: 91,8 %,
2019: 91,3 %).
2.2.11 Eigentumsdelikte
Bei den Diebstahlsdelikten messen wir
eine Steigerung von 18.678 auf 23.398
Fälle (25,3 %). Trotzdem liegt diese
Zahl noch deutlich unter dem Wert des
Jahres 2019, als wir 24.550 Fälle registriert haben.
Die AQ sank minimal um 0,4 Prozentpunkte auf 44,0 % (Vorjahr: 44,4 %). Sie
liegt aber höher als im jahr 2019 (40,3 %).
Der einfache Diebstahl stieg signifikant
um 4.083 Delikte auf 15.805 (34,8 %).
Auch hier liegen die Fallzahlen allerdings noch unter dem Niveau von 2019
(15.907).
Auch beim schweren Diebstahl messen
Die Fahrraddiebstähle stiegen um 648
wir einen Anstieg (9,2 % von 6.956 auf
Fälle (3.881 Delikte, 20,0 %). Im Jahr
7.593). 2019 meldeten wir noch 8.643
2019 wurden noch 4.533 Fahrräder entFälle zur PKS.
wendet.PP Mittelfranken
Wohnungseinbruchdiebstahl
1200
Wohnungseinbruchdiebstahl – Bezirk Mittelfranken
1000
886
810
789
800
26,9 %
28,1 %
600
18,1 %
400
17,0 %
0
212
160
200
2018
2019
Fallzahl
30
138
2020
aufgeklärte Fälle
525
391
16,6 %
110
87
2021
2022
Aufkärungsquote
Einbrüche in gewerbliche Objekte stiegen um 37,6 % (1.064 auf 1.464 Delikte). Sie bewegen sich damit in etwa auf
dem Niveau des Jahres 2019 (1.418 Delikte), liegen allerdings deutlich unter
den Fallzahlen des Jahres 2018 (1.521).
481 Kfz-Aufbrüche bedeuten 52 Delikte
mehr als im Vorjahr (12,1 %). Dennoch
ist dies der zweitniedrigste Wert im
Fünf-Jahresvergleich.
Eine auffällige Häufung der Fallzahlen registrieren wir beim Diebstahl
von Krafträdern. 233 entwendete Kräder entsprechen einem Anstieg um
111,8 %. Anzumerken ist, dass dieser Anstieg hauptsächlich einer zum
größten Teil geklärten Serie von Diebstählen von Kleinkrafträdern im Jahr ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
39
KRIMINALITÄT
´
Wohnungseinbruchdiebstahl Karte – Bezirk Mittelfranken
´
e und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/
Datenquellen_TopPlus.pdf
0
5
10
© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/
Datenquellen_TopPlus.pdf
20 Kilometer
0
größtenteils erst in die PKS des Jahres
2023 einfließen. Trotzdem verzeichnen
wir den zweitniedrigsten Wert im ZehnJahresvergleich!
Ladendiebstähle stiegen von 4.879 auf
6.984 Delikte (43,1 %). Es lässt sich nur
vermuten, dass neben dem Wegfall
der Corona-Beschränkungen hierauf
u.a. auch die Teuerungsrate (Inflation)
einen Einfluss hat.
Bei den Taschendiebstählen messen
wir eine Zunahme um 56,5 % von 379
auf 593 Delikte.
Der starke Rückgang beim Wohnungseinbruch im Jahr 2021 hat sich nicht
fortgesetzt. Wir verzeichnen einen Anstieg von 391 auf 525 Delikte (34,3 %).
Die monatlichen Spitzen waren im
August (Serie im nördlichen Mittelfranken) und zu Beginn der sog. "dunklen
Jahreszeit" festzustellen. Diese werden
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
40
10
20 Kilometer
In den Vor-Corona-Jahren 2019 und
2018 meldeten wir noch 789 bzw. 886
Wohnungseinbrüche. Die Fallzahlen
der Jahre davor lagen noch deutlich
höher.
Symbolfoto: industrieblick - stock.adobe.com
2021 entspringt, die erst jetzt Eingang
in der PKS findet. Weiterhin sind auch
vermehrt Diebstähle von sog. Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) für den
Anstieg mitursächlich.
5
Die Karte (siehe oben) zeigt die geografische Tatortverteilung der Wohnungseinbrüche im Jahr 2022 im Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum
überwiegenden Teil ereigneten sich
die Taten im Ballungsraum NürnbergFürth-Erlangen.
Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird
von der Bevölkerung nach wie vor
als Besorgnis erregend wahrgenommen und beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen
substantiell. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2023
fortgeführt.
31
KRIMINALITÄT
Im Juli und August 2022 ereigneten sich
im Nürnberger Norden und den angrenzenden Fürther Stadtteilen 40 Eigentumsdelikte (Wohnungseinbruchdiebstähle, z. T. auch mit Entwendung von
Kraftfahrzeugen,
Einbruchdiebstähle
in Geschäfte / Lager- bzw. Büroräume,
Diebstähle aus Kraftfahrzeugen etc.).
Ein Fingerabdruckvergleich von Tatortspuren führte zu einem 25-jährigen männlichen Tatverdächtigen mit
rumänischer Staatsbürgerschaft. Er
war bereits als 16-Jähriger von den
rumänischen Behörden wegen Eigentumsdelikten erkennungsdienstlich behandelt worden und war von den italienischen Behörden aus dem gleichen
Grund zur Festnahme ausgeschrieben.
Neben den Spuren des Beschuldigten
ergaben sich weitere Ermittlungshinweise, die bislang noch nicht zugeordnet
Herausragender Fall (2) (zu 2.2.11)
Im Juli und August 2022 ereigneten sich
in Mittel- und Oberfranken mehrere Wohnungseinbrüche mit dem Modus Operandi „Schlossziehen“. Die Geschädigten
waren zur Tatzeit jeweils im Urlaub. Die
Einbrüche konzentrierten sich insbesondere auf den Großraum Erlangen. Durch
kriminaltaktische Maßnahmen geriet ein
einschlägig vorbestrafter Mann und seine Freundin ins Visier der Ermittler. Diese
war als Fahrzeughalterin eingetragen.
Der Mann wiederum war nach siebenjähriger Haft wegen Wohnungseinbrüchen
im Frühjahr 2022 entlassen worden. Ein
Vergleich der Bilder aus der ED-Behandlung mit einem Überwachungsvideo
eines Tatortes ergab weitere Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten.
Dieser Anfangsverdacht führte zu umfangreichen operativen kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Nach einem Einbruch
in eine Arztpraxis bei Schnaittach, der
dem Paar zugerechnet werden konnte,
32
werden konnten. Der TV handelte also
nicht allein. Anhand des Facebook-Accounts konnte ermittelt werden, dass
der Beschuldigte von Mai bis Juli 2022
als Erntehelfer bei einem Betrieb in
Nürnberg-Almoshof arbeitete, bis er einen Aufhebungsvertrag unterzeichnete.
Danach verliert sich seine Spur. Die ge-
stohlenen Kraftfahrzeuge wurden mittlerweile aufgefunden. Der Gesamtwert
des Diebesguts alleine in Nürnberg beträgt rund 56.000 Euro, der entstandene Sachschaden beläuft sich auf circa
13.400 Euro. Nach dem Beschuldigten
wird national sowie international gefahndet.
wurden durch die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth Haftbefehle erlassen
und noch am gleichen Tag vollzogen.
Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Diebesgut aufgefunden und sichergestellt werden. Auf Antrag der StA
Nürnberg-Fürth wurde durch den Ermittlungsrichter am AG Nürnberg die Unter-
suchungshaft gegen die beiden Beschuldigten angeordnet. Das AG Nürnberg
veranlasste zudem einen Vermögensarrest über 110.891,07 Euro. Neben dem
hochwertigen Pkw konnten bei einer Folgedurchsuchung weitere hochpreisige
Gegenstände, vor allem Elektronik und
Fahrräder, beschlagnahmt werden. Bis
heute konnten den beiden Beschuldigten 25 Taten (zwölf Wohnungseinbrüche,
13 Einbrüche in Arztpraxen) mit einem
Gesamtentwendungsschaden von rund
212.000 Euro und einem Sachschaden
von rund 18.000 Euro nachgewiesen werden. Die Taten erstrecken sich von Mittelfranken über die Oberpfalz bis nach
Oberfranken. Den Schwerpunkt bildete
der Landkreis Erlangen-Höchstadt. Bemerkenswert ist, dass sich die beiden
Beschuldigten im Dezember 2021 kennengelernt hatten und bereits während
der Freigänge des männlichen Beschuldigten in der Weihnachtszeit des Jahres
2021 gemeinsam die ersten Einbrüche in
Arztpraxen verübten.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
41
Symbolfoto: Sven Weber - stock.adobe.com
Herausragender Fall (1) (zu 2.2.11)
Abbildung zeigt Symbolfoto.
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
KRIMINALITÄT
Wir registrieren mit insgesamt 12.521
Fällen 831 Vermögens- und Fälschungsdelikte mehr (7,1 %). Allein
beim Betrug stiegen die Fallzahlen von
8.465 auf 8.835 (4,4 %). Im Jahr 2019 re-
Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12)
Von Juni bis Juli 2022 gingen beim
Kommissariat 25 in Nürnberg mehrere
Anzeigen mit einem bis dato unbekannten Modus Operandi ein. Von den Girokonten diverser Geschädigter mehrerer
Kreditinstitute wurden – je nach Überweisungslimit und Verfügungsrahmen
– Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich abgebucht. Ziel der Überweisungen waren Konten im gesamten europäischen Ausland mit einer Konzentration
auf Bulgarien. Eine Kompromittierung
des Online-Banking-Systems konnte in
allen Fällen ausgeschlossen werden. Die
Geschädigten befanden sich zudem alle
im Besitz der für die Zahlung notwendigen Bankkarten. Skimming (Auslesen
der Karten durch Anbringen einer zu-
gistrierten wir 12.108 Vermögens- und
Fälschungsdelikte insgesamt, davon
allein 9.147 Betrugsdelikte.
Anzumerken bleibt jedoch, dass vor
allem bei den Betrugsarten mit dem
Tatmittel Internet (z.B. Warenbetrug),
aber auch beim sog. „Callcenterbe-
trug“ eine nicht unerhebliche Anzahl
an Straftaten kriminalstatistisch mit
dem Marker „Tatort Ausland bzw. unbekannt“ erfasst worden sind. Wegen
der bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien sind diese (noch) nicht in
der PKS aufgeführt.
sätzlichen Kartenleseeinheit am Bankautomaten und Erstellen einer Kopie des
Magnetstreifens auf einem Kartenrohling) wurde anfänglich ausgeschlossen,
da auf den Karten eine zusätzliche Sicherung in Form eines EMV-Chips (zusätzlicher nicht durch „klassisches“ Skimming
kompromittierbarer Sicherheitsfaktor)
vorhanden war. Die Täter machten sich
jedoch eine Sicherheitslücke zunutze.
Sog. „Multifunktionsterminals“ (Kontoauszugs- und Überweisungsautomaten
der Banken) führen die Überweisung
auch ohne EMV-Chip aus, falls dieser
defekt bzw. wie in diesem Fall nicht vorhanden war. Letztlich nutzten die Täter
klassisches Skimming in Verbindung
mit der durch sie offenbar ausgekundschafteten Sicherheitslücke. Diese wurde
aufgrund einer durch das Kommissariat
25 initiierten Bankenwarnmeldung über
den Dachverband für Zahlungskartensysteme EKS zwischenzeitlich geschlossen. Seitdem kam es zu keinen weiteren
Fällen mehr. Der Vermögensschaden allein im Stadtgebiet Nürnberg betrug ca.
600.000 Euro. Nachdem die Täter bundesweit agierten, dürfte die Schadenssumme jedoch erheblich höher sein,
und das trotz der Tatsache, dass diese
Arbeitsweise der Täter durch das Kommissariat 25 so schnell erkannt und an
die Banken weitergemeldet werden
konnte. Die Ermittlungen dauern aufgrund von Absprachen mit der Staatsanwaltschaft und möglicher Zusammenarbeit mit weiteren nationalen und
internationalen Strafverfolgungsbehörden noch an.
aufgezeigt werden, dass teilweise ein
Kfz mehrfach an verschiedene Kunden
verkauft und die Kaufbeträge an den Beschuldigten überwiesen worden waren.
Der Beschuldigte erbeutete durch sein
betrügerisches Handeln einen Betrag von
rund 2,6 Millionen Euro und setzte sich
ins europäische Ausland ab. Durch operative Maßnahmen in Zusammenarbeit
mit dem BKA konnte der Beschuldigte
am 31.12.2022 in Thessaloniki ausfindig
gemacht und festgenommen werden.
Symbolfoto: Artur Nyk - stock.adobe.com
2.2.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12)
Im Juli und August 2022 war das Kommissariat 26 mit mehreren Anzeigen
wegen Warenbetruges betraut, welche
durch zehn Käufer von hochpreisigen
Luxus-Pkw (Mercedes AMG 363 bzw. Lamborghini) erstattet wurden. Die Anzeigenerstatter waren auf den beschuldigten
Autohändler über verschiedene Verkaufsplattformen im Internet aufmerksam geworden und stellten via Internet einen
Erstkontakt her. In einigen Fällen kam es
tatsächlich zu Verkäufen von Kfz. Hierdurch wurde bei den Käufern Vertrauen
hergestellt und so kam es zu weiteren
Käufen gegen Vorkasse. Nun kam es nach
Überweisung der Kauf- bzw. Teilzahlungsbeträge zu keinen Fzg.-Übergaben
mehr. Durch die Ermittlungen konnte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
42
33
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: olly - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.1)
Im Juni 2022 bekam eine Rentnerin einen Anruf von falschen Polizeibeamten.
Sie erzählten ihr, dass Einbrecher in der
Nähe ihres Wohnortes festgenommen
worden seien. Dabei sei ihr Name mit
Adresse bei den Tätern aufgefunden
worden. Da auch korrupte Bankmitarbeiter mit der Bande unter einer Decke
stecken, sei ihr Geld bei der Sparkasse
nicht mehr sicher. Die Täter waren so
überzeugend, dass die Rentnerin 30.000
Euro bei der Bank abheben wollte, um
dieses „sicher“ verwahren zu lassen.
Die Geschädigte fuhr anschließend mit
einem Taxi, das ihr die Täter selbst bestellt hatten, zur Bank, um dort ihr Geld
abzuheben. Die aufmerksame Bankmitarbeiterin erkannte die Betrugsmasche
und verständigte die Polizei. Die echten
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
konnten so Kontakt zur Geschädigten in
der Bank aufnehmen und das weitere
Vorgehen mit ihr abklären. Als der Abholer bei der Rentnerin klingelte wurde
er nach einem kurzen Fluchtversuch
2.2.12.1 Callcenterbetrug
Im Jahr 2022 stiegen die Fallzahlen erneut. In Mittelfranken kam es zu 158
vollendeten Taten sogenannter „Falscher Polizeibeamter“ bzw. „Schockanrufe / Enkeltricks“ und damit nahezu zu
einer Verdoppelung im Vergleich zum
Vorjahr (80). Hierbei verursachten die
Täter einen hohen Vermögensschaden
in Höhe von insgesamt rund 6,6 Millionen Euro. Dem zuständigen Fachkommissariat gelang mit Unterstützung
weiterer Dienststellen die Festnahme
von zwölf Tätern.
Die umfassenden interdisziplinären
Präventionsmaßnahmen wurden mit
hoher Priorität und unter Aktivierung
eines inzwischen weitverzweigten Netzwerkes von Partnern weitergeführt.
2.2.12.2 Enkeltrick/
Schockanruf per Messenger
Im vergangenen Jahr etablierte sich
eine neue Variante des Callcenterbe-
34
festgenommen. Im Rahmen der Ermittlungen konnten dem Festgenommenen
drei weitere Abholungen beweissicher
nachgewiesen werden. Der Täter, ein
trugs. Die Täter nehmen mittels SMS
oder WhatsApp-Textnachrichten Kontakt mit den Geschädigten (Herkunft
der erlangten Nummern unbekannt)
auf und suggerieren durch die vermeintlich persönliche Ansprache und
Wortwahl zunächst, dass es sich um
einen nahen Familienangehörigen der
Opfer handelt. So wollen sie ohne größere Nachfragen der Geschädigten die
geforderten Überweisungen generieren.
Ob es sich hierbei analog um die gleiche Tätergruppierung wie beim o. g.
Phänomen handelt, konnte bisher
noch nicht sicher ermittelt werden.
Für die Erfüllung des Delikts wird kein
im Inland befindlicher Abholer benötigt, da die geforderte Geldsumme
im unteren vierstelligen Bereich ausschließlich per Online-Banking entweder auf ein online eröffnetes Konto bei
einer deutschen Bank oder auch auf
21-Jähriger, wurde inzwischen erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren und acht Monaten verurteilt.
ein ausländisches Konto transferiert
wird.
Die im Inland angegebenen Bankverbindungen gehören meist gutgläubigen Kontoinhabern, die von den Tätern
unter Angabe verschiedener Gründe
dazu gebracht werden, ihr Konto für
die Überweisungen zur Verfügung zu
stellen. Sie werden z.B. mittels eines
Minijob-Inserats (auch online) bzw. als
App-Tester oder aufgrund persönlicher
Kontakte als „Finanzagenten“ angeworben.
Teilnehmerfeststellungen zu den Mobilfunkrufnummern der Täter ergeben
regelmäßig, dass diese mit Fake-Personalien agieren.
2022 wurden im zuständigen K 27 insgesamt 417 Fälle dieses Phänomens
bearbeitet. Hierbei kam es zu 125 vollendeten Taten mit einer Schadenssumme in Höhe von ca. 412.000 Euro.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
43
Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.1)
Symbolfoto: lettas - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
minalpolizei. Dort hatte ihn seine Frau
zuvor telefonisch bereits angekündigt.
Die echten Kriminalbeamten übergaben
dem Rentner ein Kuvert mit vermeintlichem Geld und sprachen das weitere
Vorgehen mit ihm ab. Nachdem der Anrufer sein potenzielles Opfer zunächst
zum Amtsgericht Nürnberg und im weiteren Verlauf zu einem angeblichen Notar in Veitsbronn geschickt hatte, konnte
nach Übergabe des Kuverts der Abholer
festgenommen werden. Am nächsten
Tag erließ der Ermittlungsrichter Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten, einen 22-Jährigen aus Polen.
Die Ermittlungen zu den Hintermännern
dauern an.
Anfang Dezember 2022 erhielt ein 65-jähriger Rentner aus Erlangen einen Anruf eines falschen Polizeibeamten. Der
Unbekannte teilte ihm mit, dass seine
Tochter einen Verkehrsunfall verursacht
habe, bei dem ein Kind lebensgefährlich verletzt worden sei. Der Angerufene
hatte allerdings einige Wochen zuvor
bereits einen ähnlichen Anruf erhalten
und erkannte die Betrugsmasche sofort.
Geistesgegenwärtig spielte er den schockierten Vater und ging zum Schein auf
die Forderungen ein. Er fuhr jedoch im
Anschluss nicht wie von dem Täter erwartet zur Bank, sondern zur echten Kri-
Bitte beachten Sie folgende Präventionshinweise
■ Sollte Ihnen ein Anruf seltsam vorkommen, legen Sie einfach auf und lassen Sie sich von einem nochmaligen Anruf
des Täters nicht verunsichern.
■ Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über ihre Kontodaten bzw. Vermögenswerte zu Hause, auf dem Konto
oder in einem Schließfach. Die echte Polizei fragt Bürger niemals am Telefon nach Bargeld oder Wertgegenständen bzw. bittet Sie in keinem Fall, diese auszuhändigen.
■ Möchte der angebliche Polizist seine Echtheit am Telefon durch einen Notruf bestätigen lassen und fordert Sie auf,
die Notrufnummer „110“ zu wählen, legen Sie den Hörer immer korrekt auf und lassen Sie sich niemals durch den
Anrufer weiterverbinden.
■ Wählen Sie erst nach dem korrekten Auflegen und nach dem erneuten Abheben mit Freizeichen den Notruf „110“.
Nur so können Sie sicher sein, eine Verbindung mit der echten Polizei hergestellt zu haben.
2.2.13 Sachbeschädigung
Der positive Trend bei den Sachbeschädigungen setzt sich fort. Diese
sanken auf 9.576 Fälle, was einem erneuten Rückgang von 0,3 % entspricht.
Im Jahr 2019 wurden noch 9.915 Sachbeschädigungen zur PKS gemeldet.
Bei den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen messen wir
sogar einen Rückgang von 12,7 % auf
nun 2.367 Fälle.
Die AQ bei den Sachbeschädigungen
insgesamt sank um 3,3 Prozentpunkte
auf für dieses Phänomen immer noch
beachtliche 29,4 %. Dieser Wert liegt
nur minimal unter der AQ des Jahres
2019 mit 29,6 %.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
44
2.2.14 Aufenthaltsgesetz
Aufgrund der erhöhten Migration im
vergangenen Jahr sind auch die Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen gestiegen (31,8 %, von
2.928 auf 3.858 Delikte). Es handelt sich
um den höchsten Wert seit 2017.
35
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität
zusammenhang zwischen einem
schlechten körperlichen Allgemeinzustand, diversen Vorerkrankungen und
der Verbindung mit Polytoxikomanie
oder auch der Stoffqualität.
Die Rauschgiftkriminalität stieg 2022
von 6.341 auf 6.599 Delikte (4,1 %). Die
hohe AQ hält sich mit 94,8 % in etwa
auf dem Vorjahresniveau (95,6 %). Anzumerken ist, dass in diesem Bereich
die Fallzahlen durch proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich
mitbeeinflusst werden.
Im Jahr 2022 veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der
Rauschgifttoten leicht nach oben 2021
verzeichneten wir 32, 2022 stellten wir
nach den notwendigen toxikologischen Untersuchungen 36 Rauschgifttote im Alter zwischen 18 und 64 Jahren fest. 28 Personen waren männlich,
acht Personen weiblich.
2.2.16 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität, worunter u.a.
Kapitalverbrechen wie Tötungsdelikte,
Vergewaltigung und Raub, aber auch
die gefährliche Körperverletzung ver-
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
Ansbach
Erlangen
Fürth
Nürnberg
Schwabach
Mittelfranken
4
1
3
11
2
21
0
1
0
4
0
5
gesamt männlich
4
2
3
15
2
26
2
1
5
30
2
40
Das Phänomen „häusliche Gewalt“
umfasst nach polizeilicher Definition
alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen
und nicht ehelichen Gemeinschaften.
Hierunter fallen vor allem Nötigungs-,
Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte, auch wenn sie sich nach einer
Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Gerade während
oder kurz nach Trennungssituationen
werden häufig Gewalttätigkeiten oder
Einschüchterungen als Druckmittel benutzt. Häusliche Gewalt umfasst also
gemäß polizeilicher Definition nicht
unmittelbar alle Fälle von Gewalt in der
Familie, sondern ausschließlich (Ex-)
Partnergewalt. Hierfür spricht, dass
über ein Drittel aller Tatverdächtigen
Ex-Lebensgefährten sind. Die Zahlen ▶
Ausgewählte
Phänomenbereiche
Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen
sich nach wie vor nicht an einem einzelnen Faktor ursächlich festmachen.
Vielmehr besteht häufig ein Kausal-
weiblich
Häusliche Gewalt
Im Jahr 2021 wurden acht Tote im öffentlichen Raum aufgefunden, alle im
Stadtgebiet Nürnberg. Im Jahr 2022
waren es sieben Tote, von denen fünf
in Nürnberg, einer in Fürth und einer in
Gunzenhausen aufgefunden wurde.
Rauschgifttote
männlich
Im Vor-Corona-Jahr 2019 wurden 3.117
Delikte der Gewaltkriminalität zur PKS
gemeldet, im Jahr 2018 3.233.
Aus den erstellten Gutachten geht hervor, dass nach wie vor der Heroinkonsum die vorwiegende Todesursache
war. Aber auch Mischintoxikationen,
u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepanen, bei häufig gleichzeitiger Einnahme von Alkohol, wurden angeführt.
Im Jahr 2019 verzeichneten wir noch
7.935 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
2018
zeichnet sind, stieg um 720 auf insgesamt 3.165 Fälle (29,4 %). Die AQ sank
parallel um 2,0 Prozentpunkte auf
84,5 %.
2019
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
2020
2021
weiblich
gesamt männlich
0
0
1
4
0
5
2
1
6
34
2
45
1
5
3
19
3
31
weiblich
0
1
0
4
0
5
gesamt männlich
1
6
3
23
3
36
2
1
1
21
1
26
weiblich
0
0
2
4
0
6
2022
gesamt männlich
2
1
3
25
1
32
3
2
2
20
1
28
weiblich
gesamt
0
0
1
7
0
8
3
2
3
27
1
36
Statistik
gesamt
Sicherstellungsmengen mit Stoffgruppen in Gramm – Bezirk Mittelfranken
Stoffart
Amfetamin
Haschisch
Heroin
Kokain
Marihuana
Methamfetamin
NPS-Fertigprodukt
NPS-Reinsubstanz
Psilocybin
36
2018
16.291
108.905
7.403
3.038
180.983
5.287
30.663
212
349
2019
13.019
46.871
2.861
2.719
93.538
3.113
2.558
11
305
2020
92.585
14.822
1.307
4.673
155.121
13.491
3.004
130
191
2021
16.322
15.974
2.269
974
114.499
4.514
731
130
379
2022
Veränderung
14.636
20.572
3.719
3.657
324.860
7.019
586
3
1.092
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
45
Symbolfoto: iweta0077 - stock.adobe.com
KRIMINALITÄT
sind nicht der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entnommen, sondern
wurden mittels eines Recherchesystems erhoben, welches alle Straftaten
des Phänomens gesondert filtert.
In der bayerischen Gesamtschau wurden wie in den Vorjahren die meisten
Anzeigen dieses Phänomens bei mittelfränkischen Polizeidienststellen bearbeitet. Bezogen auf 100.000 Einwohner
wurden knapp 190 Fälle bekannt (Häufigkeitszahl). Dies bedeutet zwar einen
leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (180), allerdings sind die Ergebnisse nahezu identisch mit den Zahlen vor
der Corona-Pandemie. Die Zahlen deuten auf eine signifikante Dunkelfeldaufhellung hin, insbesondere auch bei
niederschwelligen Gewalt- oder Beleidigungsdelikten. Im Jahr 2022 wurden
3.500 Fällen häuslicher Gewalt zur Anzeige gebracht. Das entspricht einem
Anstieg von etwa 400 Fällen.
Polizeiliche Einsätze wegen häuslicher
Gewalt stellen Polizeibeamte und -beamtinnen noch immer vor große Herausforderungen. Zum einen können
sie jederzeit mit einer hocheskalativen und emotionsgeladenen Situation konfrontiert werden, zum anderen
zeigt sich die Brisanz oft auch bei der
Intensität der Tathandlungen. Die Deliktsqualität reicht von psychischer
Gewalt bis hin zu Vergewaltigung und
Tötungsdelikten.
Bei Bedrohungssachverhalten messen wir einen leichten Rückgang. Bei
Beleidigungssachverhalten ist ein Anstieg von circa 13 Prozent erkennbar.
Bei den Gewaltdelikten (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) messen
wir ebenfalls ein Anstieg von 8,6 Prozent und im Vergleich zum Jahr 2018
von circa 2,7 Prozent. Im häuslichen
Kontext registrieren wir einen Rückgang bei den Vergewaltigungen von 20
Fällen auf insgesamt circa 40 Anzeigen.
Stalkingdelikte sind ebenfalls leicht
angestiegen und bewegen sich nun bei
140 angezeigten Fällen.
Wie auch in den Vorjahren sind etwa
80 Prozent der Geschädigten weiblich
und circa 20 Prozent männlich. Weniger als ein Viertel der Tatverdächten
stand während der Tatausführung unter Alkoholeinfluss.
Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt bei circa 40 Prozent. Mehr als
die Hälfte der Opfer hatte die deutsche
Staatsangehörigkeit. Mit knapp 63,0 %
entspricht dies dem statistischen Wert
des Vorjahrs.
In knapp 40 Prozent der Fälle waren
Kinder anwesend, die so zumindest
mittelbar entsprechende Gewalterfahrungen machten.
In Mittelfranken wurden wiederholt
bayernweit die meisten Verstöße gegen das zivilrechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz angezeigt. Das ist ein Indiz dafür, dass sich die Polizei bei der
Sachbearbeitung und durch jahrelange Aufklärungsarbeit Vertrauen bei den
Opfern erarbeitet hat.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
46
Die Bekämpfung häuslicher Gewalt
und damit im Zusammenhang stehender Stalking-Fälle ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Dies gilt
insbesondere dann, wenn Kinder
mitbetroffen sind. Daher ist die Vernetzung mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Einrichtungen von besonderer Bedeutung.
Hier kommt dem flächendeckenden
proaktiven Beratungsansatz eine wichtige Rolle zu. Mit Einverständnis der geschädigten Person wird der Kontakt zu
einer eigens hierfür implementierten
Fachberatungsstelle durch die Polizei
hergestellt. Die Fachberatungsstellen
setzen sich nach Erhalt der polizeilichen Nachricht innerhalb von drei
Werktagen mit der von häuslicher
Gewalt betroffenen Person in Verbindung.
Die statistischen Daten weisen vor allem Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit und
das Leben auf. Daher hat die strukturierte Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt eine hohe Priorisierung.
Dem wird mit der engen Zusammenarbeit der Sachbearbeiter, der Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer
und der Risikoanalysestelle des Polizeipräsidium Mittelfranken Rechnung
getragen. Auf diese Weise kann der
dynamische Verlauf von Gefährdungssachverhalten im Bereich häuslicher
Gewalt angemessen berücksichtigt
werden.
2.2.17 Straßenkriminalität
Die Delikte des Summenschlüssels
Straßenkriminalität (darunter fallen
u.a. Sexual- und Raubstraftaten, qualifizierte Körperverletzungsdelikte sowie
Eigentums- und Sachbeschädigungsdelikte im öffentlichen Raum) nahmen
zu. Wir messen im Berichtszeitraum
mit 13.815 Delikten 1.368 mehr als im
Vorjahr (11,0 %). Dies ist jedoch der
zweitniedrigste Wert im Zehn-Jahresvergleich.
Die AQ sank um 2,0 Prozentpunkte auf
immer noch beachtliche 84,5 %.
37
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: Thapana_Studio - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.18 Cybercrime und
Straftaten Tatmittel Internet
Immer mehr Straftäter weichen bei der
Tatbegehung in nahezu allen Deliktsbereichen von der analogen in die digitale
Welt aus. Seit mehreren Jahren ist eine
Zunahme der Straftaten, die im und mit
dem Tatmittel Internet begangen werden, festzustellen. Die Begehungsweisen sind vielfältig. Eine nicht unerhebliche Anzahl davon findet sich allerdings
in den verschiedensten Schattierungen
des Betruges, aber z.B. auch bei den Sexualdelikten sowie der Bedrohung und
Beleidigung („Hasskriminalität“).
Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff Cybercrime umfasst sämtliche
Straftaten, die sich gegen das Internet,
weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei
zehn Tatbestände, die als Cybercrime
im engeren Sinn bezeichnet werden.
Daneben umfasst Cybercrime auch
solche Straftaten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik (Internet als Tatmittel) begangen werden.
Hierbei steht das eigentliche Delikt im
Vordergrund, z.B. der Rauschgifthandel,
die Verbreitung von Kinderpornografie
oder die Beleidigung. Als Tatwerkzeug
wird das Internet bzw. Komponenten
des Internets genutzt.
In der PKS wird der Deliktsbereich Cybercrime im engeren Sinn durch den
Summenschlüssel Cybercrime (bis 2020
als Computerkriminalität bezeichnet)
abgebildet.
Einige Phänomene, die als Cybercrime
bezeichnet werden (beispielsweise „Gesperrter Computer mittels Schadsoftware“ oder „Betreiben von Fakeshops“)
erscheinen in der PKS als Erpressung
oder Betrug, da diese in der Regel mit
der höheren Strafandrohung im Strafgesetzbuch versehen sind. Dies führt
dazu, dass die PKS für den Deliktsbereich Cybercrime nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt.
Cybercrime ist darüber hinaus ein internationales Phänomen. Die Täter agieren oft aus dem Ausland bzw. nutzen
Logistik im Ausland zur Tatbegehung.
In der Vergangenheit war es nicht möglich, diese sogenannten Auslandsstraftaten in der PKS darzustellen. Ab dem
Jahr 2019 können Straftaten mit ausländischem oder ungeklärtem Tatort in
Summenschlüssel Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken
Jahr
Fallzahlen
2019
2020
2021
2022
2.366
2.758
2.604
2.697
Hierbei handelt es sich um die Fälle, die von Dienststellen des PP Mittelfranken bearbeitet wurden,
unabhängig vom jeweiligen Tatort (Handlungsort des Täters), der sich ggf. auch außerhalb Mittelfrankens
befinden kann. Beachte: In den PKS-Tabellen des Regierungsbezirks Mittelfranken, der kreisfreien Städte und
Landkreise werden dagegen ausschließlich Fälle aufgeführt, deren Tatort sich im jeweiligen Bereich befindet.
Tatmittel Internet – Bezirk Mittelfranken
Jahr
Fallzahlen
38
2019
2020
2021
2022
1.997
2.203
2.807
3.246
der PKS gesondert abgebildet werden.
Da die Zahlen insbesondere bundesweit nicht valide sind, können sie derzeit (noch) nicht in die Auswertungen
und Veröffentlichungen einfließen.
Die PKS-Fallzahlen der Cybercrime im
engeren Sinn (Summenschlüssel Cybercrime) sind im Jahr 2022 auch in Mittelfranken im Vergleich zum Jahr 2021
leicht gestiegen.
Bei den PKS-Fallzahlen für das Internet als Tatmittel ist für das Jahr 2022
ein Anstieg zu verzeichnen, der mit
15,6 % aber im Vergleich zum Vorjahr (27,0 %) zwar immer noch signifikant, aber etwas moderater ausfällt.
Der Anstieg geht vor allem auf die
Deliktsbereiche Betäubungsmittelkriminalität sowie Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung zurück.
Auffällig ist auch in diesem Jahr die
deutliche Steigerung der Fallzahlen im
Deliktsbereich Kinder- und Jugendpornografie. Diese Delikts-/Phänomenbereiche werden in diesem Bericht an
anderer Stelle näher betrachtet (Ziffer
2.2.9).
Aktuelle Phänomene
Neben zahlreichen anderen Erscheinungsformen bearbeiteten die Cybercrime-Kommissariate des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Jahr 2022
vermehrt Fälle im Zusammenhang mit
betrügerischen Abbuchungen/OnlineBanking. In diesem Bereich gab es eine
deutliche Fallzahlensteigerung im Vergleich zu den Vorjahren.
Hier war auch ein neues Phänomen
festzustellen, nämlich die betrügerische Verwendung digitaler Bankkarten: ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
47
KRIMINALITÄT
Die Täter nutzen dabei die erst seit
kurzem zur Verfügung stehende Möglichkeit, an Geldausgabeautomaten
Abhebungen mittels Near Field Communication (NFC) zu tätigen. Durch das
vorherige Generieren einer virtuellen
Bankkarte im Online-Banking-Account
können Kunden ohne Mitführen einer
physischen Karte und ohne PIN-Eingabe
durch bloßes Vorhalten ihres mobilen
Endgerätes am Geldausgabeautomaten
Bargeld abheben oder auch kleinere Beträge ohne PIN damit bezahlen.
Ermittlungsverfahren
der KPI Schwabach
Durch umfangreiche und langwierige
technische Überwachungsmaßnahmen war eine Identifizierung eines
hochprofessionell und gewerbsmäßig
agierenden Phishing-Täters möglich.
Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Für die Auswertung der immensen Server-Daten hatten sich die
IT-Experten der KPI Schwabach eigens
eine Hard- und Software-Infrastruktur kreiert. Es wurden bundesweit die
Fälle von insgesamt 101 Geschädigten
übernommen. Dadurch konnte dem
Beschuldigten ein verursachter Ver-
Die Täter erlangten zuvor durch Phishing die Zugangsdaten zum Onlinebanking der Geschädigten. Sie geben
sich gegenüber den Betroffenen am Telefon als Bankmitarbeiter aus und erfragen unter dem Vorwand der vermeintlichen Kontosicherung TANs. Mit diesen
autorisieren sie dann das Hinterlegen
einer eigenen Mobilfunkrufnummer
sowie die Aktivierung der NFC-Funktion. Nun können die Täter das eigene
Smartphone mit der fremden digitalen
Karte beim Bezahlen oder Abheben
einsetzen, ohne selbst über die physische Bankkarte mit PIN zu verfügen. Die
Täter tätigen hierbei eine Vielzahl von
Zahlungen an Supermarkt- und Tankstellenkassen sowie Abhebungen an
NFC-fähigen Geldausgabeautomaten.
Sowohl die KPI Schwabach als auch das
Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg führten umfangreiche Ermittlungen wegen
des gewerbsmäßigen Computerbetrugs
aus dem Phänomenbereich Phishing
im Zusammenhang mit Eingriffen in das
Online-Banking.
polizeiliche Beratung anzubieten.
Vor Ort beim Unternehmen werden
dann – soweit nötig – erste polizeiliche Maßnahmen im Zusammenwirken
mit dem Unternehmen getroffen und
kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet.
Cyberangriffe mittels Kryptotrojaner:
Cyberangriffe mit Verschlüsselung des
Systems kamen im Vergleich zu den
Vorjahren nicht mehr so häufig vor.
Im Jahr 2022 kam es zu insgesamt 32
QRT-Einsätzen bei Geschädigten aus
dem privaten und öffentlichen Bereich
(Firmen, Institutionen, Behörden). In jedem der Fälle konnte die Polizei zeitnah
verständigt und entsprechend tätig werden. Im Bereich des Polizeipräsidiums
Mittelfranken war kein Unternehmen
der kritischen Infrastruktur betroffen.
Um als Polizei bei Cyberangriffen
schneller und vor allem rund um die
Uhr reagieren zu können, wurden bei
der Bayerischen Polizei, u.a. auch
beim Polizeipräsidium Mittelfranken,
sogenannte „Quick-Reaction-Teams“
(QRT) eingerichtet. Ziel ist es, möglichst schnell nach einem erfolgten
Angriff Kontakt mit dem betroffenen
Unternehmen aufzunehmen und eine
Eine Identifizierung der anonym agierenden Täter gestaltet sich überwiegend schwierig. Dennoch gelang es in
einigen Ermittlungsverfahren, Tatverdächtige zu ermitteln.
Symbolfoto: Volodymyr Herasymov - stock.adobe.com
Ermittlungen im Phänomenbereich
Phishing:
mögensschaden von circa 410.000
Euro und ein weiterer versuchter
Schaden von circa 145.000 Euro nachgewiesen werden. Durch den Täter
wurden ca. 75.000 Phishing-SMS versandt und Daten aus circa 400 OnlineBanking-Accounts abgegriffen. Der
Täter wurde im August 2022 zu einer
Freiheitsstrafe von vier Jahren und
zwei Monaten verurteilt. Außerdem
wurden 180.000 Euro als Einziehung
von Wertersatz angeordnet und dem
Täter die Verfahrenskosten, die sich
schon allein aufgrund der externen ITforensischen Auswertungen auf mehr
als 50.000 Euro beliefen, auferlegt.
Fakeshop:
Bei Fakeshop-Verfahren melden wir
im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang. Die Fallzahlen sind aber
nach wie vor sehr hoch.
Betrügerische
Abbuchungen/Online-Banking
– Bezirk Mittelfranken
Betrügerische
Abbuchungen / Online-Banking
Jahr
Fallzahlen
Abbuchungen
Fallzahlen OnlineBanking
Gesamt
2019
2020
2021
2022
2.072
2.198
2.115
3.160
125
264
289
323
2.197
2.462
2.404
3.483
Fake Shops – Bezirk Mittelfranken
Jahr
Fallzahlen
2019
2020
2021
2022
80
668
945
800
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
48
39
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.19 Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
Nach den bundesweit einheitlichen
PKS-Erfassungsrichtlinien wird der
Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) grds. nicht in der
Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.
Der nachfolgende Bericht basiert daher auf den PKS-Meldungen der mittelfränkischen Staatsschutzdienststellen,
die im Wege des kriminalpolizeilichen
Meldedienstes dem BLKA übermittelt
und in der Falldatenbank PMK gespeichert worden sind.
Der PMK werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum
Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB,
auch Delikte zugeordnet, bei denen in
Würdigung der Tatumstände und/oder
der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung
gegeben war. Demzufolge ist nahezu
jedes Delikt, wie z.B. die Körperverletzung, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen, aus einer politischen Motivation heraus begehbar.
2.2.19.1 Entwicklung der
PMK – Gesamt
Im Berichtszeitraum 2022 wurden 820
politisch motivierte Straftaten in Mittelfranken registriert. Im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum stellt dies einen
Rückgang um 398 Fälle (32,7 %) dar.
Von den 820 Straftaten sind 33 der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen (Vorjahr 40 bzw. -17,5 %).
Die Aufklärungsquote liegt mit 51,3%
unter dem Niveau des Vorjahres (53,9 %).
Im vorpandemischen Jahr 2019 wurden in Mittelfranken insgesamt 835 politisch motivierte Straftaten registriert.
Die AQ betrug hierbei 48,3 %.
2.2.19.2 Entwicklung der
PMK – Links
Im Phänomenbereich „Links“ wurden
im Berichtszeitraum 2022 insgesamt
126 Straftaten und somit 16 weniger
als im Vorjahr (11,2 %) registriert. Fünf
dieser Straftaten sind als Gewaltstraf-
40
PMK – Gesamt – Bezirk Mittelfranken
1400
1218
250
1200
1000
200
185
800
150
690
199
842
835
172
820
142
126
600
100
400
50
200
00
826
2018
2018
11
40
9
24
8
29
2019
2019
2020
Straftaten Gesamt
2021
2021
335
2022
2022
davon Gewaltdelikte
taten eingeordnet. Die Aufklärungsquote liegt bei 17,5% (Vorjahr 38,9 %).
verschiedene Teile der Zivilgesellschaft. Vor diesem Hintergrund finden
klassische, im Fokus der Öffentlichkeit
stehende linke Themen, wie zuletzt die
staatlichen Corona-Maßnahmen (Repression) oder die Gentrifizierung des
Nürnberger Stadtteils Gostenhof, breite Unterstützung.
Die linke Szene in Mittelfranken setzt
sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten
linksextremistischen/
autonomen Aktivisten zusammen.
Politische Ereignisse und bundesweite
Szeneaufrufe werden tagesaktuell aufgegriffen und im Rahmen eigenständig
geplanter Aktionen umgesetzt. Dabei
hängt das jeweilige Mobilisierungspotential von bis zu mehreren hundert
Personen nicht zuletzt davon ab, ob
thematisch ein emotionaler Bezug zu
aktuellen lokalen Ereignissen und darüber hinaus ein breiter Konsens innerhalb der Szene gefunden werden kann.
Die linksextremistische Szene in Mittelfranken ist gut organisiert und verfügt
über ein weitreichendes Netzwerk in
Zentrale Themenfelder der linken Szene in Mittelfranken waren der Kampf
gegen Rechts und der Widerstand gegen den Staat.
Im Kampf gegen den Rechtsextremismus steht die Partei AfD seit ihrer Gründung im Fokus linksextremistischer Aktionen. Die reine Existenz der Partei und
deren Präsenz in Bund und Ländern
werden als Beleg für den Rechtsruck
in der Gesellschaft gewertet. Von einem linksideologischen Standpunkt ▶
250
PMK
– Links – Bezirk Mittelfranken
200
199
185
172
142
150
126
100
50
8
0
2018
2019
Straftaten Gesamt
11
9
8
2020
2021
5
2022
davon Gewaltdelikte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
49
KRIMINALITÄT
aus betrachtet sind Straftaten und
Aktionen zum Nachteil von Veranstaltungen der Partei, deren Funktionären
bzw. Angehörigen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. In Mittelfranken manifestierte sich dieses Feindbild in den vergangenen Jahren durch
Übergriffe auf Informationsstände bei
Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl
von bzw. Sachbeschädigung an Wahlplakaten, öffentlichen Outings von
Parteifunktionären sowie Sachbeschädigungen an deren Wohnhäusern und
Fahrzeugen.
Der Widerstand gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole hat im
Berichtszeitraum 2022 an Bedeutung
gewonnen. Die Aktionsformen „ideologisch legitimierter Straftaten“ reichen
dabei von einfachen Meinungsäußerungs- oder Sachbeschädigungsdelikten bis hin zu sorgfältig vorbereiteten
Angriffen auf Infrastruktureinrichtungen (Bahn, Strom und Telekommunikation) sowie Fahrzeuge und Gebäude.
Die Gentrifizierung des Nürnberger
Stadtteils Gostenhof hat in diesem Zusammenhang nach wie vor eine hohe
Bedeutung innerhalb der linken Szene. Im Berichtszeitraum 2022 kam es
neben gezielten Sachbeschädigungen
zum Nachteil von Immobiliengesellschaften auch erneut zu Straßenfesten,
Reviermarkierungen und Sachbeschädigungen durch Graffiti mit politischem Inhalt. Bei den Graffiti-Motiven
standen dieses Jahr jedoch Forderungen zur Freilassung vermeintlich politischer Gefangener im Vordergrund.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen staatlichen
Maßnahmen spielten in der linken Szene zuletzt nur noch eine untergeordnete Rolle. Die in diesem Zusammenhang
durchgeführten Proteste und Veranstaltungen richteten sich in erster Linie
gegen ebenfalls demonstrierende Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten.
2.2.19.3 Entwicklung der
PMK – Rechts
Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden
im Berichtszeitraum 2022 insgesamt
PMK – Rechts – Bezirk Mittelfranken
450
411
400
343
350
300
315
292
280
250
200
150
100
50
0
8
8
2018
2019
Straftaten Gesamt
292 Straftaten und somit 23 weniger
als im Vorjahr registriert (7,3 %). Elf dieser Straftaten sind als Gewaltstraftaten
eingeordnet.
Die Aufklärungsquote konnte auf
62,2 % gesteigert werden (Vorjahr
52,1 %).
Der deliktische Schwerpunkt im Phänomenbereich „Rechts“ liegt mit 170
Fällen bei den Propagandadelikten
(z.B. öffentliches Zeigen und Rufen
verbotener Parolen oder Schmieren
von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen) und der Volksverhetzung in 54 Fällen. Bei den Gewaltdelikten handelt es sich ausschließlich um
Körperverletzungsdelikte.
Die rechtsextremistische Szene in Mittelfranken besteht öffentlich wahrnehmbar aus den Parteien NPD und
„Der III. Weg“. Im Berichtszeitraum kam
es zu keinen öffentlichen Auftritten. Der
bereits mehrere Jahre zurückliegende
Wegzug mehrerer Führungskader nach
Sachsen und interne Machtkämpfe potenzieller Nachfolger haben das regionale Mobilisierungspotential der rechten Szene stark geschwächt. Es beläuft
sich auf ca. zehn bis 20 Personen für
die NPD und ca. 20-30 Personen für
die Partei Der III. Weg. Zudem hat sich
die AfD in den letzten Jahren für viele
Szeneangehörige als „echte“ Alternative mit politischem Gewicht etabliert, was sich auch im Ergebnis der
Bundestagswahl 2021 niederschlug.
Die NPD erreichte in Mittelfranken mit
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
50
8
2020
11
8
2021
2022
davon Gewaltdelikte
1.023 Stimmen nur 0,1 % Stimmanteil,
„Der III. Weg“ liegt mit 507 Stimmen
im prozentual nicht dargestellten Bereich. Im Hinblick auf die Bayerische
Landtagswahl 2023 kann mit einzelnen
Infoständen und Flugblattverteilungen
gerechnet werden. Im Ergebnis dürften
die genannten Parteien jedoch eine
untergeordnete Rolle spielen.
Eine zunehmende Gefahr besteht
durch das frei im Netz und in Chatgruppen kursierende rechtsextreme Gedankengut. Das Attentat auf den Kasseler
Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, der
terroristische Anschlag von Halle oder
die Festnahme einer Rechtsextremistin
aus dem Landkreis Nürnberger Land
zeigen nachdrücklich auf, dass innerhalb der rechtsextremistischen Szene
auch virtuelle Radikalisierungsprozesse von Einzelpersonen, losgelöst von
größeren Gruppierungen, stattfinden.
Beleidigungen und Drohungen gegen
Lokalpolitiker und Parlamentarier waren erneut in hohem Maße festzustellen.
Geistige Grundlage für derartige Prozesse sind sog. „Hasspostings“ in Foren, Chatgruppen und sozialen Netzwerken. „Intelligente“ Algorithmen der
Telemedienanbieter optimieren angezeigte Inhalte und komplettieren eine
Filterblase. Mit der Novellierung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und
zuletzt dem „Gesetz zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ (BGBl. I 2021, Nr. 13, S. 441
vom 01.02.2021) wurden wichtige ▶
41
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
Schritte zur Bekämpfung der Hasskriminalität getan. Die Bildung von Zentralstellen für Hasskriminalität beim
Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern wurden abgeschlossen. Seit Februar 2023 hat zudem der
Beauftragte der Polizei gegen Hasskriminalität und insbesondere Antisemitismus beim Bayerischen Landeskriminalamt seine Tätigkeit aufgenommen.
Bei den Polizeipräsidien, Sachgebieten
E 3, wurden regionale Ansprechpartner eingerichtet.
tremistische Akteure konnte für Mittelfranken nicht belegt werden.
Die Flüchtlings- und Asylthematik hat
im Jahr 2022 innerhalb der rechten
Szene an Gewicht verloren. Die Fluchtbewegung im Kontext des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine hat zu
keinem Anstieg der Fallzahlen im Phänomenbereich Rechts geführt.
2.2.19.4 Entwicklung der
PMK – Ausländische Ideologie
Im Phänomenbereich „ausländische
Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum 2022 insgesamt 56 Straftaten
registriert. Dies stellt im Vergleich
zum Vorjahr einen Anstieg um 47 Fälle
(522,0 %) dar. Zwei Straftaten sind als
Gewaltstraftaten eingeordnet.
Die Veranstaltungs- und Protestformate im Zusammenhang mit der CoronaPandemie haben im Berichtszeitraum
deutlich abgenommen und wurden
zunehmend durch die Themen „Energiekrise“ und „Ukraine-Konflikt“ überlagert. Diese Veranstaltungen werden
auch von Rechtsextremisten als Plattform genutzt. Aktivisten beteiligten
sich an Kundgebungen, dokumentierten ihre Teilnahme auf Social-MediaKanälen und versuchten, in OnlineBeiträgen die Kritik an den staatlichen
Beschränkungsmaßnahmen als rhetorisches Vehikel für die eigene staatsund verfassungsfeindliche Propaganda zu nutzen. Sie erhoffen sich dadurch
Anschluss an bürgerliche Debatten
herzustellen und so über den eigenen
Anhängerkreis hinaus zu wirken.
Die Aufklärungsquote liegt bei 27,6%
(Vorjahr 66,7 %).
Der PMK-Phänomenbereich Ausländerextremismus setzt sich in Mittelfranken insbesondere aus diversen
türkisch-linken, türkisch-nationalen
und pro-kurdischen Organisationen
zusammen. In Deutschland leben etwa
drei Millionen Menschen türkischstämmiger Herkunft mit unterschiedlichem
ethnischen Hintergrund. Von daher ist
Deutschland schon seit jeher Spiegel
und Resonanzboden türkisch-kurdischer und innertürkischer Konflikte.
Zudem transportieren Anhänger ausländischer extremistischer Gruppie-
Eine substanzielle Beeinflussung oder
systematische Unterwanderung der
Anti-Corona-Protestformate durch ex-
PMK – Ausländische Ideologien – Bezirk Mittelfranken
80
76
71
70
56
60
50
25
20
10
0
9
3
2018
Straftaten Gesamt
42
9
1
2019
Grundsätzlich bestehen im Phänomenbereich Ausländische Ideologie thematische Überschneidungen mit dem
Phänomenbereich Links. Bei Solidaritätskundgebungen für die Opfer von
Bürgerkriegen oder politische Gefangene werden häufig auch die deutsche
Politik und Wirtschaft (Waffenexporte)
als verantwortliche Täter deklariert.
Mit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar
2022 hat sich der thematische Schwerpunkt im Phänomenbereich schlagartig verlagert. Bei insgesamt 234 Versammlungen in Mittelfranken wurde
der Russland-Ukraine-Konflikt thematisiert und die Solidarität mit der Ukraine bekundet. Dabei konnte eine durchgehend hohe Teilnahmebereitschaft
der Bevölkerung unter Beteiligung der
linken Szene beobachtet werden. In
diesem Zusammenhang ist auch der
starke Anstieg der Fallzahlen zu betrachten. Es handelt sich überwiegend
um pro-russische Propaganda wie das
Zerstören oder Verunstalten ukrainischer Flaggen oder das Anbringen des
„Z-Symbols“ im öffentlichen Raum.
Das Verwenden des „Z-Symbols“ stellt
nach einhelliger Rechtsauffassung
zudem den Anfangsverdacht der Belohnung und Billigung von Straftaten
gem. §140 StGB i.V.m dem VStGB dar.
Russische Militärfahrzeuge sind mit einem „V“ oder häufig auch dem „Z-Symbol“ markiert. Letzteres steht für „Za
Podeu“, was so viel bedeutet wie „für
den Sieg“. Das Zeigen oder Verwenden dieses Symbols wird juristisch als
Billigung des illegalen Angriffskrieges
Russlands auf die Ukraine gewertet.
2.2.19.5 Entwicklung der
PMK – Religiöse Ideologie
40
30
rungen diese Konflikte auch gezielt
nach Deutschland, um in ihren Heimatländern eine Veränderung der politischen Verhältnisse zu bewirken.
2020
2
0
2021
2022
davon Gewaltdelikte
Im Berichtszeitraum 2022 sind zehn
Straftaten dem Phänomenbereich religiöse Ideologie zuzurechnen. Die Fallzahlen bewegen sich damit auf dem
Niveau der Vorjahre. Eine Tat ist als Gewalttat registriert. ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
51
KRIMINALITÄT
Die Aufklärungsquote liegt bei 90,0 %
(Vorjahr 77,8 %).
Die anhaltenden Konflikte im Nahen
Osten wirken sich unverändert negativ
auf die Sicherheitslage in Deutschland,
Bayern und Mittelfranken aus. Mit Beginn des Flüchtlingszustroms im Jahr
2015 und der damit einhergehenden,
in weiten Teilen unkontrollierten Zuwanderung stieg auch das Risiko terroristischer Anschläge.
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes besteht in Deutschland die
anhaltend hohe Gefahr jihadistisch
motivierter Gewalttaten weiter fort.
Diese kann sich jederzeit in Form von
gefährdungsrelevanten Ereignissen bis
hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen, ausgehend von Einzelpersonen
oder autonom agierenden Gruppen,
konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegsgebieten stellen hier ein besonderes
Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu
beschaffenden und einzusetzenden
Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw,
hat an Bedeutung gewonnen.
2.2.19.6 Entwicklung der
PMK – Sonstige/
nicht zuzuordnen
Im Phänomenbereich „sonstige/nicht
zuzuordnen“ wurden im Berichtszeitraum 2022 insgesamt 336 Straftaten
registriert. Dies stellt im Vergleich zum
Vorjahr einen Rückgang um 407 Fälle
(54,7 %) dar. 14 Straftaten sind als Gewaltstraftaten eingeordnet.
Die Aufklärungsquote wurde auf
59,2 % gesteigert (Vorjahr 34,3 %).
Der Phänomenbereich „sonstige/nicht
zuzuordnen“ wurde im Berichtszeitraum 2022 maßgeblich durch Protestaktionen gegen die staatlichen
Corona-Maßnahmen, die Reichsbürgerbewegung und die sog. „Hasskriminalität“ geprägt. Die genannten Handlungsfelder spielen auch in anderen
Phänomenbereichen eine Rolle, allerdings sind einige Sachverhalte nicht
eindeutig zuzuordnen bzw. fallen sie
per Definitionen nicht in einen der anderen Phänomenbereiche.
2.2.19.7 Reichsbürger/
Selbstverwalter
doch im Wesentlichen deckungsgleich
mit denen der „Reichsbürger.“
Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Existenz
der Bundesrepublik Deutschland ab.
Sie sprechen Politik, Justiz und Verwaltung die Legitimation ab und sehen sich
als außerhalb der Rechtsordnung stehend an. Dabei bedienen sie sich unterschiedlicher Argumentationsmuster. Sie
halten sich nach wie vor für Bürger des
Deutschen Reiches, welches lediglich
handlungsunfähig sei. Vorrangiges Ziel
ist demnach die Wiederherstellung der
Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.
In Mittelfranken waren mit Ende 2022
insgesamt 638 Personen (Vorjahr 573)
als sog. „Reichsbürger/Selbstverwalter“ identifiziert.
Konnte in den vergangenen Jahren noch
eine Stagnation bzw. eine leicht abfallende Tendenz bei den Fallzahlen festgestellt werden, so wurde diese Entwicklung mit dem Ausbruch der Pandemie ins
Gegenteil gekehrt. Insbesondere das Argument der „Delegitimation des Staates“
wurde von Corona-Gegnern aufgegriffen,
um Verstöße gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und die Rechtsordnung
zu rechtfertigen. Zum Beispiel bedienten
sich Eltern, die ihre Kinder aufgrund der
geltenden Infektionsschutzmaßnahmen
nicht in die Schule bringen wollten, eindeutig reichsbürgerideologisch geprägter Textbausteine als „Argumentationshilfe“ in der Auseinandersetzung mit den
Schulbehörden.
Im Gegensatz zu den sog. „Reichsbürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“
Einzelpersonen, die nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches
überzeugt sind, sondern durch eine
Erklärung ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik mitteilen und nach eigener Auffassung damit nicht mehr den
geltenden Gesetzen unterworfen seien.
Die dafür genutzten Argumente sind je-
12
PMK
– Religiöse Ideologien – Bezirk Mittelfranken
10
10
8
9
9
8
8
6
4
2
0
1
0
1
1
0
2018
2019
2020
Straftaten Gesamt
2021
2022
davon Gewaltdelikte
PMK – Sonstige/nicht zuzuordnen – Bezirk Mittelfranken
800
743
700
600
500
400
336
267
300
200
100
0
172
141
7
2018
2019
Straftaten Gesamt
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
52
20
5
4
2020
2021
14
2022
davon Gewaltdelikte
43
KRIMINALITÄT
Symbolfoto: New Africa - stock.adobe.com
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
2.2.19.8 Hasskriminalität
Bei der Hasskriminalität handelt es
sich um Straftaten, die durch Vorurteile gegenüber sozialen Gruppen oder
Einzelpersonen motiviert sind. Per
Definition werden dem Themenfeld
„Hasskriminalität“ politisch motivierte
Straftaten zugeordnet, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des
Täters darauf schließen lassen, dass sie
sich gegen eine Person aufgrund ihrer
politischen Einstellung, Nationalität,
Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe,
Religion, Weltanschauung, Herkunft,
sexuelle Orientierung, Behinderung,
ihres äußeren Erscheinungsbilds oder
ihres gesellschaftlichen Status richtet.
Insbesondere in der Anonymität des
Internets ist eine zunehmende „Verrohung“ der Kommunikation zu beobachten. Problematisch ist dabei
nicht nur die Verletzung entsprechender Straftatbestände. Darüber hinaus
wird durch die Hasskriminalität auch
das allgemeine Persönlichkeitsrecht
der Betroffenen und der politische
Diskurs in der demokratischen und
pluralistischen Gesellschaftsordnung
angegriffen und in Frage gestellt. In
diesem verrohten Umfeld kommt es
dazu, dass bestimmte Meinungen aus
Sorge vor solchen Reaktionen nicht
mehr geäußert werden. Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen
vollständig aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen. Damit ist der
freie Meinungsaustausch im Internet
als einem inzwischen für die politische
Meinungsbildung wichtigen Resonanzraum und die Meinungsfreiheit im Allgemeinen gefährdet.
Die Fallzahlen im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren in
der öffentlichen Wahrnehmung stark
gestiegen. Parallel dazu gestaltet sich
die statistische Erfassung von Hasskriminalität aufgrund ihrer Komplexität
jedoch als problembehaftet und bedurfte der Überarbeitung. Die weiterhin ungeklärte Rechtslage im Hinblick
auf den §3a NetzDG (Meldepflicht für
soziale Netzwerke) und die Umsetzung
des europäischen „Digital Services Act“
trugen zu diesem Umstand nicht un-
44
wesentlich bei. Mit Beginn 2023 wurde nun ein bayernweit einheitlicher
Modus Operandi mit quartalsmäßiger
Recherche durch das Bayerische Landeskriminalamt etabliert.
2.2.19.9 Protest gegen
staatliche Infektionsschutz
maßnahmen
Mit der Verbreitung des Coronavirus
im Frühjahr 2020 reagierten Teile der
Bevölkerung auf staatliche Infektionsschutzmaßnahmen zunehmend kritisch. Es entstand eine bundesweit
agierende Protestbewegung, bei der
neben einer Vielzahl verunsicherter
Bürger auch erstmalig Anhänger ursprünglich politisch opponierender
Strömungen (Links, Rechts) zusammen mit Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern
demonstrierten.
Obgleich sich in Mittelfranken z.B.
Gruppierungen wie „Querdenken
911“ oder „Schüler gegen die Maskenpflicht“ bildeten, handelt es sich
grundsätzlich um ein „heterogenes
Protestfeld“, das weder über eine zentrale Organisationsstruktur noch über
eine kohärente politische Ausrichtung
verfügt. Ideologisch zwar durchaus unterschiedlichen Ursprungs vereint die
sogenannten „Corona-Leugner“ und
„Querdenker“ dennoch die Ablehnung
des Staates und seiner Maßnahmen.
Dabei vermischen sich rechtsextremistische Ideologie und Kapitalismuskritik
mit Verschwörungsmythologie, Reichsbürgerideologie und neuen Phänomenen wie der „QAnon“-Bewegung und
dem Glauben an einen vermeintlichen
„Deep State“. Grundsätzlich war daher mit dem Versuch der Einflussnahme extremistischer Akteure auf AntiCorona-Kundgebungen zu rechnen.
Eine substantielle Beeinflussung oder
systematische Unterwanderung der
Anti-Corona-Protestformate konnte
in Mittelfranken im Berichtszeitraum
jedoch nicht festgestellt werden. Es liegen derzeit keine Hinweise darauf vor,
dass die einzelnen Akteure der „Querdenken-Bewegung“ ihre Aktivitäten
zeitnah einstellen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die „Querdenken-Bewegung“ die steigenden Energiepreise sowie die aktuelle Inflation
weiterhin als Instrumente einsetzen,
um das gemäßigte bürgerliche Klientel in ihrem Sinne gegen den Staat als
vermeintlichen Verursacher der Krise
aufzubringen und für ihre Zwecke zu
instrumentalisieren.
2.2.20 Organisierte
Kriminalität
2.2.20.1 Kriminalitätsphänomen Rocker
In Mittelfranken wie auch in den
anderen Regierungsbezirken Bayerns ist die Lageentwicklung beim ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
53
KRIMINALITÄT
Phänomen Rockerkriminalität nach
wie vor als moderat zu bewerten. In anderen Bundesländern wurden jedoch
gewalttätige Auseinandersetzungen
in der Öffentlichkeit wahrgenommen
bzw. in den Medien publiziert.
Die Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG)
meiden hier weiterhin öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzungen und
beachten zudem strikt das Kuttentrageverbot.
Basierend auf den im Jahr 2022 geführten neun Ermittlungsverfahren ist
verifizierbar, dass massive Straftaten in
den Deliktsbereichen des Betäubungsmittelhandels und der Gewaltkriminalität verübt wurden. Der Großteil dieser
Verfahren betraf die rockerähnliche
Gruppierung United Tribuns. Folglich
sind eine permanente verdeckte Erkenntnisgewinnung, zeitintensive präventive Strukturermittlungen zu der
Identifizierung Szenenangehöriger und
die Übernahme von Ermittlungsverfahren, auch niederschwelliger Straftaten,
nach wie vor zwingend erforderlich.
Im März 2022 wurden die Urteile im
Verfahren gegen fünf Mitglieder der
United Tribuns gesprochen. Dem Personenkreis wurde zur Last gelegt, im
Jahr 2021 mit mehr als 20 kg Methamfetamin Handel getrieben zu haben.
Bei Durchsuchungsmaßnahmen im
Februar 2021 konnten ca. 10,5 kg Marihuana, 1,1 kg Methamfetamin, eine
größere Menge an Munition und von
Waffenteilen sowie mehr als 200.000
Euro Bargeld sichergestellt werden.
Das Landgericht verhängte trotz vollumfänglicher Geständnisse gegen die
vier Hauptangeklagten Freiheitsstrafen zwischen neun und zehn Jahren.
Der Bunkerhalter erhielt fünf Jahre
und sechs Monate Freiheitsstrafe. Die
Strafe gegen einen Kurierfahrer wurde
mit zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Einziehung
von Wertersatz i. H. v. 700.000 Euro angeordnet.
Im September 2022 wurde das Verbot
des Bundesinnenministeriums für die
rockerähnliche Gruppierung „United
Tribuns“ umgesetzt. Als Grundlage
hierfür diente auch das vom Kommissariat 41 im Jahr 2017 geführte Ermittlungsverfahren wegen versuchten
Totschlags unter Beteiligung von Mitgliedern der United Tribuns Schwa-
Herausragender Fall (zu 2.2.20.1)
Das Kommissariat 41 Nürnberg führte
ab November 2021 ein Ermittlungsverfahren (EV Veritas) wegen des
Verdachts des illegalen Handels mit
Betäubungsmitteln in nicht geringen
Mengen gegen eine Vielzahl von Personen, darunter vier Mitglieder der
rockerähnlichen Gruppierung „United
Tribuns“ des Chapters Nürnberg. Ursprung der Ermittlungen waren Daten
der Kryptohandy-Anbieter „SkyECC“
und „Anom“, welche nach Einholung
entsprechender Rechtshilfeersuchen
gerichtsverwertbar waren. Aufgrund
der Auswertung dieser sehr umfangreichen Daten konnten die Beschuldigten ermittelt werden Sie stehen
im Verdacht, mit Betäubungsmitteln
in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Der Umfang des
ausgewerteten Datenbestands belief
sich auf über 200.000 Textnachrichten in 1.300 Chats. Das K41 führte die
retrograden Ermittlungen im Hinblick
auf die Krypto-Daten. Parallel betrieb
das BLKA SG 614 – GER Nordbayern
– ein in die Zukunft gerichtetes Ermittlungsverfahren „Case Leda“ und
führte operative Ermittlungen gegen
die Gruppierung. Es konnte nachgewiesen werden, dass die Täter bei
ihrem RG-Handel als Bande arbeitsteilig agierten und hierarchisch strukturiert waren. Sie führten ein teilweise
luxuriöses Leben. Beim Anführer der
Bande handelt es sich um den ehemaligen Vize-Präsidenten der United Tribuns Nürnberg. Durch die Auswertung
der Krypto-Daten und ergänzende
eigene Ermittlungen konnte den Beschuldigten der Handel mit ca. 1.160
kg Marihuana, ca. 148 kg Haschisch,
zehn Kilogramm Methamfetamin, ca.
3,2 kg Kokain bei über 70 Gelegenheiten im Tatzeitraum von Januar
2020 bis Juni 2021 nachgewiesen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
54
bach, Österreich und Italien. Dem
Verbotsschreiben des BMI ist unter
anderem zu entnehmen, dass den
kriminalpolizeilichen
Ermittlungen
zufolge der „Weltpräsident“ als Gründer der Gruppierung in diese Tat ▶
werden. Weiterhin konnte zumindest
dem Anführer der Bande als Hauptbeschuldigten der Handel mit scharfen
Schusswaffen an andere Mitglieder
der rockerähnlichen Gruppierung angelastet werden. Zudem versuchte der
Genannte Kriegswaffen (u.a. ein AK 47)
zu erwerben. Ob der Ankauf realisiert
wurde, konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Bei der gemeinsamen
Durchsuchungs-/Festnahmeaktion
der GER und des Kriminalfachdezernat 4 Nürnberg am 27.07.2022 wurden
33 Objekte in Mittelfranken, Niederbayern und Oberbayern durchsucht.
Fünf erlassene Haftbefehle konnten
überwiegend durch Spezialkräfte der
PI SE Nord- und Südbayern und der
PI SE Baden-Württemberg vollzogen
werden. Ein Beschuldigter befand
sich aufgrund eines Verfahrens der
KPI Würzburg bereits in Haft. Hierbei
wurden ca. fünf Kilogramm Marihuana und sechs Kilogramm Haschisch,
eine Marihuana-Plantage mit 60 bis
70 Pflanzen, mehrere Waffen (Kleinkaliber-Waffe, PTB-Pistole, verbotene
Schlagringe und verbotenes Springmesser), gefälschte bzw. BlankoImpfpässe sowie gefälschte Ausweisdokumente mit dem Lichtbild des
Hauptbeschuldigten
aufgefunden
und sichergestellt. Das AG Nürnberg
erließ im Ermittlungskomplex Vermögensarreste in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro. Im Rahmen
der Vermögensabschöpfung konnten
Fahrzeuge (Gesamtwert ca. 70.000
Euro), Armbanduhren, ca. 30.000 Euro
Bargeld, Gold und Schmuck sowie
zwei Immobilien (ein Einfamilienhaus
im Wert von 490.000 Euro und eine
Wohnung im Wert von 180.000 Euro)
gepfändet werden. Im Nachgang der
Ermittlungen erging zudem ein Vermögensarrest über 214.000 Euro gegen die Eltern des Hauptbeschuldigten als Drittschuldner.
45
KRIMINALITÄT
2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken
vollumfänglich eingeweiht war, der
„Europapräsident“ die Tat anordnete
und verantwortlich steuerte.
Die Regierung von Mittelfranken setzte
als örtlich zuständige Vollzugsbehörde
das Vereinsverbot am 14.09.2022 um.
Fünf bekannten Mitgliedern (ein Mitglied befand sich bereits in Untersuchungshaft) wurde an diesem Tag das
Verbot gegen Empfangsbekenntnis
persönlich zugestellt. Bei dem zeitgleichen Vollzug von fünf Wohnungsdurchsuchungen wurden ein Schlagring,
eine PTB-Waffe, Kutten, Clubinsignien
und Mobiltelefone sowie Datenträger
sichergestellt.
In Mittelfranken blieb die Anzahl der relevant eingestuften OMCGs und MCs im
Jahre 2022 mit sechs konstant. Auch
die Zahl der Mitglieder blieb mit 72
(Vorjahr: 73) nahezu unverändert.
Die Zahl der in Mittelfranken wohnenden Mitglieder von OMCGs und MCs
außerhalb Mittelfrankens betrug zum
Jahresende 32 (Vorjahr: 30). Als Supporter-Club einer 1%-Gruppierung
existieren in Mittelfranken nur die Red
Devils Ansbach, die den HAMC Heilbronn unterstützen. Es sind neun Mitglieder namentlich bekannt (Vorjahr
ebenfalls neun).
Somit sind zum Jahresende 2022 in
Mittelfranken 113 identifizierte Mitglieder (Vorjahr: 112) in OMCGs und -Supporter-MCs bekannt.
2.2.20.2 Menschenhandel/
Prostitution
Das Jahr 2022 war wie die Vorjahre
geprägt von den Auswirkungen der
Corona-Pandemie. Nachdem bereits
im Januar 2022 ca. 70 % der Bevölkerung einen ausreichenden Immunschutz aufwiesen, war der Betrieb von
Prostitutionsstätten in Bayern unter
Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften und einem entsprechenden
Impfschutz der Beteiligten wieder erlaubt. Die temporären Schließungen
im Jahr 2021 führten zu einem Verzicht
auf mehrjährige Zahlenvergleiche, da
sich hierdurch keine belastbaren Be-
46
wertungen und Schlussfolgerungen ergeben würden.
Durch das Kommissariat 41 Nürnberg
wurden insgesamt neun Verfahren wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution u.a. geführt. In einem Verfahren
wurde eine 17-Jährige und in einem
anderen Fall eine 18-Jährige als Opfer
festgestellt. Zwei weitere Ermittlungsverfahren betrafen schwere Raubdelikte mit Milieubezug, begangen durch
überörtlich agierende männliche und
weibliche Täter. Im Jahr 2022 wurden
in Nürnberg zudem sechs Personen
wegen Ausübung der verbotenen Prostitution (StGB) angezeigt (als „beharrlicher Verstoß“). Gegen neun Personen
wurde nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz wegen verbotener Ausübung
der Prostitution ermittelt.
Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken
bei 252 durchgeführten Kontrollen insgesamt 422 Prostituierte angetroffen,
davon zwölf männliche. Der Ausländeranteil bei den 410 kontrollierten
weiblichen Prostituierten beträgt 94,7
Prozent.
Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken
insgesamt 188 Prostitutionsstätten
betrieben. Neben diesen Örtlichkeiten
bieten seit dem Vorjahr (auch während des Verbots) viele Prostituierte
ihre Dienste in Ferienwohnungen oder
Hotelzimmern an. In den Annoncen
wird meistens nur eine telefonische
Erreichbarkeit ohne Anschrift angegeben. Diese Wohnungen sind nicht
als Prostitutionsstätten bekannt und
werden den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden auch nicht angezeigt.
Durch stetigen Austausch von Informationen mit den örtlich zuständigen
Polizeidienststellen konnten mit der
Zielrichtung einer Überwachung der
Prostitution (Feststellung von Auffälligkeiten, Erkennen von Phänomenen,
Vertrauensbildung bei potentiellen
Opfern) weitere 19 Örtlichkeiten wie
Ferienwohnungen, Pensionen oder
Hotelzimmer lokalisiert werden.
Bayernweit und auch im Bereich Mittelfranken ist weiterhin ein Rückgang
bei Anzeigen wegen Zwangsprostitution/Menschenhandel durch überwiegend weibliche Asylsuchende zu
verzeichnen. Durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge wurden dem
BLKA München im Jahr 2022 insgesamt
20 Fälle (2021: 31 Fälle) mitgeteilt, in
denen Betroffene in ihrer Anhörung
Angaben zu Menschenhandel oder
Zwangsprostitution im Ausland machten. Für den Zuständigkeitsbereich des
PP Mittelfranken wurden 2022 insgesamt drei Anzeigen (2021: drei Anzeigen) vom K 41 bearbeitet.
2.2.21 Prävention
Jeden Tag verhindern Polizeibeamte
in Ausübung ihres Dienstes Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Ihr Aufgabenfeld umfasst dabei auch
die verhaltensorientierte und sicherungstechnische Prävention. Seit 50
Jahren arbeiten der Bund und die
Länder eng zusammen, um in diesem
Verbund und mit hoher Expertise eine
möglichst große Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Die Bandbreite der Themenfelder erstreckt sich von diversen Betrugsformen über die Eigentumskriminalität,
Sucht, Formen der Diskriminierung,
Integration und Flüchtlinge, Gewaltkriminalität, sexualisierte Gewalt,
Jugendkriminalität bis hin zum Erkennen und Bewerten von Bedrohungslagen.
Das Maßnahmenbündel hierfür ist
ebenso vielfältig wie die potenziellen
Gefahren, die es abzuwehren gilt. Die
Rechtsgrundlage hierfür bietet das
Bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Um Gefahren langfristig abwehren zu
können, ist es notwendig, täterorientiert zu handeln. Polizeibeamte sprechen mit Personen, die ein Fehlverhalten gezeigt haben. Durch Aufzeigen der
Konsequenzen aber auch möglicher
alternativer Handlungsstrategien sowie im Bedarfsfall der Vermittlung hin ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
55
KRIMINALITÄT
zu polizeiexternen Beratungsstellen,
unterbleibt erneutes gefahrenträchtiges oder strafbares Handeln in der
Mehrzahl der Fälle.
schen Präventionstags in Hannover
konnten sich mittelfränkische Präventionsbeamte mit Präventionsdienststellen und Fachberatungsstellen aus
anderen Bundesländern austauschen
und neue Impulse für die Präventionsarbeit in der Region mitnehmen.
Zum anderen werden potenzielle Opfer gestärkt. Sofern es bereits zu einer
schädigenden Handlung gekommen
ist, werden die Geschädigten über ihre
Rechte im Strafverfahren informiert
und im Bedarfsfall Handlungsempfehlungen ausgesprochen, wie sich die
Person zukünftig vor weiteren Übergriffen schützen kann.
Anlassunabhängig wird die Bevölkerung durch Präventionsbeamte in
den Kriminalpolizeiinspektionen der
Fläche, dem Präventionsfachkommissariat 34 in Nürnberg oder speziell
fortgebildete Beamte bei den Polizeiinspektionen zu den verschiedenen
Präventionsthemen beraten. Auch
hier wird durch unterschiedliche Methoden versucht, Wissen zu transportieren. Dabei versuchen wir, möglichst
viele Alterskategorien zielgerichtet
zu den Themen zu erreichen, die sie
individuell betreffen können. Dazu
bieten wir unsere Präventionsarbeit
z. B. in Form von Öffentlichkeitsarbeit,
etwa im Schulunterricht, bei Elternabenden, Multiplikatorenschulungen,
Seniorenveranstaltungen,
Bürgersprechstunden, in Fernseh- sowie
Rundfunkbeiträgen oder auch auf Messen an. Daneben werden eine Vielzahl
individuell vereinbarter Beratungsgespräche geführt und gezielt präventive
Schutzmaßnahmen für stark gefährdete Opfer – beispielsweise von Stalking
– getroffen.
Im Gegensatz zur Repression ist Prävention kaum messbar. Der Erfolg lässt
sich lediglich aus verschiedenen mittelbar erkennbaren Faktoren ableiten,
beispielsweise durch themenspezifisches Feedback aus der Bevölkerung,
den Rückgang von Straftaten oder ein
empirisch gemessen gutes Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.
tionsansätze diskutiert, um für Kriminalitätsformen, insbesondere auch im
Bereich Cybercrime, möglichst zeitnah
wertvolle Handlungsempfehlungen geben zu können. Beim Besuch des Deut-
Auch im Jahr 2022 nahm der sog. CallCenterbetrug einen großen Raum bei
der polizeilichen Präventionsarbeit
ein. Polizeibeamte sensibilisierten
nicht nur potenzielle Opfer durch Flyer,
Informationsveranstaltungen und Hinweise in den sozialen Medien, sondern
informierten auch mittelfränkische
Taxiunternehmen und Banken über
diese Betrugsmasche. Durch aufmerksame Bankmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter konnten daher einige
potenzielle Opfer vor einem großen finanziellen Schaden bewahrt werden.
Hier hat sich die engagierte konzertierte Präventionsarbeit der Kriminal- und
Schutzpolizei durchaus bezahlt gemacht.
Aufgrund der gebotenen Einschränkungen der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2022 knapp drei Monate keine Präsenzveranstaltungen
durchgeführt werden. Wir überbrückten diese Zeit aber z. B. mit Onlinevorträgen. Aufgrund des G7-Gipfels im
Juni konnte Präventionsarbeit ebenfalls nur eingeschränkt angeboten
werden.
In professionsübergreifenden Arbeitskreisen werden verschiedene Präven-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
56
47
KRIMINALITÄT
Nürnberg, Stadtansicht. Foto: oscity - stock.adobe.com
Stand: 31.12.2022
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Stadt Nürnberg
510.632
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.739 Einwohner je km
2
23,9 %
37.750
Straftaten 2022
Häufigkeitszahl
7.619
Aufklärungsquote
66,4 %
Ausländeranteil
186,44 km²
Fläche
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Nürnberg-Mitte
PI Nürnberg-Ost
PI Nürnberg-Süd
PI Nürnberg-West
KFD 1 Nürnberg
KFD 2 Nürnberg
KFD 3 Nürnberg
KFD 4 Nürnberg
KFD 5 Nürnberg
VPI Nürnberg
GPI Nürnberg-Flughafen
Personal Polizei Nürnberg
1.912 Beschäftigte (insgesamt*), davon:
Polizeivollzugsbeamte: 1.704
(männlich 1.268, weiblich 436)
Schutzpolizei: 1.052
(m 789, w 263)
Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 186
(m 137, w 49)
Kriminalpolizei: 466
(m 342, w 124)
2.3.1 Gesamtentwicklung
In der Stadt Nürnberg meldeten wir im
Jahr 2022 insgesamt 38.905 Straftaten
zur PKS. Dies bedeutet eine Steigerung
um 4.953 Delikte (14,6 %). Zunahmen
der Fallzahlen messen wir in nahezu allen Deliktsbereichen. Die Zahlen
müssen jedoch in Relation zum Vergleichsjahr 2019, dem Jahr vor Beginn
der Corona-Pandemie, interpretiert
werden. Hier haben wir 39.504 und im
Jahr 2018 sogar 42.590 Delikte zur PKS
gemeldet.
Es wird – wie bereits im mittelfränkischen Teil des Sicherheitsberichts erwähnt – auch an dieser Stelle noch
einmal darauf hingewiesen, dass die
Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie
die Aufklärungsquoten bereinigt, demnach ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS-Schlüssel *890000) dargestellt
werden.
Bei der Betrachtung der registrierten
Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt die Steigerung 4.501 Delikte, von 33.249 auf
37.750 (13,5 %). Im Jahr 2019 meldeten
wir 38.476 und 2018 insgesamt 41.606
Delikte.
Im Vergleich mit den beiden Vor-Corona-Jahren messen wir für das Berichtsjahr 2022 einen signifikanten Fallzahlenrückgang um 1,9 % (2019) bzw.
sogar 9,3 % (2018).
2.3.2 Aufklärungsquote
Die AQ sank um 2,3 Prozentpunkte
auf 66,4 %. Damit liegt sie aber nur
minimal unter der AQ des Jahres 2019
(66,6 %).
2.3.3 Häufigkeitszahl
Nachdem die HZ in der Stadt Nürnberg
als vergleichender Gradmesser für die
Kriminalitätsbelastung in Relation zur
Bevölkerungsentwicklung sechsmal
hintereinander zurückging, stieg sie im
Berichtszeitraum um 14,6 % von 6.449
auf 7.393. Es handelt sich aber immer
noch um die drittniedrigste HZ der vergangenen zehn Jahre.
* Ohne Polizeipräsidium und
PI Spezialeinheiten Nordbayern.
48
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
57
KRIMINALITÄT
Straftaten in Nürnberg
10-Jahres-Vergleich
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg
50.000
45.000
40.000
Fallzahlen
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
ohne AufenthG
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
44.076
44.928
45.946
45.992
42.948
41.606
38.476
36.974
33.249
37.750
AQ – Stadt Nürnberg
Aufklärungsquote Nürnberg
70,0
68,0
66,0
64,0
62,0
60,0
58,0
2016
2017
2018
AQ in % (890000)
2020
2021
2022
56,0
AQ in % (gesamt)
9651
9.170
9156
9.018
2015
2016
2017
2018
8.000
2019
2020
7619
7.393
9237
9.006
2014
8267
8.076
9039
8.902
2013
8551
8.394
Häufigkeitszahl Nürnberg
HZ
– Stadt Nürnberg
12.000
10.000
2019
6586
6.449
2015
7270
7.133
2014
7621
7.423
2013
6.000
4.000
2.000
0
HZ (gesamt)
2021
2022
HZ (890000)
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
58
49
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) - Stadt Nürnberg
2.3.4 Tatverdächtige
Straftaten
unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg
18
Die Nürnberger Polizei ermittelte im
Jahr 2022 insgesamt 18.644 Tatverdächtige (TV), eine Steigerung im
Vergleich zum Vorjahr um 2.772 TV
(17,5 %). Im Vor-Corona-Jahr 2019 wurden 18.858 TV ermittelt.
16
Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße stieg die Anzahl
der Tatverdächtigen um 15,6 % von
15.370 auf 17.775 (13.430 männlich/
4.345 weiblich). 2019 waren es noch
18.046 TV.
6
14
15,5
15,6
15,4
13,6
12,3
14,1
13,4
11,3
12
10
9,6
10
8
4
2
0
2018
2019
2020
Gesamt
Den größten Teil der TV insgesamt stellen die Erwachsenen (Personen über
21 Jahre) mit 77,7 %.
Die Anzahl der straffällig gewordenen
Jugendlichen (Personen von 14 bis 18
Jahre) stieg im letzten Jahr von 1.230
auf 1.646 Personen (33,8 %). Das bedeutet den zweithöchsten Wert der
vergangenen zehn Jahre.
2.3.5 Jugendkriminalität/
Kinderdelinquenz
Bei der Kinderdelinquenz verzeichnen wir erneut eine Steigerung. Die
Anzahl devianter Kinder (Personen
unter 14 Jahre) stieg von 518 auf 761
(46,9 %) und befindet sich damit signifikant über dem Niveau von 2019 (520).
Kinder traten hauptsächlich bei der
Eigentumskriminalität, aber auch bei
den Rohheits- und Gewaltdelikten in
Erscheinung. Weniger im Bereich der
Sexualdelikte.
Die in Nürnberg straffällig gewordenen
1.646 Jugendlichen fielen insbesondere bei der Eigentumskriminalität
(hiervor hauptsächlich beim Ladendiebstahl), der Rohheits- und Gewaltkriminalität, bei den Rauschgiftdelikten,
den Vermögens- und Fälschungsdelikten (z. B. der Leistungserschleichung) sowie durch Sachbeschädigungen auf.
2021
2022
unter 21 Jahren
Bei Heranwachsenden (Personen zwischen 18 und 21 Jahre) melden wir
eine Steigerung von 1.314 auf 1.559
Personen (18,6 %). Die Anzahl betrug
2019 noch 1.707, im Jahr 2018 sogar
1.850 Personen. Personen unter 21
Jahren waren an 5.380 Straftaten beteiligt.
Unter Alkoholeinfluss begangene
Straftaten stiegen um 15,6 % von 3.053
auf 3.528. Hierbei handelt es sich um
den zweitniedrigsten Wert der letzten
zehn Jahre.
Bei den Straftaten unter Alkoholeinfluss, die durch Tatverdächtige unter ▶
Tatverdächtige - Stadt Nürnberg
Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende
Stadt Nürnberg
Kinder / Jugendliche /–Heranwachsende
2.000
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
50
2018
2019
2020
2021
2022
Kinder
580
520
449
518
761
Jugendliche
1.424
1531
1295
1230
1646
Heranwachsende
1.850
1707
1467
1314
1559
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
59
KRIMINALITÄT
Jugendliche Intensivtäter nach Wohnorten
JUIT nach Wohnorten – Bezirk Mittelfranken
sonst. MFR
22%
21 Jahren begangen wurden, messen
wir eine Steigerung um 15,8 %, und
zwar von 448 auf 519 Delikte. Auch hierbei handelt es sich um den zweitniedrigsten Wert im Zehn-Jahresvergleich.
Nürnberg
67%
PI Fürth
9%
PI Erlangen-Stadt
2%
Jugendliche Intensivtäter
Im Stadtgebiet Nürnberg werden
jugendliche Intensivtäter (JUIT) im
Schwerpunkt von Kriminalbeamten
des KFD 2, Kommissariat 22, ergänzend aber auch von den Jugendbeamten der Schutzpolizeiinspektionen
in einem „personenbezogenen Ansatz“
betreut. Damit sollen sich ggf. anbahnende „kriminelle Karrieren“ frühzeitig
erkannt und in interdisziplinärer Kooperation abgewendet werden, bevor
sich das delinquente Verhalten verfestigen kann.
Im Jahr 2022 hat das K 22 in Nürnberg
in diesem Ansatz 51 Minderjährige und
Heranwachsende als JUIT geführt. Die
Nürnberger Schutzpolizeiinspektionen
waren für weitere 19 Personen als JUIT
verantwortlich.
Aufgrund der Personalsituation im Berichtsjahr wurden Personen mit Vollendung des 21. Lebensjahres konsequent
aus der Betreuung entlassen, wenngleich damit ein beachtlicher Verlust
an operativem Wissen zu verzeichnen
ist.
Durch das K 22 wurden im Jahr
2022 404 Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen bearbeitet. Bei
106 (Sammel-) Vorgängen wurde die
Sachbearbeitung von einer anderen
Polizeidienststelle angefordert und
übernommen (Vorjahr: 111 Vorgänge).
Die anderen Sachbearbeitungen ergaben sich aus Folgedelikten, gruppenbezogenen Strukturermittlungen oder
wurden im Rahmen der Aufhellung des
Dunkelfeldes bekannt.
Eine große Zahl der bei K 22 bekannten
JUIT ist gut vernetzt und kennt sich an
relevanten Brennpunktörtlichkeiten in
Nürnberg, aber auch in Fürth sehr gut
aus. Im letzten Jahr konnten deshalb
wiederholt Hinweise und Erkenntnisse
(z.B. über potenzielle Mittäter) an Sachbearbeiter unterschiedlicher Dienststellen weitergegeben werden.
In diesem Zusammenhang wurde z.B.
das K 11 in drei Sachbearbeitungen
wegen versuchter Tötungsdelikte begangen durch Jugendliche von den Ermittlern des K 22 unterstützt.
Neben den Erkenntnissen aus Sachbearbeitungen und dem personenorientierten Ermittlungsansatz ergeben sich
Herausragender Fall (1) (zu 2.3.5.1)
Am 14.01.2022 kam es in den Diensträumen des K 22 zu einem tätlichen
Angriff eines 16-jährigen männlichen
JUIT. Bei einer durchgeführten Gefährderansprache – vorausgegangen
war die Einschüchterung von Zeugen
– rastete der Jugendliche ohne Voran-
Herausragender Fall (2) (zu 2.3.5.1)
Beginnend mit dem Jahreswechsel
2021/2022 wurden im Stadtgebiet vermehrt Einbrüche in Schul- und Kindertagesstätten registriert. Auffällig war,
dass neben dem Beuteschaden (vorwiegend Unterhaltungselektronik, z.
B. Tablets, Laptops etc.) ein enorm hoher „Verwüstungsschaden“ entstand.
Die Täter gingen mit brachialer Gewalt
gegen versperrte Fächer, Tresore und
Türen vor. Zudem wurde in einigen
Fällen der Inhalt von Feuerlöschern
entleert; wahrscheinlich, um Spuren
zu verwischen. Es kam zu einem Ge-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
60
die Strukturerkenntnisse auch aus sporadischer Präsenz an bekannten Treffpunkten der JUIT.
Das K 22 trifft sich auf Arbeits- und Leitungsebene regelmäßig mit Vertretern
der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie des Kinder- und Jugendnotdienstes. Anlassbezogen fanden Kooperationsgespräche mit der Bewährungshilfe
und der Staatsanwaltschaft statt. Gleiches gilt für Dienstbesprechungen mit
den Jugendbeamten aus dem Großraum Nürnberg-Fürth.
kündigung völlig aus und musste von
sechs Kriminalbeamten überwältigt
werden. Zunächst wurde deswegen
gegen den 16-Jährigen durch die Justiz eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Nachdem der junge Mann aber
in der Folge ein Raubdelikt am Nürnberger Frühlingsfest begangen hat,
wurde die Bewährung widerrufen.
samtentwendungsschaden in Höhe
von 31.253 Euro. Durch die begangenen Taten entstand ein Sachschaden
in Höhe von 99.690 Euro. Die Ermittlungen führten zu insgesamt sieben
Beschuldigten, die in wechselnder
Besetzung an den Einzeltaten beteiligt waren. Gegen drei Beschuldigte,
allesamt Heranwachsende, wurden
Untersuchungshaftbefehle
wegen
schweren Bandendiebstahls beantragt, ausgestellt und vollzogen. Im
Dezember 2022 wurden u.a. die drei
Hauptbeschuldigten vor dem Amtsgericht Nürnberg zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt.
51
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
2.3.6 Kriminalität
durch Nichtdeutsche
(ohne ausländerrechtliche Verstöße)
Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) stieg im Vergleich zum
Vorjahr um 21,6 % an. Der Anteil nichtdeutscher TV an der Gesamtzahl der
TV beträgt in Nürnberg aktuell 46,6 %.
Es handelt sich um den höchsten Wert
der vergangenen zehn Jahre. In Relation hierzu beträgt der Wohnbevölkerungsanteil dieser Gruppe 23,9 %. Die
Anzahl der nichtdeutschen TV stieg parallel zur ebenfalls steigenden Zahl der
Gesamt-Tatverdächtigen. Zuwanderer
sind hierbei eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV.
Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass deren Anzahl 2022
ebenfalls um 18,4 % von 4.924 auf
5.832 zunahm. In den Vorjahren
nahm diese Zahl hingegen kontinuierlich ab.
Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt 13,8 %. Der Status „Zuwanderer“ wird von den Meldebehörden nicht gesondert erfasst. Somit
kann zu ihrem Bevölkerungsanteil und
damit zu den Relationen innerhalb der
üblichen Indexwerte keine exakte relationale Aussage getroffen werden.
Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 53,4 %, ihr Bevölkerungsanteil in Nürnberg beträgt
76,1 %. ▶
Tatverdächtigenverteilung - Stadt Nürnberg
Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg
22.000
17.000
12.000
7.000
2.000
-3.000
52
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
TV gesamt
19.798
19.458
18.969
18.046
16.472
15.370
17.775
deutsche TV
10.886
10.781
10.392
10.249
9.174
8.573
9.504
TV nichtdeutsch
8.912
8.677
8.595
7.811
7.308
6.811
8.281
TV nichtdeutsch
ohne Zuwanderer
6.718
6.193
6.418
5.702
5.223
4.924
5.832
TV Zuwanderer
2.194
2.484
2.415
2.109
2.085
1.887
2.449
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
61
KRIMINALITÄT
TV Tatort - Wohnort - Beziehung / nichtdeutsche Täter
TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2018
2019
2020
2021
2022
TV gesamt
8.595
7811
7308
6811
8281
Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde)
4.880
4488
4280
4150
4576
Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW)
4.154
3703
3457
3041
4161
Reisende Täter
Wie die nachfolgende Grafik zeigt,
wohnte in den vergangenen Jahren nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter außerhalb der Stadt
Nürnberg (aktuell 55,3 %). Dieser Wert
blieb in den letzten Jahren relativ
konstant in etwa auf diesem Niveau.
Nürnberg ist und bleibt demnach
kriminologisches
„Attraktionsgebiet“ für diese Kohorte, was bei der
Relation der Tatverdächtigen im
Vergleich
zur
Wohnbevölkerung
besonders berücksichtigt werden
muss.
2.3.7 Kriminalitätsopfer
Opfer liegt bei 732 (Vorjahr: 538), die
der Jugendlichen bei 594 (539) und die
der Kinder bei 567 (490).
Im Jahr 2022 weist die Statistik für die
Stadt Nürnberg insgesamt 8.185 Kriminalitätsopfer aus. Das bedeutet eine
Steigerung um 997 Personen (13,9 %).
Im Jahr 2019 waren es noch 8.145, im
Jahr 2018 lag die Anzahl der Kriminalitätsopfer (8.332) noch deutlich über
dem aktuellen Wert.
Kinder waren vermehrt Opfer von Rohheits- und Gewaltdelikten, die wiederum häufig von Gleichaltrigen begangen wurden. Ein Rückgang konnte
hingegen beim sexuellen Missbrauch
beobachtet werden. Hier waren 2022
mit 78 Kindern 73 weniger als Opfer gemeldet, als im Vorjahr.
Ein Anstieg bei den jugendlichen Opfern war vor allem im Bereich der Rohheitsdelikte gegeben.
Bei einem Großteil der Kriminalitätsopfer handelt es sich um Erwachsene (6.283). Der Männeranteil beträgt
61,7 %. Die Zahl der heranwachsenden
Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg
Straftaten insgesamt
Straftaten gegen das Leben
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Gewaltkriminalität
Straßenkriminalität
Raub, räuberische Erpressung
Körperverletzungsdelikte
Anzahl Opfer
8.185
34
männlich
5.050
24
weiblich
3.135
10
467
52
415
1.869
981
275
5.149
1.296
650
212
3.327
573
331
63
1.822
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
62
53
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg
PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
42.590
39.504
37.683
33.952
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
41.606
67,0
38.476
66,6
36.974
67,3
33.249
68,7
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
38.905
4.953
14,6%
37.750
66,4
4.501
-2,3
13,5%
Verlauf
Mord
-2
-33,3%
9
16
3
6
4
1
5,6%
14
23
16
18
19
Sexualdelikte
225
38,9%
473
507
415
579
804
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
35
59,3%
88
70
42
59
94
sexuelle Belästigung
35
32,7%
124
125
105
107
142
sexuelle Beleidigung
5
13,2%
40
40
42
38
43
Ihr
direkter Kontakt zur Pressestelle
des
Mittelfranken:
exhibitionistische
Handlungen
-13
-16,3%
63
88
89 Polizeipräsidiums
80
67
Kinderpornographie gesamt
140
91,5%
56
47
60
153
293
Rohheitsdelikte
1.078
20,1%
6.842
6.439
6.009
5.365
6.443
0911 21 12-10 30
Raub
67
37,6%
241
251
200
178
245
Straßenraub
9
12,0%
110
104
76
75
84
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
KV-Delikte insgesamt
872
21,7%
5.496
5.085
4.742
4.014
4.886
Diebstahl insgesamt
2.717
28,3%
14.669
13.100
12.461
9.598
12.315
einfacher Diebstahl
2.160
35,6%
10.124
8.479
7.625
6.067
8.227
Ladendiebstahl
1.235
41,0%
4.718
3.967
3.559
3.010
4.245
Taschendiebstahl
184
62,8%
665
579
420
293
477
schwerer Diebstahl
557
15,8%
4.545
4.621
4.836
3.531
4.088
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
2
1,2%
314
227
418
173
175
schwerer Diebstahl von Kfz
24
34,8%
94
101
62
69
93
Fahrraddiebstahl
236
14,6%
1.935
2.276
2.191
1.618
1.854
ED Gewerbeobjekte
203
36,3%
845
742
586
560
763
Wohnungseinbruch
72
36,4%
405 Netzwerken:
198
270
Die Polizei Mittelfranken456in den394
Sozialen
Vermögens-/Fälschungsdelikte
682
12,3%
6.002
5.105
5.181
5.525
6.207
Betrug
410
9,9%
4.552
3.946
3.989
4.131
4.541
www.facebook.com/polizeimittelfranken
Leistungserschleichung
-118
-6,0%
1.652
1.422
1.648
1.966
1.848
Cybercrime
148
33,9%
520
434
402
436
584
www.twitter.com/polizeimfr
Sachbeschädigung
-41
-1,0%
4.537
4.106
4.287
4.180
4.139
Sachbeschädigung durch Graffiti
72
10,4%
809
584
772
694
766
www.instagram.com/polizeimfr
Rauschgiftdelikte
233
7,1%
4.120
4.259
3.767
3.290
3.523
Straßenkriminalität
643
10,7%
7.713
7.121
7.152
6.030
6.673
AufenthG
452
64,3%
984
1.028
709
703
1.155
Straftaten mit Tatmittel Internet
843
786
800
997
1.324
327
32,8%
Totschlag
Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website:
www.polizei-mittelfranken.de
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54
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
63
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
2.3.8 Straftaten
gegen das Leben
gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr
(35) bedeutet dies einen Rückgang um
sieben Fälle (20,0 %). Die AQ beträgt
89,3 %.
Im Jahr 2022 wurden in Nürnberg 28
Straftaten gegen das Leben zur PKS
Im Jahr 2019 wurden sogar 43 Straftaten gegen das Leben verzeichnet.
Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8)
Am Vormittag des 27.09.2022 ging ein
61-jähriger Mann bei seiner Festnahme
in Nürnberg Schweinau mit einem Messer auf einen Polizeibeamten los. Der
Beamte blieb trotz des massiven Angriffs
glücklicherweise unverletzt. Die Mordkommission der Kriminalpolizei Nürnberg ermittelte wegen des Verdachts
der versuchten Tötung. Gegen 09:20 Uhr
ging bei der Einsatzzentrale der Polizei
ein Notruf ein, wonach im Bereich des
Schweinauer Bahnhofs eine Person mit
einem Messer auf Autoreifen einstechen
soll. Wenige Minuten später trafen erste
Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8)
Am Abend des 24.10.2022 kam es in der
Nürnberger Südstadt zu einem Tötungsdelikt. Der Tatverdächtige eröffnete mit
Streifen der Polizeiinspektion NürnbergWest sowie der Nürnberger Verkehrspolizei den mittlerweile flüchtenden Mann
in der Kreutzerstraße an. Beim Versuch
den 61-Jährigen aufzuhalten, drehte
sich dieser unvermittelt um und stach im
gleichen Moment auf einen 37-jährigen
einer Schusswaffe vor einem Café in der
Landgrabenstraße das Feuer auf zwei
Männer. Diese Meldung ging um 20:00
Uhr bei der Einsatzzentrale durch mehrere Notrufe ein. Einzelne Zeugen berich-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
64
Vier Mordfälle bedeuten zwei weniger als im Vorjahr. Beim Totschlag
meldeten wir 19 Fälle, einen mehr als
im Vorjahr. Alle Mordfälle und Totschlagsdelikte konnten durch die
Nürnberger Kriminalpolizei aufgeklärt
werden.
Beamten ein. Aufgrund der plötzlichen
Bewegung konnte der Polizist dem Angriff mit dem Messer in den Bereich des
Oberkörpers nicht mehr ausweichen.
Dennoch blieb er glücklicherweise unverletzt. Es war nur dem Umstand der
getragenen Schutzweste zu verdanken,
dass die Klinge nicht bis zum Körper
durchdrang. Der 61-Jährige setzte seine Flucht zunächst fort, konnte aber
schließlich u. a. unter Anwendung von
Unmittelbarem Zwang mittels Pfefferspray vorläufig festgenommen werden.
Sowohl der Tatverdächtige als auch ein
weiterer Polizeibeamter wurden hierbei
leicht verletzt.
teten dabei, dass sie Schussgeräusche
wahrgenommen hatten. Die ersten vor
Ort eintreffenden Streifen stellten zwei
Männer mit Schussverletzungen fest und
leisteten umgehend erste Hilfe. Einer
der Männer war so schwer verletzt, dass
er vor Ort reanimiert und im Anschluss
in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste, wo er kurz darauf verstarb.
Auch die zweite Person erlitt schwere
Verletzungen und wurde zur weiteren
Behandlung ebenfalls in ein Krankenhaus verbracht. Am Tatort wurde eine
Schusswaffe aufgefunden. Noch in der
Nacht übernahm die Mordkommission
der Nürnberger Kriminalpolizei die Ermittlungen und bildete in Folge die „Sonderkommission Graben“. Die intensiven
Ermittlungen fokussierten sich schnell
auf einen namentlich bekannten Tatverdächtigen. Dieser konnte mit einem
hohen operativen Einsatz inzwischen in
Italien festgenommen werden und befindet sich seither nach Überführung im
Wege der Rechtshilfe nach Deutschland
in Untersuchungshaft.
55
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Im Berichtszeitraum registrierten wir
insgesamt 804 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, eine Steigerung um 225 Fälle (38,9 %). Die AQ blieb
mit 84,0 % nahezu auf dem Niveau des
Vorjahres (84,1 %).
Ein nicht unerheblicher Teil dieser Fallzahlensteigerung ist der Verbreitung
(kinder-) pornografischer Schriften
zuzurechnen. Allein bei der Kinderpornografie verzeichnen wir einen Anstieg von 153 auf 293 Fälle (91,5 %).
Die Mehrzahl der Delikte ereignet sich
unter Nutzung des Tatmittels Internet.
Steigerungen mussten auch bei der
sexuellen Belästigung von 107 auf 142
Fälle (32,7 %) sowie der Vergewaltigung / sexuellen Übergriffe festgestellt
werden. So wurden 2022 mit 94 Vergewaltigungen in Nürnberg 35 mehr
zur PKS gemeldet (59,3 %). Es handelt
sich um den zweithöchsten Wert der
vergangenen zehn Jahre. Bei der Mehrzahl der Delikte bestanden zwischen
Täter und Opfer zumindest lose Vorbeziehungen.
Erfreuliche Rückgänge messen wir
beim sexuellen Missbrauch von Kindern (26,5 %) sowie den exhibitionistischen Handlungen (16,3 %).
Bei den Sexualdelikten ermittelte die
Nürnberger Polizei 621 Personen als
Tatverdächtige (2021: 432), davon 346
Deutsche (274) und 275 Nichtdeutsche
(158). Dies bedeutet den mit Abstand
höchsten Wert der vergangenen zehn
Jahre.
Für das Jahr 2022 weist die PKS 467
Opfer von Sexualstraftaten aus, 14
weniger als im Vorjahr. Von diesen
467 Opfern waren 88,9 % weiblichen
und 11,1 % männlichen Geschlechts.
30,6 % der Opfer hatten eine familiäre/
Herausragender Fall (zu 2.3.9)
Das Kommissariat 13 bearbeitete ab
Jahresmitte 2021 einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern durch deren 32-jährige Mutter. Der Fall wurde der
Polizei durch die Anzeigenerstattung
des 46-jährigen Ehemanns der Beschuldigten bekannt. Dieser fand, nachdem
seine Frau ihn verlassen hatte, auf dem
gemeinsamen Computer der Familie
Videos, die seine Frau beim Missbrauch
des zur Tatzeit drei bis vier Jahre alten
Sohnes sowie seines Geschwisterchens
im Alter von wenigen Monaten zeigen
und übergab diese der Polizei. Die Familie lebt mittlerweile in Unterfranken. Dort
wurde auch die Anzeige erstattet. Die
Missbrauchstaten fanden jedoch bereits
in den Jahren 2015-2016 in der damaligen Wohnung der Familie in Nürnberg
statt. Wie die umfangreichen Ermittlungen, insbesondere die forensische Auswertung der sichergestellten EDV der
Frau ergaben, hat diese ihre eigenen Kinder in mindestens neun nachweisbaren
56
Fällen z.T. schwer sexuell missbraucht.
In sechs dieser Fälle wirkte eine weitere
verwandtschaftliche Beziehung zum
Tatverdächtigen, ca. 38,1 % hatten
weitere räumliche soziale Vorbeziehungen, wie z.B. im Freundeskreis und
durch den Beruf. Der Rest (31,3 %) hatte keinerlei Vorbeziehungen zum TV
bzw. ließ sich dieser Umstand bei den
Ermittlungen nicht feststellen.
92 Kinder wurden Opfer von Sexualstraftaten (im Jahr zuvor waren es noch
157 Kinder). Die Kinder wurden hierbei
hauptsächlich Opfer sexuellen Missbrauchs und sexueller Belästigung.
Von den 804 Sexualstraftaten in Nürnberg ereigneten sich 185 Fälle im
öffentlichen Raum, davon 19 Vergewaltigungen (2019 waren es 15). Die
nachfolgende Karte bietet eine Grobübersicht der Tatörtlichkeiten, die –
mit Ausnahme eines geografischen
Schwerpunktes in der Innenstadt – relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet
verteilt liegen.
und bis dahin noch unbekannte Person
mit, die die Taten filmte. Hier konnte
schließlich durch die Ermittlungen und
auch durch die späteren Einlassungen
der Frau, ihr Ehemann – der Anzeigeerstatter – als Filmender ermittelt werden. Gegen die 32-jährige Beschuldigte,
die zunächst noch unbekannten Aufenthaltes war, erging schließlich Haftbefehl. Ihr Aufenthalt konnte schließlich in
Norddeutschland ermittelt werden, wo
sie festgenommen wurde. Die Kinder der
Familie befinden sich mittlerweile in Pflegefamilien. Die Frau wurde im Sommer
2022 vom Landgericht Nürnberg-Fürth
für ihre Taten zu einer Freiheitsstrafe
von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und befindet sich in Haft. Kurz vor
Ende des Jahres 2022 verhandelte das
Landgericht Nürnberg-Fürth dann auch
gegen den Ehemann, der die Taten zum
Nachteil der Kinder zumindest teilweise
gefilmt hatte. Er wurde durch das Gericht
zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren
verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt
worden ist.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
65
Abbildung zeigt Symbolfoto.
2.3.9 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
KRIMINALITÄT
Sexualstra�aten
- PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg
Sexualstraftaten PKS-Entwicklung
– Stadt Nürnberg
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung
473
507
415
579
Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung
unter Gewaltanwendung
270
259
183
88
66
22
124
40
63
78
56
122
58
70
62
8
125
40
88
77
47
169
79
42
41
1
105
42
89
83
60
146
57
Vergewal�gung u. sexuelle Nö�gung/Übergriffe
Vergewal�gung §177 Abs. 6,7,8 StGB
sexueller Übergriff und sexuelle Nö�gung
sexuelle Beläs�gung
Beleidigung auf sexueller Grundlage
exhibi�onis�sche Handlungen
Verbreitung pornografischer Schri�en
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schri�en
sexueller Missbrauch
sexueller Missbrauch von Kindern
´
Veränderung 2021/2022
Anzahl
in %
804
225
38,9%
210
292
82
39,0%
59
54
5
107
38
80
183
153
183
98
94
89
5
142
43
67
359
293
139
72
35
35
0
35
5
-13
176
140
-44
-26
59,3%
64,8%
0,0%
32,7%
13,2%
-16,3%
96,2%
91,5%
-24,0%
-26,5%
Verlauf
´
Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021),
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf
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© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021),
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
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57
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
2.3.10 Rohheitsdelikte
Herausragender Fall (zu 2.3.10)
Die Zahl der Rohheitsdelikte nahm von
5.365 auf 6.443 Fälle (20,1 %) zu. Im VorCorona-Jahr 2019 wurden 6.439, im
Jahr 2018 sogar noch 6.842 Rohheitsdelikte verzeichnet.
Im Frühjahr 2022 bot der spätere Beschuldigte einer Vertrauensperson
(VP) der Polizei eine Maschinenpistole
(Uzi) mit Schalldämpfer zum Kauf an,
die dem Kriegswaffenkontrollgesetz
unterliegt. In der Folge kam es zu umfangreichen operativen Maßnahmen
gegen den Beschuldigten, um den
Verbleib bzw. den Aufbewahrungsort der Waffe aufzuklären und diese
in der Folge sicherzustellen. Im Rahmen der Ermittlungen konnte zwar
die Existenz der Waffe verifiziert, deren
Aufbewahrungsort jedoch nicht abschließend geklärt werden. Aufgrund
der gewonnenen Erkenntnisse musste
aber davon ausgegangen werden, dass
Allein bei den Körperverletzungen war
ein Anstieg um 21,7 % (von 4.014 auf
4.886 Fälle) festzustellen. Die Anzahl
der Raubdelikte stieg von 178 auf 245
(37,6 %).
Im öffentlichen Raum registrierten
wir 3.408 Rohheitsdelikte. Das ist der
höchste Wert der vergangenen fünf
Jahre.
Die AQ bei den Rohheitsdelikten sank
um 2,4 Prozentpunkte auf aktuell 86,5 %.
´
sich die Waffe nach wie vor im Einflussbereich des Beschuldigten befand. Als
mögliche Verstecke kamen insg. fünf
Objekte in Frage. Im weiteren Verlauf
wurden gegen zwei Beschuldigte und
drei Zeugen Durchsuchungsbeschlüsse erlassen und unter Zuhilfenahme
der PI Spezialeinheiten Nordbayern
(SEK) vollzogen. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten sowohl die gegenständliche Waffe als
auch der Schalldämpfer in der Wohnung des Beschuldigten aufgefunden
und sichergestellt werden. Weiterhin
führte die Durchsuchung bei einem
zweiten Beschuldigten zum Auffinden
weiterer waffenrechtlich verbotener
Gegenstände (zwei Schlagringe), was
gesondert zur Anzeige gebracht wurde.
´
Körperverletzungsdelikte (links) und Raubdelikte (rechts) im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
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© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021),
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf
© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021),
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
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KRIMINALITÄT
Wohnungseinbruchdiebstahl in Nürnberg
Wohnungseinbruchdiebstahl
– Stadt Nürnberg
2.3.11 Eigentumsdelikte
500
Beim Diebstahl registrieren wir mit
12.315 Delikten einen Anstieg um
28,3 % (2.717 Fälle). Hierbei handelt es
sich aber immer noch um den zweitniedrigsten Wert im Zehn-Jahresvergleich. Die AQ stieg im Vergleich zum
Vorjahr noch einmal um 0,9 Prozentpunkte auf 45,3 %.
450
Die Steigerungen verteilten sich sowohl auf den einfachen Diebstahl
(35,6 %) als auch auf den schweren
Diebstahl (15,8 %).
100
Eine Häufung der Fallzahlen ist auch im
Bereich der Diebstähle von Krafträdern
festzustellen. 53 entwendete Kräder
bedeuten einen Anstieg um 51,4 %.
Anzumerken ist jedoch, dass dieser Anstieg hauptsächlich einer zum größten
Teil geklärten Serie von Diebstählen
von Kleinkrafträdern im Jahr 2021 entspringt, die erst im Jahr 2022 nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen Eingang in der PKS als sogenannter
Auslaufstatistik findet. Wir verzeichnen
zudem vermehrt Diebstähle von sog.
Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter).
40
405
394
400
35
350
30
300
270
22,1
250
25
21,2
19,1
20
198
16,3
200
12,2
150
87
87
15
10
66
42
50
33
5
0
0
2018
2019
Fallzahl
1.854 Fahrraddiebstählen bedeuten einen Anstieg um 14,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Beim Ladendiebstahl (4.245 Fälle) beträgt der Anstieg
41,0 %. Des Weiteren vermelden wir
mit 477 Taschendiebstählen einen Anstieg um 62,8 %.
45
456
2020
2021
aufgeklärte Fälle
Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird
von der Bevölkerung auch weiterhin
als besorgniserregendes Phänomen
wahrgenommen und beeinträchtigt
das subjektive Sicherheitsgefühl der
2022
Aufklärungsquote
Menschen stark. Die mit beachtlichem
Kräfteeinsatz sowohl präventive wie
auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird daher auch im Jahr
2023 fortgeführt.
´
Wohnungseinbruchdiebstahl Karte – Stadt Nürnberg
´
Im Bereich des Kfz-Aufbruchs gab es
kaum Veränderungen (175 zu 173 Fälle). Erneut bedeutet dies im Zehn-Jahresvergleich einen Topwert.
Die Einbrüche in Gewerbeobjekte stiegen von 560 auf 763 Delikte (36,3 %)
und befinden sich damit in etwa wieder auf dem Niveau vor der Pandemie.
Analog des mittelfränkischen Trends
wurden auch in Nürnberg wieder mehr
Wohnungseinbrüche
verzeichnet.
Diese stiegen von 198 auf 270 Delikte
(36,4 %). Nichtsdestotrotz ist das der
zweitniedrigste Wert im Zehn-Jahresvergleich. Die AQ sank auf 12,2 %.
© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021),
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
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KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
2.3.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
´
Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
Die Fallzahl stieg um 12,3 % (5.525 auf
6.207), das ist der Höchstwert der letzten fünf Jahre.
´
Allein beim Computerbetrug – als Unterart des Phänomens – messen wir eine
Steigerung um 47,9 % auf 457 Delikte.
Die Anzahl der festgestellten Urkundenfälschungen erhöhte sich von 790 auf
965 (22,2 %).
Gesunken sind hingegen die Leistungserschleichungen (118 Fälle bzw. 6,0 %).
Die AQ bei den Vermögens- und Fälschungsdelikte sank auf aktuell 76,4 %.
2.3.13 Sachbeschädigung
2022 nahmen die Sachbeschädigungen
erfreulicherweise erneut ab (um 1,0 %
von 4.180 auf jetzt 4.139 Fälle). Das ist
der zweitniedrigste Wert der letzten
zehn Jahre.
Einen Anstieg vermelden wir hingegen
bei den Graffiti-Straftaten (10,4 % von
694 auf 766).
© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021),
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf
Die AQ bei den Sachbeschädigungen
sank geringfügig um 0,9 Prozentpunkte
auf durchaus immer noch beachtliche
31,0 % für diesen Deliktsbereich.
Herausragender Fall (zu 2.3.13)
Am Mittwoch, den 09.05.2022, ereignete
sich zur Mittagszeit ein Großbrand auf
einer Baustelle in der Grünewaldstraße
in der Nürnberger Nordstadt. Eine kurz
vor der Fertigstellung befindliche Kindertagesstätte der Stadt Nürnberg geriet
in Brand, der sich in kürzester Zeit zum
Großbrand entwickelte. Das in Holz-Massivbauweise errichtete Gebäude war zu
großen Teilen bereits fertiggestellt. Aufgrund noch geöffneter Bereiche konnte
sich das Feuer aber schnell ausbreiten
und das Brandobjekt stand nach kurzer
Zeit in Vollbrand. Die Löscharbeiten der
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0
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Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf
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Feuerwehr gestalteten sich schwierig.
Immer wieder bildeten sich Glutnester,
sodass das Feuer nicht gelöscht werden
konnte. Ein komplettes Ablöschen des
Gebäudes gelang nur durch den gleichzeitigen Rückbau und das Abtragen der
Gebäudeelemente. Erst nach vier Tagen
war die Brandstelle gelöscht. Das Gebäude war bis auf die Bodenplatte abgebrannt bzw. abgetragen. Trotz des hohen
Zerstörungsgrads bzw. des Totalabbrands des Gebäudes konnte sehr bald
eine mutmaßliche Brandentstehungsstelle ausgemacht werden, die durch
die Brandursachenermittlung bestätigt
wurde. In der Folge fanden schwierige Er-
0,75
1,5
3 Kilometer
mittlungen zur Verifizierung der Brandursache und eines möglichen Verursachers
statt. Kurz vor Abgabe des Vorgangs
kann inzwischen die Brandursache auf
eine fahrlässige menschliche Handlung
festgelegt und ein Verantwortlicher verifiziert werden. Durch das Brandereignis
entstand Sachschaden in niedriger zweistelliger Millionenhöhe, Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Die
Kindertagesstätte hätte im September
2022 in Betrieb gehen und rund 250 Kindergarten- und Hortkindern einen Platz
bieten sollen. Die Stadt Nürnberg als Betreiberin plant die Einrichtung so schnell
wie möglich wieder aufzubauen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
69
KRIMINALITÄT
2.3.14 Aufenthaltsgesetz
In Nürnberg registrierten wir bei den
Verstößen gegen ausländerrechtliche
Bestimmungen einen signifikanten
Anstieg um 64,3 % (von 703 auf 1.155
Verstöße). Ausschlaggebend für diese
Entwicklung dürfte hauptsächlich die
erhöhte Zuwanderung im vergangenen Jahr sein.
Die 1.155 Verstöße bedeuten den
höchsten Wert seit der Migrationswelle
im Jahr 2015.
2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität
Es wurden 7,1 % mehr Verstöße nach
dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt (3.290 auf 3.523 Fälle). Anzumerken ist jedoch, dass dieser Deliktsbereich durch proaktives polizeiliches
Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst wird. Im Jahr 2019 stellten wir
noch 4.259 Verstöße fest. Die Anzahl
der Tatverdächtigen stieg von 2.637
auf 2.937. Die AQ sank um 0,9 Prozentpunkte auf 95,2 %.
ringe Menge, Waffen/Bande, Einfuhr)
sind in der Gesamtschau angestiegen.
Die Veränderungen korrespondieren
mit den jeweiligen Steigerungen bei
den allgemeinen Verstößen. Cannabis
bleibt deutlich die am stärksten vertretene Betäubungsmittelart, gefolgt
von Methamfetamin (Crystal) und Heroin. Kokain findet sich zwar bei den
gängigen Betäubungsmittelarten an
letzter Stelle, allerdings zeigen die
Steigerungen sowohl bei den allgemeinen Verstößen (+68,0 %) als auch
bei den Handelsdelikten (+120,0 %),
dass Kokain auch „auf der Straße“ angekommen ist. Diese Entwicklung zeigt
sich auch bei den operativ geführten
Ermittlungsverfahren des KFD 4 Nürn-
berg und den daraus resultierenden
Sicherstellungsmengen.
Methamfetamin (Crystal) nimmt aufgrund der Fallzahlen den zweiten Platz
nach Cannabis ein. Die entgegen des
allgemeinen Trends festgestellte Abnahme der allgemeinen Verstöße um
20,0 % (in der Hauptsache Besitz von
Crystal) bei gleichzeitiger Steigerung
der Handelsdelikte um 37,0 % zeigt,
dass die Ermittlungsstrategie des
KFD 4 Nürnberg greift und die Verfügbarkeit von Methamfetamin auf der
Straße eingedämmt werden konnte.
Dafür spricht auch die beachtliche
Menge von 2,3 kg sichergestelltem Methamfetamin. ▶
´
Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg
´
Mit dem Wegfall der Corona-Beschränkungen haben sich auch die Ergebnisse
proaktiven Kontrollverhaltens verändert. Daraus resultieren vorrangig Besitzdelikte mit Betäubungsmitteln (allgemeine Verstöße). Mit Ausnahme von
Methamfetamin (Crystal) und NPS-Produkten (neue psychoaktive Substanzen)
ist deshalb für alle weiteren Rauschgiftarten bei den allgemeinen Verstößen
ein Anstieg zu verzeichnen. Die höchste Zunahme messen wir bei Cannabis
(+17,0 %). Bei den NPS messen wir erneut den größten Rückgang (-61,0 %).
Der Anstieg der allgemeinen Verstöße
bei Cannabis lässt sich auch mit dem
Phänomen CBD erklären. Aufgriffe mit
sogenannten CBD-Produkten werden
in Absprache mit der zuständigen StA
Nürnberg-Fürth grundsätzlich als Cannabis-Verstoß gemeldet.
© GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021),
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf
Sowohl die einfachen als auch die
qualifizierten Handelsdelikte (nicht ge-
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
70
0,75
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61
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
100
4.500
99
4.000
98
3.500
97
3.000
96
2.500
95
2.000
94
1.500
93
1.000
92
500
91
Fallzahl
Rauschgiftdelikte – Stadt Nürnberg
0
2018
2019
2020
2021
2022
Delikte gesamt
4.120
4.259
3.767
3.290
3.523
AQ in %
97,4
97,2
97,1
96,1
95,2
Rauschgifttote
Für das Jahr 2022 sind 27 Rauschgifttote im Stadtgebiet Nürnberg bestätigt,
darunter 20 Männer und sieben Frauen. Die Verstorbenen waren zwischen
19 und 64 Jahre alt. 19 der Verstorbenen waren bereits zuvor polizeilich
aufgrund von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung
getreten.
Fünf der Toten wurden im öffentlichen Raum oder in Liegenschaften
(z.B. Toiletten), die unmittelbar an den
öffentlichen Raum angrenzen, aufgefunden. Von den 27 im Stadtgebiet
aufgefundenen Rauschgifttoten hatten 16 ihren Wohnsitz in Nürnberg,
vier waren ohne festen Wohnsitz. Sieben Verstorbene kamen offensichtlich
nur zum Kauf und Konsum der Betäubungsmittel in die Stadt.
14 Personen verstarben an einer Überdosis Heroin. Die anderen Todesfälle
sind auf Intoxikationen mit Fentanyl
(2), Methamfetamin (2), Morphin (1) sowie Mischintoxikationen (5) zurückzuführen. In drei der 27 gemeldeten Fälle
steht ein abschließendes Gutachten
zur Bestätigung der genauen Todesursache noch aus.
Der im Jahr 2022 festgestellte durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Straßen-Heroin beträgt 30,3 % (2021:
31,4 %).
Die mehrjährigen statistischen Auswertungen zur Anzahl der ▶
Symbolfoto: raltitudevisual - stock.adobe.com
Die Fallzahlen bei Heroin zeigen keine erklärungsbedürftige Abweichung.
Die Verfügbarkeit ist in einer Großstadt wie Nürnberg nach wie vor gegeben. Die geführten Ermittlungsverfahren im Handelsbereich bewegen sich in etwa auf dem Niveau
des Vorjahres. Hierbei zeigten sich bislang keine organisierten Bandenstrukturen.
90
AQ in %
Stadt Nürnberg - Rauschgiftdelikte
5.000
Herausragender Fall (zu 2.3.15)
Über die aktive Informationsbeschaffung des KFD 4 Nürnberg wurde bekannt,
dass ein 48-Jähriger Anfang 2022 über
eine Gesamtmenge von 200 Kilogramm
Marihuana im Großraum Nürnberg verfügen soll. Die letzte bekannte Wohnanschrift des Beschuldigten befand sich in
Amberg. Es wurde jedoch bekannt, dass
er in Nürnberg ein Netzwerk zum Vertrieb
seines Rauschgiftes aufbauen wollte.
Durch operative Maßnahmen, die im April 2022 starteten, konnte eine Tätergruppierung in Nürnberg/Amberg ermittelt
werden. Am 05.05.2022 wurden insgesamt sieben Objekte in Nürnberg und der
Oberpfalz zeitgleich durchsucht. Hierbei
wurden 36 Kilogramm Marihuana, 1,2
Kilogramm Haschisch, 140 Gramm Kokain und eine funktionsfähige Schusswaffe sichergestellt. Die drei Haupttäter
wurden zu insgesamt 16 Jahren und
62
zwei Monate Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach Verbüßung der Strafe ist die Abschiebung der Beschuldigten geplant. Im
Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens
(„NewTenant“) ergaben sich zudem Hinweise auf einen 26-Jährigen aus Nürnberg, der mit nicht geringen Mengen
Kokain handeln soll. Die Ermittlungen
hierzu wurden im November 2022 aufgenommen. Aufgrund operativer Maßnahmen konnte festgestellt werden,
dass der Beschuldigte mit seinem Pkw
nach Belgien reist. Auf der Rückreise am
Folgetag wurde er im Großraum Aachen
durch beauftragte Fahndungseinheiten
einer Kontrolle unterzogen. Nach sechsstündiger Durchsuchung des Pkw
wurde in einem professionell verbautem Schmuggelversteck hinter dem
Handschuhfach ein Kilogramm Kokain
im Wert von ca. 150.000 Euro aufgefunden. Der Beschuldigte wurde festgenommen und zum Zwecke der Vorführung
zum Amtsgericht Nürnberg verbracht.
Dieses ordnete die Untersuchungshaft
an.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
71
KRIMINALITÄT
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
2018
Ansbach
Erlangen
Fürth
Nürnberg
Schwabach
Mittelfranken
männlich
weiblich
4
1
3
11
2
21
0
1
0
4
0
5
gesamt männlich
4
2
3
15
2
26
2
1
5
30
2
40
Drogentoten lässt regelmäßig Wellenbewegungen erkennen. Die Gründe
dafür sind in der Regel individuell vielschichtig und nicht monokausal erklärbar. Ein sich über Jahre aufbauender
schlechter körperlicher Allgemeinzustand, Mehrfachintoxikationen bzw.
auf dem „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzentrationen etc. sind mögliche
Gründe für diese z.T. starken Schwankungen im Mehrjahresvergleich.
2.3.16 Gewaltkriminalität
Die Gewaltkriminalität stieg um 27,2 %
(1.323 auf 1.683) und befindet sich damit annähernd wieder auf dem Niveau
der Vor-Corona-Jahre.
Die AQ ging um 2,7 Prozentpunkte auf
79,4 % zurück.
2.3.17 Straßenkriminalität
Bei der Straßenkriminalität verzeichnen wir einen Anstieg um 10,7 % auf
jetzt 6.673 Delikte. Dies bedeutet den
zweitniedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre.
Die AQ ging um 0,8 Prozentpunkte auf
26,4 % leicht zurück.
2.3.18 Cybercrime und
Straftaten Tatmittel Internet
In Nürnberg wurde im Jahr 2021 das
Kriminalfachdezernat (KFD) 5 als
Dienststelle zur Bekämpfung der Cybercrime neu eingerichtet. Es ist zuständig für die Bearbeitung von Fällen
2019
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
2020
2021
weiblich
gesamt männlich
0
0
1
4
0
5
2
1
6
34
2
45
1
5
3
19
3
31
weiblich
0
1
0
4
0
5
gesamt männlich
1
6
3
23
3
36
weiblich
2
1
1
21
1
26
0
0
2
4
0
6
der Cybercrime im engeren Sinn für
den Stadtbereich Nürnberg. Darüber
hinaus ist das KFD 5 Nürnberg mittelfrankenweit für die digitale Forensik
zuständig, nach Einzelfallzuweisung
durch das Polizeipräsidium auch für
die Bearbeitung von herausragenden
Ermittlungsverfahren aus den Bereichen Ansbach, Erlangen, Fürth und
Schwabach.
Das KFD 5 Nürnberg deckt mittelfrankenweit die Themenfelder des Deliktsfeldes Cybercrime ab, die immer intensiver einer Professionalisierung des
Wissens um Angriffsvektoren bedürfen
und ein hohes Maß an Erfahrung sowie
eine adäquate Ausstattung voraussetzen. Das KFD 5 gewährleistet mit seiner Bündelungsfunktion auch die notwendige Ermittlungsunterstützung der
Dienststellen bei der Bearbeitung von
„Digitalen Spuren“.
Beim KFD 5 Nürnberg sind auch IT-Kriminalisten tätig, die sich auf Ermitt-
Herausragender Fall (zu 2.3.16)
Am 26.10.2022, um 10:18 Uhr, wurde
eine E-Mail mit einer Bombendrohung
an mehrere E-Mailadressen der Justiz
in Nürnberg übersandt. Kurz darauf
erfolgte ein Anruf in der Vermittlung
der Justiz in Nürnberg, bei dem eine
unbekannte männliche Person die
Drohung in vergleichbarem Wortlaut
wiederholte. Vorsorglich erfolgte ein
entsprechend kräfteintensives Einsatzgeschehen, in dessen Rahmen
der komplette Gebäudekomplex des
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
72
2022
gesamt männlich
2
1
3
25
1
32
3
2
2
20
1
28
weiblich
gesamt
0
0
1
7
0
8
3
2
3
27
1
36
Statistik
gesamt
lungen im Bereich Kryptowährung
spezialisiert haben. Mit spezieller
Analyse-Software können die IT-Spezialisten den Geldfluss der virtuellen
Währung nachverfolgen und derart Ermittlungsansätze generieren.
Für die Bearbeitung der Fälle mit Tatmittel Internet im Betrugsbereich
(E-Commerce) ist in Nürnberg allerdings überwiegend das Kommissariat
25 zuständig.
Im Jahr 2022 messen wir einen Anstieg
der Cybercrime-Fallzahlen. 584 Delikte
bedeuten 148 mehr (33,9 %) als im Vorjahr. Die AQ beträgt 56,0 %.
Die Fallzahlen, der mit dem Tatmittel
Internet begangenen Straftaten, stiegen zum dritten Mal in Folge. Wir messen mit insgesamt 1.324 Delikten 327
Delikte oder 32,8 % mehr als im Vorjahr.
Justizpalastes evakuiert und abgesucht wurde. Damit einhergehend
kam es zu einem hohen öffentlichen
sowie örtlichen und überörtlichen medialen Interesse. Zudem erfolgten umfangreiche Maßnahmen repressiver
Art i. R. d. ersten Angriffs bzw. der ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Dabei wurde zeitnah festgestellt,
dass sowohl der E-Mail-Versand als
auch der Anruf aus einem Internetcafé
in der Nürnberger Südstadt erfolgten.
Die Ermittlungen dauern an.
63
KRIMINALITÄT
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
Am 06.11.2022 kam es gegen 22:55 Uhr
in einem Anwesen in der Schupfer Straße zu einer Explosion. Für ein romantisches Essen mit seiner Freundin wollte
der Beschuldigte an jenem Abend eine
Flasche Rotwein öffnen. Mangels Korkenzieher versuchte er zunächst, den
Korken mit einem Messer in die Flasche
zu drücken. Als dies nicht gelang, nahm
er eine Schuhdeospraydose und schlug
mit deren Boden auf das Ende des Messers. Hierdurch wurde jedoch der Boden
der Dose durchstochen und der Inhalt
der noch vollen Spraydose entleerte
sich in den Raum. Es bildete sich ein ex-
Herausragendes Ereignis (2)
Am 09.11.2022, um 15:45 Uhr, ereignete
sich am Nürnberger Flughafen ein Unfall
zwischen einem Luft- und einem Lotsenfahrzeug. Zu dem Unfall existieren sehr
64
plosionsfähiges Luft-Deo-Gemisch, das
unmittelbar durch eine brennende Kerze entzündet wurde und schließlich zu
einer Explosion führte. Durch die Explo-
gute Videoaufzeichnungen, anhand derer nachvollzogen werden kann, dass
das am Nürnberger Flughafen gelandete Flugzeug durch das Lotsenfahrzeug
zunächst an seine Parkposition geführt
wurde. Dort schloss der Mitarbeiter des
sion erlitt der Beschuldigte großflächige
Verbrennungen, außerdem kam es zu
einem Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Sowohl seine eigene
als auch sämtliche anderen Wohnungstüren des Stockwerks wurden durch
die entstandene Druckwelle aus dem
Rahmen gedrückt und teilweise weitere
dahinterliegende Türen beschädigt. Weitere Schäden entstanden glücklicherweise nicht. Mindestens anhand der auf
der Spraydose angebrachten Warnhinweise hätte der Beschuldigte erkennen
müssen, dass die Dose kein geeignetes
Werkzeug darstellt. Ihm ist demnach zumindest eine fahrlässige Begehung eines
Delikts nach § 308 StGB vorzuwerfen.
Flughafens die Lotsung ab. Das Flugzeug stand auf seiner Parkposition und
der Lotse begab sich hinter sein Fahrzeug. Plötzlich setzte sich das Flugzeug,
an welchem beide Propeller noch in
Betrieb waren, wieder in Bewegung, zunächst ganz langsam, dann zunehmend
schneller. Die Crew befand sich noch im
Flugzeug, wo genau, war jedoch auf dem
Video nicht zu erkennen. Ungebremst
krachte es mit der rechten Tragfläche
und dem Propeller in das Lotsenfahrzeug. Beide Fahrzeuge wurden erheblich
beschädigt. Der Sachschaden wird derzeit auf ca. 500.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Zur Klärung der Unfallursache wurde ein
Gutachter hinzugezogen. Zunächst wurde von einem Pilotenfehler ausgegangen. Im Rahmen der Untersuchungen
wurde aber festgestellt, dass auch ein
technischer Defekt an der Feststellbremse des Flugzeuges als Ursache in Betracht
kommt. Die genaue Unfallursache ist
daher derzeit noch unklar. Ermittlungen
wegen des Verdachts der Gefährdung
des Luftverkehrs wurden eingeleitet.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
73
Abbildung zeigt Symbolfoto.
Herausragendes Ereignis (1)
Symbolfoto: Romolo Tavani - stock.adobe.com
Weitere herausragende Ereignisse:
KRIMINALITÄT
2.3.19 Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
dass dieses Problem aktiv und entschlossen angegangen werden muss.
Aufgrund inzwischen niederschwelliger und medienbruchfreier digitaler
Übermittlungswege sind Geschädigte
inzwischen eher bereit, Anzeige zu erstatten und nicht nur individuell eine
Löschung inkriminierter Inhalte bei
den Telemedienbetreibern zu veranlassen. So darf sich niemand mehr
sicher sein, dass er als „Hater“ in der
Anonymität des digitalen Raums abtauchen und dort ungestraft weiterhin
Hassparolen verbreiten kann!
„Sonstige Zuordnung“ festzustellen.
Während wir hier im Jahr 2021 noch
359 Delikte registrierten, melden wir
aktuell 124 Delikte.
Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten im Zuständigkeitsbereich
des Kriminalfachdezernates 1 in Nürnberg sanken im Jahr 2022 von 600 auf
358 (40,3 %). Ausschlaggebend hierfür
ist zu einem Großteil der starke Rückgang bei den Zahlen der PMK mit dem
Merker „Sonstige Zuordnung“ (s. u.).
Hasskriminalität
„Hatespeech“ verbreitet sich in den
letzten Jahren immer stärker, vor allem im Internet. Sollten Artikel bzw.
Beiträge im Internet eigentlich zum gegenseitigen Gedankenaustausch und
als Diskussionsgrundlage dienen, werden diese immer mehr als Rechtfertigung missbraucht, um seine eigene,
z.T. hasserfüllte Meinung in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Diese Hasskommentare treffen v.a. Menschen
aufgrund deren Hautfarbe, Geschlecht,
politischer Einstellung, Glaubensrichtung oder auch deren sexueller Orientierung.
Die Straftaten im Phänomenbereich
PMK-Links stiegen von 95 auf 99. Das
entspricht einer Steigerung von 4,2 %.
Im Bereich PMK-Rechts stellen wir einen Rückgang der Straftaten von 138
auf 106 fest (23,2 %).
Bei der PMK mit dem Merker „Ausländische Ideologie“ ist ein Anstieg von acht
auf 29 Straftaten zu verzeichnen.
Auch in Nürnberg wurde eine Vielzahl
solcher Fälle angezeigt und bearbeitet.
Die Anzeigen erfolgen entweder durch
NGO, wie bspw. die „Meldestelle respect!“, die gezielt nach solchen Hasskommentaren im Netz suchen, oder
auch durch die Geschädigten selbst
und durch unbeteiligte Personen, die
solche Kommentare zufällig im Netz
lesen.
Das Phänomen „Hatespeech“ ist seit
vielen Jahren bekannt. Mit der hohen
Reichweite virtueller sozialer Netzwerke und Messengerdienste wird klar,
Ein signifikanter Rückgang (65,5 %) ist
im Bereich der PMK mit dem Merker
Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg
650
550
450
350
250
150
50
-50
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
PMK-Links
41
55
162
138
143
138
86
137
95
99
PMK-Rechts
86
89
109
175
174
112
156
165
138
106
PMK-AI
16
52
20
29
11
75
68
23
8
29
PMK-SZ
29
21
13
23
27
28
54
115
359
124
Gesamt
172
217
304
365
355
353
364
440
600
358
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
74
2022
65
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (zu 2.3.19)
In Nürnberg kam es durch die Vereinigung „Letzte Generation“ erstmals im Februar 2022 und anschließend im August
2022 jeweils zu einer Straßenblockade.
Am Morgen des 22.02.2022 blockierten
die Aktivisten zur Hauptverkehrszeit die
Ausfahrt Frankenschnellweg – Nürnberg-
Hafen auf Höhe der Jansenbrücke. Es
bildete sich ein massiver Rückstau bis
auf den Frankenschnellweg. Die Fahrzeugführer wurden für über eine Stunde
an der Weiterfahrt gehindert. In enger
Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft
vor Ort wurden deshalb gegen 13 Aktivisten Ermittlungsverfahren wegen schwerer Nötigung eingeleitet. Am 16.08.2022
blockierten („100 Sekunden vor 12 Uhr“)
mehrere Umweltaktivisten der genannten Vereinigung zur Mittagszeit den Bahnhofsplatz in Nürnberg in beide Fahrtrichtungen. Der Verkehrsfluss dieser stark
befahrenen Straße kam aufgrund der
Blockadeaktion und des dadurch verursachten Staus zeitweise vollständig zum
Erliegen. Die Aktivisten führten eine Vielzahl von Demonstrationsutensilien mit,
darunter diverse Sitzgelegenheiten, sog.
Tripods (dreibeinige Gestelle) und auch
ein Piano. Es wurden neben Ampelmasten auch ein Versorgungsmast der VAG
sowie die Tripods erklettert und in der
Folge klebten sich Aktivisten teilweise
daran fest. Gegen 41 Teilnehmer der Blockadeaktion wurden Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
und Nötigung eingeleitet. Die Teilnehmer
beider Aktionen waren im Alter zwischen
17 und 79 Jahren. Die Beschuldigten der
Demonstration im Februar kamen überwiegend aus dem Raum Nürnberg. Bei
der Straßenblockade im August reiste ein
Großteil der Aktivisten aus anderen Bundesländern an. Es ist erkennbar, dass die
Vereinigung „Letzte Generation“ und weitere Gruppierungen bundesweit sehr gut
vernetzt sind und sich zunehmend besser
informieren und organisieren. Die Qualität sowie die Quantität der Aktionen haben zugenommen. Es muss daher auch
zukünftig mit weiteren Aktionen gerechnet werden.
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken:
66
www.facebook.com/polizeimittelfrankenPolizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
75
www.twitter.com/polizeimfr
Symbolfoto: gabort - stock.adobe.com
2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Sicherste
Großstadt
in Bayern
2022
5.142
Straftaten 2022
Häufigkeitszahl
3.982
Aufklärungsquote
66,6 %
Straftaten - Stadt Fürth
8.000
Stadt Fürth
129.122
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.038 Einwohner je km
2
20,1 %
Ausländeranteil
7.000
Straftaten
– Stadt Fürth
6.000
Stand: 31.12.2022
Fürth, Gustavstraße. Foto: Boris Stroujko - stock.adobe.com
2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth
5.382
5.392
5.314
5.000
4.999
5.142
63,35 km²
Fläche
4.000
3.000
2.000
1.000
0
2018
2019
AQ – StadtAQ
Fürth
Stadt Fürth
Jahr
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2020
2021
2022
HZ – StadtHZ
Fürth
Stadt Fürth
AQ in %
66,6
72,2
65,9
68,8
67,8
67,8
In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl
der Straftaten im Jahr 2022 von 4.999
auf 5.142 (2,9 %) leicht gestiegen. Dennoch ist dies der zweitbeste Wert der
vergangenen zehn Jahre. Im Jahr 2019,
dem relevanten Vergleichsjahr vor der
Pandemie, wurden 5.392 Straftaten an
die PKS gemeldet.
Die Aufklärungsquote (AQ) sank um
5,6 Prozentpunkte auf 66,6 %. Diese
betrug 2019 68,8 %.
Jahr
2022
2021
2020
2019
2018
2017
HZ
3.982
3.899
4.136
4.221
4.254
4.627
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Fürth
KPI Fürth
VPI Fürth
Die Häufigkeitszahl (HZ) als Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung
einer Kommune blieb nahezu auf dem
Niveau des Vorjahres und beträgt für
Fürth 3.982 (+2,1 %). Das ist der zweitniedrigste Wert der letzten zehn Jahre.
Dieser Spitzenwert sichert der Stadt
Fürth auch im Jahr 2022 erneut und
mit Abstand das Prädikat „sicherste
Großstadt“ (über 100.000 Einwohner)
in Bayern.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
76
67
KRIMINALITÄT
Wir registrieren zwölf Fälle von Straftaten gegen das Leben. Das sind zwei
Fälle mehr als im Vorjahr. Darunter
zwei Morde und acht Totschlagsdelikte. Alle Straftaten gegen das Leben
konnten von der Fürther Kriminalpolizei aufgeklärt werden.
Im Jahr 2019 wurden für Fürth fünf dieser Delikte zur PKS gemeldet.
35,5 %, und damit den höchsten Wert
im Fünf-Jahres-Vergleich. Gleichzeitig
sank die AQ um 1,5 Prozentpunkte auf
immer noch beachtliche 91,0 %.
Der Anstieg der Rohheitsdelikte ist insbesondere den höheren Fallzahlen
bei den Körperverletzungsdelikten geschuldet. Allein hier wurden 185 Fälle
oder 40,1 % mehr gemessen.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung messen wir einen
Anstieg der Fallzahlen von 103 auf aktuell 128 (24,3 %). Die AQ sank um 4,7
Prozentpunkte auf 91,4 %.
Die Diebstahlsdelikte (1.681 Fälle) stiegen im Vergleich zum Vorjahr (1.614)
moderat an. Während wir beim einfachen Diebstahl eine Steigerung von
13,0 % registrierten, sanken die Fallzahlen beim schweren Diebstahl (Ein-/
Aufbruch) um 9,4 %.
Anstiege verzeichnen wir dabei insbesondere bei der Vergewaltigung, hier
stiegen die Fallzahlen um neun Fälle
auf 17 an, sowie – entgegen des allgemeinen Trends in Mittelfranken – beim
sexuellen Missbrauch von Kindern.
Hier kam es zu einer Steigerung von
sechs auf 13 Fälle. Auch bei der sexuellen Belästigung wurden mit 19 Delikten
sieben mehr als im Vorjahr registriert.
Es wurden 313 Fahrraddiebstähle zur
Anzeige gebracht, 48 Delikte (18,1 %)
mehr als im Vorjahr. Die Fallzahlen
beim Kfz-Aufbruch stiegen signifikant um 86,7 % auf 56 Delikte an. Zudem stiegen die Ladendiebstähle um
12,6 % auf 429 Delikte. Außerdem wurden im Berichtszeitraum 33 Taschendiebstählen gemeldet, 13 (65,0 %)
mehr als im Vorjahr.
Demgegenüber steht ein leichter Rückgang im Bereich der Kinderpornografie
von 51 auf 49 Fälle.
Analog zur mittelfränkischen Entwicklung wurden auch in Fürth mehr
Wohnungseinbrüche registriert. Hier
stiegen die Fallzahlen von 25 auf 53 an.
2019 wurden noch 58 dieser Straftaten
verzeichnet.
Bei den Rohheitsdelikten vermelden
wir mit 867 Fällen einen Anstieg um
Herausragender Fall (1) –
Stadt Fürth
Die Betrugsdelikte sanken um 9,1 %
auf 528 Fälle, die Leistungserschleichungen um 23,5 % auf 130 Fälle. Im
Summenschlüssel Cybercrime im engeren Sinne erfassten wir 92 Delikte,
zehn mehr als im Vorjahr.
Bei der Sachbeschädigung sanken die
Zahlen abermals von 599 auf 577 Fälle
(3,7 %), ein Bestwert im Zehn-JahresVergleich! Ausgesprochen erfreulich ist
die Entwicklung der Graffitistraftaten.
Hier wurden mit 42 Delikten 60,4 % weniger verzeichnet als noch im Vorjahr.
Die Fallzahlen bei den Verstößen nach
dem Betäubungsmittelgesetz gingen
um 19,6 % auf 418 Delikte zurück.
Bei der Gewaltkriminalität messen
wir einen Anstieg um 21,2 % von 179
auf 217 Delikte. Dies stellt den Höchstwert der letzten fünf Jahre dar. Die AQ
ist befindet sich mit 89,4 % aber immer
noch auf einem hohen Niveau.
Für den Summenschlüssel der
Straßenkriminalität wurden im Berichtszeitraum in Fürth 907 Straftaten
zur PKS gemeldet, was einen Anstieg ▶
Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden. Aufgrund des hohen
Blutverlustes und eines verletzten inneren Organs konnten die Ärzte den
Geschädigten nur durch eine sofortige
Notoperation retten. Der Beschuldigte
hatte sich zwischenzeitlich vom Tatort entfernt, wurde jedoch im Rahmen
der Fahndung angetroffen und festgenommen. Das Tatmesser führte er bei
seiner Festnahme noch mit sich. Das
Ermittlungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen.
Am 16.07.2022, gegen 03:40 Uhr,
kam es in einer Fürther Diskothek zu
einem Streit zwischen zwei jungen Erwachsenen. Der Streit verlagerte sich
im weiteren Verlauf nach draußen. Hier
zog ein Beteiligter ein Messer und stach
zweimal auf seinen Kontrahenten ein.
Das Opfer flüchtete in eine nahegelegene Tiefgarage. Anschließend brach das
Opfer zusammen und musste mit dem
68
Einen erfreulichen Rückgang verzeichnen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Mit 800 Fällen messen wir ein Minus von 7,9 % bei einer
immer noch sehr guten AQ von 81,8 %.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
77
Abbildung zeigt Symbolfoto.
Ausgewählte Deliktsbereiche
KRIMINALITÄT
um 8,1 % bedeutet. Diese Zahl liegt
aber immer noch deutlich unter dem
Wert aus 2019, als noch 987 Straftaten
verzeichnet worden waren.
Herausragender Fall (2) –
Stadt Fürth
Ein Tourist wurde am 10.09.2022
in der Fürther Südstadt unvermittelt von einem geistig verwirrten
Mann mit einem Messer angegriffen.
Der Täter verletzte sein Opfer schwer
am Hals und fügte ihm zudem mehrere Stiche in den Oberkörper zu.
Bei den Straftaten mit dem Tatmittel
Internet kam es zu einem Rückgang
um 5,3 % von 228 auf aktuell 216 Delikte.
PKS-Entwicklung Stadt Fürth
PKS-Entwicklung – Stadt Fürth
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
5.426
5.447
5.361
5.050
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
5.382
67,8
5.392
68,8
5.314
65,9
Mord
0
4
106
16
9
8
13
13
755
37
3
597
1.656
1.071
404
35
585
66
15
248
109
50
899
746
131
92
691
74
603
978
44
165
1
2
75
14
14
11
13
10
751
27
5
575
1.661
1.017
366
33
644
50
13
319
126
58
957
712
191
81
707
57
586
987
55
124
0
1
89
8
15
9
7
21
809
39
8
615
1.660
967
361
21
693
52
14
416
63
72
732
560
161
71
831
101
517
1.223
47
142
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
Wie durch ein Wunder überlebte der
Angegriffene schwerverletzt. Der Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl
gegen den psychisch kranken Täter,
ein Unterbringungsbefehl wurde erlassen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen und
der Vorgang wurde der zuständigen
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
vorgelegt.
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
5.183
133
2,6%
4.999
72,2
5.142
66,6
143
-5,6
2,9%
2
7
103
8
12
12
7
51
640
36
6
461
1.614
976
381
20
638
30
17
265
82
25
869
581
170
82
599
106
520
839
51
228
2
8
128
17
19
2
10
49
867
34
2
646
1.681
1.103
429
33
578
56
18
313
82
53
800
528
130
92
577
42
418
907
41
216
0
1
25
9
7
-10
3
-2
227
-2
-4
185
67
127
48
13
-60
26
1
48
0
28
-69
-53
-40
10
-22
-64
-102
68
-10
-12
0,0%
14,3%
24,3%
112,5%
58,3%
-83,3%
42,9%
-3,9%
35,5%
-5,6%
-66,7%
40,1%
4,2%
13,0%
12,6%
65,0%
-9,4%
86,7%
5,9%
18,1%
0,0%
112,0%
-7,9%
-9,1%
-23,5%
12,2%
-3,7%
-60,4%
-19,6%
8,1%
-19,6%
-5,3%
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
78
Verlauf
69
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Stand: 31.12.2022
Erlangen, Bergkirchweih. Foto: schulzfoto - stock.adobe.com
2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen
Stadt Erlangen
113.292
Einwohner
Bevölkerungsdichte
1.472 Einwohner je km
2
20,0 %
5.879
Straftaten 2022
Fläche
5.189
Aufklärungsquote
64,3 %
Straftaten - Stadt Erlangen
Ausländeranteil
76,96 km²
Häufigkeitszahl
8.000
Straftaten
– Stadt Erlangen
7.000
6.000
5.748
6.049
2018
2019
5.293
5.101
2020
2021
5.000
5.879
4.000
3.000
2.000
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Erlangen-Stadt
KPI Erlangen
VPI Erlangen
1.000
0
2022
AQ – Stadt
AQErlangen
Stadt Erlangen
HZ – Stadt
HZErlangen
Stadt Erlangen
Jahr
AQ in %
2022
64,3
2021
65,8
2020
65,5
2019
64,3
2018
62,9
2017
60,9
Im Jahr 2022 meldeten wir 5.879 Delikte zur PKS. Dies bedeutet einen Anstieg
um 778 Fälle (15,3 %). Im relevanten
Vergleichsjahr 2019 vor der Pandemie
wurden in der Stadt Erlangen allerdings noch 6.049 Straftaten zur PKS
gemeldet.
Jahr
HZ
2022
5.189
2021
4.539
2020
4.704
2019
5.403
2018
5.178
2017
5.222
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg um 14,3 % auf den
Wert von 5.189 (Vorjahr: 4.539). Sie liegt
jedoch noch unter dem Wert von 2019
mit 5.403.
Die Aufklärungsquote (AQ) sank um
1,5 Prozentpunkte auf 64,3 %.
70
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
79
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
In Erlangen registrierten wir drei
Straftaten gegen das Leben, darunter
ein Mord. Dieser wurde durch die Kriminalpolizeiinspektion Erlangen aufgeklärt.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stiegen von 116 auf 149
Delikte (28,4 %). Im Jahr 2019 wurden
106 Straftaten registriert.
Ein starker Anstieg war bei exhibitionistischen Handlungen zu beobachten,
die von vier auf 31 Delikte zunahmen.
Ebenso stiegen die Fallzahlen der sexuellen Belästigung von 19 auf 31 Delikte und die des sexuellen Missbrauchs
(nicht von Kindern) von 24 auf 43.
Beim sexuellen Missbrauch von Kindern hingegen messen wir einen Rückgang von 18 auf zwölf Fälle, bei der Kinderpornografie einen Rückgang von 38
auf 33 Fälle.
Herausragender Fall (1) –
Stadt Erlangen
Anfang Juli 2022 warf eine
junge Frau ihren vier Jahre
alten Sohn vom Dach eines
Hochhauses in Erlangen und
sprang anschließend hinterher. Beide Personen kamen
hierbei zu Tode. Zum Motiv
gab die Mutter in einem Abschiedsbrief eine vermutete
Krankheit des Kindes an.
auf 2.315 an (37,5 %). Dies resultiert sowohl aus der Steigerung des einfachen
Diebstahls (57,3 %) als auch des Diebstahls unter erschwerten Umständen
(14,9 %). Die 2.315 Fälle des Diebstahls
bedeuten den Höchstwert der vergangenen fünf Jahre.
Bei den Rohheitsdelikten verzeichnen
wir einen Anstieg der Fallzahlen von
705 auf 918 Delikte (30,2 %). Das ist der
höchste Wert seit 2016. Die AQ sank um
2,3 Prozentpunkte auf 89,5 %.
Steigerungen waren auch in den Bereichen des Fahrraddiebstahles (von 513
auf 577 Fälle, 12,5 %), des Ladendiebstahles (von 419 auf 744 Fälle, 77,6 %),
des Taschendiebstahles (von 17 auf 32
Fälle, 88,2 %) sowie im Bereich des KfzAufbruchs mit einer Steigerung von 20
auf 45 Delikte und des Diebstahles von
Krafträdern von sieben auf 17 Delikte
festzustellen.
Eine signifikante Steigerung ist bei den
Eigentumsdelikten festzustellen. Die
Diebstahlsdelikte stiegen von 1.684
Eine Steigerung melden wir auch bei
den Einbrüchen in gewerbliche Objekte. Hier wurden mit 152 Fällen 36,9 %
Bei den Vergewaltigungen melden wir
wie bereits im Vorjahr 20 Fälle.
Herausragender Fall (2) –
Stadt Erlangen
Anfang Juli 2022 wurden zwei Juweliergeschäfte im Stadtgebiet Erlangen
durch zwei unbekannte männliche
Personen überfallen. Dabei wendeten die Täter massive Gewalt an, u.a.
durch Faustschläge gegen die Angestellten. Zudem zeigten sie eine
Schusswaffe. In beiden Fällen gelang
es den Geschädigten durch schnelle
Gegenwehr einen Entwendungsscha-
den zu vermeiden und die Täter in die
Flucht zu schlagen. An beiden Tatorten hatten die Täter im Rahmen der
Auseinandersetzungen mit den Geschädigten persönliche Gegenstände
verloren. Anhand dieser Gegenstände
gelang es DNA-haltiges Material zu sichern, das schließlich zur Ermittlung
zweier Osteuropäer führte. Derzeit
laufen europaweite Fahndungsmaßnahmen nach den beiden flüchtigen
Personen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
80
mehr an die PKS übermittelt (Vorjahr:
111 Fälle).
Mit 35 Fällen des Wohnungseinbruchs
wurden sechs mehr zur PKS gemeldet
als im Vorjahr.
Moderat zeigt sich der Anstieg bei den
Vermögens- und Fälschungsdelikten.
Nach 660 Fällen im Vorjahr wurden im
aktuellen Berichtszeitraum 685 Fälle
(3,8 %) verzeichnet.
Betrugsdelikte sanken um sieben
Prozent (417 auf 388). Die Leistungserschleichung ging um 19,7 % (insgesamt 94 Fälle) zurück.
Einen minimalen Anstieg vermelden
wir im Bereich der Cyberkriminalität.
72 Delikte bedeuten zwei mehr als im
Vorjahr.
Die Rauschgiftdelikte stiegen analog
der mittelfränkischen Entwicklung an
(503 Fällen, 15,6 %). Anzumerken ist jedoch, dass in diesem Bereich die Fallzahlen durch proaktives polizeiliches
Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst werden.
Die Gewaltkriminalität stieg signifikant. In diesem Summenschlüssel
wurden mit 222 Delikten 67 Delikte
(43,2 %) mehr als im Vorjahr verzeichnet. Es handelt sich um den zweithöchsten Wert im Zehn-Jahresvergleich.
Bei Straftaten aus dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität
kann ein erfreulicher Rückgang verzeichnet werden (1.295 Delikten,
-2,4 %).
Straftaten unter Nutzung des Tatmittels Internet blieben mit 153 Delikten
etwa auf dem Niveau des Vorjahres
(152 Delikte).
71
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen
PKS-Entwicklung Stadt Erlangen
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
5.815
6.149
5.398
5.286
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
5.748
62,9
6.049
64,3
5.293
65,5
Mord
2
1
99
20
18
6
26
11
840
19
1
657
2.296
1.280
461
39
1.016
98
15
659
131
38
715
455
75
73
650
106
419
1.421
67
129
0
2
106
13
37
10
14
6
878
27
2
677
2.149
1.367
496
82
782
30
16
624
85
32
924
656
112
49
646
101
495
1.323
100
106
0
1
85
18
13
11
24
5
792
22
5
600
1.931
1.101
458
16
830
27
13
575
95
63
688
493
123
52
641
115
492
1.217
105
109
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
6.098
812
15,4%
5.101
65,8
5.879
64,3
778
-1,5
15,3%
1
0
116
20
19
9
4
38
705
26
4
467
1.684
897
419
17
787
20
12
513
111
29
660
417
117
70
875
306
435
1.327
185
152
1
0
149
20
31
12
31
33
918
31
4
698
2.315
1.411
744
32
904
45
4
577
152
35
685
388
94
72
645
172
503
1.295
219
153
0
0
33
0
12
3
27
-5
213
5
0
231
631
514
325
15
117
25
-8
64
41
6
25
-29
-23
2
-230
-134
68
-32
34
1
0,0%
0,0%
28,4%
0,0%
63,2%
33,3%
675,0%
-13,2%
30,2%
19,2%
0,0%
49,5%
37,5%
57,3%
77,6%
88,2%
14,9%
125,0%
-66,7%
12,5%
36,9%
20,7%
3,8%
-7,0%
-19,7%
2,9%
-26,3%
-43,8%
15,6%
-2,4%
18,4%
0,7%
Verlauf
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
72
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken:
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
81
www.facebook.com/polizeimittelfranken
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Stand: 31.12.2022
Schwabach, Altstadt. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com
2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach
Stadt Schwabach
41.146
Einwohner
Bevölkerungsdichte
1.615
Häufigkeitszahl
Straftaten 2022
3.925
Aufklärungsquote
Straftaten - Stadt Schwabach
68,5 %
Straftaten – Stadt Schwabach
1.500
14,2 %
40,80 km²
2.000
1.499
2
Ausländeranteil
2.500
1.558
1.008 Einwohner je km
1.615
1.459
Fläche
1.242
1.000
500
0
2018
2019
AQ – Stadt
Schwabach
AQ Stadt
Schwabach
Jahr
AQ in %
2022
68,5
2021
65,9
2020
68,8
2019
65,9
2018
64,8
2017
65,1
Die Anzahl der Gesamtstraftaten
stieg im Vergleich zum Vorjahr signifikant von 1.242 auf 1.615 Delikte
(30,0 %) an. Dies bedeutet den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre.
Die Aufklärungsquote (AQ) konnte
gleichzeitig um 2,6 Prozentpunkte auf
68,5 % gesteigert werden.
2020
2021
2022
HZ – Stadt
Schwabach
HZ Stadt
Schwabach
Jahr
HZ
2022
3.925
2021
3.025
2020
3.560
2019
3.675
2018
3.820
2017
4.112
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg um 29,7 % auf
einen Wert von 3.925. Trotzdem ist dies
der niedrigste Wert aller kreisfreien
Städte in Mittelfranken. Die HZ im VorCorona-Jahr 2019 betrug 3.675.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
82
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Schwabach
KPI Schwabach
73
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Die Anzahl der Vergewaltigungen stieg
von einer auf sieben an. Alle Delikte
wurden aufgeklärt.
Es wurde eine Straftat gegen das
Leben gemeldet. Dieser Mord wurde
durch die Kriminalpolizei Schwabach
aufgeklärt.
Beim sexuellen Übergriff/sexuelle
Nötigung wurden mit fünf Delikten
drei mehr als im Jahr 2021 verzeichnet.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung zählen wir mit insgesamt 38 Fällen fünf Delikte mehr als
im Vorjahr.
PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
1.574
1.515
1.472
1.267
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
1.558
64,8
1.499
65,9
1.459
68,8
Mord
0
4
24
5
7
1
5
2
246
6
1
182
439
285
96
12
154
7
4
77
16
36
269
175
41
23
234
40
131
297
16
38
1
2
23
2
5
4
3
4
261
10
2
185
440
310
115
12
130
4
6
88
13
19
191
141
31
20
212
34
156
306
16
33
2
0
25
3
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
74
Die AQ konnte im aktuellen Berichtszeitraum um 2,7 Prozentpunkte auf
hervorragende 95,9 % gesteigert werden. ▶
PKS-Entwicklung Stadt Schwabach
Delikte
Sexualdelikte
Die Rohheitsdelikte stiegen um 25,6 %
von 176 auf 221 Fälle. Im Vor-CoronaJahr 2019 verzeichneten wir noch 261
Taten.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern
blieb mit vier Fällen exakt auf dem
Niveau des Vorjahres. Die Fälle der Kinderpornografie stiegen von zehn auf 18
Delikte.
Die Aufklärungsquote konnte auf stolze auf 97,4 % gesteigert werden.
Totschlag
Wurden 2021 noch vier Fälle der sexuellen Belästigung verzeichnet, so sind
es im aktuellen Berichtszeitraum nur
noch zwei.
4
1
9
234
6
1
168
378
248
74
6
130
10
8
87
18
15
247
185
43
18
234
75
154
296
13
57
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
1.622
355
28,0%
1.242
65,9
1.615
68,5
373
2,6
30,0%
2
0
33
1
4
3
1
10
176
9
4
123
367
222
87
2
145
10
2
61
11
7
187
125
36
18
190
58
133
255
25
51
1
0
38
7
2
4
0
18
221
5
0
144
495
362
147
2
133
5
3
79
32
9
262
177
52
26
216
46
166
286
7
68
-1
0
5
6
-2
1
-1
8
45
-4
-4
21
128
140
60
0
-12
-5
1
18
21
2
75
52
16
8
26
-12
33
31
-18
17
-50,0%
0,0%
15,2%
600,0%
-50,0%
33,3%
-100,0%
80,0%
25,6%
-44,4%
-100,0%
17,1%
34,9%
63,1%
69,0%
0,0%
-8,3%
-50,0%
50,0%
29,5%
190,9%
28,6%
40,1%
41,6%
44,4%
44,4%
13,7%
-20,7%
24,8%
12,2%
-72,0%
33,3%
Verlauf
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
83
KRIMINALITÄT
Bei den Diebstahlsdelikten stellen wir
mit aktuell 495 Fällen einen Anstieg fest
(34,9 % oder 128 Fälle). Hierbei handelt
es sich um ein Fünf-Jahreshoch.
Allein im Bereich des einfachen Diebstahls war eine Steigerung um 63,1 %
(222 auf 362 Delikte) festzustellen. Die
Fallzahlen im Bereich des schweren
Diebstahls hingegen sanken um 8,3 %
auf 133 Delikte.
Der Ladendiebstahl schlägt mit einer
Steigerung von 69,0 % zu Buche. Mit
147 Ladendiebstählen verzeichnen wir
60 Fälle mehr als im Vorjahr. Auch bei
den Fahrraddiebstählen vermelden wir
steigende Fallzahlen (79, +29,5 %).
Erfreulich zeigt sich die Entwicklung
beim Kfz-Aufbruch. Hier haben sich die
Zahlen von zehn auf fünf Kfz-Aufbrüche halbiert.
Dagegen verzeichnen wir bei Einbrüchen in Gewerbeobjekte eine Fallzahlensteigerung von elf auf 32.
Die Anzahl der Wohnungseinbrüche
bleibt mit neun Delikten weiterhin auf
einem verhältnismäßig niedrigen Niveau. Hierbei fällt de außergewöhnlich
hohe AQ von 44,4 % auf.
Im Phänomenbereich der Vermögensund Fälschungsdelikte verzeichnen
wir einen Fallzahlenanstieg von 187
auf 262 (40,1 %). Allein bei den Betrugsdelikten war eine Steigerung von 52
(41,6 %) auf aktuell 177 Fälle zu verzeichnen.
Die Fallzahlen der Cybercrime stiegen
um acht auf 26 Delikte.
Die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz stiegen auf 166 Delikte (24,8 %). Anzumerken ist jedoch,
dass in diesem Bereich die Fallzahlen
durch proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst
werden.
Steigerungen messen wir bei Delikten
des Summenschlüssels der Gewaltkriminalität (38 auf 52 Fälle, 36,8 %)
sowie bei den Delikten des Summenschlüssels der Straßenkriminalität (255
auf 286 Fälle, 12,2 %).
Straftaten, die unter Nutzung des
Tatmittels Internet begangen wurden, stiegen um 33,3 % auf aktuell 68
Delikte an. Es handelt sich um den
höchsten Wert der vergangenen fünf
Jahre.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
84
75
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Stand: 31.12.2022
Ansbach, Altstadt. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com
2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach
Stadt Ansbach
41.662
Einwohner
Bevölkerungsdichte
417 Einwohner je km
2
15,5 %
2.929
Straftaten 2022
Fläche
7.030
Aufklärungsquote
73,0 %
Straftaten - Stadt Ansbach
Ausländeranteil
99,91 km²
Häufigkeitszahl
4.500
Straftaten
– Stadt Ansbach
4.000
3.500
3.000
3.159
3.078
3.042
2.929
2.470
2.500
2.000
1.500
1.000
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Ansbach
KPI Ansbach
VPI Ansbach
500
0
2018
2019
AQ – Stadt
AQAnsbach
Stadt Ansbach
Jahr
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2021
2022
HZ – Stadt
HZAnsbach
Stadt Ansbach
AQ in %
73,0
74,6
72,8
72,3
71,2
70,9
Für den polizeilichen Schutzbereich
Ansbach-Stadt melden wir im Jahr
2022 insgesamt 2.929 Straftaten und
damit 459 mehr als im Vorjahr (18,6 %).
Es handelt sich dennoch um den zweitniedrigsten Wert der letzten fünf Jahre.
Die Aufklärungsquote (AQ)
fiel
auf 73,0 % (1,6 %). Es handelt sich
jedoch um den mit Abstand höchsten
76
2020
Jahr
2022
2021
2020
2019
2018
2017
HZ
7.030
5.926
7.278
7.549
7.390
7.654
Wert aller kreisfreien Städte in Mittelfranken.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung beträgt 7.030 und liegt
damit im Mittelwert der vergangenen
fünf Jahre (7.035). Im vorpandemischen Jahr 2019 betrug die HZ für Ansbach noch 7.549.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
85
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Es wurden zwei Straftaten gegen das
Leben registriert, darunter ein Totschlag. Beide Delikte wurden durch die
Kriminalpolizei Ansbach aufgeklärt.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam es zu einer
signifikanten Fallzahlensteigerung von
54 auf 95 Delikte (75,9 %). Im Jahr 2019
wurden noch 45 Sexualstraftaten gemeldet.
Mit sechs Vergewaltigungen verzeichneten wir eine mehr als im Vorjahr.
Die Verbreitung pornografischer Schriften stieg von 21 auf 40, die Kinderpornografie von 16 auf 29 Delikte an.
Die sexuelle Belästigung stieg von
zwölf auf 15 Fälle, exhibitionistische
Handlungen von fünf auf sieben Fälle.
Der sexuelle Missbrauch von und an
Kindern ging von acht auf fünf Delikte
zurück.
Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt sehr
gute 86,3 %.
Die Rohheitsdelikte stiegen um 32,3 %
(647 Fälle). In nahezu allen Bereichen
Herausragender Fall (1) –
Stadt Ansbach
Im Oktober 2022 zeigte der Leiter des ITService der Hochschule Ansbach einen
unberechtigten Zugriff auf die Server
der Hochschule an. Der unbekannte Täter nutzte widerrechtlich die Zugangsdaten eines Studenten, um sich im Netz
der Hochschule anzumelden. Nach Angaben des Anzeigeerstatters gelang es
dem Täter, in einen nicht für Studenten zugelassenen Bereich des Hochschulnetzes vorzudringen und dort
persönliche Daten von 4.700 Nutzern
dieses PKS-Summenschlüssels mussten mehr Delikte verzeichnet werdenSo stiegen die Raubstraftaten von fünf
auf 16, die Körperverletzungen von 345
auf 462 und die Bedrohung von 74 auf
111 Fälle an.
Mit 93,0 % bleibt die AQ weiterhin auf
hohem Niveau.
Die Diebstahlsdelikte stiegen um
34,4 % von 570 auf 766 Fälle. Beim
einfachen Diebstahl wurden 610
(43,5 %) Delikte mehr, beim schweren
Diebstahl 156 Delikte (7,6 %) mehr angezeigt.
Es wurden 131 Fahrräder entwendet
(Vorjahr: 70). Zudem wurden 291 Ladendiebstähle gemeldet (Vorjahr: 192).
Auch die Zahlen des Taschendiebstahls stiegen von zwei im Vorjahr auf
aktuell zehn an.
Beim Kfz-Aufbruch melden wir mit elf
Fällen zwei mehr als im Vorjahr.
Erfreulich ist die Entwicklung bei Einbrüchen in Gewerbeobjekte. Hier kam
es zu einem Rückgang um 41,7 % von
48 auf 28 Fälle.
Der Wohnungseinbruch stieg von vier
auf elf Fälle, weiterhin mit einer für
diesen Phänomenbereich überdurch-
zu erlangen. Weiterhin installierte der
Täter mehrere Anwendungen auf den
Servern. Der Lehrbetrieb wurde durch
die Tat nicht beeinträchtigt, allerdings
war der Zugang der Studierenden zum
Hochschulnetz für mehrere Tage nicht
möglich. Durch die kriminalpolizeilichen Maßnahmen konnte der Student,
dessen Zugangskennung durch den unbekannten Täter genutzt wurde, als Tatbeteiligter ausgeschlossen werden. Wie
dessen Kennungen abhandengekommen sind, konnte nicht geklärt werden.
Ein finanziellen Schaden hat die Hochschule Ansbach nicht beziffert.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
86
schnittlichen AQ von 27,3 %. 2019
wurden in diesem Bereich 13 Delikte
verzeichnet.
Mit 328 Delikten melden wir bei den
Vermögens- und Fälschungsdelikten
einen Rückgang um 21,2 %. Besonders
beim Betrug sanken die Fallzahlen erneut stark (von 289 auf 195, 32,5 %).
Auch bei der Leistungserschleichung
zählen wir mit 14 Delikten 17 weniger
als im Vorjahr.
Delikte des Summenschlüssels Cybercrime stiegen von 19 auf 30 an. Es
handelt sich dabei aber um den zweitbesten Wert der vergangenen fünf Jahre.
Wir melden steigende Zahlen bei den
Rauschgiftdelikten (2021: 143 / 2022:
229 Delikte, 60,1 %). Allerdings werden
in diesem Bereich die Fallzahlen durch
proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst. Daher
beträgt die AQ auch 96,9 %.
Straftaten des PKS-Summenschlüssels Gewaltdelikte stiegen von 82 auf
140 (70,7 %). Im Vor-Corona-Jahr 2019
verzeichneten wir allerdings noch 152
Delikte. Die ohnehin hohe AQ konnte
noch einmal gesteigert werden und
liegt nun bei 92,9 %.
Mit 486 Delikten des PKS-Summenschlüssels Straßenkriminalität melden wir 28,6 % bzw. 108 Fälle mehr.
Dieser Wert liegt höher als die Fallzahlen des Vergleichsjahres 2019 (444) und
ist auch höher als der Mittelwert der
vergangenen zehn Jahre (455).
Bei den Straftaten mit dem statistischen Marker Tatmittel Internet messen wir eine signifikante Steigerung
um 37 Fälle bzw. 47,4 % auf aktuell 115
Delikte.
77
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (2) –
Stadt Ansbach
Das bislang umfangreichste bei der Kriminalpolizei Ansbach geführte Verfahren
wg. Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde durch den versuchten Suizid eines 17-Jährigen im März
2021 durch Einnahme von Amfetamin
und der Selbstanzeige eines 34-jährigen Betäubungsmittelhändlers im September 2021 eingeleitet. Der Umfang
des Ermittlungsverfahrens führte am
20.10.2021 zur Errichtung der „AG Westwind“, die aufgrund des Ermittlungsumfangs ab 01.02.2022 „EKO Westwind“ personell verstärkt werden musste. Die in
ihrer Hochphase aus neun Beamtinnen
und Beamten bestehende EKO arbeitete
in der Folge 134 Ermittlungsverfahren ab.
In diesen Verfahren wurden u.a.
■ 41 Haftbefehle erwirkt und vollstreckt,
■ 47 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen,
■ 238
Beschuldigtenvernehmungen
durchgeführt,
■ 14 Kilogramm Marihuana, drei Kilogramm Amfetamin und mehr als 1.000
Ecstasy-Tabletten sichergestellt sowie
■ Bargeld und Fahrzeuge im Gesamtwert
von ca. 140.000 Euro beschlagnahmt.
In Summe konnte den Beschuldigten
durch die Ermittlungen ein Handelsvolumen von mindestens 420 Kilogramm Marihuana, 40 Kilogramm Amfetamin, 2,1
PKS-Entwicklung Stadt Ansbach
PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
3.116
3.191
3.078
2.492
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ von
890000
3.078
71,2
3.159
72,3
3.042
72,8
Mord
0
2
40
3
16
6
4
2
666
12
0
505
800
593
220
17
207
20
12
140
50
10
470
321
37
32
360
49
237
517
38
70
1
0
45
5
10
4
4
15
623
17
1
486
791
615
227
7
176
19
7
122
31
13
468
349
29
33
371
70
327
444
32
56
1
1
54
7
7
12
5
9
642
21
4
486
668
491
191
7
177
11
10
78
42
12
511
403
36
36
350
43
268
343
36
80
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
78
Kilogramm Kokain und 25.000 EcstasyTabletten beweiskräftig nachgewiesen
werden. Den teilweise brutal vorgehenden Betäubungsmittelhändlern wurden
zudem sechs besonders schwere Raubüberfälle bzw. räuberische Erpressungen
zur Erlangung von Betäubungsmitteln
und Bargeld angelastet. Die Täter fesselten ihre Opfer und wandten massive
Gewalt, u.a. unter Einsatz von Waffen,
Messern und Beilen, an. In zahlreichen
Ermittlungsverfahren stehen die Hauptverhandlung noch aus. Die bislang
durch das Landgericht vorgenommenen
rechtskräftigen Verurteilungen bestätigten die polizeilichen Ermittlungsergebnisse vollumfänglich.
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
2.965
473
19,0%
2.470
74,6
2.929
73,0
459
-1,6
18,6%
0
1
54
5
12
6
5
16
489
5
0
345
570
425
192
2
145
9
14
70
48
4
416
289
31
19
367
111
143
378
22
78
0
1
95
6
15
6
7
29
647
16
0
462
766
610
291
10
156
11
12
131
28
11
328
195
14
30
357
55
229
486
36
115
0
0
41
1
3
0
2
13
158
11
0
117
196
185
99
8
11
2
-2
61
-20
7
-88
-94
-17
11
-10
-56
86
108
14
37
0,0%
0,0%
75,9%
20,0%
25,0%
0,0%
40,0%
81,3%
32,3%
220,0%
0,0%
33,9%
34,4%
43,5%
51,6%
400,0%
7,6%
22,2%
-14,3%
87,1%
-41,7%
175,0%
-21,2%
-32,5%
-54,8%
57,9%
-2,7%
-50,5%
60,1%
28,6%
63,6%
47,4%
Verlauf
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
87
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
5.156
Straftaten 2022
Häufigkeitszahl
2.768
Aufklärungsquote
66,7 %
Straftaten - Landkreis Ansbach
Stand: 31.12.2022
Landkreis Ansbach
186.279
Einwohner
Bevölkerungsdichte
94 Einwohner je km
2
9,5 %
Ausländeranteil
8.000
7.000
Straftaten
– Landkreis Ansbach
6.000
Rothenburg o. d. Tauber, Plönlein. Foto: Boris Stroujko - stock.adobe.com
2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach
5.378
5.598
5.000
5.133
5.156
4.557
1.971,30 km²
Fläche
4.000
3.000
2.000
1.000
0
2018
2019
AQ – Landkreis
AQ Lkr.Ansbach
Ansbach
Jahr
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2020
2021
2022
HZ – Landkreis
HZ Lkr.Ansbach
Ansbach
AQ in %
66,7
69,4
70,1
67,4
69,2
65,4
Die Gesamtzahl der Straftaten im
Landkreis Ansbach stieg im Jahr 2022
um 13,3 % von 4.557 auf 5.156. Im Vergleich zum „Vor-Corona-Jahr“ 2019 ist
dies ein leichter Rückgang um 7,9 %
(5.598 Fälle).
Die Aufklärungsquote (AQ) sank um
2,7 Prozentpunkte, liegt mit 66,7 % je-
Jahr
HZ
2022
2.768
2021
2.459
2020
2.781
2019
3.043
2018
2.935
2017
2.854
doch noch deutlich über dem bayerischen Durchschnitt von 64,4 %.
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Ansbach
PI Heilsbronn
PI Dinkelsbühl
PI Feuchtwangen
PI Rothenburg o. d. Tauber
KPI Ansbach
VPI Ansbach
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 2.459 (niedrigste Zahl der letzten zehn Jahre) auf
2.768 (12,6 %). Im Fünf-Jahresvergleich
liegt der Median der HZ bei 2.797.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
88
79
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
sexuellen Missbrauchs von Kindern
gingen von 22 auf 19 zurück. Alle Fälle konnten aufgeklärt werden. Bei der
Kinderpornografie messen wir eine
Steigerung um drei auf 88 Fälle.
Mit vier Straftaten gegen das Leben
messen wir eine weniger als im Vorjahr. Es handelt sich hierbei um je zwei
Delikte des Mordes und des Totschlags,
die alle aufgeklärt werden konnten.
Gemeingefährliche Straftaten des
Summenschlüssels der Rohheitsdelikte stiegen um 26,9 % (858 auf 1.089).
Die AQ von 94,8 % ist trotz eines geringfügigen Rückgangs um 0,3 Prozentpunkte immer noch ausgesprochen
gut.
Die Anzahl der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung ging um
fünf Fälle auf 176 Delikte zurück. Die
Vergewaltigungen verdoppelten sich
von acht auf 16 Fälle, wobei die AQ erfreulicherweise mit 93,8 % sogar noch
über der AQ der Summe aller Sexualstraftaten (92,0 %) liegt. Die Fälle des
PKS-Entwicklung Landkreis Ansbach
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
5.408
5.650
5.164
4.639
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
5.378
69,2
5.598
67,4
5.133
70,1
Mord
1
3
101
14
11
24
9
26
1.001
12
0
725
1.250
911
201
51
339
76
20
129
61
21
963
701
62
122
755
78
369
924
30
240
1
2
134
10
14
25
17
28
1.197
25
3
837
1.274
863
144
49
411
119
25
163
66
33
829
644
41
51
803
126
466
1.063
52
121
3
3
113
10
20
16
7
29
898
9
0
634
1.207
712
121
195
495
75
16
93
52
45
766
559
25
69
747
113
363
965
31
198
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
80
Wohnungseinbrüche stiegen zwar um
14,3 %. In absoluten Zahlen bedeutet
dies jedoch nur eine geringe Steigerung um drei auf nunmehr 24 Fälle.
Im Jahr 2019 lag der Wert noch bei 31
Fällen. Die Aufklärungsquote ist mit
33,3 % für dieses Phänomen im landesweiten Vergleich überdurchschnittlich
hoch. ▶
Die Diebstahlsdelikte stiegen um 309
von 861 auf 1.170 Fälle (35,9 %). Im
PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach
Totschlag
Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019
(1.247 Fälle) bedeutet das jedoch einen
Rückgang um 77 Delikte. Das zahlenmäßige Verhältnis von einfachen zu
schweren Diebstählen blieb annähernd gleich.
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
5.229
590
12,7%
4.557
69,4
5.156
66,7
599
-2,7
13,1%
0
4
181
8
19
23
4
85
858
12
1
566
861
616
118
7
245
60
25
80
36
21
742
521
32
65
632
75
351
611
82
266
2
2
176
16
24
15
2
88
1.089
17
1
729
1.170
835
191
6
335
80
34
153
66
24
764
560
24
56
724
79
371
796
73
245
2
-2
-5
8
5
-8
-2
3
231
5
0
163
309
219
73
-1
90
20
9
73
30
3
22
39
-8
-9
92
4
20
185
-9
-21
0,0%
-50,0%
-2,8%
100,0%
26,3%
-34,8%
-50,0%
3,5%
26,9%
41,7%
0,0%
28,8%
35,9%
35,6%
61,9%
-14,3%
36,7%
33,3%
36,0%
91,3%
83,3%
14,3%
3,0%
7,5%
-25,0%
-13,8%
14,6%
5,3%
5,7%
30,3%
-11,0%
-7,9%
Verlauf
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
89
Die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte stieg moderat um
3,0 % (22 Delikte) auf 764 Fälle.
Abbildung zeigt Symbolfoto.
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (1) –
Landkreis Ansbach
Es wurden 56 und damit neun Cybercrime-Delikte weniger als im Vorjahr
registriert.
Am 10. 10. 2022, gegen 10:45 Uhr, kam
es in Weiltingen zu einem öffentlichkeitswirksamen Tötungsdelikt. Auslöser war ein jahrelanger NachbarDie Rauschgiftdelikte stiegen von 351
schaftsstreit. Am Ende erschoss der
auf 371 Delikte (5,7 %) bei einer AQ von
55 Jahre alte Täter seinen 33-jährigen
94,6 %.
Nachbarn auf offener Straße mit elf
Schüssen aus nächster Nähe. Danach
Analog der Entwicklung der Rohheitsflüchtete er mit seinem Pkw vom Tatort. Die Fahndung nach ihm erfolgte
delikte stieg auch die Fallzahl im PKSmit einem Großaufgebot an EinsatzSummenschlüssel der Gewalt- und der
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle
desLetztlich
Polizeipräsidiums
Mittelfranken:
kräften.
wurde das Fahrzeug
Straßenkriminalität. Die Gewaltkrimivon einem Polizeihubschrauber in
nalität stieg von 145 auf 190 (31,0 %),
einem nahegelegenen Waldstück ge0911
21
12-10
30
die der Straßenkriminalität von 611 auf
ortet. Der Täter hatte sich zwischen796 (30,3 %) Delikte. Im Vergleich zum
zeitlich mit seiner im legalen Besitz
Vor-Corona-Jahr 2019
melden wir mit
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
befindlichen Waffe suizidiert.
214 Fällen weniger bei der Gewaltkriminalität eine Abnahme von 11,2 %.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der
Straßenkriminalität mit einer Abnahme von 25,1 % (1.063 auf 796 Delikte).
Herausragender Fall (2) –
Landkreis Ansbach
Straftaten mit dem statistischen Marker Tatmittel Internet sanken um
Eine 34-jährige Frau saß in den frühen
7,9 % von 266
245 Delikte.
Dieauf
Polizei
Mittelfranken in den Sozialen
Netzwerken:
Morgenstunden des 16.10.2022 mit
einer Bekannten in Rothenburg o.d.T.
auf einer Parkbank nahe der Stadtwww.facebook.com/polizeimittelfranken
mauer. Es näherte sich ein unbekannwww.twitter.com/polizeimfr
ter Mann, der die Frauen nach einem
Hotel fragte und anschließend weiwww.instagram.com/polizeimfr
terging. Als die Geschädigte danach
allein den Heimweg antrat, wurde sie
von dem Unbekannten verfolgt und
angegriffen. Er brachte sie gewaltsam
zu Boden und versuchte ihr die Kleider
vom Leib zu reißen. Nur aufgrund der
massiven Gegenwehr seines Opfers
ließ der Täter ab und rannte davon.
Durch umfangreiche Ermittlungen in
Zusammenhang mit einer Öffentlichkeitsfahndung konnte wenige Wochen
später ein aus Baden-Württemberg
stammender 29 Jahre alter Mann festgenommen werden. Er war zur Tatzeit
geschäftlich in Rothenburg.
Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website:
www.polizei-mittelfranken.de
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Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
90
81
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Landkreis Erlangen-Höchstadt
139.323
Einwohner
Bevölkerungsdichte
247 Einwohner je km
2
9,4 %
3.260
Straftaten 2022
Fläche
2.340
Aufklärungsquote
66,1 %
Straftaten - Landkreis Erlangen-Höchstadt
Ausländeranteil
564,52 km²
Häufigkeitszahl
Straftaten
– Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH)
4.500
4.000
3.500
3.413
3.442
2018
2019
3.203
3.000
3.022
3.260
2.500
2.000
1.500
1.000
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Erlangen-Land
PI Herzogenaurach
PI Höchstadt a. d. Aisch
KPI Erlangen
VPI Erlangen
82
500
0
2020
2021
2022
AQ – Landkreis
ERH
AQ Lkr.
ERH
HZ – Landkreis
ERH
HZ Lkr.
ERH
Jahr
AQ in %
2022
66,1
2021
68,8
2020
69,6
2019
65,3
2018
67,4
2017
68,5
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt
melden wir für das Jahr 2022 3.260
Straftaten und damit einen Anstieg um
7,9 % bzw. 238 Fälle im Vergleich zum
Vorjahr.
Im Vor-Corona-Jahr 2019 lag der Wert
allerdings noch bei 3.442 Fällen. Im
Verhältnis zu 2022 bedeutet dies einen
Rückgang um 5,3 %.
Jahr
HZ
2022
2.340
2021
2.188
2020
2.333
2019
2.526
2018
2.522
2017
2.686
Die Aufklärungsquote (AQ) sank um
2,7 Prozentpunkte auf 66,1 % und liegt
damit 0,8 Prozentpunkte über der AQ
von 2019.
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 2.188 auf 2.340.
Sie liegt 186 Punkte unter der Zahl von
2019 (2.526).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
91
Höchstadt a. d. Aisch, Marktplatz. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com
Stand: 31.12.2022
2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt
KRIMINALITÄT
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ereigneten sich 2022 drei Straftaten gegen das Leben, darunter ein Totschlag.
Sämtliche Delikte wurden aufgeklärt.
Die Anzahl der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung sank um
14 Fälle und damit um 13,5 % von 104
auf 90. Delikte der Kinderpornografie
gingen im Landkreis – analog zum allgemeinen Trend – zurück (von 53 auf
41). Die Anzahl der Vergewaltigungen
stieg von fünf auf sieben.
Die Aufklärungsquote liegt bei 92,2 %.
und ist in diesem Deliktsbereich im
Vergleich zu 2019 um 5,6 Prozentpunkte gestiegen. Verglichen mit dem Jahr
2021 liegt sie zwar um drei Prozentpunkte niedriger, liegt jedoch mehr als
sechs Prozentpunkte über dem mittelfränkischen Durchschnitt.
Die Rohheitsdelikte stiegen von 492
auf 520 Fälle (5,7 %). Der prozentual
höchste Anstieg entfiel mit 51 % auf die
gefährliche und schwere Körperverletzung (von 49 auf 74 Fälle). Die AQ konnte wiederum um 0,1 Prozentpunkte auf
sehr gute 96,0 % gesteigert werden.
Die Diebstahlsdelikte stiegen um
26,5 % von 687 auf 869 Fälle. Der größte Anteil der Steigerung in absoluten
Zahlen entfiel auf den „Ladendiebstahl“ mit einer Steigerung um 54,0 %
von 161 auf 248 Fälle. Beim „schweren
Diebstahl“ waren die Zahlen leicht
rückläufig (232 auf 219 Fälle, 5,6 %). Die
AQ betrug insgesamt 43,7 %.
Die Sachbeschädigung stieg um 3,8 %
von 468 auf 486 Fälle. Insbesondere bei
den Graffiti-Straftaten war entgegen
des Vorjahrestrends (Rückgang um
23,0 %) eine Steigerung um 31,3 %
von 96 auf 126 Fälle zu verzeichnen.
Allerdings konnte die AQ bei diesen
Delikten von 24,0 % auf hervorragende
54,0 % gesteigert werden.
Erfreulich ist der Rückgang bei den
„Wohnungseinbruchdiebstählen“ von
20 auf 18 Fälle. Die AQ lag mit 16,7 %
über dem mittelfränkischen Durchschnitt.
Die Anzahl der Rauschgiftdelikte war
entgegen des mittelfränkischen Trends
rückläufig (13,2 %, von 266 auf 231). Die
AQ lag bei 92,6 %.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte stiegen um 28,7 % (485 auf 624).
Der prozentual größte Anteil entfiel
auf den sog. Waren- und Warenkreditbetrug mit einer Steigerung um 48,9 %
(176 auf 262). Die AQ von 69,4 % ist in
diesem Deliktsbereich erfreulich hoch.
Im Gegensatz zum Vorjahr (Steigerung
von 45,8 %) messen wir einen starken
Rückgang bei der Leistungserschleichung. Diese sank um 68,6 % von 35
auf elf Fälle.
Die Cyberkriminalität stieg von 39 auf
83 Fälle.
Die Gewaltkriminalität stieg um
42,9 % von 63 auf 90 Fälle. Vor allem
die Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte stiegen stark an. Die AQ
betrug 95,6 %.
Straftaten des Summenschlüssels
Straßenkriminalität stiegen ebenfalls
(24 %, in absoluten Zahlen von 495 auf
614). Verglichen mit dem Vor-CoronaJahr 2019 ergab sich jedoch eine Senkung der Fallzahlen von 686 auf 614
(11,7 %).
Straftaten mit dem Marker Tatmittel Internet stiegen signifikant um
43,4 % (143 auf 205).
Symbolfoto: Petair - stock.adobe.com
Ausgewählte Deliktsbereiche
Herausragender Fall (1) –
Landkreis ERH
Im April 2022 kam es in einem Linienbus,
der auf der BAB A 3 auf dem Weg vom
Ruhrgebiet nach Serbien unterwegs war,
zu einem spektakulären Raubgeschehen.
Auf Höhe Höchstadt zwangen zwei zunächst unbekannte Täter den Busfahrer
unter Vorhalt von Schusswaffen von der
Autobahn an der AS Höchstadt-Ost abzufahren. Nach Verlassen der Autobahn
erzwangen die bewaffneten Täter einen
Halt des Busses, ließen den Busfahrer
aussteigen und sich von ihm die Reisetasche eines Passagiers aushändigen. Im
Anschluss flüchteten die Täter mit einem
Pkw, der dem Bus gefolgt war, über die
BAB A 3. In akribischer Ermittlungsarbeit
gelang es, die insgesamt vier Täter, die
alle aus dem Raum Bochum stammen,
zu ermitteln. Derzeit befinden sich alle
Täter in Untersuchungshaft. Hintergrund
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
92
des Raubes der Reisetasche dürften größere Rauschgiftgeschäfte der agierenden
Personen im Großraum Bochum gewesen sein.
83
KRIMINALITÄT
Herausragender Fall (2) –
Landkreis ERH
Am 03.07.2022 kam es während der
Kirchweih in Herzogenaurach zu einer
Vergewaltigung. Eine 18-Jährige lernte
in einer Gaststätte einen 29 Jahre alten
Mann kennen. Er bot der jungen Frau, die
viel Alkohol getrunken hatte, seine Hilfe
PKS-Entwicklung – Landkreis ERH
an und wollte deren Mutter zur Abholung
anrufen. Der Mann täuschte seine Hilfe
aber nur vor. Er dirigierte die Geschädigte in ein Parkhaus, wo er sie vergewaltigte. Aus ihrer Handtasche entwendete er
Bargeld und Zigaretten. In diesem Fall
konnte die lückenhafte Erinnerung der
Geschädigten durch eine forensische
Hypnose ergänzt werden. So war es mög-
PKS-Entwicklung Landkreis Erlangen-Höchstadt
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
3.444
3.485
3.265
3.127
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
3.413
67,4
3.442
65,3
3.203
69,6
Mord
5
2
41
6
4
5
5
7
584
9
0
445
1.003
648
203
8
355
90
11
146
39
47
561
370
29
37
438
90
264
620
31
52
0
0
67
9
11
7
5
20
502
7
0
359
959
623
199
12
336
54
7
187
57
48
571
393
33
48
432
118
382
686
43
79
0
1
86
8
10
16
9
25
545
11
1
390
678
438
160
5
240
30
7
138
43
29
492
320
24
30
495
126
339
614
62
105
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
84
lich, den Täter auf einem Überwachungsfilm einer Bankfiliale zu identifizieren, in
welcher er nach der neuerlichen Aussage
der Geschädigten kurz zuvor Geld abgehoben hatte. Der Beschuldigte wurde
aufgrund eines zwischenzeitlich erlassenen Haftbefehls bei der Ausreise nach
Österreich festgenommen und befindet
sich seitdem in Untersuchungshaft.
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
3.340
213
6,8%
3.022
68,8
3.260
66,1
238
-2,7
7,9%
0
0
104
5
5
8
6
53
492
8
0
353
687
455
161
3
232
23
8
112
41
20
485
328
35
39
468
97
266
495
105
143
0
1
90
7
11
10
8
41
520
8
2
374
869
650
248
5
219
21
10
135
51
18
624
442
11
83
486
126
231
614
80
205
0
1
-14
2
6
2
2
-12
28
0
2
21
182
195
87
2
-13
-2
2
23
10
-2
139
114
-24
44
18
29
-35
119
-25
62
0,0%
100,0%
-13,5%
40,0%
120,0%
25,0%
33,3%
-22,6%
5,7%
0,0%
100,0%
5,9%
26,5%
42,9%
54,0%
66,7%
-5,6%
-8,7%
25,0%
20,5%
24,4%
-10,0%
28,7%
34,8%
-68,6%
112,8%
3,8%
29,9%
-13,2%
24,0%
-23,8%
43,4%
Verlauf
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
93
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Stand: 31.12.2022
Stein, Schloß. Foto: Lichtblick - stock.adobe.com
2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth
Landkreis Fürth
119.432
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.519
Straftaten 2022
Häufigkeitszahl
2.109
Aufklärungsquote
65,3 %
Straftaten - Landkreis Fürth
388 Einwohner je km
2
8,2 %
Ausländeranteil
3.500
Straftaten – Landkreis Fürth
3.000
2.674
2.500
2.503
2.540
2.449
2.519
307,43 km²
Fläche
2.000
1.500
1.000
500
0
Zuständige
Polizeidienststellen:
2018
2019
2020
2021
2022
AQ – Landkreis
Fürth
AQ Lkr.
Fürth
HZ – Landkreis
Fürth
HZ Lkr.
Fürth
Jahr
AQ in %
2022
65,3
2021
73,7
2020
70,4
2019
69,3
2018
68,7
2017
71,2
Für den Landkreis Fürth melden wir
2.519 Straftaten zur PKS. Dies entspricht einer Zunahme von 2,9 % (70
Fälle).
Jahr
HZ
2022
2.109
2021
2.063
2020
2.155
2019
2.132
2018
2.301
2017
2.441
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Region stieg im
Vergleich zum Vorjahr leicht um 2,9 %
(2.063 auf 2.109). Der Landkreis Fürth
behauptet damit seinen Platz als Spitzenreiter aller Landkreise in Mittelfranken. Im Jahr 2019 betrug die HZ noch
2.132.
Die Aufklärungsquote (AQ) ging um
8,4 Prozentpunkte auf 65,3 % zurück.
Sie liegt aber immer noch 0,9 % über
dem bayerischen Durchschnitt. Im vorpandemischen Jahr 2019 betrug sie
noch 69,3 %.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
94
PI Stein
PI Zirndorf
KPI Fürth
VPI Fürth
85
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
Es wurde eine Straftat gegen das Leben (Totschlag) erfasst, die aufgeklärt
werden konnte.
Die Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung stiegen um 0,9 %
von 115 auf 116 Fälle an. Die AQ betrug trotz eines erheblichen Anstiegs
der Fallzahlen in den letzten fünf Jahren (sukzessiver Anstieg von 43 Fällen
im Jahr 2018 auf den heutigen Wert)
sehr gute 93,1 %. Das ist der zweitbeste
Wert der letzten fünf Jahre.
Es wurden elf Vergewaltigungen, vier
mehr als im Vorjahr, angezeigt.
Die
Verbreitung
pornografischer
Schriften sank im Vergleich zum Vorjahr von 75 auf 56 Fälle (25,3 %); insbesondere die Delikte der Kinderpornografie gingen von 63 auf 46 Fälle
zurück.
Die Rohheitsdelikte stiegen um 24,9 %
(369 auf 461). Innerhalb der Rohheitsdelikte messen wir den stärksten Anstieg bei den Körperverletzungs- sowie
Bedrohungsdelikten. Die AQ sank marginal von 95,7 % auf 95 %. Im Vergleich
zum Vor-Corona-Jahr 2019 messen wir
hier einen Anstieg um 2,6 Prozentpunkte.
Die Diebstahlsdelikte stiegen um
6,1 % (575 auf 610 Fälle). Die Anzahl der
Delikte bewegt sich hierbei im FünfJahres-Mittel von 612 Fällen bzw. leicht
darunter. Einen starken Anstieg melden wir bei den Fahrraddiebstählen
(76,0 %, von 75 auf 132). Beim „schweren Diebstahl“ waren die Zahlen hingegen rückläufig (11,4 %).
Die Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl stiegen moderat von 22 auf
25 Fälle.
Zurückgegangen sind auch die Vermögens- und Fälschungsdelikte (435 auf
390 Fälle, 10,3 %). Der stärkste Rückgang in absoluten Zahlen ist im Bereich
86
der Betrugsdelikte zu verzeichnen (287
auf 214, 25,4 %). Die Leistungserschleichungen sanken um 52,6 % von 57
auf 27 Fälle. Die AQ lag insgesamt bei
79,2 %.
Bei den Straftaten mit dem Tatmittel
Internet melden wir mit 148 Delikten
32 Delikte oder 17,8 % weniger als im
Vorjahr.
Einen leichten Anstieg messen wir bei
den Cybercrime-Delikten (30 auf 35
Fälle, 16,7 %).
Im Landkreis Fürth ist die Zahl der
Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz vergleichsweise hoch. Dieser
Umstand ist mit dem Sitz der Zentralen
Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Zirndorf erklärbar. Hier werden
viele Flüchtlinge und Zuwanderer aufenthaltsrechtlich ersterfasst und dabei
naturgemäß auch immer wieder Straftaten festgestellt.
Bei der Betäubungsmittelkriminalität
kam es ebenfalls zu einem leichten Anstieg (209 auf 226 Delikte, 8,1 %). Die AQ
beträgt 94,2 %.
Die Gewaltkriminalität ging leicht zurück (6,4 %, von 78 auf 73 Fälle). Die AQ
lag bei 87,7 %.
Die Straßenkriminalität stieg von 436
auf 517 Fälle (18,6 %). Die größte Fallzahlensteigerung (131 auf 198 Fälle)
betraf dabei den Diebstahl.
Darüber hinaus fungiert die Polizeiinspektion Zirndorf als mittelfränkische
polizeiliche Zentralstelle für aufenthaltsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Einreise und dem
Aufenthalt von Flüchtlingen.
Die größte prozentuale Steigerung (37,7
%) messen wir bei den Graffiti-Straftaten (61 auf 84 Fälle; 2019: 85 Fälle).
Die Fallzahlen bei den Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz stiegen von
1.490 auf 1.942 an (30,3 %).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
95
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth
PKS-Entwicklung Landkreis Fürth
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
5.174
4.304
3.407
3.939
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
2.674
68,7
2.503
69,3
2.540
70,4
2.449
73,7
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
4.461
522
13,3%
2.519
65,3
70
-8,4
2,9%
Verlauf
Mord
0
0,0%
1
1
0
0
0
-1
-50,0%
0
2
1
2
1
Sexualdelikte
1
0,9%
43
49
49
115
116
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
4
57,1%
7
9
6
7
11
sexuelle Belästigung
7
77,8%
16
19
7
9
16
sexuelle Beleidigung
1
20,0%
5
7
5
5
6
exhibitionistische Handlungen
2
50,0%
4
2
8
4
6
Kinderpornographie gesamt
-17
-27,0%
5
8
16
63
46
Rohheitsdelikte
92
24,9%
379
367
426
369
461
Raub
0
0,0%
5
3
8
7
7
Straßenraub
0
0,0%
0
0
0
0
0
KV-Delikte insgesamt
56
21,0%
304
284
317
267
323
Diebstahl insgesamt
35
6,1%
679
642
554
575
610
einfacher Diebstahl
61
17,6%
451
409
356
347
408
Ladendiebstahl
-12
-8,8%
140
138
141
136
124
Taschendiebstahl
-2
-28,6%
11
7
4
7
5
schwerer Diebstahl
-26
-11,4%
228
233
198
228
202
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
0
0,0%
13
15
8
9
9
schwerer Diebstahl von Kfz
8
400,0%
9
8
5
2
10
Fahrraddiebstahl
57
76,0%
96
87
104
75
132
ED Gewerbeobjekte
7
20,0%
31
54
43
35
42
Wohnungseinbruch
3
13,6%
60
51
40
22
25
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle
des
Mittelfranken:
Vermögens-/Fälschungsdelikte
-45
-10,3%
591
447
514 Polizeipräsidiums
435
390
Betrug
-73
-25,4%
309
270
306
287
214
Leistungserschleichung
-30
-52,6%
51
47
69
57
27
0911 21 12-10 30
Cybercrime
5
16,7%
38
40
53
30
35
Sachbeschädigung
30
8,2%
413
410
364
367
397
Sachbeschädigung durch Graffiti
23
37,7%
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
112
85
51
61
84
Rauschgiftdelikte
17
8,1%
220
264
254
209
226
Straßenkriminalität
81
18,6%
537
507
415
436
517
AufenthG
452
30,3%
2.500
1.801
867
1.490
1.942
Straftaten mit Tatmittel Internet
87
95
139
180
148
-32
-17,8%
Totschlag
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken:
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Diesen
Sicherheitsbericht
Polizeipräsidium Mittelfranken
· Sicherheitsbericht
2022 gibt es auch digital auf unserer Website:
96
87
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Bad Windsheim, Marktplatz. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com
Stand: 31.12.2022
2.4.8 Kriminalitätsbericht
Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim
101.788
Einwohner
Bevölkerungsdichte
80 Einwohner je km
2
2.652
Straftaten 2022
1.267,44 km²
Fläche
2.605
Aufklärungsquote
70,9 %
Straftaten - Landkreis Neustadt an der Aisch Bad Windsheim
9,1 %
Ausländeranteil
Häufigkeitszahl
4.000
Straftaten
– Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (NEA)
3.500
3.000
2.974
2.809
2.500
2.508
2.305
2.652
2.000
1.500
1.000
500
0
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Neustadt a. d. Aisch
PI Bad Windsheim
KPI Ansbach
2018
2019
2021
2022
AQ – Landkreis
NEA
AQ Lkr.
NEA
HZ – Landkreis
NEA
HZ Lkr.
NEA
Jahr
AQ in %
2022
70,9
2021
69,5
2020
70,6
2019
71,3
2018
68,6
2017
70,4
Für den Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim melden wir einen Anstieg der Straftaten um 15,1 % von
2.305 auf 2.652 Fälle.
Jahr
HZ
2022
2.605
2021
2.276
2020
2.483
2019
2.799
2018
2.985
2017
2.773
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Region stieg um
14,5 % von 2.276 auf 2.605, rangiert
damit aber immer noch unterhalb des
Durchschnittswertes der letzten fünf
Jahre (2.630).
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg von
69,5 % auf überdurchschnittliche
70,9 %. Das ist der zweithöchste Wert
im Zehn-Jahresvergleich.
88
2020
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
97
KRIMINALITÄT
Für das Jahr 2022 wurden im Landkreis
Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
sechs Straftaten gegen das Leben
(darunter drei Totschlagsdelikte) zur
PKS gemeldet. Alle Delikte konnten
aufgeklärt werden.
Die Anzahl der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung stieg um
25,0 % (72 auf 90 Fälle), darunter acht
Vergewaltigungen (eine mehr als im
Vorjahr).
Die Anzahl der Delikte des sexuellen
Missbrauchs von Kindern ging um
55,6 % zurück (von neun auf vier Fälle,
AQ 100 %). Demgegenüber messen wir
bei den Kinderpornografie-Delikten
einen Anstieg (25,7 %, 35 auf 44 Fälle),
was wiederum einen Höchstwert in
den letzten fünf Jahren darstellt.
Die Rohheitsdelikte stiegen stark
(39,2 %, von 434 auf 604 Fälle). Die
AQ liegt jedoch bei bemerkenswerten
95,0 %. Die größte prozentuale Steigerung (105,5 %) messen wir bei den
Bedrohungsstraftaten (von 55 auf 113
Fälle). In absoluten Zahlen ergab sich
die größte Steigerung bei den Körper-
verletzungsdelikten (von 310 auf 428
Fälle).
Die Diebstahlsdelikte stiegen von
505 auf 610 Fälle (20,8 %). Sie liegen
jedoch noch unterhalb der Zahl aus
dem Vor-Corona-Jahr 2019 (638 Fälle).
Verantwortlich waren hierfür hauptsächlich der Ladendiebstahl, mit einer Steigerung von 102 auf 150 Fälle
(47,1 %), sowie der Einbruchdiebstahl
in Gewerbeobjekte (von 30 auf 47 Fälle,
56,7 %).
Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle stieg von drei auf zwölf Fälle,
liegt damit aber immer noch erheblich
unter dem Wert des Jahres 2019 mit
damals 35 Fällen.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte sind (entgegen des allgemeinen
Trends) rückläufig (384 auf 293 Fälle, 23,7 %). Den stärksten Rückgang
in absoluten Zahlen messen wir bei
der Leistungserschleichung und der
Urkundenfälschung (jeweils 30 Fälle).
Die AQ betrug insgesamt beachtliche
80,2 %.
Die Rauschgiftkriminalität bewegte
sich exakt auf dem Niveau des Vorjahres (177 Fälle) bei einer AQ von 95,5 %
(2021: 97,7 %).
Straftaten des Summenschlüssels Gewaltdelikte stiegen um 38,8 % (80 auf
111). Die AQ konnte hier weiter auf
91,9 % (1,9 Prozentpunkte mehr als
2021) gesteigert werden.
Beim Summenschlüssel Straßenkriminalität stellen wir ebenfalls eine
Steigerung fest. Diese betrug 18,3 %,
(367 auf 434 Fälle). Hauptursächlich
hierfür dürfte der starke Anstieg bei
den Graffiti-Straftaten (von 35 auf 75
Fälle) sein.
Generell liegt das Niveau der Straßenkriminalität noch weit unter dem Wert
von 2019 (521 Fälle).
Straftaten mittels des Tatmittels Internet sanken um 4,6 % (151 auf 144 Delikte).
Die Cyberkriminalität sank von 35 auf
16 Fälle (54,3 %).
Herausragender Fall –
Landkreis NEA
Symbolfoto: sharpner - stock.adobe.com
Ausgewählte Deliktsbereiche
standenen Kleinbrand bemerken und
sehr schnell löschen. Es wurde niemand
verletzt. Die ursprünglich als politisch
motiviert geführte Tat stellte sich im
Nachgang als Racheakt im Rauschgiftmilieu heraus. Der einschlägig in Erscheinung getretene TV konnte rund zwei Wochen nach der Tat und nach Erlass eines
Haftbefehls festgenommen werden.
Am 14.10.2022 kam es in Bad Windsheim zu einem Brandanschlag in einer
Gemeinschaftsunterkunft. Der zunächst
unbekannte Täter hatte zur Nachtzeit im
Anwesen einen sog. „Molotowcocktail“
gezündet. Anwohner konnten den ent-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
98
89
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim
PKS-Entwicklung – Landkreis NEA
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
2.982
2.824
2.523
2.316
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
2.974
68,6
2.809
71,3
2.508
70,6
2.305
69,5
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
2.673
357
15,4%
2.652
70,9
347
1,4
15,1%
Verlauf
Mord
0
0,0%
1
0
1
0
0
3
100,0%
3
1
1
0
3
Sexualdelikte
18
25,0%
62
74
66
72
90
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
1
14,3%
11
10
4
7
8
sexuelle Belästigung
7
100,0%
17
7
7
7
14
sexuelle Beleidigung
2
66,7%
5
1
11
3
5
Ihr
direkter Kontakt zur Pressestelle
des
Mittelfranken:
exhibitionistische
Handlungen
5
500,0%
3
2
5 Polizeipräsidiums
1
6
Kinderpornographie gesamt
9
25,7%
5
13
18
35
44
Rohheitsdelikte
170
39,2%
620
560
467
434
604
0911 21 12-10 30
Raub
-1
-16,7%
11
6
9
6
5
Straßenraub
-2
-100,0%
1
1
3
2
0
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
KV-Delikte insgesamt
118
38,1%
443
408
336
310
428
Diebstahl insgesamt
105
20,8%
697
638
481
505
610
einfacher Diebstahl
121
35,5%
509
452
359
341
462
Ladendiebstahl
48
47,1%
120
99
85
102
150
Taschendiebstahl
-1
-50,0%
8
14
7
2
1
schwerer Diebstahl
-16
-9,8%
188
186
122
164
148
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
-4
-40,0%
10
10
7
10
6
schwerer Diebstahl von Kfz
9
225,0%
13
12
9
4
13
Fahrraddiebstahl
-1
-1,3%
93
75
61
80
79
ED Gewerbeobjekte
17
56,7%
59
42
36
30
47
Wohnungseinbruch
9
300,0%
12
35
17
3
12
Die Polizei Mittelfranken421
in den376
Sozialen
Netzwerken:
Vermögens-/Fälschungsdelikte
-91
-23,7%
393
384
293
Betrug
-64
-23,4%
352
298
311
274
210
Leistungserschleichung
-30
-62,5%
50
62
49
48
18
www.facebook.com/polizeimittelfranken
Cybercrime
-19
-54,3%
44
29
27
35
16
www.twitter.com/polizeimfr
Sachbeschädigung
88
24,6%
435
462
391
358
446
Sachbeschädigung durch Graffiti
40
114,3%
81
70
74
35
75
www.instagram.com/polizeimfr
Rauschgiftdelikte
0
0,0%
218
230
193
177
177
Straßenkriminalität
67
18,3%
526
521
410
367
434
AufenthG
10
90,9%
8
15
15
11
21
Straftaten mit Tatmittel Internet
108
99
132
151
144
-7
-4,6%
Totschlag
Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website:
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken
90
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
99
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Stand: 31.12.2022
Lauf a. d. Pegnitz. Foto: borisb17 - stock.adobe.com
2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger Land
Landkreis Nürnberger Land
171.424
Einwohner
Bevölkerungsdichte
4.913
Straftaten 2022
Häufigkeitszahl
2.866
Aufklärungsquote
64,1 %
Straftaten - Landkreis Nürnberger Land
5.380
5.000
5.148
4.776
4.616
2
9,4 %
Ausländeranteil
7.000
Straftaten
– Landkreis Nürnberger Land
6.000
214 Einwohner je km
4.913
799,52 km²
Fläche
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Zuständige
Polizeidienststellen:
2018
2019
2020
2021
2022
AQ – Landkreis
Nürnberger Land
AQ Lkr. Nürnberger Land
HZ – Landkreis
Nürnberger Land
HZ Lkr. Nürnberger Land
Jahr
AQ in %
2022
64,1
2021
70,0
2020
68,7
2019
65,3
2018
65,9
2017
65,9
Im Landkreis Nürnberger Land stieg die
Zahl der in der PKS registrierten Straftaten um 6,4 % von 4.616 auf 4.913. Diese Zahl liegt allerdings 4,8 % unter dem
Niveau des vorpandemischen Jahres
2019 (5.148).
Jahr
HZ
2022
2.866
2021
2.697
2020
2.796
2019
3.022
2018
3.169
2017
3.280
knapp unter dem sehr guten gesamtbayerischen Durchschnitt von 64,4 %.
Die Aufklärungsquote (AQ) sank von
70 % auf 64,1 % (5,9%) und damit auf
den niedrigsten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich. Sie liegt allerdings nur
PI Altdorf b. Nürnberg
PI Hersbruck
PI Lauf a. d. Pegnitz
KPI Schwabach
VPI Feucht
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 2.697 auf 2.866
Zähler an. Die HZ liegt immer noch unter dem Fünf-Jahres-Durchschnitt von
2.910 und zudem 5,4 % unter dem Wert
des Jahres 2019.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
100
91
KRIMINALITÄT
Mit sieben Straftaten gegen das Leben verzeichnen wir vier Fälle mehr als
im Vorjahr. Darunter waren drei Mordversuche, die aufgeklärt werden konnten.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam es im Vergleich zum Vorjahr (hier betrug der
Anstieg noch 46,7 %) zu einer moderaten Steigerung von 8,5 %. Die Anzahl
der Vergewaltigungen ging von 13 auf
neun zurück. Demgegenüber steht ein
Anstieg der Zahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern von 26 auf 40 Fälle. Die Zahlen der Kinderpornografie
stiegen leicht um fünf von 70 auf 75 Fälle. Die AQ bei Sexualdelikten liegt bei
90,6 %.
Die Diebstahlsdelikte stiegen um
20,8 % von 928 auf 1.121 Fälle. Etwa je
ein Drittel des Anstiegs in absoluten
Zahlen entfielen auf den Fahrraddiebstahl, den Ladendiebstahl und den
schweren Diebstahl. Prozentual war
die Steigerung mit 44,4 % beim Ladendiebstahl am stärksten. Erfreulich
ist der Rückgang bei den Wohnungseinbruchdiebstählen von 35 auf 24 Fälle.
Im Verhältnis zum Jahr 2019 messen
wir aktuell allerdings einen Rückgang
um 9,3 %.
Die Straftaten des Summenschlüssels Rohheitsdelikte stiegen von 792
auf 891 Delikte (12,5 %). Das liegt insbesondere am Anstieg der Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte
analog des allgemeinen Trends in den
anderen mittelfränkischen Landkreisen. Die AQ lag hier bei beachtlichen
94,6 % und konnte nochmals um 1,3
Prozentpunkte gesteigert werden.
Auch in diesem Bereich liegen die Zahlen unter denen des Vor-Corona-Jahres 2019.
Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten war ein moderater Anstieg
um 4,6 % von 882 auf 923 Fälle zu verzeichnen. Ein starker Rückgang wurde
bei den Leistungserschleichungen (81)
festgestellt. Demgegenüber standen
steigende Zahlen bei Waren- und Warenkreditbetrug (53), Unterschlagung
(20) sowie Urkundenfälschung (54).
Die Cyberkriminalität stieg von 66 auf
97 Fälle (47,0 %). ▶
Abbildung zeigt Symbolfoto
Ausgewählte Deliktsbereiche
Herausragender Fall –
Landkreis Nürnberger Land
Am 30.03.2022, gegen 17:00 Uhr, wollten Beamte der Polizeiinspektion
Altdorf b. Nürnberg in Burgthann, Ortsteil Grub, einen 34-jährigen Kraftfahrzeugführer kontrollieren und dessen
Weiterfahrt unterbinden. Ihnen war bekannt, dass die Person nicht im Besitz
der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Der Beschuldigte entzog sich jedoch
der Kontrolle und stieß im Verlauf seiner
Flucht gegen das zivile Polizeifahrzeug.
Während eines Wendemanövers kam
es zudem zu einem Zusammenstoß mit
einem außerhalb des Dienstfahrzeuges befindlichen Polizeibeamten, der
anschließend verletzt zu Fuß die Verfolgung fortsetzte. Als der Beschuldigte
im weiteren Verlauf mit aufheulendem
Motor und quietschenden Reifen auf den
Beamten zufuhr, gab dieser drei Schüsse auf ein Rad des Fluchtfahrzeuges ab,
um die vom Fahrer ausgehende Gefahr
für sich und andere Verkehrsteilnehmer
abzuwenden. Die weitere Verfolgung
konnte nicht fortgesetzt werden, da das
Dienstfahrzeug nicht mehr fahrbereit
war. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen zunächst ohne Erfolg. Am
nächsten Tag sollte der Beschuldigte in
92
Velburg durch Zivilbeamte festgenommen werden. Dieser Festnahme entzog
er sich erneut. Hierbei benutzte er ein
nicht zugelassenes Leichtkraftrad mit
gefälschtem Kennzeichen. Auch hierbei
fuhr er verkehrswidrig, rücksichtslos und
gefährdend und kollidierte zudem mit
zwei weiteren Polizeifahrzeugen. Letztlich gelang die Festnahme des Beschuldigten. Das Verfahren gegen ihn ist derzeit beim Landgericht Nürnberg-Fürth
anhängig.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
101
KRIMINALITÄT
Die Zahl der Sachbeschädigungen
nahm von 706 auf 757 Fälle zu (7,2 %).
Hiervon waren 108 Fälle Graffiti-Straftaten, die prozentual um 27,1 % anstiegen (23 Fälle). Letztere befinden sich
damit fast exakt auf dem Niveau von
2019.
tät von 775 auf 879 Fälle (13,4 %). Am
stärksten war im Bereich der Straßenkriminalität der Anstieg der Diebstahlsdelikte (von 243 im Jahr 2021 auf 340 im
Jahr 2022). Im Vergleich mit dem Jahr
2019 ist die Straßenkriminalität jedoch
mit 1.169 Fällen um 33,0 % niedriger.
Rückgang von 43 Fällen (10,4 %). Die
AQ beträgt hier 94,4 %.
Sowohl bei den Straftaten des Summenschlüssels Gewaltkriminalität als
auch bei den Straftaten des Summenschlüssels Straßenkriminalität waren
leichte Anstiege zu verzeichnen. Die
Gewaltkriminalität stieg von 148 auf
160 Fälle (8,1 %), die Straßenkriminali-
Es wurden 372 Rauschgiftdelikte zur
PKS gemeldet. Das entspricht einem
Straftaten mit dem Tatmittel Internet
sanken um 2,9 % von 278 auf 270.
PKS-Entwicklung Landkreis Nürnberger Land
PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger Land
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
5.456
5.288
4.871
4.773
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
5.380
65,9
5.148
65,3
4.776
68,7
Mord
3
1
88
9
15
13
16
11
896
25
0
627
1.226
706
134
16
520
59
50
240
73
70
1.157
913
173
211
724
89
520
1.023
76
245
2
4
103
11
27
3
8
25
923
24
3
665
1.225
699
118
18
526
38
26
302
72
56
864
626
174
92
878
107
414
1.169
140
155
3
1
120
18
22
14
8
26
891
23
3
599
984
588
119
18
396
57
16
185
52
53
896
676
231
91
730
131
437
881
95
185
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
5.103
330
6,9%
4.616
70,0
4.913
64,1
297
-5,9
6,4%
1
1
176
13
28
13
14
70
792
14
2
536
928
577
126
10
351
23
12
168
34
35
882
646
216
66
706
85
415
775
157
278
3
0
191
9
20
10
14
75
891
14
2
611
1.121
717
182
12
404
42
6
219
78
24
923
607
135
97
757
108
372
879
190
270
2
-1
15
-4
-8
-3
0
5
99
0
0
75
193
140
56
2
53
19
-6
51
44
-11
41
-39
-81
31
51
23
-43
104
33
-8
200,0%
-100,0%
8,5%
-30,8%
-28,6%
-23,1%
0,0%
7,1%
12,5%
0,0%
0,0%
14,0%
20,8%
24,3%
44,4%
20,0%
15,1%
82,6%
-50,0%
30,4%
129,4%
-31,4%
4,6%
-6,0%
-37,5%
47,0%
7,2%
27,1%
-10,4%
13,4%
21,0%
-2,9%
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
102
Verlauf
93
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
Stand: 31.12.2022
Roth, Marktplatz. Foto: oxie99 - stock.adobe.com
2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth
Landkreis Roth
127.520
Einwohner
Bevölkerungsdichte
142 Einwohner je km
2
7,5 %
3.345
Straftaten 2022
Ausländeranteil
895,15 km²
Fläche
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Hilpoltstein
PI Roth
PI Schwabach
KPI Schwabach
2.623
Aufklärungsquote
65,7 %
Straftaten - Landkreis Roth
Straftaten
– Landkreis Roth
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
3.343
3.381
2018
2019
3.191
3.016
2020
2021
3.345
2022
AQ – Landkreis
Roth
AQ Lkr.
Roth
HZ – Landkreis
Roth
HZ Lkr.
Roth
Jahr
AQ in %
2022
65,7
2021
63,8
2020
63,4
2019
59,5
2018
59,5
2017
64
Im Landkreis Roth meldeten wir für
das Jahr 2022 3.345 Straftaten an die
PKS. Das entspricht einem Anstieg um
329 Delikte (10,9 %). Im Vergleich zum
Vor-Corona-Jahr 2019 (3.381 Fälle) bedeutet dies einen Rückgang um 1,1 %.
Jahr
HZ
2022
2.623
2021
2.372
2020
2.518
2019
2.663
2018
2.651
2017
2.784
Bei der Häufigkeitszahl (HZ), als
vergleichender Gradmesser für die
Kriminalitätsbelastung, verzeichnen
wir einen Anstieg von 2.372 auf 2.623
(10,6 %). Dieser Wert liegt allerdings
noch unter dem des Jahres 2019
(2.663).
Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um
1,9 Prozentpunkte von 63,8 % auf gute
65,7 %.
94
Häufigkeitszahl
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
103
KRIMINALITÄT
Mit zwei Straftaten gegen das Leben
wurde eine weniger verzeichnet als im
Vorjahr. Bei beiden Fällen handelte es
sich um Totschlagsdelikte (eine Vollendung und ein Versuch). Sie sind aufgeklärt.
Die Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung sanken leicht um
1,9 % von 103 auf 101 Fälle. Die Anzahl der Vergewaltigungen stieg um
drei Fälle von acht auf elf. Den größten
Anteil haben die Delikte der Kinderpornografie mit 56 Fällen (gleichbleibend
zum Vorjahr).
mittelfränkischen Vergleich prozentual
gering aus. Die deutlichste Zunahme
ergab sich analog des mittelfränkischen Trends bei den Ladendiebstählen (55 Fälle) und zudem bei Einbrüchen in Gewerbeobjekte (31 Fälle). Die
Zahlen liegen jedoch noch unter den
Werten des Vor-Corona-Jahres 2019.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche stieg
überproportional an (17 auf 29 Fälle,
70,6%), wobei die AQ mit 31 % für diesen Deliktsbereich überdurchschnittlich hoch ist (Steigerung von 13,4 Prozentpunkten).
Die Rohheitsdelikte stiegen von 479
auf 610 Fälle (27,3 %), wobei die zahlenmäßig größte Steigerung im Bereich der Körperverletzungsdelikte
(119 Fälle) zu konstatieren ist. Die AQ
betrug 93,3 %.
Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten verzeichnen wir einen Anstieg
um 21,8 % von 684 auf 833 Fälle. Den
größten Anteil in absoluten Zahlen
hatten hierbei die Betrugs- (im Speziellen Waren- und Warenkreditbetrug mit
467 Fällen) sowie die Urkundsdelikte
(105 Fälle).
Die Steigerung der Diebstahlsdelikte
um 20 Fälle (720 auf 740, 2,8 %) fiel im
51 Cybercrime-Delikte bedeuten 21
mehr als im Vorjahr.
Herausragender Fall –
Landkreis Roth
Einen leichten Rückgang um 3,4 %
melden wir bei den Sachbeschädigungen (417 auf 403). Der Anteil der Graffiti-Straftaten sank um 31,4 % von 86 auf
59 Fälle.
Bei den Rauschgiftdelikten ist ein Anstieg um 23,6 % von 165 auf 204 Fälle,
bei einer AQ von 93,6 %, zu verzeichnen.
Die Straftaten des Summenschlüssels
Gewaltkriminalität stiegen von 70 auf
107 Fälle (52,9 %), liegen jedoch unter
dem Wert von 2019 mit 112 Fällen.
Rückläufig sind die Straftaten des
Summenschlüssels Straßenkriminalität (492 auf 480 Fälle, 2,4 %). Das ist der
niedrigste Wert der letzten fünf Jahre.
Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, stiegen von
136 auf 182 (33,8 %).
Symbolfoto: Igor Stevanovic - stock.adobe.com
Ausgewählte Deliktsbereiche
ven Tritten gegen den Kopf. Bei der Tatausführung trug der Täter Schuhe mit
metallverstärkter Zwischensohle. Nach
der vollendeten Tötung fuhr er mit dem
Pkw nach Hilpoltstein und suchte dort
die Freundin der getöteten Schwiegermutter, um diese ebenfalls zu töten.
Letztendlich scheiterte diese Tat nur
daran, dass er das Anwesen in der Dunkelheit nicht finden konnte. Im Anschluss
daran begab er sich nach Thalmässing,
um dort bei seiner Ehefrau die Adresse
der gesuchten Freundin in Erfahrung zu
bringen. Hierbei wurde er von zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeibeamten festgenommen. Im Beisein seines
Rechtsanwaltes gestand er die Tat. Der
Täter befindet sich derzeit in einer Fachklinik.
Am 01.08.2022, gegen 04:15 Uhr, begab
sich ein mutmaßlich psychisch erkrankter 39-Jähriger zum Wohnanwesen seiner Schwiegermutter in Roth, Ortsteil
Birkach. Mit einem Spaten, den er zuvor
aus der Garage entnommen hatte, entglaste er gewaltsam die Terrassentür.
Der zusätzlich mit einem Küchenmesser bewaffnete Täter drang anschließend in das Wohnanwesen ein. Seine
Schwiegermutter war mittlerweile aus
dem Erdgeschoss in das erste Obergeschoss geflüchtet. Dort traf er sie an
und trat sie über die Treppe wieder hinunter ins Erdgeschoss. Er zog sie aus
der Wohnung und tötete sie mit massi-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
104
95
KRIMINALITÄT
PKS-Entwicklung – Landkreis Roth
PKS-Entwicklung Landkreis Roth
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
3.388
3.429
3.228
3.089
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ
von
890000
3.343
59,5
3.381
59,5
3.191
63,4
Mord
1
1
61
9
19
4
4
5
546
17
1
390
890
551
113
13
339
29
16
162
54
74
792
676
68
31
394
62
201
587
45
78
0
2
46
7
3
3
5
8
563
7
1
402
937
567
137
11
370
33
35
158
68
39
751
634
53
50
479
61
181
643
48
101
3
2
75
12
7
8
6
22
523
9
1
396
785
469
104
10
316
40
19
156
54
33
685
562
67
43
407
60
209
544
37
120
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
3.394
305
9,9%
3.016
63,8
3.345
65,7
329
1,9
10,9%
2
0
103
8
7
4
9
56
479
6
0
312
720
395
67
7
325
52
10
94
36
17
684
562
62
30
417
86
165
492
73
136
0
2
101
11
8
7
3
56
610
10
2
431
740
513
122
6
227
20
14
102
67
29
833
670
62
51
403
59
204
480
49
182
-2
2
-2
3
1
3
-6
0
131
4
2
119
20
118
55
-1
-98
-32
4
8
31
12
149
108
0
21
-14
-27
39
-12
-24
46
-100,0%
100,0%
-1,9%
37,5%
14,3%
75,0%
-66,7%
0,0%
27,3%
66,7%
100,0%
38,1%
2,8%
29,9%
82,1%
-14,3%
-30,2%
-61,5%
40,0%
8,5%
86,1%
70,6%
21,8%
19,2%
0,0%
70,0%
-3,4%
-31,4%
23,6%
-2,4%
-32,9%
33,8%
Verlauf
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken:
96
www.facebook.com/polizeimittelfrankenPolizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
www.twitter.com/polizeimfr
105
KRIMINALITÄT
2.4 Kriminalitätslage regional
3.098
Straftaten 2022
Häufigkeitszahl
3.243
Aufklärungsquote
73,8 %
Straftaten - Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen
Landkreis WeißenburgGunzenhausen
95.523
Einwohner
Bevölkerungsdichte
98 Einwohner je km
2
10,3 %
Ausländeranteil
4.500
Straftaten
– Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG)
4.000
3.500
Stand: 31.12.2022
Weißenburg i. Bay., Altstadt. Foto: ARochau - stock.adobe.com
2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
3.403
3.444
3.262
3.000
2.886
3.098
970,78 km²
Fläche
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
2018
2019
2020
2021
2022
AQ – Landkreis
WUG- GUN
AQ Lkr. WUG
HZ – Landkreis
WUG- GUN
HZ Lkr. WUG
Jahr
AQ in %
2022
73,8
2021
74,4
2020
75,3
2019
76,2
2018
75,7
2017
80,9
Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen melden wir 3.098 Straftaten. Das entspricht einer Zunahme von
7,3 %, bedeutet aber immer noch den
zweitniedrigsten Wert der letzten zehn
Jahre.
Jahr
HZ
2022
3.243
2021
3.034
2020
3.443
2019
3.649
2018
3.612
2017
3.559
Landkreise in Mittelfranken. Sie liegt
weit über dem mittelfränkischen
(66,8 %) und bayerischen (64,4 %)
Durchschnitt.
Die Aufklärungsquote (AQ) sank um
0,6 Prozentpunkte auf 73,8 %. Es handelt sich hierbei jedoch um die höchste AQ aller kreisfreien Städte und
Zuständige
Polizeidienststellen:
PI Weißenburg i. Bay.
PI Gunzenhausen
PI Treuchtlingen
KPI Ansbach
Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 3.034 auf
3.243, liegt aber noch deutlich unter
dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (3.396).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
106
97
KRIMINALITÄT
Ausgewählte Deliktsbereiche
gen nahm von neun auf drei ab, wobei alle Fälle geklärt werden konnten.
Rückläufig ist auch die Zahl der Missbrauchsdelikte zum Nachteil von Kindern (von 13 auf fünf Fälle). Bei mehr
als der Hälfte der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung handelte
es sich um Kinderpornografie (44 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen
diese Delikte allerdings nur marginal
um drei Fälle.
Mit vier Straftaten gegen das Leben
melden wir eine Tat mehr als im Vorjahr. Es handelte sich ausschließlich
um Totschlagsdelikte (davon drei
Versuche), die alle aufgeklärt werden
konnten.
Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sank entgegen des mittelfränkischen Trends um
13 % von 92 auf 80 Fälle. Die AQ beträgt
88,8 %. Die Anzahl der Vergewaltigun-
561 Fälle, -19,6 %). Dieser Wert liegt mit
4,8 % deutlich unter dem Wert des VorCorona-Jahres 2019 (703 Fälle). Die AQ
bei den Rohheitsdelikten bewegt sich
mit 95,8 % auf einem hohen Niveau.
Analog zum mittelfränkischen Trend
ist ein Anstieg der Fallzahlen bei den
Eigentumsdelikten von 569 auf 706
Fälle (24,1 %) zu verzeichnen. Die
stärksten Anstiege bei den absoluten
Zahlen sind im Bereich des Ladendiebstahls (111 Fälle, Steigerung um
38,8 %) und der Einbrüche in ▶
Beim Summenschlüssel Rohheitsdelikte melden wir 671 Fälle, (Vorjahr:
PKS-Entwicklung Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen
PKS-Entwicklung – Landkreis WUG
Delikte
2018
2019
2020
2021
2022
Straftaten insgesamt
3.414
3.466
3.275
2.910
Straftaten insgesamt
ohne
AufenthG
AQ von
890000
3.403
75,7
3.444
76,2
3.262
75,3
Mord
5
1
58
12
8
5
5
9
581
11
0
430
736
532
134
5
204
12
8
131
53
12
665
455
56
36
460
97
268
530
11
148
0
1
80
12
4
3
3
17
703
12
1
516
733
505
94
5
228
11
9
132
62
11
623
477
47
50
408
33
175
468
22
242
0
1
144
6
10
10
6
17
645
12
1
467
675
427
83
14
248
4
5
140
74
26
430
331
75
43
404
66
224
485
13
136
Totschlag
Sexualdelikte
Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe
sexuelle Belästigung
sexuelle Beleidigung
exhibitionistische Handlungen
Kinderpornographie gesamt
Rohheitsdelikte
Raub
Straßenraub
KV-Delikte insgesamt
Diebstahl insgesamt
einfacher Diebstahl
Ladendiebstahl
Taschendiebstahl
schwerer Diebstahl
schwerer Diebstahl in / aus Kfz
schwerer Diebstahl von Kfz
Fahrraddiebstahl
ED Gewerbeobjekte
Wohnungseinbruch
Vermögens-/Fälschungsdelikte
Betrug
Leistungserschleichung
Cybercrime
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung durch Graffiti
Rauschgiftdelikte
Straßenkriminalität
AufenthG
Straftaten mit Tatmittel Internet
98
Veränderung 2021 / 2022
Anzahl
in %
3.143
233
8,0%
2.886
74,4
3.098
73,8
212
-0,6
7,3%
1
0
92
9
8
17
4
41
561
12
1
345
569
404
80
9
165
10
12
97
40
10
417
302
74
34
440
59
237
441
24
147
0
4
80
3
6
15
10
44
671
15
1
450
706
507
111
4
199
11
13
107
56
15
409
303
36
59
429
101
179
448
45
176
-1
4
-12
-6
-2
-2
6
3
110
3
0
105
137
103
31
-5
34
1
1
10
16
5
-8
1
-38
25
-11
42
-58
7
21
29
-100,0%
100,0%
-13,0%
-66,7%
-25,0%
-11,8%
150,0%
7,3%
19,6%
25,0%
0,0%
30,4%
24,1%
25,5%
38,8%
-55,6%
20,6%
10,0%
8,3%
10,3%
40,0%
50,0%
-1,9%
0,3%
-51,4%
73,5%
-2,5%
71,2%
-24,5%
1,6%
87,5%
19,7%
Verlauf
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
107
Herausragender Fall (1) –
Landkreis WUG
Abbildung zeigt Symbolfoto.
KRIMINALITÄT
schaftsunterkunft für Asylbewerber die
leblose Frau des Beschuldigten aufgefunden. Für sie kam jede Hilfe zu spät. Ihr
Mann hatte zunächst mit einem Messer
auf sie eingestochen und sie anschließend erdrosselt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand muss als Tatmotiv Eifersucht angenommen werden.
Ein 35-jähriger Mann stellte sich am
11.09.2022 selbst bei der Polizei in
Treuchtlingen und gab an, seine Frau
umgebracht zu haben. Tatsächlich wurde bei einer Nachschau in der Gemein-
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:
Bei der Rauschgiftkriminalität ist ein
deutlicher Rückgang von 237 auf 179
0911 21 12-10 30 Delikte (24,5 %) zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die AQ um 3,4 ProzentpunkDie Anzahl der Wohnungseinbrüche
te auf 98,3 %.
stieg von zehn auf 15
an. Die AQ von
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
33,3 % liegt hier deutlich über dem
Die Fallzahlen im Summenschlüssel
Durchschnitt.
Gewaltdelikte stiegen von 84 auf 120
(42,9 %). Die AQ von 94,2 % ist der
Die Vermögens- und Fälschungsdelikzweitniedrigste Wert der letzten fünf
te gingen von 417 auf 409 Fälle zurück
Jahre.
(1,9 %). Der stärkste Rückgang in absoluten Zahlen war bei der Leistungserschleichung zu verzeichnen (38 Fälle)
wohingegen die Anzahl der Delikte des
Waren- und
in in den Sozialen Netzwerken:
DieWarenkreditbetruges
Polizei Mittelfranken
gleichem Maße anstieg.
Herausragender Fall (2) –
Gewerbeobjekte (56 Fälle, Steigerung
um 40,0 %) festzustellen.
Landkreis WUG
Cybercrime-Delikte www.facebook.com/polizeimittelfranken
stiegen um 73,5 %
Ein 52-Jähriger lebte zusammen mit
(59 Fälle, Vorjahr: 34).www.twitter.com/polizeimfr
seiner 78 Jahre alten Mutter in de-
www.instagram.com/polizeimfr
ren Haus. In den Abendstunden des
Die Sachbeschädigungen
sanken um
2,5 % von 440 auf 429 Fälle. Die Graffiti-Straftaten hingegen stiegen deutlich
von 59 auf 101 Delikte an (71,2 %).
24.10.2022 kam es zu einer Familientragödie. Ein zunächst verbaler Streit
Im Bereich des Summenschlüssels der
Straßenkriminalität melden wir einen
moderaten Anstieg von 1,6 % (441 auf
448 Fälle), was ebenfalls den zweitniedrigsten Wert der vergangenen zehn
Jahre darstellt.
Straftaten mit dem Tatmittel Internet
stiegen um 19,7 % auf aktuell 176 Delikte.
entwickelte sich zu einer handfesten
Auseinandersetzung. Sohn und Mutter fügten sich gegenseitig mehrere
Stichwunden zu. Der 52-Jährige konnte sich schwerverletzt zu Nachbarn
schleppen und überlebte. Die Mutter
hingegen verstarb noch an Ort und
Stelle.
Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website:
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
108
99
109
3
EINSATZ
Zuständiges Sachgebiet:
E 2 Ordnungs- und Schutzaufgaben
Ordnungs- und Schutzaufgaben
D
as Jahr 2022 begann als Blaupause der beiden
Vorjahre und die Proteste der QuerdenkerSzene prägten die ersten Wochen. Wenngleich das Virus auch aktuell noch nicht gänzlich
überwunden ist, so verlor es im Verlaufe des Jahres,
zum Glück für uns alle, seinen Schrecken und die
Schutzmaßnahmen konnten sukzessive gelockert
werden. Die Proteste gingen zwar weiter, verloren
aber deutlich an Zustimmung in der Bevölkerung
und Brisanz hinsichtlich des polizeilichen Betreuungsumfangs.
Bei den Veranstaltungen blicken wir aufgrund der
Lockerungen auf eine fast wieder normale Saison
zurück. Diese Normalisierung hat befreiend gewirkt
und es war in allen Bereichen spürbar, dass die Menschen wieder feiern und ihre regionalen Feste und
Festivals in vollen Zügen genießen wollen. Dies hat
sich in einer deutlichen Steigerung der polizeilich zu
betreuenden Veranstaltungen im gesamten Präsidialbereich ausgewirkt.
Durch den im Februar begonnenen Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine, der wiederum eine große Protestwelle auslöste, wurde eine drohende Energiemangellage im Winter 2022/2023 befürchtet, auf
die wir uns intensiv vorbereiteten. Wir müssen im
Falle einer länger andauernden und großflächigen
Energiemangellage in der Lage sein, unsere Aufgabe
als Polizei weiterhin professionell erfüllen zu können.
Gleichzeitig muss uns diese drohende Mangellage
dazu veranlassen mit Weitblick in die Härtung unserer gesamten Infrastruktur mittel- und langfristig zu
investieren.
Überlagert wurde im vergangenen Jahr die alltägliche Polizeiarbeit in den Dienststellen von der Vorbereitung und der Durchführung des G 7-Gipfels im
oberbayerischen Elmau. Das PP Mittelfranken war
für die zwei Einsatzabschnitte Versammlungen und
taktische Bildübertragung verantwortlich. Zusätzlich unterstützten eine Vielzahl von Kolleginnen und
Kollegen aus Mittelfranken während des Gipfels in
Oberbayern.
Ein ab Herbst prognostiziertes, aufflammendes Demonstrationsgeschehen blieb glücklicherweise aus.
So konnten vor allem unsere Einsatzeinheiten in den
letzten Wochen des Jahres etwas zur Ruhe kommen
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
110
und Kraft tanken für die Herausforderungen, die uns
sicherlich auch im Jahr 2023 erwarten.
Konzeptionell war das Sachgebiet E 2 vor allem mit
der Weiterentwicklung der Einsatzkonzeption zur
Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen beschäftigt. Besonders wichtig waren uns hier die
durchgeführten Workshops mit den Anwendern in
den Dienststellen. Parallel hierzu blicken wir auch
auf zwei Jour-Fixe-Runden mit den Dienstgruppenleitern zurück. Gerade der direkte Austausch mit den
Führungskräften unserer Dienststellen ist uns wichtig.
Wir als Sachgebiet E 2 sind davon überzeugt, dass
sich diese Anstrengungen lohnen und uns als mittelfränkische Polizei insgesamt bei der Einsatzbewältigung von Sofortlagen voranbringen werden.
Mit Blick nach vorne beschäftigen wir uns bereits
jetzt mit der Vorbereitung des 38. Deutschen Evangelischen Kirchentages, der im Juni stattfinden wird.
Auch bleibt abzuwarten, wie stark die Klimaaktivisten bei uns in der Region tätig werden und versuchen,
den Straßenverkehr zu beeinträchtigen. Obgleich sich
bislang, mit wenigen Ausnahmen, der Schwerpunkt
der Aktionen auf München konzentriert hat, haben
wir unsere eigene Einsatzkonzeption weiterentwickelt und fühlen uns auch hier gut vorbereitet.
Ihr
Andreas Belger
PD Andreas Belger
stv. Leiter Sachgebiet E 2
101
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
3.1.1 Einsatzstatistik
Die im Jahr 2021 beginnende Normalisierung bei sonstigen Veranstaltungen
und insbesondere Sportveranstaltungen setzte sich fort.
Durch die weitgehende Aufhebung der
Einschränkungen im Verlauf des Jahres verzeichnete die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen (Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) eine
Steigerung von 38,9 %, die der Sportveranstaltungen eine weiterhin massive Steigerung von 64,0 %. Die Zahl der
Sportveranstaltungen erreichte damit
nahezu das Niveau von 2019 (-1).
Durch vor allem zu Jahresbeginn
noch bestehende Einschränkungen
aufgrund der Corona-Pandemie, gab
es des Weiteren eine hohe Anzahl an
Versammlungen mit maßnahmenkritischem Themenbezug. Mit dem
Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar
2022 wurden darüber hinaus viele Versammlungen mit Ukraine-/Russlandbezug abgehalten.
Im Mehrjahresvergleich stieg die Anzahl
der Versammlungen, im Vergleich des
Jahres 2019 (vor Corona) zu 2022, um
1.447 Versammlungen bzw. 145,9 %.
gesamt 3.733 Versammlungen und
Veranstaltungen polizeilich betreut.
Dies stellt einen Anstieg von 13,5 %
im Vergleich zum Vorjahr dar. Als Folge hiervon stieg die Zahl der hierfür
Im Jahr 2022 wurden im Bereich des
eingesetzten Beamten um 6.957 bzw.
3.1 Einsatzgeschehen in Mittelfranken
Polizeipräsidiums Mittelfranken ins28,9 %.
Von den 3.733 Versammlungen und
Veranstaltungen fanden 1.298 im
Stadtgebiet Nürnberg statt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 34,8 %
(-17,1 % zu 2021).
3.1.1 Einsatzstatistik
Vergleich
Veranstaltungen– –Bezirk
BezirkMittelfranken
Mittelfranken
Vergleich
derder
Veranstaltungen
2.439
2.381
1.961
1.617
1.578
1.238
928
656
2013
840
237
861
693
214
2014
815
2015
2016
258
2017
701
992
835
746
262
206
Versammlungen
102
1.465
833
256
2018
sonstige Veranstaltungen
224
2019
1.071
771
2020
223
136
70
2021
2022
Sportveranstaltungen
Die im Jahr 2021 beginnende Normalisierung bei sonstigen Veranstaltungen und
insbesondere Sportveranstaltungen setzte sich fort.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
111
Durch die weitgehende Aufhebung der Einschränkungen
im Verlauf des Jahres verzeichnete
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
Verhältnis vonvon
Versammlungen
und Veranstaltungen
zu eingesetzten
Beamten
Verhältnis
Veranstaltungen
zu eingesetzten
Beamten
– –
Bezirk Mittelfranken im Vergleich zum Stadtgebiet Nürnberg
Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg
31.757
26.836
27.861
26.403
24.076
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
VSAM/VA
gesamt
3.177
2.669
3.733
2020
2018
2021
2022
VSAM/VA (in Nürnberg gesamt)
eingesetzte Beamte
eingesetzte Beamte (gesamt)
eingesetzte(gesamt)
Beamte (in Nürnberg)
2019
2020
5.000
0
15.000
15.522
1.707
994
986
10.340
15.522
10.000
16.101
10.000
15.000
1.707
2017
20.000
2.236
15.917
20.000
1.012
2016
994
1.196
2015
25.000
16.384
16.101
10.340
18.512
25.000
30.000
13.497
2.236
2.669
1.900
2.621
15.917
13.497
2014
VSAM/VA gesamt
16.384
24.076
3.288
2.621
3.177
2.315
2013
18.512
13.595
1.074
500
500
1.747
2.315
13.595
986
1.000
1.000
1.747
1.821
1.500
1.196
1.500
2.000
31.033
30.319
27.861
22.301
1.821
2.500
26.403
2.000
1.900
21.829
26.836
35.000
1.2981.074
31.757
2.500
3.500
3.000
22.301
21.829
1.012
3.000
4.000
35.000
30.000
3.288
Verhältnis von Versammlungen und Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten –
Bezirk Mittelfranken im Vergleich zum Stadtgebiet Nürnberg
1.298
3.500
31.033
30.319
3.733
4.000
5.000
0
2021
2022
VSAM/VA (in Nürnberg gesamt)
eingesetzte Beamte (in Nürnberg)
Im Jahr 2022 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken insgesamt 3.733
Im Jahr
2022 wurdenpolizeilich
im Bereich
Versammlungen
und Veranstaltungen
betreut.des
DiesPolizeipräsidiums
stellt einen Anstieg vonMittelfranken insgesamt 3.733
13,5 % im Vergleich
zum Vorjahr dar. und
Als Folge
hiervon stieg die Zahlpolizeilich
der hierfür betreut. Dies stellt einen Anstieg von
Versammlungen
Veranstaltungen
eingesetzten Beamten um 6.957 bzw. 28,9 %.
13,5 %
im Vergleich zum Vorjahr dar.berg
Als am
Folge
hiervon stieg
Zahl derten
hierfür
3.1.2
Klimaaktivistische
Bahnhofsplatz
statt.dieDabei
Tripods befand sich nochmals je
Aktionen
blockierten
eine Person. Darüber hinaus wurde die
eingesetzten
um 6.957
28,9
%.insgesamt ca. 30 Personen
Von den 3.733
Versammlungen Beamten
und Veranstaltungen
fandenbzw.
1.298
im Stadtgebiet
Aktion von den Aktivisten per LivestreAktionen
Klimaaktivisten
haben und verklebten
sich mit der
Fahrbahn,
zweiim Stadtgebiet
am ins Internet übertragen.
Von denvon
3.733
Versammlungen
Veranstaltungen
fanden
1.298
im
Jahr 2022 auch
Nürnberg
für Stö- einem
Teilnehmer
kletterten
auf %
VerkehrsNürnberg
statt.inDies
entspricht
Prozentsatz
von 34,8
(minus 17,1 % zu 2021).
3.1.2 Klimaaktivistische
masten und auf zwei selbst aufgestellrungen im Aktionen
öffentlichen Raum gesorgt.
Durch das Zusammenwirken von mehreren Nürnberger Polizeidienststellen
Aktionen von Klimaaktivisten haben im Jahr 2022 auch in Nürnberg für Störungen im
So blockierten
und der Berufsfeuerwehr Nürnberg,
öffentlichen Raum
gesorgt. am 22.02.2022 im morgendlichen
Berufsverkehr
neun
Perwurde die Blockade beseitigt und die
3.1.2
Klimaaktivistische
Aktionen
So blockierten
am 22.02.2022
im morgigen Berufsverkehr
sonen
die Abfahrt
Nürnberg-Westring neun Personen die Abfahrt
nicht angemeldete Aktion aufgelöst.
Nürnberg-Westring des Frankenschnellwegs. Diese setzten sich an der Einmündung
des
Frankenschnellwegs.
Diese
setzten
Zug um Zug
Aktionen
von
Klimaaktivisten
haben
im
Jahr
2022
auch
in
Nürnberg
für
Störungen
imkonnten so alle FahrbahJansenbrücke auf die Fahrbahn, wobei sich vier Teilnehmer mit ihren Händen auf den
sich an der Einmündung Jansenbrücke
nen wieder für den öffentlichen VerAsphalt klebten.
öffentlichen Raum gesorgt.
auf die Fahrbahn, wobei sich vier Teilkehr freigegeben werden.
In der Folge wurden die Personen durch die Feuerwehr von der Fahrbahn gelöst und im
nehmer
mit ihren am
Händen
auf den As-im morgigen Berufsverkehr neun Personen die Abfahrt
So
blockierten
22.02.2022
Rahmen der polizeilichen Sachbehandlung strafprozessualen Maßnahmen unterzogen, unter
phalt klebten.
Neben diesen beiden Aktionen im öfanderem Identitätsfeststellungen
und erkennungsdienstlichen
Behandlung. Diese setzten sich an der Einmündung
Nürnberg-Westring
des Frankenschnellwegs.
fentlichen Straßenverkehr, wurden im
Jansenbrücke
auf
Fahrbahn,
vier Teilnehmer
mit ihren Händen
auf den
Das AG Nürnberg
das Verhalten
der
Aktivisten
Nötigungsich
und verurteilte
diese in
In
derwertete
Folge wurden
diedie
Personen
durchalswobei
November
und Dezember 2022 insgeerster InstanzAsphalt
zu einer Geldstrafe
in
Höhe
von
40
Tagessätzen
á
10
€
40
€.
klebten.
die Feuerwehr
von der Fahrbahn gelöst
samt fünf Hörsäle verschiedener HochEine zweite Blockade
von Verkehrswegen
fand amSach16.08.2022 in Nürnberg am
und im Rahmen
der polizeilichen
schulen in Nürnberg und Erlangen beIn
der
Folge
wurden
die
Personen
durchfünfdie
Feuerwehr
von der Fahrbahnsetzt.
gelöst
und im
Bahnhofsplatz
statt.
Dabei
blockierten
insgesamt
ca.
30 Personen
Fahrspuren.
Mehrere
behandlung strafprozessualen MaßIn allen
Fällen wurde zwischen
Personen verklebten
sich
mit
der
Fahrbahn,
zwei
Teilnehmer
kletterten
auf
Verkehrsmasten
Rahmen
der
polizeilichen
Sachbehandlung
strafprozessualen
Maßnahmen
unterzogen,
unterder Hochschunahmen unterzogen, unter anderem
den Verantwortlichen
und auf zwei selbst aufgestellten Tripods befand sich nochmals je eine Person. Darüber
len und den Teilnehmern ein Konsens
Identitätsfeststellungen
und erken- und erkennungsdienstlichen Behandlung.
anderem Identitätsfeststellungen
hinaus wurde die Aktion von den Aktivisten per Livestream ins Internet übertragen.
hinsichtlich der Dauer der Nutzung der
nungsdienstlichen Behandlungen.
Durch das Zusammenwirken
von mehreren
Nürnberger
Polizeidienststellen
und der
Das AG Nürnberg
wertete
das Verhalten
der Aktivisten
als Nötigung und verurteilte
diese inEs mussten daher
Gebäude gefunden.
Berufsfeuerwehr
Nürnberg
wurden
die
Blockade
beseitigt
und
die
nicht
angemeldete
Aktion
Das
Amtsgericht
das in Höhe von 40 Tagessätzen á 10 € - 40keine
erster
InstanzNürnberg
zu einerwertete
Geldstrafe
€. polizeilichen Maßnahmen geaufgelöst. Zug um Zug konnten so alle Fahrbahnen wieder für den öffentlichen Verkehr
troffen werden.
Verhalten der Aktivisten als Nötigung
freigegeben werden.
Eineverurteilte
zweite Blockade
vonInstanz
Verkehrswegen fand am 16.08.2022 in Nürnberg am
und
diese in erster
Am 06.11.2022
seilte sich ein Klimaakzu
einer Geldstrafestatt.
in Höhe
von 40
TaBahnhofsplatz
Dabei
blockierten
insgesamt ca. 30 Personen fünf Fahrspuren.
Mehrere
gessätzen
zu
je
10
Euro
bis
40
Euro.
tivist
in
der
Haupthalle
Personen verklebten sich mit der Fahrbahn, zwei Teilnehmer kletterten auf Verkehrsmasten des Nürnberger
Hauptbahnhofs ab. Die örtlich zustänund auf zwei selbst aufgestellten Tripods befand sich nochmals je eine Person. Darüber
Eine zweite Blockade von Verkehrsdige Bundespolizei übernahm hier die
hinausfand
wurde
Aktion in
von
den Aktivisten per Livestream ins Internet übertragen.
wegen
am die
16.08.2022
Nürnweitere Sachbearbeitung.
Symbolfoto: Kara - stock.adobe.com
Nürnberg statt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 34,8 % fünf
(minusFahrspuren.
17,1 % zu 2021).
Mehrere Personen
Durch das Zusammenwirken von mehreren Nürnberger Polizeidienststellen und der
Berufsfeuerwehr Nürnberg wurden die Blockade beseitigt und die nicht angemeldete Aktion
aufgelöst. Zug Mittelfranken
um Zug konnten
so alle Fahrbahnen
wieder für den öffentlichen Verkehr
Polizeipräsidium
· Sicherheitsbericht
2022
112
freigegeben werden.
103
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken
3.1.3 Informations- und
Begegnungsreise des
Bundespräsidenten mit dem
Diplomatischen Korps am
05.07.2022
Seit 1996 richten die Bundespräsidenten einmal jährlich eine Informationsund Begegnungsreise mit den Missionschefs des Diplomatischen Korps
aus. Von Seiten des Bundespräsidialamtes wurde festgelegt, dass die Informations- und Begegnungsreise 2022
von Bundespräsident Dr. Frank-Walter
Steinmeier mit den Missionschefs des
Diplomatischen Korps nach Bayern
führt.
Am 05.07.2022 landeten zwei Sonderflüge der Deutschen Luftwaffe auf dem
Flughafen Nürnberg. An Bord waren,
neben dem Bundespräsidenten, Diplomaten aus 160 Nationen.
Mit den nachfolgenden Programmpunkten wurde den Diplomaten, bei
sommerlichem Wetter, ein umfangreiches Themenspektrum präsentiert:
■ 09:30 Uhr: Landung auf dem Flughafen Nürnberg
■ 10:00 Uhr: Besuch einer Maschinenbaufirma
■ 12:00 Uhr: Besuch des Germanischen Nationalmuseums mit
anschl. Mittagessen
104
■ 14:30 Uhr: Besuch des Helmholtz
Instituts Erlangen-Nürnberg
■ 16:00 Uhr: Busfahrt nach Bamberg
mit div. Programmpunkten
■ 21:15 Uhr: Abflug vom Flughafen
Nürnberg nach Berlin
Neben der Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer war es eine
besondere Herausforderung, die aus
insgesamt 16 Fahrzeugen, inklusive 5
Reisebussen, bestehende Kolonne, auf
den einzelnen Fahrtstrecken geschlossen und zügig durch den Verkehr zu
lotsen.
Der Einsatz verlief, nicht zuletzt aufgrund des großen Engagements aller
beteiligten Mitarbeiter, ohne nennenswerte Zwischenfälle.
3.1.4 Einsatzgeschehen
Silvester
In diesem Jahr ersteckte sich die mit
Allgemeinverfügung angeordnete Böllerverbotszone im Stadtgebiet Nürnberg erstmals durchgängig von der
Lorenzkirche über den Hauptmarkt bis
hin zur Kaiserburg, wo diese nahtlos
an den Geltungsbereich der Silvesterverordnung anschloss, die sowohl das
Abbrennen als auch das Mitführen von
Pyrotechnik im Bereich der Burgfreiung untersagte.
Aller Verbote zum Trotz wurde jedoch
bereits ab 21:30 Uhr vor der Lorenzkirche Pyrotechnik abgebrannt. Auffällig war hier der relativ hohe Anteil an
jüngeren Personen, die sich in Kleingruppen bis zu zehn Personen dort
aufhielten. In allen Bereichen wurde
versucht, kommunikativ auf die Personen einzuwirken, was aber meist
erfolglos blieb. Auf der Museums- und
der Fleischbrücke musste sogar unmittelbarer Zwang in Form von Schieben und Drücken angewandt werden.
Pyrotechnik wurde dabei gegen Passanten, gegen Polizeibeamte und
deren Fahrzeuge gleichermaßen eingesetzt. Vor dem Hauptportal der Lorenzkirche zündete ein Unbekannter
einen größeren pyrotechnischen Gegenstand, wodurch mehrere Polizeibeamte und eine weitere Person leicht
verletzt wurden.
Im Bereich der Justizvollzugsanstalt
Nürnberg fand, nach einer zweijährigen Auszeit, wieder der traditionelle
Spaziergang der linken Szene zu dieser
statt. In der Spitze nahmen an diesem
60 Personen teil, die vereinzelt Pyrotechnik abfeuerten. In diesem Zusammenhang kam es jedoch weder
zu Sachschaden noch zu polizeilichen
Einsätzen aufgrund nennenswerter
Störungen.
In Erlangen entwischte ein Mischlingskampfhund, offenbar erschrocken
durch das laute Silvesterfeuerwerk
kurz vor Mitternacht, durch die geöffnete Haustüre und lief auf die Straße.
Dort sprang er einen 10-jährigen Jungen an und biss sich in dessen rechter
Gesichtshälfte fest. Dieser trug dadurch
eine tiefe Fleischwunde davon und
musste durch den Rettungsdienst in
das Uniklinikum verbracht werden.
In Wettringen, nahe Rothenburg ob der
Tauber, randalierte ein 24-Jähriger im
Haus seiner Eltern. Im Zuge des daraus
resultierenden Polizeieinsatzes wehrte sich der Mann derart heftig, dass
drei Beamte verletzt wurden, einer
davon schwer. Schlussendlich wurde
der Mann im Bezirksklinikum Ansbach
untergebracht.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
113
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg & Fürth
3.2.1 Versammlungsgeschehen
Wie bereits unter Ziff. 3.1.1 näher erläutert, war in Mittelfranken im Jahr 2022
das dritte Jahr in Folge eine Zunahme
bei den Versammlungen zu verzeichnen. Entgegen dieser Entwicklung war
die Zahl der Versammlungen im Stadtgebiet Nürnberg im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 30,9 % rückläufig. Diese
gegenläufige Entwicklung ist zum Teil
damit zu erklären, dass außerhalb der
Stadt Nürnberg eine Vielzahl von kleineren Versammlungen mit wenigen
Teilnehmern zu verzeichnen waren, im
Stadtgebiet hingegen ein deutlicher
Trend zu größeren Versammlungen mit
vielen Teilnehmern feststellbar war.
Im Gegensatz zu den Vorjahren, in
denen der Komplex Covid-19 einen
wesentlichen Schwerpunkt darstellte, waren im Jahr 2022 die Versammlungsthemen wieder deutlich breiter
Versammlungen
Versammlungen – Stadt Nürnberg
1.600
1.468
1.400
1.200
1.015
1.000
800
600
523
587
598
2018
2019
754
400
200
0
2017
2020
2021
2022
Anzahl Versammlungen
gefächert und reichten von den immer
noch präsenten Themen rund um die
Beschränkungen im Zusammenhang
mit Covid-19, über verschiedenste Anmeldungen im Zusammenhang mit
dem Krieg in der Ukraine, dem Umwelt- und Klimaschutz, internationale
Angelegenheiten, wie zum Beispiel der
politischen Situation im Iran, bis hin zu
einer Vielzahl an sonstigen Themen.
Der aufgrund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten erwartete Anstieg
von Versammlungen trat nicht ein,
wenngleich die hohen Energie- und Lebenshaltungskosten bei einer Vielzahl
unterschiedlicher Versammlungen mit
thematisiert wurden.
3.2.2 Veranstaltungsgeschehen
3.2.2.1 Rock im Park &
Eventbühne Albrecht-DürerAirport
Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause kamen alle Fans des Festivals Rock im Park auf dem Nürnberger
Zeppelinfeld endlich wieder auf ihre
Kosten. Hier gaben sich drei Tage lang
bekannte Headliner aus der Rock-/
Pop-Szene und viele andere auf insgesamt drei Bühnen sprichwörtlich die
Gitarre in die Hand.
Insgesamt verlief das Musikspektakel
aus polizeilicher Sicht absolut ruhig.
Trotz einer vergleichsweise hohen Besucherzahl von 70.000, herrschte eine
sehr angenehme Stimmung – offensichtlich freuten sich die Besucher,
dass sie nach zwei Jahren Zwangspause zurückkehren konnten. Trotzdem schlug sich die Feierlaune nicht in
einer hohen Anzahl von Einsätzen
nieder. Auch die Rettungsdienste berichteten von erfreulich niedrigen Behandlungszahlen. Lediglich in der
letzten Nacht waren vermehrt Diebstahlsdelikte im Campingbereich zu
verzeichnen. ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
114
105
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg & Fürth
Die Festivalsaison am Nürnberger Albrecht-Dürer-Airport startete am 25.
Juni mit dem Garlic Land Festival,
einer Anspielung auf das fränkische
Knoblauchsland. Insgesamt fanden
ca. 6.000 Tanzbegeisterte ihren Weg
auf den Dancefloor, auf dem hauptsächlich Electronic-Dance-Music (EDM)
dargeboten wurde. Das polizeiliche
Hauptaufgabenfeld stellte bei dem
sehr friedlichen verlaufenden Festival
die Verkehrsüberwachung dar.
Eine Woche später wurde die Reihe
musikalischer Events durch das bekannte Hip-Hop-Garden Festival fortgesetzt, welches insgesamt 10.000 Besucher zählte. Die Musikveranstaltung
verlief überwiegend friedlich, Streitigkeiten unter den Besuchern konnten
durch die Sicherheitskräfte und die eingesetzten Polizeibeamten vorwiegend
niederschwellig geschlichtet werden.
Als größter Publikumsmagnet kristallisierte sich im vergangenen Jahr
die Super Sommer Sause heraus. Das
eintägige Festival im Ballermann-Stil
wurden von insgesamt 13.000 Feierfreunden besucht. Trotz der sehr ausgelassenen Stimmung verlief auch die
Veranstaltung am 09. Juli aus polizeilicher Sicht ohne erwähnenswerte Zwischenfälle.
Am darauffolgenden Wochenende markierte das Latinfestival den Schlusspunkt der Reihe von insgesamt vier
Großveranstaltungen. Insgesamt fanden
sich 12.500 Gäste auf der Eventfläche
beim Nürnberger Flughafen ein. Dieser
Einsatz war gleichzeitig auch der aus
polizeilicher Sicht intensivste, in dessen
Verlauf mehrere Körperverletzungsdelikte zur Anzeige gebracht wurden.
3.2.2.2 Volksfeste
und Kirchweihen
Im vergangenen Jahr konnten Volksfeste und Kirchweihen wieder im gewohnten Umfang stattfinden. Einlasskontrollen, Maskenpflicht und
weitere pandemiebedingte Auflagen
fielen weg. Diese Veranstaltungen wurden von den Gästen gut angenommen,
sowohl in Nürnberg als auch in Fürth
sowie im restlichen Mittelfranken waren große wie kleine Stadtteilfeste sehr
gut besucht.
Das Nürnberger Frühlingsvolksfest zog
während der dreiwöchigen Dauer viele
Besucher an. Insbesondere bei gutem
Wetter war der Volksfestplatz bei ausgelassener Stimmung gut gefüllt. Das
Herbstvolksfest zog witterungsbedingt
etwas weniger Besucher an, was der
guten Stimmung jedoch keinen Abbruch tat. Bei beiden Volksfesten kam
es zu kleineren Vorkommnissen, welche sich aber in einem für die Größe
der Veranstaltung unauffälligem Rahmen hielten. Größere Zwischenfälle
waren nicht zu verzeichnen.
Die Michaeliskirchweih Fürth verlief,
trotz längerer Dauer, aus polizeilicher
Sicht wiederrum erfreulich. Anstatt der
üblichen 12 Tage wurden die Buden
und Fahrgeschäfte in der Fürther Innenstadt, die ebenso wie die Nürnberger Volksfeste überregional zum Bummeln und Feiern einluden, diesmal für
16 Tage aufgebaut. Die Anzahl der veranstaltungsbezogenen Straftaten blieb
auf niedrigem Niveau.
3.2.3 Königstorpassage
Auch im Jahr 2022 wurde das grundlegende Konzept der BAO (Besondere
Aufbauorganisation) Königstorpassage
(KöPa) aus den vergangenen Jahren
weitergeführt. Insbesondere durch präventivpolizeiliche Maßnahmen wurde
angestrebt, das Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung am Nürnberger Hauptbahnhof zu stärken und durch eine
möglichst hohe uniformierte Präsenz
Straftaten zu unterbinden.
Wie auch in den vergangenen Jahren
wurde in regelmäßigen Abständen
Rücksprache mit den benachbarten
Sicherheitsbehörden, wie der Stadt
Nürnberg und der Bundespolizei,
gehalten, um eventuelle Schnittstellenprobleme zu lösen und Erfahrungen auszutauschen. Gleichermaßen wird an der Fortentwicklung des
Sicherheits-/Kamerakonzepts in der ▶
106
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
115
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
Königstorpassage gearbeitet, um hier
größtmögliche Effizienz zu erzielen.
Festzuhalten ist jedoch, dass es sich
bei dem Nürnberger Hauptbahnhof um einen Ort handelt, der nach
wie vor große Anziehungskraft auf
verschiedene Randgruppen ausübt.
Diese Anziehung und eine stetige,
schnelle Veränderung in der Zusammensetzung dieser Gruppen bringt es
mit sich, dass dieser Bereich stets im
besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden sein wird. Mit dem Wegfall
der Corona-Maßnahmen war auch in
diesem Bereich wieder eine Normalisierung des Personenaufkommens,
mit all seinen Begleiterscheinungen,
einschließlich entsprechender Auswirkungen auf die Kriminalitätszahlen,
feststellbar.
Um auf aktuelle Trends und Phänomene zielgerichtet reagieren zu können,
fand eine Modifikation der Datenerhebung aufgrund einer veränderten
Datenbasis statt. Zum Zweck der Vergleichbarkeit wurden diese Parameter
retrograd auf das Jahr 2021* angewandt, um eine vergleichbare Darstellung gewährleisten zu können.
Letztlich war im Jahr 2022 ein
Anstieg der Gesamtbelastung im Vergleich zum Vorjahr von 989 Sachbearbeitungen festzustellen (2021: 4.622 Aktenzeichen, 2022: 5.611 Aktenzeichen).
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität ein Abwärtstrend in den Jahren 2020 und 2021 festgestellt werden.
Im Jahre 2022 ist nun wieder ein leichter Anstieg von 64 Strafanzeigen bei
allgemeinen Verstößen zu verzeichnen.
Die Handelsdelikte verbleiben weiterhin auf ähnlichem Niveau (2021*: 305
allgemeinen Verstöße und 35 Handelanzeigen, 2022: 369 allgemeine Verstöße und 32 Handelanzeigen).
Im Bereich der Rohheitsdelikte wurden
303 Strafanzeigen gefertigt. Im Vorjahr*
wurde hier nur eine Anzahl von 190 Anzeigen festgestellt, was jedoch ebenso
noch auf die Corona-Pandemie mit
deren Beschränkungen zurückzuführen ist. Ein größerer Anstieg konnte
trotz alledem, insbesondere durch die
Verlängerung der Alkoholverbotszone
(AlkVVO) durch die Stadt Nürnberg,
unterbunden werden, da hierdurch
niederschwellig Kontrollen von alkoholisierten Personen durchgeführt
werden konnten, die nach wie vor für
einen Großteil der Rohheitsdelikte verantwortlich sind.
Im vergangenen Jahr konnte sowohl
eine deutliche Steigerung der Belehrungen nach dem Ortsrecht (2021*:
1.537, 2022: 2.023) wie auch der Anzeigen nach dem Bayerischen Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) und der
AlkVVO (2021*: 968, 2022: 1.683) verzeichnet werden.
Zudem wurden eine deutlich höhere Anzahl an Platzverweisen (2021*:
2.271, 2022: 3.080) ausgesprochen und
erheblich mehr Gewahrsamnahmen
(2021*: 107, 2022: 238) durchgeführt,
um möglichst frühzeitig präventiv ein-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
116
zuschreiten und Straftaten zu verhindern bzw. zu unterbinden.
Der nach wie vor anhaltende negative Trend im Bereich der Gewalt gegen
Polizeibeamte ist auch im Bereich
des Hauptbahnhofes zu verzeichnen.
So muss leider eine deutliche Steigerung von 45,0 % der Straftaten hinsichtlich der Widerstände und tätlichen
Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte
festgestellt werden (2021*: 22, 2022: 32).
Das Polizeipräsidium Mittelfranken
wird daher im Zusammenwirken mit
den Sicherheitsbehörden auf den Bereich der Königstorpassage und dessen
Umfeld auch weiterhin ein besonderes
Augenmerk richten und den vielfältigen Herausforderungen mit einem
Bündel an präventiven und repressiven
Maßnahmen begegnen.
* Anmerkung: Dies erklärt die unterschiedlichen Zahlen aus dem Sicherheitsbericht des Vorjahres mit den jetzt veröffentlichten Vergleichszahlen der Vorjahre.
107
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.3 Einsatzgeschehen regional
3.3.1 Versammlungsgeschehen
um Sinbronn nahe Dinkelsbühl eine
Kleinstadt mit vier Bühnen, einem
Supermarkt und einer Händlermeile
für Merchandise-Artikel aller Art sprichwörtlich aus dem Boden gestampft
wird, kamen nach zwei Jahren „Corona-Pause“ wieder 45.000 begeisterte
Fans ohrenbetäubender Heavy Metal
Musik.
Entgegen der Entwicklung in der Stadt
Nürnberg war im Jahr 2022 im restlichen Mittelfranken wieder ein Anstieg
des Versammlungsgeschehens festzustellen.
Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei in
den größeren Städten Ansbach, Erlangen, Fürth und Schwabach. Der Rest
der Kundgebungen verteilte sich nahezu über alle Städte im Bereich Mittelfranken.
Neben den schon aus den Vorjahren
bekannten Themen, wie zum Beispiel
Klima- und Umweltschutz, ICE- Werk,
Flüchtlingsthematik und Rassismus,
befasste sich weiterhin ein nicht unerheblicher Teil der Kundgebungen auch
im Jahr 2022 kritisch mit der CoronaPandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen.
Hierzu fanden in vielen Städten sogenannte, oftmals nicht angemeldete,
Corona-Spaziergänge statt. Die Teilnehmerzahlen waren am Anfang des
Jahres hoch. Ab Mitte des Jahres 2022
gingen dann die Anzahl der Spaziergänge und auch deren Teilnehmerzahlen konstant zurück.
Positiv hervorzuheben war, dass die
Kundgebungen, trotz der großen Bandbreite an Themen und den besonderen
Herausforderungen durch Corona, überwiegend störungsfrei verlaufen sind.
3.3.2 Musikfestivals
Vom 28. bis 30. Juli kamen Fans des
Musik-Genres Electronic auf dem
Open-Beatz Festival nahe Herzogenaurach voll auf ihre Kosten. Auf gleich
mehreren Bühnen legte eine Vielzahl
von DJs ihre Vinyls auf die Plattenteller
– und deren elektronische Nachfolger.
Im Schnitt fanden sich täglich 12.000
Tanzende, auf dem durch einen großen Campingbereich umrahmten Gelände, ein. Das gesamte Festival verlief
ohne größere polizeiliche Einsätze.
108
Zwischen dem 11. und 14. August fand
das diesjährige Taubertal-Festival in
Rothenburg ob der Tauber statt. Dieses ist, insbesondere auch wegen seiner Lage im wunderschönen Taubertal
vor den Toren der historischen Reichsstadt, bei Fans von Rockmusik sehr beliebt. Eine weitere Besonderheit lag in
der direkten Nähe zu Baden-Württemberg. Große Teile des Campinggeländes „Berg“ liegen auf dem Hoheitsgebiet des angrenzenden Bundeslandes,
weshalb die Kompetenzen hinsichtlich
gefahrenabwehrender
polizeilicher
Maßnahmen dort, zugunsten einheitlicher rechtlicher Voraussetzungen,
jedes Jahr für die Zeit des Festivals auf
den Freistaat Bayern übertragen werden. Das Festival verlief absolut friedlich.
Zum diesjährigen Summer Breeze
Festival vom 16. bis 20. August, für
das auf den weitläufigen Wiesen rund
Leider ereigneten sich einige Fälle von
unsittlichem Berühren von Crowd-Surferinnen vor der Hauptbühne, die in
der Presse auch thematisiert wurden.
Abgesehen von einer Handvoll Diebstählen blieb das Festival ansonsten
jedoch erwartungsgemäß ohne nennenswerte polizeiliche Vorfälle.
3.3.3 Volksfeste und
Kirchweihen
Nicht nur im Stadtgebiet Nürnberg,
sondern auch im Rest Mittelfrankens,
öffneten die Volksfeste und Kirchweihen erneut ihre Pforten. Am lautesten
rief der Berg aus Erlangen.
Bei zumeist gutem bis sehr gutem Wetter strömten die Besucher zur Bergkirchweih und genossen das Volksfest.
Ein Nachholeffekt, mit ständig überfüllten Zelten oder einer deutlichen
Steigerung an veranstaltungsbezogenen Delikten angesichts zweier Jahre
ohne Kirchweih, war sowohl von Seiten der Festwirte als auch der Polizei
nicht zu erkennen. Das Publikum feierte überwiegend friedlich. Dass eine
derart große Veranstaltung, die zu den
größten Volksfesten in Bayern gehört,
auch eine gewisse Anzahl an Delikten
zu verzeichnen hat, änderte nichts an
der an sich ausgelassenen Stimmung.
Insgesamt bewegte sich das Niveau
der Delikte auf den Jahren vor Corona,
größere Zwischenfälle waren nicht zu
verzeichnen.
Auch die kleineren Kirchweihen und
Volksfeste im ländlichen Bereich konnten wieder einschränkungsfrei stattfinden. Hier war ein ähnliches Bild wie bei
den großen Geschwistern zu verzeichnen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
117
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.4 Einsatzgeschehen Sport
3.4.1 Fußball
Die Hauptsaison der ersten Fußballbundesliga 2021/2022 wurde im
Zeitraum vom 13. August 2021 bis
14. Mai 2022 ausgetragen. Die zweite
Fußballbundesliga fand im Zeitraum
vom 23. Juli 2021 bis 15. Mai 2022
statt.
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie waren auch in dieser Saison
im Bereich des Profifußballs spürbar.
So fanden bis Ende Januar 2022 noch
Geisterspiele statt. Ab Februar 2022
waren dann wieder 25.000 Zuschauer
zugelassen. Erst seit März 2022 fanden
wieder Spiele ohne Beschränkung der
Zuschauerzahlen statt.
SpVgg Greuther Fürth
Gelegentlich wurden im Stadion bei
den Spielen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Insgesamt verlief die Saison der SpVgg
Greuther Fürth in der 1. Bundesliga
ohne nennenswerte Störungen.
1. FC Nürnberg
Die restlichen Heimspiele des 1. FC
Nürnberg verliefen ohne nennenswerte Störungen.
In der Saison 2021/2022 wurden durch
den 1. FC Nürnberg 17 Heimspiele im Rahmen des Ligaspielbetriebs
und eine Begegnung im Rahmen des
DFB-Pokals ausgetragen. Diese Spiele
wurden durch die Polizeiinspektion
Nürnberg-Süd im Max-Morlock-Stadion betreut.
3.4.2 Eishockey
369.639 Zuschauer besuchten die
Heimspiele des 1. FC Nürnberg.
Die Ice Tigers standen zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison auf
dem 8. Tabellenplatz und qualifizierten sich somit für die sogenannten
Pre-Playoffs. Allerdings schieden dann
die Nürnberger Puckjäger bereits in der
ersten Runde gegen die Düsseldorfer
EG aus.
Durch die Polizeiinspektion Fürth wurden 17 Heimspiele der SpVgg Greuther
Fürth in der 1. Bundesliga im Sportpark
Ronhof betreut.
Insgesamt verlief die Saison unspektakulär. Der 1. FC Nürnberg beendete die
Saison auf dem 8. Tabellenplatz der 2.
Fußball-Bundesliga.
Diese wurden von insgesamt 128.715
Zuschauern besucht.
Am letzten Spieltag, am 15.05.2022
gegen FC Schalke 04, kam es zu einem
Platzsturm, da Schalker Fans ihren
Aufstieg in die 1. Fußballbundesliga
feiern wollten. Im Verlauf des Platzsturmes kam es zu mehreren Straftaten
wie Sachbeschädigung, Beleidigung,
Die SpVgg Greuther Fürth beendete
die Saison 2021/2022 auf dem 18. Platz
und stieg wieder in die 2. Fußballbundesliga ab.
Körperverletzung , Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und sexueller Beleidigung.
Nürnberg Ice Tigers
Die DEL-Saison 2021/2022 begann
am 9. November 2021 und endete am
4. April 2022. In der Folge wurde in den
Play-off-Partien der Deutsche Meister
ermittelt.
Die Heimspiele der Nürnberg Ice
Tigers wurden in der Arena Nürnberg
ausgetragen. Die Partien wurden von
der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd
polizeilich betreut. Hierbei wurden,
ähnlich wie bei den Fußballspielen der oberen Ligen, zunehmend
Provokationen zwischen den Fangruppen beobachtet. Daher wurde
bei den Spielen verstärkte Präsenz gezeigt.
Im Nachgang zu einer Partie im Oktober wurde ein unbeteiligter Radfahrer
von drei Anhängern der Nürnberg Ice
Tigers geschlagen, als dieser sich lediglich nach dem Ausgang des Spiels erkundigen wollte.
Höchstadt Alligators
Auch im 4. Jahr konnten sich die
Höchstadt Alligators in der Oberliga
Süd und somit in der dritthöchsten
deutschen Eishockey-Liga sehr gut
behaupten und bis zum Ausscheiden in den Viertelfinal-Playoffs um
den Meisterschaftstitel mitspielen. ▶
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
118
109
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.4 Einsatzgeschehen Sport
Die Heimspiele wurden durch Kräfte der Polizeiinspektion Höchstadt
a. d. Aisch betreut, welche regelmäßig
von den mittelfränkischen Einsatzzügen bzw. von Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt
wurden.
siven Aufeinanderprallen zweier Fangruppen mit je etwa 20 Personen. Neun
HEC-Fans erwartet deshalb ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs,
gegen sieben Personen wurde seitens
des DEB ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen.
Auch beim Höchstadter EC wurden die
Heimspiele nicht mehr als „Geisterspiele“ ausgetragen.
3.4.3 Handball
Die Heimspiele verliefen aus polizeilicher Sicht überwiegend problemlos.
Dies ist aber sicherlich auch auf die Kräftepräsenz zurückzuführen. Beim Auswärtsspiel in Weiden, am 27.11.2022,
kam es nach Spielende zu einem mas-
Die Handball-Bundesliga ist die höchste Liga im deutschen Handballsport
und fand in der Saison 2021/22 im Zeitraum vom 8. September 2021 bis zum
12. Juni 2022 statt. Diese Saison wurde
wieder mit 18 Mannschaften ausgetra-
HC Erlangen
gen, nachdem in der Vorsaison pandemiebedingt noch mit 20 Vereinen gespielt worden war.
Die Heimspiele des Handballclubs
Erlangen (HCE) fanden in der Arena
Nürnberger Versicherung statt. Diese
liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd. Die Arena fasst hierbei über 8.000 Zuschauer.
Die Heimspiele waren polizeilicherseits
durchweg als unauffällig zu bewerten.
Lediglich die Spiele gegen Spitzenvereine, wie den THW Kiel oder die RheinNeckar-Löwen aus Mannheim, wurden
von polizeilichen Einsatzkräften betreut.
3.5 Besonderes aus dem Einsatzbereich
3.5.1 Reiterstaffel
Die Reiterstaffel Mittelfranken hat sich
nach ihrer Neuaufstellung im Jahr
2019 weiter etabliert und erreichte
ihre Eigenständigkeit im Jahr 2022. Es
leisteten 20 Pferde und 23 Bedienstete
bei der Reiterstaffel Mittelfranken ihren
Dienst, davon 19 Polizeireiterinnen
und Polizeireiter.
Mit dieser Stärke gehörte die Reiterstaffel Nürnberg im Jahr 2022, neben
der PI Reiterstaffel München, bereits
schon zu den größten Reiterstaffeln in
Deutschland.
Die Reiterstaffel Mittelfranken wurde schwerpunktmäßig im gesamten
Dienstbereich des Polizeipräsidiums
Mittelfranken eingesetzt. Das Einsatzspektrum der mittelfränkischen
Polizeireiter deckte einen Großteil des
polizeilichen Alltags ab. Neben Streifentätigkeit gehörte auch die Betreuung von Versammlungen und Großveranstaltungen zum Aufgabenbereich.
Des Weiteren wurde die Reiterstaffel
Mittelfranken im gesamten nordbayerischen Raum für eine Vielzahl verschiedener Einsätze angefordert und
110
verwendet, unter anderem für Fußballspiele in Bayreuth und Schweinfurt sowie Vermisstensuchen.
Als überregionale Highlight-Einsatzlagen für die Reiterstaffel Mittelfranken
ist im Jahr 2022, neben dem Einsatz
beim Spiel der Fußball-ChampionsLeague zwischen Eintracht Frankfurt
und Olympic Marseille in Frankfurt,
natürlich der G 7-Gipfel in Elmau zu erwähnen.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
119
EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN
3.5.2 Unterstützung der
Regierung von Mittelfranken
Der seit 2014 andauernde Konflikt
zwischen Russland und der Ukraine
gipfelte am 24.02.2022 im Einmarsch
russischer Truppen auf ukrainisches
Staatsgebiet. Bereits zu Kriegsbeginn
kam es zu einer großen Fluchtbewegung ukrainischer Staatsbürger nach
Westeuropa und Deutschland.
Auch in Mittelfranken wurden die
staatlichen Institutionen sehr schnell
mit einer Vielzahl von Schutzsuchenden konfrontiert, die sich auf der Flucht
vor dem russischen Überfall auf die
Ukraine befanden. Die Unterbringung
und Versorgung der Vertriebenen war
logistisch herausfordernd und musste in allen Bereichen binnen kürzester
Zeit erfolgen.
In Absprache mit der Regierung von
Mittelfranken unterstützte deshalb
das Polizeipräsidium Mittelfranken
personell bei der Registrierung von ukrainischen Vertriebenen. Im Zeitraum
11.04.2022 bis 30.06.2022 wurden die
örtlichen Ausländerbehörden sowie
die AnkER-Einrichtung in Zirndorf mit
24 Polizeibeamten aus ganz Mittelfranken bei der Durchführung von erkennungsdienstlichen Behandlungen
unterstützt.
In einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Regierung und Polizei konnte gewährleistet werden, dass Schutzsuchende adäquat versorgt und die
auf ihrer Flucht erhoffte Hilfe erhalten
konnten.
3.5.3 Sicherheitswacht
Die Bayerische Sicherheitswacht unterstützte 19 Polizeiinspektionen in
Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit.
Mit den Gemeinden Feuchtwangen
und Lauf a. d. Pegnitz entschieden sich
im zurückliegenden Jahr zwei weitere
Kommunen für den Aufbau einer Sicherheitswacht. Dem bayernweiten
Trend eines deutlichen Rückgangs im
ehrenamtlichen Engagement entgegen stieg die Anzahl der Angehörigen
der Sicherheitswacht von 160 auf nunmehr circa 180 Personen an.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
120
Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit
im öffentlichen Raum stärkte die
mittelfränkische
Sicherheitswacht
auch im zurückliegenden Jahr das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und
wurde auf den Streifengängen bei Sicherheits- und Ordnungsstörungen
tätig. Neben Hilfeleistungen waren
dies insbesondere Feststellungen und
Mitteilungen aus den Bereichen Betäubungsmittelkriminalität, Sachbeschädigung, aggressive Bettelei sowie
Jugendschutz.
Die Haupteinsatzgebiete der Sicherheitswacht waren im vergangenen
Jahr:
■ Öffentlicher Personennahverkehr
■ Parkanlagen
■ Parkhäuser
■ Fußgängerzonen
■ Bereiche touristischer Schwerpunkte
■ Wohnsiedlungen
In bewährter Weise setzte die Sicherheitswacht damit auch 2022 wieder ein
sichtbares Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement und gegen die Unkultur des Wegschauens. Nach wie
vor bekunden mittelfränkische Kommunen ihr Interesse an der Institution
Sicherheitswacht, weshalb deren weiterer Ausbau beim Polizeipräsidium
Mittelfranken auch zukünftig erfolgen
wird.
111
121
4
VERKEHR
Zuständiges Sachgebiet:
E 4 Polizeiliche Verkehrsaufgaben
N
achdem die Jahre 2020 und 2021 deutlich von
den Auswirkungen und Beschränkungen der
Corona-Pandemie gekennzeichnet waren,
hat sich die Dichte des Straßenverkehrs im Jahr 2022
wieder auf ein vorpandemisches Niveau entwickelt.
Die Rücknahme der notwendigen Beschränkungen
zum Schutz der Gesundheit ist eine positive Entwicklung, allerdings steigen naturgemäß mit der Zunahme des Individualverkehrs auch die Verkehrsunfallzahlen. So erstaunt es nicht, dass wir im Jahr 2022 im
jeweiligen Vergleich zu den beiden Vorjahren mehr
Verkehrsunfälle registriert haben. Allerdings zeigen
uns die statistischen Werte, dass wir mit Blick auf die
Zeiträume vor Corona weiterhin eine langfristig positive Gesamtbilanz ziehen können. So ist beispielsweise besonders erwähnenswert, dass sich die Anzahl der
tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer verringert hat
und auch weniger Menschen bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurden.
Das Verkehrssicherheitsprogramm 2030 „Bayern
mobil – sicher ans Ziel“ nimmt diesen Gedanken auf
und stellt die Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt. Im vergangenen Jahr hat
sich die Bayerische Polizei der Fortschreibung ihres
Verkehrssicherheitsprogrammes angenommen. Ein
besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf Personengruppen, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind: Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, Seniorinnen
und Senioren sowie Menschen mit Behinderung.
Zudem wollen wir die Sicherheit auf Landstraßen
weiter erhöhen, da sich dort häufig besonders schwerwiegende Verkehrsunfälle mit gravierenden Folgen
für die Beteiligten ereignen. Zu hohe Geschwindigkeit ist weiterhin die häufigste Unfallursache bei
schweren oder tödlichen Verkehrsunfällen. Auch
deshalb ist die Verschärfung des Bußgeldkataloges
insbesondere hinsichtlich der Geschwindigkeitsverstöße ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn
erste Untersuchungen nahelegen, dass die Erhöhung
der Bußgeldsätze alleine viele Fahrzeugführer nicht
abschreckt.
Diesbezüglich bleibt im Rückblick des Jahres 2022
ein Unfall in Nürnberg besonders in Erinnerung.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
122
Ein junger Fahrzeugführer verlor, mutmaßlich nach
massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Kontrolle über sein Fahrzeug und
kollidierte mit einem Fußgänger. Dieser bezahlte den
egoistischen Impuls des Fahrzeugführers mit seinem
Leben. Wir werden weiterhin illegale Straßenrennen
nach Möglichkeit unterbinden und diese Fahrzeugführer mit allen rechtlichen Mitteln wortwörtlich aus
dem Verkehr ziehen. Der öffentliche Verkehrsraum
bietet keinen Raum zur Verwirklichung individueller
Geschwindigkeitsphantasien.
Wir sind aber auch der Überzeugung: Verkehrssicherheit geht uns alle an! Jede und jeder Einzelne kann
durch eigene Vorsicht, durch gegenseitige Rücksichtnahme und mehr Miteinander einen entscheidenden
Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Bayerns Straßen
leisten. Auch kleine Schritte führen irgendwann zum
Ziel und jeder Beitrag ist wichtig. Denken Sie zum
Beispiel auch einmal daran, Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Nicht nur bei einem Verkehrsunfall, sondern auch im persönlichen und häuslichen
Umfeld ist diese Qualifikation enorm wichtig.
Bleiben Sie also im Straßenverkehr gelassen und nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf gefährdete Verkehrsteilnehmer. Ich wünsche Ihnen, dass Sie immer
sicher und unfallfrei an Ihren Zielen ankommen.
Ihr
Ingo Lieb
PD Ingo Lieb
Leiter Sachgebiet E 4
113
VERKEHR
4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten
4.1.1 Begriffe
Verkehrsunfälle mit
Personenschaden (VUPS)
Unfall mit Getöteten
Als Getötete werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach
dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind.
Unfall mit Verletzten
Verletzte sind Personen, die bei einem
Unfall Körperschaden erlitten haben.
Werden sie deshalb zur stationären
Behandlung (das heißt mindestens 24
Stunden) in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte.
Verkehrsunfälle mit
Sachschaden (VUSA)
Schwerwiegender Unfall
mit Sachschaden
Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den
Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit be-
gangen wurde, bei der nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
eine Geldbuße festzusetzen oder eine
Straftat im Zusammenhang mit der
Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist. Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt auch vor,
wenn ohne Rücksicht auf die Art des
Sachschadens ein Unfallbeteiligter
unter Alkoholeinwirkung oder unter
dem Einfluss berauschender Mittel
stand.
Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Kleinunfall/Kurzaufnahmeverfahren) (VUK)
Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden
liegt vor, wenn von der Polizei keine
oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine
Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der
gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird.
Alkoholunfall
Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer
der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht.
Schulwegunfall
Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur
Vollendung des 15. Lebensjahres auf
dem Weg von und zu einer schulischen
Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder
getötet werden.
Freizeitunfall
Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren
in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf
Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine
der Unfallursachen Geschwindigkeit,
Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt
wird.
114
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
123
VERKEHR
4.1.2 Strukturdaten
4.1.2.1 Strukturdaten
Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Mittelfranken
4.1.2
Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics
4.1.2.1 Zuständigkeit
Bitte Bild– Zuständigkeitsbereich einfügen
103 km
103 km
111 km
111 km
4.1.1.2 Kraftfahrzeugbestand
4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand
Jahresfortschreibung
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Mittelfranken
1.243.434
1.243.434
1.283.643
1.302.306
1.321.005
1.332.455
+ 0,86 %
Bayern
9.575.438
9.771.823
9.972.076
10.150.608
10.462.934
10.581.233
+ 1,13 %
Deutschland
54.602.441
55.568.268
56.459.008
57.305.201
59.020.091
59.635.446
- 1,04 %
Stand: jeweils zum 1. Januar – Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022
*Stand: jeweils 01.01.; Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022
4.1.1.3 Bevölkerungsentwicklung
4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung
Jahresfortschreibung
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Mittelfranken
1.750.059
1.759.643
1.770.401
1.775.169
1.775.704
1.777.143
+ 1,00 %
Bayern
12.930.751
12.997.204
13.076.721
13.124.737
13.140.183
13.176.989
+ 0,28 %
Deutschland
82.521.700
82.792.351
83.019.213
83.166.711
83.155.031
83.237.124
+ 0,09 %
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Stand: jeweils zum 1. Januar – Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022
*Stand: jeweils 01.01; Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022
4.1.2.4 Straßennetz
Kreisstraßen
Staatsstraßen
4.1.1.4
Straßennetz
Bundesstraßen
Bundesautobahnen
2.106 km
1.710 km
558 km
356 km
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
124
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022
115
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
4.2.1.1 Überregionaler
Vergleich
Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr
2021
2022
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
46.799
48.426
3,48%
Bayern
359.002
375.700
4,65%
Gesamtunfälle
Unfallfolgen – Getötete Personen
2021
2022
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
67
60
-10,45%
Bayern
443
519
17,16%
Gesamtunfälle
Unfallfolgen – Verletzte Personen
2021
2022
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Mittelfranken
7.372
8.142
10,44%
Bayern
56.683
61.781
8,99%
Gesamtunfälle
4.2.1.2 Langzeitvergleich
Veränderungen zum Vorjahr
Aufteilung der Verkehrsunfälle
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken
VU gesamt +3,48 %
VUSA
+5,21 %
+11,11 %
VUK
+1,74 %
VUPS
60.000
54.107
53.868
50.000
48.426
46.799
45.253
40.000
33.446
32.995
29.704
29.338
28.009
30.000
20.000
13.663
13.707
11.510
11.060
10.000
0
7.210
6.954
6.184
5.951
6.612
2018
2019
2020
2021
2022
VU gesamt
116
12.110
VUPS
VUSA
VUK
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
125
VERKEHR
getötete Personen
Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken
4.2.2 Entwicklung
der Personenschäden
80
74
70
4.2.2.1 Getötete Personen
67
60
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen
auf den Straßen in Mittelfranken im
Jahresdurchschnitt etwa 64 Menschen
ums Leben. Im Jahr 2022 konnte ein
Rückgang (-10,45 %) auf 60 tödlich verletzte Verkehrsunfallopfer festgestellt
werden. Im Vergleich zum Jahr 2019
stellt dies eine Reduzierung um sieben
Personen dar.
67
60
50
51
40
30
20
10
0
2018
2019
2020
2021
2022
Rückgang der
Getöteten um
-10,45 %
4.2.2.2 Getötete Personen
nach Risikogruppen
Kinder (im Alter bis 13 Jahre):
Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre):
Senioren (ab 65 Jahre)
0
4
24
(Vorjahr: 0)
(3)
(23)
4.2.2.3 Getötete nach
Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken
Radfahrer
8 (Vorjahr: 7)
sonstige
Personen
4 (2)
Fußgänger
10 (6)
4
10
8
Benutzer
mot. Zweiräder
9* (14)
*hiervon Kradfahrer:
8 (13)
9
Bus-Insassen
0 (0)
0
3
Lkw-Insassen
Fußgänger
Pkw
3 (1)
26
Lkw
Bus
mot. Zweiräder
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
126
Fahrrad
Pkw-Insassen
26 (37)
Sonstige
117
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.2.4 Verletzte Personen
Die Anzahl der verletzten Personen
stieg im Jahresverlauf um +10,44 %,
hierbei ist bei den leicht verletzten
Personen (+12,56 %) ein entsprechender Anstieg zu verzeichnen, während
sich die Anzahl der schwer verletzten
Personen (- 0,25 %) minimal reduzierte.
verletzte Personen
Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken
10.000
9.386
9.000
8.954
8.142
7.555
8.000
7.000
7.980
7.372
7.617
6.928
6.000
6.310
6.155
5.000
4.000
3.000
2.000
1.406
1.337
1.245
1.217
1.214
2018
2019
2020
2021
2022
1.000
0
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Symbolfoto: GordonGrand - stock.adobe.com
verletzte Personen
Verkehrsunfälle
innerorts: 31.147
(Vorjahr: 29.463)
Verkehrsunfälle
außerorts: 17.279
(Vorjahr: 17.336)
118
4.2.3 Örtliche und
zeitliche Verteilung der
Verkehrsunfälle
4.2.3.1 Örtliche Verteilung
Die weit überwiegende Anzahl der Verkehrsunfälle ereignete sich innerorts.
Hierbei handelte sich es innerorts jedoch oft um Kleinunfälle (16.971), wogegen tödliche Unfälle hauptsächlich
außerhalb geschlossener Ortschaften
(41) festzustellen waren.
4.2.3.1.1 Entwicklung des Unfallgeschehens auf den Autobahnen
Im Jahr 2022 ereigneten sich Verkehrsunfälle auf Bundesautobahnen häufiger. Insgesamt wurden 5.124 (Vorjahr:
4.501, +13,84 %) Unfälle auf Bundesautobahnen gezählt. Hierbei verloren
zwölf (Vorjahr: 10) Menschen ihr Leben.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
127
VERKEHR
4.2.3.2 Zeitliche Verteilung
4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten
Bei allen Unfallarten sind die höchsten
Werten in den späten Nachmittagsstunden („Rush-Hour“) zwischen 16.00 bis
18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr
nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab.
4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen
Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle über die Wochentage zeichnet sich
wieder das Bild der letzten Jahre ab. An
den Wochenenden sinkt die Häufigkeit
von Verkehrsunfällen deutlich.
Rush-Hour
besonders
gefährlich!
VUPS
VUSA
VUK
VUPS
VUSA
VUK
VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken
2.500
1.990
2.000
2.500
1.806
1.772
1.665
1.657
1.540
1.500
2.000
1.039
1.000
1.500
525
411
500
1.000
109
5000
0
1.540
90
525
59
411
57
466
318
85
159
87
466
39
318
41
282
42
109
90
85
67
87
59
57
39
41
42
108
182
1.665
898
914
845
657
278
898
440
411
667
269
182
938
1.271 1.239
1.242
1.703
1.078
865
269
512
919
542
938
632
584
865
779
1.271 1.239
326
446
723
296
411
278
843
484
914
309
513
333
332
843
919
1.743
723 1.242
845
808
332
600
159
108
808
1.804
1.772
1.657
513 1.078
333
282
67
600
1.039
1.806
1.288 1.265
667
657
1.703
1.990
1.534
1.287
1.743
1.534
1.288 1.265
1.287
1.804
440
484
512
542
632
584
195
326
446
247
234
129
133
247
234
129
133
779
183
92
183
309
296
195
VUPS
92
VUSA
VUK
VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
6.000
5.000
6.000
4.000
5.000
VUPS
4.641
4.641
4.659
4.659
4.733
4.733
4.653
4.653
4.811
1.000
2.000
1.000 0
1.803
953
1.881
1.881
1.012
1.935
1.935
998
1.839
1.839
1.056
2.648
1.994
1.694
964
1.994
1.113
2.648
1.694
812
668
964
Montag
953
0
3.559
3.559
1.803
VUK
4.811
3.000
4.000
2.000
3.000
VUSA
Montag
Dienstag
1.012
Dienstag
Mittwoch
998
Mittwoch
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
Donnerstag
1.056
1.113
Freitag
Samstag
812
Donnerstag
128
Freitag
Samstag
Sonntag
668
Sonntag
119
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.4 Allgemeine Unfallursachen
Hauptunfallursachen aller Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken
0
2.000
Alkoholeinfluss
4.000
6.000
8.000
10.000
16.000
18.000
20.000
2.862
Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
2.217
Ungenügender Sicherheitsabstand
17.882
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
1.254
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw.
Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1.969
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
2.451
Fehler beim Abbiegen, Wenden,
Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw.
Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
14.000
629
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten
des Rechtsfahrgebotes
Falsches Verhalten der Fußgänger beim
Überschreiten der Fahrbahn
12.000
9.472
22
889
Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in Mittelfranken sind:
■
Ungenügender Sicherheitsabstand
■
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
■
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
120
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
129
VERKEHR
Häufigste Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken
0
50
Alkoholeinfluss
100
150
200
55
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des
Rechtsfahrgebotes
213
Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
221
Ungenügender Sicherheitsabstand
162
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
67
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw.
Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
18
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
135
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren,
Ein- und Anfahren
Falsches Verhalten der Fußgänger beim
Überschreiten der Fahrbahn
250
181
7
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw.
Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
68
Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten sind die häufigsten Unfallursachen:
■
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen
■
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
■
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
130
121
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.5 Besondere Unfallursachen
Im abgelaufenen Jahr war mit 629 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 571, +10,16 %) ein starker Anstieg zu verzeichnen.
Verletzte Personen bei Alkoholunfällen:
345
(+11,29 %)
Getötete Personen bei Alkoholunfällen:
4
4.2.5.1 Alkohol
Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken
700
629
608
588
600
571
516
500
400
340
300
274
257
345
310
200
100
5
0
3
2018
2019
2020
Alkoholunfälle
4
2
1
2021
Verletzte
2022
Tote
Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
160
149
140
140
120
100
100
80
60
40
66
63
66
45
20
0
122
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
131
VERKEHR
4.2.5.2 Drogen
Mit 94 Verkehrsunfälle unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 73,
+28,77 %) ist ein deutlicher Anstieg zu vermelden.
Verletzte Personen bei Drogenunfällen:
48
(+45,45 %)
Getötete Personen bei Drogenunfällen:
1
Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken
94
100
90
80
70
73
69
67
60
48
50
48
37
40
29
30
33
28
20
10
1
0
0
2018
2019
1
0
2020
Drogenunfälle
1
2021
Verletzte
2022
Tote
Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
20
18
18
16
15
14
12
13
14
14
10
10
10
Samstag
Sonntag
8
6
4
2
0
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
132
Freitag
123
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.5.3 Geschwindigkeit
fälle dieser Kategorie sank im Jahresverloren bei einem Geschwindigkeitsverlauf um -2,55 %. Die Anzahl der hierunfall ihr Leben, dies entspricht exakt
bei verletzten Personen erhöhte sich
dem Wert des Vorjahres.
Getötete
allerdings um +7,73 %. VU
20 Personen Verletzte
Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist
im Jahr 2022 ein leichter Rückgang zu
verzeichnen. Die Gesamtanzahl der Un-
Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken
3.000
2.812
2.691
VU
2.500
3.000
2.500
1.500
2.235
2.812
2.691
2.000
2.235
1.090
1.143
1.061
1.469
1.458
1.500
1.090
500
1.000
0
500
2.178
2.046
2.000
1.000
Getötete
2.178
2.046
1.469
1.458
Verletzte
26
22
2018
2020
26
0
4.2.5.4 Unerlaubtes2018
Entfernen vom Unfallort
Verkehrsunfallfluchten sind im vergangenen Jahr etwas häufiger polizeilich
20
17
2019
22
1.143
1.061
20
2021
2022
20
17
aufgenommen
worden. Von
den 48.426
2019
2020
Verkehrsunfällen wurden 8.770 (Vorjahr:
8.090, +8,41 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser De-
20
likte
hat sich geringfügig verschlechtert
2021
2022
(2021: 40,28 %, 2022: 37,77 %).
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken
VU gesamt
0
2018
2019
2020
2021
2022
124
10.000
6.034
3.797
5.948
3.816
4.827
3.049
5.457
3.313
20.000
30.000
ungeklärt
geklärt
40.000
50.000
54.107
9.764
8.090
8.770
60.000
53.868
9.831
7.876
4.831
3.259
VU mit VU-Flucht
45.253
46.799
48.426
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
133
VERKEHR
4.2.6 Besondere
Risikogruppen
4.2.6.1 Kinder im Alter
von 0 bis 13 Jahren
rung: +25,93 %) beteiligt. Bei diesen
Verkehrsunfällen wurden 446 Kinder
verletzt (Vorjahr: 361, Veränderung:
+23,55 %).
Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an
442 Unfällen (Vorjahr: 351, Verände-
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von 0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:
600
501
261
185
218
136
Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken:
143
200
258
254
242
300
260
241
400
351
361
386
394
442
446
454
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
2018
VU
verletzte Kinder
2019
verl. K. als Beteiligte
2020
verl. K. als Mitfahrer
0
0
0
1
0
1
1
1
0
0
3
0
3
www.facebook.com/polizeimittelfranken
www.twitter.com/polizeimfr
www.instagram.com/polizeimfr
100
2021
getötete Kinder
get. K. als Beteiligte
0
0
0
474
496
500
0911 21 12-10 30
2022
get. K. als Mitfahrer
Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website:
www.polizei-mittelfranken.de
Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
134
125
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6.2 Auf dem Schulweg
46 Unfällen: +73,91 %). Wie bereits in
den Jahren zuvor kam auf dem Schulweg kein Kind ums Leben.
Es ereigneten sich 2022 80 Schulwegunfälle (Veränderung zum Vorjahr mit
Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken
90
88
85 85
80
78
80
74
66
70
60
60
46
50
38
40
30
20
12
0
0
0
2018
VU
126
10
7
6
10
0
2019
2020
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
10
0
2021
0
2022
getötete Schüler
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
135
VERKEHR
4.2.6.3 Junge Erwachsene im
Alter von 18 bis 24 Jahren
ihrem Bevölkerungsanteil (Anteil der
18- bis 24-jährigen in Mittelfranken
2022: 7,48 %). Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen ist leicht zurückgegangen
(-1,86 %). Die Anzahl der Verletzten
Der Anteil der Altersgruppe „Junge
Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am
Gesamtunfallgeschehen beträgt ca.
7,17 %. Dies entspricht somit in etwa
erhöhte sich hierbei jedoch etwas
(+3,13 %). Im Jahr 2022 wurde im Vergleich zum Vorjahr eine Person dieser
Altersgruppe mehr bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt.
4.128
1.000
992
1.023
1.907
3.474
2.033
1.956
939
1.500
1.192
1.198
2.000
1.848
2.220
2.500
2.248
2.396
3.000
2.360
3.500
2.086
3.301
3.540
4.000
1.973
4.500
4.183
VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
0
2018
2019
VU gesamt
2020
JE als Verursacher
4.2.6.4 Senioren
2021
JE als Hauptverursacher
2022
verletzte JE
getötete JE
ren (+4,35 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Etwa jedes dritte tödlich verletzte Unfallopfer war im Jahr
2022 ein Senior. Damit sind sie, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbe-
Deutlich angestiegen um +10,04 % sind
die Unfälle mit Senioren. Bei diesen
Unfällen wurden im Jahr 2022 1.012
(+9,52 %) Senioren verletzt. 24 Senio-
4
3
4
6
9
500
völkerung, etwas überrepräsentiert.
Der Anteil dieser Altersgruppe an der
gesamten Bevölkerung in Mittelfranken betrug im Jahr 2022 20,99 %.
2.573
2.449
3.857
2.311
2.401
2.394
2.500
2.274
2.918
2.658
3.000
2.791
3.500
2.815
3.451
4.000
3.505
4.098
4.500
4.238
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken
924
1.000
944
953
995
1.500
1.012
2.000
0
2018
VU
2019
Senioren als Verursacher
2020
2021
Senioren als Hauptverurs.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
136
24
23
16
21
21
500
verletzte Senioren
2022
getötete Senioren
127
VERKEHR
Symbolfoto: bobex73 - stock.adobe.com
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.6.5 Radfahrer
Nach einem Rückgang der Radfahrunfälle im Jahr 2021 mussten in dem
vergangenen Jahr 2022 wieder mehr
Radfahrunfälle aufgenommen werden.
Die Unfälle mit Radfahrern stiegen auf
2.547 (Vorjahr: 2.212, Veränderung:
+15,14 %). Ebenso erhöhte sich auch
die Anzahl der verletzten Radfahrer
auf 2.398 (Vorjahr: 2.067, Veränderung:
+16,01 %). Die Anzahl der Fahrradfahrer, die bei einem Verkehrsunfall ihr
Leben verloren, erhöhte sich auf acht
Personen (Vorjahr: 7).
2.398
2.779
2.547
1.764
1.554
1.557
2.067
2.429
1.290
1.353
1.800
1.589
2.212
2.309
2.463
2.118
1.544
1.319
1.500
2.513
2.283
2.544
1.619
2.000
2.135
2.500
2.316
3.000
2.677
Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken
1.000
0
2018
VU
128
beteiligte Radfahrer
2019
2020
Radfahrer als Verursacher
Radfahrer als Hauptverurs.
8
7
9
9
12
500
2021
verletzte Radfahrer
2022
getötete Radfahrer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
137
VERKEHR
4.2.6.6 Motorradfahrer
Es wurden hierbei acht Krad-Benutzer
(Vorjahr: 13) getötet und 640 (Vorjahr:
513, Veränderung: + 24,76 %) verletzt.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich
696 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr:
567, Veränderung: + 22,75 %).
640
710
696
594
346
374
297
316
305
335
326
400
359
378
433
500
513
534
600
567
594
637
700
613
698
718
800
720
804
900
827
VU mit Beteiligung von Motorrädern – Bezirk Mittelfranken
300
200
0
2018
VU
2019
beteiligte Kradfahrer
2020
Kradfahrer als Verursacher
4.2.6.7 Lkw-Unfälle
8
13
12
10
16
100
2021
Kradfahrer als Hauptverurs.
2022
verletzte Krad-Benutzer
getötete Krad-Benutzer
Hierbei wurden 134 Lkw-Insassen (Vorjahr: 134, Veränderung: +/- 0,00 %) verletzt und drei (Vorjahr: 1) Lkw-Insassen
getötet.
Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung
von Lkw betrug im Jahr 2022 2.247
(Vorjahr: 2.301, Veränderung: -2,35 %).
Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken
2.530
1.630
1.538
2.247
1.647
1.728
1.478
1.554
2.301
2.431
2.168
1.787
1.878
2.000
1.910
2.016
2.500
2.598
3.031
2.696
2.785
3.000
3.134
3.500
1.500
0
2018
VU
beteiligte Lkw
2019
Lkw-Führer als Verursacher
2020
Lkw-Führer als Hauptverurs.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
138
1
3
134
134
123
2
4
6
153
500
181
1.000
2021
verletzte Lkw-Insassen
2022
getötete Lkw-Insassen
129
VERKEHR
4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken
4.2.7 Herausragende
Verkehrsunfälle
Wachenroth – Folgenschwerer Verkehrsunfall auf der BAB 3
Ein folgenreicher Verkehrsunfall ereignete sich am 23.09.2022, gegen 14:30 Uhr,
auf der Bundesautobahn 3 im Gemeindegebiet Wachenroth. Aus abschließend
nicht klärbarer Ursache kam der Fahrer
einer Sattelzugmaschine im Baustellenbereich der Autobahn von der rechten
Fahrspur nach links ab und kollidierte
dort mit einem in gleicher Richtung fahrenden Wohnmobil. Beide Fahrzeuge
durchbrachen anschließend den temporären Baustellenfahrbahnteiler. Das
Wohnmobil kollidierte schließlich auf
der Gegenfahrbahn mit einem entgegen-
kommenden Lastkraftwagen. Durch die
Wucht des Aufpralls wurden die beiden
Abenberg – Fahrzeugführer verstirbt
bei Geschwindigkeitsunfall
In Folge der mutmaßlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kam am 21.02.2022, gegen
04:40 Uhr, ein 56-Jähriger Pkw-Fahrer auf
der Staatsstraße 2220 von der Fahrbahn
ab. Das Fahrzeug prallte im angrenzen-
Fürth – Alkoholunfall eines Lkw-Fahrers mit einer Vielzahl von beschädigten Fahrzeugen
In den Abendstunden des 08.02.2022
verursachte ein 50-Jähriger alkoholisierter Lkw-Fahrer in Fürth einen schweren
Verkehrsunfall. Nachdem der Fahrzeugführer an der Einmündung Hardstraße/
Berliner Straße zunächst das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage missachtete, kollidierte er mit seinem Lkw im Kreuzungsbereich mit einem Pkw. Anschließend
befuhr er weiter die Hardstraße und verlor dann gänzlich die Kontrolle über sein
Fahrzeug. Der Lkw rammte mit hoher Geschwindigkeit weitere geparkte Fahrzeuge und schob diese zum Teil ineinander.
Mehrere Fahrzeuge und auch ein Gebäude gerieten hierbei in Brand und wurden
schwer beschädigt. In der Summe zählte die Polizei bei der Unfallaufnahme 33
130
Insassen des Wohnmobils tödlich verletzt.
den Waldgrundstück gegen mehrere
Bäume und wurde schwer beschädigt.
Auf die Benutzung seines Sicherheitsgurtes hatte der Fahrzeugführer fahrlässig
verzichtet. Der Unfallverursacher verstarb in Folge des Unfalls an der Unfallstelle und konnte nur noch tot geborgen
werden.
beschädigte Fahrzeuge und drei leicht
verletzte Personen. Der Sachschaden be-
zifferte sich auf mehrere Hunderttausend
Euro.
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
139
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg
16.000
15.320
14.730
14.000
12.388
12.872
12.245
12.000
10.000
8.644
8.337
8.000
7.111
7.149
6.970
6.000
4.322
4.265
3.349
4.000
3.560
3.332
2.354
2.128
1.928
1.943
2.163
2018
2019
2020
2021
2022
2.000
0
VU gesamt
VUPS
VUSA
VUK
Veränderungen zum Vorjahr
VU gesamt +5,12 %
VUSA
+6,84 %
+11,32 %
VUK
+2,57 %
VUPS
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
140
131
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.2 Entwicklung der
Personenschäden
durchschnitt etwa acht Menschen ums
Leben. Im Jahr 2022 musste, nach einem Rückgang im Vorjahr, ein Anstieg
auf insgesamt neun Personen festgestellt werden
4.3.2.1 Getötete Personen
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen
auf den Straßen Nürnbergs im Jahres12
Getötete Personen – Stadt Nürnberg
10
10
9
8
8
6
7
5
4
2
0
2018
2019
2020
2021
2022
4.3.2.2 Getötete Personen nach Beteiligungsart
Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg
sonstige
Verkehrsteilnehmer
1 (0)
Radfahrer
2 (Vorjahr: 1)
1
2
4
Fußgänger
4 (3)
0
2
Benutzer mot. Zweiräder
0 (0)
Fußgänger
Pkw
Lkw
Bus
mot. Zweiräder
Fahrrad
Sonstige
Pkw-Insassen
2 (1)
132
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
141
5
6
4
VERKEHR
4.2.2.3 Verletze Personen
hierbei ist bei den leicht verletzten Personen (+9,62 %) ein entsprechender
Anstieg zu verzeichnen, während sich
Die Anzahl der verletzten Personen
stieg im Jahresverlauf um +10,19 %,
3.500
3.500
die Anzahl der schwer verletzten Personen (+14,62%) etwas stärker erhöhte.
Verletzte Personen – Stadt Nürnberg
2.961
2.961
3.000
3.000
2.500
2.500
2.576
2.576
2.683
2.683
2.319
2.319
2.000
2.000
1.500
1.500
2.280
2.280
2.297
2.297
2.012
2.012
2.037
2.037
268
260
2.531
2.531
2.233
2.233
1.000
1.000
500
0
278
500
0
257
278
2018
2018
257
2019
2019
2020
2020
verletzte Personen
verletzte Personen
4.3.3 Örtliche und zeitliche
Verteilung der Verkehrsunfälle
268
schwer verletzte Personen
schwer verletzte Personen
298
260
298
2021
2021
2022
2022
leicht verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Bei allen Unfallarten sind die höchsten Werte in den frühen Nachmittagsstunden zwischen 15.00 und 18.00 Uhr
erkennbar. Nach 21.00 Uhr nimmt das
Unfallgeschehen deutlich ab.
4.3.3.1 Verkehrsunfälle nach
Tageszeiten
VUPS
VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg
VUSA
VUPS
700
590
600
590
406
400
402
461
533
VUSA
VUK
589
533
500
VUK
559
538
533
551
589
559
538
533
551
422
461
306
300
406
0
232
191
200
100
263
402
143
306
194
24
43
30
19
34
28
11 143
30
19
26
24
17
15711
57
45
191
36
87
19
34
28
11
30
19
17
26
24
11
57
45
36
59
87
90
281
422
244
212
105
89 218 90
130
240
267 148261
135
163
171
265
198
212
135
244
162
105
130
135
148
171
212 79
198
142
57
51
81
72
36
127
91
94
57
51
81
72
111
79
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
94
162
108
135
91
111
172
163
127
108
281
212
201
89
265
201
95
43
30
261
172
263
232
194
59
267
157
95
65
36
218
240
36
133
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.3.2 Verkehrsunfälle nach
Wochentagen
Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle
über die Wochentage wiederholt sich
das Bild der letzten Jahre. An den Wo-
chenenden nimmt die Häufigkeit von
Verkehrsunfällen deutlich ab.
VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg
1.400
1.400
1.200
1.200
1.000
1.186
1.171
1.186
1.171
VUK
219
813
565
534
543
400
200
313
543
Dienstag
Montag
Dienstag
100
50
4.3.4 Besondere Unfallarten
327
117
179
271
78
Mittwoch
Donnerstag
Mittwoch
Donnerstag
80
Freitag
Freitag
Die Anzahl der Alkoholunfälle reduzierte
sich entgegen dem mittelfränkischem
Trend auf 188 (Vorjahr: 203, -7,39 %).
4.3.4.1 Alkohol
188
518
327
271
376
343
98
535
164
518
376
343
353
Montag
540
516
353
150
328
328
203
535
184
565
313
540
516
200
534
0
VUSA
250
600
400
200
0
VUPS
813
1.000
800
800
600
VUK
1.175
1.154
1.132
VUSA
1.175
1.154
1.132
VUPS
1
1
0
Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt Nürnberg
2018
Sonntag
Samstag
Sonntag
0
2019
0
2020
Alkoholunfälle
250
179
Samstag
2021
Verletzte
Tote
219
203
200
188
184
164
150
117
100
111
98
80
78
50
1
0
2018
1
2019
Alkoholunfälle
134
0
2020
Verletzte
0
2021
0
2022
Tote
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
143
19
20
15
4.3.4.2 Drogenunfälle
14
13
12
11
10
Die Anzahl der Drogenunfälle hat sich
im Jahr 2021 wie bereits im Jahr da5
vor erhöht, jetzt auf 25 (und somit ein
starker Anstieg zum Vorjahr: 18, Veränderung: +38,89 %).
0
5
0
0
Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt2018
Nürnberg
30
VERKEHR
18
0
2019
2020
Drogenunfälle
28
0
2021
Verletzte
Tote
25
25
20
15
19
18
13
12
15
14
11
10
5
5
0
0
2018
0
2019
Drogenunfälle
0
2020
Verletzte
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
144
0
2021
0
2022
Tote
135
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.4.3 Geschwindigkeit
schwindigkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr: 242, Veränderung: -10,74 %). Die
Anzahl der dabei Verletzten erhöhte
sich jedoch auf 123 (+23,00 %). Nachdem im Jahr 2021 kein Todesopfer
bei
VU
Bei den Geschwindigkeitsunfällen
ist eine deutliche Reduzierung zu
verzeichnen. Im vergangenen Jahr
wurden 216 Verkehrsunfälle als Ge-
einem Geschwindigkeitsunfall zu verzeichnen war, haben im Jahr 2022 zwei
Personen ihr Leben bei einem Unfall
mit der Ursache Geschwindigkeit verloren.
Verletzte
Getötete
Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg
VU
350
Verletzte
Getötete
302
300
276
350
250
300
200
26 26
140
250
25
150
200
216
276
30
175
242
239
302
20
150
140
0
50
0
2018
15
17
4.3.4.4 Schulwegunfälle
2019
0
0 Nürnberg
Schulwegunfälle – Stadt
100
0
2021
37
13 Unfällen: +61,54 %). Wie bereits in
4
2020
den 2019
Jahren zuvor ist kein Kind
auf dem
Schulweg zu Tode gekommen.
0
30
VU
2
12
2022
2
0
6
2021
1
0
2018
13
0
2020
4
2018
5 SchulwegEs ereigneten sich 2022 21
unfälle (Veränderung zum Vorjahr mit
123
112
3
0
2022
1
0
2019
2020
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
0
2021
getötete Schüler
25
21
17
13
10
7
0
0
6
1
0
2018
VU
136
12
4
5
0
22
19
15
1
0
2019
2020
leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler
0
2021
0
2022
26 26
20
22
19
4
10
21
100
50
100
216
123
112
175
100
242
239
0
0
2022
getötete Schüler
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
145
VERKEHR
4.3.5 Verkehrsunfallfluchten
erhöht. Von den 12.872 Verkehrsunfällen wurden 2.981 (Vorjahr: 2.719,
+9,64 %) als Unfallfluchten bearbeitet.
Die Aufklärungsquote dieser Delikte
Die Anzahl der Verkehrsunfallfluchten
hat sich im vergangenen Jahr leicht
hat sich auf 37,67 % reduziert (2021:
41,04%).
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Stadt Nürnberg
VU gesamt
0
VU mit VU-Flucht
2.000
2018
1.358
2019
1.362
2020
2022
1.123
8.000
10.000
12.000
16.000
15.320
14.730
12.388
2.714
12.245
2.719
1.858
14.000
3.450
2.088
1.603
1.116
6.000
geklärt
3.484
2.126
1.646
1.068
2021
4.000
ungeklärt
12.872
2.981
4.3.6 Besondere Risikogruppen
Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an
132 Unfällen (Vorjahr: 120, Veränderung: +10,00 %) beteiligt. Bei diesen
Verkehrsunfällen wurden 132 Kinder
4.3.6.1 Kinder im Alter
bis 13 Jahre
verletzt (Vorjahr: 119, Veränderung:
+10,92 %), davon 45 als Mitfahrer. Besonders erfreulich ist, dass kein Kind
im Straßenverkehr getötet wurde.
120
119
140
132
132
131
135
160
143
142
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (0 bis 13 Jahren) – Stadt Nürnberg
102
99
120
78
74
79
82
87
100
41
60
45
53
63
80
25
40
0
2018
VU
verletzte Kinder
2019
verl. K. als Beteiligte
2020
verl. K. als Mitfahrer
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
146
2021
getötete Kinder
get. K. als Beteiligte
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
20
2022
get. K. als Mitfahrer
137
571
0
VU mit Beteiligung von
Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Stadt Nürnberg
2018
VU gesamt
2020
JE als Verursacher
JE als Hauptverursacher
277
2022
verletzte JE
getötete JE
538
571
507
539
548
512
600
581
622
673
627
1.000
1.038
1.012
979
1.200
800
2021
1.181
1.250
1.400
2019
538
305
0
0
248
1
0
Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung
von jungen Erwachsenen
hat sich im
200
Jahr 2022 mit 1.038 Verkehrsunfällen
539
unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen mussten nicht registriert
werden.
312
leicht erhöht (Vorjahr: 1.012, Veränderung: +2.57 %). Die Anzahl der dabei
verletzten jungen Erwachsenen sank
auf 277 Personen (Vorjahr: 305, Veränderung: -9,18 %). Tödliche Verkehrs-
308
4.3.6.2 Junge Erwachsene im
400 Jahren
Alter von 18 bis 24
548
600
512
627
581
622
673
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
507
800
1.
1.0
979
1.000
VERKEHR
277
2018
1.204
Senioren als Verursacher
0
627
297280
4
3
240 272
3
2022
Senioren als Hauptverurs.
verletzte Senioren
getötete Senioren
968
658
690
627
653
680
785
806
741
779
1.000
800
2020
2021
Senioren als Verursacher
Senioren als Hauptverurs.
1.009
1.200
2019
1.058
1.187
VU
2020
VU
607
1.400
2018
2019
658 653
690 680
verletzt und vier Senioren (Vorjahr: 2)
verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben.
3
3
4
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) –0Stadt Nürnberg
0
968
1.009
1.058
785
getötete JE
4
200
806
0
+9,30 % auf 1.058 (Vorjahr: 968). Bei
diesen Unfällen wurden im Jahr 2022
297 (Vorjahr: 240, 200
+23,75 %) Senioren
280 278
Die Verkehrsunfälle mit Beteiligung
von Senioren erhöhten sich um
verletzte JE
2
400
400
2022
607
JE als600
Hauptverursacher
2021
627
680
2020
741
785
806
JE als Verursacher
800
272
4.3.6.3 Senioren
2019
653
VU gesamt
600
0
1
741
0
800
278
2018
779
0
779
1.000
1.000
968
1.009
1.200
200
305
1.187
1.200
248
1.204
312
1.187
308
400
1.204
1.400
1.400
297
240
272
278
400
280
600
0
2018
VU
138
2019
Senioren als Verursacher
2020
Senioren als Hauptverurs.
4
2
3
3
4
200
2021
verletzte Senioren
2022
getötete Senioren
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
147
2021
verletzte
VERKEHR
4.3.6.4 Radunfälle
Die Unfälle mit beteiligten Radfahrern
nahmen deutlich auf 1.011 (Vorjahr:
839, Veränderung: +20,50 %) Verkehrsunfälle zu. Hierbei erhöhte sich auch
die Anzahl der verletzten Radfahrer
auf 935 (Vorjahr: 778, Veränderung:
+20,18 %). Auch die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer stieg auf zwei Personen (Vorjahr: 1).
935
1.011
746
778
839
864
916
934
899
823
817
663
566
395
481
492
477
600
581
612
674
800
566
1.000
906
991
1.028
1.200
1.097
Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg
400
2018
VU
beteiligte Radfahrer
2019
2020
Radfahrer als Verursacher
Radfahrer als Hauptverurs.
2
1
3
1
0
4
200
2021
verletzte Radfahrer
2022
getötete Radfahrer
Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken:
0911 21 12-10 30
pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
148
139
VERKEHR
4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg
4.3.7 Herausragende
Verkehrsunfälle Stadt Nürnberg
Fußgängerin wurde von
einem Pkw erfasst und getötet
Am 21.09.2022, gegen 13:10 Uhr, wollte eine 85-Jährige Fußgängerin an
einer Fußgängerfurt die Laufamholzstraße überqueren. Hierbei wurde sie
von einer 80-Jährigen Fahrzeugführerin, die von der Waldstraße kommend
nach links in die Laufamholzstraße
abbog, übersehen. Nach dem Kontakt
mit dem Pkw wurde die Fußgängerin
auf die Fahrbahn geschleudert und
kam teilweise unter dem Fahrzeug
zu liegen. Engagierte Ersthelfer hoben das Fahrzeug an und bargen die
Seniorin. In Folge ihrer Verletzungen
verstarb die Fußgängerin jedoch im
Krankenhaus.
140
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
149
Symbolfoto: Ralf Gosch - stock.adobe.com
Geschwindigkeitsunfall mit
anschließender Unfallflucht
Nach mutmaßlich grober Missachtung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
verlor am 24.07.2022, gegen 00:50 Uhr,
ein Führer eines hochmotorisierten Pkw
die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das
Fahrzeug erfasste einen auf dem Gehweg gehenden Fußgänger und verletzte
diesen tödlich. Er verstarb unmittelbar
an der Unfallstelle. Ein weiterer Fußgänger konnte sich gerade noch in Sicherheit bringen. Nach dem Zusammenstoß
mit dem Fußgänger entfernte sich der
Fahrzeugführer mit seinem beschädigten Pkw und ließ den tödlich verletzten
Fußgänger an der Örtlichkeit zurück.
Stunden später, im Zuge der beginnenden Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen, stellte sich der Unfallverursacher bei einer Nürnberger Polizeiinspektion. Sein Fahrzeug wurde
sichergestellt, die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth stellte Haftantrag gegen
den Beschuldigten.
1
0
1
42
0
17
50
30
0
712
461
251
35,3%
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
4.4.1
Stadt
Fürth
VU mit
ungeklärter
VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
0
1
34
0
15
65
38
0
639
425
214
33,5%
0
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44
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0
624
419
205
32,9%
1
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0
39
0
24
45
32
0
568
352
216
38,0%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0
0
0
44
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28
42
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648
398
250
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VERKEHR
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-100,0%
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0,00%
16,7%
-6,7%
6,3%
0,00%
14,1%
13,1%
15,7%
0,6%
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Fürth
Entwicklung
Personenschäden
Stadt Fürth 2018-2022
3
500
450
442
424
418
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400
416
2
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350
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150
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100
51
50
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2018
78
75
66
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
1
0
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
3.261
400
864
1.997
2
475
51
424
3.788
2
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0
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0
17
50
30
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712
461
251
35,3%
2019
3.217
410
800
2.007
1
484
66
418
4.043
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15
65
38
0
639
425
214
33,5%
2018-2022
2020
2.831
413
761
1.657
1
491
75
416
3.733
1
0
0
0
0
0
1
45
0
23
44
32
0
624
419
205
32,9%
2021
2.703
404
717
1.582
1
471
91
380
3.401
0
1
0
0
1
0
0
39
0
24
45
32
0
568
352
216
38,0%
2022
2.758
431
783
1.544
0
520
78
442
4.966
0
0
0
0
0
0
0
44
0
28
42
34
0
648
398
250
38,6%
2,0%
6,7%
9,2%
-2,4%
-100,0%
10,4%
-14,3%
16,3%
46,0%
0,0%
-100,0%
0,00%
0,00%
-100,0%
0,00%
0,0%
12,8%
0,00%
16,7%
-6,7%
6,3%
0,00%
14,1%
13,1%
15,7%
0,6%
Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2018-2022
500
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
450
424
150
418
416
Auswah
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Entwicklung
+/-
442
141
0
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0
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0
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254
130
0
892
570
322
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Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
VERKEHR
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit
ungeklärter
VU-Flucht (1)
4.4.2
Stadt
Erlangen
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
0
0
40
0
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324
176
1
986
600
386
39,1%
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239
132
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706
434
272
38,5%
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194
110
0
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472
241
33,8%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0
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0,0%
3,9%
6,6%
-1,2%
-1,7%
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Erlangen
Entwicklung
Personenschäden
Stadt Erlangen 2018-2022
800
3
674
700
2
615
2
2
600
528
513
500
2
426
400
1
1
1
1
300
200
1
100
71
0
2018
64
62
2019
Leichtverletzte
63
57
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
142
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2019
4.530
619
1.389
2.522
1
736
62
674
6.636
0
1
1
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0
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13
324
176
1
986
600
386
39,1%
2018-2022
2020
3.286
491
989
1.806
1
577
64
513
6.021
1
0
0
0
0
0
1
34
0
24
239
132
1
706
434
272
38,5%
2021
3.148
421
972
1.755
2
483
57
426
4.820
1
1
0
0
1
0
1
34
0
11
194
110
0
713
472
241
33,8%
2022
3.200
523
967
1.710
2
591
63
528
5.328
1
1
1
0
0
0
1
53
0
33
190
110
1
741
503
238
32,1%
Entwicklung
+/-
1,7%
24,2%
-0,5%
-2,6%
100,0%
22,4%
10,5%
23,9%
10,5%
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-100,0%
0,00%
0,0%
55,9%
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200,0%
-2,1%
0,0%
3,9%
6,6%
-1,2%
-1,7%
Auswahl
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Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2018-2022
800
700
2018
4.047
599
1.196
2.252
1
686
71
615
4.735
0
1
0
1
0
0
0
45
0
29
254
130
0
892
570
322
36,1%
674
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
151
3
0
0
0
7
0
1
157
66
0
348
205
143
41,1%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
4.4.3
Stadt
Schwabach
VU mit
ungeklärter
VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
0
1
10
0
3
87
25
1
271
182
89
32,8%
0
0
1
13
0
6
52
26
2
207
126
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39,1%
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56
31
1
219
144
75
34,2%
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64
19
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244
153
91
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-63,6%
14,3%
-38,7%
-100,0%
11,4%
6,3%
21,3%
-3,1%
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Schwabach Stadt Schwabach 2018-2022
Entwicklung
Personenschäden
250
4
226
3
3
3
192
200
3
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151
150
143
2
2
100
1
1
50
31
27
1
21
14
15
0
0
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
1.748
190
480
1.078
0
253
27
226
2.396
0
0
0
0
0
0
0
7
0
1
157
66
0
348
205
143
41,1%
2019
1.479
175
389
915
3
223
31
192
2.406
3
0
0
2
0
0
1
10
0
3
87
25
1
271
182
89
32,8%
2018-2022
2020
1.144
145
295
704
3
180
14
166
2.121
2
1
1
1
0
0
1
13
0
6
52
26
2
207
126
81
39,1%
2021
1.085
138
313
634
1
172
21
151
2.640
0
1
0
1
0
0
0
16
0
11
56
31
1
219
144
75
34,2%
2022
1.251
131
361
759
0
158
15
143
3.327
0
0
0
0
0
0
0
11
0
4
64
19
0
244
153
91
37,3%
Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2018-2022
250
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
226
3
152
3
Auswah
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Zeile 164
Entwicklung
+/-
15,3%
-5,1%
15,3%
19,7%
-100,0%
-8,1%
-28,6%
-5,3%
26,0%
0,0%
-100,0%
0,0%
-100,0%
0,00%
0,00%
0,0%
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0,00%
-63,6%
14,3%
-38,7%
-100,0%
11,4%
6,3%
21,3%
-3,1%
143
2
0
1
21
1
22
50
21
2
421
217
204
48,4%
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
VERKEHR
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit
ungeklärter
VU-Flucht (1)
4.4.4
Stadt
Ansbach
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
0
0
17
0
6
67
33
0
423
235
188
44,4%
0
0
1
19
0
5
62
33
0
314
169
145
46,2%
0
0
0
22
0
8
64
30
0
321
160
161
50,2%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
0
0
0
18
0
11
72
45
2
327
173
154
47,1%
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Zeile 164
0,0%
0,00%
0,0%
-18,2%
0,0%
37,5%
12,5%
50,0%
1,9%
8,1%
-4,4%
-3,1%
Entwicklung Personenschäden
– Stadt
Ansbach
Entwicklung
Personenschäden
Stadt Ansbach 2018-2022
300
5
256
4
250
4
228
4
222
206
200
3
3
172
3
150
2
2
100
2
1
1
50
38
35
23
31
24
1
0
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
1.866
201
567
1.098
4
266
38
228
2.707
2
2
0
1
2
0
1
21
1
22
50
21
2
421
217
204
48,4%
2019
1.848
205
555
1.088
0
279
23
256
2.865
0
0
0
0
0
0
0
17
0
6
67
33
0
423
235
188
44,4%
2018-2022
2020
1.518
194
437
887
1
241
35
206
2.247
1
0
0
0
0
0
1
19
0
5
62
33
0
314
169
145
46,2%
2021
1.533
164
467
902
2
196
24
172
2.598
1
1
0
2
0
0
0
22
0
8
64
30
0
321
160
161
50,2%
2022
1.653
198
460
995
3
253
31
222
3.006
2
1
0
3
0
0
0
18
0
11
72
45
2
327
173
154
47,1%
Entwicklung
+/-
7,8%
20,7%
-1,5%
10,3%
50,0%
29,1%
29,1%
29,1%
15,7%
100,0%
0,0%
0,00%
50,0%
0,0%
0,00%
0,0%
-18,2%
0,0%
37,5%
12,5%
50,0%
1,9%
8,1%
-4,4%
-3,1%
Auswahl
Zeile 18
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Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
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Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2018-2022
144
300
4
256
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
153
5
4
11
3
1
47
1
36
367
196
5
815
490
325
39,9%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit
ungeklärter VU-Flucht
(1)
4.4.5
Landkreis
Ansbach
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
6
1
3
50
0
32
389
234
3
767
420
347
45,2%
3
0
2
42
1
24
292
163
2
619
350
269
43,5%
12
1
1
55
0
33
377
188
8
685
402
283
41,3%
4
1
2
68
2
36
340
190
1
744
442
302
40,6%
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VERKEHR
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-66,7%
0,0%
100,0%
23,6%
9,1%
-9,8%
1,1%
-87,5%
8,6%
10,0%
6,7%
-0,7%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Ansbach LK Ansbach 2018-2022
Entwicklung
Personenschäden
900
800
25
837
804
726
21
699
700
19
20
616
600
15
500
11
400
10
9
300
218
212
185
175
200
163
8
5
100
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
6.348
748
1.399
4.201
19
1.022
218
804
11.436
1
18
2
2
11
3
1
47
1
36
367
196
5
815
490
325
39,9%
2019
6.323
758
1.318
4.247
11
1.049
212
837
12.482
0
11
1
0
6
1
3
50
0
32
389
234
3
767
420
347
45,2%
2018-2022
2020
5.585
612
1.102
3.871
8
791
175
616
10.182
0
8
2
1
3
0
2
42
1
24
292
163
2
619
350
269
43,5%
2021
6.337
657
1.268
4.412
21
884
185
699
13.508
1
20
5
2
12
1
1
55
0
33
377
188
8
685
402
283
41,3%
Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2018-2022
900
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht
2022
837
800
804
154
2022
6.156
678
1.246
4.323
9
889
163
726
12.610
1
8
2
0
4
1
2
68
2
36
340
190
1
744
442
302
40,6%
Auswah
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Zeile 227
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Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
Entwicklung
+/-
-2,9%
3,2%
-1,7%
-4,1%
-57,1%
0,6%
-11,9%
3,9%
-6,7%
0,0%
-60,0%
-60,0%
-100,0%
-66,7%
0,0%
100,0%
23,6%
9,1%
-9,8%
1,1%
-87,5%
8,6%
10,0%
6,7%
-0,7%
145
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
2
getötete Personen auf Kreisstraßen
1
getötete Personen auf Gemeindestraßen
0
VERKEHR
Alkoholunfälle
37
Alkoholunfälle, getötete Personen
0
Alkoholunfälle, verletzte Personen
25
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
311
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
151
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
0
VU mit VU-Flucht (1/2)
660
4.4.6
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
VU mit
ungeklärter VU-Flucht
(1)
438
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
222
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
33,6%
1
3
0
42
1
14
317
151
4
621
402
219
35,3%
0
1
0
33
0
16
221
102
0
567
352
215
37,9%
1
1
0
32
0
17
224
79
0
552
330
222
40,2%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
1
0
0
48
0
21
250
132
1
620
393
227
36,6%
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Zeile 163
Zeile 164
0,0%
-100,0%
0,0%
50,0%
0,0%
23,5%
11,6%
67,1%
12,3%
19,1%
2,3%
-3,6%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Entwicklung
Personenschäden
LK Erlangen-Höchstadt 2018-2022
800
14
13
700
12
559
600
10
539
507
500
8
373
400
395
6
300
200
107
100
0
2018
120
1 100
2019
Leichtverletzte
87
80
2020
Schwerverletzte
2021
4
4
3
3
2022
Getötete
2
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
146
800
700
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
3.739
481
1.023
2.235
3
646
107
539
7.714
1
2
0
0
2
1
0
37
0
25
311
151
0
660
438
222
33,6%
2019
3.685
506
956
2.223
13
679
120
559
8.020
3
10
7
2
1
3
0
42
1
14
317
151
4
621
402
219
35,3%
2018-2022
2020
2.971
390
874
1.707
1
473
100
373
5.730
0
1
0
0
0
1
0
33
0
16
221
102
0
567
352
215
37,9%
2021
3.310
367
902
2.041
3
475
80
395
6.236
0
3
0
1
1
1
0
32
0
17
224
79
0
552
330
222
40,2%
2022
3.555
451
968
2.136
4
594
87
507
7.940
0
4
3
0
1
0
0
48
0
21
250
132
1
620
393
227
36,6%
Entwicklung
+/-
7,4%
22,9%
7,3%
4,7%
33,3%
25,1%
8,8%
28,4%
27,3%
0,0%
200,0%
-100,0%
0,0%
-100,0%
0,0%
50,0%
0,0%
23,5%
11,6%
67,1%
12,3%
19,1%
2,3%
-3,6%
Auswahl
Zeile 18
Zeile 19
Zeile 20
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Zeile 22
Zeile 23
Zeile 24
Zeile 25
Zeile 26
Zeile 27
Zeile 50
Zeile 51
Zeile 59
Zeile 60
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2018-2022
13
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
155
14
3
1
2
30
1
15
84
44
4
455
275
180
39,6%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
4.4.7
Landkreis
Fürth (1)
VU mit
ungeklärter VU-Flucht
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
0
1
0
29
0
7
96
46
0
442
271
171
38,7%
1
1
2
29
0
20
87
57
0
396
248
148
37,4%
0
1
0
19
0
11
96
59
0
471
273
198
42,0%
3
1
0
29
1
17
79
38
2
451
286
165
36,6%
Zeile 61
Zeile 62
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VERKEHR
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
0,00%
0,0%
52,6%
54,6%
10,3%
-35,6%
-4,3%
4,8%
-16,7%
-5,4%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Fürth
Entwicklung
Personenschäden
LK Fürth 2018-2022
9
350
8
301
300
8
291
277
7
281
244
250
6
6
200
5
4
4
150
99
100
3
2
84
71
58
50
65
1
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
2
1
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
2.311
295
613
1.403
8
400
99
301
4.046
2
6
0
2
3
1
2
30
1
15
84
44
4
455
275
180
39,6%
2019
2.285
272
626
1.387
2
335
58
277
3.924
0
2
0
1
0
1
0
29
0
7
96
46
0
442
271
171
38,7%
2018-2022
2020
2.065
317
532
1.216
4
375
84
291
3.105
0
4
0
0
1
1
2
29
0
20
87
57
0
396
248
148
37,4%
2021
2.249
271
591
1.387
1
315
71
244
3.370
0
1
0
0
0
1
0
19
0
11
96
59
0
471
273
198
42,0%
Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2018-2022
350
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
301
8
156
291
2022
2.235
297
575
1.363
6
346
65
281
4.045
2
4
0
2
3
1
0
29
1
17
79
38
2
451
286
165
36,6%
Auswah
Zeile 18
Zeile 19
Zeile 20
Zeile 21
Zeile 22
Zeile 23
Zeile 24
Zeile 25
Zeile 26
Zeile 27
Zeile 50
Zeile 51
Zeile 59
Zeile 60
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
Entwicklung
+/-
-0,6%
9,6%
-2,7%
-1,7%
500,0%
9,8%
-8,5%
15,2%
20,0%
0,0%
-75,0%
0,00%
0,00%
0,0%
52,6%
54,6%
10,3%
-35,6%
-4,3%
4,8%
-16,7%
-5,4%
147
3
0
3
50
0
27
420
217
7
836
520
316
37,8%
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
VERKEHR
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
4.4.8
Landkreis
Nürnberger
Land
VU mit
ungeklärter VU-Flucht
(1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
1
3
1
75
0
33
491
259
6
934
604
330
35,3%
1
1
3
44
0
21
370
217
7
710
479
231
32,5%
1
2
0
55
2
23
363
163
3
797
491
306
38,4%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
2
1
2
54
0
29
426
217
6
804
497
307
38,2%
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Zeile 215
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Zeile 163
Zeile 164
100,0%
-50,0%
-1,8%
-100,0%
26,1%
17,4%
33,1%
100,0%
0,9%
1,2%
0,3%
-0,2%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Nürnberger
Land
Entwicklung
Personenschäden
LK Nürnberger
Land 2018-2022
800
14
704
700
711
12
664
12
631
10
600
13
545
10
8
500
8
400
6
6
300
200
170
154
160
170
145
4
2
100
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger Land
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2019
5.135
622
1.370
3.143
10
834
170
664
13.288
0
10
4
1
1
3
1
75
0
33
491
259
6
934
604
330
35,3%
2018-2022
2020
4.329
626
1.095
2.608
8
791
160
631
10.292
2
6
3
0
1
1
3
44
0
21
370
217
7
710
479
231
32,5%
2021
4.569
551
1.173
2.845
6
690
145
545
9.723
0
6
3
0
1
2
0
55
2
23
363
163
3
797
491
306
38,4%
2022
4.837
669
1.249
2.919
13
881
170
711
12.515
2
11
5
3
2
1
2
54
0
29
426
217
6
804
497
307
38,2%
Entwicklung
+/-
5,9%
21,4%
6,5%
2,6%
116,7%
27,7%
17,2%
30,5%
28,7%
83,3%
66,7%
100,0%
-50,0%
-1,8%
-100,0%
26,1%
17,4%
33,1%
100,0%
0,9%
1,2%
0,3%
-0,2%
Auswahl
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Zeile 63
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2018-2022
148
800
700
2018
4.685
619
1.229
2.837
12
858
154
704
9.147
2
10
6
0
3
0
3
50
0
27
420
217
7
836
520
316
37,8%
704
12
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
711
13
157
664
1
1
2
2
33
0
14
159
82
1
255
130
125
49,0%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
0
2
1
getötete Personen auf Kreisstraßen
1
1
0
getötete Personen auf Gemeindestraßen
1
1
1
Alkoholunfälle
37
40
30
Alkoholunfälle, getötete Personen
1
0
0
Alkoholunfälle, verletzte Personen
27
22
20
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
140
113
89
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
72
71
64
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
1
1
0
VU mit VU-Flucht (1/2)
337
292
259
VU mit
ungeklärter VU-Flucht
(1) a.d. Aisch-Bad
188 Windsheim
140
125
4.4.9
Landkreis
Neustadt
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
149
152
134
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
44,2%
52,1%
51,7%
1
2
0
39
1
24
121
62
0
290
162
128
44,1%
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
VERKEHR
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
0,0%
0,0%
-100,0%
18,2%
71,4%
-23,9%
-24,4%
-100,0%
13,7%
24,6%
2,4%
-4,9%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Neustadt
Aisch-Bad Windsheim
Entwicklung
Personenschäden
LK a.d.
Neustadt/A.-Bad
Windsheim 2018-2022
8
450
7
400
382
7
378
356
6
6
350
328
316
6
300
5
5
250
4
3
200
3
150
95
100
86
84
78
77
2
1
50
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
2.846
364
607
1.875
6
477
95
382
4.614
0
6
0
4
0
1
1
37
1
27
140
72
1
337
188
149
44,2%
2019
2.765
355
534
1.876
7
462
84
378
5.048
0
7
0
3
2
1
1
40
0
22
113
71
1
292
140
152
52,1%
2018-2022
2020
2.452
341
438
1.673
3
442
86
356
4.160
0
3
0
1
1
0
1
30
0
20
89
64
0
259
125
134
51,7%
2021
2.524
301
484
1.739
6
393
77
316
5.144
2
4
0
1
1
2
2
33
0
14
159
82
1
255
130
125
49,0%
2022
2.599
316
506
1.777
5
406
78
328
4.914
0
5
0
2
1
2
0
39
1
24
121
62
0
290
162
128
44,1%
3,0%
5,0%
4,6%
2,2%
-16,7%
3,3%
1,3%
3,8%
-4,5%
-100,0%
25,0%
0,00%
100,0%
0,0%
0,0%
-100,0%
18,2%
71,4%
-23,9%
-24,4%
-100,0%
13,7%
24,6%
2,4%
-4,9%
Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2018-2022
450
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
7
400
382
378
158
Auswah
Zeile 18
Zeile 19
Zeile 20
Zeile 21
Zeile 22
Zeile 23
Zeile 24
Zeile 25
Zeile 26
Zeile 27
Zeile 50
Zeile 51
Zeile 59
Zeile 60
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
Entwicklung
+/-
149
2
0
1
46
0
28
448
289
6
535
347
188
35,1%
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
VERKEHR
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mitLandkreis
ungeklärter VU-Flucht
4.4.10
Roth (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
3
1
0
47
1
27
494
232
2
586
364
222
37,9%
4
0
0
36
0
23
285
110
2
428
269
159
37,1%
3
0
2
42
0
27
310
128
4
460
270
190
41,3%
Flucht
4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional
2
1
0
52
0
16
313
138
3
520
336
184
35,4%
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
-33,3%
-100,0%
23,8%
0,0%
-40,7%
97,0%
7,8%
-25,0%
13,0%
24,4%
-3,2%
-5,9%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Roth
Entwicklung
Personenschäden
LK Roth 2018-2022
800
12
10
698
700
9
600
10
624
8
8
500
432
426
6
454
400
6
5
300
4
177
200
143
113
106
100
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
99
2022
Getötete
2
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
4.370
611
835
2.924
9
875
177
698
10.540
1
8
4
2
2
0
1
46
0
28
448
289
6
535
347
188
35,1%
2019
4.631
529
962
3.140
6
767
143
624
10.796
2
4
2
0
3
1
0
47
1
27
494
232
2
586
364
222
37,9%
2018-2022
2020
3.625
421
693
2.511
10
539
113
426
8.070
2
8
1
5
4
0
0
36
0
23
285
110
2
428
269
159
37,1%
2021
3.646
395
775
2.476
8
538
106
432
7.939
1
7
1
2
3
0
2
42
0
27
310
128
4
460
270
190
41,3%
2022
3.850
430
853
2.567
5
553
99
454
9.532
1
4
1
1
2
1
0
52
0
16
313
138
3
520
336
184
35,4%
Entwicklung
+/-
5,6%
8,9%
10,1%
3,7%
-37,5%
2,8%
-6,6%
5,1%
20,1%
0,0%
-42,9%
0,0%
-50,0%
-33,3%
-100,0%
23,8%
0,0%
-40,7%
97,0%
7,8%
-25,0%
13,0%
24,4%
-3,2%
-5,9%
Auswahl
Zeile 18
Zeile 19
Zeile 20
Zeile 21
Zeile 22
Zeile 23
Zeile 24
Zeile 25
Zeile 26
Zeile 27
Zeile 50
Zeile 51
Zeile 59
Zeile 60
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Roth 2018-2022
150
800
700
698
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
159
10
12
0
1
2
26
0
12
65
42
0
324
202
122
37,6%
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Ve
getötete Personen auf Staatstraßen
1
1
getötete Personen auf Kreisstraßen
0
0
getötete Personen auf Gemeindestraßen
0
0
Alkoholunfälle
27
20
Alkoholunfälle, getötete Personen
0
0
Alkoholunfälle, verletzte Personen
15
7
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
108
93
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
67
64
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
1
0
VU mit VU-Flucht (1/2)
326
347
VU mitLandkreis
ungeklärter VU-Flucht
(1)
187
211
4.4.11
Weißenburg-Gunzenhausen
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
139
136
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
42,6%
39,2%
1
3
1
21
0
14
105
59
3
328
202
126
38,4%
1
1
1
25
0
15
65
35
2
394
250
144
36,5%
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
VERKEHR
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
0,0%
-66,7%
0,0%
19,1%
0,00%
7,1%
-38,1%
-40,7%
-33,3%
20,1%
23,8%
14,3%
-1,9%
Entwicklung Personenschäden
– Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Entwicklung
Personenschäden
LK Weißenburg-Gunzenhausen 2018-2022
450
419
400
12
11
376
358
10
353
350
304
300
8
250
6
200
150
3
100
3
3
4
4
111
100
91
71
67
2
50
0
2018
2019
Leichtverletzte
2020
Schwerverletzte
2021
Getötete
2022
0
Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Flucht
Geschwin
Alkohol
digkeit
Verkehrstote
Verkehrsunfälle gesamt
Verkehrsunfallentwicklung:
Beschreibung/Jahr
Verkehrsunfälle gesamt
VU mit Personenschaden (P)
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S)
Kleinunfälle (VUK)
getötete Personen
verletzte Personen
schwer verletzte Personen
leicht verletzte Personen
Sachschäden (in tsd. EUR)
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft
getötete Personen auf BAB
getötete Personen auf Bundesstraßen
getötete Personen auf Staatstraßen
getötete Personen auf Kreisstraßen
getötete Personen auf Gemeindestraßen
Alkoholunfälle
Alkoholunfälle, getötete Personen
Alkoholunfälle, verletzte Personen
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit)
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13
Getötete bei VU mit Ursache 12/13
VU mit VU-Flucht (1/2)
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1)
VU mit geklärter VU-Flucht (2)
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht
2018
3.317
348
518
2.451
3
467
91
376
4.741
0
3
0
2
1
0
0
27
0
15
108
67
1
326
187
139
42,6%
2019
3.473
375
537
2.561
3
530
111
419
4.991
0
3
0
2
1
0
0
20
0
7
93
64
0
347
211
136
39,2%
2018-2022
2020
3.049
306
486
2.257
3
375
71
304
4.149
1
2
0
0
0
1
2
26
0
12
65
42
0
324
202
122
37,6%
2021
3.448
339
514
2.595
11
458
100
358
4.528
1
10
0
6
1
3
1
21
0
14
105
59
3
328
202
126
38,4%
2022
3.454
325
576
2.553
4
420
67
353
5.040
1
3
0
1
1
1
1
25
0
15
65
35
2
394
250
144
36,5%
0,2%
-4,1%
12,1%
-1,6%
-63,6%
-8,3%
-33,0%
-1,4%
11,3%
0,0%
-70,0%
0,00%
-83,3%
0,0%
-66,7%
0,0%
19,1%
0,00%
7,1%
-38,1%
-40,7%
-33,3%
20,1%
23,8%
14,3%
-1,9%
Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2018-2022
450
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht
2022
419
400
11
160
376
Auswah
Zeile 18
Zeile 19
Zeile 20
Zeile 21
Zeile 22
Zeile 23
Zeile 24
Zeile 25
Zeile 26
Zeile 27
Zeile 50
Zeile 51
Zeile 59
Zeile 60
Zeile 61
Zeile 62
Zeile 63
Zeile 223
Zeile 226
Zeile 227
Zeile 211
Zeile 215
Zeile 216
Zeile 162
Zeile 163
Zeile 164
Entwicklung
+/-
151
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten 4.5.1.
im Verkehrsdienst
Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
4.5.1.
Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
VERKEHR
4.5.1.1. Alkohol und Drogen
4.5.1.1. Alkohol und Drogen
Durch Alkoholkontrollen wurden 3.261 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und §
4.5.1.1. Alkohol und Drogen
Durch Alkoholkontrollen wurden 3.261 Fahrten
unter
gem.
§§konnten
315 c, 463
316Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr
24 a/I
StVG Alkoholeinfluss
festgestellt. Darüber
hinaus
StGB
§ 24 a/I StVG wurden
festgestellt.
Darüber
hinaus
418
bzw. + konnten
10,77
%). 463 Trunkenheitsfahrten
Durchund
Alkoholkontrollen
3.261
Fahrten
unter
Alkoholeinfluss
gem. §§ 315 c, 316
verhütet
(Vorjahr
418 bzw. + Darüber
10,77 %).
StGB undwerden
§ 24 a/I
StVG festgestellt.
hinaus konnten 463 Trunkenheitsfahrten
verhütet werden (Vorjahr 418 bzw. + 10,77 %).
Fahrten unter
2021
2022
Veränderung
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.1unter
Verkehrsdelikte/
Fahrten
Verkehrsüberwachung
Fahrten
unter
Alkoholeinfluss
Fahrten
unter
– Bezirk Mittelfranken
Alkoholeinfluss
2790
3261
2019
2021 Alkoholeinfluss
2022
Veränderung
+ 16,88 %
2019
2021
2022
2473
2790
3261
+Veränderung
16,88 %
Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von
Alkoholeinfluss
2473
2790
3261
+ 16,88 %
Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.973 folgenlose Drogenfahrten gem.
4.5.1.1 Alkohol und Drogen
Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell
ausgebildeten
und
mit Hilfe von
§§ 315
c, 316 StGB und Beamten
§ 24 a/II StVG
festgestellt.
Durch Alkoholkontrollen wurden 3.261
Drogenschnelltests,
wurden
im vergangenen
Jahr
1.973 folgenlose
Drogenfahrten
gem.
Bei Drogenkontrollen,
durchgeführt
von speziell
ausgebildeten
Beamten
und mit Hilfe
von
Fahrten unter Alkoholeinfluss
gem.
§§
315 c, 316 StGB und
§ 24ima/II
StVG festgestellt.
Drogenschnelltests,
wurden
vergangenen
Jahr
1.973
folgenlose
Drogenfahrten
gem.
Fahrten unter
2021
2022
§§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG
Fahrten unter Drogeneinfluss – Bezirk Mittelfranken
§§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/II StVG festgestellt.
Drogeneinfluss
1907
1973
festgestellt. Darüber hinaus konnten
Fahrten
unter
2019
2021
2022
Veränderung
463 Trunkenheitsfahrten
verhütet werFahrten
unter 418 bzw. +10,77 %).
2019 Sonstige
2021Verkehrsstraftaten
2022
Drogeneinfluss
4.5.1.2.
1443
1907
1973
+Veränderung
3,46 %
den (Vorjahr
Drogeneinfluss
1443
1907
1973
Veränderung
+ 3,46 %
+ 3,46 %
Darüber hinaus wurden im Jahr 2022 insgesamt 4.407 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw.
4.5.1.2.
Verkehrsstraftaten
Bei Sonstige
Drogenkontrollen,
durchgeführt
festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen:
von Sonstige
speziell ausgebildeten
Beamten
4.5.1.2.
Verkehrsstraftaten
Sonstige Verkehrsstraftaten – Bezirk Mittelfranken
und mit
Hilfewurden
von Drogenschnelltests,
Darüber
hinaus
im Jahr 2022 insgesamt 4.407 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt
Sonstige Verkehrsstraftaten
2021
2022
Veränderung
wurden
im vergangenen
Jahr
1.973
bzw.
festgestellt.
Hierbeiim
sind
besonders
zu erwähnen:
Darüber
hinaus
wurden
Jahr
2022folinsgesamt
4.407 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
562
513
- 8,72 %
Drogenfahrten
gem.
§§ 315 c, zu erwähnen:
bzw.genlose
festgestellt.
Hierbei sind
besonders
Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB)
204
190
- 6,86 %
316 StGBVerkehrsstraftaten
und § 24 a/II StVG festgestellt.
Sonstige
2021
2022
Veränderung
Sonstige
Verkehrsstraftaten
Nötigung im
Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Nötigung im d.
Straßenverkehr
(§ 240
Gefährdung
Straßenverkehrs
(315StGB)
c StGB)
4.5.1.2 Sonstige
Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
2021(§ 185 StGB)
2022
562
513
Beleidigung
562
513
204
190
Bedrohung (§ 241 StGB)
Veränderung
- 8,72 %
- 8,72
6,86 %
Gefährdung
d. Straßenverkehrs
(315(§c 315
StGB)
204
190
6,86 %
Körperverletzung
(§ 223
ff StGB, ohne VU)
Gefährl.
Eingriff
i.d. Straßenverkehr
b StGB)
371
347
- 6,47
Verkehrsstraftaten
Kennzeichenmissbrauch
(§
22
StVG)
Gefährl.
Eingriff
i.d.
Straßenverkehr
(§
315
b
StGB)
371
347
6,47
%%
Beleidigung
(§
185
StGB)
322
288
10,56
Darüber hinaus wurden im Jahr 2022
insgesamt(§(§4.407
sonstige VerkehrsBeleidigung
185StGB)
StGB)
Bedrohung
241
straftaten(§angezeigt
festgestellt.
Bedrohung
241(§StGB)
Körperverletzung
223bzw.
ff StGB,
ohne VU)
Hierbei sind besonders
auf ohne
nebenKörperverletzung
(§ 223 ff(§die
StGB,
VU)
Kennzeichenmissbrauch
22 StVG)
stehender Tabelle aufgelisteten StrafKennzeichenmissbrauch
(§ (§
22 21
StVG)
Fahren
ohne Fahrerlaubnis
StVG)
taten zu erwähnen.
Fahren 47
ohne Fahrerlaubnis
322
288
%
51 (§ 21 StVG) -+ 10,56
8,51 %
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
47
100
100
369
51
99
99
328
8,51%
%
-+1,00
1,00 %%
- 11,11
371
347
- 6,47 %
322
288
- 10,56 %
47
51
+ 8,51 %
100
99
- 1,00 %
369
328
- 11,11 %
2644
2526
- 4,46 %
52
58
+ 11,54 %
-
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
22
6
- 72,73 %
-
zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
3
1
- 66,67 %
4.716
4.407
- 6,55 %
369
328
2526
gesamt2644
Fahren
ohne
Fahrerlaubnis
(§
21
StVG)
2644
2526
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
52
58
4.5.2. Einsatz
Verbotenes
Kraftfahrzeugrennen
52 der Messgeräte
58
- zzgl. Gefährdung
Leib/Leben/ fremd. Sach.
22
6
- 11,11
4,46 %%
-+ 4,46
%%
11,54
11,54 %
%
-+72,73
- 4.5.2
zzgl.
Gefährdung
Leib/Leben/
fremd.
Sach.
22
6
72,73
%
der Messgeräte
bed.Einsatz
Wert
Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“
bed. Wert
- zzgl.
Verurs. d. Todes / schw.
3
1 Sicherheitsabstandes“
- 66,67 %wurden durch die Verkehrspolizeiinspektionen
und „Nichteinhaltung
des
Bekämpfung
der / Hauptunfall- ZurGesundheitsschädig.
zzgl.
Verurs. d. Todes
schw.
3 polizeiliche1Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
- 66,67 %
ganzjährig
mit Großgeräten durchgeführt:
ursachen
„Überhöhte
bzw.
nicht
anGesundheitsschädig.
gesamt
4.716
4.407
- 6,55 %
gepasste Geschwindigkeit“ und „NichtMobile / teilstationäre Geschwindigkeitsmessungen
2021
4.716
4.407
- 6,55 %
Einsatzstunden
25.874
einhaltung des Sicherheitsabstandes“
4.5.2. Einsatz der Messgeräte
Bußgeldanzeigen
33.168
wurden durch die Verkehrspolizei4.5.2. Einsatz der Messgeräte
gebührenpflichtige Verwarnungen
160.895
ganzjährig
polizeiliche „Überhöhte
Zur inspektionen
Bekämpfung der
Hauptunfallursachen
bzw. nicht angepasste
Geschwindigkeits-/AbstandsmessunGeschwindigkeit“
undHauptunfallursachen
„Nichteinhaltung des„Überhöhte
Sicherheitsabstandes“
wurden durch die
Zur Bekämpfung der
bzw. nicht angepasste
gen
mit
Großgeräten
durchgeführt.
Verkehrspolizeiinspektionen
ganzjährig
polizeiliche
Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
Geschwindigkeit“ und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ wurden durch die
Siehe Grafik (1).
Der deutliche
Anstieg polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
mit
Großgeräten
durchgeführt:
Verkehrspolizeiinspektionen
ganzjährig
bei den Bußgeldanzeigen
mit Großgeräten
durchgeführt:ist sowohl
der Novellierung
des BußgeldkataloMobile
/ teilstationäre
2021
2022
Veränderung
Geschwindigkeitsmessungen
ges als/ teilstationäre
auch dem Einsatz des sog. EnMobile
2021
2022
Veränderung
Einsatzstunden
25.874
24.390
- 5,74 %
forcement-Trailers zuzurechnen.
Geschwindigkeitsmessungen
gesamt
Einsatzstunden
Darüber hinaus erfolgten auch durch
die örtlich zuständigen Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten. Siehe Grafik (2).
Bei den Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen sich
deutlich die Auswirkungen der Bußgelderhöhungen. Die Steigerungsraten
bezüglich der Anzahl der Bußgeldanzeigen resultieren aus der Erhöhung
der Ahndungshöhen. Insgesamt wur-
152
25.874
24.390
2022
24.390
70.078
118.185
Veränderung
- 5,74 %
+ 111,28 %
- 26,55 %
- 5,74 %
den 2022 (10.392) etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr
(10.150).
Durch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten Videoanlagen
erfolgte ferner eine Verkehrsüberwa-
chung insbesondere auf den Fernstraßen. Siehe Grafik (3).
Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende Ergebnisse erzielt .
Siehe Grafik (4).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
161
-
zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert
22
6
- 72,73 %
-
zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig.
3
1
- 66,67 %
Der
deutliche
Anstieg4.407
bei den
ist sowohl der Novellierung des Bußgeldkataloges
VERKEHR
gesamt
4.716
- 6,55 %
Der
deutliche Anstieg bei den Bußgeldanzeigen ist
sowohl
der
Novellierung
desBußgeldanzeigen
Bußgeldkataloges
als
auch
dem
Einsatz
des
sog.
Enforcement-Trailers
zuzurechnen.
Derzuzurechnen.
deutliche Anstieg
Anstieg bei
bei den
den Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen ist
ist sowohl
sowohl der
der Novellierung
Novellierung des
des Bußgeldkataloges
Bußgeldkataloges
als auch dem Einsatz des sog. Enforcement-Trailers
Der
deutliche
Der deutliche Anstieg bei den Bußgeldanzeigen ist
der Novellierung
des Enforcement-Trailers
Bußgeldkataloges zuzurechnen.
alssowohl
auch dem
dem
Einsatz des
des sog.
sog.
4.5.2. Einsatz der Messgeräte
als
auch
Einsatz
Enforcement-Trailers zuzurechnen.
als auch dem Einsatz des sog. Enforcement-Trailers
zuzurechnen.
Darüber
hinaus
erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen
Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen
Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen
mit
Laserhandmessgeräten:
Darüber
hinaus
erfolgten
auch
durch
die örtlich
örtlich zuständigen
zuständigen Dienststellen
Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen
mit Laserhandmessgeräten:
Zur
Bekämpfung der Hauptunfallursachen
„Überhöhte
bzw.
nichterfolgten
angepasste
Geschwindigkeit“
Darüber
hinaus
auch
durch
die
Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen
Dienststellen
Geschwindigkeitsmessungen
mit Laserhandmessgeräten:
Laserhandmessgeräten:
und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“Geschwindigkeitsmessungen
wurden durch die Verkehrspolizeiinspektionen
mit
Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten:
Lasermessungen
2021
2022
Veränderung
Lasermessungen
2021 mit Großgeräten
2022
Veränderung
ganzjährig
polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen
durchgeführt:
Einsatzstunden
Lasermessungen
(1)
Mobile/teilstationäre Geschwindigkeitsmessungen
–7.022
Bezirk Mittelfranken
Einsatzstunden
7.560
- 7,12 %
Lasermessungen
7.560
7.022
-Veränderung
7,12 %
2021
2022
2021
2022
Veränderung
Lasermessungen
2021
2022
Veränderung
Bußgeldanzeigen
3.929
5.395
+- 7,12
37,31%%
Einsatzstunden
7.560
7.022
Bußgeldanzeigen
3.929
5.395
+
37,31
%
7.560
7.022
- 7,12 %
Mobile / teilstationäre GeschwindigkeitsmessungenEinsatzstunden
2021
2022
Veränderung
7.560
7.022
7,12
%
gebührenpflichtige
Verwarnungen
6.463
4.755
26,43
DerEinsatzstunden
deutliche
Anstieg
bei
den
Bußgeldanzeigen
ist
sowohl
der
Novellierung
des
Bußgeldkataloges
Bußgeldanzeigen
3.929
5.395
37,31%
%
gebührenpflichtige Verwarnungen
6.463
4.755
--26,43
%
Bußgeldanzeigen
3.929
5.395
++ 37,31
%
Einsatzstunden
25.874
24.390
5,74 %
Bußgeldanzeigen
3.929
5.395
+ 37,31 %
alsBußgeldanzeigen
auch dem Einsatz des sog. Enforcement-Trailersgebührenpflichtige
zuzurechnen.
gebührenpflichtige
Verwarnungen
6.463
4.755
26,43
%
Verwarnungen
6.463
4.755
- 26,43 %
33.168
70.078
+
111,28
%
gebührenpflichtige Verwarnungen
4.755 Geschwindigkeitsbeschränkungen
- 26,43 %
Bei den6.463
Verstößen
gegen
zeigen sich deutlich die Auswirkungen
Bei
den Verstößen gegen
Geschwindigkeitsbeschränkungen
zeigen sich
deutlich die
Auswirkungen
gebührenpflichtige
Verwarnungen
160.895
118.185
- 26,55
%
der Bußgelderhöhungen.
Die Steigerungsraten bezüglich der Anzahl der Bußgeldanzeigen
Darüber
hinaus erfolgten auch
durch die örtlichbezüglich
zuständigen
der
Bußgelderhöhungen.
Die Steigerungsraten
der Dienststellen
Anzahlgegen
der Bußgeldanzeigen
Bei den Verstößen
Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen sich deutlich die Auswirkungen
Bei
den Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen
zeigen
sich
deutlich
dieAhndungshöhen.
Auswirkungen
resultieren
aus
der
Erhöhung
der
Geschwindigkeitsmessungen
mit
Laserhandmessgeräten:
resultieren aus der Erhöhung der Ahndungshöhen.
der Bußgelderhöhungen. Die Steigerungsraten bezüglich der Anzahl der Bußgeldanzeigen
der
Bußgelderhöhungen.
Die–Steigerungsraten
bezüglich
derwurden
Anzahl2022
der Bußgeldanzeigen
(2)
Lasermessungen
Bezirk
Mittelfranken
Insgesamt
(10.392)
etwas
mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150).
resultieren
aus
der
Erhöhung
der
Ahndungshöhen.
Insgesamt wurden 2022 (10.392) etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150).
resultieren
aus der Erhöhung der Ahndungshöhen.
Lasermessungen
2021
2022 (10.392)
Veränderung
Insgesamt
wurden 2022
etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150).
Insgesamt wurden 2022 (10.392) etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150).
Einsatzstunden
7.560
7.022
- 7,12 %
Bußgeldanzeigen
3.929
5.395
+
37,31 %eine
Durch
den
Einsatz
ziviler
Dienstfahrzeuge
mit eingebauten Videoanlagen erfolgte ferner eine
Durch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten Videoanlagen erfolgte ferner
gebührenpflichtige Verwarnungen
6.463
4.755insbesondere
- 26,43 auf
% den Fernstraßen:
Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung insbesondere auf den Fernstraßen:
Durch denVideoanlagen
Einsatz zivilererfolgte
Dienstfahrzeuge
mit eingebauten Videoanlagen erfolgte ferner eine
Durch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten
ferner eine
Verkehrsüberwachung insbesondere auf den Fernstraßen:
Verkehrsüberwachung
insbesondere
auf den Fernstraßen:
BeiEinsatz
den Verstößen
gegen
Geschwindigkeitsbeschränkungen
zeigen
sich
deutlich Veränderung
die Auswirkungen
Einsatz
von
Videofahrzeugen
2021
2022
Veränderung
von Videofahrzeugen
2021
2022
(3)Bußgelderhöhungen.
Einsatz
von Videofahrzeugen
– Bezirk
Mittelfranken
derEinsatzstunden
Die Steigerungsraten bezüglich
der
Anzahl
der
Bußgeldanzeigen
Einsatzstunden
4.569
4.701
+
2,89 %
4.569
4.701
+ 2,89 %
Einsatz
von Videofahrzeugen
Videofahrzeugen
2021
2022
Veränderung
Einsatz
von
2021
2022
Veränderung
Einsatz von
2021
2022
Veränderung
2.864
3.151
++ 10,02
resultieren
ausVideofahrzeugen
der Erhöhung der Ahndungshöhen. Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen
2.864
3.151
+
10,02
%
Einsatzstunden
4.569
4.701
2,89 %
%%
Einsatzstunden
4.569
4.701
+ 2,89
Einsatzstunden
4.569
4.701
+ 2,89 %
gebührenpflichtige
Verwarnungen
922
1.453
++ 57,59
Insgesamt
wurden 2022
(10.392) etwas mehr Verstöße
(+922
242) geahndet
als im Vorjahr
gebührenpflichtige
Verwarnungen
1.453
+ 57,59(10.150).
%
Bußgeldanzeigen
2.864
3.151
10,02 %
%
Bußgeldanzeigen
gebührenpflichtige Verwarnungen
Bußgeldanzeigen
2.864
3.151
+ 10,02 %
2.864
3.151
+ 10,02 %
gebührenpflichtige Verwarnungen
Verwarnungen
922
1.453
57,59 %
%
gebührenpflichtige
922
1.453
++ 57,59
922 von stationären
1.453
+ 57,59 %
Im Rahmen
Abstandsmessungen
auf den Fernstraßen wurden nachfolgende
Abstandsmessungen
Einsatz von Videofahrzeugen
Einsatzstunden
Abstandsmessungen
Einsatzstunden
Bußgeldanzeigen
Einsatzstunden
Bußgeldanzeigen
Bußgeldanzeigen Verwarnungen
gebührenpflichtige
2021
2022
Veränderung
Einsatzstunden
971
2021
2022
Veränderung
971
425
- 56,23 %
Abstandsmessungen
2021
Abstandsmessungen
2021
2021
2022
Bußgeldanzeigen
4.639
4.569
4.701
+-Veränderung
2,89 %%
4.639
2.194
52,71
Einsatzstunden
971
Einsatzstunden
971
971
425
56,23
%
2.864
3.151
+ 10,02 %
Bußgeldanzeigen
4.639
Bußgeldanzeigen
4.639
4.639
2.194 und Benutzung
922
1.453
+- 52,71
57,59 %
% von Mobiltelefonen
4.5.3. Gurtanlegepflicht
Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende
Ergebnisse
erzielt:
Durch den Einsatz
Videoanlagen
erfolgte
ferner eine
Ergebnisse
erzielt: ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten
Im Rahmen
von stationären
Abstandsmessungen
auf den Fernstraßen wurden nachfolgende
Im
Rahmen
von stationären
Abstandsmessungen
auf den Fernstraßen wurden nachfolgende
Verkehrsüberwachung
insbesondere
auf denMittelfranken
Fernstraßen:
(4)
Abstandsmessungen
– Bezirk
Ergebnisse
erzielt:
Ergebnisse erzielt:
Abstandsmessungen
2021
2022
Veränderung
425
2022
2022
2.194
425
425
2.194
2.194
-Veränderung
56,23 %
Veränderung
-- 52,71
56,23 %
%
- 56,23
%
52,71 %
%
-- 52,71
4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen
4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen
4.5.3
Gurtanlegepflicht
undund
4.5.3.
Gurtanlegepflicht
und
Benutzung
von Mobiltelefonen
Im
von stationären
Abstandsmessungen
auf
den
Fernstraßen
nachfolgende
Das
deswurden
Sicherheitsgurtes
und / oder die unzulässige Benutzung von Mobiltelefonen
DasRahmen
Nichtanlegen
des Sicherheitsgurtes
/ oder
dieNichtanlegen
unzulässige
Benutzung
von
Mobiltelefonen
Benutzung
von
Mobiltelefonen
Ergebnisse
erzielt:
durch
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
als
mittelbare Ursachen das Unfallgeschehen bzw. die
durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen als mittelbare
Ursachen dasdes
Unfallgeschehen
bzw.
die
Das
Sicherheitsgurtes
und
/ oder die unzulässige Benutzung von Mobiltelefonen
Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und / oder
dieNichtanlegen
unzulässige
Benutzung
von Mobiltelefonen
daraus
resultierenden
Personenschäden
nachhaltig und wurden gezielt geahndet:
daraus resultierenden Personenschäden nachhaltig
und
wurden
gezielt
geahndet:
durch
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
als
mittelbare
Ursachen das Unfallgeschehen bzw. die
durch
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
als mittelbare
Ursachen
das 2022
Unfallgeschehen
bzw. die
Abstandsmessungen
2021
Das
Nichtanlegen des
SicherheitsHandyverstöße
BezirkVeränderung
Mittelfranken
daraus
resultierenden–Personenschäden
nachhaltig und wurden gezielt geahndet:
daraus
resultierenden Personenschäden nachhaltig und 971
wurden gezielt
Einsatzstunden
425 geahndet:
- 56,23 %
„Handyverstöße“
2021
2022
gurtes
und / oder die unzulässige Be„Handyverstöße“
2021
2022
Veränderung
Bußgeldanzeigen
4.639
2.194
52,71
%
Bußgeldanzeigen
10.686
10.345
Bußgeldanzeigen
10.686
10.345
3,19
%
nutzung von Mobiltelefonen durch
„Handyverstöße“
2021
2022
„Handyverstöße“
2021
2022
Veränderung
Kraftfahrzeugführer
beeinflussen
als
Bußgeldanzeigen
10.686
10.345
Bußgeldanzeigen
10.686
10.345
- 3,19 %
4.5.3.
Gurtanlegepflicht
und Benutzung von Mobiltelefonen
Verstöße
die
Anschnallpflicht
2021
2022
Verstöße
gegen
die Anschnallpflicht
2021gegen
2022
Veränderung
mittelbare
Ursachen
das UnfallgescheVerstöße
gegen
die Anschnallpflicht
– Bezirk
Mittelfranken
gebührenpflichtige
Verwarnungen
(gesamt)
10.636
9.750
gebührenpflichtige
Verwarnungen
(gesamt)
10.636
9.750
- 8,33 %
Verstöße
Anschnallpflicht
2021
2022
hen
bzw.gegen
die die
daraus
resultierenden
Verstöße
2021gegen die
2022
Veränderung
Das
Nichtanlegen
desAnschnallpflicht
Sicherheitsgurtes und / oder die unzulässige
Benutzung
von
Mobiltelefonen
gebührenpflichtige
Verwarnungen
(gesamt)
10.636
9.750
Personenschäden
nachhaltig
und wurgebührenpflichtige Verwarnungen
(gesamt)
10.636 das 9.750
- 8,33 %
durch
beeinflussen
als mittelbare
Unfallgeschehen
die
4.5.4.Ursachen
Überwachung
des Güterundbzw.
Personenverkehrs
4.5.4. Kraftfahrzeugführer
Überwachung des Güterund Personenverkehrs
den gezielt
geahndet.
daraus
resultierenden
Personenschäden nachhaltig und wurden gezielt geahndet:
Veränderung
- 3,19 %
Veränderung
- 3,19 %
Veränderung
- 8,33 %
Veränderung
- 8,33 %
4.5.4. Überwachung des Güter- und Personenverkehrs
4.5.4. Überwachung des Güter- und Personenverkehrs
Im JahrNutzfahrzeuge
2022 wurden inkontrolliert
Mittelfrankenund
insgesamt
Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken insgesamt 30.760
davon 30.760 Nutzfahrzeuge kontrolliert und davon
„Handyverstöße“
2021
2022
Veränderung
6.931 Fahrzeuge
überwiegend
wegen
Verstößen gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften
6.931
Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen gegen
die
Sozialvorschriften,
einer
mangelhaften
Im Jahr10.686
2022 wurden
inkontrolliert
Mittelfranken
insgesamt 30.760 Nutzfahrzeuge kontrolliert und davon
Im4.5.4
Jahr 2022
wurden in Mittelfranken
insgesamt 30.760
Nutzfahrzeuge
und
Bußgeldanzeigen
- 3,19
% diedavon
Überwachung
desLadungssicherung
Ausrüstung
oder unzureichenden
Ladungssicherung
beanstandet. In 295 Fällen musste die
Ausrüstung
oder unzureichenden
beanstandet.
In10.345
295 Fällen wegen
musste
6.931
Fahrzeuge
überwiegend
Verstößen
6.931
Fahrzeuge
überwiegend
wegen Verstößen gegen
die Sozialvorschriften,
einer mangelhaftengegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften
Güterund
Personenverkehrs
Weiterfahrt
untersagt
werden.
Weiterfahrt
untersagt
werden.
Ausrüstung
oder
unzureichenden
Ladungssicherung
beanstandet. In 295 Fällen musste die
Ausrüstung
oder unzureichenden
Ladungssicherung beanstandet.
In2022
295 Fällen musste
die
Verstöße gegen
die Anschnallpflicht
2021
Veränderung
Weiterfahrt
untersagt
werden.
Weiterfahrt
untersagt
werden.
gebührenpflichtige
Verwarnungen
(gesamt)
10.636
9.750
- 8,33 %
Überwachung
Güterund Personenverkehr
2022
Veränderung
Überwachung
undin
Personenverkehr
2021
2022
Veränderung
Im
Jahr 2022Güterwurden
Mittelfranken
Überwachung
Güterund
Personenverkehr2021
– Bezirk Mittelfranken
Anzahl
der
kontrollierten
Nutzfahrzeuge
29.104
30.760
+
5,69 %
Anzahl
der
kontrollierten
Nutzfahrzeuge
29.104
30.760
+
5,69
%
insgesamt
30.760
Nutzfahrzeuge
konÜberwachung
GüterPersonenverkehr
2021
2022
Veränderung
Überwachung
Güter-des
undGüterPersonenverkehr
2021
2022und Nutzfahrzeuge
Veränderung
4.5.4.
Überwachung
und Personenverkehrs
Anzahl
der
beanstandeten
6.104
6.931
++ 13,55
Anzahl
der
beanstandeten
Nutzfahrzeuge
6.104
6.931
+
13,55
%
Anzahl
der
kontrollierten
Nutzfahrzeuge
29.104
30.760
5,69 %%
trolliert
davon 6.931
Fahrzeuge
Anzahl derund
kontrollierten
Nutzfahrzeuge
29.104
5,69 %
Untersagungen
der30.760
Weiterfahrt +- 19,4
366
295
- 19,4 %
Untersagungen der Weiterfahrt
366
295
%
Anzahl der beanstandeten
Nutzfahrzeuge
6.104
6.931
+ 13,55 %
wegen
Verstößen
gegen
Anzahl
der beanstandeten
Nutzfahrzeuge
6.931kontrolliert
+ 13,55
% davon
Imüberwiegend
Jahr 2022
wurden
in Mittelfranken
insgesamt 30.760 6.104
Nutzfahrzeuge
und
Untersagungen
der295
Weiterfahrt - 19,4 %
366
295
- 19,4 %
Untersagungen
der
Weiterfahrt
366
die Fahrzeuge
Sozialvorschriften,
einer
mangel6.931
überwiegend
wegen
Verstößen gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften
haften Ausrüstung
oder unzureichenAusrüstung
oder unzureichenden
Ladungssicherung beanstandet. In 295 Fällen musste die
den Ladungssicherung
Weiterfahrt
untersagt werden.beanstandet.
In 295 Fällen musste die Weiterfahrt
Dabei handelte
es sich
um Gefahrguttransporter, die in 460 Fällen wegen Verstößen
Überwachung
Güter- und Personenverkehr
2021
2022in 974 Fällen
Veränderung
untersagt
werden.
Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge
Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge
Dabei
handelte es sich in 974 Fällen um
Untersagungen der Weiterfahrt
Gefahrguttransporter, die in 460 Fällen
wegen Verstößen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beanstandet
werden mussten. In fünf Fällen musste
die Weiterfahrt untersagt werden.
nach gefahrgutrechtlichen
beanstandet werden mussten. In fünf Fällen musste die
29.104
30.760 Bestimmungen
+ 5,69 %
Weiterfahrt
werden. + 13,55 %
6.104untersagt
6.931
Kontrolle
von 295
Gefahrguttransportern
– Bezirk Mittelfranken
366
- 19,4 %
Kontrolle von Gefahrguttransportern
Anzahl der kontrollierten Gefahrguttransporte
Anzahl der Beanstandungen (gesamt)
Anzahl der stillgelegten Beförderungseinheiten
2021
1.909
691
2
2022
947
460
5
Veränderung
- 50,39 %
- 33,43 %
+ 150,00 %
4.5.5 Schwerpunktaktionen
4.5.5.1 24 Stunden
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht
2022 – Blitzmarathon am 24.05.2022
162
153
Anlässlich des bayernweit durchgeführten „24-Stunden-Blitzmarathon“ erfolgte im Dienstbereich
VERKEHR
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.5 Schwerpunktaktionen
4.5.5.1 24-Stunden-Blitzmarathon am 24.05.2022
Anlässlich des bayernweit durchgeführten „24-Stunden-Blitzmarathon“
erfolgte im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken eine verstärkte Überwachung des fließenden Verkehrs mit Blick auf die Einhaltung der
Geschwindigkeitsbeschränkungen. In
der Zeit vom 24.05.2022, 06:00 Uhr, bis
25.05.2022, 06:00 Uhr, beteiligten sich
alle mittelfränkischen Polizeiinspektionen und Verkehrspolizeiinspektionen
an dieser Kontrollaktion.
Innerhalb von 24 Stunden wurde an
133 verschiedenen Messörtlichkeiten
unter Einsatz stationärer Messgeräte
und tragbarer Handlasermessgeräte
der Fahrzeugverkehr überwacht. Die
Messzeiten addierten sich dabei auf
336 Stunden. Die Beamten konnten
994 Geschwindigkeitsverstöße feststellen und durch Verwarnungen oder
die Einleitung eines Bußgeldverfahrens
ahnden. Darüber hinaus wurden im
Zuge dieser Kontrollaktion 5 Strafverfahren und in 53 Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sowie 50 weitere
Verwarnungen wegen anderer Verstöße ausgesprochen.
präventive Aktionen und Maßnahmen durchgeführt. Neben den Anhaltekontrollen kam dem persönlichen
Gespräch bei der Vermittlung der Botschaften eine besondere Bedeutung
zu. Ziel war es, mit den Aktionen die
Sicherheit im Straßenverkehr weiter
zu erhöhen und die Bürgerinnen und
Bürger hinsichtlich einer der Grundvoraussetzungen für das Führen von
Fahrzeugen, die „Fahrtüchtigkeit“, zu
sensibilisieren und so eine Verhaltensänderung anzustoßen.
4.5.5.3 Aktionstage
Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 2022
In der ersten Woche nach Beginn des
neuen Schuljahres überwachte die
mittelfränkische Polizei im Rahmen
von Aktionstagen wie in den Vorjahren
verstärkt die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht, vor allem im Umfeld
der Schulen und Kindergärten.
In mehr als 1200 Einsatzstunden der
mittelfränkischen Polizeidienststellen
mussten mehr als 500 eingesetzte Beamtinnen und Beamte in 1051 Fällen
Beanstandungen durchführen. Neben
9 Strafanzeigen und 102 Bußgeldanzeigen sprachen die Einsatzkräfte 940
Verwarnungen aus. In 151 Fällen verstießen die Verkehrsteilnehmer dabei
gegen die Gurtanlegepflicht. Noch
schwerer wiegt, dass zudem in 61
Fällen die Kindersicherungspflicht in
Kraftfahrzeugen nicht beachtet wurde.
4.5.5.2 Landesweite
Schwerpunktaktionen
„Fahrtüchtigkeit“ im
Mai 2022 mit integriertem
bundesweitem Aktionstag
„sicher.mobil.leben –
Fahrtüchtigkeit im Blick“
am 5. Mai 2022
Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 ist die Fahrtüchtigkeit, insbesondere die Reduzierung
von Alkohol- und Drogenunfällen im
Straßenverkehr, ein wichtiges Schwerpunktthema zur Erreichung unserer
Ziele.
Im Mai 2022 fanden Schwerpunktwochen sowie der Aktionstag „sicher.
mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“
statt. Hierbei wurden verstärkt Verkehrskontrollen im Hinblick auf die
Fahrtüchtigkeit sowie begleitende
154
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
163
VERKEHR
4.5.5.4 Kontrollaktion „Truck
& Bus“ 13./14.10.2022
Bei der wiederkehrenden europaweiten Schwerpunktaktion wurden innerhalb des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 13.-14.10.2022 insgesamt 380
Nutzfahrzeuge kontrolliert, von denen
108 Fahrzeuge beanstandet werden
mussten. Es wurden 6 Strafanzeigen
erstattet und 43 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen sowie 400 Verwarnungen erstellt. Bei 5 Fahrzeugen
musste die Weiterfahrt untersagt werden. Grund hierfür waren gefahrgutrechtliche Verstöße, Zuwiderhandlungen gegen das Fahrpersonalrecht und
technische Mängel an den Kraftfahrzeugen.
4.5.5.5 Kontrollgruppe
Motorrad Mittelfranken –
Jahresbericht 2022
Insgesamt leisteten die Beamten der
Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken trotz des sehr personalintensiven
G7-Gipfels, welcher in der Hauptsaison stattfand, im Zeitraum (15.04.30.10.2022) 387 Einsatzstunden.
Im Rahmen der Einsätze wurden insgesamt 15 Laserstunden an den Kontrollstellen geleistet. Dabei konnten 25
Verhaltensverstöße hinsichtlich überhöhter Geschwindigkeit festgestellt
werden.
Im Rahmen der Kontrollen kam es zu
folgenden Sachbearbeitungen:
■ 87 VerkehrsordnungswidrigkeitenAnzeigen (Bau- und Ausrüstungsvorschriften), 71 gebührenpflichtige Verwarnungen (Bau- und
Ausrüstungsvorschriften,
nicht
mitgeführte Dokumente), 9 Strafanzeigen,
■ 151 Mängelanzeigen und 27 Kontrollaufforderungen,
■ Sicherstellung von 8 Krafträdern
darunter 1 mal mit Abschleppung
und 2 mal mit Erstellung eines
erforderlichen Sachverständigengutachtens,
■ Durchführung von 52 Schallpegelmessungen im Nahfeld,
■ Unterbindung von 12 Weiterfahrten bei kontrollierten Krafträdern
wegen mangelhafter Verkehrssicherheit.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei
der Tätigkeit der Kontrollgruppe Motorrad auf dem direkten Kontakt zum
Verkehrsteilnehmer.
4.5.5.6 Kontrollgruppe
CarTuning Mittelfranken –
Jahresbericht 2022
Die Beamten der Kontrollgruppe CarTuning (KoCarT) leisteten während
der Hauptsaison im Zeitraum (15.04.30.10.2022) 569 Einsatzstunden.
Im Rahmen der Kontrollen kam es zu
folgenden Sachbearbeitungen:
■ 122
Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeigen (Bau- und Aus-
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
164
■
■
■
■
rüstungsvorschriften), 115 gebührenpflichtigen Verwarnungen
(Bau- und Ausrüstungsvorschriften, nicht mitgeführte Dokumente), 14 Strafanzeigen
120 Mängelanzeigen und 31 Kontrollaufforderungen
Sicherstellung von 20 Pkw, darunter 5 Fälle mit Abschleppung und
20 Fälle mit Erstellung eines Sachverständigengutachtens
Durchführung von 67 Schallpegelmessungen im Nahfeld
Unterbindung von 29 Weiterfahrten bei kontrollierten Kfz wegen
mangelhafter Verkehrssicherheit
Auch bei der KoCarT Mittelfranken liegt
besonderes Augenmerk auf dem direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehmer.
155
VERKEHR
4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst
4.5.6 Verkehrsprävention/
-erziehung
Von insgesamt 15.563 zu beschulenden
Schülern nahmen 14.578 Schulkinder
in vollem Umfang an der Radfahrausbildung teil.
4.5.6.1 Polizeipuppenfestival
in der Metropolregion
Nürnberg
355 = 2,3 % (2.683 = 17,5 %) der 15.563
Schulkinder konnten nur teilweise an
der Radfahrausbildung teilnehmen.
630 = 4,0 % (691 = 4,5 %) Schüler konnten nicht an der Ausbildung teilnehmen.
In der Zeit vom 16.-20.05.2022 fand in
der Metropolregion Nürnberg das 11.
Internationale Festival der Polizeipuppenbühnen statt. Diese Veranstaltung
wurde vom Polizeipräsidium Mittelfranken und dem „Verein zur Förderung des Internationalen Festivals der
Polizeipuppenbühnen in der Metropolregion Nürnberg e.V. (VIPPF e.V.)“ mit
9 Polizeipuppenbühnen aus dem gesamten Bundesgebiet und Luxemburg
ausgerichtet.
Es bestanden 11.651 Schulkinder erfolgreich die Radfahrprüfung = 79,92 %
(9.922 = 83,1 %).
2022 insgesamt 3.962 (3.340) VeranstalDas Festival erreichte bei 54 Vorsteltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im
lungen insgesamt ca. 4.000 Kinder und
Bereich der Verkehrsprävention/Verwar
ein
großer
Erfolg.
Alle
Zuschauer
kehrserziehung
durch (in Klammern
Die Verkehrserzieher- und erzieherinnen der Dienststellen
des Polizeipräsidiums
Mittelfranken
waren
über die gelungene
genannte Zahlen
beziehen
sich auf
das im
führten
imbegeistert
Jahr 2022 insgesamt
3.962 (3.340) Veranstaltungen
(Vorträge,
Unterrichte
usw.)
Veranstaltung.
jeweilige
Vorjahr).genannte Zahlen beziehen
Bereich
der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch
(in Klammern
sich auf das jeweilige Vorjahr).
Die Aussage eines Kindes nach einem
Der Schwerpunkt lag mit 2.934 (2.570)
DerPuppenspiel:
Schwerpunkt lag
mit 2.934
(2.570)
Unterrichtseinheiten
bei der Ausbildung
vonder
Schülern.
„Das
war der
schönste
Unterrichtseinheiten
bei
Ausbil-
Tag meines
Lebens“
beweist,
dass
die Jahr
dung
von (94.956)
Schülern.
Insgesamt
konnten
mit den
Vorträgen
im letzten
138.318
Personen erreicht werden.
Polizeipuppenbühnen
mit vielgeleistet.
MotivaDabei
wurden 9.818 (8.391) Stunden
tion, Begeisterung und Sachkunde ihr
Insgesamt konnten mit den Vorträgen
DiePublikum
Durchführung
der Radfahrausbildung
im Rahmen
Jugendverkehrsschule
(JVS) inPerder 4.
beeindrucken
und unseren
im der
letzten
Jahr 138.318 (94.956)
Jahrgangsstufe
nahm
mit
2.212
(2.085)
Unterrichtseinheiten
den
größten
Bereich
ein.
Kleinsten nicht nur die Regeln, sonsonen erreicht werden. Dabei wurden
auch 15.563
die Gefahren
des Straßen9.81814.578
(8.391)Schulkinder
Stunden geleistet.
Vondern
insgesamt
zu beschulenden
Schülern nahmen
in vollem Umfang an
näherbringen.
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Radfahrausbildung
teil.
Die Durchführung der Radfahrausbil3554.5.6.2
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= 17,5 %) der 15.563 Schulkinder konnten
nurRahmen
teilweise der
an der
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Jugendverkehrsteilnehmen.
630
=
4,0
%
(691
=
4,5
%)
Schüler
konnten
nicht
an
der
Ausbildung
teilnehmen.
Die Verkehrserzieher- und erzieherinschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe
nen der Dienststellen
des erfolgreich
Polizeiprä-die Radfahrprüfung
nahm mit 2.212
(2.085)
UnterrichtseinEs bestanden
11.651 Schulkinder
= 79,92
% (9.922
= 83,1 %).
sidiums Mittelfranken führten im Jahr
heiten den größten Bereich ein.
Leider setzte sich der Trend fort, dass
zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schulkinder für die Anforderungen der Jugendverkehrsschule
nicht oder nicht ausreichend gut Rad
fahren konnten.
Ein weiterer Schwerpunkt lag in der
Beschulung der Kindergartenkinder.
Hier wurden 848 (648) Unterrichte abgehalten.
Darüber hinaus wurden 17 (2) Vorträge
bei der Zielgruppe „Junge Erwachsene“ und 15 (9) Vorträge bei der Zielgruppe „Senioren“ gehalten.
Zusammengefasst kann festgestellt
werden, dass sich die Lage nach der in
weiten Teilen beendeten Corona-Pandemie im Bereich der Verkehrserziehung/-prävention nahezu normalisiert
hat.
JVS-Ausbildung in Mittelfranken
Übersicht: Radfahrprüfung
JVS-Ausbildung in Mittelfranken – Übersicht: Radfahrprüfung
2016/2017
Schuljahr
2017/2018
2018/2019
2019/2020
2020/2021
2021/2022
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
Schulkinder
teilgenommen
bestanden
(Datenquelle: Mitteilungen der Dienststellen)
156
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
Leider setzte sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer
mehr Schulkinder für
165
die Anforderungen der Jugendverkehrsschule nicht oder nicht ausreichend gut Rad fahren konnten.
VERKEHR
4.5.6.3 Präventionsveranstaltung zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen
Am 05./06.08.2022 führte das Polizeipräsidium Mittelfranken unter Federführung des Sachgebiets Verkehr je
eine Präventionsveranstaltung zum
Thema „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ durch, bei welcher der Präventionsanhänger des Polizeiverwaltungsamtes eingesetzt wurde. Auf dem
Anhänger befindet sich ein im Rahmen
eines Rennens komplett zerstörter
Sportwagen, der in Verbindung mit
der Erläuterung der geltenden Rechtslage nach Verstößen gegen §315d StGB
ein entsprechendes Abschreckungspotential besitzt. Die Veranstaltungen
am Kornmarkt und Jakobsplatz zogen
zahlreiche Interessierte an. Zwischen
diesen und den betreuenden Beamten
der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg und des Sachgebiets Verkehr entwickelten sich gute Gespräche. Hierbei
ist anzumerken, dass die Zielgruppe
intensives Interesse an den ausgestellten Fahrzeugen zeigte und so die polizeiliche Botschaft, sich keinesfalls an
einem Rennen zu beteiligen, gut vermittelt werden konnte.
4.5.6.4 Sicher zur Schule –
Sicher nach Hause
Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur
Schule – Sicher nach Hause“ richtet
sich in ihren Zielen an die Sicherheit
der Kinder auf dem Schulweg. Die Unfallschwerpunkte, Lichtzeichenanlagen, Fußgängerüberwege, Radwege
über Verkehrsknoten und Schulbushaltestellen bedürfen hierbei besonderer
Aufmerksamkeit.
Die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten führen die Maßnahmen jeweils mit ihren Kräften durch.
Im Jahr 2022 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern,
für Sport und Integration folgende
Schwerpunkte ausgegeben:
■ Werbung, Ausbildung und Einsatz
von Schulwegdiensten
■ Die mittelfränkischen Verkehrserzieher bildeten hierbei 830 Schülerlotsen, Schulweghelfer und
■
■
■
■
■
■
■
■
■
■
Schulwegdienste neu aus. Hierzu
leisteten sie 173 Stunden.
Kennzeichnung und Sicherung
von Schulbushaltestellen und Gewinnung von Aufsichtspersonen in
Schulbussen
Im Rahmen dessen wurden 28
Unterrichte zur Ausbildung von
Schulbuslotsen durchgeführt. Insgesamt konnten 284 Schulbuslotsen ausgebildet werden. Hierbei
wurden 43 Stunden geleistet.
Veranstaltungen für Schulbusfahrer
In Mittelfranken wurden 7 spezielle Veranstaltungen für Schulbusfahrer durchgeführt. Hierbei konnten 29 Schulbusfahrer beschult
werden.
Schulwegtraining für die zur Schule angemeldeten Kinder
In das verkehrsgerechte Verhalten
beim Schulweg wurden 11.928
Schulkinder eingewiesen. Hier
wurden von den Verkehrserziehenden 1.448 Stunden geleistet.
Sicherung des Schulumfeldes
Es wurden 13 gesonderte Schulwegüberprüfungen durchgeführt.
Der Zeitaufwand betrug hierfür 8
Stunden.
Schulbuskontrollen
Es wurden 217 Schulbuskontrollen
durchgeführt. Dabei wurden 15
Schulbusfahrer beanstandet (14
Verwarnungen und eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige).
Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022
166
■ Schwerpunktmäßige
Überwachung der Schulwege vom 13.09.
bis 30.09.2022 (bzw. in den vor-/
nachgelagerten Monaten je nach
Möglichkeit).
■ Mittelfrankenweit wurden mit Unterstützungskräften 1.218 Stunden
geleistet.
■ Hierbei kam es zu 1.051 Beanstandungen (9 Strafanzeigen, 102 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und 940 Verwarnungen).
Die
jährliche
Herbstplakataktion
„Schulweghelfer/-innen
GESUCHT!“
fand ebenso wie die Sonderplakataktion „FAHR nur RAD mit HELM!“ wieder
ohne Auftaktveranstaltungen statt.
157
Ihre Sicherheit. Unser Ansporn.
Wir für Mittelfrankens Bürger.
ISSN: 2513-034X
167
Ö 2
Berichtsvorlage
OA/001/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg für 2022
Anlagen:
Sicherheitsbericht 2022
Bericht:
Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit dem Sicherheitsbericht des
Ordnungsamtes (OA), dem Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle (RA), dem Bericht des
allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“ sowie dem Bericht des Außendienstes Stadt
Nürnberg (ADN) für das Jahr 2022 vorgestellt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
168
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/001/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM/ADN
OBM/MRB
Seite 2 von 3
169
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OA/001/2023
Seite 3 von 3
170
Ö 2
Sicherheitsbericht
der
Stadt Nürnberg
2022
Seite 1 von 50
171
Inhalt
I.
Vorwort ..................................................................................................................................... 4
II.
Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes ................................................................................. 6
1.
Lageberichte (insb. des AK SiSa) ........................................................................................... 7
1.1.
Demonstrationen/Kundgebungen ........................................................................................ 7
1.2.
Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen ............................................................. 8
1.3.
Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte ........................................................................ 9
1.4.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ..................................................................................... 9
1.5.
Betteln ................................................................................................................................10
1.6.
Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit ..................................................................11
1.7.
Vermüllung .........................................................................................................................11
1.8.
Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................12
1.9.
Tuning- beziehungsweise Poser-Szene ..............................................................................13
1.10. Graffiti.................................................................................................................................13
2.
Runde Tische ..........................................................................................................................14
2.1
Königstorpassage ...............................................................................................................14
2.2
Aufseßplatz ........................................................................................................................15
2.3
Jamnitzerplatz ....................................................................................................................16
2.4
St. Leonhard .......................................................................................................................17
2.5
Norikusbucht ......................................................................................................................18
2.6
Melanchthonplatz ...............................................................................................................18
2.7
Hohe Marter .......................................................................................................................19
Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz / Hohe Marter..................................................................19
III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle...............................................................................................21
1.
Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2022 .............................................................................21
2.
Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen: ..............................................................21
3.
Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Auswahl anhand der Tatbestände......................22
4.
Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ...........................24
4.1.
Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie ..........................................................24
4.2.
Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO) .................................................................24
4.3.
Schulschwänzer .................................................................................................................24
4.4.
Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns ....................24
4.5.
Straßenverkehrsrecht .........................................................................................................24
4.6.
Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung.........................................................................24
4.7.
Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen ............................................................25
Seite 2 von 50
172
5.
Bescheide – Einspruchsquote ...............................................................................................26
6.
Erledigung der Einsprüche.....................................................................................................27
7.
Zusammenarbeit mit externen Behörden ..............................................................................27
7.1.
Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth..................................................................................27
7.2.
Amtsgericht Nürnberg .........................................................................................................27
7.3.
Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren ..............................................................................28
7.4.
Amtsgericht/Jugendgericht .................................................................................................29
7.5.
Polizeidienststellen .............................................................................................................29
8.
Stadtinterne Zusammenarbeit ................................................................................................30
9.
Einnahmen...............................................................................................................................30
10. Meldungen an das Gewerbezentralregister ...........................................................................31
11. Fazit und Ausblick ..................................................................................................................31
IV. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) ................................................................34
1.
Einleitung.................................................................................................................................34
2.
Bisherige Leistungen ..............................................................................................................35
3.
Reaktionen...............................................................................................................................39
4.
Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .........................................................39
5.
Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..................................................................40
6.
Hintergrund .............................................................................................................................40
7.
Fazit..........................................................................................................................................41
V.
Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum .........................................................................43
1.
KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander) ..................................................................................43
2.
1.1.
Ausgangssituation ..............................................................................................................43
1.2.
Dialog und Prävention ........................................................................................................44
1.3.
Konkrete Einsatzorte ..........................................................................................................45
1.4.
Fazit & Herausforderungen .................................................................................................46
KoKoMa ...................................................................................................................................47
2.1.
Einleitung ...........................................................................................................................47
2.2.
Über das Bundesprojekt .....................................................................................................47
2.3.
Nürnberg – Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum ..........................................................48
2.4.
Bisherige Aktivitäten am Standort Nürnberg .......................................................................48
2.5.
Fazit ...................................................................................................................................49
Seite 3 von 50
173
I.
Vorwort
Der vorliegende Sicherheitsbericht der Verwaltung erscheint zum vierten Mal in dieser Form
und wird zusammen mit dem polizeilichen Bericht, der die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet Nürnberg vorstellt, vorgetragen.
Enthalten sind die Teilberichte des Ordnungsamts, hier insbesondere die markanten Lagebilder des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit, des Rechtsamts (Zentrale Bußgeldstelle),
und des ADN, angesiedelt beim 3. BM. Der im letzten Sicherheitsbericht vorgestellte Jahresrückblick der Lebensmittelüberwachung wird nunmehr separat im RWA behandelt.
Neu ist in diesem Zusammenhang die Vorstellung der durch den Stadtrat geschaffenen und
bei BgA/MRB angesiedelten Stelle des allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“ (vom
Konflikt zum Miteinander) sowie ein Kurzbericht über die Beteiligung der Stadt Nürnberg am
vom Bund geförderten Projekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanagement), das letzendlich
die Ausbildung Kommunaler Konfliktmanagerinnen und –manager zum Ziel hat und damit
eine optimale Begleitung in der Einführungsphase gewährleistet.
Dem Thema „Vermittlung von gegenläufigen Nutzungsinteressen“ wird somit durch die Stadt
Nürnberg besondere Aufmerksamkeit gewidmet:
In Umsetzung der Anträge der Stadtratsfraktionen von CSU (v. 20.07.2020) und Bündnis90/Die Grünen (v. 26.08.2020) wurde in Kooperation von OA, SHA und dem Menschenrechtsbüro (MRB) ein erstes Konzept eines Allparteilichen Konfliktmanagements für Nürnberg entwickelt. Für den Haushalt 2022 genehmigte der Stadtrat Haushaltsmittel in Höhe von
40.000,00 EUR. Diese wurden für eine TZ-Stelle, die ab 1. September 2022 zur Implementierung der ersten Schritte geschaffen wurde, verwendet. Welchen großen Stellenwert der
Stadtrat dieser Aufgabenstellung einräumt, ersieht man daran, dass trotz der angespannten
Haushaltslage die für den Haushalt 2023 beantragte TZ-Stelle im Umfang von 25 WAS genehmigt wurde.
Neben den Sitzungen des Sicherheitsrats, der die gemeinsame strategische Ausrichtung bei
übergeordneten Sicherheitslagen durch Stadt Nürnberg und Polizei unter Begleitung der
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festlegt, konnten in den monatlichen Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit (AK SiSa) aktuelle Sicherheitsfragen in enger Vernetzung der teilnehmenden Dienststellen und der Polizei besprochen werden. Hierzu werden
gelegentlich auch Experten von außen hinzugezogen, wie z.B. Mitarbeitende der MUDRA,
die über aktuelle Entwicklungen in der Drogenszene berichten. Das allparteiliche Konfliktmanagement ist mittlerweile fester Bestandteil des AK SiSa.
Das vergangene Jahr war – wie schon die beiden Vorjahre – zumindest in den ersten Monaten geprägt von coronabedingten Einschränkungen mit einer Vielzahl von Auswirkungen auf
Einzelne und die (Stadt-)Gesellschaft.
Im Rahmen der sukzessiven Lockerungen und dem Wegfall der meisten Maßnahmen im
Laufe des Jahres bestand ein enormes Nachholbedürfnis im Bereich der Gastronomie sowie
vor allem bei Großveranstaltungen, was sowohl intern als auch extern einen kurzfristigen sowie aufwändigen Beratungs- und Bearbeitungsbedarf auslöste.
Seite 4 von 50
174
Die Gesamtzahl der Demonstrationen nahm dabei zwar ab, blieb aber dennoch auf sehr hohem Niveau. Die hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei muss hierbei gesondert erwähnt werden. Sowohl bei der Vielzahl der Demonstrationen als auch bei der Bewältigung
der zahlreichen Großveranstaltungen führte eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durchgängig zu sehr guten Ergebnissen, d.h. einer problemlosen Abwicklung der Veranstaltungen.
Zugleich ließ der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum spürbar nach, was sich in der
Beschwerdelage unmittelbar bemerkbar machte. Hier spielten sicherlich auch die zahlreichen (Groß-) Veranstaltungen eine erhebliche Rolle, da durch sie gerade an den Wochenenden das Feierpublikum aus den öffentlichen Grünanlagen heraus auf die Veranstaltungsflächen umzog. Auch bei den Veranstaltungen war die Beschwerdelage sehr begrenzt, was auf
eine gute Planung seitens der Veranstaltenden, aber auch eine gute Begleitung der Veranstaltungen durch die städtischen Behörden schließen lässt.
Bei dem bereits im letzten Sicherheitsbericht vorgestellten Projekt „Wöhrder Seewärts“ des
Wasserwirtschaftsamts, das zusammen mit der Evangelischen Hochschule und dem Kooperationspartner Stadt Nürnberg initiiert wurde, konnten seitens der Projektleitung an einem
Informationsabend, an dem auch Herr Oberbürgermeister Marcus König teilnahm, erste Zwischenergebnisse vorgestellt und weitere Planungsschritte diskutiert werden. Die Veranstaltung fand in Hybridform in der Evangelischen Hochschule statt, wobei sich Interessierte auch
online zuschalten konnten. Die hierbei zurückhaltende Bürgerbeteiligung kann auch in der
bereits geschilderten, etwas entspannteren Situation in den Grünanlagen ihren Ursprung haben. Das Projekt wird auch mit dem Ziel der Übertragbarkeit der Lösungsansätze auf andere
Grünanlagen fortgeführt.
Seite 5 von 50
175
II.
Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes
Zusätzlich zu den – aufgrund des Umfanges – nur schwer- und stichpunktartig dargestellten
Arbeitsinhalten des AK SiSa soll hier auch noch kurz auf die durch die Infektionsschutzbestimmungen bedingten, zusätzlich zu bewältigenden Aufgaben eingegangen werden:
Während im Berichtsjahr 2021 noch
-
13 Feststellungen und damit verbundene Bekanntmachungen zur Inzidenz im Nürnberger Amtsblatt und
23 Allgemeinverfügungen, in denen Regelungen zu Verbotsflächen (Alkoholkonsum) beziehungsweise Gebotsflächen (Maskenpflicht), Testpflicht, Regelung bestimmter Gewerbe (Prostitutionsbetriebe), zum Böllerverbot und anderen Bereichen
getroffen werden mussten, waren im Jahr 2022 nur noch Veröffentlichungen in insgesamt
sechs Sonderamtsblättern erforderlich. Hier wurden
-
in vier Fällen Alkoholverbotszonen festgesetzt,
in einem Fall ein Verbot von Kundgebungen ohne entsprechende Anzeige bei der Versammlungsbehörde und
in einem Fall eine Maskenpflicht bei Versammlungen angeordnet.
Mit fortschreitender Lockerung der Corona-Einschränkungen wurden aber auch wieder Veranstaltungen möglich, so dass im Jahr 2022 insgesamt 117 Erlaubnisse für Veranstaltungen
erteilt wurden. Hierbei sind neben den Volksfesten besonders erwähnenswert Rock im Park,
das Bardentreffen, Klassic Open Air, Tanz im Grünen, die Super Sommer Sause, Garlicland,
das Latin Airport Festival, Hip Hop Garden, Container Love, das Brückenfestival und das Altstadt- sowie das Bierfest. Eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis ist hierbei nur dann erforderlich, wenn die Veranstaltung von mehr als 1.000 Personen besucht wird. Bei einer geringeren Besucherzahl ist eine Anzeige der Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde ausreichend.
Seite 6 von 50
176
1.
Lageberichte (insb. des AK SiSa)
1.1. Demonstrationen/Kundgebungen
Die Zahl der Demonstrationen sank 2022 im Vergleich zu den Vorjahren zwar erheblich
ab, erreichte aber bei weitem nicht das niedrigere Niveau der Zahl vor Beginn der
„Corona-Demos“. Nach 1.191 Demonstrationen 2021 ging sie zwar auf 887 im Jahr
2022 zurück, lag dabei aber immerhin noch mehr als doppelt so hoch wie im Jahr
2018.
DEMONSTRATIONEN / KUNDGEBUNGEN
1191
887
437
2018
621
524
2019
2020
2021
2022
Die hohe Zahl stellte besondere Anforderungen an
die vorhandenen Personalkapazitäten, da im Jahresverlauf allein schon 117 Erlaubnisse für Großveranstaltungen zu erteilen waren. Diese stellen – insbesondere die Veranstaltung Rock im Park – ganz besondere Anforderungen an die Sachbearbeiterinnen
und Sachbearbeiter.
Die weiterhin sehr hohe Anzahl an Demonstrationen
resultiert nicht zuletzt aus der Tatsache, dass auch
mit dem Auslaufen der einzelnen Corona-Beschränkungen die Demonstrationen nicht eingestellt wurden, sondern die Veranstalterinnen und Veranstalter teilweise auf andere Themen auswichen.
Eine ganz besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die „Klebeaktionen“ von Klimaaktivisten dar, die nicht als Demonstrationen angezeigt werden, aber
vor allem die Polizei wegen der damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und der
potentiellen Gefährdung der an der Aktion Beteiligten sowie der Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer vor große Probleme stellen. Die Gefährdungspotenziale derartiger
Veranstaltungen werden auch Gegenstand der Sitzungen des dem Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit übergeordneten Gremiums, des Sicherheitsrats, in dem auch die
Staatsanwaltschaft vertreten ist, die letztendlich die strafrechtliche Einordnung derartiger Taten zu bewerten hat.
Es fanden zwei große „Klebeaktionen“ statt:
Seite 7 von 50
177
Die erste betraf am 22.02.2022 den Frankenschnellweg, wobei im Nachgang vier Beteiligte in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt wurden. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig.
Die zweite Aktion fand am 16.08.2022 vor dem Nürnberger Hauptbahnhof statt. Hier
sind (noch) keine Urteile ergangen.
Die entstandenen Kosten für das Loslösen von der Straße durch die Feuerwehr und
die Einsatzkosten der Polizei wurden den Verursachern von der Polizei in Rechnung
gestellt.
1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen
Der Druck auf den öffentlichen Raum ließ im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach. Grund hierfür dürfte neben der Wiedereröffnung der (Außen-)Gastronomie
sowie von Clubs, Bars und Diskotheken auch die „Neuauflage“ von Großveranstaltungen und zahlreichen kleineren Events sein.
Als besonders betroffener Bereich war die Wöhrder Wiese im Fokus der Stadt Nürnberg. Hier war insbesondere bei Kontrollen eine Verdrängung von Gruppen mit störendem Verhalten in den neugestalteten Cramer-Klett-Park und umgekehrt festzustellen.
Auch aufgrund der Beschwerdelage wird dieser Bereich in Zukunft einen der zentralen
Bearbeitungspunkte der Stadtverwaltung darstellen und wurde als erster Einsatzort für
die Konfliktmediation ausgewählt (siehe hierzu auch Bericht KoMit).
Ob und wie die größeren Neubauvorhaben, z.B. an der Tafelhalle, den Druck auf die
Grünanlagen weiterhin erhöhen werden, wird sich zeigen.
Das zwischenzeitlich im zweiten Jahr laufende Projekt „Summerstreet“ in der Adlerstraße zog wieder zahlreiche Feiernde an. Aus den gewonnenen Erfahrungen des Vorjahres konnte insbesondere ein modifiziertes Müllkonzept zu einem reibungsloseren
Ablauf beitragen. Durch ein erhöhtes Kontrollaufkommen der Polizei konnten auch die
zahlreichen Autoposer in dem Bereich zumindest zu einem guten Teil abgeschreckt
werden.
Die Beschwerdelagen verlagerten sich partiell aus den Grünanlagen hin zu einigen
Diskotheken in der Innenstadt, vor denen sich längere Warteschlangen und Menschenansammlungen bildeten. In diesen wurde häufig „vorgeglüht“, was nicht nur zu Ausfallerscheinungen bis hin zu Körperverletzungen führte, sondern vor allem am massiv
gestiegenen Müllaufkommen in diesen Bereichen deutlich erkennbar war.
Ein besonderes Problem stellten in den Grünanlagen und im Innenstadtbereich nach
wie vor Einwegverpackungen und anderer Müll dar. SÖR erhöhte nicht nur die Reinigungsfrequenz, sondern versuchte auch durch Aufstellen größerer Müllbehältnisse und
Sammelstellen für Pizzakartons der Müllberge Herr zu werden, jedoch ohne einschneidenden Erfolg.
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178
1.3. Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte
Die Anzahl der Spielhallenstandorte im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den Jahren
2021 bis 2022 leicht von 90 auf 86 Spielhallenstandorte reduziert. Hervorzuheben ist
hierbei vor allem die Aufgabe und Schließung zweier großer Spielhallenkomplexe am
Nürnberger Plärrer.
Bedingt durch das Auslaufen des „alten“
Glücksspielstaatsvertrags im Juni 2021 und
durch den Abschluss des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021), der zum
01.07.2021 in Kraft trat, benötigen alle Spielhallen neue Erlaubnisse. Das Erlaubnisverfahren konnte im Sommer 2022 erfolgreich
abgeschlossen werden. Somit verfügen alle
Spielhallen über befristete Erlaubnisse nach
dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021.
Kernstück des neuen Glücksspielstaatsvertrags ist u.a. die Einführung des Spielersperrsystems OASIS. OASIS sieht vor, dass
gesperrte Spieler bundesweit in keiner Spielhalle mehr spielen können.
In den Gaststätten ist die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte im Vergleich zum
Jahr 2021 unverändert: Aktuell werden in circa 500 Gaststätten Geldspielgeräte aufgestellt und betrieben. Nachdem Ende 2019 durch eine Gesetzesänderung ein drittes
Geldspielgerät aus den Gaststätten entfernt werden musste (sofern vorhanden), ist leider der Trend zu beobachten, dass das dritte Geldspielgerät durch unzulässige Spielgeräte in den Gaststätten „ersetzt“ wird (sogenannte „Fun-Gamer“). Die Stadt Nürnberg
hat die Regierung von Mittelfranken und das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf diese Problematik hingewiesen und wartet noch auf
entsprechende Richtlinien, um die Problematik zielgerichtet angehen zu können. Unabhängig davon finden hierzu konzertierte Überprüfungsaktionen gemeinsam mit Polizei,
Zoll und Steuerfahndung in regelmäßigen Abständen statt.
1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt
nicht nur zu einer Einschränkung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung, sondern
auch zu einer unter Umständen massiven Einschränkung der objektiven Sicherheit, da er mit Pöbeleien,
Raufereien (Körperverletzungen), Ruhestörungen und
anderen Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Urinieren in der Öffentlichkeit verbunden ist. Dabei kann
in besonderen Problemzonen festgestellt werden,
dass hier die Hemmschwelle, was „Hinterlassenschaften“ betrifft, auch bei der Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamten abnimmt.
In Nürnberg gibt es eine aufgrund des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Alkoholverbotsverordnung der Stadt. Durch diese wird ein Alkoholkonsumverbot im Umgriff des Hauptbahnhofs, insbesondere der Königstorpassage
ausgesprochen. Dieses wurde 2020 um vier Jahre verlängert und mit der Deutschen
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179
Bahn abgestimmt, die gleichzeitig ein Alkoholverbot im Bahnhof erließ. Da das städtische Alkoholverbot bußgeldbewehrt ist, werden regelmäßig Bußgeldanzeigen an das
Rechtsamt weitergeleitet. In der Regel werden Alkohol konsumierende Personen von
der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte, die hierfür über eine besondere Einheit BAO verfügt, aber auch in Einzelfällen von der Bundespolizei angezeigt. Der Anteil der Wiederholungstäterinnen und -täter ist hierbei sehr hoch; es handelt sich um das in jedem größeren Bahnhof anzutreffende Trinker- und Obdachlosenmilieu. Auf die Zahlen hierzu
im Bericht des Rechtsamtes darf verwiesen werden. Auffällig ist z.B. eine Suchtabhängige, für die im Jahr 2022 nicht weniger als 51 Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt
weitergeleitet werden mussten. Letztendlich können diese jedoch nicht weiter verfolgt
werden, da die Betroffene ihr Handeln aufgrund ihrer Suchtproblematik nicht mehr
selbst steuern kann.
Über die alkoholpräventiven Maßnahmen der Sozialverwaltung wurde dem Arbeitskreis
Sicherheit und Sauberkeit im Januar berichtet.
1.5. Betteln
Jedes Jahr führt die Stadt Nürnberg auf Einladung des Ordnungsamtes einen „BettelJour-Fixe“ zusammen mit der Polizei, dem ADN, dem Rechtsamt und dem Liegenschaftsamt durch. Dieser findet vor Beginn der „Bettelsaison“ statt. Hier werden neue
Entwicklungen in der Szene besprochen, das vergangene Jahr reflektiert und die Vorgehensweisen abgestimmt.
In der Hochphase der Corona-Pandemie zeigte sich, dass das Bettleraufkommen stark
von der Frequentierung der jeweiligen Bereiche abhängig ist. Besonders während der
Ladenschließungen waren kaum Bettelnde in der Innenstadt anzutreffen, während mit
zunehmender Normalisierung der Einkaufsmöglichkeiten auch die Zahl der Bettelnden
wieder stieg. Besonders beim Christkindlesmarkt war zu beobachten, dass sich das
Aufkommen an Bettlern wieder an den Vorjahren orientiert.
Neue Bettelformen waren insbesondere das Betteln bei Fahrzeugen an roten Verkehrsampeln. Hier fielen insgesamt fünf Bettlerinnen und Bettler aus dem osteuropäischen Raum auf, die als Figur „Charlie Chaplin“ verkleidet waren. Diese waren insgesamt sehr mobil und entfernten sich sobald sie ein Polizeifahrzeug erkannten. Der Polizei gelang es dennoch, die Betroffenen anzutreffen und ihre Kostüme sicherzustellen.
Auch der „Krückenmann“ wurde wieder kontrolliert, eine Strafanzeige wegen Betrugs
(nachdem der Betroffene nicht behindert ist) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, nachdem keine Geschädigten ermittelt werden konnten.
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180
1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit
Das im Rahmen des SiSa vereinbarte Konzept zur Beurteilung und Räumung von Lagern hat sich in der Vergangenheit sehr gut bewährt.
Probleme bestehen vor allem mit den bisweilen extrem hohen Kosten bei Räumung
von Lagerstätten durch SÖR, die über einen gewissen Zeitraum unentdeckt blieben.
Auch muss der Reinigungs- und Räumungsaufwand durch
das normale Reinigungspersonal im Rahmen der regulären
Arbeitsstunden erbracht werden. Dies schränkt die Kapazitäten des SÖR bei der Lagerräumung zum Teil erheblich
ein. Zudem werden bei der Lagerräumung bisweilen stark
unhygienische Zustände angetroffen, bei denen die Mitarbeitenden an die Zumutbarkeitsgrenze stoßen.
Selbst in den Wintermonaten war es der zuständigen Stelle beim Sozialamt möglich,
allen berechtigten Obdachlosen zumindest eine (Not-)Schlafstelle anzubieten.
Um auch Wohnungslose mit Haustieren, in der Regel Hunden, ein Unterkommen zu
ermöglichen, ohne dass diese sich von ihrem Tier trennen mussten, wurde in der Bucher Str. eine Unterbringungsmöglichkeit für Hundehalterinnen und Hundehalter mit
ihren Tieren geschaffen. Diese wurde erst zögerlich, bei weiterem Bekanntwerden
dann doch besser angenommen.
In den Wintermonaten wurde, wie in den Vorjahren, insbesondere das Lagern in der
Königstorpassage geduldet. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Nürnberg
informiert die Betroffenen dabei regelmäßig über bestehende (Not-)Schlafplätze und
Aufenthaltsmöglichkeiten und stellt ihr Informationsmaterial auch dem ADN und der
Polizei zur Verfügung.
1.7. Vermüllung
Wo immer die Nutzungsfrequenz in Nürnberg steigt, ist auch die Vermüllung des Umfeldes ein großes Problem:
Sei es aufgrund der zusätzlichen Außengastronomie oder durch die Wiedereröffnung
der Discos und dem damit verbundenen großen Andrang mit langen Warteschlangen
oder einfach aufgrund schönen Wetters und der intensiven und extensiven Nutzung
von Grünanlagen. Schließlich tragen auch die Hinterlassenschaften von Obdachlosenlagern zur Vermüllung bei und binden zusätzlich Arbeitskräfte.
Sonstige Verunreinigungen: Ein weiteres, bekanntes Problem am Wöhrder See ist der
Kot, den die Kanadagänse hinterlassen. Zu dessen Beseitigung hat SÖR mobile
Kotsauger angeschafft, um die Liegewiesen zugänglich zu erhalten. Schließlich werden
immer wieder Rabenvögel beobachtet, wie sie Mülleimer plündern und die dort abgelegten Essensreste aus den Verpackungen herausholen.
Für SÖR bedeutet dies eine ständige Steigerung der zu entfernenden Müllmengen:
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Waren es im Jahr 2019 noch 5.300
Kubikmeter, so wuchs diese Menge
im Jahr 2020 auf 6.000 Kubikmeter
an. Im Jahr 2021 stieg das Müllaufkommen nochmals um 14,7% auf
fast 7.000 Kubikmeter an. 2022 gingen die Müllmengen zwar marginal
zurück, bewegen sich aber nach den
deutlichen Zunahmen der Vorjahre weiter auf hohem Niveau bei rund 7.000 Kubikmeter.
1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum
Grundsätzlich ist der Handel mit Betäubungsmitteln strafbar, somit liegt die Zuständigkeit zur Aufklärung bei der Polizei. Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit beschäftigt sich dennoch mit diesem Aufgabenfeld, denn die Begleitumstände, also das öffentliche Wahrnehmen von Drogenhandel und vor allem das Hinterlassen von (gebrauchten) Drogenutensilien, haben einen massiven Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung. Daneben stellen diese unter Umständen auch eine Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder dar. Beachtlich ist hierbei auch die Müllproblematik: Heroinabhängige injizieren in der Regel dreimal täglich. Hierzu sollten sie jedesmal frische Spritzen verwenden, da dadurch nicht nur die Infektionsgefahr, sondern
auch die Gefahr von Venenverletzungen minimiert werden kann. Hier dient das Aufstellen von Safer Use-Automaten zur Gesundheitsvorsorge.
Wenn aufgrund einer besonderen Beschwerdelage,
Beobachtungen der Suchtbeauftragten oder des
ADN ein neuer Drogenumschlags- oder Konsumplatz festgestellt wird, behandelt der Arbeitskreis
Sicherheit und Sauberkeit dieses Thema. Im Rahmen von Ortsterminen werden gemeinsam Mittel
und Wege besprochen,um der Lage Herr zu werden, z.B. durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
oder die Beleuchtung von sonst sehr schwer einsehbaren Abgängen im Innenstadtbereich.
Seite 12 von 50
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1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene
Die Szene hat sich in den letzten Jahren insgesamt verändert: Bildeten ursprünglich getunte
Autos den Schwerpunkt der Szene, so hat sich
dies zunehmend gewandelt hin zu „Autoposern“
und dem begleitenden Partypublikum. Autoposer fahren in der Regel hochpreisige Fahrzeuge
mit hoher Motorleistung, die – wenn überhaupt
– lediglich hinsichtlich der Auspuffanlagen technisch verändert sind. In vielen Fällen ist
aber eine derartige Veränderung nicht einmal notwendig, weil sogenannte Klappenauspuffanlagen entweder serienmäßig verbaut sind oder deren Nachrüstung zulässig ist.
In der Innenstadt waren der Kornmarkt, die Brunnengasse, aber vor allem während der
Außenbewirtschaftung die Adlerstraße, beliebte Ziele der Autoposer.
An der „Steintribüne“ wurde im Bereich der Spiegelwiese und westlich der Arena über
„Beschleunigungsrennen“ berichtet. Durch die von der Verkehrsbehörde angeordnete
und von SÖR zwischenzeitlich umgesetzte Sperrung der Hermann-Böhm-Straße mit
Hilfe von physischen Absperrungen konnte dies wirksam verhindert werden. Im Veranstaltungsfall kann die Sperre befristet für Berechtigte geöffnet werden.
Insgesamt haben die Kontrollen der Polizei und der damit verbundene Druck auf die
einzelnen Poser und Tuner in Nürnberg zu einer Zersplitterung bzw. Verdrängung der
Szene ins Umland geführt, auch wenn es natürlich weiterhin zu Belästigungen – allerdings nicht wie in dem Umfang der Vorjahre – kommt.
Mit der Polizei wurde vereinbart, dass bei beharrlichem Autoposing, das trotz mehrerer
Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird, seitens der Stadt Nürnberg der Erlass von
Zwangsgeldbescheiden, die eine schnellere direktere Verhaltensänderung erzwingen
sollen, geprüft wird.
1.10. Graffiti
Wie berichtet, werden Schmierereien an öffentlichen Gebäuden nur dann entfernt, wenn sie rassistische oder politische Aussagen treffen. Bei Privatgebäuden obliegt es der/dem jeweiligen Verfügungsberechtigten, für die Entfernung von Schmierereien zu sorgen. Lediglich bei strafbewehrten
Graffiti (z.B. Hakenkreuz) erlässt das Ordnungsamt
eine Anordnung, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin sich weigern, diese zu entfernen oder
unkenntlich zu machen.
Die bereits 2021 beobachteten Schmierereien der Unterstützerkreise des 1.FCN sind
noch immer vorhanden und weithin sichtbar. Da diese Sachbeschädigungen in der Regel strafrechtlich relevant sind, werden sie im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit
nur behandelt, wenn eine der teilnehmenden Parteien ein besonderes Interesse an der
o
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Entfernung hat, zum Beispiel, weil weitergehende Schmierereien befürchtet werden
(broken-windows-Theorie).
Besonders leiden musste unter fortwährenden Schmierereien ein Gastwirt im Stadtteil
Gostenhof. Mit diesem fand ein Ortstermin durch die Polizei und die Stadt Nürnberg
statt. Letztendlich besteht hier immer das Problem, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wobei wohl auch eine eventuell zulässige Videoüberwachung nicht zielführend
sein dürfte, da davon auszugehen ist, dass die Täter vermummt vorgehen.
2.
Runde Tische
Häuft sich in einem eng umgrenzten Gebiet massiv die Beschwerdelage oder sinkt das
subjektive Sicherheitsgefühl stark ab, so wird ein Runder Tisch eingerichtet, dessen
Leitung OA übernimmt. Beteiligt werden normalerweise neben den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die Bürgervereine, sowie betroffene Organisationen
und Dienststellen. Zunächst wird versucht, ein gemeinsames und von allen Beteiligten
anerkanntes Lagebild zu erstellen und dann von diesem ausgehend einzelne Lösungsschritte festzusetzen sowie deren Umsetzung zu evaluieren. Berücksichtigt werden
hierbei die Themenfelder „Gestaltung“, „Sicherheit und Sauberkeit“ sowie „soziale Ansprache“. Da die Ursachen für Beschwerdelagen häufig Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum sind, ist eine sofortige Problemlösung kaum möglich. Alle Beteiligten müssen sich daher darauf einstellen, dass ein Prozess angestoßen wird, der sich über längere Zeiträume erstreckt und womöglich auch nicht zu einer endgültigen Lösung der
Probleme für alle Beteiligten führen wird. Gerade bei sich widersprechenden Interessenlagen wird die Lösung letztendlich einen Kompromiss darstellen müssen, allerdings
einen Kompromiss, mit dem alle Beteiligten leben können. Problematisch bei der Umsetzung ist es auch, dass in der Regel die „Störenden“ nicht am Runden Tisch teilnehmen, weil sie dies entweder ablehnen, die betroffenen Gruppen zu heterogen oder
auch nicht in der Lage sind, sich und ihre Probleme zu artikulieren. In diesem Fall wird
versucht, „Repräsentanten“, zum Beispiel aus der Streetwork, zu finden, die mit den
Problemen der Störergruppen vertraut sind.
2.1 Königstorpassage
Besonders in den Wintermonaten werden Aufklärungskampagnen für Obdachlose über
Notschlafstellen und Tagesunterkünfte gefahren. Auch wird ausnahmsweise das Nächtigen in der Königstorpassage geduldet.
Im Bahnhof und im Umfeld des Bahnhofs sind die verschiedensten Einrichtungen, Ordnungskräfte und Streetwork im Einsatz: Neben der Landespolizei ist im Bahnhof, unterstützend auch außerhalb des Bahnhofs, die Bundespolizei tätig, ebenso wie die Mitarbeitenden der DB Sicherheit. Daneben wird das das Sucht-Klientel von der Streetwork
der Wärmestube, der Mudra, Lilith und weiteren betreut.
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184
In enger Kooperation mit der Polizei werden Betretungsverbote für Störende ausgesprochen, die beharrlich gegen Nutzungsregeln verstoßen und/oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Bahnhofsumgriff begehen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt zwölf Betretungsverbote
für die Königstorpassage ausgesprochen.
Diese geben der Polizei die Möglichkeit,
im Falle eines Verstoßes sofort einen
Platzverweis auszusprechen. In einem
weiteren Fall konnte das Betretungsverbot
nicht bekanntgegeben werden, da der Betroffene mit Haftbefehl gesucht wird. Zwei von mit Betretungsverboten belegten Personen verstarben im Jahr 2022.
Daneben wurden insgesamt 1.087 Bußgelder vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg wegen Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg verhängt. In
vielen Fällen sind dabei die Betroffenen Mehrfachtäter/-innen und in den meisten Fällen dem Trinker-/Drogen-/Wohnungslosenmilieu zuzuordnen.
2.2 Aufseßplatz
Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aufgrund massiver Anwohnerbeschwerden im
Jahr 2015 durch das Ordnungsamt initiiert. Anlass war eine ausufernde Trinkerszene
sowie Spritzenfunde in der öffentlichen Toilette.
Durch den Abriss des Kaufhof und die damit verbundene Großbaustelle hat sich die Lage auf dem Platz
grundlegend verändert. Durch den Nutzraumverlust
haben die „Randgruppen“ weniger Platz, um sich zu
verteilen und fallen so wesentlich stärker auf, was
wiederum zu einem verringerten Sicherheitsempfinden bei der Anwohnerschaft führt. Gleichzeitig verstärkt sich auch aufgrund des engeren Raumes die
Lärmbelastung. Dem wird unter anderem versucht
zu begegnen, indem der Platz mit gastronomischen
Angeboten stärker genutzt werden darf und somit eine „Bespielung“ durch die Allgemeinheit verstärkt wird.
Im vergangenen Jahr fanden zwei Runde Tische statt. Insgesamt hat sich die Beschwerdelage grundlegend verändert:
Zum einen bestehen Anwohnerbeschwerden jetzt am Kopernikusplatz. Hier wird vor
allem das Überfahren des Platzes als Abkürzung zwischen Humboldt- und Wölckernstraße bemängelt, sowie das wilde Parken auf dem Platz, vor allem an Wochenenden.
Im Rahmen einer konzertierten Aktion mit Vpl, FW, dem Bürgerverein, ZV KVÜ, der
Polizei u.a. wurde beschlossen, die Durchfahrt künftig zu verhindern, indem an der
Nordseite des Platzes Sperrpfosten angebracht werden. Gleichzeitig werden die zuständigen Stellen versuchen, den Kontrolldruck zu erhöhen und durch Bußgelder, die
jetzt nach dem neuen Bußgeldkatalog wesentlich höher ausfallen, die Autofahrer zu
einem gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen.
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185
Am Aufseßplatz musste der Spielplatz zeitweilig wegen Ungezieferbefalls gesperrt werden; ansonsten beruhigte sich die Lage hinsichtlich des Problemklientels ein wenig.
Die Ausweitung der Baustelle führte letztendlich bei einem Gewerbetreibenden zu
Problemen bei der Müllentsorgung. Seine Müllcontainer wurden zur Abholung auf den
Platz verbracht und dort zur allgemeinen Müllentsorgung genutzt. Durch Kennzeichnung und weitere Maßnahmen konnte diesem entgegengewirkt werden. In der Breitscheidstraße wurden wegen der Sperrmüllentsorgung rund um die Altglascontainer
multilinguale Informationsbroschüren zum Entsorgungsangebot des ASN verteilt. Eine
Aktion „kehrd wird“ war in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement geplant.
Außerdem wurde an das Schulamt herangetreten, mit dem Wunsch, die Schülerinnen
und Schüler hinsichtlich Müllvermeidung beziehungsweise des Wegwerfverhaltens zu
sensibilisieren.
Nach wie vor bleibt abzuwarten, wie der Neubau das Umfeld am Platz verändert und
inwiefern hier auch die Platzumgestaltung beitragen wird. Dies lässt sich angesichts
der zur Zeit vorhandenen Großbaustelle nur sehr schwer abschätzen.
2.3 Jamnitzerplatz
Der Platz wurde im Jahr 2021 komplett umgestaltet. Da hierbei eine Komplettsperrung
erfolgte, konnte der Platz nicht bespielt werden.
Bereits kurz nach der Neueröffnung wurde die Toilette mehrfach durch Graffiti und
Vandalismus beschädigt.
Seitens der Polizei liegt der Platz immer noch verstärkt im Fokus der Überwachung. Außerdem wird
der Platz auch von der Streetwork frequentiert. Eine
Verbesserung der Platzsituation erbrachte die Ausdehnung der Streifen der privaten Security auf Einsatzzeiten nach 22:00 Uhr.
Insgesamt wird der Platz sehr gut angenommen.
Gerade für Kinder und auch Kindergärten stellen die
Spielmöglichkeiten eine willkommene Abwechslung
im Viertel dar. Durch die im Frühjahr noch nicht ausgeblühte Bepflanzung wurde der
Platz zunächst als lauter empfunden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Allerdings spielt hier natürlich auch die verstärkte Nutzung sicherlich eine Rolle.
Es konnten nach den Aussagen der Anrainerinnen und Anreiner um den Platz mehrere
Gruppen mit störendem Verhalten identifiziert werden, die allerdings den Platz nicht
kontinuierlich nutzten. Hier änderten sich die hauptsächlich am Platz frequentierten
Orte ebenso wie die Gruppenzusammensetzungen. Die aktuelle Situation wird jeweils
von der Nachbarschaft direkt an OA herangetragen oder bei den Runden Tischen im
Rahmen der Lagebilderstellung ermittelt und diskutiert.
Durch eine weitere Intensivierung der Platznutzung besteht die Möglichkeit, dass Störergruppen als solche nicht mehr so intensiv wahrgenommen werden.
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186
2.4 St. Leonhard
Im Jahr 2022 fanden insgesamt drei Runde
Tische statt.
Die angesprochenen Themen und die Lösungsansätze konnten in der Folgezeit nicht
alle umgesetzt werden:
Die Einfriedungen der Pflanzbeete konnten
nicht angebracht werden, da die beauftragte
Fachfirma aus Materialengpässen heraus
nicht in der Lage war, diese anzubringen.
Ein in der Fußgängerzone durch das StPl / Quartiersmanagement veranstalteter Flohmarkt stieß auf verhältnimäßig wenig Interesse. Primär war dieser angedacht, um mit
der Nachbarschaft ins Gespräch zu kommen und die Kommunikation zu diesen zu verbessern.
Zwar konnten hinsichtlich der Aufstellung zusätzlicher Pflanztröge Fortschritte gemacht
werden. Die Anschaffung der Tröge bereitet aber nach wie vor Probleme. Die Idee war,
durch zusätzliche Bepflanzung die Sichtachse zwischen Leopold- und Grünstraße zu
brechen. Dies könnte zu einer verringerten Einfahrquote führen, da für rechtswidrig
Einfahrende dann nicht klar ist, ob sich in der Nähe der Grünstr. nicht doch Polizei oder
Ordnungskräfte befinden.
Die Begehung des „Störerhauses“ mit Unterstützung von Mietgliedern des Integrationsrats wurde auf den Zeitraum nach der Neuwahl dieser Institution verlegt und soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden.
Die neuinstallierten Mülleimer werden gut angenommen. Insbesondere die Möglichkeit,
dort auch Zigarettenkippen zu entsorgen, findet Anklang bei den Nutzerinnen und Nutzern.
UwA konnte einen Hauseigentümer dazu bringen, eine größere Mülltonne für seinen
Hof zu beantragen und damit zur Entspannung der Müllsituation beitragen. In einem
anderen Fall musste nur der Hausmeister sensibilisiert werden.
Weiterhin bleibt das Parken in der Fußgängerzone ein großes Ärgernis.
Die Gaststättenabteilung des OA führte ein Gespräch mit der Pächterin einer Gaststätte. Die Beschwerden über laute Gäste im Außenbereich nahmen in der Folgezeit
anscheinend ab.
Auch hier ist die Beschwerdelage stets veränderlich, so dass bei jedem neuen Runden
Tisch zunächst ein aktualisiertes Lagebild erstellt werden muss.
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187
2.5 Norikusbucht
Im November 2021 startete das Projekt „Wöhrder Seewärts“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg, finanziert
durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Die Stadt
Nürnberg trat diesem Projekt als Kooperationspartner bei.
Über das Projekt „Wöhrder Seewärts“ wurde am
24.11.2021 erstmals medial informiert. Dabei waren die
Teilnehmenden des seinerzeit von OA initiierten Runden
Tisches eingeladen.
Höhepunkt des Projekts im Jahr 2022 war die öffentliche Infoveranstaltung in der Evangelischen Hochschule am 09.12.2022, die als Hybridveranstaltung durchgeführt wurde,
d.h., die Teilnehmenden konnten wählen, ob sie in Präsenz in der Hochschule oder zu
Hause am PC an der Veranstaltung teilnehmen wollten. Trotz diesser Möglichkeiten
hielt sich das Interesse an der Veranstaltung in Grenzen, was auch Herr Oberbürgermeister König, der an der Podiumsdiskussion teilnahm, bedauernd feststellte.
Angesprochen wurden hier die Problemfelder Lärm, Verschmutzung, Gänse.
Postiven Anklang fanden dabei die Bemühungen des SÖR hinsichtlich der Reinigung
und auch der Einsatz einer in gewaltfreier Kommunikation geschulten Security, die die
Nutzenden auf Augenhöhe anspricht und zu einem Perspektivenwechsel einlädt.
Herr OBM verwies in diesem Zusammenhang auch auf die vom Stadtrat dauerhaft geschaffene Stelle KoMit (vom Konflikt zum Miteinander), die sich künftig strategisch und
auch operativ mit Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum beschäftigen soll.
2.6 Melanchthonplatz
Im Rahmen eines Kooperationsprojektes der
TH Nürnberg, der Gemeinwesenarbeit und
des OA konnten seitens der TH mehrere Studentinnen gewonnen werden, die in den Sommermonaten den Platz frequentierten, ein umfassendes Lagebild erstellten und zu den einzelnen Nutzergruppen Kontakt aufnahmen
und auch deren Wünsche und Bedürfnisse
abfragten.
Der große Unterschied zu anderen Plätzen / RundenTischen besteht hierbei darin,
dass die Nutzergruppen hier sehr statisch auftreten, d.h. die Platzsituation ist nicht
ständigen Änderungen unterworfen.
Die Studentinnen präsentierten ihre Ergebnisse am 27.10.2022 im Ordnungsamt, wobei neben ihren Hochschulprofessorinnen auch Vertreterinnen und Vertreter von städtischen Dienststellen, wie SÖR, ADN, BgA, SHA und der Polizei anwesend waren.
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Es wurde sowohl mit einem „Wunschbaum“ als auch mit Kaffee und Kuchen die Kommunikation zu den verschiedenen Nutzungsgruppen erschlossen und vertieft. Schließlich wurden Wünsche und Kritikpunkte der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner aufgelistet und daraus Empfehlungen abgeleitet.
Die Ergebnisse wurden zunächst von den drei Projektbeteiligten intern diskutiert. Es
wurde dann mit BgA vereinbart, das Projekt fortzuführen, wobei zunächst ein klarer
Projektauftrag zu formulieren und die finnzielle Ausstattung zu sichern ist.
2.7 Hohe Marter
Im Laufe des Jahres entwickelte sich hinsichtlich der Grünanlage Hohe Marter eine stetig
wachsende Beschwerdesituation. Zur Erstellung eines einheitlichen Lagebildes initiierte OA
am 23.11.2022 zusammen mit zahlreichen Anrainerinnen und Anrainern der Grünanlage und
der Polizei sowie SÖR einen Gesprächsabend
in der Aula des Berufsschuzentrums der B10.
Dort wurden zunächst die Beschwerdepunkte
gesammelt. Diese werden dann von den Fachdienststellen bewertet und abgearbeitet. Für
Juni 2023 ist ein erneutes Treffen geplant, bei
dem eine erste Evaluation der seitens der
Dienststellen getroffenen bzw. durchgeführten oder auch abgeschlossenen Maßnahmen stattfinden soll und auch nochmals das Lagebild aktualisiert werden soll.
Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz / Hohe Marter
Alle dargestellten „Problemorte“ sind sowohl im Lagebild als auch in den dadurch zu veranlassenden Maßnahmen grundverschieden. Lediglich am Melanchthonplatz liegt ein statisches Lagebild vor. Die übrigen Orte sind sowohl vom Lagebild als auch von den zu ergreifenden Maßnahmen her völlig unterschiedlich und erfordern somit auch unterschiedliche
Herangehensweisen. Dabei beinhalten die klassischen Runden Tische eine wichtige Form
der Bürgerbeteiligung. Besonders wichtig ist dabei, das Verwaltungshandeln zu jeder Zeit
transparent zu machen und stets zu versuchen – auch wenn es oft nur sehr schwer oder gar
nicht gelingt, alle beteiligten Gruppen einzubinden.
Eines der Ziele ist es, aus den Runden Tischen heraus diejenigen, die unter den Störungen
leiden, zu ermuntern, selbst aktiv zu werden und an der Umgestaltung des Umfeldes aktiv
teilzunehmen. Dies ist kurzfristig nicht zu erreichen, sondern bedarf auch der immer wiederkehrenden Wiederholung des Wunsches nach aktiver (Mit-)Arbeit. Gute Stakeholder hierfür
sind die Quartiersmanagerinnen und –manager, die aber nicht immer für jedes Quartier verfügbar sind und auch nur über beschränkte Zeitkontingente verfügen. Nicht zuletzt hierdurch
wird verständlich, dass Prozesse, die im Rahmen eines Runden Tisches angestoßen werden, nicht kurzfristig lösbar sind.
Die Stadt Nürnberg vernetzt sich im Rahmen des AKIM-Projektes in München bzw. der Mitgliedschaft bei DEFUS (Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V.) auch mit
den anderen dort teilnehmenden Kommunen. Auch diese stellen fest, dass eine kurzfristige
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189
„Problemlösung“ nicht erzielbar ist. Die Stadt Augsburg stellte in diesem Zusammenhang vor
kurzem ein Projekt vor und führte zur Projektdauer aus, dass man hierbei in Fünf-JahresSchritten denke.
Eine lange Umsetzungszeit von beschlossenen Einzelschritten kann aber auch zu einem gewissen Frust bei den Beteiligten – und hier nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern – führen.
Aus Sicht OA ist es daher unverzichtbar, beim Maßnahmen- und Lösungsmix Flexibilität und
Mut zuzulassen, Fehler oder Fehleinschätzungen zu akzeptieren und weiterhin eine Vielzahl
von Beteiligten aus Verwaltung und Gesellschaft zu motivieren, Sicherheit (objektiv und subjektiv) als Aufgabe aller zu betrachten und hierfür auch Verantwortung zu übernehmen.
(Fotos Robert Peter)
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190
III.
Bericht Zentrale Bußgeldstelle
1.
Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2022
Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2022 7.451 Anzeigen erfasst.
Der Anzeigeneingang des Jahres 2022 hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr
(14.990) um knapp 50% verringert, liegt jedoch noch immer deutlich über dem Durchschnitt der Anzeigenzahlen der 3 Jahre vor der Pandemie (6.048).
Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 42 Rechtsgebiete und 164 Tatbestände.
Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung:
16000
14000
12000
10000
8000
Anzeigen
6000
4000
2000
0
2000
2.
2002
2004
2006
2008
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen:
Anzeigenzahl 2018 bis 2022
Bereiche
2018
2019
2020
2021
2022
Abfallrecht
AlkVVO
Ausländerrecht
Artenschutz/TierschutzG/TierGesG
BayBO/DSchG/En
EV/SchfHwG
BayEUG
BayStrWG
BayVersG
BMG
FTG
GastG/SperrzeitVO
GewO/SpielV/AGGlüStV
GO/GrünanlagenS/HVO
GSG/BNichtrSchG
49
17
4
50
848
6
80
713
1
80
510
1
54
1087
2
67
55
27
40
126
45
86
37
96
42
763
1.506
514
8
292
189
118
218
816
874
12
519
26
239
230
128
153
757
790
7
367
19
139
157
120
55
937
281
37
896
7
30
52
48
6
1441
510
9
609
8
105
81
60
12
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191
Bereiche
2018
2019
2020
2021
2022
GüKG
HwO/SchwarzArbG
IfSG/GDVG/PfleWoqG
JuSchG
LadSchlG
Lebensmittelrecht
LStVG/AnschlägeVO
OWiG
PAuswG/PassG
PBefG/TaxiO-TO
ProstSchG
SGB XI
StrRVO/TBenS
StVG
VolksfestVO/StadionVO/
SilVO
U-Bahn-BrSchVO
UVG
VVB
WaffG/SprengG
WoGG/BayWoFG/
WoVermRG
Sonstige
20
26
15
36
13
14
9
13
1
4
28
22
13
128
62
293
566
7
4
399
103
-
32
27
18
127
42
338
763
13
19
426
118
14
4.578
6
2
59
42
408
158
26
8
276
108
518
10.317
5
53
41
278
3
7
13
227
122
364
1.797
17
7
73
38
223
0
5
2
155
159
347
6
40
1
1
3
86
45
48
83
11
32
61
140
142
22
27
32
202
18
20
38
182
13
33
233
181
95
189
171
35
20
43
40
25
5.920
6.446
9.956
14.990
7.451
Gesamtzahl
Bei genauerer Betrachtung entfallen 5.655 Anzeigen auf sonstige Ordnungswidrigkeiten, die bereits in den Jahresberichten vor 2020 abgebildet waren. Die Zahl entspricht
gut 91% des Durchschnitts der Anzeigenzahlen, die in den der Pandemie vorausgehenden Kalenderjahren (2018 und 2019) eingegangen sind.
3.
Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit:
Auswahl anhand der Tatbestände
Dieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten – rund 164 Tatbestände –,
die von Verwaltungsbehörde und Polizei aufgegriffen und bearbeitet wurden (Häufigkeit ≥10).
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192
Gesetz
Tatbestand
2021
2022
BayEUG
Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler
715
982
IfSG
Kontaktbeschränkung
3.076
523
AlkVVO
BMG
StVG
IfSG
Alkoholgenuss
Verspätete Anmeldung
Kraftfahrzeug in Fußgängerzone
Maskenpflicht in Gebäuden
Unterrichtsversäumnis - Erziehungsberechtigte
331
868
276
-
514
487
254
209
184
238
BayStrWG
Betteln
90
76
UVG
anderer Elternteil - Auskunftsersuchen
missachtet
160
182
SGB XI
Prämienverzug
221
132
OWiG
Belästigung der Allgemeinheit
136
123
IfSG
Mund-Nasen-Bedeckung öffentl. Plätze u.
Verkehrsmittel
1.296
96
StrRVO
Verunreinigen allgemein/Urinieren
81
86
BayEUG
IfSG
Ausgangssperre
1.086
83
WoGG
fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung
71
76
BayStrWG
Lagern
60
74
IfSG
Verstoß Einreisebestimmungen/Nachweise
59
58
StVG
Radfahren in Fußgängerzone
27
53
IfSG
Verstoß verantwortlich Gastrobetriebe
73
45
IfSG
Verlassen der Wohnung
131
40
KrWG
Sonst. Abfälle
Teiln. Versammlung/Veranstaltung oh. Abstand/MNB
E-Scooter in Fußgängerzone
Ruhestörung
Alkohol mitführen
sonstige Sondernutzung
-
40
79
39
58
30
36
57
37
34
33
28
Feuer/Rauchen
28
28
Anmeldung unterlassen
Auflagenverstoß
bauliche Anlage ungenehmigt
19
34
27
27
25
Notdurft verrichten
17
24
11
20
28
19
IfSG
StVG
OWiG
AlkVVO
BayStrWG
U-BahnBrSchVO
BayEUG
GastG
BayBO
GrünanlagenS
TierGesG
TBenS
Verbringen privat EU-Land ohne Impfung/
Ausweis
Unbefugtes Benutzen
Bei 2.213 Anzeigen (unabh. von der Häufigkeit) ist die Sachbearbeitung noch offen.
Von diesen Anzeigen betreffen 448 Verstöße das IfSG und 1.765 Verstöße die sonstigen Rechtsgrundlagen.
Seite 23 von 50
193
4.
Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten
Bereichen
4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie
Nur noch 24% der im Berichtsjahr eingegangenen Anzeigen sind dem Infektionsgeschehen zuzuordnen. Von den bearbeiteten Vorgängen gehören 632 Anzeigen zu den
abgebildeten Tatbeständen mit Anzeigenzahlen über 100. Weitere 448 Anzeigen liegen noch zur Bearbeitung vor und sind daher nicht in der Tabelle berücksichtigt.
4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO)
Die im Berichtszeitraum kaum noch bestehenden Kontaktbeschränkungen wirkten sich
auf die Anzeigen wegen Verstoßes gegen die AlkVVO aus: Die Anzahl der Anzeigen
den Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsflächen bzw. das Mitführen von Alkohol
betreffend sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen und liegen sogar über dem
Niveau vor der Pandemie.
4.3. Schulschwänzer
Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der
Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rund 54% erhöht. Bei den Schulpflichtigen lag der Anstieg bei 37%. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten haben sich um rund 29% erhöht. Die Beschulung war im Berichtszeitraum nicht mehr eingeschränkt.
4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns
Während im Jahr 2021 noch ein Anzeigenrückgang beim Betteln von 73% zu verzeichnen war, betrug dieser im Berichtszeitraum nur noch 16% gegenüber dem Vorjahr.
4.5. Straßenverkehrsrecht
Die Anzeigenzahlen nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone durch den Außendienst Nürnberg haben sich im Berichtsjahr kaum verändert (Rückgang um knapp 4%). Die festgestellten
Zuwiderhandlungen belegen, dass es weiterhin einer ernsten Pflichtenmahnung dieses
Betroffenenkreises bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger festgelegten
Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist.
4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum mit Bezug zum Lockdown-Geschehen um rund 31% erhöht. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen
(z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Befahren der Fußgängerzonen) sind leicht angestiegen. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholge-
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194
nuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rund 40% erhöht. Erhöht haben sich ebenso die Fallzahlen im
Bereich Ruhe um 32% und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Ablagerung von Abfällen, Beseitigung pflanzlicher Abfälle und Verunreinigungen) um 18%.
Bereich
2018
2019
2020
2021
2022
Sauberkeit
Ruhe
Sicherheit
Ordnung der Straßenflächen
244
87
1916
236
70
2.265
252
93
2148
121
34
1.274
143
45
1.782
472
542
876
494
552
Gesamt:
2.719
3.113
3.369
1.923
2.522
4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen
Für den Berichtszeitraum können die Arten der Verstöße für die Ordnungswidrigkeiten,
die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten begangen wurden, nicht konkret benannt werden. Ursächlich hierfür
ist die weiter bestehende Schwerpunktsetzung auf die Bearbeitung der IfSG-Anzeigen.
Anordnungen der Zugangsbeschränkung des Geschäftsbetriebes zur Kontaktreduzierung haben sich in diesen Bereichen ausgewirkt. Anzeigen wegen Zuwiderhandlung
gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe.
Aufgrund der geringen Anzahl der Anzeigen wird auf den Vergleich mit den Vorjahren
verzichtet.
104 Fallzahlen
GastG
GSG
SpielV
27
45
JuSchG
2
OWiG
12
VVB
15
1
IfSG
2
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195
5.
Bescheide – Einspruchsquote
Mit insgesamt 6.407 Bußgeldbescheide wurden 6.677 Zuwiderhandlungen geahndet.
Betroffene legten in 724 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt rund
11,3%. Sie hat um gut 34% gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Gegen rund jeden
8. Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der
Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote
(EQ) abgeleitet.
Anzeigen
AlkVVO
Baurecht
BayEUG
BayStrWG
BayVersG
BMG
FTG
GastG
GewO
GrünanlagenS
GSG
GüKG
IfSG
JuSchG
KrWG
Lebensmittelrecht
OWiG
PAuswG
SGB XI
SpielV
StadionVO
StrRVO
StVG
UVG
WoGG
Summe
Sonstige
Insgesamt
(B)
590
27
643
594
5
345
13
83
78
100
39
12
2.887
5
70
2020
(E)
17
8
56
13
1
20
1
8
5
10
3
1
350
2
6
(EQ)
2,88
29,6
8,71
2,19
20,0
5,8
7,69
9,64
6,41
10,0
7,69
8,33
12,12
40,0
8,57
(B)
218
47
706
131
31
824
4
3
17
56
3
5.234
4
2021
(E)
3
6
52
2
24
32
1
2
3
884
-
(EQ)
1,38
12,76
7,36
0,65
44,42
3,88
33,33
11,76
5,35
16,89
-
(B)
186
55
1.012
86
1
418
30
25
3.704
4
97
2022
(E)
3
17
52
7
14
1
2
563
2
10
(EQ)
1,61
30,91
5,14
8,14
3,35
3,33
8
15,20
50,00
10,31
47
11
23,4
13
1
7,69
7
1
14,29
277
204
267
32
80
106
134
98
6.736
2.581
6.989
33
7
10
4
2
17
10
91
601
31
635
11,91
3,41
3,76
12,5
2,5
16,04
7,46
9,18
137
2
238
1
1
60
113
176
171
8.190
110
8.300
15
18
3
16
8
9
1.079
13
1.092
14,95
7,56
5,0
14,15
4,54
5,26
136
120
17
1
57
65
164
144
6.329
78
6.407
6
7
2
12
6
6
7
718
6
724
4,41
5,83
11,76
21,05
9,09
3,66
4,86
9,08
13,16
11,30
Die Quote der Einsprüche ist gegenüber dem Vorjahr um 14,13% zurückgegangen. Im
Wesentlichen beruht dies auf den verringerten Einsprüchen bei Verstößen gegen das
BayVersG, die GewO und das IfSG. Die hohe Einspruchsquote bei den JuSchG Verfahren ist bei den geringen Bescheidzahlen zu vernachlässigen.
Die Quote bei den sonstigen Verfahren – mit Ausnahme von Baurecht, StrRVO und
Lebensmittelrecht – liegt im Bereich des langjährigen Durchschnitts.
Niedrige Einspruchsquoten sind wie in den Vorjahren bei Verfahren wegen Verstößen
gegen AlkVVO, BMG, UVG und WoGG belegt. Sie liegen auch bei den fortdauernden
Corona geprägten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr im Durchschnitt weiterhin bei
unter 5%.
Seite 26 von 50
196
6.
Erledigung der Einsprüche
Im Berichtsjahr wurden rund 53,18% der Einsprüche (385) im Hause (sog. Zwischenverfahren) – also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes –
beendet. Bei 23,65% der Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen. In rund 33,33% der Fälle oblag die Entscheidung dem Gericht.
Bearbeitungsstand
AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung)
AG: Rücknahme
AG: Einstellung
AG: Geldbuße
AG: Freispruch
AG: Verwerfung
Einspruch-Rücknahme
Einspruch-Verwerfung
Einspruch-Einstellung
Einspruch Geldbuße reduziert
Neuer Bescheid
Offen
7.
absolut
in Prozent
3
65
49
38
1
11
126
76
127
3
53
171
0,41
8,99
6,78
5,26
0,14
1,52
17,43
10,51
17,57
0,41
7,33
23,65
Zusammenarbeit mit externen Behörden
7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth
Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über
die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dieses ist 2022 (Stand 31.12.2021) bei 241
Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamts auf diese über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen oder ungenügender
Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die
Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens.
7.2. Amtsgericht Nürnberg
Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften
der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle – als Vertreter der Verwaltungsbehörde bei wichtigen Verhandlungen zugegen.
Seite 27 von 50
197
Hier die Ergebnisse in 2018 - 2022 in absoluten Zahlen:
Art der Erledigung:
2018
2019
2020
2021
2022
Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung
Einspruchsrücknahme vor dem AG
Einstellungen durch das AG
Verwerfungsurteile durch das AG
Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil
Freisprüche
noch offene anhängige AG - Verfahren
Gesamt:
3
20
8
4
12
42
95
2
45
23
9
12
2
49
142
3
43
21
9
8
84
168
11
62
101
15
23
4
107
323
3
65
49
11
38
1
74
241
7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren
In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene
zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als
Beugemittel eingesetzt.
Erzwingungshaft-Verfahren
2018
2019
2020
2021
2022
Bearbeitungsvorgänge
davon
offen
erledigt nach
Einsitzen
erledigt durch
Zahlung
Teilzahlung
Vollstreckungshindernisse
erfolglose Vollstreckung
1166
1283
1347
1396
1.114
529
570
649
547
538
23
23
71
104
12
264
262
41
47
295
284
24
87
260
228
32
107
307
356
37
45
197
233
42
92
Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen
nicht vorhanden. Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals
darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen
seine/ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht.
Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner ganz
oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab, führt aber auch zu beträchtlichen kassentechnischem Aufwand bei der Sachbearbeitung.
Seite 28 von 50
198
7.4. Amtsgericht/Jugendgericht
Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt
werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung
folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest.
JG-Verfahren
Bearbeitungsvorgänge
davon
offen
erledigt durch
Zahlung
Teilzahlung
Sozialstunden
Arrest
Teilnahme Maßnahme
erfolglose Vollstreckung
2018
2019
2020
2021
2022
582
588
797
1262
1.805
191
161
434
639
576
128
85
72
23
34
49
144
113
78
21
37
34
146
83
47
17
35
35
263
158
101
20
42
39
135
498
278
100
157
58
Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung
der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der
Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die jugendgerichtliche Maßnahme
konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird.
7.5. Polizeidienststellen
Im Jahr 2022 lag bei 58% der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit
von Landes- und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu
Straftaten, koordiniert.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren:
- Festsetzung von Sicherheitsleistungen
- Zeugeneinvernahmen
- Einziehung von Gegenständen
- Durchführung des rechtlichen Gehörs
- Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest
Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspakts für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt
Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen.
Seite 29 von 50
199
8.
Stadtinterne Zusammenarbeit
Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung
von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung
und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid – einschließlich Bußgeldvorschlag –
gestellt.
Rund 42% der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen
(Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit.
Das Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“ konnte im Berichtsjahr im Hinblick
auf den Personalstand der Zentralen Bußgeldstelle in Pandemiezeiten erneut nicht angeboten werden. Die Vermittlung der Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren mit den spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
hat bei Bedarf in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen stattgefunden.
Im Berichtszeitraum wurden 6.407 Bescheide erlassen und die jeweilige Forderung per
Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die
Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen.
In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach.
Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Sachbearbeitung. Es werden
Teilzahlungen vereinbart, die nicht eingehalten werden. Nach Beitreibungshandlungen
werden Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt.
9.
Einnahmen
Ist – Einnahmen
In 2022 wurden 6.407 Bußgeldbescheide erlassen. Die jeweilige Forderung wurde mit
einer Kassenübergabedatei eingebucht.
58% der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die
Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog
„Corona-Pandemie“. Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung
liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene mit geringen Einkünften ist die Begleichung der
Forderung aus dem Bußgeldbescheid oft nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie
Seite 30 von 50
200
stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Bei individuell dargelegter Zahlungsunfähigkeit bezogen auf die Gesamtgeldbuße muss eine Zahlungserleichterung gewährt werden. Zudem gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet.
Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur
Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die
Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm.
1.800.000
1.600.000
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000
600.000
400.000
200.000
0
2000
2002
2004
2006
2008
2010
2012
2014
2016
2018
2020
2022
Ist-Einnahme
10. Meldungen an das Gewerbezentralregister
Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten
in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung
die Mitteilung an das Gewerbezentralregister, geführt beim Bundesamt für Justiz in
Bonn, zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben.
Im Berichtsjahr erfolgten in 70 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand
z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Anzahl der Verfahren liegt damit weiterhin deutlich unter
dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019: 456 Verfahren).
11. Fazit und Ausblick
Im Berichtsjahr sind die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der
Corona-Pandemie gegenüber den Anzeigen des Vorjahres um knapp 50% verringert.
Im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen vor der Pandemie (2018 und 2019)
liegt die Erhöhung jedoch immer noch bei gut 23%.
Der
- Bearbeitungsrückstand der Anzeigen aus dem Vorjahr,
- die auf hohen Niveau verbleibende Zahl der Erzwingungshaftverfahren bzw. stetig
steigenden jugendgerichtlichen Maßnahmen,
- die auf hohen Niveau verbleibenden Anforderungen an die Sachbearbeitung
- sowie der Austritt von zwei langjährigen Mitarbeiterinnen
Seite 31 von 50
201
konnte auch mit überplanmäßigem Personal nicht aufgefangen werden.
Der Datenaustausch zwischen Polizei und Verwaltungsbehörde erfolgt trotz Einführung
des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren aufgrund der fehlenden technischen Infrastruktur bei der Verwaltungsbehörde noch immer papierhaft.
Die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren bis Ende 2025 ist mit der
vorhandenen Datenbankanwendung nicht möglich. In Zusammenarbeit mit dem Amt
für Digitalisierung und Prozessorganisation und dem Amt für Informationstechnologiesoll daher eine neue Fachanwendung eingeführt werden, die eine ganzheitliche Ordnungswidrigkeitssachbearbeitung ohne System- und Medienbrüche ermöglichen soll
und gleichzeitig der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dient. In diesem Zusammenhang wird zudem erstmals eine Anbindung an das Datenmanagementsystem (DMS)
erfolgen und Schnittstellen zu SAP, Avviso und EWO Vois im neuen Fachverfahren
eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund sowie den noch andauernden Nachwirkungen der IfSG-Verfahren, insbesondere der aufwändigen Sachbearbeitung i.R.v. Erzwingungshaft und jugendgerichtlicher Maßnahmen, sowie der laufenden Sachbearbeitung ohne Pandemiebezug erfordern Personlaressourcen.
Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den
Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi –
Verfahren zugeordnet.
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202
Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle
Polizeipräsidium Mittelfranken
Abteilung Einsatz
Umweltamt
KrWG, BayWG, BayImSchG, WHG BaumSchVO usw.
Ordnungsamt
GewO, AlkVVO, HwO
GastG, FTG, LFGB,
WaffG, MaBV, GSG,
PAngV,GüKG,
WoVermRG TierSchG,
TierGesG, ProstSchG
usw.
Liegenschaftsamt
BayStrWG , SondernutzungsS, AnschlägeVO
SUN
EWS
Amt für Migration und
Integration
AsylG, AufenthG, FreizügG/EU
BAM
Meldewesen/Pass- u.
Ausweiswesen
BMG, PAuswG, PassG
Versicherungsamt
SGB XI
Kassen- und Steueramt
KAG, HStS
Friedhofsverwaltung
KFVO
BFS, BestV
Berufs-, Grund-, Mittel- und Förderschulen, Realschulen
SchA, SchB, private/
öffentl. Schulträger
BayEUG
Ordnungs- und Schutzaufgaben
Kriminalitätsbekämpfung
OBM/
Bürgermeisteramt
Kassen- und Steueramt
KaSt/2, KaSt/4
Amt für Informationstechnologie, Application Portfolio Management
Amt Zentrale Dienste,
Zentraler Ermittlungsdienst
BDR/
Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht
Rechtsamt
Zentrale Bußgeldstelle
im Rechtsamt
der Stadt Nürnberg
OWiG , BayDSG,
BNichtrSchG, StVG
Rundfunkstaatsvertrag
Gewerbezentralreg.
Handelsregister
Grundbuchamt
Amtsgericht -Betreuungsstelle
Landesuntersuchungsämter
Gewerbeaufsichtsamt
Arbeitsamt, Finanzämter
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
StrRVO, TBenS,
BayStrWG,
GrünanlagenS
Jugendamt
JuSchG, UVG
Bauordnungsbehörde
BayBO
DSchG, EnEV, SchfHwG
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
– Sozialamt
WoBindG, WoGG
WiStrG, USG
Feuerwehr
VVB
U-Bahn-BrSchVO
Gesundheitsamt
IfSG, GVDG, TaubenfütterungsverbotsVO,
AMG, ApoG,
ProstSchG
Nürnberger Märkte
Marktsatzungen
Handwerkskammer
SchwarzarbG
HwO
Justiz
- Staatsanwaltschaft
- Amtsgericht
Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren
Erzwingungshaft
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203
Außendienst
berg
Nürn-
Stand 14.03.2023
IV.
Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN)
1.
Einleitung
Seit Dezember 2018 ist der Kommunale Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) auf
den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Grünanlagen und auf Spielplätzen
Nürnbergs unterwegs. Der ADN ist eine Stabsstelle des Geschäftsbereichs des
Bürgermeisters.
Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von
Präsenz versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine
Einsicht in der Bevölkerung zur Einhaltung u.a. der Regelungen der kommunalen
Satzungen und Verordnungen herzustellen. Dadurch wird das subjektive
Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht.
Der ADN ermittelt für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe und ist die
"Außenwahrnehmung" der Stadtverwaltung Nürnbergs. Bei gravierenden oder
wiederholten Verstößen leitet der ADN im Rahmen seiner Befugnisse die
Ahndung - zumeist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein.
Daneben werden vom ADN im öffentlichen Bereich festgestellte Mängel an die
jeweils zuständigen städtischen oder staatlichen Dienststellen (z. B.
Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) sowie an die
zuständigen Polizeiinspektionen (z.B. bei strafrechtlicher Relevanz) gemeldet.
Grafik: Stefan Grötsch, 2022
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Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkt der ADN der
aggressiven Bettelei entgegen und nimmt sich der Obdachlosenthematik
zusammen mit weiteren städtischen Dienststellen, Hilfsorganisationen sowie der
Polizei an.
Die Erkenntnisse aus der Streifentätigkeit des ADN werden im Arbeitskreis
Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Nürnberg besprochen und ausgewertet.
Anschließend werden die Handlungsoptionen ausgelotet und die erforderlichen
Vorgehensweisen festgelegt.
Weitere Einsatzschwerpunkte erfolgen im Austausch mit städtischen
Dienststellen und der Polizei.
Nachdem der ADN im Dezember 2018 seinen Dienst mit sieben Außendienstmitarbeitenden aufgenommen hat kamen am 01.03.2020 weitere sechs und am
01.01.2022 weitere acht Außendienstmitarbeitende hinzu. Nach Abgängen sind
zurzeit 19 Personen im aktiven Außendiensteinsatz und drei in der Verwaltung
tätig.
Dabei ist anzumerken, dass die Bewerberauswahl für die zuletzt durchgeführte
Einstellung abgenommen und die Rate der Kündigungen in der Probezeit wegen
Ungeeignetheit zugenommen hat.
Der Berichtszeitraum des Jahres 2022 war von folgenden Faktoren geprägt:
a) ausklingende Corona-Pandemie
b) u.a. dadurch bedingt: hohe Fehlzeiten der Mitarbeitenden auf Grund von Erkrankungen und
c) reduzierte Streifengänge auf Grund zwingend notwendiger Schulbesuche
(Einführungslehrgang sowie Beschäftigtenlehrgang bzw. Zertifikatslehrgang).
Einige Stellen im Außendienst konnten nicht dauerhaft besetzt werden, da
a) es an geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gemangelt hat,
b) bereits eingestellte Mitarbeitende sich während der Probezeit beruflich umorientierten oder
c) sich bereits eingestellte Mitarbeitende während der Probezeit nicht als geeignet erwiesen.
Damit trifft auch für den ADN die bereits in den Medien thematisierte Problematik
der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst, der Polizei und im Sicherheitsgewerbe zu.
2.
Bisherige Leistungen
Das oberste Ziel war und ist es, die Bürgerinnen und Bürger auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider, die im Jahr 2021 – nach 2020 – wiederum entscheidend von der
Covid-19-Pandemie geprägt waren und sich somit von der Vor-Corona-Zeit erheblich unterscheiden:
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Insgesamt wurden nahezu über 15.000 Maßnahmen (mündliche Verwarnungen,
Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügtes Diagramm) durchgeführt:
-
Nur noch ein geringer Anteil (125) an mündlichen Verwarnungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Durch die geringeren Maßnahmen in
diesem Bereich verringert sich auch die Gesamtanzahl der Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr. Hauptsächlich wurde die Maskenpflicht überwacht und
zur Tragung einer FFP2-Maske angehalten.
-
Über 5.800 mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung) bei Verstößen gegen städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der Fußgängerzone im fließenden Verkehr.
-
Über 3.800 Hilfeleistungen unterschiedlichster Art für die Bürgerinnen und Bürger (Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von
Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben,
etc.).
Auf dem Foto rechts ist beispielsweise eine gemeinsame Hilfeleistung der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes sowie des ADN für
Foto: ADN, 2023
eine ältere Dame dokumentiert. Die Bürgerin wurde orientierungslos durch ADN-Mitarbeitende angetroffen. Während die Feuerwehr
sowie der Rettungsdienst die Bürgerin versorgen, kümmert sich der ADNMitarbeiter um ihren Hund. Anschließend wird die Dame und ihr Hund gemeinsam vom ADN und dem Rettungsdienst nach Hause gefahren.
-
Fast 1.500 Platzverweise (darin sind sowohl Platzverweise z.B. aus Grünanlagen und von Spielplätzen sowie im Rahmen der Bettelei und bei Lagern im
öffentlichen Raum enthalten.
-
Über 870 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf
öffentlichem Grund),
Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung
verbunden mit einer Meldung an die
SÖR-Abteilung
(„Straßen- und Verkehrsrecht“).
Foto: ADN, 2022
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206
-
Über 1.533 Meldungen an städtische Dienststellen, wie z.B. ASN (wilde Abfallablagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen
Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen, Betteln, etc.) und viele weitere
(z.B. Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt).
Foto: ADN, 2022
Auf dem Foto oben ist beispielsweise zu sehen, wie Mitarbeitende eine sog.
wilde Abfallablagerung nach Hinweisen auf den oder die Verursacher durchsuchen.
Lassen z.B. Schriftstücke wie die unten abgebildeten Rückschlüsse auf die
Herkunft des Abfalls zu, wird der Vorgang vom ADN nicht nur dem ASN zur
Beseitigung sondern auch dem Umweltamt als Fachdienststelle zur Verfolgung von Verstößen gegen das Abfallrecht zugeleitet.
Foto: ADN, 2022
-
Über 480 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich bei Verstößen gegen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu
nicht erlaubten Zeiten, Befahren mit E-Scootern oder Kfz).
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Foto: ADN, 2022
Auf dem Foto oben ist zu sehen, wie eine Einfahrt in die neue Fußgängerzone in der Königstraße durch einen Mitarbeiter des ADN kontrolliert wird.
-
Über 500 andere Tatmaßnahmen (z.B. Aufnahme von herumliegenden Verkehrszeichen)
Foto: ADN, 2021
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208
-
3.
Über 420 mündliche Verwarnungen mit Personalienfeststellung.
Hierunter sind Verwarnungen zu verstehen, die (zuerst) keine Kosten für die
Betroffenen bedeuten, wenn sie den Anweisungen der ADN-Mitarbeitenden
Folge leisten. Die Personalien werden aufgenommen, da bei einem wiederholten Verstoß ein höheres Buß- bzw. Verwarnungsgeld verhängt werden
kann, da – bei gleichem Tatbestand – von Vorsatz ausgegangen und nachgewiesen werden kann.
Reaktionen
Der ADN genießt nach den vorliegenden Rückmeldungen auch in seinem vierten
Jahr der Tätigkeit eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft.
Belegen lässt sich das u.a. wie folgt:
- Auch im Jahr 2022 kein vollendeter tätlicher Angriff gegen das ADN-Personal
- Keine Körperverletzungen erlitten
- Nur einige schwerwiegende Beleidigungen gegenüber den ADNMitarbeitenden, die strafrechtlich verfolgt werden mussten
- Nur ein Einsatz des Pfeffersprays notwendig (zur Abwehr eines versuchten
tätlichen Angriffs), kein Einsatz des Abwehrstocks notwendig
- Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls und Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Außendienst (siehe auch Berichte aus Stadtforschung und Statistik des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth vom
07.12.2022 | M532)
- Keine begründete Beschwerde über das Verhalten der Außendienstmitarbeitenden
4.
Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert?
Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit
sich gebracht:
- Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen
aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat
- Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis hat sich weiter vergrößert
- Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt
- Die Stadt kann besser und schneller eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis
Sicherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen
- Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden
- Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt
- In seinem vierten Jahr hat der ADN weiterhin die Einhaltung der verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Insbesondere bei der Einrichtung der neuen Fußgängerzonen (u.a. in der Königstraße) wurde nach einer Karenzzeit zusammen
mit der Polizei häufig kontrolliert um die neuen Regelungen durchzusetzen.
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-
-
5.
Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen
und weiter ausgebaut
Prozessabläufe und Meldewege in der Stadtverwaltung wurden und werden
weiter optimiert. Für neue Prozesse wurde eine Zustimmung des Stadtrates
herbeigeführt und die Gründung entsprechender Arbeitsgruppen angeregt
Nach Abflauen der Corona-Pandemie konnte der ADN 2022 die neu eingestellten Mitarbeitenden umfassend auf den Außendienst vorbereiten. Zeitgleich konnte die Stadtverwaltung mit dem ADN schnell auf die oft kurzfristig
in Kraft getretenen und ebenso kurzfristig sich ändernden Regelungen (z.B.
neue Fußgängerzonen (s.o.) reagieren
Auch der ADN wurde – trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen – nicht von
der Corona-Pandemie verschont. Impfdurchbrüche, Impfnebenwirkungen und
Corona-Erkrankungen führten zu erhöhten Abwesenheitszeiten und dezimierten zeitweise nicht unerheblich die Personalressourcen
Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?
Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen:
- Personalgewinnung und -ausbildung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (Stichwort: Fachkräftemangel)
- Einführung einer datenbankgestützten Software, die zukünftig auch die Möglichkeit eröffnen soll Verwarnungsgeldverfahren „vor Ort“ mit Aushändigung
eines „Strafzettels“ abzuschließen sowie Verstöße im ruhenden Verkehr zur
Ahndung dem ZV KVÜ melden zu können
- Nicht erst seit der Erhöhung der Bußgeldsätze im Verkehrs-Bußgeldkatalog
Ende 2021 wird bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ein
erhöhtes Konfliktpotenzial festgestellt. Generell ist in der Bevölkerung ein erhöhtes Aggressionspotential wahrzunehmen. So musste der ADN-Einsatz in
den sog. Böllerverbotszonen an Silvester kurz vor Mitternacht abgebrochen
werden, da die Eigensicherung des ADN-Personals nicht mehr zu gewährleisten war. Hier müssen sich die Rahmenbedingungen ändern, damit der
ADN weiterhin seinen Aufgaben nachkommen kann
- Der Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten der Jugend, etc.) darf nicht zur Überfrachtung führen
6.
Hintergrund
Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das
Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr
2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu
errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der
bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor
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210
das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat von
Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen.
Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der
ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich
die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.
Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig.
Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und
bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen
oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem
ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar
eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN
kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort
den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten.
Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr
ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass
der ADN zukünftig Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie oben beschrieben) weiterleitet, die dann vom ZV KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden.
Im eng umgrenzten Bereich (hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Radverkehr und der Fußgängerzone) wurde die Stadt Nürnberg und damit der ADN
durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 im Jahr 2018 ermächtigt, neben der
Polizei Ahndungen im fließenden Verkehr durchzuführen.
7.
Fazit
In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich die Schaffung des
ADN weiterhin als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen
Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Partner der Polizei
im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer
für die verschiedenen städtischen Dienststellen. Er legt häufig die Grundlagen
zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit
den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland.
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Grafik: Stefan Grötsch
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212
V.
Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum
Neuer Ansatz im Bereich Prävention: Allparteiliches Konfliktmanagement
1.
KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander)
1.1. Ausgangssituation
Grünflächen, Plätze und Straßen sind urbane Begegnungsräume für alle. Die
Stadt Nürnberg hat einige davon in den letzten Jahren aufwändig neugestaltet,
um die Lebensqualität im urbanen Raum zu verbessern. Immer mehr Menschen
nutzen mittlerweile das Pegnitzufer, die städtischen Parks und andere öffentliche
Plätze als Gartenersatz, Erholungsraum oder auch Bühne zur Selbstdarstellung.
Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene ist dies ein wesentlicher Teil ihrer
Identitätsfindung, sie wollen und müssen gesehen werden. Wie den Berichten
von OA, ADN und Polizei zu entnehmen ist, führt die zunehmende Nutzung des
öffentlichen Raums aber auch zu einem erhöhtem Konfliktpotential zwischen unterschiedlichen Gruppen von Nutzenden (s. St. Leonhard, Norikusbucht). Bei den
dortigen Einsätzen geht es mit steigender Tendenz um die Themen Müll und
Lautstärke, aber auch ganz grundsätzlich um sozial verträgliches Verhalten bei
divergierenden Interessen.
Mit ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen kann häufig nur eine kurzfristige Befriedung oder die Verlagerung der Problematik erreicht werden. Die in
den vergangenen Jahren dokumentierten Erfahrungen an vielen öffentlichen Plätzen (s. auch Aufseßplatz, Jamnitzerplatz, Cramer-Klett-Park) zeigen, dass vor
dem Hintergrund der Verdichtung und klimatischen Entwicklung des Lebensraums Stadt auch in Nürnberg weiterer Handlungsbedarf besteht. Wie unter einem Brennglas werden im öffentlichen Raum Konfliktlinien sichtbar, die gesellschaftliche Entwicklungen und Verwerfungen abbilden. So ergibt sich genau hier
die Chance, durch allparteiliche Herangehensweise und Einbeziehung aller Beteiligten, demokratische Werte im besten Sinne praktisch umzusetzen und zu
stärken.
Pilotprojekte in anderen deutschen Städten (z.B. München, Hannover, Augsburg)
zeigen, dass der allparteiliche Ansatz neue, partizipative Wege für die Konfliktprävention und -bearbeitung eröffnet und von Bürgerinnen und Bürgern positiv
wahr- und angenommen wird. Auch in Nürnberg bereits durchgeführte Maßnahmen mit allparteilichem Ansatz – die teilnehmende Beobachtung durch Studierende der Sozialen Arbeit am Melanchthonplatz 2022 sowie die sozial- und funktionsräumliche Begehung nach allparteilichem Ansatz in St. Leonhard 2019 – ha-
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ben gezeigt, dass die Menschen grundsätzlich offen auf diese Art der Kontaktaufnahme reagierten und dabei gleichzeitig vielfältigen Unterstützungsbedarf formulierten.1
Bereits 2020 wurden von zwei Nürnberger Stadtratsfraktionen diesbezüglich Anträge gestellt (14.02.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Runde Tische in St. Leonhard
– weitere Unterstützung vor Ort notwendig“, 20.07.2020 CSU „Konfliktfreie Nutzung des öffentlichen Raums“ und 26.08.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Einsatz
von Allparteiliche[m] Konfliktmanagement (AKIM) für Nürnberg“). Im Juni 2021
wurden in einer Stadtratsvorlage von OA, BgA und Ref. V entsprechende Leitgedanken formuliert und im September 2022 konnte schließlich eine zunächst bis
August 2023 befristete Stelle mit 25 WAS für Allparteiliches Konfliktmanagement
geschaffen werden. Diese ist angesiedelt bei BgA/MRB, um zum Ausdruck zu
bringen: Der öffentliche Raum ist für alle da, die ihn (legal) nutzen möchten, es
soll keine Verdrängung bestimmter Nutzergruppen erfolgen. Eine ausgebildete
Mediatorin ist hier nun damit betraut, in diesem Sinne ein allparteiliches Konfliktmanagementsystem für den öffentlichen Raum in Nürnberg aufzubauen. Im November 2022 schuf der Stadtrat mit einer VK-Planstelle im Haushalt die Grundlage für eine Verstetigung dieser Arbeit.
Gleichzeitig konnten dank der Förderung durch das BMFSFJ als eine von bundesweit 14 Modellkommunen voraussichtlich bis Ende 2023 weitere Personalressourcen für den Aufbau eines kommunalen Konfliktmanagements gewonnen werden. Den Förderrichtlinien des Bundes entsprechend wurden diese bei einem
freien Träger (AWO) angesiedelt.
1.2. Dialog und Prävention
Der neue Name dafür lautet KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander; früher AKIN).
KoMit steht also für einen Prozess, der immer individuell und ergebnisoffen ist,
abhängig von den konkreten Orten und beteiligten Personen. Da die Nutzerinnen
und Nutzer des öffentlichen Raumes witterungsbedingt erst im Frühjahr wieder
anzutreffen sein werden, lag der Fokus von KoMit zunächst auf der Erfassung
von bereits erfolgten Maßnahmen, Vernetzung mit Einsatzkräften und Fachstellen sowie erste konzeptionellen Überlegungen.
KoMit identifiziert bestehende Strukturen und Ressourcen, vernetzt unterschiedliche Stellen und Projekte und sucht aktiv den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen. Eine regelmäßige Teilnahme am AK SiSa, den
Treffen des Netzwerks Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum
(koordiniert von AKIM) und der Steuerungsgruppe KoKoMa sowie die Koordinierung des Ehrenamts-Netzwerks Gemeinwesen-Mediation sind fester Bestandteil
- 45 -
1 Im Bericht der mit der Begehung beauftragten AKIM-Mediatorinnen und -Mediatoren in St. Leonhard heißt es beispielsweise:
„Die angesprochenen Personen, sowohl Mädchen und Frauen, als auch Jungen und Männer, haben einen großen Bedarf angezeigt, bei ihrem Integrationsprozess und ihrem Selbstverständnis als gleichberechtigte Bürger*innen der Stadt Nürnberg unterstützt zu werden.“
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der Arbeit und stellen den Kontakt zu vielen bereits involvierten Akteurinnen und
Akteuren sicher.
Es gilt nun, die Menschen am jeweiligen Ort nicht nur als Störerende zu sehen,
sondern vielmehr, sie in ihrer Lebenssituation zu erfassen und einzubinden.
Gleichzeitig müssen vorhandene (oder durch Aktionen geweckte) Erwartungen
realistisch beantwortet werden. Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums
sollen genau wie Anwohnende durch KoMit grundsätzlich dazu angeregt werden,
sich für ein friedliches Miteinander auch selbst verantwortlich zu fühlen und andere Perspektiven zu berücksichtigen. Präsenz vor Ort und Kommunikation auf
Augenhöhe mit allen Beteiligten sind dafür ebenso unerlässlich wie klare Aufgaben und Zuständigkeiten.
1.3. Konkrete Einsatzorte
Das Clearing für Konfliktfälle im öffentlichen Raum liegt bei OA. Wenn ordnungsrechtliche und/oder polizeiliche Interventionen (allein) nicht ausreichen bzw.
keine nachhaltige Entspannung der Situation erreichen können, ist der allparteiliche Ansatz gefragt. KoMit übernimmt dann die weitere Konfliktanalyse – hierzu
gehört auch die Prüfung von Zuständigkeiten – erarbeitet Lösungswege und
sorgt für deren Umsetzung. Hier ist anzumerken, dass Konflikte durch allparteiliche Konfliktbearbeitung nicht zum Verschwinden gebracht, sondern vielmehr als
Chance für notwendige Veränderungsprozesse begriffen werden. Das Ziel ist,
alle Beteiligten einzubeziehen, mögliche Verbesserungen anzustoßen und gleichzeitig die Menschen vor Ort in ihrer Eigenverantwortung und urbanen Toleranz zu
stärken.
Die Einsatzmöglichkeiten von KoMit sind im ersten Jahr entsprechend der Personalkapazität mit einer Person in Teilzeit und der aktuell noch unsicheren Haushaltslage begrenzt, es können unmöglich alle Konfliktorte bearbeitet werden,
auch wenn dies natürlich wünschenswert wäre.
Als ersten Einsatzort für konkrete Maßnahmen in 2023 wurde in Abstimmung mit
BgA und OA die Wöhrder Wiese ausgewählt. Aus den Protokollen des AK SiSa,
Anrainerinnen- und Anrainer-Beschwerden von 2020 und 2021 und einer Begehung mit dem ADN ergibt sich hier bisher folgendes Lagebild:
Akteurinnen und Akteure:
- Anrainerinnen und Anrainer im Bereich Hadermühle und Prinzregentenufer,
Feste Gruppe aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Steubentunnel
(ganzjährig)
- Wechselndes Publikum aus diversen sozialen Schichten auf der Wiese (vorwiegend in den Sommermonaten), Teile davon sind Feiernde (z.B. Schulabschlussfeiern)
- BTM-Konsumierende mit Spritzen (vorwiegend in den Sommermonaten)
Die wesentlichen Konfliktthemen sind Müll, Lautstärke und teilweise aggressives
Verhalten.
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KoMit erarbeitet auf dieser Basis ein erstes Konzept für 2023, das folgende
Punkte beinhalten soll:
- Einsatzkräfte im Tandem (Honorarkräfte), die in den Abendstunden (z.B. DoSa 18-0 Uhr) als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort präsent
sind, in Kontakt zu den verschiedenen Gruppen treten und die Interessen
anderer Nutzende und/oder der Anwohnerinnen und Anwohner mit einbringen, ggf. auch Unterstützung anbieten.
- Vertragliche Rahmenbedingungen, Finanzierung und Zusammenarbeit mit
bzw. Abgrenzung zu anderen dort aktiven Einsatzkräften (ADN, SÖR, Polizei, Streetwork und Wöhrder Seewärts) sind zu klären, ein Konzept zur
Schulung der Honorarkräfte im Sinne der Allparteilichkeit muss erarbeitet
und umgesetzt werden.
- Workshops an Schulen zum Thema Feierkompetenz müssen inhaltlich konzeptioniert und in Zusammenarbeit mit ausgewählten Schulen erprobt werden
- Aktion zum Thema Müll (evtl. mit oder wie Wöhrder Seewärts?)
Was davon mit den derzeitigen Personal- und Finanzressourcen in welchem Zeitraum umgesetzt werden kann, ist noch offen. Für ein nachhaltiges Konzept wird
eine enge Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren (z.B. soziale Arbeit) nötig sein. Auf Grund der örtlichen Nähe und thematischen Überschneidungen erscheint es auch sinnvoll, die Erfahrungen aus dem Projekt Wöhrder Seewärts (s. Norikusbucht) einzubeziehen und ggf. Synergien zu nutzen.
Gleichzeitig soll das in 2021 mit der TH begonnene Pilotprojekt am Melanchthonplatz (s. dort) fortgeführt und von KoMit begleitet werden. Außerdem ergab sich
aus dem AK SiSa heraus zusätzlich noch die Unterstützung von SHA und SÖR
bei der möglichen Entwicklung weiterer Maßnahmen bzw. eines Alternativkonzepts für ZOB/Plärrer/ U-Bahn-Ausgang Wöhrder Wiese bezüglich BTMKonsum/Spritzenfunde. KoMit bringt hier die allparteiliche Perspektive mit ein und
vermittelt den Kontakt zum Büro für kommunale Prävention in Augsburg, deren
Konzept am Helmut-Haller-Platz eventuell als Vorbild dienen könnte.
1.4. Fazit & Herausforderungen
Es zeigt sich ein großer und vielfältiger Bedarf an allparteilichen Konzepten. In
2023 kann KoMit lediglich an ausgewählten Orten mit ersten Maßnahmen sichtbar werden. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung wird die VK-Stelle ab dem
Sommer ausgeschöpft.
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216
2.
KoKoMa
2.1. Einleitung
Konflikte sind Teil unseres Alltags und des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Sie stellen uns immer wieder vor neue Herausforderungen und Spannungen, die
sich zu Konflikten entwickeln können und im öffentlichen Raum ausgetragen werden. Der Umgang mit diesen Konflikten ist dabei nicht immer leicht, da diese
komplex sein können und neben den jeweiligen Interessen und Bedürfnissen
auch politische, soziale oder kulturelle Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Kommunale Konflikte können z.B. mit Diskriminierungserfahrungen einhergehen,
von unterschiedlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben beeinflusst werden oder politisch polarisieren. Daher braucht es Strukturen und Methoden, um mit diesen Konflikten umzugehen und den Dialog in der Gemeinschaft
aufrechtzuerhalten. Auch im Zeichen einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung ist es daher wichtig, Konflikte konstruktiv und allparteilich zu behandeln,
auch wenn nicht jeder Konflikt gelöst werden kann. Letztendlich geht es um
nachhaltige und langfristige Strategien, mit denen auch zukünftige Konflikte bearbeitet werden können.
2.2. Über das Bundesprojekt
Im Bundesprojekt „Kommunales Konfliktmanagement“, kurz KoKoMa, werden
Kommunen mithilfe einer auf die lokalen Bedingungen ausgerichteten Unterstützungsstruktur bei der Bearbeitung von Konflikten begleitet. Das Projekt richtet
sich an Kommunen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden. Diese Kommunen
stehen Konflikten gegenüber, die das Potential haben ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt sowie freiheitlich demokratische Prinzipen zu bedrohen. Das Projekt startete im November 2021 und läuft bis Ende 2023. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« (Stiftung SPI) die projektbegleitende
“Servicestelle Kommunales Konfliktmanagement“ um.
Konflikte werden im Projekt grundlegend als Chance des Austauschs und der
Aushandlung begriffen. Das Projekt verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliche und
kommunale Akteurinnen und Akteure in den beteiligten Kommunen aktiv einzubeziehen und zu befähigen, Konflikte lösungsorientiert und konstruktiv zu bearbeiten. Dazu sollen Kommunikation, Kooperation und Handlungssicherheit der
beteiligten Akteurinnen und Akteure gestärkt werden. Weitere Ziele im Projekt
sind die Entwicklung von Verfahren und Strukturen der Konfliktbearbeitung sowie
der Austausch auf interkommunaler und strukturübergreifender Ebene. Darüber
hinaus sollen erarbeitete Modelle auch auf andere Kommunen übertragbar sein.
Dadurch werden Prinzipien des demokratischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Vielfalt verankert.
Konkret arbeiten im Projekt Prozessbegleitungs-Tandems, welche für jede Kommune aus einer lokalen Prozessbegleitung vor Ort und einer externen Prozessbegleitung der Stiftung SPI zusammengesetzt ist. Das Tandem führt Analysen
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durch und unterstützt die Kommune in der Bearbeitung und Prävention von Konflikten. Die Konfliktbearbeitung und Umsetzung der jeweiligen Ziele in den Kommunen wird durch eine lokale Steuerungsgruppe unterstützt.
2.3. Nürnberg – Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum
Verschiedene Interessensgruppen, wie zum Beispiel Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Freizeitnutzerinnen und -nutzer, haben oft unterschiedliche Vorstellungen und Bedürfnisse wenn es um die Verwendung des öffentlichen Raums geht. Diese Differenzen können zu Konflikten führen, die sich
auf die Lebensqualität der Betroffenen auswirken. In Nürnberg umfassen die Nutzungskonflikte u.a.:
- Lärm durch Feierpublikum oder mitgebrachte Verstärkeranlagen bis in die
späten Nachtstunden,
- Vermüllung und „Wildpinkeln“,
- Alkoholkonsum und Grillen außerhalb dafür zugelassener Flächen,
- „Zweckfremde Nutzung“ von Spielplätzen oder auch
- aggressives Verhalten einzelner Personen und Personengruppen.
Hinzu kommen vermehrt Konflikte im sozialen Nahraum, von der Ruhestörung
bis hin zu eskalierenden Nachbarschaftsstreitigkeiten. Diese Konflikte tragen das
Potential demokratiegefährdend zu sein, wenn z.B. Konflikte oder Handlungsmuster ausschließlich durch eine kulturelle bzw. kulturalisierende Brille gelesen
werden, Teilhabe und Nutzung des öffentlichen Raums nicht allen Bürgerinnen
und Bürger gleichermaßen gewährleistet wird oder der Prozess der Ausgestaltung des sozialen Miteinanders im öffentlichen Raum nicht mit demokratischen
Mitteln geführt wird. Daneben kann eine Beeinträchtigung des (subjektiven) Sicherheitsgefühls Nährboden für demokratiegefährdende Prozesse sein.
Für das Jahr 2023 wurde sich in der Steuerungsgruppe schließlich auf die zwei
Orte Melanchthonplatz und Wöhrder Wiese geeinigt, welche beispielhaft und gemeinsam mit KoMit bearbeitet werden. Es handelt sich beim Melanchthonplatz
um einen öffentlichen Platz mit festen Nutzerinnen- und Nutzergruppen, zu dem
bereits ein skizziertes Konzept vorliegt. Die Wöhrder Wiese hingegen wird als
städtische Grünanlage von einem stets wechselnden Publikum genutzt. Es zeigt
sich bisher ein noch geringes Konfliktpotential, weswegen Prävention hier das
Schlüsselelement ist.
2.4. Bisherige Aktivitäten am Standort Nürnberg
Im Juli 2022 begann mit der Stellenbesetzung der lokalen Prozessbegleitung und
aufbauend auf einem gemeinsamen „Memorandum of Understanding“ (MoU) die
Arbeit im Projekt. Das MoU beinhaltet u.a. die Vereinbarung über die erfolgreiche
Projektumsetzung sowie die zentralen Ziele des Projekts. Neben dem Aufbau
und der Konzeptualisierung der KoMit-Stelle soll auch deren Verstetigung unterstützt werden. Darüber hinaus wurde vereinbart den Methodenkoffer zur Konfliktbearbeitung für relevante Akteurinnen und Akteure des kommunalen Konfliktmanagements auszubauen, sowie die Sichtbarkeit der städtischen Konfliktbearbeitungsmaßnahmen zu verbessern.
Seite 48 von 50
218
Eine Steuerungsgruppe wurde gebildet, welche den Strukturaufbau sowie den
Konfliktbearbeitungsprozess kritisch begleitet und die strategische Ausrichtung
des Projekts festlegt. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und
Vertretern folgender Bereiche zusammen: Leitung des Bürgermeisteramtes,
Stabstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle, Stabstelle Sozialraumentwicklung des Sozialreferats, Leitung des Ordnungsamts sowie Koordination
öffentliche Sicherheit und Ordnung des OA, Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ sowie Geschäftsbereichsleitung Migration und Integration des
AWO Kreisverbands Nürnberg e.V. Die Mitglieder agieren dabei als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in die relevanten kommunalen und zivilgesellschaftlichen Strukturen und kommunizieren die Entwicklungen und Ergebnisse im Projekt nach außen. Ihre Aufgabe ist zudem, die Qualität der Projektumsetzungen zu
evaluieren.
Die Erarbeitung eines Konzepts sowie eines Handlungsleitfadens für das allparteiliche Konfliktmanagement der Stadt Nürnberg begann mit der Kontaktaufnahme zu wichtigen Akteurinnen und Akteuren und Stellen. Damit wurde ein
Grundstein für die Analyse gelegt und die Datenerhebung begonnen, da neben
der Sichtung und Auswertung vorliegender Materialien auch die Durchführung
von Interviews mit relevanten Akteurinnen und Akteuren Teil der Bestandsaufnahme ist. Erste Interviews wurden daraufhin bereits durchgeführt. Im Fortlauf
des Projekts sind weitere Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener städtischer Stellen geplant, um möglichst vielseitige Perspektiven auf den
Aufgabenbereich und die Erwartungen an KoMit einzubeziehen und Ableitungen
für das Konzept sowie den Handlungsleitfaden zu machen. Die Analyse soll aber
auch dazu dienen, die bisherigen Strukturen und Verfahren der Konfliktbearbeitung zu eruieren, wie z.B. der AK SiSa.
Auch die methodische Arbeit wurde durch den Austausch und die Vernetzung mit
anderen lokalen Prozessbegleitungen sowie der Teilnahme an inhaltlich relevanten Workshops vorangetrieben. Die Methoden des Konfliktmanagements sollen
aber auch den Akteurinnen und Akteuren der Kommune nähergebracht werden.
Dafür wurde eine Qualifizierungsreihe unter Durchführung der Stiftung SPI geplant, welche im Januar 2023 mit dem ersten Modul startete.
2.5. Fazit
Als erster Erfolg in der Projektumsetzung lässt sich die abgeschlossene Organisation und Planung der Qualifizierungsreihe zum kommunalen Konfliktmanagement verzeichnen, welche seit Anfang 2023 in vollem Gange ist. Dabei lief die
Organisation von Räumlichkeiten und die Werbung für Teilnehmende gemeinsam
mit KoMit reibungslos ab, so dass sich eine heterogene Gruppe von 22 Teilnehmenden aus den folgenden Tätigkeitsbereichen der Stadt bilden ließ: Gemeinwesen-Mediation, Quartiersmanagement, Integrationsrat, Menschenrechtsbüro,
Migrationsberatung AWO Nürnberg, NEST – Nürnberger Elternbüro, Kindertagesstätte, Sozialamt, Gesamtpersonalrat sowie Personalrat SÖR und Ref. V,
Zentrale Anlaufstelle für Migration (ZAM). Das große Interesse zur Teilnahme an
der Qualifizierung sendet ein zusätzlich positives Signal. Die Teilnehmenden können ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten neben dem öffentlichen Raum
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219
auch auf den eigenen Aufgabenbereich anwenden. Die ausgebildeten Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanager erfüllen damit eine Multiplikatorfunktion. Wegen des großen Interesses und Bedarfs ist eine Öffnung der Schulung denkbar,
um weiterhin von der Heterogenität der Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanager zu profitieren. Eine wichtige Frage muss dabei noch geklärt werden: Wie können die ausgebildeten Kompetenzen nachhaltig für die Stadt eingesetzt werden?
Nach den ersten Schritten im Projekt ist die Analyse noch in der Bearbeitung.
Erste Erkenntnisse lassen sich jedoch schon festhalten. Es ist z.B. noch deutlicher geworden, dass Konfliktbearbeitung und die Erarbeitung eines passgenauen
Konzeptes stets prozesshaft ist und Zeit für Vernetzung und Beziehungsarbeit
braucht. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Strukturen und Akteurinnen
und Akteure, welche in der Stadt Nürnberg an der Bearbeitung von Konflikten bereits beteiligt sind oder in Zukunft beteiligt werden müssen, als Ressource gebündelt und besser miteinander vernetzt werden.
Seite 50 von 50
220
Ö 3
Berichtsvorlage
OBM/010/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Bericht
Betreff:
„Urbane Gartenschau Nürnberg 2030„ im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen –
Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte
Anlagen:
Sachverhaltsdarstellung
Bericht:
Der Stadtrat hat die Verwaltung am 18.05.2022 beauftragt, die Bewerbung Nürnbergs als
Austragungsort einer Bayerischen Landesgartenschau einzureichen. Im August 2022 erhielt die
Stadt Nürnberg den Zuschlag, die Bayerische Landesgartenschau 2030 durchzuführen.
Mit dieser Vorlage wird über die zwischenzeitlich erfolgten Schritte der Abstimmung mit der
Bayerischen Landesgartenschau GmbH, die Vorbereitung der Gründung einer
Projektgesellschaft und einen Ausblick auf die anstehenden Aktivitäten informiert.
Die Gründung der Projektgesellschaft zur Durchführung der Bayerischen Landesgartenschau
2030 erfolgt im Stadtrat am 26.04.2023 in nichtöffentlicher Sitzung.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
24.000.000 € Folgekosten
3.500.000 € pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
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221
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OBM/010/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
s. Ausführung im Sachverhalt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen werden bei der
Planung für eine Urbane Gartenschau Nürnberg 2030 berücksichtigt.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Arbeitsgruppe UGS
3. BM
Ref. I/II, III, VI, VII
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222
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage OBM/010/2023
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223
1
„Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen –
Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte
1. Bewerbung und Zuschlag
Am 23. Juni 2021 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH das Interesse der Stadt Nürnberg zu bekunden, 2030 die Jubiläums-Landesgartenschau auszurichten. Am 18. Mai 2022 beschloss der Stadtrat die Bewerbung mit dem Konzept „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ (UGS), die am 20. Mai 2022 eingereicht wurde. Im
August 2022 erhielt die Stadt Nürnberg den Zuschlag, die Landesgartenschau im Jahr 2030
auszurichten.
Bestandteil des Bewerbungsprozesses war von Anfang an die Einbindung der Bürgerschaft.
Zum einen geschah dies gezielt mit der Einladung spezieller Nutzergruppen und Akteure (z.B.
Bürgervereine, IHK, Schrebergärtner oder laut!). Zum anderen richteten sich Veranstaltungen
und Formate an die breite Öffentlichkeit. Ziel war, die Nürnbergerinnen und Nürnberger über
die UGS zu informieren und sie zum Einbringen eigener Ideen zu motivieren. Die Rückmeldungen waren größtenteils positiv. Die Mehrheit sieht in der UGS eine Chance für Nürnberg
und einen wichtigen Schritt in die Zukunft.
Grund für den Zuschlag an Nürnberg war auch, dass die erste urbane Landesgartenschau in
Bayern als Verstärker für zukunftsorientierte Ansätze wie Schwammstadtprinzipien, Klimatolerante Pflanzen, Multifunktionale Räume oder ein integriertes Wassermanagement angesehen wurde und wird. Dem Konzept wurde bescheinigt, sehr gut geeignet zu sein zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und für eine hohe Sichtbarkeit in Bayern.
2. Ziel und Inhalte des Konzeptes
Das Konzept einer Urbanen Gartenschau in Nürnberg ist eingebunden in die verschiedenen
Anstrengungen der Stadt, mehr Grün im Stadtgebiet zu schaffen und erlebbar zu machen.
Beispiele für diese Anstrengungen sind der Masterplan Freiraum seit 2014, das Freiraumkonzept Nürnberger Süden, die Bemühungen für mehr Bäume in der Stadt oder auch die verschiedenen Förderprogramme dazu. „Mehr Grün für Nürnberg“ ist daher auch der Leitsatz der
UGS. Die Gartenschau im unmittelbaren Stadtzentrum ist eine bewusste Entscheidung, um
das Grün zu den Menschen zu bekommen und nicht umgekehrt.
Ein wesentliches Projekt aus dem Masterplan Freiraum ist der Nürnberger Stadtgraben. Seine
Aufwertung bildet das Rückgrat der UGS. Er soll durchgängig erlebbar werden und mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Gleichzeitig fungiert er als Ausstellungsgelände während der Gartenschau selbst. Weiterhin sollen der Äußere Laufer Platz und der Maxplatz temporär für diesen
Zeitraum als Ausstellungsfläche genutzt werden.
Darüber hinaus soll die Urbane Gartenschau in die Altstadt und die umliegenden Stadtteile
ausstrahlen. In Form von sieben sog. Impulsprojekten sollen Plätze und Straßenräume in und
außerhalb der Altstadt dauerhaft umgestaltet werden. In der Altstadt sind das die Grasersgasse, die Insel Schütt und der Theresienplatz mit der Perspektive Egidienplatz. Zusätzlich
gibt es je ein Projekt in jeder Himmelsrichtung um den Stadtgraben herum: Das Maxtor, der
Keßlerplatz, die sog. Südstadt.Klima.Meile vom Südstadtpark über Karl-Bröger-Straße bis zum
Kopernikusplatz sowie im Westen der „JohannisBoulevard“. Diese ausgewählten Flächen liegen zentral im Stadtraum und haben ein großes Umnutzungs-, Aufwertungs- und Umgestaltungspotential. Sie strahlen als verbindende Elemente auf angrenzende Frei- oder Aufenthaltsräume aus.
Hinzu kommt als zentrale Idee das „Labor der Bürgerschaft“: Neben den städtischen Projekten
wird ein Wettbewerb für Bürgerprojekte ausgelobt. Ideen zur Begrünung, Entsiegelung, aber
224
Ö 3
2
auch zu stadtverträglicher Mobilität, Sharingkonzepten, nachhaltigen Geschäftsideen, Klimaschutz, Umnutzung von Stadträumen oder zur sozialen Teilhabe sollen gezielt finanziell gefördert und professionell begleitet werden. Wichtig ist dabei, die UGS als Teil eines Prozesses
zu sehen, der 2030 noch nicht abgeschlossen sein wird. Die Stadt Nürnberg wird in den kommenden Jahren Stadträume intensiv umgestalten: Neue Grünflächen sollen geschaffen und
vorhandene besser vernetzt werden. Sie sollen mehr Aufenthaltsqualität und Funktionalität
erhalten sowie die biologische Vielfalt in der Stadt erhöhen. Die Neuverteilung des öffentlichen
Raums zu Gunsten von mehr und anderen Nutzungen soll angestoßen werden. Die UGS soll
zusätzliche Grünimpulse in der Stadt setzen und (auch für laufende Stadterneuerungsmaßnahmen) zum entscheidenden Prozessverstärker werden. Sie leistet als Labor für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele. Die
Bürgerschaft gestaltet diesen Prozess von Anfang an aktiv mit.
Der Klimawandel ist eine der größten und brennendsten globalen Herausforderungen der
nächsten Jahrzehnte. Daher wird er zur thematischen Klammer aller Maßnahmen. Die UGS
leistet einen wichtigen Beitrag, um die Stadt an die klimatischen Änderungen anzupassen. Sie
festigt die bereits unternommenen Anstrengungen in Nürnberg auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen, lebenswerten und resilienten Stadt. Dabei existieren viele Berührungspunkte
und Synergieeffekte mit laufenden und geplanten Projekten. Die UGS kann hier eine wichtige
Klammerfunktion einnehmen.
3. Projektgesellschaft
Während bis Sommer 2022 die konzeptionelle Arbeit an der Bewerbung im Mittelpunkt stand,
liegt der Fokus seit Herbst 2022 auf den konkreten Schritten zur Vorbereitung der Umsetzung
dieses Konzeptes. Der erste Schritt ist die Gründung einer gemeinnützigen Projektgesellschaft
„Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH“ (Projekt gGmbH) zur Durchführung der UGS. Gesellschafter sind die Stadt Nürnberg (60%) und die Bayerische Landesgartenschau GmbH
(40%), die beide jeweils einen Geschäftsführer stellen. Hierzu haben in den letzten Monaten
eine Reihe von Abstimmungen stattgefunden und zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis
geführt. Auf den Tagesordnungspunkt zur Gründung der Projekt GmbH im nichtöffentlichen
Teil der Stadtratssitzung am 26. April 2023 wird verwiesen.
Organigramm Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH
Die Projekt gGmbH verantwortet die Vorbereitung und Durchführung der Urbanen Gartenschau Nürnberg 2030. Sie koordiniert und steuert die einzelnen Planungsprozesse, schafft
225
3
Struktur und Rahmenbedingungen, stellt Zeit- und Finanzierungspläne auf, steuert Wettbewerbs- und/oder Planungsverfahren, führt Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durch
und definiert Zuständigkeiten und Schnittstellen, um als Bauherr erfolgreich zu sein. Dementsprechend umfassen die Arbeitsschwerpunkte der Projekt gGmbH die Bereiche Projektsteuerung, Finanzwesen, Marketing, Ausstellung und Betrieb sowie Veranstaltungen. Im Einzelnen
erfüllt die Projekt gGmbH folgende Aufgaben:
Projektsteuerung in der Investition und der Durchführung
Bauherrneigenschaft
Bauvergabemanagement
Qualitätssicherung
Finanzen- und Controlling
Fördermittelmanagement
Organisationsaufbau und Prozessmanagement
Sicherheitskonzept
Ausstellungskonzept
Veranstaltungskonzeption und –koordinierung
Ticketing
Marketing
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bürgerbeteiligung
Gremienarbeit
Vernetzung in die Landespolitik
Eine gute, funktionierende Schnittstelle zur Nürnberger Kernverwaltung ist unabdingbar. Entsprechende Kapazitäten sind auf städtischer Seite zu definieren und vorzuhalten. Diese wird
im weiteren Verlauf über regelmäßige Abstimmungen und die Einbindung in die Projektstruktur
sichergestellt. Zum anderen werden die Schnittstellen über den Abschluss von vier Verträgen
definiert und gesichert:
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
Rahmenvertrag zur Durchführung der Landesgartenschau Nürnberg
Diese Verträge wurden von Januar bis Februar 2023 zwischen der Verwaltung (Geschäftsbereiche OBM/BgA, 3. BM, Ref. I/II, Ref. III, Ref. VI, Ref. VII) abgestimmt und sind Gegenstand
im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26. April 2023.
a) Gesellschaftsvertrag und Governance
Der Gesellschaftsvertrag regelt im wesentlichen Zweck und Gegenstand der Gesellschaft, deren Gemeinnützigkeit, Stammkapital und innere Struktur sowie Zusammensetzung und Kompetenzen des Aufsichtsrates. Danach ist der Aufsichtsrat für die wesentlichen Entscheidungen
des laufenden Geschäfts inklusive der Wirtschaftsplanung zuständig.
Der Aufsichtsrat der Projekt gGmbH umfasst zwölf Personen. Die Stadt Nürnberg ist durch
den Oberbürgermeister sowie je ein noch zu benennendes Mitglied der vier Stadtratsfraktionen
und der beiden Ausschussgemeinschaften, also mit insgesamt sieben Personen, vertreten.
Die Bayerische Landesgartenschau GmbH ist durch vier Aufsichtsratsmitglieder, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit einem Aufsichtsratsmitglied vertreten. Eine Stellvertretung ist jeweils nicht vorgesehen. Die Wahrnehmung des
Aufsichtsratsmandats erfolgt ehrenamtlich. Die Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch gesonderten Stadtratsbeschluss am 14. Juni 2023.
Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung regelt im Wesentlichen die Aufgaben der Geschäftsführung, die Geschäftsverteilung und zustimmungsbedürftige Geschäfte. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates.
226
4
b) Städtische Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Projekt gGmbH wird von zwei Geschäftsführenden gebildet, einem
Geschäftsführer der BYLGS GmbH und einem Geschäftsführer der Stadt Nürnberg.
c) Rahmenvertrag zur Durchführung der Landesgartenschau Nürnberg
Der Durchführungsvertrag regelt die grundsätzliche Durchführung der Landesgartenschau einschließlich deren Struktur, Leistungen, Finanzierung und wesentlicher Verfahrensschritte.
4. Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit dem Start der eigentlichen Bewerbung im Juli 2021 begann auch ein Prozess intensiver
Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit Stadt(graben)spaziergängen, Onlinebeteiligung
und der Einbindung von Initiativen und Nutzenden konnte eine breite Öffentlichkeit angesprochen und eingebunden werden. Bei der Onlinebeteiligung im Spätherbst 2021 wurden beispielsweise 500 Ideen, Wünsche und Vorstellungen formuliert. Diese flossen in die Bewerbung
ein und führten z.B. dazu, dass mit Unterstützung der beteiligten Bürger- und Vorstadtvereine
Impulsprojekte in den angrenzenden Stadtteilen definiert und in das Konzept integriert wurden.
Seit Juli 2021 fanden zudem etwa fünfzig Veranstaltungen, Informations- und Abstimmungsgespräche mit Initiativen, Nutzenden, Anliegern und Interessensgruppen statt, die in Präsenz
bzw. online durchgeführt wurden. Dabei wurde deutlich, dass das der UGS zugrundeliegende
Ziel, mehr Grün in die Innenstadt zu bringen, ausgesprochen unterstützt wird.
Dementsprechend wird die Fortführung und Intensivierung des Beteiligungsprozesses ein
Kernbestandteil der Arbeit der Projekt gGmbH sein. Aber auch die Stadtverwaltung wird abgestimmt mit der Projekt gGmbH die Einbindung der Öffentlichkeit fortführen; so findet z.B. die
erste Mobile Bürgerversammlung 2023 unter dem Thema „Mehr Grün für Nürnberg: Masterplan Freiraum, Urbane Gartenschau & Co“ am 21. Juni 2023 statt. Gleichzeitig wird auch sichergestellt, dass die bereits vorliegenden Erkenntnisse des Beteiligungsprozesses z.B. aus
der Onlinebeteiligung konkretisiert werden und in die Planungen einfließen.
5. Nächste Schritte nach Gründung der Projektgesellschaft und Zeitplan
Parallel zur Gründung der Projekt gGmbh wurde mit der Vorbereitung der planerischen Aufgaben (s. Pkt. 2) begonnen. Dazu gehört als nächster Schritt eine Konkretisierung des am 18.
Mai 2022 im Stadtrat beschlossenen Masterplans. Dieser Schritt, der bis Sommer 2023 erfolgt,
ist Grundlage für die Erarbeitung einer Auslobung für den Landschaftsplanerischen Wettbewerb, der 2024 geplant ist.
Der unter Pkt. 2 erwähnte Wettbewerb für Bürgerprojekte ist davon getrennt zu betrachten und
nicht vor 2027/28 sinnvoll. Da es hierbei um konkrete Projekte und nachbarschaftliche Initiativen geht, wäre ein zu großer zeitlicher Vorlauf kontraproduktiv.
2023
Gründung der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH
ab 2023
Stadtlabor: Beteiligungen, Dialog- und Werkstattverfahren etc.
2024
Freiraumplanerischer Wettbewerb Stadtgraben und Impulsprojekte
2024/25
Verhandlungsverfahren
2025 – 2026 Planung, Ausschreibung und Vergabe
2027 – 2029 Bau- und Entwicklungsphase Grün
2027/28
Wettbewerb Bürgerprojekte
Frühjahr 2030 Eröffnung der UGS
227
5
6. Personal und Finanzen
Eine Gartenschau kann nicht ohne zusätzliche personelle Ressourcen gestemmt werden. Daher wird die Projekt gGmbH auch entsprechendes Personal am Markt rekrutieren und einstellen. Der Pool der Mitarbeitenden wird schrittweise aufgebaut und bereits vor dem Durchführungsjahr seine vollständige Größe erreichen. In den Ansätzen des der Bewerbung zugrundeliegenden Investitions- und des Durchführungshaushalts (vgl. nachfolgende Tabelle auf Basis
des Stadtratsbeschlusses vom 18.05.2022) sind bereits Kosten für Personal enthalten. Über
die Bedarfe der Projekt gGmbH hinaus ist sicherzustellen, dass die Umsetzung der Maßnahmen auch von den beteiligten Fachdienststellen begleitet wird und die Maßnahmen in den
jeweiligen Jahresbauprogrammen in die notwendige Priorisierung gehoben werden. Zwar
kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Verschiebungen für einzelne Projekte erforderlich werden. Jedoch wiegt die Aussicht auf eine schnellere, verlässliche Projektrealisierung vor 2030 durch die UGS so schwer, dass dies verkraftbar ist: Die UGS bietet die einmalige
Chance auf eine beschleunigte Projektrealisierung und neue Dynamik und kommt daher auch
bestehenden gesamtstädtischen Fachkonzepten wie z.B. dem Masterplan Freiraum zugute.
Die Gesamtinvestition für die Urbane Gartenschau werden bis 2030 mit 46 bis 51 Mio. € veranschlagt, darin sind prognostizierte Baukostensteigerungen analog der letzten Jahre in Höhe
von durchschnittlich rund 3% enthalten und indiziert. Dem stehen Einnahmen und Refinanzierungsmöglichkeiten über Fördermittel, Sponsoring und Eintrittsgelder gegenüber. Mit Beschluss des Stadtrats vom 18. Mai 2022 wurde der städtische Eigenanteil auf 24 Mio. € (ebenfalls indiziert) festgeschrieben. Die jährlichen Unterhaltskosten nach der Gartenschau sind mit
3,5 Mio. € veranschlagt.
Die Einstellung von Mitteln in den städtischen Haushalt sowie die mittelfristige Finanzplanung
obliegen im Rahmen der Haushaltsaufstellung weiterhin dem Stadtrat.
Bei den für eine Bezuschussung aus der Städtebauförderung geeigneten Maßnahmen besteht
die Möglichkeit einer Mitfinanzierung aus den jeweiligen MIP-Ansätzen der tangierten Stadterneuerungsgebiete. Grundsätzlich sind jedoch die Laufzeiten der jeweiligen Stadterneuerungsgebiete zu beachten. Die Durchführungsfristen der Gebiete Altstadt-Süd und Nördliche Altstadt
sind gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 mit 2032 und 2031 passgenau für die Durchführung von UGS-Maßnahmen bis 2030 bemessen. Zwar endet die Durchführungsfrist des
Gebietes Galgenhof/Steinbühl erst Ende 2026, aufgrund des ausgelaufenen Förderprogramms „Soziale Stadt“ sind in diesem Gebiet aber keine Bezuschussungen von UGS-Maßnahmen mehr möglich. Zur Unterstützung insbesondere von Teilprojekten der „Südstadt.Klima.Meile“ mit hoher Umsetzungspriorisierung bietet sich die Neuausweisung eines
Gebietes in der Südstadt (Arbeitstitel „Quartier Annapark“, AfS 23.03.2023) an.
Wird die Projekt gGmbH nach Abschluss der Landesgartenschau aufgelöst, regelt der Gesellschaftsvertrag, dass das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile
(Stammeinlagen) der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Nürnberg zurück fällt, die es ausschließlich und
unmittelbar für die gemeinnützigen Zwecke der Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Kunst oder der Volksbildung selbstlos zu verwenden hat.
228
6
Kostenübersicht (Quelle: Bewerbung Mai 2022 auf Basis des Stadtratsbeschlusses am 18.05.2022)
229
7
7. Sonstiges
In der Stadtratssitzung am 18. Mai 2022 musste die Frage nach den Kosten der Bewerbung
unbeantwortet bleiben, da sie noch nicht abgerechnet war. Mittlerweile ist dies erfolgt. Für die
Bewerbung standen 70.000 € zur Verfügung. Die Gesamtkosten beliefen sich auf gut
54.000 €. Abzüglich der Städtebaufördermittel in Höhe von 32.000 € wurden somit 22.000 €
aus dem städtischen Haushalt finanziert. Somit war eine finanziell gesehen ausgesprochen
schlanke Bewerbung erfolgreich.
8. Fazit
Mit der Gründung der Projekt gGmbH erfolgt der nächste Schritt, mit der UGS als Prozessverstärker und -beschleuniger die Transformation unserer Stadt in Richtung mehr Grün und Lebensqualität, mehr nutzbaren öffentlichen Räumen und mehr qualitätvollen Freiräumen voran
zu bringen. Dies gilt vor allem für die angrenzenden Stadtteile, in die eine Urbane Gartenschau
Nürnberg 2030 ausgehend vom Ausstellungsgelände im Stadtgraben ausstrahlt, indem Plätze
und Straßenräume neu genutzt, miteinander verbunden und als Grünräume gestaltet werden.
So bietet die UGS eine enorme Chance, weil viele Handlungsfelder miteinander verbunden
werden – von der klimaresilienten Stadt, des Stadtumbaus in Stadterneuerungsgebieten, der
Mobilitätswende über Inklusion hin zu sozialen Fragen der Teilhabe im öffentlichen Raum.
Damit wird eine Nürnberger Gartenschau zum 50jährigen Jubiläum der Bayerischen Landesgartenschau etwas Besonderes sein – mit spürbarem Mehrwert für Alle.
230
Ö 4
Berichtsvorlage
WiF/006/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Bericht
Betreff:
200 Jahre Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Sachverständiger: Prof. Niels Oberbeck - Präsident der Ohm-Hochschule Nürnberg
Bericht:
Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ging aus der im Jahr 1823 durch den
damaligen Nürnberger Bürgermeister Johannes Scharrer gegründeten "Städtischen
Polytechnischen Schule" hervor.
Mit knapp 13.000 Studierenden ist sie die größte Hochschule in der Stadt und ein wichtiger
Akteur im Innovationsökosystem am Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg. Die
Stadt Nürnberg unterhält mit der Ohm-Hochschule mehrere Kooperationsprojekte, wie den
Gesundheitscampus Nürnberg, den gemeinsamen Studiengang "Public Management" oder
den Energie Campus Nürnberg.
Zu ihrem 200-jährigen Jubiläum hat die Hochschule einen Markenrelaunch durchgeführt und
wird im Außenauftritt künftig als „Ohm-Hochschule“ bzw. „die Ohm“ firmieren. Das Jubiläum
wird im gesamten Jahr 2023 mit einer Reihe an Veranstaltungen an verschiedenen Orten in der
Stadt gefeiert.
Als Sachverständiger berichtet Herr Prof. Niels Oberbeck, Präsident der Ohm-Hochschule
Nürnberg.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
231
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage WiF/006/2023
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Keine Diversity-Relevanz erkennbar.
Seite 2 von 4
232
Stadt Nürnberg
4.
Berichtsvorlage WiF/006/2023
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
233
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage WiF/006/2023
Seite 4 von 4
234
Ö 5
Berichtsvorlage
IB/002/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Bericht
Betreff:
Lage in Charkiw ein Jahr nach russischer Invasion in die Ukraine
hier: Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023
Anlagen:
Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023
Bericht zu Charkiw
Übersicht Hilfsprojekte für Charkiw im Krieg
Bericht:
Über die aktuelle Situation in der Partnerstadt Charkiw und die Unterstützungsaktivitäten wird
berichtet.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
235
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage IB/002/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Hilfsprojekte kommen der gesamten Bevölkerung von Charkiw zugute.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
236
Stadt Nürnberg
Berichtsvorlage IB/002/2023
Seite 3 von 3
237
238
Ö 5
Ö 5
Bericht der aktuellen Situation Charkiw (Zerstörung und Wiederaufbau)
27.03.22
Die Partnerstadt Charkiw ist mit 1,5 Mio. Einwohner*innen die zweitgrößte Stadt in der
Ukraine und erstreckt sich auf 350 km². Mit 142 Forschungs- und 45 höheren
Bildungsinstituten gehört sie zu den wichtigsten Industrie- und Forschungszentren des
Landes.
Seit 1990 besteht die Städtepartnerschaft zwischen Charkiw und Nürnberg. Sie entstand im
Zuge der Perestroika, und eines ihrer wichtigsten Anliegen war Versöhnung beim Gedenken
der Schrecken des 2. Weltkriegs. Die Partnerschaft wird von vielen Beteiligten getragen. In
der Vergangenheit gab es zahlreiche Begegnungen von Jugendgruppen, Schulklassen,
Künstlerinnen und Künstlern, Fachleuten und Bürgerinnen und Bürger.
Als sich ein Ende der Coronapandemie abzeichnete war die Hoffnung auf eine
Wiederbelebung des persönlichen Austausches groß. Der Beginn des russischen
Angriffskrieges am 24.02.2022 auf die Ukraine beendete schlagartig diese Hoffnung.
Charkiw stellte in der Anfangsphase des Krieges eines der Hauptangriffsziele Russlands dar.
Aufgrund des hohen Widerstands durch die ukrainischen Truppen, konnten die Angreifer
zurückgedrängt werden, jedoch erlebte Charkiw im Jahr 2022 nahezu tägliche
Bombenangriffe, die zum Tod von hunderten von Zivilisten und großen Schäden im
Stadtgebiet führten.
Zum Jahrestag des Kriegsbeginns schickte Charkiws Oberbürgermeister Terechov eine
Grußbotschaft nach Nürnberg und erläuterte darin die Schäden. Demnach wurden seit
Kriegsbeginn über 5600 Gebäude der Infrastruktur zerstört. Damit gehört Charkiw zu den am
stärksten betroffenen Städten des russischen Angriffskrieges. Zu den zerstörten Gebäuden
gehören 5000 Wohnhäuser, 136 Schulen, 109 Kindergärten, 77 Krankenhäuser und 300
Verwaltungsgebäude. 20 Prozent aller Hochhäuser sind somit nicht mehr bewohnbar. Nach
dem Stand der Bilanz vom 21.12.22 belaufen sich die Schäden im Wohnungsbau auf
2 870 096 203 € und die der sozialen Infrastruktur auf 626.110.818 €.
Bei Objekten der Versorgungsinfrastruktur (Energieversorgung, Wasser, Heizsysteme)
beträgt die Schadenssumme 2.366.276.901 €, im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs
1.513.451.023 € und im Gesundheitssektor 234.115.596 €. Schäden im Straßennetz und
Beleuchtungssystem betragen 1.087.346.445 € und die Restauration von
Freizeitanlagen/Grünflächen 423.790.188 €.
Nach aktuellen Angaben unserer Ansprechpartnerin für Hilfslieferungen in Charkiw hat sich
die Lage in Charkiw stabilisiert und die Stadt selbst steht nicht mehr unter täglichem
Beschuss. Jedoch werden noch regelmäßig Angriffe in der Region verübt. Nachdem
zunächst viele Menschen aus Charkiw geflohen sind, kommen die Menschen vermehrt
zurück in die Stadt. Derzeit wird von einer Bevölkerung von 1,1 Mio. Personen ausgegangen.
Trotz diesen erschütternden Zahlen der Zerstörung wurde bereits tatkräftig mit
Wiederaufbaumaßnahmen begonnen. In einem Wiederaufbauplan vom September 2022
sind 207 neue Wohngebäude, 207 Schulen und Kindergärten, 55 Medizinische
Einrichtungen, 14 Universitäten, 3,4 km Fahrradwege und 25 km bewaldete Parkzonen in
Planung. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, alte Fehler auszubessern und den
Wiederaufbau als Chance zur Weiterentwicklung zu sehen. Nach Infrastrukturellen
Baumaßnahmen, wie der Wiederherstellung des U-Bahnnetzes, soll das Heizsystem der
Stadt verbessert und mehr Wert auf Autonomie in der Energieversorgung gelegt werden.
Charkiw möchte zudem mehr Grünflächen, und einen höheren Einbezug der Natur in der
Stadtplanung umsetzen (Bericht vom 28.09.22). Unsere Ansprechpartnerin der
Städtepartnerschaft betonte bei einem Gespräch am 27.03.23, dass die Herausforderung im
239
Wiederaufbau besonders in der Konzeption und Planung liegt, da der Zugang zu Experten
auf diesem Feld derzeit kriegsbedingt erschwert ist.
Mit verbesserten Witterungsbedingungen soll in den Frühlings- und Sommermonaten zudem
vermehrt mit der Rekonstruktion begonnen werden.
Eine Zusammenfassung der Schäden und des Wiederaufbaus kann auch in der
Videobotschaft von Charkiws Oberbürgermeister Ihor Terechow eingesehen werden:
Videobotschaft aus Charkiw - YouTube
Die guten partnerschaftlichen Beziehungen haben dazu beigetragen, dass zahlreiche
Spenden eingeworben werden konnten und Projekte mit den langjährigen Partnerinnen und
Partnern sofort umgesetzt werden konnten.
Stadt Nürnberg und Partnerschaftsverein Charkiw-Nürnberg haben gemeinsam für Spenden
auf das Konto des Vereins geworben und bis März 23 konnten inzwischen 2.925.244 €
vereinnahmt werden. Über 2,5 Mio. € wurden bereits für Hilfsprojekte ausgegeben.
Die damit finanzierten Projekte sind in der Anlage dargestellt. Jeweils aktualisiert kann die
Liste und weitere Aktivitäten auf der Internetseite Start - Partnerschaftsverein Charkiw Nürnberg e.V. (www.charkiw-nuernberg.de) eingesehen werden.
Die Liste umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Unterstützungsleistungen. Nach wie vor
werden mit Finanzierung aus Nürnberg monatlich über 2.000 Lebensmittelpakete an
Bedürftige von Partnern vor Ort verteilt. Doch die Strom- und Wärmeversorgung ist ein
ebenso wichtiger Schwerpunkt. Es wurde ein komplettes Heizwerk wiederaufgebaut, das ein
Wohngebiet und ein großes Krankenhaus mit Wärme versorgt. Zudem wurden beheizbare
Zelte, Generatoren und medizinische Güter finanziert. Die PreussenElektra stellt als
Betreiberin des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) vier DieselNotstromgeneratoren für die ukrainische Millionen-Metropole zur Verfügung. Zwei Aggregate
sind bereits beim Blockheizkraftwerk TEZ-5 in Charkiw eingetroffen. Die Belegschaft des
ukrainischen Kraftwerks arbeitet mit Hochdruck daran, die Notstrom-Generatoren zu
installieren. Diese können im Falle eines kompletten Netzausfalls durch die russischen
Angriffe auf die Infrastruktur zugeschaltet werden und wichtige Hilfssysteme versorgen.
Erfreulich sind ebenso die erfolgreichen Hilfsmaßnahmen des Partnerschaftsvereins
Charkiw-Nürnberg in dem bereits vor dem Krieg unterstützten Kinderförderzentrums. Es
bietet inzwischen wieder einen aktiven Betrieb der Freizeitangebote an mit Tanz, Akrobatik,
Kunst, etc. und ist damit auch eine wichtige psychosoziale Unterstützung. Hier werden
Räume für Kinder und Jugendliche geschaffen, die den Kriegsalltag einen Moment hinter
sich lassen können und Gelegenheit geben mit Gleichaltrigen in Kontakt zu treten. Mehr als
250 Kinder nehmen inzwischen diese Angebote wahr. Da derzeit der Unterricht der Schulen
ausschließlich Online stattfindet und keine Kindertagesstätten geöffnet sind, ist dies von
besonderem Wert. Das Zentrum besitzt nebstdem einen integrierten Schutzbunker für den
Notfall, den der Partnerschaftsverein ebenfalls im Sommer 2022 finanziert hat.
Über ein aktuelles Projekt der GIZ konnte IB sehr unbürokratisch Multifunktionsgeräte
(Bagger, Hebebühne etc.) im Wert von 130.000 Euro bestellen.
Abschließend seien noch zwei große Projekte von städtischen Töchtern erwähnt:
Das Klinikum konnte 1000 Krankenhausbetten nach Charkiw und weitere Städte abgeben,
die von den Krankenhäusern dringend benötigt wurden. Von November bis März wurden
jede Woche Transporte von Alexander Lissak organisiert und vom Partnerschaftsverein
finanziert. Die Verladung besorgten geflüchtete ukrainische Jugendliche auf freiwilliger Basis.
240
Die VAG wird im Laufe des Jahres 2023 über 40 Dieselbusse durch Elektrobusse ersetzen.
Die Dieselbusse werden der Stadt Charkiw übergeben, die ersten drei Busse sind bereits in
Charkiw angekommen und haben den Betrieb aufgenommen.
Angesichts des anhaltenden Krieges und der bereits jetzt vorhandenen Schäden ist mit einer
sehr langen Wiederaufbauzeit zu rechnen und eine dauerhafte Unterstützung auch durch die
Partnerstädte weiterhin dringend erforderlich.
241
Ö 5
1
Übersicht über die Hilfsprojekte für Charkiw im Krieg
vom 24.02. bis 29.03. 2023
Laufende Projekte:
1.
Humanitäre Hilfe, vor allem Lebensmittelpakete für Menschen in Not
(bedürftige Familien, Alte, Kranke, Menschen in den Kellern und zerstörten Häusern)
Zuwendungen an den Sozialen Hilfsdienst und die Stiftung „Soziale Stadt:
Bis Ende März 2023:
459.000 €
Monatlich wurden ca. 2.000 Lebensmittelpakete von Volontären des Sozialen Hilfsdienstes und
auch der Stiftung „Soziale Stadt“ an Hilfsbedürftige verteilt. Zusätzlich erhielten bedürftige
Familien auch Hygienemittel und kleine Generatoren oder Baumaterialien für Reparaturen.
2.
Unterstützung des Kultur- und Bildungszentrums Nürnberger Haus
Zuwendungen an das Nürnberger Haus
65.000 €
Das Haus musste nach der Zerstörung von Fenstern, Türen und Decken abgesichert werden.
Neue Fenster wurden eingesetzt und die Räumlichkeiten wieder instandgesetzt. Gehälter,
Honorare und Prämien wurden weiter ausgezahlt. Im Juni 2022 fand die Ausstellung „Danke für
das Leben“ von Kinderzeichnungen statt, gewidmet den Verteidigern von Charkiw. Im Herbst
wurde die Filmreihe „Neues Deutsches Kino“ organisiert. 14 Deutsch-Sprachkurse laufen weiter
Online seit April 2022 und finde regen Zuspruch. Die Lehrkräfte sind weit verstreut, bilden aber
nach wie vor ein Team.
3.
Hilfe des Nürnberger Hauses für Krankenhäuser und Bedürftige; Verpflegung von
Volontären und Soldaten; Transporte humanitärer Hilfe ab ukrainischer Grenze;
Transport und Verteilung von Generatoren und Baumaterialien für Modulhäuser
Zuwendungen an das Nürnberger Haus:
4.
67.921 €
Rettungskits, Schutzkleidung, Stiefel, Nachtsichtgeräte, Wasserfilter,
Schlafsäcke, warme Kleidung, Powerbanks
Zuwendungen:
212.575 €
So werden vor allem Verteidiger Brigaden und Volontäre ausgestattet. Winterkleidung erhalten
auch Bedürftige über den Sozialen Hilfsdienst und das Nürnberger Haus. Powerbanks werden
auch von Mitarbeitern unserer Partnerorganisationen dringend benötigt.
242
2
5.
Unterstützung und Finanzierung von Hilfstransporten
Zuwendungen:
107.268 €
Finanzierung von Hilfstransporten, organisiert in erster Linie von Alexander Lissak
aber auch von Viktoriya Lewynska. Zuschüsse zu Transportfahrzeugen für humanitäre
Hilfe. Seit November 2022 -- 28 Transporte mit ca. 1.000 Klinikbetten aus dem
Nürnberger Klinikum, mit Narkose- und Ultraschallgeräten sowie mit 23 Generatoren.
Darunter auch 2 große Generatoren à 1 Megawatt vom stillgelegten AKW Grafen-Rheinfeld.
Die meisten Transporte gingen an das größte Kraftwerk in der Charkiwer Region, das die
Generatoren und Betten an Krankenhäuser und soziale Einrichtungen verteilte.
6.
Unterstützung und Förderung ukrainischer Flüchtlinge in Nürnberg
Zuwendungen:
Unterstützung für Willkommensklassen an der Wilhelm- Löhe-Schule, Betreuung
durch Sportvereine und Privatpersonen, Ausstattung von Flüchtlingswohnungen,
Stadtführungen auf Ukrainisch, Erstattung von Prüfungsgebühren u.a.
7.
64.431 €
Sprachbrücke Charkiw-Nürnberg: Deutschsprachkurse für ukrainische Geflüchtete
Zuwendungen (Kursleiterhonorare und Lehrbücher):
17.091 €
Im Jahr 2022 wurden 7 Anfänger und 9 Fortsetzungskurse à 30 Std. in je 5 Wochen
durchgeführt. Die Teilnehmer lernen inzwischen in normalen Integrationskursen.
2023 ist ein Kurs übrig geblieben, der Ende April mit der A2 Prüfung abschließen wird.
8.
Unterstützung ukrainischer Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden
Zuwendungen:
175.334 €
Sicherung des Archivs des Charkiwer Fotografie-Museums, Förderung der Künstlerin
Maria Paramonova, Darlehen für das Kyiv Sinfonie Orchester. Zusammen mit der
Stiftung „Toloka“ Förderung von Wiederaufbaumaßnahmen des Skovoroda Museums,
der Korolenko-Bibliothek und anderer Architekturdenkmäler sowie erste Dachreparaturen
am Charkiwer Kunstmuseum. Anschaffung eines 3D-Scanners für den Denkmalschutz,
Unterstützung von Literaturmuseum, Philharmonie und Konservatorium sowie Künstler
und freie Gruppen.
9.
Pflege für bedürftige und kranke Menschen zuhause:
Nachfolgeprojekt der ambulanten Sozialstation, die seit 2020
vom Partnerschaftsverein finanziert wurde.
Zuwendungen:
107.470 €
Dieses Projekt wird jetzt mit dem Sozialen Hilfsdienst durchgeführt. Im April 2022
gingen noch Medikamente für Patienten an die frühere ambulante Sozialstation.
Der Soziale Hilfsdient konnte Räumlichkeiten funktionell herrichten, ein Fahrzeug erwerben und
mit der ambulanten häuslichen Pflege beginnen. 6 Sozialarbeiterinnen betreuen 64 alte,
alleinstehende und kranke Menschen, welche im Rahmen des Projekts auch Lebensmittel und
Medizin erhalten.
10. Medizinische Ausrüstung für ein pränatales Zentrum, ein Militärkrankenhaus,
eine Klinik für Notfallchirurgie und weitere Krankenhäuser
Zuwendungen:
Diese Projekte erfolgen mit der Stiftung „Toloka“. Es geht um einen
Blutreinfusionsapparat mit Zubehör, Ultraschallgeräte und weitere notwendigen
Medikamente und Labormittel nach Liste. Weiterhin werden Generatoren für
Krankenhäuser finanziert.
243
151.706 €
3
11. Beschaffung von Generatoren für Charkiw
Zuwendungen für einen großen Diesel Generator (50kw):
105.082 €
Zuwendungen für 77 Generatoren unterschiedlicher Größe (von 4kw – 30kw)
190.654€
Den großen Generator von 50 kw hat das städtische Unternehmen „Teplovi Merezhi“
in Tschechien gekauft, um größere Bereiche mit Wärme zu versorgen. Die größeren
Generatoren mit 30kw und 20 kw erhielten das Kinderförderzentrum, ein Altenheim, mehrere
Krankenhäuser sowie die städtische Verwaltung in Charkiw und weitere kleineren Städten. Die
anderen waren für kleinere Einrichtungen, Verteidiger-Brigaden und bedürftige Haushalte.
12
Unterstützung des Kinderförderzentrums des Sozialen Hilfsdienstes
Zuwendung für 2023:
5.000,-- €
Dieses Zentrum unterstützen wir seit 2008. 2023 wurden nach der langen Pause
in 2022 und einem zögerlichen Neubeginn wieder vielfältige Kurse angeboten, die
inzwischen von mehr als 250 Kindern besucht werden, eine willkommene Ablenkung
vom tristen und gefährlichen Alltag. Der Schutzkeller des Gebäudes wurde im Sommer
2022 errichtet und von uns finanziert.
Abgeschlossene Projekte:
1.
Hilfe für die zerstörte Blindenschule in Charkiw
Zuwendung an das Katholische Blindenwerk
2.
10.000 €
Hilfe für die Feuerwehr in Charkiw
Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt und Kauf von Schutzkleidung
In Charkiw wurden 228 Feuerwehrschläuche, 72 Schutzhandschuhe und
20 Brandschutzanzüge hergestellt und übergeben. 20 Schutzwesten wurden
in Deutschland gekauft und nach Charkiw gebracht. Nach einer Wunschliste
der Charkiwer Feuerwehr wurde Ausrüstung in Nürnberg bestellt. Sie ist bis auf
besondere Akkus am 19.09. nach Charkiw gebracht worden. Die Akkus gehen bei
einem Transport im November mit.
3.
74.813 €
Hilfstransport mit 2 Containern und 70 Tonnen Hilfsgütern auf der
Schienenbrücke, durchgeführt mit dem Amt für Internationale Beziehungen
Ausgaben: Lebensmittel, Medikamente, Power Banks u.a.
181.242 €
Der Hilfstransport kam am 25.04. 2022 in Charkiw an. Die Container wurden innerhalb von
2 Tagen ausgeladen. Alle unsere Partner halfen mit. Die Stadt Charkiw sorgte für
einen guten reibungslosen Ablauf. Das Projekt wurde in den Medien besonders gewürdigt.
4.
Einrichtung und Ausstattung eines Flüchtlingszentrums in der Stadt Walky für
100 Personen
Zuwendungen an die Stiftung „Changes:
50.000 €
Die Kleinstadt Walky liegt westlich von Charkiw und hat ca. 15.000 Geflüchtete
aus Charkiw aufgenommen. 100 Personen sind inzwischen in einem Touristenzentrum
angemessen untergebracht worden. Das Zentrum wurde bis Ende 2022 saniert und gut
ausgestattet.
244
4
5.
Kindererholung im August im Kinderförderzentrum oder auf dem Land
Zuwendungen an den Sozialen Hilfsdienst:
25.000 €
Dieses Projekt findet statt mit dem Sozialen Hilfsdienst. Für einen möglichen Aufenthalt
im Kinderförderzentrum wurde ein Schutzkeller eingerichtet und auch der Kinderspielplatz
abgesichert. Angesichts der nicht nachlassenden Bombardierungen von Charkiw wurden 3
einwöchige Erholungen an einem See außerhalb von Charkiw für je 14 Kinder durchgeführt.
6.
Rekonstruktion einer Heizkesselanlage im Norden von Charkiw;
Beschaffung eines leistungsfähigen Diesel Generators (Notstromaggregat)
Zuwendungen für die Heizkesselanlage:
418.033 €
Das Großprojekt wurde zusammen mit der Stadt Nürnberg und der Stadt Charkiw durchgeführt.
Die Wiederinstandsetzung dieses Heizwerks soll die Wärmeversorgung im Winter für ein
Wohngebiet, ein Krankenhaus und einen Kindergarten sicherstellen. Das Projekt wird in
Charkiw durch das städtische Unternehmen „Teplovi Merezhi“ umgesetzt. Die Finanzierung
erfolgt auf der Grundlage eines Memorandums und vorgelegten Rechnungen, Fotos und
Bestätigungen der durchgeführten Arbeiten.
7.
Rettungswagen und Zubehör für Charkiw
Zuwendungen
27.0820 €
Ein Rettungswagen wurde am 08.09. von Berlin nach Kiew gebracht zur Übergabe
an den Rettungsdienst in Charkiw. Für zwei weitere Rettungswagen wurde die Ausrüstung
finanziert.
8.
5 beheizbare Zelte mit den dazugehörigen Generatoren
Zuwendung:
46.827 €
Diese Zelte dienen der Bevölkerung in Charkiw zum Aufwärmen, Teetrinken und Aufladen ihrer
Mobiltelefone. Sie heißen „Punkte der Unbesiegbarkeit“
Partner in Charkiw:
Wohltätige Stiftung „Sozialer Hilfsdienst“ (langjähriger Partner)
Kultur und Bildungszentrum Nürnberger Haus (langjähriger Partner
Wohltätige Stiftung „Soziale Stadt“ (mit Kontakt zur Feuerwehr)
Stadt Charkiw; „Kharkivski Teplovi Merezhi“ ( Charkiwer Heizkraftwerknetz); Städtischer
Rettungsdienst, Feuerwehr
Region Charkiw in Zusammenarbeit mit Alexander Lissak
Wohltätige Stiftung „Toloka“ (über den Unternehmer Sergej Polituchij)
Stiftung „The Changes“ in der Stadt Walky
Engagierte Einzelpersonen
Kooperationspartner
Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg; Stadt Nürnberg allgemein
Alexander Lissak von der IKG und sein Netzwerk, u.a. das Internationale Bildungshaus von
Raissa Trofimenko und der Verein „Menschlichkeit spenden“
Viktoriya Lewinska und ihr Netzwerk
Olga Monakh und ihr Netzwerk; Ukraine Hilfe Berlin, die Ukrainisch Orthodoxe Kirche in
Berlin und andere Aktivisten
Für die Sprachkurse: Deutsch-Amerikanisches Institut, Bildungszentrum der Stadt Nürnberg,
die NOA
245
Ö 6
Beschlussvorlage
Geo/004/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Benennung der Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und
Huldstraße nach dem Nürnberger NSU-Opfer Abdurrahim Özüdogru
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Kartenausschnitt
Straßenbenennungsstatistik
Sachverhalt (kurz):
Es wird vorgeschlagen, die Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße
und Huldstraße als "Abdurrahim-Özüdoğru-Park" zu benennen.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
246
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/004/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Av
OBM/MRB
3. BM/SÖR
Seite 2 von 3
247
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/004/2023
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die Benennung der Grünanlage südlich
der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und Huldstraße als "Abdurrahim-ÖzüdoğruPark".
Seite 3 von 3
248
Ö 6
Entscheidungsvorlage
Abdurrahim Özüdoğru war das zweite Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe
„Nationalsozialistischer Untergrund“ („NSU“), die in den Jahren 2000 bis 2007 zehn
Menschen ermordet hat, darunter zwei weitere Männer in Nürnberg (Enver Şimşek und
İsmail Yaşar).
Abdurrahim Özüdoğru wurde am 21. Mai 1952 in Yenişehir im Nordwesten der Türkei
geboren. 1972 kam er nach Deutschland und studierte an der Universität in Erlangen
Maschinenbau. Dort lernte Özüdoğru seine spätere Ehefrau kennen, mit der er eine Tochter
bekam. Hauptberuflich arbeitete Özüdoğru 25 Jahre lang als Metallfacharbeiter im
Schichtbetrieb in einem großen Nürnberger Unternehmen. Mit seiner Frau eröffnete er
außerdem in der Gyulaer Straße/Ecke Siemensstraße eine Änderungsschneiderei, die er,
nachdem sich das Ehepaar getrennt hatte, nebenberuflich weiterführte.
Am 13. Juni 2001 fuhr Özüdoğru nach dem Ende seiner Frühschicht als Maschinenführer
zunächst nach Hause. Gegen 16 Uhr kaufte er sich im benachbarten Zeitungskiosk noch
eine Tageszeitung und ging anschließend in die Schneiderei. Dort wurde Özüdoğru
vermutlich gegen 16.30 Uhr mit zwei Kopfschüssen ermordet. Ein Passant entdeckte um
21.25 Uhr die Leiche des 49-jährigen. Özüdoğru wurde schließlich in die Türkei überführt
und dort bestattet.
Es stellte sich heraus, dass er mit derselben Waffe erschossen wurde, mit der schon neun
Monate zuvor der Blumenhändler Enver Şimşek an der Liegnitzer Straße getötet worden
war. Wie bei Şimşek untersuchten die Ermittlungsbehörden zunächst eventuelle
Verbindungen zu Drogenhändlern in Frankreich und den Niederlanden. Famile Özüdoğru
erfuhr erst nach mehr als 10 Jahren Ungewissheit, wer für den Mord verantwortlich war, als
die rechtsextreme Terrorgruppe NSU entdeckt wurde und ihre Taten selbst publik gemacht
hatte.
Es wird vorgeschlagen, die Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen
Burgundenstraße und Huldstraße als
Abdurrahim-Özüdoğru-Park
(nach Abdurrahim Özüdoğru, 1952-2001,
Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU)
zu benennen.
Mit der Benennung von Plätzen nach Enver Şimşek (vgl. Stadtrat vom 21.07.2021), İsmail
Yaşar (vgl. Stadtrat vom 27.04.2022) und nunmehr nach Abdurrahim-Özüdoğru werden alle
drei Nürnberger Mordopfer des NSU gewürdigt.
Hinweis zur Benennung von mehr Straßen nach Frauen:
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2018 haben Stadtverwaltung und
Stadtratsmitglieder einmütig bekundet, dass mehr Straßen nach Frauen benannt werden
müssen. Dies wurde auch in dem vom Stadtrat verabschiedeten Gleichstellungsaktionsplan
festgelegt.
Von den im Zeitraum 01/2018 - 02/2023 beschlossenen 48 Straßenbenennungen erfolgten
37 nach Personen, davon 21 nach Frauen.
249
Ö 6
Beilage: ....................
AbdurrahimÖzüdoğ
© Stadt Nürnberg
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig
250
ruPark
Ö 6
Straßenbenennungsstatistik
Datum
Erläuterung
Starßenname
26.01.2018
Umbenennung eines Teilstücks der Mendelstraße nach Dr. Heinz Sebiger
Benennung der Grünfläche Koberger-/Uhland-/Grolandstraße in Margarete-Tanner-Park
Benennung einer neuen Stichstraße im Bebauungsplan Nr. 4506 östlich der Dorfäckerstraße
Umbenennung eines Teilstücks der Katzwanger Hauptstraße in Helmut-Bloß-Straße
Benennung der Verbindungsstraße vom Frankenschnellweg zur Schlachthofstraße unter Einbeziehung des südöstlichen Teils der
Schlachthofstraße in "Am Leonhardspark"
Benennung von 5 Stichstraßen im Bebauungsplan Nr. 4346 "Kornburg Nord", nördlich der Straße "Am Bruckweg"
Dr.-Heinz-Sebiger-Straße
Margarethe-Tanner-Park
Hintere Dorfäckerstraße
Helmut-Bloß-Straße
Am Leonhardspark
24.01.2019
21.02.2019
Benennung nach Henriette Schmidt-Burkhardt (Hinweis: Wegen der Länge des Namens wurde der Vorname bei der offiziellen
Benennung weggelassen)
28.03.2019
27.06.2019
19.09.2019
12.12.2019
22.04.2020
28.05.2020
24.09.2020
Benennung des Platzes südlich der Straße "Frauentormauer", zwischen "Sterntor" und "Vorderer Sterngasse" nach Magnus
Hirschfeld
Benennung von zwei Straßen im Bebauungsplan Nr. 4335 "Kohlenhof", südlich der Kohlenhofstraße
Straßenbenennung Augustinerhof
Benennung der neu zu errichtenden Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente und Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal
zwischen Finkenbrunn und Hafenstraße nach Altoberbürgermeister Dr. Andreas Urschlechter
Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach
dem Ehepaar Hansfried und Marianne Defet
Benennung des im Tafel-Areal nördlich der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße verlaufenden Weges nach Gertrud Krüger
Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim)
Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse"
Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz
nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Benennung der neu gestalteten Grünanlage zwischen der südlich liegenden Wandererstraße und der nordwestlich liegenden AdamKlein-Straße sowie der östlich liegenden Augsburger Straße als "Quelle-Park"
Benennung von zwei neuen Straßen südlich der Herta-Künzel-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553
"Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen und DLRG-Mitgliedern Eva Mötsch und Maria Haas
Männlic
h
1
Elise-Hopf-Straße
Babette-Müller-Straße
Käte-Reichert-Straße
Schmidt-Burkhardt-Straße
1
1
1
1
Harry-Klinger-Straße
Magnus-Hirschfeld-Platz
Gertrud-Krüger-Weg
Ziegelweg
Falkenheimweg
Am Schießplatzwäldchen
Siedlerfestplatz
Richard-Lindner-Gasse
Dr.-Helmut-Kohl-Platz
Eva-Mötsch-Straße
1
Maria-Haas-Straße
Im Weingarten
1
Benennung der Grünanlage an der Ecke Lorschstraße-Bestelmeyerstraße-Velburger-Straße nach dem Nürnberger NSU-Opfer
İsmail Yaşar
Benennung der neuentstehenden von der Rotfuchsstraße Richtung Süden abzweigenden Straße westlich der Erich-OllenhauerStraße nach der Kinderbuchautorin Ellis Kaut
Benennung der neuentstehenden von der Lorenz-Hagen-Straße bis zur Brunecker Straße verlaufenden Straße, nördlich der AloisJung-Straße, Oskar-Pflaumer-Straße, Ludwig-Göhring-Straße und Friedrich-von-Praun-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer
Berta Backof
Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße
westlich der Friedrich-von-Praun-Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Ludwig Göhring
Benennung der neuentstehenden von der Nerzstraße Richtung Südosten bis zur Brunecker Straße führenden Straße nach NSWiderständler/-Opfer Lorenz Hagen
Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße
westlich der Oskar-Pflaumer-Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Alois Jung
Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße
östlich der Alois-Jung-Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Oskar Pflaumer
Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße
westlich der Brunecker Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Friedrich von Praun
Benennung der neuentstehenden vom westlichen Ende der Gertrud-Steinl-Straße bis zur Brunecker Straße verlaufenden Straße,
südlich der Anna-Schwarm-Straße, Germaine-Geiß-Straße und Emma-Ullmann-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer
Kunigunde Schumann
Benennung der neuentstehenden von der Gertrud-Steinl-Straße Richtung Kunigunde-Schumann-Straße verlaufenden Straße
westlich der Emma-Ullmann-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Germaine Geiß
Benennung der von der Ludwig-Göhring-Straße Richtung Brunecker Straße verlaufenden Straße südlich der Nemeskeistraße nach
NS-Widerständlerin/-Opfer Marie Haag
Benennung der von der Ludwig-Göhring-Straße Richtung Brunecker Straße verlaufenden Straße nördlich der Marie-Haag-Straße
nach NS-Widerständlerin/-Opfer Paula und Johanna Nemeskei
Benennung der neuentstehenden von der Gertrud-Steinl-Straße Richtung Kunigunde-Schumann-Straße verlaufenden Straße
westlich der Germaine-Geiß-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Anna Schwarm
Benennung der neuentstehenden von der Gertrud-Steinl-Straße Richtung Kunigunde-Schumann-Straße verlaufenden Straße
östlich der Germaine-Geiß-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Emma Ullmann
Benennung der neuentstehenden von der Lorenz-Hagen-Straße bis zur Brunecker Straße verlaufenden Straße, nördlich der AnnaSchwarm-Straße, Germaine-Geiß-Straße und Emma-Ullmann-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Gertrud Steinl
İsmail-Yaşar-Platz
27.10.2022
27.10.2022
27.10.2022
27.10.2022
27.10.2022
27.10.2022
Benennungen:
Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Bürgerverein "Siedlungen Süd"
Geo
1
27.04.2022
27.10.2022
1
1
1
1
CSU
CSU
Quelle-Park
Dr.-Luise-Herzberg-Straße
27.10.2022
Frau Renate Blank MdB
1
1
Benennung der neuen von der Münchener Straße nach Westen abzweigenden Erschließungsstraße im südlichen Bereich der
neuen Technischen Universität Nürnberg (B-Plan 4656) nach Astrophysikerin und Maschinenbauerin Dr. Luise Herzberg
27.10.2022
1
1
27.10.2021
27.10.2022
Geo
Geo
Geo
Vorschlag aus der Bürgerschaft
Defetstraße
1
27.10.2022
SPD
Bündnis90/Die Grünen
1
Pedro-Rodríguez-Brücke
27.10.2022
CSU
1
1
27.10.2022
Geo
1
1
Dr.-Peter-Schönlein-Platz
12.05.2022
Geo
Vorschlagsliste Frau Bennewitz
Vorschlag aus der Bürgerschaft
Vorschlagsliste Frau Bennewitz
1
1
Emmy-Noether-Straße
Sophie-Germain-Straße
Augustinerhof
Dr.-Andreas-Urschlechter-Brücke
Geo
Geo
Geo
Geo
1
Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße
Vorschlag aus der
Stadtverwaltung
CSU
1
Umbenennung des südöstlichen Teilbereichs des Kornmarkts zwischen Germanischem Nationalmuseum und Klaragasse in "Dr.Peter-Schönlein-Platz" nach Altoberbürgermeister Dr. Peter Schönlein
Benennung der Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße in "Pedro-Rodríguez-Brücke" nach dem
mexikanischen Rennfahrer Pedro Rodríguez
Benennung der von der Straße "Am Tillypark" abzweigenden, bis zum südlichen Wendehammer der "Tillystraße" verlaufenden
Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle im südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-IngeborgBausenwein-Straße" nach der erfolgreichen Sportlerin und Sportmedizinerin Dr. Ingeborg Bausenwein.
Benennung des Platzes an der „Liegnitzer Straße“ in Höhe der „Schreiberhauer Straße“ nach dem ersten Mordopfer der
rechtsextremen Terrorgruppe NSU Enver Şimşek
Benennung des Weges nördlich des neuen Bratwurstmuseums vom "Trödelmarkt" bis zum "Henkersteg" als "Bratwurstgasse"
14.10.2021
Vorschlag aus der Bürgerschaft,
Vereinen, Verbänden, etc.
Bündnis90/Die Grünen
1
17.12.2020
21.07.2021
Anträge aus dem Stadtrat
Datev
1
Benennung der von der Dietersdorfer Straße abzweigenden Zufahrt zum Hochbehälter Krottenbach mit "Im Weingarten"
23.06.2021
N/A
1
29.10.2020
03.03.2021
Weiblic
h
Herr OBM Dr. Maly
CSU
1
Enver-Şimşek-Platz
1
CSU
Bratwurstgasse
1
CSU
1
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
Ellis-Kaut-Straße
1
CSU
Berta-Backof-Straße
1
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
1
Ludwig-Göhring-Straße
1
Lorenz-Hagen-Straße
1
Alois-Jung-Straße
1
Oskar-Pflaumer-Straße
1
Friedrich-von-Praun-Straße
1
Kunigunde-Schumann-Straße
1
Germaine-Geiß-Straße
1
Marie-Haag-Straße
1
Nemeskeistraße
1
Anna-Schwarm-Straße
1
Emma-Ullmann-Straße
1
Gertrud-Steinl-Straße
1
16
251
21
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
CSU, SPD, Bündnis90/Die
Grünen
11
Gesamt:
48
Ö 7
Beschlussvorlage
DiP/006/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth„
hier: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Anlagen:
Sachverhaltsdarstellung
Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte
Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg wurde als eine von elf Modellkommunen in Bayern vom Bayerischen
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities
Smart Regions" für die Erstellung eines integrierten digitalen Entwicklungskonzept (IDEK) für
den Stadtteil Lichtenreuth mit einem Zuschuss in Höhe von 119.500 Euro gefördert.
Zielsetzung des Förderprojekts war es, aufbauend auf dem Prinzip eines Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes
(INSEK)
eine
integrierte
und
städtebaulich-/
stadtentwicklungsbezogene Aspekte umfassende Digitalisierungsstrategie in Form eines
integrierten digitalen Entwicklungskonzeptes (IDEK) zu entwickeln. Dabei wurden Strategien und
Projekte zur digitalen Entwicklung für den in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth
im Zeitraum April 2021 bis Oktober 2022 erarbeitet, bewertet und in einem Handlungskonzept
gebündelt.
Hinsichtlich der integrierten digitalen Entwicklung des Quartiers Lichtenreuth wird vorgeschlagen
auf Basis der Ergebnisse des IDEK die vier Leitprojekte (Quartiersbüro, Testfeld für
Sensortechnik, Machbarkeitsstudie Quartiersschule und Machbarkeitsstudie Living Lab) weiter
zu entwickeln und die Arbeitsstrukturen umzusetzen.
Seite 1 von 4
252
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage DiP/006/2023
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
253
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage DiP/006/2023
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Umsetzung der Leitprojekte betrifft alle Bürger und Bürgerinnen und ist
somit nicht Diversity relevant.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Seite 3 von 4
254
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage DiP/006/2023
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse des IDEK zustimmend zur Kenntnis
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse und Vorschläge für die weitere IDEK Umsetzung anhand der vier Leitprojekte weiter zu entwickeln und Vorschläge für die
Umsetzung einschließlich Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu erarbeiten (und dem
Stadtrat jeweils zum Beschluss vorzulegen)
Seite 4 von 4
255
Ö 7
Stadtrat
vom 26.04.2023
110-10.59.10-10/13/1
Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“
hier: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
I. Sachverhalt
1.
Ausgangslage
Die Stadt Nürnberg wurde als eine von elf Modellkommunen in Bayern vom Bayerischen
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) im Rahmen des Modellprojekts „Smart
Cities Smart Regions“ ausgewählt und in Form eines Zuschusses in Höhe von 119.500 Euro
(entspricht 60% der förderfähigen Ausgaben) gefördert.
Zielsetzung des Förderprojekts war es, aufbauend auf dem Prinzip eines Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes
(INSEK)
eine
integrierte
und
städtebaulich-/
stadtentwicklungsbezogene Aspekte umfassende Digitalisierungsstrategie in Form eines
integrierten digitalen Entwicklungskonzeptes (IDEK) zu entwickeln. Dabei wurden Strategien und
Projekte zur digitalen Entwicklung1 für den in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth
erarbeitet, bewertet und in einem Handlungskonzept gebündelt.
Die Nutzung der INSEK-Methodik sicherte ein integratives und partizipatives Vorgehen, welches
sich an der Stärkung des Gemeinwohls orientiert. Dabei wurde in dem Modellvorhaben die
methodische und inhaltliche Verschneidung räumlicher und digitaler Planungsansätze ausgelegt
und erprobt.
Durch die Förderung der Modellkommunen sollen übertragbare und praxisnahe Lösungsansätze zur
Entwicklung von kommunalen Digitalisierungsstrategien aufgezeigt sowie übertragbare, praxisnahe
Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Beteiligung an dem
Modellvorhaben umfasste auch die Orientierung an den methodischen Vorgaben des StMB sowie
einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Modellkommunen im Rahmen der
Austausch- und Coachingworkshops des Instituts für Innovation und Technik (iit), das für die
wissenschaftliche Begleitforschung im Vorhaben zuständig war.
Für die Erstellung des IDEKs „Reallabor Lichtenreuth“ wurde von der Stadt Nürnberg ein
interdisziplinäres Arbeitsteam (u. a. Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation [Koordination],
Bürgermeisteramt Stab Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung Nürnberg sowie weitere Ämter)
unter Begleitung der Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh.) aus Leipzig gemäß Sitzung des
Stadtrates vom 24.03.2021 beauftragt. Das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ wurde in einem breit
angelegten Beteiligungsverfahren im Zeitraum von April 2021 bis Oktober 2022 erarbeitet.
Nachfolgend sollen die Ergebnisse des Projekts in verkürzter Form sowie die Chancen und
Erwartungen an das Vorhaben und die Möglichkeiten der weiteren Umsetzung dargestellt werden.2
1 Diese werden häufig auch unter dem Schlagwort „Smart City“ zusammengefasst.
2 Die vollständige Enddokumentation zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ liegt der Sachverhaltsdarstellung in der Anlage
bei.
Seite 1 von 7
256
2.
Erarbeitungsprozess des IDEK
Die Erarbeitung des IDEK erfolgte in sechs vom StMB vorgegebenen und eng miteinander
verknüpften Arbeitspaketen (nachfolgend dargestellt). Um dem partizipativen Anspruch des IDEK
gerecht zu werden, wurden prozessbegleitend mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Dabei lag ein
besonderer Fokus auf der Mitwirkung der unterschiedlichen Fachdienststellen, Referate, städtischen
Unternehmen sowie Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Arbeitspakete
Die Bearbeitung der nachfolgenden Arbeitspakete erfolgte, insbesondere in den ersten vier, anhand
der sechs Handlungsfelder:
- Städtebau, Wohnen, Demografie
- Mobilität & Verkehr
- Bildung, Wissenschaft & Wirtschaft
- Kultur & Freizeit
- Daten, Infrastruktur und kommunale Dienste
- (Neue Formen der) Partizipation
AP 1 Bestandsanalyse
In der Bestandsanalyse wurden der aktuelle Arbeitsstand der städtebaulichen Planungen für
Lichtenreuth sowie die vorhandenen Fachplanungen und -strategien in Nürnberg gesichtet und
durch Experteninterviews vertieft. Im Ergebnis wurde der Wissensstand zur Digitalisierung in der
Gesamtstadt und zur Entwicklung von Lichtenreuth komprimiert aufbereitet.
AP 2 SWOT-Analyse
Anschließend an die Bestandsanalyse erfolgte die Bewertung der Stärken und Schwächen sowie
der Chancen und Risiken für die Stadtteilentwicklung von Lichtenreuth unter besonderer
Fokussierung auf Digitalisierungsbedarfe und -projekte. Daraus wurden Handlungsbedarfe für das
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ abgeleitet.
AP 3 Leitbild und strategische Ziele
Aufbauend auf der SWOT-Analyse wurde ein übergreifendes Leitbild für Lichtenreuth verknüpft mit
strategischen Zielen für die digitale Entwicklung formuliert.
AP 4 Digitale Potentialanalyse
Projektideen und -vorschläge, die über den bisherigen Prozess gesammelt oder über die
Beteiligungsveranstaltungen eingebracht wurden, wurden hinsichtlich ihres Nutzens und Beitrages
zur Zielerreichung, aber auch ihrer Risiken sowie der Machbarkeit bewertet.
AP 5 Maßnahmen- und Finanzierungskonzept
Auf Grundlage der digitalen Potentialanalyse erfolgte eine Priorisierung - und teilweise Zusammenfassung - der Projektideen. Die priorisierten Projekte wurden in Steckbriefen konkretisiert.
AP 6 Monitoring und Evaluation
Abschließend wurde ein Monitoringkonzept erstellt, das sowohl die digitalen Ziele als auch die
priorisierten Projekte adressiert.
3.
Ergebnisse und Vorschlag für die weitere IDEK-Umsetzung
3.1
Projektvorschläge zur Umsetzung
Während des Erarbeitungsprozesses des IDEK entstanden 34 Projektideen, welche zunächst in
einem Pool zusammengeführt, konkretisiert und darauf aufbauend hinsichtlich Nutzen und
Seite 2 von 7
257
Umsetzbarkeit bewertet wurden. Die Bewertungskriterien berücksichtigten die digitalen Potenziale
und Hemmnisse, darüber hinaus aber auch Aspekte bezüglich des Mehrwerts für eine gemeinwohlorientierte Stadtteilentwicklung und der Mitwirkungsbereitschaft der wichtigen Akteure.
Die Projekte, welche zur Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden, werden dabei differenziert
in:
Liste A1: Operationalisierbare Steckbriefe, im Rahmen des IDEK-Prozesses erstellt
Liste A2: Machbarkeitsanalyse/Sondierungsstudie vorab erforderlich
Liste A1, Steckbriefe:
- A1.1 – Aktivierung und Beratung gewerblicher und institutioneller Bauherren
- A1.2 – Verbesserung der Verteilstrukturen/ letzte Meile, Concierge-Dienste
- A1.3 – Quartiersbüro Lichtenreuth 3
- A1.4 – Digital zugängliche Leihangebote im öffentlichen Raum
- A1.5 – Hybride Bürgerdienste und Leistungen der Stadtverwaltung
- A1.6 – Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien mit den Anwendungen
„Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ 3
Liste A2, Machbarkeitsanalyse/Sondierungsstudie:
- A2.1 – Quartiersschule Lichtenreuth 3
- A2.2 – Living Labs und Erprobungsräume für Technologien 3
- A2.3 – Niedrigschwellige Engagement und Ermöglichungsräume
Aufgrund der gegebenen Umsetzungsvoraussetzungen und Ressourcensituation sowie der
bedeutenden Wirkung für die integrierte, digitale Entwicklung des Stadtteils Lichtenreuths wurden
die nachfolgend dargestellten Leitprojekte für die weitere IDEK-Umsetzung ausgewählt. Die
Realisierung der anderen priorisierten Projektideen wurde infolge der derzeit haushaltsbedingten
angespannten Situation in der Verwaltung zurückgestellt.
4.
Leitprojekte für die weitere IDEK-Umsetzung
In Folge werden die als prioritär identifizierten Leitprojekte kurz dargestellt.4
4.1 Quartiersbüro Lichtenreuth
Koordination: Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung (Vorschlag) -> Steuerung der Initiierung
und des Aufbaus/ Betreiberkonzept (bereits angelaufen)
Mitwirkende
intern: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung • Amt für Kultur
und Freizeit • Stadtplanungsamt • Verkehrsplanungsamt • Seniorenamt • Direktorium Bürgerservice,
Digitales und Recht • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation • Gesundheitsamt • ggf.
Bildungszentrum
extern: Evangelisches Siedlungswerk, Christliche Arbeitsgemeinschaft e.V. (CAG), Stadtmission,
Quartiersbüro Hasenbuck, weitere Bauträger mit großen Anteilen an Wohnungen, VAG (ggf. mit
Mobilitätsberatung), ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier (mit Beratungsangebot).
3 Dabei handelt es sich um die Leitprojekte, die zeitnah umgesetzt werden sollen und denen eine besonders große Wirkung
für die integrierte, digitale Entwicklung des neuen Stadtteils beigemessen wird.
4 Eine detaillierte Darstellung, auch der weiteren Projekte, Machbarkeitsanalysen und Sondierungsstudien, kann der
beiliegenden Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte sowie der Enddokumentation zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
(Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation) entnommen werden.
Seite 3 von 7
258
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, eine zentrale Anlaufstelle für alle
Bewohner, Studierende oder Arbeitnehmende im Stadtteil sowie Akteure und Multiplikatoren zu
schaffen. Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten, unterstützt
wenig digitalaffine Personen in ihrem Zugang zu diesen Angeboten und übernimmt die Rolle des
Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg und der Bewohnerschaft. Über das Quartiersbüro sollen
Information, Kommunikation, Begegnung, Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden.
Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit an spezifische Zielgruppen richten,
wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner im geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische
Schwerpunktsetzungen möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung eines
integrierten Mobilitätsmanagements.
Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein Betreiberkonzept erarbeitet und eine zweijährige
Aufbau- und Erprobungsphase initiiert.
Über das Quartiersbüro erfolgen digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie
Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen. Diese ergänzen analoge Formate sinnvoll
und schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe
unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen. Das Projekt trägt
durch seine u.a. digitalen, multimedialen und anpassungsfähigen Angebote und Räume
verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure zur Stärkung der sozialen und kulturellen
Teilhabe bei und wirkt einer digitalen Spaltung entgegen.
4.2 Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien mit den Anwendungen „Intelligente
Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“
Federführung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Mitwirkende
intern: Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, Amt für Informationstechnologie
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe:
Ziel ist die Konzeption und Aufbau eines isolierteren Versuchsbetriebs zum Testfeld für IoT und
Sensortechnik auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg festgelegten Use Cases
„Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum Jahr 2025. Durch effizient
geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer sollen Kapazitäten bei SÖR eingespart bzw.
umverteilt werden. Durch bedarfsorientiere Bewässerung wird Wasser eingespart und je nach
Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden. Zielgruppe ist die
Stadtverwaltung Nürnberg, ihre kommunalen Tochterunternehmen, insbesondere SÖR und NERGIE sowie Partnerinnen und Partner aus dem Nürnberger Ökosystem wie Forschung und
Technologieunternehmen (z.B. Fraunhofer, University of Technology Nuremberg, Siemens).
4. 3 Quartiersschule Lichtenreuth
Federführung: Referat für Schule und Sport
Mitwirkende: Mitarbeitende von Schule und Hort, Quartiersbüro, Stadtteilkoordination
(Stadtplanungsamt), Referat für Jugend, Familie und Soziales - Regiestelle Sozialraumentwicklung
Projektkurzbeschreibung:
Mit Beginn des Schulbetriebes soll unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort
eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. In drei Bausteinen soll die Realisierung von
Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer Berücksichtigung digitaler und
hybrider Möglichkeiten - untersucht werden.
Seite 4 von 7
259
Machbarkeitsstudie
Die Grundschule in Lichtenreuth soll neben der University of Technology Nuremberg als ein zentraler
Standort des lebenslangen Lernens im „Reallabor Lichtenreuth“ etabliert werden. Da Mitte 2022 die
baulichen Planungen für die Schule bereits weit fortgeschritten und Änderungen am Raumprogramm
nicht mehr möglich sind, ist es für die Durchführung einer klassischen „Phase 0“ (vgl. Phase Null im
Schulbau: Was, wie, warum?) bereits zu spät.
Deshalb soll mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) unter enger Einbeziehung der
Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die in drei
Bausteinen die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer
Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten - untersucht. Die Erfahrungen mit
Quartiersschulkonzepten in Bremen (Gröpelingen) und Leipzig (Quartiersschule Leipzig Osten)
sollen in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden.
a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule
b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier
c) Organisation und Finanzierung
4.4 Living Labs und Erprobungsräume für Technologien
Federführung
Wirtschaftsförderung Nürnberg, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (bereits
angelaufen)
Machbarkeitsstudie
Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue Lösungsansätze,
Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem digitalen Umfeld, in Kooperationen zu
testen und auf die Anforderungen der Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und
Betriebsprozesse der innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch
Räume, sogenannte „Living Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und
Projekten und den Aufbau relevanter Partnerschaften, z.B. mit Forschungseinrichtungen und
Unternehmen. Die Entwicklung belastbarer Partnerschaften ist selten trivial, da es völlig
unterschiedliche Herangehensweisen, Prozesse, Geschwindigkeiten und Auffassungen über den
Mehrwert zu kanalisieren gilt. Für die Konkretisierung dieses Vorhabens wird im Rahmen des
Reallabors Lichtenreuth zunächst eine Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt.
Ziel ist die dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von
Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells,
unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Ziel
eines Living Labs wird es sein, skalierbare Lösungen zu entwickeln und zu transferieren.
5.
Chancen und Erwartungen, Vorschläge für die IDEK-Umsetzung
Beim IDEK Lichtenreuth handelt es sich um eine komplexe und innovative Querschnittsaufgabe der
Stadtentwicklung der Stadt Nürnberg, bei der unterschiedlichste Akteure innerhalb und außerhalb
der Verwaltung miteinander agieren. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des IDEK Lichtenreuth
soll durch eine kompakte Steuerungs- und Arbeitsstruktur erfolgen. Um im höchsten Maße effizient
zu agieren und zusätzliche Arbeitsbelastungen aller Beteiligten möglichst gering zu halten, werden,
wo immer möglich, bereits vorhandene Facharbeitsgruppen und Gremien in den Prozess
eingebunden (Team INSEK Südost, bereits ausgeschriebenen Stelle der Stadtteilkoordination5
usw.) und diese durch die jeweiligen Projektteams (s.o.) ergänzt.
5 Es wäre wünschenswert, die Stadtteilkoordination Lichtenreuth zumindest tageweise im geplanten Projekt „Quartiersbüro
Lichtenreuth“ räumlich zu verorten.
Seite 5 von 7
260
Eine erfolgreiche IDEK-Umsetzung kann durch Einwerbung externer Finanzmittel stark befördert
werden. O.g. Förderprogramme im Themenfeld bieten u.a. die Möglichkeit, (einzelne/mehrere)
Modellprojekte sowie für die Steuerung und Umsetzung notwendige Personalstellen finanziell zu
unterstützen. Aktuell bzw. in Vorbereitung befinden sich Förderprogramme, z.B. der EU (z.B. Horizon 2022) und des Bundes (z.B. Modellprojekte Smart Cities 4. Staffel, BMWSB).
Eine Einbindung in den INSEK Südost Prozess ist immanent für die Koordinierung des IDEKUmsetzungsprozesses und soll mit Management, Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung
kombiniert werden, um analoge und digitale Stadtteilentwicklung „aus einer Hand“ zu ermöglichen:
-
Dachstruktur für o.g. Projektteams und fakultative Arbeitsgruppen für Sonderthemen in der
Aufsiedlung und Betrieb
Koordination der jeweiligen Projektteams
Begleitung der Vorbereitung und Umsetzung der Projekte des Reallabors Lichtenreuth
Bedarfsgerechte Kommunikation mit weiteren Akteuren, nach innen (Stadtverwaltung) und
außen (Multiplikatoren)
Die digitale Welt bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten. Mit dem IDEK Lichtenreuth besteht die
Chance, zumindest einige davon zu nutzen. Sie zu nutzen, um Nürnberg noch lebenswerter und
fortschrittlicher zu machen, ja in vielen Punkten voran zu gehen. Im Zusammenhang mit dem neuen
Stadtviertel Lichtenreuth gibt es einige innovative Lösungen, die in Betracht gezogen werden
können. Obig genannte, identifizierte Projektideen sind hierbei nur ein einige wenige, bieten aber
großes Potenzial, um die Möglichkeiten digitaler Lösungen im neuen Stadtviertel aufzuzeigen, u.U.
auf andere Viertel auszuweiten oder zu skalieren und so zur Steigerung des Gemeinwohls auf
gesamtstädtischer Ebene beizutragen.
Smart City-Lösungen, wie beispielsweise die Optimierung der Bewässerung oder die Verbesserung
der öffentlichen Dienstleistungen durch die Nutzung von Technologie, können dazu beitragen, die
Lebensqualität der Bürger zu verbessern. Auch die Förderung von Living Labs kann dazu beitragen,
die Attraktivität für kluge Köpfe und nicht zuletzt die Wirtschaft des Viertels zu stärken und somit
hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.
Lichtenreuth soll Begeisterung wecken und mit Begeisterung andere anstecken. Einladen, Dinge
aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Eine lebhafte, partizipative Community von
Menschen, die die neuen Möglichkeiten entdecken, nutzen und weiterentwickeln, kann nicht nur
dabei helfen, neue Ideen zu erdenken und auszuprobieren, sondern auch dabei, gesamtstädtische
Ziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen.
Mit dem IDEK Lichtenreuth und dessen Umsetzung besteht die Chance, die Zukunft, nicht nur des
Viertels, sondern der gesamten Stadt aktiv mitzugestalten und die digitale Welt für die Bürger - und
zwar alle Bürger - nutzbar zu machen. Es braucht Mut und Initiative, neue Ideen zu entwickeln und
umzusetzen. Veränderungen machen oft Angst, aber sie bringen auch immer die Möglichkeit für
Wachstum und Fortschritt. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass Lichtenreuth ein Ort der
Innovation und des Fortschritts wird.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse des IDEK zustimmend zur Kenntnis
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse und Vorschläge für die weitere IDEKUmsetzung anhand der vier Leitprojekte weiter zu entwickeln und Vorschläge für die
Umsetzung einschließlich Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu erarbeiten (und dem
Stadtrat jeweils zum Beschluss vorzulegen)
Seite 6 von 7
261
II. Laufweg im DMS
OE
Unterschrieben am
Unterschrieben von
Unterschriftenart
DiP
28.03.2023
Latus, Matthias, Dr.
Schlusszeichnen
BDR 28.03.2023
Kuch, Olaf
Genehmigung
BgA
Schmidt, Tobias
Kenntnisnahme
28.03.2023
Nürnberg, 28.03.2023
Amt für Digitalisierung und
Prozessorganisation
gez. Dr. Latus
(5 13 95)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen
Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte
Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation
Seite 7 von 7
262
Bemerkung
Ö 7
Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“:
Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
26.04.2023 (Stadtrat)
Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte
1.
Leitprojekte für die weitere IDEK-Umsetzung
In Folge werden die als prioritär identifizierten Leitprojekte kurz dargestellt.1
4.1 Quartiersbüro Lichtenreuth
Koordination: Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung (Vorschlag) -> Steuerung der Initiierung
und des Aufbaus/ Betreiberkonzept (bereits angelaufen)
Mitwirkende
intern: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung (Ref.V) • Amt
für Kultur und Freizeit (KuF) • Stadtplanungsamt (Stpl) • Verkehrsplanungsamt (Vpl) • Seniorenamt
• Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation •
Gesundheitsamt • ggf. Bildungszentrum (BCN)
extern: Evangelisches Siedlungswerk (ESW), Christliche Arbeitsgemeinschaft e.V. (CAG),
Stadtmission, Quartiersbüro Hasenbuck, weitere Bauträger mit großen Anteilen an Wohnungen,
VAG (ggf. mit Mobilitätsberatung), ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier (mit Beratungsangebot).
Zeithorizont Konzepterstellung: mittelfristig
Gesamtbudget: Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung
von einem Gesamtbudget i.H.v. 200.000 € (zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase) aus.
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, eine zentrale Anlaufstelle für alle
Bewohner, Studierende oder Arbeitnehmende im Stadtteil sowie Akteure und Multiplikatoren zu
schaffen. Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten, unterstützt
wenig digitalaffine Personen in ihrem Zugang zu diesen Angeboten und übernimmt die Rolle des
Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg und der Bewohnerschaft. Über das Quartiersbüro sollen
Information, Kommunikation, Begegnung, Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden.
Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit an spezifische Zielgruppen richten,
wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner im geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische
Schwerpunktsetzungen möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung eines
integrierten Mobilitätsmanagements.
Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein Betreiberkonzept erarbeitet und eine zweijährige
Aufbau- und Erprobungsphase initiiert.
Über das Quartiersbüro erfolgen digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie
Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen. Diese ergänzen analoge Formate sinnvoll
und schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe
1 Eine
detaillierte Darstellung, auch der weiteren Projekte, Machbarkeitsanalysen und Sondierungsstudien, kann der
beiliegenden Enddokumentation zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ entnommen werden (Anlage 2 IDEK Lichtenreuth
Dokumentation).
263
unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen. Das Projekt trägt
durch seine u.a. digitalen, multimedialen und anpassungsfähigen Angebote und Räume
verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure zur Stärkung der sozialen und kulturellen
Teilhabe bei und wirkt einer digitalen Spaltung entgegen.
Beschreibung und Hintergrund
Die Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) erfolgt durch die Stadt Nürnberg unter Federführung des
Bürgermeisteramtes, Stab Stadtentwicklung. Bei der Erarbeitung des Betreiberkonzeptes soll die
Stadtteilkoordination Brunecker Straße (Stpl) berücksichtigt werden. Ebenso gilt es das Konzept des
Verkehrsplanungsamtes für ein „Quartiersbüro mit integriertem Mobilitätsmanagement im neuen
Stadtquartier Brunecker Straße“ und die durch Referat für Jugend, Familie und Soziales geplante
Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen
Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs zu berücksichtigen. Es soll geprüft werden, ein externes
Quartiersmanagement mit dem Großteil der Aufgaben des Quartiersbüros zu beauftragen. Die
Steuerung der Arbeit des Quartiersbüros sowie die Abstimmung und Koordinierung von städtischen
Leistungen soll in der Stadtverwaltung erfolgen (zu prüfen, ob dies durch die geschaffene
„Stadtteilkoordination Brunecker Straße“ beim Stadtplanungsamt erbracht werden kann).
Bei der Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) soll zunächst auf eine zweijährige Aufbau- und
Erprobungsphase fokussiert werden. Zu deren Abschluss soll eine Evaluierung durchgeführt
werden, welche Entscheidungsgrundlage für die Weiterführung bestehender und Ausgestaltung
ergänzender Angebote sein soll. Zudem gilt es, die Fertigstellung der verschiedenen Module sowie
Entwicklungsphasen Lichtenreuths zu berücksichtigen.
Das Quartiersbüro soll täglich geöffnet sein und nicht komplett, aber zu festen Zeiten
Bürosprechzeiten anbieten. 2 Eine Präsenz und Ansprechbarkeit vor Ort ist wichtig, damit den
Bürgern eine flexible Nutzung ermöglicht werden kann. Das Quartiersbüro könnte aus einem
Büroraum und einem Raum für Veranstaltungen bestehen.
Ziel ist es, zusammen mit den verschiedenen möglichen Akteuren (Stadtteilmanager, CAG/
Stadtmission, ESW, KuF, BCN etc.) in einem Netzwerkcharakter ein Gesamtportfolio zur
durchgängigen Bespielung der Räumlichkeiten mit den jeweiligen Angeboten zu schaffen,
optimalerweise in einer Art „Stunden- bzw. Kalenderplan“ (u.U. mit Buchungsmöglichkeiten)
verankert.3
Außerhalb dieser Zeiten sollen die Räumlichkeiten des Quartiersbüros als Begegnungsort und
räumliche Ressource für Vereine, Initiativen und Bürgerschaft dienen und z.B. für kleinere
Veranstaltungen nutzbar sein (z.B. durch innovative digitale Schließsysteme). Dabei soll geprüft
werden, ob auch der angrenzende Freiraum für Aktionen und Veranstaltungen des Quartiersbüros
genutzt werden kann.
Dem Quartiersbüro wird in Lichtenreuth eine herausragende Rolle zugeschrieben. Es soll als
zentrale Anlaufstelle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils fungieren und Pilotprojekt
für kooperative Zusammenarbeit verschiedener (städtischer) Institutionen sein. Als Begegnungsund Aneignungsort sowie Ort der digitalen und analogen Information, Kommunikation und
Kooperation/Ko-Kreation könnten nach jetzigen Diskussionsstand im Quartiersbüro folgende
Angebote für den Stadtteil erbracht werden:
2 Eine Verwaltung der Räumlichkeiten und Betreuung der Angebote und Anbiete wäre u.U. durch CAG, Stadtmission,
Stpl-Quartiersmanager, Dienststellen des Sozialreferats mit stundenweiser aufsuchender Beratung/ Antragstellung von
Leistungen ggf. anteilig, denkbar.
3 Ein Muster, wie man gemeinschaftlichen Raum nutzt oder organisiert kann u.U. sein: https://www.aspernseestadt.at/lebenswelt/nachbarschaft/nachbarschaftsraum
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264
Stadtentwicklung (Informationen über Planungen und Entwicklungen im Quartier,
Informationen zur Umsetzung von IDEK-Projekten, Unterstützung der Beteiligungsprozesse
im Stadtteil).
Mobilität (z.B. Unterstützung bei der Etablierung eines autoarmen Mobilitätsverhaltens durch
Mobicards-Ausleihe, Unterstützung bei Fahrkartenkauf, Beratung zu Carsharing,
Kinderfahrräder-Ausleihe, Fahrradreparatur, ggf. Anlaufstelle für Paket- und ConciergeDienste etc.)
Soziales (z.B. Durchführung von Beratungen und Antragstellung durch städtische
Dienststellen, Durchführung von kleinen Veranstaltungen/Seminaren, ggf. Betreuung und
Koordination der Aktivitäten von Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil etc.)
Kultur (z.B. Ort für kulturelle Angebote, Vernetzung mit kulturellen Einrichtungen aus den
Nachbarstadtteilen etc.)
Durch Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. Lotsen- und Verweisberatung) kann die
Teilhabe von Offlinern und Sicherstellung von Inklusion bei digitalen Angeboten gestärkt werden.
Nutzen
Funktion als Begegnungs- und Aneignungsort, Keimzelle/Wohnzimmer im Stadtteil
Physischer Raum mit technischer Infrastruktur für analoge wie digitale, multimediale und
anpassungsfähige Angebote, Beratung und Information
Nicht bis wenig digitalaffine Personen erfahren niedrigschwellig Unterstützung bei digitalen
Angeboten, etwa bei der Wahrnehmung digitaler Dienstleistungen im städtischen
Antragswesen, im Mobilitäts- oder Kulturbereich und können somit besser am
gesellschaftlichen Leben teilhaben
Mehrstufiger Ausbau als Chance: Erprobung neuer Ansätze für Nürnberg und Sammeln
wichtiger Lernerfahrungen
Risiken & Hemmnisse
Entwicklung und Abstimmung eines von verschiedenen Ressorts getragenen
Betriebskonzeptes sind herausfordernd
Langfristige Finanzierung
Realisierung abhängig von der Siedlungsentwicklung
Sicherstellung der Präsenz im Quartiersbüro (Rezeption: Anlauf- und Verweisberatung)
Kosten
Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung von nachfolgenden
Kosten aus:
1) Phase Konzepterarbeitung (Betreiberkonzept), geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
- 15 Tage für federführendes Amt
- jeweils bis zu fünf Tage für Stpl; Ref.V und Vpl
- jeweils unter zwei Tage für weitere mitwirkende Ressorts
2) Aufbau- und Erprobungsphase, geschätzter externer Aufwand:
- Personalkosten: 110.000 € (120h/Monat bei Laufzeit von 24 Monaten)
- Ausstattungskosten: 30.000 € (einmalig)
- Mietkosten: 20.000 € (Laufzeit von 24 Monaten)
- Nebenkosten: 10.000 € (Laufzeit von 24 Monaten)
- Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen: 30.000 €
Im Falle einer Kooperation zwischen mehreren städtischen Dienststellen können die Kosten ggf.
gemeinschaftlich getragen werden.
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
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265
-
0,5 Vollzeitäquivalent für federführendes Ressort (ggf. Stadtteilkoordination Stpl)
jeweils unter 0,1 Vollzeitäquivalent für mitwirkende Ressorts
Fördermöglichkeiten:
Modellprojekte Smart Cities 4. Staffel (BMWSB)
Aktion Mensch
Stiftung Deutsches Hilfswerk (fördert CAG noch bis 2023)
Städtebauförderung (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention
Integrationsfonds der Stadt Nürnberg
Europäisches Programm URBACT
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Finanzierung
Patchwork der Nutzer
Monitoring & Evaluierung
Anzahl der Besucherinnen und Besucher
Anzahl der wahrgenommenen Angebote
Kundenzufriedenheit
Raumbuchungen
4.2 Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien mit den Anwendungen „Intelligente
Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“
Federführung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Mitwirkende
intern: Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP), Amt für Informationstechnologie (IT)
Zeithorizont: kurz- bis mittelfristig
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe:
Ziel ist die Konzeption und Aufbau eines isolierteren Versuchsbetriebs zum Testfeld für IoT und
Sensortechnik auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg festgelegten Use Cases
„Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum Jahr 2025. Durch effizient
geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer sollen Kapazitäten bei SÖR eingespart bzw.
umverteilt werden. Durch bedarfsorientiere Bewässerung wird Wasser eingespart und je nach
Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden. Zielgruppe ist die
Stadtverwaltung Nürnberg, ihre kommunalen Tochterunternehmen, insbesondere SÖR und NERGIE sowie Partnerinnen und Partner aus dem Nürnberger Ökosystem wie Forschung und
Technologieunternehmen (z.B. Fraunhofer, University of Technology Nuremberg, Siemens).
Beschreibung und Hintergrund:
- Umsetzung von Sensorik und Kommunikationstechnik zunächst im kleinen Stil
- kleinerer Datenserver in Verantwortung von SÖR (z.B. Donaustraße)
- Erfassung der Daten und Gewährleistung der Nutzbarkeit in einem späteren, größeren
System
- durch manuelle Exporte (welche sehr restriktiv gehandhabt werden müssen) können die
Daten weitergegeben werden (z.B. für Auswertungen an den Grünunterhalt).
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266
-
notwendige Betriebsmeldungen werden SÖR-intern automatisiert weitergegeben
Wenn der Versuchsbetrieb dann erfolgreich war und in größerem Stil ausgerollt werden soll, müssen
die Systeme dann entsprechend angepasst und die Datenverarbeitung in enger Zusammenarbeit
mit IT (DiP) realisiert werden.
Den Aufbau eines isolierten Versuchsbetriebes begrenzt auf das IDEK Gebiet würde mit einem
dualen Studenten von SÖR als Praxissemesterprojekt (planmäßig 2.HJ 2024) vorgesehen werden,
hierfür sind keine zusätzlichen personellen Ressourcen notwendig.
Sollte dann das System in die Fläche gehen sollen, werden zusätzliche Stellenkapazitäten
notwendig.
Technische (Elektrotechnik) Begleitung, Umsetzungen und ggf. Betrieb: Wird von Seiten der Stadt
durch SÖR übernommen und durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Use Cases zu „smarten“
Müllbehältern und Bewässerung.
Durch die Stadt priorisierte Use-Cases:
Intelligenter Müllcontainer/ Füllstandsmessung (öffentlicher Raum)
Digitale Steuerung der Bewässerung von (Jung-)Bäumen
Folgende Use Cases, die ab 2025 aufgegriffen werden könnten, wurden darüber hinaus von der
eingebundenen Expertengruppe genannt:
Belegung von Sonderparkplätzen und Anfahrtszonen (z.B. Taxi, E-Laden)
Auslesung von Zählern im Messwesen (Wasser, Strom, Wärme etc.)
Auslesung Energiedaten kommunale Immobilienwirtschaft
Feuchtigkeitsmessung städtisches Grün/Bäume (z.B. Talking Trees in Ulm)
(Hoch-)/Wasserstandmessungen, z.B. im Rahmen einer Schwammstadt
Beleuchtungssteuerung für responsive/on-demand Beleuchtung
Umwelt- und Wettermessungen (z.B. Hochwasserschutz, Stadttemperaturen, Feinstaub)
Füllstandsmessung Glascontainer im öffentlichen Raum (privater Dienstleister)
Nutzen
Erprobung von Technologie vor der großflächigen Ausschreibung, dadurch frühzeitige
Modifikation oder Abbruch
Integration in bestehende Prozesse und Infrastruktur
Aufbau übergreifender Partnerschaften z.B. mit der Forschung/Industrie
Minimierung des Umsetzungs- bzw. Projektrisikos
Demonstration des Nutzens von digitalen Maßnahmen („Digitalisierung zum Anfassen“)
Risiken & Hemmnisse
Querschnittsthema braucht starke Ownership und Koordination
Bürokratische Hindernisse
Technologien können und „müssen“ manchmal scheitern
Aufbau urbaner Datenplattform sehr aufwändig und ressourcenintensiv
Erprobung zu vieler Netztechnologien „überlasten“ das Projekt, daher zunächst Fokus auf
wenige Use Cases
Fördermöglichkeiten
u.a. Förderprogramm des BMWSB „Smart Cities made in Germany“
Monitoring & Evaluierung
Bei der Evaluation und beim Monitoring ist die Auswertung, Verschneidung der Daten und der
Mehrwert daraus ausschlaggebend. Idealerweise werden Messdaten über einen Zeitraum von
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267
mindestens einem Jahr/vier Jahreszeiten und unterschiedlichen Standorten ausgewertet, um
hochwertige und repräsentative Aussagen treffen zu können.
Ähnliche Projekte
Der LoRaPark Ulm (LoRaWAN Anwendungen)
Schwammstadt Wien (Bewässerung)
Talking Trees der Stadt Ulm
LoRaWAN Versuchsfeld Fürth und Frankfurt
4. 3 Quartiersschule Lichtenreuth
Zeithorizont: Umsetzung mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025)
Gesamtbudget: Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung für
die Erstellung der Machbarkeitsstudie von einem Budget (Zeitaufwand) i.H.v. 15 Arbeitstagen aus.
Federführung: Referat für Schule und Sport
Mitwirkende: Mitarbeitende von Schule und Hort, Quartiersbüro, Stadtteilkoordination Stpl, Referat
für Jugend, Familie und Soziales - Regiestelle Sozialraumentwicklung
Projektkurzbeschreibung:
Mit Beginn des Schulbetriebes soll unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort
eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. In drei Bausteinen soll die Realisierung von
Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer Berücksichtigung digitaler und
hybrider Möglichkeiten - untersucht werden.
Machbarkeitsstudie
Die Grundschule in Lichtenreuth soll neben der University of Technology Nuremberg (UTN) als ein
zentraler Standort des lebenslangen Lernens im „Reallabor Lichtenreuth“ etabliert werden. Da Mitte
2022 die baulichen Planungen für die Schule bereits weit fortgeschritten und Änderungen am
Raumprogramm nicht mehr möglich sind, ist es für die Durchführung einer klassischen „Phase 0“
(vgl. Phase Null im Schulbau: Was, wie, warum?) bereits zu spät.
Deshalb soll mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) unter enger Einbeziehung der
Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die in drei
Bausteinen die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer
Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten - untersucht. Die Erfahrungen mit
Quartiersschulkonzepten in Bremen (Gröpelingen) und Leipzig (Quartiersschule Leipzig Osten)
sollen in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden.
a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule
In einem ersten Schritt sind die Anforderungen und Bedarfe für formelles, informelles und nonformales Lernen in Lichtenreuth zu erfassen. Dies umfasst neben klassischen Bildungsangeboten
u.a. Möglichkeiten der Familienbildung, Gesundheitsbildung, intergenerative und interkulturelle
Bildung, auch in Verbindung mit sozialen und kulturellen Angeboten.
Zur Erfassung der Bedarfe sind einerseits Expertengespräche mit Akteuren aus dem Bildungs-, und
Kultur- und Sozialbereich in Lichtenreuth bzw. den benachbarten Stadtteilen durchzuführen.
Andererseits soll mit geeigneten Methoden die Sicht der bereits im Quartier zugezogenen
Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt werden.
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268
In einem zweiten Schritt werden die ermittelten Bedarfe im Abgleich mit den baulichen und
räumlichen Gegebenheiten von Schule und Freigelände hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft
und priorisiert. Dabei sind zum einen die Möglichkeiten für eine Mehrfachnutzung von Gebäudeteilen
sowie zur partiellen Nutzung von Teilen der Schule bzw. der schulischen Freiräume außerhalb der
Unterrichtszeiten zu untersuchen (z.B. Veranstaltungsräume/Aula, Gemeinschaftsräume für
Ganztagesangebote und Erwachsenenbildung). Zum anderen ist die Möglichkeit zur Realisierung
von priorisierten Funktionen in digitaler oder hybrider Form als Teil des Reallabors zu prüfen.
Im Ergebnis wird ein inhaltliches Profil für die Quartiersschule erstellt. Dieses umfasst
die priorisierten Quartiersfunktionen für formales, nonformales und informelles Lernen
die dafür notwendigen Mehrfachnutzungen von Räumen und Freiflächen
die Möglichkeiten der Realisierung als digitale und hybride Angebote.
b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier
Anknüpfend an die IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in
Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ ist ein Konzept zur Interaktion zwischen Schule und Quartier als Teil
der Quartiersschule zu erarbeiten. Dabei werden gemeinsam mit Lehr- und Erziehungskräften
konkrete Maßnahmen an der Schnittstelle von schulischer Bildung und Quartiersentwicklung
erarbeitet. Das Konzept könnte u.a. Maßnahmen zu folgenden Inhalten umfassen:
Schülerinnen und Schüler erstellen Ausstellungen/virtuelle Rundgänge etc.
Studierende geben Unterricht als Fachkundige in der Schule
UTN als außerschulischer Lernort für die Schule
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Studierende als Lerncoaches für die Kinder
Kinder laden Bewohnerinnen und Bewohner zu Aktionen in die Schule ein
c) Organisation und Finanzierung
Für die Bausteine A und B ist ein Betriebskonzept zu erarbeiten. Dieses soll mindestens umfassen:
die Koordination der in der Schule angesiedelten Quartiersfunktionen
die Organisation der Mehrfachnutzung von Räumen und Freiflächen unter besonderer
Berücksichtigung der Öffnung außerhalb der Schulzeiten
die Organisation der Interaktion zwischen Schule und Quartier
Kosten sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
4.4 Living Labs und Erprobungsräume für Technologien
Ziel ist eine dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von
Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells,
unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte.
Entwicklung skalierbarer Lösungen im Living Lab und Transfer auf andere Stadtteile.
Zeithorizont
12 Monate von 2023-2024
Federführung
Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) (Vorschlag)
Gesamtbudget: Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung von
einem Gesamtbudget i.H.v. 115.000 € (Stufe 1 „Status Quo“: ca. 40.000 €; Stufe 2 „Betreiber/
Geschäftsmodell“: ca. 60.000 €; Stufe 3 „Roadmap“: ca. 15.000 €) aus.
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269
Machbarkeitsstudie
Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue Lösungsansätze,
Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem digitalen Umfeld, in Kooperationen zu
testen und auf die Anforderungen der Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und
Betriebsprozesse der innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch
Räume, sogenannte „Living Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und
Projekten und den Aufbau relevanter Partnerschaften, z.B. mit Forschungseinrichtungen und
Unternehmen. Die Entwicklung belastbarer Partnerschaften ist selten trivial, da es völlig
unterschiedliche Herangehensweisen, Prozesse, Geschwindigkeiten und Auffassungen über den
Mehrwert zu kanalisieren gilt. Für die Konkretisierung dieses Vorhabens wird im Rahmen des
Reallabors Lichtenreuth zunächst eine Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt.
Ziel ist die dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von
Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells,
unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Ziel
eines Living Labs wird es sein, skalierbare Lösungen zu entwickeln und zu transferieren.
Folgende wesentliche Leistungsbausteine der Sondierungsstudie wurden in der Zusammenarbeit
mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg und Bayern Innovativ erarbeitet:
Stufe 1: „Status Quo“
Im Rahmen der Status-Quo-Analyse werden zunächst die Stakeholder, Rahmenbedingungen und
Bedarfe erfasst und mit den städtischen Zielsetzungen abgeglichen. Fällt nach dieser ersten Stufe
der Entschluss zu einer Vertiefung bzw. Machbarkeit der Initiative, wird im nächsten Schritt der
Sondierungsstudie eine Vertiefung vorgenommen:
1. Zielsetzung und Hintergrund der Studie
2. Status-Quo-Analyse:
Stakeholder-Mapping/Bedarfsanalyse
Analyse des Nürnberger Innovationsökosystems inkl. Anforderungen und Rolle der Akteure
sowie Abhängigkeiten/Zeiträume zu Fördermitteln
Politische Zielsetzungen/Rahmen/Entwicklungen
Neues Hochschulgesetz zur Förderung von Gründung
DATI, Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (im Aufbau) → Hochschulen für
angewandte Wissenschaft
ggf. weitere
3. Abgleich /Zusammenführung der Ergebnisse mit kommunalen Zielsetzungen
Identifizierung von Schnittstellen mit städtischen Strategien und Zielsetzungen sowie
Erstellung einer Nutzenanalyse (pro/contra)
„Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie
Stufe 2: „Zielsetzung und Konkretisierung“
Dieser Leistungsbaustein konkretisiert die Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und
Schwerpunkte der Initiative. Dies schließt die Entwicklung eines Zielbildes, Identifizierung von
Partnern und Kooperation ein. Im Zentrum steht die Erstellung eines Geschäfts- und
Betreibermodells und die Messbarkeit der Ergebnisse durch klar formulierte KPIs.
4. Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Initiative
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270
Zielsetzung der Initiative/Vision und Erstellung eines Zielbildes
Fokus auf Erprobung Infrastruktur im Quartier (z.B. Zollverein Essen)
Fokus auf Schaffung eines rechtlichen Experimentierrahmens seitens der Stadt ohne
zwangsläufige Verankerung im Quartier
Fokus auf Fragestellungen der Stadt (z.B. Munich Urban Collab)
Zusammenfassend wird eine Gegenüberstellung und Bewertung der unterschiedlichen Ansätze
vorgenommen. Im Ergebnis wird damit eine Entscheidungsgrundlage für die weitere inhaltliche und
organisatorische Ausrichtung vorliegen.
Zielgruppe/Kundschaft“: Welcher Nutzen könnte für welchen Partner/Partnerin entstehen?
Vernetzung und Zusammenarbeit mit der UTN, z.B. bei den Zielsetzungen der Universität
und Verzahnung mit dem Ökosystem.
5. Partner und Kooperation
Identifizierung, Ansprache und Kooperationsvereinbarungen mit Partnern auf Grundlage der
Stakeholder-Map und Nutzenanalyse.
Fokus kommunale Partner (z.B. N-ERGIE, VAG etc.)
Fokus Wirtschaftsakteure und Start-ups (z.B. Siemens etc.)
Fokus Forschung (z.B. Fraunhofer, UTN etc.)
6. Geschäfts- und Betreibermodelle (Business Plan)
Ableitung aus vorigen Ergebnissen
Pains/ Gains
Dienstleistungsportfolio/Kundschaft“ (UVP)
Betreibermodell (mittelfristig selbsttragend)
Kosten und Finanzierung/Sponsoring und mögliche Fördermittel
7. Monitoring, Erfolgsindikatoren und Messbarkeit der Ziele (SMART)
„Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie
Stufe 3: „Umsetzungsroadmap“
Die Umsetzungsroadmap beschreibt die Umsetzungsschritte der Studie anhand eines detaillierten
Projektmanagementplans.
8. Erstellung eines Projektmanagement- bzw. Implementierungsplans
Kosten
Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung von nachfolgenden
Kosten aus:
Schätzung Kosten und Aufwand
Geschätzte Kosten (inkl. Erfahrungswerte Bayern Innovativ):
- Stufe 1 „Status Quo“ ca. 40.000 €
- Stufe 2 „Betreiber/Geschäftsmodell ca. 60.000 €
- Stufe 3 „Roadmap“ ca. 15.000 €
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
- Zeitraum ca. 12 Monate
- 0,3 Vollzeitäquivalent für Koordination und Kooperationen
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271
Durchführung der Sondierungsstudie: externe Vergabe
- Vorschlag zur Federführung: Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF)
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272
Ö 7
Integriertes Digitales Entwicklungskonzept
IDEK „Reallabor
Lichtenreuth“
273
Impressum
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Koordination
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
Monika Leng
Konzept und Bearbeitung
IDEK-Beraterteam
Jochen Gauly, Stefan Heinig, Peter Liebhart,
Horst Mentz, Felix Volgmann, Damian WagnerHerold, Sofiya Chuhuyevets
c/o Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh.)
Georg-Schumann-Straße 130
04155 Leipzig
Die Erstellung des Integrierten Digitalen Entwicklungskonzepts (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“
wurde im Rahmen des Modellprojekts „Smart
Cities Smart Regions – Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der
Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für
Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.
Kernteam des IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
Monika Leng
Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung
Dr. Stefan Bege
Michael Ruf
Wirtschaftsförderung Nürnberg
Daniela Förtsch
Gestaltung
Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh.)
Sofiya Chuhuyevets
Nürnberg, November 2022
274
Inhalt
Einleitung
5
01_HINTERGRUND
6
1.1 Ein Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) für Lichtenreuth
1.3.4 Soziodemografisches Umfeld
7
8
12
12
12
13
15
02_BESTANDSANALYSE
18
2.1 Bestandsanalyse Gesamtstadt
2.2 Bestandsanalyse Lichtenreuth
21
22
03_SWOT-ANALYSE
24
3.1 Zusammengeführte Ergebnisse der SWOT-Analysen und Handlungsbedarfe
27
04_LEITBILD UND ZIELE
30
4.1 Grundlagen der Ziele für Lichtenreuth
4.2 Leitbild und Ziele für Lichtenreuth
32
34
05_PROJEKTVORSCHLÄGE
36
5.1 Priorisierte Projektvorschläge
5.1.4 Projektliste C
39
39
58
59
06_VORSCHLAG FÜR DIE IDEK-UMSETZUNG
60
6.1 Steuerungs- und Arbeitsstrukturen für die Umsetzung
6.3 Zukunftskonferenz
61
61
63
64
65
65
66
66
68
07_ANHANG
70
7.1 Bestandsanalyse für die einzelnen Handlungsfelder
7.4 Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Zielerreichung
72
82
92
124
Abbildungsverzeichnis
126
1.2 Der IDEK-Prozess
1.3 Das Quartier Lichtenreuth
1.3.1 Einordnung des Modellquartiers
1.3.2 Siedlungsentwicklung und Mobilität
1.3.3 Städtebauliche Ziele und Planungen
5.1.1 Projektlisten A1 und A2
5.1.3 Projektliste B
6.1.1 Programmmanagement Lichtenreuth
6.1.2 Projektteams für IDEK-Umsetzungsprojekte & (fakultative) Facharbeitsgruppen
6.1.3 Begleit- und Steuerungsgremium „Lichtenreuth“
6.2 Monitoring und Evaluation
6.2.1 Controlling des Prozessfortschrittes der priorisierten IDEK-Projekte
6.2.2 Monitoring des Outputs der priorisierten IDEK-Projekte
6.2.3 Evaluierung der Zielerreichung der digitalen Ziele und des Beitrags der Projekte (Outcome)
7.2 SWOT für die einzelnen Handlungsfelder
7.3 Beschreibung der Projektvorschläge
275
276
Einleitung
Das Integrierte Digitale Entwicklungskonzept (IDEK) Reallabor Lichtenreuth besteht aus
einem Hauptteil und einem Anlagenteil.
Der Hauptteil umfasst:
•
Einblicke in den Erarbeitungsprozess (Kapitel 1), die Beschreibung der Ausgangssituation in Form der Bestandsanalyse (Kapitel 2) und der SWOT-Analyse (Kapitel 3),
•
die integrierte, digitale Handlungsstrategie bestehend aus Leitbild und strategischen
Zielen (Kapitel 4), der digitalen Potenzialanalyse und dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept (Kapitel 5) sowie
•
dem Monitoring und der Evaluierung (Kapitel 6).
Der Anlagenteil ergänzt den Hauptteil um vertiefende Bestandsanalysen, die Langfassungen der SWOT-Analysen sowie die Steckbriefe der Projekte, die zur zeitnahen
Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden.
Der Aufbau des Integrierten Digitalen Entwicklungskonzepts (IDEK) Reallabor Lichtenreuth spiegelt die Phasen des Erarbeitungs- und Beteiligungsprozesses wider.
277
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
5
01
Hintergrund
278
1.1
Ein Integriertes Digitales
Entwicklungskonzept (IDEK)
für Lichtenreuth
Mit Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) wurden in den letzten Jahren
in Nürnberg gute Erfahrungen gesammelt.
Sie sind ein geeignetes Instrument, um
in einem partizipativen Prozess Stadtentwicklungsprozesse strategisch und
fachübergreifend zu begleiten. Das hat
sich sowohl bei der Gestaltung von Transformationsprozessen in Stadtteilen, zum
Beispiel in der Nürnberger Weststadt, als
auch bei thematischen Stadtentwicklungskonzepten bewährt.
Das Integrierte Digitale Entwicklungskonzept (IDEK) Reallabor Lichtenreuth
entwickelt diesen Ansatz weiter: Strategien
und Projekte zur digitalen Entwicklung –
häufig auch unter dem Schlagwort „Smart
City“ zusammengefasst – werden für den
in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil
Lichtenreuth erarbeitet, bewertet und in
einem Handlungskonzept gebündelt. Die
Nutzung der INSEK-Methodik sichert ein
integratives und partizipatives Vorgehen,
welches sich an der Stärkung des Gemeinwohls orientiert.
Das Reallabor Lichtenreuth ist eines von
elf Modellprojekten im Freistaat Bayern,
in denen die methodische und inhaltliche
Verschneidung räumlicher und digitaler
Planungsansätze erprobt wird. Durch die
Förderung der Projekte im Modellvorhaben „Smart Cities Smart Regions – Kommunale Digitalisierungsstrategien für
Städtebau und Mobilität der Zukunft“ des
Bayerischen Staatsministeriums für Woh-
nen, Bau und Verkehr (StMB) sollen übertragbare und praxisnahe Lösungsansätze
zur Entwicklung von kommunalen Digitalisierungsstrategien aufgezeigt sowie
übertragbare, praxisnahe Lösungsansätze
und Handlungsempfehlungen abgeleitet
werden. Die Beteiligung an dem Modellvorhaben umfasste auch die Orientierung
an den methodischen Vorgaben des StMB
sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Modellkommunen im
Rahmen der Austausch- und Coachingworkshops des Instituts für Innovation und
Technik (iit), das für die wissenschaftliche
Begleitforschung im Vorhaben zuständig
war.
Der offizielle Start des Modellvorhabens
erfolgte im Februar 2021 mit einer Auftaktveranstaltung für alle elf Modellprojekte
im Freistaat Bayern. Für die Erstellung
des IDEKs „Reallabor Lichtenreuth“ wurde
von der Stadt Nürnberg ein interdisziplinäres Arbeitsteam unter Federführung
der Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann
(bgh.) aus Leipzig beauftragt. Das IDEK
„Reallabor Lichtenreuth“ wurde in einem
breitangelegten Beteiligungsverfahren
im Zeitraum von April 2021 bis Oktober
2022 gemeinsam mit der Stadt Nürnberg
erarbeitet.
279
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
7
1.2
Der IDEK-Prozess
Die Erarbeitung des IDEK erfolgte in
sechs vom Bayerischen Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
vorgegebenen und eng miteinander
verknüpften Arbeitspaketen:
über die Beteiligungsveranstaltungen
eingebracht wurden, wurden hinsichtlich
ihres Nutzens und Beitrages zur Zielerreichung, aber auch ihrer Risiken sowie der
Machbarkeit bewertet.
1. Bestandsanalyse
In der Bestandsanalyse wurden der
aktuelle Arbeitsstand der städtebaulichen
Planungen für Lichtenreuth sowie die vorhandenen Fachplanungen und -strategien
in Nürnberg gesichtet und durch Experteninterviews vertieft. Im Ergebnis wurde
der Wissensstand zur Digitalisierung in
der Gesamtstadt und zur Entwicklung von
Lichtenreuth komprimiert aufbereitet.
5. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept
Auf Grundlage der digitalen Potenzialanalyse erfolgte eine Priorisierung – und
teilweise auch Zusammenfassung – der
Projektideen. Die priorisierten Projekte
wurden in Steckbriefen konkretisiert.
6. Monitoring und Evaluation
Abschließend wurde ein Monitoringkonzept
erstellt, das sowohl die digitalen Ziele als
auch die priorisierten Projekte adressiert.
2. SWOT-Analyse
Anschließend erfolgte die Bewertung der
Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken für die Stadtteilentwicklung von Lichtenreuth unter besonderer
Fokussierung auf Digitalisierungsbedarfe
und -projekte. Daraus wurden Handlungsbedarfe für das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ abgeleitet.
3. Leitbild und strategische Ziele
Aufbauend auf der SWOT-Analyse wurde
ein übergreifendes Leitbild für Lichtenreuth, verknüpft mit strategischen Zielen
für die digitale Entwicklung, formuliert.
4. Digitale Potenzialanalyse
Projektideen und -vorschläge, die über
den bisherigen Prozess gesammelt oder
8
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Abb. 1: Der IDEKErarbeitungsprozess
280
Oktober 2022
Fördermittelakquise
Umsetzung der
Projekte
Finalisieren des IDEKEntwurfs in Abstimmung
mit der Stadt Nürnberg
Monitoring und
Evaluation
Anpassung
Zukunftskonferenz IDEK
6. Konzept zum
Monitoring und
Evaluation
Mini-Labs zu ausgewählten Projekten
5. Maßnahmen- und
Finanzierungskonzept
Akteursübergreifender Fachworkshop
„Projekte“
4. Digitale
Potenzialanalyse
Digitaler Workshop
„Digitale Ansätze auf dem UTN-Campus“
3. Leitbild,
Strategien, Ziele
Digitaler Workshop „Leitbild und Ziele“
Verwaltungsworkshop „SWOT-Analyse“
2. Herausarbeiten von
Stärken, Schwächen,
Chancen und Risiken
Expertengespräche
Digitale Zukunftswerkstatt IDEK
1. Bestandsanalyse
Kick-off Workshop Stadt Nürnberg
April 2021
281
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
9
Abb. 2: Handlungsfelder
des IDEK „Reallabor
Lichtenreuth“
(6) Neue Formen
der Partizipation
(5) Daten,
Infrastruktur und
kommunale Dienste
(1) Städtebau,
Wohnen,
Demografie
(4) Kultur &
Freizeit
(2) Mobilität &
Verkehr
(3) Bildung, Wissenschaft & Wirtschaft
Um die Bearbeitung der komplexen Materie
zu erleichtern, wurden sechs Handlungsfelder gebildet (Abb. 2). Diese wurden vor
allem in den ersten vier Arbeitspaketen
genutzt. Die Projekte, die im Arbeitspaket 5
ausgearbeitet wurden, wirken sich dagegen
häufig auf mehrere Handlungsfelder und
deren digitale Ziele aus.
02. Juli 2021
Abb. 3: Formate und
Veranstaltungen im IDEKProzess
Zukunftswerkstatt
25. Oktober 2022
Experteninterviews
Zukunftskonferenz
MiniLabs
Juli-September
2022
12. Mai 2022
Juni/
Juli 2021
Verwaltungsworkshop
Akteursübergreifender WS
Fachworkshops
05. November 2021
Fachteam
Technsiche
Universität (UTN)
10
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
282
21. Februar 2022
25. März 2022
Um dem partizipativen Anspruch des IDEK
gerecht zu werden, wurden prozessbegleitend mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Dabei lag ein besonderer Fokus
auf der Mitwirkung der unterschiedlichen
Fachämter, Referate und städtischen Unternehmen, um Mitwirkungsinteresse und
Ownership in dem Prozess zu stärken. Auf
die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger
wurde verzichtet, da in Lichtenreuth bisher
noch keine Menschen wohnen.
Folgende Beteiligungen wurden durchgeführt:
•
Kick-off Workshop am 23. April 2021
mit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Verwaltung
•
Digitale Zukunftswerkstatt am
02. Juli 2021: Bestandsaufnahme und
Diskussion der Chancen des IDEK mit
54 Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Forschung sowie
Vereinen und Initiativen
•
Expertengespräche im Juni/Juli 2021:
Vertiefung der Bestandsaufnahme,
Sondierung guter Beispiele mit Digitalisierungsprojekten sowie Sammlung
erster Projektideen in 20 digitalen
Expertengesprächen
•
•
•
Workshop SWOT-Analyse (verwaltungsinterner Workshop) am 05. November
2021: Diskussion der Ergebnisse der
SWOT mit 28 Teilnehmenden, schwerpunktmäßig aus Verwaltung und städtischen Unternehmen
Digitaler Workshop Leitbild und Ziele
(Workshop Fachteam) am 21. Februar
2022: Diskussion des Leitbildes, der
strategischen und digitalen Ziele für
Lichtenreuth mit 13 Teilnehmenden,
schwerpunktmäßig aus Verwaltung und
städtischen Unternehmen
Digitaler Fachworkshop UTN am
25. März 2022: Diskussion möglicher
Schwerpunkte und Schnittstellen im
IDEK zwischen der University of Tech-
Abb. 4: Sammeln der Ziele während des Verwaltungsworkshops am 05.11.2021
Abb. 5: Gallery Walk beim Akteursübergreifenden Workshop am 12.05.2022
nology Nuremberg (UTN) sowie den
Fachämtern und kommunalen Unternehmen mit 18 Teilnehmenden
•
Workshop Projekte (akteursübergreifender Workshop) am 12. Mai 2022:
Diskussion von Projektvorschlägen für
das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ mit
42 Teilnehmenden, schwerpunktmäßig
aus Verwaltung und städtischen Unternehmen
•
Mini-Labs im Juli/August 2022:
Vertiefung priorisierter Projekte in
Steckbriefen in 19 digitalen Mini-Labs
mit potenziellen Projektpartnern
•
Zukunftskonferenz am 25. Oktober
2022: Vorstellung des IDEK „Reallabor
Lichtenreuth“ und Diskussion der
nächsten Umsetzungsschritte
283
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
11
1.3
Das Quartier Lichtenreuth
1.3.1 Einordnung des
Modellquartiers
zu Lichtenreuth benachbarten Quartieren überwiegend unter dem städtischen
Durchschnitt.
Lichtenreuth liegt im Süden Nürnbergs an
der Schnittstelle zwischen Innenstadt und
Innenstadtrand. Prägend ist besonders die
Nachbarschaft zum Volkspark Dutzendteich und zum Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände.
In den nächsten 15 Jahren stellt das Modellquartier eines der größten Wohnbauflächenpotenziale im Nürnberger Süden dar, hat
aber auch eine stadtweit große Bedeutung für die Neuentwicklung von Standorten der Wirtschaft und Wissenschaft.
Für die Siedlungsbereiche im Umfeld
benennt das INSEK Nürnberg-Südost
folgende wesentlichen Merkmale:
•
eine hohe Wohnqualität durch großen
Grünanteil,
•
das Spektrum unterschiedlicher Wohnbautypologien wie 20-geschossige
Hochhäuser, Punkthäuser, drei- bis
viergeschossige Zeilenbauten, zweigeschossige Reihenhäuser, eingeschossige
Patio-Häuser/Winkelhäuser,
•
die vergleichsweise günstigen Mieten,
•
die soziale Mischung durch ein breites
Angebot von Wohneigentum, freifinanziertem und gefördertem Wohnungsbau
sowie
•
eine gute ÖPNV-Anbindung und Erreichbarkeit.
Insgesamt kann das Umfeld von Lichtenreuth eher den einfachen und mittleren
Wohnlagen in Nürnberg zugeordnet werden.
Die Angebotsmieten lagen 2019 in den
12
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
1.3.2 Siedlungsentwicklung
und Mobilität
Die künftige Siedlungsentwicklung von
Lichtenreuth soll über die vorhandenen
Erschließungsachsen im ÖPNV sowie
über das bestehende Hauptstraßennetz
erfolgen. Der Verlängerung der Straßenbahnlinie Nr. 7 bis Bauernfeindstraße,
aber auch einem verbesserten Taktangebot
der U-Bahnlinie U1 kommen hierbei
eine zentrale Rolle zu. Ziel ist es, nachhaltige, autoreduzierte Mobilität durch
hochwertige Infrastruktur im Fuß-, Radverkehr und in der ÖPNV-Erreichbarkeit
zu gewährleisten. Als Voraussetzung für
die hochwertige Erschließungsplanung
dient der Mobilitätsbaukasten der Stadt
Nürnberg. Stellplatzablöse und reduzierte
Stellplatzschlüssel unterstützen das
Konzept der nachhaltigen Mobilität. Der
neue Campus der UTN ist als autofreies
bzw. verkehrsberuhigtes Areal vorgesehen mit Lösungen für die Stadt- bzw.
„letzte Meile“ – Logistik.
284
Unabhängig davon ist die Einflussnahme
auf das Verhalten der künftigen Bürgerinnen
und Bürger sowie der Studierenden in
Lichtenreuth durch Information und Steuerung des Verkehrs zwingend notwendig.
Hier kommt zum einen dem geplanten
Quartiersbüro für ganz Lichtenreuth
eine zentrale Rolle zu, welches eine
Vielzahl von Themenfeldern (z.B. Mobilität,
Kultur) abdecken soll. Zum anderen
stellt die Digitalisierung als Vernetzungselement – auch für neue Formen der
Mobilität – einen wesentlichen Baustein
für die Quartiersentwicklung dar. Mit der
Mobilitätsapp NürnbergMobil verfolgt die
Nürnberger Verkehrs-Aktiengesellschaft
(VAG) das Ziel, künftig alle intermodalen
Mobilitätsangebote in Nürnberg zugänglich und buchbar zu machen.
1.3.3 Städtebauliche Ziele
und Planungen
Das Modellquartier Lichtenreuth befindet
sich auf dem Gelände des ehemaligen
Südbahnhofs und umfasst ca. 90 ha. Für
das Areal fand 2015 ein städtebaulicher
Ideenwettbewerb statt, den das Büro West 8,
Rotterdam, gewonnen hat. Auf Grundlage
des Wettbewerbsergebnisses und einer
darauf aufbauenden Rahmenplanung
wurde 2016 ein Bebauungsplanverfahren
(B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“)
eingeleitet.
Wesentliche Ziele für das gesamte Quartier
sind:
•
Beitrag zur Deckung des gesamtstädtischen Bedarfes an Flächen für Wohnen
und Gewerbe,
• Ansiedlung der Technischen Universität,
•
Entwicklung der Schnittstelle zwischen
dem Nürnberger Süden und Südosten
sowie
• Anbindung des Grünraums Volkspark
Dutzendteich an die umliegenden
Quartiere.
Die städtebauliche Leitidee für Lichtenreuth ist eine nutzungsgemischte Stadt
der kurzen Wege. Die Entwicklung von
Lichtenreuth gliedert sich dabei in drei
Module, in denen diese Leitidee unterschiedlich umgesetzt wird. Eine zentrale
Grünachse zieht sich als verbindendes
Glied durch das gesamte Plangebiet und
verknüpft den Volkspark Dutzendteich
mit den benachbarten Stadtteilen. Für die
drei Module werden jeweils eigenständige
Teilbebauungspläne erarbeitet.
Modul 1: „Hasenbuck Süd“ (B-Plan Nr.
4635, Satzungsbeschluss 2020)
Ziel der Planung ist ein neuer, attraktiver,
autoarmer und durchgrünter Stadtteil im
Nürnberger Süden, welcher im Wesentlichen dem Wohnen dienen und somit
zur Deckung der hohen Nachfrage nach
Wohnraum beitragen soll. Das Konzept
sieht für das Gebiet eine gemischte Wohnungstypologie mit Geschosswohnungsbau und Stadthäusern vor. Für Stadthäuser wurden durchgehend maximal drei
Vollgeschosse vorgesehen, während für
den Geschosswohnungsbau überwiegend
fünf Geschosse sowie Hochpunkte mit bis
zu sieben Geschossen zulässig sind.
Die weiteren im Gebiet vorgesehenen
Nutzungen (Schule, Kita, Hort und Einzelhandel) sollen den neuen Stadtteil
entsprechend ortsnah mit der erforderlichen sozialen Infrastruktur und Gütern
des täglichen Bedarfs versorgen und auch
zu einer verbesserten Versorgung der
angrenzenden Bestandsgebiete beitragen. Der zentrale Park ist ein wichtiger
Baustein der Verbindung des Volksparks
Dutzendteich mit den neu entstehenden
und nördlich angrenzenden Quartieren.
285
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
13
Kennzahlen:
•
ca. 1 575 Wohnungen, davon ca. 142 in
Einfamilienhäusern
•
30 % geförderter Wohnungsbau
•
ca. 3 300 Einwohnerinnen und Einwohner
•
Kitas mit ca. 550 Plätzen, Grundschule
mit ca. 500 Plätzen
•
Sondergebiet Wohnen und Nahversorgung bis 3 000 m2 Verkaufsfläche
Modul 2: „Ingolstädter Straße“ (B-Plan
Nr. 4642 öffentliche Auslegung / Erlass
Satzung für 3./4. Quartal 2023 geplant)
Ziel der Planung ist ein nutzungsgemischtes, urbanes Gebiet. Das Konzept sieht
eine überwiegend sechsgeschossige
14
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Blockrandbebauung vor. Die Mehrzahl
der Baufelder erhält einen Hochpunkt mit
mindestens sieben bis neun Geschossen,
teilweise bis 16 Geschossen. Im südlichen Teil des Plangebietes ist ein großer
Grünbereich mit Sport- und Spielflächen
vorgesehen, der einen Teil des Grünverbundes zwischen Volkspark Dutzendteich
und angrenzenden Quartieren bildet.
Kennzahlen:
•
ca. 1 330 Wohnungen im Geschosswohnungsbau
•
ca. 104 000 m2 Gewerbeflächen
•
Kindertagesstätte mit ca. 195 Plätzen
286
Abb. 6: Bebauungsplan
Nr. 4552 und Module
des zukünftigen
Quartiers Lichtenreuth
Modul 3: Technische Universität
(B-Plan-Nr. 4556, Erarbeitung ab 2022)
Ziel der Entwicklung des Moduls 3 ist die
Ansiedlung der Technischen Universität
Nürnberg (UTN) auf ca. 37 ha für perspektivisch 5 000 bis 6 000 Studierende.
Detailplanungen sind dafür noch nicht
vorhanden. Es liegt eine aktuelle Strukturplanung des Teams Ferdinand Heide,
Frankfurt am Main, vor. Der Strukturplanung ging ein interdisziplinärer Workshop
im September 2020 voraus, dessen
Ergebnisse hier kurz zusammengefasst
werden:
• Anspruch für die Entwicklung des
Universitätsareals ist ein offener Campus im Quartier, der wirklich erlebbar
innovativ und experimentell als „Green
Campus“ entwickelt werden soll.
•
•
Neben der universitären Nutzung soll
Raum für Versorgung, soziale Einrichtungen, voruniversitäre Bildung, Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur, Gastronomie, Sport und Erholung angeboten
werden. Das Wohnraumangebot auf
dem Campusareal wird jedoch auf
das Wohnen von Studierenden sowie
Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ausgerichtet.
weise erfolgen. Zu Beginn sind kleine
Anfangsangebote vorgesehen, insbesondere Gebäude mit experimentellen Gebäudetypologien zur vielfältigen Nutzung
für Lehre und Forschung, die bereits nach
§ 34 BauGB genehmigt werden könnten.
1.3.4 Soziodemografisches
Umfeld
Bezogen auf die statistische Gliederung
liegt Lichtenreuth in der südlichen Außenstadt. Aber auch die südlichen Teile des
Innenstadtgürtels sowie die südöstliche
Außenstadt, insbesondere Dutzendteich
und Langwasser, prägen das Umfeld.
Da im Modellquartier noch keine Menschen wohnen, wird die demografische
und soziale Struktur im Umfeld kurz
beleuchtet. Dabei gibt es einen grundlegenden Unterschied der Struktur in den
nördlich angrenzenden Quartieren gegenüber den südlichen und südöstlichen
Nachbarquartieren.
Die nördlich von Lichtenreuth gelegenen
statistischen Bezirke des Innenstadtgürtels
Süd sowie Hasenbuck und Katzwanger
Straße haben
•
Entstehen soll ein zukunftsweisender,
klimafreundlicher Campus, der keine
•
Emissionen im Betrieb verursacht oder
sogar „Klima-Positiv“ funktionieren kann.
ein tendenziell unterdurchschnittliches
Durchschnittsalter,
einen unterdurchschnittlichen Jugendquotienten,
• Angestrebt wird eine höchstmögliche
Anpassungsfähigkeit der Gebäude auf
sich verändernde Anforderungen und
Nutzungen.
•
überwiegend einen unterdurchschnittlichen Seniorenquotienten,
•
einen überdurchschnittlichen Anteil an
Menschen mit Migrationshintergrund,
•
•
einen überdurchschnittlichen Anteil an
Einpersonenhaushalten,
•
eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit,
•
einen überdurchschnittlichen Anteil an
Bedarfsgemeinschaften (SGB II) mit
Kindern.
Die Freiraumangebote im Campus sind
als Ergänzung des vorhandenen Netzwerkes konzipiert. Das innere Grün soll
eine hohe Aufenthaltsqualität bieten, für
Adressbildung, Sport und Spiel, Entspannung, Naturbelassenheit etc.
Die Entwicklung des Campus soll schritt-
287
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
15
Die südlich und südöstlich gelegenen
statistischen Bezirke der südlichen und
südöstlichen Außenstadt haben
•
tendenziell ein überdurchschnittliches
Durchschnittsalter,
•
einen überdurchschnittlichen Seniorenquotienten,
•
einen unterdurchschnittlichen Anteil an
Menschen mit Migrationshintergrund
in Nürnberg Süd und einen überdurchschnittlichen Anteil an Menschen mit
Migrationshintergrund in Langwasser,
•
einen unterdurchschnittlichen Anteil an
Einpersonenhaushalten,
•
eine Arbeitslosigkeit und einen Anteil
an Bedarfsgemeinschaften (SGB II) mit
Kindern, die kleinräumig sehr differenziert sind.
Abb. 7-12: Soziodemografische Daten der Nachbarbezirke
v. l. n. r. Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern,
Seniorenquotient, Anteil an Einpersonenhaushalten,
Anteil Arbeitsloser, Jugendquotient, Anteil an Menschen
mit Migrationshintergrund, Innergebietliche Strukturdaten
Nürnberg 2020 (31.12.2019)
16
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
288
289
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
17
02
Bestandsanalyse
290
Grundlage der Bestandsanalyse bilden die
bereits dargestellte sozialräumliche Analyse
im Umfeld des IDEK-Gebiets sowie die
vorhandenen räumlichen Planungen für
Lichtenreuth. Darauf aufbauend wurden
das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
Digitales Nürnberg, das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost
und eine Vielzahl von relevanten Fachplanungen, Strategien und Projekten in
den sechs Handlungsfeldern ausgewertet
(Abb. 13).
Gemeinsam mit der Stadt Nürnberg wurde
die Akteurslandschaft sondiert und der
Teilnehmerkreis für eine Zukunftswerkstatt und vertiefende Expertengespräche
definiert. Die Zukunftskonferenz fand am
02. Juli 2021 mit insgesamt 54 Teilnehmenden statt. Im Zeitraum von Mitte Juni
bis Anfang August 2021 wurden zusätzlich
insgesamt 20 Expertengespräche mit
Verwaltungsmitarbeitenden und lokalen
Akteuren durchgeführt, um die Bestandsanalyse zu ergänzen.
Wichtige Aussagen der Bestandsanalyse
sind im Nachfolgenden auf Ebene der
Gesamtstadt und des Stadtteils Lichtenreuth dargestellt. Dabei werden insbesondere digitale Potenziale und Bedarfe aus
der Digitalen Dachstrategie und weiterer
strategischer Dokumente wiedergegeben
sowie Aussagen der Beteiligten der Expertengespräche berücksichtigt.
Digitale Dachstrategie: Intelligent vernetzt,
nutzenorientiert, innovativ
Als erster von zwei Bausteinen des INSEK „Digitales Nürnberg“ wurden im Oktober 2019
die Strategischen Leitlinien der digitalen Dachstrategie durch den Stadtrat beschlossen.
Mit den Strategischen Leitlinien wurden im Zusammenspiel mit der Stadtverwaltung
und relevanten Akteuren Ziele und Handlungsfeldziele für Nürnberg und die Leitplanken
für eine digitale Stadt definiert. Mit der daraus im zweiten Schritt abgeleiteten Roadmap
wurden im November 2020 die Konturen für eine digitale Stadt Nürnberg weiter geschärft.
Die Roadmap konkretisiert Handlungsfelder, mögliche Projekte und Initiativen und formuliert Empfehlungen innerhalb der durch die Strategie gesetzten Leitplanken und Ziele.
Dies beinhaltet beispielsweise Anforderungen an künftige Daten- und Kommunikationsinfrastrukturen, digitale Bürgerdienste und die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung
des Online-Zugangsgesetzes. Die Aktivitäten um eine künftige digitale Stadtverwaltung,
die notwendigen Prozessoptimierungen und „Change-Prozesse“ (Digitalisierung nach
innen) sowie für das Thema „Smart Cities“ (Digitalisierung nach außen) werden durch
das neu geschaffene Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation begleitet, koordiniert und unterstützt. Im Zusammenspiel mit sogenannten Digitalkoordinatoren in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen sind damit wichtige organisatorische Querschnittstellen und zusätzliche Kapazitäten für den weiteren Prozess geschaffen worden.
291
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
19
Lokale Strategien, z.B.
Digitale Dachstrategie /
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept
Nürnberg Südost
Digitales Nürnberg
VERNETZEN !
TEIL 2: ROADMAP – PERSPEKTIVEN FÜR
DIE WEITERENTWICKLUNG
Übergeordnete Strategien, z.B.
Freiräume
für Innovationen
Integrierte Stadtentwicklung Nürnberg
Überprüfung und
Neuausrichtung der
INSEK-Ziele
Memorandum
Urbane Resilienz
Wege zur robusten, adaptiven
und zukunftsfähigen Stadt
Das Handbuch für Reallabore
2020
1
• Neue Leipzig Charta. Die transformative Kraft der Städte für das
Gemeinwohl
• Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost
• Digitale Dachstrategie/Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
„Digitales Nürnberg“.
Teil 1: Strategische Leitlinien
Teil 2: Roadmap - Perspektiven für
die Weiterentwicklung
• Smart City Charta. Digitale Transformation in der Kommunen nachhaltig
gestalten
• Freiräume für Innovationen.
Das Handbuch für Reallabore
• Integrierte Stadtentwicklung in Nürnberg. Überprüfung und Neuausrichtung der INSEK-Ziele 2020
• Memorandum Urbane Resilienz.
Wege zur robusten, adaptiven und
zukunftsfähigen Stadt
Fachkonzepte, z.B.
Sonstige Daten, z.B.
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
!
• Gesamtstädtische
Leitlinien
!"##"$%&'()*+#,#-"
./$#01(0234/05(/1
Klimaschutzfahrplan Nürnberg 2020 – 2030
!
!
Klimaschutzfahrplan
Nürnberg
2020 – 2030
!
!
!
!
!
digital.stadt.nürnberg
!
!
!
Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
• Leitbild der Stadt
Nürnberg (2001)
!
!
!
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Schriften des Kulturreferats der Stadt Nürnberg
• Soziodemografische Daten
und städtebauliche Planung
Kulturstrategie der Stadt Nürnberg
Abschlussbericht
Version 1.03
Stand: 11.06.2019
03
• Klimaschutzfahrplan Nürnberg
2020-2030
• digital.stadt.nürnberg. Konzept für
eine digitale Stadtverwaltung
• Expertengespräche
• Zukunftswerkstatt am
02. Juli 2021
• Kulturstrategie der Stadt Nürnberg.
Abschlussbericht
• Struktur- und Rahmenplanung für
die Technische Universität Nürnberg
(TUN). Workshops
Abb. 13: Übersicht
der Grundlagendokumente und
Quellen für die
Bestandsanalyse
20
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
292
2.1
Bestandsanalyse Gesamtstadt
Folgende wichtige Erkenntnisse konnten
im Rahmen der Bestandsanalyse gewonnen
werden:
•
•
•
•
Nürnberg hat ein umfangreiches Angebot
an digitalen Bürgerdienstleistungen sowie
digitalisierten Verwaltungsprozessen.
Der Ausbau von frei zugänglichem
WLAN wurde in öffentlichen Gebäuden
seitens der Stadtverwaltung forciert und
ist insbesondere in den 300 Schulen
weit vorangeschritten. Die VAG stellt
zusätzlich im ÖPNV und an einigen
Haltestellen WLAN für die Fahrgäste
zur Verfügung.
Der Betrieb der Breitband- bzw. Dateninfrastruktur, inklusive der Rechenzentren, stellt sich in Nürnberg bisher divers
dar (Feuerwehr, N-ERGIE, UTN etc.).
•
Mit der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg
Simon Ohm sowie dem FraunhoferInstitut für Integrierte Schaltungen (IIS)
mit rund 1 000 Forschenden gibt es
anwendungsorientierte Forschung für
digitale Technologien.
•
In der Bauleitplanung erfolgt bisher nur
eine punktuelle Nutzung von digitalen
Prozessen, zum Beispiel von 3D-Modellen
oder digitaler TÖB-Beteiligung bei einzelnen Projekten.
•
Der „Masterplan Nachhaltige Mobilität“,
der bis 2025 die Realisierung von 100
Mobilitätsstationen und die Stärkung
des Umweltverbundes auf 68 % der
Verkehrsmittelwahl in der Gesamtstadt
vorsieht, beinhaltet bereits wesentliche
Elemente der Digitalisierung. Der „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in
Nürnberg“ unterstützt zusätzlich den
Ansatz der autoreduzierten Mobilität.
•
Im Bereich Wohnen wurden in Nürnberg einzelne digitale Pilotprojekte (u.a.
Mieter-App und digitale Vermietung der
WBG, Modellprojekte im Smart Metering).
Das Konzept der Smart City, d.h. eines
intelligent vernetzten, nachhaltigen und
bürgerzentrierten städtischen Ökosystems, hat in Nürnberg bisher noch keine
konkrete Anwendung gefunden.
• Verschiedene zielgruppenbezogene
digitale Beteiligungsangebote und
-plattformen werden bereits erfolgreich
angewendet (u.a. „e-Partizipationsplattform“, Partizipationsprojekt „laut!“,
„Integreat-App“).
•
vielfältige digitalaffine Gründerszene
(u.a. Initiative Startup.Digital.Nürnberg,
ZOLLHOF Tech Incubator, offenes Innovationslabor JOSEPH’S).
Nürnberg zählt zu den deutschen
Städten mit dem größten Beschäftigtenanteil im IT- und Kommunikationssektor.
Zusätzlich verfügt Nürnberg über eine
293
Umweltverbund:
Fuß- und Radverkehr
sowie der öffentliche
Nahverkehr
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
21
2.2
Bestandsanalyse Lichtenreuth
• Grundsätzlich ist eine gute Breitbandinfrastruktur eingeplant, teilweise werden
Leerrohre verlegt.
• Die Leuchten im Quartier sind „konventionell“ geplant. Zusätzliche Daten- bzw.
Kommunikationskabel an einzelnen
Leuchten bzw. Knotenpunkten und
zusätzliche Strominfrastruktur an den
Leuchten sind nicht vorgesehen.
• Bisher ist keine IoT-Infrastruktur über
das bestehende LoRaWAN-Netz angedacht, z.B. um Sensornetzwerke für die
Bewässerung, Verkehrsmessung usw.
zu integrieren. Allerdings können entsprechende Gateways mit ihrer großen
Reichweite und geringen Anforderungen problemlos nachgerüstet werden.
• Die UTN plant für ihren neuen Campus
eine eigene Daten- bzw. Breitbandinfrastruktur einschließlich eines Rechenzentrums. Diese Infrastruktur wird
auch als Rückgrat für hochdigitalisierte
Prozesse und Lehre dienen (z.B. Kommunikationszentrum statt Bibliothek).
• Bisher bestehen noch keine Initiativen
zwischen UTN und der Stadt Nürnberg
für eine vernetzte Herangehensweise
an Digital- und Innovationsthemen. Dies
betrifft auch die Planung der Infrastruktur wie Rechenzentrum oder Datenleitungen.
• Digitale Komponenten im Kultur- und
Sozialbereich sind den bisherigen Pla-
22
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
nungen nicht zu entnehmen.
• Das geplante Quartiersbüro kann potenziell eine Scharnierfunktion zwischen
digitalen und analogen Angeboten
einnehmen und auch nicht-digitalaffine
Personen in der Nutzung digitaler Angebote unterstützen.
• Eine zentrale Herausforderung besteht
darin, dass die Stadt Nürnberg keinen
Einfluss auf die Grundstücksvergabe
im neuen Stadtteil hat. Dadurch hängt
es vom Interesse der jeweiligen Projektentwickler und neuen Eigentümer
ab, inwieweit digitale Komponenten in
Wohn- und Gewerbegebäuden umgesetzt werden können.
• Die großen zusammenhängenden
Grünflächen im Stadtteil bieten grundsätzlich Potenziale für die Nutzung von
digitalen Lösungen, z.B. in der Beleuchtungssteuerung, der Bewässerung oder
der Sportflächennutzung. Ebenso stellen
sie ein Potenzial für die Anwendung
digitaler bzw. hybrider Kulturangebote
im öffentlichen Raum dar.
• Eine nachhaltige, autoreduzierte Mobilität
kann durch die vorgesehene qualitativ
hochwertige Infrastruktur in Lichtenreuth
im Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNVErreichbarkeit gewährleistet werden.
Jedoch gibt es noch keine konzeptionellen
Ansätze für die Logistik der „letzten Meile“
im Quartier.
294
Abb. 14: Lichtenreuth
als Teil der
gesamtstädtischen
Betrachtung
Lichtenreuth
Nürnberg
• Das benachbarte Lern-, Kultur- und
Bildungshaus „südpunkt“ als auch das
Kulturzentrum „Z-Bau“ könnten Einfluss
auf das kulturelle Angebot in Lichtenreuth nehmen.
Schlussfolgerungen
Der Entwicklung von Lichtenreuth ist ein
langjähriger Planungsprozess vorausgegangen, in dem Smart-City-Ansätze kaum
eine Rolle spielten. Um innovative Ansätze
zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder in den
nächsten Jahren noch zu implementieren,
sind die Voraussetzungen in den einzelnen Modulen der Quartiersentwicklung
unterschiedlich. Während die Einflussmöglichkeiten im Modul 1 aufgrund der
abgeschlossenen Bebauungsplanung
sehr gering sind, ergeben sich im Modul 3
angesichts des frühen Planungsstadiums
und eines an innovativen, digitalen Lösungen
interessierten Bauherren (UTN) die größ-
ten Handlungsmöglichkeiten. Im Modul 2
ist es wichtig, zumindest im Bereich der
digitalen Infrastrukturen (Breitband, LoRaWAN, Leerrohre u.a.) höhere Standards
als im Modul 1 im städtebaulichen Vertrag
zu vereinbaren. Darüber hinaus ist im
Planungsprozess darauf zu achten, dass
jenseits modulbezogener Insellösungen
eine möglichst breite Vernetzung zwischen
den Modulen und mit den Nachbarquartieren erreicht wird. Diese Vernetzung sollte
nicht zuletzt auch auf der Ebene sozialer
und kultureller Angebote erfolgen und
kann durch digitale Technologien begünstigt werden.
Eine ausführliche Aufbereitung der Ergebnisse der Bestandsanalyse befindet sich in
der Anlage. Darin sind neben der Situation
in der Gesamtstadt und im Planungsprozess für Lichtenreuth die relevanten Ziele
und Projektansätze der Digitalen Dachstrategie abgebildet.
295
7.1
Bestandsanalyse
für die einzelnen
Handlungsfelder
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
23
03
SWOTAnalyse
296
Ausgehend von der Bestandsanalyse
werden Stärken und Schwächen sowie
Chancen und Risiken mit einem Fokus auf
Digitalisierung für die sechs Handlungsfelder des IDEK herausgearbeitet. Das
Handlungsfeld „Bildung, Wissenschaft und
Wirtschaft“ wird insbesondere unter dem
Aspekt des Ökosystem-Managements und
relevanter Kooperationen betrachtet.
Für die SWOT-Analyse wurden folgende
Hilfsfragen herangezogen, die für jedes
Handlungsfeld interpretiert werden, wenngleich die Beantwortung der Leitfragen
nicht in allen Handlungsfeldern gleichermaßen möglich war:
Stärken (intern)
Schwächen (intern)
•
Was macht die Entwicklung des
Quartiers Lichtenreuth in Bezug auf
Digitalisierung einzigartig?
•
Was könnte die Stadt Nürnberg bei der
Entwicklung Lichtenreuths im Bereich
Digitalisierung verbessern?
•
Welche guten Erfahrungen hat die Stadt
Nürnberg bei Digitalisierungsprojekten,
die sie in die Quartiersentwicklung
Lichtenreuth einbringt?
•
Was sollte sie vermeiden?
•
Was sind Dinge, die zukünftige
Bewohnerinnen und Bewohner,
Gewerbetreibende und andere
Nutzende des Quartiers als Schwächen
ansehen könnten?
• Auf welche einzigartigen Ressourcen
(z.B. Finanzen, Partner, Akteure)
kann die Stadt Nürnberg bei der
Quartiersentwicklung Lichtenreuths
zurückgreifen?
Chancen (extern)
Risiken (extern)
•
• Vor welchen Herausforderungen
steht die Stadt Nürnberg bei der
Quartiersentwicklung Lichtenreuth im
Bereich Digitalisierung?
Haben die zukünftigen Nutzerinnen
und Nutzer des Quartiers bestimmte
Bedarfe oder Erwartungen?
• Gibt es neue Technologien, die bei
der aktuellen Planung des Quartiers
berücksichtigt werden sollten?
• Gibt es Änderungen in den politischen
Voraussetzungen (z.B. Förderpolitik,
kommunale/nationale Schwerpunkte)?
• Gibt es ein Problem, das die
Umsetzung des IDEK Lichtenreuth
verhindern könnte?
•
297
(Standortwettbewerb: Wo sind andere
Städte der Stadt Nürnberg im Bereich
Quartiersentwicklung/Digitalisierung
voraus?)
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
25
pro Handlungsfeld
n
ke
he
St
äc
är
hw
n
en
ik
nc
en
is
ha
en
nc
ha
Handlungsbedarfe
R
C
is
ik
en
C
Handlungsbedarfe
Analyse
R
en
Analyse
integriert und
vernetzt
Sc
h
äc
hw
Sc
St
är
ke
n
interne Faktoren
externe Faktoren
Darauf aufbauend wurden aus den SWOTs
der sechs Handlungsfelder erste strategische Ableitungen für Entwicklungsperspektiven (Handlungsbedarf) getroffen.
Eine übergreifende SWOT-Analyse, die im
folgenden Kapitel dargestellt ist, stellt die
Essenz aus den handlungsfeldbezogenen
SWOT-Analysen dar. Die Details zu den
26
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
SWOT-Analysen der einzelnen Handlungsfelder sind im Anhang dargestellt.
Die Ergebnisse der SWOT-Analyse und
die daraus resultierenden Schlussfolgerungen wurden am 5. November 2021 mit
insgesamt 28 Teilnehmenden, vorrangig
aus Verwaltung und städtischen Unternehmen, diskutiert.
298
Abb. 15: Vorgehen
der SWOT-Analyse
7.2
SWOT für
die einzelnen
Handlungsfelder
3.1
Zusammengeführte Ergebnisse
der SWOT-Analysen und
Handlungsbedarfe
Stärken (intern)
Schwächen (intern)
• geplante Entwicklung eines durchgrünten,
nutzungsgemischten Neubauquartiers:
Integrierte Betrachtung von Siedlungsentwicklung & Mobilität
• Bisher nur wenige inhaltliche Ziele für
die Quartiersentwicklung Lichtenreuths
• Modellkommune „Smart Cities Smart
Regions“
• Große Potenziale (auch für angrenzende Stadtteile/Gesamtstadt) durch
Ansiedlung der Technischen Universität
(UTN) mit Digitalisierung als einen
Schwerpunkt der Lehre
• Neubau von Bildungsinfrastruktur
• geplanter Aufbau eines Quartiersbüros
• Starkes Commitment der Verwaltungsspitze/Leadership für die Quartiersentwicklung Lichtenreuth unter Berücksichtigung digitaler Aspekte
• Vorhandene strategische Rahmenwerke
und Vorgaben (z.B. INSEK Südost, Digitale Dachstrategie „Digitales Nürnberg“)
für die Quartiersentwicklung
• Erste Vernetzung der Akteurslandschaft
bzw. „Community“ mit Bezug zu Digitalisierung auf gesamtstädtischer Ebene
(z.B. Nürnberg Digital Festival)
• Interesse des Stadtplanungsamts an digitalen Planungs-/Modellierungsprozessen
• Etablierte digitale Beteiligungsformate
(z.B. ePartizipation)
• Sehr unterschiedliche Verfahrensstände
der Module (führt z.B. zu unterschiedlichen technischen Lösungen und
Qualitäten)
• Teilweise nur noch geringe Einfluss-/
Gestaltungsmöglichkeiten bei den Modulen 1 und 2
• Fehlende Kommunikations- und Erklärstrategie („Storytelling“) für das Thema
Smart Cities nach innen und außen
(gesamtstädtisch und insbesondere
im Rahmen der Quartiersentwicklung
Lichtenreuth)
• Verbesserungswürdige kontinuierliche
Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren der Gebietsentwicklung
(intern sowie außerhalb der Verwaltung)
• Fehlende geplante Orte für soziale und
kulturelle Angebote in Lichtenreuth
• Heterogener Betrieb der Daten-Infrastruktur innerhalb der Stadt (z.B. Breitband, Rechenzentrum)
• Fehlende Regelungen/Strategie für die
Erhebung, Speicherung, Verwertung
und Zurverfügungstellung von Daten im
Kontext der Smart City/Digitalen Stadt
(Governance-Struktur/Strategie, Datenplattformen etc.)
299
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
27
• Unzureichende Priorisierung, Sensibilisierung und Verankerung des Smart CityThemas innerhalb der Stadtverwaltung
• Aufbau eines digitalen Stadtteilportals
mit Einbindung weiterer Funktionen
(z.B. ÖPNV)
• Wenig positive Beispiele für Smart CityLösungen, die kommuniziert werden
können
• Laufende und geplante Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und
EU-Ebene für Smart City (z.B. Anschubfinanzierungen für neue Mobilitätsformen, 4. Staffel Modellprojekte Smart
Cities“, BMWSB, Green Deal)
Chancen (extern)
• Quartier als Raum für Erprobung („Testfeld“) digitaler Lösungen in allen Handlungsbereichen
• Vernetzung der Bevölkerung: Schaffung
von digitalen sozialen Räumen und
barrierefreien Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und Nutzung von
digitalen Angeboten
• Generierung von „Quick-wins“ (auch in
Form von „Testballons“ und temporären
Nutzungen) für schnelle Sichtbarkeit
• Schaffung und Bewerbung neuer, lebensstilgerechter Mobilitätsformen (z.B. im
Personenverkehr und Wirtschaftsverkehr)
Risiken (extern)
• Langer Entwicklungs- und Realisierungszeitraum; Gefahr des Verlusts des
politischen und operativen Commitments
sowie Unsicherheit in Bezug auf zukunftsfähige Technologien
• Doppeltes Risiko der „Verinselung“: keine
Vernetzung mit Nachbarquartieren und
singuläres Denken in den einzelnen
Modulen
• Hohes Interesse und Ambition der UTN
an innovativen digitalen Lösungen auf
dem Campus
• Bei zu später oder zu geringer Abstimmung der Planungsprozesse zwischen
Stadt und UTN: Gefahr einer schwierigen/fehlenden Zusammenarbeit mit
der UTN und dadurch geringes Gestaltungspotenzial im Modul 3
• Öffnung UTN-Campus in den Stadtteil/
für die Bewohnerschaft
• Geringe Einflussmöglichkeiten auf private Bauherren
• Neue Akteure auf dem Immobilienmarkt
als Chance für Innovation und frühzeitige Zusammenarbeit bei digitalen
Lösungen
• Potenzieller Ausschluss bzw. verminderte Teilhabe von Bevölkerungsgruppen
durch die Digitalisierung
• Quartiersbüro als Lernort erweiterbar
(z.B. Begleitung von Offlinern)
• Vulnerabilität eines stark digital ausgerichteten Quartiers in Bezug auf Cybersecurity: erhöhter Schutz kritischer
Infrastruktur erforderlich
• Erprobung und Einführung neuer Formen
der Bürgerbeteiligung
• Auf- und Ausbau neuer Betreiber- und
Kooperationsmodelle
28
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
300
Übergeordnete
Handlungsbedarfe
• Aufbau einer integrierten, strategischen
Quartiersentwicklung und einer integrierten, operativen Quartiersbetreuung
(möglicherweise Quartiersbüro)
• Kommunikations- und Erklärstrategie
(„Storytelling“) für das Thema Smart
Cities nach innen und außen
• Aufbau von kontinuierlichen, sektorübergreifenden Kommunikationsstrukturen
(z.B. Beratungsgremium) zwischen
den beteiligten Akteuren der Gebietsentwicklung u.a. mit „AG Infrastruktur“
(intern sowie außerhalb der Verwaltung)
• Erarbeitung eines integrierten, digitalen
Verkehrskonzeptes über alle Module
(und angrenzende Stadtgebiete), dabei
Festlegung von Kriterien zur Evaluierung (Lärm, Abgas, Verkehr), Koordination und Betrieb von Personen- und
Wirtschaftsverkehr
• Regelungen bzw. Strategie für die Erhebung, Speicherung, Verwertung und
Bereitstellung von Daten im Kontext der
Smart City/Digitalen Stadt (GovernanceStruktur/Strategie, Datenplattformen etc.)
• Formate der Zusammenarbeit zum
Thema Smart Cities mit Forschung,
Wirtschaft/Start-ups und Multiplikatoren
und Strukturen vor Ort entwickeln und
aufbauen (z.B. mit Zollhof)
• Übergreifende Abstimmung und Zusammenarbeit der IKT bzw. Daten-Dienstleister im Stadtkonzern (Feuerwehr,
N-ERGIE), UTN und privaten Anbietern
forcieren, Verknüpfung des Themas
bzw. der Planung Daten-/Ladeinfrastruktur mit Beleuchtung/Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
• Unterstützung der bestehenden kulturellen und sozialen Einrichtungen aus
Nachbarquartieren zur ausreichenden
Versorgung in Lichtenreuth sowie Einordnung ergänzender kultureller/sozialer Angebote in bereits geplante Institutionen (z.B. Schule, UTN-Campus)
• Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung des Quartiersbüros zum zentralen
Ort der Beteiligung, Beratung, Kommunikation und Ko-Produktion mit einem
starken Fokus auf Digitalisierung für
unterschiedliche Zielgruppen (Onliner &
Offliner)
301
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
29
04
Leitbild und
Ziele
302
Das Zielsystem für das IDEK Lichtenreuth
gründet sich sowohl auf übergeordnete
bundesweite bzw. europäische Leitgedanken (z.B. Neue Leipzig Charta, Smart City
Charta) als auch auf vorhandene Beschlüsse
zur integrierten Stadtentwicklung in Nürnberg (z.B. INSEK Südost, INSEK Digitales Nürnberg) und zur städtebaulichen
Entwicklung von Lichtenreuth (z.B. Bauleitplanung). Es besteht aus zwei Teilen:
dem Leitbild und den strategischen Zielen
einerseits und den Zielen zur digitalen
Entwicklung andererseits.
Das Leitbild und die strategischen Ziele
befinden sich auf der Ebene eines INSEK
und umfassen Kernthemen einer integrierten Stadtteilentwicklung. Sie sind selbst
nicht auf die Digitalisierung ausgerichtet,
bilden aber die strategische Grundlage
für die Ziele zur digitalen Entwicklung in
Lichtenreuth.
Zur Erreichung der strategischen Ziele
für Lichtenreuth sind weitere Projekte
erforderlich, die keinen engeren Bezug
zur Digitalisierung haben. Diese werden
im IDEK nicht betrachtet, aber je nach
Relevanz im Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag, in einem INSEK oder in
fachlichen Konzepten aufgegriffen.
Leitbild und Ziele für das IDEK „Reallabor
Lichtenreuth“ wurden in einem digitalen
Workshop am 21. Februar 2022 mit insgesamt 13 Teilnehmenden, vorrangig aus
Verwaltung und städtischen Unternehmen,
diskutiert.
Leitbild
Für jedes Handlungsfeld wurde ein strategisches Ziel formuliert. Da die Handlungsfelder jedoch nicht trennscharf
abzugrenzen sind, sind einzelne Aspekte
der strategischen Ziele auch in mehreren
Handlungsfeldern relevant. Das betrifft
insbesondere übergreifende Themen wie
Klimaschutz, Living Lab-Gedanke, Infrastruktur oder digitale Spaltung, die jeweils
nur in einem strategischen Ziel benannt
werden.
Strategische Ziele
Ziele zur digitalen
Aus den strategischen Zielen wurden für
jedes Handlungsfeld ein oder zwei Ziele
zur digitalen Entwicklung in Lichtenreuth
abgeleitet. Diese digitalen Ziele werden
im weiteren IDEK-Prozess mit Projekten
untersetzt. In der gegenwärtigen Arbeitsphase werden dazu (intern) Handlungsansätze und mögliche Projekte benannt.
Diese werden in den nächsten Arbeitsschritten konkretisiert, auf ihre Realisierbarkeit geprüft und priorisiert. Dabei ist zu
beachten, dass einzelne Projekte auch zur
Erreichung mehrerer digitaler Ziele beitragen
können.
Entwicklung
303
Abb. 16:
Zielhierarchie für
Lichtenreuth
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
31
4.1
Grundlagen der Ziele für
Lichtenreuth
Als integriertes digitales Entwicklungskonzept baut das IDEK Lichtenreuth sowohl
auf die Neue Leipzig Charta als auch
auf die Smart City Charta auf. Die Neue
Leipzig Charta strebt an, die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl
zu nutzen. Dabei werden Prinzipien guter
Stadtentwicklungspolitik benannt, die auch
für die Entwicklung von Lichtenreuth handlungsleitend sind. Herauszuheben ist insbesondere das integrierte und kooperative
Herangehen an die Quartiersentwicklung
in Lichtenreuth, das vielfältige Akteure in
eine nachhaltige Stadtentwicklung einbezieht.
Städtische Transformation im Sinne der
Neuen Leipzig Charta basiert auf der
Integration der sozialen, ökologischen und
wirtschaftlichen Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung. Deshalb werden
mit den drei Dimensionen gemeinwohlorientierter Stadtentwicklung die grüne,
die produktive und die gerechte Stadt
adressiert. Die Digitalisierung ist dabei ein
Querschnittsthema, das viele Chancen für
nachhaltige Lösungen in der Stadtteilentwicklung beinhaltet.
Wie Digitalisierung zu städtischen Transformationsprozessen beitragen kann, führt
die Smart City Charta in vier Leitlinien
aus. Die digitale Transformation benötigt
demnach
• Ziele, Strategien und Strukturen,
• Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung,
32
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
• Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen sowie
• Ressourcen, Kompetenzen und Kooperationen.
Zur Umsetzung wird Städten sowohl
Offenheit gegenüber neuen Technologien
empfohlen als auch ein starker Werte- und
Zielebezug, um die Technologien mit
Bedacht und Weitblick nutzen zu können.
Die Smart City Charta macht deutlich,
dass Digitalisierung in die Stadtentwicklung integriert sein und Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung umsetzen soll. Dementsprechend benennt das Zielsystem des
IDEK Lichtenreuth zunächst ein Entwicklungsleitbild und strategische Stadtentwicklungsziele (SZ) für Lichtenreuth, aus
denen die Ziele zur digitalen Entwicklung
(DZ) abgeleitet werden. Dabei können
Projekte (P) gleichzeitig zu mehreren
digitalen Zielen einen Beitrag leisten, und
übergeordnete Kommunikations- und
Arbeitsstrukturen bilden eine gemeinsame
Klammer zur Umsetzung des IDEKs und
seiner Projekte (Abb. 17).
Das Zielsystem für Lichtenreuth knüpft
inhaltlich auch an die übergeordneten
Ziele in Nürnberg an, insbesondere die
„Gesamtstädtischen Leitlinien“ (die im
Entwurf vorliegen) und ihre Anwendung bei
Flächenkonkurrenzen sowie die verschiedenen integrierten Stadtentwicklungskonzepte (Abb. 17). Es greift darüber hinaus
Ziele auf, die bereits dem städtebaulichen
304
Gesamtstädtische
Leitlinien
Nürnberg
(Entwurf)
Handlungsbedarfe
Leitbild Lichtenreuth
SZ 1
SZ 2
SZ 3
SZ 4
SZ 5
SZ 6
DZ 1.1
DZ 2.1
DZ 3.1
DZ 4.1
DZ 5.1
DZ 6.1
DZ 1.2
DZ 2.2
DZ 3.2
P1
P2
P3
DZ 5.2
P4
P5
P...
Kommunikations- und Arbeitsstrukturen
Wettbewerb und der Bauleitplanung zugrunde liegen.
um Wohlstand zu sichern und die Stadt
zukunftsfähig zu machen.“
Abb. 17:
Erarbeitung des
IDEK-Zielsystems
Das INSEK Digitales Nürnberg formuliert
eine Vision, die auch für Lichtenreuth
handlungsleitend ist: „Wir wollen die
Lebensqualität der Menschen heben.
Dabei nutzen wir neue digitale Lösungen,
305
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
33
4.2
Leitbild und Ziele für Lichtenreuth
SZ 1: In Lichtenreuth werden vielfältige Wohn-, Arbeits-, Bildungs- und
Freizeitangebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unter
besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimawandels und
einer sich wandelnden Gesellschaft mit stetig neuen Herausforderungen
realisiert.
SZ 2: In Lichtenreuth wird ein integriertes, klimaneutrales Verkehrskonzept für den
Personen- und den Wirtschaftsverkehr über alle drei Module mit Berücksichtigung und Einbindung
der angrenzenden Stadtgebiete realisiert. Dabei hat der Umweltverbund einen Anteil von
mindestens 80 % am Modal Split* im Quartier.
SZ 3: Lichtenreuth wird als urbanes Labor
entwickelt, in dem Wirtschaft, Wissenschaft,
Bildung, Bürgerschaft sowie die Kommune und
ihre Tochterunternehmen eng kooperieren und dabei
gemeinsam innovative Projekte sowie Angebote
entwickeln, erproben und umsetzen.
Leitbild Lichtenreuth
Lichtenreuth ist ein nutzungs- und sozial
gemischter Stadtteil mit integriertem Universitätscampus und hoher Lebensqualität.
In ihm werden digitale Lösungen für eine
gemeinwohlorientierte, nachhaltige und klimagerechte Stadtteilentwicklung im Sinne
eines Reallabors kooperativ erprobt. Die
einzelnen Module, Handlungsfelder und
Stakeholder sind gut miteinander und in
die angrenzenden Quartiere vernetzt.
SZ 4: In Lichtenreuth werden vielfältige soziale,
kulturelle und partizipative Angebote für
unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen
sowie sinnvoll miteinander und über die
Stadtteilgrenzen hinaus vernetzt.
SZ 5: Lichtenreuth bietet die infrastrukturellen Voraussetzungen für ein Living Lab
für innovative, digitale und intelligent vernetzte Lösungen und Projekte, welche dem
Gemeinwohl dienen und auf andere städtische Quartiere skalierbar sind.
SZ 6: Allen Interessierten aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung,
Wissenschaft und Politik werden Anreize und niedrigschwellige
Möglichkeiten geboten, sich über die Entwicklung des Stadtteils
Lichtenreuth zu informieren und aktiv bei der Gestaltung einzubringen.
SZ
DZ
Strategisches Ziel
Digitales Ziel
* Verteilung des Transportaukommens
auf verschiedene Verkehrsmittel
34
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Städtebau, Wohnen und
Demografie
Bildung, Wissenschaft
und Wirtschaft
Daten, Infrastrukturen,
kommunale Dienste
Mobilität und Verkehr
Kultur und Soziales
(Neue Formen der)
Partizipation
306
DZ 1.1: Die Implementierung von digitalen Lösungen im
Neubau trägt zu Energieeffizienz sowie zu demografischer und sozialer Vielfalt bei.
DZ 1.2: In den öffentlichen Grün- und Freiräumen werden digitale Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels sowie zur besseren Nutzbarkeit und
Bewirtschaftung des öffentlichen Raums modellhaft für Nürnberg erprobt.
DZ 2.1: Die Implementierung von digitalen und vernetzten Mobilitätsstrukturen ermöglicht eine flexible und
einfache Nutzung verschiedener Mobilitätsformen
und deren Kombination, um auch autounabhängige
Lebensstile zu unterstützen.
DZ 2.2: Nachhaltige Stadtlogistik, die mit Hilfe
von vernetzten Mobilitätsdaten Verkehrsaufkommen im Wirtschaftsverkehr reduziert,
wird in Lichtenreuth kombiniert mit flexiblen
Verteilstrukturen angeboten.
DZ 3.1: In Lichtenreuth stehen ko-kreative Formate
sowie Innovations- und Kooperationsstrukturen wie
Digital Labs oder ein Think Tank zur Verfügung, um
neue digitale und vernetzte Lösungen zu entwickeln
und umzusetzen.
DZ 3.2: In Lichtenreuth werden hybride
Bildungs-, Versuchs- und Erprobungsräume
zur Verfügung gestellt, in denen digitale und
vernetzte Lösungen mit kollaborativen und
partizipativen Ansätzen ausprobiert, angewendet, vermittelt und weiterentwickelt werden.
DZ 4.1: Digitale, multimediale und anpassungsfähige
Angebote und Räume verschiedener städtischer und
nichtstädtischer Akteure tragen zur Stärkung der
sozialen und kulturellen Teilhabe bei und wirken
einer digitalen Spaltung entgegen.
DZ 5.1: In Lichtenreuth werden organisationsübergreifende Konzepte für Konnektivität und schnelle
Datenverbindungen entwickelt und implementiert, um
zukunftsweisende digitale Lösungen, Angebote und
Dienstleitungen langfristig zu gewährleisten.
DZ 5.2: Dienstleistungen der Bürgerdienste
und der kommunalen Tochterunternehmen
werden in Lichtenreuth als hybrides Angebot,
d.h. digital und mit physischer „Schnittstelle“
zum Kunden, zur Verfügung gestellt, um den
bestmöglichen Zugang und Umfang der
Dienste und deren Abwicklung zu gewährleisten.
DZ 6.1: Digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen ergänzen analoge Formate sinnvoll und
schaffen neue Angebote für umfassende Information
und Ko-Produktion, um die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen.
307
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
35
05
Projektvorschläge
308
Beitrag zur Zielerreichung
Die Herausarbeitung konkreter Projekte und deren Priorisierung für das IDEK
„Reallabor Lichtenreuth“ erfolgte in einer
Zusammenführung der Arbeitspakete 4 und
5 – der digitalen Potenzialanalyse und der
Maßnahmen- und Finanzierungsplanung.
In der digitalen Potenzialanalyse geht es
darum, auf Grundlage der bisherigen Arbeitsergebnisse die IDEK-Anwendungsfelder
für den Einsatz digitaler Technologien in
Lichtenreuth zu identifizieren. Gleichzeitig ist es wichtig, den Mehrwert digitaler
gegenüber analogen Lösungen zu prüfen
und Risikofaktoren in Bezug auf die Digitalisierungspotenziale aufzuzeigen.
Die über den Erarbeitungsprozess des
IDEK gesammelten 34 Projektideen wurden
zunächst in einem Pool zusammengeführt
und prägnant beschrieben. Darauf aufbauend erfolgte eine Bewertung von Nutzen
und Umsetzbarkeit der Projektideen. Die
Bewertungskriterien berücksichtigten die
digitalen Potenziale und Hemmnisse, darüber hinaus aber auch Aspekte bezüglich
des Mehrwerts für eine gemeinwohlorientierte Stadtteilentwicklung und der Mitwirkungsbereitschaft der wichtigen Akteure.
Die Projektideen wurden in einem fachübergreifenden Workshop am 12.05.2022
mit 42 Teilnehmenden, vorrangig aus Verwaltung und kommunalen Unternehmen,
diskutiert. Die Akteure hatten auch die
Möglichkeit, den Entwurf der Bewertung
nach dem Workshop zu kommentieren
und mit eigenen Erfahrungen zu ergänzen.
Das Bewertungsergebnis wurde grafisch
in einem „Mapping“ aufbereitet und diente
als Grundlage für die Priorisierung der
Projekte. Dabei zeigte sich, dass einige
Projektideen in einem so engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, dass sie zu
einem gemeinsamen Projekt zusammengeführt wurden.
Nach Zusammenführung einzelner Projekte entstand eine ausdifferenzierte
Innovation
Bürgernutzen
Übertragbarkeit
Nutzen
Synergiepotenziale
Umsetzbarkeit
Mitwirkungsbereitschaft
Technische Voraussetzungen
Investitionskosten
Vergleichbare Lösungen
Zeitraum
Maßnahmenliste, die insgesamt 25 Projektvorschläge umfasste. Durch weitere
Betrachtung und Prüfung der einzelnen
Projektvorschläge konnte eine Zuordnung
in drei Umsetzungskategorien erfolgen:
Abb. 18:
Bewertungskriterien
für die Projektideen
• Projektliste A: Projekte, die zur Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden, dabei wir differenziert in:
• Liste A 1: Steckbriefe wurden im Rahmen des
IDEK-Prozesses erstellt
• Liste A2: Machbarkeitsanalyse/Sondierungsstudie ist vorab erforderlich
• Projektliste B: Projektpool mit guten
Projekten, die zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft werden sollten
• Projektliste C: Projekte, die derzeit
nicht weiterverfolgt werden
309
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
37
AP 4: Mapping Potenzialanalyse | Stand: 20.06.2022
Digitale Projektideen
Lichtenreuth
hoch
Nicht digitale Projektideen
Lichtenreuth
Digitaler
Zwilling
Quartiersbüro
Aktivierung u.
Vernetzung
kult/soz. Akteure
Interaktive
Vernetzung
Visualisierung
Fahrplan
u. Modellierung
Daten-/LadeHybride
Living Labs/
u. StromBürgerdienste
Erprobungsräume
infrastruktur
Koordination
Steuerung
Logistik UNT / NÜ
Regenrückhaltung u.
2
AG Digitale
Infrastruktur
Bewässerung
Steuerung
Beleuchtung
Hybride
Ausstellungen
Begleitgremium
Reallabor
Gebäude mit
Nachh.Zertifizierung
NachbarschaftsPlattform
Zufahrtsregulierung
Wirtschaftsverkehr
Nahwärme/Kälte UTN
Nutzen
Aktivierung u.
Beratung
priv. Bauherrn
Letzte Meile
Testfeld IoT u. Sensoren
Stadtteillabor/Co-Working
ConciergeDienste
Engagement- u.
Ermöglichungsräume
Akteurnetzwerk
Digitale
Leihangebote
öffent. Raum
MaaS
Orientierung
Parklandschaften
Digitale
TÖBBeteiligung
Modellprojekt
Quartiersschule
Infrastruktur
digitale
Beteiligung
Ridesharing,
Betriebliches
Mobilitätsmgt.
Gebäudeautomation
UTN
1
HF1
Start-up/
Digital Lab
HF2
HF3
HF4
niedrig
HF5
HF6
2
Umsetzbarkeit
1
komplex
komplex
1
Umsetzbarkeit
2
einfach
Nutzen
einfach
Nicht digitale Projektideen
Gesamtstadt
Digitale Projektideen
Gesamtstadt
Abb. 19:
Potenzialanalyse:
Mapping der
Projektideen
38
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
310
5.1
Priorisierte Projektvorschläge
In einem weiteren Arbeitsschritt wurden
Projekte, die im Ergebnis der Bewertung
prioritär für die Umsetzung zu empfehlen
sind, in insgesamt 19 Mini-Labs mit potenziellen Projektbeteiligten diskutiert und
vertieft. Die Ergebnisse sind in Form von
Steckbriefen als Grundlage der Beantragung von Fördermitteln und weiteren Projektumsetzung dokumentiert. Die Steckbriefe
können als flexible Handlungsgrundlage
im Zuge der Konkretisierung des Projektes
bzw. der Ausrichtung auf ein konkretes
Förderprogramm fortgeschrieben werden.
Innerhalb der nachfolgenden Projektliste A
wurden vier Projekte als sogenannte Leitprojekte definiert (als Leitprojekt mit einem
Stern gekennzeichnet). Dabei handelt es
sich um Projekte, die zeitnah umgesetzt
werden sollen und denen eine besonders
große Wirkung für die integrierte, digitale
Entwicklung des neuen Stadtteils beigemessen wird.
5.1.1 Projektlisten A1 und A2
Projektliste A1: Projekte, die zur Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden
A1.1 – Aktivierung und Beratung
gewerblicher und institutioneller
Bauherren
A1.2 – Verbesserung Verteilstrukturen/
letzte Meile, Concierge-Dienste
A1.3 – Quartiersbüro Lichtenreuth
A1.4 – Digital zugängliche Leihangebote
im öffentlichen Raum
A1.5 – Hybride Bürgerdienste und
Leistungen der Stadtverwaltung
A1.6 – Testfeld für Sensortechnik und IoTTechnologien mit Use Cases
Projektliste A2: Machbarkeitsanalyse/
Sondierungsstudie vorab erforderlich
A2.1 – Quartiersschule Lichtenreuth
A2.2 – Living Labs und Erprobungsräume
für Technologien
A2.3 – Niedrigschwellige Engagementund Ermöglichungsräume
311
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
39
A1.1
Aktivierung und Beratung gewerblicher
und institutioneller Bauherren
Abb. 20: Aktivierung
und Beratung von
Bauherren
40
Ziel
Gewerbliche und institutionelle Bauherren
in Modul 1 und 2 sollen für (innovative) digitale Lösungen mit den Schwerpunkten
Energieeffizienz, demografischer Wandel
und Lebensqualität beim Bau von neuen
Gebäuden in Lichtenreuth gewonnen und
unterstützt werden. Dazu sollen bis 2025
90 % der Bauherren aktiv angesprochen
und sensibilisiert sowie 20 % der Bauherren für konkrete Projekte gewonnen
werden.
Budget (geschätzte Kosten)
Gesamtkosten von 100 000 € über
3 Jahre.
Die Kosten teilen sich auf in
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Kurz- bis mittelfristig: 2023-2025 ff
Federführung
Stadtplanungsamt (Vorschlag)
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
312
• die Erarbeitung von Beratungsmaterialien
(einmalig 50 000 €)
• die Kosten für die Beratung der Bauherren und Pflege der Materialien (ca.
10 000 € 2023 und je 20 000 € in den
Jahren 2024 und 2025)
Beides sollte extern beauftragt werden.
Mitwirkende (intern)
• Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung
• ggf. Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(SÖR)
• Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
Mitwirkende (extern)
• Verkehrsplanungsamt
• Aurelis
• N-ERGIE
• Stab Wohnen
• Wirtschaftsförderung Nürnberg
• ggf. Referat für Jugend, Familie und
Soziales
Projektkurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg hat keinen direkten Einfluss darauf, ob und wie Erwerberinnen und Erwerber der Baugrundstücke in Modul 1 und 2 digitale Maßnahmen
beim Bau ihrer Gebäude realisieren und sich aktiv in das Reallabor einbringen.
Deshalb wird eine Aktivierung und Beratung von Bauherren sowohl von Wohnals auch von Gewerbegebäuden aufgebaut, um diese für die Realisierung
digitaler Lösungen zu interessieren, fachlich zu beraten und in das Reallabor
Lichtenreuth einzubeziehen. Diese lässt sich bei Erfolg für weitere Neubauquartiere nutzen. Schwerpunkt der Projekte soll im Bereich von Energieeffizienz
(z.B. Smart Metering), altersgerechtem Wohnen (z.B. Ambient Assistance Living)
und nachhaltiger Mobilität (z.B. Echtzeit-ÖPNV-Anzeige in Bürogebäuden) liegen.
Die Aktivierung und Beratung erfolgt in vier Bausteinen:
• Erstansprache von Bauherren im Zuge der frühzeitigen Bauberatung durch
das Stadtplanungsamt/Stadtteilkoordination, dabei Information über Ziele,
Möglichkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Reallabor
„IDEK Lichtenreuth“
• Informationen zu digitalen Lösungen durch ein Bauherrenhandbuch als digitale Informationsplattform (Bündelung der gebietsspezifischen Informationen
für Lichtenreuth, allgemeines Fachwissen, gute Beispiele, nützliche Links u.a.)
• Fachliche Erstberatung zu technischen Lösungen und Fördermöglichkeiten
durch externen Dienstleister
• Einbindung und Vermittlung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Fachämtern und bei der N-ERGIE für die Zusammenarbeit an
fachspezifischen digitalen Lösungen
Die Inhalte des Bauherrenhandbuches werden in einem moderierten interaktiven Prozess zwischen den beteiligten Fachämtern und externen Beteiligten
des Projektes durch einen Dienstleister erarbeitet. Dieser setzt auch die Informationsplattform technisch um.
313
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
41
A1.2
Verbesserung Verteilstrukturen/
letzte Meile, Concierge-Dienste
Abb. 21: Letzte
Meile, ConciergeDienste
Ziel
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Lieferverkehre für
Güter mit Pkw und Lkw in Lichtenreuth
um 50 % gegenüber dem Durchschnitt
in Nürnberger Bestandsquartieren zu
reduzieren, ohne die Qualität der Zustellungsdienste zu beeinträchtigen. Bewohnerinnen und Bewohner können gelieferte Ware direkt beim Concierge-Dienst
beziehungsweise bei den Quartiersboxen
abholen oder sich Waren gezielt mit
einem umweltfreundlichen Lastenrad zustellen lassen. Diese Dienstleistung kann
auch für den Versand von Waren genutzt
werden.
42
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
314
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Kurz- bis mittelfristig: 2023-2025 ff
Budget (geschätzte Kosten)
Konzepterarbeitung durch externe
Vergabe: 100 000 €
Konkrete Investitions- und Betriebskosten für die Realisierung werden
auf Grundlage des Logistikkonzeptes
ermittelt.
Federführung
Verkehrsplanungsamt (Vorschlag)
Mitwirkende (intern)
Mitwirkende (extern)
• Verkehrsplanungsamt
• N-ERGIE
• Stadtplanungsamt
• Aurelis
• Wirtschaftsförderung Nürnberg
Projektkurzbeschreibung
Der stetige Zuwachs des E-Commerce-Markts führt zu einer Zunahme des Lieferverkehrs in den Quartieren, aber auch zu einer Steigerung der Flächenkonkurrenzen im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund wird eine nachhaltige
Verteilstruktur in Lichtenreuth angestrebt. Dazu wird ein gemeinsames Projekt
der Stadt Nürnberg mit Logistikunternehmen und sogenannten KEP-Diensten
(Kurier-, Express- und Postdienste) zur Bereitstellung von Flächen für MikroDepots und Quartiersboxen sowie Concierge-Stationen realisiert.
Damit wird eine umweltverträgliche Zustellung und Abholung von Gütern innerhalb der „Letzten Meile“ per Lastenrad möglich. Die Quartiersboxen sind mit
24-Stunden-Service für Lieferung, Einkauf und Tausch vorgesehen. Darüber
hinaus können Bewohnerinnen und Bewohner gelieferte Waren direkt beim
Concierge-Dienst abholen oder für den Versand abgeben.
Die Standortwahl der Mikro-Depots und der Quartiersboxen ist in Abhängigkeit der städtebaulichen Entwicklung und der ÖPNV-Erschließung auszuweisen. Das geplante Quartiersbüro für Lichtenreuth kann für Concierge-Dienste
genutzt werden, sofern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. In einem
ersten Projektbaustein wird ein Logistikkonzept für die „Letzte Meile“ mit einem
Betreibermodell bis Ende 2024 entwickelt.
In der Konzepterstellung spielen die Verhandlungen mit Logistikdienstleistern
über eine Kooperation im Zuge des Projekts eine zentrale Rolle.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Konzepts kann die Realisierung
schrittweise für einzelne Teile des Stadtteils erfolgen. Weiter ist zu prüfen, ob
die angrenzende Südstadt in das geplante Projekt integriert werden kann.
315
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
43
A1.3
Quartiersbüro Lichtenreuth
Abb. 22:
Quartiersbüro
Lichtenreuth
44
Ziel
Schaffung einer zentralen Anlaufstelle
für alle Bewohner, Studierende oder
Arbeitnehmende im Stadtteil sowie
Akteure und Multiplikatoren.
Begegnungsort und räumliche Ressource
für Vereine, Initiativen und Bürgerschaft.
Budget (geschätzte Kosten)
200 000 € (zweijährige Aufbau- und
Erprobungsphase)
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Konzepterstellung: kurzfristig
Realisierung: mittelfristig (nach 2024)
Federführung
Bürgermeisteramt,
Stab Stadtentwicklung
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
316
Mitwirkende (intern)
Mitwirkende (extern)
• Stadtplanungsamt
• Evangelisches Siedlungswerk, weitere
Bauträger mit großen Anteilen an
Wohnungen
• Verkehrsplanungsamt
• Referat für Jugend, Familie und Soziales,
Regiestelle Sozialraumentwicklung
• Träger eines Quartiersbüros
• VAG (ggf. mit Mobilitätsberatung)
• Amt für Kultur und Freizeit
• ggf. Direktorium Bürgerservice, Digitales
und Recht
• ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier
(mit Beratungsangebot)
• ggf. Gesundheitsamt
• ggf. Bildungszentrum
Projektkurzbeschreibung
Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten,
unterstützt wenig digitalaffine Personen in ihrem Zugang zu diesen Angeboten
und übernimmt die Rolle des Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg und den
Bewohnerinnen und Bewohnern. Über das Quartiersbüro sollen Information,
Kommunikation, Begegnung, Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden. Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit
an spezifische Zielgruppen richten, wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner im
geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische Schwerpunktsetzungen
möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung eines integrierten Mobilitätsmanagements. Das Quartiersbüro soll über feste Öffnungsund Sprechzeiten verfügen. Außerhalb dieser Zeiten sollen die Räumlichkeiten
des Quartiersbüros als Begegnungsort und räumliche Ressource für Vereine,
Initiativen und Bürgerschaft dienen und z.B. für kleinere Veranstaltungen
nutzbar sein (z.B. durch innovative digitale Schließsysteme). Dabei soll geprüft
werden, ob auch der angrenzende Freiraum für Aktionen und Veranstaltungen
des Quartiersbüros genutzt werden kann.
Als erster Schritt soll ein Betreiberkonzept erarbeitet werden unter Berücksichtigung der „Stadtteilkoordination Brunecker Straße“. Ebenso gilt es, das
Konzept des Verkehrsplanungsamtes für ein „Quartiersbüro mit integriertem
Mobilitätsmanagement“ im neuen Stadtquartier Brunecker Straße und die durch
Referat für Jugend, Familie und Soziales geplante Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs zu berücksichtigen.
317
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
45
A1.4
Digital zugängliche Leihangebote
im öffentlichen Raum
Abb. 23:
Leihangebote im
öffentlichen Raum
Ziel
Die soziale Teilhabe der Bevölkerung in
Lichtenreuth und den Nachbarquartieren
soll gestärkt und der Austausch
zwischen Nutzerinnen und Nutzern
gefördert werden. Des Weiteren tragen
die Leihangebote dazu bei, dass das
Potenzial des öffentlichen Raums – vor
allem der Grünanlagen – für Sport, Spiel
und Freizeitbeschäftigung besser und
von vielfältigen Nutzergruppen genutzt
werden kann. Wichtige Voraussetzung
für die Zielerreichung ist, dass die
Angebote kostengünstig bzw. kostenlos
verfügbar sind.
46
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
318
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Mittelfristig bis 2026 (abhängig von
Baufortschritt)
Budget (geschätzte Kosten)
Ab 20 000 EUR je Leihstation
Federführung
Zunächst: Bürgermeisteramt,
Stab Stadtentwicklung
Andocken an Projekt „Quartiersbüro“
bis zur Umsetzungsreife, danach
Verständigung zur betriebstechnischen
Federführung
Mitwirkende (intern)
• SportService Nürnberg
• Referat für Schule und Sport
• Referat für Jugend, Familie und Soziales,
Stab Sozialraumentwicklung
• Jugendamt
• IT-Kundenmanagement, wenn Leihgeräte beschafft und in IT-System eingebettet werden
Projektkurzbeschreibung
Mit digital zugänglichen Leihangeboten im öffentlichen Raum soll das Ausleihen von Spiel- und Sportausrüstung (z.B. Fußbälle, Tischtennisschläger) ohne
Personal und Öffnungszeiten ermöglicht werden. Das Angebot könnte um
Alltagsgegenstände (z.B. Werkzeug) sowie Auflademöglichkeiten für Mobiltelefone oder ähnliche Erweiterungen ergänzt werden. Wichtige Voraussetzung für
die Zielerreichung ist, dass die Angebote kostengünstig bzw. kostenlos verfügbar
sind.
In einer Pilotphase können unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände an verschiedenen Standorten (Grünflächen, Wohnquartier) sowie Kooperationen mit
geplanten Einrichtungen (z.B. Quartiersbüro, Kinder- und Jugendhaus, UTN)
erprobt werden. In einem partizipativen Prozess können die Erfahrungen mit
verschieden Standorten und Variationen der Leihboxen ausgewertet werden.
In der Pilotphase sollen bis 2026 zwei Leihboxen im öffentlichen Raum installiert und 100 Leihvorgänge pro Jahr erreicht werden.
319
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
47
A1.5
Hybride Bürgerdienste und Leistungen
der Stadtverwaltung
Abb. 24: Hybride
Bürgerdienste
Ziel
Städtische Dienstleistungen und
Bürgerservices werden in Lichtenreuth
digital, niedrigschwellig und durchgehend
als digital-analoge Hybridlösung in Form
von „Bürgerterminals“ zur Verfügung
gestellt. Bis 2024 ist mindestens ein
Terminal installiert, in Betrieb und ein zu
definierender Umfang von kommunalen
Dienstleistungen steht öffentlich zur
Verfügung. Perspektivisch werden
städtische Prozesse dadurch effizienter
gestaltet und Kapazitäten eingespart.
Kurzfristig soll ein messbarer Mehrwert
bei der Bürgerschaft entstehen, da u.a.
Öffnungszeiten und persönliche Besuche
auf dem Bürgeramt umgangen werden
können.
48
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
320
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Kurz- bis mittelfristig
Budget (geschätzte Kosten)
(1 Terminal ohne Betrieb)
Use Case 1: 95 000€
Use Case 2: 55 000€
Federführung
Direktorium Bürgerservice, Digitales und
Recht
Mitwirkende (intern)
• Direktorium Bürgerservice, Digitales und
Recht
• Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
• Perspektivisch: Kommunale Tochterbetriebe
Projektkurzbeschreibung
Bürgerterminals als Ausgabegeräte von Dokumenten werden bereits erfolgreich an einer wachsenden Zahl von Standorten in Nürnberg betrieben. Mit
„Mein Nürnberg“ stellt die Stadt Nürnberg ein gut ausgebautes Angebot digitaler Bürgerdienste zur Verfügung und betreibt bereits die dafür notwendige
Infrastruktur. Sowohl die Angebote als auch die entsprechende Infrastruktur
sollen weiter ausgebaut werden.
Mit den hybriden Bürgerdiensten in Lichtenreuth sollen die Stärken aus dem
digitalen Angebot mit einem barrierefreien „physischen“ Zugang kombiniert und
einer möglichst breiten Nutzergruppe barrierefrei zugänglich gemacht werden.
Dabei werden zwei Anwendungsfälle/Use Cases in Lichtenreuth umgesetzt:
Use Case 1 „Ausgabe“:
Das Terminal dient allein als Ausgabestelle für Dokumente, die von der Stadtverwaltung hinterlegt und rund um die Uhr von Bürgerinnen und Bürgern abgeholt werden können.
Use Case 2 „Bürgerdienste“:
Bereitstellung der digitalen Bürgerdienste von „Mein Nürnberg“ über ein Terminal;
Diese Anwendung stellt deutlich höhere Anforderungen an Umsetzung und im
Betrieb.
321
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
49
A1.6
Testfeld für Sensortechnik und
IoT-Technologien mit Use Cases
Abb. 25: Smarte
Sensorik für
Bewässerung und
Intelligente Mülleimer
im öffentlichen Raum
Ziel
Kapazitäten bei SÖR sollen durch
effizient geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer eingespart bzw.
umverteilt werden (i.d.R. sinnvoll abseits
vielbefahrener Routen).
Durch bedarfsorientiere Bewässerung
wird Wasser eingespart und je nach
Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden.
Federführung
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (Vorschlag)
Mitwirkende
• SÖR
• Amt für Informationstechnologie
• N-ERGIE
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Kurz- bis mittelfristig: 2023-2026 ff
• Forschungsorganisationen
Budget (geschätzte Kosten)
ca. 160 000 € (Investitionskosten für zwei
Use Cases inkl. Dashboard und Connectivity; exklusive Datendrehscheibe).
50
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
322
• Technologieunternehmen
Projektkurzbeschreibung
Konzeption, Aufbau und Betrieb eines Testfelds für IoT und Sensortechnik
auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg festgelegten Use
Cases „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum
Jahr 2025.
• Installation, Betrieb und Anbindung an eine städtische Datenplattform von
IoT-Infrastruktur/Gateways und ca. 20 Sensoren sowie einem Dashboard in
einem festgelegten Areal
• Voraussetzung: Datenplattform/-Drehscheibe garantiert u.a. die notwendige
Konnektivität, Speicherung und die zur Verfügungstellung der Daten nach
Open-Data-Maßstäben
• Die von den Sensoren erfassten Daten können grundsätzlich für zwei Zwecke verwendet werden:
1) Sie werden an eine Datendrehscheibe gesendet, dort gesammelt und zu
Analysezwecken verarbeitet und verwertet. Bei einer städtischen Open-DataPlattform sind diese Daten dann öffentlich einsehbar und i.d.R. auch verwendbar
(z.B. Zahl der Fahrräder, die eine Messstelle passieren)
2) Die Daten werden verwendet, um Prozesse zu steuern, z.B. ab einem gewissen Feuchtigkeitswert wird bewässert oder ab einem gewissen Pegel wird
die Feuerwehrleitstelle über die Hochwassergefahr informiert.
Weitere mögliche Use Cases (Expertenaustausch):
• Belegung von Sonderparkplätzen und Anfahrtzonen (z.B. Taxi, E-Laden)
• Auslesung von Zählern im Messwesen (Wasser, Strom, Wärme etc.)
• Auslesung Energiedaten kommunale Immobilienwirtschaft
• Feuchtigkeitsmessung städtisches Grün/Bäume (z.B. Talking Trees in Ulm)
• (Hoch-) Wasserstandsmessungen z.B. im Rahmen einer Schwammstadt
• Beleuchtungssteuerung für responsive/„on-demand“ Beleuchtung
• Umwelt- und Wettermessungen (z.B. Hochwasserschutz, Stadttemperaturen,
Feinstaub)
• Füllstandsmessung Glaskontainer im öffentlichen Raum (privater Dienstleister)
323
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
51
A2.1
Quartiersschule Lichtenreuth
(Machbarkeitsstudie)
Abb. 26:
Quartiersschule
Lichtenreuth
Ziel
Die Grundschule in Lichtenreuth soll
neben der UTN als ein zentraler Standort
des lebenslangen Lernens im „Reallabor
Lichtenreuth“ etabliert werden.
Federführung
Referat für Schule und Sport
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Umsetzung mit Beginn des Schulbetriebes
(voraussichtlich 2025)
Mitwirkende
Mitarbeitende von Schule und Hort
Budget (Zeitaufwand)
15 Arbeitstage
52
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
324
Projektkurzbeschreibung
Mit Beginn des Schulbetriebes soll unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. In drei
Bausteinen soll die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände
– unter besonderer Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten – untersucht werden:
a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule
Erarbeitung eines inhaltlichen Profils für die Quartiersschule, inklusive der
priorisierten Quartiersfunktionen für formales und nonformales Lernen, der
dafür notwendigen Mehrfachnutzungen von Räumen und Freiflächen sowie der
Möglichkeiten der Realisierung als digitale und hybride Angebote.
b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier
Gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern sowie Hortnerinnen und Hortnern
werden konkrete Maßnahmen an der Schnittstelle von schulischer Bildung und
Quartiersentwicklung erarbeitet.
c) Organisation und Finanzierung
Erarbeitung eines Betriebskonzepts für die Bausteine a) und b) mit Aussagen
zur Koordination, Organisation der Mehrfachnutzung von Räumen, Organisation der Interaktion zwischen Schule und Quartier sowie der Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
325
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
53
A2.2
Living Labs und Erprobungsräume
für Technologien
(Machbarkeitsstudie)
Abb. 27: Living
Labs und
Erprobungsräume
Ziel
Dreistufige Prüfung/Sondierung eines
möglichen Living Labs für die Erprobung
von Technologien, Anwendungen oder
Projekten sowie eines Betreiber- und
Finanzierungsmodells, unter welchem
eine solche Initiative mehrwertstiftend mit
Partnern umgesetzt werden könnte.
Entwicklung skalierbarer Lösungen im
Living Lab und Transfer auf andere
Stadtteile.
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
12 Monate von 2023 - 2024
54
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
326
Budget (geschätzte Kosten)
Stufe 1 „Status Quo “: ca. 40 000€
Stufe 2 „Betreiber/Geschäftsmodell“:
ca. 60 000€
Stufe 3 „Roadmap“: ca. 15 000€
Federführung
Wirtschaftsförderung Nürnberg (WIF)
(Vorschlag)
Projektkurzbeschreibung
Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue
Lösungsansätze, Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem
digitalen Umfeld, in Kooperationen zu testen und auf die Anforderungen der
Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und Betriebsprozesse der
innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch
Räume, sogenannte „Living Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und Projekten und den Aufbau relevanter Partnerschaften, z.B. mit
Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Für die Konkretisierung dieses
Vorhabens wird im Rahmen des Reallabors Lichtenreuth zunächst eine Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt.
Folgende wesentliche Leistungsbausteine der Sondierungsstudie wurden in
der Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg und Bayern Innovativ erarbeitet:
Stufe 1 „Status Quo“:
Erfassung der Stakeholder, Rahmenbedingungen und Bedarfe und Abgleich
mit den städtischen Zielsetzungen. Fällt nach dieser ersten Stufe der Entschluss zu einer Vertiefung bzw. Machbarkeit der Initiative, wird im nächsten
Schritt der Sondierungsstudie eine Vertiefung vorgenommen
Stufe 2 „Zielsetzung und Konkretisierung“:
Konkretisierung der grundsätzlichen Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Initiative, einschließlich Entwicklung eines Zielbildes, Identifizierung
von Partnern und Kooperationen. Im Zentrum steht die Erstellung eines Geschäfts- und Betreibermodells und die Messbarkeit der Ergebnisse durch klar
formulierte KPIs.
Stufe 3 „Umsetzungsroadmap“:
Beschreibung der Umsetzungsschritte der Studie anhand eines detaillierten
Projektmanagementplans.
327
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
55
A2.3
Niedrigschwellige Engagementund Ermöglichungsräume
(Machbarkeitsstudie)
Abb. 28:
Engagement- und
Ermöglichungsräume
Ziel
Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie
sollen Empfehlungen abgeleitet werden,
wie Sharing von Räumen bereits in
der Entwicklung mitgedacht werden
kann und wo Potenziale für eine solche
Öffnung und Aneignung der Räume
in Gebäuden und im öffentlichen
Raum bestünden. Des Weiteren sollen
Anforderungen an die Ausstattung der
Begegnungs- und Engagementräume
abgeleitet werden, damit diese von
Anfang an in Planungen berücksichtigt
werden können.
56
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
328
Zeithorizont / Umsetzungszeitraum
Kurzfristig
Budget (Zeitaufwand)
20 Arbeitstage
Federführung
Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Vorschlag)
Mitwirkende
Jugendamt
Projektkurzbeschreibung
Für die Prüfung potenzieller physischer Engagement- und Begegnungsräume
im Quartier Lichtenreuth soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden.
Dabei ist eine Differenzierung nach Altersgruppen vorzunehmen, wobei auch
generationenübergreifende Angebote und Räume betrachtet werden sollen.
Vergleichbare Begegnungsräume existieren vielfältig in bestehenden Stadtteilen,
sie fördern Vernetzung und Austausch im Quartier und sind insbesondere für
Jugendliche von hoher Bedeutung. Unter niedrigschwelligen Begegnungsräumen
werden formelle Orte (z.B. Jugendtreffs, Seniorenbegegnungsstätten), aber
auch informelle öffentliche Räume (z.B. Plätze mit Ausstattung, Aktionsflächen)
verstanden.
Im neuen Stadtteil Lichtenreuth können solche physischen Räume einen wichtigen Beitrag zum Ankommen und Einleben sowie zur Bildung von Netzwerken
und lokalen Engagementstrukturen leisten. Sie sind eine zentrale Voraussetzung, um im Reallabor Ansätze zur Förderung sozialer und kultureller Teilhabe
mit digitalen/hybriden Angeboten erproben zu können. Soziale Einrichtungen
und pädagogisch betreute Spielplätze können das Spektrum an Kulturräumen
für Kinder und Jugendliche erweitern. Sie fungieren als wichtige Experimentierund Erprobungsräume und sind zudem Kontakt- und Treffpunkt. Das Quartier
ist aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der guten Verkehrsanbindung prädestiniert für Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Lärmintensive Angebote und
auch Angebote mit überörtlicher Bedeutung wie z.B. Ballsport, Skaten, BMX/
Pump Track, Dirtbike, Fitness usw. können hier untergebracht werden.
329
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
57
5.1.3 Projektliste B
Projektpool mit guten Projekten, die zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft
werden sollten
B1: Digitales Orientierungssystem für
Parklandschaften
In der Parkanlage werden digitale Orientierungssysteme für Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen. Zusätzlich wird
der „Schilderwald“ gezielt durch digitale
Informationen ergänzt. Diese können auch
in leichter Sprache sowie mehrsprachig
angeboten werden.
B2: Koordination Logistikunternehmen/
UTN/Stadt Nürnberg
Ein gemeinsames Projekt der Logistikunternehmen, des Quartiersmanagements
von Lichtenreuth und dem Logistikzentrum
der UTN wird angestrebt, mit dem Ziel, die
Lieferung von Gütern mit PKW und LKW
in das Gebiet zu reduzieren.
B3: Intelligente Ampelschaltung
Detektierte, bedarfsgerechte Grünzeitverteilung für Fuß- und Radverkehr (Modell
Amsterdam).
B4: Start-up/Digital Lab
Aufbau einer Start-up-Werkstatt/“Digi-Lab”
mit entsprechender Ausrüstung für Rapid
Prototyping Prozesse und die Entwicklung
von Minimum Viable Products (MVPs)
im Zusammenspiel der UTN, Zollhof und
weiteren geeigneten Akteuren.
B5: Plattform für nachbarschaftliche
Dienstleistungen
Aufbau einer eigenen Plattform bzw.
Anpassung und Weiterentwicklung einer
geeigneten bestehenden Plattform, die der
Vernetzung der Stadtteilbewohnerinnen
und -bewohner dient und u.a. die Möglichkeit des Teilens von Räumen und digitalen
Ressourcen bieten soll. Dies kann über
eine App und/oder Webseite erfolgen.
58
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Das Angebot kann auch eine digitale
„Quartiers-Interessensbörse“/schwarzes
Brett für Anwohnerinnen und Anwohner,
Studierende, Start-ups etc. umfassen, um
den Austausch und die Zusammenarbeit
zu fördern.
B6: Digitale TÖB-Beteiligung
Anhand der Bauleitplanung in Lichtenreuth wird ein Pilotprojekt zur digitalen
TÖB- (Träger öffentlicher Belange) und
Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren durchgeführt. Die Beteiligung
erfolgt auf Grundlage von interaktiven
Karten und XPlanung und ermöglicht ortsbasierte Stellungnahmen zu der Planung.
Dies soll mit dem Aufbau eines Digitalen
Zwillings verbunden werden und könnte
in einer späteren Stufe auf interaktive
Visualisierungen aus dem Digitalen Zwilling zurückgreifen. Im Ergebnis kann dies
gesamtstädtisch weiterentwickelt werden.
B7: Infrastruktur für digitale Information & Beteiligung
Schaffung der Voraussetzungen für digitale Information & Beteiligung, z.B. öffentliche W-LAN Punkte (heutiger Standard) an
den Versammlungsorten im öffentlichen
Raum oder für den Stadtteil relevante
digitale Produkte (Beteiligungs-App für
Umfragen/Meinungsbilder im Stadtteil
oder Visualisierung und Interaktion etc.)
B8: Stadtteillabor/Co-Working
Stadtteillabor mit Co-Working-Arbeitsplätzen für Bürgerinnen und Bürger sowie
Studierenden, z.B. in Verbindung mit dem
UTN-Kommunikationszentrum, der Quartiersbibliothek oder der neuen (Quartiers-)
Schulen, inklusive Leihsystem für Laptops
und Tablets (vgl. Bibliothek der Dinge,
Ulm).
B9: Digitaler Zwilling
Der Aufbau und Betrieb eines „Digitalen
Zwillings“ für den neuen Stadtteil Lichtenreuth zielt darauf ab, Planungs- und
330
Entwicklungsprozesse transparenter zu
gestalten und verfügbare Daten nutzbar
zu machen. Ein besonderer Schwerpunkt
soll dabei in der laufenden und anschaulichen Kommunikation der Entwicklung
Lichtenreuths für Bewohnerschaft, Nutzende sowie Nachbarinnen und Nachbarn
liegen. Aufbau eines geobasierten realgetreuen (3D)-Abbilds von Lichtenreuth als
digitalen Zwilling auf Basis von BIM-Daten
(Building Information Modelling) der UTN
und anderer Projektentwickler zur Durchführung von Analysen, Simulationen und
Was-Wäre-Wenn-Szenarien und Unterstützung partizipativer Stadtteilentwicklung
(z.B. TÖB-Beteiligung/ Bürgerbeteiligung).
B10: Nachhaltige Gebäude auf dem
UTN-Campus
Durch die Planung und Realisierung einer
noch festzulegenden Anzahl von Gebäuden der UTN mit Nachhaltigkeitszertifizierung soll ein Campus mit Modellcharakter
entstehen, der in besonderer Weise zum
sparsamen Ressourcenverbrauch und zur
Erreichung der Klimaziele einen Beitrag
leistet. Die Übertragung der dabei gesammelten Erfahrungen auf andere Projekte
wird ermöglicht.
Eine Nachhaltigkeitszertifizierung aller
Gebäude der UTN wird nicht angestrebt.
5.1.4 Projektliste C
Projekte, die derzeit nicht weiterverfolgt
werden
C1 – Modellprojekt Gebäudeautomation
UTN
C2 – Vernetzung von Mobilitätsdiensten
(MaaS)
C3 – Inter- und Multimodalität, Vernetzung
von Fahrplan- und Echtzeitdaten
C4 – Ridesharing Lichtenreuth
C5 – Zufahrtsregulierung Wirtschaftsverkehr
C6 – Parkraummanagement
Eine ausführliche Darstellung der Vorschläge der Projektlisten A1 und A2 befindet sich in Steckbriefform in der Anlage.
331
7.3
Beschreibung der
Projektvorschläge
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
59
06
Vorschlag für
die IDEKUmsetzung
332
6.1
Steuerungs- und
Arbeitsstrukturen für die
Umsetzung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich
bei den Ergebnissen (Projekte, Arbeitsstruktur etc.) aus dem IDEK-Prozess um
Vorschläge handelt, welche in eine Gremienbehandlung einfließen werden und
derzeit nicht verbindlich sind.
Beim IDEK Lichtenreuth handelt es sich
um eine komplexe und innovative Querschnittsaufgabe der Stadtentwicklung
der Stadt Nürnberg, bei der unterschiedlichste Akteure innerhalb und außerhalb
der Verwaltung miteinander agieren. Die
Umsetzung und Weiterentwicklung des
IDEK Lichtenreuth soll durch eine Steuerungs- und Arbeitsstruktur erfolgen. Um im
höchsten Maße effizient zu agieren und
zusätzliche Arbeitsbelastungen aller Beteiligten möglichst gering zu halten, werden,
wo immer möglich, bereits vorhandene
Facharbeitsgruppen und Gremien in den
Prozess eingebunden. Die zukünftige
Steuerungs- und Arbeitsstruktur soll mindestens folgende Bausteine umfassen:
• Programmmanagement Lichtenreuth
mit Verantwortung für die Steuerung der:
• IDEK-Umsetzungsprojekte und
• Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung
• Projektteams für die IDEK-Umsetzungsprojekte sowie fakultativ Facharbeitsgruppen für Sonderthemen
• Begleit- und Steuerungsgremium
„Lichtenreuth“ als Koordinations- und
Austauschplattform mit Verwaltungsmitarbeitenden und Externen
Eine erfolgreiche IDEK-Umsetzung kann
durch Einwerbung externer Finanzmittel
stark befördert werden. Förderprogramme
im Themenfeld bieten u.a. die Möglichkeit, (einzelne/mehrere) Modellprojekte
sowie für die Steuerung und Umsetzung
notwendige Personalstellen finanziell zu
unterstützen. Aktuell bzw. in Vorbereitung
befinden sich lukrative Förderprogramme,
z.B. der EU (z.B. Horizon 2022) und des
Bundes (z.B. Modellprojekte Smart Cities
4. Staffel (BMWSB).
6.1.1 Programmmanagement
Lichtenreuth
Zielsetzung
Das Programmmanagement Lichtenreuth
ist die Schlüsselposition für die Koordinierung des IDEK-Umsetzungsprozesses.
Es soll mit dem Management der Planung
und Umsetzung der Stadtteilentwicklung
kombiniert werden, um analoge und digitale Stadtteilentwicklung „aus einer Hand“
zu ermöglichen.
Darüber hinaus prüft und evaluiert das
Programmmanagement die Vorbereitung
und Umsetzung der Projekte des Reallabors Lichtenreuth und bildet die Dachstruktur für Projektteams und fakultative
333
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
61
Gesamtsteuerung Lichtenreuth
Begleit- und
Steuerungsgremium
„Lichtenreuth“
Projektleitungen &
Projektteams
Beteiligungsverfahren
Management
Facharbeitsgruppen
für Sonderthemen
(fakultativ)
Kommunikation
& Beratung
Kooperation
& Netzwerke
IDEK-Umsetzungsprojekte
Arbeitsgruppen für Sonderthemen. Das
Programmmanagement muss Entscheidungen für die Leitungsebene vorbereiten.
Daneben ist der Rahmen für Entscheidungsbefugnisse des Programmmanagements zu klären (z.B. Budgets, Termine,
Anträge). Das Programmmanagement ist
Mitglied im Gebietsteam Südost.
Zusätzlich zur bereits ausgeschriebenen
Stelle der Stadtteilkoordination für die
Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung umfasst der Aufwand voraussichtlich eine Vollzeitstelle für die Leitung
des IDEK-Programmmanagements
Lichtenreuth und die Koordination der
IDEK-Umsetzungsprojekte sowie der
fakultativen Facharbeitsgruppen. Dabei ist
zu prüfen, wie die Leistungen zum Programmmanagement konkret in Kooperation mit der geplanten Stadtteilkoordination
erfolgen können. Herausforderung könnte
62
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Planung und Umsetzung
Stadtteilentwicklung
die zeitliche Befristung der Stadteilkoordination für Lichtenreuth bzw. die weiteren
angedachten Aufgaben der Stadtteilkoordination sein (siehe Entscheidungsvorlage
Stadtteilkoordination Brunecker Straße
Juli 2021).
Es wäre wünschenswert, das Programmmanagement Lichtenreuth zumindest tageweise im geplanten Projekt „Quartiersbüro Lichtenreuth“ räumlich zu verorten.
Aufgabenbeschreibung
Gesamtsteuerung für die Umsetzung des
IDEK:
• Programmmanagement
• Koordinierung von Vorlagen für notwendige Ratsbeschlüsse
• Umsetzung der Berichterstattung an
Verwaltungsspitze (z.B. halbjährlich)
334
Abb. 29:
Vorgeschlagene
Steuerungs- und
Arbeitsstrukturen
zur Entwicklung von
Lichtenreuth
• Organisation des Monitoring-Prozesses
sowie kontinuierliche Überprüfung des
Umsetzungsstandes des IDEK
• Beobachtung und Einschätzung digitaler Zukunftstrends
Außendarstellung
• Begleitung, Kommunikation und Beratung bei komplexen Planungsprozessen
• Aufbau, Betreuung und Pflege von Kooperationen von regionalen Netzwerken
• Steuerung der Fortschreibung des IDEK
• Koordination der jeweiligen Projektteams der IDEK-Umsetzungsprojekte,
ggf. auch Federführung für ausgewählte
IDEK-Projekte; laufende Kommunikation mit den Federführenden der IDEKProjekte
• Berichterstattung aus und Diskussion
mit den Projektteams und den Facharbeitsgruppen
• Screening geeigneter Förderprogramme
und nach Möglichkeit zentrale Koordinierung der Fördergeldbeantragung und
des -managements
• Geschäftsführung für das Begleitgremium (v.a. Einladungsmanagement,
Sitzungsvorbereitung)
• Bedarfsgerechte Kommunikation mit
weiteren IDEK- und Stadtteilakteuren,
nach innen (Stadtverwaltung) und außen (Multiplikatoren) sowie Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit
• Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung in Kooperation mit Stadtteilkoordination
Aufgaben der Stadtteilkoordination können
nach jetziger Einschätzung sein:
• Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung
• Management der Stadtteilaufsiedlung
• Initiieren und Begleiten von öffentlichen
Beteiligungsverfahren
• Erarbeitung und Fortführung eines
plakativen Workflows in Binnen- und
6.1.2 Projektteams für
IDEK-Umsetzungsprojekte
& (fakultative) Facharbeitsgruppen
Zielsetzung
Die Teams zur Umsetzung der IDEKProjekte bestehen jeweils aus einer
Projektleitung und einem Projektteam. Die
Projektleitung hat die Federführung für die
Umsetzung inne. Die Projektteams bestehen aus relevanten Mitwirkenden aus der
Verwaltung sowie ggf. Externen. Ziel ist
jeweils die Planung und Umsetzung der
Projekte.
Aufgabenbeschreibung
• Detailplanung der jeweiligen IDEKProjekte
• Unterstützung des Programmmanagements bei Fördermittelakquise
• Umsetzung der Projekte
Zusammensetzung
Der Ressourcenpool für Projektleitung
und Mitglieder der einzelnen Projektteams
umfasst das Gebietsteam Südost, städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
weitere projektbezogene Akteure.
Federführung:
• Je nach Projekt muss eine Zuständigkeit für die Federführung gefunden werden, i.d.R. aus städtischer Verwaltung.
Im Einzelfall kann die Federführung
auch außerhalb der Verwaltung liegen,
z.B. UTN.
335
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
63
Mitwirkende:
• Alle Mitwirkenden eines laufenden
IDEK-Projektes
Meetingstruktur
Die Arbeitsstruktur sollte flexibel an den
Bedarf der jeweiligen Projekte angepasst
werden. Die Projektteams sollten sich
zu Beginn mindestens monatlich treffen,
später z.B. alle zwei Monate.
Bei Bedarf können zusätzliche Facharbeitsgruppen für Sonder- bzw. Querschnittsthemen (z.B. „Digitale Infrastruktur“, „Kulturelle und soziale Akteure“)
eingerichtet werden, sofern relevante
Akteure nicht in einzelnen Projektteams
oder im Begleitgremium verortet sind.
Vorhandene Facharbeitsgruppen können
bei einzelnen Projekten eingebunden oder
zur Klärung von IDEK-Themen genutzt
werden (z.B. Verkehrsbesprechung, Straßenbahnerweiterung Brunecker Straße,
Mobilitätsgutachten Nürnberger Südosten,
Klimaneutralität).
6.1.3 Begleit- und
Steuerungsgremium
„Lichtenreuth“
Zielsetzung
Funktion: Das Begleit- und Steuerungsgremium „Lichtenreuth“ bildet die Kommunikationsplattform für den kontinuierlichen
Austausch zwischen den relevanten
Akteurinnen und Akteure der Verwaltung,
der Infrastrukturbetreibenden, der Entwicklergesellschaften, der Wirtschaft, der
UTN und der Zivilgesellschaft.
Ziel und Rolle: Vorrangiges Ziel ist die
Einbeziehung aller an IDEK-Projekten
mitwirkenden und darüber hinaus am
Reallabor interessierten Akteure. Außerdem soll das Gremium das Programmmanagement Lichtenreuth in strategischen
Fragen unterstützen. Eine Steuerungsrolle
64
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
kann das Gremium nach Einschätzung
des IDEK-Projektteams nicht erfüllen, da
dieses Gremium zu groß und in seiner
Zusammensetzung (bewusst) so divers
ist, sodass zwar Empfehlungen gegeben,
aber keine Entscheidungen getroffen werden können.
Aufgabenbeschreibung
• Fortlaufende Vernetzung der relevanten
Akteure (bereits aktive sowie zukünftig
wichtige)
• Berichterstattung aus und Diskussion
mit den Facharbeitsgruppen und Netzwerken
• Unterstützung und kritische Begleitung
des Umsetzungsprozesses des IDEK
• Einbringen von Impulsen für laufende
Projekte sowie zur Fortschreibung des
IDEK
• Generierung neuer IDEK-Projekte
• Sicherstellung der Beteiligung und der
Teilhabe der Zivilgesellschaft am Prozess
Zusammensetzung
Federführung:
• Programmmanagement Lichtenreuth
Mitwirkende (intern):
• Gebietsteam Südost
• Arbeits- und Steuerungskreis „Digitales
Nürnberg“
Mitwirkende (extern):
• entwicklungs- und projektbezogene
externe Akteure
Meetingstruktur
Das Gremium trifft sich einmal halbjährlich, vorzugsweise in Präsenz
336
6.2
Monitoring und Evaluation
(Kernaussagen)
Um eine erfolgreiche Realisierung der
identifizierten und priorisierten Projekte sicherzustellen, soll das Konzept zur
Erfolgskontrolle sowohl Praktikabilität als
auch Transparenz bei Monitoring und
Evaluierung gewährleisten. In dem Konzept werden in Abstimmung mit der Stadt
Nürnberg die Indikatoren zur Messung der
digitalen Ziele (Wirkung) und der Umsetzung der jeweiligen Schlüsselprojekte des
IDEK definiert.
Das Konzept schlägt vor, was gemessen
werden sollte und wie der Fortschritt der
Umsetzung überprüft werden kann. Es
soll helfen, die Erfolgskontrolle ressourceneffizient und zielgerichtet durchzuführen. Die Federführung für das Monitoring
sollte durch das Programmmanagement
Lichtenreuth erfolgen (s. Vorschlag zu
Steuerungs- und Arbeitsstrukturen Lichtenreuth). Als ein lebendes Dokument
kann das Konzept zur Erfolgskontrolle
bedarfsgerecht an die situative Lage und
die Änderung von Prioritäten angepasst
werden.
Mustervorgehen für das Controlling,
Monitoring und die Evaluierung des IDEK
Lichtenreuth:
1. Controlling des Prozessfortschrittes der
IDEK-Projekte (Meilensteine in den Zeitplänen der einzelnen Projekte)
2. Monitoring des Outputs der priorisierten
IDEK-Projekte (Key Performance Indicators)
3. Evaluierung der Zielerreichung der digitalen Ziele und des Beitrags der Projekte
(Outcome)
6.2.1 Controlling des
Prozessfortschrittes der
priorisierten IDEK-Projekte
Der erste Baustein des Konzepts ist das
Controlling. Das Controlling des Prozessfortschritts (Fortschrittskontrolle) erfolgt
über die vereinbarten Meilensteine in den
Zeitplänen der einzelnen Projekte. Erste
Meilensteine wurden in den Mini-Labs zu
den jeweiligen priorisierten Projekten bereits identifiziert. Je nach Umsetzungszeitraum der Projekte sind die Meilensteine in
einem kurz-/mittelfristigen oder in einem
langfristigen Zeitplan verortet. Mit fortschreitendem Umsetzungsstand kann die
Meilensteinplanung der jeweiligen Projekte spezifiziert werden.
Neben der zeitlichen Projektkontrolle
spielt auch das Kostencontrolling eine
entscheidende Rolle. Dabei werden neben
dem ermittelten Planwert für die Projekte
regelmäßig die Ist-Kosten überwacht und
schließlich auch der Fertigstellungswert
festgestellt. Das Termin- und Kostencontrolling wird zusammen auch als EarnedValue-Analyse (EVA) bezeichnet.
Die Verantwortung für das Controlling des
Prozessfortschritts liegt bei der Projektleitung für die jeweiligen Projekte. Das
337
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
65
Programmmanagement Lichtenreuth
sammelt die jeweiligen Zuarbeiten, fügt
sie zusammen und erhält im Ergebnis
einen Gesamtüberblick über den aktuellen
Prozessfortschritt. Bei Bedarf erfolgt eine
Nachsteuerung des Umsetzungsprozesses.
Das Controlling sollte, je nach verfügbaren
personellen Ressourcen und dem Umsetzungsstand der Projekte, ab 2023 jährlich
(ggf. halbjährlich) erfolgen.
Referenz: Zeitplan & Meilensteine in den
Steckbriefen (siehe Anlage).
6.2.2 Monitoring des
Outputs der priorisierten
IDEK-Projekte
Der zweite Baustein des Konzepts ist das
Monitoring des Outputs der priorisierten
IDEK-Projekte. Dafür werden Output-Indikatoren in den Steckbriefen vorgeschlagen („Monitoring & Evaluierung“). Erste
Vorschläge wurden bereits in den MiniLabs erarbeitet, diese werden bei Bedarf
weiterentwickelt. Wesentlich ist hier, dass
die jeweiligen Indikatoren (KPI) praktikabel
zu erheben sind. Die projektbezogenen
Indikatoren sind ein aktueller Vorschlag
und müssen bei Projektkonkretisierung
nochmals überprüft werden.
Die Verantwortung für das Monitoring des
Outputs der priorisierten IDEK-Projekte
liegt bei der Projektleitung für die jeweiligen Projekte. Das Programmmanagement
Lichtenreuth sammelt die jeweiligen Zuarbeiten, fügt sie zusammen und erhält im
Ergebnis einen Gesamtüberblick über die
Outputs der priorisierten Projekte.
Mit der Erfassung der Output-Indikatoren
sollte möglichst frühzeitig begonnen werden,
um eine entsprechende Datengrundlage zu
generieren, z.B. im jährlichen Turnus. Wahrnehmbare Outputs werden voraussichtlich
66
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
erst 2-3 Jahre nach Beginn der Projektumsetzung erfassbar sein (ab 2025).
Referenz: Vorschläge für Output-Indikatoren in den Steckbriefen (siehe Anlage).
7.3
Beschreibung der
Projektvorschläge
6.2.3 Evaluierung der
ielerreichung der digitalen
Ziele und des Beitrags der
Projekte (Outcome)
Der dritte Baustein des Konzepts ist die
umfassende Evaluierung der Zielerreichung der digitalen Ziele sowie des Beitrags der Projekte zur Zielerreichung. Hier
wird die Wirkung der Projekte gemessen.
Eine externe Durchführung der Evaluierung wird empfohlen.
Im ersten Schritt der Evaluierung wird das
Erreichen der digitalen Ziele überprüft.
Grundlage für diese Evaluierung sind Indikatoren zur Messung der Zielerreichung
der digitalen Ziele. Vorschläge sind im
Anhang zu finden. Diese bestehen in der
Regel aus einem quantitativen Indikator
und einem qualitativen Indikator sowie der
Beschreibung entsprechender Quellen/
Methoden. Die Methode/Quelle unterscheidet sich zwischen einzelnen Indikatoren. Im zweiten Schritt der Evaluierung soll
der Beitrag der Projekte zur Zielerreichung
konkreter erfasst werden. Für diesen
Schritt sollte zu Beginn der Evaluierung
z.B. ein passgenauer Fragebogen entwickelt werden, der gezielt auf die umgesetzten Projekte und deren Verbindung
zur Zielerreichung eingeht. Häufig ist die
Evaluierung und der Beitrag qualitativ zu
erfassen, z.B. über Befragungen, um die
Wirkung aus Nutzersicht zu bewerten.
Die Verantwortung für die Evaluierung
der Zielerreichung der digitalen Ziele und
des Beitrags der Projekte liegt beim Programmmanagement Lichtenreuth, wobei
338
7.4
Vorschläge für
Indikatoren zur
Messung der
Zielerreichung
eine externe Vergabe der Evaluierung
empfohlen wird.
7.4
Vorschläge für
Indikatoren zur
Messung der
Zielerreichung
Die Evaluierung sollte nach 5 Jahren (ab
2027) stattfinden, um einen angemessenen Zeitraum für die Umsetzung einzelner
Projekte zu gewährleisten und die Wahrscheinlichkeit, konkrete Wirkungen erfassen zu können, zu erhöhen.
Referenz: Zielindikatoren (siehe Anlage).
339
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
67
6.3
Zukunftskonferenz
Der Entwurf des Integrierten Digitalen
Entwicklungskonzepts Lichtenreuth wurde
auf der Zukunftskonferenz am 25.10.2022
im Heilig-Geist-Saal vorgestellt. Mehr
als 60 Vertreterinnen und Vertreter aus
Politik, Stadtverwaltung, der stadteigenen
Tochterunternehmen, der Wissenschaft
und Forschung, der Wohnungswirtschaft
sowie der Zivilgesellschaft informierten
sich über die Projektvorschläge für das
neue Quartier und den gemeinsamen Weg
der Umsetzung. Die Konferenz bildete den
Abschluss der Erarbeitungsphase. Bei den
Ergebnissen aus dem IDEK-Prozess handelt es sich um Vorschläge, welche in eine
Gremienbehandlung einfließen werden
und zum Zeitpunkt der Konferenz noch
nicht verbindlich sind.
68
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Als Leitprojekte wurden folgende Projekte
vorgestellt, die in Kapitel 5 bereits beschrieben wurden:
• Quartiersbüro Lichtenreuth
• Testfeld für Sensortechnik und IoTTechnologien mit den Anwendungen
„Intelligente Mülleimer“ und „Digitale
Bewässerungssteuerung“
• Quartiersschule Lichtenreuth
• Living Labs und Erprobungsräume für
Technologien
Eingerahmt wurde die Veranstaltung durch
Beiträge aus der Begleitforschung (Institut für Innovation und Technik) sowie der
Leitenden Baudirektorin der Regierung
von Mittelfranken. Beide sehen große
340
Abb. 30:
Oberbürgermeister
Marcus König nimmt
in einem persönlichen
Fazit Stellung zum
IDEK „Reallabor
Lichtenreuth“
Chancen in der akteursübergreifenden
Umsetzung der IDEK-Leitprojekte, die
allesamt die Zusammenarbeit unterschiedlicher Beteiligter erfordern. Darüber hinaus
wurde die Bedeutung innovativer, digitaler
Ansätze in der Quartiersentwicklung hervorgehoben. Diese gelte es, im Reallabor
Lichtenreuth zu erproben. In dem Real-
labor müsse auch das Scheitern erlaubt
sein. Zugleich könnten bei erfolgreicher
Erprobung wertvolle Erfahrungen für die
Gestaltung einer gemeinwohlorientierten,
nachhaltigen und klimagerechten Stadtteilentwicklung mit digitalen Lösungen
gewonnen werden.
341
Abb. 31:
Podiumsdiskussion
im Rahmen der
Zukunftskonferenz
am 25.10.2022
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
69
07
Anhang
342
Übersicht der Anhänge
Anhang 1
Bestandsanalyse für die einzelnen
Handlungsfelder
Anhang 2
SWOT für die einzelnen Handlungsfelder
Anhang 3
Beschreibung der Projektvorschläge
Anhang 4
Vorschläge für Indikatoren zur Messung
der Zielerreichung
343
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
71
Anhang 1
7.1
Bestandsanalyse für die
einzelnen Handlungsfelder
Handlungsfeld 1:
Städtebau, Demografie, Wohnen
Digitale Dachstrategie
Die digitale Dachstrategie für Nürnberg enthält
kaum Aussagen für das Handlungsfeld 1. Nur
einzelne Referenzprojekte werden benannt,
insbesondere in Bezug auf Smart Metering und
digitale Assistenzsysteme (Ambient Assistent
Living; AAL). Allerdings hat sich im Expertengespräch mit der WBG Nürnberg gezeigt, dass sie
die AAL-Systeme nach einer Modellprojektphase
nicht mehr weiterverfolgen wird. Unternehmensstrategie ist vielmehr, eine gute digitale Erschließung bis zur Wohnung zu sichern, die Einrichtung
eines konkreten Smart-Home-Systems aber den
Mieterinnen und Mieter zu überlassen.
Gesamtstadt
Im Ergebnis der Bestandsanalyse ist festzustellen, dass es im Bereich Wohnen einzelne digitale
Pilotprojekte gibt. Beispielsweise hat die WBG
eine eigene Mieter-App entwickelt und ermöglicht
eine digitale Vermietung, auch in der Vermietung
von Sozialwohnungen in Kooperation mit der
Stadt. In den Wohnungen selbst werden mehrere
Modellprojekte im Smart Metering mit unterschiedlichen Partnern getestet und angesichts
der technologischen Unsicherheiten bei Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen Leerrohre
verlegt.
Im Bereich der Wärmeversorgung setzt Nürnberg
auf Fernwärme. Dabei ist langfristig die Integration
erneuerbarer Energiequellen vorgesehen.
In der Bauleitplanung erfolgt bisher nur eine
punktuelle Nutzung von digitalen Prozessen, zum
Beispiel von 3D-Modellen oder digitaler Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung) bei einzelnen Projekten. Ein Konzept zur
konsequenten Digitalisierung von Planungsgrundlagen und -prozessen ist bisher nicht in Arbeit.
72
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Lichtenreuth
Die zentrale Herausforderung besteht darin, dass
die Stadt Nürnberg keinen Einfluss auf die Grundstücksvergabe im neuen Stadtteil hat. Dadurch
hängt es vom Interesse der jeweiligen Projektentwickler und neuen Eigentümer ab, inwieweit digitale Komponenten in Wohn- und Gewerbegebäuden umgesetzt werden können. Die kommunale
WBG wird nicht in Lichtenreuth bauen. Mit dem
Evangelischen Siedlungswerk gibt es möglicherweise einen interessierten Kooperationspartner.
Weitere Bestandshalter könnten im Zuge der
Verkaufsprozesse hinzukommen. Auch die UTN
ist eine interessierte Kooperationspartnerin für
digitale Lösungen im baulichen Bereich.
Für die Wärmeversorgung des Quartiers ist Fernwärmeversorgung vereinbart. Innovative Ansätze,
beispielsweise die Einbindung von Solarthermie
in die Fernwärmeversorgung, sind bisher nicht
vorgesehen.
Die großen zusammenhängenden Grünflächen
im Stadtteil bieten grundsätzlich Potenziale für
die Nutzung von digitalen Lösungen, z.B. in der
Beleuchtungssteuerung, der Bewässerung oder
der Sportflächennutzung.
Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der
Phase „Bestandserfassung“:
• Beratung und Motivation der Bauherren für
digitale Modellprojekte (z.B. AAL, Smart Home)
• Intelligentes Bewässerungssystem, Beleuchtungssteuerung, Wegweisung für den neuen
Stadtteilpark
• „LoRaWAN-Testfeld“ mit öffentlichkeitswirksamer Erprobung unterschiedlicher Anwendungsfälle für Sensorik im öffentlichen Raum /
Stadtteilpark
• Modellprojekt für Solarthermie-Einbindung in
die Fernwärme im Modul 3
• Digitale Modellierung und TÖB-Beteiligung für
Planverfahren UTN
344
Anhang 1
Handlungsfeld 2:
Mobilität & Verkehr
Digitale Dachstrategie
Das Thema „nachhaltige Mobilität“ nimmt in der
digitalen Dachstrategie von Nürnberg eine zentrale Rolle ein. Die Nachfrage und digitale Vernetzung, inter- und multimodale Mobilitätslösungen,
mit dem Ziel der Reduzierung des Individualverkehrs, stehen hier im Mittelpunkt.
Der Leitgedanke „nutzen statt besitzen“, die Betonung der Nahmobilität und des ÖPNV sowie der
Aufschwung digitaler Mobilitätsdienstleister sind
hier zu nennen. Dabei sind folgende Projekte
besonders hervorzuheben:
• Dynamische Fahrgastinformation (VAG),
• Aufbau einer Mobilitätsplattform (VAG),
• Fahrradverleihsystem VAG Rad,
• flächendeckender Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektromobilität und
• Mobilpunkte Nürnberg.
Gesamtstadt
Im Ergebnis der Bestandsanalyse ist festzustellen, dass im Handlungsfeld Mobilität und Verkehr
gerade der „Masterplan nachhaltige Mobilität –
Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“, der bis 2025
die Realisierung von 100 Mobilitätsstationen und
die Stärkung des Umweltverbundes auf 68 % der
Verkehrsmittelwahl in der Gesamtstadt vorsieht,
wesentliche Elemente der Digitalisierung enthält.
Das Förderprogramm „Digitalisierung der kommunalen Verkehrssysteme“ betont die künftige
Bedeutung der Digitalisierung. In dem Programm
wurden sieben Maßnahmenfelder von Nürnberg
angemeldet, u.a. Digitalisierung der U1, Nürnberg
MOBIL (Plattform, App, eTarif) sowie der Ausbau
der DFIS-Anzeige.
Lichtenreuth durch die vorgesehene qualitativ
hochwertige Infrastruktur im Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV-Erreichbarkeit gewährleistet werden. Die Digitalisierung verbessert diese
Qualitäten. Als Voraussetzung dient der Mobilitätsbaukasten der Stadt Nürnberg. Stellplatzablöse
und der reduzierte Stellplatzschlüssel unterstützen das Konzept der nachhaltigen Mobilität.
Unabhängig davon ist die Einflussnahme auf das
Verhalten der Bürgerinnen und Bürger durch Information und Steuerung des Verkehrs zwingend
notwendig. Zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen sind zielgruppenspezifisch schriftliche und
digitale Informationen kontinuierlich bereitzustellen. Die Information über neue Mobilitätsformen
mit dem Ziel „teilen statt besitzen“ muss lebensstilorientiert Gegenstand dieser Kommunikationsund Informationsstrategie sein. Hier kommt dem
geplanten Quartiersbüro eine zentrale Rolle zu,
das neben Fragen zur Mobilität eine Vielzahl von
weiteren Themenfeldern mit abdecken soll.
Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der
Phase der „Bestandserfassung“:
• Verzahnung von öffentlichen und privaten Mobilitätsangeboten/Mobility Hubs, Gebiets-App
• Modellprojekte für Mieterticket, Concierge- und
Lieferdienste/letzte Meile
• Modellprojekte für betriebliches Mobilitätsmanagement, Mitfahrzentrale, Job-Ride
• Unterschiedliche Anwendung von Sensorik im
öffentlichen Raum und Parkraumbewirtschaftung
• Autonomes Shuttle System (ÖV) zur Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit
Der „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in
Nürnberg“, der Maßnahmenvorschläge für den
Fuß-, Rad-, Individualverkehr, ÖPNV sowie die
nachhaltige Mischung von einzelnen Elementen
in der Stadtplanung anspricht, unterstützt den
Ansatz der autoreduzierten Mobilität.
Lichtenreuth
Die zentrale Herausforderung der geplanten
Siedlungsentwicklung von Lichtenreuth besteht
darin, dass die o.g. Grundsatzbeschlüsse und
Handlungsansätze konsequent in die geplante
Siedlungsentwicklung der einzelnen Module
einfließen und umgesetzt werden.
Nachhaltige, autoreduzierte Mobilität kann in
345
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
73
Anhang 1
Handlungsfeld 3:
Bildung, Wissenschaft & Wirtschaft
Digitale Dachstrategie und Agenda
Digitalisierung
Die digitale Dachstrategie und die daraus abgeleitete Roadmap für Nürnberg ergänzen das
Handlungsfeld 3 „Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft“ um das Thema Innovation und digitale
Stadtgesellschaft mit dem Ziel, diese „Bausteine“
untereinander zu vernetzen. Erfolgskritisch dafür
sind (neue) Kooperationen und die gute Zusammenarbeit innerhalb des städtischen Ökosystems. Dies umfasst einerseits neue Formen der
agilen, disziplinenübergreifenden Zusammenarbeit und entsprechender Prozesse innerhalb
der Verwaltung und des Stadtkonzerns mit der
ergänzenden Einbindung externen Knowhows.
Gleichzeitig wird der Erfolg für die Entwicklung
und Umsetzung der digitalen, vernetzten und
zunehmend komplexen Themen und Projekte
maßgeblich vom Aufbau bzw. der Institutionalisierung von Kooperationen und Partnerschaften abhängen. Hier gilt es nicht nur, bestehende Partner
wie die Universität, Hochschule, Fraunhofer oder
Unternehmen einzubinden, sondern auch die
Zusammenarbeit mit neuen Partnern wie Startups und jungen Unternehmen zu forcieren. Die
Grundlage hierfür sind entsprechende Moderationsund Kommunikationsprozesse, neue WorkshopFormate und Plattformen, insbesondere aber
Begegnungs- und Versuchsräume.
Zur Anwendung kommen sollen vor allem digitale
Bildungsleuchttürme als vernetzte Lern- und
Begegnungsstätten und branchenübergreifende
Innovationslabore, um die Anlaufstelle zwischen
Stadt und Unternehmen zu fördern. Hervorgehoben wird die Rolle der Reallabore, u.a. Lichtenreuth, um die Forschungslandschaft mit der nachhaltigen kommunalen Entwicklung zu koppeln.
In Ergänzung dazu wurde die sogenannte „Agenda Digitalisierung“ formuliert. Sie beschreibt die
wirtschaftspolitische Umsetzung der digitalen
Dachstrategie und wurde unter Federführung
des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates
koordiniert und erarbeitet. Mit Blick auf die
digitale Transformation der Wirtschaft stehen für
die Wirtschaftsförderung vier Themenblöcke im
Vordergrund:
• Digital Transfer: Beratung und Information der
Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung
•
74
Digital Infrastructure: Die Wirtschaftsförderung
Nürnberg setzt sich für den zügigen Ausbau
der digitalen Infrastrukturen, wie 5G und öffent-
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
liches WLAN, ein.
• Digital Startups: Die Wirtschaftsförderung
Nürnberg beteiligt sich an und unterstützt
Gründerzentren und Inkubatoren vor Ort, bietet
Beratungsleistungen für Unternehmensgründerinnen und Gründer und unterstützt attraktive
Formate für Gründerinnen und Gründer und
zur Vernetzung von Startups mit etablierten
Unternehmen.
• Digital Mindset: Die Wirtschaftsförderung
Nürnberg fördert moderne Unternehmenskulturen und „Open Innovation“ als Schlüssel für
die Identifikation und Umsetzung von digitalen
Projekten in Unternehmen.
Gesamtstadt
Nürnberg zählt zu den deutschen Städten mit
dem größten Beschäftigtenanteil im IT- und
Kommunikationssektor. In der Städteachse
Nürnberg – Fürth – Erlangen arbeiten ca. 30.000
Beschäftigte in Unternehmen mit digitalisierter
Produktion. Zusätzlich verfügt Nürnberg über
eine vielfältige Gründerszene, die sich vor allem
in der Initiative Startup.Digital.Nürnberg und im
ZOLLHOF Tech Incubator (Teil der Bundesinitiative Digital Hubs) zeigt. Im offenen Innovationslabor JOSEPHS erhalten etablierte Unternehmen
ebenso wie junge Startups die Gelegenheit, neue
Entwicklungen testen und kommentieren zu lassen. Vor allem das Thema „Open Innovation“ hat
sich das JOSEPHS auf die Fahnen geschrieben.
Mit der Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg und der Technischen Georg-SimonOhm-Hochschule Nürnberg sowie dem Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) mit
rund 1.000 Forscherenden gibt es anwendungsorientierte Forschung für digitale Technologien
und damit gleichzeitig erfolgsversprechende
Projektpartner.
Nürnberg verfügt über ein ausgeprägtes Ökosystem im Bereich Innovation und Digitalisierung,
dessen Vernetzung mit dem Reallabor Lichtenreuth sehr hilfreich und zielführend sein kann.
Dazu gehören:
Netzwerke:
• NIK - Netzwerk der Digitalwirtschaft
• XR HUB Nürnberg
• Nürnberg Digital Festival
• MAN Städtenetzwerk München-AugsburgNürnberg zum Thema Daten
346
Anhang 1
Technologietransfer:
• ZOLLHOF – Tech Incubator
• Digital Health Hub
• ESI-Anwendungszentrum
• Innovationslabor Industrial IoT
• ADA Lovelace Center für Analytics, Data &
Application
• JOSEPHS – das Offene Innovationslabor
• LEONARDO Zentrum für Kreativität und Innovation
• Entwicklung von (digitalen) Begegnungsstätten zwischen Universität/Studierenden sowie
Anwohnerinnen und Anwohner
• Institutionalisierung der Kollaboration in Form
gemeinsamer Erprobungsräume bzw. Reallabore für das Quartier mit N-ERGIE, Startups,
Fraunhofer, Universitäten, Unternehmen etc.;
als Beispiel Munich Urban Colab
• Erprobung/Showroom für mögliche Ansätze
und Lösungen für Lichtenreuth im Innovationslabor
Lichtenreuth
Für den Erfolg des Reallabors Lichtenreuth wird
das Zusammenspiel von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung sowie der Stadtverwaltung ausschlaggebend sein. Nur durch diese (organisatorische) Vernetzung werden die Anforderungen an
einen vernetzen, nachhaltigen und bürger- bzw.
nutzerzentrierten Stadtteil abgebildet und die
Zukunftsfähigkeit gesichert. Neben der grundsätzlichen Infrastrukturplanung sind dahingehend
bisher noch keine Ansätze bekannt. Jedoch
wurde sowohl im strategischen Rahmenwerk als
auch in Gesprächen mit der Stadtverwaltung und
Akteuren wie der UTN ausdrücklich auf die Chance hingewiesen, das Areal und Reallabor für den
Aufbau, Ausbau und die Institutionalisierung von
Partnerschaften und Kooperationen zu nutzen,
z.B. zur Erprobung neuer Smart-City-Technologien, Infrastruktur, Mobilität/Parken oder der
Vernetzung zwischen Universität und Quartier.
Denkbar wären dafür gemeinsame Begegnungsstädten oder Innovationslabore. Darüber hinaus
suchen Startups, insbesondere die UTN-bezogenen, stetig nach Anwendungsfällen und Gebieten
zur Erprobung ihrer Lösungsansätze. Dafür könnten Innovationsareale im Quartier entstehen.
Zwar gibt es im Rahmen der städtischen Planungsprozesse bereits Schnittstellen mit der
UTN, allerdings bestehen aktuell noch keine Formate oder Initiativen, welche die vernetzte und
gemeinsame Herangehensweise an Digital- und
Innovationsthemen für das Quartier adressieren
würden. Dies betrifft auch die Planung der Infrastruktur wie Rechenzentrum oder Datenleitungen,
für die ggf. frühzeitige gemeinschaftliche Planung
notwendig wäre.
Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der
Phase „Bestanderfassung“:
• Arbeitsgruppe „Intelligente Vernetzung“ zur
übergreifenden Entwicklung und Planung der
IoT/Daten-Infrastruktur für die Module mit der
UTN (Betrieb Infrastruktur)
347
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
75
Anhang 1
Handlungsfeld 4:
Kultur & Soziales
Digitale Dachstrategie und
Kulturstrategie
Die digitale Dachstrategie für Nürnberg fokussiert mit Bezug zum Handlungsfeld 4 „Kultur und
Soziales“ u.a. die digitale Verzahnung als Chance
für eine bessere Nutzung von Synergieeffekten
zwischen den Einrichtungen der Nürnberger
Kultur- und Freizeitlandschaft. Die Kulturstrategie der Stadt Nürnberg sieht einzelne digitale
Ansätze und Projektideen vor. Hierzu zählt u.a.
das verstärkte Aufgreifen digitaler Nutzungsgewohnheiten, z.B. bei der Entwicklung eines
neuen Vermittlungskonzepts für das ehemalige
Reichsparteitagsgelände, die Schaffung des
nötigen Rahmens für digitale und analoge Orte
der Begegnung durch die Kulturpolitik sowie
die Schaffung von technischer Infrastruktur und
flexiblerer Strukturen, insbesondere innerhalb der
Kulturverwaltung, die eine schnellere Reaktionsfähigkeit und somit sinnvolle sowie kritische
Nutzung digitaler Möglichkeiten erlauben.
Gesamtstadt
Einzelne digitale Referenzprojekte im Kultur- und
Sozialbereich wurden bzw. werden umgesetzt,
z.B. das Stadtportal Nürnberg und der digitale
Kulturkalender, aber auch das trägerübergreifende Online-Portal zur Anmeldung von Kindern
in Nürnberger Kindertageseinrichtungen. In
den Expertengesprächen mit dem Referat für
Jugend, Familie und Soziales sowie dem Amt
für Kultur und Freizeit wurde einerseits die in der
Dachstrategie als Handlungsempfehlung aufgezeigte kooperative Entwicklung von kuratierten
Informationsangeboten zu Kultur und Freizeit als
gesamtstädtisch bedeutsam hervorgehoben, andererseits auch auf die Notwendigkeit einer digitalen
(und analogen) Vernetzung des Stadtteils mit den
Nachbarquartieren und der Gesamtstadt hingewiesen.
Lichtenreuth
Digitale Komponenten im Kultur- und Sozialbereich sind den bisherigen Planungen nicht zu
entnehmen. In der Planung ist unklar, welche
Räume in welchem Umfang für kulturelle Nutzung
zur Verfügung stehen werden. Sowohl das Lern-,
Kultur- und Bildungshaus „südpunkt“ als auch
das Kulturzentrum „Z-Bau“ können als wichtige
kulturelle Einrichtungen einen Einfluss auf das
kulturelle Angebot in Lichtenreuth nehmen.
Das geplante Quartiersbüro und die zukünftigen
76
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Räumlichkeiten der UTN bieten grundsätzlich
Potenzial für die Anwendung digitaler bzw.
hybrider Lösungen im sozio-kulturellen Bereich
(z.B. technische Infrastruktur für öffentliche und
private Veranstaltungen, Sharing-Angebote
im Quartiersbüro). Bei Räumlichkeiten, für die
eine sozio-kulturelle Nutzung vorgesehen ist,
können digitale/technologische Möglichkeiten in
der Planungs- und Umsetzungsphase integriert
werden (z.B. Digitales Bühnenbild). Das Quartiersbüro kann potenziell eine Scharnierfunktion
zwischen digitalen und analogen Angeboten im
sozialen und kulturellen Bereich einnehmen und
auch nicht-digitalaffine Personen in der Nutzung
digitaler Angebote unterstützen (z.B. Trainings,
Nutzung von Hardware, Wohnungssuche online,
Informationen zu städtischen Angeboten).
Ebenso stellen die Grünflächen im Stadtteil
ein Potenzial für die Anwendung digitaler bzw.
hybrider Kulturangebote im öffentlichen Raum dar
(z.B. WLAN-Versorgung, hybride Ausstellungen
im öffentlichen Raum). Auch im sozialen Bereich
können digitale Lösungen im öffentlichen Raum
Anwendung finden, z.B. Leihangebote über
Smartphone (Sportausrüstung, Fußbälle etc.).
Eine Herausforderung für die Entwicklung des
neuen Stadtteils wird sein, einerseits soziale
Infrastruktur zu planen, andererseits aber auch
informelle und weniger regulierte und institutionalisierte Treffpunkte für Jugendliche zu
ermöglichen. Die partizipative Entwicklung unter
gezielter Einbindung von Jugendlichen mit digitalen Ansätzen kann auf diese Herausforderung
eingehen, vgl. Projekt „laut“ oder Ansprache mit
Tablets - UTOPOLIS Langwasser.
Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der
Phase „Bestandserfassung“ (vgl. Synergien zu
Handlungsfeld 6 - (Neue Formen der) Partizipation):
• „Ambient Assistant Living“-Lösungen mit
planen
• Sport- und Spielgeräteausleihe im öffentlichen
Raum via App (z.B. Digital-Stadt Ahaus)
• Stadtteilportal für Lichtenreuth: In Anlehnung
an das Portal „Online-Beteiligung Nürnberg“
könnten hier Anregungen, Wünsche und Kritik
zu aktuellen Themen zwischen Bürgerschaft
und Stadtverwaltung moderiert und diskutiert werden sowie eine digitale Verbindung
zu Quartiersbüro (koordinierende Person)
geschaffen werden. Die Plattform könnte durch
Ansätze der Sharing Economy, Vermittlung
nachbarschaftlicher Dienstleistungen sowie
Unterstützung bei der Raumsuche & -buchung
für Stadtteilaktivitäten etc. ergänzt werden.
348
Anhang 1
• Entwicklung einer Mieter-App mit erweiterten
Funktionen wie Vernetzung der Mieterinnen
und Mieter, nachbarschaftliche Dienstleistungen
• Förderung und Vermittlung ehrenamtlicher
und stadtteilwirksamer Tätigkeiten bei Studierenden und Mitarbeitenden der UTN durch
Einbettung entsprechender Funktionen z.B. im
Studierenden-/Uniportal Angebote zur Verbesserung der Digitalkompetenz (insb. für „Offliner“) im Quartiersbüro
• WLAN im öffentlichen Raum
Handlungsfeld 5:
Daten, Infrastruktur & Kommunale
Dienste
Digitale Dachstrategie
Durch die Auswirkungen und Anforderungen
der Covid-19-Pandemie rückten 2020 zunächst
Handlungsfelder der digitalen Dachstrategie mit
Bezug zur digitalen Stadtverwaltung und Bürgerdiensten ins Zentrum. Das Querschnittsthema
Smart City bzw. smartes Quartier wird mit dem
Reallabor Lichtenreuth erstmals umfassend
adressiert. Ziel ist es, durch die Identifizierung
und schnelle Erprobung möglicher Maßnahmen
und Kooperationen zukunftsweisende und maßgeschneiderte Smart-City-Lösungen für Lichtenreuth und die Gesamtstadt zu entwickeln. In
Kombination mit dem Ausbau relevanter Datenund IoT-Infrastruktur, der Konkretisierung von
Themen um die kommunale Daten-Governance
und -Plattformen sowie Kooperationen (z.B.
mit der UTN), wird so die fundierte Umsetzung
von Maßnahmen der Roadmap vorangetrieben.
Gleichzeitig wird damit die Zukunftsfähigkeit des
städtischen Ökosystems bei diesen erfolgskritischen Themen ausgebaut.
Gesamtstadt
Daten- und Kommunikationsinfrastruktur
Im Rahmen der IT-Strategie wurden für das
Sollkonzept der Stadt im Jahr 2019 unter den vier
grundsätzlichen Themenfeldern (1) IT – Projektportfolio, (2) Serviceportfolio, (3) Betriebsmodelle
und (4) IT-Kompetenz, folgende Handlungsfelder
für die die städtische IT-Verwaltung identifiziert:
• Die Kundenorientierung wird intensiviert
• Die Projektarbeit wird umgebaut
• Die Organisation wird teamorientiert entwickelt
• Das Thema IT-Architektur wird fokussiert und
strukturell verankert
• IT-Services werden klar definiert und standardisiert
Der Schlüssel zur erfolgreichen Transformation
und Umsetzung liegt demnach in der künftigen
Arbeitsorganisation und Prozessausgestaltung
der Stadtverwaltung. Die dafür wichtige organisatorische Querschnittsfunktion übernimmt das
neue Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation. Die Handlungsfelder der IT-Strategie und
des Sollkonzepts wurden in Form von Maßnahmen in der digitalen Dachstrategie bzw. Roadmap
ergänzt bzw. konkretisiert.
349
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
77
Anhang 1
Der Betrieb der Breitband- bzw. Dateninfrastruktur, inklusive der Rechenzentren, stellt sich in
Nürnberg divers dar. Die Nürnberger Feuerwehr
betreibt ein Glasfasernetz in der Stadt, an das
neben den städtischen Dienststellen und den
Brandschutzmeldeanlagen der Schulen auch
Unternehmen und weitere Institutionen in der
Stadt angebunden sind. Die öffentlichen Gebäude (Schulen usw.) sind dabei über einen Hausübergabepunkt (HÜP) an ein Glasfaser- bzw.
Lichtwellenleiternetz angeschlossen, welches als
„Fiber to the Building“ (FTTB) bezeichnet wird.
Dabei übernimmt die Feuerwehr ausschließlich
die Infrastruktur bis zur Steckdose. Die städtische
IT ist verantwortlich für (Daten-) Dienstleistungen
und Rechenzentren.
Parallel dazu betreibt die N-ERGIE ein Datenbzw. Breitbandnetz für den Stadtkonzern STWN
(u.a. Wasser, VAG, Parkhausbetrieb). Die Technische Universität Nürnberg betreibt eine eigene Infrastruktur und plant dies u.a. auch in Form eines
Rechenzentrums auf dem Campus Lichtenreuth
zu tun. Zusätzlich decken gewerbliche Anbieter
die privaten Haushalte im Stadtgebiet ab. Zwar
ist mittlerweile die Abstimmung bei Planungsprozessen, z.B. bei Neuverlegung von Leitungen,
gegeben, allerdings lässt sich die (geplante)
Nutzung von Synergien z.B. aus gemeinsam genutzter Infrastruktur, nicht aus den vorliegenden
Dokumenten und Gesprächen ableiten.
Der Ausbau von öffentlichem WLAN, d.h. frei
zugänglichem Internet, wurde in öffentlichen
Gebäuden seitens der Stadtverwaltung forciert
und ist insbesondere in den 300 Schulen weit
vorangeschritten. Die VAG stellt zusätzlich im
ÖPNV und an einigen Haltestellen WLAN für die
Fahrgäste zur Verfügung. Die Bereitstellung von
WLAN an öffentlichen Plätzen soll seitens der
Stadtverwaltung weiter vorangetrieben werden.
Der Ausbau eines LoRaWAN-Netzwerks mit
entsprechenden Gateways im Stadtgebiet wurde
seitens der N-ERGIE Kundendienste vor allem
für Anwendungsfälle im Bereich Messdaten
vorgenommen, z.B. zur Erfassung unterirdischer
Messstellen (Wasser). Die Nutzung des vergleichsweise günstigen Niedrigenergie-Funknetzes für weitere Anwendungen, insbesondere für
die Einbindung von Sensoren, wurde diskutiert,
bis dato aber noch nicht wesentlich umgesetzt.
Üblicherweise sind dies Sensoren zur Erhebung
von Umwelt-, Verkehrs-, Park- oder PassantenFrequenz-Daten, die über eine Datendrehscheibe
z.B. zur umweltsensitiven Verkehrssteuerung
genutzt werden könnten.
Im Zusammenhang mit Sensornetzwerken, aber
78
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
auch dem Ausbau zukunftsfähiger (Daten-) Infrastruktur, spielen städtische Leuchten eine wichtige Rolle, z.B. zum Anbringen von Sensoren,
als mögliche E-Ladepunkte oder für die adaptive
Beleuchtung. Die rund 48 000 Lichtpunkte (ca. 20 %
LED) in Nürnberg werden von der Stadt selbst,
d.h. durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum
(SÖR), betrieben. Im Rahmen der Modernisierung der Leuchten wird eine zeitgemäße Steuerung und Abrechnung über die 1 200 Zählstellen
aktuell anhand einer Konzeptstudie sondiert
und skizziert. Die Verknüpfung mit Breitbandbzw. IoT oder E-Ladeinfrastruktur zählt nicht zu
den Aufgabengebieten der SÖR. Die N-ERGIE
übernimmt grundsätzlich die Stromversorgung
und ist zuständig für die E-Ladeinfrastruktur. Die
Infrastruktur ist im städtischen GIS-System erfasst und kann bei Bedarf z.B. von der N-ERGIE
abgefragt werden.
Smart City und Kommunale Dienste
Das Konzept der Smart City, d.h. eines intelligent
vernetzten, nachhaltigen und bürgerzentrierten
städtischem Ökosystems, hat in Nürnberg bisher
noch keine konkrete Anwendung gefunden.
Der dafür nötige Prozess, Kooperationen und
Partizipation, die Definition erster Leitplanken
und Identifikation möglicher Maßnahmen, wird im
Rahmen des Reallabor Lichtenreuth angestoßen
und vorangetrieben. Das Projekt wird durch das
Programm Modellprojekt „Smart Cities Smart Regions“ der Landesregierung gefördert. In diesem
Rahmen soll die (schnelle) Erprobung möglicher
Maßnahmen und Projekte stattfinden. Perspektivisch wäre die „intelligente Vernetzung“ mit
weiteren Projekten z.B. der „NürnbergMobil“ oder
digitalem Parkraummanagement, insbesondere
aber mit „MeinNürnberg“ als digitale Drehscheibe
für kommunale Dienste, möglich. Das bereits
gut ausgebaute Angebot über „MeinNürnberg“
(Desktop-Anwendung sowie mobil zugänglich)
wird aktuell u.a. durch erweiterte Serverkapazitäten, ein verbessertes Customer-Relation-Management inklusive zentraler Datenbank sowie
die Einbindung weiterer Dienstleistungen gestärkt
und ausgebaut. Grundlage für den Erfolg werden
gute Kooperationen, neue Formen der Zusammenarbeit bzw. deren Institutionalisierung sein.
Weitere Digital-Projekte und Initiativen
(geplant, laufend)
Der Sachstandsbericht an den Stadtrat vom 22.
Juni 2021 fasst die aktuellen Digitalisierungsprojekte zusammen und benennt – neben dem
Reallabor Lichtenreuth – folgende Projekte:
• Nutzerzentrierte Kontaktsteuerung mittels
Chatbot/KI (Konzeptstudie, laufendes Projekt),
350
Anhang 1
• Digitalkoordinatoren (laufendes Projekt),
• Städtekooperation zu Daten-Governance und
-Plattformen: München – Augsburg – Nürnberg,
MAN (laufende Initiative),
• Parkraumanagement (Konzeptstudie, laufendes Projekt),
• Projektantrag: Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ – Projektskizze „City Connect Nürnberg“,
• Schaufensterprojekte „Sichere Digitale Identitäten“ – „IDunion“ (geplantes Projekt) und
• Digitaler Bewohnerparkausweis (Projektidee).
Lichtenreuth
Bekanntlich handelt es sich beim Quartier
Lichtenreuth um eine Neuentwicklung auf einer
Bahnbrache. Die vorliegenden Informationen
deuten darauf hin, dass zwar grundsätzliche eine
Breitbandinfrastruktur eingeplant ist bzw. mindestens Leerrohre verlegt werden sollen. Allerdings
wurden die Leuchten im Quartier „konventionell“
geplant. Demnach sind zusätzliche Daten- bzw.
Kommunikationskabel an einzelnen Leuchten
bzw. Knotenpunkten und zusätzliche Strominfrastruktur an den Leuchten nicht vorgesehen. Diese
könnten u.a. für E-Ladeinfrastruktur, Sensoren
(Parkraummanagement) adaptive Beleuchtung
oder für Leitsysteme zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus ist keine IoT-Infrastruktur über
das bestehende LoRaWAN-Netz angedacht,
z.B. um Sensornetzwerke für die Bewässerung,
Verkehrsmessung usw. zu integrieren. Allerdings können entsprechende Gateways mit ihrer
großen Reichweite und geringen Anforderungen
problemlos „nachgerüstet“ werden. Ein Quartiers- bzw. Bürgerzentrum ist fest für das Quartier
eingeplant. Mögliche digitale Tools bzw. Schnittstellen zu den Bürgerdiensten sind jedoch noch
nicht angedacht.
Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der
Phase „Bestanderfassung“:
• Kombinierte Planung der Daten- und „smarten“
Leuchten-Infrastruktur (inkl. adaptive Beleuchtung)
• Diskussion eines gemeinsamen Betriebs der
Daten- und Rechenzentrumsinfrastruktur
(UTN, N-Energie, Feuerwehr/Stadt) in Lichtenreuth
• Einbindung von Sensoren über ein Lora-Netzwerk, z.B. für Umwelt-, Verkehrs- oder Grünflächendaten z.B. zum Leiten des Verkehrs und
zum Parkraummanagement
• Entwicklung eines Datenethikkonzepts/DataGovernance-Strategie
• Aufbau und Pilotierung einer Datenplattform/
urbaner Datenraum und Dashboard für das
Quartier
• Grundsätzliche Erfassung und Darstellung des
Quartiers bzw. der Gebäude im (3D-) Modell/
als Digitaler Zwilling und Bereitstellung der
Daten für partizipative Prozesse, Planung,
Blaulichtorganisationen etc.
• Bereitstellung von Bürgerdiensten im Bürgerzentrum über Terminals bzw. im Zusammenspiel mit „MeinNürnberg“ (z.B. Druck von
Dokumenten, Erfassung usw.)
• Gestaltungsspielräume für Modul UTN, da
viele Fragestellungen noch offen sind, z.B.
für Infrastruktur, digitale Mobilität und für eine
mögliche Vernetzung mit den Wohnquartieren
Die Technische Universität Nürnberg plant für
ihren neuen Campus eine eigene Daten- bzw.
Breitbandinfrastruktur inkl. eines Rechenzentrums (keine Hochleistungsrechner). Diese wird
auch als Rückgrat für hochdigitalisierte Prozesse und Lehre dienen. Beispielsweise wird es
keine Bibliothek im konventionellen Sinne mehr
geben, sondern ein Kommunikationszentrum. Die
Planung der Daten- bzw. Kommunikationsinfrastruktur findet unabhängig von den ersten beiden
Modulen statt. Mögliche Synergien z.B. durch
eine gemeinsame Dateninfrastrukturbetriebsgesellschaft der Feuerwehr, N-Energie und Universität wurden bisher noch nicht sondiert.
351
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
79
Anhang 1
Handlungsfeld 6:
(Neue Formen der) Partizipation
Digitale Dachstrategie
Die digitale Dachstrategie für Nürnberg zielt für
das Handlungsfeld 6 „(Neue Formen der) Partizipation“ auf die Umsetzung unterschiedlicher
Formen der Teilhabe als Querschnittsthema für
die verschiedenen Handlungsfelder und Lebensbereiche ab. Digitales Empowerment wird dabei
als entscheidende Voraussetzung für gesamtgesellschaftliche Teilhabe in allen gesellschaftlichen
Bereichen gesehen.
Der Fokus liegt zum einen auf dem Aufbau
digitaler Strukturen, Prozesse und Angebote zur
Stärkung der zielgruppenspezifischen Ansprache
und des Servicegedankens. Wesentlich sind
interaktive und partizipative Elemente in der
Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und
Stadtgesellschaft sowie innerhalb der Verwaltung der Stadt Nürnberg und zur Schaffung und
Gestaltung von mehr Transparenz über städtische Produkte, Angebote und Dienstleistungen.
Zum anderen sieht die digitale Dachstrategie die
aktive Unterstützung der Erprobung konkreter,
bereits als geeignet eingeschätzter Ideen und
Pilotprojekte als Chance. Dazu zählen sogenannte energetische Nachbarschaften, in denen
Lösungen z. B. für ein intelligentes Last- und
Beschaffungsmanagement, nachhaltige Mobilität
oder neue Geschäftsmodelle zur Beteiligung der
Anwohnerinnen und Anwohner erprobt werden
können.
Niedrigschwelliger Online-Service als neue Form
der Teilhabe und für mehr Chancengerechtigkeit
bei der Darstellung von Stadtentwicklungsthemen
wird kritisch gesehen und nur bedingt als zielführend eingeschätzt.
Gesamtstadt
Verschiedene zielgruppenbezogene digitale
Beteiligungsangebote und -plattformen werden
bereits erfolgreich angewendet. Beispiele sind die
„e-Partizipationsplattform“ (elektronische Beteiligungsprojekte der Stadt Nürnberg), die „Meine
wbg“-App (laut Dachstrategie mit Funktionen für
Information/Vernetzung für Mieterinnen und Mieter,
nachbarschaftliche Dienstleistungen, Beförderung
Teilhabe älterer Menschen und inklusive Angebote), das Partizipationsprojekt „laut!“ (Online- und
Offline-Formate für Jugendliche/junge Erwachsene zur Einbringung in die Gestaltung der Stadt)
oder die „Integreat“-App (kostenlose mehrsprachige Integrationsplattform für Nürnberg mit
Informationen zum Alltag in Deutschland, lokalen
80
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
Angeboten oder ausländerrechtlichen Fragen
etc.). Beteiligungsangebote sollen auch weiterhin
aus einer Mischung von analogen und digitalen
Formaten bestehen, um auch die Gruppe der
„Offliner“ und der „Einsteiger/Digitalen Novizen“
zu erreichen.
Lichtenreuth
Für eine frühzeitige Einbindung und umfassende
Beteiligung bei der Stadtteilentwicklung Lichtenreuths wurden die Schaffung eines Netzwerkes/
regelmäßigen „Runden Tisches“ vor Ort und
die Schaffung einer koordinierenden Stelle für
den Stadtteil (Quartiersmanagement/Städtebau)
vorgeschlagen, die ggf. mit dem Konzept des
Quartiersbüros gekoppelt werden könnte. Diese
zentrale Anlaufstelle für Bewohnerinnen und
Bewohner soll u.a. als Kontaktstelle für Mobilitätsdienstleistungen und sämtliche verkehrliche
Anliegen vor Ort fungieren und eine lebendige
Nachbarschaft fördern. Ergänzende (digitale) Angebote sind an diesem Ort denkbar (z.B. Angebote zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen
bei der Gruppe der Offliner).
Digitale Beteiligungsformate werden sowohl bei
der Stadtteil- und Freiraumentwicklung sowie
der Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes in
Lichtenreuth als wichtig eingeschätzt. Zur besseren Information, frühzeitigen Einbindung und
Stärkung von Mitwirkungsmöglichkeiten könnten
digitale Beteiligungsinstrumente eng mit lokalen
Managementstrukturen sowie Forschungsansätzen verknüpft werden. Instrumente wie z.B. die
Entwicklung/Anwendung digitaler Visualisierungstools unter Einsatz von Augmented/Virtual Reality
für den Planungs- und Entwicklungsprozess von
Lichtenreuth unterstützen innovative Prozesse.
Als Voraussetzungen für spätere digitale Interaktionen im Stadtteil wurden u.a. öffentliche WLANPunkte, Ladestationen und offene, niedrigschwellig zugängliche Räume für (digitales) Lernen
genannt.
Das geplante Quartiersbüro sowie die UTN bieten grundsätzlich Potenziale für die Anwendung
digitaler bzw. hybrider Lösungen im Sinne einer
zukunftsorientierten, vielseitigen und transparenten Beteiligung.
Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der
Phase „Bestandserfassung“ (mit Synergien zu
den anderen Handlungsfeldern):
• Stadtteilportal für Lichtenreuth: In Anlehnung
an das Portal Online-Beteiligung Nürnberg
könnten hier Anregungen, Wünsche und Kritik
zu aktuellen Themen zwischen Bürgerschaft
352
Anhang 1
und Stadtverwaltung moderiert und diskutiert
werden sowie eine digitale Verbindung mit
dem Quartiersbüro (koordinierende Person)
geschaffen werden. Die Plattform könnte durch
Ansätze der Sharing Economy, Vermittlung
nachbarschaftlicher Dienstleistungen sowie
Unterstützung bei der Raumsuche & -buchung
für Stadtteilaktivitäten etc. ergänzt werden
• Entwicklung einer Mieter-App mit erweiterten
Funktionen wie Vernetzung der Mieterinnen und
Mieter, nachbarschaftliche Dienstleistungen
• Entwicklung/Anwendung digitaler Visualisierungstools unter Einsatz von Augmented/Virtual
Reality für die Information und Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger in den Planungs- und
Entwicklungsprozess von Lichtenreuth (nach
der Planungsphase Einsatz für z.B. Identifikation von Nachbarschaftsprojekten, weitere
Beteiligung)
• Förderung und Vermittlung ehrenamtlicher und
stadtteilwirksamer Tätigkeiten bei Studierenden
und Mitarbeitenden der UTN durch Einbettung
entsprechender Funktionen z.B. im Studierenden-/Uniportal, Angebote zur Verbesserung
der Digitalkompetenz (insb. für „Offliner“) im
Quartiersbüro.
353
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
81
Anhang 2
7.2
SWOT für die einzelnen
Handlungsfelder
Handlungsfeld 1:
Städtebau, Demografie, Wohnen
• Hohe Skepsis der Fachämter gegenüber dem
Erproben neuer Lösungen
Stärken
Chancen
• Komplett neu gebautes Quartier
• Evangelisches Siedlungswerk (ESW) als potenzieller Partner für Wohnungsbau
• Vielfältige Ansatzpunkte für digitale Lösungen
durch Nutzungsmischung
• Große neue Grün- und Sportflächen als Erholungsraum auch für umliegende Quartiere
• Neubau einer öffentlichen Schule im Quartier
• Schaffung eines Quartierszentrums zwischen
Modul 1 und 2
• Planung eines Quartiersbüros
• Bereitschaft des Stadtplanungsamtes zu digitalen Planungs-/Modellierungsprozessen
• Integrierter Blick auf den Gesamtraum durch
INSEK Südost
• Gute Erfahrungen mit ambulanten Angeboten
des Pflegepraxiszentrums
Schwächen
• Nur wenige beschlossene Ziele für die gesamte Stadtteilentwicklung Lichtenreuth
• Unterschiedliche Verfahrensstände und Handlungsmöglichkeiten in den Modulen
• Fehlende Kommunikation unter den Akteuren
des Gebietes
• Kein Neubau durch die WBG in Lichtenreuth
• Schlechte Erfahrungen der WBG mit AALSystemen/Musterwohnung
• Kein Interesse der N-ERGIE an Kopplung von
Fernwärme mit Solarthermie etc. im Gebiet
• Geringe Relevanz des Handlungsfeldes
(Städtebau, Demografie, Wohnen) in Digitaler
Dachstrategie
82
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
• Neue Akteure auf dem Nürnberger Immobilienmarkt, die für Digitalprojekte und Kooperationen interessiert werden könnten
• Freifinanzierter Wohnungsbau mit Potenzial für
kaufkräftige/digital-affine Bewohnerinnen und
Bewohner
• Aufgeschlossene zivilgesellschaftliche Akteure
• Öffentlicher Raum als „Testfeld“ für digitale
Lösungen
• Modul 3: Hohes Interesse der UTN an innovativen Lösungen
• Modul 3: UTN plant innovative und energieeffiziente Haustechnik, Wärmespeicher etc.
• Modul 3: Studenten-/Forschungswohnheime
für digitale Modellprojekte im Wohnen
• Aufgeschlossenheit von Studierenden gegenüber digitalen Lösungen Risiken
Risiken
• Langer Entwicklungs- und Realisierungszeitraum
• Anfangs nur geringe Nachfrage durch Bewohnerschaft/Nutzende vor Ort
• Geringes Interesse von Aurelis an digitaler
Profilierung des Quartiers und innovativen
digitalen Lösungen
• Geringe Einflussmöglichkeiten auf private Bauherren bezüglich digitaler Maßnahmen
• Keine Möglichkeit der Ausschreibung von
Grundstücken für digitale Pilotprojekte
354
Anhang 2
• Offene Zukunft der Systeme bei Haustechnik,
Smart Metering
Handlungsfeld 2:
Mobilität & Verkehr
• Keine Umsetzung innovativer, dezentraler
Energieversorgung
Stärken
• Insellösungen: geringe Vernetzung der Ansätze
zwischen Modulen oder mit Nachbarquartieren
• Höhere Mietkosten durch Digitalisierung
• Ungewissheit über künftige Bewohnerstruktur
Handlungsbedarfe
• Integrierte Sicht auf den neuen Stadtteil mit
seinem Umfeld
• Kommunikationsplattform für Akteure im Quartier schaffen
• Quick-wins generieren und positives Bild
schaffen
• Lichtenreuth wirklich als Reallabor nutzen
• Erprobungsräume im öffentlichen Raum schaffen (a la Lora-Park)
• Integrierte Betrachtung von Siedlungsentwicklung und Mobilität, dadurch beste Voraussetzungen für schnelles Handeln/Digitalisierung
gegeben
• Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte
(Stärkung des Umweltverbundes, autoreduzierte Gebietsentwicklung/Wohnen, CarsharingNutzen statt Besitzen durch Intermodalität,
Neuverteilung des öffentlichen Raums)
• Nutzung und Erweiterung der bestehenden
Mobilitätsplattform mit VAG, Integration von
VAG-Rad etc.
• Vorhandener strategischer Rahmen: u.a. Masterplan nachhaltige Mobilität, Digitale Dachstrategie, Mobilitätsbaukasten, Stellplatzsatzung,
INSEK Südost, wissenschaftliches Know-How
• Neue Grundstückseigentümer direkt nach Kauf
aktiv bezüglich digitaler Projekte und Kooperation im Quartier ansprechen (dazu geeignete
Strukturen schaffen, auch mit Aurelis)
Schwächen
• Quartiersbüro an zentrale Stelle verlagern und
als Schnittstelle zwischen digitalem und analogem Raum ausbauen
• Fokus i.d.R. auf Infrastrukturplanung ohne Einbindung von künftigen Betriebsmodellen und
privaten/öffentlichen Mobilitätskonzepten
• Schule als Quartiersschule entwickeln
• Fehlende Messbarkeit/Monitoring: ohne ausreichende Zielvorgaben ist keine Evaluierung
möglich
• Systematische Gesprächsebene mit UTN
aufbauen
• Digitale Planungs- und Modellierungsprozesse
• Digitale Unterstützung der Anpassung an
den Klimawandel (Starkregen, Trockenheit,
Hitzetage)
• Innovative Haustechnik
• Digitale Profilierung vom Studierenden- und
Gästewohnen
• Fehlende zielgerichtete Zusammenarbeit der
unterschiedlichen Akteure in den einzelnen
Modulen mit unterschiedlichen Interessen
Chancen
• Modernes, zukunftsgerichtetes Leitbild: z.B.
Teilen statt Besitzen, gesünder leben, Gestaltung des öffentlichen Raumes, Zero Emission,
klimaneutrale Energieversorgung
• Bedarfsgerechte Angebote im Personen- und
Wirtschaftsverkehr durch neue Mobilitätsformen
• Monitoring Lärm, Abgas und Verkehr
• Bürgerbeteiligung für neue Mobilitätsformen
(informieren, Erfahrungen sammeln und ausprobieren, Ko-Kreation und Selbstbestimmung von
Bewohnerschaft, Studierenden und Gewerbetreibenden ermöglichen)
• Anschubfinanzierung für neue Mobilitätsformen
(z.B. Mieterticket, Mobilitätsstationen, autonomes Fahren)
355
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
83
Anhang 2
Risiken
• Keine Überführung gelungener Projekte in den
Regelbetrieb für ganz Nürnberg
• Singuläres Denken und Planen in den einzelnen Modulen
• Fehlen von Qualitätsstandards für private
Mobilitätskonzepte
• Keine konkrete privatrechtliche Verpflichtung
und Anreize zum autoreduzierten Wohnen
• Nutzung von Lichtenreuth als Reallabor für
künftige Projekte (ggf. mit Anschubfinanzierung), wie z.B. Mieterticket, Concierge-Dienst,
autonomes Fahren, Kontrollstrukturen für MIV/
Parkraummanagement, Lieferkonzepte „letzte
Meile“/KEP-Dienste
• Verknüpfung von privaten und öffentlichen Mobilitätskonzepten, Integration und Erweiterung von
bestehenden Mobilitätspunkte
• Unzureichende Abstimmungen mit Nachbarquartieren, Reallabor Lichtenreuth als Insellösung
Handlungsbedarfe
• Erstellung eines Leitbildes und Konzepts für
nachhaltige Mobilität mit Betonung des Umweltverbundes für alle Module (Basis: Masterplan nachhaltige Mobilität-Nürnberg, Digitale
Dachstrategie)
• Erarbeitung eines integrierten, digitalen Verkehrskonzeptes über alle drei Module mit Berücksichtigung der angrenzenden Stadtgebiete,
konkreten Zielvorgaben für Modal-Split, Mobilitätsstationen, ruhenden Verkehr, E-Mobilität,
Definition und Erarbeitung von Möglichkeitsräumen für digitale Anwendungen, physische
Wege durch digitale Dienste ersetzen
• Einbindung der UTN und deren Innovationscharakter / Reallabor in die weitere Quartiersentwicklung
• Festlegung von Kriterien zur Evaluierung des
integrierten Verkehrskonzeptes und deren
digitaler Elemente/Maßnahmen (Lärm, Abgas,
Verkehr, Intermodalität)
• Einrichtung eines Quartiersbüros zu Koordination und nachhaltigem Betrieb von Personen- und Wirtschaftsverkehr (Betonung neuer
Mobilitätsformen)
• Notwendigkeit horizontaler Vernetzung bei
Planung und Betrieb von Mobilitätsangeboten
• Erstellung von Qualitätsstandards für private
Mobilitätskonzepte
• Erarbeitung von privatrechtlichen Verpflichtungen und Schaffung von Anreizen zum autoreduzierten Wohnen
• Entwicklung neuer Formen der Bürgerbeteiligung mit dem Ziel, zu informieren, auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln und
künftige Bewohnerinnen und Bewohner sowie
Gewerbetreibende und Studierende zum
Akteur für neue Mobilitätsformen werden zu
lassen
84
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
356
Anhang 2
Handlungsfeld 3:
Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft
Stärken
• Vielfältiges städtisches Ökosystem aus Bildungseinrichtungen, Forschung, Unternehmen und
Stadtkonzern
• Bestehende Strukturen und Formate der Zusammenarbeit z.B. im Bereich Start-ups
• Grundlage für notwendige Querschnittsarbeit
im Themenfeld durch
• Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
bereits geschaffen
• Bereits gestartete bzw. abgeschlossene strategische Prozesse und „Rahmenwerke“ (z.B.
Digitale Dachstrategie & Roadmap) für die
digitale Stadt, die erste Impulse/Aktivierung der
Akteure aus Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft gesetzt haben
• Top-down Commitment: Förderung von Digitalisierung/Smart Cities durch Verwaltungsspitze
(z.B. Budget für Digitalkoordinatoren)
Schwächen
• Noch keine ausreichende übergreifende
Zusammenarbeit der Stadtverwaltung/unterschiedliche Gewichtung des Thema Smart City
in den verschiedenen Bereichen (Stadtkonzern), dadurch schwierig Anknüpfungspunkte
zu Akteuren aus Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft aufzubauen
• Smart Cities bisher kein gelebtes Schwerpunktthema (bisher v.a. digitale Stadt und
Bürgerservices) und daher noch keine „Sensibilisierung“ bzw. Verankerung insbesondere
innerhalb der Verwaltung bzw. Unklarheit
darüber, worin der Mehrwert in der externen
Zusammenarbeit liegen könnte
• Zu geringe Sensibilisierung für die Zusammenarbeit mit Akteuren und Multiplikatoren
beim Thema „Digitale Stadt/Smart Cities“, v.a.
wenige Schnittstellen Wirtschaft/Forschung:
unzureichende Kommunikation, keine passenden Formate und Prozesse
• Keine Kommunikations- und Erklärstrategie
(„Storytelling“) für das Thema Smart Cities
nach innen und außen. Nutzen, Zielsetzung
usw. daher für Beteiligte z.B. für Bürgerschaft/
Verwaltungsangestellte sowie Akteure aus
Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft nicht
greifbar bzw. nachvollziehbar
Chancen
• Vorreiter-Potenzial:
• Sichtbarkeit durch Umsetzung digital vernetzter, nachhaltiger und bürgerorientierter
Projekte
• Raum zur Erprobung möglicher Lösungen/
Ansätze in Lichtenreuth (Technologien,
neue Formen der Zusammenarbeit)
• Quick-wins durch schnelle Umsetzung
kleinerer „Testballons“
• Entwicklung/Zusammenarbeit zusammen mit
der UTN, z.B. im Bereich Infrastruktur, Mobilität, Erprobungs- oder Begegnungsräume
• Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit/Kooperation durch Einbindung des Nürnberger
Ökosystems wie Forschung (Fraunhofer etc.),
Unternehmen (v.a. Start-ups) oder der Bürgerschaft (z.B. über 3D-Modelle)
• Wirtschaftliches Potenzial für einen Smart City/
GovTech“ Markt für Unternehmen durch neue
Geschäftsmodelle, Lösungen/Produkte
• Umfassende Förderung für weitere Initiativen
und Folgeprojekte vorhanden (z.B. Land: Umsetzung Maßnahmen, Bund: BMWSB Smart
Cities, EU: Green Deal)
Risiken
• Verlust der Motivation bei wichtigen Partnern
innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
für Umsetzung des IDEKs
• Ziele, Perspektiven und Nutzen digitaler Ansätze im Reallabor Lichtenreuth nicht erkennbar
für Beteiligte
• Keine konstruktive Zusammenarbeit mit der
UTN
• „Demoralisierung“: Viel (Strategie-) Papier für
die Schublade ohne erkennbare Resultate/
Umsetzung
• Begrenzte Einflussmöglichkeiten dieses Projekts auf Module
Handlungsbedarfe
• Verstärkte Kommunikation(-strategie) zur Erklärung und Verankerung des Themas innerhalb der Stadtverwaltung z.B. in Form eines
Storytellings/Narrativs und durch Hervorheben
der „Benefits“ nach innen und nach außen
(Stadt spricht nicht immer mit „einer Stimme“)
• Definition, Festlegung und Kommunikation der
„Ownership“ für Smart Cities (inhaltlich/Steuerung) innerhalb der Verwaltung und Stadtge-
357
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
85
Anhang 2
sellschaft
• Formulierung des Themas CO2-Reduzierung/
Klimaschutz als ein „Leitthema“ und Priorisierung, z.B. hinsichtlich der Energieversorgung
• Mischung aus top-down und bottom-up Commitment und Wille zur Umsetzung innerhalb
der Stadtverwaltung als grundsätzliche Voraussetzung muss von Stadtverwaltung selbst
generiert werden
• Aufbau neuer Kooperationen bzw. Weiterentwicklung/Einbindung bestehender Formate mit
Wirtschaft, Forschung, Organisationen, z.B.
Nürnberg Digital Festival, Zollhof
• Etablierung eines interdisziplinären, sektorübergreifenden „Beratungsgremiums“ aus
relevanten Stakeholdern
• Nutzung bestehender Innovations-/Versuchslabore zur „Vorab-Erprobung“ möglicher Quartierslösungen
• Planung einer digitalen Stadt(teil)bibliothek
sowie Berücksichtigung von Schulen, Kitas etc.
bei Digitalmaßnahmen
• Planung einer Kollaborationsinfrastruktur in
Form eines physischen Quartiers-Lab/Reallabors/Versuchsraums/Showrooms mit UTN;
Öffnung für externe Partnerinnen und Partner,
z.B. für Unternehmen (nicht Quartiersbüro,
idealerweise UTN-Lead und -Fläche)
Handlungsfeld 4:
Kultur & Soziales
Stärken
• Neubaugebiet mit Potenzial für neue technologische Standards in der (Gebäude-) Infrastruktur im Kultur- und Sozialbereich, vor allem im
Modul 3
• Ansiedlung der UTN: mögliche Erweiterung
der Nutzung für Freizeit-, Kultur- und soziale
Projekte auf dem UTN-Campus
• Geplantes Quartiersbüro
• Neubau einer Grundschule im Modul 1 mit
Potenzial für Quartiersnutzung, Versammlungsräume etc.
• Öffentliche Park-, Spiel- und Grünflächen in
Modulen 1 und 2
• Ansatzpunkte für digitale Lösungen durch
Nutzungsmischung, v.a. in Modul 2 („Urbanes
Gebiet“ gemäß § 6a BauNVO Mischung aus
Wohnen, Gewerbe sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen)
• Vorhandene strategische Rahmenwerke/Vorgaben, v.a. Digitale Dachstrategie, Kulturstrategie
• Realisierung sozialer und Bildungsinfrastruktur
in Lichtenreuth als Ziel im INSEK Südost
• Frühzeitiges Mitdenken und Umsetzen von
„Quick-wins“ z.B. in Form kleiner Versuchsprojekte
Schwächen
• Frühzeitiges Mitdenken von Folgeprojekten und
entsprechender Förderung (Land, BMWSB, EU)
• Geringe Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten bei Modulen 1 und 2 mit Bezug auf das
IDEK
• Konkrete kulturelle Räumlichkeiten/Nutzungen
aktuell nicht in der Planung für Modul 1 und 2
vorgesehen und mit Bezug zu Modul 3 bisher
unverbindlich
• Soziale Infrastruktur in der aktuellen Planung
auf Schulen und Kitas beschränkt; weitere Nutzungen außerhalb der städtischen Pflichtaufgaben (z.B. Freizeittreffs, Begegnungsstätten,
kulturelle Zentren) bisher nicht vorgesehen
Chancen
• Stadtteilübergreifende Vernetzung durch Einordnung kultureller und sozialer Nutzung mit
Relevanz für andere Stadtteile
• Innovative kulturelle und soziale Infrastruktur
als Attraktivitätsfaktor
• UTN als potenzieller Partner, z.B. Raum- und
Infrastrukturnutzung für soziale und kulturelle
86
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
358
Anhang 2
Zwecke, Engagementförderung, „Wohnen für
Hilfe“-Ansatz für Studierendenwohnen
stellen zwischen digitalen Portalen/Apps (z.B.
zukünftiges Uni-Portal und potenzielle Stadtteil-/Nachbarschaftsapps)
• Inhaltliche Erweiterung des Quartiersbüros,
z.B. als Lernort/Unterstützung für Offliner;
Anknüpfungspunkt und Vernetzung für soziale
und kulturelle Angebote; Ressource für die
Zivilgesellschaft
• Einbindung der umliegenden sozialen und kulturellen Einrichtungen/Akteure in Entwicklung
Lichtenreuths (v.a. Südpunkt, Gemeinschaftshaus Langwasser, Z-Bau)
• Bildungs- und Kulturzentrum Südpunkt und
Gemeinschaftshaus Langwasser in Verbindung
mit dem Quartiersbüro als möglicher Anknüpfungspunkt zum Erlernen und Erleben digitaler
Möglichkeiten
• Stärkung des Bildungs- und Kulturzentrums
Südpunkt, des Gemeinschaftshaus Langwasser und des Z-Baus (sowie perspektivisch der
Kongresshalle) als Lernort zum Erleben und
Erproben digitaler Technologien
• Digitale Vernetzungsmöglichkeiten (z.B. durch
Nachbarschaftsapps) für die Begünstigung
für Bildung neuer Kulturkreise (z.B. private
Bücherclubs)
• Schaffung niedrigschwelliger Begegnungsräume (z.B. auch Bars, Kneipen, Bühnen usw.)
und Einbindung der Gastro-Betreibenden zur
Verbindung digitaler Lösungen und der Begegnungsorte
• Digitale Assistenzsysteme für Menschen mit
Unterstützungsbedarfen zur Verbesserung der
sozialen/kulturellen Teilhabe
• Nürnberg Digital Festival als Plattform für Austausch rund um Digitalisierung (auch im Kunstund Kulturbereich)
• Bündelung vorhandener stadtweiter digitaler
Angebote (Kulturkalender, KiTa-Portal)
Risiken
• Nicht im gewünschten Umfang zustande kommende Zusammenarbeit mit der UTN
• Berücksichtigung der Balance zwischen
institutionellen Trägern und freien Trägern wie
Vereine oder Initiativen
• Einbindung des Nürnberg Digital Festivals in
die Entwicklung Lichtenreuths (Storytelling)
• Erprobung digitaler Quick-Wins (z.B. Hackathons für die Quartiersentwicklung)
• Erweiterung des Aufgabenspektrums des
Quartiersbüro um ergänzende kulturelle und
soziale Inhalte, ggf. Verbindung mit einem Innovationsbüro, um andere Strukturen einzubinden (Social Entrepreneurship)
• Geringe Einflussmöglichkeiten auf private
Bauherren (u.a. für die Ansiedlung sozialer und
kultureller Nutzungen)
• Entwicklung eines Betreiber- und Finanzierungskonzepts für das Quartiersbüro
• Fokussierung auf digitale Angebote zum Nachteil analoger Kulturgüter und -räume
• Sicherstellen der Angebote für die Unterstützung von „Offlinern“ (Teilhabe)
• „Verinselung“, keine Vernetzung mit Nachbarquartieren und ihrer sozio-kulturellen Infrastruktur
• Schaffung von Räumen für Kultur und Bildung
mit personalunabhängigen Öffnungszeiten
durch digitales Zugangssystem, z.B. Bibliothek
Handlungsbedarfe
• Schaffung kultureller und sozialer (Ermöglichungs-) Räume/Angebote innen und außen,
wenn möglich in Kopplung mit bereits vorgesehenen Strukturen (z.B. Schule, Quartiersbüro,
UTN-Campus, im öffentlichen Grün, Kitas,
Kinder- und Jugendhaus)
• Definition der Zielgruppen für kulturelle und
soziale Angebote im Quartiert (z.B. lebt eine
fluktuierende Studierendenschaft auch im
Quartier?
• Räume für Quartiersnutzung bei Schulneubau
berücksichtigen (z.B. separate Zugänge)
• Schaffung der technologischen Voraussetzungen/Infrastruktur in kulturell/gemeinschaftlich
genutzten Räumen (z.B. Medienanschlüsse,
Ausstattung, flexible und multimediale Nutzung)
• Betrachtung geplanter und potenzieller Schnitt-
359
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
87
Anhang 2
Handlungsfeld 5:
Daten, Infrastrukturen und kommunale
Dienste
Stärken
• Neues Quartier und neuer UTN-Campus
• Vorhandene und laufende strategische Prozesse und Rahmenwerke zum Thema der
digitalen Stadt
• MAN Städtenetzwerk zu Daten-Governance,
Plattformen etc.
• Top-down Commitment: Digitalisierung/Smart
Cities wird von der Verwaltungsspitze vorangetrieben und Konsolidierung auch während
Corona unterstützt, z.B. in Form eines Budgets
für Digitalkoordinatoren
• Bestehende gesamtstädtische WLAN-Infrastruktur, teilweise in öffentlichen Gebäuden
und an Haltestellen
• In kleinem Umfang bestehende LoraWAN
Infrastruktur
• Gut ausgebaute digitale Bürgerservices,
Kapazitäten (werden aktuell erweitert) mit gut
skalierbarer Basisinfrastruktur (MeinNürnberg)
Schwächen
• Grundsätzliche Fragen zum Umgang und
Vorgehen zu Daten bzw. deren Verwertung,
Bereitstellung und Plattformen stadtverwaltungsintern nicht geklärt
• Übergreifende Zusammenarbeit der Stadtverwaltung/Stadtkonzern steht bei Smart
Cities-Themen am Anfang
• Betrieb der Infrastruktur (Breitband, Rechnungszentrum, Beleuchtung) wird von Stadt
bzw. innerhalb städtischer „Silostruktur“ geleistet; Vernetztes, sektorübergreifendes Arbeiten
daher schwierig (z.B. Verbindung zwischen
Beleuchtung und Daten, Breitband-Synergien
zwischen den „öffentlichen“ Anbietern etc.)
• Kein Storytelling/Narrativ für digitale, datenbezogene bzw. Smart City Themen
Chancen
• Vorreiter-Potenzial:
• Grundsätzliche Verlegung bzw. Kombination unterschiedlicher Dateninfrastruktur z.B.
LoraWAN und 5G (nicht nur Leerrohre)
• Ausbaukonzept für 5G
• Raum zur Erprobung möglicher Lösungen/
Ansätze in Lichtenreuth (Technologien,
88
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
neue Formen der Zusammenarbeit)
• Quick-wins durch schnelle Umsetzung
kleinerer „Testballons“ z.B. für eine Straße
oder einen Grünflächenabschnitt
• Ausbau der LoraWAN -/Sensorinfrastruktur
inkl. neuer Anwendungsfälle für das Quartier
• Umfassende Förderung für weitere Initiativen
und Folgeprojekte vorhanden (z.B. Land: Umsetzung Maßnahmen, Bund: BMWSB Smart
Cities, EU: Green Deal)
• Cybersecurity: Konzipierung und Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur und Daten
mitdenken
Risiken
• Ziele, Perspektiven und Nutzen digitaler Ansätze im Reallabor Lichtenreuth nicht erkennbar
für Beteiligte
• Infrastruktur durch lange Planungsphasen bei
Umsetzung veraltet
• Begrenzte Einflussmöglichkeiten dieses Projekts auf Module
• Vulnerabilität eines stark digital ausgerichteten
Quartiers in Bezug auf Cybersecurity: erhöhter Schutz kritischer Infrastruktur und Daten
erforderlich
Handlungsbedarfe
• Definition, Festlegung und Kommunikation der
„Ownership“ bzw. Kümmerer für Smart Cities
(inhaltlich/Steuerung) innerhalb der Verwaltung
• Zusammendenken des Themas Daten-, E-Ladeund Beleuchtungsinfrastruktur (SÖR)
• Runder Tisch/Arbeitsgruppe „Infrastruktur
Lichtenreuth“ zur Abstimmung des Aufbaus
und Betriebs der Daten bzw. IKT-Infrastruktur
und Rechenzentren (UTN, Feuerwehr/Std IT,
N-ERGIE)
• Zentrale/r „Quartierskoordinator/-in“ für digitale
Themen und Formulierung von Anforderungen
• Entwicklung einer Data-Governance/Strategie,
Roadmap (Grundsatzfragen, Rolle der Stadt,
Open-Data/Source etc.) und entsprechenden
Infrastruktur
• Aufbau einer urbanen übergeordneten Datendrehscheibe/Plattform für die Stadtverwaltung,
die u.a. die Verschneidung von Daten ermöglicht
• Einführung einer regionalen Cloud für die
Verwaltung (N-ERGIE plant bereits für Stadtkonzern)
360
Anhang 2
• Definition und Einarbeitung der Grundlagen
bzw. Zukunftsfähigkeit für künftige Dateninfrastruktur und Technologien (z.B. Leerrohre,
Anschluss Leuchten, E-Ladeinfrastruktur,
Campusnetz, ggf. 5G)
• Prüfung und Umsetzung eines flächendeckenden Breitbandausbaus im Quartier
• Ausstattung der Verwaltung und Bildungseinrichtungen mit zeitgemäßem Equipment/WLAN
und damit Abbau von Hürden für externe
Zusammen- bzw. Zuarbeit (Bildungscampus
u.a. ohne WLAN)
• Konsensfindung zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung von Versuchsräumen zu
(Daten-) Infrastruktur z.B. mit dem auf informationstechnische Systemlösungen spezialisierten Fraunhofer IIS
• Sensibilisierung der Verwaltung für das Thema
„Cybersecurity“ und Gewährleistung des
Schutzes von Daten (z.B. Verkehrsdaten)
• Dialog mit der UTN priorisieren (z.B. mit AG
Infrastruktur Lichtenreuth, siehe oben)
• Frühzeitiges Mitdenken und Umsetzen von
„Quick-wins“ z.B. in Form kleiner Versuchsprojekte
• Frühzeitiges Mitdenken von „Folgeprojekten“ und entsprechender Förderung (Land,
BMWSB, EU) und mögliche Synergien bestehender Projekte nutzen (z.B. Antrag Digitaler
Zwilling Innenstadt)
Handlungsfeld 6:
(Neue Formen der) Partizipation
Stärken
• Breite Akteurslandschaft in der Quartiersentwicklung von Lichtenreuth
• Erste Beteiligungserfahrungen zur Entwicklung
Lichtenreuths (Nürnbergs neuer Süden: „Grün
im Quartier“, „Wohnen und Arbeiten“, „Mobilität
im Quartier“)
• Quartiersbüro geplant (mit Aufgaben wie
„Organisation und Aufbau von Strukturen zur
Nachbarschaftshilfe“, „Vernetzung mit Akteuren
aus dem Stadtteil und weiteren Kooperationspartnern“ und „Informationen über Planungen
und Entwicklungen im Quartier“)
• Etablierte digitale (und analoge) Beteiligungsansätze und -erfahrungen in der Stadt, z.B.
ePa, „laut!“, UTOPOLIS Langwasser
• Erfolgreiche ämterübergreifende Zusammenarbeit bei Planung der technischen Infrastruktur
• Bürger- und Vorstadtvereine als wichtige Mittler
zwischen Bürgerschaft und Verwaltung in
Nürnberg
• Vorhandene strategische Rahmenwerke/
Vorgaben (u.a. Digitale Dachstrategie, INSEK
Südost)
Schwächen
• Neubaugebiet, daher keine klassische Einbindung der (künftigen) Bewohnerschaft in den
Planungsprozess möglich
• Geringe Einflussmöglichkeiten der Stadt Nürnberg (aber auch der Zivilgesellschaft) auf die
Planung und Einordnung digitaler/technischer
Infrastruktur in den Modulen 1 (weit fortgeschritten und externer Entwickler) und Modul 2;
(im Modul 3 noch zu klären)
• Bisher keine inhaltlichen Ziele für die Quartiersentwicklung definiert und damit fehlende
Grundlage für zielgerichtete Beteiligung
• Bisher kein öffentlichkeitswirksames Storytelling zu Smart City-Themen bei der Quartiersentwicklung Lichtenreuth (wenig greifbar)
• Kaum fortgeschrittene Digitalisierung bei Nürnberger Bürger- und Vorstadtvereinen
361
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
89
Anhang 2
Chancen
W-LAN Punkte, Smartphone-Ladestationen etc.
• Reallabor als „Testfeld“/Raum für Erprobung
digitaler Lösungen und neuer Formen der
Beteiligung, z.B. CivicTech
• Entwicklung bzw. Nutzung eines digitalen
Tools zur Visualisierung der unterschiedlichen
Entwicklungsstufen Lichtenreuths
• (Digitale) Beteiligung der Anwohnerschaft
sowie Akteurinnen und Akteure aus Nachbarquartieren in den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess der Module 2 und 3
• Aufbau eines 3D-Modells als Grundlage digitaler Informations- und Beteiligungsformate
• UTN als Partnerin (Generator innovativer
Lösungen, Begegnungsräume zwischen UTN/
Campus und Bewohnerschaft, Ressourcenpool
für Engagement)
• Digitales Stadtteilportal für bürgerschaftliche
Vernetzungsangebote, nachbarschaftliche
Hilfeleistungen und als Brücke zur Politik und
Verwaltung
• Digitale Visualisierungstools/Stadtteildatenpool zum Einsatz im Planungs- und Entwicklungsprozess von Lichtenreuth und spätere
Bewohneraktivierung/-beteiligung, insbesondere
beim Modul 3 (Möglichkeit: digitale Karten,
Luftbilder, Pläne, 3D-Modelle und Geodaten
abzurufen und ein lokalisiertes Feedback zu
Planungsvorhaben zu geben (vgl. DIPAS)
• Inhaltliche Erweiterung des Quartiersbüros als
Lernort (z.B. Begleitung von Offlinern)
• Neuer potenzieller Bürgerverein für Lichtenreuth als Vorreiter digitaler Information und
Beteiligung
• Nürnberg Digital Festival als Plattform für
Austausch rund um Digitalisierung (Reallabor
Lichtenreuth könnte thematisiert werden)
Risiken
• Langfristiger Entwicklungs- und Realisierungszeitraum mit komplexem Sachverhalt kritisch
für (digitale) Beteiligungsverfahren der Zivilgesellschaft (ggf. nur Beteiligung öffentlicher
Akteure)
• Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten mit der
UTN im Bereich der digitalen Information und
Beteiligung
• Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten
zwischen UTN/Campus und Bewohnerschaft
z. B. offene digitale Veranstaltungen der UTN,
Räume für digitales Lernen etc.
• Inhaltliche Erweiterung des Aufgabenspektrums
des Quartiersbüros in Richtung Ort der digitalen (und analogen) Information, Kommunikation und Kooperation/Ko-Kreation
• Schaffung ergänzender Ermöglichungsräume
unter Einbeziehung freier Träger, lokaler
Kompetenzen und Nutzung vorhandenen
Know-hows in städtischen Dienststellen (z.B.
BZ, Städtische Bibliothek)
• Unterstützung der Teilhabe von Offlinern und
Sicherstellung von Inklusion bei digitalen Angeboten (z.B. Barrierefreiheit, leichte Sprache,
inklusives Mitdenken aller Bevölkerungsgruppen, hybride Angebote)
• Aufbau eines Bürgervereins mit Vorreiterfunktion im Bereich der digitalen Information und
Beteiligung
• Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen
analysieren
• Erprobung (digitaler) Beteiligungsformate für
verschiedene Zielgruppen durch Aktivierung
und Zusammenarbeit mit gesamtstädtischen
(z.B. laut, Nürnberg Digital Festival) und angrenzenden Einrichtungen/Akteuren (z.B. Z-Bau)
als Orte/Impulsgeber von Beteiligung
• Exklusivität der digitalen Beteiligungsangebote
(Barrierefreiheit, Ausschluss der nicht digitalaffinen Personen)
Handlungsbedarfe
• Aufbau einer Kommunikationsstruktur zur
Stärkung des Dialogs aller relevanten Akteure/
Entwickler
• Aufbau von Akteursnetzwerken (Communitybasiert)
• Schaffung der Voraussetzungen für digitale
Information und Beteiligung, z.B. öffentliche
90
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
362
Anhang 2
363
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
91
Anhang 3
7.3
Beschreibung der
Projektvorschläge
Projektliste A
Steckbriefe:
A1.1 – Aktivierung und Beratung gewerblicher
und institutioneller Bauherren
A1.2 – Verbesserung Verteilstrukturen/letzte
Meile, Concierge-Dienste
A1.3 – Quartiersbüro Lichtenreuth
A1.4 – Digital zugängliche Leihangebote im
öffentlichen Raum
A1.5 – Hybride Bürgerdienste und Leistungen
der Stadtverwaltung
A1.6 – Testfeld für Sensortechnik und IoTTechnologien mit Use Cases („Digitale
Steuerung Regenrückhaltung und
Bewässerung“ und „Intelligente
Mülltonne“)
Machbarkeitsstudien:
A2.1 – Quartiersschule Lichtenreuth
A2.2 – Living Labs und Erprobungsräume für
Technologien
A2.3 – Niedrigschwellige Engagement- und
Ermöglichungsräume
92
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
364
Anhang 3
A1.1 Aktivierung und
Beratung gewerblicher und institutioneller Bauherren
Handlungsfeld
Zeithorizont/Umsetzungszeitraum
Digitales Ziel
Gesamtbudget
Federführung
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
HF 1 „Städtebau, Wohnen und Demografie“
DZ1.1
Stadtplanungsamt (Vorschlag)
Mitwirkende
intern
• Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung
• Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
• Verkehrsplanungsamt
• Stab Wohnen
2023 – 2025
100 000 €
Die Maßnahme richtet sich an gewerbliche und
institutionelle Bauherren in Modul 1 und 2. Ziel
ist es, Bauherren für (innovative) digitale Lösungen mit den Schwerpunkten Energieeffizienz,
demografischer Wandel und Lebensqualität beim
Bau von neuen Gebäuden in Lichtenreuth zu
gewinnen und zu unterstützen. Dazu sollen bis
2025 90 % der Bauherren aktiv angesprochen
und sensibilisiert sowie 20 % der Bauherren für
konkrete Projekte gewonnen werden.
• Wirtschaftsförderung Nürnberg
• ggf. Referat für Jugend, Familie und Soziales
• ggf. Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
extern
• N-ERGIE
• Aurelis
Beschreibung und Hintergrund
Die Stadt Nürnberg hat keinen direkten Einfluss darauf, ob und wie Erwerber der Baugrundstücke in
Modul 1 und 2 digitale Maßnahmen beim Bau ihrer Gebäude realisieren und sich aktiv in das Reallabor
einbringen. Deshalb wird eine Aktivierung und Beratung von Bauherren sowohl von Wohn- als auch
von Gewerbegebäuden aufgebaut, um diese für die Realisierung digitaler Lösungen zu interessieren,
fachlich zu beraten und in das Reallabor Lichtenreuth einzubeziehen. Diese lässt sich bei Erfolg für
weitere Neubauquartiere nutzen. Schwerpunkt der Projekte soll im Bereich von Energieeffizienz (z.B.
Smart Metering), altersgerechtem Wohnen (z.B. Ambient Assistance Living) und nachhaltiger Mobilität
(z.B. Echtzeit-ÖPNV-Anzeige in Bürogebäuden) liegen.
Die Aktivierung und Beratung erfolgt in vier Bausteinen:
• Erstansprache von Bauherren im Zuge der frühzeitigen Bauberatung durch das Stadtplanungsamt/
Stadtteilkoordination, dabei Information über Ziele, Möglichkeiten und Ansprechpersonen im Reallabor
„IDEK Lichtenreuth“
• Weiterführende Informationen zu digitalen Lösungen durch ein Bauherrenhandbuch als digitale Informationsplattform (Bündelung der gebietsspezifischen Informationen für Lichtenreuth, allgemeines
Fachwissen, gute Beispiele, nützliche Links zu bestehenden Webseiten u.a.)
• Fachliche Erstberatung zu technischen Lösungen und Fördermöglichkeiten durch externe Dienstleistende
• Einbindung und Vermittlung von Ansprechpartnern in den Fachämtern und bei der N-ERGIE für die
Zusammenarbeit an fachspezifischen digitalen Lösungen
365
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
93
Anhang 3
Die Inhalte des Bauherrenhandbuches werden in einem moderierten interaktiven Prozess zwischen
den beteiligten Fachämtern und externen Beteiligten des Projektes durch einen externes Dienstleistungsunternehmen erarbeitet. Dieses setzt auch die Informationsplattform technisch um.
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Projektes sind die Schnittstellen zwischen den vier Bausteinen und die notwendige fachliche Fortbildung für die Erstansprache zu sichern. Darüber hinaus sollte
geprüft werden, ob den Bauherren gezielte Fördermöglichkeiten angeboten werden können.
Nutzen
• Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in einzelnen Gebäuden
• Nutzung digitaler Möglichkeiten für ein besseres Wohnen im Alter
• Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Energieeinsparung
• Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Schaffung von Anreizen für den Umstieg auf stadtverträgliche
Verkehrsarten
Risiken & Hemmnisse
• Geringe Innovationsbereitschaft der Bauherren, wenn nicht aus der Beteiligung am Reallabor ein
deutlicher Mehrwert entsteht
• Schlecht funktionierende Schnittstellen zwischen den Modulen
• Realisierung ausschließlich bereits etablierter Lösungen
Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen
• Mögliche Synergien mit dem Quartiersbüro (Projekt A1.3)
Kosten
Geschätzte Kosten:
Gesamtkosten von 100 000 € über 3 Jahre.
Die Kosten teilen sich auf
• in die Erarbeitung von Beratungsmaterialien (einmalig 50 000 €)
• sowie die Kosten für die Beratung der Bauherren und Pflege der Materialien (ca. 10 000 € 2023 und
je 20 000 € in den Jahren 2024 und 2025)
Beides soll extern beauftragt werden.
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
• 0,25 Vollzeitäquivalent für Projektkoordinierung und Erstansprache
• unter 0,1 Vollzeitäquivalent bei mitwirkenden Fachämtern
Fördermöglichkeiten
Derzeit keine
Verortung
Beratung erfolgt digital für Vorhaben im Modul 1 und Modul 2
Monitoring & Evaluierung
• Anzahl Erstansprachen
• Anzahl Bauherrenberatungen
• Anzahl Digitalisierungsprojekte bei privaten Bauherren
Sonstiges/Anmerkungen
Keine
94
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
366
Anhang 3
Zeitplan
Handlungsschritte/Meilensteine
2023
2024
2025
1. Ausschreibung der Beratungsmaterialien und Beratungsleistung
Q1
2. Erstellung Bauherrenhandbuch/
digitale Plattform
Q2-3
3. Erstansprache von Erwerbern
Q3-4
Q1-4
Q1-4
4. Beratungsangebote für Erwerber
Q3-4
Q1-4
Q1-4
5. Zwischenevaluierung
Q1
6. Entscheidung über Fortführung
des Angebotes nach 2025 und ggf.
notwendige Modifizierung
Q2
367
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
95
Anhang 3
A1.2 Verbesserung Verteilstrukturen/letzte Meile,
Concierge-Dienste
Handlungsfeld
HF 2 „Mobilität und Verkehr“
Digitales Ziel
DZ 2.2
Federführung
Verkehrplanungsamt (Vorschlag)
Mitwirkende
intern
• Verkehrsplanungsamt
• Stadtplanungsamt
• Wirtschaftsförderung Nürnberg
extern
• Technische Hochschule
• Industrie- und Handelskammer
• Logistikunternehmen
• ggf. VAG
• ggf. University of Technology Nuremberg
(UTN)
Zeithorizont/Umsetzungszeitraum
Konzepterstellung: kurzfristig
Realisierung: mittel-/langfristig
Gesamtbudget
100 000 € für die Konzepterstellung
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Lieferverkehre für Güter mit Pkw und
Lkw in Lichtenreuth um 50 % gegenüber dem
Durchschnitt in Nürnberger Bestandsquartieren
zu reduzieren, ohne die Qualität der Zustellungsdienste zu beeinträchtigen. Bewohnerinnen und
Bewohner können gelieferte Ware direkt beim
Concierge-Dienst beziehungsweise bei den Quartiersboxen abholen oder sich Waren gezielt mit
einem umweltfreundlichen Lastenrad zustellen
lassen. Diese Dienstleistung kann auch für den
Versand von Waren genutzt werden.
Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein
Logistikkonzept für die „Letzte Meile“ mit einem
Betreibermodell bis Ende 2024 entwickelt.
Beschreibung und Hintergrund
Der enorme Zuwachs des E-Commerce-Markts führt zu einer Zunahme des Lieferverkehrs in den
Quartieren, aber auch zu einer Steigerung der Flächenkonkurrenzen im öffentlichen Raum. Vor diesem
Hintergrund wird eine nachhaltige Verteilstruktur in Lichtenreuth angestrebt. Dazu wird ein gemeinsames Projekt der Stadt Nürnberg mit Logistikunternehmen und sogenannten KEP-Diensten (Kurier-,
Express- und Postdienste) zur Bereitstellung von Flächen für Mikro-Depots und Quartiersboxen sowie
Concierge-Stationen realisiert.
Damit wird eine umweltverträgliche Zustellung und Abholung von Gütern innerhalb der „letzten Meile“
per Lastenrad möglich. Die Quartiersboxen sind mit 24-Stunden-Service für Lieferung, Einkauf und
Tausch vorgesehen. Darüber hinaus können Bewohnerinnen und Bewohner gelieferte Waren direkt
beim Concierge-Dienst abholen oder für den Versand abgeben.
Die Standortwahl der Mikro-Depots und der Quartiersboxen ist in Abhängigkeit der städtebaulichen
Entwicklung und der ÖPNV-Erschließung auszuweisen. Das geplante Quartiersbüro für Lichtenreuth
kann für Concierge-Dienste genutzt werden, sofern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Die
Möglichkeit zur Aufstellung von Paketstationen wird es auf dem Campus der UTN voraussichtlich
geben. Hier stehen die Studentenwohnheime im Vordergrund, die Nutzung ist aber – je nach Betreibermodell – für Dritte denkbar.
In einem ersten Projektbaustein wird ein Logistikkonzept für die „letzte Meile“ in Lichtenreuth mit folgenden Arbeitsschritten erstellt:
• Analyse des Bedarfs
• Ermittlung interessierter Logistikunternehmen
96
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
368
Anhang 3
• Konzept künftiger Verteilstrukturen
• Festlegung geeigneter Standorte
• Kooperation der unterschiedlichen Logistikdienste
• Kostenschätzung und Betreibermodell
• Evaluierungskonzept
In der Konzepterstellung spielen die Verhandlungen mit Logistikdienstleistern über eine Kooperation im
Zuge des Projekts eine zentrale Rolle.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Konzepts kann die Realisierung schrittweise für einzelne
Teile des Stadtteils erfolgen. Weiter ist zu prüfen, ob die angrenzende Südstadt in das geplante Projekt
integriert werden kann.
Nutzen
• Reduzierung des Lieferverkehrs, geringeres Verkehrsaufkommen im Quartier
• Beitrag zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums
• Verlässliche Lieferstrukturen im Quartier, bessere Integration in den Alltag
• Bei erfolgreicher Erprobung in anderen Gebieten einsetzbar
Risiken & Hemmnisse
• Akzeptanz für ein gemeinsames Betriebskonzept von Logistikunternehmen und Stadtverwaltung notwendig
• Entwicklung und Abstimmung eines Betriebskonzepts sehr zeitaufwendig
• Realisierung abhängig von der Siedlungsentwicklung
Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen
Concierge-Dienste können in das Aufgabenspektrum des geplanten Quartiersbüros (Projekt A1.3) integriert werden. Allerdings müssen hierfür ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.
Kosten
Geschätzte Kosten:
Konzepterarbeitung durch externe Vergabe:
100 000 €
Konkrete Investitions- und Betriebskosten für die Realisierung werden auf Grundlage des Logistikkonzeptes ermittelt.
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
• 0,25 Vollzeitequivalent für federführendes Ressort
• jeweils unter 0,1 Vollzeitequivalent für mitwirkende Ressorts
Fördermöglichkeiten
Voraussichtlich keine Fördermöglichkeiten für die Konzepterstellung
Fördermöglichkeiten für die Realisierung:
• BMWSB Städtelogistik/Smart-Cities-Förderung
• eventuell IKT-Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (z.B. MikroDepot-Richtlinie)
• eventuell Mobilitäts- und Logistikprogramme vom Freistaat Bayern
369
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
97
Anhang 3
Verortung
Modul 1 und 2
Die konkrete Verortung der Infrastruktur ist mit der städtebaulichen Realisierung der einzelnen Module
von Lichtenreuth, der ÖPNV-Erschließung/Straßenbahnhaltestellen sowie mit dem Betreiberkonzept
abzustimmen.
Weiter ist zu prüfen, ob die angrenzende Südstadt mit in das geplante Projekt integriert werden kann.
Monitoring & Evaluierung
• Summe der Verteilvorgänge
• Eingesparte Kfz/Lkw-Kilometer der „letzten Meile“
• Kundenzufriedenheit
• Anzahl der KEP-Sendungen pro Endkunde/Endkundin
Sonstiges/Anmerkungen
• Prof. Bogdanksi (TH Nürnberg) hat sich bereiterklärt, im laufenden TH-Forschungsprojekt die ÖPNVIntegration in der „letzten KEP-Meile“ in Lichtenreuth zu prüfen, wenn von Seiten der Stadt Nürnberg
die Planungsunterlagen für alle Tram- und Bushaltestellen sowie Informationen zu geplanten Einzelhandels- und Gewerbeflächen bzw. Ansiedlungen zur Verfügung gestellt werden.
• Die TH Nürnberg ist bereit, dieses Projekt für Lichtenreuth zu unterstützen, wenn die Ressourcenfrage geklärt ist (Fördermittel für die wissenschaftliche Begleitung).
Zeitplan
Handlungsschritte/Meilensteine
2023
1. Gründung Projektstruktur „Letzte
Meile Nürnberg“
Q1
2. Ausschreibung der Konzepterarbeitung
Q2
3. Konzepterstellung
Q3-4
4. Entscheidung über Konzeptumsetzung und Betreibermodell
5. Start der Konzeptumsetzung
(Modul 1)
98
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
2024
2025
Q1-2
Q3-4
Q1-4
370
Anhang 3
A1.3 Quartiersbüro Lichtenreuth
Handlungsfeld
HF 4 „Kultur und Soziales“
Digitales Ziel
DZ 4.1, DZ 6.1
Federführung
Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung
(Vorschlag):
Steuerung der Initiierung und des Aufbaus/
Betreiberkonzept
Mitwirkende
intern
• Stadtplanungsamt
• Verkehrsplanungsamt
• Referat für Jugend, Familie und Soziales,
Regiestelle Sozialraumentwicklung
• Amt für Kultur und Freizeit
• ggf. Direktorium Bürgerservice, Digitales und
Recht
• ggf. Gesundheitsamt
• ggf. Bildungszentrum
extern
• Evangelisches Siedlungswerk, weitere Bauträger mit großen Anteilen an Wohnungen
• Träger eines Quartiersbüros
• VAG (ggf. mit Mobilitätsberatung)
• ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier (mit
Beratungsangebot)
Zeithorizont/Umsetzungszeitraum
Konzepterstellung: kurzfristig
Realisierung:
mittelfristig (nach 2024)
Gesamtbudget
200 000 €
(zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase)
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme
besteht darin, eine zentrale Anlaufstelle für alle
Bewohner, Studierende oder Arbeitnehmende
im Stadtteil sowie Akteure und Multiplikatoren
zu schaffen. Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten,
unterstützt wenig digitalaffine Personen in ihrem
Zugang zu diesen Angeboten und übernimmt die
Rolle des Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg
und der Bewohnerschaft. Über das Quartiersbüro
sollen Information, Kommunikation, Begegnung,
Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden. Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit an spezifische
Zielgruppen richten, wie etwa Bewohnerinnen
und Bewohner im geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische Schwerpunktsetzungen
möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau
und der Umsetzung eines integrierten Mobilitätsmanagements.
Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein
Betreiberkonzept bis 2023 erarbeitet und eine
zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase ab
2024 initiiert.
Das Projekt trägt durch seine u.a. digitalen,
multimedialen und anpassungsfähigen Angebote
und Räume verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure zur Stärkung der sozialen und
kulturellen Teilhabe bei und wirkt einer digitalen
Spaltung entgegen.
Über das Quartiersbüro erfolgen digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie
Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen. Diese ergänzen analoge Formate sinnvoll
und schaffen neue Angebote für umfassende
Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe
unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der
Quartiersentwicklung zu erhöhen.
Beschreibung und Hintergrund
Die Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) erfolgt durch die Stadt Nürnberg unter Federführung des
Bürgermeisteramtes, Stab Stadtentwicklung. Bei der Erarbeitung des Betreiberkonzeptes soll die Stadtteilkoordination Brunecker Straße berücksichtigt werden. Ebenso gilt es das Konzept des Verkehrsplanungsamtes für ein „Quartiersbüro mit integriertem Mobilitätsmanagement im neuen Stadtquartier
371
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
99
Anhang 3
Brunecker Straße“ und die durch Referat V geplante Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs zu berücksichtigen. Es soll geprüft werden, ein externes Quartiersmanagement mit dem Großteil der Aufgaben des
Quartiersbüros zu beauftragen. Die Steuerung der Arbeit des Quartiersbüros sowie die Abstimmung
und Koordinierung von städtischen Leistungen soll in der Stadtverwaltung erfolgen (zu prüfen, ob dies
durch die „Stadtteilkoordination Brunecker Straße“ erbracht werden kann).
Bei der Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) soll zunächst auf eine zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase fokussiert werden. Zu deren Abschluss soll eine Evaluierung durchgeführt werden, welche
Entscheidungsgrundlage für die Weiterführung bestehender und Ausgestaltung ergänzender Angebote
sein soll. Zudem gilt es, die Fertigstellung der verschiedenen Module/Entwicklungsphasen Lichtenreuths zu berücksichtigen.
Das Quartiersbüro soll über feste Öffnungs- und Sprechzeiten verfügen. Außerhalb dieser Zeiten sollen
die Räumlichkeiten des Quartiersbüros als Begegnungsort und räumliche Ressource für Vereine, Initiativen und Bürgerschaft dienen und z.B. für kleinere Veranstaltungen nutzbar sein (z.B. durch innovative
digitale Schließsysteme). Dabei soll geprüft werden, ob auch der angrenzende Freiraum für Aktionen
und Veranstaltungen des Quartiersbüros genutzt werden kann.
Die originäre Idee zur Einrichtung und zum Betrieb eines Quartiersbüros entstand, um im als autoarmen Stadtteil geplanten Lichtenreuth umfassend zu einem integrierten Mobilitätsmanagement zu beraten. Im Laufe des IDEK-Prozesses wurden weiterführende Leistungen identifiziert. Dem Quartiersbüro
wird in Lichtenreuth eine herausragende Rolle zugeschrieben. Es soll als zentrale Anlaufstelle für die
Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils fungieren und Pilotprojekt für kooperative Zusammenarbeit verschiedener (städtischer) Institutionen sein. Als Begegnungs- und Aneignungsort sowie Ort
der digitalen und analogen Information, Kommunikation und Kooperation/Ko-Kreation könnten nach
jetzigen Diskussionsstand im Quartiersbüro folgende Angebote für den Stadtteil erbracht werden:
• Stadtentwicklung (Informationen über Planungen und Entwicklungen im Quartier, Informationen zur
Umsetzung von IDEK-Projekten, Unterstützung der Beteiligungsprozesse im Stadtteil).
• Mobilität (z.B. Unterstützung bei der Etablierung eines autoarmen Mobilitätsverhaltens durch
Mobicards-Ausleihe, Unterstützung bei Fahrkartenkauf, Beratung zu Carsharing, KinderfahrräderAusleihe, Fahrradreparatur, ggf. Anlaufstelle für Paket- und Concierge-Dienste etc.)
• Soziales (z.B. Durchführung von Beratungen durch städtische Dienststellen, Durchführung von
kleinen Veranstaltungen/Seminaren, ggf. Betreuung und Koordination der Aktivitäten von Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil etc.)
• Kultur (z.B. Ort für kulturelle Angebote, Vernetzung mit kulturellen Einrichtungen aus den Nachbarstadtteilen etc.)
Durch Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. Lotsen- und Verweisberatung) kann die Teilhabe
von Offlinern und Sicherstellung von Inklusion bei digitalen Angeboten gestärkt werden.
Nutzen
• Funktion als Begegnungs- und Aneignungsort, Keimzelle/Wohnzimmer im Stadtteil
• Physischer Raum mit technischer Infrastruktur für analoge wie digitale, multimediale und anpassungsfähige Angebote, Beratung und Information
• Nicht bis wenig digitalaffine Personen erfahren niedrigschwellig Unterstützung bei digitalen Angeboten, etwa bei der Wahrnehmung digitaler Dienstleistungen im Mobilitäts- oder Kulturbereich und
können somit besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
• Mehrstufiger Ausbau als Chance: Erprobung neuer Ansätze für Nürnberg und Sammeln wichtiger
Lernerfahrungen
Risiken & Hemmnisse
• Entwicklung und Abstimmung eines von verschiedenen Ressorts getragenen Betriebskonzeptes sind
herausfordernd
• Geringe Raumgröße (50 m²)
100
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
372
Anhang 3
• Langfristige Finanzierung des Quartiersbüros ohne Städtebauförderung
• Realisierung abhängig von der Siedlungsentwicklung
• Sicherstellung der Präsenz im Quartiersbüro (Rezeption: Anlauf- und Verweisberatung)
Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen
Das Quartiersbüro soll als zentrale Anlaufstelle für die Bewohnerschaft und andere Nutzenden des
Stadtteils fungieren. Daher besteht hohes Synergiepotenzial hinsichtlich Information und Beteiligung zu
vielen Projekten des „Reallabors Lichtenreuth“. Das Quartiersbüro kann IDEK-Maßnahmen bekannter
machen, über Unterstützung und Beratung auch Offliner mitnehmen und potenziell als Raumressource
agieren.
Kosten
Geschätzte Kosten:
1) Phase Konzepterarbeitung (Betreiberkonzept)
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
• 15 Tage für federführendes Amt
• jeweils bis zu fünf Tage für Stadtplanungsamt; Stadtplanungsamt Referat für Jugend, Familie und
Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung und Verkehrsplanungsamt
• jeweils unter zwei Tage für weitere mitwirkende Ressorts
2) Aufbau- und Erprobungsphase
Geschätzter externer Aufwand:
• Personalkosten: 110 000 € (120h/Monat bei Laufzeit von 24 Monaten)
• Ausstattungskosten: 30 000 € (einmalig)
• Mietkosten: 20 000 € (Laufzeit von 24 Monaten)
• Nebenkosten: 10 000 € (Laufzeit von 24 Monaten)
• Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen: 30.000 €
Im Falle einer Kooperation zwischen mehreren städtischen Dienststellen können die Kosten ggf. gemeinschaftlich getragen werden.
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
• 0,5 Vollzeitäquivalent für federführendes Ressort (ggf. Stadtteilkoordination)
• jeweils unter 0,1 Vollzeitäquivalent für mitwirkende Ressorts
Fördermöglichkeiten
Voraussichtlich keine Fördermöglichkeiten für die Konzepterstellung (Betreiberkonzept)
Fördermöglichkeiten für die Aufbau- und Erprobungsphase:
• Modellprojekte Smart Cities 4. Staffel (BMWSB)
Verortung
Modul 1 oder 2
Derzeit 50 m2 Ladenfläche bei ESW vorgesehen
Monitoring & Evaluierung
• Anzahl der Besucherinnen und Besucher
• Anzahl der wahrgenommenen Angebote
• Kundenzufriedenheit
• Raumbuchungen
373
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
101
Anhang 3
Sonstiges/Anmerkungen
• Bei der Konzeption eines Betreiberkonzeptes für das Quartiersbüro ist eine dynamische Weiterentwicklung der Inhalte zu berücksichtigen.
• Vorab sollte mit der Stadtmission ein Abstimmungs- und Prüfgespräch erfolgen. Die Stadtmission
plant eine Beratungsstelle (vermutlich für sozial orientierte Angebote) in unmittelbarer Nähe zum
geplanten Quartiersbüro aufzubauen. Dies könnte zur Folge haben, dass das Quartiersbüro für eine
städtische Kooperation ohne Referat V genutzt wird, um inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden. Je nach inhaltlicher Ausrichtung wäre zu prüfen, ob auf einen eigenen Standort des Quartiersbüros verzichtet werden sollte und die Angebote des Quartiersbüros mit denen der Stadtmission an
einem gemeinsamen Ort zusammengeführt werden könnten.
• Bei der Ausarbeitung eines Betreiberkonzeptes ist darüber hinaus zu prüfen, welche Aufgaben die
in Vorbereitung befindliche Stelle der Stadtteilkoordination Brunecker Straße bei der Bespielung des
Quartiersbüros einnehmen sollte (punktuelle Beratung/Präsentation aus der Umsetzung der Vorhaben).
• Ggf. sollte der Mietvertrag (15-jährige Laufzeit) mit einer Ausstiegsoption nach X Jahren versehen
werden.
Zeitplan
Handlungsschritte/Meilensteine
2022
0. Sondieren der vorhandenen
Erfahrungen (ggf. im Rahmen der
Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs)
Q4
2023
1. Erarbeitung eines Betreiberkonzepts (inkl. Leistungsbeschreibung
und Finanzierungskonzept)
Q2-3
2. Prüfung der vorgeschlagenen
Räumlichkeiten auf Eignung und
ggf. Suche optionaler Räumlichkeiten
Q2-3
3. Ausschreibung und Vergabe
Trägerschaft
Q3-4
4. Start erster Angebote
2024
Q1-4
5. Weiterer Ausbau der Angebote
102
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
374
Anhang 3
A1.4 Digital zugängliche Leihangebote im öffentlichen
Raum
Handlungsfeld
Zeithorizont/Umsetzungszeitraum
Digitales Ziel
Gesamtbudget
Federführung
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
HF 4 „Kultur und Soziales“
DZ 4.1, D 1.2
Zunächst: Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung
Andocken an Projekt „Quartiersbüro“
bis zur Umsetzungsreife, danach Verständigung
der betriebstechnischen Federführung
Mitwirkende
intern
• SportService Nürnberg
• Referat für Schule und Sport
• Referat für Jugend, Familie und Soziales, Stab
Sozialraumentwicklung
• Jugendamt
• IT-Kundenmanagement, wenn Leihgeräte beschafft und in IT-System eingebettet werden
extern
Mittelfristig (abhängig vom Baufortschritt)
Ab 20 000 € je Leihstation
Mit digital zugänglichen und kostenlosen bzw.
kostengünstigen Leihangeboten im öffentlichen
Raum soll die soziale Teilhabe der Bevölkerung in
Lichtenreuth und den Nachbarquartieren gestärkt
werden und der Austausch zwischen Nutzerinnen
und Nutzern gefördert werden. Des Weiteren
tragen die Leihangebote dazu bei, dass das
Potenzial des öffentlichen Raums – vor allem der
Grünanlagen – für Sport, Spiel und Freizeitbeschäftigung besser und von vielfältigen Nutzergruppen genutzt werden kann. Die Zielgruppen
des Angebots sind verschiedene Altersgruppen,
auch aus den Nachbarstadtteilen, unabhängig
von ihren finanziellen Ressourcen.
In einer Pilotphase werden bis 2026 zwei Leihboxen im öffentlichen Raum installiert und 100
Leihvorgänge pro Jahr erreicht.
• Externe Dienstleister für Leihsysteme
• ggf. University of Technology Nuremberg
(UTN) bei UTN-Flächen
Beschreibung und Hintergrund
Mit Hilfe von mobilen Anwendungen und mehreren im öffentlichen Raum verorteten Leihstellen soll
das Ausleihen von Spiel- und Sportausrüstung (z.B. Fußbälle, Tischtennisschläger) ohne Personal und
Öffnungszeiten ermöglicht werden. Das Angebot könnte um Alltagsgegenstände (z.B. Werkzeug) sowie
Auflademöglichkeiten für Mobiltelefone oder ähnliche Erweiterungen ergänzt werden. Wichtige Voraussetzung für die Zielerreichung ist, dass die Angebote kostengünstig bzw. kostenlos verfügbar sind.
Durch den Sharing-Ansatz trägt das Projekt zu nachhaltigerem Lebensstil im Stadtteil bei. Darüber
hinaus besteht Potenzial, das die Leihangebote zu einer Vernetzung mit den Nachbarquartieren beitragen, da sie niedrigschwellig nutzbar sind und in Verbindung mit dem öffentlichen Raum zum möglichen
Anziehungspunkt werden können. Die einschränkenden Hinweise von SÖR hinsichtlich der Nutzung
der öffentlichen Grünanlagen sind zu berücksichtigen (s. Sonstiges/Anmerkungen).
In einer Pilotphase können unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände an unterschiedlichen Standorten (Grünflächen, Wohnquartier) sowie Kooperationen mit geplanten Einrichtungen (z.B. Kinder- und
Jugendhaus, UTN) erprobt werden. In einem partizipativen Prozess können die Erfahrungen mit verschieden Standorten und Variationen der Leihboxen ausgewertet.
Die Stadt Nürnberg/SportService hat bereits ein konkretes Angebot für die Aufstellung einer Sportbox
eingeholt. Eine Installation der Leihstationen in der Pilotphase ist in verschiedenen Variationen (z.B.
Sportbox, Werkzeugbox) möglich.
375
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
103
Anhang 3
Rolle der Stadt/Dienststelle:
• Vergabe der mechanischen Wartung (da keine Kapazitäten bei SÖR)
• Wartung der Sportgeräte: SportService (Vorschlag)
• Softwareverwaltung: extern über den Anbieter
Nutzen
• Stärkung des Zugangs zu Spiel- und Sportgeräten, insbesondere für Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten
• Bessere Nutzbarkeit der öffentlichen (Sport-)Infrastruktur
• Förderung der nachhaltigen Nutzung (sharing economy)
• Förderung der Vernetzung mit den Nachbarstadtteilen
• Beitrag zur Gesundheitsförderung
• Übertragbarkeit auf andere Grünflächen und öffentliche Räume
Risiken & Hemmnisse
• Vandalismusgefahr und Umgang mit Beschädigung einzelner Sportgeräte
• Wartung und Problemlösung durch externe Dienstleister (Form, Umfang)
• Erweiterung der Standardausstattung um Alltagsgegenstände erfordert „Sonderlösung“
• Zusätzlicher Abstimmungsaufwand: Auswahl der Sportgeräte abhängig von Freiraumplanung
• Möglichkeit und Notwendigkeit eines Kümmerers
Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen
Das Angebot hat Synergiepotenzial zu:
• Niedrigschwelligen Engagement- und Ermöglichungsräumen (Projekt A2.3): Der öffentliche Raum
wird durch die Leihangebote kostengünstig/kostenlos vielfältiger nutzbar und steht auch den Nachbarquartieren zur Verfügung
• Digitalem Orientierungssystem für Parklandschaften (Projekt B1): Die Leihstationen können in das
Orientierungssystem eingebunden werden
• ggf. Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien (Projekt A1.6): Eine Leihstation kann mit Sensoren ausgestattet werden
• ggf. Quartiersbüro Lichtenreuth (Projekt A1.3): Abhängig von Profil des Quartiersbüros (z.B. Beratung zur Nutzung des Angebots, Rolle des Kümmerers, Nutzung potenzieller Informationsflächen)
Kosten
Geschätzte Kosten:
Entsprechende Lösungen sind auf dem Markt verfügbar. Die Kosten variieren mit der Anzahl der Leihstandorte, der Größe, der Ausstattung sowie dem Wartungsumfang.
Beispielkosten in Anlehnung an ein bereits eingeholtes Angebot sind:
• Ab 19 655,23 € (pro Sportbox, inkl. monatliche Grundgebühr für 24 Monate) zzgl. monatliche Grundgebühr von 135 € ab dem 25. Monat. Umfasst Ausstattung
• Zzgl. 790 €/Jahr Jahresinspektion Mechanik
Potenziell besteht die Möglichkeit, die Boxen mit (vermietbaren) Werbeflächen auszustatten, wobei hier
Einschränkungen in öffentlichen Grünanlagen zu berücksichtigen sind (SÖR). Eine Vergabe ist nach
Vergaberecht erforderlich. Die Ausstattung mit Sport- und Spielgeräten ist im oben genannten Angebot
umfasst. Die Ausstattung mit anderen Gegenständen (z.B. Werkzeug) erfordert zusätzliche Personalressourcen und Anschaffungskosten.
104
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
376
Anhang 3
Abhängig vom Anbieter könnte die Entwicklung einer App notwendig sein: ca. 10 000 EUR.
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
• jeweils unter 0,1 Vollzeitäquivalent für federführendes Ressort und für mitwirkende Ressorts
Fördermöglichkeiten
• Refinanzierung durch Vermietung von Werbeflächen (beim Aufstellen in öffentlichen Grünanlagen
laut SÖR nicht möglich)
• Ggf. Sponsoring
• Ggf. weitere Fördermöglichkeiten
Verortung
Pilot-Platzierung, z.B. Grünanlagen im Modul 1. Weitere potenzielle Standorte sind:
• Stadtteilpark
• Lichtenreuth Naturnah (südlich des UTN-Campus)
• Im Wohnquartier (mit Alltagsgegenständen)
• In Schulnähe
• Auf dem UTN-Campus
• In der Nähe weiterer Einrichtungen (Jugendhaus, Aktivspielplatz)
Monitoring & Evaluierung
• Anzahl der ausgeliehenen Gegenstände bzw. Verleihvorgänge pro Woche oder Monat
• Wohnort der ausleihenden Personen
• Wartungsaufwand (Anzahl der Beschädigungen und Verschleiß der Geräte)
Sonstiges/Anmerkungen
Modul 1 ist voraussichtlich ab 2024 bezugsfertig. Wesentliche öffentliche Grünflächen werden erst
später umgesetzt (z.B. Stadtteilpark). In Pilotphase Zwischennutzung auf Grünflächen und Erprobung
im Wohnquartier möglich.
Nach der Grünanlagensatzung Nürnbergs ist „das Anbieten gewerblicher Leistungen“ nur im Ausnahmefall mit einer Sondernutzung erlaubt.
SÖR verweist darauf, dass die wenigen und oft zu kleinen städtischen Grünanlagen sehr überlastet
seien. Die zu erstellende Infrastruktur (Stromleitungen, Kästen, etc.) und der Unterhalt ist keine Aufgabe des SÖR, weshalb dafür weder Gelder noch Personal zur Verfügung stehen.
Zeitplan
Handlungsschritte/Meilensteine
2023
2024
2025
2026
2027
1. Konzeption der Pilotphase mit
stufenweiser Umsetzung
2. Ausschreibung und Vergabe
3. Umsetzung Leihangebote im
Modul 1 (wenn bezugsfertig)
4. Installation weiterer Leihstationen als Zwischennutzung auf Grünund Parkflächen
5. Auswertung Pilotphase
6. Umsetzung im Stadtteilpark
377
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
105
Anhang 3
A1.5 Hybride Bürgerdienste und Leistungen der
Stadtverwaltung
Handlungsfeld
HF 5 „Daten, Infrastrukturen und kommunale
Dienste“
Digitales Ziel
DZ 5.2
Federführung
Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht
Mitwirkende
intern
• Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht
• Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
extern
• Perspektivisch: Kommunale Tochterbetriebe
Zeithorizont/Umsetzungszeitraum
kurz- bis mittelfristig
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
Städtische Dienstleistungen und Bürgerservices
werden in Lichtenreuth digital, niedrigschwellig
und durchgehend als digital-analoge Hybridlösung in Form von „Bürgerterminals“ zur Verfügung gestellt. Bis 2024 ist mindestens ein Terminal installiert, in Betrieb und ein zu definierender
Umfang von kommunalen Dienstleistungen steht
öffentlich zur Verfügung. Perspektivisch werden
städtische Prozesse dadurch effizienter gestaltet
und Kapazitäten eingespart. Kurzfristig soll ein
messbarer Mehrwert bei der Bürgerschaft entstehen, da u.a. Öffnungszeiten und persönliche
Besuche auf dem Bürgeramt umgangen werden
können.
Bis zum Jahr 2026 ist der Leistungsumfang um
Angebote der kommunalen Töchter erweitert und
mindestens ein weiteres Terminal in Betrieb.
Zielgruppe: Bürgerschaft/Bewohnerinnen und
Bewohner sowie Studierenden, perspektivisch
auch Unternehmen und Touristen.
Gesamtbudget
Schätzung Investition
(1 Terminal ohne Betrieb)
Use Case 1: 95 000 €
Use Case 2: 55 000 €
Beschreibung und Hintergrund
Mit „Mein Nürnberg“ stellt die Stadt Nürnberg bzw. die Bürgerdienste ein gut ausgebautes Angebot
digitaler Dienstleistungen zur Verfügung und betreibt bereits die dafür notwendige Infrastruktur. Sowohl
die Angebote als auch die entsprechende Infrastruktur werden weiter ausgebaut. Die digitalen Bürgerdienste der Stadt wurden mit einem hohen Ranking im Bitkom Smart City Index prämiert. Bürgerterminals als Ausgabegeräte von Dokumenten werden bereits erfolgreich an einer wachsenden Zahl von
Standorten in Nürnberg betrieben.
Mit den hybriden Bürgerdiensten in Lichtenreuth sollen die Stärken aus dem digitalen Angebot mit einem barrierefreien „physischen“ Zugang kombiniert und einer möglichst breiten Nutzergruppe barrierefrei zugänglich gemacht werden.
Dabei unterscheiden wir im Folgenden zwei Anwendungsfälle/Use Cases:
Use Case 1 „Ausgabe“:
Das Terminal dient allein als Ausgabestelle für Dokumente, die von der Stadtverwaltung hinterlegt und
rund um die Uhr von Bürgerinnen und Bürgern abgeholt werden können.
Use Case 2 „Bürgerdienste“:
Bereitstellung der digitalen Bürgerdienste von „Mein Nürnberg“ über ein Terminal; Diese Anwendung
stellt deutlich höhere Anforderungen an Umsetzung und im Betrieb.
106
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
378
Anhang 3
Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung wurden von der eingebundenen Expertengruppe hervorgehoben:
Use-Case-übergreifend:
• Klare Ownership für die verwaltungsübergreifende Koordination benennen
• Nachhaltiges Betriebs- und Finanzierungsmodell (z.B. für Instandhaltung, ggf. Kosten für vor-Ort
Support etc.)
• Zielgruppe und entsprechenden Nutzen schärfen
• Gut zugänglicher, barrierefreier Standort mit zuverlässiger Infrastruktur und ggf. durchgehender
Zugang (Räume Sparkasse ideal; Kundenzentrum geplant)
• Einfache, niederschwellige Bedienung (keine komplexen Vorgänge)
Use Case 2 „Bürgerdienste“:
• Zentrale Datenplattform insbesondere für die Nutzung unterschiedlicher Datenquellen (z.B. Verkehr)
notwendig
• Unterlagen müssen zum gewissen Grad hochgeladen bzw. gedruckt werden können
• Persönliche Ansprechpersonen müssen unmittelbar als Unterstützung der Nutzenden der Bürgerservices zur Verfügung bzw. vor Ort bereitstehen (ideal: Standort städtisches Gebäude, z.B. Quartiersbüro)
• Für Dienstleistungen über die Bürgerdienste hinaus (z.B. Mobilität) benötigt es Nutzungsverträge
zwischen den unterschiedlichen kommunalen Rechtspersönlichkeiten (GmbH, Eigenbetrieb, Hoheitsverwaltung)
• Die Digitalisierung des Angebots und der Prozesse ist aufgrund begrenzter Kapazität und digitaler
Kompetenz in der Verwaltung nur begrenzt möglich
• Notwendigkeit, neue Stellen zu schaffen oder entsprechende Mitarbeiter an anderen Stellen zu
entlasten
Nutzen
• Nutzerzentrierte Bereitstellung städtischer bzw. kommunaler Dienstleistungen auch außerhalb der
Öffnungszeiten
• Automatisierte Prozesse
• Einfache Abwicklung und Durchführung von städtischen Verfahren für die Nutzer
• Kombination verschiedener Daten und Bereitstellung soliderer Dienstleistungen aufgrund der besseren Datenlage
Risiken & Hemmnisse
• Ablehnung des Angebots z.B. aufgrund schlechter Bedienbarkeit und fehlendem Support
• Betreuung durch Mitarbeitende vor Ort muss gewährleistet sein
• Mögliche Zusammenführung der Services (Stadtwerke und Stadtverwaltung) als komplexe Aufgabe
• Viele interne bzw. manuelle „Schleifen“/ Rückfragen bei „Mein Nürnberg“-Prozessen führen im Hintergrund nicht zwangsläufig zu Effizienzsteigerungen
Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen
Synergien mit dem Quartiersbüro (Projekt A1.3)
Kosten
Geschätzte Kosten:
Alle Investitionskosten und Vollzeitäquivalente sind geschätzt, bilden Erfahrungswerte ab und können
nur zur Orientierung dienen.
379
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
107
Anhang 3
Use Case 1 „Ausgabeautomat“ (Grundlage DIP-Projekt)
• Ausgabeterminal: 80 000 €/Stück
• Anschluss: 15 000 €
• Betrieb 8 000 €/jährlich (Betriebskosten relativ gering)
Use Case 2 „Bürgerdienste“
• Terminal/Drucker: ca. 10 000 €/Stück
• Installation/Infrastruktur/Integration: ca. 25 000 €
• Betrieb/Wartung: ca. 15 000 €/jährlich
Die Anfangsinvestition für Use Case 1 ist höher, der Betrieb günstiger, da kein hoher Personaleinsatz
benötigt wird. Use Case 2 wirft durch die Integration in die digitale Infrastruktur und durch den notwendigen Support für die Kunden im Betrieb höhere Kosten auf.
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
Use Case 1 „Ausgabeautomat“
• 0,3 Vollzeitäquivalent für Koordination/PM/Weiterentwicklung
• 0,1 Vollzeitäquivalent für Betrieb/Wartung
Use Case 2 „Bürgerdienste“
• 0,5 Vollzeitäquivalent für Koordination und Projektmanagement
• 0,3 Vollzeitäquivalent für Software, Konnektivität und Wartung
• 0,4 Vollzeitäquivalent für Vor-Ort-Support/Helpdesk
Durch die Integration, Weiterentwicklung und den Support für die digitalen Bürgerservices ist der Personaleinsatz bei Use-Case 2 ungleich höher.
Fördermöglichkeiten
Aktuell keine Fördermöglichkeiten identifiziert
Verortung
• Vorraum des Quartiersbüros bzw. Räume für Bankautomaten und der Uni Campus
(z.B. im Kommunikationszentrum)
• Grundsätzlich: Außenstellen der Bürgerämter oder andere Verwaltungsgebäude
Monitoring & Evaluierung
• Anzahl der aufgestellten und operativen Terminals
• Umfang des digitalen im Vergleich zum analogen Angebot (Bitkom Smart City Index)
• Anzahl der Zugriffe/Nutzung der Terminals
• Anzahl der Nutzungen des digitalen Angebots durch die Menschen im Quartier
• Nutzerumfrage zur Bedienbarkeit und Zufriedenheit hinsichtlich des Angebots
Sonstiges/Anmerkungen
• Ausgabeautomaten der Stadt Nürnberg sind bereits an unterschiedlichen Standorten in Betrieb (Bürgerdienste, Sparkassen); Ansprechpartner: Thomas Hahn, BDR
Anmerkungen Use Case 2:
• Die Angebote sollten perspektivisch z.B. mit Verkehrs-, Wetter- bzw. Sensordaten kombiniert werden
• Es können und müssen nicht alle Bürgerdienste angeboten werden (z.B. falls viele Dokumente
benötigt werden)
108
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
380
Anhang 3
• Das Angebot weiterer städt. Dienstleister sollte mittelfristig integriert werden
(z.B. Mobilitätsangebot)
• Start mit „Mein Nürnberg“-Dienstleistungen als „proof of concept“, dann weitere Dienstleister bzw.
Dienstleistungen integrieren
• Mit einer Registrierung sind die Services über ein Benutzerkonto zugänglich; Ab 2023 wird die
„BayernID“ für städtische- und perspektivisch für stadtnahe Dienstleistungen genutzt werden können
Ähnliche Projekte:
• SECMaaS - Erarbeitung von Lösungswegen für die Gewährleistung von IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung
• Bürgerterminal München
Zeitplan
Handlungsschritte/Meilensteine
2023
1. Entscheidung über Anwendungsbereiche, 1-2 Standorte,
Budget
Q1
2. Ausschreibung der Leistungen
Q2-3
2024
3. Installation und Einbindung/
Integration
Q1-2
4. Testbetrieb & Modifikation
Q1-4
5. Normalbetrieb /ggf. Erweiterung
um weitere Dienstleistungen
Q3-4
6. Rollout auf weitere Standorte
Stadtgebiet
2025
Q1-4
Q2-4
381
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
109
Anhang 3
A1.6 Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien
Handlungsfeld
HF 3 „Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft“
Digitales Ziel
DZ 3.1
Federführung
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
(Vorschlag)
Mitwirkende
intern
• Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
• SÖR
• Amt für Informationstechnologie
• N-ERGIE
extern
• Forschungsorganisationen
• Technologieunternehmen
Zeithorizont/Umsetzungszeitraum
Gesamtbudget
ca. 157 000 €
(Investitionskosten für 2 Use Cases inkl.
Dashboard und Connectivity)
Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe
Ziel ist die Konzeption, Aufbau und Betrieb eines
Testfelds für IoT und Sensortechnik auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg
festgelegten Use Cases „Intelligente Mülleimer“
und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum
Jahr 2025.
Durch effizient geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer sollen Kapazitäten bei
SÖR eingespart bzw. umverteilt werden. Durch
bedarfsorientiere Bewässerung wird Wasser eingespart und je nach Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden.
Zielgruppe ist die Stadtverwaltung Nürnberg, ihre
kommunalen Tochterunternehmen, insbesondere
SÖR und N-ERGIE sowie Partnerinnen und
Partner aus dem Nürnberger Ökosystem wie
Forschung und Technologieunternehmen (z.B.
Fraunhofer, UTN, Siemens).
Kurz- bis mittelfristig
Beschreibung und Hintergrund
Im Rahmen der digitalen Transformation der Städte und Stadtverwaltungen stehen zwei wesentliche
Fragen im Zentrum: 1) Wo und auf welche Weise können digitale Lösungen und die entsprechende
Hardware sinnvoll für Fragestellungen, Herausforderungen und am Bedarf von Städten eingesetzt werden und 2) Welche Daten können wie mehrwertstiftend erhoben, verwertet und zur Verfügung gestellt
werden.
Im Erprobungsraum Lichtenreuth werden bis 2025 im Rahmen von zwei festgelegten Anwendungsfällen eine IoT-Infrastruktur/Gateways und ca. 20 Sensoren sowie ein Dashboard in einem festgelegten Areal installiert, betrieben und an eine städtische Datenplattform angebunden sowie nach oben
genannten Gesichtspunkten getestet werden. Das Herz der Infrastruktur ist die Datenplattform/Datendrehscheibe, welche u.a. die notwendige Konnektivität und die zur Verfügungstellung der Daten – nach
Open-Data-Maßstäben – garantiert. Über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten (2024/25)
werden die erhobenen Daten analysiert, ggf. miteinander kombiniert und Projektpartnerinnen/Projektpartnern sowie der Öffentlichkeit (Open Data) zur Verfügung gestellt und nutzbar gemacht. Des
Weiteren werden die Verwendung und Anwendung der entsprechenden Datensätze erprobt. Wichtiger
Bestandteil, neben der Technologie-Erprobung, ist die disziplinen- und sektorenübergreifende Zusammenarbeit der „lokalen“ Partner, die sich in das Projekt einbringen. Der Erprobungsraum muss nicht auf ein
Areal beschränkt sein, sondern kann dem Bedarf des jeweiligen Use Cases entsprechend aus mehreren
Arealen bestehen, z.B. einer Grünanlage für die Bewässerungssensoren oder eines Straßenzugs für
Sensoren in Müllbehältern.
Ab ca. 2025/26 werden weitere zu definierende Anwendungsfälle in das Testfeld integriert und/oder die
Zahl der Sensoren in den beiden Anwendungsfällen ausgeweitet.
110
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
382
Anhang 3
Erfolgskritisch wird im ersten Schritt die detaillierte, bedarfsorientierte Ausarbeitung der (vorgegebenen) Use Cases mit einer klaren Zuordnung der Verantwortlichkeiten sein.
Lead bzw. Koordination: Das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation übernimmt aufgrund der
Querschnittsorganisation die bereichsübergreifende Koordination des Projekts und des Stakeholdermanagements und verantwortet die Umsetzung dieser Maßnahme.
Technische (Elektrotechnik) Begleitung, Umsetzungen und ggf. Betrieb: Wird von Seiten der Stadt
durch SÖR übernommen und durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Use Cases zu „smarten“ Müllbehältern und Bewässerung. N-ERGIE übernimmt ggf. den Ausbau von LoRaWan sowie Anwendungen
um das Thema Zählerwesen, Immobilienwirtschaft und (Sonder-)Parken.
Datenplattform und – Infrastruktur sowie Verarbeitung von Daten: Amt für Informationstechnologie
Die von den Sensoren erfassten Daten können grundsätzlich für zwei Zwecke verwendet werden:
• Sie werden an eine Datendrehscheibe gesendet, dort gesammelt und zu Analysezwecken verarbeitet und verwertet. Bei einer städtischen Open-Data-Plattform sind diese Daten dann öffentlich
einsehbar und i.d.R. auch verwendbar (z.B. Zahl der Fahrräder, die eine Messstelle passieren)
• Die Daten werden verwendet, um Prozesse zu steuern, z.B. ab einem gewissen Feuchtigkeitswert
wird bewässert oder ab einem gewissen Pegel wird die Feuerwehrleitstelle über die Hochwassergefahr informiert.
Für Sensoren, die keine größeren Datenmengen erfassen, eignet sich ein LoRaWan Netzwerk. LoRaWan Gateways verbrauchen wenig Energie und sind schnell und kostengünstig (z.B. an öffentlichen
Gebäuden/Infrastruktur) aufgebaut. Entsprechende Sensoren lassen sich ebenfalls schnell installieren
bzw. nachrüsten. Je nach Sensor wird ein Stromanschluss benötigt. Nürnberg verfügt bereits über ein
teilweise ausgebautes LoRaWan Netzwerk der N-ERGIE, welches für das Auslesen von Messstellen
verwendet wird.
Falls ein öffentlich zugängliches und erlebbares Versuchsfeld zur Veranschaulichung der digitalen
Anwendungen gewünscht ist, wird ein öffentlich aufgestelltes Dashboard/digitale Stele empfohlen, auf
der Echtzeitdaten und anschauliche Analysen den Besucherinnen und Besuchern angezeigt werden.
Ein gutes Beispiel für die Verwendung eines solchen Displays ist der LoRaPark in Ulm, der regelmäßig
Anlaufpunkt für Besuchergruppen ist (Use Cases u.a. Intelligente Müllcontainer, Bewässerung, Umweltdatenmessung, Besucherstrommessung).
Der umfassende Prozess der Entwicklung, des Aufbaus und der Integration einer städtischen Datenplattform/Datendrehscheibe und die entsprechende Data-Governance bzw. die Entscheidung über
die Anwendung einer Datenplattform und die Verwendung der Daten muss in einem zentralen, bereichsübergreifenden Prozess innerhalb der Stadtverwaltung stattfinden und konkretisiert werden. Das
interkommunale MAN-Projekt scheint einige dieser Fragestellungen bereits aufzugreifen. Konkrete
Bestrebungen hinsichtlich einer Nürnberger Datenplattform sind nicht bekannt.
Durch die Stadt priorisierte Use-Cases:
• Intelligenter Müllcontainer/Füllstandsmessung (öffentlicher Raum)
Anmerkungen: Sensoren/erprobte Lösungen verfügbar; I.d.R. Beschaffung neuer, kompatibler
Abfallcontainer notwendig. Anwendungsfall ideal an nicht regelmäßig angefahrenen Standorten und
Routen (vs. öffentliche Sichtbarkeit)
• Digitale Steuerung der Bewässerung von (Jung-)Bäumen
Anmerkungen: Sensoren/erprobte Lösungen verfügbar; Mögliche Überschneidung mit Vorhersage
Hochwasserlagen (Feuerwehr) prüfen
Folgende Use Cases, die ab 2025 aufgegriffen werden könnten, wurden darüber hinaus von der eingebundenen Expertengruppe genannt:
• Belegung von Sonderparkplätzen und Anfahrtszonen (z.B. Taxi, E-Laden)
• Auslesung von Zählern im Messwesen (Wasser, Strom, Wärme etc.)
• Auslesung Energiedaten kommunale Immobilienwirtschaft
• Feuchtigkeitsmessung städtisches Grün/Bäume (z.B. Talking Trees in Ulm)
• (Hoch-)/Wasserstandmessungen, z.B. im Rahmen einer Schwammstadt
383
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
111
Anhang 3
• Beleuchtungssteuerung für responsive/„on-demand“ Beleuchtung
• Umwelt- und Wettermessungen (z.B. Hochwasserschutz, Stadttemperaturen, Feinstaub)
• Füllstandsmessung Glascontainer im öffentlichen Raum (privater Dienstleister)
Nutzen
• Erprobung von Technologie vor der großflächigen Ausschreibung, dadurch frühzeitige Modifikationoder Abbruch
• Integration in bestehende Prozesse und Infrastruktur
• Aufbau übergreifender Partnerschaften z.B. mit der Forschung/Industrie
• Minimierung des Umsetzungs- bzw. Projektrisikos
• Demonstration des Nutzens von digitalen Maßnahmen („Digitalisierung zum Anfassen“)
• Besuchermagnet (siehe LoRaPark Ulm)
Risiken & Hemmnisse
• Querschnittsthema braucht starke Ownership und Koordination
• Bürokratische Hindernisse
• Technologien können und „müssen“ manchmal scheitern
• Aufbau urbaner Datenplattform sehr aufwändig und ressourcenintensiv
• Erprobung zu vieler Netztechnologien „überlasten“ das Projekt, daher zunächst Fokus auf wenige
Use Cases
Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen
-
Kosten
Geschätzte Kosten:
Alle Investitionskosten und Vollzeitäquivalente sind geschätzt, bilden Erfahrungswerte ab und können
nur zur Orientierung dienen.
Use Case 1 „Intelligente Müllcontainer“
• 8 x Solarbetriebener Müllbehälter inkl. Sensor = ca. 36 000 €
• 2 x LoRaWan Gateways = 8 000 €
• Installation und Einbindung/Connectivity Datendrehscheibe = ca. 15 000 €
Use Case 2 „Digitale Steuerung Wasserückhaltung und Bewässerung“
• Ca. 12 Sensoren, Steuerungstechnik & Installation (abhängig von Anwendungsfällen) = ca. 35 000 €
• 2 x LoRaWan Gateways = ca. 8 000 €
• Installation und Einbindung/Connectivity Datendrehscheibe = ca. 15 000 €
• Öffentliches aufgestelltes Dashboard/Display = ca. 40 000 €
Kostenschätzung Erprobung Use Cases 1 und 2 (ohne Betrieb/Personal): ca. 157 000 €
Beispiel übergreifendes Testfeld (vergleichbar LoRaPark Ulm)
• 6 x Use Cases inkl. Sensoren und Installation und öffentliches Dashboard, Einbindung in Datenplattform = ca. 200 000 €
Die Kosten hängen stark vom Qualitätsniveau der eingesetzten Sensoren und des Dashboards ab.
Zusätzliche Kosten können für die Auswertung der Daten durch einen externen Dienstleister und die
Wartung entstehen.
Die Entwicklung einer städtische Datenplattform /Drehscheibe sowie entsprechender Data Governance
112
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
384
Anhang 3
muss in zentralen Initiativen und Projekten der Stadt adressiert und definiert werden (z.B. MAN) und
wird daher an dieser Stelle nicht berücksichtigt.
Geschätzte Vollzeitäquivalente für 2 Use Cases:
• ca. 0,2 Vollzeitäquivalent für Koordination (Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation)
• ca. 0,2 Vollzeitäquivalent für fachliche Begleitung/Wartung (SÖR)
• ca. 0,1 Vollzeitäquivalent für Konnektivität, Datenverarbeitung (Amt für Informationstechnologie)
Fördermöglichkeiten
u.a. Förderprogramm des BMWSB „Smart Cities made in Germany“
Verortung
• Verortung in allen Modulen des Quartiers sowie ggf. auf dem UTN-Campus
Monitoring & Evaluierung
Bei der Evaluation und beim Monitoring ist die Auswertung, Verschneidung der Daten und der Mehrwert daraus ausschlaggebend. Idealerweise werden Messdaten über einen Zeitraum von mindestens
einem Jahr/vier Jahreszeiten und unterschiedlichen Standorten ausgewertet, um hochwertige und
repräsentative Aussagen treffen zu können.
• zwei Use Cases wurden bis Ende 2023 mit Partnern konkretisiert und für die Umsetzung ausgewählt
• 20 Sensoren und entsprechende Zahl von Gateways sind bis Q4/2024 installiert und an die Datendrehscheibe angebunden
• Ab Q2/2024 werden für einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten belastbare und verwertbare
Daten von allen installierten Sensoren erfasst und ausgewertet
Sonstiges/Anmerkungen
Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung wurde von der eingebundenen Expertengruppe hervorgehoben:
• Klare Ownership, Commitment, Koordination seitens der Stadtverwaltung (Infrastruktur/Technologie,
Datenplattform und Prozesse/Kooperationen)
• Entwicklung und Anwendung eines Betriebs- und Finanzierungsmodells
• Umsetzung entlang klar definierter Use Cases
• Anbindung an städtische Datenplattform/- Drehscheibe (Stand MAN-Projekt)
• Datenverarbeitung, Aufbereitung/Analyse sowie die Datennutzung und Bereitstellung muss gewährleistet werden
• Hürden durch bürokratische/regulatorische Rahmenbedingungen für den Erprobungsraum müssen,
z.B. anhand von Experimentierklauseln, gesenkt werden
• Erprobung in unterschiedlichen Arealen prüfen
Ähnliche Projekte:
• Der LoraPark Ulm (LoRaWan Anwendungen)
• Schwammstadt Wien (Bewässerung)
• Talking Trees der Stadt Ulm
• LoRaWan Versuchsfeld Fürth und Frankfurt
385
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
113
Anhang 3
Zeitplan
Handlungsschritte/Meilensteine
2023
1. Kurzkonzept „Schnelle Erprobung“ zu Vorgehen, Betrieb und
Definition der Use Cases durch
Fachbereich; Bestimmung Standorte für Gateways und Sensoren
Q2-3
2. Entscheidung über Umsetzung
und Betreibermodell
Q4
3. Ausschreibung und Beschaffung
Hardware, ggf. Dienstleister (Sensoren, Gateways etc.)
Q4
2025
Q1-3
5. Testbetrieb des Versuchsfeldes
Auswertung der Daten sowie notwendige Modifizierungen
Q2-4
Q1-2
6. Regelbetrieb der Testsensoren
und der Datenplattform und öffentliche Datenbereitstellung
Q4
Q1-3
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
2026
Q1
4. Aufbau IoT-Infrastruktur, Installation
Sensoren, Anbindung Nürnberger
Datenplattform
7. Einbindung weiterer Use-Cases/
Sensoren
114
2024
Q2-4
Q1-4
386
Anhang 3
A2.1: Machbarkeitsstudie „Quartiersschule Lichtenreuth“
Die Grundschule in Lichtenreuth soll neben der UTN als ein zentraler Standort des lebenslangen
Lernens im „Reallabor Lichtenreuth“ etabliert werden. Da Mitte 2022 die baulichen Planungen für die
Schule bereits weit fortgeschritten und Änderungen am Raumprogramm nicht mehr möglich sind, ist
es für die Durchführung einer klassischen „Phase 0“ (vgl. Phase Null im Schulbau: Was, wie, warum?)
bereits zu spät.
Deshalb soll mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) unter enger Einbeziehung der
Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die in drei Bausteinen
die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände – unter besonderer Berücksichtigung
digitaler und hybrider Möglichkeiten – untersucht. Die Erfahrungen mit Quartiersschulkonzepten in
Bremen (Gröpelingen) und Leipzig (Quartiersschule Leipzig Osten) sollen in der Machbarkeitsstudie
berücksichtigt werden.
a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule
In einem ersten Schritt sind die Anforderungen und Bedarfe für formelles und informelles Lernen in
Lichtenreuth zu erfassen. Dies umfasst neben klassischen Bildungsangeboten u.a. Möglichkeiten der
Familienbildung, Gesundheitsbildung, intergenerative und interkulturelle Bildung, auch in Verbindung
mit sozialen und kulturellen Angeboten.
Zur Erfassung der Bedarfe sind einerseits Expertengespräche mit Akteuren aus dem Bildungs-, und
Kultur- und Sozialbereich in Lichtenreuth bzw. den benachbarten Stadtteilen durchzuführen. Andererseits soll mit geeigneten Methoden die Sicht der bereits im Quartier zugezogenen Bewohnerinnen und
Bewohner ermittelt werden.
In einem zweiten Schritt werden die ermittelten Bedarfe im Abgleich mit den baulichen und räumlichen
Gegebenheiten von Schule und Freigelände hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft und priorisiert.
Dabei sind zum einen die Möglichkeiten für eine Mehrfachnutzung von Gebäudeteilen sowie zur partiellen Nutzung von Teilen der Schule bzw. der schulischen Freiräume außerhalb der Unterrichtszeiten
zu untersuchen (z.B. Veranstaltungsräume/Aula, Gemeinschaftsräume für Ganztagesangebote und
Erwachsenenbildung). Zum anderen ist die Möglichkeit zur Realisierung von priorisierten Funktionen in
digitaler oder hybrider Form als Teil des Reallabors zu prüfen.
Im Ergebnis wird ein inhaltliches Profil für die Quartiersschule erstellt. Dieses umfasst
• die priorisierten Quartiersfunktionen für formales und nonformales Lernen
• die dafür notwendigen Mehrfachnutzungen von Räumen und Freiflächen
• die Möglichkeiten der Realisierung als digitale und hybride Angebote.
b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier
Anknüpfend an die IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ ist ein Konzept zur Interaktion zwischen Schule und Quartier als Teil der
Quartiersschule zu erarbeiten. Dabei werden gemeinsam mit Lehr- und Erziehungskräften konkrete
Maßnahmen an der Schnittstelle von schulischer Bildung und Quartiersentwicklung erarbeitet. Das
Konzept könnte u.a. Maßnahmen zu folgenden Inhalten umfassen:
• Schülerinnen und Schüler erstellen Ausstellungen/virtuelle Rundgänge etc.
• Studierende geben Unterricht als Fachkundige in der Schule
• UTN als außerschulischer Lernort für die Schule
• Bewohnerinnen und Bewohner sowie Studierende als Lerncoaches für die Kinder
• Kinder laden Bewohnerinnen und Bewohner zu Aktionen in die Schule ein
387
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
115
Anhang 3
c) Organisation und Finanzierung
Für die Bausteine A und B ist ein Betriebskonzept zu erarbeiten. Dieses soll mindestens umfassen:
• die Koordination der in der Schule angesiedelten Quartiersfunktionen
• die Organisation der Mehrfachnutzung von Räumen und Freiflächen unter besonderer Berücksichtigung der Öffnung außerhalb der Schulzeiten
• die Organisation der Interaktion zwischen Schule und Quartier
• Kosten sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Begründung zur Einordnung des Projekts ab 2025:
Es wurde der Vorschlag diskutiert, eine Machbarkeitsanalyse durchzuführen, die sich an den vorhandenen baulichen Gegebenheiten orientiert. Als sinnvoll wurde erachtet, diese gemeinsam mit
der künftigen Schulleitung und den Lehrkräften zu erarbeiten, da dadurch auch deren Vorstellungen
berücksichtigt werden können.
116
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
388
Anhang 3
A2.2: Machbarkeitsstudie „Living Labs und Erprobungsräume für Technologien“
Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue Lösungsansätze, Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem digitalen Umfeld, in Kooperationen zu testen und auf
die Anforderungen der Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und Betriebsprozesse der
innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch Räume, sogenannte „Living
Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und Projekten und den Aufbau relevanter
Partnerschaften, z.B. mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Entwicklung belastbarer
Partnerschaften ist selten trivial, da es völlig unterschiedliche Herangehensweisen, Prozesse, Geschwindigkeiten und Auffassungen über den Mehrwert zu synchronisieren und streamlinen gilt. Für
die Konkretisierung dieses Vorhabens wird im Rahmen des Reallabors Lichtenreuth zunächst eine
Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt.
Ziel ist die dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells, unter welchem
eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Ziel eines Living Labs
wird es sein, skalierbare Lösungen zu entwickeln und zu transferieren.
Folgende wesentliche Leistungsbausteine der Sondierungsstudie wurden in der Zusammenarbeit mit
der Wirtschaftsförderung Nürnberg und Bayern Innovativ erarbeitet:
Stufe 1: „Status Quo“
Im Rahmen der Status-Quo-Analyse werden zunächst die Stakeholder, Rahmenbedingungen und
Bedarfe erfasst und mit den städtischen Zielsetzungen abgeglichen. Fällt nach dieser ersten Stufe der
Entschluss zu einer Vertiefung bzw. Machbarkeit der Initiative, wird im nächsten Schritt der Sondierungsstudie eine Vertiefung vorgenommen:
1. Zielsetzung und Hintergrund der Studie
2. Status-Quo-Analyse:
• Stakeholder-Mapping/Bedarfsanalyse
• Analyse des Nürnberger Innovationsökosystems inkl. Anforderungen und Rolle der Akteure sowie
Abhängigkeiten/Zeiträume zu Fördermitteln
• Politische Zielsetzungen/Rahmen/Entwicklungen
• Neues Hochschulgesetz zur Förderung von Gründung
• DATI, Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (im Aufbau) → Hochschulen für angewandte
Wissenschaft
• ggf. weitere
3. Abgleich /Zusammenführung der Ergebnisse mit kommunalen Zielsetzungen
• Identifizierung von Schnittstellen mit städtischen Strategien und Zielsetzungen sowie Erstellung
einer Nutzenanalyse (pro/contra)
„Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie
Stufe 2: „Zielsetzung und Konkretisierung“
Dieser Leistungsbaustein konkretisiert die Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte
der Initiative. Dies schließt die Entwicklung eines Zielbildes, Identifizierung von Partnern und Kooperation ein. Im Zentrum steht die Erstellung eines Geschäfts- und Betreibermodells und die Messbarkeit
der Ergebnisse durch klar formulierte KPIs.
4. Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Iniative
• Zielsetzung der Initiative/Vision und Erstellung eines Zielbildes
389
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
117
Anhang 3
• Fokus auf Erprobung Infrastruktur im Quartier (z.B. Zollverein Essen)
• Fokus auf Schaffung eines rechtlichen Experimentierrahmens seitens der Stadt ohne zwangsläufige Verankerung im Quartier
• Fokus auf Fragestellungen der Stadt (z.B. Munich Urban Collab)
Zusammenfassend wird eine Gegenüberstellung und Bewertung der unterschiedlichen Ansätze vorgenommen. Im Ergebnis wird damit eine Entscheidungsgrundlage für die weitere inhaltliche und organisatorische Ausrichtung vorliegen.
• Zielgruppe/„Kundschaft“
• Welcher Nutzen könnte für welchen Partner/Partnerin entstehen?
• Vernetzung und Zusammenarbeit mit der UTN, z.B. bei den Zielsetzungen der Universität und Verzahnung mit dem Ökosystem.
Beispiel:
Es sollte eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben und auf dieser Grundlage – unter Mitwirkung
relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft – ein Transferkonzept erarbeitet
werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt – wie es im Gründungskonzept dargestellt ist – Transfer nicht
als integralen Bestandteil von Forschung und Lehre, sondern als eigenständige Leistungsdimension zu
verstehen, die allerdings eng mit anderen Leistungsdimensionen wie Lehre, Forschung und Infrastruktur verwoben ist. Maker Spaces, die Nutzung von Schutzrechten, direkte Kooperation mit anwendenden Unternehmen und Einrichtungen, Spin-offs sowie Beteiligung an Innovationsnetzwerken und
Wissenschafts-Wirtschafts-Clustern sollte berücksichtigt und die Aktivitäten der UTN systematisch mit
denen regionaler Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft verknüpft werden.
5. Partner und Kooperation
Identifizierung, Ansprache und Kooperationsvereinbarungen mit Partnern auf Grundlage der Stakeholder-Map und Nutzenanalyse.
• Fokus kommunale Partner (z.B. N-ERGIE, VAG etc.)
• Fokus Wirtschaftsakteure und Start-ups (z.B. Siemens etc.)
• Fokus Forschung (z.B. Fraunhofer, UTN etc.)
6. Geschäfts- und Betreibermodelle (Business Plan)
• Ableitung aus vorigen Ergebnissen
• Pains/Gains
• Dienstleistungsportfolio/„Kundschaft“ (UVP)
• Betreibermodell (mittelfristig selbsttragend)
• Kosten und Finanzierung/Sponsoring und mögliche Fördermittel
7. Monitoring, Erfolgsindikatoren und Messbarkeit der Ziele (SMART)
„Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie
Stufe 3: „Umsetzungsroadmap“
Die Umsetzungsroadmap beschreibt die Umsetzungsschritte der Studie anhand eines detaillierten
Projektmanagementplans.
8. Erstellung eines Projektmanagement- bzw. Implementierungsplans
Schätzung Kosten und Aufwand
Geschätzte Kosten:
(inkl. Erfahrungswerte Bayern Innovativ)
Stufe 1 „Status Quo“
118
ca. 40 000 €
Stufe 2 „Betreiber/Geschäftsmodell
ca. 60 000 €
Stufe 3 „Roadmap“
ca. 15 000 €
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
390
Anhang 3
Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand:
Zeitraum ca. 12 Monate
0,3 Vollzeitäquivalent für Koordination und Kooperationen
Durchführung der Sondierungsstudie: externe Vergabe
Vorschlag zur Federführung:
Wirtschaftsförderung Nürnberg (WIF)
Zeitplan
Handlungsschritte/Meilensteine
2023
2024
1. Ausschreibung und Vergabe
Machbarkeitsstudie
2. Stufe 1 „Status Quo“
3. Stufe 2 „Vertiefung & Betreiber/
Geschäftsmodell“
4. Stufe 3 „Umsetzungsroadmap“
391
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
119
Anhang 3
A2.3: Machbarkeitsstudie „Niedrigschwellige
Engagement- und Ermöglichungsräume“
Begegnungsräume existieren vielfältig in bestehenden Stadtteilen, sie fördern Vernetzung und Austausch im Quartier und sind insbesondere für Jugendliche von hoher Bedeutung. Unter niedrigschwelligen Begegnungsräumen werden formelle Orte (z.B. Jugendtreffs, Seniorenbegegnungsstätten), aber
auch informelle öffentliche Räume (z.B. Plätze mit Ausstattung, Aktionsflächen) verstanden.
Im neuen Stadtteil Lichtenreuth können solche physischen Räume einen wichtigen Beitrag zum
Ankommen und Einleben sowie zur Bildung von Netzwerken und lokalen Engagementstrukturen
leisten. Sie bilden eine zentrale Voraussetzung, um im Reallabor Ansätze zur Förderung sozialer und
kultureller Teilhabe mit digitalen/hybriden Angeboten erproben zu können. Soziale Einrichtungen und
pädagogisch betreute Spielplätze können das Spektrum an Kulturräumen für Kinder und Jugendliche
erweitern. Sie fungieren als wichtige Experimentier- und Erprobungsräume und sind zudem Kontaktund Treffpunkt. Das Quartier ist aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der guten öffentlichen Verkehrsanbindung prädestiniert für Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Lärmintensive Angebote und auch
Angebote mit überörtlicher Bedeutung wie z.B. Ballsport, Skaten, BMX/Pump Track, Dirtbike, Fitness
usw. sind hier unterzubringen.
Weil solche physischen Engagement- und Begegnungsräume von hoher Bedeutung sind, soll hierzu
im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Dabei ist eine Differenzierung nach
Altersgruppen vorzunehmen, wobei auch generationenübergreifende Angebote und Räume betrachtet
werden sollen.
Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie sollen Empfehlungen abgeleitet werden, wie Sharing von Räumen bereits in der Entwicklung mitgedacht werden kann und wo Potenziale für eine solche Öffnung
und Aneignung der Räume bestünden. Des Weiteren sollen Anforderungen an die Ausstattung der
Begegnungs- und Engagementräume abgeleitet werden, damit diese von Anfang an in Planungen
berücksichtigt werden können.
Wesentliche Leistungsbausteine sind:
1. Bedarfserhebung für niedrigschwellige Begegnungs- und Engagementräume
1.1. Zusammenstellung vorhandener relevanter Daten aus:
• Dem Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendarbeit: www.jugendhilfeplanung.nuernberg.de
• Bedarfserhebung für Stadtteilkoordination (u.a. sozio-demografische Daten, Neubauprognosen,
Einrichtungen, Problemlagen für Nachbarquartiere wie Hasenbuck)
• Schätzung der künftigen Bewohnerstruktur anhand von Planungsdaten (z.B. Häuseranzahl etc.)
sowie Ableitung von Zielgruppen
• ggf. Ableitung der Bedarfe aus ähnlichen Neubaugebieten in anderen Städten
• Prüfung der gesetzlichen Vorgaben für Spielflächen sowie Angebote für Jugendliche;
• Berücksichtigung der sozialräumlichen Wirkung der Bedarfe und Angebote (v.a.: welche Bedarfe der
Nachbarquartiere können in Lichtenreuth mit Angeboten bedient werden?)
1.2. Schärfung der Bedarfe durch Interviews mit Akteuren aus dem sozialen und kulturellen Bereich
(Nachbarquartiere, stadtweite Multiplikatoren)
2. Erhebung von Raumpotenzialen und Ausstattung zur Förderung von niedrigschwelligen
Begegnung und Engagement
2.1. In geplanten Gebäuden und Räumen, z.B.
• Cafeteria der UTN (ggf, auch in weiteren Räumlichkeiten der UTN)
• Quartiersschule (sofern eine Öffnung in den Stadtteil beabsichtigt ist und ggf. in der Bauplanung
gedacht werden kann)
• Kita
120
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
392
Anhang 3
• Quartiersbüro (bisher geplant mit 50m², ggf. weitere Räumlichkeiten)
• In Nachbarschaft zum Quartiersbüro ist ein Laden eines Wohlfahrtsverbandes geplant (Prüfung, ob
gemeinschaftlich bespielte Räume denkbar sind)
• Kinder- und Jugendhaus in Planung in Kombination mit einem Aktivspielplatz (zentral zwischen
Modul 1 und 2 am Ende des Grünzugs)
• Schnittstellen zwischen Lichtenreuth und Nachbarquartieren als Raumressourcen und Partner, z.B.
Kirchgemeinde, Quartiersbüro in Hasenbuck, Jugendtreff Hasenbuck
• Prüfung, ob Wohnungsbauträger Bereitschaft zeigen, Mieterbüros mit weiteren (Beratungs-) Angeboten zu ergänzen
• Gibt es Raumpotenziale in weiteren geplanten Gebäuden und Räumen?
2.2. Im öffentlichen Raum, z.B.
• Freibereiche und Sportinfrastruktur der UTN, der Quartiersschule, der Kita
• Stadtteilpark
• Grünzug im Modul 1 mit öffentlich zugänglichem Kinderspielplatz
• Aktionsfläche im Modul 2, z.B. Basketball
• „Lichtenreuth naturnah“ – südliches Planungsgebiet
• Prüfung von Raumpotenzial in weiteren Gebäuden und Räumen
Hinweis: Bei der Erhebung der Raumpotenziale im öffentlichen Raum ist auch auf den Erhalt ausreichender Aufenthaltsflächen ohne Mehrfachnutzung zu achten.
2.3. Anforderungen an die Ausstattung sowie förderliche digitale Lösungen, z.B.
• WLAN (Einrichtungen + öffentlicher Raum), digitales Raummanagement, digitales Buchungssystem/
Kalender, Schließsystem, VR-Brillen, Projektoren, interaktive Bildschirme, Soundinstallationen etc.)
• Sonstige Anforderungen: Reinigung der Räume bei Mehrfachnutzung durch verschiedene Akteure; große Räume in den Einrichtungen, ggf. getrennte Gebäudeteile, die separat bespielt werden
können; Bereitstellung öffentlicher Toiletten; Mülleimer im öffentlichen Raum und an Begegnungsorten, Büroausstattung für gemeinschaftliche Nutzung für Akteure (z.B. abschließbare Rollcontainer,
Dockingstationen, getrennte IT-Netze und Rechner)
2.4. Prüfung von Finanzierungsoptionen (z.B. Fördermittel des Bundes oder des Freistaats); Förderung
von Ausstattung (digitale Technologien), Personalkosten
3. Erarbeitung von Empfehlungen zu Nutzungskonzepten für niedrigschwellige Begegnungsund Engagementräume
• Mehrfachnutzung, Teilen/Öffnen geplanter Räume
• Unkomplizierter, niedrigschwelliger Zugang zu (digitalen/hybriden) Angeboten im Kultur- und Sozialbereich für alle Bewohnerinnen und Bewohner
• Freiraum für innovative, künstlerische und vor allem partizipative Formate
• Förderung und Vermittlung ehrenamtlicher und stadtteilwirksamer Tätigkeiten
• Vernetzung der Angebote in die Nachbarquartiere aufgrund der unzureichenden Ausstattung mit
sozialen Angeboten, z.B. in Hasenbuck und der Rangierbahnhof-Siedlung
• Möglichkeit einer Verknüpfung mit Angeboten des campusnahen Wohnens (Hilfe bei Familien, Senioren)
• Möglichkeit einer sinnvollen Verknüpfung und Ergänzung des vorhandenen Portals für ehrenamtliches Engagement (Zentrum Aktiver Bürger)
• Einschätzung des Verwaltungsaufwands für die jeweilen Räume/Orte
• Bedarf und strukturelle Verortung eines Kümmerers für (IT-)Support, Vernetzung, Ansprache der
Bürgerinnen und Bürger (ggf. über Stadtteilkoordination, Quartiersbüro oder bestehende Träger in
den angrenzenden Quartieren mit Interesse in Lichtenreuth)
393
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
121
Anhang 3
Die durch das Referat für Jugend, Familie und Soziales beauftragte Studie zu Gelingensbedingungen
für Nachbarschaftstreffs sowie standortübergreifendes Betreiber- und Finanzierungskonzept sollen in
der Erarbeitung von Empfehlungen für niedrigschwellige Begegnungs- und Engagementräume berücksichtigt werden.
In der Vorbesprechung der Beschreibung dieser Machbarkeitsstudie wurde von den jeweiligen Mitarbeitenden verdeutlicht, dass die Federführung für die Koordination der Machbarkeitsstudie aufgrund
von Kapazitäten weder durch das Referat für Jugend, Familie und Soziales noch durch das Jugendamt
möglich sei. Die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung für die Umsetzung der konkreten Räume
und Orte hängt von der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung ab.
122
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
394
Anhang 3
395
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
123
Anhang 4
7.4
Vorschläge für Indikatoren zur
Messung der Zielerreichung
Hinweis: Die Erhebung von Baselines ist bei einem Neubau-Quartier wenig sinnvoll, um die Entwicklung im
Projektverlauf darzustellen (häufig „0“ bzw. „nicht vorhanden“). Referenzwerte für die Evaluierung liegen im
Vergleich mit der Gesamtstadt/Nachbarquartieren.
124
Digitales Ziel
Indikator
Quelle
DZ 1.1: Die Implementierung von
digitalen Lösungen im Neubau
trägt zu Energieeffizienz sowie
zu demografischer und sozialer
Vielfalt bei.
Durchschnittlicher Energieverbrauch der
Gebäude in Lichtenreuth im Vergleich zu
anderen Neubauprojekten in Nürnberg*
Energieausweise der
Gebäude
Segregationsindex für Lichtenreuth im Vergleich zum städtischen Durchschnitt
Eigene Berechnungen
DZ 1.2: In den öffentlichen Grünund Freiräumen werden digitale
Lösungen zur Bewältigung der
Herausforderungen des Klimawandels sowie zur besseren Nutzbarkeit und Bewirtschaftung des
öffentlichen Raums modellhaft für
Nürnberg erprobt.
Anzahl der erprobten digitalen Lösungen
zur Bewältigung der Herausforderungen des
Klimawandels und zur besseren Nutzbarkeit des öffentlichen Raums im öffentlichen
Raum
Eigene Erfassung
Nutzerzufriedenheit der öffentlichen Räume
Befragung
DZ 2.1: Die Implementierung von
digitalen und vernetzten Mobilitätsstrukturen ermöglicht eine
flexible und einfache Nutzung
verschiedener Mobilitätsformen
und deren Kombination, um auch
autounabhängige Lebensstile zu
unterstützen.
Modal Split von Lichtenreuth, differenziert
nach den einzelnen Modulen und ggf. im
Vergleich zu anderen Nürnberger Neubaugebieten
Eigene Erhebung Auswertung von Mobilfunkdaten induktive Schleifen
Nutzerzufriedenheit mit verschiedenen Mobilitätsangeboten
Befragung
DZ 2.2: Nachhaltige Stadtlogistik,
die mit Hilfe von vernetzten Mobilitätsdaten Verkehrsaufkommen im
Wirtschaftsverkehr reduziert, wird
in Lichtenreuth kombiniert mit flexiblen Verteilstrukturen angeboten.
Reduzierung der Lieferfahrten von Lichtenreuth, differenziert nach den einzelnen
Modulen. Daraus abgeleitet: CO2-Reduktion
im Lieferverkehr (Wirkung)
Eigene Erhebungen/
Messungen Auswertung
Mobilfunkdaten induktive
Schleifen
Ggf. Nutzerzufriedenheit mit Stadtteillogistik
(getrennt nach Bewohnerschaft und Wirtschaftsakteuren)
Befragung
DZ 3.1: In Lichtenreuth stehen kokreative Formate sowie Innovations- und Kooperationsstrukturen
wie Digital Labs oder ein Think
Tank zur Verfügung, um neue
digitale und vernetzte Lösungen zu
entwickeln und umzusetzen.
Anzahl der Formate und Kooperationsstrukturen, idealerweise in institutionalisierter
Form (z.B. Urban Colab etc.)
Eigene Erfassung
Einschätzung der Nutzer*innen zum Beitrag
der Formate & Kooperationsstrukturen für
die Entwicklung digitaler Lösungen
Befragung
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
396
Anhang 4
Digitales Ziel
Indikator
Quelle
DZ 3.2: In Lichtenreuth werden
hybride Bildungs-, Versuchs- und
Erprobungsräume zur Verfügung
gestellt, in denen digitale und
vernetzte Lösungen mit kollaborativen und partizipativen Ansätzen
ausprobiert, angewendet, vermittelt und weiterentwickelt werden.
Anzahl der hybriden Bildungs-, Versuchsund Erprobungsräume
Eigene Erfassung
DZ 4.1: Digitale, multimediale und
anpassungsfähige Angebote und
Räume verschiedener städtischer
und nichtstädtischer Akteure tragen zur Stärkung der sozialen und
kulturellen Teilhabe bei und wirken
einer digitalen Spaltung entgegen.
Anteil der Nutzenden von digitalen sozialen
und kulturellen Angeboten städtischer und
nicht-städtischer Träger in Lichtenreuth, die
angeben, dass sie mit dem digitalen (oder
multimedialen) Angebot „zufrieden“ oder
„sehr zufrieden“ sind
Befragung der
Nutzer*innenschaft oder
Stadtteilbevölkerung bei
Veranstaltungen oder
Zugriffen auf Angebote
(per Website/App)
DZ 5.1: In Lichtenreuth werden organisationsübergreifende Konzepte für Konnektivität und schnelle
Datenverbindungen entwickelt und
implementiert, um zukunftsweisende digitale Lösungen, Angebote
und Dienstleitungen langfristig zu
gewährleisten.
Geschwindigkeit der Datenverbindung im
Vergleich zur Gesamtstadt und „Konnektivität“ der unterschiedlichen Dateninfrastrukturen in Form nutzbarer Daten (z.B. Umweltsensorennetzwerk mit Mobilitätsleitsystem
usw.)
Eigene Erfassung
DZ 5.2: Dienstleistungen der Bürgerdienste und der kommunalen
Tochterunternehmen werden in
Lichtenreuth als hybrides Angebot,
d.h. digital und mit physischer
„Schnittstelle“ zum Kunden, zur
Verfügung gestellt, um den bestmöglichen Zugang und Umfang
der Dienste und deren Abwicklung
zu gewährleisten.
DZ 6.1: Digitale Kommunikationsund Beteiligungsformate sowie
Visualisierung von notwendigen
Planungsgrundlagen ergänzen
analoge Formate sinnvoll und
schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der
Quartiersentwicklung zu erhöhen.
Zufriedenheit der eingebundenen Akteure
sowie Mehrwert/Aussagekraft der durch ein
Versuchsfeld erhobenen Daten
Befragung/Evaluation
Anzahl der realisierten organisationsübergreifenden Projekte
Anzahl der hybriden Angebote (z.B. Bürgerterminals) bzw. Anzahl der Bürgerinnen und
Bürger (unterschiedlicher Altersgruppen), die
diese Angebote wahrnehmen
Erhebungen/Messungen/
Dokumentation der
Angebote und der Anzahl
der wahrgenommenen
digitalen und physischen
Dienstleistungen der
Bürgerdienste
Messung der Zufriedenheit der Bürgerinnen
und Bürger mit diesen Dienstleistungen,
z.B.: X% der Nutzerinnen/Nutzer von angebotenen Bürgerdiensten in Lichtenreuth geben an, dass sie mit dem jeweiligen Angebot
„zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ sind
Befragung
Anteil der digitalen Formate in allen städtischen Beteiligungsprozessen im Quartier
Lichtenreuth
Analyse der Dokumentation von Veranstaltungen/
Workshops
Zufriedenheit mit digitalen Informations- und
Beteiligungsformaten zur Stadtteilentwicklung
Befragung
* Die Indikatoren stellen erste Vorschläge dar, die im Weiteren konkretisiert werden können. Wenn z.B. bekannt ist, welche
digitalen Projekte die privaten Bauherren umsetzen, können zielgenauere Indikatoren gefunden werden.
397
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
125
Abbildungsverzeichnis
2
8
10
10
11
11
14
16
20
23
26
31
33
37
38
40
42
44
46
48
50
52
54
56
62
68
69
126
Titelbild: Smarter Stadtteil Lichtenreuth. Quelle: Eigene Collage
Abb. 1: Der IDEK-Erarbeitungsprozess. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 2: Handlungsfelder des IDEK „Reallabor Lichtenreuth“. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 3: Formate und Veranstaltungen im IDEK-Prozess. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 4: Sammeln der Ziele während des Verwaltungsworkshops am 05.11.2021.
Quelle: Eigene Aufnahme IDEK-Beraterteam
Abb. 5: Gallery Walk beim Akteursübergreifenden Workshop am 12.05.2022.
Quelle: Eigene Aufnahme IDEK-Beraterteam
Abb. 6: Bebauungsplan Nr. 4552 und Module des zukünftigen Quartiers Lichtenreuth
Abb. 7-12: Soziodemografische Daten der Nachbarbezirke
v. l. n. r. Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Seniorenquotient, Anteil an
Einpersonenhaushalten, Anteil Arbeitsloser, Jugendquotient, Anteil an Menschen mit
Migrationshintergrund (Stand: 31.12.2019). Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung
und Statistik. Innergebietliche Strukturdaten Nürnberg 2020
Abb. 13: Übersicht der Grundlagendokumente und Quellen für die Bestandsanalyse. Quelle:
Eigene Darstellung
Abb. 14: Lichtenreuth als Teil der gesamtstädtischen Betrachtung. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 15: Vorgehen der SWOT-Analyse. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 16: Zielhierarchie für Lichtenreuth. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 17: Erarbeitung des IDEK-Zielsystems. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 18: Bewertungskriterien für die Projektideen. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 19: Potenzialanalyse: Mapping der Projektideen. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 20: Aktivierung und Beratung von Bauherren. Quelle: Eigene Collage
Abb. 21: Letzte Meile, Concierge-Dienste. Quelle: Eigene Collage
Abb. 22: Quartiersbüro Lichtenreuth. Quelle: Eigene Collage
Abb. 23: Leihangebote im öffentlichen Raum. Quelle: Eigene Collage
Abb. 24: Hybride Bürgerdienste. Quelle: Eigene Collage
Abb. 25: Smarte Sensorik für Bewässerung und Intelligente Mülleimer im öffentlichen Raum.
Quelle: Eigene Collage
Abb. 26: Quartiersschule Lichtenreuth. Quelle: Eigene Collage
Abb. 27: Living Labs und Erprobungsräume. Quelle: Eigene Collage
Abb. 28: Engagement- und Ermöglichungsräume. Quelle: Eigene Collage
Abb. 29: Vorgeschlagene Steuerungs- und Arbeitsstrukturen zur Entwicklung von
Lichtenreuth. Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 30: Oberbürgermeister Marcus König nimmt in einem persönlichen Fazit Stellung zum
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“. Quelle: Eigene Aufnahme Damian Wagner-Herold, IDEKBeraterteam
Abb. 31: Podiumsdiskussion im Rahmen der Zukunftskonferenz am 25.10.2022.
Quelle: Eigene Aufnahme Damian Wagner-Herold, IDEK-Beraterteam
IDEK „Reallabor Lichtenreuth“
398
Bildmaterial für Collagen (Abb. 20-28 und Titelbild):
Titelbild:
Aurelis Real Estate Service GmbH: http://lichtenreuth.de/de (letzter Abruf: 10.11.2022, 12:11)
Foto von Priscilla Du Preez auf Unsplash
Abb. 20:
Foto von Westend61 auf GettyImages
BÖHM GmbH & Co. KG: https://www.boehm-interieur.com/neuigkeiten/boehm-interieur/das-neueenergielabel/ (letzter Abruf: 29.11.2022, 10:51)
Discovergy GmbH: https://discovergy.com/blog/smart-meter-vorteile (letzter Abruf: 29.11.2022, 11:03)
Abb. 21:
Foto von harshahars auf Pixabay
Foto von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay
Foto von nextbike by TIER auf Pexels
Abb. 22:
Foto von Andrea Piacquadio auf Pexels
Foto von cottonbro studioauf Pexels
Foto von KOBU Agency auf Unsplash
Abb. 23:
Foto von Kateryna Artamonova auf Pexels
Foto von Pixabay auf Pexels
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app and move GmbH: https://city-sportbox.com/wp-content/uploads/2022/01/DE_SportBoxKatalog_2022_np.pdf (letzter Abruf: 29.11.2022, 14:19)
Abb. 24:
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WES Systeme Electronic GmbH: https://www.wes-electronic.de/de/produkte/buergerterminal-mitpersonalausweis-lesegeraet (letzter Abruf: 29.11.2022, 14:27)
Abb. 25:
Enrico Bender: https://www.fotocommunity.de/photo/freistehender-baum-enrico-bender/31302107
(letzter Abruf: 29.11.2022, 15:23)
Weg im Toskana Park: https://www.tripadvisor.de/LocationPhotoDirectLink-g229453-d2336974i36438942-Toskana_Park-Gmunden_Upper_Austria.html (letzter Abruf: 29.11.2022, 15:36)
IFAT Munich: https://ifat.de/de/besucher/informieren/gruende-fuer-ihren-besuch/kommunale-undprivate-ver-und-entsorger/ (letzter Abruf: 29.11.2022, 15:36)
Abb. 26
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Abb. 27:
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Abb. 28:
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399
400
Ö 8
Beschlussvorlage
DiP/005/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Beschluss
Betreff:
ePartizipation 2023
hier: ePartizipationen (Onlinebeteiligungen) 2023 in Nürnberg
Anlagen:
Sachverhaltsdarstellung
Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation in 2022
Sachverhalt (kurz):
Der im Juli 2013 verabschiedete Leitfaden ePartizipation für die Stadt Nürnberg sieht vor, dass
der Stadtrat über die Durchführung der vom Steuerungskreis begutachteten und
vorgeschlagenen ePartizipationen entscheidet.
Für 2023 schlägt der Steuerungskreis ePartizipaton die Durchführung folgender ePartizipationen
vor:
Ref. III/Referat für Umwelt und Gesundheit: Kühle Orte. Analyse von Potenzialen durch eine
Onlinebeteiligung im Rahmen des Hitzeaktionsplans.
Stpl/Fortschreibung der Sanierungsziele Langwasser: Erreichen aller betroffenen
Bevölkerungsgruppen über die nach §137 BauGB vorgeschriebene Beteiligung und
Mitwirkung.
Radständer für die Stadtteile - Gibitzenhof und Steinbühl: Suche bzw. Bewertung von
Standorten für Radständer im öffentlichen Raum.
Haushaltsmittel stehen für Aufwendungen, die der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation zu
tragen hat, zur Verfügung.
Seite 1 von 4
401
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage DiP/005/2023
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
402
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage DiP/005/2023
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
ePartizipationen ergänzen die analogen Beteiligungsverfahren und sprechen
dadurch weitere gesellschaftliche Gruppen an, die ansonsten ausgeschlossen
sind.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM, 3. BM, BgA, Ref. I/II bis Ref. VII
Vpl, Stpl
KoM
Seite 3 von 4
403
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage DiP/005/2023
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipationen „Kühle Orte in Nürnberg",
„Radständer in den Stadtteilen - Gibitzenhof und Steinbühl“ sowie "Fortschreibung der
Sanierungsziele Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser".
2. Der Stadtrat beauftragt den stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei DiP mit der
Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.
Seite 4 von 4
404
Ö 8
Stadtrat
vom 26.04.2023
110-10.00.30-7/3/6
ePartizipation 2023
hier: ePartizipationen (Onlinebeteiligungen) 2023 in Nürnberg
I. Sachverhalt
a)
b)
c)
d)
e)
Vorwort
Rückblick auf die in 2022 durchgeführten ePartizipationen
Beratung Dienststellen zur Auslotung von Beteiligungspotenzialen
Vergabe Rahmenvertrag und Relaunch www.onlinebeteiligung.nuernberg.de
Beschlussvorschlag für geplante ePartizipationen in 2023
a) Vorwort
ePartizipation (Onlinebeteiligung) umfasst internetgestützte Verfahren, die eine Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Stadt Nürnberg führte
2013 das erste von bis heute 19 ePartizipationsvorhaben durch.
Koordiniert werden diese Projekte durch den Stadtinternen Dienstleister ePartizipation1. Beratung
und Unterstützung der Dienststellen stellen einen Schwerpunkt der Tätigkeiten dar. Zielsetzung
ist das Ausloten, wo eine Onlinebeteiligung für Bürgerschaft und Verwaltung einen Mehrwert erzeugt. Nicht jedes Thema führt zu einer Onlinebeteiligung. Jedoch führt jede Beratung zu einem
Know-how-Transfer in Bezug auf gute Bürgerbeteiligung. Startet dann ein Projekt mit Onlinebeteiligung, stellt der Stadtinterne Dienstleister die Projektleitung für Vorbereitung, Planung, Durchführung, Auswertung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Onlinebeteiligung.
Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich schließen:
ePartizipationen sind zielführende ergänzende Formate zu analogen Beteiligungsformaten.
Durch ePartizipationen werden Anregungen eingeholt, die Akzeptanz des Vorhabens gefördert, Transparenz und Dialog verbessert.
Durch den Dreiklang Information, Beteiligung und Auswertung/Erläuterung tragen ePartizipationen zu einer inhaltlichen Verbesserung und Versachlichung des angestrebten Verfahrens
sowie zu einer verbesserten Legitimierung von Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen
bei.
Durch die Verwendung des Corporate Design der Stadt Nürnberg wird diese als Anbieterin
wahrgenommen.
Der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation als zentrale Koordinierungsstelle, die bei Konzeption, Beratung, Projektierung etc. unterstützt, hat sich als sehr effizient erwiesen.
Die technischen und finanziellen Mittel sind effizient eingesetzt.
Weiterhin steuert der stadtinterne Dienstleister ePartizipation die Pflege und Weiterentwicklung
von www.onlinebeteiligung.nuernberg.de, den externen Dienstleister sowie die Online- und
Social-Media-Kommunkation zu den Beteiligungsprojekten über die zentralen städtischen Kanäle. Auch die Koordination und Zusammenarbeit mit dem Steuerungskreis ePartizipation liegt
1 Die Aufgaben des stadtinternen Dienstleisters ePartizipation werden von DiP (Federführung), BgA/SE und KoM/PiD
wahrgenommen.
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405
beim Stadtinternen Dienstleister ePartizipation. Aufgaben im Themenfeld Multiplikatortätigkeit/Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Podiumsdiskussionen, Referententätigkeiten, fachliche Publikationen zur Positionierung der Stadt Nürnberg rund das Aufgabenspektrum ab.
b) Rückblick ePartizipationen in 2022
Im Jahr 2022 wurden die ePartizipationen "Radständer für die Stadtteile – St. Johannis" und
"Mobilpunkte – 3. Ausbaustufe“ mit Vpl sowie „Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz“
mit SÖR erfolgreich durchgeführt. In den zuständigen Ausschüssen wurde bzw. wird über die
Projekte und deren Ergebnisse ausführlich berichtet.
Ergebnisse ePartizipation „Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz" (30.06. bis
17.07.2022)
Diese Beteiligung stellte die Planungen vor, die auf Basis der verschiedenen Beteiligungsformate
im Sommer und Herbst 2021 entstanden sind. Die vorgestellten Pläne wurden im Sommer 2022
mit Verbänden und Einrichtungen diskutiert, an zwei Tagen vor Ort erläutert und im Rahmen
dieser Onlinebeteiligung zur Verfügung gestellt. In Summe wurden die Pläne mehr als 500mal
bewertet. Die Schwerpunkte der Rückmeldungen lagen bei den Themen „Spiel und Bewegung“
sowie „Maßnahmen zur Klimaanpassung“2. Am 12. September 2022 fand vor Ort die Abschlussveranstaltung statt und der Beschluss erfolgte am 01. März 2023 im Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
Ergebnisse ePartizipation „Radständer für St. Johannis“ (01.07 bis 31.07.2022)
Die Resonanz zu der Onlinebeteiligung war wieder sehr hoch. Die Aufstellung von Radständern
wurde sehr begrüßt. 200 überwiegend sehr konstruktive Beiträge und rund 50 Kommentare wurden online formuliert. Hinzu kamen rund 500 positive Bewertungen zu den Standortvorschlägen
und Beiträgen. Zu den rund 70 Verwaltungsvorschlägen kamen noch einmal 200 Vorschläge aus
der Bürgerschaft hinzu. Alle Vorschläge werden geprüft und ergänzen – sofern umsetzbar – die
bestehenden Planungen. Ein Bericht zur Onlinebeteiligung für das Radständerprojekt in St. Johannis wurde in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2023 vorgestellt.
Ergebnisse ePartizipation „Mobilpunkte 2022“ (08.11. bis 06.12.2022)
Das Angebot an Carsharing-Stationen soll bis 2025 auf 100 Standorte wachsen – so sieht es der
Mobilitätsbeschluss des Stadtrates vor. Bis Ende 2022 stieg die Zahl der Mobilpunkte auf 48.
Bereits für zweite Ausbaustufe wurde 2018 im Vorfeld eine vierwöchige Onlinebeteiligung geschaltet. Zwischen dem Frühjahr und Herbst 2023 soll das Netz um 30 Standorte erweitert werden. Davon werden sechs aus den zahlreichen Rückmeldungen der Onlinebeteiligung zur aktuellen Ausbaustufe ausgewählt.
c) Beratung der Dienststellen zur Auslotung von Beteiligungspotenzialen
Es wurden/werden Beratungsgespräche mit folgenden Dienststellen/zu folgenden Themen geführt
Ref. III/Referat für Umwelt und Gesundheit: Kühle Orte. Analyse von Potenzialen einer
Onlinebeteiligung im Rahmen des Hitzeaktionsplans. Fazit: Onlinebeteiligung im Sommer
2023.
3. BM/Franken-Stadion Nürnberg: Erreichen der Öffentlichkeit und Information über das
Thema; Ausloten von Beteiligungsthemen in online-/offline-Formaten. Fazit: Potenziale
vorhanden, Unterstützung/Beratung seitens Stadtinternem Dienstleister ePartizipation
weiterhin gewünscht. Ausloten einer zielführenden Zeitschiene für Beteiligungsformate in
2023/2024 nötig.
2 Ausführliche Informationen zum Planungsablauf und zu den Auswertungen der Beteiligungen stehen unter
Projektübersicht | Onlinebeteiligung Nürnberg (nuernberg.de) bereit.
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406
Stpl/Fortschreibung der Sanierungsziele Langwasser: Erreichen aller betroffenen Bevölkerungsgruppen über die nach §137 BauGB vorgeschriebene Beteiligung und Mitwirkung.
Fazit: Onlinebeteiligung im Herbst 2023.
Stpl/Heinickeplatz: Ausloten des Potenzials von Onlinebeteiligung im Rahmen der Vorstellung der Pläne für den Heinickeplatz. Fazit: Keine Onlinebeteiligung, auf Grund fehlender Beteiligungsspielräume.
d) Vergabe Rahmenvertrag und Relaunch onlinebeteiligung.nuernberg.de
Die Beteiligungsplattform onlinebeteiligung.nuernberg.de ist zum 28.2.2023 auf eine neue
technische Infrastruktur umgezogen. Sie basierte auf der opensource Software drupal. Die
opensource-Community kündigte an, die Software in der eingesetzten Version nicht weiter zu
unterstützen. Zudem lief der Rahmenvertrag mit dem externen Dienstleister zum 28.2.2023 aus.
Vor diesem Hintergrund startete im Februar 2022 ein Vergabe- und Ausschreibungsprozess, der
mit dem Zuschlag an den Bietenden am 28.12.2022 abschloss. Der Stadtinterne Dienstleister
ePartizipation hat dann ab Mitte Januar 2023 Neu-Konzeption, Installation und Konfiguration mit
dem externen Dienstleister durchgeführt beziehungsweise koordiniert.
Unter der alten Adresse – www.onlinebeteiligung.nuernberg.de – findet sich nun ein neuer,
moderner, responsiver, barrierearmer Auftritt auf einem zukunftsfähigen, technischen Unterbau.
Die Möglichkeiten für Onlinebeteiligungen sind vielfältiger und modularer geworden.
Der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation stellt allen Interessierten die Plattform und ihre
Möglichkeiten gerne detailliert vor. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Interesse an kleinen,
mittleren oder großen Beteiligungsprojekten haben. Wir stehen für die gesamte Prozesskette mit
unserem Know-how zur Verfügung.
e) Vorschläge zu realisierender ePartizipationen in 2023
Bei den Dienststellen wurden über den Steuerungskreis sowie durch den stadtinternen Dienstleister potenzielle ePartizipationsprojekte für 2023 abgefragt. Nach Rückfrage und Prüfung durch
den Steuerungskreis ePartizipation werden dem Stadtrat für 2023 folgende ePartizipation zur
Durchführung vorgeschlagen:
Kühle Orte (Beteiligungsphase im Sommer 2023)
Die Befragung ist für den Sommer 2023 im Rahmen der Umsetzung des Nürnberger Hitzeaktionsplans vorgesehen. Unter dem Arbeitstitel „Heiße Tipps für Kühle Orte“ sollen Nutzende kühlende, insbesondere verschattete Plätze zu den bereits bekannten kühlen Orten ergänzen. Ziel
ist es, Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters potentielle Rückzugsräume im Stadtgebiet während
Hitzeperioden aufzuzeigen. Die Befragung wird von weiterer Öffentlichkeitsarbeit zum Thema gesundheitsförderliche Verhaltensweise bei Hitze begleitet. Zudem sind in Ergänzung zu der digitalen Beteiligung Informationsveranstaltungen vor Ort in ausgewählten Stadtteilen vorgesehen.
Radständer für die Stadtteile – Gibitzenhof und Steinbühl (Beteiligungsphase im Herbst 2023)
Diese ePartizipation ist für den Herbst 2023 als Projekt im Rahmen der Radverkehrskampagne
„Nürnberg steigt auf“ geplant. Da sich in den letzten Jahren die ePartizipationen „Radständer für
die Stadtteile“ bewährt haben und die Zufriedenheit sowohl der Öffentlichkeit als auch der Dienststelle sehr hoch ist, wird das Format nun auf das neue Projektgebiet Gibitzenhof und Steinbühl
angewendet und im Herbst 2023 für vier Wochen durchgeführt. Damit würde dieses erfolgreiche
Konzept zum achten Mal umgesetzt.
Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser – Fortschreibung der Sanierungsziele unter Beteiligung der Öffentlichkeit (Beteiligungsphase im Herbst 2023)
Diese ePartizipation ist im Herbst 2023 für vier Wochen geplant und wird analoge Beteiligungsformate ergänzen. Die Umsetzung des INSEK Nürnberg Südost läuft seit 2016; in 2019 wurde
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407
das bestehende Gebiet erweitert und als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Nun sollen mit den im
Gebiet lebenden und/oder arbeitenden Personen die Sanierungsziele aus 2016/2019 fortgeschrieben werden. Damit sollen frühzeitig aktuelle Anforderungsänderungen wahrgenommen und
in die Planungen eingespeist werden. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen anzustoßen und in den
folgenden Jahren mit finanzieller Unterstützung aus der Städtebauförderung umzusetzen.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipationen „Kühle Orte in Nürnberg“ „Radständer in den Stadtteilen-Gibitzenhof und Steinbühl“ sowie „Stadterneuerungsmaßnahme
Langwasser“.
2. Der Stadtrat beauftragt den stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei DiP mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen.
II. Laufweg im DMS
OE
Unterschrieben am
Unterschrieben von
Unterschriftenart
DiP
22.03.2023
Latus, Matthias, Dr.
Schlusszeichnen
Kuch, Olaf
Genehmigung
BDR 22.03.2023
Bemerkung
Nürnberg, 22.03.2023
Amt für Digitalisierung und
Prozessorganisation
gez. Dr. Latus
(86 13)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlage
Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation in 2022
Abdruck:
2. BM
3. BM
Ref. I/II
Ref. III
Ref. IV
Ref. V
Ref. VI
Ref. VII
BgA
KoM
StA
Stpl
Vpl
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408
Ö 8
Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation in 2022
Personelle Aufwände
Stadtinterner Dienstleister ePartizipation in h
Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz – Vorstellung der Pläne
(30.06.-17.07.2022)
80,5
Radständer für die Stadtteile – St. Johannis
(01.07.-31.07.2022)
12,5
Mobilpunkte 2022 (08.11.-06.12.2022)
22,25
Ausschreibung und Vergabe Rahmenvertrag ePartizipation
149
Relaunch onlinebeteiligung.nuernberg.de (inkl. der Zeiten bis 28.2.2023)
191
Sonstiges (Pflege Plattform, aktuelle Meldungen andere ePartizipationen,
Beratung Dienststellen, Erfahrungsaustausch andere Städte, Vorträge,
Steuerungskreis etc.)
88,25
Summen
543,5
Stadtinterner Dienstleister ePartizipation:
Weitere beteiligte Dienststellen:
Silke Abel (DiP), Johannes Barthel, Robert Hackner (KoM), Christian Scholl, Michael Ruf (BGA)
Sör, Vpl, ZD, ISB, DSB
409
Ö 9
Beschlussvorlage
Ref.I/II/015/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Integration des Deutschlandtickets in das Nürnberger Sozialticket-Modell
Sachverhalt (kurz):
Das Nürnberger Sozialticket eröffnet NürnbergPass-Inhaber/-innen die Möglichkeit einer
verbilligten ÖPNV-Nutzung im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth. Bis 2020 war das Sozialticket als
eigenständiger Tarif für zuletzt 32,40 € pro Monat erhältlich. Das derzeit gültige Modell baut seit
2021 auf dem VGN-Tarif „Solo 31“ auf und wird für 15,- € pro Monat angeboten. Anders als bei
der vorherigen Variante, entrichtet die Stadt Nürnberg der VAG hierbei pro verkauften
Sozialticket den Differenzbetrag zum jeweils gültigen Tarifvollpreis (derzeit 82,50 €). Im Falle
einer Fortführung dieses Modells, würde sich der prognostizierte städtische Zuschussbedarf bis
2027 um knapp 10 Mio. € auf ca. 29,5 Mio. € pro Jahr erhöhen. Nun haben der Bund und die
Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen, zum 1. Mai 2023 ein digitales,
deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für die Nutzung des ÖPNV einzuführen. Dieses
wird mit einem Einführungspreis von 49,- € pro Monat starten und im monatlich kündbaren
Abonnement erhältlich sein. Für die Stadt Nürnberg ergibt sich durch diesen neuen Tarif die
Möglichkeit, das geltende Sozialticket-Modell umzugestalten und zukünftig für die Berechtigten
auf Basis des „Deutschlandtickets“ anzubieten
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
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410
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
Einer überschlägigen Modellrechnung zufolge, würde sich mit
Beschlussfassung der jährliche prognostizierte Zuschussbedarf der
Stadt bis 2027 um ca. 19,5 Mio € auf knapp 10 Mio. € absenken.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Maßnahme zielt auf die Anpassung eines ÖPNV-Angebots, dessen
Inanspruchnahme jeder Person mit NürnbergPass offen steht. Somit besteht
hierbei keine Diversity-Relevanz.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
OBM/BgA
Ref. V
VAG
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411
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung und die VAG werden beauftragt, die Umstellung des Nürnberger SozialticketModells auf das „Deutschlandticket“ zum monatlichen Preis von 25,- € wie beschrieben
umzusetzen.
Seite 3 von 3
412
Ö 9
Integration des „Deutschlandtickets“ in das Nürnberger Sozialticket-Modell
1. Sachverhalt
Das Nürnberger Sozialticket eröffnet NürnbergPass-Inhaber*innen die Möglichkeit einer verbilligten ÖPNV-Nutzung im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth. Bis 2020 war das Sozialticket als eigenständiger Tarif für zuletzt 32,40 € pro Monat erhältlich. Das derzeit gültige Modell baut seit
2021 auf dem VGN-Tarif „Solo 31“ auf und wird für 15,- € pro Monat angeboten. Anders als
bei der vorherigen Variante, entrichtet die Stadt Nürnberg der VAG hierbei pro verkauften Sozialticket den Differenzbetrag zum jeweils gültigen Tarifvollpreis (derzeit 82,50 €). Im Falle einer Fortführung dieses Modells, würde sich der prognostizierte städtische Zuschussbedarf bis
2027 um knapp 10 Mio. € auf ca. 29,5 Mio. € pro Jahr erhöhen.
Nun haben der Bund und die Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen, zum 1. Mai
2023 ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für die Nutzung des ÖPNV
einzuführen. Dieses wird mit einem Einführungspreis von 49,- € pro Monat starten und im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich sein.
Für die Stadt Nürnberg ergibt sich durch diesen neuen Tarif die Möglichkeit, das geltende
Sozialticket-Modell umzugestalten und zukünftig für die Berechtigten auf Basis des „Deutschlandtickets“ anzubieten. Eine Integration des „Deutschlandtickets“ in das Nürnberger Sozialticket-Modell bringt klare Vorteile mit sich:
Ab Einführung stünde mit einem Sozialticket der Zugang zur deutschlandweiten ÖPNV-Nutzung offen. Statt wie bisher nur im Tarifgebiet Nürnberg-Fürth geltend, erweitert sich der städtisch unterstützte Nutzungsumfang des Sozialtickets damit auf das gesamte Bundesgebiet und
stärkt so spürbar die Teilhabe an Mobilität. Gleichzeitig könnte der notwendige städtische Zuschussbetrag signifikant reduziert werden und den angespannten Stadthaushalt entlasten.
2. Besonderheiten des Deutschlandtickets als Sozialticket
Da es sich beim Deutschlandticket um kein eigenes Tarifprodukt des VGN handelt, werden die
Rahmenbedingungen für das Produkt bundesweit bestimmt und unterliegen aufgrund der
überregionalen Geltungs- und Vertriebsbestimmung den standardisierten und deutschlandweit
abgestimmten Tarif- und Benutzungsbestimmungen. Auch um die Erstattung der Einnahmeverluste nicht zu gefährden, muss es sich bei dem dann als Sozialticket verkauften Ticket auch
tatsächlich und vollumfänglich um ein Deutschlandticket im Sinne der geltenden übergreifenden Regularien handeln – hierbei besteht für die Stadt Nürnberg kein Gestaltungsspielraum.
DeutschlandticketBedingungen
Bedeutung für
das Sozialticket
Digitales Ticketing
Kein Verkauf an Automaten möglich.
=
Bestell-/Kaufprozess nur digital über Onlineportal
meinabo.vag.de oder App NürnbergMobil möglich.
Kunde wählt Ticketnutzung entweder als Chipkarte
(physisch) oder auf seinem Smartphone.
rein digitaler Antragsprozess.
1
413
Bestellung/Verkauf im VAG-Kundencenter und privaten Verkaufsstellen wie für alle weiteren Kundengruppen auch beim Sozialticket nicht vorgesehen (konsequente Digitalisierungsstrategie).
Keine Barzahlung möglich,
ausschließlich SEPA-Lastschrift
oder zu einem späteren Zeitpunkt PayPal.
Sozialverträglicher Umgang mit Bonitätsprüfung
bei NürnbergPass-Inhabern.
Schaffung einer abschließenden Einstandspflicht
der Stadt Nürnberg im Forderungsmanagement.
Abonnement-Charakter
Fortlaufende Überprüfung der Berechtigung für
den NürnbergPass.
Wegfall der Berechtigung unter Einsatz einer Karenzzeit von voraussichtlich 3 Monaten.
Dauerticket ohne zeitliche
Limitierung der Ticketgültigkeit, insbesondere kein klassisches Monatsticket.
Aber: aktive Kündigung (bis
zum 10. eines Monats) möglich.
3. Technische und zeitliche Umsetzung inklusive Übergangsphase
Zur Integration des Deutschlandtickets in das Sozialticket, ist zwischen VAG und Stadt Nürnberg eine automatisierte, elektronische Berechtigungsprüfung (Nürnberg-Pass-Inhaber) auf
Basis bestehender Schnittstellen (analog Semesterticket) zu implementieren. Mit Abschluss
dieser technischen Maßnahme soll das neue Angebot für die Berechtigten verfügbar sein –
als Ziel wird hierfür Juli 2023 angestrebt.
Aus Rücksicht auf den Nutzerkreis wird es eine mehrmonatige Übergangsphase geben: In
diesem Zeitraum kann zwischen dem bisherigen Sozialticket-Tarif (Nutzungsumfang Tarifgebiet Nürnberg/Fürth auf Basis des Tarifs Solo 31) parallel zum neuen Sozialticket-Tarif
(Deutschlandticket) frei gewählt werden.
Mit Abschluss der Übergangsphase soll es das Sozialticket ab 01.01.2024 jedoch ausschließlich nur noch als Deutschlandticket geben.
4. Zugang zum Deutschlandticket
Die Besonderheiten des Deutschlandtickettarifs können soziale Hürden für die Kundengruppe
des Sozialtickets darstellen. Durch eine mehrmonatige Übergangsphase, in der das Sozialticket in der bisherigen und der neuen Variante parallel angeboten wird, sollen aber mögliche
Probleme des Kundenstamms im Umstellungsprozess, weg von einem Monats- hin zu einem
rein digital zugänglichen Abo-Produkt, sozialverträglich abgefedert werden.
2
414
In der Übergangsphase sollen zur Unterstützung und zum Kompetenzerwerb für den
digitalen Kauf-, Bestell und ggf. Kündigungsprozess in Zusammenarbeit des Sozialamts (SHA) und der VAG Unterstützungsangebote (Hilfe bei der Online-Beantragung
in städtischen Einrichtungen)1 für diese Kundengruppe angeboten werden.
Die grundsätzliche Möglichkeit einer Girokontoeröffnung (soweit noch nicht vorhanden)
als Basis für ein SEPA-Lastschrift-Mandat besteht für alle Privatpersonen z.B. bei der
Sparkasse Nürnberg. Etwaige Ablehnungsgründe ergeben sich dabei nur in schweren
Fällen aus dem sog. „Zahlenkontengesetz“ (ZKG) (z.B. bereits bestehendes Basiskonto gem. ZKG, Konflikt mit Geldwäschegesetz, kein Aufenthaltsrecht in der EU).
5. Finanzierung und Preisgestaltung
Mit dem Angebot des Deutschlandtickets als Sozialticket bietet die Stadt Nürnberg allen NürnbergPass-Besitzenden ein innovatives und zeitgemäßes ÖPNV-Angebot, mit dem auch Fahrten im deutschlandweiten ÖPNV-Netz gefahren werden können, für die bisher außerhalb des
Angebots in Nürnberg-Fürth zusätzliche Ticketkäufe notwendig gewesen wären.
Daneben ergeben sich aufgrund der niedrigeren Basis des aktuellen Tarifpreises des Deutschlandtickets im Vergleich zur Solo 31 deutliche Zuschusseinsparungen für den angespannten
städtischen Haushalt und dies trotz der starken Vergrößerung des Berechtigtenkreises durch
die Wohngeldreform (siehe Anlage). Unter der Voraussetzung, dass Bund/Land die Differenz
zwischen den Kosten des Deutschlandtickets und dem bisherigen Referenztarif (hier: Solo 31)
auskömmlich erstatten, entstehen der VAG keine Mindereinnahmen.
Aufgrund des stark erweiterten Nutzungsumfangs im gesamtdeutschen ÖPNV soll der Bezugspreis des Sozialtickets als Deutschlandticket ab technischer Verfügbarkeit bei nunmehr
25,- € pro Monat liegen. Der dadurch entstehende Differenzbetrag zum Tarif-Vollpreis
(Deutschlandticket) wird auch weiterhin durch städtische Zuschüsse ausgeglichen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung und die VAG werden beauftragt, die Umstellung des Nürnberger SozialticketModells auf das „Deutschlandticket“ zum monatlichen Preis von 25,- € wie beschrieben umzusetzen.
1 Dies stellt allerdings kein dauerhaftes Angebot dar. Vorhandene dauerhafte Angebote wie bspw. das digitale
Bürgerbüro im Nachbarschaftshaus Gostenhof oder entsprechende Angebote in den Stadtteilläden von SHA,
können nur den technischen Zugang gewährleisten. Eine dauerhafte Kompensation fehlender technischer Kompetenzen kann mangels entsprechender Beratungsressourcen nicht sichergestellt werden.
3
415
Ö 9
Modellbetrachtung: Umstellung Sozialticket Nürnberg auf Basis Deutschlandticket
Stand 15.03.2023
Basis: Prognose P&C aus dem Jahr 2020 mit Verkauf 2019 und Preis 2021: Verdoppelung des Verkaufs nach Einführung Sozialticket zu 15 €/Monat = 332.414 Monats-Stück
Effekte im Jahr 2023 nur zeitweise (Nachholung TE in TS A/K und Einführung DT ab 1. Mai); im Ohnefall inkl. jährlicher Tarifanpassung VGN ab 2024 (Solo31)
Durchgängige Modellannahmen:
- Kundenbindungseffekt durch Deutschlandticket (Abo) erhöht Verkauf pro Kunde
- Ausweitung Berechtigtenkreis (Wohngeld) führt, gleichverteilt über die Jahre 2023/24, zu insgesamt 30% Mehrverkauf im Vgl. zu - um 9-Euro-Ticket bereinigtem - Jahr 2022
- moderater zusätzlicher Neukundeneffekt durch D-Ticket, der ab 2024 durch leichte Abwanderungen aus dem System (Umstellung von Monats- auf Aboprodukt) überlagert wird
- Modellbasierte Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten in den Fahrgeldeinnahmen durch Wanderungen von Kunden, die vorher bereits andere VGN-Fahrscheine gekauft haben
- Umsetzung des Fahrgeldmindereinnahmenausgleichs über Tarifzuschussmodell; Zuschusshöhe von 24 € ergibt bei Tarifpreis von 49 € einen Endkundenpreis von 25 €
Modellrechnung Variante 25 €: D-Ticket / Solo 31 "nebeneinander" bis Dez 2023, ab 2024 nur noch D-Ticket zu 25 € / Monat (Wanderungsquote bis 2023 20%, ab 2024 100%)
Preise 2023: D-Ticket: 25 € / 49 € ab 1.5., Solo31: 15 € / 85,24 € (Jahresdurchschnitt), Preise ab 2024: D-Ticket: 25 € / 49 € ohne Effekte aus möglicher Tarifdynamisierung
Ohnefall (unverändert 15 € - Solo31)
Fahrgeldeinnahm
en VGN (ohne
Wanderungseffek davon Zuschuss
Stück (/Monat) te)
Stadt
Jahr 2019
Jahr 2020
Jahr 2021
Jahr 2022
Jahr 2023
Jahr 2024
Jahr 2025
Jahr 2026
Jahr 2027
166.207
113.338
173.839
180.852
278.852
324.422
330.911
337.529
344.279
5.385.107 €
3.672.151 €
13.924.504 €
14.486.245 €
23.769.790 €
29.911.723 €
31.436.507 €
33.044.071 €
34.703.363 €
- €
- €
11.316.919 €
11.777.917 €
19.587.013 €
25.045.391 €
26.472.848 €
27.981.139 €
29.539.172 €
Modell Deutschlandticket 25 €
Stück inkl.
Kundenbindun
g
Haushaltsplanun DT+Verkaufsst Stück Solo31 (o.
g Stadt
eigerung
Kundenbindung)
- €
- €
13.750.000 €
16.500.000 €
19.250.000 €
22.000.000 €
22.660.000 €
23.339.800 €
24.039.994 €
112.726
393.443
401.312
409.338
417.525
416
166.207
113.338
173.839
180.852
195.196
0
0
0
0
Fahrgeldeinnahm davon Zuschuss
en gesamt VGN Stadt
5.385.107 €
3.672.151 €
13.924.504 €
14.486.245 €
22.162.418 €
19.278.706 €
19.664.280 €
20.057.565 €
20.458.717 €
- €
- €
11.316.919 €
11.773.465 €
16.416.329 €
9.442.631 €
9.631.484 €
9.824.114 €
10.020.596 €
Zuschusseinspa
rung durch
niedrigeren
Zuschusseinspa
Tarifpreis
rung zu Plan
- €
- €
- €
- €
3.170.684 €
15.602.759 €
16.841.364 €
18.157.025 €
19.518.576 €
- €
- €
- €
- €
2.833.671 €
12.557.369 €
13.028.516 €
13.515.686 €
14.019.398 €
Ö 11
Beschlussvorlage
MRB-GST/002/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg
(Frauenpreissatzung – FPrS)
Anlagen:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis
Sachverhalt (kurz):
Am 18.11.2021 beschloss der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung die Vergabe des
Frauenpreises 2022 an Hilde Kugler und in diesem Zusammenhang auch die Vergabe eines
dotierten Anerkennungspreises an Catcalls of Nürnberg. Dieser Beschluss enthielt den Auftrag
an die Verwaltung, die rechtliche Grundlage für eine gleichzeitige Vergabe von Frauen- und
dotierten Anerkennungspreisen mit einer Gesamtsumme von höchstens 5.000 Euro durch eine
entsprechende Änderung der Frauenpreissatzung noch im Jahr 2022 zu schaffen. GST nahm
dies zum Anlass, in enger Zusammenarbeit mit der Jury für den Frauenpreis, die Satzung
insgesamt zu überprüfen. Der Zeitplan, im Jahr 2022 die Satzung zu aktualisieren, wurde
dadurch verzögert.
Im Rahmen der Überprüfung wurde festgehalten, dass im Vergleich zu anderen städtischen
Auszeichnungen (Internationaler Nürnberger Menschenrechtspreis: 25.000 Euro, Kulturpreis:
10.000 Euro, Mosaik-Jugendpreis: 9.000 Euro) das Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sehr
moderat ist. Eine Erhöhung des Preisgelds auf 8.000 Euro wird vorgeschlagen.
Durch die vorliegende Satzungsänderungen des § 1 Abs. 2 FPrS wird die im obengenannten
Beschluss vorgegebene Höchstsumme von 5.000 Euro für Frauen- und Anerkennungspreise
durch die Erhöhung von bisher 4.000 Euro auf 8.000 Euro überschritten.
Zudem wird § 2 Abs. 2 FPrS neu gefasst, sodass die Vergabe eines Anerkennungspreises
zusätzlich zum Frauenpreis in Höhe von 500 Euro oder 1.000 Euro möglich ist.
Seite 1 von 4
417
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage MRB-GST/002/2023
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
5.000 € davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Siehe Sachverhalt. Aufgrund des zweijährigen Turnus der Verleihung
des Frauenpreises betrifft es eine Erhöhung von 5.000 Euro in den
geraden Jahren.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
418
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage MRB-GST/002/2023
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Frauen sind bei der Vergabe von Auszeichnungen immer noch
unterrepräsentiert. Der Frauenpreis der Stadt Nürnberg zeichnet daher gezielt
herausragende Leistungen von Frauen und Frauengruppen aus.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
419
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage MRB-GST/002/2023
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der
Stadt Nürnberg (Frauenpreissatzung – FPrS) wird beschlossen.
Seite 4 von 4
420
Ö 11
Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg
(Frauenpreissatzung – FPrS) vom 3. August 1998 (Amtsblatt S. 442), zuletzt geändert
durch Satzung vom 9. Juni 2017 (Amtsblatt S. 216)
Vom ……..................….
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt
geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Art. 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 7 wird gestrichen.
b) Die Angabe zu dem bisherigen § 8 wird die Angabe zu § 7.
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 werden die Wörter „mit ihren eigenen Anliegen, der Situation der Frauen“ durch
die Wörter „haupt- oder ehrenamtlich mit der Situation von Frauen“ und die Wörter
„Journalistik, Kultur, Politik, Wissenschaft und im ehrenamtlichen Bereich “ durch die
Wörter „Medien, Kultur, Politik, Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft“ ersetzt.
b) In Abs. 2 wird die Angabe „DM/4.000“ gestrichen.
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 werden die Angabe „1.000 DM/500 Euro oder 2.000 DM/“ und die Angabe
„8.000 DM/“ gestrichen. Nach der Angabe „bis" wird das Wort „insgesamt“ eingefügt.
b) Folgender Abs. 2 wird eingefügt:
„(2) Zusätzlich zum Frauenpreis kann ein Anerkennungspreis in Höhe von 500 Euro oder
1.000 Euro vergeben werden.“
c) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und wie folgt geändert:
Die Wörter „für Frauen in Arbeitswelt, Journalistik, Kultur, Politik, Wissenschaft und im
ehrenamtlichen Bereich“ werden durch die Wörter „und Frauengruppen, die sich hauptoder ehrenamtlich mit der Situation von Frauen, ihren Lebensbedingungen und ihrer
Geschichte auseinandersetzen und neue Denkmuster und Handlungsformen in
Arbeitswelt, Medien, Kultur, Politik, Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft aufzeigen,“
ersetzt.
4. In § 3 Satz 2 werden die Wörter „fünf bzw. drei“ durch die Wörter „sechs bzw. vier“ er setzt.
___________________________________________________________
421
1
5. § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„1. dem Oberbürgermeister als Vorsitzender bzw. der Oberbürgermeisterin als
Vorsitzende,“
b) Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„2. drei weiblichen Mitgliedern des Stadtrats,“
c) Nr. 3 Halbsatz 1 wird wie folgt gefasst:
„3. sechs Vertreterinnen aus Frauenverbänden, -projekten und -organisationen, aus
schulischen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie aus der
Frauenarbeit der Religionsgemeinschaften in Nürnberg;“
6. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird vor dem Wort „oder“ das Wort „und/“ eingefügt.
bb) Satz 2 wird aufgehoben.
b) In Abs. 2 werden die Wörter „Übergabe der Verleihungsurkunden“ durch das Wort
„Preisverleihung“ ersetzt und nach dem Wort „Oberbürgermeister“ die Wörter „bzw. die
Oberbürgermeisterin“ angefügt.
7. § 7 wird aufgehoben.
8. Der bisherige § 8 wird § 7.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
___________________________________________________________
422
2
Ö 12
Beschlussvorlage
2. BM/009/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Beschluss
Betreff:
GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH
hier: Änderung der Abordnungen für den Aufsichtsrat der GkF
Sachverhalt (kurz):
Laut Satzung der "GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH" sollen als Vertreter der
Stadt Nürnberg im Aufsichtsrat die/der 2. BM Bürgermeister/in-Geschäftsbereich Kultur, die/der
Stadtkämmerer/in sowie die/der Dienststellenleiter/in von KUF entsandt werden.
Für die Stadtratsperiode 2020/2026 wurden abgeordnet:
Aufsichtsratsmitglieder: 2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner
berufsm. Stadtrat Harald Riedel
Dienststellenleiterin KuF; Annekatrin Fries-Höhn
Aufgrund der Ernennung von Herrn Thorsten Brehm als Stadtkämmerer wird der
Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 entsprechend angepasst.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
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423
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 2. BM/009/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
424
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 2. BM/009/2023
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Nürnberg kann drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für kulturelle
Freiräume mbH (GkF) abordnen.
Für die Stadtratsperiode 2020/2026 werden abgeordnet:
Aufsichtsratsmitglieder:
2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner
berufsm. Stadtrat Thorsten Brehm
Dienststellenleiterin KuF, Annekatrin Fries-Höhn
Die Abordnungen erfolgen auf die Dauer der Ausübung des Amtes innerhalb der
Stadtratsperiode 2020/2026.
Die erforderlichen beamtenrechtlichen Genehmigungen werden hiermit erteilt
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425
Ö 13
Beschlussvorlage
OBM/001/2023
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Kommission für Integration
16.03.2023
öffentlich
Empfehlung
Stadtrat
26.04.2023
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und
Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129)
- hier: Anträge von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Linken sowie
Dringlichkeitsantrag der Linken, jeweils vom 30.01.2023
Sachverhalt (kurz):
Am 09.10.2022 fand die Wahl zum Rat für Integration und Zuwanderung statt. Entsprechend
dem Wahlergebnis berief der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2022 insgesamt 31 Personen
als Mitglieder des Integrationsrates.
Zu Jahresbeginn wurden diskriminierende und rassistische, insbesondere antiziganistische
Facebook-Posts von zwei Personen aus den Jahren 2013 und 2017 bekannt, die beide seit der
Berufung durch den Stadtrat Mitglieder des Integrationsrates sind. In der kritischen
Auseinandersetzung über diese Vorfälle wurden Rücktrittsforderungen erhoben und
Möglichkeiten einer Abberufung von Integrationsratsmitgliedern aufgrund von diskriminierenden
oder rassistischen Verhaltensweisen oder Äußerungen diskutiert.
Bei der Verwaltung gingen am 30.01.2023 in diesem Kontext drei Anträge ein, die eine
mögliche Abberufung von Mitgliedern des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt
Nürnberg zum Gegenstand haben.
Die Verwaltung unterbreitet dem Stadtrat dementsprechend einen Vorschlag zur Änderung der
aktuell gültigen Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung
(Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129).
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426
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage OBM/001/2023
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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427
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage OBM/001/2023
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Integrationsrat vertritt die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und das friedliche
und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rat für Integration und Zuwanderung
Koordinierungsgruppe Integration
Seite 3 von 5
428
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage OBM/001/2023
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, den Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über
den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung –
IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung
vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) zu beschließen.
Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine
Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und Änderung der
Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt
werden.
Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen
Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden.
Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden
Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird von der Kommission
für Integration begrüßt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung der Kommission für
Integration vom 16.03.2023 den Erlass der beiliegenden Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration
und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022
(Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022
(Amtsblatt S. 522)
Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag
für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der
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429
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage OBM/001/2023
Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des
Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden.
Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten
Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift
vorgelegt werden.
Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden
Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird vom Stadtrat begrüßt.
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430
Ö 13
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration
und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S.
129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522)
Am 09.10.2022 fand die Wahl zum Rat für Integration und Zuwanderung statt. Entsprechend
dem Wahlergebnis berief der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2022 insgesamt 31 Personen
als Mitglieder des Integrationsrates.
Zu Jahresbeginn wurde Oberbürgermeister Marcus König über diskriminierende und rassistische, insbesondere antiziganistische Facebook-Posts von zwei Personen aus den Jahren
2013 und 2017 informiert, die beide seit der Berufung durch den Stadtrat Mitglieder des Integrationsrates sind. Herr OBM forderte beide umgehend zu Stellungnahmen auf und verurteilte
die diskriminierenden und rassistischen Äußerungen scharf. Daraufhin gingen am 12.01.2023
per E-Mail Stellungnahmen beim Oberbürgermeister ein, in denen sich beide distanzierten und
um Entschuldigung baten. In der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am
12.01.2023 wiederholten sie ihre Distanzierung und Bitte um Entschuldigung öffentlich.
Bei der Verwaltung gingen am 30.01.2023 in diesem Kontext drei Anträge ein, die eine mögliche Abberufung von Mitgliedern des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg zum Gegenstand haben:
Gemeinsamer Antrag von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Integrationsrat stärken“
vom 30.01.2023
Antrag von „Die Linke“ zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung -IntRS) vom 30.01.2023
Dringlichkeitsantrag von „Die Linke“ zur Aufforderung zum Rücktritt der beiden Integrationsrätinnen lonela van Rees Zota und Galina Condrea vom 30.01.2023; in seiner Sitzung vom
01.02.2023 lehnte der Stadtrat die Dringlichkeit ab. Am 16.02.2023 ging der Antrag noch einmal inhaltsgleich bei der Verwaltung ein.
Die Anträge wurden zur Behandlung in die Kommission für Integration am 16.03.2023 verfügt.
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522). Dieser liegt bei.
Der Verwaltungsvorschlag sieht eine Erweiterung der Gründe für die Möglichkeit der Abberufung durch den Stadtrat vor. Bisher konnten Mitglieder lediglich aus formellen Gründen abberufen werden: Unter § 3 „Pflichten der Mitglieder“ heißt es unter Absatz (2): „Auf Antrag des
Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen innerhalb
von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat.“
Künftig soll auch eine Abberufung aus weiteren Gründen möglich sein. Die Verwaltung schlägt
hierfür unter Absatz (3) folgende Formulierung vor: „Mitglieder können auf Antrag des Integrationsrats vom Stadtrat außerdem abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein
solcher liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat.“ Hervorzuheben ist an dieser Stelle der Einschub „auf Antrag des Integrationsrates“, um diesem selbst ein Handlungsinstrument an die Hand zu geben.
Die demokratische Legitimation der gewählten Mitglieder des Integrationsrates ist bei der Abwägung der Frage einer Abberufung entsprechend zu gewichten: „Bei der Bewertung, ob ein
wichtiger Grund gegeben ist, eine gröbliche Pflichtverletzung vorliegt oder die Person sich als
431
unwürdig erwiesen hat, ist einschränkend das besondere Gewicht des Umstands zu berücksichtigen, dass die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2 in einer demokratischen Grundsätzen entsprechenden Wahl gewählt werden und der Stadtrat an das Wahlergebnis gebunden ist.“
Der Antrag auf Abberufung seitens des Integrationsrates sollte dort mit der entsprechenden
Mehrheit beschlossen werden: „Der Antrag des Integrationsrats muss mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. § 9 Abs.
3 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung.“
Der Verwaltungsvorschlag einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über
den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März
2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522)
wurde dem Integrationsrat im Rahmen seiner Vollversammlung am 07.02.2023 vorgelegt. Bei
der Vollversammlung stimmten die anwesenden Mitglieder dem Verwaltungsvorschlag im
Rahmen einer Abstimmung mit 23 von 27 Stimmen zu.
Zwei weitere Aspekte werden in den Anträgen angesprochen, erstens die Aufnahme einer
Selbstverpflichtungserklärung in die IR-Satzung zum jetzigen Zeitpunkt und zweitens eine
mögliche Abberufung bzw. Rücktrittsforderung mit Rückwirkung:
1. Zur Aufnahme der Selbstverpflichtungserklärung in die Satzung (betrifft die im Antrag
von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene „Selbstverpflichtungserklärung gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit"): Die Verwaltung
schlägt vor, den Rat für Integration und Zuwanderung zu bitten, einen Vorschlag für
eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und
Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und
Zuwanderung berücksichtigt werden. Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld
der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden.
Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der
laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates ist möglich. Zu bedenken ist dabei, dass eine Verpflichtung gegenüber aktuell bestellten Mitgliedern des Integrationsrates während der laufenden Amtsperiode rechtlich nicht
durchsetzbar wäre. Die Nichtunterzeichnung der Erklärung würde für eine Abberufung
aktueller Mitglieder, auch nach der anbei vorgeschlagenen Änderung der Satzung,
nicht ausreichen, da diese durch die erfolgte Bestellung auch einen gewissen Vertrauensschutz haben. Auch gegenüber Nachrückern wäre dies zweifelhaft, da diese noch
auf der Grundlage des Wahlergebnisses nachrücken und kein Kandidat sich insoweit
schon vor der Wahl erklären musste. Wirksam umsetzbar wäre diese Verpflichtung
daher erst im Rahmen der nächsten Integrationsratswahlen.
2. Zur möglichen Abberufung von Integrationsratsmitgliedern mit Rückwirkung (betrifft
den Dringlichkeitsantrag von Die Linke): Die Regelung bzw. satzungsgemäße Klarstellung der Abberufungsgründe hat sich materiell am Mindeststandard des Art. 19 Abs. 2
BayGO auszurichten. Dem trägt der Entwurf der Änderungssatzung Rechnung. Das
Fehlverhalten muss – wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt – eine gewisse Materialitätsschwelle in dem Sinne überschreiten, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle Umstände des konkreten Einzelfalles der Gemeinde die Fortführung der
Amtstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann, wobei ein Verschulden nicht zwingend erforderlich ist (PZBP BayKommunalR Erl. 9; PdK-Bayern/Wachsmuth BayGO S.
9; BeckOK KommunalR Bayern/Stepanek, 16. Ed. 1.11.2022, GO Art. 19 Rn. 33). Die
materielle Regelung wird dabei zusätzlich mit einer prozedural notwendigen Zweidrittelmehrheit des Beschlusses des Integrationsrats verknüpft, um sicherzustellen, dass
die Abberufung eines Mitglieds nur beantragt werden kann, wenn eine breite Mehrheit
432
der Mitglieder des Integrationsrates dies mitträgt. Die Bestellung der Mitglieder des
Integrationsrates ist bereits durch den Stadtrat erfolgt und abgeschlossen. Da man den
Gegenakt der Abberufung eines Mitglieds wohl nicht per Satzung auf die Entscheidungsgremien der öffentlichen Einrichtung Integrationsrat in vollem Umfang „delegieren“ kann, bleibt die Abberufung in der Entscheidungshoheit des Stadtrates. Eine Abberufung bzw. Rücktrittsforderung mit Rückwirkung bezogen auf Vorfälle, die in der
Vergangenheit liegen, würde gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen und wäre daher unrechtmäßig.
433
Ö 13
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und
Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert
durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522)
Vom …....................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert
durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Art. 1
§ 3 wird wie folgt geändert:
1. Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) Mitglieder können auf Antrag des Integrationsrats vom Stadtrat außerdem abberufen werden,
wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied Pflichten
gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat. Bei der Bewertung, ob ein wichtiger Grund
gegeben ist, eine gröbliche Pflichtverletzung vorliegt oder die Person sich als unwürdig erwiesen
hat, ist einschränkend das besondere Gewicht des Umstands zu berücksichtigen, dass die
Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2 in einer demokratischen Grundsätzen entsprechenden Wahl gewählt
werden und der Stadtrat an das Wahlergebnis gebunden ist. Der Antrag des Integrationsrats muss
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder
beschlossen werden. § 9 Abs. 3 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung.“
2. Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
434
Ö 13
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Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Nürnberg, 30.01.2023
Henning, Liberova, Lörincz
Integrationsrat stärken
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Integrationsrat ist die kommunalpolitische Interessenvertretung der Nürnberger Zuwanderinnen und
Zuwanderer (Ausländer/innen, Aussiedler/innen und Eingebürgerte). Der Integrationsrat berät die Stadt
in allen Fragen, die Zuwanderinnen und Zuwanderer in Nürnberg betreffen, dies geschieht durch eigene
Anregungen (Beschlüsse) und durch Stellungnahmen auf Anforderung des Stadtrats oder der
Stadtverwaltung.
In dieser Funktion tragen die gewählten Mitglieder eine große Verantwortung; die Integrität der
Mitglieder und das Rates als Ganzes sind hierbei von entscheidender Bedeutung. So gilt es - wie bei jedem
demokratisch gewähltem Gremium - die freie Ausübung des demokratisch gewonnenen Mandates
genauso zu gewährleisten, wie das Recht, sich bei Verstößen um die Abberufung der Mitglieder zu
bemühen.
Zuletzt wurden in der z.T. öffentlich geführten Diskussion um rassistische bzw. diskriminierende
Äußerungen einzelner Mitglieder des Integrationsrates in sozialen Medien deutlich, dass der
Integrationsrat sich eine Stärkung im Bezug auf die eigenen Möglichkeiten des Entgegenwirkens bei
wiederholten gravierenden Verstößen seiner Mitglieder wünscht.
Dazu bietet die Bayerische Gemeindeordnung eine Möglichkeit an. Art 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung
besagt, dass ehrenamtlich tätige Personen von der Stelle, die sie berufen hat, abberufen werden können,
wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt z.B. dann vor, wenn die ehrenamtlich tätige Person
ihre Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat.
Durch die hier vorgeschlagene Änderung der Integrationsratssatzung soll also eine klar geregelte
Möglichkeit zur Abberufung bei gravierendem Fehlverhalten von Mitgliedern geschaffen werden, die
zugleich rechtssicher auf konkret fassbare Verfehlungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des
Mandates abzielt, ohne bereits evtl, missliebige oder unerwünschte, gleichwohl aber zu tolerierende
Äußerungen oder Handlungen mitzuerfassen.
Wir möchten den Integrationsrat in seiner Selbstbestimmung weiter stärken. Die Tätigkeit des
Integrationsrates basiert auf einer Satzung, die vom Stadtrat erlassen wird.
435
Nürnberg
Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher gemeinsam folgenden
Antrag:
Die derzeitige Satzung soll insofern ergänzt werden, als dass dem Integrationsrat künftig die
Möglichkeit an die Hand gegeben wird, aus eigener Kraft und aufgrund eigener Entscheidung
Mitglieder, die erheblich gegen die Grundsätze des Integrationsrates verstoßen, dem Stadtrat zur
Abberufung vorzuschlagen.
Dies soll sich - den Grundsätzen eines demokratisch gewählten Gremiums folgend - an Art. 19 der
Gemeindeordnung orientieren
Zudem wünscht sich der Stadtrat, dass die Integrationsratsmitglieder eine „Selbstverpflichtungserklärung
gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit", die an die eigenen Bedarfe angepasst wird,
jedoch auf den Grundsätzen einer Selbstverpflichtungserklärung der AGABY (Arbeitsgemeinschaft der
Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns), dem Dachverband der kommunalen
Integrationsräte in Bayern, beruht, unterzeichnen.
Die Verwaltung überprüft, ob eine solche Verpflichtung als Teil der Voraussetzung für die Ausübung des
Mandats als Teil oder Ergänzung zur Satzung des Rates aufgenommen werden kann.
Selbstverständlich soll vor einer Stadtratsbehandlung der Integrationsrat selbst Gelegenheit haben, die
Änderungen und Ergänzungen zu beraten, um eine gemeinsame Diskussion führen zu können und die
satzungsmäßigen Beratungsrechte des Rates zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
CSU-Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
436
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Ö 13
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3 1. JAN. 2023
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Nürnberg, den 30.01.2023
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Betreff: Antrag zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und
Zuwanderung (Integrationsratssatzung - IntRS)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit beantragen wir folgende Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für
Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung - IntRS):
Nach § 3 (Pflichten der Mitglieder), Absatz 2 wird neu eingefügt:
Wenn ein Mitglied des Integrationsrats sich rassistisch oder diskriminierend äußert und damit gegen
die Selbstverpflichtungserklärung von AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und
Integrationsbeiräte Bayerns) vom 02.04.2017 verstößt, kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen.
Begründung:
Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund
betreffen und zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören. Eine Beratung durch Menschen, die
sich rassistisch und diskriminierend äußern, ist nicht im Interesse der Stadt Nürnberg und
widerspricht den Anforderungen an die Mitglieder des Integrationsrats, die sich als Vertretung aller
Menschen mit Migrationsgeschichte verstehen sollen.
Auch der Integrationsrat der Stadt Nürnberg hat sich der Selbstverpflichtungserklärung der
Vollversammlung der AGABY „Wir dulden keinen Rassismus und keine Diskriminierung - erst recht
nicht in den eigenen Reihen!" vom 02.04.2017 angeschlossen. Diese sieht vor:
,, Wir verankern eine verbindliche Regelung als Klausel in der Satzung des Beirats, die diskriminierende
Äußerungen und Handlungen disziplinarisch, bis hin zu einem Ausschluss aus dem Gremium, ahndet"
Eine solche Klausel fehlt bisher in der Nürnberger Satzung und muss daher aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Özlem Demir
Kathrin Flach Gomez
437
Titus Schüller
Ö 13
OBERBÜRGERMEISTER
3 1, JAN. 2023
Mach mit.
Entscheide
sozial.
Nürnberg, den 30.01.2023
Betreff: Dringlichkeitsantrag zur Aufforderung zum Rücktritt der beiden Integrationsrätinnen
lonela van Rees Zota und Galina Condrea
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg fordert Frau Galina-Carina Condrea und Frau lonela Van Rees Zota
auf, ihre Mitgliedschaft im Integrationsrat niederzulegen, um weiteren Schaden von der Stadt
Nürnberg und dem Integrationsrat abzuwenden.
Begründung:
Der Integrationsrat der Stadt Nürnberg hat sich der Selbstverpflichtungserklärung der
Vollversammlung der AGABY „Wir dulden keinen Rassismus und keine Diskriminierung - erst recht
nicht in den eigenen Reihen!" vom 02.04.2017 angeschlossen. Diese sieht Null-Toleranz gegenüber
rassistischen und diskriminierenden Äußerungen vor.
Beide Rät:innen haben sich wiederholt und über Jahre auf Social Media rassistisch und insbesondere
auch antiziganistisch geäußert. So stand auf Frau lonela Van Rees Zotas Facebook-Seite bis Mitte
Januar folgende Äußerung: „Bitte verstehen Sie, dass es für mich einfacher ist,,Zigeuner' zu
schreiben statt Arbeitslose der Roma-Ethnie mit Vorstrafen'." Auf der Seite von Frau Galina-Carina
Condrea stand bis Januar ein Beitrag, in dem es pauschal heißt: „Zigeuner klauen sogar Fernseher aus
Krankenhäusern."
Auch wurde von Frau Condrea ein AfD-Beitrag der Vorsitzenden Alice Weidel geteilt, in dem die
damalige Kanzlerin Angela Merkel in diffamierender Weise zum Rücktritt aufgefordert wurde und
gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung gehetzt wurde. In einem anderen Beitrag mit Alice
Weidel (AfD) kommentiert sie: "hier wird eine echte Wahrheit aus dem Parlament ausgesprochen".
Der Integrationsrat der Stadt Nürnberg wird vom Stadtrat als beratendes Gremium berufen.
Integrationsratsmitglieder, die sich menschenverachtend äußern, sollten im Gremium keinen Platz
haben. Denn welche Beratung und positive Wirkung für die Stadt ist von solchen Mitgliedern zu
erwarten? Es ist davon auszugehen, dass der Stadt Nürnberg durch die Berufung solcher
Integrationsrätinnen ein großer Schaden entsteht. Im aktuellen Fall ist bereits ein großer Schaden
entstanden: Denn alle Beteuerungen seitens der Stadtspitze, Nürnberg käme der aus der Geschichte
des Dritten Reichs erwachsenen Verantwortung nach, die Diskriminierung und Verfolgung von
Menschen mit Migrationsgeschichte oder bestimmter ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit zu
verhindern, werden dadurch konterkariert. Es kommt hinzu, dass sich wohl keime Bürgerin mit
Migrationsgeschichte hilfesuchend an den Integrationsrat wenden würde, wenn dort ohne
Konsequenzen solche Äußerungen getätigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Özlem Demir
Kathrin Flach Gomez
438
Titus Schüller
439
Ö 13
440
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3
der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 26.04.2023
Ö 14
Haushaltsjahr 2023
1. 218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren"
4.733.000 € bei IA E2180023201U
Kostenart 69926401
"Neubau des Schulzentrums Südwest"
"Hochbaumaßnahmen (640)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Deckung:
4.733.000 € aus IA E2110058301U
Kostenart 69926401
"GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung"
"Hochbaumaßnahmen (640)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Datum: 10.03.2023
2. 218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren"
37.000 € bei IA E2180023201U
Kostenart 69926451
"Neubau des Schulzentrums Südwest"
"Hochbaumaßnahmen Bauvorbereitung Außenanlagen
SÖR"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
2.000 € bei IA E2180023201U
Kostenart 69926451
"Neubau des Schulzentrums Südwest"
"Hochbaumaßnahmen Bauvorbereitung Außenanlagen
SÖR"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025-
168.000 € bei IA E2180023201U
Kostenart 69926451
"Neubau des Schulzentrums Südwest"
"Hochbaumaßnahmen Bauvorbereitung Außenanlagen
SÖR"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Deckung:
37.000 € aus IA E2180023201U
Kostenart 69926401
"Neubau des Schulzentrums Südwest"
"Hochbaumaßnahmen (640)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024-
2.000 € aus IA E2180023201U
Kostenart 69926401
"Neubau des Schulzentrums Südwest"
"Hochbaumaßnahmen (640)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025
168.000 € aus IA E2110058301U
Kostenart 69926401
"GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung"
"Hochbaumaßnahmen (640)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026-
Datum: 09.03.2023
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