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Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates 26.04.2023 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2022 Berichtvorlage OA/002/2023 Sicherheitsbericht 2022 OA/002/2023 TOP Ö 2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg für 2022 Berichtvorlage OA/001/2023 Sicherheitsbericht 2022 OA/001/2023 TOP Ö 3 „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen – Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte Berichtvorlage OBM/010/2023 Sachverhaltsdarstellung OBM/010/2023 TOP Ö 4 200 Jahre Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Berichtvorlage WiF/006/2023 TOP Ö 5 Lage in Charkiw ein Jahr nach russischer Invasion in die Ukraine Berichtvorlage IB/002/2023 Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023 IB/002/2023 Bericht zu Charkiw IB/002/2023 Übersicht Hilfsprojekte für Charkiw im Krieg IB/002/2023 TOP Ö 6 Benennung der Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und Huldstraße Sitzungsvorlage Geo/004/2023 Entscheidungsvorlage Geo/004/2023 Kartenausschnitt Geo/004/2023 Straßenbenennungsstatistik Geo/004/2023 TOP Ö 7 Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“ Sitzungsvorlage DiP/006/2023 Sachverhaltsdarstellung DiP/006/2023 Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte DiP/006/2023 Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation DiP/006/2023 TOP Ö 8 ePartizipation 2023 Sitzungsvorlage DiP/005/2023 Sachverhaltsdarstellung DiP/005/2023 Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation in 2022 DiP/005/2023 TOP Ö 9 Integration des Deutschlandtickets in das Nürnberger Sozialticket-Modell Sitzungsvorlage Ref.I/II/015/2023 Sachverhalt Ref.I/II/015/2023 Anlage 1_Modellbetrachtung Ref.I/II/015/2023 TOP Ö 11 Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg (Frauenpreissatzung – FPrS) Sitzungsvorlage MRB-GST/002/2023 Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis MRB-GST/002/2023 TOP Ö 12 GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH Sitzungsvorlage 2. BM/009/2023 2 4 7 10 168 171 221 224 231 235 238 239 242 246 249 250 251 252 256 263 273 401 405 409 410 413 416 417 421 423 TOP Ö 13 Auflage des OBM: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129) Sitzungsvorlage OBM/001/2023 Sachverhalt OBM/001/2023 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129) OBM/001/2023 Antrag_Integrationsrat stärken_CSU_SPD_Bündnis90/Die Grünen vom 30.01.2023 OBM/001/2023 Antrag_Die Linke_Antrag zur Änderung der Integrationsratssatzung vom 30.01.203 OBM/001/2023 Dringlichkeitsantrag_Die Linke vom 30.01.2023 OBM/001/2023 Antrag Die Linke Aufforderung zum Rücktritt 16.02.2023_inhaltsgleich mit Dringlichkeitsantrag vom 30.01.23 OBM/001/2023 TOP Ö 14 Auflage des Referates I/II: Dringliche Anordnungen des Oberbürgermeisters 3 426 431 434 435 437 438 439 441 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 26.04.2023, 15:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2022 Bericht OA/002/2023 Sachverständige: Herr Polizeipräsident Adolf Blöchl, Polizeipräsidium Mittelfranken, Herr Leitender Polizeidirektor Herbert Donner, Polizeipräsidium Mittelfranken, Herr Leitender Kriminaldirektor Dr. Holger Plank, Polizeipräsidium Mittelfranken, Herr Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium Mittelfranken König, Marcus 2. Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg für 2022 Bericht OA/001/2023 König, Marcus 3. „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen – Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte Bericht OBM/010/2023 König, Marcus (Unterlagen werden nachgereicht) 4. 200 Jahre Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Sachverständiger: Prof. Niels Oberbeck - Präsident der OhmHochschule Nürnberg Fraas, Michael, Dr. 4 Bericht WiF/006/2023 5. Lage in Charkiw ein Jahr nach russischer Invasion in die Ukraine hier: Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023 Bericht IB/002/2023 König, Marcus 6. Benennung der Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und Huldstraße nach dem Nürnberger NSUOpfer Abdurrahim Özüdogru Beschluss Geo/004/2023 Fraas, Michael, Dr. 7. Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“ hier: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen Beschluss DiP/006/2023 König, Marcus 8. ePartizipation 2023 hier: ePartizipationen (Onlinebeteiligungen) 2023 in Nürnberg Beschluss DiP/005/2023 König, Marcus 9. Integration des Deutschlandtickets in das Nürnberger SozialticketBeschluss Modell Ref.I/II/015/2023 Riedel, Harald 10. Sachstand und Auswirkungen der Stelleneinsparungen im Geschäftsbereich Planen und Bauen Bericht Ref.VI/002/2023 Ulrich, Daniel (Unterlagen werden nachgereicht) 11. Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg (Frauenpreissatzung – FPrS) Beschluss MRBGST/002/2023 König, Marcus 12. GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH hier: Änderung der Abordnungen für den Aufsichtsrat der GkF Lehner, Julia, Prof. Dr. 5 Beschluss 2. BM/009/2023 13. Auflage des OBM: Beschluss-Auflage OBM/001/2023 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129) - hier: Anträge von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Linken sowie Dringlichkeitsantrag der Linken, jeweils vom 30.01.2023 14. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 GO 15. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2023, öffentlicher Teil 6 Ö 1 Berichtsvorlage OA/002/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Bericht Betreff: Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2022 Sachverständige: Herr Polizeipräsident Adolf Blöchl, Polizeipräsidium Mittelfranken, Herr Leitender Polizeidirektor Herbert Donner, Polizeipräsidium Mittelfranken, Herr Leitender Kriminaldirektor Dr. Holger Plank, Polizeipräsidium Mittelfranken, Herr Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium Mittelfranken Anlagen: Sicherheitsbericht 2022 Bericht: Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für das Jahr 2022 wird vorgestellt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 7 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/002/2023 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 8 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/002/2023 Seite 3 von 3 9 Polizeipräsidium Mittelfranken SICHER BERICHT HEITS 2022 10 Ö 1 0911 21 12-0 In Notfällen bitte Notruf 110 wählen! pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de www www.polizei-mittelfranken.de www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr IMPRESSUM Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg V. i. S. d. P.: Patrick Weeger, Leiter Präsidialbüro Redaktion Polizeipräsidium Mittelfranken – Präsidialbüro; Abteilung Einsatz, E 2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben), E 3 (Kriminalitätsbekämpfung) und E 4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben) Grafische Gesamtherstellung Moritz Bohner, Präsidialbüro Fotonachweis Wenn nicht anders angegeben: Polizeipräsidium Mittelfranken Druck Druckerei Stock GmbH, Eschenbach Auflage: 350 Stück Erscheinungsweise: jährlich ISSN: 2513-034X Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber. © Polizeipräsidium Mittelfranken Stand: 15. März 2023 11 Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger. Polizeipräsidium Mittelfranken Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg 12 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Beginn des Jahres 2022 zeichnete sich ab, dass die Corona-Pandemie, die unser aller Leben in den vorangegangenen Jahren in einer bislang nicht gekannten Art und Weise dominierte, weitgehend unter Kontrolle gebracht werden konnte. Diese positiven Aussichten ließen uns alle aufatmen und hoffen. mit der Pandemie bzw. der Überwachung und Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen. Leider war diese Entspannung nur von kurzer Dauer und nahm mit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 ein jähes Ende. Der seitdem währende Krieg mitten in Europa nahm und nimmt wiederrum erheblichen Einfluss auf unseren Alltag und sorgt für viel Verunsicherung. So werden Sie sicherlich nachvollziehen können, dass wir in unserem Sicherheitsbericht oftmals nicht auf das vorangegangene Jahr 2021, sondern häufig auf das Jahr 2019 – das letzte Jahr ohne coronabedingte Auswirkungen – Bezug nehmen werden, um eine realistische Einwertung der vorgelegten Zahlen zu ermöglichen. Umso wichtiger ist es, auf verlässliche Konstanten vertrauen zu können. Wir als Polizei Mittelfranken stellen eine solche Konstante für die uns anvertrauten Bürgerinnen und Bürger dar, für deren Schutz und Sicherheit wir 365 Tage im Jahr einstehen. Obgleich sich Sicherheit nicht ausschließlich in Zahlen messen bzw. widerspiegeln lässt, so bietet der Sicherheitsbericht 2022 unser Einschätzung nach dennoch einen guten Überblick über die objektive Sicherheitslage in Mittelfranken, die sich aus den drei Themenfeldern Kriminalität, Einsatz und Verkehr zusammensetzt. Selbstverständlich können und wollen wir nicht beschönigen, dass es im Jahr 2022 in allen drei vorgenannten Bereichen zu Steigerungen im Vergleich zu den Vorjahren 2020 und 2021 kam. Es genügt jedoch nicht, nur die aktuellen Zahlen zu betrachten; diese sind vielmehr in Kontext zu den genannten Vergleichsjahren zu setzen. Aufgrund der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kam es zu erheblichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Die Schließungen von Geschäften des Einzelhandels, der Gastronomie sowie auch von Diskotheken und Bars bedingten selbstverständlich auch einen Rückgang insoweit einschlägiger Delikte. Aufgrund der Beschränkungen sowie auch der vermehrten Wahrnehmung von Home Office reduzierte sich zwangsläufig die Zahl der Verkehrsteilnehmer, was unmittelbar positive Auswirkungen auf die Verkehrsunfallstatistik zur Folge hatte. Das polizeiliche Feld „Einsatz“, das typischerweise von Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder Sportveranstaltungen geprägt ist, kam in Zeiten des pandemischen Geschehens ebenfalls weitestgehend zum Erliegen und wich der Betreuung von Demonstrationen und „Spaziergängen“ im Zusammenhang 4 Mit Wiederaufnahme des Alltags kehren aber natürlich auch insgesamt all jene Umstände zurück, die Einfluss auf die Sicherheitslage nehmen. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken, der mit dem Regierungsbezirk Mittelfranken nahezu deckungsgleich ist, registrierten wir im Jahr 2022 78.262 (bzw. 82.120 mit ausländerrechtlichen Verstößen) Straftaten. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden 80.904 (bzw. 84.256 mit ausländerrechtlichen Verstößen) Straftaten in Mittelfranken erfasst. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2022 bei beachtlichen 66,8 Prozent (68,3 Prozent mit ausländerrechtlichen Verstößen) und damit über dem bayernweiten Durchschnitt, der 64,4 Prozent beträgt. Diese in der Gesamtschau erfreuliche Kriminalitätsentwicklung hat jedoch keinerlei Bedeutung für all jene Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Denn schon eine Straftat allein kann ausreichen, um einem oder vielen Menschen erheblich zu schaden und deren Leben für immer zu verändern. Freilich wird es uns als Institution Polizei nie möglich sein, dem Opfer einer Straftat jegliche ganzheitliche Betreuung zukommen zu lassen, die es unter Umständen benötigt. Wir sind jedoch sehr froh, dass wir es unter anderem durch die Polizeiliche Betreuungsgruppe beim PP Mittelfranken vermögen, die Leidtragenden in professioneller und zugewandter Weise ein Stück auf ihrem beschwerlichen Weg der Bewältigung und Aufarbeitung zu begleiten. Wir werden auch in Zukunft alles daransetzen, Kriminalitätsopfer zu unterstützen und insbesondere auch durch unterschiedlichste Präventionsangebote dafür Sorge tragen, dass möglichst wenig Menschen Geschädigte einer Straftat werden. Das polizeiliche Einsatzgeschehen nahm 2022 – wie zu erwarten – wieder „volle Fahrt“ auf. So betreuten unsere Kolleginnen und Kollegen im vergangenen Jahr rund 3.733 Veranstaltungen und VersammlunPolizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 13 VORWORT Adolf Blöchl und Gernot Rochholz (v. l. n. r) gen. Besonders hervorheben möchten wir hier die Anzahl an Versammlungen, die im Vergleich zu 2019 um beachtliche 145,9 Prozent auf insgesamt 2.439 anstieg. Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken insgesamt 48.426 Verkehrsunfälle erfasst. Auch hier ist im Langzeitvergleich eine positive Tendenz zu erkennen. Leider müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass im vergangenen Jahr 60 Menschen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ihr Leben verloren haben. Auch wenn hier ein Rückgang um sieben Unfallopfer festzustellen ist, ist es nicht angebracht, von einer „erfreulichen“ Entwicklung zu sprechen, denn jeder Mensch, der sein Leben lassen musste, ist einer zu viel. Daher werden wir auch weiterhin einen Fokus auf den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer sowie auch die Kontrolle und konsequente Verfolgung unfallursächlichen Verhaltens legen. Die Bekämpfung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wird dabei weiterhin ein Schwerpunkt sein. Genauso müssen und wollen wir als Polizei der Verkehrswende Rechnung tragen und werden uns verstärkt mit dem Radverkehr befassen. Neben der objektiven Sicherheitslage müssen wir selbstverständlich auch immer das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Blick behalten, da das eigene Empfinden von Sicherheit bzw. Unsicherheit teils erheblichen Einfluss auf unsere Lebensqualität nimmt. Somit berücksichtigen wir bei all unserem polizeilichen Handeln auch immer die mitunter nicht in Zahlen darstellbaren Faktoren, die auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Einfluss nehmen. Ein zentraler Aspekt ist zweifellos die Wahrnehmbarkeit polizeilicher Präsenz; durch unsere unterschiedlichen Fortbewegungsmittel, die sich mittlerweile vom PKW über Motorräder, Boote und Fahrräder bis hin zu Dienstpferden erstrecken, ist es uns möglich, in allen Bereichen des öffentlichen Raums sichtbare poli- zeiliche Präsenz zu gewährleisten. Dies ist für uns auch im kommenden Jahr wichtig. Bei Betrachtung aller vorgenannten Aspekte sind wir einmal mehr sehr stolz und dankbar gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen, die den ausschlaggebenden Beitrag dazu leisten, dass die Bürgerinnen und Bürger in Mittelfranken sich auch weiterhin nicht nur sicher fühlen, sondern vor allem auch tatsächlich sicher leben können. Wir wissen um die große Motivation unserer Kolleginnen und Kollegen in all ihren unterschiedlichen Funktionen, die jeden Tag in verantwortungsvoller und professioneller Weise für die mittelfränkische Bevölkerung einstehen. Auch wissen wir, dass die Rahmenbedingungen für unsere Polizeiarbeit zunehmend anspruchsvoller und komplexer werden; zugleich haben wir keinen Zweifel daran, dass wir diesen Herausforderungen gewachsen sind, mit den Entwicklungen Schritt halten und somit auch in Zukunft unsere erfolgreiche Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung werden fortsetzen können. Wir werden weiterhin alles daran setzen, etwaige Schwerpunkte frühzeitig zu erkennen, um entsprechend reagieren zu können. Unterstützung und Rückendeckung erhalten wir hierbei von zahlreichen Behörden und Institutionen, die tagtäglich professionell und mit vollem Engagement mit uns zusammenarbeiten, um Mittelfranken noch sicherer zur machen. Dafür bedanken wir uns herzlich. Auch im Jahr 2023 wird Ihre Sicherheit unser Ansporn sein. Ihr Adolf Blöchl Polizeipräsident Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 14 Gernot Rochholz Leiter Einsatz 5 AUF DEN PUNKT GEBRACHT SICHERHEIT IN MITTELFRANKEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. STRAFTATEN 82.120 AUFKLÄRUNGSQUOTE 66,8 % VERKEHRSUNFÄLLE 48.426 EINSÄTZE 288.410 NOTRUFE 236.190 (2022) 72.845 (2021) 84.256 (2019) (2022) 69,2 % (2021) 67,1 % (2019) ohne ausländerrechtliche Verstöße Über dem bayerischen t Durchschnit von 64,4 % (2022) 46.799 (2021) 54.107 (2019) (2022) 260.473 (2021) 282.665 (2019) (2022) 234.278 (2021) 251.459 (2019) Die vergangenen Jahre waren aufgrund der Covid19-Pandemie in nahezu allen Lebensbereichen eine besondere Herausforderung für Behörden, Institutionen und nicht zuletzt für die gesamte Bevölkerung. Diese Auswirkungen waren auch im polizeilichen Bereich spürbar. Aus diesem Grund werden wir im diesjährigen Sicherheitsbericht nicht nur einen Vergleich des aktuellen Berichtszeitraumes 2022 mit dem Vorjahr 2021 anstellen, sondern auch immer wieder Vergleiche mit dem „Vor-Corona-Jahr“ 2019 heranziehen. Diese relationale Betrachtung im Mehrjahresvergleich macht insofern Sinn, weil dadurch ein valider Blick auf die Kriminalitätsentwicklung möglich wird. 6 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 15 AUF DEN PUNKT GEBRACHT KRIMINALITÄT IN MITTELFRANKEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. +12,7 % 82.120 GEWALTKRIMINALITÄT +29,4 % 3.165 (2022) STRAẞENKRIMINALITÄT +11,0 % 13.815 (2022) ROHHEITSDELIKTE +22,7 % 13.945 (2022) RAUSCHGIFTDELIKTE +4,1 % DELIKTE-GESAMT mit ausländerrechtlichen Verstößen (2022) 72.745 (2021), 84.256 (2019) 2.445 (2021), 3.233 (2019) 12.447 (2021), 15.239 (2019) 11.360 (2021), 13.767 (2019) 6.599 (2022) 6.341 (2021), 7.935 (2019) HÄUFIGKEITSZAHL +11,9 % 4.404 CALLCENTER-BETRUG +97,5 % 158 WOHNUNGSEINBRUCH +34,3 % 525 ohne ausländerrechtliche Verstöße VOLLENDETE TATEN (2022) 3.937 (2021), 4.570 (2019) (2022) 80 (2021), 5 (2019) (2022) 391 (2021), 789 (2019) 16,6 % AUFKLÄRUNGSQUOTE WOHNUNGSEINBRUCH (2022) 28,1 % (2021), 26,9 % (2019) KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 18 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 16 7 AUF DEN PUNKT GEBRACHT EINSATZ ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN IN MITTELFRANKEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. 3.733 (2022) VERANSTALTUNGEN 3.288 (2021), 3.177 (2019) VERSAMMLUNGEN 2.439 (2022) SONST. VERANSTALTUNGEN 1.071 (2022) SPORTVERANSTALTUNGEN 223 (2022) EINGESETZTE BEAMTE 31.033 (2022) 2.381 (2021), 992 (2019) 771 (2021), 1.961 (2019) 136 (2021), 224 (2019) 24.076 (2021), 30.319 (2019) KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 100 8 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 17 AUF DEN PUNKT GEBRACHT VERKEHR IN MITTELFRANKEN Wichtige Aussagen auf den Punkt gebracht. +3,48 % 48.426 UNTER ALKOHOLEINFLUSS +10,16 % 629 UNTER DROGENEINFLUSS +28,77 % 94 GETÖTETE -10,45 % 60 VERLETZTE +10,44 % 8.142 VERKEHRSUNFÄLLE (2022) 46.799 (2021), 54.107 (2019) (2022) 571 (2021), 588 (2019) (2022) 73 (2021), 69 (2019) (2022) 67 (2021), 67 (2019) (2022) 7.372 (2021), 8.954 (2019) KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 112 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 18 9 INHALT 2.2.19.7 Reichsbürger/Selbstverwalter 43 2.2.19.8 Hasskriminalität 44 2.2.19.9 Protest gegen staatliche Infektionsschutzmaßnahmen 44 2.2.20 Organisierte Kriminalität 44 2.2.20.1 Kriminalitätsphänomen Rocker 44 2.2.20.2 Menschenhandel/Prostitution 46 2.2.21 Prävention 46 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.1 1.2 1.3 Daten und Zahlen Unsere Dienststellen Unsere Einsatzzentrale 12 14 16 KRIMINALITÄT 2.3 Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank 19 2.1 Begriffserläuterungen 20 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 22 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 Gesamtentwicklung 22 Aufklärungsquote 23 Häufigkeitszahl 23 Tatverdächtige 24 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 24 Jugendliche Intensivtäter 26 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 26 Reisende Täter 27 2.2.7 Kriminalitätsopfer 27 2.2.8 Straftaten gegen das Leben 29 2.2.9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 29 2.2.10 Rohheitsdelikte 30 2.2.11 Eigentumsdelikte 30 2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 33 2.2.12.1 Callcenterbetrug 34 2.2.12.2 Enkeltrick/ Schockanruf per Messenger 34 2.2.13 Sachbeschädigung 35 2.2.14 Aufenthaltsgesetz 35 2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität/ Rauschgifttote 36 2.2.16 Gewaltkriminalität/ Häusliche Gewalt 36 2.2.17 Straßenkriminalität 37 2.2.18 Cybercrime und Straftaten Tatmittel Internet 38 2.2.19 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 40 2.2.19.1 Entwicklung der PMK – Gesamt 40 2.2.19.2 Entwicklung der PMK – Links 40 2.2.19.3 Entwicklung der PMK – Rechts 41 2.2.19.4 Entwicklung der PMK – Ausländische Ideologie 42 2.2.19.5 Entwicklung der PMK – Religiöse Ideologie 42 2.2.19.6 Entwicklung der PMK – Sonstige/nicht zuzuordnen 43 10 2.3.6 2.3.7 2.3.8 2.3.9 2.3.10 2.3.11 2.3.12 2.3.13 2.3.14 2.3.15 2.3.16 2.3.17 2.3.18 2.3.19 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 2.4.7 2.4.8 2.4.9 2.4.10 2.4.11 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 48 Gesamtentwicklung 48 Aufklärungsquote 48 Häufigkeitszahl 48 Tatverdächtige 50 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 50 Jugendliche Intensivtäter 51 Kriminalität durch Nichtdeutsche 52 Reisende Täter 53 Kriminalitätsopfer 53 Straftaten gegen das Leben 55 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 56 Rohheitsdelikte 58 Eigentumsdelikte 59 Vermögens- und Fälschungsdelikte 60 Sachbeschädigung 60 Aufenthaltsgesetz 61 Betäubungsmittelkriminalität 61 Rauschgifttote 62 Gewaltkriminalität 63 Straßenkriminalität 63 Cybercrime und Straftaten Tatmittel Internet 63 Politisch motivierte Kriminalität/ Hasskriminalität 65 Kriminalitätslage regional 67 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth 67 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen 70 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach 73 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach 76 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach 79 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt 82 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth 85 Kriminalitätsbericht Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 88 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land 91 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth 94 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 97 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 19 INHALT 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.2.1 3.2.2.2 3.2.3 EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben 4.2.6 4.2.7 Besondere Risikogruppen Herausragende Verkehrsunfälle Vorwort PD Andreas Belger 101 4.3 Einsatzgeschehen Mittelfranken 102 4.3.1 4.3.2 4.3.3 Verkehrsunfallentwicklung Stadt Nürnberg 131 Einsatzstatistik 102 Klimaaktivistische Aktionen 103 Informations- und Begegnungsreise des Bundespräsidenten 104 Einsatzgeschehen Silvester 104 Einsatzgeschehen Nürnberg & Fürth 105 Einsatzgeschehen regional 108 3.4 Einsatzgeschehen Sport 109 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6 4.4.7 4.4.8 4.4.9 Versammlungsgeschehen 108 Musikfestivals 108 Volksfeste und Kirchweihen 108 3.4.1 3.4.2 3.4.3 Fußball 109 Eishockey 109 Handball 110 3.5 Besonderes aus dem Einsatzbereich 110 3.5.1 3.5.2 3.5.3 4.4 Versammlungsgeschehen 105 Veranstaltungsgeschehen 105 Rock im Park & Eventbühne A.-Dürer-Airport 105 Volksfeste und Kirchweihen 106 Königstorpassage 106 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.4.10 4.4.11 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 Reiterstaffel 110 Unterstützung d. Regierung v. Mittelfranken 111 Sicherheitswacht 111 4.5.4 VERKEHR Vorwort PD Ingo Lieb 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.5.5 4.5.5.1 4.5.5.2 113 Begriffsdefinition und Strukturdaten 114 Begriffe 114 Strukturdaten 115 4.5.5.3 4.5.5.4 4.5.5.5 4.5.5.6 4.5.6 4.5.6.1 4.5.6.2 4.5.6.2 Verkehrsunfallentwicklung Regierungsbezirk Mittelfranken 116 Unfallbilanz und -entwicklung 116 Entwicklung der Personenschäden 117 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 118 Allgemeine Unfallursachen 120 Besondere Unfallursachen 122 4.5.6.3 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 20 125 130 Unfallbilanz und -entwicklung 131 Entwicklung der Personenschäden 132 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 133 Besondere Unfallarten 134 Verkehrsunfallfluchten 137 Besondere Risikogruppen 137 Herausragende Verkehrsunfälle 140 Verkehrsunfallentwicklung regional 141 Stadt Fürth 141 Stadt Erlangen 142 Stadt Schwabach 143 Stadt Ansbach 144 Landkreis Ansbach 145 Landkreis Erlangen-Höchstadt 146 Landkreis Fürth 147 Landkreis Nürnberger Land 148 Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 149 Landkreis Roth 150 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 151 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 152 Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 152 Einsatz der Messgeräte 152 Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen 153 Überwachung des Güter- und Personenverkehrs 153 Schwerpunktaktionen 154 24-Stunden-Blitzmarathon 154 Landesweite Schwerpunktaktionen „Fahrtüchtigkeit“/ bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“ 154 Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 154 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 155 Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken 155 Kontrollgruppe CarTuning Mittelfranken 155 Verkehrsprävention/-erziehung 156 Polizeipuppenfestival 156 Verkehrserziehung 156 Präventionsveranstaltung zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen 157 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause 157 11 21 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.1 Daten und Zahlen Personal 4.253 Polizeivollzugsbeamte/ -beamtinnen Reiterstaffel 19 Polizeireiter/ -innen 666 Polizeiangestellte 183 Verwaltungsbeamte/ -beamtinnen Stand: 31.12.2022 20 Pferde Diensthundestaffel 50 Diensthundeführer/-innen 53 Hunde Fahrzeuge 1.259 davon: 427 Pkw uniformiert 788 Pkw neutral 39 Motorräder 5 Boote Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 22 13 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.2 Unsere Dienststellen POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN Personalvertretungen Polizeipräsident Präsidialbüro Abteilung Personal Abteilung Einsatz Abteilung Versorgung P1 P2 P3 E1 E2 E3 E4 SCHUTZPOLIZEI KRIMINALPOLIZEI PI Altdorf b. Nürnberg KFD 1 Nürnberg PI Ansbach KFD 2 Nürnberg PI Bad Windsheim KFD 3 Nürnberg PI Dinkelsbühl KFD 4 Nürnberg PI Erlangen-Land KFD 5 Nürnberg PI Erlangen-Stadt KPI Ansbach PI Feuchtwangen KPI Erlangen PI Fürth KPI Fürth PI Gunzenhausen KPI Schwabach EZ V1 V2 V3 V4 V5 V6 Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim Bad Windsheim Rothenburg o. d. Tauber PI Heilsbronn PI Hersbruck PI Herzogenaurach VERKEHRSPOLIZEI PI Hilpoltstein VPI Ansbach PI Höchstadt a. d. Aisch VPI Erlangen PI Lauf a. d. Pegnitz VPI Feucht PI Neustadt a. d. Aisch VPI Fürth PI Nürnberg-Mitte VPI Nürnberg Landkreis Ansbach Feuchtwangen PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Süd PI Nürnberg-West PI Roth PI Rothenburg o. d. Tauber PI Schwabach SPEZIALKRÄFTE PI Zentrale Einsatzdienste Mittelfranken PI Spezialeinheiten Nordbayern PI Stein PI Treuchtlingen PI Weißenburg i. Bay. GRENZPOLIZEI PI Zirndorf GPI Nürnberg-Flughafen 14 Dinkelsbühl EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken GPI Grenzpolizeiinspektion mit schutzpolizeilichen Aufgaben PI Polizeiinspektion KFD Kriminalfachdezernat KPI Kriminalpolizeiinspektion VPI Verkehrspolizeiinspektion Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 23 POLIZEI MITTELFRANKEN Wir sind eines von zehn bayerischen Landespolizeipräsidien. Der Zuständigkeitsbereich deckt sich mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Mittelfranken. Höchstadt a. d. Aisch Landkreis ErlangenHöchstadt Neustadt a. d. Aisch Herzogenaurach Erlangen- ErlangenStadt Land Stadt Erlangen Landkreis Nürnberger Land Stadt Fürth Landkreis Fürth Fürth Zirndorf -Flughafen -Ost -Mitte -West Nürnberg -Süd Stein Stadt Nürnberg Stadt Schwabach Stadt Ansbach Heilsbronn Lauf a. d. Pegnitz Feucht Hersbruck Altdorf b. Nürnberg Schwabach Ansbach Roth Landkreis Roth Hilpoltstein Landkreis WeißenburgGunzenhausen Stand: 31.12.2022 Gunzenhausen Weißenburg i. Bay. Wir betreuen ca. 1,77 Mio. Einwohner und eine Fläche von Treuchtlingen ca. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 24 7.243 km2. 15 POLIZEI MITTELFRANKEN 1.3 Unsere Einsatzzentrale Die polizeiliche Einsatzzentrale steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 650 Hilfesuchenden täglich. Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund werden die eingehenden Notrufe systematisch bewertet und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen veranlasst. Im Zusammenwirken mit den Polizeiund Kriminaldienststellen des Schutzbereichs Mittelfranken wurden 2022 288.410 Einsätze gesteuert und koordiniert. Das Spektrum reicht hierbei von der verparkten Ausfahrt bis zum Tötungsdelikt. Die Top 5 der Einsatzanlässe sind: 1. 2. 3. 4. 5. 16 Verkehrsunfälle verdächtige Wahrnehmungen Verkehrsbehinderungen Streitigkeiten Ruhestörungen 236.190 Notrufe (2022) 365 Tage 24 Stunden erreichbar Daneben hat die Einsatzzentrale eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispielhaft hierfür ist die Verständigung von Abschleppdiensten (8.623), Stadtreinigung, Ärzten und Bestattern, der Autobahnmeisterei und sonstiger Notfalldienste. Weiterhin werden hier Verkehrsdurchsagen und Warnmeldungen an die Bevölkerung gesteuert und angeschlossene Alarmanlagen (7.978 Alarmmeldungen) betreut, Mobiltelefone von vermissten oder hilflosen Personen geortet (214) und vieles mehr. Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt außerhalb der Geschäftszeiten die Behördenleitung. Er ist somit Dienstvorgesetzter aller zur Zeit eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten. 288.410 Einsätze (2022) Herausragende Einsatzlagen werden vom ihm geführt. Zur Bewältigung dieser Aufgaben kommt modernste Technik zum Einsatz. Neben dem Digitalfunk und dem Einsatzleitsystem steht mit dem digitalen Sprachkommunikationssystem eine hervorragende Infrastruktur zur Verfügung. So können beispielsweise medizinische Notfälle unmittelbar an die zuständige Integrierte Leitstelle weitergeleitet werden. Von dort erfolgen weitere erforderliche Alarmierungen, insbesondere der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes. Die Zusammenarbeit mit den Integrierten Leitstellen Nürnberg, Ansbach und Mittelfranken Süd (Standort Schwabach) ist hervorragend. ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 25 2018 2019 2020 2021 2022 275.350 251.459 227.594 234.278 236.190 267.916 282.665 265.452 260.473 288.410 POLIZEI MITTELFRANKEN 350.000 Statistik der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Notrufe 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 227.594 234.278 236.190 Einsätze 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 265.452 260.473 288.410 Zusätzlich verfügt die Einsatzzentrale über einen eigenen Arbeitsplatz zur Recherche in sozialen Medien. So können, insbesondere bei Vermisstenfällen oder Suizidandrohungen, weitere Kontaktdaten oder Lichtbilder der Betroffenen in frei zugänglichen Quellen des Internets nachgeforscht und den eingesetzten Kräften via mpolice-Chat zur Verfügung gestellt werden. Bereits bei 134 Einsätzen wurde diese Möglichkeit im Jahr 2022 genutzt und zeigt die Vielseitigkeit der Einsatzzentrale. Der Rückgang der Einsätze und eingegangenen Notrufe in den Jahren 2020 und 2021 dürfte auf die zurückliegende Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 26 Pandemielage und die damit verbundene Bekämpfungsstrategie zurückzuführen sein. Im Jahr 2022 konnte wieder, durch den Wegfall von pandemiebedingten Beschränkungen, ein deutlicher Anstieg der Einsatzzahlen um 10,7 % festgestellt werden. 17 27 2 KRIMINALITÄT D ie mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit für Sie da!“ Das bewährte regionale Sicherheitsnetzwerk trägt auch über die CoronaPandemie hinaus. Wie in der gesamten Republik stiegen die Fallzahlen im ersten PKS-Jahr nach den pandemiebedingten Einschränkungen der Freizügigkeit auch in Mittelfranken z. T. signifikant (vgl. Tabellenteil Sicherheitsbericht). Schon wegen des außergewöhnlich hohen Rückgangs der Zahlen im letzten Berichtsjahr bedarf das Zahlenwerk daher einer jahresübergreifenden Einordnung. Das gilt sowohl für den Langzeitvergleich (zehn Jahre: 2013-2022) als auch in Gegenüberstellung zu 2019, dem Jahr unmittelbar vor Beginn der Pandemie. Betrachtet man die „Langstrecke“, ging die Fallzahl im Regierungsbezirk Mittelfranken über alle Deliktsgruppen hinweg um stattliche 11.480 Delikte zurück (= 12,3%; Nürnberg: 5.850 = 13,1%). Im Vergleich 2019/2022 beträgt der Rückgang 2.136 Fälle (= 2,5%; Nürnberg: 599 = 1,5%). Der Jahresvergleich 2019/2022 fügt sich damit kontinuierlich in die insgesamt erfreuliche Langzeitentwicklung ein, wenn man die „Covid-19-Einschränkungen“ mit ihren nur bedingt einschätzbaren kriminoresistenten Wirkungen gedanklich ausblendet. Der positive Langzeittrend bekräftigt sich zusätzlich bei der Aufklärungsquote, die seit 2013 um 4,1% (Nürnberg: 4,8%) auf aktuell 68,3% (Nürnberg: 67,4%) angewachsen ist. Setzt man die Entwicklung noch dazu über die Häufigkeitszahl in Bezug zur um fast 70.000 Einwohner beachtlich angewachsenen Bevölkerung im Regierungsbezirk (Nürnberg: +31.346, Stand 31.12.2021; damit ist der starke Zuzug nach Beginn des UkraineKrieges noch gar nicht berücksichtigt), dann wird der beschriebene Befund sogar noch deutlicher (2022: 4.404, 2019: 4.570, 2013: 5.429/-18,9%; Nürnberg 2022: 7.393, 2019: 7.423, 2013: 8.902/-16,9%). Wir können festhalten: In Mittelfranken sinkt das Viktimisierungsrisiko stetig und die Entdeckungswahrscheinlichkeit für Straftäter steigt fortwährend. In der Langzeitbetrachtung zeigt sich deutlich: Die Menschen im Regierungsbezirk leben immer sicherer! Dennoch gibt es einige Phänomene, die uns in ihrer Entwicklung Sorge bereiten. Ich will nur zwei davon herausgreifen: Der allgemeine Trend, dass sich die Kriminalität in nahezu allen Deliktsfeldern deutlich in den digitalen Raum verlagert (Tatmittel Internet), hält an. Zudem ist bei diesem Phänomen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 28 Zuständiges Sachgebiet: E 3 Kriminalitätsbekämpfung von einem bedeutsamen Dunkelfeld auszugehen. Die Bedrohung für uns alle ist gerade hier latent hoch. Deshalb ist jeder/jede zum Selbstschutz aufgefordert. Aktivieren sie alle technischen Vorsorgemaßnahmen, agieren sie in der digitalen Sphäre mit ihrer spezifischen Anonymität besonders vorsichtig und sorgen sie so für die stetige Verbesserung der eigenen „Cybersecurity-Awareness“! Das Phänomen fordert die gesamte Polizei, z. B. bei der Beweiserhebung (digitale Forensik), Ermittlung (z. B. Analyse von Massendaten) und Kriminalprävention. Das führte v. a. bei der Kriminalpolizei zu einigen aufbau- und ablauforganisatorischen Anpassungen, da wir gerade hier unsere Kräfte bündeln müssen. Trotz nachhaltiger Bemühungen und einiger beachtlicher Ermittlungserfolge hält auch das Phänomen „Callcenter-, Messengerdienstebetrug“ bzw. „Schockanrufe“, v. a. zum Nachteil älterer Menschen, mit im Einzelfall hohen Schadenssummen nach wie vor an. Gerade diese Bevölkerungsgruppe wird durch sehr professionelles Täterhandeln stark verunsichert. Das fordert die Polizei sowohl repressiv als auch bei der nachhaltigen Prävention des Phänomens sowie der erforderlichen Opferbetreuung. Wir werden unsere Nachhaltigkeitsstrategie zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit auch im neuen Jahr konsequent fortsetzen. Sicherheit ist ein elementares Grundbedürfnis der Menschen und gleichzeitig ein bedeutsamer weicher Standortfaktor, der die Attraktivität der Region mitprägt. Jedes Verbrechen weniger bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität. Ihr Holger Plank LKD Dr. jur. Holger Plank Leiter Sachgebiet E 3 19 KRIMINALITÄT 2.1 Begriffserläuterungen 2.1.1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert und statistisch aufbereitet. Die PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie auch einzelner Delikte bzw. Deliktsgruppen. Nicht in der PKS enthalten sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. 2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ) Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf 100.000 Einwohner einer bestimmten Region. Sie ist ein Index der Kriminalitätsbelastung in Relation zur Wohnbevölkerung und dient bundesweit als gebräuchlicher und griffiger Vergleichswert. 2.1.3 Tatverdächtige (TV) Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest hinreichend verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. 2.1.4 Jugendliche Intensivtäter (JUIT) Jugendlicher Intensivtäter ist weder eine Zuschreibung noch ein Persönlichkeitsmerkmal. Unter diese Bezeichnung fallen junge Menschen (bis zum 21. Lebensjahr), um die sich die Sicherheitsbehörden in einem hohen 20 Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht nur eine konsequente Strafverfolgung, sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermittlung von Hilfsangeboten vor. 2.1.5 Nichtdeutsche und Zuwanderer Nichtdeutsche TV sind Personen mit ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose. Als Zuwanderer werden bundesweit einheitlich diejenigen nichtdeutschen TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst wurden: unerlaubter Aufenthalt, Asylbewerber, Kontingent-/ Bürgerkriegsflüchtling, Duldung und international/national Schutzberechtigte sowie Asylberechtigte. 2.1.6 Kriminalitätsopfer Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich eine mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar gerichtet hat. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Opferzahlen in der PKS nur bei Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raub- und Körperverletzungsdelikten, Nötigung und Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie Widerstandshandlungen statistisch ausgewiesen werden. 2.1.7 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Unter dem Begriff „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ werden unter anderem die Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Missbrauchshandlungen, der Menschenhandel und exhibitionistische Handlungen erfasst. ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 29 KRIMINALITÄT 2.1.8 Vermögens- und Fälschungsdelikte Zu den Vermögens- und Fälschungsdelikten werden u.a. Betrugsdelikte, Untreue, Geld- und Wertzeichenfälschung sowie die Urkundenfälschung gezählt. 2.1.9 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität umfasst u.a. folgende Delikte: Straftaten gegen das Leben, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischen Menschenraub sowie Geiselnahme. 2.1.10 Häusliche Gewalt Hierbei handelt es sich um angezeigte Vorgänge von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie wenn sie sich nach einer Trennung ereignen oder noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. 2.1.11 Straßenkriminalität Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen z.B. Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen (auch Graffiti), Diebstahls- und Raubdelikte sowie Sexualdelikte, die sich im öffentlichen Raum zutragen oder sich dort fortsetzen. 2.1.12 Cybercrime Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 30 das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände, die als Cybercrime im engeren Sinn bezeichnet werden. Lediglich diese Straftatbestände werden in der PKS als Cybercrime geführt. Daneben umfasst Cybercrime auch solche Straftaten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik (Tatmittel Internet) begangen werden, z. B. Rauschgifthandel im Darknet, Beleidigung in sozialen Netzwerken. 2.1.13 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Der Politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86 a, 89 a,b, 129 a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung aus einer politischen Motivation heraus begehbar. Das Definitionsfeld der Politisch motivierten Kriminalität differenziert dabei zwischen den Phänomenbereichen „links“, „rechts“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ und „nicht zuzuordnen“. 2.1.14 Prävention In der polizeilichen Kriminalprävention wird zwischen der verhaltensorientierten und der sicherungstechnischen Prävention unterschieden. 21 KRIMINALITÄT Rothenburg o. d. Tauber. Foto: ARochau - stock.adobe.com Stand: 31.12.2022 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Regierungsbezirk Mittelfranken 1.777.143 Einwohner Bevölkerungsdichte 82.120 245 Einwohner je km 2 Straftaten 2022 Häufigkeitszahl 4.404 Aufklärungsquote 66,8 % 15,1 % Ausländeranteil Allgemeines 7.243,69 km² dadurch ein valider Blick auf die Kriminalitätsentwicklung möglich wird. 2.2.1 Gesamtentwicklung Fläche Die vergangenen Jahre waren aufgrund der Covid19-Pandemie in nahezu allen Lebensbereichen eine besondere Herausforderung für Behörden, Institutionen und nicht zuletzt für die gesamte Bevölkerung. Diese Auswirkungen waren auch im polizeilichen Bereich spürbar. Aus diesem Grund werden wir im diesjährigen Sicherheitsbericht nicht nur einen Vergleich des aktuellen Berichtszeitraumes 2022 mit dem Vorjahr 2021 anstellen, sondern auch immer wieder Vergleiche mit dem „Vor-Corona-Jahr“ 2019 heranziehen. Straftaten in Mittelfranken Diese relationale Betrachtung im Mehr10-Jahres-Vergleich jahresvergleich macht insofern Sinn, weil 120.000 Im Regierungsbezirk Mittelfranken haben wir im Jahr 2022 82.120 Straftaten in der PKS erfasst. Dies bedeutet einen Anstieg um 9.275 Delikte (12,7 %). Trotzdem liegt diese Zahl unter dem Wert des VorCorona-Jahres 2019, als wir noch 84.256 Straftaten zur PKS gemeldet hatten. Im Jahr 2022 stellen wir in nahezu allen Deliktsbereichen Fallzahlensteigerungen fest. Wie bereits in den Vorjahren angemerkt, werden die Fallzahlen von der Flüchtlingsund Zuwanderersituation mitbeeinflusst. Im Bereich der Straftaten gegen das Aufenthalts- bzw. Asylverfahrensgesetz wurden im abgelaufenen Jahr erneut ▶ Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken 100.000 Fallzahlen 80.000 60.000 40.000 20.000 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamt 93.600 93.682 94.462 95.260 90.498 87.792 84.256 78.745 72.845 82.120 ohne AufenthG 92.207 91.582 90.985 91.846 86.149 83.942 80.904 76.714 69.917 78.262 geklärte Fälle ohne AufenthG 58.687 57.796 57.722 58.945 57.798 56.345 54.258 52.244 48.411 52.274 22 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 31 KRIMINALITÄT mehr Delikte – insgesamt 3.858 – registriert (31,8 %). Natürlich wirkt sich dies auch in der PKS aus und beeinflusst u.a. die Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Allerdings handelt es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Delikte, die juristisch nur von Nichtdeutschen begangen werden und es in der Folge zu statistischen Verzerrungen kommen kann. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten des Sicherheitsberichts 2022 wie in den Vorjahren ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS-Schlüssel *890000) dargestellt werden. Bei der Betrachtung der in der PKS registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein Anstieg von 69.917 auf 78.262 Fälle zu verzeichnen (11,9 %). Für das Jahr 2019 wurden hier 80.904 Fälle ausgewiesen. AQ (in Prozent) –Regierungsbezirk Bezirk Mittelfranken Mittelfranken AQ in % 70 69,2 69 68,1 68 67 67,1 67,1 67,1 2017 2018 2019 66,8 66 65 63,6 64 63 64,2 63,4 63,1 62 61 60 2013 2014 2015 2016 2020 Häufigkeitszahlen Regierungsbezirk Mittelfranken HZ – Bezirk Mittelfranken 7.000 6.000 5.000 5.429 5.364 5.305 5.282 4.923 4.770 4.570 4.322 4.000 2021 3.937 2022 4.404 3.000 2.2.2 Aufklärungsquote Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße sank um 2,4 Prozentpunkte auf 66,8 %. Sie liegt jedoch weiterhin deutlich über dem bayernweiten Durchschnittswert von 64,4 %. Die mittelfränkische Polizei hat durch ihre professionelle Ermittlungsarbeit somit auch 2022 wieder mehr als zwei von drei Straftaten aufgeklärt. 2019 betrug die AQ noch 67,1 %. 2.000 1.000 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken 2.2.3 Häufigkeitszahl Auch die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichbarer Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer bestimmten Region ist ohne ausländerrechtliche Verstößeberechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken stieg die HZ im Vergleich zum Jahr 2021 um 11,9 % von 3.937 auf 4.404 bei einer nahezu gleichbleibenden Einwohnerzahl (Stand: 31.12.2021). Im Vergleich der bayerischen Polizeipräsidien hat Mittelfranken nach München (4.951) und Oberfranken (4.445) die dritthöchste Häufigkeitszahl. Sie liegt aber nur knapp über dem bayerischen Durchschnittswert von 4.260. Hier spielt sicherlich die urbane Prägung Mittelfrankens eine Rolle. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 32 23 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.4 Tatverdächtige Im Jahr 2022 wurden insgesamt 40.602 Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies bedeutet eine Zunahme um 4.961 TV (13,9 %). Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße veränderte sich deren Anzahl um 12,6 % von 33.119 auf nun 37.289 (28.133 männlich/9.156 weiblich). Im Jahr 2019 wurden noch 38.144 Tatverdächtige zur PKS gemeldet. Den größten Teil der TV stellen mit 77,4 % die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre). 2.2.5 Jugendkriminalität/ Kinderdelinquenz Die Anzahl der in der PKS erfassten delinquenten Kinder, tatverdächtiger Jugendlicher sowie Heranwachsender (also Personen unter 21 Jahren) beträgt zusammen 8.428 Personen. Sie ist im Vergleich zum Vorjahr (6.874) um 22,6 % gestiegen und erreicht damit ein Fünfjahreshoch. Im Jahr 2019 betrug die Anzahl 8.234 Personen. Personen unter 21 Jahren waren an insgesamt 12.004 Straftaten beteiligt. (41,6 %) auf 1.722 und bewegt sich damit ebenfalls über dem Wert des Jahres 2019 (1.294). Die Delinquenten waren vor allem an Eigentums-, Rohheits- und Gewaltdelikten sowie ▶ Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) stieg um 506 Entwicklung der Tatverdächtigen 50.000 Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken 45.000 40.000 35.000 Anzahl TV 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 TV 41.601 41.362 42.627 43.326 43.937 42.061 40.978 36.884 35.641 40.602 TV *890000 40.606 39.898 39.768 40.549 40.146 38.785 38.144 35.271 33.119 37.289 24 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 33 KRIMINALITÄT Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken Kinder / Jugendliche / Heranwachsende Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende – Bezirk Mittelfranken 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2018 2019 2020 2021 2022 Kinder 1.309 1.294 1.096 1.216 1.722 Jugendliche 3.222 3.521 2.988 2.888 3.636 Heranwachsende 3.654 3.428 3.136 2.770 3.070 Sachbeschädigungen, aber auch an Sexualstraftaten beteiligt. Im Bereich der Jugendkriminalität (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) wurden 3.636 Tatverdächtige zur PKS gemeldet. Dies bedeutet einen Anstieg um 748 bzw. 25,9 % und den höchsten Wert seit 2013. Die tatverdächtigen Jugendlichen wurden vor allem bei der Straßenkriminalität, den Rohheits- und Gewaltdelikten, Eigentumsdelikten, der Leistungserschleichung sowie den Sexualdelikten und bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig. Bei der Anzahl der Straftaten, die durch unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige unter 21 Jahren begangen wurden, messen wir einen geringfügigen Rückgang von 10,1 % auf 9,8 %. Dies ist der niedrigste Wert der letzten fünf Jahre. fluss harter Drogen standen, ging um 2,2 Prozentpunkte zurück. Im ZehnJahresvergleich ist das der geringste Wert. Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren, die unter dem Einfluss harter Drogen standen, verringerte sich von 4,4 % auf 3,6 %. ▶ Die Anzahl der Tatverdächtigen, die bei Tatbegehung unter dem Ein- Straftaten unterStraftaten Alkoholeinfluss Prozent) – Bezirk(in Mittelfranken begangen(in unter Alkoholeinfluss %) 16 14 12 Bei den Heranwachsenden, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, stieg die Anzahl der registrierten TV von 2.770 auf 3.070 (10,8 %). 2019 zählten wir noch 3.428 Personen. 10 Im Vergleich zum Vorjahr (11,9 %) stieg die Zahl der Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden, auf 13,3 %. Dieser Wert lag 2019 allerdings noch bei 14,5 %. 2 8 6 4 0 2018 2019 2020 2021 2022 gesamt 14,6 14,5 14,2 11,9 13,3 unter 21 Jahren 12,6 11,9 13,3 10,1 9,8 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 34 25 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Jugendliche Intensivtäter Jugendliche Intensivtäter nach Wohnorten JUIT nach Wohnorten – Bezirk Mittelfranken Junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr werden entsprechend einer bayernweit verbindlichen konzeptionellen Vorgabe als jugendliche Intensivtäter (JUIT) geführt, wenn nach intensiver Fall- und biografischer Analyse damit gerechnet werden kann, dass sie weiterhin eine Vielzahl von Delikten in einer kurzen zeitlichen Abfolge begehen oder in der Zukunft schwerwiegende Straftaten verüben werden. Dann wird durch einen personenorientierten Ermittlungsansatz versucht, dieser prognostisch ungünstigen Entwicklung interdisziplinär vorzubeugen. 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche Die Anzahl der als JUIT geführten Personen beläuft sich in Nürnberg auf insgesamt 70. In den anderen Kommunen des PP Mittelfranken sind weitere 39 Personen dieser Kategorie zugeordnet. Diese verteilen sich u.a. auf die Polizeiinspektionen Fürth (zehn Personen), Ansbach (fünf) und Weißenburg (fünf). (ohne ausländerrechtliche Verstöße) genden Zahl aller Tatverdächtigen. Zuwanderer sind eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) stieg auf 38,4 %. Das ist der Höchstwert der letzten zehn Jahre. Der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe stieg in Mittelfranken zugleich von 14,8 % im Vorjahr auf aktuell 15,1 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV erhöhte sich parallel zur ebenfalls stei- Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt aktuell 11,0 % (Vorjahr: 9,8 %). Er stieg ebenfalls parallel zur steigenden Zahl aller Tatverdächtigen. Der Status „Zuwanderer“ wird von den Meldebehörden allerdings nicht gesondert erfasst, sodass zu ihrem Bevölkerungsanteil ▶ sonst. MFR 22% Nürnberg 67% PI Fürth 9% PI Erlangen-Stadt 2% Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken Tatverdächtige (TV) – Bezirk Mittelfranken 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 26 2018 2019 2020 2021 2022 TV gesamt 38.785 38.144 35.271 33.119 37.289 deutsche TV 24.218 24.321 22.516 21.126 22.981 TV nichtdeutsch 14.597 13.844 12.776 12.021 14.329 TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 10.849 10.484 9.681 9.147 10.707 TV Zuwanderer 4.112 3.731 3.505 3.248 4.105 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 35 KRIMINALITÄT TV Tatort TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscher Täter-Wohnort-Beziehung – Bezirk Mittelfranken- nichtdeutscher Täter 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2018 2019 2020 2021 2022 TV gesamt 14.597 13.844 12.776 12.021 14.329 Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde/TOLandkreis) 8.050 7.726 7.410 7.141 8.527 Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 7.692 7.193 6.397 5.804 7.285 und damit zu den üblichen Relationen innerhalb der statistischen Indexwerte keine exakte Aussage getroffen werden kann. Nach einer vorläufigen Statistik des Ausländerzentralregisters leben in Mittelfranken derzeit ca. 58.500 Zuwanderer. Etwa 23.000 Personen stammen aus der Ukraine. Im Vorjahr, also vor Beginn des russischen Angriffskrieges, belief sich deren Zahl noch auf ca. 2.800 Personen. Auf der Grundlage dieses statistisch allerdings „nicht amtlichen“ Wertes ergibt sich bei den Zuwanderern ein Bevölkerungsanteil von ca. drei Prozent. Nähere Auswertungen, insbesondere zur Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen, sind jedoch nicht möglich. Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 61,6 %. In Relation hierzu liegt der Bevölkerungsanteil Deutscher in Mittelfranken bei 84,9 %. Reisende Täter Von den 14.329 nichtdeutschen Tatverdächtigen hatten lediglich 8.135 einen Wohnsitz mit örtlichem Bezug zum Tatort (56,8 %). 2.2.7 Kriminalitätsopfer Im Berichtszeitraum wurden im Regierungsbezirk Mittelfranken 17.613 Personen als Kriminalitätsopfer registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von 18,4 % (2.744 Personen). Das ist der höchste Wert seit 2016. Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene (13.273), die meisten von ihnen sind männlich. Der Anteil der Heranwachsenden beträgt 1.431, der Jugendlichen 1.523 und der Kinder 1.386 Personen. Im Bereich der Sexualstraftaten (und hier hauptsächlich beim sexuellen Missbrauch, der sexuellen Belästigung sowie der Kinderpornografie) wurden 282 Kinder Opfer. Im Vorjahr registrierten wir hier noch 336 und 2019 319 Kinder. Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Gewaltkriminalität Straßenkriminalität Raub, räuberische Erpressung Körperverletzungsdelikte Anzahl Opfer 17.613 86 männlich 10.660 62 weiblich 6.953 24 1.119 128 991 3.529 1.624 461 10.752 2.390 970 324 6.876 1.139 654 137 3.876 Wie die nachfolgende Grafik im Mehrjahresvergleich zeigt, wohnte nahezu jeder zweite in der mittelfränkischen PKS erfasste nichtdeutsche Straftäter nicht in der jeweiligen Tatortgemeinde. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 36 27 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Ausgewählte Deliktsbereiche PKS-Entwicklung – Bezirk Mittelfranken PKS-Entwicklung RB Mittelfranken Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 87.792 84.256 78.745 72.845 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 83.942 67,1 80.904 67,1 76.714 68,1 69.917 69,2 Mord Vermögens- und Cybercrime Fälschungsdelikte; 15,2% 28 36 1.196 200 264 122 157 152 13.956 405 117 10.801 26.341 17.661 6.944 880 8.680 794 267 4.056 1.521 886 13.509 10.027 2.425 1.260 23 16 15 41 29 33 1.309 1.321 1.728 172 142 150 276 223 237 118 158 141 164 175 139 201 257 671 13.767 12.882 11.360 416 369 319 123 103 95 10.479 9.751 8.099 24.550 22.464 18.678 15.907 13.782 11.722 6.100 5.456 4.879 829 723 379 8.643 8.682 6.956 610 739 429 265 184 187 4.533 4.224 3.233 1.418 1.158 1.064 789 810 391 12.108 11.548 11.690 9.147 8.704 8.465 Vermögensund2.844 2.242 2.551 Fälschungsdelikte; 15,2% 977 937 925 Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Vermögens- und Straßenkriminalität Fälschungsdelikte; 15,2% AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet 1.687 7.571 15.673 3.850 2.203 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fälschungsdelikte; 15,2% Vermögens-/Fälschungsdelikte Vermögens- und Fälschungsdelikte; 15,2% Leistungserschleichung Sachbeschädigung Eigentumsdelikte; 28,5% 28 9.275 12,7% 78.262 66,8 8.345 -2,4 11,9% 13 41 2.058 209 308 135 164 816 13.943 407 98 10.182 23.398 15.805 6.984 593 7.593 481 230 3.881 1.464 525 12.521 8.835 2.451 1.201 -2 8 330 59 71 -6 25 145 2.583 88 3 2.083 4.720 4.083 2.105 214 637 52 43 648 400 134 831 370 -393 276 -13,3% 24,2% 19,1% 39,3% 30,0% -4,3% 18,0% 21,6% 22,7% 27,6% 3,2% 25,7% 25,3% 34,8% 43,1% 56,5% 9,2% 12,1% 23,0% 20,0% 37,6% 34,3% 7,1% 4,4% -13,8% 29,8% -24 10.091 9.915 9.882 9.600 9.576 Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten 1.446 7.935 15.239 3.352 1.997 1.727 7.217 14.546 2.031 2.203 1.773 6.341 12.447 2.928 2.807 1.713 6.599 13.815 3.858 3.246 -60 258 1.368 930 439 -0,3% -3,4% 4,1% 11,0% 31,8% 15,6% 22,0% sonst. Straftaten gem. StGB; 22,0% sonst. Straftaten gem. StGB; 22,0% sonst. Straftaten gem. StGB; 22,0% Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen– an denMittelfranken Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Bezirk Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Vermögens- und Fälschungsdelikte; 15,2% Vermögens- und Fälschungsdelikte; 15,2% Straftaten gem. NebenG; 14,6% sonst. Straftaten gem. StGB; sonst. Straftaten gem. StGB; 22,0% Straftaten gem. NebenG; 22,0% 14,6% Straftaten gem. NebenG; 14,6% Straftaten gem.das NebenG; Straftaten gem. NebenG; Straftaten gegen Leben; 14,6% 14,6% 0,1% Straftaten gegen das Leben; 0,1% Straftaten gegen das Leben; Straftaten gegen das Leben; Sexualstraftaten; 2,5% 0,1% 0,1% Eigentumsdelikte; 28,5% Eigentumsdelikte; 28,5% 82.120 Verlauf Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten sonst. Straftaten gem. StGB; Vermögens- und Wohnungseinbruch Vermögens- und Fälschungsdelikte; 15,2% in % Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Betrug Veränderung 2021 / 2022 Anzahl Eigentumsdelikte; 28,5% Eigentumsdelikte; 28,5% Sexualstraftaten; 2,5% Sexualstraftaten; 2,5% Straftaten gem. NebenG; Sexualstraftaten; 2,5% 14,6% Rohheitsdelikte; 17,0% Straftaten gegen das Leben; Rohheitsdelikte; 17,0% 0,1% Rohheitsdelikte; 17,0% Eigentumsdelikte; 28,5% Polizeipräsidium Mittelfranken Rohheitsdelikte; · Sicherheitsbericht 17,0% 2022 37 Sexualstraftaten; 2,5% KRIMINALITÄT 2.2.8 Straftaten gegen das Leben Im Jahr 2022 erfassten wir 73 Fälle von Straftaten gegen das Leben. Die Aufklärungsquote (AQ) stieg auf 90,4 %. Bei Mord registrieren wir einen erneuten Rückgang von 15 auf 13 Fälle bei einer AQ von 100 %. Bei den Totschlagsdelikten messen wir eine Steigerung von 33 auf 41 Fälle (AQ 97,6 %). Im Jahr 2019 meldeten wir noch 79 Tötungsdelikte zur PKS. 2.2.9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Bei den Sexualdelikten messen wir einen Anstieg um 19,1 % (von 1.728 Fällen auf 2.058 Fälle). Im Jahr 2019 registrierten wir 1.309 Delikte. Die Aufklärungsquote sank um 5,1 Prozentpunkte von 91,1 % auf 86,0 %. Wir konnten 1.594 Tatverdächtige ermitteln (2021: 1.397). Hiervon hatten 1.094 die deutsche (1.021) Staatsangehörigkeit und 500 waren nichtdeutsch (376). Unter den 500 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 155 Zuwanderer (136). Deren Anteil an der 2019 kam es zu 53 Vergewaltigungen im öffentlichen Raum. Gesamtzahl der im Bereich der Sexualdelikte erfassten Tatverdächtigen beträgt somit 9,7 %. Ein Anstieg (29,9 %) ist auch bei der sexuellen Belästigung festzustellen. Hier stiegen die Fallzahlen von 237 auf 308 (2019: 276). Wir messen auch einen Anstieg bei den exhibitionistischen Handlungen (von 115 auf 130 Delikte, 13,0 %). Im Jahr 2019 haben wir noch 143 Fälle gemeldet. In Mittelfranken registrierten wir 2022 1.119 Personen als Opfer von Sexualstraftaten. Davon waren 88,6 % weiblich und 11,4 % männlich. 27,5 % der Opfer hatten eine familiäre bzw. verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen, 22,9 % hatten erweiterte Vorbeziehungen, gehörten bspw. zum Freundeskreis oder zum beruflichen Umfeld. Der Rest (49,6 %) hatte keinerlei Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bzw. ließ sich dies nicht feststellen. Niedrigere Fallzahlen messen wir beim sexuellen Missbrauch von Kindern (16,9 %, von 249 auf 207 Delikte). Bei der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz und der Herstellung (kinder-)pornografischer Schriften stellen wir erneut eine Steigerung fest. Allein die Straftaten der Kinderpornografie stiegen um 21,6 % (671 auf 816). Diese Taten werden größtenteils mit dem Tatmittel Internet bzw. über die sozialen Medien (WhatsApp, Instagram etc.) begangen. Diese Steigerung resultiert sehr wahrscheinlich aus einer Dunkelfeldaufhellung, die vor allem, aber nicht ausschließlich auf die stetig intensivierte technische Ermittlungsarbeit der Polizei gerade in diesem Deliktsfeld zurückzuführen ist. Von den insgesamt 2.058 Sexualstraftaten ereigneten sich 619 Fälle im öffentlichen Raum (30,1 %). Die Anzahl der gemeldeten Vergewaltigungen/sexuellen Übergriffe stieg um 39,3 % von 150 auf 209 Delikte. Die AQ sank um 3,1 Prozentpunkte auf 90,9 %. Im Jahr 2019 wurden 172 Vergewaltigungen/sexuelle Übergriffe zur PKS gemeldet. Im aktuellen Berichtszeitraum ereigneten sich 61 Vergewaltigungen im öffentlichen Raum (Vorjahr: 19). Im Jahr Sexualstra�aten - PKS-Entwicklung RB Mi�elfranken Sexualstraftaten – PKS-Entwicklung – Bezirk Mittelfranken Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung 1.196 1.309 1.321 1.728 Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung unter Gewaltanwendung 591 588 460 Vergewal�gung u. sexuelle Nö�gung/Übergriffe 200 172 Vergewal�gung §177 Abs. 6,7,8 StGB 151 Sexueller Übergriff und sexuelle Nö�gung Veränderung 2021/2022 Anzahl in % 2.058 330 19,1% 485 631 146 30,1% 142 150 209 59 39,3% 156 134 140 202 62 44,3% 49 16 8 10 7 -3 -30,0% sexuelle Beläs�gung 264 276 223 237 308 71 30,0% Beleidigung auf sexueller Grundlage 122 118 158 141 135 -6 -4,3% exhibi�onis�sche Handlungen 157 164 175 139 164 25 18,0% Verbreitung pornografischer Schri�en 228 297 375 836 1.002 166 19,9% Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schri�en 152 201 257 671 816 145 21,6% sexueller Missbrauch 374 419 481 398 377 -21 -5,3% sexueller Missbrauch von Kindern 208 248 279 249 207 -42 -16,9% Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 38 Verlauf 29 KRIMINALITÄT Symbolfoto: Andrey Popov - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.10 Rohheitsdelikte Die Rohheitsdelikte (hierunter werden u.a. Raub und Körperverletzungen subsumiert) nahmen von 11.360 auf 13.943 (22,7 %) zu. Hierfür sind überwiegend die Steigerungen bei den Körperverletzungsdelikten um 2.083 Fälle (25,7 %) sowie den Raubstraftaten um 88 Fälle (26,6 %) ausschlaggebend. Im Jahr 2019 wurden 13.767 Rohheitsdelikte zur PKS gemeldet. Im Vergleich mit dem aktuellen Jahr ist das ein Anstieg um 1,3 %. Die AQ sank auf 90,3 % (Vorjahr: 91,8 %, 2019: 91,3 %). 2.2.11 Eigentumsdelikte Bei den Diebstahlsdelikten messen wir eine Steigerung von 18.678 auf 23.398 Fälle (25,3 %). Trotzdem liegt diese Zahl noch deutlich unter dem Wert des Jahres 2019, als wir 24.550 Fälle registriert haben. Die AQ sank minimal um 0,4 Prozentpunkte auf 44,0 % (Vorjahr: 44,4 %). Sie liegt aber höher als im jahr 2019 (40,3 %). Der einfache Diebstahl stieg signifikant um 4.083 Delikte auf 15.805 (34,8 %). Auch hier liegen die Fallzahlen allerdings noch unter dem Niveau von 2019 (15.907). Auch beim schweren Diebstahl messen Die Fahrraddiebstähle stiegen um 648 wir einen Anstieg (9,2 % von 6.956 auf Fälle (3.881 Delikte, 20,0 %). Im Jahr 7.593). 2019 meldeten wir noch 8.643 2019 wurden noch 4.533 Fahrräder entFälle zur PKS. wendet.PP Mittelfranken Wohnungseinbruchdiebstahl 1200 Wohnungseinbruchdiebstahl – Bezirk Mittelfranken 1000 886 810 789 800 26,9 % 28,1 % 600 18,1 % 400 17,0 % 0 212 160 200 2018 2019 Fallzahl 30 138 2020 aufgeklärte Fälle 525 391 16,6 % 110 87 2021 2022 Aufkärungsquote Einbrüche in gewerbliche Objekte stiegen um 37,6 % (1.064 auf 1.464 Delikte). Sie bewegen sich damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2019 (1.418 Delikte), liegen allerdings deutlich unter den Fallzahlen des Jahres 2018 (1.521). 481 Kfz-Aufbrüche bedeuten 52 Delikte mehr als im Vorjahr (12,1 %). Dennoch ist dies der zweitniedrigste Wert im Fünf-Jahresvergleich. Eine auffällige Häufung der Fallzahlen registrieren wir beim Diebstahl von Krafträdern. 233 entwendete Kräder entsprechen einem Anstieg um 111,8 %. Anzumerken ist, dass dieser Anstieg hauptsächlich einer zum größten Teil geklärten Serie von Diebstählen von Kleinkrafträdern im Jahr ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 39 KRIMINALITÄT ´ Wohnungseinbruchdiebstahl Karte – Bezirk Mittelfranken ´ e und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus.pdf 0 5 10 © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus.pdf 20 Kilometer 0 größtenteils erst in die PKS des Jahres 2023 einfließen. Trotzdem verzeichnen wir den zweitniedrigsten Wert im ZehnJahresvergleich! Ladendiebstähle stiegen von 4.879 auf 6.984 Delikte (43,1 %). Es lässt sich nur vermuten, dass neben dem Wegfall der Corona-Beschränkungen hierauf u.a. auch die Teuerungsrate (Inflation) einen Einfluss hat. Bei den Taschendiebstählen messen wir eine Zunahme um 56,5 % von 379 auf 593 Delikte. Der starke Rückgang beim Wohnungseinbruch im Jahr 2021 hat sich nicht fortgesetzt. Wir verzeichnen einen Anstieg von 391 auf 525 Delikte (34,3 %). Die monatlichen Spitzen waren im August (Serie im nördlichen Mittelfranken) und zu Beginn der sog. "dunklen Jahreszeit" festzustellen. Diese werden Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 40 10 20 Kilometer In den Vor-Corona-Jahren 2019 und 2018 meldeten wir noch 789 bzw. 886 Wohnungseinbrüche. Die Fallzahlen der Jahre davor lagen noch deutlich höher. Symbolfoto: industrieblick - stock.adobe.com 2021 entspringt, die erst jetzt Eingang in der PKS findet. Weiterhin sind auch vermehrt Diebstähle von sog. Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) für den Anstieg mitursächlich. 5 Die Karte (siehe oben) zeigt die geografische Tatortverteilung der Wohnungseinbrüche im Jahr 2022 im Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum überwiegenden Teil ereigneten sich die Taten im Ballungsraum NürnbergFürth-Erlangen. Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung nach wie vor als Besorgnis erregend wahrgenommen und beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen substantiell. Die mit enormem Kräfteansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird deshalb auch im Jahr 2023 fortgeführt. 31 KRIMINALITÄT Im Juli und August 2022 ereigneten sich im Nürnberger Norden und den angrenzenden Fürther Stadtteilen 40 Eigentumsdelikte (Wohnungseinbruchdiebstähle, z. T. auch mit Entwendung von Kraftfahrzeugen, Einbruchdiebstähle in Geschäfte / Lager- bzw. Büroräume, Diebstähle aus Kraftfahrzeugen etc.). Ein Fingerabdruckvergleich von Tatortspuren führte zu einem 25-jährigen männlichen Tatverdächtigen mit rumänischer Staatsbürgerschaft. Er war bereits als 16-Jähriger von den rumänischen Behörden wegen Eigentumsdelikten erkennungsdienstlich behandelt worden und war von den italienischen Behörden aus dem gleichen Grund zur Festnahme ausgeschrieben. Neben den Spuren des Beschuldigten ergaben sich weitere Ermittlungshinweise, die bislang noch nicht zugeordnet Herausragender Fall (2) (zu 2.2.11) Im Juli und August 2022 ereigneten sich in Mittel- und Oberfranken mehrere Wohnungseinbrüche mit dem Modus Operandi „Schlossziehen“. Die Geschädigten waren zur Tatzeit jeweils im Urlaub. Die Einbrüche konzentrierten sich insbesondere auf den Großraum Erlangen. Durch kriminaltaktische Maßnahmen geriet ein einschlägig vorbestrafter Mann und seine Freundin ins Visier der Ermittler. Diese war als Fahrzeughalterin eingetragen. Der Mann wiederum war nach siebenjähriger Haft wegen Wohnungseinbrüchen im Frühjahr 2022 entlassen worden. Ein Vergleich der Bilder aus der ED-Behandlung mit einem Überwachungsvideo eines Tatortes ergab weitere Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten. Dieser Anfangsverdacht führte zu umfangreichen operativen kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Nach einem Einbruch in eine Arztpraxis bei Schnaittach, der dem Paar zugerechnet werden konnte, 32 werden konnten. Der TV handelte also nicht allein. Anhand des Facebook-Accounts konnte ermittelt werden, dass der Beschuldigte von Mai bis Juli 2022 als Erntehelfer bei einem Betrieb in Nürnberg-Almoshof arbeitete, bis er einen Aufhebungsvertrag unterzeichnete. Danach verliert sich seine Spur. Die ge- stohlenen Kraftfahrzeuge wurden mittlerweile aufgefunden. Der Gesamtwert des Diebesguts alleine in Nürnberg beträgt rund 56.000 Euro, der entstandene Sachschaden beläuft sich auf circa 13.400 Euro. Nach dem Beschuldigten wird national sowie international gefahndet. wurden durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftbefehle erlassen und noch am gleichen Tag vollzogen. Bei der Durchsuchung konnte umfangreiches Diebesgut aufgefunden und sichergestellt werden. Auf Antrag der StA Nürnberg-Fürth wurde durch den Ermittlungsrichter am AG Nürnberg die Unter- suchungshaft gegen die beiden Beschuldigten angeordnet. Das AG Nürnberg veranlasste zudem einen Vermögensarrest über 110.891,07 Euro. Neben dem hochwertigen Pkw konnten bei einer Folgedurchsuchung weitere hochpreisige Gegenstände, vor allem Elektronik und Fahrräder, beschlagnahmt werden. Bis heute konnten den beiden Beschuldigten 25 Taten (zwölf Wohnungseinbrüche, 13 Einbrüche in Arztpraxen) mit einem Gesamtentwendungsschaden von rund 212.000 Euro und einem Sachschaden von rund 18.000 Euro nachgewiesen werden. Die Taten erstrecken sich von Mittelfranken über die Oberpfalz bis nach Oberfranken. Den Schwerpunkt bildete der Landkreis Erlangen-Höchstadt. Bemerkenswert ist, dass sich die beiden Beschuldigten im Dezember 2021 kennengelernt hatten und bereits während der Freigänge des männlichen Beschuldigten in der Weihnachtszeit des Jahres 2021 gemeinsam die ersten Einbrüche in Arztpraxen verübten. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 41 Symbolfoto: Sven Weber - stock.adobe.com Herausragender Fall (1) (zu 2.2.11) Abbildung zeigt Symbolfoto. 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken KRIMINALITÄT Wir registrieren mit insgesamt 12.521 Fällen 831 Vermögens- und Fälschungsdelikte mehr (7,1 %). Allein beim Betrug stiegen die Fallzahlen von 8.465 auf 8.835 (4,4 %). Im Jahr 2019 re- Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12) Von Juni bis Juli 2022 gingen beim Kommissariat 25 in Nürnberg mehrere Anzeigen mit einem bis dato unbekannten Modus Operandi ein. Von den Girokonten diverser Geschädigter mehrerer Kreditinstitute wurden – je nach Überweisungslimit und Verfügungsrahmen – Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich abgebucht. Ziel der Überweisungen waren Konten im gesamten europäischen Ausland mit einer Konzentration auf Bulgarien. Eine Kompromittierung des Online-Banking-Systems konnte in allen Fällen ausgeschlossen werden. Die Geschädigten befanden sich zudem alle im Besitz der für die Zahlung notwendigen Bankkarten. Skimming (Auslesen der Karten durch Anbringen einer zu- gistrierten wir 12.108 Vermögens- und Fälschungsdelikte insgesamt, davon allein 9.147 Betrugsdelikte. Anzumerken bleibt jedoch, dass vor allem bei den Betrugsarten mit dem Tatmittel Internet (z.B. Warenbetrug), aber auch beim sog. „Callcenterbe- trug“ eine nicht unerhebliche Anzahl an Straftaten kriminalstatistisch mit dem Marker „Tatort Ausland bzw. unbekannt“ erfasst worden sind. Wegen der bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien sind diese (noch) nicht in der PKS aufgeführt. sätzlichen Kartenleseeinheit am Bankautomaten und Erstellen einer Kopie des Magnetstreifens auf einem Kartenrohling) wurde anfänglich ausgeschlossen, da auf den Karten eine zusätzliche Sicherung in Form eines EMV-Chips (zusätzlicher nicht durch „klassisches“ Skimming kompromittierbarer Sicherheitsfaktor) vorhanden war. Die Täter machten sich jedoch eine Sicherheitslücke zunutze. Sog. „Multifunktionsterminals“ (Kontoauszugs- und Überweisungsautomaten der Banken) führen die Überweisung auch ohne EMV-Chip aus, falls dieser defekt bzw. wie in diesem Fall nicht vorhanden war. Letztlich nutzten die Täter klassisches Skimming in Verbindung mit der durch sie offenbar ausgekundschafteten Sicherheitslücke. Diese wurde aufgrund einer durch das Kommissariat 25 initiierten Bankenwarnmeldung über den Dachverband für Zahlungskartensysteme EKS zwischenzeitlich geschlossen. Seitdem kam es zu keinen weiteren Fällen mehr. Der Vermögensschaden allein im Stadtgebiet Nürnberg betrug ca. 600.000 Euro. Nachdem die Täter bundesweit agierten, dürfte die Schadenssumme jedoch erheblich höher sein, und das trotz der Tatsache, dass diese Arbeitsweise der Täter durch das Kommissariat 25 so schnell erkannt und an die Banken weitergemeldet werden konnte. Die Ermittlungen dauern aufgrund von Absprachen mit der Staatsanwaltschaft und möglicher Zusammenarbeit mit weiteren nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden noch an. aufgezeigt werden, dass teilweise ein Kfz mehrfach an verschiedene Kunden verkauft und die Kaufbeträge an den Beschuldigten überwiesen worden waren. Der Beschuldigte erbeutete durch sein betrügerisches Handeln einen Betrag von rund 2,6 Millionen Euro und setzte sich ins europäische Ausland ab. Durch operative Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem BKA konnte der Beschuldigte am 31.12.2022 in Thessaloniki ausfindig gemacht und festgenommen werden. Symbolfoto: Artur Nyk - stock.adobe.com 2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12) Im Juli und August 2022 war das Kommissariat 26 mit mehreren Anzeigen wegen Warenbetruges betraut, welche durch zehn Käufer von hochpreisigen Luxus-Pkw (Mercedes AMG 363 bzw. Lamborghini) erstattet wurden. Die Anzeigenerstatter waren auf den beschuldigten Autohändler über verschiedene Verkaufsplattformen im Internet aufmerksam geworden und stellten via Internet einen Erstkontakt her. In einigen Fällen kam es tatsächlich zu Verkäufen von Kfz. Hierdurch wurde bei den Käufern Vertrauen hergestellt und so kam es zu weiteren Käufen gegen Vorkasse. Nun kam es nach Überweisung der Kauf- bzw. Teilzahlungsbeträge zu keinen Fzg.-Übergaben mehr. Durch die Ermittlungen konnte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 42 33 KRIMINALITÄT Symbolfoto: olly - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.1) Im Juni 2022 bekam eine Rentnerin einen Anruf von falschen Polizeibeamten. Sie erzählten ihr, dass Einbrecher in der Nähe ihres Wohnortes festgenommen worden seien. Dabei sei ihr Name mit Adresse bei den Tätern aufgefunden worden. Da auch korrupte Bankmitarbeiter mit der Bande unter einer Decke stecken, sei ihr Geld bei der Sparkasse nicht mehr sicher. Die Täter waren so überzeugend, dass die Rentnerin 30.000 Euro bei der Bank abheben wollte, um dieses „sicher“ verwahren zu lassen. Die Geschädigte fuhr anschließend mit einem Taxi, das ihr die Täter selbst bestellt hatten, zur Bank, um dort ihr Geld abzuheben. Die aufmerksame Bankmitarbeiterin erkannte die Betrugsmasche und verständigte die Polizei. Die echten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten konnten so Kontakt zur Geschädigten in der Bank aufnehmen und das weitere Vorgehen mit ihr abklären. Als der Abholer bei der Rentnerin klingelte wurde er nach einem kurzen Fluchtversuch 2.2.12.1 Callcenterbetrug Im Jahr 2022 stiegen die Fallzahlen erneut. In Mittelfranken kam es zu 158 vollendeten Taten sogenannter „Falscher Polizeibeamter“ bzw. „Schockanrufe / Enkeltricks“ und damit nahezu zu einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr (80). Hierbei verursachten die Täter einen hohen Vermögensschaden in Höhe von insgesamt rund 6,6 Millionen Euro. Dem zuständigen Fachkommissariat gelang mit Unterstützung weiterer Dienststellen die Festnahme von zwölf Tätern. Die umfassenden interdisziplinären Präventionsmaßnahmen wurden mit hoher Priorität und unter Aktivierung eines inzwischen weitverzweigten Netzwerkes von Partnern weitergeführt. 2.2.12.2 Enkeltrick/ Schockanruf per Messenger Im vergangenen Jahr etablierte sich eine neue Variante des Callcenterbe- 34 festgenommen. Im Rahmen der Ermittlungen konnten dem Festgenommenen drei weitere Abholungen beweissicher nachgewiesen werden. Der Täter, ein trugs. Die Täter nehmen mittels SMS oder WhatsApp-Textnachrichten Kontakt mit den Geschädigten (Herkunft der erlangten Nummern unbekannt) auf und suggerieren durch die vermeintlich persönliche Ansprache und Wortwahl zunächst, dass es sich um einen nahen Familienangehörigen der Opfer handelt. So wollen sie ohne größere Nachfragen der Geschädigten die geforderten Überweisungen generieren. Ob es sich hierbei analog um die gleiche Tätergruppierung wie beim o. g. Phänomen handelt, konnte bisher noch nicht sicher ermittelt werden. Für die Erfüllung des Delikts wird kein im Inland befindlicher Abholer benötigt, da die geforderte Geldsumme im unteren vierstelligen Bereich ausschließlich per Online-Banking entweder auf ein online eröffnetes Konto bei einer deutschen Bank oder auch auf 21-Jähriger, wurde inzwischen erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. ein ausländisches Konto transferiert wird. Die im Inland angegebenen Bankverbindungen gehören meist gutgläubigen Kontoinhabern, die von den Tätern unter Angabe verschiedener Gründe dazu gebracht werden, ihr Konto für die Überweisungen zur Verfügung zu stellen. Sie werden z.B. mittels eines Minijob-Inserats (auch online) bzw. als App-Tester oder aufgrund persönlicher Kontakte als „Finanzagenten“ angeworben. Teilnehmerfeststellungen zu den Mobilfunkrufnummern der Täter ergeben regelmäßig, dass diese mit Fake-Personalien agieren. 2022 wurden im zuständigen K 27 insgesamt 417 Fälle dieses Phänomens bearbeitet. Hierbei kam es zu 125 vollendeten Taten mit einer Schadenssumme in Höhe von ca. 412.000 Euro. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 43 Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.1) Symbolfoto: lettas - stock.adobe.com KRIMINALITÄT minalpolizei. Dort hatte ihn seine Frau zuvor telefonisch bereits angekündigt. Die echten Kriminalbeamten übergaben dem Rentner ein Kuvert mit vermeintlichem Geld und sprachen das weitere Vorgehen mit ihm ab. Nachdem der Anrufer sein potenzielles Opfer zunächst zum Amtsgericht Nürnberg und im weiteren Verlauf zu einem angeblichen Notar in Veitsbronn geschickt hatte, konnte nach Übergabe des Kuverts der Abholer festgenommen werden. Am nächsten Tag erließ der Ermittlungsrichter Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten, einen 22-Jährigen aus Polen. Die Ermittlungen zu den Hintermännern dauern an. Anfang Dezember 2022 erhielt ein 65-jähriger Rentner aus Erlangen einen Anruf eines falschen Polizeibeamten. Der Unbekannte teilte ihm mit, dass seine Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem ein Kind lebensgefährlich verletzt worden sei. Der Angerufene hatte allerdings einige Wochen zuvor bereits einen ähnlichen Anruf erhalten und erkannte die Betrugsmasche sofort. Geistesgegenwärtig spielte er den schockierten Vater und ging zum Schein auf die Forderungen ein. Er fuhr jedoch im Anschluss nicht wie von dem Täter erwartet zur Bank, sondern zur echten Kri- Bitte beachten Sie folgende Präventionshinweise ■ Sollte Ihnen ein Anruf seltsam vorkommen, legen Sie einfach auf und lassen Sie sich von einem nochmaligen Anruf des Täters nicht verunsichern. ■ Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über ihre Kontodaten bzw. Vermögenswerte zu Hause, auf dem Konto oder in einem Schließfach. Die echte Polizei fragt Bürger niemals am Telefon nach Bargeld oder Wertgegenständen bzw. bittet Sie in keinem Fall, diese auszuhändigen. ■ Möchte der angebliche Polizist seine Echtheit am Telefon durch einen Notruf bestätigen lassen und fordert Sie auf, die Notrufnummer „110“ zu wählen, legen Sie den Hörer immer korrekt auf und lassen Sie sich niemals durch den Anrufer weiterverbinden. ■ Wählen Sie erst nach dem korrekten Auflegen und nach dem erneuten Abheben mit Freizeichen den Notruf „110“. Nur so können Sie sicher sein, eine Verbindung mit der echten Polizei hergestellt zu haben. 2.2.13 Sachbeschädigung Der positive Trend bei den Sachbeschädigungen setzt sich fort. Diese sanken auf 9.576 Fälle, was einem erneuten Rückgang von 0,3 % entspricht. Im Jahr 2019 wurden noch 9.915 Sachbeschädigungen zur PKS gemeldet. Bei den Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen messen wir sogar einen Rückgang von 12,7 % auf nun 2.367 Fälle. Die AQ bei den Sachbeschädigungen insgesamt sank um 3,3 Prozentpunkte auf für dieses Phänomen immer noch beachtliche 29,4 %. Dieser Wert liegt nur minimal unter der AQ des Jahres 2019 mit 29,6 %. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 44 2.2.14 Aufenthaltsgesetz Aufgrund der erhöhten Migration im vergangenen Jahr sind auch die Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen gestiegen (31,8 %, von 2.928 auf 3.858 Delikte). Es handelt sich um den höchsten Wert seit 2017. 35 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität zusammenhang zwischen einem schlechten körperlichen Allgemeinzustand, diversen Vorerkrankungen und der Verbindung mit Polytoxikomanie oder auch der Stoffqualität. Die Rauschgiftkriminalität stieg 2022 von 6.341 auf 6.599 Delikte (4,1 %). Die hohe AQ hält sich mit 94,8 % in etwa auf dem Vorjahresniveau (95,6 %). Anzumerken ist, dass in diesem Bereich die Fallzahlen durch proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst werden. Im Jahr 2022 veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Rauschgifttoten leicht nach oben 2021 verzeichneten wir 32, 2022 stellten wir nach den notwendigen toxikologischen Untersuchungen 36 Rauschgifttote im Alter zwischen 18 und 64 Jahren fest. 28 Personen waren männlich, acht Personen weiblich. 2.2.16 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität, worunter u.a. Kapitalverbrechen wie Tötungsdelikte, Vergewaltigung und Raub, aber auch die gefährliche Körperverletzung ver- Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken Ansbach Erlangen Fürth Nürnberg Schwabach Mittelfranken 4 1 3 11 2 21 0 1 0 4 0 5 gesamt männlich 4 2 3 15 2 26 2 1 5 30 2 40 Das Phänomen „häusliche Gewalt“ umfasst nach polizeilicher Definition alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften. Hierunter fallen vor allem Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte, auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Gerade während oder kurz nach Trennungssituationen werden häufig Gewalttätigkeiten oder Einschüchterungen als Druckmittel benutzt. Häusliche Gewalt umfasst also gemäß polizeilicher Definition nicht unmittelbar alle Fälle von Gewalt in der Familie, sondern ausschließlich (Ex-) Partnergewalt. Hierfür spricht, dass über ein Drittel aller Tatverdächtigen Ex-Lebensgefährten sind. Die Zahlen ▶ Ausgewählte Phänomenbereiche Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen sich nach wie vor nicht an einem einzelnen Faktor ursächlich festmachen. Vielmehr besteht häufig ein Kausal- weiblich Häusliche Gewalt Im Jahr 2021 wurden acht Tote im öffentlichen Raum aufgefunden, alle im Stadtgebiet Nürnberg. Im Jahr 2022 waren es sieben Tote, von denen fünf in Nürnberg, einer in Fürth und einer in Gunzenhausen aufgefunden wurde. Rauschgifttote männlich Im Vor-Corona-Jahr 2019 wurden 3.117 Delikte der Gewaltkriminalität zur PKS gemeldet, im Jahr 2018 3.233. Aus den erstellten Gutachten geht hervor, dass nach wie vor der Heroinkonsum die vorwiegende Todesursache war. Aber auch Mischintoxikationen, u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepanen, bei häufig gleichzeitiger Einnahme von Alkohol, wurden angeführt. Im Jahr 2019 verzeichneten wir noch 7.935 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. 2018 zeichnet sind, stieg um 720 auf insgesamt 3.165 Fälle (29,4 %). Die AQ sank parallel um 2,0 Prozentpunkte auf 84,5 %. 2019 Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken 2020 2021 weiblich gesamt männlich 0 0 1 4 0 5 2 1 6 34 2 45 1 5 3 19 3 31 weiblich 0 1 0 4 0 5 gesamt männlich 1 6 3 23 3 36 2 1 1 21 1 26 weiblich 0 0 2 4 0 6 2022 gesamt männlich 2 1 3 25 1 32 3 2 2 20 1 28 weiblich gesamt 0 0 1 7 0 8 3 2 3 27 1 36 Statistik gesamt Sicherstellungsmengen mit Stoffgruppen in Gramm – Bezirk Mittelfranken Stoffart Amfetamin Haschisch Heroin Kokain Marihuana Methamfetamin NPS-Fertigprodukt NPS-Reinsubstanz Psilocybin 36 2018 16.291 108.905 7.403 3.038 180.983 5.287 30.663 212 349 2019 13.019 46.871 2.861 2.719 93.538 3.113 2.558 11 305 2020 92.585 14.822 1.307 4.673 155.121 13.491 3.004 130 191 2021 16.322 15.974 2.269 974 114.499 4.514 731 130 379 2022 Veränderung 14.636 20.572 3.719 3.657 324.860 7.019 586 3 1.092 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 45 Symbolfoto: iweta0077 - stock.adobe.com KRIMINALITÄT sind nicht der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entnommen, sondern wurden mittels eines Recherchesystems erhoben, welches alle Straftaten des Phänomens gesondert filtert. In der bayerischen Gesamtschau wurden wie in den Vorjahren die meisten Anzeigen dieses Phänomens bei mittelfränkischen Polizeidienststellen bearbeitet. Bezogen auf 100.000 Einwohner wurden knapp 190 Fälle bekannt (Häufigkeitszahl). Dies bedeutet zwar einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (180), allerdings sind die Ergebnisse nahezu identisch mit den Zahlen vor der Corona-Pandemie. Die Zahlen deuten auf eine signifikante Dunkelfeldaufhellung hin, insbesondere auch bei niederschwelligen Gewalt- oder Beleidigungsdelikten. Im Jahr 2022 wurden 3.500 Fällen häuslicher Gewalt zur Anzeige gebracht. Das entspricht einem Anstieg von etwa 400 Fällen. Polizeiliche Einsätze wegen häuslicher Gewalt stellen Polizeibeamte und -beamtinnen noch immer vor große Herausforderungen. Zum einen können sie jederzeit mit einer hocheskalativen und emotionsgeladenen Situation konfrontiert werden, zum anderen zeigt sich die Brisanz oft auch bei der Intensität der Tathandlungen. Die Deliktsqualität reicht von psychischer Gewalt bis hin zu Vergewaltigung und Tötungsdelikten. Bei Bedrohungssachverhalten messen wir einen leichten Rückgang. Bei Beleidigungssachverhalten ist ein Anstieg von circa 13 Prozent erkennbar. Bei den Gewaltdelikten (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) messen wir ebenfalls ein Anstieg von 8,6 Prozent und im Vergleich zum Jahr 2018 von circa 2,7 Prozent. Im häuslichen Kontext registrieren wir einen Rückgang bei den Vergewaltigungen von 20 Fällen auf insgesamt circa 40 Anzeigen. Stalkingdelikte sind ebenfalls leicht angestiegen und bewegen sich nun bei 140 angezeigten Fällen. Wie auch in den Vorjahren sind etwa 80 Prozent der Geschädigten weiblich und circa 20 Prozent männlich. Weniger als ein Viertel der Tatverdächten stand während der Tatausführung unter Alkoholeinfluss. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt bei circa 40 Prozent. Mehr als die Hälfte der Opfer hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit knapp 63,0 % entspricht dies dem statistischen Wert des Vorjahrs. In knapp 40 Prozent der Fälle waren Kinder anwesend, die so zumindest mittelbar entsprechende Gewalterfahrungen machten. In Mittelfranken wurden wiederholt bayernweit die meisten Verstöße gegen das zivilrechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz angezeigt. Das ist ein Indiz dafür, dass sich die Polizei bei der Sachbearbeitung und durch jahrelange Aufklärungsarbeit Vertrauen bei den Opfern erarbeitet hat. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 46 Die Bekämpfung häuslicher Gewalt und damit im Zusammenhang stehender Stalking-Fälle ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder mitbetroffen sind. Daher ist die Vernetzung mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Einrichtungen von besonderer Bedeutung. Hier kommt dem flächendeckenden proaktiven Beratungsansatz eine wichtige Rolle zu. Mit Einverständnis der geschädigten Person wird der Kontakt zu einer eigens hierfür implementierten Fachberatungsstelle durch die Polizei hergestellt. Die Fachberatungsstellen setzen sich nach Erhalt der polizeilichen Nachricht innerhalb von drei Werktagen mit der von häuslicher Gewalt betroffenen Person in Verbindung. Die statistischen Daten weisen vor allem Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit und das Leben auf. Daher hat die strukturierte Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt eine hohe Priorisierung. Dem wird mit der engen Zusammenarbeit der Sachbearbeiter, der Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und der Risikoanalysestelle des Polizeipräsidium Mittelfranken Rechnung getragen. Auf diese Weise kann der dynamische Verlauf von Gefährdungssachverhalten im Bereich häuslicher Gewalt angemessen berücksichtigt werden. 2.2.17 Straßenkriminalität Die Delikte des Summenschlüssels Straßenkriminalität (darunter fallen u.a. Sexual- und Raubstraftaten, qualifizierte Körperverletzungsdelikte sowie Eigentums- und Sachbeschädigungsdelikte im öffentlichen Raum) nahmen zu. Wir messen im Berichtszeitraum mit 13.815 Delikten 1.368 mehr als im Vorjahr (11,0 %). Dies ist jedoch der zweitniedrigste Wert im Zehn-Jahresvergleich. Die AQ sank um 2,0 Prozentpunkte auf immer noch beachtliche 84,5 %. 37 KRIMINALITÄT Symbolfoto: Thapana_Studio - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.18 Cybercrime und Straftaten Tatmittel Internet Immer mehr Straftäter weichen bei der Tatbegehung in nahezu allen Deliktsbereichen von der analogen in die digitale Welt aus. Seit mehreren Jahren ist eine Zunahme der Straftaten, die im und mit dem Tatmittel Internet begangen werden, festzustellen. Die Begehungsweisen sind vielfältig. Eine nicht unerhebliche Anzahl davon findet sich allerdings in den verschiedensten Schattierungen des Betruges, aber z.B. auch bei den Sexualdelikten sowie der Bedrohung und Beleidigung („Hasskriminalität“). Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff Cybercrime umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Das Strafgesetzbuch kennt dabei zehn Tatbestände, die als Cybercrime im engeren Sinn bezeichnet werden. Daneben umfasst Cybercrime auch solche Straftaten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik (Internet als Tatmittel) begangen werden. Hierbei steht das eigentliche Delikt im Vordergrund, z.B. der Rauschgifthandel, die Verbreitung von Kinderpornografie oder die Beleidigung. Als Tatwerkzeug wird das Internet bzw. Komponenten des Internets genutzt. In der PKS wird der Deliktsbereich Cybercrime im engeren Sinn durch den Summenschlüssel Cybercrime (bis 2020 als Computerkriminalität bezeichnet) abgebildet. Einige Phänomene, die als Cybercrime bezeichnet werden (beispielsweise „Gesperrter Computer mittels Schadsoftware“ oder „Betreiben von Fakeshops“) erscheinen in der PKS als Erpressung oder Betrug, da diese in der Regel mit der höheren Strafandrohung im Strafgesetzbuch versehen sind. Dies führt dazu, dass die PKS für den Deliktsbereich Cybercrime nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt. Cybercrime ist darüber hinaus ein internationales Phänomen. Die Täter agieren oft aus dem Ausland bzw. nutzen Logistik im Ausland zur Tatbegehung. In der Vergangenheit war es nicht möglich, diese sogenannten Auslandsstraftaten in der PKS darzustellen. Ab dem Jahr 2019 können Straftaten mit ausländischem oder ungeklärtem Tatort in Summenschlüssel Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken Jahr Fallzahlen 2019 2020 2021 2022 2.366 2.758 2.604 2.697 Hierbei handelt es sich um die Fälle, die von Dienststellen des PP Mittelfranken bearbeitet wurden, unabhängig vom jeweiligen Tatort (Handlungsort des Täters), der sich ggf. auch außerhalb Mittelfrankens befinden kann. Beachte: In den PKS-Tabellen des Regierungsbezirks Mittelfranken, der kreisfreien Städte und Landkreise werden dagegen ausschließlich Fälle aufgeführt, deren Tatort sich im jeweiligen Bereich befindet. Tatmittel Internet – Bezirk Mittelfranken Jahr Fallzahlen 38 2019 2020 2021 2022 1.997 2.203 2.807 3.246 der PKS gesondert abgebildet werden. Da die Zahlen insbesondere bundesweit nicht valide sind, können sie derzeit (noch) nicht in die Auswertungen und Veröffentlichungen einfließen. Die PKS-Fallzahlen der Cybercrime im engeren Sinn (Summenschlüssel Cybercrime) sind im Jahr 2022 auch in Mittelfranken im Vergleich zum Jahr 2021 leicht gestiegen. Bei den PKS-Fallzahlen für das Internet als Tatmittel ist für das Jahr 2022 ein Anstieg zu verzeichnen, der mit 15,6 % aber im Vergleich zum Vorjahr (27,0 %) zwar immer noch signifikant, aber etwas moderater ausfällt. Der Anstieg geht vor allem auf die Deliktsbereiche Betäubungsmittelkriminalität sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zurück. Auffällig ist auch in diesem Jahr die deutliche Steigerung der Fallzahlen im Deliktsbereich Kinder- und Jugendpornografie. Diese Delikts-/Phänomenbereiche werden in diesem Bericht an anderer Stelle näher betrachtet (Ziffer 2.2.9). Aktuelle Phänomene Neben zahlreichen anderen Erscheinungsformen bearbeiteten die Cybercrime-Kommissariate des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Jahr 2022 vermehrt Fälle im Zusammenhang mit betrügerischen Abbuchungen/OnlineBanking. In diesem Bereich gab es eine deutliche Fallzahlensteigerung im Vergleich zu den Vorjahren. Hier war auch ein neues Phänomen festzustellen, nämlich die betrügerische Verwendung digitaler Bankkarten: ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 47 KRIMINALITÄT Die Täter nutzen dabei die erst seit kurzem zur Verfügung stehende Möglichkeit, an Geldausgabeautomaten Abhebungen mittels Near Field Communication (NFC) zu tätigen. Durch das vorherige Generieren einer virtuellen Bankkarte im Online-Banking-Account können Kunden ohne Mitführen einer physischen Karte und ohne PIN-Eingabe durch bloßes Vorhalten ihres mobilen Endgerätes am Geldausgabeautomaten Bargeld abheben oder auch kleinere Beträge ohne PIN damit bezahlen. Ermittlungsverfahren der KPI Schwabach Durch umfangreiche und langwierige technische Überwachungsmaßnahmen war eine Identifizierung eines hochprofessionell und gewerbsmäßig agierenden Phishing-Täters möglich. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Für die Auswertung der immensen Server-Daten hatten sich die IT-Experten der KPI Schwabach eigens eine Hard- und Software-Infrastruktur kreiert. Es wurden bundesweit die Fälle von insgesamt 101 Geschädigten übernommen. Dadurch konnte dem Beschuldigten ein verursachter Ver- Die Täter erlangten zuvor durch Phishing die Zugangsdaten zum Onlinebanking der Geschädigten. Sie geben sich gegenüber den Betroffenen am Telefon als Bankmitarbeiter aus und erfragen unter dem Vorwand der vermeintlichen Kontosicherung TANs. Mit diesen autorisieren sie dann das Hinterlegen einer eigenen Mobilfunkrufnummer sowie die Aktivierung der NFC-Funktion. Nun können die Täter das eigene Smartphone mit der fremden digitalen Karte beim Bezahlen oder Abheben einsetzen, ohne selbst über die physische Bankkarte mit PIN zu verfügen. Die Täter tätigen hierbei eine Vielzahl von Zahlungen an Supermarkt- und Tankstellenkassen sowie Abhebungen an NFC-fähigen Geldausgabeautomaten. Sowohl die KPI Schwabach als auch das Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg führten umfangreiche Ermittlungen wegen des gewerbsmäßigen Computerbetrugs aus dem Phänomenbereich Phishing im Zusammenhang mit Eingriffen in das Online-Banking. polizeiliche Beratung anzubieten. Vor Ort beim Unternehmen werden dann – soweit nötig – erste polizeiliche Maßnahmen im Zusammenwirken mit dem Unternehmen getroffen und kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Cyberangriffe mittels Kryptotrojaner: Cyberangriffe mit Verschlüsselung des Systems kamen im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr so häufig vor. Im Jahr 2022 kam es zu insgesamt 32 QRT-Einsätzen bei Geschädigten aus dem privaten und öffentlichen Bereich (Firmen, Institutionen, Behörden). In jedem der Fälle konnte die Polizei zeitnah verständigt und entsprechend tätig werden. Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken war kein Unternehmen der kritischen Infrastruktur betroffen. Um als Polizei bei Cyberangriffen schneller und vor allem rund um die Uhr reagieren zu können, wurden bei der Bayerischen Polizei, u.a. auch beim Polizeipräsidium Mittelfranken, sogenannte „Quick-Reaction-Teams“ (QRT) eingerichtet. Ziel ist es, möglichst schnell nach einem erfolgten Angriff Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen aufzunehmen und eine Eine Identifizierung der anonym agierenden Täter gestaltet sich überwiegend schwierig. Dennoch gelang es in einigen Ermittlungsverfahren, Tatverdächtige zu ermitteln. Symbolfoto: Volodymyr Herasymov - stock.adobe.com Ermittlungen im Phänomenbereich Phishing: mögensschaden von circa 410.000 Euro und ein weiterer versuchter Schaden von circa 145.000 Euro nachgewiesen werden. Durch den Täter wurden ca. 75.000 Phishing-SMS versandt und Daten aus circa 400 OnlineBanking-Accounts abgegriffen. Der Täter wurde im August 2022 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Außerdem wurden 180.000 Euro als Einziehung von Wertersatz angeordnet und dem Täter die Verfahrenskosten, die sich schon allein aufgrund der externen ITforensischen Auswertungen auf mehr als 50.000 Euro beliefen, auferlegt. Fakeshop: Bei Fakeshop-Verfahren melden wir im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang. Die Fallzahlen sind aber nach wie vor sehr hoch. Betrügerische Abbuchungen/Online-Banking – Bezirk Mittelfranken Betrügerische Abbuchungen / Online-Banking Jahr Fallzahlen Abbuchungen Fallzahlen OnlineBanking Gesamt 2019 2020 2021 2022 2.072 2.198 2.115 3.160 125 264 289 323 2.197 2.462 2.404 3.483 Fake Shops – Bezirk Mittelfranken Jahr Fallzahlen 2019 2020 2021 2022 80 668 945 800 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 48 39 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.19 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Nach den bundesweit einheitlichen PKS-Erfassungsrichtlinien wird der Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) grds. nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Der nachfolgende Bericht basiert daher auf den PKS-Meldungen der mittelfränkischen Staatsschutzdienststellen, die im Wege des kriminalpolizeilichen Meldedienstes dem BLKA übermittelt und in der Falldatenbank PMK gespeichert worden sind. Der PMK werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine politische Motivation für die Tatbegehung gegeben war. Demzufolge ist nahezu jedes Delikt, wie z.B. die Körperverletzung, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen, aus einer politischen Motivation heraus begehbar. 2.2.19.1 Entwicklung der PMK – Gesamt Im Berichtszeitraum 2022 wurden 820 politisch motivierte Straftaten in Mittelfranken registriert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stellt dies einen Rückgang um 398 Fälle (32,7 %) dar. Von den 820 Straftaten sind 33 der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen (Vorjahr 40 bzw. -17,5 %). Die Aufklärungsquote liegt mit 51,3% unter dem Niveau des Vorjahres (53,9 %). Im vorpandemischen Jahr 2019 wurden in Mittelfranken insgesamt 835 politisch motivierte Straftaten registriert. Die AQ betrug hierbei 48,3 %. 2.2.19.2 Entwicklung der PMK – Links Im Phänomenbereich „Links“ wurden im Berichtszeitraum 2022 insgesamt 126 Straftaten und somit 16 weniger als im Vorjahr (11,2 %) registriert. Fünf dieser Straftaten sind als Gewaltstraf- 40 PMK – Gesamt – Bezirk Mittelfranken 1400 1218 250 1200 1000 200 185 800 150 690 199 842 835 172 820 142 126 600 100 400 50 200 00 826 2018 2018 11 40 9 24 8 29 2019 2019 2020 Straftaten Gesamt 2021 2021 335 2022 2022 davon Gewaltdelikte taten eingeordnet. Die Aufklärungsquote liegt bei 17,5% (Vorjahr 38,9 %). verschiedene Teile der Zivilgesellschaft. Vor diesem Hintergrund finden klassische, im Fokus der Öffentlichkeit stehende linke Themen, wie zuletzt die staatlichen Corona-Maßnahmen (Repression) oder die Gentrifizierung des Nürnberger Stadtteils Gostenhof, breite Unterstützung. Die linke Szene in Mittelfranken setzt sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten linksextremistischen/ autonomen Aktivisten zusammen. Politische Ereignisse und bundesweite Szeneaufrufe werden tagesaktuell aufgegriffen und im Rahmen eigenständig geplanter Aktionen umgesetzt. Dabei hängt das jeweilige Mobilisierungspotential von bis zu mehreren hundert Personen nicht zuletzt davon ab, ob thematisch ein emotionaler Bezug zu aktuellen lokalen Ereignissen und darüber hinaus ein breiter Konsens innerhalb der Szene gefunden werden kann. Die linksextremistische Szene in Mittelfranken ist gut organisiert und verfügt über ein weitreichendes Netzwerk in Zentrale Themenfelder der linken Szene in Mittelfranken waren der Kampf gegen Rechts und der Widerstand gegen den Staat. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus steht die Partei AfD seit ihrer Gründung im Fokus linksextremistischer Aktionen. Die reine Existenz der Partei und deren Präsenz in Bund und Ländern werden als Beleg für den Rechtsruck in der Gesellschaft gewertet. Von einem linksideologischen Standpunkt ▶ 250 PMK – Links – Bezirk Mittelfranken 200 199 185 172 142 150 126 100 50 8 0 2018 2019 Straftaten Gesamt 11 9 8 2020 2021 5 2022 davon Gewaltdelikte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 49 KRIMINALITÄT aus betrachtet sind Straftaten und Aktionen zum Nachteil von Veranstaltungen der Partei, deren Funktionären bzw. Angehörigen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. In Mittelfranken manifestierte sich dieses Feindbild in den vergangenen Jahren durch Übergriffe auf Informationsstände bei Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl von bzw. Sachbeschädigung an Wahlplakaten, öffentlichen Outings von Parteifunktionären sowie Sachbeschädigungen an deren Wohnhäusern und Fahrzeugen. Der Widerstand gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole hat im Berichtszeitraum 2022 an Bedeutung gewonnen. Die Aktionsformen „ideologisch legitimierter Straftaten“ reichen dabei von einfachen Meinungsäußerungs- oder Sachbeschädigungsdelikten bis hin zu sorgfältig vorbereiteten Angriffen auf Infrastruktureinrichtungen (Bahn, Strom und Telekommunikation) sowie Fahrzeuge und Gebäude. Die Gentrifizierung des Nürnberger Stadtteils Gostenhof hat in diesem Zusammenhang nach wie vor eine hohe Bedeutung innerhalb der linken Szene. Im Berichtszeitraum 2022 kam es neben gezielten Sachbeschädigungen zum Nachteil von Immobiliengesellschaften auch erneut zu Straßenfesten, Reviermarkierungen und Sachbeschädigungen durch Graffiti mit politischem Inhalt. Bei den Graffiti-Motiven standen dieses Jahr jedoch Forderungen zur Freilassung vermeintlich politischer Gefangener im Vordergrund. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen staatlichen Maßnahmen spielten in der linken Szene zuletzt nur noch eine untergeordnete Rolle. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Proteste und Veranstaltungen richteten sich in erster Linie gegen ebenfalls demonstrierende Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten. 2.2.19.3 Entwicklung der PMK – Rechts Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden im Berichtszeitraum 2022 insgesamt PMK – Rechts – Bezirk Mittelfranken 450 411 400 343 350 300 315 292 280 250 200 150 100 50 0 8 8 2018 2019 Straftaten Gesamt 292 Straftaten und somit 23 weniger als im Vorjahr registriert (7,3 %). Elf dieser Straftaten sind als Gewaltstraftaten eingeordnet. Die Aufklärungsquote konnte auf 62,2 % gesteigert werden (Vorjahr 52,1 %). Der deliktische Schwerpunkt im Phänomenbereich „Rechts“ liegt mit 170 Fällen bei den Propagandadelikten (z.B. öffentliches Zeigen und Rufen verbotener Parolen oder Schmieren von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und der Volksverhetzung in 54 Fällen. Bei den Gewaltdelikten handelt es sich ausschließlich um Körperverletzungsdelikte. Die rechtsextremistische Szene in Mittelfranken besteht öffentlich wahrnehmbar aus den Parteien NPD und „Der III. Weg“. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen öffentlichen Auftritten. Der bereits mehrere Jahre zurückliegende Wegzug mehrerer Führungskader nach Sachsen und interne Machtkämpfe potenzieller Nachfolger haben das regionale Mobilisierungspotential der rechten Szene stark geschwächt. Es beläuft sich auf ca. zehn bis 20 Personen für die NPD und ca. 20-30 Personen für die Partei Der III. Weg. Zudem hat sich die AfD in den letzten Jahren für viele Szeneangehörige als „echte“ Alternative mit politischem Gewicht etabliert, was sich auch im Ergebnis der Bundestagswahl 2021 niederschlug. Die NPD erreichte in Mittelfranken mit Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 50 8 2020 11 8 2021 2022 davon Gewaltdelikte 1.023 Stimmen nur 0,1 % Stimmanteil, „Der III. Weg“ liegt mit 507 Stimmen im prozentual nicht dargestellten Bereich. Im Hinblick auf die Bayerische Landtagswahl 2023 kann mit einzelnen Infoständen und Flugblattverteilungen gerechnet werden. Im Ergebnis dürften die genannten Parteien jedoch eine untergeordnete Rolle spielen. Eine zunehmende Gefahr besteht durch das frei im Netz und in Chatgruppen kursierende rechtsextreme Gedankengut. Das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, der terroristische Anschlag von Halle oder die Festnahme einer Rechtsextremistin aus dem Landkreis Nürnberger Land zeigen nachdrücklich auf, dass innerhalb der rechtsextremistischen Szene auch virtuelle Radikalisierungsprozesse von Einzelpersonen, losgelöst von größeren Gruppierungen, stattfinden. Beleidigungen und Drohungen gegen Lokalpolitiker und Parlamentarier waren erneut in hohem Maße festzustellen. Geistige Grundlage für derartige Prozesse sind sog. „Hasspostings“ in Foren, Chatgruppen und sozialen Netzwerken. „Intelligente“ Algorithmen der Telemedienanbieter optimieren angezeigte Inhalte und komplettieren eine Filterblase. Mit der Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und zuletzt dem „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ (BGBl. I 2021, Nr. 13, S. 441 vom 01.02.2021) wurden wichtige ▶ 41 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken Schritte zur Bekämpfung der Hasskriminalität getan. Die Bildung von Zentralstellen für Hasskriminalität beim Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern wurden abgeschlossen. Seit Februar 2023 hat zudem der Beauftragte der Polizei gegen Hasskriminalität und insbesondere Antisemitismus beim Bayerischen Landeskriminalamt seine Tätigkeit aufgenommen. Bei den Polizeipräsidien, Sachgebieten E 3, wurden regionale Ansprechpartner eingerichtet. tremistische Akteure konnte für Mittelfranken nicht belegt werden. Die Flüchtlings- und Asylthematik hat im Jahr 2022 innerhalb der rechten Szene an Gewicht verloren. Die Fluchtbewegung im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat zu keinem Anstieg der Fallzahlen im Phänomenbereich Rechts geführt. 2.2.19.4 Entwicklung der PMK – Ausländische Ideologie Im Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum 2022 insgesamt 56 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 47 Fälle (522,0 %) dar. Zwei Straftaten sind als Gewaltstraftaten eingeordnet. Die Veranstaltungs- und Protestformate im Zusammenhang mit der CoronaPandemie haben im Berichtszeitraum deutlich abgenommen und wurden zunehmend durch die Themen „Energiekrise“ und „Ukraine-Konflikt“ überlagert. Diese Veranstaltungen werden auch von Rechtsextremisten als Plattform genutzt. Aktivisten beteiligten sich an Kundgebungen, dokumentierten ihre Teilnahme auf Social-MediaKanälen und versuchten, in OnlineBeiträgen die Kritik an den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen als rhetorisches Vehikel für die eigene staatsund verfassungsfeindliche Propaganda zu nutzen. Sie erhoffen sich dadurch Anschluss an bürgerliche Debatten herzustellen und so über den eigenen Anhängerkreis hinaus zu wirken. Die Aufklärungsquote liegt bei 27,6% (Vorjahr 66,7 %). Der PMK-Phänomenbereich Ausländerextremismus setzt sich in Mittelfranken insbesondere aus diversen türkisch-linken, türkisch-nationalen und pro-kurdischen Organisationen zusammen. In Deutschland leben etwa drei Millionen Menschen türkischstämmiger Herkunft mit unterschiedlichem ethnischen Hintergrund. Von daher ist Deutschland schon seit jeher Spiegel und Resonanzboden türkisch-kurdischer und innertürkischer Konflikte. Zudem transportieren Anhänger ausländischer extremistischer Gruppie- Eine substanzielle Beeinflussung oder systematische Unterwanderung der Anti-Corona-Protestformate durch ex- PMK – Ausländische Ideologien – Bezirk Mittelfranken 80 76 71 70 56 60 50 25 20 10 0 9 3 2018 Straftaten Gesamt 42 9 1 2019 Grundsätzlich bestehen im Phänomenbereich Ausländische Ideologie thematische Überschneidungen mit dem Phänomenbereich Links. Bei Solidaritätskundgebungen für die Opfer von Bürgerkriegen oder politische Gefangene werden häufig auch die deutsche Politik und Wirtschaft (Waffenexporte) als verantwortliche Täter deklariert. Mit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat sich der thematische Schwerpunkt im Phänomenbereich schlagartig verlagert. Bei insgesamt 234 Versammlungen in Mittelfranken wurde der Russland-Ukraine-Konflikt thematisiert und die Solidarität mit der Ukraine bekundet. Dabei konnte eine durchgehend hohe Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung unter Beteiligung der linken Szene beobachtet werden. In diesem Zusammenhang ist auch der starke Anstieg der Fallzahlen zu betrachten. Es handelt sich überwiegend um pro-russische Propaganda wie das Zerstören oder Verunstalten ukrainischer Flaggen oder das Anbringen des „Z-Symbols“ im öffentlichen Raum. Das Verwenden des „Z-Symbols“ stellt nach einhelliger Rechtsauffassung zudem den Anfangsverdacht der Belohnung und Billigung von Straftaten gem. §140 StGB i.V.m dem VStGB dar. Russische Militärfahrzeuge sind mit einem „V“ oder häufig auch dem „Z-Symbol“ markiert. Letzteres steht für „Za Podeu“, was so viel bedeutet wie „für den Sieg“. Das Zeigen oder Verwenden dieses Symbols wird juristisch als Billigung des illegalen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine gewertet. 2.2.19.5 Entwicklung der PMK – Religiöse Ideologie 40 30 rungen diese Konflikte auch gezielt nach Deutschland, um in ihren Heimatländern eine Veränderung der politischen Verhältnisse zu bewirken. 2020 2 0 2021 2022 davon Gewaltdelikte Im Berichtszeitraum 2022 sind zehn Straftaten dem Phänomenbereich religiöse Ideologie zuzurechnen. Die Fallzahlen bewegen sich damit auf dem Niveau der Vorjahre. Eine Tat ist als Gewalttat registriert. ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 51 KRIMINALITÄT Die Aufklärungsquote liegt bei 90,0 % (Vorjahr 77,8 %). Die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten wirken sich unverändert negativ auf die Sicherheitslage in Deutschland, Bayern und Mittelfranken aus. Mit Beginn des Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 und der damit einhergehenden, in weiten Teilen unkontrollierten Zuwanderung stieg auch das Risiko terroristischer Anschläge. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes besteht in Deutschland die anhaltend hohe Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten weiter fort. Diese kann sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen, ausgehend von Einzelpersonen oder autonom agierenden Gruppen, konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegsgebieten stellen hier ein besonderes Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu beschaffenden und einzusetzenden Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw, hat an Bedeutung gewonnen. 2.2.19.6 Entwicklung der PMK – Sonstige/ nicht zuzuordnen Im Phänomenbereich „sonstige/nicht zuzuordnen“ wurden im Berichtszeitraum 2022 insgesamt 336 Straftaten registriert. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 407 Fälle (54,7 %) dar. 14 Straftaten sind als Gewaltstraftaten eingeordnet. Die Aufklärungsquote wurde auf 59,2 % gesteigert (Vorjahr 34,3 %). Der Phänomenbereich „sonstige/nicht zuzuordnen“ wurde im Berichtszeitraum 2022 maßgeblich durch Protestaktionen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, die Reichsbürgerbewegung und die sog. „Hasskriminalität“ geprägt. Die genannten Handlungsfelder spielen auch in anderen Phänomenbereichen eine Rolle, allerdings sind einige Sachverhalte nicht eindeutig zuzuordnen bzw. fallen sie per Definitionen nicht in einen der anderen Phänomenbereiche. 2.2.19.7 Reichsbürger/ Selbstverwalter doch im Wesentlichen deckungsgleich mit denen der „Reichsbürger.“ Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie sprechen Politik, Justiz und Verwaltung die Legitimation ab und sehen sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend an. Dabei bedienen sie sich unterschiedlicher Argumentationsmuster. Sie halten sich nach wie vor für Bürger des Deutschen Reiches, welches lediglich handlungsunfähig sei. Vorrangiges Ziel ist demnach die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches. In Mittelfranken waren mit Ende 2022 insgesamt 638 Personen (Vorjahr 573) als sog. „Reichsbürger/Selbstverwalter“ identifiziert. Konnte in den vergangenen Jahren noch eine Stagnation bzw. eine leicht abfallende Tendenz bei den Fallzahlen festgestellt werden, so wurde diese Entwicklung mit dem Ausbruch der Pandemie ins Gegenteil gekehrt. Insbesondere das Argument der „Delegitimation des Staates“ wurde von Corona-Gegnern aufgegriffen, um Verstöße gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und die Rechtsordnung zu rechtfertigen. Zum Beispiel bedienten sich Eltern, die ihre Kinder aufgrund der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nicht in die Schule bringen wollten, eindeutig reichsbürgerideologisch geprägter Textbausteine als „Argumentationshilfe“ in der Auseinandersetzung mit den Schulbehörden. Im Gegensatz zu den sog. „Reichsbürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“ Einzelpersonen, die nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern durch eine Erklärung ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik mitteilen und nach eigener Auffassung damit nicht mehr den geltenden Gesetzen unterworfen seien. Die dafür genutzten Argumente sind je- 12 PMK – Religiöse Ideologien – Bezirk Mittelfranken 10 10 8 9 9 8 8 6 4 2 0 1 0 1 1 0 2018 2019 2020 Straftaten Gesamt 2021 2022 davon Gewaltdelikte PMK – Sonstige/nicht zuzuordnen – Bezirk Mittelfranken 800 743 700 600 500 400 336 267 300 200 100 0 172 141 7 2018 2019 Straftaten Gesamt Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 52 20 5 4 2020 2021 14 2022 davon Gewaltdelikte 43 KRIMINALITÄT Symbolfoto: New Africa - stock.adobe.com 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken 2.2.19.8 Hasskriminalität Bei der Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, die durch Vorurteile gegenüber sozialen Gruppen oder Einzelpersonen motiviert sind. Per Definition werden dem Themenfeld „Hasskriminalität“ politisch motivierte Straftaten zugeordnet, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Insbesondere in der Anonymität des Internets ist eine zunehmende „Verrohung“ der Kommunikation zu beobachten. Problematisch ist dabei nicht nur die Verletzung entsprechender Straftatbestände. Darüber hinaus wird durch die Hasskriminalität auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In diesem verrohten Umfeld kommt es dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor solchen Reaktionen nicht mehr geäußert werden. Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen. Damit ist der freie Meinungsaustausch im Internet als einem inzwischen für die politische Meinungsbildung wichtigen Resonanzraum und die Meinungsfreiheit im Allgemeinen gefährdet. Die Fallzahlen im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren in der öffentlichen Wahrnehmung stark gestiegen. Parallel dazu gestaltet sich die statistische Erfassung von Hasskriminalität aufgrund ihrer Komplexität jedoch als problembehaftet und bedurfte der Überarbeitung. Die weiterhin ungeklärte Rechtslage im Hinblick auf den §3a NetzDG (Meldepflicht für soziale Netzwerke) und die Umsetzung des europäischen „Digital Services Act“ trugen zu diesem Umstand nicht un- 44 wesentlich bei. Mit Beginn 2023 wurde nun ein bayernweit einheitlicher Modus Operandi mit quartalsmäßiger Recherche durch das Bayerische Landeskriminalamt etabliert. 2.2.19.9 Protest gegen staatliche Infektionsschutz maßnahmen Mit der Verbreitung des Coronavirus im Frühjahr 2020 reagierten Teile der Bevölkerung auf staatliche Infektionsschutzmaßnahmen zunehmend kritisch. Es entstand eine bundesweit agierende Protestbewegung, bei der neben einer Vielzahl verunsicherter Bürger auch erstmalig Anhänger ursprünglich politisch opponierender Strömungen (Links, Rechts) zusammen mit Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern demonstrierten. Obgleich sich in Mittelfranken z.B. Gruppierungen wie „Querdenken 911“ oder „Schüler gegen die Maskenpflicht“ bildeten, handelt es sich grundsätzlich um ein „heterogenes Protestfeld“, das weder über eine zentrale Organisationsstruktur noch über eine kohärente politische Ausrichtung verfügt. Ideologisch zwar durchaus unterschiedlichen Ursprungs vereint die sogenannten „Corona-Leugner“ und „Querdenker“ dennoch die Ablehnung des Staates und seiner Maßnahmen. Dabei vermischen sich rechtsextremistische Ideologie und Kapitalismuskritik mit Verschwörungsmythologie, Reichsbürgerideologie und neuen Phänomenen wie der „QAnon“-Bewegung und dem Glauben an einen vermeintlichen „Deep State“. Grundsätzlich war daher mit dem Versuch der Einflussnahme extremistischer Akteure auf AntiCorona-Kundgebungen zu rechnen. Eine substantielle Beeinflussung oder systematische Unterwanderung der Anti-Corona-Protestformate konnte in Mittelfranken im Berichtszeitraum jedoch nicht festgestellt werden. Es liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass die einzelnen Akteure der „Querdenken-Bewegung“ ihre Aktivitäten zeitnah einstellen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die „Querdenken-Bewegung“ die steigenden Energiepreise sowie die aktuelle Inflation weiterhin als Instrumente einsetzen, um das gemäßigte bürgerliche Klientel in ihrem Sinne gegen den Staat als vermeintlichen Verursacher der Krise aufzubringen und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. 2.2.20 Organisierte Kriminalität 2.2.20.1 Kriminalitätsphänomen Rocker In Mittelfranken wie auch in den anderen Regierungsbezirken Bayerns ist die Lageentwicklung beim ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 53 KRIMINALITÄT Phänomen Rockerkriminalität nach wie vor als moderat zu bewerten. In anderen Bundesländern wurden jedoch gewalttätige Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit wahrgenommen bzw. in den Medien publiziert. Die Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) meiden hier weiterhin öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzungen und beachten zudem strikt das Kuttentrageverbot. Basierend auf den im Jahr 2022 geführten neun Ermittlungsverfahren ist verifizierbar, dass massive Straftaten in den Deliktsbereichen des Betäubungsmittelhandels und der Gewaltkriminalität verübt wurden. Der Großteil dieser Verfahren betraf die rockerähnliche Gruppierung United Tribuns. Folglich sind eine permanente verdeckte Erkenntnisgewinnung, zeitintensive präventive Strukturermittlungen zu der Identifizierung Szenenangehöriger und die Übernahme von Ermittlungsverfahren, auch niederschwelliger Straftaten, nach wie vor zwingend erforderlich. Im März 2022 wurden die Urteile im Verfahren gegen fünf Mitglieder der United Tribuns gesprochen. Dem Personenkreis wurde zur Last gelegt, im Jahr 2021 mit mehr als 20 kg Methamfetamin Handel getrieben zu haben. Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Februar 2021 konnten ca. 10,5 kg Marihuana, 1,1 kg Methamfetamin, eine größere Menge an Munition und von Waffenteilen sowie mehr als 200.000 Euro Bargeld sichergestellt werden. Das Landgericht verhängte trotz vollumfänglicher Geständnisse gegen die vier Hauptangeklagten Freiheitsstrafen zwischen neun und zehn Jahren. Der Bunkerhalter erhielt fünf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Strafe gegen einen Kurierfahrer wurde mit zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz i. H. v. 700.000 Euro angeordnet. Im September 2022 wurde das Verbot des Bundesinnenministeriums für die rockerähnliche Gruppierung „United Tribuns“ umgesetzt. Als Grundlage hierfür diente auch das vom Kommissariat 41 im Jahr 2017 geführte Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags unter Beteiligung von Mitgliedern der United Tribuns Schwa- Herausragender Fall (zu 2.2.20.1) Das Kommissariat 41 Nürnberg führte ab November 2021 ein Ermittlungsverfahren (EV Veritas) wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen gegen eine Vielzahl von Personen, darunter vier Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ des Chapters Nürnberg. Ursprung der Ermittlungen waren Daten der Kryptohandy-Anbieter „SkyECC“ und „Anom“, welche nach Einholung entsprechender Rechtshilfeersuchen gerichtsverwertbar waren. Aufgrund der Auswertung dieser sehr umfangreichen Daten konnten die Beschuldigten ermittelt werden Sie stehen im Verdacht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Der Umfang des ausgewerteten Datenbestands belief sich auf über 200.000 Textnachrichten in 1.300 Chats. Das K41 führte die retrograden Ermittlungen im Hinblick auf die Krypto-Daten. Parallel betrieb das BLKA SG 614 – GER Nordbayern – ein in die Zukunft gerichtetes Ermittlungsverfahren „Case Leda“ und führte operative Ermittlungen gegen die Gruppierung. Es konnte nachgewiesen werden, dass die Täter bei ihrem RG-Handel als Bande arbeitsteilig agierten und hierarchisch strukturiert waren. Sie führten ein teilweise luxuriöses Leben. Beim Anführer der Bande handelt es sich um den ehemaligen Vize-Präsidenten der United Tribuns Nürnberg. Durch die Auswertung der Krypto-Daten und ergänzende eigene Ermittlungen konnte den Beschuldigten der Handel mit ca. 1.160 kg Marihuana, ca. 148 kg Haschisch, zehn Kilogramm Methamfetamin, ca. 3,2 kg Kokain bei über 70 Gelegenheiten im Tatzeitraum von Januar 2020 bis Juni 2021 nachgewiesen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 54 bach, Österreich und Italien. Dem Verbotsschreiben des BMI ist unter anderem zu entnehmen, dass den kriminalpolizeilichen Ermittlungen zufolge der „Weltpräsident“ als Gründer der Gruppierung in diese Tat ▶ werden. Weiterhin konnte zumindest dem Anführer der Bande als Hauptbeschuldigten der Handel mit scharfen Schusswaffen an andere Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung angelastet werden. Zudem versuchte der Genannte Kriegswaffen (u.a. ein AK 47) zu erwerben. Ob der Ankauf realisiert wurde, konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Bei der gemeinsamen Durchsuchungs-/Festnahmeaktion der GER und des Kriminalfachdezernat 4 Nürnberg am 27.07.2022 wurden 33 Objekte in Mittelfranken, Niederbayern und Oberbayern durchsucht. Fünf erlassene Haftbefehle konnten überwiegend durch Spezialkräfte der PI SE Nord- und Südbayern und der PI SE Baden-Württemberg vollzogen werden. Ein Beschuldigter befand sich aufgrund eines Verfahrens der KPI Würzburg bereits in Haft. Hierbei wurden ca. fünf Kilogramm Marihuana und sechs Kilogramm Haschisch, eine Marihuana-Plantage mit 60 bis 70 Pflanzen, mehrere Waffen (Kleinkaliber-Waffe, PTB-Pistole, verbotene Schlagringe und verbotenes Springmesser), gefälschte bzw. BlankoImpfpässe sowie gefälschte Ausweisdokumente mit dem Lichtbild des Hauptbeschuldigten aufgefunden und sichergestellt. Das AG Nürnberg erließ im Ermittlungskomplex Vermögensarreste in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung konnten Fahrzeuge (Gesamtwert ca. 70.000 Euro), Armbanduhren, ca. 30.000 Euro Bargeld, Gold und Schmuck sowie zwei Immobilien (ein Einfamilienhaus im Wert von 490.000 Euro und eine Wohnung im Wert von 180.000 Euro) gepfändet werden. Im Nachgang der Ermittlungen erging zudem ein Vermögensarrest über 214.000 Euro gegen die Eltern des Hauptbeschuldigten als Drittschuldner. 45 KRIMINALITÄT 2.2 Kriminalitätslage Regierungsbezirk Mittelfranken vollumfänglich eingeweiht war, der „Europapräsident“ die Tat anordnete und verantwortlich steuerte. Die Regierung von Mittelfranken setzte als örtlich zuständige Vollzugsbehörde das Vereinsverbot am 14.09.2022 um. Fünf bekannten Mitgliedern (ein Mitglied befand sich bereits in Untersuchungshaft) wurde an diesem Tag das Verbot gegen Empfangsbekenntnis persönlich zugestellt. Bei dem zeitgleichen Vollzug von fünf Wohnungsdurchsuchungen wurden ein Schlagring, eine PTB-Waffe, Kutten, Clubinsignien und Mobiltelefone sowie Datenträger sichergestellt. In Mittelfranken blieb die Anzahl der relevant eingestuften OMCGs und MCs im Jahre 2022 mit sechs konstant. Auch die Zahl der Mitglieder blieb mit 72 (Vorjahr: 73) nahezu unverändert. Die Zahl der in Mittelfranken wohnenden Mitglieder von OMCGs und MCs außerhalb Mittelfrankens betrug zum Jahresende 32 (Vorjahr: 30). Als Supporter-Club einer 1%-Gruppierung existieren in Mittelfranken nur die Red Devils Ansbach, die den HAMC Heilbronn unterstützen. Es sind neun Mitglieder namentlich bekannt (Vorjahr ebenfalls neun). Somit sind zum Jahresende 2022 in Mittelfranken 113 identifizierte Mitglieder (Vorjahr: 112) in OMCGs und -Supporter-MCs bekannt. 2.2.20.2 Menschenhandel/ Prostitution Das Jahr 2022 war wie die Vorjahre geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Nachdem bereits im Januar 2022 ca. 70 % der Bevölkerung einen ausreichenden Immunschutz aufwiesen, war der Betrieb von Prostitutionsstätten in Bayern unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften und einem entsprechenden Impfschutz der Beteiligten wieder erlaubt. Die temporären Schließungen im Jahr 2021 führten zu einem Verzicht auf mehrjährige Zahlenvergleiche, da sich hierdurch keine belastbaren Be- 46 wertungen und Schlussfolgerungen ergeben würden. Durch das Kommissariat 41 Nürnberg wurden insgesamt neun Verfahren wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution u.a. geführt. In einem Verfahren wurde eine 17-Jährige und in einem anderen Fall eine 18-Jährige als Opfer festgestellt. Zwei weitere Ermittlungsverfahren betrafen schwere Raubdelikte mit Milieubezug, begangen durch überörtlich agierende männliche und weibliche Täter. Im Jahr 2022 wurden in Nürnberg zudem sechs Personen wegen Ausübung der verbotenen Prostitution (StGB) angezeigt (als „beharrlicher Verstoß“). Gegen neun Personen wurde nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz wegen verbotener Ausübung der Prostitution ermittelt. Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken bei 252 durchgeführten Kontrollen insgesamt 422 Prostituierte angetroffen, davon zwölf männliche. Der Ausländeranteil bei den 410 kontrollierten weiblichen Prostituierten beträgt 94,7 Prozent. Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken insgesamt 188 Prostitutionsstätten betrieben. Neben diesen Örtlichkeiten bieten seit dem Vorjahr (auch während des Verbots) viele Prostituierte ihre Dienste in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern an. In den Annoncen wird meistens nur eine telefonische Erreichbarkeit ohne Anschrift angegeben. Diese Wohnungen sind nicht als Prostitutionsstätten bekannt und werden den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden auch nicht angezeigt. Durch stetigen Austausch von Informationen mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen konnten mit der Zielrichtung einer Überwachung der Prostitution (Feststellung von Auffälligkeiten, Erkennen von Phänomenen, Vertrauensbildung bei potentiellen Opfern) weitere 19 Örtlichkeiten wie Ferienwohnungen, Pensionen oder Hotelzimmer lokalisiert werden. Bayernweit und auch im Bereich Mittelfranken ist weiterhin ein Rückgang bei Anzeigen wegen Zwangsprostitution/Menschenhandel durch überwiegend weibliche Asylsuchende zu verzeichnen. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden dem BLKA München im Jahr 2022 insgesamt 20 Fälle (2021: 31 Fälle) mitgeteilt, in denen Betroffene in ihrer Anhörung Angaben zu Menschenhandel oder Zwangsprostitution im Ausland machten. Für den Zuständigkeitsbereich des PP Mittelfranken wurden 2022 insgesamt drei Anzeigen (2021: drei Anzeigen) vom K 41 bearbeitet. 2.2.21 Prävention Jeden Tag verhindern Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ihr Aufgabenfeld umfasst dabei auch die verhaltensorientierte und sicherungstechnische Prävention. Seit 50 Jahren arbeiten der Bund und die Länder eng zusammen, um in diesem Verbund und mit hoher Expertise eine möglichst große Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Bandbreite der Themenfelder erstreckt sich von diversen Betrugsformen über die Eigentumskriminalität, Sucht, Formen der Diskriminierung, Integration und Flüchtlinge, Gewaltkriminalität, sexualisierte Gewalt, Jugendkriminalität bis hin zum Erkennen und Bewerten von Bedrohungslagen. Das Maßnahmenbündel hierfür ist ebenso vielfältig wie die potenziellen Gefahren, die es abzuwehren gilt. Die Rechtsgrundlage hierfür bietet das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Um Gefahren langfristig abwehren zu können, ist es notwendig, täterorientiert zu handeln. Polizeibeamte sprechen mit Personen, die ein Fehlverhalten gezeigt haben. Durch Aufzeigen der Konsequenzen aber auch möglicher alternativer Handlungsstrategien sowie im Bedarfsfall der Vermittlung hin ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 55 KRIMINALITÄT zu polizeiexternen Beratungsstellen, unterbleibt erneutes gefahrenträchtiges oder strafbares Handeln in der Mehrzahl der Fälle. schen Präventionstags in Hannover konnten sich mittelfränkische Präventionsbeamte mit Präventionsdienststellen und Fachberatungsstellen aus anderen Bundesländern austauschen und neue Impulse für die Präventionsarbeit in der Region mitnehmen. Zum anderen werden potenzielle Opfer gestärkt. Sofern es bereits zu einer schädigenden Handlung gekommen ist, werden die Geschädigten über ihre Rechte im Strafverfahren informiert und im Bedarfsfall Handlungsempfehlungen ausgesprochen, wie sich die Person zukünftig vor weiteren Übergriffen schützen kann. Anlassunabhängig wird die Bevölkerung durch Präventionsbeamte in den Kriminalpolizeiinspektionen der Fläche, dem Präventionsfachkommissariat 34 in Nürnberg oder speziell fortgebildete Beamte bei den Polizeiinspektionen zu den verschiedenen Präventionsthemen beraten. Auch hier wird durch unterschiedliche Methoden versucht, Wissen zu transportieren. Dabei versuchen wir, möglichst viele Alterskategorien zielgerichtet zu den Themen zu erreichen, die sie individuell betreffen können. Dazu bieten wir unsere Präventionsarbeit z. B. in Form von Öffentlichkeitsarbeit, etwa im Schulunterricht, bei Elternabenden, Multiplikatorenschulungen, Seniorenveranstaltungen, Bürgersprechstunden, in Fernseh- sowie Rundfunkbeiträgen oder auch auf Messen an. Daneben werden eine Vielzahl individuell vereinbarter Beratungsgespräche geführt und gezielt präventive Schutzmaßnahmen für stark gefährdete Opfer – beispielsweise von Stalking – getroffen. Im Gegensatz zur Repression ist Prävention kaum messbar. Der Erfolg lässt sich lediglich aus verschiedenen mittelbar erkennbaren Faktoren ableiten, beispielsweise durch themenspezifisches Feedback aus der Bevölkerung, den Rückgang von Straftaten oder ein empirisch gemessen gutes Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. tionsansätze diskutiert, um für Kriminalitätsformen, insbesondere auch im Bereich Cybercrime, möglichst zeitnah wertvolle Handlungsempfehlungen geben zu können. Beim Besuch des Deut- Auch im Jahr 2022 nahm der sog. CallCenterbetrug einen großen Raum bei der polizeilichen Präventionsarbeit ein. Polizeibeamte sensibilisierten nicht nur potenzielle Opfer durch Flyer, Informationsveranstaltungen und Hinweise in den sozialen Medien, sondern informierten auch mittelfränkische Taxiunternehmen und Banken über diese Betrugsmasche. Durch aufmerksame Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeiter konnten daher einige potenzielle Opfer vor einem großen finanziellen Schaden bewahrt werden. Hier hat sich die engagierte konzertierte Präventionsarbeit der Kriminal- und Schutzpolizei durchaus bezahlt gemacht. Aufgrund der gebotenen Einschränkungen der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2022 knapp drei Monate keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Wir überbrückten diese Zeit aber z. B. mit Onlinevorträgen. Aufgrund des G7-Gipfels im Juni konnte Präventionsarbeit ebenfalls nur eingeschränkt angeboten werden. In professionsübergreifenden Arbeitskreisen werden verschiedene Präven- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 56 47 KRIMINALITÄT Nürnberg, Stadtansicht. Foto: oscity - stock.adobe.com Stand: 31.12.2022 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg 510.632 Einwohner Bevölkerungsdichte 2.739 Einwohner je km 2 23,9 % 37.750 Straftaten 2022 Häufigkeitszahl 7.619 Aufklärungsquote 66,4 % Ausländeranteil 186,44 km² Fläche Zuständige Polizeidienststellen: PI Nürnberg-Mitte PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Süd PI Nürnberg-West KFD 1 Nürnberg KFD 2 Nürnberg KFD 3 Nürnberg KFD 4 Nürnberg KFD 5 Nürnberg VPI Nürnberg GPI Nürnberg-Flughafen Personal Polizei Nürnberg 1.912 Beschäftigte (insgesamt*), davon: Polizeivollzugsbeamte: 1.704 (männlich 1.268, weiblich 436) Schutzpolizei: 1.052 (m 789, w 263) Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 186 (m 137, w 49) Kriminalpolizei: 466 (m 342, w 124) 2.3.1 Gesamtentwicklung In der Stadt Nürnberg meldeten wir im Jahr 2022 insgesamt 38.905 Straftaten zur PKS. Dies bedeutet eine Steigerung um 4.953 Delikte (14,6 %). Zunahmen der Fallzahlen messen wir in nahezu allen Deliktsbereichen. Die Zahlen müssen jedoch in Relation zum Vergleichsjahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, interpretiert werden. Hier haben wir 39.504 und im Jahr 2018 sogar 42.590 Delikte zur PKS gemeldet. Es wird – wie bereits im mittelfränkischen Teil des Sicherheitsberichts erwähnt – auch an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten bereinigt, demnach ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS-Schlüssel *890000) dargestellt werden. Bei der Betrachtung der registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße beträgt die Steigerung 4.501 Delikte, von 33.249 auf 37.750 (13,5 %). Im Jahr 2019 meldeten wir 38.476 und 2018 insgesamt 41.606 Delikte. Im Vergleich mit den beiden Vor-Corona-Jahren messen wir für das Berichtsjahr 2022 einen signifikanten Fallzahlenrückgang um 1,9 % (2019) bzw. sogar 9,3 % (2018). 2.3.2 Aufklärungsquote Die AQ sank um 2,3 Prozentpunkte auf 66,4 %. Damit liegt sie aber nur minimal unter der AQ des Jahres 2019 (66,6 %). 2.3.3 Häufigkeitszahl Nachdem die HZ in der Stadt Nürnberg als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung in Relation zur Bevölkerungsentwicklung sechsmal hintereinander zurückging, stieg sie im Berichtszeitraum um 14,6 % von 6.449 auf 7.393. Es handelt sich aber immer noch um die drittniedrigste HZ der vergangenen zehn Jahre. * Ohne Polizeipräsidium und PI Spezialeinheiten Nordbayern. 48 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 57 KRIMINALITÄT Straftaten in Nürnberg 10-Jahres-Vergleich Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg 50.000 45.000 40.000 Fallzahlen 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 ohne AufenthG 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 44.076 44.928 45.946 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974 33.249 37.750 AQ – Stadt Nürnberg Aufklärungsquote Nürnberg 70,0 68,0 66,0 64,0 62,0 60,0 58,0 2016 2017 2018 AQ in % (890000) 2020 2021 2022 56,0 AQ in % (gesamt) 9651 9.170 9156 9.018 2015 2016 2017 2018 8.000 2019 2020 7619 7.393 9237 9.006 2014 8267 8.076 9039 8.902 2013 8551 8.394 Häufigkeitszahl Nürnberg HZ – Stadt Nürnberg 12.000 10.000 2019 6586 6.449 2015 7270 7.133 2014 7621 7.423 2013 6.000 4.000 2.000 0 HZ (gesamt) 2021 2022 HZ (890000) Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 58 49 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) - Stadt Nürnberg 2.3.4 Tatverdächtige Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg 18 Die Nürnberger Polizei ermittelte im Jahr 2022 insgesamt 18.644 Tatverdächtige (TV), eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 2.772 TV (17,5 %). Im Vor-Corona-Jahr 2019 wurden 18.858 TV ermittelt. 16 Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße stieg die Anzahl der Tatverdächtigen um 15,6 % von 15.370 auf 17.775 (13.430 männlich/ 4.345 weiblich). 2019 waren es noch 18.046 TV. 6 14 15,5 15,6 15,4 13,6 12,3 14,1 13,4 11,3 12 10 9,6 10 8 4 2 0 2018 2019 2020 Gesamt Den größten Teil der TV insgesamt stellen die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre) mit 77,7 %. Die Anzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen (Personen von 14 bis 18 Jahre) stieg im letzten Jahr von 1.230 auf 1.646 Personen (33,8 %). Das bedeutet den zweithöchsten Wert der vergangenen zehn Jahre. 2.3.5 Jugendkriminalität/ Kinderdelinquenz Bei der Kinderdelinquenz verzeichnen wir erneut eine Steigerung. Die Anzahl devianter Kinder (Personen unter 14 Jahre) stieg von 518 auf 761 (46,9 %) und befindet sich damit signifikant über dem Niveau von 2019 (520). Kinder traten hauptsächlich bei der Eigentumskriminalität, aber auch bei den Rohheits- und Gewaltdelikten in Erscheinung. Weniger im Bereich der Sexualdelikte. Die in Nürnberg straffällig gewordenen 1.646 Jugendlichen fielen insbesondere bei der Eigentumskriminalität (hiervor hauptsächlich beim Ladendiebstahl), der Rohheits- und Gewaltkriminalität, bei den Rauschgiftdelikten, den Vermögens- und Fälschungsdelikten (z. B. der Leistungserschleichung) sowie durch Sachbeschädigungen auf. 2021 2022 unter 21 Jahren Bei Heranwachsenden (Personen zwischen 18 und 21 Jahre) melden wir eine Steigerung von 1.314 auf 1.559 Personen (18,6 %). Die Anzahl betrug 2019 noch 1.707, im Jahr 2018 sogar 1.850 Personen. Personen unter 21 Jahren waren an 5.380 Straftaten beteiligt. Unter Alkoholeinfluss begangene Straftaten stiegen um 15,6 % von 3.053 auf 3.528. Hierbei handelt es sich um den zweitniedrigsten Wert der letzten zehn Jahre. Bei den Straftaten unter Alkoholeinfluss, die durch Tatverdächtige unter ▶ Tatverdächtige - Stadt Nürnberg Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende Stadt Nürnberg Kinder / Jugendliche /–Heranwachsende 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 50 2018 2019 2020 2021 2022 Kinder 580 520 449 518 761 Jugendliche 1.424 1531 1295 1230 1646 Heranwachsende 1.850 1707 1467 1314 1559 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 59 KRIMINALITÄT Jugendliche Intensivtäter nach Wohnorten JUIT nach Wohnorten – Bezirk Mittelfranken sonst. MFR 22% 21 Jahren begangen wurden, messen wir eine Steigerung um 15,8 %, und zwar von 448 auf 519 Delikte. Auch hierbei handelt es sich um den zweitniedrigsten Wert im Zehn-Jahresvergleich. Nürnberg 67% PI Fürth 9% PI Erlangen-Stadt 2% Jugendliche Intensivtäter Im Stadtgebiet Nürnberg werden jugendliche Intensivtäter (JUIT) im Schwerpunkt von Kriminalbeamten des KFD 2, Kommissariat 22, ergänzend aber auch von den Jugendbeamten der Schutzpolizeiinspektionen in einem „personenbezogenen Ansatz“ betreut. Damit sollen sich ggf. anbahnende „kriminelle Karrieren“ frühzeitig erkannt und in interdisziplinärer Kooperation abgewendet werden, bevor sich das delinquente Verhalten verfestigen kann. Im Jahr 2022 hat das K 22 in Nürnberg in diesem Ansatz 51 Minderjährige und Heranwachsende als JUIT geführt. Die Nürnberger Schutzpolizeiinspektionen waren für weitere 19 Personen als JUIT verantwortlich. Aufgrund der Personalsituation im Berichtsjahr wurden Personen mit Vollendung des 21. Lebensjahres konsequent aus der Betreuung entlassen, wenngleich damit ein beachtlicher Verlust an operativem Wissen zu verzeichnen ist. Durch das K 22 wurden im Jahr 2022 404 Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen bearbeitet. Bei 106 (Sammel-) Vorgängen wurde die Sachbearbeitung von einer anderen Polizeidienststelle angefordert und übernommen (Vorjahr: 111 Vorgänge). Die anderen Sachbearbeitungen ergaben sich aus Folgedelikten, gruppenbezogenen Strukturermittlungen oder wurden im Rahmen der Aufhellung des Dunkelfeldes bekannt. Eine große Zahl der bei K 22 bekannten JUIT ist gut vernetzt und kennt sich an relevanten Brennpunktörtlichkeiten in Nürnberg, aber auch in Fürth sehr gut aus. Im letzten Jahr konnten deshalb wiederholt Hinweise und Erkenntnisse (z.B. über potenzielle Mittäter) an Sachbearbeiter unterschiedlicher Dienststellen weitergegeben werden. In diesem Zusammenhang wurde z.B. das K 11 in drei Sachbearbeitungen wegen versuchter Tötungsdelikte begangen durch Jugendliche von den Ermittlern des K 22 unterstützt. Neben den Erkenntnissen aus Sachbearbeitungen und dem personenorientierten Ermittlungsansatz ergeben sich Herausragender Fall (1) (zu 2.3.5.1) Am 14.01.2022 kam es in den Diensträumen des K 22 zu einem tätlichen Angriff eines 16-jährigen männlichen JUIT. Bei einer durchgeführten Gefährderansprache – vorausgegangen war die Einschüchterung von Zeugen – rastete der Jugendliche ohne Voran- Herausragender Fall (2) (zu 2.3.5.1) Beginnend mit dem Jahreswechsel 2021/2022 wurden im Stadtgebiet vermehrt Einbrüche in Schul- und Kindertagesstätten registriert. Auffällig war, dass neben dem Beuteschaden (vorwiegend Unterhaltungselektronik, z. B. Tablets, Laptops etc.) ein enorm hoher „Verwüstungsschaden“ entstand. Die Täter gingen mit brachialer Gewalt gegen versperrte Fächer, Tresore und Türen vor. Zudem wurde in einigen Fällen der Inhalt von Feuerlöschern entleert; wahrscheinlich, um Spuren zu verwischen. Es kam zu einem Ge- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 60 die Strukturerkenntnisse auch aus sporadischer Präsenz an bekannten Treffpunkten der JUIT. Das K 22 trifft sich auf Arbeits- und Leitungsebene regelmäßig mit Vertretern der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie des Kinder- und Jugendnotdienstes. Anlassbezogen fanden Kooperationsgespräche mit der Bewährungshilfe und der Staatsanwaltschaft statt. Gleiches gilt für Dienstbesprechungen mit den Jugendbeamten aus dem Großraum Nürnberg-Fürth. kündigung völlig aus und musste von sechs Kriminalbeamten überwältigt werden. Zunächst wurde deswegen gegen den 16-Jährigen durch die Justiz eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Nachdem der junge Mann aber in der Folge ein Raubdelikt am Nürnberger Frühlingsfest begangen hat, wurde die Bewährung widerrufen. samtentwendungsschaden in Höhe von 31.253 Euro. Durch die begangenen Taten entstand ein Sachschaden in Höhe von 99.690 Euro. Die Ermittlungen führten zu insgesamt sieben Beschuldigten, die in wechselnder Besetzung an den Einzeltaten beteiligt waren. Gegen drei Beschuldigte, allesamt Heranwachsende, wurden Untersuchungshaftbefehle wegen schweren Bandendiebstahls beantragt, ausgestellt und vollzogen. Im Dezember 2022 wurden u.a. die drei Hauptbeschuldigten vor dem Amtsgericht Nürnberg zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt. 51 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 2.3.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche (ohne ausländerrechtliche Verstöße) Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) stieg im Vergleich zum Vorjahr um 21,6 % an. Der Anteil nichtdeutscher TV an der Gesamtzahl der TV beträgt in Nürnberg aktuell 46,6 %. Es handelt sich um den höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre. In Relation hierzu beträgt der Wohnbevölkerungsanteil dieser Gruppe 23,9 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV stieg parallel zur ebenfalls steigenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen. Zuwanderer sind hierbei eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV. Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass deren Anzahl 2022 ebenfalls um 18,4 % von 4.924 auf 5.832 zunahm. In den Vorjahren nahm diese Zahl hingegen kontinuierlich ab. Der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtzahl der TV beträgt 13,8 %. Der Status „Zuwanderer“ wird von den Meldebehörden nicht gesondert erfasst. Somit kann zu ihrem Bevölkerungsanteil und damit zu den Relationen innerhalb der üblichen Indexwerte keine exakte relationale Aussage getroffen werden. Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 53,4 %, ihr Bevölkerungsanteil in Nürnberg beträgt 76,1 %. ▶ Tatverdächtigenverteilung - Stadt Nürnberg Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg 22.000 17.000 12.000 7.000 2.000 -3.000 52 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 TV gesamt 19.798 19.458 18.969 18.046 16.472 15.370 17.775 deutsche TV 10.886 10.781 10.392 10.249 9.174 8.573 9.504 TV nichtdeutsch 8.912 8.677 8.595 7.811 7.308 6.811 8.281 TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 6.718 6.193 6.418 5.702 5.223 4.924 5.832 TV Zuwanderer 2.194 2.484 2.415 2.109 2.085 1.887 2.449 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 61 KRIMINALITÄT TV Tatort - Wohnort - Beziehung / nichtdeutsche Täter TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2018 2019 2020 2021 2022 TV gesamt 8.595 7811 7308 6811 8281 Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde) 4.880 4488 4280 4150 4576 Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 4.154 3703 3457 3041 4161 Reisende Täter Wie die nachfolgende Grafik zeigt, wohnte in den vergangenen Jahren nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter außerhalb der Stadt Nürnberg (aktuell 55,3 %). Dieser Wert blieb in den letzten Jahren relativ konstant in etwa auf diesem Niveau. Nürnberg ist und bleibt demnach kriminologisches „Attraktionsgebiet“ für diese Kohorte, was bei der Relation der Tatverdächtigen im Vergleich zur Wohnbevölkerung besonders berücksichtigt werden muss. 2.3.7 Kriminalitätsopfer Opfer liegt bei 732 (Vorjahr: 538), die der Jugendlichen bei 594 (539) und die der Kinder bei 567 (490). Im Jahr 2022 weist die Statistik für die Stadt Nürnberg insgesamt 8.185 Kriminalitätsopfer aus. Das bedeutet eine Steigerung um 997 Personen (13,9 %). Im Jahr 2019 waren es noch 8.145, im Jahr 2018 lag die Anzahl der Kriminalitätsopfer (8.332) noch deutlich über dem aktuellen Wert. Kinder waren vermehrt Opfer von Rohheits- und Gewaltdelikten, die wiederum häufig von Gleichaltrigen begangen wurden. Ein Rückgang konnte hingegen beim sexuellen Missbrauch beobachtet werden. Hier waren 2022 mit 78 Kindern 73 weniger als Opfer gemeldet, als im Vorjahr. Ein Anstieg bei den jugendlichen Opfern war vor allem im Bereich der Rohheitsdelikte gegeben. Bei einem Großteil der Kriminalitätsopfer handelt es sich um Erwachsene (6.283). Der Männeranteil beträgt 61,7 %. Die Zahl der heranwachsenden Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg Straftaten insgesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Gewaltkriminalität Straßenkriminalität Raub, räuberische Erpressung Körperverletzungsdelikte Anzahl Opfer 8.185 34 männlich 5.050 24 weiblich 3.135 10 467 52 415 1.869 981 275 5.149 1.296 650 212 3.327 573 331 63 1.822 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 62 53 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 42.590 39.504 37.683 33.952 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 41.606 67,0 38.476 66,6 36.974 67,3 33.249 68,7 Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 38.905 4.953 14,6% 37.750 66,4 4.501 -2,3 13,5% Verlauf Mord -2 -33,3% 9 16 3 6 4 1 5,6% 14 23 16 18 19 Sexualdelikte 225 38,9% 473 507 415 579 804 Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 35 59,3% 88 70 42 59 94 sexuelle Belästigung 35 32,7% 124 125 105 107 142 sexuelle Beleidigung 5 13,2% 40 40 42 38 43 Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Mittelfranken: exhibitionistische Handlungen -13 -16,3% 63 88 89 Polizeipräsidiums 80 67 Kinderpornographie gesamt 140 91,5% 56 47 60 153 293 Rohheitsdelikte 1.078 20,1% 6.842 6.439 6.009 5.365 6.443 0911 21 12-10 30 Raub 67 37,6% 241 251 200 178 245 Straßenraub 9 12,0% 110 104 76 75 84 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de KV-Delikte insgesamt 872 21,7% 5.496 5.085 4.742 4.014 4.886 Diebstahl insgesamt 2.717 28,3% 14.669 13.100 12.461 9.598 12.315 einfacher Diebstahl 2.160 35,6% 10.124 8.479 7.625 6.067 8.227 Ladendiebstahl 1.235 41,0% 4.718 3.967 3.559 3.010 4.245 Taschendiebstahl 184 62,8% 665 579 420 293 477 schwerer Diebstahl 557 15,8% 4.545 4.621 4.836 3.531 4.088 schwerer Diebstahl in / aus Kfz 2 1,2% 314 227 418 173 175 schwerer Diebstahl von Kfz 24 34,8% 94 101 62 69 93 Fahrraddiebstahl 236 14,6% 1.935 2.276 2.191 1.618 1.854 ED Gewerbeobjekte 203 36,3% 845 742 586 560 763 Wohnungseinbruch 72 36,4% 405 Netzwerken: 198 270 Die Polizei Mittelfranken456in den394 Sozialen Vermögens-/Fälschungsdelikte 682 12,3% 6.002 5.105 5.181 5.525 6.207 Betrug 410 9,9% 4.552 3.946 3.989 4.131 4.541 www.facebook.com/polizeimittelfranken Leistungserschleichung -118 -6,0% 1.652 1.422 1.648 1.966 1.848 Cybercrime 148 33,9% 520 434 402 436 584 www.twitter.com/polizeimfr Sachbeschädigung -41 -1,0% 4.537 4.106 4.287 4.180 4.139 Sachbeschädigung durch Graffiti 72 10,4% 809 584 772 694 766 www.instagram.com/polizeimfr Rauschgiftdelikte 233 7,1% 4.120 4.259 3.767 3.290 3.523 Straßenkriminalität 643 10,7% 7.713 7.121 7.152 6.030 6.673 AufenthG 452 64,3% 984 1.028 709 703 1.155 Straftaten mit Tatmittel Internet 843 786 800 997 1.324 327 32,8% Totschlag Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website: www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken 54 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 63 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche 2.3.8 Straftaten gegen das Leben gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr (35) bedeutet dies einen Rückgang um sieben Fälle (20,0 %). Die AQ beträgt 89,3 %. Im Jahr 2022 wurden in Nürnberg 28 Straftaten gegen das Leben zur PKS Im Jahr 2019 wurden sogar 43 Straftaten gegen das Leben verzeichnet. Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8) Am Vormittag des 27.09.2022 ging ein 61-jähriger Mann bei seiner Festnahme in Nürnberg Schweinau mit einem Messer auf einen Polizeibeamten los. Der Beamte blieb trotz des massiven Angriffs glücklicherweise unverletzt. Die Mordkommission der Kriminalpolizei Nürnberg ermittelte wegen des Verdachts der versuchten Tötung. Gegen 09:20 Uhr ging bei der Einsatzzentrale der Polizei ein Notruf ein, wonach im Bereich des Schweinauer Bahnhofs eine Person mit einem Messer auf Autoreifen einstechen soll. Wenige Minuten später trafen erste Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8) Am Abend des 24.10.2022 kam es in der Nürnberger Südstadt zu einem Tötungsdelikt. Der Tatverdächtige eröffnete mit Streifen der Polizeiinspektion NürnbergWest sowie der Nürnberger Verkehrspolizei den mittlerweile flüchtenden Mann in der Kreutzerstraße an. Beim Versuch den 61-Jährigen aufzuhalten, drehte sich dieser unvermittelt um und stach im gleichen Moment auf einen 37-jährigen einer Schusswaffe vor einem Café in der Landgrabenstraße das Feuer auf zwei Männer. Diese Meldung ging um 20:00 Uhr bei der Einsatzzentrale durch mehrere Notrufe ein. Einzelne Zeugen berich- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 64 Vier Mordfälle bedeuten zwei weniger als im Vorjahr. Beim Totschlag meldeten wir 19 Fälle, einen mehr als im Vorjahr. Alle Mordfälle und Totschlagsdelikte konnten durch die Nürnberger Kriminalpolizei aufgeklärt werden. Beamten ein. Aufgrund der plötzlichen Bewegung konnte der Polizist dem Angriff mit dem Messer in den Bereich des Oberkörpers nicht mehr ausweichen. Dennoch blieb er glücklicherweise unverletzt. Es war nur dem Umstand der getragenen Schutzweste zu verdanken, dass die Klinge nicht bis zum Körper durchdrang. Der 61-Jährige setzte seine Flucht zunächst fort, konnte aber schließlich u. a. unter Anwendung von Unmittelbarem Zwang mittels Pfefferspray vorläufig festgenommen werden. Sowohl der Tatverdächtige als auch ein weiterer Polizeibeamter wurden hierbei leicht verletzt. teten dabei, dass sie Schussgeräusche wahrgenommen hatten. Die ersten vor Ort eintreffenden Streifen stellten zwei Männer mit Schussverletzungen fest und leisteten umgehend erste Hilfe. Einer der Männer war so schwer verletzt, dass er vor Ort reanimiert und im Anschluss in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste, wo er kurz darauf verstarb. Auch die zweite Person erlitt schwere Verletzungen und wurde zur weiteren Behandlung ebenfalls in ein Krankenhaus verbracht. Am Tatort wurde eine Schusswaffe aufgefunden. Noch in der Nacht übernahm die Mordkommission der Nürnberger Kriminalpolizei die Ermittlungen und bildete in Folge die „Sonderkommission Graben“. Die intensiven Ermittlungen fokussierten sich schnell auf einen namentlich bekannten Tatverdächtigen. Dieser konnte mit einem hohen operativen Einsatz inzwischen in Italien festgenommen werden und befindet sich seither nach Überführung im Wege der Rechtshilfe nach Deutschland in Untersuchungshaft. 55 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Im Berichtszeitraum registrierten wir insgesamt 804 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, eine Steigerung um 225 Fälle (38,9 %). Die AQ blieb mit 84,0 % nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (84,1 %). Ein nicht unerheblicher Teil dieser Fallzahlensteigerung ist der Verbreitung (kinder-) pornografischer Schriften zuzurechnen. Allein bei der Kinderpornografie verzeichnen wir einen Anstieg von 153 auf 293 Fälle (91,5 %). Die Mehrzahl der Delikte ereignet sich unter Nutzung des Tatmittels Internet. Steigerungen mussten auch bei der sexuellen Belästigung von 107 auf 142 Fälle (32,7 %) sowie der Vergewaltigung / sexuellen Übergriffe festgestellt werden. So wurden 2022 mit 94 Vergewaltigungen in Nürnberg 35 mehr zur PKS gemeldet (59,3 %). Es handelt sich um den zweithöchsten Wert der vergangenen zehn Jahre. Bei der Mehrzahl der Delikte bestanden zwischen Täter und Opfer zumindest lose Vorbeziehungen. Erfreuliche Rückgänge messen wir beim sexuellen Missbrauch von Kindern (26,5 %) sowie den exhibitionistischen Handlungen (16,3 %). Bei den Sexualdelikten ermittelte die Nürnberger Polizei 621 Personen als Tatverdächtige (2021: 432), davon 346 Deutsche (274) und 275 Nichtdeutsche (158). Dies bedeutet den mit Abstand höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre. Für das Jahr 2022 weist die PKS 467 Opfer von Sexualstraftaten aus, 14 weniger als im Vorjahr. Von diesen 467 Opfern waren 88,9 % weiblichen und 11,1 % männlichen Geschlechts. 30,6 % der Opfer hatten eine familiäre/ Herausragender Fall (zu 2.3.9) Das Kommissariat 13 bearbeitete ab Jahresmitte 2021 einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern durch deren 32-jährige Mutter. Der Fall wurde der Polizei durch die Anzeigenerstattung des 46-jährigen Ehemanns der Beschuldigten bekannt. Dieser fand, nachdem seine Frau ihn verlassen hatte, auf dem gemeinsamen Computer der Familie Videos, die seine Frau beim Missbrauch des zur Tatzeit drei bis vier Jahre alten Sohnes sowie seines Geschwisterchens im Alter von wenigen Monaten zeigen und übergab diese der Polizei. Die Familie lebt mittlerweile in Unterfranken. Dort wurde auch die Anzeige erstattet. Die Missbrauchstaten fanden jedoch bereits in den Jahren 2015-2016 in der damaligen Wohnung der Familie in Nürnberg statt. Wie die umfangreichen Ermittlungen, insbesondere die forensische Auswertung der sichergestellten EDV der Frau ergaben, hat diese ihre eigenen Kinder in mindestens neun nachweisbaren 56 Fällen z.T. schwer sexuell missbraucht. In sechs dieser Fälle wirkte eine weitere verwandtschaftliche Beziehung zum Tatverdächtigen, ca. 38,1 % hatten weitere räumliche soziale Vorbeziehungen, wie z.B. im Freundeskreis und durch den Beruf. Der Rest (31,3 %) hatte keinerlei Vorbeziehungen zum TV bzw. ließ sich dieser Umstand bei den Ermittlungen nicht feststellen. 92 Kinder wurden Opfer von Sexualstraftaten (im Jahr zuvor waren es noch 157 Kinder). Die Kinder wurden hierbei hauptsächlich Opfer sexuellen Missbrauchs und sexueller Belästigung. Von den 804 Sexualstraftaten in Nürnberg ereigneten sich 185 Fälle im öffentlichen Raum, davon 19 Vergewaltigungen (2019 waren es 15). Die nachfolgende Karte bietet eine Grobübersicht der Tatörtlichkeiten, die – mit Ausnahme eines geografischen Schwerpunktes in der Innenstadt – relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt liegen. und bis dahin noch unbekannte Person mit, die die Taten filmte. Hier konnte schließlich durch die Ermittlungen und auch durch die späteren Einlassungen der Frau, ihr Ehemann – der Anzeigeerstatter – als Filmender ermittelt werden. Gegen die 32-jährige Beschuldigte, die zunächst noch unbekannten Aufenthaltes war, erging schließlich Haftbefehl. Ihr Aufenthalt konnte schließlich in Norddeutschland ermittelt werden, wo sie festgenommen wurde. Die Kinder der Familie befinden sich mittlerweile in Pflegefamilien. Die Frau wurde im Sommer 2022 vom Landgericht Nürnberg-Fürth für ihre Taten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und befindet sich in Haft. Kurz vor Ende des Jahres 2022 verhandelte das Landgericht Nürnberg-Fürth dann auch gegen den Ehemann, der die Taten zum Nachteil der Kinder zumindest teilweise gefilmt hatte. Er wurde durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 65 Abbildung zeigt Symbolfoto. 2.3.9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung KRIMINALITÄT Sexualstra�aten - PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg Sexualstraftaten PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung 473 507 415 579 Stra�aten gegen die sexuelle Selbstbes�mmung unter Gewaltanwendung 270 259 183 88 66 22 124 40 63 78 56 122 58 70 62 8 125 40 88 77 47 169 79 42 41 1 105 42 89 83 60 146 57 Vergewal�gung u. sexuelle Nö�gung/Übergriffe Vergewal�gung §177 Abs. 6,7,8 StGB sexueller Übergriff und sexuelle Nö�gung sexuelle Beläs�gung Beleidigung auf sexueller Grundlage exhibi�onis�sche Handlungen Verbreitung pornografischer Schri�en Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schri�en sexueller Missbrauch sexueller Missbrauch von Kindern ´ Veränderung 2021/2022 Anzahl in % 804 225 38,9% 210 292 82 39,0% 59 54 5 107 38 80 183 153 183 98 94 89 5 142 43 67 359 293 139 72 35 35 0 35 5 -13 176 140 -44 -26 59,3% 64,8% 0,0% 32,7% 13,2% -16,3% 96,2% 91,5% -24,0% -26,5% Verlauf ´ Sexualdelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 0,75 1,5 3 Kilometer © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 0,75 1,5 3 Kilometer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 66 57 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 2.3.10 Rohheitsdelikte Herausragender Fall (zu 2.3.10) Die Zahl der Rohheitsdelikte nahm von 5.365 auf 6.443 Fälle (20,1 %) zu. Im VorCorona-Jahr 2019 wurden 6.439, im Jahr 2018 sogar noch 6.842 Rohheitsdelikte verzeichnet. Im Frühjahr 2022 bot der spätere Beschuldigte einer Vertrauensperson (VP) der Polizei eine Maschinenpistole (Uzi) mit Schalldämpfer zum Kauf an, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt. In der Folge kam es zu umfangreichen operativen Maßnahmen gegen den Beschuldigten, um den Verbleib bzw. den Aufbewahrungsort der Waffe aufzuklären und diese in der Folge sicherzustellen. Im Rahmen der Ermittlungen konnte zwar die Existenz der Waffe verifiziert, deren Aufbewahrungsort jedoch nicht abschließend geklärt werden. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse musste aber davon ausgegangen werden, dass Allein bei den Körperverletzungen war ein Anstieg um 21,7 % (von 4.014 auf 4.886 Fälle) festzustellen. Die Anzahl der Raubdelikte stieg von 178 auf 245 (37,6 %). Im öffentlichen Raum registrierten wir 3.408 Rohheitsdelikte. Das ist der höchste Wert der vergangenen fünf Jahre. Die AQ bei den Rohheitsdelikten sank um 2,4 Prozentpunkte auf aktuell 86,5 %. ´ sich die Waffe nach wie vor im Einflussbereich des Beschuldigten befand. Als mögliche Verstecke kamen insg. fünf Objekte in Frage. Im weiteren Verlauf wurden gegen zwei Beschuldigte und drei Zeugen Durchsuchungsbeschlüsse erlassen und unter Zuhilfenahme der PI Spezialeinheiten Nordbayern (SEK) vollzogen. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten sowohl die gegenständliche Waffe als auch der Schalldämpfer in der Wohnung des Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt werden. Weiterhin führte die Durchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten zum Auffinden weiterer waffenrechtlich verbotener Gegenstände (zwei Schlagringe), was gesondert zur Anzeige gebracht wurde. ´ Körperverletzungsdelikte (links) und Raubdelikte (rechts) im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg ´ © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 0,75 1,5 3 Kilometer © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 58 ´ 0,75 1,5 0 0,75 1,5 3 Kilometer © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 3 Kilometer 0,75 1,5 3 Kilometer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 67 KRIMINALITÄT Wohnungseinbruchdiebstahl in Nürnberg Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg 2.3.11 Eigentumsdelikte 500 Beim Diebstahl registrieren wir mit 12.315 Delikten einen Anstieg um 28,3 % (2.717 Fälle). Hierbei handelt es sich aber immer noch um den zweitniedrigsten Wert im Zehn-Jahresvergleich. Die AQ stieg im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 0,9 Prozentpunkte auf 45,3 %. 450 Die Steigerungen verteilten sich sowohl auf den einfachen Diebstahl (35,6 %) als auch auf den schweren Diebstahl (15,8 %). 100 Eine Häufung der Fallzahlen ist auch im Bereich der Diebstähle von Krafträdern festzustellen. 53 entwendete Kräder bedeuten einen Anstieg um 51,4 %. Anzumerken ist jedoch, dass dieser Anstieg hauptsächlich einer zum größten Teil geklärten Serie von Diebstählen von Kleinkrafträdern im Jahr 2021 entspringt, die erst im Jahr 2022 nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen Eingang in der PKS als sogenannter Auslaufstatistik findet. Wir verzeichnen zudem vermehrt Diebstähle von sog. Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter). 40 405 394 400 35 350 30 300 270 22,1 250 25 21,2 19,1 20 198 16,3 200 12,2 150 87 87 15 10 66 42 50 33 5 0 0 2018 2019 Fallzahl 1.854 Fahrraddiebstählen bedeuten einen Anstieg um 14,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Beim Ladendiebstahl (4.245 Fälle) beträgt der Anstieg 41,0 %. Des Weiteren vermelden wir mit 477 Taschendiebstählen einen Anstieg um 62,8 %. 45 456 2020 2021 aufgeklärte Fälle Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung auch weiterhin als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der 2022 Aufklärungsquote Menschen stark. Die mit beachtlichem Kräfteeinsatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird daher auch im Jahr 2023 fortgeführt. ´ Wohnungseinbruchdiebstahl Karte – Stadt Nürnberg ´ Im Bereich des Kfz-Aufbruchs gab es kaum Veränderungen (175 zu 173 Fälle). Erneut bedeutet dies im Zehn-Jahresvergleich einen Topwert. Die Einbrüche in Gewerbeobjekte stiegen von 560 auf 763 Delikte (36,3 %) und befinden sich damit in etwa wieder auf dem Niveau vor der Pandemie. Analog des mittelfränkischen Trends wurden auch in Nürnberg wieder mehr Wohnungseinbrüche verzeichnet. Diese stiegen von 198 auf 270 Delikte (36,4 %). Nichtsdestotrotz ist das der zweitniedrigste Wert im Zehn-Jahresvergleich. Die AQ sank auf 12,2 %. © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 0,75 1,5 3 Kilometer © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 68 0,75 1,5 3 Kilometer 59 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 2.3.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte ´ Sachbeschädigungen im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg Die Fallzahl stieg um 12,3 % (5.525 auf 6.207), das ist der Höchstwert der letzten fünf Jahre. ´ Allein beim Computerbetrug – als Unterart des Phänomens – messen wir eine Steigerung um 47,9 % auf 457 Delikte. Die Anzahl der festgestellten Urkundenfälschungen erhöhte sich von 790 auf 965 (22,2 %). Gesunken sind hingegen die Leistungserschleichungen (118 Fälle bzw. 6,0 %). Die AQ bei den Vermögens- und Fälschungsdelikte sank auf aktuell 76,4 %. 2.3.13 Sachbeschädigung 2022 nahmen die Sachbeschädigungen erfreulicherweise erneut ab (um 1,0 % von 4.180 auf jetzt 4.139 Fälle). Das ist der zweitniedrigste Wert der letzten zehn Jahre. Einen Anstieg vermelden wir hingegen bei den Graffiti-Straftaten (10,4 % von 694 auf 766). © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf Die AQ bei den Sachbeschädigungen sank geringfügig um 0,9 Prozentpunkte auf durchaus immer noch beachtliche 31,0 % für diesen Deliktsbereich. Herausragender Fall (zu 2.3.13) Am Mittwoch, den 09.05.2022, ereignete sich zur Mittagszeit ein Großbrand auf einer Baustelle in der Grünewaldstraße in der Nürnberger Nordstadt. Eine kurz vor der Fertigstellung befindliche Kindertagesstätte der Stadt Nürnberg geriet in Brand, der sich in kürzester Zeit zum Großbrand entwickelte. Das in Holz-Massivbauweise errichtete Gebäude war zu großen Teilen bereits fertiggestellt. Aufgrund noch geöffneter Bereiche konnte sich das Feuer aber schnell ausbreiten und das Brandobjekt stand nach kurzer Zeit in Vollbrand. Die Löscharbeiten der 60 0 0,75 1,5 3 Kilometer © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 Feuerwehr gestalteten sich schwierig. Immer wieder bildeten sich Glutnester, sodass das Feuer nicht gelöscht werden konnte. Ein komplettes Ablöschen des Gebäudes gelang nur durch den gleichzeitigen Rückbau und das Abtragen der Gebäudeelemente. Erst nach vier Tagen war die Brandstelle gelöscht. Das Gebäude war bis auf die Bodenplatte abgebrannt bzw. abgetragen. Trotz des hohen Zerstörungsgrads bzw. des Totalabbrands des Gebäudes konnte sehr bald eine mutmaßliche Brandentstehungsstelle ausgemacht werden, die durch die Brandursachenermittlung bestätigt wurde. In der Folge fanden schwierige Er- 0,75 1,5 3 Kilometer mittlungen zur Verifizierung der Brandursache und eines möglichen Verursachers statt. Kurz vor Abgabe des Vorgangs kann inzwischen die Brandursache auf eine fahrlässige menschliche Handlung festgelegt und ein Verantwortlicher verifiziert werden. Durch das Brandereignis entstand Sachschaden in niedriger zweistelliger Millionenhöhe, Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Die Kindertagesstätte hätte im September 2022 in Betrieb gehen und rund 250 Kindergarten- und Hortkindern einen Platz bieten sollen. Die Stadt Nürnberg als Betreiberin plant die Einrichtung so schnell wie möglich wieder aufzubauen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 69 KRIMINALITÄT 2.3.14 Aufenthaltsgesetz In Nürnberg registrierten wir bei den Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen einen signifikanten Anstieg um 64,3 % (von 703 auf 1.155 Verstöße). Ausschlaggebend für diese Entwicklung dürfte hauptsächlich die erhöhte Zuwanderung im vergangenen Jahr sein. Die 1.155 Verstöße bedeuten den höchsten Wert seit der Migrationswelle im Jahr 2015. 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität Es wurden 7,1 % mehr Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt (3.290 auf 3.523 Fälle). Anzumerken ist jedoch, dass dieser Deliktsbereich durch proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst wird. Im Jahr 2019 stellten wir noch 4.259 Verstöße fest. Die Anzahl der Tatverdächtigen stieg von 2.637 auf 2.937. Die AQ sank um 0,9 Prozentpunkte auf 95,2 %. ringe Menge, Waffen/Bande, Einfuhr) sind in der Gesamtschau angestiegen. Die Veränderungen korrespondieren mit den jeweiligen Steigerungen bei den allgemeinen Verstößen. Cannabis bleibt deutlich die am stärksten vertretene Betäubungsmittelart, gefolgt von Methamfetamin (Crystal) und Heroin. Kokain findet sich zwar bei den gängigen Betäubungsmittelarten an letzter Stelle, allerdings zeigen die Steigerungen sowohl bei den allgemeinen Verstößen (+68,0 %) als auch bei den Handelsdelikten (+120,0 %), dass Kokain auch „auf der Straße“ angekommen ist. Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den operativ geführten Ermittlungsverfahren des KFD 4 Nürn- berg und den daraus resultierenden Sicherstellungsmengen. Methamfetamin (Crystal) nimmt aufgrund der Fallzahlen den zweiten Platz nach Cannabis ein. Die entgegen des allgemeinen Trends festgestellte Abnahme der allgemeinen Verstöße um 20,0 % (in der Hauptsache Besitz von Crystal) bei gleichzeitiger Steigerung der Handelsdelikte um 37,0 % zeigt, dass die Ermittlungsstrategie des KFD 4 Nürnberg greift und die Verfügbarkeit von Methamfetamin auf der Straße eingedämmt werden konnte. Dafür spricht auch die beachtliche Menge von 2,3 kg sichergestelltem Methamfetamin. ▶ ´ Betäubungsmitteldelikte im Öffentlichen Raum – Stadt Nürnberg ´ Mit dem Wegfall der Corona-Beschränkungen haben sich auch die Ergebnisse proaktiven Kontrollverhaltens verändert. Daraus resultieren vorrangig Besitzdelikte mit Betäubungsmitteln (allgemeine Verstöße). Mit Ausnahme von Methamfetamin (Crystal) und NPS-Produkten (neue psychoaktive Substanzen) ist deshalb für alle weiteren Rauschgiftarten bei den allgemeinen Verstößen ein Anstieg zu verzeichnen. Die höchste Zunahme messen wir bei Cannabis (+17,0 %). Bei den NPS messen wir erneut den größten Rückgang (-61,0 %). Der Anstieg der allgemeinen Verstöße bei Cannabis lässt sich auch mit dem Phänomen CBD erklären. Aufgriffe mit sogenannten CBD-Produkten werden in Absprache mit der zuständigen StA Nürnberg-Fürth grundsätzlich als Cannabis-Verstoß gemeldet. © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf Sowohl die einfachen als auch die qualifizierten Handelsdelikte (nicht ge- 0 0,75 1,5 3 Kilometer © GeoBasis-DE / BKG 2021, BKA GDI, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2021), Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus.pdf 0 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 70 0,75 1,5 3 Kilometer 61 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 100 4.500 99 4.000 98 3.500 97 3.000 96 2.500 95 2.000 94 1.500 93 1.000 92 500 91 Fallzahl Rauschgiftdelikte – Stadt Nürnberg 0 2018 2019 2020 2021 2022 Delikte gesamt 4.120 4.259 3.767 3.290 3.523 AQ in % 97,4 97,2 97,1 96,1 95,2 Rauschgifttote Für das Jahr 2022 sind 27 Rauschgifttote im Stadtgebiet Nürnberg bestätigt, darunter 20 Männer und sieben Frauen. Die Verstorbenen waren zwischen 19 und 64 Jahre alt. 19 der Verstorbenen waren bereits zuvor polizeilich aufgrund von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten. Fünf der Toten wurden im öffentlichen Raum oder in Liegenschaften (z.B. Toiletten), die unmittelbar an den öffentlichen Raum angrenzen, aufgefunden. Von den 27 im Stadtgebiet aufgefundenen Rauschgifttoten hatten 16 ihren Wohnsitz in Nürnberg, vier waren ohne festen Wohnsitz. Sieben Verstorbene kamen offensichtlich nur zum Kauf und Konsum der Betäubungsmittel in die Stadt. 14 Personen verstarben an einer Überdosis Heroin. Die anderen Todesfälle sind auf Intoxikationen mit Fentanyl (2), Methamfetamin (2), Morphin (1) sowie Mischintoxikationen (5) zurückzuführen. In drei der 27 gemeldeten Fälle steht ein abschließendes Gutachten zur Bestätigung der genauen Todesursache noch aus. Der im Jahr 2022 festgestellte durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Straßen-Heroin beträgt 30,3 % (2021: 31,4 %). Die mehrjährigen statistischen Auswertungen zur Anzahl der ▶ Symbolfoto: raltitudevisual - stock.adobe.com Die Fallzahlen bei Heroin zeigen keine erklärungsbedürftige Abweichung. Die Verfügbarkeit ist in einer Großstadt wie Nürnberg nach wie vor gegeben. Die geführten Ermittlungsverfahren im Handelsbereich bewegen sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Hierbei zeigten sich bislang keine organisierten Bandenstrukturen. 90 AQ in % Stadt Nürnberg - Rauschgiftdelikte 5.000 Herausragender Fall (zu 2.3.15) Über die aktive Informationsbeschaffung des KFD 4 Nürnberg wurde bekannt, dass ein 48-Jähriger Anfang 2022 über eine Gesamtmenge von 200 Kilogramm Marihuana im Großraum Nürnberg verfügen soll. Die letzte bekannte Wohnanschrift des Beschuldigten befand sich in Amberg. Es wurde jedoch bekannt, dass er in Nürnberg ein Netzwerk zum Vertrieb seines Rauschgiftes aufbauen wollte. Durch operative Maßnahmen, die im April 2022 starteten, konnte eine Tätergruppierung in Nürnberg/Amberg ermittelt werden. Am 05.05.2022 wurden insgesamt sieben Objekte in Nürnberg und der Oberpfalz zeitgleich durchsucht. Hierbei wurden 36 Kilogramm Marihuana, 1,2 Kilogramm Haschisch, 140 Gramm Kokain und eine funktionsfähige Schusswaffe sichergestellt. Die drei Haupttäter wurden zu insgesamt 16 Jahren und 62 zwei Monate Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe ist die Abschiebung der Beschuldigten geplant. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens („NewTenant“) ergaben sich zudem Hinweise auf einen 26-Jährigen aus Nürnberg, der mit nicht geringen Mengen Kokain handeln soll. Die Ermittlungen hierzu wurden im November 2022 aufgenommen. Aufgrund operativer Maßnahmen konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte mit seinem Pkw nach Belgien reist. Auf der Rückreise am Folgetag wurde er im Großraum Aachen durch beauftragte Fahndungseinheiten einer Kontrolle unterzogen. Nach sechsstündiger Durchsuchung des Pkw wurde in einem professionell verbautem Schmuggelversteck hinter dem Handschuhfach ein Kilogramm Kokain im Wert von ca. 150.000 Euro aufgefunden. Der Beschuldigte wurde festgenommen und zum Zwecke der Vorführung zum Amtsgericht Nürnberg verbracht. Dieses ordnete die Untersuchungshaft an. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 71 KRIMINALITÄT Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken 2018 Ansbach Erlangen Fürth Nürnberg Schwabach Mittelfranken männlich weiblich 4 1 3 11 2 21 0 1 0 4 0 5 gesamt männlich 4 2 3 15 2 26 2 1 5 30 2 40 Drogentoten lässt regelmäßig Wellenbewegungen erkennen. Die Gründe dafür sind in der Regel individuell vielschichtig und nicht monokausal erklärbar. Ein sich über Jahre aufbauender schlechter körperlicher Allgemeinzustand, Mehrfachintoxikationen bzw. auf dem „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzentrationen etc. sind mögliche Gründe für diese z.T. starken Schwankungen im Mehrjahresvergleich. 2.3.16 Gewaltkriminalität Die Gewaltkriminalität stieg um 27,2 % (1.323 auf 1.683) und befindet sich damit annähernd wieder auf dem Niveau der Vor-Corona-Jahre. Die AQ ging um 2,7 Prozentpunkte auf 79,4 % zurück. 2.3.17 Straßenkriminalität Bei der Straßenkriminalität verzeichnen wir einen Anstieg um 10,7 % auf jetzt 6.673 Delikte. Dies bedeutet den zweitniedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre. Die AQ ging um 0,8 Prozentpunkte auf 26,4 % leicht zurück. 2.3.18 Cybercrime und Straftaten Tatmittel Internet In Nürnberg wurde im Jahr 2021 das Kriminalfachdezernat (KFD) 5 als Dienststelle zur Bekämpfung der Cybercrime neu eingerichtet. Es ist zuständig für die Bearbeitung von Fällen 2019 Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken 2020 2021 weiblich gesamt männlich 0 0 1 4 0 5 2 1 6 34 2 45 1 5 3 19 3 31 weiblich 0 1 0 4 0 5 gesamt männlich 1 6 3 23 3 36 weiblich 2 1 1 21 1 26 0 0 2 4 0 6 der Cybercrime im engeren Sinn für den Stadtbereich Nürnberg. Darüber hinaus ist das KFD 5 Nürnberg mittelfrankenweit für die digitale Forensik zuständig, nach Einzelfallzuweisung durch das Polizeipräsidium auch für die Bearbeitung von herausragenden Ermittlungsverfahren aus den Bereichen Ansbach, Erlangen, Fürth und Schwabach. Das KFD 5 Nürnberg deckt mittelfrankenweit die Themenfelder des Deliktsfeldes Cybercrime ab, die immer intensiver einer Professionalisierung des Wissens um Angriffsvektoren bedürfen und ein hohes Maß an Erfahrung sowie eine adäquate Ausstattung voraussetzen. Das KFD 5 gewährleistet mit seiner Bündelungsfunktion auch die notwendige Ermittlungsunterstützung der Dienststellen bei der Bearbeitung von „Digitalen Spuren“. Beim KFD 5 Nürnberg sind auch IT-Kriminalisten tätig, die sich auf Ermitt- Herausragender Fall (zu 2.3.16) Am 26.10.2022, um 10:18 Uhr, wurde eine E-Mail mit einer Bombendrohung an mehrere E-Mailadressen der Justiz in Nürnberg übersandt. Kurz darauf erfolgte ein Anruf in der Vermittlung der Justiz in Nürnberg, bei dem eine unbekannte männliche Person die Drohung in vergleichbarem Wortlaut wiederholte. Vorsorglich erfolgte ein entsprechend kräfteintensives Einsatzgeschehen, in dessen Rahmen der komplette Gebäudekomplex des Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 72 2022 gesamt männlich 2 1 3 25 1 32 3 2 2 20 1 28 weiblich gesamt 0 0 1 7 0 8 3 2 3 27 1 36 Statistik gesamt lungen im Bereich Kryptowährung spezialisiert haben. Mit spezieller Analyse-Software können die IT-Spezialisten den Geldfluss der virtuellen Währung nachverfolgen und derart Ermittlungsansätze generieren. Für die Bearbeitung der Fälle mit Tatmittel Internet im Betrugsbereich (E-Commerce) ist in Nürnberg allerdings überwiegend das Kommissariat 25 zuständig. Im Jahr 2022 messen wir einen Anstieg der Cybercrime-Fallzahlen. 584 Delikte bedeuten 148 mehr (33,9 %) als im Vorjahr. Die AQ beträgt 56,0 %. Die Fallzahlen, der mit dem Tatmittel Internet begangenen Straftaten, stiegen zum dritten Mal in Folge. Wir messen mit insgesamt 1.324 Delikten 327 Delikte oder 32,8 % mehr als im Vorjahr. Justizpalastes evakuiert und abgesucht wurde. Damit einhergehend kam es zu einem hohen öffentlichen sowie örtlichen und überörtlichen medialen Interesse. Zudem erfolgten umfangreiche Maßnahmen repressiver Art i. R. d. ersten Angriffs bzw. der ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Dabei wurde zeitnah festgestellt, dass sowohl der E-Mail-Versand als auch der Anruf aus einem Internetcafé in der Nürnberger Südstadt erfolgten. Die Ermittlungen dauern an. 63 KRIMINALITÄT 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg Am 06.11.2022 kam es gegen 22:55 Uhr in einem Anwesen in der Schupfer Straße zu einer Explosion. Für ein romantisches Essen mit seiner Freundin wollte der Beschuldigte an jenem Abend eine Flasche Rotwein öffnen. Mangels Korkenzieher versuchte er zunächst, den Korken mit einem Messer in die Flasche zu drücken. Als dies nicht gelang, nahm er eine Schuhdeospraydose und schlug mit deren Boden auf das Ende des Messers. Hierdurch wurde jedoch der Boden der Dose durchstochen und der Inhalt der noch vollen Spraydose entleerte sich in den Raum. Es bildete sich ein ex- Herausragendes Ereignis (2) Am 09.11.2022, um 15:45 Uhr, ereignete sich am Nürnberger Flughafen ein Unfall zwischen einem Luft- und einem Lotsenfahrzeug. Zu dem Unfall existieren sehr 64 plosionsfähiges Luft-Deo-Gemisch, das unmittelbar durch eine brennende Kerze entzündet wurde und schließlich zu einer Explosion führte. Durch die Explo- gute Videoaufzeichnungen, anhand derer nachvollzogen werden kann, dass das am Nürnberger Flughafen gelandete Flugzeug durch das Lotsenfahrzeug zunächst an seine Parkposition geführt wurde. Dort schloss der Mitarbeiter des sion erlitt der Beschuldigte großflächige Verbrennungen, außerdem kam es zu einem Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Sowohl seine eigene als auch sämtliche anderen Wohnungstüren des Stockwerks wurden durch die entstandene Druckwelle aus dem Rahmen gedrückt und teilweise weitere dahinterliegende Türen beschädigt. Weitere Schäden entstanden glücklicherweise nicht. Mindestens anhand der auf der Spraydose angebrachten Warnhinweise hätte der Beschuldigte erkennen müssen, dass die Dose kein geeignetes Werkzeug darstellt. Ihm ist demnach zumindest eine fahrlässige Begehung eines Delikts nach § 308 StGB vorzuwerfen. Flughafens die Lotsung ab. Das Flugzeug stand auf seiner Parkposition und der Lotse begab sich hinter sein Fahrzeug. Plötzlich setzte sich das Flugzeug, an welchem beide Propeller noch in Betrieb waren, wieder in Bewegung, zunächst ganz langsam, dann zunehmend schneller. Die Crew befand sich noch im Flugzeug, wo genau, war jedoch auf dem Video nicht zu erkennen. Ungebremst krachte es mit der rechten Tragfläche und dem Propeller in das Lotsenfahrzeug. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. Der Sachschaden wird derzeit auf ca. 500.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Zur Klärung der Unfallursache wurde ein Gutachter hinzugezogen. Zunächst wurde von einem Pilotenfehler ausgegangen. Im Rahmen der Untersuchungen wurde aber festgestellt, dass auch ein technischer Defekt an der Feststellbremse des Flugzeuges als Ursache in Betracht kommt. Die genaue Unfallursache ist daher derzeit noch unklar. Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Luftverkehrs wurden eingeleitet. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 73 Abbildung zeigt Symbolfoto. Herausragendes Ereignis (1) Symbolfoto: Romolo Tavani - stock.adobe.com Weitere herausragende Ereignisse: KRIMINALITÄT 2.3.19 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) dass dieses Problem aktiv und entschlossen angegangen werden muss. Aufgrund inzwischen niederschwelliger und medienbruchfreier digitaler Übermittlungswege sind Geschädigte inzwischen eher bereit, Anzeige zu erstatten und nicht nur individuell eine Löschung inkriminierter Inhalte bei den Telemedienbetreibern zu veranlassen. So darf sich niemand mehr sicher sein, dass er als „Hater“ in der Anonymität des digitalen Raums abtauchen und dort ungestraft weiterhin Hassparolen verbreiten kann! „Sonstige Zuordnung“ festzustellen. Während wir hier im Jahr 2021 noch 359 Delikte registrierten, melden wir aktuell 124 Delikte. Die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernates 1 in Nürnberg sanken im Jahr 2022 von 600 auf 358 (40,3 %). Ausschlaggebend hierfür ist zu einem Großteil der starke Rückgang bei den Zahlen der PMK mit dem Merker „Sonstige Zuordnung“ (s. u.). Hasskriminalität „Hatespeech“ verbreitet sich in den letzten Jahren immer stärker, vor allem im Internet. Sollten Artikel bzw. Beiträge im Internet eigentlich zum gegenseitigen Gedankenaustausch und als Diskussionsgrundlage dienen, werden diese immer mehr als Rechtfertigung missbraucht, um seine eigene, z.T. hasserfüllte Meinung in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Diese Hasskommentare treffen v.a. Menschen aufgrund deren Hautfarbe, Geschlecht, politischer Einstellung, Glaubensrichtung oder auch deren sexueller Orientierung. Die Straftaten im Phänomenbereich PMK-Links stiegen von 95 auf 99. Das entspricht einer Steigerung von 4,2 %. Im Bereich PMK-Rechts stellen wir einen Rückgang der Straftaten von 138 auf 106 fest (23,2 %). Bei der PMK mit dem Merker „Ausländische Ideologie“ ist ein Anstieg von acht auf 29 Straftaten zu verzeichnen. Auch in Nürnberg wurde eine Vielzahl solcher Fälle angezeigt und bearbeitet. Die Anzeigen erfolgen entweder durch NGO, wie bspw. die „Meldestelle respect!“, die gezielt nach solchen Hasskommentaren im Netz suchen, oder auch durch die Geschädigten selbst und durch unbeteiligte Personen, die solche Kommentare zufällig im Netz lesen. Das Phänomen „Hatespeech“ ist seit vielen Jahren bekannt. Mit der hohen Reichweite virtueller sozialer Netzwerke und Messengerdienste wird klar, Ein signifikanter Rückgang (65,5 %) ist im Bereich der PMK mit dem Merker Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg 650 550 450 350 250 150 50 -50 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 PMK-Links 41 55 162 138 143 138 86 137 95 99 PMK-Rechts 86 89 109 175 174 112 156 165 138 106 PMK-AI 16 52 20 29 11 75 68 23 8 29 PMK-SZ 29 21 13 23 27 28 54 115 359 124 Gesamt 172 217 304 365 355 353 364 440 600 358 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 74 2022 65 KRIMINALITÄT Herausragender Fall (zu 2.3.19) In Nürnberg kam es durch die Vereinigung „Letzte Generation“ erstmals im Februar 2022 und anschließend im August 2022 jeweils zu einer Straßenblockade. Am Morgen des 22.02.2022 blockierten die Aktivisten zur Hauptverkehrszeit die Ausfahrt Frankenschnellweg – Nürnberg- Hafen auf Höhe der Jansenbrücke. Es bildete sich ein massiver Rückstau bis auf den Frankenschnellweg. Die Fahrzeugführer wurden für über eine Stunde an der Weiterfahrt gehindert. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft vor Ort wurden deshalb gegen 13 Aktivisten Ermittlungsverfahren wegen schwerer Nötigung eingeleitet. Am 16.08.2022 blockierten („100 Sekunden vor 12 Uhr“) mehrere Umweltaktivisten der genannten Vereinigung zur Mittagszeit den Bahnhofsplatz in Nürnberg in beide Fahrtrichtungen. Der Verkehrsfluss dieser stark befahrenen Straße kam aufgrund der Blockadeaktion und des dadurch verursachten Staus zeitweise vollständig zum Erliegen. Die Aktivisten führten eine Vielzahl von Demonstrationsutensilien mit, darunter diverse Sitzgelegenheiten, sog. Tripods (dreibeinige Gestelle) und auch ein Piano. Es wurden neben Ampelmasten auch ein Versorgungsmast der VAG sowie die Tripods erklettert und in der Folge klebten sich Aktivisten teilweise daran fest. Gegen 41 Teilnehmer der Blockadeaktion wurden Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung eingeleitet. Die Teilnehmer beider Aktionen waren im Alter zwischen 17 und 79 Jahren. Die Beschuldigten der Demonstration im Februar kamen überwiegend aus dem Raum Nürnberg. Bei der Straßenblockade im August reiste ein Großteil der Aktivisten aus anderen Bundesländern an. Es ist erkennbar, dass die Vereinigung „Letzte Generation“ und weitere Gruppierungen bundesweit sehr gut vernetzt sind und sich zunehmend besser informieren und organisieren. Die Qualität sowie die Quantität der Aktionen haben zugenommen. Es muss daher auch zukünftig mit weiteren Aktionen gerechnet werden. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken: 66 www.facebook.com/polizeimittelfrankenPolizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 75 www.twitter.com/polizeimfr Symbolfoto: gabort - stock.adobe.com 2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Sicherste Großstadt in Bayern 2022 5.142 Straftaten 2022 Häufigkeitszahl 3.982 Aufklärungsquote 66,6 % Straftaten - Stadt Fürth 8.000 Stadt Fürth 129.122 Einwohner Bevölkerungsdichte 2.038 Einwohner je km 2 20,1 % Ausländeranteil 7.000 Straftaten – Stadt Fürth 6.000 Stand: 31.12.2022 Fürth, Gustavstraße. Foto: Boris Stroujko - stock.adobe.com 2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth 5.382 5.392 5.314 5.000 4.999 5.142 63,35 km² Fläche 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2018 2019 AQ – StadtAQ Fürth Stadt Fürth Jahr 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2020 2021 2022 HZ – StadtHZ Fürth Stadt Fürth AQ in % 66,6 72,2 65,9 68,8 67,8 67,8 In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2022 von 4.999 auf 5.142 (2,9 %) leicht gestiegen. Dennoch ist dies der zweitbeste Wert der vergangenen zehn Jahre. Im Jahr 2019, dem relevanten Vergleichsjahr vor der Pandemie, wurden 5.392 Straftaten an die PKS gemeldet. Die Aufklärungsquote (AQ) sank um 5,6 Prozentpunkte auf 66,6 %. Diese betrug 2019 68,8 %. Jahr 2022 2021 2020 2019 2018 2017 HZ 3.982 3.899 4.136 4.221 4.254 4.627 Zuständige Polizeidienststellen: PI Fürth KPI Fürth VPI Fürth Die Häufigkeitszahl (HZ) als Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Kommune blieb nahezu auf dem Niveau des Vorjahres und beträgt für Fürth 3.982 (+2,1 %). Das ist der zweitniedrigste Wert der letzten zehn Jahre. Dieser Spitzenwert sichert der Stadt Fürth auch im Jahr 2022 erneut und mit Abstand das Prädikat „sicherste Großstadt“ (über 100.000 Einwohner) in Bayern. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 76 67 KRIMINALITÄT Wir registrieren zwölf Fälle von Straftaten gegen das Leben. Das sind zwei Fälle mehr als im Vorjahr. Darunter zwei Morde und acht Totschlagsdelikte. Alle Straftaten gegen das Leben konnten von der Fürther Kriminalpolizei aufgeklärt werden. Im Jahr 2019 wurden für Fürth fünf dieser Delikte zur PKS gemeldet. 35,5 %, und damit den höchsten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich. Gleichzeitig sank die AQ um 1,5 Prozentpunkte auf immer noch beachtliche 91,0 %. Der Anstieg der Rohheitsdelikte ist insbesondere den höheren Fallzahlen bei den Körperverletzungsdelikten geschuldet. Allein hier wurden 185 Fälle oder 40,1 % mehr gemessen. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung messen wir einen Anstieg der Fallzahlen von 103 auf aktuell 128 (24,3 %). Die AQ sank um 4,7 Prozentpunkte auf 91,4 %. Die Diebstahlsdelikte (1.681 Fälle) stiegen im Vergleich zum Vorjahr (1.614) moderat an. Während wir beim einfachen Diebstahl eine Steigerung von 13,0 % registrierten, sanken die Fallzahlen beim schweren Diebstahl (Ein-/ Aufbruch) um 9,4 %. Anstiege verzeichnen wir dabei insbesondere bei der Vergewaltigung, hier stiegen die Fallzahlen um neun Fälle auf 17 an, sowie – entgegen des allgemeinen Trends in Mittelfranken – beim sexuellen Missbrauch von Kindern. Hier kam es zu einer Steigerung von sechs auf 13 Fälle. Auch bei der sexuellen Belästigung wurden mit 19 Delikten sieben mehr als im Vorjahr registriert. Es wurden 313 Fahrraddiebstähle zur Anzeige gebracht, 48 Delikte (18,1 %) mehr als im Vorjahr. Die Fallzahlen beim Kfz-Aufbruch stiegen signifikant um 86,7 % auf 56 Delikte an. Zudem stiegen die Ladendiebstähle um 12,6 % auf 429 Delikte. Außerdem wurden im Berichtszeitraum 33 Taschendiebstählen gemeldet, 13 (65,0 %) mehr als im Vorjahr. Demgegenüber steht ein leichter Rückgang im Bereich der Kinderpornografie von 51 auf 49 Fälle. Analog zur mittelfränkischen Entwicklung wurden auch in Fürth mehr Wohnungseinbrüche registriert. Hier stiegen die Fallzahlen von 25 auf 53 an. 2019 wurden noch 58 dieser Straftaten verzeichnet. Bei den Rohheitsdelikten vermelden wir mit 867 Fällen einen Anstieg um Herausragender Fall (1) – Stadt Fürth Die Betrugsdelikte sanken um 9,1 % auf 528 Fälle, die Leistungserschleichungen um 23,5 % auf 130 Fälle. Im Summenschlüssel Cybercrime im engeren Sinne erfassten wir 92 Delikte, zehn mehr als im Vorjahr. Bei der Sachbeschädigung sanken die Zahlen abermals von 599 auf 577 Fälle (3,7 %), ein Bestwert im Zehn-JahresVergleich! Ausgesprochen erfreulich ist die Entwicklung der Graffitistraftaten. Hier wurden mit 42 Delikten 60,4 % weniger verzeichnet als noch im Vorjahr. Die Fallzahlen bei den Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz gingen um 19,6 % auf 418 Delikte zurück. Bei der Gewaltkriminalität messen wir einen Anstieg um 21,2 % von 179 auf 217 Delikte. Dies stellt den Höchstwert der letzten fünf Jahre dar. Die AQ ist befindet sich mit 89,4 % aber immer noch auf einem hohen Niveau. Für den Summenschlüssel der Straßenkriminalität wurden im Berichtszeitraum in Fürth 907 Straftaten zur PKS gemeldet, was einen Anstieg ▶ Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden. Aufgrund des hohen Blutverlustes und eines verletzten inneren Organs konnten die Ärzte den Geschädigten nur durch eine sofortige Notoperation retten. Der Beschuldigte hatte sich zwischenzeitlich vom Tatort entfernt, wurde jedoch im Rahmen der Fahndung angetroffen und festgenommen. Das Tatmesser führte er bei seiner Festnahme noch mit sich. Das Ermittlungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Am 16.07.2022, gegen 03:40 Uhr, kam es in einer Fürther Diskothek zu einem Streit zwischen zwei jungen Erwachsenen. Der Streit verlagerte sich im weiteren Verlauf nach draußen. Hier zog ein Beteiligter ein Messer und stach zweimal auf seinen Kontrahenten ein. Das Opfer flüchtete in eine nahegelegene Tiefgarage. Anschließend brach das Opfer zusammen und musste mit dem 68 Einen erfreulichen Rückgang verzeichnen wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Mit 800 Fällen messen wir ein Minus von 7,9 % bei einer immer noch sehr guten AQ von 81,8 %. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 77 Abbildung zeigt Symbolfoto. Ausgewählte Deliktsbereiche KRIMINALITÄT um 8,1 % bedeutet. Diese Zahl liegt aber immer noch deutlich unter dem Wert aus 2019, als noch 987 Straftaten verzeichnet worden waren. Herausragender Fall (2) – Stadt Fürth Ein Tourist wurde am 10.09.2022 in der Fürther Südstadt unvermittelt von einem geistig verwirrten Mann mit einem Messer angegriffen. Der Täter verletzte sein Opfer schwer am Hals und fügte ihm zudem mehrere Stiche in den Oberkörper zu. Bei den Straftaten mit dem Tatmittel Internet kam es zu einem Rückgang um 5,3 % von 228 auf aktuell 216 Delikte. PKS-Entwicklung Stadt Fürth PKS-Entwicklung – Stadt Fürth Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 5.426 5.447 5.361 5.050 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 5.382 67,8 5.392 68,8 5.314 65,9 Mord 0 4 106 16 9 8 13 13 755 37 3 597 1.656 1.071 404 35 585 66 15 248 109 50 899 746 131 92 691 74 603 978 44 165 1 2 75 14 14 11 13 10 751 27 5 575 1.661 1.017 366 33 644 50 13 319 126 58 957 712 191 81 707 57 586 987 55 124 0 1 89 8 15 9 7 21 809 39 8 615 1.660 967 361 21 693 52 14 416 63 72 732 560 161 71 831 101 517 1.223 47 142 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet Wie durch ein Wunder überlebte der Angegriffene schwerverletzt. Der Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den psychisch kranken Täter, ein Unterbringungsbefehl wurde erlassen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen und der Vorgang wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorgelegt. Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 5.183 133 2,6% 4.999 72,2 5.142 66,6 143 -5,6 2,9% 2 7 103 8 12 12 7 51 640 36 6 461 1.614 976 381 20 638 30 17 265 82 25 869 581 170 82 599 106 520 839 51 228 2 8 128 17 19 2 10 49 867 34 2 646 1.681 1.103 429 33 578 56 18 313 82 53 800 528 130 92 577 42 418 907 41 216 0 1 25 9 7 -10 3 -2 227 -2 -4 185 67 127 48 13 -60 26 1 48 0 28 -69 -53 -40 10 -22 -64 -102 68 -10 -12 0,0% 14,3% 24,3% 112,5% 58,3% -83,3% 42,9% -3,9% 35,5% -5,6% -66,7% 40,1% 4,2% 13,0% 12,6% 65,0% -9,4% 86,7% 5,9% 18,1% 0,0% 112,0% -7,9% -9,1% -23,5% 12,2% -3,7% -60,4% -19,6% 8,1% -19,6% -5,3% Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 78 Verlauf 69 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Stand: 31.12.2022 Erlangen, Bergkirchweih. Foto: schulzfoto - stock.adobe.com 2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen Stadt Erlangen 113.292 Einwohner Bevölkerungsdichte 1.472 Einwohner je km 2 20,0 % 5.879 Straftaten 2022 Fläche 5.189 Aufklärungsquote 64,3 % Straftaten - Stadt Erlangen Ausländeranteil 76,96 km² Häufigkeitszahl 8.000 Straftaten – Stadt Erlangen 7.000 6.000 5.748 6.049 2018 2019 5.293 5.101 2020 2021 5.000 5.879 4.000 3.000 2.000 Zuständige Polizeidienststellen: PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen VPI Erlangen 1.000 0 2022 AQ – Stadt AQErlangen Stadt Erlangen HZ – Stadt HZErlangen Stadt Erlangen Jahr AQ in % 2022 64,3 2021 65,8 2020 65,5 2019 64,3 2018 62,9 2017 60,9 Im Jahr 2022 meldeten wir 5.879 Delikte zur PKS. Dies bedeutet einen Anstieg um 778 Fälle (15,3 %). Im relevanten Vergleichsjahr 2019 vor der Pandemie wurden in der Stadt Erlangen allerdings noch 6.049 Straftaten zur PKS gemeldet. Jahr HZ 2022 5.189 2021 4.539 2020 4.704 2019 5.403 2018 5.178 2017 5.222 Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg um 14,3 % auf den Wert von 5.189 (Vorjahr: 4.539). Sie liegt jedoch noch unter dem Wert von 2019 mit 5.403. Die Aufklärungsquote (AQ) sank um 1,5 Prozentpunkte auf 64,3 %. 70 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 79 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche In Erlangen registrierten wir drei Straftaten gegen das Leben, darunter ein Mord. Dieser wurde durch die Kriminalpolizeiinspektion Erlangen aufgeklärt. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stiegen von 116 auf 149 Delikte (28,4 %). Im Jahr 2019 wurden 106 Straftaten registriert. Ein starker Anstieg war bei exhibitionistischen Handlungen zu beobachten, die von vier auf 31 Delikte zunahmen. Ebenso stiegen die Fallzahlen der sexuellen Belästigung von 19 auf 31 Delikte und die des sexuellen Missbrauchs (nicht von Kindern) von 24 auf 43. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern hingegen messen wir einen Rückgang von 18 auf zwölf Fälle, bei der Kinderpornografie einen Rückgang von 38 auf 33 Fälle. Herausragender Fall (1) – Stadt Erlangen Anfang Juli 2022 warf eine junge Frau ihren vier Jahre alten Sohn vom Dach eines Hochhauses in Erlangen und sprang anschließend hinterher. Beide Personen kamen hierbei zu Tode. Zum Motiv gab die Mutter in einem Abschiedsbrief eine vermutete Krankheit des Kindes an. auf 2.315 an (37,5 %). Dies resultiert sowohl aus der Steigerung des einfachen Diebstahls (57,3 %) als auch des Diebstahls unter erschwerten Umständen (14,9 %). Die 2.315 Fälle des Diebstahls bedeuten den Höchstwert der vergangenen fünf Jahre. Bei den Rohheitsdelikten verzeichnen wir einen Anstieg der Fallzahlen von 705 auf 918 Delikte (30,2 %). Das ist der höchste Wert seit 2016. Die AQ sank um 2,3 Prozentpunkte auf 89,5 %. Steigerungen waren auch in den Bereichen des Fahrraddiebstahles (von 513 auf 577 Fälle, 12,5 %), des Ladendiebstahles (von 419 auf 744 Fälle, 77,6 %), des Taschendiebstahles (von 17 auf 32 Fälle, 88,2 %) sowie im Bereich des KfzAufbruchs mit einer Steigerung von 20 auf 45 Delikte und des Diebstahles von Krafträdern von sieben auf 17 Delikte festzustellen. Eine signifikante Steigerung ist bei den Eigentumsdelikten festzustellen. Die Diebstahlsdelikte stiegen von 1.684 Eine Steigerung melden wir auch bei den Einbrüchen in gewerbliche Objekte. Hier wurden mit 152 Fällen 36,9 % Bei den Vergewaltigungen melden wir wie bereits im Vorjahr 20 Fälle. Herausragender Fall (2) – Stadt Erlangen Anfang Juli 2022 wurden zwei Juweliergeschäfte im Stadtgebiet Erlangen durch zwei unbekannte männliche Personen überfallen. Dabei wendeten die Täter massive Gewalt an, u.a. durch Faustschläge gegen die Angestellten. Zudem zeigten sie eine Schusswaffe. In beiden Fällen gelang es den Geschädigten durch schnelle Gegenwehr einen Entwendungsscha- den zu vermeiden und die Täter in die Flucht zu schlagen. An beiden Tatorten hatten die Täter im Rahmen der Auseinandersetzungen mit den Geschädigten persönliche Gegenstände verloren. Anhand dieser Gegenstände gelang es DNA-haltiges Material zu sichern, das schließlich zur Ermittlung zweier Osteuropäer führte. Derzeit laufen europaweite Fahndungsmaßnahmen nach den beiden flüchtigen Personen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 80 mehr an die PKS übermittelt (Vorjahr: 111 Fälle). Mit 35 Fällen des Wohnungseinbruchs wurden sechs mehr zur PKS gemeldet als im Vorjahr. Moderat zeigt sich der Anstieg bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Nach 660 Fällen im Vorjahr wurden im aktuellen Berichtszeitraum 685 Fälle (3,8 %) verzeichnet. Betrugsdelikte sanken um sieben Prozent (417 auf 388). Die Leistungserschleichung ging um 19,7 % (insgesamt 94 Fälle) zurück. Einen minimalen Anstieg vermelden wir im Bereich der Cyberkriminalität. 72 Delikte bedeuten zwei mehr als im Vorjahr. Die Rauschgiftdelikte stiegen analog der mittelfränkischen Entwicklung an (503 Fällen, 15,6 %). Anzumerken ist jedoch, dass in diesem Bereich die Fallzahlen durch proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst werden. Die Gewaltkriminalität stieg signifikant. In diesem Summenschlüssel wurden mit 222 Delikten 67 Delikte (43,2 %) mehr als im Vorjahr verzeichnet. Es handelt sich um den zweithöchsten Wert im Zehn-Jahresvergleich. Bei Straftaten aus dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität kann ein erfreulicher Rückgang verzeichnet werden (1.295 Delikten, -2,4 %). Straftaten unter Nutzung des Tatmittels Internet blieben mit 153 Delikten etwa auf dem Niveau des Vorjahres (152 Delikte). 71 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen PKS-Entwicklung Stadt Erlangen Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 5.815 6.149 5.398 5.286 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 5.748 62,9 6.049 64,3 5.293 65,5 Mord 2 1 99 20 18 6 26 11 840 19 1 657 2.296 1.280 461 39 1.016 98 15 659 131 38 715 455 75 73 650 106 419 1.421 67 129 0 2 106 13 37 10 14 6 878 27 2 677 2.149 1.367 496 82 782 30 16 624 85 32 924 656 112 49 646 101 495 1.323 100 106 0 1 85 18 13 11 24 5 792 22 5 600 1.931 1.101 458 16 830 27 13 575 95 63 688 493 123 52 641 115 492 1.217 105 109 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 6.098 812 15,4% 5.101 65,8 5.879 64,3 778 -1,5 15,3% 1 0 116 20 19 9 4 38 705 26 4 467 1.684 897 419 17 787 20 12 513 111 29 660 417 117 70 875 306 435 1.327 185 152 1 0 149 20 31 12 31 33 918 31 4 698 2.315 1.411 744 32 904 45 4 577 152 35 685 388 94 72 645 172 503 1.295 219 153 0 0 33 0 12 3 27 -5 213 5 0 231 631 514 325 15 117 25 -8 64 41 6 25 -29 -23 2 -230 -134 68 -32 34 1 0,0% 0,0% 28,4% 0,0% 63,2% 33,3% 675,0% -13,2% 30,2% 19,2% 0,0% 49,5% 37,5% 57,3% 77,6% 88,2% 14,9% 125,0% -66,7% 12,5% 36,9% 20,7% 3,8% -7,0% -19,7% 2,9% -26,3% -43,8% 15,6% -2,4% 18,4% 0,7% Verlauf Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 72 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken: Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 81 www.facebook.com/polizeimittelfranken KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Stand: 31.12.2022 Schwabach, Altstadt. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com 2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach Stadt Schwabach 41.146 Einwohner Bevölkerungsdichte 1.615 Häufigkeitszahl Straftaten 2022 3.925 Aufklärungsquote Straftaten - Stadt Schwabach 68,5 % Straftaten – Stadt Schwabach 1.500 14,2 % 40,80 km² 2.000 1.499 2 Ausländeranteil 2.500 1.558 1.008 Einwohner je km 1.615 1.459 Fläche 1.242 1.000 500 0 2018 2019 AQ – Stadt Schwabach AQ Stadt Schwabach Jahr AQ in % 2022 68,5 2021 65,9 2020 68,8 2019 65,9 2018 64,8 2017 65,1 Die Anzahl der Gesamtstraftaten stieg im Vergleich zum Vorjahr signifikant von 1.242 auf 1.615 Delikte (30,0 %) an. Dies bedeutet den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre. Die Aufklärungsquote (AQ) konnte gleichzeitig um 2,6 Prozentpunkte auf 68,5 % gesteigert werden. 2020 2021 2022 HZ – Stadt Schwabach HZ Stadt Schwabach Jahr HZ 2022 3.925 2021 3.025 2020 3.560 2019 3.675 2018 3.820 2017 4.112 Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg um 29,7 % auf einen Wert von 3.925. Trotzdem ist dies der niedrigste Wert aller kreisfreien Städte in Mittelfranken. Die HZ im VorCorona-Jahr 2019 betrug 3.675. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 82 Zuständige Polizeidienststellen: PI Schwabach KPI Schwabach 73 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Die Anzahl der Vergewaltigungen stieg von einer auf sieben an. Alle Delikte wurden aufgeklärt. Es wurde eine Straftat gegen das Leben gemeldet. Dieser Mord wurde durch die Kriminalpolizei Schwabach aufgeklärt. Beim sexuellen Übergriff/sexuelle Nötigung wurden mit fünf Delikten drei mehr als im Jahr 2021 verzeichnet. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen wir mit insgesamt 38 Fällen fünf Delikte mehr als im Vorjahr. PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 1.574 1.515 1.472 1.267 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 1.558 64,8 1.499 65,9 1.459 68,8 Mord 0 4 24 5 7 1 5 2 246 6 1 182 439 285 96 12 154 7 4 77 16 36 269 175 41 23 234 40 131 297 16 38 1 2 23 2 5 4 3 4 261 10 2 185 440 310 115 12 130 4 6 88 13 19 191 141 31 20 212 34 156 306 16 33 2 0 25 3 Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet 74 Die AQ konnte im aktuellen Berichtszeitraum um 2,7 Prozentpunkte auf hervorragende 95,9 % gesteigert werden. ▶ PKS-Entwicklung Stadt Schwabach Delikte Sexualdelikte Die Rohheitsdelikte stiegen um 25,6 % von 176 auf 221 Fälle. Im Vor-CoronaJahr 2019 verzeichneten wir noch 261 Taten. Der sexuelle Missbrauch von Kindern blieb mit vier Fällen exakt auf dem Niveau des Vorjahres. Die Fälle der Kinderpornografie stiegen von zehn auf 18 Delikte. Die Aufklärungsquote konnte auf stolze auf 97,4 % gesteigert werden. Totschlag Wurden 2021 noch vier Fälle der sexuellen Belästigung verzeichnet, so sind es im aktuellen Berichtszeitraum nur noch zwei. 4 1 9 234 6 1 168 378 248 74 6 130 10 8 87 18 15 247 185 43 18 234 75 154 296 13 57 Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 1.622 355 28,0% 1.242 65,9 1.615 68,5 373 2,6 30,0% 2 0 33 1 4 3 1 10 176 9 4 123 367 222 87 2 145 10 2 61 11 7 187 125 36 18 190 58 133 255 25 51 1 0 38 7 2 4 0 18 221 5 0 144 495 362 147 2 133 5 3 79 32 9 262 177 52 26 216 46 166 286 7 68 -1 0 5 6 -2 1 -1 8 45 -4 -4 21 128 140 60 0 -12 -5 1 18 21 2 75 52 16 8 26 -12 33 31 -18 17 -50,0% 0,0% 15,2% 600,0% -50,0% 33,3% -100,0% 80,0% 25,6% -44,4% -100,0% 17,1% 34,9% 63,1% 69,0% 0,0% -8,3% -50,0% 50,0% 29,5% 190,9% 28,6% 40,1% 41,6% 44,4% 44,4% 13,7% -20,7% 24,8% 12,2% -72,0% 33,3% Verlauf Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 83 KRIMINALITÄT Bei den Diebstahlsdelikten stellen wir mit aktuell 495 Fällen einen Anstieg fest (34,9 % oder 128 Fälle). Hierbei handelt es sich um ein Fünf-Jahreshoch. Allein im Bereich des einfachen Diebstahls war eine Steigerung um 63,1 % (222 auf 362 Delikte) festzustellen. Die Fallzahlen im Bereich des schweren Diebstahls hingegen sanken um 8,3 % auf 133 Delikte. Der Ladendiebstahl schlägt mit einer Steigerung von 69,0 % zu Buche. Mit 147 Ladendiebstählen verzeichnen wir 60 Fälle mehr als im Vorjahr. Auch bei den Fahrraddiebstählen vermelden wir steigende Fallzahlen (79, +29,5 %). Erfreulich zeigt sich die Entwicklung beim Kfz-Aufbruch. Hier haben sich die Zahlen von zehn auf fünf Kfz-Aufbrüche halbiert. Dagegen verzeichnen wir bei Einbrüchen in Gewerbeobjekte eine Fallzahlensteigerung von elf auf 32. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche bleibt mit neun Delikten weiterhin auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau. Hierbei fällt de außergewöhnlich hohe AQ von 44,4 % auf. Im Phänomenbereich der Vermögensund Fälschungsdelikte verzeichnen wir einen Fallzahlenanstieg von 187 auf 262 (40,1 %). Allein bei den Betrugsdelikten war eine Steigerung von 52 (41,6 %) auf aktuell 177 Fälle zu verzeichnen. Die Fallzahlen der Cybercrime stiegen um acht auf 26 Delikte. Die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz stiegen auf 166 Delikte (24,8 %). Anzumerken ist jedoch, dass in diesem Bereich die Fallzahlen durch proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst werden. Steigerungen messen wir bei Delikten des Summenschlüssels der Gewaltkriminalität (38 auf 52 Fälle, 36,8 %) sowie bei den Delikten des Summenschlüssels der Straßenkriminalität (255 auf 286 Fälle, 12,2 %). Straftaten, die unter Nutzung des Tatmittels Internet begangen wurden, stiegen um 33,3 % auf aktuell 68 Delikte an. Es handelt sich um den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 84 75 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Stand: 31.12.2022 Ansbach, Altstadt. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com 2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach Stadt Ansbach 41.662 Einwohner Bevölkerungsdichte 417 Einwohner je km 2 15,5 % 2.929 Straftaten 2022 Fläche 7.030 Aufklärungsquote 73,0 % Straftaten - Stadt Ansbach Ausländeranteil 99,91 km² Häufigkeitszahl 4.500 Straftaten – Stadt Ansbach 4.000 3.500 3.000 3.159 3.078 3.042 2.929 2.470 2.500 2.000 1.500 1.000 Zuständige Polizeidienststellen: PI Ansbach KPI Ansbach VPI Ansbach 500 0 2018 2019 AQ – Stadt AQAnsbach Stadt Ansbach Jahr 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2021 2022 HZ – Stadt HZAnsbach Stadt Ansbach AQ in % 73,0 74,6 72,8 72,3 71,2 70,9 Für den polizeilichen Schutzbereich Ansbach-Stadt melden wir im Jahr 2022 insgesamt 2.929 Straftaten und damit 459 mehr als im Vorjahr (18,6 %). Es handelt sich dennoch um den zweitniedrigsten Wert der letzten fünf Jahre. Die Aufklärungsquote (AQ) fiel auf 73,0 % (1,6 %). Es handelt sich jedoch um den mit Abstand höchsten 76 2020 Jahr 2022 2021 2020 2019 2018 2017 HZ 7.030 5.926 7.278 7.549 7.390 7.654 Wert aller kreisfreien Städte in Mittelfranken. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung beträgt 7.030 und liegt damit im Mittelwert der vergangenen fünf Jahre (7.035). Im vorpandemischen Jahr 2019 betrug die HZ für Ansbach noch 7.549. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 85 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Es wurden zwei Straftaten gegen das Leben registriert, darunter ein Totschlag. Beide Delikte wurden durch die Kriminalpolizei Ansbach aufgeklärt. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam es zu einer signifikanten Fallzahlensteigerung von 54 auf 95 Delikte (75,9 %). Im Jahr 2019 wurden noch 45 Sexualstraftaten gemeldet. Mit sechs Vergewaltigungen verzeichneten wir eine mehr als im Vorjahr. Die Verbreitung pornografischer Schriften stieg von 21 auf 40, die Kinderpornografie von 16 auf 29 Delikte an. Die sexuelle Belästigung stieg von zwölf auf 15 Fälle, exhibitionistische Handlungen von fünf auf sieben Fälle. Der sexuelle Missbrauch von und an Kindern ging von acht auf fünf Delikte zurück. Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt sehr gute 86,3 %. Die Rohheitsdelikte stiegen um 32,3 % (647 Fälle). In nahezu allen Bereichen Herausragender Fall (1) – Stadt Ansbach Im Oktober 2022 zeigte der Leiter des ITService der Hochschule Ansbach einen unberechtigten Zugriff auf die Server der Hochschule an. Der unbekannte Täter nutzte widerrechtlich die Zugangsdaten eines Studenten, um sich im Netz der Hochschule anzumelden. Nach Angaben des Anzeigeerstatters gelang es dem Täter, in einen nicht für Studenten zugelassenen Bereich des Hochschulnetzes vorzudringen und dort persönliche Daten von 4.700 Nutzern dieses PKS-Summenschlüssels mussten mehr Delikte verzeichnet werdenSo stiegen die Raubstraftaten von fünf auf 16, die Körperverletzungen von 345 auf 462 und die Bedrohung von 74 auf 111 Fälle an. Mit 93,0 % bleibt die AQ weiterhin auf hohem Niveau. Die Diebstahlsdelikte stiegen um 34,4 % von 570 auf 766 Fälle. Beim einfachen Diebstahl wurden 610 (43,5 %) Delikte mehr, beim schweren Diebstahl 156 Delikte (7,6 %) mehr angezeigt. Es wurden 131 Fahrräder entwendet (Vorjahr: 70). Zudem wurden 291 Ladendiebstähle gemeldet (Vorjahr: 192). Auch die Zahlen des Taschendiebstahls stiegen von zwei im Vorjahr auf aktuell zehn an. Beim Kfz-Aufbruch melden wir mit elf Fällen zwei mehr als im Vorjahr. Erfreulich ist die Entwicklung bei Einbrüchen in Gewerbeobjekte. Hier kam es zu einem Rückgang um 41,7 % von 48 auf 28 Fälle. Der Wohnungseinbruch stieg von vier auf elf Fälle, weiterhin mit einer für diesen Phänomenbereich überdurch- zu erlangen. Weiterhin installierte der Täter mehrere Anwendungen auf den Servern. Der Lehrbetrieb wurde durch die Tat nicht beeinträchtigt, allerdings war der Zugang der Studierenden zum Hochschulnetz für mehrere Tage nicht möglich. Durch die kriminalpolizeilichen Maßnahmen konnte der Student, dessen Zugangskennung durch den unbekannten Täter genutzt wurde, als Tatbeteiligter ausgeschlossen werden. Wie dessen Kennungen abhandengekommen sind, konnte nicht geklärt werden. Ein finanziellen Schaden hat die Hochschule Ansbach nicht beziffert. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 86 schnittlichen AQ von 27,3 %. 2019 wurden in diesem Bereich 13 Delikte verzeichnet. Mit 328 Delikten melden wir bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten einen Rückgang um 21,2 %. Besonders beim Betrug sanken die Fallzahlen erneut stark (von 289 auf 195, 32,5 %). Auch bei der Leistungserschleichung zählen wir mit 14 Delikten 17 weniger als im Vorjahr. Delikte des Summenschlüssels Cybercrime stiegen von 19 auf 30 an. Es handelt sich dabei aber um den zweitbesten Wert der vergangenen fünf Jahre. Wir melden steigende Zahlen bei den Rauschgiftdelikten (2021: 143 / 2022: 229 Delikte, 60,1 %). Allerdings werden in diesem Bereich die Fallzahlen durch proaktives polizeiliches Kontrollverhalten wesentlich mitbeeinflusst. Daher beträgt die AQ auch 96,9 %. Straftaten des PKS-Summenschlüssels Gewaltdelikte stiegen von 82 auf 140 (70,7 %). Im Vor-Corona-Jahr 2019 verzeichneten wir allerdings noch 152 Delikte. Die ohnehin hohe AQ konnte noch einmal gesteigert werden und liegt nun bei 92,9 %. Mit 486 Delikten des PKS-Summenschlüssels Straßenkriminalität melden wir 28,6 % bzw. 108 Fälle mehr. Dieser Wert liegt höher als die Fallzahlen des Vergleichsjahres 2019 (444) und ist auch höher als der Mittelwert der vergangenen zehn Jahre (455). Bei den Straftaten mit dem statistischen Marker Tatmittel Internet messen wir eine signifikante Steigerung um 37 Fälle bzw. 47,4 % auf aktuell 115 Delikte. 77 KRIMINALITÄT Herausragender Fall (2) – Stadt Ansbach Das bislang umfangreichste bei der Kriminalpolizei Ansbach geführte Verfahren wg. Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde durch den versuchten Suizid eines 17-Jährigen im März 2021 durch Einnahme von Amfetamin und der Selbstanzeige eines 34-jährigen Betäubungsmittelhändlers im September 2021 eingeleitet. Der Umfang des Ermittlungsverfahrens führte am 20.10.2021 zur Errichtung der „AG Westwind“, die aufgrund des Ermittlungsumfangs ab 01.02.2022 „EKO Westwind“ personell verstärkt werden musste. Die in ihrer Hochphase aus neun Beamtinnen und Beamten bestehende EKO arbeitete in der Folge 134 Ermittlungsverfahren ab. In diesen Verfahren wurden u.a. ■ 41 Haftbefehle erwirkt und vollstreckt, ■ 47 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen, ■ 238 Beschuldigtenvernehmungen durchgeführt, ■ 14 Kilogramm Marihuana, drei Kilogramm Amfetamin und mehr als 1.000 Ecstasy-Tabletten sichergestellt sowie ■ Bargeld und Fahrzeuge im Gesamtwert von ca. 140.000 Euro beschlagnahmt. In Summe konnte den Beschuldigten durch die Ermittlungen ein Handelsvolumen von mindestens 420 Kilogramm Marihuana, 40 Kilogramm Amfetamin, 2,1 PKS-Entwicklung Stadt Ansbach PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 3.116 3.191 3.078 2.492 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 3.078 71,2 3.159 72,3 3.042 72,8 Mord 0 2 40 3 16 6 4 2 666 12 0 505 800 593 220 17 207 20 12 140 50 10 470 321 37 32 360 49 237 517 38 70 1 0 45 5 10 4 4 15 623 17 1 486 791 615 227 7 176 19 7 122 31 13 468 349 29 33 371 70 327 444 32 56 1 1 54 7 7 12 5 9 642 21 4 486 668 491 191 7 177 11 10 78 42 12 511 403 36 36 350 43 268 343 36 80 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet 78 Kilogramm Kokain und 25.000 EcstasyTabletten beweiskräftig nachgewiesen werden. Den teilweise brutal vorgehenden Betäubungsmittelhändlern wurden zudem sechs besonders schwere Raubüberfälle bzw. räuberische Erpressungen zur Erlangung von Betäubungsmitteln und Bargeld angelastet. Die Täter fesselten ihre Opfer und wandten massive Gewalt, u.a. unter Einsatz von Waffen, Messern und Beilen, an. In zahlreichen Ermittlungsverfahren stehen die Hauptverhandlung noch aus. Die bislang durch das Landgericht vorgenommenen rechtskräftigen Verurteilungen bestätigten die polizeilichen Ermittlungsergebnisse vollumfänglich. Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 2.965 473 19,0% 2.470 74,6 2.929 73,0 459 -1,6 18,6% 0 1 54 5 12 6 5 16 489 5 0 345 570 425 192 2 145 9 14 70 48 4 416 289 31 19 367 111 143 378 22 78 0 1 95 6 15 6 7 29 647 16 0 462 766 610 291 10 156 11 12 131 28 11 328 195 14 30 357 55 229 486 36 115 0 0 41 1 3 0 2 13 158 11 0 117 196 185 99 8 11 2 -2 61 -20 7 -88 -94 -17 11 -10 -56 86 108 14 37 0,0% 0,0% 75,9% 20,0% 25,0% 0,0% 40,0% 81,3% 32,3% 220,0% 0,0% 33,9% 34,4% 43,5% 51,6% 400,0% 7,6% 22,2% -14,3% 87,1% -41,7% 175,0% -21,2% -32,5% -54,8% 57,9% -2,7% -50,5% 60,1% 28,6% 63,6% 47,4% Verlauf Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 87 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 5.156 Straftaten 2022 Häufigkeitszahl 2.768 Aufklärungsquote 66,7 % Straftaten - Landkreis Ansbach Stand: 31.12.2022 Landkreis Ansbach 186.279 Einwohner Bevölkerungsdichte 94 Einwohner je km 2 9,5 % Ausländeranteil 8.000 7.000 Straftaten – Landkreis Ansbach 6.000 Rothenburg o. d. Tauber, Plönlein. Foto: Boris Stroujko - stock.adobe.com 2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach 5.378 5.598 5.000 5.133 5.156 4.557 1.971,30 km² Fläche 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2018 2019 AQ – Landkreis AQ Lkr.Ansbach Ansbach Jahr 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2020 2021 2022 HZ – Landkreis HZ Lkr.Ansbach Ansbach AQ in % 66,7 69,4 70,1 67,4 69,2 65,4 Die Gesamtzahl der Straftaten im Landkreis Ansbach stieg im Jahr 2022 um 13,3 % von 4.557 auf 5.156. Im Vergleich zum „Vor-Corona-Jahr“ 2019 ist dies ein leichter Rückgang um 7,9 % (5.598 Fälle). Die Aufklärungsquote (AQ) sank um 2,7 Prozentpunkte, liegt mit 66,7 % je- Jahr HZ 2022 2.768 2021 2.459 2020 2.781 2019 3.043 2018 2.935 2017 2.854 doch noch deutlich über dem bayerischen Durchschnitt von 64,4 %. Zuständige Polizeidienststellen: PI Ansbach PI Heilsbronn PI Dinkelsbühl PI Feuchtwangen PI Rothenburg o. d. Tauber KPI Ansbach VPI Ansbach Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 2.459 (niedrigste Zahl der letzten zehn Jahre) auf 2.768 (12,6 %). Im Fünf-Jahresvergleich liegt der Median der HZ bei 2.797. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 88 79 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche sexuellen Missbrauchs von Kindern gingen von 22 auf 19 zurück. Alle Fälle konnten aufgeklärt werden. Bei der Kinderpornografie messen wir eine Steigerung um drei auf 88 Fälle. Mit vier Straftaten gegen das Leben messen wir eine weniger als im Vorjahr. Es handelt sich hierbei um je zwei Delikte des Mordes und des Totschlags, die alle aufgeklärt werden konnten. Gemeingefährliche Straftaten des Summenschlüssels der Rohheitsdelikte stiegen um 26,9 % (858 auf 1.089). Die AQ von 94,8 % ist trotz eines geringfügigen Rückgangs um 0,3 Prozentpunkte immer noch ausgesprochen gut. Die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ging um fünf Fälle auf 176 Delikte zurück. Die Vergewaltigungen verdoppelten sich von acht auf 16 Fälle, wobei die AQ erfreulicherweise mit 93,8 % sogar noch über der AQ der Summe aller Sexualstraftaten (92,0 %) liegt. Die Fälle des PKS-Entwicklung Landkreis Ansbach Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 5.408 5.650 5.164 4.639 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 5.378 69,2 5.598 67,4 5.133 70,1 Mord 1 3 101 14 11 24 9 26 1.001 12 0 725 1.250 911 201 51 339 76 20 129 61 21 963 701 62 122 755 78 369 924 30 240 1 2 134 10 14 25 17 28 1.197 25 3 837 1.274 863 144 49 411 119 25 163 66 33 829 644 41 51 803 126 466 1.063 52 121 3 3 113 10 20 16 7 29 898 9 0 634 1.207 712 121 195 495 75 16 93 52 45 766 559 25 69 747 113 363 965 31 198 Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet 80 Wohnungseinbrüche stiegen zwar um 14,3 %. In absoluten Zahlen bedeutet dies jedoch nur eine geringe Steigerung um drei auf nunmehr 24 Fälle. Im Jahr 2019 lag der Wert noch bei 31 Fällen. Die Aufklärungsquote ist mit 33,3 % für dieses Phänomen im landesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. ▶ Die Diebstahlsdelikte stiegen um 309 von 861 auf 1.170 Fälle (35,9 %). Im PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach Totschlag Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 (1.247 Fälle) bedeutet das jedoch einen Rückgang um 77 Delikte. Das zahlenmäßige Verhältnis von einfachen zu schweren Diebstählen blieb annähernd gleich. Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 5.229 590 12,7% 4.557 69,4 5.156 66,7 599 -2,7 13,1% 0 4 181 8 19 23 4 85 858 12 1 566 861 616 118 7 245 60 25 80 36 21 742 521 32 65 632 75 351 611 82 266 2 2 176 16 24 15 2 88 1.089 17 1 729 1.170 835 191 6 335 80 34 153 66 24 764 560 24 56 724 79 371 796 73 245 2 -2 -5 8 5 -8 -2 3 231 5 0 163 309 219 73 -1 90 20 9 73 30 3 22 39 -8 -9 92 4 20 185 -9 -21 0,0% -50,0% -2,8% 100,0% 26,3% -34,8% -50,0% 3,5% 26,9% 41,7% 0,0% 28,8% 35,9% 35,6% 61,9% -14,3% 36,7% 33,3% 36,0% 91,3% 83,3% 14,3% 3,0% 7,5% -25,0% -13,8% 14,6% 5,3% 5,7% 30,3% -11,0% -7,9% Verlauf Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 89 Die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte stieg moderat um 3,0 % (22 Delikte) auf 764 Fälle. Abbildung zeigt Symbolfoto. KRIMINALITÄT Herausragender Fall (1) – Landkreis Ansbach Es wurden 56 und damit neun Cybercrime-Delikte weniger als im Vorjahr registriert. Am 10. 10. 2022, gegen 10:45 Uhr, kam es in Weiltingen zu einem öffentlichkeitswirksamen Tötungsdelikt. Auslöser war ein jahrelanger NachbarDie Rauschgiftdelikte stiegen von 351 schaftsstreit. Am Ende erschoss der auf 371 Delikte (5,7 %) bei einer AQ von 55 Jahre alte Täter seinen 33-jährigen 94,6 %. Nachbarn auf offener Straße mit elf Schüssen aus nächster Nähe. Danach Analog der Entwicklung der Rohheitsflüchtete er mit seinem Pkw vom Tatort. Die Fahndung nach ihm erfolgte delikte stieg auch die Fallzahl im PKSmit einem Großaufgebot an EinsatzSummenschlüssel der Gewalt- und der Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle desLetztlich Polizeipräsidiums Mittelfranken: kräften. wurde das Fahrzeug Straßenkriminalität. Die Gewaltkrimivon einem Polizeihubschrauber in nalität stieg von 145 auf 190 (31,0 %), einem nahegelegenen Waldstück ge0911 21 12-10 30 die der Straßenkriminalität von 611 auf ortet. Der Täter hatte sich zwischen796 (30,3 %) Delikte. Im Vergleich zum zeitlich mit seiner im legalen Besitz Vor-Corona-Jahr 2019 melden wir mit pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de befindlichen Waffe suizidiert. 214 Fällen weniger bei der Gewaltkriminalität eine Abnahme von 11,2 %. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Straßenkriminalität mit einer Abnahme von 25,1 % (1.063 auf 796 Delikte). Herausragender Fall (2) – Landkreis Ansbach Straftaten mit dem statistischen Marker Tatmittel Internet sanken um Eine 34-jährige Frau saß in den frühen 7,9 % von 266 245 Delikte. Dieauf Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken: Morgenstunden des 16.10.2022 mit einer Bekannten in Rothenburg o.d.T. auf einer Parkbank nahe der Stadtwww.facebook.com/polizeimittelfranken mauer. Es näherte sich ein unbekannwww.twitter.com/polizeimfr ter Mann, der die Frauen nach einem Hotel fragte und anschließend weiwww.instagram.com/polizeimfr terging. Als die Geschädigte danach allein den Heimweg antrat, wurde sie von dem Unbekannten verfolgt und angegriffen. Er brachte sie gewaltsam zu Boden und versuchte ihr die Kleider vom Leib zu reißen. Nur aufgrund der massiven Gegenwehr seines Opfers ließ der Täter ab und rannte davon. Durch umfangreiche Ermittlungen in Zusammenhang mit einer Öffentlichkeitsfahndung konnte wenige Wochen später ein aus Baden-Württemberg stammender 29 Jahre alter Mann festgenommen werden. Er war zur Tatzeit geschäftlich in Rothenburg. Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website: www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 90 81 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Landkreis Erlangen-Höchstadt 139.323 Einwohner Bevölkerungsdichte 247 Einwohner je km 2 9,4 % 3.260 Straftaten 2022 Fläche 2.340 Aufklärungsquote 66,1 % Straftaten - Landkreis Erlangen-Höchstadt Ausländeranteil 564,52 km² Häufigkeitszahl Straftaten – Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH) 4.500 4.000 3.500 3.413 3.442 2018 2019 3.203 3.000 3.022 3.260 2.500 2.000 1.500 1.000 Zuständige Polizeidienststellen: PI Erlangen-Land PI Herzogenaurach PI Höchstadt a. d. Aisch KPI Erlangen VPI Erlangen 82 500 0 2020 2021 2022 AQ – Landkreis ERH AQ Lkr. ERH HZ – Landkreis ERH HZ Lkr. ERH Jahr AQ in % 2022 66,1 2021 68,8 2020 69,6 2019 65,3 2018 67,4 2017 68,5 Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt melden wir für das Jahr 2022 3.260 Straftaten und damit einen Anstieg um 7,9 % bzw. 238 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Im Vor-Corona-Jahr 2019 lag der Wert allerdings noch bei 3.442 Fällen. Im Verhältnis zu 2022 bedeutet dies einen Rückgang um 5,3 %. Jahr HZ 2022 2.340 2021 2.188 2020 2.333 2019 2.526 2018 2.522 2017 2.686 Die Aufklärungsquote (AQ) sank um 2,7 Prozentpunkte auf 66,1 % und liegt damit 0,8 Prozentpunkte über der AQ von 2019. Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 2.188 auf 2.340. Sie liegt 186 Punkte unter der Zahl von 2019 (2.526). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 91 Höchstadt a. d. Aisch, Marktplatz. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com Stand: 31.12.2022 2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt KRIMINALITÄT Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ereigneten sich 2022 drei Straftaten gegen das Leben, darunter ein Totschlag. Sämtliche Delikte wurden aufgeklärt. Die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sank um 14 Fälle und damit um 13,5 % von 104 auf 90. Delikte der Kinderpornografie gingen im Landkreis – analog zum allgemeinen Trend – zurück (von 53 auf 41). Die Anzahl der Vergewaltigungen stieg von fünf auf sieben. Die Aufklärungsquote liegt bei 92,2 %. und ist in diesem Deliktsbereich im Vergleich zu 2019 um 5,6 Prozentpunkte gestiegen. Verglichen mit dem Jahr 2021 liegt sie zwar um drei Prozentpunkte niedriger, liegt jedoch mehr als sechs Prozentpunkte über dem mittelfränkischen Durchschnitt. Die Rohheitsdelikte stiegen von 492 auf 520 Fälle (5,7 %). Der prozentual höchste Anstieg entfiel mit 51 % auf die gefährliche und schwere Körperverletzung (von 49 auf 74 Fälle). Die AQ konnte wiederum um 0,1 Prozentpunkte auf sehr gute 96,0 % gesteigert werden. Die Diebstahlsdelikte stiegen um 26,5 % von 687 auf 869 Fälle. Der größte Anteil der Steigerung in absoluten Zahlen entfiel auf den „Ladendiebstahl“ mit einer Steigerung um 54,0 % von 161 auf 248 Fälle. Beim „schweren Diebstahl“ waren die Zahlen leicht rückläufig (232 auf 219 Fälle, 5,6 %). Die AQ betrug insgesamt 43,7 %. Die Sachbeschädigung stieg um 3,8 % von 468 auf 486 Fälle. Insbesondere bei den Graffiti-Straftaten war entgegen des Vorjahrestrends (Rückgang um 23,0 %) eine Steigerung um 31,3 % von 96 auf 126 Fälle zu verzeichnen. Allerdings konnte die AQ bei diesen Delikten von 24,0 % auf hervorragende 54,0 % gesteigert werden. Erfreulich ist der Rückgang bei den „Wohnungseinbruchdiebstählen“ von 20 auf 18 Fälle. Die AQ lag mit 16,7 % über dem mittelfränkischen Durchschnitt. Die Anzahl der Rauschgiftdelikte war entgegen des mittelfränkischen Trends rückläufig (13,2 %, von 266 auf 231). Die AQ lag bei 92,6 %. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte stiegen um 28,7 % (485 auf 624). Der prozentual größte Anteil entfiel auf den sog. Waren- und Warenkreditbetrug mit einer Steigerung um 48,9 % (176 auf 262). Die AQ von 69,4 % ist in diesem Deliktsbereich erfreulich hoch. Im Gegensatz zum Vorjahr (Steigerung von 45,8 %) messen wir einen starken Rückgang bei der Leistungserschleichung. Diese sank um 68,6 % von 35 auf elf Fälle. Die Cyberkriminalität stieg von 39 auf 83 Fälle. Die Gewaltkriminalität stieg um 42,9 % von 63 auf 90 Fälle. Vor allem die Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte stiegen stark an. Die AQ betrug 95,6 %. Straftaten des Summenschlüssels Straßenkriminalität stiegen ebenfalls (24 %, in absoluten Zahlen von 495 auf 614). Verglichen mit dem Vor-CoronaJahr 2019 ergab sich jedoch eine Senkung der Fallzahlen von 686 auf 614 (11,7 %). Straftaten mit dem Marker Tatmittel Internet stiegen signifikant um 43,4 % (143 auf 205). Symbolfoto: Petair - stock.adobe.com Ausgewählte Deliktsbereiche Herausragender Fall (1) – Landkreis ERH Im April 2022 kam es in einem Linienbus, der auf der BAB A 3 auf dem Weg vom Ruhrgebiet nach Serbien unterwegs war, zu einem spektakulären Raubgeschehen. Auf Höhe Höchstadt zwangen zwei zunächst unbekannte Täter den Busfahrer unter Vorhalt von Schusswaffen von der Autobahn an der AS Höchstadt-Ost abzufahren. Nach Verlassen der Autobahn erzwangen die bewaffneten Täter einen Halt des Busses, ließen den Busfahrer aussteigen und sich von ihm die Reisetasche eines Passagiers aushändigen. Im Anschluss flüchteten die Täter mit einem Pkw, der dem Bus gefolgt war, über die BAB A 3. In akribischer Ermittlungsarbeit gelang es, die insgesamt vier Täter, die alle aus dem Raum Bochum stammen, zu ermitteln. Derzeit befinden sich alle Täter in Untersuchungshaft. Hintergrund Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 92 des Raubes der Reisetasche dürften größere Rauschgiftgeschäfte der agierenden Personen im Großraum Bochum gewesen sein. 83 KRIMINALITÄT Herausragender Fall (2) – Landkreis ERH Am 03.07.2022 kam es während der Kirchweih in Herzogenaurach zu einer Vergewaltigung. Eine 18-Jährige lernte in einer Gaststätte einen 29 Jahre alten Mann kennen. Er bot der jungen Frau, die viel Alkohol getrunken hatte, seine Hilfe PKS-Entwicklung – Landkreis ERH an und wollte deren Mutter zur Abholung anrufen. Der Mann täuschte seine Hilfe aber nur vor. Er dirigierte die Geschädigte in ein Parkhaus, wo er sie vergewaltigte. Aus ihrer Handtasche entwendete er Bargeld und Zigaretten. In diesem Fall konnte die lückenhafte Erinnerung der Geschädigten durch eine forensische Hypnose ergänzt werden. So war es mög- PKS-Entwicklung Landkreis Erlangen-Höchstadt Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 3.444 3.485 3.265 3.127 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 3.413 67,4 3.442 65,3 3.203 69,6 Mord 5 2 41 6 4 5 5 7 584 9 0 445 1.003 648 203 8 355 90 11 146 39 47 561 370 29 37 438 90 264 620 31 52 0 0 67 9 11 7 5 20 502 7 0 359 959 623 199 12 336 54 7 187 57 48 571 393 33 48 432 118 382 686 43 79 0 1 86 8 10 16 9 25 545 11 1 390 678 438 160 5 240 30 7 138 43 29 492 320 24 30 495 126 339 614 62 105 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet 84 lich, den Täter auf einem Überwachungsfilm einer Bankfiliale zu identifizieren, in welcher er nach der neuerlichen Aussage der Geschädigten kurz zuvor Geld abgehoben hatte. Der Beschuldigte wurde aufgrund eines zwischenzeitlich erlassenen Haftbefehls bei der Ausreise nach Österreich festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 3.340 213 6,8% 3.022 68,8 3.260 66,1 238 -2,7 7,9% 0 0 104 5 5 8 6 53 492 8 0 353 687 455 161 3 232 23 8 112 41 20 485 328 35 39 468 97 266 495 105 143 0 1 90 7 11 10 8 41 520 8 2 374 869 650 248 5 219 21 10 135 51 18 624 442 11 83 486 126 231 614 80 205 0 1 -14 2 6 2 2 -12 28 0 2 21 182 195 87 2 -13 -2 2 23 10 -2 139 114 -24 44 18 29 -35 119 -25 62 0,0% 100,0% -13,5% 40,0% 120,0% 25,0% 33,3% -22,6% 5,7% 0,0% 100,0% 5,9% 26,5% 42,9% 54,0% 66,7% -5,6% -8,7% 25,0% 20,5% 24,4% -10,0% 28,7% 34,8% -68,6% 112,8% 3,8% 29,9% -13,2% 24,0% -23,8% 43,4% Verlauf Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 93 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Stand: 31.12.2022 Stein, Schloß. Foto: Lichtblick - stock.adobe.com 2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth Landkreis Fürth 119.432 Einwohner Bevölkerungsdichte 2.519 Straftaten 2022 Häufigkeitszahl 2.109 Aufklärungsquote 65,3 % Straftaten - Landkreis Fürth 388 Einwohner je km 2 8,2 % Ausländeranteil 3.500 Straftaten – Landkreis Fürth 3.000 2.674 2.500 2.503 2.540 2.449 2.519 307,43 km² Fläche 2.000 1.500 1.000 500 0 Zuständige Polizeidienststellen: 2018 2019 2020 2021 2022 AQ – Landkreis Fürth AQ Lkr. Fürth HZ – Landkreis Fürth HZ Lkr. Fürth Jahr AQ in % 2022 65,3 2021 73,7 2020 70,4 2019 69,3 2018 68,7 2017 71,2 Für den Landkreis Fürth melden wir 2.519 Straftaten zur PKS. Dies entspricht einer Zunahme von 2,9 % (70 Fälle). Jahr HZ 2022 2.109 2021 2.063 2020 2.155 2019 2.132 2018 2.301 2017 2.441 Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Region stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht um 2,9 % (2.063 auf 2.109). Der Landkreis Fürth behauptet damit seinen Platz als Spitzenreiter aller Landkreise in Mittelfranken. Im Jahr 2019 betrug die HZ noch 2.132. Die Aufklärungsquote (AQ) ging um 8,4 Prozentpunkte auf 65,3 % zurück. Sie liegt aber immer noch 0,9 % über dem bayerischen Durchschnitt. Im vorpandemischen Jahr 2019 betrug sie noch 69,3 %. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 94 PI Stein PI Zirndorf KPI Fürth VPI Fürth 85 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche Es wurde eine Straftat gegen das Leben (Totschlag) erfasst, die aufgeklärt werden konnte. Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stiegen um 0,9 % von 115 auf 116 Fälle an. Die AQ betrug trotz eines erheblichen Anstiegs der Fallzahlen in den letzten fünf Jahren (sukzessiver Anstieg von 43 Fällen im Jahr 2018 auf den heutigen Wert) sehr gute 93,1 %. Das ist der zweitbeste Wert der letzten fünf Jahre. Es wurden elf Vergewaltigungen, vier mehr als im Vorjahr, angezeigt. Die Verbreitung pornografischer Schriften sank im Vergleich zum Vorjahr von 75 auf 56 Fälle (25,3 %); insbesondere die Delikte der Kinderpornografie gingen von 63 auf 46 Fälle zurück. Die Rohheitsdelikte stiegen um 24,9 % (369 auf 461). Innerhalb der Rohheitsdelikte messen wir den stärksten Anstieg bei den Körperverletzungs- sowie Bedrohungsdelikten. Die AQ sank marginal von 95,7 % auf 95 %. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 messen wir hier einen Anstieg um 2,6 Prozentpunkte. Die Diebstahlsdelikte stiegen um 6,1 % (575 auf 610 Fälle). Die Anzahl der Delikte bewegt sich hierbei im FünfJahres-Mittel von 612 Fällen bzw. leicht darunter. Einen starken Anstieg melden wir bei den Fahrraddiebstählen (76,0 %, von 75 auf 132). Beim „schweren Diebstahl“ waren die Zahlen hingegen rückläufig (11,4 %). Die Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl stiegen moderat von 22 auf 25 Fälle. Zurückgegangen sind auch die Vermögens- und Fälschungsdelikte (435 auf 390 Fälle, 10,3 %). Der stärkste Rückgang in absoluten Zahlen ist im Bereich 86 der Betrugsdelikte zu verzeichnen (287 auf 214, 25,4 %). Die Leistungserschleichungen sanken um 52,6 % von 57 auf 27 Fälle. Die AQ lag insgesamt bei 79,2 %. Bei den Straftaten mit dem Tatmittel Internet melden wir mit 148 Delikten 32 Delikte oder 17,8 % weniger als im Vorjahr. Einen leichten Anstieg messen wir bei den Cybercrime-Delikten (30 auf 35 Fälle, 16,7 %). Im Landkreis Fürth ist die Zahl der Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz vergleichsweise hoch. Dieser Umstand ist mit dem Sitz der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Zirndorf erklärbar. Hier werden viele Flüchtlinge und Zuwanderer aufenthaltsrechtlich ersterfasst und dabei naturgemäß auch immer wieder Straftaten festgestellt. Bei der Betäubungsmittelkriminalität kam es ebenfalls zu einem leichten Anstieg (209 auf 226 Delikte, 8,1 %). Die AQ beträgt 94,2 %. Die Gewaltkriminalität ging leicht zurück (6,4 %, von 78 auf 73 Fälle). Die AQ lag bei 87,7 %. Die Straßenkriminalität stieg von 436 auf 517 Fälle (18,6 %). Die größte Fallzahlensteigerung (131 auf 198 Fälle) betraf dabei den Diebstahl. Darüber hinaus fungiert die Polizeiinspektion Zirndorf als mittelfränkische polizeiliche Zentralstelle für aufenthaltsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt von Flüchtlingen. Die größte prozentuale Steigerung (37,7 %) messen wir bei den Graffiti-Straftaten (61 auf 84 Fälle; 2019: 85 Fälle). Die Fallzahlen bei den Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz stiegen von 1.490 auf 1.942 an (30,3 %). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 95 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth PKS-Entwicklung Landkreis Fürth Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 5.174 4.304 3.407 3.939 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 2.674 68,7 2.503 69,3 2.540 70,4 2.449 73,7 Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 4.461 522 13,3% 2.519 65,3 70 -8,4 2,9% Verlauf Mord 0 0,0% 1 1 0 0 0 -1 -50,0% 0 2 1 2 1 Sexualdelikte 1 0,9% 43 49 49 115 116 Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 4 57,1% 7 9 6 7 11 sexuelle Belästigung 7 77,8% 16 19 7 9 16 sexuelle Beleidigung 1 20,0% 5 7 5 5 6 exhibitionistische Handlungen 2 50,0% 4 2 8 4 6 Kinderpornographie gesamt -17 -27,0% 5 8 16 63 46 Rohheitsdelikte 92 24,9% 379 367 426 369 461 Raub 0 0,0% 5 3 8 7 7 Straßenraub 0 0,0% 0 0 0 0 0 KV-Delikte insgesamt 56 21,0% 304 284 317 267 323 Diebstahl insgesamt 35 6,1% 679 642 554 575 610 einfacher Diebstahl 61 17,6% 451 409 356 347 408 Ladendiebstahl -12 -8,8% 140 138 141 136 124 Taschendiebstahl -2 -28,6% 11 7 4 7 5 schwerer Diebstahl -26 -11,4% 228 233 198 228 202 schwerer Diebstahl in / aus Kfz 0 0,0% 13 15 8 9 9 schwerer Diebstahl von Kfz 8 400,0% 9 8 5 2 10 Fahrraddiebstahl 57 76,0% 96 87 104 75 132 ED Gewerbeobjekte 7 20,0% 31 54 43 35 42 Wohnungseinbruch 3 13,6% 60 51 40 22 25 Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Mittelfranken: Vermögens-/Fälschungsdelikte -45 -10,3% 591 447 514 Polizeipräsidiums 435 390 Betrug -73 -25,4% 309 270 306 287 214 Leistungserschleichung -30 -52,6% 51 47 69 57 27 0911 21 12-10 30 Cybercrime 5 16,7% 38 40 53 30 35 Sachbeschädigung 30 8,2% 413 410 364 367 397 Sachbeschädigung durch Graffiti 23 37,7% pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 112 85 51 61 84 Rauschgiftdelikte 17 8,1% 220 264 254 209 226 Straßenkriminalität 81 18,6% 537 507 415 436 517 AufenthG 452 30,3% 2.500 1.801 867 1.490 1.942 Straftaten mit Tatmittel Internet 87 95 139 180 148 -32 -17,8% Totschlag Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken: www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr Diesen Sicherheitsbericht Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 gibt es auch digital auf unserer Website: 96 87 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Bad Windsheim, Marktplatz. Foto: Sina Ettmer - stock.adobe.com Stand: 31.12.2022 2.4.8 Kriminalitätsbericht Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim 101.788 Einwohner Bevölkerungsdichte 80 Einwohner je km 2 2.652 Straftaten 2022 1.267,44 km² Fläche 2.605 Aufklärungsquote 70,9 % Straftaten - Landkreis Neustadt an der Aisch Bad Windsheim 9,1 % Ausländeranteil Häufigkeitszahl 4.000 Straftaten – Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (NEA) 3.500 3.000 2.974 2.809 2.500 2.508 2.305 2.652 2.000 1.500 1.000 500 0 Zuständige Polizeidienststellen: PI Neustadt a. d. Aisch PI Bad Windsheim KPI Ansbach 2018 2019 2021 2022 AQ – Landkreis NEA AQ Lkr. NEA HZ – Landkreis NEA HZ Lkr. NEA Jahr AQ in % 2022 70,9 2021 69,5 2020 70,6 2019 71,3 2018 68,6 2017 70,4 Für den Landkreis Neustadt a. d. AischBad Windsheim melden wir einen Anstieg der Straftaten um 15,1 % von 2.305 auf 2.652 Fälle. Jahr HZ 2022 2.605 2021 2.276 2020 2.483 2019 2.799 2018 2.985 2017 2.773 Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung einer Region stieg um 14,5 % von 2.276 auf 2.605, rangiert damit aber immer noch unterhalb des Durchschnittswertes der letzten fünf Jahre (2.630). Die Aufklärungsquote (AQ) stieg von 69,5 % auf überdurchschnittliche 70,9 %. Das ist der zweithöchste Wert im Zehn-Jahresvergleich. 88 2020 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 97 KRIMINALITÄT Für das Jahr 2022 wurden im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim sechs Straftaten gegen das Leben (darunter drei Totschlagsdelikte) zur PKS gemeldet. Alle Delikte konnten aufgeklärt werden. Die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg um 25,0 % (72 auf 90 Fälle), darunter acht Vergewaltigungen (eine mehr als im Vorjahr). Die Anzahl der Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern ging um 55,6 % zurück (von neun auf vier Fälle, AQ 100 %). Demgegenüber messen wir bei den Kinderpornografie-Delikten einen Anstieg (25,7 %, 35 auf 44 Fälle), was wiederum einen Höchstwert in den letzten fünf Jahren darstellt. Die Rohheitsdelikte stiegen stark (39,2 %, von 434 auf 604 Fälle). Die AQ liegt jedoch bei bemerkenswerten 95,0 %. Die größte prozentuale Steigerung (105,5 %) messen wir bei den Bedrohungsstraftaten (von 55 auf 113 Fälle). In absoluten Zahlen ergab sich die größte Steigerung bei den Körper- verletzungsdelikten (von 310 auf 428 Fälle). Die Diebstahlsdelikte stiegen von 505 auf 610 Fälle (20,8 %). Sie liegen jedoch noch unterhalb der Zahl aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 (638 Fälle). Verantwortlich waren hierfür hauptsächlich der Ladendiebstahl, mit einer Steigerung von 102 auf 150 Fälle (47,1 %), sowie der Einbruchdiebstahl in Gewerbeobjekte (von 30 auf 47 Fälle, 56,7 %). Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle stieg von drei auf zwölf Fälle, liegt damit aber immer noch erheblich unter dem Wert des Jahres 2019 mit damals 35 Fällen. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte sind (entgegen des allgemeinen Trends) rückläufig (384 auf 293 Fälle, 23,7 %). Den stärksten Rückgang in absoluten Zahlen messen wir bei der Leistungserschleichung und der Urkundenfälschung (jeweils 30 Fälle). Die AQ betrug insgesamt beachtliche 80,2 %. Die Rauschgiftkriminalität bewegte sich exakt auf dem Niveau des Vorjahres (177 Fälle) bei einer AQ von 95,5 % (2021: 97,7 %). Straftaten des Summenschlüssels Gewaltdelikte stiegen um 38,8 % (80 auf 111). Die AQ konnte hier weiter auf 91,9 % (1,9 Prozentpunkte mehr als 2021) gesteigert werden. Beim Summenschlüssel Straßenkriminalität stellen wir ebenfalls eine Steigerung fest. Diese betrug 18,3 %, (367 auf 434 Fälle). Hauptursächlich hierfür dürfte der starke Anstieg bei den Graffiti-Straftaten (von 35 auf 75 Fälle) sein. Generell liegt das Niveau der Straßenkriminalität noch weit unter dem Wert von 2019 (521 Fälle). Straftaten mittels des Tatmittels Internet sanken um 4,6 % (151 auf 144 Delikte). Die Cyberkriminalität sank von 35 auf 16 Fälle (54,3 %). Herausragender Fall – Landkreis NEA Symbolfoto: sharpner - stock.adobe.com Ausgewählte Deliktsbereiche standenen Kleinbrand bemerken und sehr schnell löschen. Es wurde niemand verletzt. Die ursprünglich als politisch motiviert geführte Tat stellte sich im Nachgang als Racheakt im Rauschgiftmilieu heraus. Der einschlägig in Erscheinung getretene TV konnte rund zwei Wochen nach der Tat und nach Erlass eines Haftbefehls festgenommen werden. Am 14.10.2022 kam es in Bad Windsheim zu einem Brandanschlag in einer Gemeinschaftsunterkunft. Der zunächst unbekannte Täter hatte zur Nachtzeit im Anwesen einen sog. „Molotowcocktail“ gezündet. Anwohner konnten den ent- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 98 89 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim PKS-Entwicklung – Landkreis NEA Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 2.982 2.824 2.523 2.316 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 2.974 68,6 2.809 71,3 2.508 70,6 2.305 69,5 Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 2.673 357 15,4% 2.652 70,9 347 1,4 15,1% Verlauf Mord 0 0,0% 1 0 1 0 0 3 100,0% 3 1 1 0 3 Sexualdelikte 18 25,0% 62 74 66 72 90 Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe 1 14,3% 11 10 4 7 8 sexuelle Belästigung 7 100,0% 17 7 7 7 14 sexuelle Beleidigung 2 66,7% 5 1 11 3 5 Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Mittelfranken: exhibitionistische Handlungen 5 500,0% 3 2 5 Polizeipräsidiums 1 6 Kinderpornographie gesamt 9 25,7% 5 13 18 35 44 Rohheitsdelikte 170 39,2% 620 560 467 434 604 0911 21 12-10 30 Raub -1 -16,7% 11 6 9 6 5 Straßenraub -2 -100,0% 1 1 3 2 0 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de KV-Delikte insgesamt 118 38,1% 443 408 336 310 428 Diebstahl insgesamt 105 20,8% 697 638 481 505 610 einfacher Diebstahl 121 35,5% 509 452 359 341 462 Ladendiebstahl 48 47,1% 120 99 85 102 150 Taschendiebstahl -1 -50,0% 8 14 7 2 1 schwerer Diebstahl -16 -9,8% 188 186 122 164 148 schwerer Diebstahl in / aus Kfz -4 -40,0% 10 10 7 10 6 schwerer Diebstahl von Kfz 9 225,0% 13 12 9 4 13 Fahrraddiebstahl -1 -1,3% 93 75 61 80 79 ED Gewerbeobjekte 17 56,7% 59 42 36 30 47 Wohnungseinbruch 9 300,0% 12 35 17 3 12 Die Polizei Mittelfranken421 in den376 Sozialen Netzwerken: Vermögens-/Fälschungsdelikte -91 -23,7% 393 384 293 Betrug -64 -23,4% 352 298 311 274 210 Leistungserschleichung -30 -62,5% 50 62 49 48 18 www.facebook.com/polizeimittelfranken Cybercrime -19 -54,3% 44 29 27 35 16 www.twitter.com/polizeimfr Sachbeschädigung 88 24,6% 435 462 391 358 446 Sachbeschädigung durch Graffiti 40 114,3% 81 70 74 35 75 www.instagram.com/polizeimfr Rauschgiftdelikte 0 0,0% 218 230 193 177 177 Straßenkriminalität 67 18,3% 526 521 410 367 434 AufenthG 10 90,9% 8 15 15 11 21 Straftaten mit Tatmittel Internet 108 99 132 151 144 -7 -4,6% Totschlag Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website: www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken 90 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 99 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Stand: 31.12.2022 Lauf a. d. Pegnitz. Foto: borisb17 - stock.adobe.com 2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger Land Landkreis Nürnberger Land 171.424 Einwohner Bevölkerungsdichte 4.913 Straftaten 2022 Häufigkeitszahl 2.866 Aufklärungsquote 64,1 % Straftaten - Landkreis Nürnberger Land 5.380 5.000 5.148 4.776 4.616 2 9,4 % Ausländeranteil 7.000 Straftaten – Landkreis Nürnberger Land 6.000 214 Einwohner je km 4.913 799,52 km² Fläche 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Zuständige Polizeidienststellen: 2018 2019 2020 2021 2022 AQ – Landkreis Nürnberger Land AQ Lkr. Nürnberger Land HZ – Landkreis Nürnberger Land HZ Lkr. Nürnberger Land Jahr AQ in % 2022 64,1 2021 70,0 2020 68,7 2019 65,3 2018 65,9 2017 65,9 Im Landkreis Nürnberger Land stieg die Zahl der in der PKS registrierten Straftaten um 6,4 % von 4.616 auf 4.913. Diese Zahl liegt allerdings 4,8 % unter dem Niveau des vorpandemischen Jahres 2019 (5.148). Jahr HZ 2022 2.866 2021 2.697 2020 2.796 2019 3.022 2018 3.169 2017 3.280 knapp unter dem sehr guten gesamtbayerischen Durchschnitt von 64,4 %. Die Aufklärungsquote (AQ) sank von 70 % auf 64,1 % (5,9%) und damit auf den niedrigsten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich. Sie liegt allerdings nur PI Altdorf b. Nürnberg PI Hersbruck PI Lauf a. d. Pegnitz KPI Schwabach VPI Feucht Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 2.697 auf 2.866 Zähler an. Die HZ liegt immer noch unter dem Fünf-Jahres-Durchschnitt von 2.910 und zudem 5,4 % unter dem Wert des Jahres 2019. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 100 91 KRIMINALITÄT Mit sieben Straftaten gegen das Leben verzeichnen wir vier Fälle mehr als im Vorjahr. Darunter waren drei Mordversuche, die aufgeklärt werden konnten. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam es im Vergleich zum Vorjahr (hier betrug der Anstieg noch 46,7 %) zu einer moderaten Steigerung von 8,5 %. Die Anzahl der Vergewaltigungen ging von 13 auf neun zurück. Demgegenüber steht ein Anstieg der Zahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern von 26 auf 40 Fälle. Die Zahlen der Kinderpornografie stiegen leicht um fünf von 70 auf 75 Fälle. Die AQ bei Sexualdelikten liegt bei 90,6 %. Die Diebstahlsdelikte stiegen um 20,8 % von 928 auf 1.121 Fälle. Etwa je ein Drittel des Anstiegs in absoluten Zahlen entfielen auf den Fahrraddiebstahl, den Ladendiebstahl und den schweren Diebstahl. Prozentual war die Steigerung mit 44,4 % beim Ladendiebstahl am stärksten. Erfreulich ist der Rückgang bei den Wohnungseinbruchdiebstählen von 35 auf 24 Fälle. Im Verhältnis zum Jahr 2019 messen wir aktuell allerdings einen Rückgang um 9,3 %. Die Straftaten des Summenschlüssels Rohheitsdelikte stiegen von 792 auf 891 Delikte (12,5 %). Das liegt insbesondere am Anstieg der Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte analog des allgemeinen Trends in den anderen mittelfränkischen Landkreisen. Die AQ lag hier bei beachtlichen 94,6 % und konnte nochmals um 1,3 Prozentpunkte gesteigert werden. Auch in diesem Bereich liegen die Zahlen unter denen des Vor-Corona-Jahres 2019. Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten war ein moderater Anstieg um 4,6 % von 882 auf 923 Fälle zu verzeichnen. Ein starker Rückgang wurde bei den Leistungserschleichungen (81) festgestellt. Demgegenüber standen steigende Zahlen bei Waren- und Warenkreditbetrug (53), Unterschlagung (20) sowie Urkundenfälschung (54). Die Cyberkriminalität stieg von 66 auf 97 Fälle (47,0 %). ▶ Abbildung zeigt Symbolfoto Ausgewählte Deliktsbereiche Herausragender Fall – Landkreis Nürnberger Land Am 30.03.2022, gegen 17:00 Uhr, wollten Beamte der Polizeiinspektion Altdorf b. Nürnberg in Burgthann, Ortsteil Grub, einen 34-jährigen Kraftfahrzeugführer kontrollieren und dessen Weiterfahrt unterbinden. Ihnen war bekannt, dass die Person nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der Beschuldigte entzog sich jedoch der Kontrolle und stieß im Verlauf seiner Flucht gegen das zivile Polizeifahrzeug. Während eines Wendemanövers kam es zudem zu einem Zusammenstoß mit einem außerhalb des Dienstfahrzeuges befindlichen Polizeibeamten, der anschließend verletzt zu Fuß die Verfolgung fortsetzte. Als der Beschuldigte im weiteren Verlauf mit aufheulendem Motor und quietschenden Reifen auf den Beamten zufuhr, gab dieser drei Schüsse auf ein Rad des Fluchtfahrzeuges ab, um die vom Fahrer ausgehende Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Die weitere Verfolgung konnte nicht fortgesetzt werden, da das Dienstfahrzeug nicht mehr fahrbereit war. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen zunächst ohne Erfolg. Am nächsten Tag sollte der Beschuldigte in 92 Velburg durch Zivilbeamte festgenommen werden. Dieser Festnahme entzog er sich erneut. Hierbei benutzte er ein nicht zugelassenes Leichtkraftrad mit gefälschtem Kennzeichen. Auch hierbei fuhr er verkehrswidrig, rücksichtslos und gefährdend und kollidierte zudem mit zwei weiteren Polizeifahrzeugen. Letztlich gelang die Festnahme des Beschuldigten. Das Verfahren gegen ihn ist derzeit beim Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 101 KRIMINALITÄT Die Zahl der Sachbeschädigungen nahm von 706 auf 757 Fälle zu (7,2 %). Hiervon waren 108 Fälle Graffiti-Straftaten, die prozentual um 27,1 % anstiegen (23 Fälle). Letztere befinden sich damit fast exakt auf dem Niveau von 2019. tät von 775 auf 879 Fälle (13,4 %). Am stärksten war im Bereich der Straßenkriminalität der Anstieg der Diebstahlsdelikte (von 243 im Jahr 2021 auf 340 im Jahr 2022). Im Vergleich mit dem Jahr 2019 ist die Straßenkriminalität jedoch mit 1.169 Fällen um 33,0 % niedriger. Rückgang von 43 Fällen (10,4 %). Die AQ beträgt hier 94,4 %. Sowohl bei den Straftaten des Summenschlüssels Gewaltkriminalität als auch bei den Straftaten des Summenschlüssels Straßenkriminalität waren leichte Anstiege zu verzeichnen. Die Gewaltkriminalität stieg von 148 auf 160 Fälle (8,1 %), die Straßenkriminali- Es wurden 372 Rauschgiftdelikte zur PKS gemeldet. Das entspricht einem Straftaten mit dem Tatmittel Internet sanken um 2,9 % von 278 auf 270. PKS-Entwicklung Landkreis Nürnberger Land PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger Land Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 5.456 5.288 4.871 4.773 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 5.380 65,9 5.148 65,3 4.776 68,7 Mord 3 1 88 9 15 13 16 11 896 25 0 627 1.226 706 134 16 520 59 50 240 73 70 1.157 913 173 211 724 89 520 1.023 76 245 2 4 103 11 27 3 8 25 923 24 3 665 1.225 699 118 18 526 38 26 302 72 56 864 626 174 92 878 107 414 1.169 140 155 3 1 120 18 22 14 8 26 891 23 3 599 984 588 119 18 396 57 16 185 52 53 896 676 231 91 730 131 437 881 95 185 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 5.103 330 6,9% 4.616 70,0 4.913 64,1 297 -5,9 6,4% 1 1 176 13 28 13 14 70 792 14 2 536 928 577 126 10 351 23 12 168 34 35 882 646 216 66 706 85 415 775 157 278 3 0 191 9 20 10 14 75 891 14 2 611 1.121 717 182 12 404 42 6 219 78 24 923 607 135 97 757 108 372 879 190 270 2 -1 15 -4 -8 -3 0 5 99 0 0 75 193 140 56 2 53 19 -6 51 44 -11 41 -39 -81 31 51 23 -43 104 33 -8 200,0% -100,0% 8,5% -30,8% -28,6% -23,1% 0,0% 7,1% 12,5% 0,0% 0,0% 14,0% 20,8% 24,3% 44,4% 20,0% 15,1% 82,6% -50,0% 30,4% 129,4% -31,4% 4,6% -6,0% -37,5% 47,0% 7,2% 27,1% -10,4% 13,4% 21,0% -2,9% Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 102 Verlauf 93 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional Stand: 31.12.2022 Roth, Marktplatz. Foto: oxie99 - stock.adobe.com 2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth Landkreis Roth 127.520 Einwohner Bevölkerungsdichte 142 Einwohner je km 2 7,5 % 3.345 Straftaten 2022 Ausländeranteil 895,15 km² Fläche Zuständige Polizeidienststellen: PI Hilpoltstein PI Roth PI Schwabach KPI Schwabach 2.623 Aufklärungsquote 65,7 % Straftaten - Landkreis Roth Straftaten – Landkreis Roth 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 3.343 3.381 2018 2019 3.191 3.016 2020 2021 3.345 2022 AQ – Landkreis Roth AQ Lkr. Roth HZ – Landkreis Roth HZ Lkr. Roth Jahr AQ in % 2022 65,7 2021 63,8 2020 63,4 2019 59,5 2018 59,5 2017 64 Im Landkreis Roth meldeten wir für das Jahr 2022 3.345 Straftaten an die PKS. Das entspricht einem Anstieg um 329 Delikte (10,9 %). Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 (3.381 Fälle) bedeutet dies einen Rückgang um 1,1 %. Jahr HZ 2022 2.623 2021 2.372 2020 2.518 2019 2.663 2018 2.651 2017 2.784 Bei der Häufigkeitszahl (HZ), als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung, verzeichnen wir einen Anstieg von 2.372 auf 2.623 (10,6 %). Dieser Wert liegt allerdings noch unter dem des Jahres 2019 (2.663). Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 1,9 Prozentpunkte von 63,8 % auf gute 65,7 %. 94 Häufigkeitszahl Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 103 KRIMINALITÄT Mit zwei Straftaten gegen das Leben wurde eine weniger verzeichnet als im Vorjahr. Bei beiden Fällen handelte es sich um Totschlagsdelikte (eine Vollendung und ein Versuch). Sie sind aufgeklärt. Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sanken leicht um 1,9 % von 103 auf 101 Fälle. Die Anzahl der Vergewaltigungen stieg um drei Fälle von acht auf elf. Den größten Anteil haben die Delikte der Kinderpornografie mit 56 Fällen (gleichbleibend zum Vorjahr). mittelfränkischen Vergleich prozentual gering aus. Die deutlichste Zunahme ergab sich analog des mittelfränkischen Trends bei den Ladendiebstählen (55 Fälle) und zudem bei Einbrüchen in Gewerbeobjekte (31 Fälle). Die Zahlen liegen jedoch noch unter den Werten des Vor-Corona-Jahres 2019. Die Zahl der Wohnungseinbrüche stieg überproportional an (17 auf 29 Fälle, 70,6%), wobei die AQ mit 31 % für diesen Deliktsbereich überdurchschnittlich hoch ist (Steigerung von 13,4 Prozentpunkten). Die Rohheitsdelikte stiegen von 479 auf 610 Fälle (27,3 %), wobei die zahlenmäßig größte Steigerung im Bereich der Körperverletzungsdelikte (119 Fälle) zu konstatieren ist. Die AQ betrug 93,3 %. Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten verzeichnen wir einen Anstieg um 21,8 % von 684 auf 833 Fälle. Den größten Anteil in absoluten Zahlen hatten hierbei die Betrugs- (im Speziellen Waren- und Warenkreditbetrug mit 467 Fällen) sowie die Urkundsdelikte (105 Fälle). Die Steigerung der Diebstahlsdelikte um 20 Fälle (720 auf 740, 2,8 %) fiel im 51 Cybercrime-Delikte bedeuten 21 mehr als im Vorjahr. Herausragender Fall – Landkreis Roth Einen leichten Rückgang um 3,4 % melden wir bei den Sachbeschädigungen (417 auf 403). Der Anteil der Graffiti-Straftaten sank um 31,4 % von 86 auf 59 Fälle. Bei den Rauschgiftdelikten ist ein Anstieg um 23,6 % von 165 auf 204 Fälle, bei einer AQ von 93,6 %, zu verzeichnen. Die Straftaten des Summenschlüssels Gewaltkriminalität stiegen von 70 auf 107 Fälle (52,9 %), liegen jedoch unter dem Wert von 2019 mit 112 Fällen. Rückläufig sind die Straftaten des Summenschlüssels Straßenkriminalität (492 auf 480 Fälle, 2,4 %). Das ist der niedrigste Wert der letzten fünf Jahre. Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, stiegen von 136 auf 182 (33,8 %). Symbolfoto: Igor Stevanovic - stock.adobe.com Ausgewählte Deliktsbereiche ven Tritten gegen den Kopf. Bei der Tatausführung trug der Täter Schuhe mit metallverstärkter Zwischensohle. Nach der vollendeten Tötung fuhr er mit dem Pkw nach Hilpoltstein und suchte dort die Freundin der getöteten Schwiegermutter, um diese ebenfalls zu töten. Letztendlich scheiterte diese Tat nur daran, dass er das Anwesen in der Dunkelheit nicht finden konnte. Im Anschluss daran begab er sich nach Thalmässing, um dort bei seiner Ehefrau die Adresse der gesuchten Freundin in Erfahrung zu bringen. Hierbei wurde er von zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeibeamten festgenommen. Im Beisein seines Rechtsanwaltes gestand er die Tat. Der Täter befindet sich derzeit in einer Fachklinik. Am 01.08.2022, gegen 04:15 Uhr, begab sich ein mutmaßlich psychisch erkrankter 39-Jähriger zum Wohnanwesen seiner Schwiegermutter in Roth, Ortsteil Birkach. Mit einem Spaten, den er zuvor aus der Garage entnommen hatte, entglaste er gewaltsam die Terrassentür. Der zusätzlich mit einem Küchenmesser bewaffnete Täter drang anschließend in das Wohnanwesen ein. Seine Schwiegermutter war mittlerweile aus dem Erdgeschoss in das erste Obergeschoss geflüchtet. Dort traf er sie an und trat sie über die Treppe wieder hinunter ins Erdgeschoss. Er zog sie aus der Wohnung und tötete sie mit massi- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 104 95 KRIMINALITÄT PKS-Entwicklung – Landkreis Roth PKS-Entwicklung Landkreis Roth Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 3.388 3.429 3.228 3.089 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 3.343 59,5 3.381 59,5 3.191 63,4 Mord 1 1 61 9 19 4 4 5 546 17 1 390 890 551 113 13 339 29 16 162 54 74 792 676 68 31 394 62 201 587 45 78 0 2 46 7 3 3 5 8 563 7 1 402 937 567 137 11 370 33 35 158 68 39 751 634 53 50 479 61 181 643 48 101 3 2 75 12 7 8 6 22 523 9 1 396 785 469 104 10 316 40 19 156 54 33 685 562 67 43 407 60 209 544 37 120 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 3.394 305 9,9% 3.016 63,8 3.345 65,7 329 1,9 10,9% 2 0 103 8 7 4 9 56 479 6 0 312 720 395 67 7 325 52 10 94 36 17 684 562 62 30 417 86 165 492 73 136 0 2 101 11 8 7 3 56 610 10 2 431 740 513 122 6 227 20 14 102 67 29 833 670 62 51 403 59 204 480 49 182 -2 2 -2 3 1 3 -6 0 131 4 2 119 20 118 55 -1 -98 -32 4 8 31 12 149 108 0 21 -14 -27 39 -12 -24 46 -100,0% 100,0% -1,9% 37,5% 14,3% 75,0% -66,7% 0,0% 27,3% 66,7% 100,0% 38,1% 2,8% 29,9% 82,1% -14,3% -30,2% -61,5% 40,0% 8,5% 86,1% 70,6% 21,8% 19,2% 0,0% 70,0% -3,4% -31,4% 23,6% -2,4% -32,9% 33,8% Verlauf Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken: 96 www.facebook.com/polizeimittelfrankenPolizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 www.twitter.com/polizeimfr 105 KRIMINALITÄT 2.4 Kriminalitätslage regional 3.098 Straftaten 2022 Häufigkeitszahl 3.243 Aufklärungsquote 73,8 % Straftaten - Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen Landkreis WeißenburgGunzenhausen 95.523 Einwohner Bevölkerungsdichte 98 Einwohner je km 2 10,3 % Ausländeranteil 4.500 Straftaten – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG) 4.000 3.500 Stand: 31.12.2022 Weißenburg i. Bay., Altstadt. Foto: ARochau - stock.adobe.com 2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 3.403 3.444 3.262 3.000 2.886 3.098 970,78 km² Fläche 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2018 2019 2020 2021 2022 AQ – Landkreis WUG- GUN AQ Lkr. WUG HZ – Landkreis WUG- GUN HZ Lkr. WUG Jahr AQ in % 2022 73,8 2021 74,4 2020 75,3 2019 76,2 2018 75,7 2017 80,9 Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen melden wir 3.098 Straftaten. Das entspricht einer Zunahme von 7,3 %, bedeutet aber immer noch den zweitniedrigsten Wert der letzten zehn Jahre. Jahr HZ 2022 3.243 2021 3.034 2020 3.443 2019 3.649 2018 3.612 2017 3.559 Landkreise in Mittelfranken. Sie liegt weit über dem mittelfränkischen (66,8 %) und bayerischen (64,4 %) Durchschnitt. Die Aufklärungsquote (AQ) sank um 0,6 Prozentpunkte auf 73,8 %. Es handelt sich hierbei jedoch um die höchste AQ aller kreisfreien Städte und Zuständige Polizeidienststellen: PI Weißenburg i. Bay. PI Gunzenhausen PI Treuchtlingen KPI Ansbach Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung stieg von 3.034 auf 3.243, liegt aber noch deutlich unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (3.396). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 106 97 KRIMINALITÄT Ausgewählte Deliktsbereiche gen nahm von neun auf drei ab, wobei alle Fälle geklärt werden konnten. Rückläufig ist auch die Zahl der Missbrauchsdelikte zum Nachteil von Kindern (von 13 auf fünf Fälle). Bei mehr als der Hälfte der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelte es sich um Kinderpornografie (44 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen diese Delikte allerdings nur marginal um drei Fälle. Mit vier Straftaten gegen das Leben melden wir eine Tat mehr als im Vorjahr. Es handelte sich ausschließlich um Totschlagsdelikte (davon drei Versuche), die alle aufgeklärt werden konnten. Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sank entgegen des mittelfränkischen Trends um 13 % von 92 auf 80 Fälle. Die AQ beträgt 88,8 %. Die Anzahl der Vergewaltigun- 561 Fälle, -19,6 %). Dieser Wert liegt mit 4,8 % deutlich unter dem Wert des VorCorona-Jahres 2019 (703 Fälle). Die AQ bei den Rohheitsdelikten bewegt sich mit 95,8 % auf einem hohen Niveau. Analog zum mittelfränkischen Trend ist ein Anstieg der Fallzahlen bei den Eigentumsdelikten von 569 auf 706 Fälle (24,1 %) zu verzeichnen. Die stärksten Anstiege bei den absoluten Zahlen sind im Bereich des Ladendiebstahls (111 Fälle, Steigerung um 38,8 %) und der Einbrüche in ▶ Beim Summenschlüssel Rohheitsdelikte melden wir 671 Fälle, (Vorjahr: PKS-Entwicklung Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen PKS-Entwicklung – Landkreis WUG Delikte 2018 2019 2020 2021 2022 Straftaten insgesamt 3.414 3.466 3.275 2.910 Straftaten insgesamt ohne AufenthG AQ von 890000 3.403 75,7 3.444 76,2 3.262 75,3 Mord 5 1 58 12 8 5 5 9 581 11 0 430 736 532 134 5 204 12 8 131 53 12 665 455 56 36 460 97 268 530 11 148 0 1 80 12 4 3 3 17 703 12 1 516 733 505 94 5 228 11 9 132 62 11 623 477 47 50 408 33 175 468 22 242 0 1 144 6 10 10 6 17 645 12 1 467 675 427 83 14 248 4 5 140 74 26 430 331 75 43 404 66 224 485 13 136 Totschlag Sexualdelikte Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe sexuelle Belästigung sexuelle Beleidigung exhibitionistische Handlungen Kinderpornographie gesamt Rohheitsdelikte Raub Straßenraub KV-Delikte insgesamt Diebstahl insgesamt einfacher Diebstahl Ladendiebstahl Taschendiebstahl schwerer Diebstahl schwerer Diebstahl in / aus Kfz schwerer Diebstahl von Kfz Fahrraddiebstahl ED Gewerbeobjekte Wohnungseinbruch Vermögens-/Fälschungsdelikte Betrug Leistungserschleichung Cybercrime Sachbeschädigung Sachbeschädigung durch Graffiti Rauschgiftdelikte Straßenkriminalität AufenthG Straftaten mit Tatmittel Internet 98 Veränderung 2021 / 2022 Anzahl in % 3.143 233 8,0% 2.886 74,4 3.098 73,8 212 -0,6 7,3% 1 0 92 9 8 17 4 41 561 12 1 345 569 404 80 9 165 10 12 97 40 10 417 302 74 34 440 59 237 441 24 147 0 4 80 3 6 15 10 44 671 15 1 450 706 507 111 4 199 11 13 107 56 15 409 303 36 59 429 101 179 448 45 176 -1 4 -12 -6 -2 -2 6 3 110 3 0 105 137 103 31 -5 34 1 1 10 16 5 -8 1 -38 25 -11 42 -58 7 21 29 -100,0% 100,0% -13,0% -66,7% -25,0% -11,8% 150,0% 7,3% 19,6% 25,0% 0,0% 30,4% 24,1% 25,5% 38,8% -55,6% 20,6% 10,0% 8,3% 10,3% 40,0% 50,0% -1,9% 0,3% -51,4% 73,5% -2,5% 71,2% -24,5% 1,6% 87,5% 19,7% Verlauf Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 107 Herausragender Fall (1) – Landkreis WUG Abbildung zeigt Symbolfoto. KRIMINALITÄT schaftsunterkunft für Asylbewerber die leblose Frau des Beschuldigten aufgefunden. Für sie kam jede Hilfe zu spät. Ihr Mann hatte zunächst mit einem Messer auf sie eingestochen und sie anschließend erdrosselt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand muss als Tatmotiv Eifersucht angenommen werden. Ein 35-jähriger Mann stellte sich am 11.09.2022 selbst bei der Polizei in Treuchtlingen und gab an, seine Frau umgebracht zu haben. Tatsächlich wurde bei einer Nachschau in der Gemein- Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: Bei der Rauschgiftkriminalität ist ein deutlicher Rückgang von 237 auf 179 0911 21 12-10 30 Delikte (24,5 %) zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die AQ um 3,4 ProzentpunkDie Anzahl der Wohnungseinbrüche te auf 98,3 %. stieg von zehn auf 15 an. Die AQ von pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 33,3 % liegt hier deutlich über dem Die Fallzahlen im Summenschlüssel Durchschnitt. Gewaltdelikte stiegen von 84 auf 120 (42,9 %). Die AQ von 94,2 % ist der Die Vermögens- und Fälschungsdelikzweitniedrigste Wert der letzten fünf te gingen von 417 auf 409 Fälle zurück Jahre. (1,9 %). Der stärkste Rückgang in absoluten Zahlen war bei der Leistungserschleichung zu verzeichnen (38 Fälle) wohingegen die Anzahl der Delikte des Waren- und in in den Sozialen Netzwerken: DieWarenkreditbetruges Polizei Mittelfranken gleichem Maße anstieg. Herausragender Fall (2) – Gewerbeobjekte (56 Fälle, Steigerung um 40,0 %) festzustellen. Landkreis WUG Cybercrime-Delikte www.facebook.com/polizeimittelfranken stiegen um 73,5 % Ein 52-Jähriger lebte zusammen mit (59 Fälle, Vorjahr: 34).www.twitter.com/polizeimfr seiner 78 Jahre alten Mutter in de- www.instagram.com/polizeimfr ren Haus. In den Abendstunden des Die Sachbeschädigungen sanken um 2,5 % von 440 auf 429 Fälle. Die Graffiti-Straftaten hingegen stiegen deutlich von 59 auf 101 Delikte an (71,2 %). 24.10.2022 kam es zu einer Familientragödie. Ein zunächst verbaler Streit Im Bereich des Summenschlüssels der Straßenkriminalität melden wir einen moderaten Anstieg von 1,6 % (441 auf 448 Fälle), was ebenfalls den zweitniedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre darstellt. Straftaten mit dem Tatmittel Internet stiegen um 19,7 % auf aktuell 176 Delikte. entwickelte sich zu einer handfesten Auseinandersetzung. Sohn und Mutter fügten sich gegenseitig mehrere Stichwunden zu. Der 52-Jährige konnte sich schwerverletzt zu Nachbarn schleppen und überlebte. Die Mutter hingegen verstarb noch an Ort und Stelle. Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website: www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 108 99 109 3 EINSATZ Zuständiges Sachgebiet: E 2 Ordnungs- und Schutzaufgaben Ordnungs- und Schutzaufgaben D as Jahr 2022 begann als Blaupause der beiden Vorjahre und die Proteste der QuerdenkerSzene prägten die ersten Wochen. Wenngleich das Virus auch aktuell noch nicht gänzlich überwunden ist, so verlor es im Verlaufe des Jahres, zum Glück für uns alle, seinen Schrecken und die Schutzmaßnahmen konnten sukzessive gelockert werden. Die Proteste gingen zwar weiter, verloren aber deutlich an Zustimmung in der Bevölkerung und Brisanz hinsichtlich des polizeilichen Betreuungsumfangs. Bei den Veranstaltungen blicken wir aufgrund der Lockerungen auf eine fast wieder normale Saison zurück. Diese Normalisierung hat befreiend gewirkt und es war in allen Bereichen spürbar, dass die Menschen wieder feiern und ihre regionalen Feste und Festivals in vollen Zügen genießen wollen. Dies hat sich in einer deutlichen Steigerung der polizeilich zu betreuenden Veranstaltungen im gesamten Präsidialbereich ausgewirkt. Durch den im Februar begonnenen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der wiederum eine große Protestwelle auslöste, wurde eine drohende Energiemangellage im Winter 2022/2023 befürchtet, auf die wir uns intensiv vorbereiteten. Wir müssen im Falle einer länger andauernden und großflächigen Energiemangellage in der Lage sein, unsere Aufgabe als Polizei weiterhin professionell erfüllen zu können. Gleichzeitig muss uns diese drohende Mangellage dazu veranlassen mit Weitblick in die Härtung unserer gesamten Infrastruktur mittel- und langfristig zu investieren. Überlagert wurde im vergangenen Jahr die alltägliche Polizeiarbeit in den Dienststellen von der Vorbereitung und der Durchführung des G 7-Gipfels im oberbayerischen Elmau. Das PP Mittelfranken war für die zwei Einsatzabschnitte Versammlungen und taktische Bildübertragung verantwortlich. Zusätzlich unterstützten eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen aus Mittelfranken während des Gipfels in Oberbayern. Ein ab Herbst prognostiziertes, aufflammendes Demonstrationsgeschehen blieb glücklicherweise aus. So konnten vor allem unsere Einsatzeinheiten in den letzten Wochen des Jahres etwas zur Ruhe kommen Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 110 und Kraft tanken für die Herausforderungen, die uns sicherlich auch im Jahr 2023 erwarten. Konzeptionell war das Sachgebiet E 2 vor allem mit der Weiterentwicklung der Einsatzkonzeption zur Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen beschäftigt. Besonders wichtig waren uns hier die durchgeführten Workshops mit den Anwendern in den Dienststellen. Parallel hierzu blicken wir auch auf zwei Jour-Fixe-Runden mit den Dienstgruppenleitern zurück. Gerade der direkte Austausch mit den Führungskräften unserer Dienststellen ist uns wichtig. Wir als Sachgebiet E 2 sind davon überzeugt, dass sich diese Anstrengungen lohnen und uns als mittelfränkische Polizei insgesamt bei der Einsatzbewältigung von Sofortlagen voranbringen werden. Mit Blick nach vorne beschäftigen wir uns bereits jetzt mit der Vorbereitung des 38. Deutschen Evangelischen Kirchentages, der im Juni stattfinden wird. Auch bleibt abzuwarten, wie stark die Klimaaktivisten bei uns in der Region tätig werden und versuchen, den Straßenverkehr zu beeinträchtigen. Obgleich sich bislang, mit wenigen Ausnahmen, der Schwerpunkt der Aktionen auf München konzentriert hat, haben wir unsere eigene Einsatzkonzeption weiterentwickelt und fühlen uns auch hier gut vorbereitet. Ihr Andreas Belger PD Andreas Belger stv. Leiter Sachgebiet E 2 101 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 3.1.1 Einsatzstatistik Die im Jahr 2021 beginnende Normalisierung bei sonstigen Veranstaltungen und insbesondere Sportveranstaltungen setzte sich fort. Durch die weitgehende Aufhebung der Einschränkungen im Verlauf des Jahres verzeichnete die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen (Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) eine Steigerung von 38,9 %, die der Sportveranstaltungen eine weiterhin massive Steigerung von 64,0 %. Die Zahl der Sportveranstaltungen erreichte damit nahezu das Niveau von 2019 (-1). Durch vor allem zu Jahresbeginn noch bestehende Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, gab es des Weiteren eine hohe Anzahl an Versammlungen mit maßnahmenkritischem Themenbezug. Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 wurden darüber hinaus viele Versammlungen mit Ukraine-/Russlandbezug abgehalten. Im Mehrjahresvergleich stieg die Anzahl der Versammlungen, im Vergleich des Jahres 2019 (vor Corona) zu 2022, um 1.447 Versammlungen bzw. 145,9 %. gesamt 3.733 Versammlungen und Veranstaltungen polizeilich betreut. Dies stellt einen Anstieg von 13,5 % im Vergleich zum Vorjahr dar. Als Folge hiervon stieg die Zahl der hierfür Im Jahr 2022 wurden im Bereich des eingesetzten Beamten um 6.957 bzw. 3.1 Einsatzgeschehen in Mittelfranken Polizeipräsidiums Mittelfranken ins28,9 %. Von den 3.733 Versammlungen und Veranstaltungen fanden 1.298 im Stadtgebiet Nürnberg statt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 34,8 % (-17,1 % zu 2021). 3.1.1 Einsatzstatistik Vergleich Veranstaltungen– –Bezirk BezirkMittelfranken Mittelfranken Vergleich derder Veranstaltungen 2.439 2.381 1.961 1.617 1.578 1.238 928 656 2013 840 237 861 693 214 2014 815 2015 2016 258 2017 701 992 835 746 262 206 Versammlungen 102 1.465 833 256 2018 sonstige Veranstaltungen 224 2019 1.071 771 2020 223 136 70 2021 2022 Sportveranstaltungen Die im Jahr 2021 beginnende Normalisierung bei sonstigen Veranstaltungen und insbesondere Sportveranstaltungen setzte sich fort. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 111 Durch die weitgehende Aufhebung der Einschränkungen im Verlauf des Jahres verzeichnete EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN Verhältnis vonvon Versammlungen und Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten Verhältnis Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zum Stadtgebiet Nürnberg Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg 31.757 26.836 27.861 26.403 24.076 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 VSAM/VA gesamt 3.177 2.669 3.733 2020 2018 2021 2022 VSAM/VA (in Nürnberg gesamt) eingesetzte Beamte eingesetzte Beamte (gesamt) eingesetzte(gesamt) Beamte (in Nürnberg) 2019 2020 5.000 0 15.000 15.522 1.707 994 986 10.340 15.522 10.000 16.101 10.000 15.000 1.707 2017 20.000 2.236 15.917 20.000 1.012 2016 994 1.196 2015 25.000 16.384 16.101 10.340 18.512 25.000 30.000 13.497 2.236 2.669 1.900 2.621 15.917 13.497 2014 VSAM/VA gesamt 16.384 24.076 3.288 2.621 3.177 2.315 2013 18.512 13.595 1.074 500 500 1.747 2.315 13.595 986 1.000 1.000 1.747 1.821 1.500 1.196 1.500 2.000 31.033 30.319 27.861 22.301 1.821 2.500 26.403 2.000 1.900 21.829 26.836 35.000 1.2981.074 31.757 2.500 3.500 3.000 22.301 21.829 1.012 3.000 4.000 35.000 30.000 3.288 Verhältnis von Versammlungen und Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zum Stadtgebiet Nürnberg 1.298 3.500 31.033 30.319 3.733 4.000 5.000 0 2021 2022 VSAM/VA (in Nürnberg gesamt) eingesetzte Beamte (in Nürnberg) Im Jahr 2022 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken insgesamt 3.733 Im Jahr 2022 wurdenpolizeilich im Bereich Versammlungen und Veranstaltungen betreut.des DiesPolizeipräsidiums stellt einen Anstieg vonMittelfranken insgesamt 3.733 13,5 % im Vergleich zum Vorjahr dar. und Als Folge hiervon stieg die Zahlpolizeilich der hierfür betreut. Dies stellt einen Anstieg von Versammlungen Veranstaltungen eingesetzten Beamten um 6.957 bzw. 28,9 %. 13,5 % im Vergleich zum Vorjahr dar.berg Als am Folge hiervon stieg Zahl derten hierfür 3.1.2 Klimaaktivistische Bahnhofsplatz statt.dieDabei Tripods befand sich nochmals je Aktionen blockierten eine Person. Darüber hinaus wurde die eingesetzten um 6.957 28,9 %.insgesamt ca. 30 Personen Von den 3.733 Versammlungen Beamten und Veranstaltungen fandenbzw. 1.298 im Stadtgebiet Aktion von den Aktivisten per LivestreAktionen Klimaaktivisten haben und verklebten sich mit der Fahrbahn, zweiim Stadtgebiet am ins Internet übertragen. Von denvon 3.733 Versammlungen Veranstaltungen fanden 1.298 im Jahr 2022 auch Nürnberg für Stö- einem Teilnehmer kletterten auf % VerkehrsNürnberg statt.inDies entspricht Prozentsatz von 34,8 (minus 17,1 % zu 2021). 3.1.2 Klimaaktivistische masten und auf zwei selbst aufgestellrungen im Aktionen öffentlichen Raum gesorgt. Durch das Zusammenwirken von mehreren Nürnberger Polizeidienststellen Aktionen von Klimaaktivisten haben im Jahr 2022 auch in Nürnberg für Störungen im So blockierten und der Berufsfeuerwehr Nürnberg, öffentlichen Raum gesorgt. am 22.02.2022 im morgendlichen Berufsverkehr neun Perwurde die Blockade beseitigt und die 3.1.2 Klimaaktivistische Aktionen So blockierten am 22.02.2022 im morgigen Berufsverkehr sonen die Abfahrt Nürnberg-Westring neun Personen die Abfahrt nicht angemeldete Aktion aufgelöst. Nürnberg-Westring des Frankenschnellwegs. Diese setzten sich an der Einmündung des Frankenschnellwegs. Diese setzten Zug um Zug Aktionen von Klimaaktivisten haben im Jahr 2022 auch in Nürnberg für Störungen imkonnten so alle FahrbahJansenbrücke auf die Fahrbahn, wobei sich vier Teilnehmer mit ihren Händen auf den sich an der Einmündung Jansenbrücke nen wieder für den öffentlichen VerAsphalt klebten. öffentlichen Raum gesorgt. auf die Fahrbahn, wobei sich vier Teilkehr freigegeben werden. In der Folge wurden die Personen durch die Feuerwehr von der Fahrbahn gelöst und im nehmer mit ihren am Händen auf den As-im morgigen Berufsverkehr neun Personen die Abfahrt So blockierten 22.02.2022 Rahmen der polizeilichen Sachbehandlung strafprozessualen Maßnahmen unterzogen, unter phalt klebten. Neben diesen beiden Aktionen im öfanderem Identitätsfeststellungen und erkennungsdienstlichen Behandlung. Diese setzten sich an der Einmündung Nürnberg-Westring des Frankenschnellwegs. fentlichen Straßenverkehr, wurden im Jansenbrücke auf Fahrbahn, vier Teilnehmer mit ihren Händen auf den Das AG Nürnberg das Verhalten der Aktivisten Nötigungsich und verurteilte diese in In derwertete Folge wurden diedie Personen durchalswobei November und Dezember 2022 insgeerster InstanzAsphalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen á 10 € 40 €. klebten. die Feuerwehr von der Fahrbahn gelöst samt fünf Hörsäle verschiedener HochEine zweite Blockade von Verkehrswegen fand amSach16.08.2022 in Nürnberg am und im Rahmen der polizeilichen schulen in Nürnberg und Erlangen beIn der Folge wurden die Personen durchfünfdie Feuerwehr von der Fahrbahnsetzt. gelöst und im Bahnhofsplatz statt. Dabei blockierten insgesamt ca. 30 Personen Fahrspuren. Mehrere behandlung strafprozessualen MaßIn allen Fällen wurde zwischen Personen verklebten sich mit der Fahrbahn, zwei Teilnehmer kletterten auf Verkehrsmasten Rahmen der polizeilichen Sachbehandlung strafprozessualen Maßnahmen unterzogen, unterder Hochschunahmen unterzogen, unter anderem den Verantwortlichen und auf zwei selbst aufgestellten Tripods befand sich nochmals je eine Person. Darüber len und den Teilnehmern ein Konsens Identitätsfeststellungen und erken- und erkennungsdienstlichen Behandlung. anderem Identitätsfeststellungen hinaus wurde die Aktion von den Aktivisten per Livestream ins Internet übertragen. hinsichtlich der Dauer der Nutzung der nungsdienstlichen Behandlungen. Durch das Zusammenwirken von mehreren Nürnberger Polizeidienststellen und der Das AG Nürnberg wertete das Verhalten der Aktivisten als Nötigung und verurteilte diese inEs mussten daher Gebäude gefunden. Berufsfeuerwehr Nürnberg wurden die Blockade beseitigt und die nicht angemeldete Aktion Das Amtsgericht das in Höhe von 40 Tagessätzen á 10 € - 40keine erster InstanzNürnberg zu einerwertete Geldstrafe €. polizeilichen Maßnahmen geaufgelöst. Zug um Zug konnten so alle Fahrbahnen wieder für den öffentlichen Verkehr troffen werden. Verhalten der Aktivisten als Nötigung freigegeben werden. Eineverurteilte zweite Blockade vonInstanz Verkehrswegen fand am 16.08.2022 in Nürnberg am und diese in erster Am 06.11.2022 seilte sich ein Klimaakzu einer Geldstrafestatt. in Höhe von 40 TaBahnhofsplatz Dabei blockierten insgesamt ca. 30 Personen fünf Fahrspuren. Mehrere gessätzen zu je 10 Euro bis 40 Euro. tivist in der Haupthalle Personen verklebten sich mit der Fahrbahn, zwei Teilnehmer kletterten auf Verkehrsmasten des Nürnberger Hauptbahnhofs ab. Die örtlich zustänund auf zwei selbst aufgestellten Tripods befand sich nochmals je eine Person. Darüber Eine zweite Blockade von Verkehrsdige Bundespolizei übernahm hier die hinausfand wurde Aktion in von den Aktivisten per Livestream ins Internet übertragen. wegen am die 16.08.2022 Nürnweitere Sachbearbeitung. Symbolfoto: Kara - stock.adobe.com Nürnberg statt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 34,8 % fünf (minusFahrspuren. 17,1 % zu 2021). Mehrere Personen Durch das Zusammenwirken von mehreren Nürnberger Polizeidienststellen und der Berufsfeuerwehr Nürnberg wurden die Blockade beseitigt und die nicht angemeldete Aktion aufgelöst. Zug Mittelfranken um Zug konnten so alle Fahrbahnen wieder für den öffentlichen Verkehr Polizeipräsidium · Sicherheitsbericht 2022 112 freigegeben werden. 103 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 3.1.3 Informations- und Begegnungsreise des Bundespräsidenten mit dem Diplomatischen Korps am 05.07.2022 Seit 1996 richten die Bundespräsidenten einmal jährlich eine Informationsund Begegnungsreise mit den Missionschefs des Diplomatischen Korps aus. Von Seiten des Bundespräsidialamtes wurde festgelegt, dass die Informations- und Begegnungsreise 2022 von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier mit den Missionschefs des Diplomatischen Korps nach Bayern führt. Am 05.07.2022 landeten zwei Sonderflüge der Deutschen Luftwaffe auf dem Flughafen Nürnberg. An Bord waren, neben dem Bundespräsidenten, Diplomaten aus 160 Nationen. Mit den nachfolgenden Programmpunkten wurde den Diplomaten, bei sommerlichem Wetter, ein umfangreiches Themenspektrum präsentiert: ■ 09:30 Uhr: Landung auf dem Flughafen Nürnberg ■ 10:00 Uhr: Besuch einer Maschinenbaufirma ■ 12:00 Uhr: Besuch des Germanischen Nationalmuseums mit anschl. Mittagessen 104 ■ 14:30 Uhr: Besuch des Helmholtz Instituts Erlangen-Nürnberg ■ 16:00 Uhr: Busfahrt nach Bamberg mit div. Programmpunkten ■ 21:15 Uhr: Abflug vom Flughafen Nürnberg nach Berlin Neben der Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer war es eine besondere Herausforderung, die aus insgesamt 16 Fahrzeugen, inklusive 5 Reisebussen, bestehende Kolonne, auf den einzelnen Fahrtstrecken geschlossen und zügig durch den Verkehr zu lotsen. Der Einsatz verlief, nicht zuletzt aufgrund des großen Engagements aller beteiligten Mitarbeiter, ohne nennenswerte Zwischenfälle. 3.1.4 Einsatzgeschehen Silvester In diesem Jahr ersteckte sich die mit Allgemeinverfügung angeordnete Böllerverbotszone im Stadtgebiet Nürnberg erstmals durchgängig von der Lorenzkirche über den Hauptmarkt bis hin zur Kaiserburg, wo diese nahtlos an den Geltungsbereich der Silvesterverordnung anschloss, die sowohl das Abbrennen als auch das Mitführen von Pyrotechnik im Bereich der Burgfreiung untersagte. Aller Verbote zum Trotz wurde jedoch bereits ab 21:30 Uhr vor der Lorenzkirche Pyrotechnik abgebrannt. Auffällig war hier der relativ hohe Anteil an jüngeren Personen, die sich in Kleingruppen bis zu zehn Personen dort aufhielten. In allen Bereichen wurde versucht, kommunikativ auf die Personen einzuwirken, was aber meist erfolglos blieb. Auf der Museums- und der Fleischbrücke musste sogar unmittelbarer Zwang in Form von Schieben und Drücken angewandt werden. Pyrotechnik wurde dabei gegen Passanten, gegen Polizeibeamte und deren Fahrzeuge gleichermaßen eingesetzt. Vor dem Hauptportal der Lorenzkirche zündete ein Unbekannter einen größeren pyrotechnischen Gegenstand, wodurch mehrere Polizeibeamte und eine weitere Person leicht verletzt wurden. Im Bereich der Justizvollzugsanstalt Nürnberg fand, nach einer zweijährigen Auszeit, wieder der traditionelle Spaziergang der linken Szene zu dieser statt. In der Spitze nahmen an diesem 60 Personen teil, die vereinzelt Pyrotechnik abfeuerten. In diesem Zusammenhang kam es jedoch weder zu Sachschaden noch zu polizeilichen Einsätzen aufgrund nennenswerter Störungen. In Erlangen entwischte ein Mischlingskampfhund, offenbar erschrocken durch das laute Silvesterfeuerwerk kurz vor Mitternacht, durch die geöffnete Haustüre und lief auf die Straße. Dort sprang er einen 10-jährigen Jungen an und biss sich in dessen rechter Gesichtshälfte fest. Dieser trug dadurch eine tiefe Fleischwunde davon und musste durch den Rettungsdienst in das Uniklinikum verbracht werden. In Wettringen, nahe Rothenburg ob der Tauber, randalierte ein 24-Jähriger im Haus seiner Eltern. Im Zuge des daraus resultierenden Polizeieinsatzes wehrte sich der Mann derart heftig, dass drei Beamte verletzt wurden, einer davon schwer. Schlussendlich wurde der Mann im Bezirksklinikum Ansbach untergebracht. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 113 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg & Fürth 3.2.1 Versammlungsgeschehen Wie bereits unter Ziff. 3.1.1 näher erläutert, war in Mittelfranken im Jahr 2022 das dritte Jahr in Folge eine Zunahme bei den Versammlungen zu verzeichnen. Entgegen dieser Entwicklung war die Zahl der Versammlungen im Stadtgebiet Nürnberg im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 30,9 % rückläufig. Diese gegenläufige Entwicklung ist zum Teil damit zu erklären, dass außerhalb der Stadt Nürnberg eine Vielzahl von kleineren Versammlungen mit wenigen Teilnehmern zu verzeichnen waren, im Stadtgebiet hingegen ein deutlicher Trend zu größeren Versammlungen mit vielen Teilnehmern feststellbar war. Im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen der Komplex Covid-19 einen wesentlichen Schwerpunkt darstellte, waren im Jahr 2022 die Versammlungsthemen wieder deutlich breiter Versammlungen Versammlungen – Stadt Nürnberg 1.600 1.468 1.400 1.200 1.015 1.000 800 600 523 587 598 2018 2019 754 400 200 0 2017 2020 2021 2022 Anzahl Versammlungen gefächert und reichten von den immer noch präsenten Themen rund um die Beschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19, über verschiedenste Anmeldungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, dem Umwelt- und Klimaschutz, internationale Angelegenheiten, wie zum Beispiel der politischen Situation im Iran, bis hin zu einer Vielzahl an sonstigen Themen. Der aufgrund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten erwartete Anstieg von Versammlungen trat nicht ein, wenngleich die hohen Energie- und Lebenshaltungskosten bei einer Vielzahl unterschiedlicher Versammlungen mit thematisiert wurden. 3.2.2 Veranstaltungsgeschehen 3.2.2.1 Rock im Park & Eventbühne Albrecht-DürerAirport Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause kamen alle Fans des Festivals Rock im Park auf dem Nürnberger Zeppelinfeld endlich wieder auf ihre Kosten. Hier gaben sich drei Tage lang bekannte Headliner aus der Rock-/ Pop-Szene und viele andere auf insgesamt drei Bühnen sprichwörtlich die Gitarre in die Hand. Insgesamt verlief das Musikspektakel aus polizeilicher Sicht absolut ruhig. Trotz einer vergleichsweise hohen Besucherzahl von 70.000, herrschte eine sehr angenehme Stimmung – offensichtlich freuten sich die Besucher, dass sie nach zwei Jahren Zwangspause zurückkehren konnten. Trotzdem schlug sich die Feierlaune nicht in einer hohen Anzahl von Einsätzen nieder. Auch die Rettungsdienste berichteten von erfreulich niedrigen Behandlungszahlen. Lediglich in der letzten Nacht waren vermehrt Diebstahlsdelikte im Campingbereich zu verzeichnen. ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 114 105 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg & Fürth Die Festivalsaison am Nürnberger Albrecht-Dürer-Airport startete am 25. Juni mit dem Garlic Land Festival, einer Anspielung auf das fränkische Knoblauchsland. Insgesamt fanden ca. 6.000 Tanzbegeisterte ihren Weg auf den Dancefloor, auf dem hauptsächlich Electronic-Dance-Music (EDM) dargeboten wurde. Das polizeiliche Hauptaufgabenfeld stellte bei dem sehr friedlichen verlaufenden Festival die Verkehrsüberwachung dar. Eine Woche später wurde die Reihe musikalischer Events durch das bekannte Hip-Hop-Garden Festival fortgesetzt, welches insgesamt 10.000 Besucher zählte. Die Musikveranstaltung verlief überwiegend friedlich, Streitigkeiten unter den Besuchern konnten durch die Sicherheitskräfte und die eingesetzten Polizeibeamten vorwiegend niederschwellig geschlichtet werden. Als größter Publikumsmagnet kristallisierte sich im vergangenen Jahr die Super Sommer Sause heraus. Das eintägige Festival im Ballermann-Stil wurden von insgesamt 13.000 Feierfreunden besucht. Trotz der sehr ausgelassenen Stimmung verlief auch die Veranstaltung am 09. Juli aus polizeilicher Sicht ohne erwähnenswerte Zwischenfälle. Am darauffolgenden Wochenende markierte das Latinfestival den Schlusspunkt der Reihe von insgesamt vier Großveranstaltungen. Insgesamt fanden sich 12.500 Gäste auf der Eventfläche beim Nürnberger Flughafen ein. Dieser Einsatz war gleichzeitig auch der aus polizeilicher Sicht intensivste, in dessen Verlauf mehrere Körperverletzungsdelikte zur Anzeige gebracht wurden. 3.2.2.2 Volksfeste und Kirchweihen Im vergangenen Jahr konnten Volksfeste und Kirchweihen wieder im gewohnten Umfang stattfinden. Einlasskontrollen, Maskenpflicht und weitere pandemiebedingte Auflagen fielen weg. Diese Veranstaltungen wurden von den Gästen gut angenommen, sowohl in Nürnberg als auch in Fürth sowie im restlichen Mittelfranken waren große wie kleine Stadtteilfeste sehr gut besucht. Das Nürnberger Frühlingsvolksfest zog während der dreiwöchigen Dauer viele Besucher an. Insbesondere bei gutem Wetter war der Volksfestplatz bei ausgelassener Stimmung gut gefüllt. Das Herbstvolksfest zog witterungsbedingt etwas weniger Besucher an, was der guten Stimmung jedoch keinen Abbruch tat. Bei beiden Volksfesten kam es zu kleineren Vorkommnissen, welche sich aber in einem für die Größe der Veranstaltung unauffälligem Rahmen hielten. Größere Zwischenfälle waren nicht zu verzeichnen. Die Michaeliskirchweih Fürth verlief, trotz längerer Dauer, aus polizeilicher Sicht wiederrum erfreulich. Anstatt der üblichen 12 Tage wurden die Buden und Fahrgeschäfte in der Fürther Innenstadt, die ebenso wie die Nürnberger Volksfeste überregional zum Bummeln und Feiern einluden, diesmal für 16 Tage aufgebaut. Die Anzahl der veranstaltungsbezogenen Straftaten blieb auf niedrigem Niveau. 3.2.3 Königstorpassage Auch im Jahr 2022 wurde das grundlegende Konzept der BAO (Besondere Aufbauorganisation) Königstorpassage (KöPa) aus den vergangenen Jahren weitergeführt. Insbesondere durch präventivpolizeiliche Maßnahmen wurde angestrebt, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung am Nürnberger Hauptbahnhof zu stärken und durch eine möglichst hohe uniformierte Präsenz Straftaten zu unterbinden. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde in regelmäßigen Abständen Rücksprache mit den benachbarten Sicherheitsbehörden, wie der Stadt Nürnberg und der Bundespolizei, gehalten, um eventuelle Schnittstellenprobleme zu lösen und Erfahrungen auszutauschen. Gleichermaßen wird an der Fortentwicklung des Sicherheits-/Kamerakonzepts in der ▶ 106 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 115 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN Königstorpassage gearbeitet, um hier größtmögliche Effizienz zu erzielen. Festzuhalten ist jedoch, dass es sich bei dem Nürnberger Hauptbahnhof um einen Ort handelt, der nach wie vor große Anziehungskraft auf verschiedene Randgruppen ausübt. Diese Anziehung und eine stetige, schnelle Veränderung in der Zusammensetzung dieser Gruppen bringt es mit sich, dass dieser Bereich stets im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden sein wird. Mit dem Wegfall der Corona-Maßnahmen war auch in diesem Bereich wieder eine Normalisierung des Personenaufkommens, mit all seinen Begleiterscheinungen, einschließlich entsprechender Auswirkungen auf die Kriminalitätszahlen, feststellbar. Um auf aktuelle Trends und Phänomene zielgerichtet reagieren zu können, fand eine Modifikation der Datenerhebung aufgrund einer veränderten Datenbasis statt. Zum Zweck der Vergleichbarkeit wurden diese Parameter retrograd auf das Jahr 2021* angewandt, um eine vergleichbare Darstellung gewährleisten zu können. Letztlich war im Jahr 2022 ein Anstieg der Gesamtbelastung im Vergleich zum Vorjahr von 989 Sachbearbeitungen festzustellen (2021: 4.622 Aktenzeichen, 2022: 5.611 Aktenzeichen). Aufgrund der Corona-Pandemie konnte im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität ein Abwärtstrend in den Jahren 2020 und 2021 festgestellt werden. Im Jahre 2022 ist nun wieder ein leichter Anstieg von 64 Strafanzeigen bei allgemeinen Verstößen zu verzeichnen. Die Handelsdelikte verbleiben weiterhin auf ähnlichem Niveau (2021*: 305 allgemeinen Verstöße und 35 Handelanzeigen, 2022: 369 allgemeine Verstöße und 32 Handelanzeigen). Im Bereich der Rohheitsdelikte wurden 303 Strafanzeigen gefertigt. Im Vorjahr* wurde hier nur eine Anzahl von 190 Anzeigen festgestellt, was jedoch ebenso noch auf die Corona-Pandemie mit deren Beschränkungen zurückzuführen ist. Ein größerer Anstieg konnte trotz alledem, insbesondere durch die Verlängerung der Alkoholverbotszone (AlkVVO) durch die Stadt Nürnberg, unterbunden werden, da hierdurch niederschwellig Kontrollen von alkoholisierten Personen durchgeführt werden konnten, die nach wie vor für einen Großteil der Rohheitsdelikte verantwortlich sind. Im vergangenen Jahr konnte sowohl eine deutliche Steigerung der Belehrungen nach dem Ortsrecht (2021*: 1.537, 2022: 2.023) wie auch der Anzeigen nach dem Bayerischen Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) und der AlkVVO (2021*: 968, 2022: 1.683) verzeichnet werden. Zudem wurden eine deutlich höhere Anzahl an Platzverweisen (2021*: 2.271, 2022: 3.080) ausgesprochen und erheblich mehr Gewahrsamnahmen (2021*: 107, 2022: 238) durchgeführt, um möglichst frühzeitig präventiv ein- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 116 zuschreiten und Straftaten zu verhindern bzw. zu unterbinden. Der nach wie vor anhaltende negative Trend im Bereich der Gewalt gegen Polizeibeamte ist auch im Bereich des Hauptbahnhofes zu verzeichnen. So muss leider eine deutliche Steigerung von 45,0 % der Straftaten hinsichtlich der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte festgestellt werden (2021*: 22, 2022: 32). Das Polizeipräsidium Mittelfranken wird daher im Zusammenwirken mit den Sicherheitsbehörden auf den Bereich der Königstorpassage und dessen Umfeld auch weiterhin ein besonderes Augenmerk richten und den vielfältigen Herausforderungen mit einem Bündel an präventiven und repressiven Maßnahmen begegnen. * Anmerkung: Dies erklärt die unterschiedlichen Zahlen aus dem Sicherheitsbericht des Vorjahres mit den jetzt veröffentlichten Vergleichszahlen der Vorjahre. 107 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.3 Einsatzgeschehen regional 3.3.1 Versammlungsgeschehen um Sinbronn nahe Dinkelsbühl eine Kleinstadt mit vier Bühnen, einem Supermarkt und einer Händlermeile für Merchandise-Artikel aller Art sprichwörtlich aus dem Boden gestampft wird, kamen nach zwei Jahren „Corona-Pause“ wieder 45.000 begeisterte Fans ohrenbetäubender Heavy Metal Musik. Entgegen der Entwicklung in der Stadt Nürnberg war im Jahr 2022 im restlichen Mittelfranken wieder ein Anstieg des Versammlungsgeschehens festzustellen. Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei in den größeren Städten Ansbach, Erlangen, Fürth und Schwabach. Der Rest der Kundgebungen verteilte sich nahezu über alle Städte im Bereich Mittelfranken. Neben den schon aus den Vorjahren bekannten Themen, wie zum Beispiel Klima- und Umweltschutz, ICE- Werk, Flüchtlingsthematik und Rassismus, befasste sich weiterhin ein nicht unerheblicher Teil der Kundgebungen auch im Jahr 2022 kritisch mit der CoronaPandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen. Hierzu fanden in vielen Städten sogenannte, oftmals nicht angemeldete, Corona-Spaziergänge statt. Die Teilnehmerzahlen waren am Anfang des Jahres hoch. Ab Mitte des Jahres 2022 gingen dann die Anzahl der Spaziergänge und auch deren Teilnehmerzahlen konstant zurück. Positiv hervorzuheben war, dass die Kundgebungen, trotz der großen Bandbreite an Themen und den besonderen Herausforderungen durch Corona, überwiegend störungsfrei verlaufen sind. 3.3.2 Musikfestivals Vom 28. bis 30. Juli kamen Fans des Musik-Genres Electronic auf dem Open-Beatz Festival nahe Herzogenaurach voll auf ihre Kosten. Auf gleich mehreren Bühnen legte eine Vielzahl von DJs ihre Vinyls auf die Plattenteller – und deren elektronische Nachfolger. Im Schnitt fanden sich täglich 12.000 Tanzende, auf dem durch einen großen Campingbereich umrahmten Gelände, ein. Das gesamte Festival verlief ohne größere polizeiliche Einsätze. 108 Zwischen dem 11. und 14. August fand das diesjährige Taubertal-Festival in Rothenburg ob der Tauber statt. Dieses ist, insbesondere auch wegen seiner Lage im wunderschönen Taubertal vor den Toren der historischen Reichsstadt, bei Fans von Rockmusik sehr beliebt. Eine weitere Besonderheit lag in der direkten Nähe zu Baden-Württemberg. Große Teile des Campinggeländes „Berg“ liegen auf dem Hoheitsgebiet des angrenzenden Bundeslandes, weshalb die Kompetenzen hinsichtlich gefahrenabwehrender polizeilicher Maßnahmen dort, zugunsten einheitlicher rechtlicher Voraussetzungen, jedes Jahr für die Zeit des Festivals auf den Freistaat Bayern übertragen werden. Das Festival verlief absolut friedlich. Zum diesjährigen Summer Breeze Festival vom 16. bis 20. August, für das auf den weitläufigen Wiesen rund Leider ereigneten sich einige Fälle von unsittlichem Berühren von Crowd-Surferinnen vor der Hauptbühne, die in der Presse auch thematisiert wurden. Abgesehen von einer Handvoll Diebstählen blieb das Festival ansonsten jedoch erwartungsgemäß ohne nennenswerte polizeiliche Vorfälle. 3.3.3 Volksfeste und Kirchweihen Nicht nur im Stadtgebiet Nürnberg, sondern auch im Rest Mittelfrankens, öffneten die Volksfeste und Kirchweihen erneut ihre Pforten. Am lautesten rief der Berg aus Erlangen. Bei zumeist gutem bis sehr gutem Wetter strömten die Besucher zur Bergkirchweih und genossen das Volksfest. Ein Nachholeffekt, mit ständig überfüllten Zelten oder einer deutlichen Steigerung an veranstaltungsbezogenen Delikten angesichts zweier Jahre ohne Kirchweih, war sowohl von Seiten der Festwirte als auch der Polizei nicht zu erkennen. Das Publikum feierte überwiegend friedlich. Dass eine derart große Veranstaltung, die zu den größten Volksfesten in Bayern gehört, auch eine gewisse Anzahl an Delikten zu verzeichnen hat, änderte nichts an der an sich ausgelassenen Stimmung. Insgesamt bewegte sich das Niveau der Delikte auf den Jahren vor Corona, größere Zwischenfälle waren nicht zu verzeichnen. Auch die kleineren Kirchweihen und Volksfeste im ländlichen Bereich konnten wieder einschränkungsfrei stattfinden. Hier war ein ähnliches Bild wie bei den großen Geschwistern zu verzeichnen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 117 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.4 Einsatzgeschehen Sport 3.4.1 Fußball Die Hauptsaison der ersten Fußballbundesliga 2021/2022 wurde im Zeitraum vom 13. August 2021 bis 14. Mai 2022 ausgetragen. Die zweite Fußballbundesliga fand im Zeitraum vom 23. Juli 2021 bis 15. Mai 2022 statt. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie waren auch in dieser Saison im Bereich des Profifußballs spürbar. So fanden bis Ende Januar 2022 noch Geisterspiele statt. Ab Februar 2022 waren dann wieder 25.000 Zuschauer zugelassen. Erst seit März 2022 fanden wieder Spiele ohne Beschränkung der Zuschauerzahlen statt. SpVgg Greuther Fürth Gelegentlich wurden im Stadion bei den Spielen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Insgesamt verlief die Saison der SpVgg Greuther Fürth in der 1. Bundesliga ohne nennenswerte Störungen. 1. FC Nürnberg Die restlichen Heimspiele des 1. FC Nürnberg verliefen ohne nennenswerte Störungen. In der Saison 2021/2022 wurden durch den 1. FC Nürnberg 17 Heimspiele im Rahmen des Ligaspielbetriebs und eine Begegnung im Rahmen des DFB-Pokals ausgetragen. Diese Spiele wurden durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd im Max-Morlock-Stadion betreut. 3.4.2 Eishockey 369.639 Zuschauer besuchten die Heimspiele des 1. FC Nürnberg. Die Ice Tigers standen zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison auf dem 8. Tabellenplatz und qualifizierten sich somit für die sogenannten Pre-Playoffs. Allerdings schieden dann die Nürnberger Puckjäger bereits in der ersten Runde gegen die Düsseldorfer EG aus. Durch die Polizeiinspektion Fürth wurden 17 Heimspiele der SpVgg Greuther Fürth in der 1. Bundesliga im Sportpark Ronhof betreut. Insgesamt verlief die Saison unspektakulär. Der 1. FC Nürnberg beendete die Saison auf dem 8. Tabellenplatz der 2. Fußball-Bundesliga. Diese wurden von insgesamt 128.715 Zuschauern besucht. Am letzten Spieltag, am 15.05.2022 gegen FC Schalke 04, kam es zu einem Platzsturm, da Schalker Fans ihren Aufstieg in die 1. Fußballbundesliga feiern wollten. Im Verlauf des Platzsturmes kam es zu mehreren Straftaten wie Sachbeschädigung, Beleidigung, Die SpVgg Greuther Fürth beendete die Saison 2021/2022 auf dem 18. Platz und stieg wieder in die 2. Fußballbundesliga ab. Körperverletzung , Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und sexueller Beleidigung. Nürnberg Ice Tigers Die DEL-Saison 2021/2022 begann am 9. November 2021 und endete am 4. April 2022. In der Folge wurde in den Play-off-Partien der Deutsche Meister ermittelt. Die Heimspiele der Nürnberg Ice Tigers wurden in der Arena Nürnberg ausgetragen. Die Partien wurden von der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd polizeilich betreut. Hierbei wurden, ähnlich wie bei den Fußballspielen der oberen Ligen, zunehmend Provokationen zwischen den Fangruppen beobachtet. Daher wurde bei den Spielen verstärkte Präsenz gezeigt. Im Nachgang zu einer Partie im Oktober wurde ein unbeteiligter Radfahrer von drei Anhängern der Nürnberg Ice Tigers geschlagen, als dieser sich lediglich nach dem Ausgang des Spiels erkundigen wollte. Höchstadt Alligators Auch im 4. Jahr konnten sich die Höchstadt Alligators in der Oberliga Süd und somit in der dritthöchsten deutschen Eishockey-Liga sehr gut behaupten und bis zum Ausscheiden in den Viertelfinal-Playoffs um den Meisterschaftstitel mitspielen. ▶ Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 118 109 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.4 Einsatzgeschehen Sport Die Heimspiele wurden durch Kräfte der Polizeiinspektion Höchstadt a. d. Aisch betreut, welche regelmäßig von den mittelfränkischen Einsatzzügen bzw. von Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt wurden. siven Aufeinanderprallen zweier Fangruppen mit je etwa 20 Personen. Neun HEC-Fans erwartet deshalb ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs, gegen sieben Personen wurde seitens des DEB ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen. Auch beim Höchstadter EC wurden die Heimspiele nicht mehr als „Geisterspiele“ ausgetragen. 3.4.3 Handball Die Heimspiele verliefen aus polizeilicher Sicht überwiegend problemlos. Dies ist aber sicherlich auch auf die Kräftepräsenz zurückzuführen. Beim Auswärtsspiel in Weiden, am 27.11.2022, kam es nach Spielende zu einem mas- Die Handball-Bundesliga ist die höchste Liga im deutschen Handballsport und fand in der Saison 2021/22 im Zeitraum vom 8. September 2021 bis zum 12. Juni 2022 statt. Diese Saison wurde wieder mit 18 Mannschaften ausgetra- HC Erlangen gen, nachdem in der Vorsaison pandemiebedingt noch mit 20 Vereinen gespielt worden war. Die Heimspiele des Handballclubs Erlangen (HCE) fanden in der Arena Nürnberger Versicherung statt. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd. Die Arena fasst hierbei über 8.000 Zuschauer. Die Heimspiele waren polizeilicherseits durchweg als unauffällig zu bewerten. Lediglich die Spiele gegen Spitzenvereine, wie den THW Kiel oder die RheinNeckar-Löwen aus Mannheim, wurden von polizeilichen Einsatzkräften betreut. 3.5 Besonderes aus dem Einsatzbereich 3.5.1 Reiterstaffel Die Reiterstaffel Mittelfranken hat sich nach ihrer Neuaufstellung im Jahr 2019 weiter etabliert und erreichte ihre Eigenständigkeit im Jahr 2022. Es leisteten 20 Pferde und 23 Bedienstete bei der Reiterstaffel Mittelfranken ihren Dienst, davon 19 Polizeireiterinnen und Polizeireiter. Mit dieser Stärke gehörte die Reiterstaffel Nürnberg im Jahr 2022, neben der PI Reiterstaffel München, bereits schon zu den größten Reiterstaffeln in Deutschland. Die Reiterstaffel Mittelfranken wurde schwerpunktmäßig im gesamten Dienstbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken eingesetzt. Das Einsatzspektrum der mittelfränkischen Polizeireiter deckte einen Großteil des polizeilichen Alltags ab. Neben Streifentätigkeit gehörte auch die Betreuung von Versammlungen und Großveranstaltungen zum Aufgabenbereich. Des Weiteren wurde die Reiterstaffel Mittelfranken im gesamten nordbayerischen Raum für eine Vielzahl verschiedener Einsätze angefordert und 110 verwendet, unter anderem für Fußballspiele in Bayreuth und Schweinfurt sowie Vermisstensuchen. Als überregionale Highlight-Einsatzlagen für die Reiterstaffel Mittelfranken ist im Jahr 2022, neben dem Einsatz beim Spiel der Fußball-ChampionsLeague zwischen Eintracht Frankfurt und Olympic Marseille in Frankfurt, natürlich der G 7-Gipfel in Elmau zu erwähnen. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 119 EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN 3.5.2 Unterstützung der Regierung von Mittelfranken Der seit 2014 andauernde Konflikt zwischen Russland und der Ukraine gipfelte am 24.02.2022 im Einmarsch russischer Truppen auf ukrainisches Staatsgebiet. Bereits zu Kriegsbeginn kam es zu einer großen Fluchtbewegung ukrainischer Staatsbürger nach Westeuropa und Deutschland. Auch in Mittelfranken wurden die staatlichen Institutionen sehr schnell mit einer Vielzahl von Schutzsuchenden konfrontiert, die sich auf der Flucht vor dem russischen Überfall auf die Ukraine befanden. Die Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen war logistisch herausfordernd und musste in allen Bereichen binnen kürzester Zeit erfolgen. In Absprache mit der Regierung von Mittelfranken unterstützte deshalb das Polizeipräsidium Mittelfranken personell bei der Registrierung von ukrainischen Vertriebenen. Im Zeitraum 11.04.2022 bis 30.06.2022 wurden die örtlichen Ausländerbehörden sowie die AnkER-Einrichtung in Zirndorf mit 24 Polizeibeamten aus ganz Mittelfranken bei der Durchführung von erkennungsdienstlichen Behandlungen unterstützt. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Regierung und Polizei konnte gewährleistet werden, dass Schutzsuchende adäquat versorgt und die auf ihrer Flucht erhoffte Hilfe erhalten konnten. 3.5.3 Sicherheitswacht Die Bayerische Sicherheitswacht unterstützte 19 Polizeiinspektionen in Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Mit den Gemeinden Feuchtwangen und Lauf a. d. Pegnitz entschieden sich im zurückliegenden Jahr zwei weitere Kommunen für den Aufbau einer Sicherheitswacht. Dem bayernweiten Trend eines deutlichen Rückgangs im ehrenamtlichen Engagement entgegen stieg die Anzahl der Angehörigen der Sicherheitswacht von 160 auf nunmehr circa 180 Personen an. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 120 Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit im öffentlichen Raum stärkte die mittelfränkische Sicherheitswacht auch im zurückliegenden Jahr das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und wurde auf den Streifengängen bei Sicherheits- und Ordnungsstörungen tätig. Neben Hilfeleistungen waren dies insbesondere Feststellungen und Mitteilungen aus den Bereichen Betäubungsmittelkriminalität, Sachbeschädigung, aggressive Bettelei sowie Jugendschutz. Die Haupteinsatzgebiete der Sicherheitswacht waren im vergangenen Jahr: ■ Öffentlicher Personennahverkehr ■ Parkanlagen ■ Parkhäuser ■ Fußgängerzonen ■ Bereiche touristischer Schwerpunkte ■ Wohnsiedlungen In bewährter Weise setzte die Sicherheitswacht damit auch 2022 wieder ein sichtbares Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement und gegen die Unkultur des Wegschauens. Nach wie vor bekunden mittelfränkische Kommunen ihr Interesse an der Institution Sicherheitswacht, weshalb deren weiterer Ausbau beim Polizeipräsidium Mittelfranken auch zukünftig erfolgen wird. 111 121 4 VERKEHR Zuständiges Sachgebiet: E 4 Polizeiliche Verkehrsaufgaben N achdem die Jahre 2020 und 2021 deutlich von den Auswirkungen und Beschränkungen der Corona-Pandemie gekennzeichnet waren, hat sich die Dichte des Straßenverkehrs im Jahr 2022 wieder auf ein vorpandemisches Niveau entwickelt. Die Rücknahme der notwendigen Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit ist eine positive Entwicklung, allerdings steigen naturgemäß mit der Zunahme des Individualverkehrs auch die Verkehrsunfallzahlen. So erstaunt es nicht, dass wir im Jahr 2022 im jeweiligen Vergleich zu den beiden Vorjahren mehr Verkehrsunfälle registriert haben. Allerdings zeigen uns die statistischen Werte, dass wir mit Blick auf die Zeiträume vor Corona weiterhin eine langfristig positive Gesamtbilanz ziehen können. So ist beispielsweise besonders erwähnenswert, dass sich die Anzahl der tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer verringert hat und auch weniger Menschen bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurden. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2030 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ nimmt diesen Gedanken auf und stellt die Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt. Im vergangenen Jahr hat sich die Bayerische Polizei der Fortschreibung ihres Verkehrssicherheitsprogrammes angenommen. Ein besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf Personengruppen, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind: Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung. Zudem wollen wir die Sicherheit auf Landstraßen weiter erhöhen, da sich dort häufig besonders schwerwiegende Verkehrsunfälle mit gravierenden Folgen für die Beteiligten ereignen. Zu hohe Geschwindigkeit ist weiterhin die häufigste Unfallursache bei schweren oder tödlichen Verkehrsunfällen. Auch deshalb ist die Verschärfung des Bußgeldkataloges insbesondere hinsichtlich der Geschwindigkeitsverstöße ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn erste Untersuchungen nahelegen, dass die Erhöhung der Bußgeldsätze alleine viele Fahrzeugführer nicht abschreckt. Diesbezüglich bleibt im Rückblick des Jahres 2022 ein Unfall in Nürnberg besonders in Erinnerung. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 122 Ein junger Fahrzeugführer verlor, mutmaßlich nach massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem Fußgänger. Dieser bezahlte den egoistischen Impuls des Fahrzeugführers mit seinem Leben. Wir werden weiterhin illegale Straßenrennen nach Möglichkeit unterbinden und diese Fahrzeugführer mit allen rechtlichen Mitteln wortwörtlich aus dem Verkehr ziehen. Der öffentliche Verkehrsraum bietet keinen Raum zur Verwirklichung individueller Geschwindigkeitsphantasien. Wir sind aber auch der Überzeugung: Verkehrssicherheit geht uns alle an! Jede und jeder Einzelne kann durch eigene Vorsicht, durch gegenseitige Rücksichtnahme und mehr Miteinander einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Bayerns Straßen leisten. Auch kleine Schritte führen irgendwann zum Ziel und jeder Beitrag ist wichtig. Denken Sie zum Beispiel auch einmal daran, Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Nicht nur bei einem Verkehrsunfall, sondern auch im persönlichen und häuslichen Umfeld ist diese Qualifikation enorm wichtig. Bleiben Sie also im Straßenverkehr gelassen und nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf gefährdete Verkehrsteilnehmer. Ich wünsche Ihnen, dass Sie immer sicher und unfallfrei an Ihren Zielen ankommen. Ihr Ingo Lieb PD Ingo Lieb Leiter Sachgebiet E 4 113 VERKEHR 4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten 4.1.1 Begriffe Verkehrsunfälle mit Personenschaden (VUPS) Unfall mit Getöteten Als Getötete werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Unfall mit Verletzten Verletzte sind Personen, die bei einem Unfall Körperschaden erlitten haben. Werden sie deshalb zur stationären Behandlung (das heißt mindestens 24 Stunden) in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte. Verkehrsunfälle mit Sachschaden (VUSA) Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit be- gangen wurde, bei der nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine Geldbuße festzusetzen oder eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist. Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt auch vor, wenn ohne Rücksicht auf die Art des Sachschadens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Kleinunfall/Kurzaufnahmeverfahren) (VUK) Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird. Alkoholunfall Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht. Schulwegunfall Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Weg von und zu einer schulischen Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder getötet werden. Freizeitunfall Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine der Unfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt wird. 114 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 123 VERKEHR 4.1.2 Strukturdaten 4.1.2.1 Strukturdaten Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Mittelfranken 4.1.2 Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, EuroGeographics 4.1.2.1 Zuständigkeit Bitte Bild– Zuständigkeitsbereich einfügen 103 km 103 km 111 km 111 km 4.1.1.2 Kraftfahrzeugbestand 4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand Jahresfortschreibung 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 1.243.434 1.243.434 1.283.643 1.302.306 1.321.005 1.332.455 + 0,86 % Bayern 9.575.438 9.771.823 9.972.076 10.150.608 10.462.934 10.581.233 + 1,13 % Deutschland 54.602.441 55.568.268 56.459.008 57.305.201 59.020.091 59.635.446 - 1,04 % Stand: jeweils zum 1. Januar – Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022 *Stand: jeweils 01.01.; Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022 4.1.1.3 Bevölkerungsentwicklung 4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung Jahresfortschreibung 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Mittelfranken 1.750.059 1.759.643 1.770.401 1.775.169 1.775.704 1.777.143 + 1,00 % Bayern 12.930.751 12.997.204 13.076.721 13.124.737 13.140.183 13.176.989 + 0,28 % Deutschland 82.521.700 82.792.351 83.019.213 83.166.711 83.155.031 83.237.124 + 0,09 % Veränderung gegenüber Vorjahr Stand: jeweils zum 1. Januar – Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022 *Stand: jeweils 01.01; Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2022 4.1.2.4 Straßennetz Kreisstraßen Staatsstraßen 4.1.1.4 Straßennetz Bundesstraßen Bundesautobahnen 2.106 km 1.710 km 558 km 356 km Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 124 Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022 115 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.1 Unfallbilanz und -entwicklung 4.2.1.1 Überregionaler Vergleich Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr 2021 2022 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 46.799 48.426 3,48% Bayern 359.002 375.700 4,65% Gesamtunfälle Unfallfolgen – Getötete Personen 2021 2022 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 67 60 -10,45% Bayern 443 519 17,16% Gesamtunfälle Unfallfolgen – Verletzte Personen 2021 2022 Veränderung gegenüber Vorjahr Mittelfranken 7.372 8.142 10,44% Bayern 56.683 61.781 8,99% Gesamtunfälle 4.2.1.2 Langzeitvergleich Veränderungen zum Vorjahr Aufteilung der Verkehrsunfälle Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken VU gesamt +3,48 % VUSA +5,21 % +11,11 % VUK +1,74 % VUPS 60.000 54.107 53.868 50.000 48.426 46.799 45.253 40.000 33.446 32.995 29.704 29.338 28.009 30.000 20.000 13.663 13.707 11.510 11.060 10.000 0 7.210 6.954 6.184 5.951 6.612 2018 2019 2020 2021 2022 VU gesamt 116 12.110 VUPS VUSA VUK Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 125 VERKEHR getötete Personen Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken 4.2.2 Entwicklung der Personenschäden 80 74 70 4.2.2.1 Getötete Personen 67 60 Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen auf den Straßen in Mittelfranken im Jahresdurchschnitt etwa 64 Menschen ums Leben. Im Jahr 2022 konnte ein Rückgang (-10,45 %) auf 60 tödlich verletzte Verkehrsunfallopfer festgestellt werden. Im Vergleich zum Jahr 2019 stellt dies eine Reduzierung um sieben Personen dar. 67 60 50 51 40 30 20 10 0 2018 2019 2020 2021 2022 Rückgang der Getöteten um -10,45 % 4.2.2.2 Getötete Personen nach Risikogruppen Kinder (im Alter bis 13 Jahre): Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre): Senioren (ab 65 Jahre) 0 4 24 (Vorjahr: 0) (3) (23) 4.2.2.3 Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken Radfahrer 8 (Vorjahr: 7) sonstige Personen 4 (2) Fußgänger 10 (6) 4 10 8 Benutzer mot. Zweiräder 9* (14) *hiervon Kradfahrer: 8 (13) 9 Bus-Insassen 0 (0) 0 3 Lkw-Insassen Fußgänger Pkw 3 (1) 26 Lkw Bus mot. Zweiräder Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 126 Fahrrad Pkw-Insassen 26 (37) Sonstige 117 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.2.4 Verletzte Personen Die Anzahl der verletzten Personen stieg im Jahresverlauf um +10,44 %, hierbei ist bei den leicht verletzten Personen (+12,56 %) ein entsprechender Anstieg zu verzeichnen, während sich die Anzahl der schwer verletzten Personen (- 0,25 %) minimal reduzierte. verletzte Personen Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken 10.000 9.386 9.000 8.954 8.142 7.555 8.000 7.000 7.980 7.372 7.617 6.928 6.000 6.310 6.155 5.000 4.000 3.000 2.000 1.406 1.337 1.245 1.217 1.214 2018 2019 2020 2021 2022 1.000 0 schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Symbolfoto: GordonGrand - stock.adobe.com verletzte Personen Verkehrsunfälle innerorts: 31.147 (Vorjahr: 29.463) Verkehrsunfälle außerorts: 17.279 (Vorjahr: 17.336) 118 4.2.3 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 4.2.3.1 Örtliche Verteilung Die weit überwiegende Anzahl der Verkehrsunfälle ereignete sich innerorts. Hierbei handelte sich es innerorts jedoch oft um Kleinunfälle (16.971), wogegen tödliche Unfälle hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaften (41) festzustellen waren. 4.2.3.1.1 Entwicklung des Unfallgeschehens auf den Autobahnen Im Jahr 2022 ereigneten sich Verkehrsunfälle auf Bundesautobahnen häufiger. Insgesamt wurden 5.124 (Vorjahr: 4.501, +13,84 %) Unfälle auf Bundesautobahnen gezählt. Hierbei verloren zwölf (Vorjahr: 10) Menschen ihr Leben. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 127 VERKEHR 4.2.3.2 Zeitliche Verteilung 4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten Bei allen Unfallarten sind die höchsten Werten in den späten Nachmittagsstunden („Rush-Hour“) zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab. 4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle über die Wochentage zeichnet sich wieder das Bild der letzten Jahre ab. An den Wochenenden sinkt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich. Rush-Hour besonders gefährlich! VUPS VUSA VUK VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken 2.500 1.990 2.000 2.500 1.806 1.772 1.665 1.657 1.540 1.500 2.000 1.039 1.000 1.500 525 411 500 1.000 109 5000 0 1.540 90 525 59 411 57 466 318 85 159 87 466 39 318 41 282 42 109 90 85 67 87 59 57 39 41 42 108 182 1.665 898 914 845 657 278 898 440 411 667 269 182 938 1.271 1.239 1.242 1.703 1.078 865 269 512 919 542 938 632 584 865 779 1.271 1.239 326 446 723 296 411 278 843 484 914 309 513 333 332 843 919 1.743 723 1.242 845 808 332 600 159 108 808 1.804 1.772 1.657 513 1.078 333 282 67 600 1.039 1.806 1.288 1.265 667 657 1.703 1.990 1.534 1.287 1.743 1.534 1.288 1.265 1.287 1.804 440 484 512 542 632 584 195 326 446 247 234 129 133 247 234 129 133 779 183 92 183 309 296 195 VUPS 92 VUSA VUK VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 6.000 5.000 6.000 4.000 5.000 VUPS 4.641 4.641 4.659 4.659 4.733 4.733 4.653 4.653 4.811 1.000 2.000 1.000 0 1.803 953 1.881 1.881 1.012 1.935 1.935 998 1.839 1.839 1.056 2.648 1.994 1.694 964 1.994 1.113 2.648 1.694 812 668 964 Montag 953 0 3.559 3.559 1.803 VUK 4.811 3.000 4.000 2.000 3.000 VUSA Montag Dienstag 1.012 Dienstag Mittwoch 998 Mittwoch Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 Donnerstag 1.056 1.113 Freitag Samstag 812 Donnerstag 128 Freitag Samstag Sonntag 668 Sonntag 119 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.4 Allgemeine Unfallursachen Hauptunfallursachen aller Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken 0 2.000 Alkoholeinfluss 4.000 6.000 8.000 10.000 16.000 18.000 20.000 2.862 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste… 2.217 Ungenügender Sicherheitsabstand 17.882 Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren 1.254 Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 1.969 Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges 2.451 Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä. 14.000 629 Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn 12.000 9.472 22 889 Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in Mittelfranken sind: ■ Ungenügender Sicherheitsabstand ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes 120 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 129 VERKEHR Häufigste Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken 0 50 Alkoholeinfluss 100 150 200 55 Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes 213 Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste… 221 Ungenügender Sicherheitsabstand 162 Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren 67 Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 18 Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges 135 Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn 250 181 7 Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä. 68 Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten sind die häufigsten Unfallursachen: ■ Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 130 121 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.5 Besondere Unfallursachen Im abgelaufenen Jahr war mit 629 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 571, +10,16 %) ein starker Anstieg zu verzeichnen. Verletzte Personen bei Alkoholunfällen: 345 (+11,29 %) Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 4 4.2.5.1 Alkohol Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken 700 629 608 588 600 571 516 500 400 340 300 274 257 345 310 200 100 5 0 3 2018 2019 2020 Alkoholunfälle 4 2 1 2021 Verletzte 2022 Tote Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 160 149 140 140 120 100 100 80 60 40 66 63 66 45 20 0 122 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 131 VERKEHR 4.2.5.2 Drogen Mit 94 Verkehrsunfälle unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 73, +28,77 %) ist ein deutlicher Anstieg zu vermelden. Verletzte Personen bei Drogenunfällen: 48 (+45,45 %) Getötete Personen bei Drogenunfällen: 1 Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken 94 100 90 80 70 73 69 67 60 48 50 48 37 40 29 30 33 28 20 10 1 0 0 2018 2019 1 0 2020 Drogenunfälle 1 2021 Verletzte 2022 Tote Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 20 18 18 16 15 14 12 13 14 14 10 10 10 Samstag Sonntag 8 6 4 2 0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 132 Freitag 123 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.5.3 Geschwindigkeit fälle dieser Kategorie sank im Jahresverloren bei einem Geschwindigkeitsverlauf um -2,55 %. Die Anzahl der hierunfall ihr Leben, dies entspricht exakt bei verletzten Personen erhöhte sich dem Wert des Vorjahres. Getötete allerdings um +7,73 %. VU 20 Personen Verletzte Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist im Jahr 2022 ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Die Gesamtanzahl der Un- Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken 3.000 2.812 2.691 VU 2.500 3.000 2.500 1.500 2.235 2.812 2.691 2.000 2.235 1.090 1.143 1.061 1.469 1.458 1.500 1.090 500 1.000 0 500 2.178 2.046 2.000 1.000 Getötete 2.178 2.046 1.469 1.458 Verletzte 26 22 2018 2020 26 0 4.2.5.4 Unerlaubtes2018 Entfernen vom Unfallort Verkehrsunfallfluchten sind im vergangenen Jahr etwas häufiger polizeilich 20 17 2019 22 1.143 1.061 20 2021 2022 20 17 aufgenommen worden. Von den 48.426 2019 2020 Verkehrsunfällen wurden 8.770 (Vorjahr: 8.090, +8,41 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser De- 20 likte hat sich geringfügig verschlechtert 2021 2022 (2021: 40,28 %, 2022: 37,77 %). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken VU gesamt 0 2018 2019 2020 2021 2022 124 10.000 6.034 3.797 5.948 3.816 4.827 3.049 5.457 3.313 20.000 30.000 ungeklärt geklärt 40.000 50.000 54.107 9.764 8.090 8.770 60.000 53.868 9.831 7.876 4.831 3.259 VU mit VU-Flucht 45.253 46.799 48.426 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 133 VERKEHR 4.2.6 Besondere Risikogruppen 4.2.6.1 Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren rung: +25,93 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 446 Kinder verletzt (Vorjahr: 361, Veränderung: +23,55 %). Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an 442 Unfällen (Vorjahr: 351, Verände- VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von 0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: 600 501 261 185 218 136 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken: 143 200 258 254 242 300 260 241 400 351 361 386 394 442 446 454 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 2018 VU verletzte Kinder 2019 verl. K. als Beteiligte 2020 verl. K. als Mitfahrer 0 0 0 1 0 1 1 1 0 0 3 0 3 www.facebook.com/polizeimittelfranken www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr 100 2021 getötete Kinder get. K. als Beteiligte 0 0 0 474 496 500 0911 21 12-10 30 2022 get. K. als Mitfahrer Diesen Sicherheitsbericht gibt es auch digital auf unserer Website: www.polizei-mittelfranken.de Kriminalität » Statistik » Statistiken aus Ihrer Region » Polizei Mittelfranken Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 134 125 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6.2 Auf dem Schulweg 46 Unfällen: +73,91 %). Wie bereits in den Jahren zuvor kam auf dem Schulweg kein Kind ums Leben. Es ereigneten sich 2022 80 Schulwegunfälle (Veränderung zum Vorjahr mit Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken 90 88 85 85 80 78 80 74 66 70 60 60 46 50 38 40 30 20 12 0 0 0 2018 VU 126 10 7 6 10 0 2019 2020 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 10 0 2021 0 2022 getötete Schüler Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 135 VERKEHR 4.2.6.3 Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren ihrem Bevölkerungsanteil (Anteil der 18- bis 24-jährigen in Mittelfranken 2022: 7,48 %). Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen ist leicht zurückgegangen (-1,86 %). Die Anzahl der Verletzten Der Anteil der Altersgruppe „Junge Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am Gesamtunfallgeschehen beträgt ca. 7,17 %. Dies entspricht somit in etwa erhöhte sich hierbei jedoch etwas (+3,13 %). Im Jahr 2022 wurde im Vergleich zum Vorjahr eine Person dieser Altersgruppe mehr bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt. 4.128 1.000 992 1.023 1.907 3.474 2.033 1.956 939 1.500 1.192 1.198 2.000 1.848 2.220 2.500 2.248 2.396 3.000 2.360 3.500 2.086 3.301 3.540 4.000 1.973 4.500 4.183 VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken 0 2018 2019 VU gesamt 2020 JE als Verursacher 4.2.6.4 Senioren 2021 JE als Hauptverursacher 2022 verletzte JE getötete JE ren (+4,35 %) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Etwa jedes dritte tödlich verletzte Unfallopfer war im Jahr 2022 ein Senior. Damit sind sie, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbe- Deutlich angestiegen um +10,04 % sind die Unfälle mit Senioren. Bei diesen Unfällen wurden im Jahr 2022 1.012 (+9,52 %) Senioren verletzt. 24 Senio- 4 3 4 6 9 500 völkerung, etwas überrepräsentiert. Der Anteil dieser Altersgruppe an der gesamten Bevölkerung in Mittelfranken betrug im Jahr 2022 20,99 %. 2.573 2.449 3.857 2.311 2.401 2.394 2.500 2.274 2.918 2.658 3.000 2.791 3.500 2.815 3.451 4.000 3.505 4.098 4.500 4.238 VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken 924 1.000 944 953 995 1.500 1.012 2.000 0 2018 VU 2019 Senioren als Verursacher 2020 2021 Senioren als Hauptverurs. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 136 24 23 16 21 21 500 verletzte Senioren 2022 getötete Senioren 127 VERKEHR Symbolfoto: bobex73 - stock.adobe.com 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.6.5 Radfahrer Nach einem Rückgang der Radfahrunfälle im Jahr 2021 mussten in dem vergangenen Jahr 2022 wieder mehr Radfahrunfälle aufgenommen werden. Die Unfälle mit Radfahrern stiegen auf 2.547 (Vorjahr: 2.212, Veränderung: +15,14 %). Ebenso erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 2.398 (Vorjahr: 2.067, Veränderung: +16,01 %). Die Anzahl der Fahrradfahrer, die bei einem Verkehrsunfall ihr Leben verloren, erhöhte sich auf acht Personen (Vorjahr: 7). 2.398 2.779 2.547 1.764 1.554 1.557 2.067 2.429 1.290 1.353 1.800 1.589 2.212 2.309 2.463 2.118 1.544 1.319 1.500 2.513 2.283 2.544 1.619 2.000 2.135 2.500 2.316 3.000 2.677 Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken 1.000 0 2018 VU 128 beteiligte Radfahrer 2019 2020 Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. 8 7 9 9 12 500 2021 verletzte Radfahrer 2022 getötete Radfahrer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 137 VERKEHR 4.2.6.6 Motorradfahrer Es wurden hierbei acht Krad-Benutzer (Vorjahr: 13) getötet und 640 (Vorjahr: 513, Veränderung: + 24,76 %) verletzt. Im vergangenen Jahr ereigneten sich 696 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr: 567, Veränderung: + 22,75 %). 640 710 696 594 346 374 297 316 305 335 326 400 359 378 433 500 513 534 600 567 594 637 700 613 698 718 800 720 804 900 827 VU mit Beteiligung von Motorrädern – Bezirk Mittelfranken 300 200 0 2018 VU 2019 beteiligte Kradfahrer 2020 Kradfahrer als Verursacher 4.2.6.7 Lkw-Unfälle 8 13 12 10 16 100 2021 Kradfahrer als Hauptverurs. 2022 verletzte Krad-Benutzer getötete Krad-Benutzer Hierbei wurden 134 Lkw-Insassen (Vorjahr: 134, Veränderung: +/- 0,00 %) verletzt und drei (Vorjahr: 1) Lkw-Insassen getötet. Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung von Lkw betrug im Jahr 2022 2.247 (Vorjahr: 2.301, Veränderung: -2,35 %). Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken 2.530 1.630 1.538 2.247 1.647 1.728 1.478 1.554 2.301 2.431 2.168 1.787 1.878 2.000 1.910 2.016 2.500 2.598 3.031 2.696 2.785 3.000 3.134 3.500 1.500 0 2018 VU beteiligte Lkw 2019 Lkw-Führer als Verursacher 2020 Lkw-Führer als Hauptverurs. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 138 1 3 134 134 123 2 4 6 153 500 181 1.000 2021 verletzte Lkw-Insassen 2022 getötete Lkw-Insassen 129 VERKEHR 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken 4.2.7 Herausragende Verkehrsunfälle Wachenroth – Folgenschwerer Verkehrsunfall auf der BAB 3 Ein folgenreicher Verkehrsunfall ereignete sich am 23.09.2022, gegen 14:30 Uhr, auf der Bundesautobahn 3 im Gemeindegebiet Wachenroth. Aus abschließend nicht klärbarer Ursache kam der Fahrer einer Sattelzugmaschine im Baustellenbereich der Autobahn von der rechten Fahrspur nach links ab und kollidierte dort mit einem in gleicher Richtung fahrenden Wohnmobil. Beide Fahrzeuge durchbrachen anschließend den temporären Baustellenfahrbahnteiler. Das Wohnmobil kollidierte schließlich auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegen- kommenden Lastkraftwagen. Durch die Wucht des Aufpralls wurden die beiden Abenberg – Fahrzeugführer verstirbt bei Geschwindigkeitsunfall In Folge der mutmaßlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kam am 21.02.2022, gegen 04:40 Uhr, ein 56-Jähriger Pkw-Fahrer auf der Staatsstraße 2220 von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug prallte im angrenzen- Fürth – Alkoholunfall eines Lkw-Fahrers mit einer Vielzahl von beschädigten Fahrzeugen In den Abendstunden des 08.02.2022 verursachte ein 50-Jähriger alkoholisierter Lkw-Fahrer in Fürth einen schweren Verkehrsunfall. Nachdem der Fahrzeugführer an der Einmündung Hardstraße/ Berliner Straße zunächst das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtete, kollidierte er mit seinem Lkw im Kreuzungsbereich mit einem Pkw. Anschließend befuhr er weiter die Hardstraße und verlor dann gänzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Lkw rammte mit hoher Geschwindigkeit weitere geparkte Fahrzeuge und schob diese zum Teil ineinander. Mehrere Fahrzeuge und auch ein Gebäude gerieten hierbei in Brand und wurden schwer beschädigt. In der Summe zählte die Polizei bei der Unfallaufnahme 33 130 Insassen des Wohnmobils tödlich verletzt. den Waldgrundstück gegen mehrere Bäume und wurde schwer beschädigt. Auf die Benutzung seines Sicherheitsgurtes hatte der Fahrzeugführer fahrlässig verzichtet. Der Unfallverursacher verstarb in Folge des Unfalls an der Unfallstelle und konnte nur noch tot geborgen werden. beschädigte Fahrzeuge und drei leicht verletzte Personen. Der Sachschaden be- zifferte sich auf mehrere Hunderttausend Euro. Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 139 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.1 Unfallbilanz und -entwicklung Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg 16.000 15.320 14.730 14.000 12.388 12.872 12.245 12.000 10.000 8.644 8.337 8.000 7.111 7.149 6.970 6.000 4.322 4.265 3.349 4.000 3.560 3.332 2.354 2.128 1.928 1.943 2.163 2018 2019 2020 2021 2022 2.000 0 VU gesamt VUPS VUSA VUK Veränderungen zum Vorjahr VU gesamt +5,12 % VUSA +6,84 % +11,32 % VUK +2,57 % VUPS Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 140 131 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.2 Entwicklung der Personenschäden durchschnitt etwa acht Menschen ums Leben. Im Jahr 2022 musste, nach einem Rückgang im Vorjahr, ein Anstieg auf insgesamt neun Personen festgestellt werden 4.3.2.1 Getötete Personen Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen auf den Straßen Nürnbergs im Jahres12 Getötete Personen – Stadt Nürnberg 10 10 9 8 8 6 7 5 4 2 0 2018 2019 2020 2021 2022 4.3.2.2 Getötete Personen nach Beteiligungsart Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg sonstige Verkehrsteilnehmer 1 (0) Radfahrer 2 (Vorjahr: 1) 1 2 4 Fußgänger 4 (3) 0 2 Benutzer mot. Zweiräder 0 (0) Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige Pkw-Insassen 2 (1) 132 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 141 5 6 4 VERKEHR 4.2.2.3 Verletze Personen hierbei ist bei den leicht verletzten Personen (+9,62 %) ein entsprechender Anstieg zu verzeichnen, während sich Die Anzahl der verletzten Personen stieg im Jahresverlauf um +10,19 %, 3.500 3.500 die Anzahl der schwer verletzten Personen (+14,62%) etwas stärker erhöhte. Verletzte Personen – Stadt Nürnberg 2.961 2.961 3.000 3.000 2.500 2.500 2.576 2.576 2.683 2.683 2.319 2.319 2.000 2.000 1.500 1.500 2.280 2.280 2.297 2.297 2.012 2.012 2.037 2.037 268 260 2.531 2.531 2.233 2.233 1.000 1.000 500 0 278 500 0 257 278 2018 2018 257 2019 2019 2020 2020 verletzte Personen verletzte Personen 4.3.3 Örtliche und zeitliche Verteilung der Verkehrsunfälle 268 schwer verletzte Personen schwer verletzte Personen 298 260 298 2021 2021 2022 2022 leicht verletzte Personen leicht verletzte Personen Bei allen Unfallarten sind die höchsten Werte in den frühen Nachmittagsstunden zwischen 15.00 und 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab. 4.3.3.1 Verkehrsunfälle nach Tageszeiten VUPS VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg VUSA VUPS 700 590 600 590 406 400 402 461 533 VUSA VUK 589 533 500 VUK 559 538 533 551 589 559 538 533 551 422 461 306 300 406 0 232 191 200 100 263 402 143 306 194 24 43 30 19 34 28 11 143 30 19 26 24 17 15711 57 45 191 36 87 19 34 28 11 30 19 17 26 24 11 57 45 36 59 87 90 281 422 244 212 105 89 218 90 130 240 267 148261 135 163 171 265 198 212 135 244 162 105 130 135 148 171 212 79 198 142 57 51 81 72 36 127 91 94 57 51 81 72 111 79 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 94 162 108 135 91 111 172 163 127 108 281 212 201 89 265 201 95 43 30 261 172 263 232 194 59 267 157 95 65 36 218 240 36 133 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.3.2 Verkehrsunfälle nach Wochentagen Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle über die Wochentage wiederholt sich das Bild der letzten Jahre. An den Wo- chenenden nimmt die Häufigkeit von Verkehrsunfällen deutlich ab. VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg 1.400 1.400 1.200 1.200 1.000 1.186 1.171 1.186 1.171 VUK 219 813 565 534 543 400 200 313 543 Dienstag Montag Dienstag 100 50 4.3.4 Besondere Unfallarten 327 117 179 271 78 Mittwoch Donnerstag Mittwoch Donnerstag 80 Freitag Freitag Die Anzahl der Alkoholunfälle reduzierte sich entgegen dem mittelfränkischem Trend auf 188 (Vorjahr: 203, -7,39 %). 4.3.4.1 Alkohol 188 518 327 271 376 343 98 535 164 518 376 343 353 Montag 540 516 353 150 328 328 203 535 184 565 313 540 516 200 534 0 VUSA 250 600 400 200 0 VUPS 813 1.000 800 800 600 VUK 1.175 1.154 1.132 VUSA 1.175 1.154 1.132 VUPS 1 1 0 Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt Nürnberg 2018 Sonntag Samstag Sonntag 0 2019 0 2020 Alkoholunfälle 250 179 Samstag 2021 Verletzte Tote 219 203 200 188 184 164 150 117 100 111 98 80 78 50 1 0 2018 1 2019 Alkoholunfälle 134 0 2020 Verletzte 0 2021 0 2022 Tote Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 143 19 20 15 4.3.4.2 Drogenunfälle 14 13 12 11 10 Die Anzahl der Drogenunfälle hat sich im Jahr 2021 wie bereits im Jahr da5 vor erhöht, jetzt auf 25 (und somit ein starker Anstieg zum Vorjahr: 18, Veränderung: +38,89 %). 0 5 0 0 Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt2018 Nürnberg 30 VERKEHR 18 0 2019 2020 Drogenunfälle 28 0 2021 Verletzte Tote 25 25 20 15 19 18 13 12 15 14 11 10 5 5 0 0 2018 0 2019 Drogenunfälle 0 2020 Verletzte Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 144 0 2021 0 2022 Tote 135 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.4.3 Geschwindigkeit schwindigkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr: 242, Veränderung: -10,74 %). Die Anzahl der dabei Verletzten erhöhte sich jedoch auf 123 (+23,00 %). Nachdem im Jahr 2021 kein Todesopfer bei VU Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist eine deutliche Reduzierung zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr wurden 216 Verkehrsunfälle als Ge- einem Geschwindigkeitsunfall zu verzeichnen war, haben im Jahr 2022 zwei Personen ihr Leben bei einem Unfall mit der Ursache Geschwindigkeit verloren. Verletzte Getötete Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg VU 350 Verletzte Getötete 302 300 276 350 250 300 200 26 26 140 250 25 150 200 216 276 30 175 242 239 302 20 150 140 0 50 0 2018 15 17 4.3.4.4 Schulwegunfälle 2019 0 0 Nürnberg Schulwegunfälle – Stadt 100 0 2021 37 13 Unfällen: +61,54 %). Wie bereits in 4 2020 den 2019 Jahren zuvor ist kein Kind auf dem Schulweg zu Tode gekommen. 0 30 VU 2 12 2022 2 0 6 2021 1 0 2018 13 0 2020 4 2018 5 SchulwegEs ereigneten sich 2022 21 unfälle (Veränderung zum Vorjahr mit 123 112 3 0 2022 1 0 2019 2020 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 0 2021 getötete Schüler 25 21 17 13 10 7 0 0 6 1 0 2018 VU 136 12 4 5 0 22 19 15 1 0 2019 2020 leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler 0 2021 0 2022 26 26 20 22 19 4 10 21 100 50 100 216 123 112 175 100 242 239 0 0 2022 getötete Schüler Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 145 VERKEHR 4.3.5 Verkehrsunfallfluchten erhöht. Von den 12.872 Verkehrsunfällen wurden 2.981 (Vorjahr: 2.719, +9,64 %) als Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklärungsquote dieser Delikte Die Anzahl der Verkehrsunfallfluchten hat sich im vergangenen Jahr leicht hat sich auf 37,67 % reduziert (2021: 41,04%). Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Stadt Nürnberg VU gesamt 0 VU mit VU-Flucht 2.000 2018 1.358 2019 1.362 2020 2022 1.123 8.000 10.000 12.000 16.000 15.320 14.730 12.388 2.714 12.245 2.719 1.858 14.000 3.450 2.088 1.603 1.116 6.000 geklärt 3.484 2.126 1.646 1.068 2021 4.000 ungeklärt 12.872 2.981 4.3.6 Besondere Risikogruppen Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an 132 Unfällen (Vorjahr: 120, Veränderung: +10,00 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 132 Kinder 4.3.6.1 Kinder im Alter bis 13 Jahre verletzt (Vorjahr: 119, Veränderung: +10,92 %), davon 45 als Mitfahrer. Besonders erfreulich ist, dass kein Kind im Straßenverkehr getötet wurde. 120 119 140 132 132 131 135 160 143 142 VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (0 bis 13 Jahren) – Stadt Nürnberg 102 99 120 78 74 79 82 87 100 41 60 45 53 63 80 25 40 0 2018 VU verletzte Kinder 2019 verl. K. als Beteiligte 2020 verl. K. als Mitfahrer Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 146 2021 getötete Kinder get. K. als Beteiligte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 20 2022 get. K. als Mitfahrer 137 571 0 VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Stadt Nürnberg 2018 VU gesamt 2020 JE als Verursacher JE als Hauptverursacher 277 2022 verletzte JE getötete JE 538 571 507 539 548 512 600 581 622 673 627 1.000 1.038 1.012 979 1.200 800 2021 1.181 1.250 1.400 2019 538 305 0 0 248 1 0 Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen hat sich im 200 Jahr 2022 mit 1.038 Verkehrsunfällen 539 unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen mussten nicht registriert werden. 312 leicht erhöht (Vorjahr: 1.012, Veränderung: +2.57 %). Die Anzahl der dabei verletzten jungen Erwachsenen sank auf 277 Personen (Vorjahr: 305, Veränderung: -9,18 %). Tödliche Verkehrs- 308 4.3.6.2 Junge Erwachsene im 400 Jahren Alter von 18 bis 24 548 600 512 627 581 622 673 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 507 800 1. 1.0 979 1.000 VERKEHR 277 2018 1.204 Senioren als Verursacher 0 627 297280 4 3 240 272 3 2022 Senioren als Hauptverurs. verletzte Senioren getötete Senioren 968 658 690 627 653 680 785 806 741 779 1.000 800 2020 2021 Senioren als Verursacher Senioren als Hauptverurs. 1.009 1.200 2019 1.058 1.187 VU 2020 VU 607 1.400 2018 2019 658 653 690 680 verletzt und vier Senioren (Vorjahr: 2) verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben. 3 3 4 VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) –0Stadt Nürnberg 0 968 1.009 1.058 785 getötete JE 4 200 806 0 +9,30 % auf 1.058 (Vorjahr: 968). Bei diesen Unfällen wurden im Jahr 2022 297 (Vorjahr: 240, 200 +23,75 %) Senioren 280 278 Die Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Senioren erhöhten sich um verletzte JE 2 400 400 2022 607 JE als600 Hauptverursacher 2021 627 680 2020 741 785 806 JE als Verursacher 800 272 4.3.6.3 Senioren 2019 653 VU gesamt 600 0 1 741 0 800 278 2018 779 0 779 1.000 1.000 968 1.009 1.200 200 305 1.187 1.200 248 1.204 312 1.187 308 400 1.204 1.400 1.400 297 240 272 278 400 280 600 0 2018 VU 138 2019 Senioren als Verursacher 2020 Senioren als Hauptverurs. 4 2 3 3 4 200 2021 verletzte Senioren 2022 getötete Senioren Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 147 2021 verletzte VERKEHR 4.3.6.4 Radunfälle Die Unfälle mit beteiligten Radfahrern nahmen deutlich auf 1.011 (Vorjahr: 839, Veränderung: +20,50 %) Verkehrsunfälle zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 935 (Vorjahr: 778, Veränderung: +20,18 %). Auch die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer stieg auf zwei Personen (Vorjahr: 1). 935 1.011 746 778 839 864 916 934 899 823 817 663 566 395 481 492 477 600 581 612 674 800 566 1.000 906 991 1.028 1.200 1.097 Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg 400 2018 VU beteiligte Radfahrer 2019 2020 Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. 2 1 3 1 0 4 200 2021 verletzte Radfahrer 2022 getötete Radfahrer Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken: 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 148 139 VERKEHR 4.3 Verkehrsunfallentwicklung Nürnberg 4.3.7 Herausragende Verkehrsunfälle Stadt Nürnberg Fußgängerin wurde von einem Pkw erfasst und getötet Am 21.09.2022, gegen 13:10 Uhr, wollte eine 85-Jährige Fußgängerin an einer Fußgängerfurt die Laufamholzstraße überqueren. Hierbei wurde sie von einer 80-Jährigen Fahrzeugführerin, die von der Waldstraße kommend nach links in die Laufamholzstraße abbog, übersehen. Nach dem Kontakt mit dem Pkw wurde die Fußgängerin auf die Fahrbahn geschleudert und kam teilweise unter dem Fahrzeug zu liegen. Engagierte Ersthelfer hoben das Fahrzeug an und bargen die Seniorin. In Folge ihrer Verletzungen verstarb die Fußgängerin jedoch im Krankenhaus. 140 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 149 Symbolfoto: Ralf Gosch - stock.adobe.com Geschwindigkeitsunfall mit anschließender Unfallflucht Nach mutmaßlich grober Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verlor am 24.07.2022, gegen 00:50 Uhr, ein Führer eines hochmotorisierten Pkw die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das Fahrzeug erfasste einen auf dem Gehweg gehenden Fußgänger und verletzte diesen tödlich. Er verstarb unmittelbar an der Unfallstelle. Ein weiterer Fußgänger konnte sich gerade noch in Sicherheit bringen. Nach dem Zusammenstoß mit dem Fußgänger entfernte sich der Fahrzeugführer mit seinem beschädigten Pkw und ließ den tödlich verletzten Fußgänger an der Örtlichkeit zurück. Stunden später, im Zuge der beginnenden Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen, stellte sich der Unfallverursacher bei einer Nürnberger Polizeiinspektion. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte Haftantrag gegen den Beschuldigten. 1 0 1 42 0 17 50 30 0 712 461 251 35,3% Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) 4.4.1 Stadt Fürth VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 0 1 34 0 15 65 38 0 639 425 214 33,5% 0 0 1 45 0 23 44 32 0 624 419 205 32,9% 1 0 0 39 0 24 45 32 0 568 352 216 38,0% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0 0 0 44 0 28 42 34 0 648 398 250 38,6% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 VERKEHR Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 -100,0% 0,00% 0,0% 12,8% 0,00% 16,7% -6,7% 6,3% 0,00% 14,1% 13,1% 15,7% 0,6% Entwicklung Personenschäden – Stadt Fürth Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2018-2022 3 500 450 442 424 418 2 400 416 2 380 350 2 300 250 1 1 1 1 200 150 91 100 51 50 0 2018 78 75 66 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 1 0 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 3.261 400 864 1.997 2 475 51 424 3.788 2 0 0 0 1 0 1 42 0 17 50 30 0 712 461 251 35,3% 2019 3.217 410 800 2.007 1 484 66 418 4.043 1 0 0 0 0 0 1 34 0 15 65 38 0 639 425 214 33,5% 2018-2022 2020 2.831 413 761 1.657 1 491 75 416 3.733 1 0 0 0 0 0 1 45 0 23 44 32 0 624 419 205 32,9% 2021 2.703 404 717 1.582 1 471 91 380 3.401 0 1 0 0 1 0 0 39 0 24 45 32 0 568 352 216 38,0% 2022 2.758 431 783 1.544 0 520 78 442 4.966 0 0 0 0 0 0 0 44 0 28 42 34 0 648 398 250 38,6% 2,0% 6,7% 9,2% -2,4% -100,0% 10,4% -14,3% 16,3% 46,0% 0,0% -100,0% 0,00% 0,00% -100,0% 0,00% 0,0% 12,8% 0,00% 16,7% -6,7% 6,3% 0,00% 14,1% 13,1% 15,7% 0,6% Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2018-2022 500 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 450 424 150 418 416 Auswah Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung +/- 442 141 0 0 0 45 0 29 254 130 0 892 570 322 36,1% Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen VERKEHR Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.2 Stadt Erlangen VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 0 0 40 0 13 324 176 1 986 600 386 39,1% 0 0 1 34 0 24 239 132 1 706 434 272 38,5% 1 0 1 34 0 11 194 110 0 713 472 241 33,8% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0 0 1 53 0 33 190 110 1 741 503 238 32,1% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 -100,0% 0,00% 0,0% 55,9% 0,00% 200,0% -2,1% 0,0% 3,9% 6,6% -1,2% -1,7% Entwicklung Personenschäden – Stadt Erlangen Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2018-2022 800 3 674 700 2 615 2 2 600 528 513 500 2 426 400 1 1 1 1 300 200 1 100 71 0 2018 64 62 2019 Leichtverletzte 63 57 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 142 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2019 4.530 619 1.389 2.522 1 736 62 674 6.636 0 1 1 0 0 0 0 40 0 13 324 176 1 986 600 386 39,1% 2018-2022 2020 3.286 491 989 1.806 1 577 64 513 6.021 1 0 0 0 0 0 1 34 0 24 239 132 1 706 434 272 38,5% 2021 3.148 421 972 1.755 2 483 57 426 4.820 1 1 0 0 1 0 1 34 0 11 194 110 0 713 472 241 33,8% 2022 3.200 523 967 1.710 2 591 63 528 5.328 1 1 1 0 0 0 1 53 0 33 190 110 1 741 503 238 32,1% Entwicklung +/- 1,7% 24,2% -0,5% -2,6% 100,0% 22,4% 10,5% 23,9% 10,5% 0,0% 0,0% 0,0% -100,0% 0,00% 0,0% 55,9% 0,00% 200,0% -2,1% 0,0% 3,9% 6,6% -1,2% -1,7% Auswahl Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2018-2022 800 700 2018 4.047 599 1.196 2.252 1 686 71 615 4.735 0 1 0 1 0 0 0 45 0 29 254 130 0 892 570 322 36,1% 674 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 151 3 0 0 0 7 0 1 157 66 0 348 205 143 41,1% Flucht Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) 4.4.3 Stadt Schwabach VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 0 1 10 0 3 87 25 1 271 182 89 32,8% 0 0 1 13 0 6 52 26 2 207 126 81 39,1% 0 0 0 16 0 11 56 31 1 219 144 75 34,2% 0 0 0 11 0 4 64 19 0 244 153 91 37,3% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 VERKEHR Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 0,00% 0,00% 0,0% -31,3% 0,00% -63,6% 14,3% -38,7% -100,0% 11,4% 6,3% 21,3% -3,1% Entwicklung Personenschäden – Stadt Schwabach Stadt Schwabach 2018-2022 Entwicklung Personenschäden 250 4 226 3 3 3 192 200 3 166 151 150 143 2 2 100 1 1 50 31 27 1 21 14 15 0 0 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 1.748 190 480 1.078 0 253 27 226 2.396 0 0 0 0 0 0 0 7 0 1 157 66 0 348 205 143 41,1% 2019 1.479 175 389 915 3 223 31 192 2.406 3 0 0 2 0 0 1 10 0 3 87 25 1 271 182 89 32,8% 2018-2022 2020 1.144 145 295 704 3 180 14 166 2.121 2 1 1 1 0 0 1 13 0 6 52 26 2 207 126 81 39,1% 2021 1.085 138 313 634 1 172 21 151 2.640 0 1 0 1 0 0 0 16 0 11 56 31 1 219 144 75 34,2% 2022 1.251 131 361 759 0 158 15 143 3.327 0 0 0 0 0 0 0 11 0 4 64 19 0 244 153 91 37,3% Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2018-2022 250 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 226 3 152 3 Auswah Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung +/- 15,3% -5,1% 15,3% 19,7% -100,0% -8,1% -28,6% -5,3% 26,0% 0,0% -100,0% 0,0% -100,0% 0,00% 0,00% 0,0% -31,3% 0,00% -63,6% 14,3% -38,7% -100,0% 11,4% 6,3% 21,3% -3,1% 143 2 0 1 21 1 22 50 21 2 421 217 204 48,4% Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen VERKEHR Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.4 Stadt Ansbach VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 0 0 17 0 6 67 33 0 423 235 188 44,4% 0 0 1 19 0 5 62 33 0 314 169 145 46,2% 0 0 0 22 0 8 64 30 0 321 160 161 50,2% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 0 0 0 18 0 11 72 45 2 327 173 154 47,1% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 0,0% 0,00% 0,0% -18,2% 0,0% 37,5% 12,5% 50,0% 1,9% 8,1% -4,4% -3,1% Entwicklung Personenschäden – Stadt Ansbach Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2018-2022 300 5 256 4 250 4 228 4 222 206 200 3 3 172 3 150 2 2 100 2 1 1 50 38 35 23 31 24 1 0 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 1.866 201 567 1.098 4 266 38 228 2.707 2 2 0 1 2 0 1 21 1 22 50 21 2 421 217 204 48,4% 2019 1.848 205 555 1.088 0 279 23 256 2.865 0 0 0 0 0 0 0 17 0 6 67 33 0 423 235 188 44,4% 2018-2022 2020 1.518 194 437 887 1 241 35 206 2.247 1 0 0 0 0 0 1 19 0 5 62 33 0 314 169 145 46,2% 2021 1.533 164 467 902 2 196 24 172 2.598 1 1 0 2 0 0 0 22 0 8 64 30 0 321 160 161 50,2% 2022 1.653 198 460 995 3 253 31 222 3.006 2 1 0 3 0 0 0 18 0 11 72 45 2 327 173 154 47,1% Entwicklung +/- 7,8% 20,7% -1,5% 10,3% 50,0% 29,1% 29,1% 29,1% 15,7% 100,0% 0,0% 0,00% 50,0% 0,0% 0,00% 0,0% -18,2% 0,0% 37,5% 12,5% 50,0% 1,9% 8,1% -4,4% -3,1% Auswahl Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2018-2022 144 300 4 256 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 153 5 4 11 3 1 47 1 36 367 196 5 815 490 325 39,9% Flucht Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 4.4.5 Landkreis Ansbach VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 6 1 3 50 0 32 389 234 3 767 420 347 45,2% 3 0 2 42 1 24 292 163 2 619 350 269 43,5% 12 1 1 55 0 33 377 188 8 685 402 283 41,3% 4 1 2 68 2 36 340 190 1 744 442 302 40,6% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 VERKEHR Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 -66,7% 0,0% 100,0% 23,6% 9,1% -9,8% 1,1% -87,5% 8,6% 10,0% 6,7% -0,7% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Ansbach LK Ansbach 2018-2022 Entwicklung Personenschäden 900 800 25 837 804 726 21 699 700 19 20 616 600 15 500 11 400 10 9 300 218 212 185 175 200 163 8 5 100 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 6.348 748 1.399 4.201 19 1.022 218 804 11.436 1 18 2 2 11 3 1 47 1 36 367 196 5 815 490 325 39,9% 2019 6.323 758 1.318 4.247 11 1.049 212 837 12.482 0 11 1 0 6 1 3 50 0 32 389 234 3 767 420 347 45,2% 2018-2022 2020 5.585 612 1.102 3.871 8 791 175 616 10.182 0 8 2 1 3 0 2 42 1 24 292 163 2 619 350 269 43,5% 2021 6.337 657 1.268 4.412 21 884 185 699 13.508 1 20 5 2 12 1 1 55 0 33 377 188 8 685 402 283 41,3% Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2018-2022 900 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 837 800 804 154 2022 6.156 678 1.246 4.323 9 889 163 726 12.610 1 8 2 0 4 1 2 68 2 36 340 190 1 744 442 302 40,6% Auswah Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung +/- -2,9% 3,2% -1,7% -4,1% -57,1% 0,6% -11,9% 3,9% -6,7% 0,0% -60,0% -60,0% -100,0% -66,7% 0,0% 100,0% 23,6% 9,1% -9,8% 1,1% -87,5% 8,6% 10,0% 6,7% -0,7% 145 Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen 2 getötete Personen auf Kreisstraßen 1 getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 VERKEHR Alkoholunfälle 37 Alkoholunfälle, getötete Personen 0 Alkoholunfälle, verletzte Personen 25 VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 311 Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 151 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 0 VU mit VU-Flucht (1/2) 660 4.4.6 Landkreis Erlangen-Höchstadt VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 438 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 222 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 33,6% 1 3 0 42 1 14 317 151 4 621 402 219 35,3% 0 1 0 33 0 16 221 102 0 567 352 215 37,9% 1 1 0 32 0 17 224 79 0 552 330 222 40,2% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 1 0 0 48 0 21 250 132 1 620 393 227 36,6% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 0,0% -100,0% 0,0% 50,0% 0,0% 23,5% 11,6% 67,1% 12,3% 19,1% 2,3% -3,6% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Erlangen-Höchstadt Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2018-2022 800 14 13 700 12 559 600 10 539 507 500 8 373 400 395 6 300 200 107 100 0 2018 120 1 100 2019 Leichtverletzte 87 80 2020 Schwerverletzte 2021 4 4 3 3 2022 Getötete 2 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: 146 800 700 Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 3.739 481 1.023 2.235 3 646 107 539 7.714 1 2 0 0 2 1 0 37 0 25 311 151 0 660 438 222 33,6% 2019 3.685 506 956 2.223 13 679 120 559 8.020 3 10 7 2 1 3 0 42 1 14 317 151 4 621 402 219 35,3% 2018-2022 2020 2.971 390 874 1.707 1 473 100 373 5.730 0 1 0 0 0 1 0 33 0 16 221 102 0 567 352 215 37,9% 2021 3.310 367 902 2.041 3 475 80 395 6.236 0 3 0 1 1 1 0 32 0 17 224 79 0 552 330 222 40,2% 2022 3.555 451 968 2.136 4 594 87 507 7.940 0 4 3 0 1 0 0 48 0 21 250 132 1 620 393 227 36,6% Entwicklung +/- 7,4% 22,9% 7,3% 4,7% 33,3% 25,1% 8,8% 28,4% 27,3% 0,0% 200,0% -100,0% 0,0% -100,0% 0,0% 50,0% 0,0% 23,5% 11,6% 67,1% 12,3% 19,1% 2,3% -3,6% Auswahl Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2018-2022 13 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 155 14 3 1 2 30 1 15 84 44 4 455 275 180 39,6% Flucht Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) 4.4.7 Landkreis Fürth (1) VU mit ungeklärter VU-Flucht VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 0 1 0 29 0 7 96 46 0 442 271 171 38,7% 1 1 2 29 0 20 87 57 0 396 248 148 37,4% 0 1 0 19 0 11 96 59 0 471 273 198 42,0% 3 1 0 29 1 17 79 38 2 451 286 165 36,6% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 VERKEHR Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 0,00% 0,0% 52,6% 54,6% 10,3% -35,6% -4,3% 4,8% -16,7% -5,4% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Fürth Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2018-2022 9 350 8 301 300 8 291 277 7 281 244 250 6 6 200 5 4 4 150 99 100 3 2 84 71 58 50 65 1 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 2 1 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 2.311 295 613 1.403 8 400 99 301 4.046 2 6 0 2 3 1 2 30 1 15 84 44 4 455 275 180 39,6% 2019 2.285 272 626 1.387 2 335 58 277 3.924 0 2 0 1 0 1 0 29 0 7 96 46 0 442 271 171 38,7% 2018-2022 2020 2.065 317 532 1.216 4 375 84 291 3.105 0 4 0 0 1 1 2 29 0 20 87 57 0 396 248 148 37,4% 2021 2.249 271 591 1.387 1 315 71 244 3.370 0 1 0 0 0 1 0 19 0 11 96 59 0 471 273 198 42,0% Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2018-2022 350 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 301 8 156 291 2022 2.235 297 575 1.363 6 346 65 281 4.045 2 4 0 2 3 1 0 29 1 17 79 38 2 451 286 165 36,6% Auswah Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung +/- -0,6% 9,6% -2,7% -1,7% 500,0% 9,8% -8,5% 15,2% 20,0% 0,0% -75,0% 0,00% 0,00% 0,0% 52,6% 54,6% 10,3% -35,6% -4,3% 4,8% -16,7% -5,4% 147 3 0 3 50 0 27 420 217 7 836 520 316 37,8% Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen VERKEHR Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) 4.4.8 Landkreis Nürnberger Land VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 1 3 1 75 0 33 491 259 6 934 604 330 35,3% 1 1 3 44 0 21 370 217 7 710 479 231 32,5% 1 2 0 55 2 23 363 163 3 797 491 306 38,4% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 2 1 2 54 0 29 426 217 6 804 497 307 38,2% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 100,0% -50,0% -1,8% -100,0% 26,1% 17,4% 33,1% 100,0% 0,9% 1,2% 0,3% -0,2% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Nürnberger Land Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2018-2022 800 14 704 700 711 12 664 12 631 10 600 13 545 10 8 500 8 400 6 6 300 200 170 154 160 170 145 4 2 100 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger Land Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2019 5.135 622 1.370 3.143 10 834 170 664 13.288 0 10 4 1 1 3 1 75 0 33 491 259 6 934 604 330 35,3% 2018-2022 2020 4.329 626 1.095 2.608 8 791 160 631 10.292 2 6 3 0 1 1 3 44 0 21 370 217 7 710 479 231 32,5% 2021 4.569 551 1.173 2.845 6 690 145 545 9.723 0 6 3 0 1 2 0 55 2 23 363 163 3 797 491 306 38,4% 2022 4.837 669 1.249 2.919 13 881 170 711 12.515 2 11 5 3 2 1 2 54 0 29 426 217 6 804 497 307 38,2% Entwicklung +/- 5,9% 21,4% 6,5% 2,6% 116,7% 27,7% 17,2% 30,5% 28,7% 83,3% 66,7% 100,0% -50,0% -1,8% -100,0% 26,1% 17,4% 33,1% 100,0% 0,9% 1,2% 0,3% -0,2% Auswahl Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2018-2022 148 800 700 2018 4.685 619 1.229 2.837 12 858 154 704 9.147 2 10 6 0 3 0 3 50 0 27 420 217 7 836 520 316 37,8% 704 12 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 711 13 157 664 1 1 2 2 33 0 14 159 82 1 255 130 125 49,0% Flucht Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen 0 2 1 getötete Personen auf Kreisstraßen 1 1 0 getötete Personen auf Gemeindestraßen 1 1 1 Alkoholunfälle 37 40 30 Alkoholunfälle, getötete Personen 1 0 0 Alkoholunfälle, verletzte Personen 27 22 20 VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 140 113 89 Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 72 71 64 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 1 0 VU mit VU-Flucht (1/2) 337 292 259 VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) a.d. Aisch-Bad 188 Windsheim 140 125 4.4.9 Landkreis Neustadt VU mit geklärter VU-Flucht (2) 149 152 134 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,2% 52,1% 51,7% 1 2 0 39 1 24 121 62 0 290 162 128 44,1% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 VERKEHR Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 0,0% 0,0% -100,0% 18,2% 71,4% -23,9% -24,4% -100,0% 13,7% 24,6% 2,4% -4,9% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Neustadt Aisch-Bad Windsheim Entwicklung Personenschäden LK a.d. Neustadt/A.-Bad Windsheim 2018-2022 8 450 7 400 382 7 378 356 6 6 350 328 316 6 300 5 5 250 4 3 200 3 150 95 100 86 84 78 77 2 1 50 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 2.846 364 607 1.875 6 477 95 382 4.614 0 6 0 4 0 1 1 37 1 27 140 72 1 337 188 149 44,2% 2019 2.765 355 534 1.876 7 462 84 378 5.048 0 7 0 3 2 1 1 40 0 22 113 71 1 292 140 152 52,1% 2018-2022 2020 2.452 341 438 1.673 3 442 86 356 4.160 0 3 0 1 1 0 1 30 0 20 89 64 0 259 125 134 51,7% 2021 2.524 301 484 1.739 6 393 77 316 5.144 2 4 0 1 1 2 2 33 0 14 159 82 1 255 130 125 49,0% 2022 2.599 316 506 1.777 5 406 78 328 4.914 0 5 0 2 1 2 0 39 1 24 121 62 0 290 162 128 44,1% 3,0% 5,0% 4,6% 2,2% -16,7% 3,3% 1,3% 3,8% -4,5% -100,0% 25,0% 0,00% 100,0% 0,0% 0,0% -100,0% 18,2% 71,4% -23,9% -24,4% -100,0% 13,7% 24,6% 2,4% -4,9% Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2018-2022 450 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 7 400 382 378 158 Auswah Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung +/- 149 2 0 1 46 0 28 448 289 6 535 347 188 35,1% Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen VERKEHR Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mitLandkreis ungeklärter VU-Flucht 4.4.10 Roth (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 3 1 0 47 1 27 494 232 2 586 364 222 37,9% 4 0 0 36 0 23 285 110 2 428 269 159 37,1% 3 0 2 42 0 27 310 128 4 460 270 190 41,3% Flucht 4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional 2 1 0 52 0 16 313 138 3 520 336 184 35,4% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 -33,3% -100,0% 23,8% 0,0% -40,7% 97,0% 7,8% -25,0% 13,0% 24,4% -3,2% -5,9% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Roth Entwicklung Personenschäden LK Roth 2018-2022 800 12 10 698 700 9 600 10 624 8 8 500 432 426 6 454 400 6 5 300 4 177 200 143 113 106 100 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 99 2022 Getötete 2 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 4.370 611 835 2.924 9 875 177 698 10.540 1 8 4 2 2 0 1 46 0 28 448 289 6 535 347 188 35,1% 2019 4.631 529 962 3.140 6 767 143 624 10.796 2 4 2 0 3 1 0 47 1 27 494 232 2 586 364 222 37,9% 2018-2022 2020 3.625 421 693 2.511 10 539 113 426 8.070 2 8 1 5 4 0 0 36 0 23 285 110 2 428 269 159 37,1% 2021 3.646 395 775 2.476 8 538 106 432 7.939 1 7 1 2 3 0 2 42 0 27 310 128 4 460 270 190 41,3% 2022 3.850 430 853 2.567 5 553 99 454 9.532 1 4 1 1 2 1 0 52 0 16 313 138 3 520 336 184 35,4% Entwicklung +/- 5,6% 8,9% 10,1% 3,7% -37,5% 2,8% -6,6% 5,1% 20,1% 0,0% -42,9% 0,0% -50,0% -33,3% -100,0% 23,8% 0,0% -40,7% 97,0% 7,8% -25,0% 13,0% 24,4% -3,2% -5,9% Auswahl Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung Personenschäden LK Roth 2018-2022 150 800 700 698 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 159 10 12 0 1 2 26 0 12 65 42 0 324 202 122 37,6% Flucht Geschwin Alkohol digkeit Ve getötete Personen auf Staatstraßen 1 1 getötete Personen auf Kreisstraßen 0 0 getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 0 Alkoholunfälle 27 20 Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 Alkoholunfälle, verletzte Personen 15 7 VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 108 93 Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 67 64 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 0 VU mit VU-Flucht (1/2) 326 347 VU mitLandkreis ungeklärter VU-Flucht (1) 187 211 4.4.11 Weißenburg-Gunzenhausen VU mit geklärter VU-Flucht (2) 139 136 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 42,6% 39,2% 1 3 1 21 0 14 105 59 3 328 202 126 38,4% 1 1 1 25 0 15 65 35 2 394 250 144 36,5% Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 VERKEHR Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 0,0% -66,7% 0,0% 19,1% 0,00% 7,1% -38,1% -40,7% -33,3% 20,1% 23,8% 14,3% -1,9% Entwicklung Personenschäden – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2018-2022 450 419 400 12 11 376 358 10 353 350 304 300 8 250 6 200 150 3 100 3 3 4 4 111 100 91 71 67 2 50 0 2018 2019 Leichtverletzte 2020 Schwerverletzte 2021 Getötete 2022 0 Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Flucht Geschwin Alkohol digkeit Verkehrstote Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfallentwicklung: Beschreibung/Jahr Verkehrsunfälle gesamt VU mit Personenschaden (P) VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) Kleinunfälle (VUK) getötete Personen verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen Sachschäden (in tsd. EUR) Getötete innerhalb geschl. Ortschaft Getötete außerhalb geschl. Ortschaft getötete Personen auf BAB getötete Personen auf Bundesstraßen getötete Personen auf Staatstraßen getötete Personen auf Kreisstraßen getötete Personen auf Gemeindestraßen Alkoholunfälle Alkoholunfälle, getötete Personen Alkoholunfälle, verletzte Personen VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 Getötete bei VU mit Ursache 12/13 VU mit VU-Flucht (1/2) VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) VU mit geklärter VU-Flucht (2) Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 2018 3.317 348 518 2.451 3 467 91 376 4.741 0 3 0 2 1 0 0 27 0 15 108 67 1 326 187 139 42,6% 2019 3.473 375 537 2.561 3 530 111 419 4.991 0 3 0 2 1 0 0 20 0 7 93 64 0 347 211 136 39,2% 2018-2022 2020 3.049 306 486 2.257 3 375 71 304 4.149 1 2 0 0 0 1 2 26 0 12 65 42 0 324 202 122 37,6% 2021 3.448 339 514 2.595 11 458 100 358 4.528 1 10 0 6 1 3 1 21 0 14 105 59 3 328 202 126 38,4% 2022 3.454 325 576 2.553 4 420 67 353 5.040 1 3 0 1 1 1 1 25 0 15 65 35 2 394 250 144 36,5% 0,2% -4,1% 12,1% -1,6% -63,6% -8,3% -33,0% -1,4% 11,3% 0,0% -70,0% 0,00% -83,3% 0,0% -66,7% 0,0% 19,1% 0,00% 7,1% -38,1% -40,7% -33,3% 20,1% 23,8% 14,3% -1,9% Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2018-2022 450 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 419 400 11 160 376 Auswah Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164 Entwicklung +/- 151 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten 4.5.1. im Verkehrsdienst Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung VERKEHR 4.5.1.1. Alkohol und Drogen 4.5.1.1. Alkohol und Drogen Durch Alkoholkontrollen wurden 3.261 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 4.5.1.1. Alkohol und Drogen Durch Alkoholkontrollen wurden 3.261 Fahrten unter gem. §§konnten 315 c, 463 316Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 24 a/I StVG Alkoholeinfluss festgestellt. Darüber hinaus StGB § 24 a/I StVG wurden festgestellt. Darüber hinaus 418 bzw. + konnten 10,77 %). 463 Trunkenheitsfahrten Durchund Alkoholkontrollen 3.261 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 verhütet (Vorjahr 418 bzw. + Darüber 10,77 %). StGB undwerden § 24 a/I StVG festgestellt. hinaus konnten 463 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 418 bzw. + 10,77 %). Fahrten unter 2021 2022 Veränderung 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.1unter Verkehrsdelikte/ Fahrten Verkehrsüberwachung Fahrten unter Alkoholeinfluss Fahrten unter – Bezirk Mittelfranken Alkoholeinfluss 2790 3261 2019 2021 Alkoholeinfluss 2022 Veränderung + 16,88 % 2019 2021 2022 2473 2790 3261 +Veränderung 16,88 % Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Alkoholeinfluss 2473 2790 3261 + 16,88 % Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.973 folgenlose Drogenfahrten gem. 4.5.1.1 Alkohol und Drogen Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten und mit Hilfe von §§ 315 c, 316 StGB und Beamten § 24 a/II StVG festgestellt. Durch Alkoholkontrollen wurden 3.261 Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.973 folgenlose Drogenfahrten gem. Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24ima/II StVG festgestellt. Drogenschnelltests, wurden vergangenen Jahr 1.973 folgenlose Drogenfahrten gem. Fahrten unter 2021 2022 §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG Fahrten unter Drogeneinfluss – Bezirk Mittelfranken §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/II StVG festgestellt. Drogeneinfluss 1907 1973 festgestellt. Darüber hinaus konnten Fahrten unter 2019 2021 2022 Veränderung 463 Trunkenheitsfahrten verhütet werFahrten unter 418 bzw. +10,77 %). 2019 Sonstige 2021Verkehrsstraftaten 2022 Drogeneinfluss 4.5.1.2. 1443 1907 1973 +Veränderung 3,46 % den (Vorjahr Drogeneinfluss 1443 1907 1973 Veränderung + 3,46 % + 3,46 % Darüber hinaus wurden im Jahr 2022 insgesamt 4.407 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. 4.5.1.2. Verkehrsstraftaten Bei Sonstige Drogenkontrollen, durchgeführt festgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: von Sonstige speziell ausgebildeten Beamten 4.5.1.2. Verkehrsstraftaten Sonstige Verkehrsstraftaten – Bezirk Mittelfranken und mit Hilfewurden von Drogenschnelltests, Darüber hinaus im Jahr 2022 insgesamt 4.407 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt Sonstige Verkehrsstraftaten 2021 2022 Veränderung wurden im vergangenen Jahr 1.973 bzw. festgestellt. Hierbeiim sind besonders zu erwähnen: Darüber hinaus wurden Jahr 2022folinsgesamt 4.407 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 562 513 - 8,72 % Drogenfahrten gem. §§ 315 c, zu erwähnen: bzw.genlose festgestellt. Hierbei sind besonders Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) 204 190 - 6,86 % 316 StGBVerkehrsstraftaten und § 24 a/II StVG festgestellt. Sonstige 2021 2022 Veränderung Sonstige Verkehrsstraftaten Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) Nötigung im d. Straßenverkehr (§ 240 Gefährdung Straßenverkehrs (315StGB) c StGB) 4.5.1.2 Sonstige Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 2021(§ 185 StGB) 2022 562 513 Beleidigung 562 513 204 190 Bedrohung (§ 241 StGB) Veränderung - 8,72 % - 8,72 6,86 % Gefährdung d. Straßenverkehrs (315(§c 315 StGB) 204 190 6,86 % Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr b StGB) 371 347 - 6,47 Verkehrsstraftaten Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 371 347 6,47 %% Beleidigung (§ 185 StGB) 322 288 10,56 Darüber hinaus wurden im Jahr 2022 insgesamt(§(§4.407 sonstige VerkehrsBeleidigung 185StGB) StGB) Bedrohung 241 straftaten(§angezeigt festgestellt. Bedrohung 241(§StGB) Körperverletzung 223bzw. ff StGB, ohne VU) Hierbei sind besonders auf ohne nebenKörperverletzung (§ 223 ff(§die StGB, VU) Kennzeichenmissbrauch 22 StVG) stehender Tabelle aufgelisteten StrafKennzeichenmissbrauch (§ (§ 22 21 StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis StVG) taten zu erwähnen. Fahren 47 ohne Fahrerlaubnis 322 288 % 51 (§ 21 StVG) -+ 10,56 8,51 % Verbotenes Kraftfahrzeugrennen 47 100 100 369 51 99 99 328 8,51% % -+1,00 1,00 %% - 11,11 371 347 - 6,47 % 322 288 - 10,56 % 47 51 + 8,51 % 100 99 - 1,00 % 369 328 - 11,11 % 2644 2526 - 4,46 % 52 58 + 11,54 % - zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 22 6 - 72,73 % - zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 3 1 - 66,67 % 4.716 4.407 - 6,55 % 369 328 2526 gesamt2644 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) 2644 2526 Verbotenes Kraftfahrzeugrennen 52 58 4.5.2. Einsatz Verbotenes Kraftfahrzeugrennen 52 der Messgeräte 58 - zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. 22 6 - 11,11 4,46 %% -+ 4,46 %% 11,54 11,54 % % -+72,73 - 4.5.2 zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. 22 6 72,73 % der Messgeräte bed.Einsatz Wert Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“ bed. Wert - zzgl. Verurs. d. Todes / schw. 3 1 Sicherheitsabstandes“ - 66,67 %wurden durch die Verkehrspolizeiinspektionen und „Nichteinhaltung des Bekämpfung der / Hauptunfall- ZurGesundheitsschädig. zzgl. Verurs. d. Todes schw. 3 polizeiliche1Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen - 66,67 % ganzjährig mit Großgeräten durchgeführt: ursachen „Überhöhte bzw. nicht anGesundheitsschädig. gesamt 4.716 4.407 - 6,55 % gepasste Geschwindigkeit“ und „NichtMobile / teilstationäre Geschwindigkeitsmessungen 2021 4.716 4.407 - 6,55 % Einsatzstunden 25.874 einhaltung des Sicherheitsabstandes“ 4.5.2. Einsatz der Messgeräte Bußgeldanzeigen 33.168 wurden durch die Verkehrspolizei4.5.2. Einsatz der Messgeräte gebührenpflichtige Verwarnungen 160.895 ganzjährig polizeiliche „Überhöhte Zur inspektionen Bekämpfung der Hauptunfallursachen bzw. nicht angepasste Geschwindigkeits-/AbstandsmessunGeschwindigkeit“ undHauptunfallursachen „Nichteinhaltung des„Überhöhte Sicherheitsabstandes“ wurden durch die Zur Bekämpfung der bzw. nicht angepasste gen mit Großgeräten durchgeführt. Verkehrspolizeiinspektionen ganzjährig polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen Geschwindigkeit“ und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“ wurden durch die Siehe Grafik (1). Der deutliche Anstieg polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen mit Großgeräten durchgeführt: Verkehrspolizeiinspektionen ganzjährig bei den Bußgeldanzeigen mit Großgeräten durchgeführt:ist sowohl der Novellierung des BußgeldkataloMobile / teilstationäre 2021 2022 Veränderung Geschwindigkeitsmessungen ges als/ teilstationäre auch dem Einsatz des sog. EnMobile 2021 2022 Veränderung Einsatzstunden 25.874 24.390 - 5,74 % forcement-Trailers zuzurechnen. Geschwindigkeitsmessungen gesamt Einsatzstunden Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten. Siehe Grafik (2). Bei den Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen sich deutlich die Auswirkungen der Bußgelderhöhungen. Die Steigerungsraten bezüglich der Anzahl der Bußgeldanzeigen resultieren aus der Erhöhung der Ahndungshöhen. Insgesamt wur- 152 25.874 24.390 2022 24.390 70.078 118.185 Veränderung - 5,74 % + 111,28 % - 26,55 % - 5,74 % den 2022 (10.392) etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150). Durch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten Videoanlagen erfolgte ferner eine Verkehrsüberwa- chung insbesondere auf den Fernstraßen. Siehe Grafik (3). Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende Ergebnisse erzielt . Siehe Grafik (4). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 161 - zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 22 6 - 72,73 % - zzgl. Verurs. d. Todes / schw. Gesundheitsschädig. 3 1 - 66,67 % Der deutliche Anstieg4.407 bei den ist sowohl der Novellierung des Bußgeldkataloges VERKEHR gesamt 4.716 - 6,55 % Der deutliche Anstieg bei den Bußgeldanzeigen ist sowohl der Novellierung desBußgeldanzeigen Bußgeldkataloges als auch dem Einsatz des sog. Enforcement-Trailers zuzurechnen. Derzuzurechnen. deutliche Anstieg Anstieg bei bei den den Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen ist ist sowohl sowohl der der Novellierung Novellierung des des Bußgeldkataloges Bußgeldkataloges als auch dem Einsatz des sog. Enforcement-Trailers Der deutliche Der deutliche Anstieg bei den Bußgeldanzeigen ist der Novellierung des Enforcement-Trailers Bußgeldkataloges zuzurechnen. alssowohl auch dem dem Einsatz des des sog. sog. 4.5.2. Einsatz der Messgeräte als auch Einsatz Enforcement-Trailers zuzurechnen. als auch dem Einsatz des sog. Enforcement-Trailers zuzurechnen. Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten: Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich örtlich zuständigen zuständigen Dienststellen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten: Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nichterfolgten angepasste Geschwindigkeit“ Darüber hinaus auch durch die Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zuständigen Dienststellen Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten: Laserhandmessgeräten: und „Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes“Geschwindigkeitsmessungen wurden durch die Verkehrspolizeiinspektionen mit Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten: Lasermessungen 2021 2022 Veränderung Lasermessungen 2021 mit Großgeräten 2022 Veränderung ganzjährig polizeiliche Geschwindigkeits-/Abstandsmessungen durchgeführt: Einsatzstunden Lasermessungen (1) Mobile/teilstationäre Geschwindigkeitsmessungen –7.022 Bezirk Mittelfranken Einsatzstunden 7.560 - 7,12 % Lasermessungen 7.560 7.022 -Veränderung 7,12 % 2021 2022 2021 2022 Veränderung Lasermessungen 2021 2022 Veränderung Bußgeldanzeigen 3.929 5.395 +- 7,12 37,31%% Einsatzstunden 7.560 7.022 Bußgeldanzeigen 3.929 5.395 + 37,31 % 7.560 7.022 - 7,12 % Mobile / teilstationäre GeschwindigkeitsmessungenEinsatzstunden 2021 2022 Veränderung 7.560 7.022 7,12 % gebührenpflichtige Verwarnungen 6.463 4.755 26,43 DerEinsatzstunden deutliche Anstieg bei den Bußgeldanzeigen ist sowohl der Novellierung des Bußgeldkataloges Bußgeldanzeigen 3.929 5.395 37,31% % gebührenpflichtige Verwarnungen 6.463 4.755 --26,43 % Bußgeldanzeigen 3.929 5.395 ++ 37,31 % Einsatzstunden 25.874 24.390 5,74 % Bußgeldanzeigen 3.929 5.395 + 37,31 % alsBußgeldanzeigen auch dem Einsatz des sog. Enforcement-Trailersgebührenpflichtige zuzurechnen. gebührenpflichtige Verwarnungen 6.463 4.755 26,43 % Verwarnungen 6.463 4.755 - 26,43 % 33.168 70.078 + 111,28 % gebührenpflichtige Verwarnungen 4.755 Geschwindigkeitsbeschränkungen - 26,43 % Bei den6.463 Verstößen gegen zeigen sich deutlich die Auswirkungen Bei den Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen sich deutlich die Auswirkungen gebührenpflichtige Verwarnungen 160.895 118.185 - 26,55 % der Bußgelderhöhungen. Die Steigerungsraten bezüglich der Anzahl der Bußgeldanzeigen Darüber hinaus erfolgten auch durch die örtlichbezüglich zuständigen der Bußgelderhöhungen. Die Steigerungsraten der Dienststellen Anzahlgegen der Bußgeldanzeigen Bei den Verstößen Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen sich deutlich die Auswirkungen Bei den Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen sich deutlich dieAhndungshöhen. Auswirkungen resultieren aus der Erhöhung der Geschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgeräten: resultieren aus der Erhöhung der Ahndungshöhen. der Bußgelderhöhungen. Die Steigerungsraten bezüglich der Anzahl der Bußgeldanzeigen der Bußgelderhöhungen. Die–Steigerungsraten bezüglich derwurden Anzahl2022 der Bußgeldanzeigen (2) Lasermessungen Bezirk Mittelfranken Insgesamt (10.392) etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150). resultieren aus der Erhöhung der Ahndungshöhen. Insgesamt wurden 2022 (10.392) etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150). resultieren aus der Erhöhung der Ahndungshöhen. Lasermessungen 2021 2022 (10.392) Veränderung Insgesamt wurden 2022 etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150). Insgesamt wurden 2022 (10.392) etwas mehr Verstöße (+ 242) geahndet als im Vorjahr (10.150). Einsatzstunden 7.560 7.022 - 7,12 % Bußgeldanzeigen 3.929 5.395 + 37,31 %eine Durch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten Videoanlagen erfolgte ferner eine Durch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten Videoanlagen erfolgte ferner gebührenpflichtige Verwarnungen 6.463 4.755insbesondere - 26,43 auf % den Fernstraßen: Verkehrsüberwachung Verkehrsüberwachung insbesondere auf den Fernstraßen: Durch denVideoanlagen Einsatz zivilererfolgte Dienstfahrzeuge mit eingebauten Videoanlagen erfolgte ferner eine Durch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten ferner eine Verkehrsüberwachung insbesondere auf den Fernstraßen: Verkehrsüberwachung insbesondere auf den Fernstraßen: BeiEinsatz den Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen sich deutlich Veränderung die Auswirkungen Einsatz von Videofahrzeugen 2021 2022 Veränderung von Videofahrzeugen 2021 2022 (3)Bußgelderhöhungen. Einsatz von Videofahrzeugen – Bezirk Mittelfranken derEinsatzstunden Die Steigerungsraten bezüglich der Anzahl der Bußgeldanzeigen Einsatzstunden 4.569 4.701 + 2,89 % 4.569 4.701 + 2,89 % Einsatz von Videofahrzeugen Videofahrzeugen 2021 2022 Veränderung Einsatz von 2021 2022 Veränderung Einsatz von 2021 2022 Veränderung 2.864 3.151 ++ 10,02 resultieren ausVideofahrzeugen der Erhöhung der Ahndungshöhen. Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 2.864 3.151 + 10,02 % Einsatzstunden 4.569 4.701 2,89 % %% Einsatzstunden 4.569 4.701 + 2,89 Einsatzstunden 4.569 4.701 + 2,89 % gebührenpflichtige Verwarnungen 922 1.453 ++ 57,59 Insgesamt wurden 2022 (10.392) etwas mehr Verstöße (+922 242) geahndet als im Vorjahr gebührenpflichtige Verwarnungen 1.453 + 57,59(10.150). % Bußgeldanzeigen 2.864 3.151 10,02 % % Bußgeldanzeigen gebührenpflichtige Verwarnungen Bußgeldanzeigen 2.864 3.151 + 10,02 % 2.864 3.151 + 10,02 % gebührenpflichtige Verwarnungen Verwarnungen 922 1.453 57,59 % % gebührenpflichtige 922 1.453 ++ 57,59 922 von stationären 1.453 + 57,59 % Im Rahmen Abstandsmessungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende Abstandsmessungen Einsatz von Videofahrzeugen Einsatzstunden Abstandsmessungen Einsatzstunden Bußgeldanzeigen Einsatzstunden Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen Verwarnungen gebührenpflichtige 2021 2022 Veränderung Einsatzstunden 971 2021 2022 Veränderung 971 425 - 56,23 % Abstandsmessungen 2021 Abstandsmessungen 2021 2021 2022 Bußgeldanzeigen 4.639 4.569 4.701 +-Veränderung 2,89 %% 4.639 2.194 52,71 Einsatzstunden 971 Einsatzstunden 971 971 425 56,23 % 2.864 3.151 + 10,02 % Bußgeldanzeigen 4.639 Bußgeldanzeigen 4.639 4.639 2.194 und Benutzung 922 1.453 +- 52,71 57,59 % % von Mobiltelefonen 4.5.3. Gurtanlegepflicht Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende Ergebnisse erzielt: Durch den Einsatz Videoanlagen erfolgte ferner eine Ergebnisse erzielt: ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebauten Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende Im Rahmen von stationären Abstandsmessungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende Verkehrsüberwachung insbesondere auf denMittelfranken Fernstraßen: (4) Abstandsmessungen – Bezirk Ergebnisse erzielt: Ergebnisse erzielt: Abstandsmessungen 2021 2022 Veränderung 425 2022 2022 2.194 425 425 2.194 2.194 -Veränderung 56,23 % Veränderung -- 52,71 56,23 % % - 56,23 % 52,71 % % -- 52,71 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen 4.5.3 Gurtanlegepflicht undund 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen Im von stationären Abstandsmessungen auf den Fernstraßen nachfolgende Das deswurden Sicherheitsgurtes und / oder die unzulässige Benutzung von Mobiltelefonen DasRahmen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes / oder dieNichtanlegen unzulässige Benutzung von Mobiltelefonen Benutzung von Mobiltelefonen Ergebnisse erzielt: durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen als mittelbare Ursachen das Unfallgeschehen bzw. die durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen als mittelbare Ursachen dasdes Unfallgeschehen bzw. die Das Sicherheitsgurtes und / oder die unzulässige Benutzung von Mobiltelefonen Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und / oder dieNichtanlegen unzulässige Benutzung von Mobiltelefonen daraus resultierenden Personenschäden nachhaltig und wurden gezielt geahndet: daraus resultierenden Personenschäden nachhaltig und wurden gezielt geahndet: durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen als mittelbare Ursachen das Unfallgeschehen bzw. die durch Kraftfahrzeugführer beeinflussen als mittelbare Ursachen das 2022 Unfallgeschehen bzw. die Abstandsmessungen 2021 Das Nichtanlegen des SicherheitsHandyverstöße BezirkVeränderung Mittelfranken daraus resultierenden–Personenschäden nachhaltig und wurden gezielt geahndet: daraus resultierenden Personenschäden nachhaltig und 971 wurden gezielt Einsatzstunden 425 geahndet: - 56,23 % „Handyverstöße“ 2021 2022 gurtes und / oder die unzulässige Be„Handyverstöße“ 2021 2022 Veränderung Bußgeldanzeigen 4.639 2.194 52,71 % Bußgeldanzeigen 10.686 10.345 Bußgeldanzeigen 10.686 10.345 3,19 % nutzung von Mobiltelefonen durch „Handyverstöße“ 2021 2022 „Handyverstöße“ 2021 2022 Veränderung Kraftfahrzeugführer beeinflussen als Bußgeldanzeigen 10.686 10.345 Bußgeldanzeigen 10.686 10.345 - 3,19 % 4.5.3. Gurtanlegepflicht und Benutzung von Mobiltelefonen Verstöße die Anschnallpflicht 2021 2022 Verstöße gegen die Anschnallpflicht 2021gegen 2022 Veränderung mittelbare Ursachen das UnfallgescheVerstöße gegen die Anschnallpflicht – Bezirk Mittelfranken gebührenpflichtige Verwarnungen (gesamt) 10.636 9.750 gebührenpflichtige Verwarnungen (gesamt) 10.636 9.750 - 8,33 % Verstöße Anschnallpflicht 2021 2022 hen bzw.gegen die die daraus resultierenden Verstöße 2021gegen die 2022 Veränderung Das Nichtanlegen desAnschnallpflicht Sicherheitsgurtes und / oder die unzulässige Benutzung von Mobiltelefonen gebührenpflichtige Verwarnungen (gesamt) 10.636 9.750 Personenschäden nachhaltig und wurgebührenpflichtige Verwarnungen (gesamt) 10.636 das 9.750 - 8,33 % durch beeinflussen als mittelbare Unfallgeschehen die 4.5.4.Ursachen Überwachung des Güterundbzw. Personenverkehrs 4.5.4. Kraftfahrzeugführer Überwachung des Güterund Personenverkehrs den gezielt geahndet. daraus resultierenden Personenschäden nachhaltig und wurden gezielt geahndet: Veränderung - 3,19 % Veränderung - 3,19 % Veränderung - 8,33 % Veränderung - 8,33 % 4.5.4. Überwachung des Güter- und Personenverkehrs 4.5.4. Überwachung des Güter- und Personenverkehrs Im JahrNutzfahrzeuge 2022 wurden inkontrolliert Mittelfrankenund insgesamt Im Jahr 2022 wurden in Mittelfranken insgesamt 30.760 davon 30.760 Nutzfahrzeuge kontrolliert und davon „Handyverstöße“ 2021 2022 Veränderung 6.931 Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften 6.931 Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften Im Jahr10.686 2022 wurden inkontrolliert Mittelfranken insgesamt 30.760 Nutzfahrzeuge kontrolliert und davon Im4.5.4 Jahr 2022 wurden in Mittelfranken insgesamt 30.760 Nutzfahrzeuge und Bußgeldanzeigen - 3,19 % diedavon Überwachung desLadungssicherung Ausrüstung oder unzureichenden Ladungssicherung beanstandet. In 295 Fällen musste die Ausrüstung oder unzureichenden beanstandet. In10.345 295 Fällen wegen musste 6.931 Fahrzeuge überwiegend Verstößen 6.931 Fahrzeuge überwiegend wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaftengegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften Güterund Personenverkehrs Weiterfahrt untersagt werden. Weiterfahrt untersagt werden. Ausrüstung oder unzureichenden Ladungssicherung beanstandet. In 295 Fällen musste die Ausrüstung oder unzureichenden Ladungssicherung beanstandet. In2022 295 Fällen musste die Verstöße gegen die Anschnallpflicht 2021 Veränderung Weiterfahrt untersagt werden. Weiterfahrt untersagt werden. gebührenpflichtige Verwarnungen (gesamt) 10.636 9.750 - 8,33 % Überwachung Güterund Personenverkehr 2022 Veränderung Überwachung undin Personenverkehr 2021 2022 Veränderung Im Jahr 2022Güterwurden Mittelfranken Überwachung Güterund Personenverkehr2021 – Bezirk Mittelfranken Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge 29.104 30.760 + 5,69 % Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge 29.104 30.760 + 5,69 % insgesamt 30.760 Nutzfahrzeuge konÜberwachung GüterPersonenverkehr 2021 2022 Veränderung Überwachung Güter-des undGüterPersonenverkehr 2021 2022und Nutzfahrzeuge Veränderung 4.5.4. Überwachung und Personenverkehrs Anzahl der beanstandeten 6.104 6.931 ++ 13,55 Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge 6.104 6.931 + 13,55 % Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge 29.104 30.760 5,69 %% trolliert davon 6.931 Fahrzeuge Anzahl derund kontrollierten Nutzfahrzeuge 29.104 5,69 % Untersagungen der30.760 Weiterfahrt +- 19,4 366 295 - 19,4 % Untersagungen der Weiterfahrt 366 295 % Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge 6.104 6.931 + 13,55 % wegen Verstößen gegen Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge 6.931kontrolliert + 13,55 % davon Imüberwiegend Jahr 2022 wurden in Mittelfranken insgesamt 30.760 6.104 Nutzfahrzeuge und Untersagungen der295 Weiterfahrt - 19,4 % 366 295 - 19,4 % Untersagungen der Weiterfahrt 366 die Fahrzeuge Sozialvorschriften, einer mangel6.931 überwiegend wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, einer mangelhaften haften Ausrüstung oder unzureichenAusrüstung oder unzureichenden Ladungssicherung beanstandet. In 295 Fällen musste die den Ladungssicherung Weiterfahrt untersagt werden.beanstandet. In 295 Fällen musste die Weiterfahrt Dabei handelte es sich um Gefahrguttransporter, die in 460 Fällen wegen Verstößen Überwachung Güter- und Personenverkehr 2021 2022in 974 Fällen Veränderung untersagt werden. Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge Dabei handelte es sich in 974 Fällen um Untersagungen der Weiterfahrt Gefahrguttransporter, die in 460 Fällen wegen Verstößen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beanstandet werden mussten. In fünf Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. nach gefahrgutrechtlichen beanstandet werden mussten. In fünf Fällen musste die 29.104 30.760 Bestimmungen + 5,69 % Weiterfahrt werden. + 13,55 % 6.104untersagt 6.931 Kontrolle von 295 Gefahrguttransportern – Bezirk Mittelfranken 366 - 19,4 % Kontrolle von Gefahrguttransportern Anzahl der kontrollierten Gefahrguttransporte Anzahl der Beanstandungen (gesamt) Anzahl der stillgelegten Beförderungseinheiten 2021 1.909 691 2 2022 947 460 5 Veränderung - 50,39 % - 33,43 % + 150,00 % 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5.1 24 Stunden Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 – Blitzmarathon am 24.05.2022 162 153 Anlässlich des bayernweit durchgeführten „24-Stunden-Blitzmarathon“ erfolgte im Dienstbereich VERKEHR 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5.1 24-Stunden-Blitzmarathon am 24.05.2022 Anlässlich des bayernweit durchgeführten „24-Stunden-Blitzmarathon“ erfolgte im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken eine verstärkte Überwachung des fließenden Verkehrs mit Blick auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen. In der Zeit vom 24.05.2022, 06:00 Uhr, bis 25.05.2022, 06:00 Uhr, beteiligten sich alle mittelfränkischen Polizeiinspektionen und Verkehrspolizeiinspektionen an dieser Kontrollaktion. Innerhalb von 24 Stunden wurde an 133 verschiedenen Messörtlichkeiten unter Einsatz stationärer Messgeräte und tragbarer Handlasermessgeräte der Fahrzeugverkehr überwacht. Die Messzeiten addierten sich dabei auf 336 Stunden. Die Beamten konnten 994 Geschwindigkeitsverstöße feststellen und durch Verwarnungen oder die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ahnden. Darüber hinaus wurden im Zuge dieser Kontrollaktion 5 Strafverfahren und in 53 Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sowie 50 weitere Verwarnungen wegen anderer Verstöße ausgesprochen. präventive Aktionen und Maßnahmen durchgeführt. Neben den Anhaltekontrollen kam dem persönlichen Gespräch bei der Vermittlung der Botschaften eine besondere Bedeutung zu. Ziel war es, mit den Aktionen die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer der Grundvoraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen, die „Fahrtüchtigkeit“, zu sensibilisieren und so eine Verhaltensänderung anzustoßen. 4.5.5.3 Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 2022 In der ersten Woche nach Beginn des neuen Schuljahres überwachte die mittelfränkische Polizei im Rahmen von Aktionstagen wie in den Vorjahren verstärkt die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht, vor allem im Umfeld der Schulen und Kindergärten. In mehr als 1200 Einsatzstunden der mittelfränkischen Polizeidienststellen mussten mehr als 500 eingesetzte Beamtinnen und Beamte in 1051 Fällen Beanstandungen durchführen. Neben 9 Strafanzeigen und 102 Bußgeldanzeigen sprachen die Einsatzkräfte 940 Verwarnungen aus. In 151 Fällen verstießen die Verkehrsteilnehmer dabei gegen die Gurtanlegepflicht. Noch schwerer wiegt, dass zudem in 61 Fällen die Kindersicherungspflicht in Kraftfahrzeugen nicht beachtet wurde. 4.5.5.2 Landesweite Schwerpunktaktionen „Fahrtüchtigkeit“ im Mai 2022 mit integriertem bundesweitem Aktionstag „sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“ am 5. Mai 2022 Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 ist die Fahrtüchtigkeit, insbesondere die Reduzierung von Alkohol- und Drogenunfällen im Straßenverkehr, ein wichtiges Schwerpunktthema zur Erreichung unserer Ziele. Im Mai 2022 fanden Schwerpunktwochen sowie der Aktionstag „sicher. mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“ statt. Hierbei wurden verstärkt Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit sowie begleitende 154 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 163 VERKEHR 4.5.5.4 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 13./14.10.2022 Bei der wiederkehrenden europaweiten Schwerpunktaktion wurden innerhalb des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 13.-14.10.2022 insgesamt 380 Nutzfahrzeuge kontrolliert, von denen 108 Fahrzeuge beanstandet werden mussten. Es wurden 6 Strafanzeigen erstattet und 43 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen sowie 400 Verwarnungen erstellt. Bei 5 Fahrzeugen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Grund hierfür waren gefahrgutrechtliche Verstöße, Zuwiderhandlungen gegen das Fahrpersonalrecht und technische Mängel an den Kraftfahrzeugen. 4.5.5.5 Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken – Jahresbericht 2022 Insgesamt leisteten die Beamten der Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken trotz des sehr personalintensiven G7-Gipfels, welcher in der Hauptsaison stattfand, im Zeitraum (15.04.30.10.2022) 387 Einsatzstunden. Im Rahmen der Einsätze wurden insgesamt 15 Laserstunden an den Kontrollstellen geleistet. Dabei konnten 25 Verhaltensverstöße hinsichtlich überhöhter Geschwindigkeit festgestellt werden. Im Rahmen der Kontrollen kam es zu folgenden Sachbearbeitungen: ■ 87 VerkehrsordnungswidrigkeitenAnzeigen (Bau- und Ausrüstungsvorschriften), 71 gebührenpflichtige Verwarnungen (Bau- und Ausrüstungsvorschriften, nicht mitgeführte Dokumente), 9 Strafanzeigen, ■ 151 Mängelanzeigen und 27 Kontrollaufforderungen, ■ Sicherstellung von 8 Krafträdern darunter 1 mal mit Abschleppung und 2 mal mit Erstellung eines erforderlichen Sachverständigengutachtens, ■ Durchführung von 52 Schallpegelmessungen im Nahfeld, ■ Unterbindung von 12 Weiterfahrten bei kontrollierten Krafträdern wegen mangelhafter Verkehrssicherheit. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Tätigkeit der Kontrollgruppe Motorrad auf dem direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehmer. 4.5.5.6 Kontrollgruppe CarTuning Mittelfranken – Jahresbericht 2022 Die Beamten der Kontrollgruppe CarTuning (KoCarT) leisteten während der Hauptsaison im Zeitraum (15.04.30.10.2022) 569 Einsatzstunden. Im Rahmen der Kontrollen kam es zu folgenden Sachbearbeitungen: ■ 122 Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeigen (Bau- und Aus- Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 164 ■ ■ ■ ■ rüstungsvorschriften), 115 gebührenpflichtigen Verwarnungen (Bau- und Ausrüstungsvorschriften, nicht mitgeführte Dokumente), 14 Strafanzeigen 120 Mängelanzeigen und 31 Kontrollaufforderungen Sicherstellung von 20 Pkw, darunter 5 Fälle mit Abschleppung und 20 Fälle mit Erstellung eines Sachverständigengutachtens Durchführung von 67 Schallpegelmessungen im Nahfeld Unterbindung von 29 Weiterfahrten bei kontrollierten Kfz wegen mangelhafter Verkehrssicherheit Auch bei der KoCarT Mittelfranken liegt besonderes Augenmerk auf dem direkten Kontakt zum Verkehrsteilnehmer. 155 VERKEHR 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten im Verkehrsdienst 4.5.6 Verkehrsprävention/ -erziehung Von insgesamt 15.563 zu beschulenden Schülern nahmen 14.578 Schulkinder in vollem Umfang an der Radfahrausbildung teil. 4.5.6.1 Polizeipuppenfestival in der Metropolregion Nürnberg 355 = 2,3 % (2.683 = 17,5 %) der 15.563 Schulkinder konnten nur teilweise an der Radfahrausbildung teilnehmen. 630 = 4,0 % (691 = 4,5 %) Schüler konnten nicht an der Ausbildung teilnehmen. In der Zeit vom 16.-20.05.2022 fand in der Metropolregion Nürnberg das 11. Internationale Festival der Polizeipuppenbühnen statt. Diese Veranstaltung wurde vom Polizeipräsidium Mittelfranken und dem „Verein zur Förderung des Internationalen Festivals der Polizeipuppenbühnen in der Metropolregion Nürnberg e.V. (VIPPF e.V.)“ mit 9 Polizeipuppenbühnen aus dem gesamten Bundesgebiet und Luxemburg ausgerichtet. Es bestanden 11.651 Schulkinder erfolgreich die Radfahrprüfung = 79,92 % (9.922 = 83,1 %). 2022 insgesamt 3.962 (3.340) VeranstalDas Festival erreichte bei 54 Vorsteltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im lungen insgesamt ca. 4.000 Kinder und Bereich der Verkehrsprävention/Verwar ein großer Erfolg. Alle Zuschauer kehrserziehung durch (in Klammern Die Verkehrserzieher- und erzieherinnen der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken waren über die gelungene genannte Zahlen beziehen sich auf das im führten imbegeistert Jahr 2022 insgesamt 3.962 (3.340) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) Veranstaltung. jeweilige Vorjahr).genannte Zahlen beziehen Bereich der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch (in Klammern sich auf das jeweilige Vorjahr). Die Aussage eines Kindes nach einem Der Schwerpunkt lag mit 2.934 (2.570) DerPuppenspiel: Schwerpunkt lag mit 2.934 (2.570) Unterrichtseinheiten bei der Ausbildung vonder Schülern. „Das war der schönste Unterrichtseinheiten bei Ausbil- Tag meines Lebens“ beweist, dass die Jahr dung von (94.956) Schülern. Insgesamt konnten mit den Vorträgen im letzten 138.318 Personen erreicht werden. Polizeipuppenbühnen mit vielgeleistet. MotivaDabei wurden 9.818 (8.391) Stunden tion, Begeisterung und Sachkunde ihr Insgesamt konnten mit den Vorträgen DiePublikum Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) inPerder 4. beeindrucken und unseren im der letzten Jahr 138.318 (94.956) Jahrgangsstufe nahm mit 2.212 (2.085) Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Kleinsten nicht nur die Regeln, sonsonen erreicht werden. Dabei wurden auch 15.563 die Gefahren des Straßen9.81814.578 (8.391)Schulkinder Stunden geleistet. Vondern insgesamt zu beschulenden Schülern nahmen in vollem Umfang an näherbringen. derverkehrs Radfahrausbildung teil. Die Durchführung der Radfahrausbil3554.5.6.2 = 2,3 % (2.683 = 17,5 %) der 15.563 Schulkinder konnten nurRahmen teilweise der an der Radfahrausbildung Verkehrserziehung dung im Jugendverkehrsteilnehmen. 630 = 4,0 % (691 = 4,5 %) Schüler konnten nicht an der Ausbildung teilnehmen. Die Verkehrserzieher- und erzieherinschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe nen der Dienststellen des erfolgreich Polizeiprä-die Radfahrprüfung nahm mit 2.212 (2.085) UnterrichtseinEs bestanden 11.651 Schulkinder = 79,92 % (9.922 = 83,1 %). sidiums Mittelfranken führten im Jahr heiten den größten Bereich ein. Leider setzte sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schulkinder für die Anforderungen der Jugendverkehrsschule nicht oder nicht ausreichend gut Rad fahren konnten. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Beschulung der Kindergartenkinder. Hier wurden 848 (648) Unterrichte abgehalten. Darüber hinaus wurden 17 (2) Vorträge bei der Zielgruppe „Junge Erwachsene“ und 15 (9) Vorträge bei der Zielgruppe „Senioren“ gehalten. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass sich die Lage nach der in weiten Teilen beendeten Corona-Pandemie im Bereich der Verkehrserziehung/-prävention nahezu normalisiert hat. JVS-Ausbildung in Mittelfranken Übersicht: Radfahrprüfung JVS-Ausbildung in Mittelfranken – Übersicht: Radfahrprüfung 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000 Schulkinder teilgenommen bestanden (Datenquelle: Mitteilungen der Dienststellen) 156 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 Leider setzte sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schulkinder für 165 die Anforderungen der Jugendverkehrsschule nicht oder nicht ausreichend gut Rad fahren konnten. VERKEHR 4.5.6.3 Präventionsveranstaltung zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen Am 05./06.08.2022 führte das Polizeipräsidium Mittelfranken unter Federführung des Sachgebiets Verkehr je eine Präventionsveranstaltung zum Thema „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ durch, bei welcher der Präventionsanhänger des Polizeiverwaltungsamtes eingesetzt wurde. Auf dem Anhänger befindet sich ein im Rahmen eines Rennens komplett zerstörter Sportwagen, der in Verbindung mit der Erläuterung der geltenden Rechtslage nach Verstößen gegen §315d StGB ein entsprechendes Abschreckungspotential besitzt. Die Veranstaltungen am Kornmarkt und Jakobsplatz zogen zahlreiche Interessierte an. Zwischen diesen und den betreuenden Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg und des Sachgebiets Verkehr entwickelten sich gute Gespräche. Hierbei ist anzumerken, dass die Zielgruppe intensives Interesse an den ausgestellten Fahrzeugen zeigte und so die polizeiliche Botschaft, sich keinesfalls an einem Rennen zu beteiligen, gut vermittelt werden konnte. 4.5.6.4 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“ richtet sich in ihren Zielen an die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. Die Unfallschwerpunkte, Lichtzeichenanlagen, Fußgängerüberwege, Radwege über Verkehrsknoten und Schulbushaltestellen bedürfen hierbei besonderer Aufmerksamkeit. Die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten führen die Maßnahmen jeweils mit ihren Kräften durch. Im Jahr 2022 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration folgende Schwerpunkte ausgegeben: ■ Werbung, Ausbildung und Einsatz von Schulwegdiensten ■ Die mittelfränkischen Verkehrserzieher bildeten hierbei 830 Schülerlotsen, Schulweghelfer und ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Schulwegdienste neu aus. Hierzu leisteten sie 173 Stunden. Kennzeichnung und Sicherung von Schulbushaltestellen und Gewinnung von Aufsichtspersonen in Schulbussen Im Rahmen dessen wurden 28 Unterrichte zur Ausbildung von Schulbuslotsen durchgeführt. Insgesamt konnten 284 Schulbuslotsen ausgebildet werden. Hierbei wurden 43 Stunden geleistet. Veranstaltungen für Schulbusfahrer In Mittelfranken wurden 7 spezielle Veranstaltungen für Schulbusfahrer durchgeführt. Hierbei konnten 29 Schulbusfahrer beschult werden. Schulwegtraining für die zur Schule angemeldeten Kinder In das verkehrsgerechte Verhalten beim Schulweg wurden 11.928 Schulkinder eingewiesen. Hier wurden von den Verkehrserziehenden 1.448 Stunden geleistet. Sicherung des Schulumfeldes Es wurden 13 gesonderte Schulwegüberprüfungen durchgeführt. Der Zeitaufwand betrug hierfür 8 Stunden. Schulbuskontrollen Es wurden 217 Schulbuskontrollen durchgeführt. Dabei wurden 15 Schulbusfahrer beanstandet (14 Verwarnungen und eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige). Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2022 166 ■ Schwerpunktmäßige Überwachung der Schulwege vom 13.09. bis 30.09.2022 (bzw. in den vor-/ nachgelagerten Monaten je nach Möglichkeit). ■ Mittelfrankenweit wurden mit Unterstützungskräften 1.218 Stunden geleistet. ■ Hierbei kam es zu 1.051 Beanstandungen (9 Strafanzeigen, 102 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und 940 Verwarnungen). Die jährliche Herbstplakataktion „Schulweghelfer/-innen GESUCHT!“ fand ebenso wie die Sonderplakataktion „FAHR nur RAD mit HELM!“ wieder ohne Auftaktveranstaltungen statt. 157 Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger. ISSN: 2513-034X 167 Ö 2 Berichtsvorlage OA/001/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Bericht Betreff: Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg für 2022 Anlagen: Sicherheitsbericht 2022 Bericht: Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit dem Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes (OA), dem Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle (RA), dem Bericht des allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“ sowie dem Bericht des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN) für das Jahr 2022 vorgestellt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 168 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/001/2023 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 3. BM/ADN OBM/MRB Seite 2 von 3 169 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OA/001/2023 Seite 3 von 3 170 Ö 2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2022 Seite 1 von 50 171 Inhalt I. Vorwort ..................................................................................................................................... 4 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes ................................................................................. 6 1. Lageberichte (insb. des AK SiSa) ........................................................................................... 7 1.1. Demonstrationen/Kundgebungen ........................................................................................ 7 1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen ............................................................. 8 1.3. Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte ........................................................................ 9 1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ..................................................................................... 9 1.5. Betteln ................................................................................................................................10 1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit ..................................................................11 1.7. Vermüllung .........................................................................................................................11 1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................12 1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene ..............................................................................13 1.10. Graffiti.................................................................................................................................13 2. Runde Tische ..........................................................................................................................14 2.1 Königstorpassage ...............................................................................................................14 2.2 Aufseßplatz ........................................................................................................................15 2.3 Jamnitzerplatz ....................................................................................................................16 2.4 St. Leonhard .......................................................................................................................17 2.5 Norikusbucht ......................................................................................................................18 2.6 Melanchthonplatz ...............................................................................................................18 2.7 Hohe Marter .......................................................................................................................19 Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz / Hohe Marter..................................................................19 III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle...............................................................................................21 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2022 .............................................................................21 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen: ..............................................................21 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Auswahl anhand der Tatbestände......................22 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ...........................24 4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie ..........................................................24 4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO) .................................................................24 4.3. Schulschwänzer .................................................................................................................24 4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns ....................24 4.5. Straßenverkehrsrecht .........................................................................................................24 4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung.........................................................................24 4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen ............................................................25 Seite 2 von 50 172 5. Bescheide – Einspruchsquote ...............................................................................................26 6. Erledigung der Einsprüche.....................................................................................................27 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden ..............................................................................27 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth..................................................................................27 7.2. Amtsgericht Nürnberg .........................................................................................................27 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren ..............................................................................28 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht .................................................................................................29 7.5. Polizeidienststellen .............................................................................................................29 8. Stadtinterne Zusammenarbeit ................................................................................................30 9. Einnahmen...............................................................................................................................30 10. Meldungen an das Gewerbezentralregister ...........................................................................31 11. Fazit und Ausblick ..................................................................................................................31 IV. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) ................................................................34 1. Einleitung.................................................................................................................................34 2. Bisherige Leistungen ..............................................................................................................35 3. Reaktionen...............................................................................................................................39 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .........................................................39 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..................................................................40 6. Hintergrund .............................................................................................................................40 7. Fazit..........................................................................................................................................41 V. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum .........................................................................43 1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander) ..................................................................................43 2. 1.1. Ausgangssituation ..............................................................................................................43 1.2. Dialog und Prävention ........................................................................................................44 1.3. Konkrete Einsatzorte ..........................................................................................................45 1.4. Fazit & Herausforderungen .................................................................................................46 KoKoMa ...................................................................................................................................47 2.1. Einleitung ...........................................................................................................................47 2.2. Über das Bundesprojekt .....................................................................................................47 2.3. Nürnberg – Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum ..........................................................48 2.4. Bisherige Aktivitäten am Standort Nürnberg .......................................................................48 2.5. Fazit ...................................................................................................................................49 Seite 3 von 50 173 I. Vorwort Der vorliegende Sicherheitsbericht der Verwaltung erscheint zum vierten Mal in dieser Form und wird zusammen mit dem polizeilichen Bericht, der die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet Nürnberg vorstellt, vorgetragen. Enthalten sind die Teilberichte des Ordnungsamts, hier insbesondere die markanten Lagebilder des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit, des Rechtsamts (Zentrale Bußgeldstelle), und des ADN, angesiedelt beim 3. BM. Der im letzten Sicherheitsbericht vorgestellte Jahresrückblick der Lebensmittelüberwachung wird nunmehr separat im RWA behandelt. Neu ist in diesem Zusammenhang die Vorstellung der durch den Stadtrat geschaffenen und bei BgA/MRB angesiedelten Stelle des allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“ (vom Konflikt zum Miteinander) sowie ein Kurzbericht über die Beteiligung der Stadt Nürnberg am vom Bund geförderten Projekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanagement), das letzendlich die Ausbildung Kommunaler Konfliktmanagerinnen und –manager zum Ziel hat und damit eine optimale Begleitung in der Einführungsphase gewährleistet. Dem Thema „Vermittlung von gegenläufigen Nutzungsinteressen“ wird somit durch die Stadt Nürnberg besondere Aufmerksamkeit gewidmet: In Umsetzung der Anträge der Stadtratsfraktionen von CSU (v. 20.07.2020) und Bündnis90/Die Grünen (v. 26.08.2020) wurde in Kooperation von OA, SHA und dem Menschenrechtsbüro (MRB) ein erstes Konzept eines Allparteilichen Konfliktmanagements für Nürnberg entwickelt. Für den Haushalt 2022 genehmigte der Stadtrat Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 EUR. Diese wurden für eine TZ-Stelle, die ab 1. September 2022 zur Implementierung der ersten Schritte geschaffen wurde, verwendet. Welchen großen Stellenwert der Stadtrat dieser Aufgabenstellung einräumt, ersieht man daran, dass trotz der angespannten Haushaltslage die für den Haushalt 2023 beantragte TZ-Stelle im Umfang von 25 WAS genehmigt wurde. Neben den Sitzungen des Sicherheitsrats, der die gemeinsame strategische Ausrichtung bei übergeordneten Sicherheitslagen durch Stadt Nürnberg und Polizei unter Begleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festlegt, konnten in den monatlichen Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit (AK SiSa) aktuelle Sicherheitsfragen in enger Vernetzung der teilnehmenden Dienststellen und der Polizei besprochen werden. Hierzu werden gelegentlich auch Experten von außen hinzugezogen, wie z.B. Mitarbeitende der MUDRA, die über aktuelle Entwicklungen in der Drogenszene berichten. Das allparteiliche Konfliktmanagement ist mittlerweile fester Bestandteil des AK SiSa. Das vergangene Jahr war – wie schon die beiden Vorjahre – zumindest in den ersten Monaten geprägt von coronabedingten Einschränkungen mit einer Vielzahl von Auswirkungen auf Einzelne und die (Stadt-)Gesellschaft. Im Rahmen der sukzessiven Lockerungen und dem Wegfall der meisten Maßnahmen im Laufe des Jahres bestand ein enormes Nachholbedürfnis im Bereich der Gastronomie sowie vor allem bei Großveranstaltungen, was sowohl intern als auch extern einen kurzfristigen sowie aufwändigen Beratungs- und Bearbeitungsbedarf auslöste. Seite 4 von 50 174 Die Gesamtzahl der Demonstrationen nahm dabei zwar ab, blieb aber dennoch auf sehr hohem Niveau. Die hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei muss hierbei gesondert erwähnt werden. Sowohl bei der Vielzahl der Demonstrationen als auch bei der Bewältigung der zahlreichen Großveranstaltungen führte eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durchgängig zu sehr guten Ergebnissen, d.h. einer problemlosen Abwicklung der Veranstaltungen. Zugleich ließ der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum spürbar nach, was sich in der Beschwerdelage unmittelbar bemerkbar machte. Hier spielten sicherlich auch die zahlreichen (Groß-) Veranstaltungen eine erhebliche Rolle, da durch sie gerade an den Wochenenden das Feierpublikum aus den öffentlichen Grünanlagen heraus auf die Veranstaltungsflächen umzog. Auch bei den Veranstaltungen war die Beschwerdelage sehr begrenzt, was auf eine gute Planung seitens der Veranstaltenden, aber auch eine gute Begleitung der Veranstaltungen durch die städtischen Behörden schließen lässt. Bei dem bereits im letzten Sicherheitsbericht vorgestellten Projekt „Wöhrder Seewärts“ des Wasserwirtschaftsamts, das zusammen mit der Evangelischen Hochschule und dem Kooperationspartner Stadt Nürnberg initiiert wurde, konnten seitens der Projektleitung an einem Informationsabend, an dem auch Herr Oberbürgermeister Marcus König teilnahm, erste Zwischenergebnisse vorgestellt und weitere Planungsschritte diskutiert werden. Die Veranstaltung fand in Hybridform in der Evangelischen Hochschule statt, wobei sich Interessierte auch online zuschalten konnten. Die hierbei zurückhaltende Bürgerbeteiligung kann auch in der bereits geschilderten, etwas entspannteren Situation in den Grünanlagen ihren Ursprung haben. Das Projekt wird auch mit dem Ziel der Übertragbarkeit der Lösungsansätze auf andere Grünanlagen fortgeführt. Seite 5 von 50 175 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes Zusätzlich zu den – aufgrund des Umfanges – nur schwer- und stichpunktartig dargestellten Arbeitsinhalten des AK SiSa soll hier auch noch kurz auf die durch die Infektionsschutzbestimmungen bedingten, zusätzlich zu bewältigenden Aufgaben eingegangen werden: Während im Berichtsjahr 2021 noch - 13 Feststellungen und damit verbundene Bekanntmachungen zur Inzidenz im Nürnberger Amtsblatt und 23 Allgemeinverfügungen, in denen Regelungen zu Verbotsflächen (Alkoholkonsum) beziehungsweise Gebotsflächen (Maskenpflicht), Testpflicht, Regelung bestimmter Gewerbe (Prostitutionsbetriebe), zum Böllerverbot und anderen Bereichen getroffen werden mussten, waren im Jahr 2022 nur noch Veröffentlichungen in insgesamt sechs Sonderamtsblättern erforderlich. Hier wurden - in vier Fällen Alkoholverbotszonen festgesetzt, in einem Fall ein Verbot von Kundgebungen ohne entsprechende Anzeige bei der Versammlungsbehörde und in einem Fall eine Maskenpflicht bei Versammlungen angeordnet. Mit fortschreitender Lockerung der Corona-Einschränkungen wurden aber auch wieder Veranstaltungen möglich, so dass im Jahr 2022 insgesamt 117 Erlaubnisse für Veranstaltungen erteilt wurden. Hierbei sind neben den Volksfesten besonders erwähnenswert Rock im Park, das Bardentreffen, Klassic Open Air, Tanz im Grünen, die Super Sommer Sause, Garlicland, das Latin Airport Festival, Hip Hop Garden, Container Love, das Brückenfestival und das Altstadt- sowie das Bierfest. Eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis ist hierbei nur dann erforderlich, wenn die Veranstaltung von mehr als 1.000 Personen besucht wird. Bei einer geringeren Besucherzahl ist eine Anzeige der Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde ausreichend. Seite 6 von 50 176 1. Lageberichte (insb. des AK SiSa) 1.1. Demonstrationen/Kundgebungen Die Zahl der Demonstrationen sank 2022 im Vergleich zu den Vorjahren zwar erheblich ab, erreichte aber bei weitem nicht das niedrigere Niveau der Zahl vor Beginn der „Corona-Demos“. Nach 1.191 Demonstrationen 2021 ging sie zwar auf 887 im Jahr 2022 zurück, lag dabei aber immerhin noch mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2018. DEMONSTRATIONEN / KUNDGEBUNGEN 1191 887 437 2018 621 524 2019 2020 2021 2022 Die hohe Zahl stellte besondere Anforderungen an die vorhandenen Personalkapazitäten, da im Jahresverlauf allein schon 117 Erlaubnisse für Großveranstaltungen zu erteilen waren. Diese stellen – insbesondere die Veranstaltung Rock im Park – ganz besondere Anforderungen an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die weiterhin sehr hohe Anzahl an Demonstrationen resultiert nicht zuletzt aus der Tatsache, dass auch mit dem Auslaufen der einzelnen Corona-Beschränkungen die Demonstrationen nicht eingestellt wurden, sondern die Veranstalterinnen und Veranstalter teilweise auf andere Themen auswichen. Eine ganz besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die „Klebeaktionen“ von Klimaaktivisten dar, die nicht als Demonstrationen angezeigt werden, aber vor allem die Polizei wegen der damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und der potentiellen Gefährdung der an der Aktion Beteiligten sowie der Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer vor große Probleme stellen. Die Gefährdungspotenziale derartiger Veranstaltungen werden auch Gegenstand der Sitzungen des dem Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit übergeordneten Gremiums, des Sicherheitsrats, in dem auch die Staatsanwaltschaft vertreten ist, die letztendlich die strafrechtliche Einordnung derartiger Taten zu bewerten hat. Es fanden zwei große „Klebeaktionen“ statt: Seite 7 von 50 177 Die erste betraf am 22.02.2022 den Frankenschnellweg, wobei im Nachgang vier Beteiligte in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die zweite Aktion fand am 16.08.2022 vor dem Nürnberger Hauptbahnhof statt. Hier sind (noch) keine Urteile ergangen. Die entstandenen Kosten für das Loslösen von der Straße durch die Feuerwehr und die Einsatzkosten der Polizei wurden den Verursachern von der Polizei in Rechnung gestellt. 1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen Der Druck auf den öffentlichen Raum ließ im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach. Grund hierfür dürfte neben der Wiedereröffnung der (Außen-)Gastronomie sowie von Clubs, Bars und Diskotheken auch die „Neuauflage“ von Großveranstaltungen und zahlreichen kleineren Events sein. Als besonders betroffener Bereich war die Wöhrder Wiese im Fokus der Stadt Nürnberg. Hier war insbesondere bei Kontrollen eine Verdrängung von Gruppen mit störendem Verhalten in den neugestalteten Cramer-Klett-Park und umgekehrt festzustellen. Auch aufgrund der Beschwerdelage wird dieser Bereich in Zukunft einen der zentralen Bearbeitungspunkte der Stadtverwaltung darstellen und wurde als erster Einsatzort für die Konfliktmediation ausgewählt (siehe hierzu auch Bericht KoMit). Ob und wie die größeren Neubauvorhaben, z.B. an der Tafelhalle, den Druck auf die Grünanlagen weiterhin erhöhen werden, wird sich zeigen. Das zwischenzeitlich im zweiten Jahr laufende Projekt „Summerstreet“ in der Adlerstraße zog wieder zahlreiche Feiernde an. Aus den gewonnenen Erfahrungen des Vorjahres konnte insbesondere ein modifiziertes Müllkonzept zu einem reibungsloseren Ablauf beitragen. Durch ein erhöhtes Kontrollaufkommen der Polizei konnten auch die zahlreichen Autoposer in dem Bereich zumindest zu einem guten Teil abgeschreckt werden. Die Beschwerdelagen verlagerten sich partiell aus den Grünanlagen hin zu einigen Diskotheken in der Innenstadt, vor denen sich längere Warteschlangen und Menschenansammlungen bildeten. In diesen wurde häufig „vorgeglüht“, was nicht nur zu Ausfallerscheinungen bis hin zu Körperverletzungen führte, sondern vor allem am massiv gestiegenen Müllaufkommen in diesen Bereichen deutlich erkennbar war. Ein besonderes Problem stellten in den Grünanlagen und im Innenstadtbereich nach wie vor Einwegverpackungen und anderer Müll dar. SÖR erhöhte nicht nur die Reinigungsfrequenz, sondern versuchte auch durch Aufstellen größerer Müllbehältnisse und Sammelstellen für Pizzakartons der Müllberge Herr zu werden, jedoch ohne einschneidenden Erfolg. Seite 8 von 50 178 1.3. Überwachung Spielhallen / Geldspielgeräte Die Anzahl der Spielhallenstandorte im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den Jahren 2021 bis 2022 leicht von 90 auf 86 Spielhallenstandorte reduziert. Hervorzuheben ist hierbei vor allem die Aufgabe und Schließung zweier großer Spielhallenkomplexe am Nürnberger Plärrer. Bedingt durch das Auslaufen des „alten“ Glücksspielstaatsvertrags im Juni 2021 und durch den Abschluss des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021), der zum 01.07.2021 in Kraft trat, benötigen alle Spielhallen neue Erlaubnisse. Das Erlaubnisverfahren konnte im Sommer 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Somit verfügen alle Spielhallen über befristete Erlaubnisse nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021. Kernstück des neuen Glücksspielstaatsvertrags ist u.a. die Einführung des Spielersperrsystems OASIS. OASIS sieht vor, dass gesperrte Spieler bundesweit in keiner Spielhalle mehr spielen können. In den Gaststätten ist die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte im Vergleich zum Jahr 2021 unverändert: Aktuell werden in circa 500 Gaststätten Geldspielgeräte aufgestellt und betrieben. Nachdem Ende 2019 durch eine Gesetzesänderung ein drittes Geldspielgerät aus den Gaststätten entfernt werden musste (sofern vorhanden), ist leider der Trend zu beobachten, dass das dritte Geldspielgerät durch unzulässige Spielgeräte in den Gaststätten „ersetzt“ wird (sogenannte „Fun-Gamer“). Die Stadt Nürnberg hat die Regierung von Mittelfranken und das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf diese Problematik hingewiesen und wartet noch auf entsprechende Richtlinien, um die Problematik zielgerichtet angehen zu können. Unabhängig davon finden hierzu konzertierte Überprüfungsaktionen gemeinsam mit Polizei, Zoll und Steuerfahndung in regelmäßigen Abständen statt. 1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit Exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt nicht nur zu einer Einschränkung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung, sondern auch zu einer unter Umständen massiven Einschränkung der objektiven Sicherheit, da er mit Pöbeleien, Raufereien (Körperverletzungen), Ruhestörungen und anderen Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Urinieren in der Öffentlichkeit verbunden ist. Dabei kann in besonderen Problemzonen festgestellt werden, dass hier die Hemmschwelle, was „Hinterlassenschaften“ betrifft, auch bei der Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamten abnimmt. In Nürnberg gibt es eine aufgrund des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Alkoholverbotsverordnung der Stadt. Durch diese wird ein Alkoholkonsumverbot im Umgriff des Hauptbahnhofs, insbesondere der Königstorpassage ausgesprochen. Dieses wurde 2020 um vier Jahre verlängert und mit der Deutschen Seite 9 von 50 179 Bahn abgestimmt, die gleichzeitig ein Alkoholverbot im Bahnhof erließ. Da das städtische Alkoholverbot bußgeldbewehrt ist, werden regelmäßig Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet. In der Regel werden Alkohol konsumierende Personen von der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte, die hierfür über eine besondere Einheit BAO verfügt, aber auch in Einzelfällen von der Bundespolizei angezeigt. Der Anteil der Wiederholungstäterinnen und -täter ist hierbei sehr hoch; es handelt sich um das in jedem größeren Bahnhof anzutreffende Trinker- und Obdachlosenmilieu. Auf die Zahlen hierzu im Bericht des Rechtsamtes darf verwiesen werden. Auffällig ist z.B. eine Suchtabhängige, für die im Jahr 2022 nicht weniger als 51 Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet werden mussten. Letztendlich können diese jedoch nicht weiter verfolgt werden, da die Betroffene ihr Handeln aufgrund ihrer Suchtproblematik nicht mehr selbst steuern kann. Über die alkoholpräventiven Maßnahmen der Sozialverwaltung wurde dem Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit im Januar berichtet. 1.5. Betteln Jedes Jahr führt die Stadt Nürnberg auf Einladung des Ordnungsamtes einen „BettelJour-Fixe“ zusammen mit der Polizei, dem ADN, dem Rechtsamt und dem Liegenschaftsamt durch. Dieser findet vor Beginn der „Bettelsaison“ statt. Hier werden neue Entwicklungen in der Szene besprochen, das vergangene Jahr reflektiert und die Vorgehensweisen abgestimmt. In der Hochphase der Corona-Pandemie zeigte sich, dass das Bettleraufkommen stark von der Frequentierung der jeweiligen Bereiche abhängig ist. Besonders während der Ladenschließungen waren kaum Bettelnde in der Innenstadt anzutreffen, während mit zunehmender Normalisierung der Einkaufsmöglichkeiten auch die Zahl der Bettelnden wieder stieg. Besonders beim Christkindlesmarkt war zu beobachten, dass sich das Aufkommen an Bettlern wieder an den Vorjahren orientiert. Neue Bettelformen waren insbesondere das Betteln bei Fahrzeugen an roten Verkehrsampeln. Hier fielen insgesamt fünf Bettlerinnen und Bettler aus dem osteuropäischen Raum auf, die als Figur „Charlie Chaplin“ verkleidet waren. Diese waren insgesamt sehr mobil und entfernten sich sobald sie ein Polizeifahrzeug erkannten. Der Polizei gelang es dennoch, die Betroffenen anzutreffen und ihre Kostüme sicherzustellen. Auch der „Krückenmann“ wurde wieder kontrolliert, eine Strafanzeige wegen Betrugs (nachdem der Betroffene nicht behindert ist) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, nachdem keine Geschädigten ermittelt werden konnten. Seite 10 von 50 180 1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit Das im Rahmen des SiSa vereinbarte Konzept zur Beurteilung und Räumung von Lagern hat sich in der Vergangenheit sehr gut bewährt. Probleme bestehen vor allem mit den bisweilen extrem hohen Kosten bei Räumung von Lagerstätten durch SÖR, die über einen gewissen Zeitraum unentdeckt blieben. Auch muss der Reinigungs- und Räumungsaufwand durch das normale Reinigungspersonal im Rahmen der regulären Arbeitsstunden erbracht werden. Dies schränkt die Kapazitäten des SÖR bei der Lagerräumung zum Teil erheblich ein. Zudem werden bei der Lagerräumung bisweilen stark unhygienische Zustände angetroffen, bei denen die Mitarbeitenden an die Zumutbarkeitsgrenze stoßen. Selbst in den Wintermonaten war es der zuständigen Stelle beim Sozialamt möglich, allen berechtigten Obdachlosen zumindest eine (Not-)Schlafstelle anzubieten. Um auch Wohnungslose mit Haustieren, in der Regel Hunden, ein Unterkommen zu ermöglichen, ohne dass diese sich von ihrem Tier trennen mussten, wurde in der Bucher Str. eine Unterbringungsmöglichkeit für Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihren Tieren geschaffen. Diese wurde erst zögerlich, bei weiterem Bekanntwerden dann doch besser angenommen. In den Wintermonaten wurde, wie in den Vorjahren, insbesondere das Lagern in der Königstorpassage geduldet. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Nürnberg informiert die Betroffenen dabei regelmäßig über bestehende (Not-)Schlafplätze und Aufenthaltsmöglichkeiten und stellt ihr Informationsmaterial auch dem ADN und der Polizei zur Verfügung. 1.7. Vermüllung Wo immer die Nutzungsfrequenz in Nürnberg steigt, ist auch die Vermüllung des Umfeldes ein großes Problem: Sei es aufgrund der zusätzlichen Außengastronomie oder durch die Wiedereröffnung der Discos und dem damit verbundenen großen Andrang mit langen Warteschlangen oder einfach aufgrund schönen Wetters und der intensiven und extensiven Nutzung von Grünanlagen. Schließlich tragen auch die Hinterlassenschaften von Obdachlosenlagern zur Vermüllung bei und binden zusätzlich Arbeitskräfte. Sonstige Verunreinigungen: Ein weiteres, bekanntes Problem am Wöhrder See ist der Kot, den die Kanadagänse hinterlassen. Zu dessen Beseitigung hat SÖR mobile Kotsauger angeschafft, um die Liegewiesen zugänglich zu erhalten. Schließlich werden immer wieder Rabenvögel beobachtet, wie sie Mülleimer plündern und die dort abgelegten Essensreste aus den Verpackungen herausholen. Für SÖR bedeutet dies eine ständige Steigerung der zu entfernenden Müllmengen: Seite 11 von 50 181 Waren es im Jahr 2019 noch 5.300 Kubikmeter, so wuchs diese Menge im Jahr 2020 auf 6.000 Kubikmeter an. Im Jahr 2021 stieg das Müllaufkommen nochmals um 14,7% auf fast 7.000 Kubikmeter an. 2022 gingen die Müllmengen zwar marginal zurück, bewegen sich aber nach den deutlichen Zunahmen der Vorjahre weiter auf hohem Niveau bei rund 7.000 Kubikmeter. 1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum Grundsätzlich ist der Handel mit Betäubungsmitteln strafbar, somit liegt die Zuständigkeit zur Aufklärung bei der Polizei. Der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit beschäftigt sich dennoch mit diesem Aufgabenfeld, denn die Begleitumstände, also das öffentliche Wahrnehmen von Drogenhandel und vor allem das Hinterlassen von (gebrauchten) Drogenutensilien, haben einen massiven Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung. Daneben stellen diese unter Umständen auch eine Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder dar. Beachtlich ist hierbei auch die Müllproblematik: Heroinabhängige injizieren in der Regel dreimal täglich. Hierzu sollten sie jedesmal frische Spritzen verwenden, da dadurch nicht nur die Infektionsgefahr, sondern auch die Gefahr von Venenverletzungen minimiert werden kann. Hier dient das Aufstellen von Safer Use-Automaten zur Gesundheitsvorsorge. Wenn aufgrund einer besonderen Beschwerdelage, Beobachtungen der Suchtbeauftragten oder des ADN ein neuer Drogenumschlags- oder Konsumplatz festgestellt wird, behandelt der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit dieses Thema. Im Rahmen von Ortsterminen werden gemeinsam Mittel und Wege besprochen,um der Lage Herr zu werden, z.B. durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen oder die Beleuchtung von sonst sehr schwer einsehbaren Abgängen im Innenstadtbereich. Seite 12 von 50 182 1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene Die Szene hat sich in den letzten Jahren insgesamt verändert: Bildeten ursprünglich getunte Autos den Schwerpunkt der Szene, so hat sich dies zunehmend gewandelt hin zu „Autoposern“ und dem begleitenden Partypublikum. Autoposer fahren in der Regel hochpreisige Fahrzeuge mit hoher Motorleistung, die – wenn überhaupt – lediglich hinsichtlich der Auspuffanlagen technisch verändert sind. In vielen Fällen ist aber eine derartige Veränderung nicht einmal notwendig, weil sogenannte Klappenauspuffanlagen entweder serienmäßig verbaut sind oder deren Nachrüstung zulässig ist. In der Innenstadt waren der Kornmarkt, die Brunnengasse, aber vor allem während der Außenbewirtschaftung die Adlerstraße, beliebte Ziele der Autoposer. An der „Steintribüne“ wurde im Bereich der Spiegelwiese und westlich der Arena über „Beschleunigungsrennen“ berichtet. Durch die von der Verkehrsbehörde angeordnete und von SÖR zwischenzeitlich umgesetzte Sperrung der Hermann-Böhm-Straße mit Hilfe von physischen Absperrungen konnte dies wirksam verhindert werden. Im Veranstaltungsfall kann die Sperre befristet für Berechtigte geöffnet werden. Insgesamt haben die Kontrollen der Polizei und der damit verbundene Druck auf die einzelnen Poser und Tuner in Nürnberg zu einer Zersplitterung bzw. Verdrängung der Szene ins Umland geführt, auch wenn es natürlich weiterhin zu Belästigungen – allerdings nicht wie in dem Umfang der Vorjahre – kommt. Mit der Polizei wurde vereinbart, dass bei beharrlichem Autoposing, das trotz mehrerer Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird, seitens der Stadt Nürnberg der Erlass von Zwangsgeldbescheiden, die eine schnellere direktere Verhaltensänderung erzwingen sollen, geprüft wird. 1.10. Graffiti Wie berichtet, werden Schmierereien an öffentlichen Gebäuden nur dann entfernt, wenn sie rassistische oder politische Aussagen treffen. Bei Privatgebäuden obliegt es der/dem jeweiligen Verfügungsberechtigten, für die Entfernung von Schmierereien zu sorgen. Lediglich bei strafbewehrten Graffiti (z.B. Hakenkreuz) erlässt das Ordnungsamt eine Anordnung, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin sich weigern, diese zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Die bereits 2021 beobachteten Schmierereien der Unterstützerkreise des 1.FCN sind noch immer vorhanden und weithin sichtbar. Da diese Sachbeschädigungen in der Regel strafrechtlich relevant sind, werden sie im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit nur behandelt, wenn eine der teilnehmenden Parteien ein besonderes Interesse an der o Seite 13 von 50 183 Entfernung hat, zum Beispiel, weil weitergehende Schmierereien befürchtet werden (broken-windows-Theorie). Besonders leiden musste unter fortwährenden Schmierereien ein Gastwirt im Stadtteil Gostenhof. Mit diesem fand ein Ortstermin durch die Polizei und die Stadt Nürnberg statt. Letztendlich besteht hier immer das Problem, die Täter auf frischer Tat zu ertappen, wobei wohl auch eine eventuell zulässige Videoüberwachung nicht zielführend sein dürfte, da davon auszugehen ist, dass die Täter vermummt vorgehen. 2. Runde Tische Häuft sich in einem eng umgrenzten Gebiet massiv die Beschwerdelage oder sinkt das subjektive Sicherheitsgefühl stark ab, so wird ein Runder Tisch eingerichtet, dessen Leitung OA übernimmt. Beteiligt werden normalerweise neben den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die Bürgervereine, sowie betroffene Organisationen und Dienststellen. Zunächst wird versucht, ein gemeinsames und von allen Beteiligten anerkanntes Lagebild zu erstellen und dann von diesem ausgehend einzelne Lösungsschritte festzusetzen sowie deren Umsetzung zu evaluieren. Berücksichtigt werden hierbei die Themenfelder „Gestaltung“, „Sicherheit und Sauberkeit“ sowie „soziale Ansprache“. Da die Ursachen für Beschwerdelagen häufig Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum sind, ist eine sofortige Problemlösung kaum möglich. Alle Beteiligten müssen sich daher darauf einstellen, dass ein Prozess angestoßen wird, der sich über längere Zeiträume erstreckt und womöglich auch nicht zu einer endgültigen Lösung der Probleme für alle Beteiligten führen wird. Gerade bei sich widersprechenden Interessenlagen wird die Lösung letztendlich einen Kompromiss darstellen müssen, allerdings einen Kompromiss, mit dem alle Beteiligten leben können. Problematisch bei der Umsetzung ist es auch, dass in der Regel die „Störenden“ nicht am Runden Tisch teilnehmen, weil sie dies entweder ablehnen, die betroffenen Gruppen zu heterogen oder auch nicht in der Lage sind, sich und ihre Probleme zu artikulieren. In diesem Fall wird versucht, „Repräsentanten“, zum Beispiel aus der Streetwork, zu finden, die mit den Problemen der Störergruppen vertraut sind. 2.1 Königstorpassage Besonders in den Wintermonaten werden Aufklärungskampagnen für Obdachlose über Notschlafstellen und Tagesunterkünfte gefahren. Auch wird ausnahmsweise das Nächtigen in der Königstorpassage geduldet. Im Bahnhof und im Umfeld des Bahnhofs sind die verschiedensten Einrichtungen, Ordnungskräfte und Streetwork im Einsatz: Neben der Landespolizei ist im Bahnhof, unterstützend auch außerhalb des Bahnhofs, die Bundespolizei tätig, ebenso wie die Mitarbeitenden der DB Sicherheit. Daneben wird das das Sucht-Klientel von der Streetwork der Wärmestube, der Mudra, Lilith und weiteren betreut. Seite 14 von 50 184 In enger Kooperation mit der Polizei werden Betretungsverbote für Störende ausgesprochen, die beharrlich gegen Nutzungsregeln verstoßen und/oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Bahnhofsumgriff begehen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt zwölf Betretungsverbote für die Königstorpassage ausgesprochen. Diese geben der Polizei die Möglichkeit, im Falle eines Verstoßes sofort einen Platzverweis auszusprechen. In einem weiteren Fall konnte das Betretungsverbot nicht bekanntgegeben werden, da der Betroffene mit Haftbefehl gesucht wird. Zwei von mit Betretungsverboten belegten Personen verstarben im Jahr 2022. Daneben wurden insgesamt 1.087 Bußgelder vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg wegen Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg verhängt. In vielen Fällen sind dabei die Betroffenen Mehrfachtäter/-innen und in den meisten Fällen dem Trinker-/Drogen-/Wohnungslosenmilieu zuzuordnen. 2.2 Aufseßplatz Der Runde Tisch Aufseßplatz wurde aufgrund massiver Anwohnerbeschwerden im Jahr 2015 durch das Ordnungsamt initiiert. Anlass war eine ausufernde Trinkerszene sowie Spritzenfunde in der öffentlichen Toilette. Durch den Abriss des Kaufhof und die damit verbundene Großbaustelle hat sich die Lage auf dem Platz grundlegend verändert. Durch den Nutzraumverlust haben die „Randgruppen“ weniger Platz, um sich zu verteilen und fallen so wesentlich stärker auf, was wiederum zu einem verringerten Sicherheitsempfinden bei der Anwohnerschaft führt. Gleichzeitig verstärkt sich auch aufgrund des engeren Raumes die Lärmbelastung. Dem wird unter anderem versucht zu begegnen, indem der Platz mit gastronomischen Angeboten stärker genutzt werden darf und somit eine „Bespielung“ durch die Allgemeinheit verstärkt wird. Im vergangenen Jahr fanden zwei Runde Tische statt. Insgesamt hat sich die Beschwerdelage grundlegend verändert: Zum einen bestehen Anwohnerbeschwerden jetzt am Kopernikusplatz. Hier wird vor allem das Überfahren des Platzes als Abkürzung zwischen Humboldt- und Wölckernstraße bemängelt, sowie das wilde Parken auf dem Platz, vor allem an Wochenenden. Im Rahmen einer konzertierten Aktion mit Vpl, FW, dem Bürgerverein, ZV KVÜ, der Polizei u.a. wurde beschlossen, die Durchfahrt künftig zu verhindern, indem an der Nordseite des Platzes Sperrpfosten angebracht werden. Gleichzeitig werden die zuständigen Stellen versuchen, den Kontrolldruck zu erhöhen und durch Bußgelder, die jetzt nach dem neuen Bußgeldkatalog wesentlich höher ausfallen, die Autofahrer zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen. Seite 15 von 50 185 Am Aufseßplatz musste der Spielplatz zeitweilig wegen Ungezieferbefalls gesperrt werden; ansonsten beruhigte sich die Lage hinsichtlich des Problemklientels ein wenig. Die Ausweitung der Baustelle führte letztendlich bei einem Gewerbetreibenden zu Problemen bei der Müllentsorgung. Seine Müllcontainer wurden zur Abholung auf den Platz verbracht und dort zur allgemeinen Müllentsorgung genutzt. Durch Kennzeichnung und weitere Maßnahmen konnte diesem entgegengewirkt werden. In der Breitscheidstraße wurden wegen der Sperrmüllentsorgung rund um die Altglascontainer multilinguale Informationsbroschüren zum Entsorgungsangebot des ASN verteilt. Eine Aktion „kehrd wird“ war in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement geplant. Außerdem wurde an das Schulamt herangetreten, mit dem Wunsch, die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich Müllvermeidung beziehungsweise des Wegwerfverhaltens zu sensibilisieren. Nach wie vor bleibt abzuwarten, wie der Neubau das Umfeld am Platz verändert und inwiefern hier auch die Platzumgestaltung beitragen wird. Dies lässt sich angesichts der zur Zeit vorhandenen Großbaustelle nur sehr schwer abschätzen. 2.3 Jamnitzerplatz Der Platz wurde im Jahr 2021 komplett umgestaltet. Da hierbei eine Komplettsperrung erfolgte, konnte der Platz nicht bespielt werden. Bereits kurz nach der Neueröffnung wurde die Toilette mehrfach durch Graffiti und Vandalismus beschädigt. Seitens der Polizei liegt der Platz immer noch verstärkt im Fokus der Überwachung. Außerdem wird der Platz auch von der Streetwork frequentiert. Eine Verbesserung der Platzsituation erbrachte die Ausdehnung der Streifen der privaten Security auf Einsatzzeiten nach 22:00 Uhr. Insgesamt wird der Platz sehr gut angenommen. Gerade für Kinder und auch Kindergärten stellen die Spielmöglichkeiten eine willkommene Abwechslung im Viertel dar. Durch die im Frühjahr noch nicht ausgeblühte Bepflanzung wurde der Platz zunächst als lauter empfunden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Allerdings spielt hier natürlich auch die verstärkte Nutzung sicherlich eine Rolle. Es konnten nach den Aussagen der Anrainerinnen und Anreiner um den Platz mehrere Gruppen mit störendem Verhalten identifiziert werden, die allerdings den Platz nicht kontinuierlich nutzten. Hier änderten sich die hauptsächlich am Platz frequentierten Orte ebenso wie die Gruppenzusammensetzungen. Die aktuelle Situation wird jeweils von der Nachbarschaft direkt an OA herangetragen oder bei den Runden Tischen im Rahmen der Lagebilderstellung ermittelt und diskutiert. Durch eine weitere Intensivierung der Platznutzung besteht die Möglichkeit, dass Störergruppen als solche nicht mehr so intensiv wahrgenommen werden. Seite 16 von 50 186 2.4 St. Leonhard Im Jahr 2022 fanden insgesamt drei Runde Tische statt. Die angesprochenen Themen und die Lösungsansätze konnten in der Folgezeit nicht alle umgesetzt werden: Die Einfriedungen der Pflanzbeete konnten nicht angebracht werden, da die beauftragte Fachfirma aus Materialengpässen heraus nicht in der Lage war, diese anzubringen. Ein in der Fußgängerzone durch das StPl / Quartiersmanagement veranstalteter Flohmarkt stieß auf verhältnimäßig wenig Interesse. Primär war dieser angedacht, um mit der Nachbarschaft ins Gespräch zu kommen und die Kommunikation zu diesen zu verbessern. Zwar konnten hinsichtlich der Aufstellung zusätzlicher Pflanztröge Fortschritte gemacht werden. Die Anschaffung der Tröge bereitet aber nach wie vor Probleme. Die Idee war, durch zusätzliche Bepflanzung die Sichtachse zwischen Leopold- und Grünstraße zu brechen. Dies könnte zu einer verringerten Einfahrquote führen, da für rechtswidrig Einfahrende dann nicht klar ist, ob sich in der Nähe der Grünstr. nicht doch Polizei oder Ordnungskräfte befinden. Die Begehung des „Störerhauses“ mit Unterstützung von Mietgliedern des Integrationsrats wurde auf den Zeitraum nach der Neuwahl dieser Institution verlegt und soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden. Die neuinstallierten Mülleimer werden gut angenommen. Insbesondere die Möglichkeit, dort auch Zigarettenkippen zu entsorgen, findet Anklang bei den Nutzerinnen und Nutzern. UwA konnte einen Hauseigentümer dazu bringen, eine größere Mülltonne für seinen Hof zu beantragen und damit zur Entspannung der Müllsituation beitragen. In einem anderen Fall musste nur der Hausmeister sensibilisiert werden. Weiterhin bleibt das Parken in der Fußgängerzone ein großes Ärgernis. Die Gaststättenabteilung des OA führte ein Gespräch mit der Pächterin einer Gaststätte. Die Beschwerden über laute Gäste im Außenbereich nahmen in der Folgezeit anscheinend ab. Auch hier ist die Beschwerdelage stets veränderlich, so dass bei jedem neuen Runden Tisch zunächst ein aktualisiertes Lagebild erstellt werden muss. Seite 17 von 50 187 2.5 Norikusbucht Im November 2021 startete das Projekt „Wöhrder Seewärts“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg, finanziert durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg trat diesem Projekt als Kooperationspartner bei. Über das Projekt „Wöhrder Seewärts“ wurde am 24.11.2021 erstmals medial informiert. Dabei waren die Teilnehmenden des seinerzeit von OA initiierten Runden Tisches eingeladen. Höhepunkt des Projekts im Jahr 2022 war die öffentliche Infoveranstaltung in der Evangelischen Hochschule am 09.12.2022, die als Hybridveranstaltung durchgeführt wurde, d.h., die Teilnehmenden konnten wählen, ob sie in Präsenz in der Hochschule oder zu Hause am PC an der Veranstaltung teilnehmen wollten. Trotz diesser Möglichkeiten hielt sich das Interesse an der Veranstaltung in Grenzen, was auch Herr Oberbürgermeister König, der an der Podiumsdiskussion teilnahm, bedauernd feststellte. Angesprochen wurden hier die Problemfelder Lärm, Verschmutzung, Gänse. Postiven Anklang fanden dabei die Bemühungen des SÖR hinsichtlich der Reinigung und auch der Einsatz einer in gewaltfreier Kommunikation geschulten Security, die die Nutzenden auf Augenhöhe anspricht und zu einem Perspektivenwechsel einlädt. Herr OBM verwies in diesem Zusammenhang auch auf die vom Stadtrat dauerhaft geschaffene Stelle KoMit (vom Konflikt zum Miteinander), die sich künftig strategisch und auch operativ mit Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum beschäftigen soll. 2.6 Melanchthonplatz Im Rahmen eines Kooperationsprojektes der TH Nürnberg, der Gemeinwesenarbeit und des OA konnten seitens der TH mehrere Studentinnen gewonnen werden, die in den Sommermonaten den Platz frequentierten, ein umfassendes Lagebild erstellten und zu den einzelnen Nutzergruppen Kontakt aufnahmen und auch deren Wünsche und Bedürfnisse abfragten. Der große Unterschied zu anderen Plätzen / RundenTischen besteht hierbei darin, dass die Nutzergruppen hier sehr statisch auftreten, d.h. die Platzsituation ist nicht ständigen Änderungen unterworfen. Die Studentinnen präsentierten ihre Ergebnisse am 27.10.2022 im Ordnungsamt, wobei neben ihren Hochschulprofessorinnen auch Vertreterinnen und Vertreter von städtischen Dienststellen, wie SÖR, ADN, BgA, SHA und der Polizei anwesend waren. Seite 18 von 50 188 Es wurde sowohl mit einem „Wunschbaum“ als auch mit Kaffee und Kuchen die Kommunikation zu den verschiedenen Nutzungsgruppen erschlossen und vertieft. Schließlich wurden Wünsche und Kritikpunkte der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner aufgelistet und daraus Empfehlungen abgeleitet. Die Ergebnisse wurden zunächst von den drei Projektbeteiligten intern diskutiert. Es wurde dann mit BgA vereinbart, das Projekt fortzuführen, wobei zunächst ein klarer Projektauftrag zu formulieren und die finnzielle Ausstattung zu sichern ist. 2.7 Hohe Marter Im Laufe des Jahres entwickelte sich hinsichtlich der Grünanlage Hohe Marter eine stetig wachsende Beschwerdesituation. Zur Erstellung eines einheitlichen Lagebildes initiierte OA am 23.11.2022 zusammen mit zahlreichen Anrainerinnen und Anrainern der Grünanlage und der Polizei sowie SÖR einen Gesprächsabend in der Aula des Berufsschuzentrums der B10. Dort wurden zunächst die Beschwerdepunkte gesammelt. Diese werden dann von den Fachdienststellen bewertet und abgearbeitet. Für Juni 2023 ist ein erneutes Treffen geplant, bei dem eine erste Evaluation der seitens der Dienststellen getroffenen bzw. durchgeführten oder auch abgeschlossenen Maßnahmen stattfinden soll und auch nochmals das Lagebild aktualisiert werden soll. Fazit Runde Tische / Melanchthonplatz / Hohe Marter Alle dargestellten „Problemorte“ sind sowohl im Lagebild als auch in den dadurch zu veranlassenden Maßnahmen grundverschieden. Lediglich am Melanchthonplatz liegt ein statisches Lagebild vor. Die übrigen Orte sind sowohl vom Lagebild als auch von den zu ergreifenden Maßnahmen her völlig unterschiedlich und erfordern somit auch unterschiedliche Herangehensweisen. Dabei beinhalten die klassischen Runden Tische eine wichtige Form der Bürgerbeteiligung. Besonders wichtig ist dabei, das Verwaltungshandeln zu jeder Zeit transparent zu machen und stets zu versuchen – auch wenn es oft nur sehr schwer oder gar nicht gelingt, alle beteiligten Gruppen einzubinden. Eines der Ziele ist es, aus den Runden Tischen heraus diejenigen, die unter den Störungen leiden, zu ermuntern, selbst aktiv zu werden und an der Umgestaltung des Umfeldes aktiv teilzunehmen. Dies ist kurzfristig nicht zu erreichen, sondern bedarf auch der immer wiederkehrenden Wiederholung des Wunsches nach aktiver (Mit-)Arbeit. Gute Stakeholder hierfür sind die Quartiersmanagerinnen und –manager, die aber nicht immer für jedes Quartier verfügbar sind und auch nur über beschränkte Zeitkontingente verfügen. Nicht zuletzt hierdurch wird verständlich, dass Prozesse, die im Rahmen eines Runden Tisches angestoßen werden, nicht kurzfristig lösbar sind. Die Stadt Nürnberg vernetzt sich im Rahmen des AKIM-Projektes in München bzw. der Mitgliedschaft bei DEFUS (Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V.) auch mit den anderen dort teilnehmenden Kommunen. Auch diese stellen fest, dass eine kurzfristige Seite 19 von 50 189 „Problemlösung“ nicht erzielbar ist. Die Stadt Augsburg stellte in diesem Zusammenhang vor kurzem ein Projekt vor und führte zur Projektdauer aus, dass man hierbei in Fünf-JahresSchritten denke. Eine lange Umsetzungszeit von beschlossenen Einzelschritten kann aber auch zu einem gewissen Frust bei den Beteiligten – und hier nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern – führen. Aus Sicht OA ist es daher unverzichtbar, beim Maßnahmen- und Lösungsmix Flexibilität und Mut zuzulassen, Fehler oder Fehleinschätzungen zu akzeptieren und weiterhin eine Vielzahl von Beteiligten aus Verwaltung und Gesellschaft zu motivieren, Sicherheit (objektiv und subjektiv) als Aufgabe aller zu betrachten und hierfür auch Verantwortung zu übernehmen. (Fotos Robert Peter) Seite 20 von 50 190 III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2022 Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2022 7.451 Anzeigen erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2022 hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr (14.990) um knapp 50% verringert, liegt jedoch noch immer deutlich über dem Durchschnitt der Anzeigenzahlen der 3 Jahre vor der Pandemie (6.048). Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 42 Rechtsgebiete und 164 Tatbestände. Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg. Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung: 16000 14000 12000 10000 8000 Anzeigen 6000 4000 2000 0 2000 2. 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen: Anzeigenzahl 2018 bis 2022 Bereiche 2018 2019 2020 2021 2022 Abfallrecht AlkVVO Ausländerrecht Artenschutz/TierschutzG/TierGesG BayBO/DSchG/En EV/SchfHwG BayEUG BayStrWG BayVersG BMG FTG GastG/SperrzeitVO GewO/SpielV/AGGlüStV GO/GrünanlagenS/HVO GSG/BNichtrSchG 49 17 4 50 848 6 80 713 1 80 510 1 54 1087 2 67 55 27 40 126 45 86 37 96 42 763 1.506 514 8 292 189 118 218 816 874 12 519 26 239 230 128 153 757 790 7 367 19 139 157 120 55 937 281 37 896 7 30 52 48 6 1441 510 9 609 8 105 81 60 12 Seite 21 von 50 191 Bereiche 2018 2019 2020 2021 2022 GüKG HwO/SchwarzArbG IfSG/GDVG/PfleWoqG JuSchG LadSchlG Lebensmittelrecht LStVG/AnschlägeVO OWiG PAuswG/PassG PBefG/TaxiO-TO ProstSchG SGB XI StrRVO/TBenS StVG VolksfestVO/StadionVO/ SilVO U-Bahn-BrSchVO UVG VVB WaffG/SprengG WoGG/BayWoFG/ WoVermRG Sonstige 20 26 15 36 13 14 9 13 1 4 28 22 13 128 62 293 566 7 4 399 103 - 32 27 18 127 42 338 763 13 19 426 118 14 4.578 6 2 59 42 408 158 26 8 276 108 518 10.317 5 53 41 278 3 7 13 227 122 364 1.797 17 7 73 38 223 0 5 2 155 159 347 6 40 1 1 3 86 45 48 83 11 32 61 140 142 22 27 32 202 18 20 38 182 13 33 233 181 95 189 171 35 20 43 40 25 5.920 6.446 9.956 14.990 7.451 Gesamtzahl Bei genauerer Betrachtung entfallen 5.655 Anzeigen auf sonstige Ordnungswidrigkeiten, die bereits in den Jahresberichten vor 2020 abgebildet waren. Die Zahl entspricht gut 91% des Durchschnitts der Anzeigenzahlen, die in den der Pandemie vorausgehenden Kalenderjahren (2018 und 2019) eingegangen sind. 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Auswahl anhand der Tatbestände Dieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten – rund 164 Tatbestände –, die von Verwaltungsbehörde und Polizei aufgegriffen und bearbeitet wurden (Häufigkeit ≥10). Seite 22 von 50 192 Gesetz Tatbestand 2021 2022 BayEUG Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler 715 982 IfSG Kontaktbeschränkung 3.076 523 AlkVVO BMG StVG IfSG Alkoholgenuss Verspätete Anmeldung Kraftfahrzeug in Fußgängerzone Maskenpflicht in Gebäuden Unterrichtsversäumnis - Erziehungsberechtigte 331 868 276 - 514 487 254 209 184 238 BayStrWG Betteln 90 76 UVG anderer Elternteil - Auskunftsersuchen missachtet 160 182 SGB XI Prämienverzug 221 132 OWiG Belästigung der Allgemeinheit 136 123 IfSG Mund-Nasen-Bedeckung öffentl. Plätze u. Verkehrsmittel 1.296 96 StrRVO Verunreinigen allgemein/Urinieren 81 86 BayEUG IfSG Ausgangssperre 1.086 83 WoGG fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung 71 76 BayStrWG Lagern 60 74 IfSG Verstoß Einreisebestimmungen/Nachweise 59 58 StVG Radfahren in Fußgängerzone 27 53 IfSG Verstoß verantwortlich Gastrobetriebe 73 45 IfSG Verlassen der Wohnung 131 40 KrWG Sonst. Abfälle Teiln. Versammlung/Veranstaltung oh. Abstand/MNB E-Scooter in Fußgängerzone Ruhestörung Alkohol mitführen sonstige Sondernutzung - 40 79 39 58 30 36 57 37 34 33 28 Feuer/Rauchen 28 28 Anmeldung unterlassen Auflagenverstoß bauliche Anlage ungenehmigt 19 34 27 27 25 Notdurft verrichten 17 24 11 20 28 19 IfSG StVG OWiG AlkVVO BayStrWG U-BahnBrSchVO BayEUG GastG BayBO GrünanlagenS TierGesG TBenS Verbringen privat EU-Land ohne Impfung/ Ausweis Unbefugtes Benutzen Bei 2.213 Anzeigen (unabh. von der Häufigkeit) ist die Sachbearbeitung noch offen. Von diesen Anzeigen betreffen 448 Verstöße das IfSG und 1.765 Verstöße die sonstigen Rechtsgrundlagen. Seite 23 von 50 193 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen 4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie Nur noch 24% der im Berichtsjahr eingegangenen Anzeigen sind dem Infektionsgeschehen zuzuordnen. Von den bearbeiteten Vorgängen gehören 632 Anzeigen zu den abgebildeten Tatbeständen mit Anzeigenzahlen über 100. Weitere 448 Anzeigen liegen noch zur Bearbeitung vor und sind daher nicht in der Tabelle berücksichtigt. 4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO) Die im Berichtszeitraum kaum noch bestehenden Kontaktbeschränkungen wirkten sich auf die Anzeigen wegen Verstoßes gegen die AlkVVO aus: Die Anzahl der Anzeigen den Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsflächen bzw. das Mitführen von Alkohol betreffend sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen und liegen sogar über dem Niveau vor der Pandemie. 4.3. Schulschwänzer Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr um rund 54% erhöht. Bei den Schulpflichtigen lag der Anstieg bei 37%. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten haben sich um rund 29% erhöht. Die Beschulung war im Berichtszeitraum nicht mehr eingeschränkt. 4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns Während im Jahr 2021 noch ein Anzeigenrückgang beim Betteln von 73% zu verzeichnen war, betrug dieser im Berichtszeitraum nur noch 16% gegenüber dem Vorjahr. 4.5. Straßenverkehrsrecht Die Anzeigenzahlen nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone durch den Außendienst Nürnberg haben sich im Berichtsjahr kaum verändert (Rückgang um knapp 4%). Die festgestellten Zuwiderhandlungen belegen, dass es weiterhin einer ernsten Pflichtenmahnung dieses Betroffenenkreises bedarf, damit in den für die Nutzung durch Fußgänger festgelegten Zonen zu festgesetzten Zeiten eine ungehinderte Nutzung möglich ist. 4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum mit Bezug zum Lockdown-Geschehen um rund 31% erhöht. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern), Befahren der Fußgängerzonen) sind leicht angestiegen. Die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholge- Seite 24 von 50 194 nuss, aggressives Betteln, offenes Feuer auf dem Weg zur U-Bahn und Schulversäumnisse) haben sich um rund 40% erhöht. Erhöht haben sich ebenso die Fallzahlen im Bereich Ruhe um 32% und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Ablagerung von Abfällen, Beseitigung pflanzlicher Abfälle und Verunreinigungen) um 18%. Bereich 2018 2019 2020 2021 2022 Sauberkeit Ruhe Sicherheit Ordnung der Straßenflächen 244 87 1916 236 70 2.265 252 93 2148 121 34 1.274 143 45 1.782 472 542 876 494 552 Gesamt: 2.719 3.113 3.369 1.923 2.522 4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen Für den Berichtszeitraum können die Arten der Verstöße für die Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten begangen wurden, nicht konkret benannt werden. Ursächlich hierfür ist die weiter bestehende Schwerpunktsetzung auf die Bearbeitung der IfSG-Anzeigen. Anordnungen der Zugangsbeschränkung des Geschäftsbetriebes zur Kontaktreduzierung haben sich in diesen Bereichen ausgewirkt. Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen das IfSG beziehen sich nur auf die Gastro-Betriebe. Aufgrund der geringen Anzahl der Anzeigen wird auf den Vergleich mit den Vorjahren verzichtet. 104 Fallzahlen GastG GSG SpielV 27 45 JuSchG 2 OWiG 12 VVB 15 1 IfSG 2 Seite 25 von 50 195 5. Bescheide – Einspruchsquote Mit insgesamt 6.407 Bußgeldbescheide wurden 6.677 Zuwiderhandlungen geahndet. Betroffene legten in 724 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt rund 11,3%. Sie hat um gut 34% gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Gegen rund jeden 8. Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet. Anzeigen AlkVVO Baurecht BayEUG BayStrWG BayVersG BMG FTG GastG GewO GrünanlagenS GSG GüKG IfSG JuSchG KrWG Lebensmittelrecht OWiG PAuswG SGB XI SpielV StadionVO StrRVO StVG UVG WoGG Summe Sonstige Insgesamt (B) 590 27 643 594 5 345 13 83 78 100 39 12 2.887 5 70 2020 (E) 17 8 56 13 1 20 1 8 5 10 3 1 350 2 6 (EQ) 2,88 29,6 8,71 2,19 20,0 5,8 7,69 9,64 6,41 10,0 7,69 8,33 12,12 40,0 8,57 (B) 218 47 706 131 31 824 4 3 17 56 3 5.234 4 2021 (E) 3 6 52 2 24 32 1 2 3 884 - (EQ) 1,38 12,76 7,36 0,65 44,42 3,88 33,33 11,76 5,35 16,89 - (B) 186 55 1.012 86 1 418 30 25 3.704 4 97 2022 (E) 3 17 52 7 14 1 2 563 2 10 (EQ) 1,61 30,91 5,14 8,14 3,35 3,33 8 15,20 50,00 10,31 47 11 23,4 13 1 7,69 7 1 14,29 277 204 267 32 80 106 134 98 6.736 2.581 6.989 33 7 10 4 2 17 10 91 601 31 635 11,91 3,41 3,76 12,5 2,5 16,04 7,46 9,18 137 2 238 1 1 60 113 176 171 8.190 110 8.300 15 18 3 16 8 9 1.079 13 1.092 14,95 7,56 5,0 14,15 4,54 5,26 136 120 17 1 57 65 164 144 6.329 78 6.407 6 7 2 12 6 6 7 718 6 724 4,41 5,83 11,76 21,05 9,09 3,66 4,86 9,08 13,16 11,30 Die Quote der Einsprüche ist gegenüber dem Vorjahr um 14,13% zurückgegangen. Im Wesentlichen beruht dies auf den verringerten Einsprüchen bei Verstößen gegen das BayVersG, die GewO und das IfSG. Die hohe Einspruchsquote bei den JuSchG Verfahren ist bei den geringen Bescheidzahlen zu vernachlässigen. Die Quote bei den sonstigen Verfahren – mit Ausnahme von Baurecht, StrRVO und Lebensmittelrecht – liegt im Bereich des langjährigen Durchschnitts. Niedrige Einspruchsquoten sind wie in den Vorjahren bei Verfahren wegen Verstößen gegen AlkVVO, BMG, UVG und WoGG belegt. Sie liegen auch bei den fortdauernden Corona geprägten Rahmenbedingungen im Berichtsjahr im Durchschnitt weiterhin bei unter 5%. Seite 26 von 50 196 6. Erledigung der Einsprüche Im Berichtsjahr wurden rund 53,18% der Einsprüche (385) im Hause (sog. Zwischenverfahren) – also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes – beendet. Bei 23,65% der Einsprüche ist die Sachbearbeitung noch nicht abgeschlossen. In rund 33,33% der Fälle oblag die Entscheidung dem Gericht. Bearbeitungsstand AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung) AG: Rücknahme AG: Einstellung AG: Geldbuße AG: Freispruch AG: Verwerfung Einspruch-Rücknahme Einspruch-Verwerfung Einspruch-Einstellung Einspruch Geldbuße reduziert Neuer Bescheid Offen 7. absolut in Prozent 3 65 49 38 1 11 126 76 127 3 53 171 0,41 8,99 6,78 5,26 0,14 1,52 17,43 10,51 17,57 0,41 7,33 23,65 Zusammenarbeit mit externen Behörden 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dieses ist 2022 (Stand 31.12.2021) bei 241 Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamts auf diese über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz. Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht. Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens. 7.2. Amtsgericht Nürnberg Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle – als Vertreter der Verwaltungsbehörde bei wichtigen Verhandlungen zugegen. Seite 27 von 50 197 Hier die Ergebnisse in 2018 - 2022 in absoluten Zahlen: Art der Erledigung: 2018 2019 2020 2021 2022 Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung Einspruchsrücknahme vor dem AG Einstellungen durch das AG Verwerfungsurteile durch das AG Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil Freisprüche noch offene anhängige AG - Verfahren Gesamt: 3 20 8 4 12 42 95 2 45 23 9 12 2 49 142 3 43 21 9 8 84 168 11 62 101 15 23 4 107 323 3 65 49 11 38 1 74 241 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt. Erzwingungshaft-Verfahren 2018 2019 2020 2021 2022 Bearbeitungsvorgänge davon offen erledigt nach Einsitzen erledigt durch Zahlung Teilzahlung Vollstreckungshindernisse erfolglose Vollstreckung 1166 1283 1347 1396 1.114 529 570 649 547 538 23 23 71 104 12 264 262 41 47 295 284 24 87 260 228 32 107 307 356 37 45 197 233 42 92 Die Zahlungsbereitschaft ist weiterhin bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden. Obwohl der/die Zahlungspflichtige während des Verfahrens mehrmals darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt den Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bildet sich dann in vermehrten Einnahmen ab, führt aber auch zu beträchtlichen kassentechnischem Aufwand bei der Sachbearbeitung. Seite 28 von 50 198 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest. JG-Verfahren Bearbeitungsvorgänge davon offen erledigt durch Zahlung Teilzahlung Sozialstunden Arrest Teilnahme Maßnahme erfolglose Vollstreckung 2018 2019 2020 2021 2022 582 588 797 1262 1.805 191 161 434 639 576 128 85 72 23 34 49 144 113 78 21 37 34 146 83 47 17 35 35 263 158 101 20 42 39 135 498 278 100 157 58 Die Bußgeldstelle hat konsequent solche jugendgerichtlichen Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflage bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Im Anschluss an die jugendgerichtliche Maßnahme konnte in vielen Fällen noch die Zahlung der Gebühren bewirkt werden. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird. 7.5. Polizeidienststellen Im Jahr 2022 lag bei 58% der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von Landes- und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert. Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren: - Festsetzung von Sicherheitsleistungen - Zeugeneinvernahmen - Einziehung von Gegenständen - Durchführung des rechtlichen Gehörs - Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspakts für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen. Seite 29 von 50 199 8. Stadtinterne Zusammenarbeit Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid – einschließlich Bußgeldvorschlag – gestellt. Rund 42% der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit. Das Seminar „Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“ konnte im Berichtsjahr im Hinblick auf den Personalstand der Zentralen Bußgeldstelle in Pandemiezeiten erneut nicht angeboten werden. Die Vermittlung der Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren mit den spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat bei Bedarf in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen stattgefunden. Im Berichtszeitraum wurden 6.407 Bescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. Dieser Fachdienststelle obliegen im weiteren Vollzug bei den Erwachsenen zunächst die Mahnung und dann die Beitreibung offener Forderungen. In vielen Fällen kommen die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht nicht unmittelbar nach. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Sachbearbeitung. Es werden Teilzahlungen vereinbart, die nicht eingehalten werden. Nach Beitreibungshandlungen werden Niederschlagungen empfohlen und angeordnet bzw. Erlass beantragt und bewilligt. 9. Einnahmen Ist – Einnahmen In 2022 wurden 6.407 Bußgeldbescheide erlassen. Die jeweilige Forderung wurde mit einer Kassenübergabedatei eingebucht. 58% der Bußgeldbescheide beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen das IfSG. Die Festsetzung der Geldbuße erfolgt in diesen Verfahren nach dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“. Die niedrigste Geldbuße für eine fahrlässige Zuwiderhandlung liegt bei 75,00 EUR. Für Betroffene mit geringen Einkünften ist die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid oft nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum ein. Bei den sonstigen Schuldnern hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Sie Seite 30 von 50 200 stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Bei individuell dargelegter Zahlungsunfähigkeit bezogen auf die Gesamtgeldbuße muss eine Zahlungserleichterung gewährt werden. Zudem gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet. Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm. 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 Ist-Einnahme 10. Meldungen an das Gewerbezentralregister Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister, geführt beim Bundesamt für Justiz in Bonn, zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben. Im Berichtsjahr erfolgten in 70 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Anzahl der Verfahren liegt damit weiterhin deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019: 456 Verfahren). 11. Fazit und Ausblick Im Berichtsjahr sind die Fallzahlen aufgrund der Zuwiderhandlungen im Rahmen der Corona-Pandemie gegenüber den Anzeigen des Vorjahres um knapp 50% verringert. Im Vergleich zum Durchschnitt der Anzeigenzahlen vor der Pandemie (2018 und 2019) liegt die Erhöhung jedoch immer noch bei gut 23%. Der - Bearbeitungsrückstand der Anzeigen aus dem Vorjahr, - die auf hohen Niveau verbleibende Zahl der Erzwingungshaftverfahren bzw. stetig steigenden jugendgerichtlichen Maßnahmen, - die auf hohen Niveau verbleibenden Anforderungen an die Sachbearbeitung - sowie der Austritt von zwei langjährigen Mitarbeiterinnen Seite 31 von 50 201 konnte auch mit überplanmäßigem Personal nicht aufgefangen werden. Der Datenaustausch zwischen Polizei und Verwaltungsbehörde erfolgt trotz Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren aufgrund der fehlenden technischen Infrastruktur bei der Verwaltungsbehörde noch immer papierhaft. Die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren bis Ende 2025 ist mit der vorhandenen Datenbankanwendung nicht möglich. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation und dem Amt für Informationstechnologiesoll daher eine neue Fachanwendung eingeführt werden, die eine ganzheitliche Ordnungswidrigkeitssachbearbeitung ohne System- und Medienbrüche ermöglichen soll und gleichzeitig der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dient. In diesem Zusammenhang wird zudem erstmals eine Anbindung an das Datenmanagementsystem (DMS) erfolgen und Schnittstellen zu SAP, Avviso und EWO Vois im neuen Fachverfahren eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund sowie den noch andauernden Nachwirkungen der IfSG-Verfahren, insbesondere der aufwändigen Sachbearbeitung i.R.v. Erzwingungshaft und jugendgerichtlicher Maßnahmen, sowie der laufenden Sachbearbeitung ohne Pandemiebezug erfordern Personlaressourcen. Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet. Seite 32 von 50 202 Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle Polizeipräsidium Mittelfranken Abteilung Einsatz Umweltamt KrWG, BayWG, BayImSchG, WHG BaumSchVO usw. Ordnungsamt GewO, AlkVVO, HwO GastG, FTG, LFGB, WaffG, MaBV, GSG, PAngV,GüKG, WoVermRG TierSchG, TierGesG, ProstSchG usw. Liegenschaftsamt BayStrWG , SondernutzungsS, AnschlägeVO SUN EWS Amt für Migration und Integration AsylG, AufenthG, FreizügG/EU BAM Meldewesen/Pass- u. Ausweiswesen BMG, PAuswG, PassG Versicherungsamt SGB XI Kassen- und Steueramt KAG, HStS Friedhofsverwaltung KFVO BFS, BestV Berufs-, Grund-, Mittel- und Förderschulen, Realschulen SchA, SchB, private/ öffentl. Schulträger BayEUG ­ Ordnungs- und Schutzaufgaben ­ Kriminalitätsbekämpfung OBM/ Bürgermeisteramt Kassen- und Steueramt KaSt/2, KaSt/4 Amt für Informationstechnologie, Application Portfolio Management Amt Zentrale Dienste, Zentraler Ermittlungsdienst BDR/ Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht Rechtsamt Zentrale Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt Nürnberg OWiG , BayDSG, BNichtrSchG, StVG Rundfunkstaatsvertrag Gewerbezentralreg. Handelsregister Grundbuchamt Amtsgericht -Betreuungsstelle Landesuntersuchungsämter Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsamt, Finanzämter Servicebetrieb Öffentlicher Raum StrRVO, TBenS, BayStrWG, GrünanlagenS Jugendamt JuSchG, UVG Bauordnungsbehörde BayBO DSchG, EnEV, SchfHwG Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt WoBindG, WoGG WiStrG, USG Feuerwehr VVB U-Bahn-BrSchVO Gesundheitsamt IfSG, GVDG, TaubenfütterungsverbotsVO, AMG, ApoG, ProstSchG Nürnberger Märkte Marktsatzungen Handwerkskammer SchwarzarbG HwO Justiz - Staatsanwaltschaft - Amtsgericht Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren Erzwingungshaft Seite 33 von 50 203 Außendienst berg Nürn- Stand 14.03.2023 IV. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) 1. Einleitung Seit Dezember 2018 ist der Kommunale Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Grünanlagen und auf Spielplätzen Nürnbergs unterwegs. Der ADN ist eine Stabsstelle des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters. Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von Präsenz versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht in der Bevölkerung zur Einhaltung u.a. der Regelungen der kommunalen Satzungen und Verordnungen herzustellen. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht. Der ADN ermittelt für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe und ist die "Außenwahrnehmung" der Stadtverwaltung Nürnbergs. Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen leitet der ADN im Rahmen seiner Befugnisse die Ahndung - zumeist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein. Daneben werden vom ADN im öffentlichen Bereich festgestellte Mängel an die jeweils zuständigen städtischen oder staatlichen Dienststellen (z. B. Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) sowie an die zuständigen Polizeiinspektionen (z.B. bei strafrechtlicher Relevanz) gemeldet. Grafik: Stefan Grötsch, 2022 Seite 34 von 50 204 Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkt der ADN der aggressiven Bettelei entgegen und nimmt sich der Obdachlosenthematik zusammen mit weiteren städtischen Dienststellen, Hilfsorganisationen sowie der Polizei an. Die Erkenntnisse aus der Streifentätigkeit des ADN werden im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Nürnberg besprochen und ausgewertet. Anschließend werden die Handlungsoptionen ausgelotet und die erforderlichen Vorgehensweisen festgelegt. Weitere Einsatzschwerpunkte erfolgen im Austausch mit städtischen Dienststellen und der Polizei. Nachdem der ADN im Dezember 2018 seinen Dienst mit sieben Außendienstmitarbeitenden aufgenommen hat kamen am 01.03.2020 weitere sechs und am 01.01.2022 weitere acht Außendienstmitarbeitende hinzu. Nach Abgängen sind zurzeit 19 Personen im aktiven Außendiensteinsatz und drei in der Verwaltung tätig. Dabei ist anzumerken, dass die Bewerberauswahl für die zuletzt durchgeführte Einstellung abgenommen und die Rate der Kündigungen in der Probezeit wegen Ungeeignetheit zugenommen hat. Der Berichtszeitraum des Jahres 2022 war von folgenden Faktoren geprägt: a) ausklingende Corona-Pandemie b) u.a. dadurch bedingt: hohe Fehlzeiten der Mitarbeitenden auf Grund von Erkrankungen und c) reduzierte Streifengänge auf Grund zwingend notwendiger Schulbesuche (Einführungslehrgang sowie Beschäftigtenlehrgang bzw. Zertifikatslehrgang). Einige Stellen im Außendienst konnten nicht dauerhaft besetzt werden, da a) es an geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gemangelt hat, b) bereits eingestellte Mitarbeitende sich während der Probezeit beruflich umorientierten oder c) sich bereits eingestellte Mitarbeitende während der Probezeit nicht als geeignet erwiesen. Damit trifft auch für den ADN die bereits in den Medien thematisierte Problematik der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst, der Polizei und im Sicherheitsgewerbe zu. 2. Bisherige Leistungen Das oberste Ziel war und ist es, die Bürgerinnen und Bürger auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider, die im Jahr 2021 – nach 2020 – wiederum entscheidend von der Covid-19-Pandemie geprägt waren und sich somit von der Vor-Corona-Zeit erheblich unterscheiden: Seite 35 von 50 205 Insgesamt wurden nahezu über 15.000 Maßnahmen (mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügtes Diagramm) durchgeführt: - Nur noch ein geringer Anteil (125) an mündlichen Verwarnungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Durch die geringeren Maßnahmen in diesem Bereich verringert sich auch die Gesamtanzahl der Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr. Hauptsächlich wurde die Maskenpflicht überwacht und zur Tragung einer FFP2-Maske angehalten. - Über 5.800 mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung) bei Verstößen gegen städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der Fußgängerzone im fließenden Verkehr. - Über 3.800 Hilfeleistungen unterschiedlichster Art für die Bürgerinnen und Bürger (Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben, etc.). Auf dem Foto rechts ist beispielsweise eine gemeinsame Hilfeleistung der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes sowie des ADN für Foto: ADN, 2023 eine ältere Dame dokumentiert. Die Bürgerin wurde orientierungslos durch ADN-Mitarbeitende angetroffen. Während die Feuerwehr sowie der Rettungsdienst die Bürgerin versorgen, kümmert sich der ADNMitarbeiter um ihren Hund. Anschließend wird die Dame und ihr Hund gemeinsam vom ADN und dem Rettungsdienst nach Hause gefahren. - Fast 1.500 Platzverweise (darin sind sowohl Platzverweise z.B. aus Grünanlagen und von Spielplätzen sowie im Rahmen der Bettelei und bei Lagern im öffentlichen Raum enthalten. - Über 870 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentlichem Grund), Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖR-Abteilung („Straßen- und Verkehrsrecht“). Foto: ADN, 2022 Seite 36 von 50 206 - Über 1.533 Meldungen an städtische Dienststellen, wie z.B. ASN (wilde Abfallablagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen, Betteln, etc.) und viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt). Foto: ADN, 2022 Auf dem Foto oben ist beispielsweise zu sehen, wie Mitarbeitende eine sog. wilde Abfallablagerung nach Hinweisen auf den oder die Verursacher durchsuchen. Lassen z.B. Schriftstücke wie die unten abgebildeten Rückschlüsse auf die Herkunft des Abfalls zu, wird der Vorgang vom ADN nicht nur dem ASN zur Beseitigung sondern auch dem Umweltamt als Fachdienststelle zur Verfolgung von Verstößen gegen das Abfallrecht zugeleitet. Foto: ADN, 2022 - Über 480 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich bei Verstößen gegen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu nicht erlaubten Zeiten, Befahren mit E-Scootern oder Kfz). Seite 37 von 50 207 Foto: ADN, 2022 Auf dem Foto oben ist zu sehen, wie eine Einfahrt in die neue Fußgängerzone in der Königstraße durch einen Mitarbeiter des ADN kontrolliert wird. - Über 500 andere Tatmaßnahmen (z.B. Aufnahme von herumliegenden Verkehrszeichen) Foto: ADN, 2021 Seite 38 von 50 208 - 3. Über 420 mündliche Verwarnungen mit Personalienfeststellung. Hierunter sind Verwarnungen zu verstehen, die (zuerst) keine Kosten für die Betroffenen bedeuten, wenn sie den Anweisungen der ADN-Mitarbeitenden Folge leisten. Die Personalien werden aufgenommen, da bei einem wiederholten Verstoß ein höheres Buß- bzw. Verwarnungsgeld verhängt werden kann, da – bei gleichem Tatbestand – von Vorsatz ausgegangen und nachgewiesen werden kann. Reaktionen Der ADN genießt nach den vorliegenden Rückmeldungen auch in seinem vierten Jahr der Tätigkeit eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft. Belegen lässt sich das u.a. wie folgt: - Auch im Jahr 2022 kein vollendeter tätlicher Angriff gegen das ADN-Personal - Keine Körperverletzungen erlitten - Nur einige schwerwiegende Beleidigungen gegenüber den ADNMitarbeitenden, die strafrechtlich verfolgt werden mussten - Nur ein Einsatz des Pfeffersprays notwendig (zur Abwehr eines versuchten tätlichen Angriffs), kein Einsatz des Abwehrstocks notwendig - Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls und Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Außendienst (siehe auch Berichte aus Stadtforschung und Statistik des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth vom 07.12.2022 | M532) - Keine begründete Beschwerde über das Verhalten der Außendienstmitarbeitenden 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Ergebnisse mit sich gebracht: - Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat - Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis hat sich weiter vergrößert - Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt - Die Stadt kann besser und schneller eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen - Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden - Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt - In seinem vierten Jahr hat der ADN weiterhin die Einhaltung der verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Insbesondere bei der Einrichtung der neuen Fußgängerzonen (u.a. in der Königstraße) wurde nach einer Karenzzeit zusammen mit der Polizei häufig kontrolliert um die neuen Regelungen durchzusetzen. Seite 39 von 50 209 - - 5. Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen und weiter ausgebaut Prozessabläufe und Meldewege in der Stadtverwaltung wurden und werden weiter optimiert. Für neue Prozesse wurde eine Zustimmung des Stadtrates herbeigeführt und die Gründung entsprechender Arbeitsgruppen angeregt Nach Abflauen der Corona-Pandemie konnte der ADN 2022 die neu eingestellten Mitarbeitenden umfassend auf den Außendienst vorbereiten. Zeitgleich konnte die Stadtverwaltung mit dem ADN schnell auf die oft kurzfristig in Kraft getretenen und ebenso kurzfristig sich ändernden Regelungen (z.B. neue Fußgängerzonen (s.o.) reagieren Auch der ADN wurde – trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen – nicht von der Corona-Pandemie verschont. Impfdurchbrüche, Impfnebenwirkungen und Corona-Erkrankungen führten zu erhöhten Abwesenheitszeiten und dezimierten zeitweise nicht unerheblich die Personalressourcen Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen: - Personalgewinnung und -ausbildung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (Stichwort: Fachkräftemangel) - Einführung einer datenbankgestützten Software, die zukünftig auch die Möglichkeit eröffnen soll Verwarnungsgeldverfahren „vor Ort“ mit Aushändigung eines „Strafzettels“ abzuschließen sowie Verstöße im ruhenden Verkehr zur Ahndung dem ZV KVÜ melden zu können - Nicht erst seit der Erhöhung der Bußgeldsätze im Verkehrs-Bußgeldkatalog Ende 2021 wird bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ein erhöhtes Konfliktpotenzial festgestellt. Generell ist in der Bevölkerung ein erhöhtes Aggressionspotential wahrzunehmen. So musste der ADN-Einsatz in den sog. Böllerverbotszonen an Silvester kurz vor Mitternacht abgebrochen werden, da die Eigensicherung des ADN-Personals nicht mehr zu gewährleisten war. Hier müssen sich die Rahmenbedingungen ändern, damit der ADN weiterhin seinen Aufgaben nachkommen kann - Der Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten der Jugend, etc.) darf nicht zur Überfrachtung führen 6. Hintergrund Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Gemeindepolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor Seite 40 von 50 210 das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat von Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen. Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können. Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten. Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN zukünftig Verstöße feststellt und gravierende Fälle (wie oben beschrieben) weiterleitet, die dann vom ZV KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Im eng umgrenzten Bereich (hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Radverkehr und der Fußgängerzone) wurde die Stadt Nürnberg und damit der ADN durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 im Jahr 2018 ermächtigt, neben der Polizei Ahndungen im fließenden Verkehr durchzuführen. 7. Fazit In der Rückschau und in der Auswertung der Leistung hat sich die Schaffung des ADN weiterhin als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Partner der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen. Er legt häufig die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland. Seite 41 von 50 211 Grafik: Stefan Grötsch Seite 42 von 50 212 V. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum Neuer Ansatz im Bereich Prävention: Allparteiliches Konfliktmanagement 1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander) 1.1. Ausgangssituation Grünflächen, Plätze und Straßen sind urbane Begegnungsräume für alle. Die Stadt Nürnberg hat einige davon in den letzten Jahren aufwändig neugestaltet, um die Lebensqualität im urbanen Raum zu verbessern. Immer mehr Menschen nutzen mittlerweile das Pegnitzufer, die städtischen Parks und andere öffentliche Plätze als Gartenersatz, Erholungsraum oder auch Bühne zur Selbstdarstellung. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene ist dies ein wesentlicher Teil ihrer Identitätsfindung, sie wollen und müssen gesehen werden. Wie den Berichten von OA, ADN und Polizei zu entnehmen ist, führt die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums aber auch zu einem erhöhtem Konfliktpotential zwischen unterschiedlichen Gruppen von Nutzenden (s. St. Leonhard, Norikusbucht). Bei den dortigen Einsätzen geht es mit steigender Tendenz um die Themen Müll und Lautstärke, aber auch ganz grundsätzlich um sozial verträgliches Verhalten bei divergierenden Interessen. Mit ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen kann häufig nur eine kurzfristige Befriedung oder die Verlagerung der Problematik erreicht werden. Die in den vergangenen Jahren dokumentierten Erfahrungen an vielen öffentlichen Plätzen (s. auch Aufseßplatz, Jamnitzerplatz, Cramer-Klett-Park) zeigen, dass vor dem Hintergrund der Verdichtung und klimatischen Entwicklung des Lebensraums Stadt auch in Nürnberg weiterer Handlungsbedarf besteht. Wie unter einem Brennglas werden im öffentlichen Raum Konfliktlinien sichtbar, die gesellschaftliche Entwicklungen und Verwerfungen abbilden. So ergibt sich genau hier die Chance, durch allparteiliche Herangehensweise und Einbeziehung aller Beteiligten, demokratische Werte im besten Sinne praktisch umzusetzen und zu stärken. Pilotprojekte in anderen deutschen Städten (z.B. München, Hannover, Augsburg) zeigen, dass der allparteiliche Ansatz neue, partizipative Wege für die Konfliktprävention und -bearbeitung eröffnet und von Bürgerinnen und Bürgern positiv wahr- und angenommen wird. Auch in Nürnberg bereits durchgeführte Maßnahmen mit allparteilichem Ansatz – die teilnehmende Beobachtung durch Studierende der Sozialen Arbeit am Melanchthonplatz 2022 sowie die sozial- und funktionsräumliche Begehung nach allparteilichem Ansatz in St. Leonhard 2019 – ha- Seite 43 von 50 213 ben gezeigt, dass die Menschen grundsätzlich offen auf diese Art der Kontaktaufnahme reagierten und dabei gleichzeitig vielfältigen Unterstützungsbedarf formulierten.1 Bereits 2020 wurden von zwei Nürnberger Stadtratsfraktionen diesbezüglich Anträge gestellt (14.02.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Runde Tische in St. Leonhard – weitere Unterstützung vor Ort notwendig“, 20.07.2020 CSU „Konfliktfreie Nutzung des öffentlichen Raums“ und 26.08.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Einsatz von Allparteiliche[m] Konfliktmanagement (AKIM) für Nürnberg“). Im Juni 2021 wurden in einer Stadtratsvorlage von OA, BgA und Ref. V entsprechende Leitgedanken formuliert und im September 2022 konnte schließlich eine zunächst bis August 2023 befristete Stelle mit 25 WAS für Allparteiliches Konfliktmanagement geschaffen werden. Diese ist angesiedelt bei BgA/MRB, um zum Ausdruck zu bringen: Der öffentliche Raum ist für alle da, die ihn (legal) nutzen möchten, es soll keine Verdrängung bestimmter Nutzergruppen erfolgen. Eine ausgebildete Mediatorin ist hier nun damit betraut, in diesem Sinne ein allparteiliches Konfliktmanagementsystem für den öffentlichen Raum in Nürnberg aufzubauen. Im November 2022 schuf der Stadtrat mit einer VK-Planstelle im Haushalt die Grundlage für eine Verstetigung dieser Arbeit. Gleichzeitig konnten dank der Förderung durch das BMFSFJ als eine von bundesweit 14 Modellkommunen voraussichtlich bis Ende 2023 weitere Personalressourcen für den Aufbau eines kommunalen Konfliktmanagements gewonnen werden. Den Förderrichtlinien des Bundes entsprechend wurden diese bei einem freien Träger (AWO) angesiedelt. 1.2. Dialog und Prävention Der neue Name dafür lautet KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander; früher AKIN). KoMit steht also für einen Prozess, der immer individuell und ergebnisoffen ist, abhängig von den konkreten Orten und beteiligten Personen. Da die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raumes witterungsbedingt erst im Frühjahr wieder anzutreffen sein werden, lag der Fokus von KoMit zunächst auf der Erfassung von bereits erfolgten Maßnahmen, Vernetzung mit Einsatzkräften und Fachstellen sowie erste konzeptionellen Überlegungen. KoMit identifiziert bestehende Strukturen und Ressourcen, vernetzt unterschiedliche Stellen und Projekte und sucht aktiv den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen. Eine regelmäßige Teilnahme am AK SiSa, den Treffen des Netzwerks Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum (koordiniert von AKIM) und der Steuerungsgruppe KoKoMa sowie die Koordinierung des Ehrenamts-Netzwerks Gemeinwesen-Mediation sind fester Bestandteil - 45 - 1 Im Bericht der mit der Begehung beauftragten AKIM-Mediatorinnen und -Mediatoren in St. Leonhard heißt es beispielsweise: „Die angesprochenen Personen, sowohl Mädchen und Frauen, als auch Jungen und Männer, haben einen großen Bedarf angezeigt, bei ihrem Integrationsprozess und ihrem Selbstverständnis als gleichberechtigte Bürger*innen der Stadt Nürnberg unterstützt zu werden.“ Seite 44 von 50 214 der Arbeit und stellen den Kontakt zu vielen bereits involvierten Akteurinnen und Akteuren sicher. Es gilt nun, die Menschen am jeweiligen Ort nicht nur als Störerende zu sehen, sondern vielmehr, sie in ihrer Lebenssituation zu erfassen und einzubinden. Gleichzeitig müssen vorhandene (oder durch Aktionen geweckte) Erwartungen realistisch beantwortet werden. Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums sollen genau wie Anwohnende durch KoMit grundsätzlich dazu angeregt werden, sich für ein friedliches Miteinander auch selbst verantwortlich zu fühlen und andere Perspektiven zu berücksichtigen. Präsenz vor Ort und Kommunikation auf Augenhöhe mit allen Beteiligten sind dafür ebenso unerlässlich wie klare Aufgaben und Zuständigkeiten. 1.3. Konkrete Einsatzorte Das Clearing für Konfliktfälle im öffentlichen Raum liegt bei OA. Wenn ordnungsrechtliche und/oder polizeiliche Interventionen (allein) nicht ausreichen bzw. keine nachhaltige Entspannung der Situation erreichen können, ist der allparteiliche Ansatz gefragt. KoMit übernimmt dann die weitere Konfliktanalyse – hierzu gehört auch die Prüfung von Zuständigkeiten – erarbeitet Lösungswege und sorgt für deren Umsetzung. Hier ist anzumerken, dass Konflikte durch allparteiliche Konfliktbearbeitung nicht zum Verschwinden gebracht, sondern vielmehr als Chance für notwendige Veränderungsprozesse begriffen werden. Das Ziel ist, alle Beteiligten einzubeziehen, mögliche Verbesserungen anzustoßen und gleichzeitig die Menschen vor Ort in ihrer Eigenverantwortung und urbanen Toleranz zu stärken. Die Einsatzmöglichkeiten von KoMit sind im ersten Jahr entsprechend der Personalkapazität mit einer Person in Teilzeit und der aktuell noch unsicheren Haushaltslage begrenzt, es können unmöglich alle Konfliktorte bearbeitet werden, auch wenn dies natürlich wünschenswert wäre. Als ersten Einsatzort für konkrete Maßnahmen in 2023 wurde in Abstimmung mit BgA und OA die Wöhrder Wiese ausgewählt. Aus den Protokollen des AK SiSa, Anrainerinnen- und Anrainer-Beschwerden von 2020 und 2021 und einer Begehung mit dem ADN ergibt sich hier bisher folgendes Lagebild: Akteurinnen und Akteure: - Anrainerinnen und Anrainer im Bereich Hadermühle und Prinzregentenufer, Feste Gruppe aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Steubentunnel (ganzjährig) - Wechselndes Publikum aus diversen sozialen Schichten auf der Wiese (vorwiegend in den Sommermonaten), Teile davon sind Feiernde (z.B. Schulabschlussfeiern) - BTM-Konsumierende mit Spritzen (vorwiegend in den Sommermonaten) Die wesentlichen Konfliktthemen sind Müll, Lautstärke und teilweise aggressives Verhalten. Seite 45 von 50 215 KoMit erarbeitet auf dieser Basis ein erstes Konzept für 2023, das folgende Punkte beinhalten soll: - Einsatzkräfte im Tandem (Honorarkräfte), die in den Abendstunden (z.B. DoSa 18-0 Uhr) als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort präsent sind, in Kontakt zu den verschiedenen Gruppen treten und die Interessen anderer Nutzende und/oder der Anwohnerinnen und Anwohner mit einbringen, ggf. auch Unterstützung anbieten. - Vertragliche Rahmenbedingungen, Finanzierung und Zusammenarbeit mit bzw. Abgrenzung zu anderen dort aktiven Einsatzkräften (ADN, SÖR, Polizei, Streetwork und Wöhrder Seewärts) sind zu klären, ein Konzept zur Schulung der Honorarkräfte im Sinne der Allparteilichkeit muss erarbeitet und umgesetzt werden. - Workshops an Schulen zum Thema Feierkompetenz müssen inhaltlich konzeptioniert und in Zusammenarbeit mit ausgewählten Schulen erprobt werden - Aktion zum Thema Müll (evtl. mit oder wie Wöhrder Seewärts?) Was davon mit den derzeitigen Personal- und Finanzressourcen in welchem Zeitraum umgesetzt werden kann, ist noch offen. Für ein nachhaltiges Konzept wird eine enge Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren (z.B. soziale Arbeit) nötig sein. Auf Grund der örtlichen Nähe und thematischen Überschneidungen erscheint es auch sinnvoll, die Erfahrungen aus dem Projekt Wöhrder Seewärts (s. Norikusbucht) einzubeziehen und ggf. Synergien zu nutzen. Gleichzeitig soll das in 2021 mit der TH begonnene Pilotprojekt am Melanchthonplatz (s. dort) fortgeführt und von KoMit begleitet werden. Außerdem ergab sich aus dem AK SiSa heraus zusätzlich noch die Unterstützung von SHA und SÖR bei der möglichen Entwicklung weiterer Maßnahmen bzw. eines Alternativkonzepts für ZOB/Plärrer/ U-Bahn-Ausgang Wöhrder Wiese bezüglich BTMKonsum/Spritzenfunde. KoMit bringt hier die allparteiliche Perspektive mit ein und vermittelt den Kontakt zum Büro für kommunale Prävention in Augsburg, deren Konzept am Helmut-Haller-Platz eventuell als Vorbild dienen könnte. 1.4. Fazit & Herausforderungen Es zeigt sich ein großer und vielfältiger Bedarf an allparteilichen Konzepten. In 2023 kann KoMit lediglich an ausgewählten Orten mit ersten Maßnahmen sichtbar werden. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung wird die VK-Stelle ab dem Sommer ausgeschöpft. Seite 46 von 50 216 2. KoKoMa 2.1. Einleitung Konflikte sind Teil unseres Alltags und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie stellen uns immer wieder vor neue Herausforderungen und Spannungen, die sich zu Konflikten entwickeln können und im öffentlichen Raum ausgetragen werden. Der Umgang mit diesen Konflikten ist dabei nicht immer leicht, da diese komplex sein können und neben den jeweiligen Interessen und Bedürfnissen auch politische, soziale oder kulturelle Aspekte berücksichtigt werden müssen. Kommunale Konflikte können z.B. mit Diskriminierungserfahrungen einhergehen, von unterschiedlichen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben beeinflusst werden oder politisch polarisieren. Daher braucht es Strukturen und Methoden, um mit diesen Konflikten umzugehen und den Dialog in der Gemeinschaft aufrechtzuerhalten. Auch im Zeichen einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung ist es daher wichtig, Konflikte konstruktiv und allparteilich zu behandeln, auch wenn nicht jeder Konflikt gelöst werden kann. Letztendlich geht es um nachhaltige und langfristige Strategien, mit denen auch zukünftige Konflikte bearbeitet werden können. 2.2. Über das Bundesprojekt Im Bundesprojekt „Kommunales Konfliktmanagement“, kurz KoKoMa, werden Kommunen mithilfe einer auf die lokalen Bedingungen ausgerichteten Unterstützungsstruktur bei der Bearbeitung von Konflikten begleitet. Das Projekt richtet sich an Kommunen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden. Diese Kommunen stehen Konflikten gegenüber, die das Potential haben ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt sowie freiheitlich demokratische Prinzipen zu bedrohen. Das Projekt startete im November 2021 und läuft bis Ende 2023. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« (Stiftung SPI) die projektbegleitende “Servicestelle Kommunales Konfliktmanagement“ um. Konflikte werden im Projekt grundlegend als Chance des Austauschs und der Aushandlung begriffen. Das Projekt verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliche und kommunale Akteurinnen und Akteure in den beteiligten Kommunen aktiv einzubeziehen und zu befähigen, Konflikte lösungsorientiert und konstruktiv zu bearbeiten. Dazu sollen Kommunikation, Kooperation und Handlungssicherheit der beteiligten Akteurinnen und Akteure gestärkt werden. Weitere Ziele im Projekt sind die Entwicklung von Verfahren und Strukturen der Konfliktbearbeitung sowie der Austausch auf interkommunaler und strukturübergreifender Ebene. Darüber hinaus sollen erarbeitete Modelle auch auf andere Kommunen übertragbar sein. Dadurch werden Prinzipien des demokratischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Vielfalt verankert. Konkret arbeiten im Projekt Prozessbegleitungs-Tandems, welche für jede Kommune aus einer lokalen Prozessbegleitung vor Ort und einer externen Prozessbegleitung der Stiftung SPI zusammengesetzt ist. Das Tandem führt Analysen Seite 47 von 50 217 durch und unterstützt die Kommune in der Bearbeitung und Prävention von Konflikten. Die Konfliktbearbeitung und Umsetzung der jeweiligen Ziele in den Kommunen wird durch eine lokale Steuerungsgruppe unterstützt. 2.3. Nürnberg – Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Verschiedene Interessensgruppen, wie zum Beispiel Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Freizeitnutzerinnen und -nutzer, haben oft unterschiedliche Vorstellungen und Bedürfnisse wenn es um die Verwendung des öffentlichen Raums geht. Diese Differenzen können zu Konflikten führen, die sich auf die Lebensqualität der Betroffenen auswirken. In Nürnberg umfassen die Nutzungskonflikte u.a.: - Lärm durch Feierpublikum oder mitgebrachte Verstärkeranlagen bis in die späten Nachtstunden, - Vermüllung und „Wildpinkeln“, - Alkoholkonsum und Grillen außerhalb dafür zugelassener Flächen, - „Zweckfremde Nutzung“ von Spielplätzen oder auch - aggressives Verhalten einzelner Personen und Personengruppen. Hinzu kommen vermehrt Konflikte im sozialen Nahraum, von der Ruhestörung bis hin zu eskalierenden Nachbarschaftsstreitigkeiten. Diese Konflikte tragen das Potential demokratiegefährdend zu sein, wenn z.B. Konflikte oder Handlungsmuster ausschließlich durch eine kulturelle bzw. kulturalisierende Brille gelesen werden, Teilhabe und Nutzung des öffentlichen Raums nicht allen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gewährleistet wird oder der Prozess der Ausgestaltung des sozialen Miteinanders im öffentlichen Raum nicht mit demokratischen Mitteln geführt wird. Daneben kann eine Beeinträchtigung des (subjektiven) Sicherheitsgefühls Nährboden für demokratiegefährdende Prozesse sein. Für das Jahr 2023 wurde sich in der Steuerungsgruppe schließlich auf die zwei Orte Melanchthonplatz und Wöhrder Wiese geeinigt, welche beispielhaft und gemeinsam mit KoMit bearbeitet werden. Es handelt sich beim Melanchthonplatz um einen öffentlichen Platz mit festen Nutzerinnen- und Nutzergruppen, zu dem bereits ein skizziertes Konzept vorliegt. Die Wöhrder Wiese hingegen wird als städtische Grünanlage von einem stets wechselnden Publikum genutzt. Es zeigt sich bisher ein noch geringes Konfliktpotential, weswegen Prävention hier das Schlüsselelement ist. 2.4. Bisherige Aktivitäten am Standort Nürnberg Im Juli 2022 begann mit der Stellenbesetzung der lokalen Prozessbegleitung und aufbauend auf einem gemeinsamen „Memorandum of Understanding“ (MoU) die Arbeit im Projekt. Das MoU beinhaltet u.a. die Vereinbarung über die erfolgreiche Projektumsetzung sowie die zentralen Ziele des Projekts. Neben dem Aufbau und der Konzeptualisierung der KoMit-Stelle soll auch deren Verstetigung unterstützt werden. Darüber hinaus wurde vereinbart den Methodenkoffer zur Konfliktbearbeitung für relevante Akteurinnen und Akteure des kommunalen Konfliktmanagements auszubauen, sowie die Sichtbarkeit der städtischen Konfliktbearbeitungsmaßnahmen zu verbessern. Seite 48 von 50 218 Eine Steuerungsgruppe wurde gebildet, welche den Strukturaufbau sowie den Konfliktbearbeitungsprozess kritisch begleitet und die strategische Ausrichtung des Projekts festlegt. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Bereiche zusammen: Leitung des Bürgermeisteramtes, Stabstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle, Stabstelle Sozialraumentwicklung des Sozialreferats, Leitung des Ordnungsamts sowie Koordination öffentliche Sicherheit und Ordnung des OA, Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ sowie Geschäftsbereichsleitung Migration und Integration des AWO Kreisverbands Nürnberg e.V. Die Mitglieder agieren dabei als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in die relevanten kommunalen und zivilgesellschaftlichen Strukturen und kommunizieren die Entwicklungen und Ergebnisse im Projekt nach außen. Ihre Aufgabe ist zudem, die Qualität der Projektumsetzungen zu evaluieren. Die Erarbeitung eines Konzepts sowie eines Handlungsleitfadens für das allparteiliche Konfliktmanagement der Stadt Nürnberg begann mit der Kontaktaufnahme zu wichtigen Akteurinnen und Akteuren und Stellen. Damit wurde ein Grundstein für die Analyse gelegt und die Datenerhebung begonnen, da neben der Sichtung und Auswertung vorliegender Materialien auch die Durchführung von Interviews mit relevanten Akteurinnen und Akteuren Teil der Bestandsaufnahme ist. Erste Interviews wurden daraufhin bereits durchgeführt. Im Fortlauf des Projekts sind weitere Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener städtischer Stellen geplant, um möglichst vielseitige Perspektiven auf den Aufgabenbereich und die Erwartungen an KoMit einzubeziehen und Ableitungen für das Konzept sowie den Handlungsleitfaden zu machen. Die Analyse soll aber auch dazu dienen, die bisherigen Strukturen und Verfahren der Konfliktbearbeitung zu eruieren, wie z.B. der AK SiSa. Auch die methodische Arbeit wurde durch den Austausch und die Vernetzung mit anderen lokalen Prozessbegleitungen sowie der Teilnahme an inhaltlich relevanten Workshops vorangetrieben. Die Methoden des Konfliktmanagements sollen aber auch den Akteurinnen und Akteuren der Kommune nähergebracht werden. Dafür wurde eine Qualifizierungsreihe unter Durchführung der Stiftung SPI geplant, welche im Januar 2023 mit dem ersten Modul startete. 2.5. Fazit Als erster Erfolg in der Projektumsetzung lässt sich die abgeschlossene Organisation und Planung der Qualifizierungsreihe zum kommunalen Konfliktmanagement verzeichnen, welche seit Anfang 2023 in vollem Gange ist. Dabei lief die Organisation von Räumlichkeiten und die Werbung für Teilnehmende gemeinsam mit KoMit reibungslos ab, so dass sich eine heterogene Gruppe von 22 Teilnehmenden aus den folgenden Tätigkeitsbereichen der Stadt bilden ließ: Gemeinwesen-Mediation, Quartiersmanagement, Integrationsrat, Menschenrechtsbüro, Migrationsberatung AWO Nürnberg, NEST – Nürnberger Elternbüro, Kindertagesstätte, Sozialamt, Gesamtpersonalrat sowie Personalrat SÖR und Ref. V, Zentrale Anlaufstelle für Migration (ZAM). Das große Interesse zur Teilnahme an der Qualifizierung sendet ein zusätzlich positives Signal. Die Teilnehmenden können ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten neben dem öffentlichen Raum Seite 49 von 50 219 auch auf den eigenen Aufgabenbereich anwenden. Die ausgebildeten Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanager erfüllen damit eine Multiplikatorfunktion. Wegen des großen Interesses und Bedarfs ist eine Öffnung der Schulung denkbar, um weiterhin von der Heterogenität der Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanager zu profitieren. Eine wichtige Frage muss dabei noch geklärt werden: Wie können die ausgebildeten Kompetenzen nachhaltig für die Stadt eingesetzt werden? Nach den ersten Schritten im Projekt ist die Analyse noch in der Bearbeitung. Erste Erkenntnisse lassen sich jedoch schon festhalten. Es ist z.B. noch deutlicher geworden, dass Konfliktbearbeitung und die Erarbeitung eines passgenauen Konzeptes stets prozesshaft ist und Zeit für Vernetzung und Beziehungsarbeit braucht. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Strukturen und Akteurinnen und Akteure, welche in der Stadt Nürnberg an der Bearbeitung von Konflikten bereits beteiligt sind oder in Zukunft beteiligt werden müssen, als Ressource gebündelt und besser miteinander vernetzt werden. Seite 50 von 50 220 Ö 3 Berichtsvorlage OBM/010/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Bericht Betreff: „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030„ im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen – Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Bericht: Der Stadtrat hat die Verwaltung am 18.05.2022 beauftragt, die Bewerbung Nürnbergs als Austragungsort einer Bayerischen Landesgartenschau einzureichen. Im August 2022 erhielt die Stadt Nürnberg den Zuschlag, die Bayerische Landesgartenschau 2030 durchzuführen. Mit dieser Vorlage wird über die zwischenzeitlich erfolgten Schritte der Abstimmung mit der Bayerischen Landesgartenschau GmbH, die Vorbereitung der Gründung einer Projektgesellschaft und einen Ausblick auf die anstehenden Aktivitäten informiert. Die Gründung der Projektgesellschaft zur Durchführung der Bayerischen Landesgartenschau 2030 erfolgt im Stadtrat am 26.04.2023 in nichtöffentlicher Sitzung. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 24.000.000 € Folgekosten 3.500.000 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 221 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/010/2023 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein s. Ausführung im Sachverhalt 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen werden bei der Planung für eine Urbane Gartenschau Nürnberg 2030 berücksichtigt. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Arbeitsgruppe UGS 3. BM Ref. I/II, III, VI, VII Seite 2 von 3 222 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/010/2023 Seite 3 von 3 223 1 „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ im Rahmen Bayerischer Landesgartenschauen – Aktueller Projektfortschritt und nächste Schritte 1. Bewerbung und Zuschlag Am 23. Juni 2021 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH das Interesse der Stadt Nürnberg zu bekunden, 2030 die Jubiläums-Landesgartenschau auszurichten. Am 18. Mai 2022 beschloss der Stadtrat die Bewerbung mit dem Konzept „Urbane Gartenschau Nürnberg 2030“ (UGS), die am 20. Mai 2022 eingereicht wurde. Im August 2022 erhielt die Stadt Nürnberg den Zuschlag, die Landesgartenschau im Jahr 2030 auszurichten. Bestandteil des Bewerbungsprozesses war von Anfang an die Einbindung der Bürgerschaft. Zum einen geschah dies gezielt mit der Einladung spezieller Nutzergruppen und Akteure (z.B. Bürgervereine, IHK, Schrebergärtner oder laut!). Zum anderen richteten sich Veranstaltungen und Formate an die breite Öffentlichkeit. Ziel war, die Nürnbergerinnen und Nürnberger über die UGS zu informieren und sie zum Einbringen eigener Ideen zu motivieren. Die Rückmeldungen waren größtenteils positiv. Die Mehrheit sieht in der UGS eine Chance für Nürnberg und einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Grund für den Zuschlag an Nürnberg war auch, dass die erste urbane Landesgartenschau in Bayern als Verstärker für zukunftsorientierte Ansätze wie Schwammstadtprinzipien, Klimatolerante Pflanzen, Multifunktionale Räume oder ein integriertes Wassermanagement angesehen wurde und wird. Dem Konzept wurde bescheinigt, sehr gut geeignet zu sein zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und für eine hohe Sichtbarkeit in Bayern. 2. Ziel und Inhalte des Konzeptes Das Konzept einer Urbanen Gartenschau in Nürnberg ist eingebunden in die verschiedenen Anstrengungen der Stadt, mehr Grün im Stadtgebiet zu schaffen und erlebbar zu machen. Beispiele für diese Anstrengungen sind der Masterplan Freiraum seit 2014, das Freiraumkonzept Nürnberger Süden, die Bemühungen für mehr Bäume in der Stadt oder auch die verschiedenen Förderprogramme dazu. „Mehr Grün für Nürnberg“ ist daher auch der Leitsatz der UGS. Die Gartenschau im unmittelbaren Stadtzentrum ist eine bewusste Entscheidung, um das Grün zu den Menschen zu bekommen und nicht umgekehrt. Ein wesentliches Projekt aus dem Masterplan Freiraum ist der Nürnberger Stadtgraben. Seine Aufwertung bildet das Rückgrat der UGS. Er soll durchgängig erlebbar werden und mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Gleichzeitig fungiert er als Ausstellungsgelände während der Gartenschau selbst. Weiterhin sollen der Äußere Laufer Platz und der Maxplatz temporär für diesen Zeitraum als Ausstellungsfläche genutzt werden. Darüber hinaus soll die Urbane Gartenschau in die Altstadt und die umliegenden Stadtteile ausstrahlen. In Form von sieben sog. Impulsprojekten sollen Plätze und Straßenräume in und außerhalb der Altstadt dauerhaft umgestaltet werden. In der Altstadt sind das die Grasersgasse, die Insel Schütt und der Theresienplatz mit der Perspektive Egidienplatz. Zusätzlich gibt es je ein Projekt in jeder Himmelsrichtung um den Stadtgraben herum: Das Maxtor, der Keßlerplatz, die sog. Südstadt.Klima.Meile vom Südstadtpark über Karl-Bröger-Straße bis zum Kopernikusplatz sowie im Westen der „JohannisBoulevard“. Diese ausgewählten Flächen liegen zentral im Stadtraum und haben ein großes Umnutzungs-, Aufwertungs- und Umgestaltungspotential. Sie strahlen als verbindende Elemente auf angrenzende Frei- oder Aufenthaltsräume aus. Hinzu kommt als zentrale Idee das „Labor der Bürgerschaft“: Neben den städtischen Projekten wird ein Wettbewerb für Bürgerprojekte ausgelobt. Ideen zur Begrünung, Entsiegelung, aber 224 Ö 3 2 auch zu stadtverträglicher Mobilität, Sharingkonzepten, nachhaltigen Geschäftsideen, Klimaschutz, Umnutzung von Stadträumen oder zur sozialen Teilhabe sollen gezielt finanziell gefördert und professionell begleitet werden. Wichtig ist dabei, die UGS als Teil eines Prozesses zu sehen, der 2030 noch nicht abgeschlossen sein wird. Die Stadt Nürnberg wird in den kommenden Jahren Stadträume intensiv umgestalten: Neue Grünflächen sollen geschaffen und vorhandene besser vernetzt werden. Sie sollen mehr Aufenthaltsqualität und Funktionalität erhalten sowie die biologische Vielfalt in der Stadt erhöhen. Die Neuverteilung des öffentlichen Raums zu Gunsten von mehr und anderen Nutzungen soll angestoßen werden. Die UGS soll zusätzliche Grünimpulse in der Stadt setzen und (auch für laufende Stadterneuerungsmaßnahmen) zum entscheidenden Prozessverstärker werden. Sie leistet als Labor für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele. Die Bürgerschaft gestaltet diesen Prozess von Anfang an aktiv mit. Der Klimawandel ist eine der größten und brennendsten globalen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Daher wird er zur thematischen Klammer aller Maßnahmen. Die UGS leistet einen wichtigen Beitrag, um die Stadt an die klimatischen Änderungen anzupassen. Sie festigt die bereits unternommenen Anstrengungen in Nürnberg auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen, lebenswerten und resilienten Stadt. Dabei existieren viele Berührungspunkte und Synergieeffekte mit laufenden und geplanten Projekten. Die UGS kann hier eine wichtige Klammerfunktion einnehmen. 3. Projektgesellschaft Während bis Sommer 2022 die konzeptionelle Arbeit an der Bewerbung im Mittelpunkt stand, liegt der Fokus seit Herbst 2022 auf den konkreten Schritten zur Vorbereitung der Umsetzung dieses Konzeptes. Der erste Schritt ist die Gründung einer gemeinnützigen Projektgesellschaft „Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH“ (Projekt gGmbH) zur Durchführung der UGS. Gesellschafter sind die Stadt Nürnberg (60%) und die Bayerische Landesgartenschau GmbH (40%), die beide jeweils einen Geschäftsführer stellen. Hierzu haben in den letzten Monaten eine Reihe von Abstimmungen stattgefunden und zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis geführt. Auf den Tagesordnungspunkt zur Gründung der Projekt GmbH im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26. April 2023 wird verwiesen. Organigramm Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH Die Projekt gGmbH verantwortet die Vorbereitung und Durchführung der Urbanen Gartenschau Nürnberg 2030. Sie koordiniert und steuert die einzelnen Planungsprozesse, schafft 225 3 Struktur und Rahmenbedingungen, stellt Zeit- und Finanzierungspläne auf, steuert Wettbewerbs- und/oder Planungsverfahren, führt Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durch und definiert Zuständigkeiten und Schnittstellen, um als Bauherr erfolgreich zu sein. Dementsprechend umfassen die Arbeitsschwerpunkte der Projekt gGmbH die Bereiche Projektsteuerung, Finanzwesen, Marketing, Ausstellung und Betrieb sowie Veranstaltungen. Im Einzelnen erfüllt die Projekt gGmbH folgende Aufgaben:  Projektsteuerung in der Investition und der Durchführung  Bauherrneigenschaft  Bauvergabemanagement  Qualitätssicherung  Finanzen- und Controlling  Fördermittelmanagement  Organisationsaufbau und Prozessmanagement  Sicherheitskonzept  Ausstellungskonzept  Veranstaltungskonzeption und –koordinierung  Ticketing  Marketing  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  Bürgerbeteiligung  Gremienarbeit  Vernetzung in die Landespolitik Eine gute, funktionierende Schnittstelle zur Nürnberger Kernverwaltung ist unabdingbar. Entsprechende Kapazitäten sind auf städtischer Seite zu definieren und vorzuhalten. Diese wird im weiteren Verlauf über regelmäßige Abstimmungen und die Einbindung in die Projektstruktur sichergestellt. Zum anderen werden die Schnittstellen über den Abschluss von vier Verträgen definiert und gesichert:  Gesellschaftsvertrag  Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat  Geschäftsordnung für die Geschäftsführung  Rahmenvertrag zur Durchführung der Landesgartenschau Nürnberg Diese Verträge wurden von Januar bis Februar 2023 zwischen der Verwaltung (Geschäftsbereiche OBM/BgA, 3. BM, Ref. I/II, Ref. III, Ref. VI, Ref. VII) abgestimmt und sind Gegenstand im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26. April 2023. a) Gesellschaftsvertrag und Governance Der Gesellschaftsvertrag regelt im wesentlichen Zweck und Gegenstand der Gesellschaft, deren Gemeinnützigkeit, Stammkapital und innere Struktur sowie Zusammensetzung und Kompetenzen des Aufsichtsrates. Danach ist der Aufsichtsrat für die wesentlichen Entscheidungen des laufenden Geschäfts inklusive der Wirtschaftsplanung zuständig. Der Aufsichtsrat der Projekt gGmbH umfasst zwölf Personen. Die Stadt Nürnberg ist durch den Oberbürgermeister sowie je ein noch zu benennendes Mitglied der vier Stadtratsfraktionen und der beiden Ausschussgemeinschaften, also mit insgesamt sieben Personen, vertreten. Die Bayerische Landesgartenschau GmbH ist durch vier Aufsichtsratsmitglieder, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit einem Aufsichtsratsmitglied vertreten. Eine Stellvertretung ist jeweils nicht vorgesehen. Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats erfolgt ehrenamtlich. Die Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch gesonderten Stadtratsbeschluss am 14. Juni 2023. Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung regelt im Wesentlichen die Aufgaben der Geschäftsführung, die Geschäftsverteilung und zustimmungsbedürftige Geschäfte. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates. 226 4 b) Städtische Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Projekt gGmbH wird von zwei Geschäftsführenden gebildet, einem Geschäftsführer der BYLGS GmbH und einem Geschäftsführer der Stadt Nürnberg. c) Rahmenvertrag zur Durchführung der Landesgartenschau Nürnberg Der Durchführungsvertrag regelt die grundsätzliche Durchführung der Landesgartenschau einschließlich deren Struktur, Leistungen, Finanzierung und wesentlicher Verfahrensschritte. 4. Beteiligung der Öffentlichkeit Mit dem Start der eigentlichen Bewerbung im Juli 2021 begann auch ein Prozess intensiver Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit Stadt(graben)spaziergängen, Onlinebeteiligung und der Einbindung von Initiativen und Nutzenden konnte eine breite Öffentlichkeit angesprochen und eingebunden werden. Bei der Onlinebeteiligung im Spätherbst 2021 wurden beispielsweise 500 Ideen, Wünsche und Vorstellungen formuliert. Diese flossen in die Bewerbung ein und führten z.B. dazu, dass mit Unterstützung der beteiligten Bürger- und Vorstadtvereine Impulsprojekte in den angrenzenden Stadtteilen definiert und in das Konzept integriert wurden. Seit Juli 2021 fanden zudem etwa fünfzig Veranstaltungen, Informations- und Abstimmungsgespräche mit Initiativen, Nutzenden, Anliegern und Interessensgruppen statt, die in Präsenz bzw. online durchgeführt wurden. Dabei wurde deutlich, dass das der UGS zugrundeliegende Ziel, mehr Grün in die Innenstadt zu bringen, ausgesprochen unterstützt wird. Dementsprechend wird die Fortführung und Intensivierung des Beteiligungsprozesses ein Kernbestandteil der Arbeit der Projekt gGmbH sein. Aber auch die Stadtverwaltung wird abgestimmt mit der Projekt gGmbH die Einbindung der Öffentlichkeit fortführen; so findet z.B. die erste Mobile Bürgerversammlung 2023 unter dem Thema „Mehr Grün für Nürnberg: Masterplan Freiraum, Urbane Gartenschau & Co“ am 21. Juni 2023 statt. Gleichzeitig wird auch sichergestellt, dass die bereits vorliegenden Erkenntnisse des Beteiligungsprozesses z.B. aus der Onlinebeteiligung konkretisiert werden und in die Planungen einfließen. 5. Nächste Schritte nach Gründung der Projektgesellschaft und Zeitplan Parallel zur Gründung der Projekt gGmbh wurde mit der Vorbereitung der planerischen Aufgaben (s. Pkt. 2) begonnen. Dazu gehört als nächster Schritt eine Konkretisierung des am 18. Mai 2022 im Stadtrat beschlossenen Masterplans. Dieser Schritt, der bis Sommer 2023 erfolgt, ist Grundlage für die Erarbeitung einer Auslobung für den Landschaftsplanerischen Wettbewerb, der 2024 geplant ist. Der unter Pkt. 2 erwähnte Wettbewerb für Bürgerprojekte ist davon getrennt zu betrachten und nicht vor 2027/28 sinnvoll. Da es hierbei um konkrete Projekte und nachbarschaftliche Initiativen geht, wäre ein zu großer zeitlicher Vorlauf kontraproduktiv. 2023 Gründung der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH ab 2023 Stadtlabor: Beteiligungen, Dialog- und Werkstattverfahren etc. 2024 Freiraumplanerischer Wettbewerb Stadtgraben und Impulsprojekte 2024/25 Verhandlungsverfahren 2025 – 2026 Planung, Ausschreibung und Vergabe 2027 – 2029 Bau- und Entwicklungsphase Grün 2027/28 Wettbewerb Bürgerprojekte Frühjahr 2030 Eröffnung der UGS 227 5 6. Personal und Finanzen Eine Gartenschau kann nicht ohne zusätzliche personelle Ressourcen gestemmt werden. Daher wird die Projekt gGmbH auch entsprechendes Personal am Markt rekrutieren und einstellen. Der Pool der Mitarbeitenden wird schrittweise aufgebaut und bereits vor dem Durchführungsjahr seine vollständige Größe erreichen. In den Ansätzen des der Bewerbung zugrundeliegenden Investitions- und des Durchführungshaushalts (vgl. nachfolgende Tabelle auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 18.05.2022) sind bereits Kosten für Personal enthalten. Über die Bedarfe der Projekt gGmbH hinaus ist sicherzustellen, dass die Umsetzung der Maßnahmen auch von den beteiligten Fachdienststellen begleitet wird und die Maßnahmen in den jeweiligen Jahresbauprogrammen in die notwendige Priorisierung gehoben werden. Zwar kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Verschiebungen für einzelne Projekte erforderlich werden. Jedoch wiegt die Aussicht auf eine schnellere, verlässliche Projektrealisierung vor 2030 durch die UGS so schwer, dass dies verkraftbar ist: Die UGS bietet die einmalige Chance auf eine beschleunigte Projektrealisierung und neue Dynamik und kommt daher auch bestehenden gesamtstädtischen Fachkonzepten wie z.B. dem Masterplan Freiraum zugute. Die Gesamtinvestition für die Urbane Gartenschau werden bis 2030 mit 46 bis 51 Mio. € veranschlagt, darin sind prognostizierte Baukostensteigerungen analog der letzten Jahre in Höhe von durchschnittlich rund 3% enthalten und indiziert. Dem stehen Einnahmen und Refinanzierungsmöglichkeiten über Fördermittel, Sponsoring und Eintrittsgelder gegenüber. Mit Beschluss des Stadtrats vom 18. Mai 2022 wurde der städtische Eigenanteil auf 24 Mio. € (ebenfalls indiziert) festgeschrieben. Die jährlichen Unterhaltskosten nach der Gartenschau sind mit 3,5 Mio. € veranschlagt. Die Einstellung von Mitteln in den städtischen Haushalt sowie die mittelfristige Finanzplanung obliegen im Rahmen der Haushaltsaufstellung weiterhin dem Stadtrat. Bei den für eine Bezuschussung aus der Städtebauförderung geeigneten Maßnahmen besteht die Möglichkeit einer Mitfinanzierung aus den jeweiligen MIP-Ansätzen der tangierten Stadterneuerungsgebiete. Grundsätzlich sind jedoch die Laufzeiten der jeweiligen Stadterneuerungsgebiete zu beachten. Die Durchführungsfristen der Gebiete Altstadt-Süd und Nördliche Altstadt sind gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 mit 2032 und 2031 passgenau für die Durchführung von UGS-Maßnahmen bis 2030 bemessen. Zwar endet die Durchführungsfrist des Gebietes Galgenhof/Steinbühl erst Ende 2026, aufgrund des ausgelaufenen Förderprogramms „Soziale Stadt“ sind in diesem Gebiet aber keine Bezuschussungen von UGS-Maßnahmen mehr möglich. Zur Unterstützung insbesondere von Teilprojekten der „Südstadt.Klima.Meile“ mit hoher Umsetzungspriorisierung bietet sich die Neuausweisung eines Gebietes in der Südstadt (Arbeitstitel „Quartier Annapark“, AfS 23.03.2023) an. Wird die Projekt gGmbH nach Abschluss der Landesgartenschau aufgelöst, regelt der Gesellschaftsvertrag, dass das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile (Stammeinlagen) der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Nürnberg zurück fällt, die es ausschließlich und unmittelbar für die gemeinnützigen Zwecke der Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Kunst oder der Volksbildung selbstlos zu verwenden hat. 228 6 Kostenübersicht (Quelle: Bewerbung Mai 2022 auf Basis des Stadtratsbeschlusses am 18.05.2022) 229 7 7. Sonstiges In der Stadtratssitzung am 18. Mai 2022 musste die Frage nach den Kosten der Bewerbung unbeantwortet bleiben, da sie noch nicht abgerechnet war. Mittlerweile ist dies erfolgt. Für die Bewerbung standen 70.000 € zur Verfügung. Die Gesamtkosten beliefen sich auf gut 54.000 €. Abzüglich der Städtebaufördermittel in Höhe von 32.000 € wurden somit 22.000 € aus dem städtischen Haushalt finanziert. Somit war eine finanziell gesehen ausgesprochen schlanke Bewerbung erfolgreich. 8. Fazit Mit der Gründung der Projekt gGmbH erfolgt der nächste Schritt, mit der UGS als Prozessverstärker und -beschleuniger die Transformation unserer Stadt in Richtung mehr Grün und Lebensqualität, mehr nutzbaren öffentlichen Räumen und mehr qualitätvollen Freiräumen voran zu bringen. Dies gilt vor allem für die angrenzenden Stadtteile, in die eine Urbane Gartenschau Nürnberg 2030 ausgehend vom Ausstellungsgelände im Stadtgraben ausstrahlt, indem Plätze und Straßenräume neu genutzt, miteinander verbunden und als Grünräume gestaltet werden. So bietet die UGS eine enorme Chance, weil viele Handlungsfelder miteinander verbunden werden – von der klimaresilienten Stadt, des Stadtumbaus in Stadterneuerungsgebieten, der Mobilitätswende über Inklusion hin zu sozialen Fragen der Teilhabe im öffentlichen Raum. Damit wird eine Nürnberger Gartenschau zum 50jährigen Jubiläum der Bayerischen Landesgartenschau etwas Besonderes sein – mit spürbarem Mehrwert für Alle. 230 Ö 4 Berichtsvorlage WiF/006/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Bericht Betreff: 200 Jahre Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Sachverständiger: Prof. Niels Oberbeck - Präsident der Ohm-Hochschule Nürnberg Bericht: Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ging aus der im Jahr 1823 durch den damaligen Nürnberger Bürgermeister Johannes Scharrer gegründeten "Städtischen Polytechnischen Schule" hervor. Mit knapp 13.000 Studierenden ist sie die größte Hochschule in der Stadt und ein wichtiger Akteur im Innovationsökosystem am Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nürnberg. Die Stadt Nürnberg unterhält mit der Ohm-Hochschule mehrere Kooperationsprojekte, wie den Gesundheitscampus Nürnberg, den gemeinsamen Studiengang "Public Management" oder den Energie Campus Nürnberg. Zu ihrem 200-jährigen Jubiläum hat die Hochschule einen Markenrelaunch durchgeführt und wird im Außenauftritt künftig als „Ohm-Hochschule“ bzw. „die Ohm“ firmieren. Das Jubiläum wird im gesamten Jahr 2023 mit einer Reihe an Veranstaltungen an verschiedenen Orten in der Stadt gefeiert. Als Sachverständiger berichtet Herr Prof. Niels Oberbeck, Präsident der Ohm-Hochschule Nürnberg. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 231 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/006/2023 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar. Seite 2 von 4 232 Stadt Nürnberg 4. Berichtsvorlage WiF/006/2023 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 233 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/006/2023 Seite 4 von 4 234 Ö 5 Berichtsvorlage IB/002/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Bericht Betreff: Lage in Charkiw ein Jahr nach russischer Invasion in die Ukraine hier: Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023 Anlagen: Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 04.03.2023 Bericht zu Charkiw Übersicht Hilfsprojekte für Charkiw im Krieg Bericht: Über die aktuelle Situation in der Partnerstadt Charkiw und die Unterstützungsaktivitäten wird berichtet. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 235 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage IB/002/2023 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Hilfsprojekte kommen der gesamten Bevölkerung von Charkiw zugute. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 236 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage IB/002/2023 Seite 3 von 3 237 238 Ö 5 Ö 5 Bericht der aktuellen Situation Charkiw (Zerstörung und Wiederaufbau) 27.03.22 Die Partnerstadt Charkiw ist mit 1,5 Mio. Einwohner*innen die zweitgrößte Stadt in der Ukraine und erstreckt sich auf 350 km². Mit 142 Forschungs- und 45 höheren Bildungsinstituten gehört sie zu den wichtigsten Industrie- und Forschungszentren des Landes. Seit 1990 besteht die Städtepartnerschaft zwischen Charkiw und Nürnberg. Sie entstand im Zuge der Perestroika, und eines ihrer wichtigsten Anliegen war Versöhnung beim Gedenken der Schrecken des 2. Weltkriegs. Die Partnerschaft wird von vielen Beteiligten getragen. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Begegnungen von Jugendgruppen, Schulklassen, Künstlerinnen und Künstlern, Fachleuten und Bürgerinnen und Bürger. Als sich ein Ende der Coronapandemie abzeichnete war die Hoffnung auf eine Wiederbelebung des persönlichen Austausches groß. Der Beginn des russischen Angriffskrieges am 24.02.2022 auf die Ukraine beendete schlagartig diese Hoffnung. Charkiw stellte in der Anfangsphase des Krieges eines der Hauptangriffsziele Russlands dar. Aufgrund des hohen Widerstands durch die ukrainischen Truppen, konnten die Angreifer zurückgedrängt werden, jedoch erlebte Charkiw im Jahr 2022 nahezu tägliche Bombenangriffe, die zum Tod von hunderten von Zivilisten und großen Schäden im Stadtgebiet führten. Zum Jahrestag des Kriegsbeginns schickte Charkiws Oberbürgermeister Terechov eine Grußbotschaft nach Nürnberg und erläuterte darin die Schäden. Demnach wurden seit Kriegsbeginn über 5600 Gebäude der Infrastruktur zerstört. Damit gehört Charkiw zu den am stärksten betroffenen Städten des russischen Angriffskrieges. Zu den zerstörten Gebäuden gehören 5000 Wohnhäuser, 136 Schulen, 109 Kindergärten, 77 Krankenhäuser und 300 Verwaltungsgebäude. 20 Prozent aller Hochhäuser sind somit nicht mehr bewohnbar. Nach dem Stand der Bilanz vom 21.12.22 belaufen sich die Schäden im Wohnungsbau auf 2 870 096 203 € und die der sozialen Infrastruktur auf 626.110.818 €. Bei Objekten der Versorgungsinfrastruktur (Energieversorgung, Wasser, Heizsysteme) beträgt die Schadenssumme 2.366.276.901 €, im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs 1.513.451.023 € und im Gesundheitssektor 234.115.596 €. Schäden im Straßennetz und Beleuchtungssystem betragen 1.087.346.445 € und die Restauration von Freizeitanlagen/Grünflächen 423.790.188 €. Nach aktuellen Angaben unserer Ansprechpartnerin für Hilfslieferungen in Charkiw hat sich die Lage in Charkiw stabilisiert und die Stadt selbst steht nicht mehr unter täglichem Beschuss. Jedoch werden noch regelmäßig Angriffe in der Region verübt. Nachdem zunächst viele Menschen aus Charkiw geflohen sind, kommen die Menschen vermehrt zurück in die Stadt. Derzeit wird von einer Bevölkerung von 1,1 Mio. Personen ausgegangen. Trotz diesen erschütternden Zahlen der Zerstörung wurde bereits tatkräftig mit Wiederaufbaumaßnahmen begonnen. In einem Wiederaufbauplan vom September 2022 sind 207 neue Wohngebäude, 207 Schulen und Kindergärten, 55 Medizinische Einrichtungen, 14 Universitäten, 3,4 km Fahrradwege und 25 km bewaldete Parkzonen in Planung. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, alte Fehler auszubessern und den Wiederaufbau als Chance zur Weiterentwicklung zu sehen. Nach Infrastrukturellen Baumaßnahmen, wie der Wiederherstellung des U-Bahnnetzes, soll das Heizsystem der Stadt verbessert und mehr Wert auf Autonomie in der Energieversorgung gelegt werden. Charkiw möchte zudem mehr Grünflächen, und einen höheren Einbezug der Natur in der Stadtplanung umsetzen (Bericht vom 28.09.22). Unsere Ansprechpartnerin der Städtepartnerschaft betonte bei einem Gespräch am 27.03.23, dass die Herausforderung im 239 Wiederaufbau besonders in der Konzeption und Planung liegt, da der Zugang zu Experten auf diesem Feld derzeit kriegsbedingt erschwert ist. Mit verbesserten Witterungsbedingungen soll in den Frühlings- und Sommermonaten zudem vermehrt mit der Rekonstruktion begonnen werden. Eine Zusammenfassung der Schäden und des Wiederaufbaus kann auch in der Videobotschaft von Charkiws Oberbürgermeister Ihor Terechow eingesehen werden: Videobotschaft aus Charkiw - YouTube Die guten partnerschaftlichen Beziehungen haben dazu beigetragen, dass zahlreiche Spenden eingeworben werden konnten und Projekte mit den langjährigen Partnerinnen und Partnern sofort umgesetzt werden konnten. Stadt Nürnberg und Partnerschaftsverein Charkiw-Nürnberg haben gemeinsam für Spenden auf das Konto des Vereins geworben und bis März 23 konnten inzwischen 2.925.244 € vereinnahmt werden. Über 2,5 Mio. € wurden bereits für Hilfsprojekte ausgegeben. Die damit finanzierten Projekte sind in der Anlage dargestellt. Jeweils aktualisiert kann die Liste und weitere Aktivitäten auf der Internetseite Start - Partnerschaftsverein Charkiw Nürnberg e.V. (www.charkiw-nuernberg.de) eingesehen werden. Die Liste umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Unterstützungsleistungen. Nach wie vor werden mit Finanzierung aus Nürnberg monatlich über 2.000 Lebensmittelpakete an Bedürftige von Partnern vor Ort verteilt. Doch die Strom- und Wärmeversorgung ist ein ebenso wichtiger Schwerpunkt. Es wurde ein komplettes Heizwerk wiederaufgebaut, das ein Wohngebiet und ein großes Krankenhaus mit Wärme versorgt. Zudem wurden beheizbare Zelte, Generatoren und medizinische Güter finanziert. Die PreussenElektra stellt als Betreiberin des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) vier DieselNotstromgeneratoren für die ukrainische Millionen-Metropole zur Verfügung. Zwei Aggregate sind bereits beim Blockheizkraftwerk TEZ-5 in Charkiw eingetroffen. Die Belegschaft des ukrainischen Kraftwerks arbeitet mit Hochdruck daran, die Notstrom-Generatoren zu installieren. Diese können im Falle eines kompletten Netzausfalls durch die russischen Angriffe auf die Infrastruktur zugeschaltet werden und wichtige Hilfssysteme versorgen. Erfreulich sind ebenso die erfolgreichen Hilfsmaßnahmen des Partnerschaftsvereins Charkiw-Nürnberg in dem bereits vor dem Krieg unterstützten Kinderförderzentrums. Es bietet inzwischen wieder einen aktiven Betrieb der Freizeitangebote an mit Tanz, Akrobatik, Kunst, etc. und ist damit auch eine wichtige psychosoziale Unterstützung. Hier werden Räume für Kinder und Jugendliche geschaffen, die den Kriegsalltag einen Moment hinter sich lassen können und Gelegenheit geben mit Gleichaltrigen in Kontakt zu treten. Mehr als 250 Kinder nehmen inzwischen diese Angebote wahr. Da derzeit der Unterricht der Schulen ausschließlich Online stattfindet und keine Kindertagesstätten geöffnet sind, ist dies von besonderem Wert. Das Zentrum besitzt nebstdem einen integrierten Schutzbunker für den Notfall, den der Partnerschaftsverein ebenfalls im Sommer 2022 finanziert hat. Über ein aktuelles Projekt der GIZ konnte IB sehr unbürokratisch Multifunktionsgeräte (Bagger, Hebebühne etc.) im Wert von 130.000 Euro bestellen. Abschließend seien noch zwei große Projekte von städtischen Töchtern erwähnt: Das Klinikum konnte 1000 Krankenhausbetten nach Charkiw und weitere Städte abgeben, die von den Krankenhäusern dringend benötigt wurden. Von November bis März wurden jede Woche Transporte von Alexander Lissak organisiert und vom Partnerschaftsverein finanziert. Die Verladung besorgten geflüchtete ukrainische Jugendliche auf freiwilliger Basis. 240 Die VAG wird im Laufe des Jahres 2023 über 40 Dieselbusse durch Elektrobusse ersetzen. Die Dieselbusse werden der Stadt Charkiw übergeben, die ersten drei Busse sind bereits in Charkiw angekommen und haben den Betrieb aufgenommen. Angesichts des anhaltenden Krieges und der bereits jetzt vorhandenen Schäden ist mit einer sehr langen Wiederaufbauzeit zu rechnen und eine dauerhafte Unterstützung auch durch die Partnerstädte weiterhin dringend erforderlich. 241 Ö 5 1 Übersicht über die Hilfsprojekte für Charkiw im Krieg vom 24.02. bis 29.03. 2023 Laufende Projekte: 1. Humanitäre Hilfe, vor allem Lebensmittelpakete für Menschen in Not (bedürftige Familien, Alte, Kranke, Menschen in den Kellern und zerstörten Häusern) Zuwendungen an den Sozialen Hilfsdienst und die Stiftung „Soziale Stadt: Bis Ende März 2023: 459.000 € Monatlich wurden ca. 2.000 Lebensmittelpakete von Volontären des Sozialen Hilfsdienstes und auch der Stiftung „Soziale Stadt“ an Hilfsbedürftige verteilt. Zusätzlich erhielten bedürftige Familien auch Hygienemittel und kleine Generatoren oder Baumaterialien für Reparaturen. 2. Unterstützung des Kultur- und Bildungszentrums Nürnberger Haus Zuwendungen an das Nürnberger Haus 65.000 € Das Haus musste nach der Zerstörung von Fenstern, Türen und Decken abgesichert werden. Neue Fenster wurden eingesetzt und die Räumlichkeiten wieder instandgesetzt. Gehälter, Honorare und Prämien wurden weiter ausgezahlt. Im Juni 2022 fand die Ausstellung „Danke für das Leben“ von Kinderzeichnungen statt, gewidmet den Verteidigern von Charkiw. Im Herbst wurde die Filmreihe „Neues Deutsches Kino“ organisiert. 14 Deutsch-Sprachkurse laufen weiter Online seit April 2022 und finde regen Zuspruch. Die Lehrkräfte sind weit verstreut, bilden aber nach wie vor ein Team. 3. Hilfe des Nürnberger Hauses für Krankenhäuser und Bedürftige; Verpflegung von Volontären und Soldaten; Transporte humanitärer Hilfe ab ukrainischer Grenze; Transport und Verteilung von Generatoren und Baumaterialien für Modulhäuser Zuwendungen an das Nürnberger Haus: 4. 67.921 € Rettungskits, Schutzkleidung, Stiefel, Nachtsichtgeräte, Wasserfilter, Schlafsäcke, warme Kleidung, Powerbanks Zuwendungen: 212.575 € So werden vor allem Verteidiger Brigaden und Volontäre ausgestattet. Winterkleidung erhalten auch Bedürftige über den Sozialen Hilfsdienst und das Nürnberger Haus. Powerbanks werden auch von Mitarbeitern unserer Partnerorganisationen dringend benötigt. 242 2 5. Unterstützung und Finanzierung von Hilfstransporten Zuwendungen: 107.268 € Finanzierung von Hilfstransporten, organisiert in erster Linie von Alexander Lissak aber auch von Viktoriya Lewynska. Zuschüsse zu Transportfahrzeugen für humanitäre Hilfe. Seit November 2022 -- 28 Transporte mit ca. 1.000 Klinikbetten aus dem Nürnberger Klinikum, mit Narkose- und Ultraschallgeräten sowie mit 23 Generatoren. Darunter auch 2 große Generatoren à 1 Megawatt vom stillgelegten AKW Grafen-Rheinfeld. Die meisten Transporte gingen an das größte Kraftwerk in der Charkiwer Region, das die Generatoren und Betten an Krankenhäuser und soziale Einrichtungen verteilte. 6. Unterstützung und Förderung ukrainischer Flüchtlinge in Nürnberg Zuwendungen: Unterstützung für Willkommensklassen an der Wilhelm- Löhe-Schule, Betreuung durch Sportvereine und Privatpersonen, Ausstattung von Flüchtlingswohnungen, Stadtführungen auf Ukrainisch, Erstattung von Prüfungsgebühren u.a. 7. 64.431 € Sprachbrücke Charkiw-Nürnberg: Deutschsprachkurse für ukrainische Geflüchtete Zuwendungen (Kursleiterhonorare und Lehrbücher): 17.091 € Im Jahr 2022 wurden 7 Anfänger und 9 Fortsetzungskurse à 30 Std. in je 5 Wochen durchgeführt. Die Teilnehmer lernen inzwischen in normalen Integrationskursen. 2023 ist ein Kurs übrig geblieben, der Ende April mit der A2 Prüfung abschließen wird. 8. Unterstützung ukrainischer Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden Zuwendungen: 175.334 € Sicherung des Archivs des Charkiwer Fotografie-Museums, Förderung der Künstlerin Maria Paramonova, Darlehen für das Kyiv Sinfonie Orchester. Zusammen mit der Stiftung „Toloka“ Förderung von Wiederaufbaumaßnahmen des Skovoroda Museums, der Korolenko-Bibliothek und anderer Architekturdenkmäler sowie erste Dachreparaturen am Charkiwer Kunstmuseum. Anschaffung eines 3D-Scanners für den Denkmalschutz, Unterstützung von Literaturmuseum, Philharmonie und Konservatorium sowie Künstler und freie Gruppen. 9. Pflege für bedürftige und kranke Menschen zuhause: Nachfolgeprojekt der ambulanten Sozialstation, die seit 2020 vom Partnerschaftsverein finanziert wurde. Zuwendungen: 107.470 € Dieses Projekt wird jetzt mit dem Sozialen Hilfsdienst durchgeführt. Im April 2022 gingen noch Medikamente für Patienten an die frühere ambulante Sozialstation. Der Soziale Hilfsdient konnte Räumlichkeiten funktionell herrichten, ein Fahrzeug erwerben und mit der ambulanten häuslichen Pflege beginnen. 6 Sozialarbeiterinnen betreuen 64 alte, alleinstehende und kranke Menschen, welche im Rahmen des Projekts auch Lebensmittel und Medizin erhalten. 10. Medizinische Ausrüstung für ein pränatales Zentrum, ein Militärkrankenhaus, eine Klinik für Notfallchirurgie und weitere Krankenhäuser Zuwendungen: Diese Projekte erfolgen mit der Stiftung „Toloka“. Es geht um einen Blutreinfusionsapparat mit Zubehör, Ultraschallgeräte und weitere notwendigen Medikamente und Labormittel nach Liste. Weiterhin werden Generatoren für Krankenhäuser finanziert. 243 151.706 € 3 11. Beschaffung von Generatoren für Charkiw Zuwendungen für einen großen Diesel Generator (50kw): 105.082 € Zuwendungen für 77 Generatoren unterschiedlicher Größe (von 4kw – 30kw) 190.654€ Den großen Generator von 50 kw hat das städtische Unternehmen „Teplovi Merezhi“ in Tschechien gekauft, um größere Bereiche mit Wärme zu versorgen. Die größeren Generatoren mit 30kw und 20 kw erhielten das Kinderförderzentrum, ein Altenheim, mehrere Krankenhäuser sowie die städtische Verwaltung in Charkiw und weitere kleineren Städten. Die anderen waren für kleinere Einrichtungen, Verteidiger-Brigaden und bedürftige Haushalte. 12 Unterstützung des Kinderförderzentrums des Sozialen Hilfsdienstes Zuwendung für 2023: 5.000,-- € Dieses Zentrum unterstützen wir seit 2008. 2023 wurden nach der langen Pause in 2022 und einem zögerlichen Neubeginn wieder vielfältige Kurse angeboten, die inzwischen von mehr als 250 Kindern besucht werden, eine willkommene Ablenkung vom tristen und gefährlichen Alltag. Der Schutzkeller des Gebäudes wurde im Sommer 2022 errichtet und von uns finanziert. Abgeschlossene Projekte: 1. Hilfe für die zerstörte Blindenschule in Charkiw Zuwendung an das Katholische Blindenwerk 2. 10.000 € Hilfe für die Feuerwehr in Charkiw Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt und Kauf von Schutzkleidung In Charkiw wurden 228 Feuerwehrschläuche, 72 Schutzhandschuhe und 20 Brandschutzanzüge hergestellt und übergeben. 20 Schutzwesten wurden in Deutschland gekauft und nach Charkiw gebracht. Nach einer Wunschliste der Charkiwer Feuerwehr wurde Ausrüstung in Nürnberg bestellt. Sie ist bis auf besondere Akkus am 19.09. nach Charkiw gebracht worden. Die Akkus gehen bei einem Transport im November mit. 3. 74.813 € Hilfstransport mit 2 Containern und 70 Tonnen Hilfsgütern auf der Schienenbrücke, durchgeführt mit dem Amt für Internationale Beziehungen Ausgaben: Lebensmittel, Medikamente, Power Banks u.a. 181.242 € Der Hilfstransport kam am 25.04. 2022 in Charkiw an. Die Container wurden innerhalb von 2 Tagen ausgeladen. Alle unsere Partner halfen mit. Die Stadt Charkiw sorgte für einen guten reibungslosen Ablauf. Das Projekt wurde in den Medien besonders gewürdigt. 4. Einrichtung und Ausstattung eines Flüchtlingszentrums in der Stadt Walky für 100 Personen Zuwendungen an die Stiftung „Changes: 50.000 € Die Kleinstadt Walky liegt westlich von Charkiw und hat ca. 15.000 Geflüchtete aus Charkiw aufgenommen. 100 Personen sind inzwischen in einem Touristenzentrum angemessen untergebracht worden. Das Zentrum wurde bis Ende 2022 saniert und gut ausgestattet. 244 4 5. Kindererholung im August im Kinderförderzentrum oder auf dem Land Zuwendungen an den Sozialen Hilfsdienst: 25.000 € Dieses Projekt findet statt mit dem Sozialen Hilfsdienst. Für einen möglichen Aufenthalt im Kinderförderzentrum wurde ein Schutzkeller eingerichtet und auch der Kinderspielplatz abgesichert. Angesichts der nicht nachlassenden Bombardierungen von Charkiw wurden 3 einwöchige Erholungen an einem See außerhalb von Charkiw für je 14 Kinder durchgeführt. 6. Rekonstruktion einer Heizkesselanlage im Norden von Charkiw; Beschaffung eines leistungsfähigen Diesel Generators (Notstromaggregat) Zuwendungen für die Heizkesselanlage: 418.033 € Das Großprojekt wurde zusammen mit der Stadt Nürnberg und der Stadt Charkiw durchgeführt. Die Wiederinstandsetzung dieses Heizwerks soll die Wärmeversorgung im Winter für ein Wohngebiet, ein Krankenhaus und einen Kindergarten sicherstellen. Das Projekt wird in Charkiw durch das städtische Unternehmen „Teplovi Merezhi“ umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage eines Memorandums und vorgelegten Rechnungen, Fotos und Bestätigungen der durchgeführten Arbeiten. 7. Rettungswagen und Zubehör für Charkiw Zuwendungen 27.0820 € Ein Rettungswagen wurde am 08.09. von Berlin nach Kiew gebracht zur Übergabe an den Rettungsdienst in Charkiw. Für zwei weitere Rettungswagen wurde die Ausrüstung finanziert. 8. 5 beheizbare Zelte mit den dazugehörigen Generatoren Zuwendung: 46.827 € Diese Zelte dienen der Bevölkerung in Charkiw zum Aufwärmen, Teetrinken und Aufladen ihrer Mobiltelefone. Sie heißen „Punkte der Unbesiegbarkeit“ Partner in Charkiw:         Wohltätige Stiftung „Sozialer Hilfsdienst“ (langjähriger Partner) Kultur und Bildungszentrum Nürnberger Haus (langjähriger Partner Wohltätige Stiftung „Soziale Stadt“ (mit Kontakt zur Feuerwehr) Stadt Charkiw; „Kharkivski Teplovi Merezhi“ ( Charkiwer Heizkraftwerknetz); Städtischer Rettungsdienst, Feuerwehr Region Charkiw in Zusammenarbeit mit Alexander Lissak Wohltätige Stiftung „Toloka“ (über den Unternehmer Sergej Polituchij) Stiftung „The Changes“ in der Stadt Walky Engagierte Einzelpersonen Kooperationspartner      Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg; Stadt Nürnberg allgemein Alexander Lissak von der IKG und sein Netzwerk, u.a. das Internationale Bildungshaus von Raissa Trofimenko und der Verein „Menschlichkeit spenden“ Viktoriya Lewinska und ihr Netzwerk Olga Monakh und ihr Netzwerk; Ukraine Hilfe Berlin, die Ukrainisch Orthodoxe Kirche in Berlin und andere Aktivisten Für die Sprachkurse: Deutsch-Amerikanisches Institut, Bildungszentrum der Stadt Nürnberg, die NOA 245 Ö 6 Beschlussvorlage Geo/004/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Benennung der Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und Huldstraße nach dem Nürnberger NSU-Opfer Abdurrahim Özüdogru Anlagen: Entscheidungsvorlage Kartenausschnitt Straßenbenennungsstatistik Sachverhalt (kurz): Es wird vorgeschlagen, die Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und Huldstraße als "Abdurrahim-Özüdoğru-Park" zu benennen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 246 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/004/2023 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Av OBM/MRB 3. BM/SÖR Seite 2 von 3 247 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/004/2023 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die Benennung der Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und Huldstraße als "Abdurrahim-ÖzüdoğruPark". Seite 3 von 3 248 Ö 6 Entscheidungsvorlage Abdurrahim Özüdoğru war das zweite Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ („NSU“), die in den Jahren 2000 bis 2007 zehn Menschen ermordet hat, darunter zwei weitere Männer in Nürnberg (Enver Şimşek und İsmail Yaşar). Abdurrahim Özüdoğru wurde am 21. Mai 1952 in Yenişehir im Nordwesten der Türkei geboren. 1972 kam er nach Deutschland und studierte an der Universität in Erlangen Maschinenbau. Dort lernte Özüdoğru seine spätere Ehefrau kennen, mit der er eine Tochter bekam. Hauptberuflich arbeitete Özüdoğru 25 Jahre lang als Metallfacharbeiter im Schichtbetrieb in einem großen Nürnberger Unternehmen. Mit seiner Frau eröffnete er außerdem in der Gyulaer Straße/Ecke Siemensstraße eine Änderungsschneiderei, die er, nachdem sich das Ehepaar getrennt hatte, nebenberuflich weiterführte. Am 13. Juni 2001 fuhr Özüdoğru nach dem Ende seiner Frühschicht als Maschinenführer zunächst nach Hause. Gegen 16 Uhr kaufte er sich im benachbarten Zeitungskiosk noch eine Tageszeitung und ging anschließend in die Schneiderei. Dort wurde Özüdoğru vermutlich gegen 16.30 Uhr mit zwei Kopfschüssen ermordet. Ein Passant entdeckte um 21.25 Uhr die Leiche des 49-jährigen. Özüdoğru wurde schließlich in die Türkei überführt und dort bestattet. Es stellte sich heraus, dass er mit derselben Waffe erschossen wurde, mit der schon neun Monate zuvor der Blumenhändler Enver Şimşek an der Liegnitzer Straße getötet worden war. Wie bei Şimşek untersuchten die Ermittlungsbehörden zunächst eventuelle Verbindungen zu Drogenhändlern in Frankreich und den Niederlanden. Famile Özüdoğru erfuhr erst nach mehr als 10 Jahren Ungewissheit, wer für den Mord verantwortlich war, als die rechtsextreme Terrorgruppe NSU entdeckt wurde und ihre Taten selbst publik gemacht hatte. Es wird vorgeschlagen, die Grünanlage südlich der Sperberstraße zwischen Burgundenstraße und Huldstraße als Abdurrahim-Özüdoğru-Park (nach Abdurrahim Özüdoğru, 1952-2001, Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU) zu benennen. Mit der Benennung von Plätzen nach Enver Şimşek (vgl. Stadtrat vom 21.07.2021), İsmail Yaşar (vgl. Stadtrat vom 27.04.2022) und nunmehr nach Abdurrahim-Özüdoğru werden alle drei Nürnberger Mordopfer des NSU gewürdigt. Hinweis zur Benennung von mehr Straßen nach Frauen: In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2018 haben Stadtverwaltung und Stadtratsmitglieder einmütig bekundet, dass mehr Straßen nach Frauen benannt werden müssen. Dies wurde auch in dem vom Stadtrat verabschiedeten Gleichstellungsaktionsplan festgelegt. Von den im Zeitraum 01/2018 - 02/2023 beschlossenen 48 Straßenbenennungen erfolgten 37 nach Personen, davon 21 nach Frauen. 249 Ö 6 Beilage: .................... Abdurrahim­Özüdoğ © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 250 ru­Park Ö 6 Straßenbenennungsstatistik Datum Erläuterung Starßenname 26.01.2018 Umbenennung eines Teilstücks der Mendelstraße nach Dr. Heinz Sebiger Benennung der Grünfläche Koberger-/Uhland-/Grolandstraße in Margarete-Tanner-Park Benennung einer neuen Stichstraße im Bebauungsplan Nr. 4506 östlich der Dorfäckerstraße Umbenennung eines Teilstücks der Katzwanger Hauptstraße in Helmut-Bloß-Straße Benennung der Verbindungsstraße vom Frankenschnellweg zur Schlachthofstraße unter Einbeziehung des südöstlichen Teils der Schlachthofstraße in "Am Leonhardspark" Benennung von 5 Stichstraßen im Bebauungsplan Nr. 4346 "Kornburg Nord", nördlich der Straße "Am Bruckweg" Dr.-Heinz-Sebiger-Straße Margarethe-Tanner-Park Hintere Dorfäckerstraße Helmut-Bloß-Straße Am Leonhardspark 24.01.2019 21.02.2019 Benennung nach Henriette Schmidt-Burkhardt (Hinweis: Wegen der Länge des Namens wurde der Vorname bei der offiziellen Benennung weggelassen) 28.03.2019 27.06.2019 19.09.2019 12.12.2019 22.04.2020 28.05.2020 24.09.2020 Benennung des Platzes südlich der Straße "Frauentormauer", zwischen "Sterntor" und "Vorderer Sterngasse" nach Magnus Hirschfeld Benennung von zwei Straßen im Bebauungsplan Nr. 4335 "Kohlenhof", südlich der Kohlenhofstraße Straßenbenennung Augustinerhof Benennung der neu zu errichtenden Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente und Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal zwischen Finkenbrunn und Hafenstraße nach Altoberbürgermeister Dr. Andreas Urschlechter Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Hansfried und Marianne Defet Benennung des im Tafel-Areal nördlich der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße verlaufenden Weges nach Gertrud Krüger Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim) Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Benennung der neu gestalteten Grünanlage zwischen der südlich liegenden Wandererstraße und der nordwestlich liegenden AdamKlein-Straße sowie der östlich liegenden Augsburger Straße als "Quelle-Park" Benennung von zwei neuen Straßen südlich der Herta-Künzel-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen und DLRG-Mitgliedern Eva Mötsch und Maria Haas Männlic h 1 Elise-Hopf-Straße Babette-Müller-Straße Käte-Reichert-Straße Schmidt-Burkhardt-Straße 1 1 1 1 Harry-Klinger-Straße Magnus-Hirschfeld-Platz Gertrud-Krüger-Weg Ziegelweg Falkenheimweg Am Schießplatzwäldchen Siedlerfestplatz Richard-Lindner-Gasse Dr.-Helmut-Kohl-Platz Eva-Mötsch-Straße 1 Maria-Haas-Straße Im Weingarten 1 Benennung der Grünanlage an der Ecke Lorschstraße-Bestelmeyerstraße-Velburger-Straße nach dem Nürnberger NSU-Opfer İsmail Yaşar Benennung der neuentstehenden von der Rotfuchsstraße Richtung Süden abzweigenden Straße westlich der Erich-OllenhauerStraße nach der Kinderbuchautorin Ellis Kaut Benennung der neuentstehenden von der Lorenz-Hagen-Straße bis zur Brunecker Straße verlaufenden Straße, nördlich der AloisJung-Straße, Oskar-Pflaumer-Straße, Ludwig-Göhring-Straße und Friedrich-von-Praun-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Berta Backof Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße westlich der Friedrich-von-Praun-Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Ludwig Göhring Benennung der neuentstehenden von der Nerzstraße Richtung Südosten bis zur Brunecker Straße führenden Straße nach NSWiderständler/-Opfer Lorenz Hagen Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße westlich der Oskar-Pflaumer-Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Alois Jung Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße östlich der Alois-Jung-Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Oskar Pflaumer Benennung der neuentstehenden von der Berta-Backof-Straße Richtung Süden bis zur Lorenz-Hagen-Straße führenden Straße westlich der Brunecker Straße nach NS-Widerständler/-Opfer Friedrich von Praun Benennung der neuentstehenden vom westlichen Ende der Gertrud-Steinl-Straße bis zur Brunecker Straße verlaufenden Straße, südlich der Anna-Schwarm-Straße, Germaine-Geiß-Straße und Emma-Ullmann-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Kunigunde Schumann Benennung der neuentstehenden von der Gertrud-Steinl-Straße Richtung Kunigunde-Schumann-Straße verlaufenden Straße westlich der Emma-Ullmann-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Germaine Geiß Benennung der von der Ludwig-Göhring-Straße Richtung Brunecker Straße verlaufenden Straße südlich der Nemeskeistraße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Marie Haag Benennung der von der Ludwig-Göhring-Straße Richtung Brunecker Straße verlaufenden Straße nördlich der Marie-Haag-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Paula und Johanna Nemeskei Benennung der neuentstehenden von der Gertrud-Steinl-Straße Richtung Kunigunde-Schumann-Straße verlaufenden Straße westlich der Germaine-Geiß-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Anna Schwarm Benennung der neuentstehenden von der Gertrud-Steinl-Straße Richtung Kunigunde-Schumann-Straße verlaufenden Straße östlich der Germaine-Geiß-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Emma Ullmann Benennung der neuentstehenden von der Lorenz-Hagen-Straße bis zur Brunecker Straße verlaufenden Straße, nördlich der AnnaSchwarm-Straße, Germaine-Geiß-Straße und Emma-Ullmann-Straße nach NS-Widerständlerin/-Opfer Gertrud Steinl İsmail-Yaşar-Platz 27.10.2022 27.10.2022 27.10.2022 27.10.2022 27.10.2022 27.10.2022 Benennungen: Bürgerverein "Siedlungen Süd" Bürgerverein "Siedlungen Süd" Bürgerverein "Siedlungen Süd" Bürgerverein "Siedlungen Süd" Geo 1 27.04.2022 27.10.2022 1 1 1 1 CSU CSU Quelle-Park Dr.-Luise-Herzberg-Straße 27.10.2022 Frau Renate Blank MdB 1 1 Benennung der neuen von der Münchener Straße nach Westen abzweigenden Erschließungsstraße im südlichen Bereich der neuen Technischen Universität Nürnberg (B-Plan 4656) nach Astrophysikerin und Maschinenbauerin Dr. Luise Herzberg 27.10.2022 1 1 27.10.2021 27.10.2022 Geo Geo Geo Vorschlag aus der Bürgerschaft Defetstraße 1 27.10.2022 SPD Bündnis90/Die Grünen 1 Pedro-Rodríguez-Brücke 27.10.2022 CSU 1 1 27.10.2022 Geo 1 1 Dr.-Peter-Schönlein-Platz 12.05.2022 Geo Vorschlagsliste Frau Bennewitz Vorschlag aus der Bürgerschaft Vorschlagsliste Frau Bennewitz 1 1 Emmy-Noether-Straße Sophie-Germain-Straße Augustinerhof Dr.-Andreas-Urschlechter-Brücke Geo Geo Geo Geo 1 Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße Vorschlag aus der Stadtverwaltung CSU 1 Umbenennung des südöstlichen Teilbereichs des Kornmarkts zwischen Germanischem Nationalmuseum und Klaragasse in "Dr.Peter-Schönlein-Platz" nach Altoberbürgermeister Dr. Peter Schönlein Benennung der Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße in "Pedro-Rodríguez-Brücke" nach dem mexikanischen Rennfahrer Pedro Rodríguez Benennung der von der Straße "Am Tillypark" abzweigenden, bis zum südlichen Wendehammer der "Tillystraße" verlaufenden Erschließungsstraße zur neuen Sport- und Multifunktionshalle im südöstlichen Bereich des Tillyparks als "Dr.-IngeborgBausenwein-Straße" nach der erfolgreichen Sportlerin und Sportmedizinerin Dr. Ingeborg Bausenwein. Benennung des Platzes an der „Liegnitzer Straße“ in Höhe der „Schreiberhauer Straße“ nach dem ersten Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU Enver Şimşek Benennung des Weges nördlich des neuen Bratwurstmuseums vom "Trödelmarkt" bis zum "Henkersteg" als "Bratwurstgasse" 14.10.2021 Vorschlag aus der Bürgerschaft, Vereinen, Verbänden, etc. Bündnis90/Die Grünen 1 17.12.2020 21.07.2021 Anträge aus dem Stadtrat Datev 1 Benennung der von der Dietersdorfer Straße abzweigenden Zufahrt zum Hochbehälter Krottenbach mit "Im Weingarten" 23.06.2021 N/A 1 29.10.2020 03.03.2021 Weiblic h Herr OBM Dr. Maly CSU 1 Enver-Şimşek-Platz 1 CSU Bratwurstgasse 1 CSU 1 CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen Ellis-Kaut-Straße 1 CSU Berta-Backof-Straße 1 CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen 1 Ludwig-Göhring-Straße 1 Lorenz-Hagen-Straße 1 Alois-Jung-Straße 1 Oskar-Pflaumer-Straße 1 Friedrich-von-Praun-Straße 1 Kunigunde-Schumann-Straße 1 Germaine-Geiß-Straße 1 Marie-Haag-Straße 1 Nemeskeistraße 1 Anna-Schwarm-Straße 1 Emma-Ullmann-Straße 1 Gertrud-Steinl-Straße 1 16 251 21 CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen 11 Gesamt: 48 Ö 7 Beschlussvorlage DiP/006/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth„ hier: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg wurde als eine von elf Modellkommunen in Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities Smart Regions" für die Erstellung eines integrierten digitalen Entwicklungskonzept (IDEK) für den Stadtteil Lichtenreuth mit einem Zuschuss in Höhe von 119.500 Euro gefördert. Zielsetzung des Förderprojekts war es, aufbauend auf dem Prinzip eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) eine integrierte und städtebaulich-/ stadtentwicklungsbezogene Aspekte umfassende Digitalisierungsstrategie in Form eines integrierten digitalen Entwicklungskonzeptes (IDEK) zu entwickeln. Dabei wurden Strategien und Projekte zur digitalen Entwicklung für den in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth im Zeitraum April 2021 bis Oktober 2022 erarbeitet, bewertet und in einem Handlungskonzept gebündelt. Hinsichtlich der integrierten digitalen Entwicklung des Quartiers Lichtenreuth wird vorgeschlagen auf Basis der Ergebnisse des IDEK die vier Leitprojekte (Quartiersbüro, Testfeld für Sensortechnik, Machbarkeitsstudie Quartiersschule und Machbarkeitsstudie Living Lab) weiter zu entwickeln und die Arbeitsstrukturen umzusetzen. Seite 1 von 4 252 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage DiP/006/2023 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 253 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/006/2023 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Umsetzung der Leitprojekte betrifft alle Bürger und Bürgerinnen und ist somit nicht Diversity relevant. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) BgA Seite 3 von 4 254 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/006/2023 Beschlussvorschlag:   Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse des IDEK zustimmend zur Kenntnis Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse und Vorschläge für die weitere IDEK Umsetzung anhand der vier Leitprojekte weiter zu entwickeln und Vorschläge für die Umsetzung einschließlich Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu erarbeiten (und dem Stadtrat jeweils zum Beschluss vorzulegen) Seite 4 von 4 255 Ö 7 Stadtrat vom 26.04.2023 110-10.59.10-10/13/1 Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“ hier: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen I. Sachverhalt 1. Ausgangslage Die Stadt Nürnberg wurde als eine von elf Modellkommunen in Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) im Rahmen des Modellprojekts „Smart Cities Smart Regions“ ausgewählt und in Form eines Zuschusses in Höhe von 119.500 Euro (entspricht 60% der förderfähigen Ausgaben) gefördert. Zielsetzung des Förderprojekts war es, aufbauend auf dem Prinzip eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) eine integrierte und städtebaulich-/ stadtentwicklungsbezogene Aspekte umfassende Digitalisierungsstrategie in Form eines integrierten digitalen Entwicklungskonzeptes (IDEK) zu entwickeln. Dabei wurden Strategien und Projekte zur digitalen Entwicklung1 für den in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth erarbeitet, bewertet und in einem Handlungskonzept gebündelt. Die Nutzung der INSEK-Methodik sicherte ein integratives und partizipatives Vorgehen, welches sich an der Stärkung des Gemeinwohls orientiert. Dabei wurde in dem Modellvorhaben die methodische und inhaltliche Verschneidung räumlicher und digitaler Planungsansätze ausgelegt und erprobt. Durch die Förderung der Modellkommunen sollen übertragbare und praxisnahe Lösungsansätze zur Entwicklung von kommunalen Digitalisierungsstrategien aufgezeigt sowie übertragbare, praxisnahe Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Beteiligung an dem Modellvorhaben umfasste auch die Orientierung an den methodischen Vorgaben des StMB sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Modellkommunen im Rahmen der Austausch- und Coachingworkshops des Instituts für Innovation und Technik (iit), das für die wissenschaftliche Begleitforschung im Vorhaben zuständig war. Für die Erstellung des IDEKs „Reallabor Lichtenreuth“ wurde von der Stadt Nürnberg ein interdisziplinäres Arbeitsteam (u. a. Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation [Koordination], Bürgermeisteramt Stab Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung Nürnberg sowie weitere Ämter) unter Begleitung der Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh.) aus Leipzig gemäß Sitzung des Stadtrates vom 24.03.2021 beauftragt. Das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ wurde in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren im Zeitraum von April 2021 bis Oktober 2022 erarbeitet. Nachfolgend sollen die Ergebnisse des Projekts in verkürzter Form sowie die Chancen und Erwartungen an das Vorhaben und die Möglichkeiten der weiteren Umsetzung dargestellt werden.2 1 Diese werden häufig auch unter dem Schlagwort „Smart City“ zusammengefasst. 2 Die vollständige Enddokumentation zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ liegt der Sachverhaltsdarstellung in der Anlage bei. Seite 1 von 7 256 2. Erarbeitungsprozess des IDEK Die Erarbeitung des IDEK erfolgte in sechs vom StMB vorgegebenen und eng miteinander verknüpften Arbeitspaketen (nachfolgend dargestellt). Um dem partizipativen Anspruch des IDEK gerecht zu werden, wurden prozessbegleitend mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Dabei lag ein besonderer Fokus auf der Mitwirkung der unterschiedlichen Fachdienststellen, Referate, städtischen Unternehmen sowie Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Arbeitspakete Die Bearbeitung der nachfolgenden Arbeitspakete erfolgte, insbesondere in den ersten vier, anhand der sechs Handlungsfelder: - Städtebau, Wohnen, Demografie - Mobilität & Verkehr - Bildung, Wissenschaft & Wirtschaft - Kultur & Freizeit - Daten, Infrastruktur und kommunale Dienste - (Neue Formen der) Partizipation AP 1 Bestandsanalyse In der Bestandsanalyse wurden der aktuelle Arbeitsstand der städtebaulichen Planungen für Lichtenreuth sowie die vorhandenen Fachplanungen und -strategien in Nürnberg gesichtet und durch Experteninterviews vertieft. Im Ergebnis wurde der Wissensstand zur Digitalisierung in der Gesamtstadt und zur Entwicklung von Lichtenreuth komprimiert aufbereitet. AP 2 SWOT-Analyse Anschließend an die Bestandsanalyse erfolgte die Bewertung der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken für die Stadtteilentwicklung von Lichtenreuth unter besonderer Fokussierung auf Digitalisierungsbedarfe und -projekte. Daraus wurden Handlungsbedarfe für das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ abgeleitet. AP 3 Leitbild und strategische Ziele Aufbauend auf der SWOT-Analyse wurde ein übergreifendes Leitbild für Lichtenreuth verknüpft mit strategischen Zielen für die digitale Entwicklung formuliert. AP 4 Digitale Potentialanalyse Projektideen und -vorschläge, die über den bisherigen Prozess gesammelt oder über die Beteiligungsveranstaltungen eingebracht wurden, wurden hinsichtlich ihres Nutzens und Beitrages zur Zielerreichung, aber auch ihrer Risiken sowie der Machbarkeit bewertet. AP 5 Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Auf Grundlage der digitalen Potentialanalyse erfolgte eine Priorisierung - und teilweise Zusammenfassung - der Projektideen. Die priorisierten Projekte wurden in Steckbriefen konkretisiert. AP 6 Monitoring und Evaluation Abschließend wurde ein Monitoringkonzept erstellt, das sowohl die digitalen Ziele als auch die priorisierten Projekte adressiert. 3. Ergebnisse und Vorschlag für die weitere IDEK-Umsetzung 3.1 Projektvorschläge zur Umsetzung Während des Erarbeitungsprozesses des IDEK entstanden 34 Projektideen, welche zunächst in einem Pool zusammengeführt, konkretisiert und darauf aufbauend hinsichtlich Nutzen und Seite 2 von 7 257 Umsetzbarkeit bewertet wurden. Die Bewertungskriterien berücksichtigten die digitalen Potenziale und Hemmnisse, darüber hinaus aber auch Aspekte bezüglich des Mehrwerts für eine gemeinwohlorientierte Stadtteilentwicklung und der Mitwirkungsbereitschaft der wichtigen Akteure. Die Projekte, welche zur Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden, werden dabei differenziert in:  Liste A1: Operationalisierbare Steckbriefe, im Rahmen des IDEK-Prozesses erstellt  Liste A2: Machbarkeitsanalyse/Sondierungsstudie vorab erforderlich Liste A1, Steckbriefe: - A1.1 – Aktivierung und Beratung gewerblicher und institutioneller Bauherren - A1.2 – Verbesserung der Verteilstrukturen/ letzte Meile, Concierge-Dienste - A1.3 – Quartiersbüro Lichtenreuth 3 - A1.4 – Digital zugängliche Leihangebote im öffentlichen Raum - A1.5 – Hybride Bürgerdienste und Leistungen der Stadtverwaltung - A1.6 – Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien mit den Anwendungen „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ 3 Liste A2, Machbarkeitsanalyse/Sondierungsstudie: - A2.1 – Quartiersschule Lichtenreuth 3 - A2.2 – Living Labs und Erprobungsräume für Technologien 3 - A2.3 – Niedrigschwellige Engagement und Ermöglichungsräume Aufgrund der gegebenen Umsetzungsvoraussetzungen und Ressourcensituation sowie der bedeutenden Wirkung für die integrierte, digitale Entwicklung des Stadtteils Lichtenreuths wurden die nachfolgend dargestellten Leitprojekte für die weitere IDEK-Umsetzung ausgewählt. Die Realisierung der anderen priorisierten Projektideen wurde infolge der derzeit haushaltsbedingten angespannten Situation in der Verwaltung zurückgestellt. 4. Leitprojekte für die weitere IDEK-Umsetzung In Folge werden die als prioritär identifizierten Leitprojekte kurz dargestellt.4 4.1 Quartiersbüro Lichtenreuth Koordination: Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung (Vorschlag) -> Steuerung der Initiierung und des Aufbaus/ Betreiberkonzept (bereits angelaufen) Mitwirkende intern: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung • Amt für Kultur und Freizeit • Stadtplanungsamt • Verkehrsplanungsamt • Seniorenamt • Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation • Gesundheitsamt • ggf. Bildungszentrum extern: Evangelisches Siedlungswerk, Christliche Arbeitsgemeinschaft e.V. (CAG), Stadtmission, Quartiersbüro Hasenbuck, weitere Bauträger mit großen Anteilen an Wohnungen, VAG (ggf. mit Mobilitätsberatung), ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier (mit Beratungsangebot). 3 Dabei handelt es sich um die Leitprojekte, die zeitnah umgesetzt werden sollen und denen eine besonders große Wirkung für die integrierte, digitale Entwicklung des neuen Stadtteils beigemessen wird. 4 Eine detaillierte Darstellung, auch der weiteren Projekte, Machbarkeitsanalysen und Sondierungsstudien, kann der beiliegenden Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte sowie der Enddokumentation zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ (Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation) entnommen werden. Seite 3 von 7 258 Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, eine zentrale Anlaufstelle für alle Bewohner, Studierende oder Arbeitnehmende im Stadtteil sowie Akteure und Multiplikatoren zu schaffen. Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten, unterstützt wenig digitalaffine Personen in ihrem Zugang zu diesen Angeboten und übernimmt die Rolle des Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg und der Bewohnerschaft. Über das Quartiersbüro sollen Information, Kommunikation, Begegnung, Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden. Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit an spezifische Zielgruppen richten, wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner im geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische Schwerpunktsetzungen möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung eines integrierten Mobilitätsmanagements. Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein Betreiberkonzept erarbeitet und eine zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase initiiert. Über das Quartiersbüro erfolgen digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen. Diese ergänzen analoge Formate sinnvoll und schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen. Das Projekt trägt durch seine u.a. digitalen, multimedialen und anpassungsfähigen Angebote und Räume verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure zur Stärkung der sozialen und kulturellen Teilhabe bei und wirkt einer digitalen Spaltung entgegen. 4.2 Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien mit den Anwendungen „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ Federführung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Mitwirkende intern: Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, Amt für Informationstechnologie Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe: Ziel ist die Konzeption und Aufbau eines isolierteren Versuchsbetriebs zum Testfeld für IoT und Sensortechnik auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg festgelegten Use Cases „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum Jahr 2025. Durch effizient geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer sollen Kapazitäten bei SÖR eingespart bzw. umverteilt werden. Durch bedarfsorientiere Bewässerung wird Wasser eingespart und je nach Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden. Zielgruppe ist die Stadtverwaltung Nürnberg, ihre kommunalen Tochterunternehmen, insbesondere SÖR und NERGIE sowie Partnerinnen und Partner aus dem Nürnberger Ökosystem wie Forschung und Technologieunternehmen (z.B. Fraunhofer, University of Technology Nuremberg, Siemens). 4. 3 Quartiersschule Lichtenreuth Federführung: Referat für Schule und Sport Mitwirkende: Mitarbeitende von Schule und Hort, Quartiersbüro, Stadtteilkoordination (Stadtplanungsamt), Referat für Jugend, Familie und Soziales - Regiestelle Sozialraumentwicklung Projektkurzbeschreibung: Mit Beginn des Schulbetriebes soll unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. In drei Bausteinen soll die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten - untersucht werden. Seite 4 von 7 259 Machbarkeitsstudie Die Grundschule in Lichtenreuth soll neben der University of Technology Nuremberg als ein zentraler Standort des lebenslangen Lernens im „Reallabor Lichtenreuth“ etabliert werden. Da Mitte 2022 die baulichen Planungen für die Schule bereits weit fortgeschritten und Änderungen am Raumprogramm nicht mehr möglich sind, ist es für die Durchführung einer klassischen „Phase 0“ (vgl. Phase Null im Schulbau: Was, wie, warum?) bereits zu spät. Deshalb soll mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die in drei Bausteinen die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten - untersucht. Die Erfahrungen mit Quartiersschulkonzepten in Bremen (Gröpelingen) und Leipzig (Quartiersschule Leipzig Osten) sollen in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden. a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier c) Organisation und Finanzierung 4.4 Living Labs und Erprobungsräume für Technologien Federführung Wirtschaftsförderung Nürnberg, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (bereits angelaufen) Machbarkeitsstudie Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue Lösungsansätze, Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem digitalen Umfeld, in Kooperationen zu testen und auf die Anforderungen der Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und Betriebsprozesse der innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch Räume, sogenannte „Living Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und Projekten und den Aufbau relevanter Partnerschaften, z.B. mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Entwicklung belastbarer Partnerschaften ist selten trivial, da es völlig unterschiedliche Herangehensweisen, Prozesse, Geschwindigkeiten und Auffassungen über den Mehrwert zu kanalisieren gilt. Für die Konkretisierung dieses Vorhabens wird im Rahmen des Reallabors Lichtenreuth zunächst eine Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt. Ziel ist die dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells, unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Ziel eines Living Labs wird es sein, skalierbare Lösungen zu entwickeln und zu transferieren. 5. Chancen und Erwartungen, Vorschläge für die IDEK-Umsetzung Beim IDEK Lichtenreuth handelt es sich um eine komplexe und innovative Querschnittsaufgabe der Stadtentwicklung der Stadt Nürnberg, bei der unterschiedlichste Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung miteinander agieren. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des IDEK Lichtenreuth soll durch eine kompakte Steuerungs- und Arbeitsstruktur erfolgen. Um im höchsten Maße effizient zu agieren und zusätzliche Arbeitsbelastungen aller Beteiligten möglichst gering zu halten, werden, wo immer möglich, bereits vorhandene Facharbeitsgruppen und Gremien in den Prozess eingebunden (Team INSEK Südost, bereits ausgeschriebenen Stelle der Stadtteilkoordination5 usw.) und diese durch die jeweiligen Projektteams (s.o.) ergänzt. 5 Es wäre wünschenswert, die Stadtteilkoordination Lichtenreuth zumindest tageweise im geplanten Projekt „Quartiersbüro Lichtenreuth“ räumlich zu verorten. Seite 5 von 7 260 Eine erfolgreiche IDEK-Umsetzung kann durch Einwerbung externer Finanzmittel stark befördert werden. O.g. Förderprogramme im Themenfeld bieten u.a. die Möglichkeit, (einzelne/mehrere) Modellprojekte sowie für die Steuerung und Umsetzung notwendige Personalstellen finanziell zu unterstützen. Aktuell bzw. in Vorbereitung befinden sich Förderprogramme, z.B. der EU (z.B. Horizon 2022) und des Bundes (z.B. Modellprojekte Smart Cities 4. Staffel, BMWSB). Eine Einbindung in den INSEK Südost Prozess ist immanent für die Koordinierung des IDEKUmsetzungsprozesses und soll mit Management, Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung kombiniert werden, um analoge und digitale Stadtteilentwicklung „aus einer Hand“ zu ermöglichen: - Dachstruktur für o.g. Projektteams und fakultative Arbeitsgruppen für Sonderthemen in der Aufsiedlung und Betrieb Koordination der jeweiligen Projektteams Begleitung der Vorbereitung und Umsetzung der Projekte des Reallabors Lichtenreuth Bedarfsgerechte Kommunikation mit weiteren Akteuren, nach innen (Stadtverwaltung) und außen (Multiplikatoren) Die digitale Welt bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten. Mit dem IDEK Lichtenreuth besteht die Chance, zumindest einige davon zu nutzen. Sie zu nutzen, um Nürnberg noch lebenswerter und fortschrittlicher zu machen, ja in vielen Punkten voran zu gehen. Im Zusammenhang mit dem neuen Stadtviertel Lichtenreuth gibt es einige innovative Lösungen, die in Betracht gezogen werden können. Obig genannte, identifizierte Projektideen sind hierbei nur ein einige wenige, bieten aber großes Potenzial, um die Möglichkeiten digitaler Lösungen im neuen Stadtviertel aufzuzeigen, u.U. auf andere Viertel auszuweiten oder zu skalieren und so zur Steigerung des Gemeinwohls auf gesamtstädtischer Ebene beizutragen. Smart City-Lösungen, wie beispielsweise die Optimierung der Bewässerung oder die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen durch die Nutzung von Technologie, können dazu beitragen, die Lebensqualität der Bürger zu verbessern. Auch die Förderung von Living Labs kann dazu beitragen, die Attraktivität für kluge Köpfe und nicht zuletzt die Wirtschaft des Viertels zu stärken und somit hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Lichtenreuth soll Begeisterung wecken und mit Begeisterung andere anstecken. Einladen, Dinge aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Eine lebhafte, partizipative Community von Menschen, die die neuen Möglichkeiten entdecken, nutzen und weiterentwickeln, kann nicht nur dabei helfen, neue Ideen zu erdenken und auszuprobieren, sondern auch dabei, gesamtstädtische Ziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen. Mit dem IDEK Lichtenreuth und dessen Umsetzung besteht die Chance, die Zukunft, nicht nur des Viertels, sondern der gesamten Stadt aktiv mitzugestalten und die digitale Welt für die Bürger - und zwar alle Bürger - nutzbar zu machen. Es braucht Mut und Initiative, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Veränderungen machen oft Angst, aber sie bringen auch immer die Möglichkeit für Wachstum und Fortschritt. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass Lichtenreuth ein Ort der Innovation und des Fortschritts wird. Beschlussvorschlag   Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse des IDEK zustimmend zur Kenntnis Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse und Vorschläge für die weitere IDEKUmsetzung anhand der vier Leitprojekte weiter zu entwickeln und Vorschläge für die Umsetzung einschließlich Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu erarbeiten (und dem Stadtrat jeweils zum Beschluss vorzulegen) Seite 6 von 7 261 II. Laufweg im DMS OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart DiP 28.03.2023 Latus, Matthias, Dr. Schlusszeichnen BDR 28.03.2023 Kuch, Olaf Genehmigung BgA Schmidt, Tobias Kenntnisnahme 28.03.2023 Nürnberg, 28.03.2023 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation gez. Dr. Latus (5 13 95) (Unterschrift liegt elektronisch vor) Anlagen Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation Seite 7 von 7 262 Bemerkung Ö 7 Integriertes digitales Entwicklungskonzept (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“: Ergebnisse, Perspektive und Vorschlag zum weiteren Vorgehen 26.04.2023 (Stadtrat) Anlage 1 Detailbeschreibung Leitprojekte 1. Leitprojekte für die weitere IDEK-Umsetzung In Folge werden die als prioritär identifizierten Leitprojekte kurz dargestellt.1 4.1 Quartiersbüro Lichtenreuth Koordination: Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung (Vorschlag) -> Steuerung der Initiierung und des Aufbaus/ Betreiberkonzept (bereits angelaufen) Mitwirkende intern: Referat für Jugend, Familie und Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung (Ref.V) • Amt für Kultur und Freizeit (KuF) • Stadtplanungsamt (Stpl) • Verkehrsplanungsamt (Vpl) • Seniorenamt • Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation • Gesundheitsamt • ggf. Bildungszentrum (BCN) extern: Evangelisches Siedlungswerk (ESW), Christliche Arbeitsgemeinschaft e.V. (CAG), Stadtmission, Quartiersbüro Hasenbuck, weitere Bauträger mit großen Anteilen an Wohnungen, VAG (ggf. mit Mobilitätsberatung), ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier (mit Beratungsangebot). Zeithorizont Konzepterstellung: mittelfristig Gesamtbudget: Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung von einem Gesamtbudget i.H.v. 200.000 € (zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase) aus. Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, eine zentrale Anlaufstelle für alle Bewohner, Studierende oder Arbeitnehmende im Stadtteil sowie Akteure und Multiplikatoren zu schaffen. Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten, unterstützt wenig digitalaffine Personen in ihrem Zugang zu diesen Angeboten und übernimmt die Rolle des Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg und der Bewohnerschaft. Über das Quartiersbüro sollen Information, Kommunikation, Begegnung, Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden. Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit an spezifische Zielgruppen richten, wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner im geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische Schwerpunktsetzungen möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung eines integrierten Mobilitätsmanagements. Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein Betreiberkonzept erarbeitet und eine zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase initiiert. Über das Quartiersbüro erfolgen digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen. Diese ergänzen analoge Formate sinnvoll und schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe 1 Eine detaillierte Darstellung, auch der weiteren Projekte, Machbarkeitsanalysen und Sondierungsstudien, kann der beiliegenden Enddokumentation zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ entnommen werden (Anlage 2 IDEK Lichtenreuth Dokumentation). 263 unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen. Das Projekt trägt durch seine u.a. digitalen, multimedialen und anpassungsfähigen Angebote und Räume verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure zur Stärkung der sozialen und kulturellen Teilhabe bei und wirkt einer digitalen Spaltung entgegen. Beschreibung und Hintergrund Die Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) erfolgt durch die Stadt Nürnberg unter Federführung des Bürgermeisteramtes, Stab Stadtentwicklung. Bei der Erarbeitung des Betreiberkonzeptes soll die Stadtteilkoordination Brunecker Straße (Stpl) berücksichtigt werden. Ebenso gilt es das Konzept des Verkehrsplanungsamtes für ein „Quartiersbüro mit integriertem Mobilitätsmanagement im neuen Stadtquartier Brunecker Straße“ und die durch Referat für Jugend, Familie und Soziales geplante Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs zu berücksichtigen. Es soll geprüft werden, ein externes Quartiersmanagement mit dem Großteil der Aufgaben des Quartiersbüros zu beauftragen. Die Steuerung der Arbeit des Quartiersbüros sowie die Abstimmung und Koordinierung von städtischen Leistungen soll in der Stadtverwaltung erfolgen (zu prüfen, ob dies durch die geschaffene „Stadtteilkoordination Brunecker Straße“ beim Stadtplanungsamt erbracht werden kann). Bei der Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) soll zunächst auf eine zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase fokussiert werden. Zu deren Abschluss soll eine Evaluierung durchgeführt werden, welche Entscheidungsgrundlage für die Weiterführung bestehender und Ausgestaltung ergänzender Angebote sein soll. Zudem gilt es, die Fertigstellung der verschiedenen Module sowie Entwicklungsphasen Lichtenreuths zu berücksichtigen. Das Quartiersbüro soll täglich geöffnet sein und nicht komplett, aber zu festen Zeiten Bürosprechzeiten anbieten. 2 Eine Präsenz und Ansprechbarkeit vor Ort ist wichtig, damit den Bürgern eine flexible Nutzung ermöglicht werden kann. Das Quartiersbüro könnte aus einem Büroraum und einem Raum für Veranstaltungen bestehen. Ziel ist es, zusammen mit den verschiedenen möglichen Akteuren (Stadtteilmanager, CAG/ Stadtmission, ESW, KuF, BCN etc.) in einem Netzwerkcharakter ein Gesamtportfolio zur durchgängigen Bespielung der Räumlichkeiten mit den jeweiligen Angeboten zu schaffen, optimalerweise in einer Art „Stunden- bzw. Kalenderplan“ (u.U. mit Buchungsmöglichkeiten) verankert.3 Außerhalb dieser Zeiten sollen die Räumlichkeiten des Quartiersbüros als Begegnungsort und räumliche Ressource für Vereine, Initiativen und Bürgerschaft dienen und z.B. für kleinere Veranstaltungen nutzbar sein (z.B. durch innovative digitale Schließsysteme). Dabei soll geprüft werden, ob auch der angrenzende Freiraum für Aktionen und Veranstaltungen des Quartiersbüros genutzt werden kann. Dem Quartiersbüro wird in Lichtenreuth eine herausragende Rolle zugeschrieben. Es soll als zentrale Anlaufstelle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils fungieren und Pilotprojekt für kooperative Zusammenarbeit verschiedener (städtischer) Institutionen sein. Als Begegnungsund Aneignungsort sowie Ort der digitalen und analogen Information, Kommunikation und Kooperation/Ko-Kreation könnten nach jetzigen Diskussionsstand im Quartiersbüro folgende Angebote für den Stadtteil erbracht werden: 2 Eine Verwaltung der Räumlichkeiten und Betreuung der Angebote und Anbiete wäre u.U. durch CAG, Stadtmission, Stpl-Quartiersmanager, Dienststellen des Sozialreferats mit stundenweiser aufsuchender Beratung/ Antragstellung von Leistungen ggf. anteilig, denkbar. 3 Ein Muster, wie man gemeinschaftlichen Raum nutzt oder organisiert kann u.U. sein: https://www.aspernseestadt.at/lebenswelt/nachbarschaft/nachbarschaftsraum Seite 2 von 10 264     Stadtentwicklung (Informationen über Planungen und Entwicklungen im Quartier, Informationen zur Umsetzung von IDEK-Projekten, Unterstützung der Beteiligungsprozesse im Stadtteil). Mobilität (z.B. Unterstützung bei der Etablierung eines autoarmen Mobilitätsverhaltens durch Mobicards-Ausleihe, Unterstützung bei Fahrkartenkauf, Beratung zu Carsharing, Kinderfahrräder-Ausleihe, Fahrradreparatur, ggf. Anlaufstelle für Paket- und ConciergeDienste etc.) Soziales (z.B. Durchführung von Beratungen und Antragstellung durch städtische Dienststellen, Durchführung von kleinen Veranstaltungen/Seminaren, ggf. Betreuung und Koordination der Aktivitäten von Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil etc.) Kultur (z.B. Ort für kulturelle Angebote, Vernetzung mit kulturellen Einrichtungen aus den Nachbarstadtteilen etc.) Durch Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. Lotsen- und Verweisberatung) kann die Teilhabe von Offlinern und Sicherstellung von Inklusion bei digitalen Angeboten gestärkt werden. Nutzen  Funktion als Begegnungs- und Aneignungsort, Keimzelle/Wohnzimmer im Stadtteil  Physischer Raum mit technischer Infrastruktur für analoge wie digitale, multimediale und anpassungsfähige Angebote, Beratung und Information  Nicht bis wenig digitalaffine Personen erfahren niedrigschwellig Unterstützung bei digitalen Angeboten, etwa bei der Wahrnehmung digitaler Dienstleistungen im städtischen Antragswesen, im Mobilitäts- oder Kulturbereich und können somit besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben  Mehrstufiger Ausbau als Chance: Erprobung neuer Ansätze für Nürnberg und Sammeln wichtiger Lernerfahrungen Risiken & Hemmnisse  Entwicklung und Abstimmung eines von verschiedenen Ressorts getragenen Betriebskonzeptes sind herausfordernd  Langfristige Finanzierung  Realisierung abhängig von der Siedlungsentwicklung  Sicherstellung der Präsenz im Quartiersbüro (Rezeption: Anlauf- und Verweisberatung) Kosten Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung von nachfolgenden Kosten aus: 1) Phase Konzepterarbeitung (Betreiberkonzept), geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: - 15 Tage für federführendes Amt - jeweils bis zu fünf Tage für Stpl; Ref.V und Vpl - jeweils unter zwei Tage für weitere mitwirkende Ressorts 2) Aufbau- und Erprobungsphase, geschätzter externer Aufwand: - Personalkosten: 110.000 € (120h/Monat bei Laufzeit von 24 Monaten) - Ausstattungskosten: 30.000 € (einmalig) - Mietkosten: 20.000 € (Laufzeit von 24 Monaten) - Nebenkosten: 10.000 € (Laufzeit von 24 Monaten) - Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen: 30.000 € Im Falle einer Kooperation zwischen mehreren städtischen Dienststellen können die Kosten ggf. gemeinschaftlich getragen werden. Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: Seite 3 von 10 265 - 0,5 Vollzeitäquivalent für federführendes Ressort (ggf. Stadtteilkoordination Stpl) jeweils unter 0,1 Vollzeitäquivalent für mitwirkende Ressorts Fördermöglichkeiten:  Modellprojekte Smart Cities 4. Staffel (BMWSB)  Aktion Mensch  Stiftung Deutsches Hilfswerk (fördert CAG noch bis 2023)  Städtebauförderung (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)  Bayerisches Städtebauförderungsprogramm  Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention  Integrationsfonds der Stadt Nürnberg  Europäisches Programm URBACT  Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Finanzierung  Patchwork der Nutzer Monitoring & Evaluierung  Anzahl der Besucherinnen und Besucher  Anzahl der wahrgenommenen Angebote  Kundenzufriedenheit  Raumbuchungen 4.2 Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien mit den Anwendungen „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ Federführung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Mitwirkende intern: Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP), Amt für Informationstechnologie (IT) Zeithorizont: kurz- bis mittelfristig Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe: Ziel ist die Konzeption und Aufbau eines isolierteren Versuchsbetriebs zum Testfeld für IoT und Sensortechnik auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg festgelegten Use Cases „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum Jahr 2025. Durch effizient geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer sollen Kapazitäten bei SÖR eingespart bzw. umverteilt werden. Durch bedarfsorientiere Bewässerung wird Wasser eingespart und je nach Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden. Zielgruppe ist die Stadtverwaltung Nürnberg, ihre kommunalen Tochterunternehmen, insbesondere SÖR und NERGIE sowie Partnerinnen und Partner aus dem Nürnberger Ökosystem wie Forschung und Technologieunternehmen (z.B. Fraunhofer, University of Technology Nuremberg, Siemens). Beschreibung und Hintergrund: - Umsetzung von Sensorik und Kommunikationstechnik zunächst im kleinen Stil - kleinerer Datenserver in Verantwortung von SÖR (z.B. Donaustraße) - Erfassung der Daten und Gewährleistung der Nutzbarkeit in einem späteren, größeren System - durch manuelle Exporte (welche sehr restriktiv gehandhabt werden müssen) können die Daten weitergegeben werden (z.B. für Auswertungen an den Grünunterhalt). Seite 4 von 10 266 - notwendige Betriebsmeldungen werden SÖR-intern automatisiert weitergegeben Wenn der Versuchsbetrieb dann erfolgreich war und in größerem Stil ausgerollt werden soll, müssen die Systeme dann entsprechend angepasst und die Datenverarbeitung in enger Zusammenarbeit mit IT (DiP) realisiert werden. Den Aufbau eines isolierten Versuchsbetriebes begrenzt auf das IDEK Gebiet würde mit einem dualen Studenten von SÖR als Praxissemesterprojekt (planmäßig 2.HJ 2024) vorgesehen werden, hierfür sind keine zusätzlichen personellen Ressourcen notwendig. Sollte dann das System in die Fläche gehen sollen, werden zusätzliche Stellenkapazitäten notwendig. Technische (Elektrotechnik) Begleitung, Umsetzungen und ggf. Betrieb: Wird von Seiten der Stadt durch SÖR übernommen und durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Use Cases zu „smarten“ Müllbehältern und Bewässerung. Durch die Stadt priorisierte Use-Cases:  Intelligenter Müllcontainer/ Füllstandsmessung (öffentlicher Raum)  Digitale Steuerung der Bewässerung von (Jung-)Bäumen Folgende Use Cases, die ab 2025 aufgegriffen werden könnten, wurden darüber hinaus von der eingebundenen Expertengruppe genannt:  Belegung von Sonderparkplätzen und Anfahrtszonen (z.B. Taxi, E-Laden)  Auslesung von Zählern im Messwesen (Wasser, Strom, Wärme etc.)  Auslesung Energiedaten kommunale Immobilienwirtschaft  Feuchtigkeitsmessung städtisches Grün/Bäume (z.B. Talking Trees in Ulm)  (Hoch-)/Wasserstandmessungen, z.B. im Rahmen einer Schwammstadt  Beleuchtungssteuerung für responsive/on-demand Beleuchtung  Umwelt- und Wettermessungen (z.B. Hochwasserschutz, Stadttemperaturen, Feinstaub)  Füllstandsmessung Glascontainer im öffentlichen Raum (privater Dienstleister) Nutzen  Erprobung von Technologie vor der großflächigen Ausschreibung, dadurch frühzeitige Modifikation oder Abbruch  Integration in bestehende Prozesse und Infrastruktur  Aufbau übergreifender Partnerschaften z.B. mit der Forschung/Industrie  Minimierung des Umsetzungs- bzw. Projektrisikos  Demonstration des Nutzens von digitalen Maßnahmen („Digitalisierung zum Anfassen“) Risiken & Hemmnisse  Querschnittsthema braucht starke Ownership und Koordination  Bürokratische Hindernisse  Technologien können und „müssen“ manchmal scheitern  Aufbau urbaner Datenplattform sehr aufwändig und ressourcenintensiv  Erprobung zu vieler Netztechnologien „überlasten“ das Projekt, daher zunächst Fokus auf wenige Use Cases Fördermöglichkeiten u.a. Förderprogramm des BMWSB „Smart Cities made in Germany“ Monitoring & Evaluierung Bei der Evaluation und beim Monitoring ist die Auswertung, Verschneidung der Daten und der Mehrwert daraus ausschlaggebend. Idealerweise werden Messdaten über einen Zeitraum von Seite 5 von 10 267 mindestens einem Jahr/vier Jahreszeiten und unterschiedlichen Standorten ausgewertet, um hochwertige und repräsentative Aussagen treffen zu können. Ähnliche Projekte  Der LoRaPark Ulm (LoRaWAN Anwendungen)  Schwammstadt Wien (Bewässerung)  Talking Trees der Stadt Ulm  LoRaWAN Versuchsfeld Fürth und Frankfurt 4. 3 Quartiersschule Lichtenreuth Zeithorizont: Umsetzung mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) Gesamtbudget: Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie von einem Budget (Zeitaufwand) i.H.v. 15 Arbeitstagen aus. Federführung: Referat für Schule und Sport Mitwirkende: Mitarbeitende von Schule und Hort, Quartiersbüro, Stadtteilkoordination Stpl, Referat für Jugend, Familie und Soziales - Regiestelle Sozialraumentwicklung Projektkurzbeschreibung: Mit Beginn des Schulbetriebes soll unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. In drei Bausteinen soll die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten - untersucht werden. Machbarkeitsstudie Die Grundschule in Lichtenreuth soll neben der University of Technology Nuremberg (UTN) als ein zentraler Standort des lebenslangen Lernens im „Reallabor Lichtenreuth“ etabliert werden. Da Mitte 2022 die baulichen Planungen für die Schule bereits weit fortgeschritten und Änderungen am Raumprogramm nicht mehr möglich sind, ist es für die Durchführung einer klassischen „Phase 0“ (vgl. Phase Null im Schulbau: Was, wie, warum?) bereits zu spät. Deshalb soll mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die in drei Bausteinen die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände - unter besonderer Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten - untersucht. Die Erfahrungen mit Quartiersschulkonzepten in Bremen (Gröpelingen) und Leipzig (Quartiersschule Leipzig Osten) sollen in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden. a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule In einem ersten Schritt sind die Anforderungen und Bedarfe für formelles, informelles und nonformales Lernen in Lichtenreuth zu erfassen. Dies umfasst neben klassischen Bildungsangeboten u.a. Möglichkeiten der Familienbildung, Gesundheitsbildung, intergenerative und interkulturelle Bildung, auch in Verbindung mit sozialen und kulturellen Angeboten. Zur Erfassung der Bedarfe sind einerseits Expertengespräche mit Akteuren aus dem Bildungs-, und Kultur- und Sozialbereich in Lichtenreuth bzw. den benachbarten Stadtteilen durchzuführen. Andererseits soll mit geeigneten Methoden die Sicht der bereits im Quartier zugezogenen Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt werden. Seite 6 von 10 268 In einem zweiten Schritt werden die ermittelten Bedarfe im Abgleich mit den baulichen und räumlichen Gegebenheiten von Schule und Freigelände hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft und priorisiert. Dabei sind zum einen die Möglichkeiten für eine Mehrfachnutzung von Gebäudeteilen sowie zur partiellen Nutzung von Teilen der Schule bzw. der schulischen Freiräume außerhalb der Unterrichtszeiten zu untersuchen (z.B. Veranstaltungsräume/Aula, Gemeinschaftsräume für Ganztagesangebote und Erwachsenenbildung). Zum anderen ist die Möglichkeit zur Realisierung von priorisierten Funktionen in digitaler oder hybrider Form als Teil des Reallabors zu prüfen. Im Ergebnis wird ein inhaltliches Profil für die Quartiersschule erstellt. Dieses umfasst    die priorisierten Quartiersfunktionen für formales, nonformales und informelles Lernen die dafür notwendigen Mehrfachnutzungen von Räumen und Freiflächen die Möglichkeiten der Realisierung als digitale und hybride Angebote. b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier Anknüpfend an die IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ ist ein Konzept zur Interaktion zwischen Schule und Quartier als Teil der Quartiersschule zu erarbeiten. Dabei werden gemeinsam mit Lehr- und Erziehungskräften konkrete Maßnahmen an der Schnittstelle von schulischer Bildung und Quartiersentwicklung erarbeitet. Das Konzept könnte u.a. Maßnahmen zu folgenden Inhalten umfassen:      Schülerinnen und Schüler erstellen Ausstellungen/virtuelle Rundgänge etc. Studierende geben Unterricht als Fachkundige in der Schule UTN als außerschulischer Lernort für die Schule Bewohnerinnen und Bewohner sowie Studierende als Lerncoaches für die Kinder Kinder laden Bewohnerinnen und Bewohner zu Aktionen in die Schule ein c) Organisation und Finanzierung Für die Bausteine A und B ist ein Betriebskonzept zu erarbeiten. Dieses soll mindestens umfassen:  die Koordination der in der Schule angesiedelten Quartiersfunktionen  die Organisation der Mehrfachnutzung von Räumen und Freiflächen unter besonderer Berücksichtigung der Öffnung außerhalb der Schulzeiten  die Organisation der Interaktion zwischen Schule und Quartier  Kosten sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 4.4 Living Labs und Erprobungsräume für Technologien Ziel ist eine dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells, unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Entwicklung skalierbarer Lösungen im Living Lab und Transfer auf andere Stadtteile. Zeithorizont 12 Monate von 2023-2024 Federführung Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) (Vorschlag) Gesamtbudget: Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung von einem Gesamtbudget i.H.v. 115.000 € (Stufe 1 „Status Quo“: ca. 40.000 €; Stufe 2 „Betreiber/ Geschäftsmodell“: ca. 60.000 €; Stufe 3 „Roadmap“: ca. 15.000 €) aus. Seite 7 von 10 269 Machbarkeitsstudie Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue Lösungsansätze, Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem digitalen Umfeld, in Kooperationen zu testen und auf die Anforderungen der Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und Betriebsprozesse der innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch Räume, sogenannte „Living Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und Projekten und den Aufbau relevanter Partnerschaften, z.B. mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Entwicklung belastbarer Partnerschaften ist selten trivial, da es völlig unterschiedliche Herangehensweisen, Prozesse, Geschwindigkeiten und Auffassungen über den Mehrwert zu kanalisieren gilt. Für die Konkretisierung dieses Vorhabens wird im Rahmen des Reallabors Lichtenreuth zunächst eine Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt. Ziel ist die dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells, unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Ziel eines Living Labs wird es sein, skalierbare Lösungen zu entwickeln und zu transferieren. Folgende wesentliche Leistungsbausteine der Sondierungsstudie wurden in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg und Bayern Innovativ erarbeitet: Stufe 1: „Status Quo“ Im Rahmen der Status-Quo-Analyse werden zunächst die Stakeholder, Rahmenbedingungen und Bedarfe erfasst und mit den städtischen Zielsetzungen abgeglichen. Fällt nach dieser ersten Stufe der Entschluss zu einer Vertiefung bzw. Machbarkeit der Initiative, wird im nächsten Schritt der Sondierungsstudie eine Vertiefung vorgenommen: 1. Zielsetzung und Hintergrund der Studie 2. Status-Quo-Analyse:  Stakeholder-Mapping/Bedarfsanalyse  Analyse des Nürnberger Innovationsökosystems inkl. Anforderungen und Rolle der Akteure sowie Abhängigkeiten/Zeiträume zu Fördermitteln  Politische Zielsetzungen/Rahmen/Entwicklungen  Neues Hochschulgesetz zur Förderung von Gründung  DATI, Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (im Aufbau) → Hochschulen für angewandte Wissenschaft  ggf. weitere 3. Abgleich /Zusammenführung der Ergebnisse mit kommunalen Zielsetzungen  Identifizierung von Schnittstellen mit städtischen Strategien und Zielsetzungen sowie Erstellung einer Nutzenanalyse (pro/contra) „Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie Stufe 2: „Zielsetzung und Konkretisierung“ Dieser Leistungsbaustein konkretisiert die Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Initiative. Dies schließt die Entwicklung eines Zielbildes, Identifizierung von Partnern und Kooperation ein. Im Zentrum steht die Erstellung eines Geschäfts- und Betreibermodells und die Messbarkeit der Ergebnisse durch klar formulierte KPIs. 4. Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Initiative Seite 8 von 10 270     Zielsetzung der Initiative/Vision und Erstellung eines Zielbildes Fokus auf Erprobung Infrastruktur im Quartier (z.B. Zollverein Essen) Fokus auf Schaffung eines rechtlichen Experimentierrahmens seitens der Stadt ohne zwangsläufige Verankerung im Quartier Fokus auf Fragestellungen der Stadt (z.B. Munich Urban Collab) Zusammenfassend wird eine Gegenüberstellung und Bewertung der unterschiedlichen Ansätze vorgenommen. Im Ergebnis wird damit eine Entscheidungsgrundlage für die weitere inhaltliche und organisatorische Ausrichtung vorliegen.  Zielgruppe/Kundschaft“: Welcher Nutzen könnte für welchen Partner/Partnerin entstehen?  Vernetzung und Zusammenarbeit mit der UTN, z.B. bei den Zielsetzungen der Universität und Verzahnung mit dem Ökosystem. 5. Partner und Kooperation Identifizierung, Ansprache und Kooperationsvereinbarungen mit Partnern auf Grundlage der Stakeholder-Map und Nutzenanalyse.  Fokus kommunale Partner (z.B. N-ERGIE, VAG etc.)  Fokus Wirtschaftsakteure und Start-ups (z.B. Siemens etc.)  Fokus Forschung (z.B. Fraunhofer, UTN etc.) 6. Geschäfts- und Betreibermodelle (Business Plan)  Ableitung aus vorigen Ergebnissen  Pains/ Gains  Dienstleistungsportfolio/Kundschaft“ (UVP)  Betreibermodell (mittelfristig selbsttragend)  Kosten und Finanzierung/Sponsoring und mögliche Fördermittel 7. Monitoring, Erfolgsindikatoren und Messbarkeit der Ziele (SMART) „Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie Stufe 3: „Umsetzungsroadmap“ Die Umsetzungsroadmap beschreibt die Umsetzungsschritte der Studie anhand eines detaillierten Projektmanagementplans. 8. Erstellung eines Projektmanagement- bzw. Implementierungsplans Kosten Das den IDEK Prozess begleitende Büro (bgh) geht in seiner Kostenschätzung von nachfolgenden Kosten aus: Schätzung Kosten und Aufwand Geschätzte Kosten (inkl. Erfahrungswerte Bayern Innovativ): - Stufe 1 „Status Quo“ ca. 40.000 € - Stufe 2 „Betreiber/Geschäftsmodell ca. 60.000 € - Stufe 3 „Roadmap“ ca. 15.000 € Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: - Zeitraum ca. 12 Monate - 0,3 Vollzeitäquivalent für Koordination und Kooperationen Seite 9 von 10 271 Durchführung der Sondierungsstudie: externe Vergabe - Vorschlag zur Federführung: Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) Seite 10 von 10 272 Ö 7 Integriertes Digitales Entwicklungskonzept IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 273 Impressum Herausgeber: Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Koordination Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Monika Leng Konzept und Bearbeitung IDEK-Beraterteam Jochen Gauly, Stefan Heinig, Peter Liebhart, Horst Mentz, Felix Volgmann, Damian WagnerHerold, Sofiya Chuhuyevets c/o Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh.) Georg-Schumann-Straße 130 04155 Leipzig Die Erstellung des Integrierten Digitalen Entwicklungskonzepts (IDEK) „Reallabor Lichtenreuth“ wurde im Rahmen des Modellprojekts „Smart Cities Smart Regions – Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert. Kernteam des IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Monika Leng Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung Dr. Stefan Bege Michael Ruf Wirtschaftsförderung Nürnberg Daniela Förtsch Gestaltung Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh.) Sofiya Chuhuyevets Nürnberg, November 2022 274 Inhalt Einleitung 5 01_HINTERGRUND 6 1.1 Ein Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) für Lichtenreuth  1.3.4 Soziodemografisches Umfeld 7 8 12 12 12 13 15 02_BESTANDSANALYSE 18 2.1 Bestandsanalyse Gesamtstadt  2.2 Bestandsanalyse Lichtenreuth 21 22 03_SWOT-ANALYSE 24 3.1 Zusammengeführte Ergebnisse der SWOT-Analysen und Handlungsbedarfe 27 04_LEITBILD UND ZIELE  30 4.1 Grundlagen der Ziele für Lichtenreuth  4.2 Leitbild und Ziele für Lichtenreuth 32 34 05_PROJEKTVORSCHLÄGE 36 5.1 Priorisierte Projektvorschläge  5.1.4 Projektliste C  39 39 58 59 06_VORSCHLAG FÜR DIE IDEK-UMSETZUNG 60 6.1 Steuerungs- und Arbeitsstrukturen für die Umsetzung 6.3 Zukunftskonferenz 61 61 63 64 65 65 66 66 68 07_ANHANG 70 7.1 Bestandsanalyse für die einzelnen Handlungsfelder 7.4 Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Zielerreichung 72 82 92 124 Abbildungsverzeichnis 126 1.2 Der IDEK-Prozess  1.3 Das Quartier Lichtenreuth  1.3.1 Einordnung des Modellquartiers 1.3.2 Siedlungsentwicklung und Mobilität 1.3.3 Städtebauliche Ziele und Planungen 5.1.1 Projektlisten A1 und A2 5.1.3 Projektliste B 6.1.1 Programmmanagement Lichtenreuth 6.1.2 Projektteams für IDEK-Umsetzungsprojekte & (fakultative) Facharbeitsgruppen  6.1.3 Begleit- und Steuerungsgremium „Lichtenreuth“ 6.2 Monitoring und Evaluation  6.2.1 Controlling des Prozessfortschrittes der priorisierten IDEK-Projekte  6.2.2 Monitoring des Outputs der priorisierten IDEK-Projekte 6.2.3 Evaluierung der Zielerreichung der digitalen Ziele und des Beitrags der Projekte (Outcome) 7.2 SWOT für die einzelnen Handlungsfelder 7.3 Beschreibung der Projektvorschläge 275 276 Einleitung Das Integrierte Digitale Entwicklungskonzept (IDEK) Reallabor Lichtenreuth besteht aus einem Hauptteil und einem Anlagenteil. Der Hauptteil umfasst: • Einblicke in den Erarbeitungsprozess (Kapitel 1), die Beschreibung der Ausgangssituation in Form der Bestandsanalyse (Kapitel 2) und der SWOT-Analyse (Kapitel 3), • die integrierte, digitale Handlungsstrategie bestehend aus Leitbild und strategischen Zielen (Kapitel 4), der digitalen Potenzialanalyse und dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept (Kapitel 5) sowie • dem Monitoring und der Evaluierung (Kapitel 6). Der Anlagenteil ergänzt den Hauptteil um vertiefende Bestandsanalysen, die Langfassungen der SWOT-Analysen sowie die Steckbriefe der Projekte, die zur zeitnahen Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden. Der Aufbau des Integrierten Digitalen Entwicklungskonzepts (IDEK) Reallabor Lichtenreuth spiegelt die Phasen des Erarbeitungs- und Beteiligungsprozesses wider. 277 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 5 01 Hintergrund 278 1.1 Ein Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) für Lichtenreuth Mit Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) wurden in den letzten Jahren in Nürnberg gute Erfahrungen gesammelt. Sie sind ein geeignetes Instrument, um in einem partizipativen Prozess Stadtentwicklungsprozesse strategisch und fachübergreifend zu begleiten. Das hat sich sowohl bei der Gestaltung von Transformationsprozessen in Stadtteilen, zum Beispiel in der Nürnberger Weststadt, als auch bei thematischen Stadtentwicklungskonzepten bewährt. Das Integrierte Digitale Entwicklungskonzept (IDEK) Reallabor Lichtenreuth entwickelt diesen Ansatz weiter: Strategien und Projekte zur digitalen Entwicklung – häufig auch unter dem Schlagwort „Smart City“ zusammengefasst – werden für den in Nürnberg neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth erarbeitet, bewertet und in einem Handlungskonzept gebündelt. Die Nutzung der INSEK-Methodik sichert ein integratives und partizipatives Vorgehen, welches sich an der Stärkung des Gemeinwohls orientiert. Das Reallabor Lichtenreuth ist eines von elf Modellprojekten im Freistaat Bayern, in denen die methodische und inhaltliche Verschneidung räumlicher und digitaler Planungsansätze erprobt wird. Durch die Förderung der Projekte im Modellvorhaben „Smart Cities Smart Regions – Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Woh- nen, Bau und Verkehr (StMB) sollen übertragbare und praxisnahe Lösungsansätze zur Entwicklung von kommunalen Digitalisierungsstrategien aufgezeigt sowie übertragbare, praxisnahe Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Beteiligung an dem Modellvorhaben umfasste auch die Orientierung an den methodischen Vorgaben des StMB sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Modellkommunen im Rahmen der Austausch- und Coachingworkshops des Instituts für Innovation und Technik (iit), das für die wissenschaftliche Begleitforschung im Vorhaben zuständig war. Der offizielle Start des Modellvorhabens erfolgte im Februar 2021 mit einer Auftaktveranstaltung für alle elf Modellprojekte im Freistaat Bayern. Für die Erstellung des IDEKs „Reallabor Lichtenreuth“ wurde von der Stadt Nürnberg ein interdisziplinäres Arbeitsteam unter Federführung der Bürogemeinschaft Gauly & Volgmann (bgh.) aus Leipzig beauftragt. Das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ wurde in einem breitangelegten Beteiligungsverfahren im Zeitraum von April 2021 bis Oktober 2022 gemeinsam mit der Stadt Nürnberg erarbeitet. 279 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 7 1.2 Der IDEK-Prozess Die Erarbeitung des IDEK erfolgte in sechs vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) vorgegebenen und eng miteinander verknüpften Arbeitspaketen: über die Beteiligungsveranstaltungen eingebracht wurden, wurden hinsichtlich ihres Nutzens und Beitrages zur Zielerreichung, aber auch ihrer Risiken sowie der Machbarkeit bewertet. 1. Bestandsanalyse In der Bestandsanalyse wurden der aktuelle Arbeitsstand der städtebaulichen Planungen für Lichtenreuth sowie die vorhandenen Fachplanungen und -strategien in Nürnberg gesichtet und durch Experteninterviews vertieft. Im Ergebnis wurde der Wissensstand zur Digitalisierung in der Gesamtstadt und zur Entwicklung von Lichtenreuth komprimiert aufbereitet. 5. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Auf Grundlage der digitalen Potenzialanalyse erfolgte eine Priorisierung – und teilweise auch Zusammenfassung – der Projektideen. Die priorisierten Projekte wurden in Steckbriefen konkretisiert. 6. Monitoring und Evaluation Abschließend wurde ein Monitoringkonzept erstellt, das sowohl die digitalen Ziele als auch die priorisierten Projekte adressiert. 2. SWOT-Analyse Anschließend erfolgte die Bewertung der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken für die Stadtteilentwicklung von Lichtenreuth unter besonderer Fokussierung auf Digitalisierungsbedarfe und -projekte. Daraus wurden Handlungsbedarfe für das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ abgeleitet. 3. Leitbild und strategische Ziele Aufbauend auf der SWOT-Analyse wurde ein übergreifendes Leitbild für Lichtenreuth, verknüpft mit strategischen Zielen für die digitale Entwicklung, formuliert. 4. Digitale Potenzialanalyse Projektideen und -vorschläge, die über den bisherigen Prozess gesammelt oder 8 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Abb. 1: Der IDEKErarbeitungsprozess 280 Oktober 2022 Fördermittelakquise Umsetzung der Projekte Finalisieren des IDEKEntwurfs in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg Monitoring und Evaluation Anpassung Zukunftskonferenz IDEK 6. Konzept zum Monitoring und Evaluation Mini-Labs zu ausgewählten Projekten 5. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Akteursübergreifender Fachworkshop „Projekte“ 4. Digitale Potenzialanalyse Digitaler Workshop „Digitale Ansätze auf dem UTN-Campus“ 3. Leitbild, Strategien, Ziele Digitaler Workshop „Leitbild und Ziele“ Verwaltungsworkshop „SWOT-Analyse“ 2. Herausarbeiten von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Expertengespräche Digitale Zukunftswerkstatt IDEK 1. Bestandsanalyse Kick-off Workshop Stadt Nürnberg April 2021 281 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 9 Abb. 2: Handlungsfelder des IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ (6) Neue Formen der Partizipation (5) Daten, Infrastruktur und kommunale Dienste (1) Städtebau, Wohnen, Demografie (4) Kultur & Freizeit (2) Mobilität & Verkehr (3) Bildung, Wissenschaft & Wirtschaft Um die Bearbeitung der komplexen Materie zu erleichtern, wurden sechs Handlungsfelder gebildet (Abb. 2). Diese wurden vor allem in den ersten vier Arbeitspaketen genutzt. Die Projekte, die im Arbeitspaket 5 ausgearbeitet wurden, wirken sich dagegen häufig auf mehrere Handlungsfelder und deren digitale Ziele aus. 02. Juli 2021 Abb. 3: Formate und Veranstaltungen im IDEKProzess Zukunftswerkstatt 25. Oktober 2022 Experteninterviews Zukunftskonferenz MiniLabs Juli-September 2022 12. Mai 2022 Juni/ Juli 2021 Verwaltungsworkshop Akteursübergreifender WS Fachworkshops 05. November 2021 Fachteam Technsiche Universität (UTN) 10 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 282 21. Februar 2022 25. März 2022 Um dem partizipativen Anspruch des IDEK gerecht zu werden, wurden prozessbegleitend mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Dabei lag ein besonderer Fokus auf der Mitwirkung der unterschiedlichen Fachämter, Referate und städtischen Unternehmen, um Mitwirkungsinteresse und Ownership in dem Prozess zu stärken. Auf die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger wurde verzichtet, da in Lichtenreuth bisher noch keine Menschen wohnen. Folgende Beteiligungen wurden durchgeführt: • Kick-off Workshop am 23. April 2021 mit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung • Digitale Zukunftswerkstatt am 02. Juli 2021: Bestandsaufnahme und Diskussion der Chancen des IDEK mit 54 Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Forschung sowie Vereinen und Initiativen • Expertengespräche im Juni/Juli 2021: Vertiefung der Bestandsaufnahme, Sondierung guter Beispiele mit Digitalisierungsprojekten sowie Sammlung erster Projektideen in 20 digitalen Expertengesprächen • • • Workshop SWOT-Analyse (verwaltungsinterner Workshop) am 05. November 2021: Diskussion der Ergebnisse der SWOT mit 28 Teilnehmenden, schwerpunktmäßig aus Verwaltung und städtischen Unternehmen Digitaler Workshop Leitbild und Ziele (Workshop Fachteam) am 21. Februar 2022: Diskussion des Leitbildes, der strategischen und digitalen Ziele für Lichtenreuth mit 13 Teilnehmenden, schwerpunktmäßig aus Verwaltung und städtischen Unternehmen Digitaler Fachworkshop UTN am 25. März 2022: Diskussion möglicher Schwerpunkte und Schnittstellen im IDEK zwischen der University of Tech- Abb. 4: Sammeln der Ziele während des Verwaltungsworkshops am 05.11.2021 Abb. 5: Gallery Walk beim Akteursübergreifenden Workshop am 12.05.2022 nology Nuremberg (UTN) sowie den Fachämtern und kommunalen Unternehmen mit 18 Teilnehmenden • Workshop Projekte (akteursübergreifender Workshop) am 12. Mai 2022: Diskussion von Projektvorschlägen für das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ mit 42 Teilnehmenden, schwerpunktmäßig aus Verwaltung und städtischen Unternehmen • Mini-Labs im Juli/August 2022: Vertiefung priorisierter Projekte in Steckbriefen in 19 digitalen Mini-Labs mit potenziellen Projektpartnern • Zukunftskonferenz am 25. Oktober 2022: Vorstellung des IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ und Diskussion der nächsten Umsetzungsschritte 283 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 11 1.3 Das Quartier Lichtenreuth 1.3.1 Einordnung des Modellquartiers zu Lichtenreuth benachbarten Quartieren überwiegend unter dem städtischen Durchschnitt. Lichtenreuth liegt im Süden Nürnbergs an der Schnittstelle zwischen Innenstadt und Innenstadtrand. Prägend ist besonders die Nachbarschaft zum Volkspark Dutzendteich und zum Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände. In den nächsten 15 Jahren stellt das Modellquartier eines der größten Wohnbauflächenpotenziale im Nürnberger Süden dar, hat aber auch eine stadtweit große Bedeutung für die Neuentwicklung von Standorten der Wirtschaft und Wissenschaft. Für die Siedlungsbereiche im Umfeld benennt das INSEK Nürnberg-Südost folgende wesentlichen Merkmale: • eine hohe Wohnqualität durch großen Grünanteil, • das Spektrum unterschiedlicher Wohnbautypologien wie 20-geschossige Hochhäuser, Punkthäuser, drei- bis viergeschossige Zeilenbauten, zweigeschossige Reihenhäuser, eingeschossige Patio-Häuser/Winkelhäuser, • die vergleichsweise günstigen Mieten, • die soziale Mischung durch ein breites Angebot von Wohneigentum, freifinanziertem und gefördertem Wohnungsbau sowie • eine gute ÖPNV-Anbindung und Erreichbarkeit. Insgesamt kann das Umfeld von Lichtenreuth eher den einfachen und mittleren Wohnlagen in Nürnberg zugeordnet werden. Die Angebotsmieten lagen 2019 in den 12 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 1.3.2 Siedlungsentwicklung und Mobilität Die künftige Siedlungsentwicklung von Lichtenreuth soll über die vorhandenen Erschließungsachsen im ÖPNV sowie über das bestehende Hauptstraßennetz erfolgen. Der Verlängerung der Straßenbahnlinie Nr. 7 bis Bauernfeindstraße, aber auch einem verbesserten Taktangebot der U-Bahnlinie U1 kommen hierbei eine zentrale Rolle zu. Ziel ist es, nachhaltige, autoreduzierte Mobilität durch hochwertige Infrastruktur im Fuß-, Radverkehr und in der ÖPNV-Erreichbarkeit zu gewährleisten. Als Voraussetzung für die hochwertige Erschließungsplanung dient der Mobilitätsbaukasten der Stadt Nürnberg. Stellplatzablöse und reduzierte Stellplatzschlüssel unterstützen das Konzept der nachhaltigen Mobilität. Der neue Campus der UTN ist als autofreies bzw. verkehrsberuhigtes Areal vorgesehen mit Lösungen für die Stadt- bzw. „letzte Meile“ – Logistik. 284 Unabhängig davon ist die Einflussnahme auf das Verhalten der künftigen Bürgerinnen und Bürger sowie der Studierenden in Lichtenreuth durch Information und Steuerung des Verkehrs zwingend notwendig. Hier kommt zum einen dem geplanten Quartiersbüro für ganz Lichtenreuth eine zentrale Rolle zu, welches eine Vielzahl von Themenfeldern (z.B. Mobilität, Kultur) abdecken soll. Zum anderen stellt die Digitalisierung als Vernetzungselement – auch für neue Formen der Mobilität – einen wesentlichen Baustein für die Quartiersentwicklung dar. Mit der Mobilitätsapp NürnbergMobil verfolgt die Nürnberger Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) das Ziel, künftig alle intermodalen Mobilitätsangebote in Nürnberg zugänglich und buchbar zu machen. 1.3.3 Städtebauliche Ziele und Planungen Das Modellquartier Lichtenreuth befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Südbahnhofs und umfasst ca. 90 ha. Für das Areal fand 2015 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb statt, den das Büro West 8, Rotterdam, gewonnen hat. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und einer darauf aufbauenden Rahmenplanung wurde 2016 ein Bebauungsplanverfahren (B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“) eingeleitet. Wesentliche Ziele für das gesamte Quartier sind: • Beitrag zur Deckung des gesamtstädtischen Bedarfes an Flächen für Wohnen und Gewerbe, • Ansiedlung der Technischen Universität, • Entwicklung der Schnittstelle zwischen dem Nürnberger Süden und Südosten sowie • Anbindung des Grünraums Volkspark Dutzendteich an die umliegenden Quartiere. Die städtebauliche Leitidee für Lichtenreuth ist eine nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege. Die Entwicklung von Lichtenreuth gliedert sich dabei in drei Module, in denen diese Leitidee unterschiedlich umgesetzt wird. Eine zentrale Grünachse zieht sich als verbindendes Glied durch das gesamte Plangebiet und verknüpft den Volkspark Dutzendteich mit den benachbarten Stadtteilen. Für die drei Module werden jeweils eigenständige Teilbebauungspläne erarbeitet. Modul 1: „Hasenbuck Süd“ (B-Plan Nr. 4635, Satzungsbeschluss 2020) Ziel der Planung ist ein neuer, attraktiver, autoarmer und durchgrünter Stadtteil im Nürnberger Süden, welcher im Wesentlichen dem Wohnen dienen und somit zur Deckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum beitragen soll. Das Konzept sieht für das Gebiet eine gemischte Wohnungstypologie mit Geschosswohnungsbau und Stadthäusern vor. Für Stadthäuser wurden durchgehend maximal drei Vollgeschosse vorgesehen, während für den Geschosswohnungsbau überwiegend fünf Geschosse sowie Hochpunkte mit bis zu sieben Geschossen zulässig sind. Die weiteren im Gebiet vorgesehenen Nutzungen (Schule, Kita, Hort und Einzelhandel) sollen den neuen Stadtteil entsprechend ortsnah mit der erforderlichen sozialen Infrastruktur und Gütern des täglichen Bedarfs versorgen und auch zu einer verbesserten Versorgung der angrenzenden Bestandsgebiete beitragen. Der zentrale Park ist ein wichtiger Baustein der Verbindung des Volksparks Dutzendteich mit den neu entstehenden und nördlich angrenzenden Quartieren. 285 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 13 Kennzahlen: • ca. 1 575 Wohnungen, davon ca. 142 in Einfamilienhäusern • 30 % geförderter Wohnungsbau • ca. 3 300 Einwohnerinnen und Einwohner • Kitas mit ca. 550 Plätzen, Grundschule mit ca. 500 Plätzen • Sondergebiet Wohnen und Nahversorgung bis 3 000 m2 Verkaufsfläche Modul 2: „Ingolstädter Straße“ (B-Plan Nr. 4642 öffentliche Auslegung / Erlass Satzung für 3./4. Quartal 2023 geplant) Ziel der Planung ist ein nutzungsgemischtes, urbanes Gebiet. Das Konzept sieht eine überwiegend sechsgeschossige 14 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Blockrandbebauung vor. Die Mehrzahl der Baufelder erhält einen Hochpunkt mit mindestens sieben bis neun Geschossen, teilweise bis 16 Geschossen. Im südlichen Teil des Plangebietes ist ein großer Grünbereich mit Sport- und Spielflächen vorgesehen, der einen Teil des Grünverbundes zwischen Volkspark Dutzendteich und angrenzenden Quartieren bildet. Kennzahlen: • ca. 1 330 Wohnungen im Geschosswohnungsbau • ca. 104 000 m2 Gewerbeflächen • Kindertagesstätte mit ca. 195 Plätzen 286 Abb. 6: Bebauungsplan Nr. 4552 und Module des zukünftigen Quartiers Lichtenreuth Modul 3: Technische Universität (B-Plan-Nr. 4556, Erarbeitung ab 2022) Ziel der Entwicklung des Moduls 3 ist die Ansiedlung der Technischen Universität Nürnberg (UTN) auf ca. 37 ha für perspektivisch 5 000 bis 6 000 Studierende. Detailplanungen sind dafür noch nicht vorhanden. Es liegt eine aktuelle Strukturplanung des Teams Ferdinand Heide, Frankfurt am Main, vor. Der Strukturplanung ging ein interdisziplinärer Workshop im September 2020 voraus, dessen Ergebnisse hier kurz zusammengefasst werden: • Anspruch für die Entwicklung des Universitätsareals ist ein offener Campus im Quartier, der wirklich erlebbar innovativ und experimentell als „Green Campus“ entwickelt werden soll. • • Neben der universitären Nutzung soll Raum für Versorgung, soziale Einrichtungen, voruniversitäre Bildung, Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur, Gastronomie, Sport und Erholung angeboten werden. Das Wohnraumangebot auf dem Campusareal wird jedoch auf das Wohnen von Studierenden sowie Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ausgerichtet. weise erfolgen. Zu Beginn sind kleine Anfangsangebote vorgesehen, insbesondere Gebäude mit experimentellen Gebäudetypologien zur vielfältigen Nutzung für Lehre und Forschung, die bereits nach § 34 BauGB genehmigt werden könnten. 1.3.4 Soziodemografisches Umfeld Bezogen auf die statistische Gliederung liegt Lichtenreuth in der südlichen Außenstadt. Aber auch die südlichen Teile des Innenstadtgürtels sowie die südöstliche Außenstadt, insbesondere Dutzendteich und Langwasser, prägen das Umfeld. Da im Modellquartier noch keine Menschen wohnen, wird die demografische und soziale Struktur im Umfeld kurz beleuchtet. Dabei gibt es einen grundlegenden Unterschied der Struktur in den nördlich angrenzenden Quartieren gegenüber den südlichen und südöstlichen Nachbarquartieren. Die nördlich von Lichtenreuth gelegenen statistischen Bezirke des Innenstadtgürtels Süd sowie Hasenbuck und Katzwanger Straße haben • Entstehen soll ein zukunftsweisender, klimafreundlicher Campus, der keine • Emissionen im Betrieb verursacht oder sogar „Klima-Positiv“ funktionieren kann. ein tendenziell unterdurchschnittliches Durchschnittsalter, einen unterdurchschnittlichen Jugendquotienten, • Angestrebt wird eine höchstmögliche Anpassungsfähigkeit der Gebäude auf sich verändernde Anforderungen und Nutzungen. • überwiegend einen unterdurchschnittlichen Seniorenquotienten, • einen überdurchschnittlichen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, • • einen überdurchschnittlichen Anteil an Einpersonenhaushalten, • eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit, • einen überdurchschnittlichen Anteil an Bedarfsgemeinschaften (SGB II) mit Kindern. Die Freiraumangebote im Campus sind als Ergänzung des vorhandenen Netzwerkes konzipiert. Das innere Grün soll eine hohe Aufenthaltsqualität bieten, für Adressbildung, Sport und Spiel, Entspannung, Naturbelassenheit etc. Die Entwicklung des Campus soll schritt- 287 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 15 Die südlich und südöstlich gelegenen statistischen Bezirke der südlichen und südöstlichen Außenstadt haben • tendenziell ein überdurchschnittliches Durchschnittsalter, • einen überdurchschnittlichen Seniorenquotienten, • einen unterdurchschnittlichen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg Süd und einen überdurchschnittlichen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in Langwasser, • einen unterdurchschnittlichen Anteil an Einpersonenhaushalten, • eine Arbeitslosigkeit und einen Anteil an Bedarfsgemeinschaften (SGB II) mit Kindern, die kleinräumig sehr differenziert sind. Abb. 7-12: Soziodemografische Daten der Nachbarbezirke v. l. n. r. Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Seniorenquotient, Anteil an Einpersonenhaushalten, Anteil Arbeitsloser, Jugendquotient, Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, Innergebietliche Strukturdaten Nürnberg 2020 (31.12.2019) 16 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 288 289 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 17 02 Bestandsanalyse 290 Grundlage der Bestandsanalyse bilden die bereits dargestellte sozialräumliche Analyse im Umfeld des IDEK-Gebiets sowie die vorhandenen räumlichen Planungen für Lichtenreuth. Darauf aufbauend wurden das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Digitales Nürnberg, das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost und eine Vielzahl von relevanten Fachplanungen, Strategien und Projekten in den sechs Handlungsfeldern ausgewertet (Abb. 13). Gemeinsam mit der Stadt Nürnberg wurde die Akteurslandschaft sondiert und der Teilnehmerkreis für eine Zukunftswerkstatt und vertiefende Expertengespräche definiert. Die Zukunftskonferenz fand am 02. Juli 2021 mit insgesamt 54 Teilnehmenden statt. Im Zeitraum von Mitte Juni bis Anfang August 2021 wurden zusätzlich insgesamt 20 Expertengespräche mit Verwaltungsmitarbeitenden und lokalen Akteuren durchgeführt, um die Bestandsanalyse zu ergänzen. Wichtige Aussagen der Bestandsanalyse sind im Nachfolgenden auf Ebene der Gesamtstadt und des Stadtteils Lichtenreuth dargestellt. Dabei werden insbesondere digitale Potenziale und Bedarfe aus der Digitalen Dachstrategie und weiterer strategischer Dokumente wiedergegeben sowie Aussagen der Beteiligten der Expertengespräche berücksichtigt. Digitale Dachstrategie: Intelligent vernetzt, nutzenorientiert, innovativ Als erster von zwei Bausteinen des INSEK „Digitales Nürnberg“ wurden im Oktober 2019 die Strategischen Leitlinien der digitalen Dachstrategie durch den Stadtrat beschlossen. Mit den Strategischen Leitlinien wurden im Zusammenspiel mit der Stadtverwaltung und relevanten Akteuren Ziele und Handlungsfeldziele für Nürnberg und die Leitplanken für eine digitale Stadt definiert. Mit der daraus im zweiten Schritt abgeleiteten Roadmap wurden im November 2020 die Konturen für eine digitale Stadt Nürnberg weiter geschärft. Die Roadmap konkretisiert Handlungsfelder, mögliche Projekte und Initiativen und formuliert Empfehlungen innerhalb der durch die Strategie gesetzten Leitplanken und Ziele. Dies beinhaltet beispielsweise Anforderungen an künftige Daten- und Kommunikationsinfrastrukturen, digitale Bürgerdienste und die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Die Aktivitäten um eine künftige digitale Stadtverwaltung, die notwendigen Prozessoptimierungen und „Change-Prozesse“ (Digitalisierung nach innen) sowie für das Thema „Smart Cities“ (Digitalisierung nach außen) werden durch das neu geschaffene Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation begleitet, koordiniert und unterstützt. Im Zusammenspiel mit sogenannten Digitalkoordinatoren in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen sind damit wichtige organisatorische Querschnittstellen und zusätzliche Kapazitäten für den weiteren Prozess geschaffen worden. 291 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 19 Lokale Strategien, z.B. Digitale Dachstrategie / Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost Digitales Nürnberg VERNETZEN ! TEIL 2: ROADMAP – PERSPEKTIVEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG Übergeordnete Strategien, z.B. Freiräume für Innovationen Integrierte Stadtentwicklung Nürnberg Überprüfung und Neuausrichtung der INSEK-Ziele Memorandum Urbane Resilienz Wege zur robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt Das Handbuch für Reallabore 2020 1 • Neue Leipzig Charta. Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl • Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost • Digitale Dachstrategie/Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Digitales Nürnberg“. Teil 1: Strategische Leitlinien Teil 2: Roadmap - Perspektiven für die Weiterentwicklung • Smart City Charta. Digitale Transformation in der Kommunen nachhaltig gestalten • Freiräume für Innovationen. Das Handbuch für Reallabore • Integrierte Stadtentwicklung in Nürnberg. Überprüfung und Neuausrichtung der INSEK-Ziele 2020 • Memorandum Urbane Resilienz. Wege zur robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt Fachkonzepte, z.B. Sonstige Daten, z.B. Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation ! • Gesamtstädtische Leitlinien !"##"$%&'()*+#,#-" ./$#01(0234/05(/1 Klimaschutzfahrplan Nürnberg 2020 – 2030 ! ! Klimaschutzfahrplan Nürnberg 2020 – 2030 ! ! ! ! ! digital.stadt.nürnberg ! ! ! Konzept für eine digitale Stadtverwaltung • Leitbild der Stadt Nürnberg (2001) ! ! ! ! ! "#$%&#%$'!%()!$*+,-(./*(%(0! 12$!)3-!#-4+(3"4+-!%(35-$"3#6#!(2$(7-$0!8#%(9! !"#$%&"'%( ! ""#!$%&'%()%*!"+"+ Schriften des Kulturreferats der Stadt Nürnberg • Soziodemografische Daten und städtebauliche Planung Kulturstrategie der Stadt Nürnberg Abschlussbericht Version 1.03 Stand: 11.06.2019 03 • Klimaschutzfahrplan Nürnberg 2020-2030 • digital.stadt.nürnberg. Konzept für eine digitale Stadtverwaltung • Expertengespräche • Zukunftswerkstatt am 02. Juli 2021 • Kulturstrategie der Stadt Nürnberg. Abschlussbericht • Struktur- und Rahmenplanung für die Technische Universität Nürnberg (TUN). Workshops Abb. 13: Übersicht der Grundlagendokumente und Quellen für die Bestandsanalyse 20 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 292 2.1 Bestandsanalyse Gesamtstadt Folgende wichtige Erkenntnisse konnten im Rahmen der Bestandsanalyse gewonnen werden: • • • • Nürnberg hat ein umfangreiches Angebot an digitalen Bürgerdienstleistungen sowie digitalisierten Verwaltungsprozessen. Der Ausbau von frei zugänglichem WLAN wurde in öffentlichen Gebäuden seitens der Stadtverwaltung forciert und ist insbesondere in den 300 Schulen weit vorangeschritten. Die VAG stellt zusätzlich im ÖPNV und an einigen Haltestellen WLAN für die Fahrgäste zur Verfügung. Der Betrieb der Breitband- bzw. Dateninfrastruktur, inklusive der Rechenzentren, stellt sich in Nürnberg bisher divers dar (Feuerwehr, N-ERGIE, UTN etc.). • Mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm sowie dem FraunhoferInstitut für Integrierte Schaltungen (IIS) mit rund 1 000 Forschenden gibt es anwendungsorientierte Forschung für digitale Technologien. • In der Bauleitplanung erfolgt bisher nur eine punktuelle Nutzung von digitalen Prozessen, zum Beispiel von 3D-Modellen oder digitaler TÖB-Beteiligung bei einzelnen Projekten. • Der „Masterplan Nachhaltige Mobilität“, der bis 2025 die Realisierung von 100 Mobilitätsstationen und die Stärkung des Umweltverbundes auf 68 % der Verkehrsmittelwahl in der Gesamtstadt vorsieht, beinhaltet bereits wesentliche Elemente der Digitalisierung. Der „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“ unterstützt zusätzlich den Ansatz der autoreduzierten Mobilität. • Im Bereich Wohnen wurden in Nürnberg einzelne digitale Pilotprojekte (u.a. Mieter-App und digitale Vermietung der WBG, Modellprojekte im Smart Metering). Das Konzept der Smart City, d.h. eines intelligent vernetzten, nachhaltigen und bürgerzentrierten städtischen Ökosystems, hat in Nürnberg bisher noch keine konkrete Anwendung gefunden. • Verschiedene zielgruppenbezogene digitale Beteiligungsangebote und -plattformen werden bereits erfolgreich angewendet (u.a. „e-Partizipationsplattform“, Partizipationsprojekt „laut!“, „Integreat-App“). • vielfältige digitalaffine Gründerszene (u.a. Initiative Startup.Digital.Nürnberg, ZOLLHOF Tech Incubator, offenes Innovationslabor JOSEPH’S). Nürnberg zählt zu den deutschen Städten mit dem größten Beschäftigtenanteil im IT- und Kommunikationssektor. Zusätzlich verfügt Nürnberg über eine 293 Umweltverbund: Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Nahverkehr IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 21 2.2 Bestandsanalyse Lichtenreuth • Grundsätzlich ist eine gute Breitbandinfrastruktur eingeplant, teilweise werden Leerrohre verlegt. • Die Leuchten im Quartier sind „konventionell“ geplant. Zusätzliche Daten- bzw. Kommunikationskabel an einzelnen Leuchten bzw. Knotenpunkten und zusätzliche Strominfrastruktur an den Leuchten sind nicht vorgesehen. • Bisher ist keine IoT-Infrastruktur über das bestehende LoRaWAN-Netz angedacht, z.B. um Sensornetzwerke für die Bewässerung, Verkehrsmessung usw. zu integrieren. Allerdings können entsprechende Gateways mit ihrer großen Reichweite und geringen Anforderungen problemlos nachgerüstet werden. • Die UTN plant für ihren neuen Campus eine eigene Daten- bzw. Breitbandinfrastruktur einschließlich eines Rechenzentrums. Diese Infrastruktur wird auch als Rückgrat für hochdigitalisierte Prozesse und Lehre dienen (z.B. Kommunikationszentrum statt Bibliothek). • Bisher bestehen noch keine Initiativen zwischen UTN und der Stadt Nürnberg für eine vernetzte Herangehensweise an Digital- und Innovationsthemen. Dies betrifft auch die Planung der Infrastruktur wie Rechenzentrum oder Datenleitungen. • Digitale Komponenten im Kultur- und Sozialbereich sind den bisherigen Pla- 22 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ nungen nicht zu entnehmen. • Das geplante Quartiersbüro kann potenziell eine Scharnierfunktion zwischen digitalen und analogen Angeboten einnehmen und auch nicht-digitalaffine Personen in der Nutzung digitaler Angebote unterstützen. • Eine zentrale Herausforderung besteht darin, dass die Stadt Nürnberg keinen Einfluss auf die Grundstücksvergabe im neuen Stadtteil hat. Dadurch hängt es vom Interesse der jeweiligen Projektentwickler und neuen Eigentümer ab, inwieweit digitale Komponenten in Wohn- und Gewerbegebäuden umgesetzt werden können. • Die großen zusammenhängenden Grünflächen im Stadtteil bieten grundsätzlich Potenziale für die Nutzung von digitalen Lösungen, z.B. in der Beleuchtungssteuerung, der Bewässerung oder der Sportflächennutzung. Ebenso stellen sie ein Potenzial für die Anwendung digitaler bzw. hybrider Kulturangebote im öffentlichen Raum dar. • Eine nachhaltige, autoreduzierte Mobilität kann durch die vorgesehene qualitativ hochwertige Infrastruktur in Lichtenreuth im Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNVErreichbarkeit gewährleistet werden. Jedoch gibt es noch keine konzeptionellen Ansätze für die Logistik der „letzten Meile“ im Quartier. 294 Abb. 14: Lichtenreuth als Teil der gesamtstädtischen Betrachtung Lichtenreuth Nürnberg • Das benachbarte Lern-, Kultur- und Bildungshaus „südpunkt“ als auch das Kulturzentrum „Z-Bau“ könnten Einfluss auf das kulturelle Angebot in Lichtenreuth nehmen. Schlussfolgerungen Der Entwicklung von Lichtenreuth ist ein langjähriger Planungsprozess vorausgegangen, in dem Smart-City-Ansätze kaum eine Rolle spielten. Um innovative Ansätze zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder in den nächsten Jahren noch zu implementieren, sind die Voraussetzungen in den einzelnen Modulen der Quartiersentwicklung unterschiedlich. Während die Einflussmöglichkeiten im Modul 1 aufgrund der abgeschlossenen Bebauungsplanung sehr gering sind, ergeben sich im Modul 3 angesichts des frühen Planungsstadiums und eines an innovativen, digitalen Lösungen interessierten Bauherren (UTN) die größ- ten Handlungsmöglichkeiten. Im Modul 2 ist es wichtig, zumindest im Bereich der digitalen Infrastrukturen (Breitband, LoRaWAN, Leerrohre u.a.) höhere Standards als im Modul 1 im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. Darüber hinaus ist im Planungsprozess darauf zu achten, dass jenseits modulbezogener Insellösungen eine möglichst breite Vernetzung zwischen den Modulen und mit den Nachbarquartieren erreicht wird. Diese Vernetzung sollte nicht zuletzt auch auf der Ebene sozialer und kultureller Angebote erfolgen und kann durch digitale Technologien begünstigt werden. Eine ausführliche Aufbereitung der Ergebnisse der Bestandsanalyse befindet sich in der Anlage. Darin sind neben der Situation in der Gesamtstadt und im Planungsprozess für Lichtenreuth die relevanten Ziele und Projektansätze der Digitalen Dachstrategie abgebildet. 295 7.1 Bestandsanalyse für die einzelnen Handlungsfelder IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 23 03 SWOTAnalyse 296 Ausgehend von der Bestandsanalyse werden Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken mit einem Fokus auf Digitalisierung für die sechs Handlungsfelder des IDEK herausgearbeitet. Das Handlungsfeld „Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft“ wird insbesondere unter dem Aspekt des Ökosystem-Managements und relevanter Kooperationen betrachtet. Für die SWOT-Analyse wurden folgende Hilfsfragen herangezogen, die für jedes Handlungsfeld interpretiert werden, wenngleich die Beantwortung der Leitfragen nicht in allen Handlungsfeldern gleichermaßen möglich war: Stärken (intern) Schwächen (intern) • Was macht die Entwicklung des Quartiers Lichtenreuth in Bezug auf Digitalisierung einzigartig? • Was könnte die Stadt Nürnberg bei der Entwicklung Lichtenreuths im Bereich Digitalisierung verbessern? • Welche guten Erfahrungen hat die Stadt Nürnberg bei Digitalisierungsprojekten, die sie in die Quartiersentwicklung Lichtenreuth einbringt? • Was sollte sie vermeiden? • Was sind Dinge, die zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende und andere Nutzende des Quartiers als Schwächen ansehen könnten? • Auf welche einzigartigen Ressourcen (z.B. Finanzen, Partner, Akteure) kann die Stadt Nürnberg bei der Quartiersentwicklung Lichtenreuths zurückgreifen? Chancen (extern) Risiken (extern) • • Vor welchen Herausforderungen steht die Stadt Nürnberg bei der Quartiersentwicklung Lichtenreuth im Bereich Digitalisierung? Haben die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer des Quartiers bestimmte Bedarfe oder Erwartungen? • Gibt es neue Technologien, die bei der aktuellen Planung des Quartiers berücksichtigt werden sollten? • Gibt es Änderungen in den politischen Voraussetzungen (z.B. Förderpolitik, kommunale/nationale Schwerpunkte)? • Gibt es ein Problem, das die Umsetzung des IDEK Lichtenreuth verhindern könnte? • 297 (Standortwettbewerb: Wo sind andere Städte der Stadt Nürnberg im Bereich Quartiersentwicklung/Digitalisierung voraus?) IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 25 pro Handlungsfeld n ke he St äc är hw n en ik nc en is ha en nc ha Handlungsbedarfe R C is ik en C Handlungsbedarfe Analyse R en Analyse integriert und vernetzt Sc h äc hw Sc St är ke n interne Faktoren externe Faktoren Darauf aufbauend wurden aus den SWOTs der sechs Handlungsfelder erste strategische Ableitungen für Entwicklungsperspektiven (Handlungsbedarf) getroffen. Eine übergreifende SWOT-Analyse, die im folgenden Kapitel dargestellt ist, stellt die Essenz aus den handlungsfeldbezogenen SWOT-Analysen dar. Die Details zu den 26 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ SWOT-Analysen der einzelnen Handlungsfelder sind im Anhang dargestellt. Die Ergebnisse der SWOT-Analyse und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen wurden am 5. November 2021 mit insgesamt 28 Teilnehmenden, vorrangig aus Verwaltung und städtischen Unternehmen, diskutiert. 298 Abb. 15: Vorgehen der SWOT-Analyse 7.2 SWOT für die einzelnen Handlungsfelder 3.1 Zusammengeführte Ergebnisse der SWOT-Analysen und Handlungsbedarfe Stärken (intern) Schwächen (intern) • geplante Entwicklung eines durchgrünten, nutzungsgemischten Neubauquartiers: Integrierte Betrachtung von Siedlungsentwicklung & Mobilität • Bisher nur wenige inhaltliche Ziele für die Quartiersentwicklung Lichtenreuths • Modellkommune „Smart Cities Smart Regions“ • Große Potenziale (auch für angrenzende Stadtteile/Gesamtstadt) durch Ansiedlung der Technischen Universität (UTN) mit Digitalisierung als einen Schwerpunkt der Lehre • Neubau von Bildungsinfrastruktur • geplanter Aufbau eines Quartiersbüros • Starkes Commitment der Verwaltungsspitze/Leadership für die Quartiersentwicklung Lichtenreuth unter Berücksichtigung digitaler Aspekte • Vorhandene strategische Rahmenwerke und Vorgaben (z.B. INSEK Südost, Digitale Dachstrategie „Digitales Nürnberg“) für die Quartiersentwicklung • Erste Vernetzung der Akteurslandschaft bzw. „Community“ mit Bezug zu Digitalisierung auf gesamtstädtischer Ebene (z.B. Nürnberg Digital Festival) • Interesse des Stadtplanungsamts an digitalen Planungs-/Modellierungsprozessen • Etablierte digitale Beteiligungsformate (z.B. ePartizipation) • Sehr unterschiedliche Verfahrensstände der Module (führt z.B. zu unterschiedlichen technischen Lösungen und Qualitäten) • Teilweise nur noch geringe Einfluss-/ Gestaltungsmöglichkeiten bei den Modulen 1 und 2 • Fehlende Kommunikations- und Erklärstrategie („Storytelling“) für das Thema Smart Cities nach innen und außen (gesamtstädtisch und insbesondere im Rahmen der Quartiersentwicklung Lichtenreuth) • Verbesserungswürdige kontinuierliche Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren der Gebietsentwicklung (intern sowie außerhalb der Verwaltung) • Fehlende geplante Orte für soziale und kulturelle Angebote in Lichtenreuth • Heterogener Betrieb der Daten-Infrastruktur innerhalb der Stadt (z.B. Breitband, Rechenzentrum) • Fehlende Regelungen/Strategie für die Erhebung, Speicherung, Verwertung und Zurverfügungstellung von Daten im Kontext der Smart City/Digitalen Stadt (Governance-Struktur/Strategie, Datenplattformen etc.) 299 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 27 • Unzureichende Priorisierung, Sensibilisierung und Verankerung des Smart CityThemas innerhalb der Stadtverwaltung • Aufbau eines digitalen Stadtteilportals mit Einbindung weiterer Funktionen (z.B. ÖPNV) • Wenig positive Beispiele für Smart CityLösungen, die kommuniziert werden können • Laufende und geplante Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für Smart City (z.B. Anschubfinanzierungen für neue Mobilitätsformen, 4. Staffel Modellprojekte Smart Cities“, BMWSB, Green Deal) Chancen (extern) • Quartier als Raum für Erprobung („Testfeld“) digitaler Lösungen in allen Handlungsbereichen • Vernetzung der Bevölkerung: Schaffung von digitalen sozialen Räumen und barrierefreien Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und Nutzung von digitalen Angeboten • Generierung von „Quick-wins“ (auch in Form von „Testballons“ und temporären Nutzungen) für schnelle Sichtbarkeit • Schaffung und Bewerbung neuer, lebensstilgerechter Mobilitätsformen (z.B. im Personenverkehr und Wirtschaftsverkehr) Risiken (extern) • Langer Entwicklungs- und Realisierungszeitraum; Gefahr des Verlusts des politischen und operativen Commitments sowie Unsicherheit in Bezug auf zukunftsfähige Technologien • Doppeltes Risiko der „Verinselung“: keine Vernetzung mit Nachbarquartieren und singuläres Denken in den einzelnen Modulen • Hohes Interesse und Ambition der UTN an innovativen digitalen Lösungen auf dem Campus • Bei zu später oder zu geringer Abstimmung der Planungsprozesse zwischen Stadt und UTN: Gefahr einer schwierigen/fehlenden Zusammenarbeit mit der UTN und dadurch geringes Gestaltungspotenzial im Modul 3 • Öffnung UTN-Campus in den Stadtteil/ für die Bewohnerschaft • Geringe Einflussmöglichkeiten auf private Bauherren • Neue Akteure auf dem Immobilienmarkt als Chance für Innovation und frühzeitige Zusammenarbeit bei digitalen Lösungen • Potenzieller Ausschluss bzw. verminderte Teilhabe von Bevölkerungsgruppen durch die Digitalisierung • Quartiersbüro als Lernort erweiterbar (z.B. Begleitung von Offlinern) • Vulnerabilität eines stark digital ausgerichteten Quartiers in Bezug auf Cybersecurity: erhöhter Schutz kritischer Infrastruktur erforderlich • Erprobung und Einführung neuer Formen der Bürgerbeteiligung • Auf- und Ausbau neuer Betreiber- und Kooperationsmodelle 28 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 300 Übergeordnete Handlungsbedarfe • Aufbau einer integrierten, strategischen Quartiersentwicklung und einer integrierten, operativen Quartiersbetreuung (möglicherweise Quartiersbüro) • Kommunikations- und Erklärstrategie („Storytelling“) für das Thema Smart Cities nach innen und außen • Aufbau von kontinuierlichen, sektorübergreifenden Kommunikationsstrukturen (z.B. Beratungsgremium) zwischen den beteiligten Akteuren der Gebietsentwicklung u.a. mit „AG Infrastruktur“ (intern sowie außerhalb der Verwaltung) • Erarbeitung eines integrierten, digitalen Verkehrskonzeptes über alle Module (und angrenzende Stadtgebiete), dabei Festlegung von Kriterien zur Evaluierung (Lärm, Abgas, Verkehr), Koordination und Betrieb von Personen- und Wirtschaftsverkehr • Regelungen bzw. Strategie für die Erhebung, Speicherung, Verwertung und Bereitstellung von Daten im Kontext der Smart City/Digitalen Stadt (GovernanceStruktur/Strategie, Datenplattformen etc.) • Formate der Zusammenarbeit zum Thema Smart Cities mit Forschung, Wirtschaft/Start-ups und Multiplikatoren und Strukturen vor Ort entwickeln und aufbauen (z.B. mit Zollhof) • Übergreifende Abstimmung und Zusammenarbeit der IKT bzw. Daten-Dienstleister im Stadtkonzern (Feuerwehr, N-ERGIE), UTN und privaten Anbietern forcieren, Verknüpfung des Themas bzw. der Planung Daten-/Ladeinfrastruktur mit Beleuchtung/Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) • Unterstützung der bestehenden kulturellen und sozialen Einrichtungen aus Nachbarquartieren zur ausreichenden Versorgung in Lichtenreuth sowie Einordnung ergänzender kultureller/sozialer Angebote in bereits geplante Institutionen (z.B. Schule, UTN-Campus) • Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung des Quartiersbüros zum zentralen Ort der Beteiligung, Beratung, Kommunikation und Ko-Produktion mit einem starken Fokus auf Digitalisierung für unterschiedliche Zielgruppen (Onliner & Offliner) 301 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 29 04 Leitbild und Ziele 302 Das Zielsystem für das IDEK Lichtenreuth gründet sich sowohl auf übergeordnete bundesweite bzw. europäische Leitgedanken (z.B. Neue Leipzig Charta, Smart City Charta) als auch auf vorhandene Beschlüsse zur integrierten Stadtentwicklung in Nürnberg (z.B. INSEK Südost, INSEK Digitales Nürnberg) und zur städtebaulichen Entwicklung von Lichtenreuth (z.B. Bauleitplanung). Es besteht aus zwei Teilen: dem Leitbild und den strategischen Zielen einerseits und den Zielen zur digitalen Entwicklung andererseits. Das Leitbild und die strategischen Ziele befinden sich auf der Ebene eines INSEK und umfassen Kernthemen einer integrierten Stadtteilentwicklung. Sie sind selbst nicht auf die Digitalisierung ausgerichtet, bilden aber die strategische Grundlage für die Ziele zur digitalen Entwicklung in Lichtenreuth. Zur Erreichung der strategischen Ziele für Lichtenreuth sind weitere Projekte erforderlich, die keinen engeren Bezug zur Digitalisierung haben. Diese werden im IDEK nicht betrachtet, aber je nach Relevanz im Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag, in einem INSEK oder in fachlichen Konzepten aufgegriffen. Leitbild und Ziele für das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ wurden in einem digitalen Workshop am 21. Februar 2022 mit insgesamt 13 Teilnehmenden, vorrangig aus Verwaltung und städtischen Unternehmen, diskutiert. Leitbild Für jedes Handlungsfeld wurde ein strategisches Ziel formuliert. Da die Handlungsfelder jedoch nicht trennscharf abzugrenzen sind, sind einzelne Aspekte der strategischen Ziele auch in mehreren Handlungsfeldern relevant. Das betrifft insbesondere übergreifende Themen wie Klimaschutz, Living Lab-Gedanke, Infrastruktur oder digitale Spaltung, die jeweils nur in einem strategischen Ziel benannt werden. Strategische Ziele Ziele zur digitalen Aus den strategischen Zielen wurden für jedes Handlungsfeld ein oder zwei Ziele zur digitalen Entwicklung in Lichtenreuth abgeleitet. Diese digitalen Ziele werden im weiteren IDEK-Prozess mit Projekten untersetzt. In der gegenwärtigen Arbeitsphase werden dazu (intern) Handlungsansätze und mögliche Projekte benannt. Diese werden in den nächsten Arbeitsschritten konkretisiert, auf ihre Realisierbarkeit geprüft und priorisiert. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Projekte auch zur Erreichung mehrerer digitaler Ziele beitragen können. Entwicklung 303 Abb. 16: Zielhierarchie für Lichtenreuth IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 31 4.1 Grundlagen der Ziele für Lichtenreuth Als integriertes digitales Entwicklungskonzept baut das IDEK Lichtenreuth sowohl auf die Neue Leipzig Charta als auch auf die Smart City Charta auf. Die Neue Leipzig Charta strebt an, die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl zu nutzen. Dabei werden Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik benannt, die auch für die Entwicklung von Lichtenreuth handlungsleitend sind. Herauszuheben ist insbesondere das integrierte und kooperative Herangehen an die Quartiersentwicklung in Lichtenreuth, das vielfältige Akteure in eine nachhaltige Stadtentwicklung einbezieht. Städtische Transformation im Sinne der Neuen Leipzig Charta basiert auf der Integration der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung. Deshalb werden mit den drei Dimensionen gemeinwohlorientierter Stadtentwicklung die grüne, die produktive und die gerechte Stadt adressiert. Die Digitalisierung ist dabei ein Querschnittsthema, das viele Chancen für nachhaltige Lösungen in der Stadtteilentwicklung beinhaltet. Wie Digitalisierung zu städtischen Transformationsprozessen beitragen kann, führt die Smart City Charta in vier Leitlinien aus. Die digitale Transformation benötigt demnach • Ziele, Strategien und Strukturen, • Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung, 32 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ • Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen sowie • Ressourcen, Kompetenzen und Kooperationen. Zur Umsetzung wird Städten sowohl Offenheit gegenüber neuen Technologien empfohlen als auch ein starker Werte- und Zielebezug, um die Technologien mit Bedacht und Weitblick nutzen zu können. Die Smart City Charta macht deutlich, dass Digitalisierung in die Stadtentwicklung integriert sein und Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung umsetzen soll. Dementsprechend benennt das Zielsystem des IDEK Lichtenreuth zunächst ein Entwicklungsleitbild und strategische Stadtentwicklungsziele (SZ) für Lichtenreuth, aus denen die Ziele zur digitalen Entwicklung (DZ) abgeleitet werden. Dabei können Projekte (P) gleichzeitig zu mehreren digitalen Zielen einen Beitrag leisten, und übergeordnete Kommunikations- und Arbeitsstrukturen bilden eine gemeinsame Klammer zur Umsetzung des IDEKs und seiner Projekte (Abb. 17). Das Zielsystem für Lichtenreuth knüpft inhaltlich auch an die übergeordneten Ziele in Nürnberg an, insbesondere die „Gesamtstädtischen Leitlinien“ (die im Entwurf vorliegen) und ihre Anwendung bei Flächenkonkurrenzen sowie die verschiedenen integrierten Stadtentwicklungskonzepte (Abb. 17). Es greift darüber hinaus Ziele auf, die bereits dem städtebaulichen 304 Gesamtstädtische Leitlinien Nürnberg (Entwurf) Handlungsbedarfe Leitbild Lichtenreuth SZ 1 SZ 2 SZ 3 SZ 4 SZ 5 SZ 6 DZ 1.1 DZ 2.1 DZ 3.1 DZ 4.1 DZ 5.1 DZ 6.1 DZ 1.2 DZ 2.2 DZ 3.2 P1 P2 P3 DZ 5.2 P4 P5 P... Kommunikations- und Arbeitsstrukturen Wettbewerb und der Bauleitplanung zugrunde liegen. um Wohlstand zu sichern und die Stadt zukunftsfähig zu machen.“ Abb. 17: Erarbeitung des IDEK-Zielsystems Das INSEK Digitales Nürnberg formuliert eine Vision, die auch für Lichtenreuth handlungsleitend ist: „Wir wollen die Lebensqualität der Menschen heben. Dabei nutzen wir neue digitale Lösungen, 305 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 33 4.2 Leitbild und Ziele für Lichtenreuth SZ 1: In Lichtenreuth werden vielfältige Wohn-, Arbeits-, Bildungs- und Freizeitangebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimawandels und einer sich wandelnden Gesellschaft mit stetig neuen Herausforderungen realisiert. SZ 2: In Lichtenreuth wird ein integriertes, klimaneutrales Verkehrskonzept für den Personen- und den Wirtschaftsverkehr über alle drei Module mit Berücksichtigung und Einbindung der angrenzenden Stadtgebiete realisiert. Dabei hat der Umweltverbund einen Anteil von mindestens 80 % am Modal Split* im Quartier. SZ 3: Lichtenreuth wird als urbanes Labor entwickelt, in dem Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Bürgerschaft sowie die Kommune und ihre Tochterunternehmen eng kooperieren und dabei gemeinsam innovative Projekte sowie Angebote entwickeln, erproben und umsetzen. Leitbild Lichtenreuth Lichtenreuth ist ein nutzungs- und sozial gemischter Stadtteil mit integriertem Universitätscampus und hoher Lebensqualität. In ihm werden digitale Lösungen für eine gemeinwohlorientierte, nachhaltige und klimagerechte Stadtteilentwicklung im Sinne eines Reallabors kooperativ erprobt. Die einzelnen Module, Handlungsfelder und Stakeholder sind gut miteinander und in die angrenzenden Quartiere vernetzt. SZ 4: In Lichtenreuth werden vielfältige soziale, kulturelle und partizipative Angebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen sowie sinnvoll miteinander und über die Stadtteilgrenzen hinaus vernetzt. SZ 5: Lichtenreuth bietet die infrastrukturellen Voraussetzungen für ein Living Lab für innovative, digitale und intelligent vernetzte Lösungen und Projekte, welche dem Gemeinwohl dienen und auf andere städtische Quartiere skalierbar sind. SZ 6: Allen Interessierten aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Politik werden Anreize und niedrigschwellige Möglichkeiten geboten, sich über die Entwicklung des Stadtteils Lichtenreuth zu informieren und aktiv bei der Gestaltung einzubringen. SZ DZ Strategisches Ziel Digitales Ziel * Verteilung des Transportaukommens auf verschiedene Verkehrsmittel 34 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Städtebau, Wohnen und Demografie Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft Daten, Infrastrukturen, kommunale Dienste Mobilität und Verkehr Kultur und Soziales (Neue Formen der) Partizipation 306 DZ 1.1: Die Implementierung von digitalen Lösungen im Neubau trägt zu Energieeffizienz sowie zu demografischer und sozialer Vielfalt bei. DZ 1.2: In den öffentlichen Grün- und Freiräumen werden digitale Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels sowie zur besseren Nutzbarkeit und Bewirtschaftung des öffentlichen Raums modellhaft für Nürnberg erprobt. DZ 2.1: Die Implementierung von digitalen und vernetzten Mobilitätsstrukturen ermöglicht eine flexible und einfache Nutzung verschiedener Mobilitätsformen und deren Kombination, um auch autounabhängige Lebensstile zu unterstützen. DZ 2.2: Nachhaltige Stadtlogistik, die mit Hilfe von vernetzten Mobilitätsdaten Verkehrsaufkommen im Wirtschaftsverkehr reduziert, wird in Lichtenreuth kombiniert mit flexiblen Verteilstrukturen angeboten. DZ 3.1: In Lichtenreuth stehen ko-kreative Formate sowie Innovations- und Kooperationsstrukturen wie Digital Labs oder ein Think Tank zur Verfügung, um neue digitale und vernetzte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. DZ 3.2: In Lichtenreuth werden hybride Bildungs-, Versuchs- und Erprobungsräume zur Verfügung gestellt, in denen digitale und vernetzte Lösungen mit kollaborativen und partizipativen Ansätzen ausprobiert, angewendet, vermittelt und weiterentwickelt werden. DZ 4.1: Digitale, multimediale und anpassungsfähige Angebote und Räume verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure tragen zur Stärkung der sozialen und kulturellen Teilhabe bei und wirken einer digitalen Spaltung entgegen. DZ 5.1: In Lichtenreuth werden organisationsübergreifende Konzepte für Konnektivität und schnelle Datenverbindungen entwickelt und implementiert, um zukunftsweisende digitale Lösungen, Angebote und Dienstleitungen langfristig zu gewährleisten. DZ 5.2: Dienstleistungen der Bürgerdienste und der kommunalen Tochterunternehmen werden in Lichtenreuth als hybrides Angebot, d.h. digital und mit physischer „Schnittstelle“ zum Kunden, zur Verfügung gestellt, um den bestmöglichen Zugang und Umfang der Dienste und deren Abwicklung zu gewährleisten. DZ 6.1: Digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen ergänzen analoge Formate sinnvoll und schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen. 307 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 35 05 Projektvorschläge 308 Beitrag zur Zielerreichung Die Herausarbeitung konkreter Projekte und deren Priorisierung für das IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ erfolgte in einer Zusammenführung der Arbeitspakete 4 und 5 – der digitalen Potenzialanalyse und der Maßnahmen- und Finanzierungsplanung. In der digitalen Potenzialanalyse geht es darum, auf Grundlage der bisherigen Arbeitsergebnisse die IDEK-Anwendungsfelder für den Einsatz digitaler Technologien in Lichtenreuth zu identifizieren. Gleichzeitig ist es wichtig, den Mehrwert digitaler gegenüber analogen Lösungen zu prüfen und Risikofaktoren in Bezug auf die Digitalisierungspotenziale aufzuzeigen. Die über den Erarbeitungsprozess des IDEK gesammelten 34 Projektideen wurden zunächst in einem Pool zusammengeführt und prägnant beschrieben. Darauf aufbauend erfolgte eine Bewertung von Nutzen und Umsetzbarkeit der Projektideen. Die Bewertungskriterien berücksichtigten die digitalen Potenziale und Hemmnisse, darüber hinaus aber auch Aspekte bezüglich des Mehrwerts für eine gemeinwohlorientierte Stadtteilentwicklung und der Mitwirkungsbereitschaft der wichtigen Akteure. Die Projektideen wurden in einem fachübergreifenden Workshop am 12.05.2022 mit 42 Teilnehmenden, vorrangig aus Verwaltung und kommunalen Unternehmen, diskutiert. Die Akteure hatten auch die Möglichkeit, den Entwurf der Bewertung nach dem Workshop zu kommentieren und mit eigenen Erfahrungen zu ergänzen. Das Bewertungsergebnis wurde grafisch in einem „Mapping“ aufbereitet und diente als Grundlage für die Priorisierung der Projekte. Dabei zeigte sich, dass einige Projektideen in einem so engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, dass sie zu einem gemeinsamen Projekt zusammengeführt wurden. Nach Zusammenführung einzelner Projekte entstand eine ausdifferenzierte Innovation Bürgernutzen Übertragbarkeit Nutzen Synergiepotenziale Umsetzbarkeit Mitwirkungsbereitschaft Technische Voraussetzungen Investitionskosten Vergleichbare Lösungen Zeitraum Maßnahmenliste, die insgesamt 25 Projektvorschläge umfasste. Durch weitere Betrachtung und Prüfung der einzelnen Projektvorschläge konnte eine Zuordnung in drei Umsetzungskategorien erfolgen: Abb. 18: Bewertungskriterien für die Projektideen • Projektliste A: Projekte, die zur Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden, dabei wir differenziert in: • Liste A 1: Steckbriefe wurden im Rahmen des IDEK-Prozesses erstellt • Liste A2: Machbarkeitsanalyse/Sondierungsstudie ist vorab erforderlich • Projektliste B: Projektpool mit guten Projekten, die zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft werden sollten • Projektliste C: Projekte, die derzeit nicht weiterverfolgt werden 309 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 37 AP 4: Mapping Potenzialanalyse | Stand: 20.06.2022 Digitale Projektideen Lichtenreuth hoch Nicht digitale Projektideen Lichtenreuth Digitaler Zwilling Quartiersbüro Aktivierung u. Vernetzung kult/soz. Akteure Interaktive Vernetzung Visualisierung Fahrplan u. Modellierung Daten-/LadeHybride Living Labs/ u. StromBürgerdienste Erprobungsräume infrastruktur Koordination Steuerung Logistik UNT / NÜ Regenrückhaltung u. 2 AG Digitale Infrastruktur Bewässerung Steuerung Beleuchtung Hybride Ausstellungen Begleitgremium Reallabor Gebäude mit Nachh.Zertifizierung NachbarschaftsPlattform Zufahrtsregulierung Wirtschaftsverkehr Nahwärme/Kälte UTN Nutzen Aktivierung u. Beratung priv. Bauherrn Letzte Meile Testfeld IoT u. Sensoren Stadtteillabor/Co-Working ConciergeDienste Engagement- u. Ermöglichungsräume Akteurnetzwerk Digitale Leihangebote öffent. Raum MaaS Orientierung Parklandschaften Digitale TÖBBeteiligung Modellprojekt Quartiersschule Infrastruktur digitale Beteiligung Ridesharing, Betriebliches Mobilitätsmgt. Gebäudeautomation UTN 1 HF1 Start-up/ Digital Lab HF2 HF3 HF4 niedrig HF5 HF6 2 Umsetzbarkeit 1 komplex komplex 1 Umsetzbarkeit 2 einfach Nutzen einfach Nicht digitale Projektideen Gesamtstadt Digitale Projektideen Gesamtstadt Abb. 19: Potenzialanalyse: Mapping der Projektideen 38 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 310 5.1 Priorisierte Projektvorschläge In einem weiteren Arbeitsschritt wurden Projekte, die im Ergebnis der Bewertung prioritär für die Umsetzung zu empfehlen sind, in insgesamt 19 Mini-Labs mit potenziellen Projektbeteiligten diskutiert und vertieft. Die Ergebnisse sind in Form von Steckbriefen als Grundlage der Beantragung von Fördermitteln und weiteren Projektumsetzung dokumentiert. Die Steckbriefe können als flexible Handlungsgrundlage im Zuge der Konkretisierung des Projektes bzw. der Ausrichtung auf ein konkretes Förderprogramm fortgeschrieben werden. Innerhalb der nachfolgenden Projektliste A wurden vier Projekte als sogenannte Leitprojekte definiert (als Leitprojekt mit einem Stern gekennzeichnet). Dabei handelt es sich um Projekte, die zeitnah umgesetzt werden sollen und denen eine besonders große Wirkung für die integrierte, digitale Entwicklung des neuen Stadtteils beigemessen wird. 5.1.1 Projektlisten A1 und A2 Projektliste A1: Projekte, die zur Vertiefung und Umsetzung empfohlen werden A1.1 – Aktivierung und Beratung gewerblicher und institutioneller Bauherren A1.2 – Verbesserung Verteilstrukturen/ letzte Meile, Concierge-Dienste A1.3 – Quartiersbüro Lichtenreuth A1.4 – Digital zugängliche Leihangebote im öffentlichen Raum A1.5 – Hybride Bürgerdienste und Leistungen der Stadtverwaltung A1.6 – Testfeld für Sensortechnik und IoTTechnologien mit Use Cases Projektliste A2: Machbarkeitsanalyse/ Sondierungsstudie vorab erforderlich A2.1 – Quartiersschule Lichtenreuth A2.2 – Living Labs und Erprobungsräume für Technologien A2.3 – Niedrigschwellige Engagementund Ermöglichungsräume 311 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 39 A1.1 Aktivierung und Beratung gewerblicher und institutioneller Bauherren Abb. 20: Aktivierung und Beratung von Bauherren 40 Ziel Gewerbliche und institutionelle Bauherren in Modul 1 und 2 sollen für (innovative) digitale Lösungen mit den Schwerpunkten Energieeffizienz, demografischer Wandel und Lebensqualität beim Bau von neuen Gebäuden in Lichtenreuth gewonnen und unterstützt werden. Dazu sollen bis 2025 90 % der Bauherren aktiv angesprochen und sensibilisiert sowie 20 % der Bauherren für konkrete Projekte gewonnen werden. Budget (geschätzte Kosten) Gesamtkosten von 100 000 € über 3 Jahre. Die Kosten teilen sich auf in Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Kurz- bis mittelfristig: 2023-2025 ff Federführung Stadtplanungsamt (Vorschlag) IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 312 • die Erarbeitung von Beratungsmaterialien (einmalig 50 000 €) • die Kosten für die Beratung der Bauherren und Pflege der Materialien (ca. 10 000 € 2023 und je 20 000 € in den Jahren 2024 und 2025) Beides sollte extern beauftragt werden. Mitwirkende (intern) • Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung • ggf. Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation Mitwirkende (extern) • Verkehrsplanungsamt • Aurelis • N-ERGIE • Stab Wohnen • Wirtschaftsförderung Nürnberg • ggf. Referat für Jugend, Familie und Soziales Projektkurzbeschreibung Die Stadt Nürnberg hat keinen direkten Einfluss darauf, ob und wie Erwerberinnen und Erwerber der Baugrundstücke in Modul 1 und 2 digitale Maßnahmen beim Bau ihrer Gebäude realisieren und sich aktiv in das Reallabor einbringen. Deshalb wird eine Aktivierung und Beratung von Bauherren sowohl von Wohnals auch von Gewerbegebäuden aufgebaut, um diese für die Realisierung digitaler Lösungen zu interessieren, fachlich zu beraten und in das Reallabor Lichtenreuth einzubeziehen. Diese lässt sich bei Erfolg für weitere Neubauquartiere nutzen. Schwerpunkt der Projekte soll im Bereich von Energieeffizienz (z.B. Smart Metering), altersgerechtem Wohnen (z.B. Ambient Assistance Living) und nachhaltiger Mobilität (z.B. Echtzeit-ÖPNV-Anzeige in Bürogebäuden) liegen. Die Aktivierung und Beratung erfolgt in vier Bausteinen: • Erstansprache von Bauherren im Zuge der frühzeitigen Bauberatung durch das Stadtplanungsamt/Stadtteilkoordination, dabei Information über Ziele, Möglichkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Reallabor „IDEK Lichtenreuth“ • Informationen zu digitalen Lösungen durch ein Bauherrenhandbuch als digitale Informationsplattform (Bündelung der gebietsspezifischen Informationen für Lichtenreuth, allgemeines Fachwissen, gute Beispiele, nützliche Links u.a.) • Fachliche Erstberatung zu technischen Lösungen und Fördermöglichkeiten durch externen Dienstleister • Einbindung und Vermittlung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Fachämtern und bei der N-ERGIE für die Zusammenarbeit an fachspezifischen digitalen Lösungen Die Inhalte des Bauherrenhandbuches werden in einem moderierten interaktiven Prozess zwischen den beteiligten Fachämtern und externen Beteiligten des Projektes durch einen Dienstleister erarbeitet. Dieser setzt auch die Informationsplattform technisch um. 313 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 41 A1.2 Verbesserung Verteilstrukturen/ letzte Meile, Concierge-Dienste Abb. 21: Letzte Meile, ConciergeDienste Ziel Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Lieferverkehre für Güter mit Pkw und Lkw in Lichtenreuth um 50 % gegenüber dem Durchschnitt in Nürnberger Bestandsquartieren zu reduzieren, ohne die Qualität der Zustellungsdienste zu beeinträchtigen. Bewohnerinnen und Bewohner können gelieferte Ware direkt beim Concierge-Dienst beziehungsweise bei den Quartiersboxen abholen oder sich Waren gezielt mit einem umweltfreundlichen Lastenrad zustellen lassen. Diese Dienstleistung kann auch für den Versand von Waren genutzt werden. 42 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 314 Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Kurz- bis mittelfristig: 2023-2025 ff Budget (geschätzte Kosten) Konzepterarbeitung durch externe Vergabe: 100 000 € Konkrete Investitions- und Betriebskosten für die Realisierung werden auf Grundlage des Logistikkonzeptes ermittelt. Federführung Verkehrsplanungsamt (Vorschlag) Mitwirkende (intern) Mitwirkende (extern) • Verkehrsplanungsamt • N-ERGIE • Stadtplanungsamt • Aurelis • Wirtschaftsförderung Nürnberg Projektkurzbeschreibung Der stetige Zuwachs des E-Commerce-Markts führt zu einer Zunahme des Lieferverkehrs in den Quartieren, aber auch zu einer Steigerung der Flächenkonkurrenzen im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund wird eine nachhaltige Verteilstruktur in Lichtenreuth angestrebt. Dazu wird ein gemeinsames Projekt der Stadt Nürnberg mit Logistikunternehmen und sogenannten KEP-Diensten (Kurier-, Express- und Postdienste) zur Bereitstellung von Flächen für MikroDepots und Quartiersboxen sowie Concierge-Stationen realisiert. Damit wird eine umweltverträgliche Zustellung und Abholung von Gütern innerhalb der „Letzten Meile“ per Lastenrad möglich. Die Quartiersboxen sind mit 24-Stunden-Service für Lieferung, Einkauf und Tausch vorgesehen. Darüber hinaus können Bewohnerinnen und Bewohner gelieferte Waren direkt beim Concierge-Dienst abholen oder für den Versand abgeben. Die Standortwahl der Mikro-Depots und der Quartiersboxen ist in Abhängigkeit der städtebaulichen Entwicklung und der ÖPNV-Erschließung auszuweisen. Das geplante Quartiersbüro für Lichtenreuth kann für Concierge-Dienste genutzt werden, sofern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. In einem ersten Projektbaustein wird ein Logistikkonzept für die „Letzte Meile“ mit einem Betreibermodell bis Ende 2024 entwickelt. In der Konzepterstellung spielen die Verhandlungen mit Logistikdienstleistern über eine Kooperation im Zuge des Projekts eine zentrale Rolle. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Konzepts kann die Realisierung schrittweise für einzelne Teile des Stadtteils erfolgen. Weiter ist zu prüfen, ob die angrenzende Südstadt in das geplante Projekt integriert werden kann. 315 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 43 A1.3 Quartiersbüro Lichtenreuth Abb. 22: Quartiersbüro Lichtenreuth 44 Ziel Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für alle Bewohner, Studierende oder Arbeitnehmende im Stadtteil sowie Akteure und Multiplikatoren. Begegnungsort und räumliche Ressource für Vereine, Initiativen und Bürgerschaft. Budget (geschätzte Kosten) 200 000 € (zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase) Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Konzepterstellung: kurzfristig Realisierung: mittelfristig (nach 2024) Federführung Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 316 Mitwirkende (intern) Mitwirkende (extern) • Stadtplanungsamt • Evangelisches Siedlungswerk, weitere Bauträger mit großen Anteilen an Wohnungen • Verkehrsplanungsamt • Referat für Jugend, Familie und Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung • Träger eines Quartiersbüros • VAG (ggf. mit Mobilitätsberatung) • Amt für Kultur und Freizeit • ggf. Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht • ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier (mit Beratungsangebot) • ggf. Gesundheitsamt • ggf. Bildungszentrum Projektkurzbeschreibung Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten, unterstützt wenig digitalaffine Personen in ihrem Zugang zu diesen Angeboten und übernimmt die Rolle des Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg und den Bewohnerinnen und Bewohnern. Über das Quartiersbüro sollen Information, Kommunikation, Begegnung, Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden. Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit an spezifische Zielgruppen richten, wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner im geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische Schwerpunktsetzungen möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung eines integrierten Mobilitätsmanagements. Das Quartiersbüro soll über feste Öffnungsund Sprechzeiten verfügen. Außerhalb dieser Zeiten sollen die Räumlichkeiten des Quartiersbüros als Begegnungsort und räumliche Ressource für Vereine, Initiativen und Bürgerschaft dienen und z.B. für kleinere Veranstaltungen nutzbar sein (z.B. durch innovative digitale Schließsysteme). Dabei soll geprüft werden, ob auch der angrenzende Freiraum für Aktionen und Veranstaltungen des Quartiersbüros genutzt werden kann. Als erster Schritt soll ein Betreiberkonzept erarbeitet werden unter Berücksichtigung der „Stadtteilkoordination Brunecker Straße“. Ebenso gilt es, das Konzept des Verkehrsplanungsamtes für ein „Quartiersbüro mit integriertem Mobilitätsmanagement“ im neuen Stadtquartier Brunecker Straße und die durch Referat für Jugend, Familie und Soziales geplante Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs zu berücksichtigen. 317 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 45 A1.4 Digital zugängliche Leihangebote im öffentlichen Raum Abb. 23: Leihangebote im öffentlichen Raum Ziel Die soziale Teilhabe der Bevölkerung in Lichtenreuth und den Nachbarquartieren soll gestärkt und der Austausch zwischen Nutzerinnen und Nutzern gefördert werden. Des Weiteren tragen die Leihangebote dazu bei, dass das Potenzial des öffentlichen Raums – vor allem der Grünanlagen – für Sport, Spiel und Freizeitbeschäftigung besser und von vielfältigen Nutzergruppen genutzt werden kann. Wichtige Voraussetzung für die Zielerreichung ist, dass die Angebote kostengünstig bzw. kostenlos verfügbar sind. 46 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 318 Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Mittelfristig bis 2026 (abhängig von Baufortschritt) Budget (geschätzte Kosten) Ab 20 000 EUR je Leihstation Federführung Zunächst: Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung Andocken an Projekt „Quartiersbüro“ bis zur Umsetzungsreife, danach Verständigung zur betriebstechnischen Federführung Mitwirkende (intern) • SportService Nürnberg • Referat für Schule und Sport • Referat für Jugend, Familie und Soziales, Stab Sozialraumentwicklung • Jugendamt • IT-Kundenmanagement, wenn Leihgeräte beschafft und in IT-System eingebettet werden Projektkurzbeschreibung Mit digital zugänglichen Leihangeboten im öffentlichen Raum soll das Ausleihen von Spiel- und Sportausrüstung (z.B. Fußbälle, Tischtennisschläger) ohne Personal und Öffnungszeiten ermöglicht werden. Das Angebot könnte um Alltagsgegenstände (z.B. Werkzeug) sowie Auflademöglichkeiten für Mobiltelefone oder ähnliche Erweiterungen ergänzt werden. Wichtige Voraussetzung für die Zielerreichung ist, dass die Angebote kostengünstig bzw. kostenlos verfügbar sind. In einer Pilotphase können unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände an verschiedenen Standorten (Grünflächen, Wohnquartier) sowie Kooperationen mit geplanten Einrichtungen (z.B. Quartiersbüro, Kinder- und Jugendhaus, UTN) erprobt werden. In einem partizipativen Prozess können die Erfahrungen mit verschieden Standorten und Variationen der Leihboxen ausgewertet werden. In der Pilotphase sollen bis 2026 zwei Leihboxen im öffentlichen Raum installiert und 100 Leihvorgänge pro Jahr erreicht werden. 319 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 47 A1.5 Hybride Bürgerdienste und Leistungen der Stadtverwaltung Abb. 24: Hybride Bürgerdienste Ziel Städtische Dienstleistungen und Bürgerservices werden in Lichtenreuth digital, niedrigschwellig und durchgehend als digital-analoge Hybridlösung in Form von „Bürgerterminals“ zur Verfügung gestellt. Bis 2024 ist mindestens ein Terminal installiert, in Betrieb und ein zu definierender Umfang von kommunalen Dienstleistungen steht öffentlich zur Verfügung. Perspektivisch werden städtische Prozesse dadurch effizienter gestaltet und Kapazitäten eingespart. Kurzfristig soll ein messbarer Mehrwert bei der Bürgerschaft entstehen, da u.a. Öffnungszeiten und persönliche Besuche auf dem Bürgeramt umgangen werden können. 48 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 320 Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Kurz- bis mittelfristig Budget (geschätzte Kosten) (1 Terminal ohne Betrieb) Use Case 1: 95 000€ Use Case 2: 55 000€ Federführung Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht Mitwirkende (intern) • Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation • Perspektivisch: Kommunale Tochterbetriebe Projektkurzbeschreibung Bürgerterminals als Ausgabegeräte von Dokumenten werden bereits erfolgreich an einer wachsenden Zahl von Standorten in Nürnberg betrieben. Mit „Mein Nürnberg“ stellt die Stadt Nürnberg ein gut ausgebautes Angebot digitaler Bürgerdienste zur Verfügung und betreibt bereits die dafür notwendige Infrastruktur. Sowohl die Angebote als auch die entsprechende Infrastruktur sollen weiter ausgebaut werden. Mit den hybriden Bürgerdiensten in Lichtenreuth sollen die Stärken aus dem digitalen Angebot mit einem barrierefreien „physischen“ Zugang kombiniert und einer möglichst breiten Nutzergruppe barrierefrei zugänglich gemacht werden. Dabei werden zwei Anwendungsfälle/Use Cases in Lichtenreuth umgesetzt: Use Case 1 „Ausgabe“: Das Terminal dient allein als Ausgabestelle für Dokumente, die von der Stadtverwaltung hinterlegt und rund um die Uhr von Bürgerinnen und Bürgern abgeholt werden können. Use Case 2 „Bürgerdienste“: Bereitstellung der digitalen Bürgerdienste von „Mein Nürnberg“ über ein Terminal; Diese Anwendung stellt deutlich höhere Anforderungen an Umsetzung und im Betrieb. 321 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 49 A1.6 Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien mit Use Cases Abb. 25: Smarte Sensorik für Bewässerung und Intelligente Mülleimer im öffentlichen Raum Ziel Kapazitäten bei SÖR sollen durch effizient geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer eingespart bzw. umverteilt werden (i.d.R. sinnvoll abseits vielbefahrener Routen). Durch bedarfsorientiere Bewässerung wird Wasser eingespart und je nach Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden. Federführung Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (Vorschlag) Mitwirkende • SÖR • Amt für Informationstechnologie • N-ERGIE Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Kurz- bis mittelfristig: 2023-2026 ff • Forschungsorganisationen Budget (geschätzte Kosten) ca. 160 000 € (Investitionskosten für zwei Use Cases inkl. Dashboard und Connectivity; exklusive Datendrehscheibe). 50 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 322 • Technologieunternehmen Projektkurzbeschreibung Konzeption, Aufbau und Betrieb eines Testfelds für IoT und Sensortechnik auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg festgelegten Use Cases „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum Jahr 2025. • Installation, Betrieb und Anbindung an eine städtische Datenplattform von IoT-Infrastruktur/Gateways und ca. 20 Sensoren sowie einem Dashboard in einem festgelegten Areal • Voraussetzung: Datenplattform/-Drehscheibe garantiert u.a. die notwendige Konnektivität, Speicherung und die zur Verfügungstellung der Daten nach Open-Data-Maßstäben • Die von den Sensoren erfassten Daten können grundsätzlich für zwei Zwecke verwendet werden: 1) Sie werden an eine Datendrehscheibe gesendet, dort gesammelt und zu Analysezwecken verarbeitet und verwertet. Bei einer städtischen Open-DataPlattform sind diese Daten dann öffentlich einsehbar und i.d.R. auch verwendbar (z.B. Zahl der Fahrräder, die eine Messstelle passieren) 2) Die Daten werden verwendet, um Prozesse zu steuern, z.B. ab einem gewissen Feuchtigkeitswert wird bewässert oder ab einem gewissen Pegel wird die Feuerwehrleitstelle über die Hochwassergefahr informiert. Weitere mögliche Use Cases (Expertenaustausch): • Belegung von Sonderparkplätzen und Anfahrtzonen (z.B. Taxi, E-Laden) • Auslesung von Zählern im Messwesen (Wasser, Strom, Wärme etc.) • Auslesung Energiedaten kommunale Immobilienwirtschaft • Feuchtigkeitsmessung städtisches Grün/Bäume (z.B. Talking Trees in Ulm) • (Hoch-) Wasserstandsmessungen z.B. im Rahmen einer Schwammstadt • Beleuchtungssteuerung für responsive/„on-demand“ Beleuchtung • Umwelt- und Wettermessungen (z.B. Hochwasserschutz, Stadttemperaturen, Feinstaub) • Füllstandsmessung Glaskontainer im öffentlichen Raum (privater Dienstleister) 323 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 51 A2.1 Quartiersschule Lichtenreuth (Machbarkeitsstudie) Abb. 26: Quartiersschule Lichtenreuth Ziel Die Grundschule in Lichtenreuth soll neben der UTN als ein zentraler Standort des lebenslangen Lernens im „Reallabor Lichtenreuth“ etabliert werden. Federführung Referat für Schule und Sport Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Umsetzung mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) Mitwirkende Mitarbeitende von Schule und Hort Budget (Zeitaufwand) 15 Arbeitstage 52 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 324 Projektkurzbeschreibung Mit Beginn des Schulbetriebes soll unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. In drei Bausteinen soll die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände – unter besonderer Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten – untersucht werden: a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule Erarbeitung eines inhaltlichen Profils für die Quartiersschule, inklusive der priorisierten Quartiersfunktionen für formales und nonformales Lernen, der dafür notwendigen Mehrfachnutzungen von Räumen und Freiflächen sowie der Möglichkeiten der Realisierung als digitale und hybride Angebote. b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier Gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern sowie Hortnerinnen und Hortnern werden konkrete Maßnahmen an der Schnittstelle von schulischer Bildung und Quartiersentwicklung erarbeitet. c) Organisation und Finanzierung Erarbeitung eines Betriebskonzepts für die Bausteine a) und b) mit Aussagen zur Koordination, Organisation der Mehrfachnutzung von Räumen, Organisation der Interaktion zwischen Schule und Quartier sowie der Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten. 325 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 53 A2.2 Living Labs und Erprobungsräume für Technologien (Machbarkeitsstudie) Abb. 27: Living Labs und Erprobungsräume Ziel Dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells, unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Entwicklung skalierbarer Lösungen im Living Lab und Transfer auf andere Stadtteile. Zeithorizont / Umsetzungszeitraum 12 Monate von 2023 - 2024 54 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 326 Budget (geschätzte Kosten) Stufe 1 „Status Quo “: ca. 40 000€ Stufe 2 „Betreiber/Geschäftsmodell“: ca. 60 000€ Stufe 3 „Roadmap“: ca. 15 000€ Federführung Wirtschaftsförderung Nürnberg (WIF) (Vorschlag) Projektkurzbeschreibung Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue Lösungsansätze, Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem digitalen Umfeld, in Kooperationen zu testen und auf die Anforderungen der Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und Betriebsprozesse der innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch Räume, sogenannte „Living Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und Projekten und den Aufbau relevanter Partnerschaften, z.B. mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Für die Konkretisierung dieses Vorhabens wird im Rahmen des Reallabors Lichtenreuth zunächst eine Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt. Folgende wesentliche Leistungsbausteine der Sondierungsstudie wurden in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg und Bayern Innovativ erarbeitet: Stufe 1 „Status Quo“: Erfassung der Stakeholder, Rahmenbedingungen und Bedarfe und Abgleich mit den städtischen Zielsetzungen. Fällt nach dieser ersten Stufe der Entschluss zu einer Vertiefung bzw. Machbarkeit der Initiative, wird im nächsten Schritt der Sondierungsstudie eine Vertiefung vorgenommen Stufe 2 „Zielsetzung und Konkretisierung“: Konkretisierung der grundsätzlichen Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Initiative, einschließlich Entwicklung eines Zielbildes, Identifizierung von Partnern und Kooperationen. Im Zentrum steht die Erstellung eines Geschäfts- und Betreibermodells und die Messbarkeit der Ergebnisse durch klar formulierte KPIs. Stufe 3 „Umsetzungsroadmap“: Beschreibung der Umsetzungsschritte der Studie anhand eines detaillierten Projektmanagementplans. 327 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 55 A2.3 Niedrigschwellige Engagementund Ermöglichungsräume (Machbarkeitsstudie) Abb. 28: Engagement- und Ermöglichungsräume Ziel Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie sollen Empfehlungen abgeleitet werden, wie Sharing von Räumen bereits in der Entwicklung mitgedacht werden kann und wo Potenziale für eine solche Öffnung und Aneignung der Räume in Gebäuden und im öffentlichen Raum bestünden. Des Weiteren sollen Anforderungen an die Ausstattung der Begegnungs- und Engagementräume abgeleitet werden, damit diese von Anfang an in Planungen berücksichtigt werden können. 56 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 328 Zeithorizont / Umsetzungszeitraum Kurzfristig Budget (Zeitaufwand) 20 Arbeitstage Federführung Referat für Jugend, Familie und Soziales (Vorschlag) Mitwirkende Jugendamt Projektkurzbeschreibung Für die Prüfung potenzieller physischer Engagement- und Begegnungsräume im Quartier Lichtenreuth soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Dabei ist eine Differenzierung nach Altersgruppen vorzunehmen, wobei auch generationenübergreifende Angebote und Räume betrachtet werden sollen. Vergleichbare Begegnungsräume existieren vielfältig in bestehenden Stadtteilen, sie fördern Vernetzung und Austausch im Quartier und sind insbesondere für Jugendliche von hoher Bedeutung. Unter niedrigschwelligen Begegnungsräumen werden formelle Orte (z.B. Jugendtreffs, Seniorenbegegnungsstätten), aber auch informelle öffentliche Räume (z.B. Plätze mit Ausstattung, Aktionsflächen) verstanden. Im neuen Stadtteil Lichtenreuth können solche physischen Räume einen wichtigen Beitrag zum Ankommen und Einleben sowie zur Bildung von Netzwerken und lokalen Engagementstrukturen leisten. Sie sind eine zentrale Voraussetzung, um im Reallabor Ansätze zur Förderung sozialer und kultureller Teilhabe mit digitalen/hybriden Angeboten erproben zu können. Soziale Einrichtungen und pädagogisch betreute Spielplätze können das Spektrum an Kulturräumen für Kinder und Jugendliche erweitern. Sie fungieren als wichtige Experimentierund Erprobungsräume und sind zudem Kontakt- und Treffpunkt. Das Quartier ist aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der guten Verkehrsanbindung prädestiniert für Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Lärmintensive Angebote und auch Angebote mit überörtlicher Bedeutung wie z.B. Ballsport, Skaten, BMX/ Pump Track, Dirtbike, Fitness usw. können hier untergebracht werden. 329 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 57 5.1.3 Projektliste B Projektpool mit guten Projekten, die zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft werden sollten B1: Digitales Orientierungssystem für Parklandschaften In der Parkanlage werden digitale Orientierungssysteme für Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen. Zusätzlich wird der „Schilderwald“ gezielt durch digitale Informationen ergänzt. Diese können auch in leichter Sprache sowie mehrsprachig angeboten werden. B2: Koordination Logistikunternehmen/ UTN/Stadt Nürnberg Ein gemeinsames Projekt der Logistikunternehmen, des Quartiersmanagements von Lichtenreuth und dem Logistikzentrum der UTN wird angestrebt, mit dem Ziel, die Lieferung von Gütern mit PKW und LKW in das Gebiet zu reduzieren. B3: Intelligente Ampelschaltung Detektierte, bedarfsgerechte Grünzeitverteilung für Fuß- und Radverkehr (Modell Amsterdam). B4: Start-up/Digital Lab Aufbau einer Start-up-Werkstatt/“Digi-Lab” mit entsprechender Ausrüstung für Rapid Prototyping Prozesse und die Entwicklung von Minimum Viable Products (MVPs) im Zusammenspiel der UTN, Zollhof und weiteren geeigneten Akteuren. B5: Plattform für nachbarschaftliche Dienstleistungen Aufbau einer eigenen Plattform bzw. Anpassung und Weiterentwicklung einer geeigneten bestehenden Plattform, die der Vernetzung der Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner dient und u.a. die Möglichkeit des Teilens von Räumen und digitalen Ressourcen bieten soll. Dies kann über eine App und/oder Webseite erfolgen. 58 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Das Angebot kann auch eine digitale „Quartiers-Interessensbörse“/schwarzes Brett für Anwohnerinnen und Anwohner, Studierende, Start-ups etc. umfassen, um den Austausch und die Zusammenarbeit zu fördern. B6: Digitale TÖB-Beteiligung Anhand der Bauleitplanung in Lichtenreuth wird ein Pilotprojekt zur digitalen TÖB- (Träger öffentlicher Belange) und Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren durchgeführt. Die Beteiligung erfolgt auf Grundlage von interaktiven Karten und XPlanung und ermöglicht ortsbasierte Stellungnahmen zu der Planung. Dies soll mit dem Aufbau eines Digitalen Zwillings verbunden werden und könnte in einer späteren Stufe auf interaktive Visualisierungen aus dem Digitalen Zwilling zurückgreifen. Im Ergebnis kann dies gesamtstädtisch weiterentwickelt werden. B7: Infrastruktur für digitale Information & Beteiligung Schaffung der Voraussetzungen für digitale Information & Beteiligung, z.B. öffentliche W-LAN Punkte (heutiger Standard) an den Versammlungsorten im öffentlichen Raum oder für den Stadtteil relevante digitale Produkte (Beteiligungs-App für Umfragen/Meinungsbilder im Stadtteil oder Visualisierung und Interaktion etc.) B8: Stadtteillabor/Co-Working Stadtteillabor mit Co-Working-Arbeitsplätzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Studierenden, z.B. in Verbindung mit dem UTN-Kommunikationszentrum, der Quartiersbibliothek oder der neuen (Quartiers-) Schulen, inklusive Leihsystem für Laptops und Tablets (vgl. Bibliothek der Dinge, Ulm). B9: Digitaler Zwilling Der Aufbau und Betrieb eines „Digitalen Zwillings“ für den neuen Stadtteil Lichtenreuth zielt darauf ab, Planungs- und 330 Entwicklungsprozesse transparenter zu gestalten und verfügbare Daten nutzbar zu machen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei in der laufenden und anschaulichen Kommunikation der Entwicklung Lichtenreuths für Bewohnerschaft, Nutzende sowie Nachbarinnen und Nachbarn liegen. Aufbau eines geobasierten realgetreuen (3D)-Abbilds von Lichtenreuth als digitalen Zwilling auf Basis von BIM-Daten (Building Information Modelling) der UTN und anderer Projektentwickler zur Durchführung von Analysen, Simulationen und Was-Wäre-Wenn-Szenarien und Unterstützung partizipativer Stadtteilentwicklung (z.B. TÖB-Beteiligung/ Bürgerbeteiligung). B10: Nachhaltige Gebäude auf dem UTN-Campus Durch die Planung und Realisierung einer noch festzulegenden Anzahl von Gebäuden der UTN mit Nachhaltigkeitszertifizierung soll ein Campus mit Modellcharakter entstehen, der in besonderer Weise zum sparsamen Ressourcenverbrauch und zur Erreichung der Klimaziele einen Beitrag leistet. Die Übertragung der dabei gesammelten Erfahrungen auf andere Projekte wird ermöglicht. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung aller Gebäude der UTN wird nicht angestrebt. 5.1.4 Projektliste C Projekte, die derzeit nicht weiterverfolgt werden C1 – Modellprojekt Gebäudeautomation UTN C2 – Vernetzung von Mobilitätsdiensten (MaaS) C3 – Inter- und Multimodalität, Vernetzung von Fahrplan- und Echtzeitdaten C4 – Ridesharing Lichtenreuth C5 – Zufahrtsregulierung Wirtschaftsverkehr C6 – Parkraummanagement Eine ausführliche Darstellung der Vorschläge der Projektlisten A1 und A2 befindet sich in Steckbriefform in der Anlage. 331 7.3 Beschreibung der Projektvorschläge IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 59 06 Vorschlag für die IDEKUmsetzung 332 6.1 Steuerungs- und Arbeitsstrukturen für die Umsetzung Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Ergebnissen (Projekte, Arbeitsstruktur etc.) aus dem IDEK-Prozess um Vorschläge handelt, welche in eine Gremienbehandlung einfließen werden und derzeit nicht verbindlich sind. Beim IDEK Lichtenreuth handelt es sich um eine komplexe und innovative Querschnittsaufgabe der Stadtentwicklung der Stadt Nürnberg, bei der unterschiedlichste Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung miteinander agieren. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des IDEK Lichtenreuth soll durch eine Steuerungs- und Arbeitsstruktur erfolgen. Um im höchsten Maße effizient zu agieren und zusätzliche Arbeitsbelastungen aller Beteiligten möglichst gering zu halten, werden, wo immer möglich, bereits vorhandene Facharbeitsgruppen und Gremien in den Prozess eingebunden. Die zukünftige Steuerungs- und Arbeitsstruktur soll mindestens folgende Bausteine umfassen: • Programmmanagement Lichtenreuth mit Verantwortung für die Steuerung der: • IDEK-Umsetzungsprojekte und • Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung • Projektteams für die IDEK-Umsetzungsprojekte sowie fakultativ Facharbeitsgruppen für Sonderthemen • Begleit- und Steuerungsgremium „Lichtenreuth“ als Koordinations- und Austauschplattform mit Verwaltungsmitarbeitenden und Externen Eine erfolgreiche IDEK-Umsetzung kann durch Einwerbung externer Finanzmittel stark befördert werden. Förderprogramme im Themenfeld bieten u.a. die Möglichkeit, (einzelne/mehrere) Modellprojekte sowie für die Steuerung und Umsetzung notwendige Personalstellen finanziell zu unterstützen. Aktuell bzw. in Vorbereitung befinden sich lukrative Förderprogramme, z.B. der EU (z.B. Horizon 2022) und des Bundes (z.B. Modellprojekte Smart Cities 4. Staffel (BMWSB). 6.1.1 Programmmanagement Lichtenreuth Zielsetzung Das Programmmanagement Lichtenreuth ist die Schlüsselposition für die Koordinierung des IDEK-Umsetzungsprozesses. Es soll mit dem Management der Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung kombiniert werden, um analoge und digitale Stadtteilentwicklung „aus einer Hand“ zu ermöglichen. Darüber hinaus prüft und evaluiert das Programmmanagement die Vorbereitung und Umsetzung der Projekte des Reallabors Lichtenreuth und bildet die Dachstruktur für Projektteams und fakultative 333 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 61 Gesamtsteuerung Lichtenreuth Begleit- und Steuerungsgremium „Lichtenreuth“ Projektleitungen & Projektteams Beteiligungsverfahren Management Facharbeitsgruppen für Sonderthemen (fakultativ) Kommunikation & Beratung Kooperation & Netzwerke IDEK-Umsetzungsprojekte Arbeitsgruppen für Sonderthemen. Das Programmmanagement muss Entscheidungen für die Leitungsebene vorbereiten. Daneben ist der Rahmen für Entscheidungsbefugnisse des Programmmanagements zu klären (z.B. Budgets, Termine, Anträge). Das Programmmanagement ist Mitglied im Gebietsteam Südost. Zusätzlich zur bereits ausgeschriebenen Stelle der Stadtteilkoordination für die Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung umfasst der Aufwand voraussichtlich eine Vollzeitstelle für die Leitung des IDEK-Programmmanagements Lichtenreuth und die Koordination der IDEK-Umsetzungsprojekte sowie der fakultativen Facharbeitsgruppen. Dabei ist zu prüfen, wie die Leistungen zum Programmmanagement konkret in Kooperation mit der geplanten Stadtteilkoordination erfolgen können. Herausforderung könnte 62 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Planung und Umsetzung Stadtteilentwicklung die zeitliche Befristung der Stadteilkoordination für Lichtenreuth bzw. die weiteren angedachten Aufgaben der Stadtteilkoordination sein (siehe Entscheidungsvorlage Stadtteilkoordination Brunecker Straße Juli 2021). Es wäre wünschenswert, das Programmmanagement Lichtenreuth zumindest tageweise im geplanten Projekt „Quartiersbüro Lichtenreuth“ räumlich zu verorten. Aufgabenbeschreibung Gesamtsteuerung für die Umsetzung des IDEK: • Programmmanagement • Koordinierung von Vorlagen für notwendige Ratsbeschlüsse • Umsetzung der Berichterstattung an Verwaltungsspitze (z.B. halbjährlich) 334 Abb. 29: Vorgeschlagene Steuerungs- und Arbeitsstrukturen zur Entwicklung von Lichtenreuth • Organisation des Monitoring-Prozesses sowie kontinuierliche Überprüfung des Umsetzungsstandes des IDEK • Beobachtung und Einschätzung digitaler Zukunftstrends Außendarstellung • Begleitung, Kommunikation und Beratung bei komplexen Planungsprozessen • Aufbau, Betreuung und Pflege von Kooperationen von regionalen Netzwerken • Steuerung der Fortschreibung des IDEK • Koordination der jeweiligen Projektteams der IDEK-Umsetzungsprojekte, ggf. auch Federführung für ausgewählte IDEK-Projekte; laufende Kommunikation mit den Federführenden der IDEKProjekte • Berichterstattung aus und Diskussion mit den Projektteams und den Facharbeitsgruppen • Screening geeigneter Förderprogramme und nach Möglichkeit zentrale Koordinierung der Fördergeldbeantragung und des -managements • Geschäftsführung für das Begleitgremium (v.a. Einladungsmanagement, Sitzungsvorbereitung) • Bedarfsgerechte Kommunikation mit weiteren IDEK- und Stadtteilakteuren, nach innen (Stadtverwaltung) und außen (Multiplikatoren) sowie Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit • Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung in Kooperation mit Stadtteilkoordination Aufgaben der Stadtteilkoordination können nach jetziger Einschätzung sein: • Planung und Umsetzung der Stadtteilentwicklung • Management der Stadtteilaufsiedlung • Initiieren und Begleiten von öffentlichen Beteiligungsverfahren • Erarbeitung und Fortführung eines plakativen Workflows in Binnen- und 6.1.2 Projektteams für IDEK-Umsetzungsprojekte & (fakultative) Facharbeitsgruppen Zielsetzung Die Teams zur Umsetzung der IDEKProjekte bestehen jeweils aus einer Projektleitung und einem Projektteam. Die Projektleitung hat die Federführung für die Umsetzung inne. Die Projektteams bestehen aus relevanten Mitwirkenden aus der Verwaltung sowie ggf. Externen. Ziel ist jeweils die Planung und Umsetzung der Projekte. Aufgabenbeschreibung • Detailplanung der jeweiligen IDEKProjekte • Unterstützung des Programmmanagements bei Fördermittelakquise • Umsetzung der Projekte Zusammensetzung Der Ressourcenpool für Projektleitung und Mitglieder der einzelnen Projektteams umfasst das Gebietsteam Südost, städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weitere projektbezogene Akteure. Federführung: • Je nach Projekt muss eine Zuständigkeit für die Federführung gefunden werden, i.d.R. aus städtischer Verwaltung. Im Einzelfall kann die Federführung auch außerhalb der Verwaltung liegen, z.B. UTN. 335 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 63 Mitwirkende: • Alle Mitwirkenden eines laufenden IDEK-Projektes Meetingstruktur Die Arbeitsstruktur sollte flexibel an den Bedarf der jeweiligen Projekte angepasst werden. Die Projektteams sollten sich zu Beginn mindestens monatlich treffen, später z.B. alle zwei Monate. Bei Bedarf können zusätzliche Facharbeitsgruppen für Sonder- bzw. Querschnittsthemen (z.B. „Digitale Infrastruktur“, „Kulturelle und soziale Akteure“) eingerichtet werden, sofern relevante Akteure nicht in einzelnen Projektteams oder im Begleitgremium verortet sind. Vorhandene Facharbeitsgruppen können bei einzelnen Projekten eingebunden oder zur Klärung von IDEK-Themen genutzt werden (z.B. Verkehrsbesprechung, Straßenbahnerweiterung Brunecker Straße, Mobilitätsgutachten Nürnberger Südosten, Klimaneutralität). 6.1.3 Begleit- und Steuerungsgremium „Lichtenreuth“ Zielsetzung Funktion: Das Begleit- und Steuerungsgremium „Lichtenreuth“ bildet die Kommunikationsplattform für den kontinuierlichen Austausch zwischen den relevanten Akteurinnen und Akteure der Verwaltung, der Infrastrukturbetreibenden, der Entwicklergesellschaften, der Wirtschaft, der UTN und der Zivilgesellschaft. Ziel und Rolle: Vorrangiges Ziel ist die Einbeziehung aller an IDEK-Projekten mitwirkenden und darüber hinaus am Reallabor interessierten Akteure. Außerdem soll das Gremium das Programmmanagement Lichtenreuth in strategischen Fragen unterstützen. Eine Steuerungsrolle 64 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ kann das Gremium nach Einschätzung des IDEK-Projektteams nicht erfüllen, da dieses Gremium zu groß und in seiner Zusammensetzung (bewusst) so divers ist, sodass zwar Empfehlungen gegeben, aber keine Entscheidungen getroffen werden können. Aufgabenbeschreibung • Fortlaufende Vernetzung der relevanten Akteure (bereits aktive sowie zukünftig wichtige) • Berichterstattung aus und Diskussion mit den Facharbeitsgruppen und Netzwerken • Unterstützung und kritische Begleitung des Umsetzungsprozesses des IDEK • Einbringen von Impulsen für laufende Projekte sowie zur Fortschreibung des IDEK • Generierung neuer IDEK-Projekte • Sicherstellung der Beteiligung und der Teilhabe der Zivilgesellschaft am Prozess Zusammensetzung Federführung: • Programmmanagement Lichtenreuth Mitwirkende (intern): • Gebietsteam Südost • Arbeits- und Steuerungskreis „Digitales Nürnberg“ Mitwirkende (extern): • entwicklungs- und projektbezogene externe Akteure Meetingstruktur Das Gremium trifft sich einmal halbjährlich, vorzugsweise in Präsenz 336 6.2 Monitoring und Evaluation (Kernaussagen) Um eine erfolgreiche Realisierung der identifizierten und priorisierten Projekte sicherzustellen, soll das Konzept zur Erfolgskontrolle sowohl Praktikabilität als auch Transparenz bei Monitoring und Evaluierung gewährleisten. In dem Konzept werden in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg die Indikatoren zur Messung der digitalen Ziele (Wirkung) und der Umsetzung der jeweiligen Schlüsselprojekte des IDEK definiert. Das Konzept schlägt vor, was gemessen werden sollte und wie der Fortschritt der Umsetzung überprüft werden kann. Es soll helfen, die Erfolgskontrolle ressourceneffizient und zielgerichtet durchzuführen. Die Federführung für das Monitoring sollte durch das Programmmanagement Lichtenreuth erfolgen (s. Vorschlag zu Steuerungs- und Arbeitsstrukturen Lichtenreuth). Als ein lebendes Dokument kann das Konzept zur Erfolgskontrolle bedarfsgerecht an die situative Lage und die Änderung von Prioritäten angepasst werden. Mustervorgehen für das Controlling, Monitoring und die Evaluierung des IDEK Lichtenreuth: 1. Controlling des Prozessfortschrittes der IDEK-Projekte (Meilensteine in den Zeitplänen der einzelnen Projekte) 2. Monitoring des Outputs der priorisierten IDEK-Projekte (Key Performance Indicators) 3. Evaluierung der Zielerreichung der digitalen Ziele und des Beitrags der Projekte (Outcome) 6.2.1 Controlling des Prozessfortschrittes der priorisierten IDEK-Projekte Der erste Baustein des Konzepts ist das Controlling. Das Controlling des Prozessfortschritts (Fortschrittskontrolle) erfolgt über die vereinbarten Meilensteine in den Zeitplänen der einzelnen Projekte. Erste Meilensteine wurden in den Mini-Labs zu den jeweiligen priorisierten Projekten bereits identifiziert. Je nach Umsetzungszeitraum der Projekte sind die Meilensteine in einem kurz-/mittelfristigen oder in einem langfristigen Zeitplan verortet. Mit fortschreitendem Umsetzungsstand kann die Meilensteinplanung der jeweiligen Projekte spezifiziert werden. Neben der zeitlichen Projektkontrolle spielt auch das Kostencontrolling eine entscheidende Rolle. Dabei werden neben dem ermittelten Planwert für die Projekte regelmäßig die Ist-Kosten überwacht und schließlich auch der Fertigstellungswert festgestellt. Das Termin- und Kostencontrolling wird zusammen auch als EarnedValue-Analyse (EVA) bezeichnet. Die Verantwortung für das Controlling des Prozessfortschritts liegt bei der Projektleitung für die jeweiligen Projekte. Das 337 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 65 Programmmanagement Lichtenreuth sammelt die jeweiligen Zuarbeiten, fügt sie zusammen und erhält im Ergebnis einen Gesamtüberblick über den aktuellen Prozessfortschritt. Bei Bedarf erfolgt eine Nachsteuerung des Umsetzungsprozesses. Das Controlling sollte, je nach verfügbaren personellen Ressourcen und dem Umsetzungsstand der Projekte, ab 2023 jährlich (ggf. halbjährlich) erfolgen. Referenz: Zeitplan & Meilensteine in den Steckbriefen (siehe Anlage). 6.2.2 Monitoring des Outputs der priorisierten IDEK-Projekte Der zweite Baustein des Konzepts ist das Monitoring des Outputs der priorisierten IDEK-Projekte. Dafür werden Output-Indikatoren in den Steckbriefen vorgeschlagen („Monitoring & Evaluierung“). Erste Vorschläge wurden bereits in den MiniLabs erarbeitet, diese werden bei Bedarf weiterentwickelt. Wesentlich ist hier, dass die jeweiligen Indikatoren (KPI) praktikabel zu erheben sind. Die projektbezogenen Indikatoren sind ein aktueller Vorschlag und müssen bei Projektkonkretisierung nochmals überprüft werden. Die Verantwortung für das Monitoring des Outputs der priorisierten IDEK-Projekte liegt bei der Projektleitung für die jeweiligen Projekte. Das Programmmanagement Lichtenreuth sammelt die jeweiligen Zuarbeiten, fügt sie zusammen und erhält im Ergebnis einen Gesamtüberblick über die Outputs der priorisierten Projekte. Mit der Erfassung der Output-Indikatoren sollte möglichst frühzeitig begonnen werden, um eine entsprechende Datengrundlage zu generieren, z.B. im jährlichen Turnus. Wahrnehmbare Outputs werden voraussichtlich 66 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ erst 2-3 Jahre nach Beginn der Projektumsetzung erfassbar sein (ab 2025). Referenz: Vorschläge für Output-Indikatoren in den Steckbriefen (siehe Anlage). 7.3 Beschreibung der Projektvorschläge 6.2.3 Evaluierung der ielerreichung der digitalen Ziele und des Beitrags der Projekte (Outcome) Der dritte Baustein des Konzepts ist die umfassende Evaluierung der Zielerreichung der digitalen Ziele sowie des Beitrags der Projekte zur Zielerreichung. Hier wird die Wirkung der Projekte gemessen. Eine externe Durchführung der Evaluierung wird empfohlen. Im ersten Schritt der Evaluierung wird das Erreichen der digitalen Ziele überprüft. Grundlage für diese Evaluierung sind Indikatoren zur Messung der Zielerreichung der digitalen Ziele. Vorschläge sind im Anhang zu finden. Diese bestehen in der Regel aus einem quantitativen Indikator und einem qualitativen Indikator sowie der Beschreibung entsprechender Quellen/ Methoden. Die Methode/Quelle unterscheidet sich zwischen einzelnen Indikatoren. Im zweiten Schritt der Evaluierung soll der Beitrag der Projekte zur Zielerreichung konkreter erfasst werden. Für diesen Schritt sollte zu Beginn der Evaluierung z.B. ein passgenauer Fragebogen entwickelt werden, der gezielt auf die umgesetzten Projekte und deren Verbindung zur Zielerreichung eingeht. Häufig ist die Evaluierung und der Beitrag qualitativ zu erfassen, z.B. über Befragungen, um die Wirkung aus Nutzersicht zu bewerten. Die Verantwortung für die Evaluierung der Zielerreichung der digitalen Ziele und des Beitrags der Projekte liegt beim Programmmanagement Lichtenreuth, wobei 338 7.4 Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Zielerreichung eine externe Vergabe der Evaluierung empfohlen wird. 7.4 Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Zielerreichung Die Evaluierung sollte nach 5 Jahren (ab 2027) stattfinden, um einen angemessenen Zeitraum für die Umsetzung einzelner Projekte zu gewährleisten und die Wahrscheinlichkeit, konkrete Wirkungen erfassen zu können, zu erhöhen. Referenz: Zielindikatoren (siehe Anlage). 339 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 67 6.3 Zukunftskonferenz Der Entwurf des Integrierten Digitalen Entwicklungskonzepts Lichtenreuth wurde auf der Zukunftskonferenz am 25.10.2022 im Heilig-Geist-Saal vorgestellt. Mehr als 60 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Stadtverwaltung, der stadteigenen Tochterunternehmen, der Wissenschaft und Forschung, der Wohnungswirtschaft sowie der Zivilgesellschaft informierten sich über die Projektvorschläge für das neue Quartier und den gemeinsamen Weg der Umsetzung. Die Konferenz bildete den Abschluss der Erarbeitungsphase. Bei den Ergebnissen aus dem IDEK-Prozess handelt es sich um Vorschläge, welche in eine Gremienbehandlung einfließen werden und zum Zeitpunkt der Konferenz noch nicht verbindlich sind. 68 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Als Leitprojekte wurden folgende Projekte vorgestellt, die in Kapitel 5 bereits beschrieben wurden: • Quartiersbüro Lichtenreuth • Testfeld für Sensortechnik und IoTTechnologien mit den Anwendungen „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ • Quartiersschule Lichtenreuth • Living Labs und Erprobungsräume für Technologien Eingerahmt wurde die Veranstaltung durch Beiträge aus der Begleitforschung (Institut für Innovation und Technik) sowie der Leitenden Baudirektorin der Regierung von Mittelfranken. Beide sehen große 340 Abb. 30: Oberbürgermeister Marcus König nimmt in einem persönlichen Fazit Stellung zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Chancen in der akteursübergreifenden Umsetzung der IDEK-Leitprojekte, die allesamt die Zusammenarbeit unterschiedlicher Beteiligter erfordern. Darüber hinaus wurde die Bedeutung innovativer, digitaler Ansätze in der Quartiersentwicklung hervorgehoben. Diese gelte es, im Reallabor Lichtenreuth zu erproben. In dem Real- labor müsse auch das Scheitern erlaubt sein. Zugleich könnten bei erfolgreicher Erprobung wertvolle Erfahrungen für die Gestaltung einer gemeinwohlorientierten, nachhaltigen und klimagerechten Stadtteilentwicklung mit digitalen Lösungen gewonnen werden. 341 Abb. 31: Podiumsdiskussion im Rahmen der Zukunftskonferenz am 25.10.2022 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 69 07 Anhang 342 Übersicht der Anhänge Anhang 1 Bestandsanalyse für die einzelnen Handlungsfelder Anhang 2 SWOT für die einzelnen Handlungsfelder Anhang 3 Beschreibung der Projektvorschläge Anhang 4 Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Zielerreichung 343 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 71 Anhang 1 7.1 Bestandsanalyse für die einzelnen Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Städtebau, Demografie, Wohnen Digitale Dachstrategie Die digitale Dachstrategie für Nürnberg enthält kaum Aussagen für das Handlungsfeld 1. Nur einzelne Referenzprojekte werden benannt, insbesondere in Bezug auf Smart Metering und digitale Assistenzsysteme (Ambient Assistent Living; AAL). Allerdings hat sich im Expertengespräch mit der WBG Nürnberg gezeigt, dass sie die AAL-Systeme nach einer Modellprojektphase nicht mehr weiterverfolgen wird. Unternehmensstrategie ist vielmehr, eine gute digitale Erschließung bis zur Wohnung zu sichern, die Einrichtung eines konkreten Smart-Home-Systems aber den Mieterinnen und Mieter zu überlassen. Gesamtstadt Im Ergebnis der Bestandsanalyse ist festzustellen, dass es im Bereich Wohnen einzelne digitale Pilotprojekte gibt. Beispielsweise hat die WBG eine eigene Mieter-App entwickelt und ermöglicht eine digitale Vermietung, auch in der Vermietung von Sozialwohnungen in Kooperation mit der Stadt. In den Wohnungen selbst werden mehrere Modellprojekte im Smart Metering mit unterschiedlichen Partnern getestet und angesichts der technologischen Unsicherheiten bei Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen Leerrohre verlegt. Im Bereich der Wärmeversorgung setzt Nürnberg auf Fernwärme. Dabei ist langfristig die Integration erneuerbarer Energiequellen vorgesehen. In der Bauleitplanung erfolgt bisher nur eine punktuelle Nutzung von digitalen Prozessen, zum Beispiel von 3D-Modellen oder digitaler Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung) bei einzelnen Projekten. Ein Konzept zur konsequenten Digitalisierung von Planungsgrundlagen und -prozessen ist bisher nicht in Arbeit. 72 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Lichtenreuth Die zentrale Herausforderung besteht darin, dass die Stadt Nürnberg keinen Einfluss auf die Grundstücksvergabe im neuen Stadtteil hat. Dadurch hängt es vom Interesse der jeweiligen Projektentwickler und neuen Eigentümer ab, inwieweit digitale Komponenten in Wohn- und Gewerbegebäuden umgesetzt werden können. Die kommunale WBG wird nicht in Lichtenreuth bauen. Mit dem Evangelischen Siedlungswerk gibt es möglicherweise einen interessierten Kooperationspartner. Weitere Bestandshalter könnten im Zuge der Verkaufsprozesse hinzukommen. Auch die UTN ist eine interessierte Kooperationspartnerin für digitale Lösungen im baulichen Bereich. Für die Wärmeversorgung des Quartiers ist Fernwärmeversorgung vereinbart. Innovative Ansätze, beispielsweise die Einbindung von Solarthermie in die Fernwärmeversorgung, sind bisher nicht vorgesehen. Die großen zusammenhängenden Grünflächen im Stadtteil bieten grundsätzlich Potenziale für die Nutzung von digitalen Lösungen, z.B. in der Beleuchtungssteuerung, der Bewässerung oder der Sportflächennutzung. Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der Phase „Bestandserfassung“: • Beratung und Motivation der Bauherren für digitale Modellprojekte (z.B. AAL, Smart Home) • Intelligentes Bewässerungssystem, Beleuchtungssteuerung, Wegweisung für den neuen Stadtteilpark • „LoRaWAN-Testfeld“ mit öffentlichkeitswirksamer Erprobung unterschiedlicher Anwendungsfälle für Sensorik im öffentlichen Raum / Stadtteilpark • Modellprojekt für Solarthermie-Einbindung in die Fernwärme im Modul 3 • Digitale Modellierung und TÖB-Beteiligung für Planverfahren UTN 344 Anhang 1 Handlungsfeld 2: Mobilität & Verkehr Digitale Dachstrategie Das Thema „nachhaltige Mobilität“ nimmt in der digitalen Dachstrategie von Nürnberg eine zentrale Rolle ein. Die Nachfrage und digitale Vernetzung, inter- und multimodale Mobilitätslösungen, mit dem Ziel der Reduzierung des Individualverkehrs, stehen hier im Mittelpunkt. Der Leitgedanke „nutzen statt besitzen“, die Betonung der Nahmobilität und des ÖPNV sowie der Aufschwung digitaler Mobilitätsdienstleister sind hier zu nennen. Dabei sind folgende Projekte besonders hervorzuheben: • Dynamische Fahrgastinformation (VAG), • Aufbau einer Mobilitätsplattform (VAG), • Fahrradverleihsystem VAG Rad, • flächendeckender Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektromobilität und • Mobilpunkte Nürnberg. Gesamtstadt Im Ergebnis der Bestandsanalyse ist festzustellen, dass im Handlungsfeld Mobilität und Verkehr gerade der „Masterplan nachhaltige Mobilität – Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“, der bis 2025 die Realisierung von 100 Mobilitätsstationen und die Stärkung des Umweltverbundes auf 68 % der Verkehrsmittelwahl in der Gesamtstadt vorsieht, wesentliche Elemente der Digitalisierung enthält. Das Förderprogramm „Digitalisierung der kommunalen Verkehrssysteme“ betont die künftige Bedeutung der Digitalisierung. In dem Programm wurden sieben Maßnahmenfelder von Nürnberg angemeldet, u.a. Digitalisierung der U1, Nürnberg MOBIL (Plattform, App, eTarif) sowie der Ausbau der DFIS-Anzeige. Lichtenreuth durch die vorgesehene qualitativ hochwertige Infrastruktur im Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV-Erreichbarkeit gewährleistet werden. Die Digitalisierung verbessert diese Qualitäten. Als Voraussetzung dient der Mobilitätsbaukasten der Stadt Nürnberg. Stellplatzablöse und der reduzierte Stellplatzschlüssel unterstützen das Konzept der nachhaltigen Mobilität. Unabhängig davon ist die Einflussnahme auf das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger durch Information und Steuerung des Verkehrs zwingend notwendig. Zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen sind zielgruppenspezifisch schriftliche und digitale Informationen kontinuierlich bereitzustellen. Die Information über neue Mobilitätsformen mit dem Ziel „teilen statt besitzen“ muss lebensstilorientiert Gegenstand dieser Kommunikationsund Informationsstrategie sein. Hier kommt dem geplanten Quartiersbüro eine zentrale Rolle zu, das neben Fragen zur Mobilität eine Vielzahl von weiteren Themenfeldern mit abdecken soll. Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der Phase der „Bestandserfassung“: • Verzahnung von öffentlichen und privaten Mobilitätsangeboten/Mobility Hubs, Gebiets-App • Modellprojekte für Mieterticket, Concierge- und Lieferdienste/letzte Meile • Modellprojekte für betriebliches Mobilitätsmanagement, Mitfahrzentrale, Job-Ride • Unterschiedliche Anwendung von Sensorik im öffentlichen Raum und Parkraumbewirtschaftung • Autonomes Shuttle System (ÖV) zur Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit Der „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“, der Maßnahmenvorschläge für den Fuß-, Rad-, Individualverkehr, ÖPNV sowie die nachhaltige Mischung von einzelnen Elementen in der Stadtplanung anspricht, unterstützt den Ansatz der autoreduzierten Mobilität. Lichtenreuth Die zentrale Herausforderung der geplanten Siedlungsentwicklung von Lichtenreuth besteht darin, dass die o.g. Grundsatzbeschlüsse und Handlungsansätze konsequent in die geplante Siedlungsentwicklung der einzelnen Module einfließen und umgesetzt werden. Nachhaltige, autoreduzierte Mobilität kann in 345 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 73 Anhang 1 Handlungsfeld 3: Bildung, Wissenschaft & Wirtschaft Digitale Dachstrategie und Agenda Digitalisierung Die digitale Dachstrategie und die daraus abgeleitete Roadmap für Nürnberg ergänzen das Handlungsfeld 3 „Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft“ um das Thema Innovation und digitale Stadtgesellschaft mit dem Ziel, diese „Bausteine“ untereinander zu vernetzen. Erfolgskritisch dafür sind (neue) Kooperationen und die gute Zusammenarbeit innerhalb des städtischen Ökosystems. Dies umfasst einerseits neue Formen der agilen, disziplinenübergreifenden Zusammenarbeit und entsprechender Prozesse innerhalb der Verwaltung und des Stadtkonzerns mit der ergänzenden Einbindung externen Knowhows. Gleichzeitig wird der Erfolg für die Entwicklung und Umsetzung der digitalen, vernetzten und zunehmend komplexen Themen und Projekte maßgeblich vom Aufbau bzw. der Institutionalisierung von Kooperationen und Partnerschaften abhängen. Hier gilt es nicht nur, bestehende Partner wie die Universität, Hochschule, Fraunhofer oder Unternehmen einzubinden, sondern auch die Zusammenarbeit mit neuen Partnern wie Startups und jungen Unternehmen zu forcieren. Die Grundlage hierfür sind entsprechende Moderationsund Kommunikationsprozesse, neue WorkshopFormate und Plattformen, insbesondere aber Begegnungs- und Versuchsräume. Zur Anwendung kommen sollen vor allem digitale Bildungsleuchttürme als vernetzte Lern- und Begegnungsstätten und branchenübergreifende Innovationslabore, um die Anlaufstelle zwischen Stadt und Unternehmen zu fördern. Hervorgehoben wird die Rolle der Reallabore, u.a. Lichtenreuth, um die Forschungslandschaft mit der nachhaltigen kommunalen Entwicklung zu koppeln. In Ergänzung dazu wurde die sogenannte „Agenda Digitalisierung“ formuliert. Sie beschreibt die wirtschaftspolitische Umsetzung der digitalen Dachstrategie und wurde unter Federführung des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferates koordiniert und erarbeitet. Mit Blick auf die digitale Transformation der Wirtschaft stehen für die Wirtschaftsförderung vier Themenblöcke im Vordergrund: • Digital Transfer: Beratung und Information der Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung • 74 Digital Infrastructure: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg setzt sich für den zügigen Ausbau der digitalen Infrastrukturen, wie 5G und öffent- IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ liches WLAN, ein. • Digital Startups: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg beteiligt sich an und unterstützt Gründerzentren und Inkubatoren vor Ort, bietet Beratungsleistungen für Unternehmensgründerinnen und Gründer und unterstützt attraktive Formate für Gründerinnen und Gründer und zur Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen. • Digital Mindset: Die Wirtschaftsförderung Nürnberg fördert moderne Unternehmenskulturen und „Open Innovation“ als Schlüssel für die Identifikation und Umsetzung von digitalen Projekten in Unternehmen. Gesamtstadt Nürnberg zählt zu den deutschen Städten mit dem größten Beschäftigtenanteil im IT- und Kommunikationssektor. In der Städteachse Nürnberg – Fürth – Erlangen arbeiten ca. 30.000 Beschäftigte in Unternehmen mit digitalisierter Produktion. Zusätzlich verfügt Nürnberg über eine vielfältige Gründerszene, die sich vor allem in der Initiative Startup.Digital.Nürnberg und im ZOLLHOF Tech Incubator (Teil der Bundesinitiative Digital Hubs) zeigt. Im offenen Innovationslabor JOSEPHS erhalten etablierte Unternehmen ebenso wie junge Startups die Gelegenheit, neue Entwicklungen testen und kommentieren zu lassen. Vor allem das Thema „Open Innovation“ hat sich das JOSEPHS auf die Fahnen geschrieben. Mit der Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg und der Technischen Georg-SimonOhm-Hochschule Nürnberg sowie dem Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) mit rund 1.000 Forscherenden gibt es anwendungsorientierte Forschung für digitale Technologien und damit gleichzeitig erfolgsversprechende Projektpartner. Nürnberg verfügt über ein ausgeprägtes Ökosystem im Bereich Innovation und Digitalisierung, dessen Vernetzung mit dem Reallabor Lichtenreuth sehr hilfreich und zielführend sein kann. Dazu gehören: Netzwerke: • NIK - Netzwerk der Digitalwirtschaft • XR HUB Nürnberg • Nürnberg Digital Festival • MAN Städtenetzwerk München-AugsburgNürnberg zum Thema Daten 346 Anhang 1 Technologietransfer: • ZOLLHOF – Tech Incubator • Digital Health Hub • ESI-Anwendungszentrum • Innovationslabor Industrial IoT • ADA Lovelace Center für Analytics, Data & Application • JOSEPHS – das Offene Innovationslabor • LEONARDO Zentrum für Kreativität und Innovation • Entwicklung von (digitalen) Begegnungsstätten zwischen Universität/Studierenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner • Institutionalisierung der Kollaboration in Form gemeinsamer Erprobungsräume bzw. Reallabore für das Quartier mit N-ERGIE, Startups, Fraunhofer, Universitäten, Unternehmen etc.; als Beispiel Munich Urban Colab • Erprobung/Showroom für mögliche Ansätze und Lösungen für Lichtenreuth im Innovationslabor Lichtenreuth Für den Erfolg des Reallabors Lichtenreuth wird das Zusammenspiel von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung sowie der Stadtverwaltung ausschlaggebend sein. Nur durch diese (organisatorische) Vernetzung werden die Anforderungen an einen vernetzen, nachhaltigen und bürger- bzw. nutzerzentrierten Stadtteil abgebildet und die Zukunftsfähigkeit gesichert. Neben der grundsätzlichen Infrastrukturplanung sind dahingehend bisher noch keine Ansätze bekannt. Jedoch wurde sowohl im strategischen Rahmenwerk als auch in Gesprächen mit der Stadtverwaltung und Akteuren wie der UTN ausdrücklich auf die Chance hingewiesen, das Areal und Reallabor für den Aufbau, Ausbau und die Institutionalisierung von Partnerschaften und Kooperationen zu nutzen, z.B. zur Erprobung neuer Smart-City-Technologien, Infrastruktur, Mobilität/Parken oder der Vernetzung zwischen Universität und Quartier. Denkbar wären dafür gemeinsame Begegnungsstädten oder Innovationslabore. Darüber hinaus suchen Startups, insbesondere die UTN-bezogenen, stetig nach Anwendungsfällen und Gebieten zur Erprobung ihrer Lösungsansätze. Dafür könnten Innovationsareale im Quartier entstehen. Zwar gibt es im Rahmen der städtischen Planungsprozesse bereits Schnittstellen mit der UTN, allerdings bestehen aktuell noch keine Formate oder Initiativen, welche die vernetzte und gemeinsame Herangehensweise an Digital- und Innovationsthemen für das Quartier adressieren würden. Dies betrifft auch die Planung der Infrastruktur wie Rechenzentrum oder Datenleitungen, für die ggf. frühzeitige gemeinschaftliche Planung notwendig wäre. Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der Phase „Bestanderfassung“: • Arbeitsgruppe „Intelligente Vernetzung“ zur übergreifenden Entwicklung und Planung der IoT/Daten-Infrastruktur für die Module mit der UTN (Betrieb Infrastruktur) 347 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 75 Anhang 1 Handlungsfeld 4: Kultur & Soziales Digitale Dachstrategie und Kulturstrategie Die digitale Dachstrategie für Nürnberg fokussiert mit Bezug zum Handlungsfeld 4 „Kultur und Soziales“ u.a. die digitale Verzahnung als Chance für eine bessere Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Einrichtungen der Nürnberger Kultur- und Freizeitlandschaft. Die Kulturstrategie der Stadt Nürnberg sieht einzelne digitale Ansätze und Projektideen vor. Hierzu zählt u.a. das verstärkte Aufgreifen digitaler Nutzungsgewohnheiten, z.B. bei der Entwicklung eines neuen Vermittlungskonzepts für das ehemalige Reichsparteitagsgelände, die Schaffung des nötigen Rahmens für digitale und analoge Orte der Begegnung durch die Kulturpolitik sowie die Schaffung von technischer Infrastruktur und flexiblerer Strukturen, insbesondere innerhalb der Kulturverwaltung, die eine schnellere Reaktionsfähigkeit und somit sinnvolle sowie kritische Nutzung digitaler Möglichkeiten erlauben. Gesamtstadt Einzelne digitale Referenzprojekte im Kultur- und Sozialbereich wurden bzw. werden umgesetzt, z.B. das Stadtportal Nürnberg und der digitale Kulturkalender, aber auch das trägerübergreifende Online-Portal zur Anmeldung von Kindern in Nürnberger Kindertageseinrichtungen. In den Expertengesprächen mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales sowie dem Amt für Kultur und Freizeit wurde einerseits die in der Dachstrategie als Handlungsempfehlung aufgezeigte kooperative Entwicklung von kuratierten Informationsangeboten zu Kultur und Freizeit als gesamtstädtisch bedeutsam hervorgehoben, andererseits auch auf die Notwendigkeit einer digitalen (und analogen) Vernetzung des Stadtteils mit den Nachbarquartieren und der Gesamtstadt hingewiesen. Lichtenreuth Digitale Komponenten im Kultur- und Sozialbereich sind den bisherigen Planungen nicht zu entnehmen. In der Planung ist unklar, welche Räume in welchem Umfang für kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen werden. Sowohl das Lern-, Kultur- und Bildungshaus „südpunkt“ als auch das Kulturzentrum „Z-Bau“ können als wichtige kulturelle Einrichtungen einen Einfluss auf das kulturelle Angebot in Lichtenreuth nehmen. Das geplante Quartiersbüro und die zukünftigen 76 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Räumlichkeiten der UTN bieten grundsätzlich Potenzial für die Anwendung digitaler bzw. hybrider Lösungen im sozio-kulturellen Bereich (z.B. technische Infrastruktur für öffentliche und private Veranstaltungen, Sharing-Angebote im Quartiersbüro). Bei Räumlichkeiten, für die eine sozio-kulturelle Nutzung vorgesehen ist, können digitale/technologische Möglichkeiten in der Planungs- und Umsetzungsphase integriert werden (z.B. Digitales Bühnenbild). Das Quartiersbüro kann potenziell eine Scharnierfunktion zwischen digitalen und analogen Angeboten im sozialen und kulturellen Bereich einnehmen und auch nicht-digitalaffine Personen in der Nutzung digitaler Angebote unterstützen (z.B. Trainings, Nutzung von Hardware, Wohnungssuche online, Informationen zu städtischen Angeboten). Ebenso stellen die Grünflächen im Stadtteil ein Potenzial für die Anwendung digitaler bzw. hybrider Kulturangebote im öffentlichen Raum dar (z.B. WLAN-Versorgung, hybride Ausstellungen im öffentlichen Raum). Auch im sozialen Bereich können digitale Lösungen im öffentlichen Raum Anwendung finden, z.B. Leihangebote über Smartphone (Sportausrüstung, Fußbälle etc.). Eine Herausforderung für die Entwicklung des neuen Stadtteils wird sein, einerseits soziale Infrastruktur zu planen, andererseits aber auch informelle und weniger regulierte und institutionalisierte Treffpunkte für Jugendliche zu ermöglichen. Die partizipative Entwicklung unter gezielter Einbindung von Jugendlichen mit digitalen Ansätzen kann auf diese Herausforderung eingehen, vgl. Projekt „laut“ oder Ansprache mit Tablets - UTOPOLIS Langwasser. Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der Phase „Bestandserfassung“ (vgl. Synergien zu Handlungsfeld 6 - (Neue Formen der) Partizipation): • „Ambient Assistant Living“-Lösungen mit planen • Sport- und Spielgeräteausleihe im öffentlichen Raum via App (z.B. Digital-Stadt Ahaus) • Stadtteilportal für Lichtenreuth: In Anlehnung an das Portal „Online-Beteiligung Nürnberg“ könnten hier Anregungen, Wünsche und Kritik zu aktuellen Themen zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung moderiert und diskutiert werden sowie eine digitale Verbindung zu Quartiersbüro (koordinierende Person) geschaffen werden. Die Plattform könnte durch Ansätze der Sharing Economy, Vermittlung nachbarschaftlicher Dienstleistungen sowie Unterstützung bei der Raumsuche & -buchung für Stadtteilaktivitäten etc. ergänzt werden. 348 Anhang 1 • Entwicklung einer Mieter-App mit erweiterten Funktionen wie Vernetzung der Mieterinnen und Mieter, nachbarschaftliche Dienstleistungen • Förderung und Vermittlung ehrenamtlicher und stadtteilwirksamer Tätigkeiten bei Studierenden und Mitarbeitenden der UTN durch Einbettung entsprechender Funktionen z.B. im Studierenden-/Uniportal Angebote zur Verbesserung der Digitalkompetenz (insb. für „Offliner“) im Quartiersbüro • WLAN im öffentlichen Raum Handlungsfeld 5: Daten, Infrastruktur & Kommunale Dienste Digitale Dachstrategie Durch die Auswirkungen und Anforderungen der Covid-19-Pandemie rückten 2020 zunächst Handlungsfelder der digitalen Dachstrategie mit Bezug zur digitalen Stadtverwaltung und Bürgerdiensten ins Zentrum. Das Querschnittsthema Smart City bzw. smartes Quartier wird mit dem Reallabor Lichtenreuth erstmals umfassend adressiert. Ziel ist es, durch die Identifizierung und schnelle Erprobung möglicher Maßnahmen und Kooperationen zukunftsweisende und maßgeschneiderte Smart-City-Lösungen für Lichtenreuth und die Gesamtstadt zu entwickeln. In Kombination mit dem Ausbau relevanter Datenund IoT-Infrastruktur, der Konkretisierung von Themen um die kommunale Daten-Governance und -Plattformen sowie Kooperationen (z.B. mit der UTN), wird so die fundierte Umsetzung von Maßnahmen der Roadmap vorangetrieben. Gleichzeitig wird damit die Zukunftsfähigkeit des städtischen Ökosystems bei diesen erfolgskritischen Themen ausgebaut. Gesamtstadt Daten- und Kommunikationsinfrastruktur Im Rahmen der IT-Strategie wurden für das Sollkonzept der Stadt im Jahr 2019 unter den vier grundsätzlichen Themenfeldern (1) IT – Projektportfolio, (2) Serviceportfolio, (3) Betriebsmodelle und (4) IT-Kompetenz, folgende Handlungsfelder für die die städtische IT-Verwaltung identifiziert: • Die Kundenorientierung wird intensiviert • Die Projektarbeit wird umgebaut • Die Organisation wird teamorientiert entwickelt • Das Thema IT-Architektur wird fokussiert und strukturell verankert • IT-Services werden klar definiert und standardisiert Der Schlüssel zur erfolgreichen Transformation und Umsetzung liegt demnach in der künftigen Arbeitsorganisation und Prozessausgestaltung der Stadtverwaltung. Die dafür wichtige organisatorische Querschnittsfunktion übernimmt das neue Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation. Die Handlungsfelder der IT-Strategie und des Sollkonzepts wurden in Form von Maßnahmen in der digitalen Dachstrategie bzw. Roadmap ergänzt bzw. konkretisiert. 349 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 77 Anhang 1 Der Betrieb der Breitband- bzw. Dateninfrastruktur, inklusive der Rechenzentren, stellt sich in Nürnberg divers dar. Die Nürnberger Feuerwehr betreibt ein Glasfasernetz in der Stadt, an das neben den städtischen Dienststellen und den Brandschutzmeldeanlagen der Schulen auch Unternehmen und weitere Institutionen in der Stadt angebunden sind. Die öffentlichen Gebäude (Schulen usw.) sind dabei über einen Hausübergabepunkt (HÜP) an ein Glasfaser- bzw. Lichtwellenleiternetz angeschlossen, welches als „Fiber to the Building“ (FTTB) bezeichnet wird. Dabei übernimmt die Feuerwehr ausschließlich die Infrastruktur bis zur Steckdose. Die städtische IT ist verantwortlich für (Daten-) Dienstleistungen und Rechenzentren. Parallel dazu betreibt die N-ERGIE ein Datenbzw. Breitbandnetz für den Stadtkonzern STWN (u.a. Wasser, VAG, Parkhausbetrieb). Die Technische Universität Nürnberg betreibt eine eigene Infrastruktur und plant dies u.a. auch in Form eines Rechenzentrums auf dem Campus Lichtenreuth zu tun. Zusätzlich decken gewerbliche Anbieter die privaten Haushalte im Stadtgebiet ab. Zwar ist mittlerweile die Abstimmung bei Planungsprozessen, z.B. bei Neuverlegung von Leitungen, gegeben, allerdings lässt sich die (geplante) Nutzung von Synergien z.B. aus gemeinsam genutzter Infrastruktur, nicht aus den vorliegenden Dokumenten und Gesprächen ableiten. Der Ausbau von öffentlichem WLAN, d.h. frei zugänglichem Internet, wurde in öffentlichen Gebäuden seitens der Stadtverwaltung forciert und ist insbesondere in den 300 Schulen weit vorangeschritten. Die VAG stellt zusätzlich im ÖPNV und an einigen Haltestellen WLAN für die Fahrgäste zur Verfügung. Die Bereitstellung von WLAN an öffentlichen Plätzen soll seitens der Stadtverwaltung weiter vorangetrieben werden. Der Ausbau eines LoRaWAN-Netzwerks mit entsprechenden Gateways im Stadtgebiet wurde seitens der N-ERGIE Kundendienste vor allem für Anwendungsfälle im Bereich Messdaten vorgenommen, z.B. zur Erfassung unterirdischer Messstellen (Wasser). Die Nutzung des vergleichsweise günstigen Niedrigenergie-Funknetzes für weitere Anwendungen, insbesondere für die Einbindung von Sensoren, wurde diskutiert, bis dato aber noch nicht wesentlich umgesetzt. Üblicherweise sind dies Sensoren zur Erhebung von Umwelt-, Verkehrs-, Park- oder PassantenFrequenz-Daten, die über eine Datendrehscheibe z.B. zur umweltsensitiven Verkehrssteuerung genutzt werden könnten. Im Zusammenhang mit Sensornetzwerken, aber 78 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ auch dem Ausbau zukunftsfähiger (Daten-) Infrastruktur, spielen städtische Leuchten eine wichtige Rolle, z.B. zum Anbringen von Sensoren, als mögliche E-Ladepunkte oder für die adaptive Beleuchtung. Die rund 48 000 Lichtpunkte (ca. 20 % LED) in Nürnberg werden von der Stadt selbst, d.h. durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR), betrieben. Im Rahmen der Modernisierung der Leuchten wird eine zeitgemäße Steuerung und Abrechnung über die 1 200 Zählstellen aktuell anhand einer Konzeptstudie sondiert und skizziert. Die Verknüpfung mit Breitbandbzw. IoT oder E-Ladeinfrastruktur zählt nicht zu den Aufgabengebieten der SÖR. Die N-ERGIE übernimmt grundsätzlich die Stromversorgung und ist zuständig für die E-Ladeinfrastruktur. Die Infrastruktur ist im städtischen GIS-System erfasst und kann bei Bedarf z.B. von der N-ERGIE abgefragt werden. Smart City und Kommunale Dienste Das Konzept der Smart City, d.h. eines intelligent vernetzten, nachhaltigen und bürgerzentrierten städtischem Ökosystems, hat in Nürnberg bisher noch keine konkrete Anwendung gefunden. Der dafür nötige Prozess, Kooperationen und Partizipation, die Definition erster Leitplanken und Identifikation möglicher Maßnahmen, wird im Rahmen des Reallabor Lichtenreuth angestoßen und vorangetrieben. Das Projekt wird durch das Programm Modellprojekt „Smart Cities Smart Regions“ der Landesregierung gefördert. In diesem Rahmen soll die (schnelle) Erprobung möglicher Maßnahmen und Projekte stattfinden. Perspektivisch wäre die „intelligente Vernetzung“ mit weiteren Projekten z.B. der „NürnbergMobil“ oder digitalem Parkraummanagement, insbesondere aber mit „MeinNürnberg“ als digitale Drehscheibe für kommunale Dienste, möglich. Das bereits gut ausgebaute Angebot über „MeinNürnberg“ (Desktop-Anwendung sowie mobil zugänglich) wird aktuell u.a. durch erweiterte Serverkapazitäten, ein verbessertes Customer-Relation-Management inklusive zentraler Datenbank sowie die Einbindung weiterer Dienstleistungen gestärkt und ausgebaut. Grundlage für den Erfolg werden gute Kooperationen, neue Formen der Zusammenarbeit bzw. deren Institutionalisierung sein. Weitere Digital-Projekte und Initiativen (geplant, laufend) Der Sachstandsbericht an den Stadtrat vom 22. Juni 2021 fasst die aktuellen Digitalisierungsprojekte zusammen und benennt – neben dem Reallabor Lichtenreuth – folgende Projekte: • Nutzerzentrierte Kontaktsteuerung mittels Chatbot/KI (Konzeptstudie, laufendes Projekt), 350 Anhang 1 • Digitalkoordinatoren (laufendes Projekt), • Städtekooperation zu Daten-Governance und -Plattformen: München – Augsburg – Nürnberg, MAN (laufende Initiative), • Parkraumanagement (Konzeptstudie, laufendes Projekt), • Projektantrag: Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ – Projektskizze „City Connect Nürnberg“, • Schaufensterprojekte „Sichere Digitale Identitäten“ – „IDunion“ (geplantes Projekt) und • Digitaler Bewohnerparkausweis (Projektidee). Lichtenreuth Bekanntlich handelt es sich beim Quartier Lichtenreuth um eine Neuentwicklung auf einer Bahnbrache. Die vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass zwar grundsätzliche eine Breitbandinfrastruktur eingeplant ist bzw. mindestens Leerrohre verlegt werden sollen. Allerdings wurden die Leuchten im Quartier „konventionell“ geplant. Demnach sind zusätzliche Daten- bzw. Kommunikationskabel an einzelnen Leuchten bzw. Knotenpunkten und zusätzliche Strominfrastruktur an den Leuchten nicht vorgesehen. Diese könnten u.a. für E-Ladeinfrastruktur, Sensoren (Parkraummanagement) adaptive Beleuchtung oder für Leitsysteme zum Einsatz kommen. Darüber hinaus ist keine IoT-Infrastruktur über das bestehende LoRaWAN-Netz angedacht, z.B. um Sensornetzwerke für die Bewässerung, Verkehrsmessung usw. zu integrieren. Allerdings können entsprechende Gateways mit ihrer großen Reichweite und geringen Anforderungen problemlos „nachgerüstet“ werden. Ein Quartiers- bzw. Bürgerzentrum ist fest für das Quartier eingeplant. Mögliche digitale Tools bzw. Schnittstellen zu den Bürgerdiensten sind jedoch noch nicht angedacht. Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der Phase „Bestanderfassung“: • Kombinierte Planung der Daten- und „smarten“ Leuchten-Infrastruktur (inkl. adaptive Beleuchtung) • Diskussion eines gemeinsamen Betriebs der Daten- und Rechenzentrumsinfrastruktur (UTN, N-Energie, Feuerwehr/Stadt) in Lichtenreuth • Einbindung von Sensoren über ein Lora-Netzwerk, z.B. für Umwelt-, Verkehrs- oder Grünflächendaten z.B. zum Leiten des Verkehrs und zum Parkraummanagement • Entwicklung eines Datenethikkonzepts/DataGovernance-Strategie • Aufbau und Pilotierung einer Datenplattform/ urbaner Datenraum und Dashboard für das Quartier • Grundsätzliche Erfassung und Darstellung des Quartiers bzw. der Gebäude im (3D-) Modell/ als Digitaler Zwilling und Bereitstellung der Daten für partizipative Prozesse, Planung, Blaulichtorganisationen etc. • Bereitstellung von Bürgerdiensten im Bürgerzentrum über Terminals bzw. im Zusammenspiel mit „MeinNürnberg“ (z.B. Druck von Dokumenten, Erfassung usw.) • Gestaltungsspielräume für Modul UTN, da viele Fragestellungen noch offen sind, z.B. für Infrastruktur, digitale Mobilität und für eine mögliche Vernetzung mit den Wohnquartieren Die Technische Universität Nürnberg plant für ihren neuen Campus eine eigene Daten- bzw. Breitbandinfrastruktur inkl. eines Rechenzentrums (keine Hochleistungsrechner). Diese wird auch als Rückgrat für hochdigitalisierte Prozesse und Lehre dienen. Beispielsweise wird es keine Bibliothek im konventionellen Sinne mehr geben, sondern ein Kommunikationszentrum. Die Planung der Daten- bzw. Kommunikationsinfrastruktur findet unabhängig von den ersten beiden Modulen statt. Mögliche Synergien z.B. durch eine gemeinsame Dateninfrastrukturbetriebsgesellschaft der Feuerwehr, N-Energie und Universität wurden bisher noch nicht sondiert. 351 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 79 Anhang 1 Handlungsfeld 6: (Neue Formen der) Partizipation Digitale Dachstrategie Die digitale Dachstrategie für Nürnberg zielt für das Handlungsfeld 6 „(Neue Formen der) Partizipation“ auf die Umsetzung unterschiedlicher Formen der Teilhabe als Querschnittsthema für die verschiedenen Handlungsfelder und Lebensbereiche ab. Digitales Empowerment wird dabei als entscheidende Voraussetzung für gesamtgesellschaftliche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen gesehen. Der Fokus liegt zum einen auf dem Aufbau digitaler Strukturen, Prozesse und Angebote zur Stärkung der zielgruppenspezifischen Ansprache und des Servicegedankens. Wesentlich sind interaktive und partizipative Elemente in der Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft sowie innerhalb der Verwaltung der Stadt Nürnberg und zur Schaffung und Gestaltung von mehr Transparenz über städtische Produkte, Angebote und Dienstleistungen. Zum anderen sieht die digitale Dachstrategie die aktive Unterstützung der Erprobung konkreter, bereits als geeignet eingeschätzter Ideen und Pilotprojekte als Chance. Dazu zählen sogenannte energetische Nachbarschaften, in denen Lösungen z. B. für ein intelligentes Last- und Beschaffungsmanagement, nachhaltige Mobilität oder neue Geschäftsmodelle zur Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner erprobt werden können. Niedrigschwelliger Online-Service als neue Form der Teilhabe und für mehr Chancengerechtigkeit bei der Darstellung von Stadtentwicklungsthemen wird kritisch gesehen und nur bedingt als zielführend eingeschätzt. Gesamtstadt Verschiedene zielgruppenbezogene digitale Beteiligungsangebote und -plattformen werden bereits erfolgreich angewendet. Beispiele sind die „e-Partizipationsplattform“ (elektronische Beteiligungsprojekte der Stadt Nürnberg), die „Meine wbg“-App (laut Dachstrategie mit Funktionen für Information/Vernetzung für Mieterinnen und Mieter, nachbarschaftliche Dienstleistungen, Beförderung Teilhabe älterer Menschen und inklusive Angebote), das Partizipationsprojekt „laut!“ (Online- und Offline-Formate für Jugendliche/junge Erwachsene zur Einbringung in die Gestaltung der Stadt) oder die „Integreat“-App (kostenlose mehrsprachige Integrationsplattform für Nürnberg mit Informationen zum Alltag in Deutschland, lokalen 80 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ Angeboten oder ausländerrechtlichen Fragen etc.). Beteiligungsangebote sollen auch weiterhin aus einer Mischung von analogen und digitalen Formaten bestehen, um auch die Gruppe der „Offliner“ und der „Einsteiger/Digitalen Novizen“ zu erreichen. Lichtenreuth Für eine frühzeitige Einbindung und umfassende Beteiligung bei der Stadtteilentwicklung Lichtenreuths wurden die Schaffung eines Netzwerkes/ regelmäßigen „Runden Tisches“ vor Ort und die Schaffung einer koordinierenden Stelle für den Stadtteil (Quartiersmanagement/Städtebau) vorgeschlagen, die ggf. mit dem Konzept des Quartiersbüros gekoppelt werden könnte. Diese zentrale Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner soll u.a. als Kontaktstelle für Mobilitätsdienstleistungen und sämtliche verkehrliche Anliegen vor Ort fungieren und eine lebendige Nachbarschaft fördern. Ergänzende (digitale) Angebote sind an diesem Ort denkbar (z.B. Angebote zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen bei der Gruppe der Offliner). Digitale Beteiligungsformate werden sowohl bei der Stadtteil- und Freiraumentwicklung sowie der Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes in Lichtenreuth als wichtig eingeschätzt. Zur besseren Information, frühzeitigen Einbindung und Stärkung von Mitwirkungsmöglichkeiten könnten digitale Beteiligungsinstrumente eng mit lokalen Managementstrukturen sowie Forschungsansätzen verknüpft werden. Instrumente wie z.B. die Entwicklung/Anwendung digitaler Visualisierungstools unter Einsatz von Augmented/Virtual Reality für den Planungs- und Entwicklungsprozess von Lichtenreuth unterstützen innovative Prozesse. Als Voraussetzungen für spätere digitale Interaktionen im Stadtteil wurden u.a. öffentliche WLANPunkte, Ladestationen und offene, niedrigschwellig zugängliche Räume für (digitales) Lernen genannt. Das geplante Quartiersbüro sowie die UTN bieten grundsätzlich Potenziale für die Anwendung digitaler bzw. hybrider Lösungen im Sinne einer zukunftsorientierten, vielseitigen und transparenten Beteiligung. Mögliche Potenziale für Lichtenreuth aus der Phase „Bestandserfassung“ (mit Synergien zu den anderen Handlungsfeldern): • Stadtteilportal für Lichtenreuth: In Anlehnung an das Portal Online-Beteiligung Nürnberg könnten hier Anregungen, Wünsche und Kritik zu aktuellen Themen zwischen Bürgerschaft 352 Anhang 1 und Stadtverwaltung moderiert und diskutiert werden sowie eine digitale Verbindung mit dem Quartiersbüro (koordinierende Person) geschaffen werden. Die Plattform könnte durch Ansätze der Sharing Economy, Vermittlung nachbarschaftlicher Dienstleistungen sowie Unterstützung bei der Raumsuche & -buchung für Stadtteilaktivitäten etc. ergänzt werden • Entwicklung einer Mieter-App mit erweiterten Funktionen wie Vernetzung der Mieterinnen und Mieter, nachbarschaftliche Dienstleistungen • Entwicklung/Anwendung digitaler Visualisierungstools unter Einsatz von Augmented/Virtual Reality für die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungs- und Entwicklungsprozess von Lichtenreuth (nach der Planungsphase Einsatz für z.B. Identifikation von Nachbarschaftsprojekten, weitere Beteiligung) • Förderung und Vermittlung ehrenamtlicher und stadtteilwirksamer Tätigkeiten bei Studierenden und Mitarbeitenden der UTN durch Einbettung entsprechender Funktionen z.B. im Studierenden-/Uniportal, Angebote zur Verbesserung der Digitalkompetenz (insb. für „Offliner“) im Quartiersbüro. 353 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 81 Anhang 2 7.2 SWOT für die einzelnen Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Städtebau, Demografie, Wohnen • Hohe Skepsis der Fachämter gegenüber dem Erproben neuer Lösungen Stärken Chancen • Komplett neu gebautes Quartier • Evangelisches Siedlungswerk (ESW) als potenzieller Partner für Wohnungsbau • Vielfältige Ansatzpunkte für digitale Lösungen durch Nutzungsmischung • Große neue Grün- und Sportflächen als Erholungsraum auch für umliegende Quartiere • Neubau einer öffentlichen Schule im Quartier • Schaffung eines Quartierszentrums zwischen Modul 1 und 2 • Planung eines Quartiersbüros • Bereitschaft des Stadtplanungsamtes zu digitalen Planungs-/Modellierungsprozessen • Integrierter Blick auf den Gesamtraum durch INSEK Südost • Gute Erfahrungen mit ambulanten Angeboten des Pflegepraxiszentrums Schwächen • Nur wenige beschlossene Ziele für die gesamte Stadtteilentwicklung Lichtenreuth • Unterschiedliche Verfahrensstände und Handlungsmöglichkeiten in den Modulen • Fehlende Kommunikation unter den Akteuren des Gebietes • Kein Neubau durch die WBG in Lichtenreuth • Schlechte Erfahrungen der WBG mit AALSystemen/Musterwohnung • Kein Interesse der N-ERGIE an Kopplung von Fernwärme mit Solarthermie etc. im Gebiet • Geringe Relevanz des Handlungsfeldes (Städtebau, Demografie, Wohnen) in Digitaler Dachstrategie 82 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ • Neue Akteure auf dem Nürnberger Immobilienmarkt, die für Digitalprojekte und Kooperationen interessiert werden könnten • Freifinanzierter Wohnungsbau mit Potenzial für kaufkräftige/digital-affine Bewohnerinnen und Bewohner • Aufgeschlossene zivilgesellschaftliche Akteure • Öffentlicher Raum als „Testfeld“ für digitale Lösungen • Modul 3: Hohes Interesse der UTN an innovativen Lösungen • Modul 3: UTN plant innovative und energieeffiziente Haustechnik, Wärmespeicher etc. • Modul 3: Studenten-/Forschungswohnheime für digitale Modellprojekte im Wohnen • Aufgeschlossenheit von Studierenden gegenüber digitalen Lösungen Risiken Risiken • Langer Entwicklungs- und Realisierungszeitraum • Anfangs nur geringe Nachfrage durch Bewohnerschaft/Nutzende vor Ort • Geringes Interesse von Aurelis an digitaler Profilierung des Quartiers und innovativen digitalen Lösungen • Geringe Einflussmöglichkeiten auf private Bauherren bezüglich digitaler Maßnahmen • Keine Möglichkeit der Ausschreibung von Grundstücken für digitale Pilotprojekte 354 Anhang 2 • Offene Zukunft der Systeme bei Haustechnik, Smart Metering Handlungsfeld 2: Mobilität & Verkehr • Keine Umsetzung innovativer, dezentraler Energieversorgung Stärken • Insellösungen: geringe Vernetzung der Ansätze zwischen Modulen oder mit Nachbarquartieren • Höhere Mietkosten durch Digitalisierung • Ungewissheit über künftige Bewohnerstruktur Handlungsbedarfe • Integrierte Sicht auf den neuen Stadtteil mit seinem Umfeld • Kommunikationsplattform für Akteure im Quartier schaffen • Quick-wins generieren und positives Bild schaffen • Lichtenreuth wirklich als Reallabor nutzen • Erprobungsräume im öffentlichen Raum schaffen (a la Lora-Park) • Integrierte Betrachtung von Siedlungsentwicklung und Mobilität, dadurch beste Voraussetzungen für schnelles Handeln/Digitalisierung gegeben • Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte (Stärkung des Umweltverbundes, autoreduzierte Gebietsentwicklung/Wohnen, CarsharingNutzen statt Besitzen durch Intermodalität, Neuverteilung des öffentlichen Raums) • Nutzung und Erweiterung der bestehenden Mobilitätsplattform mit VAG, Integration von VAG-Rad etc. • Vorhandener strategischer Rahmen: u.a. Masterplan nachhaltige Mobilität, Digitale Dachstrategie, Mobilitätsbaukasten, Stellplatzsatzung, INSEK Südost, wissenschaftliches Know-How • Neue Grundstückseigentümer direkt nach Kauf aktiv bezüglich digitaler Projekte und Kooperation im Quartier ansprechen (dazu geeignete Strukturen schaffen, auch mit Aurelis) Schwächen • Quartiersbüro an zentrale Stelle verlagern und als Schnittstelle zwischen digitalem und analogem Raum ausbauen • Fokus i.d.R. auf Infrastrukturplanung ohne Einbindung von künftigen Betriebsmodellen und privaten/öffentlichen Mobilitätskonzepten • Schule als Quartiersschule entwickeln • Fehlende Messbarkeit/Monitoring: ohne ausreichende Zielvorgaben ist keine Evaluierung möglich • Systematische Gesprächsebene mit UTN aufbauen • Digitale Planungs- und Modellierungsprozesse • Digitale Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel (Starkregen, Trockenheit, Hitzetage) • Innovative Haustechnik • Digitale Profilierung vom Studierenden- und Gästewohnen • Fehlende zielgerichtete Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure in den einzelnen Modulen mit unterschiedlichen Interessen Chancen • Modernes, zukunftsgerichtetes Leitbild: z.B. Teilen statt Besitzen, gesünder leben, Gestaltung des öffentlichen Raumes, Zero Emission, klimaneutrale Energieversorgung • Bedarfsgerechte Angebote im Personen- und Wirtschaftsverkehr durch neue Mobilitätsformen • Monitoring Lärm, Abgas und Verkehr • Bürgerbeteiligung für neue Mobilitätsformen (informieren, Erfahrungen sammeln und ausprobieren, Ko-Kreation und Selbstbestimmung von Bewohnerschaft, Studierenden und Gewerbetreibenden ermöglichen) • Anschubfinanzierung für neue Mobilitätsformen (z.B. Mieterticket, Mobilitätsstationen, autonomes Fahren) 355 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 83 Anhang 2 Risiken • Keine Überführung gelungener Projekte in den Regelbetrieb für ganz Nürnberg • Singuläres Denken und Planen in den einzelnen Modulen • Fehlen von Qualitätsstandards für private Mobilitätskonzepte • Keine konkrete privatrechtliche Verpflichtung und Anreize zum autoreduzierten Wohnen • Nutzung von Lichtenreuth als Reallabor für künftige Projekte (ggf. mit Anschubfinanzierung), wie z.B. Mieterticket, Concierge-Dienst, autonomes Fahren, Kontrollstrukturen für MIV/ Parkraummanagement, Lieferkonzepte „letzte Meile“/KEP-Dienste • Verknüpfung von privaten und öffentlichen Mobilitätskonzepten, Integration und Erweiterung von bestehenden Mobilitätspunkte • Unzureichende Abstimmungen mit Nachbarquartieren, Reallabor Lichtenreuth als Insellösung Handlungsbedarfe • Erstellung eines Leitbildes und Konzepts für nachhaltige Mobilität mit Betonung des Umweltverbundes für alle Module (Basis: Masterplan nachhaltige Mobilität-Nürnberg, Digitale Dachstrategie) • Erarbeitung eines integrierten, digitalen Verkehrskonzeptes über alle drei Module mit Berücksichtigung der angrenzenden Stadtgebiete, konkreten Zielvorgaben für Modal-Split, Mobilitätsstationen, ruhenden Verkehr, E-Mobilität, Definition und Erarbeitung von Möglichkeitsräumen für digitale Anwendungen, physische Wege durch digitale Dienste ersetzen • Einbindung der UTN und deren Innovationscharakter / Reallabor in die weitere Quartiersentwicklung • Festlegung von Kriterien zur Evaluierung des integrierten Verkehrskonzeptes und deren digitaler Elemente/Maßnahmen (Lärm, Abgas, Verkehr, Intermodalität) • Einrichtung eines Quartiersbüros zu Koordination und nachhaltigem Betrieb von Personen- und Wirtschaftsverkehr (Betonung neuer Mobilitätsformen) • Notwendigkeit horizontaler Vernetzung bei Planung und Betrieb von Mobilitätsangeboten • Erstellung von Qualitätsstandards für private Mobilitätskonzepte • Erarbeitung von privatrechtlichen Verpflichtungen und Schaffung von Anreizen zum autoreduzierten Wohnen • Entwicklung neuer Formen der Bürgerbeteiligung mit dem Ziel, zu informieren, auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln und künftige Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gewerbetreibende und Studierende zum Akteur für neue Mobilitätsformen werden zu lassen 84 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 356 Anhang 2 Handlungsfeld 3: Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft Stärken • Vielfältiges städtisches Ökosystem aus Bildungseinrichtungen, Forschung, Unternehmen und Stadtkonzern • Bestehende Strukturen und Formate der Zusammenarbeit z.B. im Bereich Start-ups • Grundlage für notwendige Querschnittsarbeit im Themenfeld durch • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation bereits geschaffen • Bereits gestartete bzw. abgeschlossene strategische Prozesse und „Rahmenwerke“ (z.B. Digitale Dachstrategie & Roadmap) für die digitale Stadt, die erste Impulse/Aktivierung der Akteure aus Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft gesetzt haben • Top-down Commitment: Förderung von Digitalisierung/Smart Cities durch Verwaltungsspitze (z.B. Budget für Digitalkoordinatoren) Schwächen • Noch keine ausreichende übergreifende Zusammenarbeit der Stadtverwaltung/unterschiedliche Gewichtung des Thema Smart City in den verschiedenen Bereichen (Stadtkonzern), dadurch schwierig Anknüpfungspunkte zu Akteuren aus Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft aufzubauen • Smart Cities bisher kein gelebtes Schwerpunktthema (bisher v.a. digitale Stadt und Bürgerservices) und daher noch keine „Sensibilisierung“ bzw. Verankerung insbesondere innerhalb der Verwaltung bzw. Unklarheit darüber, worin der Mehrwert in der externen Zusammenarbeit liegen könnte • Zu geringe Sensibilisierung für die Zusammenarbeit mit Akteuren und Multiplikatoren beim Thema „Digitale Stadt/Smart Cities“, v.a. wenige Schnittstellen Wirtschaft/Forschung: unzureichende Kommunikation, keine passenden Formate und Prozesse • Keine Kommunikations- und Erklärstrategie („Storytelling“) für das Thema Smart Cities nach innen und außen. Nutzen, Zielsetzung usw. daher für Beteiligte z.B. für Bürgerschaft/ Verwaltungsangestellte sowie Akteure aus Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft nicht greifbar bzw. nachvollziehbar Chancen • Vorreiter-Potenzial: • Sichtbarkeit durch Umsetzung digital vernetzter, nachhaltiger und bürgerorientierter Projekte • Raum zur Erprobung möglicher Lösungen/ Ansätze in Lichtenreuth (Technologien, neue Formen der Zusammenarbeit) • Quick-wins durch schnelle Umsetzung kleinerer „Testballons“ • Entwicklung/Zusammenarbeit zusammen mit der UTN, z.B. im Bereich Infrastruktur, Mobilität, Erprobungs- oder Begegnungsräume • Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit/Kooperation durch Einbindung des Nürnberger Ökosystems wie Forschung (Fraunhofer etc.), Unternehmen (v.a. Start-ups) oder der Bürgerschaft (z.B. über 3D-Modelle) • Wirtschaftliches Potenzial für einen Smart City/ GovTech“ Markt für Unternehmen durch neue Geschäftsmodelle, Lösungen/Produkte • Umfassende Förderung für weitere Initiativen und Folgeprojekte vorhanden (z.B. Land: Umsetzung Maßnahmen, Bund: BMWSB Smart Cities, EU: Green Deal) Risiken • Verlust der Motivation bei wichtigen Partnern innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung für Umsetzung des IDEKs • Ziele, Perspektiven und Nutzen digitaler Ansätze im Reallabor Lichtenreuth nicht erkennbar für Beteiligte • Keine konstruktive Zusammenarbeit mit der UTN • „Demoralisierung“: Viel (Strategie-) Papier für die Schublade ohne erkennbare Resultate/ Umsetzung • Begrenzte Einflussmöglichkeiten dieses Projekts auf Module Handlungsbedarfe • Verstärkte Kommunikation(-strategie) zur Erklärung und Verankerung des Themas innerhalb der Stadtverwaltung z.B. in Form eines Storytellings/Narrativs und durch Hervorheben der „Benefits“ nach innen und nach außen (Stadt spricht nicht immer mit „einer Stimme“) • Definition, Festlegung und Kommunikation der „Ownership“ für Smart Cities (inhaltlich/Steuerung) innerhalb der Verwaltung und Stadtge- 357 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 85 Anhang 2 sellschaft • Formulierung des Themas CO2-Reduzierung/ Klimaschutz als ein „Leitthema“ und Priorisierung, z.B. hinsichtlich der Energieversorgung • Mischung aus top-down und bottom-up Commitment und Wille zur Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung als grundsätzliche Voraussetzung muss von Stadtverwaltung selbst generiert werden • Aufbau neuer Kooperationen bzw. Weiterentwicklung/Einbindung bestehender Formate mit Wirtschaft, Forschung, Organisationen, z.B. Nürnberg Digital Festival, Zollhof • Etablierung eines interdisziplinären, sektorübergreifenden „Beratungsgremiums“ aus relevanten Stakeholdern • Nutzung bestehender Innovations-/Versuchslabore zur „Vorab-Erprobung“ möglicher Quartierslösungen • Planung einer digitalen Stadt(teil)bibliothek sowie Berücksichtigung von Schulen, Kitas etc. bei Digitalmaßnahmen • Planung einer Kollaborationsinfrastruktur in Form eines physischen Quartiers-Lab/Reallabors/Versuchsraums/Showrooms mit UTN; Öffnung für externe Partnerinnen und Partner, z.B. für Unternehmen (nicht Quartiersbüro, idealerweise UTN-Lead und -Fläche) Handlungsfeld 4: Kultur & Soziales Stärken • Neubaugebiet mit Potenzial für neue technologische Standards in der (Gebäude-) Infrastruktur im Kultur- und Sozialbereich, vor allem im Modul 3 • Ansiedlung der UTN: mögliche Erweiterung der Nutzung für Freizeit-, Kultur- und soziale Projekte auf dem UTN-Campus • Geplantes Quartiersbüro • Neubau einer Grundschule im Modul 1 mit Potenzial für Quartiersnutzung, Versammlungsräume etc. • Öffentliche Park-, Spiel- und Grünflächen in Modulen 1 und 2 • Ansatzpunkte für digitale Lösungen durch Nutzungsmischung, v.a. in Modul 2 („Urbanes Gebiet“ gemäß § 6a BauNVO Mischung aus Wohnen, Gewerbe sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen) • Vorhandene strategische Rahmenwerke/Vorgaben, v.a. Digitale Dachstrategie, Kulturstrategie • Realisierung sozialer und Bildungsinfrastruktur in Lichtenreuth als Ziel im INSEK Südost • Frühzeitiges Mitdenken und Umsetzen von „Quick-wins“ z.B. in Form kleiner Versuchsprojekte Schwächen • Frühzeitiges Mitdenken von Folgeprojekten und entsprechender Förderung (Land, BMWSB, EU) • Geringe Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten bei Modulen 1 und 2 mit Bezug auf das IDEK • Konkrete kulturelle Räumlichkeiten/Nutzungen aktuell nicht in der Planung für Modul 1 und 2 vorgesehen und mit Bezug zu Modul 3 bisher unverbindlich • Soziale Infrastruktur in der aktuellen Planung auf Schulen und Kitas beschränkt; weitere Nutzungen außerhalb der städtischen Pflichtaufgaben (z.B. Freizeittreffs, Begegnungsstätten, kulturelle Zentren) bisher nicht vorgesehen Chancen • Stadtteilübergreifende Vernetzung durch Einordnung kultureller und sozialer Nutzung mit Relevanz für andere Stadtteile • Innovative kulturelle und soziale Infrastruktur als Attraktivitätsfaktor • UTN als potenzieller Partner, z.B. Raum- und Infrastrukturnutzung für soziale und kulturelle 86 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 358 Anhang 2 Zwecke, Engagementförderung, „Wohnen für Hilfe“-Ansatz für Studierendenwohnen stellen zwischen digitalen Portalen/Apps (z.B. zukünftiges Uni-Portal und potenzielle Stadtteil-/Nachbarschaftsapps) • Inhaltliche Erweiterung des Quartiersbüros, z.B. als Lernort/Unterstützung für Offliner; Anknüpfungspunkt und Vernetzung für soziale und kulturelle Angebote; Ressource für die Zivilgesellschaft • Einbindung der umliegenden sozialen und kulturellen Einrichtungen/Akteure in Entwicklung Lichtenreuths (v.a. Südpunkt, Gemeinschaftshaus Langwasser, Z-Bau) • Bildungs- und Kulturzentrum Südpunkt und Gemeinschaftshaus Langwasser in Verbindung mit dem Quartiersbüro als möglicher Anknüpfungspunkt zum Erlernen und Erleben digitaler Möglichkeiten • Stärkung des Bildungs- und Kulturzentrums Südpunkt, des Gemeinschaftshaus Langwasser und des Z-Baus (sowie perspektivisch der Kongresshalle) als Lernort zum Erleben und Erproben digitaler Technologien • Digitale Vernetzungsmöglichkeiten (z.B. durch Nachbarschaftsapps) für die Begünstigung für Bildung neuer Kulturkreise (z.B. private Bücherclubs) • Schaffung niedrigschwelliger Begegnungsräume (z.B. auch Bars, Kneipen, Bühnen usw.) und Einbindung der Gastro-Betreibenden zur Verbindung digitaler Lösungen und der Begegnungsorte • Digitale Assistenzsysteme für Menschen mit Unterstützungsbedarfen zur Verbesserung der sozialen/kulturellen Teilhabe • Nürnberg Digital Festival als Plattform für Austausch rund um Digitalisierung (auch im Kunstund Kulturbereich) • Bündelung vorhandener stadtweiter digitaler Angebote (Kulturkalender, KiTa-Portal) Risiken • Nicht im gewünschten Umfang zustande kommende Zusammenarbeit mit der UTN • Berücksichtigung der Balance zwischen institutionellen Trägern und freien Trägern wie Vereine oder Initiativen • Einbindung des Nürnberg Digital Festivals in die Entwicklung Lichtenreuths (Storytelling) • Erprobung digitaler Quick-Wins (z.B. Hackathons für die Quartiersentwicklung) • Erweiterung des Aufgabenspektrums des Quartiersbüro um ergänzende kulturelle und soziale Inhalte, ggf. Verbindung mit einem Innovationsbüro, um andere Strukturen einzubinden (Social Entrepreneurship) • Geringe Einflussmöglichkeiten auf private Bauherren (u.a. für die Ansiedlung sozialer und kultureller Nutzungen) • Entwicklung eines Betreiber- und Finanzierungskonzepts für das Quartiersbüro • Fokussierung auf digitale Angebote zum Nachteil analoger Kulturgüter und -räume • Sicherstellen der Angebote für die Unterstützung von „Offlinern“ (Teilhabe) • „Verinselung“, keine Vernetzung mit Nachbarquartieren und ihrer sozio-kulturellen Infrastruktur • Schaffung von Räumen für Kultur und Bildung mit personalunabhängigen Öffnungszeiten durch digitales Zugangssystem, z.B. Bibliothek Handlungsbedarfe • Schaffung kultureller und sozialer (Ermöglichungs-) Räume/Angebote innen und außen, wenn möglich in Kopplung mit bereits vorgesehenen Strukturen (z.B. Schule, Quartiersbüro, UTN-Campus, im öffentlichen Grün, Kitas, Kinder- und Jugendhaus) • Definition der Zielgruppen für kulturelle und soziale Angebote im Quartiert (z.B. lebt eine fluktuierende Studierendenschaft auch im Quartier? • Räume für Quartiersnutzung bei Schulneubau berücksichtigen (z.B. separate Zugänge) • Schaffung der technologischen Voraussetzungen/Infrastruktur in kulturell/gemeinschaftlich genutzten Räumen (z.B. Medienanschlüsse, Ausstattung, flexible und multimediale Nutzung) • Betrachtung geplanter und potenzieller Schnitt- 359 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 87 Anhang 2 Handlungsfeld 5: Daten, Infrastrukturen und kommunale Dienste Stärken • Neues Quartier und neuer UTN-Campus • Vorhandene und laufende strategische Prozesse und Rahmenwerke zum Thema der digitalen Stadt • MAN Städtenetzwerk zu Daten-Governance, Plattformen etc. • Top-down Commitment: Digitalisierung/Smart Cities wird von der Verwaltungsspitze vorangetrieben und Konsolidierung auch während Corona unterstützt, z.B. in Form eines Budgets für Digitalkoordinatoren • Bestehende gesamtstädtische WLAN-Infrastruktur, teilweise in öffentlichen Gebäuden und an Haltestellen • In kleinem Umfang bestehende LoraWAN Infrastruktur • Gut ausgebaute digitale Bürgerservices, Kapazitäten (werden aktuell erweitert) mit gut skalierbarer Basisinfrastruktur (MeinNürnberg) Schwächen • Grundsätzliche Fragen zum Umgang und Vorgehen zu Daten bzw. deren Verwertung, Bereitstellung und Plattformen stadtverwaltungsintern nicht geklärt • Übergreifende Zusammenarbeit der Stadtverwaltung/Stadtkonzern steht bei Smart Cities-Themen am Anfang • Betrieb der Infrastruktur (Breitband, Rechnungszentrum, Beleuchtung) wird von Stadt bzw. innerhalb städtischer „Silostruktur“ geleistet; Vernetztes, sektorübergreifendes Arbeiten daher schwierig (z.B. Verbindung zwischen Beleuchtung und Daten, Breitband-Synergien zwischen den „öffentlichen“ Anbietern etc.) • Kein Storytelling/Narrativ für digitale, datenbezogene bzw. Smart City Themen Chancen • Vorreiter-Potenzial: • Grundsätzliche Verlegung bzw. Kombination unterschiedlicher Dateninfrastruktur z.B. LoraWAN und 5G (nicht nur Leerrohre) • Ausbaukonzept für 5G • Raum zur Erprobung möglicher Lösungen/ Ansätze in Lichtenreuth (Technologien, 88 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ neue Formen der Zusammenarbeit) • Quick-wins durch schnelle Umsetzung kleinerer „Testballons“ z.B. für eine Straße oder einen Grünflächenabschnitt • Ausbau der LoraWAN -/Sensorinfrastruktur inkl. neuer Anwendungsfälle für das Quartier • Umfassende Förderung für weitere Initiativen und Folgeprojekte vorhanden (z.B. Land: Umsetzung Maßnahmen, Bund: BMWSB Smart Cities, EU: Green Deal) • Cybersecurity: Konzipierung und Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur und Daten mitdenken Risiken • Ziele, Perspektiven und Nutzen digitaler Ansätze im Reallabor Lichtenreuth nicht erkennbar für Beteiligte • Infrastruktur durch lange Planungsphasen bei Umsetzung veraltet • Begrenzte Einflussmöglichkeiten dieses Projekts auf Module • Vulnerabilität eines stark digital ausgerichteten Quartiers in Bezug auf Cybersecurity: erhöhter Schutz kritischer Infrastruktur und Daten erforderlich Handlungsbedarfe • Definition, Festlegung und Kommunikation der „Ownership“ bzw. Kümmerer für Smart Cities (inhaltlich/Steuerung) innerhalb der Verwaltung • Zusammendenken des Themas Daten-, E-Ladeund Beleuchtungsinfrastruktur (SÖR) • Runder Tisch/Arbeitsgruppe „Infrastruktur Lichtenreuth“ zur Abstimmung des Aufbaus und Betriebs der Daten bzw. IKT-Infrastruktur und Rechenzentren (UTN, Feuerwehr/Std IT, N-ERGIE) • Zentrale/r „Quartierskoordinator/-in“ für digitale Themen und Formulierung von Anforderungen • Entwicklung einer Data-Governance/Strategie, Roadmap (Grundsatzfragen, Rolle der Stadt, Open-Data/Source etc.) und entsprechenden Infrastruktur • Aufbau einer urbanen übergeordneten Datendrehscheibe/Plattform für die Stadtverwaltung, die u.a. die Verschneidung von Daten ermöglicht • Einführung einer regionalen Cloud für die Verwaltung (N-ERGIE plant bereits für Stadtkonzern) 360 Anhang 2 • Definition und Einarbeitung der Grundlagen bzw. Zukunftsfähigkeit für künftige Dateninfrastruktur und Technologien (z.B. Leerrohre, Anschluss Leuchten, E-Ladeinfrastruktur, Campusnetz, ggf. 5G) • Prüfung und Umsetzung eines flächendeckenden Breitbandausbaus im Quartier • Ausstattung der Verwaltung und Bildungseinrichtungen mit zeitgemäßem Equipment/WLAN und damit Abbau von Hürden für externe Zusammen- bzw. Zuarbeit (Bildungscampus u.a. ohne WLAN) • Konsensfindung zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung von Versuchsräumen zu (Daten-) Infrastruktur z.B. mit dem auf informationstechnische Systemlösungen spezialisierten Fraunhofer IIS • Sensibilisierung der Verwaltung für das Thema „Cybersecurity“ und Gewährleistung des Schutzes von Daten (z.B. Verkehrsdaten) • Dialog mit der UTN priorisieren (z.B. mit AG Infrastruktur Lichtenreuth, siehe oben) • Frühzeitiges Mitdenken und Umsetzen von „Quick-wins“ z.B. in Form kleiner Versuchsprojekte • Frühzeitiges Mitdenken von „Folgeprojekten“ und entsprechender Förderung (Land, BMWSB, EU) und mögliche Synergien bestehender Projekte nutzen (z.B. Antrag Digitaler Zwilling Innenstadt) Handlungsfeld 6: (Neue Formen der) Partizipation Stärken • Breite Akteurslandschaft in der Quartiersentwicklung von Lichtenreuth • Erste Beteiligungserfahrungen zur Entwicklung Lichtenreuths (Nürnbergs neuer Süden: „Grün im Quartier“, „Wohnen und Arbeiten“, „Mobilität im Quartier“) • Quartiersbüro geplant (mit Aufgaben wie „Organisation und Aufbau von Strukturen zur Nachbarschaftshilfe“, „Vernetzung mit Akteuren aus dem Stadtteil und weiteren Kooperationspartnern“ und „Informationen über Planungen und Entwicklungen im Quartier“) • Etablierte digitale (und analoge) Beteiligungsansätze und -erfahrungen in der Stadt, z.B. ePa, „laut!“, UTOPOLIS Langwasser • Erfolgreiche ämterübergreifende Zusammenarbeit bei Planung der technischen Infrastruktur • Bürger- und Vorstadtvereine als wichtige Mittler zwischen Bürgerschaft und Verwaltung in Nürnberg • Vorhandene strategische Rahmenwerke/ Vorgaben (u.a. Digitale Dachstrategie, INSEK Südost) Schwächen • Neubaugebiet, daher keine klassische Einbindung der (künftigen) Bewohnerschaft in den Planungsprozess möglich • Geringe Einflussmöglichkeiten der Stadt Nürnberg (aber auch der Zivilgesellschaft) auf die Planung und Einordnung digitaler/technischer Infrastruktur in den Modulen 1 (weit fortgeschritten und externer Entwickler) und Modul 2; (im Modul 3 noch zu klären) • Bisher keine inhaltlichen Ziele für die Quartiersentwicklung definiert und damit fehlende Grundlage für zielgerichtete Beteiligung • Bisher kein öffentlichkeitswirksames Storytelling zu Smart City-Themen bei der Quartiersentwicklung Lichtenreuth (wenig greifbar) • Kaum fortgeschrittene Digitalisierung bei Nürnberger Bürger- und Vorstadtvereinen 361 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 89 Anhang 2 Chancen W-LAN Punkte, Smartphone-Ladestationen etc. • Reallabor als „Testfeld“/Raum für Erprobung digitaler Lösungen und neuer Formen der Beteiligung, z.B. CivicTech • Entwicklung bzw. Nutzung eines digitalen Tools zur Visualisierung der unterschiedlichen Entwicklungsstufen Lichtenreuths • (Digitale) Beteiligung der Anwohnerschaft sowie Akteurinnen und Akteure aus Nachbarquartieren in den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess der Module 2 und 3 • Aufbau eines 3D-Modells als Grundlage digitaler Informations- und Beteiligungsformate • UTN als Partnerin (Generator innovativer Lösungen, Begegnungsräume zwischen UTN/ Campus und Bewohnerschaft, Ressourcenpool für Engagement) • Digitales Stadtteilportal für bürgerschaftliche Vernetzungsangebote, nachbarschaftliche Hilfeleistungen und als Brücke zur Politik und Verwaltung • Digitale Visualisierungstools/Stadtteildatenpool zum Einsatz im Planungs- und Entwicklungsprozess von Lichtenreuth und spätere Bewohneraktivierung/-beteiligung, insbesondere beim Modul 3 (Möglichkeit: digitale Karten, Luftbilder, Pläne, 3D-Modelle und Geodaten abzurufen und ein lokalisiertes Feedback zu Planungsvorhaben zu geben (vgl. DIPAS) • Inhaltliche Erweiterung des Quartiersbüros als Lernort (z.B. Begleitung von Offlinern) • Neuer potenzieller Bürgerverein für Lichtenreuth als Vorreiter digitaler Information und Beteiligung • Nürnberg Digital Festival als Plattform für Austausch rund um Digitalisierung (Reallabor Lichtenreuth könnte thematisiert werden) Risiken • Langfristiger Entwicklungs- und Realisierungszeitraum mit komplexem Sachverhalt kritisch für (digitale) Beteiligungsverfahren der Zivilgesellschaft (ggf. nur Beteiligung öffentlicher Akteure) • Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten mit der UTN im Bereich der digitalen Information und Beteiligung • Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen UTN/Campus und Bewohnerschaft z. B. offene digitale Veranstaltungen der UTN, Räume für digitales Lernen etc. • Inhaltliche Erweiterung des Aufgabenspektrums des Quartiersbüros in Richtung Ort der digitalen (und analogen) Information, Kommunikation und Kooperation/Ko-Kreation • Schaffung ergänzender Ermöglichungsräume unter Einbeziehung freier Träger, lokaler Kompetenzen und Nutzung vorhandenen Know-hows in städtischen Dienststellen (z.B. BZ, Städtische Bibliothek) • Unterstützung der Teilhabe von Offlinern und Sicherstellung von Inklusion bei digitalen Angeboten (z.B. Barrierefreiheit, leichte Sprache, inklusives Mitdenken aller Bevölkerungsgruppen, hybride Angebote) • Aufbau eines Bürgervereins mit Vorreiterfunktion im Bereich der digitalen Information und Beteiligung • Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen analysieren • Erprobung (digitaler) Beteiligungsformate für verschiedene Zielgruppen durch Aktivierung und Zusammenarbeit mit gesamtstädtischen (z.B. laut, Nürnberg Digital Festival) und angrenzenden Einrichtungen/Akteuren (z.B. Z-Bau) als Orte/Impulsgeber von Beteiligung • Exklusivität der digitalen Beteiligungsangebote (Barrierefreiheit, Ausschluss der nicht digitalaffinen Personen) Handlungsbedarfe • Aufbau einer Kommunikationsstruktur zur Stärkung des Dialogs aller relevanten Akteure/ Entwickler • Aufbau von Akteursnetzwerken (Communitybasiert) • Schaffung der Voraussetzungen für digitale Information und Beteiligung, z.B. öffentliche 90 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 362 Anhang 2 363 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 91 Anhang 3 7.3 Beschreibung der Projektvorschläge Projektliste A Steckbriefe: A1.1 – Aktivierung und Beratung gewerblicher und institutioneller Bauherren A1.2 – Verbesserung Verteilstrukturen/letzte Meile, Concierge-Dienste A1.3 – Quartiersbüro Lichtenreuth A1.4 – Digital zugängliche Leihangebote im öffentlichen Raum A1.5 – Hybride Bürgerdienste und Leistungen der Stadtverwaltung A1.6 – Testfeld für Sensortechnik und IoTTechnologien mit Use Cases („Digitale Steuerung Regenrückhaltung und Bewässerung“ und „Intelligente Mülltonne“) Machbarkeitsstudien: A2.1 – Quartiersschule Lichtenreuth A2.2 – Living Labs und Erprobungsräume für Technologien A2.3 – Niedrigschwellige Engagement- und Ermöglichungsräume 92 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 364 Anhang 3 A1.1 Aktivierung und Beratung gewerblicher und institutioneller Bauherren Handlungsfeld Zeithorizont/Umsetzungszeitraum Digitales Ziel Gesamtbudget Federführung Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe HF 1 „Städtebau, Wohnen und Demografie“ DZ1.1 Stadtplanungsamt (Vorschlag) Mitwirkende intern • Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation • Verkehrsplanungsamt • Stab Wohnen 2023 – 2025 100 000 € Die Maßnahme richtet sich an gewerbliche und institutionelle Bauherren in Modul 1 und 2. Ziel ist es, Bauherren für (innovative) digitale Lösungen mit den Schwerpunkten Energieeffizienz, demografischer Wandel und Lebensqualität beim Bau von neuen Gebäuden in Lichtenreuth zu gewinnen und zu unterstützen. Dazu sollen bis 2025 90 % der Bauherren aktiv angesprochen und sensibilisiert sowie 20 % der Bauherren für konkrete Projekte gewonnen werden. • Wirtschaftsförderung Nürnberg • ggf. Referat für Jugend, Familie und Soziales • ggf. Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) extern • N-ERGIE • Aurelis Beschreibung und Hintergrund Die Stadt Nürnberg hat keinen direkten Einfluss darauf, ob und wie Erwerber der Baugrundstücke in Modul 1 und 2 digitale Maßnahmen beim Bau ihrer Gebäude realisieren und sich aktiv in das Reallabor einbringen. Deshalb wird eine Aktivierung und Beratung von Bauherren sowohl von Wohn- als auch von Gewerbegebäuden aufgebaut, um diese für die Realisierung digitaler Lösungen zu interessieren, fachlich zu beraten und in das Reallabor Lichtenreuth einzubeziehen. Diese lässt sich bei Erfolg für weitere Neubauquartiere nutzen. Schwerpunkt der Projekte soll im Bereich von Energieeffizienz (z.B. Smart Metering), altersgerechtem Wohnen (z.B. Ambient Assistance Living) und nachhaltiger Mobilität (z.B. Echtzeit-ÖPNV-Anzeige in Bürogebäuden) liegen. Die Aktivierung und Beratung erfolgt in vier Bausteinen: • Erstansprache von Bauherren im Zuge der frühzeitigen Bauberatung durch das Stadtplanungsamt/ Stadtteilkoordination, dabei Information über Ziele, Möglichkeiten und Ansprechpersonen im Reallabor „IDEK Lichtenreuth“ • Weiterführende Informationen zu digitalen Lösungen durch ein Bauherrenhandbuch als digitale Informationsplattform (Bündelung der gebietsspezifischen Informationen für Lichtenreuth, allgemeines Fachwissen, gute Beispiele, nützliche Links zu bestehenden Webseiten u.a.) • Fachliche Erstberatung zu technischen Lösungen und Fördermöglichkeiten durch externe Dienstleistende • Einbindung und Vermittlung von Ansprechpartnern in den Fachämtern und bei der N-ERGIE für die Zusammenarbeit an fachspezifischen digitalen Lösungen 365 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 93 Anhang 3 Die Inhalte des Bauherrenhandbuches werden in einem moderierten interaktiven Prozess zwischen den beteiligten Fachämtern und externen Beteiligten des Projektes durch einen externes Dienstleistungsunternehmen erarbeitet. Dieses setzt auch die Informationsplattform technisch um. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Projektes sind die Schnittstellen zwischen den vier Bausteinen und die notwendige fachliche Fortbildung für die Erstansprache zu sichern. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob den Bauherren gezielte Fördermöglichkeiten angeboten werden können. Nutzen • Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in einzelnen Gebäuden • Nutzung digitaler Möglichkeiten für ein besseres Wohnen im Alter • Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Energieeinsparung • Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Schaffung von Anreizen für den Umstieg auf stadtverträgliche Verkehrsarten Risiken & Hemmnisse • Geringe Innovationsbereitschaft der Bauherren, wenn nicht aus der Beteiligung am Reallabor ein deutlicher Mehrwert entsteht • Schlecht funktionierende Schnittstellen zwischen den Modulen • Realisierung ausschließlich bereits etablierter Lösungen Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen • Mögliche Synergien mit dem Quartiersbüro (Projekt A1.3) Kosten Geschätzte Kosten: Gesamtkosten von 100 000 € über 3 Jahre. Die Kosten teilen sich auf • in die Erarbeitung von Beratungsmaterialien (einmalig 50 000 €) • sowie die Kosten für die Beratung der Bauherren und Pflege der Materialien (ca. 10 000 € 2023 und je 20 000 € in den Jahren 2024 und 2025) Beides soll extern beauftragt werden. Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: • 0,25 Vollzeitäquivalent für Projektkoordinierung und Erstansprache • unter 0,1 Vollzeitäquivalent bei mitwirkenden Fachämtern Fördermöglichkeiten Derzeit keine Verortung Beratung erfolgt digital für Vorhaben im Modul 1 und Modul 2 Monitoring & Evaluierung • Anzahl Erstansprachen • Anzahl Bauherrenberatungen • Anzahl Digitalisierungsprojekte bei privaten Bauherren Sonstiges/Anmerkungen Keine 94 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 366 Anhang 3 Zeitplan Handlungsschritte/Meilensteine 2023 2024 2025 1. Ausschreibung der Beratungsmaterialien und Beratungsleistung Q1 2. Erstellung Bauherrenhandbuch/ digitale Plattform Q2-3 3. Erstansprache von Erwerbern Q3-4 Q1-4 Q1-4 4. Beratungsangebote für Erwerber Q3-4 Q1-4 Q1-4 5. Zwischenevaluierung Q1 6. Entscheidung über Fortführung des Angebotes nach 2025 und ggf. notwendige Modifizierung Q2 367 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 95 Anhang 3 A1.2 Verbesserung Verteilstrukturen/letzte Meile, Concierge-Dienste Handlungsfeld HF 2 „Mobilität und Verkehr“ Digitales Ziel DZ 2.2 Federführung Verkehrplanungsamt (Vorschlag) Mitwirkende intern • Verkehrsplanungsamt • Stadtplanungsamt • Wirtschaftsförderung Nürnberg extern • Technische Hochschule • Industrie- und Handelskammer • Logistikunternehmen • ggf. VAG • ggf. University of Technology Nuremberg (UTN) Zeithorizont/Umsetzungszeitraum Konzepterstellung: kurzfristig Realisierung: mittel-/langfristig Gesamtbudget 100 000 € für die Konzepterstellung Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Lieferverkehre für Güter mit Pkw und Lkw in Lichtenreuth um 50 % gegenüber dem Durchschnitt in Nürnberger Bestandsquartieren zu reduzieren, ohne die Qualität der Zustellungsdienste zu beeinträchtigen. Bewohnerinnen und Bewohner können gelieferte Ware direkt beim Concierge-Dienst beziehungsweise bei den Quartiersboxen abholen oder sich Waren gezielt mit einem umweltfreundlichen Lastenrad zustellen lassen. Diese Dienstleistung kann auch für den Versand von Waren genutzt werden. Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein Logistikkonzept für die „Letzte Meile“ mit einem Betreibermodell bis Ende 2024 entwickelt. Beschreibung und Hintergrund Der enorme Zuwachs des E-Commerce-Markts führt zu einer Zunahme des Lieferverkehrs in den Quartieren, aber auch zu einer Steigerung der Flächenkonkurrenzen im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund wird eine nachhaltige Verteilstruktur in Lichtenreuth angestrebt. Dazu wird ein gemeinsames Projekt der Stadt Nürnberg mit Logistikunternehmen und sogenannten KEP-Diensten (Kurier-, Express- und Postdienste) zur Bereitstellung von Flächen für Mikro-Depots und Quartiersboxen sowie Concierge-Stationen realisiert. Damit wird eine umweltverträgliche Zustellung und Abholung von Gütern innerhalb der „letzten Meile“ per Lastenrad möglich. Die Quartiersboxen sind mit 24-Stunden-Service für Lieferung, Einkauf und Tausch vorgesehen. Darüber hinaus können Bewohnerinnen und Bewohner gelieferte Waren direkt beim Concierge-Dienst abholen oder für den Versand abgeben. Die Standortwahl der Mikro-Depots und der Quartiersboxen ist in Abhängigkeit der städtebaulichen Entwicklung und der ÖPNV-Erschließung auszuweisen. Das geplante Quartiersbüro für Lichtenreuth kann für Concierge-Dienste genutzt werden, sofern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit zur Aufstellung von Paketstationen wird es auf dem Campus der UTN voraussichtlich geben. Hier stehen die Studentenwohnheime im Vordergrund, die Nutzung ist aber – je nach Betreibermodell – für Dritte denkbar. In einem ersten Projektbaustein wird ein Logistikkonzept für die „letzte Meile“ in Lichtenreuth mit folgenden Arbeitsschritten erstellt: • Analyse des Bedarfs • Ermittlung interessierter Logistikunternehmen 96 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 368 Anhang 3 • Konzept künftiger Verteilstrukturen • Festlegung geeigneter Standorte • Kooperation der unterschiedlichen Logistikdienste • Kostenschätzung und Betreibermodell • Evaluierungskonzept In der Konzepterstellung spielen die Verhandlungen mit Logistikdienstleistern über eine Kooperation im Zuge des Projekts eine zentrale Rolle. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Konzepts kann die Realisierung schrittweise für einzelne Teile des Stadtteils erfolgen. Weiter ist zu prüfen, ob die angrenzende Südstadt in das geplante Projekt integriert werden kann. Nutzen • Reduzierung des Lieferverkehrs, geringeres Verkehrsaufkommen im Quartier • Beitrag zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums • Verlässliche Lieferstrukturen im Quartier, bessere Integration in den Alltag • Bei erfolgreicher Erprobung in anderen Gebieten einsetzbar Risiken & Hemmnisse • Akzeptanz für ein gemeinsames Betriebskonzept von Logistikunternehmen und Stadtverwaltung notwendig • Entwicklung und Abstimmung eines Betriebskonzepts sehr zeitaufwendig • Realisierung abhängig von der Siedlungsentwicklung Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen Concierge-Dienste können in das Aufgabenspektrum des geplanten Quartiersbüros (Projekt A1.3) integriert werden. Allerdings müssen hierfür ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Kosten Geschätzte Kosten: Konzepterarbeitung durch externe Vergabe: 100 000 € Konkrete Investitions- und Betriebskosten für die Realisierung werden auf Grundlage des Logistikkonzeptes ermittelt. Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: • 0,25 Vollzeitequivalent für federführendes Ressort • jeweils unter 0,1 Vollzeitequivalent für mitwirkende Ressorts Fördermöglichkeiten Voraussichtlich keine Fördermöglichkeiten für die Konzepterstellung Fördermöglichkeiten für die Realisierung: • BMWSB Städtelogistik/Smart-Cities-Förderung • eventuell IKT-Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (z.B. MikroDepot-Richtlinie) • eventuell Mobilitäts- und Logistikprogramme vom Freistaat Bayern 369 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 97 Anhang 3 Verortung Modul 1 und 2 Die konkrete Verortung der Infrastruktur ist mit der städtebaulichen Realisierung der einzelnen Module von Lichtenreuth, der ÖPNV-Erschließung/Straßenbahnhaltestellen sowie mit dem Betreiberkonzept abzustimmen. Weiter ist zu prüfen, ob die angrenzende Südstadt mit in das geplante Projekt integriert werden kann. Monitoring & Evaluierung • Summe der Verteilvorgänge • Eingesparte Kfz/Lkw-Kilometer der „letzten Meile“ • Kundenzufriedenheit • Anzahl der KEP-Sendungen pro Endkunde/Endkundin Sonstiges/Anmerkungen • Prof. Bogdanksi (TH Nürnberg) hat sich bereiterklärt, im laufenden TH-Forschungsprojekt die ÖPNVIntegration in der „letzten KEP-Meile“ in Lichtenreuth zu prüfen, wenn von Seiten der Stadt Nürnberg die Planungsunterlagen für alle Tram- und Bushaltestellen sowie Informationen zu geplanten Einzelhandels- und Gewerbeflächen bzw. Ansiedlungen zur Verfügung gestellt werden. • Die TH Nürnberg ist bereit, dieses Projekt für Lichtenreuth zu unterstützen, wenn die Ressourcenfrage geklärt ist (Fördermittel für die wissenschaftliche Begleitung). Zeitplan Handlungsschritte/Meilensteine 2023 1. Gründung Projektstruktur „Letzte Meile Nürnberg“ Q1 2. Ausschreibung der Konzepterarbeitung Q2 3. Konzepterstellung Q3-4 4. Entscheidung über Konzeptumsetzung und Betreibermodell 5. Start der Konzeptumsetzung (Modul 1) 98 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 2024 2025 Q1-2 Q3-4 Q1-4 370 Anhang 3 A1.3 Quartiersbüro Lichtenreuth Handlungsfeld HF 4 „Kultur und Soziales“ Digitales Ziel DZ 4.1, DZ 6.1 Federführung Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung (Vorschlag): Steuerung der Initiierung und des Aufbaus/ Betreiberkonzept Mitwirkende intern • Stadtplanungsamt • Verkehrsplanungsamt • Referat für Jugend, Familie und Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung • Amt für Kultur und Freizeit • ggf. Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht • ggf. Gesundheitsamt • ggf. Bildungszentrum extern • Evangelisches Siedlungswerk, weitere Bauträger mit großen Anteilen an Wohnungen • Träger eines Quartiersbüros • VAG (ggf. mit Mobilitätsberatung) • ggf. Anbieter von Carsharing im Quartier (mit Beratungsangebot) Zeithorizont/Umsetzungszeitraum Konzepterstellung: kurzfristig Realisierung: mittelfristig (nach 2024) Gesamtbudget 200 000 € (zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase) Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, eine zentrale Anlaufstelle für alle Bewohner, Studierende oder Arbeitnehmende im Stadtteil sowie Akteure und Multiplikatoren zu schaffen. Das Quartiersbüro berät im neuen Stadtteil zu diversen (digitalen) Angeboten, unterstützt wenig digitalaffine Personen in ihrem Zugang zu diesen Angeboten und übernimmt die Rolle des Mittlers zwischen der Stadt Nürnberg und der Bewohnerschaft. Über das Quartiersbüro sollen Information, Kommunikation, Begegnung, Vernetzung und Beteiligung im Stadtteil befördert werden. Ausgewählte Angebote des Quartiersbüros können sich explizit an spezifische Zielgruppen richten, wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner im geförderten Wohnungsbau. Daneben sind thematische Schwerpunktsetzungen möglich, wie etwa Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung eines integrierten Mobilitätsmanagements. Dazu wird in einem ersten Projektbaustein ein Betreiberkonzept bis 2023 erarbeitet und eine zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase ab 2024 initiiert. Das Projekt trägt durch seine u.a. digitalen, multimedialen und anpassungsfähigen Angebote und Räume verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure zur Stärkung der sozialen und kulturellen Teilhabe bei und wirkt einer digitalen Spaltung entgegen. Über das Quartiersbüro erfolgen digitale Kommunikations- und Beteiligungsformate sowie Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen. Diese ergänzen analoge Formate sinnvoll und schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen. Beschreibung und Hintergrund Die Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) erfolgt durch die Stadt Nürnberg unter Federführung des Bürgermeisteramtes, Stab Stadtentwicklung. Bei der Erarbeitung des Betreiberkonzeptes soll die Stadtteilkoordination Brunecker Straße berücksichtigt werden. Ebenso gilt es das Konzept des Verkehrsplanungsamtes für ein „Quartiersbüro mit integriertem Mobilitätsmanagement im neuen Stadtquartier 371 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 99 Anhang 3 Brunecker Straße“ und die durch Referat V geplante Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs zu berücksichtigen. Es soll geprüft werden, ein externes Quartiersmanagement mit dem Großteil der Aufgaben des Quartiersbüros zu beauftragen. Die Steuerung der Arbeit des Quartiersbüros sowie die Abstimmung und Koordinierung von städtischen Leistungen soll in der Stadtverwaltung erfolgen (zu prüfen, ob dies durch die „Stadtteilkoordination Brunecker Straße“ erbracht werden kann). Bei der Konzeptentwicklung (Betreiberkonzept) soll zunächst auf eine zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase fokussiert werden. Zu deren Abschluss soll eine Evaluierung durchgeführt werden, welche Entscheidungsgrundlage für die Weiterführung bestehender und Ausgestaltung ergänzender Angebote sein soll. Zudem gilt es, die Fertigstellung der verschiedenen Module/Entwicklungsphasen Lichtenreuths zu berücksichtigen. Das Quartiersbüro soll über feste Öffnungs- und Sprechzeiten verfügen. Außerhalb dieser Zeiten sollen die Räumlichkeiten des Quartiersbüros als Begegnungsort und räumliche Ressource für Vereine, Initiativen und Bürgerschaft dienen und z.B. für kleinere Veranstaltungen nutzbar sein (z.B. durch innovative digitale Schließsysteme). Dabei soll geprüft werden, ob auch der angrenzende Freiraum für Aktionen und Veranstaltungen des Quartiersbüros genutzt werden kann. Die originäre Idee zur Einrichtung und zum Betrieb eines Quartiersbüros entstand, um im als autoarmen Stadtteil geplanten Lichtenreuth umfassend zu einem integrierten Mobilitätsmanagement zu beraten. Im Laufe des IDEK-Prozesses wurden weiterführende Leistungen identifiziert. Dem Quartiersbüro wird in Lichtenreuth eine herausragende Rolle zugeschrieben. Es soll als zentrale Anlaufstelle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils fungieren und Pilotprojekt für kooperative Zusammenarbeit verschiedener (städtischer) Institutionen sein. Als Begegnungs- und Aneignungsort sowie Ort der digitalen und analogen Information, Kommunikation und Kooperation/Ko-Kreation könnten nach jetzigen Diskussionsstand im Quartiersbüro folgende Angebote für den Stadtteil erbracht werden: • Stadtentwicklung (Informationen über Planungen und Entwicklungen im Quartier, Informationen zur Umsetzung von IDEK-Projekten, Unterstützung der Beteiligungsprozesse im Stadtteil). • Mobilität (z.B. Unterstützung bei der Etablierung eines autoarmen Mobilitätsverhaltens durch Mobicards-Ausleihe, Unterstützung bei Fahrkartenkauf, Beratung zu Carsharing, KinderfahrräderAusleihe, Fahrradreparatur, ggf. Anlaufstelle für Paket- und Concierge-Dienste etc.) • Soziales (z.B. Durchführung von Beratungen durch städtische Dienststellen, Durchführung von kleinen Veranstaltungen/Seminaren, ggf. Betreuung und Koordination der Aktivitäten von Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil etc.) • Kultur (z.B. Ort für kulturelle Angebote, Vernetzung mit kulturellen Einrichtungen aus den Nachbarstadtteilen etc.) Durch Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. Lotsen- und Verweisberatung) kann die Teilhabe von Offlinern und Sicherstellung von Inklusion bei digitalen Angeboten gestärkt werden. Nutzen • Funktion als Begegnungs- und Aneignungsort, Keimzelle/Wohnzimmer im Stadtteil • Physischer Raum mit technischer Infrastruktur für analoge wie digitale, multimediale und anpassungsfähige Angebote, Beratung und Information • Nicht bis wenig digitalaffine Personen erfahren niedrigschwellig Unterstützung bei digitalen Angeboten, etwa bei der Wahrnehmung digitaler Dienstleistungen im Mobilitäts- oder Kulturbereich und können somit besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben. • Mehrstufiger Ausbau als Chance: Erprobung neuer Ansätze für Nürnberg und Sammeln wichtiger Lernerfahrungen Risiken & Hemmnisse • Entwicklung und Abstimmung eines von verschiedenen Ressorts getragenen Betriebskonzeptes sind herausfordernd • Geringe Raumgröße (50 m²) 100 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 372 Anhang 3 • Langfristige Finanzierung des Quartiersbüros ohne Städtebauförderung • Realisierung abhängig von der Siedlungsentwicklung • Sicherstellung der Präsenz im Quartiersbüro (Rezeption: Anlauf- und Verweisberatung) Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen Das Quartiersbüro soll als zentrale Anlaufstelle für die Bewohnerschaft und andere Nutzenden des Stadtteils fungieren. Daher besteht hohes Synergiepotenzial hinsichtlich Information und Beteiligung zu vielen Projekten des „Reallabors Lichtenreuth“. Das Quartiersbüro kann IDEK-Maßnahmen bekannter machen, über Unterstützung und Beratung auch Offliner mitnehmen und potenziell als Raumressource agieren. Kosten Geschätzte Kosten: 1) Phase Konzepterarbeitung (Betreiberkonzept) Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: • 15 Tage für federführendes Amt • jeweils bis zu fünf Tage für Stadtplanungsamt; Stadtplanungsamt Referat für Jugend, Familie und Soziales, Regiestelle Sozialraumentwicklung und Verkehrsplanungsamt • jeweils unter zwei Tage für weitere mitwirkende Ressorts 2) Aufbau- und Erprobungsphase Geschätzter externer Aufwand: • Personalkosten: 110 000 € (120h/Monat bei Laufzeit von 24 Monaten) • Ausstattungskosten: 30 000 € (einmalig) • Mietkosten: 20 000 € (Laufzeit von 24 Monaten) • Nebenkosten: 10 000 € (Laufzeit von 24 Monaten) • Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen: 30.000 € Im Falle einer Kooperation zwischen mehreren städtischen Dienststellen können die Kosten ggf. gemeinschaftlich getragen werden. Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: • 0,5 Vollzeitäquivalent für federführendes Ressort (ggf. Stadtteilkoordination) • jeweils unter 0,1 Vollzeitäquivalent für mitwirkende Ressorts Fördermöglichkeiten Voraussichtlich keine Fördermöglichkeiten für die Konzepterstellung (Betreiberkonzept) Fördermöglichkeiten für die Aufbau- und Erprobungsphase: • Modellprojekte Smart Cities 4. Staffel (BMWSB) Verortung Modul 1 oder 2 Derzeit 50 m2 Ladenfläche bei ESW vorgesehen Monitoring & Evaluierung • Anzahl der Besucherinnen und Besucher • Anzahl der wahrgenommenen Angebote • Kundenzufriedenheit • Raumbuchungen 373 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 101 Anhang 3 Sonstiges/Anmerkungen • Bei der Konzeption eines Betreiberkonzeptes für das Quartiersbüro ist eine dynamische Weiterentwicklung der Inhalte zu berücksichtigen. • Vorab sollte mit der Stadtmission ein Abstimmungs- und Prüfgespräch erfolgen. Die Stadtmission plant eine Beratungsstelle (vermutlich für sozial orientierte Angebote) in unmittelbarer Nähe zum geplanten Quartiersbüro aufzubauen. Dies könnte zur Folge haben, dass das Quartiersbüro für eine städtische Kooperation ohne Referat V genutzt wird, um inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden. Je nach inhaltlicher Ausrichtung wäre zu prüfen, ob auf einen eigenen Standort des Quartiersbüros verzichtet werden sollte und die Angebote des Quartiersbüros mit denen der Stadtmission an einem gemeinsamen Ort zusammengeführt werden könnten. • Bei der Ausarbeitung eines Betreiberkonzeptes ist darüber hinaus zu prüfen, welche Aufgaben die in Vorbereitung befindliche Stelle der Stadtteilkoordination Brunecker Straße bei der Bespielung des Quartiersbüros einnehmen sollte (punktuelle Beratung/Präsentation aus der Umsetzung der Vorhaben). • Ggf. sollte der Mietvertrag (15-jährige Laufzeit) mit einer Ausstiegsoption nach X Jahren versehen werden. Zeitplan Handlungsschritte/Meilensteine 2022 0. Sondieren der vorhandenen Erfahrungen (ggf. im Rahmen der Erarbeitung eines standortübergreifenden Betreiber- und Finanzierungskonzeptes von sozialen Treffpunkten und Nachbarschaftstreffs) Q4 2023 1. Erarbeitung eines Betreiberkonzepts (inkl. Leistungsbeschreibung und Finanzierungskonzept) Q2-3 2. Prüfung der vorgeschlagenen Räumlichkeiten auf Eignung und ggf. Suche optionaler Räumlichkeiten Q2-3 3. Ausschreibung und Vergabe Trägerschaft Q3-4 4. Start erster Angebote 2024 Q1-4 5. Weiterer Ausbau der Angebote 102 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 374 Anhang 3 A1.4 Digital zugängliche Leihangebote im öffentlichen Raum Handlungsfeld Zeithorizont/Umsetzungszeitraum Digitales Ziel Gesamtbudget Federführung Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe HF 4 „Kultur und Soziales“ DZ 4.1, D 1.2 Zunächst: Bürgermeisteramt, Stab Stadtentwicklung Andocken an Projekt „Quartiersbüro“ bis zur Umsetzungsreife, danach Verständigung der betriebstechnischen Federführung Mitwirkende intern • SportService Nürnberg • Referat für Schule und Sport • Referat für Jugend, Familie und Soziales, Stab Sozialraumentwicklung • Jugendamt • IT-Kundenmanagement, wenn Leihgeräte beschafft und in IT-System eingebettet werden extern Mittelfristig (abhängig vom Baufortschritt) Ab 20 000 € je Leihstation Mit digital zugänglichen und kostenlosen bzw. kostengünstigen Leihangeboten im öffentlichen Raum soll die soziale Teilhabe der Bevölkerung in Lichtenreuth und den Nachbarquartieren gestärkt werden und der Austausch zwischen Nutzerinnen und Nutzern gefördert werden. Des Weiteren tragen die Leihangebote dazu bei, dass das Potenzial des öffentlichen Raums – vor allem der Grünanlagen – für Sport, Spiel und Freizeitbeschäftigung besser und von vielfältigen Nutzergruppen genutzt werden kann. Die Zielgruppen des Angebots sind verschiedene Altersgruppen, auch aus den Nachbarstadtteilen, unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen. In einer Pilotphase werden bis 2026 zwei Leihboxen im öffentlichen Raum installiert und 100 Leihvorgänge pro Jahr erreicht. • Externe Dienstleister für Leihsysteme • ggf. University of Technology Nuremberg (UTN) bei UTN-Flächen Beschreibung und Hintergrund Mit Hilfe von mobilen Anwendungen und mehreren im öffentlichen Raum verorteten Leihstellen soll das Ausleihen von Spiel- und Sportausrüstung (z.B. Fußbälle, Tischtennisschläger) ohne Personal und Öffnungszeiten ermöglicht werden. Das Angebot könnte um Alltagsgegenstände (z.B. Werkzeug) sowie Auflademöglichkeiten für Mobiltelefone oder ähnliche Erweiterungen ergänzt werden. Wichtige Voraussetzung für die Zielerreichung ist, dass die Angebote kostengünstig bzw. kostenlos verfügbar sind. Durch den Sharing-Ansatz trägt das Projekt zu nachhaltigerem Lebensstil im Stadtteil bei. Darüber hinaus besteht Potenzial, das die Leihangebote zu einer Vernetzung mit den Nachbarquartieren beitragen, da sie niedrigschwellig nutzbar sind und in Verbindung mit dem öffentlichen Raum zum möglichen Anziehungspunkt werden können. Die einschränkenden Hinweise von SÖR hinsichtlich der Nutzung der öffentlichen Grünanlagen sind zu berücksichtigen (s. Sonstiges/Anmerkungen). In einer Pilotphase können unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände an unterschiedlichen Standorten (Grünflächen, Wohnquartier) sowie Kooperationen mit geplanten Einrichtungen (z.B. Kinder- und Jugendhaus, UTN) erprobt werden. In einem partizipativen Prozess können die Erfahrungen mit verschieden Standorten und Variationen der Leihboxen ausgewertet. Die Stadt Nürnberg/SportService hat bereits ein konkretes Angebot für die Aufstellung einer Sportbox eingeholt. Eine Installation der Leihstationen in der Pilotphase ist in verschiedenen Variationen (z.B. Sportbox, Werkzeugbox) möglich. 375 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 103 Anhang 3 Rolle der Stadt/Dienststelle: • Vergabe der mechanischen Wartung (da keine Kapazitäten bei SÖR) • Wartung der Sportgeräte: SportService (Vorschlag) • Softwareverwaltung: extern über den Anbieter Nutzen • Stärkung des Zugangs zu Spiel- und Sportgeräten, insbesondere für Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten • Bessere Nutzbarkeit der öffentlichen (Sport-)Infrastruktur • Förderung der nachhaltigen Nutzung (sharing economy) • Förderung der Vernetzung mit den Nachbarstadtteilen • Beitrag zur Gesundheitsförderung • Übertragbarkeit auf andere Grünflächen und öffentliche Räume Risiken & Hemmnisse • Vandalismusgefahr und Umgang mit Beschädigung einzelner Sportgeräte • Wartung und Problemlösung durch externe Dienstleister (Form, Umfang) • Erweiterung der Standardausstattung um Alltagsgegenstände erfordert „Sonderlösung“ • Zusätzlicher Abstimmungsaufwand: Auswahl der Sportgeräte abhängig von Freiraumplanung • Möglichkeit und Notwendigkeit eines Kümmerers Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen Das Angebot hat Synergiepotenzial zu: • Niedrigschwelligen Engagement- und Ermöglichungsräumen (Projekt A2.3): Der öffentliche Raum wird durch die Leihangebote kostengünstig/kostenlos vielfältiger nutzbar und steht auch den Nachbarquartieren zur Verfügung • Digitalem Orientierungssystem für Parklandschaften (Projekt B1): Die Leihstationen können in das Orientierungssystem eingebunden werden • ggf. Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien (Projekt A1.6): Eine Leihstation kann mit Sensoren ausgestattet werden • ggf. Quartiersbüro Lichtenreuth (Projekt A1.3): Abhängig von Profil des Quartiersbüros (z.B. Beratung zur Nutzung des Angebots, Rolle des Kümmerers, Nutzung potenzieller Informationsflächen) Kosten Geschätzte Kosten: Entsprechende Lösungen sind auf dem Markt verfügbar. Die Kosten variieren mit der Anzahl der Leihstandorte, der Größe, der Ausstattung sowie dem Wartungsumfang. Beispielkosten in Anlehnung an ein bereits eingeholtes Angebot sind: • Ab 19 655,23 € (pro Sportbox, inkl. monatliche Grundgebühr für 24 Monate) zzgl. monatliche Grundgebühr von 135 € ab dem 25. Monat. Umfasst Ausstattung • Zzgl. 790 €/Jahr Jahresinspektion Mechanik Potenziell besteht die Möglichkeit, die Boxen mit (vermietbaren) Werbeflächen auszustatten, wobei hier Einschränkungen in öffentlichen Grünanlagen zu berücksichtigen sind (SÖR). Eine Vergabe ist nach Vergaberecht erforderlich. Die Ausstattung mit Sport- und Spielgeräten ist im oben genannten Angebot umfasst. Die Ausstattung mit anderen Gegenständen (z.B. Werkzeug) erfordert zusätzliche Personalressourcen und Anschaffungskosten. 104 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 376 Anhang 3 Abhängig vom Anbieter könnte die Entwicklung einer App notwendig sein: ca. 10 000 EUR. Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: • jeweils unter 0,1 Vollzeitäquivalent für federführendes Ressort und für mitwirkende Ressorts Fördermöglichkeiten • Refinanzierung durch Vermietung von Werbeflächen (beim Aufstellen in öffentlichen Grünanlagen laut SÖR nicht möglich) • Ggf. Sponsoring • Ggf. weitere Fördermöglichkeiten Verortung Pilot-Platzierung, z.B. Grünanlagen im Modul 1. Weitere potenzielle Standorte sind: • Stadtteilpark • Lichtenreuth Naturnah (südlich des UTN-Campus) • Im Wohnquartier (mit Alltagsgegenständen) • In Schulnähe • Auf dem UTN-Campus • In der Nähe weiterer Einrichtungen (Jugendhaus, Aktivspielplatz) Monitoring & Evaluierung • Anzahl der ausgeliehenen Gegenstände bzw. Verleihvorgänge pro Woche oder Monat • Wohnort der ausleihenden Personen • Wartungsaufwand (Anzahl der Beschädigungen und Verschleiß der Geräte) Sonstiges/Anmerkungen Modul 1 ist voraussichtlich ab 2024 bezugsfertig. Wesentliche öffentliche Grünflächen werden erst später umgesetzt (z.B. Stadtteilpark). In Pilotphase Zwischennutzung auf Grünflächen und Erprobung im Wohnquartier möglich. Nach der Grünanlagensatzung Nürnbergs ist „das Anbieten gewerblicher Leistungen“ nur im Ausnahmefall mit einer Sondernutzung erlaubt. SÖR verweist darauf, dass die wenigen und oft zu kleinen städtischen Grünanlagen sehr überlastet seien. Die zu erstellende Infrastruktur (Stromleitungen, Kästen, etc.) und der Unterhalt ist keine Aufgabe des SÖR, weshalb dafür weder Gelder noch Personal zur Verfügung stehen. Zeitplan Handlungsschritte/Meilensteine 2023 2024 2025 2026 2027 1. Konzeption der Pilotphase mit stufenweiser Umsetzung 2. Ausschreibung und Vergabe 3. Umsetzung Leihangebote im Modul 1 (wenn bezugsfertig) 4. Installation weiterer Leihstationen als Zwischennutzung auf Grünund Parkflächen 5. Auswertung Pilotphase 6. Umsetzung im Stadtteilpark 377 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 105 Anhang 3 A1.5 Hybride Bürgerdienste und Leistungen der Stadtverwaltung Handlungsfeld HF 5 „Daten, Infrastrukturen und kommunale Dienste“ Digitales Ziel DZ 5.2 Federführung Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht Mitwirkende intern • Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation extern • Perspektivisch: Kommunale Tochterbetriebe Zeithorizont/Umsetzungszeitraum kurz- bis mittelfristig Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe Städtische Dienstleistungen und Bürgerservices werden in Lichtenreuth digital, niedrigschwellig und durchgehend als digital-analoge Hybridlösung in Form von „Bürgerterminals“ zur Verfügung gestellt. Bis 2024 ist mindestens ein Terminal installiert, in Betrieb und ein zu definierender Umfang von kommunalen Dienstleistungen steht öffentlich zur Verfügung. Perspektivisch werden städtische Prozesse dadurch effizienter gestaltet und Kapazitäten eingespart. Kurzfristig soll ein messbarer Mehrwert bei der Bürgerschaft entstehen, da u.a. Öffnungszeiten und persönliche Besuche auf dem Bürgeramt umgangen werden können. Bis zum Jahr 2026 ist der Leistungsumfang um Angebote der kommunalen Töchter erweitert und mindestens ein weiteres Terminal in Betrieb. Zielgruppe: Bürgerschaft/Bewohnerinnen und Bewohner sowie Studierenden, perspektivisch auch Unternehmen und Touristen. Gesamtbudget Schätzung Investition (1 Terminal ohne Betrieb) Use Case 1: 95 000 € Use Case 2: 55 000 € Beschreibung und Hintergrund Mit „Mein Nürnberg“ stellt die Stadt Nürnberg bzw. die Bürgerdienste ein gut ausgebautes Angebot digitaler Dienstleistungen zur Verfügung und betreibt bereits die dafür notwendige Infrastruktur. Sowohl die Angebote als auch die entsprechende Infrastruktur werden weiter ausgebaut. Die digitalen Bürgerdienste der Stadt wurden mit einem hohen Ranking im Bitkom Smart City Index prämiert. Bürgerterminals als Ausgabegeräte von Dokumenten werden bereits erfolgreich an einer wachsenden Zahl von Standorten in Nürnberg betrieben. Mit den hybriden Bürgerdiensten in Lichtenreuth sollen die Stärken aus dem digitalen Angebot mit einem barrierefreien „physischen“ Zugang kombiniert und einer möglichst breiten Nutzergruppe barrierefrei zugänglich gemacht werden. Dabei unterscheiden wir im Folgenden zwei Anwendungsfälle/Use Cases: Use Case 1 „Ausgabe“: Das Terminal dient allein als Ausgabestelle für Dokumente, die von der Stadtverwaltung hinterlegt und rund um die Uhr von Bürgerinnen und Bürgern abgeholt werden können. Use Case 2 „Bürgerdienste“: Bereitstellung der digitalen Bürgerdienste von „Mein Nürnberg“ über ein Terminal; Diese Anwendung stellt deutlich höhere Anforderungen an Umsetzung und im Betrieb. 106 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 378 Anhang 3 Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung wurden von der eingebundenen Expertengruppe hervorgehoben: Use-Case-übergreifend: • Klare Ownership für die verwaltungsübergreifende Koordination benennen • Nachhaltiges Betriebs- und Finanzierungsmodell (z.B. für Instandhaltung, ggf. Kosten für vor-Ort Support etc.) • Zielgruppe und entsprechenden Nutzen schärfen • Gut zugänglicher, barrierefreier Standort mit zuverlässiger Infrastruktur und ggf. durchgehender Zugang (Räume Sparkasse ideal; Kundenzentrum geplant) • Einfache, niederschwellige Bedienung (keine komplexen Vorgänge) Use Case 2 „Bürgerdienste“: • Zentrale Datenplattform insbesondere für die Nutzung unterschiedlicher Datenquellen (z.B. Verkehr) notwendig • Unterlagen müssen zum gewissen Grad hochgeladen bzw. gedruckt werden können • Persönliche Ansprechpersonen müssen unmittelbar als Unterstützung der Nutzenden der Bürgerservices zur Verfügung bzw. vor Ort bereitstehen (ideal: Standort städtisches Gebäude, z.B. Quartiersbüro) • Für Dienstleistungen über die Bürgerdienste hinaus (z.B. Mobilität) benötigt es Nutzungsverträge zwischen den unterschiedlichen kommunalen Rechtspersönlichkeiten (GmbH, Eigenbetrieb, Hoheitsverwaltung) • Die Digitalisierung des Angebots und der Prozesse ist aufgrund begrenzter Kapazität und digitaler Kompetenz in der Verwaltung nur begrenzt möglich • Notwendigkeit, neue Stellen zu schaffen oder entsprechende Mitarbeiter an anderen Stellen zu entlasten Nutzen • Nutzerzentrierte Bereitstellung städtischer bzw. kommunaler Dienstleistungen auch außerhalb der Öffnungszeiten • Automatisierte Prozesse • Einfache Abwicklung und Durchführung von städtischen Verfahren für die Nutzer • Kombination verschiedener Daten und Bereitstellung soliderer Dienstleistungen aufgrund der besseren Datenlage Risiken & Hemmnisse • Ablehnung des Angebots z.B. aufgrund schlechter Bedienbarkeit und fehlendem Support • Betreuung durch Mitarbeitende vor Ort muss gewährleistet sein • Mögliche Zusammenführung der Services (Stadtwerke und Stadtverwaltung) als komplexe Aufgabe • Viele interne bzw. manuelle „Schleifen“/ Rückfragen bei „Mein Nürnberg“-Prozessen führen im Hintergrund nicht zwangsläufig zu Effizienzsteigerungen Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen Synergien mit dem Quartiersbüro (Projekt A1.3) Kosten Geschätzte Kosten: Alle Investitionskosten und Vollzeitäquivalente sind geschätzt, bilden Erfahrungswerte ab und können nur zur Orientierung dienen. 379 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 107 Anhang 3 Use Case 1 „Ausgabeautomat“ (Grundlage DIP-Projekt) • Ausgabeterminal: 80 000 €/Stück • Anschluss: 15 000 € • Betrieb 8 000 €/jährlich (Betriebskosten relativ gering) Use Case 2 „Bürgerdienste“ • Terminal/Drucker: ca. 10 000 €/Stück • Installation/Infrastruktur/Integration: ca. 25 000 € • Betrieb/Wartung: ca. 15 000 €/jährlich Die Anfangsinvestition für Use Case 1 ist höher, der Betrieb günstiger, da kein hoher Personaleinsatz benötigt wird. Use Case 2 wirft durch die Integration in die digitale Infrastruktur und durch den notwendigen Support für die Kunden im Betrieb höhere Kosten auf. Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: Use Case 1 „Ausgabeautomat“ • 0,3 Vollzeitäquivalent für Koordination/PM/Weiterentwicklung • 0,1 Vollzeitäquivalent für Betrieb/Wartung Use Case 2 „Bürgerdienste“ • 0,5 Vollzeitäquivalent für Koordination und Projektmanagement • 0,3 Vollzeitäquivalent für Software, Konnektivität und Wartung • 0,4 Vollzeitäquivalent für Vor-Ort-Support/Helpdesk Durch die Integration, Weiterentwicklung und den Support für die digitalen Bürgerservices ist der Personaleinsatz bei Use-Case 2 ungleich höher. Fördermöglichkeiten Aktuell keine Fördermöglichkeiten identifiziert Verortung • Vorraum des Quartiersbüros bzw. Räume für Bankautomaten und der Uni Campus (z.B. im Kommunikationszentrum) • Grundsätzlich: Außenstellen der Bürgerämter oder andere Verwaltungsgebäude Monitoring & Evaluierung • Anzahl der aufgestellten und operativen Terminals • Umfang des digitalen im Vergleich zum analogen Angebot (Bitkom Smart City Index) • Anzahl der Zugriffe/Nutzung der Terminals • Anzahl der Nutzungen des digitalen Angebots durch die Menschen im Quartier • Nutzerumfrage zur Bedienbarkeit und Zufriedenheit hinsichtlich des Angebots Sonstiges/Anmerkungen • Ausgabeautomaten der Stadt Nürnberg sind bereits an unterschiedlichen Standorten in Betrieb (Bürgerdienste, Sparkassen); Ansprechpartner: Thomas Hahn, BDR Anmerkungen Use Case 2: • Die Angebote sollten perspektivisch z.B. mit Verkehrs-, Wetter- bzw. Sensordaten kombiniert werden • Es können und müssen nicht alle Bürgerdienste angeboten werden (z.B. falls viele Dokumente benötigt werden) 108 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 380 Anhang 3 • Das Angebot weiterer städt. Dienstleister sollte mittelfristig integriert werden (z.B. Mobilitätsangebot) • Start mit „Mein Nürnberg“-Dienstleistungen als „proof of concept“, dann weitere Dienstleister bzw. Dienstleistungen integrieren • Mit einer Registrierung sind die Services über ein Benutzerkonto zugänglich; Ab 2023 wird die „BayernID“ für städtische- und perspektivisch für stadtnahe Dienstleistungen genutzt werden können Ähnliche Projekte: • SECMaaS - Erarbeitung von Lösungswegen für die Gewährleistung von IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung • Bürgerterminal München Zeitplan Handlungsschritte/Meilensteine 2023 1. Entscheidung über Anwendungsbereiche, 1-2 Standorte, Budget Q1 2. Ausschreibung der Leistungen Q2-3 2024 3. Installation und Einbindung/ Integration Q1-2 4. Testbetrieb & Modifikation Q1-4 5. Normalbetrieb /ggf. Erweiterung um weitere Dienstleistungen Q3-4 6. Rollout auf weitere Standorte Stadtgebiet 2025 Q1-4 Q2-4 381 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 109 Anhang 3 A1.6 Testfeld für Sensortechnik und IoT-Technologien Handlungsfeld HF 3 „Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft“ Digitales Ziel DZ 3.1 Federführung Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (Vorschlag) Mitwirkende intern • Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation • SÖR • Amt für Informationstechnologie • N-ERGIE extern • Forschungsorganisationen • Technologieunternehmen Zeithorizont/Umsetzungszeitraum Gesamtbudget ca. 157 000 € (Investitionskosten für 2 Use Cases inkl. Dashboard und Connectivity) Zielsetzung der Maßnahme/Zielgruppe Ziel ist die Konzeption, Aufbau und Betrieb eines Testfelds für IoT und Sensortechnik auf Grundlage von zunächst zwei durch die Stadt Nürnberg festgelegten Use Cases „Intelligente Mülleimer“ und „Digitale Bewässerungssteuerung“ bis zum Jahr 2025. Durch effizient geplante Routen für die Entleerung der Abfallcontainer sollen Kapazitäten bei SÖR eingespart bzw. umverteilt werden. Durch bedarfsorientiere Bewässerung wird Wasser eingespart und je nach Auswahl der Sensoren können Starkregenereignisse früh erkannt werden. Zielgruppe ist die Stadtverwaltung Nürnberg, ihre kommunalen Tochterunternehmen, insbesondere SÖR und N-ERGIE sowie Partnerinnen und Partner aus dem Nürnberger Ökosystem wie Forschung und Technologieunternehmen (z.B. Fraunhofer, UTN, Siemens). Kurz- bis mittelfristig Beschreibung und Hintergrund Im Rahmen der digitalen Transformation der Städte und Stadtverwaltungen stehen zwei wesentliche Fragen im Zentrum: 1) Wo und auf welche Weise können digitale Lösungen und die entsprechende Hardware sinnvoll für Fragestellungen, Herausforderungen und am Bedarf von Städten eingesetzt werden und 2) Welche Daten können wie mehrwertstiftend erhoben, verwertet und zur Verfügung gestellt werden. Im Erprobungsraum Lichtenreuth werden bis 2025 im Rahmen von zwei festgelegten Anwendungsfällen eine IoT-Infrastruktur/Gateways und ca. 20 Sensoren sowie ein Dashboard in einem festgelegten Areal installiert, betrieben und an eine städtische Datenplattform angebunden sowie nach oben genannten Gesichtspunkten getestet werden. Das Herz der Infrastruktur ist die Datenplattform/Datendrehscheibe, welche u.a. die notwendige Konnektivität und die zur Verfügungstellung der Daten – nach Open-Data-Maßstäben – garantiert. Über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten (2024/25) werden die erhobenen Daten analysiert, ggf. miteinander kombiniert und Projektpartnerinnen/Projektpartnern sowie der Öffentlichkeit (Open Data) zur Verfügung gestellt und nutzbar gemacht. Des Weiteren werden die Verwendung und Anwendung der entsprechenden Datensätze erprobt. Wichtiger Bestandteil, neben der Technologie-Erprobung, ist die disziplinen- und sektorenübergreifende Zusammenarbeit der „lokalen“ Partner, die sich in das Projekt einbringen. Der Erprobungsraum muss nicht auf ein Areal beschränkt sein, sondern kann dem Bedarf des jeweiligen Use Cases entsprechend aus mehreren Arealen bestehen, z.B. einer Grünanlage für die Bewässerungssensoren oder eines Straßenzugs für Sensoren in Müllbehältern. Ab ca. 2025/26 werden weitere zu definierende Anwendungsfälle in das Testfeld integriert und/oder die Zahl der Sensoren in den beiden Anwendungsfällen ausgeweitet. 110 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 382 Anhang 3 Erfolgskritisch wird im ersten Schritt die detaillierte, bedarfsorientierte Ausarbeitung der (vorgegebenen) Use Cases mit einer klaren Zuordnung der Verantwortlichkeiten sein. Lead bzw. Koordination: Das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation übernimmt aufgrund der Querschnittsorganisation die bereichsübergreifende Koordination des Projekts und des Stakeholdermanagements und verantwortet die Umsetzung dieser Maßnahme. Technische (Elektrotechnik) Begleitung, Umsetzungen und ggf. Betrieb: Wird von Seiten der Stadt durch SÖR übernommen und durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Use Cases zu „smarten“ Müllbehältern und Bewässerung. N-ERGIE übernimmt ggf. den Ausbau von LoRaWan sowie Anwendungen um das Thema Zählerwesen, Immobilienwirtschaft und (Sonder-)Parken. Datenplattform und – Infrastruktur sowie Verarbeitung von Daten: Amt für Informationstechnologie Die von den Sensoren erfassten Daten können grundsätzlich für zwei Zwecke verwendet werden: • Sie werden an eine Datendrehscheibe gesendet, dort gesammelt und zu Analysezwecken verarbeitet und verwertet. Bei einer städtischen Open-Data-Plattform sind diese Daten dann öffentlich einsehbar und i.d.R. auch verwendbar (z.B. Zahl der Fahrräder, die eine Messstelle passieren) • Die Daten werden verwendet, um Prozesse zu steuern, z.B. ab einem gewissen Feuchtigkeitswert wird bewässert oder ab einem gewissen Pegel wird die Feuerwehrleitstelle über die Hochwassergefahr informiert. Für Sensoren, die keine größeren Datenmengen erfassen, eignet sich ein LoRaWan Netzwerk. LoRaWan Gateways verbrauchen wenig Energie und sind schnell und kostengünstig (z.B. an öffentlichen Gebäuden/Infrastruktur) aufgebaut. Entsprechende Sensoren lassen sich ebenfalls schnell installieren bzw. nachrüsten. Je nach Sensor wird ein Stromanschluss benötigt. Nürnberg verfügt bereits über ein teilweise ausgebautes LoRaWan Netzwerk der N-ERGIE, welches für das Auslesen von Messstellen verwendet wird. Falls ein öffentlich zugängliches und erlebbares Versuchsfeld zur Veranschaulichung der digitalen Anwendungen gewünscht ist, wird ein öffentlich aufgestelltes Dashboard/digitale Stele empfohlen, auf der Echtzeitdaten und anschauliche Analysen den Besucherinnen und Besuchern angezeigt werden. Ein gutes Beispiel für die Verwendung eines solchen Displays ist der LoRaPark in Ulm, der regelmäßig Anlaufpunkt für Besuchergruppen ist (Use Cases u.a. Intelligente Müllcontainer, Bewässerung, Umweltdatenmessung, Besucherstrommessung). Der umfassende Prozess der Entwicklung, des Aufbaus und der Integration einer städtischen Datenplattform/Datendrehscheibe und die entsprechende Data-Governance bzw. die Entscheidung über die Anwendung einer Datenplattform und die Verwendung der Daten muss in einem zentralen, bereichsübergreifenden Prozess innerhalb der Stadtverwaltung stattfinden und konkretisiert werden. Das interkommunale MAN-Projekt scheint einige dieser Fragestellungen bereits aufzugreifen. Konkrete Bestrebungen hinsichtlich einer Nürnberger Datenplattform sind nicht bekannt. Durch die Stadt priorisierte Use-Cases: • Intelligenter Müllcontainer/Füllstandsmessung (öffentlicher Raum) Anmerkungen: Sensoren/erprobte Lösungen verfügbar; I.d.R. Beschaffung neuer, kompatibler Abfallcontainer notwendig. Anwendungsfall ideal an nicht regelmäßig angefahrenen Standorten und Routen (vs. öffentliche Sichtbarkeit) • Digitale Steuerung der Bewässerung von (Jung-)Bäumen Anmerkungen: Sensoren/erprobte Lösungen verfügbar; Mögliche Überschneidung mit Vorhersage Hochwasserlagen (Feuerwehr) prüfen Folgende Use Cases, die ab 2025 aufgegriffen werden könnten, wurden darüber hinaus von der eingebundenen Expertengruppe genannt: • Belegung von Sonderparkplätzen und Anfahrtszonen (z.B. Taxi, E-Laden) • Auslesung von Zählern im Messwesen (Wasser, Strom, Wärme etc.) • Auslesung Energiedaten kommunale Immobilienwirtschaft • Feuchtigkeitsmessung städtisches Grün/Bäume (z.B. Talking Trees in Ulm) • (Hoch-)/Wasserstandmessungen, z.B. im Rahmen einer Schwammstadt 383 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 111 Anhang 3 • Beleuchtungssteuerung für responsive/„on-demand“ Beleuchtung • Umwelt- und Wettermessungen (z.B. Hochwasserschutz, Stadttemperaturen, Feinstaub) • Füllstandsmessung Glascontainer im öffentlichen Raum (privater Dienstleister) Nutzen • Erprobung von Technologie vor der großflächigen Ausschreibung, dadurch frühzeitige Modifikationoder Abbruch • Integration in bestehende Prozesse und Infrastruktur • Aufbau übergreifender Partnerschaften z.B. mit der Forschung/Industrie • Minimierung des Umsetzungs- bzw. Projektrisikos • Demonstration des Nutzens von digitalen Maßnahmen („Digitalisierung zum Anfassen“) • Besuchermagnet (siehe LoRaPark Ulm) Risiken & Hemmnisse • Querschnittsthema braucht starke Ownership und Koordination • Bürokratische Hindernisse • Technologien können und „müssen“ manchmal scheitern • Aufbau urbaner Datenplattform sehr aufwändig und ressourcenintensiv • Erprobung zu vieler Netztechnologien „überlasten“ das Projekt, daher zunächst Fokus auf wenige Use Cases Synergieeffekte zu weiteren IDEK-Maßnahmen - Kosten Geschätzte Kosten: Alle Investitionskosten und Vollzeitäquivalente sind geschätzt, bilden Erfahrungswerte ab und können nur zur Orientierung dienen. Use Case 1 „Intelligente Müllcontainer“ • 8 x Solarbetriebener Müllbehälter inkl. Sensor = ca. 36 000 € • 2 x LoRaWan Gateways = 8 000 € • Installation und Einbindung/Connectivity Datendrehscheibe = ca. 15 000 € Use Case 2 „Digitale Steuerung Wasserückhaltung und Bewässerung“ • Ca. 12 Sensoren, Steuerungstechnik & Installation (abhängig von Anwendungsfällen) = ca. 35 000 € • 2 x LoRaWan Gateways = ca. 8 000 € • Installation und Einbindung/Connectivity Datendrehscheibe = ca. 15 000 € • Öffentliches aufgestelltes Dashboard/Display = ca. 40 000 € Kostenschätzung Erprobung Use Cases 1 und 2 (ohne Betrieb/Personal): ca. 157 000 € Beispiel übergreifendes Testfeld (vergleichbar LoRaPark Ulm) • 6 x Use Cases inkl. Sensoren und Installation und öffentliches Dashboard, Einbindung in Datenplattform = ca. 200 000 € Die Kosten hängen stark vom Qualitätsniveau der eingesetzten Sensoren und des Dashboards ab. Zusätzliche Kosten können für die Auswertung der Daten durch einen externen Dienstleister und die Wartung entstehen. Die Entwicklung einer städtische Datenplattform /Drehscheibe sowie entsprechender Data Governance 112 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 384 Anhang 3 muss in zentralen Initiativen und Projekten der Stadt adressiert und definiert werden (z.B. MAN) und wird daher an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Geschätzte Vollzeitäquivalente für 2 Use Cases: • ca. 0,2 Vollzeitäquivalent für Koordination (Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation) • ca. 0,2 Vollzeitäquivalent für fachliche Begleitung/Wartung (SÖR) • ca. 0,1 Vollzeitäquivalent für Konnektivität, Datenverarbeitung (Amt für Informationstechnologie) Fördermöglichkeiten u.a. Förderprogramm des BMWSB „Smart Cities made in Germany“ Verortung • Verortung in allen Modulen des Quartiers sowie ggf. auf dem UTN-Campus Monitoring & Evaluierung Bei der Evaluation und beim Monitoring ist die Auswertung, Verschneidung der Daten und der Mehrwert daraus ausschlaggebend. Idealerweise werden Messdaten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr/vier Jahreszeiten und unterschiedlichen Standorten ausgewertet, um hochwertige und repräsentative Aussagen treffen zu können. • zwei Use Cases wurden bis Ende 2023 mit Partnern konkretisiert und für die Umsetzung ausgewählt • 20 Sensoren und entsprechende Zahl von Gateways sind bis Q4/2024 installiert und an die Datendrehscheibe angebunden • Ab Q2/2024 werden für einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten belastbare und verwertbare Daten von allen installierten Sensoren erfasst und ausgewertet Sonstiges/Anmerkungen Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung wurde von der eingebundenen Expertengruppe hervorgehoben: • Klare Ownership, Commitment, Koordination seitens der Stadtverwaltung (Infrastruktur/Technologie, Datenplattform und Prozesse/Kooperationen) • Entwicklung und Anwendung eines Betriebs- und Finanzierungsmodells • Umsetzung entlang klar definierter Use Cases • Anbindung an städtische Datenplattform/- Drehscheibe (Stand MAN-Projekt) • Datenverarbeitung, Aufbereitung/Analyse sowie die Datennutzung und Bereitstellung muss gewährleistet werden • Hürden durch bürokratische/regulatorische Rahmenbedingungen für den Erprobungsraum müssen, z.B. anhand von Experimentierklauseln, gesenkt werden • Erprobung in unterschiedlichen Arealen prüfen Ähnliche Projekte: • Der LoraPark Ulm (LoRaWan Anwendungen) • Schwammstadt Wien (Bewässerung) • Talking Trees der Stadt Ulm • LoRaWan Versuchsfeld Fürth und Frankfurt 385 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 113 Anhang 3 Zeitplan Handlungsschritte/Meilensteine 2023 1. Kurzkonzept „Schnelle Erprobung“ zu Vorgehen, Betrieb und Definition der Use Cases durch Fachbereich; Bestimmung Standorte für Gateways und Sensoren Q2-3 2. Entscheidung über Umsetzung und Betreibermodell Q4 3. Ausschreibung und Beschaffung Hardware, ggf. Dienstleister (Sensoren, Gateways etc.) Q4 2025 Q1-3 5. Testbetrieb des Versuchsfeldes Auswertung der Daten sowie notwendige Modifizierungen Q2-4 Q1-2 6. Regelbetrieb der Testsensoren und der Datenplattform und öffentliche Datenbereitstellung Q4 Q1-3 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 2026 Q1 4. Aufbau IoT-Infrastruktur, Installation Sensoren, Anbindung Nürnberger Datenplattform 7. Einbindung weiterer Use-Cases/ Sensoren 114 2024 Q2-4 Q1-4 386 Anhang 3 A2.1: Machbarkeitsstudie „Quartiersschule Lichtenreuth“ Die Grundschule in Lichtenreuth soll neben der UTN als ein zentraler Standort des lebenslangen Lernens im „Reallabor Lichtenreuth“ etabliert werden. Da Mitte 2022 die baulichen Planungen für die Schule bereits weit fortgeschritten und Änderungen am Raumprogramm nicht mehr möglich sind, ist es für die Durchführung einer klassischen „Phase 0“ (vgl. Phase Null im Schulbau: Was, wie, warum?) bereits zu spät. Deshalb soll mit Beginn des Schulbetriebes (voraussichtlich 2025) unter enger Einbeziehung der Mitarbeitenden in Schule und Hort eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die in drei Bausteinen die Realisierung von Quartiersfunktionen auf dem Schulgelände – unter besonderer Berücksichtigung digitaler und hybrider Möglichkeiten – untersucht. Die Erfahrungen mit Quartiersschulkonzepten in Bremen (Gröpelingen) und Leipzig (Quartiersschule Leipzig Osten) sollen in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden. a) Erfassung und Priorisierung möglicher Funktionen einer Quartiersschule In einem ersten Schritt sind die Anforderungen und Bedarfe für formelles und informelles Lernen in Lichtenreuth zu erfassen. Dies umfasst neben klassischen Bildungsangeboten u.a. Möglichkeiten der Familienbildung, Gesundheitsbildung, intergenerative und interkulturelle Bildung, auch in Verbindung mit sozialen und kulturellen Angeboten. Zur Erfassung der Bedarfe sind einerseits Expertengespräche mit Akteuren aus dem Bildungs-, und Kultur- und Sozialbereich in Lichtenreuth bzw. den benachbarten Stadtteilen durchzuführen. Andererseits soll mit geeigneten Methoden die Sicht der bereits im Quartier zugezogenen Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt werden. In einem zweiten Schritt werden die ermittelten Bedarfe im Abgleich mit den baulichen und räumlichen Gegebenheiten von Schule und Freigelände hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft und priorisiert. Dabei sind zum einen die Möglichkeiten für eine Mehrfachnutzung von Gebäudeteilen sowie zur partiellen Nutzung von Teilen der Schule bzw. der schulischen Freiräume außerhalb der Unterrichtszeiten zu untersuchen (z.B. Veranstaltungsräume/Aula, Gemeinschaftsräume für Ganztagesangebote und Erwachsenenbildung). Zum anderen ist die Möglichkeit zur Realisierung von priorisierten Funktionen in digitaler oder hybrider Form als Teil des Reallabors zu prüfen. Im Ergebnis wird ein inhaltliches Profil für die Quartiersschule erstellt. Dieses umfasst • die priorisierten Quartiersfunktionen für formales und nonformales Lernen • die dafür notwendigen Mehrfachnutzungen von Räumen und Freiflächen • die Möglichkeiten der Realisierung als digitale und hybride Angebote. b) Inhaltliches Konzept für Interaktion zwischen Schule und Quartier Anknüpfend an die IT-Strategie „Lernen und Lehren an städtischen und staatlichen Schulen in Nürnberg im Digitalen Zeitalter“ ist ein Konzept zur Interaktion zwischen Schule und Quartier als Teil der Quartiersschule zu erarbeiten. Dabei werden gemeinsam mit Lehr- und Erziehungskräften konkrete Maßnahmen an der Schnittstelle von schulischer Bildung und Quartiersentwicklung erarbeitet. Das Konzept könnte u.a. Maßnahmen zu folgenden Inhalten umfassen: • Schülerinnen und Schüler erstellen Ausstellungen/virtuelle Rundgänge etc. • Studierende geben Unterricht als Fachkundige in der Schule • UTN als außerschulischer Lernort für die Schule • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Studierende als Lerncoaches für die Kinder • Kinder laden Bewohnerinnen und Bewohner zu Aktionen in die Schule ein 387 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 115 Anhang 3 c) Organisation und Finanzierung Für die Bausteine A und B ist ein Betriebskonzept zu erarbeiten. Dieses soll mindestens umfassen: • die Koordination der in der Schule angesiedelten Quartiersfunktionen • die Organisation der Mehrfachnutzung von Räumen und Freiflächen unter besonderer Berücksichtigung der Öffnung außerhalb der Schulzeiten • die Organisation der Interaktion zwischen Schule und Quartier • Kosten sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Begründung zur Einordnung des Projekts ab 2025: Es wurde der Vorschlag diskutiert, eine Machbarkeitsanalyse durchzuführen, die sich an den vorhandenen baulichen Gegebenheiten orientiert. Als sinnvoll wurde erachtet, diese gemeinsam mit der künftigen Schulleitung und den Lehrkräften zu erarbeiten, da dadurch auch deren Vorstellungen berücksichtigt werden können. 116 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 388 Anhang 3 A2.2: Machbarkeitsstudie „Living Labs und Erprobungsräume für Technologien“ Im neu entstehenden Stadtteil Lichtenreuth ergibt sich die Chance, neue Lösungsansätze, Technologien und Anwendungen, insbesondere aus dem digitalen Umfeld, in Kooperationen zu testen und auf die Anforderungen der Stadt anzupassen. Um den Nutzen, Anwendbarkeit und Betriebsprozesse der innovativen Lösungen zu verstehen und zu verbessern, braucht es jedoch Räume, sogenannte „Living Labs“, für die (schnelle) Erprobung von Anwendungsfällen und Projekten und den Aufbau relevanter Partnerschaften, z.B. mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Entwicklung belastbarer Partnerschaften ist selten trivial, da es völlig unterschiedliche Herangehensweisen, Prozesse, Geschwindigkeiten und Auffassungen über den Mehrwert zu synchronisieren und streamlinen gilt. Für die Konkretisierung dieses Vorhabens wird im Rahmen des Reallabors Lichtenreuth zunächst eine Machbarkeits- bzw. Sondierungsstudie durchgeführt. Ziel ist die dreistufige Prüfung/Sondierung eines möglichen Living Labs für die Erprobung von Technologien, Anwendungen oder Projekten sowie eines Betreiber- und Finanzierungsmodells, unter welchem eine solche Initiative mehrwertstiftend mit Partnern umgesetzt werden könnte. Ziel eines Living Labs wird es sein, skalierbare Lösungen zu entwickeln und zu transferieren. Folgende wesentliche Leistungsbausteine der Sondierungsstudie wurden in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg und Bayern Innovativ erarbeitet: Stufe 1: „Status Quo“ Im Rahmen der Status-Quo-Analyse werden zunächst die Stakeholder, Rahmenbedingungen und Bedarfe erfasst und mit den städtischen Zielsetzungen abgeglichen. Fällt nach dieser ersten Stufe der Entschluss zu einer Vertiefung bzw. Machbarkeit der Initiative, wird im nächsten Schritt der Sondierungsstudie eine Vertiefung vorgenommen: 1. Zielsetzung und Hintergrund der Studie 2. Status-Quo-Analyse: • Stakeholder-Mapping/Bedarfsanalyse • Analyse des Nürnberger Innovationsökosystems inkl. Anforderungen und Rolle der Akteure sowie Abhängigkeiten/Zeiträume zu Fördermitteln • Politische Zielsetzungen/Rahmen/Entwicklungen • Neues Hochschulgesetz zur Förderung von Gründung • DATI, Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (im Aufbau) → Hochschulen für angewandte Wissenschaft • ggf. weitere 3. Abgleich /Zusammenführung der Ergebnisse mit kommunalen Zielsetzungen • Identifizierung von Schnittstellen mit städtischen Strategien und Zielsetzungen sowie Erstellung einer Nutzenanalyse (pro/contra) „Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie Stufe 2: „Zielsetzung und Konkretisierung“ Dieser Leistungsbaustein konkretisiert die Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Initiative. Dies schließt die Entwicklung eines Zielbildes, Identifizierung von Partnern und Kooperation ein. Im Zentrum steht die Erstellung eines Geschäfts- und Betreibermodells und die Messbarkeit der Ergebnisse durch klar formulierte KPIs. 4. Grundsätzliche Zielsetzung, Ausrichtung und Schwerpunkte der Iniative • Zielsetzung der Initiative/Vision und Erstellung eines Zielbildes 389 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 117 Anhang 3 • Fokus auf Erprobung Infrastruktur im Quartier (z.B. Zollverein Essen) • Fokus auf Schaffung eines rechtlichen Experimentierrahmens seitens der Stadt ohne zwangsläufige Verankerung im Quartier • Fokus auf Fragestellungen der Stadt (z.B. Munich Urban Collab) Zusammenfassend wird eine Gegenüberstellung und Bewertung der unterschiedlichen Ansätze vorgenommen. Im Ergebnis wird damit eine Entscheidungsgrundlage für die weitere inhaltliche und organisatorische Ausrichtung vorliegen. • Zielgruppe/„Kundschaft“ • Welcher Nutzen könnte für welchen Partner/Partnerin entstehen? • Vernetzung und Zusammenarbeit mit der UTN, z.B. bei den Zielsetzungen der Universität und Verzahnung mit dem Ökosystem. Beispiel: Es sollte eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben und auf dieser Grundlage – unter Mitwirkung relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft – ein Transferkonzept erarbeitet werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt – wie es im Gründungskonzept dargestellt ist – Transfer nicht als integralen Bestandteil von Forschung und Lehre, sondern als eigenständige Leistungsdimension zu verstehen, die allerdings eng mit anderen Leistungsdimensionen wie Lehre, Forschung und Infrastruktur verwoben ist. Maker Spaces, die Nutzung von Schutzrechten, direkte Kooperation mit anwendenden Unternehmen und Einrichtungen, Spin-offs sowie Beteiligung an Innovationsnetzwerken und Wissenschafts-Wirtschafts-Clustern sollte berücksichtigt und die Aktivitäten der UTN systematisch mit denen regionaler Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft verknüpft werden. 5. Partner und Kooperation Identifizierung, Ansprache und Kooperationsvereinbarungen mit Partnern auf Grundlage der Stakeholder-Map und Nutzenanalyse. • Fokus kommunale Partner (z.B. N-ERGIE, VAG etc.) • Fokus Wirtschaftsakteure und Start-ups (z.B. Siemens etc.) • Fokus Forschung (z.B. Fraunhofer, UTN etc.) 6. Geschäfts- und Betreibermodelle (Business Plan) • Ableitung aus vorigen Ergebnissen • Pains/Gains • Dienstleistungsportfolio/„Kundschaft“ (UVP) • Betreibermodell (mittelfristig selbsttragend) • Kosten und Finanzierung/Sponsoring und mögliche Fördermittel 7. Monitoring, Erfolgsindikatoren und Messbarkeit der Ziele (SMART) „Quality Gate“: Entscheidung über Fortsetzung/Vertiefung der Machbarkeitsstudie Stufe 3: „Umsetzungsroadmap“ Die Umsetzungsroadmap beschreibt die Umsetzungsschritte der Studie anhand eines detaillierten Projektmanagementplans. 8. Erstellung eines Projektmanagement- bzw. Implementierungsplans Schätzung Kosten und Aufwand Geschätzte Kosten: (inkl. Erfahrungswerte Bayern Innovativ) Stufe 1 „Status Quo“ 118 ca. 40 000 € Stufe 2 „Betreiber/Geschäftsmodell ca. 60 000 € Stufe 3 „Roadmap“ ca. 15 000 € IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 390 Anhang 3 Geschätzter verwaltungsinterner Aufwand: Zeitraum ca. 12 Monate 0,3 Vollzeitäquivalent für Koordination und Kooperationen Durchführung der Sondierungsstudie: externe Vergabe Vorschlag zur Federführung: Wirtschaftsförderung Nürnberg (WIF) Zeitplan Handlungsschritte/Meilensteine 2023 2024 1. Ausschreibung und Vergabe Machbarkeitsstudie 2. Stufe 1 „Status Quo“ 3. Stufe 2 „Vertiefung & Betreiber/ Geschäftsmodell“ 4. Stufe 3 „Umsetzungsroadmap“ 391 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 119 Anhang 3 A2.3: Machbarkeitsstudie „Niedrigschwellige Engagement- und Ermöglichungsräume“ Begegnungsräume existieren vielfältig in bestehenden Stadtteilen, sie fördern Vernetzung und Austausch im Quartier und sind insbesondere für Jugendliche von hoher Bedeutung. Unter niedrigschwelligen Begegnungsräumen werden formelle Orte (z.B. Jugendtreffs, Seniorenbegegnungsstätten), aber auch informelle öffentliche Räume (z.B. Plätze mit Ausstattung, Aktionsflächen) verstanden. Im neuen Stadtteil Lichtenreuth können solche physischen Räume einen wichtigen Beitrag zum Ankommen und Einleben sowie zur Bildung von Netzwerken und lokalen Engagementstrukturen leisten. Sie bilden eine zentrale Voraussetzung, um im Reallabor Ansätze zur Förderung sozialer und kultureller Teilhabe mit digitalen/hybriden Angeboten erproben zu können. Soziale Einrichtungen und pädagogisch betreute Spielplätze können das Spektrum an Kulturräumen für Kinder und Jugendliche erweitern. Sie fungieren als wichtige Experimentier- und Erprobungsräume und sind zudem Kontaktund Treffpunkt. Das Quartier ist aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der guten öffentlichen Verkehrsanbindung prädestiniert für Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Lärmintensive Angebote und auch Angebote mit überörtlicher Bedeutung wie z.B. Ballsport, Skaten, BMX/Pump Track, Dirtbike, Fitness usw. sind hier unterzubringen. Weil solche physischen Engagement- und Begegnungsräume von hoher Bedeutung sind, soll hierzu im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Dabei ist eine Differenzierung nach Altersgruppen vorzunehmen, wobei auch generationenübergreifende Angebote und Räume betrachtet werden sollen. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie sollen Empfehlungen abgeleitet werden, wie Sharing von Räumen bereits in der Entwicklung mitgedacht werden kann und wo Potenziale für eine solche Öffnung und Aneignung der Räume bestünden. Des Weiteren sollen Anforderungen an die Ausstattung der Begegnungs- und Engagementräume abgeleitet werden, damit diese von Anfang an in Planungen berücksichtigt werden können. Wesentliche Leistungsbausteine sind: 1. Bedarfserhebung für niedrigschwellige Begegnungs- und Engagementräume 1.1. Zusammenstellung vorhandener relevanter Daten aus: • Dem Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendarbeit: www.jugendhilfeplanung.nuernberg.de • Bedarfserhebung für Stadtteilkoordination (u.a. sozio-demografische Daten, Neubauprognosen, Einrichtungen, Problemlagen für Nachbarquartiere wie Hasenbuck) • Schätzung der künftigen Bewohnerstruktur anhand von Planungsdaten (z.B. Häuseranzahl etc.) sowie Ableitung von Zielgruppen • ggf. Ableitung der Bedarfe aus ähnlichen Neubaugebieten in anderen Städten • Prüfung der gesetzlichen Vorgaben für Spielflächen sowie Angebote für Jugendliche; • Berücksichtigung der sozialräumlichen Wirkung der Bedarfe und Angebote (v.a.: welche Bedarfe der Nachbarquartiere können in Lichtenreuth mit Angeboten bedient werden?) 1.2. Schärfung der Bedarfe durch Interviews mit Akteuren aus dem sozialen und kulturellen Bereich (Nachbarquartiere, stadtweite Multiplikatoren) 2. Erhebung von Raumpotenzialen und Ausstattung zur Förderung von niedrigschwelligen Begegnung und Engagement 2.1. In geplanten Gebäuden und Räumen, z.B. • Cafeteria der UTN (ggf, auch in weiteren Räumlichkeiten der UTN) • Quartiersschule (sofern eine Öffnung in den Stadtteil beabsichtigt ist und ggf. in der Bauplanung gedacht werden kann) • Kita 120 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 392 Anhang 3 • Quartiersbüro (bisher geplant mit 50m², ggf. weitere Räumlichkeiten) • In Nachbarschaft zum Quartiersbüro ist ein Laden eines Wohlfahrtsverbandes geplant (Prüfung, ob gemeinschaftlich bespielte Räume denkbar sind) • Kinder- und Jugendhaus in Planung in Kombination mit einem Aktivspielplatz (zentral zwischen Modul 1 und 2 am Ende des Grünzugs) • Schnittstellen zwischen Lichtenreuth und Nachbarquartieren als Raumressourcen und Partner, z.B. Kirchgemeinde, Quartiersbüro in Hasenbuck, Jugendtreff Hasenbuck • Prüfung, ob Wohnungsbauträger Bereitschaft zeigen, Mieterbüros mit weiteren (Beratungs-) Angeboten zu ergänzen • Gibt es Raumpotenziale in weiteren geplanten Gebäuden und Räumen? 2.2. Im öffentlichen Raum, z.B. • Freibereiche und Sportinfrastruktur der UTN, der Quartiersschule, der Kita • Stadtteilpark • Grünzug im Modul 1 mit öffentlich zugänglichem Kinderspielplatz • Aktionsfläche im Modul 2, z.B. Basketball • „Lichtenreuth naturnah“ – südliches Planungsgebiet • Prüfung von Raumpotenzial in weiteren Gebäuden und Räumen Hinweis: Bei der Erhebung der Raumpotenziale im öffentlichen Raum ist auch auf den Erhalt ausreichender Aufenthaltsflächen ohne Mehrfachnutzung zu achten. 2.3. Anforderungen an die Ausstattung sowie förderliche digitale Lösungen, z.B. • WLAN (Einrichtungen + öffentlicher Raum), digitales Raummanagement, digitales Buchungssystem/ Kalender, Schließsystem, VR-Brillen, Projektoren, interaktive Bildschirme, Soundinstallationen etc.) • Sonstige Anforderungen: Reinigung der Räume bei Mehrfachnutzung durch verschiedene Akteure; große Räume in den Einrichtungen, ggf. getrennte Gebäudeteile, die separat bespielt werden können; Bereitstellung öffentlicher Toiletten; Mülleimer im öffentlichen Raum und an Begegnungsorten, Büroausstattung für gemeinschaftliche Nutzung für Akteure (z.B. abschließbare Rollcontainer, Dockingstationen, getrennte IT-Netze und Rechner) 2.4. Prüfung von Finanzierungsoptionen (z.B. Fördermittel des Bundes oder des Freistaats); Förderung von Ausstattung (digitale Technologien), Personalkosten 3. Erarbeitung von Empfehlungen zu Nutzungskonzepten für niedrigschwellige Begegnungsund Engagementräume • Mehrfachnutzung, Teilen/Öffnen geplanter Räume • Unkomplizierter, niedrigschwelliger Zugang zu (digitalen/hybriden) Angeboten im Kultur- und Sozialbereich für alle Bewohnerinnen und Bewohner • Freiraum für innovative, künstlerische und vor allem partizipative Formate • Förderung und Vermittlung ehrenamtlicher und stadtteilwirksamer Tätigkeiten • Vernetzung der Angebote in die Nachbarquartiere aufgrund der unzureichenden Ausstattung mit sozialen Angeboten, z.B. in Hasenbuck und der Rangierbahnhof-Siedlung • Möglichkeit einer Verknüpfung mit Angeboten des campusnahen Wohnens (Hilfe bei Familien, Senioren) • Möglichkeit einer sinnvollen Verknüpfung und Ergänzung des vorhandenen Portals für ehrenamtliches Engagement (Zentrum Aktiver Bürger) • Einschätzung des Verwaltungsaufwands für die jeweilen Räume/Orte • Bedarf und strukturelle Verortung eines Kümmerers für (IT-)Support, Vernetzung, Ansprache der Bürgerinnen und Bürger (ggf. über Stadtteilkoordination, Quartiersbüro oder bestehende Träger in den angrenzenden Quartieren mit Interesse in Lichtenreuth) 393 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 121 Anhang 3 Die durch das Referat für Jugend, Familie und Soziales beauftragte Studie zu Gelingensbedingungen für Nachbarschaftstreffs sowie standortübergreifendes Betreiber- und Finanzierungskonzept sollen in der Erarbeitung von Empfehlungen für niedrigschwellige Begegnungs- und Engagementräume berücksichtigt werden. In der Vorbesprechung der Beschreibung dieser Machbarkeitsstudie wurde von den jeweiligen Mitarbeitenden verdeutlicht, dass die Federführung für die Koordination der Machbarkeitsstudie aufgrund von Kapazitäten weder durch das Referat für Jugend, Familie und Soziales noch durch das Jugendamt möglich sei. Die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung für die Umsetzung der konkreten Räume und Orte hängt von der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung ab. 122 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 394 Anhang 3 395 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 123 Anhang 4 7.4 Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Zielerreichung Hinweis: Die Erhebung von Baselines ist bei einem Neubau-Quartier wenig sinnvoll, um die Entwicklung im Projektverlauf darzustellen (häufig „0“ bzw. „nicht vorhanden“). Referenzwerte für die Evaluierung liegen im Vergleich mit der Gesamtstadt/Nachbarquartieren. 124 Digitales Ziel Indikator Quelle DZ 1.1: Die Implementierung von digitalen Lösungen im Neubau trägt zu Energieeffizienz sowie zu demografischer und sozialer Vielfalt bei. Durchschnittlicher Energieverbrauch der Gebäude in Lichtenreuth im Vergleich zu anderen Neubauprojekten in Nürnberg* Energieausweise der Gebäude Segregationsindex für Lichtenreuth im Vergleich zum städtischen Durchschnitt Eigene Berechnungen DZ 1.2: In den öffentlichen Grünund Freiräumen werden digitale Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels sowie zur besseren Nutzbarkeit und Bewirtschaftung des öffentlichen Raums modellhaft für Nürnberg erprobt. Anzahl der erprobten digitalen Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und zur besseren Nutzbarkeit des öffentlichen Raums im öffentlichen Raum Eigene Erfassung Nutzerzufriedenheit der öffentlichen Räume Befragung DZ 2.1: Die Implementierung von digitalen und vernetzten Mobilitätsstrukturen ermöglicht eine flexible und einfache Nutzung verschiedener Mobilitätsformen und deren Kombination, um auch autounabhängige Lebensstile zu unterstützen. Modal Split von Lichtenreuth, differenziert nach den einzelnen Modulen und ggf. im Vergleich zu anderen Nürnberger Neubaugebieten Eigene Erhebung Auswertung von Mobilfunkdaten induktive Schleifen Nutzerzufriedenheit mit verschiedenen Mobilitätsangeboten Befragung DZ 2.2: Nachhaltige Stadtlogistik, die mit Hilfe von vernetzten Mobilitätsdaten Verkehrsaufkommen im Wirtschaftsverkehr reduziert, wird in Lichtenreuth kombiniert mit flexiblen Verteilstrukturen angeboten. Reduzierung der Lieferfahrten von Lichtenreuth, differenziert nach den einzelnen Modulen. Daraus abgeleitet: CO2-Reduktion im Lieferverkehr (Wirkung) Eigene Erhebungen/ Messungen Auswertung Mobilfunkdaten induktive Schleifen Ggf. Nutzerzufriedenheit mit Stadtteillogistik (getrennt nach Bewohnerschaft und Wirtschaftsakteuren) Befragung DZ 3.1: In Lichtenreuth stehen kokreative Formate sowie Innovations- und Kooperationsstrukturen wie Digital Labs oder ein Think Tank zur Verfügung, um neue digitale und vernetzte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Anzahl der Formate und Kooperationsstrukturen, idealerweise in institutionalisierter Form (z.B. Urban Colab etc.) Eigene Erfassung Einschätzung der Nutzer*innen zum Beitrag der Formate & Kooperationsstrukturen für die Entwicklung digitaler Lösungen Befragung IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 396 Anhang 4 Digitales Ziel Indikator Quelle DZ 3.2: In Lichtenreuth werden hybride Bildungs-, Versuchs- und Erprobungsräume zur Verfügung gestellt, in denen digitale und vernetzte Lösungen mit kollaborativen und partizipativen Ansätzen ausprobiert, angewendet, vermittelt und weiterentwickelt werden. Anzahl der hybriden Bildungs-, Versuchsund Erprobungsräume Eigene Erfassung DZ 4.1: Digitale, multimediale und anpassungsfähige Angebote und Räume verschiedener städtischer und nichtstädtischer Akteure tragen zur Stärkung der sozialen und kulturellen Teilhabe bei und wirken einer digitalen Spaltung entgegen. Anteil der Nutzenden von digitalen sozialen und kulturellen Angeboten städtischer und nicht-städtischer Träger in Lichtenreuth, die angeben, dass sie mit dem digitalen (oder multimedialen) Angebot „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ sind Befragung der Nutzer*innenschaft oder Stadtteilbevölkerung bei Veranstaltungen oder Zugriffen auf Angebote (per Website/App) DZ 5.1: In Lichtenreuth werden organisationsübergreifende Konzepte für Konnektivität und schnelle Datenverbindungen entwickelt und implementiert, um zukunftsweisende digitale Lösungen, Angebote und Dienstleitungen langfristig zu gewährleisten. Geschwindigkeit der Datenverbindung im Vergleich zur Gesamtstadt und „Konnektivität“ der unterschiedlichen Dateninfrastrukturen in Form nutzbarer Daten (z.B. Umweltsensorennetzwerk mit Mobilitätsleitsystem usw.) Eigene Erfassung DZ 5.2: Dienstleistungen der Bürgerdienste und der kommunalen Tochterunternehmen werden in Lichtenreuth als hybrides Angebot, d.h. digital und mit physischer „Schnittstelle“ zum Kunden, zur Verfügung gestellt, um den bestmöglichen Zugang und Umfang der Dienste und deren Abwicklung zu gewährleisten. DZ 6.1: Digitale Kommunikationsund Beteiligungsformate sowie Visualisierung von notwendigen Planungsgrundlagen ergänzen analoge Formate sinnvoll und schaffen neue Angebote für umfassende Information und Ko-Produktion, um die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Quartiersentwicklung zu erhöhen. Zufriedenheit der eingebundenen Akteure sowie Mehrwert/Aussagekraft der durch ein Versuchsfeld erhobenen Daten Befragung/Evaluation Anzahl der realisierten organisationsübergreifenden Projekte Anzahl der hybriden Angebote (z.B. Bürgerterminals) bzw. Anzahl der Bürgerinnen und Bürger (unterschiedlicher Altersgruppen), die diese Angebote wahrnehmen Erhebungen/Messungen/ Dokumentation der Angebote und der Anzahl der wahrgenommenen digitalen und physischen Dienstleistungen der Bürgerdienste Messung der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit diesen Dienstleistungen, z.B.: X% der Nutzerinnen/Nutzer von angebotenen Bürgerdiensten in Lichtenreuth geben an, dass sie mit dem jeweiligen Angebot „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ sind Befragung Anteil der digitalen Formate in allen städtischen Beteiligungsprozessen im Quartier Lichtenreuth Analyse der Dokumentation von Veranstaltungen/ Workshops Zufriedenheit mit digitalen Informations- und Beteiligungsformaten zur Stadtteilentwicklung Befragung * Die Indikatoren stellen erste Vorschläge dar, die im Weiteren konkretisiert werden können. Wenn z.B. bekannt ist, welche digitalen Projekte die privaten Bauherren umsetzen, können zielgenauere Indikatoren gefunden werden. 397 IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 125 Abbildungsverzeichnis 2 8 10 10 11 11 14 16 20 23 26 31 33 37 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 62 68 69 126 Titelbild: Smarter Stadtteil Lichtenreuth. Quelle: Eigene Collage Abb. 1: Der IDEK-Erarbeitungsprozess. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 2: Handlungsfelder des IDEK „Reallabor Lichtenreuth“. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 3: Formate und Veranstaltungen im IDEK-Prozess. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 4: Sammeln der Ziele während des Verwaltungsworkshops am 05.11.2021. Quelle: Eigene Aufnahme IDEK-Beraterteam Abb. 5: Gallery Walk beim Akteursübergreifenden Workshop am 12.05.2022. Quelle: Eigene Aufnahme IDEK-Beraterteam Abb. 6: Bebauungsplan Nr. 4552 und Module des zukünftigen Quartiers Lichtenreuth Abb. 7-12: Soziodemografische Daten der Nachbarbezirke v. l. n. r. Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Seniorenquotient, Anteil an Einpersonenhaushalten, Anteil Arbeitsloser, Jugendquotient, Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund (Stand: 31.12.2019). Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik. Innergebietliche Strukturdaten Nürnberg 2020 Abb. 13: Übersicht der Grundlagendokumente und Quellen für die Bestandsanalyse. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 14: Lichtenreuth als Teil der gesamtstädtischen Betrachtung. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 15: Vorgehen der SWOT-Analyse. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 16: Zielhierarchie für Lichtenreuth. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 17: Erarbeitung des IDEK-Zielsystems. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 18: Bewertungskriterien für die Projektideen. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 19: Potenzialanalyse: Mapping der Projektideen. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 20: Aktivierung und Beratung von Bauherren. Quelle: Eigene Collage Abb. 21: Letzte Meile, Concierge-Dienste. Quelle: Eigene Collage Abb. 22: Quartiersbüro Lichtenreuth. Quelle: Eigene Collage Abb. 23: Leihangebote im öffentlichen Raum. Quelle: Eigene Collage Abb. 24: Hybride Bürgerdienste. Quelle: Eigene Collage Abb. 25: Smarte Sensorik für Bewässerung und Intelligente Mülleimer im öffentlichen Raum. Quelle: Eigene Collage Abb. 26: Quartiersschule Lichtenreuth. Quelle: Eigene Collage Abb. 27: Living Labs und Erprobungsräume. Quelle: Eigene Collage Abb. 28: Engagement- und Ermöglichungsräume. Quelle: Eigene Collage Abb. 29: Vorgeschlagene Steuerungs- und Arbeitsstrukturen zur Entwicklung von Lichtenreuth. Quelle: Eigene Darstellung Abb. 30: Oberbürgermeister Marcus König nimmt in einem persönlichen Fazit Stellung zum IDEK „Reallabor Lichtenreuth“. Quelle: Eigene Aufnahme Damian Wagner-Herold, IDEKBeraterteam Abb. 31: Podiumsdiskussion im Rahmen der Zukunftskonferenz am 25.10.2022. Quelle: Eigene Aufnahme Damian Wagner-Herold, IDEK-Beraterteam IDEK „Reallabor Lichtenreuth“ 398 Bildmaterial für Collagen (Abb. 20-28 und Titelbild): Titelbild: Aurelis Real Estate Service GmbH: http://lichtenreuth.de/de (letzter Abruf: 10.11.2022, 12:11) Foto von Priscilla Du Preez auf Unsplash Abb. 20: Foto von Westend61 auf GettyImages BÖHM GmbH & Co. KG: https://www.boehm-interieur.com/neuigkeiten/boehm-interieur/das-neueenergielabel/ (letzter Abruf: 29.11.2022, 10:51) Discovergy GmbH: https://discovergy.com/blog/smart-meter-vorteile (letzter Abruf: 29.11.2022, 11:03) Abb. 21: Foto von harshahars auf Pixabay Foto von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay Foto von nextbike by TIER auf Pexels Abb. 22: Foto von Andrea Piacquadio auf Pexels Foto von cottonbro studioauf Pexels Foto von KOBU Agency auf Unsplash Abb. 23: Foto von Kateryna Artamonova auf Pexels Foto von Pixabay auf Pexels Foto von Dominika Roseclay auf Pexels app and move GmbH: https://city-sportbox.com/wp-content/uploads/2022/01/DE_SportBoxKatalog_2022_np.pdf (letzter Abruf: 29.11.2022, 14:19) Abb. 24: Foto von Liliana Drewauf Pexels Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash Foto von Andreas Lischka auf Pixabay WES Systeme Electronic GmbH: https://www.wes-electronic.de/de/produkte/buergerterminal-mitpersonalausweis-lesegeraet (letzter Abruf: 29.11.2022, 14:27) Abb. 25: Enrico Bender: https://www.fotocommunity.de/photo/freistehender-baum-enrico-bender/31302107 (letzter Abruf: 29.11.2022, 15:23) Weg im Toskana Park: https://www.tripadvisor.de/LocationPhotoDirectLink-g229453-d2336974i36438942-Toskana_Park-Gmunden_Upper_Austria.html (letzter Abruf: 29.11.2022, 15:36) IFAT Munich: https://ifat.de/de/besucher/informieren/gruende-fuer-ihren-besuch/kommunale-undprivate-ver-und-entsorger/ (letzter Abruf: 29.11.2022, 15:36) Abb. 26 Foto von Yunming Wang auf Unsplash Foto von Max Fischer auf Pexels Foto von Michal Jarmoluk auf Pixabay Abb. 27: Foto von Ivan Samkov auf Pexels Foto von Markus Spiske auf Unsplash Abb. 28: Foto von Allan Mas auf Pexels Foto von Anna Shvets auf Pexels Foto von Pixabayauf Pexels 399 400 Ö 8 Beschlussvorlage DiP/005/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss Betreff: ePartizipation 2023 hier: ePartizipationen (Onlinebeteiligungen) 2023 in Nürnberg Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation in 2022 Sachverhalt (kurz): Der im Juli 2013 verabschiedete Leitfaden ePartizipation für die Stadt Nürnberg sieht vor, dass der Stadtrat über die Durchführung der vom Steuerungskreis begutachteten und vorgeschlagenen ePartizipationen entscheidet. Für 2023 schlägt der Steuerungskreis ePartizipaton die Durchführung folgender ePartizipationen vor:  Ref. III/Referat für Umwelt und Gesundheit: Kühle Orte. Analyse von Potenzialen durch eine Onlinebeteiligung im Rahmen des Hitzeaktionsplans.  Stpl/Fortschreibung der Sanierungsziele Langwasser: Erreichen aller betroffenen Bevölkerungsgruppen über die nach §137 BauGB vorgeschriebene Beteiligung und Mitwirkung.  Radständer für die Stadtteile - Gibitzenhof und Steinbühl: Suche bzw. Bewertung von Standorten für Radständer im öffentlichen Raum. Haushaltsmittel stehen für Aufwendungen, die der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation zu tragen hat, zur Verfügung. Seite 1 von 4 401 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage DiP/005/2023 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 402 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/005/2023 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja ePartizipationen ergänzen die analogen Beteiligungsverfahren und sprechen dadurch weitere gesellschaftliche Gruppen an, die ansonsten ausgeschlossen sind. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 2. BM, 3. BM, BgA, Ref. I/II bis Ref. VII Vpl, Stpl KoM Seite 3 von 4 403 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/005/2023 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipationen „Kühle Orte in Nürnberg", „Radständer in den Stadtteilen - Gibitzenhof und Steinbühl“ sowie "Fortschreibung der Sanierungsziele Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser". 2. Der Stadtrat beauftragt den stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei DiP mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen. Seite 4 von 4 404 Ö 8 Stadtrat vom 26.04.2023 110-10.00.30-7/3/6 ePartizipation 2023 hier: ePartizipationen (Onlinebeteiligungen) 2023 in Nürnberg I. Sachverhalt a) b) c) d) e) Vorwort Rückblick auf die in 2022 durchgeführten ePartizipationen Beratung Dienststellen zur Auslotung von Beteiligungspotenzialen Vergabe Rahmenvertrag und Relaunch www.onlinebeteiligung.nuernberg.de Beschlussvorschlag für geplante ePartizipationen in 2023 a) Vorwort ePartizipation (Onlinebeteiligung) umfasst internetgestützte Verfahren, die eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Stadt Nürnberg führte 2013 das erste von bis heute 19 ePartizipationsvorhaben durch. Koordiniert werden diese Projekte durch den Stadtinternen Dienstleister ePartizipation1. Beratung und Unterstützung der Dienststellen stellen einen Schwerpunkt der Tätigkeiten dar. Zielsetzung ist das Ausloten, wo eine Onlinebeteiligung für Bürgerschaft und Verwaltung einen Mehrwert erzeugt. Nicht jedes Thema führt zu einer Onlinebeteiligung. Jedoch führt jede Beratung zu einem Know-how-Transfer in Bezug auf gute Bürgerbeteiligung. Startet dann ein Projekt mit Onlinebeteiligung, stellt der Stadtinterne Dienstleister die Projektleitung für Vorbereitung, Planung, Durchführung, Auswertung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Onlinebeteiligung. Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich schließen:  ePartizipationen sind zielführende ergänzende Formate zu analogen Beteiligungsformaten.  Durch ePartizipationen werden Anregungen eingeholt, die Akzeptanz des Vorhabens gefördert, Transparenz und Dialog verbessert.  Durch den Dreiklang Information, Beteiligung und Auswertung/Erläuterung tragen ePartizipationen zu einer inhaltlichen Verbesserung und Versachlichung des angestrebten Verfahrens sowie zu einer verbesserten Legitimierung von Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen bei.  Durch die Verwendung des Corporate Design der Stadt Nürnberg wird diese als Anbieterin wahrgenommen.  Der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation als zentrale Koordinierungsstelle, die bei Konzeption, Beratung, Projektierung etc. unterstützt, hat sich als sehr effizient erwiesen.  Die technischen und finanziellen Mittel sind effizient eingesetzt. Weiterhin steuert der stadtinterne Dienstleister ePartizipation die Pflege und Weiterentwicklung von www.onlinebeteiligung.nuernberg.de, den externen Dienstleister sowie die Online- und Social-Media-Kommunkation zu den Beteiligungsprojekten über die zentralen städtischen Kanäle. Auch die Koordination und Zusammenarbeit mit dem Steuerungskreis ePartizipation liegt 1 Die Aufgaben des stadtinternen Dienstleisters ePartizipation werden von DiP (Federführung), BgA/SE und KoM/PiD wahrgenommen. Seite 1 von 4 405 beim Stadtinternen Dienstleister ePartizipation. Aufgaben im Themenfeld Multiplikatortätigkeit/Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Podiumsdiskussionen, Referententätigkeiten, fachliche Publikationen zur Positionierung der Stadt Nürnberg rund das Aufgabenspektrum ab. b) Rückblick ePartizipationen in 2022 Im Jahr 2022 wurden die ePartizipationen "Radständer für die Stadtteile – St. Johannis" und "Mobilpunkte – 3. Ausbaustufe“ mit Vpl sowie „Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz“ mit SÖR erfolgreich durchgeführt. In den zuständigen Ausschüssen wurde bzw. wird über die Projekte und deren Ergebnisse ausführlich berichtet. Ergebnisse ePartizipation „Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz" (30.06. bis 17.07.2022) Diese Beteiligung stellte die Planungen vor, die auf Basis der verschiedenen Beteiligungsformate im Sommer und Herbst 2021 entstanden sind. Die vorgestellten Pläne wurden im Sommer 2022 mit Verbänden und Einrichtungen diskutiert, an zwei Tagen vor Ort erläutert und im Rahmen dieser Onlinebeteiligung zur Verfügung gestellt. In Summe wurden die Pläne mehr als 500mal bewertet. Die Schwerpunkte der Rückmeldungen lagen bei den Themen „Spiel und Bewegung“ sowie „Maßnahmen zur Klimaanpassung“2. Am 12. September 2022 fand vor Ort die Abschlussveranstaltung statt und der Beschluss erfolgte am 01. März 2023 im Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Ergebnisse ePartizipation „Radständer für St. Johannis“ (01.07 bis 31.07.2022) Die Resonanz zu der Onlinebeteiligung war wieder sehr hoch. Die Aufstellung von Radständern wurde sehr begrüßt. 200 überwiegend sehr konstruktive Beiträge und rund 50 Kommentare wurden online formuliert. Hinzu kamen rund 500 positive Bewertungen zu den Standortvorschlägen und Beiträgen. Zu den rund 70 Verwaltungsvorschlägen kamen noch einmal 200 Vorschläge aus der Bürgerschaft hinzu. Alle Vorschläge werden geprüft und ergänzen – sofern umsetzbar – die bestehenden Planungen. Ein Bericht zur Onlinebeteiligung für das Radständerprojekt in St. Johannis wurde in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2023 vorgestellt. Ergebnisse ePartizipation „Mobilpunkte 2022“ (08.11. bis 06.12.2022) Das Angebot an Carsharing-Stationen soll bis 2025 auf 100 Standorte wachsen – so sieht es der Mobilitätsbeschluss des Stadtrates vor. Bis Ende 2022 stieg die Zahl der Mobilpunkte auf 48. Bereits für zweite Ausbaustufe wurde 2018 im Vorfeld eine vierwöchige Onlinebeteiligung geschaltet. Zwischen dem Frühjahr und Herbst 2023 soll das Netz um 30 Standorte erweitert werden. Davon werden sechs aus den zahlreichen Rückmeldungen der Onlinebeteiligung zur aktuellen Ausbaustufe ausgewählt. c) Beratung der Dienststellen zur Auslotung von Beteiligungspotenzialen Es wurden/werden Beratungsgespräche mit folgenden Dienststellen/zu folgenden Themen geführt  Ref. III/Referat für Umwelt und Gesundheit: Kühle Orte. Analyse von Potenzialen einer Onlinebeteiligung im Rahmen des Hitzeaktionsplans. Fazit: Onlinebeteiligung im Sommer 2023.  3. BM/Franken-Stadion Nürnberg: Erreichen der Öffentlichkeit und Information über das Thema; Ausloten von Beteiligungsthemen in online-/offline-Formaten. Fazit: Potenziale vorhanden, Unterstützung/Beratung seitens Stadtinternem Dienstleister ePartizipation weiterhin gewünscht. Ausloten einer zielführenden Zeitschiene für Beteiligungsformate in 2023/2024 nötig. 2 Ausführliche Informationen zum Planungsablauf und zu den Auswertungen der Beteiligungen stehen unter Projektübersicht | Onlinebeteiligung Nürnberg (nuernberg.de) bereit. Seite 2 von 4 406   Stpl/Fortschreibung der Sanierungsziele Langwasser: Erreichen aller betroffenen Bevölkerungsgruppen über die nach §137 BauGB vorgeschriebene Beteiligung und Mitwirkung. Fazit: Onlinebeteiligung im Herbst 2023. Stpl/Heinickeplatz: Ausloten des Potenzials von Onlinebeteiligung im Rahmen der Vorstellung der Pläne für den Heinickeplatz. Fazit: Keine Onlinebeteiligung, auf Grund fehlender Beteiligungsspielräume. d) Vergabe Rahmenvertrag und Relaunch onlinebeteiligung.nuernberg.de Die Beteiligungsplattform onlinebeteiligung.nuernberg.de ist zum 28.2.2023 auf eine neue technische Infrastruktur umgezogen. Sie basierte auf der opensource Software drupal. Die opensource-Community kündigte an, die Software in der eingesetzten Version nicht weiter zu unterstützen. Zudem lief der Rahmenvertrag mit dem externen Dienstleister zum 28.2.2023 aus. Vor diesem Hintergrund startete im Februar 2022 ein Vergabe- und Ausschreibungsprozess, der mit dem Zuschlag an den Bietenden am 28.12.2022 abschloss. Der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation hat dann ab Mitte Januar 2023 Neu-Konzeption, Installation und Konfiguration mit dem externen Dienstleister durchgeführt beziehungsweise koordiniert. Unter der alten Adresse – www.onlinebeteiligung.nuernberg.de – findet sich nun ein neuer, moderner, responsiver, barrierearmer Auftritt auf einem zukunftsfähigen, technischen Unterbau. Die Möglichkeiten für Onlinebeteiligungen sind vielfältiger und modularer geworden. Der Stadtinterne Dienstleister ePartizipation stellt allen Interessierten die Plattform und ihre Möglichkeiten gerne detailliert vor. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Interesse an kleinen, mittleren oder großen Beteiligungsprojekten haben. Wir stehen für die gesamte Prozesskette mit unserem Know-how zur Verfügung. e) Vorschläge zu realisierender ePartizipationen in 2023 Bei den Dienststellen wurden über den Steuerungskreis sowie durch den stadtinternen Dienstleister potenzielle ePartizipationsprojekte für 2023 abgefragt. Nach Rückfrage und Prüfung durch den Steuerungskreis ePartizipation werden dem Stadtrat für 2023 folgende ePartizipation zur Durchführung vorgeschlagen: Kühle Orte (Beteiligungsphase im Sommer 2023) Die Befragung ist für den Sommer 2023 im Rahmen der Umsetzung des Nürnberger Hitzeaktionsplans vorgesehen. Unter dem Arbeitstitel „Heiße Tipps für Kühle Orte“ sollen Nutzende kühlende, insbesondere verschattete Plätze zu den bereits bekannten kühlen Orten ergänzen. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters potentielle Rückzugsräume im Stadtgebiet während Hitzeperioden aufzuzeigen. Die Befragung wird von weiterer Öffentlichkeitsarbeit zum Thema gesundheitsförderliche Verhaltensweise bei Hitze begleitet. Zudem sind in Ergänzung zu der digitalen Beteiligung Informationsveranstaltungen vor Ort in ausgewählten Stadtteilen vorgesehen. Radständer für die Stadtteile – Gibitzenhof und Steinbühl (Beteiligungsphase im Herbst 2023) Diese ePartizipation ist für den Herbst 2023 als Projekt im Rahmen der Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ geplant. Da sich in den letzten Jahren die ePartizipationen „Radständer für die Stadtteile“ bewährt haben und die Zufriedenheit sowohl der Öffentlichkeit als auch der Dienststelle sehr hoch ist, wird das Format nun auf das neue Projektgebiet Gibitzenhof und Steinbühl angewendet und im Herbst 2023 für vier Wochen durchgeführt. Damit würde dieses erfolgreiche Konzept zum achten Mal umgesetzt. Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser – Fortschreibung der Sanierungsziele unter Beteiligung der Öffentlichkeit (Beteiligungsphase im Herbst 2023) Diese ePartizipation ist im Herbst 2023 für vier Wochen geplant und wird analoge Beteiligungsformate ergänzen. Die Umsetzung des INSEK Nürnberg Südost läuft seit 2016; in 2019 wurde Seite 3 von 4 407 das bestehende Gebiet erweitert und als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Nun sollen mit den im Gebiet lebenden und/oder arbeitenden Personen die Sanierungsziele aus 2016/2019 fortgeschrieben werden. Damit sollen frühzeitig aktuelle Anforderungsänderungen wahrgenommen und in die Planungen eingespeist werden. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen anzustoßen und in den folgenden Jahren mit finanzieller Unterstützung aus der Städtebauförderung umzusetzen. Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der ePartizipationen „Kühle Orte in Nürnberg“ „Radständer in den Stadtteilen-Gibitzenhof und Steinbühl“ sowie „Stadterneuerungsmaßnahme Langwasser“. 2. Der Stadtrat beauftragt den stadtinternen Dienstleister ePartizipation bei DiP mit der Durchführung und Begleitung der dargestellten Maßnahmen. II. Laufweg im DMS OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart DiP 22.03.2023 Latus, Matthias, Dr. Schlusszeichnen Kuch, Olaf Genehmigung BDR 22.03.2023 Bemerkung Nürnberg, 22.03.2023 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation gez. Dr. Latus (86 13) (Unterschrift liegt elektronisch vor) Anlage Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation in 2022 Abdruck: 2. BM 3. BM Ref. I/II Ref. III Ref. IV Ref. V Ref. VI Ref. VII BgA KoM StA Stpl Vpl Seite 4 von 4 408 Ö 8 Anlage 1 - Übersicht personelle Aufwände des Stadtinternen Dienstleisters ePartizipation in 2022 Personelle Aufwände Stadtinterner Dienstleister ePartizipation in h Ein neues Gesicht für Stadtpark und Berliner Platz – Vorstellung der Pläne (30.06.-17.07.2022) 80,5 Radständer für die Stadtteile – St. Johannis (01.07.-31.07.2022) 12,5 Mobilpunkte 2022 (08.11.-06.12.2022) 22,25 Ausschreibung und Vergabe Rahmenvertrag ePartizipation 149 Relaunch onlinebeteiligung.nuernberg.de (inkl. der Zeiten bis 28.2.2023) 191 Sonstiges (Pflege Plattform, aktuelle Meldungen andere ePartizipationen, Beratung Dienststellen, Erfahrungsaustausch andere Städte, Vorträge, Steuerungskreis etc.) 88,25 Summen 543,5 Stadtinterner Dienstleister ePartizipation: Weitere beteiligte Dienststellen: Silke Abel (DiP), Johannes Barthel, Robert Hackner (KoM), Christian Scholl, Michael Ruf (BGA) Sör, Vpl, ZD, ISB, DSB 409 Ö 9 Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Integration des Deutschlandtickets in das Nürnberger Sozialticket-Modell Sachverhalt (kurz): Das Nürnberger Sozialticket eröffnet NürnbergPass-Inhaber/-innen die Möglichkeit einer verbilligten ÖPNV-Nutzung im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth. Bis 2020 war das Sozialticket als eigenständiger Tarif für zuletzt 32,40 € pro Monat erhältlich. Das derzeit gültige Modell baut seit 2021 auf dem VGN-Tarif „Solo 31“ auf und wird für 15,- € pro Monat angeboten. Anders als bei der vorherigen Variante, entrichtet die Stadt Nürnberg der VAG hierbei pro verkauften Sozialticket den Differenzbetrag zum jeweils gültigen Tarifvollpreis (derzeit 82,50 €). Im Falle einer Fortführung dieses Modells, würde sich der prognostizierte städtische Zuschussbedarf bis 2027 um knapp 10 Mio. € auf ca. 29,5 Mio. € pro Jahr erhöhen. Nun haben der Bund und die Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen, zum 1. Mai 2023 ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für die Nutzung des ÖPNV einzuführen. Dieses wird mit einem Einführungspreis von 49,- € pro Monat starten und im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich sein. Für die Stadt Nürnberg ergibt sich durch diesen neuen Tarif die Möglichkeit, das geltende Sozialticket-Modell umzugestalten und zukünftig für die Berechtigten auf Basis des „Deutschlandtickets“ anzubieten 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 410 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2023 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Einer überschlägigen Modellrechnung zufolge, würde sich mit Beschlussfassung der jährliche prognostizierte Zuschussbedarf der Stadt bis 2027 um ca. 19,5 Mio € auf knapp 10 Mio. € absenken. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme zielt auf die Anpassung eines ÖPNV-Angebots, dessen Inanspruchnahme jeder Person mit NürnbergPass offen steht. Somit besteht hierbei keine Diversity-Relevanz. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) OBM/BgA Ref. V VAG Seite 2 von 3 411 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/015/2023 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung und die VAG werden beauftragt, die Umstellung des Nürnberger SozialticketModells auf das „Deutschlandticket“ zum monatlichen Preis von 25,- € wie beschrieben umzusetzen. Seite 3 von 3 412 Ö 9 Integration des „Deutschlandtickets“ in das Nürnberger Sozialticket-Modell 1. Sachverhalt Das Nürnberger Sozialticket eröffnet NürnbergPass-Inhaber*innen die Möglichkeit einer verbilligten ÖPNV-Nutzung im Tarifgebiet Nürnberg/Fürth. Bis 2020 war das Sozialticket als eigenständiger Tarif für zuletzt 32,40 € pro Monat erhältlich. Das derzeit gültige Modell baut seit 2021 auf dem VGN-Tarif „Solo 31“ auf und wird für 15,- € pro Monat angeboten. Anders als bei der vorherigen Variante, entrichtet die Stadt Nürnberg der VAG hierbei pro verkauften Sozialticket den Differenzbetrag zum jeweils gültigen Tarifvollpreis (derzeit 82,50 €). Im Falle einer Fortführung dieses Modells, würde sich der prognostizierte städtische Zuschussbedarf bis 2027 um knapp 10 Mio. € auf ca. 29,5 Mio. € pro Jahr erhöhen. Nun haben der Bund und die Verkehrsministerkonferenz der Länder beschlossen, zum 1. Mai 2023 ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für die Nutzung des ÖPNV einzuführen. Dieses wird mit einem Einführungspreis von 49,- € pro Monat starten und im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich sein. Für die Stadt Nürnberg ergibt sich durch diesen neuen Tarif die Möglichkeit, das geltende Sozialticket-Modell umzugestalten und zukünftig für die Berechtigten auf Basis des „Deutschlandtickets“ anzubieten. Eine Integration des „Deutschlandtickets“ in das Nürnberger Sozialticket-Modell bringt klare Vorteile mit sich: Ab Einführung stünde mit einem Sozialticket der Zugang zur deutschlandweiten ÖPNV-Nutzung offen. Statt wie bisher nur im Tarifgebiet Nürnberg-Fürth geltend, erweitert sich der städtisch unterstützte Nutzungsumfang des Sozialtickets damit auf das gesamte Bundesgebiet und stärkt so spürbar die Teilhabe an Mobilität. Gleichzeitig könnte der notwendige städtische Zuschussbetrag signifikant reduziert werden und den angespannten Stadthaushalt entlasten. 2. Besonderheiten des Deutschlandtickets als Sozialticket Da es sich beim Deutschlandticket um kein eigenes Tarifprodukt des VGN handelt, werden die Rahmenbedingungen für das Produkt bundesweit bestimmt und unterliegen aufgrund der überregionalen Geltungs- und Vertriebsbestimmung den standardisierten und deutschlandweit abgestimmten Tarif- und Benutzungsbestimmungen. Auch um die Erstattung der Einnahmeverluste nicht zu gefährden, muss es sich bei dem dann als Sozialticket verkauften Ticket auch tatsächlich und vollumfänglich um ein Deutschlandticket im Sinne der geltenden übergreifenden Regularien handeln – hierbei besteht für die Stadt Nürnberg kein Gestaltungsspielraum. DeutschlandticketBedingungen Bedeutung für das Sozialticket Digitales Ticketing  Kein Verkauf an Automaten möglich. =  Bestell-/Kaufprozess nur digital über Onlineportal meinabo.vag.de oder App NürnbergMobil möglich.  Kunde wählt Ticketnutzung entweder als Chipkarte (physisch) oder auf seinem Smartphone. rein digitaler Antragsprozess. 1 413  Bestellung/Verkauf im VAG-Kundencenter und privaten Verkaufsstellen wie für alle weiteren Kundengruppen auch beim Sozialticket nicht vorgesehen (konsequente Digitalisierungsstrategie). Keine Barzahlung möglich, ausschließlich SEPA-Lastschrift oder zu einem späteren Zeitpunkt PayPal.  Sozialverträglicher Umgang mit Bonitätsprüfung bei NürnbergPass-Inhabern.  Schaffung einer abschließenden Einstandspflicht der Stadt Nürnberg im Forderungsmanagement. Abonnement-Charakter  Fortlaufende Überprüfung der Berechtigung für den NürnbergPass.  Wegfall der Berechtigung unter Einsatz einer Karenzzeit von voraussichtlich 3 Monaten.   Dauerticket ohne zeitliche Limitierung der Ticketgültigkeit, insbesondere kein klassisches Monatsticket. Aber: aktive Kündigung (bis zum 10. eines Monats) möglich. 3. Technische und zeitliche Umsetzung inklusive Übergangsphase Zur Integration des Deutschlandtickets in das Sozialticket, ist zwischen VAG und Stadt Nürnberg eine automatisierte, elektronische Berechtigungsprüfung (Nürnberg-Pass-Inhaber) auf Basis bestehender Schnittstellen (analog Semesterticket) zu implementieren. Mit Abschluss dieser technischen Maßnahme soll das neue Angebot für die Berechtigten verfügbar sein – als Ziel wird hierfür Juli 2023 angestrebt. Aus Rücksicht auf den Nutzerkreis wird es eine mehrmonatige Übergangsphase geben: In diesem Zeitraum kann zwischen dem bisherigen Sozialticket-Tarif (Nutzungsumfang Tarifgebiet Nürnberg/Fürth auf Basis des Tarifs Solo 31) parallel zum neuen Sozialticket-Tarif (Deutschlandticket) frei gewählt werden. Mit Abschluss der Übergangsphase soll es das Sozialticket ab 01.01.2024 jedoch ausschließlich nur noch als Deutschlandticket geben. 4. Zugang zum Deutschlandticket Die Besonderheiten des Deutschlandtickettarifs können soziale Hürden für die Kundengruppe des Sozialtickets darstellen. Durch eine mehrmonatige Übergangsphase, in der das Sozialticket in der bisherigen und der neuen Variante parallel angeboten wird, sollen aber mögliche Probleme des Kundenstamms im Umstellungsprozess, weg von einem Monats- hin zu einem rein digital zugänglichen Abo-Produkt, sozialverträglich abgefedert werden. 2 414  In der Übergangsphase sollen zur Unterstützung und zum Kompetenzerwerb für den digitalen Kauf-, Bestell und ggf. Kündigungsprozess in Zusammenarbeit des Sozialamts (SHA) und der VAG Unterstützungsangebote (Hilfe bei der Online-Beantragung in städtischen Einrichtungen)1 für diese Kundengruppe angeboten werden.  Die grundsätzliche Möglichkeit einer Girokontoeröffnung (soweit noch nicht vorhanden) als Basis für ein SEPA-Lastschrift-Mandat besteht für alle Privatpersonen z.B. bei der Sparkasse Nürnberg. Etwaige Ablehnungsgründe ergeben sich dabei nur in schweren Fällen aus dem sog. „Zahlenkontengesetz“ (ZKG) (z.B. bereits bestehendes Basiskonto gem. ZKG, Konflikt mit Geldwäschegesetz, kein Aufenthaltsrecht in der EU). 5. Finanzierung und Preisgestaltung Mit dem Angebot des Deutschlandtickets als Sozialticket bietet die Stadt Nürnberg allen NürnbergPass-Besitzenden ein innovatives und zeitgemäßes ÖPNV-Angebot, mit dem auch Fahrten im deutschlandweiten ÖPNV-Netz gefahren werden können, für die bisher außerhalb des Angebots in Nürnberg-Fürth zusätzliche Ticketkäufe notwendig gewesen wären. Daneben ergeben sich aufgrund der niedrigeren Basis des aktuellen Tarifpreises des Deutschlandtickets im Vergleich zur Solo 31 deutliche Zuschusseinsparungen für den angespannten städtischen Haushalt und dies trotz der starken Vergrößerung des Berechtigtenkreises durch die Wohngeldreform (siehe Anlage). Unter der Voraussetzung, dass Bund/Land die Differenz zwischen den Kosten des Deutschlandtickets und dem bisherigen Referenztarif (hier: Solo 31) auskömmlich erstatten, entstehen der VAG keine Mindereinnahmen. Aufgrund des stark erweiterten Nutzungsumfangs im gesamtdeutschen ÖPNV soll der Bezugspreis des Sozialtickets als Deutschlandticket ab technischer Verfügbarkeit bei nunmehr 25,- € pro Monat liegen. Der dadurch entstehende Differenzbetrag zum Tarif-Vollpreis (Deutschlandticket) wird auch weiterhin durch städtische Zuschüsse ausgeglichen. Beschlussvorschlag Die Verwaltung und die VAG werden beauftragt, die Umstellung des Nürnberger SozialticketModells auf das „Deutschlandticket“ zum monatlichen Preis von 25,- € wie beschrieben umzusetzen. 1 Dies stellt allerdings kein dauerhaftes Angebot dar. Vorhandene dauerhafte Angebote wie bspw. das digitale Bürgerbüro im Nachbarschaftshaus Gostenhof oder entsprechende Angebote in den Stadtteilläden von SHA, können nur den technischen Zugang gewährleisten. Eine dauerhafte Kompensation fehlender technischer Kompetenzen kann mangels entsprechender Beratungsressourcen nicht sichergestellt werden. 3 415 Ö 9 Modellbetrachtung: Umstellung Sozialticket Nürnberg auf Basis Deutschlandticket Stand 15.03.2023 Basis: Prognose P&C aus dem Jahr 2020 mit Verkauf 2019 und Preis 2021: Verdoppelung des Verkaufs nach Einführung Sozialticket zu 15 €/Monat = 332.414 Monats-Stück Effekte im Jahr 2023 nur zeitweise (Nachholung TE in TS A/K und Einführung DT ab 1. Mai); im Ohnefall inkl. jährlicher Tarifanpassung VGN ab 2024 (Solo31) Durchgängige Modellannahmen: - Kundenbindungseffekt durch Deutschlandticket (Abo) erhöht Verkauf pro Kunde - Ausweitung Berechtigtenkreis (Wohngeld) führt, gleichverteilt über die Jahre 2023/24, zu insgesamt 30% Mehrverkauf im Vgl. zu - um 9-Euro-Ticket bereinigtem - Jahr 2022 - moderater zusätzlicher Neukundeneffekt durch D-Ticket, der ab 2024 durch leichte Abwanderungen aus dem System (Umstellung von Monats- auf Aboprodukt) überlagert wird - Modellbasierte Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten in den Fahrgeldeinnahmen durch Wanderungen von Kunden, die vorher bereits andere VGN-Fahrscheine gekauft haben - Umsetzung des Fahrgeldmindereinnahmenausgleichs über Tarifzuschussmodell; Zuschusshöhe von 24 € ergibt bei Tarifpreis von 49 € einen Endkundenpreis von 25 € Modellrechnung Variante 25 €: D-Ticket / Solo 31 "nebeneinander" bis Dez 2023, ab 2024 nur noch D-Ticket zu 25 € / Monat (Wanderungsquote bis 2023 20%, ab 2024 100%) Preise 2023: D-Ticket: 25 € / 49 € ab 1.5., Solo31: 15 € / 85,24 € (Jahresdurchschnitt), Preise ab 2024: D-Ticket: 25 € / 49 € ohne Effekte aus möglicher Tarifdynamisierung Ohnefall (unverändert 15 € - Solo31) Fahrgeldeinnahm en VGN (ohne Wanderungseffek davon Zuschuss Stück (/Monat) te) Stadt Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 166.207 113.338 173.839 180.852 278.852 324.422 330.911 337.529 344.279 5.385.107 € 3.672.151 € 13.924.504 € 14.486.245 € 23.769.790 € 29.911.723 € 31.436.507 € 33.044.071 € 34.703.363 € - € - € 11.316.919 € 11.777.917 € 19.587.013 € 25.045.391 € 26.472.848 € 27.981.139 € 29.539.172 € Modell Deutschlandticket 25 € Stück inkl. Kundenbindun g Haushaltsplanun DT+Verkaufsst Stück Solo31 (o. g Stadt eigerung Kundenbindung) - € - € 13.750.000 € 16.500.000 € 19.250.000 € 22.000.000 € 22.660.000 € 23.339.800 € 24.039.994 € 112.726 393.443 401.312 409.338 417.525 416 166.207 113.338 173.839 180.852 195.196 0 0 0 0 Fahrgeldeinnahm davon Zuschuss en gesamt VGN Stadt 5.385.107 € 3.672.151 € 13.924.504 € 14.486.245 € 22.162.418 € 19.278.706 € 19.664.280 € 20.057.565 € 20.458.717 € - € - € 11.316.919 € 11.773.465 € 16.416.329 € 9.442.631 € 9.631.484 € 9.824.114 € 10.020.596 € Zuschusseinspa rung durch niedrigeren Zuschusseinspa Tarifpreis rung zu Plan - € - € - € - € 3.170.684 € 15.602.759 € 16.841.364 € 18.157.025 € 19.518.576 € - € - € - € - € 2.833.671 € 12.557.369 € 13.028.516 € 13.515.686 € 14.019.398 € Ö 11 Beschlussvorlage MRB-GST/002/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg (Frauenpreissatzung – FPrS) Anlagen: Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis Sachverhalt (kurz): Am 18.11.2021 beschloss der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung die Vergabe des Frauenpreises 2022 an Hilde Kugler und in diesem Zusammenhang auch die Vergabe eines dotierten Anerkennungspreises an Catcalls of Nürnberg. Dieser Beschluss enthielt den Auftrag an die Verwaltung, die rechtliche Grundlage für eine gleichzeitige Vergabe von Frauen- und dotierten Anerkennungspreisen mit einer Gesamtsumme von höchstens 5.000 Euro durch eine entsprechende Änderung der Frauenpreissatzung noch im Jahr 2022 zu schaffen. GST nahm dies zum Anlass, in enger Zusammenarbeit mit der Jury für den Frauenpreis, die Satzung insgesamt zu überprüfen. Der Zeitplan, im Jahr 2022 die Satzung zu aktualisieren, wurde dadurch verzögert. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgehalten, dass im Vergleich zu anderen städtischen Auszeichnungen (Internationaler Nürnberger Menschenrechtspreis: 25.000 Euro, Kulturpreis: 10.000 Euro, Mosaik-Jugendpreis: 9.000 Euro) das Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sehr moderat ist. Eine Erhöhung des Preisgelds auf 8.000 Euro wird vorgeschlagen. Durch die vorliegende Satzungsänderungen des § 1 Abs. 2 FPrS wird die im obengenannten Beschluss vorgegebene Höchstsumme von 5.000 Euro für Frauen- und Anerkennungspreise durch die Erhöhung von bisher 4.000 Euro auf 8.000 Euro überschritten. Zudem wird § 2 Abs. 2 FPrS neu gefasst, sodass die Vergabe eines Anerkennungspreises zusätzlich zum Frauenpreis in Höhe von 500 Euro oder 1.000 Euro möglich ist. Seite 1 von 4 417 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage MRB-GST/002/2023 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 5.000 € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Siehe Sachverhalt. Aufgrund des zweijährigen Turnus der Verleihung des Frauenpreises betrifft es eine Erhöhung von 5.000 Euro in den geraden Jahren. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 418 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/002/2023 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Frauen sind bei der Vergabe von Auszeichnungen immer noch unterrepräsentiert. Der Frauenpreis der Stadt Nürnberg zeichnet daher gezielt herausragende Leistungen von Frauen und Frauengruppen aus. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 419 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage MRB-GST/002/2023 Beschlussvorschlag: Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg (Frauenpreissatzung – FPrS) wird beschlossen. Seite 4 von 4 420 Ö 11 Satzung zur Änderung der Satzung über den Frauenpreis der Stadt Nürnberg (Frauenpreissatzung – FPrS) vom 3. August 1998 (Amtsblatt S. 442), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. Juni 2017 (Amtsblatt S. 216) Vom ……..................…. Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung: Art. 1 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 7 wird gestrichen. b) Die Angabe zu dem bisherigen § 8 wird die Angabe zu § 7. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 werden die Wörter „mit ihren eigenen Anliegen, der Situation der Frauen“ durch die Wörter „haupt- oder ehrenamtlich mit der Situation von Frauen“ und die Wörter „Journalistik, Kultur, Politik, Wissenschaft und im ehrenamtlichen Bereich “ durch die Wörter „Medien, Kultur, Politik, Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft“ ersetzt. b) In Abs. 2 wird die Angabe „DM/4.000“ gestrichen. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 werden die Angabe „1.000 DM/500 Euro oder 2.000 DM/“ und die Angabe „8.000 DM/“ gestrichen. Nach der Angabe „bis" wird das Wort „insgesamt“ eingefügt. b) Folgender Abs. 2 wird eingefügt: „(2) Zusätzlich zum Frauenpreis kann ein Anerkennungspreis in Höhe von 500 Euro oder 1.000 Euro vergeben werden.“ c) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und wie folgt geändert: Die Wörter „für Frauen in Arbeitswelt, Journalistik, Kultur, Politik, Wissenschaft und im ehrenamtlichen Bereich“ werden durch die Wörter „und Frauengruppen, die sich hauptoder ehrenamtlich mit der Situation von Frauen, ihren Lebensbedingungen und ihrer Geschichte auseinandersetzen und neue Denkmuster und Handlungsformen in Arbeitswelt, Medien, Kultur, Politik, Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft aufzeigen,“ ersetzt. 4. In § 3 Satz 2 werden die Wörter „fünf bzw. drei“ durch die Wörter „sechs bzw. vier“ er setzt. ___________________________________________________________ 421 1 5. § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. dem Oberbürgermeister als Vorsitzender bzw. der Oberbürgermeisterin als Vorsitzende,“ b) Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. drei weiblichen Mitgliedern des Stadtrats,“ c) Nr. 3 Halbsatz 1 wird wie folgt gefasst: „3. sechs Vertreterinnen aus Frauenverbänden, -projekten und -organisationen, aus schulischen, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie aus der Frauenarbeit der Religionsgemeinschaften in Nürnberg;“ 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird vor dem Wort „oder“ das Wort „und/“ eingefügt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) In Abs. 2 werden die Wörter „Übergabe der Verleihungsurkunden“ durch das Wort „Preisverleihung“ ersetzt und nach dem Wort „Oberbürgermeister“ die Wörter „bzw. die Oberbürgermeisterin“ angefügt. 7. § 7 wird aufgehoben. 8. Der bisherige § 8 wird § 7. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. ___________________________________________________________ 422 2 Ö 12 Beschlussvorlage 2. BM/009/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss Betreff: GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH hier: Änderung der Abordnungen für den Aufsichtsrat der GkF Sachverhalt (kurz): Laut Satzung der "GkF - Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH" sollen als Vertreter der Stadt Nürnberg im Aufsichtsrat die/der 2. BM Bürgermeister/in-Geschäftsbereich Kultur, die/der Stadtkämmerer/in sowie die/der Dienststellenleiter/in von KUF entsandt werden. Für die Stadtratsperiode 2020/2026 wurden abgeordnet: Aufsichtsratsmitglieder: 2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner berufsm. Stadtrat Harald Riedel Dienststellenleiterin KuF; Annekatrin Fries-Höhn Aufgrund der Ernennung von Herrn Thorsten Brehm als Stadtkämmerer wird der Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020 entsprechend angepasst. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 423 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/009/2023 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 424 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/009/2023 Beschlussvorschlag: Die Stadt Nürnberg kann drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH (GkF) abordnen. Für die Stadtratsperiode 2020/2026 werden abgeordnet: Aufsichtsratsmitglieder: 2. BM Frau Prof. Dr. Julia Lehner berufsm. Stadtrat Thorsten Brehm Dienststellenleiterin KuF, Annekatrin Fries-Höhn Die Abordnungen erfolgen auf die Dauer der Ausübung des Amtes innerhalb der Stadtratsperiode 2020/2026. Die erforderlichen beamtenrechtlichen Genehmigungen werden hiermit erteilt Seite 3 von 3 425 Ö 13 Beschlussvorlage OBM/001/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Kommission für Integration 16.03.2023 öffentlich Empfehlung Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129) - hier: Anträge von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Linken sowie Dringlichkeitsantrag der Linken, jeweils vom 30.01.2023 Sachverhalt (kurz): Am 09.10.2022 fand die Wahl zum Rat für Integration und Zuwanderung statt. Entsprechend dem Wahlergebnis berief der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2022 insgesamt 31 Personen als Mitglieder des Integrationsrates. Zu Jahresbeginn wurden diskriminierende und rassistische, insbesondere antiziganistische Facebook-Posts von zwei Personen aus den Jahren 2013 und 2017 bekannt, die beide seit der Berufung durch den Stadtrat Mitglieder des Integrationsrates sind. In der kritischen Auseinandersetzung über diese Vorfälle wurden Rücktrittsforderungen erhoben und Möglichkeiten einer Abberufung von Integrationsratsmitgliedern aufgrund von diskriminierenden oder rassistischen Verhaltensweisen oder Äußerungen diskutiert. Bei der Verwaltung gingen am 30.01.2023 in diesem Kontext drei Anträge ein, die eine mögliche Abberufung von Mitgliedern des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg zum Gegenstand haben. Die Verwaltung unterbreitet dem Stadtrat dementsprechend einen Vorschlag zur Änderung der aktuell gültigen Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129). Seite 1 von 5 426 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage OBM/001/2023 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 5 427 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/001/2023 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Rat für Integration und Zuwanderung Koordinierungsgruppe Integration Seite 3 von 5 428 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/001/2023 Empfehlungsvorschlag: Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, den Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) zu beschließen. Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden. Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden. Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird von der Kommission für Integration begrüßt. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung der Kommission für Integration vom 16.03.2023 den Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Seite 4 von 5 429 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/001/2023 Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden. Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden. Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird vom Stadtrat begrüßt. Seite 5 von 5 430 Ö 13 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) Am 09.10.2022 fand die Wahl zum Rat für Integration und Zuwanderung statt. Entsprechend dem Wahlergebnis berief der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2022 insgesamt 31 Personen als Mitglieder des Integrationsrates. Zu Jahresbeginn wurde Oberbürgermeister Marcus König über diskriminierende und rassistische, insbesondere antiziganistische Facebook-Posts von zwei Personen aus den Jahren 2013 und 2017 informiert, die beide seit der Berufung durch den Stadtrat Mitglieder des Integrationsrates sind. Herr OBM forderte beide umgehend zu Stellungnahmen auf und verurteilte die diskriminierenden und rassistischen Äußerungen scharf. Daraufhin gingen am 12.01.2023 per E-Mail Stellungnahmen beim Oberbürgermeister ein, in denen sich beide distanzierten und um Entschuldigung baten. In der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am 12.01.2023 wiederholten sie ihre Distanzierung und Bitte um Entschuldigung öffentlich. Bei der Verwaltung gingen am 30.01.2023 in diesem Kontext drei Anträge ein, die eine mögliche Abberufung von Mitgliedern des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg zum Gegenstand haben:  Gemeinsamer Antrag von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Integrationsrat stärken“ vom 30.01.2023  Antrag von „Die Linke“ zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung -IntRS) vom 30.01.2023  Dringlichkeitsantrag von „Die Linke“ zur Aufforderung zum Rücktritt der beiden Integrationsrätinnen lonela van Rees Zota und Galina Condrea vom 30.01.2023; in seiner Sitzung vom 01.02.2023 lehnte der Stadtrat die Dringlichkeit ab. Am 16.02.2023 ging der Antrag noch einmal inhaltsgleich bei der Verwaltung ein. Die Anträge wurden zur Behandlung in die Kommission für Integration am 16.03.2023 verfügt. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522). Dieser liegt bei. Der Verwaltungsvorschlag sieht eine Erweiterung der Gründe für die Möglichkeit der Abberufung durch den Stadtrat vor. Bisher konnten Mitglieder lediglich aus formellen Gründen abberufen werden: Unter § 3 „Pflichten der Mitglieder“ heißt es unter Absatz (2): „Auf Antrag des Integrationsrats kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen, wenn es an drei Sitzungen innerhalb von zwölf Monaten ohne genügende Entschuldigung nicht teilgenommen hat.“ Künftig soll auch eine Abberufung aus weiteren Gründen möglich sein. Die Verwaltung schlägt hierfür unter Absatz (3) folgende Formulierung vor: „Mitglieder können auf Antrag des Integrationsrats vom Stadtrat außerdem abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat.“ Hervorzuheben ist an dieser Stelle der Einschub „auf Antrag des Integrationsrates“, um diesem selbst ein Handlungsinstrument an die Hand zu geben. Die demokratische Legitimation der gewählten Mitglieder des Integrationsrates ist bei der Abwägung der Frage einer Abberufung entsprechend zu gewichten: „Bei der Bewertung, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, eine gröbliche Pflichtverletzung vorliegt oder die Person sich als 431 unwürdig erwiesen hat, ist einschränkend das besondere Gewicht des Umstands zu berücksichtigen, dass die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2 in einer demokratischen Grundsätzen entsprechenden Wahl gewählt werden und der Stadtrat an das Wahlergebnis gebunden ist.“ Der Antrag auf Abberufung seitens des Integrationsrates sollte dort mit der entsprechenden Mehrheit beschlossen werden: „Der Antrag des Integrationsrats muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. § 9 Abs. 3 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung.“ Der Verwaltungsvorschlag einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) wurde dem Integrationsrat im Rahmen seiner Vollversammlung am 07.02.2023 vorgelegt. Bei der Vollversammlung stimmten die anwesenden Mitglieder dem Verwaltungsvorschlag im Rahmen einer Abstimmung mit 23 von 27 Stimmen zu. Zwei weitere Aspekte werden in den Anträgen angesprochen, erstens die Aufnahme einer Selbstverpflichtungserklärung in die IR-Satzung zum jetzigen Zeitpunkt und zweitens eine mögliche Abberufung bzw. Rücktrittsforderung mit Rückwirkung: 1. Zur Aufnahme der Selbstverpflichtungserklärung in die Satzung (betrifft die im Antrag von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene „Selbstverpflichtungserklärung gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit"): Die Verwaltung schlägt vor, den Rat für Integration und Zuwanderung zu bitten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden. Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden. Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates ist möglich. Zu bedenken ist dabei, dass eine Verpflichtung gegenüber aktuell bestellten Mitgliedern des Integrationsrates während der laufenden Amtsperiode rechtlich nicht durchsetzbar wäre. Die Nichtunterzeichnung der Erklärung würde für eine Abberufung aktueller Mitglieder, auch nach der anbei vorgeschlagenen Änderung der Satzung, nicht ausreichen, da diese durch die erfolgte Bestellung auch einen gewissen Vertrauensschutz haben. Auch gegenüber Nachrückern wäre dies zweifelhaft, da diese noch auf der Grundlage des Wahlergebnisses nachrücken und kein Kandidat sich insoweit schon vor der Wahl erklären musste. Wirksam umsetzbar wäre diese Verpflichtung daher erst im Rahmen der nächsten Integrationsratswahlen. 2. Zur möglichen Abberufung von Integrationsratsmitgliedern mit Rückwirkung (betrifft den Dringlichkeitsantrag von Die Linke): Die Regelung bzw. satzungsgemäße Klarstellung der Abberufungsgründe hat sich materiell am Mindeststandard des Art. 19 Abs. 2 BayGO auszurichten. Dem trägt der Entwurf der Änderungssatzung Rechnung. Das Fehlverhalten muss – wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt – eine gewisse Materialitätsschwelle in dem Sinne überschreiten, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle Umstände des konkreten Einzelfalles der Gemeinde die Fortführung der Amtstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann, wobei ein Verschulden nicht zwingend erforderlich ist (PZBP BayKommunalR Erl. 9; PdK-Bayern/Wachsmuth BayGO S. 9; BeckOK KommunalR Bayern/Stepanek, 16. Ed. 1.11.2022, GO Art. 19 Rn. 33). Die materielle Regelung wird dabei zusätzlich mit einer prozedural notwendigen Zweidrittelmehrheit des Beschlusses des Integrationsrats verknüpft, um sicherzustellen, dass die Abberufung eines Mitglieds nur beantragt werden kann, wenn eine breite Mehrheit 432 der Mitglieder des Integrationsrates dies mitträgt. Die Bestellung der Mitglieder des Integrationsrates ist bereits durch den Stadtrat erfolgt und abgeschlossen. Da man den Gegenakt der Abberufung eines Mitglieds wohl nicht per Satzung auf die Entscheidungsgremien der öffentlichen Einrichtung Integrationsrat in vollem Umfang „delegieren“ kann, bleibt die Abberufung in der Entscheidungshoheit des Stadtrates. Eine Abberufung bzw. Rücktrittsforderung mit Rückwirkung bezogen auf Vorfälle, die in der Vergangenheit liegen, würde gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen und wäre daher unrechtmäßig. 433 Ö 13 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) Vom ….................................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung: Art. 1 § 3 wird wie folgt geändert: 1. Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt: „(3) Mitglieder können auf Antrag des Integrationsrats vom Stadtrat außerdem abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat. Bei der Bewertung, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, eine gröbliche Pflichtverletzung vorliegt oder die Person sich als unwürdig erwiesen hat, ist einschränkend das besondere Gewicht des Umstands zu berücksichtigen, dass die Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2 in einer demokratischen Grundsätzen entsprechenden Wahl gewählt werden und der Stadtrat an das Wahlergebnis gebunden ist. Der Antrag des Integrationsrats muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. § 9 Abs. 3 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung.“ 2. Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4. Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 434 Ö 13 ffl»«» fi ilf «#«« /Vomöerg nmrjnrnrmmmm Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 30.01.2023 Henning, Liberova, Lörincz Integrationsrat stärken Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Integrationsrat ist die kommunalpolitische Interessenvertretung der Nürnberger Zuwanderinnen und Zuwanderer (Ausländer/innen, Aussiedler/innen und Eingebürgerte). Der Integrationsrat berät die Stadt in allen Fragen, die Zuwanderinnen und Zuwanderer in Nürnberg betreffen, dies geschieht durch eigene Anregungen (Beschlüsse) und durch Stellungnahmen auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung. In dieser Funktion tragen die gewählten Mitglieder eine große Verantwortung; die Integrität der Mitglieder und das Rates als Ganzes sind hierbei von entscheidender Bedeutung. So gilt es - wie bei jedem demokratisch gewähltem Gremium - die freie Ausübung des demokratisch gewonnenen Mandates genauso zu gewährleisten, wie das Recht, sich bei Verstößen um die Abberufung der Mitglieder zu bemühen. Zuletzt wurden in der z.T. öffentlich geführten Diskussion um rassistische bzw. diskriminierende Äußerungen einzelner Mitglieder des Integrationsrates in sozialen Medien deutlich, dass der Integrationsrat sich eine Stärkung im Bezug auf die eigenen Möglichkeiten des Entgegenwirkens bei wiederholten gravierenden Verstößen seiner Mitglieder wünscht. Dazu bietet die Bayerische Gemeindeordnung eine Möglichkeit an. Art 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, dass ehrenamtlich tätige Personen von der Stelle, die sie berufen hat, abberufen werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt z.B. dann vor, wenn die ehrenamtlich tätige Person ihre Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat. Durch die hier vorgeschlagene Änderung der Integrationsratssatzung soll also eine klar geregelte Möglichkeit zur Abberufung bei gravierendem Fehlverhalten von Mitgliedern geschaffen werden, die zugleich rechtssicher auf konkret fassbare Verfehlungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandates abzielt, ohne bereits evtl, missliebige oder unerwünschte, gleichwohl aber zu tolerierende Äußerungen oder Handlungen mitzuerfassen. Wir möchten den Integrationsrat in seiner Selbstbestimmung weiter stärken. Die Tätigkeit des Integrationsrates basiert auf einer Satzung, die vom Stadtrat erlassen wird. 435 Nürnberg Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher gemeinsam folgenden Antrag: Die derzeitige Satzung soll insofern ergänzt werden, als dass dem Integrationsrat künftig die Möglichkeit an die Hand gegeben wird, aus eigener Kraft und aufgrund eigener Entscheidung Mitglieder, die erheblich gegen die Grundsätze des Integrationsrates verstoßen, dem Stadtrat zur Abberufung vorzuschlagen. Dies soll sich - den Grundsätzen eines demokratisch gewählten Gremiums folgend - an Art. 19 der Gemeindeordnung orientieren Zudem wünscht sich der Stadtrat, dass die Integrationsratsmitglieder eine „Selbstverpflichtungserklärung gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit", die an die eigenen Bedarfe angepasst wird, jedoch auf den Grundsätzen einer Selbstverpflichtungserklärung der AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns), dem Dachverband der kommunalen Integrationsräte in Bayern, beruht, unterzeichnen. Die Verwaltung überprüft, ob eine solche Verpflichtung als Teil der Voraussetzung für die Ausübung des Mandats als Teil oder Ergänzung zur Satzung des Rates aufgenommen werden kann. Selbstverständlich soll vor einer Stadtratsbehandlung der Integrationsrat selbst Gelegenheit haben, die Änderungen und Ergänzungen zu beraten, um eine gemeinsame Diskussion führen zu können und die satzungsmäßigen Beratungsrechte des Rates zu wahren. Mit freundlichen Grüßen CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 436 AWOOXIM^ Ö 13 I oberburg er meister] Mach mit. Entscheide sozial, 3 1. JAN. 2023 ....... T [3 7 c+ Zur f o.^üungnahme j j^C ’'<5 L vor Abs- M i Je, RÜ 2L;r UntiR* Nürnberg, den 30.01.2023 UKthÄ Betreff: Antrag zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung - IntRS) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit beantragen wir folgende Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung - IntRS): Nach § 3 (Pflichten der Mitglieder), Absatz 2 wird neu eingefügt: Wenn ein Mitglied des Integrationsrats sich rassistisch oder diskriminierend äußert und damit gegen die Selbstverpflichtungserklärung von AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns) vom 02.04.2017 verstößt, kann der Stadtrat ein Mitglied abberufen. Begründung: Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund betreffen und zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören. Eine Beratung durch Menschen, die sich rassistisch und diskriminierend äußern, ist nicht im Interesse der Stadt Nürnberg und widerspricht den Anforderungen an die Mitglieder des Integrationsrats, die sich als Vertretung aller Menschen mit Migrationsgeschichte verstehen sollen. Auch der Integrationsrat der Stadt Nürnberg hat sich der Selbstverpflichtungserklärung der Vollversammlung der AGABY „Wir dulden keinen Rassismus und keine Diskriminierung - erst recht nicht in den eigenen Reihen!" vom 02.04.2017 angeschlossen. Diese sieht vor: ,, Wir verankern eine verbindliche Regelung als Klausel in der Satzung des Beirats, die diskriminierende Äußerungen und Handlungen disziplinarisch, bis hin zu einem Ausschluss aus dem Gremium, ahndet" Eine solche Klausel fehlt bisher in der Nürnberger Satzung und muss daher aufgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen X'JvoSJLtßk Özlem Demir Kathrin Flach Gomez 437 Titus Schüller Ö 13 OBERBÜRGERMEISTER 3 1, JAN. 2023 Mach mit. Entscheide sozial. Nürnberg, den 30.01.2023 Betreff: Dringlichkeitsantrag zur Aufforderung zum Rücktritt der beiden Integrationsrätinnen lonela van Rees Zota und Galina Condrea Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Der Stadtrat der Stadt Nürnberg fordert Frau Galina-Carina Condrea und Frau lonela Van Rees Zota auf, ihre Mitgliedschaft im Integrationsrat niederzulegen, um weiteren Schaden von der Stadt Nürnberg und dem Integrationsrat abzuwenden. Begründung: Der Integrationsrat der Stadt Nürnberg hat sich der Selbstverpflichtungserklärung der Vollversammlung der AGABY „Wir dulden keinen Rassismus und keine Diskriminierung - erst recht nicht in den eigenen Reihen!" vom 02.04.2017 angeschlossen. Diese sieht Null-Toleranz gegenüber rassistischen und diskriminierenden Äußerungen vor. Beide Rät:innen haben sich wiederholt und über Jahre auf Social Media rassistisch und insbesondere auch antiziganistisch geäußert. So stand auf Frau lonela Van Rees Zotas Facebook-Seite bis Mitte Januar folgende Äußerung: „Bitte verstehen Sie, dass es für mich einfacher ist,,Zigeuner' zu schreiben statt Arbeitslose der Roma-Ethnie mit Vorstrafen'." Auf der Seite von Frau Galina-Carina Condrea stand bis Januar ein Beitrag, in dem es pauschal heißt: „Zigeuner klauen sogar Fernseher aus Krankenhäusern." Auch wurde von Frau Condrea ein AfD-Beitrag der Vorsitzenden Alice Weidel geteilt, in dem die damalige Kanzlerin Angela Merkel in diffamierender Weise zum Rücktritt aufgefordert wurde und gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung gehetzt wurde. In einem anderen Beitrag mit Alice Weidel (AfD) kommentiert sie: "hier wird eine echte Wahrheit aus dem Parlament ausgesprochen". Der Integrationsrat der Stadt Nürnberg wird vom Stadtrat als beratendes Gremium berufen. Integrationsratsmitglieder, die sich menschenverachtend äußern, sollten im Gremium keinen Platz haben. Denn welche Beratung und positive Wirkung für die Stadt ist von solchen Mitgliedern zu erwarten? Es ist davon auszugehen, dass der Stadt Nürnberg durch die Berufung solcher Integrationsrätinnen ein großer Schaden entsteht. Im aktuellen Fall ist bereits ein großer Schaden entstanden: Denn alle Beteuerungen seitens der Stadtspitze, Nürnberg käme der aus der Geschichte des Dritten Reichs erwachsenen Verantwortung nach, die Diskriminierung und Verfolgung von Menschen mit Migrationsgeschichte oder bestimmter ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit zu verhindern, werden dadurch konterkariert. Es kommt hinzu, dass sich wohl keime Bürgerin mit Migrationsgeschichte hilfesuchend an den Integrationsrat wenden würde, wenn dort ohne Konsequenzen solche Äußerungen getätigt werden können. Mit freundlichen Grüßen Özlem Demir Kathrin Flach Gomez 438 Titus Schüller 439 Ö 13 440 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 26.04.2023 Ö 14 Haushaltsjahr 2023 1. 218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren" 4.733.000 € bei IA E2180023201U Kostenart 69926401 "Neubau des Schulzentrums Südwest" "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026- Deckung: 4.733.000 € aus IA E2110058301U Kostenart 69926401 "GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung" "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026- Datum: 10.03.2023 2. 218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren" 37.000 € bei IA E2180023201U Kostenart 69926451 "Neubau des Schulzentrums Südwest" "Hochbaumaßnahmen Bauvorbereitung Außenanlagen SÖR" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024- 2.000 € bei IA E2180023201U Kostenart 69926451 "Neubau des Schulzentrums Südwest" "Hochbaumaßnahmen Bauvorbereitung Außenanlagen SÖR" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025- 168.000 € bei IA E2180023201U Kostenart 69926451 "Neubau des Schulzentrums Südwest" "Hochbaumaßnahmen Bauvorbereitung Außenanlagen SÖR" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026- Deckung: 37.000 € aus IA E2180023201U Kostenart 69926401 "Neubau des Schulzentrums Südwest" "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2024- 2.000 € aus IA E2180023201U Kostenart 69926401 "Neubau des Schulzentrums Südwest" "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2025 168.000 € aus IA E2110058301U Kostenart 69926401 "GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung" "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2026- Datum: 09.03.2023 441

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