Erdbebenkatastrophe in der Türkei - Verpflichtungserklärungen
Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2023
Die schreckliche Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien hat eine große Welle der Hilfsbereitschaft und des Mitgefühls ausgelöst, konkret wollen auch hier in Deutschland lebende Menschen mit familiärem oder freundschaftlichem Bezug zu den Menschen in den betroffenen Gebieten helfen und diese z.B. für einen gewissen Zeitraum zu sich holen.
Das Amt für Migration und Integration hat sich bereits kurz nach dem verheerenden Erdbeben mit den zu erwartenden Anfragen befasst, sich vorbereitet und über die entsprechenden Kanäle dafür plädiert, die Verfahren zu vereinfachen, um die Ausländerbehörden vor Ort, die sich bundesweit in einer Überlastungssituation befinden, nicht noch zu einem weiteren „Flaschenhals“ werden zu lassen. Die Stadt Nürnberg hat sich also unmittelbar nach dem Erdbeben bereits dafür ausgesprochen, die Verpflichtungserklärungen, die grds. eben nicht zwingend rechtlich erforderlich sind, für Visa aus den betroffenen Gebieten nicht zu verlangen bzw. vereinfachte Erklärungen (z.B. notarielle Erklärungen) zu akzeptieren. Dies fand keine Berücksichtigung, es muss auch hier vollumfänglich die „Bonität“ geprüft werden.
Visavergabe
Der Bund hat zu diesem Thema Informationen über das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium gebündelt und im Netz zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkeisyrien-faq/2581294
Der Bund regelt auch die Verfahren für die Visavergabe, somit auch für Besuchsaufenthalte türkischer Erdbebenopfer/-betroffener. Sonderregelungen wurden hierfür nicht erlassen. Die Visakapazitäten in den betroffenen Regionen sollen aber aufgestockt werden. Im Visumsverfahren selbst ist die Stadt Nürnberg nicht beteiligt.
Verpflichtungserklärungen
Zum Verfahren hat das Amt für Migration und Integration auf seiner Internet-Seite Informationen zusammengefasst, die natürlich auf der Homepage der Stadt verlinkt werden können. Auffindbar ist die Seite aber über die fast ausschließlich hierzu genutzten Suchmaschinen jetzt schon sehr gut. Siehe hierzu:
https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/verpflichtungserklaerung.html
Nachdem sich das Verfahren inhaltlich nicht unterscheidet, hat das Amt für Migration und Integration auf eine spezielle Seite verzichtet. Anträge auf Verpflichtungserklärungen können daher online auf dem regulären Weg jederzeit gestellt werden Grundsätzlich besteht tatsächlich derzeit eine gewisse Wartezeit auf „normale“ Termine für Verpflichtungserklärungen. Jedoch werden solche, die Bezug zum Erdbeben haben, erkannt und schnell vorgezogen. Das Amt für Migration und Flüchtlinge identifiziert diese, kontaktiert die Betroffenen und klärt unbürokratisch und ohne große Nachfragen, ob die vom Bund vorgegebenen Voraussetzungen vorliegen (u.a. Verwandtschaft 1. oder 2. Grades, Herkunft aus den betroffenen Regionen u.ä.). Ist dies der Fall, wird innerhalb von Tagen ein Termin angeboten. Hierzu wird auch eine spezielle Telefonnummer zur gezielten Ansprache / für Rückfragen bekannt gegeben. Betroffene können also innerhalb kürzester Zeit (kann sogar am nächsten Tag sein) einen/den Termin erhalten.
Das Service Center der Stadt ist informiert und gibt die Informationen bei Bedarf weiter.
Bislang bestand keine allzu hohe Nachfrage und es liegen keine Beschwerden vor; MI beobachtet die Situation aber natürlich.
Zu den einzelnen Fragen:
Wie viele Anträge wurden in welchem Zeitraum gestellt?
Aktuell liegen bis heute (13.03.2023) 163 Terminwünsche für Verpflichtungserklärungen zur Türkei vor. Es ist aber noch unklar, wie viele davon Erdbebenbezug aufzeigen. Mit Bezug zur Erdbebenkatastrophe wurden bisher 27 Termine vergeben. 17 Verpflichtungserklärungen konnten ausgestellt werden.
Wie hat sich dies seit dem 6. Februar entwickelt?
Siehe oben
Welcher Informationsbedarf wird festgestellt?
Der Informationsstand ist aus hiesiger Sicht gut.
Mit welcher Bearbeitungszeit muss man aktuell rechnen?
Siehe oben; bei den o.g. 27 Fällen mussten aber für 7 Einzelfälle Folgetermine vergeben werden, da Unterlagen zur Bonitätsprüfung gefehlt hatten.
Welche Dokumente sind aktuell am schwersten zu besorgen?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Mit welcher Erfolgsquote werden Verpflichtungserklärungen vom Amt bestätigt und
ausgestellt?
Siehe oben