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An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 5. Dezember 2022 Antragsteller: Liberova
„Chancenaufenthalt“ in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bereits im Januar 2023 soll das neue Chancen-Aufenthaltsrecht dafür sorgen, dass mehr Menschen einen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen. Damit soll all denjenigen Menschen eine Chance eröffnet werden, die bisher jahrelang nur geduldet waren.
Geplant ist die Einführung eines neuen § 104c des Aufenthaltsgesetzes. Geduldete sollen demnach ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Dabei werden auch Zeiten der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität angerechnet. Sie haben dann 18 Monate Zeit, die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und den Identitätsnachweis. Ausgeschlossen sollen Personen bleiben, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.
Aus unserer Sicht sollten wir diese neue Möglichkeit offensiv nutzen, damit wir möglichst vielen Betroffenen in unserer Stadt sichere Zukunftsaussichten eröffnen können. Dabei sind alle Möglichkeiten, die zahlreich in der Stadt Nürnberg vorhanden sind, vom Amt für Migration, über die Beratungsstellen, bis zu den Angeboten im Bereich der Sprachförderung, zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden
Antrag:
- Das Amt für Migration und Integration berichtet, wie viele Menschen in Nürnberg
voraussichtlich von der nun kommenden Regelung profitieren können und wie die Stadt diese Menschen proaktiv über die neue Möglichkeit informiert. Außerdem sichert das Ml eine explizit für die Fragen zu der Regelung gute und schnelle Erreichbarkeit - ob über eine Hotline oder eine Mailadresse zumindest für die Beratungsstellen.
- Die Stadt prüft, ob und wie auch für Nürnbergerinnen und Nürnberger, die in der
Zuständigkeit von ZAB ausländerrechtlich betreut werden, Zugang zu den
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Informationen über die Voraussetzungen zum Erlangen eines Aufenthaltstitels durch das neue Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten.
- Für alle Betroffenen sollen Angebote zum Erreichen der Voraussetzungen - vor allem
beim Erlernen der deutschen Sprache z.B. über das kommunale Programm Deutschspracherwerb - zugänglich gemacht werden. Dafür sollen vorhandene Angebote gebündelt an die Zielgruppe gebracht werden. Außerdem soll der Informationsfluss zur Umsetzung des Gesetzes in enger Kooperation mit den vorhandenen Beratungsstellen und den Helferkreisen sichergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Diana Liberova Fraktionsvorsitzender Stadträtin