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Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 16.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Kommission für Integration Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage OBM/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 16.03.2023 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129)

- hier: Anträge von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Linken sowie

Dringlichkeitsantrag der Linken, jeweils vom 30.01.2023

Sachverhalt (kurz):

Am 09.10.2022 fand die Wahl zum Rat für Integration und Zuwanderung statt. Entsprechend dem Wahlergebnis berief der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2022 insgesamt 31 Personen als Mitglieder des Integrationsrates.

Zu Jahresbeginn wurden diskriminierende und rassistische, insbesondere antiziganistische Facebook-Posts von zwei Personen aus den Jahren 2013 und 2017 bekannt, die beide seit der Berufung durch den Stadtrat Mitglieder des Integrationsrates sind. In der kritischen Auseinandersetzung über diese Vorfälle wurden Rücktrittsforderungen erhoben und Möglichkeiten einer Abberufung von Integrationsratsmitgliedern aufgrund von diskriminierenden oder rassistischen Verhaltensweisen oder Äußerungen diskutiert.

Bei der Verwaltung gingen am 30.01.2023 in diesem Kontext drei Anträge ein, die eine mögliche Abberufung von Mitgliedern des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg zum Gegenstand haben.

Die Verwaltung unterbreitet dem Stadtrat dementsprechend einen Vorschlag zur Änderung der aktuell gültigen Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Rat für Integration und Zuwanderung

Koordinierungsgruppe Integration

Empfehlungsvorschlag:

Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, den Erlass der

beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über

den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung –

IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung

vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) zu beschließen.

Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden. Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden. Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird von der Kommission für Integration begrüßt.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung der Kommission für

Integration vom 16.03.2023 den Erlass der beiliegenden Satzung zur

Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration

und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022

(Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022

(Amtsblatt S. 522)

Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag

für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der

Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des

Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden.

Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten

Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift

vorgelegt werden.

Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird vom Stadtrat begrüßt.

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