Beschlussvorlage OBM/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 16.03.2023 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 26.04.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129)
- hier: Anträge von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Linken sowie
Dringlichkeitsantrag der Linken, jeweils vom 30.01.2023
Sachverhalt (kurz):
Am 09.10.2022 fand die Wahl zum Rat für Integration und Zuwanderung statt. Entsprechend dem Wahlergebnis berief der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2022 insgesamt 31 Personen als Mitglieder des Integrationsrates.
Zu Jahresbeginn wurden diskriminierende und rassistische, insbesondere antiziganistische Facebook-Posts von zwei Personen aus den Jahren 2013 und 2017 bekannt, die beide seit der Berufung durch den Stadtrat Mitglieder des Integrationsrates sind. In der kritischen Auseinandersetzung über diese Vorfälle wurden Rücktrittsforderungen erhoben und Möglichkeiten einer Abberufung von Integrationsratsmitgliedern aufgrund von diskriminierenden oder rassistischen Verhaltensweisen oder Äußerungen diskutiert.
Bei der Verwaltung gingen am 30.01.2023 in diesem Kontext drei Anträge ein, die eine mögliche Abberufung von Mitgliedern des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg zum Gegenstand haben.
Die Verwaltung unterbreitet dem Stadtrat dementsprechend einen Vorschlag zur Änderung der aktuell gültigen Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Integrationsrat vertritt die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rat für Integration und Zuwanderung
Koordinierungsgruppe Integration
Empfehlungsvorschlag:
Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat, den Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über
den Rat für Integration und Zuwanderung (Integrationsratssatzung –
IntRS) vom 29. März 2022 (Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung
vom 16. Dezember 2022 (Amtsblatt S. 522) zu beschließen.
Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden. Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift vorgelegt werden. Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird von der Kommission für Integration begrüßt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt gemäß der Empfehlung der Kommission für
Integration vom 16.03.2023 den Erlass der beiliegenden Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration
und Zuwanderung (Integrationsratssatzung – IntRS) vom 29. März 2022
(Amtsblatt S. 129), geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2022
(Amtsblatt S. 522)
Der Rat für Integration und Zuwanderung wird gebeten, einen Vorschlag
für eine Selbstverpflichtungserklärung auszuarbeiten. Diese soll bei der
Anpassung und Änderung der Satzung im Vorfeld der nächsten Wahl des
Rates für Integration und Zuwanderung berücksichtigt werden.
Die Selbstverpflichtungserklärung soll im Vorfeld der nächsten
Integrationsratswahlen allen Kandidierenden verpflichtend zur Unterschrift
vorgelegt werden.
Eine freiwillige Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bereits während der laufenden Amtsperiode durch die amtierenden Mitglieder des Integrationsrates wird vom Stadtrat begrüßt.