Beschlussvorlage OBM/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Hybride Gremiensitzungen - Bilanz und weiteres Vorgehen
hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 05.05.2020
Sachverhalt (kurz):
Der Rat der Stadt Nürnberg entschied mit Beschluss vom 29. September 2021, grundsätzlich von der Möglichkeit der sog. „Hybridsitzung“ Gebrauch zu machen. Durch die gleichzeitige Einführung des § 19a der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde auch der erforderliche rechtliche Rahmen dafür geschaffen. Weiterhin wurde beschlossen, das Angebot der digitalen Teilnahme zu evaluieren und in einem weiteren Dialog mit den im Rat vertretenen Fraktionen/ Ausschussgemeinschaften zu diskutieren, ob das Angebot weiterhin aufrechterhalten werden soll, nicht zuletzt im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten.
Diese Bilanzierung und der gemeinsame Austausch ist zwischenzeitlich erfolgt und Grundlage dieser Vorlage.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/006/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verstetigung der Kinderbetreuung ermöglicht allen Stadträten und Stadträtinnen eine Teilnahme an Stadtratssitzungen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
BDR
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/006/2023
Beschlussvorschlag:
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Dem vorgelegten Vorschlag, die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Stadtratssitzungen („Hybridsitzungen“) vorübergehend auszusetzen und erst nach Beschluss des Stadtrats, des Notlagenausschusses oder dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters wieder zuzulassen, wird zugestimmt.
-
Der beiliegenden Neufassung von § 19a der Geschäftsordnung für den Stadtrat wird zugestimmt.
-
Die seit Juni 2022 (zunächst probeweise) eingeführte Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und -räten zu Stadtratssitzungen wird dauerhaft eingerichtet.