Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses
Entscheidungsvorlage:
Gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung, wird aus dem Kreis der Bausachverständigen, Herr Leitender Baudirektor Andreas Burr als Mitglied des Umlegungsausschusses für eine Amtszeit von 3 Jahren vorgeschlagen.
Das zur Berufung anstehende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die Kriterien und hat einer Berufung zugestimmt.