Beitragsordnung ab 01.01.2022
Der Mitgliedsbeitrag im BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V. (ehemals Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.V.) beträgt 4,85 € pro Jahr für jede*n Orchesterspieler*in. Er wird für mindestens 15 Spielern*innen erhoben. Der Beitrag für Orchester und Kammermusikgruppen beläuft sich damit auf mindestens 72,75 € im Jahr. Änderungen der maßgeblichen Mitgliederzahl sind bis zum 30. Januar des lfd. Jahres der BDLO- Geschäftsstelle mitzuteilen.
Einige Landesverbände haben einen zusätzlichen eigenen Beitrag festgelegt. Ein höherer Gesamtbeitrag besteht in:
| Beiträge je Orchesterspieler*in | Mindestbeitrag je Orchester | |||
|---|---|---|---|---|
| Landesverband | Mitglieds- beitrag für BDLO | + zusätzlicher Mitglieds- beitrag für LV | = Gesamt- beitrag | |
| Baden-Württemberg | 4,85 | 0,50 | 5,35 | 80,25 |
| Bayern | 4,85 | 1,50 | 6,35 | 95,25 |
| Berlin-Brandenburg | 4,85 | 0,50 | 5,35 | 80,25 |
| Nord | 4,85 | 4,85 | 72,75 | |
| Hessen | 4,85 | 4,85 | 72,75 | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4,85 | 1,00 | 5,85 | 87,75 |
| Nordrhein-Westfalen | 4,85 | 1,00 | 5,85 | 87,75 |
| Rheinland-Pfalz | 4,85 | 4,85 | 72,75 | |
| Saarland | 4,85 | 4,85 | 72,75 | |
| Sachsen* (voller Landesbeitrag) | 4,85 | 2,00* | 6,85 | 102,75 |
| (mit ermäßigtem Landesbeitrag) | 4,85 | 0,50* | 5,35 | 80,25 |
| Thüringen | 4,85 | 1,00 | 5,85 | 87,75 |
* Im Mitgliedsbeitrag an den Landesverband ist die Haftpflichtversicherung enthalten.
Fördermitglieder
Fördermitglieder (natürliche Personen): Mindestbeitrag 37,- € pro Jahr. Fördermitglieder (juristische Personen): Mindestbeitrag 110,- € pro Jahr. Fördermitglieder (Orchester): 8,- € pro Spieler*in.
Die Dienstleistungen des BDLO können in Anspruch genommen werden, sofern sie auf die Nutzung durch die Fördermitglieder zugeschnitten sind.
Beiträge zur BDLO Haftpflichtversicherung (sofern zusätzlich abgeschlossen)
Beiträge für Orchester mit bis zu 17 Spielern*innen: 50,00 € mit 18 – 37 Spielern*innen: 60,00 € mit mehr als 37 Spielern*innen: 72,00 € Landesverband ohne Geschäftsstelle: 87,00 € Landesverband mit Geschäftsstelle: 174,00 €
Die Versicherung läuft ab 1. Juli (Hauptfälligkeitstermin) für jeweils ein Jahr. Neu beitretende Orchester zahlen im ersten Jahr den Beitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat.
Diese Beiträge gelten nicht für Orchester im Landesverband Sächsischer Liebhaberorchester (LSLO). Für diese Orchester besteht eine Haftpflichtversicherung über den Landesverband. Im Mitgliedsbeitrag an den Landesverband ist die Haftpflichtversicherung enthalten.
Beiträge zur Unfallversicherung im Ehrenamt (sofern zusätzlich abgeschlossen)
Der Beitrag wird durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft festgelegt und im Folgejahr in Rechnung gestellt. Er beträgt seit 01.01.2021 pro Jahr 4,70 € für jede versicherte ehrenamtlich tätige Person (Funktion).
Fälligkeit
Der Beitrag ist nach der Satzung zu Beginn jedes Kalenderjahres zu entrichten. Die Orchester erhalten im 1. Quartal des lfd. Jahres eine Beitragsrechnung. Neu beitretende Orchester zahlen im ersten Jahr den Beitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat.
Eine anteilige Erstattung von Beiträgen bei Austritt vor Jahresende ist nicht vorgesehen, da die Mitgliedschaft laut Satzung nur zum Jahresende gekündigt werden kann.
BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V. (ehemals Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.V.) Glashütter Str. 101a 01277 Dresden www.bdlo.de