Sachstand Campus Pestalozzistraße:
Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken/Grundschule West
Ein gemeinsamer Schulstandort
Im Juli 2022 hat der Schulausschuss der Stadt Nürnberg die Verwaltung beauftragt, mit dem Bezirk Mittelfranken die Planungen für die zeitnahe bauliche Umsetzung einer 3-zügigen Grundschule auf dem Areal der Paul-Ritter-Schule auf Basis einer gemeinsam erarbeiteten und vorgelegten pädagogischen Konzeption und eines pädagogischen räumlichen Konzeptes für einen Campus Pestalozzistraße zu konkretisieren; darüber hinaus sollten Synergien beider Schulen im Gebäudebetrieb erarbeitet werden. Im Verlauf der Bauplanung ergab sich, dass für die Zeit des Baus der neuen Gebäude nördlich des Försterbaus für einen Teil der Schülerschaft des Zentrums für Hörgeschädigte ein Interimsgebäude für die Beschulung benötigt wird. Aufgrund der besonderen Bedarfe der zu beschulenden Kinder des Zentrums für Hörgeschädigte, vor allem aber auch aus wirtschaftlichen Gründen wurde seinerzeit eine Interimsplanung außerhalb des Nürnberger Westens vom Bezirk Mittelfranken ausgeschlossen. Für die Grundschule West ist – gemäß den kultusministeriellen Vorgaben - ein Aufwuchs an den Bestandsgrundschulen in den angrenzenden Sprengeln als Schülerpotential für die neue Grundschule West eingeplant. In der nicht-öffentlichen Sitzung des Projektausschusses Zentrum für Hörgeschädigte (ZfH) / Grundschule West Nürnberg am 01.12.2022 wurden Möglichkeiten für die lnterimsmaßnahme des ZfH in Anwesenheit der Referentin für Schule und Sport und des Baureferenten der Stadt Nürnberg erörtert. Zuvor war durch die Stadt Nürnberg das Ergebnis des lnstruktionsverfahrens für einen lnterimsbau südlich vor dem denkmalgeschützten Schulgebäude, dem sog. Försterbau, auf der Heinickestraße an das Baureferat des Bezirks übermittelt worden. In der Sitzung des Projektausschusses wurde von Seiten der Stadt Nürnberg dargelegt, dass die gemeinsame Umsetzung des Campus Pestalozzistraße vor allem von der Einhaltung zeitlicher Eckpunkte abhängt. Die Standortfrage eines ggf. nötigen Interims trat in den Hintergrund. Eine gemeinsame Betrachtung der Bedarfe an Grundschulplätzen für den Nürnberger Western durch das Referat IV mit dem staatlichen Schulamt im Vorfeld der Projektausschusssitzung manifestierte die Notwendigkeit der Inbetriebnahme der Grundschule West bis spätestens 2031/32.
Standort Interim
Die vom Bezirk avisierte Situierung des Interimsgebäudes auf der Heineckestraße wurde vor allem wegen der flankierenden Bäume, die durch Rückschnitt der Baumkronen und Überbauung der Wurzelzone beeinträchtigt würden sowie wegen feuerwehrpraktischer und baurechtlicher Überlegungen nciht befürwortet. Die von der Stadt Nürnberg angeregte Überlegung zur Verlagerung des ZfH in unmittelbare Nähe auf ein ehemaliges Grundstück der AEG wurde wegen der zeitlichen Befristung und aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus vom Bezirk Mittelfranken abgelehnt. Als Ergebnis einer Besprechung der Baufachleute des Bezirks mit dem Baureferenten der Stadt Nürnberg, Herrn Ulrich, am 07.12.2022 verfolgt der Bezirk aktuell, die lnterimsmaßnahme für das ZfH im Innenhof des Schulgeländes zu situieren (siehe Anlage 1) und hat die Machbarkeit im Hinblick auf die Schallschutzproblematik in unmittelbarer Nähe zu der Großbaustelle des Bildungscampus von einem Fachingenieurbüro begutachten lassen. Eine positive Aussage zur grundsätzlichen Machbarkeit des Lärmschutzes konnte für den Projektausschuss am 07.3.2023 getroffen werden.
Terminkette des Bezirks
Um den Aufwand für die lnterimsmaßnahmen insgesamt zu begrenzen, sollen im Försterbau nach der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes bereits endgültige Flächennutzungen des ZfH
untergebracht werden. Zeitlich zielt die Gesamtplanung auf die gleichzeitige Fertigstellung der lnterimsmaßnahme mit der Sanierung des Försterbaus, so dass nach Umzügen und Freimachen des Baufelds etwa Ende 2029 mit der großen Baumaßnahme, die die GS West beinhaltet, begonnen werden kann. Der momentane Terminplan des Bezirks sieht auf Basis der genannten Punkte eine Inbetriebnahme des Campus Pestalozzistraße/beider Schulen ohne nennenswerte Puffer im Bauprozess für das Schuljahr 2033/34 vor (siehe Anlage 2: Zeitplan Projekt Campus Pestalozzistraße des Bezirks Mittelfranken). Insgesamt ergeben sich im Zuge der Interimsplanungen jedoch einige noch zu klärende Fragestellungen, die im Projektausschuss vom 07.03.2023 thematisiert wurden (siehe Anlage 3: Beschluss Projektausschuss vom 07.03.2023).
Fazit
Nachdem aus Sicht der Stadt Nürnberg die Grundschule spätestens zum Schuljahr 2031/32 eröffnet werden muß, ist ein wohlwollend kalkulierter Bezug zum Schuljahr 2033/34 deutlich zu spät. Dem Terminplan des Bezirks wohnen erhebliche Risiken inne, die auch aus Sicht der Bauverwaltung Nürnberg nachvollziehbar sind und zu deutlichen Verzögerungen gegenüber dem aktuellen Plan führen können. Angesichts dieser Situation sollte der Rat die Verwaltung mit der Suche nach alternativen Optionen beauftragen. -