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Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Stpl/013/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kongresshalle

hier: Qualifizierung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost (INSEK

Nürnberg Südost) und Schadstoffsanierung

Anlagen: Entscheidungsvorlage INSEK Nürnberg Südost (2015) Kongresshalle im Fokus - Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost (2023)

Sachverhalt (kurz):

Der Stadtrat hat am 16.12.2015 u.a. beschlossen, dass die Ergebnisse des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Nürnberg Südost (INSEK Südost) "Leitgedanken für künftige Planungen und Konzepte in den jeweiligen Teilbereichen" sind.

Am 15.12.2021 beschloss der Stadtrat, dass "die weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die Staatsphilharmonie und aller weiterer durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängter Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll. Bereits am 08.10 2021 hatte der Kulturausschuss die Verwaltung beauftragt, "eine Konkretisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen vorzunehmen, um ein aus vier Segmenten bestehendes Teilstück der Kongresshalle in Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen zu entwickeln".

Mit Beschluss vom 17.11.2022 hat der Stadtrat die Maßnahme "Kongresshalle: Schadstoffsanierung" als eigenständige Maßnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan 2023/26 aufgenommen.

Zur Generierung von Drittmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE Bayern 2021-2027) hat die Verwaltung entsprechende Anträge beim Freistaat Bayern eingereicht und das Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1 des zweistufigen Antragsverfahrens) für eine Förderung aus der Maßnahme "Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten" aus dem Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz" erfolgreich durchlaufen. Der Fördersatz für die Schadtoffsanierung beträgt voraussichtlich 70% und beinhaltet einen Förderbonus i.H.v. 10 Prozentpunkten für einen Beitrag der Maßnahme zu den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Stadt aufgefordert, nun den eigentlichen Förderantrag einzureichen (Stufe 2 des Antragsverfahrens). Voraussetzung für die Antragstellung ist die Qualifizierung des 2015 vorgelegten INSEKs im Hinblick auf die in der Kongresshalle vorgesehenen Kulturentwicklungsvorhaben. Mit dieser Qualifizierung hat die Verwaltung erneut das mit der Konzipierung und Bearbeitung des vorliegenden INSEKs befasste Büro Urban Catalyst, Berlin, beauftragt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 8.766.000 € Folgekosten 0 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 8.766.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 0 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: MIP-Ansatz 2023-26 i.H.v. 8,766 Mio. Euro.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle richten sich an die gesamte diverse Stadtgesellschaft. Die Beseitigung von Schadstoffen hat keine erkennbare Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2.BM & 3.BM

Ref.I/II & Ref.VII

BgA/SE

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die fokussierte Qualifizierung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Nürnberg Südost (INSEK Südost) im Hinblick auf die anstehenden Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle. Die Ergebnisse des fortgeschriebenen INSEKs sind Leitgedanken für künftige Planungen und Konzepte in den jeweiligen Teilbereichen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Schadstoffsanierung der Kongresshalle aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zu beantragen und die Schadstoffsanierung bei Gewährung der EFRE-Förderung als eigenständige Maßnahme zur Vorbereitung einer höherwertigen Nachnutzung umzusetzen, sobald die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  3. Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle sind ein Kulturgroßbauprojekt i.S.d. Grundlagenbeschlusses des Stadtrates vom 25.07.2018 (TOP Ö7). Die im Planungs- und Baureferat eingerichtete Projektbaudienstelle Ref.VI/PBD wird ermächtigt, die baulichen Maßnahmen an der Kongresshalle unter Anwendung von Art 73. Abs. 5 BayBO umzusetzen.

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