← Sitzung des Stadtrates (15.03.2023)
Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 14.03.2023)
Alexander Kahl
Natalie Keller
Gabriele Klaßen
Marcus König
Reka Lörincz
Cengiz Sahin
Marc Schüller
Catrin Seel
Ältestenrat und Finanzausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
CSU-Stadtratsfraktion
Gesundheitsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kulturausschuss
Notlagenausschuss
Opernhaus-Kommission
Personal- und Organisationsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Sozialausschuss
SPD-Stadtratsfraktion
Sportkommission
Stadtplanungsausschuss
Altstadt
St. Lorenz
St. Johannis
St. Leonhard
Schweinau
Galgenhof
Hasenbuck
Zerzabelshof
Dutzendteich
Laufamholz
Wöhrd
Wetzendorf
Boxdorf
Langwasser
Fischbach
Altenfurt
Gartenstadt
Eibach
Reichelsdorf
Katzwang
Kornburg
Gebersdorf
Südstadt
Weststadt
Plärrer
Hauptmarkt
Fürther Straße
Hauptbahnhof
Flughafen
Verkehr & Mobilität
Rad- und Fußverkehr
Wohnen & Bauen
Stadtentwicklung & Planung
Schule & Bildung
Soziales & Gesundheit
Umwelt & Klima
Energie & Versorgung
Haushalt & Finanzen
Kultur, Sport & Freizeit
Wirtschaft & Arbeit
Sicherheit & Ordnung
Digitalisierung & Verwaltung
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
15.03.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 5
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Wasserstoffstrategie Nürnberg
Bericht WiF/004/2023 9
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 WiF/004/2023 13
Sachverhaltsdarstellung WiF/004/2023 14
Executive Summary der Studie "Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg"
WiF/004/2023
17
* TOP Ö 1.1 Galeria Karstadt Kaufhof
Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2023 AND/053/2023 27
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2023 28
* TOP Ö 2 Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Geschichte und Gegenwart; hier:
Jüdische Begegnungsstätte
Sitzungsvorlage OBM/008/2023 29
Sachverhalt OBM/008/2023 32
* TOP Ö 3 Erster Gesamtbericht zu den Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen
Bericht Ref.I/II/010/2023 34
Gesamtbericht zu den einzelnen Geschäftsbereichen Ref.I/II/010/2023 38
* TOP Ö 3.1 Kongresshalle
Sitzungsvorlage Stpl/013/2023 75
Entscheidungsvorlage Stpl/013/2023 79
INSEK Nürnberg Südost (2015) Stpl/013/2023 86
Kongresshalle im Fokus - Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost (2023) Stpl/013/2023 200
* TOP Ö 3.2 Unterstützung für Erdbebenopfer in der Türkei
Dringlichkeitsantrag_Unterstützung Erdbebenopfer_Grüne AND/048/2023 246
Dringlichkeitsantrag Erdbebenopfer Türkei - Grüne 248
* TOP Ö 3.3 Campus Pestalozzistraße: Umsetzung des inklusiven Bauvorhabens
Sitzungsvorlage Ref.IV/007/2023 250
Anlage 1_Lageplan Ref.IV/007/2023 254
Anlage 2_Zeitplan Ref.IV/007/2023 255
Anlage 3_Beschluss-Projektausschuss Ref.IV/007/2023 256
Beschlussbuchauszug_SchulA_10.02.2023 Ref.IV/007/2023 257
Sachverhalt Ref.IV/007/2023 258
TOP Ö 4 Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen und Kommissionen
Schreiben der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2023 260
Schreiben der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023 263
TOP Ö 5 Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus Kommission
Sitzungsvorlage 2. BM/001/2023 266
TOP Ö 6 Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO - Bundesverband
Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester
Sitzungsvorlage KuF/001/2023 269
01_BDLO-Satzung-2021 KuF/001/2023 272
02_BDLO-Beitragsordnung-2022 KuF/001/2023 278
TOP Ö 7 Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses
Sitzungsvorlage Geo/001/2023 280
2
Entscheidungsvorlage Geo/001/2023 283
TOP Ö 8 Hybride Gremiensitzungen - Bilanz und weiteres Vorgehen
Sitzungsvorlage OBM/006/2023 284
Sachverhalt - Hybride Gremiensitzungen OBM/006/2023 287
§ 19a StRGeschO OBM/006/2023 293
Antrag_Kinderbetreuung_Grüne OBM/006/2023 294
TOP Ö 9 Auflage des BDR: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Sitzungsvorlage OA/012/2023 296
Hundehaltungsverordnung in der derzeit geltenden Fassung (Anlage 1) OA/012/2023 300
Entwurf der neuen Hundehaltungsverordnung (Anlage 2) OA/012/2023 303
Begründung zur Hundehaltungsverordnung (Anlage 3) OA/012/2023 306
TOP Ö 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)
Sitzungsvorlage 2. BM/007/2023 312
01_Diversity-Check 2. BM/007/2023 316
02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 2. BM/007/2023 317
03_SeGebS_aktueller Stand 2. BM/007/2023 321
04_Übersicht Gebührenänderungen 2. BM/007/2023 330
TOP Ö 11 Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der
Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023
Sitzungsvorlage BCN/003/2023 331
01_Sachverhalt BCN/003/2023 335
02_Mietvertragsbedingungen_Entwurf (Anlage 2) BCN/003/2023 337
03_Mietvertragsbedingungen_aktueller Stand (Anlage 1) BCN/003/2023 344
TOP Ö 12 Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
(StadtbibliothekGebS - StBGebS)
Sitzungsvorlage BCN/004/2023 350
01_Sachverhalt BCN/004/2023 353
02_StBGebS_Entwurf BCN/004/2023 357
03_Anlage zur StBGebS_aktualisiert BCN/004/2023 361
04_Bisherige_StBGebS BCN/004/2023 362
05_Gebührenübersicht BCN/004/2023 366
TOP Ö 13 Auflage des Referates III: Erlass einer Verordnung über den Schutz der
Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO)
Sitzungsvorlage UwA/001/2023 368
Sachverhalt UwA/001/2023 372
Verordnungstext mit Anlagen 1 - 6 (Karten der beweideten Flächen) UwA/001/2023 375
Anlage1 Rehhof-Ost Beweidungsverordnung UwA/001/2023 377
Anlage2 Rehhof-West Beweidungsverordnung UwA/001/2023 378
Anlage3 Gebersdorfer-Wiesen Beweidungsverordnung UwA/001/2023 379
Anlage4 Moorenbrunnfeld Beweidungsverordnung UwA/001/2023 380
Anlage5 GleiwitzerStr-Nord Beweidungsverordnung UwA/001/2023 381
Anlage6 GleiwitzerStr-Sued Beweidungsverordnung UwA/001/2023 382
Beschluss des Naturschutzbeirates vom 10.01.2023 UwA/001/2023 383
Broschüre "Faszination Schafe" UwA/001/2023 384
TOP Ö 14 Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für
Wirtschaft
Sitzungsvorlage Ref.IV/005/2023 416
3
Entwurf der Änderungssatzung Ref.IV/005/2023 419
Sachverhalt Ref.IV/005/2023 420
TOP Ö 15 Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für
Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie
Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL)
Sitzungsvorlage Ref.IV/006/2023 429
Sachverhalt Ref.IV/006/2023 433
BFS-MTL_RA_Satzung_ganzendg Ref.IV/006/2023 435
KMS vom 17.11. 2022 Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen
Assistenzberufe in der Medizin Ref.IV/006/2023
437
TOP Ö 16 Auflage des Referates V: Satzung zur Änderung der Satzung über den
Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS)
Sitzungsvorlage SHA/003/2023 449
Änderungssatzung StSR SHA/003/2023 453
Änderungssatzung StSR_Gutachten SHA/003/2023 456
Änderungssatzung StSR_Sachverhalt SHA/003/2023 457
Änderungssatzung_Synopse SHA/003/2023 459
4
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 15.03.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Wasserstoffstrategie Nürnberg
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021
Sachverständige:
Prof. Dr. Jürgen Karl, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für
Energieverfahrenstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg,
Karlheinz Ronge, Head of Department Networked Systems and
Applications am Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS
Fraas, Michael, Dr.
Bericht
WiF/004/2023
1.1. Galeria Karstadt Kaufhof
hier: Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom
13.03.2023
Fraas, Michael, Dr.
AND/053/2023
2. Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Geschichte und Gegenwart
hier: Jüdische Begegnungsstätte
König, Marcus
Beschluss
OBM/008/2023
3. Erster Gesamtbericht zu den Auswirkungen der
Personalkosteneinsparungen
Riedel, Harald
Bericht
Ref.I/II/010/2023
5
3.1 Kongresshalle
hier: Qualifizierung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept
Nürnberg Südost (INSEK Nürnberg Südost) und
Schadstoffsanierung
König, Marcus, Ulrich, Daniel
TISCHVORLAGE
Beschluss
Stpl/013/2023
3.2. Unterstützung für Erdbebenopfer in der Türkei
hier: Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die
Grünen vom 09.03.2023
König, Marcus
TISCHVORLAGE
AND/048/2023
3.3 Campus Pestalozzistraße: Umsetzung des inklusiven
Bauvorhabens
Trinkl, Cornelia
TISCHVORLAGE
Beschluss
Ref.IV/007/2023
4. Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen und
Kommissionen
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
10.02.2023 sowie
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023
König, Marcus
- -
Beschluss
5. Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus Kommission
hier: Neubesetzung
Lehner, Julia, Prof. Dr.
Beschluss
2. BM/001/2023
6. Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO -
Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester
Lehner, Julia, Prof. Dr.
Beschluss
KuF/001/2023
7. Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses
Fraas, Michael, Dr.
Beschluss
Geo/001/2023
8. Hybride Gremiensitzungen - Bilanz und weiteres Vorgehen
hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 05.05.2020
König, Marcus
Beschluss
OBM/006/2023
6
9. Auflage des BDR:
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor
Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO)
Beschluss-
Auflage
OA/012/2023
Auflagen der 2. BM:
10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die
städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen
(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)
Hinweis: Die im Vorfeld erforderliche Begutachtung im Kulturausschuss
wurde vertagt.
Abgesetzt
11. Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die
Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus
Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023
Beschluss-
Auflage
BCN/003/2023
12. Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus
Nürnberg (StadtbibliothekGebS - StBGebS)
Beschluss-
Auflage
BCN/004/2023
13. Auflage des Referates III:
Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im
Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO)
Beschluss-
Auflage
UwA/001/2023
Auflagen des Referates IV:
14. Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische
Fachakademie für Wirtschaft
Beschluss-
Auflage
Ref.IV/005/2023
15. Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie
für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische
Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL)
Beschluss-
Auflage
Ref.IV/006/2023
16. Auflage des Referates V:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der
Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS)
Beschluss-
Auflage
SHA/003/2023
7
17. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.02.2023,
öffentlicher Teil
8
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
WiF/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Wasserstoffstrategie Nürnberg
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021
Sachverständige:
Prof. Dr. Jürgen Karl, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Energieverfahrenstechnik an der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Karlheinz Ronge, Head of Department Networked Systems and Applications am Fraunhofer-
Institut für Integrierte Schaltungen IIS
Anlagen:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021
Sachverhaltsdarstellung
Executive Summary der Studie "Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg"
Bericht:
Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat legt als Grundlage für eine Wasserstoffstrategie für
Nürnberg die vom Energie Campus Nürnberg erstellte Studie "Wasserstoff in der
Metropolregion Nürnberg - Kompetenzen, wirtschaftliches Potenzial und Anwendung" vor
(Executive Summary der Studie als Anlage).
Die Studie attestiert dem Standort Stadt und Metropolregion Nürnberg gute Chancen, um ein
Innovations-Hub für Wasserstoff-Technologien zu werden. Im Benchmark mit den anderen
Metropolregionen in Deutschland positioniert sich die Metropolregion Nürnberg derzeit auf
einem guten vierten Rang. Bis zum Jahr 2030 könnten tausende neue Arbeitsplätze bei
Anbietern von Komponenten und Systemen in der Metropolregion Nürnberg entstehen. Bereits
jetzt sind 90 Unternehmen in der Region beim Thema Wasserstoff (H2) tätig - rund 30% davon
in der Stadt Nürnberg. Die Kernkompetenzen der Metropolregion Nürnberg liegen in den
Bereichen Elektrolyse-Anlagen, Wasserstoff-Speicherung (insb. Flüssige organische
Wasserstoffträger = Liquid Organic Hydrogen Carriers - LOHC) und Brennstoffzellen für
stationäre sowie mobile Anwendungen.
Die Studie beleuchtet zudem Erzeugungs- und Anwendungspotenziale von Wasserstoff in der
Metropolregion Nürnberg und den Bedarf an H2-Infrastruktur. Die Metropolregion wird zwar
nach derzeitigem Stand keine Wasserstoff-Export- oder Großverbraucherregion werden,
benötigt aber perspektivisch eine geeignete Versorgungsstruktur (z.B. Elektrolyse,
Wasserstofftankstellen).
Aus der Studie leiten sich die strategischen Handlungsfelder für die Förderung der Wasserstoff-
Technologien in der Metropolregion Nürnberg ab. Studie und geplante
Umsetzungsmaßnahmen bilden daher gemeinsam die angestrebte Wasserstoffstrategie
Nürnberg.
Der Fokus liegt auf der Entwicklung des Standortes Stadt und Metropolregion zu einer H2-
Technologie-Anbieterregion, ohne dabei den Aspekt der Wasserstoff-Nutzung vor Ort zu
vernachlässigen. Es geht darum, Forschung und Entwicklung, Vernetzung, Wissens- und
Technologietransfer und Demonstrationsprojekte zu fördern. Flankierend ist der Ausbau der
Ö 1Ö 1
9
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/004/2023
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erneurbaren Energien zu forcieren. Anbieter und Nachfrager sog. grünen Wasserstoffs sind
zusammenzubringen.
Dies erfolgt zunächst in Arbeitsteilung zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat bzw.
Wirtschaftsförderung Nürnberg, Energie Campus Nürnberg und der Kompetenz- und
Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. Weitere Akteure aus der Metropolregion sind
willkommen.
Als Sachverständige berichten:
- Prof. Dr. Jürgen Karl, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Energieverfahrenstechnik an der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
- Karlheinz Ronge, Head of Department Networked Systems and Applications am Fraunhofer-
Institut für Integrierte Schaltungen IIS.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
10
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/004/2023
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2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
11
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/004/2023
Seite 4 von 4
12
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg CSU*
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
2 90403 Nürnberg
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Wasserstoff-Strategie Nürnberg
Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
14.06.2021
Pirner
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Wasserstoff ist im Hinblick auf die Reduzierung des C02-Ausstoßes der Energieträger der Zukunft. Nürnberg hat
in diesem Bereich große Kompetenzen insbesondere mit dem Zentrum Wasserstoff Bayern, dem Energie Cam
pus Nürnberg, der Friedrich-Alexander-Universität und der Technischen Hochschule Nürnberg oder mit Unter
nehmen wie MAN (mit einem eigenen Wasserstoff-Campus) oder der Nürnberg Messe, die mit dem HYDROGEN
DIALOGUE nicht nur einen der führenden Kongresse zum Thema Wasserstoff veranstaltet, sondern auch in ein
eigenes hybrides Wasserstoff-Kraftwerk investiert. In Zukunft gilt es, diese Kompetenzen zu bündeln, nach au
ßen zu vermarkten, aber auch weitere Projekte für Nürnberg zu generieren.
Wasserstoff bietet im Zuge der Transformation der Automobilindustrie auch für den in Nürnberg und der Region
bedeutenden Automotive-Sektor erhebliche Chancen. Auch ergeben sich Herausforderungen. So entstehen
neue Berufsbilder, so dass bereits bei Aus- und Fortbildung angesetzt werden muss.
Auch die Stadt Nürnberg selbst oder Beteiligungsunternehmen (wie die VAG) könnten eigene Wasserstoffpro
jekte durchführen.
All dies bedarf einer Wasserstoff-Strategie für Nürnberg. Diese kann auch gemeinsam mit Unternehmen, Hoch
schulen, Forschungseinrichtungen und der Metropolregion erarbeitet werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet zu Wasserstoff-Aktivitäten von Unternehmen, Hochschulen und Forschungs
einrichtungen in Nürnberg. Sie stellt die Chancen, Herausforderungen und künftigen Aufgabenfelder
beim Thema Wasserstoff dar und erarbeitet daraus eine Wasserstoff-Strategie für Nürnberg.
Mit freundlichen Grüßen
/)
Fraktionsvorsitzender
A21060700 Wasserstoffstrategie.docx
Ö 1Ö 1
13
Wasserstoffstrategie Nürnberg
Sachverhaltsdarstellung:
1. Grundlagen
Wasserstoff ist eine der relevanten Technologien für die beschlossene Dekarbonisierung von
Wirtschaft, Mobilität und Gesellschaft (vgl. „European Green Deal“ der Europäischen Union ,
Klimaschutzziele von Bund und Ländern). Regenerativ erzeugter Wasserstoff (sog. grüner
Wasserstoff) kann ohne Emission von Treibhausgasen verbrannt oder verstromt werden.
Wasserstoff-Technologien bieten so neue Wettbewerbschancen für die Unternehmen in Stadt
und Metropolregion Nürn berg - insbesondere in den Branchen Automotive und
Energieversorgung, die sich vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung stark transformieren
müssen. Gleic hzeitig ist grüner Wasserstoff eine Option, um energieintensive
Industrieprozesse emissionsfrei zu stellen.
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) vom 20.10.2021
bewertet das Wirtschafts - und Wissenschaftsreferat die wirtsc haftlichen Potent iale und
erarbeitet eine Wasserstoffstrategie. Als Grundlage hiefür beauftragte die
Wirtschaftsförderung Nürnberg im Jahr 2022 den Energie Campus Nürnberg damit, die
Potentiale zu bewerten, Abschätzungen über die Erzeugung und Nutzung von grünem
Wasserstoff in der Region zu treffen und Handlungsfelder zur Förderung einer
Wasserstoffwirtschaft aufzuzeigen. Der Energie Campus Nürnberg organisierte die Expertise
der Friedrich -Alexander-Universität Erlangen -Nürnberg, der Technischen Hoch schule
Nürnberg Georg Simon Ohm, des Fraunhofer Instituts für Integrierte Schaltungen IIS und der
Kompetenz- und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. in der Studie „Wasserstoff in
der Metropolregion Nürnberg - Kompetenzen, wirtschaftliches Potenzial und Anwendung“. Ein
Executive Summary der Studie ist als Anlage beigefügt. Die vollständige Studie wird auf
Nachfrage durch das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat gerne zur Verfügung gestellt.
Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie werden nachfolgend dargestellt.
2. Wirtschaftliche Potenziale
Die Metropolregion Nürnberg ist hinsichtlich der wirtschaftlichen Potenziale von Wasserstoff
bereits gut aufgestellt. Im Benchmark mit den anderen Metropolregionen in Deutschland
positioniert sich Nürnberg auf dem vierten Rang. Was die Region auszeichnet, sind die vielen
aktiven Unternehmen und exzellente Forschung und Entwicklung. Andere Regionen sind meist
stärker bei der Wasserstofferzeugung und -anwendung. Nürnberg ist zudem TOP 5-Regional-
cluster in Deutschland für Wasserstoffinnovation gemessen an der Zahl der Patentanmel -
dungen.
150 Akteure gestalten derzeit das Thema Wasserstoff in der Region, davon 90 Unternehmen.
Der räumliche Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeiten liegt in der Stadt Nürnberg und
den umliegenden Städten und Landkreisen. Kernkompetenzen liegen in den Bereichen
Elektrolyse-Anlagen, Wasserstoff-Speicherung (insb. Flüssige organische Wasserstoffträger
= Liquid Organic Hydrogen Carriers - LOHC) und Brennstoffzellen für stationäre sowie mobile
Anwendungen. Ausgeprägt sind zudem komplementäre Wirtschaftszweige wie
Maschinenbau, Verfahrenstechnik oder Industrial IoT (Internet of Things) , die ihr Angebot
schnell an den Hochlauf von Wasserstoff-Technologien anpassen und wichtiges Know-how
beitragen können.
Laut Studie könnten m it neuen Produkten und Technologien in stationären und mobilen
Wasserstoff-Anwendungen bis zum Jahr 2030 zwischen 0,25 und 1 Mrd. Euro an neuer
Wertschöpfung in der Region und 2.000 bis 8.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Nach dem
Jahr 2030 wird ein weiteres starkes Wachstum erwartet. Wasserstoff ist ein Zukunftsmarkt ,
den es sich lohnt, vor Ort weiterzuentwickeln.
Ö 1Ö 1
14
2
3. Erzeugungs- und Anwendungspotenziale, Infrastrukturbedarfe
Die Studie beleuchtet zudem die Anwendungspotenziale von Wasserstoff in der Region. Die
Rahmenbedingungen in der Metropolregion Nürnberg unterscheiden sich hierbei wesentlich
von denen in den meisten anderen deutschen Regionen. Zum einen ist das
Erzeugungspotenzial von Grünst rom aus e rneuerbaren Energien gegenüber Regionen im
Norden, insbesondere in Küstennähe, geringer. Zum anderen ist die Anzahl potentieller
Großabnehmer für Wasserstoff, insbesondere Stahlwerke oder chemische Industrie, erheblich
geringer. Die Metropolregion wird nach derzeitigem Stand daher keine Wasserstoff-Export-
oder -Großverbraucherregion werden. Bei e inem ambitionierten Ausbau der e rneuerbaren
Energien könnten im Jahr 2030 rechnerisch trotzdem 9 bis 10 Terawattstunden pro Jahr an
grünem Wasserstoff vor Ort per Elektrolyse erzeugt werden. Realistisch betrac htet wird sich
Wasserstoff zuerst in Nischenanwendungen durchsetzen , und sog. grüner Wasserstoff zu
einem guten Teil in die Region importiert werden.
Mögliche Anwendungsszenarien liegen in der regionalen Papier -, Glas- und Metallindustrie
sowie perspektivisch im Schwerlastverkehr oder im Einsatz von Elektrolyseuren zur
Stabilisierung des Stromnetzes. Gute Standorte für Wasserstofferzeugung finden sich dort, wo
der W asserstoff und Neben produkte der Elektrolyse (Wärme, Sauerstoff) direkt genutzt
werden können, so z.B. in der Nähe von Kläranlagen oder Wärmenetzen. Die Studie geht
davon aus, dass die Metropolregion N ürnberg perspektivisch einen Bedarf an Wasserstoff
haben wird, der nur dann gedeckt werden kann, wenn auch die not wendige Infrastruktur zur
Verfügung steht (z.B. Elektrolyse, Wasserstofftankstellen) . Ein wichtiges Anwendungsfeld
könnte hier im Schwerlastfernverkehr liegen, wo nach im Jahre 2030 bis zu 55 Tankstellen
entlang der Hauptverkehrsachsen benötigt würden, um den Bedarf zu decken.
4. Handlungsfelder und Umsetzung
Die Studie deckt Handlungsfelder auf, um die technologische Kompetenz der Region zu
stärken und die wirtschaftlichen Potenziale zu heben. Damit rückt die Stärkung der Kompetenz
als Technologie-Anbieterregion in den F okus, weniger die Erzeugung und Nutzung grünen
Wasserstoffs vor Ort.
Quelle: Eigene Darstellung nach „Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg - Kompetenzen, wirtschaftliches Potenzial und
Anwendung“, EnCN 2022, atk work | shutterstock.com, PureSolution | shutterstock.com, DragonStyle | shutterstock.com
15
3
Es wird empfohlen, die wissenschaftlichen Kompetenzen der Universitäten, Hochschulen und
angewandten Forschung der Region in einem „Wasserstoff Wissenszentrum“ zu bündeln. Ein
solches Wissenszentrum könnte Forschung und Entwicklung für H2 -Technologie-
Komponenten festigen, Demonstrations- und Erprobungsanlagen für Erzeugung und
Verbrauch von Wa sserstoff in der Region anstoßen oder Bildungsangebote zum Thema
Wasserstoff organisieren. Mit dem Einrichten einer metropolitanen Koordinationsstelle zum
Thema Wasserstoff sollten Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer gefördert werden.
Weitere Auf gaben wären das Zusammenbringen potenzieller Anbieter und Anwender von
Wasserstoff und die Erhöhung der Sichtbarkeit der Region mit dem Thema. Die Studie hat
zudem weiteren Forschungsb edarf im Bereich der Wasserstofferzeugungs - und
Anwendungspotenziale aufgedeckt. Empfohlen wird auch ein beschleunigter Ausbau der
erneuerbaren Energien.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg nimmt die o.g. Empfehlungen zur Verbesserung des
Wissens- und Technologietransfers auf und setzt diese zusammen mit den Schlüsselakteuren
vor Ort um. Für die konzeptionelle Weiterentwicklung eines „Wasserstoff Wissenszentrums“
und den aufgedeckten Forschungsbedarf übernimmt der Energie Campus Nürnberg die
Verantwortung. Die Kompetenz - und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V.
entwickelt die Koordinationsstelle Technologietransfer weiter. Die Wirtschaftsförderung
Nürnberg übernimmt die Gesamt koordination der o.g. Vorhaben und unterstützt diese.
Aufdeckung der Wass erstoffpotenziale und Umsetzung der Handlungsempfehlungen bilden
zusammen die Wasserstoffstrategie Nürnberg. Weitere Akteure aus der Metropolregion sind
willkommen.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, bei-
spielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinde -
rungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist
damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch
erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII
16
Dezember 2022
Im Auftrag der Stadt Nürnberg
Studie
Wasserstof f in der Metropolregion Nürnberg
– Analyse der Kompetenzen, Chancen und Herausforderun -
Ö 1Ö 1
17
Wasserstoff in der Metropolregion
Nürnberg – Analyse der Kompetenzen,
Chancen und Herausforderungen
Eine Studie des Energie Campus Nürnberg im Auftrag des
Referats für Wirtschaft und Wissenschaft der Stadt Nürnberg
18
Autoren in alphabetischer Reihenfolge
Peter Bazan, FAU INF 71
Nora Elhaus, FAU EVT2
Jonathan Fellerer, FAU INF 7
Reinhard German, FAU INF 7
Jürgen Karl, FAU EVT
Sebastian Kolb, FAU EVT
Thomas Kunz,
ENERGIEregion3
Frank Opferkuch, THN ENE4
Alexander Pilz-Lansley, THN ENE
Thomas Pircher, EnCN5
Simon Reichenwallner,
ENERGIEregion
Karlheinz Ronge, FhG IIS6
Daniel Scharrer, FAU INF 7
Tassilo Schuster, FhG IIS
Bastian Werner, THN ENE
Diese Studie wurde im Auftrag des Wissenschaftsreferats der Stadt Nürn-
berg für die Europäische Metropolregion Nürnberg in Auftrag gegeben und
vom Energie Campus Nürnberg (EnCN) durchgeführt. Unter der Projekt -
leitung des EnCN haben die Institutionen Friedrich -Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg, Technische Hochschule Nürnberg, das Fraunhofer -
Institut für Integrierte Schaltungen IIS und die ENERGIEregion gemein-
schaftlich erstellt.
Projektpartner
Ansprechpartner
Energie Campus Nürnberg, Dr. Thomas Pircher,
Fürther Straße 250, 90429 Nürnberg, thomas.pircher@fau.de
1 Lehrstuhl Informatik 7,
Technische Fakultät,
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
2 Lehrstuhl für Energieverfahrens-
technik, Technische Fakultät,
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
3 ENERGIEregion Nürnberg e.V.
4 Kompetenzzentrum für Energietechnik,
Technische Hochschule Nürnberg
5 Geschäftsstelle Energie
Campus Nürnberg
6 Fraunhofer-Institut für
integrierte Schaltungen
19
4
Executive Summary
Wasserstoff in verschiedenen Formen wird bei der zukünftigen Energieversorgung eine wesentliche Rolle spie-
len, auch wenn der Anteil an der gesamten erzeugten Energiemenge wesentlich kleiner sein w ird als der von
elektrischer Energie. Grüner, aus erneuerbarer elektrischer Energie erzeugter, Wasserstoff bietet in zahlreichen
Anwendungsfällen Vorteile gegenüber einer direkten Nutzung von elektrischer Energie. Hinzu kommt, dass
Wasserstoff in vielen verfahrenstechnischen Prozessen entweder direkt oder in weiterverarbeiteter Form fossile
Stoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas ersetzen wird. Wasserstoff stellt daher eine wichtige komplementäre Tech-
nologiekomponente dar, die zur Realisierung einer nachhaltigen Energiewende erforderlich ist. Auch die Euro-
päische Metropolregion Nürnberg (EMN) wird von diesem grundlegenden Wandel betroffen sein und ist daran
interessiert für die aufstrebende Wasserstoffwirtschaft möglichst gut vorbereitet zu sein, um sowohl nachhaltige
als auch wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Die vorliegende Studie im Auftrag des Wirtschafts - und Wissen-
schaftsreferats der Stadt Nürnberg hat sich mit den Potenzialen der Wasserstoffwirtschaft in der Metropolregion
Nürnberg beschäftigt.
Allgemein lässt sich die Wasserstoffwirtschaft in drei voneinander abgrenzbare Wertschöpfungsketten gliedern:
• Energetische Wertschöpfungskette
Erzeugung, Transport, Lagerung, Verteilung und direkte, energetische Verwertung von Wasserstoff
• Produktbezogene Wertschöpfungskette
Herstellung, Vertrieb und Dienstleistungen im Kontext von Produkten und Bauteilen für die Nutzung von
Wasserstofftechnologien
• Digitale Wertschöpfungskette
Digitale Dienstleistungen, wie z.B. Simulationen, digitale Zwillinge, Condition Monitoring oder Predictive
Maintenance, im Kontext der Nutzung von Wasserstofftechnologien
Innerhalb dieser Wertschöpfungsketten konnten in der Studie mithilfe multipler wissenschaftlicher Methoden
wichtige Erkenntnisse für die weitere Gestaltung und Förderung der Wasserstoffwirtschaft in der EMN gewon-
nen werden. Die Potenziale für die EMN in der energetischen und produktbezogenen Wertschöpfungskette
wurden szenarienbasiert (Konservativ, Basis, Optimistisch) bestimmt. Die wichtigsten Aussagen sind in diesem
Executive Summary zusammengestellt.
Elektrolysepotenzial in der EMN besteht, sie wird jedoch keine Export- oder Großverbraucherregion.
Basierend auf der durchgeführten Simulationsstudie zeigt bereits ein Blick auf die reinen Jahresbilanzen, dass
vermutlich nur in einem optimistischen Szenario ein Energieüberschuss in der EMN erreicht wird. In anderen
Szenarien kann die EMN ihren Strombedarf zu kaum einem Zeitpunkt vollständig durch erneuerbare Stromer-
zeugung decken, so dass nur wenig Produktion von Wasserstoff dur ch erneuerbaren Strom erreicht werden
kann. Dennoch gibt es auch hier Zeitpunkte, an denen genügend überschüssiger Strom vorhanden ist, um
Elektrolyse zu betreiben und den Autarkiegrad zu erhöhen. Der kontinuierliche Betrieb eines Elektrolyseurs ist
in diesen Szenarien in jedem Fall auf den Import von Energie angewiesen.
Die konkrete zeitliche Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch wurde in der Studie simuliert. Hier wird die
Wichtigkeit einer höher aufgelösten Simulation deutlich. Bei reiner Betrachtung der Jahresbilanzen kommt es
im Szenario „Optimistisch“ im Jahr 2030 zu einer jahresbilanziellen Strommehrproduktion von 3,5 Terrawatt-
stunden (TWh). Die Simulation desselben Szenarios ergibt eine Mehrproduktion von 13,8 TWh. Die Ergebnisse
zeigen, dass unter den getroffenen Annahmen ein Mindestausbau an erneuerbarer Stromerzeugungsleistung
notwendig ist, um die Potenziale lokaler Wasserstoffproduktion nutzen zu können. Gleichzeitig steigt der Bedarf
und Nutzen von Stromspeichern, welche Erzeugung und Verbrauch synchronisieren. Im Jahr 2030 kann Elekt-
rolyse erst im optimistischen Szenario signifikant betrieben werden. Die sich ergebenden Überschüsse treten
unregelmäßig und in Spitzen auf. Es gibt immer wieder Phasen, in denen selbst im optimistischen Szenario die
eigene erneuerbare Stromerzeugung den Bedarf nicht decken kann und Strom importiert werden muss.
20
5
Die Simulation zeigt auch, dass der Ausbau mit dem Erzeugungspotenzial für Wasserstoff aus Überschüssen
nicht linear skaliert. Im Gegensatz zu einer Wasse rstofferzeugung im Jahr 2030 von 0,28 TWh im Basis-Sze-
nario, kann im optimistischen Szenario die 34,5-fache Menge von 9,63 TWh Wasserstoff erzeugt werden, wobei
der Ausbau an erneuerbarer Stromerzeugung lediglich um das 3,4-fache steigt.
Im optimistischen Szenario 2050 erreicht die Elektrolyse bei erwartbarem Ausbau an Stromspeicherkapazität
2914 Betriebsstunden, was 33,3% des Jahres beträgt. Um die Betriebsstunden von Elektrolyseuren zu erhöhen,
würde eine enorme Energiespeicherkapazität (z.B. durch Batte riespeicher) nötig werden, welche den Elektro-
lyseur über mehrere Tage mit Strom versorgt. Daher wäre der dauerhafte Betrieb von Elektrolyseanlagen in der
EMN nur mit Stromimporten umsetzbar.
Der Vergleich mit anderen Metropolregionen bzgl. des Erzeugungsp otenzials von Wasserstoff zeigt, dass die
EMN aktuell im Mittelfeld positioniert ist, und vor allem die Regionen in Norddeutschland hier einen Standort-
vorteil haben. Aufgrund des zeitlich ungünstig verteilten Erzeugungspotenzials in der EMN und den nicht o pti-
malen Voraussetzungen im Vergleich zu anderen Regionen, wird sich in der EMN kein Wasserstoffexportmarkt
entwickeln. Der Betrieb eines Elektrolyseurs in der EMN sollte für die Wettbewerbsfähigkeit immer in einer
zusätzlichen Symbiose betrieben werden, z .B. durch die aktive Nutzung von Sekundärprodukten (Sauerstoff,
Abwärme) aus der Elektrolyse. Da die Elektrolyse immer auf den Import von Strom angewiesen sein wird, ist
davon auszugehen, dass die Produktionskosten im Vergleich zu anderen Metropolregionen höher sein werden.
In der Studie wurde neben dem Erzeugungspotenzial auch das Anwendungspotenzial untersucht. Aufgrund des
Standortnachteils für die Wasserstofferzeugung wird eine Ansiedlung von Gewerbe mit hohem Wasserstoffbe-
darf nicht sehr wahrscheinlich sein, da der Wasserstoff aufwändig über eine entsprechende Infrastruktur impor-
tiert werden muss. Eine erzeugungsnahe Nutzung ist wahrscheinlicher. Im Vergleich der Metropolregionen zeigt
sich, dass die EMN sich zusammen mit den Metropolregionen Frankfurt-Rhein-Main und Stuttgart den letzten
Platz bzgl. der aktuellen Anwendung von Wasserstoff teilt. Aktuell gibt es keinen nennenswerten Absatzmarkt
von Wasserstoff in der EMN. Dies stellt einen Startnachteil dar, da ohne Nachfrage die Entwicklung der Versor-
gung gehemmt ist oder später einsetzt. Dieser Nachteil kann jedoch durch eine aktive Förderung der Nachfrage
oder andere Maßnahmen reduziert werden. Die Studie hat zudem die verschiedenen stationären und mobilen
Anwendungsfelder untersucht, um das zukünftige Anwendungspotenzial zu identifizieren. Für die Bereitstellung
von Raumwärme und Warmwasser zeigt die Analyse, dass die Wasserstofftechnologie nur bedingt geeignet
ist. Im Vergleich zur Nutzung von Wärmepumpen oder der direkten Umsetzung von Strom in Wärme weist die
Verwendung von Wasserstoff einen extrem schlechten Wirkungsgrad auf. So benötigt man mit Wasserstoff
17,5-mal so viel Energie als mit einem strombasierten Heizsystem (z.B. Wärmepumpe) zur Erzeugung von
Wärme.
Wasserstoff wird in der EMN vor all em in spezifischen Prozesswärmeanwendungen eine Rolle spielen, bei
denen die alleinige Nutzung von Strom ausscheidet. Dies betrifft vor allem Standorte der energieintensiven
Industrie. In der EMN wird bis 2050 ein jährlicher Bedarf von ca. 1,5 TWh für Proz esse der Metall-, Glas- und
Papierindustrie erwartet. Insgesamt wird ein jährlicher Wasserstoffbedarf von ca. 2,6 TWh für die Industrie prog-
nostiziert.
Wasserstoff kann in der EMN zudem zur Langzeitspeicherung von Strom verwendet werden. Hierbei ist jedoch
zu beachten, dass Einschränkungen für den Betrieb der Elektrolyseure beachtet werden müssen. Grundsätzlich
ist die Kombination aus PEM -Elektrolyse (zur Erzeugung von Wasserstoff) und Gas - und Dampfturbinenkom-
bikraftwerken (zur Rückverstromung von Wasserst off) möglich und sinnvoll. Als Erzeugungs - und Speicher-
standorte eignen sich in der EMN vor allem die Orte, die symbiotische Wirkung zu anderen Anlagen aufweisen
(z.B. erneuerbare Stromerzeugungsanlagen, Anlagen mit Wasserstoff-/Sauerstoffbedarf etc.). Standorte sollten
über ausreichend überschüssigen grünen Strom zur Wasserstofferzeugung verfügen. Standorte der energiein-
tensiven Industrie eignen sich auf Grund der Abnehmerstruktur besonders, da Transportwege entfallen. Bei
Klärwerken kann die gleichzeitige Sauerstofferzeugung die Wirtschaftlichkeit der Elektrolyseure verbessern.
Des Weiteren können Elektrolyseure auch zur gezielten Entlastung von Stromnetzen genutzt werden.
21
6
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsstruktur in der EMN wurden zwei unterschiedliche Szenarien für
eine künftige Entwicklung des Wasserstoffbedarfs im Mobilitätsbereich erstellt. Entsprechend zum technologi-
schen Reifegrad von existierenden Wasserstofftechnologien für Antriebssysteme, sowie Trends bei der Ent-
wicklung konkurrieren der Technologien, wie rein batterieelektrischer Fahrzeuge, zeigt sich, dass schwere
Nutzfahrzeuge das größte Anwendungspotenzial für Wasserstoff im Sektor Mobilität und Logistik haben. Die
Datenbasis für die Analyse orientiert sich an den Daten des Energie nutzungsplans (ENP) der EMN. Die dort
angenommene Marktdurchdringung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen ist jedoch aus heutiger Sicht nicht
mehr realistisch. Die Forschung und Entwicklung der Fahrzeughersteller bezüglich Wasserstoffantrieben wird
bis 2030 keine Marktreife erreichen. Dennoch wurde der ENP als Basis für die Analysen verwendet. Diese hat
ergeben, dass in der EMN bis 2030 bereits mehr als 2 Mio. Fahrten von schweren Nutzfahrzeugen mit Wasser-
stoffantrieb durchgeführt werden. Auf Basis dieser Zahlen und eines im Rahmen dieser Studie erstellten Modells
zur Prognose des jährlichen Wasserstoffbedarfs für den Sektor Mobilität und Logistik in der EMN ergibt sich ein
steigender Wasserstoffbedarf, der je nach Szenario jährlich bis zu 75.000 t betragen kann. Da dieser Bedarf
nach dem ENP bereits 2030 und damit in naher Zukunft entstehen könnte, richtet sich hier das Augenmerk auf
die dafür notwendige Logistik zur Versorgung.
Der Transport von Wasserstoff, z.B. mit Tankfahrzeugen über die Straße zu den Tankstellen, wird einen erheb-
lichen Bedarf zur Errichtung einer Logistikinfrastruktur auslösen. So können für den Transport von bis zu
75.000 t druckgespeichertem Wasserstoff pro Jahr über die Straße mehr als 2.500 Transportfahrten mit schwe-
ren Nutzfahrzeugen erforderlich sein.
So zeigen die Ergebnisse, dass die EMN weder im stationären noch im mobilen Anwendungsbereich ein sehr
großes Absatzpotenzial entwickeln wird. Es wird einen Bedarf an Wasserstoff als Energieträger in der EMN
geben, jedoch wird dieser Markt eine untergeordnete Rolle spielen.
Die Ergebnisse legen dar, dass die Metropolregion nicht zu einem Wasserstoffexporteur und auch keinen gro-
ßen Absatzmarkt für Wasserstoff entwickeln wird. Gleichzeitig zeigen aber die Simulationsergebnisse, dass es
zwar möglich ist, dass die EMN bilanziell ihren eigenen Stromverbrauch decken könnte, jedoch weiterhin Stro-
mimporte nötig sein werden. Es zeigt sich sogar, dass die Menge an Stromimporten in den meisten Szenarien
steigen und sich selbst im optimistischen Fa ll nicht deutlich reduzieren wird. Nur unter der Bedingung eines
enormen Ausbaus von Speicherkapazität ist maximal eine Halbierung der Stromimporte möglich.
Werden die Potenziale an erneuerbaren Energien, wie sie im Energienutzungsplan der EMN erfasst wurd en,
nicht umgesetzt, steigen die benötigen Stromimporte, trotz einer gesteigerten Erzeugung von ca. 330%, um
30% bis 88% an. Hieraus folgt, dass ein entschlossener Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend ist
und in Zukunft ein Import und Export von S trom eine deutlich wichtigere Rolle einnehmen wird als der Import
und Export von Wasserstoff.
EMN kann zu einem Innovationszentrum für die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Export von spe-
zifischen Wasserstoffschlüsseltechnologien werden.
Im Rahmen der Studie ließen sich in der Metropolregion Nürnberg 149 Schlüsselakteure in den unterschiedli-
chen Wertschöpfungsketten (energetische, produktbezogene und digitale) der Wasserstoffwirtschaft identifizie-
ren. Ein Großteil dieser Schlüsselakteure ist der prod uktbezogenen Wertschöpfungskette zuzuordnen. Die
beiden anderen Wertschöpfungsketten der Wasserstoffwirtschaft sind derzeit vergleichsweise schwach besetzt.
Innerhalb der produktbezogenen Wertschöpfungskette zeigt sich, dass die Unternehmen Gesamt-, Teilsysteme
oder einzelne Komponenten für unterschiedliche Wasserstofftechnologien produzieren. Auf Basis der identifi-
zierten Schlüsselakteure in der EMN kristallisieren sich drei regionale Kompetenzcluster für die produktbezo-
gene Wertschöpfungskette heraus:
1. Gesamtsysteme und Bauteile von Elektrolyse-Anlagen
2. Gesamtsysteme für die Wasserstoff-Speicherung, insb. LOHC-Technologie
3. Gesamt-, Teilsysteme und Bauteile für stationäre und mobile Brennstoffzellen
22
7
Grundsätzlich besteht in allen drei Kompetenzclustern für die Metropolregion ein nachhaltiges Entwicklungspo-
tenzial. Es wird jedoch empfohlen, sich auf die Stärkung der Cluster „Elektrolyse-Anlagen“ und „stationäre und
mobile Brennstoffzellen“ zu konzentrieren, da hier die vertikalen Produktwertschöpfungsketten in der Metropo-
lregion stärker ausgeprägt sind. Der Cluster „Wasserstoff -Speicherung“ hat zwar auch großes Potenzial, ist
aber in Hinblick auf die Anzahl der aktiven Akteure kleiner und von den technologischen Ansätzen her zu breit
aufgestellt, um mit konkreten Maßnahmen unterstützen zu können.
Für die Metropolregion wurde die Marktentwicklung für verschiedene Wirtschaftszweige prognostiziert und ent-
sprechend dem erstellten Wertschöpfungsmodell kategorisiert. Es zeigt sich, dass die produktbezogene Wert-
schöpfung in der EMN einen Anteil von ca. 75 Prozent ausmachen und der Gesamtumsatz der
Wasserstoffwertschöpfungsketten im Jahr 2030 bei 0,24 Mrd. Euro im konservativen und 0,97 Mrd. Euro im
optimistischen Szenario betragen wird. Wie schon die energetische Betrachtung ergab, wird die Erzeugung und
Anwendung von Wasserstoff in der EMN eine untergeordnete Rolle spielen.
Das Arbeitsplatzpotenzial wird für das Jahr 2030 im konservativen Szenario auf ca. 2.000 Arbeitsplätze im
direkten und indirekten Wasserstoffkontext geschätzt. 87 Prozent werden im Bereich der produktbezogenen
Wertschöpfungskette beschäftigt sein. Im optimistischen Szenario wird von ca. 8.300 Arbeitsplätzen im direkten
und indirekten Wasserstoffumfeld ausgegangen. Für das Jahr 2050 werden 35.000 Arbei tsplätzen im konser-
vativen Szenario und 157.000 Arbeitsplätze im optimistischen Szenario in der Wasserstoffwirtschaft erwartet.
Im Vergleich mit den anderen Metropolregionen zeigt sich, dass die EMN eine hohe Unternehmensansiedlung
von wasserstofftechnologieassoziierten Unternehmen hat. Zudem verfügt die EMN über viele Unternehmen in
verbundenen Wirtschaftszweigen, wie im Maschinenbau, der Automatisierungs - und Verfahrenstechnik oder
der Industrial IoT -Industrie. Diese Unternehmen können ihre Kernkompetenz en sehr gut in die neue Anwen-
dungsdomäne „Wasserstoff“ übertragen bzw. als komplementäre Technologien einbringen.
Die nicht vorhandene Nachfrage nach Wasserstoff und die unterrepräsentierte energetische Wertschöpfungs-
kette, welche sich aus dem Metropolenvergleich erkennen lässt, stellt für den Aufbau eines Innovationsclusters/-
zentrums innerhalb der produktbezogenen Wertschöpfungskette für die EMN einen Standortnachteil dar. Dieser
Nachteil kann jedoch durch die Stärkung anderer Standortfaktoren kompensiert werden. Vor allem der Aufbau
eines leistungsstarken Arbeitsmarktes (hohe Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften), einer vorteil-
haften und wasserstoffaffinen Forschungslandschaft mit einem direkten Transfer von Forschungsergebnissen
in die Industrie und begünstigte Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit sind hierfür dienlich. Zu-
dem wirkt sich die Stärke verbundener Industriezweige in der EMN, wie der Maschinenbau oder spezialisierte
Anbieter von digitalen Lösungen, positiv auf die Standortbedingungen in der EMN aus.
Eine konkrete Maßnahme, um die Aktivitäten der Unternehmen bzgl. der Wasserstofftechnologie weiter zu stär-
ken, ist eine aktive Vernetzung zwischen den verschiedenen Schlüsselakteuren in der Wasserstoffwirtschaft
und in verbundenen Industriezweigen. Hierdurch können die bestehenden Kompetenz -Cluster in der Wasser-
stoffwirtschaft erweitert bzw. weiter ausgebaut werden. Zudem sind konkrete und systematische Fördermaß-
nahmen zum Technologietransfer des bestehenden Know -how aus den Ho chschulen und
Forschungseinrichtungen in die Unternehmen wichtig. Beide Aufgaben können durch eine auf die EMN-fokus-
sierte Vernetzungsstelle gefördert und koordiniert werden. In diesem Kontext sind durch die Vernetzungsstelle
sowohl die Erfassung der Akteure als auch die Erstellung einer Anbieter -Technologiedatenbank von einschlä-
gigen und verbundenen Technologien für eine gezielte Vernetzung anzustreben.
Wasserstoff unterscheidet sich aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften von anderen
üblichen Stoffen in der Verfahrenstechnik. Die Entwicklung, Produktion und der Betrieb von Wasserstoffkom-
ponenten bedarf daher spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten. Die bestehenden Unternehmen und deren Mit-
arbeiter müssen bzgl. der Wasserstofftechnologie geschult und qualifiziert werden. Zudem müssen Fachkräfte
mithilfe angepasster Studienprogramme ausgebildet werden. Hierzu braucht es neben der breiten Entwicklung
der Technologiekompetenz eine umfassende Bildungsinitiative.
23
8
Eine entscheidende Rolle kann h ier der Aufbau eines Wasserstoff -Wissenszentrums in der EMN einnehmen.
Das Wissenszentrum bündelt das technologiespezifische Wissen und interagiert bzw. ergänzt die zentrale Ver-
netzungsstelle der EMN. Das Wissenszentrum soll entsprechende Programme zur Ausbildung von Mitarbeitern
in den verschiedenen Bereichen anbieten und in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Universitäten was-
serstoffspezifische Studien- und Qualifizierungsprogramme entwickeln. Die Erarbeitung dieses Wissens und
anwendungsbezogene Erfahrungen lassen sich zudem fördern, indem Demonstratoren und Erprobungsanla-
gen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff in der EMN aufgebaut, gefördert und unter-
stützt werden. Diese Demonstratoren und Erprobungsanlagenstellen stellen eine zie lgerichtete Alternative zur
voraussichtlich eingeschränkten Verfügbarkeit solcher Systeme im Zuge der nachrangigen energetischen Wert-
schöpfungskette in der EMN dar.
EMN benötigt, trotz einer geringen Erzeugung und Nachfrage nach Wasserstoff, eine geeignete Versor-
gungsstruktur.
Auch wenn die Studie zu dem Schluss kommt, dass in der EMN die Erzeugung und die Anwendung von Was-
serstoff eine untergeordnete Rolle spielen werden, so wird es dennoch Anwendungen geben, welche auf die
Versorgung mit Wasserstoff angewiesen sind. Ohne eine bedarfsgerechte Infrastruktur werden bestimmte Wirt-
schaftsbereiche abwandern, welche auf die zukünftige Verfügbarkeit von Wasserstoff angewiesen sind.
Der Infrastruktur-Bedarf wird zu 40 bis 50 Prozent im Bereich der Mobilität vorzufinden sein. Ein bestimmender
Faktor hierbei ist, dass in der EMN mehrere sehr wichtige Verkehrsrouten vorhanden sind, welche ohne ent-
sprechende Versorgungsstruktur nicht wie bisher genutzt werden können. So wurde ein Bedarf von 55 Tank-
stellen in der Region prognostiziert, um den zukünftigen Bedarf an Wasserstoff im Mobilitätsbereich langfristig
decken zu können.
Vor allem im optimistischen Szenario, in dem ein hoher Ausbau der erneuerbaren Energien, eine entsprechende
Speicherkapazität und eine Reduktion d es Privatverkehrs angenommen wird, werden sich die Potenziale zur
eigenen Versorgung mit Wasserstoff ergeben. Dies stellt einen zusätzlichen Anreiz dar, um eine entsprechende
- an die Anwendungspotenziale angepasste – Versorgungsstruktur in der Metropolregion zu entwickeln.
Ein klares Hemmnis für die Entwicklung ist die aktuell nicht vorhandene Nachfrage und der zukünftig vergleichs-
weise geringe Bedarf an Wasserstoff. Hierbei ist zu beachten, dass ohne ein Angebot an Wasserstoff sich auch
kaum eine Nachfra ge entwickeln wird, so lange Alternativen verfügbar sind. Großverbraucher in der Region
nutzen aktuell vorwiegend Gas für ihre energieintensiven Wärmeprozesse. Eine frühzeitige Klärung, welche
Derivate für welche Anwendung in Frage kommen, erleichtert den anwendungsorientierten Aufbau der Versor-
gungsinfrastrukturen. Eine zentrale Anlaufstelle für potenzielle Wasserstoffanwender und -versorger kann hier-
bei wichtige Informationen erheben und als Netzwerkknotenpunkt agieren. Darüber hinaus müssen unabhängig
von der Meldung der Anwender und Versorger die Standorte und Mengen von möglichen Quellen und Senken
ermittelt werden, um eine langfristige Planung der Versorgung zu ermöglichen. Dabei müssen die unterschied-
lichen Herstellungs-, Transport-, Speicherungs- und Anwendungsformen (u.a. Derivate) berücksichtigt werden.
Hier zeigt sich zudem ein konkreter Forschungsbedarf. Es müssen Strukturen und Implementierungen entwi-
ckelt werden, welche eine effiziente Versorgung mit Wasserstoff und deren Infrastruktur in absatz schwachen
Regionen sicherstellt.
Im Zusammenhang mit den Simulationen hat sich ein weiterer Aspekt in der Energieversorgung für die EMN
ergeben. Es zeigt sich, dass selbst bei einem Ausbau der geplanten Speicherkapazität um den Faktor 10 diese
nicht für eine Pufferung der Stromproduktionsspitzen ausreicht. Werden nun Elektrolyseure in der Region zur
Pufferung von überschüssiger Energie genutzt, ermöglicht dies eine Reduktion der Stromimporte, mindert
gleichzeitig aber das Potenzial, Wasserstoff für andere Anwendungen bereit zu stellen. Des Weiteren sind
Elektrolyseure im Vergleich zu anderen Speichern deutlich komplexere Systeme und weisen aktuell noch einen
relativ schlechten Gesamtwirkungsgrad auf, bieten aber die Möglichkeit auch über einen längeren Zeitraum die
Energie vorzuhalten. Dies zeigt einen konkreten Forschungsbedarf, um effizient Energieüberschussspitzen für
die längerfristige Nutzung puffern zu können. Zudem müssen die Auswirkungen auf die Stromverteilung und
die Netzsicherheit betrachtet werde n. Ebenso ist eine Gesamtstrategie für die Auslegung und den Betrieb
24
9
elektrischer Speicher im Zusammenspiel mit den Erneuerbaren und Wasserstoff zu untersuchen. Denkbar sind
hier als Beispiel eine Erweiterung des Projekts EMN -SIM im Klimapakt2030+ oder der Aufbau eines Digital
Twins der Wasserstoffströme in der Metropolregion.
Bezogen auf die Zeitschiene zeigt sich, dass der Aufbau einer umfassenden Wasserstoffwirtschaft im Allgemei-
nen ambitioniert ist. Zudem zeigen sich in der EMN weitere Aspekte, die Einf luss auf die Implementierung ha-
ben. Es muss sowohl von Seiten der Forschung, der Wirtschaft und der Behörden gemeinsam an der
Umsetzung gearbeitet werden, um dies zu stemmen. Hierbei darf jedoch nie außer Acht gelassen werden, dass
es in der Regel im Bereich der Anwendung bereits Alternativtechnologien gibt. Absehbar ist aktuell, dass auch
die Wasserstofftechnologie keine allumfassende Lösung darstellen wird und anwendungsspezifisch geprüft
werden muss, unter welchen Bedingungen diese Technologie die geeignetste ist.
25
Partner:
Gefördert Unterstützt durch:
Fürther Str. 250
90429 Nürnberg
T.: +49 911 5302 99120
www.encn.de
26
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadt rat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
GALERIA Karstadt Kaufhof
Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: csu(S)stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
13.03.2023
Antragsteller: Pirner
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
während der heute angekündigte Erhalt von Karstadt an der Lorenzkirche eine sehr positive Nachricht für die
Innenstadt ist, stellen die angekündigten Schließungen von Kaufhof Königstraße und von Karstadt Langwasser
im Franken-Center einen schweren Schlag sowohl für die Beschäftigten als auch für Nürnberg insgesamt dar.
Allerdings ist die Lehre aus den in der Vergangenheit angekündigten und dann später wieder zurückgenomme
nen Schließungs-Ankündigungen bei GALERIA, dass nichts endgültig ist. Damals ist es dank des parteiübergrei-
fenden Einsatzes gelungen, die Schließungen abzuwenden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 15.03.2023 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Die Verwaltung berichtet zu der angekündigten Schließung von zwei der drei Nürnberger GALERIA-Filialen und
den nun anstehenden Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A23031300 GALERIA.docx
Ö 1.1Ö 1.1
27
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadt rat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
GALERIA Karstadt Kaufhof
Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: csu(S)stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
13.03.2023
Antragsteller: Pirner
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
während der heute angekündigte Erhalt von Karstadt an der Lorenzkirche eine sehr positive Nachricht für die
Innenstadt ist, stellen die angekündigten Schließungen von Kaufhof Königstraße und von Karstadt Langwasser
im Franken-Center einen schweren Schlag sowohl für die Beschäftigten als auch für Nürnberg insgesamt dar.
Allerdings ist die Lehre aus den in der Vergangenheit angekündigten und dann später wieder zurückgenomme
nen Schließungs-Ankündigungen bei GALERIA, dass nichts endgültig ist. Damals ist es dank des parteiübergrei-
fenden Einsatzes gelungen, die Schließungen abzuwenden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 15.03.2023 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Die Verwaltung berichtet zu der angekündigten Schließung von zwei der drei Nürnberger GALERIA-Filialen und
den nun anstehenden Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A23031300 GALERIA.docx
Ö 1.1Ö 1.1
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Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
OBM/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Geschichte und Gegenwart
hier: Jüdische Begegnungsstätte
Sachverhalt (kurz):
Anlässlich des Festjahres "1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland" hat der Stadtrat am 24.
März 2021 eine Resolution zur Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Nürnberg verabschiedet.
Darin wurde u. a. festgehalten, dass die Stadt Nürnberg - in Abstimmung mit der Israelitischen
Kultusgemeinde - eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer Begegnungs- und
Bildungsstätte auf den Weg bringt. Es werden über die Vorarbeiten zu einer
Machbarkeitsstudie dazu berichtet sowie die Umsetzungsschritte skizziert.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 60.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 60.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 2Ö 2
29
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/008/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Mit der zu schaffenden Begegnungsstätte soll die Bürgerschaft in ihrer
gesamten Diversität adressiert werden.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2. BM
30
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/008/2023
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie wie beschrieben auf den Weg zu
bringen.
31
Top 2 Jüdische Begegnungsstätte (JBS) in Nürnberg
1. Sachverhalt
Am 24. März 2021 beschloss der Nürnberger Stadtrat in einer gemeinsamen Resolution1
u.a., jüdisches Leben in Nürnberg sichtbarer zu machen. Als ein „möglicher Baustein auf
dem Weg zu einem sichtbaren Miteinander in unserer Stadt ist eine Begegnungs- und
Bildungsstätte für die jüdische und nichtjüdische Bevölkerung“ benannt. Dieser Auftrag wird
wie folgt verfeinert: „Hierfür bringt die Stadt Nürnberg eine Machbarkeitsstudie in enger
Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN) auf den Weg und
erarbeitet gemeinsam einen konkreten Konzept- und Umsetzungsvorschlag.“
Erste Vorarbeiten starteten 2021 unter Federführung des Stabs Stadtentwicklung im
Bürgermeisteramt als Projektleitung zusammen mit dem Geschäftsbereich Kultur der
Bürgermeisterin sowie in enger Abstimmung mit der Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg.
Gemeinsam wurde als Startmaßnahme ein auf breiter gesellschaftlicher Basis aufgesetzter
Diskurs über Bedarfe sowie die inhaltliche und physische Ausgestaltung einer JBS
vereinbart. Corona-bedingt konnte dieser erst am 26. und 28. April 2022 im Rahmen von
zwei intensiven Workshops im südpunkt und in Räumen der IKGN stattfinden. Eingeladen
waren ca. 80 Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen
Kontexten wie Religion und Dialog, Geschichte, Bildung, Kunst und Kultur, Vermittlung,
Inklusion, Generationenvielfalt sowie Politik aus Nürnberg und Umgebung. Ziele der
Workshops waren die Erarbeitung einer Ideensammlung und die Formulierung erster
Vorstellungen, was eine Jüdisches Begegnungsstätte in Nürnberg schaffen und leisten
können soll.
2. Arbeitsergebnisse aus den Workshops
Folgende Leitgedanken konnten aus den Diskussionen abgeleitet werden: Die Jüdische
Begegnungsstätte ist…
im Stadtraum sichtbar und macht jüdisches Leben sichtbar. Eine besondere Rolle
spielen Barrierefreiheit und zentrale Lage. In diesem Zusammenhang wurde auch eine
markante Architektur gewünscht.
Begegnung und Netzwerk für alle – interreligiös, plural, generationsübergreifend. Neben
dem Ziel, mögliche Vorurteile abzubauen, wird ein breites Netzwerk unter Einbindung
diversen Nürnberger Vereine und Initiativen gewünscht.
kein Gemeindezentrum und kein Museum. Wichtig ist der in die Zukunft gerichtete
Blick und die Öffnung des Ortes über die religiöse Dimension hinaus.
Jüdische (Gegenwarts-)Kultur – jüdische Vielfalt und Identität – jüdisches Leben.
Selbstverständlichkeit, jüdisch sein ist Normalität.
ein Ort des Diskurses und der Debattenkultur, bei dem die jüdische Streitkultur auch
zu nichtreligiösen und aktuellen Themen gepflegt und praktiziert wird.
ein Ort der Wissensvermittlung und Bildung.
ein Ort des kulturellen Erlebens. Zur Programmatik gehören Veranstaltungen, Feste,
Ausstellungen, Festivals, Streetart, Pop-Up-Formate etc. – auch über jüdische Kontexte
hinaus.
ein „Dritter Ort“ – offen für alle. Die JBS soll mit einem Café, Restaurant oder
niederschwelligen Angeboten Menschen ansprechen und ohne Hürden, Barrieren und
Vorbehalte im Alltag zugänglich sein.
1 Resolution: Jüdisches Leben in Nürnberg. Sichtbar. Erfahrbar. Selbstverständlich. (nuernberg.de)
Ö 2Ö 2
32
Anhand der Ideensammlung konnten überdies sieben Themenschwerpunkte identifiziert
werden, nämlich Jüdisches Leben/(Gegenwarts-) Kultur; Begegnung/Religion/Dialog;
Offenheit/Erreichbarkeit; Standort/Architektur (favorisiert wird Altstadt);
Gastronomie/Feiern sowie Kunst/Kultur/Bildung. Grundsätzlich sollen unterschiedliche
Zielgruppen adressiert werden mit einem besonderen Augenmerk auf junge Menschen.
Fazit
Auf Grundlage der eingebrachten Ideen bildet sich ein Ort mit Café/Restaurant ab, der auch
außerhalb von Bildungs- und Kulturangeboten attraktiv für Besuchende ist, eine
Begegnungsstätte mit wechselnden Ausstellungen, Vorträgen, Seminaren zu jüdischem
Leben, Kultur, Geschichte, Kunst, aktuellem Zeitgeschehen, ein Platz für Vereine und
Initiativen zum Vernetzen und Begegnen. Das gesamte Angebot entsteht mit jüdischem
Fokus und Blick in die Welt.
3. Machbarkeitsstudie
Die Konkretisierung der umfänglichen Vorarbeiten soll nun im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie erfolgen, welche die Einzigartigkeit einer JBS anhand eines
Grobkonzepts herausarbeitet und damit die inhaltliche Schärfung in Bezug auf bereits
bestehende Institutionen in Nürnberg und Umgebung vornimmt. Die Zielgruppen sollen darin
detailliert betrachtet werden. Grundlegend für den Erarbeitungsprozess sind dabei eine enge
Abstimmung mit der IKGN sowie die Einbindung partizipativer Formate. Darüber hinaus gilt
es, die Anforderungen an den Standort hinsichtlich Größe, Erreichbarkeit, Raumbedarf etc.
zu klären. Zudem soll in enger Absprache mit Stadtverwaltung und IKGN eine erste
Kostenschätzung für maximal zwei Standorte ermittelt sowie eine erste Einschätzung
möglicher Förderansätze vorgenommen werden. Bezüglich der zukünftigen
Betriebsträgerschaft und Bespielung soll ein Betreiberkonzept erarbeitet werden, welches
Schätzwerte zu laufenden Kosten aufzeigt. Schließlich ist ein grober Zeitplan mit definierten
Meilensteinen der Umsetzung zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie wie beschrieben auf den Weg zu
bringen.
33
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Ref.I/II/010/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Erster Gesamtbericht zu den Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen
Anlagen:
Gesamtbericht zu den einzelnen Geschäftsbereichen
Bericht:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 wurde unter TOP 3.3.4 ein
Personalkosteneinsparungspaket beschlossen. Das Konzept sieht die Einsparung von ca. 500
Vollkraftstellen bis zum Jahr 2026 mit einem jährlichen Einsparvolumen von geschätzt 35 Mio. €
vor. Gleichzeitig sind die Geschäftsbereiche angehalten, bis zum dauerhaften Einzug der Stellen
eine Freihaltequote von mindestens 11% im Geschäftsbereich zu erreichen und zu halten, sofern
extern ausgeschrieben werden soll. Eine Reihe von Ausnah mebereichen wurde von diesen
Regelungen festgelegt.
Die Geschäftsbereiche sind für die Erreichung der Einsparziele verantwortlich und sind
verpflichtet, diese aktiv zu steuern.
Der vorliegende Bericht stellt eine Zusammenschau der Rückmeldungen der Geschäftsbereiche
und somit einen ersten Sachstandsbericht der aktuellen Stände, Einsparungsüberlegungen und
möglicher Auswirkungen dar.
Auf Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt die erste Berichterstattung im 1.
Quartal 2023. Weitere Berichte sind im halbjährlichen Turnus geplant.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ein Einsparvolumen von jährlich 35 Mio. € wird bis zum Jahr 2026 angestrebt.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 3Ö 3
34
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/010/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Vorlage stellt eine Zusammenschau der Geschäftsbereiche dar.
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Diversity-Relevanz wird ggf. bei den Einzelberichterstattungen behandelt
35
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/010/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
36
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/010/2023
Seite 4 von 4
37
1
Aktuelle Sachstandsberichte der Geschäftsbereiche über die Personalkosteneinspa-
rung (Haushaltsberatungen vom 17.11.2022)
Einführung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 wurde unter TOP 3.3.4 ein Per-
sonalkosteneinsparungspaket beschlossen. Das Konzept sieht die Einsparung von rund 500
Vollkraftstellen bis zum Jahr 2026 mit einem jährlichen Einsparvolumen von geschätzt 35 Mio.
€ vor. Die Geschäftsbereiche sind für die Erreichung der Einsparziele verantwortlich und sind
verpflichtet, diese aktiv zu steuern.
Der vorliegende Bericht stellt eine Zusammenschau der Rückmeldungen der Geschäftsberei-
che und somit einen ersten Sachstandsbericht der aktuellen Stände, Einsparungsüberlegun-
gen und möglicher Auswirkungen dar.
Offizielle Tabelle der Vakanzquote
Mit Stand 15.02.2023 (die zentrale Auswertung durch BDR/DiP erfolgt einmal monatlich zum
15.) lag die gesamtstädtische Freihaltequote bei den nicht ausgenommenen Stellen bei
11,93%.
Gesamtstädtisch ist das übergangsweise Ziel der Freihaltequote von 11% somit bereits er-
reicht. Bei der Auswertung nach Geschäftsbereichen sind aktuell nur noch drei unterhalb des
Schwellenwertes. Das unabdingbare Einsparziel wurde somit schneller erreicht als erwartet.
Bis 2026 gilt es nun, diese freien Stellen in dauerhafte Stelleneinzüge umzuwandeln.
Geschäftsbereich inkl. Zugeordneter Ei-
genbetriebe
Stand: 15.02.2023
Soll VK lt.
Stellenplan
gesamt
Soll VK lt.
Stellenplan
Konsolidierung
Vermerk (C,D,H)
Ist VK
Vermerk
(C,D,H)
Freihal-
tequote
Gesamtergebnis 11.578,05 4.412,81 3.886,56 11,93%
[+] Geschäftsbereich Oberbürgermeister 838,55 325,63 296,45 8,96%
[+] Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin 611,70 558,68 503,15 9,94%
[+] Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters 1.944,81 1.093,00 966,42 11,58%
[+] Geschäftsbereich Referat I/II 779,91 554,06 491,49 11,29%
[+] Geschäftsbereich Referat III 1.379,53 186,42 164,61 11,70%
[+] Geschäftsbereich Referat IV 1.904,04 359,20 331,76 7,64%
[+] Geschäftsbereich Referat V 3.174,17 575,38 506,86 11,91%
[+] Geschäftsbereich Referat VI 699,16 553,10 450,07 18,63%
[+] Geschäftsbereich Referat VII 246,18 207,34 175,75 15,24%
Modifikation des Konzeptes
Die Referentenrunde hat im Januar nach langer Diskussion beschlossen, die fünfmonatige
Wartefrist für Stellenbesetzungen, nicht aber die externe Wiederbesetzungssperre, auszuset-
zen. Wesentlicher Gründe hierfür war die Erkenntnis aufgrund von vielfältigen Rückmeldun-
gen, dass eine funktions fähige Verwaltung durch die Aufrechterhaltung dieser Regelung zu
sehr geschwächt werden würde.
Das bedeutet, dass freiwerdende Stellen ohne Wartefrist (intern immer und extern wo möglich)
wiederbesetzt werden können. Weiterhin Gültigkeit hat die oben genannte Regel, dass eine
Ö 3Ö 3
38
2
11%-Freihaltequote bei den nicht von der Konsolidierung ausgenommenen Stellen das ent-
scheidende Kriterium für die Möglichkeit einer externen Ausschreibung dieser Stellen ist. In-
sofern bleibt es in Teilbereichen der Verwaltung (vorübergehend bis zum Erreichen der Quote)
bei einer externen Wiederbesetzungssperre.
Die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde wurde über die Anpassung des Kon-
zeptes informiert.
Geschäftsbereich Oberbürgermeister (OBM) mit Direktorium Bürgerservice, Digitales
und Recht (BDR)
1. Für den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters ist folgende Situation zu verzeichnen:
Soll VK lt. Stellenplan gesamt 838,55 VK
Soll-VK im nicht ausgenommenen Bereich 325,63 VK
(nachrichtlich: 57 % der Stellen sind ausgenommen, insbesondere in den Bereichen Bürgerservice & Sicherheit)
Stand 01.02.2023
IST VK lt. Stellenplan gesamt 296,45 VK
Freihaltungsquote (Stand 1.2.2023) in % 8,96 %
Anmerkung:
Die Freihaltungsquote im Geschäftsbereich ist derzeit noch sehr instabil und unterliegt erheblichen Schwankun-
gen. Dies ist u.a. auf die derzeit noch laufenden bzw. bereits abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren der in
2022 geschaffenen bzw. lange unbesetzten (gerade im Parteiverkehrsbereich) Stellen zurückzuführen. Der
Dienstbeginn der zumeist externen Bewerberinnen und Bewerber verzögert sich jedoch aufgrund von teilweise
längeren Kündigungsfristen bis April 2023. Die Quote wird sich erst in den nächsten Monaten stabilisieren und
zukünftig unter Berücksichtigung der allgemeinen Fluktuation eine belastbare Grundlage bilden. Parallel hierzu
wird derzeit im Geschäftsbereich eine interne Prognoserechnung der Personalzu- und –abgänge etabliert, um
eine mittelfristige Personalplanung geschäftsbereichsweit zu ermöglichen.
2. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung
Seit 2020 wurden verstärkt Anstrengungen unternommen, den städtischen Bürgerservice deutlich zu verbessern.
Durch eine gezielte Maßnahmenbündelung konnten die Auswirkungen der Corona-Krise und deren Folgen für
den Bürgerservice abgefedert werden und auch den Herausforderungen des Ukraine-Kriegs und der Energie-
mangellage erfolgreich begegnet werden. Ein Schwerpunkt der ergriffenen Maßnahmen konzentrierte sich dabei
auf die Verbesserung der Personalsituation in den Fachdienststellen, insbesondere im Bereich Bürgerservice vor
Ort. Durch sog. Regelausschreibungen mit erweitertem Bewerberfeld konnte die Einstellungs- und Besetzungs-
quote in 2022 deutlich verbessert werden. Eine Personaleinsparung bei den Führungskräften im Bürgerservice
wäre unter den gegebenen Rahmenbedingungen derzeit kontraproduktiv. Erst nach der mehrmonatigen Einarbei-
tungsphase der neuen Mitarbeitenden kann ab 2024 eine konsolidierte Betrachtung der Situation vorgenommen
werden. Auf dieser Basis kann dann über eine Veränderung der Aufbauorganisation und damit ggf. über die Ein-
führung über den Abbau von Leitungsstellen beraten werden. Priorität hat deswegen die Sicherstellung eines
funktionierenden Bürgerservice.
So ist derzeit eben auch keine Aufgabenreduzierung (die Grundlage einer Aufgabenkritik im Bereich der Pflicht-
aufgaben sein könnte) im Geschäftsbereich OBM in Sicht, vielmehr stellt der Bundes- und Landesgesetzgeber,
aber auch der Stadtrat an sich in vielen Themenfeldern neue Anforderungen an die Aufgabenerfüllung durch die
39
3
Stadtverwaltung. Als Beispiel sind für den Geschäftsbereich OBM die Gesetzesvorhaben „Fachkräfteeinwande-
rung“, „Chancen-Aufenthaltsrecht“ bzw. das geplante neue Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht oder auch
die „Whistleblower-Richtlinie“ zu nennen. Hauptanliegen des Geschäftsbereichs OBM ist dabei neben der Bürger-
freundlichkeit und der Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig auch die
effiziente Ausgestaltung der jeweiligen Aufgabenerledigung.
Mit der Bildung einer Shared-Service-Einheit für allgemeine Verwaltungsaufgaben innerhalb des Direktoriums
Bürgerservice, Digitalisierung und Recht ist eine Standardisierung und Optimierung dieser Unterstützungspro-
zesse angestrebt. Zunächst muss jedoch der personelle Aufbau der neuen Einheit abgeschlossen werden, um in
einer mehrmonatigen Einschwungphase die neuen Prozesse in gelebte Verwaltungspraxis zu überführen.
Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing arbeitet bereits, auch in den Prozessen, im hohen Maße digital.
Durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin, die für die Interne Kommunikation zuständig ist, muss die notwendige
Stelle durch eine Kollegin oder einen Kollegen aus der Redaktion ersetzt werden, weil die Interne Kommunikation
immer wichtiger wird. Hierdurch kommt es zu Einbußen in der klassischen redaktionellen Arbeit.
Beim Rechnungsprüfungsamt wird es bei den Vergabeprüfungen und Prüfungen von BIC-Maßnahmen zu länge-
ren Bearbeitungszeiten bzw. Liegezeiten kommen, da freie Stellen vor allem im technischen Bereich momentan
nicht nachbesetzt werden können. Sollte dies dauerhaft nicht gelingen, könnte es in Einzelfällen auch dazu füh-
ren, dass zugeleitete Vergaben nur zur Kenntnis genommen werden sowie bei BIC-Prüfungen Verzögerungen
auftreten.
Das Amt für Internationale Beziehungen erhält weiterhin die Zusammenarbeit und Beziehungen zu allen Partner-
städten aufrecht. Es wird aber teils zu Reduzierungen einiger Aktivitäten kommen.
Das Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) arbeitet laufend an der Verbesserung von Arbeitsabläufen, Pro-
zesse und auch deren Digitalisierung. Der laufende Prozess der Verwaltung und Bearbeitung der Schöffenbewer-
bungen wurde medienbruchfrei digital gestaltet. Die Meldung als Wahlhelfer ist bereits digital möglich und soll in
Zukunft durch ein Online Portal für Wahlhelfende, welches als Gemeinschaftsprojekt zusammen mit anderen
Großstädten aufgesetzt ist, abgelöst werden. Die Abwicklung der Wahlhelferentschädigung erfolgt seit der Integ-
rationsratswahl 2022 bereits bargeldlos.
Durch die konstante Mehrfachbelastung im Rahmen des Zensus 2022 wurden nahezu alle personellen Kapazitä-
ten für die Zeit August-Oktober 2022 mobilisiert um die Erfassung und den erfolgreichen und fristgerechten Ab-
schluss des Projekts nicht zu gefährden. Folge dieser Notfall-Priorisierung war, dass die statistische Standardbe-
richterstattung (v.a. das Statistische Jahrbuch) zum Erliegen kam und erst Ende 2022/Anfang 2023 mit deutlicher
Verzögerung aufgenommen und abgeschlossen werden konnte. Auch die Zuarbeit zu anderen Querschnittspro-
jekten und Umfragen musste in dieser Zeit ruhen. Es ist davon auszugehen, dass selbst mit der vorhandenen
Personalausstattung eine Arbeitsverdichtung und ein nicht geringes Maß an Mehrarbeit durch Projekte anderer
Dienststellen/Geschäftsbereiche (z.B. Gesundheitsthemen, Bildungsbüro Fürth) auf StA zukommen wird. Ange-
sichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und sozialräumlichen Verwerfungen (u.a. durch den Zuzug
Schutzsuchender, Druck auf Wohnungsmarkt, ökonomische Zusatzbelastung durch Energiekrise) wird der Infor-
mationsbedarf aus Politik und Verwaltung steigen; gleichzeitig muss mit der aktuellen Personalausstattung auch
noch die Organisation und Durchführung der Landtags- und Bezirkswahl 2023 sichergestellt werden. Statistiken,
organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Bürgerbegeh-
ren und Abstimmungen sind Pflichtaufgaben, die erbracht werden müssen. Gerade bei Wahlen hat jede Mitarbei-
terin und jeder Mitarbeiter bei StA einen festen Aufgabenbereich, der nicht wegfallen kann. Es kann also nicht zu
einem Wegfall von Aufgaben, sondern nur zu einer verzögerten Aufgabenerfüllung kommen.
Es besteht daher das Risiko, dass die Bereitstellung von für städtische Planungsdienststellen wichtigen, statisti-
schen Arbeitsgrundlagen sich zukünftig verzögert und die zentrale Informationsdienstleistung für die Stadtsteue-
rung ggf. nicht zeitgerecht gewährleistet werden kann.
40
4
Bei allen zentralen städtischen, regionalen und überregionalen Aufgaben der strategischen Steuerung und Koor-
dination werden vom Bürgermeisteramt alle Anstrengungen unternommen, um Einschränkungen zu vermeiden.
Dies gilt auch für die Koordination des Geschäftsgangs des Stadtrats inklusive seiner Gremienarbeit.
Die Digitalisierung im Geschäftsbereich schreitet zügig voran; insbesondere durch die konsequente Umsetzung
des OZG-Programms mittels End-to-End-Prozessbetrachtungen kann ein verminderter Ressourcenaufwand er-
zielt werden. Durch eine fortschreitende Digitalisierung der Antragsprozesse soll eine umfassende Verwaltungs-
automatisierung angestrebt werden. Die ersten Pilotversuche mit Robotic Processing Automation (RPA) sind in
Vorbereitung. Hierdurch kann in bestimmten Arbeitsbereichen eine deutliche Verringerung des Ressourcenver-
brauchs bei Routinetätigkeiten ermöglicht werden. Sobald erste Erkenntnisse vorliegen, können Rückschlüsse
auf die Auswirkungen auf den Personalbedarf gezogen werden. Die Erarbeitung der digitalen Fachstrategien
nimmt derzeit ebenfalls Fahrt auf; die Stellen der Digitalkoordinatoren sind in Kürze besetzt. Bei den derzeit
schon erstellten Fachstrategien sind einige Schwerpunktsetzungen für den Geschäftsbereich erkennbar. Diese
müssen sich jedoch in 2023 noch verfestigen.
Zusammenfassend betrachtet kann der Geschäftsbereich OBM derzeit noch keine abschließende Festlegung
treffen bzw. eine langfristig auf 2026 ausgerichtete Strategie über Stelleneinsparungen fixieren. Vielmehr sollen
bis 2024 Eckpunkte für das umzusetzende Personaleinsparkonzept im Geschäftsbereich fixiert werden; erste An-
satzpunkte hierzu werden bereits verwaltungsintern diskutiert.
Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin (2.BM)
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dem Stadtrat am 17.11.2022 ein umfangrei-
ches Konzept zur Personalkosteneinsparung vorgelegt und beschlossen. In den Jahren
2023 und 2024 sind von den Geschäftsbereichen, Dienststellen und Eigenbetrieben Pla-
nungen zu erarbeiten, welche Stellen dauerha ft entfallen sollen. Als Zielwert für den Ge-
schäftsbereich Kultur wurden 61,58 VK ermittelt. Bis zur endgültigen Vorlage eines dauer-
haften Einsparkonzeptes besteht die Zielvorgabe, die genannte Zahl an Vollkraftstellen
über die Steuerung von Stellenneu- bzw. Wiederbesetzungen durch den Geschäftsbereich
frei zu halten. Hinsichtlich des Planungs - bzw. Umsetzungsstands sowie der Konsequen-
zen im Dienstbetrieb, der Aufgabenerledigung und der Überprüfung von Standards im Zuge
der Aufgabenkritik soll vorliegend berichtet werden.
1. Entwicklung Stellenfreihaltungen im Geschäftsbereich 2.BM zum jeweiligen
Stichtag
Zeitpunkt
Soll VK lt.
Stellenplan
gesamt
Soll VK (rele-
vant für Konso-
lidierung)
Ist VK
(relevant für
Konsolidierung)
VK frei (rele-
vant für Konso-
lidierung)
Quote an un-
besetzten
Stellen
15.01.2023 611,70 558,68 500,91 57,77 10,34
15.02.2023 611,70 558,68 503,15 55,53 9,94
01.03.2023 611,70 558,68 501,33 57,35 10,27
41
5
Ziel ist die Freihaltung von 11% aller für die Konsolidierung relevanter Soll- Vollzeitäquiva-
lenten. Hierbei handelt es sich um 10,1% aller tatsächlich existierenden Sollstellen im Ge-
schäftsbereich Kultur.
Der Rückgang der Freihaltequote von Januar auf Februar 2023 ist hauptsächlich den er-
folgreichen Besetzungsverfahren zum Ende des Jahres 2022 geschuldet. Die neu gewon-
nenen Mitarbeitenden nehmen sukzessive ihre Tätigkeit auf. Seit dem 01.01.2023 müssen
Wiederbesetzungsanfragen als Grundlage für Stellenausschreibungen vom Geschäftsbe-
reich genehmigt und nach Möglichkeit so gesteuert werden, dass die Vorgabe an freien
Stellen möglichst zügig erreicht wird . Regelmäßig sollen Stellen mindestens drei Monate
freigehalten werden.
Darüber hinaus wurde aus Gründen der Effizienz und Durchführbarkeit mit dem Personal-
amt vereinbart, dass befristete Stundenerhöhungen von Teilzeitbeschäftigten aus freien
Stellen dem Geschäftsbereich nur dann zur Genehmigung vorzulegen sind, wenn diese für
länger als zwei Monate oder im Umfang von 19,5 WAS und mehr beabsichtigt sind.
2. Dauerhafte Stelleneinsparungen
Der Abbau von 61,58 Vollzeitäquivalenten stellt 2. BM und alle Mitarbeitende vor große und
vielfältige Herausforderungen. Es muss geprüft und entschieden werden, welche Aufgaben
künftig möglicherweise effizienter, mit niedrigerem Standard, in reduziertem Umfang wahr-
genommen werden oder vollständig entfallen sollen. Das Konsolidierungskonzept muss
sich dabei an strategischen Überlegungen der Dienststellen und zugleich der Gesamtper-
spektive des Geschäftsbereichs Kultur ausrichten. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf,
die erforderliche Aufgabenkritik nach Möglichkeit so auszugestalten, dass Kernangebote
attraktiv bleiben. Das Streichen von Angeboten ist bei kostenpflichtigen Angeboten mit Ein-
nahmeausfällen verbunden. Eine Reduzierung von Standards kann zu sinkender Nach-
frage führen. Dies stellt die Kulturdienststellen vor eine herausfordernde Managementauf-
gabe. Die negativen Einnahmeeffekte gilt es zu begrenzen. Sie werden sich indes – ange-
sichts der Tatsache, dass über 10 % aller tatsächlich existierenden Sollstellen im Ge-
schäftsbereich Kultur reduziert werden sollen - nicht gänzlich vermeiden lassen; zumal die
Digitalisierung im Bereich der Kultur nur äußerst eingeschränkt und allenfalls punktuell Ef-
fizienzvorteile erwarten lässt. Zumeist kann die Digitalisierung als Zusatzangebot genutzt
werden.
Die Berichte aus den Kulturdienststellen sowie Erkenntnisse aus den Personalversamm-
lungen lassen auf große Verunsicherung bei den Mitarbeitenden schließen. Dies gilt trotz
der Vereinbarung des Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen und der dadurch objek-
tiv vorhandenen Arbeitsplatzsicherheit.
Der Konsolidierungsprozess wird zu schmerzhaften Einschnitten führen, die auch die Auf-
gaben und Tätigkeiten unserer Mitarbeitenden verändern werden. Er stellt in Planung und
Umsetzung ein geschäftsbereichsweites Projekt dar, das die Kulturverwaltung über die
nächsten beiden Jahre – neben der weiterhin möglichst erfolgreichen Durchführung der
Kulturangebote – stark beschäftigen wird. Der Konsolidierungsprozess muss auf Aufgaben-
und Angebotsebene erfolgen, denn nur so ist es möglich, konkrete Stellen zu benennen,
die künftig entfallen sollen. Die Vereinbarung transparenter Kriterien, breite Information und
Einbeziehung der Mitarbeitenden sind erfolgskritisch. Alle relevanten Gremien, insbeson-
dere PR/2.BM, sind von Beginn an umfassend einzubeziehen. Die Gründe für Entscheidun-
gen müssen klar benannt und an Betroffene und Beteiligte nachvollziehbar kommuniziert
werden. 2.BM wird diese Aufgaben mit vollem Elan bei aller notwendigen Sorgfalt angehen.
Aus Sicht von 2.BM wäre es wünschenswert, innerhalb des Geschäftsbereichs eine Mög-
lichkeit zu schaffen, die betroffenen Mitarbeitenden bei der Suche nach anderen Tätigkeiten
zu unterstützen. Das Ziel wäre e ine beratende U nterstützung dabei anzubieten , um eine
42
6
Neuorientierung innerhalb des Kulturbereichs zu ermöglichen. Es müsste jedoch noch ge-
klärt werden, inwieweit dies erreicht werden kann, möglicherweise auch mit Unterstützung
des Personalamtes. Die Kommunikation an die Mitarbeiterschaft muss auch diesbezüglich
transparent, stetig, klar und respektvoll erfolgen. Die professionelle, möglichst reibungsfreie
Umsetzung erfordert Zeit. Bereits jetzt zeichnet sich ab , dass der vorgesehene Zeitraum
bis zur Vorlage aller künftig einzusparenden Stellen im Geschäftsbereich Kultur wohl na-
hezu ausgenutzt werden wird. In mehreren Etappen können bis dahin aber wohl immer
wieder Stellenpakete benannt werden.
Insgesamt ist sicherzustellen, dass sowohl den Interessen der Mitarbeitenden als auch den
Sparbemühungen der Gesamtstadt als Ganzes gleichermaßen Rechnung getragen wird.
Grundlegende Leitplanken für den gesamten Prozess der Stelleneinsparungen für den Kul-
turbereich sollen in der Kultdirektorensitzung am 08.03.2023 erfolgen (Redaktionsschluss
für diesen Bericht war der 03.03.2023). Einen intensiven inhaltlichen Austausch samt Ent-
wicklung eines zeitlichen Fahrplans sowie ersten Ergebnissen wird es im Rahmen eines
Klausurtages am 28.03.2023 geben. Beide Termine werden unter Beteiligung des Perso-
nalrates erfolgen.
Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (3.BM)
Zum Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters gehören die Feuerwehr (FW), der Tier-
garten (Tg), die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR),
NürnbergBad (NüBad) und Franken-Stadion Nürnberg (FSN) sowie die Stabsstelle
Außendienst Nürnberg (ADN).
Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs:
15.02.2023
a. Stellen (VKS) im nicht ausgenommen Bereich: 1.093,00
b. davon frei (VKS): 126,58
c. aktuelle Freihaltequote (Bezugswert: 11%): 11,58%
d. Darstellung der Entwicklung der Quote
Januar 2023: 12,10%
Februar 2023: 11,58%
e. nachrichtlich: Prozentzahl der nicht ausgenommenen Stellen von allen Stellen im Ge-
schäftsbereich (feststehende Zahl, Basis: Excel-Tabelle DiP): 42%
Derzeit werden die Konzepte der Dienststellen und Eigenbetriebe im Geschäftsbe-
reich für die Darstellung der Personaleinsparung mit den Auswirkungen, die sich dar-
aus ergeben, erarbeitet.
Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass die Personalkosteneinsparungen unter-
schiedliche Konsequenzen nach sich ziehen und nicht ohne Einschnitte bei der Auf-
gabenwahrnehmung und -erfüllung umgesetzt werden können. Hier ist insbesondere
von folgenden Wirkungen auszugehen:
Mit einem verringerten Personalkörper wird die Wahrnehmung von zusätzlichen be-
schlossenen Leistungen wie z.B. die kurzfristigen, zusätzlichen oder ad-hoc-Aufga-
ben, wie zusätzliche Leerungen von Müll-/Papiereimern im öffentlichen Raum, nicht
mehr möglich sein. Ebenso können gewünschte oder notwendige Zusatzaufgaben
nicht mehr zeitnah durchgeführt werden. Daneben kann es zu Verzögerungen bei der
Bearbeitung von Projekten kommen.
43
7
Weniger eigenes Personal und die damit erforderlichen Fremdvergaben zur Kom-
pensation bedingen auch eine verringerte Flexibilität, es muss mehr und genauer ge-
plant werden. Abweichungen und Zusatzwünsche wären bei Fremdvergabe nicht o-
der nur mit höherem finanziellen Aufwand möglich. So gelten beispielsweise im Stö-
rungsfall die vereinbarten Service- und Reaktionszeiten, was bei einer plötzlich eintre-
tenden Störung zeitweilige Schließungen des Betriebsteils nach sich ziehen kann. Im
Regelfall ist das eigene Personal vor Ort und kann sofort mit der Fehleranalyse und
Fehlerbehebung beginnen (Beispiel NürnbergBad).
Ebenso können sich Erreichbarkeitszeiten, Öffnungszeiten und auch Bearbeitungs-
zeiten sowie die Verfügbarkeit einzelner Leistungen für die Kundinnen und Kunden
verschlechtern. Eine dadurch geringere Nutzung wiederum verursacht einen Rück-
gang der Erlöse.
Um das Personal-Einsparziel erreichen zu können, wird aktuell geprüft, ob in größe-
ren Dienststellen oder Eigenbetrieben gegebenenfalls ganze Funktionsbereiche auf-
gelöst werden müssen. Da solche Bereiche nicht ersatzlos gestrichen werden kön-
nen, wird ebenfalls die Möglichkeit (Preis und Verfügbarkeit) einer Fremdvergabe ge-
prüft.
Hier müssen unter Beachtung der Rahmendienstvereinbarung Lösungen gefunden
werden.
Bei der Einsparung von eigenem Personal ohne eine mögliche Reduzierung der Auf-
gaben sind Fremdvergaben nötig, welche wiederum die Sachkosten erhöhen. Hierbei
sind in der aktuell schwierigen Marktlage entsprechend geeignete Firmen zu finden.
Mögliche Folgen sind demnach für die Bürgerschaft in einem verkleinerten Leistungs-
angebot –sowohl zeitlich als auch inhaltlich-, für die Politik in der Beschränkung bei
der Übernahme von zusätzlichen Aufgabe bzw. ad-hoc-Leistungen zu sehen. Ein ver-
ringertes oder weniger attraktives Angebot z.B. bei den Bädern wiederum wird zu Ein-
nahmeverlusten führen.
Um die hier abstrakt genannten Auswirkungen zu konkretisieren und genau benen-
nen zu können, wird derzeit noch an den Konzepten gearbeitet. Ziel ist es, den je-
weils zuständigen Gremien abgestimmte, schlüssige Konzepte zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref.I/II)
Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs
779,91 VKS, davon von der Personalkosteneinsparung umfasst, d.h. nicht ausgenommen 554,06
VKS
davon frei 62,57 VKS oder 11,29%
Entwicklung Freihaltequote
Jan 2023: 10,72%
Feb 2023: 11,29%
44
8
Aufgaben- und Standardreduzierungen und Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung
Dienststelle Amt für Informationstechnologie (IT)
Vielzahl von (stadtweiten) Projekten zur internen und externen Verwaltungsdigitalisierung, wie:
SAP-HANA-Migration, ePA, eRechnung, DMS-Rollout, Ausbau der OZG-Plattform mit Fachver-
fahrensanbindungen, RZ-Colocation, IT-Arbeitsplatzausstattung für The Q bzw. ABBK etc. mit
Entlastungen in den anfordernden Bereichen, aber erhöhtem Betreuungsaufwand bei der IT.
IT-intern sind u.a. Prozessverbesserungen in den Bereichen IT-Servicekatalog, RZ-Automatisie-
rung, Beschaffungsoptimierung, Software- und Lizenzmanagement in Bearbeitung.
Weitere Prüfung einer verstärkten Inanspruchnahme von SaaS-Diensten (Software as a Service,
Cloud-Dienste), soweit Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben den Einsatz zulassen.
Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung der Personalkosteneinsparungen:
Reduzierung von Service-Zeiten (z.B. Hotline) und Standards (z.B. Hotline, DMS/SAP-Schulun-
gen, Kundenberatung)
Verzögerungen bei der Umsetzung von IT-Maßnahmen und IT-Projekten
Verzögerungen bei der Umsetzung von Anforderungen aus Datenschutz und IT-Sicherheit
zusätzliche Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen mit entsprechenden finanziellen
Auswirkungen
stärkere Priorisierung der IT-Aufgaben und Projekte erforderlich
Dienststelle Personalamt (PA)
PA/M Stab Dienststellenleitung
Wegfall nachrichtliche Vorlage von Delegationsentscheidungen im POA (wesentliche Erspar-
nis bei PA/M, PA/2, PA/3-2 (Gutachten jeglicher Art) sowie Ref.I/II zur POA-Vorbereitung)
Berichterstattung Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) im POA nicht jährlich, sondern in 2-3
Jahresrhythmus (Vorschlag PA in LOB-Kommission 2023)
Wegfall Prüfungs- und Archivierungsverfahren von Zielvereinbarungen nach Rahmen -DV bei
überschreitendem Zeitguthaben (Dezentralisierung durch die Dienststellen)
Reduzierung Beratungsleistung zu Arbeitszeitfragen (Aufbau neuer PA-Intranetauftritt mit FAQ
Arbeitszeit)
Reduzierung Beratungsleistung zum FirmenAbo/Jobticket/Deutschlandticket (Aufbau neuer
Intranetauftritt im Verwaltungsportal mit FAQ)
Reduzierung Beratungsleistung zur Software BeeSite für Dienststellen (Dezentrale Verantwor-
tung durch KeyUser/Verwaltungsleitungen/Personalzuständige)
Reduzierung Mitwirkung und Zusammenarbeit in freiwilligen interkommunalen Formaten (Ar-
beitskreisen, Initiativen)
Reduzierung freiwilliger Kommunikationsangebote innerhalb PA (Newsletter, Business Break-
fast, Wiki Jourfixe)
Absenkung Präsenz und Federführung in Arbeitsgruppen rund um die Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf (Workshops, AGs)
Reduzierung Betreuung von Rechtsreferendaren/innen durch PA-Juristen
Reduzierung rechtliche Beratung durch PA-Juristen
PA/1 Ausbildung, Strategische Personalentwicklung, Strategische Personalbedarfsplanung
Reduzierung Maßnahmen Strategische Personalentwicklung:
-> Veränderung der Organisation und Verlängerung des Zyklus der städtischen Mitarbeiter/in-
nenbefragung
-> Wegfall Konzeption und Durchführung Assessment-Center für ausgewählte Spezialisten/in-
nen (Durchführung aktuell auch über Ratsbeschluss für Dienststellen-/ Schulleitungen hinaus,
z. B. für Stellvertretungen, Abteilungsleitungen)
-> Wegfall zentrale Betreuung/ Begleitung von Hospitation (IZ-Projekt ER, FÜ, NBG und SC)
45
9
-> Wegfall zentrale Betreuung/Begleitung von Trainees bei der Stadt Nürnberg (Dezentralisie-
rung der Einsatzplanung und Ausbildungspläne)
-> Wegfall Bearbeitung Grundsatzangelegenheiten der Personalentwicklung im rechtlichen
Bereich (Juristische Fachkompetenz bei PA/M)
Reduzierung Maßnahmen der Personalberatung:
-> Wegfall Mitwirkung (Coaching-Angebote) in der Führungskräfteentwicklung Stufe 1 (Füh-
rungseinblick, Mentoring)
Reduzierung Angebote der Aus- und Fortbildung:
-> Wegfall zentrale Bearbeitung von Dienst-/Arbeitsbefreiungen bzw. Sonderurlauben (die ak-
tuell noch nicht dezentral durch die Dienststellen erfolgen; Rechtsgrundlage § 10 UrlMV)
PA/2 Personalservice
Reduzierung Maßnahmen Marketing/Attraktive Arbeitgeberin:
-> Wegfall zentrale Planung Kindermitbringtag
-> Wegfall Messeteilnahmen, die in Vergangenheit wenig Resonanz gebracht haben (z. B.
herCareer, 1. FCN Handwerker Azubi-Tag, Berufsausbildung)
Reduzierung Aufwand Recruiting-Tätigkeiten:
-> Abgabe Einstellung und Prüfung Veranstaltungshelfer*innen durch Beauftragung externer
Dienstleister (keine städtischen Einstellungen)
-> Reduzierung der Teilnahme von PA an Vorstellungsgesprächen in weiteren ausgewählten
Bereichen
-> Nichtannahme von Papier- und E-Mail-Bewerbungen mit Verweis auf Bewerbermanage-
mentsystem BeeSite
Reduzierung Aufwand Bewirtschaftungstätigkeiten:
-> Prüfung nach Evaluation von Austrittsinterviews (Pilotphase bis 30.06.2023)
-> Prüfung Versetzungsprozesse im Lehrerbereich (Einstellungen)
Übergreifende Tätigkeiten im Personalservice
-> Prüfung Prozesse Beurteilungswesen: Wegfall Einzelfallprüfungen durch PA sowie techni-
sche Unterstützung
-> Kostendeckende Abrechnung von Personaldienstleistungen für den KVÜ
-> Wegfall Personalgestellungen für die staatliche Wirtschaftsschule B12
-> Dezentrale Abwicklung Nebentätigkeiten (Anzeige, SAP-Erfassung) für Tarifbeschäftigte
-> Dezentrale Ausstellung von Arbeitszeugnissen
-> Digitalisierungsgewinne durch DMS-/ und PSP-Ausweitung (Gutachten, Antragsstellungen
von Mitarbeitenden)
PA/3 Dienstaufsichtliche Angelegenheiten, Disziplinarsachen und Versorgung
Reduzierung Umfang und Verlängerung des Zyklus des städtischen Schwerbehindertenbe-
richts
Prüfung Externalisierung Unfallfürsorge (externe Abwicklung, Digitalisierungsgewinn)
Digitalisierung Schadenersatzberechnungen bei drittverschuldeten Unfällen: Maschinelle Be-
rechnung der Regressansprüche in SAP HCM (Programmierung erforderlich, bislang Ableh-
nung durch IT/SKN)
Neukonzeption der Abwicklung von Jubiläen (z. B. Konzept Ehrenabende)
Prüfung Externalisierung Versorgung
PA/4 Personalabrechnung
Kostendeckende Serviceleistungen der Personalabrechnung für Gewerkschaften (z. B. Be-
scheinigungen bei Streikhandlungen)
Reduzierung Vorbereitung, Prüfungen und Abrechnung von Veranstaltungshelfer*innen (ana-
log Vorschlag PA/2 Personalservice) -> Prüfung Fremdvergabe der Einstellung von kurzfristig
Beschäftigten (für z. B. Erfahrungsfeld der Sinne, Blaue Nacht u.a.)
Reduzierung Probeberechnungen für Mitarbeitende (Arbeitszeitwechsel, Steuerklassenwech-
sel) -> Verweis auf Gehalts-/Besoldungsrechner im Internet
Reduzierung Menge an (Einzel-)Sonderzahlungen mit Fokus auf geplante monatliche Abrech-
nungszeiträume
Wegfall Prüfung und Erfassung von Gutscheinen an Mitarbeitende (Dezentralisierung durch
die Dienststellen)
46
10
Reduzierung (Einzel-)Störfallberechnungen von Altersteilzeitfällen nach dem TV Flex -> Prü-
fung maschinelle Abwicklung von Störfällen durch IT-Programme (siehe z. B. Abrechnungs-
programm VIVA beim Landesamt für Finanzen)
Digitalisierung Schadenersatzberechnungen bei drittverschuldeten Unfällen: Maschinelle Be-
rechnung der Regressansprüche in SAP HCM (Programmierung erforderlich, bislang Ableh-
nung durch IT/SKN)
Reduzierung Aufwände Detailaufstellungen Leistungsorientierte Bezahlung für Geschäftsbe-
reiche/Dienststellen/Schulen/Eigenbetriebe
Digitalisierung Berechnung der Krankengeldzuschüsse gem. TVöD bzw. TV-L: Maschinelle
Übernahme der Tagessätze des Brutto- oder Nettokrankengeldes aus dem EEL
Verzicht auf die monatliche Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Mehrfachbe-
schäftigung bzw. Überschreitung von Beitragsbemessungsgrenzen
Digitalisierung Austausch und Berechnung von geldwerten Vorteilen bei Dien stwohnungen
(PA/4 mit LA)
Prüfung Kuvertierung und Versand der Entgeltabrechnungen/Besoldungsabrechnungen bei
Austritten durch Extern
Dienststelle Zentrale Dienste (ZD)
„Inputstrategie“ für die Digitalisierung des Posteingangs und Postausgangs (Referenzplanung
„The Q“) stadtweit fortführen, dadurch Veränderung der Aufgaben der analogen Poststelle und
des Transportdienstes
Rechnungssachbearbeitung Gebäudereinigung (ca. 15.000 Belege pro Jahr) - Integration in den
e-Rechnungsprozess ist bereits im Gange - Umstellung erfolgt nach und nach
Einführung des CAFM – Systems für die HVE- KSV mit dem Ziel der digitalen Abbildung des Faci-
lity- und Gebäudemanagements. Die Befüllung des Systems hat begonnen.
Abrechnung Rundfunkgebühren (stadtweiter Prozess läuft seit Einführung der E- Rechnung stan-
dardisiert ab)
Beschaffungsverfahren - IT Beschaffung - Optimierung des Beschaffungsprozesses mit DIP wird
derzeit durchgeführt
Die IT-Maßnahme der Ablösung der bisherigen Gebäude- und Raumdatei (GerDa) wird sukzes-
sive umgesetzt. Die Daten werden ins SAP überführt. Derzeit finden Gespräch mit dem IT -
SAP/Kompetenzteam statt.
Die digitale Einbindung der Ermittlungsersuchen von BAM an das Sachgebiet Ermittlungsdienst ist
angedacht.
Buchhaltungsaufgaben werden derzeit sukzessive zentralisiert
Reduzierung der quantitativen und qualitativen Bearbeitung von Ermittlungsaufträgen.
Stellen, die zur dauerhaften Einsparung vorgesehen sind:
Stelle 100.0170 – 13,26 WAS - Verwaltungskraft
Stelle 100.2352 – 39 WAS - Zusteller - Kraftfahrer
Stelle 100.1280 – 22,79 WAS - Reinigungskraft
Dienststelle Kassen- und Steueramt (KaSt)
KaSt prüft mit dem Ziel einer Fallzahlreduzierung die Höhe der Grenzbeträge, bei denen nicht
mehr gemahnt bzw. vollstreckt wird. Teilweise ist hier im Gegenzug mit Mindereinnahmen zu
rechnen.
Der Einsatz weiterer Software zur Verbesserung automatisierter Buchungen wird im Kontext mit
SAP-HANA geprüft (Betrieb ab 2027).
Einschränkungen des steuergestaltenden Beratungsumfangs und zeitlich gestreckter Vorlauf bei
steuerlichen Beratungsanfragen im Bereich der internen Steuerberatung der Stadt bei weiterer
47
11
Prozessoptimierung und verstärkte Fokussierung auf zwingend notwendige steuerliche Pflichtar-
beiten der eigenen Steuerpflichten der Stadt bzw. der Tax Compliance. Hierbei Inkaufnahme hö-
herer Sanktionsrisiken im Falle von Verletzung steuerlicher Pflichten.
Umfangreiche Reduzierung der Teilnahmen an Außenprüfungen der Gewerbesteuer (Zerle-
gungsprüfung) und eingeschränkte Analyse von Prüfungsanordnungen der Finanzäm ter bzw. un-
geprüfte Übernahme der Zerlegungsmitteilungen externer Finanzämter in die Veranlagung. Es ist
hier mit Steuermindereinnahmen zu rechnen.
Prüfung der Aufhebung der Zweitwohnungssteuersatzung ab 2025, da die Lenkungswirkung weit-
gehend entfallen ist und der Aufwand größer ist als der Ertrag (incl. Einkommenssteuereffekt).
Dienststelle Stadtkämmererei (Stk)
Analyse der bereits erfassten Istprozesse auf Einsparpotentiale, u.a. auch durch Technikeinsatz
(z.B. Robotic Process Automation - RPA)
Analyse sämtlicher Aufgabe bei Stk/1 und -/2 und Kategorisierung in disponibel, Intensität der
Aufgabenerfüllung disponibel und nicht veränderbar
Stab Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref.I/II)
Neuorganisation im Bereich des Vorzimmers mit zusätzlicher Sachbearbeitung und Digitalko-
ordination
Straffung im Bereich der Stäbe wird geprüft
Stellen, die zur dauerhaften Einsparung vorgesehen sind:
Stelle 020.0400 19,25 WAS - Digitalkoordination (Aufgabenumverteilung)
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref.III)
Hinsichtlich der Personalkosteneinsparungen wurden im Geschäftsbereich Ref. III als Aus-
nahmen ASN (440,20 VK) und Frh (208,37 VK) jeweils gesamt definiert. Bei SUN wird in die
Betrachtung ausschließlich SUN/U einbezogen; damit sind bei SUN 406,42 VK als Ausnah-
men definiert.
1. Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs Ref. III:
festgelegter Stichtag zur Auswertung 01.03.2023)
Stellen (VKS) im nicht ausgenommen Bereich: 186,42 VK
Davon frei (VKS): 20,13 VK
Aktuelle Freihaltequote (Bezugswert: 11%): 10,80%
Darstellung der Entwicklung der Quote: noch nicht darstellbar, da erster Bericht
Nachrichtlich: 13,52% sind nicht ausgenommene Stellen von allen Stellen im Ge-
schäftsbereich Ref. III
2. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung:
a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?
48
12
b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in
geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär ab-
gesenkt?
c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen
(soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?
d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu er-
warten?
Diese Fragen werden in Bezug auf die Dienststellen/Referatsbereich im Einzelnen erläutert:
2.1.) Umweltamt (UwA)
Durch die demografische Entwicklung in der Dienststelle wird sich der Personalbestand bis
Ende 2025 und deutlich darüber hinaus (s. Grafik) erheblich verändern.
UwA/1 – Umweltplanung:
2023 - 1 VK-Planerstelle Austritt wg. ATZ, 1 Planerstelle wg. Sabbatjahr mit ggf. anschlie-
ßender Verrentung, 1 VK-Planerstelle wg. Stellenwechsel
2024 - 0,75-VK-Stelle wiss. SB Austritt wg. Verrentung
2025 - 1-VK-Stelle Austritt wg. ATZ
UwA/2 – techn. Umweltschutz:
2023 - 2 VK-Ingenieurstellen Austritt wg. Verrentung, 1 VZ-Stelle Verwaltung wg. Elternzeit
2024 - 1 VK-Ingenieurstelle Austritt wg. ATZ
2025 - 1 VK-Ingenieurstelle Austritt wg. ATZ
UwA/3 – untere Naturschutzbehörde:
2023 - 4,33 VK-Stellen (Leitung, Geschäftsführung, Sachbearbeitung, Verwaltung) Austritt
wg. ATZ / Verrentung
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13
UwA ist daher Pilotdienststelle für Personalentwicklung. Ziel ist dabei die Leistungsfähigkeit
der Dienststelle insgesamt sowie die Agilität und Flexibilität hinsichtlich komplexer, akuter
und sich laufend ändernder Aufgaben aufrecht zu erhalten.
Maßnahmen, wie intensive Einarbeitung, Fortbildung, Ausbildungsdienststelle, Schaffung
von Aufstiegsmöglichkeiten und Kontakte zu Universitäten und Hochschulen zur Talentsich-
tung sind daher implementiert.
a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?
Im Rahmen der Umsetzung des Online Zugangsgesetzes (OZG) ist UwA derzeit mit mehre-
ren Prozessen beteiligt. Beispielsweise wurden bereits umgesetzt: Anträge zur Fällung von
Bäumen (Baumschutz), Auskünfte aus der Altlastendatenbank und die Tierbestandsanzeige.
In Bearbeitung sind u.a. Entfernung von Hornissennestern und Antrag „Gartenbrunnen“. Wei-
ter wird eine digitale Fachstrategie für UwA erstellt. Schließlich ist UwA im Rahmen des Ge-
schäftsprozessmanagements für die Baugenehmigungsverfahren eingebunden.
DMS ist im Basis-Roll out eingeführt und wird sukzessive in den Fachbereichen (Baum-
schutzVO, Genehmigungsverfahren) weiter ausgerollt, und dabei Aktenbestände digitalisiert
sowie ein digitaler Aktenplan erstellt.
Bis dato stellt die digitale Transformation einen zusätzlichen Aufwand dar und kann sich
durch begrenzte Ressourcen an allen beteiligten Stellen (sowohl in den Fachdienststellen als
auch bei den Querschnittsdienststellen) nicht dynamisch entwickeln. Ein Beitrag zur Effi-
zienzsteigerung insgesamt und damit zur Kompensation von Personaleinsparungen ist damit
derzeit nicht gegeben – im Gegenteil. Bis Ende 2025 wird sich dies voraussichtlich nicht
grundsätzlich ändern.
50
14
b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in gerin-
gerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?
Alle Abteilungen sind und werden derzeit temporär und bis Ende 2025 dauerhaft von Stellen-
einsparungen betroffen sein. Hierdurch und durch hohe Arbeitsintensität durch komplexe
Vorhaben und nach wie vor hohe Fallzahlen ergeben sich dadurch längere Bearbeitungszei-
ten und schlechtere Erreichbarkeiten der Dienststelle. Die Kundenorientierung wird sich da-
her insgesamt verschlechtern. Hintergrund ist dabei auch, dass UwA als Fach- und Pla-
nungsbehörde für alle Umwelt- und Naturschutzbelange an einer Vielzahl von Verfahren zu
beteiligen ist und dabei eine sog. Garantenstellung (z.B. für die betroffenen Schutzgüter) ein-
nehmen muss.
Die wichtigsten strategischen Projekte erfahren bereits jetzt aufgrund von zeitlichen Ver-
schiebungen bei Wiederbesetzungen Verzögerungen. Hier muss sehr genau beobachtet
werden, wie sich das in den nächsten Monaten entwickelt.
Nach derzeitigem Stand (Februar 2023) fallen auf jeden Fall vollständig weg:
- Kalender 2024 „Großstadt-Oasen“
- Projekt zur Besucherlenkung im Bereich Neunhof (LPV mit Bauerverband, BN und
LBV)
c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit
zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?
Ist derzeit noch nicht festgelegt.
d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?
- Überschreitung von Bearbeitungsfristen
- Reduzierte Kundenorientierung
- Geringe Dynamik bei der digitalen Transformation
- Schlechtere Einarbeitung durch fehlende „Überlappung“ und eingeschränkten Wis-
senstransfer
- Verzögerte Reaktion auf rechtliche Änderungen
- Verstärkung des Vollzugsdefizits, z.B. durch weitere Einschränkung bei der Überwa-
chung von Auflagen
- Längere Bearbeitungsdauer von Anträgen aus dem Stadtrat
2.2.) Gesundheitsamt (Gh)
a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?
Aus Mitteln des ÖGD-Paktes wurden Gh 3,4 Mio. € an Fördermitteln für die Digitalisierung
zugewiesen. Beispielsweise ist die Umsetzung folgender Digitalisierungs-Projekte geplant:
51
15
Durch den Einsatz einer Diktatsoftware bei Gh kann die Verschriftlichung in verschiedenen
Bereichen automatisiert werden. Die Einführung einer Diktatsoftware ist noch in 2023 ge-
plant. Daneben werden digitale Formulare zum vereinfachten Informationsaustausch mit den
Bürgern/innen mit automatisierter Umsetzung der anschließenden hausinternen Bearbeitung
eingeführt. Auch die Infektionsschutzbelehrungen sollen digital angeboten werden. Schließ-
lich sollen auch die Belehrungen nach § 43 IfSG zusätzlich digital angeboten werden.
b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringe-
rem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?
Dadurch, dass im gesamten Ref. III-Bereich und auch bei Gh die aktuelle Freihaltequote un-
ter 11% liegt, können bei freiwerdenden Stellen, die der Haushaltskonsolidierung unterlie-
gen, keine externen Ausschreibungen erfolgen. Dies wirkt sich bei Gh unmittelbar aus, da im
internen Stellenmarkt kein medizinisches Personal (insbesondere Ärzte/Ärztinnen) verfügbar
sind. Insofern kann es temporär zu Leistungseinschränkungen in allen medizinischen Berei-
chen von Gh kommen.
c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit
zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?
Gemäß Stadtratsbeschluss vom November 2022 soll die Fachstelle für Flüchtlinge ab 2026
auslaufen.
Weiteres ist derzeit noch nicht festgelegt.
d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?
Gh wird seinen gesetzlichen Aufgaben, insbesondere aus dem GDG (Gesetz über den öf-
fentlichen Gesundheitsdienst), auch weiterhin nachkommen. Durch die geplanten Stellenein-
sparungen wird es aber zu einem Absinken von Standards in einigen Bereichen kommen.
2.3.) Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U)
a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?
Bei SUN/U steht eine bereits beschlossene Organisationsuntersuchung mit externer
Begleitung an, so dass diese Fragestellung im Rahmen der Untersuchung betrachtet
wird.
b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringe-
rem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?
Bei SUN/U steht eine bereits beschlossene Organisationsuntersuchung mit externer
Begleitung an, so dass diese Fragestellung im Rahmen der Untersuchung betrachtet
wird.
c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit
zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?
Ist derzeit noch nicht festgelegt.
d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?
Es wird Potenzial für Prozessoptimierung gesehen. Qualitätsminderungen werden
transparent dargestellt und in die Entscheidungsfindung einbezogen.
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16
2.4.) Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III)
a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?
Seit 01.01.2023 hat sich Ref. III neu organisiert und inhaltliche Schwerpunkte gebildet. Dabei
wurden und werden auch Prozesse definiert, die (stärker) digitalisiert werden können. Ein
Beispiel hierfür ist die komplette Bearbeitung von Stadtratsangelegenheiten über DMS.
b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringe-
rem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?
Aus inhaltlichen Gründen sollen keine Einschränkungen im Bereich „Klimaschutz“
vorgenommen werden. Aus diesem Grund sind aber die anderen Bereiche, wie z.B.
Bio, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Verwaltung stärker betroffen. Bei-
spielsweise werden freie Stellen verzögert besetzt.
c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit
zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?
Ist derzeit noch nicht festgelegt.
d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten?
- Überschreitung von Bearbeitungsfristen
- Reduziertere Kundenorientierung
- Längere Bearbeitungsdauer von Anträgen aus dem Stadtrat
- Weniger Veranstaltungen
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Ref.IV)
Stand: 01.02.2023
Organisationseinheit
Soll VK lt.
Stellenplan
gesamt
Soll VK lt.
Stellenplan
Konsolidierung
Vermerk
(C,D,H)
Ist VK
Vermerk
(C,D,H)
Stellen-
freihal-
tungs-
quote
[-] Geschäftsbereich Referat IV 1.904,04 359,20 331,76 7,64%
[-] Referat IV 111,88 91,73 82,16
[-] Ref. IV - Teil A 105,18 91,73 82,16
Ref. IV - Teil A 7,00 5,00 5,00
Temporäre Organisationseinheit 1,00 1,00 1,00
[+] Bau, Digitales, strat. u. zentrale Aufgaben 51,00 51,00 43,95
53
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[+] Institut für Pädagogik und Schulpsychologie 25,83 18,83 17,74
[+] SportService (SpS) 15,40 15,40 13,97
Zu and. Dienstherren abgeord. Lehrkräfte 3,00
Personalvertr. bei Ref. IV - ohne Schulen 1,95 0,50 0,50
[+] Ref. IV - Teil B 6,70
[+] Hausverwaltende Einheit Schule und Sport 180,56 135,40 129,11
[+] Amt für allgemeinbildende Schulen 675,16 64,28 55,65
[+] Amt für berufliche Schulen 936,44 67,79 64,84
Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal auf die Aufgabenerfüllung inner-
halb des Referates für Schule und Sport:
Erste Maßnahmen
Das Referat IV für Schule und Sport nimmt aufgrund seiner Pflichtaufgaben als Sachaufwandsträger für
146 öffentliche Schulen und als Schulträger für 47 kommunale Schulen eine besondere Stellung inner-
halb der Stadt Nürnberg ein. Im Ref. IV ist ausschließlich das pädagogische Personal an Schulen und
die Schulpsychologie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von den Haushaltskonsolidierungen im
Bereich Personal vollständig ausgenommen. Jedoch ist zu bemerken, dass im Referat für Schule und
Sport auch in den Bereichen Verwaltung und Pädagogik gesetzliche Pflichtaufgaben verortet sind, de-
ren Erfüllung Grundvoraussetzung für den pädagogischen und strukturellen Betrieb der Nürnberger
Schulen darstellt.
Im Augenblick arbeiten die schulischen Ämter gemeinsam mit IT -AM daran, Verwaltungsabläufe in
Rücksprache mit den Schulaufsichten zu digitalisieren und zu verstetigen, sodass hier mit einer Entlas-
tung der Ämter und Einsparpotential im Ber eich Personal zu rechnen ist. Im Bereich der beruflichen
Schulen werden zentral organisierte IT-Strukturen geschaffen und Kompetenzen an den Schulen auf-
gebaut, die es erlauben, Prozesse an der Schnittstelle zwischen Pädagogik und Schulverwaltung zu re-
organisieren. Zu nennen sind hier u. a. die Einführung digitaler Anwendungen zur Einrichtung der Schü-
ler-Accounts und zur Messung des Sprachstandes der Schüler/-innen. Die automatisierte Auswertung
von Schülerdubletten erlaubt es zukünftig, dass die Schulen die Bereinigung von Doppelanmeldungen
untereinander ohne Unterstützung von SchB erledigen.
Des Weiteren werden Leistungsbeschreibungen für die Ausstattung von integrierten Fachunterrichts-
räumen zukünftig an die Fachbereiche der Schulen delegiert. Auch im Bereich des SportService wird
das digitale Buchungssystem für Sportstätten im Augenblick um Funktionen erweitert, die eine höhere
Nutzerfreundlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zum Ziel haben und verwaltungsseitig entlasten.
Der Bereich Bau im Referat IV hat aufgrund seiner hohen und komplexen Aufgabendichte - der Pflicht
zur Bereitstellung der Räume für einen ordnungsgemäßen Schulbetrie b im Sinne des Sachaufwands -
und Öffentlichkeitswirksamkeit sehr hohe Bedeutung. Deshalb erfolgt hier seit Herbst 2022 m it pro-
fessioneller externer und stadtinterner Begleitung dienststellenübergreifend eine Neuausrichtung, um
Synergien zu schärfen, Arbeitsprozesse zu verstetigen und Redundanzen zu reduzieren. Die Neuaus-
richtung wird durch eine Digitalisierung der Prozessab läufe und eine Implementierung einer gemein-
samen Ablagestruktur flankiert.
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18
Wegfall dauerhafter und temporärer Aufgaben
Der Bereich Digitale Schule wurde zum 01.01.2022 von einem Projekt in einen eigenständigen Bereich
in das Referat für Schule und Sport überführt und eingegliedert. Das Team Digitale Schule begleitet die
Digitalisierung aller 146 öffentlichen Schulen von der Glasfaseranbindung, Vernetzungsplanung und –
durchführung, der Implementierung des Lehrerarbeitsplatzes bis hin zur Ausschreibung, Ausgabe und
Support aller digitalen Geräte an Schulen. Der Bereich ist, trotz seines hohen Beitrags zur Digitalisie-
rung von Prozessen, bislang nicht in den Ausnahmen der Haushaltskonsolidierung im Personalbereich
erfasst. Durch zahlreiche Schulneubauten (Forchheimer Straße, Brunecker Straße, Schulzentrum Bres-
lauer Straße, Tiefes Feld, B5/B14) und Erweiterungen, einen weiteren Jahrgang G9, vor allem aber auch
durch die Ankündigung der Einführung der Schülergeräte bis 2028 (Schülerzahl Nürnberg: ca. 65.000)
wird die Aufgabenbreite und –fülle des Teams Digitale Schule exponentiell anwachsen. Die geforderte
Personaleinsparung in diesem Bereich wird somit unweigerlich dazu führen, dass Leistungen auf der
einen Seite nur verzögert bereitgestellt werden können, auf der anderen Seite in hohem Maße extern
vergeben werden müssen. Erfahrungsgemäß zieht ein Outsourcing von Aufgaben im Bereich IT deut-
lich höhere Kosten und Schnittstellenproblematiken nach sich.
Im Referat IV ist im Zusammenhang mit schulischen Belangen aller A rt in den letzten Jahren die Fre-
quenz an schriftlichen Anfragen und persönlichen Gesprächsanfragen von Seiten der Bürgerinnen und
Bürger, aber auch der Fraktionen massiv angestiegen. Die Beantwortung, vor allem auch von Schrei-
ben, deren Inhalt genuin nicht in dem Verantwortungsbereich der Stadt Nürnberg liegen und die kom-
plexe Recherche- und Zuarbeit erfordern, bindet zahlreiche Verwaltungskapazitäten. Im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal kann hier zukünftig nur noch mit starkem zeitlichem Ver-
zug bzw. sehr eingeschränkt reagiert werden.
Bei den allgemeinbildenden Schulen wird – nach Rücksprache mit den Schulleitungen - durch den Ver-
zicht auf Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten das Angebot der Möglichkeit muttersprach-
licher Unterrichtserfahrung eingestellt. Den Bereich BuT-Lernförderung, der derzeit durch die Fach-
stelle „Fachkoordination Lernförderung“ (FKo) federführend vom Institut für Pädagogik und Schulpsy-
chologie Nürnberg (IPSN) organisiert wird, nehmen vor allem Schulen in nicht-städtischer Trägerschaft
(hauptsächlich Grund- und Mittelschulen) in Anspruch. Das IPSN wird zukünftig nur noch die Koordi-
nation für die kommunalen Schulen übernehmen und die staatlichen Schulen lediglich dabei unter-
stützen, die Lernförderung selbst zu organisieren. Dies ist bereits an vielen Schulen der Fall, führt al-
lerdings dazu, dass Schulleitung und Verwaltung hier einen beträchtlichen Mehraufwand leisten müs-
sen. Zudem werden die Lernförderkräfte durch IPSN auch pädagogisch begleitet und regelmäß ig ge-
schult, was dann künftig auch nicht mehr geleistet werden kann.
Im Bereich Sport werden perspektivisch Angebote, die die Bürgerinnen und Bürger in Bewegung brin-
gen und Nürnberg als Sportstadt etablieren, sukzessive zurückgefahren. Hier sind zum Beispiel zu nen-
nen der Eigenanteil am Streetsoccer-Cup (zusammen mit J)“, „Mach mit - bleib fit“ oder die „Kids Aktiv“
Bewegungsbroschüre. Darüber hinaus müssen sportliche Großveranstaltungen in Hinblick auf die per-
sonellen Herausforderungen auf den Prüfstand gestellt werden.
Generell wird eine Neuausrichtung und Umschichtung der Aufgaben innerhalb des Referats für Schule
und Sport im Zuge der Vorgaben zur Personaleinsparung aufgrund der Aufgabentiefe einen breiten
Prozess der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche bedingen: In der Regel können die Einsparziele nur
durch Aufgabenverschiebung erzielt werden. Dabei wird es in der Aufgabenerledigung zu vertiefter
Priorisierung kommen müssen, um die im Schul- und Sportbereich äußerst volatilen Herausforderun-
gen gemäß d en kommunalen Verpflichtungen zu erfüllen. Zahlreiche freiwillige Aufgaben, die histo-
risch oder auch durch das Bürgerinteresse bedingt seit Jahren durch das Referat für Schule und Sport
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übernommen wurden, können in diesem Zuge nicht mehr bzw. nur sehr eingeschränkt bearbeitet wer-
den.
Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales (Ref.V)
Über Auswirkungen der im November beschlossenen und in der Umsetzung im Dezember
2022 und Januar 2023 konkretisierten Maßnahmen zur Personalkosteneinsparung ist nach
Ablauf von zwei Monaten noch keine belastbare Aussage möglich. Aufgrund des Überschrei-
tens der Freihaltequote unterliegt der Geschäftsbereich Ref. V derzeit keiner Wiederbeset-
zungssperre, sodass Besetzungen vakanter Stellen auch in den nicht ausgenommenen Be-
reichen uneingeschränkt zulässig sind. Personelle Engpässe, die in unterschiedlichen Berei-
chen sowohl intern als auch in der Außenwirkung deutlich spürbar sind, sind daher derzeit
nicht ursächlich auf die Wiederbesetzungssperre zurückzuführen. Diese ergeben sich
sowohl in den von der Wiederbesetzungssperre ausgenommenen (rd. 81 %) als auch in den
nicht ausgenommenen Bereichen vielmehr aus Schwierigkeiten bei der Personalakquise so-
wie aus Fallzahlsteigerungen bzw. neuen Aufgaben.
1. Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs
Stellen im nicht
ausgenommenen
Bereich
davon
frei
Freihaltequote
01/23
Freihaltequote
02/23
Anteil nicht ausgenom-
mener Stellen
575,42 68,93 13,39% 11,91% 19%
2. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung
Noch ohne dass die Wiederbesetzungssperre greift und bevor eine systematische Stellen-
reduzierung mit Blick auf das dauerhafte Einsparziel 2025ff. erarbeitet wurde, gerät die
Arbeitsmenge angesichts steigender Fallzahlen und komplexer werdender Anforderungen
(sowohl extern als auch intern) bei zunehmender Schwierigkeit, bestimmte Funktionen
adäquat zu besetzen (insb. Verwaltungs- und Leistungsabteilungen) verschiedentlich an
der Grenze des Bewältigbaren. Bereits beschlossene oder angekündigte Gesetzgebungs-
vorhaben (SGB VIII-Reform – KJSG, Betreuungsgesetzreform, Kindergrundsicherung, ...)
werden darüber hinaus Aufgabenmehrungen bringen, die nicht ohne zusätzliche Ressour-
cen zu erledigen sein werden.
Um die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung aufrecht zu erhalten, ist eine konsequente
Digitalisierung sowie eine starke Vereinfachung interner Prozesse, eine aufgabenkritische
Prüfung aller Dienstleistungen und Aufgaben sowie eine Priorisierung erforderlich. So
werden aktuell innerhalb der Dienststellen, geschäftsbereichsintern sowie in Kooperation
mit der Querschnittsverwaltung auch übergreifend Kernprozesse analysiert und Optimie-
rungsmöglichkeiten abgestimmt. Konkrete Ergebnisse werden jedoch frühestens in den
kommenden Monaten vorliegen.
Parallel hierzu erfolgt eine kritische Überprüfung der aktuell wahrgenommenen Aufgaben.
Zukünftig ist zu erwarten, dass anlassbezogen gesetzlich nicht verpflichtende Aufgaben,
z.B. die Bearbeitung von Anfragen, Grußworten, Bürgerbriefen, die Mitarbeit in Projekten,
Aktionsplänen, Controllingberichte, Leistungsverrechnungen, Prüfungen, Ausschussunter-
lagen, Stellungnahmen usw. herabpriorisiert werden müssen, um die gesetzlichen Aufga-
ben wahrnehmen zu können. Auch sind Standards zu prüfen, soweit rechtlich möglich.
56
20
Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Ergebnisse hinsichtlich dauerhafter Ein-
sparmöglichkeiten vorgelegt werden, zumal auch für die dafür erforderlichen Analysen
ausreichend Kapazitäten bereitstehen müssen.
Die geplante dauerhafte Stellenreduzierung wird, sofern das System der Personalbewirt-
schaftung auf Grundlage des Stellenplans unverändert bleibt, nicht etwa nur dazu führen,
dass der bereits jetzt faktisch bestehende Personalbestand von - 11% gegenüber dem
Soll formal verankert wird. Vielmehr ist zu erwarten, dass der aufgrund der Friktionen bei
der Nachbesetzung ohne Steuerungseinwirkung entstandene Unterbesatz auch auf eine
reduzierte Kapazitätsgrenze einwirken wird, sodass letztlich zusätzlich noch einmal eine
faktische Reduzierung in ähnlicher prozentualer Höhe zu befürchten steht. Dies wäre
nicht mehr zu kompensieren und würde erhebliche Leistungseinschränkungen mit sich
bringen.
Die Digitalisierung von Leistungen und Prozessen kann durch Effizienzsteigerungen Ent-
lastung bringen. Allerdings ist zu beobachten, dass mit digitalen Angeboten oftmals die
Servicelevelerwartung steigt, insb. in Bezug auf Reaktionszeiten.
Referat V (einschließlich Seniorenamt – SenA)
Mit Blick auf die Digitalisierung konnten bereits erste Ergebnisse umgesetzt werden bzw.
befinden sich aktuell in Planung:
Die begonnene und weitere Einführung des DMS wird bei Ref. V vorangetrieben.
Im Seniorenamt können Versandaktionen (Rundschreiben für Seniorenclubs/Ehren-
amtliche/Kursteilnehmer-Innen, Monitorings etc. künftig durch eine spezielle Software
und automatisierten, externen Versand unterstützt werden. Geplant ist zudem die Ein-
führung eines neuen bzw. eine Verbesserung des vorhandenen Kursverwaltungssys-
tems, wodurch Anmeldevorgänge für Kurse/Veranstaltungen zunehmend digitalisiert
werden können.
Mit einer speziellen Software (Toolbox) werden derzeit Online-Befragungen getestet.
Diese gilt es dauerhaft anzuschaffen und zu etablieren.
Das Ehrenamtsmanagement soll durch eine Datenbank unterstützt werden. Dieses
Projekt ist bereits angestoßen.
Mit einer IT-Lösung (Kommunikationsplattform) in und mit den Seniorennetzwerken
bzw. den Ehrenamtlichen soll die Kommunikation mit der Stadt Nürnberg und inner-
halb der Netzwerke erleichtert und effektiver gestaltet werden.
Nach zunehmender Etablierung digitaler Prozesse, auch im Austausch mit den Quer-
schnittsbereichen, wird erwartet, dass diese weniger personalintensiv sind. Allerdings
muss bei außenwirksamen Prozessen immer berücksichtigt werden, dass die Zielgruppen
des Geschäftsbereichs parallel zumindest im Übergangszeitraum auch weiterhin mit der
Möglichkeit zu analogen Prozessen „versorgt“ werden müssen und die Dienstleistungen
entsprechend kundenfreundlich und niederschwellig zur Verfügung gestellt werden.
Sozialamt (SHA)
In den überwiegenden Bereichen werden gesetzliche Pflichtaufgaben umgesetzt, so dass
eine Standardreduktion nicht bzw. nur schwer möglich sein wird. Zudem wird bereits über-
wiegend auf Ebene des rechtlich vorgegebenen Minimalstandards gearbeitet. Themen
wie bspw. die Reduktion von Prüfschritten (4-Augen-Prinzip o.ä.) lassen sich aufgrund der
Fehleranfälligkeit nicht vertreten, sofern dies überhaupt möglich, wäre ohne rechtswidrig
zu handeln.
Sowohl innerhalb SHA als auch in anderen Fachbereichen des Geschäftsbereichs zeigt
sich eine bereits zu erwartende und der HH-Konsolidierung diametral entgegenstehende
57
21
Entwicklung. Aufgrund prognostizierter (und zum Teil bereits eingetretener) Fallzahlstei-
gerung entstehen auch weiterhin zusätzliche Stellenbedarfe. Aktuelle Beispiele sind die
Reform WohngeldPlus (erwartete Verdreifachung der Antragszahlen), AsylBLG (stei-
gende Fluchtzahlen), NürnbergPass sowie Bildung und Teilhabe (Folgeleistung aufgrund
der Fallzahlensteigerungen in anderen Leistungsbereichen) und Energiekrise (erhöhter
Beratungsbedarf zu z.B. Abschlagszahlungen, Energiepreisdeckel, Richtwerte).
Die bereits bekannten und auch absehbar großen Fortschritte bei der Digitalisierung füh-
ren kurz- bis mittelfristig zu einem echten Effizienzgewinn. Dieser wird sich aber, auf-
grund der gegenläufigen Entwicklung der Fallzahlen, nicht zu einer Stellenreduzierung,
sondern lediglich zu einem geringeren zusätzlichen Stellenbedarf gegenüber dem Sta-
tus Quo führen. Am Beispiel des Software-Roboters für Wohngeldanträge wird dies deut-
lich: Im Durchschnitt bringt der Einsatz der RPA-(Robotic Process Automation) Software
eine Zeitersparnis von rund 10 % pro Wohngeldantrag (Evaluierung steht noch aus). D.h.,
SHA muss aufgrund der Aufgabenmehrung im Kontext Wohngeld-Plus Reform entspre-
chend weniger neue Personalressourcen aufbauen. Dies lässt sich minutenscharf
nachweisen, sodass auf Grundlage der Vergleichswerte eine fiktive Einsparung durch
Vermeidung potentieller Stellenmehrungen durch Digitalisierung belegbar ist. Eine tat-
sächliche Einsparung bezogen auf den für die Konsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt ist
dennoch u.E. ausgeschlossen.
Gleiches gilt für die Nürnberg-Pass-App. Auch hier wird die potentielle Digitalisierungsren-
dite durch die bereits messbaren und auch für die Zukunft prognostizierten Fallzahlsteige-
rungen vermutlich vollständig aufgezehrt.
Es wird daher erforderlich sein, ein transparentes Verfahren zur Personalbemessung und
Stellenschaffung unter den Bedingungen der Aufgabenmehrung einerseits, der Digitalisie-
rungsrendite andererseits zu vereinbaren, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzu-
kommen und zugleich den Auftrag zur Haushaltskonsolidierung angemessen zu berück-
sichtigen.1
Bereits jetzt zeigen sich angesichts zahlreicher unbesetzter Stellen sowohl in den Sach-
bearbeitungen als auch bei Führungskräften vor allem in den ausgenommenen Bereichen
bereits folgende Auswirkungen:
verzögerte und qualitativ geminderte Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen
Qualitätsverluste
verzögerte Antragsbearbeitung, Bescheiderteilung und damit weitere Verlän-
gerung der Bearbeitungszeiten
keine Umsetzungskapazitäten für anstehende Gesetzesänderungen
Verzögerung Digitalisierungsprozess aufgrund fehlender Kapazitäten
NürnbergStift (NüSt)
Beim NürnbergStift wird die Freihaltequote in den nicht ausgenommenen Bereichen der
Verwaltung und des Stabs derzeit auch überschritten. Dies führt ebenfalls zu Engpässen
beispielsweise in Abrechnungs- und Personalbereichen, was perspektivisch auch Auswir-
kungen auf die Kernprozesse der Versorgung und Pflege der Bewohner*innen sowie auf
die Sicherstellung der Refinanzierung (bspw. Kostenträgerabrechnungen) haben kann.
Dies ist aber nicht der aktuellen Wiederbesetzungssperre geschuldet.
1 Dies gilt analog beispielsweise auch für Verwaltungs- und Leistungsbereiche des Jugendamts sowie
des Jobcenters.
58
22
NüSt steht aktuell noch am Anfang der Digitalisierung, IT-Maßnahmen werden konzipiert
und sollen sukzessive umgesetzt werden.
Jugendamt
Aktuell wird die erforderliche Freihaltequote innerhalb der nicht ausgenommenen Berei-
che des Jugendamtes überschritten, ohne dass dies durch gezielte Steuerung herbeige-
führt wurde, es ist also ein fluktuations- und arbeitsmarktbedingter Unterbesatz vorhan-
den. Dies führt teilweise zu deutlichen Einschränkungen in diesen Arbeitsfeldern, die nur
noch teilweise von den Teams aufgefangen werden können. Da die Vakanzen häufig
kurzfristig und nicht planbar auftreten, kann mit Hilfe von Prozessoptimierung oder -digita-
lisierung proaktiv kaum gegengesteuert werden. Es werden daher bei Ressourceneng-
pässen die Möglichkeiten geprüft, durch temporäres Aussetzen von Verfahrens- bzw.
Prüfschritten, durch Senken von Bearbeitungsstandards oder durch Reduzierung von Öff-
nungszeiten die grundsätzliche Leistungsfähigkeit von Einheiten und Angeboten aufrecht-
zuerhalten.
Konkret gibt es folgende massive Personalengpässe in den nicht ausgenommenen Berei-
chen im Jugendamt, mit entsprechenden Folgen:
Personalstelle: Konzentration auf zahlungsrelevante Vorgänge (z.B. Krank-/Gesund-
meldungen, Zulagengewährungen, Umwandlungstage etc.), Einstellungen (insb.
Fachkräfte für Kitas), Umsetzung der neuen Aufgaben elektronische Krankmeldung
(eAU) und Einführung der elektronischen Zeiterfassung (ELAZ). Wo immer rechtlich
möglich, werden Vereinbarungen zur Prozessoptimierung getroffen und umgesetzt.
Finanzabteilung: In den Abteilungen finden flächendeckend Aufgabenreduzierungen
statt, insb. sind die Gebührenkonten und die Überprüfungslisten der Stadtkasse/Wirt-
schaftlichen Jugendhilfe nicht auf dem aktuellen Stand und zahlreich unbearbeitet, die
Rückfragen von Kundinnen und Kunden (Bürgerinnen und Bürger sowie der pädagogi-
schen Einrichtungen J/B1 bis J/B3) werden nur zeitverzögert bearbeitet. Zahlreiche
Arbeiten zum Jahresabschluss sind noch offen. Baumaßnahmen und WLAN-Ausbau
kann nur punktuell begleitet werden. Parallel müssen laufende digitale Projekte wie
die Einführung des neuen stadtinternen eShops, der Kita-Verwaltungssoftware, der
Einführung der elektronischen Akte/Dokumentenmanagement (Umzug Quelle), Um-
stellung DOXME und TevIS (Online-Terminvereinbarung) weiterbearbeitet werden.
Auch in den von der Wiederbesetzungssperre ausgenommenen Arbeitsfeldern kommt
es zu deutlichen Bearbeitungsrückständen aufgrund von nicht besetzten Stellen oder
nicht vertretenen Langzeiterkrankungen, beispielsweise im Unterhaltsvorschuss und in
der Kita-Gebührenübernahme. Aufgrund von Fallzahlsteigerungen wäre demgegen-
über eigentlich eine Stellenmehrung erforderlich.
In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit an
Schulen sind einzelne Fachkraft- sowie Leitungsstellen unbesetzt, dies geht jedoch
noch nicht auf die Haushaltskonsolidierung zurück, sondern auf übliche Zeitläufe bei
Nachbesetzungen. Allerdings ist eine übergroße Nachfrage und verstärkter Bedarf
nach pädagogischen Angeboten in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit nach der Corona-Krise zu verzeichnen. Dieser Zustrom an Nutzer/innen
lässt auch keine Betriebseinschränkung durch unbesetzte Stellen zu, sodass eigent-
lich auch in den pädagogischen Arbeitsfeldern eine Stellenmehrung zur Bedarfsde-
ckung angezeigt wäre.
Nachrichtlich: J setzt folgende Positionen der Einsparliste bereits konkret um:
Nr. 20 Stellenbewertung Horte: In Horten sollen künftig auch Kinderpflegerinnen und
Kinderpfleger zum Einsatz kommen. Bei freiwerdenden Stellen wird seit Januar 2023
59
23
geprüft, ob eine Kinderpflegerin/Kinderpfleger statt einer Fachkraft für die Stelle ge-
wonnen bzw. eingesetzt werden kann. Bis Ende Februar konnte bisher keine Stelle
entsprechend nachbesetzt werden.
Nr. 21 Begleitung von Zentralhortbusfahrten: Die Begleitung der Busfahrten zu den
Zentralhorten soll ab September 2023 auf die pädagogisch und aufsichtsrechtlich not-
wendigen Umfänge reduziert werden. Dazu wurden alle Standorte geprüft und dieje-
nigen identifiziert, bei denen eine Reduzierung der Begleitung auf die ersten 6-8 Wo-
chen der Eingewöhnung möglich erscheint; ggf. sind mögliche Gefahrenpunkte zu be-
seitigen. Die Eltern wurden informiert; hierauf gingen zahlreiche Beschwerdebriefe
ein. Der Gesamtelternbeirat Kita e.V. teilt die kritische Haltung.
Nr. 22 Einstellung Schülertreff Galgenhofstraße: Das Einrichtungspersonal, die davon
betroffene Mittelschule und Jugendlichen/Eltern des Schülertreffs wurden über die
geplante Schließung zum 31.08.2023 informiert. Den aktuellen Schülerinnen und
Schülern der 5. Klasse wurde eine Übernahme im Hort Galgenhofstraße angeboten.
Alle anderen wurden über alternative Betreuungsmöglichkeiten informiert. Darüber
hinaus wird aktuell mit der Regierung eine Nachnutzung der Räume durch den Hort
Galgenhof (Erweiterung der Hortplätze) geprüft.
Jobcenter Nürnberg-Stadt (JCN)
Das JCN ist von der Personalkosteneinsparung im Zuge der Haushaltskonsolidierung der-
zeit nicht umfasst.
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Ref.VI)
Dem Beschluss des Stadtrates entsprechend wird über die Auswirkungen der Stelleneinsparungen
berichtet.
Die vom Stadtrat beschlossene rechnerische Quote einer Einsparung von 11% der Stellen im Ge-
schäftsbereich Planen und Bauen ist schon zum 02.01.2023 erreicht gewesen, weil eine Vielzahl von
technischen Stellen trotz intensivster Bemühungen nicht besetzt werden können.
Dem Geschäftsbereich Planen und Bauen sind aktuell 671,45 Stellen im Stellenplan Teil A zugewie-
sen, wobei 553,10 VK-Stellen der Haushaltskonsolidierung (Stellen im nicht ausgenommenen Be-
reich) unterliegen. Zum Stichtag 01.02.2023 sind von diesen 448,07 VK-Stellen besetzt. Die aktuelle
Freihaltequote beträgt damit 18,9%.
Das Ergebnis sind schon jetzt erhebliche Verzögerungen, Kostenmehrungen und Mängel in Planung,
Genehmigung und Ausführung von Aufgaben des Geschäftsbereichs. Die geforderte Stellenreduk-
tion wird nicht durch Anpassung von Aufgaben, sondern eher durch Nicht-Gewinnung von Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern erfolgen.
Hochbauamt
Bei H beträgt die aktuelle Freihaltequote 21,23%.
Mit der aktuellen Auswertung der Personalkapazitäten wird unter Einbeziehung der nicht besetzten
Stellen trotz vieler Verschiebungen beim Projektbeginn immer noch ein hohes Personaldefizit im
Hochbauamt für das Jahr 2023 ausgewiesen. Dieses Defizit ist wesentlich dem Arbeitsmarkt und
nicht allein den erforderlichen Stelleneinsparungen geschuldet. Viele Projekte sind strukturell unter-
besetzt und damit erhöhten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken sollen durch Stellenbesetzungen -
60
24
wann immer möglich -minimiert werden. Hierzu besteht aktive Unterstützung auch der Quer-
schnittsverwaltung.
Es ist aktuell nicht absehbar, welche Stellen eingespart werden könnten. Leider entzieht sich die
Personalentwicklung der aktiven Steuerung, die nötige Aufgabenkritik wird durch die personelle
Wirklichkeit geleitet.
Auf Grund des Fachkräftemangels ist bereits heute das Bauprogramm der Geschäftsbereiche durch
das Hochbauamt – auch unter Beauftragung der wbg-k und von ÖÖP/ÖPP- Dienstleister usw. -
kaum zu bewerkstelligen. In der wachsenden Stadt werden weiter Anforderungen an die städtische
Infrastruktur gestellt werden. Mit jedem Neubau wächst jedoch auch die Verantwortung zum Be-
trieb und Erhalt.
Im Ergebnis ist zu erwarten, dass sich der jetzt schon vorhandene Sanierungsstau verschärfen wird -
nicht allein, weil seit Jahrzehnten zu wenig Mittel für den Gebäudebestand zur Verfügung gestellt
werden, sondern auch, weil künftig das Fachpersonal zur Bearbeitung fehlen wird. Die Folge sind
eine wachsende Zahl an nicht planbaren Notmaßnahmen zur Verkehrssicherung bei städtischem
Gebäudebestand.
Bauordnungsbehörde
Bei BoB beträgt die aktuelle Freihaltequote 12,89%.
Leider entzieht sich die Personalentwicklung in gewissem Umfang der aktiven Steuerung, die nötige
Aufgabenkritik wird durch die personelle Wirklichkeit geleitet.
Die Bauordnungsbehörde hat vor allem in den Bereichen Schornsteinfegerwesen, Denkmalpflege
und Verwaltung derzeit Engpässe bei der Bewältigung der gesetzlichen Aufgaben. Aufgrund unbe-
setzter Stellen ist auch der Bereich der Baugenehmigungserteilungen betroffen, längere Bearbei-
tungszeiten sind die Folge.
Zusätzlich wurden zur Sicherstellung der „Genehmigungsfiktion“ Ressourcen umverteilt – mit Nach-
teilen für nicht fiktionsfähige Vorhaben. Auch leidet die Beratung der Architektinnen und Architek-
ten und Bauherrenschaft. Das Unverständnis und die Frustration der Architektenschaft als auch sei-
tens der Bauherrn und der Immobilienwirtschaft nehmen zu, ebenso die Beschwerden über Nichter-
reichbarkeit und lange Bearbeitungszeiten.
Die Arbeit der Bauordnungsbehörde wird durch Wiederbesetzungsprobleme und Stelleneinsparun-
gen jetzt schon und mehr noch in Zukunft eingeschränkt, Baugenehmigungsverfahren werden sich
weiter verlängern. Beratungen der Bauherrenschaft sowie die Erreichbarkeit und der Parteiverkehr
müssen weiter eingeschränkt werden. Durch die stetige Arbeitsverdichtung in allen Bereichen
kommt es schon heute zu krankheitsbedingen Ausfällen und Überlastungen innerhalb der Behörde.
Die Unzufriedenheit gegenüber der Stadtverwaltung wächst. Die Motivation der Mitarbeitenden
schwindet. Mehrarbeit durch unbesetzte und eingesparte Stellen belastet bereits jetzt das Personal.
Weitere Personaleinsparungen werden in verschiedenen Bereichen der BoB zu Mindereinnahmen
der Stadt Nürnberg führen.
U-Bahn-Bauamt
Bei UB beträgt die aktuelle Freihaltequote 17,76 %.
Unvermeidliche Aufgaben sind u. a. die Bearbeitung von Bauanträgen, Instruktionen, Sondernut-
zungen im U-Bahnumfeld, Brandschutzertüchtigung im Netz, Raumumbauten, Bauwerksprüfungen,
die Erneuerung von Fahrtreppen, Aufzügen und Beleuchtungen sowie der Nachrichten-, Kamera-,
61
25
Zugsicherungs- und Energietechnik. Hinzu kommt die fachliche Begleitung der Schienenerneuerun-
gen, der Stellwerkserneuerungen, usw.
Während auf der U1 noch viele Streckenabschnitte und Bahnhöfe auf die Sanierung warten, besteht
mittlerweile auch bei den ersten Bahnhöfen auf der U2-Linie Sanierungsbedarf. Mit den vorhande-
nen Ressourcen können die notwendigen Generalsanierungen nicht mit der für einen dauerhaft si-
cheren Betrieb notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben werden. Bei Missständen können
durch die Technische Aufsichtsbehörde Betriebseinschränkungen bis hin zur Einstellung des Be-
triebs verfügt werden.
Eine weitere Belastung der Situation wird durch das Auslaufen der Wartungsverträge mit Siemens
für den fahrerlosen Betrieb im Jahr 2035 hervorgerufen. Ab 2035 wird ein neues System für den au-
tomatischen Betrieb der U2 und U3 erforderlich werden. Aber schon im Vorfeld ab ca. 2025 müssen
dafür Vorüberlegungen, Marktsondierungen und weitere Vorarbeiten durchgeführt werden.
Im U-Bahnbauamt werden sich die Stelleneinsparungen soweit vertretbar eher aus der altersbedin-
gen Fluktuation im Zusammenhang mit dann nicht mehr besetzbaren Stellen ergeben. Das eher
kleine Amt erlaubt dabei eine Steuerung „auf Sicht“. Auf Grund der sich aktuell grundsätzlich än-
dernden Aufgabenstruktur – weg vom Neubau, hin zum Unterhalt - ist langfristig keine Stellenein-
sparung zu erwarten.
Verkehrsplanungsamt
Bei Vpl beträgt die aktuelle Freihaltequote 21,96%.
Dem steigenden Stellenbedarf zur Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses wurde vom Stadtrat weit-
gehend Rechnung getragen, jedoch konnten die Stellen nur teilweise besetzt werden. Im Ergebnis
ist der status-quo an Aufgaben VOR dem Beschluss gut zu erfüllen, die neuen Planungsaufgaben
hingegen werden sich verzögern.
Vpl erledigt weiterhin alle Pflichtaufgaben (gemäß Aufgabengliederungsplan) in vollem Umfang,
dennoch könnte es temporär zu Abstrichen bei den Reaktionszeiten kommen. Insbesondere werden
die Ziele des Mobilitätsbeschlusses nicht in der gewünschten Geschwindigkeit erreicht werden kön-
nen. Die einzelnen Maßnahmen müssen daher auf eine den verfügbaren Kapazitäten entsprechende
Priorisierungsreihenfolge gebracht und damit auch die zeitliche Umsetzung auf den Zeitraum nach
2030 gestreckt werden. Nach aktueller Bewertung ergibt sich hier ein verlängerter Umsetzungszeit-
raum von ca. 3 bis 4 Jahren.
Darüber wird mit getrennter Vorlage im Reportingbericht zum Mobilitätsbeschluss im AfV berichtet.
Die bisherigen Tätigkeiten werden in reduziertem Umfang bearbeitet. Dies führt zu Abstrichen bei
Reaktionszeiten und bei der Geschwindigkeit der Zielumsetzung beim Mobilitätsbeschluss.
Stadtplanungsamt
Bei Stpl beträgt die aktuelle Freihaltequote 21,31%.
Stpl erledigt die Pflichtaufgaben in vollem Umfang, wenn auch nicht in gewünschter Geschwindig-
keit. Eine Kürzung im Leistungsumfang der freiwilligen Leistungen könnte erfolgen, d.h.es müssten
aus der Liste der sich in Bearbeitung befindlichen Projekte einzelne Verfahren zurückgestellt bzw.
ausgesetzt werden. Zugleich können keine neuen Vorhaben hinzukommen, ohne im Gegenzug da-
für laufende Verfahren zu strecken. Verfahrensverzögerungen werden sich ebenfalls nicht immer
vermeiden lassen. Es ist anzumerken, dass die stadtinternen Prozesse insbesondere in der Planungs-
rechtsschaffung erhebliches Verbesserungspotential aufweisen.
62
26
Im Bereich der „freiwilligen“ Leistungen, die im Zusammenhang mit den Pflichtaufgaben der Pla-
nung stehen, können Maßnahmen reduziert werden wie z.B. der Teil der Öffentlichkeitsarbeit, der
über das gesetzlich Notwendige hinausgeht. Nachdem die Öffentlichkeitsarbeit während der Pan-
demie deutlich zurückgefahren wurde, ist aktuell in vielen Teilbereichen wieder eine Ausweitung der
Öffentlichkeitsarbeit gefordert. Durch weitere Personalverluste wird sich die geforderte Ausweitung
bzw. Wiederaufnahme der Öffentlichkeitsarbeit verzögern bzw. nicht im geplanten Umfang möglich
und sich letztlich in vielen Bereichen zukünftig auf die gesetzlichen Mindestbeteiligungen beschrän-
ken.
Grundsätzlich sind als Folge des arbeitsmarkt- wie stellenplanbedingten Ressourcenabbaus Quali-
täts- und Leistungseinbußen zu erwarten. Mit einer weiteren Verlängerung von Bearbeitungszeiten
ist zu rechnen.
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII)
Mittelfristig soll ein Umfang von rund 23 Vollkraftstellen im Geschäftsbereich von Ref. VII eingespart
werden (vgl. Stadtrat vom 17.11.2022). Diese Summe soll bis zum Jahr 2026 stufenweise erreicht sein.
1. Zielerreichungsgrad – Auswertung zum 01.02.2023:
Organisationseinheit
Soll VK lt.
Stellen-
plan
gesamt
Soll VK lt.
Stellenplan
Konsolidierung
Vermerk
(C,D,H)
Ist VK
Vermerk
(C,D,H) Freihaltequote:
[-] Geschäftsbereich Referat VII 246,18 207,34 176,25 15,00%
[-] Referat VII 41,12 36,12 26,01 27,99%
[-] Liegenschaftsamt 58,96 56,96 48,39 15,05%
[-] Amt für Geoinformation- und Bodenord-
nung 85,76 81,46 70,54 13,41%
[-] Nürnberger Märkte 25,10 ext. Kostendecker
[-] Wirtschaftsförderung Nürnberg 35,24 32,80 31,31 4,54%
Zielerreichungsgrad Feb. 2023: 136% (= derzeitige Freihaltequote / Bezugswert 11%)
Entwicklung der Freihaltequote:
Jan. 2023: 15,24 %
Feb. 2023: 15,00 %
63
27
2. Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF)
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg muss der besonderen Dynamik in der Arbeitswelt und von Wirt-
schaft und Gesellschaft Rechnung tragen. Das bedeutet, die eigenen Arbeitsweisen und -strukturen
ständig zu hinterfragen und w eiterzuentwickeln. Trends sind schnell aufzugreifen und es sind neue
Services und Angebote zu entwickeln. Diese laufende Weiterentwicklung von WiF ist bislang durch eine
hohe organisatorische und personelle Flexibilität ohne kontinuierlichen Personalaufbau möglich ge-
wesen. Das konnte gelingen, weil die Kapazität für neue Aufgaben durch das Aufgeben von Themen,
Formaten und Produkten geschaffen werden konnte und durch die ständigen Anpassungen interner
Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Personaleinsparungen im Umfang von 3,5
Stellen werden aber dazu führen, dass WiF künftig die Kapazitäten für diese dynamische Integration
neuer Aufgaben fehlen werden.
Denn nicht alle Aufgaben der einzuziehenden Stellen können entfallen, wie zum Beispiel die Unterstüt-
zung von Unternehmen bei Investitionen und Ansiedlungsvorhaben, die Weiterentwicklung und Stär-
kung der Nürnberger Altstadt oder auch interne Prozess wie die Vorbereitung von Bürgerversammlun-
gen oder die Abgabe von Stellungnahmen im R ahmen von Instruktionsprozessen. Diese unabdingba-
ren Aufgaben müssen durch Arbeitsverdichtung und Standardreduzierungen auf andere Stellen bei
WiF umgeschichtet werden. Mit der Umsetzung der geplanten Stellenreduzierung wären bedenkliche
Entwicklungen verbunden: WiF müsste bei seinen Kernaufgaben Standards nicht unerheblich reduzie-
ren und könnte den gewohnten Service nicht mehr gewährleisten.
2.1. Aufgabenkritik
Eine Reduzierung von rund 3,6 Stellen bis 2025 bei WiF ist nur durch die Reduzierung von Aufgaben
und Standards zu bewerkstelligen. Zu diskutierende Einsparmaßnahmen bei WiF sind:
a. Erarbeitung von neuen Strategien und Konzepten
Für die Erarbeitung von neuen Strategien und Konzeptionen und die Umsetzung ber eits erarbeiteter
Strategien - wie z.B. die Umsetzung einer Wasserstoffstudie (vgl. RWA vom 20.10.2021 und StR vom
15.03.2023) oder die Umsetzung der Machbarkeitsstudie „Living Lab“ - fehlt künftig die Personalkapa-
zität, weil verbleibende Aufgaben aus eing ezogenen Stellen umgeschichtet werden müssen. Damit
entfallen die personellen Ressourcen zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts. Hier droht dem
Standort Nürnberg insgesamt eine abnehmende Zukunftsfähigkeit.
b. Betriebsbetreuung, Gewerbeflächenentwicklung und Netzwerkbetreuung
In der Betriebsbetreuung wird die Beantwortung von Unternehmensanfragen künftig länger dauern.
In der Gewerbeflächenentwicklung werden sich verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse verlän-
gern, die Existenzgründerbetreuung muss quantitativ und qualitativ eingeschränkt werden, die Bereit-
stellung von Standortinformationen muss eingeschränkt werden und schließlich werden Innovations-
vorhaben und Netzwerke teilweise nicht mehr begleitet werden können. In der Folge steht Nürnbergs
64
28
Ruf als wirtschafts- und investitionsfreundlicher Standort und Startup City auf dem Spiel.
c. Förderprogrammrecherche und Förderberatung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zur
erfolgreichen Mittelakquise
Die Tätigkeit von WiF lenkt Landes-, Bundes- und EU-Mittel nach Nürnberg (vgl. RWA vom 16.02.2022).
Diese Tätigkeit müsste im Zuge der geplanten Stellenreduzierung erheblich reduziert werden. Dabei
bleiben geförderte Projekte in Nürnberg zwangsläufig aus. Auch die Hebelwirkung städtischer Mittel
würde nicht unerheblich reduziert, da diese oft nur gemeinsam in Projekte die mit Fördermitteln an-
derer Träger realisiert werden, fließen.
d. Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg Fürth Erlangen (IGZ)
Das Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) wurde 1985 als Koopera-
tionsprojekt der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie der Industrie und Handelskammer Nürn-
berg für Mittelfranken und der Handwerkskammer Nürnberg gegründet. Kerngedanke des Gründer-
zentrums war es, eine enge Verbindung zwischen Forschung, Entwicklung und Anwendung im Bereich
neuer Technologien herzustellen. Die Stadt Nürnberg ist Mehrheitsgesellschafterin mit einem Gesell-
schaftsanteil von rund 56 %. Bisher erfolgte die Ausübung der Rolle als Gesellschafterin durch WiF.
Auch aufgrund personeller Engpässe wird sich die Stadt Nürnberg aus der Gesellschaft zurückziehen.
e. Trägerschaft der Lokalinitiative "Original Regional"
Der Initiative "Original Regional" in der Europäischen Metropolregion Nürnberg können nur Interes-
senten beitreten, die Mitglied einer Regionalinitiative sind. WiF hat diese Initiative für Nürnberg ge-
gründet und seitdem konnten Nürnberger Unternehmen diese Marketingplattform nutzen. Durch den
– aufgrund der Stelleinsparung notwendigen Rückzug aus der Initiative – verlieren Unternehmen aus
Nürnberg eine Plattform zur metropolitanen Vermarktung. Bürgerinnen und Bürger verlieren zudem
eine Plattform, die über regional erzeugende Unternehmen in Nürnberg informiert.
f. Mitträgerschaft an der Initiative Familienbewusste Personalpolitik
WiF vertritt das Forum Wirtschaft & Infrastruktur der Europäischen Metropolregion Nürnberg in dieser
Initiative, initiiert Best Practice Treffen und die Plattform für alle Unternehmen, die sich für familien-
bewusste Personalpolitik engagieren. Durch die Aufgabe dieser metropolitanen Tätigkeit, wird der Zu-
sammenhalt der Metropolregion in diesem Bereich geschwächt.
g. Messepräsenz MIPIM
Die MIPIM, die Internationale Immobilienmesse in Cannes, diente bisher der Vermarktung des Immo-
bilienstandorts Nürnberg auf internationalem Parkett. Durch den zumindest temporären Wegfall der
durch WiF koordinierten Präsenz der Stadt Nürnberg verringert sich die Sichtbarkeit des Immobilien-
und Investitionsstandorts Nürnbergs.
65
29
h. Gremienarbeit für das Forum Wirtschaft und Infrastruktur der Europäischen Metropolregion
Nürnberg e.V.
WiF übernimmt bislang die Vorbereitung von Sitzungen des Forums Wirtschaft & Infrastruktur und der
Steuerungsgruppe des Forums sowie von Projektsitzungen des Forums. Es entfällt eine metropolitane
Vernetzungsstruktur zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und politischen Stakehol-
dern auf verschiedenen Ebenen der Metropolregion.
i. Aufbau eines Gewerbehofs
Das Projekt steht noch in den Startlöchern. Eine Machbarkeitsstudie hat die reinen Baukosten im Jahr
2021 mit ca. 48,2 Mio. EUR beziffert. Mit dem Gewerbehof soll nach dem Vorbild von München und
Hamburg eine mehrstöckige Immobilie mit Mieträumen für kleinere und mittlere Betriebe aus Hand-
werk und produzierendem Gewerbe entstehen . Die Stelle, die dieses Projekt mit externen Partnern
koordinieren sollte, ist bei WiF angesiedelt. Durch den Wegfall der Stelle würde sich das Projekt erheb-
lich verzögern. Wichtig: Falls ein Gewerbehof geschaffen werden soll, müssen dabei Stellen auch ge-
schaffen werden, um diesen zu betreiben.
2.2. Prozessoptimierung
Zusätzlich wird bei WiF durch konsequente Prozessoptimierungen versucht Ressourcen für andere Auf-
gaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren.
LeAn-Software
Nürnberg ist eine von 14 Modellkommunen bei denen die LeAn-Software für ein vorausschauendes
Leerstands- und Ansiedlungsmanagement zum Einsatz kommt. Die Software soll alle relevanten Nut-
zergruppen an einen „digitale n“ Tisch bringen . Die Webanwendung erleichtert die Bestandsflächen-
verwaltung, liefert einen aktuellen Überblick über Immobilienbesatz und (drohende) Leerstände, ent-
hält ein Dashboard mit umfangreichen relevanten Daten zu Umfeld und Nutzbarkeit der jeweiligen
Immobilie und erfasst Ansiedlungsgesuche für eine stadtindividuelle Ansiedlungssteuerung. Als Öko-
system für Akteurinnen und Akteure der Innenstadt ermöglicht LeAn damit schnelle Reaktionszeiten
und ein passgenaues Zusammenspiel von Immobilien und Nachnutzungskonzepten.
3. Liegenschaftsamt (LA)
Als Dienstleister in Immobilienangelegenheiten steuert das Liegenschaftsamt Grundstücks- und Immo-
bilienvorhaben der Stadtverwaltung (insbesondere Ankäufe und Verkäufe sowie Anmietungen und
Vermietungen von Immobilien) und setzt diese federführend um. Es deckt zur Erfüllung der städtischen
Aufgaben vielfältige Flächenbedarfe durch An- und Verkauf sowie die An- und Vermietung unbebauter
und bebauter Flächen bzw. die Bestellung von Erbbaurechten hieran. Es verwaltet einen Teil der städ-
tischen Immobilien und das Eigentum von Stiftungen. Es führt - auch für andere Geschäftsbereiche der
Stadtverwaltung - Vertragsverhandlungen bei Grundstücksgeschäften. Zudem ist das Liegenschafts-
amt Genehmigungsbehörde für die Nutzung des öffentlichen Raums (Sondernutzungen) und damit
Ansprechpartner für unterschiedliche Kundengruppen bei der Durchführung von Veranstaltungen auf
66
30
städtischen Flächen. Darüber hinaus generiert und verarbeitet das Liegenschaftsamt eine Vielzahl im-
mobilienbezogener Daten und trägt durch Anwendung liegenschaftspolitischer Instrumente zur Stadt-
entwicklung bei.
3.1. Aufgabenkritik
Eine Reduzierung von rund 6,5 Stellen bis 2025 beim Liegenschaftsamt ist nur durch die Reduzie rung
von Aufgaben und Standards zu bewerkstelligen. Zu diskutierende Einsparmaßnahmen beim Liegen-
schaftsamt sind:
a. Verwaltung und Betrieb des Handwerkerhofs
Derzeit betreibt das Liegenschaftsamt den am Königstor gelegenen Handwerkerhof und entwickelt
diesen Ort beständig zu einem "place to be" weiter. Gerade für Touristinnen und Touristen ist der
Handwerkerhof das Tor zur Altstadt und auch der erste Berührungspunkt mit der Altstadt.
Als Einsparmaßnahme könnte der Handwerkerhof an einen externen Betreib er ausgeschrieben wer-
den. Falls sich kein externer Betreiber findet, muss ansonsten die Schließung des Handwerkerhofs in
seiner heutigen Form und die Umnutzung der Immobilie in Betracht gezogen werden.
Hinweis: Bis zum Jahr 2014 wurde der Handwerkerhof b ereits von der ORTOG (Organisation für
Schauen und Tombolen GmbH), die zur Unternehmensgruppe der Familie Könicke gehörte, betrieben.
ORTOG kündigte den Vertrag mit Wirkung zum 31.12.2014. In der darauffolgenden Ausschreibung
konnte kein neuer externer Bet reiber gefunden werden. Seitdem betreibt die Stadt (LA) selbst den
Handwerkerhof.
b. Verkauf von unbebauten Baugrundstücken - Verkauf zum Höchstpreis
keine aufwändigen Konzeptauswahlverfahren
Seit dem Jahr 2013 erfolgt der Verkauf größerer städtischer Wohnbauflächen in sog. Konzeptauswahl-
verfahren. Hierbei erfolgt die Veräußerung der Grundstücke nicht an den Meistbietenden, sondern zu
einem vorher fixierten Festpreis an denjenigen Bieter mit der besten inhaltlichen Konzeption und Pro-
jektidee. Ausschlaggebend sind Kriterien u. a. sozialer, wohnungspolitischer, baulicher, stadtplaneri-
scher oder ökologischer Art (vgl. AfS vom 28.04.2016 und RWA vom 18.09.2019). Bei den Flächen zur
Bebauung mit Mietwohnungen ist dabei der Anteil geförderter Wohnungen ein gewichtiges Kriterium.
Die Konzeptauswahlverfahren sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Eine mögliche Einspa-
rung würde sich daraus ergeben, künftig ein Erstzugriffsrecht der wbg für extern vermarktete Flächen
einzuräumen und ansonsten an den Höchstbietenden zu verkaufen.
67
31
c. Beauftragung von Maklern bei An- und Vermietungen sowie dem Verkauf von bebauten Flächen
Im Rahmen der Immobilienverwaltung sorgt das Liegenschaftsamt durch Anmietungen unter anderem
für die Deckung der Bedarfe der Stadtverwaltung an Büroflächen, Schulgebäuden, Lagerflächen und
Baustelleneinrichtungsflächen oder für die Vermietung stätischer Immobilien oder Erholungsflächen.
Dazu gehören auch die Durchführung von Besichtigungen sowie die Vorbereitung von Vertragsunte r-
lagen.
Eine dauerhafte Reduzierung der Personalkapazitäten in diesem Bereich bedingt bei gleichem Auf-
tragsvolumen die Einbindung externer Makler. Durch dieses Konstrukt können Personalkosten einge-
spart werden. Allerdings entstehen dann Kosten für die Beauftragung externer Dienstleister und Mak-
ler.
d. Durchführung von Kirchweihen
Die Durchführung von Kirchweihen ist keine originäre kommunale Aufgabe. Dennoch werden derzeit
eine Reihe von Kirchweihen von LA (Schweinau, Laufamholz, Nordostbahnhof, Eibach , St. Johannis,
Kleinreuth h. d. V., Gartenstadt, Buch, Langwasser, Wöhrd, St. Leonhard) und BANOS (Boxdorf, Groß-
gründlach, Neunhof, Kornburg, Katzwang, Altenfurt und Fischbach) organisiert. Auch wenn die opera-
tive Durchführung vor Ort der Kirchweihen, die im Zuständigkeitsbereich von LA sind, per Vertrag auf
den Süddeutschen Schaustellerverband delegiert wurde, verbleiben Aufgaben bei LA - z.B. Moderation
vor Ort, Ausschreibungen etc. Im Übrigen ist nicht gesichert, dass der Schaustellerverband auf Dauer
die Kirchweihen weiter durchführt, da selbst für den Schaustellerverband Aufwand und Nutzen in kei-
nem angemessenen Verhältnis stehen. Bei einer personalbedingten Reduzierung der Aufgaben von LA
muss deshalb in Betracht gezogen werden, dass LA keine städtisc hen Kirchweihen mehr organisiert.
Dabei besteht jedoch das Risiko, dass sich nicht genügend externe Veranstalter finden und somit man-
che Ortsteile diese Traditionsveranstaltungen verlieren.
3.2. Prozessoptimierung
Zusätzlich wird im Liegenschaftsamt auch durch konsequente Prozessoptimierungen versucht Ressour-
cen für andere Aufgaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren.
a. Digitale Bescheide
In Zusammenarbeit mit DiP wird derzeit die Erstellung und der Versand von Bescheiden digitalisiert,
mit dem Ziel Personalressourcen und Kosten zu reduzieren.
b. Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
Das Liegenschaftsamt ist Genehmigungsbehörde für die Nutzung des öffentlichen Raums (Sondernut-
zungen) und vermietet ferner städtische Privatflächen. Hierzu gehören Veranstaltungen (Rock im Park,
Red Bull District Ride, Norisringrennen, Maifest am Aufseßplatz, Kirchweihen etc.) ebenso wie Außen-
gastronomie, Warenauslagen, Infostände, Plakatständer, Imbissstände, Werbeaktionen, Kundenstop-
per usw., soweit diese auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. auf städtischen Privatflächen erfolgen.
68
32
Mittelfristig ist angedacht, die Genehmigung und Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu digita-
lisieren – einschließlich des Buchungs- und Abrechnungsprozesses. Allerdings bedarf es hierzu umfang-
reicher konzeptioneller Vorarbeiten und interner Personalressourcen, um den gesamten Ablauf neu
zu denken und zu gestalten. Zudem stellt die komplette Digitalisierung eines Bezahlvorgangs stadtin-
tern immer noch eine große Hürde dar.
4. Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo)
Das Amt für Geoinformation und Bodenordnung bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund
um die Themen Raumbezug, Vermessung, Geodaten , Immobilieninformationen, Grundstücksbewer-
tungen und Umlegung zur Schaffung von Bauland, bis hin zur Straßenbenennung und Hausnummern-
vergabe. Darüber hinaus schafft Geo durch das Geoinformationssystem und dessen Weiterentwick-
lung die Voraussetzungen zur digitalen Zusammenführung und Nutzung raumbezogener Fachdaten. Es
gestaltet damit die digitale Transformation und leistet damit Grundlagenarbeit für alle Geschäftsbe-
reiche der Stadtverwaltung.
4.1 Aufgabenkritik
Bereits in den Jahren 2012 bis 2021 wurde bei Geo der Stellenbestand von 81,4 VK-Stellen auf 75,6 VK-
Stellen reduziert, d. h. es wurden 5,8 VK-Stellen abgebaut. Eine Reduzierung von rund 9 Stellen bis zum
Jahr 2025 bei Geo ist nur durch die Reduzierung von Aufgaben und Standards zu bewerkstelligen. Zu
diskutierende Einsparmaßnahmen sind:
a) Kommunale Vermessung
Geo führt Vermessungsarbeiten für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe mit Planungs- und Bau-
aufgaben durch. Dazu gehören zum Beispiel Absteckungen im Straßenbau oder Kontrollmessungen bei
Bauten, die Deformationen verursachen können. Hinzu kommen Bestandsaufnahmen, die zukünftigen
Planungen als Grundlagen dienen, und die Erweiterung und Pflege des Lage- und Höhenfestpunktnet-
zes.
Eine personelle Reduktion in der Dienststelle führt dazu, dass die nachhaltig geführte und gut struktu-
rierte Erfassung und Verarbeitung von Messdaten nicht mehr in gewohntem Umfang erfolgen kann.
Die kontinuierliche Aktualisierung der Topographie als Bestandteil der Geobasisdaten sowie die ter-
min- und fachgerechte Bereitstellung von Basisinformationen bei Bauleitplanung, Bauvorhaben, Um-
weltprojekten, städtischem Grundstücksverkehr und Wirtschaftsförderung kann somit nicht mehr um-
fänglich angeboten werden. Ggf. muss auf externe Anbieter zurückgegriffen werden. Eine Ausbildung
zum/r Vermessungstechniker/in kann gegebenenfalls ebenfalls nicht mehr angeboten werden.
b) Weiterentwicklung der Geographischen Informationssysteme (GIS)
Geo leistet für die GIS -Infrastruktur der Stadtverwaltung Nürnberg einen ganz wesentlich en Beitrag
durch die Bereitstellung von aktuellen, verlässlichen und zentral verfügbaren Geobasisdaten, durch
den stadtweit verfügbaren Geodaten-Service (derzeit ca. 2.600 Nutzerinnen und Nutzer in der gesam-
ten Stadtverwaltung) und durch die fachliche Betreuung der GIS-Infrastruktur. So sind Geoinformatio-
69
33
nen als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage aus dem täglichen Handeln einer effektiven und effi-
zienten Stadtverwaltung nicht mehr wegzudenken und eine wesentliche Komponente bei der Digitali-
sierung der Stadt Nürnberg. Viele kommunale Entscheidungen und Handlungsfelder in der Stadt Nürn-
berg haben einen Bezug zu Geoinformationen, die dadurch zu einem wesentlichen Bestandteil moder-
nen Verwaltungshandelns geworden sind. Auf der Grundlage aktueller und verlässlicher Geoinforma-
tionen werden Genehmigungs - und Planungsprozesse sowie strategische Entscheidungen beschleu-
nigt, nachvollziehbarer und transparenter. Ebenso können Geoinformationen die Basis fü r vielfältige
eGovernment-Anwendungen, wie z.B. ePartizipationen, bilden.
Die Einsparungen personeller Ressourcen in diesem Bereich führt dazu, dass bereits mit Dienststellen
und Eigenbetrieben begonnene Projekte zur Umstellung von GIS -Fachverfahren auf die zentrale GIS-
Infrastruktur zeitlich verzögert oder gestrichen werden müssen. Synergieeffekte durch die Überfüh-
rung analoger Datenbestände in das zentrale GIS werden erheblich verzögert oder nicht eintreten.
Erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung von stadtweiten Prozessen der Digitalisierung
sind die Folge.
4.2. Prozessoptimierung
Auch Geo versucht durch konsequente Prozessoptimierungen Ressourcen für andere Aufgaben frei zu
bekommen und Kosten zu reduzieren.
a) DMS-Anbindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Geo arbeitet daran, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen DMS-Zugang einzurichten und die
Mitarbeitenden entsprechend zu Schulen. Die internen Geschäftsprozesse werden dabei beschleunigt
und vereinfacht. Auf die Akten soll künftig dann von jedem Standort zugegriffen werden können. Durch
diese optimierten Prozesse sollen mittelfristig zeitliche Freiräume für andere Aufgaben bei den einzel-
nen Mitarbeitenden geschaffen werden.
b) Kollaborations-Software
Auch der Einsatz neuer Softwaretool zur einfacheren und schnelleren Kommunikation und Zusammen-
arbeit innerhalb der Dienststelle soll zu vereinfachten Geschäftsprozessen und einem Zugewinn an
Produktivität beitragen. Testläufe verschiedener Tools wurden bereits gestartet.
5. Nürnberger Märkte (ML)
Die Nürnberger Märkte sind kein Amt bzw. Behörde im klassischen Sinne, sondern betreiben die städ-
tischen Märkte bzw. Marktveranstaltungen. Diese sind u.a. der Großmarkt (Betriebszeit 24/7), 11 Wo-
70
34
chen- und Stadtteilmärkte (inkl. Wochenmarkt Hauptmarkt) sowie diverse Spezialmärkte (u.a. der be-
rühmte Nürnberger Christkindlesmarkt, der der größte von der Stadt selbst veranstaltete Reiseanlass
ist und internationale Strahlkraft hat). Als Landwirtschaftsbehörde sind die Nürnberg er Märkte u. a.
für das Feldgeschworenenwesen zuständig.
Die Nürnberger Märkte müssen als sog. externer Kostendecker ihre Kosten insbesondere mittels Ge-
bühreneinnahmen selbst erwirtschaften und agieren daher wie ein Unternehmen.
5.1. Aufgabenkritik
Als externer Kostendecker hat ML keine Quote bei den Personaleinsparungen zu erbringen. Allerdings
sollen Kosten in Höhe von insgesamt 500.000 EUR eingespart werden. Die Stellschrauben dafür sind
jedoch begrenzt.
a. Marktnahe Bedürfnisanstalten
ML muss sich an der Bewirtschaftung sog. marktnaher Toiletten durch SÖR finanziell beteiligen. Dabei
steigen diese Kosten jährlich massiv an und sind nicht gedeckelt. (2011: 94.829 EUR; 2020: 172.420
EUR). Ein weiteres negatives Beispiel zur Finanzierung der „marktnahen“ Toilettenanlage ist der Wo-
chenmarkt am Schillerplatz. Die nächstgelegene öffentliche Toilette liegt im Stadtpark und ist fußläufig
ca. 500 m vom Wochenmarkt entfernt. Die Gebühreneinnahmen für den Wochenmarkt betrugen i m
Jahr 2022 5.669 €, die Kosten beteiligung durch ML für die Toilette lag bei 8.427 €. Zu prüfen ist hier,
ob die Benutzungsgebühren für die städtischen WC-Anlagen angehoben werden können, um einen Teil
der Kosten zu decken. Auch die Beteiligung von „Fremdnutzern“ des Hauptmarkts bzw. Ve ranstalter
von Großveranstaltungen in der Innenstadt (Blaue Nacht, Bardentreffen, etc.) an den Kosten ist aus
Sicht von Ref.VII zu überprüfen. Eine weitere Alternative könnte die Deckelung der Kosten und ein
Ausgleich aus dem Gesamthaushalt sein. Im Übrigen sollte verursachergerecht an eine Erhöhung der
Toilettengebühr bei SöR nachgedacht werden, die seit der EURO-Umstellung im Jahr 2002 konstant 50
Cent beträgt.
b. Anhebung der Marktgebühren
Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen am Großmarkt sowie Betriebs kostensteigerungen, auch bei
den Wochen-, Stadtteil- und Spezialmärkten erforderten bereits in der Vergangenheit immer wieder
eine Anpassung der Marktgebühren. In der Regel werden diese alle 3 Jahre angepasst. Die letzte
Anpassung der Marktgebühren erfolgt e mit Wirkung zum 01.01.2022.
Eine weitere Erhöhung der Gebühren innerhalb kürzester Zeit würde aber negative Auswirkungen auf
die Attraktivität der Wochen- und Stadtteilmärkte sowie Spezialmärkte haben. Viele Händler kämpfen
noch immer mit den Auswirkung en der Corona -Pandemie. Wegen fehlenden Personals, steigenden
Einkaufspreisen sowie Betriebskosten konnten im Jahr 2022 am Christkindlesmarkt 20 Marktbuden
nicht bespielt werden. Zum Ostermarkt 2023 haben sich anstatt wie in guten Jahren 100 Händler jetzt
nur noch 75 Händler angemeldet (-25%). Zudem locken andere Städte und Gemeinden im Umland die
Markthändler mit geringeren oder keinen Marktgebühren.
71
35
c. Mobiles Grün
Die Projektkosten für das Mobile Grün auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt in Höhe von 52.000 € wur-
den über das Städtebauför derungsprogramm „Sonderfonds Innenstädte beleben“ des Bayerischen
Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu 80 % gefördert. Der Eigenanteil in Höhe von 20
% wurde von den Nürnberger Märkten übernommen. Wenn aber der Wochenmarkt Hauptmarkt an-
deren Veranstaltungen weichen muss und in die Fußgängerzone verlegt wird, muss auch das mobile
Grün abtransportiert werden. Die Versetzung des mobilen Grüns kostet pro Verlegung bis zu 4.500 €.
Für das Jahr 2023 rechnet ML mit Koste n für die Versetzung i. H. v. ca. 17.500 € (10.000 € für Oster-
markt, Herbstmarkt und Christkindlesmarkt; 4.000 € für Blaue Nacht und Bardentreffen; 3.500 € für
DEKT). Fällt die Bewirtschaftung des Mobilen Grüns weg, könnten diese Kosten und der Arbeitsauf-
wand eingespart werden. Unklar sind jedoch die rechtlichen Folgen, da das mobile Grün durch den
Bayerischen Freistaat gefördert wurde.
5.2. Prozessoptimierung
Auch bei den Nürnberger Märkten wird durch konsequente Prozessoptimierungen versucht Ressour-
cen für andere Aufgaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren.
a. Marktplanungssoftware
Die Nürnberger Märkte planen ab Mitte 2023 den Einsatz einer Software für die Organisation der Wo-
chen- und Stadtteilmärkte, der Spezialmärkte (Ostermarkt, Herbstmarkt, Christkindlesmarkt) und ggf.
des Großmarktes. Mit dieser Spezialsoftware sollen alle für die Marktplanung relevanten Aspekte er-
fasst, bearbeitet und ausgewertet werden. Ziel ist es, die diversen Arbeitsschritte und Programme
(Word, Excel, etc.) in einer einzigen Anwendung zu bündeln.
b. Online-Bewerbung Marktteilnahme & Digitale Bescheide
Mittelfristiges soll das gesamte Bewerbungs-, Planungs- und Zulassungsverfahren digital und ohne Me-
dienbrüche abgewickelt werden. Dafür möchte ML über die digitale Serviceplattform „Mein Nürnberg“
ein rechtssicheres Bewerbungsverfahren inkl. dem Versand der Bescheide und der Kommunikation
implementieren. In einem weiteren Schritt sollen dann alle Informationen in die Marktplanungssoft-
ware integriert werden.
6. Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref. VII/SW)
Der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg ist Bewilligungsstelle
für den geförderten Wohnungsbau. Als Kreisverwaltungsbehörde verteilt der Stab Wohnen die um-
fangreichen Fördermittel des Freistaats Bayern. Denn nach der „Verordnung zur Durchführung des
Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts“ des Freistaats Bayern sind die Städte Nürn-
berg, München und Augsburg Bewilligungsstelle für die staatlichen Fördermittel, während für alle üb-
rigen Gemeinden Bayerns die jeweilige Bezirksregierung diese Funktion wahrnimmt.
72
36
SW fördert den Bau, den Erwerb und die Sanierung von Wohnraum mit staatlichen und städtischen
Mitteln. Neben der Grundlagenarbeit für die städtische Wohnungspolitik werden Handlungsstrategien
zur Stärkung des Wohnungsbaus aufgestellt und entsprechende Instru mente zur Steuerung umge-
setzt. Der Stab Wohnen ist zudem für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots zuständig und bietet
auch Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei mietrechtlichen Fragen. Er informiert und berät über
das breite Spektrum städtischer und staatlicher Fördermöglichkeiten.
6.1. Aufgabenkritik
Eine Reduzierung von rund 4 Stellen bis 2025 bei Ref.VII/SW ist nur durch die Reduzierung von Aufga-
ben und Standards zu bewerkstelligen. Zu diskutierende Einsparmaßnahmen sind:
a. Konzeptauswahlverfahren
Der Stab Wohnen koordiniert die Durchführung und Bewertung von Konzeptauswahlverfahren bei der
Veräußerung städtischer Grundstücke, mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies könnte
bei der geplanten Stellendreduzierung nicht mehr gewährl eistet werden. Die Stadt würde eines der
wenigen Instrumente zur Veräußerung von Grundstücken nicht im Höchstpreisverfahren, sondern auf-
grund von Qualitätskriterien verkaufen zu können, verlieren (vgl. auch bei LA 3.1.b).
b. Reduzierung Außendienst
Bisher findet bei Abruf der 1. und 2. Rate eines geförderten Bauvorhabens eine Ortseinsicht durch den
beim Stab Wohnen angesiedelten Außendienst statt. Diese würde durch Fotos durch die jeweiligen
Bauherren ersetzt. Die Möglichkeit des Missbrauchs beim Ein satz von Fördergeldern wäre dadurch
nicht unerheblich erleichtert.
c. Unterstützung von Modellprojekten
Der Stab Wohnen konzipiert und koordiniert die inhaltliche Durchführung von Modellprojekten zur
Einführung neuer Wohnqualitäten und innovativer Wohnfo rmen am Markt (z.B. Modellvorhaben für
Familien in Wetzendorf). Durch die geplante Stellenreduzierung könnte dies nur noch eingeschränkt
erfolgen. Erkennntnisgewinne aus der Einführung neuer Instrumente in die Verwaltungspraxis im Rah-
men von Modellprojekten würden künftig ausbleiben . Der Verwaltung werden Erfahrungswerte im
Hinblick auf familiengerechtes Wohnen fehlen. Die Unterstützung von Modellprojekten ist eine Maß-
nahme des vom Stadtplanungsausschusses am 28.04.2016 beschlossenen Handlungsprogramms Woh-
nen, zur Stärkung und Steuerung des Wohnungsmarktes. Sie ist Teil des wohnungspolitischen Gesamt-
konzeptes.
6.2. Prozessoptimierung
Zusätzlich wird beim Stab Wohnen durch konsequente Prozessoptimierung versucht, Ressourcen für
andere Aufgaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren.
73
37
a. Online-Antrag bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und die Bean tragung
der Förderung online beim Stab Wohnen, als der zuständigen Bewilligungsstelle, gestellt werden. Der
Antrag kann online wirksam gestellt werden und muss - anders als bisher - nicht mehr in Papierform
nachgereicht werden. Dies reduziert den Arbeitsaufwand nicht unerheblich.
b. Anbindung an DMS
Durch die nunmehr erfolgte Anbindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das DMS sind Vor-
gänge nun digital abbildbar und das Geschäftsprozessmanagement wird gerade unter zeitlichen Ge-
sichtspunkten nicht unerheblich erleichtert.
74
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/013/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kongresshalle
hier: Qualifizierung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost (INSEK
Nürnberg Südost) und Schadstoffsanierung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
INSEK Nürnberg Südost (2015)
Kongresshalle im Fokus - Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost (2023)
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat am 16.12.2015 u.a. beschlossen, dass die Ergebnisse des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzepts Nürnberg Südost (INSEK Südost) "Leitgedanken für künftige
Planungen und Konzepte in den jeweiligen Teilbereichen" sind.
Am 15.12.2021 beschloss der Stadtrat, dass "die weitere Planung einer Ausweichspielstätte für
die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die
Staatsphilharmonie und aller weiterer durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängter
Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll. Bereits am 08.10
2021 hatte der Kulturausschuss die Verwaltung beauftragt, "eine Konkretisierung der
notwendigen baulichen Maßnahmen vorzunehmen, um ein aus vier Segmenten bestehendes
Teilstück der Kongresshalle in Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen zu
entwickeln".
Mit Beschluss vom 17.11.2022 hat der Stadtrat die Maßnahme "Kongresshalle:
Schadstoffsanierung" als eigenständige Maßnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan
2023/26 aufgenommen.
Zur Generierung von Drittmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE Bayern 2021-2027) hat die Verwaltung entsprechende Anträge beim Freistaat Bayern
eingereicht und das Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1 des zweistufigen
Antragsverfahrens) für eine Förderung aus der Maßnahme "Sanierung von Industriestandorten
und kontaminierten Standorten" aus dem Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz"
erfolgreich durchlaufen. Der Fördersatz für die Schadtoffsanierung beträgt voraussichtlich 70%
und beinhaltet einen Förderbonus i.H.v. 10 Prozentpunkten für einen Beitrag der Maßnahme zu
den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Stadt aufgefordert,
nun den eigentlichen Förderantrag einzureichen (Stufe 2 des Antragsverfahrens).
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Qualifizierung des 2015 vorgelegten INSEKs im
Hinblick auf die in der Kongresshalle vorgesehenen Kulturentwicklungsvorhaben. Mit dieser
Qualifizierung hat die Verwaltung erneut das mit der Konzipierung und Bearbeitung des
vorliegenden INSEKs befasste Büro Urban Catalyst, Berlin, beauftragt.
Ö 3.1Ö 3.1
75
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 8.766.000 € Folgekosten 0 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 8.766.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 0 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
MIP-Ansatz 2023-26 i.H.v. 8,766 Mio. Euro.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
76
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle richten sich an die
gesamte diverse Stadtgesellschaft.
Die Beseitigung von Schadstoffen hat keine erkennbare Diversity-Relevanz.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM & 3.BM
Ref.I/II & Ref.VII
BgA/SE
77
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2023
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die fokussierte Qualifizierung des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzeptes Nürnberg Südost (INSEK Südost) im Hinblick auf die
anstehenden Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle. Die Ergebnisse des
fortgeschriebenen INSEKs sind Leitgedanken für künftige Planungen und Konzepte in den
jeweiligen Teilbereichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Schadstoffsanierung der Kongresshalle
aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zu beantragen und
die Schadstoffsanierung bei Gewährung der EFRE-Förderung als eigenständige
Maßnahme zur Vorbereitung einer höherwertigen Nachnutzung umzusetzen, sobald die
haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
3. Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle sind ein Kulturgroßbauprojekt i.S.d.
Grundlagenbeschlusses des Stadtrates vom 25.07.2018 (TOP Ö7). Die im Planungs- und
Baureferat eingerichtete Projektbaudienstelle Ref.VI/PBD wird ermächtigt, die baulichen
Maßnahmen an der Kongresshalle unter Anwendung von Art 73. Abs. 5 BayBO
umzusetzen.
78
1 von 7
Beilage
_________________________________________________________________________
Betreff: Kongresshalle
hier: Qualifizierung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost
(INSEK Südost) und Schadstoffsanierung
Entscheidungsvorlage:
Anlass
Im Kontext der Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle auf dem ehemaligen
Reichsparteitagsgelände hat die Verwaltung unter dem Titel „Schadstoffsanierung des
Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände zur
Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung“ ein Verfahren zur Einwerbung von Drittmitteln
aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklungen (EFRE) eingeleitet und begehrt
für die weitere Durchführung des Fördermittelantragsverfahrens Beschlüsse, die zum einen
der Schaffung formaler Antragsvoraussetzungen und zum anderen der Strukturierung und
vereinfachten Umsetzung der Maßnahmen dienen sollen.
Ausgangslage
Der Stadtrat hat am 16.12.2015 u.a. beschlossen, dass die Ergebnisse des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzepts Nürnberg Südost (INSEK Südost) "Leitgedanken für künftige
Planungen und Konzepte in den jeweiligen Teilbereichen" sind. Die Verwaltung wurde
beauftragt, Projektvorschläge zu präzisieren und Umsetzungskonzepte zu erarbeiten.
Am 15.12.2021 beschloss der Stadtrat, dass "die weitere Planung einer Ausweichspielstätte
für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die
Staatsphilharmonie und aller weiterer durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängter
Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll. Bereits am
08.10.2021 hatte der Kulturausschuss die Verwaltung beauftragt, "eine Konkretisierung der
notwendigen baulichen Maßnahmen vorzunehmen, um ein aus vier Segmenten bestehendes
Teilstück der Kongresshalle in Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen zu
entwickeln".
Mit Beschluss vom 17.11.2022 hat der Stadtrat die Maßnahme „Kongresshalle:
Schadstoffsanierung“ als eigenständige Maßnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan
2023/26 (MIP) aufgenommen.
Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Zur Generierung von Drittmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE Bayern 2021-2027) hat die Verwaltung entsprechende Anträge beim Freistaat Bayern
eingereicht und das Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1 des zweistufigen
Antragsverfahrens) für eine Förderung aus der Maßnahme "Sanierung von
Industriestandorten und kontaminierten Standorten" aus dem Förderbereich 2 "Klima- und
Umweltschutz" zwischenzeitlich erfolgreich durchlaufen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Stadt aufgefordert,
nun den eigentlichen Förderantrag einzureichen (Stufe 2 des Antragsverfahrens).
Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (ISEK), eines integrierten räumlichen Entwicklungskonzeptes (IRE)
oder einer vergleichbaren territorialen Strategie, wobei das zu fördernde Projekt mit den
Ö 3.1Ö 3.1
79
2 von 7
strategischen Aussagen des Konzeptes bzw. der Strategie im Einklang stehen muss oder
aus diesem / dieser abgeleitet sein muss.
Fokussierte Qualifizierung des bestehenden INSEK Südost
Bereits das bestehende INSEK Südost aus dem Jahr 2015 enthält als Handlungsempfehlung
auf übergeordneter Stadtteilebene die Stärkung der historisch-politischen Lernorte: „Mit dem
ehemaligen Reichsparteitagsgelände trägt die Stadt Nürnberg Verantwortung für ein
nationales Erbe, das, entsprechend der 2004 verabschiedeten ‚Leitlinien zum zukünftigen
Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände‘, bewahrt und
zeitgemäß in den Stadtkontext eingebunden werden soll“. Die vom Rat beschlossenen und in
den MIP aufgenommenen Kulturentwicklungsmaßnahmen in der Kongresshalle greifen diese
Handlungsempfehlung grundsätzlich auf.
Zugleich versteht sich das bestehende INSEK selbst als „dynamisches Instrument“, das in
„der weiteren Umsetzung (…) eine kontinuierliche kritische Betrachtung und
Weiterentwicklung braucht.“
Auf diesen beiden Grundgedanken basierend, soll das INSEK nun in Bezug auf die konkret
vorgesehenen Kulturentwicklungsmaßnahmen in der Kongresshalle fokussiert qualifiziert und
fortgeschrieben werden. Diese Qualifizierung ist formelle Voraussetzung für die Bewilligung
der Zuschüsse aus dem EFRE-Fonds.
Die Verwaltung hat für die Erarbeitung der Fortschreibung erneut das bereits mit der
Konzipierung und Bearbeitung des bestehenden INSEKs befasste Büro Urban Catalyst,
Berlin, unter Leitung von Prof. Klaus Overmeyer, beauftragt.
Das zur Beschlussfassung vorliegende Qualifizierungsdokument beinhaltet in einem ersten
Teil mit der baulichen und kulturstrategischen Projektbeschreibung eine Erläuterung der
baulichen Maßnahme und eine Darstellung der Historie. In einem zweiten Teil werden im
Kontext der Kulturentwicklungsvorhaben die thematischen Handlungsräume des
bestehenden INSEK in folgenden Bereichen aktualisiert und konkretisiert:
1. Historisch-politischer Lernort
2. Freiraumentwicklung
3. Mobilität
4. Angrenzende Entwicklungen
5. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der räumliche Bezug der Qualifizierung ist dabei in der Regel auf das nähere Umfeld der
Kongresshalle begrenzt, punktuell ergänzt um gesamtstädtische Betrachtungen.
Das Dokument schließt mit einem Ausblick zu den genannten Handlungsfeldern.
Die Konkretisierung der Kulturentwicklungsprojekte erfolgte trotz pandemiebedingter
Einschränkungen frühzeitig unter Einbindung von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit. So
wurden unter anderem durchgeführt bzw. fanden statt:
13.11.2021 „Try out Kongresshalle“
20.11.2021 „Open up Kongresshalle“
26.11.2021 Fachwerkstatt „Stadtentwicklung Kongresshalle“
30.11.2021 World Café mir Vertreterinnen und Vertretern der Kunst, Kultur und
Wissenschaft
24.01.– 20.02.2022 Doppelausstellung K:osk93
27.07.2022 „Open Space Kongresshalle“ – World Café
80
3 von 7
Sommer 2022 Digitale Inteviews mit Stakeholdern und Vertreterinnen und Vertretern
der Künste und Kulturen
20.08. – 19.11.2022 Informationstage
Förderansatz
Entsprechend dem Förderaufruf für die EFRE-Förderung aus der Maßnahme "Sanierung von
Industriestandorten und kontaminierten Standorten" stellen die Europäische Union und der
Freistaat Bayern für die Sanierung von Industriestandorten sowie kontaminierten Standorten
und Flächen bis 2027 bayernweit insgesamt bis zu 30 Millionen Euro als Finanzhilfen zur
Verfügung.
In Bezug auf die Kongresshalle kommt hieraus u.a. eine Bezuschussung von Kosten für die
„Wiedernutzbarmachung kontaminierter erhaltenswerter Bausubstanz“ des „städtebaulich
erheblich belastenden Gebäudebestandes in innerörtlicher Lage“ in Frage, wobei eine
Beseitigung von gefährdenden Schadstoffbelastungen im Boden (Altlasten) in kleinerem
Umfang im Einzelfall mitgefördert werden kann.
Der Fördersatz beträgt 70% und beinhaltet einen Förderbonus i.H.v. 10 Prozentpunkten für
einen Beitrag der Maßnahme zu den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB).
Neues Europäisches Bauhaus
„Mit der Initiative ‚Neues Europäisches Bauhaus‘ (NEB) möchte die EU-Kommission“ laut
Förderaufruf „Projekte anregen und unterstützen, die auf vorbildliche oder innovative Weise
Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion miteinander verbinden.“
Die Maßnahmen an der Kongresshalle sind nachhaltig, weil versiegelte und aus Gründen
des Denkmalschutzes nicht entsiegelbare Flächen genutzt werden sollen und der Bedarf
weiterer Versiegelungen für die unterzubringenden kulturellen Zwecke entfällt. Die
energetische Versorgung soll mittels Fernwärme und einem möglichst hohen Anteil an
erneuerbaren Energien erfolgen.
In Bezug auf die „Ästhetik“ soll der Rohbaucharakter des Gebäudes, der aus Sicht der
Erinnerungskultur das Scheitern des Nationalsozialismus erfahrbar macht, erhalten bleiben.
Der Ergänzungsbau im "Innenhof" muss sich mit dem Bestand des NS-Baus, aber auch mit
dem bestehenden Eingriff für das Dokuzentrum („Pfahl“ von Günther Domenig im nördlichen
Kopfbau) auseinandersetzen. Hierzu wurde zur Standortfindung bislang u.a. ein
Gutachterverfahren unter Beteiligung internationaler Büros durchgeführt.
Hinsichtlich der Inklusion richtet sich die künftige kulturelle Nutzung an die gesamte diverse
Stadtgesellschaft und soll über das Haus hinausblicken und durch vielfältige Angebote die
Menschen in der näheren und weiteren Umgebung ansprechen und erreichen. Ein
attraktives, flexibles und niedrigschwelliges Angebot soll allen Interessierten ohne
Zugangsbeschränkungen offenstehen. Dazu werden u.a. barrierefreie Zugänge und taktile
Orientierungshilfen eingesetzt.
Der Beitrag zum „Neuen Europäischen Bauhaus“ wird im Verfahren anhand einer
Bewertungsmatrix berurteilt, die sich aus einem „doppelten Trilog“ aus den Werten
„Nachhaltig“, „Zusammen“ und „Schön“ sowie den Prinzipien „Partizipativ“, „Transdisziplinär“
und „Mehrstufig“ zusammensetzt.
81
4 von 7
Weitere Förderziele
Mit der Schadstoffsanierung der Kongresshalle wird neben der Vorbereitung der
höherwertigen Nachnutzung zugleich die Erreichung der im Projektaufruf enthaltenen
Förderziele verfolgt:
Beseitigung von Umweltverschmutzungen,
Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität,
Flächensparen durch Revitalisierung ungenutzter Flächen und Gebäude,
Ressourceneffizienz durch Erhalt und Nutzung grauer Energie,
Beitrag zur Umsetzung des Null-Schadstoffziels des europäischen Green Deal.
Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Im „Innenhof“ sollen Altlasten, im Besonderen mit MKW, PAK, Halb- und Schwermetallen
belastete Hinterfüllungen der Schwindgassen der Tribünenfundamentplatten (unter den
ungebauten Tribünen des ursprünglich geplanten Saales) beseitigt werden.
Des Weiteren soll ein Gebäude und weitere hauptsächlich mit PFC, aber auch MKW und
PAK belastete bauliche Anlagen, die bislang Übungszwecken der Feuerwehr gedient haben,
beseitigt werden (Freimachung von Flächen). Hierbei handelt es sich um bauliche Anlagen
oberhalb der bzw. auf den Fundamentplatten im „Innenhof“. Hierzu werden noch vertiefende
Untersuchungen hinsichtlich eines Eintrags der Schadstoffe in den Boden unterhalb der
Fundamentplatten und im Besonderen hinsichtlich des Umfanges einer möglichen
Grundwasserverunreinigung durchgeführt. Beide Maßnahmen im „Innenhof“ dienen auch
dem künftigen Regenwassermanagement und der Verhinderung der Verfrachtung von
Schadstoffen im Zusammenhang mit der Versickerung von Regenwasser.
Im und am Gebäude erfolgen umfassende Schadstoffsanierungen hinsichtlich einer Vielzahl
von Belastungen, u.a.:
Dach: Asbest- und PAK-haltige Dachabdichtungen; schadstoffbelastete Hölzer;
asbesthaltige Faserzementplatten.
3.OG: asbesthaltiger Gussasphaltbodenaufbau; mit Blei und PCP belastete
Fensterkonstruktionen; asbestbelastete Verrohrungen.
und 2.OG: asbesthaltiger Fensterkitt.
EG und UG: Mineralölverunreinigungen; mit Blei, Quecksilber und PCB belastete
Bodenaufbauten; schwermetallhaltige Beschichtungen; asbesthaltige Wandputze,
Asphaltflächen, Kleber, Fensterkitte und Leitungsdämmungen; PAK-haltige Anstriche;
KMF.
Bedeutung der Kongresshalle für das Ökosystem und die Biodiversität
Die Kongresshalle grenzt an regional bedeutsame Lebensräume im Sinne der Bewertung
gemäß dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP-Bewertung). In ihrem Umfeld
bestehen gesetzlich geschützte Biotope. Es sind zahlreiche Fundpunkte faunistischer
Kartierungen aus mehreren Jahren zu artenschutzrechtlich relevanten Tierarten
dokumentiert.
Der die Kongresshalle umgebende Volkspark Dutzendteich und der Luitpoldhain sind Teil
des gesamtstädtischen „Masterplans Freiraum“. Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes
Nürnberg“ sieht hier unter der Bezeichnung „Dutzendteich & Co.“ ein Entwicklungskonzept
für eine urbane Parklandschaft vor. Die Kongresshalle selbst ist bedeutendes Habitat
hauptsächlich für Fledermäuse und Vögel. Seit September 2021 wurde eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Alle baulichen Maßnahmen unterliegen – analog
der erprobten Vorgehensweise beim Ausbau des Dokumentationszentrums
Reichsparteitagsgelände – einer ökologischen Baubegleitung.
82
5 von 7
Das Vorhaben wird eng mit der unteren und der höheren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen dienen zugleich der Stärkung der Habitatfunktion
des Gebäudes, das aufgrund seiner unzähligen Schächte und Wanddurchbrüche (u.a. für die
ungebaute Lüftungsanlage für den ursprünglich geplanten Kongresshallen-Saal mit ca.
1 Mio. Kubikmeter Rauminhalt für 50.000 Personen) häufig zur Falle für sich verirrende und
in Schächten und Innenräumen verendende Vögel und Fledermäuse wird.
Auf dem Hauptdach ist eine extensive Begrünung vorgesehen.
Flächensparen durch Revitalisierung ungenutzter Flächen und Gebäude
Der Torso der Kongresshalle ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-
Zeit. Aus grundsätzlichen erinnerungskulturellen und denkmalschützerischen Belangen
bestehen erhebliche Einschränkungen hinsichtlich möglicher Nutzungen.
Der aktuell weitgehend leerstehende Rundbau soll mit den Mitteln von Kunst und Kultur für
den gesellschaftlichen Diskurs geöffnet werden. Die Zugänglichkeit des monumentalen
Gebäudes und seine unmittelbare Wahrnehmbarkeit sind wichtige Aspekte der
Vermittlungsarbeit. Grundlage hierfür ist die Öffnung der bisher für die Allgemeinheit
verschlossenen Bereiche des Rundbaus. Die geplante künstlerisch-kulturell geprägte
Nutzung setzt dem totalitären Anspruch der Bauherren und ihrer Architektur das
demokratisch-pluralistische Denken und Leben der Gegenwart entgegen.
Alleine der Bedarf der Ausweichspielstätte des Staatstheaters Nürnberg während der
Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus am Richard-Wagner-Platz umfasst mehr als
14.000 Quadratmeter Nutzungsflächen mit teils sehr großvolumigen Räumen (Bühnenhaus,
Zuschauerraum etc.). Zusammen mit den weiteren kulturellen Nutzungen besteht erstmals
seit Jahrzehnten die Aussicht auf eine adäquate Nutzung des belastenden und belasteten
Gebäudebestandes gerade auch durch Nutzungen, für die geeignete Immobilien im
Stadtgebiet nicht vorhanden sind und die an anderer Stelle Neubauten und damit
verbundene Versiegelungen erfordern würden. Der Ergänzungsbau wird auf den versiegelten
Flächen des „Innenhofes“ entstehen.
Aus Gründen des Denkmalschutzes kommt eine Entsiegelung von Flächen der
Kongresshalle nicht oder allenfalls partiell im „Innenhof“ in Frage.
Ressourceneffizienz durch Erhalt und Nutzung grauer Energie
Der Rohbau des Kongresshallen-Torsos ist statisch in überwiegend gutem Zustand. Die
tragenden Bauteile sind teils erheblich überdimensioniert und bergen große Lastreserven.
Diese ergeben sich zum einen aus der ursprünglich beabsichtigten Lasteinleitung aus dem
freispannenden Dach über dem ungebauten Kongress-Saal, das als Teil eines weitere 30
Meter hohen und nicht ausgeführten Aufbaus als riesige Stahlkonstruktion hätte umgesetzt
werden sollen. Zum anderen wurden sämtliche – in den statischen Berechnungen
berücksichtigte – Natursteinbeläge auf den Deckenkonstruktionen und
Natursteinbekleidungen an den Wänden nicht umgesetzt. Dies ermöglicht selbst den Einsatz
von Flurförderzeugen in den Obergeschossen des Gebäudes und damit einen effizienten
logistischen Betrieb.
Eingriffe in die bauliche Substanz, die mit einem erheblichen Verlust gebundener grauer
Energie verbunden wären, sind nicht erforderlich. Vielmehr erlauben die vorhandenen
Strukturen und Räume eine effiziente und auf Serialität basierende Herstellung der
83
6 von 7
Nutzbarkeit sowie einen Ausbau unter Nutzung vorhandener Schächte und
Installationswege.
Die Nutzung soll in Form eines „erschlossenen Rohbaus“ erfolgen, dessen vorherrschende
räumliche Wirkung erhalten werden soll. Der erforderliche Ausbau soll einfach und auf das
Notwendige beschränkt werden. Auf Bekleidungen aller Art soll weitestgehend verzichtet
werden.
Beitrag zur Umsetzung des Null-Schadstoffziels des European Green Deal
Für die Wärme- und ggf. Kälteversorgung des Gebäudes wird das geothermische Potential
des unmittelbar westlich unter dem Volksfestplatz verlaufenden Grundwasserstromes
(Urstromtal) untersucht. Ergänzend soll Fernwärme eingesetzt werden.
Auf dem Hauptdach (ca. 12.000 Quadratmeter) sollen Photovoltaikanlagen installiert werden,
die auch dem Betrieb von Wärmepumpen dienen. Die Nutzung weiterer regenerativer
Energiequellen wird untersucht.
Im Rahmen der Maßnahmen wird ein Regenwassermanagement mit Retentionsdach und
Versickerungsflächen projektiert.
Der Standort ist mit dem ÖPNV (Bus, Trambahn, S-Bahn) bereits sehr gut erschlossen. Es
wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet mit dem Ziel, den Anteil der Verkehrsarten des
Umweltverbundes am Verkehrsaufkommen zu stärken (Modal Split). Entsprechend dem
„Masterplan nachhaltige Mobilität – Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ sollen u.a. die durch
den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen reduziert werden, der öffentliche Raum
an den Klimawandel angepasst und besser für Menschen nutzbar gemacht werden.
Im Mai 2022 hat der Nürnberger Stadtrat die Ziele des Klimaschutzfahrplans 2020 - 2030
nochmals verschärft. Insgesamt verfolgt die Stadt Nürnberg die folgenden Klimaschutzziele:
Reduktion der CO2-Emissionen um 65% bis zum Jahr 2030
Einhaltung eines verbleibenden CO2-Emissionsbudgets von 23 Millionen Tonnen
(abgeleitet aus Nürnbergs bevölkerungsmäßigem Anteil am nationalen CO2-
Restbudget der Bundesrepublik Deutschland). Dieses Ziel ist als Beitrag der Stadt
Nürnberg zu verstehen, die Erderwärmung mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit auf 1,5
Grad zu begrenzen.
Klimaneutralität der Gesamtstadt bis spätestens zum Jahr 2040
Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035
Stand der Untersuchungen
Für die Schadstoffsanierung wurden Fachberater mit der Erstellung von
Sanierungskonzepten beauftragt. In Abstimmung mit den Beratern wurden von dem
städtischen Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) umfangreich Proben
entnommen und – teilweise durch externe Labore – analysiert. Für den „Innenhof“ wurde
eine orientierende Untersuchung i.S.d. Bodenschutzgesetzes und weitere darauf aufbauende
Untersuchungen durchgeführt.
Die Sanierungskonzepte liegen zur Antragsstellung vor.
84
7 von 7
Definition des Vorhabensgrundstückes
Die derzeitige Gliederung des ehem. Reichsparteitagsgeländes in Flurstücke ist Ausdruck
der historischen Entwicklung des Geländes. Das Vorhabensgrundstück erstreckt sich dabei
auf acht Flurstücke und umfasst diese im Wesentlichen jeweils nur teilweise. Für die
Umsetzung der Maßnahmen wird das Vorhabensgrundstück wie folgt definiert:
Das Vorhabensgrundstück umfasst Teile der Flurstücke 169, 171, 172, 176, 280, 280/6,
296/2 und 333 je Gemarkung Gleishammer und wird begrenzt im Norden und Nordwesten
von der Bayernstraße, im Westen zum Volksfestplatz hin von der als Ortstraße gewidmeten
Verbindungsstraße zwischen Bayernstraße und Großer Straße, im Südosten zum Großen
Dutzendteich von der Flurstücksgrenze der Fl.Nr. 333 Gem. Gleishammer und im Nordosten
und Osten von der Flurstücksgrenze der Fl.Nr. 333 und deren Verlängerung bis hin zur
Bayernstraße.
Das Vorhabensgrundstück umfasst dabei eine Fläche von etwa 10 ½ Hektar (106.474 m²).
Die Grundfläche der Kongresshalle (alle Bauteile: nördlicher und südlicher Kopfbau samt
Verbindungsbau, nördlicher und südlicher Langbau, Rundbau und der vollständig versiegelte
„Innenhof“) umfasst etwa 5 ½ Hektar (56.853 m²).
Umsetzung als eigenständige Maßnahme
Auch aus terminlichen Gründen soll die Schadstoffsanierung der Kongresshalle als
eigenständige Maßnahme zur Vorbereitung einer höherwertigen Nachnutzung durch die
Kulturentwicklungsvorhaben schnellstmöglich begonnen werden.
Voraussetzungen für die Durchführung sind
die Haushaltsgenehmigung
die Bewilligung des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns
jeweils durch die Regierung von Mittelfranken.
Die Antragstellung für die EFRE-Förderung erfordert einen Ratsbeschluss zur Umsetzung
der Schadstoffsanierungsmaßnahme.
Vollzug der Bayerischen Bauordnung
Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle sind ein Kulturgroßbauprojekt i.S.d.
Grundlagenbeschlusses des Stadtrates vom 25.07.2018. Der bei Ref.VI eingerichtete Stab
Projektbaudienstelle Kulturgroßbauprojekte (Ref.VI/PBD) kann zur Umsetzung der
Maßnahmen an der Kongresshalle Art. 73 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung
(Bauaufsichtliche Zustimmung) anwenden.
Im Übrigen wird auf die Entscheidungsvorlage zu TOP Ö7 der Stadtratssitzung vom
25.07.2018 verwiesen.
85
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept
Nürnberg Südost
VERNETZEN !
Ö 3.1Ö 3.1
86
87
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept
Nürnberg Südost
VERNETZEN !
88
Impressum
Herausgeber
Stadt Nürnberg Rathausplatz 2
Bürgermeisteramt 90403 Nürnberg
Koordination
Baureferat, Stadtplanungsamt Michael Lang
Martin Hofmann
Maria Löhr
Konzept und Bearbeitung
Urban Catalyst studio Glogauer Straße 6
Prof. Klaus Overmeyer 10999 Berlin
Janin Walter
Rupert Schelle
Alexia Radounikli
Hisar Ersöz
Jan Dubsky
yellowz Berlin Choriner Straße 55
Oliver Bormann 10435 Berlin
Simone Risse
Francesca Guarascio
Gebietsteam Nürnberg Südost
Stadtverwaltung
Stadtplanungsamt Michael Lang (Leiter des Gebietsteams)
Martin Hofmann, Maria Löhr
Planungs- und Baureferat Ingo Schlick
Bürgermeisteramt Hannes Hinnecke
Wirtschaftsförderung Nürnberg Christine Götz
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister Günter Ebert
Gesundheitsamt Klaus Kamm
Kulturreferat Martina Bauernfeind, Matthias Braun
Liegenschaftsamt Wolfram Gäbisch
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Simone Herold, Christian Rester
Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt Ilona Porsch
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Thea Weber
Sportservice Michael Kolb, Jürgen Thielemann
Stab Wohnen Britta Walther, Marion Wenzler
Umweltamt Maria Martens, Markus Hackner
Verkehrsplanungsamt Andrea Meier
Externe Sponsoren
wbg Nürnberg GmbH Harald Behmer
NürnbergMesse GmbH Christian Foos, Gerald Weiß
aurelis Real Estate GmbH und Co. KG Benno Zanker
Gestaltung und Druckvorlage
Urban Catalyst studio und yellowz Berlin
Kartengrundlage
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Datengrundlage (sofern nicht anders angegeben)
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Druck Auflage
Schleunungdruck 1.500 Exemplare
Nürnberg, November 2015
89
90
Stadtentwicklung kann schon lange nicht mehr als ausschließlich oder überwiegend bauliche Entwicklung ge-
dacht werden. Es sind integrierte Ansätze erforderlich, um Antworten auf die komplexen Herausforderungen
der Zukunft zu finden und eine nachhaltige, ökologisch und sozial ausgewogene Stadtentwicklung zu ermög-
lichen. Nürnberg hat daher seine Stadtentwicklung nach längerer Pause 2009 „neu belebt“. Den Anstoß hierzu
gab koopstadt, ein Gemeinschaftsprojekt der Städte Bremen, Leipzig und Nürnberg im Bereich der integrierten
Stadtentwicklung.
Seitdem verfolgt Nürnberg mit den Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK) einen gebietsorien-
tierten Ansatz: Für Stadtbereiche mit besonderem Handlungsbedarf oder für fachliche Themen mit besonderer
Bedeutung für die Entwicklung unserer Stadt werden integrierte Konzepte erarbeitet. So bilden die INSEKs
Altstadt, Süden, Weststadt und Nürnberg am Wasser seit 2011 die Grundlage für die Gebietsentwicklung und
werden schrittweise umgesetzt.
Mit dem INSEK Südost erhält nun ein weiterer Stadtbereich einen Kompass für seinen Weg in Richtung einer
zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Vorwort
91
VERNETZEN !
Der Titel ist Programm und steht für die übergreifenden Themen des Südostens. Dessen Heterogenität mit
starken Stadtteilen führt einerseits zu zahlreichen Schnittstellen und auch Brüchen, beinhaltet andererseits
aber auch die Chance für eine exemplarische und wegweisende Entwicklung besonderer Qualitäten. Dafür
spielt das Thema Vernetzung die entscheidende Rolle. Gemeint ist damit nicht nur die räumliche Vernetzung
z.B. von wichtigen Grün- und Erholungsbereichen bis in die Südstadt oder die Verbesserung von Wegebezie-
hungen, sondern auch die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren, Bürgerschaft, Verwaltung und Politik.
Von Gedanken und Ideen. Von Engagement und Kompetenzen. Denn hierin, und das hat der intensive Erar-
beitungsprozess mit zahlreichen Beteiligten gezeigt, liegt großes Potenzial, um in der Auseinandersetzung mit
den Zukunftsthemen der Stadtentwicklung, die sich im Südosten Nürnbergs in exemplarischer Weise abbilden,
ein gutes Stück voran zu gehen.
Unser Dank gilt den Büros Urban Catalyst studio und yellowz für die Erstellung dieses Konzepts sowie allen
Akteurinnen und Akteuren und der Autorenschaft, die sich an der Erarbeitung und dem Diskussionsprozess
beteiligt haben.
Ebenso bedankt sich die Stadt Nürnberg für die finanzielle und inhaltliche Unterstützung des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzepts bei der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, der wbg Nürnberg GmbH und der
NürnbergMesse GmbH.
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Daniel F. Ulrich
Planungs- und Baureferent
der Stadt Nürnberg
92
93
Vorwort
INSEK Nürnberg Südost - Zusammenfassung
1 Einleitung
INSEK Nürnberg Südost - Das fünfte INSEK in Nürnberg
Der Südosten - Annäherung an das Gebiet
Stadtteilidentitäten - Der Südosten als "Inselwelt"
Historische Meilensteine - Der Südosten als Pionierraum
2 Thematische Betrachtung
Soziodemographie - Alternder Stadtteil
Wohnen - Siedlungspatchwork und homogene Nachbarschaften
Kultur, Bildung und Sport - Lernorte und Bewegungsräume
Soziale Infrastrukturen - Generationenübergreifende Angebote
Freiräume im Südosten - Gliedernde Grünzüge
Ergänzende Freiräume - Zusätzliche Freiraumpotenziale
Wirtschaft - Global Player und lokale Ökonomie
Nahversorgung - Polyzentralität
Mobilität - (missing) links
Öffentlichkeiten - Überregionale Attraktoren und lokales Engagement
Transformationsorte - Übersicht neuer und zukünftiger Projekte
Konversionsfläche Brunecker Straße - Ein neuer Stadtteil entsteht
3 Teilräume näher betrachtet
Quartiere und Nachbarschaften im Südosten
Herausforderungen und Begabungen
Teilraumsteckbriefe
4 Schlussfolgerungen
Veränderungsdynamiken - Transformationspotenziale des Südostens
Beteiligte Akteure - Den Südosten gemeinsam entwickeln
Strategieplan - und seine fünf Handlungsräume
5 Handlungsräume und Empfehlungen
Handlungsraum Urbane Parklandschaft und Grünzüge
Handlungsraum Kultur- und Bildungslandschaften
Handlungsraum Quartiersentwicklung und Wohnen
Vertiefung Zukunftsfähige Quartiere
Handlungsraum Gewerbeentwicklung
Vertiefung Vernetzte Mitte
Handlungsraum Mobilität
6 Fazit Ausblick - Zukunftsthemen der Stadtentwicklung
Quellen- und Abbildungsnachweis
Inhalt
6
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12
13
18
22
24
26
28
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48
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96
101
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108
109
112
94
INSEK Nürnberg Südost
Zusammenfassung
Der Nürnberger Südosten ist ein spannungsvoller
Stadtraum. Seine wechselvolle, teils dramatische Ge-
schichte ließ eine Überlagerung unterschiedlichster
Strukturen und Nutzungen entstehen, die den Stadt-
teil bis heute prägen. Wie kein anderer Raum wurde
der Südosten Projektionsfläche für verschiedenste
gesellschaftliche Ideale, die sich nach und nach auch
räumlich abgebildet und überlagert haben. Die Re-
likte der monumentalen NS-Architektur stehen heute
neben den Stadtidealen der Nachkriegsmoderne in
Langwasser, global ausgerichtete Gewerbe- und Mes-
sestandorte neben Landschaftsschutzgebieten und
den Ausprägungen einer sport- und eventorientier-
ten Freizeitgesellschaft. Diese heterogenen Frag-
mente des Nürnberger Südostens bilden ein Gefüge
ganz eigener Qualität und Prägung.
Zudem konzentrieren sich hier sämtliche Herausfor-
derungen der aktuellen Stadtentwicklung. Dazu zäh-
len die Sanierung und Weiterentwicklung von Wohn-
quartieren infolge des demographischen Wandels,
der Umgang mit dem historischen Erbe, die Sicherung
und Anpassung gewerblicher Standorte an die Ar-
beits- und Lebenswelten von morgen, der Umbau der
autogerechten Stadt zu einer Stadt, die Lust auf mehr
Wege per Rad, Bus, Bahn und zu Fuß macht wie auch
neue Modelle der Parkentwicklung, die öffentlich zu
unterhaltende Freiräume mit zivilgesellschaftlichen
oder unternehmerischen Formen der Freiraumnut-
zung kombinieren.
Angesichts dieser komplexen Ausgangsbedingungen
sind die Erwartungen an das Integrierte Stadtteil-
entwicklungskonzept (INSEK) hoch. In einem andert-
halbjährigen Prozess haben sich die Akteurinnen
und Akteure aus Stadtgesellschaft und Verwaltung
mit Unterstützung des Berliner Planerteams das Ziel
gesetzt, mit dem INSEK ressortübergreifend einen
„Kompass“ für die Entwicklung des Nürnberger Süd-
ostens für die nächsten Jahre zu entwickeln.
In öffentlichen Veranstaltungen, Gebietserkundun-
gen, Zukunfts- und Strategiewerkstätten entstand
das INSEK im Wechselspiel zwischen Diskurs und fach-
licher Expertise. Entstanden ist ein Konzept, das die
vorhandenen Ressourcen als Startkapital erkennt,
den Rahmen für die richtigen Entscheidungen der
künftigen Entwicklung aufspannt und klare Entwick-
lungsziele für den gesamten Südosten und seine Teile
benennt.
Wie kann das INSEK umgesetzt werden? Zentrales
Ergebnis des Prozesses sind fünf Handlungsräume mit
besonderen Handlungsbedarfen in den kommenden
Jahren. Im Rahmen des INSEKs wurden zusammen mit
den beteiligten Akteurinnen und Akteuren strategi-
sche Projekte identifiziert, die besondere Impulse für
die Entwicklung des jeweiligen Handlungsraumes set-
zen sollen. Sie haben das Potenzial, punktuell wich-
tige Impulse in den unterschiedlichen Quartieren und
der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich zu setzen
und weitere Entwicklungen anzustoßen. Das Spek-
trum der Projekte ist vielfältig. Es reicht von einem
modellhaften Umbau von Wohnzeilen in Langwasser
zu einem Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für
das Quartier über die Aufwertung besonderer Orte in
der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich bis hin zum
möglichen Ausbau einer 1 km langen Radschnellweg-
Teststrecke entlang der Münchener Straße.
Ergänzt werden die strategischen Projekte durch be-
sondere Instrumente wie beispielsweise die Einrich-
tung eines übergreifenden Gremiums zur Koordina-
tion der Konzepte, Projekte und Veranstaltungen in
der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich.
Durch die enge Verzahnung von Handlungsraum-
konzepten, strategischen Projekten und spezifischen
Instrumentarien sind gute Voraussetzungen für die
Umsetzung des INSEKs geschaffen. Nutzen wir sie!
10
95
Handlungsraum Urbane Parklandschaft und Grünzüge:
Freiräume gemeinsam entwickeln
Der Südosten ist der grünste Stadtteil Nürnbergs. In Zukunft gilt es, die Freiräume und Parkan-
lagen auf die ökologischen Anforderungen und differenzierten Nutzungsansprüche (Sport, Er-
holung, politische Bildung, Veranstaltungen) abzustimmen und besser zu vernetzen. Integrierte
Nutzer- und Pflegemanagementkonzepte sollen unter Einbindung von privaten und öffentli-
chen Akteuren entwickelt werden.
Handlungsraum Kultur- und Bildungslandschaften:
Historisch-politische Lernorte, vielfältige Bewegungsräume und lokale
Bildungsnetzwerke weiterentwickeln
Strategische Impulsprojekte wie die bauliche Sicherung der Zeppelintribüne und des Zeppelin-
feldes sowie dessen partielle Öffnung und die Integration des ehemaligen Bahnhofs Märzfeld
in die Erinnerungslandschaft sollen die historisch-politische Bildungsarbeit erweitern. Die Profi-
lierung des Leistungsportclusters unter Berücksichtigung der anderen Nutzungsbelange ist ein
wesentlicher Bestandteil bei der Stärkung der Urbanen Parklandschaft.
Die Quartiersentwicklung soll durch die Vernetzung schulischer, kultureller und sozialer Ein-
richtungen und deren Angebote unterstützt werden. Insbesondere Schulstandorte und die sich
daran anschließenden Angebote der Jugendhilfe können zu ganztägigen Lern- und Lebensräu-
men werden.
Handlungsraum Quartiersentwicklung und Wohnen:
Nachbarschaften zukunftsfähig machen
Mit den Quartieren rückt das unmittelbare Wohnumfeld der Bewohner in den Mittelpunkt. Ein
Maßnahmenset aus punktuellen qualitativen baulichen Ergänzungen, energetischen Sanierun-
gen, Sicherung und Aufwertung der Freiflächen sowie einer Stärkung der kleinteiligen Zentren
durch flexible Infrastrukturen zählt zu den strategischen Projekten in der Quartiersentwicklung.
Das neue Stadtentwicklungsgebiet um die Brunecker Straße wird den Südosten noch attraktiver
für neue Wohn- und Gewerbeformen machen.
Handlungsraum Gewerbeentwicklung:
Arbeit und Stadt verbinden
Die bestehenden Gewerbestandorte sollen langfristig gesichert werden. Für die einzelnen Flä-
chen im Südosten schlägt das INSEK einen passgenauen Katalog an strategischen Projekten vor
– von Optionsflächen für die Messeerweiterung über neue Flächenangebote für gewerbliche
Nutzungen bis hin zu programmatischen und baulichen Ergänzungen bestehender Gewerbe-
gebiete.
Handlungsraum Mobilität:
Verbindungen im Stadtteil und ins Zentrum verbessern
Der Nürnberger Südosten ist gut erschlossen. Handlungsbedarf besteht insbesondere darin,
die Nutzung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV weiter zu qualifizieren und zukunfts-
gerecht zu gestalten. Zu den strategischen Projekten zählen unter anderem die Entwicklung
neuer Haltestellen und Straßenbahnlinien, die verbesserte Verknüpfung der unterschiedlichen
Verkehrsträger und der Ausbau der Rad(schnell)wege.
96
Einleitung1
97
Nürnberg Südost
Weststadt
Altstadt Nürnberg
Nürnberger Süden
Nürnberg am Wasser
Im Zuge der Stadtentwicklung in Nürnberg sind 2007
im Rahmen des koopstadt-Prozesses sechs räumliche
Schwerpunkte mit hohem Entwicklungsbedarf fest-
gelegt worden. Für vier Stadträume wurden bereits
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte erarbeitet:
Die Weststadt steht für die Dynamik des Umbaus
traditioneller Gewerbe- und Handelsstandorte. Die
Potenziale aus dem Abschied vom Industriezeitalter
und zugleich der Ankunft in der Dienstleistungs- und
Wissensgesellschaft gilt es als Chance aufzugreifen.
Der Süden hat einen Mehrwert, der sowohl für die
Gesamtstadt als auch bei der Entwicklung des Gebie-
tes für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie der
dort ansässigen Betriebe genutzt werden muss.
Die Altstadt braucht als Kern Nürnberger Traditi-
onen und einer jahrhundertealten Historie urbane
Qualität für ihre zukünftige Entwicklung, die die Le-
bensart der Bürger begleitet.
Nürnberg am Wasser ist eine Gemeinschafts-
aufgabe, zur Sicherung der Lebensgrundlage und
Entwicklung als Landschaftselement, die es im
öffentlichen Raum zu einem großen Thema macht.
Als weiteres INSEK ist Hochschul- und Forschungs-
stadt Nürnberg in der Bearbeitung. Es wird in Zu-
sammenarbeit mit den Hochschulen und anderen
Institutionen erstellt und Perspektiven der Hochschul-
entwicklung einschließlich begleitender Einrichtun-
gen aufzeigen.
Mit der Erstellung des INSEKs Nürnberg Südost
wurde nun ein weiterer städtischer Teilraum bezüg-
lich seiner Eigenschaften und in Hinblick auf seine
künftige Entwicklung untersucht. Der Stadtteil Südost
spielt für die Gesamtstadt eine besondere Rolle und
nimmt auch bezüglich seiner Siedlungs- und Frei-
raumstruktur eine spezielle und sehr wichtige Stel-
lung ein.
INSEK Nürnberg Südost
Das fünfte INSEK in Nürnberg
INSEK-Gebiete in
Nürnberg
13
98
Eine Vielzahl lokalspezifischer Entwicklungsaufgaben
und Handlungsräume lassen sich erkennen:
Der Volkspark Dutzendteich nebst Messe und histo-
rischem Erbe des ehemaligen Reichsparteitagsgelän-
des verbindet sich im Masterplan Freiraum zu dem
Konzept der „Urbanen Parklandschaft“. Es bietet
sich hier die Chance, aus dem heutigen Konglomerat
einen neuartigen Typus des Volksparks abzuleiten,
jedoch müssen zahlreiche Interessens- und Nutzungs-
konflikte moderiert werden. Die Nürnberg Messe als
größter Arbeitgeber im Südosten und prominentes
Aushängeschild der Stadt sucht nach Expansionsmög-
lichkeiten. Neben einer Verbesserung der Erschlies-
sungs- und Logistiksituation am Standort gilt es
aufkeimende Interessenskonflikte und Flächenkon-
kurrenzen zu dem in unmittelbarer räumlicher Nähe
gelegenen Volkspark zu entschärfen.
Auf dem Gewerbeareal ehemaliger Südbahnhof /
Brunecker Straße soll in Kürze ein neues Quartier un-
ter dem Projektnamen „Lichtenreuth“ entstehen. Mit
90 ha ist es das größte siedlungsplanerische Vorha-
ben Nürnbergs und muss als neuer Stadtbaustein die
Schnittstellen zum Volkspark, zur Messe und zu den
angrenzenden Quartieren Hasenbuck, Rangierbahn-
hofsiedlung und Langwasser neu definieren.
Der südliche Teil des INSEK-Gebietes, im wesentli-
chen also der Stadtteil Langwasser, ist flächenmäßig
eine der größten nachkriegsmodernen Siedlungen
Deutschlands. Mit einer sich über vier Dekaden er-
streckenden Entstehungsgeschichte, die sich partiell
heute noch fortsetzt, entstand ein spannungsreiches
und heterogenes Siedlungspatchwork. Gleichwohl
gibt es Gemengelagen aus strukturellen, bautechni-
schen, demographischen und sozialen Problemstel-
lungen im Gebiet, wie sie für viele Siedlungen der
1960er und 1970er Jahre typisch ist. Auch wenn sich
inzwischen viele planerische Anstrengungen positiv
niederschlagen, kämpft Langwasser noch immer mit
Imageproblemen, Sanierungsstau und dem demogra-
phischen Wandel. Die Anpassung der Wohnsiedlun-
gen an heutige und künftige Erfordernisse ist daher
eine Kernaufgabe.
Zusammenfassend stellt sich der Nürnberger Südos-
ten als Stadtgebiet mit hohem, auch überregionalem
Bekanntheitsgrad und großen strategischen Heraus-
forderungen dar, wobei insbesondere die dynamisch
sich entwickelnden Gebietsteile großes Potenzial zur
Stärkung des Stadtteils und der Gesamtstadt beitra-
gen können.
Gebietsabgrenzung
INSEK Nürnberg
Südost
14
99
Herangehensweise
Die Erwartungen an das Integrierte Stadtteilent-
wicklungskonzept sind hoch. Ziel ist es, ressortüber-
greifend einen „Fahrplan“ für die Entwicklung des
Nürnberger Südostens für die nächsten Jahre zu ent-
wickeln. Dabei geht es weniger darum, Einzelmaß-
nahmen konkret auszuformulieren, sondern um ein
integriertes Konzept, das Orientierung mit klaren
Handlungsempfehlungen, Instrumenten und strate-
gischen Projekten für den gesamten Südosten und
seine Teile schafft.
Das Konzept zielt darauf ab, den Rahmen für die
richtigen Entscheidungen der künftigen Entwicklung
aufzuspannen und soll einen motivierenden und ak-
tivierenden Leitfaden zukünftiger Stadtentwicklung
darstellen, der die vorhandenen Ressourcen als Start-
kapital erkennt und auf diesen aufbaut.
Das INSEK ist klar auf die Weiterverwendung in pla-
nerischen, politischen und partizipativen Entschei-
dungsprozessen ausgerichtet. Es ist ein kompaktes
und anschauliches Planwerk, das themenübergrei-
fend das gemeinschaftlich entwickelte Zukunftsbild
des Südostraumes darstellt, die dafür wesentlichen
Maßnahmen und Projekte benennt und verortet.
Methodisches Vorgehen
Das INSEK entstand in einem diskursiven Prozess, in
den Bewohner und Akteure aus Unternehmen, Insti-
tutionen, Initiativen vor Ort und aus der Verwal-
tung intensiv eingebunden waren.
Zur Begleitung des Prozesses wurde ein fachlich
interdisziplinär zusammengesetztes Arbeitsgre-
mium aus Vertretern der Stadt Nürnberg und
externen im Gebiet tätigen Akteuren gebildet.
Im Gebietsteam Südost sind seitens der Stadt
Nürnberg alle relevanten Referate, Ämter und
Geschäftsbereiche vertreten. Als externe Mitglie-
der des Gebietsteams wurden die wbg Nürnberg,
die NürnbergMesse und die aurelis Real Estate
gewonnen. Diese Vielfalt gewährleistet eine sehr
genaue Kenntnis der Potenziale und Herausforde-
rungen aus jeweils unterschiedlichen Blickwinkeln.
Der Prozess gliederte sich in folgende Bausteine:
Öffentlicher Auftakt
Das INSEK Südost startete mit einer öffentlichen
Auftaktveranstaltung am 20. Januar 2015 im Ge-
meinschaftshaus Langwasser. Nach einer einfüh-
renden Erläuterung des anstehenden Planungs-
verfahrens diskutierten Bürgerinnen und Bürger
mit Vertretern der Stadt und externen Fachleuten
anhand eines begehbaren Modells ihre eigenen
Wahrnehmungen über den Südosten. Dabei ging
es um das Image des Südostens, die Lebenswelt
Langwasser und die Veränderungsdynamik des
Stadtteiles.
15
100
Öffentliche Auftaktveranstaltung
Grundlagenermittlung und Potenzialanalyse
Den Startschuss der Grundlagenermittlung und Po-
tenzialanalyse des Nürnberger Südostens stellte eine
Gebietserkundung am 25. September 2014 mit dem
ressortübergreifenden Gebietsteam der Stadt Nürn-
berg dar. Mit einem unvoreingenommenen Blick von
innen und außen wurden Stadt- und Freiräume per
Rad erkundet, Übergänge und Brüche analysiert,
Raumstrukturen mit ihren Stärken und Schwächen
kartiert, Raumqualitäten aufgenommen und spon-
tane Gespräche mit Bewohnern geführt. Auf die Ge-
bietserkundung folgte eine detaillierte thematische
Betrachtung des Nürnberger Südostens, in welcher
zentrale Themen aufgezeigt werden. In einer ergän-
zenden Teilraumanalyse werden einzelne Teilbereiche
bzw. Quartiere unterschieden und aus räumlich-funk-
tionaler, aber auch sozioökonomischer Sicht bewer-
tet. Die Ergebnisse der Teilraumanalyse sind in Steck-
briefen zusammengefasst. Sie stellen die Potenziale,
Begabungen und Herausforderungen der jeweiligen
Teilgebiete kompakt und übersichtlich zusammen.
Schlussfolgerungen
Im Anschluss an die Grundlagenermittlung und Po-
tenzialanalyse wurden im Rahmen eines internen
Workshops mit dem Gebietsteam die Ergebnisse der
Analyse des Südostraums diskutiert, nach Prioritäten
gewichtet und als erste Themenschwerpunkte gebün-
delt und weiterentwickelt. Stärken und Schwächen
der Teilräume wurden bewertet und erste Schlüsse
für die weitere Entwicklung des INSEK-Gebietes gezo-
gen. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse und die sich
abzeichnenden Entwicklungsdynamiken im Gebiet
wurden in Form einer Dynamikkarte zusammenge-
fasst. In einer Akteursübersicht wurden die maßgeb-
lichen Akteure und Stakeholder des Gebietes identi-
fiziert.
Leitbildentwicklung
Während der Leitbildentwicklung wurden in einem
intensiven kommunikativen Prozess Handlungs-
räume und Strategien für den Südostraum entwi-
ckelt. Auftakt der Leitbildentwicklung bildete vom
27. - 29. April 2015 eine dreitägige Zukunftswerk-
statt einschließlich einer abschließenden öffentlichen
Abendveranstaltung. Eine Basisstation im Wohnge-
biet Langwasser P diente während der Werkstatt als
öffentliche Anlaufstelle und Ideenlabor. Hier kamen
alle Ergebnisse und Daten zusammen, die während
des Tages in Miniworkshops mit spezifischen Zielgrup-
pen erarbeitet wurden. Diskutiert wurden die sich aus
den Schlussfolgerungen der Analyse herausgebilde-
ten Themenschwerpunkte und Handlungsräume.
Am 29. April wurden in einer öffentlichen Abendver-
anstaltung die Erkenntnisse und Ergebnisse der Mini-
workshops an den sechs Ideentischen – „Urbane Park-
landschaft“, „Quartiersentwicklung und Wohnen“,
„Soziale Infrastrukturen“, „Gewerbeband Thomas-
16
101
Gebietserkundung
Mann-Straße / Breslauer Straße“, „Junger Südosten“
und „Fuß- und Radverkehr / ÖPNV“ – präsentiert und
diskutiert. Die dort erarbeiteten Handlungsansätze
wurden nachfolgend vom Bearbeitungsteam konkre-
tisiert, graphisch aufbereitet und schließlich in einem
themenübergreifenden Gesamtstrategieplan zusam-
mengeführt.
Die Leitlinien des INSEK sowie mögliche Maßnahmen
und Umsetzungsstrategien wurden auf zwei Strate-
giewerkstätten am 11. Juni und 7. Juli 2015 mit dem
Gebietsteam und weiteren Akteuren aus dem Südos-
ten vertieft und sukzessive präzisiert.
Gesamtstrategie und Handlungsräume
Die Ergebnisse der Leitbildentwicklung wurden mit
dem Gesamtstrategieplan in eine gut kommuni-
zierbare Kartierung übersetzt, die als Leitbild einen
langfristigen Orientierungsrahmen für die zukünftige
Stadtentwicklung des Nürnberger Südostens gibt. Die
Inhalte des Gesamtstrategieplans werden anschlie-
ßend im Kapitel „Handlungsräume“ detaillierter dar-
gestellt und ortsbezogen konkretisiert.
Mit den fünf Handlungsräumen „Urbane Parkland-
schaft und Grünzüge“, „Kultur- und Bildungsland-
schaften“, „Quartiersentwicklung und Wohnen“,
„Gewerbeentwicklung“ und „Mobilität“ werden je-
weils die wichtigsten Ziele und Leitlinien eines jeden
Themenkomplexes in einem integrierten Plan darge-
stellt. Die in den Handlungsempfehlungen beschrie-
benen Instrumente und strategischen Projekte verste-
hen sich als „Fahrplan“ für die nächsten Schritte auf
dem Weg zur Umsetzung des INSEK.
Die Handlungsräume „Quartiersentwicklung und
Wohnen“ sowie „Gewerbeentwicklung“ illustrieren
zusätzlich in einer Vertiefungsstudie beispielhaft die
angestrebten Maßnahmen und Entwicklungen.
Workshop mit dem Gebietsteam
Zukunftswerkstatt
Strategiewerkstatt
17
102
Der Nürnberger Südosten ist ein vielfältiger Stadt-
raum voller Brüche und Besonderheiten. Seine wech-
selvolle, teils dramatische Geschichte ließ eine Über-
lagerung unterschiedlichster Siedlungsstrukturen und
Nutzungen entstehen. In der Nachkriegszeit wurde
der Südosten zum Testfeld städtebaulicher Leitbilder
und Architekturen: die Relikte der NS-Planung wur-
den überformt durch neue Siedlungen, zunächst im
Sinne der „gegliederten und aufgelockerten Stadt“,
später dann unter der Prämisse „Urbanität durch
Dichte“, bis schließlich die Rückbesinnung auf tra-
dierte Stadtbilder erfolgte. Zwischen den Wohngebie-
ten liegen Verkehrsstrukturen, Gewerbeflächen, das
Messeareal sowie üppige Grünzüge.
Von besonderer Bedeutung ist der Volkspark Dut-
zendteich, ein einzigartiger Freiraum bestehend aus
Restmonumenten des ehemaligen Reichsparteitags-
geländes, Teichlandschaften, Park- und Sportanlagen
sowie Kleingärten.
Die heterogenen Teilbereiche des Südostraums bilden
ein Gefüge ganz eigener Qualität und Prägung. Wie
in keinem anderen Stadtteil Nürnbergs konzentrieren
sich hier exemplarische Herausforderungen der aktu-
ellen Stadtentwicklung.
Wie können die Quartiere der Nachkriegsmoderne
saniert, baulich ergänzt und an die heutigen Bedürf-
nisse an das Wohnen und die Nachbarschaft an-
gepasst werden? Welche Möglichkeiten bietet der
Ausbau von ÖPNV, Fuß- und Radwegen? Wie können
die Kerne mit sozialen Einrichtungen und Nahversor-
gungen in den Quartieren gestärkt werden? Welche
neuen Modelle der Freiraumnutzung und -betreibung
müssen entwickelt werden? Wie können Gewerbe-
standorte gesichert und an die Anforderungen zeit-
genössischer Lebens- und Arbeitswelten angepasst
werden? Und was muss der Neubau von Stadtquartie-
ren auf ehemaligen Konversionsflächen für den Süd-
osten leisten?
Der Gebietsumgriff des INSEKs Nürnberg Südost um-
fasst den Stadtteil Langwasser mit seinen vier Quad-
ranten Langwasser Nordwest, Nordost, Südwest und
Südost sowie das Wohngebiet Neuselsbrunn, die Ran-
gierbahnhofsiedlung, das Gewerbegebiet Beuthener
Straße, das Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker
Straße und den Volkspark Dutzendteich mit dem ehe-
maligen Reichsparteitagsgelände sowie dem Messe-
Der Südosten
Annäherung an das Gebiet
18
103
19
104
areal. Der Betrachtungsraum spannt sich auf zwischen
der nördlich angrenzenden gründerzeitlichen Bebau-
ung der Südstadt, dem Rangierbahnhof im Westen
und dem Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald
im Süden und Osten.
Im Nürnberger Südosten leben etwa 40.000 Einwoh-
ner auf einer Fläche von etwa 1.400 ha. Mit einer
Einwohnerdichte von 28 Einwohnern pro Hektar ist
der Stadtraum ein verhältnismäßig dünn besiedelter
Teil der Stadt Nürnberg, was vor allem auf den hohen
Freiraum- und Gewerbeanteil zurückzuführen ist.
Das Gebiet des INSEKs liest sich in einer groben räum-
lichen Betrachtung zunächst als zwei sehr unter-
schiedlich geprägte Teilgebiete.
Der nördliche Bereich mit dem Volkspark Dutzend-
teich und seinen Sporteinrichtungen, dem ehemali-
gen Reichsparteitagsgelände und dem Messegelände
ist aus historisch-politischer, kultureller, wirtschaftli-
cher und freiräumlicher Perspektive von gesamt-
städtischer Bedeutung und (inter)national bekannt.
Der südliche Bereich mit der Rangierbahnhofsied-
lung, Neuselsbrunn und Langwasser ist vor allem
Wohn- und Gewerbestandort und funktioniert loka-
ler und aufgrund des stadtplanerischen Gesamtkon-
zepts Langwassers, dem der Generalbebauungsplan
von Franz Reichel aus dem Jahr 1956 zugrunde liegt,
im Prinzip wie eine eigenständige Kleinstadt mit dem
Franken-Center als Stadtzentrum und kleinteiligen,
dezentralen quartiersbezogenen Einrichtungen.
Kleinräumig besehen gliedert sich insbesondere der
südliche Teil des Südostens in zahlreiche Siedlungsin-
seln, eingebettet in großzügige Grünräume.
Die heterogenen Siedlungsmuster mit je nach Ent-
stehungszeit durchaus unterschiedlichen Merkmalen
und Qualitäten funktionieren in sich meist als autarke
kleinteilige Nachbarschaften mit eher homogener Ty-
pologie und Bewohnerschaft.
20
105
Bevölkerung
Südost Stadt Nürnberg
Einwohner 39 775 1) 516 770
Einwohner je ha 28 28
Einwohner mit Migrationshintergrund 51,3 % 42,3 %
Altersgruppen (%)
Südost Stadt Nürnberg
bis unter 6
6 bis unter 15
15 bis unter 65
65 und älter
5,2
7,2
67,2
20,4
5,0
7,7
60,5
26,7
Bevölkerungsveränderung
Südost Stadt Nürnberg
Veränderung 2014 gegenüber 2013
Veränderung 2014 gegenüber 2008
0,7 %
4,3 %
0,5 %
1,4%
Wohnungen nach Baualtersgruppen 3) (%)
Südost Stadt Nürnberg
25,3
70,0
4,5
0,2
6,6
91,7
1,8
0,0
bis 1948
1949 - 2004
ab 2005
ohne Angabe
Wohnungen (%)
Südost Stadt Nürnberg
14,3
5,7
16,0
64,0
12,5
2,4
11,7
73,4
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
MFH mit 3 - 6 Whg. (4
MFH mit 7 und mehr Whg.
Haushalte (%)
Südost Stadt Nürnberg
4,2
95,8
5,1
94,9
Alleinerziehende
Sonstige Haushalte
Erwerbsbeteiligung 5) (%)
Südost Stadt Nürnberg
56,3
5,8
56,9
6,1
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Arbeitslose am Wohnort
am Wohnort
4) MFH = Mehrfamilienhäuser
5) %-Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung
3) in Wohngebäuden, ohne Wohnheime
1) Einwohner mit Hauptwohnung in Nürnberg (Melderegister 31.12.2014), bezogen auf die statistischen Bezirke 30-33, 35-37 und 41
2) Flächenangabe INSEK-Gebiet Südost
Fläche in ha 1 400 2) 18 640
Strukturdaten
21
106
Stadtteilidentitäten
Der Südosten als „Inselwelt“
Lichtung Langwasser Zäsuren und trennendes Grün
Gesamtstädtisch betrachtet liegt der Betrachtungs-
raum wie eine Lichtung im Wald. Im Süden und Osten
umschlossen vom Lorenzer Reichswald, im Norden
begrenzt vom baumbestandenen Volkspark Dutzend-
teich und dem angrenzenden Luitpoldhain, im Wes-
ten tangiert von großflächigen Infrastrukturen. Durch
den Volkspark und das Gewerbeareal an der Brun-
ecker Straße von der Südstadt getrennt und ohne
unmittelbare städtebauliche Anknüpfung liegt der
Stadtteil Langwasser als Satellit vor der Stadt.
Das Planungsgebiet selbst lässt sich als ein Gefüge
von Inseln interpretieren, welche sich auf unter-
schiedlichen Ebenen ablesen lassen. Die großen Bahn-
flächen und Hauptverkehrsstraßen durchschneiden
das Planungsgebiet in mehrere Stadtteile. Die äuße-
ren (Wald-)Ränder und grünen Abstandsflächen zu
den Verkehrstrassen verstärken diese Trennwirkung
noch. Auch die strikte Funktionstrennung in Wohn-,
Gewerbe- und Grünflächen befördert die Wahrneh-
mung als separierte Siedlungseinheiten. Unterstrichen
wird die Eigenständigkeit der Inseln außerdem durch
ihre unterschiedlichen Entstehungszeiten, die sich in
der jeweiligen städtebaulichen Struktur und Bautypo-
logie ablesen lassen. Somit bilden sich in Langwasser
trotz des zugrundeliegenden stadtteilübergreifenden
Gesamtkonzeptes differenzierte teilräumliche Identi-
täten und Nachbarschaften ab.
22
107
Inseln durch Nutzungsverteilung
Inseln durch Nachbarschaften
Inseln durch Erschließungsstrukturen
Inseln durch Entstehungszeiten
Inseln durch Bautypologien
Der Südosten als
ein Gefüge von
Inseln, das sich auf
unterschiedlichen
Ebenen – räumliche
Zäsuren, Nutzungen
Entstehungszeiten,
Bautypologien –
abbildet.
Inseln durch Stadträume
23
108
Nachkriegsjahre 1946 - 1955
licht luft soNNe
Gründerzeit Ende 19. Jahrhundert 20er Jahre 1920 - 1933
Neues baueNiNdustrialisieruNG
1905 Rangierbahnhofsiedlung
1906 Bayerische Landesausstellung auf dem
Dutzendteichgelände und dem Luitpoldhain
1912 Alter Tiergarten
ab 1933 Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle, Luitpoldarena, Großer
Straße, Zeppelinfeld mit Tribüne, Märzfeld mit Bahnhof, geplantes Deutsches
Stadion und Haus der Kultur, NSDAP-Lager im Süden von Langwasser
SS-Kaserne (heute: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Arbeiterunterkünfte Regensburger Straße
1337 Errichtung des Dutzendteichs
als Weiheranlage im Reichswald
1920 Waldbrände, Umwandlung in Ackerland
1923 Dutzendteich als Sport- und Erholungs-
gelände, Bau des Stadions
seit dem 17. Jhdt. Dutzendteich als Ausflugsgebiet
Anfang 19 Jhdt. rasantes Siedlungswachstum während
der Industrialisierung, Bahnflächen außerhalb der Stadt
1835 Montage der Lokomotive „Adler“
Jahrhundertwende 1900 - 1920
GarteNstadt
Ns-Zeit 1933 - 1945
MoNuMeNte uNd syMboleWeiher iM Wald
1945 sog. Valka-Lager, Nutzung des Märzfelds als Flugfeld der
Allierten, Silbersee und Silberbuck als Deponie für Trümmerschutt
1949 Deutsche Bauausstellung: Siedlung Oskar-von-Miller-Straße
1950 IDEAL-, Werkvolk-Siedlung, Siedlung Harnischschlag/Neuland
1952 ECA-Siedlung, Photo-Porst-Siedlung
Der Nürnberger Südosten wurde in seiner vergleichs-
weise kurzen, aber wechselvollen Geschichte immer
wieder zum Testfeld neuer städtebaulicher Leitbilder
und Ideologien und zum Pionierraum baulicher Inno-
vationen.
Naherholung und Gartenstadt. Die bereits im Mit-
telalter als Fischteiche angelegte Weiherlandschaft
Dutzendteich inmitten des Reichswaldes wird im 17.
Jahrhundert zum beliebten Ausflugsziel vor den To-
ren der Stadt. Im 19. Jahrhundert erfolgt die Stadter-
weiterung und Industrieansiedlung im Süden Nürn-
bergs. An der heutigen Brunecker Straße entsteht der
Rangierbahnhof und bis 1914 die Rangierbahnhof-
siedlung, angelegt im Sinne der Gartenstadtidee. Fast
gleichzeitig wird der Alte Tiergarten eröffnet. Mit
dem Bau des Stadions Mitte der 1920er Jahre wird
der südöstliche Teil des Dutzendteichgeländes zum
Freizeit- und Sportpark ausgebaut.
Inszenierung. Nach der Machtergreifung Hitlers
1933 wird Nürnberg „Stadt der Reichsparteitage“.
Der Luitpoldhain und das Dutzendteichgelände wer-
den für die Abhaltung der Propagandazeremonien
der NSDAP genutzt. Auf Basis eines Gesamtentwurfs
von Albert Speer entstehen monumentale Repräsen-
tationsbauten und die Große Straße als Aufmarsch-
achse. Das Areal des heutigen Langwasser-Nord wird
als Märzfeld, Langwasser-Süd zur Errichtung von
Lagerbauten und Versorgungseinrichtungen verwen-
det. Die Gesamtplanung wird jedoch nicht vollendet.
Mit Kriegsbeginn 1939 wird ein allgemeiner Baustopp
verhängt und Teile des Parteitagslagers als Kriegsge-
fangenenlager genutzt.
Trümmer und Provisorien. Nach dem Krieg wird
aus dem Gefangenenlager das sogenannte Valka-La-
ger für Flüchtlinge, Heimatvertriebene und Displaced
Persons. Die Baugrube des geplanten Deutschen Sta-
dions füllt sich mit Grundwasser und wird zum Silber-
see. Südwestlich davon entsteht die zentrale Deponie
für Trümmerschutt, der 35 m hohe Silberbuck. Auf-
grund des Wohnungsdrucks in der kriegszerstörten
Stadt wird ab 1948 der südliche Teil Langwassers zur
Bebauung freigegeben.
Licht, Luft, Sonne. Die ersten Siedlungen nach dem
Krieg entstehen in Abkehr zu den Mietskasernen der
Gründerzeit nach den in der Charta von Athen 1925
formulierten neuen städtebaulichen Leitlinien der
Historische Meilensteine
Der Südosten als Pionierraum
24
109
70er Jahre 1970 - 1977
urbaNität durch dichte
5oer/60er Jahre 1955 - 1969
die aufGelockerte stadt
90er Jahre 1990 - 2014
rückbesiNNuNG auf traditioN
zukünftig
???
Areal ehem. Südbahnhof/Brunecker Straße
Langwasser T, Langwasser Z
Neubau Bertolt-Brecht-Schule
Modernisierung und Neuordnung Messeareal
1956 städtebaulicher Wettbewerb für Langwasser
1959 Planetenringsiedlung/Parkwohnanlage am Zollhaus
1963 Neuselsbrunn (Siedlung für Postbeamtete)
bis 1969 Langwasser A/B, C, D, H, I, K, L, M, Gemeinschaftshaus,
Franken-Center auf Grundlage des Wettbewerbs
1972 Grundig-Areal und Grundig-Türme
1972 Elementa, Messe, Langwasser U (2. BA 1977), U-Bahn-Anschluss
1974 Langwasser F/G
1975 Langwasser E
1977 Langwasser P
1979 Langwasser R
1982 Langwasser P (Fertigstellung)
1994 Eröffnung Klinikum Süd, Entwicklung Businesspark „Eurocom“
1995 Langwasser R (Endausbau)
2000 Langwasser S (Fertigstellung), FrankenQuadrat, Arena Nürnberg
bis 2014 punktuelle Ergänzungen
80er Jahre 1976 - 1990
stadterGäNZuNG uNd stadtökoloGie
Moderne. Die wbg lobt 1956 einen städtebaulichen
Wettbewerb für ein Quartier für 40.000 Einwohner
aus. Die Grundprinzipien des Entwurfs von Franz Rei-
chel im Sinne der gegliederten und aufgelockerten
Stadt sind auch heute noch lesbar: soziale Mischung
durch Typologievielfalt, aufgelockerte Bebauung mit
hohem Grünanteil, kein Durchgangsverkehr inner-
halb der kleinteiligen Nachbarschaften, Arbeiten und
Wohnen in unmittelbarer Nähe.
Urbanität durch Dichte. Ende der 1960er Jahre
wird der Entwurf zugunsten einer erheblichen Nach-
verdichtung überarbeitet und sieht nun vermehrt
Scheiben- und Punkthochhäuser vor. Pioniergeist und
Innovationsanspruch zeichnen den Stadtteil aus: das
Franken-Center als erstes vollklimatisiertes Einkaufs-
zentrum Deutschlands, das Gemeinschaftshaus als
erste derartige Einrichtung in Bayern, der U-Bahnan-
schluss als vierte Stadt in Deutschland.
Postmoderne. In den 1970er Jahren erfolgt ein
Bruch mit den Prinzipien des modernen Städtebaus
und eine Rückbesinnung auf die Qualitäten der his-
torisch gewachsenen Altstadt. In Langwasser P ent-
steht die erste autofreie Siedlung Deutschlands mit
organisch-labyrinthischen Gassen und Plätzen. Der
Anspruch der sozialen Durchmischung wird im Nord-
osten durch einen hohen Anteil an Sozialwohnungen
aufrechterhalten.
Messe- und Arbeitsstandort. 1974 wird das Mes-
sezentrum am neuen Standort eröffnet. Bis 2014 wird
die Ausstellungsfläche des Messezentrums verdrei-
facht. Mit der Eröffnung des Klinikums Süd sowie der
sukzessiven Entwicklung des Businessparks „Euro-
com“ seit 1994, der Ansiedlung des Briefzentrums an
der Beuthener Straße und zuletzt der Zentrale der
Teambank 2014 wird Langwasser als Unternehmens-
und Arbeitsstandort weiter ausgebaut. Die Revitalisie-
rung des ehemaligen Grundig-Areals und des ehema-
ligen Foto-Quelle-Komplexes (TM 50) durch private
Investoren bietet Raum für neue Ansiedlungen.
Ausblick. Als wichtige zukünftige Stadtentwicklun-
gen in Nürnberg Südost sind zu nennen: das neue
Entwicklungsgebiet am ehemaligen Südbahnhof /
Brunecker Straße, die Modernisierung der Messe-
hallen und Neuordnung des Messeareals sowie das
Baugebiet Langwasser T in Zusammenhang mit dem
Neubau der Bertolt-Brecht-Schule.
25
110
Thematische
Betrachtung2
111
Die thematische Betrachtung besteht in einer sekto-
ralen Analyse auf Grundlage bestehender Planungen
und Konzepte sowie eigener Anschauung und Erhe-
bungen. Dabei werden wesentliche Fakten der bishe-
rigen Entwicklung und des Status Quo ausgewertet,
Charakteristika des Raumes freigelegt und zentrale
Themen zur vertiefenden Betrachtung benannt.
Untersucht werden die Themen Wohnen und die
damit zusammenhängende soziodemographische
Situation in Nürnberg Südost sowie die im Gebiet
vorhandenen kulturellen, sozialen und Bildungsin-
frastrukturen. Die Freiräume und Grünflächen wer-
den hinsichtlich ihrer Quantitäten und Qualitäten
betrachtet. Außerdem werden die im Gebiet vor-
handene Gewerbestruktur mit ihren Akteuren und
das Nahversorgungssystem beleuchtet. Neben den
ÖPNV- und MIV-Systemen werden auch die Netze für
Nahmobilität untersucht.
Eine Übersicht der unterschiedlichen (Teil-) Öffentlich-
keiten veranschaulicht weitere relevante Strukturen
im Südosten. Aktuelle und geplante Bauprojekte so-
wie der Planungsstand des neuen Stadtteils auf dem
Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße als
zukünftige Transformationsorte im Südosten werden
aufgezeigt.
27
112
Die in Klammern gezeigten Angaben beziehen sich auf Daten der gesamten
Stadt Nürnberg (Stand 31.12.2014).
Nürnberg Südost weist im statistischen Vergleich zu
gesamtstädtischen Angaben einige Unterschiede auf.
So finden sich hier weniger Einpersonenhaushalte
und eine höhere Anzahl an Mehrpersonenhaushalten
als in der Gesamtstadt.
Der Anteil 75-Jähriger und älterer Bewohner liegt
mit 14,5% deutlich höher als im Nürnberger Durch-
schnitt. Hingegen liegt mit 6,8% der Anteil an jungen
Erwachsenen (18 - 24 Jahre) unterhalb des städtischen
Anteils mit 8,5%.
Langwasser ist ein multiethnischer Stadtteil. Die Men-
schen mit Migrationshintergrund stellen einen Anteil
von 51% der Einwohner, wobei ein großer Anteil in
Langwasser aus Kasachstan, Polen und Russland, in
der Rangierbahnhofsiedlung aus der Türkei stammt.
Der hohe Anteil an Migranten macht den Südosten
oft zur ersten Anlaufstelle für nachziehende Ange-
hörige oder Freunde, was in der Vergangenheit zu
Imageproblemen mancher Quartiere beitrug.
Fazit
Die Bedürfnisse einer alternden und pluralistischen
Stadtteilgesellschaft müssen bei der weiteren Be-
trachtung ebenso Berücksichtigung finden wie Maß-
nahmen zur Attraktivierung des Wohnstandorts für
junge Familien.
Herkunftsländer
(58%)
(42%)
Soziodemographie
Alternder Stadtteil
Bewohner ohne
Migrationshintergrund
51%
49%
Bewohner mit
Migrationshintergrund
Gesamt
Asien
(davon 57% Kasachstan)
Polen
Russland
ehem. Jugoslawien
Türkei
Rumänien
Tschechien
Ukraine
Griechenland
Italien
Amerika - Australien
Afrika
Haushaltsgrößen
Altersgruppen
1 Person
43,1% (50,4%)
0-17 Jährige
15,6% (14,9%)
75 und älter
(10,3%) 14,5%
18-24 Jährige
6,8% (8,5%)
45-74 Jährige
(37,1%) 39,8%
25-44 Jährige
23,3% (29,2%)
39.775
Verteilung
der Nationalitäten
Innenstadtrandgebiete, sozial
am stärksten belastet,
Migrationshintergrund prägend
Randgebiet ohne größere Auf-
fälligkeiten und teils behutsam
gewachsenen Strukturen
überwiegend aufgelockerte Be-
bauung, starke Wohnbindung,
sozial kaum belastet
"neue" Wohnquartiere, Familien
mit Kindern, junge Generation mit
Migrationshintergrund
2 Personen
32,4% (28,1%)
3 Personen
(11,3%)
12,8%
4 Personen
(7,4%) 8,5%
5 Personen und mehr
3,1% (2,9%)
Sozialraumtypen
28
113
*eigene Berechnung, Grundlage „Wohnmatrix-Portfolio wbg"
Wohnen
Siedlungspatchwork und homogene Nachbarschaften
Der Nürnberger Südosten ist ein stadtgeschichtlich
junger Stadtteil. Neben dem Wohnstandort Langwas-
ser, der erst in den Nachkriegsjahren bebaut wurde,
befinden sich im Gebiet noch ältere Siedlungsteile
wie die gründerzeitliche Bebauung an der Herzog-
straße sowie die Rangierbahnhofsiedlung, die im
Sinne der Gartenstadtidee Anfang des 20. Jahrhun-
derts errichtet wurde.
Langwasser besteht im Gegensatz zu vielen Groß-
wohnsiedlungen ähnlichen Planungszeitraums aus
sehr heterogenen Siedlungsteilen. Der innerhalb von
40 Jahren gewachsene Stadtteil wird von vielfältigen
städtebaulichen Qualitäten geprägt und versammelt
ein breites Spektrum unterschiedlicher Wohnungs-
bautypologien. Die im Laufe der Jahrzehnte immer
wieder überarbeiteten Planungen spiegeln die unter-
schiedlichen Leitbilder von der Nachkriegszeit bis zu
den 1990er Jahren wider, wobei die Grundprinzipien
des Wettbewerbs von 1956 als strukturelle Leitlinien
im Wesentlichen beibehalten wurden.
Wesentliche Merkmale und Qualitäten der Siedlungs-
bereiche sind
• eine hohe Wohnqualität durch großen Grünanteil,
• das Spektrum unterschiedlicher Wohnbautypolo-
gien wie 20-geschossige Hochhäuser, Punkthäuser,
3- bis 4-geschossige Zeilenbauten, 2-geschossige
Reihenhäuser, 1-geschossige Patio-Häuser/Winkel-
häuser,
• die vergleichsweise noch günstigen Mieten,
• die soziale Mischung durch ein breites Angebot
von Wohneigentum, freifinanziertem und geför-
dertem Wohnungsbau,
• und eine gute ÖV-Anbindung und Erreichbarkeit.
Autofreier Stadtteil Langwasser P
Rangierbahnhof- und Planetenringsiedlung
Hochpunkte und Zeilen in Neuselsbrunn
Wohnanlage für Alleinerziehende an der Striegauer Straße
9%
18%
39%
21%
14%
28%
22%
20%
8%
1 ZW (30-45 m2)
1 ZW (45-60 m2)
2 ZW (30-45 m2)
2 ZW (45-60 m2)
2 ZW (60-75 m2)
3 ZW (60-75 m2)
3 ZW (75-90 m2)
3 ZW (> 90 m2)
4 ZW (75-90 m2)
4 ZW (> 90 m2)
Wohnungsgrößen Nordwest* Wohnungsgrößen Nordost*
29
114
Wenig Fortzüge aus Langwasser sowie eine über-
durchschnittlich lange Wohndauer im Vergleich zur
Gesamtstadt sprechen trotz einer zum Teil negativen
Außenwahrnehmung des Stadtteils für eine gute Ak-
zeptanz und Wohnzufriedenheit bei der Bewohner-
schaft. Der Faktor „Wohnen im Grünen“ wird allge-
mein als wichtigstes Qualitätsmerkmal herausgestellt.
In Nürnberg Südost findet sich ein breites Spektrum
an Wohnformen teilweise mit konzeptionellen Beson-
derheiten wie:
• besondere Grundrisszuschnitte z.B. Planetenring-
siedlung mit flexibel nutzbarem Hobbyraum,
• autofreies Familienwohnen in Langwasser P mit
anmietbaren Gästewohnungen und Gemeinschafts-
räumen für Feiern,
• frauenfreundliches Wohnen Striegauer Straße.
Zukünftige Wohnentwicklungsschwerpunkte sind
die Neubauquartiere Langwasser T in Nordost und
Langwasser Z in Südost. Mit dem zukünftig neuen
Stadtteil auf dem Areal ehemaliger Südbahnhof /
Brunecker Straße werden mindestens 1.400 neue
Wohneinheiten geschaffen. Bei der optionalen
Variante mit dem Schwerpunkt Wohnen wür-
den weitere 1.600 Wohneinheiten entstehen.
Fazit
Aufgrund steigender Mietpreise und der
Aufhebung von Sozialbindungen ist der ge-
samtstädtische Anteil an preiswertem Wohn-
raum inzwischen gesunken. Die Schaffung von
bezahlbaren Wohnungen sowie die Förderung
von sozialer Durchmischung bei der Wohn-
raumvermietung ist daher bei der weiteren
Entwicklung des Südostens zu berücksichtigen.
Weitere zukünftige Aufgaben bestehen vor
allem in der energetischen Sanierung und ge-
nerell der Anpassung des Wohnangebots und
-umfelds an heutige Bedarfe unter Berücksich-
tigung des demographischen Wandels sowie
architektonischer und bautechnischer Stan-
dards. Das „Gutachten zum Stadtentwicklungs-
konzept Wohnen im Jahr 2025“ ist mit sei-
nen Ergebnissen hinsichtlich der Qualität und
Quantität des zukünftigen Wohnungsangebots
zu beachten.
Typologieverteilung
Blockrandbebauung
7,2%
Hochpunkte
5,8%
Zeilen und Punkte
38,2%
Reihenhäuser
32,2%
Doppelhäuser
Einfamilienhäuser
8,3%
Garagenhöfe/-bauten
7,9%
Flächenpotenziale Wohnen
Zukünftige Entwicklungsgebiete
30
115
Kultur, Bildung und Sport
Lernorte und Bewegungsräume
Im Nürnberger Südosten konzentrieren sich diverse
Orte der historisch-politischen Bildungsarbeit, klas-
sische Kulturinstitutionen, wichtige Bildungs- und
Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und Veranstal-
tungsorte, die weit über den Südosten hinaus von
Bedeutung sind. Neben diesen überregional bekann-
ten Institutionen ergänzen schulische, kulturelle und
soziale Einrichtungen in den Quartieren diese dichte
und vielseitige Bildungslandschaft.
Bedeutende Kultur- und Lernorte
Mit der Meistersingerhalle, der Neuerrichtung eines
Konzertsaals nebenan, der Kongresshalle als Sitz der
Nürnberger Symphoniker, dem neu eröffneten Z-Bau,
dem Messe- und Kongresswesen sowie der Friedrich-
Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg befinden
sich hochrangige Kultur- und Bildungsstandorte im
Planungsgebiet bzw. in unmittelbarer Nähe.
Historisch-politische Bildungsarbeit
Die baulichen Zeugnisse der jüngeren deutschen Ge-
schichte respektive des Nationalsozialismus umfassen
das ehemalige Reichsparteitagsgelände mit der Kon-
gresshalle und dem 2001 eröffneten Dokumentati-
onszentrum, dem Zeppelinfeld und -tribüne, der Gro-
ßen Straße und dem ehemaligen Bahnhof Märzfeld.
In den 2004 verabschiedeten „Leitlinien zum künf-
tigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehema-
ligen Reichsparteitagsgelände“ wurde bereits eine
richtungsweisende Haltung für das seit den 1970er
Jahren unter Denkmalschutz gestellte NS-Erbe for-
muliert. Bewahren und Erhalten, sich Informieren
über und Lernen aus der Geschichte sind die Kern-
punkte. Weder eine Mystifizierung noch eine Musea-
lisierung des Areals, sondern der Erhalt der Bauwerke
verknüpft mit aufklärender Bildungsarbeit werden
angestrebt. Über die Vermittlung von Wissen und
die Anstöße zum Nachdenken hinausgehend wird
das ehemalige Reichsparteitagsgelände als „Lernort“
begriffen und genutzt. Temporäre künstlerische Pro-
jekte und Installationen begleiten kommentierend
die Auseinandersetzung mit den Relikten.
Die gleichzeitige Nutzung des Geländes für verschie-
dene Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen ist
durchaus gewünscht und inzwischen etabliert. Als
Ort der Erholung, der zwanglosen Begegnung und
Aneignung erfüllt das Gelände auf diese Weise eine
wichtige Funktion als Möglichkeitsraum für eine plu-
ralistische Stadtgesellschaft.
Fazit
Vor dem Hintergrund steigender Besucherzahlen des
Dokumentationszentrum und des ehemaligen Reichs-
parteitagsgeländes, einer erhöhten Nachfrage nach
möglichen Veranstaltungen im Gebiet und ebenso
steigender Auslastung der Messe wird die Herausfor-
derung vor allem darin bestehen, die sich zeitlich und
räumlich überschneidenden Nutzungen und konkur-
rierenden Interessen der historisch-politischen Bil-
dungsarbeit, der Großveranstaltungen, sowie der in-
dividuellen Grün- und Freizeitnutzungen in Einklang
zu bringen.
Sportzentrum Südost
In den 1920er Jahren wurde der Volkspark Dutzend-
teich bereits zum Sport- und Freizeitpark ausgebaut.
Mit dem Grundig Stadion, in dem Bundesligaspiele
des 1. FC Nürnberg ausgetragen werden, und der
Arena Nürnberger Versicherung, in der vorwiegend
Eishockey- und Handballspiele stattfinden, sowie
dem neuen Schwimmzentrum in Langwasser-Südost
sind zentrale Sportstätten im Südosten angesiedelt.
Das Trainingsgelände des 1. FC Nürnberg mit hoch-
klassigem Nachwuchsfußball und Tennis sowie das
Haus der Athleten liegen in unmittelbarer Nähe zum
Dutzendteichareal. Zahlreiche Laufveranstaltungen,
das jährlich statt findende DTM-Norisringrennen,
die Wassersportvereine am Dutzendteich, die Sport-
vereine VfL Nürnberg und ESV Nürnberg Rangier-
bahnhofsiedlung e.V. machen den Südost-Raum zum
Sport-Stadtteil. Von dieser Leistungssportinfrastruktur
profitiert auch der Breitensport.
Für informelle und individuelle Sport- und Freizeit-
nutzungen stehen der Volkspark Dutzendteich so-
wie die Grünzüge in Langwasser zur Verfügung. Die
Große Straße, der Festplatz und die Freiflächen vor
der Zeppelintribüne werden für verschiedene Life-
stylesportarten (z.B. Rollhockey, Squash) angeeignet.
Bildung und Sport
Die Bertolt-Brecht-Schule (BBS) als kooperatives
Schulzentrum mit den Schularten Gymnasium, Real-
schule und Mittelschule ist als Eliteschule des Sports
in Nürnberg und der Region einzigartig. Mit ihrem
Neubau am Ende der Großen Straße, dessen Fer-
31
116
tigstellung bis 2019 geplant ist, wird auch die Bil-
dungslandschaft in Langwasser-Nord neu geordnet.
Im Zuge dieser Neuordnung wird eine Dependance
der Grundschule Zugspitzstraße in Kombination mit
einem Hort neu errichtet. Mit ihren Sportklassen ist
die BBS profilierte Partnerschule des Leistungssports.
Weitere Schwerpunkte des Schulprofils sind die ganz-
tägige Schulkindbetreuung und das Engagement als
UNESCO-Projektschule. Als Bildungsangebot der Er-
wachsenenbildung nutzt ein Abendgymnasium das
Schulgebäude mit.
Durch den Neubau des Schwimmzentrums Langwas-
ser ist ein wichtiger Baustein für das Sportprofil der
BBS entstanden. Die Belegungskapazitäten sind be-
reits kurz nach der Eröffnung nahezu ausgeschöpft.
Weitere Sport- und Bewegungsangebote könnten
das Sportzentrum Südost sinnvoll ergänzen. Folgende
Ausbauideen bestehen bereits: Taekwondo-Stütz-
punkt und BMX-Bahn an der BBS sowie der Neubau
einer Sporthalle für Basketball.
Stadtteilbezogene Lern- und Bildungsorte
Der Südosten verfügt über ein breites Angebot an
Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen: Kinder-
krippen, Kindergärten und Kinderhorte als Orte der
frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung,
Schulen unterschiedlichster Ausrichtung, Einrichtun-
gen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
und Angebote der Erwachsenenbildung. Neben dem
Schulzentrum der BBS befinden sich vier Grundschul-,
drei Mittelschulstandorte, die private griechische
Volksschule mit Grund- und Hauptschule, die Blinden-
schule sowie ein Sonderpädagogisches Förderzent-
rum mit Grund- und Hauptschulstufe im Südosten.
Ein sukzessiver Aus- und Umbau der sektoralen Bil-
dungslandschaften mit ganztägigen Lern- und Le-
bensräumen ist laufende Aufgabe. Zu den Maßnah-
men zählen vor allem die Sanierung sowie teilweise
der Neubau von Schulbauten und der Ausbau der
Schulkinderbetreuung. Im Südosten ist die Moder-
nisierung des Grundschulstandortes Zugspitzstraße
geplant sowie der Neubau der Dependance an der
Karl-Schönleben-Straße einschließlich eines Horts in
Realisierung. Gemäß abgestimmter Schulentwick-
lungs- und Jugendhilfeplanung bestehen prioritär
Handlungsbedarfe im Schul- und Hortbereich der
Bauernfeindschule. Perspektivisch wird die Versor-
gung im Hortbereich für die Adalbert-Stifter-Schule
zu verbessern sein. Mit der neuen Stadtteil- und
Wohngebietsentwicklung auf dem Areal ehemaliger
Südbahnhof / Brunecker Straße entstehen zusätzliche
Bedarfe, die in den angrenzenden Quartieren Hasen-
buck und Rangierbahnhofsiedlung nicht abgedeckt
werden können.
Kongresshalle und Volksfestplatz
Innenhof der Kongresshalle
Gemeinschaftshaus Langwasser
Bertolt-Brecht-Schule
32
117
In den Quartieren sind schulische, kulturelle und so-
ziale Einrichtungen und deren Vernetzung im Sinne
offener und generationenübergreifender Lern- und
Bildungsorte gleichermaßen wichtig. Das Gemein-
schaftshaus am Heinrich-Böll-Platz spielt dabei eine
stadtteilzentrale Rolle. Mit der Stadtteilbibliothek,
den offenen Räumen für zahlreiche freie Gruppen
und vielfältigen Veranstaltungs- und Freizeitangebo-
ten ist es das Kulturzentrum des Stadtteils und gleich-
zeitig Knotenpunkt des weitreichenden bürgerschaft-
lichen Netzwerks im Südosten. Die Vernetzung über
das Stadtteilforum Langwasser funktioniert hier sehr
gut.
Fazit
Steigende Geburtenraten und Zuzüge in der Gesamt-
stadt sowie generell veränderte Raumbedarfe für
mehr ganztägige Schulkindbetreuung wirken sich auf
die Bildungseinrichtungen aus. Die anwachsenden
Flüchtlingszahlen erfordern voraussichtlich ein Mehr
an Übergangsklassen.
Die intensivere Nutzung schulischer Infrastrukturen
und ihrer Sportstätten aufgrund zunehmender Be-
treuungs- und Integrationsangebote bei zusätzlicher
Inanspruchnahme durch außerschulische Nutzer, z.B.
durch private Sportgruppen und -vereine stellt die
Institutionen vor große Herausforderungen. Ausbau-
fähig sind kleinräumige Kooperationsstrukturen der
sozialen, kulturellen und schulischen Einrichtungen in
den Quartieren untereinander sowie deren Verknüp-
fung mit den stadtteilzentralen Gemeinschaftsein-
richtungen.
Sportstätte
Kulturstandort
Kinderkrippe,
-garten, -hort
Baudenkmal
Denkmalschutz-
ensemble, Boden-,
Gartendenkmal
Schule, Hochschule,
Stadtteilbibliothek
33
118
Soziale Infrastrukturen
Generationenübergreifende Angebote
Seniorenheim am Langwassersee
Kirche Heiligste Dreifaltigkeit
Familienzentrum Imbuschstraße
Die Ausstattung an sozialen Infrastrukturen im Südos-
ten besteht aus einem kleinteiligen Netz an städti-
schen und freien sozialen Diensten und Einrichtungen
für Kinder, Jugendliche und Senioren.
Die Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplät-
zen ist sehr gut, im Hortbereich gilt es die Versor-
gung weiter zu verbessern. Die Angebotsformen
sind konzeptionell vielfältig und in unterschiedlicher
Trägerschaft. So gibt es neben den regulären Stadt-
teilkitas, auch Kindertageseinrichtungen als „Orte für
Familien“. Das Familienzentrum Imbuschstraße bietet
neben Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schüler-
treff auch Unterstützung für die ganze Familie, etwa
mit niederschwelligen Angeboten der Familien- und
Elternbildung. Es ist ein Ort vielfältigen ehrenamt-
lichen Engagements zur Förderung der Kinder und
zur Unterstützung ihrer Familien. Ähnliche soziale
und generationenübergreifende Angebote fehlen in
Langwasser-Nord.
In der Rangierbahnhofsiedlung und in Langwasser
sind gemäß der städtebaulichen Planung von Lang-
wasser von 1956 in jedem Quadranten (Langwasser
Nordwest, Nordost, Südwest, Südost) Kirchen beider
Konfessionen angesiedelt. In Neuselsbrunn ist kürz-
lich eine russisch-orthodoxe Gemeinde in einen ehe-
maligen Getränkemarkt eingezogen. Neben den klas-
sischen „Religionsangeboten“ sind die Kirchen mit
ihren Gemeindezentren durch vielfältige Angebote
wie offene Kinder- und Jugendarbeit und Senioren-
treffs aktiv in der Stadtteilarbeit vertreten und spie-
len somit als Begegnungsorte für alle Altersgruppen
eine große Rolle.
Neben den kirchlichen Jugendhäusern sind die städti-
schen Jugendeinrichtungen das Geiza, der Container
und das BUNI sowie der pädagogisch betreute Bau-
spielplatz „Baui“, eine Einrichtung der offenen Arbeit
mit Kindern, im Stadtteil vorhanden. Mit den beiden
Jugendunterständen an der Breslauer Straße in Lang-
wasser Süd wurden bereits gezielt Orte für Jugendli-
che eingerichtet. Dennoch fehlt es nach Meinung vie-
ler Jugendlicher an informellen, weniger regulierten
und institutionalisierten Treffpunkten.
Als Folge des demographischen Wandels lebt schon
heute ein überdurchschnittlich hoher Anteil älte-
rer Bewohner in Langwasser. Ein seniorengerechtes
Wohnumfeld bedarf fußläufig erreichbarer, barriere-
freier Nahversorgungseinrichtungen, wohnungsna-
Jugendtreffpunkt Breslauer Straße „Mannis Platz“
34
119
her sozialer und kultureller Infrastruktur, dezentraler
und kleinteiliger Versorgungs-, Pflege- und Dienstleis-
tungsangebote sowie Angebote für ärztliche Versor-
gung und häusliche Unterstützung und bedarfsge-
rechter Freiflächengestaltung.
Es bestehen Einrichtungen der stationären, teilstatio-
nären und ambulanten Pflege, Betreuungs- und Akti-
vierungsangebote für Menschen mit Demenz, Senio-
renwohnanlagen, offene Mittagstische für Senioren,
Beratungsangebote z.B. zur Pflege (auch für russisch-
sprachige Menschen) oder für Menschen in schwieri-
gen sozialen Lebenslagen sowie soziale Treffpunkte
für ältere Menschen (z.B. des Seniorennetzwerks, der
Kirchengemeinden oder im Gemeinschaftshaus Lang-
wasser). Zusammenfassend weist der Südosten eine
relativ gut ausgebaute Infrastruktur in der Altenhilfe
auf. Durch das Seniorennetzwerk Langwasser wurde
im Hinblick auf teilhabefördernde und präventive An-
gebote für Ältere bereits eine funktionierende Aus-
tauschplattform geschaffen.
Ein sozial orientierter Nutzungscluster ist mit dem
Klinikum Süd und den Wohn- und Werkstätten und
dem Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
an der Breslauer Straße vorhanden. Darüberhinaus
betreut die noris inklusion gGmbH in Langwasser mit
dem Werk Süd das größte Arbeitsplatzangebot für
Menschen mit Behinderung.
Fazit
Die Planung der sozialen Infrastruktur steht ange-
sichts der demografischen Entwicklung sowie sich
wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
vor erheblichen Herausforderungen. In einigen sozia-
len Einrichtungen geht das Nutzerpotenzial deutlich
zurück, während es in anderen Bereichen an Grenzen
stößt. Gleichzeitig müssen die bestehenden Einrich-
tungen veränderten inhaltlichen Ansprüchen genü-
gen. Die soziale Infrastruktur im Gebiet muss adap-
tiert und ausgebaut werden, um den Südosten für
alle Altersgruppen attraktiv zu machen.
Sportstätte
Schule, Hochschule,
Stadtteilbibliothek
Kinderkrippe,
-garten, -hort
Sozial, kulturell und bil-
dungsorientierter Cluster
Sozialer Dienst und
Einrichtung
Spielplatz und
Spielhof
privater Spielplatz
(z.B. wbg)
Jugendtreffpunkt
Kirchenstandort
35
120
Freiräume im Südosten
Gliedernde Grünzüge
Wasserfläche
Naherholungsgebiet
Überörtlich bedeutsame Parkanlage
Quartiersparkanlage
Sportanlage
Spielplatz und Spielhof
Schwimmbad, Campingplatz
Friedhof
Baumbestandener Siedlungssaum
Bewaldete, kaum zugängliche Fläche
Abstandsgrün
36
121
Trennende und verbindende Elemente im Gebiet
Spaziergänger am Rodelberg
Abstandsgrün am Korczakweg
Der Freiraumanteil im Südosten – Wasserflächen, öf-
fentliche Grünanlagen, Kleingärten und Sportflächen
– macht etwa ein Drittel der Fläche des Planungsgebie-
tes aus. Der Volkspark Dutzendteich ist als größte Park-
anlage Nürnbergs von gesamtstädtischer Bedeutung
hinsichtlich der Erholungs- sowie der stadtklimatischen
Funktion. Im „Masterplan Freiraum“ (bgmr, 2014) wird
für den Volkspark mit seinen vielfältigen Nutzungen und
Nutzungsansprüchen die Leitidee der „Urbanen Park-
landschaft“ formuliert. Dieses Konzept zielt darauf ab,
verborgene Flächenpotenziale und monofunktionale
Freiflächen mehrfach zu „programmieren“, um zusätz-
liche Freiraumangebote zu erschließen und bebaute
Areale wie das Messegelände oder die DBA-Siedlung zu
integrieren. Die Idee der Urbanen Parklandschaft wird
im INSEK weiterentwickelt und soll auch die geplanten
Grünanlagen im Entwicklungsgebiet ehemaliger Süd-
bahnhof / Brunecker Straße umfassen.
Äußere Waldsäume um die Siedlungsflächen und innere
Grünzüge prägen das Bild des Stadtteils. Diese äußeren
und inneren Ränder – zum Teil als undefinierte Abstands-
fläche oder sozialräumliches Puffergrün – verbinden sich
freiräumlich, trennen jedoch die Siedlungsteile vonei-
nander. Barrieren und Lücken in der Grünvernetzung
und im bestehenden Fuß- und Radwegenetz verstärken
die räumliche Inselbildung. Bereits in der koopstadt-Stu-
die (Stein+Schultz, bb22 architekten, 2008) wird daher
der Begriff und gleichzeitig die Strategie der „(missing)
links“ bzw. „new links“ eingeführt. Die new links sollen
in Zukunft die unterschiedlichen Aufenthalts- und Nut-
zungsqualitäten der Stadtlandschaft auch über mittlere
Distanzen besser vernetzen. Zu stärken ist vor allem die
tangentiale Grünverknüpfung außerhalb des Innenstadt-
gürtels.
Bezogen auf die Einwohnerzahl finden sich in den an
sich großzügigen Grünräumen nur wenige Treffpunkte,
Spiel- und Sportflächen. Die bestehenden Angebote ver-
fügen teilweise über eine sehr begrenzte Ausstattung
oder sind nur für eine spezifische Altersgruppe attraktiv.
Insbesondere der Südwesten in Langwasser und Neu-
selsbrunn haben einen hohen Spielflächenbedarf. Die
weitere Beplanung der Grünräume sollte unter Berück-
sichtigung der demographischen Situation im Südosten
jugend- und altengerechte Bedarfe einbeziehen.
37
122
Ergänzende Freiräume
Zusätzliche Freiraumpotenziale
Wasserfläche
Privatgarten
Kleingartenanlage
Siedlungsgrün
Institutioneller Freiraum
Privater Spielplatz (z.B. wbg)
Brache
Versiegelte Fläche
38
123
Wettersteinstraße
Private Grünfläche an der Neißer Straße
Thomas-Mann-Straße
Rangierbahnhofsiedlung
Grünflächenunterversorgung im grünsten Stadt-
teil Nürnbergs
Die Wohngebiete im Planungsgebiet sind nach der
Analyse des Masterplans Freiraum (bgmr) mit Aus-
nahme des Gebiets östlich der Glogauer Straße (Lang-
wasser Südost) mit öffentlichen Grün- und Parkan-
lagen unterversorgt. Diese Unterversorgung wird
jedoch (etwas) relativiert, wenn man den hohen
Anteil an halböffentlichem Siedlungsgrün und priva-
ten Gärten einbezieht. Die Bandbreite unterschied-
licher Grünräume ist im Vergleich zu anderen Stadt-
gebieten ein Qualitäts- und Alleinstellungsmerkmal
von Langwasser. So gibt es differenzierte städtisch
geprägte öffentliche Räume und Plätze mit grünen
gemeinschaftlich genutzten Mietergärten oder Ge-
meinschaftshöfen, fließende, in die baumbestandene
Landschaft eingebettete Freiräume sowie klassische
Reihenhaussiedlungen mit Privatgärten.
Das halböffentliche Siedlungsgrün in den Zeilensied-
lungen der 1950er und 1960er Jahre verwaist jedoch
in weiten Teilen zu nicht genutztem Abstandsgrün
zwischen den Gebäuden. „Nicht betreten“- oder
„Spielen verboten“- Schilder verdeutlichen die diver-
gierenden Interessen zwischen Ruhebedarf der An-
wohner und Nutzungswünschen.
fazit
Mit seinem hohen Anteil an halböffentlichen und
institutionellen Grünflächen besitzt der Südosten ein
großes Freiflächenpotenzial, das durch entsprechende
Aktivierung und Umgestaltung quartiersbezogene
Freiraumbedarfe bedienen könnte. Durch temporäre
Bespielung und Mehrfachnutzung können versiegelte
Stellplatzflächen sowie Brachflächen dieses Potenzial
zusätzlich erweitern. Zugänglichkeit und Nutzbarma-
chung verändern Abstandsgrün und untergenutzte
Freiflächen zu Begegnungsorten.
39
124
Wirtschaft
Global Player und lokale Ökonomien
Arbeitsplatz Südost
Mit zahlreichen Arbeitsplätzen und namhaften Unter-
nehmen ist der Südosten ein wichtiger Wirtschafts-
standort Nürnbergs.
Der Messe- und Kongressstandort Nürnbergs ist von
internationalem Rang. Bekannte Namen wie Grun-
dig sind Imageträger für Langwasser, das zweitgrößte
Briefzentrum der Deutschen Post AG in Bayern hat
seinen Sitz an der Beuthener Straße / Poststraße, der
Businesspark „Eurocom“ entwickelt sich als Standort
für Büro- und Dienstleistungsunternehmen weiter.
Größere Unternehmen wie die I.K. Hoffmann, die
Großdruckerei prinovis, die Teambank, Vedes und
Bayernland mit ihren Unternehmenszentralen, die
Lebkuchenhersteller Schmidt und ifri Schumann, ein
Autologistiker, ein druckverarbeitender Betrieb und
Recycling-Unternehmen an der Brunecker Straße, öf-
fentliche Arbeitgeber wie das Klinikum Süd, Zentral-
finanzamt, die Schulen und zahlreiche kleine und
mittelständische Betriebe prägen außerdem den
Standort Südost.
Unterschiedliche Kategorien von Wirtschaftsstandor-
ten können im Planungsgebiet identifiziert werden:
• die publikumsintensiven Magnete wie die Messe,
das Franken-Center und das Klinikum Süd sowie
das Dutzendteichgelände und der Luitpoldhain
als für den Tourismus bedeutsamen Kultur- und
Freizeitort,
• die „klassischen“ Gewerbegebiete mit Möbel- und
Bauhausketten, Produktionsstandorten, System-
Magnet
Expansionsbedarf
Enklave / Barriere
„Klassiker“
Cluster
Insel
Transformationsort
vermehrt kleinteiliges
Gewerbe und Dienstleistung
großflächige Industrie- und
Gewerbebauten
öffentliche Arbeitgeber
Flächenpotenzial Gewerbe
40
125
gastronomie und Handwerksbetrieben, die sich je
nach Flächenverbrauch und Körnigkeit mal mehr
und mal weniger in den Kontext integrieren,
• die Cluster, meist monofunktionale Büro- und
Dienstleistungsstandorte, die eine mangelnde Ver-
bindung mit der Umgebung eingehen wie z.B. der
Eurocom-Businesspark,
• die Enklaven, die umzäunt und nicht zugänglich
sind wie z.B. das Prinovis-Areal,
• die Inseln, die sich im Wald verstecken, wie z.B. das
Asphaltwerk,
• zukünftige Transformationsorte wie das Areal ehe-
maliger Südbahnhof / Brunecker Straße.
Mit der Entwicklung des neuen Stadtteils auf dem
Gelände des ehemaligen Südbahnhofs / Brunecker
Straße bietet sich auf dem 90 ha großen Areal die
Möglichkeit, ein gemischt genutztes Stadtquartier zu
schaffen, in dem Gewerbe, Wohnen und Freiraum mit
Anbindung an den Volkspark eng verknüpft sind. Ein
Teil der gesamtstädtischen Nachfrage nach Gewerbe-
flächen kann hier gedeckt werden. Im Rahmen des
städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen-
und Realisierungswettbewerbs hat das Preisgericht
im Frühjahr 2015 drei gleichrangige Preisträger zur
Überarbeitung empfohlen. Im weiteren Verfahren
wurde der Beitrag des Büros West 8, Rotterdam, als
Siegerentwurf ausgewählt, der als Basis der verbindli-
chen Bauleitplanung dient.
Weitere Gewerbeflächenpotenziale befinden sich im
Businesspark „Eurocom” an der Thomas-Mann-Straße
sowie das im Flächennutzungsplan als gewerbliche
Baufläche ausgewiesene Waldareal an der Beuthener
Straße / Poststraße. Das Gewerbeflächenpotenzial im
Eurocom umfasst zwei kleinere Flächen mit zusam-
men 6.000 m², die kurzfristig zur Verfügung stehen,
während das Gewerbeflächenpotenzial an der Beu-
thener Straße / Poststraße knapp 140.000 m² umfasst
und großteils nur schwer und langfristig entwickelt
werden kann. Aufgrund hoher ökologischer Restrik-
tionen ist zudem nur ein Teil der Fläche als Gewerbe-
fläche entwickelbar.
Ein gelungenes Beispiel für kleinteiligere Transfor-
mationen und Umnutzungen auf Gebäudeebene ist
das Projekt „TM 50“, ehemals FotoQuelle, an der
Thomas-Mann-Straße. Statt eines Abrisses wurde hier
eine nachhaltige energetische Sanierung mit an-
spruchsvoller Architektur umgesetzt und eine Vielfalt
an Nutzungen angestrebt. TM 50 und der benach-
barte Edeka-Neubau sowie das Gebäude der Team-
bank setzen Akzente als „green buildings“ hinsicht-
lich ihrer Nachhaltigkeit und architektonisch hoher
Standards.
Fazit
Die zukünftigen Aufgaben liegen in der Sicherung
und Profilierung des Wirtschafts- und Arbeitsstand-
orts Südost, u.a. durch unterstützende Maßnahmen
für Unternehmen und Investoren zur Revitalisierung
frei werdender Flächen und Objekte. Im Wettbewerb
um qualifizierte Fachkräfte spielt dabei auch die At-
traktivierung des Wohnumfelds eine große Rolle.
41
126
Nahversorgung
Polyzentralität
Franken-Center
Wettersteinstraße
Thomas-Mann-Straße
Quartierszentrum Imbuschstraße
Im Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg (Okto-
ber 2013) wird innerhalb des INSEK-Gebiets folgende
perspektivische Zentrenhierarchie festgelegt: das
Franken-Center als B-Zentrum mit teilstädtischer und
teilweiser interkommunaler Versorgungsfunktion, die
Wettersteinpassage in Langwasser-Nordwest als C-
Zentrum mit stadtteilbezogener Versorgungsfunktion
sowie als D-Zentrum die Rangierbahnhofsiedlung mit
quartiers- bzw. stadtteilbezogener Versorgungsfunk-
tion.
Darüber hinaus befinden sich in den Gewerbegebie-
ten Breslauer Straße und Regensburger Straße wei-
tere Supermärkte. In der Thomas-Mann-Straße befin-
det sich mit dem neuen Edeka ein Vollsortimenter im
Gebiet.
Das Franken-Center ist als bedeutender Einzelhan-
delsstandort im Südosten zu erhalten und zu stär-
ken. Neben der Nahversorgungsfunktion bietet das
Einkaufszentrum eine vielfältige Sortiments- und An-
gebotsstruktur von großflächigen Handelsketten bis
hin zu inhabergeführten Läden. Zusammen mit dem
Gemeinschaftshaus bildet es außerdem den sozialen
Treffpunkt im Südosten.
Gastronomische Einrichtungen, meist Systemgastro-
nomie, befinden sich vor allem hier und in den Ge-
werbegebieten. Das Angebot an Gastronomie ist so-
wohl quantitativ als auch qualitativ zu verbessern.
In den kleineren Quartierszentren in Langwasser Süd-
ost an der Imbuschstraße sowie in Südwest an der
Julius-Leber-Straße sind neben Einrichtungen des täg-
lichen Bedarfs auch ergänzende Angebote wie Apo-
theke, Friseur, Blumenladen oder Kiosk zu finden. Die
kleinteiligen Einzelhandelsflächen in den Wohnge-
bieten befinden sich meist in unmittelbarer Nähe zu
den sozialen Infrastrukturen. Teilweise ist ein hoher
Leerstand in den Gewerbeflächen und Ladenlokalen
zu verzeichnen, z.B. im Quartierszentrum in der Pla-
netenringsiedlung. Hier bietet sich die Chance einer
gezielten bedarfs- und gemeinwohlorientierten Nut-
zungsanreicherung, um die Treffpunkt- und Versor-
gungsfunktion der Quartierszentren zu stärken.
Fazit
Das dezentrale Nahversorgungsangebot im Südos-
ten ist gut, aber ausbaufähig. Die Standorte sind vor
allem von den Eigenheimsiedlungen an den äußeren
östlichen bzw. westlichen Quartieren im Süden Lang-
42
127
wassers sowie in der Neulandsiedlung / Am Harnisch-
schlag weit entfernt. In Hinblick auf den hohen Anteil
an Senioren, aber auch für Familien und Bewohner
ohne Auto, sollte über Reaktivierungen von einzel-
nen Nahversorgungszentren nachgedacht werden,
damit eine fußläufige Erreichbarkeit gewährleistet
werden kann. Als Ergänzung sollten neue Angebote
wie Lieferservices der Supermärkte verstärkt kom-
muniziert werden. Neben dem Wochenmarkt am
Heinrich-Böll-Platz sollten an ausgewählten Standor-
ten Möglichkeiten für Stadtteil- und Nachbarschafts-
märkte geschaffen werden. Die Bereitstellung von
Wasser- und Stromanschlüssen ist dabei Vorausset-
zung.
kleinteiliger Einzel-
handel/Gewerbefläche
Versorgungszentrum
(gemäß Einzel-
handelskonzept)
Gastronomie
Einzugsradius 500 m
Nahversorgungs-
standort
Supermarktstandort
Leerstand im
Quartierszentrum
43
128
Mobilität
(missing) links
Autogerechte Stadt versus Wohnruhe
Im Gegensatz zum feinmaschigen Netz der Gründer-
zeitquartiere in der nördlich an das Betrachtungsge-
biet anschließenden Südstadt beruht das Verkehrssys-
tem in Nürnberg Südost auf einem sehr hierarchisch
gegliederten Straßennetz. Die vier- bis sechsspuri-
gen Hauptverkehrsstraßen werden von baumbestan-
denem Abstandsgrün flankiert und wirken dadurch
noch mächtiger. Die Bebauung rückt von den Straßen
ab, was den Eindruck der isolierten Einzelquartiere
verstärkt. Positiv hervorzuheben ist das innere Ver-
kehrskonzept aus Stichstraßen und Ringerschließun-
gen, welches Durchgangsverkehr verhindert und zu
ruhigen, attraktiven Wohnsituationen beiträgt. Die
Ausfallstraßen als Verbindungen von der Autobahn
ins Zentrum sowie die zahlreichen Veranstaltungsorte
(u.a. Stadion, Messe) im Dutzendteichgelände führen
hingegen zu hohem Verkehrsaufkommen. Die Flä-
cheninanspruchnahme des ruhenden Verkehrs stellt
ein erhebliches Problem im Südosten dar. Die tempo-
räre Nutzung der Großen Straße als Stellplatzfläche,
die jedoch als Teil des ehemaligen Reichsparteitagsge-
ländes und als wesentlicher Bestandteil der historisch-
politischen Bildungsarbeit erfahrbar bleiben muss,
bedarf einer dringenden Neuordnung. Die Radwege-
nutzung ist hier während der Messe- und Sportver-
anstaltungen nur eingeschränkt möglich. Die Stell-
platzflächen sollten zugunsten eines Fahrradstreifens
reduziert werden, um die übergeordnete Anbindung
an die Innenstadt zu gewährleisten.
ÖPNV- und Fuß- und Radwegenetz
Durch die U-Bahnlinie ist der westliche Bereich des
Planungsgebiets sehr gut an die Nürnberger Innen-
stark frequentierte
Straßen
mäßig frequentierte
Straßen
wenig frequentierte
Straßen
großflächig ruhen-
der Verkehr
S- / U-Bahn-Station
Tram-Haltepunkt
Ausbau Tramlinie
neue Haltepunkte
44
129
Straßenhierarchie
Fußgängernetz
ÖPNV-Vernetzung
Fahrradvernetzung
stadt angebunden. Vom U-Bahnhof Langwasser-Süd
wird der Hauptbahnhof innerhalb von 15 Minuten
erreicht. Die S-Bahn im nordöstlichen Teil des Pla-
nungsgebiets verkehrt im 20-Minuten-Takt. Im „Da-
zwischen“ fahren die meisten Buslinien im 10 Minu-
ten-Takt, zu Hauptverkehrszeiten teilweise häufiger.
Die Quervernetzungen in Ost-West-Richtung spielen
zur Zeit eine eher untergeordnete Rolle. Eine bes-
sere Anbindung der östlichen Wohngebiete sowie der
Gewerbestandorte (Klinikum Süd und Grundig-Areal)
sind wichtig.
Das Radwegenetz in Nord-Süd-Richtung verläuft ent-
lang der Hauptverkehrsstraßen, was für den Fuß- und
Radwegeverkehr unattraktiv ist. Einzelne Querverbin-
dungen sollten hier ergänzt werden. Die Verbindung
über die Große Straße ist aufgrund der Stellplätze für
Messebesucher teilweise eingeschränkt. Die Fortfüh-
rung des Radwegs entlang des inneren Grünzugs in
Langwasser P ist hinsichtlich der Orientierung zu op-
timieren und wird beim Neubau der Bertolt-Brecht-
Schule berücksichtigt.
Die Verbesserung des Modal Splits zugunsten der
Verkehrsarten des Umweltverbundes ist eine weitere
zukünftige Aufgabe. Die geplante Straßenbahnver-
längerung zur Erschließung des Areals ehemaliger
Südbahnhof / Brunecker Straße sollte gemäß des
Nahverkehrsentwicklungsplans weitergeführt wer-
den, um die Messe-Ost und den neuen Standort der
Bertolt-Brecht-Schule anzubinden. Der im Nahver-
kehrsentwicklungsplan vorgeschlagene Ausbau der
Tramlinie vom Südfriedhof bis nach Altenfurt / Fisch-
bach über Gartenstadt und Langwasser würde eine
verbesserte Anbindung des Klinikums Süd ermögli-
chen.
Fazit
Um die Vernetzung der einzelnen Siedlungsinseln
untereinander zu stärken, bedarf es der Optimierung
des kleinteiligen Wegenetzes. Lücken im Fuß- und
Radwegenetz sind im Verbund mit den Freiraumver-
bindungen zu ergänzen und Querungen der Haupt-
verkehrsstraßen und Gleisanlagen zu vereinfachen.
Innerhalb der Wohngebiete im Südosten besteht vor
allem Handlungsbedarf in einer besseren Orientier-
barkeit, was durch ein Leitsystem gewährleistet wer-
den sollte.
Optimierung Radwege
Ausgeschilderte
Radwege
Lücken im
Radwegenetz
Hauptverkehrsstraßen
Wohnstraßen
großflächig
ruhender Verkehr
Einzugsradius
500 m und 300 m
S-Bahn
U-Bahn
Bus
Bestehendes
Radwegenetz
Optimierung Fußwege
Lücken im
Fußwegenetz
Bestehendes
Hauptwegenetz
45
130
Öffentlichkeiten
Überregionale Attraktoren
Auf und um das Dutzendteichgelände konzentrieren
sich wesentliche Kultur- und Freizeitangebote Nürn-
bergs: geschichtsträchtige Orte der Erinnerung auf
dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände, populäre
Events mit DTM Norisring-Rennen, Rock im Park, Ver-
anstaltungen der NürnbergMesse, Fußball im Grundig
Stadion, Eishockey- und Handballspiele oder Konzerte
in der Arena, Volksfeste und Zirkusvorstellungen auf
dem Volksfestplatz und OpenAir-Veranstaltungen im
Luitpoldhain machen es zu einem Standort von stadt-
weiter Bedeutung und (inter)nationaler Bekanntheit.
Gleichzeitig übernimmt der Volkspark Dutzendteich
eine gesamtstädtisch wichtige Erholungsfunktion.
Diese nahezu gleichwertige Nutzung als Grünerho-
lungs-, historisch-politischer Lern- und Veranstal-
tungsort führt zu erheblichen Konflikten. Die Lärm-
emissionen, die von den meist in den Sommermo-
naten stattfindenden Events ausgehen, werden von
Anwohnern, Erholungssuchenden, Kleingärtnern etc.
als sehr störend wahrgenommen. Die hohe Veran-
staltungsfrequenz beeinträchtigt die individuelle und
gruppengeführte Begehung des Geländes als Lern-
ort. Dazu kommt die Belastung durch den intensiven
Autoverkehr. Die Parkplatzangebote um die Veran-
staltungsareale reichen kaum aus. Die Große Straße
wird regelmäßig als Stellplatzfläche für Messeveran-
staltungen genutzt und ist somit weder als geschicht-
lich bedeutsamer Ort erfahrbar noch als Radwegever-
bindung zwischen Langwasser und Altstadt attraktiv.
Die intensive Beanspruchung der Grünflächen bei
Großveranstaltungen führt zu spürbaren Beeinträch-
tigungen der Freiraumqualität. Vorrangige Aufgabe
wird hier sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Event- und Erholungsort herzustellen.
Das Dutzend-
teichgelände ist
von einem hohen
Nutzungsdruck
betroffen.
international
überregional
städtisch/regional
temporäre räumliche
Ausdehnung
NürnbergMesse
Rock im Park
Norisring
Grundig Stadion
Serenadenhof
KlassikOpenAir
Arena
Z-Bau
Dokuzentrum
Meistersingerhalle
Volksfest
46
131
Heinrich-Böll-Platz ziehen nicht nur „Langwassera-
ner“ an. In einzelnen Quartieren werden regelmäßig
Nachbarschaftsfeste organisiert, wie z.B. am Franz-
Reichel-Ring oder das Langwassersee-Fest im Nordos-
ten. Neben Sport- und kirchlichen Vereinen sind vor
allem von Migranten organisierte Vereine in Lang-
wasser angesiedelt. Zu nennen ist vor allem das Haus
der Heimat als Ort der Begegnung für Vertriebene
und Aussiedler aus Osteuropa. Rund um die private
Volksschule haben griechische Vereine ihren Sitz. Ver-
einskultur und Veranstaltungsorte übernehmen in
den Quartieren eine tragende Funktion für die Integ-
ration von Zugezogenen, der Vernetzung der Nach-
barschaften und ganz allgemein für die Lebensquali-
tät in Langwasser.
Im Stadtteil
Langwasser findet
sich eine Vielzahl
lokaler Gruppen
und Vereine.
Der südlich angrenzende Stadtteil Langwasser stellt
sich als vergleichsweise ruhiger Wohnstandort dar.
Er bietet weniger überörtlich relevante Attraktionen
an, dafür verfügt er jedoch über eine Vielzahl lokaler
und nachbarschaftlicher Angebote und Netzwerke
und ein reiches Spektrum an Programmen und Veran-
staltungen, Vereine, Bildungs-, Kultur- und sozialen
Einrichtungen.
Das Gemeinschaftshaus Langwasser spielt als zen-
trale Adresse für Veranstaltungen und Freizeitan-
gebote eine besondere Rolle. Das Familienzentrum
Imbuschstraße übernimmt im Stadtteil als sozialer
Begegnungsort mit vielfältigen ehrenamtlichen Enga-
gements zur Förderung von Kindern und zur Unter-
stützung ihrer Familien eine wichtige Funktion. Die
Langwasser Kirchweih auf der Park&Ride-Fläche in
Langwasser-Süd sowie der Weihnachtsmarkt auf dem
und lokales Engagement
Vereinsarten
Treffpunkte
sonstige Vereine
Freizeitvereine
soziale Vereine
Sportvereine
Kirchliche Vereine
Naturschutzvereine
Kulturvereine
temporäre räumliche
Ausdehnung
47
132
Transformationsorte
Übersicht neuer und zukünftiger Projekte
realisierte Projekte
zukünftige Projekte und
Entwicklungsgebiete
48
133
Die Bautätigkeit in den letzten Jahren umfasste vor
allem punktuelle Nachverdichtungen und Ergänzun-
gen sowie Modernisierungen und Umbauten. Die
zukünftigen Entwicklungsabsichten werden den Süd-
osten maßgeblich beeinflussen.
Projekte der vergangenen fünf Jahre
• Schwimmzentrum Langwasser (1)
• Umbau Z-Bau (2)
• Sanierung und Umbau TM 50 (3)
• Neubau Edeka (4)
• Bankgebäude Beuthener Straße (5)
• Wohngebiet FrankenQuadrat (6)
• Polizeiinspektion Langwasser (7)
• Neubau Adalbert-Stifter-Schule (8)
• Neubau Messehalle und Eingang (10-11)
• Bewegungspark Langwasser (12)
• Jugendtreffpunkt Breslauer Straße (13)
• Neubau Herz- und Gefäßzentrum (14)
• Umbau der Grundig-Türme zu einer Erstaufnah-
meeinrichtung für Flüchtlinge mit einer Außen-
stelle des Bundesamtes für Migration und Flücht-
linge (15)
• zahlreiche Neubauten von Kinderkrippen (16-24)
• zahlreiche Modernisierungen und
Gebäudesanierungen (25-28)
Zukünftige Entwicklungsabsichten
• Neubau Grundschule und Hort an der Bertolt-
Brecht-Straße - in Realisierung (a)
• Neubau Bertolt-Brecht-Schule (b)
• Langwasser T (c)
• Entwicklungsgebiet auf dem Areal ehemaliger
Südbahnhof / Brunecker Straße (d)
• Langwasser Z (e)
• Bauliche Sicherung Zeppelinfeld und-tribüne (f)
• Erweiterungsbedarf Messe (g)
• Erweiterungsbedarf Klinikum Süd (h)
• Sanierung des Gemeinschaftshauses (i)
• Planung Senioren- und Pflegeheim Regensburger
Straße (j)
• Neubau Jugendtreff Langwasser (k)
• Hortneu- und Ersatzbau Grundschule Bauern-
feindstraße (l)
• Sanierung oder Neubau Grundschule Zugspitz-
straße und Umbau Hort Zugspitzstraße (m)
• Sanierung der Meistersingerhalle (n)
• Neubau eines Konzertsaals (o)
Sanierung und Umbau TM 50
Neubau Bankgebäude und Sanierung der Grundig-Türme
Neubau Adalbert-Stifter-Schule
Neubau Messehalle
49
134
Konversionsfläche
Ein neuer Stadtteil entsteht
Strukturvariante
Wohnen
Strukturvariante
Gewerbe
Stufenweiser Aufbau
50
135
Das ehemalige Südbahnhof-Areal an der Brunecker
Straße ist mit einer Größe von rund 90 ha das größte
Transformationsgebiet Nürnbergs. Nachdem die
Deutsche Bahn ihre Güter- und Transportlogistik in
den vergangenen Jahrzehnten verlagert hat und die
Gleisanlagen nahezu vollständig zurückgebaut wur-
den, sind heute lediglich großflächige Güterhallen
und einige Gewerbebetriebe verblieben. Aufgrund
der stadträumlich günstigen Lage zwischen historisch
gewachsenen Stadtvierteln und dem Naherholungs-
gebiet Dutzendteich birgt das Planungsgebiet große
Chancen für die zukünftige Entwicklung des Nürn-
berger Südostens. Vorgesehen ist ein neues urbanes
Quartier mit einer Mischung aus Wohnen, Dienst-
leistung, Gewerbe und Grünflächen, das vom Grund-
stückseigentümer als neuer Stadtteil „Lichtenreuth”
bezeichnet wird.
Die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG als Eigentüme-
rin hat Ende 2014 einen Ideen- und Planungswettbe-
werb ausgelobt, an dem zwölf internationale Büros
und Bürogemeinschaften teilgenommen haben. Im
Juli 2015 hat das Büro West 8 den städtebaulichen
und landschaftsplanerischen Wettbewerb nach Über-
arbeitung in der zweiten Phase für sich entschieden.
Das Beratungsgremium aus Mitgliedern aus Politik
und Verwaltung der Stadt Nürnberg sowie Architek-
ten, Stadtplanern und aurelis hat einstimmig den Bei-
trag des Rotterdamer Büros zur Weiterbearbeitung
ausgewählt. Das städtebauliche und landschaftspla-
nerische Konzept dient als Grundlage für den Rah-
menplan sowie für die notwendigen Bauleitpläne, die
modular und schrittweise erstellt werden sollen. Der
vorliegende Entwurf sieht sowohl für die Wohn- als
auch die Gewerbevariante die Neuanlage eines Bür-
gerparks vor und schafft damit eine funktionierende
Grünverbindung vom Hasenbuck zum Dutzendteich.
Für den Bereich südlich des Parks ist noch festzule-
gen, welche Nutzungsvariante im Modul IV zukünftig
vorgesehen wird.
Zudem ist eine weitere maßgebliche Grünfläche im
Süden als naturnaher Park vorgesehen. Die Ver-
kehrserschließung soll über Anbindungen an das
bestehende Verkehrsnetz erfolgen. Für die Messe
können auf dem Areal dringend benötigte Erweite-
rungsflächen zur Verfügung gestellt werden. Aller-
dings sollte dann eine kreuzungsfreie Anbindung an
das bestehende Messegelände vorgesehen werden.
Perspektivische Darstellung des Wohnquartiers im Modul I
Brunecker Straße
51
136
3
Teilräume näher
betrachtet
137
Im Rahmen der weiteren Gebietsanalyse wird der
Betrachtungsperimeter in einzelne Teilräume geglie-
dert, welche sich aus physikalischen, programmati-
schen oder thematischen Konturen ergeben.
Damit wird das „urbane Patchwork“ des Nürnberger
Südostens in insgesamt 13 überschaubare und ab-
grenzbare logische Einheiten unterteilt. Sie differie-
ren mitunter stark hinsichtlich ihrer Größe, des Nut-
zungsspektrums und der baulich-räumlichen Struktur
und geben damit teilweise ganz unterschiedliche
Themenschwerpunkte vor.
Eine komprimierte Stärken-Schwächen-Analyse dient
einer umfassenden Benennung und konkreten Veror-
tung von Defiziten und Potenzialen des Raumes. Sie
berücksichtigt auch bereits laufende Planungen im
Gebiet. Die Kartierung der Herausforderungen und
Begabungen basiert in erster Linie auf den Ergebnis-
sen des internen Workshops.
Innerhalb der Teilräume findet eine fokussierte Be-
trachtung auf verschiedenen Ebenen statt. Neben
städtebaulichen und demographischen Kennwerten
und strukturellen Merkmalen werden für jeden Teil-
raum wesentliche Begabungen und Herausforderun-
gen genannt und nachfolgend Kernaufgaben und
Handlungsbedarfe dargestellt.
Die Darstellung der Ergebnisse in Form von „Steck-
briefen“ liefert als Instrument eine kompakte Zusam-
menfassung.
53
138
Quartiere und Nachbarschaften im Südosten
54
139
Herausforderungen und Begabungen
55
140
Teilraumsteckbriefe
Ein Steckbrief zeigt die räumlichen und funktionalen
Eigenschaften eines Teilgebiets, sowie dessen Ent-
wicklungspotenzial. Themenübergreifend fasst der
Steckbrief die wichtigsten strukturellen Merkmale,
sensible Bereiche und identitätsstiftende Elemente
eines jeden Teilraumes visuell zusammen. Die Darstel-
lungen enthalten Kartenmaterial, Diagramme, Fotos
und Kurztexte.
Die soziodemographischen Angaben zum Senioren-
und Jugendquotienten beziehen sich auf die Ebene
der statistischen Distrikte. Der Seniorenquotient stellt
den Anteil der Einwohner über 65 Jahre alt bezogen
auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter von 15
Symbole und Icons
Bedeutungen
Öffentlichkeitswirksame Bauten und Nutzungen
(z.B. Schulen, Sportstätten, Kultureinrichtungen etc.)
Nahversorgung und Ladenzentren
U- und S-Bahnstationen mit 500 m Radius
Bauliche und programmtische Ergänzung und freiräum-
liche Aufwertung
Anbindung Fuß- und Radwegeverkehr an Grünvernetzung
Gestaltung öffentlicher Raum
sozial- und stadträumliche Trennung
Großflächige Stellplatzflächen / Ruhender Verkehr
Nutzungskonflikte
Lärmbelastung
Neuer Haltepunkt (Tram)
Hochpunkt
Zeilensiedlung
Reihenhaussiedlung
Solitäre Bebauung
Ein- und Zweifamilienhaussiedlung
Gewerbe- und Industriegebiet
Orientierungs- und
Übersichtskarte mit
markiertem Teilraum
Baudenkmal, Ensemble unter Denkmalschutz
Konkrete Planungen und Projekte
Flächenpotenziale
Blockrandbebauung
Herausforderungen
Chancen
Leerstände
bis 64 Jahren dar. Der Jugendquotient ermittelt den
Anteil der unter 15-jährigen bezogen auf die er-
werbsfähige Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jah-
ren.
Die kompakte Veranschaulichung von Daten und Fak-
ten vermittelt schnell einen umfassenden Eindruck
des behandelten Gebietes und ermöglicht zusätzlich
einen Vergleich mit anderen Teilgebieten.
56
141
Dutzendteich
Das denkmalgeschützte Dutzendteichareal setzt sich aus verschiedenen Teilräumen
zusammen: der Volkspark mit seinen großzügigen Naherholungsflächen, die Wasser-
landschaft, der intensiv genutzte Sportpark rund um das Grundig Stadion, das ehema-
lige Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle, Großer Straße und Zeppelinfeld und
-tribüne, die Kleingärten an der Beuthener Straße, der Campingplatz, die Wohnsiedlung
Oskar-von-Miller-Straße und Herzogstraße sowie die NürnbergMesse.
Gesamtfläche: 356 ha
Wasserfläche: 58,2 ha (16,3%)
Bebaute Fläche: 40 ha (11,2%)
Einwohner: 1.031 EW
Bevölkerungsdichte: 3 EW/ha
fazit
• Profilierung der Urbanen Park-
landschaft
• Nutzungs- und Veranstaltungskon-
zept muss die historisch-politische
Bildungsarbeit, die Erholungsfunk-
tion sowie Naturschutzbelange
gewährleisten
Begabungen
• gesamtstädtische, überregionale und inter-
nationale Bedeutung
• heterogene Nutzungsstrukturen und Frei-
zeitangebote
• viele Imageträger
• Weiherlandschaft
Herausforderungen
• hoher Nutzungsdruck
• Nutzungskonflikte Event und historisch-
politische Lernorte
• Nutzungskonflikte Event und Naherholung
• Nutzungskonflikte Messe und Grünflächen
• Nutzungskonflikt Messeparken und Mes-
selogistik
• Flächeninanspruchnahme des ruhenden
Verkehrs
• Erweiterungsbedarf Messe
• Instandsetzung Zeppelinfeld und -tribüne
Nutzungen Nutzungskonflikte
Event - Lernort - Erholung
Freiraum
Wasserlandschaft
Erholung
Sport und Freizeit
Wald
Camping
Kleingarten
Veranstaltungen
Lernorte
Wohnen
Messe
Großer Dutzendteich und Kongresshalle
Kleiner Dutzendteich
57
142
17-20%> 40%
Neuselsbrunn
Die dreieckige, von Hauptverkehrsstraßen umrahmte (Rest-)Fläche Neuselsbrunn entstand
als Siedlung für Postbeamte Anfang der 1960er Jahre unabhängig von der städtebaulichen
Wettbewerbsplanung für Langwasser. Charakteristisch für die kleinste Insel im Südosten sind
die 16- bis 21-geschossigen Wohnhochhäuser.
Entstehungszeitraum: 1963 - 1965
Fläche: 8,7 ha
Einwohner: 1.389 EW
Bevölkerungsdichte: 159 EW/ha
Anteil Migranten: 40 bis unter 50%
Öffentliche Grünflächen: 1,55 ha (17,8%)
Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%)
Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie
Begabungen
• gute ÖPNV-Anbindung
• gute Nachbarschaft durch geringe Größe
• Panoramablick
• zentrale Mitte
• Nutzungsanreicherungen durch Ansied-
lung russisch-orthodoxer Kirche, Messe-
Hostel etc.
Herausforderungen
• „Verkehrsinsel“
• hohe Lärmbelastung
• Erhalt der Nahversorgung
• Imageaufwertung
• Überalterung / Demographischer Wandel
Fazit
• Transformationspotenzial
• „Mut zum Experiment“ aufgrund
der Eigenständigkeit und Größe
der Insel
Zeilensiedlung und Hochpunkt Neuselsbrunn
Stellplätze Messe, Hochpunkte Neuselsbrunn
58
143
Rangierbahnhofsiedlung
Planetenringsiedlung
Die Insel umfasst zwei Teilräume: die westlich gelegene Rangierbahnhofsiedlung aus Zei-
ten der Jahrhundertwende und die östlich anschließende, Ende der 1950er Jahre errich-
tete Planetenringsiedlung. Beide Wohnsiedlungen stehen unter Ensembleschutz, zahlrei-
che Einzelgebäude sowie die Straßenschilder der Planetenringsiedlung stehen ebenfalls
unter Denkmalschutz.
Entstehungszeitraum: 1905 - 1914, 1957 - 1959
Fläche: 52 ha
Einwohner: 3.953 EW
Bevölkerungsdichte: 76 EW/ha
Anteil Migranten: 30 bis unter 40%
Öffentliche Grünflächen: 4,8 ha (9,2%)
Fazit
• Erhalt des günstigen Wohnraums
mit hoher Qualität
• bessere übergeordnete Anbindung
• Stärkung der Quartierszentren
• Neuer ÖV-Hub mit Tram & U-Bahn
• Vernetzung zwischen den beiden
Teilräumen
Begabungen
• starke Identitäten beider Siedlungen
• differenzierte öffentliche, gemeinschaft-
lich genutzte und private Freiräume
• traditionelles Wohngebiet
• Bildungsangebote (Grund- und Mittel-
schule)
• Mietergärten
Herausforderungen
• Verinselung durch Gleisanlagen
• hohe Lärmbelastung
• mangelnde Anbindung Fuß und Rad
• schwierige Umsetzung der Wegeverbin-
dung über die Gleisanlagen
• Überalterung / Demographischer Wandel
• Erhalt der Nahversorgung
• Gewerbeleerstände
Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie
25-30%
> 40%
20-22%
17-20%
Eingang Planetenring- und Rangierbahnhofsiedlung
Rangierbahnhofsiedlung
59
144
20-22%
17-20%
> 40%
Langwasser Nordwest
Langwasser U besteht aus mehreren, in sich homogenen Einheiten, die durch Grünflächen
voneinander getrennt sind. In der zentralen Insel sind die Gemeinschaftseinrichtungen (Kir-
chen und Schule) angesiedelt. Um diese Mitte gruppieren sich die Wohnnachbarschaften.
Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie
Begabungen
• gute ÖPNV-Anbindung
• autarke Insel: soziale Infrastrukturen,
Bildungs- und Nahversorgungsangebot
• Typologievielfalt
• Bauspielplatz Langwasser / „Baui“
Herausforderungen
• sozialräumliche Trennung zwischen MFH
und EFH
• nicht genutztes Puffergrün
• Überalterung / Demographischer Wandel
fazit
• Nutzungsanreicherung und
Aufwertung öffentlicher Raum
Wettersteinpassage
• Programmierung zentraler Frei-
raum und Puffergrün
• Behutsame bauliche Ergänzung
Entstehungszeitraum: 1966 - 1972, 1975 - 1977
Fläche: 74 ha
Einwohner: 6.153 EW
Bevölkerungsdichte: 83 EW/ha
Anteil Migranten: ca. 40%
Öffentliche Grünflächen: 6,6 ha (8,9%)
Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%)
Nahversorgungszentrum Wettersteinpassage
Zeilenbebauung Langwasser Nordwest
60
145
> 22%
13-17%
> 22%< 15%
> 40%
30-40%
Langwasser Nordost
Der Nordosten wurde erst in den 1970er Jahren nach Abzug der Amerikaner zur Bebau-
ung freigegeben. Verschiedene Teilräume prägen das Areal: die Bauten der Elementa
1972, die autofreie Siedlung Langwasser P, die Bertolt-Brecht-Schule mit angrenzenden
Sportfeldern, Langwasser R mit hohem Anteil an Reihenhäusern und Langwasser S, das
mit dem FrankenQuadrat erst komplettiert wird. Das ehemalige Märzfeld ist als Boden-
denkmal eingetragen.
Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie
fazit
• Reaktivierung und Aufwertung
der Fußgängerzone in P
• Positives Image der Bertolt-Brecht-
Schule als UNESCO- und Eliteschu-
le des Sports auf Wohnquartiere
ausweiten
Begabungen
• autofreie Siedlung in Langwasser P und
verkehrsreduzierte Siedlungen Langwasser
R und S
• Bertolt-Brecht-Schule als Schulzentrum für
Bildung und Sport
• grüne Gemeinschaftshöfe (P)
• Freiraumqualität Langwassersee
• Familienwohnen (kinder- und jugendge-
recht, größere Wohnungen)
• geplantes Neubaugebiet Langwasser T
Herausforderungen
• Aktivierung der Ladenzonen in der Fuß-
gängerzone
• teilweise schwierige Orientierung durch
labyrinthartige Wegestruktur
• Schulneubau und Baugebiet Langwasser
T städtebaulich und landschaftlich gut
einbinden
• Verkehrsaufkommen Messe / Schule intel-
ligent managen
• Abschottung Kirchen- und Gemeindezen-
trum
Entstehungszeitraum: ab 1972
Fläche: 96 ha
Einwohner: 6.890 EW
Bevölkerungsdichte: 71 EW/ha
Anteil Migranten: ca. 40%
Öffentliche Grünflächen: 25,8 ha (26,8%)
Autofreie Siedlung Langwasser P
Standort Neubau Bertolt-Brecht-Schule und Langwasser T
61
146
17-20%20-22%
> 13%
> 40%
Langwasser Südwest
Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie
Langwasser Südwest umfasst fünf, durch Grünzüge separierte Quartiere, die durch Ring-
oder Stichstraßen eigenständig erschlossen werden. Die Grünzüge in Ost-West-Richtungen
führen zu den Gemeinschaftseinrichtungen (Kirchen und Schulen). Zeilensiedlungen
dominieren die Bebauungsstruktur im nördlichen Teilbereich, der bereits fünf Jahre nach
Kriegsende bebaut wurde.
Begabungen
• vielfältige Wohn- und Freiraumtypologien
• Angebot an Freizeit, Bildung, Kultur
• baumbestandener Rand
• Wohnruhe
• Waldnähe
Herausforderungen
• Stärkung des Freiraumsystems
• Überalterung / Demographischer Wandel
• Angebotserweiterung der Kirchen
• Erhalt der dezentralen Nahversorgung
• teilweise untergenutzte Gewerbeflächen
• energetische Gebäudesanierung
Fazit
• Stärkung der Freiraumqualitäten
durch Nutzungsanreicherung
• Behutsame bauliche Ergänzung
• Stärkung der dezentralen Struktur
der Quartierszentren
• Anbindung der Nachbarschaften
untereinander
Entstehungszeitraum: 1949 - 1971
Fläche: 93 ha
Einwohner: 8.332 EW
Bevölkerungsdichte: 84 EW/ha
Anteil Migranten: ca. 45%
Öffentliche Grünflächen: 19,4 ha (20,8%)
Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%)
ECA-Siedlung mit Marshall-Denkmal
Freiraumverbindung Dr.-Linnert-Ring / Franz-Reichel-Ring
62
147
17-20%
13-17%30-40%
> 40%
> 22%
Langwasser Südost
Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie
Die zentrale Mitte mit Einkaufszentrum und Gemeinschaftshaus verbindet die beiden
Stadtteile Südwest und Südost. Langwasser Südost gliedert sich ebenfalls in fünf Nach-
barschaften. Der innere von Nord nach Süd verlaufende Grünzug ist deutlich formuliert,
verstärkt jedoch die bautypologische Trennung zwischen Reihenhausbebauung im Osten
und Geschosswohnen im Westen.
Fazit
• Stärkung der Freiraumqualitäten
durch Nutzungsanreicherung
• Behutsame bauliche Ergänzung
• Stärkung der dezentralen Struktur
der Quartierszentren
• Qualifizierung öffentliche Räume
Nachbarschaft F/G
Begabungen
• vielfältige Wohn- und Freiraumtypologien
• zentrale Grünfläche mit hoher Qualität
• Franken-Center, Gemeinschaftshaus und
Schwimmzentrum als Magneten
• Angebot an Freizeit, Bildung, Kultur,
Freiraumnutzungen, z.B. Interkultureller
Garten, Minigolf
• teilweise erhöhter Anteil an Jugendlichen
• Waldnähe
Herausforderungen
• sozialräumliche Trennung zwischen MFH
und EFH
• Überalterung / Demographischer Wandel
• Intensivierung ÖV-Anbindung in den östli-
chen Quartieren
• Zentrierung Konsum- und Kulturangebot
• Angebotserweiterung der Kirchen
• Erhalt der dezentralen Nahversorgung
• teilweise untergenutzte Gewerbeflächen
• energetische Gebäudesanierung
• temporäre Schließung des Gemeinschafts-
hauses 2016 / 2017 wegen Sanierung >
Chance für wechselnde Ersatzstandorte
Entstehungszeitraum: ab 1972
Fläche: 160 ha
Einwohner: 10.355 EW
Bevölkerungsdichte: 65 EW/ha
Anteil Migranten: ca. 40%
Öffentliche Grünflächen: 31,4 ha (19,6%)
Bebauung Imbuschstraße / Langwasser F/G
Reihenhausbebauung Langwasser C/D
63
148
Beuthener Straße / Poststraße /
ehemaliges Grundig-Areal
Das Gewerbegebiet an der Beuthener Straße umfasst den Immobilien- und Gewerbepark
Grundig, die Fläche des Briefzentrums an der Poststraße, die Grundig-Türme, die Teambank
sowie die Waldfläche als Gewerbeflächenpotenzial. Profilgebend ist hier vor allem die Mar-
ke „Grundig“ und in baulicher Hinsicht die beiden Grundig-Türme, die bis 2016 umgebaut
werden.
Begabungen
• Image / Marke „Grundig“
• unterschiedliche Branchen (Deutsche
Post, Logistik, Bank, Grundig-Akademie,
Grundig-Nachfolgeunternehmen)
• Flächenpotenziale Gewerbe
• Nutzungskonglomerat aus Biergarten,
Bankgebäude, Flüchtlingsunterkunft
Herausforderungen
• teils umzäuntes, nicht zugängliches Areal
• teilweise Leerstand im Immobilienpark
• Restriktionen Flächenpotenzial Poststra-
ße (Ausgleichsflächen)
Fazit
• Nutzungsangebote für Unte-
nehmensmitarbeiter („Grundig-
Campus“)
• Langfristiges Nutzungskonzept
Grundig-Türme
• Anbindung Gleisübergang Re-
gensburger Straße
• Qualifizierung Fuß- und Radwege
Beuthener Straße
Branchenmix
• Logistik
• Produktion
• Dienstleistung
• Service
• Labor und Entwicklung
Flächenpotenziale Freiraum und Erschließung Gewerbestruktur
Entstehungszeitraum: Grundig-Türme 1972
Fläche: 105 ha
davon Flächenpotenzial: 13,9 haGrünflächen: 2,32 ha
(26,4%)
Grundig-Türme
Stellplatzflächen Beuthener Straße
64
149
Das Areal zählt zu den größten Entwicklungsvorhaben in Nürnberg. Zur Zeit noch Stand-
ort verschiedener gewerblicher Nutzungen wird das Entwicklungsgebiet zukünftig die
Schnittstelle zwischen der Südstadt, dem Dutzendteich und Langwasser sein. Im Rahmen
des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs zum neuen Stadtteil, das
unter dem Namen „Lichtenreuth“ vermarktet werden soll, wurde das Büro „West 8“ als
Preisträger gekürt. Der Entwurf dient als Grundlage für die weiteren Verfahren.
Fazit
• Schnittstelle zwischen Innenstadt,
Volkspark Dutzendteich und Lang-
wasser
• Zukünftige Grünflächen als Teil
der Urbanen Parklandschaft
Begabungen
• zukünftige Schnittstelle zwischen dem
Süden und dem Südosten
• Städtebaulicher und landschaftsplaneri-
scher Wettbewerb als Qualitätssicherung
• Deckung gesamtstädtischer Bedarfe Woh-
nen und Gewerbe
• Deckung von Bedarfsflächen der Messe
• Standort für neue gewerbliche Nutzungen
Herausforderungen
• langfristige, modulare Entwicklung
• Versorgung mit schulischer und sozialer
Infrastruktur
• Anbindung an das Messegelände
• Anbindung an das Wohnquartier Hasen-
buck und Rangierbahnhofsiedlung
• schwierige Umsetzung der Wegeverbin-
dung über die Gleisanlagen
Flächenpotenzial Freiraum- und Anbindungs-
potenziale
Schnittstelle
Fläche: 90 ha
Areal ehemaliger Südbahnhof /
Brunecker Straße
Geplante Nutzungsverteilung
W
G
G
G
W/G
Brunecker Straße
Druckereibetrieb Brunecker Straße
65
150
Gewerbeband Breslauer Straße
und Thomas-Mann-Straße
Das Gewerbeband umfasst vier Teilräume: die umzäunte Großdruckerei, einen kleinteiligen
Mix aus Autohändlern, Fitnesscenter, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben entlang der
Breslauer Straße, an der Thomas-Mann-Straße den Businesspark Eurocom mit Verwaltungs-
und Dienstleistungsunternehmen sowie das ehemalige FotoQuelle-Gebäude mit angren-
zendem Nahversorger und mittelständischen Betrieben. Der zur Zeit nicht zugängliche
ehemalige Bahnhof Märzfeld steht unter Denkmalschutz.
Begabungen
• zentraler Arbeitsort
• Nahversorgung für die angrenzenden
Wohngebiete
• Mix aus kleinteiligem und großflächigem
Gewerbe
• „TM 50“ als Impulsgeber und gelungenes
Beispiel für energetische Sanierung
• Erweiterungsflächen Eurocom
• Nachverdichtungspotenziale
• U-Bahn-Betriebshof
• möglicher Teilrückbau der Bahngleise als
langfristiges Flächenpotenzial
Herausforderungen
• mangelnde Verknüpfung der Wohnquar-
tiere (Unterführung)
• Integration des ehemaligen Bahnhof
Märzfeld
• Anlieferungsverkehr
Fazit
• Schnittstelle zwischen Langwasser
Nord und Langwasser Süd
• Gestaltung der Unterführung
• Transformation Gewerbegebiet
zum vernetzten Stadtraum
• Integration des ehemaligen Bahn-
hof Märzfeld
Entstehungszeitraum: ehem. Bahnhof Märzfeld 1938
Gewerbe ab 1956
Eurocom ab 1996
Fläche: 62 ha
Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%)
Branchenmix
• Druckerei
• Verwaltung
• Dienstleistung, Büro
• Handwerksbetriebe
• Nahversorgung
• Hotel und Gastronomie
Flächenpotenziale Freiraum und Erschließung Gewerbestruktur
Businesspark Eurocom
Unterführung zwischen Langwasser Nord / Süd
66
151
> 40% 17-20%
Gewerbe- und Wohnsiedlung
Zollhausstraße
Die Gewerbe- und Wohnsiedlungen an der Zollhausstraße umfassen die Wohnsiedlun-
gen Neuland und Am Harnischschlag, die bereits in den Nachkriegsjahren entstanden
sind. In den Gewerbegebieten an der Zollhausstraße befinden sich Discountmärkte, ein
traditioneller Lebkuchenhersteller, Dienstleistungsunternehmen und das Bildungszen-
trum für Pflege, Gesundheit und Soziales. Das Areal zwischen Breslauer Straße und den
Gleisanlagen ist als Industriegebiet festgesetzt.
Fazit
• Definition des Stadtrandes
• Stärkung der Grünverbindung ent-
lang der Bahngleise
• Anbindung an Langwasser und
Kettelersiedlung
Begabungen
• Jugendtreffpunkt
• Privatschule der Gemeinnützigen Gesell-
schaft für soziale Dienste (GGSD)
• Grünanlage an den Gleisen
• Schornstein der Fernwärmezentrale als
Orientierungspunkt
• Gewerbe- und Industrieflächen mit
Gleisanschluss
• Festsetzung als Industriegebiet erhält
hohe Arbeitsplatzdichte
• zentrale Arbeitsorte
Herausforderungen
• ohne eigenständige Identität
• teilweise Leerstand im Industriegebiet
• Radwegeführung Breslauer Straße
• erhebliche Lärmbelastung durch die
Autobahn
• Überalterung / Demographischer Wandel
Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie
Entstehungszeitraum: Wohnsiedlungen ab 1950
Fläche: 58 ha
Einwohner: 8.332 EW (statistischer Bezirk 37)
Bevölkerungsdichte: 84 EW/ha (statistischer Bezirk 37)
Anteil Migranten: 35%
Öffentliche Grünflächen: 0,7 ha (12,1%)
Neulandsiedlung
Gewerbe- und Industriegebiet Breslauer Straße
67
152
Klinikum Süd und Blindenanstalt
Ein sozial orientierter Nutzungscluster ist mit dem Bildungszentrum und den Wohn- und
Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte sowie dem Klinikum Süd vorhanden. Eingebettet
in die baumbestandene Landschaft ist die Bebauung von der Straße aus nicht sichtbar. Das
Asphaltwerk grenzt östlich an das Areal.
Begabungen
• Klinikum Süd als langfristiger Arbeits-
standort in Langwasser
• Kita mit besonderen Rahmenbedingun-
gen für Beschäftigte des Klinikums
• landschaftliche Einbettung in den Wald
Herausforderungen
• mangelnde ÖV-Anbindung
• Flächeninanspruchnahme des ruhenden
Verkehrs
• Erweiterung des Klinikums Süd
• Wettbewerb um Facharbeitskräfte
• inklusives Wohnumfeld ermöglichen
Fazit
• Optimierung der ÖV-Anbindung
• Attraktivierung des Arbeits- und
Wohnstandorts Langwasser im
Wettbewerb um Facharbeitskräfte
Entstehungszeitraum: 1978 Blindenanstalt
1987 Klinikum Süd
Fläche: 25 haSonstige Grünflächen:
2,32 ha (26,4%)
Freiraum und Erschließung Typologie
Klinikum Süd
Blindenanstalt
68
153
> 40%
Regensburger Straße
Der nördliche Bereich an der Regensburger Straße entstand 1938 als Wohnkomplex für
Arbeiter. Die im Wald liegende Anlage wird heute als Altenheim und als Gemeinschafts-
unterkunft für Asylbewerber genutzt. Die Bauten stehen unter Denkmalschutz. Im südlich
angrenzenden Gewerbegebiet befinden sich neben einem Stahlhandelbetrieb Autohäuser
und Systemgastronomie.
Fazit
• Anbindung an das Umfeld
• Umgang mit heterogenem Nut-
zungsmix
• Öffnung der Enklave
Begabungen
• landschaftliche Einbettung in den Wald
• unmittelbare Nähe zum Staatsforst
• gute ÖV-Anbindung im nördlichen
Bereich
• heterogene Nutzungen und Bewohner-
schaft: Künstlerkolonie, Seniorenheim,
Kita, Flüchtlingsunterkunft, Autohäuser
und Systemgastronomie
Herausforderungen
• Öffnung der Enklave
• Anbindung zum Wald und über die
Gleise
• Erweiterung Flüchtlingsunterkunft
• Planung Neubau eines Senioren- und
Pflegeheims
• Gebäudesanierung
Entstehungszeitraum: 1938 Wohnkomplex
Fläche: 32 ha
Seniorenquotient Freiraum und Erschließung Typologie
Ehemalige Arbeiterunterkünfte
Gewerbegebiet Regensburger Straße
69
154
4Schlussfolgerungen
155
Die thematischen und die teilräumlichen Analysen
vermitteln ein umfassendes Bild des INSEK-Raumes.
Bedingt durch die “Patchworkhaftigkeit” des Un-
tersuchungsraumes war die Betrachtung von über-
geordneten Themen wie beispielsweise der Ge-
bietsvernetzung ebenso wie eine Betrachtung in
unterschiedlichen kleineren Maßstäben wichtig und
aufschlussreich.
Für den nördlichen Teil des Gebietes – die Urbane
Parklandschaft mit Messe, ehemaligem Reichspartei-
tagsgelände, Dutzendteich und vielfältigen Freizeit-
angeboten – stellen sich dabei weitgehend anders
gelagerte Aufgaben als für die Großsiedlung Lang-
wasser im südlichen Gebietsteil. In der weiteren klein-
räumigen Betrachtung werden Gemeinsamkeiten und
Unterschiede der Teilräume deutlich. Die erkennba-
ren Potenziale und Herausforderungen können da-
bei von Insel zu Insel stark differieren. So finden sich
weitgehend „stabile“, ruhige Quartiere mit weniger
Handlungsbedarf in direkter Nachbarschaft zu sol-
chen mit multiplen Problemlagen oder hohem Trans-
formationsdruck und dynamischem Wandel. Die Orte
mit Veränderungsdynamik im INSEK-Gebiet bieten
gleichwohl die Möglichkeit von entwicklungsstrate-
gischen Weichenstellungen, welche lokal und ge-
samtstädtisch wirksam werden können.
Im Zuge der Projektbearbeitung hat sich der enge
Dialog mit Akteuren und Stakeholdern des Nürnber-
ger Südostens als fruchtbar und konstruktiv erwiesen.
Es konnte lokales Wissen für das INSEK erschlossen
werden und neue Vernetzungen und ein produktiver
Austausch zwischen einzelnen Akteuren und Grup-
pen angeregt werden. So entstand sukzessive ein
Panorama der unterschiedlichen Perspektiven aller
Planungsbeteiligten zu bisherigen Entwicklungen, Zu-
sammenhängen, Konflikten und Wirkkräften im Un-
tersuchungsgebiet. Die Übersichtskarte der relevan-
ten Akteure im Nürnberger Südosten vermittelt einen
Eindruck über die Zusammensetzung von Institutio-
nen und Nutzungsinteressen vor Ort.
Die Heterogenität des Raumes und die Vielschichtig-
keit der Stadtentwicklungsaufgaben wurden in der
Analyse bereits umfangreich dargestellt. Im Folgen-
den werden dazu, thematisch gebündelt, Handlungs-
empfehlungen entwickelt. Eine grafische Zusam-
menschau der vorgeschlagenen Empfehlungen und
strategischen Projekte erfolgt im Strategieplan, wel-
cher sich aus fünf thematischen Handlungsräumen
zusammensetzt.
71
156
Ergänzend zur Sektoral- und Teilraumanalyse und
der schlussfolgenden Definition der Potenziale und
Herausforderungen soll die Beurteilung des Südos-
tens hinsichtlich seines Entwicklungsdrucks und seines
Transformationspotenzials mittels einer Dynamik-
karte abgeschlossen werden. In dieser Karte werden
die dynamischen und stabilen Zonen, bezogen auf zu
erwartende und bereits geplante Transformationen,
zusammenfassend dargestellt.
Der Norden des Südostens wird durch mehrere
dynamische Zonen geprägt:
• die NürnbergMesse
• die Arena Nürnberg und das Grundig Stadion
• der Neubau der Bertolt-Brecht-Schule und die
Dependance Grundschule Zugspitzstraße im Zusam-
menhang mit dem Neubaugebiet Langwasser T
• das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände
• die Zeppelintribüne und das Zeppelinfeld
• die Meistersingerhalle mit geplanter Konzerthalle
• das Entwicklungsgebiet ehemaliger Südbahnhof /
Brunecker Straße
• der Z-Bau, das Kulturzentrum in der ehemaligen
Nürnberger Südkaserne
In diesen Gebieten entsteht eine deutliche Dynamik,
die sich zukünftig in verschiedene Richtungen stärker
ausbreiten könnte: Die Messe strahlt Richtung Süden
und wird einen Einfluss auf das angrenzende Wohn-
gebiet Neuselsbrunn und langfristig auf das Dunst-
gebiet Langwasser U haben. Das Überwinden der
„Wetterfronten“ entlang der Münchner Straße ist
hier jedoch eine große Herausforderung.
Die dynamische Zone über dem Areal des Neubaus
Bertolt-Brecht-Schule könnte sich auf die Wohnge-
biete Langwasser P und R ausbreiten. Langwasser
U wird von dieser Transformation auch profitieren
und kann diese Dynamik für seine eigene Entwick-
lung nutzen. Ebenso könnte in Zukunft das Dunstge-
biet Poststraße Süd sowie das Dunstgebiet Breslauer
Straße / Thomas-Mann-Straße von der Dynamik profi-
tieren und zu einem integrierten Gewerbegebiet im
urbanen Gefüge zwischen Nord und Süd werden.
Die Arena Nürnberg und das Grundig Stadion sind
dynamische Orte im Dutzendteichgelände, die auf
ihre unmittelbare Umgebung ausstrahlen.
Weiterhin gibt es eine deutlich ablesbare Tendenz für
eine baldige Transformation im nord-östlichen Be-
reich des Dutzendteichgeländes. Durch den Neubau
eines Konzertsaales, der Reorganisation des Zeppelin-
feldes, der baulichen Sicherung der Zeppelintribüne,
dem Ausbau des Dokumentationszentrum Reichs-
parteitagsgelände und der Umsetzung eines neuen
Nutzungskonzeptes für das ehemalige Reichspartei-
tagsgelände wird eine hohe Dynamik entstehen, die
Auswirkungen auf das Dutzendteichgelände hat. Die
unterschiedlichen Nutzungsansprüche rund um den
Dutzendteich führen momentan zu Nutzungskonflik-
ten zwischen Erholungssuchenden, Messebesuchern
und ökologischen Interessen, die es in Zukunft zu lö-
sen gilt.
Im Bereich des Entwicklungsgebietes ehemaliger Süd-
bahnhof / Brunecker Straße wird ein neuer Stadtteil
entstehen, der einen dynamischen Einfluss auf seine
benachbarten Quartiere haben wird. Die durch das
langfristig vermietete Gewerbe entstehenden Span-
nungen im Entwicklungsprozess müssen im anstehen-
den Bebauungsplanverfahren gelöst werden.
Die Eröffnung des Kulturzentrums Z-Bau wird als
wichtige zukünftige kulturelle Einrichtung einen dy-
namischen Einfluss auf den neuen Stadtteil am ehe-
maligen Südbahnhof / Brunecker Straße haben.
Der Süden des Planungsgebietes wird hauptsächlich
durch zwei dynamische Zonen geprägt:
• das Transformationsgebiet rund um das Gemein-
schaftshaus, das Franken-Center und das Moderni-
sierungsgebiet Langwasser F / G
• das Entwicklungsgebiet um das Schwimmzentrum
Langwasser, den Bewegungspark und das Klinikum
Süd.
Von der hohen Dynamik des Areals rund um das
Franken-Center / Gemeinschaftshaus als Kern des
Südens könnten das angrenzende Dunstgebiet Lang-
wasser H sowie das Gewerbegebiet Breslauer Straße
/ Thomas-Mann-Straße profitieren. Jedoch stellt
hier die Vernetzung zu den angrenzenden stabilen
Quartieren eine Herausforderung dar. Von dem
Entwicklungsschub rund um das Schwimmzentrum
Langwasser kann insbesondere die Verbindung über
das Gewerbegebiet Breslauer Straße / Thomas-Mann-
Straße nach Langwasser Nord profitieren.
72
Veränderungsdynamiken
Transformationspotenziale des Südostens
157
73
Dynamische Zonen
Bei dynamischen Zonen handelt es sich um Gebiete mit hoher Entwick-
lungsenergie.
Stabile Zonen
In diesen Gebieten sind momentan sehr wenige oder keine dynamischen
Prozesse vorhanden.Es bestehen hier aktuell keine Entwicklungsmög-
lichkeiten.
Dynamik
Die Pfeile zeigen die Entwicklungsdynamik und Entwicklungs-
richtung an.
Starker Dunst
Dunstgebiete sind noch nicht genutzte Räume mit Potenzial.
Spannungsbereiche
Spannungsbereiche zeigen Nutzungskonflikte durch
verschiedene Interessenslagen.
Wetterfront
Wetterfronten verdeutlichen Grenzen von dynamischen Ent-
wicklungspotenzialen die auf stabile Zonen stoßen.S
D
158
Beteiligte Akteure
Den Südosten gemeinsam entwickeln
74
Im vielschichtigen Nebeneinander von Räumen, Nut-
zungen und Akteuren im Südostraum liegt ein wich-
tiges Potenzial für eine integrierte Entwicklung. Als
Impulsgeber sind die lokalen Akteure für eine spätere
Umsetzung der Handlungsfelder von besonderer Be-
deutung, um Initiativen zu verstehen, Netzwerke zu
stärken oder ungewöhnliche Allianzen aufzubauen.
Im Nürnberger Südosten ist eine große Zahl von
Interessensgruppen in ganz unterschiedlichen Hand-
lungsgebieten aktiv. Das Spektrum reicht von großen
wirtschaftlichen Unternehmen wie der MesseNürn-
berg über städtische Einrichtungen, lokale Instituti-
onen, Großveranstaltern bis hin zu diversen lokalen
Vereinen und einzelnen engagierten Bewohnern.
Der Prozess des INSEKs hat viele Akteure zusammen-
gebracht. Mit ihnen gemeinsam wurden Gespräche
geführt, Themenfelder erarbeitet und Vorschläge zur
Steuerung der weiteren Entwicklung diskutiert. In
verschiedenen Werkstätten wurden zu spezifischen
Themen wie Dutzendteichgelände / Urbane Park-
landschaft, Mobilität, Kultur- und Bildungslandschaft,
Junger Südosten, Quartiersentwicklung und Wohnen,
soziale Infrastrukturen sowie Gewerbeentwicklung
mit entsprechenden Zielgruppen gearbeitet und Vi-
sionen entwickelt. Einige wichtige Vertreter haben
jedoch gefehlt. Diese sollten in Zukunft mit in die
Entwicklung des Südostens einbezogen werden.
Bei der Diskussion des Dutzendteichgeländes Ur-
bane Parklandschaft waren neben Vertretern der
Stadt und lokalen Vereinen wie dem Yachtclub Noris
Nürnberg, dem Bürgerverein Nürnberg Hasenbuck
oder dem Bürgerforum Dutzendteich auch Großver-
anstalter wie MCN oder ARGO Konzerte vertreten.
Aktiv in den Prozess miteinbezogen waren ebenfalls
Wirtschaftsunternehmen wie die NürnbergMesse, die
Arena Nürnberg oder das Grundig Stadion, außerdem
städtische Institutionen wie das „Dokumentations-
zentrum Reichsparteitagsgelände“ oder „Museen der
Stadt Nürnberg“ sowie Anwohner. Die Werkstätten
haben gezeigt, dass durch die Zusammenarbeit der
Akteure bereits Lösungsvorschläge für verschiedene
Interessenskonflikte wie die Lagerung der Absperr-
zäune des Norisringrennens gemacht worden sind.
An diese Gesprächskultur sollte im weiteren Prozess
angeknüpft werden und weitere ansässige Vereine
und Nutzer wie der Kanuverein Nürnberg, der Verein
Geschichte für Alle, das Studienforum des Dokumen-
tationszentrums Reichsparteitagsgelände oder der
Verein Baulust mit einbezogen werden.
In den Werkstätten zur Zukunft der Quartiere wur-
den Themen wie Bildung, Kultur und Sport, die öf-
fentlichen Grünräume, die Zukunft der sozialen Infra-
strukturen und Mobilität behandelt.
Um eine klare Einschätzung über die Qualität der
Wohnquartiere mit Fragen nach der Anbindung an
das öffentliche Netz, Angebote sozialer Infrastruktu-
ren, kultureller oder sportlicher Angebote oder Ange-
bote für Kinder und Jugendliche machen zu können,
wurden mehrere Workshops durchgeführt. Dazu wur-
den Bewohner, Schüler der Georg-Ledebour-Schule
und des Jugendclubs Container, kirchliche Vertreter
wie die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, das ökumenische
Kirchenzentrum Langwasser und die russisch-ortho-
doxe Gemeinde der Geburt der Allerheiligsten Got-
tesmutter sowie die Stadtteilpatin Ingrid Hofmann
involviert. Mit Bewohnern aus Langwasser wurde im
Haus der Heimat über Defizite, Qualitäten und wün-
schenswerte Entwicklungen der Quartiere diskutiert.
Um die Wünsche der Bewohner und Jugendlichen zur
besseren Anbindung an das bestehende ÖPNV-Netz
in Zukunft realisieren zu können, wurden mit der
VAG und den Vereinen i bike Nürnberg, dem ADFC
Nürnberg oder dem Bürgerverein Langwasser Vor-
schläge erarbeitet.
Die Frage nach der Zukunft der Gewerbegebiete und
wie diese zukünftig auch als verbindende Elemente
in der Stadt funktionieren können, wurde mit der
IHK, der Deutschen Bahn, dem Klinikum Süd, der
Ifri-Schuhmann Lebkuchenfabrik, der I. K. Hofmann
GmbH als großer Personaldienstleister und Gewerbe-
treibenden wie TM50 überlegt.
An die beschriebenen angestoßenen Diskussionen
der Akteure sollte unbedingt angeknüpft werden.
Es sollten dazu Formate gefunden werden, die einen
regelmäßigen Austausch ermöglichen, die Beteiligten
in Kontakt halten bzw. bringen und die diversen Nut-
zungen am Ort koordinieren.
159
städtische Institutionen
wirtschaftliche Unternehmen
Großveranstalter
Vereine
Schulen
Beteiligte Akteure
Interessensvertretung
Stadtverwaltung und städtische Ämter
Bewohner
Kirchen
Dutzenteichgelände Urbane Parklandschaft
Quartiersentwicklung und Wohnen
Gewerbeentwicklung
Themenfelder
75
160
HANDLUNGSRAUM URBANE
PARKLANDSCHAFT UND GRÜNZÜGE
HANDLUNGSRAUM KULTUR- UND
BILDUNGSLANDSCHAFTEN
HANDLUNGSRAUM QUARTIERS-
ENTWICKLUNG UND WOHNEN
HANDLUNGSRAUM
GEWERBEENTWICKLUNG
HANDLUNGSRAUM
MOBILITÄT
Strategisches Projekte
Straßenbahnnetz qualifizieren
ÖPNV Verbindungen stärken
Querungsmöglichkeiten
optimieren
Umsteigeknoten realisieren
Orientierung ermöglichen
Option StaßenbahnlinieOption Staßenbahnlinie
Alternative Buslinie
Neue Radschnellwege
realisieren
Bestehende Rad- und Fußwege
ausbauen und neu gestalten
Strategieplan
und seine fünf Handlungsräume
Strategische Projekte
Stärkung übergeordnete
Grünverbindung
Vertiefungsraum
Urbane Parklandschaft
Ausbau Radschnellwege
Ergänzung und Ausbau
Rad- und Fußwege
Waldflächen
öffentliche Grünflächen
Wohnquartiere Bestand
Gewerbeflächen Bestand Wohnquartiere Bestand
Ausbau und Mehrfachnutzung
von Lern- und Bewegungsräumen
Impulsprojekte in Realisierung /
Planung
Impulsprojekte in Realisierung /
Planung
Strategische Projekte auf
übergeordneter Stadtteilebene
Strategische Projekte auf
lokaler Quartiersebene
Um- und Mehrfachnutzung
z.B. temporäre Museen, Konzerte
Flächenpotenzial Gewerbe
Strategische Projekte
Fortbestand ansässiger
Betriebe sichern
soziale und kulturelle Zwischen-
nutzungen zulassen
Gewerbeflächen Bestand
Impulsprojekte in Realisierung /
Planung
Bestand Rad- und Fußwege
76
Um der Vielseitigkeit eines solch heterogenen Ge-
biets in angemessener Form zu begegnen wurden im
Prozess der Leitbildentwicklung im engen Dialog mit
den Anwohnern des Südostens, lokalen Akteuren und
Interessensgruppen und dem ressortübergreifenden
Gebietsteam der Stadt Nürnberg unterschiedlichste
Blickwinkel eingenommen. Von den baulichen Struk-
turen einzelner Teilbereiche über raumübergreifende
Fragen der Freiraum- und Quartiersentwicklung,
Stadtökonomie, Mobilität und bis hin zu politisch-
prozessualen und sozio-kulturellen Fragen. In dieser
Phase haben sich eine Reihe von Themen und Räume
herauskristallisiert, die von besonderer strategischer
Bedeutung für die zukünftige stadträumliche Ent-
wicklung des Nürnberger Südostens sind.
Diese strategische Sammlung wurde anschließend in
insgesamt fünf „Handlungsräume“ mit den jeweili-
gen Kernbotschaften übersetzt.
Der Gesamtstrategieplan integriert diese fünf „Hand-
lungsräume“ mit ihren wichtigsten Botschaften und
Handlungsansätzen zu einem langfristigen Orientie-
rungsrahmen und kommunizierbaren Raumbild. Die
Inhalte des Gesamtstrategieplans werden im anschlie-
ßenden Kapitel unter den fünf Themenbereichen
Urbane Parklandschaft und Grünzüge, Kultur- und
Bildungslandschaften, Quartiersentwicklung und
Wohnen, Gewerbeentwicklung und Mobilität einzeln
thematisch vertieft und räumlich konkretisiert. Die
Handlungsempfehlungen und aufgezeigten Instru-
mente und strategischen Projekte definieren einen
Fahrplan für die Umsetzung der formulierten Leitge-
danken.
Um- und Mehrfachnutzung
z.B. mobile Nahversorger
Um- und Mehrfachnutzung
z.B. private Tauschbörse
Nachbarschaftszentren stärken
(Nahversorgungszentren + wohnungsnahe
Dienstleistung)
Wohnraum quantitativ und qualitativ
steigern (z.B. Energetische Gebäudesanierung,
bauliche Ergänzungen, Neubauten)
Öffentliche Freiräume /
Siedlungsgrün qualifizieren
Impulsprojekte in Realisierung /
Planung
161
Strategisches Projekte
Straßenbahnnetz qualifizieren
ÖPNV Verbindungen stärken
Querungsmöglichkeiten
optimieren
Umsteigeknoten realisieren
Orientierung ermöglichen
Bestehende Rad- und Fußwege
ausbauen und neu gestalten
Bestand Rad- und Fußwege
162
5
Handlungsräume
und Empfehlungen
163
Die fünf Handlungsräume des INSEK fokussieren
jeweils auf ein für das Gebiet zentrales Stadtent-
wicklungsthema. Für jeden Handlungsraum wurden
Handlungsempfehlungen entwickelt, in denen strate-
gische Ziele und ein Katalog konkreter Maßnahmen
benannt werden. Eine Kurzübersicht fasst zu den
jeweiligen Handlungsempfehlungen die wichtigsten
umsetzungsorientierten Instrumente und strategisch
relevanten Projekte zusammen.
Für die Handlungsräume „Quartiersentwicklung und
Wohnen“ sowie „Gewerbeentwicklung“ wurden au-
ßerdem in einer vertiefenden Betrachtung mögliche
Projektbausteine als „Zukunftsskizzen“ dargestellt.
Die beiden Konkretisierungen „Zukunftsfähige Quar-
tiere“ und „Neue Mitte Langwasser“ zeigen beispiel-
haft, wie die Handlungsempfehlungen als ein Set an
konkreten Maßnahmen räumlich umgesetzt werden
könnten.
Urbane Parklandschaft und Grünzüge:
Freiräume qualifizieren und neu denken
Der Südosten ist der grünste Stadtteil Nürnbergs. Um
dieser Besonderheit gerecht zu werden, nimmt die
Grünentwicklung im INSEK eine besonders wichtige
Stellung ein. Mit dem Begriff der „Urbanen Park-
landschaft“ wird dem Volkspark Dutzendteich eine
zeitgemäße Entwicklungsperspektive zugewiesen.
Darüber hinaus soll ein Integriertes Nutzer- und Pfle-
gemanagementkonzept eine verbesserte Koordinie-
rung der verschiedenen Aktivitäten im Dutzendteich-
areal ermöglichen. Die Qualifizierung und weitere
Vernetzung der übergeordneten Grünverbindungen
soll zu einer höheren Durchlässigkeit, verbesserten
Nutzbarkeit und zur Stärkung der ökologischen Viel-
falt der Teilbereiche beitragen.
Kultur- und Bildungslandschaften:
Historisch-politische Lernorte, vielfältige
Bewegungsräume und lokale Bildungsnetz-
werke weiterentwickeln
Mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände und
einer Vielzahl weiterer Institutionen und Lernorte
verfügt der Nürnberger Südosten über eine vielsei-
tige Kultur- und Bildungslandschaft. Strategische
Projekte sollen die historisch-politische Bildungsarbeit
erweitern und profilieren. Eine Möglichkeit zur Stär-
kung der Quartierszentren besteht in der intensive-
ren Vernetzung der dezentralen sozialen Kultur- und
Bildungsorte als ganztägige Lern- und Lebensräume.
Mit dem Leistungssportzentrum verfügt der Nürnber-
ger Südosten über eine einzigartige Infrastruktur, die
mit der Realisierung weiterer sportbezogener Pro-
jekte und der Verknüpfung mit externen Institutio-
nen gestärkt werden soll.
Quartiersentwicklung und Wohnen:
Nachbarschaften zukunftsfähig machen
Mit der Untersuchung der Quartiere rückt das un-
mittelbare Wohnumfeld der Bewohner in den Fokus.
Punktuelle, qualitative und bauliche Ergänzungen bei
gleichzeitiger Sicherung und Aufwertung der Freiflä-
chen sollen zu einer Attraktivierung der Stadtquar-
tiere beitragen. Auf programmatischer, freiräumli-
cher und baulicher Ebene muss dabei auf jugend- und
altengerechte Bedarfe gezielt reagiert werden. In
Anknüpfung an die städtebaulichen Leitbilder der
Nachkriegszeit und deren innovativer Umsetzung
im Südosten sollten experimentelle und besondere
Wohnformen ermöglicht und gefördert werden. Der
ökologische und sozialverträgliche Stadtumbaupro-
zess wird die Bestandsstrukturen für die Zukunft fit
machen.
Gewerbeentwicklung: Mehr als nur Arbeit
Die bestehenden Gewerbestandorte sollen langfris-
tig gesichert und mit standortbezogenen, passge-
nauen Konzepten weiter entwickelt werden. Neue
Flächenangebote für gewerbliche Nutzungen wer-
den mittelfristig am ehemaligen Südbahnhof an der
Brunecker Straße entstehen. Das Gewerbegebiet
zwischen Thomas-Mann-Straße und Breslauer Straße
liegt im Zentrum Langwassers und hat das Potenzial,
zu einem verbindenden Scharnier zwischen Langwas-
ser Nord und Süd zu werden. Hierfür werden Maß-
nahmen zu einer höherwertigen Nachverdichtung
sowie einer Aufwertung der Straßenräume und der
Unterführung als Übergänge zu den angrenzenden
Quartieren vorgeschlagen. Um den Flächenbedarf der
Messe abzusichern und das Konfliktpotenzial mit den
benachbarten Nutzungen zu mindern, wird vorge-
schlagen, andernorts Ersatz- und Ausweichflächen zur
Verfügung zu stellen.
Mobilität: Verbindungen im Stadtteil und
ins Zentrum verbessern
Der Nürnberger Südosten ist gut erschlossen. Für
eine Optimierung des Fuß- und Radverkehrs sowie
des ÖPNV wird eine Reihe an Schlüsselmaßnahmen
vorgeschlagen: der Ausbau bestehender ÖPNV-Ver-
bindungen, die Entwicklung neuer Haltestellen und
Straßenbahnlinien (zwischen dem neu entstehenden
Stadtteil an der Brunecker Straße und Messe-Ost so-
wie zwischen Gartenstadt und Fischbach), ein Ausbau
der Rad(schnell)wege, die Verknüpfung der unter-
schiedlichen Verkehrsträger durch intermodale Mo-
bilitätshubs sowie eine Vielzahl kleinteiliger Eingriffe
im Bereich des Rad- und Fußverkehrs.
79
164
Urbane Parklandschaft
Freiräume gemeinsam entwickeln
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Strategische Projekte
Impulsprojekte in
Realisierung / Planung
Stärkung übergeordnete
Grünverbindung
Vertiefungsraum
Urbane Parklandschaft
Waldflächen
öffentliche Grünflächen
Wohnquartiere Bestand
Gewerbeflächen Bestand
Ausbau Tramlinie
Option Tramlinie
Flächenpotenzial Gewerbe
Alternative Buslinie
Bestand Buslinie
Ausbau Radschnellwege
Ergänzung und Ausbau
Rad- und Fußwege
Bestand Rad- und Fußwege
80
165
und Grünzüge
Seit Jahrhunderten wird der Volkspark Dutzendteich
von den Nürnbergern als stadtnahe Erholungsfläche
intensiv genutzt. Durch die Überformung des Areals
durch die Nationalsozialisten als Reichsparteitagsge-
lände und durch die spätere Intensivierung sportli-
cher und kultureller Nutzungen in der Nachkriegszeit
hat sich eine besondere Parklandschaft entwickelt,
die über die Stadtgrenzen hinaus bekannt geworden
ist. Wie in kaum einem anderen Park vermischen sich
historische Zeugnisse mit zeitgenössischen Ansprü-
chen an Freizeit und Erholung, geschützte Biotope
und Gewässer, Fußgänger, Radfahrer und parkende
Autos, Kultur und Sport, kommerzielle Veranstaltun-
gen und öffentlichen Freiraumnutzungen. Viele der
Nutzungen auf dem Dutzendteichgelände sind für
sich betrachtet keine klassische Parknutzungen. Doch
gerade die Mischung der unterschiedlichen Aktivi-
täten, Regelungen und Freiraummilieus machen die
hohe Anziehungskraft des Volksparks aus. Die mit
dem Namen Volkspark Dutzendteich assoziierte Idee
einer klassischen Parknutzung mit weitläufigen Grün-
flächen sowie Picknick machenden und Sport treiben-
den Menschen trifft nur bedingt zu und muss für die
Zukunft inhaltlich weiterentwickelt werden. Mit dem
erweiterten Begriff Urbane Parklandschaft Dutzend-
teich verbindet sich der Anspruch, die vielfältigen
Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen zu einem
wegweisenden und sichtbaren Parkprofil zu entwi-
ckeln. Im Folgenden werden Handlungsempfehlun-
gen mit strategischen Projekten und Instrumenten für
die zukünftige Entwicklung der Urbanen Parkland-
schaft Dutzendteich und des übergeordneten Frei-
raumsystems dargestellt.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Konflikte lösen und Synergien
nutzen
Die Dichte an unterschiedlichen Nutzungen und
ihren jeweiligen Ansprüchen erfordert für den Park
ein erhöhtes Maß an Koordinierung und Manage-
ment. Dies betrifft vorrangig drei Ebenen:
Gerade in Zeiten mit einer hohen Veranstaltungs-
dichte stößt der Park an die Grenzen seiner Belast-
barkeit. Die Möglichkeiten zur öffentlichen Naherho-
lung, die historisch-politische Bildungsarbeit und das
ökologische Gleichgewicht sind bei Veranstaltungen
durch parkende Autos, Veranstaltungslogistik und
Menschenmassen stark beeinträchtigt. Eine weitere
Konfliktebene sind die Flächenansprüche der Sport-
und Freizeitnutzung gegenüber denen der historisch-
politischen Lernorte. Darüber hinaus mangelt es an
einem einheitlichen Konzept zur Parkgestaltung und
zum Pflegemanagment. Dies ist auch zurückzufüh-
ren auf eine unzureichende Koordination der unter-
schiedlichen Akteure.
Bereits heute gibt es unterschiedliche Gruppen, die
sich um Koordination bemühen. So gibt es eine Ko-
ordinierungsgruppe zur Parkraumbewirtschaftung
wie auch zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände.
Bisher fehlt jedoch eine Plattform, die ressortüber-
greifend die Belange von Stadt, lokalen Akteuren,
Veranstaltern und Nutzern in der Urbanen Parkland-
schaft koordiniert. Aus diesem Grund wird die Zu-
sammenführung der bereits bestehenden Koordinie-
rungsgruppen sowie weiteren Vertretern von lokalen
Akteuren und Nutzern zu einem Gremium „Urbane
Parklandschaft“ angeregt. Das Gremium hat eine
steuernde und vermittelnde Funktion. Die konkrete
Umsetzung von zukünftigen Planungen obliegt den
zuständigen Institutionen.
Es übernimmt folgende Aufgaben:
• Bei Nutzungskonflikten vermittelt das Gremium
zwischen den Akteuren und entwickelt mit ihnen
zusammen eine Lösung.
• Das Gremium begleitet die Entwicklung und
Umsetzung eines integrierten Nutzer- und Parkma-
nagementkonzeptes.
• Für Großveranstaltungen in der Urbanen Parkland-
schaft begleitet das Gremium die Entwicklung und
Umsetzung eines Veranstaltungslogistikkonzeptes.
Urbane Parklandschaft gestalten
und pflegen
Den „Leitlinien zum zukünftigen Umgang der Stadt
Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsge-
lände“ entsprechend soll die Erholungsfunktion und
individuelle Freizeitnutzung der Urbanen Parkland-
schaft verbessert werden. Dazu gehört, dass zentrale,
öffentliche Erholungsräume im Sinne des Volkspark-
gedankens (soziale und gesundheitliche Dimension)
gestärkt und ein Naturerfahrungs- und Erlebnisraum
der Weiher- und Gewässerlandschaft entwickelt wird.
Die Qualifizierung des Kleinen Dutzendteiches als
Badegewässer wäre ein strategisches Projekt, das die
Aufenthaltsqualität stark verbessern würde. Hoch-
81
166
wertig gestaltete und gut erreichbare Eingangssitua-
tionen und attraktive Übergänge haben eine Iden-
tität stiftende Wirkung, machen die Parklandschaft
sichtbar und erlebbar und tragen dazu bei, dass die
einzelnen Teilbereiche als Gesamtraum zusammen-
wachsen und wahrgenommen werden können. Diese
Lesbarkeit stellt hohe Ansprüche an die Gestaltung
und Pflege und bedarf entsprechender Infrastruktur-
maßnahmen. Bisher ist wenig von einer durchgehen-
den Gestaltungsqualität der Freiräume zu erkennen.
Besonders strategische Punkte, wie beispielsweise
die Eingangssituation zur Zeppelintribüne, lassen
keine gestalterische Handschrift erkennen: die be-
liebig platzierten Imbissbuden, Toilettenhäuschen
und Rennstreckenabsperrungen bilden das konzept-
lose Entrée der Zeppelintribüne. Die Parklandschaft
braucht daher dringend einen Entwicklungsplan so-
wie ein integriertes Nutzer- und Parkmanagement-
konzept, das klare Qualitätsstandards für Nutzung,
Gestaltung und Pflege setzt und ein Set aus identi-
tätsstiftenden Maßnahmen enthält, die dazu bei-
tragen, die einzelnen Bereiche des Parks zu einem
Gesamtensemble zu verbinden. Dies betrifft zum Bei-
spiel ein einheitliches und klares Orientierungssystem
für die Parklandschaft und ein durchgehendes Gestal-
tungskonzept für Pflege, Neupflanzungen und die
Verwendung von Materialien. Der Silberbuck könnte
beispielsweise als Aussichtspunkt erlebbar gemacht
und Eingangssituationen und Übergänge aufgewer-
tet werden. Das Konzept sollte außerdem klare Nut-
zungsschwerpunkte definieren.
In nächster Nachbarschaft werden in den Grundig-
Türmen in Zukunft als Interimslösung Flüchtlinge
untergebracht. Die Möglichkeiten zu gärtnern, Sport
zu treiben oder sich zu erholen, stellen für viele Asyl-
bewerber wichtige Perspektiven der Integration und
Teilhabe am Stadtgeschehen dar. Auch das muss ein
künftiges Parkmanagementkonzept berücksichtigen.
Ebenso muss der Entwicklungsplan die historisch
prägnanten Bereiche der Urbanen Parklandschaft in
eine ganzheitliche Gesamtplanung integrieren. Dazu
gehören neben der Reorganisation der Nutzungen
auf dem Zeppelinfeld kurz- und mittelfristige Maß-
nahmen wie die Sicherung des historischen Mittelteils
der Großen Straße sowie die Neugestaltung der Stell-
platzsituation am Dokumentationszentrum Reichpar-
teitagsgelände, die im Handlungsraum „Kultur- und
Bildungslandschaften“ weiter ausgeführt werden.
Verknüpfungen herstellen und
Bewegung fördern
Die Qualifizierung und Verbindung der übergeord-
neten Grün- und Freiraumverbindungen sowie der
inneren Durchlässigkeit der Urbanen Parklandschaft
erfordert ein neues Wege-Entwicklungskonzept, das
die Trennung von Fuß- und Radwegen berücksich-
tigt, den Park besser an das ÖPNV-Netz anbindet
und ihn stärker mit den angrenzenden Quartieren
verzahnt. Hierbei spielen die Nord-Süd-Verbindung
von der Innenstadt über Gleishammer in Richtung
Langwasser und die Ost-West-Verbindung vom Lo-
renzer Reichswald über die Parklandschaft und den
neu entstehenden Stadtteil auf dem Areal des ehe-
maligen Südbahnhofs / Brunecker Straße bis hin zum
Hasenbuck eine zentrale Rolle. Der neu entstehende
Stadtteil birgt die einmalige Chance, die Grünzüge
der Urbanen Parklandschaft und des Hasenbucks
durch die Neuanlage einer Grünfläche zu verknüp-
fen und so die übergeordneten Wegebeziehungen
in Ost-West-Richtung deutlich zu verbessern. Für eine
bessere Verknüpfung der übergeordneten Grünzüge
mit der Urbanen Parklandschaft tragen insbesondere
die Aufwertung von wichtigen Querungen über die
Thomas-Mann-Straße und die Münchener Straße bei.
Zu den strategischen Projekten zählen beispielsweise
die Aufwertung der Unterführung an der Thomas-
Mann-Straße, verbesserte Querungen der Großen
Straße oder die Teilentsiegelung der Hermann-Böhm-
Straße, auf welcher der Durchgangsverkehr für Autos
unterbunden und eine Parkraumbewirtschaftung
nur in Ausnahmefällen zugelassen werden soll. Die
Kleingartenanlage im Volksparkgelände wird intensiv
genutzt. Die öffentliche Durchwegung sollte jedoch
optimiert werden.
Ventile schaffen
Das Dutzendteichgelände wird durch unterschiedliche
Gruppen genutzt. Zu Großveranstaltungen wie Rock
im Park oder dem Norisringrennen sowie an Tagen
spezifischer Messen ist eine alltägliche Nutzung nicht
möglich, wodurch Nutzungskonkurrenzen entstehen.
Außerdem wachsen die Aussteller- und Besucher-
zahlen der Messe jährlich. Deshalb muss die Messe
zukünftig expandieren. Hohe Nutzungsdichte, kon-
kurrierende Nutzungen und konkurrierende Flächen-
ansprüche lassen auf dem Dutzendteichgelände einen
Überdruck entstehen. Erholungs- und Grünflächen
der Parklandschaft dürfen aber nicht weiter schrump-
fen. Geeignete Ersatz- und Ausweichflächen für die
Messe und deren Logistikbedarf sind daher von gro-
ßer strategischer Bedeutung (siehe Handlungsraum
Gewerbeentwicklung). Des Weiteren muss überprüft
werden, ob andere Orte / Ausweichflächen für Ver-
anstaltungen genutzt werden können. Auch durch
die Qualifizierung der anderen Grünzüge sowie in
der dichteren Südstadt (vgl. Insek Nürnberger Süden)
kann der Nutzungsdruck im Dutzendteichgelände
gemindert werden. Eine bessere Busverbindung in
das Stadtzentrum, Haltestellen an den Eingängen der
Veranstaltungsorte sowie die Einrichtung von Mobili-
tätsknotenpunkten sind weitere strategische Maß-
nahmen, die mehr Menschen zum Umstieg auf den
öffentlichen Nahverkehr bewegen und den Volkspark
vom Individualverkehr entlasten sollen.
82
167
Konflikte lösen und Synergien nutzen
Gremium „Urbane Parklandschaft“
Veranstaltungslogistikkonzept
Urbane Parklandschaft gestalten und pflegen
Entwicklungsplan und Gestaltungskonzept
Integriertes Nutzer- und Parkmanagementkonzept
Eingangssituationen und Übergänge aufwerten
Einheitliches und klares Orientierungssystem für die Parklandschaft entwickeln
Kleinen Dutzendteich als Badegewässer qualifizieren
Silberbuck als Aussichtspunkt erlebbar machen
Verknüpfungen herstellen und Bewegung fördern
Wege-Entwicklungskonzept für übergeordnete und interne Verbindungen
Unterführung Thomas-Mann-Straße sanieren und aufwerten
Querungen der Großen Straße verbessern
Hermann-Böhm-Straße teilentsiegeln
Ventile schaffen
Ersatzflächen für die Messe schaffen
Ausweichorte für Veranstaltungen finden
Andere Grün- und Freiräume als Ausgleich qualifizieren
Veranstaltungsorte durch den ÖV und durch Mobilitätsknotenpunkte anbinden
Strategische Projekte Instrumente
168
Kultur- und
Historisch-politische Lernorte, vielfältige Bewegungs-
84
169
entwickeln
Bildungslandschaften
räume und lokale Bildungsnetzwerke weiter-
Der Südosten Nürnbergs ist vor allem für das ehe-
malige Reichsparteitagsgelände und seine promi-
nenten Großveranstaltungen bekannt. Der Südosten
verfügt darüber hinaus über eine dichte und vielsei-
tige Kultur- und Bildungslandschaft mit Lernorten
der historisch-politischen Bildungsarbeit, klassischen
Kulturinstitutionen, Bildungs- und Freizeiteinrichtun-
gen sowie Sportstätten, die zur hohen Lebensqualität
im Stadtteil beitragen. Um diese auch in Zukunft zu
sichern, werden nachfolgend Handlungsempfehlun-
gen zur Profilierung und Stärkung der Kultur- und
Bildungslandschaften im Südosten Nürnbergs auf
zwei Ebenen vorgeschlagen: auf der übergeordneten
Stadtteil- und der lokalen Quartiersebene.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
auf übergeordneter Stadtteilebene
Historisch-politische Lernorte
stärken
Mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände trägt
die Stadt Nürnberg Verantwortung für ein nationa-
les Erbe, das, entsprechend der 2004 verabschiede-
ten „Leitlinien zum zukünftigen Umgang der Stadt
Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsge-
lände“, bewahrt und zeitgemäß in den Stadtkontext
eingebunden werden soll. Dazu gehört die Weiter-
entwicklung des Dokumentationszentrums Reichs-
parteitagsgelände in seiner Funktion als Lernort der
historisch-politischen Bildungsarbeit. Ein wesentli-
cher Bestandteil der historisch-politischen Bildungs-
orte ist das Zeppelinfeld, dessen Nutzungen räumlich
reorganisiert werden sollen. Dafür sollte ein neues
Nutzungskonzept entwickelt werden, das die histo-
rische Dimension des Geländes wieder sichtbar und
erfahrbar macht. Angestrebt wird auch die bauliche
Sicherung der Tribünenflächen. Kontrovers diskutiert
wird die Überlegung, die freie Sicht auf das Feld und
die Tribüne durch den Rückbau des durch den Sport-
service genutzten Gebäudes und die Verpflanzung
der Kastanien am nördlichen Rand des Zeppelinfeldes
wieder herzustellen. Die Instandsetzung der Türme
in den Wallanlagen ermöglicht die Nutzung als Um-
kleide- bzw. Lagerraum für Veranstaltungsmaterialien
oder Absperrungen des Norisringrennens. Zu den be-
sonders stark beanspruchten Bereichen der Urbanen
Parklandschaft zählt, insbesondere bei Messen und
kulturellen Großveranstaltungen, die Große Straße.
Da sie derzeit unterschiedlichsten Ansprüchen genü-
gen muss (Denkmalschutz, Mobilität, Parken und Lo-
gistik), werden an dieser Stelle strategische Projekte
mit unterschiedlichen zeitlichen Horizonten vorge-
schlagen: kurzfristig sollte der historische Mittelteil
der Großen Straße aus Gründen des Denkmalschutzes
gesichert werden. Hierfür müssen entsprechende Er-
satzflächen für die Messelogistik geschaffen werden.
Mittelfristig ist eine Verkehrsberuhigung, insbeson-
dere von Schwerlastverkehr, auf der gesamten Gro-
ßen Straße anzustreben. Ein langfristiges Ziel ist, im
Sinne einer Stärkung der Erholungsfunktion der Ur-
banen Parklandschaft, eine Vollsperrung der Großen
Straße für motorisierten Verkehr. Für die Messe und
den Sport ist dieses Ziel allerdings auch auf lange
Sicht nicht darstellbar, da es weder mit der Logistik-
abwicklung noch mit dem Stellplatzbedarf und den
Entwicklungsabsichten wirtschaftlich tragbar in Ein-
klang zu bringen ist.
Ein weiteres strategisches Projekt stellt die Neuorga-
nisation der Stellplatzanlage für das Dokumentati-
onszentrum Reichsparteitagsgelände dar. Momentan
ist diese aufgrund des steigenden Besucherandrangs
übernutzt. Außerdem sollte der ehemalige Bahnhof
Märzfeld im Gewerbegebiet Thomas-Mann-Straße /
Breslauer Straße als südlicher Endpunkt des ehema-
ligen Reichsparteitagsgeländes mit Blick auf seine
historische Bedeutung als Ort in der Erinnerungsland-
schaft des Südostens aufgewertet werden.
Leistungssportzentrum Nürnberg
Südost weiterentwickeln
Der Nürnberger Südosten verfügt als Leistungssport-
zentrum über eine einzigartige Infrastruktur und
eine Reihe äußerst attraktiver Sportstätten für den
Nachwuchs- und Leistungssport, von dem auch der
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Impulsprojekte in
Realisierung / Planung
Ausbau und Mehrfachnutzung
von Lern- und Bewegungsräumen
Strategische Projekte auf
übergeordneter Stadtteilebene
Strategische Projekte auf
lokaler Quartiersebene
Um- und Mehrfachnutzung
z.B. temporäre Museen, Konzerte
Waldflächen
öffentliche Grünflächen
Wohnquartiere Bestand
Gewerbeflächen Bestand
Ausbau Straßenbahnlinie
Option Straßenbahnlinie
Alternative Buslinie
Bestand Buslinie
85
170
Breitensport profitiert. Die Möglichkeiten, die das
Leistungssportzentrum derzeit bietet, sollten mit der
Realisierung weiterer sportbezogener Projekte ge-
stärkt werden. Zur übergeordneten Profilierung des
Leistungsportclusters würden bespielsweise überregi-
onale Trainingszentren im Umfeld der Bertolt-Brecht-
Schule (BBS) als Eliteschule des Leistungssports sowie
die Ertüchtigung und Sanierung von Sportflächen für
den Breiten- und Leistungssport, z.B. durch Kunstra-
sen oder eine neue Laufbahn für die BBS, als strate-
gische Projekte beitragen. Gewünscht wird außer-
dem seitens des Sports eine neue Wettkampf- und
Trainingshalle mit ca. 3000 Plätzen. Denkbar ist auch
die Schaffung weiterführender Anschlussangebote
im Bereich des Leistungssports. Der Ausbau einer der
bestehenden Hochschulen zur Partnerhochschule des
Leistungssports ist anzustreben, als eine inhaltlich-or-
ganisatorische Fortführung des Leistungssportmodells
an der BBS. Eine Vernetzung mit dem Unisport ist
eventuell auf dem künftig frei werdenden Gelände
der früheren EWF vorstellbar.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
auf lokaler Quartiersebene
Lebenslanges Lernen ermöglichen
Bildung und Kultur sind integrativer Teil der Stadtent-
wicklung und wichtige Motoren für die Gestaltung
zukunftsfähiger Quartiere. Ziel ist es, neue und inno-
vative Formen des wohnortnahen, lebenslangen Ler-
nens in Kombination mit Freizeit- und Kulturangebo-
ten zu schaffen. Das Gemeinschaftshaus Langwasser
am Heinrich-Böll-Platz spielt im Bereich der quartiers-
bezogenen Lern- und Bildungslandschaft eine zent-
rale Rolle. Mit der Stadtteilbibliothek, den offenen
Räumen für zahlreiche freie Gruppen und vielfälti-
gen Veranstaltungs- und Freizeitangeboten ist es das
Kulturzentrum im Stadtteil. 2017 wird es im Rahmen
seiner Sanierung schließen. Dies bedeutet eine Zäsur
mit entsprechenden Einschränkungen, bietet aber
auch die Chance mit neuen Formaten und Konzepten
Bedarfe und Anforderungen im Stadtteil aufzugrei-
fen. Um die wohnortnahe Versorgung mit Medien
weiterhin zu gewährleisten, ist eine räumliche Zwi-
schenlösung, d.h. ein Ausweichquartier für die Biblio-
thek, dringend erforderlich. Es sollte überprüft wer-
den, ob eine Interimslösung an mehreren Standorten
und dezentral untergebracht werden kann, um lokal
funktionierende Strukturen zu stärken. Heute ist das
Gemeinschaftshaus bereits Knotenpunkt des weitrei-
chenden bürgerschaftlichen Netzwerks im Südosten.
Die Vernetzung über das Stadtteilforum Langwasser
funktioniert sehr gut. Ausbaufähig sind kleinräumige
Kooperationsstrukturen der sozialen, kulturellen und
schulischen Einrichtungen in den Quartieren unter-
einander sowie deren Verknüpfung mit den stadt-
teilzentralen Gemeinschaftseinrichtungen. Um die
quartiersbezogenen Lern- und Bildungslandschaften
im Südosten weiter zu entwickeln, ist eine enge Ko-
operation der Schulen mit anderen sozialen-, wissens-
und kulturbezogenen Einrichtungen entscheidend.
Die Schulstandorte können hier Kristallisationsorte
für strategische Projekte sein wie z.B. die Intensivie-
rung der Bibliotheksarbeit im Gemeinschaftshaus mit
den Schulen, die Vernetzung zwischen Musikschule,
Gemeinschaftshaus und Stadtteilschulen oder die
Schaffung weiterer außerschulischer Lernorte in den
Naturräumen, z. B. Bildungswege an Bächen. Perspek-
tivisch könnten Angebote des lebenslangen Lernens
auch in einem neuen integrierten Lern-, Medien- und
Kulturzentrum gebündelt werden. Die Schulen selbst
gilt es gemäß aktuellen Anforderungen, wie z.B. dem
Ausbau der ganztägigen Schulkindbetreuung oder
den zu stemmenden Integrationsleistungen, weiter
zu entwickeln. Eine Fortschreibung und Abstimmung
von Jugendhilfe- und Schulraumentwicklungsplanung
im Sinne einer Bedarfs- und Ausbauplanung für Un-
terricht und Schulkindbetreuung ist dafür ein wich-
tiges Instrument. Im neu entstehenden Stadtteil auf
dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs sind soziale
und Bildungsinfrastrukturen wie eine Grund- und
Mittelschule, Kindertageseinrichtungen, Angebote
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Spiel-
und Freiflächen in den Planungen zu berücksichtigen.
Dezentrale Strukturen und Netz-
werke stärken
Langwasser ist ein Stadtteil der Nachbarschaften.
Noch heute zukunftsweisend ist die gebaute Vision
der Quartiere mit ihren dezentralen Versorgungs-
kernen, sozialen Infrastrukturen und Angeboten des
täglichen Bedarfs. Während der Einzelhandel sich im
Laufe der vergangenen Jahrzehnte zunehmend im
Franken-Center konzentrierte und zahlreiche Läden
in den Quartieren schließen mussten, gilt es nun, das
polyzentrische Grundprinzip der kulturellen, sozia-
len, sport- und bildungsorientierten Angebote neu zu
aktivieren. Bereits bestehende soziale Infrastrukturen
sollten durch bedarfsgerechte Nutzungsanreicherun-
gen vernetzt, Gemeinschaftsräume für die Bewohner
zugänglicher gemacht werden. Eine stärkere Bele-
gung mit wohnungsnahen Dienstleistern ist ebenfalls
denkbar, um neuen demographischen und sozialen
Anforderungen zu genügen. Dazu zählen fußläufig
erreichbare, barrierefreie Nahversorgungseinrichtun-
gen, wohnungsnahe soziale und kulturelle Infrastruk-
turen, Angebote für ärztliche Versorgung und häus-
liche Unterstützung. Zwischennutzungen, wie etwa
mietbare Veranstaltungsräume, aber auch dauerhafte
Einrichtungen wie Nachbarschafts- und Jugendtreffs
könnten als Treffpunkte den sozialen Zusammenhalt
der Nachbarschaften fördern. Für die Vermittlung
und Reaktivierung quartiersinterner Leerstände wird
die Einrichtung eines Flächenmanagements vorge-
schlagen. Auf die Stärkung der Quartiere wird im
Handlungsraum Quartiersentwicklung und Wohnen
dezidierter eingegangen.
86
171
Historisch-politische Lernorte stärken
Baudenkmal Große Straße sichern
Umfeld des Zeppelinfeldes und der -tribüne räumlich reorganisieren
Nutzungskonzept Zeppelinfeld
Bauliche Sicherung der Zeppelintribüne
Stellplatzsituation am Dokumentationszentrum neu gestalten
Ehemaligen Bahnhof Märzfeld in die Erinnerungslandschaft einbetten
Leistungssportzentrum weiterentwickeln
Überregionale Trainingszentren realisieren
Sportflächen für den Breiten- und Leistungssport sanieren
Partnerhochschule des Leistungssports entwickeln
Lebenslanges Lernen ermöglichen
Ausweichquartiere Gemeinschaftshaus dezentral einrichten
Kooperationsverbünde von Schulen mit sozialen-, wissens- und kulturbezogenen
Einrichtungen fördern
Außerschulische Lernorte schaffen
Integriertes Lern-, Medien- und Kulturzentrum einrichten
Soziale und Bildungsinfrastruktur im neuen Stadtteil realisieren
Fortschreibung der Jugendhilfe- und Schulraumentwicklungsplanung
Dezentrale Strukturen und Netzwerke stärken
Bestehende Akteurs- und Kooperationsnetzwerke ausbauen
Wohnungsnahe Dienstleister in den Quartieren schaffen
Zwischennutzungen fördern
Quartiersinternes Flächenmanagement für soziale und kulturelle
Zwischennutzungen
Strategische Projekte Instrumente
172
Quartiersentwicklung
Nachbarschaften zukunftsfähig machen
88
173
und Wohnen
Der Handlungsraum Quartiersentwicklung und
Wohnen rückt das unmittelbare Lebensumfeld der
Bewohner des Nürnberger Südostens in den Mittel-
punkt der Betrachtung. Mit dem Stadtteil Langwas-
ser, Neuselsbrunn und der Rangierbahnhofsiedlung
verfügt der Südost-Raum über einen stadtgeschicht-
lich eher jungen Wohnstandort, dessen Qualität
sich durch vielfältige städtebauliche Typologien, ein
breites Spektrum unterschiedlicher, verhältnismäßig
günstiger Wohnungsangebote, einen großen Grünan-
teil, gute Verkehrsanbindungen sowie Nachbarschaf-
ten mit unterschiedlichem Charakter auszeichnet. Als
„Großwohnsiedlung“ in den 1950er Jahren geplant,
ist das Image von Langwasser und Neuselsbrunn je-
doch von zahlreichen Vorurteilen geprägt. In Zukunft
gilt es Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen,
die bestehenden Qualitäten des Südostens als Wohn-
und Lebensraum aufzugreifen und unter Berücksich-
tigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen,
wie dem demographischen Wandel, Mobilitäts- und
Klimawandel, weiterzuentwickeln.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Mehr Wohnraum, Mehr-Wert
schaffen
Vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen
in der Gesamtstadt, einem erhöhten Wohnflächen-
bedarf pro Person, zunehmender Ressourcenknapp-
heit, steigender Mobilitätskosten und der Prämisse,
weiterer Zersiedlung durch vermehrte Innenent-
wicklung zu begegnen, sind neben den großflächi-
gen Neubaugebieten am ehemaligen Südbahnhof /
Brunecker Straße und Langwasser T auch kleinteilige
Flächenpotenziale im Südosten zu berücksichtigen,
um gesamtstädtische Bedarfe zu decken. Nach der
wohnungspolitischen Studie „Gutachten zum Stadt-
entwicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürn-
berg“ stehen bis zum Jahr 2020 einem Neubaubedarf
von 7.500 Wohnungen lediglich Potenzialflächen von
1.860 Wohnungen in der Gesamtstadt gegenüber. Das
Gutachten enthält außerdem generelle Handlungs-
empfehlungen zum Thema Wohnen im Stadtgebiet.
Ein konkretes Handlungsprogramm befindet sich ak-
tuell in der Aufstellung.
Um den grünen Charakter des Stadtteils beizube-
halten, sind bauliche Ergänzungen sensibel einzufü-
gen und ausschließlich außerhalb der gliedernden
Grünflächen vorzunehmen. Mit der Strategie „Bauli-
che Ergänzung als Mehrwert für die Nachbarschaft“
verbindet sich über das Ziel einer quantitativen Stei-
gerung des Wohnraumangebots hinaus auch der An-
spruch einer qualitativen Aufwertung des allgemei-
nen Lebensumfeldes in den Quartieren. Dazu bedarf
es maßgeschneiderter Konzepte, die die jeweiligen
Nachbarschaften sowohl inhaltlich als auch räumlich
sinnvoll ergänzen wie z.B. das Projekt frauenfreund-
liches Wohnen der Striegauer Straße oder die Sigena-
Stützpunkte der wbg.
Zur Koordination von Neubau und Bedarfsabdeckung
sind fundierte Potenzial- und Bedarfsanalysen sowie
Machbarkeitsstudien durchzuführen. Bei baulichen
Ergänzungen ist zu bedenken, dass ein Anstieg der
Bewohnerzahl sowie eine Veränderung der Bewoh-
nerstruktur auch veränderte Bedarfe evoziert. Fördert
man beispielsweise Angebote für junge Familien,
steigt der Bedarf an Kitas und Schulen. Fördert man
verstärkt seniorengerechtes Wohnen, müssen damit
einhergehende veränderte Ausstattungen, technische
Standards und Bedarfe bedacht werden.
Die Wohnstandorte Langwasser, Neuselsbrunn und
Rangierbahnhofsiedlung verfügen derzeit noch
über ein relativ breites Angebot an attraktivem und
erschwinglichem Wohnraum. In vielen Fällen läuft
jedoch die Mietpreisbindung aus, was mit steigen-
den Mietpreisen einhergeht und zur Folge hat, dass
bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapper wird.
Zur Bewahrung und Förderung der heterogenen Ein-
wohnerstruktur soll bei zukünftigen baulichen Ergän-
zungen daher auf ausreichend vielseitige und sozial
durchmischte Wohnraumkonzepte geachtet werden.
Der soziale Wohnungsbau sollte ebenfalls weiter ge-
fördert werden.
Um- und Mehrfachnutzung
z.B. mobile Nahversorger, private Tauschbörse
Flächenpotenzial Wohnen
Suchraum bauliche Ergänzung
Nachbarschaftszentren stärken
(Nahversorgungszentren + wohnungsnahe
Dienstleistung)
Wohnraum quantitativ und qualita-
tiv steigern (z.B. Energetische Gebäudesanie-
rung, bauliche Ergänzungen, Neubauten)
Wohnquartiere Bestand
Öffentliche Freiräume /
Siedlungsgrün qualifizieren
Gewerbeflächen Bestand
Waldflächen
öffentliches Grün
Ausbau Straßenbahnlinie
Potenzialraum
Stadterneuerungsgebiet
Impulsprojekte in
Realisierung / Planung
Institutionelle Freiflächen öffnen
89
174
Quartiere zukunftsfähig machen
Die Wohnquartiere im Südosten müssen für Zuzüg-
ler, junge Familien und Jugendliche attraktiv gemacht
werden und gleichzeitig den Bedürfnissen einer älter
werdenden Bewohnerschaft entsprechen.
Wie bereits im Handlungsraum Kultur- und Bildungs-
landschaften beschrieben, ist es notwendig die Nach-
barschaftszentren der Quartiere zu stärken sowie die
Vernetzung von Institutionen zu fördern. Die Öff-
nung und Vernetzung von sozialen, schulischen und
kulturellen Einrichtungen und deren Angeboten in
den Quartieren ist ein wesentliches Grundgerüst für
zukunftsfähige Quartiere. Das durch gemeinsame An-
strengung der drei Geschäftsbereiche Schule, Kultur
sowie Jugend, Familie und Soziales für den Nürnber-
ger Westen entwickelte Modell einer Lern- und Bil-
dungslandschaft kann hier Vorbild sein und sollte den
Aspekt des lebenslangen Lernens beinhalten. Ebenso
gilt es Nutzungsanreichungen für unterschiedliche
Generationen vorzunehmen und gleichzeitig den
Grundkonflikt - lärmintensive Nutzungen durch eher
junge Leute und Ruhebedürfnis von eher älteren Be-
wohnern – bereits in der Planung und der Bebauung
möglichst zu entschärfen.
Bei baulichen Ergänzungen sollte, angesichts der Per-
spektive einer sich verändernden Bewohnerstruktur,
durch flexible, wenig determinierte Grundrisse auch
die Möglichkeit zukünftiger Um- und Mehrfachnut-
zungen geprüft werden. Darüber hinaus sollte man
die Chance nutzen, neben architektonischen Stan-
dardlösungen auch besondere, experimentelle
Wohnformen, wie beispielsweise die Mehrgeneratio-
nenhäuser in Langwasser T zu fördern. Unter Berück-
sichtigung des demographischen Wandels spielt eine
barrierefreie Erschließung der Gebäude und Wohn-
einheiten dabei eine große Rolle. Dies macht in den
zahlreichen Hochparterre-Wohnungen im Südosten
einen Umbau erforderlich. Um auf entspechende al-
tersgerechte Bedarfe eingehen zu können, wird die
Umsetzung des wbg-Modells „Sigena-Stützpunkt“
vorgeschlagen. Weitere Aspekte sind die Anpassung
von Wohnungsgrößen und des Wohnumfeldes an
heutige und zukünftige Bedarfe.
Für die umfassenden Wohnungsbestände der Nach-
kriegszeit sind zukünftig auch Projekte der energeti-
schen Stadtsanierung relevant. Die Maßnahmen der
energetischen Gebäudesanierung sollten mittels sozi-
alverträglicher, differenzierter Sanierungsstrategien
durchgeführt werden, die einerseits die sozio-ökono-
mischen Strukturen und andererseits die Kosteninten-
sität von energetischen Maßnahmen berücksichtigen.
Neben der Ertüchtigung der Gebäudehüllen und der
Anpassung an bautechnische Standards sollte sich der
ökologische Stadtumbau vor allem auf die technische
Qualifizierung der Energie- und Wärmeversorgungs-
systeme beziehen. Die Quartiersstrukturen und -grö-
ßen im Südosten bieten sich für dezentrale und damit
quartiersbezogene Versorgungssysteme (Wärmever-
sorgung, energieeffiziente Wasserver- und Abwas-
serentsorgung und Wärmespeicher) an. Zusätzliche
Maßnahmenpakete wie der Einbau von Photovoltaik-
anlagen zur Stromerzeugung, Regen- und Grauwas-
sernutzung und Dachflächenbegrünung sollten mit
der Freiraumgestaltung koordiniert betrachtet wer-
den. Um die einzelnen Optionen und Maßnahmen zu
koordinieren und sinnvoll auf die jeweiligen Quar-
tiere zuzuschneiden, ist die Erarbeitung von integ-
rierten energetischen Quartierskonzepten sinnvoll.
Auf deren Grundlage sollte, so ist eine Handlungsan-
regung, der modellhafte Umbau einer Nachbarschaft
zu einem energieeffizienten und zukunftsfähigen
Quartier realisiert werden. Damit könnte der Südos-
ten an den Pioniercharakter seiner Vergangenheit
anknüpfen.
Freiräume aufwerten
Die beschriebenen baulichen und funktionalen Er-
gänzungen sollten immer einhergehen mit einer
Aufwertung der Freiräume. Angeregt wird eine Qua-
lifizierung der öffentlichen Freiflächen und Grün-
züge sowie des wohnungsnahen Siedlungsgrüns und
eine Öffnung institutioneller Freiflächen als Orte der
Begegnung für unterschiedliche Altersgruppen und
Nutzungsansprüche. Dies dient insbesondere älteren
Kindern und Jugendlichen und deren Vorlieben für
Freizeitaktivitäten wie z.B. Fußball, BMX oder Skaten,
die aus lärmtechnischen Gründen einen größeren Ab-
stand zur Wohnbebauung benötigen.
Maßnahmen für eine Qualifizierung von Freiberei-
chen sind die Ausgestaltung ausgewählter öffentli-
cher Räume und die gezielte Ausstattung mit einer
„Basisinfrastruktur“ (öffentlich zugängliche Wasser-
und Stromanschlüsse, öffentliche Toiletten). Darüber
hinaus sollten zusätzliche Spiel- und Freizeitmöglich-
keiten für Kleinkinder, „informelle Treffpunkte“ (z.B.
Unterstände) sowie Aktivitätsangebote (z.B. Street-
ball oder Tischtennisplatten) für Jugendliche sowie
Sitzgelegenheiten für Senioren geschaffen werden.
Für die Identifizierung mit dem eigenen Wohnort
sind „Do-it-yourself-Projekte“ sehr wirksam. Hand-
lungsanregungen sind daher beispielsweise Graffiti-
und Street-Art-Workshops für Jugendliche in Koope-
ration von Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit mit der wbg oder die Bereitstellung von
Stadtmobiliar auch als kooperatives „Do-it-yourself-
Projekt" mit Schulen, Kinder- und Jugendhäusern,
lokalen Gewerbetreibende und der Stadt.
90
175
In Südosten sind neben der wbg verschiedene Woh-
nungsgesellschaften und Eigentümergemeinschaften
vertreten, die sich mit unterschiedlichem Engagement
für das äußere Erscheinungsbild der Fassaden und
Freiräume einsetzen. Vorgeschlagen wird daher die
Initiierung eines „Runden Tisches der Eigentümer“
für die Vereinbarung einheitlicher Gestaltungs- und
Pflegerichtlinien sowie ein „Grün-Koordinator“ als
zentraler Ansprechpartner. Die Pflege der öffentli-
chen Räume könnte zukünftig durch „Pflege-Paten“
unterstützt werden: „Baum-Patenschaften“ wurden
bereits vor und während des INSEK-Verfahrens von
einzelnen Bewohnern bzw. Vereinen übernommen.
Möglichkeiten der Stadt-
erneuerung nutzen
Die Instrumente und Fördermittel, die die Städte-
bauförderung für die Quartiersentwicklung zur Ver-
fügung stellt, sollten über die Neuausweisung von
Stadterneuerungsgebieten in Langwasser genutzt
werden. Die im INSEK ermittelten „Verdachtsgebiete“
und Handlungsansätze können für die Ausweisung
der Gebiete notwendig vorangestellten „Vorbereiten-
den Untersuchungen“ vertieft und spezifiziert
werden. Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt
als Leitprogramm der sozialen Integration ist für die
in Langwasser zu bewältigenden Aufgaben sehr ge-
eignet, da es einen umfassenden Handlungsansatz
aufweist. Ziel des Programms ist es, Projekte aus allen
betroffenen Handlungsfeldern in einer Gesamtmaß-
nahme abzustimmen.
Die Kofinanzierung durch Städtebaufördermittel
kann dann die Umsetzung von gezielten Projekten
vorwiegend im investiven Bereich, wie z.B. die Um-
gestaltung von Plätzen und Straßen, die Aufwertung
von Grünräumen oder die Schaffung von sozialer
Infrastruktur, erleichtern. Es besteht auch die Mög-
lichkeit bestimmte nicht-investive Maßnahmen zu
fördern. Beispielsweise hat sich die Einrichtung eines
Quartiersmanagements als aktivierende, moderie-
rende und koordinierende Präsenz vor Ort als wich-
tiger Baustein bei der Stabilisierung und Weiterent-
wicklung von Stadtteilen erwiesen.
91
176
Mehr Wohnraum, Mehr-Wert schaffen
Strategie „Bauliche Ergänzung als Mehrwert für die Nachbarschaft“
Wohnraumangebot quantitativ und qualitativ steigern
Potenzial- und Bedarfsanalysen sowie Machbarkeitsstudien
Ausreichend vielseitige und sozial durchmischte Wohnraumkonzepte
Weitere Förderung des sozialen Wohnungsbaus
Quartiere zukunftsfähig machen
Nachbarschaftszentren stärken
Integrierte energetische Quartierskonzepte
Um- und Mehrfachnutzungen fördern
Sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung durchführen
Freiräume aufwerten
Öffentliche Freiflächen, Grünräume, Siedlungsgrün qualifizieren
Institutionelle Freiflächen als Orte der Begegnung öffnen
„Runder Tisch der Eigentümer“
Einheitliche Gestaltungs- und Pflegerichtlinien
„Grün-Koordinator“ und „Pflege-Paten“
Möglichkeiten der Stadterneuerung nutzen
Quartiersmanagement
Kofinanzierung durch Städtebaufördermittel
Stadterneuerungsgebiete ausweisen
Strategische Projekte Instrumente
177
Vertiefung
Zukunftsfähige Quartiere
Möglichkeitsräume für bauliche Ergänzung
Nürnberg ist eine wachsende Stadt. Steigende Be-
völkerungszahlen, erhöhte Wohnflächenbedarfe pro
Person sowie eine Zunahme von 1-Personen-Haus-
halten benötigen mehr Fläche. Vor dem Hintergrund
zunehmender Ressourcenknappheit, steigender Mo-
bilitätskosten und der Prämisse „Innen- vor Außen-
entwicklung“ ist die Suche nach punktuellen Verdich-
tungspotenzialen auch im Südosten notwendig.
Die im Strategieplan „Quartiersentwicklung und
Wohnen“ gekennzeichneten Flächen zur Siedlungs-
ergänzung sind als erste Annäherung und als Such-
räume für geeignete Standorte zu verstehen. Über-
geordnete Grünzüge, öffentliche Freiraum- und
Waldflächen sind Tabu- bzw. Schutzzonen und von
baulicher Entwicklung ausgenommen.
Mehrwert für die Nachbarschaft
Bauliche Ergänzungen sollen stets mit Aufwertungs-
maßnahmen des Umfeldes – Freiraumqualifizierung
und nachbarschaftsorientierte Nutzungsergänzun-
gen – einhergehen. Dazu bedarf es im Vorfeld einer
vertiefenden potenzial- und nutzungsorientierten Be-
darfsanalyse. Im Rahmen der Ausweisung von Stadt-
erneuerungsgebieten sollte diese Kopplungs- und
Koordinierungsstrategie von Wohnraumschaffung
und gezielter Quartiersumfeldverbesserung weiter
präzisiert werden.
Im Folgenden werden drei prinzipielle Strategien und
geeignete Raumtypen zur baulichen Ergänzung be-
schrieben und dargestellt.
Prinzip ERWEITERN
• Bestandserweiterung durch Anbauen und Auf-
stocken (Zusammenlegung von Wohneinheiten,
barrierefreie Zugänge ermöglichen)
Prinzip ERSETZEN
• Punktuelle bauliche Ergänzung auf bereits versie-
gelten, untergenutzten Flächen, z.B. auf Garagen-
höfen und ein- / zweigeschossigen Ladenlokalen
mit Leerstand
• Vorhandene Nutzungen (z.B. Stellplätze und Ge-
werberäume) müssten im Neubau jeweils ersetzt
werden
Prinzip ERGÄNZEN
• Punktuelle bauliche Ergänzung auf „Restgrün“-Flä-
chen, z.B. auf großflächigen Abstandsflächen und
nicht genutzten privaten Grünflächen
93
178
Bauliche Ergänzung und Freiraumqualifizierung
94
179
mit Mehrwert für die Nachbarschaften
95
180
Gewerbeentwicklung
Arbeit und Stadt verbinden
96
181
Eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen, viele kleine
mittelständische sowie Großunternehmen und öf-
fentliche Arbeitgeber an mehreren Standorten un-
terschiedlicher Größe und Ausrichtung machen den
Südosten zu einem wichtigen Arbeitsstandort der
Stadt Nürnberg. Vor dem Hintergrund neu entstehen-
der Ökonomien, sich verändernder Lebensstile und
Arbeitsweisen sowie eines sich intensivierenden inter-
regionalen Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte
werden im Folgenden Vorschläge zur Sicherung und
Profilierung des Arbeits- und Wirtschaftsstandorts
aufgezeigt. Es bedarf dazu neben allgemeinen strate-
gischen Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung
einer differenzierten Betrachtung der Teilbereiche
mit konkret auf den jeweiligen Ort bezogenen Hand-
lungsempfehlungen.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Arbeit und Stadt verbinden
Üblicherweise sind Gewerbestandorte gemäß den
Leitbildern moderner Stadtplanung und der BauNVO
strikt getrennt von anderen Nutzungen angelegt.
Planungsrelevant bei der Konzeption sind vor allem
Emissionsschutz und verkehrslogistische Vorgaben.
Vom Wesen her höchst pragmatisch, richten diese
funktionalistischen Enklaven wenig Augenmerk auf
den angrenzenden Kontext, die öffentlichen Räume,
die Architekturqualität oder zusätzliche Nutzungsan-
gebote. In Anbetracht sich wandelnder Arbeitsfelder,
Anforderungen und neuer Produktionstechnologien
muss über eine verbesserte Integration, insbesondere
von innerstädtisch gelegenen Arbeitsstandorten als
Bausteine des urbanen Gefüges nachgedacht werden.
Das bedeutet nicht zwingend die einseitige Ansied-
lung von Büroarbeitsplätzen und Laboren. Heute er-
fahren Städte nicht nur eine neue Wertschätzung als
Wohnraum, sondern auch als Ort des Handwerks und
der Produktion. Diese „urbanen Manufakturen” in
räumlicher Nähe zum Konsumenten bieten für Stadt
und Produzenten vielfältige Entwicklungsmöglich-
keiten. Auch die Ansprüche seitens der Nutzer ha-
ben sich verändert. Für hochqualifizierte Fachkräfte
und die sogenannte Kreative Klasse werden „weiche
Standortfaktoren“, ein attraktives Arbeitsumfeld und
die Verknüpfung mit anderen Lebensbereichen je
nach örtlicher Nachfragesituation, zunehmend wich-
tiger.
Wirtschaftsstandort sichern und
qualifizieren
Für den Nürnberger Südosten stellt sich bezüglich
seiner künftigen Profilierung als Arbeits- und Gewer-
bestandort die Aufgabe, zum einen den Fortbestand
ansässiger Betriebe zu sichern und Gebietsteile – wo
nötig – attraktiver zu machen. Zum anderen soll der
Prozess einer sukzessiven Transformation vom „nor-
malen“ Gewerbe hin zu einer vielschichtigeren und
im Grundsatz urbaneren Ausprägung gefördert und
begleitet werden: vom „Cluster“ zu einem höher-
wertigen, vielfältig verknüpften Stadtteil mit Mehr-
wert sowohl für die vor Ort Arbeitenden als auch für
die angrenzenden Nachbarschaften. In Abstimmung
mit Gewerbetreibenden, Investitions- und Koopera-
tionswilligen sollen dazu Entwicklungs- und Quali-
tätsansprüche formuliert werden. Als Diskussionsrah-
men für diese Fragen sollte ein Runder Tisch etabliert
werden. Eine Herausforderung bei der Qualifizierung
der Gewerbegebiete wird darin bestehen, trotz der
beschränkten öffentlichen Handlungsfähigkeit durch
die kleinteilige private Eigentümerstruktur, aktiv zu
werden.
Flächenbedarfe erkennen und
Flächen mobilisieren
Gemäß des Gutachtens zur Gewerbeflächenentwick-
lung Nürnberg 2025 ist die Nachfrage in Nürnberg
stark vom endogenen Bedarf produzierender und
dienstleistender Unternehmen (Betriebserweiterun-
gen, innerstädtische Betriebsverlagerungen) geprägt.
Für produzierende Unternehmen, das Handwerk und
das Kleingewerbe werden Flächen mit der Möglich-
keit für Emissionen benötigt. Im Bereich Logistik wer-
den Flächenengpässe prognostiziert. Darüber hinaus
Flächenpotenzial Gewerbe
Ausbau Straßenbahnlinie
Strategisches Projekt
Wohnquartiere BestandFortbestand ansässiger
Betriebe sichern
Waldflächen
öffentliche GrünflächenTemporäre Mehrfachnutzung
fördern
kulturelle Zwischennutzungen
zulassen
Bestehende Rad- und Fußwege
ausbauen und neu gestalten
Bestand Rad- und Fußwege
Gewerbeflächen Bestand
Impulsprojekte in
Realisierung / Planung
97
182
gibt es eine vergleichsweise hohe Nachfrage nach
höherwertigen Flächen durch technologieorientierte
Unternehmen und Dienstleister.
Großflächige Entwicklungsgebiete und kleinteilige
un- oder mindergenutzte Flächen in bestehenden
Gewerbegebieten im Südosten werden einen maß-
geblichen Anteil dieser gesamtstädtischen Bedarfe
zukünftig abdecken (müssen). Die Flächenreserven
stehen jedoch oftmals aufgrund eingeschränkter Ver-
fügbarkeiten (Eigentümerfrage) und / oder Restrikti-
onen (Umwelt- und Naturschutzbelange) erst mittel-
bis langfristig zur Verfügung.
Hier müssen Mobilisierungsstrategien wie zum Bei-
spiel die Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs-
flächen oder Planung für flächensparendes Bauen
greifen; auch planungs- und baurechtliche Möglich-
keiten (Umlegungsverfahren, Bauverpflichtung etc.)
sollten ausgelotet werden.
Um Flächenengpässe zu vermeiden, geht es vor al-
lem auch darum, kurzfristig verfügbare Nachverdich-
tungspotenziale zu identifizieren und zu aktivieren.
Das Einrichten eines Gewerbeflächenmonitorings und
Flächenmanagements, die aktive Ansprache und Ein-
bindung von Grundstückseigentümern in die Stadt-
teilentwicklung (Abfrage über Verkaufsbereitschaft,
Eigennutzungsabsicht, Beratung, finanzielle Anreize,
Stadt als Entwickler etc.) sowie ein gezieltes Standort-
marketing sind weitere Instrumente zur Flächenmobi-
lisierung.
Gewerbestandorte differenziert
entwickeln
Die Gewerbestandorte im Südosten sind über Jahr-
zehnte entwickelt worden und hinsichtlich beste-
hender Strukturen, Nutzungen, Erschließungsgunst
und Bedeutung für Nürnberg und den Stadtteil sehr
unterschiedlich. Daher bedarf es, neben der über-
geordneten Perspektive zur künftigen Ausrichtung,
maßgeschneiderter Entwicklungskonzepte unter Be-
rücksichtigung bereits bestehender Fachplanungen
und Bebauungspläne. Orientierung zur spezifischen
Standortentwicklung bieten die im Gutachten zur Ge-
werbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 beschriebe-
nen Standorttypologien. Zudem wurde 2015 mit der
Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungspro-
gramms begonnen.
Für die einzelnen Teilgebiete werden folgende Stra-
tegien vorgeschlagen:
Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker
Straße
Die Entwicklung des neuen Stadtteils an der
Brunecker Straße bietet die Chance, ein gemischt
genutztes Stadtquartier zu schaffen, in dem neues,
hochwertiges Gewerbe räumlich-funktional eng mit
Wohnen und Freiraum verknüpft ist. Auf Grund der
Nähe zur Messe eignen sich angrenzende Gewerbe-
flächen für die Ansiedlung messeaffiner Nutzungen.
Eurocom-Businesspark
Als Planung der 1980er Jahre stellt sich der Eurocom-
Businesspark als monofunktionaler, mäßig attrakti-
ver Bürostandort dar. Auf dem Gelände befinden sich
nach wie vor Flächenpotenziale von etwa 29.000 m2
Bruttogeschossfläche zur weiteren Arrondierung.
Begleitende Maßnahmen zur Freiraumqualifizierung
und -vernetzung mit den angrenzenden Quartieren,
aber auch die gezielte Ansiedlung von Zwischennut-
zungen zu besonderen Konditionen können dem
Image des Businessparks ein neues Gesicht geben –
eine wichtige Voraussetzung zur Standortaktualisie-
rung.
Gleisdreieck Breslauer Straße
Der Bereich des Gleisdreiecks westlich der Otto-Bärn-
reuther-Straße ist von Leerstand geprägt und besitzt
daher hohes Transformationspotenzial. Aufgrund
seiner Erschließungsgunst durch den Gleisanschluss,
und der abgeschirmten Lage stellt das Areal einen ge-
eigneten Standort für produzierendes Gewerbe dar.
Es sollte versucht werden, dieses Areal im Sinne eines
Produktions- und Businessparks attraktiver zu gestal-
ten und das Erscheinungsbild aufzuwerten.
Ehemaliges Grundig-Areal, Poststraße und Re-
gensburger Straße
Das Grundig-Areal wurde ursprünglich als Teil des
ehemaligen Grundig-Werks von Max Grundig in den
1960er und 1970er Jahren entwickelt und soll heute
als Gewerbepark mit Schwerpunkt für Produktion
und Logistik weiterentwickelt werden. Zur Stärkung
des Standorts sollte ein übergreifendes, langfristiges
Nutzungskonzept entwickelt werden („Grundig-Cam-
pus“). Dies gilt insbesondere für die markanten und
Image prägenden Grundig-Türme. In den Grundig-
Türmen werden ab Mitte 2016 Flüchtlinge unterge-
bracht. Inwieweit sich diese Nutzung verstetigt, kann
derzeit noch nicht abgesehen werden.
98
183
Messe-Erweiterung
Die Nürnberg-Messe-GmbH nimmt als einer der größ-
ten Messe- und Kongressstandorte weltweit eine Son-
derrolle für den Wirtschaftsstandort Nürnberg ein.
Das kontinuierliche Wachstum der Messe geht mit
einem steigenden Flächenbedarf einher.
Auch die stetig steigenden Anforderungen und
Ansprüche im Kongress- und Messebereich erfordern
strategische Anpassungen und Investitionen, um im
Standortwettbewerb weiterhin erfolgreich und
attraktiv zu bleiben. Neben dem Neubau von
Messehallen auf den vorhanden Flächen soll hierzu
auch ein neu aufgestelltes, „smarteres“ Parkraum-
und Logistikmanagement hierzu beitragen.
Die besondere Lage der Messe als Teil der Urbanen
Parklandschaft und Nachbar sowie Nutzer des denk-
malgeschützten ehemaligen Reichsparteitagsgelän-
des setzt Restriktionen und birgt Konfliktpotenzial,
bietet aber gleichzeitig auch ein Alleinstellungsmerk-
mal. Ein zusätzlicher Flächenverbrauch für kommer-
zielle Zwecke im Bereich der Urbanen Parklandschaft
ist laut den „Leitlinien zum Umgang der Stadt Nürn-
berg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“
nicht vorgesehen.
Daher sollten an anderweitigen Orten Entwicklungs-
flächen für die Messe bereitgestellt werden, um den
Expansionsdruck auf die Grün- und Freiflächen des
Volksparks zu mindern. Besonders dringlich ist aus
Sicht der Messe die Bereitstellung einer geeigneten
Fläche für die Aufstellung von LKWs, damit diese
dann mittels Abrufsystem gezielt angefordert werden
können. Diese Maßnahme ist zwingend notwendig,
um dem nicht nur aus denkmalpflegerischer Sicht
gewünschten Ziel, die Große Straße dauerhaft vom
LKW-Verkehr zu entlasten, näher zu kommen. Für die
südlich an das Industrieareal Beuthener Straße / Post-
straße angrenzenden Potenzialflächen besteht sei-
tens der Messe Interesse als Erweiterungsfläche. Diese
Optionsfläche betrifft allerdings naturschutzrechtlich
sensible Areale, die hohe Anforderungen an zukünf-
tige Ausgleichsmaßnahmen stellen. Die Verträglich-
keit muss daher überprüft werden.
Die Entwicklung des Areals ehemaliger Südbahnhof /
Brunecker Straße bietet die einmalige Chance in un-
mittelbarer Nähe des Standorts Flächenbedarfe der
Messe in größerem Umfang aufzufangen. Hier kom-
men aus Sicht der Messe insbesondere die ebenfalls
gestiegenen Flächenbedarfe im Bereich der messeaf-
finen Dienstleister wie z.B. Catering oder Logistik-La-
gerung in Betracht.
Franken-Center
Das Franken-Center hat eine zentrale Funktion nicht
nur als Einzelhandelszentrum und Nahversorger, son-
dern auch als „soziale Mitte“ im Stadtteil Langwasser.
Das Center soll seine Rolle als Einkaufs- und Freizeit-
standort beibehalten und in Abgrenzung zu anderen
Einzelhandelsstandorten weiter profiliert und qualifi-
ziert werden. Darüber hinaus bedarf es insbesondere
einer Attraktivierung der öffentlichen Räume und der
Übergänge zu den Quartieren.
99
184
Arbeit und Stadt verbinden
Arbeitsstandorte in urbanes Gefüge integrieren
Wirtschaftsstandort sichern und qualifizieren
Fortbestand ansässiger Betriebe sichern und erweitern
Gewerbegebiete in vielschichtige Gebiete mit Mehrwert umwandeln
Runder Tisch mit Gewerbetreibenden und Stadtentwicklungsamt
Flächenbedarfe erkennen und Flächen mobilisieren
Mobilisierungsstrategien durchführen
Ausweichflächen bereitstellen
Studie zu Nachverdichtungspotenzialen
Gewerbeflächenmonitoring
Temporäre Mehrfachnutzungen fördern
Flächenmanagement
Gewerbestandorte differenziert entwickeln
Maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte
Strategische Projekte Instrumente
185
Arbeit und Stadt verbinden
Arbeitsstandorte in urbanes Gefüge integrieren
Wirtschaftsstandort sichern und qualifizieren
Fortbestand ansässiger Betriebe sichern und erweitern
Gewerbegebiete in vielschichtige Gebiete mit Mehrwert umwandeln
Runder Tisch mit Gewerbetreibenden und Stadtentwicklungsamt
Flächenbedarfe erkennen und Flächen mobilisieren
Mobilisierungsstrategien durchführen
Ausweichflächen bereitstellen
Studie zu Nachverdichtungspotenzialen
Gewerbeflächenmonitoring
Temporäre Mehrfachnutzungen fördern
Flächenmanagement
Gewerbestandorte differenziert entwickeln
Maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte
Vertiefung
Vernetzte Mitte
Gewerbeband Thomas- Mann- Straße /
Breslauer Straße
Da das Gewerbegebiet Thomas-Mann-Straße / Bres-
lauer Straße für die Entwicklung des Südostens eine
strategische Rolle spielt, wurde es vertiefend betrach-
tet. Es besteht aus mehreren Teilgebieten mit unter-
schiedlichen Ausprägungen, Nutzungen und Dynami-
ken.
Die Flächenpotenziale des Gewerbegebiets Thomas-
Mann-Straße / Breslauer Straße sollen im Sinne eines
„intelligenten Gewerbegebiets“ mit höherwertigem
Gewerbe, Dienstleistungs- und Büroarbeitsplätzen
unter Berücksichtigung bereits bestehender Fach-
planungen und Bebauungspläne entwickelt werden.
Die Gebietsränder entlang der Thomas-Mann-Straße
und Breslauer Straße, die sich heute als unattraktive
Durchgangsräume präsentieren, sollen städtebaulich
und freiräumlich als städtisch geprägte Straßen auf-
gewertet werden – beispielsweise durch Alleebäume,
durch eine bessere gestalterische Einbindung der Fuß-
und Radwege und durch die Förderung von Erdge-
schossnutzungen.
Die TM50 kann dabei für zukünftige Projekte in vieler
Hinsicht als Referenz dienen: Sie repräsentiert den
Anspruch an qualitatives und nachhaltiges Bauen
(Gestaltung und Energieeffizienz), bietet attraktive
Angebote für Mitarbeiter (durch eine hochwertige
Kantine, Kinderbetreuung etc.) und für die angren-
zenden Quartiere (Öffnung der Kantine, Belebung
der Erdgeschosszone) und bietet darüber hinaus ein
gewisses Maß an räumlicher Offenheit und Zugäng-
lichkeit (keine Zäune). Bei der Projektierung weiterer
Bauvorhaben, insbesondere von Schlüsselgrundstü-
cken, gilt es, an diese Vorgaben anzuknüpfen.
Die Unterführung am ehemaligen Bahnhof Märzfeld
fungiert im Gebiet als zentraler Übergang zwischen
Langwasser Nord und Süd. Sie kann dieser Funktion
jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund des man-
gelhaften baulichen Zustands nur in eingeschränk-
tem Maße gerecht werden. Da sich die Unterführung
für ihre Nutzer als in vielen Belangen unattraktiv
und unsicher darstellt, bedarf es einer umfassenden
und baldigen Sanierung und Qualifizierung hinsicht-
lich Komfort, Orientierung und Sicherheit. Insbeson-
dere die Eingänge und Zuwegungen bedürfen einer
Aufwertung. Denkbar wäre, sie als Maßnahme in die
Städtebauförderung aufzunehmen.
Zwischennutzungen und Mehrfachnutzungen stellen
eine Möglichkeit dar, das ruhende Potenzial leerste-
hender Gewerberäume und Freiflächen zu aktivieren,
um das Gewerbegebiet zu beleben und für Anwoh-
ner und Angestellte attraktiver zu machen. Es sollte
daher geprüft werden, welche Flächen hierfür in
Frage kommen und welche Nutzungen geeignet
wären. Auch lärmintensivere Nutzungen könnten
hier in angemessener Distanz zu den Wohnquartieren
ihren Platz finden. Denkbar sind beispielsweise
Ateliers für Kreative, Co-Working-Spaces, Start-Up-
Büros, urbane Manufakturen und eine Bespielung der
Freiflächen (Parkplätze, Dachflächen) durch Märkte,
Events, Sport etc. Es empfiehlt sich die Einrichtung
eines zentralen Flächenmanagements, das die Iden-
tifizierung und Vermittlung von Flächen und Akteu-
ren organisiert, um eine frühzeitige Temporär- bzw.
Mehrfachnutzung leerstehender und untergenutzter
Flächen zu initiieren.
101
186
Intelligentes Gewerbeband mit Angeboten für
102
187
Intelligentes Gewerbeband mit Angeboten für die angrenzenden Wohnquartiere
103
188
Mobilität
Verbindungen im Stadtteil und ins Zentrum verbessern
104
189
Der Nürnberger Südosten ist ursprünglich als autoge-
rechte Stadterweiterung geplant und gleichzeitig mit
einem soliden Rad- und Fußwegenetz sowie ÖPNV-
Angebot ausgestattet.
Um den „Modal Split“ – die Verteilung auf unter-
schiedliche Fortbewegungsarten – in Zukunft weiter
zu verbessern, bedarf es eines sukzessiven Ausbaus im
Hinblick auf umwelt- und sozialverträgliche Mobili-
tätsformen.
Die zentralen Aufgaben liegen hierbei in der An-
bindung Langwassers an die Nürnberger Innenstadt
durch die Entwicklung von Hauptachsen, die verbes-
serte Vernetzung mit den benachbarten Stadtteilen
sowie die Erhöhung der Durchlässigkeit innerhalb
Langwassers. Diese Ziele können nur durch einen
Maßnahmenmix erreicht werden, der neben der Um-
setzung des Nahverkehrsentwicklungsplanes beste-
hende Infrastrukturen stärkt und durch punktuelle
Eingriffe ergänzt. Im Folgenden werden Handlungs-
empfehlungen mit strategischen Projekten und Inst-
rumenten aufgezeigt.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Den Modal Split durch Optimier-
ung des ÖPNV verändern
Der westliche Bereich des Südostens ist mit der
bestehenden U-Bahn-Verbindung bereits gut
erschlossen. Um auch den östlichen Bereich zugäng-
licher zu gestalten und die Ost-West-Verbindung zu
stärken, sollten das Straßenbahnnetz qualifiziert,
neue Verbindungen geschaffen und bestehende
optimiert werden. Handlungsanregungen sind bei-
spielsweise die Straßenbahnlinie entlang des geplan-
ten Stadtteils auf dem ehemaligen Areal des Süd-
bahnhofs an der Brunecker Straße über Messe-Ost
und Bertolt-Brecht-Schule bis hin zum Klinikum Süd
zu verlängern.
Durch den hohen Publikumsverkehr bei Veranstaltun-
gen der Messe, der Arena und des Grundig Stadions
wäre ebenfalls die Erweiterung der Straßenbahnli-
nie über die Beuthener Straße bis zur S-Bahn-Station
Frankenstadion vorstellbar und eine Entlastung. Die
Nutzer der S-Bahn müssten so nicht mehr in Shuttle-
Busse umsteigen.
Zur Verbesserung der Anbindung an das ÖPNV Netz
sind Handlungsanregungen: eine optionale Trassen-
führung der Linie als Ringbahn um die Messe, die
noch einer genauen Prüfung bedarf; eine neue Ver-
bindung zwischen Gartenstadt und Fischbach und die
Erschließung des Neubaus der Bertolt-Brecht-Schule
durch eine zusätzliche Busverbindung aus Richtung
Zerzabelshof.
Ergänzend sollte eine höhere Taktung der bestehen-
den Buslinien-Verbindungen in Spitzenzeiten umge-
setzt werden.
Den Rad- und Fußverkehr
qualifizieren
Die Münchener Straße ist momentan die beste Rad-
verbindung zwischen der Nürnberger Innenstadt und
dem Südostraum. In Anbetracht der geplanten Ent-
wicklung eines neuen Stadtteils auf dem Areal des
ehemaligen Südbahnhofs, sollte das strategische Pro-
jekt Entwicklung und Qualifizierung eines Radschnell-
weges entlang Brunecker Straße, Münchener Straße,
Messe Ost bis nach Altenfurt/Fischbach in die zukünf-
tigen Planungen integriert werden.
Zusätzliche Radschnellwege in Richtung Südosten
sind bereits in der Diskussion und sollten ebenfalls
als strategische Projekte realisiert werden. Die Große
Straße ist ein weiteres strategisches Projekt. Sie bil-
det eine ideale Verbindung zwischen Innenstadt und
Langwasser und sollte, insbesondere im Sinne einer
uneingeschränkten Nutzung bei Veranstaltungen
in der Urbanen Parklandschaft, für den Radverkehr
optimiert werden. Als strategische Projekte werden
auch die Querungsmöglichkeiten an den Hauptver-
kehrsachsen gesehen, wie beispielsweise Münchener
Straße, Regensburger Straße und Große Straße.
Die Erhöhung der Durchlässigkeit der Teilbereiche ist
eine wesentliche Voraussetzung, um den Radverkehr
Strategisches Projekt
Straßenbahnnetz qualifizieren
ÖPNV Verbindungen stärken
Wohnquartiere BestandQuerungsmöglichkeitenoptimieren
Umsteigeknoten realisieren Orientierung ermöglichen
Option Straßenbahnlinie
Waldflächen
Alternative Buslinie
öffentliche Grünflächen
Neue Radschnellwege
realisieren
Bestehende Rad- und Fußwege
ausbauen und neu gestalten
Bestand Rad- und Fußwege
105
190
innerhalb Langwassers zu stärken und Langwasser
Nord und Süd, sowie West und Ost zu verbinden. Eine
dezentrale, punktuelle Neugestaltung und ein Aus-
bau der bestehenden Rad- und Fußwege (Verbreite-
rung, Asphaltierung, Instandhaltung, Barrierefreiheit
durch Abflachung der Bordsteinkanten etc.) sollte in-
nerhalb der Teilbereiche des Südostens vorgenommen
werden. Außerdem sollten die inneren Erschließungs-
straßen in den Wohnquartieren zu verkerhrsberuhig-
ten Bereichen umgewandelt werden und ein zeitge-
mäßes Leit- und Orientierungssystem in Koordination
mit dem Tourismusmarketing und dem Kulturreferat
entwickelt werden.
Die Sanierung und Aufwertung der Unterführung
Thomas-Mann-Straße/Breslauer Straße hinsichtlich
Komfort, Orientierung und Sicherheit trägt zu einer
Verbesserung der Verbindung zwischen Nord- und
Südlangwasser bei. Ebenso sollte die Überführung
an der Otto-Bärnreuther-Straße (U-Bahn-Haltestelle
Langwasser Nord) aufgewertet werden.
Schnittstellen gestalten – Umstieg
erleichtern
Der Umstieg auf den Fuß- und Radverkehr und ÖPNV
soll künftig durch eine optimierte Verknüpfung der
unterschiedlichen Verkehrsträger an strategischen
Umsteigeknotenpunkten gefördert werden.
Hierzu gehört beispielsweise die Schaffung zusätz-
licher überdachter Fahrradparkplätze und barriere-
freier Zugänge. Ziel ist es, die Infrastruktur in Zukunft
an technische Neuerungen (wie z.B. elektronische
(Lasten-) Räder, Fahrrad-Taxis etc.) anzupassen.
Sicherheit gewährleisten
Punktuelle Gefahrensituationen, wie beispielsweise
an der Bushaltestelle Anette-Kolb-Straße, sollten im
Rahmen eines strategischen Projektes behoben wer-
den, um die Akzeptanz des Fuß- und Radverkehrs
und ÖPNV zu erhöhen.
106
191
Den Modal Split durch die Optimierung des
ÖPNV verändern
Straßenbahnnetz qualifizieren und Verbindungen optimieren und schaffen
Optionale Trassenführung einer Ringbahn Messe prüfen
ÖPNV-Verbindungen zwischen einzelnen Ortsteilen stärken
Erhöhung der Taktung der bestehenden Buslinien in Spitzenzeiten
Weiterentwicklung des Nahverkehrsentwicklungsplans
Qualifizierung des Rad- und Fußverkehrs
Neue Radschnellwege realisieren
Große Straße für den Radverkehr optimieren
Querungsmöglichkeiten an den Hauptverkehrsachsen optimieren
Bestehende Rad- und Fußwege ausbauen und neu gestalten
Innere Erschließungsstraßen zu verkehrsberuhigten Bereichen umwandeln
Leit- und Orientierungssystem
Schnittstellen gestalten - Umstieg erleichten
Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger fördern
Umsteigeknoten realisieren
Sicherheit gewährleisten
Punktuelle Gefahrensituationen beheben
Strategische Projekte Instrumente
192
6 Fazit
193
Ausblick
Zukunftsthemen der Stadtentwicklung
Der Südosten Nürnbergs stellt sich als ein Kaleidoskop
unterschiedlichster Stadtstrukturen, Nutzungen, Be-
deutungsebenen und zugrunde liegender Leitbilder
dar. Die Vielschichtigkeit des Stadtteils und der resul-
tierenden Aufgaben lässt sich nicht mit einem über-
greifenden Leitbild oder einer einheitlichen Strategie
beantworten, sondern erfordert ein orts- und aufga-
benbezogenes Handlungs- und Maßnahmenkonzept
sowie eine intensive (moderierte) Kommunikation
zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren.
Zukunftsthemen der Stadtentwicklung
Mehr als anderswo bündeln sich im Südosten zen-
trale Fragestellungen der Stadtentwicklung. In der
Auseinandersetzung mit den Fragen nach postfossiler
Mobilität, generationsgerechten Wohnformen, nach
Modellen lebenslangen Lernens und nach der Ver-
knüpfung von historischer Bildungsarbeit, Erholung,
Sport, Events und Ökologie wird der Südosten zum
Labor, in dem die Zukunftsfähigkeit der Stadt verhan-
delt wird. Es bietet sich geradezu an, sich in der Tradi-
tion des Stadtteils als „Modell- und Innovationsraum“
im besten Sinne den Zukunftsthemen intensiv und
kontinuierlich zu widmen, sie weiter zu diskutieren
und mit den Zielen des INSEK abzustimmen.
Im Hinblick auf die anstehende Umsetzung des IN-
SEKs gilt es, die strategischen Projekte intensiv zu
begleiten und auszuloten, wie die erprobten Modelle
und Erkenntnisse auch auf andere Stadtteile übertra-
gen werden können.
Urbane Parklandschaft
Die Urbane Parklandschaft um die Dutzendteiche ist
für Nürnberg von erheblicher Bedeutung und hat das
Potenzial zu einem Volkspark neuen Typs zu werden,
der die historische Idee des Volksparks als öffentli-
cher Freiraum für die Stadtgesellschaft konsequent
weiterentwickelt. Die Abstimmung und Koordination
der heterogenen, teils sich entgegenstehenden An-
sprüche und die gestalterische Umsetzung sind dabei
zentrale Aufgaben.
Langwasser weiterentwickeln
Die Siedlungen der Nachkriegsmoderne haben zur
Zeit ihrer Entstehung erfolgreich Neuland der Stadt-
entwicklung betreten. Angesichts der geänderten
soziodemographischen, kulturellen, bautechnischen
und ökonomischen Rahmenbedingungen ist eine
kontinuierliche Aktualisierung der Quartiere und
Freiräume Langwassers erforderlich. Die bestehenden
Strukturen sind damit nicht grundsätzlich infrage ge-
stellt, doch müssen Leitbilder und bauliche Bestände
vielfach an heutige und künftige Bedürfnisse ange-
passt werden, ohne mit der Eigenlogik der „Stadt
im Grünen“ zu brechen. Die hohe Lebensqualität in
Langwasser ist unter anderem auf die stetige
Weiterentwicklung und Sanierung des Stadtteils zu-
rückzuführen. Um Langwasser auch in Zukunft für
unterschiedliche soziale Schichten und Bevölkerungs-
gruppen attraktiv zu machen, gilt es, neue Angebote
des Zusammenlebens zu schaffen. Auch die Freiräume
müssen langfristig gesichert und an die ausdifferen-
zierten Ansprüche der Nutzung öffentlicher Räume
angepasst werden. Konkrete strategische Projekte
werden dazu in den Handlungsräumen benannt.
Gewerbe transformieren
Die „Smart City“ ist ein Sammelbegriff für gesamt-
heitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen,
Städte effizienter, technologisch fortschrittlicher,
grüner und sozial inklusiver zu gestalten. Das INSEK
zeigt Ansätze auf, wie die gewerblichen Standorte im
Südosten davon profitieren können. Die grundsätz-
liche Sicherung der Gewerbegebiete muss einher-
gehen mit einem sukzessiven Strukturwandel und
einem neuen Selbstverständnis der Gewerbegebiete:
weg vom anspruchslos-pragmatischen „Kistenge-
werbe“ hin zu Produktionsorten, die in ihr Umfeld
über vernetzte öffentliche Räume eingebettet sind,
unterschiedlichen Anforderungen an Produktion, Ent-
wicklung, Erholung, Kommunikation und Austausch
gerecht werden und Motor für die Zukunftsfähigkeit
des Stadtteiles werden.
Integration des Historischen Erbes
Der Umgang mit dem historischen Erbe des 19. und
20. Jahrhunderts steht vor der Herausforderung, eine
Integration der geschichtlich bedeutsamen Areale in
eine freizeitorientierte Alltagswelt zu gewährleisten
und zugleich die fundierte Aufbereitung geschichtli-
cher Inhalte zu ermöglichen. Die Vermittlung zwi-
schen unterschiedlichen Nutzungsvorstellungen und
erinnerungskulturellen Erwartungen, insbesondere
zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialisti-
schen Vergangenheit, stellt eine sensible Aufgabe
dar.
109
194
Akteursgetragene Stadtentwicklung
Die Erarbeitung des INSEK für den Südostraum war
von Beginn an als partizipatives Verfahren mit enger
Einbindung der Akteurinnen und Akteure vor Ort an-
gelegt. Der während der Projektbearbeitung ange-
stoßene Dialog unter den Beteiligten hat sich als äu-
ßerst fruchtbar erwiesen und sollte daher unbedingt
fortgesetzt werden, sowohl für die Erschließung
lokalen Wissens als auch für die Verständigung über
Konzeptinhalte.
Der INSEK-Prozess hat eine Reihe von neuen Koope-
rationen und Allianzen zwischen den lokalen Projekt-
betreibern geschmiedet. Im Sinne einer akteursge-
tragenen Entwicklung muss der Dialog zwischen den
Akteurinnen und Akteuren durch feste Formate und
koordinierende Stellen verstetigt werden.
Zukunft INSEK
Das INSEK ist ein dynamisches Instrument. In der
weiteren Umsetzung braucht es eine kontinuierliche
kritische Betrachtung und Weiterentwicklung. Kleine
regelmäßige Reflektionsrunden oder Expertentische
zu den einzelnen Zukunftsthemen sollen dazu beitra-
gen, das entsprechende Fachwissen zu bündeln und
mit den strategischen Projekten in den Handlungs-
räumen des INSEKs zu spiegeln.
Es bietet sich an, zu besonderen Themenstellungen
des INSEKs wie etwa „Nutzer- und Pflegemanage-
mentkonzept Urbane Parklandschaft“, „Messe-
erweiterung“, „Lebenslanges Lernen in Südost“
oder „Neue Wohnformen in Langwasser“ vertie-
fende Studien zu erstellen.
In Anlehnung an das erfolgreiche Format der
„Mobilen Bürgerversammlung“ in Nürnberg kann
durch ein „Mobiles INSEK-Monitoring“ ein Über-
blick zum Stand der erfolgten Umsetzungen ver-
schafft werden und gegebenenfalls projektbezogene
„Nachjustierungen“ erfolgen.
110
195
Die Stadt Nürnberg bedankt sich bei ihren Fördermittelgebern
111
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des
Innern, für Bau und Verkehr
196
Quellen- und Abbildungsverzeichnis
Literatur und Dokumente
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung -
Landesgruppe Bayern (Hg.): Städtebau im Wandel. Stadt-
teil Nürnberg-Langwasser, 1987.
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Stab Wohnen: Woh-
nungsbericht 2013.
Stein+Schulz et al.: koopstadt. Stadtentwicklung Bremen,
Leipzig Nürnberg. Konzeptstudie Nürnberg. Frankfurt/
Nürnberg 2008.
Stadt Nürnberg, Amt für Wohnen und Stadterneuerung:
Neues Wohnen 1990-1995, 1995.
Stadt Nürnberg, Amt für Wohnen und Stadterneuerung:
Neues Wohnen 1996-2000, 2001.
wbg Nürnberg GmbH (Hg.), Haid+Partner: Städtebauliche
Planung für die Weiterentwicklung Langwasser Süd-Ost,
2010.
wbg Nürnberg GmbH (Hg.), Analyse+Konzepte Beratungs-
gesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus mbH:
Wohnmatrix-Portfolio Langwasser, 2013.
Geschichte für alle e.V. (Hg.): Langwasser. Heimisch wer-
den in Nürnbergs jüngstem Stadtteil, Nürnberg 2001.
Stadt Nürnberg (Hg.), bgmr Landschaftsarchitekten: Mas-
terplan Freiraum. Gesamtstädtisches Freiraumkonzept
Nürnberg, 2014.
Stadt Nürnberg (Hg.), bgmr Landschaftsarchitekten: Vertie-
fender Baustein Wasser. Gesamtstädtisches Freiraumkon-
zept Nürnberg, 2014.
Stadt Nürnberg, Baureferat Stadtplanungsamt: Die Nürn-
berger Siedlungsentwicklung seit 1806, 2012.
Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik für
Nürnberg und Fürth: Innergebietliche Strukturdaten Nürn-
berg 2015, 2015.
Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt - Lernort
Zeppelinfeld, 2013.
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat (Hg.), Georg Con-
sulting, HWWI Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut:
Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg
2025, 2015.
Stadt Nürnberg: Abschlussbericht des Nürnberger
ExWoSt-Projektes „Einbindung von Migrant/innen und
Migrantenorganisationen in Prozesse der Stadt(teil)ent-
wicklung und Stadtteilkommunikation“, 2011.
Stadt Nürnberg: Leitlinien zum künftigen Um-
gang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen
Reichsparteitagsgelände, 2004.
Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Sozia-
les: Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-,
Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg,
2009.
Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationen-
fragen: Nürnberger Seniorennetzwerke, 2013.
Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien / 3.BM: Schulentwicklungsplanung für Nürnberg
2014, 2014.
Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationen-
fragen: Nürnberger Seniorennetzwerke, 2013.
aurelis Real Estate GmbH & Co. KG: Auslobung zum
städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen-
und Planungswettbewerb Brunecker Straße (ehem.
Südbahnhof), 2014.
Stadt Nürnberg, Umweltamt (Hg.), Planungsgruppe
Landschaft Nürnberg: Handbuch Klimaanpassung,
2012.
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat Baureferat: Einzel-
handelskonzept der Stadt Nürnberg, 2013.
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat (Hg.), GEWOS Ins-
titut für Stadt- und Regionalforschung GmbH: Gut-
achten zum Stadtenwicklungskonzept Wohnen 2025,
2015.
112
197
Karten und Graphiken
West 8, Städtebaulicher und landschaftsplanerischer
Ideen- und Planungswettbewerb Brunecker Straße (ehem.
Südbahnhof), 1. Platz – Seite 50, 51.
Urban Catalyst studio und yellowz – alle weiteren Karten und
Graphiken.
Fotonachweis
Hajo Dietz - Seite 14.
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
2014 - Seite 18, 19, 93.
Stadt Nürnberg - Seite 24, 25, 34.
NürnbergMesse GmbH – Seite 49.
Urban Catalyst studio und yellowz – alle weiteren Fotos.
113
198
Impressum:
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Bürgermeisteramt
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Druck:
Schleunungdruck
Eltertstraße 27
97828 Marktheidenfeld
199
Kongresshalle im Fokus
Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost
Ö 3.1Ö 3.1
200
201
Kongresshalle im Fokus
Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost
202
Berlin, Februar 2023
Impressum
HERAUSGEBERIN
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat
Bauhof 9, 90402 Nürnberg
www.baureferat.nuernberg.de
Koordination
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt
Stadterneuerung
Marienstraße 6, 90402 Nürnberg
www.stadterneuerung.nuernberg.de
Projektbearbeitung
Martin Hofmann, Stadtplanungsamt
Eva Brendel, Stadtplanungsamt
Maria Bär, Stadtplanungsamt
Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner, Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Stab ehem. Reichsparteitagsgelände
Felix Hörath, Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Stab ehem. Reichsparteitagsgelände
Alexander Leupold, Planungs- und Baureferat
weitere Beteiligte
NürnbergMesse, Bürgermeisteramt, Geschäftsbereich des 3. Bürgermeister, Servicebetrieb öffentlicher Raum,
Umweltamt, Hochbauamt, Verkehrsplanungsamt, Liegenschaftsamt
KONZEPT UND GESTALTUNG
URBAN CATALYST GmbH
Glogauer Straße 5, 10999 Berlin
www.urbancatalyst.de
Prof. Klaus Overmeyer
Johanna Amtmann
Kartengrundlage
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Titelbild
Nürnberg Luftbild, Hajo Dietz
203
5
Vorwort
Anlass
1 Fokus Kongresshalle
1.1 Gesamtstädtische Einordnung
1.2 Historie
1.3 Projektbeschreibung
1.4 Erweitere kulturelle Nutzung
2 Aktualisierung und Konkretisierung
thematischer Handlungsfelder
3.1 Historisch-politischer Lernort Kongresshalle
3.2 Freiraumentwicklung
3.3 Mobilität
3.4 Angrenzende Entwicklungen
3.5 Öffentlichkeitsbeteiligung
3 Ableitung von Empfehlungen
Inhalt
10
2 0
38
204
205
7
Startschuss zur Entwicklung des neuen Stadt-
teils „Lichtenreuth“ mit Nutzungen im Bereich
Forschung und Lehre, Wohnen und Gewerbe
sowie neuen öffentlichen Grün- und Freiflä-
chen. Der lange Zeit mindergenutzte Torso der
Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichspar-
teitagsgelände wird mit einer Spielstätte des
Staatstheaters sowie sogenannten Ermögli-
chungsräumen für künstlerische Praxis ergänzt
und für dauerhafte kulturelle Nutzungen bau-
lich ertüchtigt.
Insbesondere die Entwicklungen rund um die
Kongresshalle erforderten eine räumlich be-
grenzte, inhaltlich fokussierte Aktualisierung
der Betrachtungen und Empfehlungen des
INSEK Nürnberg Südost von 2015.
Mit Unterstützung des Büros Urban Catalyst
aus Berlin ist das nun vorliegende Werk ent-
standen. Es stellt eine punktuelle Qualifizie-
rung des INSEK dar und enthält Empfehlungen
für weitere erforderliche Untersuchungen.
Mit diesem Schritt zeigt das Modell der lokalen
INSEKs erneut die Flexibilität und die gleich-
zeitige Verlässlichkeit dieser Methodik. Die
INSEKs sind und bleiben Rückgrat und Richt-
schnur der Stadtentwicklung in den von ihnen
berührten Bereichen.
Daniel F. Ulrich
Planungs- und Baureferent
der Stadt Nürnberg
Nürnberg verfolgt den Weg einer integrierten
Stadtentwicklung und denkt Planungsprozesse
ganzheitlich. Die Struktur der Stadt macht es
sinnvoll, das nicht in einem umfassenden und
daher sicher schnell falschen Werk zu denken,
sondern zusammenhängende Einheiten jeweils
gesondert zu untersuchen. Themen wie Sied-
lungsstruktur, Mobilität, Wirtschaft, Umwelt
und soziale Belange werden im Zusammen-
hang betrachtet. Das Ergebnis sind „Integrierte
Stadtteilentwicklungskonzepte“ (INSEKs), die
auf Grundlage dieser Idee für bestimmte räum-
liche oder thematische Schwerpunkte konkrete
Maßnahmenpakete zur schrittweisen Umset-
zung definieren.
Im Dezember 2015 wurde das INSEK Nürnberg
Südost mit dem Untertitel „Vernetzen!“ fertig-
gestellt. Es umfasst Teilbereiche wie den ehe-
maligen Südbahnhof, Langwasser, die Nürn-
bergMesse, den Volkspark Dutzendteich und
größere Gewerbeareale. Die Herausforderung
für dieses INSEK war es, die Potenziale der Ein-
zelstandorte zu heben und sie und ihre Akteu-
rinnen und Akteure miteinander zu vernetzen.
Seitdem hat die hohe Dynamik das Gebiet
weitreichend verändert. Auf dem ehemaligen
Areal der PRINOVIS-Großdruckerei wird neben
einem Gewerbecampus ein neues Schulzent-
rum entstehen. Mit der Gründung der „Uni-
versity of Technology Nuremberg“ fiel der
Den Süd-Osten weiter
vernetzen!
Vorwort
206
Warum eine
Fortschreibung?
8
Die Fortschreibung setzt den
Fokus auf die Kongresshalle
und betrachtet sie unter den
aktuellen Vorzeichen.
Im Zuge der Bewerbung um den Titel Kultur-
hauptstadt Europas 2025 entstand die Idee,
vier der insgesamt 16 Sektoren des U-förmigen
Gebäudeteils der Kongresshalle baulich für
eine Nutzung durch die Künste und Kulturen
zu ertüchtigen. An entsprechenden künstleri-
schen Produktions- und Präsentationsräumen
für die visuellen Künste, die Musik, die Litera-
tur und für Theater und Tanz herrscht großer
Mangel. Der Kulturausschuss des Stadtrats hat
der Kulturverwaltung entsprechende Prüfauf-
träge erteilt und im Herbst 2021 die Konkre-
tisierung der notwendigen baulichen Maß-
nahmen und ein Nutzungskonzept mittels
partizipativer Formate beauftragt.
Darüber hinaus muss das historische Gebäude
des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz
dringend saniert werden. Für die Zeit des Bau-
vorhabens Opernhaus bedarf es einer Aus-
weichspielstätte, die den Betrieb des Staatsthe-
aters Nürnberg während der Baumaßnahmen
sichert. In einer wegweisenden Entscheidung
hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember
2021 beschlossen, die dafür notwendigen
Planungen mit der im Eigentum der Stadt be-
findlichen Kongresshalle auf dem ehemaligen
Reichsparteitagsgelände zu verfolgen.
Das Votum schließt damit an die Ideen aus
207
9
der Bewerbung Nürnbergs um den Titel als
„Kulturhauptstadt“ an, Teile des Gebäudetor-
sos für kulturelle Zwecke nutzbar zu machen.
Zusammen mit den vorhandenen Nutzungen
durch das Dokumentationszentrum Reichspar-
teitagsgelände und die Nürnberger Symphoni-
ker gilt es nun, Lösungen zu finden, die auch
künftig auf Vorhandenes Rücksicht nehmen
und Verknüpfungen und Synergien mit Neuem
schaffen.
Das 2015 beschlossene Integrierte Stadtent-
wicklungskonzept knüpft an diesen Gedan-
ken an und zeigt räumliche und funktionale
Entwicklungspotenziale auf. Es gilt nun, dieses
unter den neuen Planungsprämissen fortzu-
schreiben und fokussiert Maßnahmen für eine
schrittweise Umsetzung zu definieren.
208
Fokus
Kongresshalle
1
209
11
1.1. Gesamtstädtische Einordnung
Der Betrachtungsraum der Qualifizierung um-
fasst den nördlichen Bereich des INSEKs Nürn-
berg Südost mit dem Volkspark Dutzendteich,
dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände so-
wie dem Messegelände. Das Areal liegt im Be-
reich der südöstlichen Außenstadt, angrenzend
an den Innenstadtgürtel. Es ist aus historisch-
politischer, kultureller, wirtschaftlicher und
freiräumlicher Perspektive von gesamtstädti-
scher Bedeutung und (inter-)national bekannt.
Zentrales Element der Betrachtungen ist der
unvollendete Torso der Kongresshalle, insbe-
sondere dessen kulturelle Nutzungsperspekti-
ven. Der adäquate Umgang mit der Kongress-
halle und den weiteren baulichen Zeugnissen
der Nürnberger NS-Vergangenheit prägt seit
langem den gesamtstädtischen öffentlichen
Diskurs. Das aktuelle Ziel kulturpolitischen
Handelns in Nürnberg ist es, die bisher in
weiten Teilen ungenutzte Kongresshalle zu
einem Ort für die Künste und Kulturen zu ent-
wickeln - nicht nur auf lokaler, sondern auch
auf nationaler und internationaler Ebene.
Der Standort ist über Straßenbahnlinien, Bus-
linien und die S-Bahn an das gesamtstädtische
ÖPNV-Netz angebunden. Die Einbindung in
ein stadtweites Netz von Radvorrangrouten
ist vorgesehen. Darüber hinaus besteht eine
leistungsfähige Anbindung an das überörtliche
Straßennetz an diverse Bundesautobahnen.
Aufgrund der zahlreichen Großveranstaltun-
gen auf dem Areal kommt der verkehrlichen
Erschließung eine gesamtstädtisch bedeutsame
Rolle zu.
Direkt an die Kongresshalle angrenzend liegt
die größte öffentliche Parkanlage der Stadt,
der Volkspark Dutzendteich. Hinsichtlich seiner
Erholungs- sowie stadtklimatischen Funktion
ist dieser von gesamtstädtischer Bedeutung.
Wie in keinem anderen Park vermischen sich
historische Zeugnisse mit zeitgenössischen An-
sprüchen an Freizeit und Erholung, geschütz-
ten Biotopen und Gewässern, Fußgängern,
Radfahrern und parkenden Autos, Kultur und
Sport, kommerziellen Veranstaltungen und
öffentlichen Freiraumnutzungen.
Der gesamte Betrachtungsraum wird von meh-
reren dynamischen Entwicklungszonen ge-
prägt. Durch die Transformation der Kongress-
halle, der Reorganisation des Zeppelinfeldes
mit baulicher Sicherung der Zeppelintribüne,
dem Ausbau des Dokumentationszentrums,
aber auch den Entwicklungen rund um das
Stadion entsteht eine hohe Dynamik, die Aus-
wirkungen auf das gesamte Gelände hat. Mit
dem Standort der NürnbergMesse südlich der
Kongresshalle wirkt ein international bedeut-
sames Messezentrum ein. Aber auch der neue
Stadtteil Lichtenreuth mit zukünftiger techni-
scher Universität im Bereich des ehemaligen
Südbahnhofs wird Einfluss auf die Entwicklung
nehmen. Aufgrund begrenzter Flächen und In-
frastrukturkapazitäten werden das Heben von
Synergien und koordinierte Nutzungskonzepte
im Dialog mit allen beteiligten Akteuren künf-
tig eine große Rolle spielen.
Lage der Kongresshalle
im gesamtstädtischen Kontext
210
Grunddaten
• Ca. 90.000 m² Bruttogrundfläche
in 16 baugleichen Sektoren
• 5 Haupt- und 4 Zwischengeschosse
• 39 m realisierte Höhe
• 25.000 m² „Innenhof“, da Dach nie
realisiert wurde
Baulicher Zustand
• Weitestgehend Rohbauzustand
• Angegriffene, historische Substanz
• Dringend notwendige Maßnahmen zum
Erhalt des Denkmals:
» Behebung statischer Schäden
» Erneuerung undichter Dächer
» Sicherung der Ziegelumfassungsmauern
des „Innenhofes“
» Sicherung der Granitfassade auf der
Außenseite
» Herstellung einer geordneten
Wasserabführung
» Einbau/Ersatz von Fenstern, Türen und
Toren
Umgriff Kongresshalle
Nördlicher Kopfbau
Weiterer Ausbau des
Dokumentationszentrums
Reichsparteitagsgelände
Südlicher Kopfbau
Nürnberger Symphoniker,
Serenadenhof
Agile Depots
Einrichtungen der Kultur- und Bildungs-
landschaft (Museen, Archive, etc.) haben
seit Jahren dringenden Raumbedarf für
Aufbewahrung und Sicherung der zum
Teil singulären und national relevanten
Dokumente und Artefakte
Spielstätte des Staatstheaters
in 6 der 16 Sektoren und als
Ergänzungsbau im „Innenhof“
Ermöglichungsräume für Künste
und Kulturen aller Sparten
Für die visuellen Künste, Musik,
Literatur, performativen Künste der
freien Szene; sowohl für Produktion als
auch für Präsentation
„Innenhof“
Potenzialraum für den
öffentlichen Austausch
und für die Begegnung der
verschiedenen Nutzungen
Süddeutscher Verband Reisender
Schausteller und Handelsleute e.V.,
Sicherheitswache, Polizei, Feuerwehr
und Rettungsdienste im Sockelgeschoss
Position Ergänzungsbau:
Spielstätte des Staatstheaters
12
Gewässer:
Großer und kleiner Dutzendteich
Multifunktionale Fläche:
Volksfestplatz
Grünräume:
Zugängliche Uferzone Dutzendteich
Verbindung:
Möglicher neuer Zugang zum Innfenhof
211
Nördlicher Kopfbau
Weiterer Ausbau des
Dokumentationszentrums
Reichsparteitagsgelände
Südlicher Kopfbau
Nürnberger Symphoniker,
Serenadenhof
Agile Depots
Einrichtungen der Kultur- und Bildungs-
landschaft (Museen, Archive, etc.) haben
seit Jahren dringenden Raumbedarf für
Aufbewahrung und Sicherung der zum
Teil singulären und national relevanten
Dokumente und Artefakte
Spielstätte des Staatstheaters
in 6 der 16 Sektoren und als
Ergänzungsbau im „Innenhof“
Ermöglichungsräume für Künste
und Kulturen aller Sparten
Für die visuellen Künste, Musik,
Literatur, performativen Künste der
freien Szene; sowohl für Produktion als
auch für Präsentation
„Innenhof“
Potenzialraum für den
öffentlichen Austausch
und für die Begegnung der
verschiedenen Nutzungen
Süddeutscher Verband Reisender
Schausteller und Handelsleute e.V.,
Sicherheitswache, Polizei, Feuerwehr
und Rettungsdienste im Sockelgeschoss
13
212
14
1.2. Historie
Ehemaliges Reichsparteitagsgelände
Von 1933 bis 1938 hielten die Nationalsozia-
listen in Nürnberg jährlich im September ihre
Reichsparteitage als Staats- und Parteifeiern ab.
Im Mittelpunkt der Reichsparteitage stand die
Darstellung der menschenverachtenden Ideolo-
gie des Nationalsozialismus, die Machtdemons-
tration Hitlers und seines Regimes gegenüber
dem Ausland und die Überwältigung des Einzel-
nen im Inland mittels der Masseninszenierung.
Nach Plänen des Architekten Albert Speer und
von Stadtbaurat Walter Brugmann sollte auf
dem Gelände eine zusammenhängende An-
lage von Freiflächen und Gebäuden für diese
Veranstaltung entstehen. Von den angedach-
ten Propagandabauten wurden nur wenige,
wie Zeppelintribüne und Zeppelinfeld fertig-
gestellt; die meisten blieben unvollendet wie
die Kongresshalle. Seit 1973 steht das gesamte
ehemalige Reichsparteitagsgelände unter
Denkmalschutz; es ist ein sogenanntes Flächen-
denkmal.
Planung und Bau der Kongresshalle
Der Bau der Kongresshalle wurde mit Beginn
des Zweiten Weltkrieges 1939 gestoppt und
danach nie vollendet. Trotz seiner Unvollen-
detheit prägt das Gebäude optisch und räum-
lich das ehemalige Reichsparteitagsgelände, ist
eine Vergegenwärtigung des nationalsozialis-
tischen Größenwahns sowie dessen totalitärer
Ideologie und zählt zu den größten erhaltenen
Einzelbauwerken der NS-Zeit.
Die Planung der Kongresshalle übernahmen
die Architekten Ludwig und Franz Ruff. Diese
entwarfen einen Gebäudekomplex, bestehend
aus zwei mit einem Verbindungsbau verbun-
denen Kopfbauten und einem U-förmigen Ge-
bäudeteil, die einen ca. 25.000 qm großen Hof
umschließen. Dieser sollte überdacht werden
und als Veranstaltungssaal für 50.000 Personen
dienen. Das Gebäude, das an antike Vorbil-
der, wie dem Kollosseum in Rom orientiert ist,
sollte nach Fertigstellung etwa 70 Meter hoch
sein.
Während des Reichsparteitags im September
1935 fand die Grundsteinlegung statt.
Bis Kriegsbeginn wurden von der ursprüng-
lich geplanten Höhe lediglich 39 m realisiert.
Bis auf den Arkadengang wurde keines der
Bauteile je vollendet. Nach heutigem Kennt-
nisstand waren am Bau weder Zwangsarbei-
ter noch KZ-Häftlinge beteiligt. Diese Tatsache
ist entscheidend für die erinnerungskulturelle
Dimension im Umgang mit dem Ort. Es han-
delt sich hier nicht um einen Gedenkort, ge-
schweige denn um ein Mahnmal; auch wenn
für die Schutträumungen nach den Luftangrif-
fen an der Kongresshalle sowjetische Kriegsge-
fangene eingesetzt wurden.
1943 richteten alliierte Luftangriffe erste
Schäden an der Kongresshalle an. Zur Siche-
rung wurden Teile der Außenöffnungen zu-
gemauert und im Innern Zwischenmauern
als Brandschutz eingezogen. Weitere Zumau-
erungen wurden in den 1950er und 1960er
Jahren durchgeführt. Die dadurch entstande-
nen Räume, wurden später zu Lagerzwecken
genutzt.
Nutzung und Umgang nach 1945 bis heute
Nach dem Zweiten Weltkrieg pflegte die Stadt
Nürnberg zunächst einen pragmatischen Um-
gang mit den Relikten des Nationalsozialismus.
Das Zeppelinfeld wurde von der US-Armee als
Sportplatz genutzt, der Rundbau der Kongress-
Baustelle der
Kongresshalle, 1938
(c) Berlin-Branden-
burgisches Wirt-
schaftsarchiv e.V.
213
15
halle als Lebensmitteldepot.
In den späten vierziger Jahren diente die Kon-
gresshalle als Ausstellungsort. So fand dort im
September 1949 die deutsche Bauausstellung
statt. Angesichts der Kriegszerstörungen in
den Städten war zentrales Thema der günstige
und schnelle Wohnungsbau. Besucherinnen
und Besuchern wurden verschiedene Bauma-
schinen, -stoffe und -systeme präsentiert. Die
Rolle Nürnbergs während der NS-Zeit wurde
dabei konsequent verschwiegen. Diese Sicht
auf die jüngere Stadtgeschichte setzte sich
1950 fort. Das 900jährige Jubiläum Nürnbergs
wurde gleichfalls in der Kongresshalle mit ei-
ner großen Ausstellung gefeiert.
Neben den genannten Nutzungen für Teilberei-
che gab es auch Versuche einer Gesamtlösung.
Ab Mitte der fünfziger Jahre wurde überlegt,
ob man ein großes Fußballstadion in die Kon-
gresshalle einbauen könnte. 1987 wollte eine
private Investorengruppe den Gebäudekomplex
zu einem Freizeit- und Eventcenter mit Senio-
renzentrum, Kinos, Diskotheken, Tennisplätzen
und Fitnessstudios, umbauen. Beide Ideen schei-
terten letztlich an der Finanzierung und man
hielt an der Nutzung von Teilbereichen fest.
Im U-förmigen Gebäudeteil, der in 16 annäh-
rend baugleiche Sektoren gegliedert ist, waren
ursprünglich ausschließlich Nebennutzflächen,
Technikflächen und zum überwiegenden Teil
Verkehrsflächen zur Erschließung des Saales
vorgesehen. Bis auf wenige Bereiche befindet
er sich im Rohbauzustand und wurde bis Mitte
2022 zu Lager- und Werkstattzwecken genutzt.
Im nördlichen Kopfbau der Kongresshalle be-
findet sich seit 2001 das Dokumentationszent-
rum Reichsparteitagsgelände. Das zuletzt jähr-
lich von mehr als 300.000 Personen besuchte
Doku-Zentrum wird derzeit um zusätzliche
Ausstellungs-, Seminar- und Verwaltungsräume
erweitert. Neben den Dauer- und Sonderaus-
stellungen finden hier vielfältige Vortrags- und
Schulungsveranstaltungen statt. Eine Wieder-
eröffnung des erweiterten Dokumentations-
zentrums ist für Anfang 2025 vorgesehen.
Der südliche Kopfbau beinhaltet die auf ca.
500 Personen ausgelegte Spielstätte der Nürn-
berger Symphoniker. Der sogenannte „Musik-
saal in der Kongresshalle“ wird für Konzerte
der Symphoniker selbst und für Aufführungen
und Events anderer Veranstalter genutzt. Da-
neben besteht das auf die Nutzung durch bis
zu 200 Personen ausgelegte „Foyer des Musik-
saals“. Der „Innenhof“ des südlichen Kopfbaus
wird als „Serenadenhof“ mit ca. 1.000 Besu-
cherplätzen betrieben.
Skizze für ein Freizeit- und Einkaufszentrum (1987)
(c) Stadtarchiv Nürnberg
214
1.3. Projektbeschreibung
83 Jahre nach Einstellung der Bauarbeiten und
Jahrzehnte nach den letzten Maßnahmen zur
Sicherung des Gebäudes besteht nun dringen-
der Handlungsbedarf zum Gebäudeerhalt.
Dabei ist geplant, die räumliche Wirkung, also
den Rohbau des Kongresshallen-Torsos, zu
erhalten und den Ausbau als „erschlossenen
Rohbau“ einfach zu halten und auf das Not-
wendige zu beschränken.
Dachkonstruktion
Die Dachhaut ist an vielen Stellen schadhaft;
Wasser dringt ein und schädigt die Dachkonst-
ruktion und die Gebäudesubstanz. Die Dach-
konstruktion muss daher auf der gesamten
Fläche vollständig erneuert werden.
Fassaden und Umfassungsmauern
Sämtliche Fassaden und Umfassungsmauern
müssen saniert, mindestens aber gesichert wer-
den. Insbesondere die Ziegelumfassungsmauer
des „Innenhofs“ ist in weiten Bereichen schad-
haft. Hier müssen Maßnahmen zur Sicherung
der Oberflächen durchgeführt, Fugen überar-
beitet, Aufwuchs entfernt sowie eine geord-
nete Wasserableitung hergestellt werden.
Fenster
Bei den 134 großformatigen Fenstern der
Außenfassade handelt es sich um einfachste
Flachstahlkonstruktionen mit Einscheiben-
verglasung und mindestens in Teilen asbest-
haltigem Glaskitt. Die Rahmen sind verrostet,
an vielen Stellen ist das Glas gebrochen oder
fehlt, so dass alle Fenster zeitnah ersetzt wer-
den müssen, um das Eindringen von Wasser ins
Gebäude zu verhindern.
Substanzerhalt und Statik
Das Gebäude wurde ohne jegliche Dehnungs-
fuge errichtet: Risse in der Bausubstanz müssen
geschlossen, verpresst oder vernadelt werden;
Preußische Kappendecken müssen teilweise
instandgesetzt und weitere statische Schäden
behoben werden. Grundsätzlich ist das Ge-
bäude jedoch in einem guten Zustand. Sämtli-
che Wände und tragenden Strukturen im Be-
stand sind weitgehend überdimensioniert und
bergen große Lastreserven. Dies ermöglicht
selbst den Einsatz von Flurförderzeugen in den
Obergeschossen des Gebäudes und damit ei-
nen effizienten logistischen Betrieb.
Brandschutz und Gebäudetechnik
Neben der Installation von Haus- und Ge-
bäudetechnik ist vor allem ein bauordnungs-
rechtskonformes Brandschutzkonzept mit der
entsprechenden Ausbildung von Flucht- und
Rettungswegen erforderlich. Dazu gehört die
„Innenhof“
(c) Stadt Nürnberg
215
17
Erweiterung von Treppenräumen und auch der
Einbau von Feuerwehraufzügen zur Vertikaler-
schließung.
Schadstoffe und Altlasten
Im Gebäude zeichnet sich ein heterogenes
Bild von Belastungen mit unterschiedlichsten
Schadstoffen und Altlasten ab, die vertieft un-
tersucht werden und im Rahmen einer Vorab-
maßnahme ausgebaut werden sollen. Mit dem
Vorhaben wird zugleich die Beseitigung von
Umweltverschmutzungen verfolgt.
Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit
Die Kongresshalle wird von einer Vielzahl von
(inter-) nationalen Gästen besucht. Weite Teile
des Gebäudes waren in der bestehenden Form
nie für ein Betreten durch die Öffentlichkeit
konzipiert. Künftig sollen Gefahrenstellen
beseitigt und das Gebäude, aber auch der „In-
nenhof“, sicher und barrierefrei betretbar bzw.
mit Rollstühlen befahrbar gemacht werden.
Energieversorgung und
Regenwassermanagement
Die Energieversorgung für das gesamte Ge-
bäude muss neu konzipiert werden. Die Stadt
Nürnberg verfolgt mit dem Vorhaben einen
Beitrag zur Umsetzung des Null-Schadstoff-
ziels des European Green Deal. Ziel dabei ist,
den Torso mit einer Kombination nachhalti-
ger Energiequellen zu versorgen: Unmittelbar
westlich der Kongresshalle verläuft ein Grund-
wasserstrom (Urstromtal), dessen energetisches
Potenzial nach Möglichkeit ausgeschöpft wer-
den soll (Geothermie). Der über das Potenzial
der geothermischen Nutzung hinausgehende
Bedarf soll mit weiteren Trägern erneuerba-
rer Energien und mittels Fernwärme gedeckt
werden. Auf dem Hauptdach sollen auf einer
Fläche von ca. 12.000 Quadratmeter Photo-
voltaikanlagen installiert werden, die auch
dem Betrieb etwaiger Wärmepumpen dienen.
Im Rahmen der Maßnahmen wird weiterhin
ein Regenwassermanagement mit begrün-
tem Retentionsdach und Versickerungsflächen
(Schwammstadt) projektiert.
Energetische Sanierung
Dachflächen sollen gedämmt und die beste-
henden Fenster und Tore ersetzt werden. An-
stelle von Vermauerungen sollen in bestimmte
Öffnungen der Fassaden und des Daches erst-
mals Fenster bzw. Oberlichter eingebaut wer-
den. Eine Fassaden- oder Innendämmung der
Außenwände ist aus Gründen des Denkmal-
schutzes (Raumeindruck) nicht bzw. nur einge-
schränkt möglich.
Erhalt und Nutzung grauer Energie
Eingriffe in die bauliche Substanz, die mit ei-
nem erheblichen Verlust gebundener grauer
Energie verbunden wären, sind nicht erfor-
derlich. Vielmehr erlauben die vorhandenen
Strukturen und Räume eine effiziente und auf
Serialität basierende Herstellung der Nutzbar-
keit sowie einen Ausbau unter Nutzung vor-
handener Schächte und Installationswege.
Artenschutz
Die umgebenden Flächen der Kongresshalle
sind in der Bewertungskarte des Arten- und
Biotopschutzprogramms der Stadt Nürnberg
als regional bedeutsamer Lebensraum erfasst.
Im Umgriff befinden sich mehrere Stadtbio-
tope, außerdem sind zahlreiche Fundpunkte
artenschutzrechtlich relevanter Tierarten do-
kumentiert. Das Gebäude selbst ist seit Jahr-
zehnten als Fledermaushabitat von herausra-
gender Bedeutung bekannt. Darüber hinaus
nutzen jährlich brütende Wanderfalken einen
Nistkasten der an der Attika zum Innenhof
angebracht ist. Diese wurden zwischenzeitlich
jedoch von einem Uhu-Paar verjagt.
Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtli-
chen Prüfung werden alle aktuellen Bestände
der in und um die Kongresshalle vorkommen-
den Fledermäuse und gebäudebrütenden
Vogelarten erfasst und deren Betroffenheiten
gegenüber den anstehenden Maßnahmen be-
urteilt sowie Maßnahmen zur Minderung der
Eingriffsschwere und zur Wahrung der ökolo-
gischen Funktion des Untersuchungsraumes für
die betroffenen Arten erarbeitet.
Innenbereich
(c) Stadt Nürnberg
216
18
1.4. Erweiterte kulturelle Nutzung
2021 hat der Nürnberger Stadtrat beschlossen,
die schadstoffbelasteten und aus Gründen des
Brandschutzes weitestgehend nicht nutzbaren
16 Sektoren des U-förmigen Gebäudeteils, das
den „Innenhof“ umschließt, künftig für kultu-
relle Nutzungen Instand zu setzen und auszu-
bauen. Die etablierten Nutzungen der beiden
Kopfbauten bleiben dabei unangetastet.
Ermöglichungsräume für
Kunst und Kultur
Im Zuge der Bewerbung um den Titel Kultur-
hauptstadt Europas 2025 entstand bereits 2019
die Idee, vier der insgesamt 16 Sektoren bau-
lich für eine Nutzung durch Künste und Kul-
turen zu ertüchtigen. Ziel dabei ist es, Räume
für die Produktion und die Präsentation aller
künstlerischen Sparten bereitzustellen, um
damit der drängenden Raumnot zu begegnen
und den seit Jahren bestehenden Bedarf von
Kunst- und Kulturschaffenden zu decken.
Weiter sollen der bestehenden Vermittlung
der baulichen Relikte aus der Zeit des Natio-
nalsozialismus auf dem ehemaligen Reichspar-
teitagsgelände neue künstlerische Formen des
Umgangs hinzugefügt und eröffnet werden.
Im Oktober 2021 hat der Kulturausschuss des
Stadtrats auf der Grundlage einer ersten bau-
lichen Machbarkeitsstudie und einer unter
ausgewählten Kulturschaffenden durchge-
führten Bedarfsanalyse die Verwaltung mit der
Konkretisierung der baulichen und inhaltlichen
Umsetzung beauftragt. Bis Mitte 2023 wird das
detaillierte Nutzungskonzept vorgelegt und
das Betriebskonzept geklärt sein.
Das bislang erarbeitete Nutzungskonzept stößt
auf breite Zustimmung in der künstlerischen
Szene. Explizit für das Vorhaben der Ermögli-
chungsräume hat der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestags im September 2022
Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro
aus dem Programm KulturInvest der Beauf-
tragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien freigegeben. Dies zeigt, dass das Pro-
jekt Ermöglichungsräume bundesweit auch auf
struktureller Ebene überzeugt. Der Nürnber-
ger Stadtrat hat bei den Haushaltsberatungen
im November 2022 bereits die erforderlichen
Mittel für diese sogenannten Ermöglichungs-
räume in den Mittelfristigen Investitionsplan
aufgenommen und damit eine wesentliche
Voraussetzung für die Realisierung dieses Pro-
jekts geschaffen.
Spielstätte des Nürnberger Staatstheater
Daneben wurde die Frage immer drängen-
der, was mit dem Angebot des Staatstheaters
und der Staatsphilharmonie, während des
Visualisierung Ausstellungs-
bereich/Ermöglichungsräume
(c) gmp Architekten
217
19
Bauvorhabens Openhaus am Richard-Wagner-
Platz passiert. Am 15. Dezember 2021 hat der
Nürnberger Stadtrat mit großer Mehrheit be-
schlossen, ab 2025 die notwendige Spielstätte
des Staatstheaters am Standort Kongresshalle
zu verorten. Zugleich wurde beschlossen, das
historische Opernhaus von 1905 zu erhalten,
damit das Staatstheater mit den Sparten Oper
und Tanz dorthin wieder komplett zurückkeh-
ren kann.
Während wesentliche Funktionsgruppen des
Theaterbetriebs, wie Tageswerkstätten, Ser-
vice- und Sanitärbereiche etc. im Bestand des
U-förmigen Gebäudeteils untergebracht wer-
den können, bedarf es für den Bühnenraum
mit Orchestergraben und Seitenbühnen sowie
Zuschauerraum eines separaten Baus. Am 20.
Juli 2022 legte der Stadtrat fest, dass dieser
Ergänzungsbau, mit ca. 800 Plätzen, im nord-
westlichen Bereich des „Innenhofs“ der Kon-
gresshalle errichtet werden soll.
Der Rat folgte damit der Empfehlung eines
Gremiums, bestehend aus der Stadtspitze,
externen Fachleuten sowie Persönlichkeiten
der demokratischen Zivilgesellschaft, dass den
Standort aus acht Entwürfen renommierter Ar-
chitekturbüros auswählte.
Der nun beschlossene Standort bietet die
Gewähr, sowohl die Vermittlungsarbeit im
„Innenhof“ der Kongresshalle so wenig wie
möglich zu beeinflussen als auch das künftige
Opernpublikum durch den Zugang über den
Rundbau zu einer Auseinandersetzung mit
dem Ort und seiner Geschichte anzuhalten.
Die völlig veränderten Rahmenbedingungen
und der historische Kontext der Spielstätte des
Staatstheaters am Standort Kongresshalle sind
sowohl Herausforderung als auch Chancen für
Kreativität und künstlerische Gestaltung.
Depot- und Lagernutzung
Die verbleibenden Sektoren des U-förmigen
Gebäudeteils sollen vorwiegend als agile De-
potflächen kulturellen Zwecken dienen und
darüber hinaus als Lagerflächen, vorrangig für
städtische Einrichtungen, bzw. je nach Auslas-
tung auch für externe Mieter genutzt werden.
Dringend geboten ist die zukünftige Unter-
bringung der Volksfestwache von Polizei, Feu-
erwehr und Rotem Kreuz sowie des Schaustel-
lerverbands in der Kongresshalle.
Visualisierung zukünftige Nutzungen
White Cube / Ateliers / Perfomance
(c) gmp Architekten
218
Aktualisierung und
Konkretisierung
thematischer
Handlungsfelder
2
219
21
Der erinnerungskulturelle Wandel
Seit einem dreiviertel Jahrhundert diskutiert
die Stadt Nürnberg unter dem Eindruck der
eigenen Rolle in der NS-Diktatur über den ad-
äquaten Umgang mit der Kongresshalle und
den weiteren baulichen Zeugnissen ihrer jün-
geren Geschichte. Dabei ist das Ringen um eine
verantwortungsvolle Haltung immer auch ein
Spiegelbild der gesellschaftlichen und politi-
schen Diskurse der jeweiligen Zeit.
Der erinnerungskulturelle Diskurs erfährt ak-
tuell einen grundlegenden Wandel. Einerseits
endet die Zeitzeugenschaft an die Diktatur des
Nationalsozialismus, andererseits setzt sich die
Erkenntnis durch, dass es „eine“ Erinnerungs-
kultur - zumal eine aus ausschließlich deut-
scher Perspektive - nicht geben kann, sondern
die Debatten in globale Perspektiven einge-
rückt werden müssen. Diese Prozesse fordern
zu neuen Formaten der Reflexion auch und
insbesondere über den Umgang mit den Bau-
werken des Nationalsozialismus heraus. Das
ist nicht nur im Sinne der historischen Aufklä-
rung von hoher Relevanz, sondern besitzt für
die Stadt Nürnberg als Ort der nationalsozia-
listischen Reichsparteitage angesichts des ver-
stärkten Auftretens von Antisemitismus und
Rassismus eine Verpflichtung in der Gegenwart
und für das künftige Zusammenleben. Die Ver-
mittlung der Lehren aus der NS Vergangenheit
besitzt akute Dringlichkeit.
„Erinnerungskultur wird glo-
baler, pluraler und multiper-
spektivischer – darin liegt die
Aufgabe im Umgang mit dem
ehemaligen Reichsparteitags-
gelände.“
Meron Mendel
Die Eröffnung des Dokumentationszentrums
Reichsparteitagsgelände 2001 war der ent-
scheidende Schritt, um in Nürnberg am histori-
schen Ort über die Zeit des Nationalsozialismus
und ihre Folgen zu informieren. Erforschung,
Wissensvermittlung und die öffentliche Aus-
einandersetzung mit dem Gelände stehen
seither im Zentrum der Arbeit des Dokumenta-
tionszentrums. Mit der Entwicklung von Zep-
pelintribüne und Zeppelinfeld zum Lern- und
Begegnungsort etabliert Nürnberg ein wei-
teres zentrales Projekt der erinnerungskultu-
rellen Auseinandersetzung mit dem National-
sozialismus. Die konzeptionellen Planungen,
die transdisziplinär und multiperspektivisch
ausgerichtet sind, sollen die intuitive Vermitt-
lung des historischen Orts, seiner Geschichte
und dessen Relevanz für unsere Gegenwart
ermöglichen.
Neben dem Ausbau des Dokumentationszent-
rums Reichsparteitagsgelände und des zu ent-
wickelnden Lern- und Begegnungsortes Zep-
pelintribüne und Zeppelinfeld sieht die Stadt
Nürnberg als konsequente Ergänzung der er-
innerungskulturellen Entwicklungen auf dem
ehemaligen Reichsparteitagsgelände vor, die
Kongresshalle als Ort für die zeitgenössischen
Künste und Kulturen zu entwickeln. Damit
wird eine zentrale Forderung der „Leitlinien
zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg
mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“
aus dem Jahr 2004 in Angriff genommen: Die
Bedeutung des Ortes als „nationales Erbe“ er-
fordert eine künstlerische Auseinandersetzung
im internationalen Kontext.
3.1. Historisch-politischer Lernort
220
22
Synergien
Das Ziel kulturpolitischen Handelns in Nürn-
berg ist es, die bisher in weiten Teilen unge-
nutzte Kongresshalle zu einem Ort für die
Künste und Kulturen zu entwickeln – nicht nur
auf lokaler, sondern auch auf nationaler und
internationaler Ebene. Die Nürnberger Sym-
phoniker und das Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände haben in den vergan-
genen Jahrzehnten mit ihrer Arbeit nachhaltig
verdeutlichen können, welche Potenziale der
Ort trotz seiner historischen Implikationen –
die Publizistin Rachel Salamander sprach von
einer „Provokation“ – besitzt. Die Ermögli-
chungsräume für die Künste und Kulturen und
die Spielstätte für Oper und Ballett sind dabei
nicht bloß als weitere Bausteine künstlerischer
Praxis neben den Nürnberger Symphonikern
und dem Dokumentationszentrum Reichspar-
teitagsgelände gedacht, sondern sollen dazu
beitragen, das Gebäude als Ganzes ins öffent-
liche Bewusstsein zu heben. Das erklärte Ziel
ist eine enge konzeptionelle Zusammenarbeit
und wechselseitige inhaltliche Befruchtung der
einzelnen Akteurinnen und Akteure.
„Wenn man diesen Bau in
den Griff kriegt, dann doch
nur mit Kunst und Aufklä-
rung. Die Kunst sollte auf die-
sen Ort antworten.“
Rachel Salamander
Die enge Verzahung der Ermöglichungsräume
mit dem erinnerungskulturellen Diskurs ist in
Planung und soll die in den Leitlinien für den
Umgang mit dem ehemaligen Reichspartei-
tagsgelände festgehaltene Entwicklung einer
zukunftsgerichteten Erinnerungskultur mit
den Mitteln von Kunst und Kultur initiieren.
Kooperationen mit dem Dokumentationszen-
trum Reichsparteitagsgelände sind ebenso in
Planung wie der inhaltliche Austausch mit dem
Staatstheater Nürnberg. Es werden weitrei-
chende Synergien zwischen den Institutionen
vor Ort und den Künstlerinnen und Künstlern
angestrebt. Dazu wird ein international ausge-
richtetes Artist-in-Residence-Programm, in das
die Ermöglichungsräume ebenso eingebunden
sind wie das Staatstheater Nürnberg, wesentli-
che Impulse geben.
Neben den Synergien auf Produktionsebene
werden die Kulturentwicklungsvorhaben in
der Kongresshalle in gleicher Weise auch neue
Perspektiven für die Publikumsansprache eröff-
nen. Die Kongresshalle als Ort der zeitgenössi-
schen visuellen und performativen Künste, der
Literatur und der Photographie wird für Besu-
chende eine hohe Attraktivität besitzen.
Die Spielstätte des Staatstheaters am Stand-
ort Kongresshalle soll das bisherige Publikum
weiterhin ans Theater binden und neues Pu-
blikum für Musik- und Tanztheater gewinnen
– in auch ungewöhnlichen Formaten, die nur
an einem derartig anderen Ort möglich sind.
Zugleich erhalten die Besucherinnen und Besu-
cher des Dokumentationszentrums Reichspar-
teitagsgelände die Möglichkeit, aktuelle Posi-
tionen in der Kunst kennen zu lernen. Die in
der Kongresshalle wirksamen räumlichen und
inhaltlichen Synergien werden sich nachhaltig
positiv auf die Publikumsresonanz auswirken.
Die erweiterte kulturelle Nutzung der Kon-
gresshalle wird den erinnerungskulturellen
Umbrüchen durch die Schaffung eines neuen
Erinnerungsraums und die Öffnung für alle
Kulturen gerecht und bewahrt die Ausein-
andersetzung mit der nationalsozialistischen
Vergangenheit im nationalen Gedächtnis. Die
Kongresshalle bleibt als eines der größten Bau-
relikte der NS-Diktatur zukünftig ein Spiegel
erinnerungskultureller Debatten im europä-
ischen Kontext und ein Bildungsort von ge-
samtstaatlicher Relevanz.
221
23
Handlungsfeld Historisch-politischer Lernort
Öffnung für alle Kulturen, Ort der
Transformation und des transkulturellen
Austauschs
Öffentlicher „Innenhof“ als „Leerer
Denkraum“ der Erinnerungskultur
Mögliche Synergie zwischen den Nutzungen
in Produktion und Publikumsansprache
Bildungsort für Erinnerungskultur
mit Mitteln von Kunst und Kultur
FAZIT
222
24
Der Volkspark Dutzendteich weist eine wech-
selhafte Geschichte auf: Im 17. Jahrhundert als
Ausflugsziel vor den Toren der Stadt beliebt,
wurde das Gelände in der Zeit des Nationalsozi-
alismus als Reichsparteitagsgelände überformt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte das
Dutzendteichgelände wieder zu einem Naher-
holungsgebiet umfunktioniert werden. Durch
die Intensivierung sportlicher und kultureller
Nutzungen in der Nachkriegszeit hat sich bis
heute eine einzigartige Parklandschaft entwi-
ckelt, die eine besondere Rolle einnimmt. Als
größte öffentliche Parkanlage der Stadt ist der
Volkspark Dutzendteich hinsichtlich der Erho-
lungs- sowie der stadtklimatischen Funktion von
gesamtstädtischer Bedeutung. Wie in keinem
anderen Park vermischen sich historische Zeug-
nisse mit zeitgenössischen Ansprüchen an Frei-
zeit und Erholung, geschützten Biotopen und
Gewässern, Fußgängern, Radfahrern und par-
kenden Autos, Kultur und Sport, kommerziellen
Veranstaltungen und öffentlichen Freiraumnut-
zungen.
Im „Masterplan Freiraum“ wird für den
Volkspark mit seinen vielfältigen Nutzungen
und Nutzungsansprüchen die Leitidee der
„Urbanen Parklandschaft“ formuliert. Mit die-
sem Begriff verbindet sich der Anspruch, die
vielfältigen Freiraumtypen, -qualitäten und
-nutzungen in einem aufeinander abgestimm-
ten Gesamtkonzept zu entwickeln und damit
gleichzeitig vorhandene Stadtstrukturen zu
qualifizieren bzw. angrenzende städtebauliche
Nutzungen stetig zu integrieren.
Mit der geplanten Transformation der Kon-
gresshalle zu einem Ort für zeitgenössische
Künste und Kulturen sowie der Situierung
der Spielstätte des Staatstheaters in deren „In-
nenhof“ sind bei der zukünftigen Freiraument-
wicklung der Urbanen Parklandschaft Dut-
zendteich folgende Handlungsempfehlungen
zu berücksichtigen:
Nutzungskonflikte und Flächen-
konkurrenzen entschärfen
Neben den noch erhaltenen baulichen Anla-
gen der NS-Zeit liegen die vielfältigen Frei-
raumnutzungen im Volkspark Dutzendteich
scheinbar ungeordnet nebeneinander. Das ge-
samte Areal separiert sich in die Parkanlagen,
den Sportpark mit Fußball- und Leichtathle-
tikstadion, Eishockeyarena, Jedermannsport-
flächen, Kleingartenanlage, Campingplatz,
Zeppelinfeld und -tribüne, Kongresshalle,
Volksfestplatz sowie die unmittelbar angren-
zende Messe und die jeweils zugeordneten
Stellplätze des Kfz-Verkehrs. Darüber hinaus
wird das Gelände für Großveranstaltungen wie
Rock im Park, andere diverse Konzerte oder
das Norisringrennen genutzt.
Die Dichte an unterschiedlichen Nutzungen
und deren Ansprüche an das Areal erfordern
bereits heute ein erhöhtes Maß an Koordinie-
rung und Management, das durch die Ansied-
lung neuer Nutzungen in der Kongresshalle
oder auf dem Zeppelinfeld mit -tribüne noch
verstärkt werden muss.
Die öffentliche Naherholung, die historisch-
politische Bildungsarbeit und das ökologische
Gleichgewicht werden insbesondere an Tagen
mit einer hohen Veranstaltungsdichte durch
parkende Autos, Veranstaltungslogistik und
Menschenmassen stark beeinträchtigt. Eine wei-
tere Konfliktebene sind die Flächenansprüche
der Sport- und Freizeitnutzung gegenüber de-
nen der historisch-politischen Lernorte.
Es gilt daher, die sich zeitlich und räumlich
überschneidenden Nutzungen und zusammen-
treffenden Interessen der historisch-politischen
Bildungsarbeit, der Großveranstaltungen, der
individuellen Grün- und Freizeitnutzungen so-
wie der zukünftigen kulturellen Nutzung der
Kongresshalle in Einklang zu bringen. Dabei
3.2. Freiraumentwicklung
223
25
werden die Ziele einer nachhaltigen und inte-
grierten Stadtteilentwicklungspolitik verfolgt.
Insofern sind Nutzungskonzepte für die Freiflä-
chen zu erarbeiten, die dem veränderten
Mobilitäts- und Freizeitverhalten, den demo-
grafischen Entwicklungen, den klimatischen
und energetischen Erfordernissen entsprechen.
So sollen unter anderem die Freiflächen des
Volksfestplatzes unter Beachtung des Denkmal-
schutzes in ihrer ursprünglichen Funktion opti-
miert und diese gleichzeitig ganzjährig multi-
funktional nutzbar gemacht werden. Weiterhin
ist die öffentliche Zugänglichkeit entlang des
Ufers zum Großen Dutzendteich uneinge-
schränkt zu sichern und mit attraktiven Begeg-
nungs- und Erholungsangeboten auszustatten.
Im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer
Nutzungen gilt es zu prüfen, ob durch Transfor-
mation neue Möglichkeiten entstehen, bislang
ungenutzte Freiflächen zu öffnen und diese als
öffentlich zugängliche Flächen in die Parkland-
schaft zu integrieren.
Die städtebauliche Entwicklung der Kongress-
halle soll als „Motor“ verstanden werden. Sie
kann als Impulsgeber für den Standort gleich-
zeitig neue Qualitäten im öffentlichen Raum
entstehen lassen.
Die 2015 im integrierten Stadtentwicklungs-
konzept Nürnberg Südost vorgeschlagenen
Strategien, wie die Einrichtung eines vermit-
telnden Gremiums, die Entwicklung eines
integrierten Nutzer- und Parkraumpflegema-
nagements und eines Veranstaltungslogistik-
konzeptes, sind mit Berücksichtigung neuer
Nutzungen einzurichten bzw. zu erstellen und
sukzessiv umzusetzen.
Freiflächen hinsichtlich der Ziele
der Mobilitätswende überprüfen
und ertüchtigen
Da der Bereich sehr gut an den öffentlichen
Nahverkehr angebunden ist, ist zu prüfen, wo
auch immer es im Bereich der Urbanen Park-
landschaft Dutzendteich möglich ist, Flächen
für den ruhenden Kfz-Verkehr, aber auch
verzichtbare und / oder überdimensionierte
Erschließungsflächen rückzubauen und zu
nutzbaren Erholungs- und Grünflächen umzu-
gestalten. So könnte die Umwandlung bzw.
Ertüchtigung dieser nicht mehr zeitgemäß ge-
nutzten Verkehrsflächen dazu beitragen, den
im Gebiet bestehenden sehr hohen Nutzungs-
druck zu vermindern.
Eingangssituation und Übergänge
aufwerten
Nach den 2004 verabschiedeten „Leitlinien
zum zukünftigen Umgang der Stadt Nürnberg
mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“
ist die Nutzung des Geländes für verschiedene
Freizeitaktivitäten akzeptiert, erwünscht und
in der Zwischenzeit auch etabliert. Es wird das
Ziel verfolgt, die Erholungsfunktion durch ent-
sprechende Infrastrukturmaßnahmen weiter
zu stärken. Als Ort der Erholung, der zwanglo-
sen Begegnung und Aneignung erfüllt das Ge-
lände auf diese Weise eine wichtige Funktion
als Möglichkeitsraum für eine plurale Stadtge-
sellschaft.
Dazu gehört auch, Eingangssituationen mit ei-
ner identitätsstiftenden Wirkung auszubilden.
Die Transformation der Kongresshalle bietet
die Chance, das Gebäude und seine unmittel-
bar anschließenden Freiflächen vollständig in
die Urbane Parklandschaft Dutzendteich zu
integrieren, Eingänge von außen nach innen
nahtlos übergehen zu lassen und mit einer
hochwertigen Platzgestaltung Stellplätze im
öffentlichen Raum zu reduzieren und zu einer
Aufwertung des Raumes beizutragen.
Weiterhin liegt die Kongresshalle an einer
strategisch günstigen Stelle. Durch zwei Rad-
vorrangrouten in Nord/Süd- als auch in Ost/
West-Richtung und verschiedene weitere Rad-
verbindungen ist sie optimal an die angren-
zende und weiterführende Radverkehrsinfra-
struktur angebunden.
Einheitliches Gestaltungskonzept
mit klarer Wegeführung
etablieren
Der Volkspark Dutzendteich wird von verschie-
denen Freiraumtypologien gekennzeichnet,
die unüberschaubar nebeneinanderliegen. Vor
allem die Räume zwischen den einzelnen Nut-
zungen stellen scheinbar große Distanzen her,
anstatt diese miteinander zu verbinden.
Ziel ist es, den Volkspark Dutzendteich als
einen Gesamtraum wahrzunehmen. Dazu
braucht es ein identitätsstiftendes, nutzungs-
strukturell ausgewogenes sowie gestalterisch
schlüssiges Gesamtkonzept, das flexibel an-
passbar ist. Neben einem einheitlichen Gestal-
tungskonzept wird ein robustes Wegenetz mit
klarem Orientierungssystem benötigt, das Geh-
und Radwege möglichst trennt und vielseitige
224
26
Aufenthaltsqualitäten bietet. Die zukünftigen
Nutzungen der Kongresshalle sind nahtlos in
das Gesamtkonzept zu integrieren.
Große Straße optimieren
Wichtiges „Bindeglied“, unmittelbar an den
Torso der Kongresshalle mit Volksfestplatz an-
schließend, ist die Große Straße. Sie zählt zu
den besonders stark beanspruchten Bereichen
der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich.
Insbesondere bei Messen und Großveranstal-
tungen im Stadion oder auf dem Zeppelin-
feld wird die Große Straße im Übermaß als
Stellplatzfläche für den Kfz-Verkehr oder zu
Logistikzwecken verwendet. Im integrierten
Stadtentwicklungskonzept Nürnberg Südost
wird vorgeschlagen, den Mittelteil aus Grün-
den des Denkmalschutzes zu sichern und eine
Verkehrsberuhigung, insbesondere für den
Schwerlastverkehr, anzustreben. Langfristig
sollte über eine Vollsperrung für den Kfz-Ver-
kehr der Großen Straße zu Gunsten der Stär-
kung der Erholungsfunktion der Urbanen Park-
landschaft nachgedacht werden.
Die Große Straße bildet die ideale Verbindung
zwischen der Innenstadt und Langwasser und
sollte insbesondere im Sinne einer uneinge-
schränkten Nutzung bei Veranstaltungen für
den Radverkehr optimiert werden. Im Juli 2022
wurde vom Stadtrat beschlossen, die Strecke
bis 2030 als Radvorrangroute auszubauen.
Darüber hinaus unterteilt die Große Straße als
zentrale Achse den Volkspark Dutzendteich
in zwei Hälften. Um die Durchlässigkeit des
Volkspark Dutzendteich zu ermöglichen sollten
dauerhafte Querungsmöglichkeiten der Straße
überprüft werden.
Luitpoldhain integrieren
Ein wichtiger Bestandteil des historisch bedeut-
samen Ensembles und der Urbanen Parkland-
schaft Dutzendteich ist der nordwestlich an
die Kongresshalle angrenzende Luitpoldhain
einschließlich der Freiräume um die Meistersin-
gerhalle. Der Luitpoldhain ist die größte und
bedeutendste Parkanlage in der mit Grünflä-
chen stark unterversorgten Südstadt und ist in
vielen Teilbereichen zu sanieren und mit einer
angepassten Pflege weiterzuentwickeln. Als
Grundlage hierfür wurde 2013 ein Parkpfle-
gewerk mit Entwicklungszielen und konkre-
ten Maßnahmen erarbeitet, deren Umsetzung
auch zu einer Erhöhung der Vielfalt und Biodi-
versität im Luitpoldhain beitragen sollen.
Darauf aufbauend und durch die enge kultu-
relle Verknüpfung mit der Meistersingerhalle
und der jährlich stattfindenden Großveranstal-
tung „Klassik Open Air“ sollte der Luitpoldhain
in das Gesamtkonzept Kongresshalle integriert
werden. Ein besonderer Aspekt für eine zu-
kunftsfähige Weiterentwicklung ist die Bewah-
rung und Wiedersichtbarmachung seiner histo-
rischen und kulturellen Eigenschaften.
Zudem können durch die Aufnahme des Luit-
poldhains in das Gesamtkonzept Kongresshalle
auch die Ziele der übergeordneten Freiraum-
planung fortgeführt werden, die eine bes-
sere Verzahnung des Luitpoldhains mit dem
Volkspark Dutzendteich und darüber hinaus
hervorheben.
Der westlich des Luitpoldhains gelegene Hiro-
shimaplatz bildet den Endpunkt der „Südstadt.
Klima.Meile“, die als übergeordnete Grünver-
bindung die Altstadt mit der urbanen Park-
landschaft Dutzendteich verbinden wird. Die
Umgestaltung des Platzes zum Quartierspark
wird als eine der zehn prioritären Maßnahmen
innerhalb der Entscheidungsvorlage des Frei-
raumkonzepts Nürnberger Süden vorgeschla-
gen, die im Herbst 2022 durch den Umweltaus-
schuss beschlossen wurden. Der Luitpoldhain
stellt dabei den Knotenpunkt dar und bildet
somit das verbindende Element, über den die
Grünverbindung in die großflächigen Park-
landschaften ausstrahlen wird.
In diesem Zusammenhang können in weite-
ren Planungen vorgeschlagene Rückbaumaß-
nahmen wie der Rückbau der Straße „An der
Ehrenhalle“ mitbetrachtet und in das Konzept
eingebunden werden. Ursprünglich grüne Flä-
chen können wieder der Parkanlage zugeschla-
gen werden bzw. der geteilte und im Osten
nur eingeschränkt nutzbare Luitpoldhain wie-
der zu einer qualitätvollen grünen Parkanlage
zusammengeführt werden.
225
27
Große Straße transformieren und
Luitpoldhain integrieren
Handlungsfeld Freiraumentwicklung
Überschüssige Verkehrsflächen, vor allem
die des ruhenden Verkehrs, reduzieren und
entsiegeln
Integration transformierter Freiflächen
in das übergeordnete Wege- und
Orientierungsnetz
„Innenhof“ in Urbane Parklandschaft
integrieren
FAZIT
226
28
Ganzjährig wird das Areal des Volkspark Dut-
zendteich als Raum für Naherholung, Freizeit
und Sport mit den entsprechenden baulichen
Anlagen und für Veranstaltungen auf den Frei-
flächen sowie im Max-Morlock-Stadion und
der Arena Nürnberger Versicherung mit ent-
sprechenden Auswirkungen auf den fließen-
den und ruhenden Verkehr genutzt.
Anbindung durch den Ausbau von
Fahrrouten verbessern
Der Standort der Kongresshalle ist bereits
heute mit den Straßenbahnlinien 6 und 8
sowie den Buslinien 36, 45, 55, 65 und 96
unmittelbar an den ÖPNV angebunden. Der
Hauptbahnhof und die damit verbundene An-
bindung an den Fernverkehr der Bahn ist in
einer Fahrzeit von neun Minuten erreichbar.
Daneben besteht in ca. 600 m bis 700 m Ent-
fernung der S-Bahnhof Dutzendteich mit der
S-Bahnlinie 2.
Unmittelbar an der Kongresshalle sollen künf-
tig radial die Radvorrangroute 12 und tangen-
tial die Radvorrangroute 3 verlaufen. Diese
Routen sollen Teil eines Netzes an durchgängi-
gen Radrouten mit einem besonderen Komfort
bei Ausbau und Wegweisung bilden, auf de-
nen dem Radverkehr ein besonderer Vorrang
eingeräumt wird. Radvorrangrouten ermögli-
chen ein durchgängiges und sicheres Radfah-
ren in die Innenstadt, aus der Innenstadt in die
Stadtteile sowie auf den einzelnen Tangen-
ten. Das Radvorrangroutennetz mit rund 135
km Länge soll laut „Mobilitätsbeschluss für
Nürnberg“, der vom Stadtrat im Januar 2021
gefasst wurde, bis zum Jahr 2030 fertiggestellt
werden.
Über die Bayernstraße, die Münchener Straße
und die Regensburger Straße besteht eine vor
allem während der Durchführung von Groß-
veranstaltungen verkehrlich stark belastete
Anbindung an das überörtliche Straßennetz
und im Besonderen an die Bundesautobahnen
A 6, A 9 und A 73.
Die An- und Abfahrtsrouten zu den Großver-
anstaltungen decken sich zum Teil mit denen
zur künftigen Spielstätte des Staatstheaters
Nürnberg. Der Standort Kongresshalle und die
weiteren großen Veranstaltungsorte Stadion,
Arena und Messe können jedoch grundsätzlich
mit unterschiedlichen öffentlichen Verkehrs-
mitteln unabhängig voneinander erreicht wer-
den: Stadion und Arena vorwiegend mit der
S-Bahn, die Messe mit der U-Bahn, die Kon-
gresshalle mit Straßenbahn und Bus.
Stellplätze durch Kompensations-
maßnahmen reduzieren
Die für die bestehenden und geplanten Nut-
zungen in der Kongresshalle benötigten Stell-
plätze sollen im Umfeld hergestellt werden.
Dabei ist es Ziel, die Anzahl der Stellplätze für
alle Nutzungen deutlich zu reduzieren und
durch Mobilitätsmaßnahmen zu kompensie-
ren, da nur sehr begrenzt öffentliche Flächen
zur Verfügung stehen. Das Konzept für das
erweiterte Dokumentationszentrum sieht eine
Unterbrechung der aktuell im Uhrzeigersinn
um das Gebäude verlaufenden nördlichen Um-
fahrt als bisheriger Zufahrt zum „Innenhof“
und zum Gebäudeteil der Nürnberger Sympho-
niker im Bereich des Zugangs zum Dokumenta-
tionszentrum vor, um im Zugangsbereich eine
Kfz-freie Platzfläche zu erhalten und für die
Besucher im Besonderen einen sicheren fußläu-
figen Übergang zwischen ÖPNV und Gebäude
zu ermöglichen. Die Stellplätze für Pkw und
Busse sollen nach derzeitigen Überlegungen
westlich des Eingangsbereichs des Dokumen-
tationszentrums hergestellt werden. Die Zu-
und Abfahrt zu den Stellplätzen aller anderen
Nutzungen muss folglich westlich und südlich
entlang der Kongresshalle vorgesehen werden.
3.3. Mobilität
227
29
Da es häufig parallele Veranstaltungen in den
Spielstätten im südlichen Kopfbau (Musiksaal
der Nürnberger Symphoniker und „Serenaden-
hof“) und der Spielstätte des Staatstheaters am
Standort Kongresshalle geben wird, können
die Stellplätze nicht zugleich beiden Veranstal-
tungsorten dienen.
Bereits während der Bauarbeiten an der Kon-
gresshalle wird deren „Innenhof“ als Park-
platzfläche nicht mehr zur Verfügung stehen
und es bestehen Überlegungen, den Innenbe-
reich auch langfristig nicht mehr als Parkplatz
zu nutzen. Dies bedeutet, dass die Parkplatz-
kapazitäten auf dem Areal dauerhaft begrenzt
sind.
Maßnahmen des Mobilitätskon-
zepts umsetzen und Synergieen
schaffen
Aufgrund der Vielzahl an Veranstaltungsor-
ten mit zum Teil großen Besuchermengen im
Bereich Dutzendteich/Luitpoldhain/Stadion/
Messe, ist das umgebende Straßennetz an der
Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt.
Mit der Entwicklung des Areals des ehemali-
gen Südbahnhofs mit Wohn- und gewerbli-
chen Nutzungen sowie mit der neuen Tech-
nischen Universität werden die verkehrlichen
Herausforderungen noch zunehmen. Deshalb
wurde im Zusammenhang mit den Planungen
rund um die Kongresshalle ein externes Gut-
achterbüro mit der Erarbeitung eines Mobi-
litätskonzeptes beauftragt, das unter Ein-
bindung wesentlicher Stakeholder durch ein
Fachgremium begleitet wird.
Neben der Analyse der Bestandssituation soll
der Gutachter eine Prognose der zukünftigen
Verkehrsabläufe erstellen und Maßnahmen
aufzeigen, mit denen die zu erwartenden ver-
kehrlichen Herausforderungen bewältigt wer-
den können. Da dies nur mit der Reduzierung
des Kfz-Verkehrs möglich ist und bezugneh-
mend auf den „Mobilitätsbeschluss für Nürn-
berg“, hat das zu entwickelnde Mobilitätskon-
zept zum Ziel, den durch die Nutzungen in der
Kongresshalle erzeugten Kfz-Verkehr soweit
wie möglich auf den Umweltverbund (ÖPNV,
Fußgänger- und Radverkehr) zu verlagern.
Eine Überlastung der zur Verfügung stehenden
Verkehrsinfrastruktur und negative Folgewir-
kungen für die Anlieger im weiteren Umfeld
können nur dann vermieden werden, wenn die
Veranstaltungsverkehre möglichst umweltver-
träglich und MIV-arm abgewickelt werden.
Dabei soll mit gezielten Mobilitätsmaßnahmen
auch erreicht werden, dass der Stellplatzbedarf
für alle Nutzungen deutlich reduziert wird,
damit möglichst keine oder wenige zusätzli-
che Parkplatzkapazitäten erforderlich werden.
Zudem sind Vorschläge zur Optimierung der
Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsabwicklung
der verschiedenen Verkehrsträger auf dem
Veranstaltungsareal selbst sowie im Straßen-
netz zu erarbeiten. Dabei sollen ausdrücklich
alle bestehenden und geplanten Nutzungen
sowohl in der Kongresshalle als auch im Um-
feld berücksichtigt werden. Erste Ergebnisse
werden für Mitte 2023 erwartet.
Parallel wurde ein Verkehrsgutachten für den
geplanten „Lernort Zeppelinfeld“ vergeben
und die Ausschreibung für ein Mobilitätskon-
zept für den Bereich Messe / Nürnberg Südost
ist in Vorbereitung. Auch diese beiden Unter-
suchungen sollen Maßnahmen aufzeigen, mit
denen das zukünftige Verkehrsaufkommen
begrenzt werden kann. Ziel der drei Unter-
suchungen ist die sinnhafte Vernetzung der
verschiedenen Standorte bei gleichzeitiger
Entflechtung der Hauptverkehrsströme, wobei
im Besonderen Wechselwirkungen zu berück-
sichtigen sind.
228
30
Handlungsfeld Mobilität
Shift zum Umweltverbund, besonders bei
Veranstaltungszeiträumen notwendig
Abstimmung des Mobilitätskonzepts
der Kongresshalle mit parallel laufenden
UntersuchungenGroße Straße als Fahrradroute ausbauen,
Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger
abbauen
FAZIT
229
31
3.4. Angrenzende Entwicklungen
Im INSEK Nürnberg Südost liegt die Kongress-
halle in einer dynamischen Zone mit hoher
Entwicklungsenergie, die in ihre unmittelbare
Umgebung ausstrahlt. Die Entwicklung der
Kongresshalle zu einem Ort für zeitgenössische
Künste und Kulturen sowie die Spielstätte des
Staatstheaters Nürnberg in deren „Innenhof“
wird in Wechselwirkung mit den nachfolgend
beschriebenen Entwicklungen stehen:
Die NürnbergMesse beabsichtigt in den nächsten
Jahren keine wesentlichen Erweiterungen außer-
halb der heutigen Grundstücksgrenzen.
Lediglich die im Flächennutzungsplan der Stadt
Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan dar-
gestellten Flächen mit Zweckbestimmung Messe,
sind Optionen, die nach wie vor im Masterplan
der NürnbergMesse als Nutzfläche eingeplant
werden. Diese ist zum einen nördlich des Parkhau-
ses Große Straße verortet, eine weitere Expansi-
onsfläche betrifft einen Eingriff in den Silberbuck.
Von Relevanz sind die aktuellen Entwicklungen
im Umgriff der Kongresshalle, Volksfestplatz,
Zeppelinfeld, Stadion, Arena und Dutzendteich.
Durch diese entsteht ein „Überdruck“ auf die zum
Teil heute bereits stark beanspruchten Verkehrs-
und Parkflächen. Es ist daher zwingend erforder-
lich, die einzelnen Verkehrsbelastungen aufzuneh-
men und neu zu bewerten.
Weiter wäre zu prüfen, ob bestimmte Themen wie
(Schwerlast-)verkehr, Parken, Sicherheit, Gastrono-
mie gebündelt und über ein „Area-Management“
zentral für alle Bedarfsträger professionell gesteu-
ert werden kann.
Entwicklungen der NürnbergMesse
Bei der künftigen Arbeit an der Zeppelintribüne
und Zeppelinfeld liegt der Fokus auf der Vermitt-
lungs- und Bildungsarbeit am historischen Ort.
Die Stadt Nürnberg hat beschlossen, den jetzigen
Zustand baulich zu sichern (kein Neubau, kein
Wiedererrichten, kein Restaurieren) und einen
historisch-politischen Lern- und Begegnungsort zu
entwickeln.
Die Umsetzung des Projekts beinhaltet folgende
räumlich-bauliche Veränderungen:
Der ehemaliger Bahnhof Dutzendteich wird als
erster Anlaufpunkt für Besuchende ausgebaut
und dient so als räumlicher Orientierungspunkt
auf dem weitläufigen Areal, außerdem als Infor-
mations- und Servicestation.
Der Mittelbau der Zeppelintribüne wird bis auf
wenige Ausnahmen ganzjährig für die Öffentlich-
keit zugänglich sein und bietet Interessierten ein
museales Angebot. Zusätzlich wird ein Treppen-
haus neben dem Mittelbau zugänglich sein.
Über dieses kann man von der Vorder- auf die
Rückseite der Tribüne wechseln. Ein neu einge-
bauter Aufzug sorgt für die barrierefreie Erschlie-
ßung der oberen Ebenen der Tribüne.
Neu zu entwickelnde Reflektionsorte vermitteln
auf intuitive und nierigschwellige Weise neue Per-
spektiven auf Zeppelinfeld und Zeppelintribüne.
Das bislang der Öffentlichkeit nicht zugängliche
Zeppelinfeld und die das Feld umfassende Wallan-
lage werden auf der Westseite künftig geöffnet
sein. Die seit Jahrzehnten etablierte Sportnutzung
wird sich auf die östliche Feldseite konzentrieren.
Die Entwicklung von Zeppelintribüne und Zep-
pelinfeld zum Lern- und Begegnungsort stellt an
die urbane Parklandschaft Dutzendteich beson-
dere stadtplanerische Ansprüche, insbesondere
mit Blick auf künftige Mobilitätskonzepte und die
Nutzungsfunktionen zwischen Naherholung und
steigender Veranstaltungsdichte.
Zeppelintribüne und Zeppelinfeld werden zum Lern- und Begegnungsort
230
32
Unter dem Begriff „Nürnbergs neuer Süden“ ent-
steht auf dem Gelände des ehemaligen Südbahn-
hofs an der Brunecker Straße mit einer Fläche von
rund 90 Hektar ein neues Stadtquartier. Das Areal
ist als gemischt genutztes Quartier zum Woh-
nen und Arbeiten mit weitläufigen Grünflächen
geplant. Auf einer Teilfläche wird weiterhin ein
neuer innovativer Universitätsstandort implemen-
tiert. Erschlossen wird das autoarme Areal insbe-
sondere durch eine neue Straßenbahntrasse.
Das Areal ist insgesamt in drei Module unterteilt
und soll schrittweise entwickelt werden: Die Pla-
nung für Modul I und Modul II sehen insgesamt
ca. 3.500 Wohneinheiten für bis zu 6.500 Ein-
wohnerinnen und Einwohner vor. Hinzu kommen
Schule, Kindertagesstätten und Nahversorgungs-
einrichtungen. Im Zentrum entsteht ein großer
Stadtteilpark, der als „grüne Mitte“ die Quartiere
miteinander verbindet und in den Volkspark Dut-
zendteich übergeht.
Modul III ist für den Bau der Technischen Uni-
versität Nürnberg vorgesehen. Der Campus der
Universität entsteht auf einem 37 Hektar großen
Areal im Süden des neuen Quartiers. Die Land-
schaftsplanung sieht klare Abgrenzungen zu den
urbanen Bereichen im Norden und im Westen,
dem geplanten Stadtpark und den Wohngebieten
vor. Im Übergang zur stark befahrenen Münche-
ner Straße und dem nordöstlich angrenzenden
Volkspark Dutzendteich hingegen werden natur-
nahe Strukturen erhalten und gestärkt. Sie bilden
eine wichtige Biotop- und Freiraumverbindung,
die eine räumliche Zäsur zwischen Straßenraum
und Campus bilden. Das Hochschulgelände wird
damit durch öffentliche Grünflächen, Plätze, Po-
cket-Parks und grüne Nischen geprägt werden.
An der neuen Technischen Universität können
bis zu 6.000 Studierende im Zukunftsfeld „Tech-
nikwissenschaften“ forschen und lernen. In der
Universität sollen Technik-, Natur-, Sozial- und
Geisteswissenschaften inter- und transdisziplinär
zusammenwirken.
Wesentlicher Inhalt aller drei Module ist die Öff-
nung und Verknüpfung zu den angrenzenden
Stadtteilen. Durch Umwidmung der Flächen von
gewerblicher Nutzung für dringend benötigten
Wohnbedarf, Erholung, Bildung, Wissenschaft und
Forschung wird ein Mehrwert geschaffen, von
dem auch die unmittelbare Umgebung profitiert.
Neues Stadtquartier an der Brunecker Straße mit Technischer Universität
Im Januar 2022 hat der Nürnberger Stadtrat einen
Prozess angestoßen, an dessen Ende eine Sanie-
rung und Modernisierung des Max-Morlock-Sta-
dions stehen soll. Aktuell läuft als erster größe-
rer Schritt dieses Prozesses die Erarbeitung einer
Machbarkeitsstudie mit dem Ziel, Entwicklungs-
optionen für das Stadion aufzuzeigen und zu be-
werten.
Auslöser ist der bauliche und funktionale Zustand
der Stadion-Tribünen. Zur Fußball Weltmeister-
schaft 2006 fanden die letzten größeren Umbau-
maßnahmen am Stadion statt, die Bausubstanz
der Tribünenbauwerke stammt allerdings größ-
tenteils aus den Jahren 1988 bis 1990. Dies führt
zu einem stetig steigenden Sanierungsaufwand.
Zudem hat die gescheiterte Bewerbung als Aus-
tragungsort für die Europameisterschaft 2024 ge-
zeigt, dass das Stadion seinen Status als eines der
attraktivsten deutschen Stadien eingebüßt hat.
Mit der Studie sollen Lösungen entwickelt wer-
den, welche die vorhandenen Möglichkeiten mit
den bestehenden Bedarfen in Einklang bringen.
Neben Empfehlungen für die Ausprägung des Sta-
dions werden auch potenzielle Mantelnutzungen
aufgezeigt, die für das gesamte Quartier Nutzen
stiften. Hierbei sollen die umliegenden Flächen in
die Überlegungen einbezogen werden, um ergän-
zende Entwicklungen im Quartier aufzuzeigen.
Zudem werden bestehende Synergien analysiert
und potenzielle Synergien mit den angrenzenden
Nutzungen aufgezeigt.
Sämtliche Entwicklungen im Quartier sind mit
den Zielen des Denkmalschutzes und des Um-
weltschutzes zu vereinbaren. Außerdem soll der
Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitags-
gelände und dem Naherholungsgebiet Volkspark
Dutzendteich der gesamtgesellschaftlichen Ver-
antwortung gerecht werden und der angestoßene
Prozess eng mit den laufenden Prozessen in der
Kongresshalle sowie die Entwicklung von Zep-
pelinfeld und Zeppelintribüne zum Lern- und Be-
gegnungsort verzahnt werden.
Machbarkeitsstudie Max-Morlock-Stadion
231
33
Handlungsfeld angrenzende Entwicklungen
Gemeinsamen Lern- und Bildungsort mit
Zeppelinfeld und -tribüne konkretsieren
Bestehende und potenzielle Synergie-
effekte mit Max-Morlock-Stadion
untersuchen
Frühzeitige Reaktionen auf geplanten
Wohn- und Universitätsstandort Brunecker
Straße
FAZIT
Zentrale Themen bündeln und „Area“-
Management überprüfen
232
34
Die zukünftige Nutzung wurde insbesondere
mit der Bevölkerung diskutiert, um die
stadtplanerischen bzw. stadträumlichen Ent-
wicklungen im Zuge des Baus der Technischen
Universität und der Entwicklung des neuen
Stadtteils Lichtenreuth in das Nutzungskon-
zept einbringen zu können.
Stadtinterner Fachworkshop
Aus diesem Grund wurde zunächst am
4. Oktober 2021 ein stadtinterner Fachwork-
shop durchgeführt, der sich der stadträumli-
chen Gesamtsituation des ehemaligen Reichs-
parteitagsgeländes und der Kongresshalle im
Besonderen widmete. Eine Stakeholderanalyse
brachte zentrale Erkenntnisse über die not-
wendige personelle Beteiligung im weiteren
Prozess.
Fachwerkstatt „Stadtentwicklung
Kongresshalle“
Die Fachwerkstatt „Stadtentwicklung Kon-
gresshalle“ am 26. November 2021 analysierte
gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteu-
ren vor Ort die Potenziale der Kongresshalle
als Motor der Stadtentwicklung und analy-
sierte weitere Schlüsselprojekte und -akteurin-
nen und -akteuren. Die Veranstaltungen ver-
standen sich als logische Fortsetzung des 2015
erarbeiteten INSEK Nürnberg Südost.
Insbesondere wurde betont, dass die Entwick-
lung der Kongresshalle ein hochkomplexes
Kultur- und Planungsprojekt ist, bei dem un-
terschiedliche Diskursebenen nicht gegenei-
nander ausgespielt werden sollten, sondern
das hohe Potenzial, das in den verschiedenen
Handlungsfeldern des Prozesses sichtbar wird,
genutzt werden soll.
3.5. Öffentlichkeitsbeteiligung
Ergebnis Fachwerkstatt:
Die Kongresshalle kann zu einem verbinden-
den, völlig neuen Kulturort werden und hat
das Potenzial „gläserne Wände“ einzureißen,
neue Akzente zu setzen und sowohl räum-
lich als auch kulturell zu einem Scharnier für
die übergreifende Stadtentwicklung zwi-
schen Südstadt und den neu zu entwickelnden
Stadtteilen zu werden.
Für viele Akteurinnen und Akteure aus dem
direkten Umfeld rückten erst jetzt Potenziale
und Möglichkeiten zur Nutzung auf das Tab-
leau.
Der offene „Innenraum“ der Kongresshalle hat
das Potenzial, als öffentlicher Raum genutzt
und erlebbar gemacht zu werden.
Die Kongresshalle ist sehr gut an den ÖPNV
angebunden; dennoch muss ihre Erreichbar-
keit an zukünftige Entwicklungen angepasst
und verbessert werden.
Die Nutzungsdichte um das Dutzendteichge-
lände nimmt weiter zu. Sie braucht Koordina-
tion und Kommunikation.
Arbeitsauftrag:
Erarbeitung eines städtebaulich-
freiraumplanerischen Konzeptes für
die Kongresshalle und ihr Umfeld, die
Entwicklung eines Mobilitätskonzep-
tes und die Erarbeitung eines überge-
ordneten Nutzungskonzeptes für das
Dutzendteichgelände.
233
35
„Try Out“ und „Open up“
Kongresshalle
Zwei Informationstage zur Kongresshalle er-
möglichten, auf Rundgängen Einblicke in sonst
für die Allgemeinheit nicht zugängliche Berei-
che zu erhalten. Die Besuchenden waren im
Rahmen von „Try out Kongresshalle“ am 13.
November 2021 und „Open up Kongresshalle“
am 20. November 2021 eingeladen, ihre Ideen
zur Zukunft der Kongresshalle zu formulieren.
Der Response-Point brachte ein klares Stim-
mungsbild: Die Menschen wünschen sich ein
neues Nutzungskonzept für die Kongresshalle -
75 Prozent der Befragten nennen explizit eine
kulturelle Nutzung in diesem Zusammenhang.
Die Menschen sehen die Kongresshalle als ein
Zeichen des Größenwahns und verbinden diese
mit der NS-Zeit. Der historische Kontext des
Ortes wurde allerdings oft mit der kulturel-
len Nutzung verknüpft und ein Gegenentwurf
zur NS-Ideologie skizziert. Dadurch entstehe
die Chance, die Erinnerungskultur lebendig zu
halten: Erinnerungskultur durch Künste und
Kulturen. Das Stimmungsbild ist geprägt von
dem Wunsch nach einem öffentlichen und
gesellschaftlichen Nutzen der Kongresshalle,
der sich als Begegnungsort von einem „reinen
Denkmal“ und einer kommerziellen Nutzung
unterscheiden soll.
Zwei weitere Informationstage am 20. August
2022 und 19. November 2022 wurden der stets
hohen Nachfrage der Öffentlichkeit an der
Entwicklung rund um die Kongresshalle ge-
recht. Zudem gab es im November vor Ort die
Möglichkeit, über die Entwicklung des Nürn-
berger Südostens in den Dialog zu treten.
Doppelausstellung im K:iosk93
und im Offenen Büro
Die Doppelausstellung im K:osk93 und im Of-
fenen Büro des Stadtplanungsamtes zeigte
zwischen dem 24. Januar und 20. Februar 2022,
wie vielfältig der Blick von visueller Kunst, Ar-
chitektur, Musik und Film auf die provozieren-
den Architekturrelikte des Nationalsozialismus
in Nürnberg ist. Anschließende Ausstellungs-
gespräche befruchteten den Diskurs über die
stadträumliche Entwicklung der Kongresshalle
und deren Umfeld.
World-Café zur Zukunft
Das World Café zur Zukunft der Kongresshalle
am 30. November brachte Vertreterinnen und
Vertreter aus Kunst und Kultur, Politik und
Wissenschaft zusammen, um die Potenziale
der zukünftigen kulturellen Nutzung der Kon-
gresshalle – insbesondere die Verbindung von
Erinnerungskultur und Kunst – zu diskutieren.
Durchaus kontrovers wurde über den Zusam-
menhang von Erinnerungskultur und kulturel-
ler Nutzung diskutiert; abschließend herrschte
große Zustimmung zur Etablierung der Ermög-
lichungsräume in der Kongresshalle.
World-Café „Open space“ und
Telefoninterviews
Das World-Café „Open space Kongresshalle“
am 27. Juli 2022 lud Künstlerinnen und Künst-
ler aller Sparten und Interessensvertreterinnen
und -vertreter zum Thema Nutzerinnen- und
Nutzerbedarfe sowie Besucher- und Besuche-
rinnenerwartung ein und stellte einen Mei-
lenstein für die bauliche Konkretisierung der
Ermöglichungsräume dar.
Die Diskussion zeigte überdies, dass es einen
weiteren partizipativen Prozess zu inhaltlichen
und räumlichen Synergien der Ermöglichungs-
räume bedarf, der im Jahr 2023 fortgeführt
wird. Im Verlauf des Sommers 2022 wurden
digitale Interviews mit Stakeholdern und Ver-
treterinnen und Vertretern der Künste und
Kulturen durchgeführt, sodass sich möglichst
alle künstlerischen Sparten an der Befragung
beteiligen konnten und die Kunst- und Kultur-
landschaft Nürnbergs repräsentativ abgebildet
werden konnte.
Im Zentrum des Fragebogens stand die Auf-
nahme der detaillierten Anforderungen der
Künstlerinnen und Künstler an die zuvor
identifizierten Räumlichkeiten. Zusätzlich
wurden – je nach zeitlichem Umfang Fra-
gen zu Membranen mit der Spielstätte des
Staatstheaters sowie dem Umgang mit der
Erinnerungskultur gestellt. Die Nutzer- und
Nutzerinnenbedarfe sowie Besucher- und Be-
sucherinnenerwartung gilt es nun im fort-
schreitenden Prozess in der Kongresshalle zu
verorten und technisch bzw. baulich umzuset-
zen.
75% wünschen sich
eine kulturelle Nutzung
234
ÖffentlichkeitFachöffentlichkeitStadtintern
2021 2022 2023 2025
Vorlage eines
Nutzungs- und
Betriebskonzepts
15.12.2021
Stadtratsbeschluss zur Spielstätte
des Staatstheater am Standort
Kongresshalle und zum Erhalt des
Opernhauses
04.10.2021
Stadtinterner
Beteiligungsworkshop
20.07. 2022
Stadtratsbeschluss, den
Anbau im nordwestlichen
Bereich des „Innenhofs“ zu
positionieren
Weitere partizipative Prozesse zu räumlichen und
inhaltlichen Synergien der Ermöglichungsräume
13.11.2021
„Try out
Kongresshalle“
24.01.-20.02.2022
Doppelaustellung
K:osk93
20.08.-19.11.2022
Informationstage
20.11.2021
„Open up
Kongresshalle“
26.11.2021
Fachwerkstatt
„Stadtentwicklung
Kongresshalle“
30.11.2021
World-Café mit Vertre-
ter*innen der Kunst,
Kultur und Wissenschaft
27.07.2022
„Open Space
Kongresshalle“
World-Café
März 2023
Fördermittelantrag zur
Kongresshalle
2024
Bauphase
Juli 2023
Erste Baumaßnahmen im Bestand
Finalisierung
Umzug und
Spielbetrieb
Opernhaus
Sommer 2022
Digitale Interviews mit Stakehol-
dern und Vertreter*innen der
Künste und Kulturen
36
„Try out Kongresshalle“
(c) Stadt Nürnberg
„Try out Kongresshalle“
(c) Stadt Nürnberg
World Café mit Fachöffentlichkeit
(c) Stadt Nürnberg
Zeitliche Einordnung
235
ÖffentlichkeitFachöffentlichkeitStadtintern
2021 2022 2023 2025
Vorlage eines
Nutzungs- und
Betriebskonzepts
15.12.2021
Stadtratsbeschluss zur Spielstätte
des Staatstheater am Standort
Kongresshalle und zum Erhalt des
Opernhauses
04.10.2021
Stadtinterner
Beteiligungsworkshop
20.07. 2022
Stadtratsbeschluss, den
Anbau im nordwestlichen
Bereich des „Innenhofs“ zu
positionieren
Weitere partizipative Prozesse zu räumlichen und
inhaltlichen Synergien der Ermöglichungsräume
13.11.2021
„Try out
Kongresshalle“
24.01.-20.02.2022
Doppelaustellung
K:osk93
20.08.-19.11.2022
Informationstage
20.11.2021
„Open up
Kongresshalle“
26.11.2021
Fachwerkstatt
„Stadtentwicklung
Kongresshalle“
30.11.2021
World-Café mit Vertre-
ter*innen der Kunst,
Kultur und Wissenschaft
27.07.2022
„Open Space
Kongresshalle“
World-Café
März 2023
Fördermittelantrag zur
Kongresshalle
2024
Bauphase
Juli 2023
Erste Baumaßnahmen im Bestand
Finalisierung
Umzug und
Spielbetrieb
Opernhaus
Sommer 2022
Digitale Interviews mit Stakehol-
dern und Vertreter*innen der
Künste und Kulturen
37
„Open Space Kongresshalle“ World Café
(c) Stadt Nürnberg
Informationstage
(c) Stadt Nürnberg
236
Ableitung von
Empfehlungen3
237
39
Ausblick
Die Kongresshalle befindet sich in einem ur-
banen Raum, der durch ein komplexes Gefüge
von Nutzungsmöglichkeiten und einer starken
Entwicklungsdynamik gekennzeichnet ist. Vor-
handene Untersuchungen des INSEKs bilden
die Grundlage für die Erstellung von Hand-
lungsempfehlungen, die die aktuellen Entwick-
lungen mit dem Fokus auf die Kongresshalle
berücksichtigen.
Im Jahr 2020 hat die neue Leipzig Charta stren-
gere Anforderungen an eine integrierte Stadt-
entwicklung im Sinne einer nachhaltigen und
gemeinwohlorientierten Zukunftsperspektive
für europäische Städte festgelegt.
Das Gebiet um die Kongresshalle zeichnet sich
durch eine starke Überlagerung räumlicher
und zeitlicher Nutzungen und Veranstaltungen
aus, wobei aktuelle Themen der Stadtentwick-
lung hier in besonderem Maße konzentriert
sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei die konti-
nuierliche Auseinandersetzung mit der histo-
rischen Vergangenheit des Ortes und ein ge-
meinschaftlicher Diskurs über dessen Nutzung
als Lern- und Bildungsort. Die bereits beste-
henden kulturellen Nutzungen werden durch
die Spielstätte des Staatstheaters am Standort
Kongresshalle ergänzt.
Die vielfältigen Herausforderungen der Klima-
krise, aber auch die der Mobilitätsstruktur, der
kreativen Milieus und der Erinnerungskultur
treffen im direkten Umfeld der Kongresshalle
konzentriert aufeinander und erfordern eine
hohe Koordinationsleistung und die Lösung
von Zielkonflikten. Dennoch bringen sie auch
ein hohes Maß an Energie und Dynamik, die
für eine zukunftsfähige Transformation des
Stadtraums genutzt werden sollten.
Betrachtet man diese Handlungsfelder im
Raum, lassen sich Einzugsgebiete mit unter-
schiedlicher Ausdehnung definieren. Dieses
Ankommen & Erleben
Verantwortungsvolle Aktivierung
der Kongresshalle durch zeitge-
nössische Kunst und Kultur
Die Kongresshalle bildet gemeinsam mit der
Zeppelintribüne und dem Zeppelinfeld einen
gemeinsamen Lern- und Bildungsort und wird
bereits von einer Vielzahl an Besucherinnen
und Besuchern, darunter ein großer Anteil an
Schülerinnen und Schülern, besichtigt.
Die politische Auseinandersetzung mit dem
historischen Erbe des Ortes kann durch die Ein-
bringung von Ermöglichungsräumen für Kunst
und Kultur und der Spielstätte des Staatsthea-
ters Nürnberg neue Aufmerksamkeit erlangen
und sich im ständigen Austausch weiterent-
wickeln. Der Ort bedarf dadurch einer neuen
Abstimmung seines Narrativs als Ort der stän-
digen Transformation und des kulturellen und
künstlerischen Austauschs, aber vor allem in
der Rolle als Bildungseinrichtung und Doku-
mentationszentrum.
Vorgehen rückt die Auswirkungen der aktu-
ellen Entwicklungen in und um die Kongress-
halle klar in den Fokus und ermöglicht eine
Priorisierung der Handlungsempfehlungen in
ihren jeweiligen räumlichen Wirkungsbrei-
chen.
238
40
Die an die Kongresshalle angrenzenden Frei-
flächen stehen unter starkem Nutzungsdruck.
Insgesamt ist eine Entsiegelung und Aufwer-
tung von Flächen mit Transformationspoten-
zial notwendig, um den komplexen Anforde-
rungen des Gebiets gerecht zu werden. Diese
können beispielsweise durch den Rückbau von
überschüssigen Verkehrsflächen und einer effi-
zienten Mehrfachnutzung bereits versiegelter
Flächen entstehen.
Da der „Innenhof“ der Kongresshalle zukünf-
tig als öffentliche Freifläche gestaltet werden
soll, sind Wechselwirkungen mit dem bereits
bestehenden und stark genutzten Volksfest-
platz abzustimmen. Dies kann durch eine enge
Zusammenarbeit im Veranstaltungsmanage-
ment und thematische Abstimmung erfolgen.
Die Einbringung eines zusätzlichen Zugangs
zum „Innenhof“ der Kongresshalle könnte die
beiden Flächen räumlich näher zusammenbrin-
gen. Der Volksfestplatz erhält mit den neuen
künstlerischen und kulturellen Nutzungen des
angrenzenden U-förmigen Gebäudeteils die
zusätzliche Aufgabe, einen geeigneten Vor-
platz für die gesamte Kongresshalle darzustel-
len.
Der Volksfestplatz geht in das Denkmal „Große
Straße“ über, das sich geradlinig als zentrales
Erschließungselement durch das ehemalige
Reichsparteitagsgelände zieht und somit eine
stark raumbildende Wirkung aufweist. Eine
Reduzierung des ruhenden Verkehrs und der
Umbau zur Fahrradstraße würde die Fläche mit
der Funktion als Rückgrat stärken. Gleichzeitig
sollten Barrieren abgebaut und Querungsmög-
Grundsätzlich ist die Kongresshalle bereits sehr
gut durch Angebote des ÖPNV angeschlos-
sen. Besonders bei Großveranstaltungen und
parallel laufenden Events ist die Entflechtung
der Hauptströme durch unterschiedliche Ver-
kehrsmittel nötig, um den Verkehrsraum nicht
zu überlasten. Ein Shift weg vom MIV hin zum
Umweltverbund ist dringend notwendig.
Die zentrale Erschließung des ehemaligen
Reichsparteitagsgeländes erfolgt über die
Große Straße, die als Fahrradroute ausgebaut
werden soll. Der derzeit dort stark vertretene
ruhende Verkehr soll weitestgehend reduziert
werden und nur auf die unausweichlichen Be-
darfe der NürnbergMesse beschränkt werden.
Der neue Stadtteil „Lichtenreuth“ bringt so-
wohl ein erhöhtes Verkehrsaufkommen als
auch den zunehmenden Bedarf an Wohnruhe
mit sich, worauf frühzeitig reagiert werden
muss. Eine verbesserte Anbindung des Ge-
biets an den ÖPNV durch die Weiterführung
der Tramlinie auf der Bayernstraße ist ange-
Verbinden & Orientieren
Nutzungskonflikte und Flächen-
konkurrenzen entschärfen
Erreichen & Entflechten
Neue Nutzungen in Mobilitäts-
konzepte eingliedern und
Umweltverbund stärken
lichkeiten gestärkt werden, um die fußläufige
Erschließung des gesamten Geländes nicht zu
stören.
Im Zuge des geplanten neuen Stadtquartiers
„Lichtenreuth“ sollte eine Grünverbindung
zum Hasenbuck unbedingt aufrechterhalten
werden. Ein stärkerer Bezug zum Luitpold-
hain als attraktiver Grünraum und Standort
der Meistersingerhalle kann durch leichtere
Querungsmöglichkeiten der Bayerstraße für
Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen
werden.
239
41
Die Kongresshalle und ihre umliegenden Frei-
flächen stellen ein Areal dar, welches sowohl
räumlich als auch thematisch eine Bindeglied-
funktion im Gesamtgefüge erfüllen muss. Die
Halle soll zukünftig den Anforderungen künst-
lerischer Ermöglichungsräume, des Staatsthe-
aters Nürnberg und der Erinnerungskultur
gleichzeitig gerecht werden. Im Hinblick auf
die angrenzenden Entwicklungen sind Syner-
gieeffekte und Zielkonflikte zu berücksichti-
gen.
Die Entwicklung des Lern- und Bildungsorts
Zeppelintribüne und Zeppelinfeld steht in en-
ger Beziehung zum Dokumentationszentrum
in der Kongresshalle und wird oft gemeinsam
besichtigt. Daher ist die Integration der ver-
schiedenen Nutzungen auf dem ehemaligen
Reichsparteitagsgelände in ein einheitliches
Wegesystem von großer Bedeutung, um eine
intuitive und eigenständige Besichtigung zu
ermöglichen. Im Rahmen der Modernisierung
des Max-Morlock-Stadions wird auch eine Neu-
ordnung der angrenzenden Sport- und Frei-
Das Interesse der Öffentlichkeit an den Ent-
wicklungen der Kongresshalle ist beachtlich.
Insbesondere die Diskussion um die Nut-
zung des historischen Erbes als Spielstätte des
Staatstheaters erzeugt ein polarisierendes
Spannungsfeld. Trotzdem gibt es eine breite
Zustimmung für die Nutzung des Gebäudes als
Ort für zeitgenössische Kunst und Kultur. Diese
Dynamik eröffnet die Möglichkeit, einen Ort
des ständigen Austauschs und der Transforma-
tion zu schaffen, der sich stetig hinterfragt und
Antworten auf Fragestellungen des gemeinsa-
men Zusammenlebens sucht.
Um einen kontinuierlichen Diskurs zu etablie-
ren, können neue Formate dazu beitragen, kre-
atives Schaffen, Staatstheater und Dokumenta-
tionszentrum zusammenzubringen, damit sie
voneinander lernen und profitieren können.
Außerdem kann die Entwicklung eines gemein-
samen Narrativs, die öffentliche Kommunika-
tion erleichtern und übergeordnete Leitlinien
für zukünftige Entwicklungen bilden.
Verknüpfen & Entwickeln
Kongresshalle unter neuen
Vorzeichen - angrenzende
Entwicklungen in Einklang
bringen
Aktivieren & Austauschen-
Kongresshalle als Katalysator -
Koordination und
Kommunikation der Nutzung im
Gesamtgefüge
sichts der geplanten Anzahl an Wohneinheiten
und des zu erwartenden Pendleraufkommens
durch die Technische Universität Nürnberg
empfehlenswert. Außerdem können Syner-
gieeffekte durch multifunktionale Verkehrs-
flächen entstehen, die die unterschiedlichen
Auslastungsspitzen des neuen Universitäts-
standorts gegenüber den Abendveranstaltun-
gen in der Spielstätte des Staatstheaters am
Standort Kongresshalle nutzen.
zeitflächen geprüft. Dabei ist eine Verbindung
vom Dokumentationszentrum zum Zeppelin-
feld als Besucherroute zu gewährleisten.
Der neue Stadtteil „Lichtenreuth“ mit Wohn-
und Universitätsstandort erfordert eine früh-
zeitige Entwicklung von Grün- und Freizeit-
flächen in der unmittelbaren Umgebung
aufgrund eines erhöhten Bedarfs.
240
42
Handlungsfelder und ihr räumlicher Bezug
Die aktuellen Veränderungen an der Kongress-
halle sind von entscheidender Bedeutung und
haben direkte Auswirkung auf die Umgebung.
Dies eröffnet die Möglichkeit, die Schwer-
punkte der geplanten Maßnahmen je nach
Größe und Reichweite der betroffenen Gebiete
festzulegen und zu priorisieren.
241
43
242
243
244
Impressum:
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Bauhof 9
90402 Nürnberg
245
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus OBER8Ü
90403 Nürnberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 9. März 2023
Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrats am 15.03.2023:
ünterstützung für Erdbebenopfer und deren Nürnberger Angehörige
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien liegt nun über einen Monat zurück.
Hunderttausende Menschen sind obdachlos, davon sehr viele Kinder, die darüber hinaus oftmals
auch ihre Eltern verloren haben. Viele von ihnen haben Angehörige in Deutschland und eben auch
in Nürnberg. Eine große Community aus den betroffenen Gebieten lebt seit Jahrzehnten in unserer
Stadt, wir haben damit eine historisch gewachsene Verbindung und deshalb Verantwortung.
Ihr Motto „Wir sind alle Nürnberg“ möchten wir in dieser dringlichen Situation verstärken. Daher
regen wir einen Runden Tisch, den Aufbau einer Partnerschaft als „befreundete Kommune“,
unbürokratische Vorgehensweisen in der Verwaltung sowie die Nutzung kommunaler
Entscheidungsspielräume an.
Wir möchten einerseits helfen, andererseits Angehörige und Engagierte mitnehmen und unsere
solidarische Haltung in dieser akuten, humanitären Notlage signalisieren.
Wir stellen deshalb zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrats am 15.05.2023 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
• Die Verwaltung beruft einen Runden Tisch ein. Das Ziel ist, die zivilgesellschaftlichen
Akteuninnen und (Hilfs-) Organisationen zusammen zu bringen.
• Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, mit einer türkischen Stadt eine Beziehung als
befreundete Kommune aufzubauen. Dasselbe ist mit einer syrischen Stadt zu prüfen, da
Syrien in besonderem Maße betroffen ist.
• Die Verwaltung tut ihr Möglichstes, um die Bearbeitungszeit von Verpflichtungserklärungen
von Angehörigen der Erdbebenopfer aus humanitären Gründen zu verkürzen und reduziert
Ö 3.2Ö 3.2
246
den Bürokratieaufwand auf das Notwendigste. Wir regen zudem an, eine Hotline
einzurichten und eine konkrete Ansprechperson zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin
Stadtrat
Reka Lörincz
Stadträtin
Marc Schüller
stellv. Fraktionsvorsitzender
247
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus OBER8Ü
90403 Nürnberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 9. März 2023
Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrats am 15.03.2023:
ünterstützung für Erdbebenopfer und deren Nürnberger Angehörige
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien liegt nun über einen Monat zurück.
Hunderttausende Menschen sind obdachlos, davon sehr viele Kinder, die darüber hinaus oftmals
auch ihre Eltern verloren haben. Viele von ihnen haben Angehörige in Deutschland und eben auch
in Nürnberg. Eine große Community aus den betroffenen Gebieten lebt seit Jahrzehnten in unserer
Stadt, wir haben damit eine historisch gewachsene Verbindung und deshalb Verantwortung.
Ihr Motto „Wir sind alle Nürnberg“ möchten wir in dieser dringlichen Situation verstärken. Daher
regen wir einen Runden Tisch, den Aufbau einer Partnerschaft als „befreundete Kommune“,
unbürokratische Vorgehensweisen in der Verwaltung sowie die Nutzung kommunaler
Entscheidungsspielräume an.
Wir möchten einerseits helfen, andererseits Angehörige und Engagierte mitnehmen und unsere
solidarische Haltung in dieser akuten, humanitären Notlage signalisieren.
Wir stellen deshalb zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrats am 15.05.2023 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
• Die Verwaltung beruft einen Runden Tisch ein. Das Ziel ist, die zivilgesellschaftlichen
Akteuninnen und (Hilfs-) Organisationen zusammen zu bringen.
• Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, mit einer türkischen Stadt eine Beziehung als
befreundete Kommune aufzubauen. Dasselbe ist mit einer syrischen Stadt zu prüfen, da
Syrien in besonderem Maße betroffen ist.
• Die Verwaltung tut ihr Möglichstes, um die Bearbeitungszeit von Verpflichtungserklärungen
von Angehörigen der Erdbebenopfer aus humanitären Gründen zu verkürzen und reduziert
Ö 3.2Ö 3.2
248
den Bürokratieaufwand auf das Notwendigste. Wir regen zudem an, eine Hotline
einzurichten und eine konkrete Ansprechperson zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin
Stadtrat
Reka Lörincz
Stadträtin
Marc Schüller
stellv. Fraktionsvorsitzender
249
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Ref.IV/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Campus Pestalozzistraße: Umsetzung des inklusiven Bauvorhabens
Anlagen:
Anlage 1_Lageplan
Anlage 2_Zeitplan
Anlage 3_Beschluss-Projektausschuss
Beschlussbuchauszug_SchulA_10.02.2023
Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
Der Bezirk Mittelfranken plant mit dem Referat IV für Schule und Sport die Umsetzung eines
gemeinsamen inklusiven Schulcampus auf dem Gelände des Zentrums für Hörgeschädigte.
Die Stadt benötigt im Nürnberger Westen spätestens im Schuljahr 2031/32 eine weitere
Grundschule, um die steigenden Bedarfe an Grundschul- und Betreuungsplätzen abzudecken.
Im Schulausschuss vom 10.02.2023 wurde auf Basis des Sachstandsbereichts der Stadt
Nürnberg und des Bezirks und im Hinblick auf die Ergebnisse der Beratungen des
Projektausschusses des Bezirks am 07.03.2023 beschlossen, im Stadtrat über das weitere
Vorgehen der Stadt Nürnberg im Rahmen des Projekts Campus Pestalozzistraße zu beraten
und zu beschließen. (Anlage 4).
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 3.3Ö 3.3
250
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/007/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
251
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/007/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.V
Ref.VI
252
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/007/2023
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund der aktuell vorgestellten Planungen des Bezirks Mittelfranken im
Projektausschuss am 07.03.2023 für den Neubau des Zentrums für Hörgeschädigte und der dort
übermittelten Informationen zum geplanten Interim und des dargestellten Zeitplans mit einer
Inbetriebnahme der Grundschule West nicht vor dem Schuljahr 2033/34 beauftragt der Stadtrat
die Verwaltung mit der zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts, um den steigenden Bedarf
an Grundschulplätzen in der westlichen Außenstadt zeitnah decken zu können.
253
SVE
Abbruch
Wörrleinbau
Abbruch
Internatsbau
Abbruch
Pausenfläche
während der Interimszeit
Heinickeplatz
Abbruchkante
Försterbau
Pausen-
fläche
Lager
30m²
WC
29m²
Essen
Mehrzweck
42m²
Klassenzimmer
60m²
Klassenzimmer
60m²
Klassenzimmer
60m²
Klassenzimmer
60m²
Nebenraum
41m²
Neben-
raum
20m²
Begegnung
Bewegung
106m²
Büro / Verwaltung
Lehrer
68m²
10M ABSTAND ZUM BAUFELD
Klassenzimmer
60m²
Klassenzimmer
60m² Neben-raum
20m²
Begegnung
Bewegung
106m²
Nebenraum
41m²
Klassenzimmer
60m²
Klassenzimmer
60m²
Ersatz-
Anbau
Abstand Art.28
Abstand
Art.28
Abstand
Art.28
Abstand Art.28
40mBrandabschnitt
Interim
3 x 750m² BGF
Baufeld
Bildungscampus
9m
19m
19m
21m
30m
40m
MUGGENHOFER STRASSE
PESTALOZZISTRASSEJOHANN-SEBASTIAN-BACH-STRASSE
GERTRUDSTRASSE
Höhe Lärmschutzwand = Höhe Interim
Ö 3.3Ö 3.3
254
Umzug
ZfH
Planung und Bau
Interim
ZfH Nürnberg
GS Nürnberg
Planung und Bau
Campus
Pestalozzistraße
Freimachung
Baufeld Campus
Pestalozzistraße
Stand 02.03.2023
Bedarfsplanung/Teile LPH 1 LPH 1-3
Lph 2
Lph 1-2 Lph 3 Lph 5-7 Lph 8 Bauausführung
Umzug
PRS und
HPT
Lph 5-7
Lph 8 Abbruch
Lph 8 Bau
Zweckvereinbarung
Bezirk - Stadt Nbg.
Abstimmung
Lph 4
Abstimmung/LPH 1 Lph 3-7 (GÜ) Lph 8 Vorfertigung Rückbau
Umzug
PRS und
HPT
Umzug
PRS HPT
und ZfH
Bedarfsplanung / Teile LPH 1
Umzug planen
Baufeld
Genehmigung
HU-Bau
Genehmigung
Vorentwurf
Baugenehmigung
erteilt
Beschluss BT 30.3.
Planungskonzept
Beschluss Zweck-
vereinbarung
FertigstellungFertigstellung
Bauvoranfrage
genehmigt
Entscheidung
Vergabeart
Fertigstellung
Beschluss
Interim
Beschluss
Bedarfsplan
Vergabe Planung
Bedarfsplanung
Wettbewerbs-
auslobung
Planung und Bau
Försterbau
Genehmigung
HU-Bau
Lph 4
Baugenehmigung
erteilt
Baugenehmigung
erteilt
Lph 8 - Bauausführung
Beschluss
Planungskonzept
Beschluss
Planungskonzept
Beschluss
Planungskonzept
Alt.1 Interim Innenhof
Darstellung ohne Zeitpuffer unter den Voraussetzungen:
- kürzeste Baugenehmigung
- keine zeitaufwändigen Auflagen
- keine Vergabeschwierigkeiten
- keine Verzögerung durch Nachträge und Finanzierung
- keine Verzögerung bei Baudurchführung
- keine Verzögerung durch Mängelbeseitigung
Ein Puffer von mindestens einem Jahr ist vorzusehen
4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2023 2024 2025 2025 2027
12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2028 2029 2030
12
12 12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2031
12
12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
12
12
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
1
1
2022 2032
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
12
12
1
1
2032
20262026 2033
2033
2 3 4 5 6
2034
2034
2 3 4 5 6 7
7
Ö 3.3Ö 3.3
255
Anlage 3
Im Vorfeld per E-Mail vom 09.03.2023 durch den Bezirk übermittelter Beschluss aus
der Sitzung des Projektausschusses ZfH/Campus Pestalozzistraße am 07.03.2023:
Der Projektausschuss ist mit dem vorgestellten Planungskonzept für den Bildungscampus
Zentrum für Hörgeschädigte und Grundschule West einverstanden und empfiehlt dem
Bezirksausschuss, dieses zu befürworten und dem Bezirkstag, dies zu beschließen. Es
umfasst:
Den Neubau des Bildungscampus mit der Paul-Ritter-Schule, Teilen der bezirklichen
Fördereinrichtungen, der Grundschule West mit Kombi- und Kooperationshort der Stadt
Nürnberg, einem „Haus der Begegnung“ und zwei Sporthallen,
die denkmalgerechte Sanierung des Försterbaus zur Unterbringung der heterogenen,
kleinteiligen Nutzungen des ZfH sowie
die ausreichend dimensionierte Interimsmaßnahme in Raumzellenbauweise im Innenhof
nördlich des Försterbaus.
Dabei ist die Realisierung der Pausenfläche auf öffentlichen Flächen südlich des Försterbaus
unabdingbar.
Eine anteilige Finanzierung der durch das Interim verursachten Mehrkosten durch die Stadt
Nürnberg wird angestrebt.“
Ja 8 Nein 1.
Ö 3.3Ö 3.3
256
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2023
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
3. Aktueller Stand im Schulbau; hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.12.2022,
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.12.2022
Beschluss:
Der SchulA stellt den Antrag für den Stadtrat am 15.03.2023 über
die Ergebnisse des Projektausschusses für die Grundschule West vom 07.03.2023 zu berichten
und einen Beschluss zu fassen wie weiter vorgegangen werden soll wollen.
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
Stadt Nürnberg, 14.02.2023
Catrin Seel Stefan Gernhart
Stadträtin
Ö 3.3Ö 3.3
257
Sachstand Campus Pestalozzistraße:
Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken/Grundschule West
Ein gemeinsamer Schulstandort
Im Juli 2022 hat der Schulausschuss der Stadt Nürnberg die Verwaltung beauftragt, mit dem Bezirk
Mittelfranken die Planungen für die zeitnahe bauliche Umsetzung einer 3 -zügigen Grundschule auf
dem Areal der Paul-Ritter-Schule auf Basis einer gemeinsam erarbeiteten und vorgelegten
pädagogischen Konzeption und eines pädagogischen räumlic hen Konzeptes für einen Campus
Pestalozzistraße zu konkretisieren ; darüber hinaus sollten Synergien beider Schulen im
Gebäudebetrieb erarbeitet werden. Im Verlauf der Bauplanung ergab sich, dass für die Zeit des Baus
der neuen Gebäude nördlich des Försterb aus für einen Teil der Schülerschaft de s Zentrum s für
Hörgeschädigte ein Interi msgebäude für die Beschulung benötigt wird . Aufgrund der b esonderen
Bedarfe der zu beschulenden Kinder des Zentrums für Hörgeschädigte , vor allem aber auch aus
wirtschaftlichen Gründen wurde seinerzeit eine Interimsplanung außerhalb des Nürnberger Westens
vom Bezirk Mittelfranken ausgeschlossen. Für die Grundschule West ist – gemäß den
kultusministeriellen Vorgaben - ein Aufwuchs an den Bestands grundschulen in den angrenzenden
Sprengeln als Schülerpotential für die neue Grundschule West eingeplant.
In der nicht-öffentlichen Sitzung des Projektausschusses Zentrum für Hörgeschädigte (ZfH) /
Grundschule West Nürnberg am 01.12.2022 wurden Möglichkeiten für die lnterimsmaßnahme des ZfH
in Anwesenheit der Referentin für Schule und Sport und des Baureferenten der Stadt Nürnberg
erörtert. Zuvor war durch die Stadt Nürnberg das Ergebnis des lnstruktionsverfahrens für einen
lnterimsbau südlich vor dem denkmalgeschützte n Schulgebäude , dem sog. Försterbau , auf der
Heinickestraße an das Baureferat des Bezirks übermittelt worden.
In der Sitzung des Projektausschusses wurde von Seiten der Stadt Nürnberg dargelegt, dass die
gemeinsame Umsetzung des Campus Pestalozzistraße vor allem von der Einh altung zeitlicher
Eckpunkte abhängt. Die Standortfrage eines ggf. nötigen Interims trat in den Hintergrund. Eine
gemeinsame Betrachtung der Bedarfe an Grundschulplätzen für den Nürnberger Western durch das
Referat IV mit dem staatlichen Schulamt im Vorfeld der Projektausschusssitzung manifestierte die
Notwendigkeit der Inbetriebnahme der Grundschule West bis spätestens 2031/32.
Standort Interim
Die vom Bezirk avisierte Situierung des Interimsgebäudes auf der Heineckestraße wurde vor allem
wegen der flanki erenden Bäume, die d urch Rückschnitt der Baumkro nen und Überbauung der
Wurzelzone b eeinträchtigt würden sowie wegen feuerwehrpraktischer und baurechtlicher
Überlegungen nciht befürwortet. Die von der Stadt Nürnberg angeregte Überlegung zur Verlagerung
des ZfH in unmittelbare Nähe auf ein ehemaliges Grundstück der AEG wurde wegen der zeitlichen
Befristung und aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus vom Bezirk Mittelfranken abgelehnt.
Als Ergebnis einer Besprechung der Baufachleute des Bezirks mit dem Baure ferenten der Stadt
Nürnberg, Herrn Ulrich, am 07.12.2022 verfolgt der Bezirk aktuell, die lnterimsmaßnahme für das ZfH
im Innenhof des Schulgeländes zu situieren (siehe Anlage 1) und hat die Machbarkeit im Hinblick auf
die Schallschutzproblematik in unmitt elbarer Nähe zu der Großbaustelle des Bildungscampus von
einem Fachingenieurbüro begutachten lassen. Eine positive Aussage zur grundsätzlichen Machbarkeit
des Lärmschutzes konnte für den Projektausschuss am 07.3.2023 getroffen werden.
Terminkette des Bezirks
Um den Aufwand für die lnterimsmaßnahmen insgesamt zu begrenzen, sollen im Försterbau nach der
Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes bereits endgültige Flächennutzungen des ZfH
Ö 3.3Ö 3.3
258
untergebracht werden. Zeitlich zielt die Gesamtplanung auf die gleichzeitige Fertigstel lung der
lnterimsmaßnahme mit der Sanierung des Försterbaus, so dass nach Umzügen und Freimachen des
Baufelds etwa Ende 2029 mit der großen Baumaßnahme , die die GS West beinhaltet, begonnen
werden kann.
Der momentane Terminplan des Bezirks sieht auf Basis der genannten Punkte eine Inbetriebnahme
des Campus Pestalozzistraße /beider Schulen ohne nennenswerte Puffer im Bauprozess für das
Schuljahr 2033/34 vor (siehe Anlage 2: Zeitplan Projekt Campus Pestalozzistraße des Bezirks
Mittelfranken). Insgesamt ergeben sich im Zuge der Interimsplanungen jedoch einige noch zu klärende
Fragestellungen, die im Projektausschuss vom 07.03.2023 thematisiert wurden (siehe Anlage 3:
Beschluss Projektausschuss vom 07.03.2023).
Fazit
Nachdem aus Sicht der Stadt Nürnberg die Grundschule spätestens zum Schuljahr 2031/32 eröffnet
werden muß, ist ein wohlwollend kalkulierter Bezug zum Schuljahr 2033/34 deutlich zu spät. Dem
Terminplan des Bezirks wohnen erhebliche Risiken inne, die auch aus Sicht der Bauverwaltung
Nürnberg nachvollziehbar sind und zu deutlichen Verzögerungen gegenüber dem aktuellen Plan
führen können. Angesichts dieser Situation sollte der Rat die Verwaltung mit der Suche nach
alternativen Optionen beauftragen.
-
259
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2,90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus /IS",^202
90403 Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
u.-,
Tel: (0911) 231-5091
gruene@stadtnuernberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 10. Februar 2023
Wechsel von Besetzungen und Vertretungen in Ausschüssen und Kommissionen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir mehrere Wechsel
in den Besetzungen und Vertretungen in Ausschüssen und Kommissionen an.
3. Personal- und Organisationsausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Maik Pflaum
Kai Küfner
Alexander Kahl Marc Schüller
2 Reka Lörincz
Mike Bock
Kai Küfner
Reka Lörincz
Gabriele Klaßen Andrea Friedei
3 Natalie Keller Andrea Bielmeier Lemia Yiyit Achim Mletzko
6. Kulturausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Natalie Keller P n 111 Ar7fpn
Andrea Bielmeier
Reka Lörincz Marc Schüller
2 Alexander Kahl Gabriele Klaßen Mike Bock Andrea Friedei
3 Kai Küfner Lemia Yiyit Cengiz Sahin Achim Mletzko
Ö 4Ö 4
260
7. Sozialausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Andrea Friedei Paul Ärzten Gabriele Klaßen Marc Schüller
2 Lemia Yiyit Reka Lörincz
Kai Küfner
Mike Bock Cengiz Sahin
3 Alexander Kahl
Reka Lörincz
Andrea Bielmeier Natalie Keller Achim Mletzko
10. Bau- und Vergabeausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Cengiz Sahin Andrea Friedei Reka Lörincz Marc Schüller
2 Mike Bock Maik Pflaum Lemia Yiyit Paul Ärzten
3 jdexander Kahl Andrea Bielmeier
Kai Küfner
Achim Mletzko
12. Ausschuss für Stadtplanung
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Cengiz Sahin Kai Küfner Gabriele Klaßen Marc Schüller
2
Alexander Kahl
Alexander Kahl
Andrea Friedei
Maik Pflaum
Paul Ärzten
3
|chim Mletzko
Reka Lörincz Natalie Keller Achim Mletzko
Lemia Yiyit
14. Werkausschuss SUN
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Cengiz Sahin Andrea Friedei Reka Lörincz Marc Schüller
2 Mike Bock Maik Pflaum Lemia Yiyit Paul Ärzten
3 Andrea Bielmeier Kai Küfner ' Achim Mletzko
Alexander Kahl
15. Werkausschuss NüSt
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Andrea Friedei Paul Ärzten Gabriele Klaßen Marc Schüller
2 Lemia Yiyit D AUo I r\r\r-\ r^~7 Mike Bock Cengiz Sahinr\t2l\Ct l_Uf H (U2L
Kai Küfner
3 A l/cwonH/=»r h I Andrea Bielmeier Natalie Keller Achim Mletzko
Reka Lörincz
261
17. Werkausschuss FSN
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Achim Mletzko
Alexander Kahl
Lemia Yiyit Marc Schüller
2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei
3 Alexander Kahl
Natalie Keller
Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen
18. Werkausschuss NüBad
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Achim Mletzko Natalie Keller
Alexander Kahl
Lemia Yiyit Marc Schüller
2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei
3 Alexander Kahl
Natalie Keller
Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen
2. Konzerthaus-Kommission
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Kai Küfner Gabriele Klaßen Mike Bock Natalie Keller
2 Cengiz Sahin Andrea Bielmeier Paul Ärzten Reka Lörincz
3 Alexander Kahl
Andrea Friedei
Maik Pflaum Lemia Yiyit Marc Schüller
3. Sportkommission
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 Achim Mletzko Natalie Keller
Alexander Kahl
Lemia Yiyit Marc Schüller
2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei
3 Alexander Kahl
Natalie Keller
Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen
Mit freundlichen Grüßen
Achim Mletzko
Fraktionsvorsitzender
Andrea Friedei
stv. Fraktionsvorsitzende
Marc Schüller
stv. Fraktionsvorsitzende
262
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses
Herrn Oberbürgermeister
Marcus König —
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Zimmer 222
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
/">, Q r; r> i ■ ^
w ID 'CZ j • ID i""* SZ
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
06.03.2023
Antragsteller: Krieglstein
/
Änderung In der Besetzung von Ausschüssen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf Grund von Zuständigkeitsänderungen innerhalb unserer Fraktion wird es notwendig, die Besetzung der Aus
schüsse anzupassen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrates am 15.03.2023 folgenden
Antrag:
Die Besetzung von Ausschüssen wird wie in der Anlage aufgeführt geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A23030600 Änderungen Ausschüsse.docx
Ö 4Ö 4
263
Besetzung der Stadtratsausschüsse
Stand 06.03.2023
Sprecherpositionen jeweils in Fettschrift
1. Ältestenrat und Finanzausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Krieglstein Schuh Dr. Gsell Bälz
2 CSU Müller Dr. Heimbucher Frank Eichelsdörfer
3 CSU Prof. Dr. Scheurlen Böhm Buchsbaum Heinemann
4 CSU Seel Pirner Nachtigall Grether
5 CSU Sendner Henning Kasfiki Dr. Körner
2. Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Eichelsdörfer Alesik Prof. Dr. Scheurlen Sendner
2 CSU Frank Dr. Körner Grether Henning
3 CSU Krieglstein Dr. Gsell Pirner Bälz
3. Personal- und Organisationsausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Bälz Heinemann Dr. Körner Kasfiki
2 CSU Dr. Heimbucher Buchsbaum Müller Frank
3 CSU Krieglstein Henning Sendner Grether
2 CSU Nachtigall Alesik Dr. Gsell Seel
5 CSU Schuh Pirner Böhm Prof. Dr. Scheurlen
4. Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Böhm Seel Buchsbaum Kasfiki
2 CSU Henning Krieglstein Alesik Heinemann
3 CSU Pirner Müller Frank Eichelsdörfer
4 CSU Prof Dr. Scheurlen Schuh Grether Dr. Körner
5 CSU Sendner Nachtigall Bälz Dr. Gsell
5. Schulausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Bälz Müller Dr. Gsell Prof. Dr. Scheurlen
4 CSU Böhm Pirner Dr. Heimbucher Heinemann
2 CSU Buchs bäum Sendner Eichelsdörfer Kasfiki
3 CSU Frank Henning Krieglstein Nachtigall
5 CSU Seel Alesik Schuh Grether
l:\STADTRAT\Fraktion\Fraktion 2020-2026\Organisatorisches\Besetzung Ausschüsse u. Abordnungen\2020-2026
Ausschüsse final c.docx
264
6. Kulturausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Böhm Prof. Dr. Scheurlen Dr. Heimbucher Nachtigall
2 CSU Buchsbaum Sendner Frank Müller
3 CSU Grether Schuh Dr. Gsell Eichelsdörfer
4 CSU Heinemann Henning Pirner Krieglstein
5 CSU Kasfiki Bälz Dr. Körner Seel
7. Sozialausschuss / Werkausschuss NürnbergStift
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Alesik Nachtigall Prof. Dr. Scheurlen Pirner
2 CSU Bälz Eichelsdörfer Schuh Buchsbaum
3 CSU Heinemann Dr. Gsell Sendner Henning
4 CSU Kasfiki Grether Krieglstein Müller
5 CSU Seel Dr. Körner Böhm Frank
8. Jugendhilfeausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Alesik Kasfiki Krieglstein Henning
2 CSU Buchsbaum Eichelsdörfer Heinemann Müller
3 CSU Prof. Dr. Scheurlen Frank Nachtigall Sendner
9. Gesundheitsausschuss
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Alesik Dr. Gsell Dr. Heimbucher Schuh
2 CSU Bälz Grether Sendner Böhm
3 CSU Heinemann Seel Krieglstein Eichelsdörfer
4 CSU Kasfiki Henning Müller Frank
5 CSU Prof. Dr. Scheurlen Buchsbaum Dr. Körner Nachtigall
10. Bau- und Vergabeausschuss / Werkausschuss
Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
1 CSU Eichelsdörfer Schuh Alesik Böhm
2 CSU Dr. Heimbucher Müller Frank Buchsbaum
3 CSU Henning Dr. Körner Dr. Gsell Grether
4 CSU Pirner Prof. Dr. Scheurlen Krieglstein Kasfiki
5 CSU Sendner Nachtigall Bälz Seel
l:\STADTRAT\Fraktion\Fraktion 2020-2026\Organisatorisches\Besetzung Ausschüsse u. Abordnungen\2020-2026
Ausschüsse final c.docx
265
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
2. BM/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus Kommission
hier: Neubesetzung
Sachverhalt (kurz):
In der Besetzung der Opernhaus-Kommission hat sich auf Seiten der externen Berater eine
Änderung ergeben.
Die Verwaltung schlägt Janet Abraham zur Berufung als Stellvertreterin für Torsten Brandes
vor.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 5Ö 5
266
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/001/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
267
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/001/2023
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Analog zu § 11 (1) des StR GeschO wird für die Opernhaus-Kommission
Janet Abraham als Stellvertreterin von Torsten Brandes
berufen.
268
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
KuF/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO - Bundesverband Amateurmusik
Sinfonie- und Kammerorchester
Anlagen:
01_BDLO-Satzung-2021
02_BDLO-Beitragsordnung-2022
Sachverhalt (kurz):
Das Amt für Kultur und Freizeit möchte für Zwecke der Musikschule Nürnberg Mitglied im
BDLO - Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester werden, um
Zuschüsse des Bayerischen Musikrats für das Nürnberger Jugendorchester (NJO) beantragen
zu können.
Mitglieder können Zuschüsse für Probenwochenenden, Orchesterfahrten und teilweise auch für
Notenkäufe beantragen.
Die Mitgliedschaft verursacht Kosten von ca. 95 € pro Jahr, variabel je nach Mitgliederstand.
Die vom BDLO gewährten Zuschüsse übersteigen gewöhnlich den Mietgliedsbeitrag erheblich.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 95 € Folgekosten 95 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 95 € pro Jahr
davon konsumtiv 95 € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 6Ö 6
269
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/001/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
270
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/001/2023
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Ältestenrat stimmt der Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO -
Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester sowie der Entrichtung des
Mitgliedsbeitrags in Höhe von 95 € pro Jahr zu.
271
SATZUNG
Vorbemerkung: Da in der deutschen Sprache durch den generischen Maskulin beide Geschlechter gleichermaßen
miteinbezogen werden, wird in dieser Satzung auf ein angehängtes „Innen“ und dergleichen verzichtet.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1.) Der Verein führt (unter Beibehaltung der Abkürzung seines vorherigen Namens „Bundesverband
Deutscher Liebhaberorchester“) den Namen „BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und
Kammerorchester“. Er hat seinen Sitz in Bonn.
2.) Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
3.) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Zweck des BDLO
1.) Der BDLO fördert das gemeinschaftliche Musizieren in nicht berufsmäßigen Sinfonie-, Kammer-
und Streichorchestern sowie Kammermusikgruppen (im Folgenden: Liebhaberorchester) auf
gemeinnütziger Grundlage.
2.) Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) Werbung für das Musizieren in Liebhaberorchestern;
b) Wahrnehmung der Belange seiner Mitglieder im öffentlichen Leben vor allem auf Bundesebene;
c) fachliche Betreuung und rechtliche Beratung seiner Mitglieder;
d) Maßnahmen zur Förderung des musikalischen Nachwuchses;
e) Aufnahme und Pflege der Verbindungen zu gleichgerichteten Organisationen im In- und Ausland
und auf übernationaler Ebene.
3.) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der BDLO Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B.
Notenbibliotheken, betreiben und überregionale Fortbildungsveranstaltungen durchführen. Eine
Gewinnerzielung ist dabei auszuschließen.
Ö 6Ö 6
272
BDLO - Satzung
2
§ 3 Mitgliedschaft
1.) Mitglieder können sein:
a) In Deutschland tätige Liebhaberorchester direkt oder durch eine Trägerorganisation (im
Folgenden: Mitgliedsorchester),
b) die in § 8 bezeichneten Landesverbände,
c) natürliche und juristische Personen, die die Zwecke des BDLO erkennbar unterstützen (im
Folgenden: Fördermitglieder).
2.) Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen.
Hiergegen kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung angerufen werden.
3.) Das Präsidium kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, Persönlichkeiten zu
Ehrenmitgliedern zu ernennen, die sich um den BDLO besondere Verdienste erworben haben.
4.) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss mit
mindestens einmonatiger Frist schriftlich erklärt werden.
5.) Für Mitglieder, die mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand sind oder mit denen eine
Kontaktaufnahme über ein Jahr lang nicht möglich ist, kann das Präsidium das Ruhen der
Mitgliedsrechte und -pflichten beschließen. Ein Wiederaufleben nach Beseitigung der Hindernisse ist
jederzeit möglich.
6) Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1.) Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung des BDLO nach Maßgabe der Satzung
mitzuwirken. Mitgliedsorchester und die in § 8 bezeichneten Landesverbände können alle Leistungen
des BDLO in Anspruch nehmen, Fördermitglieder nur nach entsprechender Vereinbarung.
2.) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die vom BDLO für seine Mitglieder getroffenen Vereinbarungen
einzuhalten und die hierzu gefassten Beschlüsse zu beachten, dem BDLO die Auskünfte zu geben, die
zur Erfüllung seiner Zwecke notwendig sind, die festgesetzten Beiträge zu zahlen und die Ziele des
BDLO zu fördern.
3.) Ehrenmitglieder und die in § 8 bezeichneten Landesverbände sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 5 Organe des BDLO
Die Organe des BDLO sind die Mitgliederversammlung und das Präsidium.
273
BDLO - Satzung
3
§ 6 Mitgliederversammlung
1.) Alle zwei Jahre findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Präsidium
unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
2.) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Präsidium unter Angabe der Gründe
einberufen werden. Sie ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder
dies unter Angabe der Gründe beim Präsidium beantragt.
3.) Die Einberufung erfolgt schriftlich oder durch E-Mail und Veröffentlichung in der Homepage des
BDLO, mindestens 6 Wochen vor dem Termin.
4.) Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung enthält:
a) die Beschlussfassung über die Tagesordnung und die Protokollführung;
b) den Geschäftsbericht des Präsidiums über die abgelaufenen Geschäftsjahre;
c) den Kassenbericht und den Bericht der Kassenprüfer;
d) die Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums;
e) die Neuwahl des Präsidiums und der Kassenprüfer, soweit erforderlich;
f) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;
g) die Beratung und Beschlussfassung über gestellte Anträge.
5.) Auf der Mitgliederversammlung hat jedes Mitgliedsorchester und jeder der in § 8 bezeichneten
Landesverbände eine Stimme. Die Stimme kann durch einen auf der Mitgliederversammlung
anwesenden Vertreter wahrgenommen werden. Jede abstimmende Person kann nur eine Stimme
abgeben. Fördermitglieder haben kein eigenes Stimmrecht, können jedoch an der Willensbildung
mitwirken.
6.) Die Mitgliederversammlung beschließt vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 9 und 10 mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
7.) Die Mitgliederversammlung setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Beiträge für Mitgliedsorchester
und den Mindestbeitrag für Fördermitglieder fest.
8.) Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.
9.) Die Mitgliederversammlung kann virtuell stattfinden. Das Präsidium entscheidet darüber, ob die
Mitgliederversammlung virtuell oder in persönlicher Anwesenheit stattfindet. Im Falle virtueller
Mitgliederversammlungen finden geheime Wahlen über ein geeignetes online-Tool statt. Die
Mitglieder sind für die technischen Teilnahmevoraussetzungen zu virtuell stattfindenden
Mitgliederversammlungen selbst verantwortlich. Bei allgemeinen technischen Störungen muss die
Mitgliederversammlung zeitnah wiederholt werden.
274
BDLO - Satzung
4
§ 7 Präsidium
1.) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und bis zu fünf weiteren
Präsidiumsmitgliedern.
2.) Die Mitglieder des Präsidiums werden für die Dauer von bis zu 4 Jahren durch die
Mitgliederversammlung gewählt. Endet das Amt eines Präsidiumsmitglieds vorzeitig, entscheidet die
nächste Mitgliederversammlung über eine Nachfolge.
3.) Die Mitglieder des Präsidiums bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
4.) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die zwei Vizepräsidenten. Jeder von ihnen
ist allein vertretungsberechtigt.
5.) Dem Präsidium obliegt die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die
sonstige Geschäftsführung.
6.) Das Präsidium entscheidet mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Präsidenten. Es ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Präsidiumsmitglieder, darunter
mindestens eines der nach § 7 Vertretungsberechtigten, anwesend sind. Beschlüsse können auch im
Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Mitglied des Präsidiums im Einzelfall widerspricht. Die
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen.
§ 8 Landesverbände
1.) Der BDLO arbeitet mit den Landesverbänden der Liebhaberorchester zusammen, die nach Satzung
und Geschäftsführung die Gewähr für die Förderung der Ziele des Bundesverbandes bieten
(nachfolgend Landesverband genannt).
2.) Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in:
a) der Verwendung einheitlicher Beitrittsformulare, die im Regelfall den gleichzeitigen Beitritt zum
Bundesverband und zum Landesverband vorsehen;
b) dem gemeinsamen Einzug der Mitgliedsbeiträge durch den Bundesverband oder den
Formatiert: Standard, Keine Aufzählungen oder Nummerierungen
Landesverband und der Abführung des dem anderen Partner zustehenden Anteils;
c) der gegenseitigen Information über Satzungsänderungen, Geschäftsführung,
Mitgliederangelegenheiten und wichtige Projekte.
3.) Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung kann der BDLO dem Landesverband einen Anteil von
bis zu 20% des Bundesbeitrags von den gemeinsam eingezogenen Mitgliedsbeiträgen als
Verwaltungskostenpauschale überlassen.
275
BDLO - Satzung
5
§ 9 Satzungsänderung
1.) Satzungsänderungen können nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf
deren Tagesordnung dieser Punkt bekannt gegeben wurde. Sie bedürfen zu ihrer Annahme der
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
2.) Der gemeinnützige Zweck des BDLO darf nicht infrage gestellt werden. Auch hinsichtlich der
Verwendung der Mittel des BDLO, insbesondere bei Auflösung, ist eine Satzungsänderung
ausgeschlossen.
§ 10 Steuerliche Bestimmungen, Verwendung der Bundesmittel, Auflösung
1.) Der BDLO verfolgt nach Maßgabe des § 2 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.) Der BDLO ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.) Mittel des BDLO dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des BDLO.
4.) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des BDLO fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5.) Die Auflösung des BDLO kann von einer Mitgliederversammlung nur beschlossen werden, wenn
der Antrag satzungsmäßig auf der Tagesordnung angekündigt war. Der Beschluss bedarf zu seiner
Annahme der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
6.) Bei Auflösung oder Aufhebung des BDLO oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
Vermögen des Bundesverbandes an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für Zwecke, die der musikalischen Volksbildung
dienen.
§ 11 Datenschutzbestimmungen
1.) Der BDLO speichert die personenbezogenen Daten von Vorstands- oder sonstigen Angehörigen
seiner Mitgliedsorchester, verarbeitet diese auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der
Aufgaben des Vereins. Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet: Name,
Vorname, Anschrift, Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, E-Mail Adresse),
Funktion im Mitgliedsorchester, Zeitpunkt des Eintritts des Mitgliedsorchesters in den BDLO und
Zeitpunkte der Veränderungen genannter Daten.
2.) Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des
Betroffenen erhoben oder, wenn sie zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des BDLO,
insbesondere seinen Mitgliedern, oder zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind. In diesem
Fall werden die Betroffenen unverzüglich benachrichtigt. Jeder Betroffene hat das Recht, Auskunft
über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten zu verlangen. Darüber hinaus hat
jeder Betroffene das Recht, der Erhebung, Verarbeitung oder Weitergabe seiner personenbezogenen
276
BDLO - Satzung
6
Daten zu widersprechen. Schließlich hat er das Recht zur Beschwerde an den
Landesdatenschutzbeauftragten.
3.) Für das Beitragswesen und sonstige Rechnungsstellung wird des Weiteren die Bankverbindung
des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert, sofern ein Lastschriftmandat vorliegt.
4.) Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.
5.) Die Meldung von personenbezogenen Daten lt. Abs. 1 darf vom BDLO zur Erfüllung seines
Vereinszwecks an die maßgeblichen Bankinstitute weitergegeben werden. Der BDLO stellt sicher,
dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben
des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich
gelöscht und die Löschung dem Betroffenen bekanntgegeben wird. Im Übrigen werden die Daten,
auch die Daten Verstorbener archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich
vorgeschrieben, werden die Daten lt. Abs. 1 bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder
buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der
Frist vernichtet oder gelöscht, soweit ein Widerspruch vorliegt oder soweit die Daten zur Erfüllung
des Vereinszwecks oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des Vereins nicht mehr benötigt
werden.
6.) Der BDLO informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und
durch sonstige Verlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten Betroffener.
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Satzung wurde in dieser Neufassung am 18. Juni 2021 beschlossen. Sie tritt an die Stelle der
Satzung in der Fassung vom 14. April 2013.
277
Beitragsordnung ab 01.01.2022
Der Mitgliedsbeitrag im BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
(ehemals Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.V.) beträgt 4,85 € pro Jahr für jede*n
Orchesterspieler*in.
Er wird für mindestens 15 Spielern*innen erhoben. Der Beitrag für Orchester und
Kammermusikgruppen beläuft sich damit auf mindestens 72,75 € im Jahr.
Änderungen der maßgeblichen Mitgliederzahl sind bis zum 30. Januar des lfd. Jahres der BDLO-
Geschäftsstelle mitzuteilen.
Einige Landesverbände haben einen zusätzlichen eigenen Beitrag festgelegt.
Ein höherer Gesamtbeitrag besteht in:
Beiträge je Orchesterspieler*in Mindestbeitrag je Orchester
Landesverband
Mitglieds-
beitrag für
BDLO
+ zusätzlich er
Mitglieds-
beitrag für LV
= Gesamt-
beitrag
Baden-Württemberg 4,85 0,50 5,35 80,25
Bayern 4,85 1,50 6,35 95,25
Berlin-Brandenburg 4,85 0,50 5,35 80,25
Nord 4,85 4,85 72,75
Hessen 4,85 4,85 72,75
Mecklenburg-Vorpommern 4,85 1,00 5,85 87,75
Nordrhein-Westfalen 4,85 1,00 5,85 87,75
Rheinland-Pfalz 4,85 4,85 72,75
Saarland 4,85 4,85 72,75
Sachsen* (voller Landesbeitrag) 4,85 2,00* 6,85 102,75
(mit ermäßigtem Landesbeitrag) 4,85 0,50* 5,35 80,25
Thüringen 4,85 1,00 5,85 87,75
* Im Mitgliedsbeitrag an den Landesverband ist die Haftpflichtversicherung enthalten.
Fördermitglieder
Fördermitglieder (natürliche Personen): Mindestbei trag 37,- € pro Jahr.
Fördermitglieder (juristische Personen): Mindestbe itrag 110,- € pro Jahr.
Fördermitglieder (Orchester): 8,- € pro Spieler*in .
Die Dienstleistungen des BDLO können in Anspruch genommen werden, sofern sie auf die Nutzung
durch die Fördermitglieder zugeschnitten sind.
Ö 6Ö 6
278
Beiträge zur BDLO Haftpflichtversicherung (sofern zusätzlich abgeschlossen)
Beiträge für Orchester
mit bis zu 17 Spielern*innen: 50,00 €
mit 18 – 37 Spielern*innen: 60 ,00 €
mit mehr als 37 Spielern*innen: 72,0 0 €
Landesverband ohne Geschäftsstelle: 87,00 €
Landesverband mit Geschäftsstelle: 174,00 €
Die Versicherung läuft ab 1. Juli (Hauptfälligkeitstermin) für jeweils ein Jahr.
Neu beitretende Orchester zahlen im ersten Jahr den Beitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat.
Diese Beiträge gelten nicht für Orchester im Landesverband Sächsischer Liebhaberorchester (LSLO).
Für diese Orchester besteht eine Haftpflichtversicherung über den Landesverband.
Im Mitgliedsbeitrag an den Landesverband ist die Haftpflichtversicherung enthalten.
Beiträge zur Unfallversicherung im Ehrenamt (sofern zusätzlich abgeschlossen)
Der Beitrag wird durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft festgelegt und im Folgejahr in
Rechnung gestellt.
Er beträgt seit 01.01.2021 pro Jahr 4,70 € für jede versicherte ehrenamtlich tätige Person (Funktion).
Fälligkeit
Der Beitrag ist nach der Satzung zu Beginn jedes Kalenderjahres zu entrichten.
Die Orchester erhalten im 1. Quartal des lfd. Jahres eine Beitragsrechnung.
Neu beitretende Orchester zahlen im ersten Jahr den Beitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat.
Eine anteilige Erstattung von Beiträgen bei Austritt vor Jahresende ist nicht vorgesehen, da die
Mitgliedschaft laut Satzung nur zum Jahresende gekündigt werden kann.
BDLO – Bundesverband Amateurmusik
Sinfonie- und Kammerorchester e.V.
(ehemals Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.V.)
Glashütter Str. 101a
01277 Dresden
www.bdlo.de
279
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Geo/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Herr Leitender Baudirektor Andreas Burr soll für 3 Jahre als Mitglied des
Umlegungsausschusses berufen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 7Ö 7
280
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/001/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Neben Herrn Andreas Burr steht keine weitere Person zur Verfügung, die die
Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen könnte.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
281
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/001/2023
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Die Neuberufung von Herrn Leitenden Baudirektor Andreas Burr als Mitglied des
Umlegungsausschusses wird beschlossen.
282
Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses
Entscheidungsvorlage:
Gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das
Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung, wird aus dem
Kreis der Bausachverständigen, Herr Leitender Baudirektor Andreas Burr als Mitglied des
Umlegungsausschusses für eine Amtszeit von 3 Jahren vorgeschlagen.
Das zur Berufung anstehende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die Kriterien und
hat einer Berufung zugestimmt.
Ö 7Ö 7
283
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
OBM/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Hybride Gremiensitzungen - Bilanz und weiteres Vorgehen
hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 05.05.2020
Sachverhalt (kurz):
Der Rat der Stadt Nürnberg entschied mit Beschluss vom 29. September 2021,
grundsätzlich von der Möglichkeit der sog. „Hybridsitzung“ Gebrauch zu machen. Durch
die gleichzeitige Einführung des § 19a der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde
auch der erforderliche rechtliche Rahmen dafür geschaffen.
Weiterhin wurde beschlossen, das Angebot der digitalen Teilnahme zu evaluieren und
in einem weiteren Dialog mit den im Rat vertretenen Fraktionen/
Ausschussgemeinschaften zu diskutieren, ob das Angebot weiterhin aufrechterhalten
werden soll, nicht zuletzt im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten.
Diese Bilanzierung und der gemeinsame Austausch ist zwischenzeitlich erfolgt und
Grundlage dieser Vorlage.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 8Ö 8
284
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/006/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Verstetigung der Kinderbetreuung ermöglicht allen Stadträten und
Stadträtinnen eine Teilnahme an Stadtratssitzungen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
BDR
285
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/006/2023
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
1. Dem vorgelegten Vorschlag, die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an
Stadtratssitzungen („Hybridsitzungen“) vorübergehend
auszusetzen und erst nach Beschluss des Stadtrats, des
Notlagenausschusses oder dringlicher Anordnung des
Oberbürgermeisters wieder zuzulassen, wird zugestimmt.
2. Der beiliegenden Neufassung von § 19a der Geschäftsordnung für den
Stadtrat wird zugestimmt.
3. Die seit Juni 2022 (zunächst probeweise) eingeführte
Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und -räten
zu Stadtratssitzungen wird dauerhaft eingerichtet.
286
Hybride Gremiensitzungen – Bilanz und weiteres Vorgehen
1. Ausgangslage
Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und mit dem Ziel, die
kommunalen Gebietskörperschaften auch in dieser speziellen Zeit
handlungsfähig zu halten, wurde mit Einführung des Art. 47a der Bayerischen
Gemeindeordnung (GO) im März 2021 durch den Freistaat Bayern erstmalig
und in Abkehr vom bisherigen physischen Sitzungszwang die Möglichkeit
geschaffen, mittels Ton- und Bildübertragung an gemeindlichen
Gremiensitzungen teilzunehmen (sog. „Hybridsitzung“). Diese Regelung war
zunächst befristet bis 31. Dezember 2022 vorgesehen.
Nach mehreren intensiven Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und
dem im Rat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften wurde ein
sowohl für die Stadtverwaltung in kurzer Zeit umsetzbarer als auch an den
Bedürfnissen der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
orientierter Lösungsvorschlag entwickelt. Dieser war und ist getragen von dem
Leitgedanken, dass aufgrund der Vorteile für die bisher prägende politische
Debattenkultur im Kollegialorgan Stadtrat der Grundsatz der Präsenzsitzung
beibehalten wird und eine „hybride“ Teilnahme nur in eng definierten Fällen
möglich sein sollte.
Im Kern sah der Vorschlag dabei Folgendes vor:
Hybride Angebote waren nur für Stadtratssitzungen, nicht jedoch für
Ausschuss- und Kommissionssitzungen (für die festgelegte und
umfangreiche Vertretungsmöglichkeiten bestehen) vorgesehen. Eine
Ausnahme davon bildeten die Haushaltsberatungen. Diese wurden
aufgrund der noch einmal gesteigerten Komplexität nicht für eine
hybride Teilnahmen geöffnet.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken im Hinblick auf die derzeit
verwendete Softwarelösung (MS-Teams) wurde die Möglichkeit zur
hybriden Teilnahme auf den öffentlichen Teil der Ratssitzung
beschränkt.
Eine hybride Teilnahme sollte nur in begründeten Ausnahmefällen
(vornehmlich gesundheitliche Gründe) möglich sein.
Die Absicht, an einer Stadtratssitzung hybrid teilzunehmen, ist der
Verwaltung aufgrund des notwendigen organisatorischen Vorlaufs
mindestens drei Arbeitstage vor dem jeweiligen Sitzungstag mitzuteilen.
Ö 8Ö 8
287
Auf dieser Grundlage entschied sich der Rat der Stadt Nürnberg mit
Beschluss vom 29. September 2021 dazu, grundsätzlich von der Möglichkeit
der sog. „Hybridsitzung“ Gebrauch zu machen. Durch die gleichzeitige
Einführung des § 19a der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde auch der
erforderliche rechtliche Rahmen dafür geschaffen.
Weiterhin wurde beschlossen, das Angebot der digitalen Teilnahme zu
evaluieren und in einem weiteren Dialog mit den im Rat vertretenen
Fraktionen/ Ausschussgemeinschaften zu diskutieren, ob das Angebot
weiterhin aufrechterhalten werden soll, nicht zuletzt im Hinblick auf die nicht
unerheblichen Kosten.
Dies wurde umso wichtiger, da zum 1. Dezember 2022 der Gesetzgeber
beschloss, die ursprünglich im Art. 122 Abs. 2 GO vorgesehene Befristung
des Art. 47a GO (er sollte mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft
treten) aufzuheben und damit die dauerhafte Möglichkeit zu sog.
„Hybridsitzungen“ eröffnet hat.
2. Umsetzung
Gemäß dem Beschluss des Rates wurde zu den oben beschriebenen
Rahmenbedingungen für alle Ratssitzungen von Oktober 2021 bis Februar
2023 die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme für Stadträtinnen und -räte
geschaffen. Die Ausnahmen bildeten die Haushaltsberatungen im November
2021 und 2022.
Organisatorisch/ technisch wurde die digitale Teilnahmemöglichkeit, so
zumindest die der Verwaltung übermittelten Rückmeldungen aus dem Rat, in
Summe gut umgesetzt. Für die zur digitalen Visualisierung des
Sitzungsverlaufs erforderliche Technik wurden drei festinstallierte sowie (je
nach Raumanforderung ggf.) eine mobile Kamera mit entsprechender
Regietechnik eingesetzt. Dies ermöglichte es sowohl den digital
Teilnehmenden als auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Präsenz,
dem Sitzungsgeschehen gut zu folgen und Redebeiträge sowohl vom als auch
in den virtuellen Raum inkl. entsprechender Gestik und Mimik wahrzunehmen.
Auch das jeweilige Abstimmungsverhalten der digitalen Teilnehmerinnen und
Teilnehmer war rechtssicher zu verfolgen und festzuhalten.
Dazu wurde MS-Teams verwendet. Die oben beschriebenen
datenschutzrechtlichen Bedenken zum Einsatz von MS-Teams als Bestandteil
von MS-Office365 in der Cloud bestehen weiterhin. Eine Freigabe von MS-
Teams für die Behandlung nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkte ist nicht
zeitnah in Aussicht. Die Verfügbarkeit der „Bundescloud“, über die MS-Teams
in einer „sicheren Umgebung“ bereitgestellt werden könnte, verzögert sich
nach aktuellem Stand voraussichtlich bis ins Frühjahr 2025. Derzeit erfolgen
288
Abstimmungen zwischen Ref. I/II-ISB, Ref. I/II-DSB und IT zum weiteren
Einsatz von MS-Teams: Ggf. erfolgt eine Ausschreibung einer Software-
Lösung, die die datenschutzrechtlichen Anforderungen auch für Inhalte
höherer Schutzbedarfsklassen wie z. B. nicht-öffentlicher
Tagesordnungspunkte sicherstellt.
3. Evaluation (Oktober 2021 bis Februar 2023)
Im Einzelnen konnten folgende Teilnehmendenzahlen verzeichnet werden:
(1) Ratssitzung am 27. Oktober 2021: - keine Anmeldungen -
(Historischer Rathaussaal)
(2) Ratssitzung am 18. November 2021: - Haushaltsberatungen, keine
(Historischer Rathaussaal) digitale Teilnahme möglich -
(3) Ratssitzung am 15. Dezember 2021: - 6 Teilnehmende -
(Großer Saal, Meistersingerhalle)
(4) Ratssitzung am 26. Januar 2022: - 5 Teilnehmende –
(Großer Saal, Meistersingerhalle)
(5) Ratssitzung am 23. Februar 2022: - keine Anmeldungen -
(Saal Brüssel, NürnbergMesse)
(6) Ratssitzung am 30. März 2022: - 2 Teilnehmende -
(Historischer Rathaussaal)
(7) Ratssitzung am 27. April 2022: - keine Anmeldungen –
(Historischer Rathaussaal)
(8) Ratssitzung am 18. Mai 2022: - 3 Teilnehmende -
(Großer Sitzungssaal)
(9) Ratssitzung am 22. Juni 2022: - keine Anmeldungen –
(Großer Sitzungssaal)
(10) Ratssitzung am 20. Juli 2022: - 1 Teilnehmer/in –
(Großer Sitzungssaal)
(11) Ratssitzung am 28. September 2022: - keine Anmeldungen -
(Großer Sitzungssaal)
(12) Ratssitzung am 26. Oktober 2022: - keine Anmeldungen -
(Großer Sitzungssaal)
289
(13) Ratssitzung am 17. November 2022: - Haushaltsberatungen, keine
(Großer Sitzungssaal) digitale Teilnahme möglich -
(14) Ratssitzung am 14. Dezember 2022: - keine Anmeldungen -
(Großer Sitzungssaal)
(15) Ratssitzung am 1. Februar 2023: - keine Anmeldungen -
(Großer Sitzungssaal)
Von 13 grundsätzlich möglichen hybriden Ratssitzungen im Zeitraum wurde
also an insgesamt fünf Sitzungen (entspricht 38,5 v. H.) das Angebot der
digitalen Teilnahme wahrgenommen. Dabei schwankten die Zahlen der
Teilnehmenden deutlich und gingen tendenziell im Jahresfortgang zurück.
Zu den „Wintersitzungen“ 2021/ 22 (Dezember 2021, Januar 2022), also
während einer sehr angespannten pandemischen Lage, waren sechs bzw.
fünf Teilnehmende zu verzeichnen. Im Frühjahr/Sommer 2022 (März, Mai und
Juli), als sich die pandemische Lage wieder entspannte, waren maximal drei
oder auch nur eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer je Sitzung digital
zugeschaltet. Seit September 2022 waren keinerlei Anmeldungen mehr zu
verzeichnen.
4. Kosten
Zunächst muss festgestellt werden, dass aufgrund der unterschiedlichen
räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Sitzungsorte während der Pandemie
ein erheblich unterschiedlich großer Aufwand für den Stream betrieben
werden musste.
Für die Zukunftsbetrachtung macht es daher nur Sinn, von der
Standardvariante „Großer Sitzungssaal“ auszugehen, die zudem
kostentechnisch mit der Variante „Historischer Rathaussaal“ nahezu identisch
ist.
Aktuell belaufen sich die Technikkosten je Sitzung auf 3.100,00 Euro netto
bzw. 3.689,00 Euro brutto für den externen technischen Support.
Heruntergebrochen auf Teilnehmende je Sitzung bedeutet dies beispielsweise
für die Sitzungen im Frühjahr/Sommer:
März 2022 (2 Teilnehmende): 1.844,50 Euro
(brutto)/Teilnehmendem
Mai 2022 (3 Teilnehmende): 1.229,66 Euro
(brutto)/Teilnehmendem
Juli 2022 (1 Teilnehmer/in): 3.689,00 Euro (brutto)/Teilnehmer/in
290
Bei grundsätzlich möglichen neun hybriden Stadtratssitzungen pro Jahr
würden damit etwa 34.000,00 Euro Gesamtkosten p.a. anfallen.
Ergänzend ist anzumerken, dass ein reduzierter und damit kostengünstigerer
technischer Support aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen des
Art. 47a Abs. 3 GO nur schwer und nicht zielführend umsetzbar erscheint.
5. Fazit und weiteres Vorgehen
Nach Beschluss des Gesetzgebers im Dezember 2022, Art. 47a GO zu
entfristen, wurde im Januar und Februar den im Rat vertretenen Fraktionen
und Ausschussgemeinschaften die Möglichkeit zum Informationsaustausch
gegeben und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die oben dargestellten
Ergebnisse erläutert.
Wie bereits eingangs erwähnt, war selbst in der Hochphase der Pandemie der
Leitgedanke der im Rat vertretenen Fraktionen und
Ausschussgemeinschaften, dass aufgrund der Vorteile für die bisherige
politische Debattenkultur im Kollegialorgan Stadtrat der Grundsatz der
Präsenzsitzung beibehalten werden und eine „hybride“ Teilnahme nur in eng
definierten Fällen möglich sein sollte. Diesen Leitgedanken bestätigen die
bislang zu verzeichnende Entwicklung der Teilnehmendenzahlen und auch die
jeweils genannten Gründe dafür.
Durch eine mittlerweile zu jeder Stadtratssitzung angebotene Kinderbetreuung
ist zudem seit Juni 2022 ein bis dahin doch vergleichsweise häufig genannter
Grund (fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeit) für eine digitale Teilnahme
nicht mehr gegeben. Diese wird gut angenommen und soll daher verstetigt
werden.
So sprechen, die in der Tendenz deutlich nachgelassene Nachfrage und die
nicht unerheblichen Kosten aus Sicht der Verwaltung dafür, das Angebot nur
für besondere Notlagen (z. B. Verschärfung einer pandemischen Lage oder
ähnliches) vorzuhalten.
Daher wurde eine Reglung entwickelt, die § 19a der Geschäftsordnung des
Stadtrates dahingehend modifiziert, dass es dem Rat möglich ist, bei Bedarf
sog. „Hybridsitzungen“ sehr kurzfristig wieder zu ermöglichen. Damit könnte
dann sehr schnell auf künftige Ereignisse wie bspw. eine erneute
Verschärfung der pandemischen Lage oder ähnliche reagiert werden.
Die Rückmeldungen zu diesem Vorschlag waren einheitlich positiv und es
bestand weitgehendes Einverständnis mit dem Vorschlag, Hybridsitzungen
nur noch in bestimmten Notlagen anbieten zu wollen.
291
Dementsprechend wird dem Rat die modifizierte Fassung des § 19a der
Stadtrats-Geschäftsordnung in der Anlage zum Beschluss vorgelegt.
6. Exkurs Öffentliches Streaming von Ratssitzungen
Zu trennen von sog. Hybridsitzungen ist jedoch in diesem Zusammenhang
auch die im Rat diskutierte Fragestellung von öffentlich gestreamten
Ratssitzungen.
Die Verwaltung wird dazu – unabhängig von den speziellen rechtlichen
Voraussetzungen (umfassende Einwilligung) – Erkundigungen zur Umsetzung
sowie den technischen und finanziellen Rahmenbedingungen bei anderen
Kommunen einholen und den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften eine
Rückmeldung geben. Ebenfalls sicherlich notwendig wird ein Grundkonsens
des ehrenamtlichen Rates sein, künftig öffentliches Streaming anzubieten. Auf
Grund der herrschenden Haushaltslage muss die Verwaltung auch auf den
dann abzusichernden finanziellen Mehraufwand hinweisen.
Beschlussvorschläge:
1. Dem vorgelegten Vorschlag, die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme
an Stadtratssitzungen („Hybridsitzungen“) vorübergehend
auszusetzen und erst nach Beschluss des Stadtrats, des
Notlagenausschusses oder dringlicher Anordnung des
Oberbürgermeisters wieder zuzulassen, wird zugestimmt.
2. Der beiliegenden Neufassung von § 19a der Geschäftsordnung für den
Stadtrat wird zugestimmt.
3. Die seit Juni 2022 (zunächst probeweise) eingeführte
Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und -räten
zu Stadtratssitzungen wird dauerhaft eingerichtet.
Am 17.02.2023
Bürgermeisteramt (5003)
292
§ 19a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
(1) Der Stadtrat oder der Notlagenausschuss kann beschließen, dass für die künftigen
Sitzungen des Stadtrats die Regelungen der folgenden Absätze 2 bis 8 zur Anwendung kommen;
eine Entscheidung durch den Oberbürgermeister im Wege einer dringlichen Anordnung ist unter
den Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 3 GO möglich. Die Regelungen bleiben bis zu einem
gegenteiligen Beschluss des Stadtrats anwendbar.
(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder können an öffentlichen Sitzungen des Stadtrats,
nicht aber eines Ausschusses oder den Stadtratssitzungen in denen der Haushalt beraten und
beschlossen wird, unter den weiteren Voraussetzungen der Absätze 3 und 4, im Wege der Ton-
Bild-Übertragung (Hybridsitzung) teilnehmen (Art. 47a GO).
(3) Soweit ein ehrenamtliches Stadtratsmitglied an der physischen Teilnahme im Sitzungssaal
aufgrund von Krankheit oder einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung zur Absonderu ng
verhindert ist und entschuldigt wäre, kann eine Teilnahme im Wege der Bild -Ton-Übertragung
erfolgen. Voraussetzung ist die Unterzeichnung der Belehrung über die einzuhaltenden
Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Hybridsitzungen.
(4) Die Verhinderung i.S.d. Abs. 3 sowie den Wunsch zur Teilnahme an der Sitzung im Wege
der Ton-Bild-Übertragung hat das ehrenamtliche Stadtratsmitglied dem Oberbürgermeister drei
Arbeitstage vor der Sitzung in Textform mitzuteilen und dabei den Verhinderungsgrund glaubhaft
zu machen. Soweit die Zahl der Stadtratsmitglieder, die per Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung
teilnehmen wollen, die verfügbaren neun Zuschaltmöglichkeiten übersteigt, entscheidet das Los.
Die betroffenen Stadtratsmit glieder werden über das Ergebnis des Losentscheids unverzüglich
informiert.
(5) Wird der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand
zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.
(6) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform
zur audiovisuellen Zuschaltung . Ist entweder mindestens ein ehrenamtliches Stadtratsmitglied
zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass
der Grund für ein e Nichtzuschaltung eines ehrenamtlichen Stadtratsmitglieds nicht im
Verantwortungsbereich der Stadt liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).
(7) Eine Unterbrechung der Bildübertragung durch zugeschaltete ehrenamtliche
Stadtratsmitglieder ist auch bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47 Abs.
3 Satz 1 GO).
(8) Die zugeschalteten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder stimmen, wie die im Sitzungssaal
anwesenden Stadtratsmitglieder, durch Handaufheben ab. Eine Teilnahme an Wahlen ist für die
zugeschalteten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO).
Ö 8Ö 8
293
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FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
90403 Nürnberg
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OBERBÜRGERMEISTER
0 6. MAI 2020
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5 Antwort zur Unter-
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Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadtnuernberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 5. Mai 2020
Stadtrat (Konstituierung) am 11.05.2020
TOP 5.1 Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrats
Zusatz: Kinderbetreuung während Sitzungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ehrenamtlich tätig zu sein ist für Eltern und Alleinerziehende oft eine große Herausforderung -
insbesondere hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt. Hinzu kommt, dass
die Sitzungen des Stadtrats und einzelner Ausschüsse teilweise zu Zeiten stattfinden, in denen
Kitas und Schulen bereits geschlossen sind. Eine berufliche Freistellung ist zudem nur für die
Stadträtin oder den Stadtrat möglich, nicht jedoch für den anderen Elternteil. Daher muss die
Kinderbetreuung in diesen Fällen privat organisiert werden. Es kommt erschwerend hinzu, dass
die Dauer der Sitzungen vorher nicht bekannt ist. Es sollte daher Aufgabe der Verwaltung sein,
die Kinderbetreuung während der Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse und der
Fraktionssitzungen sicherzustellen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
• Die Stadt bietet während der Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse, eine
Kinderbetreuung für die Kinder von Stadträt'innen an.
• Das Recht auf Kinderbetreuung während der Sitzungen wird in der
Geschäftsordnung des Stadtrats verankert.
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Ö 8Ö 8
294
Die Verwaltung prüft, ob ein solches Angebot auch während der
Fraktionssitzungen der Stadtratsfraktionen zur Verfügung gestellt werden kann.
#
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock
Stadtrat
Andrea Friedei
stv. Fraktionsvorsitzende
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
295
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
OA/012/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
25.01.2023 öffentlich Gutachten
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
08.03.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde
(Hundehaltungsverordnung – HundeVO)
Anlagen:
Hundehaltungsverordnung in der derzeit geltenden Fassung (Anlage 1)
Entwurf der neuen Hundehaltungsverordnung (Anlage 2)
Begründung zur Hundehaltungsverordnung (Anlage 3)
Sachverhalt (kurz):
Nach Art. 18 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben,
Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit durch Verordnung das freie Umherlaufen
von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in öffentlichen
Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und
zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei
auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
Die bisherige Hundehaltungsverordnung vom 20.03.2003 tritt gesetztlich nach 20 Jahren außer
Kraft. Ein Neuerlass der Verordnung wird als erforderlich angesehen. Gegenüber der derzeitigen
Verordnung soll der räumliche Geltungsbereich geändert werden. Unverändert bleibt die
Leinenpflicht für Kampfhunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten
Stadtgebiet. Für andere große Hunde wird die Leinenpflicht in der Altstadt anstatt auf mehrere
zerstückelte Bereiche auf die gesamte Altstadt ausgeweitet. Im übrige n Stadtgebiet wird die
Anleinpflicht auf ausgewiesene Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche beschränkt.
Regelungen für das Halten und Mitführen von Hunden oder Tieren in anderen Satzungen und
Verordnungen, die aufgrund anderer Rechtsgrundlagen erlassen worden sind, bleiben von
dieser Ver ordnung unberührt (z. B. Grünanlagensatzung, Jahrmarktsatzung,
Volksfestverordnung).
Ö 9Ö 9
296
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/012/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
297
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/012/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Ein Leinenzwang für Hunde betrifft hundehaltende Personen, unabhängig von
Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III/ASN
SÖR
3. BM
298
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/012/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor
Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) und empfiehlt dem Stadtrat,
diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 08.03.2023
wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch
Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) beschlossen.
299
HundehaltungsVO
320.338
_______________________
68. Nachtrag August 2018 1
Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren
durch Hunde
(HundehaltungsVO – HVO)
Vom 20. März 2003 (Amtsblatt S. 143),
geändert durch Verordnung vom 8. August 2018 (Amtsblatt S. 346)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und
das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf - und Verord-
nungsgesetz – LStVG) i .d .F. d. Bek. vom 13. Dezem ber 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 9
des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Verbote
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 In-Kraft-Treten; Geltungsdauer
§ 1
Verbote
(1) Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat
dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
(2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentu m oder die öffentliche Reinlichkeit sind
Kampfhunde auf allen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages - und Nachtzeit
stets an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu führen. Das gleiche gilt auch für leinenpflich-
tige Hunde gemäß § 2 Abs. 2 in ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf be-
schränkt-öffentlichen Wegen in Grünanlagen sowie auf dem Platz „Beim Tiergärtnertor “ und im Bereich der
Königstorpassage (Fußgängeru nterführung im U -Bahn-Verteilergeschoss am Hauptbahnhof) einschließlich
der Rampen und Treppenbauwerke.
Die Regelungen in der Grünanlagensatzung über das Mitführen von Hunden bleiben unberührt.
(3) Die Person, die einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jeder zeit in der
Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.
(4) Von Kinderspielplätzen und deren näherem Umgriff sind Kampfhunde und leinenpflichtige Hunde fernzu-
halten; auch ein Mitführen an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Als Kampfhunde gelten Hunde, die auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung als
gesteigert aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen oder Tieren anzusehen sind.
Ö 9Ö 9
300
HundehaltungsVO
320.338
_______________________
2 68. Nachtrag August 2018
1. Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit
anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
a) Pit-Bull,
b) Bandog,
c) American Staffordshire Terrier,
d) Staffordshire Bullterrier,
e) Tosa-Inu.
2. Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht
der Stadt für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
a) Alano,
b) American Bulldog,
c) Bullmastiff,
d) Bullterrier,
e) Cane Corso,
f) Dog Argentino,
g) Dogue de Bordeaux,
h) Fila Brasileiro,
i) Mastiff,
j) Mastin Espanol,
k) Mastino Napoletano,
l) Perro de Presa Canario (Dogo Canario),
m) Perro de Presa Mallorquin,
n) Rottweiler.
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Nr. 1 erfass-
ten Hunden.
3. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner
Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
(2) Leinenpflichtige Hunde sind:
1. große Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen; hierzu zählen stets erwach-
sene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge;
2. die in Abs. 1 Nr. 2 genannten Hunde.
(3) Fußgängerzonen sind solche Bereiche, die nach Art. 53 Nr. 2 Bayerisches Straßen - und Wegegesetz
(BayStrWG) als Fußgängerbereiche gewidmet und nach § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO durch die Zeichen 242 und
243 als solche gekennzeichnet sind.
(4) Verkehrsberuhigte Bereiche sind solche Bereiche, die nach § 42 Abs. 4 a StVO durch die Zeichen 325
und 326 als solche gekennzeichnet sind.
(5) Beschränkt-öffentliche Wege in Grünanlagen sind solche Wege, die nach Art. 6 BayStrWG als be-
schränkt-öffentliche Wege gewi dmet sind und mindestens mit einer Wegeseite an eine Grünanlage angren-
zen.
(6) Kinderspielplätze sind Flächen, die für Kinder zum Spielen bestimmt sind und die in der Regel entspre-
chende Einrichtungen, wie z. B. Sandkästen, Turn- und Spielgeräte, Tischtennisplatten, Ballspielflächen u. ä.,
aufweisen. Zu den Kinderspielplätzen gehören auch Bolzplätze und sogenannte Aktivspielplätze.
301
HundehaltungsVO
320.338
_______________________
68. Nachtrag August 2018 3
Hierunter fallen auch Kinderspielplätze, die sich in Privateigentum befinden und tatsächlich öffentlich zugäng-
lich sind.
Zum näheren Umgriff der Kinderspielplätze gehören die unmittelbar angrenzenden Flächen, insbesondere die
Bereiche, in denen sich die Aufsichtspersonen der spielenden Kinder regelmäßig aufhalten (z. B. Ruhebänke,
Wegeflächen im Bereich der Spieleinrichtungen usw.).
§ 3
Ausnahmen
Von § 1 Abs. 2 sind ausgenommen:
1. Behindertenbegleithunde;
2. Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung und der Bun-
deswehr im Einsatz;
3. Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind;
4. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für
den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst eingesetzt sind sowie
5. im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund mit sich führt, ohne ihn an einer
vorschriftsmäßigen Leine zu halten;
2. entgegen § 1 Abs. 3 einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund angeleint ausführt oder von
einer Person ausführen lässt, obwohl er oder sie nicht in der Lage ist, den Hund körperlich zu beherr-
schen;
3. entgegen § 1 Abs. 4 einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund auf einem Kinderspielplatz oder
in dessen näherem Umgriff mit sich führt.
§ 5
In-Kraft-Treten; Geltungsdauer
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde vom 04. Oktober 1993 (Amtsblatt
S. 372), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2002 (Amtsblatt S. 720) außer Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre.
* Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003
302
Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde
(Hundehaltungsverordnung – HundeVO)
Vom .......................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Lan-
desstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ord-
nung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom
27. April 2020 (GVBl. S. 236), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Leinenpflicht, Mitführverbot
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Inkrafttreten; Geltungsdauer
§ 1
Leinenpflicht, Mitführverbot
(1) Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit
sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
(2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Rein-
lichkeit sind folgende Hunde stets an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu
führen:
1. Kampfhunde in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plät-
zen im gesamten Stadtgebiet,
2. große Hunde in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und
Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings außerhalb ausgewiesener
Hundefreilaufzonen, in der Königstorpassage (Fußgängerunterführung im U-Bahn-Ver-
teilergeschoss am Hauptbahnhof einschließlich der Rampen und Treppenbauwerke) so-
wie in ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesam-
ten Stadtgebiet. Der Altstadtring wird durch folgenden Straßenverlauf gebildet (im Uhr-
zeigersinn im Norden beginnend): Vestne rtorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz,
Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Frauentorgraben, Am Plärrer,
Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben. Die an diesen Straßen auf der der Alt-
stadt zugewandten Seite verlaufenden Gehwege gehören zum leinenpflichtigen Bereich.
(3) Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und in deren näheren Umgriff dürfen Kampfhunde und
große Hunde auch an der Leine nicht mitgeführt werden.
(4) Die Person, die einen Kampfhund oder einen großen Hund in öffentlichen Anlagen oder
auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das
Tier körperlich zu beherrschen.
(5) Regelungen für das Halten und Mitführen von Hunden und Tieren in anderen Satzungen
und Verordnungen sowie durch Anordnungen im Einzelfall bleiben von dieser Verordnung un-
berührt.
Ö 9Ö 9
303
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Die Eigenschaft als Kampfhund bestimmt sich nach der Verordnung über Hunde mit ge-
steigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268) in der jeweils gel-
tenden Fassung.
(2) Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm.
(3) Öffentliche Anlagen sind Flächen, die der Erholung der Allgemeinheit dienen und der All-
gemeinheit zur Benutzung überlassen sind.
(4) Öffentliche Wege, S traßen und Plätze sind solche im Sinne von Art. 1 des Bayerischen
Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
(5) Fußgängerzonen sind solche Bereiche, die nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als Fußgänger-
bereiche gewidmet und nach § 41 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die Zeichen
242.1 und 242.2 (lfd. Nrn. 21 und 22 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) als solche gekenn-
zeichnet sind.
(6) Verkehrsberuhigte Bereiche sind solche Bereiche, die nach § 42 Abs. 2 StVO durch die
Zeichen 325.1 und 325.2 als solche gekennzeichnet sind.
(7) Kinderspielplätze sind Flächen, die für Kinder zum Spielen bestimmt si nd und die in der
Regel entsprechende Einrichtungen, wie z. B. Sandkästen, Turn - und Spielgeräte, Tischten-
nisplatten, Ballspielflächen u. ä., aufweisen. Zu den Kinderspielplätzen gehören auch Bolz-
plätze und sogenannte Aktivspielplätze. Zum näheren Umgriff der Kinderspielplätze gehören
die unmittelbar angrenze nden Flächen, insbesondere die Bereiche, in denen sich die Auf-
sichtspersonen der spielenden Kinder regelmäßig aufhalten (z. B. Ruhebänke, Wegeflächen
im Bereich der Spieleinrichtungen, usw.).
§ 3
Ausnahmen
Von § 1 Abs. 2 und 3 sind ausgenommen:
1. Behindertenbegleithunde;
2. Diensthunde der Bundes- und Landespolizei, des Strafvollzuges, der Zollverwaltung und
der Bundeswehr im Einsatz;
3. Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind;
4. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Ret-
tungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst einge-
setzt sind;
5. im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder einen großen Hund mit sich führt, ohne ihn an
einer vorschriftsmäßigen Leine zu halten;
2. entgegen § 1 Abs. 3 einen Kampfhund oder einen großen Hund auf einem Kinderspielplatz
oder in dessen näherem Umgriff mit sich führt;
304
3. entgegen § 1 Abs. 4 einen Kampfhund oder einen großen Hund angeleint ausführt oder von
einer Person ausführen lässt, obwohl er oder sie nicht in der Lage ist, den Hund körperlich
zu beherrschen.
§ 5
Inkrafttreten; Geltungsdauer
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleich-
zeitig tritt die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hunde-
haltungsVO – HVO) vom 20. März 2003 (Amtsblatt S. 143), geändert durch Verordnung vom
8. August 2018 (Amtsblatt S. 346) außer Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre.
305
1
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 08.03.2023
Vollzug des Landes-Straf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde
(Hundehaltungsverordnung - HundeVO)
Begründung zur Verordnung
Nach Art. 18 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben,
Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit durch Verordnung das freie Umher-
laufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in öf-
fentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der
räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse ab-
zustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tra-
gen ist. Der Erlass einer solchen Verordnung ist Angelegenheit des übertragenen Wirkungs-
kreises (Art. 42 Abs. 1 Satz 2 LStVG).
Die bisherige Hundehaltungsverordnung vom 20.03.2003 tritt nach 20 Jahren Geltungsdauer
gesetzlich außer Kraft (Art. 50 Abs. 2 LStVG). Ein Neuerlass der Verordnung wird als erfor-
derlich angesehen. Zu Art. 18 LStVG enthält die Bekanntmachung des Bayerischen Staats-
ministeriums des Innern, für Sport und Integration über den Vollzug des Landesstraf- und
Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) vom 08.08.1986, zuletzt geändert durch Bekanntma-
chung vom 05.06.2021, Vollzugshinweise, die im vorliegenden Verordnungsentwurf berück-
sichtigt sind. Gegenüber der derzeitigen Verordnung soll der räumliche Geltungsbereich ge-
ändert werden.
Unverändert bleibt die Leinenpflicht für Kampfhunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen
und Plätzen im gesamten Stadtgebiet. Für andere leinenpflichtige Hunde gilt die Leinen-
pflicht bisher in ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf be-
schränkt-öffentlichen Wegen in Grünanlagen sowie auf dem Platz „Beim Tiergärtnertor“ und
im Bereich der Königstorpassage (Fußgängerunterführung im U-Bahn-Verteilergeschoss am
Hauptbahnhof) einschließlich der Rampen und Treppenbauwerke. Diese Regelung führt zu
zerstückelten und unübersichtlichen Anleinbereichen in der belebten Altstadt und einem en-
gen Wechsel von Bereichen mit und ohne Leinenpflicht. Der räumliche Geltungsbereich der
Verordnung muss für die Hundehalter/-innen aber hinreichend klar erkennbar sein. Da es in
der Altstadt ein verzweigtes Netz von Fußgängerzonen gibt und auch außerhalb dieser Zo-
nen viele Menschen unterwegs sind, wird die Leinenflicht auf die gesamte Altstadt ein-
schließlich Königstorpassage ausgeweitet. Der Tiergärtnertorplatz liegt in diesem Bereich
und muss deshalb nicht mehr gesondert aufgeführt werden.
Außerhalb der Altstadt werden Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche (umgangs-
sprachlich als Spiel- oder Wohnstraßen bezeichnete Straßen) in die Leinenpflicht einbezo-
gen. Nach Auskunft des Verkehrsplanungsamtes setzt die Kennzeichnung von verkehrsberu-
higten Bereichen voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch ge-
schwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaube-
hörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der ver-
kehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass die typische Trennung einer
Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Dadurch, dass es keine Gehwege
gibt, wird die Fahrbahn von allen Verkehrsteilnehmer gleichermaßen genutzt und es kommt
zu einem Mischverkehr, bei dem freilaufende Hunde eine besondere Gefährdung darstellen.
Beschränkt-öffentliche Wege in Grünanlagen brauchen in der Hundehaltungsverordnung
nicht aufgeführt werden, da sie Bestandteile der Grünanlagen sind und dort nach der Grün-
anlagensatzung eine Anleinpflicht für alle Hunde gilt (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 GrünanlS).
Ö 9Ö 9
306
2
Eine Ausweitung der Leinenpflicht auf weitere Teile des Stadtgebietes oder das ganze Stadt-
gebiet wird nicht für verhältnismäßig gehalten. Nach Nr. 18.2 VollzBekLStVG gebietet der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in größeren zusammenhängenden Siedlungsbereichen in
ausreichendem Maße geeignete öffentliche Flächen vom Leinenzwang auszunehmen. Zwar
gibt es auch außerhalb der Altstadt auf Gehwegen einen engen Personenverkehr und Ge-
fahren durch freilaufende Hunde. Insgesamt ist die Personendichte dort aber wesentlich ge-
ringer als in der Altstadt oder in Fußgängerzonen. Wollte man eine Leinenpflicht auf allen
Gehwegen, müsste die Leinenpflicht auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden. In
fast allen bayerischen Großstädten gibt es eine Beschränkung auf die stark belebten Innen-
stadtbereiche.
Zu § 1 HundeVO
Abs. 1
Absatz 1 stellt eine allgemein anerkannte Anforderung und einen Appell für das Führen von
Hunden dar, der noch keine konkrete Anforderung bzgl. des freien Umherlaufenlassen ent-
hält. Ein Verstoß hiergegen ist deshalb nicht in § 4 als Ordnungswidrigkeit aufgeführt.
Abs. 2 und 3
Von unangeleinten Hunden gehen aufgrund der Unberechenbarkeit ihres Verhaltens Gefah-
ren für Menschen an Leben und Gesundheit sowie für andere Hunde (Eigentum) aus, die ge-
eignet sind, die allgemeine Anordnung eines Leinenzwangs zu rechtfertigen. Dabei bedarf es
keines Nachweises einer konkreten Gefahrenlage durch statistische Zahlen oder gar verläss-
lich dokumentierte Vorfälle mit unangeleinten Hunden im Geltungsbereich der Verordnung,
denn schon die allgemeine Lebenserfahrung belegt aufgrund der (potentiellen) Konfliktträch-
tigkeit einer Begegnung von Hunden mit Menschen und anderen Hunden die erforderliche
abstrakt-generelle Gefahrenlage. Zum natürlichen Verhaltensrepertoire von Hunden gehören
das Beißen, Hetzen, Reißen, Anspringen, Schnappen, Nachrennen und Beschnüffeln, das
sich bei freilaufenden Hunden spontan und unberechenbar äußern und zu einer Gefährdung
unbeteiligter Dritter führen kann, welche die Schwelle der bloßen Lästigkeit überschreitet
(VGH München, Beschluss vom 15.04.2021 – 10 NE 20.283). Auch ein zunächst bloß sub-
jektives Unsicherheitsgefühl, das viele Menschen – vor allem Kinder und ältere Menschen –
gegenüber freilaufenden Hunden beschleicht, ist hier zu berücksichtigen, denn gerade auch
ängstliches (gegenüber Hunden „falsches“) Verhalten kann bei ansonsten unauffälligen Hun-
den weitere Reaktionen und auf diese Weise einen gefahrerhöhenden Kreislauf in Gang set-
zen (BayVerfGH, Beschluss vom 25.6.2019 – Vf. 4-VII-17). Eine abstrakte Gefahr für Men-
schen an Leib und Leben sowie für andere Hunde ist daher bereits nach allgemeiner Le-
benserfahrung bei unangeleinten Hunden aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhal-
tens und der potentiellen Konfliktträchtigkeit einer Begegnung von Hunden mit Menschen
und anderen Hunden zu bejahen. Dabei dürfen an die Prognose der Gelegenheit zu solchen
Begegnungen zwischen Hund und Mensch beziehungsweise zwischen Hunden keine zu ho-
hen Anforderungen gestellt werden. Es reicht, dass es „einen relevanten Personenverkehr“
gibt (VGH München, Urteil vom 25.01.2022 – 10 N 20.1227).
307
3
Die gemeldeten Beißvorfälle in Nürnberg zeigen, dass ein Anleinen von Hunde Gefahren für
Menschen und Tiere, in der Regel andere Hunde, vermindern kann. In der Regel sind bei
Beißvorfällen die Hunde nicht angeleint. Die Örtlichkeiten, der Ablauf und das Alter der betei-
ligten Personen werden nicht gespeichert, so dass hierzu keine statistischen Auswertungen
möglich sind.
Beißvorfälle 2017 2018 2019 2020 2021
gegen Menschen 45 21 44 32 29
gegen Tiere 22 29 41 32 22
Summe 67 50 85 64 51
Die Leinenpflicht steht dabei auch im Einklang mit dem Wortlaut des Art 18 Abs. 1 LStVG.
Der Gesetzgeber hatte für die Beschränkung des freien Umherlaufens, wie aus der Geset-
zesbegründung der Staatsregierung abzulesen ist, insbesondere diese vor Augen (vgl. LT-
Drs. 12/3092, S. 4: „Anleinpflichten“). Die Ermächtigung zum Erlass einer Leinenpflicht mit
der Pflicht zum Führen an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge wurde inso-
weit ordnungsgemäß ausgefüllt, denn Art. 18 Abs. 1 LStVG ermächtigt auch zum Erlass nä-
herer Regelungen hinsichtlich der Eigenschaften der zu verwendenden Hundeleinen. Dabei
sind § 1 Abs. 1 und Abs. 3 der Hundehaltungsverordnung als nähere Erläuterungen des
„Führens“ eines leinenpflichtigen Hundes zu verstehen.
Die Leinenpflicht ist geeignet, den in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG aufgeführten Gefahren zu
begegnen. Die Leine schränkt den Bewegungsradius des leinenpflichtigen Hundes auf die
von dem Hundeführer gewährte Länge, hier maximal auf eine Länge von 120 cm, ein und re-
duziert so die aus der tierischen Unberechenbarkeit resultierenden Risiken durch die oben
aufgezählten Verhaltensweisen.
Die Leinenpflicht ist ebenfalls erforderlich, die Gefahren zu verhindern. Dass insofern mil-
dere, gleich geeignete Mittel zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen würden, ist nicht er-
sichtlich (Art. 8 Abs. 1 LStVG).
Die Leinenpflicht ist auch angemessen. Die durch sie hervorgerufenen Beeinträchtigungen
stehen nicht außer Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Zweck (Art. 8 Abs. 2 LStVG). Das
Ausmaß und die Intensität der Beeinträchtigungen sind begrenzt. So bezieht sich die Leinen-
pflicht nach § 1 Abs. 2 der Hundehaltungsverordnung neben Kampfhunden allein auf große
Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, und erwachsene Tiere der dort auf-
gezählten Rassen. Wegen des hohen Rangs, der den betroffenen Schutzgütern zukommt, ist
die Anordnung der Leinenpflicht, die eine relativ geringfügige Beeinträchtigung für Hundefüh-
rer/-innen darstellt, als eine angemessene, im überwiegenden Allgemeininteresse hinzuneh-
mende Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit anzusehen. Außerdem bezieht
sich die Leinenpflicht innerhalb der geschützten Bereiche lediglich auf öffentliche Anlagen,
Wege, Straßen und Plätze. Für große Hunde gilt eine Leinenpflicht nur in einem kleinen Teil
des Stadtgebietes.
Sich in Einzelfällen ergebende Unbequemlichkeiten sind für die Hundehalter/-innen regelmä-
ßig hinzunehmen, gegebenenfalls ist es ihnen zuzumuten, für die Möglichkeit freien Auslaufs
eines Hundes auch organisatorische Vorkehrungen zu treffen (ThürOVG, Urteil vom
26.4.2007 – 3 N 699/05). Im Ergebnis verbleiben den Hundehaltern/-innen ausreichende
Möglichkeiten, ihre Hunde im Gemeindegebiet unangeleint herumlaufen zu lassen.
Maßgebliches Kriterium für die räumliche Beschränkung der Pflicht zum Anleinen von
Kampfhunden und großen Hunden und dem Mitführverbot auf Kinderspielplätzen und in de-
ren näheren Umfeld ist das Vorhandensein einer abstrakten Gefahr für die in Art. 18 Abs. 1
Satz 1 LStVG genannten Rechtsgüter. Von einer solchen abstrakten Gefahrenlage ist in den
in die Verordnung aufgenommenen Gebieten auszugehen, da es sich insoweit um Örtlichkei-
ten mit erfahrungsgemäß hohem Personenaufkommen handelt, in denen es besonders häu-
308
4
fig zu Kontakten zwischen Menschen und Hunden und daraus entstehenden Konflikten kom-
men kann. Insbesondere handelt es sich um Orte, an denen sich Personengruppen aufhal-
ten, die gegenüber tierischer Unberechenbarkeit in Form der oben genannten Verhaltenswei-
sen in herausgehobenem Maße vulnerabel sind und daher die Verwirklichung der abstrakten
Gefahr leicht zu besonders schweren Schäden führen kann. Anlass für Gesetzgebungsver-
fahren zu Art. 18 LStVG waren damals gerade auch Schadensfälle in Bezug auf Kinder und
ältere Menschen, die man besonders schützen wollte (vgl. LT-Drs. 12/3092, S. 4). Des Wei-
teren sind die von der Verordnung umfassten Bereiche Orte, die für die genannten Hunde
besonders herausfordernd sind, zum Beispiel wegen der Vielzahl der Personen, des Lärms
und der Gerüche, wo sich also die abstrakte Gefahr tierischer Unberechenbarkeit gleichsam
situativ verdichtet. Gleichzeitig hat eine Hundeleine eine gewisse Reichweite, so dass ihre
Verwendung nicht gänzlich ausschließen kann, dass sich plötzlich die tierische Unberechen-
barkeit entfaltet und die entsprechenden Gefahren verwirklichen, weshalb die besonders vul-
nerable Gruppe der Kinder darüber hinaus noch einmal zusätzlich geschützt werden muss.
Kinder haben beim Spielen auf Kinderspielplätzen Hunde nicht im Auge und verhalten sich
auch in der Nähe von Hunden unbedacht. Kinderspielplätze sind als öffentliche Anlagen im
Sinne des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG zu qualifizieren. Es handelt sich um Flächen, die un-
abhängig von einer Verkehrsfunktion im weitesten Sinne der Erholung der Allgemeinheit zu
dienen bestimmt sind. Da der Begriff der öffentlichen Anlagen im Bayerischen Straßen- und
Wegegesetz nicht geregelt wird, bedarf es keiner straßenrechtlichen Widmung (VGH Mün-
chen, Urteil vom 25.01.2022 – 10 N 20.1227).
Die unterschiedlichen Geltungsbereiche der Leinenpflicht für Kampfhunde und große Hunde
sind verhältnismäßig, da bei Kampfhunden auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht o-
der Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen
oder Tieren auszugehen ist und sie nur mit einer Erlaubnis gehalten werden dürfen (Art. 37
Abs. 1 LStVG).
Abs. 4
Die Anforderung in Abs. 4, dass die Person, die einen Kampfhund oder einen großen Hund in
öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen führt, dabei jederzeit
in der Lage sein muss, das Tier körperlich zu beherrschen, ist Voraussetzung dafür, dass das
Führen an der Leine auch seine Schutzfunktion erfüllt. Ohne die erforderliche körperliche Be-
herrschung könnte sich ein Kampfhund oder großer Hund schon bei einem plötzlichen leichten
Anziehen losreißen. Aufgrund der Beschränkung in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG kann auch
die körperliche Beherrschbarkeit nur auf Kampfhunde und große Hunde sowie öffentliche An-
lagen, Wege, Straßen und Plätze beschränkt werden.
Abs. 5
In Satzungen und Verordnungen für besondere öffentliche Einrichtungen oder Bereiche gibt
es weitergehende Beschränkungen zum Mitführen von Hunden oder Tieren (z.B. Grünanla-
gensatzung, Jahrmarktsatzung, Volksfestverordnung, Bädersatzung, Stadionverordnung,
Naturschutzgebietsverordnungen). Da diese Satzungen und Verordnungen eine andere
Rechtsgrundlage haben, werden diese von der Hundehaltungsverordnung nicht berührt. Da
diese Ermächtigungsnormen spezielle Geltungsbereiche und keine Beschränkungen auf
große Hunde und Kampfhunde haben, sollen deren Geltungsbereiche auch nicht in die Hun-
dehaltungsverordnung aufgenommen werden.
Zu § 2 HundeVO
Der Begriff des „Kampfhundes“ in § 2 Abs. 1 der Verordnung entspricht demjenigen in Art. 37
Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Ag-
gressivität und Gefährlichkeit“. Um die Hundehaltungsverordnung nicht bei einer Änderung in
der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ aufgeführten
309
5
Hunderassen ändern zu müssen, wird nur auf diese Verordnung verwiesen und nicht wie bis-
her die Hunderassen eigens aufgeführt.
Die in § 2 Abs. 2 enthaltene Definition der „großen Hunde“ als Hunde, deren Schulterhöhe
mindestens 50 cm beträgt, entspricht Nr. 18.1 VollzBebLStVG und wird von der Rechtspre-
chung als sachgerecht gebilligt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.9.2001 – 24 N 00.1638).
Öffentliche Anlagen im Sinne von Art. 18 Abs. 1 LStVG sind Flächen, die der Erholung der
Allgemeinheit dienen, für diesen Zweck ausgestaltet und angelegt wurden und für die Benut-
zung durch die Allgemeinheit gewidmet oder überlassen sind. Nicht entscheidend ist, ob es
sich um öffentliche Einrichtungen handelt oder ob sie Eigentum der Stadt sind. Nicht um eine
öffentliche Fläche handelt es sich, wenn sie ausdrücklich oder ersichtlich nicht der Allge-
meinheit zur Benutzung überlassen ist (z.B. im Gemeinschaftseigentum stehende Grünflä-
chen in Wohnanlagen) (vgl. Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Mai 2018).
Zu § 3 HundeVO
§ 3 HundeVO nimmt Hunde von § 1 Abs. 2 und 3 HundeVO aus, bei denen es nicht sachge-
recht zur Erfüllung ihrer Aufgabe ist, dass sie den dortigen Regelungen unterliegen. Die Aus-
nahmen entsprechen Nr. 18.2 VollzBekLStVG. Insbesondere können Blindenhunde blinde
Personen oder hochgradig Sehbehinderte nur dann führen, wenn sie mit ihnen durch ein -
aus leichten Metall- und Kunststoffstangen bestehendes - Gestell unmittelbaren und festen
Körperkontakt haben. Der Einsatz einer Hundeleine scheidet deshalb in den Fällen, in denen
sich Blinde oder hochgradig Sehbehinderte eines Blindenhundes bedienen, naturgemäß von
vornherein aus. Zudem handelt es sich bei den genannten Hunden um Tiere, die eine spezi-
ellen Ausbildung absolviert haben und von denen daher regelmäßig keine solche Gefahr, wie
von anderen Hunden, ausgeht.
Zu § 4 HundeVO
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung oder einer auf Grund des Absatzes
2 erlassenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. Um Verstöße mit einer Geldbuße
ahnden zu können, muss die Hundehaltungsverordnung die Tatbestände mit Verweis auf die
zugrundeliegende Bußgeldvorschrift selber bestimmen (Art. 4 Abs. 1 LStVG).
Zu § 5 HundeVO
In jeder Verordnung muss der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Eine mit
Geldbuße bewehrte Verordnung soll ihre Geltungsdauer festsetzen, jedoch in keinem Fall
auf mehr als 20 Jahre (Art. 50 Abs. 1 und 2 LStVG).
Anmerkung zur Verordnung:
Aufgrund der Verordnungsermächtigung in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG kann die Leinen-
pflicht nur für Kampfhunde und große Hunde erlassen werden. Große Hunde sind nach
Nr. 18.1 VollzBekLStVG Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm. Die Gemein-
den sind an diese Beschränkung gebunden. In seiner Beratung ging der Bayerische Landtag
davon aus, dass bei kleinen Hunden das Gefährdungspotential und das Ängstigungspoten-
tial geringer sind (Plenarprotokoll 12/52 v. 21.05.1992, S. 3409). Dies ist im Hinblick auf die
Beißvorfälle in Nürnberg und darauf, dass Gefahren durch nicht angeleinte Hunde unabhän-
gig von der Größe und nicht nur durch eine höhere Beißkraft bestehen, unbefriedigend und
nicht erklärbar. Um aber alle Hunde in die Leinenpflicht einbeziehen zu können, müsste
Art. 18 Abs. 1 LStVG geändert werden. Vielfach geht die Gefahr von der Person aus, die am
anderen Ende der Leine ist. Ein Großteil der Beißvorfälle könnte verhindert werden, wenn
Personen, die Hunde ausführen, geschult im Umgang mit ihren Tieren wären. Sinnvoll wäre
es deshalb, wenn für das Halten und Führen von Hunden unabhängig von deren Rasse und
310
6
Größe das Ablegen eines Sachkundenachweises (Hundeführerschein) eingeführt werden
würde.
Nürnberg, 08.02.2023
Ordnungsamt
i.V. Pollack (5330)
311
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
2. BM/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)
Anlagen:
01_Diversity-Check
02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf
03_SeGebS_aktueller Stand
04_Übersicht Gebührenänderungen
Sachverhalt (kurz):
Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der
Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung
gesteigert werden. Für den Bereich der Nürnberger Museen wurden zur Erreichung der
Gesamtsumme aus den genannten Beschlüssen Mehreinnahmen von 550.000 Euro, für die
Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers 5.000 Euro und für das Planetarium im
Bildungscampus Nürnberg 66.000 Euro zu Grunde gelegt. Insgesamt entfällt auf den
Bildungscampus Nürnberg ein Anteil von rund 450.000 Euro (siehe weitere
Tagesordnungspunkte).
Die Gebührenerhöhungen wurden in Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsbereichen 2.BM
und Stk nach bestem Wissen und Gewissen berechnet und abgestimmt. Insbesondere bei den
Museen bestehen jedoch Risiken bezüglich künftiger Entwicklungen der Besucherzahlen bzw.
der Preiselastizität des jeweiligen Kulturangebots. Entsprechend bedarf es einer engmaschigen
Überprüfung der Maßnahmen in den Controllinggesprächen zwischen Stk und den
Kulturdienststellen. Beobachtet werden muss in diesem Zuge insbesondere auch die
Entwicklung der Besucherzahlen in den Häusern, in denen Einschränkungen aufgrund von
Umbausituationen bestehen. Unter diesem Gesichtspunkt gegebenenfalls nötige
Nachjustierungen werden mit Ref.I/II abgestimmt und dem Kulturausschussvorgelegt.
Ö 10Ö 10
312
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/007/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der
Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüssse zur
Haushaltskonsolidierung gesteigert werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
313
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/007/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in
unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
314
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/007/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die
Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen
(Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung
zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 10.03.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS)
beschlossen.
315
Diversity-Check Stadt Nürnberg
Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt
sich das Vorhaben
nach Einschätzung der
Verwaltung auf unter-
schiedliche Personen-
gruppen aus?
Die Änderungen der
Sehenswürdigkeitengebührensatzung betreffen alle
Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und
individuellen Lebenssituationen, die eine dort geregelte
kulturelle Einrichtung besuchen möchten.
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
2. Auf welchen nach den
Diversity-Dimensionen
differenzierten Daten,
Informationen oder
Schätzungen basiert
das Vorhaben?
Es werden Preisanpassungen durchgeführt relevant
teilweise relevant
nicht relevant
3. Kann das Vorhaben
zur Gleichberechtigung
/ Gleichstellung und
Chancengleichheit bei-
tragen?
Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je
nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu
ermöglichen.
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
4. Welche Auswirkungen
auf bestimmte Perso-
nengruppen sind mit
dem Einsatz öffentli-
cher Mittel zu erwar-
ten?
Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese
bisher nicht genutzt haben.
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
Gesamt-
relevanz
relevant
teilweise relevant
nicht relevant
Ö 10Ö 10
316
_________________________________________________________ 1
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeiten gebührensatzung –
SeGebS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251) , zuletzt geändert durch Satzung vom
27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)
Vom ……..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des
Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI.
S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBI.
S. 638), folgende Satzung:
Art. 1
1. § 8 wird wie folgt gefasst:
„§ 8
Gebühren
Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in
1. Tarif 1: 6,00 Euro;
2. Tarif 2: freier Eintritt;
3. Tarif 3: 2,50 Euro;
4. Tarif 4: 1,00 Euro;
5. Tarif 5: 6,00 Euro;
6. Tarif 6: 12,00 Euro;
7. Tarif 7: freier Eintritt;
8. Tarif 8: 4,00 Euro.“
2. § 9 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird die Angabe „3,00 Euro“ durch die Angabe „4,00 Euro“ ersetzt.
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 werden die Angabe „85,00 Euro“ durch die Angabe „105,00 Euro“ und
die Angabe „100,00 Euro“ durch die Angabe „120,00 Euro“ ersetzt.
bb) In Nr. 2 werden die Angabe „120,00 Euro“ durch die Angabe „140,00 Euro“ und
die Angabe „140,00 Euro“ durch die Angabe „160,00 Euro“ ersetzt.
3. § 10 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Gebühr beträgt 9,00 Euro für Tarif 1 und 5,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“
4. § 11 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Gebühr beträgt 35,00 Euro für Tarif 1 und 20,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“
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317
_________________________________________________________ 2
5. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Die Abs. 1 bis 4 werden wie folgt gefasst:
„(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für
1. Albrecht-Dürer-Haus 7,50 Euro;
2. Stadtmuseum Fembohaus 7,50 Euro;
3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien 4,00 Euro;
4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 7,50 Euro;
5. Museum Industriekultur 7,50 Euro;
6. Spielzeugmuseum 7,50 Euro;
7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 7,50 Euro;
8. Memorium Nürnberger Prozesse 7,50 Euro.
(2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 betragen die Gebühren
in
1. Tarif 2: 3,50 Euro;
2. Tarif 3: 3,50 Euro;
3. Tarif 4: 2,00 Euro;
4. Tarif 5: 8,00 Euro;
5. Tarif 6: 15,00 Euro;
6. Tarif 7: 2,00 Euro;
7. Tarif 8: 6,00 Euro.
(3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in
1. Tarif 2: 2,00 Euro;
2. Tarif 3: 2,00 Euro;
3. Tarif 4: 2,00 Euro;
4. Tarif 5: 5,00 Euro;
5. Tarif 6: 9,00 Euro;
6. Tarif 7: 2,00 Euro;
7. Tarif 8: 3,00 Euro.
(4) Für die Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus werden im Rahmen eines
Testbetriebs vorübergehend abweichende Gebühren erhoben.“
b) Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Eine J ahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab
Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1
(ausgenommen die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 5). Die Gebühr für die Jahreskarte
in Tarif 1 beträgt 30,00 Euro, in Tarif 4 beträgt 7,00 Euro und in Tarif 6 beträgt
50,00 Euro.“
6. § 15 wird wie folgt gefasst:
„§ 15
Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und
Memorium Nürnberger Prozesse
318
_________________________________________________________ 3
„(1) Die Gebühren für Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) betragen
1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die ersten beiden Stunden 120,00 Euro,
für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;
2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60,00 Euro,
für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.
(2) Die Gebühren für Gruppenführungen betragen
1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die erste Stunde 80,00 Euro,
für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro;
2. in den Tarifen 2 bis 4 u nd 7 für die erste Stunde 60,00 Euro,
für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro.
(3) Die Gebühren für die 90 -minütigen Gruppenführungen im Memorium Nürnberger
Prozesse betragen
1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 100,00 Euro;
2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 70,00 Euro.
(4) Für Online -Seminare und befristete oder zu erprobende pädagogische Formate
können abweichende Gebühren erhoben werden.
(5) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in allen Tarifen ein
Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.“
7. § 17 wird wie folgt gefasst:
„§ 17
Gebühren
Die Gebühren betragen in
1. Tarif 1 für:
a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro,
b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;
2. Tarif 2 und Tarif 3 für:
a) Vorführungen und Vorträge 6,50 Euro,
b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;
3. Tarif 4 für:
a) Vorführungen und Vorträge 3,00 Euro,
b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 1,00 Euro;
4. Tarif 5 und Tarif 6 für:
jede Person der Kleingruppe erhält eine Ermäßigung von 2,00 Euro auf den jeweiligen
Tarif.
5. Tarif 7 für:
a) Vorführungen und Vorträge 4,50 Euro,
b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro;
6. Tarif 8 für:
319
_________________________________________________________ 4
a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro,
b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro.“
8. Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.
320
Sehenswürdigkeitengebührensatzung
002.691
___________________________
72. Nachtrag August 2020 1
Satzung über die Gebühren für die städtischen
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen
(Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS)
Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251),
zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. März 2014 (GVBI. S. 70), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
I. Allgemeines
§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Tarifgruppen
§ 3 Freier Eintritt
§ 4 Kulturkarte für Schüler
§ 5 Kulturkarte für Senioren
§ 6 Kulturkarte für Behinderte
§ 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten
II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)
§ 8 Gebühren
§ 9 Führungen
§ 10 Tageskarte KunstKulturQuartier
§ 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier
§ 12 (aufgehoben)
§ 13 Freier und vergünstigter Eintritt
III. Museen der Stadt einschließlich Lochgefängnisse
§ 14 Gebühren
§ 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und
Memorium Nürnberger Prozesse
§ 16 Freier Eintritt
IV. Planetarium
§ 17 Gebühren
§ 18 Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen
§ 19 Bildungscampus-Card
V. Schlussbestimmungen
§ 20 Übergangsregelung
§ 21 Inkrafttreten
Ö 10Ö 10
321
Sehenwürdigkeitengebührensatzung
002.691
__________________________
2 72. Nachtrag August 2020
I. Allgemeines
§ 1
Gebührenpflicht
(1) Für die Besichtigung oder den Besuch
1. des Albrecht-Dürer-Hauses;
2. des Stadtmuseums Fembohaus;
3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien;
4. des Museums Tucherschloss mit Hirsvogelsaal;
5. der Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus;
6. des Museums Industriekultur;
7. des Spielzeugmuseums;
8. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände;
9. des Memoriums Nürnberger Prozesse;
10. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und
11. des Planetariums
werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte
oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Aus-
stellungen bekannt gegeben.
§ 2
Tarifgruppen
1. Tarif 1:
Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr;
2. Tarif 2:
gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr),
b) Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler);
3. Tarif 3:
gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
a) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils
geltenden Fassungen,
b) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten;
4. Tarif 4:
Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen;
322
Sehenswürdigkeitengebührensatzung
002.691
___________________________
72. Nachtrag August 2020 3
5. Tarif 5:
a) Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2
Buchstabe a),
b) ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. En-
kelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechen-
der Nachweis vorzulegen;
6. Tarif 6:
a) Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2
Buchstabe a),
b) zwei Elternteile bzw. Großelternteile mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw.
Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entspre-
chender Nachweis vorzulegen;
7. Tarif 7:
a) Schüler im Klassenverband,
b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrati-
onskursen für Ausländer und Spätaussiedler;
8. Tarif 8:
Gruppen ab 15 Personen.
§ 3
Freier Eintritt
Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten:
1. Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson;
2. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind;
3. Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und Kin-
dergartengruppen;
4. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen an -
gewiesen sind;
5. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr;
6. Kindergartengruppen (ausgenommen Planetarium).
§ 4
Kulturkarte für Schüler
(1) Die Kulturkarte für Schüler berechtigt
1. Schüler (einschließlich Berufs - und Fachschüler) städtischer, staatlicher und privater Schulen und
deren Lehrpersonen;
2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten
im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdi gkeiten
und Ausstellungen.
(2) Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
(3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB -Museums
und des Museums für Kommunikation.
323
Sehenwürdigkeitengebührensatzung
002.691
__________________________
4 72. Nachtrag August 2020
§ 5
Kulturkarte für Senioren
(1) Die Kulturkarte für Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 60. oder ein höhe-
res Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1
genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17
Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst.
c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher ange-
boten wird.
(2) Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 9,00 Euro.
(3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB -Museums
und des Museums für Kommunikation.
§ 6
Kulturkarte für Behinderte
(1) Die Kulturkarte für Behinderte berechtigt sch werbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 50 einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genann-
ten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1
Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) er-
hoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten
wird.
(2) Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 6,00 Euro.
(3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB -Museums
und des Museums für Kommunikation.
§ 6a
Bayerische Ehrenamtskarte
Inhaber der Bayerischen Ehrenamtsk arte entrichten gegen entsprechenden Nachweis in den Kunsteinrich-
tungen des KunstKulturQuartiers sowie den Museen der Stadt Nürnberg eine Eintrittsgebühr nach Tarif 3.
§ 7
Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten
(1) Für besonder s kostenaufwändige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrich-
tungen höhere Gebühren festsetzen.
(2) Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können die jeweiligen Einrichtungen der
Stadt auch in Zusammenarbeit mit nic htstädtischen Partnern Verbund - und Sonderkarten anbieten. Hierbei
kann von den Allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden.
324
Sehenswürdigkeitengebührensatzung
002.691
___________________________
72. Nachtrag August 2020 5
II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla)
§ 8
Gebühren
Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in
1. Tarif 1: 5,00 Euro;
2. Tarif 2: frei;
3. Tarif 3: 2,50 Euro;
4. Tarif 4: 1,00 Euro;
5. Tarif 5: 5,00 Euro;
6. Tarif 6: 10,00 Euro;
7. Tarif 7: frei;
8. Tarif 8: 3,00 Euro.
§ 9
Führungen
(1) Für Regelführungen wird zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis von 3,00 Euro pro Person erhoben.
(2) Die Gebühren für Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers z u-
sätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe:
1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 85,00 Euro und für 90 Minuten 100,00 Euro;
2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 12 0,00 Euro und für 90 Minuten 1 40,00 Euro. Zusät z-
lich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben.
§ 10
Tageskarte KunstKulturQuartier
(1) Die Tageskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen für einen Tag zum einmaligen Besuch
der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier.
(2) Die Gebühr beträgt 8,00 Euro für Tarif 1 und 4,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.
§ 11
Jahreskarte KunstKulturQuartier
(1) Die Jahreskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen einjährig ab Ausstellungsdatum den be-
liebig häufigen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier.
(2) Die Gebühr beträgt 30,00 Euro für Tarif 1 und 15,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.
325
Sehenwürdigkeitengebührensatzung
002.691
__________________________
6 72. Nachtrag August 2020
§ 12
[aufgehoben]
§ 13
Freier und vergünstigter Eintritt
(1) Freien Eintritt in die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten
Personen auch
1. Förderer, Partner und Leihgeber der jeweiligen Ausstellung;
2. Mitglieder des Fördervereins der Kunsthalle (Contemporaries e. V.) gegen e ntsprechenden Nach-
weis;
3. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM) sowie des Verbandes Deutscher Kunsthisto-
riker gegen entsprechenden Nachweis;
4. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten
gegen entsprechenden Nachweis;
5. Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“;
6. alle Besucher jeden Mittwoch von 18 bis 20 Uhr;
7. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
8. Mitglieder des Fördervereins der Kunstvilla (Die Kunstvilligen e. V.) gegen entsprechenden Nach-
weis.
(2) Die Gebühr für Teilnehmende an Kursen des Bildungszentrums im Rahmen der jeweils in den Arbeits-
plänen ausgedruckten Führungen beträgt pauschal 2,50 Euro.
III. Museen der Stadt einschließlich der Lochgefängnisse
§ 14
Gebühren
(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für:
1. Albrecht-Dürer-Haus 6,00 Euro;
2. Stadtmuseum Fembohaus 6,00 Euro;
3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien 3,00 Euro;
4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 6,00 Euro;
5. Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus 4,00 Euro;
6. Museum Industriekultur 6,00 Euro;
7. Spielzeugmuseum 6,00 Euro;
8. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 6,00 Euro;
9. Memorium Nürnberger Prozesse 6,00 Euro.
(2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 betragen die Gebühren in
1. Tarif 2: 1,50 Euro;
2. Tarif 3: 1,50 Euro;
3. Tarif 4: 1,50 Euro;
4. Tarif 5: 6,50 Euro;
5. Tarif 6: 12,50 Euro;
326
Sehenswürdigkeitengebührensatzung
002.691
___________________________
72. Nachtrag August 2020 7
6. Tarif 7: 1,50 Euro;
7. Tarif 8: 5,00 Euro.
(3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in
1. Tarif 2: 1,50 Euro;
2. Tarif 3: 1,50 Euro;
3. Tarif 4: 1,50 Euro;
4. Tarif 5: 3,50 Euro;
5. Tarif 6: 6,50 Euro;
6. Tarif 7: 1,50 Euro;
7. Tarif 8: 3,00 Euro.
(4) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 5 betragen die Gebühren in
1. Tarif 2: 1,50 Euro;
2. Tarif 3: 1,50 Euro;
3. Tarif 4: 1,50 Euro;
4. Tarif 7: 1,50 Euro;
5. Tarif 8: 3,00 Euro.
(5) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einri chtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4
und 6 bis 9 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die
Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen.
(6) Eine Jahreskarte der Museen d er Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufi-
gen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 28,00 Euro, in
Tarif 4 5,00 Euro und in Tarif 6 42,00 Euro.
§ 15
Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse
(1) Die Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrums betragen für
1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 6 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8
30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde;
2. Gruppenführungen in den Tarifen 1 und 5 bis 8 90,00 Euro (2 Stunden) und 120,00 Euro (3 Stun-
den), in den Tarifen 2 bis 4 60,00 Euro (2 Stunden) und 80,00 Euro (3 Stunden).
(2) Die Gebühren für Bildungsangebote im Memorium Nürnberger Prozesse betragen für
1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8
30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde;
2. Einzel- und Gruppenführungen (Dauer 1 ½ Stunden) 60,00 Euro.
(3) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in den Tarifen 1 und 5 bis 8 ein Auf-
schlag von 20,00 Euro, in den Tarifen 2 bis 4 ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.
§ 16
Freier Eintritt
Freien Eintritt in den städti schen Museen und Ausstellungen haben neben den in § 3 genannten Personen
auch
1. Förderer, Spender und Leihgeber, die eine Freikarte für die jeweiligen Einrichtungen besitzen;
2. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM);
3. Besitzer der „Nürnberg-Card“;
327
Sehenwürdigkeitengebührensatzung
002.691
__________________________
8 72. Nachtrag August 2020
4. Lehrer zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der
Schule.
IV. Planetarium
§ 17
Gebühren
Die Gebühren betragen in
1. Tarif 1 für:
a) Vorführungen 8,00 Euro;
b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,50 Euro;
c) Fachvorträge 8,00 Euro.
2. Tarif 2 und Tarif 3 für:
a) Vorführungen 5,50 Euro;
b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,00 Euro;
c) Fachvorträge 5,50 Euro.
3. Tarif 4 für:
a) Vorführungen 2,70 Euro;
b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 0,80 Euro;
c) Fachvorträge 2,70 Euro.
4. Tarif 5 für:
a) Vorführungen 13,00 Euro;
b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 4,00 Euro.
5. Tarif 6 für:
a) Vorführungen 19,50 Euro;
b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 5,00 Euro.
6. Tarif 7 für:
a) Vorführungen 3,70 Euro;
b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,80 Euro;
c) Fachvorträge 3,70 Euro.
7. Tarif 8
a) Erwachsenengruppen erhalten pro Person eine Ermäßigung von 1,00 Euro auf den Tarif 1 .
b) Von Personen, die unter die Regelungen des § 2 Nrn. 2 und 3 fallen, wird eine Gebühr nach Tarif 7
erhoben.
§ 18
Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen
Für den Besuch von gesonderten Vorführungen des normalen Planetariumsprogramms beträgt die Gebüh r
für
328
Sehenswürdigkeitengebührensatzung
002.691
___________________________
72. Nachtrag August 2020 9
1. Schülergruppen und Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchfüh-
rung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler pro Person na ch Tarif 7, mindestens je-
doch 200,00 Euro;
2. Erwachsenengruppen und gemisch te Gruppen pro Person nach Tarif 8, mindestens jedoch die Gebühr
für 100 Personen, wobei bei teilweiser Ermäßigung innerhalb einer Gruppe anteilig zu verfahren ist.
§ 19
Bildungscampus-Card
(1) Die Bildungscampus -Card berechtigt zum einmaligen kostenlose n Besuch einer Planetariums-
vorführung (Themenshow).
(2) Hiervon ausgenommen sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie die bayerischen Schul-
ferien.
(3) Die Bildungscampus -Card kann gegen Zahlung einer Gebühr als Jahreskarte für das Planetarium g e-
nutzt werden. Der Inhaber erhält ab Ausstellung der Jahreskarte Planetarium z wölf Monate freien Eintritt in
alle Planetariumsvorführungen (Themenshows) und Live -Vorführungen. Die Jahreskarte Planetarium gilt
nicht für Vorträge oder Sonderveranstaltungen.
(4) Die Gebühr für die Jahreskarte Planetarium beträgt
1. für Inhaber der Bildungscampus-Card ohne Nürnberg-Pass 40,00 Euro;
2. für Inhaber der Bildungscampus-Card mit Nürnberg-Pass 25,00 Euro.
V. Schlussbestimmungen
§ 20
Übergangsregelung
Kulturkarten für Schüler, Senioren und Behinderte, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wur-
den, behalten ihre Gültigkeit.
§ 21
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung * im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenGebS –
SeGebS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 393), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012
(Amtsblatt S. 399), außer Kraft.
___________________________________
* Tag der Bekanntmachung: 09.07.2014
329
bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu
Tarif 1
(ab 18. Lebensjahr) 5,00 € 6,00 € 6,00 € 7,50 € 3,00 € 4,00 € 8,00 € 10,00 €
Tarif 2
Kinder, Jugendliche Schüler - € - € 1,50 € 3,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 €
Tarif 3
Wehrdienst, Freiwilligendienste, Studierende 2,50 € 2,50 € 1,50 € 3,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 €
Tarif 4
Nürnberg-Passs 1,00 € 1,00 € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 2,70 € 3,00 €
Tarif 5
Kleingruppen mit 1 Erwachsenen 5,00 € 6,00 € 6,50 € 8,00 € 3,50 € 5,00 € 13,00 €
2 €
Ermäßigung pro
Person auf
jeweiligen Tarif
Tarif 6
Kleingruppen mit 2 Erwachsenen 10,00 € 12,00 € 12,50 € 15,00 € 6,50 € 9,00 € 19,50 €
2 €
Ermäßigung pro
Person auf
jeweiligen Tarif
Tarif 7
Schüler im Klassenverband / Integrationskurse - € - € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 3,70 € 4,50 €
Tarif 8
Gruppen ab 15 Personen 3,00 € 4,00 € 5,00 € 6,00 € 3,00 € 3,00 € 7,00 € oder3,70 € 10,00 €
- Keine Änderungen unter anderem bei den beliebten Kulturkarten für Senioren, Schülerinnen und Schüler sowie für Menschen mit Behinderung
- unverändert freier Eintritt für Lehrpersonal und notwendige Aufsichts- und Begleitpersonen sowie grundsätzlich Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Planetarium
Vorführungen
(ggf. Zuschlag für bes. Aufwand)
Überblick über die wichtigsten Gebührenänderungen der Sehenswürdigkeitegebührensatzung
Kunstein-
richtungen KuKuQ
Albrecht Dürer Haus, Fembohaus,
Tucherschloss, Museum
Industriekultur,
Spielzeugmueseum, Dokuzentrum,
Memorium
Reichskleinodien
Ö 10Ö 10
330
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
BCN/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der
Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023
Anlagen:
01_Sachverhalt
02_Mietvertragsbedingungen_Entwurf (Anlage 2)
03_Mietvertragsbedingungen_aktueller Stand (Anlage 1)
Sachverhalt (kurz):
In den "Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im
Katharinensaal der Stadtbibliothek, Am Katharinenkloster 6, Nürnberg" sind bisher die
Rahmenbedingungen der Vermietung einschließlich der Miettarife für diese Räumlichkeiten
geregelt. Die Miettarife wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2006 beschlossen.
Diese sind aufgrund der allgemeinen Preis-und Kostenentwicklung dringend anzupassen.
Es wurde als sinnvoll erachtet diese allgemeinen Mietvertragsbedingungen um die weiteren
Veranstaltungsräume des Bildungscampus zu ergänzen, um eine einheitliche Grundlage zu
schaffen. Die weiteren Vermietungsoptionen wurden entsprechend ergänzt.
Die Mietpreistarife sollen für Veranstaltungen ab dem 01.07.2023 für alle Neuverträge gelten.
Der Fokus des Bildungscampus Nürnberg liegt weiterhin in der Konzeption, Planung und
Durchführung von eigenen Kursen und Veranstaltungen. Die Vermietung der Räumlichkeiten
stellt lediglich eine Ergänzung zur wirtschaftlicheren Auslastung, sofern kein Eigenbedarf
besteht.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Es werden Einnahmeverbesserungen erwartet. Eine Prognose hinsichtlich der Mehrerträge
kann noch nicht erfolgen, da sich der Vermietungssektor nur sehr langsam von den
Pandemieauswirkungen erholt und bei manchen Räumlichkeiten durch die derzeit vermehrt
erforderliche Eigennutzung die Fremdvermietung nur sehr bedingt angeboten werden kann.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 11Ö 11
331
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/003/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Abstimmung mit Stk ist erfolgt. Im Gespräch konnte plausibel erklärt
werden, dass eine Prognose der Mehrerträge aufgrund der vielen
Unwägbarkeiten hier nicht erfolgen kann.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Mietpreiserhöhungen erfolgen einheitlich und unabhängig von Geschlecht,
ethnischer, sozialer oder anderen Gruppenzugehörigkeiten der Mietenden.
332
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/003/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II/Stk
333
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/003/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss begutachtet die geplante Änderung der Allgemeinen
Mietvertragsbedingungen und Miettarife für die Vermietung der Veranstaltungsräume im
Bildungscampus Nürnberg und empfiehlt dem Stadtrat dieser vorgelegten Änderung
zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 10.03.2023 wird die Änderung der
Allgemeinen Mietvertragsbedingungen samt Erhöhung der Miettarife ab 01.07.2023
beschlossen.
334
- 2 -
Bildungscampus Nürnberg (BCN)
hier: Änderung und Zusammenführung der allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die
Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte)
1. Ausgangslage
Die „Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im
Katharinensaal der Stadtbibliothek, Am Katharinenkloster 6, Nürnberg“ (siehe Anlage 1) regeln
bislang die Rahmenbedingungen der Vermietung einschließlich der Miettarife für diese
Räumlichkeiten. Die Miettarife wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2006
beschlossen. Aufgrund der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung ist eine Anpassung
dringend erforderlich.
Es wurde als sinnvoll erachtet diese allgemeinen Mietvertragsbedingungen um die weiteren
Veranstaltungsräume des Bildungscampus zu ergänzen, um eine einheitliche Grundlage für
Vermietungen zu schaffen. Die weiteren Vermietungsoptionen wurden entsprechend ergänzt. Über
diese Vermietungsoptionen wurde bislang noch kein Gremienbeschluss gefasst. Auch hierfür sind
die Mietpreise seit vielen Jahren unverändert.
Der Fokus des Bildungscampus Nürnberg liegt weiterhin in der Konzeption, Planung und
Durchführung von eigenen Kursen und Veranstaltungen. Die Vermietung der Räumlichkeiten stellt
lediglich eine Ergänzung zur wirtschaftlicheren Auslastung dar, sofern kein eigener
Veranstaltungsbetrieb geplant ist.
2. Mietpreisgestaltung
Im Rahmen der Vereinheitlichung der Mietpreise für alle Standorte des BCN wurden auch die
bisher zusätzlich anfallenden Kosten für die Raumausstattung (z.B. Laptop, Beamer) inkludiert und
die Tarifstufen optimiert. Die Buchung etwaiger Zusatzleistungen bleibt hiervon unberührt.
Auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre sollen künftig nur noch zwei Tarifstufen angeboten
werden. Tarif 1 für Veranstaltungen von bis zu vier Stunden und Tarif 2 als Tagessatz für eine
Veranstaltungsdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden. Handlungsleitend für die
Mietpreisanpassung waren einerseits die gesamtstädtischen Vorgaben zur Ertragsverbesserung,
andererseits, aber auch weiterhin die Ermöglichung von Veranstaltungsformaten
Kulturschaffender.
Die nun vorgeschlagene Neufassung „Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der
Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte)“ soll alle bisherigen
Regelungen ablösen und ist als Anlage 2 beigefügt.
Ö 11Ö 11
335
- 2 -
3. Übersicht der Erhöhungen
Netto-Grundmiete
für bis zu 4 Stunden
Netto-Grundmiete
ab 5 bis zu 8 Stunden
bisher künftig bisher pro weitere Stunde künftig Tagessatz
Normaler Seminar-
/Bewegungsraum 125 EUR 150 EUR + 100 EUR/h 250 EUR
EDV-Räume 300 EUR 350 EUR + 60 EUR/h 500 EUR
Raum 3,11 Gmpl2
(Klavier, 2 Leinwände) 150 EUR 180 EUR + 100 EUR/h 300 EUR
Raum 4,24 (Orangerie)
Gmpl2
(Klavier, 2 Balkone,
Marmor- und Holztische)
300 EUR 350 EUR + 100 EUR/h 500 EUR
Fabersaal Gmpl2 320 EUR 600 EUR + 100 EUR/h 800 EUR
Katharinensaal inkl.
Foyer (Am
Katharinenkloster 6)
370 EUR 700 EUR + 90 EUR/h 900 EUR
Kuppelsaal Planetarium
(zzgl. der Kosten für
technisches Personal)
Einzel-
fallent-
scheidung
1.200 EUR
Einzel-
fallent-
scheidung
1.500 EUR
4. Inkrafttreten
Die Mietpreistarife sollen für Veranstaltungen ab dem 01.07.2023 für alle Neuverträge gelten.
336
Bildungscampus Nürnberg
1
Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der
Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte)
ab 01.07.2023
1. A
llgemeines
Die Veranstaltungsräume samt ihren Einrichtungen wie technische Apparaturen und sonstiges
Zubehör sind öffentliche Einrichtungen und Eigentum der Stadt Nürnberg.
Eine Vermietung für politische Veranstaltungen sowie Veranstaltungen weltanschaulicher oder
religiöser Art ist ausgeschlossen.
2. Mi
etvertrag
2.1 Die Überlassung der Mietobjekte erfolgt auf schriftlichen Antrag des Mietbewerbers.
Antragsvordrucke dafür sind bei der Vermieterin erhältlich.
Lässt der Antragsteller für sich einen Termin vornotieren, so kann er daraus allein keine Rechte
herleiten.
2.2 D
ie Überlassung erfolgt durch Abschluss eines Mietvertrages. Dieser setzt sich zusammen
aus der Vertragsausfertigung, diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen inkl. Mietpreistarif
sowie ggf. dem Merkblatt zum Saal.
2.3 Will der Mieter nach Abschluss des Vertrages Einrichtungen oder Leistungen in Anspruch
nehmen, die im Mietvertrag noch nicht enthalten sind, so hat er alsbald und vor der Inanspruch-
nahme die Zustimmung der Vermieterin einzuholen; solche Zusatzvereinbarungen werden
Bestandteil des Mietvertrages. Die Kosten werden nachträglich in Rechnung gestellt.
3. Mi
etobjekte
M
ietobjekte sind Schulungsräume und die Säle (teils auch Saal und/oder Foyer, inkl. Sanitär-
einrichtungen) des BCN, technische Anlagen und Zubehör. Die Objekte sind in der Vertragsaus-
fertigung aufzuführen.
4. B
enutzungszweck
4.1 D
ie Mietobjekte werden zur Abhaltung von Veranstaltungen überlassen. Die Überlassung ist
nur für den vereinbarten Zweck zulässig. Auf Verlangen der Vermieterin sind geeignete
Unterlagen zur geplanten Veranstaltung vorzulegen.
Anlage 2 Ö 11Ö 11
337
Bildungscampus Nürnberg
2
4.2 Die Vermieterin oder von ihr Beauftragte dürfen die Veranstaltung sofort auf Kosten des
Mieters schließen, die Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen, wenn
vom Zweck abgewichen wird.
In diesem Fall bleibt der Mieter zur Entrichtung der vollen Miete verpflichtet. Der Mieter kann
dagegen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vermieterin geltend machen.
5. Pflichten nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
5.1 Die Vermieterin behält sich für Versammlungsstätten vor, die Verpflichtungen nach § 38 Abs.
1 bis 4 VStättV auf den Mieter als Veranstalter zu übertragen. Der Veranstalter bzw. eine von ihm
beauftragte Veranstaltungsleitung ist in diesem Fall verpflichtet, sich mit den vermieteten
Veranstaltungsräumen und deren Einrichtungen vor Beginn der Veranstaltung (gegebenenfalls
nach Einweisung durch die Vermieterin) in ausreichendem Maße vertraut zu machen und
während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein.
5.2 Die Übertragung der Pflichten nach § 38 Abs. 1 bis 4 VStättV erfolgt im Rahmen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Sollte sich der Mieter weigern, eine solche Vereinbarung abzuschließen, hat die Vermieterin das
Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts
durch die Vermieterin schließt Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin aus.
5.3 Die Kosten für die Beauftragung einer Veranstaltungsleitung trägt der Mieter.
6. Überlassung an Dritte
Eine Überlassung durch den Mieter an Dritte (Untervermietung) ist nicht zulässig.
7. Veranstaltungsdauer
7.1 Die Mietobjekte werden für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit überlassen.
7.2 Die im Mietvertrag angegebene Veranstaltungsdauer enthält Vorbereitungs-, Auf- und
Abbauzeiten, Probezeiten, Einlass des Publikums bis hin zum endgültigen Absperren des
Veranstaltungsbereichs.
8. Höhe und Entrichtung der Miete
8.1 Die Höhe der Miete richtet sich nach den nachstehenden Tarifen.
8.2 Es gibt zwei Tarifstufen für die Grundmiete
8.2.1 Der Tarif 1 ist anzuwenden für Veranstaltungen mit einer zusammenhängenden
Veranstaltungsdauer von bis zu vier Stunden.
338
Bildungscampus Nürnberg
3
8.2.2 Der Tarif 2 ist anzuwenden für Veranstaltungen mit einer zusammenhängenden
Veranstaltungsdauer ab vier bis acht Stunden (Tagessatz).
8.2.3 Wird die Nutzungsdauer von 4 Stunden überschritten, gilt automatisch der Tagestarif als
vereinbart.
8.3 Die Höhe der Miete ergibt sich für diese Tarifgruppen aus der folgenden Übersicht:
Netto-Grundmiete
für bis zu 4 Stunden
Netto-Grundmiete
ab 5 bis zu 8 Stunden
Normaler Seminar-
/Bewegungsraum 150 EUR 250 EUR
EDV-Räume 350 EUR 500 EUR
Raum 3,11 Gmpl2
(Klavier, 2 Leinwände) 180 EUR 300 EUR
Raum 4,24 (Orangerie)
Gmpl2
(Klavier, 2 Balkone, Marmor-
und Holztische)
350 EUR 500 EUR
Fabersaal Gmpl2 600 EUR 800 EUR
Katharinensaal inkl. Foyer
(Am Katharinenkloster 6) 700 EUR 900 EUR
Kuppelsaal Planetarium
(Zzgl. der Kosten für
technisches Personal)
1.200 EUR 1.500 EUR
Im jeweils gültigen Mietpreis (*, **) ist die angegebene Raumausstattung (bei Bedarf inkl.
Beamer/Laptop) inkludiert.
* jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer (soweit die Nutzung nicht durch steuerpflichtige
Unternehmen erfolgt, ist nur die Hälfte der Miete umsatzsteuerpflichtig).
** für steuerpflichtige Unternehmen jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer.
8.4 Für regelmäßige Nutzer (Nutzungsdauer über 12 Monate) ist aufgrund der geänderten
Zuständigkeit für die Hausverwaltung die HVE zuständig. Diese legt jährlich eine Pauschale je
nach Nutzungshäufigkeit gesondert fest.
8.5 Die Miete beinhaltet Strom, Wasser, Heizung/ ggf. Lüftungsanlage, Reinigung. Die Regelung in
Nr. 9.2 bleibt unberührt.
8.6 Die Miete ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf eines der im Mietvertrag genannten
Konten unter Angabe des dort angegebenen Buchungszeichens zu entrichten. Beträge, die erst
nach der Veranstaltung berechnet werden können, sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Rechnung zu leisten.
339
Bildungscampus Nürnberg
4
9. Sonstige Kosten
Zusätzliche Leistungen wie z. B. Sonderreinigungen, Wach- und Schließdienst werden im
Mietvertrag gesondert geregelt.
10. Sicherheitsleistung
Die Vermieterin kann vom Mieter eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe für die
Abdeckung eventueller Schäden an den Mietsachen verlangen.
11. Anmeldungen, Genehmigungen
Gegebenenfalls vorgeschriebene Anmeldungen der Veranstaltung, die Einholung von
Genehmigungen sowie die Entrichtung anfallender Gebühren und Steuern sind Sache des
Mieters.
12. Werbung
Werbemaßnahmen auf dem Gelände des Bildungscampus Nürnberg sind vorher mit der
Vermieterin abzusprechen.
13. Eintrittskarten
Die Beschaffung der Eintrittskarten ist Sache des Mieters.
14. Besucherzahl
Die höchstzulässige Besucherzahl ist aus dem Bestuhlungsplan zu entnehmen und darf nicht
überschritten werden.
15. Einweggeschirr
Die Verwendung von Einweggeschirr und –besteck ist nicht erlaubt.
16. Bewirtung
Eine etwaige Bewirtung ist vorrangig mit der BCN-internen Gastronomie (Pächter des
Zeitungscafés, südpunkts oder Planetariums) abzusprechen.
340
Bildungscampus Nürnberg
5
17. Terrassenheizungen
Die Verwendung von Terrassenheizungen wie z. B. Heizpilzen ist untersagt.
18. Garderobe
Eine Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen.
19. Bestuhlung
19.1 Die Räumlichkeiten werden in einer bestimmten Grundbestuhlung übergeben, diese ergibt
sich aus dem Bestuhlungsplan. Am Ende einer Veranstaltung ist vom Mieter die Grundbestuhlung
(ggf. inklusive Nummerierung) wiederherzustellen. Unterbleibt dies, so wird eine Pauschale in
Höhe von 50,00 EUR fällig.
19.2 Das Mobiliar darf nur im Innenbereich verwendet werden. Eine Nutzung im Außenbereich ist
unzulässig.
20. Zustand der Mietsachen, eigene Einrichtungsgegenstände des Mieters
20.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Räume, Geräte und Einrichtungen jeweils vor der Benutzung
auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Schadhafte
Geräte und Einrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Mängel sind unverzüglich der Vermieterin
anzuzeigen.
20.2 Der Mieter darf eigene Utensilien, wie Dekoration, Kulissen, Geräte, Einrichtungsgegenstände
und dergleichen nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume
einbringen.
20.3 Eingebrachte Utensilien sind nach der Veranstaltung wieder zu entfernen und der ursprüng-
liche Zustand der Mietgegenstände ist wiederherzustellen. Unterbleibt dies, so ist die Vermieterin
berechtigt, den ihn dadurch enstehenden Aufwand zu einem Stundensatz in Höhe von 50,00 EUR
pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.
20.4 Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keinerlei Haftung.
21. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter hat sämtliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Feuerschutzvorschriften,
genauestens zu beachten und dafür zu sorgen, dass alle Anweisungen der Polizei und der
Feuerwehr sofort befolgt werden.
341
Bildungscampus Nürnberg
6
22. Hausrecht
Die Vermieterin bzw. deren Beauftragte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter
gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den
Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt.
23. Gewerbeausübung
Der Mieter darf Gewerbeausübung Dritter in den gemieteten Räumen nicht dulden, soweit nicht die
Vermieterin vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
24. Rauchverbot
In allen Gebäuden herrscht Rauchverbot.
25. Tiere
Es ist nicht gestattet Tiere mitzuführen.
26. Veranstaltungsabsage, Rücktritt
26.1 Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt vom Vertrag von
Seiten des Mieters ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem
Veranstaltungstermin, wird anstatt der Miete eine Pauschale in Höhe von 50,00 € berechnet.
Sollte der Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, schuldet der
Mieter bei einer Absage den gesamten Rechnungsbetrag.
26.2 Die Vermieterin kann, nach vorheriger Abmahnung und erfolglosem Ablauf einer zu setzen-
den angemessenen Frist, vom Vertrag zurücktreten,
a) wenn die vereinbarte Miete nicht rechtzeitig entrichtet wird;
b) wenn Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg befürchten lassen;
c) wenn der Mieter gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, insbesondere die
Veranstaltung vom im Vertrag festgelegten Benutzungszweck abweicht.
Erklärt die Vermieterin den Rücktritt vom Vertrag wegen eines vom Mieter zu vertretenden
Grundes (z.B. Abweichung vom Benutzungszweck oder Ruhestörung) ist der Mieter zum Ausgleich
des der Vermieterin dadurch enstehenden Schadens verpflichtet. Er hat die vereinbarte Miete zu
entrichten, wenn eine anderweitige Vermietung nicht mehr möglich ist. Die Geltendmachung
weiterer Schäden behält sich die Vermieterin ausdrücklich vor.
Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge höherer
Gewalt die Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können.
342
Bildungscampus Nürnberg
7
26.3 Die Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Vermieterin schließt Schadensersatzansprüche
gegen die Vermieterin aus.
27. Haftung
27.1 Die Vermieterin haftet im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
27.2 Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin sowie gegenüber Dritten nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Der Mieter stellt die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im
Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, und die die Vermieterin
nicht zu vertreten hat, frei.
28. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
29. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht
verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche
zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.
343
Bildungscampus
Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der
Veranstaltungsräume in der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg (Am Katharinenkloster 6)
(beschlossen im Kulturausschuss am 02.12.2009)
I. Allgemeines
Die Veranstaltungsräume samt ihren Einrichtungen wie technische Apparaturen und sonstiges
Zubehör sind Eigentum der Stadt Nürnberg. Bei den Räumlichkeiten handelt es sich um
öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg.
Eine Vermietung für politische Veranstaltungen sowie Veranstaltungen weltanschaulicher oder
religiöser Art ist ausgeschlossen.
II. Mietvertrag
1. Die Überlassung der Mietobjekte erfolgt auf schriftlichen Antrag des Mietbewerbers.
Antragsvordrucke dafür sind bei der Vermieterin erhältlich.
Lässt der Antragsteller für sich einen Termin vornotieren, so kann er daraus allein keine
Rechte herleiten.
2. Die Überlassung erfolgt durch Abschluss eines Mietvertrages. Dieser setzt sich zusammen
aus der Vertragsausfertigung, diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen inkl.
Mietpreistarif sowie dem Merkblatt zum Saal.
III. Mietobjekte
Mietobjekte sind Räume (Saal und/oder Foyer), technische Anlagen und Zubehörteile. Die
Objekte sind in der Vertragsausfertigung aufzuführen. Die Toiletten im 1. UG, der Zugang zu
diesen und das Behinderten-WC im EG dürfen im Rahmen des Mietverhältnisses mitbenützt
werden.
1. Die Mietobjekte werden zur Abhaltung von Veranstaltungen überlassen. Die Überlassung
ist nur für den vereinbarten Zweck zulässig. Auf Verlangen der Vermieterin sind geeignete
Unterlagen zur geplanten Veranstaltung vorzulegen.
2. Die Vermieterin oder von ihr Beauftragte dürfen die Veranstaltung sofort auf Kosten des
Mieters schließen und die Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes
verlangen, wenn vom Zweck abgewichen wird.
In diesem Fall bleibt der Mieter zur Entrichtung der vollen Miete verpflichtet. Der Mieter kann
dagegen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vermieterin geltend machen.
IV. Benutzungszweck
3. Will der Mieter nach Abschluss des Vertrages Einrichtungen oder Leistungen in Anspruch
nehmen, die im Mietvertrag noch nicht enthalten sind, so hat er alsbald und vor der
Inanspruchnahme die Zustimmung der Vermieterin einzuholen; solche
Zusatzvereinbarungen werden Bestandteil des Mietvertrages. Die Kosten werden
nachträglich in Rechnung gestellt.
Anlage 1 Ö 11Ö 11
344
Bildungscampus
V. Pflichten nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
1. Die Vermieterin behält sich vor, die Verpflichtungen nach § 38 Abs. 1 bis 4 VStättV auf den
Mieter als Veranstalter zu übertragen. Der Veranstalter bzw. ein von ihm beauftragter
Veranstaltungsleiter ist in diesem Fall verpflichtet, sich mit den vermieteten
Veranstaltungsräumen und deren Einrichtungen vor Beginn der Veranstaltung
(gegebenenfalls nach Einweisung durch die Vermieterin) in ausreichendem Maße vertraut
zu machen und während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein.
2. Die Übertragung der Pflichten nach § 38 Abs. 1 bis 4 VStättV erfolgt im Rahmen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Kosten für die Beauftragung eines Veranstaltungsleiters trägt der Mieter.
VI. Überlassung an Dritte
Eine Überlassung durch den Mieter an Dritte (Untervermietung) ist nicht zulässig.
VII. Veranstaltungsdauer
1. Die Mietobjekte werden für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit überlassen.
2. Die im Mietvertrag angegebene Veranstaltungsdauer enthält Vorbereitungs-, Auf-und
Abbauzeiten, Probezeiten, Einlass des Publikums bis hin zum endgültigen Absperren
des Veranstaltungsbereichs.
VIII. Höhe und Entrichtung der Miete
1. Die Höhe der Miete richtet sich nach den nachstehenden Tarifen.
2. Mit der Grundmiete werden Veranstaltungen mit einer zusammenhängenden
Veranstaltungsdauer von bis zu vier Stunden abgegolten.
3. Werden die Mietobjekte vom Mieter über diese Dauer hinaus genutzt, wird pro
angefangener halber Stunde ein zusätzliches Entgelt gemäß den nachstehenden
Tarifen berechnet.
4. Zeiten, die nicht unmittelbar vor oder nach dem Veranstaltungszeitraum anschließen,
also separate Vorbereitungs-, Auf-und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., bei denen der
Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise vom Veranstalter, seinen Mitarbeitern oder
anderen von ihm beauftragten Personen benutzt wird, werden je angefangener Stunde
mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet.
5. Es bestehen die folgenden Tarifgruppen:
a) Tarif I – normaler Tarif
Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II anzuwenden ist.
b) Tarif II – ermäßigter Tarif
Gilt für öffentliche Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinigungen, die
gemeinnützige Zwecke verfolgen sowie für städtische Dienststellen und
Kooperationspartner der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg.
6. Die Höhe der Miete ergibt sich für diese Tarifgruppen aus der folgenden Übersicht:
345
Bildungscampus
* jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer (soweit die Nutzung nicht durch steuerpflichtige Unternehmen
erfolgt, ist nur die Hälfte der Miete umsatzsteuerpflichtig).
** für steuerpflichtige Unternehmen jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer.
7. Für regelmäßige Nutzer wird jährlich eine Pauschale je nach Nutzungshäufigkeit gesondert festgelegt.
8. Die Miete beinhaltet Strom, Wasser, Heizung/Klimaanlage, Reinigung, Wach-und Schließdienst. Die
Regelung in IX Nr. 2 bleibt unberührt. Bei Bedarf sind Kassen-und Garderobendienste gegen Aufpreis
zusätzlich buchbar.
9. Die Miete ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf eines der im Mietvertrag genannten
Konten unter Angabe des dort angegebenen Buchungszeichens zu entrichten. Beträge, die erst nach
der Veranstaltung berechnet werden können, sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung
zu leisten.
IX. Sonstige Kosten
1. Zusätzliche Leistungen wie z. B. Sonderreinigungen werden im Mietvertrag gesondert geregelt.
2. Werden über die vorhandene Beleuchtung hinaus Einzelschweinwerfer benötigt,
sind diese vom Mieter anzubringen. Für den Stromverbrauch wird dann
einvernehmlich eine Pauschale im Mietvertrag festgesetzt.
3. Die Nutzung des vorhandenen Beamers kostet pro Veranstaltung 15,00 EUR zzgl.
MwSt.
X. Sicherheitsleistung
Die Vermieterin kann vom Mieter eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe für die Abdeckung
eventueller Schäden an den Mietsachen verlangen.
XI. Anmeldungen, Genehmigungen
Gegebenenfalls vorgeschriebene Anmeldungen der Veranstaltung, die Einholung von Genehmigungen
sowie die Entrichtung anfallender Gebühren und Steuern sind Sache des Mieters.
XII. Werbung
Werbemaßnahmen auf dem Gelände der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg sind vorher mit
der Vermieterin abzusprechen.
Veranstaltungsräume der
Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg im
Gebäude Am
Katharinenkloster 6
Grundmiete für
Veranstaltungszeiten
bis zu 4 Stunden
TARIF in €
zusätzliche Miete ab
5. Veranstaltungs-
stunde TARIF in €
pro Stunde
I II I II
1. Raummiete Saal und Foyer
* (inkl. vorhandener Betriebsvorrichtungen
wie Bestuhlung, Bühne, Leinwand,
Beleuchtungs-, Musik-und
Lautsprecheranlage)
370 270 90 70
2. Raummiete Foyer** als
selbstständiger Veranstaltungs-bzw.
Ausstellungsraum.
160 130 50 40
346
Bildungscampus
XIII. Eintrittskarten
Die Beschaffung der Eintrittskarten ist Sache des Mieters.
XIV. Besucherzahl
Die höchstzulässige Besucherzahl ist aus dem Merkblatt zum Saal ersichtlich. Sie darf nicht überschritten
werden.
XV. Einweggeschirr
Die Verwendung von Einweggeschirr und –besteck ist nicht erlaubt.
XVI. Bewirtung
Eine Bewirtung muss mit dem Pächter des Zeitungs-Cafés in der Stadtbibliothek im Bildungscampus
Nürnberg abgesprochen werden.
XVII. Terrassenheizungen
Die Verwendung von Terrassenheizungen wie z. B. Heizpilzen ist untersagt.
XVIII. Garderobe
1. Im Untergeschoss stehen Schließfächer und im Foyer eine Garderobe für die Besucher zur
Verfügung.
2. Bei Veranstaltungen ohne Bewirtung durch den Pächter des Zeitungs-Cafés ist die Nutzung der
Garderobe im Foyer selbstständig durch die Besucher möglich.
3. Bei Veranstaltungen mit Bewirtung durch den Pächter des Zeitungs-Cafés ist die
Garderobennutzung zwischen Mieter und Pächter des Zeitungs-Cafés abzusprechen.
4. Eine Haftung der Vermieterin ist in allen Fällen ausgeschlossen.
XIX. Bestuhlung
1. Der Saal wird in einer bestimmten Grundbestuhlung übergeben. Diese ergibt sich aus dem Merkblatt
zum Saal. Am Ende einer Veranstaltung ist vom Mieter die Grundbestuhlung inkl. Nummerierung
wieder herzustellen. Unterbleibt dies, so wird eine Pauschale von 50,00 EUR fällig.
2. Das Mobiliar darf nur im Innenbereich verwendet werden. Eine Nutzung auf der Terrasse oder im
übrigen Außenbereich ist unzulässig.
XX. Zustand der Mietsachen, eigene Einrichtungsgegenstände des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Räume, Geräte und Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf ihre
ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Schadhafte Geräte und
Einrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Mängel sind unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen.
2. Der Mieter darf eigene Utensilien, wie Dekoration, Kulissen, Geräte, Einrichtungsgegenstände und
dergleichen nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen.
3. Eingebrachte Utensilien sind nach der Veranstaltung wieder zu entfernen und der ursprüngliche
Zustand der Mietgegenstände ist wieder herzustellen.
4. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keinerlei Haftung.
XXI. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter hat sämtliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Feuerschutzvorschriften, genauestens
zu beachten und dafür zu sorgen, dass alle Anweisungen der Polizei und der Feuerwehr sofort befolgt
werden.
XXII. Hausrecht
Die Vermieterin bzw. deren Beauftragte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter gegenüber
den Besuchern das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem
Versammlungsgesetz bleibt unberührt.
347
Bildungscampus
XXIII. Gewerbeausübung
Der Mieter darf Gewerbeausübung Dritter in den gemieteten Räumen nicht dulden, soweit nicht die
Vermieterin vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
XXIV. Rauchverbot
Im ganzen Gebäude herrscht Rauchverbot.
XXV. Tiere
Es ist nicht gestattet, Tiere mitzuführen.
XXVI. Veranstaltungsabsage, Rücktritt
1. Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt vom Vertrag von Seiten
des Mieters ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem
Veranstaltungstermin, wird anstatt der Miete eine Pauschale in Höhe von 25,00 € berechnet.
Wird sofort ein neuer Termin für die Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monate vereinbart, so
werden die 25,00 € auf den neuen Rechnungsbetrag angerechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14
Tage vor dem Veranstaltungstermin, schuldet der Mieter bei einer Absage vor dem Veranstaltungstag
die in der Rechnung enthaltene Raummiete, bei einer Absage am Veranstaltungstag den gesamten
Rechnungsbetrag.
2. Die Vermieterin kann, nach vorheriger Abmahnung und erfolglosem Ablauf einer zu setzenden
angemessenen Frist, vom Vertrag zurücktreten,
a) wenn die vereinbarte Miete nicht rechtzeitig entrichtet wird;
b) wenn Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine
Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg befürchten lassen;
c) wenn der Mieter gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, insbesondere die Veranstaltung
vom im Vertrag festgelegten Benutzungszweck abweicht.
Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge höherer
Gewalt die Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können.
3. Die Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Vermieterin schließt Schadensersatzansprüche gegen
die Vermieterin aus.
XXVII. Haftung
1. Die Vermieterin haftet im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
2. Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin sowie gegenüber Dritten nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Der Mieter stellt die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im
Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, und die die Vermieterin nicht
zu vertreten hat, frei.
XXVIII. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
348
Bildungscampus
XXIX. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht
verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen,
die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Impressum: Stadt Nürnberg, Stadtbibliothek im Bildungscampus, Gewerbemuseumsplatz 4, 90403 Nürnberg, Selbstdruck
349
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
BCN/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
(StadtbibliothekGebS - StBGebS)
Anlagen:
01_Sachverhalt
02_StBGebS_Entwurf
03_Anlage zur StBGebS_aktualisiert
04_Bisherige_StBGebS
05_Gebührenübersicht
Sachverhalt (kurz):
Als Auswirkung der Stadtratssitzung vom 17.11.2022 ist es erforderlich, die bisherige
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN) neu zu fassen.
Diese stellt die Grundlage für die Umsetzung der deutlich erhöhten Ertragserwartungen dar.
Die Erhöhung der Gebühren betrifft flächendeckend die Angebote der Stadtbibliothek im
Bildungscampus Nürnberg, soweit sie nicht gebührenfrei sind.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Aufgrund der im Sachverhalt dargestellten Annahmen können jährliche Mehreinnahmen bei
den Gebühren der Stadtbibliothek (Jahresgebühr und sonstige Gebühren abzüglich der
Leihfristverlängerungsgebühren) in Höhe rund 94.624,00 EUR prognostiziert werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 12Ö 12
350
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/004/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die prognostitzierten Mehrerträge sind mit Stk abgestimmt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Gebührenerhöhungen erfolgen einheitlich und unabhängig von Geschlecht,
ethnischer, sozialer oder anderen Gruppenzugehörigkeiten der Nutzenden.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
351
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/004/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss begutachtet die geplante Erhöhung und Änderung der Gebührensätze bei
der Stadtbibliothek im Bildungscampus und empfiehlt dem Stadtrat der vorgelegten
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
(Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 10.03.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
(Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) beschlossen.
352
- 2 -
Bildungscampus Nürnberg (BCN)
hier: Änderung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus
(StadtbibliothekGebS- StBGebS)
1. Ausgangslage
Als Auswirkung der Stadtratssitzung vom 17.11.2022 ist die Ertragserwartung an den BCN deutlich
gestiegen. Zur Erfüllung der geforderten Mehrerträge ist eine flächendeckende Erhöhung der
Entgelte und Gebühren im BCN erforderlich. Die Änderung der Gebührensatzung für die
Stadtbibliothek im Bildungscampus (StadtbibliothekGebS - StBGebS) stellt hier für den Bereich
Stadtbibliothek die rechtliche Grundlage dar.
Der Stadtrat hat am 25.10.2017 aufgrund des Haushaltkonsolidierungsbeschlusses Nr. 29 die
"Wiedereinführung einer Jahresgebühr für die Stadtbibliothek" zum 01.01.2018 beschlossen. Das
seitdem unveränderte Gebührenmodell sieht für Erwachsene eine Jahresgebühr von 15 EUR vor.
Bestimmte Benutzergruppen, unter Einschluss von Nürnberg-Pass-Inhabern, erhalten eine
Ermäßigung von 50% auf die Jahresgebühr.
Die Mehrertragserwartung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit Wirkung zum 01.01.2018
wurde mit rund 400.000 EUR angesetzt. Nachdem die tatsächlich anfallenden Gebührenein-
nahmen und die Mehrerträge erst nach Ablauf eines Jahres voll kassenwirksam werden,
vereinbarte man mit Stk seit 2018 jährlich die Ermächtigung für die Jahresgebühr und rechnete zu
Jahresende spitz ab. Leider wurde nicht nur die Einnahmeerwartung bei der Jahresgebühr nicht
erfüllt, es ist zudem auch ein deutlicher Rückgang bei den sonstigen Gebühren zu verzeichnen.
Zum Kämmereipaket 2024 (im Oktober 2023) soll der bisherige Planansatz von 900.000 EUR den
tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
2. Gebührenerhöhung und kontinuierlicher Ausbau der Angebote
Handlungsleitend für die Weiterentwicklung des Gebührenmodells und die Gebührenanpassung
waren einerseits die gesamtstädtischen Vorgaben, andererseits aber auch weiterhin die Wahrung
der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe aller Menschen im Rahmen von sozialgerechten
und vertretbaren Gebühren für die Ausleihe.
Seit der Gebührenfestsetzung zum 01.01.2018 wurden die Angebote der Stadtbibliothek
kontinuierlich ausgebaut. Ziel ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit einem breit
gefächerten Bildungs-, Lern- und Medienangebot an allen Bibliotheksstandorten.
Die digitalen Angebote wurden seit dem Start der „Onleihe“ im Jahr 2013 in den letzten Jahren
erheblich erweitert. So wurde beispielsweise mit „Pressreader“ den Kundinnen und Kunden eine
Plattform zur Verfügung gestellt, die Zugang zu mehr als 7.000 Zeitungen, Magazinen und
Zeitschriften aus aller Welt und in über 50 Sprachen ermöglicht. Auch im Bereich der Musik gibt es
inzwischen mit Streamingangeboten neue digitale Angebote. Ab Anfang 2023 wurden drei weitere
Plattformen für die Nutzung digitaler Medien bereitgestellt: Filmfriend – ein Video-on-Demand-
Filmportal speziell für öffentliche Bibliotheken, GENIOS eBib-Solutions – ein digitales
Informationsportal für öffentliche Bibliotheken mit überregionalen, lokalen und internationalen
Tages- und Wochenzeitungen (Schwerpunkt Wirtschaft) sowie Statista – eine Online-Plattform für
Statistik sowie die Daten von Markt- und Meinungsforschungsinstitutionen.
Insbesondere die Stadtbibliothek Zentrum hat sich inzwischen zu einem attraktiven Lernort und
Erfahrungsraum entwickelt. Mit der im Jahr 2021 eröffneten „Klingenden Etage“ (Musikbibliothek)
erfolgte der erste Schritt in diese Richtung.
Mehrmals im Jahr eröffnen sogenannte „Themenwelten“ neue Sichtweisen und Welten für die
Kundinnen und Kunden. Eine „Themenwelt“ besteht immer aus zwei Bausteinen: einer
Ausstellung, in der neben Exponaten zur Wissensvermittlung auch die Möglichkeit für die
Ö 12Ö 12
353
- 2 -
- 3 -
Besucherinnen und Besucher besteht, sich mit interaktiven Elementen und Aktionen zu beteiligen.
Die Medien der Stadtbibliothek bilden dabei immer den Rahmen bzw. das verbindende Element.
In der Stadtbibliothek Zentrum werden inzwischen zahlreiche Arbeitsplätze und moderne
Sitzmöbel angeboten. Dies dient maßgeblich der Erhöhung der Aufenthaltsqualität und damit der
Verweildauer.
Ein weiteres neues Angebot ist die „Bibliothek der Dinge“. Der Medienbegriff wird hier auf
Angebote ausgeweitet, die „Dinge“ zum Ausleihen vorsehen. In diesem Sinn gibt es seit Oktober
2022 die „Bibliothek der Instrumente“, die inzwischen mehr als 100 Instrumente zur Ausleihe
anbietet. Die Auswahl der Instrumente orientiert sich u.a. am Kursangebot des Bildungszentrums.
In der Stadtteilbibliothek Langwasser wurde zum Herbst letzten Jahres mittels innovativer
Technologie die erste sog. „Open Library“ in Nürnberg im Gemeinschaftshaus Langwasser
realisiert. Die Öffnungszeiten wurden um 25 servicefreie Wochenstunden erweitert, inkl. einer
Samstagsöffnung. D.h. die Kunden können während dieser zusätzlichen Öffnungszeiten Medien
ausleihen, zurückgeben und sich in der Bibliothek aufhalten.
Mit der anstehenden Änderung der Gebührensatzung soll eine Vereinfachung der Gebühren-
struktur bei BCN/StB insgesamt einhergehen. Die Umstellung auf das neue Ausleihmodell dient
dazu, die Umlaufquote der Medien zu erhöhen und damit die Zugänglichkeit von stark nachge-
fragten Angeboten auszuweiten. Ebenfalls erhöht die einmalige kostenfreie Verlängerungs-
möglichkeit die Attraktivität des Bibliotheksausweises insgesamt und steigert damit die Nutzungs-
zahlen.
3. Umsetzung der geänderten Gebührensatzung
Die Jahresgebühr für Erwachsene wird von 15 EUR auf 20 EUR erhöht.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren zahlen weiterhin keine Jahresgebühr. Die
Leseförderung stellt eine wichtige Kernaufgabe von BCN/StB dar; besonders vor dem Hintergrund
der alarmierenden Ergebnisse der jüngsten Bildungsstudien, z.B. dem IQB Bildungstrend 20211,
der Mitte Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Bei den Viertklässlern gibt es teilweise erhebliche
Defizite im Bereich von Lesen, Zuhören und Orthografie. Lesen ist eine wichtige
Schlüsselkompetenz und Voraussetzung für Bildung. Die Kostenfreiheit für diese Zielgruppe wird
auch in Zukunft als unerlässlich gesehen.
Die bisherige Ermäßigung von 50 % auf die Jahresgebühr wird für bestimmte Benutzergruppen,
unter Einschluss von Nürnberg-Pass-Inhabern, beibehalten. Die Jahresgebühr für diese
Benutzergruppen wird von 7,50 EUR auf 10 EUR erhöht.
Es entfällt aufgrund relativ geringer Nachfrage die Vierteljahresgebühr. Zudem ist in der
Jahresausleihgebühr zukünftig eine gebührenfreie Verlängerung enthalten.
Neben der Erhöhung der Jahresausleihgebühr werden die Versäumnisgebühren der Angebote für
Erwachsene deutlich erhöht. Die Kundinnen und Kunden haben es in diesem Fall selbst in der
Hand, die entliehenen Angebote rechtzeitig zurückzubringen.
Die Nutzung der Bibliotheken vor Ort ist weiterhin für alle Kundinnen und Kunden kostenfrei und
somit niederschwellig.
Um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen bzw. vorhandene zu binden, wird die
Stadtbibliothek auch zukünftig ihre Angebotspalette und Services im Sinne einer hybriden
11 IQB-Bildungstrend - die zehn wichtigsten Ergebnisse - Das Deutsche Schulportal (deutsches-
schulportal.de)
354
- 3 -
- 4 -
Bibliothek kontinuierlich ausweiten. Die neuen digitalen und analogen Angebote orientieren sich
dabei stets an den aktuellen – sich verändernden – Kundenbedürfnissen.
4. Kalkulation der Jahresausleihgebühr
Berechnungsgrundlage für die zu erwartenden Mehreinnahmen ist die durchschnittliche
Jahresgebühr der Jahre 2018 bis 2021 (ohne Corona-Effekt), unterteilt nach Nutzergruppen:
Durchschnittliche Jahresgebühr der Jahre 2018 bis 2021 nach Nutzergruppen
Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021
Anzahl der
Nutzer Gebühreneinnahmen
Bibliotheksausweis für Kinder 14.476 0
Bibliotheksausweis vierteljährlich 1.423 8.418
Bibliotheksausweis "ermäßigt" 4.861 35.891
Bibliotheksausweis "Standard" 14.709 216.620
35.470 260.929
Durch die geplante Erhöhung der Jahresgebühr wird mit keinem Nutzerrückgang gerechnet. Es
wird angenommen, dass durch den Wegfall der „Jahresgebühr vierteljährlich“ 50 % dieser
bisherigen Nutzer komplett entfallen und die restlichen 50 % unter die Nutzer des
„Bibliotheksausweis Standard“ fallen.
Voraussichtliche künftige Gebühreneinnahmen bei gleichbleibenden Nutzer/-innen:
künftige Nutzer/Gebühren
Anzahl der Nutzer Gebühreneinnahmen
Bibliotheksausweis für Kinder 14.476 0
Bibliotheksausweis
"ermäßigt" 4.861 48.610
Bibliotheksausweis
"Standard" 15.421 308.420
34.758 357.030
Bei einer Erhöhung der Jahresgebühr wie oben vorgeschlagen auf 20 EUR (10 EUR ermäßigt) ist
mit Mehreinnahmen bei der Jahresgebühr von 96.101 EUR zu rechnen:
bisherige Gebühreneinnahmen 260.929
voraussichtliche Mehreinnahmen 96.101
voraussichtliche Gesamteinnahmen
(Jahresgebühr) 357.030
Die Gebühren für die Medienbereitstellung und die Versäumnisgebühren werden ebenfalls erhöht.
Hier wird ebenfalls ein voraussichtlicher Nutzer/-innen-Rückgang von 25 % angenommen, weshalb
hier mit Mehreinnahmen von 58.501 EUR zu rechnen ist.
355
- 4 -
Im Rahmen der künftigen Kundenservices entfällt die Gebühr für einmalige Leihfristverlängerungen
(Siehe Nr. 3). Demnach ist hier mit Mindereinnahmen von 59.978 EUR zu rechnen.
Zusammenfassend können aufgrund der dargestellten Annahmen jährliche Mehreinnahmen bei
den Gebühren der Stadtbibliothek (Jahresgebühr und sonstige Gebühren abzüglich der
Leihfristverlängerungsgebühren) in Höhe von 94.624 EUR prognostiziert werden.
5. Inkrafttreten
Unter Berücksichtigung des erforderlichen Vorlaufs für die Umsetzung der anvisierten Änderungen
von Gebührenstruktur und –höhe, wird die Wirksamkeit zum 01.07.2023 vorgeschlagen.
356
Anlage 1
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek
im Bildungscampus Nürnberg
(Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS)
Vom .........................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art . 8 des Kommunalabgabengesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Geset-
zes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) , und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom
20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Art. 130c des Gesetzes vom 05. August 2020 (GVBl. S.
414), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Benutzung
§ 2 Bibliotheksausweisgebühr
§ 3 Jahresausleihgebühr und Ermäßigung
§ 4 Leihfristverlängerung
§ 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
§ 6 Versäumnisgebühr
§ 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung
§ 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen
§ 9 Auslagen
§ 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
§ 11 Inkrafttreten
Anlage
§ 1
Benutzung
(1) Die Benutzung der in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg verfügbaren Ange-
bote ist gebührenfrei.
(2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen.
(3) Entstehen durch die Benutzung oder für von der Benutzerin /dem Benutzer beauftragte Leistungen Aus-
lagen, so sind diese neben den Gebühren zu erstatten.
§ 2
Bibliotheksausweisgebühr
(1) Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist gebührenfrei.
(2) Für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr
in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Ö 12Ö 12
357
§ 3
Jahresausleihgebühr und Ermäßigung
(1) Die Entrichtung der Jahresausleihgebühr berechtigt die Benutzerinnen und Benutzer für 12 Mo-
nate ab dem Eintrag der Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 20,00 Euro;
für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehr-
pflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwillig endienstgesetzes und des Jugendfrei-
willigendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen sowie Inhaberinnen und Inhaber des
Nürnberg-Passes bzw. der Bayerischen Ehrenamtskarte beträgt die Gebühr 10,00 Euro. Eine Ermä-
ßigung wird nur gegen entsprechenden Nachweis gewährt.
(2) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei.
§ 4
Leihfristverlängerung
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen, kostenfreien Verlängerung der Ausleihfrist. Weitere Ver-
längerungen der Ausleihfrist sind nicht möglich.
§ 5
Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
(1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Angebots aus den Beständen der
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben.
(2) Für die Bereitstellung eines über den auswärtigen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Ge-
bühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben.
(3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsätzen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von
Kopien wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben.
(4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu dieser
Satzung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 6
Versäumnisgebühr
(1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende
Gebühren je entliehenem Angebot und angefangener Versäumniswoche erhoben:
1. für Kinderangebote 0,20 Euro;
2. für Jugendangebote 0,20 Euro;
3. für alle anderen Angebote 4,00 Euro.
(2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe de r Ausleihe, mit einer verspäteten Leih-
fristverlängerung der Ausleihe oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Ausleihen gemäß
§ 6 Abs. 5 StBS als verloren gelten.
358
Anlage 1
§ 7
Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung
(1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
(2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Ermittlung einer geänderten Adresse bzw. eines geänderten
Namens erforderlich, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 8
Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen
Sind Benutzerinnen und Benutzer gemäß § 6 Abs. 4 StBS ersatzpflichtig, wird für jede zu ersetzende Ausleihe
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 9
Auslagen
Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben
1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen;
2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. besonderes Verpackungsmaterial;
3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fotoarbeiten) verauslagte Beträge.
§ 10
Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebühren entstehen
1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises;
2. im Falle des § 3 Abs. 1 mit dem Eintrag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Benutzer-
konto;
3. im Falle des § 4 mit der jeweiligen Bereitstellung oder der Inanspruchnahme;
4. im Falle des § 5 mit Überschreiten der Leihfrist;
5.. im Falle des § 6 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung;
6. im Falle des § 6 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung;
7. im Falle des § 7 mit Beginn der Bearbeitung des Ersatzfalles;
8. im Falle des § 8 mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit Entstehen der Aufwendungen.
(2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Gebührenschuldnerin bzw. den
Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine Woche
nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
359
(3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldnerin bzw. Gebühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entste-
hung einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu vertreten hat oder Leistungen in Anspruch genommen
oder beauftragt hat.
(4) Die Nutzungsgebühren werden im Falle eines Benutzungsausschlusses gemäß § 12 StBS nicht
zurückerstattet, auch nicht anteilig.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbiblio-
thek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS – StBGebS) vom 14. Dezember 2012 (Amts-
blatt S. 431), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 458) außer Kraft.
360
Stadtbibliothek-
gebührensatzung
420.731
Anlage
________________________
77.. Nachtrag März 2023 1
Anlage zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek
im Bildungscampus Nürnberg
Herstellung von Reproduktionen
Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) fallen folgende Gebühren an:
a) Bearbeitungsgebühr pro Fotoauftrag 7,00 Euro. Diese Gebühr beinhaltet das Brennen eines Daten-
trägers inklusive Materialkosten oder die Übermittlung der Dateien als Anhang über E -Mail (JPG
oder PDF) pro E-Mail (max. 20 MB) oder Datenaustauschservice (JPG, TIF) pro Datei (max. 1 GB)
sowie das eventuell erforderliche Komprimieren von Dateien (ZIP). Für jeden weiteren Datenträger
bzw. jede zusätzliche E -Mail im Rahmen eines A uftrags wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von
5,00 Euro erhoben.
b) Mikrofilmscans
JPG-Datei, Graustufen 0,50 Euro
JPG-Dateien, Graustufen, vollständiges Exemplar 50,00 Euro
c) Digitalisate
Gebrauchsdigitalisat (JPG-Datei, Auflösung bis 200 dpi),
bis zu 100 Aufnahmen je Aufnahme 1,00 Euro
ab 101 Aufnahmen je Aufnahme 0,50 Euro
Neuanfertigung reproduktionsfähiger Digitalisate
(TIF, 300 dpi bezogen auf Originalgröße, bei Vorlagengrößen ab DIN A3 200 dpi)
Vorlagengröße bis DIN A4 7,00 Euro
Vorlagengröße bis DIN A3 10,00 Euro
Vorlagenformat größer als DIN A3 15,00 Euro
Duplikat von bereits vorhandenem, reproduktionsfähigem Digitalisat: 7,00 Euro
d) Ausdrucke auf Fotopapier und Scans von vorhandenen Diapositiven und Color -Negativen werden
nach Aufwand berechnet.
e) Versand von Datenträgern und Papierausdrucken:
Inland: 3,00 Euro
Ausland: 4,00 Euro
Ö 12Ö 12
361
Anlage 2
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek
im Bildungscampus Nürnberg
(Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art . 8 des Kommunalabgabengesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Geset-
zes vom 10. Deze mber 2021 (GVBl. S. 638) , und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom
20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) ,
folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Benutzung
§ 2 Bibliotheksausweisgebühr
§ 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung
§ 4 Leihfristverlängerungsgebühr
§ 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
§ 6 Versäumnisgebühr
§ 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung
§ 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen
§ 9 Auslagen
§ 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
§ 11 Inkrafttreten
Anlage
§ 1
Benutzung
(1) Die Benutzung der in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg verfügbaren Ange-
bote ist gebührenfrei.
(2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen.
(3) Entstehen durch die Benutzung oder für von der Benutzerin /dem Benutzer beauftragte Leistungen Aus-
lagen, so sind diese neben den Gebühren zu erstatten.
§ 2
Bibliotheksausweisgebühr
(1) Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist gebührenfrei.
(2) Für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr
in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Ö 12Ö 12
362
§ 3
Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung
(1) Die Jahresgebühr berechtigt d ie Benutzerinnen und Benutzer für zwölf Monate ab dem Eintrag der Ge-
bühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 15,00 Euro; für Schülerinnen und Schüler, Stu-
dierende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden
Fassungen sowie Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,50 Euro. Eine Ermä-
ßigung wird nur gegen entsprechenden Nachweis gewährt.
(2) Die Vierteljahresgebühr berechtigt d ie Benutzerinnen und Benutzer für drei Monate ab dem Eintrag der
Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 6,00 Euro.
(3) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei.
§ 4
Leihfristverlängerung
(1) Für Angebote für Kinder ist die Leihfristverlängerung gebührenfrei.
(2) Für Angebote für Jugendliche wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro für
jede einzelne Ausleihe erhoben.
(3) Für alle anderen Ausleihen wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro für
jede einzelne Ausleihe erhoben.
§ 5
Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
(1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Angebots aus den Beständen der Stadtbibli-
othek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben.
(2) Für die Bereitstellung eines über den auswärtigen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Gebühr in
Höhe von 1,50 Euro erhoben.
(3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsätzen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von Kopien
wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben.
(4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu dieser Sat-
zung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 6
Versäumnisgebühr
(1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende Gebüh-
ren je entliehenem Angebot und angefangener Versäumniswoche erhoben:
1. für Kinderangebote 0,10 Euro;
2. für Jugendangebote 1,00 Euro;
3. für alle anderen Angebote 2,00 Euro.
363
Anlage 2
(2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe der Ausleihe, mit einer verspäteten Leihfristverlän-
gerung der Ausleihe oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Ausleihen gemäß § 6 Abs. 5 StBS
als verloren gelten.
§ 7
Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung
(1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
(2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Ermittlung einer geänderten Adress e bzw. eines geänderten
Namens erforderlich, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 8
Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen
Sind Benutzerinnen und Benutzer gemäß § 6 Abs. 4 StBS ersatzpflichtig, wird für jede zu ersetzende Ausleihe
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 9
Auslagen
Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben
1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen;
2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. besonderes Verpackungsmaterial;
3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fotoarbeiten) verauslagte Beträge.
§ 10
Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebühren entstehen
1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises;
2. im Falle des § 3 Abs. 1 und 2 mit dem Eintrag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Be-
nutzerkonto;
3. im Falle des § 4 Abs. 2 und 3 mit der Leihfristverlängerung;
4. im Falle des § 5 mit der jeweiligen Bereitstellung oder der Inanspruchnahme;
5. im Falle des § 6 mit Überschreiten der Leihfrist;
6. im Falle des § 7 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung;
7. im Falle des § 7 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung;
8. im Falle des § 8 mit Beginn der Bearbeitung des Ersatzfalles;
9. im Falle des § 9 mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit Entstehen der Aufwendungen.
364
(2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Gebührenschuldnerin bzw. den
Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine W oche
nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
(3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldnerin bzw. Gebühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entstehung
einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu vertreten hat oder Leistungen in Anspruch genommen oder beauf-
tragt hat.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleich-
zeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS –
StBGebS) vom 1 4. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 431), zuletzt geändert durch Satzung vom
9. November 2017 (Amtsblatt S. 458).
365
Stand: 01.02.2023
Übersicht der Gebühren und -arten der Stadtbibliothek Nürnberg
Gebührenart Definition Gebühr aktuell und Anmerkungen Ab 01.07.2023
Adressermittlung Manuelle Vergabe. Geregelt nach
StBGebS §7 Abs 2.
Bearbeitungsgebühr
5,00 EUR;
Adressermittlung
erfolgt im Fachteam
Service/Rezeption
durch Abfrage im
Melderegister
Unverändert
5,00 EUR
Erster und weiterer
Ersatzausweis
Automatische Vergabe bei
Funktion "Neuer Ausweis" in aDIS.
Bei Gebührenvergabe keine
Unterscheidung zwischen 1. und
weitere Ersatzausweise. Geregelt
nach StBGebS §2 Abs 2.
Bearbeitungsgebühr
5,00 EUR
Unverändert
5,00 EUR
Verlustbearbeitung -
Medium
Bearbeitungsgebühr pro Exemplar;
automatische Vergabe bei
Verlustbearbeitung; Geregelt nach
StBGebS §8.
Bearbeitungsgebühr
5,00 EUR
Unverändert
5,00 EUR
Jahresgebühr Automatische Vergabe bei
Neuanmeldung und Ausweisver-
längerung in aDIS je nach
Benutzergruppe und Dauer.
Geregelt nach StBGebS §3.
Bislang: 15 EUR für 12
Monate,
7,50 EUR (erm.),
6 EUR für 3 Monate
Fälligkeit entsteht bei
Anmeldung bzw.
(künftig) bei automati-
sierter Verlängerung
des Ausweises
(Abomodell).
20 EUR für 12
Monate,
10 EUR (erm.),
keine Nutzung
für 3 Monate
Medienschaden zur manuellen Vergabe. Gemäß
StBS §9 Abs. 4
Gebühren für
beschädigte Medien
werden erhoben, wenn
ein mehrteiliges
Medium nicht vollstän-
dig ersetzt werden
muss. Bspw. für
beschädigte Hüllen
oder Verpackungen
bei CDs/DVDs. StB
führt eine Liste mit
Gebührenhöhe für
einzelne Medien-
schäden zur einheit-
lichen Verwendung.
Nach
bestehendem
Verfahren
2. Medien-
erinnerung
automatische Vergabe bei
entsprechender Funktion. Nach §7
Abs. 1 StBGebS
Bearbeitungsgebühr
5,00 EUR
Unverändert
5,00 EUR
2. Gebühren-
erinnerung
automatische Vergabe bei
entsprechender Funktion. Nach §7
Abs. 1 StBGebS
Bearbeitungsgebühr
5,00 EUR
Unverändert
5,00 EUR
Ö 12Ö 12
366
Stand: 01.02.2023
Gebührenart Definition Gebühr aktuell und Anmerkungen Ab 01.07.2023
Leihfrist-
verlängerung
automatische Vergabe bei
entsprechender Funktion.
Konditionen geregelt über Standort
und Benutzergruppe. Nach §4
StBGebS
Medien für Kinder
kostenfrei
Medien für Jugend-
liche
0,50 EUR pro Medium
alle übrigen Medien
1 EUR pro Medium
Einmalige
gebührenfreie
Verlängerung
Medienbereitstellung
Vormerkung
automatische Vergabe bei
entsprechender Funktion. Nach §5
Abs. 1 StBGebS
1,5 EUR Bearbei-
tungsgebühr für
Medienbereitstellung;
2,50 EUR
Medienbereitstellung
Reservierung
manuelle Vergabe bei
Bereitstellung verfügbarer Medien
aus dem Freihandbestand (z.B. bei
telefonischer Bestellung)
1,5 EUR Bearbei-
tungsgebühr für
Medienbereitstellung;
2,50 EUR
Wertersatz automatische Vergabe bei
Funktion Verlustbearbeitung.
Gemäß StBS §9 Abs. 4
Der Ersatzwert in Geld
ist in der Regel der
StB-Beschaffungspreis
= „Preis“ minus 25% =
„Wertersatz“. Für die
Alt-/Magazinbestände
bei StB/1-BE wird der
StB-Beschaffungspreis
immer durch einen
Verantwortlichen
überprüft und
gegebenenfalls neu
festgelegt.
Bei der Art „1
Beschaffung
Ersatzexemplar“
entfällt der Wertersatz
bei der
Gebührenberechnung.
Unverändert
nach
bestehendem
Verfahren
Verspätete
Rückgabe -
Standardausleihe
automatische Vergabe der
Säumnisgebühr bei Überschreiten
der Leihfrist je entliehenem
Medium und angefangener
Versäumniswoche. Gemäß StBS
§6
Bei einer Standardausleihe
berechnet sich die Fälligkeit
automatisch entsprechend dem
Medientypcode und den
hinterlegten Schließtagen. Die
Sonderleihe kann in
Ausnahmefällen bspw. beim
Verleih von Präsenzexemplaren
genutzt werden. Hier wird die
Fälligkeit manuell vergeben.
1. für Kindermedien
0,10 EUR;
2. für Jugendmedien
1,00 EUR;
3. für alle anderen
Medien 2,00 EUR.
0,20 EUR für
Kinder- und
Jugendmedien
4 EUR für alle
anderen Medien
367
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
UwA/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.02.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg
(Beweidungsverordnung – BewVO)
Sachverhalt (kurz):
Schafbeweidung ist eine jahrhundertealte Tradition zur Landschaftspflege und hat seit langem
auch seinen festen Platz in der Großstadt Nürnberg. Die Wanderschäferei, aber auch die
örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen
wichtigen Beitrag zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Deshalb ist es erklärtes
Ziel der Umweltverwaltung, diese Tradition zu wahren und zu schützen.
Zu diesem Zweck soll in Fortführung eines Pilotprojekts in Gebersdorf, wo bereits seit 2020
eine Reglementierung der Hundehaltung während der Beweidung per Einzelanordnungen
verfügt wurde, auf mehreren beweideten Flächen innerhalb des Stadtgebiets ein Wege- und
Anleingebot für Hunde per Verordnung festgesetzt werden.
Die Ausweitung des Reglements auf mehrere Flächen über die Gebersdorfer Wiesen hinaus
geht auch auf eine Initiative der Mitglieder des Umweltausschusses in der Sitzung vom
16.06.2021 zurück. Mit dem vorgelegten Entwurf wird der entsprechende Beschluss begehrt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 13Ö 13
368
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der Erlass der Beweidungsverordnung hat keine Auswirkungen auf
unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity-
Aspekte betroffen.
369
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
370
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über den Schutz der Beweidung im
Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese
Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 08.02.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg
(Beweidungsverordnung – BewVO) beschlossen.
371
1
Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet
Nürnberg; (Beweidungsverordnung – BewVO)
Sachverhalt
Die Schafbeweidung ist eine jahrhundertealte Tradition zur Landschaftspflege und gehört seit
langem auch z ur Großstadt Nürnberg. Der Schafzug über den Hauptmarkt landet mit
spektakulären Bilder n regelmäßig auf den Titelseiten der lokalen Presse. Die
Wanderschäferei, aber auch die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte
Schafbeweidung, leisten einen wichtigen Beitr ag zur Biodiversität in unsere m urbanen
Lebensraum. Durch die Pflege von Wiesenflächen mit Hilfe einer Schafbeweidung werden
diese in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit entwickelt und bieten so geschützten Tier- und
Pflanzenarten den so wichtigen Rückzugs- und Lebensraum, der in unserer Landschaft immer
knapper wird. Verglichen mit einer maschinellen Mahd ist die Bew eidung dynamischer und
ressourcenschonender. Deshalb ist es Ziel und Anspruch der Umweltverwaltung diese
wertvolle Tradition im Stadtgebiet zu erhalten und zu schützen.
In einer dicht besiedelten Großstadt wie Nürnberg bleiben Konflikte hinsichtlich der Nutzung
begrenzter Flächen freilich nicht aus. In diesem Fall ist es vor allem das Zusammentreffen von
Hunden und Schafherde n, was bereits zu Schäden und Streitigkeiten geführt hat. Oftmals
mangelt es an Rücksichtnahme auf die Sensibilität der Schafe und Hütehunde, sei es aus
Unwissen oder Anspruchsdenken. Schafe sind sehr ängstliche Tiere und reagieren panisch,
wenn sich fremde Hunde der Herde nähern. Hütehunde haben die Aufgabe, die Herde vor
Eindringlingen wie beispielsweise fremden Hunden zu schützen und dafür zu sorgen, dass die
Herde bei Panik nicht ausbricht.
Schafherde der Rasse „Rouge du Roussillon“ in Gebersdorf
Ö 13Ö 13
372
2
Um solche Konflikte zu ver meiden und damit zur Erhaltung und zum Schutz der
Schafbeweidung in Nürnberg beizutragen, schlägt die Verwaltung eine Verordnung über den
Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) vor. Darin
wird für ausgewählte Weideflächen ein Wege- und Anleingebot für die Zeiten der Beweidung
festgesetzt.
Die ersten Ansätze einer ordnungsrechtlichen Unterstützung der Beweidungstätigkeit wurden
in Gebersdorf unternommen. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Naturschutzwacht,
Informationstafeln, Aufklärung durch Mitarbeiter der NOA.kommunal) war auf Basis freiwilliger
Verhaltensregeln eine Beweidung ohne Gefährdung des Hütehundes und der Schafherde
nicht möglich. Aus diesem Grund wurden für die Jahre 2020 bis 2022 Allgemeinverfügungen
erlassen, mit welchen verboten wurde, auf den Wiesen Hunde mitzuführen, wenn die Wiesen
beweidet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Hundereglementierung während der
Beweidung positive Auswirkungen auf die Durchführung dieser hat. Für die angestrebte
konfliktfreie Koexistenz von B eweidung und Freizeitnutzung stellt das Verbot ein wichtiges
Reglement dar. Dies ha ben die örtliche Schäferin und der örtliche Naturschutzwächter
bestätigt. Nun soll die Regleme ntierung nicht mehr in Form von kontinuierlich neu zu
erlassenden Einzelanordnungen, sondern dauerhaft für die Zeit der Beweidung und um
weitere Flächen ergänzt, festgesetzt werden.
Diese Ergänzung folgt auch der Beratung in der Umweltausschusssitzung vom 16.06.2021, in
welcher der einstimmige Beschluss gefasst wurde, eine solche Verordnung für die
Gebersdorfer Wiesen auf den Weg zu bringen. Der Beschluss wurde jedoch verbunden mit
dem Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit weitere beweidete Flächen unter das
vorgesehene Reglement gefasst werden könn en. Diesen Prüfauftrag hat die
Umweltverwaltung wahrgenommen.
Spaziergänger neben der Schafherde
373
3
Es wurden alle beweideten Flächen im Stadtgebiet Nürnberg einer Prüfung hinsichtlich der
Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Normsetzung unterzogen. Dies wurde nach
Ortseinsichten und Unterredungen mit Schäferin und Schäfer für sechs Flächen im Stadtgebiet
bejaht. Die Flächen können dem Verordnungstext und den Karten entnommen werden. Die
Normsetzung betrifft also die Wiesen in Gebersdorf und Flächen eines Wanderschäfers.
Hinsichtlich weiterer beweideter Flächen im Norden und Süden des S tadtgebiets hat die
Prüfung sowie Unterredungen mit dem Schäfer und dem Landschaftspflegeverband Nürnberg
e. V. keine Notwendigkeit für eine Normsetzung ergeben. Für die beweideten Flächen in den
Naturschutzgebieten Pegnitztal Ost und Hainberg besteht bereits ein Reglement über die
Naturschutzgebietsverordnungen.
Das Verfahren sieht vor der Begutachtung im Umweltauss chuss einen Beschluss im
Naturschutzbeirat vor. Dieser wurde am 10.01.2023 wie folgt gefasst: „Der Beirat begrüßt die
von der Verwaltung vorgestellte Beweidungsverordnung. Die Wanderschäferei und die örtlich
als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen sehr
wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum.
Der Beirat unterstützt die vorgestellte Verordnung, die diese Tradition schützen soll.“
Um eine Akzeptanz für die Regelungen in der Bürgerschaft zu erreichen, wurden die örtlichen
Bürgervereine im Dezember 2022 über den Verordnungserlass informiert und hatten die
Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Auch die privaten Eigentümer und die Kreisgruppe
Nürnberg-Stadt des BUND Naturschutz in Bayern e. V. sowie die Kreisgruppe Nürnberg des
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. wurden informiert. Es wurden keine wesentlichen
Einwendungen erhoben.
Mit Erlass der Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg
(Beweidungsverordnung – BewVO) würde die praktische Arbeit der Schäferinnen und Schäfer
in Nürnberg unterstützt und ein Zeichen für den Erhalt der Beweidungstradition und damit für
die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg sowie dem Schu tz und der
Förderung der Biotop- und Artenvielfalt im Stadtgebiet gesetzt werden.
374
___________________________________________________________ _ 1
Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg
(Beweidungsverordnung – BewVO)
Vom …...............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz der
Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches
Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert
durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 352), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Zweck und Geltungsbereich
§ 2 Verbote
§ 3 Befreiung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Inkrafttreten
Anlagen 1 bis 6
§ 1
Zweck und Geltungsbereich
(1) Im Stadtgebiet Nürnberg werden einige Wiesenflächen zum Zwecke der
Landschaftspflege durch Schäfer beweidet. Die Beweidung ist eine wertvolle Form der
Landschaftspflege, dient der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg sowie
dem Schutz und der Förderung der Biotop- und Artenvielfalt im Stadtgebiet. Im Rahmen der
Beweidungstätigkeit kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu konfliktären Situationen
zwischen Schafherden mit Hütehunden und anderen Hunden. Um solche Konflikte, die sowohl
an den Schafen als auch den beteiligten Hu nden Schäden nach sich ziehen können, in der
Zukunft möglichst zu verhüten, wird das Recht zum Mitführen von Hunden auf den beweideten
Flächen in Nürnberg unter Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt.
(2) Folgende Wiesenflächen dienen der Beweidung im Sinne des Abs. 1:
1. Rehhof Ost:
Wiesenfläche östlich der Landenwiesenstraße
2. Rehhof West:
Wiesenfläche südwestlich der Landenwiesenstraße
3. Gebersdorfer Wiesen:
Wiesenfläche zwischen Rednitz, Gebersdorfer Straße und Hainbergstraße
4. Moorenbrunnfeld:
Wiesenfläche zwischen Gleiwitzer Straße, Liegnitzer Straße und Oelser Straße
5. Gleiwitzer Straße Nord:
Wiesenfläche zwischen Gleiwitzer Straße und Oberem Brandgraben
6. Gleiwitzer Straße Süd:
Wiesenfläche südwestlich der Gleiwitzer Straße und des Oberen Brandgrabens.
Ö 13Ö 13
375
___________________________________________________________ _ 2
Der Geltungsbereich und der genaue Grenzverlauf der Flächen ergeben sich aus den Karten
Nrn. 1 , 2 und 5 (M 1:2.500) und den Karten Nrn. 3 , 4 und 6 (M 1:5.000) der unteren
Naturschutzbehörde vom 20.12.2022, die als Anlagen 1 bis 6 Bestandteil dieser Verordnung
sind. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie.
§ 2
Verbote
Wenn auf den in § 1 Abs. 2 genannten Wiesenflächen eine Schafherde anwesend ist, dürfen
Hunde nur auf den in den Karten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 rot dargestellten Wegen mitgeführt
werden. Die Hunde sind auf diesen Wegen mit einer Leine von höchstens 120 cm Länge
anzuleinen.
§ 3
Befreiung
(1) Von den Verboten dieser Verordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschlie ßlich solcher
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutba ren Belastung
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und
Landschaftspflege vereinbar ist.
(2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro
belegt werden, wer Hunde
1. entgegen § 2 Satz 1 außerhalb der dort genannten Wege oder
2. entgegen § 2 Satz 2 auf diesen Wegen mit einer Leine von mehr als 120 cm Länge oder
unangeleint
mitführt.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
376
KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 1: REHHOF OST
GEMARKUNG:
Maßstab: 1:2.500
Geobasisdaten:
© Stadt Nürnberg 2022
VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG
ZEICHENERKLÄRUNG:
Geltungsbereich
Wege gemäß § 2 BewVO
Stadtgrenze
DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG
IM STADTGEBIET NÜRNBERG
Die Verordnung wurde vom Stadtrat
am beschlossen.
Nürnberg, den
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 20.12.2022
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez. Köppel
Dr. Klaus Köppel
Amtsleitung¯
ANLAGE 1
LAUFAMHOLZ
0 50 100 150
Meter
Ö 13Ö 13
377
KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 2: REHHOF WEST
GEMARKUNG:
Maßstab: 1:2.500
Geobasisdaten:
© Stadt Nürnberg 2022
VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG
ZEICHENERKLÄRUNG:
Geltungsbereich
Wege gemäß § 2 BewVO
Stadtgrenze
DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG
IM STADTGEBIET NÜRNBERG
Die Verordnung wurde vom Stadtrat
am beschlossen.
Nürnberg, den
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 20.12.2022
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez. Köppel
Dr. Klaus Köppel
Amtsleitung¯
ANLAGE 2
LAUFAMHOLZ
0 50 100 150
Meter
Ö 13Ö 13
378
KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 3: GEBERSDORFER WIESEN
GEMARKUNG:
Maßstab: 1:5.000
Geobasisdaten:
© Stadt Nürnberg 2022
VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG
ZEICHENERKLÄRUNG:
Geltungsbereich
Wege gemäß § 2 BewVO
Stadtgrenze
DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG
IM STADTGEBIET NÜRNBERG
Die Verordnung wurde vom Stadtrat
am beschlossen.
Nürnberg, den
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 20.12.2022
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez. Köppel
Dr. Klaus Köppel
Amtsleitung¯
ANLAGE 3
GROSSREUTH B. SCHWEINAU
0 50 100 150 200
Meter
Ö 13Ö 13
379
KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 4: MOORENBRUNNFELD
Maßstab: 1:5.000
Geobasisdaten:
© Stadt Nürnberg 2022
VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG
ZEICHENERKLÄRUNG:
Geltungsbereich
Wege gemäß § 2 BewVO
Stadtgrenze
DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG
IM STADTGEBIET NÜRNBERG
Die Verordnung wurde vom Stadtrat
am beschlossen.
Nürnberg, den
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 20.12.2022
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez. Köppel
Dr. Klaus Köppel
Amtsleitung¯
ANLAGE 4 GEMARKUNG: LANGWASSER
0 50 100 150 200
Meter
Ö 13Ö 13
380
KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 5: GLEIWITZER STRASSE NORD
GEMARKUNG:
Maßstab: 1:2.500
Geobasisdaten:
© Stadt Nürnberg 2022
VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG
ZEICHENERKLÄRUNG:
Geltungsbereich
Wege gemäß § 2 BewVO
Stadtgrenze
DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG
IM STADTGEBIET NÜRNBERG
Die Verordnung wurde vom Stadtrat
am beschlossen.
Nürnberg, den
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 20.12.2022
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez. Köppel
Dr. Klaus Köppel
Amtsleitung¯
ANLAGE 5
LANGWASSER
0 50 100 150
Meter
Ö 13Ö 13
381
KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 6: GLEIWITZER STRASSE SÜD
GEMARKUNG:
Maßstab: 1:5.000
Geobasisdaten:
© Stadt Nürnberg 2022
VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG
ZEICHENERKLÄRUNG:
Geltungsbereich
Wege gemäß § 2 BewVO
Stadtgrenze
DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG
IM STADTGEBIET NÜRNBERG
Die Verordnung wurde vom Stadtrat
am beschlossen.
Nürnberg, den
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister
Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 20.12.2022
Stadt Nürnberg
Umweltamt
gez. Köppel
Dr. Klaus Köppel
Amtsleitung¯
ANLAGE 6
LANGWASSER
0 50 100 150 200
Meter
Ö 13Ö 13
382
Naturschutzbeirat
156. Sitzung am 10. Januar 2023
Anlage zu TOP 3
Vorstellung Beweidungsverordnung
Beschlussfassung zur Verordnung über den Schutz der Beweidung
im Stadtgebiet Nürnberg
Beschluss
des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 10. Januar 2023
- einstimmig -
Der Beirat begrüßt die von der Verwaltung vorgestellte Beweidungsverordnung. Die Wander-
schäferei und die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung,
leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in unserem urbanen
Lebensraum. Der Beirat unterstützt die vorgestellte Verordnung, die diese Tradition schützen
soll.
Am 10.01.2023
gez.
Britta Walthelm
(Vorsitzende)
Ö 13Ö 13
383
Mitten
in der
Großstadt
Ö 13Ö 13
384
385
<3
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Schafe gehören zu den ältesten Nutztieren der Welt. Seit Jahrhunderten gestalten sie unsere Landschaft. Auch in
Nürnberg hat die Beweidung das Stadtbild in besonderer Weise geprägt. Ein großer Teil unserer Stadtfläche ist auf
Sand gebaut. Es sind vor allem diese wenig ertragreichen Sandböden, die traditionell beweidet werden.
Ist die Haltung von Schafen in der Großstadt mit ihren zahlreichen Nutzungsansprüchen überhaupt noch möglich?
Diese schöne Broschüre zeigt, wie es geht – und dass Idealist sein muss, wer heute als Schäfer oder Schäferin exis-
tieren will. Ihnen gebührt für ihre Arbeit unser großer Respekt und unsere Unterstützung.
Die Schafhutungen sind für die biologische Vielfalt in Nürnberg von besonderer Bedeutung. Zahlreiche Pflanzen und
Tierarten finden nur noch in diesen alten Kulturlandschaften einen Lebensraum. Die Nürnberger Weideflächen sind
alle Bestandteil der „Sandachse Franken”, einem Netz bedeutsamer Sandlebensräume, die sich entlang der Flüsse
Regnitz, Pegnitz und Rednitz sowie deren Zuflüssen von Bamberg im Norden bis Weißenburg im Süden ziehen.
Die wolligen Vierbeiner gestalten Freiräume mit Weitblick und hohem ästhetischen Wert, die für uns Menschen
besonders reizvoll sind. Ein hohes Maß an Abwechslung durch verschiedenste Landschaftselemente wie Gehölzgrup-
pen, Hecken oder Einzelbäumen macht Weideflächen zu attraktiven parkähnlichen Erholungsgebieten. Die Schäferei
ermöglicht eine ressourcenschonende Pflege dieser Freiräume.
Die Herstellung von Produkten wie Schafwolle, Schafskäse oder Lammfleisch eröffnet regionale Vermarktungsmöglich-
keiten – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Zudem bietet die Schäferei eine Möglichkeit für naturferne Stadtmenschen
und ihre Kinder, Nutztiere inmitten der Großstadt zu erleben. Besuchen Sie bei Gelegenheit einmal einen Schafschur-
tag und erleben Sie, wie fasziniert Alt und Jung von den Schafen sind.
Die kulturellen und ökologischen Hintergründe der Beweidung mit Schafen und insbesondere der Wanderschafhal-
tung sind vielen von uns nicht mehr bekannt. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese besondere Welt, die zum
Glück in Nürnberg noch existiert, näher bringen.
Ich wünsche Ihnen allen viel Freude beim Blättern – und interessante Begegnungen mit den Schafen in unserer Stadt.
Dr. Peter Pluschke
Referent für Umwelt und Gesundheit
der Stadt Nürnberg
Dr. Peter Pluschke
386
<4
Wohn- und Schlafplatz
für unterwegs –
der Schäferwagen
Wanderschäferei –
eine uralte T radition
Die Wanderschäferei hat ganze Kulturlandschaften geprägt – mit hoher
Bedeutung für biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung. Im Jah-
resverlauf führen die Schäfer ihre Herde je nach Futterangebot von Weide
zu Weide. Dabei müssen weite Strecken zurückgelegt werden. Vor allem
die Sommer- und Winterweiden liegen oft weit auseinander.
365 Tage unter freiem Himmel
Ob Kälte, Hitze, oder Regen – der Schäfer zieht bei jedem Wetter mit seinen
Schafen zu den Futterplätzen. Bis zu 15 Kilometer können es an manchen
Tagen sein. Die Schäfer verbringen mit ihren Tieren fast das ganze Jahr
unter freiem Himmel. Nur die Mutterschafe und Lämmer bleiben zeitweise
in den Stallungen.
Ohne diese traditionelle Nutzung würde so manches charakteristische Land-
schaftsbild in der Region rund um Nürnberg verloren gehen. Die uralte
Tradition wird jedoch nur noch von wenigen Menschen aufrechterhalten.
Wohn- und Schlafplatz
für unterwegs –
der Schäferwagen
....................... ....................... .......................Gebersdorf
HainbergI
I
387
<5
Die Reise durch das Stadt-
gebiet birgt zahlreiche
Herausforderungen. Die
Schäfer nutzen die frühen
Morgenstunden, um die
Tiere sicher über verkehrs-
reiche Straßen führen zu
können. Insgesamt drei
Wanderschäfer sind heute
noch in und am Rande der
Stadt unterwegs.
Große Bereiche des Stadt-
gebietes von Nürnberg
wurden früher beweidet.
Einige der alten Triebwege
sind heute noch vorhanden
und werden genutzt
(rote Pfeile).
.......................
.......................
Pegnitztal
Moorenbrunnfeld
I
I
388
<
6
Der Nürnberger Wanderschäfer Erich Kißlinger hat sich mit seiner
Familie schon in sechster Generation der Schäferei verschrieben. Der
Wanderschäfer zieht von Nürnberg aus mit einem Teil der Herde über
100 km weit bis nach Oberfranken in die Fränkische Alb. Der Sohn
ist in seine Fußstapfen getreten, betreut eine eigene Herde rund um
Nürnberg und bildet auch Lehrlinge aus.
Trotz der schwierigen Arbeitsbedingungen bei Wind und Wetter
gibt es für die Kißlingers keinen schöneren Beruf.
Ohne die Herde würden auch in der Fränkischen Schweiz viele prä-
gende Landschaftselemente ihren Charakter verlieren.
Seit sechs Generationen
Heute sind es nur noch wenige
Flächen im Umkreis des Nürnberger
Flughafens, die von den Kißlingers
im Stadtgebiet beweidet werden.
Erich Kißlinger erinnert sich, dass
bis in die 1960er-Jahre noch ca.
zehn selbstständige Schäfereien
in Nürnberg tätig waren.
.......................
389
<7
” Die Schäferei ist wie eine Sucht:
Hat man einmal
damit angefangen,
kommt man nicht
mehr davon los.“
I
In der Herde laufen auch Zie-
gen und Esel mit. Gerade auf
stark zugewachsenen Flächen
sind sie von unschätzbarem
Wert, da sie bevorzugt an Ge-
hölzen knabbern und dichten
Gebüschflächen wieder ihren
offenen Charakter verleihen.
Schäferin
Luisa Belz
Erich Kißlinger
in Berufskleidung
mit Hirtenstab
390
<
HAINBERG
8
.......................
Der Hainberg ist durch die militärische Nutzung als Truppenübungs-
platz bis in die 1990er-Jahre von moderner Landwirtschaft und
Bebauung verschont geblieben.
Heute beheimatet das 213 Hektar große Gebiet die größte Sand-
magerrasenfläche Nordbayerns. Charakteristisch für die nur locker
bewachsenen kargen Sandflächen ist das Silbergras. Die Silbergrasflu-
ren gehören zu den gefährdetsten Vegetationsbeständen Bayerns.
Die herausragende Qualität des europaweit geschützten Flora-Fauna-
Habitat-Gebietes ist nur durch die Schafbeweidung zu erhalten. Die
goldbraunen Merinoschafe der Schäferei Wüst verbringen hier einen
Großteil des Jahres und sorgen so für die Pflege der Sandmagerrasen.
Im Herbst und Winter zieht die Herde zu den Winterweiden nach
Norden über den Regnitzgrund bis nach Herzogenaurach.
Ein Relikt Nürnberger
Sandlandschaften
Aufgrund seiner hohen Bedeutung für
den Naturschutz wurde der Hainberg der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur
Bewahrung übertragen. Der größte Teil
liegt im Landkreis Fürth.
Eine hier vorkommende Pflanzenkuriosi-
tät ist der „Österreichische Beifuß“. Das
Vorkommen soll auf kroatische Soldaten
zurückgehen, die ihn im Dreißigjährigen
Krieg als Weingewürz ansäten. Damals
war der Hainberg Teil des Wallenstein-
schen Lagers mit rund 80.000 Menschen
und 15.000 Pferden.
391
<9
Eine Rarität am Rande
der Großstadt ist die
am Boden brütende
Heidelerche. In der weit-
läufigen, wüstenartigen
Sandlandschaft auf dem
Hainberg findet sie ideale
Bedingungen.
Die Ziegen in der Herde
sorgen dafür, dass die
Büsche sich nicht weiter
ausbreiten.
Erste Pionierpflanze auf
den lockeren Sanden ist
das Silbergras
392
<
PEGNITZTAL
.......................
10
Das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal Ost ist eine historisch gewachsene
Kulturlandschaft mit einer enormen Vielfalt an Lebensräumen. Neben den
blütenreichen Mähwiesen gehören die Weiden mit den Schafen schon
lange zum charakteristischen Bild.
Das Pegnitztal ist nur eine von mehreren Stationen des Wanderschäfers
Fritz Imsch. Die Herde beginnt im Frühjahr ihre Reise im Landkreis Nürn-
berg bei Rückersdorf und zieht mehrmals im Jahr mitten durch das Stadt-
gebiet.
Ohne die Bewirtschaftung, ohne das Mähen und Beweiden, ginge die
attraktive und schützenswerte Vielfalt in der Auenlandschaft verloren und
damit die besondere Qualität dieses Gebiets, das auch für Erholung und
Naturerleben von großer Bedeutung ist.
Ein Idyll mit
Stadtanbindung
Der hohe Artenreichtum macht das
Tal zwischen Satzinger Mühle und
Autobahn zu dem wohl ökologisch
wertvollsten Naturraum Nürnbergs.
Es soll deswegen als Naturschutz-
gebiet ausgewiesen werden.
393
<11
Schafparade: Einzug
ins Pegnitztal.
Schäfer Fritz Imsch hat
seine Herde immer im
Blick.
Die Schafbeweidung
hat im Pegnitztal lange
Tradition
394
<
MOORENBRUNNFELD
12
.......................
Das heutige Moorenbrunnfeld war noch zu Anfang des 20. Jahrhun-
derts ein kleiner Teil einer ca. 220 Hektar großen Brache, die infolge
wiederholter Waldbrände entstanden war. Im Zweiten Weltkrieg wur-
de es militärisch als Lager der Wehrmacht genutzt. Durch die nachfol-
gende Beweidung ist ein vielfältiges Landschaftsmosaik entstanden,
das heute als Natur- und Erholungsraum unverzichtbar geworden ist.
Ein einzelner Baum, eine kleine Strauchgruppe, weite Ausblicke –
dieser natürliche Wechsel verschiedener Landschaftselemente macht
den ästhetischen Reiz dieses Gebietes aus. Durch die Pflege der Schafe
ist diese, für uns Menschen so reizvolle, parkähnliche Landschaft
entstanden – und das ganz ohne planende menschliche Hand.
Ein Paradies für gestresste
Großstadtseelen
Das Areal auf beiden Seiten
der Gleiwitzer Straße gehört
zu den größten Weideflächen
des Schäfers Fritz Imsch im
Nürnberger Stadtgebiet.
395
<13
Durch wechselnde
Beweidung und Boden-
verhältnisse entsteht ein
Mosaik aus verschiedenen
Landschaftselementen.
Für die Nacht hat der
Schäfer sogenannte
Pferchflächen, auf denen
die Schafe sicher verblei-
ben können.
Die Zauneidechse findet
in der reich gegliederten
Landschaft Sonnenplätze,
Versteckmöglichkeiten
und lockere Sande zur
Eiablage.
396
<
GEBERSDORF
14
.......................
Die kleine Schafherde auf den Gebersdorfer Wiesen gehört zu den
wenigen noch lebenden „Rouge du Roussillon“, eine stark bedrohte
Schafrasse aus den Pyrenäen. Die besonders robusten und an-
passungsfähigen Tiere waren vor 30 Jahren fast ausgestorben. Ein
eigenes Erhaltungszuchtprogramm sorgt mit Unterstützung des Tier-
gartens Nürnberg dafür, dass das genetische Potenzial dieser alten
Schafrasse nicht verloren geht.
Früher gab es vielfältige regionale Nutztierrassen. Durch die Industri-
alisierung und die Zucht von Hochleistungsrassen sind alte und sehr
anpassungsfähige Tiere allmählich verdrängt worden.
Die ursprünglichen und noch auf kein Leistungsmerkmal gezüchteten
Rotkopfschafe sind eine von drei Nutztierrassen, die sowohl Milch,
Fleisch als auch hochwertige Wolle liefert. Sie gehören zu den Fuchs-
schafen und sind an der rötlichen Färbung von Kopf und Beinen zu
erkennen.
Vielfalt
macht bunt
Seitdem die Rotkopfschafe der Züchterin
Heidi Stafflinger im Auftrag des Umwelt-
amtes der Stadt Nürnberg das kleine
Wiesenareal bei Gebersdorf beweiden,
hat sich eine hohe Artenvielfalt auf den
städtischen Flächen eingestellt.
397
<15
Durch die Beweidung
haben sich auf den
Gebersdorfer Wiesen
seltene Pflanzenarten,
wie z.B. die Sand-Gras-
nelke, wieder ausbreiten
können.
Die anspruchslosen Tiere
können besonders bei
der Landschaftspflege
von nährstoffarmen
Standorten eingesetzt
werden.
Die Erhaltung genetischer
Ressourcen alter anpassungs-
fähiger Rassen gewinnt
heute immer mehr an
Bedeutung.
398
<16
Per Anhalter zur
nächsten Weide
Der Schaftrieb ist ein leben-
des Biotopverbundsystem.
An Fell, Klauen und im Kot
„reisen“ Samen und Sporen,
Spinnen, Käfer, Heuschre-
cken, Schnecken und sogar
Reptilien „per Anhalter“
mit. Ziehende Schafherden
vernetzen so Lebensräume
miteinander, die isoliert in
der heute stark fragmentier-
ten Landschaft liegen. Dies
ermöglicht den genetischen
Austausch bedrohter Tier-
und Pflanzenarten und
erhöht die Artenvielfalt.
399
<
17
Seltene
Lebensräume
In Nürnberg sind es vor allem die kargen und für die Landwirtschaft wenig
attraktiven Sandböden, die seit alters her beweidet werden. Diese nährstoffarmen
Böden bildeten sich vor ca. 10.000 bis 20.000 Jahren durch starke westliche
Winde und durch Ablagerungen der alten Flusssysteme. Ähnliches ereignete
sich im gesamten Mittelfränkischen Becken von Pleinfeld im Süden bis Bamberg
im Norden. Die Beweidung sorgte dafür, dass sich entlang dieser sogenannten
„Sandachse Franken“ über Jahrhunderte hinweg gehölzarme landschafts-
prägende Sandmagerrasen entwickelten.
Neben den heute noch beweideten Kerngebieten am Hainberg, im Pegnitztal
Ost und im Moorenbrunnfeld zieht sich diese Sandachse mit weiteren Sand-
vorkommen durch das Nürnberger Stadtgebiet. Sie sind im Sebalder Reichswald,
am Flughafen, in der Sandgrube am Föhrenbuck und auf weiteren kleinen Inseln
zwischen Reichelsdorf und Kornburg zu erkennen.
Seit die Schafhaltung nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkt abnahm, ging der
Bestand an Sandtrockenrasen weiter zurück. Vor allem im Raum Nürnberg wur-
den Weiden bebaut, aufgeforstet oder in Ackerflächen umgewandelt. Die noch
vorhandenen Restbestände mit ihrer typischen Pflanzen- und Tierwelt sind daher
von besonderer Bedeutung.
400
<18
1
Bei der Beweidung bleiben
die Sande durch Tritt und
Fraß der Schafe in Bewegung
– und können immer wieder
neu besiedelt werden. Der
karge Pflanzenbewuchs und
unbewachsene Sande sind
im wahrsten Sinn des Wortes
Lebensbedingung für die ver-
schiedensten Insektenarten.
Viele davon sind Raritäten
und für die biologische Viel-
falt von hoher Bedeutung.
1. Gefleckter Schmalbock
2. Grünwidderchen
3. Kleiner Feuerfalter
4. Rentierflechte
5. Himmelblauer Bläuling
(Weibchen)
6. Himmelblauer Bläuling
(Männchen)
7. Heide-Nelke
6
401
<
19
Mikrokosmos für
kleine Überlebenskünstler
Sandlebensräume gehören zu den faszinierendsten Lebensräumen unserer
Region. Sie sind durch extreme Standortbedingungen gekennzeichnet. Die
Böden trocknen schnell aus, Nährstoffe werden leicht ausgewaschen. Die
Temperatur der Bodenoberfläche kann 70°C erreichen.
Die Pflanzen und Tiere, die hier leben, sind Hungerkünstler, Wassersparer,
raffinierte Räuber und Verwandlungsmeister. Sie tarnen sich, haben einen
dichten Pelz, leben unter der Erde, speichern Wasser, sparen Energie und
haben noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten gefunden, den kar-
gen Lebensbedingungen auf Sand zu trotzen. Die Beschäftigung mit ihnen
öffnet den Blick auf eine Lebenswelt, die sich dem flüchtigen Betrachter
nur zu leicht entzieht.
1. Gefleckter Schmalbock
2. Grünwidderchen
3. Kleiner Feuerfalter
4. Rentierflechte
5. Himmelblauer Bläuling
(Weibchen)
6. Himmelblauer Bläuling
(Männchen)
7. Heide-Nelke
2 3
4 5
7
402
<20
Schäfer Karl-Ludwig Schwarz
”Das harte Leben — bei Wind und Wetter unter freiem Himmel —
das ist nur was für Idealisten.“
403
<21
Es ist ein idyllischer Anblick: Schafe grasen auf einer Wiese, daneben steht
ein Schäfer mit Stock und Hut, begleitet vom treuen Hütehund. Die Realität
ist weniger romantisch, als es auf den ersten Blick erscheint: Schafhaltung
ist tägliche harte Arbeit, die Tage sind lang und das Einkommen oft nur
noch unzureichend. Früher wurde der Beruf des Schäfers von Generation
zu Generation weitergegeben. Heute ist es für die Betriebe schwer, Nach-
wuchs zu finden. Der Beruf des Schäfers erfordert das ganze Jahr einen
hohen Arbeitseinsatz der ganzen Familie. Heute existieren nur noch 242
Schäfereien in Bayern, ein Anteil von gerade einmal 0,2 Prozent aller land-
wirtschaftlichen Betriebe.
Schmaler Lohn
für harte Arbeit
Schafzüchterin Heidi Stafflinger
”Durch den Umgang mit der Natur besinnt man sich auf das Wesentliche:
Geburt – Leben – T od.“
Immer auf Wanderschaft:
Ein hartes, aber selbst-
bestimmtes Leben.
”Der Beruf des Schäfers ist hart, aber ich würde mich jederzeit
wieder für diese Arbeit entscheiden.“
Schäfer Erich Kießlinger
I
I
404
<
22
Der Hütehund ist unentbehrlich. Er ist unermüdlicher Arbeiter, unbe-
stechlicher Freund und wichtigster Partner des Schäfers.
Der Hund muss wachsam und mit hoher Verteidigungsbereitschaft
die Herde immer unter Kontrolle haben. Das kann eine Herausfor-
derung sein, wenn beim Wechsel der Weideflächen viel befahrene
Straßen überquert werden müssen.
Schafe sind von Natur aus sehr ängstlich. Unbekannte Geräusche
oder andere Hunde in der Nähe beunruhigen die Herde und können
schnell Panik auslösen. Hier hat der Hütehund die schwierige Aufga-
be, die Herde zu beschützen und sie gleichzeitig trotz aller Aufregung
zusammenzuhalten.
Eine Beweidung von Landschaftsräumen und Erholungsflächen in
der Stadt ist nur möglich, wenn ein intensives und vertrauensvolles
Zusammenspiel aller Nutzer und gegenseitige Rücksicht gewährleis-
tet sind. Es ist selbstverständlich, dass Spaziergänger mit Hund ihren
Vierbeiner in der Nähe einer Schafherde an der Leine führen.
Unverzichtbarer
Part ner
Hütehund, Schäfer und Her-
de sind ein eng aufeinander
abgestimmtes Team.
Wie ein lebender Zaun muss
der Hütehund die Herde zu-
sammenhalten und führen.
Die Arbeitsfreude und die
Veranlagung zum Hüten
sind bei ihnen bereits in den
Genen verankert.
Viel Geduld und Einfühlungs-
vermögen in das Wesen des
Hütehundes sind nötig, bis
der Gehilfe gelernt hat, seine
anspruchsvollen Aufgaben
zu erfüllen. Die Ausbildung
dauert etwa drei bis vier
Jahre.
405
<23406
<24
Ungewaschene
Schafwolle eignet sich als
hochwertiger Langzeitdünger
für Gemüse, Obst und Zierpflanzen.
Sie gibt langsam Nährstoffe an die
Pflanzen ab und hält den Boden durch
ihre hohe Wasserspeicherkapazität
länger feucht. Zudem wird sie von
Schnecken gemieden. Auch in
Hochbeeten und für Kübel-
pflanzen wird sie gerne
eingesetzt.
Unser
tipp
Das jedes Haar umhüllende
Wollfett (Lanolin) sorgt
dafür, dass keine Feuchtig-
keit auf die Haut gelangt.
So können sich Schafe
das ganze Jahr bei Wind,
Wetter und extremen
Temperaturen im Freien
wohlfühlen. Das wertvolle
Lanolin wird auch als
Kosmetikprodukt und in
der Heilkunde verwendet.
Wolle ist ein wertvoller nachwachsender Rohstoff, der als Textil oder
Dämmstoff und seit neuestem auch als erprobter Nährstofflieferant für
Pflanzen Verwendung findet.
Die Beschaffenheit und Qualität der Wolle kann je nach Schafrasse sehr
unterschiedlich sein. Bekannt für ihre besonders weiche und weiße Wolle
sind die Merinoschafe. Bei der Schur eines Schafs fallen ca. drei bis vier
Kilogramm Wolle an. Etwa so viel wie für zwei Wollpullover.
Dennoch: Der größte Teil der hier gewonnenen Schafwolle wird zur wei-
teren Verarbeitung ins Ausland transportiert. Der geringe Preis für die
Schafwolle deckt nicht einmal die Schurkosten.
Während das ursprüngliche, wilde Schaf noch Haare hatte, wurde das
dauerhafte Schaffell erst durch Menschenhand gezüchtet. Ab diesem
Zeitpunkt kam kein Schaf mehr ungeschoren davon. Die Wolle wurde
bereits vor über 4.000 Jahren in Mitteleuropa zur Textilherstellung ge-
nutzt.
Ein perfekter Rohstoff
Nur ca. 20 Prozent der
Rohwolle verbleibt im
Inland und wird über kleine
Betriebe weiter verarbeitet.
Die restliche Wolle wird
direkt nach der Schur über
Wollhändler ins Ausland
verschifft.
407
<25408
<26
Ausschnitt von den Löffel-
holzfenstern der Lorenz-
kirche (aus der Werkstatt
Albrecht Dürers).
Die Fenster zeigen das
Wappen der Nürnberger
Patrizierfamilie Löffelholz
von Kolberg. Es verdeut-
licht die vielschichtige
Rolle des Schafes in der
Symbolik. Als Wappentier
steht es für die Haltung
und Zucht der Tiere in
der Region. Als Teil der
christlichen Ikonografie ist
es Heilsbringer und steht
als „Lamm Gottes“ für
die Auferstehung Christi.
Mythos Schaf
”
Das schwarze Schaf“,
”
Der Wolf im Schafspelz“,
”
Ungeschoren davonkommen“,
”
Sün-
denbock“,
”
Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“,
”
Das schwarze Schaf“,
”
Der ist belämmert“,
”
Den Bock zum Gärtner machen“, Sie ist geduldig wie ein Lamm“,
”
Schäfchen zählen“,
”
Ich
habe keinen Bock“,
”
Einen
Bock schießen“,
”
Das schwarze
Schaf“,
”
Seine Schäfchen ins
T rockene brin- gen“,
”
Schä-
ferstündchen“,
”
Das schwar -
ze Schaf“,
”
Der Wolf im
Schafspelz“,
”
Ungeschoren
davonkommen“,
”
Sündenbock“,
”
Das Schaf liegt auf Wol-
le, egal wie es sich wendet“,
”
Das schwarze Schaf“,
”
Der
ist belämmert“,
”
Den Bock
zum Gärtner machen“, Sie
ist geduldig wie ein Lamm“,
”
Schäfchen zäh- len“,
”
Ich habe
keinen Bock“,
”
Einen Bock
schießen“,
”
Das schwarze Schaf“,
”
Seine Schäfchen ins T rockene bringen“,
”
Schäferstünd-
chen“,
”
Das schwarze Schaf“,
”
Der Wolf im Schafspelz“,
”
Ungeschoren davonkommen“,
”
Sündenbock“,
”
Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“,
”
Das schwarze Schaf“,
”
Der ist belämmert“,
”
Den Bock zum Gärtner machen“, Sie ist geduldig wie ein Lamm“,
”
Schäfchen zählen“,
”
Ich habe keinen Bock“,
”
Einen Bock schießen“,
”
Das schwarze
Schaf“,
”
Seine Schäfchen ins T rockene bringen“,
”
Schäferstündchen“,
”
Das schwar -
ze Schaf“,
”
Der Wolf im Schafspelz“,
”
Ungeschoren davonkommen“,
”
Sündenbock“,
”
Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“,
”
Das schwarze Schaf“,
”
Der
Schafe gehören zu unseren ältesten Weggefährten. Sie wurden vor
rund 10.000 Jahren domestiziert und begleiten seitdem uns Menschen.
Zwischen Mensch und Schaf besteht seitdem eine enge Verbindung.
Schafe gedeihen auf äußerst kargen Böden und unter widrigen klima-
tischen Bedingungen. In vielen Regionen ist ihre Haltung die einzige
Möglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung.
Die existenzielle Bedeutung der Tiere für die Menschen lässt sich durch
zahlreiche Mythen, Sagen, Sprüche und Bräuche erkennen. Als symbol-
trächtige Figuren sind der Hirte und seine Schafe tief in Mythologie
und Religion verankert. Dem Schaf werden Attribute wie Unschuld
und Fruchtbarkeit zugeordnet. Vom „Lamm Gottes“ bis zum „guten
Hirten“ hat die Schafsymbolik im Christentum hohe Aussagekraft. Auch
innerhalb der fernöstlichen Tierkreiszeichen steht das Schaf sowohl für
Sanftmut und Sensibilität als auch für Unsicherheit und Abhängigkeit.
Weltweit spielt das Schaf als Opfertier bei rituellen Handlungen eine
wichtige Rolle.
409
<27410
<
28
Der Anblick einer grasenden Herde strahlt Ruhe und Gelassenheit
aus und hat besonders für die Menschen innerhalb einer hektischen
Großstadtatmosphäre hohe Anziehungskraft.
Wenn die Schafe von einer Weide zur anderen wandern, müssen
sie Straßen und Plätze, Unterführungen und Brücken überwinden.
Es ist ein Erlebnis der besonderen Art, die Herde im Morgengrauen
auf ihrer Reise durch das Stadtgebiet zu begleiten. Noch schlafen
die Bürger, die Sonne hat gerade erst den Horizont erhellt. Das
leise gemeinsame Traben und Schnauben der Tiere in der frischen
Morgenluft wirkt hier seltsam befremdlich. Aber lässt man sich auf
entschleunigte Weise vertrauensvoll als Teil der Gemeinschaft auf
den alten bekannten Wegen mitziehen, gleitet das Alltagsgesche-
hen mit jedem Schritt weiter in die Ferne.
Erreicht die Herde ihr Ziel, ergießt sie sich auf die Weide wie ein
zum Stillstand kommender Lavastrom. So finden die ersten Spa-
ziergänger des Tages ein Naturschauspiel vor, das wie von Zauber-
hand dorthin gesetzt wurde.
Faszination Schafe
Aufbruch zur Reise durch
das Stadtgebiet
Schafe bieten Stadtkindern
eine der seltenen Gelegen-
heiten, einmal Kontakt mit
Nutztieren zu haben.
”Als Nürnbergerin interessiere ich mich schon seit Langem für die
Magerrasenflächen, die ich seit meiner
Kindheit faszinierend finde – mitsamt
der Schafe, die dort
manchmal zu sehen sind.“
Pfarrerin Susanne Bammessel, St. Lorenz Nürnberg
411
<29412
<30
Marinierzeit: 30 min.
Zubereitungszeit: 10 min.
Garzeit: 30 min.
Zutaten für 4 Personen:
1 TL Zimt, gem. Kreuzkümmel,
2 TL Chilipulver
600g Lammschulter, 200g Aprikosen
2 Zwiebeln, 3 Knoblauchzehen
2 EL Olivenöl, 2 EL Butter,
1 Limette, Pfeffer, Salz
2 Lorbeerblätter
koch
tipp
Lo kal
und
nachhaltig,
direkt
vom Erzeuger
# Ziegenkäse
# Schafskäse
# Schafmilch
# Lammkotelett
# lammgulasch
# lammhaxe
# schaffelle
# schafwolle
# Filzwolle
Zimt, Kreuzkümmel und Chilipulver mischen.
Das Fleisch würfeln, in den Gewürzen wälzen
und 30 min. kalt stellen. Aprikosen mit kochen-
dem Wasser überbrühen und 30 min quellen
lassen.
Die Hälfte der Aprikosen in einem Sieb
abtropfen lassen. Das Quellwasser auf 600ml
auffüllen. Die Zwiebeln und den Knoblauch in
grobe Stücke schneiden, zu den Aprikosen ins
Wasser geben und im Mixer pürieren.
In einer Pfanne Öl und Butter erhitzen und
die gewürzten Fleischstücke scharf anbraten.
Hitze reduzieren und die Aprikosenpaste,
die restlichen ganzen Aprikosen, die Lorbeer-
blätter und die in Scheiben geschnittene
Limette dazugeben. Das Ragout zudecken und
je nach gewünschter Konsistenz des Fleisches
ca. 15-30 min. köcheln lassen. Mit Salz und
Pfeffer abschmecken.
Rohwolle, Schaffelle, Lammfleisch, Lammsalami, Schafs oder auch Ziegenkäse –
abseits von Massentierhaltung und ohne lange Transportwege werden von unseren
lokalen Schäfern die verschiedensten regionalen Produkte erzeugt. Landschafts-
pflege, Naturschutz und regionale Wirtschaftskreisläufe werden so miteinander
verknüpft.
Durch den Verzehr von regionalen Schafs- und auch Ziegenprodukten unterstützen
Sie den Naturschutz und helfen unnötige Transporte zu vermeiden.
Original und regional
lamm mit aprikose
413
<31414
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadt Nürnberg Umweltamt Nürnberg
Lina-Amonstr.28, 90471 Nürnberg
Koordination: Gisa Treiber (Biodiversitätsagentur Umweltamt Stadt Nürnberg)
Text und Konzeption: Vera Boser und Gisa Treiber (Umweltamt Stadt Nürnberg),
Hiltrud Gödelmann (Referat für Umwelt und Gesundheit Stadt Nürnberg)
Layout: Gerhard Illig Kommunikation
Druck: Gutenberg Druck & Medien GmbH, gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier
©Stadt Nürnberg
Alle Rechte vorbehalten, Nürnberg 2017
2. Auflage 2019
FOTONACHWEISE
Thomas Bachmann: Seite 27 / Chandra Moennsad Photodesign: Seite 5 oben und
Mitte; Seite 11 oben und Mitte rechts; Seite 16-17 unten; Seite 20-21 Mitte; Rückseite /
Klaus Müller: Seite 13 unten / Horst Lößl: Seite 16 großes Bild; Seite 18 und 19 alle Fotos /
Uschi Sondermann-Dülp: Seite 11, großes Bild; Seite 21 unten / Heidi Stafflinger:
Seite 14-15 großes Bild, Seite 22 Mitte und 23 großes Bild / Stadtarchiv Nürnberg:
Seite 11 unten (A 40 Nr. L-1309-F2-3) / Christine Dierenbach, Stadt Nürnberg: Seite 3 /
Gisa Treiber, Umweltamt Stadt Nürnberg: alle Bilder ohne Seitenverweis / Dzmitry Yaku-
bovich, Shutterstock: Seite 9 oben
415
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Ref.IV/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft
Anlagen:
Entwurf der Änderungssatzung
Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
Die Städtische Fachakademie für Wirtschaft soll um die Schwerpunkte Personalwirtschaft und
Informationswirtschaft erweitert werden. Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen
vorzunehmen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 14Ö 14
416
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/005/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Änderung der Satzung hat keine Diversity-Relevanz.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
417
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/005/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Schulausschuss begutachtet die beiligende Satzung zur Änderung der Satzung für die
Städtische Fachakademie für Wirtschaft und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu
erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 10.02.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für
Wirtschaft beschlossen.
418
Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft vom
5. August 1991 (Amtsblatt S. 281)
Vom …………...................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt
geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von
Art. 27 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erzie-
hungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl.
S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308),
folgende Satzung:
Art. 1
1. Nach dem Einleitungssatz wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:
„Inhaltsübersicht:
§ 1 Widmung und Titel
§ 2 Organisation
§ 3 Aufnahme
§ 4 Unterricht und Prüfung
§ 5 Inkrafttreten“
2. In § 1 Abs. 1 werden die Wörter „im Ausbildungsschwerpunkt Außenhandel“ durch die Wör-
ter „mit den Schwerpunkten Außenwirtschaft, Personalwirtschaft und Informationswirt-
schaft“ ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Aufnahme richtet sich nach der Schulordnung für die Fachakademien vom
9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) in der jeweils geltenden Fassung.“
b) In Abs. 3 wird das Wort „Abschlußzeugnis“ durch das Wort „Abschlusszeugnis“ ersetzt.
4. § 4 wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Unterricht und Prüfung
Die Schulordnung für die Fachakademien vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) ist in der jeweils
geltenden Fassung anzuwenden.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 14Ö 14
419
Seite 1 von 9
Antrag zur Einführung de r Schwerpunkte „Personalwirtschaft“ und „Informations-
wirtschaft“ an der städtischen Fachakademie für Wirtschaft ab dem Schuljahr 2023/24
hier: Sachverhalt
1. Aktueller Schwerpunkt an der Fachakademie für Wirtschaft der Stadt Nürnberg
Die Fachakademie für Wirtschaft bietet jungen Erwachsenen nach ihrem erfolgreichen Ab-
schluss in einem staatlich anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und späterer ein-
schlägiger beruflicher Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder einschlägigen beruflichen Tä-
tigkeit von mindestens fünf Jahren eine vertiefte berufliche Fortbildung und Allgemeinbildung.1
Dabei spricht die Fachakademie für Wirtschaft als Zielgruppe vor allem Personen ohne Hoch-
schulzugangsberechtigung an, die sich beruflich veränd ern möchten und Positionen in der
Wirtschaft wahrnehmen wollen, die sonst nur Akademikerinnen und Akademikern vorbehalten
sind. Die Studierenden der FAW eignen sich während der Weiterbildung fachliche und perso-
nale Kompetenzen an, die zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich in Un-
ternehmen befähigen.
Zusätzlich wird den Studierenden der Fachakademie die Teilnahme an der Ergänzungsprü-
fung zum Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) ermöglicht. Eine schriftliche Abschlussprü-
fung findet hierzu im Fach Englisch statt. Zudem werden für das Reifezeugnis die Noten der
Fächer Deutsch, Mathematik, Politik und Gesellschaft sowie die Durchschnittsnote aus dem
Abschlusszeugnis zum/zur Staatlich geprüfte/-n Betriebswirt/-in übernommen.
Der Abschluss zum/zur Staatlich geprüfte/-n Betriebswirt/-in“ verleiht das Prädikat „Bachelor
Professional in Wirtschaft“. Der Abschluss ist somit im Deutschen Qualifikationsrahmen der
Niveaustufe 6 zugeordnet und dem Bachelorabschluss an Hochschulen und Universitäten
gleichwertig.
In Bayern gibt es drei Fachakademien für Wirtschaft. Neben der städtischen Fachakademie
gibt es zwei staatlich anerkannte Fachakademien in privater Trägerschaft in der Landeshaupt-
stadt München. Somit stellt die städt ische Fachakademie im nordbayerischen Raum die ein-
zige öffentliche kaufmännische berufliche Weiterbildungsmöglichkeit dar (neben privaten An-
bietern und Angeboten der IHK).
Die Fachakademie für Wirtschaft bildet Studierende bisher im Schwerpunkt Außenwirtschaft
mit Spanisch oder im Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Französisch aus und stellt somit den
vor allem exportorientierten Betrieben in der Region die benötigten Fachkräfte zur Verfügung.
Die Chancen am Arbeitsmarkt sind für Absolventen/- innen in der Region sehr gut.
1 vgl. dazu § 5 FakO sowie Art. 18 BayEUG.
Ö 14Ö 14
420
Seite 2 von 9
2. Entwicklung der Anzahl der Studierenden und Klassen an der Fachakademie für
Wirtschaft
Die Fachakademie für Wirtschaft sieht sich – wie nahezu alle beruflichen Weiterbildungsange-
bote - seit geraumer Zeit mit rückläufigen Anmeldezahlen konfrontiert. Ab dem Schuljahr
2017/18 konnte in den folgenden Jahren nur eine Eingangsklasse gebildet werden, so dass
sich die Anzahl der Klassen von ehemals vier auf mittlerweile zwei Klassen reduziert hat.
Aufgrund umfangreicher Informations- und Werbemaßnahmen ist ab dem Schuljahr 2022/23
ein Anstieg der Anmeldezahlen zu verzeichnen. Ab dem Schuljahr 2023/24 kann mit zwei Ein-
gangsklassen gerechnet werden, so dass sich perspektivisch die Klassenzahl in den nächsten
Jahren wieder auf das Niveau von vier Klassen bewegt.
Um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die berufliche Weiterbil-
dung in Bayern zu stärken (und damit auch die duale Ausbildung) , arbeiten die Fachakade-
mien in Bayern zusammen mit dem Kultusministerium und dem Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung an einer Reform der Fachakademieordnung sowie des Lehrplans.
421
Seite 3 von 9
3. Die Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft
Mit der Erweiterung des Bildungsangebots an der Fachakademie für Wirtschaft durch die Ein-
führung der Wahlmöglichkeit zusätzlicher Schwerpunktfächer, werden folgende Ziele verfolgt:
Durch das erweiterte Bildungsangebot fühlen sich meh r weiterbildungswillige Personen
der Region angesprochen.
Durch Vergrößerung der Zielgruppe, kann dem Fachkräftemangel in der Region wirkungs-
voll entgegengesteuert werden.
Das Bildungsangebot stellt eine echte Alternative zu vergleichbaren Studiengängen an den
Hochschulen dar.
Für den Schwerpunkt Informationswirtschaft spricht der zunehmende Bedarf an IT-Spezi-
alisten/-innen in Unternehmen mit fachlicher kaufmännischer Erstausbildung und unter-
nehmensspezifischem Know-how.
Die Einrichtung der neuen Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft sind
der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.2
3.1. Schwerpunkt Personalwirtschaft: Unterrichtsinhalte und Weiterbildungsschwer-
punkte3
Im Schwerpunkt Personalwirtschaft werden Studierenden die rechtlichen und betriebswirt-
schaftlichen Grundlagen für die praktische Arbeit im Personalbereich vermittelt. Der Schwer-
punkt gliedert sich in die Schwerpunktfächer Personalbeschaffung und Personalentwicklung
sowie Personalverwaltung. Neben den Kenntnissen aus dem Bereich des Personalmanage-
ments erwerben die Studierenden die Fähigkeiten, Maßnahmen im Rahmen der Personal or-
ganisation, der Personalpolitik und des Personalmarketings zielorientiert zu planen, durchzu-
führen und zu kontrollieren.
3.2. Schwerpunkt Informationswirtschaft: Unterrichtsinhalte und Weiterbildungs-
schwerpunkte3
Im Schwerpunkt Informationswirtschaft werden den Studierenden die notwendigen Kompeten-
zen vermittelt, um als Bindeglied zwischen den Fachabteilungen eines Unternehmens und der
DV/Organisation den Prozess der Digitalisierung betrieblicher Problemstellungen maßgeblich
mitzugestalten.
Vertiefte Kenntnisse sollen es den Studierenden ermöglichen, im späteren Berufsleben An-
sprechpartner/-in bei der Planung, Einführung und Betreuung von DV-Systemen zu sein sowie
solche Projekte zu leiten.
Das Schwerpunktfach „Integrierte Informationsverwaltung“ vermittelt die zum Aufbau und zur
Verwaltung eines Netzwerks erforderlichen Kenntnisse. Die Studierenden setzen sich mit un-
terschiedlichen Datenbankmodellen ausein ander, realisieren im Fach So ftware-Engineering
weitgehend selbstständig eine relationale Datenbank und werden mit den Problemen der Pla-
nung und Verwaltung einer Datenbank sowie deren Schutz vor unberechtigten Zugriff vertraut.
Sie befassen sich mit den verschiedenen betrieblichen Datenbeständen und deren Integration
bei betrieblichen integrierten Anwendungssystemen sowie mit neuen Entwicklungen.
2 vgl. dazu Art. 27, Abs. 1, Satz 3 BayEUG
3 vgl. dazu Lehrplan für die Fachakademie für Wirtschaft von 1997 (https://www.isb.bayern.de/down-
load/25660/fak_lp_wirtschaft.pdf)
422
Seite 4 von 9
Das Schwerpunktfach „Software Engineering“ vermittelt den Studierenden die für eine syste-
matische Vorgehensweise bei der Entwicklung von Software erforderliche Methodenkompe-
tenz und soll darüber hinaus ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu kooperativer Mitarbeit in einem
Team fördern. Die Studierenden können nach den Regeln der strukturierten Programmierung
Probleme in Teilbereiche gliedern, Daten strukturieren und Lösungsalgorithmen entwickeln,
dokumentieren, testen, beurteilen und verbessern.
4. Fachkräftebedarf in der Region nach Spezialistinnen und Spezialisten4
Der Fachkräftemangel für Spezialistinnen und Spezialisten mit den Schwerpunkten Personal-
wirtschaft, Informationswirtschaft und Außenwirtschaft nimmt bis 2035 in der Region der IHK
Nürnberg für Mittelfranken bedenkliche Ausmaße an. Nachfolgende Grafiken (siehe nächste
Seite) zeigen den Bedarf in den genannten Berufsgruppen in der Region der IHK Nürnberg für
Mittelfranken.5
Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich von Staatlich geprüften Betriebswirt en/-innen mit den
Schwerpunkten Informationswirtschaft und Personalwirtschaft lassen sich in die Berufsgruppe
„Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung“ sowie in die Berufsgruppe
„Berufe Unternehmensführung, -organisation“ zuordnen.
In der Berufsgruppe „Unternehmensorganisati on, Buchhaltung, Recht und Verwaltung“ wird
im Jahr 2035 ein relativer Engpass6 von 30% prognostiziert. In absoluten Zahlen bedeutet dies
ein Engpass von 7.700 Spezialisten/-innen. Bayernweit wird im Jahr 2035 ein Engpass von
48.000 Spezialisten/-innen und ein relativer Engpass6 von knapp 28% erwartet.
Für die Berufsgruppe „Berufe Unternehmensführung, -organisation“ wird ein relativer Eng-
pass6 von fast 32% erwartet wird (ein Engpass von 4.800 Spezialisten). Bayernweit wird für
diese Berufsgruppe im Jahr 2035 ein Engpass von 28.200 Spezialisten prognostiziert und ein
relativer Engpass von 30%.
Zur Vollständigkeit wird der Fachkräftebedarf für die Berufsgruppen in der Region aufgeführt,
denen der Aufgaben - und Tätigkeitsbereich für Staatlich geprüfte Betriebswirte mit dem
Schwerpunkt Außenwirtschaft zuzuordnen sind. Hier wird für das Jahr 2035 ein relativer Eng-
pass von 35% und über 36% vorhergesagt.
4 Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeit; vgl. dazu Bundesagentur für Arbeit: Klassifi-
kation der Berufe 2010; S. 27, abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/Klassifikation-der-
Berufe_ba017989.pdf, Stand 18.02.2022
5 .Quelle: Fachkräftemonitor der IHK Bayern (http://www.ihk-fachkraeftemonitor-bayern.de/). Seite ak-
tuell nicht erreichbar, Daten liegen vor.
6 Relativer Engpass = Verhältnis der fehlenden Fachkräfte zur grundsätzlichen Nachfrage
423
Seite 5 von 9
6%
7,70%
9,60%
12,50%
15,10%
16,70%
18,60%
20,60%
23,10%
25,30%
27,90%
30,20%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Engpass (relativ)
Engpass (absolut)
Jahre
Berufsgruppe: Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht
und Verwaltung (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
Engpass Relativer Engpass
6,5
8,4
9,8
13,3
15,9
17,9
19,5
22,2
24,4
27,1
29,4
31,8
0
5
10
15
20
25
30
35
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Engpass (relativ)
Engpass (absolut)
Jahre
Berufsgruppe: Berufe Unternehmensführung, -organisation
(Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
Engpass Relativer Engpass
424
Seite 6 von 9
11,20%12,63%13,60%
16,40%
19,10%
21,60%
23,40%
25,70%
27,80%
30,10%
32,60%
35%
0,00%
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
30,00%
35,00%
40,00%
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Engpass (relativ)
Engpass (absolut)
Jahre
Berufsgruppe: Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel
(Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
Engpass Relativer Engpass
12,20%
13,80%14,20%
17,20%
20,30%
22,20%
24,20%
26,30%
28,70%
31,10%
33,60%
36,20%
0,00%
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
30,00%
35,00%
40,00%
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Engpass (relativ)
Engpass (absolut)
Jahre
Berufsgruppe: Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe
(Region IHK Nürnberg für Mittelfranken)
Engpass Relativer Engpass
425
Seite 7 von 9
5. Stundentafel3
Die Stundentafel der Fachakademie für Wirtschaft umfasst in den Schwerpunkten Außenwirt-
schaft, Personalwirtschaft und Informationswirtschaft die folgenden Fächer:
5.1. Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer (1. und 2. Studienjahr)
Fächer 1. Studien-jahr
2. Studienjahr (nach Schwerpunkten)
Außenwirt-
schaft
Personal-
wirtschaft
Informati-
onswirt-
schaft
Pflichtfächer
Betriebswirtschaft 6 4 4 4
Volkswirtschaft 2 3 3 3
Organisation mit Datenverarbei-
tung 4 - - -
Wirtschaftsmathematik mit Statis-
tik 2 2 2 2
Rechnungswesen 4 - - -
Recht 4 - - -
Deutsch 3 2 2 2
Englisch 3 2 2 2
Politik u. Gesellschaft 1 1 1 1
Wahlpflichtfächer7
Französisch 3 - - -
Spanisch 3 - - -
Wirtschaftsenglisch 3 - - -
Wahlfächer
Naturwissenschaftliche Grundla-
gen8 2 - - -
Mathematik8 - 2 2 2
Berufs- und Arbeitspädagogik 2 - - -
Französisch9 - - 2 2
Italienisch10 - (2) (2) (2)
Spanisch9 - - 2 2
Russisch10 - (2) (2) (2)
Englische Konversation 2 2 2 2
7 Die Studierenden haben eine Sprache zu wählen.
8 Fach dient zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife.
9 Das Fach kann nur von Studierenden gewählt werden, bei denen die jeweilige Sprache nicht
Schwerpunktfach ist.
10 Fach wird aktuell nicht an der Fachakademie angeboten.
426
Seite 8 von 9
Französische Konversation11 - 2 - -
Spanische Konversation11 - 2 - -
Zwischensumme 32 (38) 14 (20) 14 (20) 14 (20)
5.2. Schwerpunktfächer und Ergänzungsfächer (2. Studienjahr)
Fächer 1. Studien-jahr
2. Studienjahr (nach Schwerpunkten)
Außenwirt-
schaft
Personal-
wirtschaft
Informati-
onswirt-
schaft
Schwerpunktfächer12
Personalbeschaffung u. -entwick-
lung - - 6 -
Personalverwaltung - - 6 -
Integrierte Informationsverarbei-
tung - - - 6
Softwareengineering - - - 6
Außenwirtschaft - 6 - -
Französisch/Spanisch - 6 - -
Ergänzungsfächer13
Absatzwirtschaft - 2 2 2
Finanzwirtschaft - 2 2 2
Personalwirtschaft - 2 - 2
Informationswirtschaft - 2 2 -
Außenwirtschaft - - 2 2
Produktionswirtschaft10 - (2) (2) (2)
Verkehrswirtschaft - 2 2 2
Grundstücks- u. Wohnungswirt-
schaft10 - (2) (2) (2)
Steuerrecht10 - (2) (2) (2)
Touristik10 - (2) (2) (2)
Gesamtsumme 32 (38) 32 (38) 32 (38) 32 (38)
11 Das Fach kann nur von Studierenden mit dem Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Französisch bzw.
Spanisch gewählt werden.
12 Die Studierenden haben einen Schwerpunkt zu wählen, der sich jeweils aus zwei Schwerpunktfä-
chern zusammensetzt.
13 Die Studierenden haben drei Ergänzungsfächer zu wählen, die sich vom Schwerpunkt unterschei-
den. Die Einrichtung der Ergänzungsfächer richtet sich nach dem Wahlverhalten der Studierenden
und der notwendigen Gruppengröße.
427
Seite 9 von 9
6. Kosten
Die Fachakademie für Wirtschaft bildete Studierende seit mindestens dem Schuljahr 2001/02
bis zum Schuljahr 2016/17 zweizügig im 1. und 2. Studienjahr aus (vier Klassen). Aktuell findet
die Ausbildung einzügig in beiden Jahrgangsstufen (1. und 2. Studienja hr) statt. Ziel der Ein-
richtung der Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft ist es nicht, eine
über die Zweizügigkeit hinausgehende Zahl von Klassen einzurichten. V ielmehr soll ein brei-
tes, adressatengerechtes Angebot gestärkt und gleichzeitig die schulorganisatorische Flexibi-
lität der Fachakademie erhöht werden.
Eingerichtet werden sollen Klassen in jeweils jenen Schwerpunkten bzw. in jenem Schwer-
punkt, der am stärksten nachgefragt wird und eine stabile Klassenbildung ermöglicht.14
Insgesamt entstehen keine Mehrkosten durch die Einrichtung der neuen Schwerpunkte bei
zwei Eingangsklassen. Falls es in der Zukunft durch erhöhte Anmeldezahlen notwendig wer-
den würde, dass mehr als zwei Eingangsklassen gebildet werden könn ten, wird dies dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
7. Fazit
Durch Ausweitung des Bildungsangebots mit den Schwerpunkten „Personalwirtschaft“ und „In-
formationswirtschaft“ an der Fachakademie für Wirtschaft erhöht sich auf der einen Seite die
Attraktivität der öffentlichen beruflichen Weiterbildung und indirekt auch die Attraktivität einer
dualen (kaufmännischen) Ausbildung. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Fachakade-
mie für Wirtschaft als öffentliche berufliche Weiterbildungseinrichtun g im nordbayeri schen
Raum, ist die Erhöhung der Schwerpunktangebote eine passgenauere Ausrichtung für Fort-
bildungsinteressierte in der Region und stellt eine Maßnahme dar, um dem Fachkräftebedarf
der regionalen Betriebe Rechnung zu tragen. Gleichzeitig bietet die Fachakademie für Wirt-
schaft mit diesen Fachrichtungen ein zukunftsorientiertes Angebot für junge Erwachsene, die
nach beruflicher Erstausbildung in kaufmännischen Berufen und Berufspraxis eine Weiterqua-
lifizierung in den Bereichen Personalwirtschaft oder Informationswirtschaft anstreben. Es ent-
stehen im Vergleich zu den Vorjahren keine Mehrkosten für die Stadt Nürnberg.
Um eine Begutachtung der Einrichtung der beiden neuen Schwerpunkte „Personalwirtschaft“
und „Informationswirtschaft“ der Fachakademie für Wirtschaft durch den Schulausschuss der
Stadt Nürnberg wird gebeten.
14 vgl. dazu § 10 FakO
428
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Beschlussvorlage
Ref.IV/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik
(Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL)
Sachverhalt (kurz):
Zum 01.01.2023 tritt das Bundesgesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der
Medizin (MTA-Reformgesetz vom 24.02.2021) in Kraft. Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist das
neue Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG).
Es beinhaltet erhebliche Neuerungen in der Ausbildung der Medizinisch-technischen
Laboratoriumsassistenten/-innen. Die bisherige, schulische Ausbildung an der
Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-innen läuft gleichzeitig
bis zum 31.12.2026 aus und wird durch eine betrieblich-schulische Ausbildung ersetzt.
Eine neue Satzung für die BFS/MTL wird deshalb notwendig, ebenso die Anzeige der
wesentlichen Änderung bei der Regierung von Mittelfranken spätestens drei Monate vor
Aufnahme des Unterrichts. Die bisherige Satzung über die Berufsfachschule für Medizinisch-
technische Laboratoriumsassistenten/-innen bleibt parallel hierzu in Kraft, um die Beschulung
der aktuell dort in Ausbildung befindlichen Schülerinnen und Schüler abschließen zu können.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 15Ö 15
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/006/2023
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Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Ausbildung von Medizinischen Technologen/-innen für
Laboratoriumsanalytik steht allen Schüler/-innen mit entspr.
Ausbildungsvertrag und entspr. Eingangsvoraussetzungen offen.
430
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/006/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
431
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/006/2023
Seite 4 von 4
Empfehlungsvorschlag:
Gutachtenvorschlag:
Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Berufsfachschule für
Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische
Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu
erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 10.02.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für
Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie
Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) beschlossen.
432
Seite 1 von 2
Satzungsänderung für die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für
Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatung Mediinische Technologie
Laboratoriumsanalytik – BFS/MTL)
hier: Neue Satzung für Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
aufgrund gesetzlicher Änderungen
Gesetzesänderungen für die Ausbildung von Medizinisch-technischen Laboratoriumsas-
sistenten/-innen zum 01.01.2023
Zum 01.01.2023 tritt das bundesweite Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in
der Medizin (MTA-Reformgesetz vom 24.02.2021) in Kraft, m it diesem ein neues Gesetz über
die Berufe in der medizinischen Technologie (MT -Berufe-Gesetz – MTBG). Es begründet er-
hebliche Neuerungen in der Ausbildung der Medizinisch -technischen Laboratoriumsassisten-
ten/-innen. Die bisherige, schulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Medizinisch-tech-
nische Laboratoriumsassistenten/-innen läuft gleichzeitig bis zum 31.12.2026 aus.
Auf Landesebene wurden die Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit),
die BaySchO sowie das BayEUG zum 01.08.2022 angepasst. Eine erneute Anpassung der
BFSO Gesundheit wird voraussichtlich zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt.
Diese wesentliche Änderung der Ausbildung von Medizinischen Technologinnen und Techno-
logen für Laboratoriumsanalytik gilt es von kommunalen Schulen gem. Art. 27 (1) BayEUG drei
Monate vor Aufnahme des Unterrichts gegenüber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.1
Die Satzung der BFS -MTLA vom 26.07.1995 muss an die neuen gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen angepasst werden.
Bei kommunalen Berufsfachschulen erhält der Schulträger wie bisher den Lehrpersonalzu-
schuss gem. Art. 18 BaySchFG.2
Ausbildung von Medizinischen Technologen/-innen ab dem Schuljahr 2023/24 an der B8
Ein neuer, in Lernfeldern gegliederter und einzelne Kompetenzen beschreibender Lehrplan wird
aktuell durch eine Lehrplankommission beim ISB Bayern für die BFS Medizinische Technologie
für Laboratoriumsanalytik erarbeitet. Der Lehrplanentwurf soll im Frühjahr 2023 zur Verfügung
gestellt werden. Dieser wird die Basis für das schulinterne Curriculum und die didaktische Jah-
resplanung an der B8 darstellen.
Die Träger der praktischen Ausbildung werden die zeitliche und sachliche Gliederung in einem
Ausbildungsplan festlegen. Das schulische Curriculum und der Ausbildungsplan sollen im ge-
genseitigen Einvernehmen von Schule und Träger abgestimmt werden.
Zwischen der Schule und den Trägern der praktischen Ausbildu ng sind Kooperationsverträge
zu schließen.
Aktueller Stand der Planungen an der B8
Für Kliniken und Labore, die die Absolventen der Berufsfachschule MTLA bisher eingestellt ha-
ben und diese teilweise in Praktika betreut haben, wurde eine Informationsveran staltung über
die zukünftige Ausbildung und die notwendigen Änderungen in diesem Zusammenhang zu
Schuljahresbeginn 2022/23 durchgeführt.
Die Veranstaltung ist auf reges Interesse gestoßen und war sehr gut besucht. Viele Kliniken und
Labore zeigten im Anschluss sehr großes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit der
BFS-MTLA, da ein erheblicher Fachkräftemangel in den Laboren besteht.
Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit müssen laut MTBG Kooperationsvereinbarungen
zwischen Schule und Kliniken/Laboren sein, welche zukünftig Träger der Ausbildung sind, d. h.
Auszubildende mit Ausbildungsvertrag einstellen und mit der Schule zusammen ausbilden.
1 vgl. dazu Art. 27 (1) 3 BayEUG
2 vgl. dazu KMS VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 vom 17.11.2022
Ö 15Ö 15
433
Seite 2 von 2
Positiv an dieser neuen gesetzlichen Vorgabe ist, dass zukünftig auch Auszubildende dieses
Berufs eine angemessene Ausbildungsvergütung (vom Träger der Ausbildung, d. h. einer Kli-
nik oder einem Labor) erhalten, was bisher nicht der Fall war.
Laut MTBG dürfen ab Ausbildungsjahr 2023/2024 an der BFS mit der neuen Bezeichnung
„Berufsfachschule für medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik“ nur noch Schüle-
rinnen und Schüler aufgenommen und beschult werden, die einen Ausbildungsvertrag mit ei-
nem Träger der praktischen Ausbildung abgeschlossen haben.
Aufgrund des großen Interesses werden aktuell Kooperationsvereinbarungen mit folgenden
Klinken/Laboren in der Region angebahnt:
Klinikum Nürnberg
Juraklinik Scheßlitz (Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg)
Klinikum Bamberg, Klinikum am Bruderwald
Klinik Hallerwiese - Cnopfsche Kinderklinik Nürnberg
Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz
Klinikum St. Marien Amberg
Klinikum Neumarkt
Klinikum Altmühlfranken
Synlab Nürnberg
Weiterhin wurde von der B8 eine Musterkooperationsvereinbarung vorbereitet und mit SchB
und RA abgestimmt.
Ab dem 19. Dezember 2022 wird nun mit den o. g. Trägern begonnen, entsprechende Verein-
barungen abzuschließen.
Fazit
Ab dem Sc huljahr können an der Berufsfachschule für Medizinisch -technische Loboratori-
umsassistenten/-innen nur noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die mit ei-
nem Träger (Klinik oder Labor) einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben und deren Träger
eine Kooperationsvereinbarung mit der B8 im Vorfeld trifft. Die neue, betrieblich-schulische Aus-
bildung zum/zur Medizinischen Technologen/ -in für Laboratoriumsanalytik basiert auf einem
neuen Lehrplan sowie in der praktischen Ausbildung auf dem Ausbildungsplan der Träger (Kli-
niken und Labore). Der Lehrplan wird den Berufsfachschulen im Entwurf ab Frühjahr 2023 vom
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Bayern zur Verfügung gestellt.
Die Satzung über die Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-
innen gilt es dafür zu erneuern.
Um eine Begutachtung des beiliegenden Satzungsentwurfs, welcher den neuen Vorgaben zur
Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin sowie
des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG)
Rechnung trägt, wird gebeten.
434
Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für
Laboratoriumsanalytik
(Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik –
BFS/MTL)
Vom …………...................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt
geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von
Art. 27 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erzie-
hungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl.
S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308),
folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Widmung und Aufgabe
§ 2 Organisation
§ 3 Auswahlverfahren
§ 4 Schulordnung
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1
Widmung und Aufgabe
(1) Die Stadt Nürnberg errichtet und unterhält zur Ausbildung von Medizinischen Technologin-
nen / Medizinischen Technologen eine Berufsfachschule für Medizinische Technologie für La-
boratoriumsanalytik.
(2) Die Ausbildung richtet sich nach dem Gesetz über die Berufe in der medizinischen Tech-
nologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) und der hierzu
ergangenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Me-
dizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV) vom 24. Sep-
tember 2021 (BGBl. I S. 4467) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 2
Organisation
(1) Die Schule wird dem Amtsbereich des Amtes für Berufliche Schulen zugeordnet.
(2) Die Schule wird organisatorisch der Beruflichen Schule, Direktorat 8 angegliedert.
Ö 15Ö 15
435
§ 3
Auswahlverfahren
(1) Bewerberinnen/Bewerber werden in die Berufsfachschule aufgenommen, wenn sie mit ei-
nem Kooperationspartner als Träger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag ge-
mäß § 26 MTBG abgeschlossen haben. Übersteigen die Anmeldungen die Kapazitäten der
Schule insgesamt, werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
(2) Der Kooperationspartner muss mit der Beruflichen Schule, Direktorat 8 eine Kooperations-
vereinbarung gemäß § 22 MTBG geschlossen haben und die praktische Ausbildung von Me-
dizinischen Technologinnen / Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik gemäß
§ 19 MTBG durchführen.
§ 4
Schulordnung
Die Schulordnung für die Berufsfachschule n des Gesundheitswesens vom 31. Mai 2022
(GVBl. S. 322) ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
436
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München
Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
Bereichsleitungen 4 der Regierungen
(per OWA)
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 17.11.2022
VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 Telefon: 089 2186 1810
Name: Frau Erhart
Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzbe-
rufe in der Medizin
Fachliche und rechtliche Informationen zum Schulbetrieb
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform der technischen Assistenz-
berufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-
Gesetz) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) in Kraft. Dessen Art. 1 bein-
haltet ein neues Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
(MT-Berufe-Gesetz – MTBG), welches zu bedeutsamen Neuerungen in der
Ausbildung in den bisherigen medizinisch-technischen Assistenzberufen
der vier Fachrichtungen führt. Nach dem 31. Dezember 2022 darf keine
Ausbildung mehr nach bisherigem Recht (Bundes- und Landesrecht)
begonnen werden. Die vorher begonnenen Ausbildungen können bis
zum Ablauf des 31. Dezember 2026 fortgesetzt und abgeschlossen
werden.
Ö 15Ö 15
437
- 2 -
Im Folgenden möchten wir Ihnen und den bisherigen Berufsfachschulen für
technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin bezüglich des
Schulbetriebs den Sachstand kommunizieren.
1. Schulordnung
Neben dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswe-
sen (BayEUG) sowie der Schulordnung für schulartübergreifende Regelun-
gen an Schulen in Bayern (BaySchO) ist die neue Schulordnung für die Be-
rufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Ge-
sundheitswesen - BFSO Gesundheit) vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322), die
am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, die wesentliche schulrechtliche
Grundlage für den Schulbetrieb an den bisherigen Berufsfachschulen für
technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin. Im Folgenden
der Link zur Veröffentlichung der BFSO Gesundheit: https://www.verkuen-
dung-bayern.de/files/gvbl/2022/13/gvbl-2022-13.pdf.
Die im Rahmen der durch das eingangs erwähnte MTBG veranlassten Än-
derungen in der Ausbildungsrichtung technische Assistentinnen und Assis-
tenten in der Medizin werden durch eine erste Änderungsverordnung zur
BFSO Gesundheit umgesetzt und voraussichtlich ebenfalls zum 1. Januar
2023 in Kraft gesetzt. Das Normerlassverfahren hierfür wurde bereits mit
der Ressort- und daran anschließenden Verbändeanhörung eingeleitet.
2. Lehrplan
Die u. a. auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Me-
dizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbil-
dungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) vom 24. September 2021
(BGBl. I S. 4467) zu erstellenden bayerischen Lehrpläne für die BFS für
Medizinische Technologie in den Fachrichtungen Laboratoriumsanalytik
und Radiologie werden derzeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bil-
dungsforschung von zwei eingesetzten Lehrplankommissionen erarbeitet.
Bei aktuellem Sachstand gehen wir davon aus, dass wir Ihnen noch im
Frühjahr 2023 den Lehrplanentwurf zur Verfügung stellen können, so dass
Sie die entsprechenden Vorbereitungen konkretisieren können.
438
- 3 -
Zeitgleich wird der gesamte Lehrplan dann in die Verbändeanhörung ge-
hen, bei der Sie wiederum über Ihre Träger die Möglichkeit zur Stellung-
nahme haben werden.
Der Lehrplan wird im Rahmen eines kompetenz- und handlungsorientierten
Ansatzes die in der MTAPrV beschriebenen Kompetenzen der einzelnen
Fachrichtungen zu Fächern bündeln.
Für jedes Schuljahr werden dann Lernfelder vorgegeben, die die entspre-
chenden Kompetenzbeschreibungen — konkretisiert durch Inhalte — aus-
weisen und mit Zeitrichtwerten hinterlegen. Der Lehrplan wird des Weiteren
einen Anhaltspunkt zur Aufteilung des Umfangs an Unterricht auf Lehr-
kräfte des praktischen und theoretischen Unterrichts enthalten, so dass
diesbezüglich eine in etwa hälftige Aufteilung der Kompetenzen und Inhalte
im Ausbildungsverlauf abgebildet wird.
3. Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan (§ 24 MTBG)
Der Lehrplan stellt die verbindliche Grundlage für die Erstellung eines
schulinternen Curriculums (didaktische Jahresplanung) dar. Zunächst ist für
eine Übergangsfrist von drei Durchläufen (fünf Schuljahre) eine verein-
fachte Planung in Form einer Zeitleiste mit zugeteilten Kompetenzen, die
sich zu einer vollständigen didaktischen Jahresplanung entwickeln soll,
ausreichend. Hilfe bei der Erstellung eines schulinternen Curriculums gibt
der vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) her-
ausgegebene Leitfaden „Didaktische Jahresplanung – Kompetenzorientier-
ten Unterricht systematisch planen“, der auf der Homepage des ISB unter
folgendem Link: https://isb.bayern.de/download/27187/didaktische_jahres-
planung.pdf abgerufen werden kann.
Neben dem schulinternen Curriculum, das die Schule erstellt, hat der Trä-
ger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsplan für eine zeitliche
und sachliche Gliederung der praktischen Ausbildung zu erstellen. Das
schulinterne Curriculum und der Ausbildungsplan sind im gegenseitigen
Einvernehmen von Schule und Träger der praktischen Ausbildung abzu-
stimmen.
439
- 4 -
5.Träger der praktischen Ausbildung (§ 21 MTBG)
Das MTBG weist dem Träger der praktischen Ausbildung deutlich mehr
Verantwortung zu, was in § 21 Abs. 2 MTBG deutlich wird. Falls der Träger
der praktischen Ausbildung von der Möglichkeit Gebrauch macht, Aufgaben
an die Schule zu delegieren (§ 21 Abs. 3 MTBG), so ist dies in die Koope-
rationsverträge nach § 22 Nr. 1 MTBG aufzunehmen und durch den Träger
mit den für die Aufgabe notwendigen Ressourcen für die Schule zu hinter-
legen.
6. Qualifikation der Lehrkräfte
Bezüglich der notwendigen Qualifikation für Lehrkräfte dürfen wir auf das
KMS zur Einstellung und Verwendung von Lehrkräften vom 4. August 2022
mit Az. VI.5-BS9600.8.1-3/1/85 verweisen.
7. Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsstatus der betroffenen
Berufsfachschulen
Neben den beschriebenen Änderungen der Ausbildungsinhalte wird die
Umsetzung des MTBG auch eine Änderung der Berufsbezeichnungen (vgl.
§ 1 Abs. 1 MTBG) und eine damit einhergehende Änderung der amtlichen
Bezeichnung der Berufsfachschulen zur Folge haben. Anstelle der bisheri-
gen Bezeichnungen werden sie künftig die Bezeichnung Berufsfachschulen
für Medizinische Technologie für [jeweilige Fachrichtung/en] führen.
Schulorganisationsrechtlich ergeben sich Parallelen zur Umsetzung
des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020, weshalb als ergän-
zende Information auf das KMS vom 25.04.2019 Az. VI.8-BO9204-0-
3/10/4 nebst Musterbescheid als Anlage hingewiesen wird.
a) Gemäß Art. 100 BayEUG anerkannte Berufsfachschulen für Techni-
sche Assistentinnen und Assistenten in der Medizin
Nach dem 31.12.2022 darf keine Ausbildung mehr nach bisherigem Recht
(Bundes- und Landesrecht) begonnen werden. Die Berufsfachschulen für
Technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin müssen bis spä-
440
- 5 -
testens 31.12.2026 auslaufen (vgl. die Frist in § 73 Abs. 1 MTBG). Sie be-
halten bis zur Einstellung des Schulbetriebs der „alten“ Ausbildungen für
die „alten“ Ausbildungen ihre „alte“ Schulbezeichnung und ihre „alte“ Schul-
nummer.
Wenn Schulträger die Ausbildung nach dem MTBG durchführen möchten,
ist Folgendes veranlasst (vgl. § 18 MTBG, Art. 99 BayEUG):
Antrag des Schulträgers bei der zuständigen Regierung
auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung gemäß Art. 99
Abs. 1 Satz 1 BayEUG und
auf Bestätigung der Fortgeltung der bestehenden schulrechtli-
chen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG der
Schule(n) der „alten“ Ausbildungsrichtung(en).1
Antragsfrist: Nachdem die „neue“ Ausbildung in der medizinischen
Technologie in Bayern nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayEUG am 1. Au-
gust 2023 beginnt – abweichende Regelungen nach Art. 5 Abs. 1
Satz 2 BayEUG liegen nicht vor – ist der Antrag bis spätestens
zum 1. April 2023 bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen:
Angaben zu den Schulräumlichkeiten und den Lehr- und Lernmit-
teln (vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 4 MTBG). Soweit diese unverändert blei-
ben, genügt die Angabe des Datums und des Aktenzeichens des
Genehmigungsbescheids bzw. des Änderungsgenehmigungsbe-
scheids, falls es nach der Genehmigung der Schule insoweit Än-
derungen gegeben hat.
Soweit bisher noch nicht genehmigte Räumlichkeiten genutzt
werden sollen, sind die im Rahmen eines Genehmigungsverfah-
rens gemäß Art. 92 BayEUG üblichen Unterlagen einzureichen.
1 Die Bestätigung der schulrechtlichen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG
fällt in die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Der Antrag ist
gleichwohl – wie auch sonst bei Anträgen auf staatliche Anerkennung gemäß Art. 100
BayEUG üblich – bei der zuständigen Regierung zur Weiterleitung an das Staatsministe-
rium für Unterricht und Kultus einzureichen.
441
- 6 -
Angaben zu den Lehrkräften, vgl. § 18 Abs. 2 Nrn. 2 und 3
MTBG: Neben dem Namen ist für jede Lehrkraft das Datum der
Genehmigung anzugeben (wichtig mit Blick auf den Bestands-
schutz vgl. § 74 Abs. 3 MTBG).
Neu eintretende Lehrkräfte, die nicht unter den Bestandsschutz
fallen (d.h., die vor dem 01.01.2023 noch nicht genehmigt waren)
müssen den fachlichen Anforderungen des § 18 Abs. 2 MTBG
genügen2 (hierzu sind die üblichen Nachweise vorzulegen). Un-
abhängig davon, ob sie unter den Bestandsschutz fallen, sind für
neu eintretende Lehrkräfte (wie üblich) erweiterte Führungszeug-
nisse vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate alt sein dürfen;
Angaben zur Schulleitung, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 1 MTBG (hier gilt
das zu den Lehrkräften Gesagte entsprechend);
das schulinterne Curriculum (§ 24 MTBG), siehe hierzu oben,
Nr. 3.;
eine schriftliche Erklärung des Schulträgers der Schule, dass Ko-
operationsvereinbarungen gemäß § 21 Abs. 3 MTBG abge-
schlossen wurden oder werden, die gewährleisten, dass die
Schule ihren Pflichten gemäß § 22 MTBG vollumfänglich nach-
kommen kann. Im letzteren Fall erfolgt im Änderungsgenehmi-
gungsbescheid die Auflage, dass der Schulträger spätestens zum
Beginn des ersten Schuljahres der neuen Ausbildungsrichtung
schriftlich erklären muss, dass entsprechende Kooperationsver-
einbarungen abgeschlossen wurden.
Die zuständige Regierung prüft den Antrag und erteilt, soweit die Anforde-
rungen gem. § 18 Abs. 2 MTBG und die schulrechtlichen Voraussetzungen
2 Die Möglichkeit einer befristeten Genehmigung mit Auflage der Nachqualifikation gemäß
§ 18 Abs. 3 MTBG wird in Bayern eröffnet, vgl. KMS vom 04.08.2022, Az.: VI.5-
BS9600.8.1-3/1/85.
442
- 7 -
des Art. 99 BayEUG vorliegen, die Genehmigung der wesentlichen Ände-
rung. Die Änderungsgenehmigung beinhaltet insbesondere den neuen
Schulnamen, die Genehmigung der neuen Ausbildungsrichtung, ggf. die
Genehmigung neuer Lehrkräfte und neuer Räumlichkeiten sowie die staatli-
che Genehmigung und Anerkennung der Berufsfachschulen für Medizini-
sche Technologie nach dem Bundesrecht (§ 74 Abs. 1 MTBG)3.
Die schulrechtliche Genehmigung muss vorliegen, bevor die betreffende
Schule mit der Ausbildung nach dem MTBG beginnt.
Soweit ein Schulträger an einem Standort bislang Berufsfachschulen ver-
schiedener „alter“ Fachrichtungen betrieben hat, kann er diese - soweit die
o.g. Voraussetzungen für die Erteilung der Änderungsgenehmigung vorlie-
gen - künftig jeweils als neue Berufsfachschule betreiben. Die Schulbe-
zeichnungen müssen jedoch die Unterscheidbarkeit der Schulen gewähr-
leisten.
Zeitgleich mit der Änderungsgenehmigung ist seitens der Regierungen Fol-
gendes veranlasst:
Da die neuen Berufsfachschulen für Medizinische Technologie nach
erteilter Änderungsgenehmigung vom Staatsministerium für Unter-
richt und Kultus jeweils eine neue Schulnummer erhalten, sind die
Änderungsgenehmigungsbescheide der Regierungen in Abdruck per
E-Mail sowohl an Ref. VI.8 des Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus (alexander.hoenert@stmuk.bayern.de) als auch an Frau Mar-
tina Unterpaintner (martina.unterpaintner@stmuk.bayern.de) zu
übermitteln.
An Ref. VI.8 (alexander.hoenert@stmuk.bayern.de) ist zudem eine
Stellungnahme zu übermitteln, ob die Weitergeltung der schulrechtli-
chen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG für die neue
3 § 74 Abs. 1 MTBG: Schulen, die am 31.12.2022 nach den Vorschriften des Gesetzes
über technische Assistenten in der Medizin in der am 31.12.2022 geltenden Fassung
staatlich anerkannt sind, gelten weiterhin als staatlich anerkannt, wenn die Anerkennung
nicht zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 MTBG widerrufen wird.
443
- 8 -
Berufsfachschule für Medizinische Technologie seitens der Regie-
rung befürwortet wird.
Gegen eine Befürwortung können z. B. aktuelle schulaufsichtliche
Beanstandungen oder noch nicht ausgeräumte schulaufsichtliche
Beanstandungen im vorangegangenen Schuljahr gegen die bishe-
rige Berufsfachschule der „alten“ Ausbildungsrichtung sprechen.
Solange mit der Änderungsgenehmigung nicht auch ein Schulträger-
wechsel verbunden ist, ist die 80 %-Grenze4 für die Frage der Fort-
geltung der schulrechtlichen staatlichen Anerkennung nicht maß-
geblich (die grundlegende Änderung der Ausbildung in der Medizini-
schen Technologie mit der Folge, dass Ausbildungen in der Medizi-
nischen Technologie künftig nur noch in der neuen Form angeboten
werden können, beruht auf bundesrechtlichen Vorgaben und nicht
auf der Entscheidung des jeweiligen Schulträgers).
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus prüft anhand der vorge-
nannten Angaben, ob die Voraussetzungen der seinerzeit für die Schule
der „alten“ Ausbildungsrichtung erfolgten staatlichen Anerkennung gemäß
Art. 100 BayEUG für die neue Ausbildungsrichtung Medizinische Technolo-
gie im Wesentlichen fortbestehen und teilt das Ergebnis den Schulträgern
mit.
b) Gemäß Art. 90 ff. BayEUG genehmigte Berufsfachschulen für Tech-
nische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin
Es gilt - bis auf die Ausführungen zur schulrechtlichen staatlichen
Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG – das unter Buchstabe a)
Gesagte entsprechend.
Für eine künftige schulrechtlich staatliche Anerkennung von Schu-
len, die zum 01.01.2023 noch nicht schulrechtlich staatlich anerkannt
4 Mindestens 80 % des stundentafelmäßigen Unterrichts müssen durch das bisherige
Lehrpersonal erteilt werden (vgl. KMS nebst Anlage vom 11.05.2018, Az. VI.8-
BO9200.0/5/1, vom 26.03.2019, Az. II.1-BO4400.0/147/3 und vom 31.08.2022, Az. VI.8-
BO4400.0/147/7).
444
- 9 -
sind, wird dem Umstand, dass die Neustrukturierung verbindlich
bundesrechtlich vorgegeben ist und damit nicht in den Verantwor-
tungsbereich des Schulträgers fällt, in geeigneter Weise Rechnung
getragen werden. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine Abstimmung
zwischen den örtlich zuständigen Regierungen und dem Staatsmi-
nisterium.
c) Neugründungen ab 01.01.2023:
Die bundesrechtlichen Bestimmungen zur staatlichen Genehmi-
gung/Anerkennung im Sinne des § 18 MTBG müssen vorliegen.
Die schulrechtliche Genehmigung (Art. 90 ff. BayEUG) betreffend gilt
die Vorlage der Kooperationsverträge gem. § 21 Abs. 3 MTBG das
zur Änderungsgenehmigung Gesagte (s.o. Buchst. a)) entspre-
chend.
Im Übrigen gelten die üblichen schulrechtlichen Vorgaben.
Im Rahmen der schulrechtlichen Genehmigung erfolgt die Feststel-
lung der Genehmigung/ staatlichen Anerkennung nach dem Bundes-
recht (§ 18 MTBG).
8. Schulfinanzierung
a. Weiterführung einer bestehenden Berufsfachschule für technische As-
sistentinnen bzw. Assistenten in der Medizin nach schulrechtlicher Än-
derungsgenehmigung (Art. 99 Abs. 1 BayEUG) als Berufsfachschule für
Medizinische Technologinnen bzw. Technologen
Die Finanzierung einer Berufsfachschule für Medizinische Technologinnen
bzw. Technologen, die aus einer bestehenden Berufsfachschule für techni-
sche Assistentinnen bzw. Assistenten in der Medizin durch Änderungsge-
nehmigung hervorgeht, erfolgt über die staatlich geregelten Refinanzie-
rungsstrukturen Krankenhausfinanzierung und Schulfinanzierung.
445
- 10 -
Es wird darauf hingewiesen, dass allein das Inkrafttreten des MTBG keinen
Anspruch auf Investitionskostenförderung nach dem KHG/BayKrG für be-
reits bestehende Berufsfachschulen begründet. Gleiches gilt für die Ausbil-
dungskosten nach § 17 a KHG. Wer bisher keinen Anspruch hatte, erhält
diesen nicht automatisch mit Inkrafttreten des MTBG.
b. Schulfinanzierung und staatliche Anerkennung im schulrechtlichen
Sinne nach Schulgründung:
In der Gründungsphase einer privaten Berufsfachschule für Medizinische
Technologinnen bzw. Technologen erhält der Träger zunächst keine Förde-
rung seiner laufenden Kosten nach Schulfinanzierungsrecht:
Der Schulgeldersatz scheidet wegen des bundesgesetzlichen Ver-
bots, Schulgeld oder Prüfungsgebühren zu erheben, aus (Art. 47
Abs. 3, 4 BaySchFG, § 41 Abs. 3 Nr. 1 MTBG).
Aufgrund des gesetzlichen Verbots Schulgeld zu erheben, scheidet
auch die Gewährung des Gesundheitsbonus nach der KMBek vom
12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9 aus, da ein Verzicht des
Schulträgers auf die Erhebung von Schuldgeld von vornherein be-
reits nicht möglich ist.
Ein Betriebszuschuss wird erst nach einer Mindestwartezeit von drei
Schuljahren gewährt (Art. 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySchFG).
Die staatliche Anerkennung im schulrechtlichen Sinne (Art. 100 BayEUG)
ist frühestens nach zwei aufeinanderfolgenden und hinreichend erfolgrei-
chen Abschlussprüfungen möglich. Da in der Anfangszeit der neuen Ausbil-
dung die Schulen zunächst von unten kommend aufgebaut werden und die
Vollzeitausbildung mindestens drei Schuljahre dauert, ist eine staatliche
Anerkennung im schulrechtlichen Sinne frühestens nach vier Schuljahren
vorstellbar.
Bei kommunalen Berufsfachschulen erhält der Schulträger von Anfang an
den Lehrpersonalzuschuss (Art. 18 BaySchFG). Kommunale Schulen sind
außerdem öffentliche Schulen (Art. 3 Abs. 1 Satz 3 BayEUG). Sie stehen
446
- 11 -
schulrechtlich auf einer Stufe mit den staatlichen Schulen; eine staatliche
Anerkennung wie bei den privaten Ersatzschulen ist nicht vorgesehen.
Eine Förderung für Investitionsmaßnahmen bei gegründeten privaten Be-
rufsfachschulen für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen ist
rechtlich erst ab dem Zeitpunkt möglich, in dem ein Betriebszuschuss aus-
gezahlt werden kann (Art. 45 Abs. 3 i.V.m. Art. 43 BaySchFG i.V.m. § 19
AV BaySchFG). Investitionsmaßnahmen an kommunalen Berufsfachschu-
len können hingegen von Anfang an staatlich gefördert werden (Art. 5
BaySchFG i.V.m. Art. 10 BayFAG).
c. Krankenhausfinanzierung nach Schulgründung – staatliche Anerken-
nung der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 1a KHG:
Bei privaten Berufsfachschulen ist der Träger in der Anfangszeit auf eine
Finanzierung seiner laufenden Kosten aus dem Ausbildungsbudget nach
der Krankenhausfinanzierung angewiesen (§ 17a KHG) sowie auf eine För-
derung von Investitionskosten nach dem KHG/BayKrG, weil eine über-
gangsweise Finanzierung aus Schulgeldern ausscheidet bzw. die landes-
rechtliche Schulfinanzierung frühestens nach drei Jahren einsetzt.
aa. Grundsätzlich müssen Berufsfachschulen, die neu gegründet werden,
die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1a KHG erfüllen, um Ausbildungskosten
nach § 17a KHG sowie Investitionskosten nach dem KHG/BayKrG zu er-
halten.
Gefordert wird hierfür ausweislich des Gesetzeswortlauts des § 2 Nr. 1a
KHG kumulativ:
- Staatlich anerkannte Einrichtung,
- Einrichtung ist an einem Krankenhaus situiert,
- notwendigerweise mit einem Plankrankenhaus verbundene Ausbil-
dungsstätte und
- Krankenhaus ist Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätte.
Der Begriff der staatlichen Anerkennung im bundesrechtlichen KHG -Zu-
sammenhang ist nicht identisch mit dem schulrechtlichen Begriff der lan-
desrechtlichen Anerkennung privater Ersatzschulen (zur staatlichen Aner-
447
- 12 -
kennung gem. Art. 100 BayEUG vgl. oben Nr. 7a). Für die insoweit gefor-
derte staatliche Anerkennung im Sinne des § 2 Nr. 1a KHG ist eine Aner-
kennung nach dem Bundesberuferecht, hier nach § 18 MTBG ausreichend.
bb. Eine Ausnahme hiervon regelt § 76 Abs. 1 Nr. 2 MTBG. Berufsfach-
schulen, die die Ausbildungen für die hier genannten Medizinischen Tech-
nologinnen bzw. Technologen durchführen und mit Krankenhäusern Ko-
operationsvereinbarungen über die Durchführung der praktischen Ausbil-
dung nach dem MTBG abgeschlossen haben, gelten als mit Krankenhäu-
sern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des § 2
Nr. 1a des KHG (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 MTBG). Diese Ausnahme findet für den
Bereich der Ausbildungskostenförderung Anwendung, nicht aber für die In-
vestitionskostenförderung nach dem KHG/BayKrG.
Bei kommunalen Berufsfachschulen für Medizinische Technologinnen bzw.
Technologen gibt es von Anfang an eine parallele Fördermöglichkeit von
Schulfinanzierung und der Krankenhausfinanzierung.
Wir bitten die Regierungen, die betroffenen Berufsfachschulen in geeigne-
ter Weise so zeitnah zu informieren und weiterhin bei der Umsetzung der
Neuordnung beratend und unterstützend zu begleiten, dass die zum 1.
April nächsten Jahres einzureichenden Genehmigungen durch die Re-
gierungen vor dem 1. August 2023 erteilt werden können.
Hierfür möchten wir Ihnen bereits an dieser Stelle unseren herzlichen Dank
aussprechen!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Pangerl
Leitender Ministerialrat
448
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SHA/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 09.03.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(StadtseniorenratS – StSRS)
Anlagen:
Änderungssatzung StSR
Änderungssatzung StSR_Gutachten
Änderungssatzung StSR_Sachverhalt
Änderungssatzung_Synopse
Sachverhalt (kurz):
Eine Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg ist aufgrund
folgender Situation erforderlich: Die Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und
Bewohnerfürsprecher, Gruppe 6 nach § 3 Abs. 1 StSRS, Delegiertenversammlung, wird in der
folgenden Legislaturperiode des Stadtseniorenrats nicht mehr als offizielle Arbeitsgemeinschaft
weiter bestehen. Die kandidierenden Bewohnendenvertretenden und
Bewohnendenfürsprechenden müssen daher in Zukunft von den Senioren- und Pflegeheimen
an Ref.V gemeldet werden. Da keine eigenständige Wahl mehr stattfinden kann, lädt Ref.V zur
Wahl der Gruppe 6 ein.
Zudem wird in die Satzung aufgenommen, dass der Stadtseniorenrat seine Beschlüsse und
Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vorlegen kann, die
oder der, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder
seiner Ausschüsse herbeiführt. Damit werden die Beteiligungsrechte des Stadtseniorenrats
gestärkt.
Bezug zu: Inklusiv und nachhaltig - Orientierungsrahmen
für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg
Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern.
Ö 16Ö 16
449
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/003/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
450
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/003/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Der StSR ist das Sprachrohr der älteren Menschen mit unterschiedlichen
Belangen in Nürnberg.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
451
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/003/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den
Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) und empfiehlt dem Stadtrat,
diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Sozialausschusses vom 09.03.2023 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(StadtseniorenratS – StSR) beschlossen.
452
1
Beilage: 4.2
zur Sitzung des Sozialausschusses
vom 09.03.2023
Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(StadtseniorenratS – StSRS) vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 28)
Vom …....................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796),
zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9 . Dezember 2022 (GVBl. S. 674) , folgende
Satzung:
Art. 1
1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StadtseniorenratS“ durch die
Kurzbezeichnung „Stadtseniorenratsatzung“ ersetzt.
2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1 wie folgt gefasst:
„§ 1 Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates“.
3. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Aufgaben“ die Wörter „und Rechte“
eingefügt.
b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen
und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange
älterer Menschen geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
über sie betreffende wichtige Angelegenhei ten informiert und so auch
Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren relevanten Fragen angeregt
werden.“
c) Nach Abs. 4 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt:
„(5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Beschlüsse
und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die
Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst
zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei.
(6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats - und
Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung
erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört
zu werden.“
Ö 16Ö 16
453
2
4. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 wird das Wort „Altenclubs“ durch das Wort „Seniorenclubs“ ersetzt.
bb) Nr. 6 wird wie folgt gefasst:
„6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger
Senioren- und Pflegeheime;“
b) In Abs. 4 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 angefügt:
„Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen, dann verbleibt die Delegierte oder
der Delegierte noch bis zum Ende der aktuellen Periode im Stadtseniorenrat.“
5. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Altenarbeit“ durch die Wörter „Arbeit für Seniorinnen
und Senioren“ ersetzt.
b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer Gruppe gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen.“
c) In Abs. 7 Satz 2 wird das Wort „Pluralität“ durch das Wort „Vielfalt“ ersetzt.
6. In § 5 Satz 1 wird das Wort „Seniorenangelegenheiten“ durch die Wörter „Angelegenheiten
älterer Menschen“ ersetzt.
7. § 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand
einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein
Drittel der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch
beantragt. Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage
vorher schriftlich oder elektronisch erfolgen.“
8. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Arbeitskreise werden zur Behandlung aktueller Themen durch temporäre
Arbeitsgruppen (AG) unterstützt.“
9. § 9 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nr. 4 wird aufgehoben.
b) Die bisherigen Nrn. 5 und 6 werden die Nrn. 4 und 5.
10. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird aufgehoben.
b) Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen.
454
3
11. § 11 wird wie folgt gefasst:
„§ 11
Geschäftsführung
Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat für Jugend,
Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle unterstützt.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in
Kraft.
455
Seite 1 von 1
001 03.2013
I. Gutachten
TOP: 4
Sozialausschuss
Sitzungsdatum 09.03.2023
öffentlich
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS
– StSRS)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den
Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese
Satzung zu erlassen.
II. BDR / RA/KVB
III. Abdruck an:
Ref. I/II / DIP
Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Ö 16Ö 16
456
Beilage: 4.1
zur Sitzung des Sozialausschusses
vom 09.03.2023
Satzung zur Änderung der „Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürn-
berg (StadtseniorenratS – StSRS)“ – Sachverhalt
Hintergrund
Die Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher, Gruppe 6
nach § 3, Delegiertenversammlung Absatz 1, der Satzung über den Stadtseniorenrat
der Stadt Nürnberg, wird in der folgenden Amtsperiode des Stadtseniorenrates
(StSR) nicht mehr als offizielle Arbeitsgemeinschaft weiter bestehen. Daher müssen
die kandidierenden Bewohnendenvertretenden und Bewohnendenfürsprechenden
von den Senioren- und Pflegeheimen an Ref.V gemeldet werden. Da keine eigen-
ständige Wahl mehr stattfinden kann, muss Ref.V zur Wahl der Gruppe 6 einladen.
Daher ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Zudem soll der StSR zukünftig seine Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbür-
germeisterin oder dem Oberbürgermeister vorlegen, die bzw. der dann Entscheidun-
gen des Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse oder verwaltungsseitige Befassung her-
beiführen kann.
Zugleich wurde die bisherige Satzung einer kritischen inhaltlichen Prüfung, einem
Gendercheck sowie einem Digitalisierungscheck unterzogen.
1. Änderungen
Im Wesentlichen sind - neben kleineren redaktionellen - folgende vier Änderungen
notwendig:
(1) § 1 Aufgaben des Stadtseniorenrates
Die Überschrift des § 1 wird um das Wort “Rechte“ des Stadtseniorenrates er-
gänzt zu “Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates“
Der § 1 wird um zwei zusätzliche Absätze ergänzt:
(5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Be-
schlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger-
meister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit
sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner
Ausschüsse herbei.
(6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und
Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung
erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige an-
gehört zu werden.
Ö 16Ö 16
457
- 2 -
Begründung: Die Organe des Stadtseniorenrats können damit zukünftig direkt der
Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister die jeweiligen Beschlüsse und
Stellungnahme vorlegen.
Der bisherige § 10 Abs. 1 wird zum neuen § 1 Abs. 6, da die Rechte des Stadt-
seniorenrats nun in § 1 umfassend festgelegt werden.
(2) § 3 Delegiertenversammlung - Absatz 1
Gruppe 6 Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher
wird ersetzt durch „Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende
der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime.“
(3) § 3 Delegiertenversammlung - Absatz 4
Ein neuer Absatz ist einzufügen: Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflö-
sen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der ak-
tuellen Periode im StSR.
Begründung: Wie zuletzt passiert mit der Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertre-
tungen und Bewohnerfürsprecher, lösen sich immer wieder auch kleinere Grup-
pen und Organisationen auf. Dem StSR gehen dadurch Delegierte verloren, da
diese nach bisheriger Satzung automatisch aus dem StSR ausscheiden. Aus-
drücklicher Wunsch des StSR ist es aber, dass diese Delegierten bis zum Ende
der aktuellen Periode mit allen (Stimm-) Rechten verbleiben können.
(4) § 9 Der Vorstand - Absatz 1
4. eine Kassiererin oder ein Kassier ist zu streichen
Begründung: Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung der
Stadt und benötigt daher – im Gegensatz zu einem Verein - auch keine/n Kassie-
rer/in. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden von SenA verwaltet.
Einblick über die Einnahmen und Ausgaben erhalten Vorstand und Delegierten-
versammlung über die Geschäftsstelle.
2. Vorgehen
Alle Änderungspunkte wurden in der Vorlage berichtet.
458
Beilage: 4.3
zur Sitzung des Sozialausschusses
vom 09.03.2023
Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS)
– Synopse -
Satzung in der derzeit geltenden Fassung
Satzung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung
S A T Z U N G
über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(StadtseniorenratS – StSRS)
Vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 28)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert
durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende
Satzung:
S A T Z U N G
über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(Stadtseniorenratsatzung – StSRS)
Vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 28),
geändert durch Satzung vom .....................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert
durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende
Satzung:
§ 1
Aufgaben des Stadtseniorenrates
(1) Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung
der Stadt.
(2) Der Stadtseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und
des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem,
wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er tritt für
die Interessen älterer Menschen ein; dies geschieht unter
anderem dadurch, dass er an Stadtrat und Stadtverwaltung
Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu
seniorenrelevanten Fragen heranträgt und so mitwirkt, dass vor
allem Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst werden.
§ 1
Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates
(1) Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung
der Stadt.
(2) Der Stadtseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und
des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem,
wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er tritt für
die Interessen älterer Menschen ein; dies geschieht unter
anderem dadurch, dass er an Stadtrat und Stadtverwaltung
Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu
seniorenrelevanten Fragen heranträgt und so mitwirkt, dass vor
allem Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst werden.
Ö 16Ö 16
459
(3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und
Öffentlichkeit um Verständnis für Seniorenbelange geworben und
ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie
betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so auch
Auseinandersetzungen mit Seniorenfragen angeregt werden.
(4) Der Stadtseniorenrat arbeitet überparteilich und
überkonfessionell und ist verbandsunabhängig.
(3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und
Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange älterer Menschen
geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
über sie betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so
auch Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren
relevanten Fragen angeregt werden.
(4) Der Stadtseniorenrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell
und ist verbandsunabhängig.
(5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre
jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahmen der
Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die
Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie
oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates
oder seiner Ausschüsse herbei.
(6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen
Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und
ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die
Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu
werden.
§ 2
Organe des Stadtseniorenrates
Organe des Stadtseniorenrates sind:
1. die Delegiertenversammlung und
2. der Vorstand
§ 2
Organe des Stadtseniorenrates
Organe des Stadtseniorenrates sind:
1. die Delegiertenversammlung und
2. der Vorstand
§ 3
Delegiertenversammlung
(1) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten folgender
Gruppen zusammen:
1. stadtteilbezogene Altenclubs, Seniorengruppen;
2. religiöse Gruppierungen;
§ 3
Delegiertenversammlung
(1) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten folgender
Gruppen zusammen:
1. stadtteilbezogene Seniorenclubs, Seniorengruppen;
2. religiöse Gruppierungen;
460
3. betriebliche, gewerkschaftliche und
Pensionistenvereinigungen;
4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen;
5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände, Vereine mit
spezieller Seniorenarbeit;
6. Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und
Bewohnerfürsprecher;
7. die „Senioren-Initiative Nürnberg e.V.“ (SIN).
Jede dieser Gruppen soll mit zehn Delegierten in der
Delegiertenversammlung vertreten sein.
(2) Die Delegiertenversammlung wird für eine Amtszeit von vier Jahren
gewählt. Ihre Amtszeit verlängert sich - sofern nach Ablauf von vier
Jahren eine neue Delegiertenversammlung noch nicht gewählt ist -
bis zur Neuwahl.
(3) Die Delegierten sind verpflichtet, die Arbeit des Stadtseniorenrates
nach besten Kräften zu fördern, an den Sitzungen der
Delegiertenversammlung, in den Arbeitskreisen und, soweit vertreten,
im Vorstand aktiv teilzunehmen.
Die Delegierten müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten,
wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der
Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den
Stadtseniorenrat beschlossen ist.
(4) Die Eigenschaft als Delegierte oder Delegierter endet durch Ablauf
der Amtszeit, durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit, Ausschluss
oder durch Tod. An die Stelle des oder der ausgeschiedenen
Delegierten tritt eine Ersatzdelegierte oder ein Ersatzdelegierter. Ist in
der Gruppe, der die ausgeschiedene Delegierte oder der
ausgeschiedene Delegierte angehört, keine Ersatzdelegierte oder
Ersatzdelegierter vorhanden, so ist eine Delegierte oder ein
Delegierter nach den für die betroffene Gruppe für die
Delegiertenwahl gültigen Regeln nachzuwählen.
(5) Aus der Delegiertenversammlung kann jemand insbesondere dann
ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die
Pflichten gemäß Abs. 3 verletzt wurden. Den Ausschluss regelt § 6
3. betriebliche, gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen;
4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen;
5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände, Vereine mit spezieller
Seniorenarbeit;
6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der
Nürnberger Senioren- und Pflegeheime;
7. die „Senioren-Initiative Nürnberg e.V.“ (SIN).
Jede dieser Gruppen soll mit zehn Delegierten in der
Delegiertenversammlung vertreten sein.
(2) Die Delegiertenversammlung wird für eine Amtszeit von vier
Jahren gewählt. Ihre Amtszeit verlängert sich - sofern nach Ablauf von
vier Jahren eine neue Delegiertenversammlung noch nicht gewählt ist -
bis zur Neuwahl.
(3) Die Delegierten sind verpflichtet, die Arbeit des Stadtseniorenrates
nach besten Kräften zu fördern, an den Sitzungen der
Delegiertenversammlung, in den Arbeitskreisen und, soweit vertreten,
im Vorstand aktiv teilzunehmen.
Die Delegierten müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten,
wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur
der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den
Stadtseniorenrat beschlossen ist.
(4) Die Eigenschaft als Delegierte oder Delegierter endet durch Ablauf der
Amtszeit, durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit, Ausschluss oder
durch Tod. An die Stelle des oder der ausgeschiedenen Delegierten
tritt eine Ersatzdelegierte oder ein Ersatzdelegierter. Ist in der Gruppe,
der die ausgeschiedene Delegierte oder der ausgeschiedene
Delegierte angehört, keine Ersatzdelegierte oder Ersatzdelegierter
vorhanden, so ist eine Delegierte oder ein Delegierter nach den für die
betroffene Gruppe für die Delegiertenwahl gültigen Regeln
nachzuwählen. Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen,
dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende
der aktuellen Periode im Stadtseniorenrat.
(5) Aus der Delegiertenversammlung kann jemand insbesondere dann
ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten
461
Abs. 2.
(6) An den Sitzungen der Delegiertenversammlung können in beratender
Funktion ohne Stimm- und Wahlrecht folgende Personen teilnehmen:
zwei Vertreter oder Vertreterinnen des Referats für Jugend, Familie
und Soziales, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der sechs
Nürnberger Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches
Rotes Kreuz, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband,
Israelitische Kultusgemeinde, Stadtmission), sowie eine Vertreterin
oder ein Vertreter des Integrationsrats.
gemäß Abs. 3 verletzt wurden. Den Ausschluss regelt § 6 Abs. 2.
(6) An den Sitzungen der Delegiertenversammlung können in beratender
Funktion ohne Stimm- und Wahlrecht folgende Personen teilnehmen:
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Referats für Jugend, Familie
und Soziales, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der sechs
Nürnberger Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes
Kreuz, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Israelitische
Kultusgemeinde, Stadtmission), sowie eine Vertreterin oder ein
Vertreter des Integrationsrats.
§ 4
Wahl der Delegiertenversammlung
(1) Die Vereinigungen oder Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1
müssen ortsansässig sein, eine kontinuierliche nichtkommerzielle
Aktivität in der Altenarbeit nachweisen können und nach
demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein.
Über die Anerkennung und Zuordnung einer Vereinigung oder
Einrichtung zu einer der in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen
entscheidet der Sozialausschuss; die Delegiertenversammlung
gibt hierzu eine Empfehlung ab. Näheres ist in den
Ausführungsbestimmungen zur Wahl der Delegierten des
Stadtseniorenrates geregelt.
(2) Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung bestimmt nach
den bei ihr geltenden Regelungen jeweils eine Vertreterin oder
einen Vertreter für die Wahl der Delegierten ihrer jeweiligen
Gruppe. Abs. 4 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend.
(3) Die „Arbeitsgemeinschaft der Bewohnervertretungen und
Bewohnerfürsprecher“ und die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“
wählen die Delegierten der Gruppen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
Nrn. 6 und 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen.
(4) Wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab
55 Jahren. Ausgenommen sind die Kandidatinnen und
Kandidaten, die der Gruppe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
angehören.
§ 4
Wahl der Delegiertenversammlung
(1) Die Vereinigungen oder Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1
müssen ortsansässig sein, eine kontinuierliche nichtkommerzielle
Aktivität in der Arbeit für Seniorinnen und Senioren nachweisen
können und nach demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein.
Über die Anerkennung und Zuordnung einer Vereinigung oder
Einrichtung zu einer der in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen
entscheidet der Sozialausschuss; die Delegiertenversammlung gibt
hierzu eine Empfehlung ab. Näheres ist in den
Ausführungsbestimmungen zur Wahl der Delegierten des
Stadtseniorenrates geregelt.
(2) Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung bestimmt nach
den bei ihr geltenden Regelungen jeweils eine Vertreterin oder
einen Vertreter für die Wahl der Delegierten ihrer jeweiligen
Gruppe. Abs. 4 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend.
(3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer
Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen
demokratischen Grundsätzen.
(4) Wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab
55 Jahren. Ausgenommen sind die Kandidatinnen und Kandidaten,
die der Gruppe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 angehören.
Die Bewerberinnen und Bewerber für das Delegiertenamt dürfen
keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat)
462
Die Bewerberinnen und Bewerber für das Delegiertenamt dürfen
keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat)
angehören.
Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
(5) Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für
den Fall des Ausscheidens einer Delegierten oder eines
Delegierten sind in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu
wählen.
(6) Die Wahl zur Delegiertenversammlung wird vom Referat für
Jugend, Familie und Soziales durchgeführt.
(7) Der Sozialausschuss beschließt Ausführungsbestimmungen zur
Wahl. Dabei soll die Pluralität der Seniorenvereinigungen und -
einrichtungen innerhalb der Gruppen nach § 3 gewährleistet sein.
angehören.
Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
(5) Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für den
Fall des Ausscheidens einer Delegierten oder eines Delegierten
sind in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu wählen.
(6) Die Wahl zur Delegiertenversammlung wird vom Referat für
Jugend, Familie und Soziales durchgeführt.
(7) Der Sozialausschuss beschließt Ausführungsbestimmungen zur
Wahl. Dabei soll die Vielfalt der Seniorenvereinigungen und -
einrichtungen innerhalb der Gruppen nach § 3 gewährleistet sein.
§ 5
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung beschließt über Seniorenangelegenheiten
von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Ihr obliegen
insbesondere folgende Aufgaben:
1. Wahl und Abwahl des Vorstands;
2. Festlegung der Aufgaben und Ziele für die Arbeit des
Stadtseniorenrats;
3. Beschlussfassung für die Verwendung von Haushaltsmitteln im
Rahmen der im städtischen Haushalt erfolgten Festlegung;
4. Empfehlungen über die Anerkennung und Zuordnung einer
Seniorenvereinigung;
5. Ausschluss einer Delegierten oder eines Delegierten.
§ 5
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung beschließt über Angelegenheiten älterer
Menschen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Ihr obliegen
insbesondere folgende Aufgaben:
1. Wahl und Abwahl des Vorstands;
2. Festlegung der Aufgaben und Ziele für die Arbeit des
Stadtseniorenrats;
3. Beschlussfassung für die Verwendung von Haushaltsmitteln im
Rahmen der im städtischen Haushalt erfolgten Festlegung;
4. Empfehlungen über die Anerkennung und Zuordnung einer
Seniorenvereinigung;
5. Ausschluss einer Delegierten oder eines Delegierten.
§ 6
Geschäftsgang und Beschlussfassung
§ 6
Geschäftsgang und Beschlussfassung
463
(1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich
durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche
Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der
Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich beantragt.
Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens
14 Tage vorher schriftlich erfolgen.
(2) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
Erschienenen beschlussfähig, wenn sämtliche Delegierte
ordnungsgemäß geladen sind. Beschlüsse der
Delegiertenversammlung bedürfen der einfachen
Stimmenmehrheit. Zum Ausschluss von Delegierten ist eine
Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Delegierten
notwendig.
(3) Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann die vom
Vorstand festgelegte Tagesordnung nach § 5 Satz 2 Nr. 2
ergänzt werden. Dies gilt nicht für Beschlussfassungen gemäß §
5 Satz 2 Nrn. 1 und 5.
(4) Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen und den Delegierten sowie dem
Referat für Jugend, Familie und Soziales zuzuleiten.
(5) Die Delegiertenversammlung kann sich innerhalb des durch §§ 3
bis 7 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben.
(1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich
durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche
Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der
Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder
elektronisch beantragt.
Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens
14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch erfolgen.
(2) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
Erschienenen beschlussfähig, wenn sämtliche Delegierte
ordnungsgemäß geladen sind. Beschlüsse der
Delegiertenversammlung bedürfen der einfachen
Stimmenmehrheit. Zum Ausschluss von Delegierten ist eine
Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Delegierten notwendig.
(3) Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann die vom
Vorstand festgelegte Tagesordnung nach § 5 Satz 2 Nr. 2 ergänzt
werden. Dies gilt nicht für Beschlussfassungen gemäß § 5 Satz 2
Nrn. 1 und 5.
(4) Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen und den Delegierten sowie dem
Referat für Jugend, Familie und Soziales zuzuleiten.
(5) Die Delegiertenversammlung kann sich innerhalb des durch §§ 3
bis 7 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben.
§ 7
Arbeitsausschüsse
Sowohl die Delegiertenversammlung als auch der Vorstand können
Arbeitsausschüsse einsetzen. Dabei sind Aufgabenstellung und
Zusammensetzung zu bestimmen.
Aufgaben nach § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5 können zur beschlussmäßigen
Erledigung nicht übertragen werden.
§ 7
Arbeitsausschüsse
Sowohl die Delegiertenversammlung als auch der Vorstand können
Arbeitsausschüsse einsetzen. Dabei sind Aufgabenstellung und
Zusammensetzung zu bestimmen.
Aufgaben nach § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5 können zur beschlussmäßigen
Erledigung nicht übertragen werden.
464
§ 8
Arbeitskreise
(1) Arbeitskreise werden in der Delegiertenversammlung
beschlossen. Sie beschließt die Anzahl, Aufgabenstellung und
Zusammensetzung der Arbeitskreise.
(2) Die Arbeitskreise bilden temporäre Untergruppen (UG) zur
Behandlung aktueller Themen. Näheres regelt die
Geschäftsordnung des Stadtseniorenrates.
§ 8
Arbeitskreise
(1) Arbeitskreise werden in der Delegiertenversammlung beschlossen.
Sie beschließt die Anzahl, Aufgabenstellung und
Zusammensetzung der Arbeitskreise.
(2) Die Arbeitskreise werden zur Behandlung aktueller Themen durch
temporäre Arbeitsgruppen (AG) unterstützt. Näheres regelt die
Geschäftsordnung des Stadtseniorenrates.
§ 9
Der Vorstand
(1) Die Delegiertenversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren
aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus folgenden Personen
besteht:
1. eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender;
2. eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter;
3. eine Schriftführerin oder ein Schriftführer;
4. eine Kassierin oder ein Kassier;
5. eine Medienbeauftragte oder ein Medienbeauftragter und
6. den Arbeitskreissprecherinnen und Arbeitskreissprechern.
Die Amtszeit des Vorstandes endet mit dem Ende der jeweiligen
Wahlperiode des Stadtseniorenrates. Nach Ablauf seiner
Amtszeit führt der Vorstand die Geschäfte weiter, bis ein neuer
Vorstand gewählt ist.
(2) Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der
Delegiertenversammlung, führt die laufenden Geschäfte und
beruft und leitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird durch die
stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten.
§ 9
Der Vorstand
(1) Die Delegiertenversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren
aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus folgenden Personen
besteht:
1. einer oder einem Vorsitzenden;
2. einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter;
3. einer Schriftführerin oder einem Schriftführer;
4. einer Medienbeauftragten oder einem Medienbeauftragten
und
5. den Arbeitskreissprecherinnen und Arbeitskreissprechern.
Die Amtszeit des Vorstandes endet mit dem Ende der jeweiligen
Wahlperiode des Stadtseniorenrates. Nach Ablauf seiner Amtszeit
führt der Vorstand die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand
gewählt ist.
(2) Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der
Delegiertenversammlung, führt die laufenden Geschäfte und beruft
und leitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird durch die
stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten.
465
(3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden
oder des Vorsitzenden. Bei deren oder dessen Abwesenheit
entscheidet die Stimme der Vertretung.
(4) Für das Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes gilt § 3
Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 entsprechend. Die Abwahl des
Vorstandes bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der
anwesenden Mitglieder der Delegiertenversammlung.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands
erfolgt durch die nächste Delegiertenversammlung eine
Nachwahl.
(5) Der Vorstand kann sich innerhalb des von §§ 8 bis 11
vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben.
(3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder
des Vorsitzenden. Bei deren oder dessen Abwesenheit entscheidet
die Stimme der Vertretung.
(4) Für das Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes gilt § 3 Abs.
4 Satz 1 und Abs. 5 entsprechend. Die Abwahl des Vorstandes
bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder
der Delegiertenversammlung.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands erfolgt
durch die nächste Delegiertenversammlung eine Nachwahl.
(5) Der Vorstand kann sich innerhalb des von §§ 8 bis 11
vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben.
§ 10
Zusammenarbeit
(1) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen
Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende
und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die
Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu
werden.
(2) Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands
werden dem jeweils zuständigen Referat zugeleitet.
§ 10
Zusammenarbeit
Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands
werden dem jeweils zuständigen Referat zugeleitet.
§ 11
Geschäftsführung
Der Vorstand bedient sich bei der Führung seiner Geschäfte einer im
Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle.
§ 11
Geschäftsführung
Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat
für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle
unterstützt.
§ 12
Entschädigung
§ 12
Entschädigung
466
(1) Die Mitglieder des Vorstands und die Delegierten sind
ehrenamtlich tätig.
(2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des
Stadtgebiets werden nach vorgängigem Vorstandsbeschluss und
nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die
notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren gegen
Nachweis erstattet. Unter denselben Voraussetzungen erfolgt ein
Ersatz von Teilnahmegebühren für den Besuch örtlicher
Tagungen.
(1) Die Mitglieder des Vorstands und die Delegierten sind ehrenamtlich
tätig.
(2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets
werden nach vorgängigem Vorstandsbeschluss und nach
Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die
notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren gegen
Nachweis erstattet. Unter denselben Voraussetzungen erfolgt ein
Ersatz von Teilnahmegebühren für den Besuch örtlicher Tagungen.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung* um
Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über
den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung –
StSRS) vom 19. Juli 1994 (Amtsblatt S. 278) außer Kraft.
___________________________________________
* Tag der Bekanntmachung: 05.02.2014
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung* um Amtsblatt
folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den
Stadtseniorenrat der St adt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS)
vom 19. Juli 1994 (Amtsblatt S. 278) außer Kraft.
___________________________________________
* Tag der Bekanntmachung: 05.02.2014
467