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Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 14.03.2023)

Anlage · 15.03.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Alexander Kahl Natalie Keller Gabriele Klaßen Marcus König Reka Lörincz Cengiz Sahin Marc Schüller Catrin Seel Ältestenrat und Finanzausschuss Bau- und Vergabeausschuss CSU-Stadtratsfraktion Gesundheitsausschuss Jugendhilfeausschuss Kulturausschuss Notlagenausschuss Opernhaus-Kommission Personal- und Organisationsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Sozialausschuss SPD-Stadtratsfraktion Sportkommission Stadtplanungsausschuss Altstadt St. Lorenz St. Johannis St. Leonhard Schweinau Galgenhof Hasenbuck Zerzabelshof Dutzendteich Laufamholz Wöhrd Wetzendorf Boxdorf Langwasser Fischbach Altenfurt Gartenstadt Eibach Reichelsdorf Katzwang Kornburg Gebersdorf Südstadt Weststadt Plärrer Hauptmarkt Fürther Straße Hauptbahnhof Flughafen Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Wohnen & Bauen Stadtentwicklung & Planung Schule & Bildung Soziales & Gesundheit Umwelt & Klima Energie & Versorgung Haushalt & Finanzen Kultur, Sport & Freizeit Wirtschaft & Arbeit Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtrates 15.03.2023 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Wasserstoffstrategie Nürnberg Bericht WiF/004/2023 9 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 WiF/004/2023 13 Sachverhaltsdarstellung WiF/004/2023 14 Executive Summary der Studie "Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg" WiF/004/2023 17 * TOP Ö 1.1 Galeria Karstadt Kaufhof Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2023 AND/053/2023 27 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2023 28 * TOP Ö 2 Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Geschichte und Gegenwart; hier: Jüdische Begegnungsstätte Sitzungsvorlage OBM/008/2023 29 Sachverhalt OBM/008/2023 32 * TOP Ö 3 Erster Gesamtbericht zu den Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen Bericht Ref.I/II/010/2023 34 Gesamtbericht zu den einzelnen Geschäftsbereichen Ref.I/II/010/2023 38 * TOP Ö 3.1 Kongresshalle Sitzungsvorlage Stpl/013/2023 75 Entscheidungsvorlage Stpl/013/2023 79 INSEK Nürnberg Südost (2015) Stpl/013/2023 86 Kongresshalle im Fokus - Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost (2023) Stpl/013/2023 200 * TOP Ö 3.2 Unterstützung für Erdbebenopfer in der Türkei Dringlichkeitsantrag_Unterstützung Erdbebenopfer_Grüne AND/048/2023 246 Dringlichkeitsantrag Erdbebenopfer Türkei - Grüne 248 * TOP Ö 3.3 Campus Pestalozzistraße: Umsetzung des inklusiven Bauvorhabens Sitzungsvorlage Ref.IV/007/2023 250 Anlage 1_Lageplan Ref.IV/007/2023 254 Anlage 2_Zeitplan Ref.IV/007/2023 255 Anlage 3_Beschluss-Projektausschuss Ref.IV/007/2023 256 Beschlussbuchauszug_SchulA_10.02.2023 Ref.IV/007/2023 257 Sachverhalt Ref.IV/007/2023 258 TOP Ö 4 Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen und Kommissionen Schreiben der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2023 260 Schreiben der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023 263 TOP Ö 5 Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus Kommission Sitzungsvorlage 2. BM/001/2023 266 TOP Ö 6 Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO - Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester Sitzungsvorlage KuF/001/2023 269 01_BDLO-Satzung-2021 KuF/001/2023 272 02_BDLO-Beitragsordnung-2022 KuF/001/2023 278 TOP Ö 7 Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses Sitzungsvorlage Geo/001/2023 280 2 Entscheidungsvorlage Geo/001/2023 283 TOP Ö 8 Hybride Gremiensitzungen - Bilanz und weiteres Vorgehen Sitzungsvorlage OBM/006/2023 284 Sachverhalt - Hybride Gremiensitzungen OBM/006/2023 287 § 19a StRGeschO OBM/006/2023 293 Antrag_Kinderbetreuung_Grüne OBM/006/2023 294 TOP Ö 9 Auflage des BDR: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Sitzungsvorlage OA/012/2023 296 Hundehaltungsverordnung in der derzeit geltenden Fassung (Anlage 1) OA/012/2023 300 Entwurf der neuen Hundehaltungsverordnung (Anlage 2) OA/012/2023 303 Begründung zur Hundehaltungsverordnung (Anlage 3) OA/012/2023 306 TOP Ö 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) Sitzungsvorlage 2. BM/007/2023 312 01_Diversity-Check 2. BM/007/2023 316 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 2. BM/007/2023 317 03_SeGebS_aktueller Stand 2. BM/007/2023 321 04_Übersicht Gebührenänderungen 2. BM/007/2023 330 TOP Ö 11 Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023 Sitzungsvorlage BCN/003/2023 331 01_Sachverhalt BCN/003/2023 335 02_Mietvertragsbedingungen_Entwurf (Anlage 2) BCN/003/2023 337 03_Mietvertragsbedingungen_aktueller Stand (Anlage 1) BCN/003/2023 344 TOP Ö 12 Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS - StBGebS) Sitzungsvorlage BCN/004/2023 350 01_Sachverhalt BCN/004/2023 353 02_StBGebS_Entwurf BCN/004/2023 357 03_Anlage zur StBGebS_aktualisiert BCN/004/2023 361 04_Bisherige_StBGebS BCN/004/2023 362 05_Gebührenübersicht BCN/004/2023 366 TOP Ö 13 Auflage des Referates III: Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) Sitzungsvorlage UwA/001/2023 368 Sachverhalt UwA/001/2023 372 Verordnungstext mit Anlagen 1 - 6 (Karten der beweideten Flächen) UwA/001/2023 375 Anlage1 Rehhof-Ost Beweidungsverordnung UwA/001/2023 377 Anlage2 Rehhof-West Beweidungsverordnung UwA/001/2023 378 Anlage3 Gebersdorfer-Wiesen Beweidungsverordnung UwA/001/2023 379 Anlage4 Moorenbrunnfeld Beweidungsverordnung UwA/001/2023 380 Anlage5 GleiwitzerStr-Nord Beweidungsverordnung UwA/001/2023 381 Anlage6 GleiwitzerStr-Sued Beweidungsverordnung UwA/001/2023 382 Beschluss des Naturschutzbeirates vom 10.01.2023 UwA/001/2023 383 Broschüre "Faszination Schafe" UwA/001/2023 384 TOP Ö 14 Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft Sitzungsvorlage Ref.IV/005/2023 416 3 Entwurf der Änderungssatzung Ref.IV/005/2023 419 Sachverhalt Ref.IV/005/2023 420 TOP Ö 15 Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) Sitzungsvorlage Ref.IV/006/2023 429 Sachverhalt Ref.IV/006/2023 433 BFS-MTL_RA_Satzung_ganzendg Ref.IV/006/2023 435 KMS vom 17.11. 2022 Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin Ref.IV/006/2023 437 TOP Ö 16 Auflage des Referates V: Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) Sitzungsvorlage SHA/003/2023 449 Änderungssatzung StSR SHA/003/2023 453 Änderungssatzung StSR_Gutachten SHA/003/2023 456 Änderungssatzung StSR_Sachverhalt SHA/003/2023 457 Änderungssatzung_Synopse SHA/003/2023 459 4 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 15.03.2023, 15:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Wasserstoffstrategie Nürnberg hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 Sachverständige: Prof. Dr. Jürgen Karl, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Energieverfahrenstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Karlheinz Ronge, Head of Department Networked Systems and Applications am Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS Fraas, Michael, Dr. Bericht WiF/004/2023 1.1. Galeria Karstadt Kaufhof hier: Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2023 Fraas, Michael, Dr. AND/053/2023 2. Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Geschichte und Gegenwart hier: Jüdische Begegnungsstätte König, Marcus Beschluss OBM/008/2023 3. Erster Gesamtbericht zu den Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen Riedel, Harald Bericht Ref.I/II/010/2023 5 3.1 Kongresshalle hier: Qualifizierung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost (INSEK Nürnberg Südost) und Schadstoffsanierung König, Marcus, Ulrich, Daniel TISCHVORLAGE Beschluss Stpl/013/2023 3.2. Unterstützung für Erdbebenopfer in der Türkei hier: Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 09.03.2023 König, Marcus TISCHVORLAGE AND/048/2023 3.3 Campus Pestalozzistraße: Umsetzung des inklusiven Bauvorhabens Trinkl, Cornelia TISCHVORLAGE Beschluss Ref.IV/007/2023 4. Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen und Kommissionen hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2023 sowie Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.03.2023 König, Marcus - - Beschluss 5. Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus Kommission hier: Neubesetzung Lehner, Julia, Prof. Dr. Beschluss 2. BM/001/2023 6. Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO - Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester Lehner, Julia, Prof. Dr. Beschluss KuF/001/2023 7. Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses Fraas, Michael, Dr. Beschluss Geo/001/2023 8. Hybride Gremiensitzungen - Bilanz und weiteres Vorgehen hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 05.05.2020 König, Marcus Beschluss OBM/006/2023 6 9. Auflage des BDR: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) Beschluss- Auflage OA/012/2023 Auflagen der 2. BM: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) Hinweis: Die im Vorfeld erforderliche Begutachtung im Kulturausschuss wurde vertagt. Abgesetzt 11. Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023 Beschluss- Auflage BCN/003/2023 12. Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS - StBGebS) Beschluss- Auflage BCN/004/2023 13. Auflage des Referates III: Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) Beschluss- Auflage UwA/001/2023 Auflagen des Referates IV: 14. Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft Beschluss- Auflage Ref.IV/005/2023 15. Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) Beschluss- Auflage Ref.IV/006/2023 16. Auflage des Referates V: Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) Beschluss- Auflage SHA/003/2023 7 17. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.02.2023, öffentlicher Teil 8 Seite 1 von 4 Berichtsvorlage WiF/004/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Bericht Betreff: Wasserstoffstrategie Nürnberg Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 Sachverständige: Prof. Dr. Jürgen Karl, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Energieverfahrenstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Karlheinz Ronge, Head of Department Networked Systems and Applications am Fraunhofer- Institut für Integrierte Schaltungen IIS Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.06.2021 Sachverhaltsdarstellung Executive Summary der Studie "Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg" Bericht: Das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat legt als Grundlage für eine Wasserstoffstrategie für Nürnberg die vom Energie Campus Nürnberg erstellte Studie "Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg - Kompetenzen, wirtschaftliches Potenzial und Anwendung" vor (Executive Summary der Studie als Anlage). Die Studie attestiert dem Standort Stadt und Metropolregion Nürnberg gute Chancen, um ein Innovations-Hub für Wasserstoff-Technologien zu werden. Im Benchmark mit den anderen Metropolregionen in Deutschland positioniert sich die Metropolregion Nürnberg derzeit auf einem guten vierten Rang. Bis zum Jahr 2030 könnten tausende neue Arbeitsplätze bei Anbietern von Komponenten und Systemen in der Metropolregion Nürnberg entstehen. Bereits jetzt sind 90 Unternehmen in der Region beim Thema Wasserstoff (H2) tätig - rund 30% davon in der Stadt Nürnberg. Die Kernkompetenzen der Metropolregion Nürnberg liegen in den Bereichen Elektrolyse-Anlagen, Wasserstoff-Speicherung (insb. Flüssige organische Wasserstoffträger = Liquid Organic Hydrogen Carriers - LOHC) und Brennstoffzellen für stationäre sowie mobile Anwendungen. Die Studie beleuchtet zudem Erzeugungs- und Anwendungspotenziale von Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg und den Bedarf an H2-Infrastruktur. Die Metropolregion wird zwar nach derzeitigem Stand keine Wasserstoff-Export- oder Großverbraucherregion werden, benötigt aber perspektivisch eine geeignete Versorgungsstruktur (z.B. Elektrolyse, Wasserstofftankstellen). Aus der Studie leiten sich die strategischen Handlungsfelder für die Förderung der Wasserstoff- Technologien in der Metropolregion Nürnberg ab. Studie und geplante Umsetzungsmaßnahmen bilden daher gemeinsam die angestrebte Wasserstoffstrategie Nürnberg. Der Fokus liegt auf der Entwicklung des Standortes Stadt und Metropolregion zu einer H2- Technologie-Anbieterregion, ohne dabei den Aspekt der Wasserstoff-Nutzung vor Ort zu vernachlässigen. Es geht darum, Forschung und Entwicklung, Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer und Demonstrationsprojekte zu fördern. Flankierend ist der Ausbau der Ö 1Ö 1 9 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/004/2023 Seite 2 von 4 erneurbaren Energien zu forcieren. Anbieter und Nachfrager sog. grünen Wasserstoffs sind zusammenzubringen. Dies erfolgt zunächst in Arbeitsteilung zwischen Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat bzw. Wirtschaftsförderung Nürnberg, Energie Campus Nürnberg und der Kompetenz- und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. Weitere Akteure aus der Metropolregion sind willkommen. Als Sachverständige berichten: - Prof. Dr. Jürgen Karl, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Energieverfahrenstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, - Karlheinz Ronge, Head of Department Networked Systems and Applications am Fraunhofer- Institut für Integrierte Schaltungen IIS. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 10 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/004/2023 Seite 3 von 4 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. III 11 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/004/2023 Seite 4 von 4 12 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU* CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 2 90403 Nürnberg f'tJA \ o f: n n j > / ' L 1 , . J i.> I i - 1 ‘I.vIlISTCR Ä ■ i iCrlll I iÖ ’vTserT Wasserstoff-Strategie Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 14.06.2021 Pirner Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Wasserstoff ist im Hinblick auf die Reduzierung des C02-Ausstoßes der Energieträger der Zukunft. Nürnberg hat in diesem Bereich große Kompetenzen insbesondere mit dem Zentrum Wasserstoff Bayern, dem Energie Cam­ pus Nürnberg, der Friedrich-Alexander-Universität und der Technischen Hochschule Nürnberg oder mit Unter­ nehmen wie MAN (mit einem eigenen Wasserstoff-Campus) oder der Nürnberg Messe, die mit dem HYDROGEN DIALOGUE nicht nur einen der führenden Kongresse zum Thema Wasserstoff veranstaltet, sondern auch in ein eigenes hybrides Wasserstoff-Kraftwerk investiert. In Zukunft gilt es, diese Kompetenzen zu bündeln, nach au­ ßen zu vermarkten, aber auch weitere Projekte für Nürnberg zu generieren. Wasserstoff bietet im Zuge der Transformation der Automobilindustrie auch für den in Nürnberg und der Region bedeutenden Automotive-Sektor erhebliche Chancen. Auch ergeben sich Herausforderungen. So entstehen neue Berufsbilder, so dass bereits bei Aus- und Fortbildung angesetzt werden muss. Auch die Stadt Nürnberg selbst oder Beteiligungsunternehmen (wie die VAG) könnten eigene Wasserstoffpro­ jekte durchführen. All dies bedarf einer Wasserstoff-Strategie für Nürnberg. Diese kann auch gemeinsam mit Unternehmen, Hoch­ schulen, Forschungseinrichtungen und der Metropolregion erarbeitet werden. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet zu Wasserstoff-Aktivitäten von Unternehmen, Hochschulen und Forschungs­ einrichtungen in Nürnberg. Sie stellt die Chancen, Herausforderungen und künftigen Aufgabenfelder beim Thema Wasserstoff dar und erarbeitet daraus eine Wasserstoff-Strategie für Nürnberg. Mit freundlichen Grüßen /) Fraktionsvorsitzender A21060700 Wasserstoffstrategie.docx Ö 1Ö 1 13 Wasserstoffstrategie Nürnberg Sachverhaltsdarstellung: 1. Grundlagen Wasserstoff ist eine der relevanten Technologien für die beschlossene Dekarbonisierung von Wirtschaft, Mobilität und Gesellschaft (vgl. „European Green Deal“ der Europäischen Union , Klimaschutzziele von Bund und Ländern). Regenerativ erzeugter Wasserstoff (sog. grüner Wasserstoff) kann ohne Emission von Treibhausgasen verbrannt oder verstromt werden. Wasserstoff-Technologien bieten so neue Wettbewerbschancen für die Unternehmen in Stadt und Metropolregion Nürn berg - insbesondere in den Branchen Automotive und Energieversorgung, die sich vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung stark transformieren müssen. Gleic hzeitig ist grüner Wasserstoff eine Option, um energieintensive Industrieprozesse emissionsfrei zu stellen. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) vom 20.10.2021 bewertet das Wirtschafts - und Wissenschaftsreferat die wirtsc haftlichen Potent iale und erarbeitet eine Wasserstoffstrategie. Als Grundlage hiefür beauftragte die Wirtschaftsförderung Nürnberg im Jahr 2022 den Energie Campus Nürnberg damit, die Potentiale zu bewerten, Abschätzungen über die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff in der Region zu treffen und Handlungsfelder zur Förderung einer Wasserstoffwirtschaft aufzuzeigen. Der Energie Campus Nürnberg organisierte die Expertise der Friedrich -Alexander-Universität Erlangen -Nürnberg, der Technischen Hoch schule Nürnberg Georg Simon Ohm, des Fraunhofer Instituts für Integrierte Schaltungen IIS und der Kompetenz- und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. in der Studie „Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg - Kompetenzen, wirtschaftliches Potenzial und Anwendung“. Ein Executive Summary der Studie ist als Anlage beigefügt. Die vollständige Studie wird auf Nachfrage durch das Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat gerne zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie werden nachfolgend dargestellt. 2. Wirtschaftliche Potenziale Die Metropolregion Nürnberg ist hinsichtlich der wirtschaftlichen Potenziale von Wasserstoff bereits gut aufgestellt. Im Benchmark mit den anderen Metropolregionen in Deutschland positioniert sich Nürnberg auf dem vierten Rang. Was die Region auszeichnet, sind die vielen aktiven Unternehmen und exzellente Forschung und Entwicklung. Andere Regionen sind meist stärker bei der Wasserstofferzeugung und -anwendung. Nürnberg ist zudem TOP 5-Regional- cluster in Deutschland für Wasserstoffinnovation gemessen an der Zahl der Patentanmel - dungen. 150 Akteure gestalten derzeit das Thema Wasserstoff in der Region, davon 90 Unternehmen. Der räumliche Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeiten liegt in der Stadt Nürnberg und den umliegenden Städten und Landkreisen. Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Elektrolyse-Anlagen, Wasserstoff-Speicherung (insb. Flüssige organische Wasserstoffträger = Liquid Organic Hydrogen Carriers - LOHC) und Brennstoffzellen für stationäre sowie mobile Anwendungen. Ausgeprägt sind zudem komplementäre Wirtschaftszweige wie Maschinenbau, Verfahrenstechnik oder Industrial IoT (Internet of Things) , die ihr Angebot schnell an den Hochlauf von Wasserstoff-Technologien anpassen und wichtiges Know-how beitragen können. Laut Studie könnten m it neuen Produkten und Technologien in stationären und mobilen Wasserstoff-Anwendungen bis zum Jahr 2030 zwischen 0,25 und 1 Mrd. Euro an neuer Wertschöpfung in der Region und 2.000 bis 8.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Nach dem Jahr 2030 wird ein weiteres starkes Wachstum erwartet. Wasserstoff ist ein Zukunftsmarkt , den es sich lohnt, vor Ort weiterzuentwickeln. Ö 1Ö 1 14 2 3. Erzeugungs- und Anwendungspotenziale, Infrastrukturbedarfe Die Studie beleuchtet zudem die Anwendungspotenziale von Wasserstoff in der Region. Die Rahmenbedingungen in der Metropolregion Nürnberg unterscheiden sich hierbei wesentlich von denen in den meisten anderen deutschen Regionen. Zum einen ist das Erzeugungspotenzial von Grünst rom aus e rneuerbaren Energien gegenüber Regionen im Norden, insbesondere in Küstennähe, geringer. Zum anderen ist die Anzahl potentieller Großabnehmer für Wasserstoff, insbesondere Stahlwerke oder chemische Industrie, erheblich geringer. Die Metropolregion wird nach derzeitigem Stand daher keine Wasserstoff-Export- oder -Großverbraucherregion werden. Bei e inem ambitionierten Ausbau der e rneuerbaren Energien könnten im Jahr 2030 rechnerisch trotzdem 9 bis 10 Terawattstunden pro Jahr an grünem Wasserstoff vor Ort per Elektrolyse erzeugt werden. Realistisch betrac htet wird sich Wasserstoff zuerst in Nischenanwendungen durchsetzen , und sog. grüner Wasserstoff zu einem guten Teil in die Region importiert werden. Mögliche Anwendungsszenarien liegen in der regionalen Papier -, Glas- und Metallindustrie sowie perspektivisch im Schwerlastverkehr oder im Einsatz von Elektrolyseuren zur Stabilisierung des Stromnetzes. Gute Standorte für Wasserstofferzeugung finden sich dort, wo der W asserstoff und Neben produkte der Elektrolyse (Wärme, Sauerstoff) direkt genutzt werden können, so z.B. in der Nähe von Kläranlagen oder Wärmenetzen. Die Studie geht davon aus, dass die Metropolregion N ürnberg perspektivisch einen Bedarf an Wasserstoff haben wird, der nur dann gedeckt werden kann, wenn auch die not wendige Infrastruktur zur Verfügung steht (z.B. Elektrolyse, Wasserstofftankstellen) . Ein wichtiges Anwendungsfeld könnte hier im Schwerlastfernverkehr liegen, wo nach im Jahre 2030 bis zu 55 Tankstellen entlang der Hauptverkehrsachsen benötigt würden, um den Bedarf zu decken. 4. Handlungsfelder und Umsetzung Die Studie deckt Handlungsfelder auf, um die technologische Kompetenz der Region zu stärken und die wirtschaftlichen Potenziale zu heben. Damit rückt die Stärkung der Kompetenz als Technologie-Anbieterregion in den F okus, weniger die Erzeugung und Nutzung grünen Wasserstoffs vor Ort. Quelle: Eigene Darstellung nach „Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg - Kompetenzen, wirtschaftliches Potenzial und Anwendung“, EnCN 2022, atk work | shutterstock.com, PureSolution | shutterstock.com, DragonStyle | shutterstock.com 15 3 Es wird empfohlen, die wissenschaftlichen Kompetenzen der Universitäten, Hochschulen und angewandten Forschung der Region in einem „Wasserstoff Wissenszentrum“ zu bündeln. Ein solches Wissenszentrum könnte Forschung und Entwicklung für H2 -Technologie- Komponenten festigen, Demonstrations- und Erprobungsanlagen für Erzeugung und Verbrauch von Wa sserstoff in der Region anstoßen oder Bildungsangebote zum Thema Wasserstoff organisieren. Mit dem Einrichten einer metropolitanen Koordinationsstelle zum Thema Wasserstoff sollten Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer gefördert werden. Weitere Auf gaben wären das Zusammenbringen potenzieller Anbieter und Anwender von Wasserstoff und die Erhöhung der Sichtbarkeit der Region mit dem Thema. Die Studie hat zudem weiteren Forschungsb edarf im Bereich der Wasserstofferzeugungs - und Anwendungspotenziale aufgedeckt. Empfohlen wird auch ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg nimmt die o.g. Empfehlungen zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers auf und setzt diese zusammen mit den Schlüsselakteuren vor Ort um. Für die konzeptionelle Weiterentwicklung eines „Wasserstoff Wissenszentrums“ und den aufgedeckten Forschungsbedarf übernimmt der Energie Campus Nürnberg die Verantwortung. Die Kompetenz - und Clusterinitiative ENERGIEregion Nürnberg e.V. entwickelt die Koordinationsstelle Technologietransfer weiter. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg übernimmt die Gesamt koordination der o.g. Vorhaben und unterstützt diese. Aufdeckung der Wass erstoffpotenziale und Umsetzung der Handlungsempfehlungen bilden zusammen die Wasserstoffstrategie Nürnberg. Weitere Akteure aus der Metropolregion sind willkommen. Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, bei- spielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinde - rungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit. Referat VII 16 Dezember 2022 Im Auftrag der Stadt Nürnberg Studie Wasserstof f in der Metropolregion Nürnberg – Analyse der Kompetenzen, Chancen und Herausforderun - Ö 1Ö 1 17 Wasserstoff in der Metropolregion Nürnberg – Analyse der Kompetenzen, Chancen und Herausforderungen Eine Studie des Energie Campus Nürnberg im Auftrag des Referats für Wirtschaft und Wissenschaft der Stadt Nürnberg 18 Autoren in alphabetischer Reihenfolge Peter Bazan, FAU INF 71 Nora Elhaus, FAU EVT2 Jonathan Fellerer, FAU INF 7 Reinhard German, FAU INF 7 Jürgen Karl, FAU EVT Sebastian Kolb, FAU EVT Thomas Kunz, ENERGIEregion3 Frank Opferkuch, THN ENE4 Alexander Pilz-Lansley, THN ENE Thomas Pircher, EnCN5 Simon Reichenwallner, ENERGIEregion Karlheinz Ronge, FhG IIS6 Daniel Scharrer, FAU INF 7 Tassilo Schuster, FhG IIS Bastian Werner, THN ENE Diese Studie wurde im Auftrag des Wissenschaftsreferats der Stadt Nürn- berg für die Europäische Metropolregion Nürnberg in Auftrag gegeben und vom Energie Campus Nürnberg (EnCN) durchgeführt. Unter der Projekt - leitung des EnCN haben die Institutionen Friedrich -Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Technische Hochschule Nürnberg, das Fraunhofer - Institut für Integrierte Schaltungen IIS und die ENERGIEregion gemein- schaftlich erstellt. Projektpartner Ansprechpartner Energie Campus Nürnberg, Dr. Thomas Pircher, Fürther Straße 250, 90429 Nürnberg, thomas.pircher@fau.de 1 Lehrstuhl Informatik 7, Technische Fakultät, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2 Lehrstuhl für Energieverfahrens- technik, Technische Fakultät, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 3 ENERGIEregion Nürnberg e.V. 4 Kompetenzzentrum für Energietechnik, Technische Hochschule Nürnberg 5 Geschäftsstelle Energie Campus Nürnberg 6 Fraunhofer-Institut für integrierte Schaltungen 19 4 Executive Summary Wasserstoff in verschiedenen Formen wird bei der zukünftigen Energieversorgung eine wesentliche Rolle spie- len, auch wenn der Anteil an der gesamten erzeugten Energiemenge wesentlich kleiner sein w ird als der von elektrischer Energie. Grüner, aus erneuerbarer elektrischer Energie erzeugter, Wasserstoff bietet in zahlreichen Anwendungsfällen Vorteile gegenüber einer direkten Nutzung von elektrischer Energie. Hinzu kommt, dass Wasserstoff in vielen verfahrenstechnischen Prozessen entweder direkt oder in weiterverarbeiteter Form fossile Stoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas ersetzen wird. Wasserstoff stellt daher eine wichtige komplementäre Tech- nologiekomponente dar, die zur Realisierung einer nachhaltigen Energiewende erforderlich ist. Auch die Euro- päische Metropolregion Nürnberg (EMN) wird von diesem grundlegenden Wandel betroffen sein und ist daran interessiert für die aufstrebende Wasserstoffwirtschaft möglichst gut vorbereitet zu sein, um sowohl nachhaltige als auch wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Die vorliegende Studie im Auftrag des Wirtschafts - und Wissen- schaftsreferats der Stadt Nürnberg hat sich mit den Potenzialen der Wasserstoffwirtschaft in der Metropolregion Nürnberg beschäftigt. Allgemein lässt sich die Wasserstoffwirtschaft in drei voneinander abgrenzbare Wertschöpfungsketten gliedern: • Energetische Wertschöpfungskette Erzeugung, Transport, Lagerung, Verteilung und direkte, energetische Verwertung von Wasserstoff • Produktbezogene Wertschöpfungskette Herstellung, Vertrieb und Dienstleistungen im Kontext von Produkten und Bauteilen für die Nutzung von Wasserstofftechnologien • Digitale Wertschöpfungskette Digitale Dienstleistungen, wie z.B. Simulationen, digitale Zwillinge, Condition Monitoring oder Predictive Maintenance, im Kontext der Nutzung von Wasserstofftechnologien Innerhalb dieser Wertschöpfungsketten konnten in der Studie mithilfe multipler wissenschaftlicher Methoden wichtige Erkenntnisse für die weitere Gestaltung und Förderung der Wasserstoffwirtschaft in der EMN gewon- nen werden. Die Potenziale für die EMN in der energetischen und produktbezogenen Wertschöpfungskette wurden szenarienbasiert (Konservativ, Basis, Optimistisch) bestimmt. Die wichtigsten Aussagen sind in diesem Executive Summary zusammengestellt. Elektrolysepotenzial in der EMN besteht, sie wird jedoch keine Export- oder Großverbraucherregion. Basierend auf der durchgeführten Simulationsstudie zeigt bereits ein Blick auf die reinen Jahresbilanzen, dass vermutlich nur in einem optimistischen Szenario ein Energieüberschuss in der EMN erreicht wird. In anderen Szenarien kann die EMN ihren Strombedarf zu kaum einem Zeitpunkt vollständig durch erneuerbare Stromer- zeugung decken, so dass nur wenig Produktion von Wasserstoff dur ch erneuerbaren Strom erreicht werden kann. Dennoch gibt es auch hier Zeitpunkte, an denen genügend überschüssiger Strom vorhanden ist, um Elektrolyse zu betreiben und den Autarkiegrad zu erhöhen. Der kontinuierliche Betrieb eines Elektrolyseurs ist in diesen Szenarien in jedem Fall auf den Import von Energie angewiesen. Die konkrete zeitliche Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch wurde in der Studie simuliert. Hier wird die Wichtigkeit einer höher aufgelösten Simulation deutlich. Bei reiner Betrachtung der Jahresbilanzen kommt es im Szenario „Optimistisch“ im Jahr 2030 zu einer jahresbilanziellen Strommehrproduktion von 3,5 Terrawatt- stunden (TWh). Die Simulation desselben Szenarios ergibt eine Mehrproduktion von 13,8 TWh. Die Ergebnisse zeigen, dass unter den getroffenen Annahmen ein Mindestausbau an erneuerbarer Stromerzeugungsleistung notwendig ist, um die Potenziale lokaler Wasserstoffproduktion nutzen zu können. Gleichzeitig steigt der Bedarf und Nutzen von Stromspeichern, welche Erzeugung und Verbrauch synchronisieren. Im Jahr 2030 kann Elekt- rolyse erst im optimistischen Szenario signifikant betrieben werden. Die sich ergebenden Überschüsse treten unregelmäßig und in Spitzen auf. Es gibt immer wieder Phasen, in denen selbst im optimistischen Szenario die eigene erneuerbare Stromerzeugung den Bedarf nicht decken kann und Strom importiert werden muss. 20 5 Die Simulation zeigt auch, dass der Ausbau mit dem Erzeugungspotenzial für Wasserstoff aus Überschüssen nicht linear skaliert. Im Gegensatz zu einer Wasse rstofferzeugung im Jahr 2030 von 0,28 TWh im Basis-Sze- nario, kann im optimistischen Szenario die 34,5-fache Menge von 9,63 TWh Wasserstoff erzeugt werden, wobei der Ausbau an erneuerbarer Stromerzeugung lediglich um das 3,4-fache steigt. Im optimistischen Szenario 2050 erreicht die Elektrolyse bei erwartbarem Ausbau an Stromspeicherkapazität 2914 Betriebsstunden, was 33,3% des Jahres beträgt. Um die Betriebsstunden von Elektrolyseuren zu erhöhen, würde eine enorme Energiespeicherkapazität (z.B. durch Batte riespeicher) nötig werden, welche den Elektro- lyseur über mehrere Tage mit Strom versorgt. Daher wäre der dauerhafte Betrieb von Elektrolyseanlagen in der EMN nur mit Stromimporten umsetzbar. Der Vergleich mit anderen Metropolregionen bzgl. des Erzeugungsp otenzials von Wasserstoff zeigt, dass die EMN aktuell im Mittelfeld positioniert ist, und vor allem die Regionen in Norddeutschland hier einen Standort- vorteil haben. Aufgrund des zeitlich ungünstig verteilten Erzeugungspotenzials in der EMN und den nicht o pti- malen Voraussetzungen im Vergleich zu anderen Regionen, wird sich in der EMN kein Wasserstoffexportmarkt entwickeln. Der Betrieb eines Elektrolyseurs in der EMN sollte für die Wettbewerbsfähigkeit immer in einer zusätzlichen Symbiose betrieben werden, z .B. durch die aktive Nutzung von Sekundärprodukten (Sauerstoff, Abwärme) aus der Elektrolyse. Da die Elektrolyse immer auf den Import von Strom angewiesen sein wird, ist davon auszugehen, dass die Produktionskosten im Vergleich zu anderen Metropolregionen höher sein werden. In der Studie wurde neben dem Erzeugungspotenzial auch das Anwendungspotenzial untersucht. Aufgrund des Standortnachteils für die Wasserstofferzeugung wird eine Ansiedlung von Gewerbe mit hohem Wasserstoffbe- darf nicht sehr wahrscheinlich sein, da der Wasserstoff aufwändig über eine entsprechende Infrastruktur impor- tiert werden muss. Eine erzeugungsnahe Nutzung ist wahrscheinlicher. Im Vergleich der Metropolregionen zeigt sich, dass die EMN sich zusammen mit den Metropolregionen Frankfurt-Rhein-Main und Stuttgart den letzten Platz bzgl. der aktuellen Anwendung von Wasserstoff teilt. Aktuell gibt es keinen nennenswerten Absatzmarkt von Wasserstoff in der EMN. Dies stellt einen Startnachteil dar, da ohne Nachfrage die Entwicklung der Versor- gung gehemmt ist oder später einsetzt. Dieser Nachteil kann jedoch durch eine aktive Förderung der Nachfrage oder andere Maßnahmen reduziert werden. Die Studie hat zudem die verschiedenen stationären und mobilen Anwendungsfelder untersucht, um das zukünftige Anwendungspotenzial zu identifizieren. Für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser zeigt die Analyse, dass die Wasserstofftechnologie nur bedingt geeignet ist. Im Vergleich zur Nutzung von Wärmepumpen oder der direkten Umsetzung von Strom in Wärme weist die Verwendung von Wasserstoff einen extrem schlechten Wirkungsgrad auf. So benötigt man mit Wasserstoff 17,5-mal so viel Energie als mit einem strombasierten Heizsystem (z.B. Wärmepumpe) zur Erzeugung von Wärme. Wasserstoff wird in der EMN vor all em in spezifischen Prozesswärmeanwendungen eine Rolle spielen, bei denen die alleinige Nutzung von Strom ausscheidet. Dies betrifft vor allem Standorte der energieintensiven Industrie. In der EMN wird bis 2050 ein jährlicher Bedarf von ca. 1,5 TWh für Proz esse der Metall-, Glas- und Papierindustrie erwartet. Insgesamt wird ein jährlicher Wasserstoffbedarf von ca. 2,6 TWh für die Industrie prog- nostiziert. Wasserstoff kann in der EMN zudem zur Langzeitspeicherung von Strom verwendet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Einschränkungen für den Betrieb der Elektrolyseure beachtet werden müssen. Grundsätzlich ist die Kombination aus PEM -Elektrolyse (zur Erzeugung von Wasserstoff) und Gas - und Dampfturbinenkom- bikraftwerken (zur Rückverstromung von Wasserst off) möglich und sinnvoll. Als Erzeugungs - und Speicher- standorte eignen sich in der EMN vor allem die Orte, die symbiotische Wirkung zu anderen Anlagen aufweisen (z.B. erneuerbare Stromerzeugungsanlagen, Anlagen mit Wasserstoff-/Sauerstoffbedarf etc.). Standorte sollten über ausreichend überschüssigen grünen Strom zur Wasserstofferzeugung verfügen. Standorte der energiein- tensiven Industrie eignen sich auf Grund der Abnehmerstruktur besonders, da Transportwege entfallen. Bei Klärwerken kann die gleichzeitige Sauerstofferzeugung die Wirtschaftlichkeit der Elektrolyseure verbessern. Des Weiteren können Elektrolyseure auch zur gezielten Entlastung von Stromnetzen genutzt werden. 21 6 Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsstruktur in der EMN wurden zwei unterschiedliche Szenarien für eine künftige Entwicklung des Wasserstoffbedarfs im Mobilitätsbereich erstellt. Entsprechend zum technologi- schen Reifegrad von existierenden Wasserstofftechnologien für Antriebssysteme, sowie Trends bei der Ent- wicklung konkurrieren der Technologien, wie rein batterieelektrischer Fahrzeuge, zeigt sich, dass schwere Nutzfahrzeuge das größte Anwendungspotenzial für Wasserstoff im Sektor Mobilität und Logistik haben. Die Datenbasis für die Analyse orientiert sich an den Daten des Energie nutzungsplans (ENP) der EMN. Die dort angenommene Marktdurchdringung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen ist jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr realistisch. Die Forschung und Entwicklung der Fahrzeughersteller bezüglich Wasserstoffantrieben wird bis 2030 keine Marktreife erreichen. Dennoch wurde der ENP als Basis für die Analysen verwendet. Diese hat ergeben, dass in der EMN bis 2030 bereits mehr als 2 Mio. Fahrten von schweren Nutzfahrzeugen mit Wasser- stoffantrieb durchgeführt werden. Auf Basis dieser Zahlen und eines im Rahmen dieser Studie erstellten Modells zur Prognose des jährlichen Wasserstoffbedarfs für den Sektor Mobilität und Logistik in der EMN ergibt sich ein steigender Wasserstoffbedarf, der je nach Szenario jährlich bis zu 75.000 t betragen kann. Da dieser Bedarf nach dem ENP bereits 2030 und damit in naher Zukunft entstehen könnte, richtet sich hier das Augenmerk auf die dafür notwendige Logistik zur Versorgung. Der Transport von Wasserstoff, z.B. mit Tankfahrzeugen über die Straße zu den Tankstellen, wird einen erheb- lichen Bedarf zur Errichtung einer Logistikinfrastruktur auslösen. So können für den Transport von bis zu 75.000 t druckgespeichertem Wasserstoff pro Jahr über die Straße mehr als 2.500 Transportfahrten mit schwe- ren Nutzfahrzeugen erforderlich sein. So zeigen die Ergebnisse, dass die EMN weder im stationären noch im mobilen Anwendungsbereich ein sehr großes Absatzpotenzial entwickeln wird. Es wird einen Bedarf an Wasserstoff als Energieträger in der EMN geben, jedoch wird dieser Markt eine untergeordnete Rolle spielen. Die Ergebnisse legen dar, dass die Metropolregion nicht zu einem Wasserstoffexporteur und auch keinen gro- ßen Absatzmarkt für Wasserstoff entwickeln wird. Gleichzeitig zeigen aber die Simulationsergebnisse, dass es zwar möglich ist, dass die EMN bilanziell ihren eigenen Stromverbrauch decken könnte, jedoch weiterhin Stro- mimporte nötig sein werden. Es zeigt sich sogar, dass die Menge an Stromimporten in den meisten Szenarien steigen und sich selbst im optimistischen Fa ll nicht deutlich reduzieren wird. Nur unter der Bedingung eines enormen Ausbaus von Speicherkapazität ist maximal eine Halbierung der Stromimporte möglich. Werden die Potenziale an erneuerbaren Energien, wie sie im Energienutzungsplan der EMN erfasst wurd en, nicht umgesetzt, steigen die benötigen Stromimporte, trotz einer gesteigerten Erzeugung von ca. 330%, um 30% bis 88% an. Hieraus folgt, dass ein entschlossener Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend ist und in Zukunft ein Import und Export von S trom eine deutlich wichtigere Rolle einnehmen wird als der Import und Export von Wasserstoff. EMN kann zu einem Innovationszentrum für die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Export von spe- zifischen Wasserstoffschlüsseltechnologien werden. Im Rahmen der Studie ließen sich in der Metropolregion Nürnberg 149 Schlüsselakteure in den unterschiedli- chen Wertschöpfungsketten (energetische, produktbezogene und digitale) der Wasserstoffwirtschaft identifizie- ren. Ein Großteil dieser Schlüsselakteure ist der prod uktbezogenen Wertschöpfungskette zuzuordnen. Die beiden anderen Wertschöpfungsketten der Wasserstoffwirtschaft sind derzeit vergleichsweise schwach besetzt. Innerhalb der produktbezogenen Wertschöpfungskette zeigt sich, dass die Unternehmen Gesamt-, Teilsysteme oder einzelne Komponenten für unterschiedliche Wasserstofftechnologien produzieren. Auf Basis der identifi- zierten Schlüsselakteure in der EMN kristallisieren sich drei regionale Kompetenzcluster für die produktbezo- gene Wertschöpfungskette heraus: 1. Gesamtsysteme und Bauteile von Elektrolyse-Anlagen 2. Gesamtsysteme für die Wasserstoff-Speicherung, insb. LOHC-Technologie 3. Gesamt-, Teilsysteme und Bauteile für stationäre und mobile Brennstoffzellen 22 7 Grundsätzlich besteht in allen drei Kompetenzclustern für die Metropolregion ein nachhaltiges Entwicklungspo- tenzial. Es wird jedoch empfohlen, sich auf die Stärkung der Cluster „Elektrolyse-Anlagen“ und „stationäre und mobile Brennstoffzellen“ zu konzentrieren, da hier die vertikalen Produktwertschöpfungsketten in der Metropo- lregion stärker ausgeprägt sind. Der Cluster „Wasserstoff -Speicherung“ hat zwar auch großes Potenzial, ist aber in Hinblick auf die Anzahl der aktiven Akteure kleiner und von den technologischen Ansätzen her zu breit aufgestellt, um mit konkreten Maßnahmen unterstützen zu können. Für die Metropolregion wurde die Marktentwicklung für verschiedene Wirtschaftszweige prognostiziert und ent- sprechend dem erstellten Wertschöpfungsmodell kategorisiert. Es zeigt sich, dass die produktbezogene Wert- schöpfung in der EMN einen Anteil von ca. 75 Prozent ausmachen und der Gesamtumsatz der Wasserstoffwertschöpfungsketten im Jahr 2030 bei 0,24 Mrd. Euro im konservativen und 0,97 Mrd. Euro im optimistischen Szenario betragen wird. Wie schon die energetische Betrachtung ergab, wird die Erzeugung und Anwendung von Wasserstoff in der EMN eine untergeordnete Rolle spielen. Das Arbeitsplatzpotenzial wird für das Jahr 2030 im konservativen Szenario auf ca. 2.000 Arbeitsplätze im direkten und indirekten Wasserstoffkontext geschätzt. 87 Prozent werden im Bereich der produktbezogenen Wertschöpfungskette beschäftigt sein. Im optimistischen Szenario wird von ca. 8.300 Arbeitsplätzen im direkten und indirekten Wasserstoffumfeld ausgegangen. Für das Jahr 2050 werden 35.000 Arbei tsplätzen im konser- vativen Szenario und 157.000 Arbeitsplätze im optimistischen Szenario in der Wasserstoffwirtschaft erwartet. Im Vergleich mit den anderen Metropolregionen zeigt sich, dass die EMN eine hohe Unternehmensansiedlung von wasserstofftechnologieassoziierten Unternehmen hat. Zudem verfügt die EMN über viele Unternehmen in verbundenen Wirtschaftszweigen, wie im Maschinenbau, der Automatisierungs - und Verfahrenstechnik oder der Industrial IoT -Industrie. Diese Unternehmen können ihre Kernkompetenz en sehr gut in die neue Anwen- dungsdomäne „Wasserstoff“ übertragen bzw. als komplementäre Technologien einbringen. Die nicht vorhandene Nachfrage nach Wasserstoff und die unterrepräsentierte energetische Wertschöpfungs- kette, welche sich aus dem Metropolenvergleich erkennen lässt, stellt für den Aufbau eines Innovationsclusters/- zentrums innerhalb der produktbezogenen Wertschöpfungskette für die EMN einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil kann jedoch durch die Stärkung anderer Standortfaktoren kompensiert werden. Vor allem der Aufbau eines leistungsstarken Arbeitsmarktes (hohe Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften), einer vorteil- haften und wasserstoffaffinen Forschungslandschaft mit einem direkten Transfer von Forschungsergebnissen in die Industrie und begünstigte Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit sind hierfür dienlich. Zu- dem wirkt sich die Stärke verbundener Industriezweige in der EMN, wie der Maschinenbau oder spezialisierte Anbieter von digitalen Lösungen, positiv auf die Standortbedingungen in der EMN aus. Eine konkrete Maßnahme, um die Aktivitäten der Unternehmen bzgl. der Wasserstofftechnologie weiter zu stär- ken, ist eine aktive Vernetzung zwischen den verschiedenen Schlüsselakteuren in der Wasserstoffwirtschaft und in verbundenen Industriezweigen. Hierdurch können die bestehenden Kompetenz -Cluster in der Wasser- stoffwirtschaft erweitert bzw. weiter ausgebaut werden. Zudem sind konkrete und systematische Fördermaß- nahmen zum Technologietransfer des bestehenden Know -how aus den Ho chschulen und Forschungseinrichtungen in die Unternehmen wichtig. Beide Aufgaben können durch eine auf die EMN-fokus- sierte Vernetzungsstelle gefördert und koordiniert werden. In diesem Kontext sind durch die Vernetzungsstelle sowohl die Erfassung der Akteure als auch die Erstellung einer Anbieter -Technologiedatenbank von einschlä- gigen und verbundenen Technologien für eine gezielte Vernetzung anzustreben. Wasserstoff unterscheidet sich aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften von anderen üblichen Stoffen in der Verfahrenstechnik. Die Entwicklung, Produktion und der Betrieb von Wasserstoffkom- ponenten bedarf daher spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten. Die bestehenden Unternehmen und deren Mit- arbeiter müssen bzgl. der Wasserstofftechnologie geschult und qualifiziert werden. Zudem müssen Fachkräfte mithilfe angepasster Studienprogramme ausgebildet werden. Hierzu braucht es neben der breiten Entwicklung der Technologiekompetenz eine umfassende Bildungsinitiative. 23 8 Eine entscheidende Rolle kann h ier der Aufbau eines Wasserstoff -Wissenszentrums in der EMN einnehmen. Das Wissenszentrum bündelt das technologiespezifische Wissen und interagiert bzw. ergänzt die zentrale Ver- netzungsstelle der EMN. Das Wissenszentrum soll entsprechende Programme zur Ausbildung von Mitarbeitern in den verschiedenen Bereichen anbieten und in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Universitäten was- serstoffspezifische Studien- und Qualifizierungsprogramme entwickeln. Die Erarbeitung dieses Wissens und anwendungsbezogene Erfahrungen lassen sich zudem fördern, indem Demonstratoren und Erprobungsanla- gen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff in der EMN aufgebaut, gefördert und unter- stützt werden. Diese Demonstratoren und Erprobungsanlagenstellen stellen eine zie lgerichtete Alternative zur voraussichtlich eingeschränkten Verfügbarkeit solcher Systeme im Zuge der nachrangigen energetischen Wert- schöpfungskette in der EMN dar. EMN benötigt, trotz einer geringen Erzeugung und Nachfrage nach Wasserstoff, eine geeignete Versor- gungsstruktur. Auch wenn die Studie zu dem Schluss kommt, dass in der EMN die Erzeugung und die Anwendung von Was- serstoff eine untergeordnete Rolle spielen werden, so wird es dennoch Anwendungen geben, welche auf die Versorgung mit Wasserstoff angewiesen sind. Ohne eine bedarfsgerechte Infrastruktur werden bestimmte Wirt- schaftsbereiche abwandern, welche auf die zukünftige Verfügbarkeit von Wasserstoff angewiesen sind. Der Infrastruktur-Bedarf wird zu 40 bis 50 Prozent im Bereich der Mobilität vorzufinden sein. Ein bestimmender Faktor hierbei ist, dass in der EMN mehrere sehr wichtige Verkehrsrouten vorhanden sind, welche ohne ent- sprechende Versorgungsstruktur nicht wie bisher genutzt werden können. So wurde ein Bedarf von 55 Tank- stellen in der Region prognostiziert, um den zukünftigen Bedarf an Wasserstoff im Mobilitätsbereich langfristig decken zu können. Vor allem im optimistischen Szenario, in dem ein hoher Ausbau der erneuerbaren Energien, eine entsprechende Speicherkapazität und eine Reduktion d es Privatverkehrs angenommen wird, werden sich die Potenziale zur eigenen Versorgung mit Wasserstoff ergeben. Dies stellt einen zusätzlichen Anreiz dar, um eine entsprechende - an die Anwendungspotenziale angepasste – Versorgungsstruktur in der Metropolregion zu entwickeln. Ein klares Hemmnis für die Entwicklung ist die aktuell nicht vorhandene Nachfrage und der zukünftig vergleichs- weise geringe Bedarf an Wasserstoff. Hierbei ist zu beachten, dass ohne ein Angebot an Wasserstoff sich auch kaum eine Nachfra ge entwickeln wird, so lange Alternativen verfügbar sind. Großverbraucher in der Region nutzen aktuell vorwiegend Gas für ihre energieintensiven Wärmeprozesse. Eine frühzeitige Klärung, welche Derivate für welche Anwendung in Frage kommen, erleichtert den anwendungsorientierten Aufbau der Versor- gungsinfrastrukturen. Eine zentrale Anlaufstelle für potenzielle Wasserstoffanwender und -versorger kann hier- bei wichtige Informationen erheben und als Netzwerkknotenpunkt agieren. Darüber hinaus müssen unabhängig von der Meldung der Anwender und Versorger die Standorte und Mengen von möglichen Quellen und Senken ermittelt werden, um eine langfristige Planung der Versorgung zu ermöglichen. Dabei müssen die unterschied- lichen Herstellungs-, Transport-, Speicherungs- und Anwendungsformen (u.a. Derivate) berücksichtigt werden. Hier zeigt sich zudem ein konkreter Forschungsbedarf. Es müssen Strukturen und Implementierungen entwi- ckelt werden, welche eine effiziente Versorgung mit Wasserstoff und deren Infrastruktur in absatz schwachen Regionen sicherstellt. Im Zusammenhang mit den Simulationen hat sich ein weiterer Aspekt in der Energieversorgung für die EMN ergeben. Es zeigt sich, dass selbst bei einem Ausbau der geplanten Speicherkapazität um den Faktor 10 diese nicht für eine Pufferung der Stromproduktionsspitzen ausreicht. Werden nun Elektrolyseure in der Region zur Pufferung von überschüssiger Energie genutzt, ermöglicht dies eine Reduktion der Stromimporte, mindert gleichzeitig aber das Potenzial, Wasserstoff für andere Anwendungen bereit zu stellen. Des Weiteren sind Elektrolyseure im Vergleich zu anderen Speichern deutlich komplexere Systeme und weisen aktuell noch einen relativ schlechten Gesamtwirkungsgrad auf, bieten aber die Möglichkeit auch über einen längeren Zeitraum die Energie vorzuhalten. Dies zeigt einen konkreten Forschungsbedarf, um effizient Energieüberschussspitzen für die längerfristige Nutzung puffern zu können. Zudem müssen die Auswirkungen auf die Stromverteilung und die Netzsicherheit betrachtet werde n. Ebenso ist eine Gesamtstrategie für die Auslegung und den Betrieb 24 9 elektrischer Speicher im Zusammenspiel mit den Erneuerbaren und Wasserstoff zu untersuchen. Denkbar sind hier als Beispiel eine Erweiterung des Projekts EMN -SIM im Klimapakt2030+ oder der Aufbau eines Digital Twins der Wasserstoffströme in der Metropolregion. Bezogen auf die Zeitschiene zeigt sich, dass der Aufbau einer umfassenden Wasserstoffwirtschaft im Allgemei- nen ambitioniert ist. Zudem zeigen sich in der EMN weitere Aspekte, die Einf luss auf die Implementierung ha- ben. Es muss sowohl von Seiten der Forschung, der Wirtschaft und der Behörden gemeinsam an der Umsetzung gearbeitet werden, um dies zu stemmen. Hierbei darf jedoch nie außer Acht gelassen werden, dass es in der Regel im Bereich der Anwendung bereits Alternativtechnologien gibt. Absehbar ist aktuell, dass auch die Wasserstofftechnologie keine allumfassende Lösung darstellen wird und anwendungsspezifisch geprüft werden muss, unter welchen Bedingungen diese Technologie die geeignetste ist. 25 Partner: Gefördert Unterstützt durch: Fürther Str. 250 90429 Nürnberg T.: +49 911 5302 99120 www.encn.de 26 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadt rat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg GALERIA Karstadt Kaufhof Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(S)stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 13.03.2023 Antragsteller: Pirner Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, während der heute angekündigte Erhalt von Karstadt an der Lorenzkirche eine sehr positive Nachricht für die Innenstadt ist, stellen die angekündigten Schließungen von Kaufhof Königstraße und von Karstadt Langwasser im Franken-Center einen schweren Schlag sowohl für die Beschäftigten als auch für Nürnberg insgesamt dar. Allerdings ist die Lehre aus den in der Vergangenheit angekündigten und dann später wieder zurückgenomme­ nen Schließungs-Ankündigungen bei GALERIA, dass nichts endgültig ist. Damals ist es dank des parteiübergrei- fenden Einsatzes gelungen, die Schließungen abzuwenden. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 15.03.2023 folgenden Dringlichkeitsantrag: Die Verwaltung berichtet zu der angekündigten Schließung von zwei der drei Nürnberger GALERIA-Filialen und den nun anstehenden Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen Fraktionsvorsitzender A23031300 GALERIA.docx Ö 1.1Ö 1.1 27 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadt rat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg GALERIA Karstadt Kaufhof Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(S)stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 13.03.2023 Antragsteller: Pirner Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, während der heute angekündigte Erhalt von Karstadt an der Lorenzkirche eine sehr positive Nachricht für die Innenstadt ist, stellen die angekündigten Schließungen von Kaufhof Königstraße und von Karstadt Langwasser im Franken-Center einen schweren Schlag sowohl für die Beschäftigten als auch für Nürnberg insgesamt dar. Allerdings ist die Lehre aus den in der Vergangenheit angekündigten und dann später wieder zurückgenomme­ nen Schließungs-Ankündigungen bei GALERIA, dass nichts endgültig ist. Damals ist es dank des parteiübergrei- fenden Einsatzes gelungen, die Schließungen abzuwenden. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat am 15.03.2023 folgenden Dringlichkeitsantrag: Die Verwaltung berichtet zu der angekündigten Schließung von zwei der drei Nürnberger GALERIA-Filialen und den nun anstehenden Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen Fraktionsvorsitzender A23031300 GALERIA.docx Ö 1.1Ö 1.1 28 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage OBM/008/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Geschichte und Gegenwart hier: Jüdische Begegnungsstätte Sachverhalt (kurz): Anlässlich des Festjahres "1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland" hat der Stadtrat am 24. März 2021 eine Resolution zur Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Nürnberg verabschiedet. Darin wurde u. a. festgehalten, dass die Stadt Nürnberg - in Abstimmung mit der Israelitischen Kultusgemeinde - eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer Begegnungs- und Bildungsstätte auf den Weg bringt. Es werden über die Vorarbeiten zu einer Machbarkeitsstudie dazu berichtet sowie die Umsetzungsschritte skizziert. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 60.000 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 60.000 € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 2Ö 2 29 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/008/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mit der zu schaffenden Begegnungsstätte soll die Bürgerschaft in ihrer gesamten Diversität adressiert werden. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 2. BM 30 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/008/2023 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie wie beschrieben auf den Weg zu bringen. 31 Top 2 Jüdische Begegnungsstätte (JBS) in Nürnberg 1. Sachverhalt Am 24. März 2021 beschloss der Nürnberger Stadtrat in einer gemeinsamen Resolution1 u.a., jüdisches Leben in Nürnberg sichtbarer zu machen. Als ein „möglicher Baustein auf dem Weg zu einem sichtbaren Miteinander in unserer Stadt ist eine Begegnungs- und Bildungsstätte für die jüdische und nichtjüdische Bevölkerung“ benannt. Dieser Auftrag wird wie folgt verfeinert: „Hierfür bringt die Stadt Nürnberg eine Machbarkeitsstudie in enger Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN) auf den Weg und erarbeitet gemeinsam einen konkreten Konzept- und Umsetzungsvorschlag.“ Erste Vorarbeiten starteten 2021 unter Federführung des Stabs Stadtentwicklung im Bürgermeisteramt als Projektleitung zusammen mit dem Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin sowie in enger Abstimmung mit der Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg. Gemeinsam wurde als Startmaßnahme ein auf breiter gesellschaftlicher Basis aufgesetzter Diskurs über Bedarfe sowie die inhaltliche und physische Ausgestaltung einer JBS vereinbart. Corona-bedingt konnte dieser erst am 26. und 28. April 2022 im Rahmen von zwei intensiven Workshops im südpunkt und in Räumen der IKGN stattfinden. Eingeladen waren ca. 80 Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten wie Religion und Dialog, Geschichte, Bildung, Kunst und Kultur, Vermittlung, Inklusion, Generationenvielfalt sowie Politik aus Nürnberg und Umgebung. Ziele der Workshops waren die Erarbeitung einer Ideensammlung und die Formulierung erster Vorstellungen, was eine Jüdisches Begegnungsstätte in Nürnberg schaffen und leisten können soll. 2. Arbeitsergebnisse aus den Workshops Folgende Leitgedanken konnten aus den Diskussionen abgeleitet werden: Die Jüdische Begegnungsstätte ist…  im Stadtraum sichtbar und macht jüdisches Leben sichtbar. Eine besondere Rolle spielen Barrierefreiheit und zentrale Lage. In diesem Zusammenhang wurde auch eine markante Architektur gewünscht.  Begegnung und Netzwerk für alle – interreligiös, plural, generationsübergreifend. Neben dem Ziel, mögliche Vorurteile abzubauen, wird ein breites Netzwerk unter Einbindung diversen Nürnberger Vereine und Initiativen gewünscht.  kein Gemeindezentrum und kein Museum. Wichtig ist der in die Zukunft gerichtete Blick und die Öffnung des Ortes über die religiöse Dimension hinaus.  Jüdische (Gegenwarts-)Kultur – jüdische Vielfalt und Identität – jüdisches Leben.  Selbstverständlichkeit, jüdisch sein ist Normalität.  ein Ort des Diskurses und der Debattenkultur, bei dem die jüdische Streitkultur auch zu nichtreligiösen und aktuellen Themen gepflegt und praktiziert wird.  ein Ort der Wissensvermittlung und Bildung.  ein Ort des kulturellen Erlebens. Zur Programmatik gehören Veranstaltungen, Feste, Ausstellungen, Festivals, Streetart, Pop-Up-Formate etc. – auch über jüdische Kontexte hinaus.  ein „Dritter Ort“ – offen für alle. Die JBS soll mit einem Café, Restaurant oder niederschwelligen Angeboten Menschen ansprechen und ohne Hürden, Barrieren und Vorbehalte im Alltag zugänglich sein. 1 Resolution: Jüdisches Leben in Nürnberg. Sichtbar. Erfahrbar. Selbstverständlich. (nuernberg.de) Ö 2Ö 2 32 Anhand der Ideensammlung konnten überdies sieben Themenschwerpunkte identifiziert werden, nämlich Jüdisches Leben/(Gegenwarts-) Kultur; Begegnung/Religion/Dialog; Offenheit/Erreichbarkeit; Standort/Architektur (favorisiert wird Altstadt); Gastronomie/Feiern sowie Kunst/Kultur/Bildung. Grundsätzlich sollen unterschiedliche Zielgruppen adressiert werden mit einem besonderen Augenmerk auf junge Menschen. Fazit Auf Grundlage der eingebrachten Ideen bildet sich ein Ort mit Café/Restaurant ab, der auch außerhalb von Bildungs- und Kulturangeboten attraktiv für Besuchende ist, eine Begegnungsstätte mit wechselnden Ausstellungen, Vorträgen, Seminaren zu jüdischem Leben, Kultur, Geschichte, Kunst, aktuellem Zeitgeschehen, ein Platz für Vereine und Initiativen zum Vernetzen und Begegnen. Das gesamte Angebot entsteht mit jüdischem Fokus und Blick in die Welt. 3. Machbarkeitsstudie Die Konkretisierung der umfänglichen Vorarbeiten soll nun im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erfolgen, welche die Einzigartigkeit einer JBS anhand eines Grobkonzepts herausarbeitet und damit die inhaltliche Schärfung in Bezug auf bereits bestehende Institutionen in Nürnberg und Umgebung vornimmt. Die Zielgruppen sollen darin detailliert betrachtet werden. Grundlegend für den Erarbeitungsprozess sind dabei eine enge Abstimmung mit der IKGN sowie die Einbindung partizipativer Formate. Darüber hinaus gilt es, die Anforderungen an den Standort hinsichtlich Größe, Erreichbarkeit, Raumbedarf etc. zu klären. Zudem soll in enger Absprache mit Stadtverwaltung und IKGN eine erste Kostenschätzung für maximal zwei Standorte ermittelt sowie eine erste Einschätzung möglicher Förderansätze vorgenommen werden. Bezüglich der zukünftigen Betriebsträgerschaft und Bespielung soll ein Betreiberkonzept erarbeitet werden, welches Schätzwerte zu laufenden Kosten aufzeigt. Schließlich ist ein grober Zeitplan mit definierten Meilensteinen der Umsetzung zu erarbeiten. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie wie beschrieben auf den Weg zu bringen. 33 Seite 1 von 4 Berichtsvorlage Ref.I/II/010/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Bericht Betreff: Erster Gesamtbericht zu den Auswirkungen der Personalkosteneinsparungen Anlagen: Gesamtbericht zu den einzelnen Geschäftsbereichen Bericht: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 wurde unter TOP 3.3.4 ein Personalkosteneinsparungspaket beschlossen. Das Konzept sieht die Einsparung von ca. 500 Vollkraftstellen bis zum Jahr 2026 mit einem jährlichen Einsparvolumen von geschätzt 35 Mio. € vor. Gleichzeitig sind die Geschäftsbereiche angehalten, bis zum dauerhaften Einzug der Stellen eine Freihaltequote von mindestens 11% im Geschäftsbereich zu erreichen und zu halten, sofern extern ausgeschrieben werden soll. Eine Reihe von Ausnah mebereichen wurde von diesen Regelungen festgelegt. Die Geschäftsbereiche sind für die Erreichung der Einsparziele verantwortlich und sind verpflichtet, diese aktiv zu steuern. Der vorliegende Bericht stellt eine Zusammenschau der Rückmeldungen der Geschäftsbereiche und somit einen ersten Sachstandsbericht der aktuellen Stände, Einsparungsüberlegungen und möglicher Auswirkungen dar. Auf Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt die erste Berichterstattung im 1. Quartal 2023. Weitere Berichte sind im halbjährlichen Turnus geplant. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Einsparvolumen von jährlich 35 Mio. € wird bis zum Jahr 2026 angestrebt. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 3Ö 3 34 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/010/2023 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Vorlage stellt eine Zusammenschau der Geschäftsbereiche dar. 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Relevanz wird ggf. bei den Einzelberichterstattungen behandelt 35 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/010/2023 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 36 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/010/2023 Seite 4 von 4 37 1 Aktuelle Sachstandsberichte der Geschäftsbereiche über die Personalkosteneinspa- rung (Haushaltsberatungen vom 17.11.2022) Einführung Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 wurde unter TOP 3.3.4 ein Per- sonalkosteneinsparungspaket beschlossen. Das Konzept sieht die Einsparung von rund 500 Vollkraftstellen bis zum Jahr 2026 mit einem jährlichen Einsparvolumen von geschätzt 35 Mio. € vor. Die Geschäftsbereiche sind für die Erreichung der Einsparziele verantwortlich und sind verpflichtet, diese aktiv zu steuern. Der vorliegende Bericht stellt eine Zusammenschau der Rückmeldungen der Geschäftsberei- che und somit einen ersten Sachstandsbericht der aktuellen Stände, Einsparungsüberlegun- gen und möglicher Auswirkungen dar. Offizielle Tabelle der Vakanzquote Mit Stand 15.02.2023 (die zentrale Auswertung durch BDR/DiP erfolgt einmal monatlich zum 15.) lag die gesamtstädtische Freihaltequote bei den nicht ausgenommenen Stellen bei 11,93%. Gesamtstädtisch ist das übergangsweise Ziel der Freihaltequote von 11% somit bereits er- reicht. Bei der Auswertung nach Geschäftsbereichen sind aktuell nur noch drei unterhalb des Schwellenwertes. Das unabdingbare Einsparziel wurde somit schneller erreicht als erwartet. Bis 2026 gilt es nun, diese freien Stellen in dauerhafte Stelleneinzüge umzuwandeln. Geschäftsbereich inkl. Zugeordneter Ei- genbetriebe Stand: 15.02.2023 Soll VK lt. Stellenplan gesamt Soll VK lt. Stellenplan Konsolidierung Vermerk (C,D,H) Ist VK Vermerk (C,D,H) Freihal- tequote Gesamtergebnis 11.578,05 4.412,81 3.886,56 11,93% [+] Geschäftsbereich Oberbürgermeister 838,55 325,63 296,45 8,96% [+] Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin 611,70 558,68 503,15 9,94% [+] Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters 1.944,81 1.093,00 966,42 11,58% [+] Geschäftsbereich Referat I/II 779,91 554,06 491,49 11,29% [+] Geschäftsbereich Referat III 1.379,53 186,42 164,61 11,70% [+] Geschäftsbereich Referat IV 1.904,04 359,20 331,76 7,64% [+] Geschäftsbereich Referat V 3.174,17 575,38 506,86 11,91% [+] Geschäftsbereich Referat VI 699,16 553,10 450,07 18,63% [+] Geschäftsbereich Referat VII 246,18 207,34 175,75 15,24% Modifikation des Konzeptes Die Referentenrunde hat im Januar nach langer Diskussion beschlossen, die fünfmonatige Wartefrist für Stellenbesetzungen, nicht aber die externe Wiederbesetzungssperre, auszuset- zen. Wesentlicher Gründe hierfür war die Erkenntnis aufgrund von vielfältigen Rückmeldun- gen, dass eine funktions fähige Verwaltung durch die Aufrechterhaltung dieser Regelung zu sehr geschwächt werden würde. Das bedeutet, dass freiwerdende Stellen ohne Wartefrist (intern immer und extern wo möglich) wiederbesetzt werden können. Weiterhin Gültigkeit hat die oben genannte Regel, dass eine Ö 3Ö 3 38 2 11%-Freihaltequote bei den nicht von der Konsolidierung ausgenommenen Stellen das ent- scheidende Kriterium für die Möglichkeit einer externen Ausschreibung dieser Stellen ist. In- sofern bleibt es in Teilbereichen der Verwaltung (vorübergehend bis zum Erreichen der Quote) bei einer externen Wiederbesetzungssperre. Die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde wurde über die Anpassung des Kon- zeptes informiert. Geschäftsbereich Oberbürgermeister (OBM) mit Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) 1. Für den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters ist folgende Situation zu verzeichnen: Soll VK lt. Stellenplan gesamt 838,55 VK Soll-VK im nicht ausgenommenen Bereich 325,63 VK (nachrichtlich: 57 % der Stellen sind ausgenommen, insbesondere in den Bereichen Bürgerservice & Sicherheit) Stand 01.02.2023 IST VK lt. Stellenplan gesamt 296,45 VK Freihaltungsquote (Stand 1.2.2023) in % 8,96 % Anmerkung: Die Freihaltungsquote im Geschäftsbereich ist derzeit noch sehr instabil und unterliegt erheblichen Schwankun- gen. Dies ist u.a. auf die derzeit noch laufenden bzw. bereits abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren der in 2022 geschaffenen bzw. lange unbesetzten (gerade im Parteiverkehrsbereich) Stellen zurückzuführen. Der Dienstbeginn der zumeist externen Bewerberinnen und Bewerber verzögert sich jedoch aufgrund von teilweise längeren Kündigungsfristen bis April 2023. Die Quote wird sich erst in den nächsten Monaten stabilisieren und zukünftig unter Berücksichtigung der allgemeinen Fluktuation eine belastbare Grundlage bilden. Parallel hierzu wird derzeit im Geschäftsbereich eine interne Prognoserechnung der Personalzu- und –abgänge etabliert, um eine mittelfristige Personalplanung geschäftsbereichsweit zu ermöglichen. 2. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung Seit 2020 wurden verstärkt Anstrengungen unternommen, den städtischen Bürgerservice deutlich zu verbessern. Durch eine gezielte Maßnahmenbündelung konnten die Auswirkungen der Corona-Krise und deren Folgen für den Bürgerservice abgefedert werden und auch den Herausforderungen des Ukraine-Kriegs und der Energie- mangellage erfolgreich begegnet werden. Ein Schwerpunkt der ergriffenen Maßnahmen konzentrierte sich dabei auf die Verbesserung der Personalsituation in den Fachdienststellen, insbesondere im Bereich Bürgerservice vor Ort. Durch sog. Regelausschreibungen mit erweitertem Bewerberfeld konnte die Einstellungs- und Besetzungs- quote in 2022 deutlich verbessert werden. Eine Personaleinsparung bei den Führungskräften im Bürgerservice wäre unter den gegebenen Rahmenbedingungen derzeit kontraproduktiv. Erst nach der mehrmonatigen Einarbei- tungsphase der neuen Mitarbeitenden kann ab 2024 eine konsolidierte Betrachtung der Situation vorgenommen werden. Auf dieser Basis kann dann über eine Veränderung der Aufbauorganisation und damit ggf. über die Ein- führung über den Abbau von Leitungsstellen beraten werden. Priorität hat deswegen die Sicherstellung eines funktionierenden Bürgerservice. So ist derzeit eben auch keine Aufgabenreduzierung (die Grundlage einer Aufgabenkritik im Bereich der Pflicht- aufgaben sein könnte) im Geschäftsbereich OBM in Sicht, vielmehr stellt der Bundes- und Landesgesetzgeber, aber auch der Stadtrat an sich in vielen Themenfeldern neue Anforderungen an die Aufgabenerfüllung durch die 39 3 Stadtverwaltung. Als Beispiel sind für den Geschäftsbereich OBM die Gesetzesvorhaben „Fachkräfteeinwande- rung“, „Chancen-Aufenthaltsrecht“ bzw. das geplante neue Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht oder auch die „Whistleblower-Richtlinie“ zu nennen. Hauptanliegen des Geschäftsbereichs OBM ist dabei neben der Bürger- freundlichkeit und der Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig auch die effiziente Ausgestaltung der jeweiligen Aufgabenerledigung. Mit der Bildung einer Shared-Service-Einheit für allgemeine Verwaltungsaufgaben innerhalb des Direktoriums Bürgerservice, Digitalisierung und Recht ist eine Standardisierung und Optimierung dieser Unterstützungspro- zesse angestrebt. Zunächst muss jedoch der personelle Aufbau der neuen Einheit abgeschlossen werden, um in einer mehrmonatigen Einschwungphase die neuen Prozesse in gelebte Verwaltungspraxis zu überführen. Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing arbeitet bereits, auch in den Prozessen, im hohen Maße digital. Durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin, die für die Interne Kommunikation zuständig ist, muss die notwendige Stelle durch eine Kollegin oder einen Kollegen aus der Redaktion ersetzt werden, weil die Interne Kommunikation immer wichtiger wird. Hierdurch kommt es zu Einbußen in der klassischen redaktionellen Arbeit. Beim Rechnungsprüfungsamt wird es bei den Vergabeprüfungen und Prüfungen von BIC-Maßnahmen zu länge- ren Bearbeitungszeiten bzw. Liegezeiten kommen, da freie Stellen vor allem im technischen Bereich momentan nicht nachbesetzt werden können. Sollte dies dauerhaft nicht gelingen, könnte es in Einzelfällen auch dazu füh- ren, dass zugeleitete Vergaben nur zur Kenntnis genommen werden sowie bei BIC-Prüfungen Verzögerungen auftreten. Das Amt für Internationale Beziehungen erhält weiterhin die Zusammenarbeit und Beziehungen zu allen Partner- städten aufrecht. Es wird aber teils zu Reduzierungen einiger Aktivitäten kommen. Das Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) arbeitet laufend an der Verbesserung von Arbeitsabläufen, Pro- zesse und auch deren Digitalisierung. Der laufende Prozess der Verwaltung und Bearbeitung der Schöffenbewer- bungen wurde medienbruchfrei digital gestaltet. Die Meldung als Wahlhelfer ist bereits digital möglich und soll in Zukunft durch ein Online Portal für Wahlhelfende, welches als Gemeinschaftsprojekt zusammen mit anderen Großstädten aufgesetzt ist, abgelöst werden. Die Abwicklung der Wahlhelferentschädigung erfolgt seit der Integ- rationsratswahl 2022 bereits bargeldlos. Durch die konstante Mehrfachbelastung im Rahmen des Zensus 2022 wurden nahezu alle personellen Kapazitä- ten für die Zeit August-Oktober 2022 mobilisiert um die Erfassung und den erfolgreichen und fristgerechten Ab- schluss des Projekts nicht zu gefährden. Folge dieser Notfall-Priorisierung war, dass die statistische Standardbe- richterstattung (v.a. das Statistische Jahrbuch) zum Erliegen kam und erst Ende 2022/Anfang 2023 mit deutlicher Verzögerung aufgenommen und abgeschlossen werden konnte. Auch die Zuarbeit zu anderen Querschnittspro- jekten und Umfragen musste in dieser Zeit ruhen. Es ist davon auszugehen, dass selbst mit der vorhandenen Personalausstattung eine Arbeitsverdichtung und ein nicht geringes Maß an Mehrarbeit durch Projekte anderer Dienststellen/Geschäftsbereiche (z.B. Gesundheitsthemen, Bildungsbüro Fürth) auf StA zukommen wird. Ange- sichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und sozialräumlichen Verwerfungen (u.a. durch den Zuzug Schutzsuchender, Druck auf Wohnungsmarkt, ökonomische Zusatzbelastung durch Energiekrise) wird der Infor- mationsbedarf aus Politik und Verwaltung steigen; gleichzeitig muss mit der aktuellen Personalausstattung auch noch die Organisation und Durchführung der Landtags- und Bezirkswahl 2023 sichergestellt werden. Statistiken, organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Bürgerbegeh- ren und Abstimmungen sind Pflichtaufgaben, die erbracht werden müssen. Gerade bei Wahlen hat jede Mitarbei- terin und jeder Mitarbeiter bei StA einen festen Aufgabenbereich, der nicht wegfallen kann. Es kann also nicht zu einem Wegfall von Aufgaben, sondern nur zu einer verzögerten Aufgabenerfüllung kommen. Es besteht daher das Risiko, dass die Bereitstellung von für städtische Planungsdienststellen wichtigen, statisti- schen Arbeitsgrundlagen sich zukünftig verzögert und die zentrale Informationsdienstleistung für die Stadtsteue- rung ggf. nicht zeitgerecht gewährleistet werden kann. 40 4 Bei allen zentralen städtischen, regionalen und überregionalen Aufgaben der strategischen Steuerung und Koor- dination werden vom Bürgermeisteramt alle Anstrengungen unternommen, um Einschränkungen zu vermeiden. Dies gilt auch für die Koordination des Geschäftsgangs des Stadtrats inklusive seiner Gremienarbeit. Die Digitalisierung im Geschäftsbereich schreitet zügig voran; insbesondere durch die konsequente Umsetzung des OZG-Programms mittels End-to-End-Prozessbetrachtungen kann ein verminderter Ressourcenaufwand er- zielt werden. Durch eine fortschreitende Digitalisierung der Antragsprozesse soll eine umfassende Verwaltungs- automatisierung angestrebt werden. Die ersten Pilotversuche mit Robotic Processing Automation (RPA) sind in Vorbereitung. Hierdurch kann in bestimmten Arbeitsbereichen eine deutliche Verringerung des Ressourcenver- brauchs bei Routinetätigkeiten ermöglicht werden. Sobald erste Erkenntnisse vorliegen, können Rückschlüsse auf die Auswirkungen auf den Personalbedarf gezogen werden. Die Erarbeitung der digitalen Fachstrategien nimmt derzeit ebenfalls Fahrt auf; die Stellen der Digitalkoordinatoren sind in Kürze besetzt. Bei den derzeit schon erstellten Fachstrategien sind einige Schwerpunktsetzungen für den Geschäftsbereich erkennbar. Diese müssen sich jedoch in 2023 noch verfestigen. Zusammenfassend betrachtet kann der Geschäftsbereich OBM derzeit noch keine abschließende Festlegung treffen bzw. eine langfristig auf 2026 ausgerichtete Strategie über Stelleneinsparungen fixieren. Vielmehr sollen bis 2024 Eckpunkte für das umzusetzende Personaleinsparkonzept im Geschäftsbereich fixiert werden; erste An- satzpunkte hierzu werden bereits verwaltungsintern diskutiert. Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin (2.BM) Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dem Stadtrat am 17.11.2022 ein umfangrei- ches Konzept zur Personalkosteneinsparung vorgelegt und beschlossen. In den Jahren 2023 und 2024 sind von den Geschäftsbereichen, Dienststellen und Eigenbetrieben Pla- nungen zu erarbeiten, welche Stellen dauerha ft entfallen sollen. Als Zielwert für den Ge- schäftsbereich Kultur wurden 61,58 VK ermittelt. Bis zur endgültigen Vorlage eines dauer- haften Einsparkonzeptes besteht die Zielvorgabe, die genannte Zahl an Vollkraftstellen über die Steuerung von Stellenneu- bzw. Wiederbesetzungen durch den Geschäftsbereich frei zu halten. Hinsichtlich des Planungs - bzw. Umsetzungsstands sowie der Konsequen- zen im Dienstbetrieb, der Aufgabenerledigung und der Überprüfung von Standards im Zuge der Aufgabenkritik soll vorliegend berichtet werden. 1. Entwicklung Stellenfreihaltungen im Geschäftsbereich 2.BM zum jeweiligen Stichtag Zeitpunkt Soll VK lt. Stellenplan gesamt Soll VK (rele- vant für Konso- lidierung) Ist VK (relevant für Konsolidierung) VK frei (rele- vant für Konso- lidierung) Quote an un- besetzten Stellen 15.01.2023 611,70 558,68 500,91 57,77 10,34 15.02.2023 611,70 558,68 503,15 55,53 9,94 01.03.2023 611,70 558,68 501,33 57,35 10,27 41 5 Ziel ist die Freihaltung von 11% aller für die Konsolidierung relevanter Soll- Vollzeitäquiva- lenten. Hierbei handelt es sich um 10,1% aller tatsächlich existierenden Sollstellen im Ge- schäftsbereich Kultur. Der Rückgang der Freihaltequote von Januar auf Februar 2023 ist hauptsächlich den er- folgreichen Besetzungsverfahren zum Ende des Jahres 2022 geschuldet. Die neu gewon- nenen Mitarbeitenden nehmen sukzessive ihre Tätigkeit auf. Seit dem 01.01.2023 müssen Wiederbesetzungsanfragen als Grundlage für Stellenausschreibungen vom Geschäftsbe- reich genehmigt und nach Möglichkeit so gesteuert werden, dass die Vorgabe an freien Stellen möglichst zügig erreicht wird . Regelmäßig sollen Stellen mindestens drei Monate freigehalten werden. Darüber hinaus wurde aus Gründen der Effizienz und Durchführbarkeit mit dem Personal- amt vereinbart, dass befristete Stundenerhöhungen von Teilzeitbeschäftigten aus freien Stellen dem Geschäftsbereich nur dann zur Genehmigung vorzulegen sind, wenn diese für länger als zwei Monate oder im Umfang von 19,5 WAS und mehr beabsichtigt sind. 2. Dauerhafte Stelleneinsparungen Der Abbau von 61,58 Vollzeitäquivalenten stellt 2. BM und alle Mitarbeitende vor große und vielfältige Herausforderungen. Es muss geprüft und entschieden werden, welche Aufgaben künftig möglicherweise effizienter, mit niedrigerem Standard, in reduziertem Umfang wahr- genommen werden oder vollständig entfallen sollen. Das Konsolidierungskonzept muss sich dabei an strategischen Überlegungen der Dienststellen und zugleich der Gesamtper- spektive des Geschäftsbereichs Kultur ausrichten. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, die erforderliche Aufgabenkritik nach Möglichkeit so auszugestalten, dass Kernangebote attraktiv bleiben. Das Streichen von Angeboten ist bei kostenpflichtigen Angeboten mit Ein- nahmeausfällen verbunden. Eine Reduzierung von Standards kann zu sinkender Nach- frage führen. Dies stellt die Kulturdienststellen vor eine herausfordernde Managementauf- gabe. Die negativen Einnahmeeffekte gilt es zu begrenzen. Sie werden sich indes – ange- sichts der Tatsache, dass über 10 % aller tatsächlich existierenden Sollstellen im Ge- schäftsbereich Kultur reduziert werden sollen - nicht gänzlich vermeiden lassen; zumal die Digitalisierung im Bereich der Kultur nur äußerst eingeschränkt und allenfalls punktuell Ef- fizienzvorteile erwarten lässt. Zumeist kann die Digitalisierung als Zusatzangebot genutzt werden. Die Berichte aus den Kulturdienststellen sowie Erkenntnisse aus den Personalversamm- lungen lassen auf große Verunsicherung bei den Mitarbeitenden schließen. Dies gilt trotz der Vereinbarung des Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen und der dadurch objek- tiv vorhandenen Arbeitsplatzsicherheit. Der Konsolidierungsprozess wird zu schmerzhaften Einschnitten führen, die auch die Auf- gaben und Tätigkeiten unserer Mitarbeitenden verändern werden. Er stellt in Planung und Umsetzung ein geschäftsbereichsweites Projekt dar, das die Kulturverwaltung über die nächsten beiden Jahre – neben der weiterhin möglichst erfolgreichen Durchführung der Kulturangebote – stark beschäftigen wird. Der Konsolidierungsprozess muss auf Aufgaben- und Angebotsebene erfolgen, denn nur so ist es möglich, konkrete Stellen zu benennen, die künftig entfallen sollen. Die Vereinbarung transparenter Kriterien, breite Information und Einbeziehung der Mitarbeitenden sind erfolgskritisch. Alle relevanten Gremien, insbeson- dere PR/2.BM, sind von Beginn an umfassend einzubeziehen. Die Gründe für Entscheidun- gen müssen klar benannt und an Betroffene und Beteiligte nachvollziehbar kommuniziert werden. 2.BM wird diese Aufgaben mit vollem Elan bei aller notwendigen Sorgfalt angehen. Aus Sicht von 2.BM wäre es wünschenswert, innerhalb des Geschäftsbereichs eine Mög- lichkeit zu schaffen, die betroffenen Mitarbeitenden bei der Suche nach anderen Tätigkeiten zu unterstützen. Das Ziel wäre e ine beratende U nterstützung dabei anzubieten , um eine 42 6 Neuorientierung innerhalb des Kulturbereichs zu ermöglichen. Es müsste jedoch noch ge- klärt werden, inwieweit dies erreicht werden kann, möglicherweise auch mit Unterstützung des Personalamtes. Die Kommunikation an die Mitarbeiterschaft muss auch diesbezüglich transparent, stetig, klar und respektvoll erfolgen. Die professionelle, möglichst reibungsfreie Umsetzung erfordert Zeit. Bereits jetzt zeichnet sich ab , dass der vorgesehene Zeitraum bis zur Vorlage aller künftig einzusparenden Stellen im Geschäftsbereich Kultur wohl na- hezu ausgenutzt werden wird. In mehreren Etappen können bis dahin aber wohl immer wieder Stellenpakete benannt werden. Insgesamt ist sicherzustellen, dass sowohl den Interessen der Mitarbeitenden als auch den Sparbemühungen der Gesamtstadt als Ganzes gleichermaßen Rechnung getragen wird. Grundlegende Leitplanken für den gesamten Prozess der Stelleneinsparungen für den Kul- turbereich sollen in der Kultdirektorensitzung am 08.03.2023 erfolgen (Redaktionsschluss für diesen Bericht war der 03.03.2023). Einen intensiven inhaltlichen Austausch samt Ent- wicklung eines zeitlichen Fahrplans sowie ersten Ergebnissen wird es im Rahmen eines Klausurtages am 28.03.2023 geben. Beide Termine werden unter Beteiligung des Perso- nalrates erfolgen. Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters (3.BM) Zum Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters gehören die Feuerwehr (FW), der Tier- garten (Tg), die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), NürnbergBad (NüBad) und Franken-Stadion Nürnberg (FSN) sowie die Stabsstelle Außendienst Nürnberg (ADN). Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs: 15.02.2023 a. Stellen (VKS) im nicht ausgenommen Bereich: 1.093,00 b. davon frei (VKS): 126,58 c. aktuelle Freihaltequote (Bezugswert: 11%): 11,58% d. Darstellung der Entwicklung der Quote Januar 2023: 12,10% Februar 2023: 11,58% e. nachrichtlich: Prozentzahl der nicht ausgenommenen Stellen von allen Stellen im Ge- schäftsbereich (feststehende Zahl, Basis: Excel-Tabelle DiP): 42% Derzeit werden die Konzepte der Dienststellen und Eigenbetriebe im Geschäftsbe- reich für die Darstellung der Personaleinsparung mit den Auswirkungen, die sich dar- aus ergeben, erarbeitet. Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass die Personalkosteneinsparungen unter- schiedliche Konsequenzen nach sich ziehen und nicht ohne Einschnitte bei der Auf- gabenwahrnehmung und -erfüllung umgesetzt werden können. Hier ist insbesondere von folgenden Wirkungen auszugehen: Mit einem verringerten Personalkörper wird die Wahrnehmung von zusätzlichen be- schlossenen Leistungen wie z.B. die kurzfristigen, zusätzlichen oder ad-hoc-Aufga- ben, wie zusätzliche Leerungen von Müll-/Papiereimern im öffentlichen Raum, nicht mehr möglich sein. Ebenso können gewünschte oder notwendige Zusatzaufgaben nicht mehr zeitnah durchgeführt werden. Daneben kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Projekten kommen. 43 7 Weniger eigenes Personal und die damit erforderlichen Fremdvergaben zur Kom- pensation bedingen auch eine verringerte Flexibilität, es muss mehr und genauer ge- plant werden. Abweichungen und Zusatzwünsche wären bei Fremdvergabe nicht o- der nur mit höherem finanziellen Aufwand möglich. So gelten beispielsweise im Stö- rungsfall die vereinbarten Service- und Reaktionszeiten, was bei einer plötzlich eintre- tenden Störung zeitweilige Schließungen des Betriebsteils nach sich ziehen kann. Im Regelfall ist das eigene Personal vor Ort und kann sofort mit der Fehleranalyse und Fehlerbehebung beginnen (Beispiel NürnbergBad). Ebenso können sich Erreichbarkeitszeiten, Öffnungszeiten und auch Bearbeitungs- zeiten sowie die Verfügbarkeit einzelner Leistungen für die Kundinnen und Kunden verschlechtern. Eine dadurch geringere Nutzung wiederum verursacht einen Rück- gang der Erlöse. Um das Personal-Einsparziel erreichen zu können, wird aktuell geprüft, ob in größe- ren Dienststellen oder Eigenbetrieben gegebenenfalls ganze Funktionsbereiche auf- gelöst werden müssen. Da solche Bereiche nicht ersatzlos gestrichen werden kön- nen, wird ebenfalls die Möglichkeit (Preis und Verfügbarkeit) einer Fremdvergabe ge- prüft. Hier müssen unter Beachtung der Rahmendienstvereinbarung Lösungen gefunden werden. Bei der Einsparung von eigenem Personal ohne eine mögliche Reduzierung der Auf- gaben sind Fremdvergaben nötig, welche wiederum die Sachkosten erhöhen. Hierbei sind in der aktuell schwierigen Marktlage entsprechend geeignete Firmen zu finden. Mögliche Folgen sind demnach für die Bürgerschaft in einem verkleinerten Leistungs- angebot –sowohl zeitlich als auch inhaltlich-, für die Politik in der Beschränkung bei der Übernahme von zusätzlichen Aufgabe bzw. ad-hoc-Leistungen zu sehen. Ein ver- ringertes oder weniger attraktives Angebot z.B. bei den Bädern wiederum wird zu Ein- nahmeverlusten führen. Um die hier abstrakt genannten Auswirkungen zu konkretisieren und genau benen- nen zu können, wird derzeit noch an den Konzepten gearbeitet. Ziel ist es, den je- weils zuständigen Gremien abgestimmte, schlüssige Konzepte zur Beschlussfassung vorzulegen. Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref.I/II) Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs  779,91 VKS, davon von der Personalkosteneinsparung umfasst, d.h. nicht ausgenommen 554,06 VKS  davon frei 62,57 VKS oder 11,29%  Entwicklung Freihaltequote  Jan 2023: 10,72%  Feb 2023: 11,29% 44 8 Aufgaben- und Standardreduzierungen und Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung Dienststelle Amt für Informationstechnologie (IT)  Vielzahl von (stadtweiten) Projekten zur internen und externen Verwaltungsdigitalisierung, wie: SAP-HANA-Migration, ePA, eRechnung, DMS-Rollout, Ausbau der OZG-Plattform mit Fachver- fahrensanbindungen, RZ-Colocation, IT-Arbeitsplatzausstattung für The Q bzw. ABBK etc. mit Entlastungen in den anfordernden Bereichen, aber erhöhtem Betreuungsaufwand bei der IT.  IT-intern sind u.a. Prozessverbesserungen in den Bereichen IT-Servicekatalog, RZ-Automatisie- rung, Beschaffungsoptimierung, Software- und Lizenzmanagement in Bearbeitung.  Weitere Prüfung einer verstärkten Inanspruchnahme von SaaS-Diensten (Software as a Service, Cloud-Dienste), soweit Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben den Einsatz zulassen. Mögliche Einschränkungen bei Umsetzung der Personalkosteneinsparungen:  Reduzierung von Service-Zeiten (z.B. Hotline) und Standards (z.B. Hotline, DMS/SAP-Schulun- gen, Kundenberatung)  Verzögerungen bei der Umsetzung von IT-Maßnahmen und IT-Projekten  Verzögerungen bei der Umsetzung von Anforderungen aus Datenschutz und IT-Sicherheit  zusätzliche Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen  stärkere Priorisierung der IT-Aufgaben und Projekte erforderlich Dienststelle Personalamt (PA) PA/M Stab Dienststellenleitung  Wegfall nachrichtliche Vorlage von Delegationsentscheidungen im POA (wesentliche Erspar- nis bei PA/M, PA/2, PA/3-2 (Gutachten jeglicher Art) sowie Ref.I/II zur POA-Vorbereitung)  Berichterstattung Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) im POA nicht jährlich, sondern in 2-3 Jahresrhythmus (Vorschlag PA in LOB-Kommission 2023)  Wegfall Prüfungs- und Archivierungsverfahren von Zielvereinbarungen nach Rahmen -DV bei überschreitendem Zeitguthaben (Dezentralisierung durch die Dienststellen)  Reduzierung Beratungsleistung zu Arbeitszeitfragen (Aufbau neuer PA-Intranetauftritt mit FAQ Arbeitszeit)  Reduzierung Beratungsleistung zum FirmenAbo/Jobticket/Deutschlandticket (Aufbau neuer Intranetauftritt im Verwaltungsportal mit FAQ)  Reduzierung Beratungsleistung zur Software BeeSite für Dienststellen (Dezentrale Verantwor- tung durch KeyUser/Verwaltungsleitungen/Personalzuständige)  Reduzierung Mitwirkung und Zusammenarbeit in freiwilligen interkommunalen Formaten (Ar- beitskreisen, Initiativen)  Reduzierung freiwilliger Kommunikationsangebote innerhalb PA (Newsletter, Business Break- fast, Wiki Jourfixe)  Absenkung Präsenz und Federführung in Arbeitsgruppen rund um die Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf (Workshops, AGs)  Reduzierung Betreuung von Rechtsreferendaren/innen durch PA-Juristen  Reduzierung rechtliche Beratung durch PA-Juristen PA/1 Ausbildung, Strategische Personalentwicklung, Strategische Personalbedarfsplanung  Reduzierung Maßnahmen Strategische Personalentwicklung: -> Veränderung der Organisation und Verlängerung des Zyklus der städtischen Mitarbeiter/in- nenbefragung -> Wegfall Konzeption und Durchführung Assessment-Center für ausgewählte Spezialisten/in- nen (Durchführung aktuell auch über Ratsbeschluss für Dienststellen-/ Schulleitungen hinaus, z. B. für Stellvertretungen, Abteilungsleitungen) -> Wegfall zentrale Betreuung/ Begleitung von Hospitation (IZ-Projekt ER, FÜ, NBG und SC) 45 9 -> Wegfall zentrale Betreuung/Begleitung von Trainees bei der Stadt Nürnberg (Dezentralisie- rung der Einsatzplanung und Ausbildungspläne) -> Wegfall Bearbeitung Grundsatzangelegenheiten der Personalentwicklung im rechtlichen Bereich (Juristische Fachkompetenz bei PA/M)  Reduzierung Maßnahmen der Personalberatung: -> Wegfall Mitwirkung (Coaching-Angebote) in der Führungskräfteentwicklung Stufe 1 (Füh- rungseinblick, Mentoring)  Reduzierung Angebote der Aus- und Fortbildung: -> Wegfall zentrale Bearbeitung von Dienst-/Arbeitsbefreiungen bzw. Sonderurlauben (die ak- tuell noch nicht dezentral durch die Dienststellen erfolgen; Rechtsgrundlage § 10 UrlMV) PA/2 Personalservice  Reduzierung Maßnahmen Marketing/Attraktive Arbeitgeberin: -> Wegfall zentrale Planung Kindermitbringtag -> Wegfall Messeteilnahmen, die in Vergangenheit wenig Resonanz gebracht haben (z. B. herCareer, 1. FCN Handwerker Azubi-Tag, Berufsausbildung)  Reduzierung Aufwand Recruiting-Tätigkeiten: -> Abgabe Einstellung und Prüfung Veranstaltungshelfer*innen durch Beauftragung externer Dienstleister (keine städtischen Einstellungen) -> Reduzierung der Teilnahme von PA an Vorstellungsgesprächen in weiteren ausgewählten Bereichen -> Nichtannahme von Papier- und E-Mail-Bewerbungen mit Verweis auf Bewerbermanage- mentsystem BeeSite  Reduzierung Aufwand Bewirtschaftungstätigkeiten: -> Prüfung nach Evaluation von Austrittsinterviews (Pilotphase bis 30.06.2023) -> Prüfung Versetzungsprozesse im Lehrerbereich (Einstellungen)  Übergreifende Tätigkeiten im Personalservice -> Prüfung Prozesse Beurteilungswesen: Wegfall Einzelfallprüfungen durch PA sowie techni- sche Unterstützung -> Kostendeckende Abrechnung von Personaldienstleistungen für den KVÜ -> Wegfall Personalgestellungen für die staatliche Wirtschaftsschule B12 -> Dezentrale Abwicklung Nebentätigkeiten (Anzeige, SAP-Erfassung) für Tarifbeschäftigte -> Dezentrale Ausstellung von Arbeitszeugnissen -> Digitalisierungsgewinne durch DMS-/ und PSP-Ausweitung (Gutachten, Antragsstellungen von Mitarbeitenden) PA/3 Dienstaufsichtliche Angelegenheiten, Disziplinarsachen und Versorgung  Reduzierung Umfang und Verlängerung des Zyklus des städtischen Schwerbehindertenbe- richts  Prüfung Externalisierung Unfallfürsorge (externe Abwicklung, Digitalisierungsgewinn)  Digitalisierung Schadenersatzberechnungen bei drittverschuldeten Unfällen: Maschinelle Be- rechnung der Regressansprüche in SAP HCM (Programmierung erforderlich, bislang Ableh- nung durch IT/SKN)  Neukonzeption der Abwicklung von Jubiläen (z. B. Konzept Ehrenabende)  Prüfung Externalisierung Versorgung PA/4 Personalabrechnung  Kostendeckende Serviceleistungen der Personalabrechnung für Gewerkschaften (z. B. Be- scheinigungen bei Streikhandlungen)  Reduzierung Vorbereitung, Prüfungen und Abrechnung von Veranstaltungshelfer*innen (ana- log Vorschlag PA/2 Personalservice) -> Prüfung Fremdvergabe der Einstellung von kurzfristig Beschäftigten (für z. B. Erfahrungsfeld der Sinne, Blaue Nacht u.a.)  Reduzierung Probeberechnungen für Mitarbeitende (Arbeitszeitwechsel, Steuerklassenwech- sel) -> Verweis auf Gehalts-/Besoldungsrechner im Internet  Reduzierung Menge an (Einzel-)Sonderzahlungen mit Fokus auf geplante monatliche Abrech- nungszeiträume  Wegfall Prüfung und Erfassung von Gutscheinen an Mitarbeitende (Dezentralisierung durch die Dienststellen) 46 10  Reduzierung (Einzel-)Störfallberechnungen von Altersteilzeitfällen nach dem TV Flex -> Prü- fung maschinelle Abwicklung von Störfällen durch IT-Programme (siehe z. B. Abrechnungs- programm VIVA beim Landesamt für Finanzen)  Digitalisierung Schadenersatzberechnungen bei drittverschuldeten Unfällen: Maschinelle Be- rechnung der Regressansprüche in SAP HCM (Programmierung erforderlich, bislang Ableh- nung durch IT/SKN)  Reduzierung Aufwände Detailaufstellungen Leistungsorientierte Bezahlung für Geschäftsbe- reiche/Dienststellen/Schulen/Eigenbetriebe  Digitalisierung Berechnung der Krankengeldzuschüsse gem. TVöD bzw. TV-L: Maschinelle Übernahme der Tagessätze des Brutto- oder Nettokrankengeldes aus dem EEL  Verzicht auf die monatliche Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Mehrfachbe- schäftigung bzw. Überschreitung von Beitragsbemessungsgrenzen  Digitalisierung Austausch und Berechnung von geldwerten Vorteilen bei Dien stwohnungen (PA/4 mit LA)  Prüfung Kuvertierung und Versand der Entgeltabrechnungen/Besoldungsabrechnungen bei Austritten durch Extern Dienststelle Zentrale Dienste (ZD)  „Inputstrategie“ für die Digitalisierung des Posteingangs und Postausgangs (Referenzplanung „The Q“) stadtweit fortführen, dadurch Veränderung der Aufgaben der analogen Poststelle und des Transportdienstes  Rechnungssachbearbeitung Gebäudereinigung (ca. 15.000 Belege pro Jahr) - Integration in den e-Rechnungsprozess ist bereits im Gange - Umstellung erfolgt nach und nach  Einführung des CAFM – Systems für die HVE- KSV mit dem Ziel der digitalen Abbildung des Faci- lity- und Gebäudemanagements. Die Befüllung des Systems hat begonnen.  Abrechnung Rundfunkgebühren (stadtweiter Prozess läuft seit Einführung der E- Rechnung stan- dardisiert ab)  Beschaffungsverfahren - IT Beschaffung - Optimierung des Beschaffungsprozesses mit DIP wird derzeit durchgeführt  Die IT-Maßnahme der Ablösung der bisherigen Gebäude- und Raumdatei (GerDa) wird sukzes- sive umgesetzt. Die Daten werden ins SAP überführt. Derzeit finden Gespräch mit dem IT - SAP/Kompetenzteam statt.  Die digitale Einbindung der Ermittlungsersuchen von BAM an das Sachgebiet Ermittlungsdienst ist angedacht.  Buchhaltungsaufgaben werden derzeit sukzessive zentralisiert  Reduzierung der quantitativen und qualitativen Bearbeitung von Ermittlungsaufträgen.  Stellen, die zur dauerhaften Einsparung vorgesehen sind:  Stelle 100.0170 – 13,26 WAS - Verwaltungskraft  Stelle 100.2352 – 39 WAS - Zusteller - Kraftfahrer  Stelle 100.1280 – 22,79 WAS - Reinigungskraft Dienststelle Kassen- und Steueramt (KaSt)  KaSt prüft mit dem Ziel einer Fallzahlreduzierung die Höhe der Grenzbeträge, bei denen nicht mehr gemahnt bzw. vollstreckt wird. Teilweise ist hier im Gegenzug mit Mindereinnahmen zu rechnen.  Der Einsatz weiterer Software zur Verbesserung automatisierter Buchungen wird im Kontext mit SAP-HANA geprüft (Betrieb ab 2027).  Einschränkungen des steuergestaltenden Beratungsumfangs und zeitlich gestreckter Vorlauf bei steuerlichen Beratungsanfragen im Bereich der internen Steuerberatung der Stadt bei weiterer 47 11 Prozessoptimierung und verstärkte Fokussierung auf zwingend notwendige steuerliche Pflichtar- beiten der eigenen Steuerpflichten der Stadt bzw. der Tax Compliance. Hierbei Inkaufnahme hö- herer Sanktionsrisiken im Falle von Verletzung steuerlicher Pflichten.  Umfangreiche Reduzierung der Teilnahmen an Außenprüfungen der Gewerbesteuer (Zerle- gungsprüfung) und eingeschränkte Analyse von Prüfungsanordnungen der Finanzäm ter bzw. un- geprüfte Übernahme der Zerlegungsmitteilungen externer Finanzämter in die Veranlagung. Es ist hier mit Steuermindereinnahmen zu rechnen.  Prüfung der Aufhebung der Zweitwohnungssteuersatzung ab 2025, da die Lenkungswirkung weit- gehend entfallen ist und der Aufwand größer ist als der Ertrag (incl. Einkommenssteuereffekt). Dienststelle Stadtkämmererei (Stk)  Analyse der bereits erfassten Istprozesse auf Einsparpotentiale, u.a. auch durch Technikeinsatz (z.B. Robotic Process Automation - RPA)  Analyse sämtlicher Aufgabe bei Stk/1 und -/2 und Kategorisierung in disponibel, Intensität der Aufgabenerfüllung disponibel und nicht veränderbar Stab Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref.I/II)  Neuorganisation im Bereich des Vorzimmers mit zusätzlicher Sachbearbeitung und Digitalko- ordination  Straffung im Bereich der Stäbe wird geprüft  Stellen, die zur dauerhaften Einsparung vorgesehen sind:  Stelle 020.0400 19,25 WAS - Digitalkoordination (Aufgabenumverteilung) Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref.III) Hinsichtlich der Personalkosteneinsparungen wurden im Geschäftsbereich Ref. III als Aus- nahmen ASN (440,20 VK) und Frh (208,37 VK) jeweils gesamt definiert. Bei SUN wird in die Betrachtung ausschließlich SUN/U einbezogen; damit sind bei SUN 406,42 VK als Ausnah- men definiert. 1. Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs Ref. III: festgelegter Stichtag zur Auswertung 01.03.2023) Stellen (VKS) im nicht ausgenommen Bereich: 186,42 VK Davon frei (VKS): 20,13 VK Aktuelle Freihaltequote (Bezugswert: 11%): 10,80% Darstellung der Entwicklung der Quote: noch nicht darstellbar, da erster Bericht Nachrichtlich: 13,52% sind nicht ausgenommene Stellen von allen Stellen im Ge- schäftsbereich Ref. III 2. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung: a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden? 48 12 b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär ab- gesenkt? c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu er- warten? Diese Fragen werden in Bezug auf die Dienststellen/Referatsbereich im Einzelnen erläutert: 2.1.) Umweltamt (UwA) Durch die demografische Entwicklung in der Dienststelle wird sich der Personalbestand bis Ende 2025 und deutlich darüber hinaus (s. Grafik) erheblich verändern. UwA/1 – Umweltplanung: 2023 - 1 VK-Planerstelle Austritt wg. ATZ, 1 Planerstelle wg. Sabbatjahr mit ggf. anschlie- ßender Verrentung, 1 VK-Planerstelle wg. Stellenwechsel 2024 - 0,75-VK-Stelle wiss. SB Austritt wg. Verrentung 2025 - 1-VK-Stelle Austritt wg. ATZ UwA/2 – techn. Umweltschutz: 2023 - 2 VK-Ingenieurstellen Austritt wg. Verrentung, 1 VZ-Stelle Verwaltung wg. Elternzeit 2024 - 1 VK-Ingenieurstelle Austritt wg. ATZ 2025 - 1 VK-Ingenieurstelle Austritt wg. ATZ UwA/3 – untere Naturschutzbehörde: 2023 - 4,33 VK-Stellen (Leitung, Geschäftsführung, Sachbearbeitung, Verwaltung) Austritt wg. ATZ / Verrentung 49 13 UwA ist daher Pilotdienststelle für Personalentwicklung. Ziel ist dabei die Leistungsfähigkeit der Dienststelle insgesamt sowie die Agilität und Flexibilität hinsichtlich komplexer, akuter und sich laufend ändernder Aufgaben aufrecht zu erhalten. Maßnahmen, wie intensive Einarbeitung, Fortbildung, Ausbildungsdienststelle, Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten und Kontakte zu Universitäten und Hochschulen zur Talentsich- tung sind daher implementiert. a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden? Im Rahmen der Umsetzung des Online Zugangsgesetzes (OZG) ist UwA derzeit mit mehre- ren Prozessen beteiligt. Beispielsweise wurden bereits umgesetzt: Anträge zur Fällung von Bäumen (Baumschutz), Auskünfte aus der Altlastendatenbank und die Tierbestandsanzeige. In Bearbeitung sind u.a. Entfernung von Hornissennestern und Antrag „Gartenbrunnen“. Wei- ter wird eine digitale Fachstrategie für UwA erstellt. Schließlich ist UwA im Rahmen des Ge- schäftsprozessmanagements für die Baugenehmigungsverfahren eingebunden. DMS ist im Basis-Roll out eingeführt und wird sukzessive in den Fachbereichen (Baum- schutzVO, Genehmigungsverfahren) weiter ausgerollt, und dabei Aktenbestände digitalisiert sowie ein digitaler Aktenplan erstellt. Bis dato stellt die digitale Transformation einen zusätzlichen Aufwand dar und kann sich durch begrenzte Ressourcen an allen beteiligten Stellen (sowohl in den Fachdienststellen als auch bei den Querschnittsdienststellen) nicht dynamisch entwickeln. Ein Beitrag zur Effi- zienzsteigerung insgesamt und damit zur Kompensation von Personaleinsparungen ist damit derzeit nicht gegeben – im Gegenteil. Bis Ende 2025 wird sich dies voraussichtlich nicht grundsätzlich ändern. 50 14 b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in gerin- gerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt? Alle Abteilungen sind und werden derzeit temporär und bis Ende 2025 dauerhaft von Stellen- einsparungen betroffen sein. Hierdurch und durch hohe Arbeitsintensität durch komplexe Vorhaben und nach wie vor hohe Fallzahlen ergeben sich dadurch längere Bearbeitungszei- ten und schlechtere Erreichbarkeiten der Dienststelle. Die Kundenorientierung wird sich da- her insgesamt verschlechtern. Hintergrund ist dabei auch, dass UwA als Fach- und Pla- nungsbehörde für alle Umwelt- und Naturschutzbelange an einer Vielzahl von Verfahren zu beteiligen ist und dabei eine sog. Garantenstellung (z.B. für die betroffenen Schutzgüter) ein- nehmen muss. Die wichtigsten strategischen Projekte erfahren bereits jetzt aufgrund von zeitlichen Ver- schiebungen bei Wiederbesetzungen Verzögerungen. Hier muss sehr genau beobachtet werden, wie sich das in den nächsten Monaten entwickelt. Nach derzeitigem Stand (Februar 2023) fallen auf jeden Fall vollständig weg: - Kalender 2024 „Großstadt-Oasen“ - Projekt zur Besucherlenkung im Bereich Neunhof (LPV mit Bauerverband, BN und LBV) c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? Ist derzeit noch nicht festgelegt. d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten? - Überschreitung von Bearbeitungsfristen - Reduzierte Kundenorientierung - Geringe Dynamik bei der digitalen Transformation - Schlechtere Einarbeitung durch fehlende „Überlappung“ und eingeschränkten Wis- senstransfer - Verzögerte Reaktion auf rechtliche Änderungen - Verstärkung des Vollzugsdefizits, z.B. durch weitere Einschränkung bei der Überwa- chung von Auflagen - Längere Bearbeitungsdauer von Anträgen aus dem Stadtrat 2.2.) Gesundheitsamt (Gh) a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden? Aus Mitteln des ÖGD-Paktes wurden Gh 3,4 Mio. € an Fördermitteln für die Digitalisierung zugewiesen. Beispielsweise ist die Umsetzung folgender Digitalisierungs-Projekte geplant: 51 15 Durch den Einsatz einer Diktatsoftware bei Gh kann die Verschriftlichung in verschiedenen Bereichen automatisiert werden. Die Einführung einer Diktatsoftware ist noch in 2023 ge- plant. Daneben werden digitale Formulare zum vereinfachten Informationsaustausch mit den Bürgern/innen mit automatisierter Umsetzung der anschließenden hausinternen Bearbeitung eingeführt. Auch die Infektionsschutzbelehrungen sollen digital angeboten werden. Schließ- lich sollen auch die Belehrungen nach § 43 IfSG zusätzlich digital angeboten werden. b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringe- rem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt? Dadurch, dass im gesamten Ref. III-Bereich und auch bei Gh die aktuelle Freihaltequote un- ter 11% liegt, können bei freiwerdenden Stellen, die der Haushaltskonsolidierung unterlie- gen, keine externen Ausschreibungen erfolgen. Dies wirkt sich bei Gh unmittelbar aus, da im internen Stellenmarkt kein medizinisches Personal (insbesondere Ärzte/Ärztinnen) verfügbar sind. Insofern kann es temporär zu Leistungseinschränkungen in allen medizinischen Berei- chen von Gh kommen. c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? Gemäß Stadtratsbeschluss vom November 2022 soll die Fachstelle für Flüchtlinge ab 2026 auslaufen. Weiteres ist derzeit noch nicht festgelegt. d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten? Gh wird seinen gesetzlichen Aufgaben, insbesondere aus dem GDG (Gesetz über den öf- fentlichen Gesundheitsdienst), auch weiterhin nachkommen. Durch die geplanten Stellenein- sparungen wird es aber zu einem Absinken von Standards in einigen Bereichen kommen. 2.3.) Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden? Bei SUN/U steht eine bereits beschlossene Organisationsuntersuchung mit externer Begleitung an, so dass diese Fragestellung im Rahmen der Untersuchung betrachtet wird. b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringe- rem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt? Bei SUN/U steht eine bereits beschlossene Organisationsuntersuchung mit externer Begleitung an, so dass diese Fragestellung im Rahmen der Untersuchung betrachtet wird. c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? Ist derzeit noch nicht festgelegt. d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten? Es wird Potenzial für Prozessoptimierung gesehen. Qualitätsminderungen werden transparent dargestellt und in die Entscheidungsfindung einbezogen. 52 16 2.4.) Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) a. Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden? Seit 01.01.2023 hat sich Ref. III neu organisiert und inhaltliche Schwerpunkte gebildet. Dabei wurden und werden auch Prozesse definiert, die (stärker) digitalisiert werden können. Ein Beispiel hierfür ist die komplette Bearbeitung von Stadtratsangelegenheiten über DMS. b. Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringe- rem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt? Aus inhaltlichen Gründen sollen keine Einschränkungen im Bereich „Klimaschutz“ vorgenommen werden. Aus diesem Grund sind aber die anderen Bereiche, wie z.B. Bio, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Verwaltung stärker betroffen. Bei- spielsweise werden freie Stellen verzögert besetzt. c. Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)? Ist derzeit noch nicht festgelegt. d. Welche Folgen (verwaltungsintern/politisch/rechtlich/gesellschaftlich) sind zu erwarten? - Überschreitung von Bearbeitungsfristen - Reduziertere Kundenorientierung - Längere Bearbeitungsdauer von Anträgen aus dem Stadtrat - Weniger Veranstaltungen Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Ref.IV) Stand: 01.02.2023 Organisationseinheit Soll VK lt. Stellenplan gesamt Soll VK lt. Stellenplan Konsolidierung Vermerk (C,D,H) Ist VK Vermerk (C,D,H) Stellen- freihal- tungs- quote [-] Geschäftsbereich Referat IV 1.904,04 359,20 331,76 7,64% [-] Referat IV 111,88 91,73 82,16 [-] Ref. IV - Teil A 105,18 91,73 82,16 Ref. IV - Teil A 7,00 5,00 5,00 Temporäre Organisationseinheit 1,00 1,00 1,00 [+] Bau, Digitales, strat. u. zentrale Aufgaben 51,00 51,00 43,95 53 17 [+] Institut für Pädagogik und Schulpsychologie 25,83 18,83 17,74 [+] SportService (SpS) 15,40 15,40 13,97 Zu and. Dienstherren abgeord. Lehrkräfte 3,00 Personalvertr. bei Ref. IV - ohne Schulen 1,95 0,50 0,50 [+] Ref. IV - Teil B 6,70 [+] Hausverwaltende Einheit Schule und Sport 180,56 135,40 129,11 [+] Amt für allgemeinbildende Schulen 675,16 64,28 55,65 [+] Amt für berufliche Schulen 936,44 67,79 64,84 Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal auf die Aufgabenerfüllung inner- halb des Referates für Schule und Sport: Erste Maßnahmen Das Referat IV für Schule und Sport nimmt aufgrund seiner Pflichtaufgaben als Sachaufwandsträger für 146 öffentliche Schulen und als Schulträger für 47 kommunale Schulen eine besondere Stellung inner- halb der Stadt Nürnberg ein. Im Ref. IV ist ausschließlich das pädagogische Personal an Schulen und die Schulpsychologie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von den Haushaltskonsolidierungen im Bereich Personal vollständig ausgenommen. Jedoch ist zu bemerken, dass im Referat für Schule und Sport auch in den Bereichen Verwaltung und Pädagogik gesetzliche Pflichtaufgaben verortet sind, de- ren Erfüllung Grundvoraussetzung für den pädagogischen und strukturellen Betrieb der Nürnberger Schulen darstellt. Im Augenblick arbeiten die schulischen Ämter gemeinsam mit IT -AM daran, Verwaltungsabläufe in Rücksprache mit den Schulaufsichten zu digitalisieren und zu verstetigen, sodass hier mit einer Entlas- tung der Ämter und Einsparpotential im Ber eich Personal zu rechnen ist. Im Bereich der beruflichen Schulen werden zentral organisierte IT-Strukturen geschaffen und Kompetenzen an den Schulen auf- gebaut, die es erlauben, Prozesse an der Schnittstelle zwischen Pädagogik und Schulverwaltung zu re- organisieren. Zu nennen sind hier u. a. die Einführung digitaler Anwendungen zur Einrichtung der Schü- ler-Accounts und zur Messung des Sprachstandes der Schüler/-innen. Die automatisierte Auswertung von Schülerdubletten erlaubt es zukünftig, dass die Schulen die Bereinigung von Doppelanmeldungen untereinander ohne Unterstützung von SchB erledigen. Des Weiteren werden Leistungsbeschreibungen für die Ausstattung von integrierten Fachunterrichts- räumen zukünftig an die Fachbereiche der Schulen delegiert. Auch im Bereich des SportService wird das digitale Buchungssystem für Sportstätten im Augenblick um Funktionen erweitert, die eine höhere Nutzerfreundlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zum Ziel haben und verwaltungsseitig entlasten. Der Bereich Bau im Referat IV hat aufgrund seiner hohen und komplexen Aufgabendichte - der Pflicht zur Bereitstellung der Räume für einen ordnungsgemäßen Schulbetrie b im Sinne des Sachaufwands - und Öffentlichkeitswirksamkeit sehr hohe Bedeutung. Deshalb erfolgt hier seit Herbst 2022 m it pro- fessioneller externer und stadtinterner Begleitung dienststellenübergreifend eine Neuausrichtung, um Synergien zu schärfen, Arbeitsprozesse zu verstetigen und Redundanzen zu reduzieren. Die Neuaus- richtung wird durch eine Digitalisierung der Prozessab läufe und eine Implementierung einer gemein- samen Ablagestruktur flankiert. 54 18 Wegfall dauerhafter und temporärer Aufgaben Der Bereich Digitale Schule wurde zum 01.01.2022 von einem Projekt in einen eigenständigen Bereich in das Referat für Schule und Sport überführt und eingegliedert. Das Team Digitale Schule begleitet die Digitalisierung aller 146 öffentlichen Schulen von der Glasfaseranbindung, Vernetzungsplanung und – durchführung, der Implementierung des Lehrerarbeitsplatzes bis hin zur Ausschreibung, Ausgabe und Support aller digitalen Geräte an Schulen. Der Bereich ist, trotz seines hohen Beitrags zur Digitalisie- rung von Prozessen, bislang nicht in den Ausnahmen der Haushaltskonsolidierung im Personalbereich erfasst. Durch zahlreiche Schulneubauten (Forchheimer Straße, Brunecker Straße, Schulzentrum Bres- lauer Straße, Tiefes Feld, B5/B14) und Erweiterungen, einen weiteren Jahrgang G9, vor allem aber auch durch die Ankündigung der Einführung der Schülergeräte bis 2028 (Schülerzahl Nürnberg: ca. 65.000) wird die Aufgabenbreite und –fülle des Teams Digitale Schule exponentiell anwachsen. Die geforderte Personaleinsparung in diesem Bereich wird somit unweigerlich dazu führen, dass Leistungen auf der einen Seite nur verzögert bereitgestellt werden können, auf der anderen Seite in hohem Maße extern vergeben werden müssen. Erfahrungsgemäß zieht ein Outsourcing von Aufgaben im Bereich IT deut- lich höhere Kosten und Schnittstellenproblematiken nach sich. Im Referat IV ist im Zusammenhang mit schulischen Belangen aller A rt in den letzten Jahren die Fre- quenz an schriftlichen Anfragen und persönlichen Gesprächsanfragen von Seiten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Fraktionen massiv angestiegen. Die Beantwortung, vor allem auch von Schrei- ben, deren Inhalt genuin nicht in dem Verantwortungsbereich der Stadt Nürnberg liegen und die kom- plexe Recherche- und Zuarbeit erfordern, bindet zahlreiche Verwaltungskapazitäten. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal kann hier zukünftig nur noch mit starkem zeitlichem Ver- zug bzw. sehr eingeschränkt reagiert werden. Bei den allgemeinbildenden Schulen wird – nach Rücksprache mit den Schulleitungen - durch den Ver- zicht auf Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten das Angebot der Möglichkeit muttersprach- licher Unterrichtserfahrung eingestellt. Den Bereich BuT-Lernförderung, der derzeit durch die Fach- stelle „Fachkoordination Lernförderung“ (FKo) federführend vom Institut für Pädagogik und Schulpsy- chologie Nürnberg (IPSN) organisiert wird, nehmen vor allem Schulen in nicht-städtischer Trägerschaft (hauptsächlich Grund- und Mittelschulen) in Anspruch. Das IPSN wird zukünftig nur noch die Koordi- nation für die kommunalen Schulen übernehmen und die staatlichen Schulen lediglich dabei unter- stützen, die Lernförderung selbst zu organisieren. Dies ist bereits an vielen Schulen der Fall, führt al- lerdings dazu, dass Schulleitung und Verwaltung hier einen beträchtlichen Mehraufwand leisten müs- sen. Zudem werden die Lernförderkräfte durch IPSN auch pädagogisch begleitet und regelmäß ig ge- schult, was dann künftig auch nicht mehr geleistet werden kann. Im Bereich Sport werden perspektivisch Angebote, die die Bürgerinnen und Bürger in Bewegung brin- gen und Nürnberg als Sportstadt etablieren, sukzessive zurückgefahren. Hier sind zum Beispiel zu nen- nen der Eigenanteil am Streetsoccer-Cup (zusammen mit J)“, „Mach mit - bleib fit“ oder die „Kids Aktiv“ Bewegungsbroschüre. Darüber hinaus müssen sportliche Großveranstaltungen in Hinblick auf die per- sonellen Herausforderungen auf den Prüfstand gestellt werden. Generell wird eine Neuausrichtung und Umschichtung der Aufgaben innerhalb des Referats für Schule und Sport im Zuge der Vorgaben zur Personaleinsparung aufgrund der Aufgabentiefe einen breiten Prozess der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche bedingen: In der Regel können die Einsparziele nur durch Aufgabenverschiebung erzielt werden. Dabei wird es in der Aufgabenerledigung zu vertiefter Priorisierung kommen müssen, um die im Schul- und Sportbereich äußerst volatilen Herausforderun- gen gemäß d en kommunalen Verpflichtungen zu erfüllen. Zahlreiche freiwillige Aufgaben, die histo- risch oder auch durch das Bürgerinteresse bedingt seit Jahren durch das Referat für Schule und Sport 55 19 übernommen wurden, können in diesem Zuge nicht mehr bzw. nur sehr eingeschränkt bearbeitet wer- den. Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales (Ref.V) Über Auswirkungen der im November beschlossenen und in der Umsetzung im Dezember 2022 und Januar 2023 konkretisierten Maßnahmen zur Personalkosteneinsparung ist nach Ablauf von zwei Monaten noch keine belastbare Aussage möglich. Aufgrund des Überschrei- tens der Freihaltequote unterliegt der Geschäftsbereich Ref. V derzeit keiner Wiederbeset- zungssperre, sodass Besetzungen vakanter Stellen auch in den nicht ausgenommenen Be- reichen uneingeschränkt zulässig sind. Personelle Engpässe, die in unterschiedlichen Berei- chen sowohl intern als auch in der Außenwirkung deutlich spürbar sind, sind daher derzeit nicht ursächlich auf die Wiederbesetzungssperre zurückzuführen. Diese ergeben sich sowohl in den von der Wiederbesetzungssperre ausgenommenen (rd. 81 %) als auch in den nicht ausgenommenen Bereichen vielmehr aus Schwierigkeiten bei der Personalakquise so- wie aus Fallzahlsteigerungen bzw. neuen Aufgaben. 1. Zielerreichungsgrad des Geschäftsbereichs Stellen im nicht ausgenommenen Bereich davon frei Freihaltequote 01/23 Freihaltequote 02/23 Anteil nicht ausgenom- mener Stellen 575,42 68,93 13,39% 11,91% 19% 2. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung Noch ohne dass die Wiederbesetzungssperre greift und bevor eine systematische Stellen- reduzierung mit Blick auf das dauerhafte Einsparziel 2025ff. erarbeitet wurde, gerät die Arbeitsmenge angesichts steigender Fallzahlen und komplexer werdender Anforderungen (sowohl extern als auch intern) bei zunehmender Schwierigkeit, bestimmte Funktionen adäquat zu besetzen (insb. Verwaltungs- und Leistungsabteilungen) verschiedentlich an der Grenze des Bewältigbaren. Bereits beschlossene oder angekündigte Gesetzgebungs- vorhaben (SGB VIII-Reform – KJSG, Betreuungsgesetzreform, Kindergrundsicherung, ...) werden darüber hinaus Aufgabenmehrungen bringen, die nicht ohne zusätzliche Ressour- cen zu erledigen sein werden. Um die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung aufrecht zu erhalten, ist eine konsequente Digitalisierung sowie eine starke Vereinfachung interner Prozesse, eine aufgabenkritische Prüfung aller Dienstleistungen und Aufgaben sowie eine Priorisierung erforderlich. So werden aktuell innerhalb der Dienststellen, geschäftsbereichsintern sowie in Kooperation mit der Querschnittsverwaltung auch übergreifend Kernprozesse analysiert und Optimie- rungsmöglichkeiten abgestimmt. Konkrete Ergebnisse werden jedoch frühestens in den kommenden Monaten vorliegen. Parallel hierzu erfolgt eine kritische Überprüfung der aktuell wahrgenommenen Aufgaben. Zukünftig ist zu erwarten, dass anlassbezogen gesetzlich nicht verpflichtende Aufgaben, z.B. die Bearbeitung von Anfragen, Grußworten, Bürgerbriefen, die Mitarbeit in Projekten, Aktionsplänen, Controllingberichte, Leistungsverrechnungen, Prüfungen, Ausschussunter- lagen, Stellungnahmen usw. herabpriorisiert werden müssen, um die gesetzlichen Aufga- ben wahrnehmen zu können. Auch sind Standards zu prüfen, soweit rechtlich möglich. 56 20 Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Ergebnisse hinsichtlich dauerhafter Ein- sparmöglichkeiten vorgelegt werden, zumal auch für die dafür erforderlichen Analysen ausreichend Kapazitäten bereitstehen müssen. Die geplante dauerhafte Stellenreduzierung wird, sofern das System der Personalbewirt- schaftung auf Grundlage des Stellenplans unverändert bleibt, nicht etwa nur dazu führen, dass der bereits jetzt faktisch bestehende Personalbestand von - 11% gegenüber dem Soll formal verankert wird. Vielmehr ist zu erwarten, dass der aufgrund der Friktionen bei der Nachbesetzung ohne Steuerungseinwirkung entstandene Unterbesatz auch auf eine reduzierte Kapazitätsgrenze einwirken wird, sodass letztlich zusätzlich noch einmal eine faktische Reduzierung in ähnlicher prozentualer Höhe zu befürchten steht. Dies wäre nicht mehr zu kompensieren und würde erhebliche Leistungseinschränkungen mit sich bringen. Die Digitalisierung von Leistungen und Prozessen kann durch Effizienzsteigerungen Ent- lastung bringen. Allerdings ist zu beobachten, dass mit digitalen Angeboten oftmals die Servicelevelerwartung steigt, insb. in Bezug auf Reaktionszeiten. Referat V (einschließlich Seniorenamt – SenA) Mit Blick auf die Digitalisierung konnten bereits erste Ergebnisse umgesetzt werden bzw. befinden sich aktuell in Planung:  Die begonnene und weitere Einführung des DMS wird bei Ref. V vorangetrieben.  Im Seniorenamt können Versandaktionen (Rundschreiben für Seniorenclubs/Ehren- amtliche/Kursteilnehmer-Innen, Monitorings etc. künftig durch eine spezielle Software und automatisierten, externen Versand unterstützt werden. Geplant ist zudem die Ein- führung eines neuen bzw. eine Verbesserung des vorhandenen Kursverwaltungssys- tems, wodurch Anmeldevorgänge für Kurse/Veranstaltungen zunehmend digitalisiert werden können.  Mit einer speziellen Software (Toolbox) werden derzeit Online-Befragungen getestet. Diese gilt es dauerhaft anzuschaffen und zu etablieren.  Das Ehrenamtsmanagement soll durch eine Datenbank unterstützt werden. Dieses Projekt ist bereits angestoßen.  Mit einer IT-Lösung (Kommunikationsplattform) in und mit den Seniorennetzwerken bzw. den Ehrenamtlichen soll die Kommunikation mit der Stadt Nürnberg und inner- halb der Netzwerke erleichtert und effektiver gestaltet werden. Nach zunehmender Etablierung digitaler Prozesse, auch im Austausch mit den Quer- schnittsbereichen, wird erwartet, dass diese weniger personalintensiv sind. Allerdings muss bei außenwirksamen Prozessen immer berücksichtigt werden, dass die Zielgruppen des Geschäftsbereichs parallel zumindest im Übergangszeitraum auch weiterhin mit der Möglichkeit zu analogen Prozessen „versorgt“ werden müssen und die Dienstleistungen entsprechend kundenfreundlich und niederschwellig zur Verfügung gestellt werden. Sozialamt (SHA) In den überwiegenden Bereichen werden gesetzliche Pflichtaufgaben umgesetzt, so dass eine Standardreduktion nicht bzw. nur schwer möglich sein wird. Zudem wird bereits über- wiegend auf Ebene des rechtlich vorgegebenen Minimalstandards gearbeitet. Themen wie bspw. die Reduktion von Prüfschritten (4-Augen-Prinzip o.ä.) lassen sich aufgrund der Fehleranfälligkeit nicht vertreten, sofern dies überhaupt möglich, wäre ohne rechtswidrig zu handeln. Sowohl innerhalb SHA als auch in anderen Fachbereichen des Geschäftsbereichs zeigt sich eine bereits zu erwartende und der HH-Konsolidierung diametral entgegenstehende 57 21 Entwicklung. Aufgrund prognostizierter (und zum Teil bereits eingetretener) Fallzahlstei- gerung entstehen auch weiterhin zusätzliche Stellenbedarfe. Aktuelle Beispiele sind die Reform WohngeldPlus (erwartete Verdreifachung der Antragszahlen), AsylBLG (stei- gende Fluchtzahlen), NürnbergPass sowie Bildung und Teilhabe (Folgeleistung aufgrund der Fallzahlensteigerungen in anderen Leistungsbereichen) und Energiekrise (erhöhter Beratungsbedarf zu z.B. Abschlagszahlungen, Energiepreisdeckel, Richtwerte). Die bereits bekannten und auch absehbar großen Fortschritte bei der Digitalisierung füh- ren kurz- bis mittelfristig zu einem echten Effizienzgewinn. Dieser wird sich aber, auf- grund der gegenläufigen Entwicklung der Fallzahlen, nicht zu einer Stellenreduzierung, sondern lediglich zu einem geringeren zusätzlichen Stellenbedarf gegenüber dem Sta- tus Quo führen. Am Beispiel des Software-Roboters für Wohngeldanträge wird dies deut- lich: Im Durchschnitt bringt der Einsatz der RPA-(Robotic Process Automation) Software eine Zeitersparnis von rund 10 % pro Wohngeldantrag (Evaluierung steht noch aus). D.h., SHA muss aufgrund der Aufgabenmehrung im Kontext Wohngeld-Plus Reform entspre- chend weniger neue Personalressourcen aufbauen. Dies lässt sich minutenscharf nachweisen, sodass auf Grundlage der Vergleichswerte eine fiktive Einsparung durch Vermeidung potentieller Stellenmehrungen durch Digitalisierung belegbar ist. Eine tat- sächliche Einsparung bezogen auf den für die Konsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt ist dennoch u.E. ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Nürnberg-Pass-App. Auch hier wird die potentielle Digitalisierungsren- dite durch die bereits messbaren und auch für die Zukunft prognostizierten Fallzahlsteige- rungen vermutlich vollständig aufgezehrt. Es wird daher erforderlich sein, ein transparentes Verfahren zur Personalbemessung und Stellenschaffung unter den Bedingungen der Aufgabenmehrung einerseits, der Digitalisie- rungsrendite andererseits zu vereinbaren, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzu- kommen und zugleich den Auftrag zur Haushaltskonsolidierung angemessen zu berück- sichtigen.1 Bereits jetzt zeigen sich angesichts zahlreicher unbesetzter Stellen sowohl in den Sach- bearbeitungen als auch bei Führungskräften vor allem in den ausgenommenen Bereichen bereits folgende Auswirkungen:  verzögerte und qualitativ geminderte Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen  Qualitätsverluste  verzögerte Antragsbearbeitung, Bescheiderteilung und damit weitere Verlän- gerung der Bearbeitungszeiten  keine Umsetzungskapazitäten für anstehende Gesetzesänderungen  Verzögerung Digitalisierungsprozess aufgrund fehlender Kapazitäten NürnbergStift (NüSt) Beim NürnbergStift wird die Freihaltequote in den nicht ausgenommenen Bereichen der Verwaltung und des Stabs derzeit auch überschritten. Dies führt ebenfalls zu Engpässen beispielsweise in Abrechnungs- und Personalbereichen, was perspektivisch auch Auswir- kungen auf die Kernprozesse der Versorgung und Pflege der Bewohner*innen sowie auf die Sicherstellung der Refinanzierung (bspw. Kostenträgerabrechnungen) haben kann. Dies ist aber nicht der aktuellen Wiederbesetzungssperre geschuldet. 1 Dies gilt analog beispielsweise auch für Verwaltungs- und Leistungsbereiche des Jugendamts sowie des Jobcenters. 58 22 NüSt steht aktuell noch am Anfang der Digitalisierung, IT-Maßnahmen werden konzipiert und sollen sukzessive umgesetzt werden. Jugendamt Aktuell wird die erforderliche Freihaltequote innerhalb der nicht ausgenommenen Berei- che des Jugendamtes überschritten, ohne dass dies durch gezielte Steuerung herbeige- führt wurde, es ist also ein fluktuations- und arbeitsmarktbedingter Unterbesatz vorhan- den. Dies führt teilweise zu deutlichen Einschränkungen in diesen Arbeitsfeldern, die nur noch teilweise von den Teams aufgefangen werden können. Da die Vakanzen häufig kurzfristig und nicht planbar auftreten, kann mit Hilfe von Prozessoptimierung oder -digita- lisierung proaktiv kaum gegengesteuert werden. Es werden daher bei Ressourceneng- pässen die Möglichkeiten geprüft, durch temporäres Aussetzen von Verfahrens- bzw. Prüfschritten, durch Senken von Bearbeitungsstandards oder durch Reduzierung von Öff- nungszeiten die grundsätzliche Leistungsfähigkeit von Einheiten und Angeboten aufrecht- zuerhalten. Konkret gibt es folgende massive Personalengpässe in den nicht ausgenommenen Berei- chen im Jugendamt, mit entsprechenden Folgen:  Personalstelle: Konzentration auf zahlungsrelevante Vorgänge (z.B. Krank-/Gesund- meldungen, Zulagengewährungen, Umwandlungstage etc.), Einstellungen (insb. Fachkräfte für Kitas), Umsetzung der neuen Aufgaben elektronische Krankmeldung (eAU) und Einführung der elektronischen Zeiterfassung (ELAZ). Wo immer rechtlich möglich, werden Vereinbarungen zur Prozessoptimierung getroffen und umgesetzt.  Finanzabteilung: In den Abteilungen finden flächendeckend Aufgabenreduzierungen statt, insb. sind die Gebührenkonten und die Überprüfungslisten der Stadtkasse/Wirt- schaftlichen Jugendhilfe nicht auf dem aktuellen Stand und zahlreich unbearbeitet, die Rückfragen von Kundinnen und Kunden (Bürgerinnen und Bürger sowie der pädagogi- schen Einrichtungen J/B1 bis J/B3) werden nur zeitverzögert bearbeitet. Zahlreiche Arbeiten zum Jahresabschluss sind noch offen. Baumaßnahmen und WLAN-Ausbau kann nur punktuell begleitet werden. Parallel müssen laufende digitale Projekte wie die Einführung des neuen stadtinternen eShops, der Kita-Verwaltungssoftware, der Einführung der elektronischen Akte/Dokumentenmanagement (Umzug Quelle), Um- stellung DOXME und TevIS (Online-Terminvereinbarung) weiterbearbeitet werden.  Auch in den von der Wiederbesetzungssperre ausgenommenen Arbeitsfeldern kommt es zu deutlichen Bearbeitungsrückständen aufgrund von nicht besetzten Stellen oder nicht vertretenen Langzeiterkrankungen, beispielsweise im Unterhaltsvorschuss und in der Kita-Gebührenübernahme. Aufgrund von Fallzahlsteigerungen wäre demgegen- über eigentlich eine Stellenmehrung erforderlich.  In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit an Schulen sind einzelne Fachkraft- sowie Leitungsstellen unbesetzt, dies geht jedoch noch nicht auf die Haushaltskonsolidierung zurück, sondern auf übliche Zeitläufe bei Nachbesetzungen. Allerdings ist eine übergroße Nachfrage und verstärkter Bedarf nach pädagogischen Angeboten in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit nach der Corona-Krise zu verzeichnen. Dieser Zustrom an Nutzer/innen lässt auch keine Betriebseinschränkung durch unbesetzte Stellen zu, sodass eigent- lich auch in den pädagogischen Arbeitsfeldern eine Stellenmehrung zur Bedarfsde- ckung angezeigt wäre. Nachrichtlich: J setzt folgende Positionen der Einsparliste bereits konkret um:  Nr. 20 Stellenbewertung Horte: In Horten sollen künftig auch Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger zum Einsatz kommen. Bei freiwerdenden Stellen wird seit Januar 2023 59 23 geprüft, ob eine Kinderpflegerin/Kinderpfleger statt einer Fachkraft für die Stelle ge- wonnen bzw. eingesetzt werden kann. Bis Ende Februar konnte bisher keine Stelle entsprechend nachbesetzt werden.  Nr. 21 Begleitung von Zentralhortbusfahrten: Die Begleitung der Busfahrten zu den Zentralhorten soll ab September 2023 auf die pädagogisch und aufsichtsrechtlich not- wendigen Umfänge reduziert werden. Dazu wurden alle Standorte geprüft und dieje- nigen identifiziert, bei denen eine Reduzierung der Begleitung auf die ersten 6-8 Wo- chen der Eingewöhnung möglich erscheint; ggf. sind mögliche Gefahrenpunkte zu be- seitigen. Die Eltern wurden informiert; hierauf gingen zahlreiche Beschwerdebriefe ein. Der Gesamtelternbeirat Kita e.V. teilt die kritische Haltung.  Nr. 22 Einstellung Schülertreff Galgenhofstraße: Das Einrichtungspersonal, die davon betroffene Mittelschule und Jugendlichen/Eltern des Schülertreffs wurden über die geplante Schließung zum 31.08.2023 informiert. Den aktuellen Schülerinnen und Schülern der 5. Klasse wurde eine Übernahme im Hort Galgenhofstraße angeboten. Alle anderen wurden über alternative Betreuungsmöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wird aktuell mit der Regierung eine Nachnutzung der Räume durch den Hort Galgenhof (Erweiterung der Hortplätze) geprüft. Jobcenter Nürnberg-Stadt (JCN) Das JCN ist von der Personalkosteneinsparung im Zuge der Haushaltskonsolidierung der- zeit nicht umfasst. Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Ref.VI) Dem Beschluss des Stadtrates entsprechend wird über die Auswirkungen der Stelleneinsparungen berichtet. Die vom Stadtrat beschlossene rechnerische Quote einer Einsparung von 11% der Stellen im Ge- schäftsbereich Planen und Bauen ist schon zum 02.01.2023 erreicht gewesen, weil eine Vielzahl von technischen Stellen trotz intensivster Bemühungen nicht besetzt werden können. Dem Geschäftsbereich Planen und Bauen sind aktuell 671,45 Stellen im Stellenplan Teil A zugewie- sen, wobei 553,10 VK-Stellen der Haushaltskonsolidierung (Stellen im nicht ausgenommenen Be- reich) unterliegen. Zum Stichtag 01.02.2023 sind von diesen 448,07 VK-Stellen besetzt. Die aktuelle Freihaltequote beträgt damit 18,9%. Das Ergebnis sind schon jetzt erhebliche Verzögerungen, Kostenmehrungen und Mängel in Planung, Genehmigung und Ausführung von Aufgaben des Geschäftsbereichs. Die geforderte Stellenreduk- tion wird nicht durch Anpassung von Aufgaben, sondern eher durch Nicht-Gewinnung von Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern erfolgen. Hochbauamt Bei H beträgt die aktuelle Freihaltequote 21,23%. Mit der aktuellen Auswertung der Personalkapazitäten wird unter Einbeziehung der nicht besetzten Stellen trotz vieler Verschiebungen beim Projektbeginn immer noch ein hohes Personaldefizit im Hochbauamt für das Jahr 2023 ausgewiesen. Dieses Defizit ist wesentlich dem Arbeitsmarkt und nicht allein den erforderlichen Stelleneinsparungen geschuldet. Viele Projekte sind strukturell unter- besetzt und damit erhöhten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken sollen durch Stellenbesetzungen - 60 24 wann immer möglich -minimiert werden. Hierzu besteht aktive Unterstützung auch der Quer- schnittsverwaltung. Es ist aktuell nicht absehbar, welche Stellen eingespart werden könnten. Leider entzieht sich die Personalentwicklung der aktiven Steuerung, die nötige Aufgabenkritik wird durch die personelle Wirklichkeit geleitet. Auf Grund des Fachkräftemangels ist bereits heute das Bauprogramm der Geschäftsbereiche durch das Hochbauamt – auch unter Beauftragung der wbg-k und von ÖÖP/ÖPP- Dienstleister usw. - kaum zu bewerkstelligen. In der wachsenden Stadt werden weiter Anforderungen an die städtische Infrastruktur gestellt werden. Mit jedem Neubau wächst jedoch auch die Verantwortung zum Be- trieb und Erhalt. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass sich der jetzt schon vorhandene Sanierungsstau verschärfen wird - nicht allein, weil seit Jahrzehnten zu wenig Mittel für den Gebäudebestand zur Verfügung gestellt werden, sondern auch, weil künftig das Fachpersonal zur Bearbeitung fehlen wird. Die Folge sind eine wachsende Zahl an nicht planbaren Notmaßnahmen zur Verkehrssicherung bei städtischem Gebäudebestand. Bauordnungsbehörde Bei BoB beträgt die aktuelle Freihaltequote 12,89%. Leider entzieht sich die Personalentwicklung in gewissem Umfang der aktiven Steuerung, die nötige Aufgabenkritik wird durch die personelle Wirklichkeit geleitet. Die Bauordnungsbehörde hat vor allem in den Bereichen Schornsteinfegerwesen, Denkmalpflege und Verwaltung derzeit Engpässe bei der Bewältigung der gesetzlichen Aufgaben. Aufgrund unbe- setzter Stellen ist auch der Bereich der Baugenehmigungserteilungen betroffen, längere Bearbei- tungszeiten sind die Folge. Zusätzlich wurden zur Sicherstellung der „Genehmigungsfiktion“ Ressourcen umverteilt – mit Nach- teilen für nicht fiktionsfähige Vorhaben. Auch leidet die Beratung der Architektinnen und Architek- ten und Bauherrenschaft. Das Unverständnis und die Frustration der Architektenschaft als auch sei- tens der Bauherrn und der Immobilienwirtschaft nehmen zu, ebenso die Beschwerden über Nichter- reichbarkeit und lange Bearbeitungszeiten. Die Arbeit der Bauordnungsbehörde wird durch Wiederbesetzungsprobleme und Stelleneinsparun- gen jetzt schon und mehr noch in Zukunft eingeschränkt, Baugenehmigungsverfahren werden sich weiter verlängern. Beratungen der Bauherrenschaft sowie die Erreichbarkeit und der Parteiverkehr müssen weiter eingeschränkt werden. Durch die stetige Arbeitsverdichtung in allen Bereichen kommt es schon heute zu krankheitsbedingen Ausfällen und Überlastungen innerhalb der Behörde. Die Unzufriedenheit gegenüber der Stadtverwaltung wächst. Die Motivation der Mitarbeitenden schwindet. Mehrarbeit durch unbesetzte und eingesparte Stellen belastet bereits jetzt das Personal. Weitere Personaleinsparungen werden in verschiedenen Bereichen der BoB zu Mindereinnahmen der Stadt Nürnberg führen. U-Bahn-Bauamt Bei UB beträgt die aktuelle Freihaltequote 17,76 %. Unvermeidliche Aufgaben sind u. a. die Bearbeitung von Bauanträgen, Instruktionen, Sondernut- zungen im U-Bahnumfeld, Brandschutzertüchtigung im Netz, Raumumbauten, Bauwerksprüfungen, die Erneuerung von Fahrtreppen, Aufzügen und Beleuchtungen sowie der Nachrichten-, Kamera-, 61 25 Zugsicherungs- und Energietechnik. Hinzu kommt die fachliche Begleitung der Schienenerneuerun- gen, der Stellwerkserneuerungen, usw. Während auf der U1 noch viele Streckenabschnitte und Bahnhöfe auf die Sanierung warten, besteht mittlerweile auch bei den ersten Bahnhöfen auf der U2-Linie Sanierungsbedarf. Mit den vorhande- nen Ressourcen können die notwendigen Generalsanierungen nicht mit der für einen dauerhaft si- cheren Betrieb notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben werden. Bei Missständen können durch die Technische Aufsichtsbehörde Betriebseinschränkungen bis hin zur Einstellung des Be- triebs verfügt werden. Eine weitere Belastung der Situation wird durch das Auslaufen der Wartungsverträge mit Siemens für den fahrerlosen Betrieb im Jahr 2035 hervorgerufen. Ab 2035 wird ein neues System für den au- tomatischen Betrieb der U2 und U3 erforderlich werden. Aber schon im Vorfeld ab ca. 2025 müssen dafür Vorüberlegungen, Marktsondierungen und weitere Vorarbeiten durchgeführt werden. Im U-Bahnbauamt werden sich die Stelleneinsparungen soweit vertretbar eher aus der altersbedin- gen Fluktuation im Zusammenhang mit dann nicht mehr besetzbaren Stellen ergeben. Das eher kleine Amt erlaubt dabei eine Steuerung „auf Sicht“. Auf Grund der sich aktuell grundsätzlich än- dernden Aufgabenstruktur – weg vom Neubau, hin zum Unterhalt - ist langfristig keine Stellenein- sparung zu erwarten. Verkehrsplanungsamt Bei Vpl beträgt die aktuelle Freihaltequote 21,96%. Dem steigenden Stellenbedarf zur Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses wurde vom Stadtrat weit- gehend Rechnung getragen, jedoch konnten die Stellen nur teilweise besetzt werden. Im Ergebnis ist der status-quo an Aufgaben VOR dem Beschluss gut zu erfüllen, die neuen Planungsaufgaben hingegen werden sich verzögern. Vpl erledigt weiterhin alle Pflichtaufgaben (gemäß Aufgabengliederungsplan) in vollem Umfang, dennoch könnte es temporär zu Abstrichen bei den Reaktionszeiten kommen. Insbesondere werden die Ziele des Mobilitätsbeschlusses nicht in der gewünschten Geschwindigkeit erreicht werden kön- nen. Die einzelnen Maßnahmen müssen daher auf eine den verfügbaren Kapazitäten entsprechende Priorisierungsreihenfolge gebracht und damit auch die zeitliche Umsetzung auf den Zeitraum nach 2030 gestreckt werden. Nach aktueller Bewertung ergibt sich hier ein verlängerter Umsetzungszeit- raum von ca. 3 bis 4 Jahren. Darüber wird mit getrennter Vorlage im Reportingbericht zum Mobilitätsbeschluss im AfV berichtet. Die bisherigen Tätigkeiten werden in reduziertem Umfang bearbeitet. Dies führt zu Abstrichen bei Reaktionszeiten und bei der Geschwindigkeit der Zielumsetzung beim Mobilitätsbeschluss. Stadtplanungsamt Bei Stpl beträgt die aktuelle Freihaltequote 21,31%. Stpl erledigt die Pflichtaufgaben in vollem Umfang, wenn auch nicht in gewünschter Geschwindig- keit. Eine Kürzung im Leistungsumfang der freiwilligen Leistungen könnte erfolgen, d.h.es müssten aus der Liste der sich in Bearbeitung befindlichen Projekte einzelne Verfahren zurückgestellt bzw. ausgesetzt werden. Zugleich können keine neuen Vorhaben hinzukommen, ohne im Gegenzug da- für laufende Verfahren zu strecken. Verfahrensverzögerungen werden sich ebenfalls nicht immer vermeiden lassen. Es ist anzumerken, dass die stadtinternen Prozesse insbesondere in der Planungs- rechtsschaffung erhebliches Verbesserungspotential aufweisen. 62 26 Im Bereich der „freiwilligen“ Leistungen, die im Zusammenhang mit den Pflichtaufgaben der Pla- nung stehen, können Maßnahmen reduziert werden wie z.B. der Teil der Öffentlichkeitsarbeit, der über das gesetzlich Notwendige hinausgeht. Nachdem die Öffentlichkeitsarbeit während der Pan- demie deutlich zurückgefahren wurde, ist aktuell in vielen Teilbereichen wieder eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit gefordert. Durch weitere Personalverluste wird sich die geforderte Ausweitung bzw. Wiederaufnahme der Öffentlichkeitsarbeit verzögern bzw. nicht im geplanten Umfang möglich und sich letztlich in vielen Bereichen zukünftig auf die gesetzlichen Mindestbeteiligungen beschrän- ken. Grundsätzlich sind als Folge des arbeitsmarkt- wie stellenplanbedingten Ressourcenabbaus Quali- täts- und Leistungseinbußen zu erwarten. Mit einer weiteren Verlängerung von Bearbeitungszeiten ist zu rechnen. Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref.VII) Mittelfristig soll ein Umfang von rund 23 Vollkraftstellen im Geschäftsbereich von Ref. VII eingespart werden (vgl. Stadtrat vom 17.11.2022). Diese Summe soll bis zum Jahr 2026 stufenweise erreicht sein. 1. Zielerreichungsgrad – Auswertung zum 01.02.2023: Organisationseinheit Soll VK lt. Stellen- plan gesamt Soll VK lt. Stellenplan Konsolidierung Vermerk (C,D,H) Ist VK Vermerk (C,D,H) Freihaltequote: [-] Geschäftsbereich Referat VII 246,18 207,34 176,25 15,00% [-] Referat VII 41,12 36,12 26,01 27,99% [-] Liegenschaftsamt 58,96 56,96 48,39 15,05% [-] Amt für Geoinformation- und Bodenord- nung 85,76 81,46 70,54 13,41% [-] Nürnberger Märkte 25,10 ext. Kostendecker [-] Wirtschaftsförderung Nürnberg 35,24 32,80 31,31 4,54% Zielerreichungsgrad Feb. 2023: 136% (= derzeitige Freihaltequote / Bezugswert 11%) Entwicklung der Freihaltequote: Jan. 2023: 15,24 % Feb. 2023: 15,00 % 63 27 2. Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF) Die Wirtschaftsförderung Nürnberg muss der besonderen Dynamik in der Arbeitswelt und von Wirt- schaft und Gesellschaft Rechnung tragen. Das bedeutet, die eigenen Arbeitsweisen und -strukturen ständig zu hinterfragen und w eiterzuentwickeln. Trends sind schnell aufzugreifen und es sind neue Services und Angebote zu entwickeln. Diese laufende Weiterentwicklung von WiF ist bislang durch eine hohe organisatorische und personelle Flexibilität ohne kontinuierlichen Personalaufbau möglich ge- wesen. Das konnte gelingen, weil die Kapazität für neue Aufgaben durch das Aufgeben von Themen, Formaten und Produkten geschaffen werden konnte und durch die ständigen Anpassungen interner Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Personaleinsparungen im Umfang von 3,5 Stellen werden aber dazu führen, dass WiF künftig die Kapazitäten für diese dynamische Integration neuer Aufgaben fehlen werden. Denn nicht alle Aufgaben der einzuziehenden Stellen können entfallen, wie zum Beispiel die Unterstüt- zung von Unternehmen bei Investitionen und Ansiedlungsvorhaben, die Weiterentwicklung und Stär- kung der Nürnberger Altstadt oder auch interne Prozess wie die Vorbereitung von Bürgerversammlun- gen oder die Abgabe von Stellungnahmen im R ahmen von Instruktionsprozessen. Diese unabdingba- ren Aufgaben müssen durch Arbeitsverdichtung und Standardreduzierungen auf andere Stellen bei WiF umgeschichtet werden. Mit der Umsetzung der geplanten Stellenreduzierung wären bedenkliche Entwicklungen verbunden: WiF müsste bei seinen Kernaufgaben Standards nicht unerheblich reduzie- ren und könnte den gewohnten Service nicht mehr gewährleisten. 2.1. Aufgabenkritik Eine Reduzierung von rund 3,6 Stellen bis 2025 bei WiF ist nur durch die Reduzierung von Aufgaben und Standards zu bewerkstelligen. Zu diskutierende Einsparmaßnahmen bei WiF sind: a. Erarbeitung von neuen Strategien und Konzepten Für die Erarbeitung von neuen Strategien und Konzeptionen und die Umsetzung ber eits erarbeiteter Strategien - wie z.B. die Umsetzung einer Wasserstoffstudie (vgl. RWA vom 20.10.2021 und StR vom 15.03.2023) oder die Umsetzung der Machbarkeitsstudie „Living Lab“ - fehlt künftig die Personalkapa- zität, weil verbleibende Aufgaben aus eing ezogenen Stellen umgeschichtet werden müssen. Damit entfallen die personellen Ressourcen zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts. Hier droht dem Standort Nürnberg insgesamt eine abnehmende Zukunftsfähigkeit. b. Betriebsbetreuung, Gewerbeflächenentwicklung und Netzwerkbetreuung In der Betriebsbetreuung wird die Beantwortung von Unternehmensanfragen künftig länger dauern. In der Gewerbeflächenentwicklung werden sich verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse verlän- gern, die Existenzgründerbetreuung muss quantitativ und qualitativ eingeschränkt werden, die Bereit- stellung von Standortinformationen muss eingeschränkt werden und schließlich werden Innovations- vorhaben und Netzwerke teilweise nicht mehr begleitet werden können. In der Folge steht Nürnbergs 64 28 Ruf als wirtschafts- und investitionsfreundlicher Standort und Startup City auf dem Spiel. c. Förderprogrammrecherche und Förderberatung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zur erfolgreichen Mittelakquise Die Tätigkeit von WiF lenkt Landes-, Bundes- und EU-Mittel nach Nürnberg (vgl. RWA vom 16.02.2022). Diese Tätigkeit müsste im Zuge der geplanten Stellenreduzierung erheblich reduziert werden. Dabei bleiben geförderte Projekte in Nürnberg zwangsläufig aus. Auch die Hebelwirkung städtischer Mittel würde nicht unerheblich reduziert, da diese oft nur gemeinsam in Projekte die mit Fördermitteln an- derer Träger realisiert werden, fließen. d. Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg Fürth Erlangen (IGZ) Das Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) wurde 1985 als Koopera- tionsprojekt der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie der Industrie und Handelskammer Nürn- berg für Mittelfranken und der Handwerkskammer Nürnberg gegründet. Kerngedanke des Gründer- zentrums war es, eine enge Verbindung zwischen Forschung, Entwicklung und Anwendung im Bereich neuer Technologien herzustellen. Die Stadt Nürnberg ist Mehrheitsgesellschafterin mit einem Gesell- schaftsanteil von rund 56 %. Bisher erfolgte die Ausübung der Rolle als Gesellschafterin durch WiF. Auch aufgrund personeller Engpässe wird sich die Stadt Nürnberg aus der Gesellschaft zurückziehen. e. Trägerschaft der Lokalinitiative "Original Regional" Der Initiative "Original Regional" in der Europäischen Metropolregion Nürnberg können nur Interes- senten beitreten, die Mitglied einer Regionalinitiative sind. WiF hat diese Initiative für Nürnberg ge- gründet und seitdem konnten Nürnberger Unternehmen diese Marketingplattform nutzen. Durch den – aufgrund der Stelleinsparung notwendigen Rückzug aus der Initiative – verlieren Unternehmen aus Nürnberg eine Plattform zur metropolitanen Vermarktung. Bürgerinnen und Bürger verlieren zudem eine Plattform, die über regional erzeugende Unternehmen in Nürnberg informiert. f. Mitträgerschaft an der Initiative Familienbewusste Personalpolitik WiF vertritt das Forum Wirtschaft & Infrastruktur der Europäischen Metropolregion Nürnberg in dieser Initiative, initiiert Best Practice Treffen und die Plattform für alle Unternehmen, die sich für familien- bewusste Personalpolitik engagieren. Durch die Aufgabe dieser metropolitanen Tätigkeit, wird der Zu- sammenhalt der Metropolregion in diesem Bereich geschwächt. g. Messepräsenz MIPIM Die MIPIM, die Internationale Immobilienmesse in Cannes, diente bisher der Vermarktung des Immo- bilienstandorts Nürnberg auf internationalem Parkett. Durch den zumindest temporären Wegfall der durch WiF koordinierten Präsenz der Stadt Nürnberg verringert sich die Sichtbarkeit des Immobilien- und Investitionsstandorts Nürnbergs. 65 29 h. Gremienarbeit für das Forum Wirtschaft und Infrastruktur der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V. WiF übernimmt bislang die Vorbereitung von Sitzungen des Forums Wirtschaft & Infrastruktur und der Steuerungsgruppe des Forums sowie von Projektsitzungen des Forums. Es entfällt eine metropolitane Vernetzungsstruktur zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und politischen Stakehol- dern auf verschiedenen Ebenen der Metropolregion. i. Aufbau eines Gewerbehofs Das Projekt steht noch in den Startlöchern. Eine Machbarkeitsstudie hat die reinen Baukosten im Jahr 2021 mit ca. 48,2 Mio. EUR beziffert. Mit dem Gewerbehof soll nach dem Vorbild von München und Hamburg eine mehrstöckige Immobilie mit Mieträumen für kleinere und mittlere Betriebe aus Hand- werk und produzierendem Gewerbe entstehen . Die Stelle, die dieses Projekt mit externen Partnern koordinieren sollte, ist bei WiF angesiedelt. Durch den Wegfall der Stelle würde sich das Projekt erheb- lich verzögern. Wichtig: Falls ein Gewerbehof geschaffen werden soll, müssen dabei Stellen auch ge- schaffen werden, um diesen zu betreiben. 2.2. Prozessoptimierung Zusätzlich wird bei WiF durch konsequente Prozessoptimierungen versucht Ressourcen für andere Auf- gaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren. LeAn-Software Nürnberg ist eine von 14 Modellkommunen bei denen die LeAn-Software für ein vorausschauendes Leerstands- und Ansiedlungsmanagement zum Einsatz kommt. Die Software soll alle relevanten Nut- zergruppen an einen „digitale n“ Tisch bringen . Die Webanwendung erleichtert die Bestandsflächen- verwaltung, liefert einen aktuellen Überblick über Immobilienbesatz und (drohende) Leerstände, ent- hält ein Dashboard mit umfangreichen relevanten Daten zu Umfeld und Nutzbarkeit der jeweiligen Immobilie und erfasst Ansiedlungsgesuche für eine stadtindividuelle Ansiedlungssteuerung. Als Öko- system für Akteurinnen und Akteure der Innenstadt ermöglicht LeAn damit schnelle Reaktionszeiten und ein passgenaues Zusammenspiel von Immobilien und Nachnutzungskonzepten. 3. Liegenschaftsamt (LA) Als Dienstleister in Immobilienangelegenheiten steuert das Liegenschaftsamt Grundstücks- und Immo- bilienvorhaben der Stadtverwaltung (insbesondere Ankäufe und Verkäufe sowie Anmietungen und Vermietungen von Immobilien) und setzt diese federführend um. Es deckt zur Erfüllung der städtischen Aufgaben vielfältige Flächenbedarfe durch An- und Verkauf sowie die An- und Vermietung unbebauter und bebauter Flächen bzw. die Bestellung von Erbbaurechten hieran. Es verwaltet einen Teil der städ- tischen Immobilien und das Eigentum von Stiftungen. Es führt - auch für andere Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung - Vertragsverhandlungen bei Grundstücksgeschäften. Zudem ist das Liegenschafts- amt Genehmigungsbehörde für die Nutzung des öffentlichen Raums (Sondernutzungen) und damit Ansprechpartner für unterschiedliche Kundengruppen bei der Durchführung von Veranstaltungen auf 66 30 städtischen Flächen. Darüber hinaus generiert und verarbeitet das Liegenschaftsamt eine Vielzahl im- mobilienbezogener Daten und trägt durch Anwendung liegenschaftspolitischer Instrumente zur Stadt- entwicklung bei. 3.1. Aufgabenkritik Eine Reduzierung von rund 6,5 Stellen bis 2025 beim Liegenschaftsamt ist nur durch die Reduzie rung von Aufgaben und Standards zu bewerkstelligen. Zu diskutierende Einsparmaßnahmen beim Liegen- schaftsamt sind: a. Verwaltung und Betrieb des Handwerkerhofs Derzeit betreibt das Liegenschaftsamt den am Königstor gelegenen Handwerkerhof und entwickelt diesen Ort beständig zu einem "place to be" weiter. Gerade für Touristinnen und Touristen ist der Handwerkerhof das Tor zur Altstadt und auch der erste Berührungspunkt mit der Altstadt. Als Einsparmaßnahme könnte der Handwerkerhof an einen externen Betreib er ausgeschrieben wer- den. Falls sich kein externer Betreiber findet, muss ansonsten die Schließung des Handwerkerhofs in seiner heutigen Form und die Umnutzung der Immobilie in Betracht gezogen werden. Hinweis: Bis zum Jahr 2014 wurde der Handwerkerhof b ereits von der ORTOG (Organisation für Schauen und Tombolen GmbH), die zur Unternehmensgruppe der Familie Könicke gehörte, betrieben. ORTOG kündigte den Vertrag mit Wirkung zum 31.12.2014. In der darauffolgenden Ausschreibung konnte kein neuer externer Bet reiber gefunden werden. Seitdem betreibt die Stadt (LA) selbst den Handwerkerhof. b. Verkauf von unbebauten Baugrundstücken - Verkauf zum Höchstpreis keine aufwändigen Konzeptauswahlverfahren Seit dem Jahr 2013 erfolgt der Verkauf größerer städtischer Wohnbauflächen in sog. Konzeptauswahl- verfahren. Hierbei erfolgt die Veräußerung der Grundstücke nicht an den Meistbietenden, sondern zu einem vorher fixierten Festpreis an denjenigen Bieter mit der besten inhaltlichen Konzeption und Pro- jektidee. Ausschlaggebend sind Kriterien u. a. sozialer, wohnungspolitischer, baulicher, stadtplaneri- scher oder ökologischer Art (vgl. AfS vom 28.04.2016 und RWA vom 18.09.2019). Bei den Flächen zur Bebauung mit Mietwohnungen ist dabei der Anteil geförderter Wohnungen ein gewichtiges Kriterium. Die Konzeptauswahlverfahren sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Eine mögliche Einspa- rung würde sich daraus ergeben, künftig ein Erstzugriffsrecht der wbg für extern vermarktete Flächen einzuräumen und ansonsten an den Höchstbietenden zu verkaufen. 67 31 c. Beauftragung von Maklern bei An- und Vermietungen sowie dem Verkauf von bebauten Flächen Im Rahmen der Immobilienverwaltung sorgt das Liegenschaftsamt durch Anmietungen unter anderem für die Deckung der Bedarfe der Stadtverwaltung an Büroflächen, Schulgebäuden, Lagerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen oder für die Vermietung stätischer Immobilien oder Erholungsflächen. Dazu gehören auch die Durchführung von Besichtigungen sowie die Vorbereitung von Vertragsunte r- lagen. Eine dauerhafte Reduzierung der Personalkapazitäten in diesem Bereich bedingt bei gleichem Auf- tragsvolumen die Einbindung externer Makler. Durch dieses Konstrukt können Personalkosten einge- spart werden. Allerdings entstehen dann Kosten für die Beauftragung externer Dienstleister und Mak- ler. d. Durchführung von Kirchweihen Die Durchführung von Kirchweihen ist keine originäre kommunale Aufgabe. Dennoch werden derzeit eine Reihe von Kirchweihen von LA (Schweinau, Laufamholz, Nordostbahnhof, Eibach , St. Johannis, Kleinreuth h. d. V., Gartenstadt, Buch, Langwasser, Wöhrd, St. Leonhard) und BANOS (Boxdorf, Groß- gründlach, Neunhof, Kornburg, Katzwang, Altenfurt und Fischbach) organisiert. Auch wenn die opera- tive Durchführung vor Ort der Kirchweihen, die im Zuständigkeitsbereich von LA sind, per Vertrag auf den Süddeutschen Schaustellerverband delegiert wurde, verbleiben Aufgaben bei LA - z.B. Moderation vor Ort, Ausschreibungen etc. Im Übrigen ist nicht gesichert, dass der Schaustellerverband auf Dauer die Kirchweihen weiter durchführt, da selbst für den Schaustellerverband Aufwand und Nutzen in kei- nem angemessenen Verhältnis stehen. Bei einer personalbedingten Reduzierung der Aufgaben von LA muss deshalb in Betracht gezogen werden, dass LA keine städtisc hen Kirchweihen mehr organisiert. Dabei besteht jedoch das Risiko, dass sich nicht genügend externe Veranstalter finden und somit man- che Ortsteile diese Traditionsveranstaltungen verlieren. 3.2. Prozessoptimierung Zusätzlich wird im Liegenschaftsamt auch durch konsequente Prozessoptimierungen versucht Ressour- cen für andere Aufgaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren. a. Digitale Bescheide In Zusammenarbeit mit DiP wird derzeit die Erstellung und der Versand von Bescheiden digitalisiert, mit dem Ziel Personalressourcen und Kosten zu reduzieren. b. Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen Das Liegenschaftsamt ist Genehmigungsbehörde für die Nutzung des öffentlichen Raums (Sondernut- zungen) und vermietet ferner städtische Privatflächen. Hierzu gehören Veranstaltungen (Rock im Park, Red Bull District Ride, Norisringrennen, Maifest am Aufseßplatz, Kirchweihen etc.) ebenso wie Außen- gastronomie, Warenauslagen, Infostände, Plakatständer, Imbissstände, Werbeaktionen, Kundenstop- per usw., soweit diese auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. auf städtischen Privatflächen erfolgen. 68 32 Mittelfristig ist angedacht, die Genehmigung und Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu digita- lisieren – einschließlich des Buchungs- und Abrechnungsprozesses. Allerdings bedarf es hierzu umfang- reicher konzeptioneller Vorarbeiten und interner Personalressourcen, um den gesamten Ablauf neu zu denken und zu gestalten. Zudem stellt die komplette Digitalisierung eines Bezahlvorgangs stadtin- tern immer noch eine große Hürde dar. 4. Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo) Das Amt für Geoinformation und Bodenordnung bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um die Themen Raumbezug, Vermessung, Geodaten , Immobilieninformationen, Grundstücksbewer- tungen und Umlegung zur Schaffung von Bauland, bis hin zur Straßenbenennung und Hausnummern- vergabe. Darüber hinaus schafft Geo durch das Geoinformationssystem und dessen Weiterentwick- lung die Voraussetzungen zur digitalen Zusammenführung und Nutzung raumbezogener Fachdaten. Es gestaltet damit die digitale Transformation und leistet damit Grundlagenarbeit für alle Geschäftsbe- reiche der Stadtverwaltung. 4.1 Aufgabenkritik Bereits in den Jahren 2012 bis 2021 wurde bei Geo der Stellenbestand von 81,4 VK-Stellen auf 75,6 VK- Stellen reduziert, d. h. es wurden 5,8 VK-Stellen abgebaut. Eine Reduzierung von rund 9 Stellen bis zum Jahr 2025 bei Geo ist nur durch die Reduzierung von Aufgaben und Standards zu bewerkstelligen. Zu diskutierende Einsparmaßnahmen sind: a) Kommunale Vermessung Geo führt Vermessungsarbeiten für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe mit Planungs- und Bau- aufgaben durch. Dazu gehören zum Beispiel Absteckungen im Straßenbau oder Kontrollmessungen bei Bauten, die Deformationen verursachen können. Hinzu kommen Bestandsaufnahmen, die zukünftigen Planungen als Grundlagen dienen, und die Erweiterung und Pflege des Lage- und Höhenfestpunktnet- zes. Eine personelle Reduktion in der Dienststelle führt dazu, dass die nachhaltig geführte und gut struktu- rierte Erfassung und Verarbeitung von Messdaten nicht mehr in gewohntem Umfang erfolgen kann. Die kontinuierliche Aktualisierung der Topographie als Bestandteil der Geobasisdaten sowie die ter- min- und fachgerechte Bereitstellung von Basisinformationen bei Bauleitplanung, Bauvorhaben, Um- weltprojekten, städtischem Grundstücksverkehr und Wirtschaftsförderung kann somit nicht mehr um- fänglich angeboten werden. Ggf. muss auf externe Anbieter zurückgegriffen werden. Eine Ausbildung zum/r Vermessungstechniker/in kann gegebenenfalls ebenfalls nicht mehr angeboten werden. b) Weiterentwicklung der Geographischen Informationssysteme (GIS) Geo leistet für die GIS -Infrastruktur der Stadtverwaltung Nürnberg einen ganz wesentlich en Beitrag durch die Bereitstellung von aktuellen, verlässlichen und zentral verfügbaren Geobasisdaten, durch den stadtweit verfügbaren Geodaten-Service (derzeit ca. 2.600 Nutzerinnen und Nutzer in der gesam- ten Stadtverwaltung) und durch die fachliche Betreuung der GIS-Infrastruktur. So sind Geoinformatio- 69 33 nen als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage aus dem täglichen Handeln einer effektiven und effi- zienten Stadtverwaltung nicht mehr wegzudenken und eine wesentliche Komponente bei der Digitali- sierung der Stadt Nürnberg. Viele kommunale Entscheidungen und Handlungsfelder in der Stadt Nürn- berg haben einen Bezug zu Geoinformationen, die dadurch zu einem wesentlichen Bestandteil moder- nen Verwaltungshandelns geworden sind. Auf der Grundlage aktueller und verlässlicher Geoinforma- tionen werden Genehmigungs - und Planungsprozesse sowie strategische Entscheidungen beschleu- nigt, nachvollziehbarer und transparenter. Ebenso können Geoinformationen die Basis fü r vielfältige eGovernment-Anwendungen, wie z.B. ePartizipationen, bilden. Die Einsparungen personeller Ressourcen in diesem Bereich führt dazu, dass bereits mit Dienststellen und Eigenbetrieben begonnene Projekte zur Umstellung von GIS -Fachverfahren auf die zentrale GIS- Infrastruktur zeitlich verzögert oder gestrichen werden müssen. Synergieeffekte durch die Überfüh- rung analoger Datenbestände in das zentrale GIS werden erheblich verzögert oder nicht eintreten. Erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung von stadtweiten Prozessen der Digitalisierung sind die Folge. 4.2. Prozessoptimierung Auch Geo versucht durch konsequente Prozessoptimierungen Ressourcen für andere Aufgaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren. a) DMS-Anbindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geo arbeitet daran, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen DMS-Zugang einzurichten und die Mitarbeitenden entsprechend zu Schulen. Die internen Geschäftsprozesse werden dabei beschleunigt und vereinfacht. Auf die Akten soll künftig dann von jedem Standort zugegriffen werden können. Durch diese optimierten Prozesse sollen mittelfristig zeitliche Freiräume für andere Aufgaben bei den einzel- nen Mitarbeitenden geschaffen werden. b) Kollaborations-Software Auch der Einsatz neuer Softwaretool zur einfacheren und schnelleren Kommunikation und Zusammen- arbeit innerhalb der Dienststelle soll zu vereinfachten Geschäftsprozessen und einem Zugewinn an Produktivität beitragen. Testläufe verschiedener Tools wurden bereits gestartet. 5. Nürnberger Märkte (ML) Die Nürnberger Märkte sind kein Amt bzw. Behörde im klassischen Sinne, sondern betreiben die städ- tischen Märkte bzw. Marktveranstaltungen. Diese sind u.a. der Großmarkt (Betriebszeit 24/7), 11 Wo- 70 34 chen- und Stadtteilmärkte (inkl. Wochenmarkt Hauptmarkt) sowie diverse Spezialmärkte (u.a. der be- rühmte Nürnberger Christkindlesmarkt, der der größte von der Stadt selbst veranstaltete Reiseanlass ist und internationale Strahlkraft hat). Als Landwirtschaftsbehörde sind die Nürnberg er Märkte u. a. für das Feldgeschworenenwesen zuständig. Die Nürnberger Märkte müssen als sog. externer Kostendecker ihre Kosten insbesondere mittels Ge- bühreneinnahmen selbst erwirtschaften und agieren daher wie ein Unternehmen. 5.1. Aufgabenkritik Als externer Kostendecker hat ML keine Quote bei den Personaleinsparungen zu erbringen. Allerdings sollen Kosten in Höhe von insgesamt 500.000 EUR eingespart werden. Die Stellschrauben dafür sind jedoch begrenzt. a. Marktnahe Bedürfnisanstalten ML muss sich an der Bewirtschaftung sog. marktnaher Toiletten durch SÖR finanziell beteiligen. Dabei steigen diese Kosten jährlich massiv an und sind nicht gedeckelt. (2011: 94.829 EUR; 2020: 172.420 EUR). Ein weiteres negatives Beispiel zur Finanzierung der „marktnahen“ Toilettenanlage ist der Wo- chenmarkt am Schillerplatz. Die nächstgelegene öffentliche Toilette liegt im Stadtpark und ist fußläufig ca. 500 m vom Wochenmarkt entfernt. Die Gebühreneinnahmen für den Wochenmarkt betrugen i m Jahr 2022 5.669 €, die Kosten beteiligung durch ML für die Toilette lag bei 8.427 €. Zu prüfen ist hier, ob die Benutzungsgebühren für die städtischen WC-Anlagen angehoben werden können, um einen Teil der Kosten zu decken. Auch die Beteiligung von „Fremdnutzern“ des Hauptmarkts bzw. Ve ranstalter von Großveranstaltungen in der Innenstadt (Blaue Nacht, Bardentreffen, etc.) an den Kosten ist aus Sicht von Ref.VII zu überprüfen. Eine weitere Alternative könnte die Deckelung der Kosten und ein Ausgleich aus dem Gesamthaushalt sein. Im Übrigen sollte verursachergerecht an eine Erhöhung der Toilettengebühr bei SöR nachgedacht werden, die seit der EURO-Umstellung im Jahr 2002 konstant 50 Cent beträgt. b. Anhebung der Marktgebühren Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen am Großmarkt sowie Betriebs kostensteigerungen, auch bei den Wochen-, Stadtteil- und Spezialmärkten erforderten bereits in der Vergangenheit immer wieder eine Anpassung der Marktgebühren. In der Regel werden diese alle 3 Jahre angepasst. Die letzte Anpassung der Marktgebühren erfolgt e mit Wirkung zum 01.01.2022. Eine weitere Erhöhung der Gebühren innerhalb kürzester Zeit würde aber negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Wochen- und Stadtteilmärkte sowie Spezialmärkte haben. Viele Händler kämpfen noch immer mit den Auswirkung en der Corona -Pandemie. Wegen fehlenden Personals, steigenden Einkaufspreisen sowie Betriebskosten konnten im Jahr 2022 am Christkindlesmarkt 20 Marktbuden nicht bespielt werden. Zum Ostermarkt 2023 haben sich anstatt wie in guten Jahren 100 Händler jetzt nur noch 75 Händler angemeldet (-25%). Zudem locken andere Städte und Gemeinden im Umland die Markthändler mit geringeren oder keinen Marktgebühren. 71 35 c. Mobiles Grün Die Projektkosten für das Mobile Grün auf dem Wochenmarkt Hauptmarkt in Höhe von 52.000 € wur- den über das Städtebauför derungsprogramm „Sonderfonds Innenstädte beleben“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu 80 % gefördert. Der Eigenanteil in Höhe von 20 % wurde von den Nürnberger Märkten übernommen. Wenn aber der Wochenmarkt Hauptmarkt an- deren Veranstaltungen weichen muss und in die Fußgängerzone verlegt wird, muss auch das mobile Grün abtransportiert werden. Die Versetzung des mobilen Grüns kostet pro Verlegung bis zu 4.500 €. Für das Jahr 2023 rechnet ML mit Koste n für die Versetzung i. H. v. ca. 17.500 € (10.000 € für Oster- markt, Herbstmarkt und Christkindlesmarkt; 4.000 € für Blaue Nacht und Bardentreffen; 3.500 € für DEKT). Fällt die Bewirtschaftung des Mobilen Grüns weg, könnten diese Kosten und der Arbeitsauf- wand eingespart werden. Unklar sind jedoch die rechtlichen Folgen, da das mobile Grün durch den Bayerischen Freistaat gefördert wurde. 5.2. Prozessoptimierung Auch bei den Nürnberger Märkten wird durch konsequente Prozessoptimierungen versucht Ressour- cen für andere Aufgaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren. a. Marktplanungssoftware Die Nürnberger Märkte planen ab Mitte 2023 den Einsatz einer Software für die Organisation der Wo- chen- und Stadtteilmärkte, der Spezialmärkte (Ostermarkt, Herbstmarkt, Christkindlesmarkt) und ggf. des Großmarktes. Mit dieser Spezialsoftware sollen alle für die Marktplanung relevanten Aspekte er- fasst, bearbeitet und ausgewertet werden. Ziel ist es, die diversen Arbeitsschritte und Programme (Word, Excel, etc.) in einer einzigen Anwendung zu bündeln. b. Online-Bewerbung Marktteilnahme & Digitale Bescheide Mittelfristiges soll das gesamte Bewerbungs-, Planungs- und Zulassungsverfahren digital und ohne Me- dienbrüche abgewickelt werden. Dafür möchte ML über die digitale Serviceplattform „Mein Nürnberg“ ein rechtssicheres Bewerbungsverfahren inkl. dem Versand der Bescheide und der Kommunikation implementieren. In einem weiteren Schritt sollen dann alle Informationen in die Marktplanungssoft- ware integriert werden. 6. Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Ref. VII/SW) Der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat der Stadt Nürnberg ist Bewilligungsstelle für den geförderten Wohnungsbau. Als Kreisverwaltungsbehörde verteilt der Stab Wohnen die um- fangreichen Fördermittel des Freistaats Bayern. Denn nach der „Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts“ des Freistaats Bayern sind die Städte Nürn- berg, München und Augsburg Bewilligungsstelle für die staatlichen Fördermittel, während für alle üb- rigen Gemeinden Bayerns die jeweilige Bezirksregierung diese Funktion wahrnimmt. 72 36 SW fördert den Bau, den Erwerb und die Sanierung von Wohnraum mit staatlichen und städtischen Mitteln. Neben der Grundlagenarbeit für die städtische Wohnungspolitik werden Handlungsstrategien zur Stärkung des Wohnungsbaus aufgestellt und entsprechende Instru mente zur Steuerung umge- setzt. Der Stab Wohnen ist zudem für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots zuständig und bietet auch Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei mietrechtlichen Fragen. Er informiert und berät über das breite Spektrum städtischer und staatlicher Fördermöglichkeiten. 6.1. Aufgabenkritik Eine Reduzierung von rund 4 Stellen bis 2025 bei Ref.VII/SW ist nur durch die Reduzierung von Aufga- ben und Standards zu bewerkstelligen. Zu diskutierende Einsparmaßnahmen sind: a. Konzeptauswahlverfahren Der Stab Wohnen koordiniert die Durchführung und Bewertung von Konzeptauswahlverfahren bei der Veräußerung städtischer Grundstücke, mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies könnte bei der geplanten Stellendreduzierung nicht mehr gewährl eistet werden. Die Stadt würde eines der wenigen Instrumente zur Veräußerung von Grundstücken nicht im Höchstpreisverfahren, sondern auf- grund von Qualitätskriterien verkaufen zu können, verlieren (vgl. auch bei LA 3.1.b). b. Reduzierung Außendienst Bisher findet bei Abruf der 1. und 2. Rate eines geförderten Bauvorhabens eine Ortseinsicht durch den beim Stab Wohnen angesiedelten Außendienst statt. Diese würde durch Fotos durch die jeweiligen Bauherren ersetzt. Die Möglichkeit des Missbrauchs beim Ein satz von Fördergeldern wäre dadurch nicht unerheblich erleichtert. c. Unterstützung von Modellprojekten Der Stab Wohnen konzipiert und koordiniert die inhaltliche Durchführung von Modellprojekten zur Einführung neuer Wohnqualitäten und innovativer Wohnfo rmen am Markt (z.B. Modellvorhaben für Familien in Wetzendorf). Durch die geplante Stellenreduzierung könnte dies nur noch eingeschränkt erfolgen. Erkennntnisgewinne aus der Einführung neuer Instrumente in die Verwaltungspraxis im Rah- men von Modellprojekten würden künftig ausbleiben . Der Verwaltung werden Erfahrungswerte im Hinblick auf familiengerechtes Wohnen fehlen. Die Unterstützung von Modellprojekten ist eine Maß- nahme des vom Stadtplanungsausschusses am 28.04.2016 beschlossenen Handlungsprogramms Woh- nen, zur Stärkung und Steuerung des Wohnungsmarktes. Sie ist Teil des wohnungspolitischen Gesamt- konzeptes. 6.2. Prozessoptimierung Zusätzlich wird beim Stab Wohnen durch konsequente Prozessoptimierung versucht, Ressourcen für andere Aufgaben frei zu bekommen und Kosten zu reduzieren. 73 37 a. Online-Antrag bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und die Bean tragung der Förderung online beim Stab Wohnen, als der zuständigen Bewilligungsstelle, gestellt werden. Der Antrag kann online wirksam gestellt werden und muss - anders als bisher - nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Dies reduziert den Arbeitsaufwand nicht unerheblich. b. Anbindung an DMS Durch die nunmehr erfolgte Anbindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das DMS sind Vor- gänge nun digital abbildbar und das Geschäftsprozessmanagement wird gerade unter zeitlichen Ge- sichtspunkten nicht unerheblich erleichtert. 74 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/013/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Kongresshalle hier: Qualifizierung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost (INSEK Nürnberg Südost) und Schadstoffsanierung Anlagen: Entscheidungsvorlage INSEK Nürnberg Südost (2015) Kongresshalle im Fokus - Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost (2023) Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat hat am 16.12.2015 u.a. beschlossen, dass die Ergebnisse des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Nürnberg Südost (INSEK Südost) "Leitgedanken für künftige Planungen und Konzepte in den jeweiligen Teilbereichen" sind. Am 15.12.2021 beschloss der Stadtrat, dass "die weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die Staatsphilharmonie und aller weiterer durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängter Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll. Bereits am 08.10 2021 hatte der Kulturausschuss die Verwaltung beauftragt, "eine Konkretisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen vorzunehmen, um ein aus vier Segmenten bestehendes Teilstück der Kongresshalle in Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen zu entwickeln". Mit Beschluss vom 17.11.2022 hat der Stadtrat die Maßnahme "Kongresshalle: Schadstoffsanierung" als eigenständige Maßnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan 2023/26 aufgenommen. Zur Generierung von Drittmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE Bayern 2021-2027) hat die Verwaltung entsprechende Anträge beim Freistaat Bayern eingereicht und das Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1 des zweistufigen Antragsverfahrens) für eine Förderung aus der Maßnahme "Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten" aus dem Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz" erfolgreich durchlaufen. Der Fördersatz für die Schadtoffsanierung beträgt voraussichtlich 70% und beinhaltet einen Förderbonus i.H.v. 10 Prozentpunkten für einen Beitrag der Maßnahme zu den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Stadt aufgefordert, nun den eigentlichen Förderantrag einzureichen (Stufe 2 des Antragsverfahrens). Voraussetzung für die Antragstellung ist die Qualifizierung des 2015 vorgelegten INSEKs im Hinblick auf die in der Kongresshalle vorgesehenen Kulturentwicklungsvorhaben. Mit dieser Qualifizierung hat die Verwaltung erneut das mit der Konzipierung und Bearbeitung des vorliegenden INSEKs befasste Büro Urban Catalyst, Berlin, beauftragt. Ö 3.1Ö 3.1 75 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2023 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 8.766.000 € Folgekosten 0 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv 8.766.000 € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 0 € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: MIP-Ansatz 2023-26 i.H.v. 8,766 Mio. Euro. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 76 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2023 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle richten sich an die gesamte diverse Stadtgesellschaft. Die Beseitigung von Schadstoffen hat keine erkennbare Diversity-Relevanz. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 2.BM & 3.BM Ref.I/II & Ref.VII BgA/SE 77 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/013/2023 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die fokussierte Qualifizierung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Nürnberg Südost (INSEK Südost) im Hinblick auf die anstehenden Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle. Die Ergebnisse des fortgeschriebenen INSEKs sind Leitgedanken für künftige Planungen und Konzepte in den jeweiligen Teilbereichen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Schadstoffsanierung der Kongresshalle aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zu beantragen und die Schadstoffsanierung bei Gewährung der EFRE-Förderung als eigenständige Maßnahme zur Vorbereitung einer höherwertigen Nachnutzung umzusetzen, sobald die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. 3. Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle sind ein Kulturgroßbauprojekt i.S.d. Grundlagenbeschlusses des Stadtrates vom 25.07.2018 (TOP Ö7). Die im Planungs- und Baureferat eingerichtete Projektbaudienstelle Ref.VI/PBD wird ermächtigt, die baulichen Maßnahmen an der Kongresshalle unter Anwendung von Art 73. Abs. 5 BayBO umzusetzen. 78 1 von 7 Beilage _________________________________________________________________________ Betreff: Kongresshalle hier: Qualifizierung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost (INSEK Südost) und Schadstoffsanierung Entscheidungsvorlage: Anlass Im Kontext der Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände hat die Verwaltung unter dem Titel „Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände zur Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung“ ein Verfahren zur Einwerbung von Drittmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklungen (EFRE) eingeleitet und begehrt für die weitere Durchführung des Fördermittelantragsverfahrens Beschlüsse, die zum einen der Schaffung formaler Antragsvoraussetzungen und zum anderen der Strukturierung und vereinfachten Umsetzung der Maßnahmen dienen sollen. Ausgangslage Der Stadtrat hat am 16.12.2015 u.a. beschlossen, dass die Ergebnisse des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Nürnberg Südost (INSEK Südost) "Leitgedanken für künftige Planungen und Konzepte in den jeweiligen Teilbereichen" sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, Projektvorschläge zu präzisieren und Umsetzungskonzepte zu erarbeiten. Am 15.12.2021 beschloss der Stadtrat, dass "die weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg sowie für die Staatsphilharmonie und aller weiterer durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängter Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll. Bereits am 08.10.2021 hatte der Kulturausschuss die Verwaltung beauftragt, "eine Konkretisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen vorzunehmen, um ein aus vier Segmenten bestehendes Teilstück der Kongresshalle in Ermöglichungsräume für die Künste und Kulturen zu entwickeln". Mit Beschluss vom 17.11.2022 hat der Stadtrat die Maßnahme „Kongresshalle: Schadstoffsanierung“ als eigenständige Maßnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan 2023/26 (MIP) aufgenommen. Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zur Generierung von Drittmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE Bayern 2021-2027) hat die Verwaltung entsprechende Anträge beim Freistaat Bayern eingereicht und das Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1 des zweistufigen Antragsverfahrens) für eine Förderung aus der Maßnahme "Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten" aus dem Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz" zwischenzeitlich erfolgreich durchlaufen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Stadt aufgefordert, nun den eigentlichen Förderantrag einzureichen (Stufe 2 des Antragsverfahrens). Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), eines integrierten räumlichen Entwicklungskonzeptes (IRE) oder einer vergleichbaren territorialen Strategie, wobei das zu fördernde Projekt mit den Ö 3.1Ö 3.1 79 2 von 7 strategischen Aussagen des Konzeptes bzw. der Strategie im Einklang stehen muss oder aus diesem / dieser abgeleitet sein muss. Fokussierte Qualifizierung des bestehenden INSEK Südost Bereits das bestehende INSEK Südost aus dem Jahr 2015 enthält als Handlungsempfehlung auf übergeordneter Stadtteilebene die Stärkung der historisch-politischen Lernorte: „Mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände trägt die Stadt Nürnberg Verantwortung für ein nationales Erbe, das, entsprechend der 2004 verabschiedeten ‚Leitlinien zum zukünftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände‘, bewahrt und zeitgemäß in den Stadtkontext eingebunden werden soll“. Die vom Rat beschlossenen und in den MIP aufgenommenen Kulturentwicklungsmaßnahmen in der Kongresshalle greifen diese Handlungsempfehlung grundsätzlich auf. Zugleich versteht sich das bestehende INSEK selbst als „dynamisches Instrument“, das in „der weiteren Umsetzung (…) eine kontinuierliche kritische Betrachtung und Weiterentwicklung braucht.“ Auf diesen beiden Grundgedanken basierend, soll das INSEK nun in Bezug auf die konkret vorgesehenen Kulturentwicklungsmaßnahmen in der Kongresshalle fokussiert qualifiziert und fortgeschrieben werden. Diese Qualifizierung ist formelle Voraussetzung für die Bewilligung der Zuschüsse aus dem EFRE-Fonds. Die Verwaltung hat für die Erarbeitung der Fortschreibung erneut das bereits mit der Konzipierung und Bearbeitung des bestehenden INSEKs befasste Büro Urban Catalyst, Berlin, unter Leitung von Prof. Klaus Overmeyer, beauftragt. Das zur Beschlussfassung vorliegende Qualifizierungsdokument beinhaltet in einem ersten Teil mit der baulichen und kulturstrategischen Projektbeschreibung eine Erläuterung der baulichen Maßnahme und eine Darstellung der Historie. In einem zweiten Teil werden im Kontext der Kulturentwicklungsvorhaben die thematischen Handlungsräume des bestehenden INSEK in folgenden Bereichen aktualisiert und konkretisiert: 1. Historisch-politischer Lernort 2. Freiraumentwicklung 3. Mobilität 4. Angrenzende Entwicklungen 5. Öffentlichkeitsbeteiligung Der räumliche Bezug der Qualifizierung ist dabei in der Regel auf das nähere Umfeld der Kongresshalle begrenzt, punktuell ergänzt um gesamtstädtische Betrachtungen. Das Dokument schließt mit einem Ausblick zu den genannten Handlungsfeldern. Die Konkretisierung der Kulturentwicklungsprojekte erfolgte trotz pandemiebedingter Einschränkungen frühzeitig unter Einbindung von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit. So wurden unter anderem durchgeführt bzw. fanden statt: 13.11.2021 „Try out Kongresshalle“ 20.11.2021 „Open up Kongresshalle“ 26.11.2021 Fachwerkstatt „Stadtentwicklung Kongresshalle“ 30.11.2021 World Café mir Vertreterinnen und Vertretern der Kunst, Kultur und Wissenschaft 24.01.– 20.02.2022 Doppelausstellung K:osk93 27.07.2022 „Open Space Kongresshalle“ – World Café 80 3 von 7 Sommer 2022 Digitale Inteviews mit Stakeholdern und Vertreterinnen und Vertretern der Künste und Kulturen 20.08. – 19.11.2022 Informationstage Förderansatz Entsprechend dem Förderaufruf für die EFRE-Förderung aus der Maßnahme "Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten" stellen die Europäische Union und der Freistaat Bayern für die Sanierung von Industriestandorten sowie kontaminierten Standorten und Flächen bis 2027 bayernweit insgesamt bis zu 30 Millionen Euro als Finanzhilfen zur Verfügung. In Bezug auf die Kongresshalle kommt hieraus u.a. eine Bezuschussung von Kosten für die „Wiedernutzbarmachung kontaminierter erhaltenswerter Bausubstanz“ des „städtebaulich erheblich belastenden Gebäudebestandes in innerörtlicher Lage“ in Frage, wobei eine Beseitigung von gefährdenden Schadstoffbelastungen im Boden (Altlasten) in kleinerem Umfang im Einzelfall mitgefördert werden kann. Der Fördersatz beträgt 70% und beinhaltet einen Förderbonus i.H.v. 10 Prozentpunkten für einen Beitrag der Maßnahme zu den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB). Neues Europäisches Bauhaus „Mit der Initiative ‚Neues Europäisches Bauhaus‘ (NEB) möchte die EU-Kommission“ laut Förderaufruf „Projekte anregen und unterstützen, die auf vorbildliche oder innovative Weise Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion miteinander verbinden.“ Die Maßnahmen an der Kongresshalle sind nachhaltig, weil versiegelte und aus Gründen des Denkmalschutzes nicht entsiegelbare Flächen genutzt werden sollen und der Bedarf weiterer Versiegelungen für die unterzubringenden kulturellen Zwecke entfällt. Die energetische Versorgung soll mittels Fernwärme und einem möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien erfolgen. In Bezug auf die „Ästhetik“ soll der Rohbaucharakter des Gebäudes, der aus Sicht der Erinnerungskultur das Scheitern des Nationalsozialismus erfahrbar macht, erhalten bleiben. Der Ergänzungsbau im "Innenhof" muss sich mit dem Bestand des NS-Baus, aber auch mit dem bestehenden Eingriff für das Dokuzentrum („Pfahl“ von Günther Domenig im nördlichen Kopfbau) auseinandersetzen. Hierzu wurde zur Standortfindung bislang u.a. ein Gutachterverfahren unter Beteiligung internationaler Büros durchgeführt. Hinsichtlich der Inklusion richtet sich die künftige kulturelle Nutzung an die gesamte diverse Stadtgesellschaft und soll über das Haus hinausblicken und durch vielfältige Angebote die Menschen in der näheren und weiteren Umgebung ansprechen und erreichen. Ein attraktives, flexibles und niedrigschwelliges Angebot soll allen Interessierten ohne Zugangsbeschränkungen offenstehen. Dazu werden u.a. barrierefreie Zugänge und taktile Orientierungshilfen eingesetzt. Der Beitrag zum „Neuen Europäischen Bauhaus“ wird im Verfahren anhand einer Bewertungsmatrix berurteilt, die sich aus einem „doppelten Trilog“ aus den Werten „Nachhaltig“, „Zusammen“ und „Schön“ sowie den Prinzipien „Partizipativ“, „Transdisziplinär“ und „Mehrstufig“ zusammensetzt. 81 4 von 7 Weitere Förderziele Mit der Schadstoffsanierung der Kongresshalle wird neben der Vorbereitung der höherwertigen Nachnutzung zugleich die Erreichung der im Projektaufruf enthaltenen Förderziele verfolgt:  Beseitigung von Umweltverschmutzungen,  Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität,  Flächensparen durch Revitalisierung ungenutzter Flächen und Gebäude,  Ressourceneffizienz durch Erhalt und Nutzung grauer Energie,  Beitrag zur Umsetzung des Null-Schadstoffziels des europäischen Green Deal. Beseitigung von Umweltverschmutzungen Im „Innenhof“ sollen Altlasten, im Besonderen mit MKW, PAK, Halb- und Schwermetallen belastete Hinterfüllungen der Schwindgassen der Tribünenfundamentplatten (unter den ungebauten Tribünen des ursprünglich geplanten Saales) beseitigt werden. Des Weiteren soll ein Gebäude und weitere hauptsächlich mit PFC, aber auch MKW und PAK belastete bauliche Anlagen, die bislang Übungszwecken der Feuerwehr gedient haben, beseitigt werden (Freimachung von Flächen). Hierbei handelt es sich um bauliche Anlagen oberhalb der bzw. auf den Fundamentplatten im „Innenhof“. Hierzu werden noch vertiefende Untersuchungen hinsichtlich eines Eintrags der Schadstoffe in den Boden unterhalb der Fundamentplatten und im Besonderen hinsichtlich des Umfanges einer möglichen Grundwasserverunreinigung durchgeführt. Beide Maßnahmen im „Innenhof“ dienen auch dem künftigen Regenwassermanagement und der Verhinderung der Verfrachtung von Schadstoffen im Zusammenhang mit der Versickerung von Regenwasser. Im und am Gebäude erfolgen umfassende Schadstoffsanierungen hinsichtlich einer Vielzahl von Belastungen, u.a.:  Dach: Asbest- und PAK-haltige Dachabdichtungen; schadstoffbelastete Hölzer; asbesthaltige Faserzementplatten.  3.OG: asbesthaltiger Gussasphaltbodenaufbau; mit Blei und PCP belastete Fensterkonstruktionen; asbestbelastete Verrohrungen.  und 2.OG: asbesthaltiger Fensterkitt.  EG und UG: Mineralölverunreinigungen; mit Blei, Quecksilber und PCB belastete Bodenaufbauten; schwermetallhaltige Beschichtungen; asbesthaltige Wandputze,  Asphaltflächen, Kleber, Fensterkitte und Leitungsdämmungen; PAK-haltige Anstriche; KMF. Bedeutung der Kongresshalle für das Ökosystem und die Biodiversität Die Kongresshalle grenzt an regional bedeutsame Lebensräume im Sinne der Bewertung gemäß dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP-Bewertung). In ihrem Umfeld bestehen gesetzlich geschützte Biotope. Es sind zahlreiche Fundpunkte faunistischer Kartierungen aus mehreren Jahren zu artenschutzrechtlich relevanten Tierarten dokumentiert. Der die Kongresshalle umgebende Volkspark Dutzendteich und der Luitpoldhain sind Teil des gesamtstädtischen „Masterplans Freiraum“. Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ sieht hier unter der Bezeichnung „Dutzendteich & Co.“ ein Entwicklungskonzept für eine urbane Parklandschaft vor. Die Kongresshalle selbst ist bedeutendes Habitat hauptsächlich für Fledermäuse und Vögel. Seit September 2021 wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Alle baulichen Maßnahmen unterliegen – analog der erprobten Vorgehensweise beim Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände – einer ökologischen Baubegleitung. 82 5 von 7 Das Vorhaben wird eng mit der unteren und der höheren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen dienen zugleich der Stärkung der Habitatfunktion des Gebäudes, das aufgrund seiner unzähligen Schächte und Wanddurchbrüche (u.a. für die ungebaute Lüftungsanlage für den ursprünglich geplanten Kongresshallen-Saal mit ca. 1 Mio. Kubikmeter Rauminhalt für 50.000 Personen) häufig zur Falle für sich verirrende und in Schächten und Innenräumen verendende Vögel und Fledermäuse wird. Auf dem Hauptdach ist eine extensive Begrünung vorgesehen. Flächensparen durch Revitalisierung ungenutzter Flächen und Gebäude Der Torso der Kongresshalle ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS- Zeit. Aus grundsätzlichen erinnerungskulturellen und denkmalschützerischen Belangen bestehen erhebliche Einschränkungen hinsichtlich möglicher Nutzungen. Der aktuell weitgehend leerstehende Rundbau soll mit den Mitteln von Kunst und Kultur für den gesellschaftlichen Diskurs geöffnet werden. Die Zugänglichkeit des monumentalen Gebäudes und seine unmittelbare Wahrnehmbarkeit sind wichtige Aspekte der Vermittlungsarbeit. Grundlage hierfür ist die Öffnung der bisher für die Allgemeinheit verschlossenen Bereiche des Rundbaus. Die geplante künstlerisch-kulturell geprägte Nutzung setzt dem totalitären Anspruch der Bauherren und ihrer Architektur das demokratisch-pluralistische Denken und Leben der Gegenwart entgegen. Alleine der Bedarf der Ausweichspielstätte des Staatstheaters Nürnberg während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus am Richard-Wagner-Platz umfasst mehr als 14.000 Quadratmeter Nutzungsflächen mit teils sehr großvolumigen Räumen (Bühnenhaus, Zuschauerraum etc.). Zusammen mit den weiteren kulturellen Nutzungen besteht erstmals seit Jahrzehnten die Aussicht auf eine adäquate Nutzung des belastenden und belasteten Gebäudebestandes gerade auch durch Nutzungen, für die geeignete Immobilien im Stadtgebiet nicht vorhanden sind und die an anderer Stelle Neubauten und damit verbundene Versiegelungen erfordern würden. Der Ergänzungsbau wird auf den versiegelten Flächen des „Innenhofes“ entstehen. Aus Gründen des Denkmalschutzes kommt eine Entsiegelung von Flächen der Kongresshalle nicht oder allenfalls partiell im „Innenhof“ in Frage. Ressourceneffizienz durch Erhalt und Nutzung grauer Energie Der Rohbau des Kongresshallen-Torsos ist statisch in überwiegend gutem Zustand. Die tragenden Bauteile sind teils erheblich überdimensioniert und bergen große Lastreserven. Diese ergeben sich zum einen aus der ursprünglich beabsichtigten Lasteinleitung aus dem freispannenden Dach über dem ungebauten Kongress-Saal, das als Teil eines weitere 30 Meter hohen und nicht ausgeführten Aufbaus als riesige Stahlkonstruktion hätte umgesetzt werden sollen. Zum anderen wurden sämtliche – in den statischen Berechnungen berücksichtigte – Natursteinbeläge auf den Deckenkonstruktionen und Natursteinbekleidungen an den Wänden nicht umgesetzt. Dies ermöglicht selbst den Einsatz von Flurförderzeugen in den Obergeschossen des Gebäudes und damit einen effizienten logistischen Betrieb. Eingriffe in die bauliche Substanz, die mit einem erheblichen Verlust gebundener grauer Energie verbunden wären, sind nicht erforderlich. Vielmehr erlauben die vorhandenen Strukturen und Räume eine effiziente und auf Serialität basierende Herstellung der 83 6 von 7 Nutzbarkeit sowie einen Ausbau unter Nutzung vorhandener Schächte und Installationswege. Die Nutzung soll in Form eines „erschlossenen Rohbaus“ erfolgen, dessen vorherrschende räumliche Wirkung erhalten werden soll. Der erforderliche Ausbau soll einfach und auf das Notwendige beschränkt werden. Auf Bekleidungen aller Art soll weitestgehend verzichtet werden. Beitrag zur Umsetzung des Null-Schadstoffziels des European Green Deal Für die Wärme- und ggf. Kälteversorgung des Gebäudes wird das geothermische Potential des unmittelbar westlich unter dem Volksfestplatz verlaufenden Grundwasserstromes (Urstromtal) untersucht. Ergänzend soll Fernwärme eingesetzt werden. Auf dem Hauptdach (ca. 12.000 Quadratmeter) sollen Photovoltaikanlagen installiert werden, die auch dem Betrieb von Wärmepumpen dienen. Die Nutzung weiterer regenerativer Energiequellen wird untersucht. Im Rahmen der Maßnahmen wird ein Regenwassermanagement mit Retentionsdach und Versickerungsflächen projektiert. Der Standort ist mit dem ÖPNV (Bus, Trambahn, S-Bahn) bereits sehr gut erschlossen. Es wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet mit dem Ziel, den Anteil der Verkehrsarten des Umweltverbundes am Verkehrsaufkommen zu stärken (Modal Split). Entsprechend dem „Masterplan nachhaltige Mobilität – Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ sollen u.a. die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen reduziert werden, der öffentliche Raum an den Klimawandel angepasst und besser für Menschen nutzbar gemacht werden. Im Mai 2022 hat der Nürnberger Stadtrat die Ziele des Klimaschutzfahrplans 2020 - 2030 nochmals verschärft. Insgesamt verfolgt die Stadt Nürnberg die folgenden Klimaschutzziele:  Reduktion der CO2-Emissionen um 65% bis zum Jahr 2030  Einhaltung eines verbleibenden CO2-Emissionsbudgets von 23 Millionen Tonnen (abgeleitet aus Nürnbergs bevölkerungsmäßigem Anteil am nationalen CO2- Restbudget der Bundesrepublik Deutschland). Dieses Ziel ist als Beitrag der Stadt Nürnberg zu verstehen, die Erderwärmung mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit auf 1,5 Grad zu begrenzen.  Klimaneutralität der Gesamtstadt bis spätestens zum Jahr 2040  Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 Stand der Untersuchungen Für die Schadstoffsanierung wurden Fachberater mit der Erstellung von Sanierungskonzepten beauftragt. In Abstimmung mit den Beratern wurden von dem städtischen Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) umfangreich Proben entnommen und – teilweise durch externe Labore – analysiert. Für den „Innenhof“ wurde eine orientierende Untersuchung i.S.d. Bodenschutzgesetzes und weitere darauf aufbauende Untersuchungen durchgeführt. Die Sanierungskonzepte liegen zur Antragsstellung vor. 84 7 von 7 Definition des Vorhabensgrundstückes Die derzeitige Gliederung des ehem. Reichsparteitagsgeländes in Flurstücke ist Ausdruck der historischen Entwicklung des Geländes. Das Vorhabensgrundstück erstreckt sich dabei auf acht Flurstücke und umfasst diese im Wesentlichen jeweils nur teilweise. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird das Vorhabensgrundstück wie folgt definiert: Das Vorhabensgrundstück umfasst Teile der Flurstücke 169, 171, 172, 176, 280, 280/6, 296/2 und 333 je Gemarkung Gleishammer und wird begrenzt im Norden und Nordwesten von der Bayernstraße, im Westen zum Volksfestplatz hin von der als Ortstraße gewidmeten Verbindungsstraße zwischen Bayernstraße und Großer Straße, im Südosten zum Großen Dutzendteich von der Flurstücksgrenze der Fl.Nr. 333 Gem. Gleishammer und im Nordosten und Osten von der Flurstücksgrenze der Fl.Nr. 333 und deren Verlängerung bis hin zur Bayernstraße. Das Vorhabensgrundstück umfasst dabei eine Fläche von etwa 10 ½ Hektar (106.474 m²). Die Grundfläche der Kongresshalle (alle Bauteile: nördlicher und südlicher Kopfbau samt Verbindungsbau, nördlicher und südlicher Langbau, Rundbau und der vollständig versiegelte „Innenhof“) umfasst etwa 5 ½ Hektar (56.853 m²). Umsetzung als eigenständige Maßnahme Auch aus terminlichen Gründen soll die Schadstoffsanierung der Kongresshalle als eigenständige Maßnahme zur Vorbereitung einer höherwertigen Nachnutzung durch die Kulturentwicklungsvorhaben schnellstmöglich begonnen werden. Voraussetzungen für die Durchführung sind  die Haushaltsgenehmigung  die Bewilligung des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns jeweils durch die Regierung von Mittelfranken. Die Antragstellung für die EFRE-Förderung erfordert einen Ratsbeschluss zur Umsetzung der Schadstoffsanierungsmaßnahme. Vollzug der Bayerischen Bauordnung Die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle sind ein Kulturgroßbauprojekt i.S.d. Grundlagenbeschlusses des Stadtrates vom 25.07.2018. Der bei Ref.VI eingerichtete Stab Projektbaudienstelle Kulturgroßbauprojekte (Ref.VI/PBD) kann zur Umsetzung der Maßnahmen an der Kongresshalle Art. 73 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (Bauaufsichtliche Zustimmung) anwenden. Im Übrigen wird auf die Entscheidungsvorlage zu TOP Ö7 der Stadtratssitzung vom 25.07.2018 verwiesen. 85 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost VERNETZEN ! Ö 3.1Ö 3.1 86 87 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost VERNETZEN ! 88 Impressum Herausgeber Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Bürgermeisteramt 90403 Nürnberg Koordination Baureferat, Stadtplanungsamt Michael Lang Martin Hofmann Maria Löhr Konzept und Bearbeitung Urban Catalyst studio Glogauer Straße 6 Prof. Klaus Overmeyer 10999 Berlin Janin Walter Rupert Schelle Alexia Radounikli Hisar Ersöz Jan Dubsky yellowz Berlin Choriner Straße 55 Oliver Bormann 10435 Berlin Simone Risse Francesca Guarascio Gebietsteam Nürnberg Südost Stadtverwaltung Stadtplanungsamt Michael Lang (Leiter des Gebietsteams) Martin Hofmann, Maria Löhr Planungs- und Baureferat Ingo Schlick Bürgermeisteramt Hannes Hinnecke Wirtschaftsförderung Nürnberg Christine Götz Geschäftsbereich 3. Bürgermeister Günter Ebert Gesundheitsamt Klaus Kamm Kulturreferat Martina Bauernfeind, Matthias Braun Liegenschaftsamt Wolfram Gäbisch Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Simone Herold, Christian Rester Amt für Senioren und Generationenfragen - Seniorenamt Ilona Porsch Servicebetrieb Öffentlicher Raum Thea Weber Sportservice Michael Kolb, Jürgen Thielemann Stab Wohnen Britta Walther, Marion Wenzler Umweltamt Maria Martens, Markus Hackner Verkehrsplanungsamt Andrea Meier Externe Sponsoren wbg Nürnberg GmbH Harald Behmer NürnbergMesse GmbH Christian Foos, Gerald Weiß aurelis Real Estate GmbH und Co. KG Benno Zanker Gestaltung und Druckvorlage Urban Catalyst studio und yellowz Berlin Kartengrundlage Amt für Geoinformation und Bodenordnung Datengrundlage (sofern nicht anders angegeben) Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth Druck Auflage Schleunungdruck 1.500 Exemplare Nürnberg, November 2015 89 90 Stadtentwicklung kann schon lange nicht mehr als ausschließlich oder überwiegend bauliche Entwicklung ge- dacht werden. Es sind integrierte Ansätze erforderlich, um Antworten auf die komplexen Herausforderungen der Zukunft zu finden und eine nachhaltige, ökologisch und sozial ausgewogene Stadtentwicklung zu ermög- lichen. Nürnberg hat daher seine Stadtentwicklung nach längerer Pause 2009 „neu belebt“. Den Anstoß hierzu gab koopstadt, ein Gemeinschaftsprojekt der Städte Bremen, Leipzig und Nürnberg im Bereich der integrierten Stadtentwicklung. Seitdem verfolgt Nürnberg mit den Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK) einen gebietsorien- tierten Ansatz: Für Stadtbereiche mit besonderem Handlungsbedarf oder für fachliche Themen mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung unserer Stadt werden integrierte Konzepte erarbeitet. So bilden die INSEKs Altstadt, Süden, Weststadt und Nürnberg am Wasser seit 2011 die Grundlage für die Gebietsentwicklung und werden schrittweise umgesetzt. Mit dem INSEK Südost erhält nun ein weiterer Stadtbereich einen Kompass für seinen Weg in Richtung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Vorwort 91 VERNETZEN ! Der Titel ist Programm und steht für die übergreifenden Themen des Südostens. Dessen Heterogenität mit starken Stadtteilen führt einerseits zu zahlreichen Schnittstellen und auch Brüchen, beinhaltet andererseits aber auch die Chance für eine exemplarische und wegweisende Entwicklung besonderer Qualitäten. Dafür spielt das Thema Vernetzung die entscheidende Rolle. Gemeint ist damit nicht nur die räumliche Vernetzung z.B. von wichtigen Grün- und Erholungsbereichen bis in die Südstadt oder die Verbesserung von Wegebezie- hungen, sondern auch die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren, Bürgerschaft, Verwaltung und Politik. Von Gedanken und Ideen. Von Engagement und Kompetenzen. Denn hierin, und das hat der intensive Erar- beitungsprozess mit zahlreichen Beteiligten gezeigt, liegt großes Potenzial, um in der Auseinandersetzung mit den Zukunftsthemen der Stadtentwicklung, die sich im Südosten Nürnbergs in exemplarischer Weise abbilden, ein gutes Stück voran zu gehen. Unser Dank gilt den Büros Urban Catalyst studio und yellowz für die Erstellung dieses Konzepts sowie allen Akteurinnen und Akteuren und der Autorenschaft, die sich an der Erarbeitung und dem Diskussionsprozess beteiligt haben. Ebenso bedankt sich die Stadt Nürnberg für die finanzielle und inhaltliche Unterstützung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts bei der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, der wbg Nürnberg GmbH und der NürnbergMesse GmbH. Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Daniel F. Ulrich Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg 92 93 Vorwort INSEK Nürnberg Südost - Zusammenfassung 1 Einleitung INSEK Nürnberg Südost - Das fünfte INSEK in Nürnberg Der Südosten - Annäherung an das Gebiet Stadtteilidentitäten - Der Südosten als "Inselwelt" Historische Meilensteine - Der Südosten als Pionierraum 2 Thematische Betrachtung Soziodemographie - Alternder Stadtteil Wohnen - Siedlungspatchwork und homogene Nachbarschaften Kultur, Bildung und Sport - Lernorte und Bewegungsräume Soziale Infrastrukturen - Generationenübergreifende Angebote Freiräume im Südosten - Gliedernde Grünzüge Ergänzende Freiräume - Zusätzliche Freiraumpotenziale Wirtschaft - Global Player und lokale Ökonomie Nahversorgung - Polyzentralität Mobilität - (missing) links Öffentlichkeiten - Überregionale Attraktoren und lokales Engagement Transformationsorte - Übersicht neuer und zukünftiger Projekte Konversionsfläche Brunecker Straße - Ein neuer Stadtteil entsteht 3 Teilräume näher betrachtet Quartiere und Nachbarschaften im Südosten Herausforderungen und Begabungen Teilraumsteckbriefe 4 Schlussfolgerungen Veränderungsdynamiken - Transformationspotenziale des Südostens Beteiligte Akteure - Den Südosten gemeinsam entwickeln Strategieplan - und seine fünf Handlungsräume 5 Handlungsräume und Empfehlungen Handlungsraum Urbane Parklandschaft und Grünzüge Handlungsraum Kultur- und Bildungslandschaften Handlungsraum Quartiersentwicklung und Wohnen Vertiefung Zukunftsfähige Quartiere Handlungsraum Gewerbeentwicklung Vertiefung Vernetzte Mitte Handlungsraum Mobilität 6 Fazit Ausblick - Zukunftsthemen der Stadtentwicklung Quellen- und Abbildungsnachweis Inhalt 6 10 12 13 18 22 24 26 28 29 31 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 55 56 70 72 74 76 78 80 84 88 93 96 101 104 108 109 112 94 INSEK Nürnberg Südost Zusammenfassung Der Nürnberger Südosten ist ein spannungsvoller Stadtraum. Seine wechselvolle, teils dramatische Ge- schichte ließ eine Überlagerung unterschiedlichster Strukturen und Nutzungen entstehen, die den Stadt- teil bis heute prägen. Wie kein anderer Raum wurde der Südosten Projektionsfläche für verschiedenste gesellschaftliche Ideale, die sich nach und nach auch räumlich abgebildet und überlagert haben. Die Re- likte der monumentalen NS-Architektur stehen heute neben den Stadtidealen der Nachkriegsmoderne in Langwasser, global ausgerichtete Gewerbe- und Mes- sestandorte neben Landschaftsschutzgebieten und den Ausprägungen einer sport- und eventorientier- ten Freizeitgesellschaft. Diese heterogenen Frag- mente des Nürnberger Südostens bilden ein Gefüge ganz eigener Qualität und Prägung. Zudem konzentrieren sich hier sämtliche Herausfor- derungen der aktuellen Stadtentwicklung. Dazu zäh- len die Sanierung und Weiterentwicklung von Wohn- quartieren infolge des demographischen Wandels, der Umgang mit dem historischen Erbe, die Sicherung und Anpassung gewerblicher Standorte an die Ar- beits- und Lebenswelten von morgen, der Umbau der autogerechten Stadt zu einer Stadt, die Lust auf mehr Wege per Rad, Bus, Bahn und zu Fuß macht wie auch neue Modelle der Parkentwicklung, die öffentlich zu unterhaltende Freiräume mit zivilgesellschaftlichen oder unternehmerischen Formen der Freiraumnut- zung kombinieren. Angesichts dieser komplexen Ausgangsbedingungen sind die Erwartungen an das Integrierte Stadtteil- entwicklungskonzept (INSEK) hoch. In einem andert- halbjährigen Prozess haben sich die Akteurinnen und Akteure aus Stadtgesellschaft und Verwaltung mit Unterstützung des Berliner Planerteams das Ziel gesetzt, mit dem INSEK ressortübergreifend einen „Kompass“ für die Entwicklung des Nürnberger Süd- ostens für die nächsten Jahre zu entwickeln. In öffentlichen Veranstaltungen, Gebietserkundun- gen, Zukunfts- und Strategiewerkstätten entstand das INSEK im Wechselspiel zwischen Diskurs und fach- licher Expertise. Entstanden ist ein Konzept, das die vorhandenen Ressourcen als Startkapital erkennt, den Rahmen für die richtigen Entscheidungen der künftigen Entwicklung aufspannt und klare Entwick- lungsziele für den gesamten Südosten und seine Teile benennt. Wie kann das INSEK umgesetzt werden? Zentrales Ergebnis des Prozesses sind fünf Handlungsräume mit besonderen Handlungsbedarfen in den kommenden Jahren. Im Rahmen des INSEKs wurden zusammen mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren strategi- sche Projekte identifiziert, die besondere Impulse für die Entwicklung des jeweiligen Handlungsraumes set- zen sollen. Sie haben das Potenzial, punktuell wich- tige Impulse in den unterschiedlichen Quartieren und der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich zu setzen und weitere Entwicklungen anzustoßen. Das Spek- trum der Projekte ist vielfältig. Es reicht von einem modellhaften Umbau von Wohnzeilen in Langwasser zu einem Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für das Quartier über die Aufwertung besonderer Orte in der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich bis hin zum möglichen Ausbau einer 1 km langen Radschnellweg- Teststrecke entlang der Münchener Straße. Ergänzt werden die strategischen Projekte durch be- sondere Instrumente wie beispielsweise die Einrich- tung eines übergreifenden Gremiums zur Koordina- tion der Konzepte, Projekte und Veranstaltungen in der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich. Durch die enge Verzahnung von Handlungsraum- konzepten, strategischen Projekten und spezifischen Instrumentarien sind gute Voraussetzungen für die Umsetzung des INSEKs geschaffen. Nutzen wir sie! 10 95 Handlungsraum Urbane Parklandschaft und Grünzüge: Freiräume gemeinsam entwickeln Der Südosten ist der grünste Stadtteil Nürnbergs. In Zukunft gilt es, die Freiräume und Parkan- lagen auf die ökologischen Anforderungen und differenzierten Nutzungsansprüche (Sport, Er- holung, politische Bildung, Veranstaltungen) abzustimmen und besser zu vernetzen. Integrierte Nutzer- und Pflegemanagementkonzepte sollen unter Einbindung von privaten und öffentli- chen Akteuren entwickelt werden. Handlungsraum Kultur- und Bildungslandschaften: Historisch-politische Lernorte, vielfältige Bewegungsräume und lokale Bildungsnetzwerke weiterentwickeln Strategische Impulsprojekte wie die bauliche Sicherung der Zeppelintribüne und des Zeppelin- feldes sowie dessen partielle Öffnung und die Integration des ehemaligen Bahnhofs Märzfeld in die Erinnerungslandschaft sollen die historisch-politische Bildungsarbeit erweitern. Die Profi- lierung des Leistungsportclusters unter Berücksichtigung der anderen Nutzungsbelange ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Stärkung der Urbanen Parklandschaft. Die Quartiersentwicklung soll durch die Vernetzung schulischer, kultureller und sozialer Ein- richtungen und deren Angebote unterstützt werden. Insbesondere Schulstandorte und die sich daran anschließenden Angebote der Jugendhilfe können zu ganztägigen Lern- und Lebensräu- men werden. Handlungsraum Quartiersentwicklung und Wohnen: Nachbarschaften zukunftsfähig machen Mit den Quartieren rückt das unmittelbare Wohnumfeld der Bewohner in den Mittelpunkt. Ein Maßnahmenset aus punktuellen qualitativen baulichen Ergänzungen, energetischen Sanierun- gen, Sicherung und Aufwertung der Freiflächen sowie einer Stärkung der kleinteiligen Zentren durch flexible Infrastrukturen zählt zu den strategischen Projekten in der Quartiersentwicklung. Das neue Stadtentwicklungsgebiet um die Brunecker Straße wird den Südosten noch attraktiver für neue Wohn- und Gewerbeformen machen. Handlungsraum Gewerbeentwicklung: Arbeit und Stadt verbinden Die bestehenden Gewerbestandorte sollen langfristig gesichert werden. Für die einzelnen Flä- chen im Südosten schlägt das INSEK einen passgenauen Katalog an strategischen Projekten vor – von Optionsflächen für die Messeerweiterung über neue Flächenangebote für gewerbliche Nutzungen bis hin zu programmatischen und baulichen Ergänzungen bestehender Gewerbe- gebiete. Handlungsraum Mobilität: Verbindungen im Stadtteil und ins Zentrum verbessern Der Nürnberger Südosten ist gut erschlossen. Handlungsbedarf besteht insbesondere darin, die Nutzung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV weiter zu qualifizieren und zukunfts- gerecht zu gestalten. Zu den strategischen Projekten zählen unter anderem die Entwicklung neuer Haltestellen und Straßenbahnlinien, die verbesserte Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger und der Ausbau der Rad(schnell)wege. 96 Einleitung1 97 Nürnberg Südost Weststadt Altstadt Nürnberg Nürnberger Süden Nürnberg am Wasser Im Zuge der Stadtentwicklung in Nürnberg sind 2007 im Rahmen des koopstadt-Prozesses sechs räumliche Schwerpunkte mit hohem Entwicklungsbedarf fest- gelegt worden. Für vier Stadträume wurden bereits Integrierte Stadtentwicklungskonzepte erarbeitet: Die Weststadt steht für die Dynamik des Umbaus traditioneller Gewerbe- und Handelsstandorte. Die Potenziale aus dem Abschied vom Industriezeitalter und zugleich der Ankunft in der Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft gilt es als Chance aufzugreifen. Der Süden hat einen Mehrwert, der sowohl für die Gesamtstadt als auch bei der Entwicklung des Gebie- tes für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie der dort ansässigen Betriebe genutzt werden muss. Die Altstadt braucht als Kern Nürnberger Traditi- onen und einer jahrhundertealten Historie urbane Qualität für ihre zukünftige Entwicklung, die die Le- bensart der Bürger begleitet. Nürnberg am Wasser ist eine Gemeinschafts- aufgabe, zur Sicherung der Lebensgrundlage und Entwicklung als Landschaftselement, die es im öffentlichen Raum zu einem großen Thema macht. Als weiteres INSEK ist Hochschul- und Forschungs- stadt Nürnberg in der Bearbeitung. Es wird in Zu- sammenarbeit mit den Hochschulen und anderen Institutionen erstellt und Perspektiven der Hochschul- entwicklung einschließlich begleitender Einrichtun- gen aufzeigen. Mit der Erstellung des INSEKs Nürnberg Südost wurde nun ein weiterer städtischer Teilraum bezüg- lich seiner Eigenschaften und in Hinblick auf seine künftige Entwicklung untersucht. Der Stadtteil Südost spielt für die Gesamtstadt eine besondere Rolle und nimmt auch bezüglich seiner Siedlungs- und Frei- raumstruktur eine spezielle und sehr wichtige Stel- lung ein. INSEK Nürnberg Südost Das fünfte INSEK in Nürnberg INSEK-Gebiete in Nürnberg 13 98 Eine Vielzahl lokalspezifischer Entwicklungsaufgaben und Handlungsräume lassen sich erkennen: Der Volkspark Dutzendteich nebst Messe und histo- rischem Erbe des ehemaligen Reichsparteitagsgelän- des verbindet sich im Masterplan Freiraum zu dem Konzept der „Urbanen Parklandschaft“. Es bietet sich hier die Chance, aus dem heutigen Konglomerat einen neuartigen Typus des Volksparks abzuleiten, jedoch müssen zahlreiche Interessens- und Nutzungs- konflikte moderiert werden. Die Nürnberg Messe als größter Arbeitgeber im Südosten und prominentes Aushängeschild der Stadt sucht nach Expansionsmög- lichkeiten. Neben einer Verbesserung der Erschlies- sungs- und Logistiksituation am Standort gilt es aufkeimende Interessenskonflikte und Flächenkon- kurrenzen zu dem in unmittelbarer räumlicher Nähe gelegenen Volkspark zu entschärfen. Auf dem Gewerbeareal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße soll in Kürze ein neues Quartier un- ter dem Projektnamen „Lichtenreuth“ entstehen. Mit 90 ha ist es das größte siedlungsplanerische Vorha- ben Nürnbergs und muss als neuer Stadtbaustein die Schnittstellen zum Volkspark, zur Messe und zu den angrenzenden Quartieren Hasenbuck, Rangierbahn- hofsiedlung und Langwasser neu definieren. Der südliche Teil des INSEK-Gebietes, im wesentli- chen also der Stadtteil Langwasser, ist flächenmäßig eine der größten nachkriegsmodernen Siedlungen Deutschlands. Mit einer sich über vier Dekaden er- streckenden Entstehungsgeschichte, die sich partiell heute noch fortsetzt, entstand ein spannungsreiches und heterogenes Siedlungspatchwork. Gleichwohl gibt es Gemengelagen aus strukturellen, bautechni- schen, demographischen und sozialen Problemstel- lungen im Gebiet, wie sie für viele Siedlungen der 1960er und 1970er Jahre typisch ist. Auch wenn sich inzwischen viele planerische Anstrengungen positiv niederschlagen, kämpft Langwasser noch immer mit Imageproblemen, Sanierungsstau und dem demogra- phischen Wandel. Die Anpassung der Wohnsiedlun- gen an heutige und künftige Erfordernisse ist daher eine Kernaufgabe. Zusammenfassend stellt sich der Nürnberger Südos- ten als Stadtgebiet mit hohem, auch überregionalem Bekanntheitsgrad und großen strategischen Heraus- forderungen dar, wobei insbesondere die dynamisch sich entwickelnden Gebietsteile großes Potenzial zur Stärkung des Stadtteils und der Gesamtstadt beitra- gen können. Gebietsabgrenzung INSEK Nürnberg Südost 14 99 Herangehensweise Die Erwartungen an das Integrierte Stadtteilent- wicklungskonzept sind hoch. Ziel ist es, ressortüber- greifend einen „Fahrplan“ für die Entwicklung des Nürnberger Südostens für die nächsten Jahre zu ent- wickeln. Dabei geht es weniger darum, Einzelmaß- nahmen konkret auszuformulieren, sondern um ein integriertes Konzept, das Orientierung mit klaren Handlungsempfehlungen, Instrumenten und strate- gischen Projekten für den gesamten Südosten und seine Teile schafft. Das Konzept zielt darauf ab, den Rahmen für die richtigen Entscheidungen der künftigen Entwicklung aufzuspannen und soll einen motivierenden und ak- tivierenden Leitfaden zukünftiger Stadtentwicklung darstellen, der die vorhandenen Ressourcen als Start- kapital erkennt und auf diesen aufbaut. Das INSEK ist klar auf die Weiterverwendung in pla- nerischen, politischen und partizipativen Entschei- dungsprozessen ausgerichtet. Es ist ein kompaktes und anschauliches Planwerk, das themenübergrei- fend das gemeinschaftlich entwickelte Zukunftsbild des Südostraumes darstellt, die dafür wesentlichen Maßnahmen und Projekte benennt und verortet. Methodisches Vorgehen Das INSEK entstand in einem diskursiven Prozess, in den Bewohner und Akteure aus Unternehmen, Insti- tutionen, Initiativen vor Ort und aus der Verwal- tung intensiv eingebunden waren. Zur Begleitung des Prozesses wurde ein fachlich interdisziplinär zusammengesetztes Arbeitsgre- mium aus Vertretern der Stadt Nürnberg und externen im Gebiet tätigen Akteuren gebildet. Im Gebietsteam Südost sind seitens der Stadt Nürnberg alle relevanten Referate, Ämter und Geschäftsbereiche vertreten. Als externe Mitglie- der des Gebietsteams wurden die wbg Nürnberg, die NürnbergMesse und die aurelis Real Estate gewonnen. Diese Vielfalt gewährleistet eine sehr genaue Kenntnis der Potenziale und Herausforde- rungen aus jeweils unterschiedlichen Blickwinkeln. Der Prozess gliederte sich in folgende Bausteine: Öffentlicher Auftakt Das INSEK Südost startete mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 20. Januar 2015 im Ge- meinschaftshaus Langwasser. Nach einer einfüh- renden Erläuterung des anstehenden Planungs- verfahrens diskutierten Bürgerinnen und Bürger mit Vertretern der Stadt und externen Fachleuten anhand eines begehbaren Modells ihre eigenen Wahrnehmungen über den Südosten. Dabei ging es um das Image des Südostens, die Lebenswelt Langwasser und die Veränderungsdynamik des Stadtteiles. 15 100 Öffentliche Auftaktveranstaltung Grundlagenermittlung und Potenzialanalyse Den Startschuss der Grundlagenermittlung und Po- tenzialanalyse des Nürnberger Südostens stellte eine Gebietserkundung am 25. September 2014 mit dem ressortübergreifenden Gebietsteam der Stadt Nürn- berg dar. Mit einem unvoreingenommenen Blick von innen und außen wurden Stadt- und Freiräume per Rad erkundet, Übergänge und Brüche analysiert, Raumstrukturen mit ihren Stärken und Schwächen kartiert, Raumqualitäten aufgenommen und spon- tane Gespräche mit Bewohnern geführt. Auf die Ge- bietserkundung folgte eine detaillierte thematische Betrachtung des Nürnberger Südostens, in welcher zentrale Themen aufgezeigt werden. In einer ergän- zenden Teilraumanalyse werden einzelne Teilbereiche bzw. Quartiere unterschieden und aus räumlich-funk- tionaler, aber auch sozioökonomischer Sicht bewer- tet. Die Ergebnisse der Teilraumanalyse sind in Steck- briefen zusammengefasst. Sie stellen die Potenziale, Begabungen und Herausforderungen der jeweiligen Teilgebiete kompakt und übersichtlich zusammen. Schlussfolgerungen Im Anschluss an die Grundlagenermittlung und Po- tenzialanalyse wurden im Rahmen eines internen Workshops mit dem Gebietsteam die Ergebnisse der Analyse des Südostraums diskutiert, nach Prioritäten gewichtet und als erste Themenschwerpunkte gebün- delt und weiterentwickelt. Stärken und Schwächen der Teilräume wurden bewertet und erste Schlüsse für die weitere Entwicklung des INSEK-Gebietes gezo- gen. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse und die sich abzeichnenden Entwicklungsdynamiken im Gebiet wurden in Form einer Dynamikkarte zusammenge- fasst. In einer Akteursübersicht wurden die maßgeb- lichen Akteure und Stakeholder des Gebietes identi- fiziert. Leitbildentwicklung Während der Leitbildentwicklung wurden in einem intensiven kommunikativen Prozess Handlungs- räume und Strategien für den Südostraum entwi- ckelt. Auftakt der Leitbildentwicklung bildete vom 27. - 29. April 2015 eine dreitägige Zukunftswerk- statt einschließlich einer abschließenden öffentlichen Abendveranstaltung. Eine Basisstation im Wohnge- biet Langwasser P diente während der Werkstatt als öffentliche Anlaufstelle und Ideenlabor. Hier kamen alle Ergebnisse und Daten zusammen, die während des Tages in Miniworkshops mit spezifischen Zielgrup- pen erarbeitet wurden. Diskutiert wurden die sich aus den Schlussfolgerungen der Analyse herausgebilde- ten Themenschwerpunkte und Handlungsräume. Am 29. April wurden in einer öffentlichen Abendver- anstaltung die Erkenntnisse und Ergebnisse der Mini- workshops an den sechs Ideentischen – „Urbane Park- landschaft“, „Quartiersentwicklung und Wohnen“, „Soziale Infrastrukturen“, „Gewerbeband Thomas- 16 101 Gebietserkundung Mann-Straße / Breslauer Straße“, „Junger Südosten“ und „Fuß- und Radverkehr / ÖPNV“ – präsentiert und diskutiert. Die dort erarbeiteten Handlungsansätze wurden nachfolgend vom Bearbeitungsteam konkre- tisiert, graphisch aufbereitet und schließlich in einem themenübergreifenden Gesamtstrategieplan zusam- mengeführt. Die Leitlinien des INSEK sowie mögliche Maßnahmen und Umsetzungsstrategien wurden auf zwei Strate- giewerkstätten am 11. Juni und 7. Juli 2015 mit dem Gebietsteam und weiteren Akteuren aus dem Südos- ten vertieft und sukzessive präzisiert. Gesamtstrategie und Handlungsräume Die Ergebnisse der Leitbildentwicklung wurden mit dem Gesamtstrategieplan in eine gut kommuni- zierbare Kartierung übersetzt, die als Leitbild einen langfristigen Orientierungsrahmen für die zukünftige Stadtentwicklung des Nürnberger Südostens gibt. Die Inhalte des Gesamtstrategieplans werden anschlie- ßend im Kapitel „Handlungsräume“ detaillierter dar- gestellt und ortsbezogen konkretisiert. Mit den fünf Handlungsräumen „Urbane Parkland- schaft und Grünzüge“, „Kultur- und Bildungsland- schaften“, „Quartiersentwicklung und Wohnen“, „Gewerbeentwicklung“ und „Mobilität“ werden je- weils die wichtigsten Ziele und Leitlinien eines jeden Themenkomplexes in einem integrierten Plan darge- stellt. Die in den Handlungsempfehlungen beschrie- benen Instrumente und strategischen Projekte verste- hen sich als „Fahrplan“ für die nächsten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des INSEK. Die Handlungsräume „Quartiersentwicklung und Wohnen“ sowie „Gewerbeentwicklung“ illustrieren zusätzlich in einer Vertiefungsstudie beispielhaft die angestrebten Maßnahmen und Entwicklungen. Workshop mit dem Gebietsteam Zukunftswerkstatt Strategiewerkstatt 17 102 Der Nürnberger Südosten ist ein vielfältiger Stadt- raum voller Brüche und Besonderheiten. Seine wech- selvolle, teils dramatische Geschichte ließ eine Über- lagerung unterschiedlichster Siedlungsstrukturen und Nutzungen entstehen. In der Nachkriegszeit wurde der Südosten zum Testfeld städtebaulicher Leitbilder und Architekturen: die Relikte der NS-Planung wur- den überformt durch neue Siedlungen, zunächst im Sinne der „gegliederten und aufgelockerten Stadt“, später dann unter der Prämisse „Urbanität durch Dichte“, bis schließlich die Rückbesinnung auf tra- dierte Stadtbilder erfolgte. Zwischen den Wohngebie- ten liegen Verkehrsstrukturen, Gewerbeflächen, das Messeareal sowie üppige Grünzüge. Von besonderer Bedeutung ist der Volkspark Dut- zendteich, ein einzigartiger Freiraum bestehend aus Restmonumenten des ehemaligen Reichsparteitags- geländes, Teichlandschaften, Park- und Sportanlagen sowie Kleingärten. Die heterogenen Teilbereiche des Südostraums bilden ein Gefüge ganz eigener Qualität und Prägung. Wie in keinem anderen Stadtteil Nürnbergs konzentrieren sich hier exemplarische Herausforderungen der aktu- ellen Stadtentwicklung. Wie können die Quartiere der Nachkriegsmoderne saniert, baulich ergänzt und an die heutigen Bedürf- nisse an das Wohnen und die Nachbarschaft an- gepasst werden? Welche Möglichkeiten bietet der Ausbau von ÖPNV, Fuß- und Radwegen? Wie können die Kerne mit sozialen Einrichtungen und Nahversor- gungen in den Quartieren gestärkt werden? Welche neuen Modelle der Freiraumnutzung und -betreibung müssen entwickelt werden? Wie können Gewerbe- standorte gesichert und an die Anforderungen zeit- genössischer Lebens- und Arbeitswelten angepasst werden? Und was muss der Neubau von Stadtquartie- ren auf ehemaligen Konversionsflächen für den Süd- osten leisten? Der Gebietsumgriff des INSEKs Nürnberg Südost um- fasst den Stadtteil Langwasser mit seinen vier Quad- ranten Langwasser Nordwest, Nordost, Südwest und Südost sowie das Wohngebiet Neuselsbrunn, die Ran- gierbahnhofsiedlung, das Gewerbegebiet Beuthener Straße, das Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße und den Volkspark Dutzendteich mit dem ehe- maligen Reichsparteitagsgelände sowie dem Messe- Der Südosten Annäherung an das Gebiet 18 103 19 104 areal. Der Betrachtungsraum spannt sich auf zwischen der nördlich angrenzenden gründerzeitlichen Bebau- ung der Südstadt, dem Rangierbahnhof im Westen und dem Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald im Süden und Osten. Im Nürnberger Südosten leben etwa 40.000 Einwoh- ner auf einer Fläche von etwa 1.400 ha. Mit einer Einwohnerdichte von 28 Einwohnern pro Hektar ist der Stadtraum ein verhältnismäßig dünn besiedelter Teil der Stadt Nürnberg, was vor allem auf den hohen Freiraum- und Gewerbeanteil zurückzuführen ist. Das Gebiet des INSEKs liest sich in einer groben räum- lichen Betrachtung zunächst als zwei sehr unter- schiedlich geprägte Teilgebiete. Der nördliche Bereich mit dem Volkspark Dutzend- teich und seinen Sporteinrichtungen, dem ehemali- gen Reichsparteitagsgelände und dem Messegelände ist aus historisch-politischer, kultureller, wirtschaftli- cher und freiräumlicher Perspektive von gesamt- städtischer Bedeutung und (inter)national bekannt. Der südliche Bereich mit der Rangierbahnhofsied- lung, Neuselsbrunn und Langwasser ist vor allem Wohn- und Gewerbestandort und funktioniert loka- ler und aufgrund des stadtplanerischen Gesamtkon- zepts Langwassers, dem der Generalbebauungsplan von Franz Reichel aus dem Jahr 1956 zugrunde liegt, im Prinzip wie eine eigenständige Kleinstadt mit dem Franken-Center als Stadtzentrum und kleinteiligen, dezentralen quartiersbezogenen Einrichtungen. Kleinräumig besehen gliedert sich insbesondere der südliche Teil des Südostens in zahlreiche Siedlungsin- seln, eingebettet in großzügige Grünräume. Die heterogenen Siedlungsmuster mit je nach Ent- stehungszeit durchaus unterschiedlichen Merkmalen und Qualitäten funktionieren in sich meist als autarke kleinteilige Nachbarschaften mit eher homogener Ty- pologie und Bewohnerschaft. 20 105 Bevölkerung Südost Stadt Nürnberg Einwohner 39 775 1) 516 770 Einwohner je ha 28 28 Einwohner mit Migrationshintergrund 51,3 % 42,3 % Altersgruppen (%) Südost Stadt Nürnberg bis unter 6 6 bis unter 15 15 bis unter 65 65 und älter 5,2 7,2 67,2 20,4 5,0 7,7 60,5 26,7 Bevölkerungsveränderung Südost Stadt Nürnberg Veränderung 2014 gegenüber 2013 Veränderung 2014 gegenüber 2008 0,7 % 4,3 % 0,5 % 1,4% Wohnungen nach Baualtersgruppen 3) (%) Südost Stadt Nürnberg 25,3 70,0 4,5 0,2 6,6 91,7 1,8 0,0 bis 1948 1949 - 2004 ab 2005 ohne Angabe Wohnungen (%) Südost Stadt Nürnberg 14,3 5,7 16,0 64,0 12,5 2,4 11,7 73,4 Einfamilienhäuser Zweifamilienhäuser MFH mit 3 - 6 Whg. (4 MFH mit 7 und mehr Whg. Haushalte (%) Südost Stadt Nürnberg 4,2 95,8 5,1 94,9 Alleinerziehende Sonstige Haushalte Erwerbsbeteiligung 5) (%) Südost Stadt Nürnberg 56,3 5,8 56,9 6,1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitslose am Wohnort am Wohnort 4) MFH = Mehrfamilienhäuser 5) %-Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung 3) in Wohngebäuden, ohne Wohnheime 1) Einwohner mit Hauptwohnung in Nürnberg (Melderegister 31.12.2014), bezogen auf die statistischen Bezirke 30-33, 35-37 und 41 2) Flächenangabe INSEK-Gebiet Südost Fläche in ha 1 400 2) 18 640 Strukturdaten 21 106 Stadtteilidentitäten Der Südosten als „Inselwelt“ Lichtung Langwasser Zäsuren und trennendes Grün Gesamtstädtisch betrachtet liegt der Betrachtungs- raum wie eine Lichtung im Wald. Im Süden und Osten umschlossen vom Lorenzer Reichswald, im Norden begrenzt vom baumbestandenen Volkspark Dutzend- teich und dem angrenzenden Luitpoldhain, im Wes- ten tangiert von großflächigen Infrastrukturen. Durch den Volkspark und das Gewerbeareal an der Brun- ecker Straße von der Südstadt getrennt und ohne unmittelbare städtebauliche Anknüpfung liegt der Stadtteil Langwasser als Satellit vor der Stadt. Das Planungsgebiet selbst lässt sich als ein Gefüge von Inseln interpretieren, welche sich auf unter- schiedlichen Ebenen ablesen lassen. Die großen Bahn- flächen und Hauptverkehrsstraßen durchschneiden das Planungsgebiet in mehrere Stadtteile. Die äuße- ren (Wald-)Ränder und grünen Abstandsflächen zu den Verkehrstrassen verstärken diese Trennwirkung noch. Auch die strikte Funktionstrennung in Wohn-, Gewerbe- und Grünflächen befördert die Wahrneh- mung als separierte Siedlungseinheiten. Unterstrichen wird die Eigenständigkeit der Inseln außerdem durch ihre unterschiedlichen Entstehungszeiten, die sich in der jeweiligen städtebaulichen Struktur und Bautypo- logie ablesen lassen. Somit bilden sich in Langwasser trotz des zugrundeliegenden stadtteilübergreifenden Gesamtkonzeptes differenzierte teilräumliche Identi- täten und Nachbarschaften ab. 22 107 Inseln durch Nutzungsverteilung Inseln durch Nachbarschaften Inseln durch Erschließungsstrukturen Inseln durch Entstehungszeiten Inseln durch Bautypologien Der Südosten als ein Gefüge von Inseln, das sich auf unterschiedlichen Ebenen – räumliche Zäsuren, Nutzungen Entstehungszeiten, Bautypologien – abbildet. Inseln durch Stadträume 23 108 Nachkriegsjahre 1946 - 1955 licht luft soNNe Gründerzeit Ende 19. Jahrhundert 20er Jahre 1920 - 1933 Neues baueNiNdustrialisieruNG 1905 Rangierbahnhofsiedlung 1906 Bayerische Landesausstellung auf dem Dutzendteichgelände und dem Luitpoldhain 1912 Alter Tiergarten ab 1933 Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle, Luitpoldarena, Großer Straße, Zeppelinfeld mit Tribüne, Märzfeld mit Bahnhof, geplantes Deutsches Stadion und Haus der Kultur, NSDAP-Lager im Süden von Langwasser SS-Kaserne (heute: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Arbeiterunterkünfte Regensburger Straße 1337 Errichtung des Dutzendteichs als Weiheranlage im Reichswald 1920 Waldbrände, Umwandlung in Ackerland 1923 Dutzendteich als Sport- und Erholungs- gelände, Bau des Stadions seit dem 17. Jhdt. Dutzendteich als Ausflugsgebiet Anfang 19 Jhdt. rasantes Siedlungswachstum während der Industrialisierung, Bahnflächen außerhalb der Stadt 1835 Montage der Lokomotive „Adler“ Jahrhundertwende 1900 - 1920 GarteNstadt Ns-Zeit 1933 - 1945 MoNuMeNte uNd syMboleWeiher iM Wald 1945 sog. Valka-Lager, Nutzung des Märzfelds als Flugfeld der Allierten, Silbersee und Silberbuck als Deponie für Trümmerschutt 1949 Deutsche Bauausstellung: Siedlung Oskar-von-Miller-Straße 1950 IDEAL-, Werkvolk-Siedlung, Siedlung Harnischschlag/Neuland 1952 ECA-Siedlung, Photo-Porst-Siedlung Der Nürnberger Südosten wurde in seiner vergleichs- weise kurzen, aber wechselvollen Geschichte immer wieder zum Testfeld neuer städtebaulicher Leitbilder und Ideologien und zum Pionierraum baulicher Inno- vationen. Naherholung und Gartenstadt. Die bereits im Mit- telalter als Fischteiche angelegte Weiherlandschaft Dutzendteich inmitten des Reichswaldes wird im 17. Jahrhundert zum beliebten Ausflugsziel vor den To- ren der Stadt. Im 19. Jahrhundert erfolgt die Stadter- weiterung und Industrieansiedlung im Süden Nürn- bergs. An der heutigen Brunecker Straße entsteht der Rangierbahnhof und bis 1914 die Rangierbahnhof- siedlung, angelegt im Sinne der Gartenstadtidee. Fast gleichzeitig wird der Alte Tiergarten eröffnet. Mit dem Bau des Stadions Mitte der 1920er Jahre wird der südöstliche Teil des Dutzendteichgeländes zum Freizeit- und Sportpark ausgebaut. Inszenierung. Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 wird Nürnberg „Stadt der Reichsparteitage“. Der Luitpoldhain und das Dutzendteichgelände wer- den für die Abhaltung der Propagandazeremonien der NSDAP genutzt. Auf Basis eines Gesamtentwurfs von Albert Speer entstehen monumentale Repräsen- tationsbauten und die Große Straße als Aufmarsch- achse. Das Areal des heutigen Langwasser-Nord wird als Märzfeld, Langwasser-Süd zur Errichtung von Lagerbauten und Versorgungseinrichtungen verwen- det. Die Gesamtplanung wird jedoch nicht vollendet. Mit Kriegsbeginn 1939 wird ein allgemeiner Baustopp verhängt und Teile des Parteitagslagers als Kriegsge- fangenenlager genutzt. Trümmer und Provisorien. Nach dem Krieg wird aus dem Gefangenenlager das sogenannte Valka-La- ger für Flüchtlinge, Heimatvertriebene und Displaced Persons. Die Baugrube des geplanten Deutschen Sta- dions füllt sich mit Grundwasser und wird zum Silber- see. Südwestlich davon entsteht die zentrale Deponie für Trümmerschutt, der 35 m hohe Silberbuck. Auf- grund des Wohnungsdrucks in der kriegszerstörten Stadt wird ab 1948 der südliche Teil Langwassers zur Bebauung freigegeben. Licht, Luft, Sonne. Die ersten Siedlungen nach dem Krieg entstehen in Abkehr zu den Mietskasernen der Gründerzeit nach den in der Charta von Athen 1925 formulierten neuen städtebaulichen Leitlinien der Historische Meilensteine Der Südosten als Pionierraum 24 109 70er Jahre 1970 - 1977 urbaNität durch dichte 5oer/60er Jahre 1955 - 1969 die aufGelockerte stadt 90er Jahre 1990 - 2014 rückbesiNNuNG auf traditioN zukünftig ??? Areal ehem. Südbahnhof/Brunecker Straße Langwasser T, Langwasser Z Neubau Bertolt-Brecht-Schule Modernisierung und Neuordnung Messeareal 1956 städtebaulicher Wettbewerb für Langwasser 1959 Planetenringsiedlung/Parkwohnanlage am Zollhaus 1963 Neuselsbrunn (Siedlung für Postbeamtete) bis 1969 Langwasser A/B, C, D, H, I, K, L, M, Gemeinschaftshaus, Franken-Center auf Grundlage des Wettbewerbs 1972 Grundig-Areal und Grundig-Türme 1972 Elementa, Messe, Langwasser U (2. BA 1977), U-Bahn-Anschluss 1974 Langwasser F/G 1975 Langwasser E 1977 Langwasser P 1979 Langwasser R 1982 Langwasser P (Fertigstellung) 1994 Eröffnung Klinikum Süd, Entwicklung Businesspark „Eurocom“ 1995 Langwasser R (Endausbau) 2000 Langwasser S (Fertigstellung), FrankenQuadrat, Arena Nürnberg bis 2014 punktuelle Ergänzungen 80er Jahre 1976 - 1990 stadterGäNZuNG uNd stadtökoloGie Moderne. Die wbg lobt 1956 einen städtebaulichen Wettbewerb für ein Quartier für 40.000 Einwohner aus. Die Grundprinzipien des Entwurfs von Franz Rei- chel im Sinne der gegliederten und aufgelockerten Stadt sind auch heute noch lesbar: soziale Mischung durch Typologievielfalt, aufgelockerte Bebauung mit hohem Grünanteil, kein Durchgangsverkehr inner- halb der kleinteiligen Nachbarschaften, Arbeiten und Wohnen in unmittelbarer Nähe. Urbanität durch Dichte. Ende der 1960er Jahre wird der Entwurf zugunsten einer erheblichen Nach- verdichtung überarbeitet und sieht nun vermehrt Scheiben- und Punkthochhäuser vor. Pioniergeist und Innovationsanspruch zeichnen den Stadtteil aus: das Franken-Center als erstes vollklimatisiertes Einkaufs- zentrum Deutschlands, das Gemeinschaftshaus als erste derartige Einrichtung in Bayern, der U-Bahnan- schluss als vierte Stadt in Deutschland. Postmoderne. In den 1970er Jahren erfolgt ein Bruch mit den Prinzipien des modernen Städtebaus und eine Rückbesinnung auf die Qualitäten der his- torisch gewachsenen Altstadt. In Langwasser P ent- steht die erste autofreie Siedlung Deutschlands mit organisch-labyrinthischen Gassen und Plätzen. Der Anspruch der sozialen Durchmischung wird im Nord- osten durch einen hohen Anteil an Sozialwohnungen aufrechterhalten. Messe- und Arbeitsstandort. 1974 wird das Mes- sezentrum am neuen Standort eröffnet. Bis 2014 wird die Ausstellungsfläche des Messezentrums verdrei- facht. Mit der Eröffnung des Klinikums Süd sowie der sukzessiven Entwicklung des Businessparks „Euro- com“ seit 1994, der Ansiedlung des Briefzentrums an der Beuthener Straße und zuletzt der Zentrale der Teambank 2014 wird Langwasser als Unternehmens- und Arbeitsstandort weiter ausgebaut. Die Revitalisie- rung des ehemaligen Grundig-Areals und des ehema- ligen Foto-Quelle-Komplexes (TM 50) durch private Investoren bietet Raum für neue Ansiedlungen. Ausblick. Als wichtige zukünftige Stadtentwicklun- gen in Nürnberg Südost sind zu nennen: das neue Entwicklungsgebiet am ehemaligen Südbahnhof / Brunecker Straße, die Modernisierung der Messe- hallen und Neuordnung des Messeareals sowie das Baugebiet Langwasser T in Zusammenhang mit dem Neubau der Bertolt-Brecht-Schule. 25 110 Thematische Betrachtung2 111 Die thematische Betrachtung besteht in einer sekto- ralen Analyse auf Grundlage bestehender Planungen und Konzepte sowie eigener Anschauung und Erhe- bungen. Dabei werden wesentliche Fakten der bishe- rigen Entwicklung und des Status Quo ausgewertet, Charakteristika des Raumes freigelegt und zentrale Themen zur vertiefenden Betrachtung benannt. Untersucht werden die Themen Wohnen und die damit zusammenhängende soziodemographische Situation in Nürnberg Südost sowie die im Gebiet vorhandenen kulturellen, sozialen und Bildungsin- frastrukturen. Die Freiräume und Grünflächen wer- den hinsichtlich ihrer Quantitäten und Qualitäten betrachtet. Außerdem werden die im Gebiet vor- handene Gewerbestruktur mit ihren Akteuren und das Nahversorgungssystem beleuchtet. Neben den ÖPNV- und MIV-Systemen werden auch die Netze für Nahmobilität untersucht. Eine Übersicht der unterschiedlichen (Teil-) Öffentlich- keiten veranschaulicht weitere relevante Strukturen im Südosten. Aktuelle und geplante Bauprojekte so- wie der Planungsstand des neuen Stadtteils auf dem Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße als zukünftige Transformationsorte im Südosten werden aufgezeigt. 27 112 Die in Klammern gezeigten Angaben beziehen sich auf Daten der gesamten Stadt Nürnberg (Stand 31.12.2014). Nürnberg Südost weist im statistischen Vergleich zu gesamtstädtischen Angaben einige Unterschiede auf. So finden sich hier weniger Einpersonenhaushalte und eine höhere Anzahl an Mehrpersonenhaushalten als in der Gesamtstadt. Der Anteil 75-Jähriger und älterer Bewohner liegt mit 14,5% deutlich höher als im Nürnberger Durch- schnitt. Hingegen liegt mit 6,8% der Anteil an jungen Erwachsenen (18 - 24 Jahre) unterhalb des städtischen Anteils mit 8,5%. Langwasser ist ein multiethnischer Stadtteil. Die Men- schen mit Migrationshintergrund stellen einen Anteil von 51% der Einwohner, wobei ein großer Anteil in Langwasser aus Kasachstan, Polen und Russland, in der Rangierbahnhofsiedlung aus der Türkei stammt. Der hohe Anteil an Migranten macht den Südosten oft zur ersten Anlaufstelle für nachziehende Ange- hörige oder Freunde, was in der Vergangenheit zu Imageproblemen mancher Quartiere beitrug. Fazit Die Bedürfnisse einer alternden und pluralistischen Stadtteilgesellschaft müssen bei der weiteren Be- trachtung ebenso Berücksichtigung finden wie Maß- nahmen zur Attraktivierung des Wohnstandorts für junge Familien. Herkunftsländer (58%) (42%) Soziodemographie Alternder Stadtteil Bewohner ohne Migrationshintergrund 51% 49% Bewohner mit Migrationshintergrund Gesamt Asien (davon 57% Kasachstan) Polen Russland ehem. Jugoslawien Türkei Rumänien Tschechien Ukraine Griechenland Italien Amerika - Australien Afrika Haushaltsgrößen Altersgruppen 1 Person 43,1% (50,4%) 0-17 Jährige 15,6% (14,9%) 75 und älter (10,3%) 14,5% 18-24 Jährige 6,8% (8,5%) 45-74 Jährige (37,1%) 39,8% 25-44 Jährige 23,3% (29,2%) 39.775 Verteilung der Nationalitäten Innenstadtrandgebiete, sozial am stärksten belastet, Migrationshintergrund prägend Randgebiet ohne größere Auf- fälligkeiten und teils behutsam gewachsenen Strukturen überwiegend aufgelockerte Be- bauung, starke Wohnbindung, sozial kaum belastet "neue" Wohnquartiere, Familien mit Kindern, junge Generation mit Migrationshintergrund 2 Personen 32,4% (28,1%) 3 Personen (11,3%) 12,8% 4 Personen (7,4%) 8,5% 5 Personen und mehr 3,1% (2,9%) Sozialraumtypen 28 113 *eigene Berechnung, Grundlage „Wohnmatrix-Portfolio wbg" Wohnen Siedlungspatchwork und homogene Nachbarschaften Der Nürnberger Südosten ist ein stadtgeschichtlich junger Stadtteil. Neben dem Wohnstandort Langwas- ser, der erst in den Nachkriegsjahren bebaut wurde, befinden sich im Gebiet noch ältere Siedlungsteile wie die gründerzeitliche Bebauung an der Herzog- straße sowie die Rangierbahnhofsiedlung, die im Sinne der Gartenstadtidee Anfang des 20. Jahrhun- derts errichtet wurde. Langwasser besteht im Gegensatz zu vielen Groß- wohnsiedlungen ähnlichen Planungszeitraums aus sehr heterogenen Siedlungsteilen. Der innerhalb von 40 Jahren gewachsene Stadtteil wird von vielfältigen städtebaulichen Qualitäten geprägt und versammelt ein breites Spektrum unterschiedlicher Wohnungs- bautypologien. Die im Laufe der Jahrzehnte immer wieder überarbeiteten Planungen spiegeln die unter- schiedlichen Leitbilder von der Nachkriegszeit bis zu den 1990er Jahren wider, wobei die Grundprinzipien des Wettbewerbs von 1956 als strukturelle Leitlinien im Wesentlichen beibehalten wurden. Wesentliche Merkmale und Qualitäten der Siedlungs- bereiche sind • eine hohe Wohnqualität durch großen Grünanteil, • das Spektrum unterschiedlicher Wohnbautypolo- gien wie 20-geschossige Hochhäuser, Punkthäuser, 3- bis 4-geschossige Zeilenbauten, 2-geschossige Reihenhäuser, 1-geschossige Patio-Häuser/Winkel- häuser, • die vergleichsweise noch günstigen Mieten, • die soziale Mischung durch ein breites Angebot von Wohneigentum, freifinanziertem und geför- dertem Wohnungsbau, • und eine gute ÖV-Anbindung und Erreichbarkeit. Autofreier Stadtteil Langwasser P Rangierbahnhof- und Planetenringsiedlung Hochpunkte und Zeilen in Neuselsbrunn Wohnanlage für Alleinerziehende an der Striegauer Straße 9% 18% 39% 21% 14% 28% 22% 20% 8% 1 ZW (30-45 m2) 1 ZW (45-60 m2) 2 ZW (30-45 m2) 2 ZW (45-60 m2) 2 ZW (60-75 m2) 3 ZW (60-75 m2) 3 ZW (75-90 m2) 3 ZW (> 90 m2) 4 ZW (75-90 m2) 4 ZW (> 90 m2) Wohnungsgrößen Nordwest* Wohnungsgrößen Nordost* 29 114 Wenig Fortzüge aus Langwasser sowie eine über- durchschnittlich lange Wohndauer im Vergleich zur Gesamtstadt sprechen trotz einer zum Teil negativen Außenwahrnehmung des Stadtteils für eine gute Ak- zeptanz und Wohnzufriedenheit bei der Bewohner- schaft. Der Faktor „Wohnen im Grünen“ wird allge- mein als wichtigstes Qualitätsmerkmal herausgestellt. In Nürnberg Südost findet sich ein breites Spektrum an Wohnformen teilweise mit konzeptionellen Beson- derheiten wie: • besondere Grundrisszuschnitte z.B. Planetenring- siedlung mit flexibel nutzbarem Hobbyraum, • autofreies Familienwohnen in Langwasser P mit anmietbaren Gästewohnungen und Gemeinschafts- räumen für Feiern, • frauenfreundliches Wohnen Striegauer Straße. Zukünftige Wohnentwicklungsschwerpunkte sind die Neubauquartiere Langwasser T in Nordost und Langwasser Z in Südost. Mit dem zukünftig neuen Stadtteil auf dem Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße werden mindestens 1.400 neue Wohneinheiten geschaffen. Bei der optionalen Variante mit dem Schwerpunkt Wohnen wür- den weitere 1.600 Wohneinheiten entstehen. Fazit Aufgrund steigender Mietpreise und der Aufhebung von Sozialbindungen ist der ge- samtstädtische Anteil an preiswertem Wohn- raum inzwischen gesunken. Die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen sowie die Förderung von sozialer Durchmischung bei der Wohn- raumvermietung ist daher bei der weiteren Entwicklung des Südostens zu berücksichtigen. Weitere zukünftige Aufgaben bestehen vor allem in der energetischen Sanierung und ge- nerell der Anpassung des Wohnangebots und -umfelds an heutige Bedarfe unter Berücksich- tigung des demographischen Wandels sowie architektonischer und bautechnischer Stan- dards. Das „Gutachten zum Stadtentwicklungs- konzept Wohnen im Jahr 2025“ ist mit sei- nen Ergebnissen hinsichtlich der Qualität und Quantität des zukünftigen Wohnungsangebots zu beachten. Typologieverteilung Blockrandbebauung 7,2% Hochpunkte 5,8% Zeilen und Punkte 38,2% Reihenhäuser 32,2% Doppelhäuser Einfamilienhäuser 8,3% Garagenhöfe/-bauten 7,9% Flächenpotenziale Wohnen Zukünftige Entwicklungsgebiete 30 115 Kultur, Bildung und Sport Lernorte und Bewegungsräume Im Nürnberger Südosten konzentrieren sich diverse Orte der historisch-politischen Bildungsarbeit, klas- sische Kulturinstitutionen, wichtige Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und Veranstal- tungsorte, die weit über den Südosten hinaus von Bedeutung sind. Neben diesen überregional bekann- ten Institutionen ergänzen schulische, kulturelle und soziale Einrichtungen in den Quartieren diese dichte und vielseitige Bildungslandschaft. Bedeutende Kultur- und Lernorte Mit der Meistersingerhalle, der Neuerrichtung eines Konzertsaals nebenan, der Kongresshalle als Sitz der Nürnberger Symphoniker, dem neu eröffneten Z-Bau, dem Messe- und Kongresswesen sowie der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg befinden sich hochrangige Kultur- und Bildungsstandorte im Planungsgebiet bzw. in unmittelbarer Nähe. Historisch-politische Bildungsarbeit Die baulichen Zeugnisse der jüngeren deutschen Ge- schichte respektive des Nationalsozialismus umfassen das ehemalige Reichsparteitagsgelände mit der Kon- gresshalle und dem 2001 eröffneten Dokumentati- onszentrum, dem Zeppelinfeld und -tribüne, der Gro- ßen Straße und dem ehemaligen Bahnhof Märzfeld. In den 2004 verabschiedeten „Leitlinien zum künf- tigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehema- ligen Reichsparteitagsgelände“ wurde bereits eine richtungsweisende Haltung für das seit den 1970er Jahren unter Denkmalschutz gestellte NS-Erbe for- muliert. Bewahren und Erhalten, sich Informieren über und Lernen aus der Geschichte sind die Kern- punkte. Weder eine Mystifizierung noch eine Musea- lisierung des Areals, sondern der Erhalt der Bauwerke verknüpft mit aufklärender Bildungsarbeit werden angestrebt. Über die Vermittlung von Wissen und die Anstöße zum Nachdenken hinausgehend wird das ehemalige Reichsparteitagsgelände als „Lernort“ begriffen und genutzt. Temporäre künstlerische Pro- jekte und Installationen begleiten kommentierend die Auseinandersetzung mit den Relikten. Die gleichzeitige Nutzung des Geländes für verschie- dene Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen ist durchaus gewünscht und inzwischen etabliert. Als Ort der Erholung, der zwanglosen Begegnung und Aneignung erfüllt das Gelände auf diese Weise eine wichtige Funktion als Möglichkeitsraum für eine plu- ralistische Stadtgesellschaft. Fazit Vor dem Hintergrund steigender Besucherzahlen des Dokumentationszentrum und des ehemaligen Reichs- parteitagsgeländes, einer erhöhten Nachfrage nach möglichen Veranstaltungen im Gebiet und ebenso steigender Auslastung der Messe wird die Herausfor- derung vor allem darin bestehen, die sich zeitlich und räumlich überschneidenden Nutzungen und konkur- rierenden Interessen der historisch-politischen Bil- dungsarbeit, der Großveranstaltungen, sowie der in- dividuellen Grün- und Freizeitnutzungen in Einklang zu bringen. Sportzentrum Südost In den 1920er Jahren wurde der Volkspark Dutzend- teich bereits zum Sport- und Freizeitpark ausgebaut. Mit dem Grundig Stadion, in dem Bundesligaspiele des 1. FC Nürnberg ausgetragen werden, und der Arena Nürnberger Versicherung, in der vorwiegend Eishockey- und Handballspiele stattfinden, sowie dem neuen Schwimmzentrum in Langwasser-Südost sind zentrale Sportstätten im Südosten angesiedelt. Das Trainingsgelände des 1. FC Nürnberg mit hoch- klassigem Nachwuchsfußball und Tennis sowie das Haus der Athleten liegen in unmittelbarer Nähe zum Dutzendteichareal. Zahlreiche Laufveranstaltungen, das jährlich statt findende DTM-Norisringrennen, die Wassersportvereine am Dutzendteich, die Sport- vereine VfL Nürnberg und ESV Nürnberg Rangier- bahnhofsiedlung e.V. machen den Südost-Raum zum Sport-Stadtteil. Von dieser Leistungssportinfrastruktur profitiert auch der Breitensport. Für informelle und individuelle Sport- und Freizeit- nutzungen stehen der Volkspark Dutzendteich so- wie die Grünzüge in Langwasser zur Verfügung. Die Große Straße, der Festplatz und die Freiflächen vor der Zeppelintribüne werden für verschiedene Life- stylesportarten (z.B. Rollhockey, Squash) angeeignet. Bildung und Sport Die Bertolt-Brecht-Schule (BBS) als kooperatives Schulzentrum mit den Schularten Gymnasium, Real- schule und Mittelschule ist als Eliteschule des Sports in Nürnberg und der Region einzigartig. Mit ihrem Neubau am Ende der Großen Straße, dessen Fer- 31 116 tigstellung bis 2019 geplant ist, wird auch die Bil- dungslandschaft in Langwasser-Nord neu geordnet. Im Zuge dieser Neuordnung wird eine Dependance der Grundschule Zugspitzstraße in Kombination mit einem Hort neu errichtet. Mit ihren Sportklassen ist die BBS profilierte Partnerschule des Leistungssports. Weitere Schwerpunkte des Schulprofils sind die ganz- tägige Schulkindbetreuung und das Engagement als UNESCO-Projektschule. Als Bildungsangebot der Er- wachsenenbildung nutzt ein Abendgymnasium das Schulgebäude mit. Durch den Neubau des Schwimmzentrums Langwas- ser ist ein wichtiger Baustein für das Sportprofil der BBS entstanden. Die Belegungskapazitäten sind be- reits kurz nach der Eröffnung nahezu ausgeschöpft. Weitere Sport- und Bewegungsangebote könnten das Sportzentrum Südost sinnvoll ergänzen. Folgende Ausbauideen bestehen bereits: Taekwondo-Stütz- punkt und BMX-Bahn an der BBS sowie der Neubau einer Sporthalle für Basketball. Stadtteilbezogene Lern- und Bildungsorte Der Südosten verfügt über ein breites Angebot an Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen: Kinder- krippen, Kindergärten und Kinderhorte als Orte der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung, Schulen unterschiedlichster Ausrichtung, Einrichtun- gen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Angebote der Erwachsenenbildung. Neben dem Schulzentrum der BBS befinden sich vier Grundschul-, drei Mittelschulstandorte, die private griechische Volksschule mit Grund- und Hauptschule, die Blinden- schule sowie ein Sonderpädagogisches Förderzent- rum mit Grund- und Hauptschulstufe im Südosten. Ein sukzessiver Aus- und Umbau der sektoralen Bil- dungslandschaften mit ganztägigen Lern- und Le- bensräumen ist laufende Aufgabe. Zu den Maßnah- men zählen vor allem die Sanierung sowie teilweise der Neubau von Schulbauten und der Ausbau der Schulkinderbetreuung. Im Südosten ist die Moder- nisierung des Grundschulstandortes Zugspitzstraße geplant sowie der Neubau der Dependance an der Karl-Schönleben-Straße einschließlich eines Horts in Realisierung. Gemäß abgestimmter Schulentwick- lungs- und Jugendhilfeplanung bestehen prioritär Handlungsbedarfe im Schul- und Hortbereich der Bauernfeindschule. Perspektivisch wird die Versor- gung im Hortbereich für die Adalbert-Stifter-Schule zu verbessern sein. Mit der neuen Stadtteil- und Wohngebietsentwicklung auf dem Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße entstehen zusätzliche Bedarfe, die in den angrenzenden Quartieren Hasen- buck und Rangierbahnhofsiedlung nicht abgedeckt werden können. Kongresshalle und Volksfestplatz Innenhof der Kongresshalle Gemeinschaftshaus Langwasser Bertolt-Brecht-Schule 32 117 In den Quartieren sind schulische, kulturelle und so- ziale Einrichtungen und deren Vernetzung im Sinne offener und generationenübergreifender Lern- und Bildungsorte gleichermaßen wichtig. Das Gemein- schaftshaus am Heinrich-Böll-Platz spielt dabei eine stadtteilzentrale Rolle. Mit der Stadtteilbibliothek, den offenen Räumen für zahlreiche freie Gruppen und vielfältigen Veranstaltungs- und Freizeitangebo- ten ist es das Kulturzentrum des Stadtteils und gleich- zeitig Knotenpunkt des weitreichenden bürgerschaft- lichen Netzwerks im Südosten. Die Vernetzung über das Stadtteilforum Langwasser funktioniert hier sehr gut. Fazit Steigende Geburtenraten und Zuzüge in der Gesamt- stadt sowie generell veränderte Raumbedarfe für mehr ganztägige Schulkindbetreuung wirken sich auf die Bildungseinrichtungen aus. Die anwachsenden Flüchtlingszahlen erfordern voraussichtlich ein Mehr an Übergangsklassen. Die intensivere Nutzung schulischer Infrastrukturen und ihrer Sportstätten aufgrund zunehmender Be- treuungs- und Integrationsangebote bei zusätzlicher Inanspruchnahme durch außerschulische Nutzer, z.B. durch private Sportgruppen und -vereine stellt die Institutionen vor große Herausforderungen. Ausbau- fähig sind kleinräumige Kooperationsstrukturen der sozialen, kulturellen und schulischen Einrichtungen in den Quartieren untereinander sowie deren Verknüp- fung mit den stadtteilzentralen Gemeinschaftsein- richtungen. Sportstätte Kulturstandort Kinderkrippe, -garten, -hort Baudenkmal Denkmalschutz- ensemble, Boden-, Gartendenkmal Schule, Hochschule, Stadtteilbibliothek 33 118 Soziale Infrastrukturen Generationenübergreifende Angebote Seniorenheim am Langwassersee Kirche Heiligste Dreifaltigkeit Familienzentrum Imbuschstraße Die Ausstattung an sozialen Infrastrukturen im Südos- ten besteht aus einem kleinteiligen Netz an städti- schen und freien sozialen Diensten und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Senioren. Die Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplät- zen ist sehr gut, im Hortbereich gilt es die Versor- gung weiter zu verbessern. Die Angebotsformen sind konzeptionell vielfältig und in unterschiedlicher Trägerschaft. So gibt es neben den regulären Stadt- teilkitas, auch Kindertageseinrichtungen als „Orte für Familien“. Das Familienzentrum Imbuschstraße bietet neben Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schüler- treff auch Unterstützung für die ganze Familie, etwa mit niederschwelligen Angeboten der Familien- und Elternbildung. Es ist ein Ort vielfältigen ehrenamt- lichen Engagements zur Förderung der Kinder und zur Unterstützung ihrer Familien. Ähnliche soziale und generationenübergreifende Angebote fehlen in Langwasser-Nord. In der Rangierbahnhofsiedlung und in Langwasser sind gemäß der städtebaulichen Planung von Lang- wasser von 1956 in jedem Quadranten (Langwasser Nordwest, Nordost, Südwest, Südost) Kirchen beider Konfessionen angesiedelt. In Neuselsbrunn ist kürz- lich eine russisch-orthodoxe Gemeinde in einen ehe- maligen Getränkemarkt eingezogen. Neben den klas- sischen „Religionsangeboten“ sind die Kirchen mit ihren Gemeindezentren durch vielfältige Angebote wie offene Kinder- und Jugendarbeit und Senioren- treffs aktiv in der Stadtteilarbeit vertreten und spie- len somit als Begegnungsorte für alle Altersgruppen eine große Rolle. Neben den kirchlichen Jugendhäusern sind die städti- schen Jugendeinrichtungen das Geiza, der Container und das BUNI sowie der pädagogisch betreute Bau- spielplatz „Baui“, eine Einrichtung der offenen Arbeit mit Kindern, im Stadtteil vorhanden. Mit den beiden Jugendunterständen an der Breslauer Straße in Lang- wasser Süd wurden bereits gezielt Orte für Jugendli- che eingerichtet. Dennoch fehlt es nach Meinung vie- ler Jugendlicher an informellen, weniger regulierten und institutionalisierten Treffpunkten. Als Folge des demographischen Wandels lebt schon heute ein überdurchschnittlich hoher Anteil älte- rer Bewohner in Langwasser. Ein seniorengerechtes Wohnumfeld bedarf fußläufig erreichbarer, barriere- freier Nahversorgungseinrichtungen, wohnungsna- Jugendtreffpunkt Breslauer Straße „Mannis Platz“ 34 119 her sozialer und kultureller Infrastruktur, dezentraler und kleinteiliger Versorgungs-, Pflege- und Dienstleis- tungsangebote sowie Angebote für ärztliche Versor- gung und häusliche Unterstützung und bedarfsge- rechter Freiflächengestaltung. Es bestehen Einrichtungen der stationären, teilstatio- nären und ambulanten Pflege, Betreuungs- und Akti- vierungsangebote für Menschen mit Demenz, Senio- renwohnanlagen, offene Mittagstische für Senioren, Beratungsangebote z.B. zur Pflege (auch für russisch- sprachige Menschen) oder für Menschen in schwieri- gen sozialen Lebenslagen sowie soziale Treffpunkte für ältere Menschen (z.B. des Seniorennetzwerks, der Kirchengemeinden oder im Gemeinschaftshaus Lang- wasser). Zusammenfassend weist der Südosten eine relativ gut ausgebaute Infrastruktur in der Altenhilfe auf. Durch das Seniorennetzwerk Langwasser wurde im Hinblick auf teilhabefördernde und präventive An- gebote für Ältere bereits eine funktionierende Aus- tauschplattform geschaffen. Ein sozial orientierter Nutzungscluster ist mit dem Klinikum Süd und den Wohn- und Werkstätten und dem Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte an der Breslauer Straße vorhanden. Darüberhinaus betreut die noris inklusion gGmbH in Langwasser mit dem Werk Süd das größte Arbeitsplatzangebot für Menschen mit Behinderung. Fazit Die Planung der sozialen Infrastruktur steht ange- sichts der demografischen Entwicklung sowie sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor erheblichen Herausforderungen. In einigen sozia- len Einrichtungen geht das Nutzerpotenzial deutlich zurück, während es in anderen Bereichen an Grenzen stößt. Gleichzeitig müssen die bestehenden Einrich- tungen veränderten inhaltlichen Ansprüchen genü- gen. Die soziale Infrastruktur im Gebiet muss adap- tiert und ausgebaut werden, um den Südosten für alle Altersgruppen attraktiv zu machen. Sportstätte Schule, Hochschule, Stadtteilbibliothek Kinderkrippe, -garten, -hort Sozial, kulturell und bil- dungsorientierter Cluster Sozialer Dienst und Einrichtung Spielplatz und Spielhof privater Spielplatz (z.B. wbg) Jugendtreffpunkt Kirchenstandort 35 120 Freiräume im Südosten Gliedernde Grünzüge Wasserfläche Naherholungsgebiet Überörtlich bedeutsame Parkanlage Quartiersparkanlage Sportanlage Spielplatz und Spielhof Schwimmbad, Campingplatz Friedhof Baumbestandener Siedlungssaum Bewaldete, kaum zugängliche Fläche Abstandsgrün 36 121 Trennende und verbindende Elemente im Gebiet Spaziergänger am Rodelberg Abstandsgrün am Korczakweg Der Freiraumanteil im Südosten – Wasserflächen, öf- fentliche Grünanlagen, Kleingärten und Sportflächen – macht etwa ein Drittel der Fläche des Planungsgebie- tes aus. Der Volkspark Dutzendteich ist als größte Park- anlage Nürnbergs von gesamtstädtischer Bedeutung hinsichtlich der Erholungs- sowie der stadtklimatischen Funktion. Im „Masterplan Freiraum“ (bgmr, 2014) wird für den Volkspark mit seinen vielfältigen Nutzungen und Nutzungsansprüchen die Leitidee der „Urbanen Park- landschaft“ formuliert. Dieses Konzept zielt darauf ab, verborgene Flächenpotenziale und monofunktionale Freiflächen mehrfach zu „programmieren“, um zusätz- liche Freiraumangebote zu erschließen und bebaute Areale wie das Messegelände oder die DBA-Siedlung zu integrieren. Die Idee der Urbanen Parklandschaft wird im INSEK weiterentwickelt und soll auch die geplanten Grünanlagen im Entwicklungsgebiet ehemaliger Süd- bahnhof / Brunecker Straße umfassen. Äußere Waldsäume um die Siedlungsflächen und innere Grünzüge prägen das Bild des Stadtteils. Diese äußeren und inneren Ränder – zum Teil als undefinierte Abstands- fläche oder sozialräumliches Puffergrün – verbinden sich freiräumlich, trennen jedoch die Siedlungsteile vonei- nander. Barrieren und Lücken in der Grünvernetzung und im bestehenden Fuß- und Radwegenetz verstärken die räumliche Inselbildung. Bereits in der koopstadt-Stu- die (Stein+Schultz, bb22 architekten, 2008) wird daher der Begriff und gleichzeitig die Strategie der „(missing) links“ bzw. „new links“ eingeführt. Die new links sollen in Zukunft die unterschiedlichen Aufenthalts- und Nut- zungsqualitäten der Stadtlandschaft auch über mittlere Distanzen besser vernetzen. Zu stärken ist vor allem die tangentiale Grünverknüpfung außerhalb des Innenstadt- gürtels. Bezogen auf die Einwohnerzahl finden sich in den an sich großzügigen Grünräumen nur wenige Treffpunkte, Spiel- und Sportflächen. Die bestehenden Angebote ver- fügen teilweise über eine sehr begrenzte Ausstattung oder sind nur für eine spezifische Altersgruppe attraktiv. Insbesondere der Südwesten in Langwasser und Neu- selsbrunn haben einen hohen Spielflächenbedarf. Die weitere Beplanung der Grünräume sollte unter Berück- sichtigung der demographischen Situation im Südosten jugend- und altengerechte Bedarfe einbeziehen. 37 122 Ergänzende Freiräume Zusätzliche Freiraumpotenziale Wasserfläche Privatgarten Kleingartenanlage Siedlungsgrün Institutioneller Freiraum Privater Spielplatz (z.B. wbg) Brache Versiegelte Fläche 38 123 Wettersteinstraße Private Grünfläche an der Neißer Straße Thomas-Mann-Straße Rangierbahnhofsiedlung Grünflächenunterversorgung im grünsten Stadt- teil Nürnbergs Die Wohngebiete im Planungsgebiet sind nach der Analyse des Masterplans Freiraum (bgmr) mit Aus- nahme des Gebiets östlich der Glogauer Straße (Lang- wasser Südost) mit öffentlichen Grün- und Parkan- lagen unterversorgt. Diese Unterversorgung wird jedoch (etwas) relativiert, wenn man den hohen Anteil an halböffentlichem Siedlungsgrün und priva- ten Gärten einbezieht. Die Bandbreite unterschied- licher Grünräume ist im Vergleich zu anderen Stadt- gebieten ein Qualitäts- und Alleinstellungsmerkmal von Langwasser. So gibt es differenzierte städtisch geprägte öffentliche Räume und Plätze mit grünen gemeinschaftlich genutzten Mietergärten oder Ge- meinschaftshöfen, fließende, in die baumbestandene Landschaft eingebettete Freiräume sowie klassische Reihenhaussiedlungen mit Privatgärten. Das halböffentliche Siedlungsgrün in den Zeilensied- lungen der 1950er und 1960er Jahre verwaist jedoch in weiten Teilen zu nicht genutztem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. „Nicht betreten“- oder „Spielen verboten“- Schilder verdeutlichen die diver- gierenden Interessen zwischen Ruhebedarf der An- wohner und Nutzungswünschen. fazit Mit seinem hohen Anteil an halböffentlichen und institutionellen Grünflächen besitzt der Südosten ein großes Freiflächenpotenzial, das durch entsprechende Aktivierung und Umgestaltung quartiersbezogene Freiraumbedarfe bedienen könnte. Durch temporäre Bespielung und Mehrfachnutzung können versiegelte Stellplatzflächen sowie Brachflächen dieses Potenzial zusätzlich erweitern. Zugänglichkeit und Nutzbarma- chung verändern Abstandsgrün und untergenutzte Freiflächen zu Begegnungsorten. 39 124 Wirtschaft Global Player und lokale Ökonomien Arbeitsplatz Südost Mit zahlreichen Arbeitsplätzen und namhaften Unter- nehmen ist der Südosten ein wichtiger Wirtschafts- standort Nürnbergs. Der Messe- und Kongressstandort Nürnbergs ist von internationalem Rang. Bekannte Namen wie Grun- dig sind Imageträger für Langwasser, das zweitgrößte Briefzentrum der Deutschen Post AG in Bayern hat seinen Sitz an der Beuthener Straße / Poststraße, der Businesspark „Eurocom“ entwickelt sich als Standort für Büro- und Dienstleistungsunternehmen weiter. Größere Unternehmen wie die I.K. Hoffmann, die Großdruckerei prinovis, die Teambank, Vedes und Bayernland mit ihren Unternehmenszentralen, die Lebkuchenhersteller Schmidt und ifri Schumann, ein Autologistiker, ein druckverarbeitender Betrieb und Recycling-Unternehmen an der Brunecker Straße, öf- fentliche Arbeitgeber wie das Klinikum Süd, Zentral- finanzamt, die Schulen und zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe prägen außerdem den Standort Südost. Unterschiedliche Kategorien von Wirtschaftsstandor- ten können im Planungsgebiet identifiziert werden: • die publikumsintensiven Magnete wie die Messe, das Franken-Center und das Klinikum Süd sowie das Dutzendteichgelände und der Luitpoldhain als für den Tourismus bedeutsamen Kultur- und Freizeitort, • die „klassischen“ Gewerbegebiete mit Möbel- und Bauhausketten, Produktionsstandorten, System- Magnet Expansionsbedarf Enklave / Barriere „Klassiker“ Cluster Insel Transformationsort vermehrt kleinteiliges Gewerbe und Dienstleistung großflächige Industrie- und Gewerbebauten öffentliche Arbeitgeber Flächenpotenzial Gewerbe 40 125 gastronomie und Handwerksbetrieben, die sich je nach Flächenverbrauch und Körnigkeit mal mehr und mal weniger in den Kontext integrieren, • die Cluster, meist monofunktionale Büro- und Dienstleistungsstandorte, die eine mangelnde Ver- bindung mit der Umgebung eingehen wie z.B. der Eurocom-Businesspark, • die Enklaven, die umzäunt und nicht zugänglich sind wie z.B. das Prinovis-Areal, • die Inseln, die sich im Wald verstecken, wie z.B. das Asphaltwerk, • zukünftige Transformationsorte wie das Areal ehe- maliger Südbahnhof / Brunecker Straße. Mit der Entwicklung des neuen Stadtteils auf dem Gelände des ehemaligen Südbahnhofs / Brunecker Straße bietet sich auf dem 90 ha großen Areal die Möglichkeit, ein gemischt genutztes Stadtquartier zu schaffen, in dem Gewerbe, Wohnen und Freiraum mit Anbindung an den Volkspark eng verknüpft sind. Ein Teil der gesamtstädtischen Nachfrage nach Gewerbe- flächen kann hier gedeckt werden. Im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs hat das Preisgericht im Frühjahr 2015 drei gleichrangige Preisträger zur Überarbeitung empfohlen. Im weiteren Verfahren wurde der Beitrag des Büros West 8, Rotterdam, als Siegerentwurf ausgewählt, der als Basis der verbindli- chen Bauleitplanung dient. Weitere Gewerbeflächenpotenziale befinden sich im Businesspark „Eurocom” an der Thomas-Mann-Straße sowie das im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesene Waldareal an der Beuthener Straße / Poststraße. Das Gewerbeflächenpotenzial im Eurocom umfasst zwei kleinere Flächen mit zusam- men 6.000 m², die kurzfristig zur Verfügung stehen, während das Gewerbeflächenpotenzial an der Beu- thener Straße / Poststraße knapp 140.000 m² umfasst und großteils nur schwer und langfristig entwickelt werden kann. Aufgrund hoher ökologischer Restrik- tionen ist zudem nur ein Teil der Fläche als Gewerbe- fläche entwickelbar. Ein gelungenes Beispiel für kleinteiligere Transfor- mationen und Umnutzungen auf Gebäudeebene ist das Projekt „TM 50“, ehemals FotoQuelle, an der Thomas-Mann-Straße. Statt eines Abrisses wurde hier eine nachhaltige energetische Sanierung mit an- spruchsvoller Architektur umgesetzt und eine Vielfalt an Nutzungen angestrebt. TM 50 und der benach- barte Edeka-Neubau sowie das Gebäude der Team- bank setzen Akzente als „green buildings“ hinsicht- lich ihrer Nachhaltigkeit und architektonisch hoher Standards. Fazit Die zukünftigen Aufgaben liegen in der Sicherung und Profilierung des Wirtschafts- und Arbeitsstand- orts Südost, u.a. durch unterstützende Maßnahmen für Unternehmen und Investoren zur Revitalisierung frei werdender Flächen und Objekte. Im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte spielt dabei auch die At- traktivierung des Wohnumfelds eine große Rolle. 41 126 Nahversorgung Polyzentralität Franken-Center Wettersteinstraße Thomas-Mann-Straße Quartierszentrum Imbuschstraße Im Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg (Okto- ber 2013) wird innerhalb des INSEK-Gebiets folgende perspektivische Zentrenhierarchie festgelegt: das Franken-Center als B-Zentrum mit teilstädtischer und teilweiser interkommunaler Versorgungsfunktion, die Wettersteinpassage in Langwasser-Nordwest als C- Zentrum mit stadtteilbezogener Versorgungsfunktion sowie als D-Zentrum die Rangierbahnhofsiedlung mit quartiers- bzw. stadtteilbezogener Versorgungsfunk- tion. Darüber hinaus befinden sich in den Gewerbegebie- ten Breslauer Straße und Regensburger Straße wei- tere Supermärkte. In der Thomas-Mann-Straße befin- det sich mit dem neuen Edeka ein Vollsortimenter im Gebiet. Das Franken-Center ist als bedeutender Einzelhan- delsstandort im Südosten zu erhalten und zu stär- ken. Neben der Nahversorgungsfunktion bietet das Einkaufszentrum eine vielfältige Sortiments- und An- gebotsstruktur von großflächigen Handelsketten bis hin zu inhabergeführten Läden. Zusammen mit dem Gemeinschaftshaus bildet es außerdem den sozialen Treffpunkt im Südosten. Gastronomische Einrichtungen, meist Systemgastro- nomie, befinden sich vor allem hier und in den Ge- werbegebieten. Das Angebot an Gastronomie ist so- wohl quantitativ als auch qualitativ zu verbessern. In den kleineren Quartierszentren in Langwasser Süd- ost an der Imbuschstraße sowie in Südwest an der Julius-Leber-Straße sind neben Einrichtungen des täg- lichen Bedarfs auch ergänzende Angebote wie Apo- theke, Friseur, Blumenladen oder Kiosk zu finden. Die kleinteiligen Einzelhandelsflächen in den Wohnge- bieten befinden sich meist in unmittelbarer Nähe zu den sozialen Infrastrukturen. Teilweise ist ein hoher Leerstand in den Gewerbeflächen und Ladenlokalen zu verzeichnen, z.B. im Quartierszentrum in der Pla- netenringsiedlung. Hier bietet sich die Chance einer gezielten bedarfs- und gemeinwohlorientierten Nut- zungsanreicherung, um die Treffpunkt- und Versor- gungsfunktion der Quartierszentren zu stärken. Fazit Das dezentrale Nahversorgungsangebot im Südos- ten ist gut, aber ausbaufähig. Die Standorte sind vor allem von den Eigenheimsiedlungen an den äußeren östlichen bzw. westlichen Quartieren im Süden Lang- 42 127 wassers sowie in der Neulandsiedlung / Am Harnisch- schlag weit entfernt. In Hinblick auf den hohen Anteil an Senioren, aber auch für Familien und Bewohner ohne Auto, sollte über Reaktivierungen von einzel- nen Nahversorgungszentren nachgedacht werden, damit eine fußläufige Erreichbarkeit gewährleistet werden kann. Als Ergänzung sollten neue Angebote wie Lieferservices der Supermärkte verstärkt kom- muniziert werden. Neben dem Wochenmarkt am Heinrich-Böll-Platz sollten an ausgewählten Standor- ten Möglichkeiten für Stadtteil- und Nachbarschafts- märkte geschaffen werden. Die Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen ist dabei Vorausset- zung. kleinteiliger Einzel- handel/Gewerbefläche Versorgungszentrum (gemäß Einzel- handelskonzept) Gastronomie Einzugsradius 500 m Nahversorgungs- standort Supermarktstandort Leerstand im Quartierszentrum 43 128 Mobilität (missing) links Autogerechte Stadt versus Wohnruhe Im Gegensatz zum feinmaschigen Netz der Gründer- zeitquartiere in der nördlich an das Betrachtungsge- biet anschließenden Südstadt beruht das Verkehrssys- tem in Nürnberg Südost auf einem sehr hierarchisch gegliederten Straßennetz. Die vier- bis sechsspuri- gen Hauptverkehrsstraßen werden von baumbestan- denem Abstandsgrün flankiert und wirken dadurch noch mächtiger. Die Bebauung rückt von den Straßen ab, was den Eindruck der isolierten Einzelquartiere verstärkt. Positiv hervorzuheben ist das innere Ver- kehrskonzept aus Stichstraßen und Ringerschließun- gen, welches Durchgangsverkehr verhindert und zu ruhigen, attraktiven Wohnsituationen beiträgt. Die Ausfallstraßen als Verbindungen von der Autobahn ins Zentrum sowie die zahlreichen Veranstaltungsorte (u.a. Stadion, Messe) im Dutzendteichgelände führen hingegen zu hohem Verkehrsaufkommen. Die Flä- cheninanspruchnahme des ruhenden Verkehrs stellt ein erhebliches Problem im Südosten dar. Die tempo- räre Nutzung der Großen Straße als Stellplatzfläche, die jedoch als Teil des ehemaligen Reichsparteitagsge- ländes und als wesentlicher Bestandteil der historisch- politischen Bildungsarbeit erfahrbar bleiben muss, bedarf einer dringenden Neuordnung. Die Radwege- nutzung ist hier während der Messe- und Sportver- anstaltungen nur eingeschränkt möglich. Die Stell- platzflächen sollten zugunsten eines Fahrradstreifens reduziert werden, um die übergeordnete Anbindung an die Innenstadt zu gewährleisten. ÖPNV- und Fuß- und Radwegenetz Durch die U-Bahnlinie ist der westliche Bereich des Planungsgebiets sehr gut an die Nürnberger Innen- stark frequentierte Straßen mäßig frequentierte Straßen wenig frequentierte Straßen großflächig ruhen- der Verkehr S- / U-Bahn-Station Tram-Haltepunkt Ausbau Tramlinie neue Haltepunkte 44 129 Straßenhierarchie Fußgängernetz ÖPNV-Vernetzung Fahrradvernetzung stadt angebunden. Vom U-Bahnhof Langwasser-Süd wird der Hauptbahnhof innerhalb von 15 Minuten erreicht. Die S-Bahn im nordöstlichen Teil des Pla- nungsgebiets verkehrt im 20-Minuten-Takt. Im „Da- zwischen“ fahren die meisten Buslinien im 10 Minu- ten-Takt, zu Hauptverkehrszeiten teilweise häufiger. Die Quervernetzungen in Ost-West-Richtung spielen zur Zeit eine eher untergeordnete Rolle. Eine bes- sere Anbindung der östlichen Wohngebiete sowie der Gewerbestandorte (Klinikum Süd und Grundig-Areal) sind wichtig. Das Radwegenetz in Nord-Süd-Richtung verläuft ent- lang der Hauptverkehrsstraßen, was für den Fuß- und Radwegeverkehr unattraktiv ist. Einzelne Querverbin- dungen sollten hier ergänzt werden. Die Verbindung über die Große Straße ist aufgrund der Stellplätze für Messebesucher teilweise eingeschränkt. Die Fortfüh- rung des Radwegs entlang des inneren Grünzugs in Langwasser P ist hinsichtlich der Orientierung zu op- timieren und wird beim Neubau der Bertolt-Brecht- Schule berücksichtigt. Die Verbesserung des Modal Splits zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbundes ist eine weitere zukünftige Aufgabe. Die geplante Straßenbahnver- längerung zur Erschließung des Areals ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße sollte gemäß des Nahverkehrsentwicklungsplans weitergeführt wer- den, um die Messe-Ost und den neuen Standort der Bertolt-Brecht-Schule anzubinden. Der im Nahver- kehrsentwicklungsplan vorgeschlagene Ausbau der Tramlinie vom Südfriedhof bis nach Altenfurt / Fisch- bach über Gartenstadt und Langwasser würde eine verbesserte Anbindung des Klinikums Süd ermögli- chen. Fazit Um die Vernetzung der einzelnen Siedlungsinseln untereinander zu stärken, bedarf es der Optimierung des kleinteiligen Wegenetzes. Lücken im Fuß- und Radwegenetz sind im Verbund mit den Freiraumver- bindungen zu ergänzen und Querungen der Haupt- verkehrsstraßen und Gleisanlagen zu vereinfachen. Innerhalb der Wohngebiete im Südosten besteht vor allem Handlungsbedarf in einer besseren Orientier- barkeit, was durch ein Leitsystem gewährleistet wer- den sollte. Optimierung Radwege Ausgeschilderte Radwege Lücken im Radwegenetz Hauptverkehrsstraßen Wohnstraßen großflächig ruhender Verkehr Einzugsradius 500 m und 300 m S-Bahn U-Bahn Bus Bestehendes Radwegenetz Optimierung Fußwege Lücken im Fußwegenetz Bestehendes Hauptwegenetz 45 130 Öffentlichkeiten Überregionale Attraktoren Auf und um das Dutzendteichgelände konzentrieren sich wesentliche Kultur- und Freizeitangebote Nürn- bergs: geschichtsträchtige Orte der Erinnerung auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände, populäre Events mit DTM Norisring-Rennen, Rock im Park, Ver- anstaltungen der NürnbergMesse, Fußball im Grundig Stadion, Eishockey- und Handballspiele oder Konzerte in der Arena, Volksfeste und Zirkusvorstellungen auf dem Volksfestplatz und OpenAir-Veranstaltungen im Luitpoldhain machen es zu einem Standort von stadt- weiter Bedeutung und (inter)nationaler Bekanntheit. Gleichzeitig übernimmt der Volkspark Dutzendteich eine gesamtstädtisch wichtige Erholungsfunktion. Diese nahezu gleichwertige Nutzung als Grünerho- lungs-, historisch-politischer Lern- und Veranstal- tungsort führt zu erheblichen Konflikten. Die Lärm- emissionen, die von den meist in den Sommermo- naten stattfindenden Events ausgehen, werden von Anwohnern, Erholungssuchenden, Kleingärtnern etc. als sehr störend wahrgenommen. Die hohe Veran- staltungsfrequenz beeinträchtigt die individuelle und gruppengeführte Begehung des Geländes als Lern- ort. Dazu kommt die Belastung durch den intensiven Autoverkehr. Die Parkplatzangebote um die Veran- staltungsareale reichen kaum aus. Die Große Straße wird regelmäßig als Stellplatzfläche für Messeveran- staltungen genutzt und ist somit weder als geschicht- lich bedeutsamer Ort erfahrbar noch als Radwegever- bindung zwischen Langwasser und Altstadt attraktiv. Die intensive Beanspruchung der Grünflächen bei Großveranstaltungen führt zu spürbaren Beeinträch- tigungen der Freiraumqualität. Vorrangige Aufgabe wird hier sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Event- und Erholungsort herzustellen. Das Dutzend- teichgelände ist von einem hohen Nutzungsdruck betroffen. international überregional städtisch/regional temporäre räumliche Ausdehnung NürnbergMesse Rock im Park Norisring Grundig Stadion Serenadenhof KlassikOpenAir Arena Z-Bau Dokuzentrum Meistersingerhalle Volksfest 46 131 Heinrich-Böll-Platz ziehen nicht nur „Langwassera- ner“ an. In einzelnen Quartieren werden regelmäßig Nachbarschaftsfeste organisiert, wie z.B. am Franz- Reichel-Ring oder das Langwassersee-Fest im Nordos- ten. Neben Sport- und kirchlichen Vereinen sind vor allem von Migranten organisierte Vereine in Lang- wasser angesiedelt. Zu nennen ist vor allem das Haus der Heimat als Ort der Begegnung für Vertriebene und Aussiedler aus Osteuropa. Rund um die private Volksschule haben griechische Vereine ihren Sitz. Ver- einskultur und Veranstaltungsorte übernehmen in den Quartieren eine tragende Funktion für die Integ- ration von Zugezogenen, der Vernetzung der Nach- barschaften und ganz allgemein für die Lebensquali- tät in Langwasser. Im Stadtteil Langwasser findet sich eine Vielzahl lokaler Gruppen und Vereine. Der südlich angrenzende Stadtteil Langwasser stellt sich als vergleichsweise ruhiger Wohnstandort dar. Er bietet weniger überörtlich relevante Attraktionen an, dafür verfügt er jedoch über eine Vielzahl lokaler und nachbarschaftlicher Angebote und Netzwerke und ein reiches Spektrum an Programmen und Veran- staltungen, Vereine, Bildungs-, Kultur- und sozialen Einrichtungen. Das Gemeinschaftshaus Langwasser spielt als zen- trale Adresse für Veranstaltungen und Freizeitan- gebote eine besondere Rolle. Das Familienzentrum Imbuschstraße übernimmt im Stadtteil als sozialer Begegnungsort mit vielfältigen ehrenamtlichen Enga- gements zur Förderung von Kindern und zur Unter- stützung ihrer Familien eine wichtige Funktion. Die Langwasser Kirchweih auf der Park&Ride-Fläche in Langwasser-Süd sowie der Weihnachtsmarkt auf dem und lokales Engagement Vereinsarten Treffpunkte sonstige Vereine Freizeitvereine soziale Vereine Sportvereine Kirchliche Vereine Naturschutzvereine Kulturvereine temporäre räumliche Ausdehnung 47 132 Transformationsorte Übersicht neuer und zukünftiger Projekte realisierte Projekte zukünftige Projekte und Entwicklungsgebiete 48 133 Die Bautätigkeit in den letzten Jahren umfasste vor allem punktuelle Nachverdichtungen und Ergänzun- gen sowie Modernisierungen und Umbauten. Die zukünftigen Entwicklungsabsichten werden den Süd- osten maßgeblich beeinflussen. Projekte der vergangenen fünf Jahre • Schwimmzentrum Langwasser (1) • Umbau Z-Bau (2) • Sanierung und Umbau TM 50 (3) • Neubau Edeka (4) • Bankgebäude Beuthener Straße (5) • Wohngebiet FrankenQuadrat (6) • Polizeiinspektion Langwasser (7) • Neubau Adalbert-Stifter-Schule (8) • Neubau Messehalle und Eingang (10-11) • Bewegungspark Langwasser (12) • Jugendtreffpunkt Breslauer Straße (13) • Neubau Herz- und Gefäßzentrum (14) • Umbau der Grundig-Türme zu einer Erstaufnah- meeinrichtung für Flüchtlinge mit einer Außen- stelle des Bundesamtes für Migration und Flücht- linge (15) • zahlreiche Neubauten von Kinderkrippen (16-24) • zahlreiche Modernisierungen und Gebäudesanierungen (25-28) Zukünftige Entwicklungsabsichten • Neubau Grundschule und Hort an der Bertolt- Brecht-Straße - in Realisierung (a) • Neubau Bertolt-Brecht-Schule (b) • Langwasser T (c) • Entwicklungsgebiet auf dem Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße (d) • Langwasser Z (e) • Bauliche Sicherung Zeppelinfeld und-tribüne (f) • Erweiterungsbedarf Messe (g) • Erweiterungsbedarf Klinikum Süd (h) • Sanierung des Gemeinschaftshauses (i) • Planung Senioren- und Pflegeheim Regensburger Straße (j) • Neubau Jugendtreff Langwasser (k) • Hortneu- und Ersatzbau Grundschule Bauern- feindstraße (l) • Sanierung oder Neubau Grundschule Zugspitz- straße und Umbau Hort Zugspitzstraße (m) • Sanierung der Meistersingerhalle (n) • Neubau eines Konzertsaals (o) Sanierung und Umbau TM 50 Neubau Bankgebäude und Sanierung der Grundig-Türme Neubau Adalbert-Stifter-Schule Neubau Messehalle 49 134 Konversionsfläche Ein neuer Stadtteil entsteht Strukturvariante Wohnen Strukturvariante Gewerbe Stufenweiser Aufbau 50 135 Das ehemalige Südbahnhof-Areal an der Brunecker Straße ist mit einer Größe von rund 90 ha das größte Transformationsgebiet Nürnbergs. Nachdem die Deutsche Bahn ihre Güter- und Transportlogistik in den vergangenen Jahrzehnten verlagert hat und die Gleisanlagen nahezu vollständig zurückgebaut wur- den, sind heute lediglich großflächige Güterhallen und einige Gewerbebetriebe verblieben. Aufgrund der stadträumlich günstigen Lage zwischen historisch gewachsenen Stadtvierteln und dem Naherholungs- gebiet Dutzendteich birgt das Planungsgebiet große Chancen für die zukünftige Entwicklung des Nürn- berger Südostens. Vorgesehen ist ein neues urbanes Quartier mit einer Mischung aus Wohnen, Dienst- leistung, Gewerbe und Grünflächen, das vom Grund- stückseigentümer als neuer Stadtteil „Lichtenreuth” bezeichnet wird. Die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG als Eigentüme- rin hat Ende 2014 einen Ideen- und Planungswettbe- werb ausgelobt, an dem zwölf internationale Büros und Bürogemeinschaften teilgenommen haben. Im Juli 2015 hat das Büro West 8 den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb nach Über- arbeitung in der zweiten Phase für sich entschieden. Das Beratungsgremium aus Mitgliedern aus Politik und Verwaltung der Stadt Nürnberg sowie Architek- ten, Stadtplanern und aurelis hat einstimmig den Bei- trag des Rotterdamer Büros zur Weiterbearbeitung ausgewählt. Das städtebauliche und landschaftspla- nerische Konzept dient als Grundlage für den Rah- menplan sowie für die notwendigen Bauleitpläne, die modular und schrittweise erstellt werden sollen. Der vorliegende Entwurf sieht sowohl für die Wohn- als auch die Gewerbevariante die Neuanlage eines Bür- gerparks vor und schafft damit eine funktionierende Grünverbindung vom Hasenbuck zum Dutzendteich. Für den Bereich südlich des Parks ist noch festzule- gen, welche Nutzungsvariante im Modul IV zukünftig vorgesehen wird. Zudem ist eine weitere maßgebliche Grünfläche im Süden als naturnaher Park vorgesehen. Die Ver- kehrserschließung soll über Anbindungen an das bestehende Verkehrsnetz erfolgen. Für die Messe können auf dem Areal dringend benötigte Erweite- rungsflächen zur Verfügung gestellt werden. Aller- dings sollte dann eine kreuzungsfreie Anbindung an das bestehende Messegelände vorgesehen werden. Perspektivische Darstellung des Wohnquartiers im Modul I Brunecker Straße 51 136 3 Teilräume näher betrachtet 137 Im Rahmen der weiteren Gebietsanalyse wird der Betrachtungsperimeter in einzelne Teilräume geglie- dert, welche sich aus physikalischen, programmati- schen oder thematischen Konturen ergeben. Damit wird das „urbane Patchwork“ des Nürnberger Südostens in insgesamt 13 überschaubare und ab- grenzbare logische Einheiten unterteilt. Sie differie- ren mitunter stark hinsichtlich ihrer Größe, des Nut- zungsspektrums und der baulich-räumlichen Struktur und geben damit teilweise ganz unterschiedliche Themenschwerpunkte vor. Eine komprimierte Stärken-Schwächen-Analyse dient einer umfassenden Benennung und konkreten Veror- tung von Defiziten und Potenzialen des Raumes. Sie berücksichtigt auch bereits laufende Planungen im Gebiet. Die Kartierung der Herausforderungen und Begabungen basiert in erster Linie auf den Ergebnis- sen des internen Workshops. Innerhalb der Teilräume findet eine fokussierte Be- trachtung auf verschiedenen Ebenen statt. Neben städtebaulichen und demographischen Kennwerten und strukturellen Merkmalen werden für jeden Teil- raum wesentliche Begabungen und Herausforderun- gen genannt und nachfolgend Kernaufgaben und Handlungsbedarfe dargestellt. Die Darstellung der Ergebnisse in Form von „Steck- briefen“ liefert als Instrument eine kompakte Zusam- menfassung. 53 138 Quartiere und Nachbarschaften im Südosten 54 139 Herausforderungen und Begabungen 55 140 Teilraumsteckbriefe Ein Steckbrief zeigt die räumlichen und funktionalen Eigenschaften eines Teilgebiets, sowie dessen Ent- wicklungspotenzial. Themenübergreifend fasst der Steckbrief die wichtigsten strukturellen Merkmale, sensible Bereiche und identitätsstiftende Elemente eines jeden Teilraumes visuell zusammen. Die Darstel- lungen enthalten Kartenmaterial, Diagramme, Fotos und Kurztexte. Die soziodemographischen Angaben zum Senioren- und Jugendquotienten beziehen sich auf die Ebene der statistischen Distrikte. Der Seniorenquotient stellt den Anteil der Einwohner über 65 Jahre alt bezogen auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter von 15 Symbole und Icons Bedeutungen Öffentlichkeitswirksame Bauten und Nutzungen (z.B. Schulen, Sportstätten, Kultureinrichtungen etc.) Nahversorgung und Ladenzentren U- und S-Bahnstationen mit 500 m Radius Bauliche und programmtische Ergänzung und freiräum- liche Aufwertung Anbindung Fuß- und Radwegeverkehr an Grünvernetzung Gestaltung öffentlicher Raum sozial- und stadträumliche Trennung Großflächige Stellplatzflächen / Ruhender Verkehr Nutzungskonflikte Lärmbelastung Neuer Haltepunkt (Tram) Hochpunkt Zeilensiedlung Reihenhaussiedlung Solitäre Bebauung Ein- und Zweifamilienhaussiedlung Gewerbe- und Industriegebiet Orientierungs- und Übersichtskarte mit markiertem Teilraum Baudenkmal, Ensemble unter Denkmalschutz Konkrete Planungen und Projekte Flächenpotenziale Blockrandbebauung Herausforderungen Chancen Leerstände bis 64 Jahren dar. Der Jugendquotient ermittelt den Anteil der unter 15-jährigen bezogen auf die er- werbsfähige Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jah- ren. Die kompakte Veranschaulichung von Daten und Fak- ten vermittelt schnell einen umfassenden Eindruck des behandelten Gebietes und ermöglicht zusätzlich einen Vergleich mit anderen Teilgebieten. 56 141 Dutzendteich Das denkmalgeschützte Dutzendteichareal setzt sich aus verschiedenen Teilräumen zusammen: der Volkspark mit seinen großzügigen Naherholungsflächen, die Wasser- landschaft, der intensiv genutzte Sportpark rund um das Grundig Stadion, das ehema- lige Reichsparteitagsgelände mit Kongresshalle, Großer Straße und Zeppelinfeld und -tribüne, die Kleingärten an der Beuthener Straße, der Campingplatz, die Wohnsiedlung Oskar-von-Miller-Straße und Herzogstraße sowie die NürnbergMesse. Gesamtfläche: 356 ha Wasserfläche: 58,2 ha (16,3%) Bebaute Fläche: 40 ha (11,2%) Einwohner: 1.031 EW Bevölkerungsdichte: 3 EW/ha fazit • Profilierung der Urbanen Park- landschaft • Nutzungs- und Veranstaltungskon- zept muss die historisch-politische Bildungsarbeit, die Erholungsfunk- tion sowie Naturschutzbelange gewährleisten Begabungen • gesamtstädtische, überregionale und inter- nationale Bedeutung • heterogene Nutzungsstrukturen und Frei- zeitangebote • viele Imageträger • Weiherlandschaft Herausforderungen • hoher Nutzungsdruck • Nutzungskonflikte Event und historisch- politische Lernorte • Nutzungskonflikte Event und Naherholung • Nutzungskonflikte Messe und Grünflächen • Nutzungskonflikt Messeparken und Mes- selogistik • Flächeninanspruchnahme des ruhenden Verkehrs • Erweiterungsbedarf Messe • Instandsetzung Zeppelinfeld und -tribüne Nutzungen Nutzungskonflikte Event - Lernort - Erholung Freiraum Wasserlandschaft Erholung Sport und Freizeit Wald Camping Kleingarten Veranstaltungen Lernorte Wohnen Messe Großer Dutzendteich und Kongresshalle Kleiner Dutzendteich 57 142 17-20%> 40% Neuselsbrunn Die dreieckige, von Hauptverkehrsstraßen umrahmte (Rest-)Fläche Neuselsbrunn entstand als Siedlung für Postbeamte Anfang der 1960er Jahre unabhängig von der städtebaulichen Wettbewerbsplanung für Langwasser. Charakteristisch für die kleinste Insel im Südosten sind die 16- bis 21-geschossigen Wohnhochhäuser. Entstehungszeitraum: 1963 - 1965 Fläche: 8,7 ha Einwohner: 1.389 EW Bevölkerungsdichte: 159 EW/ha Anteil Migranten: 40 bis unter 50% Öffentliche Grünflächen: 1,55 ha (17,8%) Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%) Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie Begabungen • gute ÖPNV-Anbindung • gute Nachbarschaft durch geringe Größe • Panoramablick • zentrale Mitte • Nutzungsanreicherungen durch Ansied- lung russisch-orthodoxer Kirche, Messe- Hostel etc. Herausforderungen • „Verkehrsinsel“ • hohe Lärmbelastung • Erhalt der Nahversorgung • Imageaufwertung • Überalterung / Demographischer Wandel Fazit • Transformationspotenzial • „Mut zum Experiment“ aufgrund der Eigenständigkeit und Größe der Insel Zeilensiedlung und Hochpunkt Neuselsbrunn Stellplätze Messe, Hochpunkte Neuselsbrunn 58 143 Rangierbahnhofsiedlung Planetenringsiedlung Die Insel umfasst zwei Teilräume: die westlich gelegene Rangierbahnhofsiedlung aus Zei- ten der Jahrhundertwende und die östlich anschließende, Ende der 1950er Jahre errich- tete Planetenringsiedlung. Beide Wohnsiedlungen stehen unter Ensembleschutz, zahlrei- che Einzelgebäude sowie die Straßenschilder der Planetenringsiedlung stehen ebenfalls unter Denkmalschutz. Entstehungszeitraum: 1905 - 1914, 1957 - 1959 Fläche: 52 ha Einwohner: 3.953 EW Bevölkerungsdichte: 76 EW/ha Anteil Migranten: 30 bis unter 40% Öffentliche Grünflächen: 4,8 ha (9,2%) Fazit • Erhalt des günstigen Wohnraums mit hoher Qualität • bessere übergeordnete Anbindung • Stärkung der Quartierszentren • Neuer ÖV-Hub mit Tram & U-Bahn • Vernetzung zwischen den beiden Teilräumen Begabungen • starke Identitäten beider Siedlungen • differenzierte öffentliche, gemeinschaft- lich genutzte und private Freiräume • traditionelles Wohngebiet • Bildungsangebote (Grund- und Mittel- schule) • Mietergärten Herausforderungen • Verinselung durch Gleisanlagen • hohe Lärmbelastung • mangelnde Anbindung Fuß und Rad • schwierige Umsetzung der Wegeverbin- dung über die Gleisanlagen • Überalterung / Demographischer Wandel • Erhalt der Nahversorgung • Gewerbeleerstände Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie 25-30% > 40% 20-22% 17-20% Eingang Planetenring- und Rangierbahnhofsiedlung Rangierbahnhofsiedlung 59 144 20-22% 17-20% > 40% Langwasser Nordwest Langwasser U besteht aus mehreren, in sich homogenen Einheiten, die durch Grünflächen voneinander getrennt sind. In der zentralen Insel sind die Gemeinschaftseinrichtungen (Kir- chen und Schule) angesiedelt. Um diese Mitte gruppieren sich die Wohnnachbarschaften. Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie Begabungen • gute ÖPNV-Anbindung • autarke Insel: soziale Infrastrukturen, Bildungs- und Nahversorgungsangebot • Typologievielfalt • Bauspielplatz Langwasser / „Baui“ Herausforderungen • sozialräumliche Trennung zwischen MFH und EFH • nicht genutztes Puffergrün • Überalterung / Demographischer Wandel fazit • Nutzungsanreicherung und Aufwertung öffentlicher Raum Wettersteinpassage • Programmierung zentraler Frei- raum und Puffergrün • Behutsame bauliche Ergänzung Entstehungszeitraum: 1966 - 1972, 1975 - 1977 Fläche: 74 ha Einwohner: 6.153 EW Bevölkerungsdichte: 83 EW/ha Anteil Migranten: ca. 40% Öffentliche Grünflächen: 6,6 ha (8,9%) Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%) Nahversorgungszentrum Wettersteinpassage Zeilenbebauung Langwasser Nordwest 60 145 > 22% 13-17% > 22%< 15% > 40% 30-40% Langwasser Nordost Der Nordosten wurde erst in den 1970er Jahren nach Abzug der Amerikaner zur Bebau- ung freigegeben. Verschiedene Teilräume prägen das Areal: die Bauten der Elementa 1972, die autofreie Siedlung Langwasser P, die Bertolt-Brecht-Schule mit angrenzenden Sportfeldern, Langwasser R mit hohem Anteil an Reihenhäusern und Langwasser S, das mit dem FrankenQuadrat erst komplettiert wird. Das ehemalige Märzfeld ist als Boden- denkmal eingetragen. Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie fazit • Reaktivierung und Aufwertung der Fußgängerzone in P • Positives Image der Bertolt-Brecht- Schule als UNESCO- und Eliteschu- le des Sports auf Wohnquartiere ausweiten Begabungen • autofreie Siedlung in Langwasser P und verkehrsreduzierte Siedlungen Langwasser R und S • Bertolt-Brecht-Schule als Schulzentrum für Bildung und Sport • grüne Gemeinschaftshöfe (P) • Freiraumqualität Langwassersee • Familienwohnen (kinder- und jugendge- recht, größere Wohnungen) • geplantes Neubaugebiet Langwasser T Herausforderungen • Aktivierung der Ladenzonen in der Fuß- gängerzone • teilweise schwierige Orientierung durch labyrinthartige Wegestruktur • Schulneubau und Baugebiet Langwasser T städtebaulich und landschaftlich gut einbinden • Verkehrsaufkommen Messe / Schule intel- ligent managen • Abschottung Kirchen- und Gemeindezen- trum Entstehungszeitraum: ab 1972 Fläche: 96 ha Einwohner: 6.890 EW Bevölkerungsdichte: 71 EW/ha Anteil Migranten: ca. 40% Öffentliche Grünflächen: 25,8 ha (26,8%) Autofreie Siedlung Langwasser P Standort Neubau Bertolt-Brecht-Schule und Langwasser T 61 146 17-20%20-22% > 13% > 40% Langwasser Südwest Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie Langwasser Südwest umfasst fünf, durch Grünzüge separierte Quartiere, die durch Ring- oder Stichstraßen eigenständig erschlossen werden. Die Grünzüge in Ost-West-Richtungen führen zu den Gemeinschaftseinrichtungen (Kirchen und Schulen). Zeilensiedlungen dominieren die Bebauungsstruktur im nördlichen Teilbereich, der bereits fünf Jahre nach Kriegsende bebaut wurde. Begabungen • vielfältige Wohn- und Freiraumtypologien • Angebot an Freizeit, Bildung, Kultur • baumbestandener Rand • Wohnruhe • Waldnähe Herausforderungen • Stärkung des Freiraumsystems • Überalterung / Demographischer Wandel • Angebotserweiterung der Kirchen • Erhalt der dezentralen Nahversorgung • teilweise untergenutzte Gewerbeflächen • energetische Gebäudesanierung Fazit • Stärkung der Freiraumqualitäten durch Nutzungsanreicherung • Behutsame bauliche Ergänzung • Stärkung der dezentralen Struktur der Quartierszentren • Anbindung der Nachbarschaften untereinander Entstehungszeitraum: 1949 - 1971 Fläche: 93 ha Einwohner: 8.332 EW Bevölkerungsdichte: 84 EW/ha Anteil Migranten: ca. 45% Öffentliche Grünflächen: 19,4 ha (20,8%) Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%) ECA-Siedlung mit Marshall-Denkmal Freiraumverbindung Dr.-Linnert-Ring / Franz-Reichel-Ring 62 147 17-20% 13-17%30-40% > 40% > 22% Langwasser Südost Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie Die zentrale Mitte mit Einkaufszentrum und Gemeinschaftshaus verbindet die beiden Stadtteile Südwest und Südost. Langwasser Südost gliedert sich ebenfalls in fünf Nach- barschaften. Der innere von Nord nach Süd verlaufende Grünzug ist deutlich formuliert, verstärkt jedoch die bautypologische Trennung zwischen Reihenhausbebauung im Osten und Geschosswohnen im Westen. Fazit • Stärkung der Freiraumqualitäten durch Nutzungsanreicherung • Behutsame bauliche Ergänzung • Stärkung der dezentralen Struktur der Quartierszentren • Qualifizierung öffentliche Räume Nachbarschaft F/G Begabungen • vielfältige Wohn- und Freiraumtypologien • zentrale Grünfläche mit hoher Qualität • Franken-Center, Gemeinschaftshaus und Schwimmzentrum als Magneten • Angebot an Freizeit, Bildung, Kultur, Freiraumnutzungen, z.B. Interkultureller Garten, Minigolf • teilweise erhöhter Anteil an Jugendlichen • Waldnähe Herausforderungen • sozialräumliche Trennung zwischen MFH und EFH • Überalterung / Demographischer Wandel • Intensivierung ÖV-Anbindung in den östli- chen Quartieren • Zentrierung Konsum- und Kulturangebot • Angebotserweiterung der Kirchen • Erhalt der dezentralen Nahversorgung • teilweise untergenutzte Gewerbeflächen • energetische Gebäudesanierung • temporäre Schließung des Gemeinschafts- hauses 2016 / 2017 wegen Sanierung > Chance für wechselnde Ersatzstandorte Entstehungszeitraum: ab 1972 Fläche: 160 ha Einwohner: 10.355 EW Bevölkerungsdichte: 65 EW/ha Anteil Migranten: ca. 40% Öffentliche Grünflächen: 31,4 ha (19,6%) Bebauung Imbuschstraße / Langwasser F/G Reihenhausbebauung Langwasser C/D 63 148 Beuthener Straße / Poststraße / ehemaliges Grundig-Areal Das Gewerbegebiet an der Beuthener Straße umfasst den Immobilien- und Gewerbepark Grundig, die Fläche des Briefzentrums an der Poststraße, die Grundig-Türme, die Teambank sowie die Waldfläche als Gewerbeflächenpotenzial. Profilgebend ist hier vor allem die Mar- ke „Grundig“ und in baulicher Hinsicht die beiden Grundig-Türme, die bis 2016 umgebaut werden. Begabungen • Image / Marke „Grundig“ • unterschiedliche Branchen (Deutsche Post, Logistik, Bank, Grundig-Akademie, Grundig-Nachfolgeunternehmen) • Flächenpotenziale Gewerbe • Nutzungskonglomerat aus Biergarten, Bankgebäude, Flüchtlingsunterkunft Herausforderungen • teils umzäuntes, nicht zugängliches Areal • teilweise Leerstand im Immobilienpark • Restriktionen Flächenpotenzial Poststra- ße (Ausgleichsflächen) Fazit • Nutzungsangebote für Unte- nehmensmitarbeiter („Grundig- Campus“) • Langfristiges Nutzungskonzept Grundig-Türme • Anbindung Gleisübergang Re- gensburger Straße • Qualifizierung Fuß- und Radwege Beuthener Straße Branchenmix • Logistik • Produktion • Dienstleistung • Service • Labor und Entwicklung Flächenpotenziale Freiraum und Erschließung Gewerbestruktur Entstehungszeitraum: Grundig-Türme 1972 Fläche: 105 ha davon Flächenpotenzial: 13,9 haGrünflächen: 2,32 ha (26,4%) Grundig-Türme Stellplatzflächen Beuthener Straße 64 149 Das Areal zählt zu den größten Entwicklungsvorhaben in Nürnberg. Zur Zeit noch Stand- ort verschiedener gewerblicher Nutzungen wird das Entwicklungsgebiet zukünftig die Schnittstelle zwischen der Südstadt, dem Dutzendteich und Langwasser sein. Im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs zum neuen Stadtteil, das unter dem Namen „Lichtenreuth“ vermarktet werden soll, wurde das Büro „West 8“ als Preisträger gekürt. Der Entwurf dient als Grundlage für die weiteren Verfahren. Fazit • Schnittstelle zwischen Innenstadt, Volkspark Dutzendteich und Lang- wasser • Zukünftige Grünflächen als Teil der Urbanen Parklandschaft Begabungen • zukünftige Schnittstelle zwischen dem Süden und dem Südosten • Städtebaulicher und landschaftsplaneri- scher Wettbewerb als Qualitätssicherung • Deckung gesamtstädtischer Bedarfe Woh- nen und Gewerbe • Deckung von Bedarfsflächen der Messe • Standort für neue gewerbliche Nutzungen Herausforderungen • langfristige, modulare Entwicklung • Versorgung mit schulischer und sozialer Infrastruktur • Anbindung an das Messegelände • Anbindung an das Wohnquartier Hasen- buck und Rangierbahnhofsiedlung • schwierige Umsetzung der Wegeverbin- dung über die Gleisanlagen Flächenpotenzial Freiraum- und Anbindungs- potenziale Schnittstelle Fläche: 90 ha Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße Geplante Nutzungsverteilung W G G G W/G Brunecker Straße Druckereibetrieb Brunecker Straße 65 150 Gewerbeband Breslauer Straße und Thomas-Mann-Straße Das Gewerbeband umfasst vier Teilräume: die umzäunte Großdruckerei, einen kleinteiligen Mix aus Autohändlern, Fitnesscenter, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben entlang der Breslauer Straße, an der Thomas-Mann-Straße den Businesspark Eurocom mit Verwaltungs- und Dienstleistungsunternehmen sowie das ehemalige FotoQuelle-Gebäude mit angren- zendem Nahversorger und mittelständischen Betrieben. Der zur Zeit nicht zugängliche ehemalige Bahnhof Märzfeld steht unter Denkmalschutz. Begabungen • zentraler Arbeitsort • Nahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete • Mix aus kleinteiligem und großflächigem Gewerbe • „TM 50“ als Impulsgeber und gelungenes Beispiel für energetische Sanierung • Erweiterungsflächen Eurocom • Nachverdichtungspotenziale • U-Bahn-Betriebshof • möglicher Teilrückbau der Bahngleise als langfristiges Flächenpotenzial Herausforderungen • mangelnde Verknüpfung der Wohnquar- tiere (Unterführung) • Integration des ehemaligen Bahnhof Märzfeld • Anlieferungsverkehr Fazit • Schnittstelle zwischen Langwasser Nord und Langwasser Süd • Gestaltung der Unterführung • Transformation Gewerbegebiet zum vernetzten Stadtraum • Integration des ehemaligen Bahn- hof Märzfeld Entstehungszeitraum: ehem. Bahnhof Märzfeld 1938 Gewerbe ab 1956 Eurocom ab 1996 Fläche: 62 ha Sonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%) Branchenmix • Druckerei • Verwaltung • Dienstleistung, Büro • Handwerksbetriebe • Nahversorgung • Hotel und Gastronomie Flächenpotenziale Freiraum und Erschließung Gewerbestruktur Businesspark Eurocom Unterführung zwischen Langwasser Nord / Süd 66 151 > 40% 17-20% Gewerbe- und Wohnsiedlung Zollhausstraße Die Gewerbe- und Wohnsiedlungen an der Zollhausstraße umfassen die Wohnsiedlun- gen Neuland und Am Harnischschlag, die bereits in den Nachkriegsjahren entstanden sind. In den Gewerbegebieten an der Zollhausstraße befinden sich Discountmärkte, ein traditioneller Lebkuchenhersteller, Dienstleistungsunternehmen und das Bildungszen- trum für Pflege, Gesundheit und Soziales. Das Areal zwischen Breslauer Straße und den Gleisanlagen ist als Industriegebiet festgesetzt. Fazit • Definition des Stadtrandes • Stärkung der Grünverbindung ent- lang der Bahngleise • Anbindung an Langwasser und Kettelersiedlung Begabungen • Jugendtreffpunkt • Privatschule der Gemeinnützigen Gesell- schaft für soziale Dienste (GGSD) • Grünanlage an den Gleisen • Schornstein der Fernwärmezentrale als Orientierungspunkt • Gewerbe- und Industrieflächen mit Gleisanschluss • Festsetzung als Industriegebiet erhält hohe Arbeitsplatzdichte • zentrale Arbeitsorte Herausforderungen • ohne eigenständige Identität • teilweise Leerstand im Industriegebiet • Radwegeführung Breslauer Straße • erhebliche Lärmbelastung durch die Autobahn • Überalterung / Demographischer Wandel Seniorenquotient Jugendquotient Freiraum und Erschließung Typologie Entstehungszeitraum: Wohnsiedlungen ab 1950 Fläche: 58 ha Einwohner: 8.332 EW (statistischer Bezirk 37) Bevölkerungsdichte: 84 EW/ha (statistischer Bezirk 37) Anteil Migranten: 35% Öffentliche Grünflächen: 0,7 ha (12,1%) Neulandsiedlung Gewerbe- und Industriegebiet Breslauer Straße 67 152 Klinikum Süd und Blindenanstalt Ein sozial orientierter Nutzungscluster ist mit dem Bildungszentrum und den Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte sowie dem Klinikum Süd vorhanden. Eingebettet in die baumbestandene Landschaft ist die Bebauung von der Straße aus nicht sichtbar. Das Asphaltwerk grenzt östlich an das Areal. Begabungen • Klinikum Süd als langfristiger Arbeits- standort in Langwasser • Kita mit besonderen Rahmenbedingun- gen für Beschäftigte des Klinikums • landschaftliche Einbettung in den Wald Herausforderungen • mangelnde ÖV-Anbindung • Flächeninanspruchnahme des ruhenden Verkehrs • Erweiterung des Klinikums Süd • Wettbewerb um Facharbeitskräfte • inklusives Wohnumfeld ermöglichen Fazit • Optimierung der ÖV-Anbindung • Attraktivierung des Arbeits- und Wohnstandorts Langwasser im Wettbewerb um Facharbeitskräfte Entstehungszeitraum: 1978 Blindenanstalt 1987 Klinikum Süd Fläche: 25 haSonstige Grünflächen: 2,32 ha (26,4%) Freiraum und Erschließung Typologie Klinikum Süd Blindenanstalt 68 153 > 40% Regensburger Straße Der nördliche Bereich an der Regensburger Straße entstand 1938 als Wohnkomplex für Arbeiter. Die im Wald liegende Anlage wird heute als Altenheim und als Gemeinschafts- unterkunft für Asylbewerber genutzt. Die Bauten stehen unter Denkmalschutz. Im südlich angrenzenden Gewerbegebiet befinden sich neben einem Stahlhandelbetrieb Autohäuser und Systemgastronomie. Fazit • Anbindung an das Umfeld • Umgang mit heterogenem Nut- zungsmix • Öffnung der Enklave Begabungen • landschaftliche Einbettung in den Wald • unmittelbare Nähe zum Staatsforst • gute ÖV-Anbindung im nördlichen Bereich • heterogene Nutzungen und Bewohner- schaft: Künstlerkolonie, Seniorenheim, Kita, Flüchtlingsunterkunft, Autohäuser und Systemgastronomie Herausforderungen • Öffnung der Enklave • Anbindung zum Wald und über die Gleise • Erweiterung Flüchtlingsunterkunft • Planung Neubau eines Senioren- und Pflegeheims • Gebäudesanierung Entstehungszeitraum: 1938 Wohnkomplex Fläche: 32 ha Seniorenquotient Freiraum und Erschließung Typologie Ehemalige Arbeiterunterkünfte Gewerbegebiet Regensburger Straße 69 154 4Schlussfolgerungen 155 Die thematischen und die teilräumlichen Analysen vermitteln ein umfassendes Bild des INSEK-Raumes. Bedingt durch die “Patchworkhaftigkeit” des Un- tersuchungsraumes war die Betrachtung von über- geordneten Themen wie beispielsweise der Ge- bietsvernetzung ebenso wie eine Betrachtung in unterschiedlichen kleineren Maßstäben wichtig und aufschlussreich. Für den nördlichen Teil des Gebietes – die Urbane Parklandschaft mit Messe, ehemaligem Reichspartei- tagsgelände, Dutzendteich und vielfältigen Freizeit- angeboten – stellen sich dabei weitgehend anders gelagerte Aufgaben als für die Großsiedlung Lang- wasser im südlichen Gebietsteil. In der weiteren klein- räumigen Betrachtung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Teilräume deutlich. Die erkennba- ren Potenziale und Herausforderungen können da- bei von Insel zu Insel stark differieren. So finden sich weitgehend „stabile“, ruhige Quartiere mit weniger Handlungsbedarf in direkter Nachbarschaft zu sol- chen mit multiplen Problemlagen oder hohem Trans- formationsdruck und dynamischem Wandel. Die Orte mit Veränderungsdynamik im INSEK-Gebiet bieten gleichwohl die Möglichkeit von entwicklungsstrate- gischen Weichenstellungen, welche lokal und ge- samtstädtisch wirksam werden können. Im Zuge der Projektbearbeitung hat sich der enge Dialog mit Akteuren und Stakeholdern des Nürnber- ger Südostens als fruchtbar und konstruktiv erwiesen. Es konnte lokales Wissen für das INSEK erschlossen werden und neue Vernetzungen und ein produktiver Austausch zwischen einzelnen Akteuren und Grup- pen angeregt werden. So entstand sukzessive ein Panorama der unterschiedlichen Perspektiven aller Planungsbeteiligten zu bisherigen Entwicklungen, Zu- sammenhängen, Konflikten und Wirkkräften im Un- tersuchungsgebiet. Die Übersichtskarte der relevan- ten Akteure im Nürnberger Südosten vermittelt einen Eindruck über die Zusammensetzung von Institutio- nen und Nutzungsinteressen vor Ort. Die Heterogenität des Raumes und die Vielschichtig- keit der Stadtentwicklungsaufgaben wurden in der Analyse bereits umfangreich dargestellt. Im Folgen- den werden dazu, thematisch gebündelt, Handlungs- empfehlungen entwickelt. Eine grafische Zusam- menschau der vorgeschlagenen Empfehlungen und strategischen Projekte erfolgt im Strategieplan, wel- cher sich aus fünf thematischen Handlungsräumen zusammensetzt. 71 156 Ergänzend zur Sektoral- und Teilraumanalyse und der schlussfolgenden Definition der Potenziale und Herausforderungen soll die Beurteilung des Südos- tens hinsichtlich seines Entwicklungsdrucks und seines Transformationspotenzials mittels einer Dynamik- karte abgeschlossen werden. In dieser Karte werden die dynamischen und stabilen Zonen, bezogen auf zu erwartende und bereits geplante Transformationen, zusammenfassend dargestellt. Der Norden des Südostens wird durch mehrere dynamische Zonen geprägt: • die NürnbergMesse • die Arena Nürnberg und das Grundig Stadion • der Neubau der Bertolt-Brecht-Schule und die Dependance Grundschule Zugspitzstraße im Zusam- menhang mit dem Neubaugebiet Langwasser T • das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände • die Zeppelintribüne und das Zeppelinfeld • die Meistersingerhalle mit geplanter Konzerthalle • das Entwicklungsgebiet ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße • der Z-Bau, das Kulturzentrum in der ehemaligen Nürnberger Südkaserne In diesen Gebieten entsteht eine deutliche Dynamik, die sich zukünftig in verschiedene Richtungen stärker ausbreiten könnte: Die Messe strahlt Richtung Süden und wird einen Einfluss auf das angrenzende Wohn- gebiet Neuselsbrunn und langfristig auf das Dunst- gebiet Langwasser U haben. Das Überwinden der „Wetterfronten“ entlang der Münchner Straße ist hier jedoch eine große Herausforderung. Die dynamische Zone über dem Areal des Neubaus Bertolt-Brecht-Schule könnte sich auf die Wohnge- biete Langwasser P und R ausbreiten. Langwasser U wird von dieser Transformation auch profitieren und kann diese Dynamik für seine eigene Entwick- lung nutzen. Ebenso könnte in Zukunft das Dunstge- biet Poststraße Süd sowie das Dunstgebiet Breslauer Straße / Thomas-Mann-Straße von der Dynamik profi- tieren und zu einem integrierten Gewerbegebiet im urbanen Gefüge zwischen Nord und Süd werden. Die Arena Nürnberg und das Grundig Stadion sind dynamische Orte im Dutzendteichgelände, die auf ihre unmittelbare Umgebung ausstrahlen. Weiterhin gibt es eine deutlich ablesbare Tendenz für eine baldige Transformation im nord-östlichen Be- reich des Dutzendteichgeländes. Durch den Neubau eines Konzertsaales, der Reorganisation des Zeppelin- feldes, der baulichen Sicherung der Zeppelintribüne, dem Ausbau des Dokumentationszentrum Reichs- parteitagsgelände und der Umsetzung eines neuen Nutzungskonzeptes für das ehemalige Reichspartei- tagsgelände wird eine hohe Dynamik entstehen, die Auswirkungen auf das Dutzendteichgelände hat. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche rund um den Dutzendteich führen momentan zu Nutzungskonflik- ten zwischen Erholungssuchenden, Messebesuchern und ökologischen Interessen, die es in Zukunft zu lö- sen gilt. Im Bereich des Entwicklungsgebietes ehemaliger Süd- bahnhof / Brunecker Straße wird ein neuer Stadtteil entstehen, der einen dynamischen Einfluss auf seine benachbarten Quartiere haben wird. Die durch das langfristig vermietete Gewerbe entstehenden Span- nungen im Entwicklungsprozess müssen im anstehen- den Bebauungsplanverfahren gelöst werden. Die Eröffnung des Kulturzentrums Z-Bau wird als wichtige zukünftige kulturelle Einrichtung einen dy- namischen Einfluss auf den neuen Stadtteil am ehe- maligen Südbahnhof / Brunecker Straße haben. Der Süden des Planungsgebietes wird hauptsächlich durch zwei dynamische Zonen geprägt: • das Transformationsgebiet rund um das Gemein- schaftshaus, das Franken-Center und das Moderni- sierungsgebiet Langwasser F / G • das Entwicklungsgebiet um das Schwimmzentrum Langwasser, den Bewegungspark und das Klinikum Süd. Von der hohen Dynamik des Areals rund um das Franken-Center / Gemeinschaftshaus als Kern des Südens könnten das angrenzende Dunstgebiet Lang- wasser H sowie das Gewerbegebiet Breslauer Straße / Thomas-Mann-Straße profitieren. Jedoch stellt hier die Vernetzung zu den angrenzenden stabilen Quartieren eine Herausforderung dar. Von dem Entwicklungsschub rund um das Schwimmzentrum Langwasser kann insbesondere die Verbindung über das Gewerbegebiet Breslauer Straße / Thomas-Mann- Straße nach Langwasser Nord profitieren. 72 Veränderungsdynamiken Transformationspotenziale des Südostens 157 73 Dynamische Zonen Bei dynamischen Zonen handelt es sich um Gebiete mit hoher Entwick- lungsenergie. Stabile Zonen In diesen Gebieten sind momentan sehr wenige oder keine dynamischen Prozesse vorhanden.Es bestehen hier aktuell keine Entwicklungsmög- lichkeiten. Dynamik Die Pfeile zeigen die Entwicklungsdynamik und Entwicklungs- richtung an. Starker Dunst Dunstgebiete sind noch nicht genutzte Räume mit Potenzial. Spannungsbereiche Spannungsbereiche zeigen Nutzungskonflikte durch verschiedene Interessenslagen. Wetterfront Wetterfronten verdeutlichen Grenzen von dynamischen Ent- wicklungspotenzialen die auf stabile Zonen stoßen.S D 158 Beteiligte Akteure Den Südosten gemeinsam entwickeln 74 Im vielschichtigen Nebeneinander von Räumen, Nut- zungen und Akteuren im Südostraum liegt ein wich- tiges Potenzial für eine integrierte Entwicklung. Als Impulsgeber sind die lokalen Akteure für eine spätere Umsetzung der Handlungsfelder von besonderer Be- deutung, um Initiativen zu verstehen, Netzwerke zu stärken oder ungewöhnliche Allianzen aufzubauen. Im Nürnberger Südosten ist eine große Zahl von Interessensgruppen in ganz unterschiedlichen Hand- lungsgebieten aktiv. Das Spektrum reicht von großen wirtschaftlichen Unternehmen wie der MesseNürn- berg über städtische Einrichtungen, lokale Instituti- onen, Großveranstaltern bis hin zu diversen lokalen Vereinen und einzelnen engagierten Bewohnern. Der Prozess des INSEKs hat viele Akteure zusammen- gebracht. Mit ihnen gemeinsam wurden Gespräche geführt, Themenfelder erarbeitet und Vorschläge zur Steuerung der weiteren Entwicklung diskutiert. In verschiedenen Werkstätten wurden zu spezifischen Themen wie Dutzendteichgelände / Urbane Park- landschaft, Mobilität, Kultur- und Bildungslandschaft, Junger Südosten, Quartiersentwicklung und Wohnen, soziale Infrastrukturen sowie Gewerbeentwicklung mit entsprechenden Zielgruppen gearbeitet und Vi- sionen entwickelt. Einige wichtige Vertreter haben jedoch gefehlt. Diese sollten in Zukunft mit in die Entwicklung des Südostens einbezogen werden. Bei der Diskussion des Dutzendteichgeländes Ur- bane Parklandschaft waren neben Vertretern der Stadt und lokalen Vereinen wie dem Yachtclub Noris Nürnberg, dem Bürgerverein Nürnberg Hasenbuck oder dem Bürgerforum Dutzendteich auch Großver- anstalter wie MCN oder ARGO Konzerte vertreten. Aktiv in den Prozess miteinbezogen waren ebenfalls Wirtschaftsunternehmen wie die NürnbergMesse, die Arena Nürnberg oder das Grundig Stadion, außerdem städtische Institutionen wie das „Dokumentations- zentrum Reichsparteitagsgelände“ oder „Museen der Stadt Nürnberg“ sowie Anwohner. Die Werkstätten haben gezeigt, dass durch die Zusammenarbeit der Akteure bereits Lösungsvorschläge für verschiedene Interessenskonflikte wie die Lagerung der Absperr- zäune des Norisringrennens gemacht worden sind. An diese Gesprächskultur sollte im weiteren Prozess angeknüpft werden und weitere ansässige Vereine und Nutzer wie der Kanuverein Nürnberg, der Verein Geschichte für Alle, das Studienforum des Dokumen- tationszentrums Reichsparteitagsgelände oder der Verein Baulust mit einbezogen werden. In den Werkstätten zur Zukunft der Quartiere wur- den Themen wie Bildung, Kultur und Sport, die öf- fentlichen Grünräume, die Zukunft der sozialen Infra- strukturen und Mobilität behandelt. Um eine klare Einschätzung über die Qualität der Wohnquartiere mit Fragen nach der Anbindung an das öffentliche Netz, Angebote sozialer Infrastruktu- ren, kultureller oder sportlicher Angebote oder Ange- bote für Kinder und Jugendliche machen zu können, wurden mehrere Workshops durchgeführt. Dazu wur- den Bewohner, Schüler der Georg-Ledebour-Schule und des Jugendclubs Container, kirchliche Vertreter wie die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, das ökumenische Kirchenzentrum Langwasser und die russisch-ortho- doxe Gemeinde der Geburt der Allerheiligsten Got- tesmutter sowie die Stadtteilpatin Ingrid Hofmann involviert. Mit Bewohnern aus Langwasser wurde im Haus der Heimat über Defizite, Qualitäten und wün- schenswerte Entwicklungen der Quartiere diskutiert. Um die Wünsche der Bewohner und Jugendlichen zur besseren Anbindung an das bestehende ÖPNV-Netz in Zukunft realisieren zu können, wurden mit der VAG und den Vereinen i bike Nürnberg, dem ADFC Nürnberg oder dem Bürgerverein Langwasser Vor- schläge erarbeitet. Die Frage nach der Zukunft der Gewerbegebiete und wie diese zukünftig auch als verbindende Elemente in der Stadt funktionieren können, wurde mit der IHK, der Deutschen Bahn, dem Klinikum Süd, der Ifri-Schuhmann Lebkuchenfabrik, der I. K. Hofmann GmbH als großer Personaldienstleister und Gewerbe- treibenden wie TM50 überlegt. An die beschriebenen angestoßenen Diskussionen der Akteure sollte unbedingt angeknüpft werden. Es sollten dazu Formate gefunden werden, die einen regelmäßigen Austausch ermöglichen, die Beteiligten in Kontakt halten bzw. bringen und die diversen Nut- zungen am Ort koordinieren. 159 städtische Institutionen wirtschaftliche Unternehmen Großveranstalter Vereine Schulen Beteiligte Akteure Interessensvertretung Stadtverwaltung und städtische Ämter Bewohner Kirchen Dutzenteichgelände Urbane Parklandschaft Quartiersentwicklung und Wohnen Gewerbeentwicklung Themenfelder 75 160 HANDLUNGSRAUM URBANE PARKLANDSCHAFT UND GRÜNZÜGE HANDLUNGSRAUM KULTUR- UND BILDUNGSLANDSCHAFTEN HANDLUNGSRAUM QUARTIERS- ENTWICKLUNG UND WOHNEN HANDLUNGSRAUM GEWERBEENTWICKLUNG HANDLUNGSRAUM MOBILITÄT Strategisches Projekte Straßenbahnnetz qualifizieren ÖPNV Verbindungen stärken Querungsmöglichkeiten optimieren Umsteigeknoten realisieren Orientierung ermöglichen Option StaßenbahnlinieOption Staßenbahnlinie Alternative Buslinie Neue Radschnellwege realisieren Bestehende Rad- und Fußwege ausbauen und neu gestalten Strategieplan und seine fünf Handlungsräume Strategische Projekte Stärkung übergeordnete Grünverbindung Vertiefungsraum Urbane Parklandschaft Ausbau Radschnellwege Ergänzung und Ausbau Rad- und Fußwege Waldflächen öffentliche Grünflächen Wohnquartiere Bestand Gewerbeflächen Bestand Wohnquartiere Bestand Ausbau und Mehrfachnutzung von Lern- und Bewegungsräumen Impulsprojekte in Realisierung / Planung Impulsprojekte in Realisierung / Planung Strategische Projekte auf übergeordneter Stadtteilebene Strategische Projekte auf lokaler Quartiersebene Um- und Mehrfachnutzung z.B. temporäre Museen, Konzerte Flächenpotenzial Gewerbe Strategische Projekte Fortbestand ansässiger Betriebe sichern soziale und kulturelle Zwischen- nutzungen zulassen Gewerbeflächen Bestand Impulsprojekte in Realisierung / Planung Bestand Rad- und Fußwege 76 Um der Vielseitigkeit eines solch heterogenen Ge- biets in angemessener Form zu begegnen wurden im Prozess der Leitbildentwicklung im engen Dialog mit den Anwohnern des Südostens, lokalen Akteuren und Interessensgruppen und dem ressortübergreifenden Gebietsteam der Stadt Nürnberg unterschiedlichste Blickwinkel eingenommen. Von den baulichen Struk- turen einzelner Teilbereiche über raumübergreifende Fragen der Freiraum- und Quartiersentwicklung, Stadtökonomie, Mobilität und bis hin zu politisch- prozessualen und sozio-kulturellen Fragen. In dieser Phase haben sich eine Reihe von Themen und Räume herauskristallisiert, die von besonderer strategischer Bedeutung für die zukünftige stadträumliche Ent- wicklung des Nürnberger Südostens sind. Diese strategische Sammlung wurde anschließend in insgesamt fünf „Handlungsräume“ mit den jeweili- gen Kernbotschaften übersetzt. Der Gesamtstrategieplan integriert diese fünf „Hand- lungsräume“ mit ihren wichtigsten Botschaften und Handlungsansätzen zu einem langfristigen Orientie- rungsrahmen und kommunizierbaren Raumbild. Die Inhalte des Gesamtstrategieplans werden im anschlie- ßenden Kapitel unter den fünf Themenbereichen Urbane Parklandschaft und Grünzüge, Kultur- und Bildungslandschaften, Quartiersentwicklung und Wohnen, Gewerbeentwicklung und Mobilität einzeln thematisch vertieft und räumlich konkretisiert. Die Handlungsempfehlungen und aufgezeigten Instru- mente und strategischen Projekte definieren einen Fahrplan für die Umsetzung der formulierten Leitge- danken. Um- und Mehrfachnutzung z.B. mobile Nahversorger Um- und Mehrfachnutzung z.B. private Tauschbörse Nachbarschaftszentren stärken (Nahversorgungszentren + wohnungsnahe Dienstleistung) Wohnraum quantitativ und qualitativ steigern (z.B. Energetische Gebäudesanierung, bauliche Ergänzungen, Neubauten) Öffentliche Freiräume / Siedlungsgrün qualifizieren Impulsprojekte in Realisierung / Planung 161 Strategisches Projekte Straßenbahnnetz qualifizieren ÖPNV Verbindungen stärken Querungsmöglichkeiten optimieren Umsteigeknoten realisieren Orientierung ermöglichen Bestehende Rad- und Fußwege ausbauen und neu gestalten Bestand Rad- und Fußwege 162 5 Handlungsräume und Empfehlungen 163 Die fünf Handlungsräume des INSEK fokussieren jeweils auf ein für das Gebiet zentrales Stadtent- wicklungsthema. Für jeden Handlungsraum wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, in denen strate- gische Ziele und ein Katalog konkreter Maßnahmen benannt werden. Eine Kurzübersicht fasst zu den jeweiligen Handlungsempfehlungen die wichtigsten umsetzungsorientierten Instrumente und strategisch relevanten Projekte zusammen. Für die Handlungsräume „Quartiersentwicklung und Wohnen“ sowie „Gewerbeentwicklung“ wurden au- ßerdem in einer vertiefenden Betrachtung mögliche Projektbausteine als „Zukunftsskizzen“ dargestellt. Die beiden Konkretisierungen „Zukunftsfähige Quar- tiere“ und „Neue Mitte Langwasser“ zeigen beispiel- haft, wie die Handlungsempfehlungen als ein Set an konkreten Maßnahmen räumlich umgesetzt werden könnten. Urbane Parklandschaft und Grünzüge: Freiräume qualifizieren und neu denken Der Südosten ist der grünste Stadtteil Nürnbergs. Um dieser Besonderheit gerecht zu werden, nimmt die Grünentwicklung im INSEK eine besonders wichtige Stellung ein. Mit dem Begriff der „Urbanen Park- landschaft“ wird dem Volkspark Dutzendteich eine zeitgemäße Entwicklungsperspektive zugewiesen. Darüber hinaus soll ein Integriertes Nutzer- und Pfle- gemanagementkonzept eine verbesserte Koordinie- rung der verschiedenen Aktivitäten im Dutzendteich- areal ermöglichen. Die Qualifizierung und weitere Vernetzung der übergeordneten Grünverbindungen soll zu einer höheren Durchlässigkeit, verbesserten Nutzbarkeit und zur Stärkung der ökologischen Viel- falt der Teilbereiche beitragen. Kultur- und Bildungslandschaften: Historisch-politische Lernorte, vielfältige Bewegungsräume und lokale Bildungsnetz- werke weiterentwickeln Mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände und einer Vielzahl weiterer Institutionen und Lernorte verfügt der Nürnberger Südosten über eine vielsei- tige Kultur- und Bildungslandschaft. Strategische Projekte sollen die historisch-politische Bildungsarbeit erweitern und profilieren. Eine Möglichkeit zur Stär- kung der Quartierszentren besteht in der intensive- ren Vernetzung der dezentralen sozialen Kultur- und Bildungsorte als ganztägige Lern- und Lebensräume. Mit dem Leistungssportzentrum verfügt der Nürnber- ger Südosten über eine einzigartige Infrastruktur, die mit der Realisierung weiterer sportbezogener Pro- jekte und der Verknüpfung mit externen Institutio- nen gestärkt werden soll. Quartiersentwicklung und Wohnen: Nachbarschaften zukunftsfähig machen Mit der Untersuchung der Quartiere rückt das un- mittelbare Wohnumfeld der Bewohner in den Fokus. Punktuelle, qualitative und bauliche Ergänzungen bei gleichzeitiger Sicherung und Aufwertung der Freiflä- chen sollen zu einer Attraktivierung der Stadtquar- tiere beitragen. Auf programmatischer, freiräumli- cher und baulicher Ebene muss dabei auf jugend- und altengerechte Bedarfe gezielt reagiert werden. In Anknüpfung an die städtebaulichen Leitbilder der Nachkriegszeit und deren innovativer Umsetzung im Südosten sollten experimentelle und besondere Wohnformen ermöglicht und gefördert werden. Der ökologische und sozialverträgliche Stadtumbaupro- zess wird die Bestandsstrukturen für die Zukunft fit machen. Gewerbeentwicklung: Mehr als nur Arbeit Die bestehenden Gewerbestandorte sollen langfris- tig gesichert und mit standortbezogenen, passge- nauen Konzepten weiter entwickelt werden. Neue Flächenangebote für gewerbliche Nutzungen wer- den mittelfristig am ehemaligen Südbahnhof an der Brunecker Straße entstehen. Das Gewerbegebiet zwischen Thomas-Mann-Straße und Breslauer Straße liegt im Zentrum Langwassers und hat das Potenzial, zu einem verbindenden Scharnier zwischen Langwas- ser Nord und Süd zu werden. Hierfür werden Maß- nahmen zu einer höherwertigen Nachverdichtung sowie einer Aufwertung der Straßenräume und der Unterführung als Übergänge zu den angrenzenden Quartieren vorgeschlagen. Um den Flächenbedarf der Messe abzusichern und das Konfliktpotenzial mit den benachbarten Nutzungen zu mindern, wird vorge- schlagen, andernorts Ersatz- und Ausweichflächen zur Verfügung zu stellen. Mobilität: Verbindungen im Stadtteil und ins Zentrum verbessern Der Nürnberger Südosten ist gut erschlossen. Für eine Optimierung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV wird eine Reihe an Schlüsselmaßnahmen vorgeschlagen: der Ausbau bestehender ÖPNV-Ver- bindungen, die Entwicklung neuer Haltestellen und Straßenbahnlinien (zwischen dem neu entstehenden Stadtteil an der Brunecker Straße und Messe-Ost so- wie zwischen Gartenstadt und Fischbach), ein Ausbau der Rad(schnell)wege, die Verknüpfung der unter- schiedlichen Verkehrsträger durch intermodale Mo- bilitätshubs sowie eine Vielzahl kleinteiliger Eingriffe im Bereich des Rad- und Fußverkehrs. 79 164 Urbane Parklandschaft Freiräume gemeinsam entwickeln HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Strategische Projekte Impulsprojekte in Realisierung / Planung Stärkung übergeordnete Grünverbindung Vertiefungsraum Urbane Parklandschaft Waldflächen öffentliche Grünflächen Wohnquartiere Bestand Gewerbeflächen Bestand Ausbau Tramlinie Option Tramlinie Flächenpotenzial Gewerbe Alternative Buslinie Bestand Buslinie Ausbau Radschnellwege Ergänzung und Ausbau Rad- und Fußwege Bestand Rad- und Fußwege 80 165 und Grünzüge Seit Jahrhunderten wird der Volkspark Dutzendteich von den Nürnbergern als stadtnahe Erholungsfläche intensiv genutzt. Durch die Überformung des Areals durch die Nationalsozialisten als Reichsparteitagsge- lände und durch die spätere Intensivierung sportli- cher und kultureller Nutzungen in der Nachkriegszeit hat sich eine besondere Parklandschaft entwickelt, die über die Stadtgrenzen hinaus bekannt geworden ist. Wie in kaum einem anderen Park vermischen sich historische Zeugnisse mit zeitgenössischen Ansprü- chen an Freizeit und Erholung, geschützte Biotope und Gewässer, Fußgänger, Radfahrer und parkende Autos, Kultur und Sport, kommerzielle Veranstaltun- gen und öffentlichen Freiraumnutzungen. Viele der Nutzungen auf dem Dutzendteichgelände sind für sich betrachtet keine klassische Parknutzungen. Doch gerade die Mischung der unterschiedlichen Aktivi- täten, Regelungen und Freiraummilieus machen die hohe Anziehungskraft des Volksparks aus. Die mit dem Namen Volkspark Dutzendteich assoziierte Idee einer klassischen Parknutzung mit weitläufigen Grün- flächen sowie Picknick machenden und Sport treiben- den Menschen trifft nur bedingt zu und muss für die Zukunft inhaltlich weiterentwickelt werden. Mit dem erweiterten Begriff Urbane Parklandschaft Dutzend- teich verbindet sich der Anspruch, die vielfältigen Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen zu einem wegweisenden und sichtbaren Parkprofil zu entwi- ckeln. Im Folgenden werden Handlungsempfehlun- gen mit strategischen Projekten und Instrumenten für die zukünftige Entwicklung der Urbanen Parkland- schaft Dutzendteich und des übergeordneten Frei- raumsystems dargestellt. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Konflikte lösen und Synergien nutzen Die Dichte an unterschiedlichen Nutzungen und ihren jeweiligen Ansprüchen erfordert für den Park ein erhöhtes Maß an Koordinierung und Manage- ment. Dies betrifft vorrangig drei Ebenen: Gerade in Zeiten mit einer hohen Veranstaltungs- dichte stößt der Park an die Grenzen seiner Belast- barkeit. Die Möglichkeiten zur öffentlichen Naherho- lung, die historisch-politische Bildungsarbeit und das ökologische Gleichgewicht sind bei Veranstaltungen durch parkende Autos, Veranstaltungslogistik und Menschenmassen stark beeinträchtigt. Eine weitere Konfliktebene sind die Flächenansprüche der Sport- und Freizeitnutzung gegenüber denen der historisch- politischen Lernorte. Darüber hinaus mangelt es an einem einheitlichen Konzept zur Parkgestaltung und zum Pflegemanagment. Dies ist auch zurückzufüh- ren auf eine unzureichende Koordination der unter- schiedlichen Akteure. Bereits heute gibt es unterschiedliche Gruppen, die sich um Koordination bemühen. So gibt es eine Ko- ordinierungsgruppe zur Parkraumbewirtschaftung wie auch zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände. Bisher fehlt jedoch eine Plattform, die ressortüber- greifend die Belange von Stadt, lokalen Akteuren, Veranstaltern und Nutzern in der Urbanen Parkland- schaft koordiniert. Aus diesem Grund wird die Zu- sammenführung der bereits bestehenden Koordinie- rungsgruppen sowie weiteren Vertretern von lokalen Akteuren und Nutzern zu einem Gremium „Urbane Parklandschaft“ angeregt. Das Gremium hat eine steuernde und vermittelnde Funktion. Die konkrete Umsetzung von zukünftigen Planungen obliegt den zuständigen Institutionen. Es übernimmt folgende Aufgaben: • Bei Nutzungskonflikten vermittelt das Gremium zwischen den Akteuren und entwickelt mit ihnen zusammen eine Lösung. • Das Gremium begleitet die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten Nutzer- und Parkma- nagementkonzeptes. • Für Großveranstaltungen in der Urbanen Parkland- schaft begleitet das Gremium die Entwicklung und Umsetzung eines Veranstaltungslogistikkonzeptes. Urbane Parklandschaft gestalten und pflegen Den „Leitlinien zum zukünftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsge- lände“ entsprechend soll die Erholungsfunktion und individuelle Freizeitnutzung der Urbanen Parkland- schaft verbessert werden. Dazu gehört, dass zentrale, öffentliche Erholungsräume im Sinne des Volkspark- gedankens (soziale und gesundheitliche Dimension) gestärkt und ein Naturerfahrungs- und Erlebnisraum der Weiher- und Gewässerlandschaft entwickelt wird. Die Qualifizierung des Kleinen Dutzendteiches als Badegewässer wäre ein strategisches Projekt, das die Aufenthaltsqualität stark verbessern würde. Hoch- 81 166 wertig gestaltete und gut erreichbare Eingangssitua- tionen und attraktive Übergänge haben eine Iden- tität stiftende Wirkung, machen die Parklandschaft sichtbar und erlebbar und tragen dazu bei, dass die einzelnen Teilbereiche als Gesamtraum zusammen- wachsen und wahrgenommen werden können. Diese Lesbarkeit stellt hohe Ansprüche an die Gestaltung und Pflege und bedarf entsprechender Infrastruktur- maßnahmen. Bisher ist wenig von einer durchgehen- den Gestaltungsqualität der Freiräume zu erkennen. Besonders strategische Punkte, wie beispielsweise die Eingangssituation zur Zeppelintribüne, lassen keine gestalterische Handschrift erkennen: die be- liebig platzierten Imbissbuden, Toilettenhäuschen und Rennstreckenabsperrungen bilden das konzept- lose Entrée der Zeppelintribüne. Die Parklandschaft braucht daher dringend einen Entwicklungsplan so- wie ein integriertes Nutzer- und Parkmanagement- konzept, das klare Qualitätsstandards für Nutzung, Gestaltung und Pflege setzt und ein Set aus identi- tätsstiftenden Maßnahmen enthält, die dazu bei- tragen, die einzelnen Bereiche des Parks zu einem Gesamtensemble zu verbinden. Dies betrifft zum Bei- spiel ein einheitliches und klares Orientierungssystem für die Parklandschaft und ein durchgehendes Gestal- tungskonzept für Pflege, Neupflanzungen und die Verwendung von Materialien. Der Silberbuck könnte beispielsweise als Aussichtspunkt erlebbar gemacht und Eingangssituationen und Übergänge aufgewer- tet werden. Das Konzept sollte außerdem klare Nut- zungsschwerpunkte definieren. In nächster Nachbarschaft werden in den Grundig- Türmen in Zukunft als Interimslösung Flüchtlinge untergebracht. Die Möglichkeiten zu gärtnern, Sport zu treiben oder sich zu erholen, stellen für viele Asyl- bewerber wichtige Perspektiven der Integration und Teilhabe am Stadtgeschehen dar. Auch das muss ein künftiges Parkmanagementkonzept berücksichtigen. Ebenso muss der Entwicklungsplan die historisch prägnanten Bereiche der Urbanen Parklandschaft in eine ganzheitliche Gesamtplanung integrieren. Dazu gehören neben der Reorganisation der Nutzungen auf dem Zeppelinfeld kurz- und mittelfristige Maß- nahmen wie die Sicherung des historischen Mittelteils der Großen Straße sowie die Neugestaltung der Stell- platzsituation am Dokumentationszentrum Reichpar- teitagsgelände, die im Handlungsraum „Kultur- und Bildungslandschaften“ weiter ausgeführt werden. Verknüpfungen herstellen und Bewegung fördern Die Qualifizierung und Verbindung der übergeord- neten Grün- und Freiraumverbindungen sowie der inneren Durchlässigkeit der Urbanen Parklandschaft erfordert ein neues Wege-Entwicklungskonzept, das die Trennung von Fuß- und Radwegen berücksich- tigt, den Park besser an das ÖPNV-Netz anbindet und ihn stärker mit den angrenzenden Quartieren verzahnt. Hierbei spielen die Nord-Süd-Verbindung von der Innenstadt über Gleishammer in Richtung Langwasser und die Ost-West-Verbindung vom Lo- renzer Reichswald über die Parklandschaft und den neu entstehenden Stadtteil auf dem Areal des ehe- maligen Südbahnhofs / Brunecker Straße bis hin zum Hasenbuck eine zentrale Rolle. Der neu entstehende Stadtteil birgt die einmalige Chance, die Grünzüge der Urbanen Parklandschaft und des Hasenbucks durch die Neuanlage einer Grünfläche zu verknüp- fen und so die übergeordneten Wegebeziehungen in Ost-West-Richtung deutlich zu verbessern. Für eine bessere Verknüpfung der übergeordneten Grünzüge mit der Urbanen Parklandschaft tragen insbesondere die Aufwertung von wichtigen Querungen über die Thomas-Mann-Straße und die Münchener Straße bei. Zu den strategischen Projekten zählen beispielsweise die Aufwertung der Unterführung an der Thomas- Mann-Straße, verbesserte Querungen der Großen Straße oder die Teilentsiegelung der Hermann-Böhm- Straße, auf welcher der Durchgangsverkehr für Autos unterbunden und eine Parkraumbewirtschaftung nur in Ausnahmefällen zugelassen werden soll. Die Kleingartenanlage im Volksparkgelände wird intensiv genutzt. Die öffentliche Durchwegung sollte jedoch optimiert werden. Ventile schaffen Das Dutzendteichgelände wird durch unterschiedliche Gruppen genutzt. Zu Großveranstaltungen wie Rock im Park oder dem Norisringrennen sowie an Tagen spezifischer Messen ist eine alltägliche Nutzung nicht möglich, wodurch Nutzungskonkurrenzen entstehen. Außerdem wachsen die Aussteller- und Besucher- zahlen der Messe jährlich. Deshalb muss die Messe zukünftig expandieren. Hohe Nutzungsdichte, kon- kurrierende Nutzungen und konkurrierende Flächen- ansprüche lassen auf dem Dutzendteichgelände einen Überdruck entstehen. Erholungs- und Grünflächen der Parklandschaft dürfen aber nicht weiter schrump- fen. Geeignete Ersatz- und Ausweichflächen für die Messe und deren Logistikbedarf sind daher von gro- ßer strategischer Bedeutung (siehe Handlungsraum Gewerbeentwicklung). Des Weiteren muss überprüft werden, ob andere Orte / Ausweichflächen für Ver- anstaltungen genutzt werden können. Auch durch die Qualifizierung der anderen Grünzüge sowie in der dichteren Südstadt (vgl. Insek Nürnberger Süden) kann der Nutzungsdruck im Dutzendteichgelände gemindert werden. Eine bessere Busverbindung in das Stadtzentrum, Haltestellen an den Eingängen der Veranstaltungsorte sowie die Einrichtung von Mobili- tätsknotenpunkten sind weitere strategische Maß- nahmen, die mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bewegen und den Volkspark vom Individualverkehr entlasten sollen. 82 167 Konflikte lösen und Synergien nutzen Gremium „Urbane Parklandschaft“ Veranstaltungslogistikkonzept Urbane Parklandschaft gestalten und pflegen Entwicklungsplan und Gestaltungskonzept Integriertes Nutzer- und Parkmanagementkonzept Eingangssituationen und Übergänge aufwerten Einheitliches und klares Orientierungssystem für die Parklandschaft entwickeln Kleinen Dutzendteich als Badegewässer qualifizieren Silberbuck als Aussichtspunkt erlebbar machen Verknüpfungen herstellen und Bewegung fördern Wege-Entwicklungskonzept für übergeordnete und interne Verbindungen Unterführung Thomas-Mann-Straße sanieren und aufwerten Querungen der Großen Straße verbessern Hermann-Böhm-Straße teilentsiegeln Ventile schaffen Ersatzflächen für die Messe schaffen Ausweichorte für Veranstaltungen finden Andere Grün- und Freiräume als Ausgleich qualifizieren Veranstaltungsorte durch den ÖV und durch Mobilitätsknotenpunkte anbinden Strategische Projekte Instrumente 168 Kultur- und Historisch-politische Lernorte, vielfältige Bewegungs- 84 169 entwickeln Bildungslandschaften räume und lokale Bildungsnetzwerke weiter- Der Südosten Nürnbergs ist vor allem für das ehe- malige Reichsparteitagsgelände und seine promi- nenten Großveranstaltungen bekannt. Der Südosten verfügt darüber hinaus über eine dichte und vielsei- tige Kultur- und Bildungslandschaft mit Lernorten der historisch-politischen Bildungsarbeit, klassischen Kulturinstitutionen, Bildungs- und Freizeiteinrichtun- gen sowie Sportstätten, die zur hohen Lebensqualität im Stadtteil beitragen. Um diese auch in Zukunft zu sichern, werden nachfolgend Handlungsempfehlun- gen zur Profilierung und Stärkung der Kultur- und Bildungslandschaften im Südosten Nürnbergs auf zwei Ebenen vorgeschlagen: auf der übergeordneten Stadtteil- und der lokalen Quartiersebene. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN auf übergeordneter Stadtteilebene Historisch-politische Lernorte stärken Mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände trägt die Stadt Nürnberg Verantwortung für ein nationa- les Erbe, das, entsprechend der 2004 verabschiede- ten „Leitlinien zum zukünftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsge- lände“, bewahrt und zeitgemäß in den Stadtkontext eingebunden werden soll. Dazu gehört die Weiter- entwicklung des Dokumentationszentrums Reichs- parteitagsgelände in seiner Funktion als Lernort der historisch-politischen Bildungsarbeit. Ein wesentli- cher Bestandteil der historisch-politischen Bildungs- orte ist das Zeppelinfeld, dessen Nutzungen räumlich reorganisiert werden sollen. Dafür sollte ein neues Nutzungskonzept entwickelt werden, das die histo- rische Dimension des Geländes wieder sichtbar und erfahrbar macht. Angestrebt wird auch die bauliche Sicherung der Tribünenflächen. Kontrovers diskutiert wird die Überlegung, die freie Sicht auf das Feld und die Tribüne durch den Rückbau des durch den Sport- service genutzten Gebäudes und die Verpflanzung der Kastanien am nördlichen Rand des Zeppelinfeldes wieder herzustellen. Die Instandsetzung der Türme in den Wallanlagen ermöglicht die Nutzung als Um- kleide- bzw. Lagerraum für Veranstaltungsmaterialien oder Absperrungen des Norisringrennens. Zu den be- sonders stark beanspruchten Bereichen der Urbanen Parklandschaft zählt, insbesondere bei Messen und kulturellen Großveranstaltungen, die Große Straße. Da sie derzeit unterschiedlichsten Ansprüchen genü- gen muss (Denkmalschutz, Mobilität, Parken und Lo- gistik), werden an dieser Stelle strategische Projekte mit unterschiedlichen zeitlichen Horizonten vorge- schlagen: kurzfristig sollte der historische Mittelteil der Großen Straße aus Gründen des Denkmalschutzes gesichert werden. Hierfür müssen entsprechende Er- satzflächen für die Messelogistik geschaffen werden. Mittelfristig ist eine Verkehrsberuhigung, insbeson- dere von Schwerlastverkehr, auf der gesamten Gro- ßen Straße anzustreben. Ein langfristiges Ziel ist, im Sinne einer Stärkung der Erholungsfunktion der Ur- banen Parklandschaft, eine Vollsperrung der Großen Straße für motorisierten Verkehr. Für die Messe und den Sport ist dieses Ziel allerdings auch auf lange Sicht nicht darstellbar, da es weder mit der Logistik- abwicklung noch mit dem Stellplatzbedarf und den Entwicklungsabsichten wirtschaftlich tragbar in Ein- klang zu bringen ist. Ein weiteres strategisches Projekt stellt die Neuorga- nisation der Stellplatzanlage für das Dokumentati- onszentrum Reichsparteitagsgelände dar. Momentan ist diese aufgrund des steigenden Besucherandrangs übernutzt. Außerdem sollte der ehemalige Bahnhof Märzfeld im Gewerbegebiet Thomas-Mann-Straße / Breslauer Straße als südlicher Endpunkt des ehema- ligen Reichsparteitagsgeländes mit Blick auf seine historische Bedeutung als Ort in der Erinnerungsland- schaft des Südostens aufgewertet werden. Leistungssportzentrum Nürnberg Südost weiterentwickeln Der Nürnberger Südosten verfügt als Leistungssport- zentrum über eine einzigartige Infrastruktur und eine Reihe äußerst attraktiver Sportstätten für den Nachwuchs- und Leistungssport, von dem auch der HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Impulsprojekte in Realisierung / Planung Ausbau und Mehrfachnutzung von Lern- und Bewegungsräumen Strategische Projekte auf übergeordneter Stadtteilebene Strategische Projekte auf lokaler Quartiersebene Um- und Mehrfachnutzung z.B. temporäre Museen, Konzerte Waldflächen öffentliche Grünflächen Wohnquartiere Bestand Gewerbeflächen Bestand Ausbau Straßenbahnlinie Option Straßenbahnlinie Alternative Buslinie Bestand Buslinie 85 170 Breitensport profitiert. Die Möglichkeiten, die das Leistungssportzentrum derzeit bietet, sollten mit der Realisierung weiterer sportbezogener Projekte ge- stärkt werden. Zur übergeordneten Profilierung des Leistungsportclusters würden bespielsweise überregi- onale Trainingszentren im Umfeld der Bertolt-Brecht- Schule (BBS) als Eliteschule des Leistungssports sowie die Ertüchtigung und Sanierung von Sportflächen für den Breiten- und Leistungssport, z.B. durch Kunstra- sen oder eine neue Laufbahn für die BBS, als strate- gische Projekte beitragen. Gewünscht wird außer- dem seitens des Sports eine neue Wettkampf- und Trainingshalle mit ca. 3000 Plätzen. Denkbar ist auch die Schaffung weiterführender Anschlussangebote im Bereich des Leistungssports. Der Ausbau einer der bestehenden Hochschulen zur Partnerhochschule des Leistungssports ist anzustreben, als eine inhaltlich-or- ganisatorische Fortführung des Leistungssportmodells an der BBS. Eine Vernetzung mit dem Unisport ist eventuell auf dem künftig frei werdenden Gelände der früheren EWF vorstellbar. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN auf lokaler Quartiersebene Lebenslanges Lernen ermöglichen Bildung und Kultur sind integrativer Teil der Stadtent- wicklung und wichtige Motoren für die Gestaltung zukunftsfähiger Quartiere. Ziel ist es, neue und inno- vative Formen des wohnortnahen, lebenslangen Ler- nens in Kombination mit Freizeit- und Kulturangebo- ten zu schaffen. Das Gemeinschaftshaus Langwasser am Heinrich-Böll-Platz spielt im Bereich der quartiers- bezogenen Lern- und Bildungslandschaft eine zent- rale Rolle. Mit der Stadtteilbibliothek, den offenen Räumen für zahlreiche freie Gruppen und vielfälti- gen Veranstaltungs- und Freizeitangeboten ist es das Kulturzentrum im Stadtteil. 2017 wird es im Rahmen seiner Sanierung schließen. Dies bedeutet eine Zäsur mit entsprechenden Einschränkungen, bietet aber auch die Chance mit neuen Formaten und Konzepten Bedarfe und Anforderungen im Stadtteil aufzugrei- fen. Um die wohnortnahe Versorgung mit Medien weiterhin zu gewährleisten, ist eine räumliche Zwi- schenlösung, d.h. ein Ausweichquartier für die Biblio- thek, dringend erforderlich. Es sollte überprüft wer- den, ob eine Interimslösung an mehreren Standorten und dezentral untergebracht werden kann, um lokal funktionierende Strukturen zu stärken. Heute ist das Gemeinschaftshaus bereits Knotenpunkt des weitrei- chenden bürgerschaftlichen Netzwerks im Südosten. Die Vernetzung über das Stadtteilforum Langwasser funktioniert sehr gut. Ausbaufähig sind kleinräumige Kooperationsstrukturen der sozialen, kulturellen und schulischen Einrichtungen in den Quartieren unter- einander sowie deren Verknüpfung mit den stadt- teilzentralen Gemeinschaftseinrichtungen. Um die quartiersbezogenen Lern- und Bildungslandschaften im Südosten weiter zu entwickeln, ist eine enge Ko- operation der Schulen mit anderen sozialen-, wissens- und kulturbezogenen Einrichtungen entscheidend. Die Schulstandorte können hier Kristallisationsorte für strategische Projekte sein wie z.B. die Intensivie- rung der Bibliotheksarbeit im Gemeinschaftshaus mit den Schulen, die Vernetzung zwischen Musikschule, Gemeinschaftshaus und Stadtteilschulen oder die Schaffung weiterer außerschulischer Lernorte in den Naturräumen, z. B. Bildungswege an Bächen. Perspek- tivisch könnten Angebote des lebenslangen Lernens auch in einem neuen integrierten Lern-, Medien- und Kulturzentrum gebündelt werden. Die Schulen selbst gilt es gemäß aktuellen Anforderungen, wie z.B. dem Ausbau der ganztägigen Schulkindbetreuung oder den zu stemmenden Integrationsleistungen, weiter zu entwickeln. Eine Fortschreibung und Abstimmung von Jugendhilfe- und Schulraumentwicklungsplanung im Sinne einer Bedarfs- und Ausbauplanung für Un- terricht und Schulkindbetreuung ist dafür ein wich- tiges Instrument. Im neu entstehenden Stadtteil auf dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs sind soziale und Bildungsinfrastrukturen wie eine Grund- und Mittelschule, Kindertageseinrichtungen, Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Spiel- und Freiflächen in den Planungen zu berücksichtigen. Dezentrale Strukturen und Netz- werke stärken Langwasser ist ein Stadtteil der Nachbarschaften. Noch heute zukunftsweisend ist die gebaute Vision der Quartiere mit ihren dezentralen Versorgungs- kernen, sozialen Infrastrukturen und Angeboten des täglichen Bedarfs. Während der Einzelhandel sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte zunehmend im Franken-Center konzentrierte und zahlreiche Läden in den Quartieren schließen mussten, gilt es nun, das polyzentrische Grundprinzip der kulturellen, sozia- len, sport- und bildungsorientierten Angebote neu zu aktivieren. Bereits bestehende soziale Infrastrukturen sollten durch bedarfsgerechte Nutzungsanreicherun- gen vernetzt, Gemeinschaftsräume für die Bewohner zugänglicher gemacht werden. Eine stärkere Bele- gung mit wohnungsnahen Dienstleistern ist ebenfalls denkbar, um neuen demographischen und sozialen Anforderungen zu genügen. Dazu zählen fußläufig erreichbare, barrierefreie Nahversorgungseinrichtun- gen, wohnungsnahe soziale und kulturelle Infrastruk- turen, Angebote für ärztliche Versorgung und häus- liche Unterstützung. Zwischennutzungen, wie etwa mietbare Veranstaltungsräume, aber auch dauerhafte Einrichtungen wie Nachbarschafts- und Jugendtreffs könnten als Treffpunkte den sozialen Zusammenhalt der Nachbarschaften fördern. Für die Vermittlung und Reaktivierung quartiersinterner Leerstände wird die Einrichtung eines Flächenmanagements vorge- schlagen. Auf die Stärkung der Quartiere wird im Handlungsraum Quartiersentwicklung und Wohnen dezidierter eingegangen. 86 171 Historisch-politische Lernorte stärken Baudenkmal Große Straße sichern Umfeld des Zeppelinfeldes und der -tribüne räumlich reorganisieren Nutzungskonzept Zeppelinfeld Bauliche Sicherung der Zeppelintribüne Stellplatzsituation am Dokumentationszentrum neu gestalten Ehemaligen Bahnhof Märzfeld in die Erinnerungslandschaft einbetten Leistungssportzentrum weiterentwickeln Überregionale Trainingszentren realisieren Sportflächen für den Breiten- und Leistungssport sanieren Partnerhochschule des Leistungssports entwickeln Lebenslanges Lernen ermöglichen Ausweichquartiere Gemeinschaftshaus dezentral einrichten Kooperationsverbünde von Schulen mit sozialen-, wissens- und kulturbezogenen Einrichtungen fördern Außerschulische Lernorte schaffen Integriertes Lern-, Medien- und Kulturzentrum einrichten Soziale und Bildungsinfrastruktur im neuen Stadtteil realisieren Fortschreibung der Jugendhilfe- und Schulraumentwicklungsplanung Dezentrale Strukturen und Netzwerke stärken Bestehende Akteurs- und Kooperationsnetzwerke ausbauen Wohnungsnahe Dienstleister in den Quartieren schaffen Zwischennutzungen fördern Quartiersinternes Flächenmanagement für soziale und kulturelle Zwischennutzungen Strategische Projekte Instrumente 172 Quartiersentwicklung Nachbarschaften zukunftsfähig machen 88 173 und Wohnen Der Handlungsraum Quartiersentwicklung und Wohnen rückt das unmittelbare Lebensumfeld der Bewohner des Nürnberger Südostens in den Mittel- punkt der Betrachtung. Mit dem Stadtteil Langwas- ser, Neuselsbrunn und der Rangierbahnhofsiedlung verfügt der Südost-Raum über einen stadtgeschicht- lich eher jungen Wohnstandort, dessen Qualität sich durch vielfältige städtebauliche Typologien, ein breites Spektrum unterschiedlicher, verhältnismäßig günstiger Wohnungsangebote, einen großen Grünan- teil, gute Verkehrsanbindungen sowie Nachbarschaf- ten mit unterschiedlichem Charakter auszeichnet. Als „Großwohnsiedlung“ in den 1950er Jahren geplant, ist das Image von Langwasser und Neuselsbrunn je- doch von zahlreichen Vorurteilen geprägt. In Zukunft gilt es Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, die bestehenden Qualitäten des Südostens als Wohn- und Lebensraum aufzugreifen und unter Berücksich- tigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen, wie dem demographischen Wandel, Mobilitäts- und Klimawandel, weiterzuentwickeln. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Mehr Wohnraum, Mehr-Wert schaffen Vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen in der Gesamtstadt, einem erhöhten Wohnflächen- bedarf pro Person, zunehmender Ressourcenknapp- heit, steigender Mobilitätskosten und der Prämisse, weiterer Zersiedlung durch vermehrte Innenent- wicklung zu begegnen, sind neben den großflächi- gen Neubaugebieten am ehemaligen Südbahnhof / Brunecker Straße und Langwasser T auch kleinteilige Flächenpotenziale im Südosten zu berücksichtigen, um gesamtstädtische Bedarfe zu decken. Nach der wohnungspolitischen Studie „Gutachten zum Stadt- entwicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürn- berg“ stehen bis zum Jahr 2020 einem Neubaubedarf von 7.500 Wohnungen lediglich Potenzialflächen von 1.860 Wohnungen in der Gesamtstadt gegenüber. Das Gutachten enthält außerdem generelle Handlungs- empfehlungen zum Thema Wohnen im Stadtgebiet. Ein konkretes Handlungsprogramm befindet sich ak- tuell in der Aufstellung. Um den grünen Charakter des Stadtteils beizube- halten, sind bauliche Ergänzungen sensibel einzufü- gen und ausschließlich außerhalb der gliedernden Grünflächen vorzunehmen. Mit der Strategie „Bauli- che Ergänzung als Mehrwert für die Nachbarschaft“ verbindet sich über das Ziel einer quantitativen Stei- gerung des Wohnraumangebots hinaus auch der An- spruch einer qualitativen Aufwertung des allgemei- nen Lebensumfeldes in den Quartieren. Dazu bedarf es maßgeschneiderter Konzepte, die die jeweiligen Nachbarschaften sowohl inhaltlich als auch räumlich sinnvoll ergänzen wie z.B. das Projekt frauenfreund- liches Wohnen der Striegauer Straße oder die Sigena- Stützpunkte der wbg. Zur Koordination von Neubau und Bedarfsabdeckung sind fundierte Potenzial- und Bedarfsanalysen sowie Machbarkeitsstudien durchzuführen. Bei baulichen Ergänzungen ist zu bedenken, dass ein Anstieg der Bewohnerzahl sowie eine Veränderung der Bewoh- nerstruktur auch veränderte Bedarfe evoziert. Fördert man beispielsweise Angebote für junge Familien, steigt der Bedarf an Kitas und Schulen. Fördert man verstärkt seniorengerechtes Wohnen, müssen damit einhergehende veränderte Ausstattungen, technische Standards und Bedarfe bedacht werden. Die Wohnstandorte Langwasser, Neuselsbrunn und Rangierbahnhofsiedlung verfügen derzeit noch über ein relativ breites Angebot an attraktivem und erschwinglichem Wohnraum. In vielen Fällen läuft jedoch die Mietpreisbindung aus, was mit steigen- den Mietpreisen einhergeht und zur Folge hat, dass bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapper wird. Zur Bewahrung und Förderung der heterogenen Ein- wohnerstruktur soll bei zukünftigen baulichen Ergän- zungen daher auf ausreichend vielseitige und sozial durchmischte Wohnraumkonzepte geachtet werden. Der soziale Wohnungsbau sollte ebenfalls weiter ge- fördert werden. Um- und Mehrfachnutzung z.B. mobile Nahversorger, private Tauschbörse Flächenpotenzial Wohnen Suchraum bauliche Ergänzung Nachbarschaftszentren stärken (Nahversorgungszentren + wohnungsnahe Dienstleistung) Wohnraum quantitativ und qualita- tiv steigern (z.B. Energetische Gebäudesanie- rung, bauliche Ergänzungen, Neubauten) Wohnquartiere Bestand Öffentliche Freiräume / Siedlungsgrün qualifizieren Gewerbeflächen Bestand Waldflächen öffentliches Grün Ausbau Straßenbahnlinie Potenzialraum Stadterneuerungsgebiet Impulsprojekte in Realisierung / Planung Institutionelle Freiflächen öffnen 89 174 Quartiere zukunftsfähig machen Die Wohnquartiere im Südosten müssen für Zuzüg- ler, junge Familien und Jugendliche attraktiv gemacht werden und gleichzeitig den Bedürfnissen einer älter werdenden Bewohnerschaft entsprechen. Wie bereits im Handlungsraum Kultur- und Bildungs- landschaften beschrieben, ist es notwendig die Nach- barschaftszentren der Quartiere zu stärken sowie die Vernetzung von Institutionen zu fördern. Die Öff- nung und Vernetzung von sozialen, schulischen und kulturellen Einrichtungen und deren Angeboten in den Quartieren ist ein wesentliches Grundgerüst für zukunftsfähige Quartiere. Das durch gemeinsame An- strengung der drei Geschäftsbereiche Schule, Kultur sowie Jugend, Familie und Soziales für den Nürnber- ger Westen entwickelte Modell einer Lern- und Bil- dungslandschaft kann hier Vorbild sein und sollte den Aspekt des lebenslangen Lernens beinhalten. Ebenso gilt es Nutzungsanreichungen für unterschiedliche Generationen vorzunehmen und gleichzeitig den Grundkonflikt - lärmintensive Nutzungen durch eher junge Leute und Ruhebedürfnis von eher älteren Be- wohnern – bereits in der Planung und der Bebauung möglichst zu entschärfen. Bei baulichen Ergänzungen sollte, angesichts der Per- spektive einer sich verändernden Bewohnerstruktur, durch flexible, wenig determinierte Grundrisse auch die Möglichkeit zukünftiger Um- und Mehrfachnut- zungen geprüft werden. Darüber hinaus sollte man die Chance nutzen, neben architektonischen Stan- dardlösungen auch besondere, experimentelle Wohnformen, wie beispielsweise die Mehrgeneratio- nenhäuser in Langwasser T zu fördern. Unter Berück- sichtigung des demographischen Wandels spielt eine barrierefreie Erschließung der Gebäude und Wohn- einheiten dabei eine große Rolle. Dies macht in den zahlreichen Hochparterre-Wohnungen im Südosten einen Umbau erforderlich. Um auf entspechende al- tersgerechte Bedarfe eingehen zu können, wird die Umsetzung des wbg-Modells „Sigena-Stützpunkt“ vorgeschlagen. Weitere Aspekte sind die Anpassung von Wohnungsgrößen und des Wohnumfeldes an heutige und zukünftige Bedarfe. Für die umfassenden Wohnungsbestände der Nach- kriegszeit sind zukünftig auch Projekte der energeti- schen Stadtsanierung relevant. Die Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung sollten mittels sozi- alverträglicher, differenzierter Sanierungsstrategien durchgeführt werden, die einerseits die sozio-ökono- mischen Strukturen und andererseits die Kosteninten- sität von energetischen Maßnahmen berücksichtigen. Neben der Ertüchtigung der Gebäudehüllen und der Anpassung an bautechnische Standards sollte sich der ökologische Stadtumbau vor allem auf die technische Qualifizierung der Energie- und Wärmeversorgungs- systeme beziehen. Die Quartiersstrukturen und -grö- ßen im Südosten bieten sich für dezentrale und damit quartiersbezogene Versorgungssysteme (Wärmever- sorgung, energieeffiziente Wasserver- und Abwas- serentsorgung und Wärmespeicher) an. Zusätzliche Maßnahmenpakete wie der Einbau von Photovoltaik- anlagen zur Stromerzeugung, Regen- und Grauwas- sernutzung und Dachflächenbegrünung sollten mit der Freiraumgestaltung koordiniert betrachtet wer- den. Um die einzelnen Optionen und Maßnahmen zu koordinieren und sinnvoll auf die jeweiligen Quar- tiere zuzuschneiden, ist die Erarbeitung von integ- rierten energetischen Quartierskonzepten sinnvoll. Auf deren Grundlage sollte, so ist eine Handlungsan- regung, der modellhafte Umbau einer Nachbarschaft zu einem energieeffizienten und zukunftsfähigen Quartier realisiert werden. Damit könnte der Südos- ten an den Pioniercharakter seiner Vergangenheit anknüpfen. Freiräume aufwerten Die beschriebenen baulichen und funktionalen Er- gänzungen sollten immer einhergehen mit einer Aufwertung der Freiräume. Angeregt wird eine Qua- lifizierung der öffentlichen Freiflächen und Grün- züge sowie des wohnungsnahen Siedlungsgrüns und eine Öffnung institutioneller Freiflächen als Orte der Begegnung für unterschiedliche Altersgruppen und Nutzungsansprüche. Dies dient insbesondere älteren Kindern und Jugendlichen und deren Vorlieben für Freizeitaktivitäten wie z.B. Fußball, BMX oder Skaten, die aus lärmtechnischen Gründen einen größeren Ab- stand zur Wohnbebauung benötigen. Maßnahmen für eine Qualifizierung von Freiberei- chen sind die Ausgestaltung ausgewählter öffentli- cher Räume und die gezielte Ausstattung mit einer „Basisinfrastruktur“ (öffentlich zugängliche Wasser- und Stromanschlüsse, öffentliche Toiletten). Darüber hinaus sollten zusätzliche Spiel- und Freizeitmöglich- keiten für Kleinkinder, „informelle Treffpunkte“ (z.B. Unterstände) sowie Aktivitätsangebote (z.B. Street- ball oder Tischtennisplatten) für Jugendliche sowie Sitzgelegenheiten für Senioren geschaffen werden. Für die Identifizierung mit dem eigenen Wohnort sind „Do-it-yourself-Projekte“ sehr wirksam. Hand- lungsanregungen sind daher beispielsweise Graffiti- und Street-Art-Workshops für Jugendliche in Koope- ration von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit der wbg oder die Bereitstellung von Stadtmobiliar auch als kooperatives „Do-it-yourself- Projekt" mit Schulen, Kinder- und Jugendhäusern, lokalen Gewerbetreibende und der Stadt. 90 175 In Südosten sind neben der wbg verschiedene Woh- nungsgesellschaften und Eigentümergemeinschaften vertreten, die sich mit unterschiedlichem Engagement für das äußere Erscheinungsbild der Fassaden und Freiräume einsetzen. Vorgeschlagen wird daher die Initiierung eines „Runden Tisches der Eigentümer“ für die Vereinbarung einheitlicher Gestaltungs- und Pflegerichtlinien sowie ein „Grün-Koordinator“ als zentraler Ansprechpartner. Die Pflege der öffentli- chen Räume könnte zukünftig durch „Pflege-Paten“ unterstützt werden: „Baum-Patenschaften“ wurden bereits vor und während des INSEK-Verfahrens von einzelnen Bewohnern bzw. Vereinen übernommen. Möglichkeiten der Stadt- erneuerung nutzen Die Instrumente und Fördermittel, die die Städte- bauförderung für die Quartiersentwicklung zur Ver- fügung stellt, sollten über die Neuausweisung von Stadterneuerungsgebieten in Langwasser genutzt werden. Die im INSEK ermittelten „Verdachtsgebiete“ und Handlungsansätze können für die Ausweisung der Gebiete notwendig vorangestellten „Vorbereiten- den Untersuchungen“ vertieft und spezifiziert werden. Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt als Leitprogramm der sozialen Integration ist für die in Langwasser zu bewältigenden Aufgaben sehr ge- eignet, da es einen umfassenden Handlungsansatz aufweist. Ziel des Programms ist es, Projekte aus allen betroffenen Handlungsfeldern in einer Gesamtmaß- nahme abzustimmen. Die Kofinanzierung durch Städtebaufördermittel kann dann die Umsetzung von gezielten Projekten vorwiegend im investiven Bereich, wie z.B. die Um- gestaltung von Plätzen und Straßen, die Aufwertung von Grünräumen oder die Schaffung von sozialer Infrastruktur, erleichtern. Es besteht auch die Mög- lichkeit bestimmte nicht-investive Maßnahmen zu fördern. Beispielsweise hat sich die Einrichtung eines Quartiersmanagements als aktivierende, moderie- rende und koordinierende Präsenz vor Ort als wich- tiger Baustein bei der Stabilisierung und Weiterent- wicklung von Stadtteilen erwiesen. 91 176 Mehr Wohnraum, Mehr-Wert schaffen Strategie „Bauliche Ergänzung als Mehrwert für die Nachbarschaft“ Wohnraumangebot quantitativ und qualitativ steigern Potenzial- und Bedarfsanalysen sowie Machbarkeitsstudien Ausreichend vielseitige und sozial durchmischte Wohnraumkonzepte Weitere Förderung des sozialen Wohnungsbaus Quartiere zukunftsfähig machen Nachbarschaftszentren stärken Integrierte energetische Quartierskonzepte Um- und Mehrfachnutzungen fördern Sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung durchführen Freiräume aufwerten Öffentliche Freiflächen, Grünräume, Siedlungsgrün qualifizieren Institutionelle Freiflächen als Orte der Begegnung öffnen „Runder Tisch der Eigentümer“ Einheitliche Gestaltungs- und Pflegerichtlinien „Grün-Koordinator“ und „Pflege-Paten“ Möglichkeiten der Stadterneuerung nutzen Quartiersmanagement Kofinanzierung durch Städtebaufördermittel Stadterneuerungsgebiete ausweisen Strategische Projekte Instrumente 177 Vertiefung Zukunftsfähige Quartiere Möglichkeitsräume für bauliche Ergänzung Nürnberg ist eine wachsende Stadt. Steigende Be- völkerungszahlen, erhöhte Wohnflächenbedarfe pro Person sowie eine Zunahme von 1-Personen-Haus- halten benötigen mehr Fläche. Vor dem Hintergrund zunehmender Ressourcenknappheit, steigender Mo- bilitätskosten und der Prämisse „Innen- vor Außen- entwicklung“ ist die Suche nach punktuellen Verdich- tungspotenzialen auch im Südosten notwendig. Die im Strategieplan „Quartiersentwicklung und Wohnen“ gekennzeichneten Flächen zur Siedlungs- ergänzung sind als erste Annäherung und als Such- räume für geeignete Standorte zu verstehen. Über- geordnete Grünzüge, öffentliche Freiraum- und Waldflächen sind Tabu- bzw. Schutzzonen und von baulicher Entwicklung ausgenommen. Mehrwert für die Nachbarschaft Bauliche Ergänzungen sollen stets mit Aufwertungs- maßnahmen des Umfeldes – Freiraumqualifizierung und nachbarschaftsorientierte Nutzungsergänzun- gen – einhergehen. Dazu bedarf es im Vorfeld einer vertiefenden potenzial- und nutzungsorientierten Be- darfsanalyse. Im Rahmen der Ausweisung von Stadt- erneuerungsgebieten sollte diese Kopplungs- und Koordinierungsstrategie von Wohnraumschaffung und gezielter Quartiersumfeldverbesserung weiter präzisiert werden. Im Folgenden werden drei prinzipielle Strategien und geeignete Raumtypen zur baulichen Ergänzung be- schrieben und dargestellt. Prinzip ERWEITERN • Bestandserweiterung durch Anbauen und Auf- stocken (Zusammenlegung von Wohneinheiten, barrierefreie Zugänge ermöglichen) Prinzip ERSETZEN • Punktuelle bauliche Ergänzung auf bereits versie- gelten, untergenutzten Flächen, z.B. auf Garagen- höfen und ein- / zweigeschossigen Ladenlokalen mit Leerstand • Vorhandene Nutzungen (z.B. Stellplätze und Ge- werberäume) müssten im Neubau jeweils ersetzt werden Prinzip ERGÄNZEN • Punktuelle bauliche Ergänzung auf „Restgrün“-Flä- chen, z.B. auf großflächigen Abstandsflächen und nicht genutzten privaten Grünflächen 93 178 Bauliche Ergänzung und Freiraumqualifizierung 94 179 mit Mehrwert für die Nachbarschaften 95 180 Gewerbeentwicklung Arbeit und Stadt verbinden 96 181 Eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen, viele kleine mittelständische sowie Großunternehmen und öf- fentliche Arbeitgeber an mehreren Standorten un- terschiedlicher Größe und Ausrichtung machen den Südosten zu einem wichtigen Arbeitsstandort der Stadt Nürnberg. Vor dem Hintergrund neu entstehen- der Ökonomien, sich verändernder Lebensstile und Arbeitsweisen sowie eines sich intensivierenden inter- regionalen Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte werden im Folgenden Vorschläge zur Sicherung und Profilierung des Arbeits- und Wirtschaftsstandorts aufgezeigt. Es bedarf dazu neben allgemeinen strate- gischen Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung einer differenzierten Betrachtung der Teilbereiche mit konkret auf den jeweiligen Ort bezogenen Hand- lungsempfehlungen. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Arbeit und Stadt verbinden Üblicherweise sind Gewerbestandorte gemäß den Leitbildern moderner Stadtplanung und der BauNVO strikt getrennt von anderen Nutzungen angelegt. Planungsrelevant bei der Konzeption sind vor allem Emissionsschutz und verkehrslogistische Vorgaben. Vom Wesen her höchst pragmatisch, richten diese funktionalistischen Enklaven wenig Augenmerk auf den angrenzenden Kontext, die öffentlichen Räume, die Architekturqualität oder zusätzliche Nutzungsan- gebote. In Anbetracht sich wandelnder Arbeitsfelder, Anforderungen und neuer Produktionstechnologien muss über eine verbesserte Integration, insbesondere von innerstädtisch gelegenen Arbeitsstandorten als Bausteine des urbanen Gefüges nachgedacht werden. Das bedeutet nicht zwingend die einseitige Ansied- lung von Büroarbeitsplätzen und Laboren. Heute er- fahren Städte nicht nur eine neue Wertschätzung als Wohnraum, sondern auch als Ort des Handwerks und der Produktion. Diese „urbanen Manufakturen” in räumlicher Nähe zum Konsumenten bieten für Stadt und Produzenten vielfältige Entwicklungsmöglich- keiten. Auch die Ansprüche seitens der Nutzer ha- ben sich verändert. Für hochqualifizierte Fachkräfte und die sogenannte Kreative Klasse werden „weiche Standortfaktoren“, ein attraktives Arbeitsumfeld und die Verknüpfung mit anderen Lebensbereichen je nach örtlicher Nachfragesituation, zunehmend wich- tiger. Wirtschaftsstandort sichern und qualifizieren Für den Nürnberger Südosten stellt sich bezüglich seiner künftigen Profilierung als Arbeits- und Gewer- bestandort die Aufgabe, zum einen den Fortbestand ansässiger Betriebe zu sichern und Gebietsteile – wo nötig – attraktiver zu machen. Zum anderen soll der Prozess einer sukzessiven Transformation vom „nor- malen“ Gewerbe hin zu einer vielschichtigeren und im Grundsatz urbaneren Ausprägung gefördert und begleitet werden: vom „Cluster“ zu einem höher- wertigen, vielfältig verknüpften Stadtteil mit Mehr- wert sowohl für die vor Ort Arbeitenden als auch für die angrenzenden Nachbarschaften. In Abstimmung mit Gewerbetreibenden, Investitions- und Koopera- tionswilligen sollen dazu Entwicklungs- und Quali- tätsansprüche formuliert werden. Als Diskussionsrah- men für diese Fragen sollte ein Runder Tisch etabliert werden. Eine Herausforderung bei der Qualifizierung der Gewerbegebiete wird darin bestehen, trotz der beschränkten öffentlichen Handlungsfähigkeit durch die kleinteilige private Eigentümerstruktur, aktiv zu werden. Flächenbedarfe erkennen und Flächen mobilisieren Gemäß des Gutachtens zur Gewerbeflächenentwick- lung Nürnberg 2025 ist die Nachfrage in Nürnberg stark vom endogenen Bedarf produzierender und dienstleistender Unternehmen (Betriebserweiterun- gen, innerstädtische Betriebsverlagerungen) geprägt. Für produzierende Unternehmen, das Handwerk und das Kleingewerbe werden Flächen mit der Möglich- keit für Emissionen benötigt. Im Bereich Logistik wer- den Flächenengpässe prognostiziert. Darüber hinaus Flächenpotenzial Gewerbe Ausbau Straßenbahnlinie Strategisches Projekt Wohnquartiere BestandFortbestand ansässiger Betriebe sichern Waldflächen öffentliche GrünflächenTemporäre Mehrfachnutzung fördern kulturelle Zwischennutzungen zulassen Bestehende Rad- und Fußwege ausbauen und neu gestalten Bestand Rad- und Fußwege Gewerbeflächen Bestand Impulsprojekte in Realisierung / Planung 97 182 gibt es eine vergleichsweise hohe Nachfrage nach höherwertigen Flächen durch technologieorientierte Unternehmen und Dienstleister. Großflächige Entwicklungsgebiete und kleinteilige un- oder mindergenutzte Flächen in bestehenden Gewerbegebieten im Südosten werden einen maß- geblichen Anteil dieser gesamtstädtischen Bedarfe zukünftig abdecken (müssen). Die Flächenreserven stehen jedoch oftmals aufgrund eingeschränkter Ver- fügbarkeiten (Eigentümerfrage) und / oder Restrikti- onen (Umwelt- und Naturschutzbelange) erst mittel- bis langfristig zur Verfügung. Hier müssen Mobilisierungsstrategien wie zum Bei- spiel die Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- flächen oder Planung für flächensparendes Bauen greifen; auch planungs- und baurechtliche Möglich- keiten (Umlegungsverfahren, Bauverpflichtung etc.) sollten ausgelotet werden. Um Flächenengpässe zu vermeiden, geht es vor al- lem auch darum, kurzfristig verfügbare Nachverdich- tungspotenziale zu identifizieren und zu aktivieren. Das Einrichten eines Gewerbeflächenmonitorings und Flächenmanagements, die aktive Ansprache und Ein- bindung von Grundstückseigentümern in die Stadt- teilentwicklung (Abfrage über Verkaufsbereitschaft, Eigennutzungsabsicht, Beratung, finanzielle Anreize, Stadt als Entwickler etc.) sowie ein gezieltes Standort- marketing sind weitere Instrumente zur Flächenmobi- lisierung. Gewerbestandorte differenziert entwickeln Die Gewerbestandorte im Südosten sind über Jahr- zehnte entwickelt worden und hinsichtlich beste- hender Strukturen, Nutzungen, Erschließungsgunst und Bedeutung für Nürnberg und den Stadtteil sehr unterschiedlich. Daher bedarf es, neben der über- geordneten Perspektive zur künftigen Ausrichtung, maßgeschneiderter Entwicklungskonzepte unter Be- rücksichtigung bereits bestehender Fachplanungen und Bebauungspläne. Orientierung zur spezifischen Standortentwicklung bieten die im Gutachten zur Ge- werbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 beschriebe- nen Standorttypologien. Zudem wurde 2015 mit der Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungspro- gramms begonnen. Für die einzelnen Teilgebiete werden folgende Stra- tegien vorgeschlagen: Areal ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße Die Entwicklung des neuen Stadtteils an der Brunecker Straße bietet die Chance, ein gemischt genutztes Stadtquartier zu schaffen, in dem neues, hochwertiges Gewerbe räumlich-funktional eng mit Wohnen und Freiraum verknüpft ist. Auf Grund der Nähe zur Messe eignen sich angrenzende Gewerbe- flächen für die Ansiedlung messeaffiner Nutzungen. Eurocom-Businesspark Als Planung der 1980er Jahre stellt sich der Eurocom- Businesspark als monofunktionaler, mäßig attrakti- ver Bürostandort dar. Auf dem Gelände befinden sich nach wie vor Flächenpotenziale von etwa 29.000 m2 Bruttogeschossfläche zur weiteren Arrondierung. Begleitende Maßnahmen zur Freiraumqualifizierung und -vernetzung mit den angrenzenden Quartieren, aber auch die gezielte Ansiedlung von Zwischennut- zungen zu besonderen Konditionen können dem Image des Businessparks ein neues Gesicht geben – eine wichtige Voraussetzung zur Standortaktualisie- rung. Gleisdreieck Breslauer Straße Der Bereich des Gleisdreiecks westlich der Otto-Bärn- reuther-Straße ist von Leerstand geprägt und besitzt daher hohes Transformationspotenzial. Aufgrund seiner Erschließungsgunst durch den Gleisanschluss, und der abgeschirmten Lage stellt das Areal einen ge- eigneten Standort für produzierendes Gewerbe dar. Es sollte versucht werden, dieses Areal im Sinne eines Produktions- und Businessparks attraktiver zu gestal- ten und das Erscheinungsbild aufzuwerten. Ehemaliges Grundig-Areal, Poststraße und Re- gensburger Straße Das Grundig-Areal wurde ursprünglich als Teil des ehemaligen Grundig-Werks von Max Grundig in den 1960er und 1970er Jahren entwickelt und soll heute als Gewerbepark mit Schwerpunkt für Produktion und Logistik weiterentwickelt werden. Zur Stärkung des Standorts sollte ein übergreifendes, langfristiges Nutzungskonzept entwickelt werden („Grundig-Cam- pus“). Dies gilt insbesondere für die markanten und Image prägenden Grundig-Türme. In den Grundig- Türmen werden ab Mitte 2016 Flüchtlinge unterge- bracht. Inwieweit sich diese Nutzung verstetigt, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. 98 183 Messe-Erweiterung Die Nürnberg-Messe-GmbH nimmt als einer der größ- ten Messe- und Kongressstandorte weltweit eine Son- derrolle für den Wirtschaftsstandort Nürnberg ein. Das kontinuierliche Wachstum der Messe geht mit einem steigenden Flächenbedarf einher. Auch die stetig steigenden Anforderungen und Ansprüche im Kongress- und Messebereich erfordern strategische Anpassungen und Investitionen, um im Standortwettbewerb weiterhin erfolgreich und attraktiv zu bleiben. Neben dem Neubau von Messehallen auf den vorhanden Flächen soll hierzu auch ein neu aufgestelltes, „smarteres“ Parkraum- und Logistikmanagement hierzu beitragen. Die besondere Lage der Messe als Teil der Urbanen Parklandschaft und Nachbar sowie Nutzer des denk- malgeschützten ehemaligen Reichsparteitagsgelän- des setzt Restriktionen und birgt Konfliktpotenzial, bietet aber gleichzeitig auch ein Alleinstellungsmerk- mal. Ein zusätzlicher Flächenverbrauch für kommer- zielle Zwecke im Bereich der Urbanen Parklandschaft ist laut den „Leitlinien zum Umgang der Stadt Nürn- berg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ nicht vorgesehen. Daher sollten an anderweitigen Orten Entwicklungs- flächen für die Messe bereitgestellt werden, um den Expansionsdruck auf die Grün- und Freiflächen des Volksparks zu mindern. Besonders dringlich ist aus Sicht der Messe die Bereitstellung einer geeigneten Fläche für die Aufstellung von LKWs, damit diese dann mittels Abrufsystem gezielt angefordert werden können. Diese Maßnahme ist zwingend notwendig, um dem nicht nur aus denkmalpflegerischer Sicht gewünschten Ziel, die Große Straße dauerhaft vom LKW-Verkehr zu entlasten, näher zu kommen. Für die südlich an das Industrieareal Beuthener Straße / Post- straße angrenzenden Potenzialflächen besteht sei- tens der Messe Interesse als Erweiterungsfläche. Diese Optionsfläche betrifft allerdings naturschutzrechtlich sensible Areale, die hohe Anforderungen an zukünf- tige Ausgleichsmaßnahmen stellen. Die Verträglich- keit muss daher überprüft werden. Die Entwicklung des Areals ehemaliger Südbahnhof / Brunecker Straße bietet die einmalige Chance in un- mittelbarer Nähe des Standorts Flächenbedarfe der Messe in größerem Umfang aufzufangen. Hier kom- men aus Sicht der Messe insbesondere die ebenfalls gestiegenen Flächenbedarfe im Bereich der messeaf- finen Dienstleister wie z.B. Catering oder Logistik-La- gerung in Betracht. Franken-Center Das Franken-Center hat eine zentrale Funktion nicht nur als Einzelhandelszentrum und Nahversorger, son- dern auch als „soziale Mitte“ im Stadtteil Langwasser. Das Center soll seine Rolle als Einkaufs- und Freizeit- standort beibehalten und in Abgrenzung zu anderen Einzelhandelsstandorten weiter profiliert und qualifi- ziert werden. Darüber hinaus bedarf es insbesondere einer Attraktivierung der öffentlichen Räume und der Übergänge zu den Quartieren. 99 184 Arbeit und Stadt verbinden Arbeitsstandorte in urbanes Gefüge integrieren Wirtschaftsstandort sichern und qualifizieren Fortbestand ansässiger Betriebe sichern und erweitern Gewerbegebiete in vielschichtige Gebiete mit Mehrwert umwandeln Runder Tisch mit Gewerbetreibenden und Stadtentwicklungsamt Flächenbedarfe erkennen und Flächen mobilisieren Mobilisierungsstrategien durchführen Ausweichflächen bereitstellen Studie zu Nachverdichtungspotenzialen Gewerbeflächenmonitoring Temporäre Mehrfachnutzungen fördern Flächenmanagement Gewerbestandorte differenziert entwickeln Maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte Strategische Projekte Instrumente 185 Arbeit und Stadt verbinden Arbeitsstandorte in urbanes Gefüge integrieren Wirtschaftsstandort sichern und qualifizieren Fortbestand ansässiger Betriebe sichern und erweitern Gewerbegebiete in vielschichtige Gebiete mit Mehrwert umwandeln Runder Tisch mit Gewerbetreibenden und Stadtentwicklungsamt Flächenbedarfe erkennen und Flächen mobilisieren Mobilisierungsstrategien durchführen Ausweichflächen bereitstellen Studie zu Nachverdichtungspotenzialen Gewerbeflächenmonitoring Temporäre Mehrfachnutzungen fördern Flächenmanagement Gewerbestandorte differenziert entwickeln Maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte Vertiefung Vernetzte Mitte Gewerbeband Thomas- Mann- Straße / Breslauer Straße Da das Gewerbegebiet Thomas-Mann-Straße / Bres- lauer Straße für die Entwicklung des Südostens eine strategische Rolle spielt, wurde es vertiefend betrach- tet. Es besteht aus mehreren Teilgebieten mit unter- schiedlichen Ausprägungen, Nutzungen und Dynami- ken. Die Flächenpotenziale des Gewerbegebiets Thomas- Mann-Straße / Breslauer Straße sollen im Sinne eines „intelligenten Gewerbegebiets“ mit höherwertigem Gewerbe, Dienstleistungs- und Büroarbeitsplätzen unter Berücksichtigung bereits bestehender Fach- planungen und Bebauungspläne entwickelt werden. Die Gebietsränder entlang der Thomas-Mann-Straße und Breslauer Straße, die sich heute als unattraktive Durchgangsräume präsentieren, sollen städtebaulich und freiräumlich als städtisch geprägte Straßen auf- gewertet werden – beispielsweise durch Alleebäume, durch eine bessere gestalterische Einbindung der Fuß- und Radwege und durch die Förderung von Erdge- schossnutzungen. Die TM50 kann dabei für zukünftige Projekte in vieler Hinsicht als Referenz dienen: Sie repräsentiert den Anspruch an qualitatives und nachhaltiges Bauen (Gestaltung und Energieeffizienz), bietet attraktive Angebote für Mitarbeiter (durch eine hochwertige Kantine, Kinderbetreuung etc.) und für die angren- zenden Quartiere (Öffnung der Kantine, Belebung der Erdgeschosszone) und bietet darüber hinaus ein gewisses Maß an räumlicher Offenheit und Zugäng- lichkeit (keine Zäune). Bei der Projektierung weiterer Bauvorhaben, insbesondere von Schlüsselgrundstü- cken, gilt es, an diese Vorgaben anzuknüpfen. Die Unterführung am ehemaligen Bahnhof Märzfeld fungiert im Gebiet als zentraler Übergang zwischen Langwasser Nord und Süd. Sie kann dieser Funktion jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund des man- gelhaften baulichen Zustands nur in eingeschränk- tem Maße gerecht werden. Da sich die Unterführung für ihre Nutzer als in vielen Belangen unattraktiv und unsicher darstellt, bedarf es einer umfassenden und baldigen Sanierung und Qualifizierung hinsicht- lich Komfort, Orientierung und Sicherheit. Insbeson- dere die Eingänge und Zuwegungen bedürfen einer Aufwertung. Denkbar wäre, sie als Maßnahme in die Städtebauförderung aufzunehmen. Zwischennutzungen und Mehrfachnutzungen stellen eine Möglichkeit dar, das ruhende Potenzial leerste- hender Gewerberäume und Freiflächen zu aktivieren, um das Gewerbegebiet zu beleben und für Anwoh- ner und Angestellte attraktiver zu machen. Es sollte daher geprüft werden, welche Flächen hierfür in Frage kommen und welche Nutzungen geeignet wären. Auch lärmintensivere Nutzungen könnten hier in angemessener Distanz zu den Wohnquartieren ihren Platz finden. Denkbar sind beispielsweise Ateliers für Kreative, Co-Working-Spaces, Start-Up- Büros, urbane Manufakturen und eine Bespielung der Freiflächen (Parkplätze, Dachflächen) durch Märkte, Events, Sport etc. Es empfiehlt sich die Einrichtung eines zentralen Flächenmanagements, das die Iden- tifizierung und Vermittlung von Flächen und Akteu- ren organisiert, um eine frühzeitige Temporär- bzw. Mehrfachnutzung leerstehender und untergenutzter Flächen zu initiieren. 101 186 Intelligentes Gewerbeband mit Angeboten für 102 187 Intelligentes Gewerbeband mit Angeboten für die angrenzenden Wohnquartiere 103 188 Mobilität Verbindungen im Stadtteil und ins Zentrum verbessern 104 189 Der Nürnberger Südosten ist ursprünglich als autoge- rechte Stadterweiterung geplant und gleichzeitig mit einem soliden Rad- und Fußwegenetz sowie ÖPNV- Angebot ausgestattet. Um den „Modal Split“ – die Verteilung auf unter- schiedliche Fortbewegungsarten – in Zukunft weiter zu verbessern, bedarf es eines sukzessiven Ausbaus im Hinblick auf umwelt- und sozialverträgliche Mobili- tätsformen. Die zentralen Aufgaben liegen hierbei in der An- bindung Langwassers an die Nürnberger Innenstadt durch die Entwicklung von Hauptachsen, die verbes- serte Vernetzung mit den benachbarten Stadtteilen sowie die Erhöhung der Durchlässigkeit innerhalb Langwassers. Diese Ziele können nur durch einen Maßnahmenmix erreicht werden, der neben der Um- setzung des Nahverkehrsentwicklungsplanes beste- hende Infrastrukturen stärkt und durch punktuelle Eingriffe ergänzt. Im Folgenden werden Handlungs- empfehlungen mit strategischen Projekten und Inst- rumenten aufgezeigt. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Den Modal Split durch Optimier- ung des ÖPNV verändern Der westliche Bereich des Südostens ist mit der bestehenden U-Bahn-Verbindung bereits gut erschlossen. Um auch den östlichen Bereich zugäng- licher zu gestalten und die Ost-West-Verbindung zu stärken, sollten das Straßenbahnnetz qualifiziert, neue Verbindungen geschaffen und bestehende optimiert werden. Handlungsanregungen sind bei- spielsweise die Straßenbahnlinie entlang des geplan- ten Stadtteils auf dem ehemaligen Areal des Süd- bahnhofs an der Brunecker Straße über Messe-Ost und Bertolt-Brecht-Schule bis hin zum Klinikum Süd zu verlängern. Durch den hohen Publikumsverkehr bei Veranstaltun- gen der Messe, der Arena und des Grundig Stadions wäre ebenfalls die Erweiterung der Straßenbahnli- nie über die Beuthener Straße bis zur S-Bahn-Station Frankenstadion vorstellbar und eine Entlastung. Die Nutzer der S-Bahn müssten so nicht mehr in Shuttle- Busse umsteigen. Zur Verbesserung der Anbindung an das ÖPNV Netz sind Handlungsanregungen: eine optionale Trassen- führung der Linie als Ringbahn um die Messe, die noch einer genauen Prüfung bedarf; eine neue Ver- bindung zwischen Gartenstadt und Fischbach und die Erschließung des Neubaus der Bertolt-Brecht-Schule durch eine zusätzliche Busverbindung aus Richtung Zerzabelshof. Ergänzend sollte eine höhere Taktung der bestehen- den Buslinien-Verbindungen in Spitzenzeiten umge- setzt werden. Den Rad- und Fußverkehr qualifizieren Die Münchener Straße ist momentan die beste Rad- verbindung zwischen der Nürnberger Innenstadt und dem Südostraum. In Anbetracht der geplanten Ent- wicklung eines neuen Stadtteils auf dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs, sollte das strategische Pro- jekt Entwicklung und Qualifizierung eines Radschnell- weges entlang Brunecker Straße, Münchener Straße, Messe Ost bis nach Altenfurt/Fischbach in die zukünf- tigen Planungen integriert werden. Zusätzliche Radschnellwege in Richtung Südosten sind bereits in der Diskussion und sollten ebenfalls als strategische Projekte realisiert werden. Die Große Straße ist ein weiteres strategisches Projekt. Sie bil- det eine ideale Verbindung zwischen Innenstadt und Langwasser und sollte, insbesondere im Sinne einer uneingeschränkten Nutzung bei Veranstaltungen in der Urbanen Parklandschaft, für den Radverkehr optimiert werden. Als strategische Projekte werden auch die Querungsmöglichkeiten an den Hauptver- kehrsachsen gesehen, wie beispielsweise Münchener Straße, Regensburger Straße und Große Straße. Die Erhöhung der Durchlässigkeit der Teilbereiche ist eine wesentliche Voraussetzung, um den Radverkehr Strategisches Projekt Straßenbahnnetz qualifizieren ÖPNV Verbindungen stärken Wohnquartiere BestandQuerungsmöglichkeitenoptimieren Umsteigeknoten realisieren Orientierung ermöglichen Option Straßenbahnlinie Waldflächen Alternative Buslinie öffentliche Grünflächen Neue Radschnellwege realisieren Bestehende Rad- und Fußwege ausbauen und neu gestalten Bestand Rad- und Fußwege 105 190 innerhalb Langwassers zu stärken und Langwasser Nord und Süd, sowie West und Ost zu verbinden. Eine dezentrale, punktuelle Neugestaltung und ein Aus- bau der bestehenden Rad- und Fußwege (Verbreite- rung, Asphaltierung, Instandhaltung, Barrierefreiheit durch Abflachung der Bordsteinkanten etc.) sollte in- nerhalb der Teilbereiche des Südostens vorgenommen werden. Außerdem sollten die inneren Erschließungs- straßen in den Wohnquartieren zu verkerhrsberuhig- ten Bereichen umgewandelt werden und ein zeitge- mäßes Leit- und Orientierungssystem in Koordination mit dem Tourismusmarketing und dem Kulturreferat entwickelt werden. Die Sanierung und Aufwertung der Unterführung Thomas-Mann-Straße/Breslauer Straße hinsichtlich Komfort, Orientierung und Sicherheit trägt zu einer Verbesserung der Verbindung zwischen Nord- und Südlangwasser bei. Ebenso sollte die Überführung an der Otto-Bärnreuther-Straße (U-Bahn-Haltestelle Langwasser Nord) aufgewertet werden. Schnittstellen gestalten – Umstieg erleichtern Der Umstieg auf den Fuß- und Radverkehr und ÖPNV soll künftig durch eine optimierte Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger an strategischen Umsteigeknotenpunkten gefördert werden. Hierzu gehört beispielsweise die Schaffung zusätz- licher überdachter Fahrradparkplätze und barriere- freier Zugänge. Ziel ist es, die Infrastruktur in Zukunft an technische Neuerungen (wie z.B. elektronische (Lasten-) Räder, Fahrrad-Taxis etc.) anzupassen. Sicherheit gewährleisten Punktuelle Gefahrensituationen, wie beispielsweise an der Bushaltestelle Anette-Kolb-Straße, sollten im Rahmen eines strategischen Projektes behoben wer- den, um die Akzeptanz des Fuß- und Radverkehrs und ÖPNV zu erhöhen. 106 191 Den Modal Split durch die Optimierung des ÖPNV verändern Straßenbahnnetz qualifizieren und Verbindungen optimieren und schaffen Optionale Trassenführung einer Ringbahn Messe prüfen ÖPNV-Verbindungen zwischen einzelnen Ortsteilen stärken Erhöhung der Taktung der bestehenden Buslinien in Spitzenzeiten Weiterentwicklung des Nahverkehrsentwicklungsplans Qualifizierung des Rad- und Fußverkehrs Neue Radschnellwege realisieren Große Straße für den Radverkehr optimieren Querungsmöglichkeiten an den Hauptverkehrsachsen optimieren Bestehende Rad- und Fußwege ausbauen und neu gestalten Innere Erschließungsstraßen zu verkehrsberuhigten Bereichen umwandeln Leit- und Orientierungssystem Schnittstellen gestalten - Umstieg erleichten Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger fördern Umsteigeknoten realisieren Sicherheit gewährleisten Punktuelle Gefahrensituationen beheben Strategische Projekte Instrumente 192 6 Fazit 193 Ausblick Zukunftsthemen der Stadtentwicklung Der Südosten Nürnbergs stellt sich als ein Kaleidoskop unterschiedlichster Stadtstrukturen, Nutzungen, Be- deutungsebenen und zugrunde liegender Leitbilder dar. Die Vielschichtigkeit des Stadtteils und der resul- tierenden Aufgaben lässt sich nicht mit einem über- greifenden Leitbild oder einer einheitlichen Strategie beantworten, sondern erfordert ein orts- und aufga- benbezogenes Handlungs- und Maßnahmenkonzept sowie eine intensive (moderierte) Kommunikation zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Zukunftsthemen der Stadtentwicklung Mehr als anderswo bündeln sich im Südosten zen- trale Fragestellungen der Stadtentwicklung. In der Auseinandersetzung mit den Fragen nach postfossiler Mobilität, generationsgerechten Wohnformen, nach Modellen lebenslangen Lernens und nach der Ver- knüpfung von historischer Bildungsarbeit, Erholung, Sport, Events und Ökologie wird der Südosten zum Labor, in dem die Zukunftsfähigkeit der Stadt verhan- delt wird. Es bietet sich geradezu an, sich in der Tradi- tion des Stadtteils als „Modell- und Innovationsraum“ im besten Sinne den Zukunftsthemen intensiv und kontinuierlich zu widmen, sie weiter zu diskutieren und mit den Zielen des INSEK abzustimmen. Im Hinblick auf die anstehende Umsetzung des IN- SEKs gilt es, die strategischen Projekte intensiv zu begleiten und auszuloten, wie die erprobten Modelle und Erkenntnisse auch auf andere Stadtteile übertra- gen werden können. Urbane Parklandschaft Die Urbane Parklandschaft um die Dutzendteiche ist für Nürnberg von erheblicher Bedeutung und hat das Potenzial zu einem Volkspark neuen Typs zu werden, der die historische Idee des Volksparks als öffentli- cher Freiraum für die Stadtgesellschaft konsequent weiterentwickelt. Die Abstimmung und Koordination der heterogenen, teils sich entgegenstehenden An- sprüche und die gestalterische Umsetzung sind dabei zentrale Aufgaben. Langwasser weiterentwickeln Die Siedlungen der Nachkriegsmoderne haben zur Zeit ihrer Entstehung erfolgreich Neuland der Stadt- entwicklung betreten. Angesichts der geänderten soziodemographischen, kulturellen, bautechnischen und ökonomischen Rahmenbedingungen ist eine kontinuierliche Aktualisierung der Quartiere und Freiräume Langwassers erforderlich. Die bestehenden Strukturen sind damit nicht grundsätzlich infrage ge- stellt, doch müssen Leitbilder und bauliche Bestände vielfach an heutige und künftige Bedürfnisse ange- passt werden, ohne mit der Eigenlogik der „Stadt im Grünen“ zu brechen. Die hohe Lebensqualität in Langwasser ist unter anderem auf die stetige Weiterentwicklung und Sanierung des Stadtteils zu- rückzuführen. Um Langwasser auch in Zukunft für unterschiedliche soziale Schichten und Bevölkerungs- gruppen attraktiv zu machen, gilt es, neue Angebote des Zusammenlebens zu schaffen. Auch die Freiräume müssen langfristig gesichert und an die ausdifferen- zierten Ansprüche der Nutzung öffentlicher Räume angepasst werden. Konkrete strategische Projekte werden dazu in den Handlungsräumen benannt. Gewerbe transformieren Die „Smart City“ ist ein Sammelbegriff für gesamt- heitliche Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte effizienter, technologisch fortschrittlicher, grüner und sozial inklusiver zu gestalten. Das INSEK zeigt Ansätze auf, wie die gewerblichen Standorte im Südosten davon profitieren können. Die grundsätz- liche Sicherung der Gewerbegebiete muss einher- gehen mit einem sukzessiven Strukturwandel und einem neuen Selbstverständnis der Gewerbegebiete: weg vom anspruchslos-pragmatischen „Kistenge- werbe“ hin zu Produktionsorten, die in ihr Umfeld über vernetzte öffentliche Räume eingebettet sind, unterschiedlichen Anforderungen an Produktion, Ent- wicklung, Erholung, Kommunikation und Austausch gerecht werden und Motor für die Zukunftsfähigkeit des Stadtteiles werden. Integration des Historischen Erbes Der Umgang mit dem historischen Erbe des 19. und 20. Jahrhunderts steht vor der Herausforderung, eine Integration der geschichtlich bedeutsamen Areale in eine freizeitorientierte Alltagswelt zu gewährleisten und zugleich die fundierte Aufbereitung geschichtli- cher Inhalte zu ermöglichen. Die Vermittlung zwi- schen unterschiedlichen Nutzungsvorstellungen und erinnerungskulturellen Erwartungen, insbesondere zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialisti- schen Vergangenheit, stellt eine sensible Aufgabe dar. 109 194 Akteursgetragene Stadtentwicklung Die Erarbeitung des INSEK für den Südostraum war von Beginn an als partizipatives Verfahren mit enger Einbindung der Akteurinnen und Akteure vor Ort an- gelegt. Der während der Projektbearbeitung ange- stoßene Dialog unter den Beteiligten hat sich als äu- ßerst fruchtbar erwiesen und sollte daher unbedingt fortgesetzt werden, sowohl für die Erschließung lokalen Wissens als auch für die Verständigung über Konzeptinhalte. Der INSEK-Prozess hat eine Reihe von neuen Koope- rationen und Allianzen zwischen den lokalen Projekt- betreibern geschmiedet. Im Sinne einer akteursge- tragenen Entwicklung muss der Dialog zwischen den Akteurinnen und Akteuren durch feste Formate und koordinierende Stellen verstetigt werden. Zukunft INSEK Das INSEK ist ein dynamisches Instrument. In der weiteren Umsetzung braucht es eine kontinuierliche kritische Betrachtung und Weiterentwicklung. Kleine regelmäßige Reflektionsrunden oder Expertentische zu den einzelnen Zukunftsthemen sollen dazu beitra- gen, das entsprechende Fachwissen zu bündeln und mit den strategischen Projekten in den Handlungs- räumen des INSEKs zu spiegeln. Es bietet sich an, zu besonderen Themenstellungen des INSEKs wie etwa „Nutzer- und Pflegemanage- mentkonzept Urbane Parklandschaft“, „Messe- erweiterung“, „Lebenslanges Lernen in Südost“ oder „Neue Wohnformen in Langwasser“ vertie- fende Studien zu erstellen. In Anlehnung an das erfolgreiche Format der „Mobilen Bürgerversammlung“ in Nürnberg kann durch ein „Mobiles INSEK-Monitoring“ ein Über- blick zum Stand der erfolgten Umsetzungen ver- schafft werden und gegebenenfalls projektbezogene „Nachjustierungen“ erfolgen. 110 195 Die Stadt Nürnberg bedankt sich bei ihren Fördermittelgebern 111 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 196 Quellen- und Abbildungsverzeichnis Literatur und Dokumente Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung - Landesgruppe Bayern (Hg.): Städtebau im Wandel. Stadt- teil Nürnberg-Langwasser, 1987. Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Stab Wohnen: Woh- nungsbericht 2013. Stein+Schulz et al.: koopstadt. Stadtentwicklung Bremen, Leipzig Nürnberg. Konzeptstudie Nürnberg. Frankfurt/ Nürnberg 2008. Stadt Nürnberg, Amt für Wohnen und Stadterneuerung: Neues Wohnen 1990-1995, 1995. Stadt Nürnberg, Amt für Wohnen und Stadterneuerung: Neues Wohnen 1996-2000, 2001. wbg Nürnberg GmbH (Hg.), Haid+Partner: Städtebauliche Planung für die Weiterentwicklung Langwasser Süd-Ost, 2010. wbg Nürnberg GmbH (Hg.), Analyse+Konzepte Beratungs- gesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus mbH: Wohnmatrix-Portfolio Langwasser, 2013. Geschichte für alle e.V. (Hg.): Langwasser. Heimisch wer- den in Nürnbergs jüngstem Stadtteil, Nürnberg 2001. Stadt Nürnberg (Hg.), bgmr Landschaftsarchitekten: Mas- terplan Freiraum. Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, 2014. Stadt Nürnberg (Hg.), bgmr Landschaftsarchitekten: Vertie- fender Baustein Wasser. Gesamtstädtisches Freiraumkon- zept Nürnberg, 2014. Stadt Nürnberg, Baureferat Stadtplanungsamt: Die Nürn- berger Siedlungsentwicklung seit 1806, 2012. Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Innergebietliche Strukturdaten Nürn- berg 2015, 2015. Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt - Lernort Zeppelinfeld, 2013. Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat (Hg.), Georg Con- sulting, HWWI Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut: Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025, 2015. Stadt Nürnberg: Abschlussbericht des Nürnberger ExWoSt-Projektes „Einbindung von Migrant/innen und Migrantenorganisationen in Prozesse der Stadt(teil)ent- wicklung und Stadtteilkommunikation“, 2011. Stadt Nürnberg: Leitlinien zum künftigen Um- gang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände, 2004. Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Sozia- les: Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg, 2009. Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationen- fragen: Nürnberger Seniorennetzwerke, 2013. Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Fa- milien / 3.BM: Schulentwicklungsplanung für Nürnberg 2014, 2014. Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationen- fragen: Nürnberger Seniorennetzwerke, 2013. aurelis Real Estate GmbH & Co. KG: Auslobung zum städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Planungswettbewerb Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof), 2014. Stadt Nürnberg, Umweltamt (Hg.), Planungsgruppe Landschaft Nürnberg: Handbuch Klimaanpassung, 2012. Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat Baureferat: Einzel- handelskonzept der Stadt Nürnberg, 2013. Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat (Hg.), GEWOS Ins- titut für Stadt- und Regionalforschung GmbH: Gut- achten zum Stadtenwicklungskonzept Wohnen 2025, 2015. 112 197 Karten und Graphiken West 8, Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Planungswettbewerb Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof), 1. Platz – Seite 50, 51. Urban Catalyst studio und yellowz – alle weiteren Karten und Graphiken. Fotonachweis Hajo Dietz - Seite 14. Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2014 - Seite 18, 19, 93. Stadt Nürnberg - Seite 24, 25, 34. NürnbergMesse GmbH – Seite 49. Urban Catalyst studio und yellowz – alle weiteren Fotos. 113 198 Impressum: Herausgeber: Stadt Nürnberg Bürgermeisteramt Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Druck: Schleunungdruck Eltertstraße 27 97828 Marktheidenfeld 199 Kongresshalle im Fokus Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost Ö 3.1Ö 3.1 200 201 Kongresshalle im Fokus Qualifizierung INSEK Nürnberg Südost 202 Berlin, Februar 2023 Impressum HERAUSGEBERIN Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat Bauhof 9, 90402 Nürnberg www.baureferat.nuernberg.de Koordination Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt Stadterneuerung Marienstraße 6, 90402 Nürnberg www.stadterneuerung.nuernberg.de Projektbearbeitung Martin Hofmann, Stadtplanungsamt Eva Brendel, Stadtplanungsamt Maria Bär, Stadtplanungsamt Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner, Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Stab ehem. Reichsparteitagsgelände Felix Hörath, Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin / Stab ehem. Reichsparteitagsgelände Alexander Leupold, Planungs- und Baureferat weitere Beteiligte NürnbergMesse, Bürgermeisteramt, Geschäftsbereich des 3. Bürgermeister, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Umweltamt, Hochbauamt, Verkehrsplanungsamt, Liegenschaftsamt KONZEPT UND GESTALTUNG URBAN CATALYST GmbH Glogauer Straße 5, 10999 Berlin www.urbancatalyst.de Prof. Klaus Overmeyer Johanna Amtmann Kartengrundlage Amt für Geoinformation und Bodenordnung Titelbild Nürnberg Luftbild, Hajo Dietz 203 5 Vorwort Anlass 1 Fokus Kongresshalle 1.1 Gesamtstädtische Einordnung 1.2 Historie 1.3 Projektbeschreibung 1.4 Erweitere kulturelle Nutzung 2 Aktualisierung und Konkretisierung thematischer Handlungsfelder 3.1 Historisch-politischer Lernort Kongresshalle 3.2 Freiraumentwicklung 3.3 Mobilität 3.4 Angrenzende Entwicklungen 3.5 Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Ableitung von Empfehlungen Inhalt 10 2 0 38 204 205 7 Startschuss zur Entwicklung des neuen Stadt- teils „Lichtenreuth“ mit Nutzungen im Bereich Forschung und Lehre, Wohnen und Gewerbe sowie neuen öffentlichen Grün- und Freiflä- chen. Der lange Zeit mindergenutzte Torso der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichspar- teitagsgelände wird mit einer Spielstätte des Staatstheaters sowie sogenannten Ermögli- chungsräumen für künstlerische Praxis ergänzt und für dauerhafte kulturelle Nutzungen bau- lich ertüchtigt. Insbesondere die Entwicklungen rund um die Kongresshalle erforderten eine räumlich be- grenzte, inhaltlich fokussierte Aktualisierung der Betrachtungen und Empfehlungen des INSEK Nürnberg Südost von 2015. Mit Unterstützung des Büros Urban Catalyst aus Berlin ist das nun vorliegende Werk ent- standen. Es stellt eine punktuelle Qualifizie- rung des INSEK dar und enthält Empfehlungen für weitere erforderliche Untersuchungen. Mit diesem Schritt zeigt das Modell der lokalen INSEKs erneut die Flexibilität und die gleich- zeitige Verlässlichkeit dieser Methodik. Die INSEKs sind und bleiben Rückgrat und Richt- schnur der Stadtentwicklung in den von ihnen berührten Bereichen. Daniel F. Ulrich Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg Nürnberg verfolgt den Weg einer integrierten Stadtentwicklung und denkt Planungsprozesse ganzheitlich. Die Struktur der Stadt macht es sinnvoll, das nicht in einem umfassenden und daher sicher schnell falschen Werk zu denken, sondern zusammenhängende Einheiten jeweils gesondert zu untersuchen. Themen wie Sied- lungsstruktur, Mobilität, Wirtschaft, Umwelt und soziale Belange werden im Zusammen- hang betrachtet. Das Ergebnis sind „Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte“ (INSEKs), die auf Grundlage dieser Idee für bestimmte räum- liche oder thematische Schwerpunkte konkrete Maßnahmenpakete zur schrittweisen Umset- zung definieren. Im Dezember 2015 wurde das INSEK Nürnberg Südost mit dem Untertitel „Vernetzen!“ fertig- gestellt. Es umfasst Teilbereiche wie den ehe- maligen Südbahnhof, Langwasser, die Nürn- bergMesse, den Volkspark Dutzendteich und größere Gewerbeareale. Die Herausforderung für dieses INSEK war es, die Potenziale der Ein- zelstandorte zu heben und sie und ihre Akteu- rinnen und Akteure miteinander zu vernetzen. Seitdem hat die hohe Dynamik das Gebiet weitreichend verändert. Auf dem ehemaligen Areal der PRINOVIS-Großdruckerei wird neben einem Gewerbecampus ein neues Schulzent- rum entstehen. Mit der Gründung der „Uni- versity of Technology Nuremberg“ fiel der Den Süd-Osten weiter vernetzen! Vorwort 206 Warum eine Fortschreibung? 8 Die Fortschreibung setzt den Fokus auf die Kongresshalle und betrachtet sie unter den aktuellen Vorzeichen. Im Zuge der Bewerbung um den Titel Kultur- hauptstadt Europas 2025 entstand die Idee, vier der insgesamt 16 Sektoren des U-förmigen Gebäudeteils der Kongresshalle baulich für eine Nutzung durch die Künste und Kulturen zu ertüchtigen. An entsprechenden künstleri- schen Produktions- und Präsentationsräumen für die visuellen Künste, die Musik, die Litera- tur und für Theater und Tanz herrscht großer Mangel. Der Kulturausschuss des Stadtrats hat der Kulturverwaltung entsprechende Prüfauf- träge erteilt und im Herbst 2021 die Konkre- tisierung der notwendigen baulichen Maß- nahmen und ein Nutzungskonzept mittels partizipativer Formate beauftragt. Darüber hinaus muss das historische Gebäude des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz dringend saniert werden. Für die Zeit des Bau- vorhabens Opernhaus bedarf es einer Aus- weichspielstätte, die den Betrieb des Staatsthe- aters Nürnberg während der Baumaßnahmen sichert. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 beschlossen, die dafür notwendigen Planungen mit der im Eigentum der Stadt be- findlichen Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände zu verfolgen. Das Votum schließt damit an die Ideen aus 207 9 der Bewerbung Nürnbergs um den Titel als „Kulturhauptstadt“ an, Teile des Gebäudetor- sos für kulturelle Zwecke nutzbar zu machen. Zusammen mit den vorhandenen Nutzungen durch das Dokumentationszentrum Reichspar- teitagsgelände und die Nürnberger Symphoni- ker gilt es nun, Lösungen zu finden, die auch künftig auf Vorhandenes Rücksicht nehmen und Verknüpfungen und Synergien mit Neuem schaffen. Das 2015 beschlossene Integrierte Stadtent- wicklungskonzept knüpft an diesen Gedan- ken an und zeigt räumliche und funktionale Entwicklungspotenziale auf. Es gilt nun, dieses unter den neuen Planungsprämissen fortzu- schreiben und fokussiert Maßnahmen für eine schrittweise Umsetzung zu definieren. 208 Fokus Kongresshalle 1 209 11 1.1. Gesamtstädtische Einordnung Der Betrachtungsraum der Qualifizierung um- fasst den nördlichen Bereich des INSEKs Nürn- berg Südost mit dem Volkspark Dutzendteich, dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände so- wie dem Messegelände. Das Areal liegt im Be- reich der südöstlichen Außenstadt, angrenzend an den Innenstadtgürtel. Es ist aus historisch- politischer, kultureller, wirtschaftlicher und freiräumlicher Perspektive von gesamtstädti- scher Bedeutung und (inter-)national bekannt. Zentrales Element der Betrachtungen ist der unvollendete Torso der Kongresshalle, insbe- sondere dessen kulturelle Nutzungsperspekti- ven. Der adäquate Umgang mit der Kongress- halle und den weiteren baulichen Zeugnissen der Nürnberger NS-Vergangenheit prägt seit langem den gesamtstädtischen öffentlichen Diskurs. Das aktuelle Ziel kulturpolitischen Handelns in Nürnberg ist es, die bisher in weiten Teilen ungenutzte Kongresshalle zu einem Ort für die Künste und Kulturen zu ent- wickeln - nicht nur auf lokaler, sondern auch auf nationaler und internationaler Ebene. Der Standort ist über Straßenbahnlinien, Bus- linien und die S-Bahn an das gesamtstädtische ÖPNV-Netz angebunden. Die Einbindung in ein stadtweites Netz von Radvorrangrouten ist vorgesehen. Darüber hinaus besteht eine leistungsfähige Anbindung an das überörtliche Straßennetz an diverse Bundesautobahnen. Aufgrund der zahlreichen Großveranstaltun- gen auf dem Areal kommt der verkehrlichen Erschließung eine gesamtstädtisch bedeutsame Rolle zu. Direkt an die Kongresshalle angrenzend liegt die größte öffentliche Parkanlage der Stadt, der Volkspark Dutzendteich. Hinsichtlich seiner Erholungs- sowie stadtklimatischen Funktion ist dieser von gesamtstädtischer Bedeutung. Wie in keinem anderen Park vermischen sich historische Zeugnisse mit zeitgenössischen An- sprüchen an Freizeit und Erholung, geschütz- ten Biotopen und Gewässern, Fußgängern, Radfahrern und parkenden Autos, Kultur und Sport, kommerziellen Veranstaltungen und öffentlichen Freiraumnutzungen. Der gesamte Betrachtungsraum wird von meh- reren dynamischen Entwicklungszonen ge- prägt. Durch die Transformation der Kongress- halle, der Reorganisation des Zeppelinfeldes mit baulicher Sicherung der Zeppelintribüne, dem Ausbau des Dokumentationszentrums, aber auch den Entwicklungen rund um das Stadion entsteht eine hohe Dynamik, die Aus- wirkungen auf das gesamte Gelände hat. Mit dem Standort der NürnbergMesse südlich der Kongresshalle wirkt ein international bedeut- sames Messezentrum ein. Aber auch der neue Stadtteil Lichtenreuth mit zukünftiger techni- scher Universität im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs wird Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Aufgrund begrenzter Flächen und In- frastrukturkapazitäten werden das Heben von Synergien und koordinierte Nutzungskonzepte im Dialog mit allen beteiligten Akteuren künf- tig eine große Rolle spielen. Lage der Kongresshalle im gesamtstädtischen Kontext 210 Grunddaten • Ca. 90.000 m² Bruttogrundfläche in 16 baugleichen Sektoren • 5 Haupt- und 4 Zwischengeschosse • 39 m realisierte Höhe • 25.000 m² „Innenhof“, da Dach nie realisiert wurde Baulicher Zustand • Weitestgehend Rohbauzustand • Angegriffene, historische Substanz • Dringend notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals: » Behebung statischer Schäden » Erneuerung undichter Dächer » Sicherung der Ziegelumfassungsmauern des „Innenhofes“ » Sicherung der Granitfassade auf der Außenseite » Herstellung einer geordneten Wasserabführung » Einbau/Ersatz von Fenstern, Türen und Toren Umgriff Kongresshalle Nördlicher Kopfbau Weiterer Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände Südlicher Kopfbau Nürnberger Symphoniker, Serenadenhof Agile Depots Einrichtungen der Kultur- und Bildungs- landschaft (Museen, Archive, etc.) haben seit Jahren dringenden Raumbedarf für Aufbewahrung und Sicherung der zum Teil singulären und national relevanten Dokumente und Artefakte Spielstätte des Staatstheaters in 6 der 16 Sektoren und als Ergänzungsbau im „Innenhof“ Ermöglichungsräume für Künste und Kulturen aller Sparten Für die visuellen Künste, Musik, Literatur, performativen Künste der freien Szene; sowohl für Produktion als auch für Präsentation „Innenhof“ Potenzialraum für den öffentlichen Austausch und für die Begegnung der verschiedenen Nutzungen Süddeutscher Verband Reisender Schausteller und Handelsleute e.V., Sicherheitswache, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste im Sockelgeschoss Position Ergänzungsbau: Spielstätte des Staatstheaters 12 Gewässer: Großer und kleiner Dutzendteich Multifunktionale Fläche: Volksfestplatz Grünräume: Zugängliche Uferzone Dutzendteich Verbindung: Möglicher neuer Zugang zum Innfenhof 211 Nördlicher Kopfbau Weiterer Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände Südlicher Kopfbau Nürnberger Symphoniker, Serenadenhof Agile Depots Einrichtungen der Kultur- und Bildungs- landschaft (Museen, Archive, etc.) haben seit Jahren dringenden Raumbedarf für Aufbewahrung und Sicherung der zum Teil singulären und national relevanten Dokumente und Artefakte Spielstätte des Staatstheaters in 6 der 16 Sektoren und als Ergänzungsbau im „Innenhof“ Ermöglichungsräume für Künste und Kulturen aller Sparten Für die visuellen Künste, Musik, Literatur, performativen Künste der freien Szene; sowohl für Produktion als auch für Präsentation „Innenhof“ Potenzialraum für den öffentlichen Austausch und für die Begegnung der verschiedenen Nutzungen Süddeutscher Verband Reisender Schausteller und Handelsleute e.V., Sicherheitswache, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste im Sockelgeschoss 13 212 14 1.2. Historie Ehemaliges Reichsparteitagsgelände Von 1933 bis 1938 hielten die Nationalsozia- listen in Nürnberg jährlich im September ihre Reichsparteitage als Staats- und Parteifeiern ab. Im Mittelpunkt der Reichsparteitage stand die Darstellung der menschenverachtenden Ideolo- gie des Nationalsozialismus, die Machtdemons- tration Hitlers und seines Regimes gegenüber dem Ausland und die Überwältigung des Einzel- nen im Inland mittels der Masseninszenierung. Nach Plänen des Architekten Albert Speer und von Stadtbaurat Walter Brugmann sollte auf dem Gelände eine zusammenhängende An- lage von Freiflächen und Gebäuden für diese Veranstaltung entstehen. Von den angedach- ten Propagandabauten wurden nur wenige, wie Zeppelintribüne und Zeppelinfeld fertig- gestellt; die meisten blieben unvollendet wie die Kongresshalle. Seit 1973 steht das gesamte ehemalige Reichsparteitagsgelände unter Denkmalschutz; es ist ein sogenanntes Flächen- denkmal. Planung und Bau der Kongresshalle Der Bau der Kongresshalle wurde mit Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 gestoppt und danach nie vollendet. Trotz seiner Unvollen- detheit prägt das Gebäude optisch und räum- lich das ehemalige Reichsparteitagsgelände, ist eine Vergegenwärtigung des nationalsozialis- tischen Größenwahns sowie dessen totalitärer Ideologie und zählt zu den größten erhaltenen Einzelbauwerken der NS-Zeit. Die Planung der Kongresshalle übernahmen die Architekten Ludwig und Franz Ruff. Diese entwarfen einen Gebäudekomplex, bestehend aus zwei mit einem Verbindungsbau verbun- denen Kopfbauten und einem U-förmigen Ge- bäudeteil, die einen ca. 25.000 qm großen Hof umschließen. Dieser sollte überdacht werden und als Veranstaltungssaal für 50.000 Personen dienen. Das Gebäude, das an antike Vorbil- der, wie dem Kollosseum in Rom orientiert ist, sollte nach Fertigstellung etwa 70 Meter hoch sein. Während des Reichsparteitags im September 1935 fand die Grundsteinlegung statt. Bis Kriegsbeginn wurden von der ursprüng- lich geplanten Höhe lediglich 39 m realisiert. Bis auf den Arkadengang wurde keines der Bauteile je vollendet. Nach heutigem Kennt- nisstand waren am Bau weder Zwangsarbei- ter noch KZ-Häftlinge beteiligt. Diese Tatsache ist entscheidend für die erinnerungskulturelle Dimension im Umgang mit dem Ort. Es han- delt sich hier nicht um einen Gedenkort, ge- schweige denn um ein Mahnmal; auch wenn für die Schutträumungen nach den Luftangrif- fen an der Kongresshalle sowjetische Kriegsge- fangene eingesetzt wurden. 1943 richteten alliierte Luftangriffe erste Schäden an der Kongresshalle an. Zur Siche- rung wurden Teile der Außenöffnungen zu- gemauert und im Innern Zwischenmauern als Brandschutz eingezogen. Weitere Zumau- erungen wurden in den 1950er und 1960er Jahren durchgeführt. Die dadurch entstande- nen Räume, wurden später zu Lagerzwecken genutzt. Nutzung und Umgang nach 1945 bis heute Nach dem Zweiten Weltkrieg pflegte die Stadt Nürnberg zunächst einen pragmatischen Um- gang mit den Relikten des Nationalsozialismus. Das Zeppelinfeld wurde von der US-Armee als Sportplatz genutzt, der Rundbau der Kongress- Baustelle der Kongresshalle, 1938 (c) Berlin-Branden- burgisches Wirt- schaftsarchiv e.V. 213 15 halle als Lebensmitteldepot. In den späten vierziger Jahren diente die Kon- gresshalle als Ausstellungsort. So fand dort im September 1949 die deutsche Bauausstellung statt. Angesichts der Kriegszerstörungen in den Städten war zentrales Thema der günstige und schnelle Wohnungsbau. Besucherinnen und Besuchern wurden verschiedene Bauma- schinen, -stoffe und -systeme präsentiert. Die Rolle Nürnbergs während der NS-Zeit wurde dabei konsequent verschwiegen. Diese Sicht auf die jüngere Stadtgeschichte setzte sich 1950 fort. Das 900jährige Jubiläum Nürnbergs wurde gleichfalls in der Kongresshalle mit ei- ner großen Ausstellung gefeiert. Neben den genannten Nutzungen für Teilberei- che gab es auch Versuche einer Gesamtlösung. Ab Mitte der fünfziger Jahre wurde überlegt, ob man ein großes Fußballstadion in die Kon- gresshalle einbauen könnte. 1987 wollte eine private Investorengruppe den Gebäudekomplex zu einem Freizeit- und Eventcenter mit Senio- renzentrum, Kinos, Diskotheken, Tennisplätzen und Fitnessstudios, umbauen. Beide Ideen schei- terten letztlich an der Finanzierung und man hielt an der Nutzung von Teilbereichen fest. Im U-förmigen Gebäudeteil, der in 16 annäh- rend baugleiche Sektoren gegliedert ist, waren ursprünglich ausschließlich Nebennutzflächen, Technikflächen und zum überwiegenden Teil Verkehrsflächen zur Erschließung des Saales vorgesehen. Bis auf wenige Bereiche befindet er sich im Rohbauzustand und wurde bis Mitte 2022 zu Lager- und Werkstattzwecken genutzt. Im nördlichen Kopfbau der Kongresshalle be- findet sich seit 2001 das Dokumentationszent- rum Reichsparteitagsgelände. Das zuletzt jähr- lich von mehr als 300.000 Personen besuchte Doku-Zentrum wird derzeit um zusätzliche Ausstellungs-, Seminar- und Verwaltungsräume erweitert. Neben den Dauer- und Sonderaus- stellungen finden hier vielfältige Vortrags- und Schulungsveranstaltungen statt. Eine Wieder- eröffnung des erweiterten Dokumentations- zentrums ist für Anfang 2025 vorgesehen. Der südliche Kopfbau beinhaltet die auf ca. 500 Personen ausgelegte Spielstätte der Nürn- berger Symphoniker. Der sogenannte „Musik- saal in der Kongresshalle“ wird für Konzerte der Symphoniker selbst und für Aufführungen und Events anderer Veranstalter genutzt. Da- neben besteht das auf die Nutzung durch bis zu 200 Personen ausgelegte „Foyer des Musik- saals“. Der „Innenhof“ des südlichen Kopfbaus wird als „Serenadenhof“ mit ca. 1.000 Besu- cherplätzen betrieben. Skizze für ein Freizeit- und Einkaufszentrum (1987) (c) Stadtarchiv Nürnberg 214 1.3. Projektbeschreibung 83 Jahre nach Einstellung der Bauarbeiten und Jahrzehnte nach den letzten Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes besteht nun dringen- der Handlungsbedarf zum Gebäudeerhalt. Dabei ist geplant, die räumliche Wirkung, also den Rohbau des Kongresshallen-Torsos, zu erhalten und den Ausbau als „erschlossenen Rohbau“ einfach zu halten und auf das Not- wendige zu beschränken. Dachkonstruktion Die Dachhaut ist an vielen Stellen schadhaft; Wasser dringt ein und schädigt die Dachkonst- ruktion und die Gebäudesubstanz. Die Dach- konstruktion muss daher auf der gesamten Fläche vollständig erneuert werden. Fassaden und Umfassungsmauern Sämtliche Fassaden und Umfassungsmauern müssen saniert, mindestens aber gesichert wer- den. Insbesondere die Ziegelumfassungsmauer des „Innenhofs“ ist in weiten Bereichen schad- haft. Hier müssen Maßnahmen zur Sicherung der Oberflächen durchgeführt, Fugen überar- beitet, Aufwuchs entfernt sowie eine geord- nete Wasserableitung hergestellt werden. Fenster Bei den 134 großformatigen Fenstern der Außenfassade handelt es sich um einfachste Flachstahlkonstruktionen mit Einscheiben- verglasung und mindestens in Teilen asbest- haltigem Glaskitt. Die Rahmen sind verrostet, an vielen Stellen ist das Glas gebrochen oder fehlt, so dass alle Fenster zeitnah ersetzt wer- den müssen, um das Eindringen von Wasser ins Gebäude zu verhindern. Substanzerhalt und Statik Das Gebäude wurde ohne jegliche Dehnungs- fuge errichtet: Risse in der Bausubstanz müssen geschlossen, verpresst oder vernadelt werden; Preußische Kappendecken müssen teilweise instandgesetzt und weitere statische Schäden behoben werden. Grundsätzlich ist das Ge- bäude jedoch in einem guten Zustand. Sämtli- che Wände und tragenden Strukturen im Be- stand sind weitgehend überdimensioniert und bergen große Lastreserven. Dies ermöglicht selbst den Einsatz von Flurförderzeugen in den Obergeschossen des Gebäudes und damit ei- nen effizienten logistischen Betrieb. Brandschutz und Gebäudetechnik Neben der Installation von Haus- und Ge- bäudetechnik ist vor allem ein bauordnungs- rechtskonformes Brandschutzkonzept mit der entsprechenden Ausbildung von Flucht- und Rettungswegen erforderlich. Dazu gehört die „Innenhof“ (c) Stadt Nürnberg 215 17 Erweiterung von Treppenräumen und auch der Einbau von Feuerwehraufzügen zur Vertikaler- schließung. Schadstoffe und Altlasten Im Gebäude zeichnet sich ein heterogenes Bild von Belastungen mit unterschiedlichsten Schadstoffen und Altlasten ab, die vertieft un- tersucht werden und im Rahmen einer Vorab- maßnahme ausgebaut werden sollen. Mit dem Vorhaben wird zugleich die Beseitigung von Umweltverschmutzungen verfolgt. Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit Die Kongresshalle wird von einer Vielzahl von (inter-) nationalen Gästen besucht. Weite Teile des Gebäudes waren in der bestehenden Form nie für ein Betreten durch die Öffentlichkeit konzipiert. Künftig sollen Gefahrenstellen beseitigt und das Gebäude, aber auch der „In- nenhof“, sicher und barrierefrei betretbar bzw. mit Rollstühlen befahrbar gemacht werden. Energieversorgung und Regenwassermanagement Die Energieversorgung für das gesamte Ge- bäude muss neu konzipiert werden. Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung des Null-Schadstoff- ziels des European Green Deal. Ziel dabei ist, den Torso mit einer Kombination nachhalti- ger Energiequellen zu versorgen: Unmittelbar westlich der Kongresshalle verläuft ein Grund- wasserstrom (Urstromtal), dessen energetisches Potenzial nach Möglichkeit ausgeschöpft wer- den soll (Geothermie). Der über das Potenzial der geothermischen Nutzung hinausgehende Bedarf soll mit weiteren Trägern erneuerba- rer Energien und mittels Fernwärme gedeckt werden. Auf dem Hauptdach sollen auf einer Fläche von ca. 12.000 Quadratmeter Photo- voltaikanlagen installiert werden, die auch dem Betrieb etwaiger Wärmepumpen dienen. Im Rahmen der Maßnahmen wird weiterhin ein Regenwassermanagement mit begrün- tem Retentionsdach und Versickerungsflächen (Schwammstadt) projektiert. Energetische Sanierung Dachflächen sollen gedämmt und die beste- henden Fenster und Tore ersetzt werden. An- stelle von Vermauerungen sollen in bestimmte Öffnungen der Fassaden und des Daches erst- mals Fenster bzw. Oberlichter eingebaut wer- den. Eine Fassaden- oder Innendämmung der Außenwände ist aus Gründen des Denkmal- schutzes (Raumeindruck) nicht bzw. nur einge- schränkt möglich. Erhalt und Nutzung grauer Energie Eingriffe in die bauliche Substanz, die mit ei- nem erheblichen Verlust gebundener grauer Energie verbunden wären, sind nicht erfor- derlich. Vielmehr erlauben die vorhandenen Strukturen und Räume eine effiziente und auf Serialität basierende Herstellung der Nutzbar- keit sowie einen Ausbau unter Nutzung vor- handener Schächte und Installationswege. Artenschutz Die umgebenden Flächen der Kongresshalle sind in der Bewertungskarte des Arten- und Biotopschutzprogramms der Stadt Nürnberg als regional bedeutsamer Lebensraum erfasst. Im Umgriff befinden sich mehrere Stadtbio- tope, außerdem sind zahlreiche Fundpunkte artenschutzrechtlich relevanter Tierarten do- kumentiert. Das Gebäude selbst ist seit Jahr- zehnten als Fledermaushabitat von herausra- gender Bedeutung bekannt. Darüber hinaus nutzen jährlich brütende Wanderfalken einen Nistkasten der an der Attika zum Innenhof angebracht ist. Diese wurden zwischenzeitlich jedoch von einem Uhu-Paar verjagt. Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtli- chen Prüfung werden alle aktuellen Bestände der in und um die Kongresshalle vorkommen- den Fledermäuse und gebäudebrütenden Vogelarten erfasst und deren Betroffenheiten gegenüber den anstehenden Maßnahmen be- urteilt sowie Maßnahmen zur Minderung der Eingriffsschwere und zur Wahrung der ökolo- gischen Funktion des Untersuchungsraumes für die betroffenen Arten erarbeitet. Innenbereich (c) Stadt Nürnberg 216 18 1.4. Erweiterte kulturelle Nutzung 2021 hat der Nürnberger Stadtrat beschlossen, die schadstoffbelasteten und aus Gründen des Brandschutzes weitestgehend nicht nutzbaren 16 Sektoren des U-förmigen Gebäudeteils, das den „Innenhof“ umschließt, künftig für kultu- relle Nutzungen Instand zu setzen und auszu- bauen. Die etablierten Nutzungen der beiden Kopfbauten bleiben dabei unangetastet. Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur Im Zuge der Bewerbung um den Titel Kultur- hauptstadt Europas 2025 entstand bereits 2019 die Idee, vier der insgesamt 16 Sektoren bau- lich für eine Nutzung durch Künste und Kul- turen zu ertüchtigen. Ziel dabei ist es, Räume für die Produktion und die Präsentation aller künstlerischen Sparten bereitzustellen, um damit der drängenden Raumnot zu begegnen und den seit Jahren bestehenden Bedarf von Kunst- und Kulturschaffenden zu decken. Weiter sollen der bestehenden Vermittlung der baulichen Relikte aus der Zeit des Natio- nalsozialismus auf dem ehemaligen Reichspar- teitagsgelände neue künstlerische Formen des Umgangs hinzugefügt und eröffnet werden. Im Oktober 2021 hat der Kulturausschuss des Stadtrats auf der Grundlage einer ersten bau- lichen Machbarkeitsstudie und einer unter ausgewählten Kulturschaffenden durchge- führten Bedarfsanalyse die Verwaltung mit der Konkretisierung der baulichen und inhaltlichen Umsetzung beauftragt. Bis Mitte 2023 wird das detaillierte Nutzungskonzept vorgelegt und das Betriebskonzept geklärt sein. Das bislang erarbeitete Nutzungskonzept stößt auf breite Zustimmung in der künstlerischen Szene. Explizit für das Vorhaben der Ermögli- chungsräume hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im September 2022 Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro aus dem Programm KulturInvest der Beauf- tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien freigegeben. Dies zeigt, dass das Pro- jekt Ermöglichungsräume bundesweit auch auf struktureller Ebene überzeugt. Der Nürnber- ger Stadtrat hat bei den Haushaltsberatungen im November 2022 bereits die erforderlichen Mittel für diese sogenannten Ermöglichungs- räume in den Mittelfristigen Investitionsplan aufgenommen und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung dieses Pro- jekts geschaffen. Spielstätte des Nürnberger Staatstheater Daneben wurde die Frage immer drängen- der, was mit dem Angebot des Staatstheaters und der Staatsphilharmonie, während des Visualisierung Ausstellungs- bereich/Ermöglichungsräume (c) gmp Architekten 217 19 Bauvorhabens Openhaus am Richard-Wagner- Platz passiert. Am 15. Dezember 2021 hat der Nürnberger Stadtrat mit großer Mehrheit be- schlossen, ab 2025 die notwendige Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle zu verorten. Zugleich wurde beschlossen, das historische Opernhaus von 1905 zu erhalten, damit das Staatstheater mit den Sparten Oper und Tanz dorthin wieder komplett zurückkeh- ren kann. Während wesentliche Funktionsgruppen des Theaterbetriebs, wie Tageswerkstätten, Ser- vice- und Sanitärbereiche etc. im Bestand des U-förmigen Gebäudeteils untergebracht wer- den können, bedarf es für den Bühnenraum mit Orchestergraben und Seitenbühnen sowie Zuschauerraum eines separaten Baus. Am 20. Juli 2022 legte der Stadtrat fest, dass dieser Ergänzungsbau, mit ca. 800 Plätzen, im nord- westlichen Bereich des „Innenhofs“ der Kon- gresshalle errichtet werden soll. Der Rat folgte damit der Empfehlung eines Gremiums, bestehend aus der Stadtspitze, externen Fachleuten sowie Persönlichkeiten der demokratischen Zivilgesellschaft, dass den Standort aus acht Entwürfen renommierter Ar- chitekturbüros auswählte. Der nun beschlossene Standort bietet die Gewähr, sowohl die Vermittlungsarbeit im „Innenhof“ der Kongresshalle so wenig wie möglich zu beeinflussen als auch das künftige Opernpublikum durch den Zugang über den Rundbau zu einer Auseinandersetzung mit dem Ort und seiner Geschichte anzuhalten. Die völlig veränderten Rahmenbedingungen und der historische Kontext der Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle sind sowohl Herausforderung als auch Chancen für Kreativität und künstlerische Gestaltung. Depot- und Lagernutzung Die verbleibenden Sektoren des U-förmigen Gebäudeteils sollen vorwiegend als agile De- potflächen kulturellen Zwecken dienen und darüber hinaus als Lagerflächen, vorrangig für städtische Einrichtungen, bzw. je nach Auslas- tung auch für externe Mieter genutzt werden. Dringend geboten ist die zukünftige Unter- bringung der Volksfestwache von Polizei, Feu- erwehr und Rotem Kreuz sowie des Schaustel- lerverbands in der Kongresshalle. Visualisierung zukünftige Nutzungen White Cube / Ateliers / Perfomance (c) gmp Architekten 218 Aktualisierung und Konkretisierung thematischer Handlungsfelder 2 219 21 Der erinnerungskulturelle Wandel Seit einem dreiviertel Jahrhundert diskutiert die Stadt Nürnberg unter dem Eindruck der eigenen Rolle in der NS-Diktatur über den ad- äquaten Umgang mit der Kongresshalle und den weiteren baulichen Zeugnissen ihrer jün- geren Geschichte. Dabei ist das Ringen um eine verantwortungsvolle Haltung immer auch ein Spiegelbild der gesellschaftlichen und politi- schen Diskurse der jeweiligen Zeit. Der erinnerungskulturelle Diskurs erfährt ak- tuell einen grundlegenden Wandel. Einerseits endet die Zeitzeugenschaft an die Diktatur des Nationalsozialismus, andererseits setzt sich die Erkenntnis durch, dass es „eine“ Erinnerungs- kultur - zumal eine aus ausschließlich deut- scher Perspektive - nicht geben kann, sondern die Debatten in globale Perspektiven einge- rückt werden müssen. Diese Prozesse fordern zu neuen Formaten der Reflexion auch und insbesondere über den Umgang mit den Bau- werken des Nationalsozialismus heraus. Das ist nicht nur im Sinne der historischen Aufklä- rung von hoher Relevanz, sondern besitzt für die Stadt Nürnberg als Ort der nationalsozia- listischen Reichsparteitage angesichts des ver- stärkten Auftretens von Antisemitismus und Rassismus eine Verpflichtung in der Gegenwart und für das künftige Zusammenleben. Die Ver- mittlung der Lehren aus der NS Vergangenheit besitzt akute Dringlichkeit. „Erinnerungskultur wird glo- baler, pluraler und multiper- spektivischer – darin liegt die Aufgabe im Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitags- gelände.“ Meron Mendel Die Eröffnung des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände 2001 war der ent- scheidende Schritt, um in Nürnberg am histori- schen Ort über die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen zu informieren. Erforschung, Wissensvermittlung und die öffentliche Aus- einandersetzung mit dem Gelände stehen seither im Zentrum der Arbeit des Dokumenta- tionszentrums. Mit der Entwicklung von Zep- pelintribüne und Zeppelinfeld zum Lern- und Begegnungsort etabliert Nürnberg ein wei- teres zentrales Projekt der erinnerungskultu- rellen Auseinandersetzung mit dem National- sozialismus. Die konzeptionellen Planungen, die transdisziplinär und multiperspektivisch ausgerichtet sind, sollen die intuitive Vermitt- lung des historischen Orts, seiner Geschichte und dessen Relevanz für unsere Gegenwart ermöglichen. Neben dem Ausbau des Dokumentationszent- rums Reichsparteitagsgelände und des zu ent- wickelnden Lern- und Begegnungsortes Zep- pelintribüne und Zeppelinfeld sieht die Stadt Nürnberg als konsequente Ergänzung der er- innerungskulturellen Entwicklungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände vor, die Kongresshalle als Ort für die zeitgenössischen Künste und Kulturen zu entwickeln. Damit wird eine zentrale Forderung der „Leitlinien zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ aus dem Jahr 2004 in Angriff genommen: Die Bedeutung des Ortes als „nationales Erbe“ er- fordert eine künstlerische Auseinandersetzung im internationalen Kontext. 3.1. Historisch-politischer Lernort 220 22 Synergien Das Ziel kulturpolitischen Handelns in Nürn- berg ist es, die bisher in weiten Teilen unge- nutzte Kongresshalle zu einem Ort für die Künste und Kulturen zu entwickeln – nicht nur auf lokaler, sondern auch auf nationaler und internationaler Ebene. Die Nürnberger Sym- phoniker und das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände haben in den vergan- genen Jahrzehnten mit ihrer Arbeit nachhaltig verdeutlichen können, welche Potenziale der Ort trotz seiner historischen Implikationen – die Publizistin Rachel Salamander sprach von einer „Provokation“ – besitzt. Die Ermögli- chungsräume für die Künste und Kulturen und die Spielstätte für Oper und Ballett sind dabei nicht bloß als weitere Bausteine künstlerischer Praxis neben den Nürnberger Symphonikern und dem Dokumentationszentrum Reichspar- teitagsgelände gedacht, sondern sollen dazu beitragen, das Gebäude als Ganzes ins öffent- liche Bewusstsein zu heben. Das erklärte Ziel ist eine enge konzeptionelle Zusammenarbeit und wechselseitige inhaltliche Befruchtung der einzelnen Akteurinnen und Akteure. „Wenn man diesen Bau in den Griff kriegt, dann doch nur mit Kunst und Aufklä- rung. Die Kunst sollte auf die- sen Ort antworten.“ Rachel Salamander Die enge Verzahung der Ermöglichungsräume mit dem erinnerungskulturellen Diskurs ist in Planung und soll die in den Leitlinien für den Umgang mit dem ehemaligen Reichspartei- tagsgelände festgehaltene Entwicklung einer zukunftsgerichteten Erinnerungskultur mit den Mitteln von Kunst und Kultur initiieren. Kooperationen mit dem Dokumentationszen- trum Reichsparteitagsgelände sind ebenso in Planung wie der inhaltliche Austausch mit dem Staatstheater Nürnberg. Es werden weitrei- chende Synergien zwischen den Institutionen vor Ort und den Künstlerinnen und Künstlern angestrebt. Dazu wird ein international ausge- richtetes Artist-in-Residence-Programm, in das die Ermöglichungsräume ebenso eingebunden sind wie das Staatstheater Nürnberg, wesentli- che Impulse geben. Neben den Synergien auf Produktionsebene werden die Kulturentwicklungsvorhaben in der Kongresshalle in gleicher Weise auch neue Perspektiven für die Publikumsansprache eröff- nen. Die Kongresshalle als Ort der zeitgenössi- schen visuellen und performativen Künste, der Literatur und der Photographie wird für Besu- chende eine hohe Attraktivität besitzen. Die Spielstätte des Staatstheaters am Stand- ort Kongresshalle soll das bisherige Publikum weiterhin ans Theater binden und neues Pu- blikum für Musik- und Tanztheater gewinnen – in auch ungewöhnlichen Formaten, die nur an einem derartig anderen Ort möglich sind. Zugleich erhalten die Besucherinnen und Besu- cher des Dokumentationszentrums Reichspar- teitagsgelände die Möglichkeit, aktuelle Posi- tionen in der Kunst kennen zu lernen. Die in der Kongresshalle wirksamen räumlichen und inhaltlichen Synergien werden sich nachhaltig positiv auf die Publikumsresonanz auswirken. Die erweiterte kulturelle Nutzung der Kon- gresshalle wird den erinnerungskulturellen Umbrüchen durch die Schaffung eines neuen Erinnerungsraums und die Öffnung für alle Kulturen gerecht und bewahrt die Ausein- andersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit im nationalen Gedächtnis. Die Kongresshalle bleibt als eines der größten Bau- relikte der NS-Diktatur zukünftig ein Spiegel erinnerungskultureller Debatten im europä- ischen Kontext und ein Bildungsort von ge- samtstaatlicher Relevanz. 221 23 Handlungsfeld Historisch-politischer Lernort Öffnung für alle Kulturen, Ort der Transformation und des transkulturellen Austauschs Öffentlicher „Innenhof“ als „Leerer Denkraum“ der Erinnerungskultur Mögliche Synergie zwischen den Nutzungen in Produktion und Publikumsansprache Bildungsort für Erinnerungskultur mit Mitteln von Kunst und Kultur FAZIT 222 24 Der Volkspark Dutzendteich weist eine wech- selhafte Geschichte auf: Im 17. Jahrhundert als Ausflugsziel vor den Toren der Stadt beliebt, wurde das Gelände in der Zeit des Nationalsozi- alismus als Reichsparteitagsgelände überformt. Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte das Dutzendteichgelände wieder zu einem Naher- holungsgebiet umfunktioniert werden. Durch die Intensivierung sportlicher und kultureller Nutzungen in der Nachkriegszeit hat sich bis heute eine einzigartige Parklandschaft entwi- ckelt, die eine besondere Rolle einnimmt. Als größte öffentliche Parkanlage der Stadt ist der Volkspark Dutzendteich hinsichtlich der Erho- lungs- sowie der stadtklimatischen Funktion von gesamtstädtischer Bedeutung. Wie in keinem anderen Park vermischen sich historische Zeug- nisse mit zeitgenössischen Ansprüchen an Frei- zeit und Erholung, geschützten Biotopen und Gewässern, Fußgängern, Radfahrern und par- kenden Autos, Kultur und Sport, kommerziellen Veranstaltungen und öffentlichen Freiraumnut- zungen. Im „Masterplan Freiraum“ wird für den Volkspark mit seinen vielfältigen Nutzungen und Nutzungsansprüchen die Leitidee der „Urbanen Parklandschaft“ formuliert. Mit die- sem Begriff verbindet sich der Anspruch, die vielfältigen Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen in einem aufeinander abgestimm- ten Gesamtkonzept zu entwickeln und damit gleichzeitig vorhandene Stadtstrukturen zu qualifizieren bzw. angrenzende städtebauliche Nutzungen stetig zu integrieren. Mit der geplanten Transformation der Kon- gresshalle zu einem Ort für zeitgenössische Künste und Kulturen sowie der Situierung der Spielstätte des Staatstheaters in deren „In- nenhof“ sind bei der zukünftigen Freiraument- wicklung der Urbanen Parklandschaft Dut- zendteich folgende Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen: Nutzungskonflikte und Flächen- konkurrenzen entschärfen Neben den noch erhaltenen baulichen Anla- gen der NS-Zeit liegen die vielfältigen Frei- raumnutzungen im Volkspark Dutzendteich scheinbar ungeordnet nebeneinander. Das ge- samte Areal separiert sich in die Parkanlagen, den Sportpark mit Fußball- und Leichtathle- tikstadion, Eishockeyarena, Jedermannsport- flächen, Kleingartenanlage, Campingplatz, Zeppelinfeld und -tribüne, Kongresshalle, Volksfestplatz sowie die unmittelbar angren- zende Messe und die jeweils zugeordneten Stellplätze des Kfz-Verkehrs. Darüber hinaus wird das Gelände für Großveranstaltungen wie Rock im Park, andere diverse Konzerte oder das Norisringrennen genutzt. Die Dichte an unterschiedlichen Nutzungen und deren Ansprüche an das Areal erfordern bereits heute ein erhöhtes Maß an Koordinie- rung und Management, das durch die Ansied- lung neuer Nutzungen in der Kongresshalle oder auf dem Zeppelinfeld mit -tribüne noch verstärkt werden muss. Die öffentliche Naherholung, die historisch- politische Bildungsarbeit und das ökologische Gleichgewicht werden insbesondere an Tagen mit einer hohen Veranstaltungsdichte durch parkende Autos, Veranstaltungslogistik und Menschenmassen stark beeinträchtigt. Eine wei- tere Konfliktebene sind die Flächenansprüche der Sport- und Freizeitnutzung gegenüber de- nen der historisch-politischen Lernorte. Es gilt daher, die sich zeitlich und räumlich überschneidenden Nutzungen und zusammen- treffenden Interessen der historisch-politischen Bildungsarbeit, der Großveranstaltungen, der individuellen Grün- und Freizeitnutzungen so- wie der zukünftigen kulturellen Nutzung der Kongresshalle in Einklang zu bringen. Dabei 3.2. Freiraumentwicklung 223 25 werden die Ziele einer nachhaltigen und inte- grierten Stadtteilentwicklungspolitik verfolgt. Insofern sind Nutzungskonzepte für die Freiflä- chen zu erarbeiten, die dem veränderten Mobilitäts- und Freizeitverhalten, den demo- grafischen Entwicklungen, den klimatischen und energetischen Erfordernissen entsprechen. So sollen unter anderem die Freiflächen des Volksfestplatzes unter Beachtung des Denkmal- schutzes in ihrer ursprünglichen Funktion opti- miert und diese gleichzeitig ganzjährig multi- funktional nutzbar gemacht werden. Weiterhin ist die öffentliche Zugänglichkeit entlang des Ufers zum Großen Dutzendteich uneinge- schränkt zu sichern und mit attraktiven Begeg- nungs- und Erholungsangeboten auszustatten. Im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer Nutzungen gilt es zu prüfen, ob durch Transfor- mation neue Möglichkeiten entstehen, bislang ungenutzte Freiflächen zu öffnen und diese als öffentlich zugängliche Flächen in die Parkland- schaft zu integrieren. Die städtebauliche Entwicklung der Kongress- halle soll als „Motor“ verstanden werden. Sie kann als Impulsgeber für den Standort gleich- zeitig neue Qualitäten im öffentlichen Raum entstehen lassen. Die 2015 im integrierten Stadtentwicklungs- konzept Nürnberg Südost vorgeschlagenen Strategien, wie die Einrichtung eines vermit- telnden Gremiums, die Entwicklung eines integrierten Nutzer- und Parkraumpflegema- nagements und eines Veranstaltungslogistik- konzeptes, sind mit Berücksichtigung neuer Nutzungen einzurichten bzw. zu erstellen und sukzessiv umzusetzen. Freiflächen hinsichtlich der Ziele der Mobilitätswende überprüfen und ertüchtigen Da der Bereich sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist, ist zu prüfen, wo auch immer es im Bereich der Urbanen Park- landschaft Dutzendteich möglich ist, Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr, aber auch verzichtbare und / oder überdimensionierte Erschließungsflächen rückzubauen und zu nutzbaren Erholungs- und Grünflächen umzu- gestalten. So könnte die Umwandlung bzw. Ertüchtigung dieser nicht mehr zeitgemäß ge- nutzten Verkehrsflächen dazu beitragen, den im Gebiet bestehenden sehr hohen Nutzungs- druck zu vermindern. Eingangssituation und Übergänge aufwerten Nach den 2004 verabschiedeten „Leitlinien zum zukünftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ ist die Nutzung des Geländes für verschiedene Freizeitaktivitäten akzeptiert, erwünscht und in der Zwischenzeit auch etabliert. Es wird das Ziel verfolgt, die Erholungsfunktion durch ent- sprechende Infrastrukturmaßnahmen weiter zu stärken. Als Ort der Erholung, der zwanglo- sen Begegnung und Aneignung erfüllt das Ge- lände auf diese Weise eine wichtige Funktion als Möglichkeitsraum für eine plurale Stadtge- sellschaft. Dazu gehört auch, Eingangssituationen mit ei- ner identitätsstiftenden Wirkung auszubilden. Die Transformation der Kongresshalle bietet die Chance, das Gebäude und seine unmittel- bar anschließenden Freiflächen vollständig in die Urbane Parklandschaft Dutzendteich zu integrieren, Eingänge von außen nach innen nahtlos übergehen zu lassen und mit einer hochwertigen Platzgestaltung Stellplätze im öffentlichen Raum zu reduzieren und zu einer Aufwertung des Raumes beizutragen. Weiterhin liegt die Kongresshalle an einer strategisch günstigen Stelle. Durch zwei Rad- vorrangrouten in Nord/Süd- als auch in Ost/ West-Richtung und verschiedene weitere Rad- verbindungen ist sie optimal an die angren- zende und weiterführende Radverkehrsinfra- struktur angebunden. Einheitliches Gestaltungskonzept mit klarer Wegeführung etablieren Der Volkspark Dutzendteich wird von verschie- denen Freiraumtypologien gekennzeichnet, die unüberschaubar nebeneinanderliegen. Vor allem die Räume zwischen den einzelnen Nut- zungen stellen scheinbar große Distanzen her, anstatt diese miteinander zu verbinden. Ziel ist es, den Volkspark Dutzendteich als einen Gesamtraum wahrzunehmen. Dazu braucht es ein identitätsstiftendes, nutzungs- strukturell ausgewogenes sowie gestalterisch schlüssiges Gesamtkonzept, das flexibel an- passbar ist. Neben einem einheitlichen Gestal- tungskonzept wird ein robustes Wegenetz mit klarem Orientierungssystem benötigt, das Geh- und Radwege möglichst trennt und vielseitige 224 26 Aufenthaltsqualitäten bietet. Die zukünftigen Nutzungen der Kongresshalle sind nahtlos in das Gesamtkonzept zu integrieren. Große Straße optimieren Wichtiges „Bindeglied“, unmittelbar an den Torso der Kongresshalle mit Volksfestplatz an- schließend, ist die Große Straße. Sie zählt zu den besonders stark beanspruchten Bereichen der Urbanen Parklandschaft Dutzendteich. Insbesondere bei Messen und Großveranstal- tungen im Stadion oder auf dem Zeppelin- feld wird die Große Straße im Übermaß als Stellplatzfläche für den Kfz-Verkehr oder zu Logistikzwecken verwendet. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept Nürnberg Südost wird vorgeschlagen, den Mittelteil aus Grün- den des Denkmalschutzes zu sichern und eine Verkehrsberuhigung, insbesondere für den Schwerlastverkehr, anzustreben. Langfristig sollte über eine Vollsperrung für den Kfz-Ver- kehr der Großen Straße zu Gunsten der Stär- kung der Erholungsfunktion der Urbanen Park- landschaft nachgedacht werden. Die Große Straße bildet die ideale Verbindung zwischen der Innenstadt und Langwasser und sollte insbesondere im Sinne einer uneinge- schränkten Nutzung bei Veranstaltungen für den Radverkehr optimiert werden. Im Juli 2022 wurde vom Stadtrat beschlossen, die Strecke bis 2030 als Radvorrangroute auszubauen. Darüber hinaus unterteilt die Große Straße als zentrale Achse den Volkspark Dutzendteich in zwei Hälften. Um die Durchlässigkeit des Volkspark Dutzendteich zu ermöglichen sollten dauerhafte Querungsmöglichkeiten der Straße überprüft werden. Luitpoldhain integrieren Ein wichtiger Bestandteil des historisch bedeut- samen Ensembles und der Urbanen Parkland- schaft Dutzendteich ist der nordwestlich an die Kongresshalle angrenzende Luitpoldhain einschließlich der Freiräume um die Meistersin- gerhalle. Der Luitpoldhain ist die größte und bedeutendste Parkanlage in der mit Grünflä- chen stark unterversorgten Südstadt und ist in vielen Teilbereichen zu sanieren und mit einer angepassten Pflege weiterzuentwickeln. Als Grundlage hierfür wurde 2013 ein Parkpfle- gewerk mit Entwicklungszielen und konkre- ten Maßnahmen erarbeitet, deren Umsetzung auch zu einer Erhöhung der Vielfalt und Biodi- versität im Luitpoldhain beitragen sollen. Darauf aufbauend und durch die enge kultu- relle Verknüpfung mit der Meistersingerhalle und der jährlich stattfindenden Großveranstal- tung „Klassik Open Air“ sollte der Luitpoldhain in das Gesamtkonzept Kongresshalle integriert werden. Ein besonderer Aspekt für eine zu- kunftsfähige Weiterentwicklung ist die Bewah- rung und Wiedersichtbarmachung seiner histo- rischen und kulturellen Eigenschaften. Zudem können durch die Aufnahme des Luit- poldhains in das Gesamtkonzept Kongresshalle auch die Ziele der übergeordneten Freiraum- planung fortgeführt werden, die eine bes- sere Verzahnung des Luitpoldhains mit dem Volkspark Dutzendteich und darüber hinaus hervorheben. Der westlich des Luitpoldhains gelegene Hiro- shimaplatz bildet den Endpunkt der „Südstadt. Klima.Meile“, die als übergeordnete Grünver- bindung die Altstadt mit der urbanen Park- landschaft Dutzendteich verbinden wird. Die Umgestaltung des Platzes zum Quartierspark wird als eine der zehn prioritären Maßnahmen innerhalb der Entscheidungsvorlage des Frei- raumkonzepts Nürnberger Süden vorgeschla- gen, die im Herbst 2022 durch den Umweltaus- schuss beschlossen wurden. Der Luitpoldhain stellt dabei den Knotenpunkt dar und bildet somit das verbindende Element, über den die Grünverbindung in die großflächigen Park- landschaften ausstrahlen wird. In diesem Zusammenhang können in weite- ren Planungen vorgeschlagene Rückbaumaß- nahmen wie der Rückbau der Straße „An der Ehrenhalle“ mitbetrachtet und in das Konzept eingebunden werden. Ursprünglich grüne Flä- chen können wieder der Parkanlage zugeschla- gen werden bzw. der geteilte und im Osten nur eingeschränkt nutzbare Luitpoldhain wie- der zu einer qualitätvollen grünen Parkanlage zusammengeführt werden. 225 27 Große Straße transformieren und Luitpoldhain integrieren Handlungsfeld Freiraumentwicklung Überschüssige Verkehrsflächen, vor allem die des ruhenden Verkehrs, reduzieren und entsiegeln Integration transformierter Freiflächen in das übergeordnete Wege- und Orientierungsnetz „Innenhof“ in Urbane Parklandschaft integrieren FAZIT 226 28 Ganzjährig wird das Areal des Volkspark Dut- zendteich als Raum für Naherholung, Freizeit und Sport mit den entsprechenden baulichen Anlagen und für Veranstaltungen auf den Frei- flächen sowie im Max-Morlock-Stadion und der Arena Nürnberger Versicherung mit ent- sprechenden Auswirkungen auf den fließen- den und ruhenden Verkehr genutzt. Anbindung durch den Ausbau von Fahrrouten verbessern Der Standort der Kongresshalle ist bereits heute mit den Straßenbahnlinien 6 und 8 sowie den Buslinien 36, 45, 55, 65 und 96 unmittelbar an den ÖPNV angebunden. Der Hauptbahnhof und die damit verbundene An- bindung an den Fernverkehr der Bahn ist in einer Fahrzeit von neun Minuten erreichbar. Daneben besteht in ca. 600 m bis 700 m Ent- fernung der S-Bahnhof Dutzendteich mit der S-Bahnlinie 2. Unmittelbar an der Kongresshalle sollen künf- tig radial die Radvorrangroute 12 und tangen- tial die Radvorrangroute 3 verlaufen. Diese Routen sollen Teil eines Netzes an durchgängi- gen Radrouten mit einem besonderen Komfort bei Ausbau und Wegweisung bilden, auf de- nen dem Radverkehr ein besonderer Vorrang eingeräumt wird. Radvorrangrouten ermögli- chen ein durchgängiges und sicheres Radfah- ren in die Innenstadt, aus der Innenstadt in die Stadtteile sowie auf den einzelnen Tangen- ten. Das Radvorrangroutennetz mit rund 135 km Länge soll laut „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“, der vom Stadtrat im Januar 2021 gefasst wurde, bis zum Jahr 2030 fertiggestellt werden. Über die Bayernstraße, die Münchener Straße und die Regensburger Straße besteht eine vor allem während der Durchführung von Groß- veranstaltungen verkehrlich stark belastete Anbindung an das überörtliche Straßennetz und im Besonderen an die Bundesautobahnen A 6, A 9 und A 73. Die An- und Abfahrtsrouten zu den Großver- anstaltungen decken sich zum Teil mit denen zur künftigen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg. Der Standort Kongresshalle und die weiteren großen Veranstaltungsorte Stadion, Arena und Messe können jedoch grundsätzlich mit unterschiedlichen öffentlichen Verkehrs- mitteln unabhängig voneinander erreicht wer- den: Stadion und Arena vorwiegend mit der S-Bahn, die Messe mit der U-Bahn, die Kon- gresshalle mit Straßenbahn und Bus. Stellplätze durch Kompensations- maßnahmen reduzieren Die für die bestehenden und geplanten Nut- zungen in der Kongresshalle benötigten Stell- plätze sollen im Umfeld hergestellt werden. Dabei ist es Ziel, die Anzahl der Stellplätze für alle Nutzungen deutlich zu reduzieren und durch Mobilitätsmaßnahmen zu kompensie- ren, da nur sehr begrenzt öffentliche Flächen zur Verfügung stehen. Das Konzept für das erweiterte Dokumentationszentrum sieht eine Unterbrechung der aktuell im Uhrzeigersinn um das Gebäude verlaufenden nördlichen Um- fahrt als bisheriger Zufahrt zum „Innenhof“ und zum Gebäudeteil der Nürnberger Sympho- niker im Bereich des Zugangs zum Dokumenta- tionszentrum vor, um im Zugangsbereich eine Kfz-freie Platzfläche zu erhalten und für die Besucher im Besonderen einen sicheren fußläu- figen Übergang zwischen ÖPNV und Gebäude zu ermöglichen. Die Stellplätze für Pkw und Busse sollen nach derzeitigen Überlegungen westlich des Eingangsbereichs des Dokumen- tationszentrums hergestellt werden. Die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen aller anderen Nutzungen muss folglich westlich und südlich entlang der Kongresshalle vorgesehen werden. 3.3. Mobilität 227 29 Da es häufig parallele Veranstaltungen in den Spielstätten im südlichen Kopfbau (Musiksaal der Nürnberger Symphoniker und „Serenaden- hof“) und der Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle geben wird, können die Stellplätze nicht zugleich beiden Veranstal- tungsorten dienen. Bereits während der Bauarbeiten an der Kon- gresshalle wird deren „Innenhof“ als Park- platzfläche nicht mehr zur Verfügung stehen und es bestehen Überlegungen, den Innenbe- reich auch langfristig nicht mehr als Parkplatz zu nutzen. Dies bedeutet, dass die Parkplatz- kapazitäten auf dem Areal dauerhaft begrenzt sind. Maßnahmen des Mobilitätskon- zepts umsetzen und Synergieen schaffen Aufgrund der Vielzahl an Veranstaltungsor- ten mit zum Teil großen Besuchermengen im Bereich Dutzendteich/Luitpoldhain/Stadion/ Messe, ist das umgebende Straßennetz an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt. Mit der Entwicklung des Areals des ehemali- gen Südbahnhofs mit Wohn- und gewerbli- chen Nutzungen sowie mit der neuen Tech- nischen Universität werden die verkehrlichen Herausforderungen noch zunehmen. Deshalb wurde im Zusammenhang mit den Planungen rund um die Kongresshalle ein externes Gut- achterbüro mit der Erarbeitung eines Mobi- litätskonzeptes beauftragt, das unter Ein- bindung wesentlicher Stakeholder durch ein Fachgremium begleitet wird. Neben der Analyse der Bestandssituation soll der Gutachter eine Prognose der zukünftigen Verkehrsabläufe erstellen und Maßnahmen aufzeigen, mit denen die zu erwartenden ver- kehrlichen Herausforderungen bewältigt wer- den können. Da dies nur mit der Reduzierung des Kfz-Verkehrs möglich ist und bezugneh- mend auf den „Mobilitätsbeschluss für Nürn- berg“, hat das zu entwickelnde Mobilitätskon- zept zum Ziel, den durch die Nutzungen in der Kongresshalle erzeugten Kfz-Verkehr soweit wie möglich auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr) zu verlagern. Eine Überlastung der zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur und negative Folgewir- kungen für die Anlieger im weiteren Umfeld können nur dann vermieden werden, wenn die Veranstaltungsverkehre möglichst umweltver- träglich und MIV-arm abgewickelt werden. Dabei soll mit gezielten Mobilitätsmaßnahmen auch erreicht werden, dass der Stellplatzbedarf für alle Nutzungen deutlich reduziert wird, damit möglichst keine oder wenige zusätzli- che Parkplatzkapazitäten erforderlich werden. Zudem sind Vorschläge zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsabwicklung der verschiedenen Verkehrsträger auf dem Veranstaltungsareal selbst sowie im Straßen- netz zu erarbeiten. Dabei sollen ausdrücklich alle bestehenden und geplanten Nutzungen sowohl in der Kongresshalle als auch im Um- feld berücksichtigt werden. Erste Ergebnisse werden für Mitte 2023 erwartet. Parallel wurde ein Verkehrsgutachten für den geplanten „Lernort Zeppelinfeld“ vergeben und die Ausschreibung für ein Mobilitätskon- zept für den Bereich Messe / Nürnberg Südost ist in Vorbereitung. Auch diese beiden Unter- suchungen sollen Maßnahmen aufzeigen, mit denen das zukünftige Verkehrsaufkommen begrenzt werden kann. Ziel der drei Unter- suchungen ist die sinnhafte Vernetzung der verschiedenen Standorte bei gleichzeitiger Entflechtung der Hauptverkehrsströme, wobei im Besonderen Wechselwirkungen zu berück- sichtigen sind. 228 30 Handlungsfeld Mobilität Shift zum Umweltverbund, besonders bei Veranstaltungszeiträumen notwendig Abstimmung des Mobilitätskonzepts der Kongresshalle mit parallel laufenden UntersuchungenGroße Straße als Fahrradroute ausbauen, Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger abbauen FAZIT 229 31 3.4. Angrenzende Entwicklungen Im INSEK Nürnberg Südost liegt die Kongress- halle in einer dynamischen Zone mit hoher Entwicklungsenergie, die in ihre unmittelbare Umgebung ausstrahlt. Die Entwicklung der Kongresshalle zu einem Ort für zeitgenössische Künste und Kulturen sowie die Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in deren „Innenhof“ wird in Wechselwirkung mit den nachfolgend beschriebenen Entwicklungen stehen: Die NürnbergMesse beabsichtigt in den nächsten Jahren keine wesentlichen Erweiterungen außer- halb der heutigen Grundstücksgrenzen. Lediglich die im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan dar- gestellten Flächen mit Zweckbestimmung Messe, sind Optionen, die nach wie vor im Masterplan der NürnbergMesse als Nutzfläche eingeplant werden. Diese ist zum einen nördlich des Parkhau- ses Große Straße verortet, eine weitere Expansi- onsfläche betrifft einen Eingriff in den Silberbuck. Von Relevanz sind die aktuellen Entwicklungen im Umgriff der Kongresshalle, Volksfestplatz, Zeppelinfeld, Stadion, Arena und Dutzendteich. Durch diese entsteht ein „Überdruck“ auf die zum Teil heute bereits stark beanspruchten Verkehrs- und Parkflächen. Es ist daher zwingend erforder- lich, die einzelnen Verkehrsbelastungen aufzuneh- men und neu zu bewerten. Weiter wäre zu prüfen, ob bestimmte Themen wie (Schwerlast-)verkehr, Parken, Sicherheit, Gastrono- mie gebündelt und über ein „Area-Management“ zentral für alle Bedarfsträger professionell gesteu- ert werden kann. Entwicklungen der NürnbergMesse Bei der künftigen Arbeit an der Zeppelintribüne und Zeppelinfeld liegt der Fokus auf der Vermitt- lungs- und Bildungsarbeit am historischen Ort. Die Stadt Nürnberg hat beschlossen, den jetzigen Zustand baulich zu sichern (kein Neubau, kein Wiedererrichten, kein Restaurieren) und einen historisch-politischen Lern- und Begegnungsort zu entwickeln. Die Umsetzung des Projekts beinhaltet folgende räumlich-bauliche Veränderungen: Der ehemaliger Bahnhof Dutzendteich wird als erster Anlaufpunkt für Besuchende ausgebaut und dient so als räumlicher Orientierungspunkt auf dem weitläufigen Areal, außerdem als Infor- mations- und Servicestation. Der Mittelbau der Zeppelintribüne wird bis auf wenige Ausnahmen ganzjährig für die Öffentlich- keit zugänglich sein und bietet Interessierten ein museales Angebot. Zusätzlich wird ein Treppen- haus neben dem Mittelbau zugänglich sein. Über dieses kann man von der Vorder- auf die Rückseite der Tribüne wechseln. Ein neu einge- bauter Aufzug sorgt für die barrierefreie Erschlie- ßung der oberen Ebenen der Tribüne. Neu zu entwickelnde Reflektionsorte vermitteln auf intuitive und nierigschwellige Weise neue Per- spektiven auf Zeppelinfeld und Zeppelintribüne. Das bislang der Öffentlichkeit nicht zugängliche Zeppelinfeld und die das Feld umfassende Wallan- lage werden auf der Westseite künftig geöffnet sein. Die seit Jahrzehnten etablierte Sportnutzung wird sich auf die östliche Feldseite konzentrieren. Die Entwicklung von Zeppelintribüne und Zep- pelinfeld zum Lern- und Begegnungsort stellt an die urbane Parklandschaft Dutzendteich beson- dere stadtplanerische Ansprüche, insbesondere mit Blick auf künftige Mobilitätskonzepte und die Nutzungsfunktionen zwischen Naherholung und steigender Veranstaltungsdichte. Zeppelintribüne und Zeppelinfeld werden zum Lern- und Begegnungsort 230 32 Unter dem Begriff „Nürnbergs neuer Süden“ ent- steht auf dem Gelände des ehemaligen Südbahn- hofs an der Brunecker Straße mit einer Fläche von rund 90 Hektar ein neues Stadtquartier. Das Areal ist als gemischt genutztes Quartier zum Woh- nen und Arbeiten mit weitläufigen Grünflächen geplant. Auf einer Teilfläche wird weiterhin ein neuer innovativer Universitätsstandort implemen- tiert. Erschlossen wird das autoarme Areal insbe- sondere durch eine neue Straßenbahntrasse. Das Areal ist insgesamt in drei Module unterteilt und soll schrittweise entwickelt werden: Die Pla- nung für Modul I und Modul II sehen insgesamt ca. 3.500 Wohneinheiten für bis zu 6.500 Ein- wohnerinnen und Einwohner vor. Hinzu kommen Schule, Kindertagesstätten und Nahversorgungs- einrichtungen. Im Zentrum entsteht ein großer Stadtteilpark, der als „grüne Mitte“ die Quartiere miteinander verbindet und in den Volkspark Dut- zendteich übergeht. Modul III ist für den Bau der Technischen Uni- versität Nürnberg vorgesehen. Der Campus der Universität entsteht auf einem 37 Hektar großen Areal im Süden des neuen Quartiers. Die Land- schaftsplanung sieht klare Abgrenzungen zu den urbanen Bereichen im Norden und im Westen, dem geplanten Stadtpark und den Wohngebieten vor. Im Übergang zur stark befahrenen Münche- ner Straße und dem nordöstlich angrenzenden Volkspark Dutzendteich hingegen werden natur- nahe Strukturen erhalten und gestärkt. Sie bilden eine wichtige Biotop- und Freiraumverbindung, die eine räumliche Zäsur zwischen Straßenraum und Campus bilden. Das Hochschulgelände wird damit durch öffentliche Grünflächen, Plätze, Po- cket-Parks und grüne Nischen geprägt werden. An der neuen Technischen Universität können bis zu 6.000 Studierende im Zukunftsfeld „Tech- nikwissenschaften“ forschen und lernen. In der Universität sollen Technik-, Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften inter- und transdisziplinär zusammenwirken. Wesentlicher Inhalt aller drei Module ist die Öff- nung und Verknüpfung zu den angrenzenden Stadtteilen. Durch Umwidmung der Flächen von gewerblicher Nutzung für dringend benötigten Wohnbedarf, Erholung, Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ein Mehrwert geschaffen, von dem auch die unmittelbare Umgebung profitiert. Neues Stadtquartier an der Brunecker Straße mit Technischer Universität Im Januar 2022 hat der Nürnberger Stadtrat einen Prozess angestoßen, an dessen Ende eine Sanie- rung und Modernisierung des Max-Morlock-Sta- dions stehen soll. Aktuell läuft als erster größe- rer Schritt dieses Prozesses die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie mit dem Ziel, Entwicklungs- optionen für das Stadion aufzuzeigen und zu be- werten. Auslöser ist der bauliche und funktionale Zustand der Stadion-Tribünen. Zur Fußball Weltmeister- schaft 2006 fanden die letzten größeren Umbau- maßnahmen am Stadion statt, die Bausubstanz der Tribünenbauwerke stammt allerdings größ- tenteils aus den Jahren 1988 bis 1990. Dies führt zu einem stetig steigenden Sanierungsaufwand. Zudem hat die gescheiterte Bewerbung als Aus- tragungsort für die Europameisterschaft 2024 ge- zeigt, dass das Stadion seinen Status als eines der attraktivsten deutschen Stadien eingebüßt hat. Mit der Studie sollen Lösungen entwickelt wer- den, welche die vorhandenen Möglichkeiten mit den bestehenden Bedarfen in Einklang bringen. Neben Empfehlungen für die Ausprägung des Sta- dions werden auch potenzielle Mantelnutzungen aufgezeigt, die für das gesamte Quartier Nutzen stiften. Hierbei sollen die umliegenden Flächen in die Überlegungen einbezogen werden, um ergän- zende Entwicklungen im Quartier aufzuzeigen. Zudem werden bestehende Synergien analysiert und potenzielle Synergien mit den angrenzenden Nutzungen aufgezeigt. Sämtliche Entwicklungen im Quartier sind mit den Zielen des Denkmalschutzes und des Um- weltschutzes zu vereinbaren. Außerdem soll der Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitags- gelände und dem Naherholungsgebiet Volkspark Dutzendteich der gesamtgesellschaftlichen Ver- antwortung gerecht werden und der angestoßene Prozess eng mit den laufenden Prozessen in der Kongresshalle sowie die Entwicklung von Zep- pelinfeld und Zeppelintribüne zum Lern- und Be- gegnungsort verzahnt werden. Machbarkeitsstudie Max-Morlock-Stadion 231 33 Handlungsfeld angrenzende Entwicklungen Gemeinsamen Lern- und Bildungsort mit Zeppelinfeld und -tribüne konkretsieren Bestehende und potenzielle Synergie- effekte mit Max-Morlock-Stadion untersuchen Frühzeitige Reaktionen auf geplanten Wohn- und Universitätsstandort Brunecker Straße FAZIT Zentrale Themen bündeln und „Area“- Management überprüfen 232 34 Die zukünftige Nutzung wurde insbesondere mit der Bevölkerung diskutiert, um die stadtplanerischen bzw. stadträumlichen Ent- wicklungen im Zuge des Baus der Technischen Universität und der Entwicklung des neuen Stadtteils Lichtenreuth in das Nutzungskon- zept einbringen zu können. Stadtinterner Fachworkshop Aus diesem Grund wurde zunächst am 4. Oktober 2021 ein stadtinterner Fachwork- shop durchgeführt, der sich der stadträumli- chen Gesamtsituation des ehemaligen Reichs- parteitagsgeländes und der Kongresshalle im Besonderen widmete. Eine Stakeholderanalyse brachte zentrale Erkenntnisse über die not- wendige personelle Beteiligung im weiteren Prozess. Fachwerkstatt „Stadtentwicklung Kongresshalle“ Die Fachwerkstatt „Stadtentwicklung Kon- gresshalle“ am 26. November 2021 analysierte gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteu- ren vor Ort die Potenziale der Kongresshalle als Motor der Stadtentwicklung und analy- sierte weitere Schlüsselprojekte und -akteurin- nen und -akteuren. Die Veranstaltungen ver- standen sich als logische Fortsetzung des 2015 erarbeiteten INSEK Nürnberg Südost. Insbesondere wurde betont, dass die Entwick- lung der Kongresshalle ein hochkomplexes Kultur- und Planungsprojekt ist, bei dem un- terschiedliche Diskursebenen nicht gegenei- nander ausgespielt werden sollten, sondern das hohe Potenzial, das in den verschiedenen Handlungsfeldern des Prozesses sichtbar wird, genutzt werden soll. 3.5. Öffentlichkeitsbeteiligung Ergebnis Fachwerkstatt: Die Kongresshalle kann zu einem verbinden- den, völlig neuen Kulturort werden und hat das Potenzial „gläserne Wände“ einzureißen, neue Akzente zu setzen und sowohl räum- lich als auch kulturell zu einem Scharnier für die übergreifende Stadtentwicklung zwi- schen Südstadt und den neu zu entwickelnden Stadtteilen zu werden. Für viele Akteurinnen und Akteure aus dem direkten Umfeld rückten erst jetzt Potenziale und Möglichkeiten zur Nutzung auf das Tab- leau. Der offene „Innenraum“ der Kongresshalle hat das Potenzial, als öffentlicher Raum genutzt und erlebbar gemacht zu werden. Die Kongresshalle ist sehr gut an den ÖPNV angebunden; dennoch muss ihre Erreichbar- keit an zukünftige Entwicklungen angepasst und verbessert werden. Die Nutzungsdichte um das Dutzendteichge- lände nimmt weiter zu. Sie braucht Koordina- tion und Kommunikation. Arbeitsauftrag: Erarbeitung eines städtebaulich- freiraumplanerischen Konzeptes für die Kongresshalle und ihr Umfeld, die Entwicklung eines Mobilitätskonzep- tes und die Erarbeitung eines überge- ordneten Nutzungskonzeptes für das Dutzendteichgelände. 233 35 „Try Out“ und „Open up“ Kongresshalle Zwei Informationstage zur Kongresshalle er- möglichten, auf Rundgängen Einblicke in sonst für die Allgemeinheit nicht zugängliche Berei- che zu erhalten. Die Besuchenden waren im Rahmen von „Try out Kongresshalle“ am 13. November 2021 und „Open up Kongresshalle“ am 20. November 2021 eingeladen, ihre Ideen zur Zukunft der Kongresshalle zu formulieren. Der Response-Point brachte ein klares Stim- mungsbild: Die Menschen wünschen sich ein neues Nutzungskonzept für die Kongresshalle - 75 Prozent der Befragten nennen explizit eine kulturelle Nutzung in diesem Zusammenhang. Die Menschen sehen die Kongresshalle als ein Zeichen des Größenwahns und verbinden diese mit der NS-Zeit. Der historische Kontext des Ortes wurde allerdings oft mit der kulturel- len Nutzung verknüpft und ein Gegenentwurf zur NS-Ideologie skizziert. Dadurch entstehe die Chance, die Erinnerungskultur lebendig zu halten: Erinnerungskultur durch Künste und Kulturen. Das Stimmungsbild ist geprägt von dem Wunsch nach einem öffentlichen und gesellschaftlichen Nutzen der Kongresshalle, der sich als Begegnungsort von einem „reinen Denkmal“ und einer kommerziellen Nutzung unterscheiden soll. Zwei weitere Informationstage am 20. August 2022 und 19. November 2022 wurden der stets hohen Nachfrage der Öffentlichkeit an der Entwicklung rund um die Kongresshalle ge- recht. Zudem gab es im November vor Ort die Möglichkeit, über die Entwicklung des Nürn- berger Südostens in den Dialog zu treten. Doppelausstellung im K:iosk93 und im Offenen Büro Die Doppelausstellung im K:osk93 und im Of- fenen Büro des Stadtplanungsamtes zeigte zwischen dem 24. Januar und 20. Februar 2022, wie vielfältig der Blick von visueller Kunst, Ar- chitektur, Musik und Film auf die provozieren- den Architekturrelikte des Nationalsozialismus in Nürnberg ist. Anschließende Ausstellungs- gespräche befruchteten den Diskurs über die stadträumliche Entwicklung der Kongresshalle und deren Umfeld. World-Café zur Zukunft Das World Café zur Zukunft der Kongresshalle am 30. November brachte Vertreterinnen und Vertreter aus Kunst und Kultur, Politik und Wissenschaft zusammen, um die Potenziale der zukünftigen kulturellen Nutzung der Kon- gresshalle – insbesondere die Verbindung von Erinnerungskultur und Kunst – zu diskutieren. Durchaus kontrovers wurde über den Zusam- menhang von Erinnerungskultur und kulturel- ler Nutzung diskutiert; abschließend herrschte große Zustimmung zur Etablierung der Ermög- lichungsräume in der Kongresshalle. World-Café „Open space“ und Telefoninterviews Das World-Café „Open space Kongresshalle“ am 27. Juli 2022 lud Künstlerinnen und Künst- ler aller Sparten und Interessensvertreterinnen und -vertreter zum Thema Nutzerinnen- und Nutzerbedarfe sowie Besucher- und Besuche- rinnenerwartung ein und stellte einen Mei- lenstein für die bauliche Konkretisierung der Ermöglichungsräume dar. Die Diskussion zeigte überdies, dass es einen weiteren partizipativen Prozess zu inhaltlichen und räumlichen Synergien der Ermöglichungs- räume bedarf, der im Jahr 2023 fortgeführt wird. Im Verlauf des Sommers 2022 wurden digitale Interviews mit Stakeholdern und Ver- treterinnen und Vertretern der Künste und Kulturen durchgeführt, sodass sich möglichst alle künstlerischen Sparten an der Befragung beteiligen konnten und die Kunst- und Kultur- landschaft Nürnbergs repräsentativ abgebildet werden konnte. Im Zentrum des Fragebogens stand die Auf- nahme der detaillierten Anforderungen der Künstlerinnen und Künstler an die zuvor identifizierten Räumlichkeiten. Zusätzlich wurden – je nach zeitlichem Umfang Fra- gen zu Membranen mit der Spielstätte des Staatstheaters sowie dem Umgang mit der Erinnerungskultur gestellt. Die Nutzer- und Nutzerinnenbedarfe sowie Besucher- und Be- sucherinnenerwartung gilt es nun im fort- schreitenden Prozess in der Kongresshalle zu verorten und technisch bzw. baulich umzuset- zen. 75% wünschen sich eine kulturelle Nutzung 234 ÖffentlichkeitFachöffentlichkeitStadtintern 2021 2022 2023 2025 Vorlage eines Nutzungs- und Betriebskonzepts 15.12.2021 Stadtratsbeschluss zur Spielstätte des Staatstheater am Standort Kongresshalle und zum Erhalt des Opernhauses 04.10.2021 Stadtinterner Beteiligungsworkshop 20.07. 2022 Stadtratsbeschluss, den Anbau im nordwestlichen Bereich des „Innenhofs“ zu positionieren Weitere partizipative Prozesse zu räumlichen und inhaltlichen Synergien der Ermöglichungsräume 13.11.2021 „Try out Kongresshalle“ 24.01.-20.02.2022 Doppelaustellung K:osk93 20.08.-19.11.2022 Informationstage 20.11.2021 „Open up Kongresshalle“ 26.11.2021 Fachwerkstatt „Stadtentwicklung Kongresshalle“ 30.11.2021 World-Café mit Vertre- ter*innen der Kunst, Kultur und Wissenschaft 27.07.2022 „Open Space Kongresshalle“ World-Café März 2023 Fördermittelantrag zur Kongresshalle 2024 Bauphase Juli 2023 Erste Baumaßnahmen im Bestand Finalisierung Umzug und Spielbetrieb Opernhaus Sommer 2022 Digitale Interviews mit Stakehol- dern und Vertreter*innen der Künste und Kulturen 36 „Try out Kongresshalle“ (c) Stadt Nürnberg „Try out Kongresshalle“ (c) Stadt Nürnberg World Café mit Fachöffentlichkeit (c) Stadt Nürnberg Zeitliche Einordnung 235 ÖffentlichkeitFachöffentlichkeitStadtintern 2021 2022 2023 2025 Vorlage eines Nutzungs- und Betriebskonzepts 15.12.2021 Stadtratsbeschluss zur Spielstätte des Staatstheater am Standort Kongresshalle und zum Erhalt des Opernhauses 04.10.2021 Stadtinterner Beteiligungsworkshop 20.07. 2022 Stadtratsbeschluss, den Anbau im nordwestlichen Bereich des „Innenhofs“ zu positionieren Weitere partizipative Prozesse zu räumlichen und inhaltlichen Synergien der Ermöglichungsräume 13.11.2021 „Try out Kongresshalle“ 24.01.-20.02.2022 Doppelaustellung K:osk93 20.08.-19.11.2022 Informationstage 20.11.2021 „Open up Kongresshalle“ 26.11.2021 Fachwerkstatt „Stadtentwicklung Kongresshalle“ 30.11.2021 World-Café mit Vertre- ter*innen der Kunst, Kultur und Wissenschaft 27.07.2022 „Open Space Kongresshalle“ World-Café März 2023 Fördermittelantrag zur Kongresshalle 2024 Bauphase Juli 2023 Erste Baumaßnahmen im Bestand Finalisierung Umzug und Spielbetrieb Opernhaus Sommer 2022 Digitale Interviews mit Stakehol- dern und Vertreter*innen der Künste und Kulturen 37 „Open Space Kongresshalle“ World Café (c) Stadt Nürnberg Informationstage (c) Stadt Nürnberg 236 Ableitung von Empfehlungen3 237 39 Ausblick Die Kongresshalle befindet sich in einem ur- banen Raum, der durch ein komplexes Gefüge von Nutzungsmöglichkeiten und einer starken Entwicklungsdynamik gekennzeichnet ist. Vor- handene Untersuchungen des INSEKs bilden die Grundlage für die Erstellung von Hand- lungsempfehlungen, die die aktuellen Entwick- lungen mit dem Fokus auf die Kongresshalle berücksichtigen. Im Jahr 2020 hat die neue Leipzig Charta stren- gere Anforderungen an eine integrierte Stadt- entwicklung im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Zukunftsperspektive für europäische Städte festgelegt. Das Gebiet um die Kongresshalle zeichnet sich durch eine starke Überlagerung räumlicher und zeitlicher Nutzungen und Veranstaltungen aus, wobei aktuelle Themen der Stadtentwick- lung hier in besonderem Maße konzentriert sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei die konti- nuierliche Auseinandersetzung mit der histo- rischen Vergangenheit des Ortes und ein ge- meinschaftlicher Diskurs über dessen Nutzung als Lern- und Bildungsort. Die bereits beste- henden kulturellen Nutzungen werden durch die Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle ergänzt. Die vielfältigen Herausforderungen der Klima- krise, aber auch die der Mobilitätsstruktur, der kreativen Milieus und der Erinnerungskultur treffen im direkten Umfeld der Kongresshalle konzentriert aufeinander und erfordern eine hohe Koordinationsleistung und die Lösung von Zielkonflikten. Dennoch bringen sie auch ein hohes Maß an Energie und Dynamik, die für eine zukunftsfähige Transformation des Stadtraums genutzt werden sollten. Betrachtet man diese Handlungsfelder im Raum, lassen sich Einzugsgebiete mit unter- schiedlicher Ausdehnung definieren. Dieses Ankommen & Erleben Verantwortungsvolle Aktivierung der Kongresshalle durch zeitge- nössische Kunst und Kultur Die Kongresshalle bildet gemeinsam mit der Zeppelintribüne und dem Zeppelinfeld einen gemeinsamen Lern- und Bildungsort und wird bereits von einer Vielzahl an Besucherinnen und Besuchern, darunter ein großer Anteil an Schülerinnen und Schülern, besichtigt. Die politische Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe des Ortes kann durch die Ein- bringung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur und der Spielstätte des Staatsthea- ters Nürnberg neue Aufmerksamkeit erlangen und sich im ständigen Austausch weiterent- wickeln. Der Ort bedarf dadurch einer neuen Abstimmung seines Narrativs als Ort der stän- digen Transformation und des kulturellen und künstlerischen Austauschs, aber vor allem in der Rolle als Bildungseinrichtung und Doku- mentationszentrum. Vorgehen rückt die Auswirkungen der aktu- ellen Entwicklungen in und um die Kongress- halle klar in den Fokus und ermöglicht eine Priorisierung der Handlungsempfehlungen in ihren jeweiligen räumlichen Wirkungsbrei- chen. 238 40 Die an die Kongresshalle angrenzenden Frei- flächen stehen unter starkem Nutzungsdruck. Insgesamt ist eine Entsiegelung und Aufwer- tung von Flächen mit Transformationspoten- zial notwendig, um den komplexen Anforde- rungen des Gebiets gerecht zu werden. Diese können beispielsweise durch den Rückbau von überschüssigen Verkehrsflächen und einer effi- zienten Mehrfachnutzung bereits versiegelter Flächen entstehen. Da der „Innenhof“ der Kongresshalle zukünf- tig als öffentliche Freifläche gestaltet werden soll, sind Wechselwirkungen mit dem bereits bestehenden und stark genutzten Volksfest- platz abzustimmen. Dies kann durch eine enge Zusammenarbeit im Veranstaltungsmanage- ment und thematische Abstimmung erfolgen. Die Einbringung eines zusätzlichen Zugangs zum „Innenhof“ der Kongresshalle könnte die beiden Flächen räumlich näher zusammenbrin- gen. Der Volksfestplatz erhält mit den neuen künstlerischen und kulturellen Nutzungen des angrenzenden U-förmigen Gebäudeteils die zusätzliche Aufgabe, einen geeigneten Vor- platz für die gesamte Kongresshalle darzustel- len. Der Volksfestplatz geht in das Denkmal „Große Straße“ über, das sich geradlinig als zentrales Erschließungselement durch das ehemalige Reichsparteitagsgelände zieht und somit eine stark raumbildende Wirkung aufweist. Eine Reduzierung des ruhenden Verkehrs und der Umbau zur Fahrradstraße würde die Fläche mit der Funktion als Rückgrat stärken. Gleichzeitig sollten Barrieren abgebaut und Querungsmög- Grundsätzlich ist die Kongresshalle bereits sehr gut durch Angebote des ÖPNV angeschlos- sen. Besonders bei Großveranstaltungen und parallel laufenden Events ist die Entflechtung der Hauptströme durch unterschiedliche Ver- kehrsmittel nötig, um den Verkehrsraum nicht zu überlasten. Ein Shift weg vom MIV hin zum Umweltverbund ist dringend notwendig. Die zentrale Erschließung des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes erfolgt über die Große Straße, die als Fahrradroute ausgebaut werden soll. Der derzeit dort stark vertretene ruhende Verkehr soll weitestgehend reduziert werden und nur auf die unausweichlichen Be- darfe der NürnbergMesse beschränkt werden. Der neue Stadtteil „Lichtenreuth“ bringt so- wohl ein erhöhtes Verkehrsaufkommen als auch den zunehmenden Bedarf an Wohnruhe mit sich, worauf frühzeitig reagiert werden muss. Eine verbesserte Anbindung des Ge- biets an den ÖPNV durch die Weiterführung der Tramlinie auf der Bayernstraße ist ange- Verbinden & Orientieren Nutzungskonflikte und Flächen- konkurrenzen entschärfen Erreichen & Entflechten Neue Nutzungen in Mobilitäts- konzepte eingliedern und Umweltverbund stärken lichkeiten gestärkt werden, um die fußläufige Erschließung des gesamten Geländes nicht zu stören. Im Zuge des geplanten neuen Stadtquartiers „Lichtenreuth“ sollte eine Grünverbindung zum Hasenbuck unbedingt aufrechterhalten werden. Ein stärkerer Bezug zum Luitpold- hain als attraktiver Grünraum und Standort der Meistersingerhalle kann durch leichtere Querungsmöglichkeiten der Bayerstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden. 239 41 Die Kongresshalle und ihre umliegenden Frei- flächen stellen ein Areal dar, welches sowohl räumlich als auch thematisch eine Bindeglied- funktion im Gesamtgefüge erfüllen muss. Die Halle soll zukünftig den Anforderungen künst- lerischer Ermöglichungsräume, des Staatsthe- aters Nürnberg und der Erinnerungskultur gleichzeitig gerecht werden. Im Hinblick auf die angrenzenden Entwicklungen sind Syner- gieeffekte und Zielkonflikte zu berücksichti- gen. Die Entwicklung des Lern- und Bildungsorts Zeppelintribüne und Zeppelinfeld steht in en- ger Beziehung zum Dokumentationszentrum in der Kongresshalle und wird oft gemeinsam besichtigt. Daher ist die Integration der ver- schiedenen Nutzungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in ein einheitliches Wegesystem von großer Bedeutung, um eine intuitive und eigenständige Besichtigung zu ermöglichen. Im Rahmen der Modernisierung des Max-Morlock-Stadions wird auch eine Neu- ordnung der angrenzenden Sport- und Frei- Das Interesse der Öffentlichkeit an den Ent- wicklungen der Kongresshalle ist beachtlich. Insbesondere die Diskussion um die Nut- zung des historischen Erbes als Spielstätte des Staatstheaters erzeugt ein polarisierendes Spannungsfeld. Trotzdem gibt es eine breite Zustimmung für die Nutzung des Gebäudes als Ort für zeitgenössische Kunst und Kultur. Diese Dynamik eröffnet die Möglichkeit, einen Ort des ständigen Austauschs und der Transforma- tion zu schaffen, der sich stetig hinterfragt und Antworten auf Fragestellungen des gemeinsa- men Zusammenlebens sucht. Um einen kontinuierlichen Diskurs zu etablie- ren, können neue Formate dazu beitragen, kre- atives Schaffen, Staatstheater und Dokumenta- tionszentrum zusammenzubringen, damit sie voneinander lernen und profitieren können. Außerdem kann die Entwicklung eines gemein- samen Narrativs, die öffentliche Kommunika- tion erleichtern und übergeordnete Leitlinien für zukünftige Entwicklungen bilden. Verknüpfen & Entwickeln Kongresshalle unter neuen Vorzeichen - angrenzende Entwicklungen in Einklang bringen Aktivieren & Austauschen- Kongresshalle als Katalysator - Koordination und Kommunikation der Nutzung im Gesamtgefüge sichts der geplanten Anzahl an Wohneinheiten und des zu erwartenden Pendleraufkommens durch die Technische Universität Nürnberg empfehlenswert. Außerdem können Syner- gieeffekte durch multifunktionale Verkehrs- flächen entstehen, die die unterschiedlichen Auslastungsspitzen des neuen Universitäts- standorts gegenüber den Abendveranstaltun- gen in der Spielstätte des Staatstheaters am Standort Kongresshalle nutzen. zeitflächen geprüft. Dabei ist eine Verbindung vom Dokumentationszentrum zum Zeppelin- feld als Besucherroute zu gewährleisten. Der neue Stadtteil „Lichtenreuth“ mit Wohn- und Universitätsstandort erfordert eine früh- zeitige Entwicklung von Grün- und Freizeit- flächen in der unmittelbaren Umgebung aufgrund eines erhöhten Bedarfs. 240 42 Handlungsfelder und ihr räumlicher Bezug Die aktuellen Veränderungen an der Kongress- halle sind von entscheidender Bedeutung und haben direkte Auswirkung auf die Umgebung. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Schwer- punkte der geplanten Maßnahmen je nach Größe und Reichweite der betroffenen Gebiete festzulegen und zu priorisieren. 241 43 242 243 244 Impressum: Herausgeber: Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg 245 FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus OBER8Ü 90403 Nürnberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 9. März 2023 Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrats am 15.03.2023: ünterstützung für Erdbebenopfer und deren Nürnberger Angehörige Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien liegt nun über einen Monat zurück. Hunderttausende Menschen sind obdachlos, davon sehr viele Kinder, die darüber hinaus oftmals auch ihre Eltern verloren haben. Viele von ihnen haben Angehörige in Deutschland und eben auch in Nürnberg. Eine große Community aus den betroffenen Gebieten lebt seit Jahrzehnten in unserer Stadt, wir haben damit eine historisch gewachsene Verbindung und deshalb Verantwortung. Ihr Motto „Wir sind alle Nürnberg“ möchten wir in dieser dringlichen Situation verstärken. Daher regen wir einen Runden Tisch, den Aufbau einer Partnerschaft als „befreundete Kommune“, unbürokratische Vorgehensweisen in der Verwaltung sowie die Nutzung kommunaler Entscheidungsspielräume an. Wir möchten einerseits helfen, andererseits Angehörige und Engagierte mitnehmen und unsere solidarische Haltung in dieser akuten, humanitären Notlage signalisieren. Wir stellen deshalb zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrats am 15.05.2023 folgenden Dringlichkeitsantrag: • Die Verwaltung beruft einen Runden Tisch ein. Das Ziel ist, die zivilgesellschaftlichen Akteuninnen und (Hilfs-) Organisationen zusammen zu bringen. • Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, mit einer türkischen Stadt eine Beziehung als befreundete Kommune aufzubauen. Dasselbe ist mit einer syrischen Stadt zu prüfen, da Syrien in besonderem Maße betroffen ist. • Die Verwaltung tut ihr Möglichstes, um die Bearbeitungszeit von Verpflichtungserklärungen von Angehörigen der Erdbebenopfer aus humanitären Gründen zu verkürzen und reduziert Ö 3.2Ö 3.2 246 den Bürokratieaufwand auf das Notwendigste. Wir regen zudem an, eine Hotline einzurichten und eine konkrete Ansprechperson zu benennen. Mit freundlichen Grüßen Cengiz Sahin Stadtrat Reka Lörincz Stadträtin Marc Schüller stellv. Fraktionsvorsitzender 247 FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus OBER8Ü 90403 Nürnberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadt.nuernberg.de Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 9. März 2023 Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrats am 15.03.2023: ünterstützung für Erdbebenopfer und deren Nürnberger Angehörige Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien liegt nun über einen Monat zurück. Hunderttausende Menschen sind obdachlos, davon sehr viele Kinder, die darüber hinaus oftmals auch ihre Eltern verloren haben. Viele von ihnen haben Angehörige in Deutschland und eben auch in Nürnberg. Eine große Community aus den betroffenen Gebieten lebt seit Jahrzehnten in unserer Stadt, wir haben damit eine historisch gewachsene Verbindung und deshalb Verantwortung. Ihr Motto „Wir sind alle Nürnberg“ möchten wir in dieser dringlichen Situation verstärken. Daher regen wir einen Runden Tisch, den Aufbau einer Partnerschaft als „befreundete Kommune“, unbürokratische Vorgehensweisen in der Verwaltung sowie die Nutzung kommunaler Entscheidungsspielräume an. Wir möchten einerseits helfen, andererseits Angehörige und Engagierte mitnehmen und unsere solidarische Haltung in dieser akuten, humanitären Notlage signalisieren. Wir stellen deshalb zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrats am 15.05.2023 folgenden Dringlichkeitsantrag: • Die Verwaltung beruft einen Runden Tisch ein. Das Ziel ist, die zivilgesellschaftlichen Akteuninnen und (Hilfs-) Organisationen zusammen zu bringen. • Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, mit einer türkischen Stadt eine Beziehung als befreundete Kommune aufzubauen. Dasselbe ist mit einer syrischen Stadt zu prüfen, da Syrien in besonderem Maße betroffen ist. • Die Verwaltung tut ihr Möglichstes, um die Bearbeitungszeit von Verpflichtungserklärungen von Angehörigen der Erdbebenopfer aus humanitären Gründen zu verkürzen und reduziert Ö 3.2Ö 3.2 248 den Bürokratieaufwand auf das Notwendigste. Wir regen zudem an, eine Hotline einzurichten und eine konkrete Ansprechperson zu benennen. Mit freundlichen Grüßen Cengiz Sahin Stadtrat Reka Lörincz Stadträtin Marc Schüller stellv. Fraktionsvorsitzender 249 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.IV/007/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Campus Pestalozzistraße: Umsetzung des inklusiven Bauvorhabens Anlagen: Anlage 1_Lageplan Anlage 2_Zeitplan Anlage 3_Beschluss-Projektausschuss Beschlussbuchauszug_SchulA_10.02.2023 Sachverhalt Sachverhalt (kurz): Der Bezirk Mittelfranken plant mit dem Referat IV für Schule und Sport die Umsetzung eines gemeinsamen inklusiven Schulcampus auf dem Gelände des Zentrums für Hörgeschädigte. Die Stadt benötigt im Nürnberger Westen spätestens im Schuljahr 2031/32 eine weitere Grundschule, um die steigenden Bedarfe an Grundschul- und Betreuungsplätzen abzudecken. Im Schulausschuss vom 10.02.2023 wurde auf Basis des Sachstandsbereichts der Stadt Nürnberg und des Bezirks und im Hinblick auf die Ergebnisse der Beratungen des Projektausschusses des Bezirks am 07.03.2023 beschlossen, im Stadtrat über das weitere Vorgehen der Stadt Nürnberg im Rahmen des Projekts Campus Pestalozzistraße zu beraten und zu beschließen. (Anlage 4). 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 3.3Ö 3.3 250 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/007/2023 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 251 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/007/2023 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref.V Ref.VI 252 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/007/2023 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Vor dem Hintergrund der aktuell vorgestellten Planungen des Bezirks Mittelfranken im Projektausschuss am 07.03.2023 für den Neubau des Zentrums für Hörgeschädigte und der dort übermittelten Informationen zum geplanten Interim und des dargestellten Zeitplans mit einer Inbetriebnahme der Grundschule West nicht vor dem Schuljahr 2033/34 beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts, um den steigenden Bedarf an Grundschulplätzen in der westlichen Außenstadt zeitnah decken zu können. 253 SVE Abbruch Wörrleinbau Abbruch Internatsbau Abbruch Pausenfläche während der Interimszeit Heinickeplatz Abbruchkante Försterbau Pausen- fläche Lager 30m² WC 29m² Essen Mehrzweck 42m² Klassenzimmer 60m² Klassenzimmer 60m² Klassenzimmer 60m² Klassenzimmer 60m² Nebenraum 41m² Neben- raum 20m² Begegnung Bewegung 106m² Büro / Verwaltung Lehrer 68m² 10M ABSTAND ZUM BAUFELD Klassenzimmer 60m² Klassenzimmer 60m² Neben-raum 20m² Begegnung Bewegung 106m² Nebenraum 41m² Klassenzimmer 60m² Klassenzimmer 60m² Ersatz- Anbau Abstand Art.28 Abstand Art.28 Abstand Art.28 Abstand Art.28 40mBrandabschnitt Interim 3 x 750m² BGF Baufeld Bildungscampus 9m 19m 19m 21m 30m 40m MUGGENHOFER STRASSE PESTALOZZISTRASSEJOHANN-SEBASTIAN-BACH-STRASSE GERTRUDSTRASSE Höhe Lärmschutzwand = Höhe Interim Ö 3.3Ö 3.3 254 Umzug ZfH Planung und Bau Interim ZfH Nürnberg GS Nürnberg Planung und Bau Campus Pestalozzistraße Freimachung Baufeld Campus Pestalozzistraße Stand 02.03.2023 Bedarfsplanung/Teile LPH 1 LPH 1-3 Lph 2 Lph 1-2 Lph 3 Lph 5-7 Lph 8 Bauausführung Umzug PRS und HPT Lph 5-7 Lph 8 Abbruch Lph 8 Bau Zweckvereinbarung Bezirk - Stadt Nbg. Abstimmung Lph 4 Abstimmung/LPH 1 Lph 3-7 (GÜ) Lph 8 Vorfertigung Rückbau Umzug PRS und HPT Umzug PRS HPT und ZfH Bedarfsplanung / Teile LPH 1 Umzug planen Baufeld Genehmigung HU-Bau Genehmigung Vorentwurf Baugenehmigung erteilt Beschluss BT 30.3. Planungskonzept Beschluss Zweck- vereinbarung FertigstellungFertigstellung Bauvoranfrage genehmigt Entscheidung Vergabeart Fertigstellung Beschluss Interim Beschluss Bedarfsplan Vergabe Planung Bedarfsplanung Wettbewerbs- auslobung Planung und Bau Försterbau Genehmigung HU-Bau Lph 4 Baugenehmigung erteilt Baugenehmigung erteilt Lph 8 - Bauausführung Beschluss Planungskonzept Beschluss Planungskonzept Beschluss Planungskonzept Alt.1 Interim Innenhof Darstellung ohne Zeitpuffer unter den Voraussetzungen: - kürzeste Baugenehmigung - keine zeitaufwändigen Auflagen - keine Vergabeschwierigkeiten - keine Verzögerung durch Nachträge und Finanzierung - keine Verzögerung bei Baudurchführung - keine Verzögerung durch Mängelbeseitigung Ein Puffer von mindestens einem Jahr ist vorzusehen 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2023 2024 2025 2025 2027 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2028 2029 2030 12 12 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2031 12 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 12 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 1 1 2022 2032 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 12 1 1 2032 20262026 2033 2033 2 3 4 5 6 2034 2034 2 3 4 5 6 7 7 Ö 3.3Ö 3.3 255 Anlage 3 Im Vorfeld per E-Mail vom 09.03.2023 durch den Bezirk übermittelter Beschluss aus der Sitzung des Projektausschusses ZfH/Campus Pestalozzistraße am 07.03.2023: Der Projektausschuss ist mit dem vorgestellten Planungskonzept für den Bildungscampus Zentrum für Hörgeschädigte und Grundschule West einverstanden und empfiehlt dem Bezirksausschuss, dieses zu befürworten und dem Bezirkstag, dies zu beschließen. Es umfasst: Den Neubau des Bildungscampus mit der Paul-Ritter-Schule, Teilen der bezirklichen Fördereinrichtungen, der Grundschule West mit Kombi- und Kooperationshort der Stadt Nürnberg, einem „Haus der Begegnung“ und zwei Sporthallen, die denkmalgerechte Sanierung des Försterbaus zur Unterbringung der heterogenen, kleinteiligen Nutzungen des ZfH sowie die ausreichend dimensionierte Interimsmaßnahme in Raumzellenbauweise im Innenhof nördlich des Försterbaus. Dabei ist die Realisierung der Pausenfläche auf öffentlichen Flächen südlich des Försterbaus unabdingbar. Eine anteilige Finanzierung der durch das Interim verursachten Mehrkosten durch die Stadt Nürnberg wird angestrebt.“ Ja 8 Nein 1. Ö 3.3Ö 3.3 256 Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2023 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 3. Aktueller Stand im Schulbau; hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.12.2022, Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.12.2022 Beschluss: Der SchulA stellt den Antrag für den Stadtrat am 15.03.2023 über die Ergebnisse des Projektausschusses für die Grundschule West vom 07.03.2023 zu berichten und einen Beschluss zu fassen wie weiter vorgegangen werden soll wollen. Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt. Stadt Nürnberg, 14.02.2023 Catrin Seel Stefan Gernhart Stadträtin Ö 3.3Ö 3.3 257 Sachstand Campus Pestalozzistraße: Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken/Grundschule West Ein gemeinsamer Schulstandort Im Juli 2022 hat der Schulausschuss der Stadt Nürnberg die Verwaltung beauftragt, mit dem Bezirk Mittelfranken die Planungen für die zeitnahe bauliche Umsetzung einer 3 -zügigen Grundschule auf dem Areal der Paul-Ritter-Schule auf Basis einer gemeinsam erarbeiteten und vorgelegten pädagogischen Konzeption und eines pädagogischen räumlic hen Konzeptes für einen Campus Pestalozzistraße zu konkretisieren ; darüber hinaus sollten Synergien beider Schulen im Gebäudebetrieb erarbeitet werden. Im Verlauf der Bauplanung ergab sich, dass für die Zeit des Baus der neuen Gebäude nördlich des Försterb aus für einen Teil der Schülerschaft de s Zentrum s für Hörgeschädigte ein Interi msgebäude für die Beschulung benötigt wird . Aufgrund der b esonderen Bedarfe der zu beschulenden Kinder des Zentrums für Hörgeschädigte , vor allem aber auch aus wirtschaftlichen Gründen wurde seinerzeit eine Interimsplanung außerhalb des Nürnberger Westens vom Bezirk Mittelfranken ausgeschlossen. Für die Grundschule West ist – gemäß den kultusministeriellen Vorgaben - ein Aufwuchs an den Bestands grundschulen in den angrenzenden Sprengeln als Schülerpotential für die neue Grundschule West eingeplant. In der nicht-öffentlichen Sitzung des Projektausschusses Zentrum für Hörgeschädigte (ZfH) / Grundschule West Nürnberg am 01.12.2022 wurden Möglichkeiten für die lnterimsmaßnahme des ZfH in Anwesenheit der Referentin für Schule und Sport und des Baureferenten der Stadt Nürnberg erörtert. Zuvor war durch die Stadt Nürnberg das Ergebnis des lnstruktionsverfahrens für einen lnterimsbau südlich vor dem denkmalgeschützte n Schulgebäude , dem sog. Försterbau , auf der Heinickestraße an das Baureferat des Bezirks übermittelt worden. In der Sitzung des Projektausschusses wurde von Seiten der Stadt Nürnberg dargelegt, dass die gemeinsame Umsetzung des Campus Pestalozzistraße vor allem von der Einh altung zeitlicher Eckpunkte abhängt. Die Standortfrage eines ggf. nötigen Interims trat in den Hintergrund. Eine gemeinsame Betrachtung der Bedarfe an Grundschulplätzen für den Nürnberger Western durch das Referat IV mit dem staatlichen Schulamt im Vorfeld der Projektausschusssitzung manifestierte die Notwendigkeit der Inbetriebnahme der Grundschule West bis spätestens 2031/32. Standort Interim Die vom Bezirk avisierte Situierung des Interimsgebäudes auf der Heineckestraße wurde vor allem wegen der flanki erenden Bäume, die d urch Rückschnitt der Baumkro nen und Überbauung der Wurzelzone b eeinträchtigt würden sowie wegen feuerwehrpraktischer und baurechtlicher Überlegungen nciht befürwortet. Die von der Stadt Nürnberg angeregte Überlegung zur Verlagerung des ZfH in unmittelbare Nähe auf ein ehemaliges Grundstück der AEG wurde wegen der zeitlichen Befristung und aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus vom Bezirk Mittelfranken abgelehnt. Als Ergebnis einer Besprechung der Baufachleute des Bezirks mit dem Baure ferenten der Stadt Nürnberg, Herrn Ulrich, am 07.12.2022 verfolgt der Bezirk aktuell, die lnterimsmaßnahme für das ZfH im Innenhof des Schulgeländes zu situieren (siehe Anlage 1) und hat die Machbarkeit im Hinblick auf die Schallschutzproblematik in unmitt elbarer Nähe zu der Großbaustelle des Bildungscampus von einem Fachingenieurbüro begutachten lassen. Eine positive Aussage zur grundsätzlichen Machbarkeit des Lärmschutzes konnte für den Projektausschuss am 07.3.2023 getroffen werden. Terminkette des Bezirks Um den Aufwand für die lnterimsmaßnahmen insgesamt zu begrenzen, sollen im Försterbau nach der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes bereits endgültige Flächennutzungen des ZfH Ö 3.3Ö 3.3 258 untergebracht werden. Zeitlich zielt die Gesamtplanung auf die gleichzeitige Fertigstel lung der lnterimsmaßnahme mit der Sanierung des Försterbaus, so dass nach Umzügen und Freimachen des Baufelds etwa Ende 2029 mit der großen Baumaßnahme , die die GS West beinhaltet, begonnen werden kann. Der momentane Terminplan des Bezirks sieht auf Basis der genannten Punkte eine Inbetriebnahme des Campus Pestalozzistraße /beider Schulen ohne nennenswerte Puffer im Bauprozess für das Schuljahr 2033/34 vor (siehe Anlage 2: Zeitplan Projekt Campus Pestalozzistraße des Bezirks Mittelfranken). Insgesamt ergeben sich im Zuge der Interimsplanungen jedoch einige noch zu klärende Fragestellungen, die im Projektausschuss vom 07.03.2023 thematisiert wurden (siehe Anlage 3: Beschluss Projektausschuss vom 07.03.2023). Fazit Nachdem aus Sicht der Stadt Nürnberg die Grundschule spätestens zum Schuljahr 2031/32 eröffnet werden muß, ist ein wohlwollend kalkulierter Bezug zum Schuljahr 2033/34 deutlich zu spät. Dem Terminplan des Bezirks wohnen erhebliche Risiken inne, die auch aus Sicht der Bauverwaltung Nürnberg nachvollziehbar sind und zu deutlichen Verzögerungen gegenüber dem aktuellen Plan führen können. Angesichts dieser Situation sollte der Rat die Verwaltung mit der Suche nach alternativen Optionen beauftragen. - 259 FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2,90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus /IS",^202 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg u.-, Tel: (0911) 231-5091 gruene@stadtnuernberg.de Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 10. Februar 2023 Wechsel von Besetzungen und Vertretungen in Ausschüssen und Kommissionen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir mehrere Wechsel in den Besetzungen und Vertretungen in Ausschüssen und Kommissionen an. 3. Personal- und Organisationsausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Maik Pflaum Kai Küfner Alexander Kahl Marc Schüller 2 Reka Lörincz Mike Bock Kai Küfner Reka Lörincz Gabriele Klaßen Andrea Friedei 3 Natalie Keller Andrea Bielmeier Lemia Yiyit Achim Mletzko 6. Kulturausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Natalie Keller P n 111 Ar7fpn Andrea Bielmeier Reka Lörincz Marc Schüller 2 Alexander Kahl Gabriele Klaßen Mike Bock Andrea Friedei 3 Kai Küfner Lemia Yiyit Cengiz Sahin Achim Mletzko Ö 4Ö 4 260 7. Sozialausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Andrea Friedei Paul Ärzten Gabriele Klaßen Marc Schüller 2 Lemia Yiyit Reka Lörincz Kai Küfner Mike Bock Cengiz Sahin 3 Alexander Kahl Reka Lörincz Andrea Bielmeier Natalie Keller Achim Mletzko 10. Bau- und Vergabeausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Cengiz Sahin Andrea Friedei Reka Lörincz Marc Schüller 2 Mike Bock Maik Pflaum Lemia Yiyit Paul Ärzten 3 jdexander Kahl Andrea Bielmeier Kai Küfner Achim Mletzko 12. Ausschuss für Stadtplanung Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Cengiz Sahin Kai Küfner Gabriele Klaßen Marc Schüller 2 Alexander Kahl Alexander Kahl Andrea Friedei Maik Pflaum Paul Ärzten 3 |chim Mletzko Reka Lörincz Natalie Keller Achim Mletzko Lemia Yiyit 14. Werkausschuss SUN Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Cengiz Sahin Andrea Friedei Reka Lörincz Marc Schüller 2 Mike Bock Maik Pflaum Lemia Yiyit Paul Ärzten 3 Andrea Bielmeier Kai Küfner ' Achim Mletzko Alexander Kahl 15. Werkausschuss NüSt Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Andrea Friedei Paul Ärzten Gabriele Klaßen Marc Schüller 2 Lemia Yiyit D AUo I r\r\r-\ r^~7 Mike Bock Cengiz Sahinr\t2l\Ct l_Uf H (U2L Kai Küfner 3 A l/cwonH/=»r h I Andrea Bielmeier Natalie Keller Achim Mletzko Reka Lörincz 261 17. Werkausschuss FSN Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Alexander Kahl Lemia Yiyit Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei 3 Alexander Kahl Natalie Keller Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen 18. Werkausschuss NüBad Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Alexander Kahl Lemia Yiyit Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei 3 Alexander Kahl Natalie Keller Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen 2. Konzerthaus-Kommission Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Kai Küfner Gabriele Klaßen Mike Bock Natalie Keller 2 Cengiz Sahin Andrea Bielmeier Paul Ärzten Reka Lörincz 3 Alexander Kahl Andrea Friedei Maik Pflaum Lemia Yiyit Marc Schüller 3. Sportkommission Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Alexander Kahl Lemia Yiyit Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei 3 Alexander Kahl Natalie Keller Maik Pflaum Cengiz Sahin Gabriele Klaßen Mit freundlichen Grüßen Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender Andrea Friedei stv. Fraktionsvorsitzende Marc Schüller stv. Fraktionsvorsitzende 262 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Herrn Oberbürgermeister Marcus König — Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Zimmer 222 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg /">, Q r; r> i ■ ^ w ID 'CZ j • ID i""* SZ Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 06.03.2023 Antragsteller: Krieglstein / Änderung In der Besetzung von Ausschüssen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, auf Grund von Zuständigkeitsänderungen innerhalb unserer Fraktion wird es notwendig, die Besetzung der Aus­ schüsse anzupassen. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrates am 15.03.2023 folgenden Antrag: Die Besetzung von Ausschüssen wird wie in der Anlage aufgeführt geändert. Mit freundlichen Grüßen Fraktionsvorsitzender A23030600 Änderungen Ausschüsse.docx Ö 4Ö 4 263 Besetzung der Stadtratsausschüsse Stand 06.03.2023 Sprecherpositionen jeweils in Fettschrift 1. Ältestenrat und Finanzausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Krieglstein Schuh Dr. Gsell Bälz 2 CSU Müller Dr. Heimbucher Frank Eichelsdörfer 3 CSU Prof. Dr. Scheurlen Böhm Buchsbaum Heinemann 4 CSU Seel Pirner Nachtigall Grether 5 CSU Sendner Henning Kasfiki Dr. Körner 2. Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Eichelsdörfer Alesik Prof. Dr. Scheurlen Sendner 2 CSU Frank Dr. Körner Grether Henning 3 CSU Krieglstein Dr. Gsell Pirner Bälz 3. Personal- und Organisationsausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Bälz Heinemann Dr. Körner Kasfiki 2 CSU Dr. Heimbucher Buchsbaum Müller Frank 3 CSU Krieglstein Henning Sendner Grether 2 CSU Nachtigall Alesik Dr. Gsell Seel 5 CSU Schuh Pirner Böhm Prof. Dr. Scheurlen 4. Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Böhm Seel Buchsbaum Kasfiki 2 CSU Henning Krieglstein Alesik Heinemann 3 CSU Pirner Müller Frank Eichelsdörfer 4 CSU Prof Dr. Scheurlen Schuh Grether Dr. Körner 5 CSU Sendner Nachtigall Bälz Dr. Gsell 5. Schulausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Bälz Müller Dr. Gsell Prof. Dr. Scheurlen 4 CSU Böhm Pirner Dr. Heimbucher Heinemann 2 CSU Buchs bäum Sendner Eichelsdörfer Kasfiki 3 CSU Frank Henning Krieglstein Nachtigall 5 CSU Seel Alesik Schuh Grether l:\STADTRAT\Fraktion\Fraktion 2020-2026\Organisatorisches\Besetzung Ausschüsse u. Abordnungen\2020-2026 Ausschüsse final c.docx 264 6. Kulturausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Böhm Prof. Dr. Scheurlen Dr. Heimbucher Nachtigall 2 CSU Buchsbaum Sendner Frank Müller 3 CSU Grether Schuh Dr. Gsell Eichelsdörfer 4 CSU Heinemann Henning Pirner Krieglstein 5 CSU Kasfiki Bälz Dr. Körner Seel 7. Sozialausschuss / Werkausschuss NürnbergStift Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Alesik Nachtigall Prof. Dr. Scheurlen Pirner 2 CSU Bälz Eichelsdörfer Schuh Buchsbaum 3 CSU Heinemann Dr. Gsell Sendner Henning 4 CSU Kasfiki Grether Krieglstein Müller 5 CSU Seel Dr. Körner Böhm Frank 8. Jugendhilfeausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Alesik Kasfiki Krieglstein Henning 2 CSU Buchsbaum Eichelsdörfer Heinemann Müller 3 CSU Prof. Dr. Scheurlen Frank Nachtigall Sendner 9. Gesundheitsausschuss Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Alesik Dr. Gsell Dr. Heimbucher Schuh 2 CSU Bälz Grether Sendner Böhm 3 CSU Heinemann Seel Krieglstein Eichelsdörfer 4 CSU Kasfiki Henning Müller Frank 5 CSU Prof. Dr. Scheurlen Buchsbaum Dr. Körner Nachtigall 10. Bau- und Vergabeausschuss / Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 CSU Eichelsdörfer Schuh Alesik Böhm 2 CSU Dr. Heimbucher Müller Frank Buchsbaum 3 CSU Henning Dr. Körner Dr. Gsell Grether 4 CSU Pirner Prof. Dr. Scheurlen Krieglstein Kasfiki 5 CSU Sendner Nachtigall Bälz Seel l:\STADTRAT\Fraktion\Fraktion 2020-2026\Organisatorisches\Besetzung Ausschüsse u. Abordnungen\2020-2026 Ausschüsse final c.docx 265 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage 2. BM/001/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Berufung beratender Mitglieder der Opernhaus Kommission hier: Neubesetzung Sachverhalt (kurz): In der Besetzung der Opernhaus-Kommission hat sich auf Seiten der externen Berater eine Änderung ergeben. Die Verwaltung schlägt Janet Abraham zur Berufung als Stellvertreterin für Torsten Brandes vor. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 5Ö 5 266 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/001/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 267 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/001/2023 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Analog zu § 11 (1) des StR GeschO wird für die Opernhaus-Kommission Janet Abraham als Stellvertreterin von Torsten Brandes berufen. 268 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage KuF/001/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO - Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester Anlagen: 01_BDLO-Satzung-2021 02_BDLO-Beitragsordnung-2022 Sachverhalt (kurz): Das Amt für Kultur und Freizeit möchte für Zwecke der Musikschule Nürnberg Mitglied im BDLO - Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester werden, um Zuschüsse des Bayerischen Musikrats für das Nürnberger Jugendorchester (NJO) beantragen zu können. Mitglieder können Zuschüsse für Probenwochenenden, Orchesterfahrten und teilweise auch für Notenkäufe beantragen. Die Mitgliedschaft verursacht Kosten von ca. 95 € pro Jahr, variabel je nach Mitgliederstand. Die vom BDLO gewährten Zuschüsse übersteigen gewöhnlich den Mietgliedsbeitrag erheblich. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 95 € Folgekosten 95 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten 95 € pro Jahr davon konsumtiv 95 € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 6Ö 6 269 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/001/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Stk 270 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/001/2023 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Der Ältestenrat stimmt der Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im BDLO - Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester sowie der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 95 € pro Jahr zu. 271 SATZUNG Vorbemerkung: Da in der deutschen Sprache durch den generischen Maskulin beide Geschlechter gleichermaßen miteinbezogen werden, wird in dieser Satzung auf ein angehängtes „Innen“ und dergleichen verzichtet. § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.) Der Verein führt (unter Beibehaltung der Abkürzung seines vorherigen Namens „Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester“) den Namen „BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester“. Er hat seinen Sitz in Bonn. 2.) Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 3.) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 2 Ziele und Zweck des BDLO 1.) Der BDLO fördert das gemeinschaftliche Musizieren in nicht berufsmäßigen Sinfonie-, Kammer- und Streichorchestern sowie Kammermusikgruppen (im Folgenden: Liebhaberorchester) auf gemeinnütziger Grundlage. 2.) Seine Aufgaben sind insbesondere: a) Werbung für das Musizieren in Liebhaberorchestern; b) Wahrnehmung der Belange seiner Mitglieder im öffentlichen Leben vor allem auf Bundesebene; c) fachliche Betreuung und rechtliche Beratung seiner Mitglieder; d) Maßnahmen zur Förderung des musikalischen Nachwuchses; e) Aufnahme und Pflege der Verbindungen zu gleichgerichteten Organisationen im In- und Ausland und auf übernationaler Ebene. 3.) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der BDLO Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Notenbibliotheken, betreiben und überregionale Fortbildungsveranstaltungen durchführen. Eine Gewinnerzielung ist dabei auszuschließen. Ö 6Ö 6 272 BDLO - Satzung 2 § 3 Mitgliedschaft 1.) Mitglieder können sein: a) In Deutschland tätige Liebhaberorchester direkt oder durch eine Trägerorganisation (im Folgenden: Mitgliedsorchester), b) die in § 8 bezeichneten Landesverbände, c) natürliche und juristische Personen, die die Zwecke des BDLO erkennbar unterstützen (im Folgenden: Fördermitglieder). 2.) Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Eine Ablehnung ist schriftlich zu begründen. Hiergegen kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung angerufen werden. 3.) Das Präsidium kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, Persönlichkeiten zu Ehrenmitgliedern zu ernennen, die sich um den BDLO besondere Verdienste erworben haben. 4.) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss mit mindestens einmonatiger Frist schriftlich erklärt werden. 5.) Für Mitglieder, die mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand sind oder mit denen eine Kontaktaufnahme über ein Jahr lang nicht möglich ist, kann das Präsidium das Ruhen der Mitgliedsrechte und -pflichten beschließen. Ein Wiederaufleben nach Beseitigung der Hindernisse ist jederzeit möglich. 6) Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1.) Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung des BDLO nach Maßgabe der Satzung mitzuwirken. Mitgliedsorchester und die in § 8 bezeichneten Landesverbände können alle Leistungen des BDLO in Anspruch nehmen, Fördermitglieder nur nach entsprechender Vereinbarung. 2.) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die vom BDLO für seine Mitglieder getroffenen Vereinbarungen einzuhalten und die hierzu gefassten Beschlüsse zu beachten, dem BDLO die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung seiner Zwecke notwendig sind, die festgesetzten Beiträge zu zahlen und die Ziele des BDLO zu fördern. 3.) Ehrenmitglieder und die in § 8 bezeichneten Landesverbände sind von der Beitragspflicht befreit. § 5 Organe des BDLO Die Organe des BDLO sind die Mitgliederversammlung und das Präsidium. 273 BDLO - Satzung 3 § 6 Mitgliederversammlung 1.) Alle zwei Jahre findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Präsidium unter Angabe der Tagesordnung einberufen. 2.) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Präsidium unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe beim Präsidium beantragt. 3.) Die Einberufung erfolgt schriftlich oder durch E-Mail und Veröffentlichung in der Homepage des BDLO, mindestens 6 Wochen vor dem Termin. 4.) Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung enthält: a) die Beschlussfassung über die Tagesordnung und die Protokollführung; b) den Geschäftsbericht des Präsidiums über die abgelaufenen Geschäftsjahre; c) den Kassenbericht und den Bericht der Kassenprüfer; d) die Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums; e) die Neuwahl des Präsidiums und der Kassenprüfer, soweit erforderlich; f) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge; g) die Beratung und Beschlussfassung über gestellte Anträge. 5.) Auf der Mitgliederversammlung hat jedes Mitgliedsorchester und jeder der in § 8 bezeichneten Landesverbände eine Stimme. Die Stimme kann durch einen auf der Mitgliederversammlung anwesenden Vertreter wahrgenommen werden. Jede abstimmende Person kann nur eine Stimme abgeben. Fördermitglieder haben kein eigenes Stimmrecht, können jedoch an der Willensbildung mitwirken. 6.) Die Mitgliederversammlung beschließt vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 9 und 10 mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 7.) Die Mitgliederversammlung setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Beiträge für Mitgliedsorchester und den Mindestbeitrag für Fördermitglieder fest. 8.) Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist. 9.) Die Mitgliederversammlung kann virtuell stattfinden. Das Präsidium entscheidet darüber, ob die Mitgliederversammlung virtuell oder in persönlicher Anwesenheit stattfindet. Im Falle virtueller Mitgliederversammlungen finden geheime Wahlen über ein geeignetes online-Tool statt. Die Mitglieder sind für die technischen Teilnahmevoraussetzungen zu virtuell stattfindenden Mitgliederversammlungen selbst verantwortlich. Bei allgemeinen technischen Störungen muss die Mitgliederversammlung zeitnah wiederholt werden. 274 BDLO - Satzung 4 § 7 Präsidium 1.) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und bis zu fünf weiteren Präsidiumsmitgliedern. 2.) Die Mitglieder des Präsidiums werden für die Dauer von bis zu 4 Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Endet das Amt eines Präsidiumsmitglieds vorzeitig, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung über eine Nachfolge. 3.) Die Mitglieder des Präsidiums bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. 4.) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die zwei Vizepräsidenten. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. 5.) Dem Präsidium obliegt die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die sonstige Geschäftsführung. 6.) Das Präsidium entscheidet mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Es ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Präsidiumsmitglieder, darunter mindestens eines der nach § 7 Vertretungsberechtigten, anwesend sind. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Mitglied des Präsidiums im Einzelfall widerspricht. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. § 8 Landesverbände 1.) Der BDLO arbeitet mit den Landesverbänden der Liebhaberorchester zusammen, die nach Satzung und Geschäftsführung die Gewähr für die Förderung der Ziele des Bundesverbandes bieten (nachfolgend Landesverband genannt). 2.) Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in: a) der Verwendung einheitlicher Beitrittsformulare, die im Regelfall den gleichzeitigen Beitritt zum Bundesverband und zum Landesverband vorsehen; b) dem gemeinsamen Einzug der Mitgliedsbeiträge durch den Bundesverband oder den Formatiert: Standard, Keine Aufzählungen oder Nummerierungen Landesverband und der Abführung des dem anderen Partner zustehenden Anteils; c) der gegenseitigen Information über Satzungsänderungen, Geschäftsführung, Mitgliederangelegenheiten und wichtige Projekte. 3.) Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung kann der BDLO dem Landesverband einen Anteil von bis zu 20% des Bundesbeitrags von den gemeinsam eingezogenen Mitgliedsbeiträgen als Verwaltungskostenpauschale überlassen. 275 BDLO - Satzung 5 § 9 Satzungsänderung 1.) Satzungsänderungen können nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung dieser Punkt bekannt gegeben wurde. Sie bedürfen zu ihrer Annahme der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. 2.) Der gemeinnützige Zweck des BDLO darf nicht infrage gestellt werden. Auch hinsichtlich der Verwendung der Mittel des BDLO, insbesondere bei Auflösung, ist eine Satzungsänderung ausgeschlossen. § 10 Steuerliche Bestimmungen, Verwendung der Bundesmittel, Auflösung 1.) Der BDLO verfolgt nach Maßgabe des § 2 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2.) Der BDLO ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3.) Mittel des BDLO dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des BDLO. 4.) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des BDLO fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5.) Die Auflösung des BDLO kann von einer Mitgliederversammlung nur beschlossen werden, wenn der Antrag satzungsmäßig auf der Tagesordnung angekündigt war. Der Beschluss bedarf zu seiner Annahme der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. 6.) Bei Auflösung oder Aufhebung des BDLO oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Bundesverbandes an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für Zwecke, die der musikalischen Volksbildung dienen. § 11 Datenschutzbestimmungen 1.) Der BDLO speichert die personenbezogenen Daten von Vorstands- oder sonstigen Angehörigen seiner Mitgliedsorchester, verarbeitet diese auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins. Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet: Name, Vorname, Anschrift, Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, E-Mail Adresse), Funktion im Mitgliedsorchester, Zeitpunkt des Eintritts des Mitgliedsorchesters in den BDLO und Zeitpunkte der Veränderungen genannter Daten. 2.) Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben oder, wenn sie zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des BDLO, insbesondere seinen Mitgliedern, oder zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind. In diesem Fall werden die Betroffenen unverzüglich benachrichtigt. Jeder Betroffene hat das Recht, Auskunft über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten zu verlangen. Darüber hinaus hat jeder Betroffene das Recht, der Erhebung, Verarbeitung oder Weitergabe seiner personenbezogenen 276 BDLO - Satzung 6 Daten zu widersprechen. Schließlich hat er das Recht zur Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten. 3.) Für das Beitragswesen und sonstige Rechnungsstellung wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert, sofern ein Lastschriftmandat vorliegt. 4.) Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt. 5.) Die Meldung von personenbezogenen Daten lt. Abs. 1 darf vom BDLO zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die maßgeblichen Bankinstitute weitergegeben werden. Der BDLO stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem Betroffenen bekanntgegeben wird. Im Übrigen werden die Daten, auch die Daten Verstorbener archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten lt. Abs. 1 bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet oder gelöscht, soweit ein Widerspruch vorliegt oder soweit die Daten zur Erfüllung des Vereinszwecks oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des Vereins nicht mehr benötigt werden. 6.) Der BDLO informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch sonstige Verlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten Betroffener. § 12 Schlussbestimmungen Die Satzung wurde in dieser Neufassung am 18. Juni 2021 beschlossen. Sie tritt an die Stelle der Satzung in der Fassung vom 14. April 2013. 277 Beitragsordnung ab 01.01.2022 Der Mitgliedsbeitrag im BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V. (ehemals Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.V.) beträgt 4,85 € pro Jahr für jede*n Orchesterspieler*in. Er wird für mindestens 15 Spielern*innen erhoben. Der Beitrag für Orchester und Kammermusikgruppen beläuft sich damit auf mindestens 72,75 € im Jahr. Änderungen der maßgeblichen Mitgliederzahl sind bis zum 30. Januar des lfd. Jahres der BDLO- Geschäftsstelle mitzuteilen. Einige Landesverbände haben einen zusätzlichen eigenen Beitrag festgelegt. Ein höherer Gesamtbeitrag besteht in: Beiträge je Orchesterspieler*in Mindestbeitrag je Orchester Landesverband Mitglieds- beitrag für BDLO + zusätzlich er Mitglieds- beitrag für LV = Gesamt- beitrag Baden-Württemberg 4,85 0,50 5,35 80,25 Bayern 4,85 1,50 6,35 95,25 Berlin-Brandenburg 4,85 0,50 5,35 80,25 Nord 4,85 4,85 72,75 Hessen 4,85 4,85 72,75 Mecklenburg-Vorpommern 4,85 1,00 5,85 87,75 Nordrhein-Westfalen 4,85 1,00 5,85 87,75 Rheinland-Pfalz 4,85 4,85 72,75 Saarland 4,85 4,85 72,75 Sachsen* (voller Landesbeitrag) 4,85 2,00* 6,85 102,75 (mit ermäßigtem Landesbeitrag) 4,85 0,50* 5,35 80,25 Thüringen 4,85 1,00 5,85 87,75 * Im Mitgliedsbeitrag an den Landesverband ist die Haftpflichtversicherung enthalten. Fördermitglieder Fördermitglieder (natürliche Personen): Mindestbei trag 37,- € pro Jahr. Fördermitglieder (juristische Personen): Mindestbe itrag 110,- € pro Jahr. Fördermitglieder (Orchester): 8,- € pro Spieler*in . Die Dienstleistungen des BDLO können in Anspruch genommen werden, sofern sie auf die Nutzung durch die Fördermitglieder zugeschnitten sind. Ö 6Ö 6 278 Beiträge zur BDLO Haftpflichtversicherung (sofern zusätzlich abgeschlossen) Beiträge für Orchester mit bis zu 17 Spielern*innen: 50,00 € mit 18 – 37 Spielern*innen: 60 ,00 € mit mehr als 37 Spielern*innen: 72,0 0 € Landesverband ohne Geschäftsstelle: 87,00 € Landesverband mit Geschäftsstelle: 174,00 € Die Versicherung läuft ab 1. Juli (Hauptfälligkeitstermin) für jeweils ein Jahr. Neu beitretende Orchester zahlen im ersten Jahr den Beitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat. Diese Beiträge gelten nicht für Orchester im Landesverband Sächsischer Liebhaberorchester (LSLO). Für diese Orchester besteht eine Haftpflichtversicherung über den Landesverband. Im Mitgliedsbeitrag an den Landesverband ist die Haftpflichtversicherung enthalten. Beiträge zur Unfallversicherung im Ehrenamt (sofern zusätzlich abgeschlossen) Der Beitrag wird durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft festgelegt und im Folgejahr in Rechnung gestellt. Er beträgt seit 01.01.2021 pro Jahr 4,70 € für jede versicherte ehrenamtlich tätige Person (Funktion). Fälligkeit Der Beitrag ist nach der Satzung zu Beginn jedes Kalenderjahres zu entrichten. Die Orchester erhalten im 1. Quartal des lfd. Jahres eine Beitragsrechnung. Neu beitretende Orchester zahlen im ersten Jahr den Beitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat. Eine anteilige Erstattung von Beiträgen bei Austritt vor Jahresende ist nicht vorgesehen, da die Mitgliedschaft laut Satzung nur zum Jahresende gekündigt werden kann. BDLO – Bundesverband Amateurmusik Sinfonie- und Kammerorchester e.V. (ehemals Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.V.) Glashütter Str. 101a 01277 Dresden www.bdlo.de 279 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Geo/001/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses Anlagen: Entscheidungsvorlage Sachverhalt (kurz): Herr Leitender Baudirektor Andreas Burr soll für 3 Jahre als Mitglied des Umlegungsausschusses berufen werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 7Ö 7 280 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/001/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Herrn Andreas Burr steht keine weitere Person zur Verfügung, die die Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen könnte. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 281 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/001/2023 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Die Neuberufung von Herrn Leitenden Baudirektor Andreas Burr als Mitglied des Umlegungsausschusses wird beschlossen. 282 Neuberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses Entscheidungsvorlage: Gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung, wird aus dem Kreis der Bausachverständigen, Herr Leitender Baudirektor Andreas Burr als Mitglied des Umlegungsausschusses für eine Amtszeit von 3 Jahren vorgeschlagen. Das zur Berufung anstehende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die Kriterien und hat einer Berufung zugestimmt. Ö 7Ö 7 283 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage OBM/006/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Hybride Gremiensitzungen - Bilanz und weiteres Vorgehen hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 05.05.2020 Sachverhalt (kurz): Der Rat der Stadt Nürnberg entschied mit Beschluss vom 29. September 2021, grundsätzlich von der Möglichkeit der sog. „Hybridsitzung“ Gebrauch zu machen. Durch die gleichzeitige Einführung des § 19a der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde auch der erforderliche rechtliche Rahmen dafür geschaffen. Weiterhin wurde beschlossen, das Angebot der digitalen Teilnahme zu evaluieren und in einem weiteren Dialog mit den im Rat vertretenen Fraktionen/ Ausschussgemeinschaften zu diskutieren, ob das Angebot weiterhin aufrechterhalten werden soll, nicht zuletzt im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten. Diese Bilanzierung und der gemeinsame Austausch ist zwischenzeitlich erfolgt und Grundlage dieser Vorlage. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 8Ö 8 284 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/006/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verstetigung der Kinderbetreuung ermöglicht allen Stadträten und Stadträtinnen eine Teilnahme an Stadtratssitzungen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II BDR 285 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/006/2023 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: 1. Dem vorgelegten Vorschlag, die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Stadtratssitzungen („Hybridsitzungen“) vorübergehend auszusetzen und erst nach Beschluss des Stadtrats, des Notlagenausschusses oder dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters wieder zuzulassen, wird zugestimmt. 2. Der beiliegenden Neufassung von § 19a der Geschäftsordnung für den Stadtrat wird zugestimmt. 3. Die seit Juni 2022 (zunächst probeweise) eingeführte Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und -räten zu Stadtratssitzungen wird dauerhaft eingerichtet. 286 Hybride Gremiensitzungen – Bilanz und weiteres Vorgehen 1. Ausgangslage Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und mit dem Ziel, die kommunalen Gebietskörperschaften auch in dieser speziellen Zeit handlungsfähig zu halten, wurde mit Einführung des Art. 47a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) im März 2021 durch den Freistaat Bayern erstmalig und in Abkehr vom bisherigen physischen Sitzungszwang die Möglichkeit geschaffen, mittels Ton- und Bildübertragung an gemeindlichen Gremiensitzungen teilzunehmen (sog. „Hybridsitzung“). Diese Regelung war zunächst befristet bis 31. Dezember 2022 vorgesehen. Nach mehreren intensiven Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und dem im Rat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften wurde ein sowohl für die Stadtverwaltung in kurzer Zeit umsetzbarer als auch an den Bedürfnissen der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger orientierter Lösungsvorschlag entwickelt. Dieser war und ist getragen von dem Leitgedanken, dass aufgrund der Vorteile für die bisher prägende politische Debattenkultur im Kollegialorgan Stadtrat der Grundsatz der Präsenzsitzung beibehalten wird und eine „hybride“ Teilnahme nur in eng definierten Fällen möglich sein sollte. Im Kern sah der Vorschlag dabei Folgendes vor:  Hybride Angebote waren nur für Stadtratssitzungen, nicht jedoch für Ausschuss- und Kommissionssitzungen (für die festgelegte und umfangreiche Vertretungsmöglichkeiten bestehen) vorgesehen. Eine Ausnahme davon bildeten die Haushaltsberatungen. Diese wurden aufgrund der noch einmal gesteigerten Komplexität nicht für eine hybride Teilnahmen geöffnet.  Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken im Hinblick auf die derzeit verwendete Softwarelösung (MS-Teams) wurde die Möglichkeit zur hybriden Teilnahme auf den öffentlichen Teil der Ratssitzung beschränkt.  Eine hybride Teilnahme sollte nur in begründeten Ausnahmefällen (vornehmlich gesundheitliche Gründe) möglich sein.  Die Absicht, an einer Stadtratssitzung hybrid teilzunehmen, ist der Verwaltung aufgrund des notwendigen organisatorischen Vorlaufs mindestens drei Arbeitstage vor dem jeweiligen Sitzungstag mitzuteilen. Ö 8Ö 8 287 Auf dieser Grundlage entschied sich der Rat der Stadt Nürnberg mit Beschluss vom 29. September 2021 dazu, grundsätzlich von der Möglichkeit der sog. „Hybridsitzung“ Gebrauch zu machen. Durch die gleichzeitige Einführung des § 19a der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde auch der erforderliche rechtliche Rahmen dafür geschaffen. Weiterhin wurde beschlossen, das Angebot der digitalen Teilnahme zu evaluieren und in einem weiteren Dialog mit den im Rat vertretenen Fraktionen/ Ausschussgemeinschaften zu diskutieren, ob das Angebot weiterhin aufrechterhalten werden soll, nicht zuletzt im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten. Dies wurde umso wichtiger, da zum 1. Dezember 2022 der Gesetzgeber beschloss, die ursprünglich im Art. 122 Abs. 2 GO vorgesehene Befristung des Art. 47a GO (er sollte mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft treten) aufzuheben und damit die dauerhafte Möglichkeit zu sog. „Hybridsitzungen“ eröffnet hat. 2. Umsetzung Gemäß dem Beschluss des Rates wurde zu den oben beschriebenen Rahmenbedingungen für alle Ratssitzungen von Oktober 2021 bis Februar 2023 die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme für Stadträtinnen und -räte geschaffen. Die Ausnahmen bildeten die Haushaltsberatungen im November 2021 und 2022. Organisatorisch/ technisch wurde die digitale Teilnahmemöglichkeit, so zumindest die der Verwaltung übermittelten Rückmeldungen aus dem Rat, in Summe gut umgesetzt. Für die zur digitalen Visualisierung des Sitzungsverlaufs erforderliche Technik wurden drei festinstallierte sowie (je nach Raumanforderung ggf.) eine mobile Kamera mit entsprechender Regietechnik eingesetzt. Dies ermöglichte es sowohl den digital Teilnehmenden als auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Präsenz, dem Sitzungsgeschehen gut zu folgen und Redebeiträge sowohl vom als auch in den virtuellen Raum inkl. entsprechender Gestik und Mimik wahrzunehmen. Auch das jeweilige Abstimmungsverhalten der digitalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer war rechtssicher zu verfolgen und festzuhalten. Dazu wurde MS-Teams verwendet. Die oben beschriebenen datenschutzrechtlichen Bedenken zum Einsatz von MS-Teams als Bestandteil von MS-Office365 in der Cloud bestehen weiterhin. Eine Freigabe von MS- Teams für die Behandlung nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkte ist nicht zeitnah in Aussicht. Die Verfügbarkeit der „Bundescloud“, über die MS-Teams in einer „sicheren Umgebung“ bereitgestellt werden könnte, verzögert sich nach aktuellem Stand voraussichtlich bis ins Frühjahr 2025. Derzeit erfolgen 288 Abstimmungen zwischen Ref. I/II-ISB, Ref. I/II-DSB und IT zum weiteren Einsatz von MS-Teams: Ggf. erfolgt eine Ausschreibung einer Software- Lösung, die die datenschutzrechtlichen Anforderungen auch für Inhalte höherer Schutzbedarfsklassen wie z. B. nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkte sicherstellt. 3. Evaluation (Oktober 2021 bis Februar 2023) Im Einzelnen konnten folgende Teilnehmendenzahlen verzeichnet werden: (1) Ratssitzung am 27. Oktober 2021: - keine Anmeldungen - (Historischer Rathaussaal) (2) Ratssitzung am 18. November 2021: - Haushaltsberatungen, keine (Historischer Rathaussaal) digitale Teilnahme möglich - (3) Ratssitzung am 15. Dezember 2021: - 6 Teilnehmende - (Großer Saal, Meistersingerhalle) (4) Ratssitzung am 26. Januar 2022: - 5 Teilnehmende – (Großer Saal, Meistersingerhalle) (5) Ratssitzung am 23. Februar 2022: - keine Anmeldungen - (Saal Brüssel, NürnbergMesse) (6) Ratssitzung am 30. März 2022: - 2 Teilnehmende - (Historischer Rathaussaal) (7) Ratssitzung am 27. April 2022: - keine Anmeldungen – (Historischer Rathaussaal) (8) Ratssitzung am 18. Mai 2022: - 3 Teilnehmende - (Großer Sitzungssaal) (9) Ratssitzung am 22. Juni 2022: - keine Anmeldungen – (Großer Sitzungssaal) (10) Ratssitzung am 20. Juli 2022: - 1 Teilnehmer/in – (Großer Sitzungssaal) (11) Ratssitzung am 28. September 2022: - keine Anmeldungen - (Großer Sitzungssaal) (12) Ratssitzung am 26. Oktober 2022: - keine Anmeldungen - (Großer Sitzungssaal) 289 (13) Ratssitzung am 17. November 2022: - Haushaltsberatungen, keine (Großer Sitzungssaal) digitale Teilnahme möglich - (14) Ratssitzung am 14. Dezember 2022: - keine Anmeldungen - (Großer Sitzungssaal) (15) Ratssitzung am 1. Februar 2023: - keine Anmeldungen - (Großer Sitzungssaal) Von 13 grundsätzlich möglichen hybriden Ratssitzungen im Zeitraum wurde also an insgesamt fünf Sitzungen (entspricht 38,5 v. H.) das Angebot der digitalen Teilnahme wahrgenommen. Dabei schwankten die Zahlen der Teilnehmenden deutlich und gingen tendenziell im Jahresfortgang zurück. Zu den „Wintersitzungen“ 2021/ 22 (Dezember 2021, Januar 2022), also während einer sehr angespannten pandemischen Lage, waren sechs bzw. fünf Teilnehmende zu verzeichnen. Im Frühjahr/Sommer 2022 (März, Mai und Juli), als sich die pandemische Lage wieder entspannte, waren maximal drei oder auch nur eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer je Sitzung digital zugeschaltet. Seit September 2022 waren keinerlei Anmeldungen mehr zu verzeichnen. 4. Kosten Zunächst muss festgestellt werden, dass aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Sitzungsorte während der Pandemie ein erheblich unterschiedlich großer Aufwand für den Stream betrieben werden musste. Für die Zukunftsbetrachtung macht es daher nur Sinn, von der Standardvariante „Großer Sitzungssaal“ auszugehen, die zudem kostentechnisch mit der Variante „Historischer Rathaussaal“ nahezu identisch ist. Aktuell belaufen sich die Technikkosten je Sitzung auf 3.100,00 Euro netto bzw. 3.689,00 Euro brutto für den externen technischen Support. Heruntergebrochen auf Teilnehmende je Sitzung bedeutet dies beispielsweise für die Sitzungen im Frühjahr/Sommer:  März 2022 (2 Teilnehmende): 1.844,50 Euro (brutto)/Teilnehmendem  Mai 2022 (3 Teilnehmende): 1.229,66 Euro (brutto)/Teilnehmendem  Juli 2022 (1 Teilnehmer/in): 3.689,00 Euro (brutto)/Teilnehmer/in 290 Bei grundsätzlich möglichen neun hybriden Stadtratssitzungen pro Jahr würden damit etwa 34.000,00 Euro Gesamtkosten p.a. anfallen. Ergänzend ist anzumerken, dass ein reduzierter und damit kostengünstigerer technischer Support aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen des Art. 47a Abs. 3 GO nur schwer und nicht zielführend umsetzbar erscheint. 5. Fazit und weiteres Vorgehen Nach Beschluss des Gesetzgebers im Dezember 2022, Art. 47a GO zu entfristen, wurde im Januar und Februar den im Rat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften die Möglichkeit zum Informationsaustausch gegeben und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die oben dargestellten Ergebnisse erläutert. Wie bereits eingangs erwähnt, war selbst in der Hochphase der Pandemie der Leitgedanke der im Rat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften, dass aufgrund der Vorteile für die bisherige politische Debattenkultur im Kollegialorgan Stadtrat der Grundsatz der Präsenzsitzung beibehalten werden und eine „hybride“ Teilnahme nur in eng definierten Fällen möglich sein sollte. Diesen Leitgedanken bestätigen die bislang zu verzeichnende Entwicklung der Teilnehmendenzahlen und auch die jeweils genannten Gründe dafür. Durch eine mittlerweile zu jeder Stadtratssitzung angebotene Kinderbetreuung ist zudem seit Juni 2022 ein bis dahin doch vergleichsweise häufig genannter Grund (fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeit) für eine digitale Teilnahme nicht mehr gegeben. Diese wird gut angenommen und soll daher verstetigt werden. So sprechen, die in der Tendenz deutlich nachgelassene Nachfrage und die nicht unerheblichen Kosten aus Sicht der Verwaltung dafür, das Angebot nur für besondere Notlagen (z. B. Verschärfung einer pandemischen Lage oder ähnliches) vorzuhalten. Daher wurde eine Reglung entwickelt, die § 19a der Geschäftsordnung des Stadtrates dahingehend modifiziert, dass es dem Rat möglich ist, bei Bedarf sog. „Hybridsitzungen“ sehr kurzfristig wieder zu ermöglichen. Damit könnte dann sehr schnell auf künftige Ereignisse wie bspw. eine erneute Verschärfung der pandemischen Lage oder ähnliche reagiert werden. Die Rückmeldungen zu diesem Vorschlag waren einheitlich positiv und es bestand weitgehendes Einverständnis mit dem Vorschlag, Hybridsitzungen nur noch in bestimmten Notlagen anbieten zu wollen. 291 Dementsprechend wird dem Rat die modifizierte Fassung des § 19a der Stadtrats-Geschäftsordnung in der Anlage zum Beschluss vorgelegt. 6. Exkurs Öffentliches Streaming von Ratssitzungen Zu trennen von sog. Hybridsitzungen ist jedoch in diesem Zusammenhang auch die im Rat diskutierte Fragestellung von öffentlich gestreamten Ratssitzungen. Die Verwaltung wird dazu – unabhängig von den speziellen rechtlichen Voraussetzungen (umfassende Einwilligung) – Erkundigungen zur Umsetzung sowie den technischen und finanziellen Rahmenbedingungen bei anderen Kommunen einholen und den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften eine Rückmeldung geben. Ebenfalls sicherlich notwendig wird ein Grundkonsens des ehrenamtlichen Rates sein, künftig öffentliches Streaming anzubieten. Auf Grund der herrschenden Haushaltslage muss die Verwaltung auch auf den dann abzusichernden finanziellen Mehraufwand hinweisen. Beschlussvorschläge: 1. Dem vorgelegten Vorschlag, die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Stadtratssitzungen („Hybridsitzungen“) vorübergehend auszusetzen und erst nach Beschluss des Stadtrats, des Notlagenausschusses oder dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters wieder zuzulassen, wird zugestimmt. 2. Der beiliegenden Neufassung von § 19a der Geschäftsordnung für den Stadtrat wird zugestimmt. 3. Die seit Juni 2022 (zunächst probeweise) eingeführte Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und -räten zu Stadtratssitzungen wird dauerhaft eingerichtet. Am 17.02.2023 Bürgermeisteramt (5003) 292 § 19a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung (1) Der Stadtrat oder der Notlagenausschuss kann beschließen, dass für die künftigen Sitzungen des Stadtrats die Regelungen der folgenden Absätze 2 bis 8 zur Anwendung kommen; eine Entscheidung durch den Oberbürgermeister im Wege einer dringlichen Anordnung ist unter den Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 3 GO möglich. Die Regelungen bleiben bis zu einem gegenteiligen Beschluss des Stadtrats anwendbar. (2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder können an öffentlichen Sitzungen des Stadtrats, nicht aber eines Ausschusses oder den Stadtratssitzungen in denen der Haushalt beraten und beschlossen wird, unter den weiteren Voraussetzungen der Absätze 3 und 4, im Wege der Ton- Bild-Übertragung (Hybridsitzung) teilnehmen (Art. 47a GO). (3) Soweit ein ehrenamtliches Stadtratsmitglied an der physischen Teilnahme im Sitzungssaal aufgrund von Krankheit oder einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung zur Absonderu ng verhindert ist und entschuldigt wäre, kann eine Teilnahme im Wege der Bild -Ton-Übertragung erfolgen. Voraussetzung ist die Unterzeichnung der Belehrung über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Hybridsitzungen. (4) Die Verhinderung i.S.d. Abs. 3 sowie den Wunsch zur Teilnahme an der Sitzung im Wege der Ton-Bild-Übertragung hat das ehrenamtliche Stadtratsmitglied dem Oberbürgermeister drei Arbeitstage vor der Sitzung in Textform mitzuteilen und dabei den Verhinderungsgrund glaubhaft zu machen. Soweit die Zahl der Stadtratsmitglieder, die per Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, die verfügbaren neun Zuschaltmöglichkeiten übersteigt, entscheidet das Los. Die betroffenen Stadtratsmit glieder werden über das Ergebnis des Losentscheids unverzüglich informiert. (5) Wird der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt. (6) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung . Ist entweder mindestens ein ehrenamtliches Stadtratsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für ein e Nichtzuschaltung eines ehrenamtlichen Stadtratsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO). (7) Eine Unterbrechung der Bildübertragung durch zugeschaltete ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ist auch bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO). (8) Die zugeschalteten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder stimmen, wie die im Sitzungssaal anwesenden Stadtratsmitglieder, durch Handaufheben ab. Eine Teilnahme an Wahlen ist für die zugeschalteten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO). Ö 8Ö 8 293 V k**TU | iscr $ 4^i FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg SWuMÜ .i<-oC?o OBERBÜRGERMEISTER 0 6. MAI 2020 1 Zur Kts, / ®iLI ^ "V "S \t Zur! TSfmhnid 4 Antwort vor Absen^ dung vcnnoun 5 Antwort zur Unter- ....sdirift Vorlagen Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadtnuernberg.de Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 5. Mai 2020 Stadtrat (Konstituierung) am 11.05.2020 TOP 5.1 Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrats Zusatz: Kinderbetreuung während Sitzungen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ehrenamtlich tätig zu sein ist für Eltern und Alleinerziehende oft eine große Herausforderung - insbesondere hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt. Hinzu kommt, dass die Sitzungen des Stadtrats und einzelner Ausschüsse teilweise zu Zeiten stattfinden, in denen Kitas und Schulen bereits geschlossen sind. Eine berufliche Freistellung ist zudem nur für die Stadträtin oder den Stadtrat möglich, nicht jedoch für den anderen Elternteil. Daher muss die Kinderbetreuung in diesen Fällen privat organisiert werden. Es kommt erschwerend hinzu, dass die Dauer der Sitzungen vorher nicht bekannt ist. Es sollte daher Aufgabe der Verwaltung sein, die Kinderbetreuung während der Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse und der Fraktionssitzungen sicherzustellen. Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: • Die Stadt bietet während der Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse, eine Kinderbetreuung für die Kinder von Stadträt'innen an. • Das Recht auf Kinderbetreuung während der Sitzungen wird in der Geschäftsordnung des Stadtrats verankert. www.gruene.rathaus.nuernberg.de Ö 8Ö 8 294 Die Verwaltung prüft, ob ein solches Angebot auch während der Fraktionssitzungen der Stadtratsfraktionen zur Verfügung gestellt werden kann. # Mit freundlichen Grüßen Mike Bock Stadtrat Andrea Friedei stv. Fraktionsvorsitzende www.gruene.rathaus.nuernberg.de 295 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage OA/012/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit 25.01.2023 öffentlich Gutachten Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit 08.03.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) Anlagen: Hundehaltungsverordnung in der derzeit geltenden Fassung (Anlage 1) Entwurf der neuen Hundehaltungsverordnung (Anlage 2) Begründung zur Hundehaltungsverordnung (Anlage 3) Sachverhalt (kurz): Nach Art. 18 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist. Die bisherige Hundehaltungsverordnung vom 20.03.2003 tritt gesetztlich nach 20 Jahren außer Kraft. Ein Neuerlass der Verordnung wird als erforderlich angesehen. Gegenüber der derzeitigen Verordnung soll der räumliche Geltungsbereich geändert werden. Unverändert bleibt die Leinenpflicht für Kampfhunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet. Für andere große Hunde wird die Leinenpflicht in der Altstadt anstatt auf mehrere zerstückelte Bereiche auf die gesamte Altstadt ausgeweitet. Im übrige n Stadtgebiet wird die Anleinpflicht auf ausgewiesene Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche beschränkt. Regelungen für das Halten und Mitführen von Hunden oder Tieren in anderen Satzungen und Verordnungen, die aufgrund anderer Rechtsgrundlagen erlassen worden sind, bleiben von dieser Ver ordnung unberührt (z. B. Grünanlagensatzung, Jahrmarktsatzung, Volksfestverordnung). Ö 9Ö 9 296 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/012/2023 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 297 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/012/2023 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein Leinenzwang für Hunde betrifft hundehaltende Personen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. III/ASN SÖR 3. BM 298 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OA/012/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 08.03.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) beschlossen. 299 HundehaltungsVO 320.338 _______________________ 68. Nachtrag August 2018 1 Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundehaltungsVO – HVO) Vom 20. März 2003 (Amtsblatt S. 143), geändert durch Verordnung vom 8. August 2018 (Amtsblatt S. 346) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf - und Verord- nungsgesetz – LStVG) i .d .F. d. Bek. vom 13. Dezem ber 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Verbote § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Ausnahmen § 4 Ordnungswidrigkeiten § 5 In-Kraft-Treten; Geltungsdauer § 1 Verbote (1) Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. (2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentu m oder die öffentliche Reinlichkeit sind Kampfhunde auf allen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages - und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu führen. Das gleiche gilt auch für leinenpflich- tige Hunde gemäß § 2 Abs. 2 in ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf be- schränkt-öffentlichen Wegen in Grünanlagen sowie auf dem Platz „Beim Tiergärtnertor “ und im Bereich der Königstorpassage (Fußgängeru nterführung im U -Bahn-Verteilergeschoss am Hauptbahnhof) einschließlich der Rampen und Treppenbauwerke. Die Regelungen in der Grünanlagensatzung über das Mitführen von Hunden bleiben unberührt. (3) Die Person, die einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jeder zeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. (4) Von Kinderspielplätzen und deren näherem Umgriff sind Kampfhunde und leinenpflichtige Hunde fernzu- halten; auch ein Mitführen an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Als Kampfhunde gelten Hunde, die auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung als gesteigert aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen oder Tieren anzusehen sind. Ö 9Ö 9 300 HundehaltungsVO 320.338 _______________________ 2 68. Nachtrag August 2018 1. Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet: a) Pit-Bull, b) Bandog, c) American Staffordshire Terrier, d) Staffordshire Bullterrier, e) Tosa-Inu. 2. Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der Stadt für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen: a) Alano, b) American Bulldog, c) Bullmastiff, d) Bullterrier, e) Cane Corso, f) Dog Argentino, g) Dogue de Bordeaux, h) Fila Brasileiro, i) Mastiff, j) Mastin Espanol, k) Mastino Napoletano, l) Perro de Presa Canario (Dogo Canario), m) Perro de Presa Mallorquin, n) Rottweiler. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Nr. 1 erfass- ten Hunden. 3. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben. (2) Leinenpflichtige Hunde sind: 1. große Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen; hierzu zählen stets erwach- sene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge; 2. die in Abs. 1 Nr. 2 genannten Hunde. (3) Fußgängerzonen sind solche Bereiche, die nach Art. 53 Nr. 2 Bayerisches Straßen - und Wegegesetz (BayStrWG) als Fußgängerbereiche gewidmet und nach § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO durch die Zeichen 242 und 243 als solche gekennzeichnet sind. (4) Verkehrsberuhigte Bereiche sind solche Bereiche, die nach § 42 Abs. 4 a StVO durch die Zeichen 325 und 326 als solche gekennzeichnet sind. (5) Beschränkt-öffentliche Wege in Grünanlagen sind solche Wege, die nach Art. 6 BayStrWG als be- schränkt-öffentliche Wege gewi dmet sind und mindestens mit einer Wegeseite an eine Grünanlage angren- zen. (6) Kinderspielplätze sind Flächen, die für Kinder zum Spielen bestimmt sind und die in der Regel entspre- chende Einrichtungen, wie z. B. Sandkästen, Turn- und Spielgeräte, Tischtennisplatten, Ballspielflächen u. ä., aufweisen. Zu den Kinderspielplätzen gehören auch Bolzplätze und sogenannte Aktivspielplätze. 301 HundehaltungsVO 320.338 _______________________ 68. Nachtrag August 2018 3 Hierunter fallen auch Kinderspielplätze, die sich in Privateigentum befinden und tatsächlich öffentlich zugäng- lich sind. Zum näheren Umgriff der Kinderspielplätze gehören die unmittelbar angrenzenden Flächen, insbesondere die Bereiche, in denen sich die Aufsichtspersonen der spielenden Kinder regelmäßig aufhalten (z. B. Ruhebänke, Wegeflächen im Bereich der Spieleinrichtungen usw.). § 3 Ausnahmen Von § 1 Abs. 2 sind ausgenommen: 1. Behindertenbegleithunde; 2. Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung und der Bun- deswehr im Einsatz; 3. Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind; 4. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst eingesetzt sind sowie 5. im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert. § 4 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund mit sich führt, ohne ihn an einer vorschriftsmäßigen Leine zu halten; 2. entgegen § 1 Abs. 3 einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund angeleint ausführt oder von einer Person ausführen lässt, obwohl er oder sie nicht in der Lage ist, den Hund körperlich zu beherr- schen; 3. entgegen § 1 Abs. 4 einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund auf einem Kinderspielplatz oder in dessen näherem Umgriff mit sich führt. § 5 In-Kraft-Treten; Geltungsdauer (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde vom 04. Oktober 1993 (Amtsblatt S. 372), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2002 (Amtsblatt S. 720) außer Kraft. (2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre. * Tag der Bekanntmachung: 26.03.2003 302 Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HundeVO) Vom ....................................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Lan- desstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236), folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Leinenpflicht, Mitführverbot § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Ausnahmen § 4 Ordnungswidrigkeiten § 5 Inkrafttreten; Geltungsdauer § 1 Leinenpflicht, Mitführverbot (1) Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. (2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Rein- lichkeit sind folgende Hunde stets an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu führen: 1. Kampfhunde in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plät- zen im gesamten Stadtgebiet, 2. große Hunde in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen, in der Königstorpassage (Fußgängerunterführung im U-Bahn-Ver- teilergeschoss am Hauptbahnhof einschließlich der Rampen und Treppenbauwerke) so- wie in ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesam- ten Stadtgebiet. Der Altstadtring wird durch folgenden Straßenverlauf gebildet (im Uhr- zeigersinn im Norden beginnend): Vestne rtorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Frauentorgraben, Am Plärrer, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben. Die an diesen Straßen auf der der Alt- stadt zugewandten Seite verlaufenden Gehwege gehören zum leinenpflichtigen Bereich. (3) Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und in deren näheren Umgriff dürfen Kampfhunde und große Hunde auch an der Leine nicht mitgeführt werden. (4) Die Person, die einen Kampfhund oder einen großen Hund in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. (5) Regelungen für das Halten und Mitführen von Hunden und Tieren in anderen Satzungen und Verordnungen sowie durch Anordnungen im Einzelfall bleiben von dieser Verordnung un- berührt. Ö 9Ö 9 303 § 2 Begriffsbestimmungen (1) Die Eigenschaft als Kampfhund bestimmt sich nach der Verordnung über Hunde mit ge- steigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268) in der jeweils gel- tenden Fassung. (2) Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm. (3) Öffentliche Anlagen sind Flächen, die der Erholung der Allgemeinheit dienen und der All- gemeinheit zur Benutzung überlassen sind. (4) Öffentliche Wege, S traßen und Plätze sind solche im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). (5) Fußgängerzonen sind solche Bereiche, die nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als Fußgänger- bereiche gewidmet und nach § 41 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die Zeichen 242.1 und 242.2 (lfd. Nrn. 21 und 22 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) als solche gekenn- zeichnet sind. (6) Verkehrsberuhigte Bereiche sind solche Bereiche, die nach § 42 Abs. 2 StVO durch die Zeichen 325.1 und 325.2 als solche gekennzeichnet sind. (7) Kinderspielplätze sind Flächen, die für Kinder zum Spielen bestimmt si nd und die in der Regel entsprechende Einrichtungen, wie z. B. Sandkästen, Turn - und Spielgeräte, Tischten- nisplatten, Ballspielflächen u. ä., aufweisen. Zu den Kinderspielplätzen gehören auch Bolz- plätze und sogenannte Aktivspielplätze. Zum näheren Umgriff der Kinderspielplätze gehören die unmittelbar angrenze nden Flächen, insbesondere die Bereiche, in denen sich die Auf- sichtspersonen der spielenden Kinder regelmäßig aufhalten (z. B. Ruhebänke, Wegeflächen im Bereich der Spieleinrichtungen, usw.). § 3 Ausnahmen Von § 1 Abs. 2 und 3 sind ausgenommen: 1. Behindertenbegleithunde; 2. Diensthunde der Bundes- und Landespolizei, des Strafvollzuges, der Zollverwaltung und der Bundeswehr im Einsatz; 3. Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind; 4. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Ret- tungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst einge- setzt sind; 5. im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert. § 4 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder einen großen Hund mit sich führt, ohne ihn an einer vorschriftsmäßigen Leine zu halten; 2. entgegen § 1 Abs. 3 einen Kampfhund oder einen großen Hund auf einem Kinderspielplatz oder in dessen näherem Umgriff mit sich führt; 304 3. entgegen § 1 Abs. 4 einen Kampfhund oder einen großen Hund angeleint ausführt oder von einer Person ausführen lässt, obwohl er oder sie nicht in der Lage ist, den Hund körperlich zu beherrschen. § 5 Inkrafttreten; Geltungsdauer (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleich- zeitig tritt die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hunde- haltungsVO – HVO) vom 20. März 2003 (Amtsblatt S. 143), geändert durch Verordnung vom 8. August 2018 (Amtsblatt S. 346) außer Kraft. (2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre. 305 1 Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 08.03.2023 Vollzug des Landes-Straf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung - HundeVO) Begründung zur Verordnung Nach Art. 18 Abs. 1 LStVG können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit durch Verordnung das freie Umher- laufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in öf- fentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse ab- zustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tra- gen ist. Der Erlass einer solchen Verordnung ist Angelegenheit des übertragenen Wirkungs- kreises (Art. 42 Abs. 1 Satz 2 LStVG). Die bisherige Hundehaltungsverordnung vom 20.03.2003 tritt nach 20 Jahren Geltungsdauer gesetzlich außer Kraft (Art. 50 Abs. 2 LStVG). Ein Neuerlass der Verordnung wird als erfor- derlich angesehen. Zu Art. 18 LStVG enthält die Bekanntmachung des Bayerischen Staats- ministeriums des Innern, für Sport und Integration über den Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG) vom 08.08.1986, zuletzt geändert durch Bekanntma- chung vom 05.06.2021, Vollzugshinweise, die im vorliegenden Verordnungsentwurf berück- sichtigt sind. Gegenüber der derzeitigen Verordnung soll der räumliche Geltungsbereich ge- ändert werden. Unverändert bleibt die Leinenpflicht für Kampfhunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet. Für andere leinenpflichtige Hunde gilt die Leinen- pflicht bisher in ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf be- schränkt-öffentlichen Wegen in Grünanlagen sowie auf dem Platz „Beim Tiergärtnertor“ und im Bereich der Königstorpassage (Fußgängerunterführung im U-Bahn-Verteilergeschoss am Hauptbahnhof) einschließlich der Rampen und Treppenbauwerke. Diese Regelung führt zu zerstückelten und unübersichtlichen Anleinbereichen in der belebten Altstadt und einem en- gen Wechsel von Bereichen mit und ohne Leinenpflicht. Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung muss für die Hundehalter/-innen aber hinreichend klar erkennbar sein. Da es in der Altstadt ein verzweigtes Netz von Fußgängerzonen gibt und auch außerhalb dieser Zo- nen viele Menschen unterwegs sind, wird die Leinenflicht auf die gesamte Altstadt ein- schließlich Königstorpassage ausgeweitet. Der Tiergärtnertorplatz liegt in diesem Bereich und muss deshalb nicht mehr gesondert aufgeführt werden. Außerhalb der Altstadt werden Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche (umgangs- sprachlich als Spiel- oder Wohnstraßen bezeichnete Straßen) in die Leinenpflicht einbezo- gen. Nach Auskunft des Verkehrsplanungsamtes setzt die Kennzeichnung von verkehrsberu- higten Bereichen voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch ge- schwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaube- hörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der ver- kehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass die typische Trennung einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Dadurch, dass es keine Gehwege gibt, wird die Fahrbahn von allen Verkehrsteilnehmer gleichermaßen genutzt und es kommt zu einem Mischverkehr, bei dem freilaufende Hunde eine besondere Gefährdung darstellen. Beschränkt-öffentliche Wege in Grünanlagen brauchen in der Hundehaltungsverordnung nicht aufgeführt werden, da sie Bestandteile der Grünanlagen sind und dort nach der Grün- anlagensatzung eine Anleinpflicht für alle Hunde gilt (§§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 GrünanlS). Ö 9Ö 9 306 2 Eine Ausweitung der Leinenpflicht auf weitere Teile des Stadtgebietes oder das ganze Stadt- gebiet wird nicht für verhältnismäßig gehalten. Nach Nr. 18.2 VollzBekLStVG gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in größeren zusammenhängenden Siedlungsbereichen in ausreichendem Maße geeignete öffentliche Flächen vom Leinenzwang auszunehmen. Zwar gibt es auch außerhalb der Altstadt auf Gehwegen einen engen Personenverkehr und Ge- fahren durch freilaufende Hunde. Insgesamt ist die Personendichte dort aber wesentlich ge- ringer als in der Altstadt oder in Fußgängerzonen. Wollte man eine Leinenpflicht auf allen Gehwegen, müsste die Leinenpflicht auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden. In fast allen bayerischen Großstädten gibt es eine Beschränkung auf die stark belebten Innen- stadtbereiche. Zu § 1 HundeVO Abs. 1 Absatz 1 stellt eine allgemein anerkannte Anforderung und einen Appell für das Führen von Hunden dar, der noch keine konkrete Anforderung bzgl. des freien Umherlaufenlassen ent- hält. Ein Verstoß hiergegen ist deshalb nicht in § 4 als Ordnungswidrigkeit aufgeführt. Abs. 2 und 3 Von unangeleinten Hunden gehen aufgrund der Unberechenbarkeit ihres Verhaltens Gefah- ren für Menschen an Leben und Gesundheit sowie für andere Hunde (Eigentum) aus, die ge- eignet sind, die allgemeine Anordnung eines Leinenzwangs zu rechtfertigen. Dabei bedarf es keines Nachweises einer konkreten Gefahrenlage durch statistische Zahlen oder gar verläss- lich dokumentierte Vorfälle mit unangeleinten Hunden im Geltungsbereich der Verordnung, denn schon die allgemeine Lebenserfahrung belegt aufgrund der (potentiellen) Konfliktträch- tigkeit einer Begegnung von Hunden mit Menschen und anderen Hunden die erforderliche abstrakt-generelle Gefahrenlage. Zum natürlichen Verhaltensrepertoire von Hunden gehören das Beißen, Hetzen, Reißen, Anspringen, Schnappen, Nachrennen und Beschnüffeln, das sich bei freilaufenden Hunden spontan und unberechenbar äußern und zu einer Gefährdung unbeteiligter Dritter führen kann, welche die Schwelle der bloßen Lästigkeit überschreitet (VGH München, Beschluss vom 15.04.2021 – 10 NE 20.283). Auch ein zunächst bloß sub- jektives Unsicherheitsgefühl, das viele Menschen – vor allem Kinder und ältere Menschen – gegenüber freilaufenden Hunden beschleicht, ist hier zu berücksichtigen, denn gerade auch ängstliches (gegenüber Hunden „falsches“) Verhalten kann bei ansonsten unauffälligen Hun- den weitere Reaktionen und auf diese Weise einen gefahrerhöhenden Kreislauf in Gang set- zen (BayVerfGH, Beschluss vom 25.6.2019 – Vf. 4-VII-17). Eine abstrakte Gefahr für Men- schen an Leib und Leben sowie für andere Hunde ist daher bereits nach allgemeiner Le- benserfahrung bei unangeleinten Hunden aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhal- tens und der potentiellen Konfliktträchtigkeit einer Begegnung von Hunden mit Menschen und anderen Hunden zu bejahen. Dabei dürfen an die Prognose der Gelegenheit zu solchen Begegnungen zwischen Hund und Mensch beziehungsweise zwischen Hunden keine zu ho- hen Anforderungen gestellt werden. Es reicht, dass es „einen relevanten Personenverkehr“ gibt (VGH München, Urteil vom 25.01.2022 – 10 N 20.1227). 307 3 Die gemeldeten Beißvorfälle in Nürnberg zeigen, dass ein Anleinen von Hunde Gefahren für Menschen und Tiere, in der Regel andere Hunde, vermindern kann. In der Regel sind bei Beißvorfällen die Hunde nicht angeleint. Die Örtlichkeiten, der Ablauf und das Alter der betei- ligten Personen werden nicht gespeichert, so dass hierzu keine statistischen Auswertungen möglich sind. Beißvorfälle 2017 2018 2019 2020 2021 gegen Menschen 45 21 44 32 29 gegen Tiere 22 29 41 32 22 Summe 67 50 85 64 51 Die Leinenpflicht steht dabei auch im Einklang mit dem Wortlaut des Art 18 Abs. 1 LStVG. Der Gesetzgeber hatte für die Beschränkung des freien Umherlaufens, wie aus der Geset- zesbegründung der Staatsregierung abzulesen ist, insbesondere diese vor Augen (vgl. LT- Drs. 12/3092, S. 4: „Anleinpflichten“). Die Ermächtigung zum Erlass einer Leinenpflicht mit der Pflicht zum Führen an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge wurde inso- weit ordnungsgemäß ausgefüllt, denn Art. 18 Abs. 1 LStVG ermächtigt auch zum Erlass nä- herer Regelungen hinsichtlich der Eigenschaften der zu verwendenden Hundeleinen. Dabei sind § 1 Abs. 1 und Abs. 3 der Hundehaltungsverordnung als nähere Erläuterungen des „Führens“ eines leinenpflichtigen Hundes zu verstehen. Die Leinenpflicht ist geeignet, den in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG aufgeführten Gefahren zu begegnen. Die Leine schränkt den Bewegungsradius des leinenpflichtigen Hundes auf die von dem Hundeführer gewährte Länge, hier maximal auf eine Länge von 120 cm, ein und re- duziert so die aus der tierischen Unberechenbarkeit resultierenden Risiken durch die oben aufgezählten Verhaltensweisen. Die Leinenpflicht ist ebenfalls erforderlich, die Gefahren zu verhindern. Dass insofern mil- dere, gleich geeignete Mittel zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen würden, ist nicht er- sichtlich (Art. 8 Abs. 1 LStVG). Die Leinenpflicht ist auch angemessen. Die durch sie hervorgerufenen Beeinträchtigungen stehen nicht außer Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Zweck (Art. 8 Abs. 2 LStVG). Das Ausmaß und die Intensität der Beeinträchtigungen sind begrenzt. So bezieht sich die Leinen- pflicht nach § 1 Abs. 2 der Hundehaltungsverordnung neben Kampfhunden allein auf große Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, und erwachsene Tiere der dort auf- gezählten Rassen. Wegen des hohen Rangs, der den betroffenen Schutzgütern zukommt, ist die Anordnung der Leinenpflicht, die eine relativ geringfügige Beeinträchtigung für Hundefüh- rer/-innen darstellt, als eine angemessene, im überwiegenden Allgemeininteresse hinzuneh- mende Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit anzusehen. Außerdem bezieht sich die Leinenpflicht innerhalb der geschützten Bereiche lediglich auf öffentliche Anlagen, Wege, Straßen und Plätze. Für große Hunde gilt eine Leinenpflicht nur in einem kleinen Teil des Stadtgebietes. Sich in Einzelfällen ergebende Unbequemlichkeiten sind für die Hundehalter/-innen regelmä- ßig hinzunehmen, gegebenenfalls ist es ihnen zuzumuten, für die Möglichkeit freien Auslaufs eines Hundes auch organisatorische Vorkehrungen zu treffen (ThürOVG, Urteil vom 26.4.2007 – 3 N 699/05). Im Ergebnis verbleiben den Hundehaltern/-innen ausreichende Möglichkeiten, ihre Hunde im Gemeindegebiet unangeleint herumlaufen zu lassen. Maßgebliches Kriterium für die räumliche Beschränkung der Pflicht zum Anleinen von Kampfhunden und großen Hunden und dem Mitführverbot auf Kinderspielplätzen und in de- ren näheren Umfeld ist das Vorhandensein einer abstrakten Gefahr für die in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG genannten Rechtsgüter. Von einer solchen abstrakten Gefahrenlage ist in den in die Verordnung aufgenommenen Gebieten auszugehen, da es sich insoweit um Örtlichkei- ten mit erfahrungsgemäß hohem Personenaufkommen handelt, in denen es besonders häu- 308 4 fig zu Kontakten zwischen Menschen und Hunden und daraus entstehenden Konflikten kom- men kann. Insbesondere handelt es sich um Orte, an denen sich Personengruppen aufhal- ten, die gegenüber tierischer Unberechenbarkeit in Form der oben genannten Verhaltenswei- sen in herausgehobenem Maße vulnerabel sind und daher die Verwirklichung der abstrakten Gefahr leicht zu besonders schweren Schäden führen kann. Anlass für Gesetzgebungsver- fahren zu Art. 18 LStVG waren damals gerade auch Schadensfälle in Bezug auf Kinder und ältere Menschen, die man besonders schützen wollte (vgl. LT-Drs. 12/3092, S. 4). Des Wei- teren sind die von der Verordnung umfassten Bereiche Orte, die für die genannten Hunde besonders herausfordernd sind, zum Beispiel wegen der Vielzahl der Personen, des Lärms und der Gerüche, wo sich also die abstrakte Gefahr tierischer Unberechenbarkeit gleichsam situativ verdichtet. Gleichzeitig hat eine Hundeleine eine gewisse Reichweite, so dass ihre Verwendung nicht gänzlich ausschließen kann, dass sich plötzlich die tierische Unberechen- barkeit entfaltet und die entsprechenden Gefahren verwirklichen, weshalb die besonders vul- nerable Gruppe der Kinder darüber hinaus noch einmal zusätzlich geschützt werden muss. Kinder haben beim Spielen auf Kinderspielplätzen Hunde nicht im Auge und verhalten sich auch in der Nähe von Hunden unbedacht. Kinderspielplätze sind als öffentliche Anlagen im Sinne des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG zu qualifizieren. Es handelt sich um Flächen, die un- abhängig von einer Verkehrsfunktion im weitesten Sinne der Erholung der Allgemeinheit zu dienen bestimmt sind. Da der Begriff der öffentlichen Anlagen im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz nicht geregelt wird, bedarf es keiner straßenrechtlichen Widmung (VGH Mün- chen, Urteil vom 25.01.2022 – 10 N 20.1227). Die unterschiedlichen Geltungsbereiche der Leinenpflicht für Kampfhunde und große Hunde sind verhältnismäßig, da bei Kampfhunden auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht o- der Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist und sie nur mit einer Erlaubnis gehalten werden dürfen (Art. 37 Abs. 1 LStVG). Abs. 4 Die Anforderung in Abs. 4, dass die Person, die einen Kampfhund oder einen großen Hund in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen führt, dabei jederzeit in der Lage sein muss, das Tier körperlich zu beherrschen, ist Voraussetzung dafür, dass das Führen an der Leine auch seine Schutzfunktion erfüllt. Ohne die erforderliche körperliche Be- herrschung könnte sich ein Kampfhund oder großer Hund schon bei einem plötzlichen leichten Anziehen losreißen. Aufgrund der Beschränkung in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG kann auch die körperliche Beherrschbarkeit nur auf Kampfhunde und große Hunde sowie öffentliche An- lagen, Wege, Straßen und Plätze beschränkt werden. Abs. 5 In Satzungen und Verordnungen für besondere öffentliche Einrichtungen oder Bereiche gibt es weitergehende Beschränkungen zum Mitführen von Hunden oder Tieren (z.B. Grünanla- gensatzung, Jahrmarktsatzung, Volksfestverordnung, Bädersatzung, Stadionverordnung, Naturschutzgebietsverordnungen). Da diese Satzungen und Verordnungen eine andere Rechtsgrundlage haben, werden diese von der Hundehaltungsverordnung nicht berührt. Da diese Ermächtigungsnormen spezielle Geltungsbereiche und keine Beschränkungen auf große Hunde und Kampfhunde haben, sollen deren Geltungsbereiche auch nicht in die Hun- dehaltungsverordnung aufgenommen werden. Zu § 2 HundeVO Der Begriff des „Kampfhundes“ in § 2 Abs. 1 der Verordnung entspricht demjenigen in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Ag- gressivität und Gefährlichkeit“. Um die Hundehaltungsverordnung nicht bei einer Änderung in der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ aufgeführten 309 5 Hunderassen ändern zu müssen, wird nur auf diese Verordnung verwiesen und nicht wie bis- her die Hunderassen eigens aufgeführt. Die in § 2 Abs. 2 enthaltene Definition der „großen Hunde“ als Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, entspricht Nr. 18.1 VollzBebLStVG und wird von der Rechtspre- chung als sachgerecht gebilligt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.9.2001 – 24 N 00.1638). Öffentliche Anlagen im Sinne von Art. 18 Abs. 1 LStVG sind Flächen, die der Erholung der Allgemeinheit dienen, für diesen Zweck ausgestaltet und angelegt wurden und für die Benut- zung durch die Allgemeinheit gewidmet oder überlassen sind. Nicht entscheidend ist, ob es sich um öffentliche Einrichtungen handelt oder ob sie Eigentum der Stadt sind. Nicht um eine öffentliche Fläche handelt es sich, wenn sie ausdrücklich oder ersichtlich nicht der Allge- meinheit zur Benutzung überlassen ist (z.B. im Gemeinschaftseigentum stehende Grünflä- chen in Wohnanlagen) (vgl. Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Mai 2018). Zu § 3 HundeVO § 3 HundeVO nimmt Hunde von § 1 Abs. 2 und 3 HundeVO aus, bei denen es nicht sachge- recht zur Erfüllung ihrer Aufgabe ist, dass sie den dortigen Regelungen unterliegen. Die Aus- nahmen entsprechen Nr. 18.2 VollzBekLStVG. Insbesondere können Blindenhunde blinde Personen oder hochgradig Sehbehinderte nur dann führen, wenn sie mit ihnen durch ein - aus leichten Metall- und Kunststoffstangen bestehendes - Gestell unmittelbaren und festen Körperkontakt haben. Der Einsatz einer Hundeleine scheidet deshalb in den Fällen, in denen sich Blinde oder hochgradig Sehbehinderte eines Blindenhundes bedienen, naturgemäß von vornherein aus. Zudem handelt es sich bei den genannten Hunden um Tiere, die eine spezi- ellen Ausbildung absolviert haben und von denen daher regelmäßig keine solche Gefahr, wie von anderen Hunden, ausgeht. Zu § 4 HundeVO Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung oder einer auf Grund des Absatzes 2 erlassenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. Um Verstöße mit einer Geldbuße ahnden zu können, muss die Hundehaltungsverordnung die Tatbestände mit Verweis auf die zugrundeliegende Bußgeldvorschrift selber bestimmen (Art. 4 Abs. 1 LStVG). Zu § 5 HundeVO In jeder Verordnung muss der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem sie in Kraft tritt. Eine mit Geldbuße bewehrte Verordnung soll ihre Geltungsdauer festsetzen, jedoch in keinem Fall auf mehr als 20 Jahre (Art. 50 Abs. 1 und 2 LStVG). Anmerkung zur Verordnung: Aufgrund der Verordnungsermächtigung in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG kann die Leinen- pflicht nur für Kampfhunde und große Hunde erlassen werden. Große Hunde sind nach Nr. 18.1 VollzBekLStVG Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm. Die Gemein- den sind an diese Beschränkung gebunden. In seiner Beratung ging der Bayerische Landtag davon aus, dass bei kleinen Hunden das Gefährdungspotential und das Ängstigungspoten- tial geringer sind (Plenarprotokoll 12/52 v. 21.05.1992, S. 3409). Dies ist im Hinblick auf die Beißvorfälle in Nürnberg und darauf, dass Gefahren durch nicht angeleinte Hunde unabhän- gig von der Größe und nicht nur durch eine höhere Beißkraft bestehen, unbefriedigend und nicht erklärbar. Um aber alle Hunde in die Leinenpflicht einbeziehen zu können, müsste Art. 18 Abs. 1 LStVG geändert werden. Vielfach geht die Gefahr von der Person aus, die am anderen Ende der Leine ist. Ein Großteil der Beißvorfälle könnte verhindert werden, wenn Personen, die Hunde ausführen, geschult im Umgang mit ihren Tieren wären. Sinnvoll wäre es deshalb, wenn für das Halten und Führen von Hunden unabhängig von deren Rasse und 310 6 Größe das Ablegen eines Sachkundenachweises (Hundeführerschein) eingeführt werden würde. Nürnberg, 08.02.2023 Ordnungsamt i.V. Pollack (5330) 311 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage 2. BM/007/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Kulturausschuss 12.05.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Änderungssatzung SeGebS_Entwurf 03_SeGebS_aktueller Stand 04_Übersicht Gebührenänderungen Sachverhalt (kurz): Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. Für den Bereich der Nürnberger Museen wurden zur Erreichung der Gesamtsumme aus den genannten Beschlüssen Mehreinnahmen von 550.000 Euro, für die Ausstellungshäuser des KunstKulturQuartiers 5.000 Euro und für das Planetarium im Bildungscampus Nürnberg 66.000 Euro zu Grunde gelegt. Insgesamt entfällt auf den Bildungscampus Nürnberg ein Anteil von rund 450.000 Euro (siehe weitere Tagesordnungspunkte). Die Gebührenerhöhungen wurden in Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsbereichen 2.BM und Stk nach bestem Wissen und Gewissen berechnet und abgestimmt. Insbesondere bei den Museen bestehen jedoch Risiken bezüglich künftiger Entwicklungen der Besucherzahlen bzw. der Preiselastizität des jeweiligen Kulturangebots. Entsprechend bedarf es einer engmaschigen Überprüfung der Maßnahmen in den Controllinggesprächen zwischen Stk und den Kulturdienststellen. Beobachtet werden muss in diesem Zuge insbesondere auch die Entwicklung der Besucherzahlen in den Häusern, in denen Einschränkungen aufgrund von Umbausituationen bestehen. Unter diesem Gesichtspunkt gegebenenfalls nötige Nachjustierungen werden mit Ref.I/II abgestimmt und dem Kulturausschussvorgelegt. Ö 10Ö 10 312 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/007/2023 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Erhöhung der jeweiligen Tarife sollen die Einnahmen gemäß der im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022 gefassten Beschlüssse zur Haushaltskonsolidierung gesteigert werden. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 313 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/007/2023 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitengebührensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II/Stk 314 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/007/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 10.03.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung - SeGebS) beschlossen. 315 Diversity-Check Stadt Nürnberg Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung 1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? Die Änderungen der Sehenswürdigkeitengebührensatzung betreffen alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die eine dort geregelte kulturelle Einrichtung besuchen möchten. relevant teilweise relevant nicht relevant 2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? Es werden Preisanpassungen durchgeführt relevant teilweise relevant nicht relevant 3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. relevant teilweise relevant nicht relevant 4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. relevant teilweise relevant nicht relevant Gesamt- relevanz relevant teilweise relevant nicht relevant Ö 10Ö 10 316 _________________________________________________________ 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeiten gebührensatzung – SeGebS) vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251) , zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319) Vom …….......................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBI. S. 638), folgende Satzung: Art. 1 1. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Gebühren Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 6,00 Euro; 2. Tarif 2: freier Eintritt; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 6,00 Euro; 6. Tarif 6: 12,00 Euro; 7. Tarif 7: freier Eintritt; 8. Tarif 8: 4,00 Euro.“ 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird die Angabe „3,00 Euro“ durch die Angabe „4,00 Euro“ ersetzt. b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 werden die Angabe „85,00 Euro“ durch die Angabe „105,00 Euro“ und die Angabe „100,00 Euro“ durch die Angabe „120,00 Euro“ ersetzt. bb) In Nr. 2 werden die Angabe „120,00 Euro“ durch die Angabe „140,00 Euro“ und die Angabe „140,00 Euro“ durch die Angabe „160,00 Euro“ ersetzt. 3. § 10 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Gebühr beträgt 9,00 Euro für Tarif 1 und 5,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“ 4. § 11 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Gebühr beträgt 35,00 Euro für Tarif 1 und 20,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4.“ Ö 10Ö 10 317 _________________________________________________________ 2 5. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Abs. 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „(1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für 1. Albrecht-Dürer-Haus 7,50 Euro; 2. Stadtmuseum Fembohaus 7,50 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien 4,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 7,50 Euro; 5. Museum Industriekultur 7,50 Euro; 6. Spielzeugmuseum 7,50 Euro; 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 7,50 Euro; 8. Memorium Nürnberger Prozesse 7,50 Euro. (2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 3,50 Euro; 2. Tarif 3: 3,50 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 8,00 Euro; 5. Tarif 6: 15,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 6,00 Euro. (3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 2,00 Euro; 2. Tarif 3: 2,00 Euro; 3. Tarif 4: 2,00 Euro; 4. Tarif 5: 5,00 Euro; 5. Tarif 6: 9,00 Euro; 6. Tarif 7: 2,00 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro. (4) Für die Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus werden im Rahmen eines Testbetriebs vorübergehend abweichende Gebühren erhoben.“ b) Abs. 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Eine J ahreskarte der Museen der Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1 (ausgenommen die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 5). Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 30,00 Euro, in Tarif 4 beträgt 7,00 Euro und in Tarif 6 beträgt 50,00 Euro.“ 6. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse 318 _________________________________________________________ 3 „(1) Die Gebühren für Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die ersten beiden Stunden 120,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 für die ersten beiden Stunden 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro. (2) Die Gebühren für Gruppenführungen betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 für die erste Stunde 80,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 40,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 u nd 7 für die erste Stunde 60,00 Euro, für jede weitere Stunde zusätzlich 20,00 Euro. (3) Die Gebühren für die 90 -minütigen Gruppenführungen im Memorium Nürnberger Prozesse betragen 1. in den Tarifen 1, 5, 6 und 8 100,00 Euro; 2. in den Tarifen 2 bis 4 und 7 70,00 Euro. (4) Für Online -Seminare und befristete oder zu erprobende pädagogische Formate können abweichende Gebühren erhoben werden. (5) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in allen Tarifen ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben.“ 7. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Gebühren Die Gebühren betragen in 1. Tarif 1 für: a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro; 2. Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen und Vorträge 6,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro; 3. Tarif 4 für: a) Vorführungen und Vorträge 3,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 1,00 Euro; 4. Tarif 5 und Tarif 6 für: jede Person der Kleingruppe erhält eine Ermäßigung von 2,00 Euro auf den jeweiligen Tarif. 5. Tarif 7 für: a) Vorführungen und Vorträge 4,50 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro; 6. Tarif 8 für: 319 _________________________________________________________ 4 a) Vorführungen und Vorträge 10,00 Euro, b) Zuschlag für Vorführungen und Vorträge mit besonderem Aufwand 2,00 Euro.“ 8. Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben. Art. 2 Diese Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft. 320 Sehenswürdigkeitengebührensatzung 002.691 ___________________________ 72. Nachtrag August 2020 1 Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung – SeGebS) Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 (Amtsblatt S. 319) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBI. S. 70), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: I. Allgemeines § 1 Gebührenpflicht § 2 Tarifgruppen § 3 Freier Eintritt § 4 Kulturkarte für Schüler § 5 Kulturkarte für Senioren § 6 Kulturkarte für Behinderte § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) § 8 Gebühren § 9 Führungen § 10 Tageskarte KunstKulturQuartier § 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier § 12 (aufgehoben) § 13 Freier und vergünstigter Eintritt III. Museen der Stadt einschließlich Lochgefängnisse § 14 Gebühren § 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse § 16 Freier Eintritt IV. Planetarium § 17 Gebühren § 18 Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen § 19 Bildungscampus-Card V. Schlussbestimmungen § 20 Übergangsregelung § 21 Inkrafttreten Ö 10Ö 10 321 Sehenwürdigkeitengebührensatzung 002.691 __________________________ 2 72. Nachtrag August 2020 I. Allgemeines § 1 Gebührenpflicht (1) Für die Besichtigung oder den Besuch 1. des Albrecht-Dürer-Hauses; 2. des Stadtmuseums Fembohaus; 3. der stadtgeschichtlichen Präsentation der Reichskleinodien; 4. des Museums Tucherschloss mit Hirsvogelsaal; 5. der Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus; 6. des Museums Industriekultur; 7. des Spielzeugmuseums; 8. des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände; 9. des Memoriums Nürnberger Prozesse; 10. der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) und 11. des Planetariums werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind beim Eintritt zu entrichten. Die Zahlung dieser Gebühren wird durch eine Eintrittskarte oder Kassenquittung belegt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die jeweils geltenden Gebühren werden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Häusern und Aus- stellungen bekannt gegeben. § 2 Tarifgruppen 1. Tarif 1: Besucher ab dem vollendeten 18. Lebensjahr; 2. Tarif 2: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Kinder und Jugendliche (vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), b) Schüler (einschließlich Berufs- und Fachschüler); 3. Tarif 3: gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: a) Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, b) Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten; 4. Tarif 4: Personen, die einen Nürnberg-Pass besitzen; 322 Sehenswürdigkeitengebührensatzung 002.691 ___________________________ 72. Nachtrag August 2020 3 5. Tarif 5: a) Kleingruppen mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) ein Elternteil bzw. Großelternteil mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. En- kelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entsprechen- der Nachweis vorzulegen; 6. Tarif 6: a) Kleingruppen mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern und Jugendlichen im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a), b) zwei Elternteile bzw. Großelternteile mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern bzw. Enkelkindern im Sinne von Nr. 2 Buchstabe a). Ab dem fünften Kind ist auf Verlangen ein entspre- chender Nachweis vorzulegen; 7. Tarif 7: a) Schüler im Klassenverband, b) Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchführung von Integrati- onskursen für Ausländer und Spätaussiedler; 8. Tarif 8: Gruppen ab 15 Personen. § 3 Freier Eintritt Freien Eintritt in die in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen erhalten: 1. Ehrenbürger der Stadt sowie Inhaber der Bürgermedaille und jeweils eine Begleitperson; 2. Personen, die für die Besucherführung und -werbung tätig sind; 3. Lehrpersonen und notwendige Aufsichtspersonen (Betreuer) beim Besuch von Schulklassen und Kin- dergartengruppen; 4. Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, wenn diese laut Ausweis auf Begleitpersonen an - gewiesen sind; 5. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; 6. Kindergartengruppen (ausgenommen Planetarium). § 4 Kulturkarte für Schüler (1) Die Kulturkarte für Schüler berechtigt 1. Schüler (einschließlich Berufs - und Fachschüler) städtischer, staatlicher und privater Schulen und deren Lehrpersonen; 2. Studierende an Universitäten, Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Ausbildungsstätten im Kalenderjahr zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten städtischen Sehenswürdi gkeiten und Ausstellungen. (2) Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB -Museums und des Museums für Kommunikation. 323 Sehenwürdigkeitengebührensatzung 002.691 __________________________ 4 72. Nachtrag August 2020 § 5 Kulturkarte für Senioren (1) Die Kulturkarte für Senioren berechtigt Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 60. oder ein höhe- res Lebensjahr vollenden, einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genannten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) erhoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher ange- boten wird. (2) Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 9,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB -Museums und des Museums für Kommunikation. § 6 Kulturkarte für Behinderte (1) Die Kulturkarte für Behinderte berechtigt sch werbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufigen Besuch der in § 1 Abs. 1 genann- ten Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen sowie der Vorführungen des Planetariums gemäß § 17 Nr. 1 Buchst. a) und b) von Montag bis Freitag. Für Fachvorträge werden Gebühren nach § 17 Nr. 2 Buchst. c) er- hoben. Bei Sonderveranstaltungen mit Sonderpreisen gilt der ermäßigte Tarif, sofern ein solcher angeboten wird. (2) Die Gebühr beträgt 12,00 Euro. Für Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 6,00 Euro. (3) Die Karte berechtigt auch zum Besuch des Germanischen Nationalmuseums sowie des DB -Museums und des Museums für Kommunikation. § 6a Bayerische Ehrenamtskarte Inhaber der Bayerischen Ehrenamtsk arte entrichten gegen entsprechenden Nachweis in den Kunsteinrich- tungen des KunstKulturQuartiers sowie den Museen der Stadt Nürnberg eine Eintrittsgebühr nach Tarif 3. § 7 Besondere Ausstellungen, Sonderaktionen, Verbund- und Sonderkarten (1) Für besonder s kostenaufwändige Ausstellungen oder Veranstaltungen können die jeweiligen Einrich- tungen höhere Gebühren festsetzen. (2) Für Sonderaktionen (z. B. zum Zweck der Besucherwerbung) können die jeweiligen Einrichtungen der Stadt auch in Zusammenarbeit mit nic htstädtischen Partnern Verbund - und Sonderkarten anbieten. Hierbei kann von den Allgemeinen Gebühren abgewichen oder zeitlich befristetet freier Eintritt gewährt werden. 324 Sehenswürdigkeitengebührensatzung 002.691 ___________________________ 72. Nachtrag August 2020 5 II. Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) § 8 Gebühren Für den Besuch je Kunsteinrichtung im KunstKulturQuartier betragen die Gebühren in 1. Tarif 1: 5,00 Euro; 2. Tarif 2: frei; 3. Tarif 3: 2,50 Euro; 4. Tarif 4: 1,00 Euro; 5. Tarif 5: 5,00 Euro; 6. Tarif 6: 10,00 Euro; 7. Tarif 7: frei; 8. Tarif 8: 3,00 Euro. § 9 Führungen (1) Für Regelführungen wird zur Eintrittsgebühr ein Aufpreis von 3,00 Euro pro Person erhoben. (2) Die Gebühren für Kuratorenführungen betragen für jede Kunsteinrichtung des KunstKulturQuartiers z u- sätzlich zur Eintrittsgebühr pro Gruppe: 1. innerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 85,00 Euro und für 90 Minuten 100,00 Euro; 2. außerhalb der Öffnungszeiten für 60 Minuten 12 0,00 Euro und für 90 Minuten 1 40,00 Euro. Zusät z- lich wird ein Aufpreis von 50,00 Euro pro angefangener Stunde erhoben. § 10 Tageskarte KunstKulturQuartier (1) Die Tageskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen für einen Tag zum einmaligen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 8,00 Euro für Tarif 1 und 4,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4. § 11 Jahreskarte KunstKulturQuartier (1) Die Jahreskarte KunstKulturQuartier berechtigt Einzelpersonen einjährig ab Ausstellungsdatum den be- liebig häufigen Besuch der Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier. (2) Die Gebühr beträgt 30,00 Euro für Tarif 1 und 15,00 Euro für Tarif 3 und Tarif 4. 325 Sehenwürdigkeitengebührensatzung 002.691 __________________________ 6 72. Nachtrag August 2020 § 12 [aufgehoben] § 13 Freier und vergünstigter Eintritt (1) Freien Eintritt in die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier erhalten neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Partner und Leihgeber der jeweiligen Ausstellung; 2. Mitglieder des Fördervereins der Kunsthalle (Contemporaries e. V.) gegen e ntsprechenden Nach- weis; 3. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM) sowie des Verbandes Deutscher Kunsthisto- riker gegen entsprechenden Nachweis; 4. Studierende der Akademie der Bildenden Künste und vergleichbarer Nürnberger Ausbildungsstätten gegen entsprechenden Nachweis; 5. Inhaber einer gültigen „Nürnberg-Card“; 6. alle Besucher jeden Mittwoch von 18 bis 20 Uhr; 7. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; 8. Mitglieder des Fördervereins der Kunstvilla (Die Kunstvilligen e. V.) gegen entsprechenden Nach- weis. (2) Die Gebühr für Teilnehmende an Kursen des Bildungszentrums im Rahmen der jeweils in den Arbeits- plänen ausgedruckten Führungen beträgt pauschal 2,50 Euro. III. Museen der Stadt einschließlich der Lochgefängnisse § 14 Gebühren (1) Die Gebühren betragen in Tarif 1 für: 1. Albrecht-Dürer-Haus 6,00 Euro; 2. Stadtmuseum Fembohaus 6,00 Euro; 3. stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien 3,00 Euro; 4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal 6,00 Euro; 5. Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus 4,00 Euro; 6. Museum Industriekultur 6,00 Euro; 7. Spielzeugmuseum 6,00 Euro; 8. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände 6,00 Euro; 9. Memorium Nürnberger Prozesse 6,00 Euro. (2) Für die Einrichtungen gemäß Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 6,50 Euro; 5. Tarif 6: 12,50 Euro; 326 Sehenswürdigkeitengebührensatzung 002.691 ___________________________ 72. Nachtrag August 2020 7 6. Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 5,00 Euro. (3) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 3 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 5: 3,50 Euro; 5. Tarif 6: 6,50 Euro; 6. Tarif 7: 1,50 Euro; 7. Tarif 8: 3,00 Euro. (4) Für die Einrichtung gemäß Abs. 1 Nr. 5 betragen die Gebühren in 1. Tarif 2: 1,50 Euro; 2. Tarif 3: 1,50 Euro; 3. Tarif 4: 1,50 Euro; 4. Tarif 7: 1,50 Euro; 5. Tarif 8: 3,00 Euro. (5) Gegen einen Aufschlag von 3,00 Euro kann die Eintrittskarte für Einri chtungen nach Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 als Tageskarte für alle diese Sehenswürdigkeiten benutzt werden. Für Tarif 4 und Tarif 7 gilt die Eintrittskarte ohne Aufschlag als Tageskarte für die genannten Einrichtungen. (6) Eine Jahreskarte der Museen d er Stadt berechtigt einjährig ab Ausstellungsdatum zum beliebig häufi- gen Besuch der Einrichtungen nach Abs. 1. Die Gebühr für die Jahreskarte in Tarif 1 beträgt 28,00 Euro, in Tarif 4 5,00 Euro und in Tarif 6 42,00 Euro. § 15 Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrum und Memorium Nürnberger Prozesse (1) Die Gebühren für Bildungsangebote im Dokumentationszentrums betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 6 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Gruppenführungen in den Tarifen 1 und 5 bis 8 90,00 Euro (2 Stunden) und 120,00 Euro (3 Stun- den), in den Tarifen 2 bis 4 60,00 Euro (2 Stunden) und 80,00 Euro (3 Stunden). (2) Die Gebühren für Bildungsangebote im Memorium Nürnberger Prozesse betragen für 1. Moderierte Programme (Dauer 2 / 3 / 4 Stunden) in den Tarifen 1 und 5 bis 8 30,00 Euro pro Stunde, in den Tarifen 2 bis 4 20,00 Euro pro Stunde; 2. Einzel- und Gruppenführungen (Dauer 1 ½ Stunden) 60,00 Euro. (3) Für alle Angebote wird für Fremdsprachen, soweit angeboten, in den Tarifen 1 und 5 bis 8 ein Auf- schlag von 20,00 Euro, in den Tarifen 2 bis 4 ein Aufschlag von 10,00 Euro erhoben. § 16 Freier Eintritt Freien Eintritt in den städti schen Museen und Ausstellungen haben neben den in § 3 genannten Personen auch 1. Förderer, Spender und Leihgeber, die eine Freikarte für die jeweiligen Einrichtungen besitzen; 2. Mitglieder des Internationalen Museumsbundes (ICOM); 3. Besitzer der „Nürnberg-Card“; 327 Sehenwürdigkeitengebührensatzung 002.691 __________________________ 8 72. Nachtrag August 2020 4. Lehrer zur Vorbereitung eines Klassenbesuchs bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule. IV. Planetarium § 17 Gebühren Die Gebühren betragen in 1. Tarif 1 für: a) Vorführungen 8,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,50 Euro; c) Fachvorträge 8,00 Euro. 2. Tarif 2 und Tarif 3 für: a) Vorführungen 5,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,00 Euro; c) Fachvorträge 5,50 Euro. 3. Tarif 4 für: a) Vorführungen 2,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 0,80 Euro; c) Fachvorträge 2,70 Euro. 4. Tarif 5 für: a) Vorführungen 13,00 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 4,00 Euro. 5. Tarif 6 für: a) Vorführungen 19,50 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 5,00 Euro. 6. Tarif 7 für: a) Vorführungen 3,70 Euro; b) Zuschlag für Vorführungen mit besonderem Aufwand 1,80 Euro; c) Fachvorträge 3,70 Euro. 7. Tarif 8 a) Erwachsenengruppen erhalten pro Person eine Ermäßigung von 1,00 Euro auf den Tarif 1 . b) Von Personen, die unter die Regelungen des § 2 Nrn. 2 und 3 fallen, wird eine Gebühr nach Tarif 7 erhoben. § 18 Gebühren für Schüler- und Erwachsenengruppen Für den Besuch von gesonderten Vorführungen des normalen Planetariumsprogramms beträgt die Gebüh r für 328 Sehenswürdigkeitengebührensatzung 002.691 ___________________________ 72. Nachtrag August 2020 9 1. Schülergruppen und Teilnehmende an Integrationskursen im Sinne der Verordnung über die Durchfüh- rung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler pro Person na ch Tarif 7, mindestens je- doch 200,00 Euro; 2. Erwachsenengruppen und gemisch te Gruppen pro Person nach Tarif 8, mindestens jedoch die Gebühr für 100 Personen, wobei bei teilweiser Ermäßigung innerhalb einer Gruppe anteilig zu verfahren ist. § 19 Bildungscampus-Card (1) Die Bildungscampus -Card berechtigt zum einmaligen kostenlose n Besuch einer Planetariums- vorführung (Themenshow). (2) Hiervon ausgenommen sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie die bayerischen Schul- ferien. (3) Die Bildungscampus -Card kann gegen Zahlung einer Gebühr als Jahreskarte für das Planetarium g e- nutzt werden. Der Inhaber erhält ab Ausstellung der Jahreskarte Planetarium z wölf Monate freien Eintritt in alle Planetariumsvorführungen (Themenshows) und Live -Vorführungen. Die Jahreskarte Planetarium gilt nicht für Vorträge oder Sonderveranstaltungen. (4) Die Gebühr für die Jahreskarte Planetarium beträgt 1. für Inhaber der Bildungscampus-Card ohne Nürnberg-Pass 40,00 Euro; 2. für Inhaber der Bildungscampus-Card mit Nürnberg-Pass 25,00 Euro. V. Schlussbestimmungen § 20 Übergangsregelung Kulturkarten für Schüler, Senioren und Behinderte, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erworben wur- den, behalten ihre Gültigkeit. § 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung * im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenGebS – SeGebS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt S. 393), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 399), außer Kraft. ___________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 09.07.2014 329 bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu Tarif 1 (ab 18. Lebensjahr) 5,00 € 6,00 € 6,00 € 7,50 € 3,00 € 4,00 € 8,00 € 10,00 € Tarif 2 Kinder, Jugendliche Schüler - € - € 1,50 € 3,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 € Tarif 3 Wehrdienst, Freiwilligendienste, Studierende 2,50 € 2,50 € 1,50 € 3,50 € 1,50 € 2,00 € 5,50 € 6,50 € Tarif 4 Nürnberg-Passs 1,00 € 1,00 € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 2,70 € 3,00 € Tarif 5 Kleingruppen mit 1 Erwachsenen 5,00 € 6,00 € 6,50 € 8,00 € 3,50 € 5,00 € 13,00 € 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif Tarif 6 Kleingruppen mit 2 Erwachsenen 10,00 € 12,00 € 12,50 € 15,00 € 6,50 € 9,00 € 19,50 € 2 € Ermäßigung pro Person auf jeweiligen Tarif Tarif 7 Schüler im Klassenverband / Integrationskurse - € - € 1,50 € 2,00 € 1,50 € 2,00 € 3,70 € 4,50 € Tarif 8 Gruppen ab 15 Personen 3,00 € 4,00 € 5,00 € 6,00 € 3,00 € 3,00 € 7,00 € oder3,70 € 10,00 € - Keine Änderungen unter anderem bei den beliebten Kulturkarten für Senioren, Schülerinnen und Schüler sowie für Menschen mit Behinderung - unverändert freier Eintritt für Lehrpersonal und notwendige Aufsichts- und Begleitpersonen sowie grundsätzlich Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Planetarium Vorführungen (ggf. Zuschlag für bes. Aufwand) Überblick über die wichtigsten Gebührenänderungen der Sehenswürdigkeitegebührensatzung Kunstein- richtungen KuKuQ Albrecht Dürer Haus, Fembohaus, Tucherschloss, Museum Industriekultur, Spielzeugmueseum, Dokuzentrum, Memorium Reichskleinodien Ö 10Ö 10 330 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage BCN/003/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (BCN) ab 01.07.2023 Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Mietvertragsbedingungen_Entwurf (Anlage 2) 03_Mietvertragsbedingungen_aktueller Stand (Anlage 1) Sachverhalt (kurz): In den "Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Katharinensaal der Stadtbibliothek, Am Katharinenkloster 6, Nürnberg" sind bisher die Rahmenbedingungen der Vermietung einschließlich der Miettarife für diese Räumlichkeiten geregelt. Die Miettarife wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2006 beschlossen. Diese sind aufgrund der allgemeinen Preis-und Kostenentwicklung dringend anzupassen. Es wurde als sinnvoll erachtet diese allgemeinen Mietvertragsbedingungen um die weiteren Veranstaltungsräume des Bildungscampus zu ergänzen, um eine einheitliche Grundlage zu schaffen. Die weiteren Vermietungsoptionen wurden entsprechend ergänzt. Die Mietpreistarife sollen für Veranstaltungen ab dem 01.07.2023 für alle Neuverträge gelten. Der Fokus des Bildungscampus Nürnberg liegt weiterhin in der Konzeption, Planung und Durchführung von eigenen Kursen und Veranstaltungen. Die Vermietung der Räumlichkeiten stellt lediglich eine Ergänzung zur wirtschaftlicheren Auslastung, sofern kein Eigenbedarf besteht. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es werden Einnahmeverbesserungen erwartet. Eine Prognose hinsichtlich der Mehrerträge kann noch nicht erfolgen, da sich der Vermietungssektor nur sehr langsam von den Pandemieauswirkungen erholt und bei manchen Räumlichkeiten durch die derzeit vermehrt erforderliche Eigennutzung die Fremdvermietung nur sehr bedingt angeboten werden kann. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 11Ö 11 331 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/003/2023 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Abstimmung mit Stk ist erfolgt. Im Gespräch konnte plausibel erklärt werden, dass eine Prognose der Mehrerträge aufgrund der vielen Unwägbarkeiten hier nicht erfolgen kann. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Mietpreiserhöhungen erfolgen einheitlich und unabhängig von Geschlecht, ethnischer, sozialer oder anderen Gruppenzugehörigkeiten der Mietenden. 332 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/003/2023 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II/Stk 333 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/003/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die geplante Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen und Miettarife für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg und empfiehlt dem Stadtrat dieser vorgelegten Änderung zuzustimmen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 10.03.2023 wird die Änderung der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen samt Erhöhung der Miettarife ab 01.07.2023 beschlossen. 334 - 2 - Bildungscampus Nürnberg (BCN) hier: Änderung und Zusammenführung der allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte) 1. Ausgangslage Die „Allgemeinen Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Katharinensaal der Stadtbibliothek, Am Katharinenkloster 6, Nürnberg“ (siehe Anlage 1) regeln bislang die Rahmenbedingungen der Vermietung einschließlich der Miettarife für diese Räumlichkeiten. Die Miettarife wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2006 beschlossen. Aufgrund der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung ist eine Anpassung dringend erforderlich. Es wurde als sinnvoll erachtet diese allgemeinen Mietvertragsbedingungen um die weiteren Veranstaltungsräume des Bildungscampus zu ergänzen, um eine einheitliche Grundlage für Vermietungen zu schaffen. Die weiteren Vermietungsoptionen wurden entsprechend ergänzt. Über diese Vermietungsoptionen wurde bislang noch kein Gremienbeschluss gefasst. Auch hierfür sind die Mietpreise seit vielen Jahren unverändert. Der Fokus des Bildungscampus Nürnberg liegt weiterhin in der Konzeption, Planung und Durchführung von eigenen Kursen und Veranstaltungen. Die Vermietung der Räumlichkeiten stellt lediglich eine Ergänzung zur wirtschaftlicheren Auslastung dar, sofern kein eigener Veranstaltungsbetrieb geplant ist. 2. Mietpreisgestaltung Im Rahmen der Vereinheitlichung der Mietpreise für alle Standorte des BCN wurden auch die bisher zusätzlich anfallenden Kosten für die Raumausstattung (z.B. Laptop, Beamer) inkludiert und die Tarifstufen optimiert. Die Buchung etwaiger Zusatzleistungen bleibt hiervon unberührt. Auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre sollen künftig nur noch zwei Tarifstufen angeboten werden. Tarif 1 für Veranstaltungen von bis zu vier Stunden und Tarif 2 als Tagessatz für eine Veranstaltungsdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden. Handlungsleitend für die Mietpreisanpassung waren einerseits die gesamtstädtischen Vorgaben zur Ertragsverbesserung, andererseits, aber auch weiterhin die Ermöglichung von Veranstaltungsformaten Kulturschaffender. Die nun vorgeschlagene Neufassung „Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte)“ soll alle bisherigen Regelungen ablösen und ist als Anlage 2 beigefügt. Ö 11Ö 11 335 - 2 - 3. Übersicht der Erhöhungen Netto-Grundmiete für bis zu 4 Stunden Netto-Grundmiete ab 5 bis zu 8 Stunden bisher künftig bisher pro weitere Stunde künftig Tagessatz Normaler Seminar- /Bewegungsraum 125 EUR 150 EUR + 100 EUR/h 250 EUR EDV-Räume 300 EUR 350 EUR + 60 EUR/h 500 EUR Raum 3,11 Gmpl2 (Klavier, 2 Leinwände) 150 EUR 180 EUR + 100 EUR/h 300 EUR Raum 4,24 (Orangerie) Gmpl2 (Klavier, 2 Balkone, Marmor- und Holztische) 300 EUR 350 EUR + 100 EUR/h 500 EUR Fabersaal Gmpl2 320 EUR 600 EUR + 100 EUR/h 800 EUR Katharinensaal inkl. Foyer (Am Katharinenkloster 6) 370 EUR 700 EUR + 90 EUR/h 900 EUR Kuppelsaal Planetarium (zzgl. der Kosten für technisches Personal) Einzel- fallent- scheidung 1.200 EUR Einzel- fallent- scheidung 1.500 EUR 4. Inkrafttreten Die Mietpreistarife sollen für Veranstaltungen ab dem 01.07.2023 für alle Neuverträge gelten. 336 Bildungscampus Nürnberg 1 Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume im Bildungscampus Nürnberg (alle Standorte) ab 01.07.2023 1. A llgemeines Die Veranstaltungsräume samt ihren Einrichtungen wie technische Apparaturen und sonstiges Zubehör sind öffentliche Einrichtungen und Eigentum der Stadt Nürnberg. Eine Vermietung für politische Veranstaltungen sowie Veranstaltungen weltanschaulicher oder religiöser Art ist ausgeschlossen. 2. Mi etvertrag 2.1 Die Überlassung der Mietobjekte erfolgt auf schriftlichen Antrag des Mietbewerbers. Antragsvordrucke dafür sind bei der Vermieterin erhältlich. Lässt der Antragsteller für sich einen Termin vornotieren, so kann er daraus allein keine Rechte herleiten. 2.2 D ie Überlassung erfolgt durch Abschluss eines Mietvertrages. Dieser setzt sich zusammen aus der Vertragsausfertigung, diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen inkl. Mietpreistarif sowie ggf. dem Merkblatt zum Saal. 2.3 Will der Mieter nach Abschluss des Vertrages Einrichtungen oder Leistungen in Anspruch nehmen, die im Mietvertrag noch nicht enthalten sind, so hat er alsbald und vor der Inanspruch- nahme die Zustimmung der Vermieterin einzuholen; solche Zusatzvereinbarungen werden Bestandteil des Mietvertrages. Die Kosten werden nachträglich in Rechnung gestellt. 3. Mi etobjekte M ietobjekte sind Schulungsräume und die Säle (teils auch Saal und/oder Foyer, inkl. Sanitär- einrichtungen) des BCN, technische Anlagen und Zubehör. Die Objekte sind in der Vertragsaus- fertigung aufzuführen. 4. B enutzungszweck 4.1 D ie Mietobjekte werden zur Abhaltung von Veranstaltungen überlassen. Die Überlassung ist nur für den vereinbarten Zweck zulässig. Auf Verlangen der Vermieterin sind geeignete Unterlagen zur geplanten Veranstaltung vorzulegen. Anlage 2 Ö 11Ö 11 337 Bildungscampus Nürnberg 2 4.2 Die Vermieterin oder von ihr Beauftragte dürfen die Veranstaltung sofort auf Kosten des Mieters schließen, die Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen, wenn vom Zweck abgewichen wird. In diesem Fall bleibt der Mieter zur Entrichtung der vollen Miete verpflichtet. Der Mieter kann dagegen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vermieterin geltend machen. 5. Pflichten nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) 5.1 Die Vermieterin behält sich für Versammlungsstätten vor, die Verpflichtungen nach § 38 Abs. 1 bis 4 VStättV auf den Mieter als Veranstalter zu übertragen. Der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Veranstaltungsleitung ist in diesem Fall verpflichtet, sich mit den vermieteten Veranstaltungsräumen und deren Einrichtungen vor Beginn der Veranstaltung (gegebenenfalls nach Einweisung durch die Vermieterin) in ausreichendem Maße vertraut zu machen und während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein. 5.2 Die Übertragung der Pflichten nach § 38 Abs. 1 bis 4 VStättV erfolgt im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sollte sich der Mieter weigern, eine solche Vereinbarung abzuschließen, hat die Vermieterin das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Vermieterin schließt Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin aus. 5.3 Die Kosten für die Beauftragung einer Veranstaltungsleitung trägt der Mieter. 6. Überlassung an Dritte Eine Überlassung durch den Mieter an Dritte (Untervermietung) ist nicht zulässig. 7. Veranstaltungsdauer 7.1 Die Mietobjekte werden für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit überlassen. 7.2 Die im Mietvertrag angegebene Veranstaltungsdauer enthält Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, Einlass des Publikums bis hin zum endgültigen Absperren des Veranstaltungsbereichs. 8. Höhe und Entrichtung der Miete 8.1 Die Höhe der Miete richtet sich nach den nachstehenden Tarifen. 8.2 Es gibt zwei Tarifstufen für die Grundmiete 8.2.1 Der Tarif 1 ist anzuwenden für Veranstaltungen mit einer zusammenhängenden Veranstaltungsdauer von bis zu vier Stunden. 338 Bildungscampus Nürnberg 3 8.2.2 Der Tarif 2 ist anzuwenden für Veranstaltungen mit einer zusammenhängenden Veranstaltungsdauer ab vier bis acht Stunden (Tagessatz). 8.2.3 Wird die Nutzungsdauer von 4 Stunden überschritten, gilt automatisch der Tagestarif als vereinbart. 8.3 Die Höhe der Miete ergibt sich für diese Tarifgruppen aus der folgenden Übersicht: Netto-Grundmiete für bis zu 4 Stunden Netto-Grundmiete ab 5 bis zu 8 Stunden Normaler Seminar- /Bewegungsraum 150 EUR 250 EUR EDV-Räume 350 EUR 500 EUR Raum 3,11 Gmpl2 (Klavier, 2 Leinwände) 180 EUR 300 EUR Raum 4,24 (Orangerie) Gmpl2 (Klavier, 2 Balkone, Marmor- und Holztische) 350 EUR 500 EUR Fabersaal Gmpl2 600 EUR 800 EUR Katharinensaal inkl. Foyer (Am Katharinenkloster 6) 700 EUR 900 EUR Kuppelsaal Planetarium (Zzgl. der Kosten für technisches Personal) 1.200 EUR 1.500 EUR Im jeweils gültigen Mietpreis (*, **) ist die angegebene Raumausstattung (bei Bedarf inkl. Beamer/Laptop) inkludiert. * jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer (soweit die Nutzung nicht durch steuerpflichtige Unternehmen erfolgt, ist nur die Hälfte der Miete umsatzsteuerpflichtig). ** für steuerpflichtige Unternehmen jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer. 8.4 Für regelmäßige Nutzer (Nutzungsdauer über 12 Monate) ist aufgrund der geänderten Zuständigkeit für die Hausverwaltung die HVE zuständig. Diese legt jährlich eine Pauschale je nach Nutzungshäufigkeit gesondert fest. 8.5 Die Miete beinhaltet Strom, Wasser, Heizung/ ggf. Lüftungsanlage, Reinigung. Die Regelung in Nr. 9.2 bleibt unberührt. 8.6 Die Miete ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf eines der im Mietvertrag genannten Konten unter Angabe des dort angegebenen Buchungszeichens zu entrichten. Beträge, die erst nach der Veranstaltung berechnet werden können, sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu leisten. 339 Bildungscampus Nürnberg 4 9. Sonstige Kosten Zusätzliche Leistungen wie z. B. Sonderreinigungen, Wach- und Schließdienst werden im Mietvertrag gesondert geregelt. 10. Sicherheitsleistung Die Vermieterin kann vom Mieter eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe für die Abdeckung eventueller Schäden an den Mietsachen verlangen. 11. Anmeldungen, Genehmigungen Gegebenenfalls vorgeschriebene Anmeldungen der Veranstaltung, die Einholung von Genehmigungen sowie die Entrichtung anfallender Gebühren und Steuern sind Sache des Mieters. 12. Werbung Werbemaßnahmen auf dem Gelände des Bildungscampus Nürnberg sind vorher mit der Vermieterin abzusprechen. 13. Eintrittskarten Die Beschaffung der Eintrittskarten ist Sache des Mieters. 14. Besucherzahl Die höchstzulässige Besucherzahl ist aus dem Bestuhlungsplan zu entnehmen und darf nicht überschritten werden. 15. Einweggeschirr Die Verwendung von Einweggeschirr und –besteck ist nicht erlaubt. 16. Bewirtung Eine etwaige Bewirtung ist vorrangig mit der BCN-internen Gastronomie (Pächter des Zeitungscafés, südpunkts oder Planetariums) abzusprechen. 340 Bildungscampus Nürnberg 5 17. Terrassenheizungen Die Verwendung von Terrassenheizungen wie z. B. Heizpilzen ist untersagt. 18. Garderobe Eine Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen. 19. Bestuhlung 19.1 Die Räumlichkeiten werden in einer bestimmten Grundbestuhlung übergeben, diese ergibt sich aus dem Bestuhlungsplan. Am Ende einer Veranstaltung ist vom Mieter die Grundbestuhlung (ggf. inklusive Nummerierung) wiederherzustellen. Unterbleibt dies, so wird eine Pauschale in Höhe von 50,00 EUR fällig. 19.2 Das Mobiliar darf nur im Innenbereich verwendet werden. Eine Nutzung im Außenbereich ist unzulässig. 20. Zustand der Mietsachen, eigene Einrichtungsgegenstände des Mieters 20.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Räume, Geräte und Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Schadhafte Geräte und Einrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Mängel sind unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. 20.2 Der Mieter darf eigene Utensilien, wie Dekoration, Kulissen, Geräte, Einrichtungsgegenstände und dergleichen nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. 20.3 Eingebrachte Utensilien sind nach der Veranstaltung wieder zu entfernen und der ursprüng- liche Zustand der Mietgegenstände ist wiederherzustellen. Unterbleibt dies, so ist die Vermieterin berechtigt, den ihn dadurch enstehenden Aufwand zu einem Stundensatz in Höhe von 50,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. 20.4 Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keinerlei Haftung. 21. Sicherheitsvorschriften Der Mieter hat sämtliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Feuerschutzvorschriften, genauestens zu beachten und dafür zu sorgen, dass alle Anweisungen der Polizei und der Feuerwehr sofort befolgt werden. 341 Bildungscampus Nürnberg 6 22. Hausrecht Die Vermieterin bzw. deren Beauftragte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt. 23. Gewerbeausübung Der Mieter darf Gewerbeausübung Dritter in den gemieteten Räumen nicht dulden, soweit nicht die Vermieterin vorher ausdrücklich zugestimmt hat. 24. Rauchverbot In allen Gebäuden herrscht Rauchverbot. 25. Tiere Es ist nicht gestattet Tiere mitzuführen. 26. Veranstaltungsabsage, Rücktritt 26.1 Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Mieters ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, wird anstatt der Miete eine Pauschale in Höhe von 50,00 € berechnet. Sollte der Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, schuldet der Mieter bei einer Absage den gesamten Rechnungsbetrag. 26.2 Die Vermieterin kann, nach vorheriger Abmahnung und erfolglosem Ablauf einer zu setzen- den angemessenen Frist, vom Vertrag zurücktreten, a) wenn die vereinbarte Miete nicht rechtzeitig entrichtet wird; b) wenn Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg befürchten lassen; c) wenn der Mieter gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, insbesondere die Veranstaltung vom im Vertrag festgelegten Benutzungszweck abweicht. Erklärt die Vermieterin den Rücktritt vom Vertrag wegen eines vom Mieter zu vertretenden Grundes (z.B. Abweichung vom Benutzungszweck oder Ruhestörung) ist der Mieter zum Ausgleich des der Vermieterin dadurch enstehenden Schadens verpflichtet. Er hat die vereinbarte Miete zu entrichten, wenn eine anderweitige Vermietung nicht mehr möglich ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden behält sich die Vermieterin ausdrücklich vor. Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge höherer Gewalt die Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können. 342 Bildungscampus Nürnberg 7 26.3 Die Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Vermieterin schließt Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin aus. 27. Haftung 27.1 Die Vermieterin haftet im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 27.2 Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin sowie gegenüber Dritten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter stellt die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, und die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, frei. 28. Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. 29. Unwirksamkeit einzelner Klauseln Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. 343 Bildungscampus Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung der Veranstaltungsräume in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Am Katharinenkloster 6) (beschlossen im Kulturausschuss am 02.12.2009) I. Allgemeines Die Veranstaltungsräume samt ihren Einrichtungen wie technische Apparaturen und sonstiges Zubehör sind Eigentum der Stadt Nürnberg. Bei den Räumlichkeiten handelt es sich um öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Eine Vermietung für politische Veranstaltungen sowie Veranstaltungen weltanschaulicher oder religiöser Art ist ausgeschlossen. II. Mietvertrag 1. Die Überlassung der Mietobjekte erfolgt auf schriftlichen Antrag des Mietbewerbers. Antragsvordrucke dafür sind bei der Vermieterin erhältlich. Lässt der Antragsteller für sich einen Termin vornotieren, so kann er daraus allein keine Rechte herleiten. 2. Die Überlassung erfolgt durch Abschluss eines Mietvertrages. Dieser setzt sich zusammen aus der Vertragsausfertigung, diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen inkl. Mietpreistarif sowie dem Merkblatt zum Saal. III. Mietobjekte Mietobjekte sind Räume (Saal und/oder Foyer), technische Anlagen und Zubehörteile. Die Objekte sind in der Vertragsausfertigung aufzuführen. Die Toiletten im 1. UG, der Zugang zu diesen und das Behinderten-WC im EG dürfen im Rahmen des Mietverhältnisses mitbenützt werden. 1. Die Mietobjekte werden zur Abhaltung von Veranstaltungen überlassen. Die Überlassung ist nur für den vereinbarten Zweck zulässig. Auf Verlangen der Vermieterin sind geeignete Unterlagen zur geplanten Veranstaltung vorzulegen. 2. Die Vermieterin oder von ihr Beauftragte dürfen die Veranstaltung sofort auf Kosten des Mieters schließen und die Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen, wenn vom Zweck abgewichen wird. In diesem Fall bleibt der Mieter zur Entrichtung der vollen Miete verpflichtet. Der Mieter kann dagegen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vermieterin geltend machen. IV. Benutzungszweck 3. Will der Mieter nach Abschluss des Vertrages Einrichtungen oder Leistungen in Anspruch nehmen, die im Mietvertrag noch nicht enthalten sind, so hat er alsbald und vor der Inanspruchnahme die Zustimmung der Vermieterin einzuholen; solche Zusatzvereinbarungen werden Bestandteil des Mietvertrages. Die Kosten werden nachträglich in Rechnung gestellt. Anlage 1 Ö 11Ö 11 344 Bildungscampus V. Pflichten nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) 1. Die Vermieterin behält sich vor, die Verpflichtungen nach § 38 Abs. 1 bis 4 VStättV auf den Mieter als Veranstalter zu übertragen. Der Veranstalter bzw. ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ist in diesem Fall verpflichtet, sich mit den vermieteten Veranstaltungsräumen und deren Einrichtungen vor Beginn der Veranstaltung (gegebenenfalls nach Einweisung durch die Vermieterin) in ausreichendem Maße vertraut zu machen und während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein. 2. Die Übertragung der Pflichten nach § 38 Abs. 1 bis 4 VStättV erfolgt im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 3. Die Kosten für die Beauftragung eines Veranstaltungsleiters trägt der Mieter. VI. Überlassung an Dritte Eine Überlassung durch den Mieter an Dritte (Untervermietung) ist nicht zulässig. VII. Veranstaltungsdauer 1. Die Mietobjekte werden für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit überlassen. 2. Die im Mietvertrag angegebene Veranstaltungsdauer enthält Vorbereitungs-, Auf-und Abbauzeiten, Probezeiten, Einlass des Publikums bis hin zum endgültigen Absperren des Veranstaltungsbereichs. VIII. Höhe und Entrichtung der Miete 1. Die Höhe der Miete richtet sich nach den nachstehenden Tarifen. 2. Mit der Grundmiete werden Veranstaltungen mit einer zusammenhängenden Veranstaltungsdauer von bis zu vier Stunden abgegolten. 3. Werden die Mietobjekte vom Mieter über diese Dauer hinaus genutzt, wird pro angefangener halber Stunde ein zusätzliches Entgelt gemäß den nachstehenden Tarifen berechnet. 4. Zeiten, die nicht unmittelbar vor oder nach dem Veranstaltungszeitraum anschließen, also separate Vorbereitungs-, Auf-und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., bei denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise vom Veranstalter, seinen Mitarbeitern oder anderen von ihm beauftragten Personen benutzt wird, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. 5. Es bestehen die folgenden Tarifgruppen: a) Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II anzuwenden ist. b) Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen sowie für städtische Dienststellen und Kooperationspartner der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg. 6. Die Höhe der Miete ergibt sich für diese Tarifgruppen aus der folgenden Übersicht: 345 Bildungscampus * jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer (soweit die Nutzung nicht durch steuerpflichtige Unternehmen erfolgt, ist nur die Hälfte der Miete umsatzsteuerpflichtig). ** für steuerpflichtige Unternehmen jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer. 7. Für regelmäßige Nutzer wird jährlich eine Pauschale je nach Nutzungshäufigkeit gesondert festgelegt. 8. Die Miete beinhaltet Strom, Wasser, Heizung/Klimaanlage, Reinigung, Wach-und Schließdienst. Die Regelung in IX Nr. 2 bleibt unberührt. Bei Bedarf sind Kassen-und Garderobendienste gegen Aufpreis zusätzlich buchbar. 9. Die Miete ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf eines der im Mietvertrag genannten Konten unter Angabe des dort angegebenen Buchungszeichens zu entrichten. Beträge, die erst nach der Veranstaltung berechnet werden können, sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu leisten. IX. Sonstige Kosten 1. Zusätzliche Leistungen wie z. B. Sonderreinigungen werden im Mietvertrag gesondert geregelt. 2. Werden über die vorhandene Beleuchtung hinaus Einzelschweinwerfer benötigt, sind diese vom Mieter anzubringen. Für den Stromverbrauch wird dann einvernehmlich eine Pauschale im Mietvertrag festgesetzt. 3. Die Nutzung des vorhandenen Beamers kostet pro Veranstaltung 15,00 EUR zzgl. MwSt. X. Sicherheitsleistung Die Vermieterin kann vom Mieter eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe für die Abdeckung eventueller Schäden an den Mietsachen verlangen. XI. Anmeldungen, Genehmigungen Gegebenenfalls vorgeschriebene Anmeldungen der Veranstaltung, die Einholung von Genehmigungen sowie die Entrichtung anfallender Gebühren und Steuern sind Sache des Mieters. XII. Werbung Werbemaßnahmen auf dem Gelände der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg sind vorher mit der Vermieterin abzusprechen. Veranstaltungsräume der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg im Gebäude Am Katharinenkloster 6 Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 4 Stunden TARIF in € zusätzliche Miete ab 5. Veranstaltungs- stunde TARIF in € pro Stunde I II I II 1. Raummiete Saal und Foyer * (inkl. vorhandener Betriebsvorrichtungen wie Bestuhlung, Bühne, Leinwand, Beleuchtungs-, Musik-und Lautsprecheranlage) 370 270 90 70 2. Raummiete Foyer** als selbstständiger Veranstaltungs-bzw. Ausstellungsraum. 160 130 50 40 346 Bildungscampus XIII. Eintrittskarten Die Beschaffung der Eintrittskarten ist Sache des Mieters. XIV. Besucherzahl Die höchstzulässige Besucherzahl ist aus dem Merkblatt zum Saal ersichtlich. Sie darf nicht überschritten werden. XV. Einweggeschirr Die Verwendung von Einweggeschirr und –besteck ist nicht erlaubt. XVI. Bewirtung Eine Bewirtung muss mit dem Pächter des Zeitungs-Cafés in der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg abgesprochen werden. XVII. Terrassenheizungen Die Verwendung von Terrassenheizungen wie z. B. Heizpilzen ist untersagt. XVIII. Garderobe 1. Im Untergeschoss stehen Schließfächer und im Foyer eine Garderobe für die Besucher zur Verfügung. 2. Bei Veranstaltungen ohne Bewirtung durch den Pächter des Zeitungs-Cafés ist die Nutzung der Garderobe im Foyer selbstständig durch die Besucher möglich. 3. Bei Veranstaltungen mit Bewirtung durch den Pächter des Zeitungs-Cafés ist die Garderobennutzung zwischen Mieter und Pächter des Zeitungs-Cafés abzusprechen. 4. Eine Haftung der Vermieterin ist in allen Fällen ausgeschlossen. XIX. Bestuhlung 1. Der Saal wird in einer bestimmten Grundbestuhlung übergeben. Diese ergibt sich aus dem Merkblatt zum Saal. Am Ende einer Veranstaltung ist vom Mieter die Grundbestuhlung inkl. Nummerierung wieder herzustellen. Unterbleibt dies, so wird eine Pauschale von 50,00 EUR fällig. 2. Das Mobiliar darf nur im Innenbereich verwendet werden. Eine Nutzung auf der Terrasse oder im übrigen Außenbereich ist unzulässig. XX. Zustand der Mietsachen, eigene Einrichtungsgegenstände des Mieters 1. Der Mieter ist verpflichtet, die Räume, Geräte und Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen. Schadhafte Geräte und Einrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Mängel sind unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. 2. Der Mieter darf eigene Utensilien, wie Dekoration, Kulissen, Geräte, Einrichtungsgegenstände und dergleichen nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. 3. Eingebrachte Utensilien sind nach der Veranstaltung wieder zu entfernen und der ursprüngliche Zustand der Mietgegenstände ist wieder herzustellen. 4. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keinerlei Haftung. XXI. Sicherheitsvorschriften Der Mieter hat sämtliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Feuerschutzvorschriften, genauestens zu beachten und dafür zu sorgen, dass alle Anweisungen der Polizei und der Feuerwehr sofort befolgt werden. XXII. Hausrecht Die Vermieterin bzw. deren Beauftragte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt. 347 Bildungscampus XXIII. Gewerbeausübung Der Mieter darf Gewerbeausübung Dritter in den gemieteten Räumen nicht dulden, soweit nicht die Vermieterin vorher ausdrücklich zugestimmt hat. XXIV. Rauchverbot Im ganzen Gebäude herrscht Rauchverbot. XXV. Tiere Es ist nicht gestattet, Tiere mitzuführen. XXVI. Veranstaltungsabsage, Rücktritt 1. Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Mieters ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, wird anstatt der Miete eine Pauschale in Höhe von 25,00 € berechnet. Wird sofort ein neuer Termin für die Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monate vereinbart, so werden die 25,00 € auf den neuen Rechnungsbetrag angerechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, schuldet der Mieter bei einer Absage vor dem Veranstaltungstag die in der Rechnung enthaltene Raummiete, bei einer Absage am Veranstaltungstag den gesamten Rechnungsbetrag. 2. Die Vermieterin kann, nach vorheriger Abmahnung und erfolglosem Ablauf einer zu setzenden angemessenen Frist, vom Vertrag zurücktreten, a) wenn die vereinbarte Miete nicht rechtzeitig entrichtet wird; b) wenn Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg befürchten lassen; c) wenn der Mieter gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, insbesondere die Veranstaltung vom im Vertrag festgelegten Benutzungszweck abweicht. Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge höherer Gewalt die Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können. 3. Die Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Vermieterin schließt Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin aus. XXVII. Haftung 1. Die Vermieterin haftet im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin sowie gegenüber Dritten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter stellt die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, und die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, frei. XXVIII. Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 348 Bildungscampus XXIX. Unwirksamkeit einzelner Klauseln Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Impressum: Stadt Nürnberg, Stadtbibliothek im Bildungscampus, Gewerbemuseumsplatz 4, 90403 Nürnberg, Selbstdruck 349 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage BCN/004/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Kulturausschuss 10.03.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS - StBGebS) Anlagen: 01_Sachverhalt 02_StBGebS_Entwurf 03_Anlage zur StBGebS_aktualisiert 04_Bisherige_StBGebS 05_Gebührenübersicht Sachverhalt (kurz): Als Auswirkung der Stadtratssitzung vom 17.11.2022 ist es erforderlich, die bisherige Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN) neu zu fassen. Diese stellt die Grundlage für die Umsetzung der deutlich erhöhten Ertragserwartungen dar. Die Erhöhung der Gebühren betrifft flächendeckend die Angebote der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, soweit sie nicht gebührenfrei sind. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Aufgrund der im Sachverhalt dargestellten Annahmen können jährliche Mehreinnahmen bei den Gebühren der Stadtbibliothek (Jahresgebühr und sonstige Gebühren abzüglich der Leihfristverlängerungsgebühren) in Höhe rund 94.624,00 EUR prognostiziert werden. (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 12Ö 12 350 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/004/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die prognostitzierten Mehrerträge sind mit Stk abgestimmt. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Gebührenerhöhungen erfolgen einheitlich und unabhängig von Geschlecht, ethnischer, sozialer oder anderen Gruppenzugehörigkeiten der Nutzenden. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Stk 351 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage BCN/004/2023 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die geplante Erhöhung und Änderung der Gebührensätze bei der Stadtbibliothek im Bildungscampus und empfiehlt dem Stadtrat der vorgelegten Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) zuzustimmen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 10.03.2023 wird der Erlass der beiliegenden Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) beschlossen. 352 - 2 - Bildungscampus Nürnberg (BCN) hier: Änderung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus (StadtbibliothekGebS- StBGebS) 1. Ausgangslage Als Auswirkung der Stadtratssitzung vom 17.11.2022 ist die Ertragserwartung an den BCN deutlich gestiegen. Zur Erfüllung der geforderten Mehrerträge ist eine flächendeckende Erhöhung der Entgelte und Gebühren im BCN erforderlich. Die Änderung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus (StadtbibliothekGebS - StBGebS) stellt hier für den Bereich Stadtbibliothek die rechtliche Grundlage dar. Der Stadtrat hat am 25.10.2017 aufgrund des Haushaltkonsolidierungsbeschlusses Nr. 29 die "Wiedereinführung einer Jahresgebühr für die Stadtbibliothek" zum 01.01.2018 beschlossen. Das seitdem unveränderte Gebührenmodell sieht für Erwachsene eine Jahresgebühr von 15 EUR vor. Bestimmte Benutzergruppen, unter Einschluss von Nürnberg-Pass-Inhabern, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Jahresgebühr. Die Mehrertragserwartung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde mit rund 400.000 EUR angesetzt. Nachdem die tatsächlich anfallenden Gebührenein- nahmen und die Mehrerträge erst nach Ablauf eines Jahres voll kassenwirksam werden, vereinbarte man mit Stk seit 2018 jährlich die Ermächtigung für die Jahresgebühr und rechnete zu Jahresende spitz ab. Leider wurde nicht nur die Einnahmeerwartung bei der Jahresgebühr nicht erfüllt, es ist zudem auch ein deutlicher Rückgang bei den sonstigen Gebühren zu verzeichnen. Zum Kämmereipaket 2024 (im Oktober 2023) soll der bisherige Planansatz von 900.000 EUR den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. 2. Gebührenerhöhung und kontinuierlicher Ausbau der Angebote Handlungsleitend für die Weiterentwicklung des Gebührenmodells und die Gebührenanpassung waren einerseits die gesamtstädtischen Vorgaben, andererseits aber auch weiterhin die Wahrung der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe aller Menschen im Rahmen von sozialgerechten und vertretbaren Gebühren für die Ausleihe. Seit der Gebührenfestsetzung zum 01.01.2018 wurden die Angebote der Stadtbibliothek kontinuierlich ausgebaut. Ziel ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit einem breit gefächerten Bildungs-, Lern- und Medienangebot an allen Bibliotheksstandorten. Die digitalen Angebote wurden seit dem Start der „Onleihe“ im Jahr 2013 in den letzten Jahren erheblich erweitert. So wurde beispielsweise mit „Pressreader“ den Kundinnen und Kunden eine Plattform zur Verfügung gestellt, die Zugang zu mehr als 7.000 Zeitungen, Magazinen und Zeitschriften aus aller Welt und in über 50 Sprachen ermöglicht. Auch im Bereich der Musik gibt es inzwischen mit Streamingangeboten neue digitale Angebote. Ab Anfang 2023 wurden drei weitere Plattformen für die Nutzung digitaler Medien bereitgestellt: Filmfriend – ein Video-on-Demand- Filmportal speziell für öffentliche Bibliotheken, GENIOS eBib-Solutions – ein digitales Informationsportal für öffentliche Bibliotheken mit überregionalen, lokalen und internationalen Tages- und Wochenzeitungen (Schwerpunkt Wirtschaft) sowie Statista – eine Online-Plattform für Statistik sowie die Daten von Markt- und Meinungsforschungsinstitutionen. Insbesondere die Stadtbibliothek Zentrum hat sich inzwischen zu einem attraktiven Lernort und Erfahrungsraum entwickelt. Mit der im Jahr 2021 eröffneten „Klingenden Etage“ (Musikbibliothek) erfolgte der erste Schritt in diese Richtung. Mehrmals im Jahr eröffnen sogenannte „Themenwelten“ neue Sichtweisen und Welten für die Kundinnen und Kunden. Eine „Themenwelt“ besteht immer aus zwei Bausteinen: einer Ausstellung, in der neben Exponaten zur Wissensvermittlung auch die Möglichkeit für die Ö 12Ö 12 353 - 2 - - 3 - Besucherinnen und Besucher besteht, sich mit interaktiven Elementen und Aktionen zu beteiligen. Die Medien der Stadtbibliothek bilden dabei immer den Rahmen bzw. das verbindende Element. In der Stadtbibliothek Zentrum werden inzwischen zahlreiche Arbeitsplätze und moderne Sitzmöbel angeboten. Dies dient maßgeblich der Erhöhung der Aufenthaltsqualität und damit der Verweildauer. Ein weiteres neues Angebot ist die „Bibliothek der Dinge“. Der Medienbegriff wird hier auf Angebote ausgeweitet, die „Dinge“ zum Ausleihen vorsehen. In diesem Sinn gibt es seit Oktober 2022 die „Bibliothek der Instrumente“, die inzwischen mehr als 100 Instrumente zur Ausleihe anbietet. Die Auswahl der Instrumente orientiert sich u.a. am Kursangebot des Bildungszentrums. In der Stadtteilbibliothek Langwasser wurde zum Herbst letzten Jahres mittels innovativer Technologie die erste sog. „Open Library“ in Nürnberg im Gemeinschaftshaus Langwasser realisiert. Die Öffnungszeiten wurden um 25 servicefreie Wochenstunden erweitert, inkl. einer Samstagsöffnung. D.h. die Kunden können während dieser zusätzlichen Öffnungszeiten Medien ausleihen, zurückgeben und sich in der Bibliothek aufhalten. Mit der anstehenden Änderung der Gebührensatzung soll eine Vereinfachung der Gebühren- struktur bei BCN/StB insgesamt einhergehen. Die Umstellung auf das neue Ausleihmodell dient dazu, die Umlaufquote der Medien zu erhöhen und damit die Zugänglichkeit von stark nachge- fragten Angeboten auszuweiten. Ebenfalls erhöht die einmalige kostenfreie Verlängerungs- möglichkeit die Attraktivität des Bibliotheksausweises insgesamt und steigert damit die Nutzungs- zahlen. 3. Umsetzung der geänderten Gebührensatzung Die Jahresgebühr für Erwachsene wird von 15 EUR auf 20 EUR erhöht. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren zahlen weiterhin keine Jahresgebühr. Die Leseförderung stellt eine wichtige Kernaufgabe von BCN/StB dar; besonders vor dem Hintergrund der alarmierenden Ergebnisse der jüngsten Bildungsstudien, z.B. dem IQB Bildungstrend 20211, der Mitte Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Bei den Viertklässlern gibt es teilweise erhebliche Defizite im Bereich von Lesen, Zuhören und Orthografie. Lesen ist eine wichtige Schlüsselkompetenz und Voraussetzung für Bildung. Die Kostenfreiheit für diese Zielgruppe wird auch in Zukunft als unerlässlich gesehen. Die bisherige Ermäßigung von 50 % auf die Jahresgebühr wird für bestimmte Benutzergruppen, unter Einschluss von Nürnberg-Pass-Inhabern, beibehalten. Die Jahresgebühr für diese Benutzergruppen wird von 7,50 EUR auf 10 EUR erhöht. Es entfällt aufgrund relativ geringer Nachfrage die Vierteljahresgebühr. Zudem ist in der Jahresausleihgebühr zukünftig eine gebührenfreie Verlängerung enthalten. Neben der Erhöhung der Jahresausleihgebühr werden die Versäumnisgebühren der Angebote für Erwachsene deutlich erhöht. Die Kundinnen und Kunden haben es in diesem Fall selbst in der Hand, die entliehenen Angebote rechtzeitig zurückzubringen. Die Nutzung der Bibliotheken vor Ort ist weiterhin für alle Kundinnen und Kunden kostenfrei und somit niederschwellig. Um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen bzw. vorhandene zu binden, wird die Stadtbibliothek auch zukünftig ihre Angebotspalette und Services im Sinne einer hybriden 11 IQB-Bildungstrend - die zehn wichtigsten Ergebnisse - Das Deutsche Schulportal (deutsches- schulportal.de) 354 - 3 - - 4 - Bibliothek kontinuierlich ausweiten. Die neuen digitalen und analogen Angebote orientieren sich dabei stets an den aktuellen – sich verändernden – Kundenbedürfnissen. 4. Kalkulation der Jahresausleihgebühr Berechnungsgrundlage für die zu erwartenden Mehreinnahmen ist die durchschnittliche Jahresgebühr der Jahre 2018 bis 2021 (ohne Corona-Effekt), unterteilt nach Nutzergruppen: Durchschnittliche Jahresgebühr der Jahre 2018 bis 2021 nach Nutzergruppen Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 Anzahl der Nutzer Gebühreneinnahmen Bibliotheksausweis für Kinder 14.476 0 Bibliotheksausweis vierteljährlich 1.423 8.418 Bibliotheksausweis "ermäßigt" 4.861 35.891 Bibliotheksausweis "Standard" 14.709 216.620 35.470 260.929 Durch die geplante Erhöhung der Jahresgebühr wird mit keinem Nutzerrückgang gerechnet. Es wird angenommen, dass durch den Wegfall der „Jahresgebühr vierteljährlich“ 50 % dieser bisherigen Nutzer komplett entfallen und die restlichen 50 % unter die Nutzer des „Bibliotheksausweis Standard“ fallen. Voraussichtliche künftige Gebühreneinnahmen bei gleichbleibenden Nutzer/-innen: künftige Nutzer/Gebühren Anzahl der Nutzer Gebühreneinnahmen Bibliotheksausweis für Kinder 14.476 0 Bibliotheksausweis "ermäßigt" 4.861 48.610 Bibliotheksausweis "Standard" 15.421 308.420 34.758 357.030 Bei einer Erhöhung der Jahresgebühr wie oben vorgeschlagen auf 20 EUR (10 EUR ermäßigt) ist mit Mehreinnahmen bei der Jahresgebühr von 96.101 EUR zu rechnen: bisherige Gebühreneinnahmen 260.929 voraussichtliche Mehreinnahmen 96.101 voraussichtliche Gesamteinnahmen (Jahresgebühr) 357.030 Die Gebühren für die Medienbereitstellung und die Versäumnisgebühren werden ebenfalls erhöht. Hier wird ebenfalls ein voraussichtlicher Nutzer/-innen-Rückgang von 25 % angenommen, weshalb hier mit Mehreinnahmen von 58.501 EUR zu rechnen ist. 355 - 4 - Im Rahmen der künftigen Kundenservices entfällt die Gebühr für einmalige Leihfristverlängerungen (Siehe Nr. 3). Demnach ist hier mit Mindereinnahmen von 59.978 EUR zu rechnen. Zusammenfassend können aufgrund der dargestellten Annahmen jährliche Mehreinnahmen bei den Gebühren der Stadtbibliothek (Jahresgebühr und sonstige Gebühren abzüglich der Leihfristverlängerungsgebühren) in Höhe von 94.624 EUR prognostiziert werden. 5. Inkrafttreten Unter Berücksichtigung des erforderlichen Vorlaufs für die Umsetzung der anvisierten Änderungen von Gebührenstruktur und –höhe, wird die Wirksamkeit zum 01.07.2023 vorgeschlagen. 356 Anlage 1 Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) Vom ......................................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art . 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Geset- zes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) , und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Art. 130c des Gesetzes vom 05. August 2020 (GVBl. S. 414), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Benutzung § 2 Bibliotheksausweisgebühr § 3 Jahresausleihgebühr und Ermäßigung § 4 Leihfristverlängerung § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg § 6 Versäumnisgebühr § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung § 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen § 9 Auslagen § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren § 11 Inkrafttreten Anlage § 1 Benutzung (1) Die Benutzung der in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg verfügbaren Ange- bote ist gebührenfrei. (2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. (3) Entstehen durch die Benutzung oder für von der Benutzerin /dem Benutzer beauftragte Leistungen Aus- lagen, so sind diese neben den Gebühren zu erstatten. § 2 Bibliotheksausweisgebühr (1) Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist gebührenfrei. (2) Für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Ö 12Ö 12 357 § 3 Jahresausleihgebühr und Ermäßigung (1) Die Entrichtung der Jahresausleihgebühr berechtigt die Benutzerinnen und Benutzer für 12 Mo- nate ab dem Eintrag der Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 20,00 Euro; für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehr- pflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwillig endienstgesetzes und des Jugendfrei- willigendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen sowie Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes bzw. der Bayerischen Ehrenamtskarte beträgt die Gebühr 10,00 Euro. Eine Ermä- ßigung wird nur gegen entsprechenden Nachweis gewährt. (2) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei. § 4 Leihfristverlängerung Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen, kostenfreien Verlängerung der Ausleihfrist. Weitere Ver- längerungen der Ausleihfrist sind nicht möglich. § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Angebots aus den Beständen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. (2) Für die Bereitstellung eines über den auswärtigen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Ge- bühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. (3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsätzen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von Kopien wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben. (4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu dieser Satzung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist. § 6 Versäumnisgebühr (1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende Gebühren je entliehenem Angebot und angefangener Versäumniswoche erhoben: 1. für Kinderangebote 0,20 Euro; 2. für Jugendangebote 0,20 Euro; 3. für alle anderen Angebote 4,00 Euro. (2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe de r Ausleihe, mit einer verspäteten Leih- fristverlängerung der Ausleihe oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Ausleihen gemäß § 6 Abs. 5 StBS als verloren gelten. 358 Anlage 1 § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung (1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. (2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Ermittlung einer geänderten Adresse bzw. eines geänderten Namens erforderlich, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. § 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen Sind Benutzerinnen und Benutzer gemäß § 6 Abs. 4 StBS ersatzpflichtig, wird für jede zu ersetzende Ausleihe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. § 9 Auslagen Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben 1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen; 2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. besonderes Verpackungsmaterial; 3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fotoarbeiten) verauslagte Beträge. § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren entstehen 1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises; 2. im Falle des § 3 Abs. 1 mit dem Eintrag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Benutzer- konto; 3. im Falle des § 4 mit der jeweiligen Bereitstellung oder der Inanspruchnahme; 4. im Falle des § 5 mit Überschreiten der Leihfrist; 5.. im Falle des § 6 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung; 6. im Falle des § 6 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung; 7. im Falle des § 7 mit Beginn der Bearbeitung des Ersatzfalles; 8. im Falle des § 8 mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit Entstehen der Aufwendungen. (2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine Woche nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. 359 (3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldnerin bzw. Gebühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entste- hung einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu vertreten hat oder Leistungen in Anspruch genommen oder beauftragt hat. (4) Die Nutzungsgebühren werden im Falle eines Benutzungsausschlusses gemäß § 12 StBS nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbiblio- thek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS – StBGebS) vom 14. Dezember 2012 (Amts- blatt S. 431), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 458) außer Kraft. 360 Stadtbibliothek- gebührensatzung 420.731 Anlage ________________________ 77.. Nachtrag März 2023 1 Anlage zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg Herstellung von Reproduktionen Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) fallen folgende Gebühren an: a) Bearbeitungsgebühr pro Fotoauftrag 7,00 Euro. Diese Gebühr beinhaltet das Brennen eines Daten- trägers inklusive Materialkosten oder die Übermittlung der Dateien als Anhang über E -Mail (JPG oder PDF) pro E-Mail (max. 20 MB) oder Datenaustauschservice (JPG, TIF) pro Datei (max. 1 GB) sowie das eventuell erforderliche Komprimieren von Dateien (ZIP). Für jeden weiteren Datenträger bzw. jede zusätzliche E -Mail im Rahmen eines A uftrags wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. b) Mikrofilmscans JPG-Datei, Graustufen 0,50 Euro JPG-Dateien, Graustufen, vollständiges Exemplar 50,00 Euro c) Digitalisate Gebrauchsdigitalisat (JPG-Datei, Auflösung bis 200 dpi), bis zu 100 Aufnahmen je Aufnahme 1,00 Euro ab 101 Aufnahmen je Aufnahme 0,50 Euro Neuanfertigung reproduktionsfähiger Digitalisate (TIF, 300 dpi bezogen auf Originalgröße, bei Vorlagengrößen ab DIN A3 200 dpi) Vorlagengröße bis DIN A4 7,00 Euro Vorlagengröße bis DIN A3 10,00 Euro Vorlagenformat größer als DIN A3 15,00 Euro Duplikat von bereits vorhandenem, reproduktionsfähigem Digitalisat: 7,00 Euro d) Ausdrucke auf Fotopapier und Scans von vorhandenen Diapositiven und Color -Negativen werden nach Aufwand berechnet. e) Versand von Datenträgern und Papierausdrucken: Inland: 3,00 Euro Ausland: 4,00 Euro Ö 12Ö 12 361 Anlage 2 Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art . 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Geset- zes vom 10. Deze mber 2021 (GVBl. S. 638) , und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) , folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Benutzung § 2 Bibliotheksausweisgebühr § 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung § 4 Leihfristverlängerungsgebühr § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg § 6 Versäumnisgebühr § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung § 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen § 9 Auslagen § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren § 11 Inkrafttreten Anlage § 1 Benutzung (1) Die Benutzung der in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg verfügbaren Ange- bote ist gebührenfrei. (2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. (3) Entstehen durch die Benutzung oder für von der Benutzerin /dem Benutzer beauftragte Leistungen Aus- lagen, so sind diese neben den Gebühren zu erstatten. § 2 Bibliotheksausweisgebühr (1) Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist gebührenfrei. (2) Für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Ö 12Ö 12 362 § 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung (1) Die Jahresgebühr berechtigt d ie Benutzerinnen und Benutzer für zwölf Monate ab dem Eintrag der Ge- bühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 15,00 Euro; für Schülerinnen und Schüler, Stu- dierende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen sowie Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,50 Euro. Eine Ermä- ßigung wird nur gegen entsprechenden Nachweis gewährt. (2) Die Vierteljahresgebühr berechtigt d ie Benutzerinnen und Benutzer für drei Monate ab dem Eintrag der Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 6,00 Euro. (3) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei. § 4 Leihfristverlängerung (1) Für Angebote für Kinder ist die Leihfristverlängerung gebührenfrei. (2) Für Angebote für Jugendliche wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro für jede einzelne Ausleihe erhoben. (3) Für alle anderen Ausleihen wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro für jede einzelne Ausleihe erhoben. § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Angebots aus den Beständen der Stadtbibli- othek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (2) Für die Bereitstellung eines über den auswärtigen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsätzen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von Kopien wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben. (4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu dieser Sat- zung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist. § 6 Versäumnisgebühr (1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende Gebüh- ren je entliehenem Angebot und angefangener Versäumniswoche erhoben: 1. für Kinderangebote 0,10 Euro; 2. für Jugendangebote 1,00 Euro; 3. für alle anderen Angebote 2,00 Euro. 363 Anlage 2 (2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe der Ausleihe, mit einer verspäteten Leihfristverlän- gerung der Ausleihe oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Ausleihen gemäß § 6 Abs. 5 StBS als verloren gelten. § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung (1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. (2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Ermittlung einer geänderten Adress e bzw. eines geänderten Namens erforderlich, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. § 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen Sind Benutzerinnen und Benutzer gemäß § 6 Abs. 4 StBS ersatzpflichtig, wird für jede zu ersetzende Ausleihe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. § 9 Auslagen Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben 1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen; 2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. besonderes Verpackungsmaterial; 3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fotoarbeiten) verauslagte Beträge. § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren entstehen 1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises; 2. im Falle des § 3 Abs. 1 und 2 mit dem Eintrag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Be- nutzerkonto; 3. im Falle des § 4 Abs. 2 und 3 mit der Leihfristverlängerung; 4. im Falle des § 5 mit der jeweiligen Bereitstellung oder der Inanspruchnahme; 5. im Falle des § 6 mit Überschreiten der Leihfrist; 6. im Falle des § 7 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung; 7. im Falle des § 7 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung; 8. im Falle des § 8 mit Beginn der Bearbeitung des Ersatzfalles; 9. im Falle des § 9 mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit Entstehen der Aufwendungen. 364 (2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine W oche nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldnerin bzw. Gebühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entstehung einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu vertreten hat oder Leistungen in Anspruch genommen oder beauf- tragt hat. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleich- zeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS – StBGebS) vom 1 4. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 431), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 458). 365 Stand: 01.02.2023 Übersicht der Gebühren und -arten der Stadtbibliothek Nürnberg Gebührenart Definition Gebühr aktuell und Anmerkungen Ab 01.07.2023 Adressermittlung Manuelle Vergabe. Geregelt nach StBGebS §7 Abs 2. Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR; Adressermittlung erfolgt im Fachteam Service/Rezeption durch Abfrage im Melderegister Unverändert 5,00 EUR Erster und weiterer Ersatzausweis Automatische Vergabe bei Funktion "Neuer Ausweis" in aDIS. Bei Gebührenvergabe keine Unterscheidung zwischen 1. und weitere Ersatzausweise. Geregelt nach StBGebS §2 Abs 2. Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR Unverändert 5,00 EUR Verlustbearbeitung - Medium Bearbeitungsgebühr pro Exemplar; automatische Vergabe bei Verlustbearbeitung; Geregelt nach StBGebS §8. Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR Unverändert 5,00 EUR Jahresgebühr Automatische Vergabe bei Neuanmeldung und Ausweisver- längerung in aDIS je nach Benutzergruppe und Dauer. Geregelt nach StBGebS §3. Bislang: 15 EUR für 12 Monate, 7,50 EUR (erm.), 6 EUR für 3 Monate Fälligkeit entsteht bei Anmeldung bzw. (künftig) bei automati- sierter Verlängerung des Ausweises (Abomodell). 20 EUR für 12 Monate, 10 EUR (erm.), keine Nutzung für 3 Monate Medienschaden zur manuellen Vergabe. Gemäß StBS §9 Abs. 4 Gebühren für beschädigte Medien werden erhoben, wenn ein mehrteiliges Medium nicht vollstän- dig ersetzt werden muss. Bspw. für beschädigte Hüllen oder Verpackungen bei CDs/DVDs. StB führt eine Liste mit Gebührenhöhe für einzelne Medien- schäden zur einheit- lichen Verwendung. Nach bestehendem Verfahren 2. Medien- erinnerung automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Nach §7 Abs. 1 StBGebS Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR Unverändert 5,00 EUR 2. Gebühren- erinnerung automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Nach §7 Abs. 1 StBGebS Bearbeitungsgebühr 5,00 EUR Unverändert 5,00 EUR Ö 12Ö 12 366 Stand: 01.02.2023 Gebührenart Definition Gebühr aktuell und Anmerkungen Ab 01.07.2023 Leihfrist- verlängerung automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Konditionen geregelt über Standort und Benutzergruppe. Nach §4 StBGebS Medien für Kinder kostenfrei Medien für Jugend- liche 0,50 EUR pro Medium alle übrigen Medien 1 EUR pro Medium Einmalige gebührenfreie Verlängerung Medienbereitstellung Vormerkung automatische Vergabe bei entsprechender Funktion. Nach §5 Abs. 1 StBGebS 1,5 EUR Bearbei- tungsgebühr für Medienbereitstellung; 2,50 EUR Medienbereitstellung Reservierung manuelle Vergabe bei Bereitstellung verfügbarer Medien aus dem Freihandbestand (z.B. bei telefonischer Bestellung) 1,5 EUR Bearbei- tungsgebühr für Medienbereitstellung; 2,50 EUR Wertersatz automatische Vergabe bei Funktion Verlustbearbeitung. Gemäß StBS §9 Abs. 4 Der Ersatzwert in Geld ist in der Regel der StB-Beschaffungspreis = „Preis“ minus 25% = „Wertersatz“. Für die Alt-/Magazinbestände bei StB/1-BE wird der StB-Beschaffungspreis immer durch einen Verantwortlichen überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Bei der Art „1 Beschaffung Ersatzexemplar“ entfällt der Wertersatz bei der Gebührenberechnung. Unverändert nach bestehendem Verfahren Verspätete Rückgabe - Standardausleihe automatische Vergabe der Säumnisgebühr bei Überschreiten der Leihfrist je entliehenem Medium und angefangener Versäumniswoche. Gemäß StBS §6 Bei einer Standardausleihe berechnet sich die Fälligkeit automatisch entsprechend dem Medientypcode und den hinterlegten Schließtagen. Die Sonderleihe kann in Ausnahmefällen bspw. beim Verleih von Präsenzexemplaren genutzt werden. Hier wird die Fälligkeit manuell vergeben. 1. für Kindermedien 0,10 EUR; 2. für Jugendmedien 1,00 EUR; 3. für alle anderen Medien 2,00 EUR. 0,20 EUR für Kinder- und Jugendmedien 4 EUR für alle anderen Medien 367 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage UwA/001/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Umweltausschuss 08.02.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) Sachverhalt (kurz): Schafbeweidung ist eine jahrhundertealte Tradition zur Landschaftspflege und hat seit langem auch seinen festen Platz in der Großstadt Nürnberg. Die Wanderschäferei, aber auch die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Umweltverwaltung, diese Tradition zu wahren und zu schützen. Zu diesem Zweck soll in Fortführung eines Pilotprojekts in Gebersdorf, wo bereits seit 2020 eine Reglementierung der Hundehaltung während der Beweidung per Einzelanordnungen verfügt wurde, auf mehreren beweideten Flächen innerhalb des Stadtgebiets ein Wege- und Anleingebot für Hunde per Verordnung festgesetzt werden. Die Ausweitung des Reglements auf mehrere Flächen über die Gebersdorfer Wiesen hinaus geht auch auf eine Initiative der Mitglieder des Umweltausschusses in der Sitzung vom 16.06.2021 zurück. Mit dem vorgelegten Entwurf wird der entsprechende Beschluss begehrt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 13Ö 13 368 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2023 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Erlass der Beweidungsverordnung hat keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen. 369 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2023 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 370 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/001/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Umweltausschusses vom 08.02.2023 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) beschlossen. 371 1 Erlass einer Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg; (Beweidungsverordnung – BewVO) Sachverhalt Die Schafbeweidung ist eine jahrhundertealte Tradition zur Landschaftspflege und gehört seit langem auch z ur Großstadt Nürnberg. Der Schafzug über den Hauptmarkt landet mit spektakulären Bilder n regelmäßig auf den Titelseiten der lokalen Presse. Die Wanderschäferei, aber auch die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen wichtigen Beitr ag zur Biodiversität in unsere m urbanen Lebensraum. Durch die Pflege von Wiesenflächen mit Hilfe einer Schafbeweidung werden diese in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit entwickelt und bieten so geschützten Tier- und Pflanzenarten den so wichtigen Rückzugs- und Lebensraum, der in unserer Landschaft immer knapper wird. Verglichen mit einer maschinellen Mahd ist die Bew eidung dynamischer und ressourcenschonender. Deshalb ist es Ziel und Anspruch der Umweltverwaltung diese wertvolle Tradition im Stadtgebiet zu erhalten und zu schützen. In einer dicht besiedelten Großstadt wie Nürnberg bleiben Konflikte hinsichtlich der Nutzung begrenzter Flächen freilich nicht aus. In diesem Fall ist es vor allem das Zusammentreffen von Hunden und Schafherde n, was bereits zu Schäden und Streitigkeiten geführt hat. Oftmals mangelt es an Rücksichtnahme auf die Sensibilität der Schafe und Hütehunde, sei es aus Unwissen oder Anspruchsdenken. Schafe sind sehr ängstliche Tiere und reagieren panisch, wenn sich fremde Hunde der Herde nähern. Hütehunde haben die Aufgabe, die Herde vor Eindringlingen wie beispielsweise fremden Hunden zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Herde bei Panik nicht ausbricht. Schafherde der Rasse „Rouge du Roussillon“ in Gebersdorf Ö 13Ö 13 372 2 Um solche Konflikte zu ver meiden und damit zur Erhaltung und zum Schutz der Schafbeweidung in Nürnberg beizutragen, schlägt die Verwaltung eine Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) vor. Darin wird für ausgewählte Weideflächen ein Wege- und Anleingebot für die Zeiten der Beweidung festgesetzt. Die ersten Ansätze einer ordnungsrechtlichen Unterstützung der Beweidungstätigkeit wurden in Gebersdorf unternommen. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Naturschutzwacht, Informationstafeln, Aufklärung durch Mitarbeiter der NOA.kommunal) war auf Basis freiwilliger Verhaltensregeln eine Beweidung ohne Gefährdung des Hütehundes und der Schafherde nicht möglich. Aus diesem Grund wurden für die Jahre 2020 bis 2022 Allgemeinverfügungen erlassen, mit welchen verboten wurde, auf den Wiesen Hunde mitzuführen, wenn die Wiesen beweidet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Hundereglementierung während der Beweidung positive Auswirkungen auf die Durchführung dieser hat. Für die angestrebte konfliktfreie Koexistenz von B eweidung und Freizeitnutzung stellt das Verbot ein wichtiges Reglement dar. Dies ha ben die örtliche Schäferin und der örtliche Naturschutzwächter bestätigt. Nun soll die Regleme ntierung nicht mehr in Form von kontinuierlich neu zu erlassenden Einzelanordnungen, sondern dauerhaft für die Zeit der Beweidung und um weitere Flächen ergänzt, festgesetzt werden. Diese Ergänzung folgt auch der Beratung in der Umweltausschusssitzung vom 16.06.2021, in welcher der einstimmige Beschluss gefasst wurde, eine solche Verordnung für die Gebersdorfer Wiesen auf den Weg zu bringen. Der Beschluss wurde jedoch verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit weitere beweidete Flächen unter das vorgesehene Reglement gefasst werden könn en. Diesen Prüfauftrag hat die Umweltverwaltung wahrgenommen. Spaziergänger neben der Schafherde 373 3 Es wurden alle beweideten Flächen im Stadtgebiet Nürnberg einer Prüfung hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Normsetzung unterzogen. Dies wurde nach Ortseinsichten und Unterredungen mit Schäferin und Schäfer für sechs Flächen im Stadtgebiet bejaht. Die Flächen können dem Verordnungstext und den Karten entnommen werden. Die Normsetzung betrifft also die Wiesen in Gebersdorf und Flächen eines Wanderschäfers. Hinsichtlich weiterer beweideter Flächen im Norden und Süden des S tadtgebiets hat die Prüfung sowie Unterredungen mit dem Schäfer und dem Landschaftspflegeverband Nürnberg e. V. keine Notwendigkeit für eine Normsetzung ergeben. Für die beweideten Flächen in den Naturschutzgebieten Pegnitztal Ost und Hainberg besteht bereits ein Reglement über die Naturschutzgebietsverordnungen. Das Verfahren sieht vor der Begutachtung im Umweltauss chuss einen Beschluss im Naturschutzbeirat vor. Dieser wurde am 10.01.2023 wie folgt gefasst: „Der Beirat begrüßt die von der Verwaltung vorgestellte Beweidungsverordnung. Die Wanderschäferei und die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Der Beirat unterstützt die vorgestellte Verordnung, die diese Tradition schützen soll.“ Um eine Akzeptanz für die Regelungen in der Bürgerschaft zu erreichen, wurden die örtlichen Bürgervereine im Dezember 2022 über den Verordnungserlass informiert und hatten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Auch die privaten Eigentümer und die Kreisgruppe Nürnberg-Stadt des BUND Naturschutz in Bayern e. V. sowie die Kreisgruppe Nürnberg des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. wurden informiert. Es wurden keine wesentlichen Einwendungen erhoben. Mit Erlass der Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) würde die praktische Arbeit der Schäferinnen und Schäfer in Nürnberg unterstützt und ein Zeichen für den Erhalt der Beweidungstradition und damit für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg sowie dem Schu tz und der Förderung der Biotop- und Artenvielfalt im Stadtgebiet gesetzt werden. 374 ___________________________________________________________ _ 1 Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg (Beweidungsverordnung – BewVO) Vom …............................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 352), folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Zweck und Geltungsbereich § 2 Verbote § 3 Befreiung § 4 Ordnungswidrigkeiten § 5 Inkrafttreten Anlagen 1 bis 6 § 1 Zweck und Geltungsbereich (1) Im Stadtgebiet Nürnberg werden einige Wiesenflächen zum Zwecke der Landschaftspflege durch Schäfer beweidet. Die Beweidung ist eine wertvolle Form der Landschaftspflege, dient der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Nürnberg sowie dem Schutz und der Förderung der Biotop- und Artenvielfalt im Stadtgebiet. Im Rahmen der Beweidungstätigkeit kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu konfliktären Situationen zwischen Schafherden mit Hütehunden und anderen Hunden. Um solche Konflikte, die sowohl an den Schafen als auch den beteiligten Hu nden Schäden nach sich ziehen können, in der Zukunft möglichst zu verhüten, wird das Recht zum Mitführen von Hunden auf den beweideten Flächen in Nürnberg unter Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt. (2) Folgende Wiesenflächen dienen der Beweidung im Sinne des Abs. 1: 1. Rehhof Ost: Wiesenfläche östlich der Landenwiesenstraße 2. Rehhof West: Wiesenfläche südwestlich der Landenwiesenstraße 3. Gebersdorfer Wiesen: Wiesenfläche zwischen Rednitz, Gebersdorfer Straße und Hainbergstraße 4. Moorenbrunnfeld: Wiesenfläche zwischen Gleiwitzer Straße, Liegnitzer Straße und Oelser Straße 5. Gleiwitzer Straße Nord: Wiesenfläche zwischen Gleiwitzer Straße und Oberem Brandgraben 6. Gleiwitzer Straße Süd: Wiesenfläche südwestlich der Gleiwitzer Straße und des Oberen Brandgrabens. Ö 13Ö 13 375 ___________________________________________________________ _ 2 Der Geltungsbereich und der genaue Grenzverlauf der Flächen ergeben sich aus den Karten Nrn. 1 , 2 und 5 (M 1:2.500) und den Karten Nrn. 3 , 4 und 6 (M 1:5.000) der unteren Naturschutzbehörde vom 20.12.2022, die als Anlagen 1 bis 6 Bestandteil dieser Verordnung sind. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie. § 2 Verbote Wenn auf den in § 1 Abs. 2 genannten Wiesenflächen eine Schafherde anwesend ist, dürfen Hunde nur auf den in den Karten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 rot dargestellten Wegen mitgeführt werden. Die Hunde sind auf diesen Wegen mit einer Leine von höchstens 120 cm Länge anzuleinen. § 3 Befreiung (1) Von den Verboten dieser Verordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschlie ßlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutba ren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. (2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 4 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro belegt werden, wer Hunde 1. entgegen § 2 Satz 1 außerhalb der dort genannten Wege oder 2. entgegen § 2 Satz 2 auf diesen Wegen mit einer Leine von mehr als 120 cm Länge oder unangeleint mitführt. § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 376 KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 1: REHHOF OST GEMARKUNG: Maßstab: 1:2.500 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Stadtgrenze DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG Die Verordnung wurde vom Stadtrat am beschlossen. Nürnberg, den Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Für die Richtigkeit der Karte Nürnberg, den 20.12.2022 Stadt Nürnberg Umweltamt gez. Köppel Dr. Klaus Köppel Amtsleitung¯ ANLAGE 1 LAUFAMHOLZ 0 50 100 150 Meter Ö 13Ö 13 377 KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 2: REHHOF WEST GEMARKUNG: Maßstab: 1:2.500 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Stadtgrenze DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG Die Verordnung wurde vom Stadtrat am beschlossen. Nürnberg, den Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Für die Richtigkeit der Karte Nürnberg, den 20.12.2022 Stadt Nürnberg Umweltamt gez. Köppel Dr. Klaus Köppel Amtsleitung¯ ANLAGE 2 LAUFAMHOLZ 0 50 100 150 Meter Ö 13Ö 13 378 KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 3: GEBERSDORFER WIESEN GEMARKUNG: Maßstab: 1:5.000 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Stadtgrenze DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG Die Verordnung wurde vom Stadtrat am beschlossen. Nürnberg, den Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Für die Richtigkeit der Karte Nürnberg, den 20.12.2022 Stadt Nürnberg Umweltamt gez. Köppel Dr. Klaus Köppel Amtsleitung¯ ANLAGE 3 GROSSREUTH B. SCHWEINAU 0 50 100 150 200 Meter Ö 13Ö 13 379 KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 4: MOORENBRUNNFELD Maßstab: 1:5.000 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Stadtgrenze DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG Die Verordnung wurde vom Stadtrat am beschlossen. Nürnberg, den Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Für die Richtigkeit der Karte Nürnberg, den 20.12.2022 Stadt Nürnberg Umweltamt gez. Köppel Dr. Klaus Köppel Amtsleitung¯ ANLAGE 4 GEMARKUNG: LANGWASSER 0 50 100 150 200 Meter Ö 13Ö 13 380 KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 5: GLEIWITZER STRASSE NORD GEMARKUNG: Maßstab: 1:2.500 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Stadtgrenze DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG Die Verordnung wurde vom Stadtrat am beschlossen. Nürnberg, den Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Für die Richtigkeit der Karte Nürnberg, den 20.12.2022 Stadt Nürnberg Umweltamt gez. Köppel Dr. Klaus Köppel Amtsleitung¯ ANLAGE 5 LANGWASSER 0 50 100 150 Meter Ö 13Ö 13 381 KARTE ZUR BEWEIDUNGSVERORDNUNG 6: GLEIWITZER STRASSE SÜD GEMARKUNG: Maßstab: 1:5.000 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg 2022 VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG ZEICHENERKLÄRUNG: Geltungsbereich Wege gemäß § 2 BewVO Stadtgrenze DIESE KARTE IST BESTANDTEIL DER VERORDNUNG ÜBER DEN SCHUTZ DER BEWEIDUNG IM STADTGEBIET NÜRNBERG Die Verordnung wurde vom Stadtrat am beschlossen. Nürnberg, den Stadt Nürnberg Marcus König Oberbürgermeister Für die Richtigkeit der Karte Nürnberg, den 20.12.2022 Stadt Nürnberg Umweltamt gez. Köppel Dr. Klaus Köppel Amtsleitung¯ ANLAGE 6 LANGWASSER 0 50 100 150 200 Meter Ö 13Ö 13 382 Naturschutzbeirat 156. Sitzung am 10. Januar 2023 Anlage zu TOP 3 Vorstellung Beweidungsverordnung Beschlussfassung zur Verordnung über den Schutz der Beweidung im Stadtgebiet Nürnberg Beschluss des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 10. Januar 2023 - einstimmig - Der Beirat begrüßt die von der Verwaltung vorgestellte Beweidungsverordnung. Die Wander- schäferei und die örtlich als landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzte Schafbeweidung, leisten einen sehr wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zur Biodiversität in unserem urbanen Lebensraum. Der Beirat unterstützt die vorgestellte Verordnung, die diese Tradition schützen soll. Am 10.01.2023 gez. Britta Walthelm (Vorsitzende) Ö 13Ö 13 383 Mitten in der Großstadt Ö 13Ö 13 384 385 <3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Schafe gehören zu den ältesten Nutztieren der Welt. Seit Jahrhunderten gestalten sie unsere Landschaft. Auch in Nürnberg hat die Beweidung das Stadtbild in besonderer Weise geprägt. Ein großer Teil unserer Stadtfläche ist auf Sand gebaut. Es sind vor allem diese wenig ertragreichen Sandböden, die traditionell beweidet werden. Ist die Haltung von Schafen in der Großstadt mit ihren zahlreichen Nutzungsansprüchen überhaupt noch möglich? Diese schöne Broschüre zeigt, wie es geht – und dass Idealist sein muss, wer heute als Schäfer oder Schäferin exis- tieren will. Ihnen gebührt für ihre Arbeit unser großer Respekt und unsere Unterstützung. Die Schafhutungen sind für die biologische Vielfalt in Nürnberg von besonderer Bedeutung. Zahlreiche Pflanzen und Tierarten finden nur noch in diesen alten Kulturlandschaften einen Lebensraum. Die Nürnberger Weideflächen sind alle Bestandteil der „Sandachse Franken”, einem Netz bedeutsamer Sandlebensräume, die sich entlang der Flüsse Regnitz, Pegnitz und Rednitz sowie deren Zuflüssen von Bamberg im Norden bis Weißenburg im Süden ziehen. Die wolligen Vierbeiner gestalten Freiräume mit Weitblick und hohem ästhetischen Wert, die für uns Menschen besonders reizvoll sind. Ein hohes Maß an Abwechslung durch verschiedenste Landschaftselemente wie Gehölzgrup- pen, Hecken oder Einzelbäumen macht Weideflächen zu attraktiven parkähnlichen Erholungsgebieten. Die Schäferei ermöglicht eine ressourcenschonende Pflege dieser Freiräume. Die Herstellung von Produkten wie Schafwolle, Schafskäse oder Lammfleisch eröffnet regionale Vermarktungsmöglich- keiten – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Zudem bietet die Schäferei eine Möglichkeit für naturferne Stadtmenschen und ihre Kinder, Nutztiere inmitten der Großstadt zu erleben. Besuchen Sie bei Gelegenheit einmal einen Schafschur- tag und erleben Sie, wie fasziniert Alt und Jung von den Schafen sind. Die kulturellen und ökologischen Hintergründe der Beweidung mit Schafen und insbesondere der Wanderschafhal- tung sind vielen von uns nicht mehr bekannt. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese besondere Welt, die zum Glück in Nürnberg noch existiert, näher bringen. Ich wünsche Ihnen allen viel Freude beim Blättern – und interessante Begegnungen mit den Schafen in unserer Stadt. Dr. Peter Pluschke Referent für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg Dr. Peter Pluschke 386 <4 Wohn- und Schlafplatz für unterwegs – der Schäferwagen Wanderschäferei – eine uralte T radition Die Wanderschäferei hat ganze Kulturlandschaften geprägt – mit hoher Bedeutung für biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung. Im Jah- resverlauf führen die Schäfer ihre Herde je nach Futterangebot von Weide zu Weide. Dabei müssen weite Strecken zurückgelegt werden. Vor allem die Sommer- und Winterweiden liegen oft weit auseinander. 365 Tage unter freiem Himmel Ob Kälte, Hitze, oder Regen – der Schäfer zieht bei jedem Wetter mit seinen Schafen zu den Futterplätzen. Bis zu 15 Kilometer können es an manchen Tagen sein. Die Schäfer verbringen mit ihren Tieren fast das ganze Jahr unter freiem Himmel. Nur die Mutterschafe und Lämmer bleiben zeitweise in den Stallungen. Ohne diese traditionelle Nutzung würde so manches charakteristische Land- schaftsbild in der Region rund um Nürnberg verloren gehen. Die uralte Tradition wird jedoch nur noch von wenigen Menschen aufrechterhalten. Wohn- und Schlafplatz für unterwegs – der Schäferwagen ....................... ....................... .......................Gebersdorf HainbergI I 387 <5 Die Reise durch das Stadt- gebiet birgt zahlreiche Herausforderungen. Die Schäfer nutzen die frühen Morgenstunden, um die Tiere sicher über verkehrs- reiche Straßen führen zu können. Insgesamt drei Wanderschäfer sind heute noch in und am Rande der Stadt unterwegs. Große Bereiche des Stadt- gebietes von Nürnberg wurden früher beweidet. Einige der alten Triebwege sind heute noch vorhanden und werden genutzt (rote Pfeile). ....................... ....................... Pegnitztal Moorenbrunnfeld I I 388 < 6 Der Nürnberger Wanderschäfer Erich Kißlinger hat sich mit seiner Familie schon in sechster Generation der Schäferei verschrieben. Der Wanderschäfer zieht von Nürnberg aus mit einem Teil der Herde über 100 km weit bis nach Oberfranken in die Fränkische Alb. Der Sohn ist in seine Fußstapfen getreten, betreut eine eigene Herde rund um Nürnberg und bildet auch Lehrlinge aus. Trotz der schwierigen Arbeitsbedingungen bei Wind und Wetter gibt es für die Kißlingers keinen schöneren Beruf. Ohne die Herde würden auch in der Fränkischen Schweiz viele prä- gende Landschaftselemente ihren Charakter verlieren. Seit sechs Generationen Heute sind es nur noch wenige Flächen im Umkreis des Nürnberger Flughafens, die von den Kißlingers im Stadtgebiet beweidet werden. Erich Kißlinger erinnert sich, dass bis in die 1960er-Jahre noch ca. zehn selbstständige Schäfereien in Nürnberg tätig waren. ....................... 389 <7 ” Die Schäferei ist wie eine Sucht: Hat man einmal damit angefangen, kommt man nicht mehr davon los.“ I In der Herde laufen auch Zie- gen und Esel mit. Gerade auf stark zugewachsenen Flächen sind sie von unschätzbarem Wert, da sie bevorzugt an Ge- hölzen knabbern und dichten Gebüschflächen wieder ihren offenen Charakter verleihen. Schäferin Luisa Belz Erich Kißlinger in Berufskleidung mit Hirtenstab 390 < HAINBERG 8 ....................... Der Hainberg ist durch die militärische Nutzung als Truppenübungs- platz bis in die 1990er-Jahre von moderner Landwirtschaft und Bebauung verschont geblieben. Heute beheimatet das 213 Hektar große Gebiet die größte Sand- magerrasenfläche Nordbayerns. Charakteristisch für die nur locker bewachsenen kargen Sandflächen ist das Silbergras. Die Silbergrasflu- ren gehören zu den gefährdetsten Vegetationsbeständen Bayerns. Die herausragende Qualität des europaweit geschützten Flora-Fauna- Habitat-Gebietes ist nur durch die Schafbeweidung zu erhalten. Die goldbraunen Merinoschafe der Schäferei Wüst verbringen hier einen Großteil des Jahres und sorgen so für die Pflege der Sandmagerrasen. Im Herbst und Winter zieht die Herde zu den Winterweiden nach Norden über den Regnitzgrund bis nach Herzogenaurach. Ein Relikt Nürnberger Sandlandschaften Aufgrund seiner hohen Bedeutung für den Naturschutz wurde der Hainberg der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Bewahrung übertragen. Der größte Teil liegt im Landkreis Fürth. Eine hier vorkommende Pflanzenkuriosi- tät ist der „Österreichische Beifuß“. Das Vorkommen soll auf kroatische Soldaten zurückgehen, die ihn im Dreißigjährigen Krieg als Weingewürz ansäten. Damals war der Hainberg Teil des Wallenstein- schen Lagers mit rund 80.000 Menschen und 15.000 Pferden. 391 <9 Eine Rarität am Rande der Großstadt ist die am Boden brütende Heidelerche. In der weit- läufigen, wüstenartigen Sandlandschaft auf dem Hainberg findet sie ideale Bedingungen. Die Ziegen in der Herde sorgen dafür, dass die Büsche sich nicht weiter ausbreiten. Erste Pionierpflanze auf den lockeren Sanden ist das Silbergras 392 < PEGNITZTAL ....................... 10 Das Landschaftsschutzgebiet Pegnitztal Ost ist eine historisch gewachsene Kulturlandschaft mit einer enormen Vielfalt an Lebensräumen. Neben den blütenreichen Mähwiesen gehören die Weiden mit den Schafen schon lange zum charakteristischen Bild. Das Pegnitztal ist nur eine von mehreren Stationen des Wanderschäfers Fritz Imsch. Die Herde beginnt im Frühjahr ihre Reise im Landkreis Nürn- berg bei Rückersdorf und zieht mehrmals im Jahr mitten durch das Stadt- gebiet. Ohne die Bewirtschaftung, ohne das Mähen und Beweiden, ginge die attraktive und schützenswerte Vielfalt in der Auenlandschaft verloren und damit die besondere Qualität dieses Gebiets, das auch für Erholung und Naturerleben von großer Bedeutung ist. Ein Idyll mit Stadtanbindung Der hohe Artenreichtum macht das Tal zwischen Satzinger Mühle und Autobahn zu dem wohl ökologisch wertvollsten Naturraum Nürnbergs. Es soll deswegen als Naturschutz- gebiet ausgewiesen werden. 393 <11 Schafparade: Einzug ins Pegnitztal. Schäfer Fritz Imsch hat seine Herde immer im Blick. Die Schafbeweidung hat im Pegnitztal lange Tradition 394 < MOORENBRUNNFELD 12 ....................... Das heutige Moorenbrunnfeld war noch zu Anfang des 20. Jahrhun- derts ein kleiner Teil einer ca. 220 Hektar großen Brache, die infolge wiederholter Waldbrände entstanden war. Im Zweiten Weltkrieg wur- de es militärisch als Lager der Wehrmacht genutzt. Durch die nachfol- gende Beweidung ist ein vielfältiges Landschaftsmosaik entstanden, das heute als Natur- und Erholungsraum unverzichtbar geworden ist. Ein einzelner Baum, eine kleine Strauchgruppe, weite Ausblicke – dieser natürliche Wechsel verschiedener Landschaftselemente macht den ästhetischen Reiz dieses Gebietes aus. Durch die Pflege der Schafe ist diese, für uns Menschen so reizvolle, parkähnliche Landschaft entstanden – und das ganz ohne planende menschliche Hand. Ein Paradies für gestresste Großstadtseelen Das Areal auf beiden Seiten der Gleiwitzer Straße gehört zu den größten Weideflächen des Schäfers Fritz Imsch im Nürnberger Stadtgebiet. 395 <13 Durch wechselnde Beweidung und Boden- verhältnisse entsteht ein Mosaik aus verschiedenen Landschaftselementen. Für die Nacht hat der Schäfer sogenannte Pferchflächen, auf denen die Schafe sicher verblei- ben können. Die Zauneidechse findet in der reich gegliederten Landschaft Sonnenplätze, Versteckmöglichkeiten und lockere Sande zur Eiablage. 396 < GEBERSDORF 14 ....................... Die kleine Schafherde auf den Gebersdorfer Wiesen gehört zu den wenigen noch lebenden „Rouge du Roussillon“, eine stark bedrohte Schafrasse aus den Pyrenäen. Die besonders robusten und an- passungsfähigen Tiere waren vor 30 Jahren fast ausgestorben. Ein eigenes Erhaltungszuchtprogramm sorgt mit Unterstützung des Tier- gartens Nürnberg dafür, dass das genetische Potenzial dieser alten Schafrasse nicht verloren geht. Früher gab es vielfältige regionale Nutztierrassen. Durch die Industri- alisierung und die Zucht von Hochleistungsrassen sind alte und sehr anpassungsfähige Tiere allmählich verdrängt worden. Die ursprünglichen und noch auf kein Leistungsmerkmal gezüchteten Rotkopfschafe sind eine von drei Nutztierrassen, die sowohl Milch, Fleisch als auch hochwertige Wolle liefert. Sie gehören zu den Fuchs- schafen und sind an der rötlichen Färbung von Kopf und Beinen zu erkennen. Vielfalt macht bunt Seitdem die Rotkopfschafe der Züchterin Heidi Stafflinger im Auftrag des Umwelt- amtes der Stadt Nürnberg das kleine Wiesenareal bei Gebersdorf beweiden, hat sich eine hohe Artenvielfalt auf den städtischen Flächen eingestellt. 397 <15 Durch die Beweidung haben sich auf den Gebersdorfer Wiesen seltene Pflanzenarten, wie z.B. die Sand-Gras- nelke, wieder ausbreiten können. Die anspruchslosen Tiere können besonders bei der Landschaftspflege von nährstoffarmen Standorten eingesetzt werden. Die Erhaltung genetischer Ressourcen alter anpassungs- fähiger Rassen gewinnt heute immer mehr an Bedeutung. 398 <16 Per Anhalter zur nächsten Weide Der Schaftrieb ist ein leben- des Biotopverbundsystem. An Fell, Klauen und im Kot „reisen“ Samen und Sporen, Spinnen, Käfer, Heuschre- cken, Schnecken und sogar Reptilien „per Anhalter“ mit. Ziehende Schafherden vernetzen so Lebensräume miteinander, die isoliert in der heute stark fragmentier- ten Landschaft liegen. Dies ermöglicht den genetischen Austausch bedrohter Tier- und Pflanzenarten und erhöht die Artenvielfalt. 399 < 17 Seltene Lebensräume In Nürnberg sind es vor allem die kargen und für die Landwirtschaft wenig attraktiven Sandböden, die seit alters her beweidet werden. Diese nährstoffarmen Böden bildeten sich vor ca. 10.000 bis 20.000 Jahren durch starke westliche Winde und durch Ablagerungen der alten Flusssysteme. Ähnliches ereignete sich im gesamten Mittelfränkischen Becken von Pleinfeld im Süden bis Bamberg im Norden. Die Beweidung sorgte dafür, dass sich entlang dieser sogenannten „Sandachse Franken“ über Jahrhunderte hinweg gehölzarme landschafts- prägende Sandmagerrasen entwickelten. Neben den heute noch beweideten Kerngebieten am Hainberg, im Pegnitztal Ost und im Moorenbrunnfeld zieht sich diese Sandachse mit weiteren Sand- vorkommen durch das Nürnberger Stadtgebiet. Sie sind im Sebalder Reichswald, am Flughafen, in der Sandgrube am Föhrenbuck und auf weiteren kleinen Inseln zwischen Reichelsdorf und Kornburg zu erkennen. Seit die Schafhaltung nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkt abnahm, ging der Bestand an Sandtrockenrasen weiter zurück. Vor allem im Raum Nürnberg wur- den Weiden bebaut, aufgeforstet oder in Ackerflächen umgewandelt. Die noch vorhandenen Restbestände mit ihrer typischen Pflanzen- und Tierwelt sind daher von besonderer Bedeutung. 400 <18 1 Bei der Beweidung bleiben die Sande durch Tritt und Fraß der Schafe in Bewegung – und können immer wieder neu besiedelt werden. Der karge Pflanzenbewuchs und unbewachsene Sande sind im wahrsten Sinn des Wortes Lebensbedingung für die ver- schiedensten Insektenarten. Viele davon sind Raritäten und für die biologische Viel- falt von hoher Bedeutung. 1. Gefleckter Schmalbock 2. Grünwidderchen 3. Kleiner Feuerfalter 4. Rentierflechte 5. Himmelblauer Bläuling (Weibchen) 6. Himmelblauer Bläuling (Männchen) 7. Heide-Nelke 6 401 < 19 Mikrokosmos für kleine Überlebenskünstler Sandlebensräume gehören zu den faszinierendsten Lebensräumen unserer Region. Sie sind durch extreme Standortbedingungen gekennzeichnet. Die Böden trocknen schnell aus, Nährstoffe werden leicht ausgewaschen. Die Temperatur der Bodenoberfläche kann 70°C erreichen. Die Pflanzen und Tiere, die hier leben, sind Hungerkünstler, Wassersparer, raffinierte Räuber und Verwandlungsmeister. Sie tarnen sich, haben einen dichten Pelz, leben unter der Erde, speichern Wasser, sparen Energie und haben noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten gefunden, den kar- gen Lebensbedingungen auf Sand zu trotzen. Die Beschäftigung mit ihnen öffnet den Blick auf eine Lebenswelt, die sich dem flüchtigen Betrachter nur zu leicht entzieht. 1. Gefleckter Schmalbock 2. Grünwidderchen 3. Kleiner Feuerfalter 4. Rentierflechte 5. Himmelblauer Bläuling (Weibchen) 6. Himmelblauer Bläuling (Männchen) 7. Heide-Nelke 2 3 4 5 7 402 <20 Schäfer Karl-Ludwig Schwarz ”Das harte Leben — bei Wind und Wetter unter freiem Himmel — das ist nur was für Idealisten.“ 403 <21 Es ist ein idyllischer Anblick: Schafe grasen auf einer Wiese, daneben steht ein Schäfer mit Stock und Hut, begleitet vom treuen Hütehund. Die Realität ist weniger romantisch, als es auf den ersten Blick erscheint: Schafhaltung ist tägliche harte Arbeit, die Tage sind lang und das Einkommen oft nur noch unzureichend. Früher wurde der Beruf des Schäfers von Generation zu Generation weitergegeben. Heute ist es für die Betriebe schwer, Nach- wuchs zu finden. Der Beruf des Schäfers erfordert das ganze Jahr einen hohen Arbeitseinsatz der ganzen Familie. Heute existieren nur noch 242 Schäfereien in Bayern, ein Anteil von gerade einmal 0,2 Prozent aller land- wirtschaftlichen Betriebe. Schmaler Lohn für harte Arbeit Schafzüchterin Heidi Stafflinger ”Durch den Umgang mit der Natur besinnt man sich auf das Wesentliche: Geburt – Leben – T od.“ Immer auf Wanderschaft: Ein hartes, aber selbst- bestimmtes Leben. ”Der Beruf des Schäfers ist hart, aber ich würde mich jederzeit wieder für diese Arbeit entscheiden.“ Schäfer Erich Kießlinger I I 404 < 22 Der Hütehund ist unentbehrlich. Er ist unermüdlicher Arbeiter, unbe- stechlicher Freund und wichtigster Partner des Schäfers. Der Hund muss wachsam und mit hoher Verteidigungsbereitschaft die Herde immer unter Kontrolle haben. Das kann eine Herausfor- derung sein, wenn beim Wechsel der Weideflächen viel befahrene Straßen überquert werden müssen. Schafe sind von Natur aus sehr ängstlich. Unbekannte Geräusche oder andere Hunde in der Nähe beunruhigen die Herde und können schnell Panik auslösen. Hier hat der Hütehund die schwierige Aufga- be, die Herde zu beschützen und sie gleichzeitig trotz aller Aufregung zusammenzuhalten. Eine Beweidung von Landschaftsräumen und Erholungsflächen in der Stadt ist nur möglich, wenn ein intensives und vertrauensvolles Zusammenspiel aller Nutzer und gegenseitige Rücksicht gewährleis- tet sind. Es ist selbstverständlich, dass Spaziergänger mit Hund ihren Vierbeiner in der Nähe einer Schafherde an der Leine führen. Unverzichtbarer Part ner Hütehund, Schäfer und Her- de sind ein eng aufeinander abgestimmtes Team. Wie ein lebender Zaun muss der Hütehund die Herde zu- sammenhalten und führen. Die Arbeitsfreude und die Veranlagung zum Hüten sind bei ihnen bereits in den Genen verankert. Viel Geduld und Einfühlungs- vermögen in das Wesen des Hütehundes sind nötig, bis der Gehilfe gelernt hat, seine anspruchsvollen Aufgaben zu erfüllen. Die Ausbildung dauert etwa drei bis vier Jahre. 405 <23406 <24 Ungewaschene Schafwolle eignet sich als hochwertiger Langzeitdünger für Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Sie gibt langsam Nährstoffe an die Pflanzen ab und hält den Boden durch ihre hohe Wasserspeicherkapazität länger feucht. Zudem wird sie von Schnecken gemieden. Auch in Hochbeeten und für Kübel- pflanzen wird sie gerne eingesetzt. Unser tipp Das jedes Haar umhüllende Wollfett (Lanolin) sorgt dafür, dass keine Feuchtig- keit auf die Haut gelangt. So können sich Schafe das ganze Jahr bei Wind, Wetter und extremen Temperaturen im Freien wohlfühlen. Das wertvolle Lanolin wird auch als Kosmetikprodukt und in der Heilkunde verwendet. Wolle ist ein wertvoller nachwachsender Rohstoff, der als Textil oder Dämmstoff und seit neuestem auch als erprobter Nährstofflieferant für Pflanzen Verwendung findet. Die Beschaffenheit und Qualität der Wolle kann je nach Schafrasse sehr unterschiedlich sein. Bekannt für ihre besonders weiche und weiße Wolle sind die Merinoschafe. Bei der Schur eines Schafs fallen ca. drei bis vier Kilogramm Wolle an. Etwa so viel wie für zwei Wollpullover. Dennoch: Der größte Teil der hier gewonnenen Schafwolle wird zur wei- teren Verarbeitung ins Ausland transportiert. Der geringe Preis für die Schafwolle deckt nicht einmal die Schurkosten. Während das ursprüngliche, wilde Schaf noch Haare hatte, wurde das dauerhafte Schaffell erst durch Menschenhand gezüchtet. Ab diesem Zeitpunkt kam kein Schaf mehr ungeschoren davon. Die Wolle wurde bereits vor über 4.000 Jahren in Mitteleuropa zur Textilherstellung ge- nutzt. Ein perfekter Rohstoff Nur ca. 20 Prozent der Rohwolle verbleibt im Inland und wird über kleine Betriebe weiter verarbeitet. Die restliche Wolle wird direkt nach der Schur über Wollhändler ins Ausland verschifft. 407 <25408 <26 Ausschnitt von den Löffel- holzfenstern der Lorenz- kirche (aus der Werkstatt Albrecht Dürers). Die Fenster zeigen das Wappen der Nürnberger Patrizierfamilie Löffelholz von Kolberg. Es verdeut- licht die vielschichtige Rolle des Schafes in der Symbolik. Als Wappentier steht es für die Haltung und Zucht der Tiere in der Region. Als Teil der christlichen Ikonografie ist es Heilsbringer und steht als „Lamm Gottes“ für die Auferstehung Christi. Mythos Schaf ” Das schwarze Schaf“, ” Der Wolf im Schafspelz“, ” Ungeschoren davonkommen“, ” Sün- denbock“, ” Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“, ” Das schwarze Schaf“, ” Der ist belämmert“, ” Den Bock zum Gärtner machen“, Sie ist geduldig wie ein Lamm“, ” Schäfchen zählen“, ” Ich habe keinen Bock“, ” Einen Bock schießen“, ” Das schwarze Schaf“, ” Seine Schäfchen ins T rockene brin- gen“, ” Schä- ferstündchen“, ” Das schwar - ze Schaf“, ” Der Wolf im Schafspelz“, ” Ungeschoren davonkommen“, ” Sündenbock“, ” Das Schaf liegt auf Wol- le, egal wie es sich wendet“, ” Das schwarze Schaf“, ” Der ist belämmert“, ” Den Bock zum Gärtner machen“, Sie ist geduldig wie ein Lamm“, ” Schäfchen zäh- len“, ” Ich habe keinen Bock“, ” Einen Bock schießen“, ” Das schwarze Schaf“, ” Seine Schäfchen ins T rockene bringen“, ” Schäferstünd- chen“, ” Das schwarze Schaf“, ” Der Wolf im Schafspelz“, ” Ungeschoren davonkommen“, ” Sündenbock“, ” Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“, ” Das schwarze Schaf“, ” Der ist belämmert“, ” Den Bock zum Gärtner machen“, Sie ist geduldig wie ein Lamm“, ” Schäfchen zählen“, ” Ich habe keinen Bock“, ” Einen Bock schießen“, ” Das schwarze Schaf“, ” Seine Schäfchen ins T rockene bringen“, ” Schäferstündchen“, ” Das schwar - ze Schaf“, ” Der Wolf im Schafspelz“, ” Ungeschoren davonkommen“, ” Sündenbock“, ” Das Schaf liegt auf Wolle, egal wie es sich wendet“, ” Das schwarze Schaf“, ” Der Schafe gehören zu unseren ältesten Weggefährten. Sie wurden vor rund 10.000 Jahren domestiziert und begleiten seitdem uns Menschen. Zwischen Mensch und Schaf besteht seitdem eine enge Verbindung. Schafe gedeihen auf äußerst kargen Böden und unter widrigen klima- tischen Bedingungen. In vielen Regionen ist ihre Haltung die einzige Möglichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung. Die existenzielle Bedeutung der Tiere für die Menschen lässt sich durch zahlreiche Mythen, Sagen, Sprüche und Bräuche erkennen. Als symbol- trächtige Figuren sind der Hirte und seine Schafe tief in Mythologie und Religion verankert. Dem Schaf werden Attribute wie Unschuld und Fruchtbarkeit zugeordnet. Vom „Lamm Gottes“ bis zum „guten Hirten“ hat die Schafsymbolik im Christentum hohe Aussagekraft. Auch innerhalb der fernöstlichen Tierkreiszeichen steht das Schaf sowohl für Sanftmut und Sensibilität als auch für Unsicherheit und Abhängigkeit. Weltweit spielt das Schaf als Opfertier bei rituellen Handlungen eine wichtige Rolle. 409 <27410 < 28 Der Anblick einer grasenden Herde strahlt Ruhe und Gelassenheit aus und hat besonders für die Menschen innerhalb einer hektischen Großstadtatmosphäre hohe Anziehungskraft. Wenn die Schafe von einer Weide zur anderen wandern, müssen sie Straßen und Plätze, Unterführungen und Brücken überwinden. Es ist ein Erlebnis der besonderen Art, die Herde im Morgengrauen auf ihrer Reise durch das Stadtgebiet zu begleiten. Noch schlafen die Bürger, die Sonne hat gerade erst den Horizont erhellt. Das leise gemeinsame Traben und Schnauben der Tiere in der frischen Morgenluft wirkt hier seltsam befremdlich. Aber lässt man sich auf entschleunigte Weise vertrauensvoll als Teil der Gemeinschaft auf den alten bekannten Wegen mitziehen, gleitet das Alltagsgesche- hen mit jedem Schritt weiter in die Ferne. Erreicht die Herde ihr Ziel, ergießt sie sich auf die Weide wie ein zum Stillstand kommender Lavastrom. So finden die ersten Spa- ziergänger des Tages ein Naturschauspiel vor, das wie von Zauber- hand dorthin gesetzt wurde. Faszination Schafe Aufbruch zur Reise durch das Stadtgebiet Schafe bieten Stadtkindern eine der seltenen Gelegen- heiten, einmal Kontakt mit Nutztieren zu haben. ”Als Nürnbergerin interessiere ich mich schon seit Langem für die Magerrasenflächen, die ich seit meiner Kindheit faszinierend finde – mitsamt der Schafe, die dort manchmal zu sehen sind.“ Pfarrerin Susanne Bammessel, St. Lorenz Nürnberg 411 <29412 <30 Marinierzeit: 30 min. Zubereitungszeit: 10 min. Garzeit: 30 min. Zutaten für 4 Personen: 1 TL Zimt, gem. Kreuzkümmel, 2 TL Chilipulver 600g Lammschulter, 200g Aprikosen 2 Zwiebeln, 3 Knoblauchzehen 2 EL Olivenöl, 2 EL Butter, 1 Limette, Pfeffer, Salz 2 Lorbeerblätter koch tipp Lo kal und nachhaltig, direkt vom Erzeuger # Ziegenkäse # Schafskäse # Schafmilch # Lammkotelett # lammgulasch # lammhaxe # schaffelle # schafwolle # Filzwolle Zimt, Kreuzkümmel und Chilipulver mischen. Das Fleisch würfeln, in den Gewürzen wälzen und 30 min. kalt stellen. Aprikosen mit kochen- dem Wasser überbrühen und 30 min quellen lassen. Die Hälfte der Aprikosen in einem Sieb abtropfen lassen. Das Quellwasser auf 600ml auffüllen. Die Zwiebeln und den Knoblauch in grobe Stücke schneiden, zu den Aprikosen ins Wasser geben und im Mixer pürieren. In einer Pfanne Öl und Butter erhitzen und die gewürzten Fleischstücke scharf anbraten. Hitze reduzieren und die Aprikosenpaste, die restlichen ganzen Aprikosen, die Lorbeer- blätter und die in Scheiben geschnittene Limette dazugeben. Das Ragout zudecken und je nach gewünschter Konsistenz des Fleisches ca. 15-30 min. köcheln lassen. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Rohwolle, Schaffelle, Lammfleisch, Lammsalami, Schafs oder auch Ziegenkäse – abseits von Massentierhaltung und ohne lange Transportwege werden von unseren lokalen Schäfern die verschiedensten regionalen Produkte erzeugt. Landschafts- pflege, Naturschutz und regionale Wirtschaftskreisläufe werden so miteinander verknüpft. Durch den Verzehr von regionalen Schafs- und auch Ziegenprodukten unterstützen Sie den Naturschutz und helfen unnötige Transporte zu vermeiden. Original und regional lamm mit aprikose 413 <31414 IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Nürnberg Umweltamt Nürnberg Lina-Amonstr.28, 90471 Nürnberg Koordination: Gisa Treiber (Biodiversitätsagentur Umweltamt Stadt Nürnberg) Text und Konzeption: Vera Boser und Gisa Treiber (Umweltamt Stadt Nürnberg), Hiltrud Gödelmann (Referat für Umwelt und Gesundheit Stadt Nürnberg) Layout: Gerhard Illig Kommunikation Druck: Gutenberg Druck & Medien GmbH, gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier ©Stadt Nürnberg Alle Rechte vorbehalten, Nürnberg 2017 2. Auflage 2019 FOTONACHWEISE Thomas Bachmann: Seite 27 / Chandra Moennsad Photodesign: Seite 5 oben und Mitte; Seite 11 oben und Mitte rechts; Seite 16-17 unten; Seite 20-21 Mitte; Rückseite / Klaus Müller: Seite 13 unten / Horst Lößl: Seite 16 großes Bild; Seite 18 und 19 alle Fotos / Uschi Sondermann-Dülp: Seite 11, großes Bild; Seite 21 unten / Heidi Stafflinger: Seite 14-15 großes Bild, Seite 22 Mitte und 23 großes Bild / Stadtarchiv Nürnberg: Seite 11 unten (A 40 Nr. L-1309-F2-3) / Christine Dierenbach, Stadt Nürnberg: Seite 3 / Gisa Treiber, Umweltamt Stadt Nürnberg: alle Bilder ohne Seitenverweis / Dzmitry Yaku- bovich, Shutterstock: Seite 9 oben 415 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Ref.IV/005/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung Sachverhalt Sachverhalt (kurz): Die Städtische Fachakademie für Wirtschaft soll um die Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft erweitert werden. Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 14Ö 14 416 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/005/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderung der Satzung hat keine Diversity-Relevanz. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 417 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/005/2023 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag: Der Schulausschuss begutachtet die beiligende Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 10.02.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft beschlossen. 418 Satzung zur Änderung der Satzung für die Städtische Fachakademie für Wirtschaft vom 5. August 1991 (Amtsblatt S. 281) Vom …………................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erzie- hungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308), folgende Satzung: Art. 1 1. Nach dem Einleitungssatz wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt: „Inhaltsübersicht: § 1 Widmung und Titel § 2 Organisation § 3 Aufnahme § 4 Unterricht und Prüfung § 5 Inkrafttreten“ 2. In § 1 Abs. 1 werden die Wörter „im Ausbildungsschwerpunkt Außenhandel“ durch die Wör- ter „mit den Schwerpunkten Außenwirtschaft, Personalwirtschaft und Informationswirt- schaft“ ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Aufnahme richtet sich nach der Schulordnung für die Fachakademien vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) in der jeweils geltenden Fassung.“ b) In Abs. 3 wird das Wort „Abschlußzeugnis“ durch das Wort „Abschlusszeugnis“ ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Unterricht und Prüfung Die Schulordnung für die Fachakademien vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“ Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Ö 14Ö 14 419 Seite 1 von 9 Antrag zur Einführung de r Schwerpunkte „Personalwirtschaft“ und „Informations- wirtschaft“ an der städtischen Fachakademie für Wirtschaft ab dem Schuljahr 2023/24 hier: Sachverhalt 1. Aktueller Schwerpunkt an der Fachakademie für Wirtschaft der Stadt Nürnberg Die Fachakademie für Wirtschaft bietet jungen Erwachsenen nach ihrem erfolgreichen Ab- schluss in einem staatlich anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und späterer ein- schlägiger beruflicher Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder einschlägigen beruflichen Tä- tigkeit von mindestens fünf Jahren eine vertiefte berufliche Fortbildung und Allgemeinbildung.1 Dabei spricht die Fachakademie für Wirtschaft als Zielgruppe vor allem Personen ohne Hoch- schulzugangsberechtigung an, die sich beruflich veränd ern möchten und Positionen in der Wirtschaft wahrnehmen wollen, die sonst nur Akademikerinnen und Akademikern vorbehalten sind. Die Studierenden der FAW eignen sich während der Weiterbildung fachliche und perso- nale Kompetenzen an, die zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich in Un- ternehmen befähigen. Zusätzlich wird den Studierenden der Fachakademie die Teilnahme an der Ergänzungsprü- fung zum Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) ermöglicht. Eine schriftliche Abschlussprü- fung findet hierzu im Fach Englisch statt. Zudem werden für das Reifezeugnis die Noten der Fächer Deutsch, Mathematik, Politik und Gesellschaft sowie die Durchschnittsnote aus dem Abschlusszeugnis zum/zur Staatlich geprüfte/-n Betriebswirt/-in übernommen. Der Abschluss zum/zur Staatlich geprüfte/-n Betriebswirt/-in“ verleiht das Prädikat „Bachelor Professional in Wirtschaft“. Der Abschluss ist somit im Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet und dem Bachelorabschluss an Hochschulen und Universitäten gleichwertig. In Bayern gibt es drei Fachakademien für Wirtschaft. Neben der städtischen Fachakademie gibt es zwei staatlich anerkannte Fachakademien in privater Trägerschaft in der Landeshaupt- stadt München. Somit stellt die städt ische Fachakademie im nordbayerischen Raum die ein- zige öffentliche kaufmännische berufliche Weiterbildungsmöglichkeit dar (neben privaten An- bietern und Angeboten der IHK). Die Fachakademie für Wirtschaft bildet Studierende bisher im Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Spanisch oder im Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Französisch aus und stellt somit den vor allem exportorientierten Betrieben in der Region die benötigten Fachkräfte zur Verfügung. Die Chancen am Arbeitsmarkt sind für Absolventen/- innen in der Region sehr gut. 1 vgl. dazu § 5 FakO sowie Art. 18 BayEUG. Ö 14Ö 14 420 Seite 2 von 9 2. Entwicklung der Anzahl der Studierenden und Klassen an der Fachakademie für Wirtschaft Die Fachakademie für Wirtschaft sieht sich – wie nahezu alle beruflichen Weiterbildungsange- bote - seit geraumer Zeit mit rückläufigen Anmeldezahlen konfrontiert. Ab dem Schuljahr 2017/18 konnte in den folgenden Jahren nur eine Eingangsklasse gebildet werden, so dass sich die Anzahl der Klassen von ehemals vier auf mittlerweile zwei Klassen reduziert hat. Aufgrund umfangreicher Informations- und Werbemaßnahmen ist ab dem Schuljahr 2022/23 ein Anstieg der Anmeldezahlen zu verzeichnen. Ab dem Schuljahr 2023/24 kann mit zwei Ein- gangsklassen gerechnet werden, so dass sich perspektivisch die Klassenzahl in den nächsten Jahren wieder auf das Niveau von vier Klassen bewegt. Um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die berufliche Weiterbil- dung in Bayern zu stärken (und damit auch die duale Ausbildung) , arbeiten die Fachakade- mien in Bayern zusammen mit dem Kultusministerium und dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung an einer Reform der Fachakademieordnung sowie des Lehrplans. 421 Seite 3 von 9 3. Die Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft Mit der Erweiterung des Bildungsangebots an der Fachakademie für Wirtschaft durch die Ein- führung der Wahlmöglichkeit zusätzlicher Schwerpunktfächer, werden folgende Ziele verfolgt:  Durch das erweiterte Bildungsangebot fühlen sich meh r weiterbildungswillige Personen der Region angesprochen.  Durch Vergrößerung der Zielgruppe, kann dem Fachkräftemangel in der Region wirkungs- voll entgegengesteuert werden.  Das Bildungsangebot stellt eine echte Alternative zu vergleichbaren Studiengängen an den Hochschulen dar.  Für den Schwerpunkt Informationswirtschaft spricht der zunehmende Bedarf an IT-Spezi- alisten/-innen in Unternehmen mit fachlicher kaufmännischer Erstausbildung und unter- nehmensspezifischem Know-how. Die Einrichtung der neuen Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft sind der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.2 3.1. Schwerpunkt Personalwirtschaft: Unterrichtsinhalte und Weiterbildungsschwer- punkte3 Im Schwerpunkt Personalwirtschaft werden Studierenden die rechtlichen und betriebswirt- schaftlichen Grundlagen für die praktische Arbeit im Personalbereich vermittelt. Der Schwer- punkt gliedert sich in die Schwerpunktfächer Personalbeschaffung und Personalentwicklung sowie Personalverwaltung. Neben den Kenntnissen aus dem Bereich des Personalmanage- ments erwerben die Studierenden die Fähigkeiten, Maßnahmen im Rahmen der Personal or- ganisation, der Personalpolitik und des Personalmarketings zielorientiert zu planen, durchzu- führen und zu kontrollieren. 3.2. Schwerpunkt Informationswirtschaft: Unterrichtsinhalte und Weiterbildungs- schwerpunkte3 Im Schwerpunkt Informationswirtschaft werden den Studierenden die notwendigen Kompeten- zen vermittelt, um als Bindeglied zwischen den Fachabteilungen eines Unternehmens und der DV/Organisation den Prozess der Digitalisierung betrieblicher Problemstellungen maßgeblich mitzugestalten. Vertiefte Kenntnisse sollen es den Studierenden ermöglichen, im späteren Berufsleben An- sprechpartner/-in bei der Planung, Einführung und Betreuung von DV-Systemen zu sein sowie solche Projekte zu leiten. Das Schwerpunktfach „Integrierte Informationsverwaltung“ vermittelt die zum Aufbau und zur Verwaltung eines Netzwerks erforderlichen Kenntnisse. Die Studierenden setzen sich mit un- terschiedlichen Datenbankmodellen ausein ander, realisieren im Fach So ftware-Engineering weitgehend selbstständig eine relationale Datenbank und werden mit den Problemen der Pla- nung und Verwaltung einer Datenbank sowie deren Schutz vor unberechtigten Zugriff vertraut. Sie befassen sich mit den verschiedenen betrieblichen Datenbeständen und deren Integration bei betrieblichen integrierten Anwendungssystemen sowie mit neuen Entwicklungen. 2 vgl. dazu Art. 27, Abs. 1, Satz 3 BayEUG 3 vgl. dazu Lehrplan für die Fachakademie für Wirtschaft von 1997 (https://www.isb.bayern.de/down- load/25660/fak_lp_wirtschaft.pdf) 422 Seite 4 von 9 Das Schwerpunktfach „Software Engineering“ vermittelt den Studierenden die für eine syste- matische Vorgehensweise bei der Entwicklung von Software erforderliche Methodenkompe- tenz und soll darüber hinaus ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu kooperativer Mitarbeit in einem Team fördern. Die Studierenden können nach den Regeln der strukturierten Programmierung Probleme in Teilbereiche gliedern, Daten strukturieren und Lösungsalgorithmen entwickeln, dokumentieren, testen, beurteilen und verbessern. 4. Fachkräftebedarf in der Region nach Spezialistinnen und Spezialisten4 Der Fachkräftemangel für Spezialistinnen und Spezialisten mit den Schwerpunkten Personal- wirtschaft, Informationswirtschaft und Außenwirtschaft nimmt bis 2035 in der Region der IHK Nürnberg für Mittelfranken bedenkliche Ausmaße an. Nachfolgende Grafiken (siehe nächste Seite) zeigen den Bedarf in den genannten Berufsgruppen in der Region der IHK Nürnberg für Mittelfranken.5 Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich von Staatlich geprüften Betriebswirt en/-innen mit den Schwerpunkten Informationswirtschaft und Personalwirtschaft lassen sich in die Berufsgruppe „Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung“ sowie in die Berufsgruppe „Berufe Unternehmensführung, -organisation“ zuordnen. In der Berufsgruppe „Unternehmensorganisati on, Buchhaltung, Recht und Verwaltung“ wird im Jahr 2035 ein relativer Engpass6 von 30% prognostiziert. In absoluten Zahlen bedeutet dies ein Engpass von 7.700 Spezialisten/-innen. Bayernweit wird im Jahr 2035 ein Engpass von 48.000 Spezialisten/-innen und ein relativer Engpass6 von knapp 28% erwartet. Für die Berufsgruppe „Berufe Unternehmensführung, -organisation“ wird ein relativer Eng- pass6 von fast 32% erwartet wird (ein Engpass von 4.800 Spezialisten). Bayernweit wird für diese Berufsgruppe im Jahr 2035 ein Engpass von 28.200 Spezialisten prognostiziert und ein relativer Engpass von 30%. Zur Vollständigkeit wird der Fachkräftebedarf für die Berufsgruppen in der Region aufgeführt, denen der Aufgaben - und Tätigkeitsbereich für Staatlich geprüfte Betriebswirte mit dem Schwerpunkt Außenwirtschaft zuzuordnen sind. Hier wird für das Jahr 2035 ein relativer Eng- pass von 35% und über 36% vorhergesagt. 4 Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeit; vgl. dazu Bundesagentur für Arbeit: Klassifi- kation der Berufe 2010; S. 27, abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/Klassifikation-der- Berufe_ba017989.pdf, Stand 18.02.2022 5 .Quelle: Fachkräftemonitor der IHK Bayern (http://www.ihk-fachkraeftemonitor-bayern.de/). Seite ak- tuell nicht erreichbar, Daten liegen vor. 6 Relativer Engpass = Verhältnis der fehlenden Fachkräfte zur grundsätzlichen Nachfrage 423 Seite 5 von 9 6% 7,70% 9,60% 12,50% 15,10% 16,70% 18,60% 20,60% 23,10% 25,30% 27,90% 30,20% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Engpass (relativ) Engpass (absolut) Jahre Berufsgruppe: Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken) Engpass Relativer Engpass 6,5 8,4 9,8 13,3 15,9 17,9 19,5 22,2 24,4 27,1 29,4 31,8 0 5 10 15 20 25 30 35 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Engpass (relativ) Engpass (absolut) Jahre Berufsgruppe: Berufe Unternehmensführung, -organisation (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken) Engpass Relativer Engpass 424 Seite 6 von 9 11,20%12,63%13,60% 16,40% 19,10% 21,60% 23,40% 25,70% 27,80% 30,10% 32,60% 35% 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 5000 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Engpass (relativ) Engpass (absolut) Jahre Berufsgruppe: Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken) Engpass Relativer Engpass 12,20% 13,80%14,20% 17,20% 20,30% 22,20% 24,20% 26,30% 28,70% 31,10% 33,60% 36,20% 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Engpass (relativ) Engpass (absolut) Jahre Berufsgruppe: Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe (Region IHK Nürnberg für Mittelfranken) Engpass Relativer Engpass 425 Seite 7 von 9 5. Stundentafel3 Die Stundentafel der Fachakademie für Wirtschaft umfasst in den Schwerpunkten Außenwirt- schaft, Personalwirtschaft und Informationswirtschaft die folgenden Fächer: 5.1. Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer (1. und 2. Studienjahr) Fächer 1. Studien-jahr 2. Studienjahr (nach Schwerpunkten) Außenwirt- schaft Personal- wirtschaft Informati- onswirt- schaft Pflichtfächer Betriebswirtschaft 6 4 4 4 Volkswirtschaft 2 3 3 3 Organisation mit Datenverarbei- tung 4 - - - Wirtschaftsmathematik mit Statis- tik 2 2 2 2 Rechnungswesen 4 - - - Recht 4 - - - Deutsch 3 2 2 2 Englisch 3 2 2 2 Politik u. Gesellschaft 1 1 1 1 Wahlpflichtfächer7 Französisch 3 - - - Spanisch 3 - - - Wirtschaftsenglisch 3 - - - Wahlfächer Naturwissenschaftliche Grundla- gen8 2 - - - Mathematik8 - 2 2 2 Berufs- und Arbeitspädagogik 2 - - - Französisch9 - - 2 2 Italienisch10 - (2) (2) (2) Spanisch9 - - 2 2 Russisch10 - (2) (2) (2) Englische Konversation 2 2 2 2 7 Die Studierenden haben eine Sprache zu wählen. 8 Fach dient zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. 9 Das Fach kann nur von Studierenden gewählt werden, bei denen die jeweilige Sprache nicht Schwerpunktfach ist. 10 Fach wird aktuell nicht an der Fachakademie angeboten. 426 Seite 8 von 9 Französische Konversation11 - 2 - - Spanische Konversation11 - 2 - - Zwischensumme 32 (38) 14 (20) 14 (20) 14 (20) 5.2. Schwerpunktfächer und Ergänzungsfächer (2. Studienjahr) Fächer 1. Studien-jahr 2. Studienjahr (nach Schwerpunkten) Außenwirt- schaft Personal- wirtschaft Informati- onswirt- schaft Schwerpunktfächer12 Personalbeschaffung u. -entwick- lung - - 6 - Personalverwaltung - - 6 - Integrierte Informationsverarbei- tung - - - 6 Softwareengineering - - - 6 Außenwirtschaft - 6 - - Französisch/Spanisch - 6 - - Ergänzungsfächer13 Absatzwirtschaft - 2 2 2 Finanzwirtschaft - 2 2 2 Personalwirtschaft - 2 - 2 Informationswirtschaft - 2 2 - Außenwirtschaft - - 2 2 Produktionswirtschaft10 - (2) (2) (2) Verkehrswirtschaft - 2 2 2 Grundstücks- u. Wohnungswirt- schaft10 - (2) (2) (2) Steuerrecht10 - (2) (2) (2) Touristik10 - (2) (2) (2) Gesamtsumme 32 (38) 32 (38) 32 (38) 32 (38) 11 Das Fach kann nur von Studierenden mit dem Schwerpunkt Außenwirtschaft mit Französisch bzw. Spanisch gewählt werden. 12 Die Studierenden haben einen Schwerpunkt zu wählen, der sich jeweils aus zwei Schwerpunktfä- chern zusammensetzt. 13 Die Studierenden haben drei Ergänzungsfächer zu wählen, die sich vom Schwerpunkt unterschei- den. Die Einrichtung der Ergänzungsfächer richtet sich nach dem Wahlverhalten der Studierenden und der notwendigen Gruppengröße. 427 Seite 9 von 9 6. Kosten Die Fachakademie für Wirtschaft bildete Studierende seit mindestens dem Schuljahr 2001/02 bis zum Schuljahr 2016/17 zweizügig im 1. und 2. Studienjahr aus (vier Klassen). Aktuell findet die Ausbildung einzügig in beiden Jahrgangsstufen (1. und 2. Studienja hr) statt. Ziel der Ein- richtung der Schwerpunkte Personalwirtschaft und Informationswirtschaft ist es nicht, eine über die Zweizügigkeit hinausgehende Zahl von Klassen einzurichten. V ielmehr soll ein brei- tes, adressatengerechtes Angebot gestärkt und gleichzeitig die schulorganisatorische Flexibi- lität der Fachakademie erhöht werden. Eingerichtet werden sollen Klassen in jeweils jenen Schwerpunkten bzw. in jenem Schwer- punkt, der am stärksten nachgefragt wird und eine stabile Klassenbildung ermöglicht.14 Insgesamt entstehen keine Mehrkosten durch die Einrichtung der neuen Schwerpunkte bei zwei Eingangsklassen. Falls es in der Zukunft durch erhöhte Anmeldezahlen notwendig wer- den würde, dass mehr als zwei Eingangsklassen gebildet werden könn ten, wird dies dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. 7. Fazit Durch Ausweitung des Bildungsangebots mit den Schwerpunkten „Personalwirtschaft“ und „In- formationswirtschaft“ an der Fachakademie für Wirtschaft erhöht sich auf der einen Seite die Attraktivität der öffentlichen beruflichen Weiterbildung und indirekt auch die Attraktivität einer dualen (kaufmännischen) Ausbildung. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Fachakade- mie für Wirtschaft als öffentliche berufliche Weiterbildungseinrichtun g im nordbayeri schen Raum, ist die Erhöhung der Schwerpunktangebote eine passgenauere Ausrichtung für Fort- bildungsinteressierte in der Region und stellt eine Maßnahme dar, um dem Fachkräftebedarf der regionalen Betriebe Rechnung zu tragen. Gleichzeitig bietet die Fachakademie für Wirt- schaft mit diesen Fachrichtungen ein zukunftsorientiertes Angebot für junge Erwachsene, die nach beruflicher Erstausbildung in kaufmännischen Berufen und Berufspraxis eine Weiterqua- lifizierung in den Bereichen Personalwirtschaft oder Informationswirtschaft anstreben. Es ent- stehen im Vergleich zu den Vorjahren keine Mehrkosten für die Stadt Nürnberg. Um eine Begutachtung der Einrichtung der beiden neuen Schwerpunkte „Personalwirtschaft“ und „Informationswirtschaft“ der Fachakademie für Wirtschaft durch den Schulausschuss der Stadt Nürnberg wird gebeten. 14 vgl. dazu § 10 FakO 428 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Ref.IV/006/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Schulausschuss 10.02.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) Sachverhalt (kurz): Zum 01.01.2023 tritt das Bundesgesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz vom 24.02.2021) in Kraft. Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist das neue Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG). Es beinhaltet erhebliche Neuerungen in der Ausbildung der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten/-innen. Die bisherige, schulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-innen läuft gleichzeitig bis zum 31.12.2026 aus und wird durch eine betrieblich-schulische Ausbildung ersetzt. Eine neue Satzung für die BFS/MTL wird deshalb notwendig, ebenso die Anzeige der wesentlichen Änderung bei der Regierung von Mittelfranken spätestens drei Monate vor Aufnahme des Unterrichts. Die bisherige Satzung über die Berufsfachschule für Medizinisch- technische Laboratoriumsassistenten/-innen bleibt parallel hierzu in Kraft, um die Beschulung der aktuell dort in Ausbildung befindlichen Schülerinnen und Schüler abschließen zu können. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 15Ö 15 429 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/006/2023 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ausbildung von Medizinischen Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik steht allen Schüler/-innen mit entspr. Ausbildungsvertrag und entspr. Eingangsvoraussetzungen offen. 430 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/006/2023 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) StK 431 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.IV/006/2023 Seite 4 von 4 Empfehlungsvorschlag: Gutachtenvorschlag: Der Schulausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Schulausschusses vom 10.02.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik - BFS/MTL) beschlossen. 432 Seite 1 von 2 Satzungsänderung für die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatung Mediinische Technologie Laboratoriumsanalytik – BFS/MTL) hier: Neue Satzung für Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik aufgrund gesetzlicher Änderungen Gesetzesänderungen für die Ausbildung von Medizinisch-technischen Laboratoriumsas- sistenten/-innen zum 01.01.2023 Zum 01.01.2023 tritt das bundesweite Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz vom 24.02.2021) in Kraft, m it diesem ein neues Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT -Berufe-Gesetz – MTBG). Es begründet er- hebliche Neuerungen in der Ausbildung der Medizinisch -technischen Laboratoriumsassisten- ten/-innen. Die bisherige, schulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Medizinisch-tech- nische Laboratoriumsassistenten/-innen läuft gleichzeitig bis zum 31.12.2026 aus. Auf Landesebene wurden die Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit), die BaySchO sowie das BayEUG zum 01.08.2022 angepasst. Eine erneute Anpassung der BFSO Gesundheit wird voraussichtlich zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. Diese wesentliche Änderung der Ausbildung von Medizinischen Technologinnen und Techno- logen für Laboratoriumsanalytik gilt es von kommunalen Schulen gem. Art. 27 (1) BayEUG drei Monate vor Aufnahme des Unterrichts gegenüber der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.1 Die Satzung der BFS -MTLA vom 26.07.1995 muss an die neuen gesetzlichen Rahmenbedin- gungen angepasst werden. Bei kommunalen Berufsfachschulen erhält der Schulträger wie bisher den Lehrpersonalzu- schuss gem. Art. 18 BaySchFG.2 Ausbildung von Medizinischen Technologen/-innen ab dem Schuljahr 2023/24 an der B8 Ein neuer, in Lernfeldern gegliederter und einzelne Kompetenzen beschreibender Lehrplan wird aktuell durch eine Lehrplankommission beim ISB Bayern für die BFS Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik erarbeitet. Der Lehrplanentwurf soll im Frühjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird die Basis für das schulinterne Curriculum und die didaktische Jah- resplanung an der B8 darstellen. Die Träger der praktischen Ausbildung werden die zeitliche und sachliche Gliederung in einem Ausbildungsplan festlegen. Das schulische Curriculum und der Ausbildungsplan sollen im ge- genseitigen Einvernehmen von Schule und Träger abgestimmt werden. Zwischen der Schule und den Trägern der praktischen Ausbildu ng sind Kooperationsverträge zu schließen. Aktueller Stand der Planungen an der B8 Für Kliniken und Labore, die die Absolventen der Berufsfachschule MTLA bisher eingestellt ha- ben und diese teilweise in Praktika betreut haben, wurde eine Informationsveran staltung über die zukünftige Ausbildung und die notwendigen Änderungen in diesem Zusammenhang zu Schuljahresbeginn 2022/23 durchgeführt. Die Veranstaltung ist auf reges Interesse gestoßen und war sehr gut besucht. Viele Kliniken und Labore zeigten im Anschluss sehr großes Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit der BFS-MTLA, da ein erheblicher Fachkräftemangel in den Laboren besteht. Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit müssen laut MTBG Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Kliniken/Laboren sein, welche zukünftig Träger der Ausbildung sind, d. h. Auszubildende mit Ausbildungsvertrag einstellen und mit der Schule zusammen ausbilden. 1 vgl. dazu Art. 27 (1) 3 BayEUG 2 vgl. dazu KMS VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 vom 17.11.2022 Ö 15Ö 15 433 Seite 2 von 2 Positiv an dieser neuen gesetzlichen Vorgabe ist, dass zukünftig auch Auszubildende dieses Berufs eine angemessene Ausbildungsvergütung (vom Träger der Ausbildung, d. h. einer Kli- nik oder einem Labor) erhalten, was bisher nicht der Fall war. Laut MTBG dürfen ab Ausbildungsjahr 2023/2024 an der BFS mit der neuen Bezeichnung „Berufsfachschule für medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik“ nur noch Schüle- rinnen und Schüler aufgenommen und beschult werden, die einen Ausbildungsvertrag mit ei- nem Träger der praktischen Ausbildung abgeschlossen haben. Aufgrund des großen Interesses werden aktuell Kooperationsvereinbarungen mit folgenden Klinken/Laboren in der Region angebahnt:  Klinikum Nürnberg  Juraklinik Scheßlitz (Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg)  Klinikum Bamberg, Klinikum am Bruderwald  Klinik Hallerwiese - Cnopfsche Kinderklinik Nürnberg  Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz  Klinikum St. Marien Amberg  Klinikum Neumarkt  Klinikum Altmühlfranken  Synlab Nürnberg Weiterhin wurde von der B8 eine Musterkooperationsvereinbarung vorbereitet und mit SchB und RA abgestimmt. Ab dem 19. Dezember 2022 wird nun mit den o. g. Trägern begonnen, entsprechende Verein- barungen abzuschließen. Fazit Ab dem Sc huljahr können an der Berufsfachschule für Medizinisch -technische Loboratori- umsassistenten/-innen nur noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die mit ei- nem Träger (Klinik oder Labor) einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben und deren Träger eine Kooperationsvereinbarung mit der B8 im Vorfeld trifft. Die neue, betrieblich-schulische Aus- bildung zum/zur Medizinischen Technologen/ -in für Laboratoriumsanalytik basiert auf einem neuen Lehrplan sowie in der praktischen Ausbildung auf dem Ausbildungsplan der Träger (Kli- niken und Labore). Der Lehrplan wird den Berufsfachschulen im Entwurf ab Frühjahr 2023 vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Bayern zur Verfügung gestellt. Die Satzung über die Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/- innen gilt es dafür zu erneuern. Um eine Begutachtung des beiliegenden Satzungsentwurfs, welcher den neuen Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin sowie des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) Rechnung trägt, wird gebeten. 434 Satzung über die Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (Berufsfachschulsatzung Medizinische Technologie Laboratoriumsanalytik – BFS/MTL) Vom …………................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), und auf Grund von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erzie- hungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Widmung und Aufgabe § 2 Organisation § 3 Auswahlverfahren § 4 Schulordnung § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten § 1 Widmung und Aufgabe (1) Die Stadt Nürnberg errichtet und unterhält zur Ausbildung von Medizinischen Technologin- nen / Medizinischen Technologen eine Berufsfachschule für Medizinische Technologie für La- boratoriumsanalytik. (2) Die Ausbildung richtet sich nach dem Gesetz über die Berufe in der medizinischen Tech- nologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) und der hierzu ergangenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Me- dizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV) vom 24. Sep- tember 2021 (BGBl. I S. 4467) in der jeweils geltenden Fassung. § 2 Organisation (1) Die Schule wird dem Amtsbereich des Amtes für Berufliche Schulen zugeordnet. (2) Die Schule wird organisatorisch der Beruflichen Schule, Direktorat 8 angegliedert. Ö 15Ö 15 435 § 3 Auswahlverfahren (1) Bewerberinnen/Bewerber werden in die Berufsfachschule aufgenommen, wenn sie mit ei- nem Kooperationspartner als Träger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag ge- mäß § 26 MTBG abgeschlossen haben. Übersteigen die Anmeldungen die Kapazitäten der Schule insgesamt, werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. (2) Der Kooperationspartner muss mit der Beruflichen Schule, Direktorat 8 eine Kooperations- vereinbarung gemäß § 22 MTBG geschlossen haben und die praktische Ausbildung von Me- dizinischen Technologinnen / Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik gemäß § 19 MTBG durchführen. § 4 Schulordnung Die Schulordnung für die Berufsfachschule n des Gesundheitswesens vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322) ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. 436 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per E-Mail Bereichsleitungen 4 der Regierungen (per OWA) Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 17.11.2022 VI.5-BS9600.8.1-3/1/93 Telefon: 089 2186 1810 Name: Frau Erhart Umsetzung des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzbe- rufe in der Medizin Fachliche und rechtliche Informationen zum Schulbetrieb Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform der technischen Assistenz- berufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform- Gesetz) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) in Kraft. Dessen Art. 1 bein- haltet ein neues Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG), welches zu bedeutsamen Neuerungen in der Ausbildung in den bisherigen medizinisch-technischen Assistenzberufen der vier Fachrichtungen führt. Nach dem 31. Dezember 2022 darf keine Ausbildung mehr nach bisherigem Recht (Bundes- und Landesrecht) begonnen werden. Die vorher begonnenen Ausbildungen können bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 fortgesetzt und abgeschlossen werden. Ö 15Ö 15 437 - 2 - Im Folgenden möchten wir Ihnen und den bisherigen Berufsfachschulen für technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin bezüglich des Schulbetriebs den Sachstand kommunizieren. 1. Schulordnung Neben dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswe- sen (BayEUG) sowie der Schulordnung für schulartübergreifende Regelun- gen an Schulen in Bayern (BaySchO) ist die neue Schulordnung für die Be- rufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Ge- sundheitswesen - BFSO Gesundheit) vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322), die am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, die wesentliche schulrechtliche Grundlage für den Schulbetrieb an den bisherigen Berufsfachschulen für technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin. Im Folgenden der Link zur Veröffentlichung der BFSO Gesundheit: https://www.verkuen- dung-bayern.de/files/gvbl/2022/13/gvbl-2022-13.pdf. Die im Rahmen der durch das eingangs erwähnte MTBG veranlassten Än- derungen in der Ausbildungsrichtung technische Assistentinnen und Assis- tenten in der Medizin werden durch eine erste Änderungsverordnung zur BFSO Gesundheit umgesetzt und voraussichtlich ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das Normerlassverfahren hierfür wurde bereits mit der Ressort- und daran anschließenden Verbändeanhörung eingeleitet. 2. Lehrplan Die u. a. auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Me- dizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbil- dungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4467) zu erstellenden bayerischen Lehrpläne für die BFS für Medizinische Technologie in den Fachrichtungen Laboratoriumsanalytik und Radiologie werden derzeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bil- dungsforschung von zwei eingesetzten Lehrplankommissionen erarbeitet. Bei aktuellem Sachstand gehen wir davon aus, dass wir Ihnen noch im Frühjahr 2023 den Lehrplanentwurf zur Verfügung stellen können, so dass Sie die entsprechenden Vorbereitungen konkretisieren können. 438 - 3 - Zeitgleich wird der gesamte Lehrplan dann in die Verbändeanhörung ge- hen, bei der Sie wiederum über Ihre Träger die Möglichkeit zur Stellung- nahme haben werden. Der Lehrplan wird im Rahmen eines kompetenz- und handlungsorientierten Ansatzes die in der MTAPrV beschriebenen Kompetenzen der einzelnen Fachrichtungen zu Fächern bündeln. Für jedes Schuljahr werden dann Lernfelder vorgegeben, die die entspre- chenden Kompetenzbeschreibungen — konkretisiert durch Inhalte — aus- weisen und mit Zeitrichtwerten hinterlegen. Der Lehrplan wird des Weiteren einen Anhaltspunkt zur Aufteilung des Umfangs an Unterricht auf Lehr- kräfte des praktischen und theoretischen Unterrichts enthalten, so dass diesbezüglich eine in etwa hälftige Aufteilung der Kompetenzen und Inhalte im Ausbildungsverlauf abgebildet wird. 3. Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan (§ 24 MTBG) Der Lehrplan stellt die verbindliche Grundlage für die Erstellung eines schulinternen Curriculums (didaktische Jahresplanung) dar. Zunächst ist für eine Übergangsfrist von drei Durchläufen (fünf Schuljahre) eine verein- fachte Planung in Form einer Zeitleiste mit zugeteilten Kompetenzen, die sich zu einer vollständigen didaktischen Jahresplanung entwickeln soll, ausreichend. Hilfe bei der Erstellung eines schulinternen Curriculums gibt der vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) her- ausgegebene Leitfaden „Didaktische Jahresplanung – Kompetenzorientier- ten Unterricht systematisch planen“, der auf der Homepage des ISB unter folgendem Link: https://isb.bayern.de/download/27187/didaktische_jahres- planung.pdf abgerufen werden kann. Neben dem schulinternen Curriculum, das die Schule erstellt, hat der Trä- ger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsplan für eine zeitliche und sachliche Gliederung der praktischen Ausbildung zu erstellen. Das schulinterne Curriculum und der Ausbildungsplan sind im gegenseitigen Einvernehmen von Schule und Träger der praktischen Ausbildung abzu- stimmen. 439 - 4 - 5.Träger der praktischen Ausbildung (§ 21 MTBG) Das MTBG weist dem Träger der praktischen Ausbildung deutlich mehr Verantwortung zu, was in § 21 Abs. 2 MTBG deutlich wird. Falls der Träger der praktischen Ausbildung von der Möglichkeit Gebrauch macht, Aufgaben an die Schule zu delegieren (§ 21 Abs. 3 MTBG), so ist dies in die Koope- rationsverträge nach § 22 Nr. 1 MTBG aufzunehmen und durch den Träger mit den für die Aufgabe notwendigen Ressourcen für die Schule zu hinter- legen. 6. Qualifikation der Lehrkräfte Bezüglich der notwendigen Qualifikation für Lehrkräfte dürfen wir auf das KMS zur Einstellung und Verwendung von Lehrkräften vom 4. August 2022 mit Az. VI.5-BS9600.8.1-3/1/85 verweisen. 7. Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtsstatus der betroffenen Berufsfachschulen Neben den beschriebenen Änderungen der Ausbildungsinhalte wird die Umsetzung des MTBG auch eine Änderung der Berufsbezeichnungen (vgl. § 1 Abs. 1 MTBG) und eine damit einhergehende Änderung der amtlichen Bezeichnung der Berufsfachschulen zur Folge haben. Anstelle der bisheri- gen Bezeichnungen werden sie künftig die Bezeichnung Berufsfachschulen für Medizinische Technologie für [jeweilige Fachrichtung/en] führen. Schulorganisationsrechtlich ergeben sich Parallelen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020, weshalb als ergän- zende Information auf das KMS vom 25.04.2019 Az. VI.8-BO9204-0- 3/10/4 nebst Musterbescheid als Anlage hingewiesen wird. a) Gemäß Art. 100 BayEUG anerkannte Berufsfachschulen für Techni- sche Assistentinnen und Assistenten in der Medizin Nach dem 31.12.2022 darf keine Ausbildung mehr nach bisherigem Recht (Bundes- und Landesrecht) begonnen werden. Die Berufsfachschulen für Technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin müssen bis spä- 440 - 5 - testens 31.12.2026 auslaufen (vgl. die Frist in § 73 Abs. 1 MTBG). Sie be- halten bis zur Einstellung des Schulbetriebs der „alten“ Ausbildungen für die „alten“ Ausbildungen ihre „alte“ Schulbezeichnung und ihre „alte“ Schul- nummer. Wenn Schulträger die Ausbildung nach dem MTBG durchführen möchten, ist Folgendes veranlasst (vgl. § 18 MTBG, Art. 99 BayEUG):  Antrag des Schulträgers bei der zuständigen Regierung  auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung gemäß Art. 99 Abs. 1 Satz 1 BayEUG und  auf Bestätigung der Fortgeltung der bestehenden schulrechtli- chen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG der Schule(n) der „alten“ Ausbildungsrichtung(en).1 Antragsfrist: Nachdem die „neue“ Ausbildung in der medizinischen Technologie in Bayern nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayEUG am 1. Au- gust 2023 beginnt – abweichende Regelungen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayEUG liegen nicht vor – ist der Antrag bis spätestens zum 1. April 2023 bei der zuständigen Regierung einzureichen.  Dem Antrag sind beizufügen:  Angaben zu den Schulräumlichkeiten und den Lehr- und Lernmit- teln (vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 4 MTBG). Soweit diese unverändert blei- ben, genügt die Angabe des Datums und des Aktenzeichens des Genehmigungsbescheids bzw. des Änderungsgenehmigungsbe- scheids, falls es nach der Genehmigung der Schule insoweit Än- derungen gegeben hat. Soweit bisher noch nicht genehmigte Räumlichkeiten genutzt werden sollen, sind die im Rahmen eines Genehmigungsverfah- rens gemäß Art. 92 BayEUG üblichen Unterlagen einzureichen. 1 Die Bestätigung der schulrechtlichen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG fällt in die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Der Antrag ist gleichwohl – wie auch sonst bei Anträgen auf staatliche Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG üblich – bei der zuständigen Regierung zur Weiterleitung an das Staatsministe- rium für Unterricht und Kultus einzureichen. 441 - 6 -  Angaben zu den Lehrkräften, vgl. § 18 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 MTBG: Neben dem Namen ist für jede Lehrkraft das Datum der Genehmigung anzugeben (wichtig mit Blick auf den Bestands- schutz vgl. § 74 Abs. 3 MTBG). Neu eintretende Lehrkräfte, die nicht unter den Bestandsschutz fallen (d.h., die vor dem 01.01.2023 noch nicht genehmigt waren) müssen den fachlichen Anforderungen des § 18 Abs. 2 MTBG genügen2 (hierzu sind die üblichen Nachweise vorzulegen). Un- abhängig davon, ob sie unter den Bestandsschutz fallen, sind für neu eintretende Lehrkräfte (wie üblich) erweiterte Führungszeug- nisse vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate alt sein dürfen;  Angaben zur Schulleitung, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 1 MTBG (hier gilt das zu den Lehrkräften Gesagte entsprechend);  das schulinterne Curriculum (§ 24 MTBG), siehe hierzu oben, Nr. 3.;  eine schriftliche Erklärung des Schulträgers der Schule, dass Ko- operationsvereinbarungen gemäß § 21 Abs. 3 MTBG abge- schlossen wurden oder werden, die gewährleisten, dass die Schule ihren Pflichten gemäß § 22 MTBG vollumfänglich nach- kommen kann. Im letzteren Fall erfolgt im Änderungsgenehmi- gungsbescheid die Auflage, dass der Schulträger spätestens zum Beginn des ersten Schuljahres der neuen Ausbildungsrichtung schriftlich erklären muss, dass entsprechende Kooperationsver- einbarungen abgeschlossen wurden. Die zuständige Regierung prüft den Antrag und erteilt, soweit die Anforde- rungen gem. § 18 Abs. 2 MTBG und die schulrechtlichen Voraussetzungen 2 Die Möglichkeit einer befristeten Genehmigung mit Auflage der Nachqualifikation gemäß § 18 Abs. 3 MTBG wird in Bayern eröffnet, vgl. KMS vom 04.08.2022, Az.: VI.5- BS9600.8.1-3/1/85. 442 - 7 - des Art. 99 BayEUG vorliegen, die Genehmigung der wesentlichen Ände- rung. Die Änderungsgenehmigung beinhaltet insbesondere den neuen Schulnamen, die Genehmigung der neuen Ausbildungsrichtung, ggf. die Genehmigung neuer Lehrkräfte und neuer Räumlichkeiten sowie die staatli- che Genehmigung und Anerkennung der Berufsfachschulen für Medizini- sche Technologie nach dem Bundesrecht (§ 74 Abs. 1 MTBG)3. Die schulrechtliche Genehmigung muss vorliegen, bevor die betreffende Schule mit der Ausbildung nach dem MTBG beginnt. Soweit ein Schulträger an einem Standort bislang Berufsfachschulen ver- schiedener „alter“ Fachrichtungen betrieben hat, kann er diese - soweit die o.g. Voraussetzungen für die Erteilung der Änderungsgenehmigung vorlie- gen - künftig jeweils als neue Berufsfachschule betreiben. Die Schulbe- zeichnungen müssen jedoch die Unterscheidbarkeit der Schulen gewähr- leisten. Zeitgleich mit der Änderungsgenehmigung ist seitens der Regierungen Fol- gendes veranlasst:  Da die neuen Berufsfachschulen für Medizinische Technologie nach erteilter Änderungsgenehmigung vom Staatsministerium für Unter- richt und Kultus jeweils eine neue Schulnummer erhalten, sind die Änderungsgenehmigungsbescheide der Regierungen in Abdruck per E-Mail sowohl an Ref. VI.8 des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (alexander.hoenert@stmuk.bayern.de) als auch an Frau Mar- tina Unterpaintner (martina.unterpaintner@stmuk.bayern.de) zu übermitteln.  An Ref. VI.8 (alexander.hoenert@stmuk.bayern.de) ist zudem eine Stellungnahme zu übermitteln, ob die Weitergeltung der schulrechtli- chen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG für die neue 3 § 74 Abs. 1 MTBG: Schulen, die am 31.12.2022 nach den Vorschriften des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin in der am 31.12.2022 geltenden Fassung staatlich anerkannt sind, gelten weiterhin als staatlich anerkannt, wenn die Anerkennung nicht zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 MTBG widerrufen wird. 443 - 8 - Berufsfachschule für Medizinische Technologie seitens der Regie- rung befürwortet wird. Gegen eine Befürwortung können z. B. aktuelle schulaufsichtliche Beanstandungen oder noch nicht ausgeräumte schulaufsichtliche Beanstandungen im vorangegangenen Schuljahr gegen die bishe- rige Berufsfachschule der „alten“ Ausbildungsrichtung sprechen. Solange mit der Änderungsgenehmigung nicht auch ein Schulträger- wechsel verbunden ist, ist die 80 %-Grenze4 für die Frage der Fort- geltung der schulrechtlichen staatlichen Anerkennung nicht maß- geblich (die grundlegende Änderung der Ausbildung in der Medizini- schen Technologie mit der Folge, dass Ausbildungen in der Medizi- nischen Technologie künftig nur noch in der neuen Form angeboten werden können, beruht auf bundesrechtlichen Vorgaben und nicht auf der Entscheidung des jeweiligen Schulträgers). Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus prüft anhand der vorge- nannten Angaben, ob die Voraussetzungen der seinerzeit für die Schule der „alten“ Ausbildungsrichtung erfolgten staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG für die neue Ausbildungsrichtung Medizinische Technolo- gie im Wesentlichen fortbestehen und teilt das Ergebnis den Schulträgern mit. b) Gemäß Art. 90 ff. BayEUG genehmigte Berufsfachschulen für Tech- nische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin  Es gilt - bis auf die Ausführungen zur schulrechtlichen staatlichen Anerkennung gemäß Art. 100 BayEUG – das unter Buchstabe a) Gesagte entsprechend.  Für eine künftige schulrechtlich staatliche Anerkennung von Schu- len, die zum 01.01.2023 noch nicht schulrechtlich staatlich anerkannt 4 Mindestens 80 % des stundentafelmäßigen Unterrichts müssen durch das bisherige Lehrpersonal erteilt werden (vgl. KMS nebst Anlage vom 11.05.2018, Az. VI.8- BO9200.0/5/1, vom 26.03.2019, Az. II.1-BO4400.0/147/3 und vom 31.08.2022, Az. VI.8- BO4400.0/147/7). 444 - 9 - sind, wird dem Umstand, dass die Neustrukturierung verbindlich bundesrechtlich vorgegeben ist und damit nicht in den Verantwor- tungsbereich des Schulträgers fällt, in geeigneter Weise Rechnung getragen werden. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine Abstimmung zwischen den örtlich zuständigen Regierungen und dem Staatsmi- nisterium. c) Neugründungen ab 01.01.2023:  Die bundesrechtlichen Bestimmungen zur staatlichen Genehmi- gung/Anerkennung im Sinne des § 18 MTBG müssen vorliegen.  Die schulrechtliche Genehmigung (Art. 90 ff. BayEUG) betreffend gilt die Vorlage der Kooperationsverträge gem. § 21 Abs. 3 MTBG das zur Änderungsgenehmigung Gesagte (s.o. Buchst. a)) entspre- chend. Im Übrigen gelten die üblichen schulrechtlichen Vorgaben.  Im Rahmen der schulrechtlichen Genehmigung erfolgt die Feststel- lung der Genehmigung/ staatlichen Anerkennung nach dem Bundes- recht (§ 18 MTBG). 8. Schulfinanzierung a. Weiterführung einer bestehenden Berufsfachschule für technische As- sistentinnen bzw. Assistenten in der Medizin nach schulrechtlicher Än- derungsgenehmigung (Art. 99 Abs. 1 BayEUG) als Berufsfachschule für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen Die Finanzierung einer Berufsfachschule für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen, die aus einer bestehenden Berufsfachschule für techni- sche Assistentinnen bzw. Assistenten in der Medizin durch Änderungsge- nehmigung hervorgeht, erfolgt über die staatlich geregelten Refinanzie- rungsstrukturen Krankenhausfinanzierung und Schulfinanzierung. 445 - 10 - Es wird darauf hingewiesen, dass allein das Inkrafttreten des MTBG keinen Anspruch auf Investitionskostenförderung nach dem KHG/BayKrG für be- reits bestehende Berufsfachschulen begründet. Gleiches gilt für die Ausbil- dungskosten nach § 17 a KHG. Wer bisher keinen Anspruch hatte, erhält diesen nicht automatisch mit Inkrafttreten des MTBG. b. Schulfinanzierung und staatliche Anerkennung im schulrechtlichen Sinne nach Schulgründung: In der Gründungsphase einer privaten Berufsfachschule für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen erhält der Träger zunächst keine Förde- rung seiner laufenden Kosten nach Schulfinanzierungsrecht:  Der Schulgeldersatz scheidet wegen des bundesgesetzlichen Ver- bots, Schulgeld oder Prüfungsgebühren zu erheben, aus (Art. 47 Abs. 3, 4 BaySchFG, § 41 Abs. 3 Nr. 1 MTBG).  Aufgrund des gesetzlichen Verbots Schulgeld zu erheben, scheidet auch die Gewährung des Gesundheitsbonus nach der KMBek vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9 aus, da ein Verzicht des Schulträgers auf die Erhebung von Schuldgeld von vornherein be- reits nicht möglich ist.  Ein Betriebszuschuss wird erst nach einer Mindestwartezeit von drei Schuljahren gewährt (Art. 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySchFG). Die staatliche Anerkennung im schulrechtlichen Sinne (Art. 100 BayEUG) ist frühestens nach zwei aufeinanderfolgenden und hinreichend erfolgrei- chen Abschlussprüfungen möglich. Da in der Anfangszeit der neuen Ausbil- dung die Schulen zunächst von unten kommend aufgebaut werden und die Vollzeitausbildung mindestens drei Schuljahre dauert, ist eine staatliche Anerkennung im schulrechtlichen Sinne frühestens nach vier Schuljahren vorstellbar. Bei kommunalen Berufsfachschulen erhält der Schulträger von Anfang an den Lehrpersonalzuschuss (Art. 18 BaySchFG). Kommunale Schulen sind außerdem öffentliche Schulen (Art. 3 Abs. 1 Satz 3 BayEUG). Sie stehen 446 - 11 - schulrechtlich auf einer Stufe mit den staatlichen Schulen; eine staatliche Anerkennung wie bei den privaten Ersatzschulen ist nicht vorgesehen. Eine Förderung für Investitionsmaßnahmen bei gegründeten privaten Be- rufsfachschulen für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen ist rechtlich erst ab dem Zeitpunkt möglich, in dem ein Betriebszuschuss aus- gezahlt werden kann (Art. 45 Abs. 3 i.V.m. Art. 43 BaySchFG i.V.m. § 19 AV BaySchFG). Investitionsmaßnahmen an kommunalen Berufsfachschu- len können hingegen von Anfang an staatlich gefördert werden (Art. 5 BaySchFG i.V.m. Art. 10 BayFAG). c. Krankenhausfinanzierung nach Schulgründung – staatliche Anerken- nung der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 1a KHG: Bei privaten Berufsfachschulen ist der Träger in der Anfangszeit auf eine Finanzierung seiner laufenden Kosten aus dem Ausbildungsbudget nach der Krankenhausfinanzierung angewiesen (§ 17a KHG) sowie auf eine För- derung von Investitionskosten nach dem KHG/BayKrG, weil eine über- gangsweise Finanzierung aus Schulgeldern ausscheidet bzw. die landes- rechtliche Schulfinanzierung frühestens nach drei Jahren einsetzt. aa. Grundsätzlich müssen Berufsfachschulen, die neu gegründet werden, die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1a KHG erfüllen, um Ausbildungskosten nach § 17a KHG sowie Investitionskosten nach dem KHG/BayKrG zu er- halten. Gefordert wird hierfür ausweislich des Gesetzeswortlauts des § 2 Nr. 1a KHG kumulativ: - Staatlich anerkannte Einrichtung, - Einrichtung ist an einem Krankenhaus situiert, - notwendigerweise mit einem Plankrankenhaus verbundene Ausbil- dungsstätte und - Krankenhaus ist Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätte. Der Begriff der staatlichen Anerkennung im bundesrechtlichen KHG -Zu- sammenhang ist nicht identisch mit dem schulrechtlichen Begriff der lan- desrechtlichen Anerkennung privater Ersatzschulen (zur staatlichen Aner- 447 - 12 - kennung gem. Art. 100 BayEUG vgl. oben Nr. 7a). Für die insoweit gefor- derte staatliche Anerkennung im Sinne des § 2 Nr. 1a KHG ist eine Aner- kennung nach dem Bundesberuferecht, hier nach § 18 MTBG ausreichend. bb. Eine Ausnahme hiervon regelt § 76 Abs. 1 Nr. 2 MTBG. Berufsfach- schulen, die die Ausbildungen für die hier genannten Medizinischen Tech- nologinnen bzw. Technologen durchführen und mit Krankenhäusern Ko- operationsvereinbarungen über die Durchführung der praktischen Ausbil- dung nach dem MTBG abgeschlossen haben, gelten als mit Krankenhäu- sern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des § 2 Nr. 1a des KHG (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 MTBG). Diese Ausnahme findet für den Bereich der Ausbildungskostenförderung Anwendung, nicht aber für die In- vestitionskostenförderung nach dem KHG/BayKrG. Bei kommunalen Berufsfachschulen für Medizinische Technologinnen bzw. Technologen gibt es von Anfang an eine parallele Fördermöglichkeit von Schulfinanzierung und der Krankenhausfinanzierung. Wir bitten die Regierungen, die betroffenen Berufsfachschulen in geeigne- ter Weise so zeitnah zu informieren und weiterhin bei der Umsetzung der Neuordnung beratend und unterstützend zu begleiten, dass die zum 1. April nächsten Jahres einzureichenden Genehmigungen durch die Re- gierungen vor dem 1. August 2023 erteilt werden können. Hierfür möchten wir Ihnen bereits an dieser Stelle unseren herzlichen Dank aussprechen! Mit freundlichen Grüßen gez. Maximilian Pangerl Leitender Ministerialrat 448 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage SHA/003/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Sozialausschuss 09.03.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) Anlagen: Änderungssatzung StSR Änderungssatzung StSR_Gutachten Änderungssatzung StSR_Sachverhalt Änderungssatzung_Synopse Sachverhalt (kurz): Eine Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg ist aufgrund folgender Situation erforderlich: Die Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher, Gruppe 6 nach § 3 Abs. 1 StSRS, Delegiertenversammlung, wird in der folgenden Legislaturperiode des Stadtseniorenrats nicht mehr als offizielle Arbeitsgemeinschaft weiter bestehen. Die kandidierenden Bewohnendenvertretenden und Bewohnendenfürsprechenden müssen daher in Zukunft von den Senioren- und Pflegeheimen an Ref.V gemeldet werden. Da keine eigenständige Wahl mehr stattfinden kann, lädt Ref.V zur Wahl der Gruppe 6 ein. Zudem wird in die Satzung aufgenommen, dass der Stadtseniorenrat seine Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vorlegen kann, die oder der, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbeiführt. Damit werden die Beteiligungsrechte des Stadtseniorenrats gestärkt. Bezug zu: Inklusiv und nachhaltig - Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg Leitlinie 8 - Lebensqualität im Alter und in der Pflege sichern. Ö 16Ö 16 449 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/003/2023 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 450 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/003/2023 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der StSR ist das Sprachrohr der älteren Menschen mit unterschiedlichen Belangen in Nürnberg. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 451 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/003/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Sozialausschusses vom 09.03.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSR) beschlossen. 452 1 Beilage: 4.2 zur Sitzung des Sozialausschusses vom 09.03.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 28) Vom ….................................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9 . Dezember 2022 (GVBl. S. 674) , folgende Satzung: Art. 1 1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StadtseniorenratS“ durch die Kurzbezeichnung „Stadtseniorenratsatzung“ ersetzt. 2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1 wie folgt gefasst: „§ 1 Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates“. 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Aufgaben“ die Wörter „und Rechte“ eingefügt. b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange älterer Menschen geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie betreffende wichtige Angelegenhei ten informiert und so auch Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren relevanten Fragen angeregt werden.“ c) Nach Abs. 4 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt: „(5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats - und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden.“ Ö 16Ö 16 453 2 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 wird das Wort „Altenclubs“ durch das Wort „Seniorenclubs“ ersetzt. bb) Nr. 6 wird wie folgt gefasst: „6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime;“ b) In Abs. 4 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 angefügt: „Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der aktuellen Periode im Stadtseniorenrat.“ 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Altenarbeit“ durch die Wörter „Arbeit für Seniorinnen und Senioren“ ersetzt. b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen.“ c) In Abs. 7 Satz 2 wird das Wort „Pluralität“ durch das Wort „Vielfalt“ ersetzt. 6. In § 5 Satz 1 wird das Wort „Seniorenangelegenheiten“ durch die Wörter „Angelegenheiten älterer Menschen“ ersetzt. 7. § 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch beantragt. Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch erfolgen.“ 8. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Arbeitskreise werden zur Behandlung aktueller Themen durch temporäre Arbeitsgruppen (AG) unterstützt.“ 9. § 9 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nr. 4 wird aufgehoben. b) Die bisherigen Nrn. 5 und 6 werden die Nrn. 4 und 5. 10. § 10 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird aufgehoben. b) Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen. 454 3 11. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Geschäftsführung Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle unterstützt.“ Art. 2 Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. 455 Seite 1 von 1 001 03.2013 I. Gutachten TOP: 4 Sozialausschuss Sitzungsdatum 09.03.2023 öffentlich Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen / beschlossen, mit : Stimmen abgelehnt, mit Stimmen angenommen mit großer Mehrheit abgelehnt mit großer Mehrheit Beschlusstext: Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. II. BDR / RA/KVB III. Abdruck an: Ref. I/II / DIP Ref. I/II / Stk Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): Ö 16Ö 16 456 Beilage: 4.1 zur Sitzung des Sozialausschusses vom 09.03.2023 Satzung zur Änderung der „Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürn- berg (StadtseniorenratS – StSRS)“ – Sachverhalt Hintergrund Die Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher, Gruppe 6 nach § 3, Delegiertenversammlung Absatz 1, der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg, wird in der folgenden Amtsperiode des Stadtseniorenrates (StSR) nicht mehr als offizielle Arbeitsgemeinschaft weiter bestehen. Daher müssen die kandidierenden Bewohnendenvertretenden und Bewohnendenfürsprechenden von den Senioren- und Pflegeheimen an Ref.V gemeldet werden. Da keine eigen- ständige Wahl mehr stattfinden kann, muss Ref.V zur Wahl der Gruppe 6 einladen. Daher ist eine Satzungsänderung erforderlich. Zudem soll der StSR zukünftig seine Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbür- germeisterin oder dem Oberbürgermeister vorlegen, die bzw. der dann Entscheidun- gen des Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse oder verwaltungsseitige Befassung her- beiführen kann. Zugleich wurde die bisherige Satzung einer kritischen inhaltlichen Prüfung, einem Gendercheck sowie einem Digitalisierungscheck unterzogen. 1. Änderungen Im Wesentlichen sind - neben kleineren redaktionellen - folgende vier Änderungen notwendig: (1) § 1 Aufgaben des Stadtseniorenrates Die Überschrift des § 1 wird um das Wort “Rechte“ des Stadtseniorenrates er- gänzt zu “Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates“ Der § 1 wird um zwei zusätzliche Absätze ergänzt: (5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Be- schlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger- meister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige an- gehört zu werden. Ö 16Ö 16 457 - 2 - Begründung: Die Organe des Stadtseniorenrats können damit zukünftig direkt der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister die jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahme vorlegen. Der bisherige § 10 Abs. 1 wird zum neuen § 1 Abs. 6, da die Rechte des Stadt- seniorenrats nun in § 1 umfassend festgelegt werden. (2) § 3 Delegiertenversammlung - Absatz 1 Gruppe 6 Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher wird ersetzt durch „Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime.“ (3) § 3 Delegiertenversammlung - Absatz 4 Ein neuer Absatz ist einzufügen: Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflö- sen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der ak- tuellen Periode im StSR. Begründung: Wie zuletzt passiert mit der Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertre- tungen und Bewohnerfürsprecher, lösen sich immer wieder auch kleinere Grup- pen und Organisationen auf. Dem StSR gehen dadurch Delegierte verloren, da diese nach bisheriger Satzung automatisch aus dem StSR ausscheiden. Aus- drücklicher Wunsch des StSR ist es aber, dass diese Delegierten bis zum Ende der aktuellen Periode mit allen (Stimm-) Rechten verbleiben können. (4) § 9 Der Vorstand - Absatz 1 4. eine Kassiererin oder ein Kassier ist zu streichen Begründung: Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung der Stadt und benötigt daher – im Gegensatz zu einem Verein - auch keine/n Kassie- rer/in. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden von SenA verwaltet. Einblick über die Einnahmen und Ausgaben erhalten Vorstand und Delegierten- versammlung über die Geschäftsstelle. 2. Vorgehen Alle Änderungspunkte wurden in der Vorlage berichtet. 458 Beilage: 4.3 zur Sitzung des Sozialausschusses vom 09.03.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) – Synopse - Satzung in der derzeit geltenden Fassung Satzung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung S A T Z U N G über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (StadtseniorenratS – StSRS) Vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 28) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Satzung: S A T Z U N G über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS) Vom 29. Januar 2014 (Amtsblatt S. 28), geändert durch Satzung vom ..................... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Satzung: § 1 Aufgaben des Stadtseniorenrates (1) Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung der Stadt. (2) Der Stadtseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er tritt für die Interessen älterer Menschen ein; dies geschieht unter anderem dadurch, dass er an Stadtrat und Stadtverwaltung Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu seniorenrelevanten Fragen heranträgt und so mitwirkt, dass vor allem Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst werden. § 1 Aufgaben und Rechte des Stadtseniorenrates (1) Der Stadtseniorenrat ist eine öffentliche kommunale Einrichtung der Stadt. (2) Der Stadtseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Er tritt für die Interessen älterer Menschen ein; dies geschieht unter anderem dadurch, dass er an Stadtrat und Stadtverwaltung Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu seniorenrelevanten Fragen heranträgt und so mitwirkt, dass vor allem Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst werden. Ö 16Ö 16 459 (3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für Seniorenbelange geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so auch Auseinandersetzungen mit Seniorenfragen angeregt werden. (4) Der Stadtseniorenrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell und ist verbandsunabhängig. (3) Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen durch Aktionen und Veranstaltungen in Bürgerschaft und Öffentlichkeit um Verständnis für die Belange älterer Menschen geworben und ältere Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über sie betreffende wichtige Angelegenheiten informiert und so auch Auseinandersetzungen mit für Seniorinnen und Senioren relevanten Fragen angeregt werden. (4) Der Stadtseniorenrat arbeitet überparteilich und überkonfessionell und ist verbandsunabhängig. (5) Die Delegiertenversammlung und der Vorstand legen ihre jeweiligen Beschlüsse und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (6) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden. § 2 Organe des Stadtseniorenrates Organe des Stadtseniorenrates sind: 1. die Delegiertenversammlung und 2. der Vorstand § 2 Organe des Stadtseniorenrates Organe des Stadtseniorenrates sind: 1. die Delegiertenversammlung und 2. der Vorstand § 3 Delegiertenversammlung (1) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten folgender Gruppen zusammen: 1. stadtteilbezogene Altenclubs, Seniorengruppen; 2. religiöse Gruppierungen; § 3 Delegiertenversammlung (1) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Delegierten folgender Gruppen zusammen: 1. stadtteilbezogene Seniorenclubs, Seniorengruppen; 2. religiöse Gruppierungen; 460 3. betriebliche, gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen; 4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen; 5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände, Vereine mit spezieller Seniorenarbeit; 6. Arbeitsgemeinschaft Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher; 7. die „Senioren-Initiative Nürnberg e.V.“ (SIN). Jede dieser Gruppen soll mit zehn Delegierten in der Delegiertenversammlung vertreten sein. (2) Die Delegiertenversammlung wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Amtszeit verlängert sich - sofern nach Ablauf von vier Jahren eine neue Delegiertenversammlung noch nicht gewählt ist - bis zur Neuwahl. (3) Die Delegierten sind verpflichtet, die Arbeit des Stadtseniorenrates nach besten Kräften zu fördern, an den Sitzungen der Delegiertenversammlung, in den Arbeitskreisen und, soweit vertreten, im Vorstand aktiv teilzunehmen. Die Delegierten müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Stadtseniorenrat beschlossen ist. (4) Die Eigenschaft als Delegierte oder Delegierter endet durch Ablauf der Amtszeit, durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit, Ausschluss oder durch Tod. An die Stelle des oder der ausgeschiedenen Delegierten tritt eine Ersatzdelegierte oder ein Ersatzdelegierter. Ist in der Gruppe, der die ausgeschiedene Delegierte oder der ausgeschiedene Delegierte angehört, keine Ersatzdelegierte oder Ersatzdelegierter vorhanden, so ist eine Delegierte oder ein Delegierter nach den für die betroffene Gruppe für die Delegiertenwahl gültigen Regeln nachzuwählen. (5) Aus der Delegiertenversammlung kann jemand insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 3 verletzt wurden. Den Ausschluss regelt § 6 3. betriebliche, gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen; 4. soziale und kulturelle Seniorenorganisationen; 5. gesellschaftliche Gruppen, Sozialverbände, Vereine mit spezieller Seniorenarbeit; 6. Bewohnendenvertretende und Bewohnendenfürsprechende der Nürnberger Senioren- und Pflegeheime; 7. die „Senioren-Initiative Nürnberg e.V.“ (SIN). Jede dieser Gruppen soll mit zehn Delegierten in der Delegiertenversammlung vertreten sein. (2) Die Delegiertenversammlung wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Amtszeit verlängert sich - sofern nach Ablauf von vier Jahren eine neue Delegiertenversammlung noch nicht gewählt ist - bis zur Neuwahl. (3) Die Delegierten sind verpflichtet, die Arbeit des Stadtseniorenrates nach besten Kräften zu fördern, an den Sitzungen der Delegiertenversammlung, in den Arbeitskreisen und, soweit vertreten, im Vorstand aktiv teilzunehmen. Die Delegierten müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Stadtseniorenrat beschlossen ist. (4) Die Eigenschaft als Delegierte oder Delegierter endet durch Ablauf der Amtszeit, durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit, Ausschluss oder durch Tod. An die Stelle des oder der ausgeschiedenen Delegierten tritt eine Ersatzdelegierte oder ein Ersatzdelegierter. Ist in der Gruppe, der die ausgeschiedene Delegierte oder der ausgeschiedene Delegierte angehört, keine Ersatzdelegierte oder Ersatzdelegierter vorhanden, so ist eine Delegierte oder ein Delegierter nach den für die betroffene Gruppe für die Delegiertenwahl gültigen Regeln nachzuwählen. Sollte sich eine Gruppe oder Organisation auflösen, dann verbleibt die Delegierte oder der Delegierte noch bis zum Ende der aktuellen Periode im Stadtseniorenrat. (5) Aus der Delegiertenversammlung kann jemand insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten 461 Abs. 2. (6) An den Sitzungen der Delegiertenversammlung können in beratender Funktion ohne Stimm- und Wahlrecht folgende Personen teilnehmen: zwei Vertreter oder Vertreterinnen des Referats für Jugend, Familie und Soziales, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der sechs Nürnberger Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Israelitische Kultusgemeinde, Stadtmission), sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrats. gemäß Abs. 3 verletzt wurden. Den Ausschluss regelt § 6 Abs. 2. (6) An den Sitzungen der Delegiertenversammlung können in beratender Funktion ohne Stimm- und Wahlrecht folgende Personen teilnehmen: zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Referats für Jugend, Familie und Soziales, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der sechs Nürnberger Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Israelitische Kultusgemeinde, Stadtmission), sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrats. § 4 Wahl der Delegiertenversammlung (1) Die Vereinigungen oder Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 müssen ortsansässig sein, eine kontinuierliche nichtkommerzielle Aktivität in der Altenarbeit nachweisen können und nach demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein. Über die Anerkennung und Zuordnung einer Vereinigung oder Einrichtung zu einer der in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen entscheidet der Sozialausschuss; die Delegiertenversammlung gibt hierzu eine Empfehlung ab. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen zur Wahl der Delegierten des Stadtseniorenrates geregelt. (2) Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung bestimmt nach den bei ihr geltenden Regelungen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl der Delegierten ihrer jeweiligen Gruppe. Abs. 4 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend. (3) Die „Arbeitsgemeinschaft der Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher“ und die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählen die Delegierten der Gruppen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 und 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen. (4) Wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab 55 Jahren. Ausgenommen sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die der Gruppe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 angehören. § 4 Wahl der Delegiertenversammlung (1) Die Vereinigungen oder Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 müssen ortsansässig sein, eine kontinuierliche nichtkommerzielle Aktivität in der Arbeit für Seniorinnen und Senioren nachweisen können und nach demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein. Über die Anerkennung und Zuordnung einer Vereinigung oder Einrichtung zu einer der in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen entscheidet der Sozialausschuss; die Delegiertenversammlung gibt hierzu eine Empfehlung ab. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen zur Wahl der Delegierten des Stadtseniorenrates geregelt. (2) Jede Organisation, Vereinigung oder Einrichtung bestimmt nach den bei ihr geltenden Regelungen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl der Delegierten ihrer jeweiligen Gruppe. Abs. 4 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend. (3) Die „Senioren-Initiative Nürnberg e. V.“ wählt die Delegierten ihrer Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 nach ihren eigenen demokratischen Grundsätzen. (4) Wählbar sind nur Nürnberger Einwohnerinnen und Einwohner ab 55 Jahren. Ausgenommen sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die der Gruppe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 angehören. Die Bewerberinnen und Bewerber für das Delegiertenamt dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) 462 Die Bewerberinnen und Bewerber für das Delegiertenamt dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (5) Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für den Fall des Ausscheidens einer Delegierten oder eines Delegierten sind in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu wählen. (6) Die Wahl zur Delegiertenversammlung wird vom Referat für Jugend, Familie und Soziales durchgeführt. (7) Der Sozialausschuss beschließt Ausführungsbestimmungen zur Wahl. Dabei soll die Pluralität der Seniorenvereinigungen und - einrichtungen innerhalb der Gruppen nach § 3 gewährleistet sein. angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (5) Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für den Fall des Ausscheidens einer Delegierten oder eines Delegierten sind in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu wählen. (6) Die Wahl zur Delegiertenversammlung wird vom Referat für Jugend, Familie und Soziales durchgeführt. (7) Der Sozialausschuss beschließt Ausführungsbestimmungen zur Wahl. Dabei soll die Vielfalt der Seniorenvereinigungen und - einrichtungen innerhalb der Gruppen nach § 3 gewährleistet sein. § 5 Aufgaben der Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung beschließt über Seniorenangelegenheiten von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Wahl und Abwahl des Vorstands; 2. Festlegung der Aufgaben und Ziele für die Arbeit des Stadtseniorenrats; 3. Beschlussfassung für die Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen der im städtischen Haushalt erfolgten Festlegung; 4. Empfehlungen über die Anerkennung und Zuordnung einer Seniorenvereinigung; 5. Ausschluss einer Delegierten oder eines Delegierten. § 5 Aufgaben der Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung beschließt über Angelegenheiten älterer Menschen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Wahl und Abwahl des Vorstands; 2. Festlegung der Aufgaben und Ziele für die Arbeit des Stadtseniorenrats; 3. Beschlussfassung für die Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen der im städtischen Haushalt erfolgten Festlegung; 4. Empfehlungen über die Anerkennung und Zuordnung einer Seniorenvereinigung; 5. Ausschluss einer Delegierten oder eines Delegierten. § 6 Geschäftsgang und Beschlussfassung § 6 Geschäftsgang und Beschlussfassung 463 (1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich beantragt. Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich erfolgen. (2) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn sämtliche Delegierte ordnungsgemäß geladen sind. Beschlüsse der Delegiertenversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit. Zum Ausschluss von Delegierten ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Delegierten notwendig. (3) Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung nach § 5 Satz 2 Nr. 2 ergänzt werden. Dies gilt nicht für Beschlussfassungen gemäß § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5. (4) Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind Ergebnisprotokolle zu fertigen und den Delegierten sowie dem Referat für Jugend, Familie und Soziales zuzuleiten. (5) Die Delegiertenversammlung kann sich innerhalb des durch §§ 3 bis 7 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. (1) Die Delegiertenversammlung wird mindestens zweimal jährlich durch den Vorstand einberufen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Delegierten dies unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch beantragt. Die Einladung mit Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch erfolgen. (2) Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn sämtliche Delegierte ordnungsgemäß geladen sind. Beschlüsse der Delegiertenversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit. Zum Ausschluss von Delegierten ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Delegierten notwendig. (3) Durch Beschluss der Delegiertenversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung nach § 5 Satz 2 Nr. 2 ergänzt werden. Dies gilt nicht für Beschlussfassungen gemäß § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5. (4) Über die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind Ergebnisprotokolle zu fertigen und den Delegierten sowie dem Referat für Jugend, Familie und Soziales zuzuleiten. (5) Die Delegiertenversammlung kann sich innerhalb des durch §§ 3 bis 7 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. § 7 Arbeitsausschüsse Sowohl die Delegiertenversammlung als auch der Vorstand können Arbeitsausschüsse einsetzen. Dabei sind Aufgabenstellung und Zusammensetzung zu bestimmen. Aufgaben nach § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5 können zur beschlussmäßigen Erledigung nicht übertragen werden. § 7 Arbeitsausschüsse Sowohl die Delegiertenversammlung als auch der Vorstand können Arbeitsausschüsse einsetzen. Dabei sind Aufgabenstellung und Zusammensetzung zu bestimmen. Aufgaben nach § 5 Satz 2 Nrn. 1 und 5 können zur beschlussmäßigen Erledigung nicht übertragen werden. 464 § 8 Arbeitskreise (1) Arbeitskreise werden in der Delegiertenversammlung beschlossen. Sie beschließt die Anzahl, Aufgabenstellung und Zusammensetzung der Arbeitskreise. (2) Die Arbeitskreise bilden temporäre Untergruppen (UG) zur Behandlung aktueller Themen. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stadtseniorenrates. § 8 Arbeitskreise (1) Arbeitskreise werden in der Delegiertenversammlung beschlossen. Sie beschließt die Anzahl, Aufgabenstellung und Zusammensetzung der Arbeitskreise. (2) Die Arbeitskreise werden zur Behandlung aktueller Themen durch temporäre Arbeitsgruppen (AG) unterstützt. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stadtseniorenrates. § 9 Der Vorstand (1) Die Delegiertenversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus folgenden Personen besteht: 1. eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender; 2. eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter; 3. eine Schriftführerin oder ein Schriftführer; 4. eine Kassierin oder ein Kassier; 5. eine Medienbeauftragte oder ein Medienbeauftragter und 6. den Arbeitskreissprecherinnen und Arbeitskreissprechern. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode des Stadtseniorenrates. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der Vorstand die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. (2) Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung, führt die laufenden Geschäfte und beruft und leitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. § 9 Der Vorstand (1) Die Delegiertenversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus folgenden Personen besteht: 1. einer oder einem Vorsitzenden; 2. einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter; 3. einer Schriftführerin oder einem Schriftführer; 4. einer Medienbeauftragten oder einem Medienbeauftragten und 5. den Arbeitskreissprecherinnen und Arbeitskreissprechern. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode des Stadtseniorenrates. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der Vorstand die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. (2) Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung, führt die laufenden Geschäfte und beruft und leitet die Sitzungen der Delegiertenversammlung. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. 465 (3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Bei deren oder dessen Abwesenheit entscheidet die Stimme der Vertretung. (4) Für das Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes gilt § 3 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 entsprechend. Die Abwahl des Vorstandes bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Delegiertenversammlung. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands erfolgt durch die nächste Delegiertenversammlung eine Nachwahl. (5) Der Vorstand kann sich innerhalb des von §§ 8 bis 11 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. (3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Bei deren oder dessen Abwesenheit entscheidet die Stimme der Vertretung. (4) Für das Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes gilt § 3 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 entsprechend. Die Abwahl des Vorstandes bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Delegiertenversammlung. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands erfolgt durch die nächste Delegiertenversammlung eine Nachwahl. (5) Der Vorstand kann sich innerhalb des von §§ 8 bis 11 vorgegebenen Rahmens eine Geschäftsordnung geben. § 10 Zusammenarbeit (1) Der Vorstand erhält die Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Die oder der Vorsitzende und ihre oder seine Stellvertretung erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, in diesen Gremien als Sachverständige angehört zu werden. (2) Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands werden dem jeweils zuständigen Referat zugeleitet. § 10 Zusammenarbeit Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands werden dem jeweils zuständigen Referat zugeleitet. § 11 Geschäftsführung Der Vorstand bedient sich bei der Führung seiner Geschäfte einer im Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle. § 11 Geschäftsführung Der Vorstand wird bei der Führung seiner Geschäfte von einer im Referat für Jugend, Familie und Soziales eingerichteten Geschäftsstelle unterstützt. § 12 Entschädigung § 12 Entschädigung 466 (1) Die Mitglieder des Vorstands und die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. (2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets werden nach vorgängigem Vorstandsbeschluss und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren gegen Nachweis erstattet. Unter denselben Voraussetzungen erfolgt ein Ersatz von Teilnahmegebühren für den Besuch örtlicher Tagungen. (1) Die Mitglieder des Vorstands und die Delegierten sind ehrenamtlich tätig. (2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets werden nach vorgängigem Vorstandsbeschluss und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die notwendigen Fahrtkosten und Teilnahmegebühren gegen Nachweis erstattet. Unter denselben Voraussetzungen erfolgt ein Ersatz von Teilnahmegebühren für den Besuch örtlicher Tagungen. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung* um Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS) vom 19. Juli 1994 (Amtsblatt S. 278) außer Kraft. ___________________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 05.02.2014 § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung* um Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den Stadtseniorenrat der St adt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS) vom 19. Juli 1994 (Amtsblatt S. 278) außer Kraft. ___________________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 05.02.2014 467

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