Anlage 8.2
Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände
Verteilung der Haushaltsmittel auf die Förderungsarten und Festlegung der Fördersätze
1. Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände
Insgesamt stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2023 für Zuschüsse an Vereine und Verbände insgesamt rund 2,97 Mio. EUR zur Verfügung.
1.1 Betriebszuschuss
Zur Förderung des Sportbetriebs stehen für die Nürnberger Sportvereine in 2023 insgesamt Betriebszuschüsse in Höhe von 1.437.289 EUR bereit.
1.1.1 Mitgliederzuschuss
Nach Nr. 3.1.1 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes Mitglied. Er kann begrenzt werden auf Vereine, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diesen Zuschuss erhalten nur Vereine, die eigene Sportanlagen besitzen und mindestens 20 % jugendliche Mitglieder haben. Jugendliche Mitglieder sind solche, die am Jahresanfang das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Fördersatz beträgt 0,70 EUR pro Mitglied.
Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine zum Stichtag 01.01. des Förderjahres an die Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB), wenn sie diesen angehören, ansonsten die Meldung an den SportService Nürnberg über den von allen Vereinen einzureichenden Berichtsbogen. In den Jahren 2021 und 2022, in welchen der organisierte Sportbetrieb aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen nicht vollumfänglich möglich war und dies mit Mitgliederkündigungen einherging, war eine geringere Mitgliederzahl als in den Vorjahren zu verzeichnen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der förderungsfähigen Mitglieder wieder stabilisiert, daher wird das Jahr 2020 als Referenzjahr herangezogen und für das Jahr 2023 ein Betrag von
41.000 EUR
veranschlagt. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 42.051 EUR 2020: 40.891 EUR 2018: 40.275 EUR 2021: 36.709 EUR 2019: 41.226 EUR 2022: 36.485 EUR
1.1.2 Jugendzuschuss
Nach Nr. 3.1.2 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss für jedes jugendliche Mitglied. Der Zuschuss wird wie bisher gestaffelt nach dem Anteil der Jugendlichen (unter 18 Jahren) an der Gesamtmitgliederzahl. Der Fördersatz beträgt bei einem Jugendanteil von
-
bis 10 % 1,50 EUR
-
von 10,01 % - 20 % 1,75 EUR
-
von 20,01 % - 30 % 2,50 EUR
-
über 30 % 3,50 EUR
pro jugendlichem Mitglied. Berechnungsgrundlage ist die Bestandsmeldung der Vereine an die Dachverbände (BLSV, BSSB, OSB), wenn sie diesen angehören, sonst die Meldung an den SportService Nürnberg über den von allen Vereinen einzureichenden Berichtsbogen.
Die Ausgaben für diese Zuschussart lagen in den letzten beiden Jahren 2021 und 2022 aufgrund der Corona-Pandemie und den negativen Auswirkungen auf die Mitgliederentwicklung, insbesondere im Kinder- und Jugendalter, deutlich niedriger als in den Vorjahren. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass sich die Mitgliederzahlen wieder stabilisieren und an den Wert im Jahr 2020 annähern, sodass ein Betrag von
84.000 EUR
eingeplant wird. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 82.496 EUR 2020: 85.102 EUR 2018: 81.968 EUR 2021: 74.079 EUR 2019: 84.448 EUR 2022: 76.627 EUR
1.1.3 Unterhaltszuschuss
Nach Nr. 3.1.3 SpR erhalten förderungsfähige Sportvereine, die eigene Sportanlagen betreiben und unterhalten, einen Zuschuss, der sich an der Zahl und der Größe der Sportanlagen orientiert. Sportanlagen, die sich außerhalb des Stadtgebiets befinden, werden nur gefördert, wenn mindestens 50 % der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Nürnberg haben.
Die Fördersätze für den Unterhaltszuschuss sind in der Anlage 8.3 dargestellt. Berechnungsgrundlage sind die beim SportService Nürnberg vorliegenden Informationen über den Sportstättenbestand der Vereine.
Neu in die Liste der Fördersätze aufgenommen wurden die Dirtbikeanlage des Post Sportvereins Nürnberg, die im Laufe des vergangenen Jahres neu hinzugekommen ist und relevante Betriebskostenaufwendungen erzeugt. Für diese Anlage ist ab dem ersten Jahr des ganzjährigen Betriebes in 2023 eine Förderung aus dem Unterhaltszuschuss gemäß Sportförderrichtlinien vorzusehen. Auf Basis vorliegender Betriebskostenaufstellungen der Vereine wird analog der bestehenden Fördersätze ein Fördersatz von etwa 10% vorgeschlagen. Dies entspricht 4.400 Euro für die Dirtbikeanlage. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass weitere Vereinsanlagen neu hinzukommen, für die es bereits einen definierten Fördersatz gibt. Insgesamt wird also eine Zunahme des Mittelbedarfs innerhalb dieser Förderposition erwartet, die durch Umschichtungen aus vorhandenen Mitteln bei SpS für Betriebszuschüsse gedeckt werden muss.
Unter Zugrundelegung der Fördersätze werden in 2023 Mittel in Höhe von
874.000 EUR
benötigt.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 849.518 EUR 2020: 872.453 EUR 2018: 849.287 EUR 2021: 865.200 EUR 2019: 864.966 EUR 2022: 866.866 EUR zzgl. 100.183 EUR
Seit der letzten Erhöhung der zur Förderung des Unterhalts und des Betriebs von Vereinssportanlagen bereitstehenden Zuschussmittel im Jahr 2012 (Erhöhung um 85.000 EUR) wurden bis zum Jahr 2018 durchschnittlich 850.000 EUR pro Jahr für diese Zuschussart an die Nürnberger Vereine ausgeschüttet.
Im Jahr 2019 stiegen die Ausgaben aus verschiedenen Gründen an. Für die von der Stadt Nürnberg übernommenen Sportanlagen erhalten drei Vereine einen erhöhten Betriebszuschuss in Höhe von insgesamt 14.287 EUR. Hierfür stand bisher schon an anderer Stelle Budget bereit. Durch eine Mittelumschichtung im Jahr 2019 kann der Zuschuss nun im Zuge der regulären Auszahlung der Betriebszuschüsse ausgezahlt werden. Im Jahr 2019 stiegen somit sowohl der Haushaltsansatz als auch die Ausgaben im Unterhaltszuschuss um diesen Betrag an. Darüber hinaus sind in den Jahren 2019 und 2020 neue vereinseigene Sportanlagen hinzugekommen, beispielsweise durch Neubau oder Umgestaltung von Vereinssportanlagen oder durch Fusion, die zu erhöhten Ausgaben führten.
Im Jahr 2021 lagen die Ausgaben in dieser Zuschussart niedriger als in den Vorjahren, da der Betrieb einzelner Vereinssportanlagen bzw. -sportanlagenteilen dauerhaft eingestellt wurde (z. B. zwei Räumlichkeiten des Ballettförderzentrums, reduzierte Anzahl betriebsfähiger Schießstände der Hauptschützengesellschaft). Zudem waren Sportanlagen durch Nutzungsumwandlung und geringeren Betriebskosten einer anderen Förderkategorie zuzuordnen (z. B. Umwandlung Rasenzu Hartplatz). Im Laufe des Jahres 2021 und 2022 kamen jedoch auch Sportanlagen hinzu, die sich auf die Förderung der Folgejahre auswirken (oben beschrieben).
Mit Ausnahme einer Erhöhung der Fördersätze für vereinseigene Sportanlagen mit hoher Energiekostenintensität (gedeckte Sportstätten und Bäder) im Jahr 2013, die durch interne Umschichtung aufgrund des Rückgangs der Zahl förderfähiger Vereine als Folge der geänderten Sportförderrichtlinien finanziert werden konnte, wurden die Fördersätze seitdem konstant gehalten.
Im Jahr 2022 wurden einmalig zusätzlich 100.000 EUR als Energiekostenzuschuss für besitzende Vereine bereitgestellt und ausgezahlt.
1.1.4 Übungsleiterzuschuss
Förderungsfähige Sportvereine erhalten einen Zuschuss je anerkannter Übungsleiterlizenz. Dabei wird auf die Feststellungen im Rahmen des staatlichen Zuwendungsverfahrens (sog. „Vereinspauschale“) zurückgegriffen. Der Vollzug der staatlichen Förderung wird auf der Grundlage von Abschnitt B der staatlichen Sportförderrichtlinien vom SportService als Kreisverwaltungsbehörde abgewickelt. Ein gesonderter Antrag für den städtischen Zuschuss ist nicht erforderlich.
Zur Ermittlung des Förderbetrags je anerkannter Lizenz werden die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Summe der anerkannten und gewichteten Übungsleiterlizenzen (1 Punkt pro Voll- Lizenz, 0,5 Punkte pro Zusatzlizenz) für die nach den städtischen Kriterien förderungsfähigen Vereine geteilt. Für Tätigkeiten in Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport nach 1, Sport in Schule und Verein“ (SAGs) werden Übungsleiterlizenzen zusätzlich gewichtet (0,25 Punkte für einstündige SAGs, 0,5 Punkte für zweistündige SAGs). Grundlage hierfür bilden die von der Landesstelle für den Schulsport (LASPO) übermittelten Daten zu durchgeführten SAGs. Im Jahr 2022 lag der Fördersatz für eine vollwertige Übungsleitungslizenz bei 204,17 EUR (dabei handelt es sich um eine pauschale Förderung pro Jahr).
Für die Übungsleiterförderung 2023 stehen
394.000 EUR
zur Verfügung.
In 2022 standen einmalig Sondermittel in Höhe von rund 100.000 Euro zur Verfügung, die als Unterstützung an alle besitzenden Vereine aufgrund gestiegener Energiekosten verteilt wurden.
Durch die Zunahme der Lizenzen bei annähernd gleichbleibendem Budget sinkt der Wert pro Lizenz seit einigen Jahren kontinuierlich. Zum Vergleich: der Fördersatz lag im Jahr 2006 noch bei 261 Euro und im Jahr 2014 bei 225 Euro pro Volllizenz.
1.1.5 Fahrtkostenzuschuss
Nach Nr. 3.1.5 SpR können Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.3 SpR erfüllen, Zuschüsse für Fahrtkosten erhalten. Die Zuschüsse werden gewährt für Fahrtkosten zu deutschen Meisterschaften und zu Wettkämpfen von Mannschaften in den beiden höchsten Amateurklassen ihres Sportfachverbandes bzw. der höchsten Jugendklasse der jeweiligen Altersstufe. Der Fördersatz beträgt 0,03 EUR pro km.
Für 2023 stehen für diesen Zweck
25.000 EUR
zur Verfügung. In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 26.253 EUR 2020: 22.337 EUR 2018: 25.734 EUR 2021: 11.272 EUR 2019: 28.421 EUR 2022: 22.911 EUR
Der Zuschuss wird auf Antrag vom SportService Nürnberg gewährt. Anträge für Wettkämpfe, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Den Fahrtkostenzuschuss können mit Aktualisierung der Sportförderrichtlinien zum 31.12.2018 auch Sportvereine erhalten, die nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllen (Gemeinnützigkeit muss nach wie vor gewährleistet sein). Ohnehin kann nur in den Genuss des Fahrtkostenzuschusses kommen, wer die Stadt Nürnberg durch sportliche Leistung auf höchstem nationalen Niveau repräsentiert. Die sportliche Leistung soll an dieser Stelle ausschlaggebend für eine Förderung sein.
1.1.6 Jubiläumszuschuss
Nach Nr. 3.1.6 SpR erhalten Sportvereine, die die Förderungsvoraussetzungen nach Nr. 2.1.1 bis 2.1.4 SpR erfüllen, für Jubiläumsveranstaltungen im 25-jährigen Turnus (25 Jahre, 50 Jahre usw.) einen Zuschuss, dessen Höhe von der Sportkommission festgesetzt wird. Der Zuschuss sollte wie bisher 10 EUR für jedes Jahr des Bestehens eines Sportvereins betragen und generell auf höchstens 1.500 EUR begrenzt werden.
Im Jahr 2023 stehen nach oben genannten Kriterien nachfolgende Jubiläen an, für die ein Zuschuss in Höhe von insgesamt
6.500 EUR
veranschlagt werden soll.
| Verein | Gründung | Jubiläum | |||
|---|---|---|---|---|---|
| ATV 1873 Frankonia Nbg | 1873 | 150 | |||
| Schachclub Noris-Tarrasch 1873 e.V. Nürnberg | 1873 | 150 | |||
| CVJM Nürnberg e.V. | 1898 | 125 | |||
| DJK Nürnberg-Eibach e. V. | 1923 | 100 | |||
| Sportfreunde Großgründlach e.V. | 1948 | 75 | |||
| Art of Dart Nürnberg | 1998 | 25 | |||
| Sport-Schützen-Vereinigung Worzeldorf e.V. | 1998 | 25 |
Der Zuschuss wird in der Regel anlässlich der Jubiläumsfeier überreicht. Sollte die Durchführung der Jubiläumsfeier im laufenden Jahr aufgrund von Restriktionen oder besonderen Gründen nicht möglich sein und ins Folgejahr verschoben werden müssen, kann der Zuschuss dennoch im eingeplanten Förderjahr ausgezahlt werden.
1.1.7 Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen von förderungsfähigen Sportvereinen und Sportverbänden, die über den regelmäßigen Spielbetrieb hinausgehen, können durch Zuschüsse zu den Veranstaltungskosten, durch unentgeltliche Überlassung städtischer Sportstätten (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie durch die anteilige Förderung für die Beschaffung von Ehrenpreisen gefördert werden. Um wirklich herausragende Großsportveranstaltungen nach Nürnberg zu holen, bedarf es aber eines Stadtratsbeschlusses im Einzelfall, bei dem auch über die Mittelbereitstellung entschieden werden muss.
Nach den eingeschränkten Möglichkeiten des Sportbetriebes in den Pandemiejahren 2020 und 2021 wird für das Jahr 2022 wieder von mehr Veranstaltungen ausgegangen. Für Zuschüsse zu Sportveranstaltungen und die Beschaffung von Ehrenpreisen werden daher
2.000 EUR
eingeplant.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür:
2017: 1.907 EUR 2020: 0 EUR 2018: 3.170 EUR 2021: 0 EUR 2019: 3.750 EUR 2022: 425 EUR
1.1.8 Stadtmeisterschaften
Nach Nr. 3.1.8 SpR stellt die Stadt Nürnberg für die von den Sportfachverbänden durchgeführten Stadtmeisterschaften kostenlos die städtischen Sportanlagen (sofern der SportService für Vergabe und Rechnungsstellung zuständig ist) sowie Urkunden und Medaillen zur Verfügung. Bei Sportarten, für die bei der Durchführung der Stadtmeisterschaften besondere Kosten anfallen (Miete, Fahrtkosten) kann darüber hinaus auch ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.
Der Bestand an Plaketten und Medaillen konnte in den vergangenen Jahren aus Restmitteln kontinuierlich aufgestockt werden, sodass für 2022 ausreichend Kontingent vorhanden ist. Deshalb muss hier in diesem Jahr kein Betrag vorgehalten werden.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben für diese Zuschussart:
2017: 9.135 EUR 2020: 229 EUR 2018: 8.244 EUR 2021: 9.318 EUR 2019: 0 EUR 2022: 1.500 EUR
1.1.9 Projektförderung und Beratungsleistungen
Die gezielte zusätzliche Förderung von Vereinen mit eigenen Sportstätten verbessert zwar den Status quo, dient aber nicht primär der Weiterentwicklung der Vereine im Sinne der Zukunftsfähigkeit. Aus diesem Grund werden nach Nr. 3.1.9 SpR Mittel zur Unterstützung einer strategisch nachhaltigen Vereinsentwicklung bereitgestellt.
Um Sportvereine zukunftsfähig zu gestalten, ist in der Regel eine gewisse Innovationsfähigkeit der Vereine gefordert. Aufgrund dessen gibt es im Rahmen der Vereinsentwicklung die Möglichkeit zur Förderung von Aktivitäten und innovativen Projekten von Sportvereinen unter anderem in den Bereichen Integration, Gesundheits-, Behinderten-, Senioren- und Nachwuchsleistungssport.
An dieser Stelle wurde darüber hinaus eine Fördermöglichkeit für Projekte im Sinne einer vereinsübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit für den Sport in Nürnberg geschaffen. Daneben können im Rahmen dieser Fördermöglichkeit auch Beratungsangebote für Vereine, bspw. zur strategischen Vereinsentwicklung oder Energieeffizienz von Sportanlagen, ins Leben gerufen bzw. finanziert werden.
Von dieser Fördermöglichkeit hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Vereinen profitiert. Für entsprechende Maßnahmen im Sinne einer positiven und nachhaltigen Entwicklung der Sportvereine sollen in 2023 aus den genannten Gründen
5.189 EUR
bereitgestellt werden.
In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben hierfür:
2017: 9.769 EUR 2020: 4.000 EUR 2018: 16.705 EUR 2021: 4.678 EUR 2019: 4.418 EUR 2022: 9.493 EUR
Daneben gibt es mit dem Sonderzuschuss Vereinsentwicklung (siehe 1.3) eine weitere Fördermöglichkeit für Maßnahmen der strategischen Vereinsentwicklung.
1.1.10 Sonstige Zuschüsse
Der Behinderten- und Versehrtensportverein Nürnberg e.V. erhält zur Durchführung seines Auftrages im Bereich des Behindertensports einen jährlichen Zuschuss. Für 2023 wird wie im Vorjahr ein Zuschuss von 2.600 EUR vorgeschlagen.
Die Teilvereine des 1. FCN müssen sich an den Kosten für die beim 1. FCN (Fußball) verbliebene Sporthalle beteiligen. Der Anteil der einzelnen Vereine richtet sich nach den Nutzungszeiten und orientiert sich an den Entgelten, die die Stadt für die Nutzung städtischer Sporthallen verlangt. Die beiden Vereine mit den weitaus meisten Nutzungszeiten, der Box-Club 1. FCN und der 1. FCN Handball 2009 (Nachfolgeverein des 1. FCN Handball) sind nicht in der Lage, die relativ hohen Kosten alleine zu tragen. Es wird daher vorgeschlagen, ihnen wie in den Vorjahren einen
Sonderzuschuss zu bewilligen. Für 2023 sind analog zum Vorjahr folgende Zuschüsse vorgesehen: 1.200 EUR für den Box-Club 1. FCN und 1.800 EUR für den 1. FCN Handball 2009.
1.2 Zuschuss an Verbände
Der Bayerische Landes-Sportverband, Sportkreis Nürnberg, erhält für seine Arbeit, u. a. die Herausgabe der Monatszeitschrift „Sport in Nürnberg", die Durchführung und Abnahme von Sportabzeichen sowie für Lehrgangs- und Schulungsarbeit seit Jahren einen Zuschuss aus Sportfördermitteln. Im Jahr 2019 wurde der Zuschuss um 5.000 EUR auf insgesamt 13.000 EUR erhöht, um dem Verband auch personell einen effektiven Geschäftsstellenbetrieb zu ermöglichen. Für 2023 ist analog zum Vorjahr ein Zuschuss in Höhe von 13.000 EUR als institutionelle Förderung vorgesehen.
1.3 Sonderzuschuss Vereinsentwicklung
Im Haushaltsjahr 2023 steht ein Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen für Sportvereine der Stadt Nürnberg in Höhe von
210.000 EUR
zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Förderung des Sonderzuschusses liegt auf der Qualität der Vereinsarbeit. Außerdem sollen Anreize dort gesetzt werden, wo sie im Hinblick auf anzustrebende Fusionen und Kooperationen sinnvoll sind. Im Einzelnen verteilen sich die Unterstützungsleistungen auf folgende Bereiche:
- Vereinsberatung: Beim SportService ist seit Mai 2016 eine zusätzliche Stelle zur Betreu-
ung der Sportvereine eingerichtet. Darüber hinaus werden Beratungsleistungen externer Experten zur strategischen Ausrichtung eines Vereins mit einem Fördersatz von bis zu 75 % unterstützt.
- Personalqualität: Zur Erhöhung der Hauptamtlichkeitsquote und damit zur Entlastung eh-
renamtlicher Vorstände kann Sportvereinen, die erstmals mit einer hauptamtlichen Kraft in der Vereinsverwaltung arbeiten oder die Arbeitszeit der hauptamtlichen Kräfte signifikant erhöhen, ein Personalkostenzuschuss gewährt werden. Bei Kooperationen oder Fusionen von Vereinen ist ein erhöhter Personalkostenzuschuss möglich. Um auch das Ehrenamt zu stärken, kann die Ausbildung lizensierter Vereinsmanager mit 50 % der Lehrgangskosten bezuschusst werden.
- Zukunftsfähigkeit: Bei Fusionen von Sportvereinen kann ein Sonderzuschuss gewährt
werden. Zusätzlich kann zur Initiierung zukunftsorientierter Vereinsprojekte, die über den regulären Vereinsbetrieb hinausgehen, eine Anschubfinanzierung aus Zuschussmitteln erfolgen.
- Krisenintervention: Zur Prävention von Krisensituationen kann ein Sonderzuschuss dann
gezahlt werden, wenn sich der Verein unverhältnismäßigen oder unvorhersehbaren Aufgaben und Ausgaben, die er nicht selbst verschuldet hat, gegenübersieht. Dabei kann es sich auch um einen existenzbedrohenden Schaden durch Auswirkungen der Corona-Pandemie handeln.
- Bezuschussung von Großgeräten: Geräte und Materialien, die einmalig angeschafft und
regelmäßig für überregional bedeutsame Veranstaltungen (z. B. Deutsche Meisterschaften, Länderspiele, Wettkämpfe auf überregionaler Ebene, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen) verwendet werden, können ggfs. mit einem Sonderzuschuss gefördert werden.
- Inklusion und Senioren: Für bestimmte Ausbildungslehrgänge in diesen Bereichen kann
ein Zuschuss gewährt werden. Zudem ist für den inklusiven Sport eine Förderung von speziellen Baumaßnahmen und ein Zuschuss für die Anschaffung benötigter Materialien möglich. Im Bereich Seniorensport können Vereine einen einmaligen Zuschuss für den Erwerb des Qualitätssiegels „Seniorenfreundlicher Verein“ erhalten. Auch bestimmte Maßnahmen der indirekten Vereinsunterstützung können gefördert werden.
1.4 Investitionszuschuss
Förderungsfähige Sportvereine können Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen erhalten. Für Maßnahmen der Bestandserweiterung und Bestandssicherung gilt ein Fördersatz von 45 %. Die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlagen wird mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Im Kontext einer Fusion oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte bzw. eines Pflegegerätes kann ein um 10%-Punkte, im anerkannten Katastrophenfall ein um bis zu 20%-Punkte erhöhter Fördersatz bewilligt werden.
Der Planansatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro reduziert sich im Jahr 2023 um eine Kürzung der des investiven Zuschussanteiles in Höhe von 37.000 Euro. Insgesamt stehen im Haushalt 2023 für Investitionszuschüsse
1.063.000 EUR
zur Verfügung.
Durch die Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionszuschüsse von bislang 550.000 Euro auf 1.100.000 Euro seit dem Jahr 2019 konnte die Wartezeit zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung der ersten Zuschussrate begrenzt werden. Im Jahr 2022 ist das Budget zum zweiten Jahr in Folge bereits mit den Auszahlungen in der ersten Sitzung der Sportkommission vollständig ausgeschöpft. In 2023 scheint sich dieser Trend des sehr früh ausgeschöpften Budgets wieder etwas zu stabilisieren. Nach Auszahlung der vorgeschlagenen Bewilligungen im Investitionszuschuss (s. separater TOP Investitionszuschüsse) sind noch Restmittel vorhanden, die in der darauffolgenden Sportkommissionssitzung im Sommer verteilt werden können. Ob sich dieser Trend weiter fortsetzen wird, muss weiterhin beobachtet werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Großbauprojekte von Vereinen bereits in der Planung sind, für die nach Sportförderrichtlinien Zuschüsse zur Investition vorzusehen sind, die das jährlich zur Verfügung stehende Budget von 1,1 Mio. Euro über Jahre hinweg im Voraus binden würden, sofern keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit gefunden wird. Ziel sollte es weiterhin sein, diese Großbauprojekte außerhalb des bei SpS veranschlagten Budgets für Investitionszuschüsse zu fördern, wie dies bereits bei der Fuchslochwelle und dem Wiederaufbau des Yachtclubs Nürnberg durch Stadtratsbeschluss entschieden wurde.
1.5 Zuschuss zur Nutzung städtischer Sportanlagen (Bäderzuschuss)
Förderungsfähige Sportverbände und Sportvereine zahlen ermäßigte Gebühren für die Nutzung der städtischen Freisportanlagen sowie ermäßigte Entgelte für die Nutzung der städtischen Sporthallen für sportliche Zwecke.
Für die Nutzung der städtischen Bäder für sportliche Zwecke erhalten förderungsfähige Sportverbände und förderungsfähige Sportvereine einen Zuschuss aus Sportförderungsmitteln, der vom SportService direkt mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad verrechnet wird. Vereine, die aufgrund
von Engpässen in städtischen Bädern auf andere Bäder in Nürnberg ausweichen müssen, um ihren Schwimmsportbetrieb im erforderlichen Umfang durchführen zu können, erhalten zu den Mietkosten ebenfalls einen Zuschuss, bezogen auf vergleichbare Gebühren der städtischen Bäder.
Im Jahr 2023 stehen für Bäderzuschüsse
248.000 EUR
zur Verfügung.
Aufgrund der pandemiebedingten Nutzungseinschränkungen im Vereins- und Bäderbetrieb stehen aus dem Vorjahr noch Restmittel in Höhe von rund 88.000 Euro zur Verfügung und erhöhen damit den Budgetansatz des Bäderzuschusses auf insgesamt 336.000 Euro. Die letzte Gebührenerhöhung durch NüBad in einer Größenordnung von rund 2 % für Vereinsnutzungen erfolgte im Mai 2022, eine weitere Erhöhung für das Jahr 2023 ist nach Rücksprache mit NüBad nicht zu erwarten.
In den Jahren 2008 und 2009 belief sich der Fördersatz des Bäderzuschusses auf 75 % und ist seitdem kontinuierlich bis auf unter 50 % gesunken. In 2022 standen in dieser Förderposition rund 450.000 Euro aufgrund eines unerwartet hohen Restmittelübertrags aus 2021 aufgrund von pandemiebedingten Bäderschließungen zur Verfügung, sodass in 2022 auf ein höheres Niveau zurückgekehrt werden konnte (68%). Dieses Niveau kann in 2023 aufgrund des nur sehr geringen Restmittelübertrages nicht mehr gehalten werden.
Für das Jahr 2023 wird ein Fördersatz von
60 %
vorgeschlagen.
Für die Folgejahre ist zu erwarten, dass der Fördersatz mit der derzeitigen Mittelausstattung nicht gehalten werden kann und weiter sinken wird. Ziel sollte es sein, einen Fördersatz von mindestens 50% nachhaltig zu gewährleisten. Dass erhöhte Fördermöglichkeiten in der Bädernutzung auch zu einer größeren Nachfrage nach Nutzungszeiten führen könnte, ist nur bedingt anzunehmen, da zusätzliche Vereinsnutzungen in den städtischen Bädern aufgrund der sehr hohen Auslastung nur noch punktuell möglich sind.